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    Deutscher Bundestag 118. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6885 A Fragestunde (Drucksachen VI/2132, V1/2143) Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Feststellung des Hauptverbandes der deutschen Bauindustrie betr. Massenentlassungen im deutschen Straßenbau Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 6885 B, D, 6886 A, B, C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 6885 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6886 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6886 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 6886 C Frage des Abg. Dr. Enders (SPD) : Termin der mündlichen Reifeprüfung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6886 D, 6887 A Dr. Enders (SPD) . . . . 6886 D, 6887 A Frage des Abg. Flämig (SPD) : Berufung der Mitglieder des Wissenschaftsrates der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Gemeinschaften (Ispra) Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6887 B, C Flämig (SPD) . . . . . . . . 6887 B, C Fragen der Abg. Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) : Ermittlung des Bedarfs an Akademikern nach einzelnen Wissensgebieten und Berufssparten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6887 D, 6888 A, B, C Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 6888 A, B Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 6888 C Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Beseitigung des Lehrermangels Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6888 D, 6889 A, B Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (CDU/CSU) 6889 A Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Erlaß der Durchführungsverordnungen zum Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6889 C, D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 6889 C, D Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Absenken des Wasserspiegels von Stauseen durch Elektrizitätswerke Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6890 A, B, C Dr. Evers (CDU/CSU) 6890 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Frage des Abg. Bay (SPD) : Umweltschäden als Folge unterirdischer Lagerung von Industrieabfällen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6890 D, 6891 A Bay (SPD) . . . . . . . . . . 6891 A Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Erwerb einer doppelten Staatsangehörigkeit durch Gastarbeiter Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6891 B C, 6892 A, B Dr. Slotta (SPD) 6891 C, D Sieglerschmidt (SPD) . . . . . 6891 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6892 A Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 6892 B Fragen des Abg. Wittmann (SPD) : Beschränkung der Verwendung von Einwegflaschen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6892 C, D Wittmann (SPD) . . . . . . . 6892 D Frau von Bothmer (SPD) . . . . 6892 D Frage des Abg. Konrad (SPD) : Einleitung von Quecksilber in die Lippe Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6893 A, C Konrad (SPD) . . . . . . . 6893 B, C Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Vorbereitungen für ein neues Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6893 D, 6894 A Dr. Arnold (CDU/CSU) . . . . . 6894 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) : Simultanzulassung der Rechtsanwälte bei Landgerichten und Oberlandesgerichten in Baden-Württemberg und Bayern Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 6894 A, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 6894 B, C Frage des Abg. Roser (CDU/CSU) : Eingaben zur Sexualstrafrechtsreform Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 6894 D, 6895 A, B, C, D, 6896 A Roser (CDU/CSU) . . . 6894 D, 6895 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6895 B Schlaga (SPD) . . . . . . . . 6895 B Ott (CDU/CSU) 6895 C Dr. de With (SPD) 6895 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6895 D Dr. Sperling (SPD) 6896 A Fragen des Abg. Löffler (SPD) : Vorschläge der „Verbraucherpolitischen Korrespondenz" zur Vermeidung der Auswirkungen des Schweinezyklus Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 6896 A, B, C Löffler (SPD) 6896 B, C Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit in der Landwirtschaft auf dem Gebiet der Produktion Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 6896 D Frage des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Langfristige Planung in der Rentenversicherung im Hinblick auf rückläufige Geburtenziffern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6897 C, D Geisenhofer (CDU/CSU) . . • . 