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ID0612800400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1971 Inhalt: Erklärung des Präsidenten zum 17. Juni . , 7421 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Drucksachen VI/ 1548, zu VI/ 1548) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2315), Mündlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/2287) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Zonenrandförderungsgesetz) (Abg. Dr. Warnke und Fraktion der CDU CSU) (Drucksache VI/796); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/2287) — Zweite Beratung — Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 7423 A Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . . 7424 C Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . . 7425 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 7428 B Borm (FDP) . . . . . . . . 7429 C Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 7431 A Franke, Bundesminister . . . . 7432 C Nächste Sitzung 7433 D Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7435 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1971 7421 128. Sitzung Bonn, den 17. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens * 18.6. Alber 19. 6. Amrehn * 18. 6. Dr. Artzinger ** 18. 6. Bals * 18. 6. Bauer (Würzburg) * 18. 6. Behrendt ** 18. 6. Blumenfeld * 18. 6. Frau von Bothmer 18. 6. Dr. Burgbacher ** 18. 6. Dasch 30. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 18. 6. Dr. Dittrich ** 18. 6. Draeger * 18. 6. Dröscher ** 18. 6. Dr. Enders * 18. 6. Engelsberger 30. 6. Fritsch * 18. 6. Dr. Furler * 18. 6. Gerlach (Emsland) ** 18. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Frau Herklotz * 18. 6. Dr. Hermesdorf (Schleiden) * 18. 6. Höhmann (Hessisch-Lichtenau) 18. 6. Jahn (Braunschweig) * 18. 6. Jung * 18. 6. Junker 17. 6. Kahn-Ackermann * 18. 6. Dr. Kempfler * 18. 6. Frau Klee * 18. 6. Dr. Klepsch * 18. 6. Klinker ** 18. 6. Kriedemann ** 18. 6. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lange ** 18. 6. Lemmrich * 18. 6. Lenze (Attendorn) * 18.6. Dr. Löhr ** 25. 6. Dr. Lohmar 17. 6. Lücker (München) ** 17. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Memmel ** 18. 6. Dr, h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 6. Müller (Aachen-Land) ** 18. 6. Dr. Müller (München) * 18. 6. Dr. Müller-Hermann 18. 6. Frau Dr. Orth ** 18. 6. Pöhler * 18. 6. Richarts ** 18. 6. Richter * 18. 6. Riedel (Frankfurt) ** 18. 6. Dr. Rinderspacher * 18. 6. Säckl 18. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 18. 6. Schmidt (Kempten) 17. 6. Schmidt (Würgendorf) * 18. 6. Dr. Schmücker * 18. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 6. Sieglerschmidt * 18. 6. Simon 30. 6. Stein (Honrath) 25. 6. Varelmann 21. 6. Frau Dr. Walz * 18.6. Wolfram ** 18. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Josef Zebisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Anstoß zur Vorbereitung und Erarbeitung dieses Gesetzes wurde durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes im Juli 1970 gegeben. Dort wurde festgestellt, daß die Sonderabschreibung durch den Billigkeitsparagraphen 131 der Abgabenordnung nicht gedeckt sei und nur auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden könne. Die Entscheidung führte zu einer Übergangslösung bis zur Vorbereitung dieses Gesetzes und zu intensiven Beratungen der beteiligten Bundes- und Landesministerien wie der Spitzenverbände.
    Als erster Entwurf wurde in der 52. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Mai 1970 der Gesetzentwurf des Abgeordneten Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache VI/796 anläßlich der Debatte des Strukturberichts 1970 vorgelegt. Der Regierungsentwurf wurde auf Grund eines Entschließungsantrages der Koalitionsfraktionen SPD und FDP anläßlich der Strukturdebatte 1970 von der Bundesregierung am 9. Dezember 1970 vorgelegt. Die erste Lesung der Entwürfe fand in der 84. Sitzung des Bundestages am 9. Dezember 1970 in diesem Hause statt. Die Entwürfe wurden an den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und den Finanzausschuß — mitberatend — sowie an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen.
