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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 123. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7137 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 7137 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7137 B Fragestunde (Drucksache VI/2166) Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Erfolgskontrolle im Bereich der politischen Öffentlichkeitsarbeit Ahlers, Staatssekretär . . 7137 D, 7138 B Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 7138 A Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) : Ersetzung des Bleizusatzes zu Benzin durch Zusatz von Methylalkohol Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7138 C, 7139 A, B, C Bittelmann (CDU/CSU) . 7138 D, 7139 B Dr. Gruhl (CDU/CSU) 7139 C Fragen des Abg. Dr. Nölling (SPD) : Verminderung der Umweltverschmutzung durch richtige Vergasereinstellung von Kraftfahrzeugen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7139 D, 7140 A Dr. Nölling (SPD) 7140 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Errichtung einer staatlichen Luftfahrtschule Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 7140 B, C, D Müller (Mülheim) (SPD) 7140 C Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU): Erhöhung der Grundgebühren für Autotelefone Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7141 A, B, C, D Dr. Evers (CDU/CSU) . . 7141 A, B, C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 7141 C Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Auflösung von Postdienststellen in kleinen Gemeinden Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7141 D, 7142 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7142 A Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Verkürzung des Bauvolumens durch Preissteigerungen Dr. Emde, Staatssekretär . . 7142 B, C, D Höcherl (CDU/CSU) . . . . . . . 7142 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 Fragen des Abg. Wüster (SPD) : Steuervergünstigungen für Pakete und Päckchen in die DDR Dr. Emde, Staatssekretär . 7142 D, 7143 B Wüster (SPD) 7143 B Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Anpassung der Einheitswerte des Grundbesitzes an die steigenden Verkehrswerte Dr. Emde, Staatssekretär . . . . 7143 C, D, 7144 A, B Dr. Arnold (CDU/CSU) . 7143 D, 7144 B Ott (CDU/CSU) 7144 A Fragen des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) : Ablösung der öffentlichen Mittel für Sozialwohnungen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7144 C, D Staak (Hamburg) (SPD) 7144 C Frage des Abg. Heyen (SPD) : Rechtlicher Schutz der Sozialmieter nach vorzeitiger Ablösung öffentlicher Mittel Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7145 B Heyen (SPD) . . . . . . . . . 7145 B Fragen des Abg. Henke (SPD) : Verhältnis der Zahl der abgelösten Sozialwohnungen zu der Zahl der geförderten Sozialwohnungen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7145 C, D, 7146 A Henke (SPD) . . . . . . . . . 7145 D Frage des Abg. Konrad (SPD) : Schwierigkeiten für Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 7146 B, C, D Konrad (SPD) . . . . . . . . 7146 C, D Fragen der Abg. Folger (SPD) und Schmidt (Kempten) (FDP) : Durchführung des Arbeitsförderungsgesetzes durch die Bundesanstalt für Arbeit Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . . . 7147 B, 7148 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 7147 D Fragen des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Krankenversicherung für Landwirte Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 7148 B, C, D, 7149 A, B Horstmeier (CDU/CSU) 7148 C, D, 7149 A Berberich (CDU/CSU) 7149 A, B Frage des Abg. Kohlberger (SPD) : Rentenansprüche von Personen, die erst mit dem 50. Lebensjahr oder später eine Arbeit aufnehmen Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . 7149 C, D Kohlberger (SPD) 7149 C, D Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Krankenversicherungsbeiträge von beschäftigten Empfängern von Altersruhegeld Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 7150 A, B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7150 B, C Fragen der Abg. Dr. Zimmermann (CDU/ CSU), Gierenstein (CDU/CSU) und Biehle (CDU/CSU) : Verteilung des Bayernkuriers in Kasernen im süddeutschen Raum Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7150 D, 7151 A, C, D, 7152 A Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 7151 C Gierenstein (CDU/CSU) 7151 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7152 A Entlassung des Bundesministers Dr. h. c Dr.-Ing. E. h. Möller und Ernennung des Bundesministers Dr. Schiller zum Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen . . 7152 B Vereinigung des bisherigen Bundesministeriums der Finanzen und des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft zum Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen 7152 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7152 C Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 7153 B Saxowski (SPD) . . . . . . . . 7155 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 7156 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über den Luftverkehr (Drucksache VI/2119) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/2160) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 7157 C Entwurf eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Drucksachen VI/1963, zu VI/1963, Nachtrag zu zu VI/1963); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen VI/2169, zu VI/2169) — Zweite und dritte Beratung — Bremm (CDU/CSU) 7158 A Dr. Fischer (SPD) 7159 A Gallus (FDP) 7160 B Frau Strobel, Bundesminister . . 7160 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7161 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Abg. Dr. Becker [Mönchengladbach], Dr. Burgbacher, Gewandt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2135) — Erste Beratung — 7162 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen (Abg. Dr. Evers, Dr. Eyrich, Burger, Biechele, Dr. Schmidt [Wuppertal] u. Gen.) (Drucksache VI/2131) — Erste Beratung — 7162 A Entwurf eines Dreizehnten Strafrechtsänderungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/2139) — Erste Beratung — 7162 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltunggerichtsordnung (Abg. Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Hauser [Sasbach], Dr. Lenz [Bergstraße], Vogel und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2147) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7162 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (Abg. Mick, Erpenbeck, Geisenhofer, Baier und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2162) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7162 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Verfahrensregel für Enquete-Kommissionen (Drucksache VI/2151) 7162 C Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Sportförderung (Drucksachen VI/1122, VI/2152) 7162 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Ausfuhrregelung und Eröffnung eines mengenmäßigen Ausfuhrkontingents der Gemeinschaft für bestimmte Bearbeitungsabfälle und Aschen von NE-Metallen (Kupfer, Blei und Aluminium) den Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrates über Anwendung von Artikel 6 des Protokolls Nr. 1 im Anhang zum Abkommen von Ankara auf die Erzeugnisse des Fischereisektors den Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in und Herkunft aus der Türkei in die Gemeinschaft (Drucksachen VI/1894, VI/1647, VI/2134) . . 7162 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 120/67/EWG und der Verordnung Nr. 359/67/EWG hinsichtlich der Erstattung bei der Erzeugung, die für bestimmte in der Brauerei-Industrie verwendete Erzeugnisse gewährt wird (aus Drucksache VI/1048, Drucksache VI/2158) 7163 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates vom 25. März 1969 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Drucksachen VI/1896, VI/2161) . 7163 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (Drucksache VI/ 1998) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2175) — Zweite und dritte Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 7163 C Nächste Sitzung 7163 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7165 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 174 und 175 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Drucksachen VI/1963, zu VI/1963, Nachtrag zu zu VI/1963, VI/2169, zu VI/2169) . . . . 7165 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Mitbestimmung von Mietern in gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften . . . . . . . . . 7166 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Auswirkungen von Baupreissteigerungen 7167 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Planfeststellungsverfahren zu der Frage des weiteren Ausbaues des Flughafens Frankfurt am Main . . . . 7167 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gnädinger (SPD) betr. Einfuhr von Chemieabfällen . . . . . 7167 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Gründung einer zentralen deutschen Cinemathek . . . . . . . . . . . 7168 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Orgaß (CDU/CSU) betr. Zusammenwirken der für die Raumordnung und Landesplanung zuständigen Stellen 7168 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Modernisierung von Altbauten . . . . 7169 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Althammer (CDU/ CSU) betr. Freigabe von Teilen des Standortübungsplatzes Deuringen . . . 7169 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Horn (SPD) betr. gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige 7169 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Einrichtung von Testrettungszentren . . . 