6897 D Frage des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Finanzsituation der knappschaftlichen Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6898 A Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Steigende Kosten in der gesetzlichen Unfallversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6898 A Fragen des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden ohne Genehmigung des Aufsichtsamts — Festsetzung eines Kostenbetrags auf Grund der Reichsversicherungsordnung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6898 C, D, 6899 A Wawrzik (CDU/CSU) . . 6898 D, 6899 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 III Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Bemühungen der Bundesregierung zur Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik und -forschung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6899 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6899 D Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Schlechterstellung der in der Rentenversicherung der Arbeiter Versicherten in bezug auf die Förderung des Wohnungsbaues Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6900 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . 6900 B, C Gedenken an die Unterzeichnung des Statuts für den Europarat am 5. Mai 1949 Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 6900 C Erweiterung der Überweisung eines Gesetzentwurfs 6900 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971) (Drucksache VI/2117) — Erste Beratung —Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 6901 A, 6912 B Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 6904 D Wiefel (SPD) 6905 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 6907 B Wurbs (FDP) . . . . . . . . . 6908 C Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . 6909 D Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (CDU/CSU) (Drucksache VI/1860) — Erste Beratung — . . . . . 6914 C Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Graduiertenförderungsgesetz) (Drucksache VI/2118) — Erste Beratung — . . 6914 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (Drucksache VI/2122) — Erste Beratung — . . 6914 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Abg. Josten, Hirsch, Schmidt [Kempten], Dr. Kliesing [Honnef], Dr. Schmidt [Krefeld], Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/1586); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2138) — Zweite und dritte Beratung — Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6915 A Absetzung des Punktes 7 von der Tagesordnung 6915 C Nächste Sitzung 6915 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6917 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 172 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen VI/1586, VI/2138) . . 6917 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) betr. unterschiedliche Kostensteigerungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der EWG .. . . . . . . . 6918 Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ollesch (FDP) betr. Qualifikationsanforderungen für Berufskraftfahrer 6919 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Lehrlingsmangel 6919 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Empfehlung der Kultusministerkonferenz bezüglich der Fachhochschulreife für Wehrpflichtige 6919 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich des Fernlehrwesens 6920 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Bundesanteil an den Gesamtausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für das Bildungswesen 6920 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) betr. Angabe der in den Waschmitteln enthaltenen Phosphatmengen 6921 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Eröffnung der Laufbahnen des einfachen Beamtendienstes für qualifizierte Absolventen von Sonderschulen 6921 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr Begasung der Fuchsbaue zur Bekämpfung der Tollwut 6921 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pensky (SPD) betr. Vorschriften zur Bekämpfung der Milbenseuche der Bienen 6921 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Entschädigung der sog. Ostmüller . . . 6922 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) betr. Forschungsaufträge auf dem Gebiet der Kartoffelforschung . . . . . . . 