Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, die heutige Tagesordnung wird erweitert um die Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung.
Punkt 6 der Tagesordnung muß abgesetzt werden, da mich der Vorsitzende des Haushaltsausschusses davon verständigt hat, daß die Vorlage gemäß § 96 der Geschäftsordnung in dieser Woche nicht vorgelegt werden kann.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise
— Drucksache VI/1998 —
Schriftlicher Bericht des Innenausschusses
— Drucksache VI/2175 —
Außerdem ist heute im Ältestenrat vereinbart worden, sämtliche noch ausstehende Punkte der Tagesordnung zu erledigen, so daß wir morgen nur noch eine Fragestunde haben.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
EWG-Vorlagen
Verordnung des Rates zur Änderung des Anhangs der Verordnung Nr. 1052/68 des Rates vom 23. Juli 1968 über die Regelung für die Einfuhr und die Ausfuhr von Getreide-und Reisverarbeitungserzeugnissen
— Drucksache VI/2174 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festsetzung einer Übergangsvergütung für die am Ende des Wirtschaftsjahres 1970/71 vorhandenen Bestände an für die Brotherstellung geeignetem Roggen sowie an Mais
— Drucksache VI/2173 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zum teilweisen Ausschluß des aktiven
Veredlungsverkehrs für Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft
— Drucksache VI/2172 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Zollvorlage
Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
— Drucksache VI/2178 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 23. Juni 1971
Wir treten nunmehr ein in die Fragestunde
— Drucksache VI/2166 —
Herr Staatssekretär Ahlers beantwortet eine Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes, und zwar die Frage 116 des Herrn Abgeordneten Dr. Haack:
Gibt es eine Erfolgskontrolle für die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen fremdsprachigen Informationsbroschüren, Bulletins, Pressedienste und Periodika?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich möchte die Frage des Abgeordneten wie folgt beantworten:Herr Abgeordneter, Erfolgskontrollen sind im Bereich der politischen Öffentlichkeitsarbeit schwierig. Die Erfolgskontrolle der wirtschaftlichen Werbung ist der Umsatz, der parteipolitischen Werbung die Wahlergebnisse. Für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit gibt es aber leider keine gesicherten Maßstäbe.Auf meine Anregung hin wurde 1968 im Presseamt ein Referat „Erfolgskontrolle" unter Leitung eines erfahrenen Spezialisten eingesetzt, um die natürlich auch vorher schon durchgeführten Erfolgskontrollen zu intensivieren. Seitdem haben wir die Methodik der Erfolgkontrolle ständig zu verbessern versucht und in ihrem Umfang erheblich ausgebaut. Wir verwenden für die Erfolgskontrolle insbesondere folgende Instrumente:1. Repräsentative Untersuchungen,2. Umfragen bei den Beziehern von Publikationen,
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7138 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971
Staatssekretär Ahlers3. Erfassung von Abdrucken und4. laufende Befragung der deutschen Auslandsvertretungen.Bei den repräsentativen Untersuchungen handelt es sich einmal um Untersuchungen, die sich auf die Öffentlichkeitsarbeit in etwa drei Ländern pro .Jahr beziehen. Hierbei geht es darum, Aussagen und Daten über das Deutschlandbild, die Informationsgewohnheiten der Bevölkerung, die Dichte und Wirksamkeit der Medien und ihre Reichweite zu erhalten. Darüber hinaus werden spezielle Untersuchungen von Einzelmaßnahmen immer dann durchgeführt, wenn es die Höhe der Kosten erforderlich macht oder wenn Zweifel an der möglichen Wirksamkeit einer solchen Arbeit bestehen.Wir wenden etwa 1 bis 1,5 % der Aktionsmittel jeweils für die Erfolgskontrolle auf. Ihre Ergebnisse werden natürlich zur Veränderung der Aktionen berücksichtigt und haben in einigen Fällen auch zur Einstellung von bisherigen Maßnahmen geführt.
Eine Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, kann aus dieser von Ihnen gerade geschilderten Erfolgskontrolle darauf geschlossen werden, daß die manchmal vertretene Meinung, daß in verschiedenen Ländern das Deutschlandbild durch die Propaganda der DDR beeinflußt wird, nicht zutreffend ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein, Herr Abgeordneter. Ich kann diese Frage nicht einfach mit Ja beantworten. Es ist in den einzelnen Ländern oder, sagen wir besser, in den einzelnen geographischen Regionen völlig unterschiedlich. Die Probleme, auf die wir stoßen, sind in Amerika, in Afrika etc. einfach anders. Auch die Intensität der DDR-Arbeit ist in diesen Regionen verschieden. Wir müssen uns aber jetzt darauf vorbereiten, daß wir im Zuge unserer allgemeinen Politik in ein Wettbewerbsverhältnis zur DDR gewissermaßen in allen Ländern der Erde werden treten müssen.
Keine weitere Zusatzfrage. — Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär!
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf.
Die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Orgas wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Bittelmann auf:
Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund des Ergebnisses der TH Aachen, wonach dem Benzin Methylalkohol statt Blei beigemischt werden kann, um die Verunreinigung der Luft durch Bleiverbrennungsprodukte zu beseitigen, diesem Verfahren Bedeutung beizumessen?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Bittelmann, bereits bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfes zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Ottokraftstoffe für Kraftfahrzeugmotore hat sich die Bundesregierung davon überzeugt, daß der Bleizusatz zum Benzin durch klopffeste Kraftstoffkomponenten ersetzt werden kann. Als solche oktanzahlerhöhende Komponenten kommen insbesondere Produkte moderner Raffinations- und Benzinveredelungsverfahren in Betracht. Es muß im übrigen den einzelnen Kraftstoffherstellern überlassen bleiben, welche Mischkomponenten sie nach Verabschiedung des Bleibenzingesetzes verwenden werden,
Der Zusatz von Alkoholen zum Benzin ist durchaus nichts Neues. Schon in den vergangenen 30 Jahren wurden Alkohole bisweilen dem Benzin als klopffestigende Komponenten, die auch andere Motorfunktionen günstig beeinflussen, zugesetzt. Methylalkohol wurde jedoch lediglich in Verbindung mit Isopropylalkohol verwendet. Alkohole können, ganz abgesehen von Preisfragen, aus technischen Gründen dem Benzin nur in begrenztem Maße beigemischt werden. Bei einem höheren Zusatz können Entmischungen auftreten, die zu erheblichen Motorschäden führen. Ein Zusatz von 20 Volumenprozent Methylalkohol würde an sich ausreichen, um Blei im Benzin vollständig zu ersetzen. Leider ist jedoch ein so hoher Zusatz unmöglich, da bereits bei über 7 Volumenprozent Methylalkohol eine Entmischungsgefahr nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Größere Zusätze von Methylalkohol würden aber auch aus Gründen der Korrosionsgefahr nicht möglich sein, da dieser Stoff schon bei Spuren von Feuchtigkeit den Vergaser zerstört.
Andererseits sind Alkohole durchaus als Oktanzahlverbesserer geeignet. Durch Zusatz solcher Stoffe würde sich darüber hinaus das Verhältnis anderer, weniger erwünschter Mischkomponenten vermindern. So könnte der im Superbenzin schon heute sehr hohe Aromatengehalt eingeschränkt werden.
Es ist nicht zu erwarten, daß Alkohole in ausreichender Menge früher als andere hochoktanige Mischkomponenten zum Ersatz des Bleis zur Verfügung gestellt werden können. Die Frist, die der Gesetzentwurf den Benzinherstellern bis zur Verminderung des Bleizusatzes auf 0,15 Gramm je Liter Benzin gewährt, reicht nach Ansicht der Bundesregierung zur Erstellung neuen Benzinveredlungsanlagen, insbesondere zur Erzeugung von Isoparaffinen, aus. Alkoholanlagen, insbesondere die von der TH Aachen und der Kernforschung Jülich vorgeschlagenen Methylalkoholanlagen, können in dem notwendigen Umfang sicherlich nicht zu einem früheren Zeitpunkt errichtet werden. Dennoch sollte die Gemeinschaftsentwicklung der TH Aachen und der Kernforschung Jülich verstärkt vorangetrieben werden, da sich hier gute Möglichkeiten eröffnen, zumindest einen Teil der erforderlichen Chemieprodukte aus einheimischen Rohstoffen herzustellen.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt,
Deutscher Bundestag —6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 7139
Bittelmann
ob es möglich ist, Methylalkohol in ausreichendem Maße - in der Bundesrepublik werden im Jahr ungefähr 15 Millionen t Benzin verbraucht - in der Bundesrepublik zu erzeugen?
Diese Frage kann ich so konkret jetzt nicht beantworten. Ich bin aber gern bereit, Ihnen diese Frage schriftlich zu beantworten.
Dann rufe ich die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Bittelmann auf:
Wenn ja, ware die Bundesregierung bereit, um eine Verteuerung des Benzinpreises zu verhindern, Methylalkohol für diesen Zweck steuerfrei zu behandeln?
Als oktanzahlerhöhende Mischkomponente kommt, wie schon in Beantwortung der ersten Frage ausgeführt, nicht nur Methylalkohol in Betracht. Eine steuerliche Begünstigung müßte deshalb auch für andere Zusätze und für solche Kraftstoffkomponenten gewährt werden, die mit höherem Aufwand hergestellt werden können und einer Verbleiung nicht bedürfen. Eine einseitige Begünstigung des Methylalkohols würde den Wettbewerb ungerechtfertigt verzerren und außerdem die Erhebung der Mineralölsteuer unverhältnismäßig komplizieren. Dies war unter anderem der Grund, 1964 im Rahmen der Umstellung der Abgaben auf Mineralöl die Möglichkeit steuerfreier Beimischungen ausdrücklich auszuschließen. Die Steuerbefreiung eines von den beteiligten Wissenschaftlern genannten Anteils von 20 % Methylalkohol im Vergaserkraftstoff würde im übrigen zu einem Steuerausfall von jährlich über 1,5 Milliarden DM führen. Aus diesen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, diesen Weg einzuschlagen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß von seiten der Technischen Hochschule Aachen gesagt wurde, dieser Zusatz würde das Benzin lediglich um 2 bis 3 Pf je Liter verteuern, und ist Ihnen weiter bekannt, daß Abfallproduktwärme beim Kugelhaufenreaktor dazu beitragen kann, daß Methanol oder Methylalkohol nunmehr sehr viel billiger aus Braunkohle, Erdgas oder Heizöl erzeugt werden kann, als das bisher der Fall war?
Herr Kollege, es ist nicht zulässig, durch die Zusammenfassung von zwei Zusatzfragen in einer die Zahl der möglichen Zusatzfragen zu erhöhen.
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, ich bin mit Ihnen der Meinung, daß uns die wissenschaftliche
Forschung der letzten Jahre eine Reihe neuer Erkenntnisse erbracht hat. In welchem Umfang sich diese Erkenntnisse nun in die Praktikabilität unserer gesetzlichen Regelungen ummünzen lassen, ist eine Frage, die wir immer wieder von Fall zu Fall prüfen müssen. Nur bitte ich auch um Verständnis für die Bundesregierung, daß sie bei dem jetzigen Stand der Forschung noch nicht mit endgültigen Ergebnissen rechnen, und nicht eine Position aufgeben kann, hei der sie mit 1,5 Milliarden DM Steuerausfall rechnen muß.
Herr Kollege Gruhl.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie die Nachrichten von der Technischen Hochschule Aachen, wonach die 20 %ige Methylalkoholbeimischung eine Lösung darstellen würde, äußerst skeptisch beurteilen?
Ich beurteile sie deswegen äußerst skeptisch, weil nach dem, was uns bisher bekannt ist und was auch aus anderen Forschungsergebnissen erkennbar ist bei einer 20 %igen Beimischung die Gefahr der Entmischung so groß wird, daß Schäden am Kraftfahrzeug und am Motor entstehen könnten. Wir meinen, daß beide Seiten vorher im Bereich der Forschung noch einmal genau untersucht werden müssen, bevor man eine endgültige Entscheidung trifft.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Börner zur Verfügung.
Frage 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Nölling:
Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der vom Automobilclub von Deutschland z. Z. durchgeführten Abgasprüfungen bekannt, und teilt sie die Auffassung, daß eine richtige Vergasereinstellung neben der Herabsetzung des Bleigehalts im Benzin ein wirksamer Beitrag zum Kampf gegen die Umweltverschmutzung ist?
Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, ich bitte, diese und die nächste Frage gemeinsam beantworten zu dürfen, weil sie den gleichen Sachverhalt betreffen.
Der Fragesteller ist offensichtlich einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 96 des Herrn Abgeordneten Dr. Nölling auf:Beabsichtigt die Bundesregierung, durch gesetzliche Maßnahmen zu erwirken, daß die Vergasereinstellung von Kraftfahrzeugen in kurzen Zeitabständen überprüft werden muß?Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und für das Post- und
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege, die Ergebnisse des AvD-Tests sind der Bundesregierung bekannt. Sie teilt die Auffassung, daß die richtige Vergasereinstellung ein wirksamer Beitrag zum Kampf gegen die Umweltverschmutzung ist.
Am 1. Juli 1970 wird mit der Prüfung der Vergasereinstellung bei den periodischen Untersuchungen der Kraftfahrzeuge nach Anlage XI zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung begonnen. Im Rahmen des Umweltschutzprogramms wird die Bundesregierung diese Überprüfung gegebenenfalls noch verstärken.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, diese Abstände würden sehr groß sein. Sind Sie nicht der Meinung, daß man von vornherein sagen sollte, wie lang die Abstände etwa sein sollten, und könnten Sie sich dazu bereit erklären, vielleicht in einer ersten Stufe zu einer Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis aufzurufen, etwa mit den Automobilverbänden?
Herr Kollege, das geschieht teilweise schon. Wir sind auch bemüht, diese Prüfung in kürzeren Abständen durchzuführen. Ich habe soeben angedeutet, daß die Abstände beim TÜV auch nach unserer Meinung zu lang sind und daß z. B. auch die Lebensdauer des Fahrzeugs berücksichtigt werden muß. Das wird untersucht. Wir haben auch Forschungsvorhaben eingeleitet, die insbesondere den Faktor Lebensdauer des Fahrzeugs noch stärker aufhellen sollen, damit diese Untersuchung eventuell in verkürzten Abständen stattfindet.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die nächste Frage, die Frage 97, ist von dem Herrn Abgeordneten Müller eingebracht:
Hat die Bundesregierung die im Verkehrsbericht 1970 angekündigte Bereitschaft, sich mit Nachdruck bei den zuständigen Stellen um Errichtung einer staatlichen Luftfahrtschule zu bemühen, verwirklicht und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis?
Herr Kollege, die Bundesregierung hat bereits entsprechende Schritte unternommen. Bei den bisherigen Beratungen über die Einrichtung einer staatlichen Luftfahrtschule standen Umfang, Rechtsform, möglicher Standort, die Klärung der Frage der finanziellen Größenordnung einer solchen Schule und mögliche Kostenträger im Vordergrund. Es ist beabsichtigt, in Kürze mit allen in Frage kommenden Kostenträgern Verhandlungen aufzunehmen. Schon jetzt zeichnet sich aber ab, daß außer in der finanziellen Frage auch bezüglich lärmempfindlicher Flugplätze mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen ist.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie haben selbst erwähnt, daß bis jetzt in den Vorgesprächen auch die Frage des Standorts eine gewisse Rolle gespielt hat. Können Sie zur Frage der Bestimmung des Standorts etwas sagen?
Herr Kollege, ich möchte mich da heute noch nicht festlegen. Es gibt da gewisse Untersuchungen, die für den Flugplatz Giebelstadt in der Nähe von Würzburg sprechen. Es gibt auch andere Meinungen. Aber entscheidend ist — ich habe das schon angedeutet —, daß ein Schulflugbetrieb unter Umständen auch eine erhebliche Lärmbelästigung bedeuten kann und daß hier genau untersucht werden muß, welcher Flugplatz so liegt, daß mit dem geringsten Maß von Belästigungen für die Anwohnergemeinden zu rechnen ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ein Gesichtspunkt Ihrer Entscheidung, Herr Staatssekretär, wird also unter anderem sein, daß eine solche Luftfahrtschule nicht bei bereits hochfrequentierten Flugplätzen oder in Gegenden, die ohnehin sehr stark bevölkert sind, angesiedelt werden wird?
