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    Vokabeln: 6
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage: 1
    3. des: 1
    4. Abgeordneten: 1
    5. Dr.: 1
    6. Lenz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 124. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 7173 A Fragestunde (Drucksache VI/2166) Fragen der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Zuweisung von Mitteln für Geschäftsbedürfnisse und Reisekosten im Bereich der Marine Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 7173 D, 7174 A Frau Tübler (CDU/CSU) 7174 A Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesaußenministers vor den Teilnehmern der Pyrmonter Unternehmergespräche am 5. Mai 1971 auf eine Frage betreffend den Moskauer Vertrag und den Warschauer Vertrag Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7174 B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) 7174 B, D Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Begriff einer „befriedigenden BerlinRegelung" Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7175 A, B, C Engelsberger (CDU/CSU) 7175 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 7175 C Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Lage in Ostpakistan Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7175 D, 7176 A, B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 7176 A, B Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU): Ausbildung im Französischen an höheren Schulen und Ausbildung der Attachés des Auswärtigen Dienstes in der französischen Sprache Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7176 C, 7177 A, B, C, D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 7177 A, C Wehner (SPD) 7177 B Hansen (SPD) 7177 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7177 D Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU): Bedeutung der Kenntnis der französischen Sprache für die europäische Einigungspolitik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7178 A, B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 7178 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Eröffnung einer griechischen Handelskammer in Ost-Berlin Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7178 B, C Dr. Jobst (CDU CSU) 7178 B, C Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Verhandlungen mit der Sowjetunion und den Ostblockstaaten über die Probleme der Gräber deutscher Soldaten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7178 D, 7179 A, B, C Josten (CDU/CSU) 7178 D, 7179 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) 7179 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 7179 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 7179 C Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU): Auslieferungsverkehr mit Jugoslawien Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7179 D, 7180 B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 7180 B Frage des Abg. Tallert (SPD) : Unterstützung der ostpakistanischen Flüchtlinge im indischen Grenzgebiet Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7180 D, 7181 B Tallert (SPD) 7181 D, 7181 A Frage des Abg. Tallert (SPD) : Aufnahme humanitärer Hilfe für Ostpakistan Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7181 C Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Ermittlung des Lebenshaltungsindexes Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7181 D, 7182 A, B Engelsberger (CDU/CSU) 7182 A, B Fragen des Abg. Krockert (SPD) : Kraftfahrzeugversicherungsschutz für Ausländer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7182 C Frage des Abg. Engholm (SPD) : Preisunterschiede bei pharmazeutischen Produkten zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7182 D, 7183 A Engholm (SPD) 7182 D Hansen (SPD) 7183 A Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU CSU) : Prüfung der Ruhrkohle AG durch den Kohlebeauftragten Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7183 B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) 7183 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Aufnahme der Länder Kuba, Spanien, Portugal und Griechenland in das Zollpräferenzsystem Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7183 C, D Niegel (CDU/CSU) 7183 C, D Fragen des Abg. Dr. Giulini (CDU/CSU) : Wirtschaftliche Beziehungen zu Australien Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7184 A, B, C Dr. Giulini (CDU/CSU) 7184 A, C Frage des Abg. Pawelczyk (SPD) : Hilfen zu den Aufwendungen für die vorschulische Erziehung von behinderten Kindern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 7184 C Frage der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU) : Anspruch auf Zweitkindergeld Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 7184 D, 7185 A, B, C Frau Stommel (CDU/CSU) 7185 A, B Niegel (CDU/CSU) 7185 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Finanzielle Unterstützung des Deutschen Versehrtensportverbandes Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 7185 D, 7186 A, B Müller (Mülheim) (SPD) 7185 D, 7186 A Frage des Abg. Baier (CDU/CSU): Sperre bzw. Kürzung der im Bundesjugendplan vorgesehenen Mittel Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 7186 B, D, 7187 A, B Baier (CDU/CSU) 7186 C, 7187 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 7187 B Fragen des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Eintragung der Blutgruppe in den Personalausweis Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 7187 C, 7188 A, B Wawrzik (CDU/CSU) 7188 A Brück (Köln) (CDU/CSU) 7188 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 III Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Wirkungen des Appetitzüglers Menocil Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 7188 C, 7189 A, C Härzschel (CDU/CSU) 7189 A, C Nächste Sitzung 7189 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 7191 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Krammig (CDU/CSU) betr. Beimischung von inländischem Rohtabak zu Feinschnitt 7192 A Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Unterstützung der Beratung über die Gefahren des Rauschmittelkonsums 7192 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Behandlung von Insassen in privaten Altersheimen 7192 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch betr. ausländische Lehrer für Gastarbeiterkinder . . 7192 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Freilassung von Rudolf Heß 7193 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Anknüpfung diplomatischer Kontakte zur Volksrepublik China 7193 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. internationale Freundschaftswochen 7193 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Nachteile von Studenten nach Vollendung des 27. Lebensjahres 7194 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Sonderausgabenbegünstigung von Beiträgen zu Ausbildungsversicherungen 7194 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. Bekämpfung der Tollwut 7194 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Bundesmittel im Rahmen der ersten Rate des Förderungskontingents 1971 7194 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) (FDP) betr. Aufklärungskampagne der EWG-Kommission über die Agrarstrukturpolitik 7195 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Schäden bei öffentlich geförderten Bodenverbesserungsmaßnahmen 7195 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Unterschiede zwischen den Entgelten für Heimarbeit 7195 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit zur beruflichen Fortbildung und Umschulung 7196 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Finanzierung der Aufgaben nach dem 2. Abschnitt des Arbeitsförderungsgesetzes sowie der produktiven Winterbauförderung und der Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer 7196 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Schutz