6922 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Zahl der Jugendlichen, die eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragt haben, und Hinweise auf die Möglichkeiten der Gewährung dieser Beihilfen 6923 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Katzer (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über eine Kürzung der Bundeszuschüsse an die Krankenkassen für Mutterschutzaufwendungen . . . . 6923 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 6885 118. Sitzung Bonn, den 5. Mai 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 101. Sitzung, Seite 5874 A, Zeile 19 statt „sozialdemokratischen" : „sozialpolitischen" 115. Sitzung, Seite 6800 D, Zeile 18 statt „Ausschusses": „Außenministers" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adams * 7. 5. Dr. Aigner * 7. 5. Dr. Artzinger * 8. 5. Dr. Bach 7. 5. Bals ** 6. 5. Behrendt * 7. 5. Dr. von Bülow 6. 5. Dr. Burgbacher 5. 5. Buschfort 11. 5. Dasch 15. 5. Dr. Dittrich * 7. 5. Draeger ** 5. 5. Faller * 7. 5. Dr. Früh 6. 5. Gallus 6. 5. von Hassel 7. 5. Frau Herklotz 7. 5. Geldner 31.5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 5. Dr. Kempfler 7. 5. Dr. Klepsch ** 6. 5. Dr. Kreile 5. 5. Kriedemann * 7. 5. Lange * 7. 5. Lautenschlager * 7. 5. Lemmrich ** 6. 5. Lenze (Attendorn) ** 6. 5. Liehr 7. 5. Dr. Löhr * 15. 5. Lücker (München) * 7. 5. Meister * 7. 5. Memmel * 7. 5. Müller (Aachen-Land) * 7. 5. Dr. Müller-Emmert 7. 5. Frau Dr. Orth * 7. 5. Pöhler ** 6.5. Dr. Reinhard 14. 5. Richarts * 7. 5. Richter ** 6. 5. Rinderspacher ** 6. 5. Rollmann 18. 5. Schirmer 6. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 5. Dr. Schulz (Berlin) 7. 5. Seefeld * 7. 5. Simon 14. 5. Springorum * 7. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 7. 5. Stein (Honrath) 15. 5. Dr. Stoltenberg 7. 5. Strauß 12. 5. Werner * 7. 5. Wolfram * 7. 5. b) Urlaubsanträge Maucher 26. 6. Anlage 2 Umdruck 172 Änderungsantrag der Abgeordneten Josten, Hirsch, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Josten, Hirsch, Schmidt (Kempten), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Schmidt (Krefeld), Mertes und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes - Drucksachen VI/1586, VI/2138 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. § 46 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Folgende Nummer 3 wird angefügt: „3. Witwen verstorbener ehemaliger Kriegsgefangener, sofern sie keine neue Ehe eingegangen sind." b) Vor dem letzten Satz wird folgender Satz eingefügt: „Voraussetzung ist, daß der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat." Bonn, den 4. Mai 1971 Josten Dr. Kliesing (Honnef) Freiherr von Fircks Frau Klee Hirsch Schmidt (Kempten) 6918 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 27. April 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Bittelmann (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) 1. Es trifft zwar zu, daß die Kostensteigerungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der EWG unterschiedlich verlaufen. Die beigefügte Ubersicht zeigt, daß im letzten Jahr vor allem in Frankreich Maschinen und Futtermittel erheblich teurer geworden sind. Neueste Zahlen liegen mir für die übrigen Mitgliedstaaten bedauerlicherweise nicht vor. Auch verfüge ich nicht über eine auch nur annähernd vollständige Ubersicht über die jüngste Lohnentwicklung in der Gemeinschaft. 2. Leider ist es unmöglich, eine unterschiedliche Kostenentwicklung, wie sie den beigefügten Zahlen zu entnehmen ist, bei den Preisbeschlüssen des Ministerrats in vollem Umfang zu berücksichtigen, es sei denn, man ginge dazu über, die Preise für die einzelnen Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Höhe festzusetzen. 3. Wie Ihnen bekannt ist, hatte ich mich allerdings energisch dafür eingesetzt, eine noch stärkere Preisanhebung durchzusetzen, stieß hierbei jedoch auf den erbitterten Widerstand der übrigen Partner und der Kommission. Die anderen Mitgliedstaaten wollten vor allem eine Anhebung der Getreidepreise verhindern, da sie den Getreidepreis in erster Linie als Kostenfaktor für die Veredelungswirtschaft betrachten und nicht, wie die Bundesregierung, als Eckpreis für das Agrarpreisgefüge. *) Siehe 112. Sitzung Seite 6587 B Bonn, den 27. April 1971 Preisindex ausgewählter Betriebsmittel in der Landwirtschaft Veränderungen 1970 1) gegenüber 1969 in Prozent Bundesrepublik 2) Frankreich Italien Niederlande Belgien Luxemburg Düngemittel 1,6 — 1,1 — 1,0 3) — 0,4 • Pflanzenschutzmittel (chemische Erzeugnisse) E + 2,6 + 0,5 — 0,2 • Brenn- und Treibstoffe — Energie + 0,8 + 3,5 + 3,5 + 3,9 3) • • Maschinen und Geräte + 7,6 + 8,8 • + 5,1 • Futtermittel ± 0 + 8,3 + 5,7 3) + 3,1 • 1) Vorläufiges Ergebnis 2) Ohne Mehrwertsteuer 3) Nur Januar—September Anmerkung: Vergleich zwischen den EWG-Mitgliedstaaten nur bedingt möglich. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 6919 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal 30. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache VI/2113 Fragen A 2 und 3) : Trifft es zu, daß die Qualifikationsanforderungen für Berufskraftfahrer (Taxi, Bus etc.) in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, insbesondere auch im Hinblick auf die turnusmäßigen medizinischen Untersuchungen? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, darauf hinzuwirken, daß fur alle Berufskraftfahrer in der Bundesrepublik Deutschtand gleiche Voraussetzungen zur Berufsausbildung geschaften werden? Die Qualifikationsanforderungen für Berufskraftfahrer sind grundsätzlich bundeseinheitlich durch die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt. Die Einheitlichkeit der Anforderungen wird durch die erforderlichen Prüfungen der Fahrerlaubnisbewerber gewährleistet. Diese Prüfungen werden nach Richtlinien abgenommen, die von den zuständigen Obersten Bundes- und Landesbehörden 1970 gemeinsam erarbeitet worden sind. Die Richtlinien haben gegenüber den Ländern juristisch zwar nur Empfehlungscharakter. Deshalb ist eine unterschiedliche Handhabung möglich, in der Praxis spielen Abweichungen jedoch kaum eine Rolle. Wiederkehrenden ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchungen sind nach den Vorschriften des Straenverkehrsrechts nur die Omnibusfahrer unterworfen. Die Einheitlichkeit der grundsätzlichen Anforderungen ist durch die sog. Eignungsrichtlinien von 1969 sichergestellt. Das Problem der Berufsausbildung der Berufskraftfahrer ist bereits mehrmals zur Sprache gekommen. Meine Kollegen Dr. Arndt und Börner haben hierzu Stellung genommen und ich habe am 5. 2. 1971 eine Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger beantwortet. Die Bundesregierung hat dabei bereits deutlich gemacht, daß sie sich darum bemüht, eine Ausbildungsregelung für Berufskraftfahrer baldmöglichst zu finden, aber dabei auf nicht erwartete Schwierigkeiten gestoßen ist. Die Bundesregierung ist im Interesse einer breiten beruflichen Grundbildung und einer möglichst großen Mobilität der Arbeitskräfte bestrebt, die Ausbildungsgänge für Berufskraftfahrer soweit wie möglich gleich zu gestalten. Eine Spezialisierung wird jedoch nicht ganz vermieden werden können, soweit sie sich aus den spezifischen Anforderungen an die einzelnen Gruppen von Berufskraftfahrern ergibt. Zur Zeit wird die Anerkennung der Ausbildungsberufe „Lastkraftwagenfahrer" und „Personenkraftfahrer" vorbereitet. Nach Erlaß der entsprechenden Rechtsverordnungen besteht grundsätzlich für jeden die Möglichkeit, einen qualifizierten Ausbildungsabschluß als Berufskraftfahrer zu erwerben. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 30. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache V1/2113 Frage A 4) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um dem besonders im Handwerk immer stärker werdenden Lehrlingsmangel entgegenzutreten? Im Rahmen des angesprochenen Sachkomplexes hat die Bundesregierung bereits am 17. April 1970 eine Frage des Abgeordneten Geldner und am 24. März 1971 eine Frage des Abgeordneten Löffler beantwortet. Für den gegenwärtigen Lehrlingsmangel sind insbesondere die schwachen Geburtsjahrgänge bis Mitte der 50er Jahre ursächlich. Erst ab Mitte der 70er Jahre können wieder höhere Schulentlaßzahlen erwartet werden. Hinzu kommt der allgemein zu beobachtende Trend der steigenden Nachfrage nach weiterführender Bildung im Schul- und Hochschulbereich. So zeigen die Statistiken, daß 1950 71,3 % der 14jährigen die Volksschule besuchen, 1968 dagegen nur noch 45,1 %. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der 14jährigen Realschüler und Gymnasiasten von 13,6 auf 34,5 N. Diese steigende Nachfrage nach weiterführender Bildung trifft das Handwerk ebenso wie die Industrie. Dies ist übrigens nicht nur ein deutsches Problem; im internationalen Vergleich ist der Anteil der Jugendlichen, die eine Berufsausbildung zum Facharbeiter oder Gesellen anstreben, bei uns verhältnismäßig hoch. Die Attraktivität beruflicher Berufsbildungsgänge hängt entscheidend davon ab, ob und inwieweit es auch dem Handwerk gelingt, dem Fachkräftenachwuchs gute Ausbildungsleistungen und günstige berufliche Aufstiegschancen zu bieten. Das geht besonders bei kleinen und mittleren Ausbildungsbetrieben nicht ohne öffentliche Hilfe. Die Bundesregierung wird deshalb auch das Handwerk bei seinen Anstrengungen um eine verbesserte Berufsausbildung weiterhin unterstützen, wie sie schon in ihrem Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" und in den „Grundsätzen einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen" zum Ausdruck gebracht hat. Vorrangig sind dabei — die Entwicklung eines Schwerpunktprogramms für die Errichtung und den Ausbau überbetrieblicher Berufsbildungsstätten; - die Schaffung moderner Ausbildungsordnungen (z. B. durch Einführung der Stufenausbildung); - die Verbesserung der Qualifikation von Ausbildern und Ausbildungsberatern. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2113 Frage A 91) : 6920 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 12. März 1970, wonach für die während einer Übergangszeit dienenden Wehrpflichtigen die erhöhte Voraussetzung zum Besuch von Fachhochschulen entfallen soll, nicht durchführbar ist, weil es erwiesenermaßen für einen Studenten, der nur die Voraussetzungen für die Fachschule erworben hat, trotz Ergänzungslehrgängen nicht möglich ist, dem Unterricht an einer Fachhochschule zu folgen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Studenten zu helfen? Nach den Fachhochschulgesetzen der Länder ist für die Zulassung zum Studium an einer Fachhochschule grundsätzlich die Fachhochschulreife (soweit nicht die allgemeine Hochschulreife und eine praktische Ausbildung nachgewiesen werden) Voraussetzung. Die Fachhochschulreife wird erstmals im Sommer 1971 auch Absolventen von Fachoberschulen zuerkannt werden. Die Fachhochschulen werden deshalb erstmals zum Herbst 1971 ihr Lehrangebot auf Studienanfänger mit Fachhochschulreife erweitern können. Entsprechend wird auch erstmals zum Herbst 1971 Ziffer 1.3 der Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 12. März 1970 Bedeutung bekommen. Danach — und entsprechende Vorschriften bzw. Ermächtigungsnormen sind in die Landesgesetze aufgenommen worden — können in einer Übergangszeit Studienbewerber, die ihren Wehrdienst abgeleistet haben, auch unter den Voraussetzungen, die früher für Ingenieurschulen und vergleichbare Einrichtungen gegolten haben, zum Studium zugelassen werden; ihnen sollen dann im Rahmen des Studiums nach Möglichkeit Ergänzungskurse zum Ausgleich der Vorbildungsunterschiede angeboten werden. Solche Ergänzungskurse sind, weil sie nach dem Vorstehenden bisher noch nicht erforderlich waren, nach Kenntnis der Bundesregierung bisher auch noch nicht angeboten worden. Deshalb ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht erwiesen, daß diese Kurse ihren Zweck nicht erfüllen werden. Die Bundesregierung hält diese Ergänzungskurse für notwendig und begrüßt ihre Einrichtung. Sie wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, daß sie eingerichtet werden und ihren Zweck erfüllen. Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß auch im Rahmen der Vorarbeiten für einen Bildungsgesamtplan Ergänzungsveranstaltungen der Hochschulen zum Ausgleich von Studienvoraussetzungen, die bei Beginn des Studiums noch fehlen, vorgesehen sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2113 Frage A 94) : Gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen im Bereich des Fernlehrwesens zum Zwecke der Vermeidung privatwirtschaftlichen Mißbrauchs bzw. zur Absicherung der Interessierten zu ergreifen? Die Antwort ist „ja". Die Bundesregierung hat diese Absicht bereits dokumentiert. Der Absicherung von Fernunterrichtsteilnehmern dienen zur Zeit folgende Einrichtungen und Maßnahmen: 1. Die Zentralstelle für Fernunterricht der Länder, die unlängst ihre Arbeit zur Begutachtung von Fernkursen aufgenommen hat; 2. Das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung, das in Kürze mit der Überprüfung von Fernlehrgängen im berufsbildenden Bereich beginnen wird; 3. Die Überprüfung der Ordnungsgemäßheit von Fernlehrgängen in Fällen, in denen eine Befreiung von der Mehrwertsteuer beantragt wird; 4. Die Prüfung der Fernunterrichtsbedingungen durch die Bundesanstalt für Arbeit bei der Gewährung individueller Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz; 5. Bestimmung