Protokoll:
6124

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 124

  • date_rangeDatum: 14. Mai 1971

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:10 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 124. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 7173 A Fragestunde (Drucksache VI/2166) Fragen der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Zuweisung von Mitteln für Geschäftsbedürfnisse und Reisekosten im Bereich der Marine Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 7173 D, 7174 A Frau Tübler (CDU/CSU) 7174 A Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesaußenministers vor den Teilnehmern der Pyrmonter Unternehmergespräche am 5. Mai 1971 auf eine Frage betreffend den Moskauer Vertrag und den Warschauer Vertrag Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7174 B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) 7174 B, D Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Begriff einer „befriedigenden BerlinRegelung" Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7175 A, B, C Engelsberger (CDU/CSU) 7175 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 7175 C Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Lage in Ostpakistan Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7175 D, 7176 A, B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 7176 A, B Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU): Ausbildung im Französischen an höheren Schulen und Ausbildung der Attachés des Auswärtigen Dienstes in der französischen Sprache Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7176 C, 7177 A, B, C, D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 7177 A, C Wehner (SPD) 7177 B Hansen (SPD) 7177 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7177 D Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU): Bedeutung der Kenntnis der französischen Sprache für die europäische Einigungspolitik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7178 A, B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 7178 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Eröffnung einer griechischen Handelskammer in Ost-Berlin Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7178 B, C Dr. Jobst (CDU CSU) 7178 B, C Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Verhandlungen mit der Sowjetunion und den Ostblockstaaten über die Probleme der Gräber deutscher Soldaten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7178 D, 7179 A, B, C Josten (CDU/CSU) 7178 D, 7179 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) 7179 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 7179 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 7179 C Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU): Auslieferungsverkehr mit Jugoslawien Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7179 D, 7180 B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 7180 B Frage des Abg. Tallert (SPD) : Unterstützung der ostpakistanischen Flüchtlinge im indischen Grenzgebiet Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7180 D, 7181 B Tallert (SPD) 7181 D, 7181 A Frage des Abg. Tallert (SPD) : Aufnahme humanitärer Hilfe für Ostpakistan Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 7181 C Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Ermittlung des Lebenshaltungsindexes Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7181 D, 7182 A, B Engelsberger (CDU/CSU) 7182 A, B Fragen des Abg. Krockert (SPD) : Kraftfahrzeugversicherungsschutz für Ausländer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7182 C Frage des Abg. Engholm (SPD) : Preisunterschiede bei pharmazeutischen Produkten zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7182 D, 7183 A Engholm (SPD) 7182 D Hansen (SPD) 7183 A Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU CSU) : Prüfung der Ruhrkohle AG durch den Kohlebeauftragten Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7183 B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) 7183 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Aufnahme der Länder Kuba, Spanien, Portugal und Griechenland in das Zollpräferenzsystem Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7183 C, D Niegel (CDU/CSU) 7183 C, D Fragen des Abg. Dr. Giulini (CDU/CSU) : Wirtschaftliche Beziehungen zu Australien Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 7184 A, B, C Dr. Giulini (CDU/CSU) 7184 A, C Frage des Abg. Pawelczyk (SPD) : Hilfen zu den Aufwendungen für die vorschulische Erziehung von behinderten Kindern Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 7184 C Frage der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU) : Anspruch auf Zweitkindergeld Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 7184 D, 7185 A, B, C Frau Stommel (CDU/CSU) 7185 A, B Niegel (CDU/CSU) 7185 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Finanzielle Unterstützung des Deutschen Versehrtensportverbandes Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 7185 D, 7186 A, B Müller (Mülheim) (SPD) 7185 D, 7186 A Frage des Abg. Baier (CDU/CSU): Sperre bzw. Kürzung der im Bundesjugendplan vorgesehenen Mittel Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 7186 B, D, 7187 A, B Baier (CDU/CSU) 7186 C, 7187 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 7187 B Fragen des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Eintragung der Blutgruppe in den Personalausweis Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 7187 C, 7188 A, B Wawrzik (CDU/CSU) 7188 A Brück (Köln) (CDU/CSU) 7188 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 III Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Wirkungen des Appetitzüglers Menocil Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 7188 C, 7189 A, C Härzschel (CDU/CSU) 7189 A, C Nächste Sitzung 7189 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 7191 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Krammig (CDU/CSU) betr. Beimischung von inländischem Rohtabak zu Feinschnitt 7192 A Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Unterstützung der Beratung über die Gefahren des Rauschmittelkonsums 7192 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Behandlung von Insassen in privaten Altersheimen 7192 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch betr. ausländische Lehrer für Gastarbeiterkinder . . 7192 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Freilassung von Rudolf Heß 7193 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Anknüpfung diplomatischer Kontakte zur Volksrepublik China 7193 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. internationale Freundschaftswochen 7193 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Nachteile von Studenten nach Vollendung des 27. Lebensjahres 7194 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Sonderausgabenbegünstigung von Beiträgen zu Ausbildungsversicherungen 7194 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. Bekämpfung der Tollwut 7194 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Bundesmittel im Rahmen der ersten Rate des Förderungskontingents 1971 7194 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) (FDP) betr. Aufklärungskampagne der EWG-Kommission über die Agrarstrukturpolitik 7195 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Schäden bei öffentlich geförderten Bodenverbesserungsmaßnahmen 7195 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Unterschiede zwischen den Entgelten für Heimarbeit 7195 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit zur beruflichen Fortbildung und Umschulung 7196 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Finanzierung der Aufgaben nach dem 2. Abschnitt des Arbeitsförderungsgesetzes sowie der produktiven Winterbauförderung und der Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer 7196 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Schutz der bei der Herstellung oder Anwendung sogenannter bioaktiver Waschmittel beschäftigten Arbeitnehmer 7196 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Repräsentationsfonds für Einheiten, der Bundeswehr 7197 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Einbeziehung der Gemeinde DietzenbachSteinberg in das Ortsnetz Urberach 7197 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bredel (SPD) betr. Bau des Autobahnrings von München-Nord nach München Süd-Ost sowie des Autobahnastes von Pang zur Autobahneinfahrt Kufstein — Anbringung von Schallschluckwänden an der Autobahneinfahrt München-Freimann 7198 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Preise für das Bundesbahngelände der stillgelegten Bahnstrecke Abzweigung Erpeler-Ley und Abzweigung Ahrbrücke in der Gemarkung Remagen 7198 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen im Bereich des Straßenbauamtes Weiden 7198 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. Zukunftschancen von auf Magnetfeldern schwebenden Schienenfahrzeugen 7199 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. Anhebung der durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen 7199 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Maßnahmen gegen unerwünschte oder versehentliche Telefonanrufe 7199 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Verlust bzw. Beschlagnahme von Paketsendungen in die DDR 7199 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. zinsgünstige Darlehen an Berufssoldaten zum Bau oder Erwerb von Familienheimen 7199 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) betr. den Anfang 1961 in Frankfurt am Main gekidnappten Günter Seigewasser 7200 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Ausstattung der Zentralen Registrierstelle für Studienbewerber in Hamburg 7200 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 7173 124. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 14. 5. Adams * 14. 5. Dr. Ahrens ** 15. 5. Dr. Aigner * 14. 5. Alber ** 15. 5. Amrehn ** 15. 5. Dr. Arndt (Berlin) * 14. 5. Dr. Arnold 14. 5. Dr. Artzinger * 14. 5. Dr. Bach 14. 5. Bals ** 15. 5. Bauer (Würzburg) ** 15. 5. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 14. 5. Berger 14. 5. Dr. Birrenbach 14. 5. Blumenfeld ** 15. 5. Frau von Bothmer 14. 5. Breidbach 14. 5. Dr. Burgbacher * 14. 5. Dasch 15. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 15. 5. Dr. Dittrich * 14. 5. Dr. Dollinger 14. 5. Draeger ** 15. 5. Dröscher * 14. 5. Ehnes 14. 5. Dr. Enders ** 15. 5. Erpenbeck 14. 5. Dr. Evers 14. 5. Dr. Farthmann 14. 5. Fellermaier 21. 5. Flämig * 14. 5. Dr. Franz 14. 5. Dr. Freiwald 14. 5. Fritsch ** 15. 5. Dr. Fuchs 14. 5. Dr. Furler ** 15. 5. Geldner 31. 5. Gerlach (Emsland) 14. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 5. Graaff 14. 5. Haar (Stuttgart) 14. 5. Frau Herklotz ** 15. 5. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 15. 5. Höcherl 14. 5. Hörmann (Freiburg) 14. 5. Hösl ** 15. 5. Frau Jacobi 14. 5. Dr. Jaeger 14. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 5. Jung 14. 5. Dr. Jungmann 14. 5. Kahn-Ackermann ** 15. 5. Dr. Kempfler ** 15. 5. Frau Klee ** 15. 5. Dr. Klepsch 15. 5. Dr. Kley 15. 5. Dr. Kliesing (Honnef) ** 15. 5. Dr. Koch * 14. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kriedemann * 14. 5. Lange * 14. 5. Lautenschlager * 14. 5. Lemmrich ** 14. 5. Lenze (Attendorn) ** 15. 5. Liehr 14. 5. Dr. Löhr * 15. 5. Logemann 14. 5. Dr. Lohmar 14. 5. Lücker (München) * 14. 5. Maucher 26. 6. Frau Meermann 14. 5. Memmel * 14. 5. Dr. Mikat 14. 5. Müller (Aachen-Land) * 14. 5. Dr. Müller (München) ** 15. 5. Müller (Remscheid) 14. 5. Frau Dr. Orth * 14. 5. Ott 14. 5. Petersen 14. 5. Pöhler 15. 5. Dr. Prassler 14. 5. Dr. Preiss 14. 5. Dr. Reinhard 14. 5. Richarts ** 14. 5. Richter ** 15. 5. Riedel (Frankfurt) * 14. 5. Dr. Rinderspacher ** 15. 5. Rösing 14. 5. Rollmann 18. 5. Roser ** 15. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 15. 5. Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 5. Schmidt (Niederselters) 14. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 15. 5. Schmitt (Lockweiler) 14. 5. Dr. Schmücker ** 15. 5. Dr. Schneider (Nürnberg) 14. 5. Dr. Schwörer 14. 5. Seefeld * 14. 5. Seibert 14. 5. Dr. Siemer 14. 5. Simon 14. 5. Stein (Honrath) 15. 5. Dr. Stoltenberg 14. 5. Strohmayr 14. 5. Wagner (Günzburg) 14. 5. Frau Dr. Walz ** 15. 5. Dr. Warnke 14. 5. Weber (Heidelberg) 14. 5. Dr. von Weizsäcker 14. 5. Wende 15. 5. Wienand ** 15. 5. Wolfram * 14. 5. Zander 14. 5. Dr. Zimmermann 14. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates 7192 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 13. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krammig (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 28) : Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß der von ihr gelegentlich der Beantwortung meiner Frage in der Fragestunde am 2. April 1971 in Aussicht gestellte Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes noch nicht vorliegt, sicherstellen, daß die Tabakindustrie trotz des ins Neunten Tabaksteueränderungsgesetz ausgesprochenen Verbots ab 1. Juli 1971 inländischen Rohtabak der Ernte 1970 verarbeiten kann? Nach dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens wird der Entwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes dem Deutschen Bundestag so rechtzeitig vom Bundesrat zugeleitet werden, daß das Gesetz noch vor den Parlamentsferien vom Bundestag verabschiedet werden kann. Auch wenn das Gesetz erst im Juli verkündet wird, kann die Beimischung von Inlandstabak zu Feinschnitt der Konsumpreislagen — wie im Gesetzentwurf vorgesehen — mit Wirkung vom 1. Juli 1971 aufgehoben werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 11. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage A 85) : Welche Unterstützungen gedenkt die Bundesregierung zu geben, damit — wie in Hessen — auch in anderen Bundesländern durch qualifizierte Beratungslehrer auf die Gefahren des Rauschmittelkonsums hingewiesen wird? Die Bundesregierung hat bereits 1970 ein Modellseminar für Pädagogen aller Schulgattungen, Sozialarbeiter, Seelsorger, Ärzte, Mitarbeiter in der Jugend- und Erwachsenenbildung über die Bundesarbeitsstelle Aktion Jugendschutz durchführen lassen und dafür die Kosten übernommen. Diese Aus- und Fortbildung von Schlüsselpersonen im Bildungs- und Erziehungsprozeß wird fortgesetzt und intensiviert. Neben der Bundesarbeitsstelle Aktion Jugendschutz, die 1971 8 Seminare für den genannten Personenkreis und 4 Seminare für Mitglieder SMV durchführt, wird auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Rahmen ihrer Lehrgangsarbeit Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Drogen- und Rauschmittelmißbrauch anbieten, Zur Zeit werden die organisatorischen und insbesondere die finanziellen Voraussetzungen geprüft, ob es möglich ist, weitere bundeszentrale nichtstaatliche Bildungsträger für die Durchführung von inhaltlich und methodisch aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen zu gewinnen, Die Bundesregierung hat allerdings nicht die Möglichkeit, den gesamten Aus- und Fortbildungsbedarf zum Themenkomplex Drogen- und Rauschmittelmißbrauch zu decken. Die Bundesregierung kann nur Modelle fördern und damit zur schnelleren Bereitstellung der Kräfte beitragen, die die Breitenarbeit auf Landes- und Kommunalebene zu leisten haben. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 12. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/2166 Fragen A 86 und 87) : Könnte sich die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Länderministerien zur Abwendung brutaler Behandlungen von Insassen in privaten Altersheimen entschließen, die gewerbliche Zulassung und den Betrieb von privaten Altersheimen an die Mitgliedschaft im Bundesverband privater Alten-und Pflegeheime e. V. zu binden? Ist der Bundesregierung die Auskunft möglich, wie hoch prozentual die Sterbefälle in privaten Altersheimen gegenüber Altersheimen kommunaler und paritätischer Träger sind? Das geltende Recht sieht keine Zulassung für den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen vor; es besteht daher auch keine Möglichkeit, Auflagen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens zu machen. Auch die gesetzlich verankerten Kontrollmöglichkeiten über gewerbliche Heime für alte Menschen bieten keine Handhabe für die Durchsetzung einer Zwangsmitgliedschaft. Wir prüfen zur Zeit die Möglichkeiten und Voraussetzungen für ein Altenheimgesetz. Der Bundesregierung liegen keine Aufgliederungen der Sterbefälle nach Heimarten oder Heimträgern vor. Eine derartige spezielle Statistik über Sterbefälle wird nicht geführt. Bei den zur Zeit mit den zuständigen obersten Landesbehörden geführten Verhandlungen über Material für die Frage, wie durch Änderung des geltenden Rechts der Schutz älterer Mitbürger in Heimen verstärkt werden kann, wird zu prüfen sein, ob dabei auch in Richtung der von Ihnen gestellten Frage eine Information möglich ist. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 13. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2166 Fragen A 107 und 108) : Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Ausschusses junger Lehrer und Erzieher in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, verstärkt ausländische Lehrer in der Bundesrepublik Deutschland zur Betreuung der Kinder von Ausländern und Gastarbeitern einzusetzen, und wird sie dazu Verbindung mit den Bundesländern und der Bundesanstalt für Arbeit aufnehmen? Wie groß ist der Anteil der Gastarbeiterkinder in den einzelnen Jahrgängen beim Besuch der höheren Schulen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um diesen Kindern gleiche Chancen zu verschaffen? Zur Frage 107: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß alle Anstrengungen unternommen werden sollten, um verstärkt ausländische Lehrer für die Betreuung von Gastarbeiterkindern einzusetzen. Dazu bestehen Kontakte zu den Ländern, in deren Zuständigkeit diese Fragen fallen. Die Länder versuchen durch unmittelbare Kontakte mit den Botschaften bzw. mit Berufskonsulaten mehr Lehrer zu gewinnen. Die Bundesregierung wird sich ferner bemühen, einen gemeinsamen Arbeitskreis der beteiligten Bundesressorts mit Vertretern der Ständigen Konferenz der Kultusminister zu bilden, um nach weiteren Wegen — möglicherweise auch unter Einschaltung der Bundesanstalt für Arbeit — zu suchen, damit weitere zusätzliche ausländische Lehrkräfte für Gastarbeiterkinder gewonnen werden können. Zur Frage 108: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes besuchten im Schuljahr 1969/70 10 316 ausländische Schüler Gymnasien und 3925 ausländische Schüler Realschulen in der Bundesrepublik (ohne Berlin). Eine weitere Aufgliederung nach Gastarbeiterkindern und sonstigen Ausländern sowie nach einzelnen Jahrgängen liegt nicht vor. Bei der Eingliederung dieser Schüler in das deutsche Schulsystem entstehen insgesamt weniger Schwierigkeiten als bei der Eingliederung von Hauptschülern. Gezielte Einzelmaßnahmen — wie etwa der Aus) tausch einer Pflichtfremdsprache — lassen sich in Gymnasien eher durchführen. Die Bundesregierung wird darüber hinaus für die Durchführung von Modellversuchen im Zuge des vorgesehenen Rahmenabkommens nach Artikel 91 b Grundgesetz anregen, auch Versuche mit differenzierten Förderungsmaßnahmen für Gastarbeiterkinder in allen Schulformen in die Versuchsprogramme mit aufzunehmen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 117): Welche Schritte hat die Bundesregierung seit Beginn des letzten Jahres bei den drei Westmächten und bei der Regierung der UdSSR unternommenen, um aus humanitären Gründen nach 30jähriger Inhaftierung die Haftentlassung des 77jährigen schwerkranken Rudolf Hell zu bewirken? Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit immer wieder für die Freilassung von Rudolf Heil aus humanitären Gründen eingesetzt. Sie steht in dieser Angelegenheit in ständigem Kontakt mit den drei Westmächten. Diese haben wiederholt zuletzt im vergangenen Jahr — von der sowjetischen Regierung die Freilassung von Rudolf Heß gefordert. Alle Bemühungen der drei Mächte sind jedoch bisher an der Ablehnung der Sowjetunion gescheitert. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 1) : Warum ist die Bundesregierung in bezug auf die Anknüpfung diplomatischer Kontakte zur Volksrepublik China bisher nicht aktiv geworden? Da die Schwerpunkte unserer Politik in Europa und im Rahmen des Atlantischen Bündnisses liegen, hat bisher keine Bundesregierung zu der ChinaFrage Stellung genommen. Wir haben hierzu auch aufgrund der Teilung unserer Nation keine Veranlassung gesehen. Wir haben daher weder mit Peking noch mit Taipeh diplomatische oder andere offizielle Beziehungen aufgenommen. Grundsätzliche Bereitschaft, unser Verhältnis zur Volksrepublik China zu normalisieren, liegt seit der Regierungserklärung der Großen Koalition vom 13. Dezember 1966 vor und ist seitdem von unserer Seite mehrfach bekräftigt worden, ohne daß eine Reaktion erfolgt wäre. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 2) : Welche Hilfe kann die Bundesregierung den Veranstaltern von internationalen Freundschaftswochen, z. B. „deutsch-dänische Woche", „deutsch-französische Woche", zukommen lassen? Die Bundesregierung mißt internationalen Freundschaftswochen als einer Begegnung von gesellschaftspolitischen Gruppen über die Grenzen hinweg große Bedeutung bei. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen im Inland, sondern verstärkt auch für Vorhaben im Ausland, da letztere in besonderem Maße werbenden Charakter für Deutschland haben. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Finanzierung derartiger Freundschaftswochen in der Regel Sache der veranstaltenden Kommunen ist. Dies gilt für das Inland wie für das Ausland. Wenn bei Veranstaltungen im Ausland die eigenen Mittel der Beteiligten nicht ausreichen, kommt, soweit es sich um Vorhaben von kulturpolitischer Bedeutung handelt, eine finanzielle Förderung von Einzelmaßnahmen mit Bundesmitteln durch das Auswärtige Amt in Betracht; im Hinblick auf die Knappheit an Haushaltsmitteln sind die gegebenen Möglichkeiten allerdings sehr beschränkt und Zuschüsse können nur im Einzelfall, nach eingehender Prüfung aller Umstände, bewilligt werden. Für Veranstaltungen im Inland ist grundsätzlich das Bundesministerium des Innern zuständig, das jedoch keine Möglichkeit sieht, zusätzlich zu bundeswichtigen Veranstaltungen von gesamtstaatlicher Bedeutung auch die Vielzahl der internationalen bilateralen Freundschaftswochen deutscher Städte zu fördern. Unabhängig von dem Ort der Durchführung kommt bei Einzelmaßnahmen, die zur Stärkung und 7194 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 Förderung des europäischen Gedankens in der Öffentlichkeit beitragen, ebenfalls eine Förderung durch das Auswärtige Amt in Betracht. Auch hierbei sind die verfügbaren Mittel jedoch sehr beschränkt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage B 3) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Studenten, die das 27. Lebensjahr überschritten haben, benachteiligt sind (Wegfall des Kinderfreibetrags und des Kindergelds und der Mitversicherung in der Krankenversicherung der Eltern)? Kinderfreibeträge kommen nach geltendem Recht nur für Kinder in Betracht, die zu Beginn des Veranlagungszeitraums das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei der Festsetzung dieser Altersgrenze war die allgemeine Lebenserfahrung maßgebend, daß bei Vollendung des 27. Lebensjahres die Berufsausbildung normalerweise abgeschlossen ist. Es ist wiederholt beantragt worden, die Altersgrenze von 27 Jahren insbesondere wegen der möglicherweise durch den Wehrdienst eintretenden Verzögerung des Abschlusses der Berufsausbildung oder wegen der Beschreitung des sogenannten zweiten Bildungsweges heraufzusetzen. Im Rahmen der eingeleiteten Steuerreform wird geprüft werden, ob eine Heraufsetzung dieser Grenze geboten ist. Dabei wird auch in Betracht zu ziehen sein, daß nach geltendem Recht durch den Wegfall des Kinderfreibetrags sich der Höchstbetrag für den Abzug von Sonderausgaben und unter Umständen auch die Höhe der für die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen maßgebenden zumutbaren Eigenbelastung ändert. In diesem Zusammenhang darf ich noch darauf hinweisen, daß in Fällen, in denen die Berufsausbildung eines Kindes zwangsläufig nach der Vollendung des 27. Lebensjahres andauert, die Aufwendungen bis zum Betrag von 1 200 DM, im Falle der auswärtigen Unterbringung zum Zwecke der Berufsausbildung bis zum Betrag von insgesamt 2 400 DM im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können. Zu den weiteren von Ihnen. angesprochenen Fragen werden das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gesondert Stellung nehmen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 4) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, für den Abschluß von Ausbildungsversicherungen an Stelle des Sonderausgabenabzugs Ausbildungsprämien zu gewähren, damit einkommensschwache Personenkreise diese Vergünstigung ebenfalls in Anspruch nehmen können? Eine im wesentlichen gleichlautende Frage habe ich Ihnen bereits in der Fragestunde am 19. März 1970 beantwortet. Ich darf auf meine früheren Ausführungen Bezug nehmen und zusätzlich darauf hinweisen, daß die Frage, ob die Sonderausgabenbegünstigung von Beiträgen zu Ausbildungsversicherungen durch eine Prämienbegünstigung ersetzt werden sollte, zusammen mit der generellen Frage des Sonderausgabenabzugs von Beiträgen zu Lebensversicherungen gesehen werden muß. Dabei handelt es sich um ein Problem der Harmonisierung der Sparförderung, das im Rahmen der eingeleiteten Steuerreform geprüft werden wird. Nach dem gegenwärtigen Stand der Vorarbeiten zur Steuerreform läßt sich leider noch nicht sagen, ob und inwieweit eine Rechtsänderung vorgeschlagen werden wird. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage B 6): In welcher Form gedenkt die Bundesregierung, die Bekämpfung der Tollwut in der Bundesrepublik Deutschland zu empfehlen, nachdem ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Zweifel an der Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit der „Zwangsbegasung" erneut hat aufkommen lassen? Nach meiner Kenntnis ist das Verfahren vor dem Oberverwaltungsbericht Lüneburg ohne Einlassung zur Sache abgeschlossen worden. Begründete rechtliche oder wissenschaftliche Fakten, die Zweifel an der Zulässigkeit oder Zweckmäßigkeit der Begasung von Fuchsbauen rechtfertigen könnten, sind im Zusammenhang mit diesem Verfahren nicht mitgeteilt worden. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, daß die Begasung der Fuchsbaue und der vermehrte Abschuß der Füchse, durch die eine Verdünnung der Fuchspopulation erreicht werden soll, die zur Zeit einzigen erfolgversprechenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildtollwut sind. Die Bundesregierung stützt sich hierbei auf Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland und im benachbarten Ausland, nicht zuletzt jedoch auf Empfehlungen des Internationalen Tierseuchenamtes und der Weltgesundheitsorganisation, nach denen diese Maßnahmen — auf Grund wissenschaftlicher Untersuchungen — die derzeit allein geeigneten Methoden zur wirksamen Bekämpfung der Tollwut unter dem Wild sind. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 7) : Trifft es zu, daß dein Freistaat Bayern in der ersten Rate des Förderungskontingents 1971 für besondere agrarstrukturelle Maßnahmen wesentlich geringere Förderungsmittel zur Verfügung gestellt wurden, als ihm aus dem bisherigen Verteilerschlüssel zugestanden hätte, und worauf ist das zurückzuführen? Bei der Vergabe von Bundesmitteln im Rahmen der ersten Rate des Förderungskontingents 1971 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 7195 wurde nicht nach dem alten Verteilungsschlüssel vorgegangen, denn bei allen Besprechungen mit den Ländern, bei denen das „Einzelbetriebliche Förderungsprogramm erörtert wurde, bestand Einigkeit darüber, daß der Bund zur Abwicklung der seit dem Antragsstopp zum 28. Februar 1970 noch nicht bedienten Anträge ein Kontingent zur Verfügung stellen werde. Es wurde vereinbart, daß die Länder das Finanzvolumen melden sollten. Schon daraus war zu erkennen, daß die Bundesmittel nicht nach dem früheren Verteilerschlüssel, sondern nach dem gemeldeten Bedarf zugeteilt werden sollten. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten meldete ein Finanzvolumen von 9 Millionen DM Außerdem lagen noch Anträge von 22,2 Millionen DM bei den beiden zentralen Kreditinstituten, so daß sich insgesamt ein Überhang von 31,2 Millionen DM ergab. Zur Abwicklung der insgesamt 182 Millionen DM betragenden Überhänge habe ich zunächst nur Bundesmittel in Höhe der Hälfte dieses Betrages bereitstellen können. Demzufolge erhielt das Land Bayern 15,6 Millionen DM. Der Zweck der Zuteilung eines Abwicklungskontingents, die alten Fälle vor Beginn der Förderung nach den Richtlinien vom 1. Januar 1971 restlos abzubauen, wäre vereitelt worden, wenn die Mittel anstatt nach dem gemeldeten Bedarf nach dem bisherigen Verteilerschlüssel zugeteilt worden wären. Ein Vergleich mit dem alten Verteilungsschlüssel ist deshalb keineswegs gerechtfertigt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 11. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgerodneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache VI/2166) Fragen B 8 und 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die EWG-Kommission in Brüssel laut Meldung von Agrar-Europe vom 4. Mai 1971 eine Aufklärungskampagne in den einzelnen Mitgliedsländern der Gemeinschaft fiber Agrarstrukturpolitik durchführen will, und wie steht die Bundesregierung zu diesem Vorhaben? Ist es üblich, daß die Kommission, die keiner parlamentarischen Verantwortung unterliegt, ohne Abstimmung mit den nationalen Regierungen derartige Kampagnen durchführt, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, daß ihr eventuell abweichender Standpunkt genügend berücksichtigt wird? Aus der Meldung von Agra-Europe vom 4. Mai 1971 sind keine näheren Einzelheiten über eine eventuelle Aufklärungskampagne der EWG-Kommission über die Agrarstrukturpolitik *in den einzelnen Mitgliedstaaten ersichtlich. Der Bundesregierung sind Einzelheiten unbekannt. Es steht der Kommission jedoch frei, im Rahmen ihres Haushalts Informationspolitik zu betreiben. Die Bundesregierung kann jede sachliche Information — die nicht nur einseitige Standpunkte darstellt — und Diskussion nur begrüßen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Legemann vom 10. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Fragen B 10 und 11) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Schäden, (z. T. Spätschäden) bei öffentlich geförderten Bodenverbesserungsmaßnahmen (Dränagen) entstanden sind, die ihre Ursache in Fehlplanungen der zuständigen Behörden haben, und bejahendenfalls, wie hoch wäre die Zahl der Fälle und der eingetretene Schaden zu beziffern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich zuständige Behörden der Verantwortung entziehen, indem sie z. B. in Nordrhein- Westfalen von dein Unternehmer bzw. Träger der Bodenverbesserung bei Antragstellung für die Gewährung eines Zuschusses folgende Erklärung unterschreiben lassen: „Ich verzichte hiermit auf alle Ansprüche gegen dus Land Nordrhein-Westfalen oder die von ihm beauftragten Dienststellen oder Personen, die sich aus einer nicht ordnungsmäßigen Planung, Herstellung oder Wirkungsweise der Bodenverbesserungsmaßnahme oder aus der Beratung oder Überwachung ergeben könnten", und ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Schadensregulierung zu treffen, die die Landwirte von den eingetretenen Schäden entlastet, und Maßnahmen zu treffen, um künftige Schäden zu verhindern? Zur Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage war eine Rückfrage beim Lande Nordrhein-Westfalen notwendig. Ich habe den Herrn Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit Fernschreiben gebeten, bis spätestens 17. Mai d. J. Stellung zu nehmen. Von dort erhielt ich fernmündlich die Nachricht, daß Rückfragen bis zu den unteren Behörden notwendig sind, die einige Zeit erfordern werden. Ich bitte daher um Fristverlängerung für die Beantwortung Ihrer Anfrage. Sobald das Ernährungsministerium in Düsseldorf Stellung genommen hat, werde ich Ihre Anfrage amgehend beantworten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2166 Fragen B 12 und 13) : Stimmen Pressemeldungen, wonach vor allein im Zonenrandgebiet Heimarbeiter erschreckend unterbezahlt werden, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um für diesen Arbeitnehmerkreis gerechte Löhne durchzusetzen? Was sind each Ansicht der Bundesregierung die Hauptursachen für die niedrigen Löhne der Heimarbeiter, und wird die Bundesregierung durch eine gezielte Information der Rechte von Arbeitnehmern aus allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen die soziale Lage der Heimarbeiter zu verbessern suchen? Es trifft zu, daß in der Heimarbeit zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den gezahlten Entgelten bestehen. Diese Feststellung läßt sich allerdings nicht auf einzelne Regionen beschränken. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist gemeinsam mit den Ländern ständig darum bemüht, mit den durch das Heimarbeitsgesetz zur Verfügung stehenden Mitteln Mißstände auszuräumen. Auch ist zu erwarten, daß durch verstärkte Tätigkeit der paritätisch besetzten Heimarbeitsausschüsse stärker zurückgebliebene Entgelte verbessert werden. Die Bundesregierung hat im übrigen das Interesse begrüßt, das die Öffentlichkeit gerade in jüngster Zeit dem Problem der Heimarbeit entgegenbringt. Sie ist der Meinung, daß die öffentliche Diskussion zur Weiterentwicklung des Heimarbeitsrechts beiträgt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereitet z. Z. eine Novelle zum Heimarbeitsgesetz vor, durch die neben der Beseitigung rechtlicher Zweifel auch der soziale Schutz der Heimar- 7196 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 beiter verbessert werden soll. In die Vorarbeiten wird auch die von Ihnen aufgeworfene Frage einer verstärkten Information der Heimarbeiter über ihre Rechte einbezogen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage B 14) : Wie haben sich die Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit zur beruflichen Fortbildung und Umschulung ausgewirkt? Seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes, das den Teilnehmern an beruflichen Bildungsmaßnahmen einen Rechtsanspruch auf Förderung zuerkannt und die Förderungsleistungen wesentlich erhöht hat, ist ein stetiger Anstieg der Teilnehmerzahlen zu verzeichnen. Es ist heute schon übersehbar, daß sich dieser steigende Trend auch im Jahre 1971 fortsetzen wird. Die nachstehenden Darstellungen (Ergebnisse der Statistik der Bundesanstalt) zeigen das deutlich: 1. Antragseingänge Seit dem 1. Juli 1969 (Inkrafttreten des AFG) bis einschließlich 31. März 1971 sind insgesamt 450 537 Erstanträge auf individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung, Umschulung und Einarbeitung bei den• Arbeitsämtern eingegangen. Während im Jahre 1968 noch durchschnittlich 5950 Anträge im Monat gestellt wurden, waren es im Januar 1970: 9783, im Juli 1970: 24 325, im Oktober 1970: 35 510 und im März 1971 bereits 37 462. 2. Teilnehmer Insbesondere im Bereich der beruflichen Bildungsmaßnahmen hat die Zahl der Teilnehmer erheblich zugenommen. Seit 1968 ist die Zahl bei den Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung auf das 4fache, bei den Maßnahmen zur Umschulung und Einarbeitung auf das 11/2fache gestiegen. Bemerkenswert ist auch, daß der Anteil der Frauen unter den Teilnehmern laufend steigt. Im November 1967 waren es 15,1 %, im Juni 1970 21,0 %. 3. Finanzielle Aufwendungen Die finanziellen Aufwendungen der Bundesanstalt für Arbeit zur individuellen Förderung haben sich von 116,5 Millionen DM im Jahre 1968 auf 572,4 Millionen DM im Jahre 1970 erhöht; davon entfielen 370,9 Millionen DM (1970) auf das gezahlte Unterhaltsgeld. Besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, die Ergebnisse und die praktischen Auswirkungen dieser Maßnahmen für die berufliche und soziale Entwicklung des Einzelnen zu verfolgen. Die Bundesanstalt für Arbeit beabsichtigt, durch eine Interviewer-Aktion im Herbst 1971 und durch eine Fragebogen-Aktion Anfang 1972 entsprechende Ergebnisse zu ermitteln. Insgesamt wird schon jetzt ein wachsendes Interesse der Bevölkerung an den Hilfen des Gesetzgebers zur beruflichen Umschulung und Fortbildung deutlich. Die genauen Ergebnisse sowie auch nähere Einzelheiten über den geförderten Personenkreis wird die Bundesregierung Ende 1972 in ihrem Bericht gemäß § 239 AFG darlegen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 11/2166 Fragen B 15 und 16) : Beabsichtigt die Bundesregierung, vor dem 31. Dezember 1972 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes mit dem Ziel vorzulegen, die Finanzierung der Aufgaben nach dem 2. Abschnitt des Arbeitsförderungsgesetzes sowie z. B. der produktiven Winterbauförderung und der Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer anders zu regeln? Wenn ja, was bestehen für Vorstellungen? Die Bundesregierung wird den Bericht nach § 239 des Arbeitsförderungsgesetzes über den Umfang und die Ergebnisse der Förderung der beruflichen Bildung und die Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer termingemäß vorlegen. Sie wird darin auch aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, die in Ziffer 3 des § 239 AFG genannten Aufgaben und Maßnahmen anders als durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finanzieren. Die Bundesregierung hält sich damit an den Auftrag des Gesetzgebers. Dementsprechend ist bisher nicht geplant, noch vor dem Bericht einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem eine Änderung der derzeitigen Finanzierungsregelung vorgeschlagen wird. Der Bericht über die Auswirkungen der produktiven Winterbauförderung ist nach § 238 des Arbeitsförderungsgesetzes bis zum 31. Dezember 1973 vorzulegen. Unabhängig davon bereitet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der die Vorschriften des AFG über die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft neu ordnet. Sie werden verstehen, Herr Kollege, daß ich den Einzelheiten des Entwurfs vor Abschluß der Beratungen innerhalb der Bundesregierung nicht vorgreifen kann. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 17) : Beabsichtigt die Bundesregierung, erhöhte Schutzmaßnahmen für den Personenkreis anzuordnen, der von Berufs wegen mit der Herstellung oder Anwendung sogenannten bioaktiver Waschmittel beschäftigt ist? Bisher wurde uns nicht mitgeteilt, daß Arbeitnehmer bei der Herstellung oder Anwendung sogenannter bioaktiver Waschmittel erhöhten Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind. Ich darf auch auf die Antwort hinweisen, die der Vertreter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit Deutscher Bundestag -- 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 7197 in der Fragestunde am 16. Dezember 1970 auf eine ähnliche Frage von Herrn Kollegen Dr. Schäfer (Tübingen) gegeben hat (Stenographischer Bericht über die 64. Sitzung, Seite 3516). In dieser Antwort ist näher dargelegt, daß nach den bisher vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen auch bei den Verbrauchern keine Schädigung der Gesundheit infolge der Verwendung solcher Waschmittel festgestellt werden kann. Sollten Ihnen dennoch einzelne Fälle bekannt geworden sein, wäre ich Ihnen für eine nähere Mitteilung dankbar, damit ich ihre Überprüfung veranlassen kann. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 13. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/2166 Frage B 18) : Billigt die Bundesregierung die Ansicht, daß der Betrag von 150 DM als Repräsentationsfonds für eine Einheit insbesondere dann nicht ausreichen kann, wenn am Garnisonsort noch ausländische Truppeneinheiten stationiert sind und der dadurch notwendige Repräsentationsaufwand erheblich höher liegt, und erwägt die Bundesregierung die Erhöhung der entsprechenden Fonds? Bataillone und Einheiten der Bundeswehr verfügen nicht über einen eigenen „Repräsentationsfonds". Nur die Kommandierenden Generale, die Befehlshaber der Flotte, der Territorialkommandos und der Wehrbereichskommandos sowie die Amtschefs in vergleichbarer Dienststellung verfügen über eigene Repräsentationsmittel, von denen sie den ihnen unterstellten Verbänden und Einheiten auf begründete Anforderung entsprechende Anteile zur Verfügung stellen (VMBl 1970, Seite 50). Aus diesen Mitteln können auch die Aufwendungen für Partnerschaftsveranstaltungen in einem gewissen Umfang bestritten werden. In Standorten, in denen auch Einheiten der verbündeten Streitkräfte stationiert sind, besteht ohne Zweifel ein erhöhter Bedarf, der im Rahmen des Möglichen von den Korps usw. berücksichtigt wird. In der Haushaltsforderung für 1972 ist zusätzlich veranschlagt, daß den Truppenkommandeuren monatlich im Durchschnitt 50 DM für Repräsentationszwecke zur Verfügung stehen, die auch im Rahmen der Kontaktpflege mit Verbündeten eingesetzt werden können. Für Partnerschaftsveranstaltungen stehen jedoch bisher keine Mittel zur Verfügung. Es ist aber beabsichtigt, daß künftig für Gemeinschaftsveranstaltungen mit verbündeten Streitkräften in einem gewissen Umfang auch die Kantinenfonds der Truppenteile verwendet werden können. Die Bereitstellung gesonderter, zweckgebundener Mittel für Repräsentationsaufgaben im Bereich der Partnerschaftspflege ist jedoch auch künftig nicht vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, ob die vorgesehenen Verbesserungen, die jedoch noch der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bedürfen, ausreichen werden, um den gerechtfertigten Bedarf der Truppe zu decken. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Fragen B 19 und 20) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Einbeziehung von Dietzenbach-Steinberg in das Ortsnetz Urberach auf die Fernsprechteilnehmer aus diesem Bereich, insbesondere auf die dort ansässigen Unternehmen, die u. a. auch wegen der günstigen Fernsprechversorgung (Ortsnetz Heusenstamm, Knotenamtsbereich Frankfurt — Offenbach) DietzenbachSteinberg als Firmensitz gewählt hatten, sowohl bezüglich der Kosten wie auch bezüglich der mit der Umstellung verbundenen Verzögerungen, bis ein Teilnehmer im Ortsnetz Heusenstamm bzw. dem Knotenamtsbereich Frankfurt erreicht werden kann? Wann und unter welchen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, ein eigenes Ortsnetz Dietzenbach zu errichten, das zum Knotenamtsbereich Frankfurt gehört? Der Ortsteil Steinberg der Gemeinde DietzenbachSteinberg war bis zum 5. Januar 1971 an das Fernsprechortsnetz Heusenstamm angeschlossen; der übrige Gemeindeteil gehört seit jeher dem Ortsnetz Urberach an. Die Gespräche zwischen den Ortsteilen wurden nicht zur Ortsgesprächsgebühr, sondern als Ferngespräche zur Gebühr der Fernzone II abgewickelt. Dieser Zustand veranlaßte den Gemeindevorstand der Gemeinde Dietzenbach im Jahre 1964, beim zuständigen Fernmeldeamt 2 in Frankfurt am Main die Einbeziehung auch des Ortsteils Steinberg in das Ortsnetz Urberach zu beantragen. Der Gemeindevorstand sah in dem seinerzeitigen Zustand ein „Kuriosum, das verschiedentlich schon zu Glossen in den Zeitungen geführt hat und über das sich laufend die Fernsprechteilnehmer beschweren." Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß sich schon damals das bauliche Zusammenwachsen der Ortsteile abzeichnete, wurde dem Änderungsantrag stattgegeben mit der Maßgabe, daß die Umschaltung erst zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer in Dietzenbach neu zu errichtenden Teilvermittlungsstelle des Ortsnetzes Urberach durchgeführt wird. Die Inbetriebnahme der Teilvermittlungsstelle und damit die Umschaltung der Teilnehmer in Steinberg auf das Ortsnetz Urberach wurden am 5. Januar 1971 durchgeführt. Die Umschaltung brachte den Teilnehmern der Gemeinde Dietzenbach-Steinberg den Vorteil, daß sie ihre Gespräche untereinander zur Ortsgesprächsgebühr abwickeln konnten. Für die Teilnehmer in Steinberg trat im Sprechverkehr mit den Teilnehmern des Ortsnetzes Frankfurt am Main insofern eine Verteuerung ein, als die Sprechdauer für eine Gebühreneinheit tagsüber statt 90 Sekunden nur noch 30 Sekunden und nachts statt 90 Sekunden nur 45 Sekunden beträgt. Dies liegt daran, daß das Ortsnetz Heusenstamm zum Knotenamtsbereich von Frankfurt am Main, das Ortsnetz Urberach dagegen zum Bereich der erheblich näher gelegenen Knotenvermittlungsstelle Dieburg gehört. Für Gespräche zwischen den Ortsnetzen Urberach und Frankfurt am Main wird die Gebühr der III. Zone des Nahverkehrsbereichs berechnet. Durch die Zuordnung zum Knotenamtsbereich Dieburg sind die Teilnehmer des Ortsnetzes Urberach nicht schlechter gestellt als die Teilnehmer in zahlreichen anderen gleich weit vom nächsten Großstadtzentrum entfernten Ortsnetzen in unserem 7198 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 Land. So gibt es z. B. allein im Raum Frankfurt am Main 5 Ortsnetze (Kronberg/Taunus, Königstein/ Taunus, Bad Homburg v. d. H., Karben und Rod-heim v. d. H.), die weniger weit von der Stadtmitte Frankfurt am Main entfernt sind als das Ortsnetz Urberach, aber dennoch nicht dem Knotenbereich Frankfurt am Main, sondern von Oberursel/Taunus bzw. Friedberg zugeordnet sind. Es trifft zu, daß besonders im Rhein-Main-Gebiet Engpässe im Fernmeldenetz der DBP aufgetreten sind. Sie sind auf einen langfristig nicht vorhersehbaren ungewöhnlichen Verkehrsanstieg zurückzuführen. Die Produktionssteigerungen der Fernmeldeindustrie und die für den normalen Verkehrsanstieg im Fernmeldenetz vorhandenen Reserven haben nicht ausgereicht, um diesen sprunghaften Zuwachs voll aufzufangen. Die Deutsche Bundespost wird keine Anstrengungen unterlassen, um möglichst bald wieder allen Fernsprechkunden einen einwandfreien Fernsprechverkehr zu ermöglichen. Da die Zugehörigkeit von Dietzenbach-Steinberg zum Ortsnetz Urberach den für die Ortsnetzabgrenzung allgemein geltenden und im gesamten Bundesgebiet gleichermaßen angewendeten Grundsätzen entspricht, ist nicht beabsichtigt, ein besonderes Ortsnetz für Dietzenbach-Steinberg zu errichten. Im übrigen wird die Problematik der Ortsnetzabgrenzung durch ein neues Tarifsystem, das ab 1975 eingeführt werden soll, weitgehend entschärft. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage B 21 und 22) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, den Bau des Autobahnrings von München-Nord nach München-Süd-Ost, der zu Recht als Autobahnrettungsring bezeichnet wurde, und den Bau des Autobahnastes (A 87) von Pang zur Autobahneinfahrt Kufstein durch Verpflichtung von ausländischen Firmen zu beschleunigen? Beabsichtigt die Bundesregierung, bis zum Bau des Autobahnrings Ost Schallschluckwände an der Einfahrt der Autobahn in München-Freimann bzw. entlang den Wohnsiedlungen an der stark befahrenen Strecke des mittleren Rings zwischen der Autobahn Nürnberg Salzburg anzubringen? Zu Frage 21: Ob und inwieweit eine solche Möglichkeit besteht, hängt von den Ergebnissen der Ausschreibungen ab. Bauarbeiten an Bundesfernstraßen werden öffentlich ausgeschrieben (vgl. auch § 55 RHO). Dabei können auch ausländische Firmen Angebote einreichen. Erst bei der Auswertung der Angebote wird sich zeigen, ob auch ausländische Firmen herangezogen werden. Die Autobahn von Pang (bei Rosenheim) nach Kufstein (A 87) — auch Inntalautobahn genannt — ist seit einigen Jahren unter Verkehr. Für die Neubaustrecke der A 87 von München nach Pang gelten hinsichtlich der Vergabe die gleichen Grundsätze wie für den Fernstraßenring München. Zu Frage 22: An der Autobahneinfahrt München/Freimann sind Schallschutzwände nicht vorgesehen. Im übrigen soll der Fernstraßenring München/ Ost etwa 1975 verkehrsbereit sein. Damit wird eine erhebliche Entlastung der BAB-Einfahrt München/Freimann und auch des Mittleren Ringes eintreten. Baulastträger des Mittleren Ringes ist die Stadt München. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob die Stadt beabsichtigt, im Zuge des Mittleren Ringes Schallschutzwände zu errichten. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 23) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür zu verwenden, daß beim Verkauf des Bundesbahngeländes der stillgelegten Bahnstrecke Abzweigung Erpeler Ley und Abzweigung Ahrbrücke in der Gemarkung Remagen keine überhöhten Preise von der Bundesbahndirektion gefordert werden, damit die vorgesehene Errichtung eines Kindergartens und einer Fertigbau-Kirche im Neubaugebiet Remagen möglich wird? Die Deutsche Bundesbahn ist nach dem Bundesbahngesetz unter der Verantwortung ihrer Organe wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Das gilt auch für die Verwertung ihrer betrieblich entbehrlichen Liegenschaften. Der Bundesregierung ist bisher kein Fall bekannt geworden, bei dem die Deutsche Bundesbahn ihre Grundstücke zu überhöhten Preisen veräußert hat. Es besteht daher auch kein Anlaß anzunehmen, daß die Bundesbahn sich im konkreten Fall anders verhalten wird. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 24) : Für welche Bundesfernstraßenrnaßnahmen im Bereich des Straßenbauamts Weiden (Oberpfalz) sind im Haushaltsjahr 1971 Mittel vorgesehen? Im Haushaltsjahr 1971 sind für folgende Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen im Bereich des Straßenbauamtes Weiden Mittel vorgesehen: 1. Neubau der Bundesautobahn RegensburgPfreimd 2. Im Zuge der Bundesstraße 14: a) Ausbau in Unterköblitz b) Ausbau in Vohenstrauss c) Ausbau in Waidhaus 3. Im Zuge der Bundesstraße 15: a) Neubau der Westumgehung Weiden b) Deckenbau zwischen Weiden und Altenstadt c) Kurvenabflachung und Linksabbiegespuren in Tirschenreuth d) Umbau der Einmündung der Staatsstraße 2151 in die Bundesstraße 15 in Schwarzenfeld Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 7199 4. Neubeschilderungen auf allen Bundesstraßen 5. Grunderwerb für Neubaumaßnahmen an Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen 6. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Betriebsstrecken. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2166 Fragen B 25 und 26) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunftschancen von auf Magnetfeldern schwebenden Schienenfahrzeugen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, dieses neuartige Verkehrssystem finanziell zu fördern? Nach dem derzeitigen Stand der Technik und den bisher bekannten Ergebnissen, die mit einem magnetisch abgestützten und geführten Experimentalfahrzeug erzielt wurden, sieht der Bundesregierung in diesem System eine Möglichkeit zur zukünftigen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, vorausgesetzt, daß durch geeignete Erprobungsmöglichkeiten die Magnetschwebetechnik zur Betriebsreife entwickelt werden kann. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf diesem Gebiet fördert die Bundesregierung z. Z. mit einem Betrag von rd. 9 Millionen DM. Weitere Forschungsaufträge stehen vor der Vergabe. Bei der Förderung dieser Entwicklungsprojekte läßt sich die Bundesregierung nicht nur von wirtschafts- und verkehrspolitischen Tendenzen leiten, sondern berücksichtigt auch die Aspekte des Umweltschutzes. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache V1/2166 Fragen B 27 und 28) : Wann ist mit dem Erlaß der von der Bundesregierung für das Jahr 1970 angekündigten Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Ausdehnung der Fahrerlaubnis der Klasse 4 auf Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h bzw. 30 km/h beträgt, zu rechnen? Wenn die angekündigte Richtlinie auch in diesem, Jahr nicht erlassen wird, welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, den Haltern und Fahrern landwirtschaftlicher Zugmaschinen wenigstens vorübergehend von den Bestimmungen des § 5 StVZO Erleichterungen bzw. Ausnahmen zu gewähren? Wie ich schon in der Fragestunde am 6. Mai 1971 auf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Jobst ausführte, werden die Beratungen der betreffenden Richtlinie im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften aus Gründen, die die Anhebung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze — welche im übrigen nur eine Nebenfolge der Richtlinie wäre nicht betreffen, voraussichtlich noch längere Zeit dauern. Ein Ende ist noch nicht abzusehen. Ich habe ferner erklärt, daß die Bundesregierung nunmehr prüft, ob eine Anhebung der durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 25 km/h durch Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schon vor der erwarteten EWG-Regelung erfolgen kann und sich hierdurch keine ernstlichen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit ergeben. Eine Erörterung der Angelegenheit mit den obersten Landesbehörden soll in Kürze erfolgen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 29) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Störung der Privatsphäre durch unerwünschte oder versehentliche Telefonanrufe während häuslicher Ruhezeiten durch einfache technische Maßnahmen der Deutschen Bundespost abstellbar gemacht werden konnten, und ist sie bereit, die Einführung derartiger Maltnahmen zu fördern? Die Antwort lautet nein. Es ist bei den heute gebräuchlichen Vermittlungssystemen nicht möglich, durch technische Maßnahmen unerwünschte oder versehentliche Anrufe von erwünschten zu trennen. Seine häusliche Ruhe kann der Fernsprechteilnehmer nur dadurch sichern, daß er den Wecker leise stellt. Die Fernsprechapparate, die seit 1963 verwendet werden, ermöglichen das. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Mai 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Fragen B 30 und 31) : Trifft es zu, daß verhältnismäßig viele Paketsendungen in die DDR verloren gehen? Trifft es weiterhin zu, daß viele Pakete von den Behörden der DDR ohne Angabe von Gründen beschlagnahmt werden? Beides trifft zu. Verhandlungen mit der Postverwaltung der DDR auch über diese Frage stehen bevor. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, daß ich mit Rücksicht hierauf z. Z. davon Abstand nehmen muß, Einzelheiten mitzuteilen, die diese Verhandlungen stören könnten. Nach Abschluß der Verhandlungen werde ich von mir aus auf die Angelegenheit zurückkommen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 13. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/2166 Frage B 32) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag einer zinsvergünstigten Vergabe von Darlehen an Berufssoldaten zum Bau von Eigenheimen? Die Bundesregierung ist in der Frage der Gewährung von zinsgünstigen Darlehen an Berufssoldaten zum Bau oder Erwerb von Familienheimen positiv eingestellt. Bereits seit dem 1956 begonne- 7200 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971 nen Aufbau der Bundeswehr gehören auch Berufssoldaten dem in der Wohnungsfürsorge zu betreuenden Personenkreis wie alle sonstigen im unmittelbaren Dienst des Bundes stehenden Personen an. Sie werden in gleicher Weise wohnungsmäßig betreut. Dazu gehört auch die Förderung von Familienheimen im Rahmen des bestehenden Wohnungsbedarfs. Die dienstlichen Belange, insbesondere die Versetzungsmöglichkeit des betreffenden Bundeswehrangehörigen dürfen — wie auch bei sonstigen Bundesbediensteten durch die Förderung nicht beeinträchtigt werden. Die Höhe ,des Familienheimdarlehens richtet sich nach der Einkommensgruppe des betreffenden Antragstellers. Zur Gruppe I gehören Bundesbedienstete mit einem Einkommen i. S. des § 25 II. WoBauG, während in der Gruppe II alle sonstigen Bundesbediensteten eingeordnet werden. Bezogen auf eine förderbare Standardwohnfläche von 100 qm beträgt das Familienheimdarlehen in der Gruppe I 33 000 DM und in der Gruppe II 31 000 DM; bei drei oder mehr Kindern erhöhen sich die förderbare Wohnfläche und das Darlehen entsprechend. Bundesbedienstete der Gruppe I erhalten außerdem Familienzusatzdarlehen, das bei 2 Kindern 2 000 DM, bei 3 Kindern 5 000 DM und für jedes weitere Kind 3 000 DM beträgt. In der Einkommensgruppe II erhalten nur Schwerbeschädigte oder diesen Gleichgestellte, Kinderreiche und Spätheimkehrer ein Zusatzdarlehen in Höhe von 2 000 DM für das 2. und jedes weitere Kind. Bei Tilgung in Höhe von 2 v. H. ist das Familienheimdarlehen im Regelfall in Gruppe I mit 0,5 v. H. und in Gruppe II mit 1 v. H. zu verzinsen. Die Vergabe von Familienheimdarlehen an Bundesbedienstete dient wie die Finanzierung von Mietwohnungen dazu, Wohnungen in angemessener Entfernung zur Dienststelle zu tragbaren Belastungen (bzw. Mieten) zu schaffen. Aus dem Fürsorgezweck folgt, daß Familienheimdarlehen dann nicht gewährt werden können, wenn für die Antragsteller mit Wohnungsfürsorgemitteln errichtete Wohnungen oder evtl. bundeseigene Wohnungen bereit stehen oder in absehbarer Zeit bereitstehen werden. Ich darf mich insoweit auf die bereits Herrn Kollegen Haase (Kellinghusen) erteilte schriftliche Antwort (s. Protokoll über die 115. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 28. April 1971, S. 6818 — Anl. 13) beziehen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 11. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 33) : Trifft es zu, daß der Anfang 1961 in Frankfurt gekidnappte Günter Seigewasser, ehemaliger SED-Funktionär und Abteilungsleiter des „Instituts für Zeitgeschichte", immer noch im Zuchthaus Bautzen einsitzt? Günter Seigewasser ist nach den meinem Hause vorliegenden Erkenntnissen im Mai 1962 wegen Republikflucht, Spionage und Hetze zu einer Zuchthausstrafe von 71/2 Jahren verurteilt und am 22. Dezember 1966 in die DDR entlassen worden. Mit Anrechnung der Untersuchungshaft war er also rund 6 Jahre inhaftiert. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 13. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage B 34) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die zentrale Registrierstelle für Studienbewerber in Hamburg personell und sachlich so ausgestattet ist, daß sie ohne Nachteile für die Bewerber arbeiten kann? Die Bundesregierung ist mehrfach darauf hingewiesen worden, daß die Zentrale Registrierstelle für Studienbewerber in Hamburg, die als Dienststelle der Westdeutschen Rektorenkonferenz eingerichtet ist, unter gewissen Unzuträglichkeiten arbeitet. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es jedoch bisher trotz der erheblichen Belastung vor allem des Personals der Zentralen Registrierstelle möglich gewesen, die Anträge der Studienbewerber so zügig zu bearbeiten, daß für die Bewerber Nachteile aus der knappen personellen und sachlichen Ausstattung der Registrierstelle nicht entstanden sind. Es steht jedoch außer Zweifel, daß die Einbeziehung weiterer Fächer in das Verfahren der Registrierstelle erst möglich sein wird, wenn durch einen dann erforderlichen Nachtragshaushalt die Voraussetzungen geschaffen werden, die personelle, sachliche und Rechenkapazität der Registrierstelle in angemessener Weise zu verbessern. Die Bundesregierung ist an einer effektiven Arbeit der Zentralen Registrierstelle vor allem aus folgenden Gründen außerordentlich interessiert: die von der Registrierstelle ermittelten Daten werden mit grundlegend für den weiteren Ausbau der Hochschulen in den von den Zulassungsbeschränkungen betroffenen Fächern sein; die Registrierstelle wird damit ein Instrument der Hochschulplanung; auch nach einem Abbau der Zulassungsbeschränkungen wird sie unerläßlich für die Sicherung eines überregionalen Ausgleichs von Studienplätzen sein und damit Aufgaben dienen, für die der Bund rechtlich und sachlich mitverantwortlich ist. Die Bundesregierung ist deshalb auch bereit, sich an den Kosten der Zentralen Registrierstelle zu beteiligen. Sie hat den Ländern ihre Bereitschaft zu einer finanziellen Beteiligung mehrfach erklärt, zuletzt bei der konstituierenden Sitzung des Kuratoriums der Zentralen Registrierstelle vom 21. April 1971. In den Verhandlungen haben die Länder jedoch eine solche finanzielle Beteiligung vor allem mit verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Ich hoffe jedoch, daß in absehbarer Zeit mit den Ländern doch noch eine Vereinbarung erreichbar ist, die der Mitverantwortung des Bundes für den Hochschulbereich gerecht wird.
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612400000
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Haushaltsausschuß hat in seiner 488. Sitzung am 13. Mai 1971 folgende Vorlagen betr. Unterrichtung über Zustimmung des Bundesministers der Finanzen zu überplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1970 zur Kenntnis genommen:
1. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. 681 11 (Schul- und Berufsausbildungsbeihilfen an jugendliche Zuwanderer)