der bei der Herstellung oder Anwendung sogenannter bioaktiver Waschmittel beschäftigten Arbeitnehmer 7196 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Repräsentationsfonds für Einheiten, der Bundeswehr 7197 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Einbeziehung der Gemeinde DietzenbachSteinberg in das Ortsnetz Urberach 7197 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bredel (SPD) betr. Bau des Autobahnrings von München-Nord nach München Süd-Ost sowie des Autobahnastes von Pang zur Autobahneinfahrt Kufstein — Anbringung von Schallschluckwänden an der Autobahneinfahrt München-Freimann 7198 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Preise für das Bundesbahngelände der stillgelegten Bahnstrecke Abzweigung Erpeler-Ley und Abzweigung Ahrbrücke in der Gemarkung Remagen 7198 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen im Bereich des Straßenbauamtes Weiden 7198 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. Zukunftschancen von auf Magnetfeldern schwebenden Schienenfahrzeugen 7199 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. Anhebung der durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen 7199 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Maßnahmen gegen unerwünschte oder versehentliche Telefonanrufe 7199 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Verlust bzw. Beschlagnahme von Paketsendungen in die DDR 7199 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. zinsgünstige Darlehen an Berufssoldaten zum Bau oder Erwerb von Familienheimen 7199 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) betr. den Anfang 1961 in Frankfurt am Main gekidnappten Günter Seigewasser 7200 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Ausstattung der Zentralen Registrierstelle für Studienbewerber in Hamburg 7200 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 7173 124. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 14. 5. Adams * 14. 5. Dr. Ahrens ** 15. 5. Dr. Aigner * 14. 5. Alber ** 15. 5. Amrehn ** 15. 5. Dr. Arndt (Berlin) * 14. 5. Dr. Arnold 14. 5. Dr. Artzinger * 14. 5. Dr. Bach 14. 5. Bals ** 15. 5. Bauer (Würzburg) ** 15. 5. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 14. 5. Berger 14. 5. Dr. Birrenbach 14. 5. Blumenfeld ** 15. 5. Frau von Bothmer 14. 5. Breidbach 14. 5. Dr. Burgbacher * 14. 5. Dasch 15. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 15. 5. Dr. Dittrich * 14. 5. Dr. Dollinger 14. 5. Draeger ** 15. 5. Dröscher * 14. 5. Ehnes 14. 5. Dr. Enders ** 15. 5. Erpenbeck 14. 5. Dr. Evers 14. 5. Dr. Farthmann 14. 5. Fellermaier 21. 5. Flämig * 14. 5. Dr. Franz 14. 5. Dr. Freiwald 14. 5. Fritsch ** 15. 5. Dr. Fuchs 14. 5. Dr. Furler ** 15. 5. Geldner 31. 5. Gerlach (Emsland) 14. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 5. Graaff 14. 5. Haar (Stuttgart) 14. 5. Frau Herklotz ** 15. 5. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 15. 5. Höcherl 14. 5. Hörmann (Freiburg) 14. 5. Hösl ** 15. 5. Frau Jacobi 14. 5. Dr. Jaeger 14. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 5. Jung 14. 5. Dr. Jungmann 14. 5. Kahn-Ackermann ** 15. 5. Dr. Kempfler ** 15. 5. Frau Klee ** 15. 5. Dr. Klepsch 15. 5. Dr. Kley 15. 5. Dr. Kliesing (Honnef) ** 15. 5. Dr. Koch * 14. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kriedemann * 14. 5. Lange * 14. 5. Lautenschlager * 14. 5. Lemmrich ** 14. 5. Lenze (Attendorn) ** 15. 5. Liehr 14. 5. Dr. Löhr * 15. 5. Logemann 14. 5. Dr. Lohmar 14. 5. Lücker (München) * 14. 5. Maucher 26. 6. Frau Meermann 14. 5. Memmel * 14. 5. Dr. Mikat 14. 5. Müller (Aachen-Land) * 14. 5. Dr. Müller (München) ** 15. 5. Müller (Remscheid) 14. 5. Frau Dr. Orth * 14. 5. Ott 14. 5. Petersen 14. 5. Pöhler 15. 5. Dr. Prassler 14. 5. Dr. Preiss 14. 5. Dr. Reinhard 14. 5. Richarts ** 14. 5. Richter ** 15. 5. Riedel (Frankfurt) * 14. 5. Dr. Rinderspacher ** 15. 5. Rösing 14. 5. Rollmann 18. 5. Roser ** 15. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 15. 5. Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 5. Schmidt (Niederselters) 14. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 15. 5. Schmitt (Lockweiler) 14. 5. Dr. Schmücker ** 15. 5. Dr. Schneider (Nürnberg) 14. 5. Dr. Schwörer 14. 5. Seefeld * 14. 5. Seibert 14. 5. Dr. Siemer 14. 5. Simon 14. 5. Stein (Honrath) 15. 5. Dr. Stoltenberg 14. 5. Strohmayr 14. 5. Wagner (Günzburg) 14. 5. Frau Dr. Walz ** 15. 5. Dr. Warnke 14. 5. Weber (Heidelberg) 14. 5. Dr. von Weizsäcker 14. 5. Wende 15. 5. Wienand ** 15. 5. Wolfram * 14. 5. Zander 14. 5. Dr. Zimmermann 14. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates 7192 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 13. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krammig (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 28) : Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß der von ihr gelegentlich der Beantwortung meiner Frage in der Fragestunde am 2. April 1971 in Aussicht gestellte Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes noch nicht vorliegt, sicherstellen, daß die Tabakindustrie trotz des ins Neunten Tabaksteueränderungsgesetz ausgesprochenen Verbots ab 1. Juli 1971 inländischen Rohtabak der Ernte 1970 verarbeiten kann? Nach dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens wird der Entwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes dem Deutschen Bundestag so rechtzeitig vom Bundesrat zugeleitet werden, daß das Gesetz noch vor den Parlamentsferien vom Bundestag verabschiedet werden kann. Auch wenn das Gesetz erst im Juli verkündet wird, kann die Beimischung von Inlandstabak zu Feinschnitt der Konsumpreislagen — wie im Gesetzentwurf vorgesehen — mit Wirkung vom 1. Juli 1971 aufgehoben werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 11. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage A 85) : Welche Unterstützungen gedenkt die Bundesregierung zu geben, damit — wie in Hessen — auch in anderen Bundesländern durch qualifizierte Beratungslehrer auf die Gefahren des Rauschmittelkonsums hingewiesen wird? Die Bundesregierung hat bereits 1970 ein Modellseminar für Pädagogen aller Schulgattungen, Sozialarbeiter, Seelsorger, Ärzte, Mitarbeiter in der Jugend- und Erwachsenenbildung über die Bundesarbeitsstelle Aktion Jugendschutz durchführen lassen und dafür die Kosten übernommen. Diese Aus- und Fortbildung von Schlüsselpersonen im Bildungs- und Erziehungsprozeß wird fortgesetzt und intensiviert. Neben der Bundesarbeitsstelle Aktion Jugendschutz, die 1971 8 Seminare für den genannten Personenkreis und 4 Seminare für Mitglieder SMV durchführt, wird auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Rahmen ihrer Lehrgangsarbeit Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Drogen- und Rauschmittelmißbrauch anbieten, Zur Zeit werden die organisatorischen und insbesondere die finanziellen Voraussetzungen geprüft, ob es möglich ist, weitere bundeszentrale nichtstaatliche Bildungsträger für die Durchführung von inhaltlich und methodisch aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen zu gewinnen, Die Bundesregierung hat allerdings nicht die Möglichkeit, den gesamten Aus- und Fortbildungsbedarf zum Themenkomplex Drogen- und Rauschmittelmißbrauch zu decken. Die Bundesregierung kann nur Modelle fördern und damit zur schnelleren Bereitstellung der Kräfte beitragen, die die Breitenarbeit auf Landes- und Kommunalebene zu leisten haben. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 12. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/2166 Fragen A 86 und 87) : Könnte sich die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Länderministerien zur Abwendung brutaler Behandlungen von Insassen in privaten Altersheimen entschließen, die gewerbliche Zulassung und den Betrieb von privaten Altersheimen an die Mitgliedschaft im Bundesverband privater Alten-und Pflegeheime e. V. zu binden? Ist der Bundesregierung die Auskunft möglich, wie hoch prozentual die Sterbefälle in privaten Altersheimen gegenüber Altersheimen kommunaler und paritätischer Träger sind? Das geltende Recht sieht keine Zulassung für den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen vor; es besteht daher auch keine Möglichkeit, Auflagen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens zu machen. Auch die gesetzlich verankerten Kontrollmöglichkeiten über gewerbliche Heime für alte Menschen bieten keine Handhabe für die Durchsetzung einer Zwangsmitgliedschaft. Wir prüfen zur Zeit die Möglichkeiten und Voraussetzungen für ein Altenheimgesetz. Der Bundesregierung liegen keine Aufgliederungen der Sterbefälle nach Heimarten oder Heimträgern vor. Eine derartige spezielle Statistik über Sterbefälle wird nicht geführt. Bei den zur Zeit mit den zuständigen obersten Landesbehörden geführten Verhandlungen über Material für die Frage, wie durch Änderung des geltenden Rechts der Schutz älterer Mitbürger in Heimen verstärkt werden kann, wird zu prüfen sein, ob dabei auch in Richtung der von Ihnen gestellten Frage eine Information möglich ist. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 13. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2166 Fragen A 107 und 108) : Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Ausschusses junger Lehrer und Erzieher in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, verstärkt ausländische Lehrer in der Bundesrepublik Deutschland zur Betreuung der Kinder von Ausländern und Gastarbeitern einzusetzen, und wird sie dazu Verbindung mit den Bundesländern und der Bundesanstalt für Arbeit aufnehmen? Wie groß ist der Anteil der Gastarbeiterkinder in den einzelnen Jahrgängen beim Besuch der höheren Schulen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um diesen Kindern gleiche Chancen zu verschaffen? Zur Frage 107: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß alle Anstrengungen unternommen werden sollten, um verstärkt ausländische Lehrer für die Betreuung von Gastarbeiterkindern einzusetzen. Dazu bestehen Kontakte zu den Ländern, in deren Zuständigkeit diese Fragen fallen. Die Länder versuchen durch unmittelbare Kontakte mit den Botschaften bzw. mit Berufskonsulaten mehr Lehrer zu gewinnen. Die Bundesregierung wird sich ferner bemühen, einen gemeinsamen Arbeitskreis der beteiligten Bundesressorts mit Vertretern der Ständigen Konferenz der Kultusminister zu bilden, um nach weiteren Wegen — möglicherweise auch unter Einschaltung der Bundesanstalt für Arbeit — zu suchen, damit weitere zusätzliche ausländische Lehrkräfte für Gastarbeiterkinder gewonnen werden können. Zur Frage 108: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes besuchten im Schuljahr 1969/70 10 316 ausländische Schüler Gymnasien und 3925 ausländische Schüler Realschulen in der Bundesrepublik (ohne Berlin). Eine weitere Aufgliederung nach Gastarbeiterkindern und sonstigen Ausländern sowie nach einzelnen Jahrgängen liegt nicht vor. Bei der Eingliederung dieser Schüler in das deutsche Schulsystem entstehen insgesamt weniger Schwierigkeiten als bei der Eingliederung von Hauptschülern. Gezielte Einzelmaßnahmen — wie etwa der Aus) tausch einer Pflichtfremdsprache — lassen sich in Gymnasien eher durchführen. Die Bundesregierung wird darüber hinaus für die Durchführung von Modellversuchen im Zuge des vorgesehenen Rahmenabkommens nach Artikel 91 b Grundgesetz anregen, auch Versuche mit differenzierten Förderungsmaßnahmen für Gastarbeiterkinder in allen Schulformen in die Versuchsprogramme mit aufzunehmen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 117): Welche Schritte hat die Bundesregierung seit Beginn des letzten Jahres bei den drei Westmächten und bei der Regierung der UdSSR unternommenen, um aus humanitären Gründen nach 30jähriger Inhaftierung die Haftentlassung des 77jährigen schwerkranken Rudolf Hell zu bewirken? Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit immer wieder für die Freilassung von Rudolf Heil aus humanitären Gründen eingesetzt. Sie steht in dieser Angelegenheit in ständigem Kontakt mit den drei Westmächten. Diese haben wiederholt zuletzt im vergangenen Jahr — von der sowjetischen Regierung die Freilassung von Rudolf Heß gefordert. Alle Bemühungen der drei Mächte sind jedoch bisher an der Ablehnung der Sowjetunion gescheitert. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 1) : Warum ist die Bundesregierung in bezug auf die Anknüpfung diplomatischer Kontakte zur Volksrepublik China bisher nicht aktiv geworden? Da die Schwerpunkte unserer Politik in Europa und im Rahmen des Atlantischen Bündnisses liegen, hat bisher keine Bundesregierung zu der ChinaFrage Stellung genommen. Wir haben hierzu auch aufgrund der Teilung unserer Nation keine Veranlassung gesehen. Wir haben daher weder mit Peking noch mit Taipeh diplomatische oder andere offizielle Beziehungen aufgenommen. Grundsätzliche Bereitschaft, unser Verhältnis zur Volksrepublik China zu normalisieren, liegt seit der Regierungserklärung der Großen Koalition vom 13. Dezember 1966 vor und ist seitdem von unserer Seite mehrfach bekräftigt worden, ohne daß eine Reaktion erfolgt wäre. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 2) : Welche Hilfe kann die Bundesregierung den Veranstaltern von internationalen Freundschaftswochen, z. B. „deutsch-dänische Woche", „deutsch-französische Woche", zukommen lassen? Die Bundesregierung mißt internationalen Freundschaftswochen als einer Begegnung von gesellschaftspolitischen Gruppen über die Grenzen hinweg große Bedeutung bei. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen im Inland, sondern verstärkt auch für Vorhaben im Ausland, da letztere in besonderem Maße werbenden Charakter für Deutschland haben. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Finanzierung derartiger Freundschaftswochen in der Regel Sache der veranstaltenden Kommunen ist. Dies gilt für das Inland wie für das Ausland. Wenn bei Veranstaltungen im Ausland die eigenen Mittel der Beteiligten nicht ausreichen, kommt, soweit es sich um Vorhaben von kulturpolitischer Bedeutung handelt, eine finanzielle Förderung von Einzelmaßnahmen mit Bundesmitteln durch das Auswärtige Amt in Betracht; im Hinblick auf die Knappheit an Haushaltsmitteln sind die gegebenen Möglichkeiten allerdings sehr beschränkt und Zuschüsse können nur im Einzelfall, nach eingehender Prüfung aller Umstände, bewilligt werden. Für Veranstaltungen im Inland ist grundsätzlich das Bundesministerium des Innern zuständig, das jedoch keine Möglichkeit sieht, zusätzlich zu bundeswichtigen Veranstaltungen von gesamtstaatlicher Bedeutung auch die Vielzahl der internationalen bilateralen Freundschaftswochen deutscher Städte zu fördern. Unabhängig von dem Ort der Durchführung kommt bei Einzelmaßnahmen, die zur Stärkung und 7194 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 Förderung des europäischen Gedankens in der Öffentlichkeit beitragen, ebenfalls eine Förderung durch das Auswärtige Amt in Betracht. Auch hierbei sind die verfügbaren Mittel jedoch sehr beschränkt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage B 3) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Studenten, die das 27. Lebensjahr überschritten haben, benachteiligt sind (Wegfall des Kinderfreibetrags und des Kindergelds und der Mitversicherung in der Krankenversicherung der Eltern)? Kinderfreibeträge kommen nach geltendem Recht nur für Kinder in Betracht, die zu Beginn des Veranlagungszeitraums das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei der Festsetzung dieser Altersgrenze war die allgemeine Lebenserfahrung maßgebend, daß bei Vollendung des 27. Lebensjahres die Berufsausbildung normalerweise abgeschlossen ist. Es ist wiederholt beantragt worden, die Altersgrenze von 27 Jahren insbesondere wegen der möglicherweise durch den Wehrdienst