Das erste Argument, Herr Kollege, kann ich Ihnen voll bestätigen, weil Schulflugbetrieb einen Flugplatz sehr stören kann, der eine hohe Frequenz im Linienflugbetrieb hat. Das andere Argument ergibt sich aus unseren Bemühungen um Umweltschutz selbstverständlich auch.
Die Fragen 98 und 99 des Herrn Abgeordneten Ollesch werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Die nächste Frage ist von Herrn Abgeordneten Pfeifer gestellt worden. Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal, so daß die Frage schriftlich beantwortet wird. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Der Herr Abgeordnete Seefeld hat seine Frage zurückgezogen.Die beiden nächsten Fragen, 102 und 103, sind von Herrn Abgeordneten Evers gestellt worden:Ist die Erhöhung der Grundgebühren für Autotelefone von bisher 60 auf 270 DM ab 1. Juli 197: durch die Kostenentwicklung dieses Betriebszweiges gerechtfertigt, oder war hierbei die Vorstellung maßgebend, daft in diesem Betriebszweig eine über die kostenbedingte Gebührenhöhe hinausgehende Einnahmesteigerung möglich sei?Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß die Erhöhung eines administrativen Preises um über 300 % eine konjunkturpolitisch ungünstige Signalwirkung ausüben muß?Herr Staatssekretär, bitte!
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 7141
Herr Präsident, ich bitte um Ihre Zustimmung, die beiden Fragen des Herrn Kollegen Dr. Evers gemeinsam beantworten zu können.
Ja, ich nehme an, der Herr Fragesteller ist auch einverstanden.
Ich glaube eigentlich nicht, Herr Präsident, daß eine Notwendigkeit für die gemeinsame Beantwortung besteht.
Ihr Zusatzfragerecht wird nicht verkürzt, um das ausdrücklich zu sagen.
Herr Kollege, die Erhöhung der Grundgebühren für Autotelefone ist durch den sehr hohen Kostenaufwand für diesen Dienstzweig gerechtfertigt. Auch die neuen Gebühren decken die Kosten nicht ganz. Konjunkturpolitisch kommt der überproportionalen Erhöhung einer einzelnen Gebühr keine Signalwirkung zu.
Bitte!
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß eine Reihe von Gewerbetreibenden ihre wirtschaftliche Existenz auf dem Vorhandensein eines Autotelefons aufgebaut haben und daß diese Gewerbetreibenden durch eine so starke, mehr als 400 % betragende Gebührenerhöhung in ihrer wirtschaftlichen Grundlage getroffen werden können?
Herr Kollege, das ist mir nicht bekannt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand seinen Geschäftsbetrieb auf ein Autotelefon aufbaut. Denn Sie wissen selbst aus der Praxis, daß das Autotelefon z. B. bei Zeiten starker Überlastung überhaupt nicht zu benutzen ist.
Ich muß Sie aber, damit Sie etwas den Hintergrund dieser Entscheidung kennenlernen, darauf hinweisen, daß 1951 die bisherigen Gebühren festgesetzt worden sind und daß sie damals unter dem Gesichtspunkt eines laufenden Versuchsbetriebes erhoben wurden. Mittlerweile hat das Autotelefon eine Verbreitung gefunden, die weitaus größer ist, als man damals sehen konnte.
Wenn Sie jetzt mal die Kostenrechnung hören wollen: wir hätten sonst damit zu rechnen, daß 160 Millionen DM Verlust bei diesem Zweig der Post eintreten. Sie können doch wirklich nicht behaupten, daß es gerechtfertigt sei, andere Telefoninhaber mit diesen Verlusten zu belasten.
Eine weitere Zusatzfrage.
Wären Sie bereit, Herr Staatssekretär, mir diese Kostenübersicht im einzelnen schriftlich zugänglich zu machen?
Aber selbstverständlich, gern.
Herr Dr. Schulze-Vorberg, Sie hatten sich noch zu einer Zusatzfrage gemeldet.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung bei den Kostenberechnungen den starken Entwicklungstrend dieses besonderen Fernsprechzweiges berücksichtigt?
Ja, natürlich. Gerade das, was uns Sorgen macht, ist die hohe Personalintensität. Es handelt sich ja technisch gesehen um handvermittelten Ferndienst. Gerade die Personalfrage ist hier mit ein entscheidender Punkt der auseinanderlaufenden Situation bei Kosten und Einnahmen. Insofern ist also diese Erhöhung, wenn Sie so wollen, schon längere Jahre nötig gewesen, um das sehr vorsichtig auszudrücken.
Herr Abgeordneter Evers! - Sie haben noch Zusatzfragen.
Würden Sie bitte noch einmal begründen, warum Sie glauben, daß eine Preiserhöhung für einen administrativen Preis um mehr als 400 % keine ungünstige Signalwirkung in konjunktureller Hinsicht auslöst?
Herr Kollege, weil hier ein sehr kleiner Personenkreis betroffen ist, der es entweder von den Geschäftsunkosten oder von den Spesen abbuchen kann.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Frage 104 ist von Herrn Abgeordneten Josten gestellt:
Wieweit treffen Meldungen zu, nach denen viele Postdienststellen in kleinen Gemeinden aufgelöst werden sollen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, diese Meldungen treffen nicht zu. Es ist keinesfalls beabsichtigt, generell Postanstalten in kleinen Gemeinden oder in
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Parlamentarischer Staatssekretär BörnerGemeinden einer bestimmten Größenordnung aufzuheben. Vielmehr haben in der letzten Zeit Maßnahmen der Kommunalreform in ländlichen Gebieten häufig zu strukturellen Veränderungen geführt, die ihrerseits Veränderungen der postalischen Betriebs- und Versorgungseinrichtungen nach sich gezogen haben. In diesem Zusammenhang sind auch Poststellen aufgehoben worden.
Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, kann damit gerechnet werden, daß — auf Grund der Ursachen, die Sie angeführt haben — bei Entscheidungen, welche insbesondere vielleicht zur Schließung von Poststellen auf dem flachen Land führen, vorher die zuständigen Gemeinden gehört werden?
Herr Kollege, die Oberpostdirektionen sind angewiesen, hier in engem Kontakt mit allen kommunalen Stellen und mit allen staatlichen Stellen, die an der kommunalen Neuordnung beteiligt sind, zu handeln. Wir richten uns auch dabei ausschließlich nach der Benutzung einer solchen Poststelle, nicht nach der geographischen Abgrenzung.
I Keine weiteren Zusatzfragen. Die Frage des Herrn Abgeordneten Orgaß wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 106 des Herrn Abgeordneten Härzschel auf. Der Abgeordnete ist nicht im Saal, so daß die Frage schriftlich beantwortet wird. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung steht Herr Staatssekretär Dr. Emde zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Höcherl auf:
Um wieviel verkürzt sich das im Haushalt des Bundes fur das Rechnungsjahr 1971 geplante Bauvolumen auf Grund der außergewöhnlichen Preissteigerung auf dem Bausektor?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Frage nach der Verkürzung des im Bundeshaushalt für das Rechnungsjahr 1971 veranschlagten Bauvolumens auf Grund von Preissteigerungen auf dem Bausektor läßt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht annähernd beantworten. Die in den letzten Wochen veröffentlichten Voraussagen über die im Jahre 1971 zu erwartenden Baupreiserhöhungen unterscheiden sich sehr stark voneinander und berücksichtigen noch nicht die währungs- und konjunkturpolitischen Beschlüsse, die die Bundesregierung vor kurzem gefaßt hat. Sie müssen daher grundsätzlich überprüft werden. Es ist zu erwarten, daß die Freigabe der
Wechselkurse der D-Mark zu ausländischen Währungen und die von der Bundesregierung beschlossenen flankierenden binnenwirtschaftlichen Maßnahmen zu einer allgemeinen Abschwächung des Preisauftriebs in der Bundesrepublik führen und damit zu einer Stabilisierung der konjunkturellen Entwicklung beitragen werden, so daß sich die Voraussetzungen für die Finanzierung der öffentlichen Baumaßnahmen damit verbessert haben dürften.
Zusatzfrage.
Sind Sie auch nicht in der Lage, Herr Staatssekretär, wenigstens eine globale Schätzung zu versuchen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein, Herr Abgeordneter. Zu dem heutigen Zeitpunkt des Kalender- und Haushaltsjahres ist das — insbesondere unter Berücksichtigung der konjunkturpolitischen Maßnahmen, die wir getroffen haben — noch nicht möglich.
Eine letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, es ist Ihnen doch bekannt, daß diese Wechselkursmaßnahmen nach dem Beschluß, der im Ministerrat gefaßt wurde, doch nur von ganz kurzer Dauer sein können.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Dennoch erwarten wir erhebliche konjunkturpolitische Auswirkungen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Wüster auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die seit 1963 unveränderte Pauschale für Steuervergünstigungen für Pakete und Päckchen in die DDR, die als außergewöhnliche Belastung im Sinne der §§ 33, 33 a EStG gelten und derzeit bei 20 DM für Päckchen und 30 DM für Pakete liegt, demnächst zu erhöhen?
Der Herr Kollege ist im Saal. Bitte!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ist es gestattet, daß ich beide Fragen zusammen beantworte?
Der Herr Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe auch die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Wüster auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bestimmung im
Steueranpassungsgesetz zu ändern, nach der die Zuwendungen an Nichtverwandte der Begründung der Zwangsläufigkeit der Verpflichtung unterliegen?
Bitte!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die durch übereinstimmende Länderbeschlüsse getroffene Regelung, wonach bei Unter-
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 7143
Staatssekretär Dr. Emdehaltszuwendungen an Verwandte und sonstige Angehörige für jedes versandte Paket ein Pauschbetrag von 30 DM und für jedes versandte Päckchen ein solcher von 20 DM ohne Einzelnachweis als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird, stellt eine großzügige Vereinfachungsregelung dar, da hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Empfängers keine Nachweise gefordert werden.Soweit dem Bundesfinanzministerium bekanntgeworden ist, haben im Durchschnitt der Fälle die genannten Pauschbeträge bislang auch ausgereicht, zumal da es dem Steuerpflichtigen unbenommen bleibt, höhere Aufwendungen im Einzelfall nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Überhöhte Pauschbeträge brächten die Gefahr einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme mit sich. Gleichwohl wird die Frage einer Erhöhung im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder geprüft werden.Die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an Personen, die nicht Verwandte und sonstige Angehörige des Steuerpflichtigen sind, als außergewöhnliche Belastung hängt nicht von einer Änderung des Steueranpassungsgesetzes ab. Voraussetzung für eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung ist einzig und allein, daß die Aufwendungen zwangsläufig erwachsen. Bei Zuwendungen an andere Personen als Verwandte und sonstige Angehörige kann aber nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes die Zwangsläufigkeit nur bejaht werden, wenn besondere persönliche Beziehungen zu der unterstützten Person dies rechtfertigen. Die allgemeine sittliche Pflicht zu helfen, wo Not ist, reicht nicht aus, um die Zwangsläufigkeit zu begründen. Daran muß festgehalten werden, so daß auch eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes nicht befürwortet werden kann. Es ist nicht möglich, jede altruistische Tat steuerlich zu honorieren.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihren Antworten entnehmen, daß Sie bereit sind, die Höhe der Pauschalen in Zukunft noch einmal zu überprüfen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ja, wir sind bereit, das noch einmal im Einvernehmen mit den Obersten Finanzbehörden der Länder zu prüfen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Die Frage 28 des Abgeordneten Krammig wird schriftlich beantwortet. Der Fragesteller hat darum gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 29 des Abgeordneten Dr. Hauff auf. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 30 des Abgeordneten Dr. Arnold auf:
Plant die Bundesregierung eine Dynamisierung der Einheitswerte des Grundbesitzes, die auf diese Weise den steigenden Verkehrswerten laufend angepaßt werden sollen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich die beiden Fragen gemeinsam beantworte?
Der Fragesteller ist damit einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 31 des Abgeordneten Dr. Arnold auf:
Treffen Pressemeldungen zu, daß die auf den 1. Januar 1964 festgestellten Einheitswerte allgemein prozentual erhöht werden sollen und damit nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, von 1974 an in ihrer jetzigen Höhe zur Anwendung kommen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung plant keine Dynamisierung der Einheitswerte des Grundbesitzes, um sie auf diese Weise den steigenden Verkehrswerten laufend anzupassen. Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur Steuerreform werden jedoch Überlegungen angestellt, wie für Zwecke der Vermögen- und Erbschaftsteuer, nicht jedoch der Grundsteuer, die auf der Wertbasis vom 1. Januar 1964 ermittelten Einheitswerte für das Grundvermögen an das durch die zwischenzeitliche Entwicklung der Boden- und Baupreise sowie der Mieten gestiegene Verkehrswertniveau angepaßt werden können.
Dabei bietet sich als einmalige Übergangslösung ein globaler prozentualer Zuschlag auf die Einheitswerte 1964 an, der auf den vom Statistischen Bundesamt seit 1964 festgestellten Veränderungen der Mieten sowie der Boden- und Baupreise beruht und an der untersten Grenze der Steigerungsraten liegt. Derartige Erwägungen erscheinen schon deshalb notwendig, weil der Gesetzgeber bei Verabschiedung des Bewertungsgesetzes 1965 noch davon ausging, daß durch die seinerzeit auf den 1. Januar 1971 vorgesehene neue Hauptfeststellung die seit 1964 eingetretenen Veränderungen berücksichtigt würden, so daß am 1. Januar 1974 bereits zeitnähere und realistischere Werte vorgelegen hätten.
Es trifft daher nicht zu, wie das in der Frage 31 anklingt, daß von jeher eine Anwendung der Einheitswerte 1964 ohne jede Korrektur ab 1. Januar 1974 vorgesehen war.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, dann darf ich feststellen, daß Pressemeldungen, die davon sprechen, eine Dynamisierung als solche sei vorgesehen, keine Grundlage haben.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ja.
Wann wird man Klarheit darüber bekommen können, welche Modifizierungen im Hinblick auf das Jahr 1974 tatsächlich stattfinden werden?
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7144 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, im Rahmen der Entscheidungen zur Steuerreform werden diese Entscheidungen gefällt werden.
Eine Zusatzfrage der Herrn Abgeordneten Ott.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, wenn ich behaupte, daß bei einer pauschalen Multiplizierung der Einheitswerte des Jahres 1964 mit 1,4 eine ungleiche steuerliche Behandlung entsteht, weil die Einheitswerte 1964 nach den Jahresrohmieten ermittelt worden sind und die Mieterträge von 1964 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht überall gleichmäßig um 1,4 angewachsen sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Problematik, die sich aus Ihrer Fragestellung ergibt, ist uns bekannt. Wir sind aber der Meinung, daß im Interesse der Verwaltungsvereinfachung nur ein globaler Betrag in Frage kommen kann.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie die von Ihnen vertretene Auffassung als noch mit einem Rechtsstaat vereinbar?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Bundesfinanzministerium wird sich immer bemühen, seine Entscheidungen rechtsstaatlich so abzusichern, daß sie auch vor den Finanzgerichten bestehen können.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Arnold.
Herr Staatssekretär, würden Sie auch der Meinung sein, daß eine gewisse Unsicherheit darüber, mit welchen Werten und Festsetzungen nun zu rechnen ist, vorhanden ist und daß es an sich sehr wünschenswert wäre, diese Unsicherheit durch schnelle Klärung dessen, was zu erwarten ist, zu beseitigen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung sind bemüht, zu einer sehr schnellen Klärung zu kommen.