    In seiner 30. Sitzung am 21. Januar 1971 hat der Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingesetzt, um die beiden Entwürfe und die zu ihnen eingegangenen Eingaben und Petitionen verabschiedungsreif bearbeiten zu lassen. Die Beratung erfolgte auf der Grundlage und nach der Systematik des Regierungsentwurfs. Der Entwurf des Abgeordneten Dr. Warnke und der CDU/CSU-Fraktion wurde zur Beratung herangezogen.
    Der jetzt vorgelegte Entwurf ist das Ergebnis von 15 Sitzungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe, die ihn nach eingehenden Beratungen mit den Vertretern der Bundesregierung, der Länderregierungen und teilweise auch der Spitzenverbände einstimmig gebilligt hat.
    In der 42. Sitzung des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen am 6. Mai 1971 wurde die von der interfraktionellen Arbeitsgruppe Zonenrandförderung erarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs einstimmig gebilligt und den mitberatenden Ausschüssen zur Stellungnahme zugeleitet. Am 13. Mai dieses Jahres haben der mitberatende Finanzausschuß und der mitberatende Ausschuß für Wirtschaft die vorgelegte Fassung des Gesetzentwurfs einstimmig gebilligt. Der Haushaltsausschuß hat mit Drucksache VI/2315 erklärt: „Der Gesetzentwurf ist mit der Haushaltslage vereinbar." Der Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen hat schließlich in seiner 45. Sitzung am 15. Juni 1971 den Gesetzentwurf abschließend beraten und die Fassung vom 6. Mai 1971 bestätigt.
    Meine Damen und Herren! Ziel des Gesetzentwurfs ist es, entsprechend dem § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Raumordnungsgesetzes die Leistungskraft des Zonenrandgebiets bevorzugt zu stärken. Die bisher auf Grund der verschiedensten Vorschriften gewährten Förderungsmaßnahmen sollen dabei gesetzlich abgesichert werden. Alle sonstigen auch das Zonenrandgebiet betreffenden Rechtsvorschriften, Richtlinien und Programme bleiben unberührt, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
    Die Zonenrandförderung soll sich nach dem Entwurf in folgenden Bereichen realisieren:
    Erstens. Alle Behörden des Bundes, alle bundesunmittelbaren Planungsträger, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts haben der Zonenrandförderung besonderen Vorrang einzuräumen.



    Zebisch
    Zweitens. Die regionale Wirtschaftsförderung wird im Zonenrandgebiet zum Ausgleich von Standortnachteilen, zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sowie zur Verbesserung der Infrastruktur bevorzugt durchgeführt. Das gilt für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, für die Förderung des Ausbaus der Infrastruktur, für die Frachthilfe und für die Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Durch die Formulierung haben wir deutlich gemacht, daß damit die möglichen Maßnahmen nicht abschließend beschrieben sind, sondern daß der Förderungskatalog auch für die Zukunft offen ist.
    Ein besonderes Problem in diesem Zusammenhang war das Verhältnis der Zonenrandförderung zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Der Ausschuß war sich ebenso wie die interfraktionelle Arbeitsgruppe darüber einig, daß alle Beteiligten nach dem Verfahren des Gesetzes „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" das Zonenrandgebiet bevorzugt zu berücksichtigen haben. Gesetzestechnisch haben wir das durch eine Ergänzung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gelöst.
    Meine Damen und Herren, über die steuerlichen Vorschriften und ihre Auswirkungen, über die Regelungen zur Förderung der Verkehrsbedienung und -erschließung wird Ihnen der Kollege Hösl berichten. Das gleiche gilt für die Maßnahmen auf dem Sektor sozialer Wohnungsbau und Arbeitnehmerwohnungsbau. Er wird auch die kulturellen und sozialen Förderungsmaßnahmen im einzelnen erläutern.
    Der Ausschuß war sich darüber einig, daß der derzeitige Besitzstand des Zonenrandgebiets nicht durch Gebiets- und Verwaltungsreformen in den einzelnen Bundesländern gefährdet werden darf. Wir wollen damit verhindern, daß der Widerstand gegen notwendige Reformen in der Zusammensetzung der unteren Verwaltungsgliederungen durch den Wegfall der Förderung nach dem Zonenrandförderungsgesetz noch verstärkt wird. Als Gebietsstand gelten darum die Gebiete, die am 1. Januar 1971 zu den in der Anlage des Gesetzes genannten Stadt- und Landkreisen gehören.