7169 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zander (SPD) betr. Mitwirkung des Panzergrenadierbataillons 131 an einer Veranstaltung am 1. Mai 1971 7169 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ollesch (FDP) betr. Zuschüsse des Bundes zu Abwrackprämien 7170 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. verbilligte Fahrmöglichkeiten für Rentner bei Benutzung von Bahnbussen . . . . 7170 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Orgaß (CDU/CSU) betr. Vorschläge des Arbeitskreises „Rundfunkempfangsantennen" zur Beseitigung von Beeinträchtigungen des Fernsehempfangs durch Hochbauten . . . . . . . 7170 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung bei der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . 7170 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 7137 123. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 15. 5. Alber ** 15. 5. Amrehn ** 15. 5. Dr. Arndt (Berlin) * 14. 5. Dr. Artzinger * 14. 5. Bals ** 15. 5. Bauer (Würzburg) ** 15. 5. Behrendt * 13. 5. Dr. Birrenbach 14. 5. Blumenfeld ** 15. 5. Borm 13. 5. Frau von Bothmer 14. 5. Dr. Burgbacher * 14. 5. Dasch 15. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus *' 15. 5. Dr. Dittrich * 14. 5. Draeger ** 15. 5. Dräscher * 14. 5. Dr. Enders ** 15. 5. Faller * 13. 5. Fellermaier 21. 5. Fritsch ** 15. 5. Dr. Fuchs 14. 5. Dr. Furler ** 15. 5. Geldner 31.5. Gerlach (Emsland) 14. 5. Gewandt 13. 5. Grüner 13. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 5. Dr. Hallstein 13. 5. Häussler 13. 5. Frau Herklotz ** 15. 5. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 15. 5. Hösl ** 15. 5. Dr. Hubrig 13. 5. Jung 13. 5. Dr. Jungmann 14. 5. Kahn-Ackermann ** 15. 5. Dr. Kempfler ** 15. 5. Frau Klee ** 15. 5. Dr. Klepsch ** 15. 5. Dr. Kley 15. 5. Klinker * 13. 5. Dr. Kliesing (Honnef) ** 15. 5. Dr. Koch* 14. 5. Kriedemann * 14. 5. Lange * 14. 5. Lautenschlager * 14. 5. Lemmrich '* 14. 5. Lenze (Attendorn) *' 15. 5. Liehr 14. 5. Dr. Löhr * 15. 5. Maucher 26. 6. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Memmel * 14. 5. Müller (Aachen-Land) * 14. 5. Dr. Müller (München) ** . 15. 5. Frau Dr. Orth * 14. 5. Petersen 14. 5. Pöhler ** 15. 5. Richarts * 14. 5. Richter *' 15. 5. Riedel (Frankfurt) * 14. 5. Dr. Rinderspacher ** 15. 5. Rollmann 18. 5. Roser ** 15. 5. Scheu 13. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 15. 5. Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 15. 5. Dr. Schmücker ** 15. 5. Dr. Schulz (Berlin) ** 15. 5. Schwabe 13. 5. Dr. Siemer 14. 5. Simon 14. 5. Stein (Honrath) 15. 5. Dr. Stoltenberg 14. 5. Frau Dr. Walz ** 15. 5. Dr. von Weizsäcker 14. 5. Wende 15. 5. Wienand ** 15. 5. Wolfram * 14. 5. Anlage 2 Umdruck 174 Änderungsantrag der Abgeordneten Bremm, Dr. Wagner (Trier), Dr. Fischer, Spitzmüller und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) - Drucksachen VI/1963, zu VI/1963, Nachtrag zu zu VI/1963, VI/2169 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 10 Abs. 2 Nr. 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt; 2. In § 15 wird nach dem Wort „Jahrgang" das Wort „Erzeuger" eingefügt; 3. § 24 wird wie folgt geändert: a) in Abs. 1 wird folgende Nr. 2 a eingefügt: „daß als Sekt nur ein Qualitätsschaumwein bezeichnet werden darf, der zu einem bestimmten Mindestanteil aus inländischen Weintrauben stammt", b) in Abs. 2 wird die Zahl „70" durch die Zahl „60" ersetzt; 4. In § 57 Abs. 1 Nr. 5 wird das Wort „zwölf" durch das Wort „vierzehn" ersetzt; 7166 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 5. § 61 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die Regierungen der weinbautreibenden Länder werden ermächtigt, für eine Übergangszeit bis zum 31. August 1976 einen bezeichnungsunschädlichen Verschnitt von Qualitätswein (§ 10) zwischen den in § 9 Abs. 6 Nr. i bis 10 festgelegten bestimmten Anbaugebieten zuzulassen unter der Voraussetzung, daß als bestimmtes Anbaugebiet nur das angegeben werden darf, aus dem mindestens 75 vom Hundert der verwendeten Weintrauben stammen." 