Wir kommen zur Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer. — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär; damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und
Wohnungswesen. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Ravens zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Staak auf:
Wie hoch ist die Zahl der Sozialwohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, für die 1970 eine vorzeitige Ablösung der öffentlichen Mittel erfolgt ist?
Im Jahre 1970 sind nach den bisher eingegangenen Ländermeldungen — von drei Ländern liegen diese Meldungen noch nicht vor — vorzeitige Rückzahlungen der öffentlichen Baudarlehen in insgesamt 14 676 Fällen erfolgt. Dazu kommen noch in 44 510 Fällen Ablösungen der öffentlichen Baudarlehen, die für die Eigentumsbildung, also bei öffentlich geförderten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, gewährt worden sind. Die Zahl der Wohnungen, auf die sich diese vorzeitigen Rückzahlungen bzw. Ablösungen beziehen, ist in den Ländermeldungen nicht erfaßt. Aus den Berichten ergibt sich jedoch, daß im Jahre 1970 auf Grund von Rückzahlungen in früheren Jahren in acht Ländern insgesamt 29 900 Wohnungen von den für öffentlich geförderte Wohnungen bestehenden Bindungen frei geworden sind.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß bei Rückzahlung öffentlicher Mittel für Eigentumsmaßnahmen auch weiterhin ein hoher Bonus durch die öffentliche Hand gewährt wird?
Die Bundesregierung folgt hier den Bestimmungen des Wohnungsbindungs- und des Wohnungsbaugesetzes, wo ausdrücklich vorgesehen ist, daß ein solcher Bonus gewährt wird. Sie geht davon aus, daß gerade bei dem Erwerb von Eigenheimen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ein besonderer Konsumverzicht für den jeweiligen Erwerber vorhanden ist und daß ihm, wenn er vorzeitig zurückzahlt, ein solcher Bonus, der letzten Endes auch einen Ausgleich des Zinsverlustes bedeutet, gewährt werden sollte.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Staak auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine vorzeitige Ablösung der öffentlichen Mittel zu unterbinden?
Das Zweite Wohnungsbaugesetz und auch das Wohnungsbindungsgesetz 1965 lassen es zu, daß der Bauherr die als Darlehen gewährten öffentlichen Mittel vorzeitig zurückzahlt. Soweit die Mittel für die Eigentumsbildung gewährt worden sind, wird die vorzeitige Rückzahlung nach den Vorschriften
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des Gesetzes — § 69 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes — sogar gefördert, um dem Bauherrn eine schnellere Entschuldung zu ermöglichen. Um nachteilige Auswirkungen für die Mieter der öffentlich geförderten Wohnungen zu vermeiden, ist jedoch gesetzlich bestimmt, daß die für die öffentlich geförderten Wohnungen bestehenden Bindungen auch nach der vorzeitigen Rückzahlung der Mittel noch mindestens fünf Jahre fortdauern. Diese Regelung führt dazu, daß bei den Mietwohnungen die Zahl der Rückzahlungen sich in tragbaren Grenzen hält. Insbesondere machen die Wohnungsunternehmen in aller Regel keinen Gebrauch von der Möglichkeit vorzeitiger Rückzahlungen.
Eine völlige Unterbindung dieser Möglichkeit erscheint der Bundesregierung allerdings nicht zweckmäßig. Sie würde dazu führen, daß die Rückflußeinnahmen aus den öffentlichen Baudarlehen bei Bund und Ländern entsprechend verringert würden. Diese Rückflußdarlehen werden aber sofort wieder an den sozialen Wohnungsbau weitergegeben. Das würde zu einer Verminderung dieser Mittel führen.
Keine Zusatzfrage.
Wir kommen zu der Frage 8 des Abgeordneten Heyen:
Welchen rechtlichen Schutz genießen gegenwärtig die Sozialmieter nach einer vorzeitigen Ablösung öffentlicher Mittel?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Heyen, die vorzeitige Rückzahlung oder Ablösung der öffentlichen Mittel bei Sozialwohnungen führt nicht dazu, daß die Wohnungen ihre Zweckbindung sofort verlieren. Die Wohnungen bleiben vielmehr noch bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung an die gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Belegung und der Kostenmiete gebunden. Die Mieter der Sozialwohnungen brauchen also keine Kündigung nach der Rückzahlung zu befürchten, da ohnehin die Wohnungen wieder nur an Berechtigte des sozialen Wohnungsbaus vermietet vierden dürften.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Bundesregierung bei einer eventuellen Novellierung des Wohnungsbindungsgesetzes die Bindungen für Sozialwohnungen nach Ablösung der öffentlichen Mittel von fünf auf etwa zehn Jahre zu erweitern?
Wir werden, nachdem die Länder die Zahlen vorgelegt haben — ich sagte vorhin, daß die Berichte schon angefordert sind —, prüfen, ob eine solche
Konsequenz notwendigerweise zu ziehen ist. Darüber hinaus darf ich darauf verweisen, daß dem Bundestag und hierbei insbesondere dem Bundestagsausschuß für Städtebau und Wohnungswesen die Novelle zum Zweiten Wohnungsbaugesetz vorgelegt ist. Der § 16 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes müßte dann angesprochen werden.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 9 des Abgeordneten Henke auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es Gemeinden gibt, in denen die Zahl der abgelösten Sozialwohnungen fast ebenso hoch ist wie die Zahl der geforderten Sozialwohnungen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Henke, eine statistische Aufschlüsselung der Sozialwohnungen, in denen die öffentlichen Mittel abgelöst bzw. vorzeitig zurückgezahlt worden sind, nach Gemeinden wird nicht vorgenommen. Es ist daher bis jetzt auch nicht bekannt, wie in den einzelnen Gemeinden das Verhältnis der abgelösten zu den geförderten Sozialwohnungen ist. Da die vorzeitige Rückzahlung in aller Regel nur von den privaten Einzelbauherren vorgenommen wird, nicht dagegen von Wohnungsunternehmen, dürfte im allgemeinen die Zahl der Rückzahlungsfälle gegenüber den Fällen, in denen keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt ist, erheblich niedriger sein.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Henke.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß im vergangenen Jahr in Köln 2000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau gefördert wurden und daß die Zahl der abgelösten Sozialwohnungen 1958 betragen hat, daß also im Grunde genommen nichts übriggeblieben ist?
Herr Kollege Henke, ich habe diese Zahlen gehört. Ich habe sie im einzelnen nicht nachprüfen können, da die Länder bisher keine nach Gemeinden aufgegliederte Statistik geben. Ich nannte aber vorhin die Zahl von insgesamt 19 000 freigewordenen Wohnungen aus Rückzahlungen früherer Jahre im vergangenen Jahr. In Köln scheint mir hier also eine ganz besondere Situation gewesen zu sein.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Henke.
Dies trifft nicht nur für Köln zu, Herr Staatssekretär; in Wuppertal war das Verhältnis sogar noch schlechter. Darf ich Sie fragen: Wenn diese Entwicklung, wie sie sich in den beiden von mir genannten Städten abzeichnet, für allgemeine Entwicklungen in den nächsten Jahren repräsentativ ist — und ich befürchte das , wird
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Henkees dann nicht notwendig sein, irgendwelche stärkeren Schranken im Wohnungsbindungsgesetz und in ähnlichen Gesetzen einzubauen?
Wenn sich ergeben sollte, daß diese Zahlen für die Entwicklung in Deutschland repräsentativ sind, wäre das sicher zu prüfen. Aber aus den Zahlen, die uns bisher vorliegen, ist dies nicht abzuleiten.
Damit ist bereits die zweite Frage des Kollegen Henke beantwortet. Oder wollen Sie, Herr Staatssekretär, sie noch gesondert beantworten?
Ich glaube, nicht unbedingt, wenn der Kollege darauf verzichtet.
Dann ist die Frage 10 des Abgeordneten Henke:
Sieht die Bundesregierung in dieser Entwicklung Gefahren für den Wohnungsmarkt, und welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls einleiten?
mit seinem Einverständnis durch die Zusatzfragen erledigt.
Der Abgeordnete Dr. Abelein hat gebeten, daß seine Fragen 11 und 12 schriftlich beantwortet werden. Das wird so geschehen; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Es folgt die Frage 13 des Abgeordneten Konrad:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß „Organe der staatlichen Wohnungspolitik", wie die Wohnungsbaugesellschaft Schleswig-Holstein GmbH, die ihre Mietwohnhäuser in Eigentumswohnungen umwandeln will, sich nicht an Maßnahmen beteiligen, die durch gewinnträchtige Verkäufe entweder die Mieter unzumutbar belasten oder der Gefahr von Kündigungen aussetzen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß es sich bei der Wohnungsbaugesellschaft Schleswig-Holstein GmbH um eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft handelt, die der Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein und nicht des Bundes untersteht.
Die Schwierigkeiten, die sich für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ergeben können, sind der Bundesregierung bekannt. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sieht bereits allgemein einen stärkeren Schutz der Mieter gegen Kündigungen vor. Nach dem Vorschlag des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen, in dem der Gesetzentwurf zur Zeit beraten wird, soll darüber hinaus der Mieter einer Wohnung, die in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, einen zusätzlichen Schutz in der Weise erhalten, daß der Erwerber sich auf Eigenbedarf nicht vor Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung an ihn berufen kann.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Konrad.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, ob Ihnen die Einzelheiten der Vorgänge über die beabsichtigte Veräußerung von Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft Schleswig-Holstein GmbH bekannt sind?
Ich kann es, Herr Kollege. Ich habe vorsichtshalber hei der Gesellschaft telefonisch nachgefragt. Die Gesellschaft hat mir auf meine telefonische Nachfrage folgendes mitgeteilt. Am Begonienweg in Hamburg hat die Gesellschaft einen Bestand von 18 Altbauwohnungen, die sich in EinfamilienReihenhäusern befinden. Diese Wohnungen haben den Charakter von Eigenheimen. Da der Verwaltungsaufwand für diese 18 Wohnungen unverhältnismäßig hoch ist, will die Wohnungsbaugesellschaft die Häuser als Eigenheime veräußern. Der Erlös soll. dann wieder zur Wohnungsbaufinanzierung verwendet werden.
Die Wohnungsbaugesellschaft hat den Mietern die aus dem Jahre 1930 stammenden Häuser zum Kauf angeboten. Der Kaufpreis liegt zwischen 700 und 1000 DM je qm Wohnfläche. Die unterschiedlichen Kaufpreise erklären sich hier aus der unterschiedlichen Größe der zugehörigen Grundstücksanteile. Den Mietern, die die Grundstücke nicht selbst als Eigenheim erwerben wollen, wurde erklärt, daß sie selbst einen Kaufinteressenten, einen Verwandten oder Bekannten, benennen können. Mit diesem könnten sie dann vereinbaren, daß sie in der Wohnung verbleiben können. Zehn der 18 Mieter haben bereits erklärt, daß sie das Haus erwerben wollen, fünf Mieter haben der Wohnungsbaugesellschaft bereits einen Käufer genannt, drei haben sich noch nicht geäußert. Die Wohnungsbaugesellschaft hat mir erklärt, daß es in den Fällen, in denen eine Veräußerung nicht zustande kommt, bei dem bisherigen Mietverhältnis bleiben soll.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, an der Grenze der unzulässigen Wertung entlang möchte ich mit aller ,Vorsicht fragen: Würde es die Bundesregierung wenigstens begrüßen, wenn sich Organe der staatlichen Wohnungsbaupolitik nicht an solchen Maßnahmen beteiligten?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Organe der staatlichen Wohnungspolitik eine ganz besondere Verpflichtung haben und es zu den Ausnahmefällen gehören mull, wenn sich eine Wohnungsbaugesellschaft, die gleichzeitig Organ der staatlichen Wohnungspolitik ist, von Teilen ihres Mietbestands trennt. Nach Prüfung der Vor-
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gänge in Hamburg bin ich allerdings der Ansicht, daß es sich hierbei durchaus um einen solchen Ausnahmefall handeln kann, weil diese 18 Wohnungen außerhalb des allgemeinen Tätigkeitsbereichs dieser Gesellschaft liegen. Ich wiederhole noch einmal: Ich gehe davon aus, daß sich die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften an solchen Umwandlungen nicht beteiligen sollten.
— So ist es.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz soll von Ihnen beantwortet werden. Der Fragesteller ist nicht im Saal. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht, wenn ich das richtig sehe, Herr Staatssekretär Ehrenberg zum erstenmal vor diesem Hause. Herr Staatssekretär Dr. Ehrenberg, ich wünsche Ihnen eine gute Zusammenarbeit mit dem Hause.
Die ersten Fragen, die in einem Zusammenhang stehen, sind von dem Herrn Abgeordneten Folger und dem Herrn Abgeordneten Schmidt eingebracht worden. Ich nehme an, daß Sie die Fragen gemeinsam beantworten wollen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Darum wollte ich bitten.
Die Herren Fragesteller sind einverstanden. Dann rufe ich also die Fragen 62 und 63 des Herrn Abgeordneten Folger sowie die Fragen 64 und 65 des Herrn Abgeordneten Schmidt auf:
Sind die Behauptungen des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Bezirkstagspräsidenten richtig, die Bundesanstalt für Arbeit sei ein schwerfälliger, nicht funktionierender Apparat, sie habe das Arbeitsförderungsgesetz bis heute nicht vollzogen, dieses Verhalten erschwere die Rehabilitation Behinderter und bringe den Bezirkshaushalten eine erhebliche Belastung?
Wenn ja, was geschieht, um die kritisierten Mängel rasch abzustellen?
Entspricht die Behauptung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Bezirkstagspräsidenten, Josef Fischer, den Tatsachen, daß die Bundesanstalt für Arbeit in Nurnberg ein schwerfälliger. nicht funktionierender Apparat sei, der das am 1. Juli 1969 in Kraft getretene Arbeitsförderungsgesetz his heute nicht vollzogen habe, so daß die Regierungsbezirke in Bayern als überörtliche Träger der Sozialhilfe gezwungen seien, mit Millionenbeträgen bei der beruflichen Förderung anspruchsberechtigter Bürger lange Zeiten zu überbrücken?
Ist die Bundesregierung in der Lage, dieser Behauptung, die von einem Skandal insbesondere bezüglich der Rehabilitation Behinderter spricht, durch entsprechendes Tatsachenmaterial entgegenzutreten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Herren Abgeordneten, die Antwort auf Ihre Fragen muß von der Tatsache ausgehen, daß die Bundesanstalt für Arbeit durch das Arbeitsförderungsgesetz auf vielen Gebieten vor neue Aufgaben gestellt worden ist. Sie wissen aus der parlamentarischen Beratung, daß dieses Gesetz neue Orientierungen mit weitreichenden Konsequenzen für die Praxis der Arbeitsverwaltung beinhaltet. Ich darf nur die Förderung der beruflichen Bildung, den Ausbau der beratenden Dienste zu einer umfassenden Arbeits- und Förderungsberatung und die berufliche Wiedereingliederung Behinderter nennen.
Es liegt in der Natur der Sache, daß mit der Übernahme der neuen Aufgaben Übergangs- und Umstellungsschwierigkeiten verbunden waren. Trotz dieser Schwierigkeiten hat die Bundesanstalt z. B. die individuelle Förderung der beruflichen Bildung so ausgeweitet, daß sich die finanziellen Aufwendungen dafür von 1968 bis 1970 mehr als vervierfacht haben. Genaue Zahlenangaben für die sehr eindrucksvolle Entwicklung seit dem Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes sind in der Antwort enthalten, die der Abgeordnete Schmidt gerade in dieser Woche auf seine schriftliche Frage B 14 erhalten hat.
Richtig ist, daß sich bei der Förderung der beruflichen Bildung und der beruflichen Rehabilitation Bearbeitungsrückstände ergeben haben. Dies beruht im wesentlichen auf der stark gewachsenen Inanspruchnahme der Förderungsleistungen. Die Sozialhilfeträger werden dadurch jedoch grundsätzlich nicht belastet, da die Arbeitsämter soweit wie möglich Vorschüsse zahlen. Auf die Maßnahmen der Bundesanstalt zum Abbau der Bearbeitungsrückstände ist im einzelnen bei der Beantwortung der Fragen des Herrn Abgeordneten Henke am 29. April 1971 bereits eingegangen worden.