eintretenden Verzögerung des Abschlusses der Berufsausbildung oder wegen der Beschreitung des sogenannten zweiten Bildungsweges heraufzusetzen. Im Rahmen der eingeleiteten Steuerreform wird geprüft werden, ob eine Heraufsetzung dieser Grenze geboten ist. Dabei wird auch in Betracht zu ziehen sein, daß nach geltendem Recht durch den Wegfall des Kinderfreibetrags sich der Höchstbetrag für den Abzug von Sonderausgaben und unter Umständen auch die Höhe der für die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen maßgebenden zumutbaren Eigenbelastung ändert. In diesem Zusammenhang darf ich noch darauf hinweisen, daß in Fällen, in denen die Berufsausbildung eines Kindes zwangsläufig nach der Vollendung des 27. Lebensjahres andauert, die Aufwendungen bis zum Betrag von 1 200 DM, im Falle der auswärtigen Unterbringung zum Zwecke der Berufsausbildung bis zum Betrag von insgesamt 2 400 DM im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können. Zu den weiteren von Ihnen. angesprochenen Fragen werden das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gesondert Stellung nehmen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 4) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, für den Abschluß von Ausbildungsversicherungen an Stelle des Sonderausgabenabzugs Ausbildungsprämien zu gewähren, damit einkommensschwache Personenkreise diese Vergünstigung ebenfalls in Anspruch nehmen können? Eine im wesentlichen gleichlautende Frage habe ich Ihnen bereits in der Fragestunde am 19. März 1970 beantwortet. Ich darf auf meine früheren Ausführungen Bezug nehmen und zusätzlich darauf hinweisen, daß die Frage, ob die Sonderausgabenbegünstigung von Beiträgen zu Ausbildungsversicherungen durch eine Prämienbegünstigung ersetzt werden sollte, zusammen mit der generellen Frage des Sonderausgabenabzugs von Beiträgen zu Lebensversicherungen gesehen werden muß. Dabei handelt es sich um ein Problem der Harmonisierung der Sparförderung, das im Rahmen der eingeleiteten Steuerreform geprüft werden wird. Nach dem gegenwärtigen Stand der Vorarbeiten zur Steuerreform läßt sich leider noch nicht sagen, ob und inwieweit eine Rechtsänderung vorgeschlagen werden wird. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage B 6): In welcher Form gedenkt die Bundesregierung, die Bekämpfung der Tollwut in der Bundesrepublik Deutschland zu empfehlen, nachdem ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Zweifel an der Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit der „Zwangsbegasung" erneut hat aufkommen lassen? Nach meiner Kenntnis ist das Verfahren vor dem Oberverwaltungsbericht Lüneburg ohne Einlassung zur Sache abgeschlossen worden. Begründete rechtliche oder wissenschaftliche Fakten, die Zweifel an der Zulässigkeit oder Zweckmäßigkeit der Begasung von Fuchsbauen rechtfertigen könnten, sind im Zusammenhang mit diesem Verfahren nicht mitgeteilt worden. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, daß die Begasung der Fuchsbaue und der vermehrte Abschuß der Füchse, durch die eine Verdünnung der Fuchspopulation erreicht werden soll, die zur Zeit einzigen erfolgversprechenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildtollwut sind. Die Bundesregierung stützt sich hierbei auf Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland und im benachbarten Ausland, nicht zuletzt jedoch auf Empfehlungen des Internationalen Tierseuchenamtes und der Weltgesundheitsorganisation, nach denen diese Maßnahmen — auf Grund wissenschaftlicher Untersuchungen — die derzeit allein geeigneten Methoden zur wirksamen Bekämpfung der Tollwut unter dem Wild sind. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 7) : Trifft es zu, daß dein Freistaat Bayern in der ersten Rate des Förderungskontingents 1971 für besondere agrarstrukturelle Maßnahmen wesentlich geringere Förderungsmittel zur Verfügung gestellt wurden, als ihm aus dem bisherigen Verteilerschlüssel zugestanden hätte, und worauf ist das zurückzuführen? Bei der Vergabe von Bundesmitteln im Rahmen der ersten Rate des Förderungskontingents 1971 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 7195 wurde nicht nach dem alten Verteilungsschlüssel vorgegangen, denn bei allen Besprechungen mit den Ländern, bei denen das „Einzelbetriebliche Förderungsprogramm erörtert wurde, bestand Einigkeit darüber, daß der Bund zur Abwicklung der seit dem Antragsstopp zum 28. Februar 1970 noch nicht bedienten Anträge ein Kontingent zur Verfügung stellen werde. Es wurde vereinbart, daß die Länder das Finanzvolumen melden sollten. Schon daraus war zu erkennen, daß die Bundesmittel nicht nach dem früheren Verteilerschlüssel, sondern nach dem gemeldeten Bedarf zugeteilt werden sollten. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten meldete ein Finanzvolumen von 9 Millionen DM Außerdem lagen noch Anträge von 22,2 Millionen DM bei den beiden zentralen Kreditinstituten, so daß sich insgesamt ein Überhang von 31,2 Millionen DM ergab. Zur Abwicklung der insgesamt 182 Millionen DM betragenden Überhänge habe ich zunächst nur Bundesmittel in Höhe der Hälfte dieses Betrages bereitstellen können. Demzufolge erhielt das Land Bayern 15,6 Millionen DM. Der Zweck der Zuteilung eines Abwicklungskontingents, die alten Fälle vor Beginn der Förderung nach den Richtlinien vom 1. Januar 1971 restlos abzubauen, wäre vereitelt worden, wenn die Mittel anstatt nach dem gemeldeten Bedarf nach dem bisherigen Verteilerschlüssel zugeteilt worden wären. Ein Vergleich mit dem alten Verteilungsschlüssel ist deshalb keineswegs gerechtfertigt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgerodneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache VI/2166) Fragen B 8 und 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die EWG-Kommission in Brüssel laut Meldung von Agrar-Europe vom 4. Mai 1971 eine Aufklärungskampagne in den einzelnen Mitgliedsländern der Gemeinschaft fiber Agrarstrukturpolitik durchführen will, und wie steht die Bundesregierung zu diesem Vorhaben? Ist es üblich, daß die Kommission, die keiner parlamentarischen Verantwortung unterliegt, ohne Abstimmung mit den nationalen Regierungen derartige Kampagnen durchführt, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, daß ihr eventuell abweichender Standpunkt genügend berücksichtigt wird? Aus der Meldung von Agra-Europe vom 4. Mai 1971 sind keine näheren Einzelheiten über eine eventuelle Aufklärungskampagne der EWG-Kommission über die Agrarstrukturpolitik *in den einzelnen Mitgliedstaaten ersichtlich. Der Bundesregierung sind Einzelheiten unbekannt. Es steht der Kommission jedoch frei, im Rahmen ihres Haushalts Informationspolitik zu betreiben. Die Bundesregierung kann jede sachliche Information — die nicht nur einseitige Standpunkte darstellt — und Diskussion nur begrüßen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Legemann vom 10. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Fragen B 10 und 11) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Schäden, (z. T. Spätschäden) bei öffentlich geförderten Bodenverbesserungsmaßnahmen (Dränagen) entstanden sind, die ihre Ursache in Fehlplanungen der zuständigen Behörden haben, und bejahendenfalls, wie hoch wäre die Zahl der Fälle und der eingetretene Schaden zu beziffern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich zuständige Behörden der Verantwortung entziehen, indem sie z. B. in Nordrhein- Westfalen von dein Unternehmer bzw. Träger der Bodenverbesserung bei Antragstellung für die Gewährung eines Zuschusses folgende Erklärung unterschreiben lassen: „Ich verzichte hiermit auf alle Ansprüche gegen dus Land Nordrhein-Westfalen oder die von ihm beauftragten Dienststellen oder Personen, die sich aus einer nicht ordnungsmäßigen Planung, Herstellung oder Wirkungsweise der Bodenverbesserungsmaßnahme oder aus der Beratung oder Überwachung ergeben könnten", und ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Schadensregulierung zu treffen, die die Landwirte von den eingetretenen Schäden entlastet, und Maßnahmen zu treffen, um künftige Schäden zu verhindern? Zur Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage war eine Rückfrage beim Lande Nordrhein-Westfalen notwendig. Ich habe den Herrn Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit Fernschreiben gebeten, bis spätestens 17. Mai d. J. Stellung zu nehmen. Von dort erhielt ich fernmündlich die Nachricht, daß Rückfragen bis zu den unteren Behörden notwendig sind, die einige Zeit erfordern werden. Ich bitte daher um Fristverlängerung für die Beantwortung Ihrer Anfrage. Sobald das Ernährungsministerium in Düsseldorf Stellung genommen hat, werde ich Ihre Anfrage amgehend beantworten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2166 Fragen B 12 und 13) : Stimmen Pressemeldungen, wonach vor allein im Zonenrandgebiet Heimarbeiter erschreckend unterbezahlt werden, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um für diesen Arbeitnehmerkreis gerechte Löhne durchzusetzen? Was sind each Ansicht der Bundesregierung die Hauptursachen für die niedrigen Löhne der Heimarbeiter, und wird die Bundesregierung durch eine gezielte Information der Rechte von Arbeitnehmern aus allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen die soziale Lage der Heimarbeiter zu verbessern suchen? Es trifft zu, daß in der Heimarbeit zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den gezahlten Entgelten bestehen. Diese Feststellung läßt sich allerdings nicht auf einzelne Regionen beschränken. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist gemeinsam mit den Ländern ständig darum bemüht, mit den durch das Heimarbeitsgesetz zur Verfügung stehenden Mitteln Mißstände auszuräumen. Auch ist zu erwarten, daß durch verstärkte Tätigkeit der paritätisch besetzten Heimarbeitsausschüsse stärker zurückgebliebene Entgelte verbessert werden. Die Bundesregierung hat im übrigen das Interesse begrüßt, das die Öffentlichkeit gerade in jüngster Zeit dem Problem der Heimarbeit entgegenbringt. Sie ist der Meinung, daß die öffentliche Diskussion zur Weiterentwicklung des Heimarbeitsrechts beiträgt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereitet z. Z. eine Novelle zum Heimarbeitsgesetz vor, durch die neben der Beseitigung rechtlicher Zweifel auch der soziale Schutz der Heimar- 7196 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 beiter verbessert werden soll. In die Vorarbeiten wird auch die von Ihnen aufgeworfene Frage einer verstärkten Information der Heimarbeiter über ihre Rechte einbezogen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage B 14) : Wie haben sich die Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit zur beruflichen Fortbildung und Umschulung ausgewirkt? Seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes, das den Teilnehmern an beruflichen Bildungsmaßnahmen einen Rechtsanspruch auf Förderung zuerkannt und die Förderungsleistungen wesentlich erhöht hat, ist ein stetiger Anstieg der Teilnehmerzahlen zu verzeichnen. Es ist heute schon übersehbar, daß sich dieser steigende Trend auch im Jahre 1971 fortsetzen wird. Die nachstehenden Darstellungen (Ergebnisse der Statistik der Bundesanstalt) zeigen das deutlich: 1. Antragseingänge Seit dem 1. Juli 1969 (Inkrafttreten des AFG) bis einschließlich 31. März 1971 sind insgesamt 450 537 Erstanträge auf individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung, Umschulung und Einarbeitung bei den• Arbeitsämtern eingegangen. Während im Jahre 1968 noch durchschnittlich 5950 Anträge im Monat gestellt wurden, waren es im Januar 1970: 9783, im Juli 1970: 24 325, im Oktober 1970: 35 510 und im März 1971 bereits 37 462. 2. Teilnehmer Insbesondere im Bereich der beruflichen Bildungsmaßnahmen hat die Zahl der Teilnehmer erheblich zugenommen. Seit 1968 ist die Zahl bei den Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung auf das 4fache, bei den Maßnahmen zur Umschulung und Einarbeitung auf das 11/2fache gestiegen. Bemerkenswert ist auch, daß der Anteil der Frauen unter den Teilnehmern laufend steigt. Im November 1967 waren es 15,1 %, im Juni 1970 21,0 %. 3. Finanzielle Aufwendungen Die finanziellen Aufwendungen der Bundesanstalt für Arbeit zur individuellen Förderung haben sich von 116,5 Millionen DM im Jahre 1968 auf 572,4 Millionen DM im Jahre 1970 erhöht; davon entfielen 370,9 Millionen DM (1970) auf das gezahlte Unterhaltsgeld. Besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, die Ergebnisse und die praktischen Auswirkungen dieser Maßnahmen für die berufliche und soziale Entwicklung des Einzelnen zu verfolgen. Die Bundesanstalt für Arbeit beabsichtigt, durch eine Interviewer-Aktion im Herbst 1971 und durch eine Fragebogen-Aktion Anfang 1972 entsprechende Ergebnisse zu ermitteln. Insgesamt wird schon jetzt ein wachsendes Interesse der Bevölkerung an den Hilfen des Gesetzgebers zur beruflichen Umschulung und Fortbildung deutlich. Die genauen Ergebnisse sowie auch nähere Einzelheiten über den geförderten Personenkreis wird die Bundesregierung Ende 1972 in ihrem Bericht gemäß § 239 AFG darlegen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 11/2166 Fragen B 15 und 16) : Beabsichtigt die Bundesregierung, vor dem 31. Dezember 1972 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes mit dem Ziel vorzulegen, die Finanzierung der Aufgaben nach dem 2. Abschnitt des Arbeitsförderungsgesetzes sowie z. B. der produktiven Winterbauförderung und der Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer anders zu regeln? Wenn ja, was bestehen für Vorstellungen? Die Bundesregierung wird den Bericht nach § 239 des Arbeitsförderungsgesetzes über den Umfang und die Ergebnisse der Förderung der beruflichen Bildung und die Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer termingemäß vorlegen. Sie wird darin auch aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, die in Ziffer 3 des § 239 AFG genannten Aufgaben und Maßnahmen anders als durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finanzieren. Die Bundesregierung hält sich damit an den Auftrag des Gesetzgebers. Dementsprechend ist bisher nicht geplant, noch vor dem Bericht einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem eine Änderung der derzeitigen Finanzierungsregelung vorgeschlagen wird. Der Bericht über die Auswirkungen der produktiven Winterbauförderung ist nach § 238 des Arbeitsförderungsgesetzes bis zum 31. Dezember 1973 vorzulegen. Unabhängig davon bereitet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der die Vorschriften des AFG über die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft neu ordnet. Sie werden verstehen, Herr Kollege, daß ich den Einzelheiten des Entwurfs vor Abschluß der Beratungen innerhalb der Bundesregierung nicht vorgreifen kann. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 17) : Beabsichtigt die Bundesregierung, erhöhte Schutzmaßnahmen für den Personenkreis anzuordnen, der von Berufs wegen mit der Herstellung oder Anwendung sogenannten bioaktiver Waschmittel beschäftigt ist? Bisher wurde uns nicht mitgeteilt, daß Arbeitnehmer bei der Herstellung oder Anwendung sogenannter bioaktiver Waschmittel erhöhten Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind. Ich darf auch auf die Antwort hinweisen, die der Vertreter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit Deutscher Bundestag -- 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 7197 in der Fragestunde am 16. Dezember 1970 auf eine ähnliche Frage von Herrn Kollegen Dr. Schäfer (Tübingen) gegeben hat (Stenographischer Bericht über die 64. Sitzung, Seite 3516). In dieser Antwort ist näher dargelegt, daß nach den bisher vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen auch bei den Verbrauchern keine Schädigung der Gesundheit infolge der Verwendung solcher Waschmittel festgestellt werden kann. Sollten Ihnen dennoch einzelne Fälle bekannt geworden sein, wäre ich Ihnen für eine nähere Mitteilung dankbar, damit ich ihre Überprüfung veranlassen kann. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 13. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/2166 Frage B 18) : Billigt die Bundesregierung die Ansicht, daß der Betrag von 150 DM als Repräsentationsfonds für eine Einheit insbesondere dann nicht ausreichen kann, wenn am Garnisonsort noch ausländische Truppeneinheiten stationiert sind und der dadurch notwendige Repräsentationsaufwand erheblich höher liegt, und erwägt die Bundesregierung die Erhöhung der entsprechenden Fonds? Bataillone und Einheiten der Bundeswehr verfügen nicht über einen eigenen „Repräsentationsfonds". Nur die Kommandierenden Generale, die Befehlshaber der Flotte, der Territorialkommandos und der Wehrbereichskommandos sowie die Amtschefs in vergleichbarer Dienststellung verfügen über eigene Repräsentationsmittel, von denen sie den ihnen unterstellten Verbänden und Einheiten auf begründete Anforderung entsprechende Anteile zur Verfügung stellen (VMBl 1970, Seite 50). Aus diesen Mitteln können auch die Aufwendungen für Partnerschaftsveranstaltungen in einem gewissen Umfang bestritten werden. In Standorten, in denen auch Einheiten der verbündeten Streitkräfte stationiert sind, besteht ohne Zweifel ein erhöhter Bedarf, der im Rahmen des Möglichen von den Korps usw. berücksichtigt wird. In der Haushaltsforderung für 1972 ist zusätzlich veranschlagt, daß den Truppenkommandeuren monatlich im Durchschnitt 50 DM für Repräsentationszwecke zur Verfügung stehen, die auch im Rahmen der Kontaktpflege mit Verbündeten eingesetzt werden können. Für Partnerschaftsveranstaltungen stehen jedoch bisher keine Mittel zur Verfügung. Es ist aber beabsichtigt, daß künftig für Gemeinschaftsveranstaltungen mit verbündeten Streitkräften in einem gewissen Umfang auch die Kantinenfonds der Truppenteile verwendet werden können. Die Bereitstellung gesonderter, zweckgebundener Mittel für Repräsentationsaufgaben im Bereich der Partnerschaftspflege ist jedoch auch künftig nicht vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, ob die vorgesehenen Verbesserungen, die jedoch noch der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bedürfen, ausreichen werden, um den gerechtfertigten Bedarf der Truppe zu decken. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Fragen B 19 und 20) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Einbeziehung von Dietzenbach-Steinberg in das Ortsnetz Urberach auf die Fernsprechteilnehmer aus diesem Bereich, insbesondere auf die dort ansässigen Unternehmen, die u. a. auch wegen der günstigen Fernsprechversorgung (Ortsnetz Heusenstamm, Knotenamtsbereich Frankfurt — Offenbach) DietzenbachSteinberg als Firmensitz gewählt hatten, sowohl bezüglich der Kosten wie auch bezüglich der mit der Umstellung verbundenen Verzögerungen, bis ein Teilnehmer im Ortsnetz Heusenstamm bzw. dem Knotenamtsbereich Frankfurt erreicht werden kann? Wann und unter welchen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, ein eigenes Ortsnetz Dietzenbach zu errichten, das zum Knotenamtsbereich Frankfurt gehört? Der Ortsteil Steinberg der Gemeinde DietzenbachSteinberg war bis zum 5. Januar 1971 an das Fernsprechortsnetz Heusenstamm angeschlossen; der übrige Gemeindeteil gehört seit jeher dem Ortsnetz Urberach an. Die Gespräche zwischen den Ortsteilen wurden nicht zur Ortsgesprächsgebühr, sondern als Ferngespräche zur Gebühr der Fernzone II abgewickelt. Dieser Zustand veranlaßte den Gemeindevorstand der Gemeinde Dietzenbach im Jahre 1964, beim zuständigen Fernmeldeamt 2 in Frankfurt am Main die Einbeziehung auch des Ortsteils Steinberg in das Ortsnetz Urberach zu beantragen. Der Gemeindevorstand sah in dem seinerzeitigen Zustand ein „Kuriosum, das verschiedentlich schon zu Glossen in den Zeitungen geführt hat und über das sich laufend die Fernsprechteilnehmer beschweren." Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß sich schon damals das bauliche Zusammenwachsen der Ortsteile abzeichnete, wurde dem Änderungsantrag stattgegeben mit der Maßgabe, daß die Umschaltung erst zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer in Dietzenbach neu zu errichtenden Teilvermittlungsstelle des Ortsnetzes Urberach durchgeführt wird. Die Inbetriebnahme der Teilvermittlungsstelle und damit die Umschaltung der Teilnehmer in Steinberg auf das Ortsnetz Urberach wurden am 5. Januar 1971 durchgeführt. Die Umschaltung brachte den Teilnehmern der Gemeinde Dietzenbach-Steinberg den Vorteil, daß sie ihre Gespräche untereinander zur Ortsgesprächsgebühr abwickeln konnten. Für die Teilnehmer in Steinberg trat im Sprechverkehr mit den Teilnehmern des Ortsnetzes Frankfurt am Main insofern eine Verteuerung ein, als die Sprechdauer für eine Gebühreneinheit tagsüber statt 90 Sekunden nur noch 30 Sekunden und nachts statt 90 Sekunden nur 45 Sekunden beträgt. Dies liegt daran, daß das Ortsnetz Heusenstamm zum Knotenamtsbereich von Frankfurt am Main, das Ortsnetz Urberach dagegen zum Bereich der erheblich näher gelegenen Knotenvermittlungsstelle Dieburg gehört. Für Gespräche zwischen den Ortsnetzen Urberach und Frankfurt am Main wird die Gebühr der III. Zone des Nahverkehrsbereichs berechnet. Durch die Zuordnung zum Knotenamtsbereich Dieburg sind die Teilnehmer des Ortsnetzes Urberach nicht schlechter gestellt als die Teilnehmer in zahlreichen anderen gleich weit vom nächsten Großstadtzentrum entfernten Ortsnetzen in unserem 7198 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 Land. So gibt es z. B. allein im Raum Frankfurt am Main 5 Ortsnetze (Kronberg/Taunus, Königstein/ Taunus, Bad Homburg v. d. H., Karben und Rod-heim v. d. H.), die weniger weit von der Stadtmitte Frankfurt am Main entfernt sind als das Ortsnetz Urberach, aber dennoch nicht dem Knotenbereich Frankfurt am Main, sondern von Oberursel/Taunus bzw. Friedberg zugeordnet sind. Es trifft zu, daß besonders im Rhein-Main-Gebiet Engpässe im Fernmeldenetz der DBP aufgetreten sind. Sie sind auf einen langfristig nicht vorhersehbaren ungewöhnlichen Verkehrsanstieg zurückzuführen. Die Produktionssteigerungen der Fernmeldeindustrie und die für den normalen Verkehrsanstieg im Fernmeldenetz vorhandenen Reserven haben nicht ausgereicht, um diesen sprunghaften Zuwachs voll aufzufangen. Die Deutsche Bundespost wird keine Anstrengungen unterlassen, um möglichst bald wieder allen Fernsprechkunden einen einwandfreien Fernsprechverkehr zu ermöglichen. Da die Zugehörigkeit von Dietzenbach-Steinberg zum Ortsnetz Urberach den für die Ortsnetzabgrenzung allgemein geltenden und im gesamten Bundesgebiet gleichermaßen angewendeten Grundsätzen entspricht, ist nicht beabsichtigt, ein besonderes Ortsnetz für Dietzenbach-Steinberg zu errichten. Im übrigen wird die Problematik der Ortsnetzabgrenzung durch ein neues Tarifsystem, das ab 1975 eingeführt werden soll, weitgehend entschärft. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage B 21 und 22) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, den Bau des Autobahnrings von München-Nord nach München-Süd-Ost, der zu Recht als Autobahnrettungsring bezeichnet wurde, und den Bau des Autobahnastes (A 87) von Pang zur Autobahneinfahrt Kufstein durch Verpflichtung von ausländischen Firmen zu beschleunigen? Beabsichtigt die Bundesregierung, bis zum Bau des Autobahnrings Ost Schallschluckwände an der Einfahrt der Autobahn in München-Freimann bzw. entlang den Wohnsiedlungen an der stark befahrenen Strecke des mittleren Rings zwischen der Autobahn Nürnberg Salzburg anzubringen? Zu Frage 21: Ob und inwieweit eine solche Möglichkeit besteht, hängt von den Ergebnissen der Ausschreibungen ab. Bauarbeiten an Bundesfernstraßen werden öffentlich ausgeschrieben (vgl. auch § 55 RHO). Dabei können auch ausländische Firmen Angebote einreichen. Erst bei der Auswertung der Angebote wird sich zeigen, ob auch ausländische Firmen herangezogen werden. Die Autobahn von Pang (bei Rosenheim) nach Kufstein (A 87) — auch Inntalautobahn genannt — ist seit einigen Jahren unter Verkehr. Für die Neubaustrecke der A 87 von München nach Pang gelten hinsichtlich der Vergabe die gleichen Grundsätze wie für den Fernstraßenring München. Zu Frage 22: An der Autobahneinfahrt München/Freimann sind Schallschutzwände nicht vorgesehen. Im übrigen soll der Fernstraßenring München/ Ost etwa 1975 verkehrsbereit sein. Damit wird eine erhebliche Entlastung der BAB-Einfahrt München/Freimann und auch des Mittleren Ringes eintreten. Baulastträger des Mittleren Ringes ist die Stadt München. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob die Stadt beabsichtigt, im Zuge des Mittleren Ringes Schallschutzwände zu errichten. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 23) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür zu verwenden, daß beim Verkauf des Bundesbahngeländes der stillgelegten Bahnstrecke Abzweigung Erpeler Ley und Abzweigung Ahrbrücke in der Gemarkung Remagen keine überhöhten Preise von der Bundesbahndirektion gefordert werden, damit die vorgesehene Errichtung eines Kindergartens und einer Fertigbau-Kirche im Neubaugebiet Remagen möglich wird? Die Deutsche Bundesbahn ist nach dem Bundesbahngesetz unter der Verantwortung ihrer Organe wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Das gilt auch für die Verwertung ihrer betrieblich entbehrlichen Liegenschaften. Der Bundesregierung ist bisher kein Fall bekannt geworden, bei dem die Deutsche Bundesbahn ihre Grundstücke zu überhöhten Preisen veräußert hat. Es besteht daher auch kein Anlaß anzunehmen, daß die Bundesbahn sich im konkreten Fall anders verhalten wird. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 24) : Für welche Bundesfernstraßenrnaßnahmen im Bereich des Straßenbauamts Weiden (Oberpfalz) sind im Haushaltsjahr 1971 Mittel vorgesehen? Im Haushaltsjahr 1971 sind für folgende Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen im Bereich des Straßenbauamtes Weiden Mittel vorgesehen: 1. Neubau der Bundesautobahn RegensburgPfreimd 2. Im Zuge der Bundesstraße 14: a) Ausbau in Unterköblitz b) Ausbau in Vohenstrauss c) Ausbau in Waidhaus 3. Im Zuge der Bundesstraße 15: a) Neubau der Westumgehung Weiden b) Deckenbau zwischen Weiden und Altenstadt c) Kurvenabflachung und Linksabbiegespuren in Tirschenreuth d) Umbau der Einmündung der Staatsstraße 2151 in die Bundesstraße 15 in Schwarzenfeld Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 7199 4. Neubeschilderungen auf allen Bundesstraßen 5. Grunderwerb für Neubaumaßnahmen an Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen 6. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Betriebsstrecken. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2166 Fragen B 25 und 26) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunftschancen von auf Magnetfeldern schwebenden Schienenfahrzeugen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, dieses neuartige Verkehrssystem finanziell zu fördern? Nach dem derzeitigen Stand der Technik und den bisher bekannten Ergebnissen, die mit einem magnetisch abgestützten und geführten Experimentalfahrzeug erzielt wurden, sieht der Bundesregierung in diesem System eine Möglichkeit zur zukünftigen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, vorausgesetzt, daß durch geeignete Erprobungsmöglichkeiten die Magnetschwebetechnik zur Betriebsreife entwickelt werden kann. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf diesem Gebiet fördert die Bundesregierung z. Z. mit einem Betrag von rd. 9 Millionen DM. Weitere Forschungsaufträge stehen vor der Vergabe. Bei der Förderung dieser Entwicklungsprojekte läßt sich die Bundesregierung nicht nur von wirtschafts- und verkehrspolitischen Tendenzen leiten, sondern berücksichtigt auch die Aspekte des Umweltschutzes. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache V1/2166 Fragen B 27 und 28) : Wann ist mit dem Erlaß der von der Bundesregierung für das Jahr 1970 angekündigten Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Ausdehnung der Fahrerlaubnis der Klasse 4 auf Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h bzw. 30 km/h beträgt, zu rechnen? Wenn die angekündigte Richtlinie auch in diesem, Jahr nicht erlassen wird, welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, den Haltern und Fahrern landwirtschaftlicher Zugmaschinen wenigstens vorübergehend von den Bestimmungen des § 5 StVZO Erleichterungen bzw. Ausnahmen zu gewähren? Wie ich schon in der Fragestunde am 6. Mai 1971 auf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Jobst ausführte, werden die Beratungen der betreffenden Richtlinie im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften aus Gründen, die die Anhebung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze — welche im übrigen nur eine Nebenfolge der Richtlinie wäre nicht betreffen, voraussichtlich noch längere Zeit dauern. Ein Ende ist noch nicht abzusehen. Ich habe ferner erklärt, daß die Bundesregierung nunmehr prüft, ob eine Anhebung der durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 25 km/h durch Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schon vor der erwarteten EWG-Regelung erfolgen kann und sich hierdurch keine ernstlichen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit ergeben. Eine Erörterung der Angelegenheit mit den obersten Landesbehörden soll in Kürze erfolgen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 29) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Störung der Privatsphäre durch unerwünschte oder versehentliche Telefonanrufe während häuslicher Ruhezeiten durch einfache technische Maßnahmen der Deutschen Bundespost abstellbar gemacht werden konnten, und ist sie bereit, die Einführung derartiger Maltnahmen zu fördern? Die Antwort lautet nein. Es ist bei den heute gebräuchlichen Vermittlungssystemen nicht möglich, durch technische Maßnahmen unerwünschte oder versehentliche Anrufe von erwünschten zu trennen. Seine häusliche Ruhe kann der Fernsprechteilnehmer nur dadurch sichern, daß er den Wecker leise stellt. Die Fernsprechapparate, die seit 1963 verwendet werden, ermöglichen das. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Fragen B 30 und 31) : Trifft es zu, daß verhältnismäßig viele Paketsendungen in die DDR verloren gehen? Trifft es weiterhin zu, daß viele Pakete von den Behörden der DDR ohne Angabe von Gründen beschlagnahmt werden? Beides trifft zu. Verhandlungen mit der Postverwaltung der DDR auch über diese Frage stehen bevor. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, daß ich mit Rücksicht hierauf z. Z. davon Abstand nehmen muß, Einzelheiten mitzuteilen, die diese Verhandlungen stören könnten. Nach Abschluß der Verhandlungen werde ich von mir aus auf die Angelegenheit zurückkommen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 13. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/2166 Frage B 32) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag einer zinsvergünstigten Vergabe von Darlehen an Berufssoldaten zum Bau von Eigenheimen? Die Bundesregierung ist in der Frage der Gewährung von zinsgünstigen Darlehen an Berufssoldaten zum Bau oder Erwerb von Familienheimen positiv eingestellt. Bereits seit dem 1956 begonne- 7200 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 nen Aufbau der Bundeswehr gehören auch Berufssoldaten dem in der Wohnungsfürsorge zu betreuenden Personenkreis wie alle sonstigen im unmittelbaren Dienst des Bundes stehenden Personen an. Sie werden in gleicher Weise wohnungsmäßig betreut. Dazu gehört auch die Förderung von Familienheimen im Rahmen des bestehenden Wohnungsbedarfs. Die dienstlichen Belange, insbesondere die Versetzungsmöglichkeit des betreffenden Bundeswehrangehörigen dürfen — wie auch bei sonstigen Bundesbediensteten durch die Förderung nicht beeinträchtigt werden. Die Höhe ,des Familienheimdarlehens richtet sich nach der Einkommensgruppe des betreffenden Antragstellers. Zur Gruppe I gehören Bundesbedienstete mit einem Einkommen i. S. des § 25 II. WoBauG, während in der Gruppe II alle sonstigen Bundesbediensteten eingeordnet werden. Bezogen auf eine förderbare Standardwohnfläche von 100 qm beträgt das Familienheimdarlehen in der Gruppe I 33 000 DM und in der Gruppe II 31 000 DM; bei drei oder mehr Kindern erhöhen sich die förderbare Wohnfläche und das Darlehen entsprechend. Bundesbedienstete der Gruppe I erhalten außerdem Familienzusatzdarlehen, das bei 2 Kindern 2 000 DM, bei 3 Kindern 5 000 DM und für jedes weitere Kind 3 000 DM beträgt. In der Einkommensgruppe II erhalten nur Schwerbeschädigte oder diesen Gleichgestellte, Kinderreiche und Spätheimkehrer ein Zusatzdarlehen in Höhe von 2 000 DM für das 2. und jedes weitere Kind. Bei Tilgung in Höhe von 2 v. H. ist das Familienheimdarlehen im Regelfall in Gruppe I mit 0,5 v. H. und in Gruppe II mit 1 v. H. zu verzinsen. Die Vergabe von Familienheimdarlehen an Bundesbedienstete dient wie die Finanzierung von Mietwohnungen dazu, Wohnungen in angemessener Entfernung zur Dienststelle zu tragbaren Belastungen (bzw. Mieten) zu schaffen. Aus dem Fürsorgezweck folgt, daß Familienheimdarlehen dann nicht gewährt werden können, wenn für die Antragsteller mit Wohnungsfürsorgemitteln errichtete Wohnungen oder evtl. bundeseigene Wohnungen bereit stehen oder in absehbarer Zeit bereitstehen werden. Ich darf mich insoweit auf die bereits Herrn Kollegen Haase (Kellinghusen) erteilte schriftliche Antwort (s. Protokoll über die 115. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 28. April 1971, S. 6818 — Anl. 13) beziehen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 11. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 33) : Trifft es zu, daß der Anfang 1961 in Frankfurt gekidnappte Günter Seigewasser, ehemaliger SED-Funktionär und Abteilungsleiter des „Instituts für Zeitgeschichte", immer noch im Zuchthaus Bautzen einsitzt? Günter Seigewasser ist nach den meinem Hause vorliegenden Erkenntnissen im Mai 1962 wegen Republikflucht, Spionage und Hetze zu einer Zuchthausstrafe von 71/2 Jahren verurteilt und am 22. Dezember 1966 in die DDR entlassen worden. Mit Anrechnung der Untersuchungshaft war er also rund 6 Jahre inhaftiert. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 13. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage B 34) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die zentrale Registrierstelle für Studienbewerber in Hamburg personell und sachlich so ausgestattet ist, daß sie ohne Nachteile für die Bewerber arbeiten kann? Die Bundesregierung ist mehrfach darauf hingewiesen worden, daß die Zentrale Registrierstelle für Studienbewerber in Hamburg, die als Dienststelle der Westdeutschen Rektorenkonferenz eingerichtet ist, unter gewissen Unzuträglichkeiten arbeitet. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es jedoch bisher trotz der erheblichen Belastung vor allem des Personals der Zentralen Registrierstelle möglich gewesen, die Anträge der Studienbewerber so zügig zu bearbeiten, daß für die Bewerber Nachteile aus der knappen personellen und sachlichen Ausstattung der Registrierstelle nicht entstanden sind. Es steht jedoch außer Zweifel, daß die Einbeziehung weiterer Fächer in das Verfahren der Registrierstelle erst möglich sein wird, wenn durch einen dann erforderlichen Nachtragshaushalt die Voraussetzungen geschaffen werden, die personelle, sachliche und Rechenkapazität der Registrierstelle in angemessener Weise zu verbessern. Die Bundesregierung ist an einer effektiven Arbeit der Zentralen Registrierstelle vor allem aus folgenden Gründen außerordentlich interessiert: die von der Registrierstelle ermittelten Daten werden mit grundlegend für den weiteren Ausbau der Hochschulen in den von den Zulassungsbeschränkungen betroffenen Fächern sein; die Registrierstelle wird damit ein Instrument der Hochschulplanung; auch nach einem Abbau der Zulassungsbeschränkungen wird sie unerläßlich für die Sicherung eines überregionalen Ausgleichs von Studienplätzen sein und damit Aufgaben dienen, für die der Bund rechtlich und sachlich mitverantwortlich ist. Die Bundesregierung ist deshalb auch bereit, sich an den Kosten der Zentralen Registrierstelle zu beteiligen. Sie hat den Ländern ihre Bereitschaft zu einer finanziellen Beteiligung mehrfach erklärt, zuletzt bei der konstituierenden Sitzung des Kuratoriums der Zentralen Registrierstelle vom 21. April 1971. In den Verhandlungen haben die Länder jedoch eine solche finanzielle Beteiligung vor allem mit verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Ich hoffe jedoch, daß in absehbarer Zeit mit den Ländern doch noch eine Vereinbarung erreichbar ist, die der Mitverantwortung des Bundes für den Hochschulbereich gerecht wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, ich glaube, daß wir die beiden in Ihrer Frage angeschnittenen Komplexe — nämlich erstens die Ausbildung im Französischen an Höheren Schulen und zweitens die Vermittlung von französischen Sprachkenntnissen in der Attaché-Ausbildung — sorgfältig voneinander trennen müssen.
    Die Auffassung der Bundesregierung über die gleichberechtigte Ausbildung im Französischen an Höheren Schulen ist bekannt und zum letzten Male vom Parlamentarischen Staatssekretär von Dohnanyi im Deutschen Bundestag am 1. April 1971 dargelegt worden.
    Was nun die Ausbildung der Attachés des Auswärtigen Dienstes in der französischen Sprache betrifft, so ist der von Ihnen zitierte Teil des Kommissionsberichtes nicht die Meinung der Bundesregierung, sondern die Meinung der unabhängigen Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes. Wie Sie wissen, hat die Kommission den Bericht erst im März 1971 vorgelegt. Ich möchte übrigens hinzufügen, daß dieser Kommission auch Mitglieder dieses Hauses angehörten.
    Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob und in welcher Weise sie diese Empfehlungen berücksichtigen kann. Zur Zeit gilt die am 21. März 1971 erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren auswärtigen Dienst. Diese schreibt die Kenntnis des Englischen und Französischen als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst vor. Die Bundesregierung teilt die Meinung der Kommission, daß die Kenntnis schwieriger Sprachen für den auswärtigen Dienst von Interesse ist. Sie versteht den Wunsch der Kommission so, daß diese Anregung nur für Ausnahmefälle gedacht ist und nicht etwa eine generelle Ersetzung der Kenntnis der französischen Sprache durch die Kenntnis anderer Sprachen bedeuten soll.
    Im übrigen möchte ich, damit Mißverständnisse ausgeschlossen sind, auch bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß das Ausbildungsprogramm des französischen diplomatischen Nachwuchses die Kenntnis der deutschen Sprache durchaus nicht allgemein vorschreibt, während in der Ausbildung im deutschen auswärtigen Dienst die Kenntnis der fran-



    Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
    zösischen Sprache, wie ich oben dargelegt habe, zu den Voraussetzungen der Einstellung gehört. Ich meine, die Kenntnis der französischen Sprache wird auch zu Recht gefordert, weil diese Kenntnis für unsere Diplomaten im europäischen und auch im multilateralen Bereich von großer Bedeutung ist.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Lenz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Otto Lenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, kann ich Ihre Antwort so verstehen, daß die Bundesregierung in ihrem Bereich, im auswärtigen Dienst, alles tun wird, um die gleichberechtigte Berücksichtigung der französischen und englischen Sprache beizubehalten?