Drucksache VI/1305 -
2. Finanzierung der Olympischen Spiele 1972
hier: Grundsätzliche Einwilligung in eine überplanmäßige Haushaltsausgabe bei Kap. 06 02 Tit. 893 15
— Drucksache VI/ 1306 -
3. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 14 18 Tit. 553 01 (Erhaltung der Schiffe, Betriebswasserfahrzeuge, Boote, schwimmenden Geräte und sonstigen Marinegeräte)

— Drucksache VI/1307 -
4. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 14 12 Tit. 517 01 — Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume -
- Drucksache VI/1312 --
5. i',berplanmäßige Ausgabe bei Kap. 10 03 Tit. 683 88 (Frachthilfe für Getreide) Haushaltsjahr 1970 bis zur Höhe von 7 Millionen DM
— Drucksache VI/1318 -
6. Investitionsdarlehen an die Flughafen Frankfurt (Main) AG hier: Grundsätzliche Einwilligung in eine überplanmäßige Haushaltsausgabe bei Kap. 12 17 Tit. 861 01
— Drucksache VI/1399 -
7. Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1970 beim Einzelplan 31 wegen Ausfalls von Euratom-Zuschüssen
— Drucksache VI/1416 -
8. Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 60 05 Tit. 612 11 (Bundeshilfe für Berlin — Allgemeiner Zuschuß zum Berliner Zuschuß zum Berliner Haushaltsplan)

— Drucksache VI/1458 -
9. Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben bei Kap. 14 23 Tit. 423 03 — Nachversicherungsbeiträge für ausscheidende Berufssoldaten und Soldaten auf Zelt — und Kap. 14 23 Tit. 423 16 — Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung —— Drucksache VI/1487 -
10. Einwilligung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben bei Kap. 14 15 Tit. 553 04 Haushaltsjahr 1970 -- Erhaltung des Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterials der Streitkräfte - — Drucksache VI/1488 -
11. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 686 01 (Förderung von Entwicklungsländern durch bilaterale Technische Hilfe)

— Drucksache VI/1491 -
12. Zuweisungen an die Länder zur Durchführung der Studentenförderung nach dem Honnefer Modell;
hier: Einwilligung in eine überplanmäßige Haushaltsausgabe bei Kap. 31 02 Tit. 652 30
— Drucksache VI/1502 —
13. Einwilligung zu überplanmäßigen Ausgaben iur Halbjahr 1970 bei Kap. 14 12 Tit. 821 03 — Beschaffung von Liegenschaften für militärische Zwecke —— Drucksache VI/1559 -
14. Katastrophenhilfe im Ausland;
hier: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1970 hei Kap. 05 02 Tit. 686 12 aus Anlaß der Flutkatastrophe in Ost-Pakistan
— Drucksache VI/1591 —
15. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 14 18 Tit. 553 01 (Erhaltung der Schiffe, Betriebswasserfahrzeuge, Boote, schwimmenden Geräte und sonstigen Marinegeräte)

— Drucksache VI/1592
16. Mehrausgaben im Haushaltsjahr 1970 bei Investitionen ins Bereich der Kernforschung (Einzelplan 31)

- Drucksache VI/1630 -
17. Beschaffung von Kernbrennstoffen im Rahmen des deutschamerikanischen Devisenausgleichsabkommens - Kap. 31 03 Tit. 818 23 —— Drucksache VI/1664 -
18. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 686 24 (Nahrungsmittelhilfe für Entwicklungsländer im Rahmen der Internationalen Getreideübereinkunft)

— Drucksache VI/1688 —
Ich rufe den einzigen Punkt der heutigen Tagesordnung auf:
Fragestunde
— Drucksache VI/2166 -
Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, und zwar zur Frage 81 der Frau Abgeordneten Tübler:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch stark verkürzte Zuweisung von Mitteln für Geschäftsbedürfnisse und Reisekosten im Bereich der Marine der normale Dienstbetrieb und die Wahrnehmung der Dienstaufsicht nicht mehr ausreichend gewährleistet sind?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan.

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0612400100
Herr Präsident, gnädige Frau, ich wäre dankbar, wenn ich beide Fragen gemeinsam beantworten könnte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612400200
Keine Bedenken. Dann rufe ich zusätzlich die Frage 82 der Frau Abgeordneten Tübler auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesem Mißstand abzuhelfen?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0612400300
Danke schön. Frau Kollegin, die Ausgabenentwicklungen bei den Geschäftsbedürfnissen und den Reisekosten für In-
7174 Deutscher Bundestag - 6. WaHlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1971
Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan
landsreisen im Bereich der Marine lagen am 31. März 1971 bei 40,7 bzw. 39,7 5 gegenüber dem Soll von 33 1/3 %. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß hierdurch insgesamt gesehen bei der Marine der normale Dienstbetrieb und die Wahrnehmung und die Dienstaufsicht nicht mehr ausreichend gewährleistet sind. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir, sofern es möglich ist, konkrete Fälle nennen würden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612400400
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Tübler.

Irma Tübler (CDU):
Rede ID: ID0612400500
Herr Staatssekretär, wären Sie damit einverstanden — ich glaube, damit komme ich Ihren Ausführungen entgegen , wenn ich Ihnen die Unterlagen über diesen Komplex übergebe, so daß wir es dann überprüfen können? Dann hätte ich keine Zusatzfrage.

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0612400600
Selbstverständlich.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612400700
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen für die Beantwortung, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Ich rufe die Frage 117 des Abgeordneten Baier auf. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0612400800

Was hat der Herr Bundesaußenminister gemeint, als er am 5. Mai 1971 vor den Teilnehmern der Pyrmonter Unternehmergespräche auf die Frage, was die Bundesregierung dem Osten nach den Moskauer und Warschauer Verträgen noch anbieten kann, um die Mauer zu beseitigen, erklärte: „Das ist eine Polemik, wie sie sonst nur in südlicheren Landesteilen Deutschlands üblich ist"?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612400900
Herr Präsident, die Antwort lautet: Der Bundesminister des Auswärtigen hat damit zum Ausdruck bringen wollen, daß ihn der Inhalt der genannten Frage an eine Art der Polemik erinnere, wie sie vornehmlich von bestimmten Presseorganen geübt wird, die bekanntlich in einem südlicher als Bad Pyrmont gelegenen Ort der Bundesrepublik, der im übrigen außerordentlich angenehm und beliebt ist, erscheinen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612401000
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0612401100
Herr Staatssekretär, Sie haben meine Frage gründlich verstanden. Ich wollte von der Bundesregierung wissen, ob sie es als Polemik abqualifiziert, wenn Bürger unseres Landes im Zusammenhang mit den Moskauer und Warschauer Verträgen nach Abbau von Mauer, Stacheldraht und Minenfeldern fragen, angesichts der Tatsache, daß ihnen, diesen Bürgern, die Bundesregierung mit eben diesen Verträgen Hoffnungen auf Entspannung in beiden Teilen Deutschlands gemacht hat und sie nunmehr zunehmend erkennen müssen, daß dies eben nicht die Folge dieser Verträge ist.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612401200
Herr Abgeordneter, ich habe diese Frage nicht mißverstanden, sondern ich habe sie so beantwortet, wie sie gestellt worden ist. Wenn Sie etwas anderes gemeint haben, hätten Sie es anders formulieren müssen.

(Abg. Rasner: Der wird schon wieder frech!) - Was heißt denn das!


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612401300
Verzeihung, darf ich Sie bitten, daß wir die Fragestunde so durchführen, daß sowohl der Fragesteller sachlich fragt als auch der antwortende Vertreter der Regierung sachlich antwortet. — Bitte schön, Herr Parlamentarischer Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612401400
Ich entnehme Ihrer Zusatzfrage, daß Sie in der sachlichen Bewertung eine ganz andere Meinung haben als der Bundesaußenminister. Aber es ist unmöglich, das hier in einer Antwort auszutragen. Das wäre Gegenstand einer Debatte. Sie haben hier in Ihrer Frage Behauptungen aufgestellt, die vom Standpunkt der Regierung aus leicht sachlich zu widerlegen wären. Das dürfte jedoch nicht Gegenstand der Frage sein.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612401500
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0612401600
Herr Staatssekretär, ist Ihnen denn nicht bekannt — Sie hätten es in der „Welt" Nr. 104 vom 6. Mai dieses Jahres nachlesen können —, daß sich der zitierte Fragesteller auf ein Zitat des Herrn Bundeskanzlers im Redemanuskript des Herrn Außenministers bezog, wonach der Abbau von Mauer, Stacheldraht und Minenfeldern in Deutschland das erklärte Ziel der Bundesregierung ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612401700
Herr Abgeordneter, ich habe nicht die Quelle benutzt, die Sie offensichtlich benutzt haben, sondern ich kenne das Redemanuskript. Der Zusammenhang der Rede war eindeutig so, daß die Frage, die Sie hier zitieren, mir nicht sinnvoll erscheint.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612401800
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 119 des Abgeordneten Engelsberger auf:
Welche Voraussetzungen verbindet die Bundesregierung im einzelnen mit dem Begriff einer „beiriedigenden Berlin-Regelung"?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär.




Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612401900
Hinsichtlich der Kriterien einer solchen Regelung besteht zwischen der Bundesregierung und den drei Westmächten volle Übereinstimmung. Sie orientieren sich u. a. daran, ob ein Viermächteabkommen, wie es ins Auge gefaßt ist, die Lebensfähigkeit der Stadt erhält und stärkt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612402000
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0612402100
Herr Staatssekretär, ist die Feststellung des sowjetischen Botschafters in Rom, Falin, daß die heutige Bundespräsenz in Berlin eine Einigung der vier Mächte über Berlin unmöglich mache, nicht ein Hinweis dafür, daß die Sowjetunion nicht bereit ist, den Vorstellungen der Bundesregierung im Hinblick auf eine befriedigende Berlin-Regelung zu entsprechen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612402200
Herr Abgeordneter, die Frage, was am Ende bei einer Regelung über die die drei Westmächte und die Sowjetunion verhandeln, herauskommt, kann hier jetzt sicherlich nicht diskutiert werden. Ich halte es nicht für nützlich, an Hand von Details, die von dieser oder jener Seite in die Öffentlichkeit gebracht worden sind, über den Verhandlungsstand Näheres zu sagen. Ich möchte Sie aber doch darauf hinweisen, daß über bestimmte Fragen, die Berlin betreffen, zwischen der Rechtsauffassung der Westmächte und etwa der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und auch anderen Auffassungen immer schon gewisse Unterschiede bestanden haben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612402300
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0612402400
Herr Staatssekretär, muß aus der Tatsache, daß die Sowjetunion bisher die Bundespräsenz in West-Berlin hingenommen und damit Realitäten geschaffen bzw. akzeptiert hat, heute aber von diesen Realitäten nichts mehr wissen will, nicht der Schluß gezogen werden, daß die Sowjetunion von der Bundesregierung verlangt, die für die UdSSR vorteilhaften Realitäten anzuerkennen, der Bundesrepublik das gleiche Recht aber nicht zugesteht?

(Zurufe von der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612402500
Herr Kollege, eine Zusatzfrage muß kurz gefaßt werden, damit auch eine kurze Antwort möglich ist. — Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612402600
Herr Präsident, zunächst darf ich dein Herrn Fragesteller sagen, daß das Thema, das er hier angeschnitten hat, nicht Gegenstand der ursprünglichen Frage ist. — Was die Frage der Bundespräsenz betrifft, Herr Abgeordneter, so darf ich Sie in aller Bescheidenheit daran erinnern, daß bis zum Jahre 1955 und auch noch später maßgebende Repräsentanten der Bundesregierung in dieser Frage eine ganz andere Meinung hatten, als Sie sie heute zum Ausdruck bringen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612402700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0612402800
Herr Staatssekretär, da Sie feststellen, daß die Frage nach der Berlin-Präsenz nicht Gegenstand der ursprünglichen Frage war, da aber tatsächlich dort nach den Einzelheiten einer befriedigenden Berlin-Regelung gefragt wurde, möchte ich Sie bitten, zu sagen, ob es also nach Ihrer Meinung so ist, daß die BerlinPräsenz nicht zu einer befriedigenden Berlin-Regelung gehört?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612402900
Herr Abgeordneter, ich habe die Frage dahingehend beantwortet, daß eine befriedigende Berlin-Regelung darin besteht, daß die Lebensfähigkeit West-Berlins gestärkt und gesichert wird. Und wenn Sie glauben, daß es den Interessen der Berliner diene, wenn man hier aus einem Gesamtpaket Einzelheiten herausnimmt, dann bin ich der Meinung, daß Sie sich im Irrtum befinden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich möchte gleich hinzufügen, daß die Frage nach der Präsenz in Berlin in Zusammenhang mit der Lebensfähigkeit Berlins viele Jahre in den Regierungen Adenauer eine ganz andere Rolle gespielt hat, als es hier heute in Ihren Fragen zum Ausdruck kommt.