Im Bereich der beruflichen Rehabilitation gibt es einige Fragen, die zwischen der Bundesanstalt und den Trägern der Sozialhilfe geklärt werden müssen. Es geht hierbei vor allem darum, bei der Förderung Jugendlicher den arbeitsmarktbezogenen Förderungsbereich der Bundesanstalt vom Förderungsbereich der Sozialhilfeträger abzugrenzen. Sind die Sachfragen geklärt, wird auch über die finanziellen Probleme Einigkeit zu erzielen sein.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß die verantwortlichen Gremien der Bundesanstalt durch ihre Arbeit und ihre Entscheidungen im letzten Jahr den Willen unterstrichen haben, sowohl den traditionellen als auch den durch das Arbeitsförderungsgesetz neu gestellten Aufgaben in der Praxis gerecht zu werden. Soweit es unser Haus angeht, sind wir bemüht, die Bundesanstalt dabei zu unterstützen. Der von Ihnen zitierte pauschale Vorwurf verkennt die Anstrengungen, die von der Bundesanstalt zur Durchführung des Arbeitsförderungsgesetzes unternommen worden sind.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Folger.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob die Bundesanstalt sich bemüht hat, den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Bezirkstagspräsidenten vorher über die Anlaufschwierigkeiten aufzuklären, so daß es hätte
Metadaten/Kopzeile:
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Folgervermieden werden können, daß er derart massive Vorwürfe in der Öffenlichkeit erhebt, wie sie z. B. darin bestehen, daß er von einem „Skandal", von „Versäumnissen, die die Bezirke ausbaden müssen", von „verantwortungsloser Tätigkeit" usw. gesprochen hat? Wie ist es zu erklären, daß er trotz einer eventuellen Aufklärung solche Vorwürfe erhoben hat?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es ist mir nicht bekannt, ob hier eine direkte und persönliche Aufklärung stattgefunden hat, aber die umfangreichen Schwierigkeiten, die bei einer so weitgesteckten, neu gestellten Aufgabe naturgemäß auftreten müssen, dürften jedem Sachkundigen allgemein bekannt gewesen sein.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Der Herr Abgeordnete Horn hat um schriftliche Beantwortung der Fragen 66 und 67 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe dann die Frage 68 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Hält die Bundesregierung nach wie vor an der seinerzeit gegebenen Zusage fest, eine Krankenversicherungsregelung für Landwirte am 1. Januar 1972 in Kraft zu setzen?
Der Herr Abgeordnete ist im Saal. Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich darf bitten, die Fragen 68 und 69 wegen des sachlichen Zusammenhangs zusammen beantworten zu dürfen.
lm Benehmen mit dem Fragesteller bin ich einverstanden. Ich rufe daher auch die Frage 69 des Abgeordneten Horstmeier auf:
Ist die Bundesregierung im Hinblick auf den entstandenen Zeitdruck bereit, Maßnahmen zur unverzüglichen Vervollständigung der Krankenversicherung für die Landwirte durch Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes, insbesondere der Altenteiler, im Rahmen bestehender Krankenversicherungsträger zu ergreifen, die schnell wirken könnten, praktikabel wären, ein Höchstmaß an Sicherheit verleihen und Zwang vermeiden würden, für die Bauern die billigste von allen möglichen Alternativen wären und - weil keine neuen Versicherungseinrichtungen vorgesehen zu werden brauchten — in jedem Fall zum 1. Januar 1972 wirksam werden könnten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, auf Grund des Kabinettsbeschlusses vom 22. Oktober 1970 erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Zeit einen Gesetzentwurf zur Einführung einer eigenständigen Krankenversicherung für Landwirte. Ich darf darauf hinweisen, daß in diesem Grundsatzbeschluß eine Terminierung nicht vorgesehen ist. Das Bundeskabinett wird sich in absehbarer Zeit mit der Frage der Bereitstellung der Mittel für die Krankenversicherung der Altenteiler, die im Rahmen dieses Gesetzentwurfs vom Bund getragen werden sollen, befassen.
Aus grundsätzlichen Überlegungen, aber vor allem auch aus praktischen Erwägungen, die sich aus dem Gesamtzusammenhang der Fragen der Krankenversicherung für Landwirte ergeben, erscheint es der Bundesregierung nicht zweckmäßig, die in Ihrer zweiten Frage angedeutete Alternative aufzugreifen. In der Sache würde damit auch keine Zeit gewonnen werden können.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich fragen, ob es stimmt, daß — wie im „Informationsdienst für Gesellschaftspolitik" zum Ausdruck kommt — der Finanzminister die für 1972 vorgesehenen Mittel in Höhe von 322 Millionen DM für die Krankenversicherung der Altenteiler nicht eingeplant hat.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich weiß nicht, was im „Informationsdienst für Gesellschaftspolitik" stand. Jedenfalls ist der Bundeshaushalt 1972 genausowenig wie die Fortschreibung der Finanzplanung von der Bundesregierung bisher abschließend beraten worden. Diese Beratungen werden erst im September 1971 abgeschlossen sein, und in diesem Gesamtzusammenhang wird auch über die angesprochenen Mittel entschieden werden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich dann fragen, ob die Bundesregierung zumindest bereit ist zu überlegen, ob auf Grund der entstandenen Lage, des Zeitdrucks und der Rentabilitätslage auf den Höfen nicht die Altenteilerversicherung der ganzen Lösung vorgezogen werden kann, damit die Betriebe von dem Krankheitsrisiko dieses Personenkreises entbunden werden.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, dieses neue Gesetz sieht eine eigenständige Krankenversicherung, losgelöst von den bisherigen Krankenversicherungsträgern, vor. Diese Absicht der Bundesregierung entspricht sowohl dem Willen der Beteiligten, wie deutlich im Arbeitskreis für Fragen der Regelung eines Krankenversicherungsschutzes für selbständige Landwirte zum Ausdruck gekommen ist, als auch der Mehrheitsmeinung der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung. Beide Gremien haben sich aus vielerlei Gründen - wie ich glaube, aus vielerlei guten Gründen —dafür eingesetzt, eine eigenständige Krankenversicherung zu schaffen. Einen wichtigen Teilbereich vorzuziehen, um einige wenige Monate Zeit zu gewinnen - darum könnte es nämlich höchstens gehen , würde der Gesamtregelung sicher nicht nützlich sein.
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Zusatzfrage.
- Herr Staatssekretär, wann ist nach Ihrer Ansicht das Inkrafttreten einer neuerlichen Krankenversicherungsregelung zu erwarten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, dazu eine exakte Prognose zu geben, ist heute sicher nicht möglich. Das hängt nicht zuletzt nach der Verabschiedung durch die Bundesregierung auch von den Beratungen des Gesetzentwurfs in diesem Hohen Hause ab. Darüber eine Prognose zu geben, steht einem beamteten Staatssekretär sicher nicht zu.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß, wenn dieser Gesetzentwurf nach der Sommerpause verabschiedet wird, der früheste Inkraftsetzungszeitpunkt der 1. Juli 1972 sein kann?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich habe nur darauf hingewiesen, daß über die Finanzierung nur im Gesamtzusammenhang der Beratungen über die Finanzplanung entschieden werden kann. Das muß nicht erst nach der Sommerpause sein.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Berberich.
Herr Staatssekretär, wenn Sie davon ausgehen, daß die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht unbedingt mit der Finanzplanung im Zusammenhang steht, weshalb zögert dann die Bundesregierung, diesen Gesetzentwurf vorzulegen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich habe deutlich betont, daß darüber nur im Gesamtzusammenhang mit den Entscheidungen der Finanzplanung entschieden werden kann. Dieser Gesamtzusammenhang muß nicht bedeuten, daß jede Einzelregelung am Tage der Entscheidung über die Finanzplanung mit entschieden werden muß.
Ich rufe die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Kohlberger auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Personen, die erst mit dem 50. Lebensjahr oder später eine Arbeit aufnehmen und mit dem 65. Lebensjahr wieder aus dem Arbeitsprozeß ausscheiden, nach der heute geltenden Fassung der RVO weder eine Leistung in Form einer Altersrente noch eine Rückzahlung ihrer geleisteten Beiträge zu erwarten haben, und ist beabsichtigt, hier eine Abhilfe zu schaffen?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, es trifft zu, daß die Versicherten, die die Wartezeit von 15 Jahren nicht erfüllen, mit Vollendung des 65. Lebensjahres noch kein Altersruhegeld erhalten. Das heißt jedoch nicht, daß die Zugehörigkeit dieser Personen zur Rentenversicherung ohne Wirkung bleibt. Einmal haben diese Personen bei Eintritt von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entsprechende Rentenansprüche, wobei zu bemerken ist, daß der Steigerungssatz für die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ebenso hoch ist wie der Steigerungssatz für das Altersruhegeld. Darüber hinaus kann selbstverständlich auch der über 65jährige entweder durch eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung oder durch die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen die große Wartezeit erfüllen.
Zusatzfrage.
Würden Sie das also so auslegen, Herr Staatssekretär, daß eine 65jährige Frau weiterhin zur Arbeit gehen muß, obwohl sie, von ihrem Arzt aus gesehen, erwerbsunfähig ist, aber von der Versicherungsanstalt nicht so eingestuft wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wenn sie nicht als erwerbsunfähig eingestuft wird, kann sie auch keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Sie hat dann nach den geltenden Bestimmungen nur die Möglichkeit, freiwillig weiter Beiträge zu entrichten oder die versicherungspflichtige Beschäftigung bis zur Erreichung der großen Wartezeit oder, was in diesen Fällen das Wahrscheinlichste sein wird, bis zur Erreichung der Erwerbsunfähigkeit fortzusetzen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Sie geben der Frau also den Rat, sich arbeitslos zu melden, denn sie wird ja vom Arbeitsamt nicht mehr vermittelt. Sie ist nicht mehr vermittlungsfähig, aber die Landesversicherungsanstalt gibt ihr auch nicht die Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie muß also mit 65 Jahren noch ein Jahr als arbeitslos geführt werden, um dann in den Genuß einer Rente zu kommen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
So ist es, wenn mit diesem Jahr die große Wartezeit erfüllt ist.
Der Herr Abgeordnete Dr. Slotta hat seine Frage zurückgezogen.
7150 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode —123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Die nächste Frage ist vom Herrn Abgeordneten Müller eingebracht. Ich rufe die Frage 72 auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es Altersruhegeldempfanger gibt, die sich wegen ihrer relativ niedrigen Rente gezwungen sehen, ihr versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen oder neben ihrem Altersruhegeld eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit auszuüben?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bitte, die Fragen 72 und 73 gemeinsam beantworten zu dürfen:
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 73 des Herrn Abgeordneten Müller auf:
Hält es die Bundesregierung für sozial gerechtfertigt, wenn die in Frage 72 genannten Ruhegeldempfänger nach geltendem Recht den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag leisten müssen, der ihrem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt entspricht, im Falle einer über sechs Wochen hinausgehenden Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben?
Bitte sehr!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, unser Interesse an dem von Ihnen angeschnittenen Fragenbereich hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Rohde schon bei der Beantwortung von zwei ähnlichen Fragen der Abgeordneten Link und Weigl in den beiden vergangenen Wochen deutlich gemacht. Dabei hat er darauf hingewiesen, daß die Sachverständigenkommission für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung sich auch mit den Fragen beschäftigen wird, die mit dem Versicherungsverhältnis der beschäftigten Empfänger von Altersruhegeld zusammenhängen. Sie wissen, daß damit im einzelnen schwierige Probleme verbunden sind, die einer gründlichen Prüfung bedürfen. Selbstverständlich werden wir die Kommission auch von Ihrem Interesse an der Sache unterrichten, das in Ihren Fragen zum Ausdruck kommt.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist in den allgemeinen einkommensgerechten Krankenkassenbeiträgen der weiterbeschäftigten Rentner auch die Finanzierung des Krankengeldes mit enthalten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die versicherungspflichtigen Rentner bekommen doch ein Krankengeld. Sie bekommen es nur nicht über sechs Wochen hinaus.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß bei den Angestellten schon früher und dab bei den Arbeitern seit dem Bestehen des Lohnfortzahlungsgesetzes das Gehalt oder der Lohn weitergezahlt werden und daß das Krankengeld erst später einsetzt, so daß sie infolgedessen vorher kein Krankengeld bekommen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Stimmt genau.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, bekanntlich wird für jeden Rentner vom Rentenversicherungsträger ein Krankenversicherungsbeitrag an die Krankenversicherungen geleistet. Inwieweit wird bei denjenigen beschäftigten Rentnern, die selbst einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen, auch noch dieser Krankenversicherungsbeitrag von den Rentenversicherungsträgern gezahlt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das ist mir nicht bekannt.
Keine Zusatzfragen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung beantwortet, Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan zur Verfügung.
Die Frage 74 ist vom Herrn Abgeordneten Seefeld eingebracht. Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal, so daß die Frage schriftlich beantwortet wird. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die nächste Frage ist vom Herrn Abgeordneten Dr. Zimmermann eingebracht. Ich rufe die Frage 75 auf:
Wer hat veranlaßt, daß der Führungsstab des Heeres fernschriftlich beim II. Korps in Ulm und beim Territorialkommando Süd in Heidelberg Ermittlungen über die Verbreitung des „Bayernkurier" in den süddeutschen Kasernen eingeleitet hat?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, meine Herren Kollegen, die Frage steht in Zusammenhang mit den Fragen der Kollegen Gierenstein und Biehle. Ich wäre dankbar, wenn ich das alles in einem Komplex beantworten könnte.
Der Kollege Gierenstein ist im Saal. Er ist damit einverstanden. Ich rufe dann auch noch die Fragen 76, 77, 78 und 79 auf:Billigt die Bundesregierung das Vorgehen des Führungsstabes des Heeres?Weshalb erstrecken sich die Ermittlungen nur auf den „Bayernkurier", nicht aber auf sämtliche Zeitungen und Zeitschriften, die in den Kasernen der Bundeswehr aufliegen?
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 7151
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenIst der Bundesregierung bekannt, daß durch die Fernschreiben, die an sämtliche Einheiten der Bundeswehr im süddeutschen Rauur weitergeleitet wurden, erhebliche Unruhe in der Truppe entstanden, und daß Soldaten, die den „Bayernkurier" per Streifband beziehen, aus Furcht vor Repressalien die Post angewiesen haben, den „Bayernkurier" an ihre Heimatanschrift zu senden?Glaubt die Bundesregierung, daß die Aktionen des Bundesverteidigungsministeriums wegen der Verbreitung des „Bayernkurier" angesichts der genannten psychologischen Auswirkungen in der Truppe vereinbar sind mit Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes, wonach jedermann das Recht garantiert ist, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" ?
Im Februar 1971 teilte ein Mitglied des Deutschen Bundestages dem Verteidigungsministerium mit, daß der Bayernkurier" in den Kasernen in Murnau offiziell aufliege. Er habe dagegen zwar grundsätzlich nichts einzuwenden, bitte aber um Mitteilung, ob die Zeitung als Freiexemplar geliefert oder aus Bundesmitteln bezogen werde. Ich habe daraufhin dem Kollegen am 19. März 1971 geschrieben, daß der „Bayernkurier" seit dem Spätherbst 1970 kostenlos an das Verteidigungskreiskommando in Murnau geliefert und von dort an die im Standort liegenden Verbände weitergegeben wird. Ich habe dem Kollegen ferner mitgeteilt, daß gegen diese Art der Verteilung einer Zeitung an die Truppe keine Bedenken bestehen.