    Der Ausschuß hat sich während seiner Beratungen umfassend mit den Vertretern der beteiligten Bundesministerien über die Probleme der Zonenrandförderung unterhalten. Soweit dies in der Kürze der Zeit möglich war, wurden auch von den Ministerien erarbeitete Änderungsvorschläge zu den Verwaltungsvorschriften für die Sonderabschreibungen und die anderen Förderungsmaßnahmen erörtert und auf die Zielsetzung des neuen Gesetzes hin abgestimmt.
    Unser Dank gilt darum unseren Mitarbeitern aus dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen, die unter Koordinierung durch den Parlamentarischen Staatssekretär Herold unsere Arbeit durch Vorlage von Formulierungshilfen und Richtlinienentwürfen wesentlich erleichtert haben. Besonderer Dank gilt auch den Mitarbeitern des koordinierenden Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen.
    Ich darf zum Schluß kommen. Der Ausschuß sieht in der Vorlage einen fairen und tragbaren Kompromiß und stellt mit besonderer Genugtuung fest, daß es ihr gelungen ist, in dieser wichtigen Frage der nationalen Solidarität mit dem Zonenrandgebiet Einmütigkeit zu erzielen.

    (Beifall.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort hat als Mitberichterstatter der Abgeordnete Hösl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alex Hösl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Ergänzung der vom Kollegen Zebisch soeben gegebenen Begründung darf ich zum vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes folgendes ausführen.
    Die Aufgabenstellung war, nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Juli 1970 nach einer Rechtsgrundlage zu suchen, die die bisherige Praxis im gesetzesfreien Verwaltungsraum sichert. Dabei durfte keine Verschlechterung durch die gesetzliche Absicherung eintreten. So bin ich der Meinung, daß das interfraktionell erarbeitete Ergebnis bei Erlangung der gesetzlichen Grundlagen erwarten läßt, daß den politischen Notwendigkeiten Rechnung getragen werden kann und die zwingend erforderliche steuerliche Rechtssicherheit erreicht wird.
    Im besonderen sind die in § 2 des Entwurfes gesicherten Anreize für eine wirtschaftliche Stärkung des Zonenrandgebietes zu erwähnen, die eine Überwindung bzw. einen etwaigen Ausgleich der Standortnachteile ermöglichen sollten. Es gilt hier, bei Einbezug des Zonenrandgebietes in die Gemeinschaftsaufgabe die politisch bedingte Vorrangigkeit in der Förderung zu sichern.
    Im § 3, der die steuerlichen Maßnahmen regelt, waren die bisher schon gewährten Vorteile zu sichern, um die wirtschaftlichen Nachteile aufzuheben und die Investitionsbereitschaft zu fördern und zu sichern.
    Die erstmals umschriebene Prosperitätsklausel war Gegenstand eingehender Beratungen im Dialog mit den zuständigen Bundes- und Landesbehörden. Mehrfach geäußerte Besorgnis über die Gefahr einer rückläufigen Entwicklung durch die vielleicht zu enge Auslegung und Anwendung der Prosperitätsklausel konnte mit der Versicherung der wie bisher großzügigen Anwendung zerstreut werden. Bei ihrer Anwendung sollten — das war die allgemeine Meinung — die regionalen Interessen und möglichen Erfolgschancen nach raumordnerischen und zonenrandpolitischen Gesichtspunkten vorherrschend sein.