(Abg. Rasner: Den sollte man im Grunde überhaupt nicht fragen. — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612403000
Ich rufe Frage 120 des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) auf:
Hat die Bundesregierung auf Grund der Meldungen, daß in Ostpakistan etwa 4 Millionen Menschen vorn Hungertod bedroht sind, erneut Überlegungen über eine Fortsetzung der humanitären Hilfe in diesem Gebiet angestellt, und sind entsprechende Wünsche von der für diese Region verantwortlichen Regierung an die Bundesregierung herangetragen worden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612403100
Die Informationen, die der Bundesregierung über die Lage in Ostpakistan — auch über die Zahl der vom Hunger Bedrohten - vorliegen, sind widersprüchlich. Bekannt ist allerdings, daß zur Zeit im Hafen von Chittagong große Mengen Getreide und Reis lagern, daß es aber nach den letzten Studien von Ernährungsexperten im Inneren Ostpakistans zu einer Hungersnot kommen kann, falls es nicht gelingt, täglich mindestens 5000 t Brotgetreide in den Norden des Landes zu transportieren. Es bestehen Transportprobleme, da eine bedeutende Eisenbahnbrücke zerstört und die Eisenbahnverbindung Dacca-



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
Chittagong noch an mehreren Stellen unterbrochen ist. Für Warenbewegungen kommen deshalb nur der Straßen- und der Wassertransport in Frage.
Überlegungen der Bundesregierung über eine Fortsetzung der humanitären Hilfe für Ostpakistan müßten sich nach entsprechenden Wünschen der Regierung Pakistans richten. Solche Wünsche sind allerdings noch nicht an die Bundesregierung herangetragen worden. Sollte dies geschehen, wird die Bundesregierung die pakistanischen Wünsche wohlwollend prüfen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612403200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Meinecke.

Dr. Rolf Meinecke (SPD):
Rede ID: ID0612403300
Herr Staatssekretär, geben Sie mir — auch wenn man anerkennt, daß die Zahlen widersprüchlich sind — zu, daß ich, wenn ich mir die Größe des betroffenen Bevölkerungskreises — ob es nun drei oder vier Millionen sind — vorstelle und die Zahl der nach Indien Geflüchteten hinzurechne, hier in eine Dimension komme, die in der neueren Zeit wohl einmalig ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612403400
Herr Abgeordneter, das große Ausmaß der Not, die dort herrscht, ist, glaube ich, völlig unbestritten — gleichgültig, ob in den Millionenziffern Differenzen bestehen sollten oder nicht. Aber ebenso muß ich Sie darauf hinweisen, daß es nicht Sache der Bundesregierung sein kann, von sich aus irgendwo einzugreifen, wo ihre Hilfe nicht erbeten wurde. Ich halte es in diesem Fall wie in ähnlichen Fällen, die bereits vorgekommen sind, für richtig, daß hier vor allem die Vereinten Nationen und ihre Unterorganisationen tätig werden und daß in erster Linie die verantwortlichen Regierungen von sich aus an andere Regierungen herantreten. Eine andere Möglichkeit gibt es meines Erachtens im internationalen Verkehr nicht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612403500
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Meinecke.

Dr. Rolf Meinecke (SPD):
Rede ID: ID0612403600
Herr Staatssekretär, humanitäre Hilfe wird ja immer entweder aus aktuellem Anlaß sehr rasch oder aber auf Grund des Druckes der öffentlichen Meinung in der Welt gewährt. Wie erklären Sie sich die merkwürdig lethargische Reaktion der Weltöffentlichkeit, die hier gewissermaßen diese Dinge als Zuschauer geschehen läßt, ohne auf die Vereinten Nationen einen massiven Druck auszuüben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612403700
Herr Abgeordneter, ich bedaure, Ihnen darauf keine detaillierte Antwort geben zu können. Das mag mit den besonderen Machtverhältnissen in diesem Bereich — und übrigens auch mit der sehr unterschiedlichen Berichterstattung über Ursachen und Wirkungen -zusammenhängen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612403800
Ich rufe Frage 121 des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung im Bericht der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes vom März 1971 (Seite 112), „von dem bisherigen zwingenden Erfordernis, auch über gute Sprachkenntnisse in Französisch zu verfügen, sollte dann abgegangen werden, wenn der Bewerber gute Kenntnisse einer anderen, für den Auswärtigen Dienst wichtigen Fremdsprache besitzt" im Lichte des deutsch-französischen Vertrages vom 22. Januar 1963, in dem die „wesentliche Bedeutung ., die der Kenntnis der Sprache des anderen in jedem der beiden Länder für die französisch-deutsche Zusammenarbeit zukommt", hervorgehoben wird, unter Berücksichtigung der Zusage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Deutschen Bundestag vom 1. April 1971, die Bundesregierung wolle sich für eine gleichberechtigte Ausbildung im Französischen an höheren Schulen einsetzen, und im Hinblick auf die Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers vom 3. Juli 1970 gegenüber Präsident Pompidou anläßlich deutsch-französischer Konsultationen in Bonn, die „erste Aufgabe sei die Förderung und weitere Intensivierung unserer bilateralen Zusammenarbeit"?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612403900
Herr Abgeordneter, ich glaube, daß wir die beiden in Ihrer Frage angeschnittenen Komplexe — nämlich erstens die Ausbildung im Französischen an Höheren Schulen und zweitens die Vermittlung von französischen Sprachkenntnissen in der Attaché-Ausbildung — sorgfältig voneinander trennen müssen.
Die Auffassung der Bundesregierung über die gleichberechtigte Ausbildung im Französischen an Höheren Schulen ist bekannt und zum letzten Male vom Parlamentarischen Staatssekretär von Dohnanyi im Deutschen Bundestag am 1. April 1971 dargelegt worden.
Was nun die Ausbildung der Attachés des Auswärtigen Dienstes in der französischen Sprache betrifft, so ist der von Ihnen zitierte Teil des Kommissionsberichtes nicht die Meinung der Bundesregierung, sondern die Meinung der unabhängigen Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes. Wie Sie wissen, hat die Kommission den Bericht erst im März 1971 vorgelegt. Ich möchte übrigens hinzufügen, daß dieser Kommission auch Mitglieder dieses Hauses angehörten.
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob und in welcher Weise sie diese Empfehlungen berücksichtigen kann. Zur Zeit gilt die am 21. März 1971 erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren auswärtigen Dienst. Diese schreibt die Kenntnis des Englischen und Französischen als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst vor. Die Bundesregierung teilt die Meinung der Kommission, daß die Kenntnis schwieriger Sprachen für den auswärtigen Dienst von Interesse ist. Sie versteht den Wunsch der Kommission so, daß diese Anregung nur für Ausnahmefälle gedacht ist und nicht etwa eine generelle Ersetzung der Kenntnis der französischen Sprache durch die Kenntnis anderer Sprachen bedeuten soll.
Im übrigen möchte ich, damit Mißverständnisse ausgeschlossen sind, auch bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß das Ausbildungsprogramm des französischen diplomatischen Nachwuchses die Kenntnis der deutschen Sprache durchaus nicht allgemein vorschreibt, während in der Ausbildung im deutschen auswärtigen Dienst die Kenntnis der fran-



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
zösischen Sprache, wie ich oben dargelegt habe, zu den Voraussetzungen der Einstellung gehört. Ich meine, die Kenntnis der französischen Sprache wird auch zu Recht gefordert, weil diese Kenntnis für unsere Diplomaten im europäischen und auch im multilateralen Bereich von großer Bedeutung ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612404000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Lenz.

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0612404100
Herr Staatssekretär, kann ich Ihre Antwort so verstehen, daß die Bundesregierung in ihrem Bereich, im auswärtigen Dienst, alles tun wird, um die gleichberechtigte Berücksichtigung der französischen und englischen Sprache beizubehalten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612404200
Herr Abgeordneter, Sie können das so verstehen. Ich möchte hinzufügen, daß die Bundesregierung es bedauert, daß nicht alle Bundesländer die im deutsch-französischen Vertrag vorgesehene Verstärkung der Französischkenntnisse in den deutschen Schulen in der Weise gefördert haben, die man sich eigentlich hätte erhoffen können. Hier liegt ein Mangel in der Kompetenz der Bundesregierung und des Bundestages vor. Es wäre sicher wünschenswert, daß die französische Sprache mehr als bisher alternativ als erste Fremdsprache angeboten wird, wie das in meiner engeren Heimat früher immer der Fall gewesen ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612404300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0612404400
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, der Hinweis von eben, daß in der französischen Diplomatenausbildung die Kenntnis der deutschen Sprache nicht Pflicht sei, veranlaßt mich zu der Zusatzfrage, ob Sie auch der Auffassung sind, daß es notwendig ist, Voraussetzungen für die Pflege der Kenntnis der französischen Sprache sowohl im amtlichen Bereich als auch über ihn hinaus zu schaffen. Welche Zuständigkeiten hat die Bundesregierung, um dieses Ziel zu erreichen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612404500
Die Bundesregierung hat in ihrem Bereich der Beamtenausbildung, wie ich soeben dargelegt habe, die entsprechende Zuständigkeit. Sie hat sie aber nicht im Bereich der Schulen und höheren Schulen. Sie kann in Gesprächen mit den Ministerpräsidenten und den Kultusministern — das hat sie, auch jüngst, wiederholt getan — lediglich auf die Änderung des Hamburger Abkommens hinwirken. Sie kann diesem Gesichtspunkt auch in der Bildungsplanungskommission stärker Geltung verschaffen, als das früher der Fall war, als wir die Rahmenkompetenz für die Bildungsplanung nach dem Grundgesetz noch nicht besaßen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612404600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0612404700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Fachbereich „Literaturwissenschaft" der Universität Konstanz dagegen protestiert hat, daß das Kultusministerium in Baden-Württemberg bemüht ist, die Fremdsprache Französisch noch weiter zurückzudrängen, und meinen Sie nicht, daß die §§ 9 und 10 des Hamburger Abkommens änderungsbedürftig sind? Wird die Bundesregierung auf eine Änderung dieser Vorschriften hinwirken?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612404800
Herr Abgeordneter, das letztere hat die Bundesregierung bereits getan. Das Auswärtige Amt ist hier besonders aktiv geworden. Vor kurzem hat ein Gespräch zwischen leitenden Herren unseres Hauses und allen Kultusministern über dieses Thema stattgefunden. Ich bedaure, von Ihnen erfahren zu müssen, daß die Dinge offensichtlich gerade in Baden-Württemberg anders gehandhabt werden. Das ist sozusagen ein Widerspruch in sich, da der Ministerpräsident von Baden-Württemberg gegenwärtig der Beauftragte für die deutsch-französischen kulturellen Beziehungen ist.

(Abg. Rasner: Das ist auch nur eine unbewiesene Behauptung!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612404900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Lenz.

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0612405000
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg vor acht Wochen in einem ausführlichen Presseinterview seine Auffassung zu der Frage der Pflege der französischen Sprache an deutschen Schulen dargelegt hat?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612405100
Herr Abgeordneter, ich erinnere mich vage daran. Ich möchte aber gleich hinzufügen, daß es nach meiner Erinnerung auch eine gewisse Polemik gegeben hat, weil sich das zuständige Ministerium offensichtlich anders verhält, als es den vom Regierungschef geweckten Erwartungen entspricht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612405200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0612405300
Herr Staatssekretär, würden Sie das Material, auf das sich Ihre Behauptung stützt, dem Hause vorlegen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612405400
Herr Abgeordneter, ich habe gesagt, daß ich durch die Frage des Abgeordneten Hansen von dem Protest der Universität Konstanz Kenntnis erhalten habe. Der Abgeordnete Hansen ist sicher in der Lage, Ihnen das, was er soeben zitiert hat, schriftlich zu unterbreiten.

(Abg. Rasner: Da bin ich gar nicht so sicher!)




Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
Ich nehme an, Sie wollen einem Kollegen nicht unterstellen, daß er etwas Falsches vom Blatt abgelesen hat.

(Heiterkeit. Abg. Rasner: Ich bin inzwischen sicher, Herr Präsident, daß Herr Hansen Ursache hatte zu fragen!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612405500
Ich rufe die Frage 122 des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) auf:
Welche Auswirkungen könnten sich aus der empfohlenen Neuregelung fur die europäische Einigungspolitik ergeben, deren Kern die deutsch-französische Zusammenarbeit sein soll und für die die französische Sprache ein wichtiges Element darstellt?
Zur Beantwortung, der Herr Parlamentarische Staatssekretär, bitte! — Nach meinem Dafürhalten ist bisher nur die Frage 121 und nicht auch schon die Frage 122 beantwortet.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612405600
Herr Abgeordneter, nachdem ich Ihnen soeben die Frage beantwortet habe, daß der Auswärtige Dienst in diesem Punkte die Empfehlung der Reformkommission voraussichtlich nicht in der von der Kommission vorgeschlagenen Weise annehmen wird, habe ich wohl auch diese Frage schon beantwortet. Wir werden uns im Sinne der Frage bemühen, die Kenntnis der französischen Sprache eher auszubreiten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612405700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Lenz zur Frage 122.

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0612405800
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie meine Auffassung teilen, daß im europäischen Bereich die französische Sprache auch aus tatsächlichen Gründen als der englischen absolut gleichwertig behandelt werden muß?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612405900
Ich bin einverstanden, Herr Abgeordneter. Wir praktizieren das auch so.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612406000
Keine weiteren Zusatzfragen dazu? -- Dann rufe ich die Frage 123 des Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die griechische Regierung mit der Eröffnung einer griechischen Handelskammer in Ost-Berlin auf die vielfältigen Erklärungen deutscher Regierungskreise reagieren will?
Der Abgeordnete ist anwesend. Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612406100
Die Antwort lautet Nein. Nach unserer Information ist diese Frage weder begründet noch aktuell.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612406200
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. .Jobst.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0612406300
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung Tatsachen bekannt, die darauf
schließen lassen, daß bereits technische Vorbereitungen für die Eröffnung einer griechischen Handelskammer in Ost-Berlin getroffen wurden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612406400
Herr Abgeordneter, es gab solche Meldungen und solche Vorbereitungen angeblich einmal im Januar 1970; aber das ist, glaube ich, nicht mehr Gegenstand aktueller Überlegungen, soweit uns bekannt ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612406500
Eine zweite Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Jobst.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0612406600
Herr Staatssekretär, würden Sie die Errichtung einer Handelskammer Griechenlands in Ost-Berlin als eine Maßnahme betrachten, die für die Bundesrepublik belanglos ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612406700
Herr Abgeordneter abgesehen von der Frage, wer der Rechtsträger wäre, haben wir unsere Auffassung der griechischen Regierung gegenüber damals, als diese Frage hochkam, zum Ausdruck gebracht. Die griechische Regierung hat einen Tag nach Erscheinen eines entsprechenden Presseberichts diesen Bericht dementiert. Damit war die Frage für uns nicht mehr aktuell. Sie hat auch, wenn ich das hinzufügen darf, zum Ausdruck gebracht, daß sie keine Störung unserer innerdeutschen Beziehungen durch einseitige Maßnahmen vornehmen will.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612406800
Ich rufe die Frage 124 des Abgeordneten Josten auf:
Wieweit sind die Verhandlungen mit den Ostblockstaaten und der Sowjetunion gediehen, welche die Probleme der Gräber deutscher Soldaten betreffen?
Z
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0612406900
Bei den Verhandlungen, die die Bundesregierung mit den Regierungen der Sowjetunion, der Ostblockstaaten sowie Jugoslawiens führte, wurde das Problem der. deutschen Kriegsgräber jeweils angeschnitten. Es hat sich hierbei gezeigt, daß erst dann mit greifbaren Ergebnissen gerechnet werden kann, wenn die Verträge von Moskau und Warschau ratifiziert sind. Auch der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge, der auf Grund einer Absprache mit der Bundesregierung die Instandsetzung und Pflege der deutschen Kriegsgräber im Ausland übernommen hat, kommt bei seinen Kontakten mit Verwaltungsstellen in den osteuropäischen Ländern zu dem gleichen Ergebnis.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612407000
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0612407100
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie, nachdem das Ergebnis nicht befriedigt, fragen: Wäre die Regierung bereit, bei ihren Verhandlungen mit der Sowjetunion und den Ostblock-



Josten
staaten darauf hinzuweisen, daß die deutsche Bevölkerung kein Verständnis dafür hat, daß 25 Jahre nach dem Kriegsende diesem humanitären Problem von diesen Ländern so wenig Interesse entgegengebracht und so wenig Hilfsbereitschaft bewiesen wird?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612407200
Herr Abgeordneter, ich darf mich in meiner Antwort auf eine Antwort beziehen, die ich vor einigen Wochen in dieser Sache gegeben habe: die deutsche Bundesregierung hat sich in dieser Sache eingesetzt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612407300
Eine zweite Zusatzfrage der Abgeordnete Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0612407400
Herr Staatssekretär, nachdem Sie auf eine Antwort, die Sie schriftlich auf eine Frage des Abgeordneten Wagner gegeben haben, hinweisen, daß Sie dieses Thema angeschnitten haben, darf ich auf meine Frage an die Regierung vom 5. Dezember 1969 sowie auf die schon des öfteren hier in diesem Hause gestellte Frage nach der Kriegsgräberfürsorge zurückkommen und Sie fragen: Wären Sie bereit, mir einen schriftlichen Bericht über den Stand der Verhandlungen mit der Sowjetunion und den Ostblockstaaten bis zum 1. Oktober dieses Jahres ausarbeiten zu lassen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612407500
Herr Abgeordneter, ich muß die Frage prüfen, in welcher Form die Unterrichtung geschehen kann; aber selbstverständlich ist das Auswärtige Amt bereit, Sie über die Details ins Bild zu setzen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612407600
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Riedl (München).