6. In § 66 Abs. 5 Nr. 1 wird im Klammerzitat hinter Nr. 2 die Nr. „2 a" eingefügt; 7. § 72 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) im bisherigen Satz 1 werden nach den Worten „treten", die Worte „vorbehaltlich des Satzes 2" eingefügt, b) folgender neuer Satz 2 wird angefügt: „Die Vorschrift des § 24 Abs. 1 Nr. 2 a tritt ein Jahr nach Verkündung dieses Gesetzes in Kraft." Bonn, den 12. Mai 1971 Bremm Dr. Wagner (Trier) Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Dr. Fischer Wehner und Fraktion Spitzmüller Mischnick und Fraktion Begründung Zu 1. Die Wiederherstellung der Regierungsvorlage ist eine redaktionelle Anpassung an den Beschluß des Ausschusses zu § 9 Abs. 6. Zu 2. Der seit langem eingeführte Begriff „Erzeuger" soll wie im Gesetz 1969 erhalten bleiben; er sollte deshalb auch als zulässige Angabe verwendet werden dürfen. Von der Bundesregierung wird erwartet, daß sie den Begriff „Erzeuger" unter Berücksichtigung herkömmlicher Erzeugerzusammenschlüsse anwendet. Zu 3., 6. und 7. Durch die Herabsetzung des Prozentsatzes der bei Prädikatssekt zu verwendenden inländischen Weintrauben von 70 auf 60 vom Hundert soll eine Umstellung bei der Sektherstellung erleichtert werden. Von der vorgeschlagenen Ermächtigung für die Bundesregierung soll diese erst ein Jahr nach Verkündung des Gesetzes Gebrauch machen können, uni zwischenzeitlich Erfahrungen hinsichtlich der Marktentwicklung sammeln zu können und nur dann, wenn die Sektindustrie von der ihr in Abs. 2 eingeräumten Möglichkeit, Prädikatssekt mit dem neuen Vomhundertsatz auf den Markt zu bringen, nicht im erwarteten Umfange Gebrauch macht. Die Änderung in § 66 Abs. 2 Nr. i ist eine Folgeänderung. Zu 4. Nach den seit Verabschiedung des Weingesetzes von 1969 gewonnenen Erkenntnissen erscheint es zweckmäßig, die Zahl der für Erstgutachten zuständigen Untersuchungsstellen von 12 auf 14 zu erhöhen, um eine räumlich ausgewogene Verteilung der Untersuchungsstellen zu erleichtern. Zu 5. Redaktionelle Klarstellung. Anlage 3 Umdruck 175 Änderungsantrag der Abgeordneten Bremm, Dr. Fischer, Gallus und der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) — Drucksachen VI/1963, zu VI/1963, Nachtrag zu zu VI/1963, VI/2169 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der bisherige § 63 wird Abs. 1. Es wird ein neuer Abs. 2 mit folgendem Wortlaut angefügt: „Bis zum Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes darf das Prädikat Kabinett sowie eine gleichartige Bezeichnung und das Prädikat Auslese auch für Qualitätsschaumweine verwendet werden, sofern diese Bezeichnungen bei Inkrafttreten dieses Gesetzes verwendet worden sind." Bonn, den 13. Mai 1971 Bremm Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Dr. Fischer Wehner und Fraktion Gallus Mischnik und Fraktion Begründung Notwendige Übergangsregelung, um den betroffenen Firmen eine Umstellung zu ermöglichen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 13. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 5) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 7167 Hält die Bundesregierung die Mitbestimmung von Mietern in gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften nach dem Vorbild der betrieblichen Mitbestimmung für geeignet, die bestehenden Vertrags- und Rechtsbeziehungen zwischen Mietern und Vermietern sinnvoll zu ergänzen, und gedenkt die Bundesregierung, ein derartiges Mitbestimmungsverfahren gesetzlich einzuführen? Die Bundesregierung beobachtet interessiert und aufmerksam die in verschiedenen, insbesondere Gemeinnützigen Unternehmen der Wohnungswirtschaft laufenden Versuche zur Einführung einer Mietermitbestimmung auf freiwilliger Basis. Sie beabsichtigt derzeit nicht, eine Mietermitbestimmung gesetzlich einzuführen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 13. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 11 und 12) : Wird die zu erwartende Baupreissteigerung von erneut über 15 % im vor uns liegenden Jahr zu einer weiteren Verringerung des sozialen Wohnungsbaus führen? Werden die weiter laufenden Baupreissteigerungen zu einer weiteren Erhöhung der Mietpreise führen? Sie beziehen sich mit Ihrer Frage vermutlich auf Erklärungen aus der Deutschen Bauwirtschaft. Lassen Sie mich dazu zunächst folgendes sagen: Es scheint immer mehr zur Übung zu werden, daß Verbandspräsidenten oder andere autorisierte Sprecher von Verbänden und Organisationen jeweils zum Jahresanfang und zur Eröffnung von Messen in der Öffentlichkeit Preissteigerungsraten nennen, um auf diesem Wege Orientierungsdaten zu setzen. Preise entwickeln sich aber nicht nach den Wünschen von Verbandspräsidenten, sondern am Markt. Die Gemeinschaftsdiagnose der Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute nennt, auf der Grundlage objektiver Untersuchungen, erheblich niedrigere Zahlen, Die Bundesregierung hat mit ihrem am vergangenen Sonntag verabschiedeten und am Dienstag dem Hohen Haus vorgelegten außen- und binnenwirtschaftlichen Stabilisierungsprogramm deutlich gemacht, daß sie nicht bereit ist, Preissteigerungen tatenlos hinzunehmen. Im vergangenen Jahr stand der soziale Wohnungsbau wegen der Baupreisentwicklung und der Kreditverteuerung unter besonders ungünstigen Vorzeichen. Trotzdem ist es gelungen nahezu ebenso viele Sozialwohnungen zu fördern wie im Jahre 1969; darüber hinaus konnten die Mietobergrenzen im sozialen Wohnungsbau eingehalten werden, weil die Lander bei ihrer Auswahl solche Objekte gefördert haben, die innerhalb der Mietobergrenzen finanziert haben und gebaut werden konnten. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Einsatzrichtlinien für 1971 mit dem Ziel geändert, solche Bauvorhaben bevorzugt zu fördern, die besonders rationell, zum Beispiel durch Einschaltung von Rationalisierungsfachleuten. erstellt werden. Die Bundesregierung verfolgt ihre Politik ,durch verstärkte Anstrengungen im Bereich der Rationalisierung und Industrialisierung des Bauwesen sowie der Förderung des Winterbaues Baupreissteigerungen entgegenzuwirken. Weiterlaufende Baupreissteigerungen können einen Einfluß auf die Mietpreise der in Bauvorbereitung befindlichen neuesten Wohnungen haben. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, daß auch andere Faktoren z. B. die Entwicklung der Kreditkosten, gegenläufig wirken können. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage A 14) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, aus Gründen der Raumordnung und des Umweltschutzes im Planfeststellungsverfahren zu der Frage des weiteren Ausbaus des Flughafens Frankfurt Main Stellung zu nehmen? Der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik hat als Planfeststellungsbehörde im Sinne von § 10 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz am 23. März 1971 die Planfeststellung betreffend den Ausbau des Flughafens Frankfurt a. M. beschlossen. Der Beschluß ist in der neuesten Ausgabe des Staatsanzeigers für das Land Hessen (Nr. 18 vom 3. Mai 1971, Seite 752) einschließlich der Begründung, in der auch auf die möglichen Umweltbeeinträchtigungen eingegangen ist, bekanntgemacht worden. Das Planfeststellungsverfahren als solches ist damit abgeschlossen. Schon aus diesen Gründen sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit mehr, zum Ausbau des Flughafens Frankfurt a. M. im Sinne Ihrer Frage Stellung zu nehmen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 13. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gnädinger (SPD) (Drucksache VI/2166 Fragen A 15 und 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß giftige Chemieabfälle aus der Schweiz in die Bundesrepublik Deutschland transportiert werden, und kann sie Auskunft über den Verbleib dieser Produkte geben? Welche rechtlichen und politischen Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. will sie unternehmen, um diese für die Bevölkerung und für die Umwelt gefährlichen Abfalltransporte zu unterbinden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Chemieabfälle aus der Schweiz und anderen Nachbarstaaten in die Bundesrepublik eingeführt wurden. Ermittlungen über Menge und Verbleib dieser Abfallstoffe sind noch nicht abgeschlossen. Sobald Ergebnisse vorliegen, werde ich Sie darüber gerne unterrichten. 7168 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 Die Bundesregierung hat zur Zeit noch keine gesetzlichen Möglichkeiten, die Einfuhr giftiger Abfallstoffe zu verhindern. Sie prüft gegenwärtig entsprechend der Anregung des Bundesrates, in welcher Form eine Regelung in den Entwurf eines Abfallbeseitigungsgesetzes aufgenommen werden kann. Diesbezügliche Vorschläge werden in Kürze dem Bundestag in der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Beschluß des Bundesrates über den Entwurf eines Abfallbeseitigunggesetzes vorgelegt. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der mündlichen Anfragen der Herren Abgeordneten Mursch in der 102. Sitzung am 12. Februar 1971, Dr. Evers in der 107. Sitzung am 11. März 1971 und Dr. Evers in der 115. Sitzung am 28. April 1971, sowie auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) und Genossen, Bundestagsdrucksache VI/2027 vom 26. März 1971 und der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Baeuchle in der 115. Sitzung am 28. April 1971 hinweisen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 13. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 19) : Was hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit unternommen hinsichtlich der Gründung einer zentralen deutschen Cinemathek (vgl. meine mündliche Frage Nr. 47 vom 9. Dezember 1970 in der 84. Sitzung des 6. Deutschen Bundestages), und ist sie in der Lage mitzuteilen, bis wann die Gründung einer derartigen Cinemathek vollzogen sein kann? In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 1970 habe ich dargelegt, daß die Vorschläge, eine zentrale deutsche Kinemathek aufzubauen, mit Bestrebungen des Bundesministeriums des Innern zusammentreffen, eine zentrale Archivierung von Filmmaterial zu erreichen; jedoch müsse erst geprüft werden, ob der Bund eine entsprechende Kompetenz besitzt. Nach dem Ergebnis der nunmehr abgeschlossenen Prüfung kommt für den Bund eine Zuständigkeit aus dem Gesichtspunkt der „gesamtstaatlichen Repräsentation" in Betracht. Eine solche Kompetenz ist freilich nicht ausschließlich gegeben; vielmehr handelt es