    Der im Vollzuge des § 3 erforderliche Verwaltungserlaß, der die Billigung des Bundes und der Länderressorts fand, war Gegenstand eingehender Beratung in der interfraktionellen Arbeitsgruppe und fand schließlich einhellige Zustimmung. Ange-



    Hösl
    sichts der teils sehr komplizierten Materie gebührt
    hier den Finanz- und Steuerreferenten vom Bund
    und den vier Zonenrandländern besonderer Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im § 4 des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die vorrangige Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung beabsichtigt. Dies ist sicherlich eine gute Voraussetzung für die strukturelle Fortentwicklung dieses Raums und eine unabdingbare Grundlage der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Dabei sind wir uns alle im klaren, daß wir den den Massenverkehr nun einmal deutlich unterstreichenden Unfallgefahren nur mit der Forderung nach Flächenerschließung begegnen können. Hier, glaube ich, müssen wir um Kriterien ringen, die ihre Gleichwertigkeit bei den Vollzugsbehörden finden.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

    In § 5 ist das Wohnungswesen, chis verstärkt gefördert werden soll, angeführt. Wir sind uns nach jahrelangem Bemühen um die Förderung des engeren Zonenrandgebietes darüber im klaren, daß der Wohnungsbau eines der wirksamsten Mittel echter Zonenrandförderung ist, weil mit dem Wohnungsbau junge Familien in diesem vom Nachteil gekennzeichneten Lebensraum gebunden werden können. Wir sind deshalb sehr zuversichtlich, daß durch die Veränderung der Fördergrenzen und auch durch Anhebung der Einkommensgrenzen Möglichkeiten verstärkten Wohnungsbaus eröffnet werden.
    In § 6 sind die sozialen Einrichtungen angeführt, die im Zonenrandgebiet verstärkt ihren Standort finden sollen. Für diese Aussage wie auch für die in § 7 vorgesehenen Einrichtungen der Bildung und Kultur sind wir sehr dankbar, weil wir glauben, daß damit der Freizeitwert, aber auch der Wert des Lebensraums gesteigert wird. Wir alle wissen, daß hier die Möglichkeit für die öffentliche Hand gegeben ist, einmal den Wahrheitsbeweis für die vielfach vertretenen politischen Thesen anzutreten, in diesem Raum verstärkt öffentliche Investitionen zu verwirklichen. Die sozialen Einrichtungen wie auch die Einrichtungen der Bildung und Kultur werden bei ihrer Verwirklichung natürlich immer wieder auf die fehlende Attraktivität in diesem Raum stoßen. Wir müssen bemüht bleiben, den Schritt der Verbesserung der Lebensverhältnisse zu wagen, und dieses Gesetz sollte uns dabei eine besondere Hilfe sein.
    Als ein sichtbarer Erfolg muß die mit der Zielsetzung des Zonenrandförderungsgesetzes erfolgte Finanzaufstockung von 80 Millionen DM im Haushalt 1971 angesehen werden. Mit diesem materiellen Inhalt sollte dein ersten Gesetz zur Förderung des Zonenrandgebietes ein guter Start beschieden sein, insbesondere wenn die Vollzugsbehörden als Auftragsverwaltung das politische Wollen von Parlament und Regierung zur Grundlage ihres Wirkens machen. Hier wird dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, dem im Mühen um das Zonenrandgebiet Dank und Anerkennung gebührt, eine besondere Aufgabe in der Verwaltungsanordnung erwachsen.
    So wurde auch aus praktischen Erfahrungen die Entschließung formuliert, um deren Annahme das Hohe Haus gebeten wird. Denn mit dieser Entschließung soll die gebotene Beweglichkeit gesichert werden, um notwendigen Strukturmaßnahmen Rechnung tragen zu können.
    Der vorliegende Gesetzentwurf entspringt einer zielstrebigen und sachbezogenen Beratung der interfraktionellen Arbeitsgruppe, so daß auch ich allen beteiligten Kollegen, den Referenten der Bundes-und Landesressorts und den Vertretern der Spitzenverbände für ihre Mitarbeit Dank sagen möchte. Es trifft sich aber auch in dieser Stunde, in der wir eine gesetzliche Grundlage zur Förderung des Zonenrandgebietes schaffen, all denen, die seit der schmerzlichen Trennung unseres Landes in diesem Gebiet das öffentliche Leben gestaltet haben und um wirtschaftliche Stärkung und Fortschritt des einseitig orientierten Lebensraums bemüht waren und sind, zu danken.
    Um den notwendigen Beitrag zu einer erfolgreichen Fortentwicklung des vom Schatten der Trennungslinie getroffenen Zonenrandgebietes zu sichern, bitte ich namens des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen, der den Gesetzentwurf einmütig gebilligt hat, um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)