Die weitere Umfrage im Bereich des II. Korps, Ulm, und des Territorialkommandos Süd, Heidelberg, ob der „Bayernkurier" in den bayerischen Kasernen als Freiexemplar oder aus Bundesmitteln bezogen werde, wurde von einem Referenten des Führungsstabes des Heeres veranlaßt. Von Ermittlungen würde ich in diesem Zusammenhang jedoch nicht sprechen. Die Bundesregierung billigt diese Umfrage, die sich nur auf eine Zeitung bezieht, nicht. Die Erhebungen bezogen sich natürlich nicht auf den privaten Bezug des „Bayernkurier" durch Soldaten. Daß eine erhebliche Unruhe unter den Soldaten entstanden wäre, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Um jedoch eine eventuelle Unsicherheit von Kommandobehörden und Dienststellen über die Zulässigkeit der Auslage von Zeitungen wie „Bayernkurier", „Welt der Arbeit", „Vorwärts" u. a. zu beseitigen, hat der Führungsstab des Heeres mit Fernschreiben vom 15. April 1971 dem II. Korps und dem Territorialkommando Süd, Heidelberg, ausdrücklich mitgeteilt, daß ein Auslegen dieser Zeitungen in Kasernen, soweit es nicht einseitig erfolgt und keine Empfehlung für ein Abonnement ausgesprochen wird, weder gegen den Erlaß über die politische Betätigung der Soldaten noch gegen das in der Standort-Dienstvorschrift erlassene Werbeverbot verstößt. Die Bundesregierung kann und will auch nicht das Recht aus Art. 5 Abs. 1 GG, wonach jedermann das Recht garantiert ist, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, einschränken.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Zimmermann.
Welche Gründe waren für die Ermittlungen, Nachforschungen, Aufklärungen, oder wie Sie es sonst nennen wollen, wenn Ihnen der Ausdruck „Ermittlungen" nicht gefällt, Herr Staatssekretär, maßgebend, und wann wurden die entsprechenden Fernschreiben abgesetzt?
Darf ich erst einmal mit dem Terminkatalog beginnen. Das Fernschreiben des Führungsstabes des Heeres wurde am 8. März 1971 verfaßt und am 9. März 1971 abgesandt. Die Antworten auf das Fernschreiben des Führungsstabes des Heeres vom 9. März ergaben: Eine Verteilung von Freiexemplaren fand statt im Standort Füssen in unregelmäßigen Abständen ein bis zwei Exemplare; VKK 653 Murnau wöchentlich zwölf Exemplare ; Standort Landshut wöchentlich ein Exemplar; Standort Sonthofen wöchentlich zwei Exemplare.
Das andere Fernschreiben wurde am 15. April abgesetzt.
Keine weiteren Zusatzfragen? — Herr Abgeordneter Gierenstein.
Herr Staatssekretär, sind in Ihrem Hause aus der Vergangenheit Fälle bekannt, in denen sich Abgeordnete meiner Fraktion beschwerdeführend an das Ministerium gewandt haben wegen des Aufliegens anderer Druckerzeugnisse, beispielsweise des „Vorwärts", und zu welchen Maßnahmen hat das gegebenenfalls geführt?
Herr Kollege, ich habe den Brief hier. Es steht extra drin, daß grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden ist. Das Interesse muß einen anderen Grund haben. Ich würde Sie bitten, den Kollegen der SPD-Fraktion selbst zu fragen — Sie kennen ihn ja, es ist ja ein in der Presse veröffentlichter Name —, warum er sich an das Ministerium gewandt hat. Ob solche Fälle bekannt sind, werde ich prüfen lassen, und Sie werden einen Brief erhalten, denn das weiß ich natürlich nicht auswendig.Entschuldigung, Herr Kollege Dr. Zimmermann, ich habe nur einen Teil Ihrer Frage beantwortet, das fällt mir jetzt aber erst ein. Nachdem die Termine abgehaspelt waren, möchte ich Ihnen sagen: Ich habe mit dem Veranlasser gesprochen. Es war eigentlich eine vorsorgliche Maßnahme, weil man noch mehr Anfragen erwartete. Ich habe den Veranlasser, einen hohen Offizier, auf die Unzweckmäßigkeit seines Verhaltens hingewiesen. Er hat dieses eingesehen. Ich möchte um Verständnis dafür bitten, daß diese Maßnahme nach meiner Überzeugung ausreicht.
Metadaten/Kopzeile:
7152 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971
Kann man aus Ihrer Antwort, Herr Staatssekretär, daß Sie Maßnahmen gegen nur eine Zeitung nicht billigen, und im Zusammenhang mit der gestrigen Äußerung des Herrn Bundesministers der Verteidigung, daß, was in den Zeitungen stehe, zu 80 %
falsch zitiert sei und in der „Welt" sogar zu 90%, schließen, daß es in Ihrem Hause Erwägungen gibt, das Lesen von Zeitungen und Zeitschriften in der Bundeswehr wegen des darin enthaltenen hohen Grades an Unwahrscheinlichkeit der Meldungen überhaupt zu verbieten?
Herr Schulze-Vorberg, ich habe Verständnis dafür, daß Sie als Journalist hier in die Bresche springen. Wir werden nichts verbieten, und jeder muß lesen, was ihm gefällt, und jeder muß sich ein Urteil bilden, wie es ihm gefällt.
Meine Damen und Herren, der Herr Abgeordnete Zander hat um schriftliche Beantwortung seiner Frage Nr. 80 gebeten. Damit stehen wir am Ende der Fragestunde. Die festgelegte Zeit war schon überschritten, Herr Abgeordneter Ott.
Die Fraktion der CDU/CSU hat mich gebeten, die Plenarsitzung wegen der jetzt stattfindenden Fraktionssitzung bis 15.30 Uhr zu unterbrechen. Ich komme diesem Wunsche nach und unterbreche die Sitzung bis 15.30 Uhr.
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich gebe dem Hause bekannt, daß der Herr Bundespräsident mitgeteilt hat, daß er heute auf Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers Herrn Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Alex Möller entlassen und Herrn Bundesminister Professor Dr. Karl Schiller zum Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen ernannt hat.
Der Herr Bundeskanzler hat ferner mitgeteilt, daß er das bisherige Bundesministerium der Finanzen und das bisherige Bundesministerium für Wirtschaft durch Organisationserlaß vom 13. Mai 1971 zu einem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen vereinigt hat.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu dem Punkt:
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Brüsseler Beschlüssen des AgrarMinisterrats vom 11. und 12. Mai 1971
Die Erklärung gibt der Parlamentarische Staatssekretär Logemann ab. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lage der Europäischen Gemeinschaft stellt sich heute anders dar, als es noch bei unserer Debatte am Dienstag den Anschein hatte.Was vor wenigen Tagen zum Teil als Beginn einer Krise bezeichnet worden war, erweist sich heute als Erfolg.
Dies wird besonders deutlich an der Entwicklung der Beitrittsverhandlungen mit Großbritannien. Gerade diese letzte Woche hat gezeigt, daß sich am Ende von kritischen Situationen, auch wenn zunächst nationale Interessen in den Vordergrund treten, der Gemeinschaftsgedanke immer wieder als stärker erweist. Dies ist eine Bestätigung der Politik der Bundesregierung,
die fest zum europäischen Gedanken steht und hierbei in den vergangenen Tagen die Unterstützung der Partnerstaaten und der Kommission gefunden hat, wofür sie allen an dieser Stelle ausdrücklich ihren Dank ausspricht.Ich habe Ihnen hier, meine Damen und Herren, über die Ergebnisse des Ministerrates vom 12. Mai zu berichten, wo die Agrarminister die Beschlüsse des Ministerrates vom 9. Mai auf dem Agrarsektor vervollständigten.Der Rat beschloß, diejenigen Mitgliedstaaten, die ihre Wechselkurse freigegeben haben, zu ermächtigen— bei der Einfuhr aus Mitgliedstaaten und dritten Ländern Ausgleichsbeträge zu erheben,— bei der Ausfuhr nach Mitgliedstaaten und dritten Ländern Ausgleichsbeträge zu gewähren.Dieses System gilt für alle Agrarprodukte, für die in den Marktorganisationen Interventionsmaßnahmen vorgesehen sind. Weiterhin sind alle Marktordnungsprodukte und Verarbeitungserzeugnisse erfaßt, die einer Regelung nach Art. 235 des EWG-Vertrages unterliegen, sofern diese Produkte in der Preisbildung von Interventionsprodukten abhängen.Das Ausgleichssystem wird angewendet, sobald in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft, der die Wechselkurse freigegeben hat, der Prozentsatz der Kursabweichung von der alten amtlich anerkannten Parität 2,5 % übersteigt; in diesem Fall wird der Ausgleichsbetrag in voller Höhe erhoben. Er wird in einer Höhe festgesetzt, die der Abweichung der Kassakurse von der amtlich angemeldeten Parität entspricht.Die Durchführungsbestimmungen werden von der Kommission im Verwaltungsausschußverfahren festgesetzt.Die Verordnung ist am 12. Mai 1971 in Kraft getreten. Sie bleibt so lange gültig, wie die Wechselkurse freigegeben sind.Durch diesen Beschluß des Rates ist es gelungen, ein Auseinanderbrechen des gemeinsamen Agrar-
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Parlamentarischer Staatssekretär Logemannmarktes zu verhindern. Die deutsche Delegation konnte nach harten Verhandlungen ein System durchsetzen, das dem Schutzinteresse unserer Landwirtschaft weitgehend entspricht und gleichzeitig die wesentlichen Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik unberührt läßt.Ich danke der deutschen Delegation im Namen der Bundesregierung für dieses Verhandlungsergebnis.
Das Kernproblem der Verhandlungen bestand in der Abwehr einer zeitlichen Befristung der zu treffenden Schutzmaßnahmen und in der Festlegung des Warenkatalogs. Ich kann hier für die Bundesregierung mit Genugtuung feststellen, daß es gelungen ist, eine Terminierung zu vermeiden. Sie hätte bedeutet, daß die Beschlüsse der Finanz- und Wirtschaftsminister vom 9. Mai 1971 in Frage gestellt worden wären. Der Spekulation wäre ansonsten ein erneuter Anreiz gegeben worden. Auch beim Warenkatalog konnten sich die deutschen Vorstellungen gegenüber den sehr restriktiven Vorstellungen anderer Mitgliedstaaten weitgehend durchsetzen. In Anbetracht dieser Erfolge konnte trotz gewisser Bedenken der Auslösungsschwelle von 2,5% zugestimmt werden.Die Bundesregierung hat damit ihre Zusage eingehalten, die deutsche Landwirtschaft vor Schäden zu bewahren, die auf Grund der währungspolitischen Notwendigkeiten hätten entstehen können. Unabhängig von dieser Feststellung wird sie die künftige Einkommensentwicklung im Agrarbereich wie bisher sehr aufmerksam verfolgen.
Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die abgegebene Regierungserklärung.
Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ritz. Seine Fraktion hat eine Redezeit von 20 Minuten angemeldet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir begrüßen die Möglichkeit einer Aussprache über das gestrige Ergebnis im EWG-Agrarministerrat; sind aber dennoch der Meinung, daß die Wechselkursfreigabe vom Montag und ihre Konsequenzen für den Agrarmarkt nur im Zusammenhang der allgemeinen agrarpolitischen Landschaft und Lage gesehen werden können.Die deutsche Landwirtschaft befindet sich durch eine weit auseinanderklaffende Preis-Kosten-Schere in der schwierigsten Einkommenssituation seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Noch heute sind die Folgen der D-Mark-Aufwertung aus dem Jahre 1969 nicht überwunden, obwohl auch damals am Anfang die Aussage der Bundesregierung stand, daß der Landwirtschaft keinerlei Verluste aus der Aufwertung entstehen sollten. Es soll hier nun gar nicht gerechnet und auch nicht gerechtet werden, ob mit den 1,7 Milliarden DM auf Grund des deutschen Produktionsvolumens die Verluste ausgeglichen sind oder nicht, obwohl die erhofften und damals prophezeiten Verbilligungen der Betriebsmittelkosten auf Grund der tatsächlichen Kostensteigerung im nachhinein wie Hohn wirken müssen.Was aber entscheidend ist und was eben mit 1,7 Milliarden DM so oder so nicht abzugelten ist, das ist die Tatsache — und über sie müssen wir sprechen, und wir werden auch nicht ablassen, darüber zu sprechen —, daß wir durch die Wirkung von Abwertung und Aufwertung innerhalb der EWG zu einer Verlagerung der Warenströme gelangt sind, die sich nun heute eindeutig als Verdrängungswettbewerbssituation auswirkt.
Das ist das Problem, mit dem wir es noch aus 1969 zu tun haben werden.Die Bundesregierung hat ja selbst in den letzten Wochen durch die zwar zeitlich befristete und in der Höhe und auch in der Art unzulängliche sogenannte Liquiditätshilfe anerkannt, daß die Landwirtschaft in einer unzumutbaren Einkommenssituation steckt. Selbst Staatssekretär Logemann hat noch gestern in der Fragestunde der Aussage des Kollegen Ehnes in einer Zusatzfrage nicht widersprochen, daß durch die Aufwertung Wettbewerbsnachteile entstanden sind. Noch im März wurde von Regierung und Koalition die Forderung der Landwirtschaft nach einer Anhebung der Erzeugerpreise um 10 % als maßvoll und gerecht bezeichnet. Darum wird auch durch den Beschluß von gestern in Brüssel unser Paket, das hier im Hause auf dem Tisch liegt, nicht vom Tisch kommen.
Das gilt sowohl für die Frage der Mehrwertsteuerregelung als auch für die sozialpolitischen Komponenten.Ich komme nun zum gestrigen Beschluß. Wir haben gestern in einer Presseverlautbarung — dazu stehen wir — grundsätzlich die Einführung eines Grenzausgleichs begrüßt, wenngleich natürlich von einem vollen Ausgleich nicht die Rede sein kann. Auch haben wir positiv vermerkt, daß durch diesen Beschluß ein Auseinanderbrechen des Gemeinsamen Marktes vorerst verhindert werden konnte. Heute, meine Damen und Herren, lesen wir im Pressedienst der Bundestagsfraktion der FDP, das Verhandlungsergebnis sei für die deutsche Landwirtschaft voll befriedigend. Das allerdings halte ich — verzeihen Sie mir den Ausdruck — für politische Hochstapelei.