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0612407700
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, zuzugeben, daß zumindest Jugoslawien nicht ein Junktim zwischen der Unterzeichnung des Moskauer Vertrags und der Aufnahme von Verhandlungen über die in Jugoslawien befindlichen Kriegsgräber hergestellt hat?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612407800
Herr Abgeordneter, auch diese Frage haben wir gerade in dem speziellen Fall Jugoslawien kürzlich hier behandelt, und ich habe dargelegt, was die Bundesregierung in dieser Sache bereits unternommen hat und auch weiterhin unternehmen wird.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612407900
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Professor Abelein.

Dr. Manfred Abelein (CDU):
Rede ID: ID0612408000
Welche Kriegsgräberstätten für deutsche Tote gibt es denn in Osteuropa?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612408100
Herr Abgeordneter, es ist mir nicht möglich, daß im Augenblick
zu beantworten, weil das nicht im Zusammenhang mit der gestellten Frage steht. Ich werde aber auch diese Frage gern einmal prüfen lassen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612408200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Freiherr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0612408300
Herr Staatssekretär, könnten Sie in Erweiterung der Frage etwas dazu sagen, wie es mit den Möglichkeiten steht, bei Besuchsreisen in die ehemals deutschen Ostgebiete die Gräber von Angehörigen zu pflegen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612408400
Das steht zwar nicht im Zusammenhang mit der Frage. Aber ich kann mir vorstellen, daß das als Anregung gewertet und später vielleicht beantwortet wird.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612408500
Herr Abgeordneter, es ist doch unter Umständen gerade der Sinn solcher Reisen, daß die Gräberpflege vorgenommen werden kann. Selbstverständlich bemüht sich die Bundesregierung, daß möglichst viele Mitbürger dahin reisen können. Ich glaube auch, daß in jüngster Zeit hier bestimmte Restriktionen gelokkert worden sind, jedenfalls soweit mir das aus den Zahlen erinnerlich ist. Ich kann mir vorstellen, daß eine Reihe von Antragstellern für allgemeine Reisen gerade wegen der Gräberpflege gefahren sind. Es gibt inzwischen wohl auch Reiseunternehmmen, die im größeren Umfang solche Reisen organisieren.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612408600
Ich rufe die Frage 125 des Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Ist der Bundesregierung das Memorandum der Exilverbände von 19 ost- und südosteuropäischen Nationen in der Bundesrepublik Deutschland vom 4. März 1971 bekannt, in dem es heißt, daß der Wortlaut des deutsch-jugoslawischen Auslieferungsvertrages vom 26. November 1970 und die Erklärungen von Bundesminister Scheel anläßlich der Vertragsunterzeichnung die Befürchtungen bestätigen, wonach politische Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland durch den Vertrag entgegen den Bestimmungen der Menschenrechte 1950 und 1951 und der Genfer Konvention, die ausdrücklich eine Auslieferung, selbst beim Vorliegen krimineller Taten, verbietet, gefährdet sind, und wie steht die Bundesregierung zu diesem Memorandum?
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612408700
Herr Abgeordneter, der Bundesregierung ist das Memorandum der zentralen Betreuungs- und Exilverbände von Flüchtlingen aus 19 ost- und südosteuropäischen Nationen in der Bundesrepublik Deutschland vom 4. März 1971 bekannt. Die Bundesregierung hält die in dem Memorandum enthaltenen Befürchtungen für nicht gerechtfertigt. Ich darf das wie folgt begründen:
In dem Auslieferungsverkehr mit Jugoslawien auf bisher vertragsloser Grundlage ist noch kein einziger Fall erkennbar geworden, wo ein politischer Tatbestand in einen kriminellen umgewandelt wurde und damit eine Auslieferung zu Unrecht erfolgt wäre. Selbst wenn ein solcher Versuch unternommen werden sollte, bietet unsere Rechtsordnung



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
durch die bei einem Auslieferungsverfahren durch das Gesetz vorgesehene Einschaltung des zuständigen Oberlandesgerichts dem Betroffenen hinreichend Gelegenheit, alles vorzubringen, was ein Asylbegehren rechtfertigen könnte. Ein Auszuliefernder hat darüber hinaus das Recht, zur Durchsetzung eines Asylbegehrens das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die Gerichte legen ihrer Entscheidung stets auch die Bestimmungen der Konvention der Menschenrechte von 1950/1952 und der Genfer Flüchtlingskonvention zugrunde.
Die Rechtsstellung eines Ausländers, dessen Auslieferung nach dem Inkrafttreten des deutsch-jugoslawischen Auslieferungsvertrages gefordert werden würde, wird sich nicht verschlechtern. Denn Art. 6 des Vertrages sieht ausdrücklich vor, daß der ersuchte Staat keine Personen ausliefert, deren Auslieferung er nach seiner Verfassung nicht für zulässig hält. Dadurch ist auf jeden Fall sichergestellt, daß weder Deutsche noch Ausländer, denen nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes ein Asylrecht zusteht, ausgeliefert werden.
Mit seiner anläßlich der Vertragsunterzeichnung abgegebenen Erklärung wollte der Herr Bundesminister des Auswärtigen zum Ausdruck bringen, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht gewillt ist, zum Tummelplatz von Auseinandersetzungen politisch radikaler Ausländergruppen oder einzelner Ausländer zu werden, und daß die Bundesregierung nicht bereit ist, kriminelle Akte — gleich, von welcher Seite sie begangen werden oder aus welchem Motiv — zu dulden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612408800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Freiherr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0612408900
Herr Staatssekretär, würden Sie es auf Grund dieser Erfahrungen als eine gute Möglichkeit ansehen, daß man in Zukunft bei Verhandlungen und Verträgen mit dem östlichen Ausland mit den Spitzen der Exilverbände Fühlung nimmt, um durch Gespräche vorher sicherzustellen, daß sie ihre eventuell aufkommenden Besorgnisse gar nicht erst in einer so demonstrativen Form zum Ausdruck zu bringen brauchen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612409000
Herr Abgeordneter, ich bedaure, daß das von dieser Seite einseitig geschehen ist. Die betroffenen Verbände hätten jederzeit Gelegenheit gehabt, sich an Ort und Stelle über den wirklichen Gehalt dieses Abkommens zu erkundigen, ehe sie damit an die Öffentlichkeit gegangen sind.

(Beifall bei der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612409100
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Freiherr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0612409200
Herr Staatssekretär, meinen sie nicht, daß es bei Beachtung der Gesamtlage vielleicht doch richtiger wäre, wenn die Bundesregierung, die die Initiative zu den Vertragsverhandlungen mit anderen Staaten hat, ihrerseits rechtzeitig die Information an die gibt, die sich eventuell betroffen fühlen können, und es nicht denen überläßt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612409300
Herr Abgeordneter, es gibt eine Reihe von Vertretungen, die bei der Bundesregierung akkreditiert sind. Mit solchen akkreditierten Vertretungen hat die Bundesregie. rung in jedem Fall Fühlung aufzunehmen. Es ist jedermann in der deutschen Öffentlichkeit unbenommen — und es wird reichlich davon Gebrauch gemacht —, sowohl durch Eingaben an dieses Haus als auch durch Eingaben an die Bundesregierung zu jedem ihn berührenden Fall seine Meinung darzulegen oder um einen Gesprächstermin zu bitten. Ich hatte aber hier den Eindruck, daß es sehr viel öffentlichkeitswirksamer war, zunächst einmal Alarm zu schlagen, ehe man sich intern über den Tatbestand selbst erkundigt hat.

(Beifall bei der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612409400
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 126 des Abgeordneten Tallert auf:
Ist die Bundesregierung bereit, meiner Anregung (in der Bundestagsdebatte zur Entwicklungspolitik am 28. April 1971) zu folgen, die rd. 1 000 000 ostpakistanischen Flüchtlinge im indischen Grenzgebiet humanitär zu unterstützen?
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612409500
Die Antwort heißt: In der Bundestagsdebatte vom 28. April, Herr Kollege Tallert, war eine Beteiligung der Bundesregierung an einem Hilfsprogramm der nordischen Staaten angeregt worden. Uns ist aber lediglich ein Hilfsprogramm der nordischen Kirchen bekanntgeworden. An diesem Programm beteiligt sich das deutsche Diakonische Werk. Eine Beteiligung der Bundesregierung an diesem rein kirchlichen Programm ist nicht geplant.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612409600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Tallert.

Harry Tallert (SPD):
Rede ID: ID0612409700
Ist die Bundesregierung bereit, den Hilfsorganisationen, dem Deutschen Roten Kreuz und anderen Organisationen, Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Flüchtlingen im indischen Grenzgebiet zu helfen, angesichts der Tatsache, daß die Mittel des Roten Kreuzes für diese Zwecke beschränkt sind und das Rote Kreuz die deutsche Öffentlichkeit zu einer Spendenaktion aufgerufen hat?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612409800
Herr Abgeordneter, generell hat die Bundesregierung in solchen Fällen regelmäßig ihre besondere Hilfe gewährt. Aber ich habe vorhin schon in der Antwort auf die Fragen des Kollegen Dr. Meinecke darauf hingewiesen, daß nach unserer Auffassung eine allgemeine interna-



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
tionale Hilfe wohl am zweckmäßigsten wäre. Zunächst darf ich auch noch einmal darauf verweisen, daß wir mit der Hilfe etwa bei der Flutkatastrophe im Deltagebiet, wie Sie wissen, nicht die allerbesten Erfahrungen gemacht haben, was die Verteilungsmöglichkeiten angeht. Es kann nicht die Aufgabe der Bundesregierung sein, von sich aus Sonderaktionen zu befürworten. Hier müssen schon die Internationalen Organisationen von sich aus gemeinsam tätig werden und an uns herantreten. Dort, wo das bisher mit einer überzeugenden Begründung geschehen ist, hat die Bundesregierung trotz aller finanziellen Anspannungen, denen gerade dieser Etat unterworfen ist, ihre Hilfe nicht versagt. Ich darf darauf hinweisen, daß dieser Etatansatz nach meiner Kenntnis allerdings schon jetzt, ehe die Hälfte des Jahres vergangen ist, durch eine Reihe von Katastrophen in der Welt verbraucht worden ist. Es müßten also auf jeden Fall überplanmäßige Ausgaben gewährt werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612409900
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Tallert.

Harry Tallert (SPD):
Rede ID: ID0612410000
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für denkbar, daß die Bundesregierung dennoch eine Initiative unternimmt bei den und für die internationalen Hilfsorganisationen und daß ein Unterschied darin besteht, ob diese Hilfsaktion in Pakistan abgewickelt wird oder ob sie auf indischem Boden abgewickelt werden kann, wo sich diese Flüchtlingslager befinden und Schwierigkeiten bei der Verteilung gewiß nicht auftreten werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612410100
Herr Abgeordneter, mir ist der Unterschied zwischen diesen Gesichtspunkten sehr wohl bekannt. Ich darf aber noch einmal auf die Antwort an den Kollegen Dr. Meinecke verweisen. Es ist doch gar keine Frage, daß es auch eine Reihe von westlichen Staaten gibt, die mit diesen Problemen noch besser vertraut sind als wir. Wir hatten z. B. kürzlich in der WEU darüber einen Bericht von zwei Ministern gehört, die besondere Beziehungen zu dieser Region haben. Auf Grund dieses Berichtes kann ich nur sagen, daß es zunächst dringend notwendig ist, solide Informationen über den Stand der Dinge einzuholen. Wir haben dort vorgesehen, daß wir gemeinsam mit unseren Verbündeten handeln.
Es gibt Bereiche in der Welt, wo manche unserer Verbündeten durch genauere Ortskenntnisse und vor allem durch nähere Beziehungen zur Initiative besonders berufen sind, und die Initiative wird von dieser Seite sicherlich ausgehen. Die Bundesregierung kann sich dann an gemeinsamen Aktionen beteiligen. Ich glaube, das ist der richtige Weg, denn wenn so erfahrene Staaten, wie wir sie auf diesem Gebiet im Bündnis haben, von sich aus bisher gezögert haben, dann haben sie gute Gründe für ihr Zögern gehabt, unter anderem politische Gründe, die zu der Überlegung geführt haben, daß ein allzu forsches Eingreifen in diesem Bereich die Kriegshandlungen eher verschärfen als abmildern würde.
Das ist ein Problem, das man, glaube ich, dabei sehen muß.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612410200
Ich rufe die Frage 127 des Abgeordneten Tallert auf:
Ist die Bundesregierung bereit, in Verhandlungen mit der Regierung in Islamabad und im Pakistan-Konsortium der Weltbank gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten darauf hinzuwirken, daß das Einreiseverbot nach Ost-Pakistan für das Internationale Rote Kreuz und andere Hilfsorganisationen aufgehoben wird?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0612410300
Die Bundesregierung befindet sich in einem fortlaufenden Meinungsaustausch mit der pakistanischen Regierung hinsichtlich der Entwicklung in Pakistan. Es ist noch nicht abzusehen, ob und wann wir mit der pakistanischen Seite in formelle Verhandlungen über Maßnahmen humanitärer Hilfe für Ostpakistan eintreten können. Die Frage humanitärer Hilfe ist in dieser Form im Pakistan-Konsortium der Weltbank nicht erörtert worden. Die Bundesregierung betrachtet das Pakistan-Konsortium nicht als das geeignete Gremium für die Erörterung von Einreisegenehmigungen im Zusammenhang mit humanitären Hilfeleistungen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612410400
Keine Zusatzfragen.
Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen für die Beantwortung.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Die Frage 33 wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 34 ist vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 35 des Abgeordneten Engelsberger auf:
Trifft es zu, daß der Lebenshaltungsindex, der mit Hilfe des sogenannten Warenkorbs ermittelt wird, den Preisanstieg nicht echt widerspiegelt, da beispielsweise verteuerte Dienstleistungen und Mieten nicht so stark gewichtet werden wie verbilligte Nahrungsmittel, so daß die echte Inflationsrate höher ist, als sie offiziell angegeben wird?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rosenthal.

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612410500
Herr Kollege Engelsberger, zunächst sind Nahrungsmittel nicht „verbilligt", denn wir haben bei den Nahrungsmitteln ebenfalls eine Verteuerung von 2,8 %. Es ist jedoch richtig, daß sich die Nahrungsmittel weniger verteuert haben als andere Waren und Dienstleistungen. Das Statistische Bundesamt arbeitet daran, den Warenkorb auf das Basisjahr 1970 umzustellen. Aber gegenüber diesem möglichen Verteuerungsfaktor gibt es auch einen Verbilligungsfaktor, weil die Verbraucher von Waren, die sich stark verteuert haben, erfahrungsgemäß auf Waren ausweichen, die eher gleichgeblieben sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612410600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Engelsberger.




Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0612410700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der zur Ermittlung des Lebenshaltungskostenindex dienende Warenkorb aus dem Jahre 1962 stammt, daß sich aber in der Zwischenzeit die Lebensgewohnheiten einschneidend geändert haben? So ist z B. der Anteil der Verbraucherausgaben für Nahrungs- und Genußmittel seit 1962 von 39,8 auf 31,4 % zurückgegangen. Würden Sie aus dieser Tatsache den Schluß ziehen, daß es notwendig geworden ist, einen modernisierten Warenkorb zusammenzustellen?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612410800
Auf Ihre letzte Frage, Herr Kollege, antworte ich mit Ja. Das Statistische Bundesamt ist bei den Arbeiten bereits weit fortgeschritten, den Warenkorb auf die Verbrauchsgewohnheiten des Jahres 1970 abzustellen. Ich darf Sie aber noch einmal darauf hinweisen, daß gegenüber diesem Verteuerungsfaktor der Lebenshaltungskostenindex — auf eine neuere Basis bezogen — erfahrungsgemäß oft niedriger wird. Zum Beispiel hat das Statistische Bundesamt an Hand der Verbraucherstichproben einmal geprüft, wie hoch der Lebenshaltungskostenindex für mittlere Arbeitnehmerhaushalte, bezogen auf die Preise von 1962 wäre. Dabei kam man für das Jahr 1969 auf einen Index von 119,3 %. Bezogen auf die Verbrauchsgewohnheiten von 1969 ergab sich ein Index von etwas über 116,7'0/0. Aus dieser Rechnung kann man ersehen, daß auch ein Faktor in Betracht zu ziehen Ist, der anders läuft.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612410900
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0612411000
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß nach dem Warenkorb des Statistischen Bundesamtes die Preise seit 1962 um 24 % gestiegen sind, während nach einem modernisierten Warenkorb der Konsumforscher im gleichen Zeitraum ein Inflationspegel von 25,5 % erreicht worden ist, so daß man heute bereits davon spricht, daß in dem bestehenden Warenkorb ein gewisses Inflationsversteck vorhanden sei?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612411100
Diese Berechnungen sind mir nicht bekannt. Ich habe in den zwei vorhergehenden Antworten bereits deutlich dargelegt, daß unserer Meinung nach dem Verteuerungsfaktor bei den Mieten auch Verbilligungsfaktoren gegenüberstehen, und ich habe Ihnen dafür sogar einen statistischen Beweis angeboten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612411200
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 36 des Abgeordneten Krockert auf:
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, nach denen deutsche Versicherungsgesellschaften die Annahmepflicht für Kfz-Haftpflichtverträge verweigern, umgehen oder solche Verträge kundigen, weil es sich bei den Kfz-Haltern um Ausländer handelt?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612411300
Herr Kollege Krockert, dieser Fall ist der Bundesregierung bekannt. Im Jahre 1966 ist in mehreren Fällen der Kraftfahrzeugversicherungsschutz für Ausländer abgelehnt worden. Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungs- und Bausparwesen ist eingeschritten. Seitdem sind - außer diesem einen Fall — keine Beschwerden mehr gekommen. Ich nehme an, daß Sie sich, da Sie aus der Mainzer Gegend kommen, auf diesen Fall aus Mainz beziehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612411400
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 37 des Abgeordneten Krockert auf:
Ist die Bundesregierung bereit, in geeigneter Form auf die Gesetzwidrigkeit solchen Verhaltens hinzuweisen und auf strikter Gleichbehandlung der Gastarbeiter zu bestehen?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612411500
Herr Kollege Krockert, die Maßnahme in dem von Ihnen zitierten Fall ist eingeleitet. Ich bin Ihnen im Interesse der Gastarbeiter dennoch dankbar, daß Sie diese Frage stellen und daß dadurch dieser Fall publik wird. Es geht nämlich nicht an, daß die Versicherungsunternehmen bei ihrem berechtigten Drängen nach den prozentual sichersten Verkehrsteilnehmern Unterschiede nach der Länderzugehörigkeit machen. Das wäre auch gegen das Gesetz.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612411600
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 38 des Abgeordneten Engholm auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß namhafte Unternehmen der pharmazeutischen Industrie ihre für die medizinische Versorgung lebensnotwendigen Produkte in der Schweiz zu erheblich günstigeren Preisen anbieten (teilweise bis zu 75 % billiger) als in der Bundesrepublik Deutschland?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612411700
Herr Kollege Engholm, verglichen werden tatsächlich nicht die Herstellerpreise, sondern die Verbraucher- bzw. Apothekerpreise. Die Bundesregierung sieht Ihre Frage jedoch als sehr nützlich an. Sie kann dem jetzt arbeitenden interministeriellen Arbeitskreis als Unterstützung dienen, der aus Vertretern des Bundesministeriums für Jugend und Gesundheit, des Bundesarbeitsministeriums, des Kartellamtes und des Bundeswirtschaftsministeriums besteht. Ich werde das von Ihnen angeschnittene Problem diesem interministeriellen Arbeitskreis nochmals übermitteln.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612411800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Engholm.