sich mindestens gleichermaßen um eine auf der allgemeinen „Kulturhoheit" der Länder beruhende Länderaufgabe. So erscheint es angebracht, daß der Bund nicht von der ihm über Artikel 87 Abs. 3 GG zustehenden Möglichkeit der Ausübung einer Verwaltungskompetenz Gebrauch macht, sondern sich darauf beschränkt, finanziell an der zentralen Archivierung des Filmmaterials in entsprechendem Umfang mitzuwirken. Es wird jetzt Verbindung mit den Ländern aufzunehmen sein, um den finanziellen Rahmen wie auch die finanziellen Möglichkeiten abzustecken. Da es sich um nicht unbeträchtliche Beträge handeln dürfte, werden wohl längerfristige Verhandlungen erforderlich sein. Bei dieser Sachlage ist es daher gegenwärtig zwar ausgeschlossen, einen bestimmten Zeitpunkt für die Gründung einer zentralen Kinemathek in Aussicht zu stellen; jedoch werde ich eine solche Gründung mit dem gebotenen Nachdruck verfolgen. Ob dies im Vertrags- oder im Gesetzeswege zu verwirklichen ist, bleibt außerdem zu klären. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 13. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Orgaß (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 22) : Gedenkt die Bundesregierung, dem Beispiel der Republik Osterreich folgend, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung im Sinne des § 8 ROG in der Weise zu erweitern, daß eine Bundesraumordnungskonferenz, bestehend aus Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften — diese vertreten durch die kommunalen Spitzenverbände — zur gemeinsamen Aufstellung eines Bundesraumordnungsprogramms eingesetzt wird? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Zusammenwirken der für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Stellen des Bundes und der Länder mit den kommunalen Gebietskörperschaften bereits hinreichend gesichert ist. Auf der Grundlage des § 8 des Raumordnungsgesetzes haben die Bundesregierung und die Landesregierungen durch Verwaltungsabkommen eine Ministerkonferenz für Raumordnung geschaffen, deren Aufgabe es ist, grundsätzliche Fragen der Raumordnung und Landesplanung gemeinsam zu beraten. Gegenstand der Beratungen ist auch die gemeinsame Erarbeitung des Bundesraumordnungsprogramms durch Bund und Länder. Für dieses Verfahren haben sich auch die Ministerpräsidenten der Länder in ihrem Beschluß vom Oktober 1970 ausgesprochen. Die kommunalen Belange finden dabei in vielfältiger Weise Berücksichtigung. Für das Bundesraumordnungsprogramm bilden die von den Ländern aufgestellten Programme und Pläne wesentliche Grundlagen. Nach Maßgabe der Landesplanungsgesetze sind die kommunalen Gebietskörperschaften und ihre Vertretungen an der Aufstellung dieser Programme und Pläne beteiligt. Außerdem gehören nach § 9 des Raumordnungsgesetzes dem Beirat für Raumordnung, der den Bundesminister des Innern in Grundsatzfragen der Raumordnung berät, Vertreter der kommunalen Selbstverwaltung an. In die Erarbeitung des Bundesraumordnungsprogramms ist der Beirat für Raumordnung bereits intensiv eingeschaltet. Schließlich bieten die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und meinem Hause laufenden Gespräche sicherlich ausreichend Gelegenheit, Fragen des Bundesraumordnungsprogramms zu erörtern, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 7169 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 13. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage A 29) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verwendung prämienbegünstigter Bausparguthaben für die Modernisierung von Altbauwohnungen zu unterstützen? Die Modernisierung von Altbauten wird schon nach geltendem 'Recht weitgehend als begünstigte wohnwirtschaftliche Maßnahme im Sinne der einkommensteuerlichen und prämienrechtlichen Bestimmungen angesehen. Begünstigt ist nämlich nicht nur die Errichtung, sondern auch die Verbesserung von Wohngebäuden. Eine solche Verbesserung ist mit den meisten Modernisierungsmaßnahmen, z. B. Einbau neuzeitlicher sanitärer Anlagen, eines Bades, einer Heizungs- oder Warmwasseranlage, verbunden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 13. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 32) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei den amerikanischen Militärbehörden darauf hinzuwirken, daß nach dem Abzug der 1. amerikanischen Infanteriedivision aus Augsburg das Truppenübungsgelände, das mitten im Erholungsgebiet der Umgebung Augsburgs liegt, aufgehoben und zivilen Zwecken zugeführt wird? Das Hauptquartier der amerikanischen Armee in Europa hat erst vor wenigen Tagen der Bundesregierung Vorschläge über eine Freigabe von Teilen des Standortübungsplatzes Deuringen gegen Ersatzgestellung von Übungsflächen an anderen Standorten übermittelt. Diese Vorschläge müssen zunächst gemeinsam mit dem Bundesminister der Verteidigung auf die Möglichkeit