Lassen Sie es mich einmal ein bißchen drastischer sagen: Noch eine oder zwei solcher „voll befriedigenden" Lösungen, und wir haben überhaupt keine Chance mehr, national die Probleme unserer Landwirtschaft in Ordnung zu bringen,
weil wir durch die Verzerrungen im Gemeinsamen Markt gar keine Möglichkeit mehr haben, nationale Agrarpolitik zu treiben.Viele Fragen bleiben offen, Fragen, die auch nicht durch die Regierungserklärung beantwortet worden sind, vielleicht auch nicht beantwortet werden konnten, die wir aber, glaube ich, heute hier stellen müs-
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Dr. Ritzsen. Wenn wir den Ministerratsbeschluß von gestern richtig interpretieren, so bedeutet er, daß bei den getreideabhängigen Veredelungsprodukten nur die sogenannte Getreideinzidenz beim Grenzausgleich berücksichtigt wird, d. h. also, wenn wir vom Preis ausgehen, etwa in der Größenordnung von 50% des Produkts. Das aber kann natürlich zur Folge haben, daß wir wieder zunehmend in einen Verdrängungswettbewerb hineingeworfen werden, von dem ich an anderer Stelle bereits sprach.Darüber hinaus, meine Damen und Herren — auch das muß gesagt werden —, sind einige Produkte, die vom Gesamtvolumen her gesehen vielleicht nicht entscheidend, aber für bestimmte Sektoren der Land- und Forstwirtschaft von Bedeutung sind, nicht berücksichtigt; ich meine den Bereich Kartoffeln und Holz. Eine Regelung für Kartoffeln mag für den Herbst vielleicht uninteressant sein, aber für den Frühkartoffelmarkt ist sie natürlich von großer Bedeutung. Hierfür gibt es keinerlei Regelung, obwohl es sich um Wirtschaftszweige handelt, die ohnehin harten Belastungen ausgesetzt sind.Weiter ist zu fragen, meine Damen und Herren, wie die Bundesregierung die Verluste ausgleichen will, die entstehen, wenn die Differenz zwischen Dollarkurs und freiem DM-Wechselkurs unter 2,5 % bleibt. Dieser Verlust ist nicht auszuschließen, um so mehr, wenn man davon ausgeht, daß wir zur alten DM-Parität zurückkehren wollen; siehe Ziffer 1 des Beschlusses vom 9. Mai: Rückkehr zur alten Parität. Das setzt natürlich voraus, daß wir über einen längeren Zeitraum eine möglichst geringe Abweichung von der bisherigen Parität haben. Sonst wäre es währungspolitisch kaum möglich, zur alten Parität zurückzukehren. Wir müssen selbstverständlich fragen, wie dieser Teil der entstehenden Verluste ausgeglichen werden kann, Verluste, die sich im Laufe eines Monats immerhin in der Größenordnung von 40 bis 50 Millionen DM bewegen können. Ich glaube, daß es notwendig ist, auch hierzu heute etwas zu sagen. Notfalls muß die Regierung für diesen Fall Mittel bereitstellen, wenn sie sich nicht in einen eklatanten Widerspruch zu ihrer eigenen Aussage bezüglich des vollen Verlustausgleichs setzen will.Wir gehen zwar davon aus — ich deutete es bereits an —, daß wir nach der Kursfreigabe entsprechend dem Brüsseler Beschluß vom 9. Mai wieder zur alten Parität zurückkehren werden. Aber, meine Damen und Herren, was geschieht — hier können wir immer nur fragen —, wenn die Marktkräfte eine neue Paritätsfestsetzung erzwingen, wenn eine andere Parität entsteht? Wir fordern für diesen Fall — das sage ich heute ganz klar — einen vollen Grenzausgleich mit allen Konsequenzen, die sich daraus natürlich für den Gemeinsamen Markt, den Grünen Dollar und andere Probleme ergeben.Wir können in diesem Zusammenhang nur an eine Antwort erinnern, die Herr Bundesminister Ertl — dem ich übrigens von dieser Stelle aus herzliche Genesungswünsche übermitteln darf —
anläßlich der Grünen Woche 1971 in Berlin selbst auf die Frage eines Journalisten „Was wird, wenn eine neue Paritätsänderung kommt?" gegeben hat. Seine Antwort lautete: „Dann ist der Gemeinsame Markt kaputt!"Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, daß die Bundesregierung bei all ihren Beschlüssen vom Wochenende bis heute diese möglichen weitreichenden Konsequenzen entweder nicht hinreichend gesehen hat oder sie nicht hinreichend sehen will. Hier aber liegen entscheidende kardinale Probleme für die weitere Entwicklung.Ferner bleibt zu fragen, wie die Kursschwankungen und damit die Schwelle für den Beginn des Grenzausgleichs ermittelt werden. Darauf wollen wir keine Antwort, aber das ist für die Frage des Wirksamwerdens des Grenzausgleichs von eminenter Bedeutung; denn etwa mit zwei Stichtagen in der Woche, die der Spekulation zusätzlich Tür und Tor öffnen, ist das natürlich nicht zu machen. Wir können nur von einer gleitenden Berechnung ausgehen, um diesen Problemen überhaupt gerecht zu werden.Ich möchte noch einige Bemerkungen darüber hinaus machen. Schon in dieser Woche haben sich erhebliche Marktstörungen ergeben. Ich darf nur daran erinnern, daß an einigen Märkten Waren, die für den Export bestimmt waren, aus der Unsicherheit heraus dieses Land nicht verlassen haben und damit zusätzlich in den eigenen Markt hineinkamen. Aufwertung der D-Mark und Wechselkursfreigabe führen also zu erheblichen Warenstromverlagerungen innerhalb der EWG und damit zu einem für die deutsche Landwirtschaft langfristig unzumutbaren Verdrängungswettbewerb.Ich glaube, das, was jetzt zu sagen bleibt, müssen wir agrarpolitisch sehr ernst nehmen. Es muß die Landwirtschaft dieses Landes allmählich deprimieren, daß die Kräfte des Marktes durch wirtschafts- und währungspolitische Entscheidungen immer mehr aus den Angeln gehoben werden und die Existenz der Betriebe, gerade auch. der tüchtigen Betriebe, zunehmend von Ausgleichszahlungen abhängig gemacht wird, die sich nicht etwa aus mangelnder Leistungsfähigkeit dieser Betriebe, sondern durch währungspolitische Entscheidungen dieser Bundesregierung ergeben. Mir scheint, dies ist ein Punkt, der agrarpolitisch und für die psychologische Wirkung draußen auf die Dauer verhängnisvoll wirken muß.
Lassen Sie mich zusammenfassen und damit auch schon zum Abschluß kommen. Der Herr Bundeskanzler und der Herr Wirtschafts- und Finanzminister — damals war er nur Wirtschaftsminister — haben wiederholt, auch in der vorgestrigen Debatte, beteuert, daß währungspolitische Maßnahmen nicht auf dem Rücken der Bauern ausgetragen werden sollen. Das klingt gut; das hören alle gern — wir auch. Leider sieht die Wirklichkeit eben doch vielfältig anders aus. Ich glaube, wir werden — es fällt mir nicht leicht, das so zu sagen — in Abwandlung eines Wortes von Herrn Professor Schiller vom
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Dr. Ritz10. Mai doch sagen müssen, daß für die Landwirtschaft innerhalb der EWG währungspolitische Maßnahmen, zumal wenn sie im vollen oder teilweisen Alleingang erfolgen, zu einer Art Strafjustiz werden.
Dies ist eine schlimme Situation. Wir können nur hoffen, daß, wenn es gelingt, diese Phase der Wechselkursfreigabe zu überwinden, wir wieder zu gemeinsamen Lösungen zurückgefunden haben, die für die deutsche Landwirtschaft nicht zusätzliche Wettbewerbsnachteile beinhalten, sondern ihr tatsächlich endlich die Chance bieten, unter gleichen Voraussetzungen in dieser Landwirtschaft der EWG zu konkurrieren und in einen fairen Wettbewerb zu treten. Diese Voraussetzungen sind heute leider nicht gegeben.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Saxowski.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Entgegen allen skeptischen Befürchtungen der Opposition hat der Agrarministerrat in der Nacht vom 11. zum 12. Mai die Maßnahmen beschlossen, die zum Schutz der Landwirtschaft infolge der Freigabe der Wechselkurse in einigen EWG-Mitgliedstaaten notwendig sind. Mit dieser Entschließung hat der Rat seine Erklärung vom 9. Mai verwirklicht, wonach er sich zur Vermeidung einseitiger Maßnahmen und unannehmbarer Störungen des Agrarmarktes verpflichtet hatte, so bald wie möglich die notwendigen Maßnahmen zum Grenzausgleich für die Landwirtschaft nach Art. 103 des EWG-Vertrages zu verabschieden. Der Grenzausgleich hat einen Abgabebetrag zum Inhalt, der der Differenz zwischen der offiziellen Parität und dem arithmetischen Mittel des Kassakurses innerhalb eines entsprechenden Zeitraumes entspricht. Soviel mir bekannt ist, wird hierfür der Wochendurchschnitt genommen, so daß man also nicht von Tag zu Tag arbeitet, sondern immerhin eine Woche zur Verfügung hat. Sofern die Differenz in einem der beiden Länder von den 2,5 % abweicht, werden für beide die Ausgleichsleistungen gezahlt. Dieses System gilt für Marktordnungswaren und davon abgeleitete Verarbeitungsprodukte, soweit deren Preisbildung von der Agrarproduktion abhängt, für die natürlich Interventionsmaßnahmen vorgesehen sind. Mit dieser Regelung ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem 1969 beschlossenen Aufwertungsausgleich erzielt worden, da nunmehr der volle Ausgleich für alle Waren vom Getreide bis zum Fisch gezahlt wird. Wir begrüßen insbesondere, daß der Grenzausgleich — das vergessen Sie auch zu erwähnen — unbefristet ist, d. h. er gilt für die Dauer der Wechselkursfreigabe und ist somit gesichert.Die SPD-Fraktion — das sagen wir nicht als Phrase — beglückwünscht die Bundesregierung zu ihrem Erfolg.
Wir danken der Delegation unter Leitung von Herrn Griesau, die in einer sehr harten Sitzung um unsere Interessen gerungen hat. Wir tun immer so, als ob wir hier national allein bestimmen und uns von allen Marktordnungsbestimmungen befreien könnten. Sie haben für unsere Interessen hart gerungen. Es ist nicht schön, wenn man über solche die Landwirtschaft berührenden Interessen immer so abfällig hinweggeht. Denn was beinhalten die Verträge schließlich?
Auch ein Mann muß hier erwähnt werden, der schon oft zitiert wurde und bei dessen Versammlungen man Skat spielte und manchmal pfiff. Das ist Herr Mansholt. Er hat bis zum Rande der physischen Erschöpfung mit Herrn Griesau zusammen für die deutsche Landwirtschaft gestritten. Diesen Dank müssen wir Mansholt aussprechen.
Das muß man sagen. Sie wissen ja auch, wie die Verhandlungen sich abgespielt haben. Das sind ja keine Geheimnisse.Die Bundesregierung hat auf jeden Fall mit dem Brüsseler Ergebnis erneut bewiesen, daß sie sich durchsetzt und daß sie hält, was sie verspricht. Die währungspolitischen Maßnahmen vom 6. Mai werden nicht auf dem Rücken unserer Bauern ausgetragen. Das hat Minister Schiller vor zwei Tagen von hier aus erklärt, und er hat Wort gehalten. Die Opposition kann sich daher drehen und wenden, wie sie will, die Bundesregierung hat gehandelt und für die Zukunftssicherung der deutschen Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag geleistet.Ich darf auch einmal ins Gedächtnis rufen, was diese Bundesregierung seit ihrem Amtieren für die Landwirtschaft an Mitteln aufgebracht hat. Das war einmal die Aufwertung. Seinerzeit wurde ein Aufwertungsausgleich von 1,7 Milliarden DM gezahlt. Das war nicht so leicht durchzusetzen.
Im April wurden die Preise für landwirtschaftliche Produkte im Schnitt um 5 % angehoben. Alle zwei Jahre ist ja eine Korrektur bei der Preisgestaltung möglich. Ich darf also hier feststellen: Das hat erstmals diese Bundesregierung durchgesetzt.Wir haben weiter ergänzende Maßnahmen durch Bereitstellung von 480 Millionen DM am 5. April eingeleitet, so daß die Jahressumme der echten, einkommenswirksamen Hilfen heute bei fast 2,2 Milliarden DM liegt. Wer sagt, das sei kein Betrag, den kann ich einfach nicht mehr verstehen.
Hierin liegen allein 302 Millionen DM, die der Verbesserung der Liquidität in den Betrieben dienen.Wir wollen gar nichts verniedlichen. Wir kennen die angespannte Situation. Herr Ritz, Sie haben eben erklärt, Sie verlangten den vollen Ausgleich.
Wir haben die Interessenssphären von sechs Mitgliedstaaten und wir haben auch gewisse Rück-
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Saxowskisichten auf deren Auffassungen zu nehmen. Daran geht kein Weg vorbei.Es ging doch darum, daß entweder ein begrenzter Warenkatalog und 1,5 % zur Verfügung standen oder aber 2,5% und der breite Warenkatalog mit der kleinen Einschränkung der von der Getreideinzidenz abhängigen Produkte. Das wissen wir.Sie fragen, was wird, wenn 2,5 % unterschritten werden. Ich kann genauso argumentieren — das ist auch eine Annahme, genauso wie Sie hier Annahmen in den Raum stellen —, daß die Paritätskurse sich wieder auf den Kurs von 3,66 einpendeln und daß damit das Problem einfach aus der Welt ist.
Selbstverständlich kann ich das genauso sagen, wie Sie annehmen, es könnten etwa 2,4 % erreicht werden. Dabei müssen wir immer von zwei Staaten ausgehen.
— Es kann sich auch auf Null einpendeln. Darüberkann man streiten. Das kann man verstehen wollenoder nicht; es ist eine persönliche Auffassungssache.Selbstverständlich haben wir einige Bedenken. Sie betreffen den Eier- und Geflügel- und den Gemüsesektor, weil hier praktisch vom Warenwert nur 45 bis 50 % erstattet werden. Soviel ich weiß, beziffert man durch die Verrechnung bei Obst und Gemüse den Verlust mit fünf Millionen und bei Eiern und Geflügel mit ungefähr drei Millionen. Die Ausgleichsabgaben, die gezahlt werden, sind nationale Mittel. Man sollte sich vielleicht überlegen, ob man hier — das ist eine Anregung an die Bundesregierung — einen gewissen Ausgleich schaffen kann. Aber diese Frage wird erst dann akut — um in Ihrem Jargon zu sprechen —, wenn wir Erfahrungen gesammelt haben.Die Bundesregierung hat — und damit möchte ich schließen — den Artikel 103 so weit ausgeschöpft, wie sie es in der vorhandenen Situation und bei der Interessenlage der anderen Staaten, insbesondere der Franzosen und der Italiener, eben möglich war. Mit dem Artikel 109 — und da geht die Frage an Sie — hätten wir nationale Maßnahmen beschließen können, aber der Ministerrat hätte sie annuliert und wir hätten vor plus/ minus Null gestanden. Dann wäre eingetreten, daß wir die EWG in Gefahr gebracht hätten. Da ich aber annehme, daß wir alle für die EWG sind, weil das auf die Dauer der Wirtschaftsraum ist, ist es richtig gewesen, daß wir uns auf diesen sehr guten Kompromiß eingelassen haben.Wir verkennen weiter nicht — das haben wir auch in unserer Presseerklärung zum Ausdruck gebracht, und das hat Minister Schiller hier sehr deutlich dargestellt —, daß wir diese Schwierigkeiten immer wieder haben werden, solange man sich innerhalb der EWG nicht zu einer gemeinsamen Stabilitäts- und Währungspolitik durchringt. Das müßte das Ziel sein. Ich glaube, im Interesse der Bauern sollten alle Fraktionen in diesem Hause das unterstützen. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Das Wort hat der Herr Abgeordnete Peters!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der FDP begrüßt das Stabilitätsprogramm der Bundesregierung und ist bereit, es verantwortlich mit zu tragen. Wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, daß wir die außenwirtschaftliche Absicherung des Programms für unumgänglich halten. Für genauso wichtig halten wir daraus folgend die Absicherung für die deutsche Landwirtschaft durch einen Grenzausgleich nach Freigabe des Wechselkurses. Die Bundesregierung und die Koalition haben von vornherein darauf bestanden, das zugesagt und auch durchgesetzt. Wir halten das vom Dienstag bis zum Mittwochmorgen nach langer schwerer Verhandlung erreichte Ergenbnis für gut und danken der deutschen Verhandlungskommission unter Staatssekretär Dr. Griesau, der für unseren erkrankten Freund Minister Ertl die Verhandlungen geführt hat.Die wichtigsten Fakten des Ergebnisses sind: Der Grenzausgleich ist unbefristet, er gilt für die gesamte Zeit der Freigabe des Wechselkurses. Die Warenliste ist umfassend, sie enthält alle Agrarerzeugnisse, die Marktordnungen und Interventionen unterliegen, und deren Verarbeitungsprodukte. Die Warenliste ist im Vergleich zum Grenzausgleich 1969 bedeutend erweitert.
Das Ausgleichsverfahren beginnt, sobald der KassaKurs des Dollar in einer Woche um 2,5 % unter der bisherigen offiziellen Parität liegt, das bedeutet, bei 3,57 DM, also ein l 3/4 % unter dem bisherigen unteren Interventionspunkt des Dollars. Der Grenzausgleich errechnet sich nach dem Unterschied zwischen Dollarnotierung und seiner bisherigen Parität und nach dem vollen Warenwert des Produktes. Eine Ausnahme bilden Eier und Geflügel, bei denen nur der Futterwert in die Berechnung kommt. Das ist — zugegeben — ein neuralgischer Punkt. Das Marktgeschehen muß hier genau beobachtet werden, und gegebenenfalls muß die Bundesregierung helfend eingreifen. Im ganzen, meine Damen und Herren, ist die Vereinbarung über den Grenzausgleich für die deutsche Landwirtschaft — ich wiederhole — voll befriedigend.