Björn Engholm (SPD):
Rede ID: ID0612411900
Wenn derartige Preisunterschiede, wie ich sie in meiner Frage genannt habe, bei so wichtigen Produkten wie Penicillin oder Antidiabetika bestehen, würden Sie dann bereit sein, Herr Staatssekretär, mir zuzustimmen, wenn ich sage, daß es sich hier um Preiswillkür handelt?




Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612412000
Wenn in einzelnen konkreten Fällen solche Unterschiede festgestellt werden, würde ich Ihnen zustimmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612412100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0612412200
Herr Staatssekretär, würden Sie dieses Beispiel der Preisunterschiede nicht als einen exemplarischen Fall dafür ansehen, daß Lohnzuwächse nicht unbedingt auf den Preis abgewälzt werden müssen und daß dennoch eine Gewinnspanne garantiert bleibt?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612412300
Herr Kolege, ich habe des öfteren gesagt, daß es auch andere Gründe für die Festsetzung von Preisen als lediglich Lohnsteigerungen gibt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612412400
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 39 des Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf:
Wann gedenkt die Bundesregierung oder der Kohlebeauftragte dein Deutschen Bundestag einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, inwieweit die Kohle-Einheitsgesellschaft unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher, gesamtwirtschaftlicher, sozialer und arbeitsmarktpolitischer Gliederungspunkte einen Zeitpunkt erreichen wird, zu dem sie in die Phase eines gewinnbringenden öffentlichen Unternehmens gelangt?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612412500
Herr Kollege Riedl, zunächst darf ich darauf hinweisen, daß es sich bei der Ruhrkohle AG nicht um ein öffentliches Unternehmen, sondern um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt. Die Bundesregierung wird ausführlich berichten — sie ist natürlich gezwungen, auch zwischendurch auf Einzelfragen zu antworten —, wenn das Unternehmensprogramm der Ruhrkohle AG vorliegt und die Prüfung durch den Kohlebeauftragten erfolgt ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612412600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0612412700
Indem ich Ihnen, Herr Staatssekretär, für den Hinweis dankbar bin — es sollte in der Fragestellung auch „öffentlich gefördert" heißen —, darf ich Sie fragen, ob Sie heute in der Lage sind, einen konkreten Zeitpunkt für die Vorlage einer solchen Darstellung zu nennen.

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612412800
In etwa ja, Herr Kollege Riedl. Das Unternehmen ist gehalten, im Juni seinen Bericht über die verschiedenen Maßnahmen zu geben, so daß ein ausführlicher Bericht nach der Sommerpause möglich sein müßte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612412900
Keine Zusatzfrage.
Die Frage 40 wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 41 des Herrn Abgeordneten Niegel — der Fragesteller ist im Saal —:
Treffen Meldungen zu, wonach die Bundesregierung der OECD bzw. den Europäischen Gemeinschaften vorgeschlagen hat, Kuba in das Zollpräferenzsystem aufzunehmen, dagegen nicht Spanien, Portugal und Griechenland?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612413000
Herr Kollege Niegel, nein. Es besteht kein Vorschlag der Bundesregierung, einerseits Kuba in das Zollpräferenzabkommen einzuschließen und andererseits die von Ihnen genannten Länder Spanien, Portugal, Griechenland aus diesem Präferenzabkommen auszuschließen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612413100
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0612413200
Laufen Verhandlungen mit dem Ziel, die Länder Spanien, Portugal und Griechenland in dieses Zollpräferenzsystem aufzunehmen?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612413300
Ja, Herr Kollege Niegel, solche Verhandlungen finden statt, und die Bundesregierung hat sich für die Aufnahme der von Ihnen genannten Länder innerhalb der EG ausgesprochen. Die Entscheidung über die Aufnahme soll am 1. Juli 1971 fallen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612413400
Eine weitere Zusatzfrage, der Abgeordnete Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0612413500
Und wie verhält es sich mit dem Staat Israel?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612413600
Herr Kollege Niegel, zunächst ist in dem Zollpräferenzabkommen die sogenannte „Gruppe 77" einbezogen; das sind die 91 Entwicklungsländer der Welthandelskonferenz. Darüber hinaus sind vorgeschlagen nicht nur Israel, sondern auch Kuba, Taiwan und Malta.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612413700
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 42, 43 und 44 sind nach den Richtlinien nicht zugelassen worden.
Die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Dr. Giulini wird aufgerufen — der Abgeordnete ist anwesend —:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die wirtschaftlichen Beziehungen zu Australien zu intensivieren?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär.




Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612413800
Herr Dr. Giulini, obwohl die Bundesregierung bereits innerhalb der EG der größte Handelspartner Australiens ist, bin ich Ihnen für diese Fragestellung sehr dankbar, denn auch ich persönlich bin der Ansicht, daß Australien in den Wirtschaftsbeziehungen ähnlich wie Japan ein von uns, auch von unserer Industrie, unterbewertetes Land ist. Bei Japan betrifft es mehr die Exporte, bei Australien nicht nur die Exportmöglichkeiten, sondern auch die Möglichkeiten von joint ventures. Australien ist an Zusammenarbeit äußerst interessiert, was Kapitalhilfe und know-how sowie die Möglichkeiten von längeren Lieferverträgen für Rohstoffe betrifft.
Das Interesse der Australier ist vielleicht deshalb so stark, und die deutschen Chancen sind so groß — deshalb spreche ich etwas länger über dieses Thema, wenn ich in dieser Sache nicht zu weit gehe, Herr Präsident —, weil die Australier von den Japanern bisher sehr einseitig bedient werden. Dort sehe ich — wahrscheinlich wie Sie — ein große deutsche Chance.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612413900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Giulini.

Dr. Udo Giulini (CDU):
Rede ID: ID0612414000
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den Einsatz von frachtverbilligenden Großraumschiffen oder Bullcarriers die frühere Schwierigkeit der höheren Frachten praktisch aufgehoben worden ist und daß es billiger ist, Massengüter von Australien nach Deutschland zu bringen als beispielsweise vom Mittelmeerraum?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612414100
Herr Dr. Giulini, ich nehme an, daß es der Bundesregierung bekannt ist. Mir ist es ein interessanter Hinweis.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612414200
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 46 des Herrn Abgeordneten Dr. Giulini auf:
Hat die Bundesregierung erkannt, daß Australien von allen in Frage kommenden Überseeländern die meisten Chancen für einen intensiven Warenaustausch bietet?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612414300
Herr Dr. Giulini, ich habe ja Ihre zweite Frage bereits ausführlich beantwortet. Aber vielleicht noch folgenden Zusatz: Wäre es nicht in einem solchen Fall zu überlegen, ob eine gemischte Delegation von Regierung und Industrie diese Möglichkeiten einmal gründlich studieren soll? Ich weiß, daß der BDI eine Delegation nach Australien geschickt hat. Aber hier sollte man vielleicht auch einmal an eine Delegation des mittleren Echelons denken, um mehr Material für diese deutschen Chancen auszuarbeiten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612414400
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Guilini.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0612414500
Ich bedanke mich für die Antwort.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutschen Auswanderer, die in Australien ansässig geworden sind und dort arbeiten, außerordentlich beliebt sind und eine große für uns wirkende politische Kraft darstellen?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0612414600
Ja, das ist richtig. Unter den sogenannten „new Australians'' genießen die Deutschen einen sehr, sehr guten Ruf.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612414700
Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke für die Beantwortung.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Ich rufe die Frage 83 des Abgeordnete Pawelczyk auf:
Ist die Bundesregierung bereit, § 43 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes dergestalt zu ändern, daß zu den Aufwendungen für die vorschulische Erziehung von behinderten Kindern in der gleichen Weise Hilfen gegeben werden wie zu den Aufwendungen für die Schulausbildung?
Bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär!

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612414800
Herr Kollege Pawelczyk, die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen einer weiteren Änderung des Bundessozialhilfegesetzes den § 43 Abs. 2 auf die von Ihnen genannten Maßnahmen auszudehnen. Dies erscheint sachlich geboten, weil vorschulische Eingliederungsmaßnahmen, z. B. Maßnahmen zur Erleichterung des künftigen Schulbesuchs oder andere Hilfen, wenn wegen der Schwere der Behinderung ein Schulbesuch voraussichtlich nicht in Betracht kommt, zunehmend an Bedeutung gewinnen. Es ist kein überzeugender Grund dafür ersichtlich, die Förderung der noch nicht schulpflichtigen behinderten Kinder unter solchen Umständen ungünstiger zu gestalten als die der Kinder im schulpflichtigen Alter.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612414900
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 84 der Frau Abgeordneten Stommel auf:
Ist die Bundesregierung bereit, durch gezielte Maßnahmen Familien mit zwei Kindern erneut darauf hinzuweisen, daß auf Grund der Anhebung der Einkommensgrenze beim Zweitkindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz für viele Familien ein Anspruch auf Zweitkindergeld besteht, nachdem inzwischen erkennbar geworden ist, daß viele Familien bisher das ZweitKindergeld nicht beantragt haben, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612415000
Frau Kollegin Stommel, sowohl die Bundesregierung als auch die Bundesanstalt für Arbeit haben wiederholt durch Presseverlautbarungen auf die Erhöhung der Kindergeld-Einkommensgrenze und deren rechtliche und praktische Bedeutung aufmerksam gemacht. Sie haben damit ihrerseits alles Erfor-



Parlamentarischer Staatssekretär Westphal
derliche getan, um die Personen, die für die Zeit vom 1. September 1970 an erstmals Anspruch auf Zweitkindergeld haben, zu der nach dem Gesetz erforderlichen Antragstellung zu veranlassen. Es ist allerdings eine Erfahrungstatsache, daß ein erheblicher Teil von erstmals Anspruchsberechtigten die Antragstellung unverständlich lange hinauszögert. Daher nimmt die Bundesregierung Ihre Anfrage, Frau Kollegin Stommel, gerne zum Anlaß, mittels einer Presseverlautbarung erneut auf die Erhöhung der Einkommensgrenze und die Notwendigkeit der Antragstellung aufmerksam zu machen. Eine gezielte Maßnahme, etwa in dem Sinne, daß die möglicherweise anspruchsberechtigten Familien mit zwei Kindern unmittelbar brieflich oder ähnlich angesprochen oder angeschrieben werden, ist praktisch undurchführbar.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612415100
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Stommel.

Maria Stommel (CDU):
Rede ID: ID0612415200
Herr Staatssekretär, sind Ihnen Gründe bekannt, die Familien mit zwei Kindern veranlaßt haben, sich nicht zu melden?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612415300
Nein, Frau Kollegin Stommel, ich kenne keine solchen Gründe. Es liegt oftmals einfach daran, daß Anspruchsberechtigte die Veröffentlichungen über die Leistungen nach dem Kindergeldgesetz nicht genügend oder überhaupt nicht beachten. Wir werden die Öffentlichkeitsarbeit fortsetzen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612415400
Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Stommel.

Maria Stommel (CDU):
Rede ID: ID0612415500
Herr Staatssekretär, bestünde nicht die Möglichkeit, im Benehmen mit den Arbeitgebern zu versuchen, die Arbeitnehmer, Väter und Mütter, mit zwei Kindern, noch einmal darauf hinzuweisen, und könnte die Bundesregierung nicht ein derartiges Rundschreiben an die Arbeitgeberverbände richten?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612415600
Frau Kollegin Stommel, ich hatte gesagt, daß wir als die zuständige Stelle der Bundesregierung immer wieder die Öffentlichkeit aufgeklärt haben. Sich unmittelbar an die Arbeitgeber zu wenden, wäre eine Angelegenheit der Bundesanstalt für Arbeit. Von ihr kann ich allgemein berichten, daß sie sich immer wieder im Sinne Ihrer Frage bemüht hat. Aber ich will gern Ihre Anregung weitergeben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612415700
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0612415800
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, im Falle einer verspäteten Antragstellung großzügig Nachsicht zu gewähren?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612415900
Herr Kollege Niegel, das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag bei dem zuständigen Arbeitsamt eingegangen ist (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BKGG). Alle Berechtigten, die ihre Anträge bis zum 31. März 1971 gestellt haben, erhalten also mit Sicherheit ab 1. September 1970 Kindergeld. Die Frage der Rückwirkung von nach diesem Zeitpunkt gestellten Anträgen ist im Augenblick noch nicht geklärt. Man wird aber dem Sinn der oben genannten für diese Frage maßgeblichen Vorschrift am ehesten dann gerecht, wenn man davon ausgeht, daß die dort festgelegte Sechsmonatsfrist mit der Verkündung des Gesetzes beginnt, sofern dieses — wie das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes — rückwirkend in Kraft tritt. Diese Auslegung hätte zur Folge, daß alle bis zum 30. Juni 1971 noch bei den Arbeitsämtern eingehenden Anträge bis zum 1. September 1970 zurückwirken würden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612416000
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 85 des Abgeordneten Dr. Slotta und die Fragen 86 und 87 des Abgeordneten Dr. Strohmayr auf. — Die Fragen werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 88 des Abgeordneten Müller (Mülheim) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der „Deutsche Versehrtensportverband e. V." unter Verwendung zweckbestimmter Förderungsmittel für andere Versehrtengruppen sportliche Rehabilitationsmaßnahmen für den großen Personenkreis der Zivilbeschädigten betreibt, und wird diese Tatsache die Bundesregierung veranlassen, dem Verband zur Wahrnehmung der genannten Aufgabe künftig eine angemessene finanzielle Unterstützung zu gewähren?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612416100
Herr Kollege Müller, der Bundesregierung ist die unterschiedliche Förderung der Leibesübungen von Kriegs- und Zivilbeschädigten in den Sportgemeinschaften des Deutschen Versehrtensportverbandes bekannt. Die Bundesregierung wird zusammen mit den zuständigen Stellen in den Ländern prüfen, inwieweit die Finanzierung des Sports in den Versehrtensportgemeinschaften auf eine breitere Grundlage gestellt werden kann.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612416200
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0612416300
Herr Staatssekretär, haben Sie Verständnis dafür, daß die Verwendung der Mittel, da es sich hier um eine Rehabilitationsmaßnahme für einen nicht kleinen Personenkreis handelt, stark zu Lasten der anderen, bisher schon finanziell geförderten Kreise geht und daß das auf die Dauer nicht dem entspricht, was auch die Bundesregierung in bezug auf die Rehabilitation wiederholt gesagt hat?




Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612416400
Herr Kollege Dr. Müller, wir haben dieses Verständnis. Unser Problem ist folgendes: Die Kriegsbeschädigten können nach dem Bundesversorgungsgesetz mit entsprechenden Mitteln direkt individuell gefördert werden. Die Zivilbeschädigten, von deren Rehabilitation Sie in besonderer Weise sprechen, können Hilfen individueller Art über das Bundessozialhilfegesetz bekommen. Das setzt aber eine Eigenleistung und eine jeweilige Prüfung im Einzelfall voraus. Es sollte möglich sein, die beiden Förderungsarten mit unterschiedlichen Kostenträgern besser aufeinander abzustimmen. Ein besserer Weg könnte sein, nicht auf die individuelle Situation abzustellen, sondern solche Verbände in ihrer Gesamtarbeit zu fördern. Das wäre dann aber Sache der Länder.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612416500
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0612416600
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, insbesondere nach dem, was Sie gerade gesagt haben, daß es sehr sinnvoll erschiene, hier zwei Partner, die in ein und derselben Sache tätig werden, sich möglichst als Partner gegenübertreten zu lassen und nicht eine Vielzahl von Zuständigkeiten zu schaffen, unter denen die Betroffenen dann zu leiden haben?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612416700
Wenn es um die Förderung der Organisationen geht, die auf diesem Gebiet tätig sind, bin ich einverstanden. Wenn es um die individuelle Förderung geht, muß ich mich an das halten, was das Grundgesetz über die Zuständigkeiten vorschreibt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612416800
Ich rufe die Frage 89 des Abgeordneten Baier auf:
1st die Bundesregierung bereit, die Argumente vieler deutscher Jugendverbände zu respektieren, wonach eine längere Sperre oder gar Kürzung der im Bundesjugendplan vorgesehenen Mittel in jugendpolitischer und pädagogischer Hinsicht erhebliche nachteilige Folgen hätte und deshalb für eine Freigabe der vorgesehenen Gesamtansätze im Bundesjugendplan unverzüglich zu sorgen?
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612416900
Herr Kollege Baier, selbstverständlich respektiert die Bundesregierung die Argumente vieler Jugendverbände, wonach eine längere Verfügungsbeschränkung oder gar Kürzung der im Bundesjugendplan vorgesehenen Mittel in jugendpolitischer und auch in pädagogischer Hinsicht erhebliche nachteilige -Folgen hätte. Die Bundesregierung kann sich jedoch auf der anderen Seite nicht der Notwendigkeit entziehen, auch bei der Bewirtschaftung des Bundesjugendplans in gleicher Weise wie für alle anderen Zuwendungsempfänger aus Mitteln des gesamten Bundeshaushalts der konjunkturpolitischen Lage Rechnung zu tragen.
Wie Ihnen bekannt ist, Herr Kollege Baier, hat die Bundesregierung den Bundesminister der Finanzen am 9. Mai 1971 ermächtigt, zur Erreichung der Ziele des § 1 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes die Verfügung über die Ausgaben der Hauptgruppen 5 bis 8 von seiner Einwilligung abhängig zu machen. Die aus Stabilitätsgründen beschlossenen Ausgabebeschränkungen gehen noch über die im Haushaltsführungserlaß 1971 enthaltene Verfügungsbeschränkung hinaus. Da die näheren Ausführungsbestimmungen des Finanzminister zu dem Kabinettsbeschluß erst in den nächsten Tagen ergehen werden, bitte ich um Verständnis dafür, daß ich mich über künftige Verfügungsbeschränkungen, Aufrechterhaltung, Weiterführung, Verstärkung, welche Möglichkeiten sich beim Bundesjugendplan als Auswirkungen des Kabinettsbeschlusses ergeben, hier abschließend nicht äußern kann.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612417000
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Baier.

Fritz Baier (CDU):
Rede ID: ID0612417100
Herr Staatssekretär, sicherlich ist Ihnen ebenso bekannt wie mir, daß sich natürlich Ausgabesperren, die in der gegenwärtigen Lage sicherlich notwendig sind, verschieden auswirken. Deshalb möchte ich Sie fragen, wie Sie etwa die Stellungnahme zu den Konsequenzen dieser Sperre beim Bundesjugendplan beurteilen, die in einer Resolution des Bundes der katholischen Jugend vom Mai dieses Jahres zum Ausdruck kommt, wo es heißt, daß durch die Verfügungsbeschränkung bei den Trägern nicht nur erhebliche Unsicherheit entsteht, sondern daß sich diese Verfügungsbeschränkungen wegen der Personalzahlungen ausschließlich auf die Aktivitäten auswirken und die Gefahr besteht, eingegangene Verpflichtungen nicht aufrechterhalten zu können. Wie beurteilen Sie dies, und wie wollen Sie dem abhelfen?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612417200
Herr Kollege Baier, Sie sind Mitglied des Haushaltsausschusses. Sie wissen, daß es diese Bundesregierung gewesen ist, die es zum erstenmal erreicht hat, einen Bundeshaushalt schon im Februar zur Gültigkeit zu bringen. In vergangenen Jahren haben die Zuwendungsempfänger bis Mitte des Jahres, Juni/Juli, warten müssen, bis überhaupt klar war, welche Mittel zur Verfügung stehen würden. Diesmal war das schon am Anfang des Jahres klar. Daß dann der Finanzminister mit Zustimmung dieses Hohen Hauses oder sogar nach Aufforderung dieses Hauses Verfügungsbeschränkungen im Sinne eines vorsichtigen Haushaltsvollzugs aus konjunkturpolitischen Gründen verfügt hat, dürfte auch Ihnen verständlich sein. Herr Kollege Baier, Sie wissen ganz genau, wie schwer es mir als einem Kenner der Lage der Jugendverbände fällt, von Verfügungsbeschränkungen zu sprechen. Ich verstehe allerdings nicht, Herr Kollege Baier, daß Sie solche Fragen stellen, denn der Vorsitzende Ihrer Fraktion hat hier, wenn ich mich nicht irre, vor zwei



Parlamentarischer Staatssekretär Westphal
oder drei Tagen nicht nur die Drosselung der Staatsausgaben, sondern die Reduzierung der Reformen gefordert.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612417300
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Baier.

Fritz Baier (CDU):
Rede ID: ID0612417400
Herr Staatssekretär, ich verstehe Sie nicht, warum Sie mich nicht verstehen können, nachdem wir in diesen jugendpolitischen Fragen den gleichen Standort haben. Warum hat denn der Bundesfinanzminister bereits im Rundschreiben zur Haushaltsführung 1971 am 5. März die Möglichkeit gegeben, Ausnahmeanträge für bestimmte Teilbereiche zu stellen, wenn nicht von vornherein eben die Überlegung angestellt worden wäre, daß in bestimmten Bereichen die Sperren nicht vertretbar sind?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612417500
Herr Kollege Baier, ich könnte natürlich von Erfolgen berichten, die wir bei den Bemühungen gehabt haben, Teile des Bundesjugendplans von den Verfügungsbeschränkungen auszunehmen, und zwar gerade unter dem Gesichtspunkt der Personalförderung. Ich kann dies aber deshalb nicht tun, weil diese Bundesregierung, und zwar offensichtlich doch mit Unterstützung dieses Hohen Hauses, gesagt hat, wir müssen unter Stabilitätsgesichtspunkten und konjunkturpolitischen Überlegungen die Verfügungsbeschränkungen sogar verstärken.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612417600
Eine Zusatzfrage, Abgebordneter Dr. Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0612417700
Herr Staatssekretär, bei ausdrücklicher Würdigung der Notwendigkeit, den Staatshaushalt zu stabilisieren, und Ihrer Bemühungen darum darf ich fragen: Wird die Bundesregierung bestrebt sein, den Jugendverbänden die Aufgaben zu ermöglichen, für die sie bereits Verpflichtungen eingegangen sind, d. h. einen Unterschied zu machen zwischen Dingen, die etwa geplant sind, und denen, die schon weitgehend in der Durchführung begriffen waren?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612417800
Die Bundesregierung und das dafür zuständige Ressort werden alles tun, was sie können, um die Zuwendungsempfänger, unter ihnen die Partner im Bereich der Jugendhilfe, die freien Träger der Jugendarbeit und die Jugendverbände in den Stand zu setzen, ihre Kosten der laufenden Arbeiten, insbesondere die Personalkosten, decken zu können, damit sie ihre auch von der Öffentlichkeit gewollten Aufgaben erfüllen können. Nur kann ich Ihnen im Augenblick keine Einzelheiten mitteilen, weil die Auswirkungen dessen, was der Finanzminister im Auftrag der Regierung jetzt durchzuführen sich bemüht, noch nicht vorliegen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612417900
Ich rufe die Frage 90 des Abgeordneten Wawrzik auf:
Ist die Bundesregierung bereit, durch entsprechende Maßnahmen die Eintragung der Blutgruppe in den Personalausweis auf Antrag zu ermöglichen?
Der Abgeordnete ist anwesend. Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatssekretär!

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612418000
Herr Kollege Wawrzik, wenn Sie damit einverstanden sind, würde ich die beiden Fragen wegen des Sachzusammenhangs gern zusammen beantworten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612418100
Einverstanden! — Dann rufe ich noch die Frage 91 des Abgeordneten Wawrzik auf:
Hat die Bundesregierung einen Überblick über die Zahl der Fälle, in denen ein wirksames ärztliches Eingreifen nicht möglich war, weil die Blutgruppe des Verletzten nicht bekannt war oder nicht schnell genug festgestellt werden konnte?
Bitte schön!

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612418200
Die von Ihnen gestellten Fragen sind wiederholt beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit angesprochen worden, und auch Frau Minister Strobel hat sich bereits in der Fragestunde am 17. April 1970 auf eine Frage des Kollegen Dr. Geßner dazu geäußert. Sie hat bei dieser Gelegenheit gesagt, daß die vorsorgliche Blutgruppenfeststellung, die für jeden Bürger möglich ist, als lebensrettende Maßnahme für Verletzte am Unfallort und auch bei der sofortigen nachfolgenden Krankenhausbehandlung von der Öffentlichkeit doch überschätzt wird. Vollbluttransfusionen am Unfallort als Dringlichkeitsmaßnahme zur Auffüllung des Kreislaufs sind in keinem Fall notwendig und technisch auch kaum durchführbar, da es praktisch unmöglich ist, die zwingend vorgeschriebene Verträglichkeitsprobe am Unfallort durchzuführen. Die ohne Feststellung der Blutgruppenmerkmale sofort anwendbaren Humaneiweißlösungen und künstlichen Blutersatzmittel haben mindestens die gleiche — oft sogar bessere — therapeutische Wirkung.
Zahlen oder Fälle, in denen ein wirksames ärztliches Eingreifen nicht möglich war, weil die Blutgruppe des Verletzten nicht bekannt war oder nicht schnell genug festgestellt werden konnte, liegen dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nicht vor bzw. sind ihm nicht bekannt.
Bei dieser Sachlage will die Bundesregierung auch weiterhin auf die Eintragung der Blutgruppe im Personalausweis verzichten. Eine derartige amtliche Dokumentation im Personalausweis wäre auch deswegen äußerst problematisch, weil damit insbesondere kaum überschaubare Verpflichtungen des Staates begründet würden.
Im übrigen steht es jedem interessierten Bürger frei, seine Blutgruppe und auch andere medizinische Angaben in einen von der Ärzteschaft, den



Parlamentarischer Staatssekretär Westphal Blutspenderorganisationen oder dem Grünen Kreuz herausgegebenen Ausweis eintragen zu lassen und diesen Ausweis seinem Personalausweis oder anderen Personaldokumenten beizufügen und immer in der Tasche bei sich zu tragen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612418300
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Wawrzik.

Kurt Wawrzik (CDU):
Rede ID: ID0612418400
Herr Staatssekretär, können Sie mir erklären, warum man die Eintragung im Reisepaß zuläßt, sie jedoch im Personalausweis mit der Begründung ablehnt, daß es keine Richtlinien und keine Grundlagen für die Eintragung gebe?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612418500
Ich kann Ihnen das im Augenblick nicht erklären. Ich möchte aber dazu sagen, daß die Haltung der Bundesregierung im Hinblick auf die amtlichen Wirkungen einer solchen Eintragung aus meiner Antwort hervorgeht. Die Rechtsfolgen könnten nämlich doch eine bedeutsame Problematik darstellen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612418600
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Brück (Köln).

Valentin Brück (CDU):
Rede ID: ID0612418700
Herr Staatssekretär, Ihnen ist sicher bekannt, daß wir erst gestern das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise, das eine nochmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer vorsieht, verabschiedet haben, und zwar im Hinblick darauf, daß der Bundesregierung die Schaffung eines sogenannten Universalpersonalausweises vorschwebt. Sind Sie bereit, einmal zu prüfen, ob es nicht möglich wäre, die Eintragung in diesen Universalausweis, der wahrscheinlich demnächst eingeführt wird, vornehmen zu lassen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612418800
War das eine Frage oder eine Randbemerkung, Herr Kollege?

Valentin Brück (CDU):
Rede ID: ID0612418900
Es war beides.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612419000
Herr Präsident, ich darf es auch als Randbemerkung nehmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612419100
Sie brauchen darauf im Augenblick nicht zu antworten. Wir müssen sehen, daß wir mit der Fragestunde zum Abschluß kommen.
Die Fragen 92 und 93 des Abgeordneten Dr. Wörner sind zurückgezogen.
Ich rufe die letzte Frage aus diesem Geschäftsbereich, die Frage 94 des Abgeordneten Härzschel, auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Meldung im „Spiegel", Nr. 19 vom 3. Mai 1971, wonach 850 Bundesbürger erkrankten, mehr als 20 starben, nachdem sie den Appetitzügler Menocil eingenommen hatten, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung bezüglich der darin enthaltenen Fragen ziehen, auch unter dem Aspekt der Antwort vom 29. April 1971 auf meine Fragen A. 85 und 86 in Drucksache VI/2113 (vgl. Stenographischer Bericht über die 116. Sitzung, Seite 6835)?
Wir überziehen damit um zwei oder drei Minuten. Ich darf Sie bitten, die Zahl der Zusatzfragen zu beschränken.
Zur Beantwortung der letzten Frage, Herr Staatssekretär.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612419200
Herr Kollege Härzschel, die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft hatte einen Warnbrief an hunderttausend Ärzte versandt, der die bis dahin erkannten Beobachtungen über die Wirkungen des Appetitzüglers Menocil enthielt und die Empfänger aufforderte, alle einschlägigen Beobachtungen zu melden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren der Arzneimittelkommission Meldungen über Unverträglichkeiten oder Nebenwirkungen nicht zugegangen. Die in Ihrer Frage genannten Zahlen sind das Ergebnis einer Hochrechnung aus sehr kleinen Untersuchungszahlen. Die Arbeitsgruppe für klinische Kardiologie der Medizinischen Hochschule Hannover, die diese Untersuchung durchführte, hat dazu selbst bemerkt, daß der Nachweis der Kausalität durch die kleine Erkrankungszahl von zwei bis drei Promille erschwert wird.
Aus den Vorgängen sind folgende Konsequenzen gezogen worden — und darauf kommt es, glaube ich, entscheidend an —:
Erstens. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat zu Beginn des Jahres 1969 die Bildung eines wissenschaftlichen Beirates veranlaßt, der sich speziell mit der Frage der Arzneimittelsicherheit befaßt. Der Beirat hat bereits die Richtlinien der EWG über die Anforderungen an die pharmakologische und klinische Prüfung von Arzneimitteln überarbeitet und einen Stufenplan zur Koordinierung von Maßnahmen bei Verdacht auf Arzneimittelnebenwirkungen aufgestellt. Er befaßt sich ferner mit Anforderungen an die Qualifikation der Prüfer und an die Institutionen, die die klinische Prüfung durchführen. Die Richtlinien über Arzneimittelprüfung werden durch den Beirat dem jeweiligen Fortschritt der medizinischen Erkenntnis angepaßt.
Zweitens. In Hannover hat sich eine Kommission gebildet, die eine zentrale Erfassung und Auswertung mit modernen statistischen Methoden anstrebt. Sie arbeitet mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Drittens. Als gesetzgeberische Maßnahme, die der Erhöhung der Arzneimittelsicherheit dienen soll, wird zur Zeit eine Novelle zum Arzneimittelgesetz erarbeitet, durch die zur Auflage gemacht werden soll, daß bei der Registrierung einer neuen Arzneispezialität vom Anmelder der Nachweis zu führen ist, daß die Arzneispezialität keine therapeutisch unvertretbaren Nebenwirkungen verursachen wird.




Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612419300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0612419400
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß Ihre erste Antwort in der früheren Fragestunde sehr oberflächlich war, da dieses Mittel bereits im Ausland zurückgezogen wurde? Was unternimmt die Bundesregierung, wenn ihr bekannt wird — oder muß sie das nicht beobachten? —, daß im Ausland Arzneimittel zurückgezogen werden, um dann ebenfalls aktiv zu werden und nicht hier in der Fragestunde zu erklären, ihr sei nichts bekannt?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612419500
Herr Kollege Härzschel, Ihre beiden Fragen unterscheiden sich — abgesehen davon, daß damals mein Kollege von Manger-Koenig geantwortet hat und heute ich antworte — vor allen Dingen dadurch, daß Sie Ende April ganz allgemein nach ,den gesundheitlichen Auswirkungen von Appetitzüglern gefragt haben, während es Ihnen heute auf Grund einer Veröffentlichung in einem Nachrichtenmagazin darum geht, das Problem der Arzneimittelspezialität „Menocil" noch einmal zu erörtern.
Die Konsequenzen, die aus dem Sachverhalt gezogen wurden, habe ich soeben dargelegt.
Es gibt auch, wie bereits angedeutet worden ist, einen Alarmplan für Fälle, in denen eine Arzneimittelspezialität auf Grund einer Nachricht durch die entsprechende Kommission geprüft werden muß. Derartige Meldungen kommen in ,der Regel aus der Ärzteschaft.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612419600
Die letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0612419700
Herr Staatssekretär, nach diesem Bericht ist das Prüfungsverfahren sehr mangelhaft. Ich darf Sie fragen: Ist die Bundesregierung bereit, hier zu überprüfen, wie in der Zukunft Zulassungen und Registrierungen erfolgen, damit solche Dinge nicht wieder geschehen? Denn bei der großen Zahl von Menschen, die hier betroffen sind, halte ich es für leichtsinnig, wenn man so verfährt, wie es hier offenbar geschehen ist.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0612419800
Man darf auf keinen Fall leichtsinnig verfahren und muß jede Möglichkeit der Verbesserung auf diesem Gebiet nutzen. Dieser großen Verantwortung sind wir uns voll bewußt. Deswegen sage ich Ihnen auch selbstverständlich zu, daß die heutigen Verfahren ständig im Hinblick auf Verbesserungen überprüft werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0612419900
Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir sind außerdem am Ende unserer Fragestunde angelangt. Die nicht beantworteten Fragen dieser Woche werden schriftlich beantwortet; die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich berufe die nächste Plenarsitzung auf Dienstag, den 8. Juni 1971, 14 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.