ihrer Verwirklichung geprüft werden. Je nach dem Ergebnis dieser Prüfung und nach Abschluß der dann noch zu führenden Verhandlungen mit den US-Streitkräften kann übersehen werden, welche Flächen des Übungsplatzes Deuringen von den US-Streitkräften nicht mehr benötigt werden und für welche Teile Anschlußbedarf der Bundeswehr besteht. Die Frage der Auflassung des Übungsplatzes und seiner eventuellen Verwendung für zivile Zwecke kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache VI/2166 Fragen A 66 und 67) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, uni Selbständigen, die weniger als fünf Jahre versicherungspflichtig waren, die Möglichkeit zur Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu geben? Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Regelungen vorzubereiten, die allen Selbständigen die Möglichkeit des Eintritts in die Sozialversicherung bieten? Die Bundesregierung beabsichtigt, dem Hohen Hause einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem alle Selbständigen — unabhängig von einer Vorversicherungszeit — das Recht haben, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 13. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld -(SPD) (Drucksache VI/2166 Frage A 74): Hat die Bundesregierung die in der Antwort auf die Kleine Anfrage zum allgemeinen Rettungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache VI/256) angekündigten drei Testrettungszentren inzwischen eingerichtet, und welche Erfahrungen sind seitdem gemacht worden? Es ist richtig, daß die Bundesregierung die Einrichtung von 3 Testrettungszentren angekündigt hat. Es konnte aber bisher noch keines dieser in Ulm, Koblenz und Hamburg vorgesehenen Zentren voll eingerichtet werden. Vor der Einrichtung steht zunächst das Testrettungszentrum an dem Bundeswehr-Krankenhaus in Ulm. Es bedarf jedoch noch der Anlieferung von Rettungswagen und einem Rettungshubschrauber. Mit der Anlieferung der Rettungswagen ist für Mitte Juni 1971 zu rechnen. Die Anlieferung eines Rettungshubschraubers wird für Oktober 1971 erwartet. Dann könnte das Testrettungszentrum Ulm seine Arbeit aufnehmen, denn das Personal steht zur Verfügung, ist ausgebildet und einsatzbereit. Leiter wird der Dekan der Medizinischen Fakultät in Ulm, OStArzt Prof. Dr. Ahnefeld sein. Der Einsatz der beiden weiteren Rettungszentren ist für 1972 vorgesehen. Er ist abhängig von der Zulieferung der Rettungswagen und -hubschrauber. Die Bereitstellung des notwendigen Personals ist bereits jetzt von Ulm her sichergestellt. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 13. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage A 80) : Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß zukünftig der 1. Mai nicht mehr zu Waffendemonstrationen der Bundeswehr benutzt wird, wie dies in diesem Jahr durch das Panzergrenadierbataillon 131 geschehen ist? 7170 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 Die Bundeswehr hat nie aus Anlaß des 1. Mai Waffendemonstrationen durchgeführt. Ihre Frage bezieht sich anscheinend auf folgenden Sachverhalt: Die Hessische Landjugend führte am 1. und 2. Mai 1971 ihren 1. Landjugendtag durch. Neben einer Großkundgebung und einer Forumsdiskussion mit MdB und MdL aller Parteien fand u. a. auch eine große Landmaschinenschau mit Maschinenvorführungen statt. Das PzGrenBtl 131 beteiligte sich auf Einladung der Veranstalter mit einer Waffenschau. Die Teilnahme dieses Btl ist jedoch weder als Demonstration der Bundeswehr noch im Zusammenhang mit den Feiern zum 1. Mai zu sehen. Es erübrigt sich daher, daß die Bundesregierung irgendwelche Maßnahmen ergreift. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache V1/2166 Fragen A 98 und 99) : Treffen Meldungen zu, wonach die im Haushalt vorgesehenen Zuschüsse zu Abwrackprämien für die mittelständische Binnenschiffahrt in Höhe von 15 Millionen DM erschöpft sind, und sieht die Bundesregierung keine weiteren Zuschüsse zu den Abwrackprämien vor? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in vielen Fällen die Abwrackprämien ohne Zuschüsse nicht einmal ausreichen, um die auf den Schiffen liegenden Kredite der Schiffskreditbanken abzulösen? Es trifft nicht zu, daß die Zuschüsse des Bundes zu Abwrackprämien erschöpft sind. Entsprechend dem Verkehrspolitischen Programm ist für diesen Zweck in den Haushaltsjahren 1969 bis 1971 ein Betrag von 15 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden, der bis Ende dieses Jahres verausgabt sein wird. Die Bundesregierung hält eine Fortführung der Zuschußgewährung aus Bundesmitteln wegen des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen binnenschiffahrtspolitischen Effekts für erforderlich. Sie hat daher für das Haushaltsjahr 1972 weitere 5 Millionen DM für Zuschüsse zu Abwrackprämien vorgesehen. Der Bundesregierung ist durchaus bekannt, daß die Prämienhöhe in vielen Fällen nicht ausreicht, die Schulden zu decken. Das Abwracken und Ausscheiden aus der Binnenschiffahrt wird deshalb oft erst durch den Zuschuß möglich. Die von der Bundesregierung in Aussicht genommene Fortführung der Zuschußaktion durch Bereitstellung weiterer Mittel trägt dem Rechnung und eröffnet den noch verbliebenen wirtschaftlich schwachen Unternehmen die Möglichkeit, neben der Abwrackprämie auch in den Genuß des Zuschusses zu kommen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 13. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 100) : Warum gelten die verbilligten Fahrmöglichkeiten für Rentner bei der Deutschen Bundeshahn nicht auch für Bahnbusse, zumal Rentner häufig auf die Fahrt mit dem Bahnbus angewiesen sind, uni den Anschluß an den Zug zu erreichen? Bei den Sonderangeboten im Reiseverkehr, die von der Bundesbahn selbständig eingeführt werden, handelt es sich um Tarifmaßnahmen des Schienenverkehrs. Die Sonderaktionen haben den Zweck, durch Steigerung der Nachfrage eine bessere Auslastung der Reisezüge in den verkehrsschwachen Zeiten zu erzielen und damit das hohe Defizit des Schienenpersonenverkehrs zu verringern. Der Bahnbusverkehr ist bei diesen Sonderaktionen insofern berücksichtigt, als die ermäßigten Fahrkarten im Rahmen der wahlweisen Gültigkeit im Schienenersatzverkehr mit Bahnbussen anerkannt werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Orgaß (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 105) : Zu welchem Ergebnis ist der von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitskreis „Rundfunkantennen" gekommen, der Lösungen zur Beseitigung von Beeinträchtigungen des Fernsehempfangs durch Hochbauten finden sollte? Der Arbeitskreis Rundfunkempfangsantennen hat eine besondere Rechtskommission eingesetzt. Diese Kommssion wurde am 1. Dezember 1970 gebildet und hat unmittelbar danach die Arbeit aufgenommen. Sie hat sich vorgenommen, Ende 1971 ihre Vorschläge vorzulegen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache Vl/2166 Frage A 106) : Welches sind die Gründe dafür, daß das Rundschreiben des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen an die Abteilungen und Referate der Deutschen Bundespost vom 27. November 1970 bezüglich der Praktizierung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Personalvertretung nur auf die Deutsche Bundespost beschränkt blieb und bis jetzt noch keinen Eingang bei der Deutschen Bundesbahn und anderen Bundesbehörden gefunden hat? Die Annahme, die Verfügung des Bundespostministeriums vom 27. Februar 1970, nicht 27. November 1970, bezüglich der Zusammenarbeit mit Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 7171 den Personalvertretungen sei auf den Bereich der Bundespost beschränkt geblieben, trifft nicht zu. Auch für den Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums ist nach ausführlichen Beratungen mit dem Hauptpersonalrat unter dem Datum des 1. Juni 1970 ein entsprechender Erlaß ergangen, der die Grundgedanken der von Ihnen angesprochenen Verfügung des Bundespostministeriums übernommen hat und zum Teil weitere Ausgestaltungen enthält. Hinsichtlich der Deutschen Bundesbahn darf ich grundsätzlich bemerken, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn als oberste Dienstbehörde nach dem Bundesbahngesetz derartige Einzelgestaltungen in eigener Zuständigkeit zu regeln hat. Dies ist auch geschehen. Bei der Deutschen Bundeshahn bestehen schon seit Jahren ausführliche „Richtlinien zur Anwendung des Personalvertretungsgesetzes im Bereich der Deutschen Bundesbahn". Mit Verfügung vom 17. April 1970 hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn ausdrücklich auf die von Ihnen angesprochene Verfügung des Bundespostministeriums verwiesen und deren Grundsätze gestrafft wiedergegeben. Abschließend bleibt festzustellen, daß in dem gesamten Bereich, für den der Bundesminister für Verkehr die politische Verantwortung trägt, Regelungen bestehen, die dem Grundgedanken der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 28. Oktober 1969 zur erweiterten Beteiligung der Personalräte Rechnung tragen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Berberich.


Rede von August Berberich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, wenn Sie davon ausgehen, daß die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht unbedingt mit der Finanzplanung im Zusammenhang steht, weshalb zögert dann die Bundesregierung, diesen Gesetzentwurf vorzulegen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Abgeordneter, ich habe deutlich betont, daß darüber nur im Gesamtzusammenhang mit den Entscheidungen der Finanzplanung entschieden werden kann. Dieser Gesamtzusammenhang muß nicht bedeuten, daß jede Einzelregelung am Tage der Entscheidung über die Finanzplanung mit entschieden werden muß.