Nun noch einige Worte zu dem, Herr Dr. Ritz, was Sie gesagt haben. Wir halten diese Ausgleichsmaßnahme im Zuge einer währungspolitischen Maßnahme für die deutsche Landwirtschaft nicht für hinderlich, sondern in ihrem Interesse. Wir haben zur Zeit der Aufwertung der D-Mark 1969 lange
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Peters
Debatten darüber geführt. Wir betonen nochmals, daß damals durch die Freigabe der Wechselkurse und die anschließende Aufwertung das Unterlaufen der deutschen Preise, das ein halbes Jahr vorherging und durch das die deutsche Landwirtschaft beachtliche Schäden hat hinnehmen müssen, die weit über diese 2 % hinausgehen, beendet worden ist. Wir betonen nochmals, daß die bedauerliche Kostensteigerung mit Sicherheit noch größer gewesen wäre, wenn die Aufwertung damals nicht erfolgt wäre.
Schon damals war also die währungspolitische Maßnahme nicht gegen, sondern im Interesse der deutschen Landwirtschaft. Außerdem ist der Aufwertungsausgleich, der damals vorgenommen wurde, ein voller Ausgleich für die deutsche Landwirtschaft gewesen, wie es der Präsident des Deutschen Bauernverbandes bei der Demonstration hier in Bonn selbst verkündet hat.
— Ich nehme ja an, daß der Präsident des Deutschen Bauernverbandes die Lage der Landwirtschaft objektiv sieht.
Meine Damen und Herren, Sie tun der deutschen Landwirtschaft keinen Gefallen, wenn Sie nicht die wirklichen Gründe nennen, die der schwierigen Lage der Landwirtschaft heute zugrunde liegen und die wir in keiner Weise verkennen. Diese Gründe sind von uns des öfteren genannt, zunächst eine um 10 % niedrigere Ernte, zweitens starke Preisrückgänge auf dem Fleischmarkt, hervorgerufen durch den Schweinezyklus. Von Ihnen selbst sind diese Verluste auf dem Fleischmarkt mit über 1 Milliarde DM beziffert worden.
Hier ist nämlich der Grund für das Zurückgehen des Index landwirtschaftlicher Erzeugerpreise.
Als. drittes sind die Kostensteigerungen zu nennen. Sie tun der Landwirtschaft keinen Gefallen damit — ich wiederhole es —, wenn Sie an dieser Stelle immer mit falschen Begründungen kommen.Die jetzige Regierung, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann mit ihren Leistungen für die Landwirtschaft, und zwar mit den Fakten der Aufwertung, mit dem Aufwertungsausgleich, mit den Verhandlungen über Preisverbesserungen in Brüssel, mit den zusätzlichen Maßnahmen, die jetzt, und zwar vordringlich, für die Vollerwerbsbetriebe getroffen sind,
absolut einen Vergleich mit dem aushalten, meine Damen und Herren, was zu Ihrer Zeit in der Agrarpolitik, zur Zeit der Getreidepreissenkung, der Agrarpreisangleichung und des nicht eingehaltenen Ausgleichs, geschehen ist.
Wir begrüßen die Maßnahmen zur Stabilität unserer wirtschaftlichen Verhältnisse, die der Landwirtschaft zugute kommen werden, und die Bemühungen der deutschen Bundesregierung, jede Erlösminderung von der deutschen Landwirtschaft fernzuhalten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache über die Regierungserklärung.Wir fahren in der Tagesordnung fort. Den Damen und Herren, die es noch nicht wissen, möchte ich bekanntgeben, daß der Altestenrat beschlossen hat, die gesamte Tagesordnung, die sehr schnell abgewickelt werden kann, heute zu erledigen und morgen früh lediglich noch die Fragestunde aufzurufen.Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über den Luftverkehr— Drucksache VI/2119 —Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
— Drucksache VI/2160 —Berichterstatter: Abgeordneter Mursch
Zunächst einmal danke ich dem Berichterstatter für die Berichterstattung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.Wer diesem Entwurf eines Gesetzes in der zweiten Beratung und damit in der Schlußabstimmung zustimmt, denn bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein
— Drucksachen VI/1963, zu VI/1963, Nachtrag zu zu 1963 —Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/2169, zu 2169 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Jungmann
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7158 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971
Präsident von HasselIch danke dem Berichterstatter für die Berichterstattung und eröffne die zweite Beratung. Wird in zweiter Beratung das Wort gewünscht? — Der Abgeordnete Bremm hat das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das im Jahre 1969 verabschiedete Weingesetz kann nicht in Kraft gesetzt werden, weil durch die Harmonisierung des Weinrechts nach den EWG-Weinmarktverordnungen einige entscheidende Bestimmungen überholt sind. Fehlende Ausführungsverordnungen und dem EWG-Recht entgegenstehende Bestimmungen hatten in den Weinwirtschaftskreisen eine große Unsicherheit und Unklarheit über das geltende Recht und über die Behandlung und Vermarktung der Weinernte von 1970 herbeigeführt. Diese Unsicherheit und Unklarheit konnte auch durch die Verlautbarung einer Übergangsregelung nicht vollständig ausgeräumt werden.
Der Ausschuß hat sich sehr eingehend mit dieser Frage befaßt. Er hat in mehreren Sitzungen darüber beraten, ob man mit der Beratung des Regierungsentwurfes beginnen sollte. Wir sind dann, um die Rechtsunsicherheit auszuräumen, einstimmig zu der Auffassung gekommen, diesen Gesetzentwurf sehr schnell beraten und Ihnen vorlegen zu sollen. Um dasselbe Dilemma für die Ernte von 1971 zu vermeiden, haben wir den Entwurf eines Weingesetzes der Bundesregierung vordringlich beraten. Dabei war zu berücksichtigen, daß noch eine Reihe wichtiger Rechtsverordnungen durch Bund und weinbautreibende Länder rechtzeitig vor der Weinernte 1971 in Kraft gesetzt werden müssen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die gute interfraktionelle Zusammenarbeit hinweisen und allen Kollegen, die dabei mitgeholfen haben, recht herzlich danken.
Bei der Beratung des vorliegenden Entwurfs gingen der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit sowie der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von dem Grundsatz aus, daß die Erhaltung und Förderung der Qualität und der Spezialität, d. h. der typischen Besonderheit der verschiedenen Weinbaugebiete, im Interesse der deutschen Weinwirtschaft besondere Beachtung verdienten und daß ferner im Interesse des Verbrauchers, des Weinkonsumenten, in der Bezeichnungsfrage Wahrheit und Klarheit garantiert sein müßten. Beides diene der Konkurrenzfähigkeit auf dem Weinmarkt. Auch sei, was dem gleichen Ziel diene, eine echte Chancengleichheit für den deutschen Weinbau in Europa nur gegeben, wenn die Weingesetzgebung die regionalen natürlichen Produktionsfaktoren, die in unserer Bundesrepublik sehr unterschiedlich sind, berücksichtige. Aus diesem Grunde hat sich der Unterausschuß dafür entschieden, solche durch die regionalen Unterschiede beeinflußten Faktoren der gesetzlichen Regelung durch die Regierungen der Länder zu übertragen. Damit wird den Regierungen der Länder zwar eine sehr große Verantwortung übertragen. Aber es erscheint im Interesse einer praxisnahen und regionalen gerechten Regelung notwendig.
Wir haben auch der Bundesregierung durch viele Ermächtigungen zu Rechtsverordnungen einen weiten Spielraum für Brüssel gelassen. Wir erwarten, daß gerade im Bezeichnungsrecht die Bundesregierung von diesem Spielraum Gebrauch macht und die Interessen des deutschen Weinmarkts absichern kann.
Der Ausschuß begrüßt, daß sich die Weinwirtschaft insgesamt einem sehr strengen Prüfungsverfahren im Interesse des Verbrauchers und zur Förderung der Qualität des deutschen Weines unterworfen hat. Wir dürfen von den Ländern erwarten, daß sie sehr bald die entsprechenden Prüfungsverordnungen erlassen, damit sich die Weinwirtschaft sehr schnell darauf einstellen kann und damit auch der Verbraucher bald das Gefühl bekommt, daß diese Prüfungsverordnungen funktionieren und in seinem Interesse gehandhabt werden.
Wir müssen weiterhin gerade in bezug auf die Bezeichnungen eine sehr klare Abgrenzung gegenüber den Weineinfuhren aus Drittländern haben. Wir stellen fest, daß infolge Mißbrauchs der guten deutschen Bezeichnungen Spätlese, Auslese, Beerenauslese und Trockenbeerenauslese eine unerträgliche Situation auf dem deutschen Weinmarkt herrscht.
Wir müssen feststellen, daß aus Österreich Trockenbeerenauslesen auf dem deutschen Weinmarkt bereits für 6,95 DM angeboten werden.
Dabei ist auch sehr klar und deutlich, daß die Produktionsbedingungen in unserem nördlichen Weinbaugebiet vollkommen anders sind als in den Drittländern. Wir erwarten auch hier von der Bundesregierung sehr klare Maßnahmen zur Abgrenzung dieser ruinösen Wettbewerbsverzerrung.
Ich darf noch auf einen Punkt hinweisen. Im Augenblick lagern in der Bundesrepublik 14 Millionen Hektoliter Trinkwein. Bei einer normalen Ernte im Jahre 1971, wie wir sie erwarten, werden wir in wenigen Monaten weitere 6 Millionen Hektoliter dazubekommen. Ich möchte schon hier die Bundesregierung bitten und auffordern, rechtzeitig vorzusorgen und Mittel bereitzustellen, damit die Ernte 1971 durch Beschaffung von Lagerraum ohne Schwierigkeiten in den Kellern gelagert werden kann.
Lassen Sie mich zum Schluß noch ein Wort zu der Verarbeitung zu Sekt und damit zu unserem gemeinsamen Änderungsantrag sagen. Die Verarbeitung zu Sekt hat für den deutschen Weinmarkt sehr große Bedeutung. Daher beantragen wir zu § 24 gemeinsam, daß als Sekt nur ein Qualitätsschaumwein bezeichnet werden darf, der zu einem bestimmten Mindestanteil aus inländischen Weintrauben stammt. Der Ausschuß geht bei der gesamten Sektregelung, die wir durch Ermächtigung zum Erlaß von Verordnungen in die Hand der Bundesregierung gelegt haben, davon aus, daß die Sektindustrie von den von uns gebotenen Möglichkeiten weitgehend
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Bremm
Gebrauch macht, um damit eine Entlastung des deutschen Weinmarkts herbeizuführen.
Wir erwarten, daß dieses Gesetz außerdem eine gewisse Ruhe in die deutsche Weinwirtschaft hineinbringt und die augenblickliche besorgniserregende Weinmarktlage etwas stabilisieren und auch verbessern wird.
Die CDU/CSU-Fraktion hegt weiterhin die Hoffnung, daß das vorliegende Gesetz dem deutschen Weinbau und Weinhandel die Grundlage für einen guten Start im Wettbewerb der europäischen Weinwirtschaft bietet und daß es fernerhin im Interesse der Förderung der Spezialität und zum Schutz des Verbrauchers gehandhabt wird. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen auf den Umdrucken 174 *) und 175**) zu.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Fischer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die EWG-Verordnungen Nr. 816/70 und 817/70 ist das Weinrecht für den Bereich der EWG im wesentlichen harmonisiert worden. Da diese Bestimmungen in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, sind die entgegenstehenden und inhaltsgleichen Vorschriften des Weingesetzes vom 16. Juni 1969 unanwendbar geworden.Die getroffene EWG-Übergangsregelung läuft am 31. August 1971 aus. Aus diesem Grunde ist der vorliegende Gesetzentwurf heute zu verabschieden, um sicherzustellen, daß auch die noch zu erlassenden Rechtsverordnungen rechtzeitig ergehen können. Dies gilt um so mehr, als der gesamten Weinwirtschaft für die Ernte 1971 eine klare Rechtsgrundlage und damit Rechtssicherheit gegeben werden soll. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß diese Beratungen unter einem starken Zeitdruck gestanden haben. Ich darf an dieser Stelle allen Damen und Herren der beteiligten Ministerien - auch im Namen des Kollegen Dr. Jungmann —für ihre Leistungen danken, die sie während dieser Zeit - einschließlich der Marathonsitzungen — erbracht haben.Während der Beratungen wurden die Grundprinzipien des deutschen Weingesetzes von 1969 übernommen. Dies gilt insbesondere für die Einteilung der deutschen Weine in Tafelweine, Qualitätsweine und Prädikatsweine. Änderungen wurden nur vorgenommen, wo dies durch das Weinrecht der EWG bzw. durch die Entwicklung im Interesse der deutschen Weinwirtschaft und der Verbraucher erforderlich war. Diese Einstufungen erfolgen auf Grund einer amtlichen individuellen Qualitätsprüfung unter Zuteilung einer Prüfungsnummer. Auf diese Weise wird einmal das Streben des deutschen Wein-*) Siehe Anlage 2 **) Siehe Anlage 3Baues nach Qualität und Spezialität unterstützt undgleichzeitig dem Verbraucher eine zuverlässigeOrientierung über die Qualität des Weines gegeben.Dem Verbraucherinteresse dient ferner das vom Gesetz gewährleistete, übersichtlich gekennzeichnete Angebot an amtlich geprüften Weinen, insbesondere die aus dem Weingesetz 1969 übernommenen Vorschriften über Behandlungsstoffe sowie über den zulässigen Gehalt an Stoffen.Ich kann es mir ersparen, auf die einzelnen Bestimmungen einzugehen, die sich aus den Vorlagen VI/1963, VI/2169 und insbesondere aus den Umdrucken 174 und 175 ergeben. Jedoch sind folgende grundsätzliche Entscheidungen hervorzuheben.Erstens. Es wird eine Gruppe „Deutscher Tafelwein" geschaffen. Diese Bezeichnung steht nur solchen Weinen zu, die zu 100% aus deutscher Produktion stammen. Der Europaverschnitt ist damit auch für Tafelwein bezeichnungsschädlich; damit ist eine klare Abgrenzung des deutschen Tafelweines gegenüber den Weinen aus den anderen Gemeinschaftsländern gegeben.Zweitens. Für Tafelwein dürfen neben Namen der Gemarkungen, Weinbaugebiete und Untergebiete auch die Bereichsnamen verwandt werden.Drittens. Der Kernpunkt der Beratungen betraf die Fragen der Restzuckerbegrenzung und der Festsetzung der Mindestmostgewichte für q.b.a.-Weine sowie für Qualitätsweine mit Prädikat. Diese Fragen wurden dahingehend geregelt, daß die Entscheidung ohne Einschränkung den Landesregierungen zur Regelung durch Rechtsverordnung zugewiesen wurde. Damit sind die beiden Ausschüsse dem Grundsatz der Regionalisierung unseres Weinrechts gefolgt, um den naturbedingten Produktionsbedingungen in den verschiedenen Weinbaugebieten Rechnung zu tragen.Viertens. Die Festsetzung der bestimmten Weinbaugebiete und Untergebiete wurde sowohl für Qualitätswein als auch für Tafelwein in das Gesetz hineingenommen. Hierbei verblieb es für Qualitätswein bei den elf traditionellen Weinbaugebieten, für Tafelwein wurden die Weinbaugebiete Rhein und Mosel, die Gebiete Main und Neckar und Oberrhein gebildet.Fünftens. Die typischen deutschen Weinprädikate „Kabinett", „Spätlese", „Auslese", „Beerenauslese", „Trockenbeerenauslese" und „Eiswein" werden ausschließlich den deutschen Weinen vorbehalten; es wird also ein echter Bezeichnungsschutz geschaffen.Sechtens. Die Gruppen Schaumwein, Qualitätsschaumwein und Sekt bleiben entsprechend der Regelung von 1969 erhalten. Es wird eine Gruppe mit der Bezeichnung „Prädikatssekt", die 60 v. H. deutsche Grundweine enthalten muß, eingerichtet. Nach einer einjährigen Marktbeobachtung kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung festlegen, daß auch für Sekt ein bestimmter Anteil deutscher Weine Verwendung finden muß. Die Mindestmostgewichte für die einzelnen Gruppen werden durch Rechtsverordnung festgelegt.
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7160 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971
Dr. FischerSiebtens. Um der Weinwirtschaft eine Einstellung auf die neuen Bestimmungen zu erleichtern, wird für eine Übergangszeit von fünf Jahren der bezeichnungsunschädliche übergebietliche Verschnitt für Qualitätswein bis zu einem Verhältnis von 75 : 25 zugelassen.Meine Damen und Herren, dies zeigt Ihnen, daß wir damit einerseits der Erhaltung der Spezialität der deutschen Weine und des Qualitätsweinbaus dienen, andererseits praktikable Herstellungs- und Vermarktungsmöglichkeiten geschaffen haben. Durch Übergangsregelungen für Verarbeitung und Verschnitt soll der gesamten deutschen Weinwirtschaft angemessene Zeit gegeben werden, die traditionellen Handelsströme in neue Bahnen zu lenken.Darüber hinaus erwarten und erbitten wir von der Bundesregierung, den Inhalt des jetzt vorliegenden Weingesetzes in die noch zu erwartenden EWG-Verordnungen einzubringen und bei den zukünftigen Verhandlungen durchzusetzen.Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf einschließlich der Änderungen und Entschließungen, wie sie sich aus den genannten Vorlagen ergeben, dient der gesamten Weinwirtschaft und den Verbrauchern. Die SPD-Fraktion stimmt denselben zu.
Das Wort hat der Abgeordnete Gallus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß man angesichts der Behandlung dieses Gesetzes und seiner beiden Vorlagen sagen kann, daß im Wein nicht nur Wahrheit liegt, sondern auch Einigkeit getreu dem Motto: „Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang, bleibt ein Narr sein Leben lang."
Ich glaube, daß gerade der Unterausschuß unter dem Druck der EWG-Verordnungen und der Notwendigkeit, vor der Weinernte 1971 etwas zustande zu bringen, es tatsächlich verdient hat, von dieser Stelle aus den Dank dafür ausgesprochen zu bekommen, daß er prompt eine Nachtsitzung eingeschaltet hat, um die Gewähr dafür zu geben, daß dieses Gesetz noch beizeiten das Licht der Welt erblicken kann.
Wenn ich diese Dinge richtig sehe, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann glaube ich, daß das Gesetz im wesentlichen auf zwei Grundsäulen beruht: einerseits dem Qualitätswein in der Bundesrepublik eine Chance im EWG-Markt zu geben und andererseits im Blick auf den Verbraucher gesundheitspolitisch all das abzusichern, was für den Absatz des Weines gerade im Bundesgebiet notwendig ist. Ich glaube, daß in diesem Gesetz auch die guten Voraussetzungen dafür geschaffen sind, sowohl im Blick auf die Anbaugebiete das Notwendige zu tun, als auch im Blick auf die Prüfungen, die dazu notwendig sind, den Verbraucher zu schützen, und daß man gleichzeitig meines Erachtens einen guten Kompromiß gefunden hat zwischen den Aufgaben, die im Rahmen des Gesetzes auf der einen Seite der Bund und auf der anderen Seite die Länder wahrnehmen sollen.
Damit darf ich auch schon zum Schluß kommen. Wir Freien Demokraten stimmen dem Gesetz und den beiden Änderungsanträgen auf den Umdrucken zu. Wir sind der Auffassung, daß das Gesetz die Basis für die Chance des deutschen Qualitätsweines in der EWG sein wird.
Doch noch ein mahnendes Wort zum Abschluß. Wenn hier immer wieder davon gesprochen wird, daß der Bund und die Länder ihrerseits dafür Sorge tragen müssen, daß die jeweiligen Weinernten gelagert und abgesetzt werden können, dann glaube ich, ist es heute einmal an der Zeit, darauf hinzuweisen, daß auch für den Qualitätswein in der Bundesrepublik Deutschland das Wort gilt, daß letzten Endes Angebot und Nachfrage auf dem Markt über den Preis entschieden. Deshalb sollten meines Erachtens in der Zukunft keine unkontrollierten Ausdehnungen des Weinanbaus mehr vorgenommen werden.
Das Wort hat Frau Bundesminister Strobel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen im Namen der Bundesregierung herzlich dafür danken, daß Sie volles Verständnis für den Zeitdruck aufgebracht haben, unter dem wir bei der Beratung dieses Gesetzes standen. Ich möchte mich auch für das große Engagement bedanken, insbesondere bei den Damen und Herren des Unterausschusses. Es ist schon gewürdigt worden, daß Sie sogar dem Ministerrat in Brüssel mit einer Nachtsitzung Konkurrenz gemacht haben.Dem Hinweis, den bereits der Kollege Fischer gemacht hat, daß der Zeitdruck dadurch entstanden ist, daß die EWG-Weinordnungen wesentliche Teile des deutschen Weinrechts unanwendbar gemacht haben, muß ich noch hinzufügen, daß das Ministerium erst tätig werden konnte, als wir den Inhalt der Ausführungsbestimmungen kannten und wußten, welche Teile noch durch nationales Recht zu regeln sind.Ich muß auf eine Sache aufmerksam machen. Bei den Beratungen in den Ausschüssen gingen die Auseinandersetzungen nicht zuletzt um die rechte Auslegung geltenden Gemeinschaftsrechts wie auch um das Ausmaß der dem nationalen Gesetzgeber zur Ausfüllung und Ergänzung des Gemeinschaftsrechts verbliebenen Rechtsetzungsbefugnis. Hier gibt es ohne Zweifel unterschiedliche Auffassungen, die bei der EWG möglicherweise noch zu Reaktionen führen werden.Der Ausschuß hat sich — das hat damit nun nichts mehr zu tun — in zwei für die Erhaltung und Verbesserung der deutschen Qualitätsweine wesent-
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Bundesminister Frau Strobellichen Fragen, und zwar bei den Ausgangsmostgewichten und bei dem Alkoholrestzuckerverhältnis, dafür entschieden, auf die Festsetzung von Schwellenwerten im Bundesgesetz zu verzichten, und diese Entscheidungen den weinbautreibenden Ländern überlassen. Damit haben die Länder die Verantwortung dafür, .im wohlabgewogenen Interesse sowohl der Verbraucher als auch der deutschen Weinwirtschaft davon Gebrauch zu machen, damit der eigentliche Inhalt und das eigentliche Ziel des Gesetzes auch wirklich erfüllt werden können, nämlich die Marktchancen für den deutschen Wein und die aus ihm gewonnenen Erzeugnisse zu verbessern und beim Verbraucher durch Unterstützung des Qualitätsbewußtseins, bei der deutschen Weinwirtschaft das Vertrauen zur Güte des deutschen Erzeugnisses zu stärken.Noch einmal Dank für das Verständnis und das Engagement!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Aus den Beiträgen zur Aussprache entnehme ich, daß allgemeines Einverständnis darüber besteht, daß wir diesem Gesetz zustimmen. Ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, daß wir auch über den Änderungsantrag auf Umdruck 174 mit 7 Unterpunkten insgesamt abstimmen können?
Dann stelle ich zunächst einmal den Änderungsantrag Umdruck 174 mit den Ziffern 1 bis einschließlich 7 b zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Zur Vereinfachung lasse ich jetzt gleich über den Änderungsantrag Umdruck 175 abstimmen, der eine Ergänzung des § 63 vorsieht. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? —Einstimmig angenommen.
— Eine redaktionelle Änderung? — Verehrter Herr Kollege, ich habe abstimmen lassen.
— Nicht zu den beiden Änderungsanträgen, die soeben angenommen worden sind? — Ich möchte jetzt die gesamte Vorlage in zweiter Lesung zur Abstimmung stellen, es sei denn, daß Sie zu einem der Paragraphen noch eine Erklärung abgeben wollen. Darf ich Sie bitten, mir diesen Paragraphen zu nennen. Das würde das Verfahren erleichtern. — Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, in der Drucksache VI/2169 die Seite 12 aufzuschlagen. Dort heißt es in § 9 Abs. 6 a:
Für Tafelweine werden folgende Weinbaugebiete mit ihren Untergebieten festgelegt:
1. Rhein und Mosel
2. Main und Neckar
Vor allem auf Betreiben der beiden beteiligten Länder sind wir zu der Meinung gelangt, daß die beiden Weinbaugebiete Main und Neckar traditionell nicht miteinander verbunden sind und auch hier getrennt aufgeführt werden sollten.
Ich darf vorschlagen, die Überschrift „Main und Neckar" wegzulassen, so daß es einfach heißt:
2 a) Main,
b) Neckar,
Damit hätten wir genau das erreicht, was im Ausschuß gewünscht worden ist, nämlich daß diese beiden Gebiete, die nichts miteinander zu tun haben, im Gesetz auch nicht miteinander verbunden werden.
Meine Damen und Herren, als Liebhaber beider Weinarten vermag ich das nicht zu entscheiden.
— Ja, man kann vielleicht den „Bocksbeutel" in Klammern dahinter setzen.
Meine Damen und Herren, Sie haben gehört, worum es sich handelt. — Bitte, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen ja die Gebiete und die entsprechenden Untergebiete aufführen. Demnach muß § 9 Abs. 6 a wie folgt geändert werden:
1. Rhein und Mosel
a) Rhein,
b) Mosel,
2. Main
3. Neckar
4. Oberrhein
a) Römertor,
b) Burgengau.
Das entspricht dem Antrag.
Ich brauche wohl den Antrag nicht noch einmal vorzulesen. Können wir uns darauf verständigen? — Sie sind einverstanden.Dann lasse ich in zweiter Beratung über die §§ 1 bis 72 mit der soeben beschlossenen Änderung und mit den beschlossenen Änderungen auf den Umdrucken 174 und 175 sowie über Einleitung und Überschrift abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe!— Enthaltungen? — Bei 2 Enthaltungen angenommen.7162 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode —123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971Präsident von Hassel Wir kommen zurdritten Lesung.Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzmit den beschlossenen Änderungen zustimmen will,den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! -Enthaltungen? : Das Gesetz ist einstimmig angenommen.Wir haben noch über den Antrag Nr. 2 des Ausschusses auf Drucksache VI/2169 zu entscheiden. Wer zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. —Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.Ich rufe nunmehr die Punkte 9 bis 13 der Tagesordnung auf:9. Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Becker , Dr. Burgbacher, Gewandt und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes— Drucksache VI/2135 —10. Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Eyrich, Burger, Biechele, Dr. Schmidt und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen— Drucksache VI/2131 —11. Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Strafrechtsänderungsgesetzes— Drucksache VI/2139 —12. Erste Beratung des von den Abgeordneten Erhard , Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung- Drucksache VI/2147 —13. Erste Beratung des von den Abgeordneten Mick, Erpenbeck, Geisenhofer, Baier und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes- Drucksache VI/2162 —Es handelt sich hier um Vorlagen aus den Reihen der Mitglieder dieses Hauses und des Bundesrates. — Das Wort wird dazu nicht gewünscht.Die Überweisungsvorschläge des Ältestenrates ersehen Sie aus der Tagesordnung. Ist das Haus mit diesen Überweisungsvorschlägen einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.Danach sind überwiesen:der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes, Drucksache VI/2135, an den Finanzausschuß — federführend — sowie an den Ausschuß für Wirtschaft und den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zur Mitberatung;der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen, Drucksache VI/2131, an den Ausschuß für Wirtschaft;der Entwurf eines Dreizehnten Strafrechtsänderungsgesetzes, Drucksache VI/2139, an den Sonderausschuß für die Strafrechtsreform;der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, Drucksache VI/2147, an den Rechtsausschuß;der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes, Drucksache VI/2162, an den Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung.Ich rufe nunmehr den Punkt 14 der Tagesordnung auf:Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Verfahrensregel für Enquete-Kommissionen— Drucksache VI/2151 — Berichterstatter: Abgeordneter SchoettleIch danke dem Herrn Berichterstatter. Wünscht der Berichterstatter das Wort zur Ergänzung? — Das ist nicht der Fall.Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht.Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! - Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.Ich rufe den Punkt 15 der Tagesordnung auf:Beratung des Schriftlichen Berichts des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Sportförderung– Drucksachen VI/1122, VI/2152 —Berichterstatter: Abgeordneter MetzgerAbgeordneter GerlachIch danke den Berichterstattern. Wünschen diese das Wort zur Ergänzung? - Das ist nicht der Fall. — Das Wort wird auch sonst nicht begehrt.Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses - Ziffern 1 und 2 — zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.Ich rufe nunmehr die Punkte 16 bis 18 der Tagesordnung auf:16. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der EG-Kommission füreine Verordnung des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Ausfuhrregelung und Eröffnung eines mengenmäßigen Ausfuhrkontingents der Gemeinschaft für bestimmte Bearbeitungsabfälle und Aschen von NE-Metallen (Kupfer, Blei und Aluminium)
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Mai 1971 7163
Präsident von Hasselden Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrates über Anwendung von Artikel 6 des Protokolls Nr. 1 im Anhang zum Abkommen von Ankara auf die Erzeugnisse des Fischereisektorsden Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in und Herkunft aus der Türkei in die Gemeinschaft— Drucksachen VI/ 1894, W1647, V1/2134 — Berichterstatter: Abgeordneter Suck17. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EG für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 120/67/ EWG und der Verordnung Nr. 359/67/EWG hinsichtlich der Erstattung bei der Erzeugung, die für bestimmte in der Brauerei-Industrie verwendete Erzeugnisse gewährt wird- aus Drucksache VI/1048, Drucksache VI/2158 —Berichterstatter: Abgeordneter Suck18. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Änderung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates vom 25. März 1969 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr— Drucksachen VI/1896, VI/2161 —Berichterstatter: Abgeordneter WendtIch danke den Berichterstattern. Wünschen diese das Wort zur Ergänzung? — Das ist nicht der Fall. — Das Wort wird auch sonst nicht begehrt.Wir kommen zur Abstimmung. Wer allen drei Punkten seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen?- Es ist einstimmig so beschlossen.Ich rufe nunmehr den vom Ältestenrat heute zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzten Punkt auf:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einesGesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise— Drucksache VI/1998 —Schriftlicher Bericht des Innenausschusses
— Drucksache VI/2175 —Berichterstatter: Abgeordneter Brück (Erste Beratung 112. Sitzung)Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das Wort hat Herr Abgeordneter Brück zur Ergänzung seines Berichts.
Das Gesetz ist so kurz und der Schriftliche Bericht ebenfalls entsprechend kurz, daß nichts dazu zu sagen ist.
Ich spreche dem Berichterstatter für die Kürze — und damit für die Zeitersparnis - Anerkennung aus. Ich eröffne die zweite Beratung. — Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die zweite Beratung.
Wir kommen in zweiter Beratung zur Abstimmung. Ich weise darauf hin, daß in Drucksache VI/ 1998, Anlage 1, die Einleitungsformel des Gesetzentwurfs etwas ergänzt werden muß; sie muß lauten: „Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:"
Ich rufe auf Art. 1, Art. 2, Einleitung und Überschrift. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen dann zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir müssen dann noch über den Antrag des Ausschusses — Drucksache VI/2175 — befinden, dessen Ziffer 2 besagt: „die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären." Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir sind damit am Ende unserer heutigen Tagesordnung angelangt. Ich berufe die nächste Sitzung ein auf morgen, Freitag, den 14. Mai, 9 Uhr. Einziger Tagesordnungspunkt: Fragestunde.
Die Sitzung ist geschlossen.