der Anforderungen, die die Bundeswehr beim Abschluß von Verträgen mit Fernlehrinstituten stellt. Außerdem ist im Entwurf eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes, der dem Deutschen Bundestag vorliegt, vor der Gewährung von Ausbildungsförderung an Fernunterrichtsteilnehmer die Prüfung des betreffenden Fernlehrangebots vorgesehen. Es ist zu hoffen, daß alle diese Einrichtungen und Maßnahmen künftig mißbräuchliche Praktiken privatwirtschaftlicher Fernlehrinstitute unterbinden helfen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2113 Fragen A 95 und 96) : Von welchem Bundesanteil an den Gesamtausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für das Bildungswesen in den Jahren 1972, 1973, 1974 und 1975 ist die Bundesregierung in der letzten Sitzung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung ausgegangen, wenn man die im Anschluß an diese Sitzung von Herrn Bundesminister Leussink genannten Gesamtbildungsausgaben von 35 Milliarden DM für 1972, 39,7 Milliarden DM für 1973, 45,4 Milliarden DM für 1974 und 51 Milliarden DM für 1975 zugrunde legt? Wie werden sich im Rahmen dieser Vorstellungen die Mittel für die allgemeine Forschungsförderung in den genannten Jahren verglichen mit den Haushaltsansätzen fur 1971 entwickeln? Zu 95) : Diese Frage wird Gegenstand von Verhandlungen sein, wenn Sachpläne und Kostenfolgen vorliegen, so daß die Deckungsfragen im Detail beraten werden können. Zu 96) : Der Finanzbedarf für die allgemeine Forschungsförderung ist in den Gesamtbildungsausgaben mit folgenden Beträgen enthalten: Mrd. DM in jeweiligen Preisen 1972 1,6 1973 1,9 1974 2,2 1975 2,4. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage A 11) : Gibt es eine Möglichkeit, Waschmittelhersteller dazu zu veranlassen, die in ihren Produkten verwandte Menge an Phosphat auf den Paketen anzugeben? Eine solche Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln könnte nötigenfalls durch Einführung einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht erfolgen, möglicherweise aber auch schon durch Absprachen mit der Industrie auf freiwilliger Basis. Eine Kennzeichnungspflicht für diese Produkte erscheint jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie alle Bestandteile eines Wasch- oder Reinigungsmittels und deren Anteilsmengen erfaßt. Die Bundesregierung wird prüfen lassen, ob eine solche Maßnahme im Hinblick auf Forderungen des Umweltschutzes notwendig erscheint und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, die nicht auf den Phosphatgehalt bei Waschmitteln allein beschränkt bleiben. Hinsichtlich Ersatz von Phosphaten in Wasch- und Reinigungsmitteln durch umweltfreundlichere Stoffe darf ich auf die Beantwortung der Frage 2 des Herrn Kollegen Dr. Gruhl in der Fragestunde der 75. Sitzung vom 4. November 1970 hinweisen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage A 21): Hält die Bundesregierung es für richtig, daß qualifizierte Absolventen von Sonderschulen keine den Volksschülern gleichartige Möglichkeit erhalten, die einfache Laufbahn im Bundesdienst anzutreten, und ist die Bundesregierung ggf. bereit, Maßnahmen zu treffen, damit dieser Mißstand beseitigt wird? Die Bundesregierung prüft z. Z., ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Absolventen von Sonderschulen in Laufbahnen des einfachen Beamtendienstes einzustellen. Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Burger in der Sitzung am 20. Januar 1971 ausgeführt habe, kommt es zunächst darauf an, ob Maßstäbe oder typisierende Merkmale ermittelt werden können, nach denen der Leistungsstand und die berufliche Leistungsfähigkeit von Sonderschülern bewertet und zu dem Bildungsstand von Hauptschülern in Beziehung gesetzt werden kann. Die Stellungnahme, die ich hierzu von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland erbeten habe, liegt noch nicht vor. Sie erfordert eingehendere Untersuchungen. Ich bin weiterhin um Förderung der Angelegenheit bemüht. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage A 42) : Hält die Bundesregierung die auf Grund der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut angeordnete Vergasung von Füchsen lür ein geeignetes und angemessenes Mittel zur Bekämpfung dieser Seuche? In dem seit über einem Jahrzehnt in der Bundesrepublik andauernden Tollwutseuchenzug sterben jährlich 3000 bis 4000 Tiere an Tollwut, etwa 20 % von ihnen sind Haustiere und 80 % Wild. Träger und Hauptverbreiter dieser stets tödlich verlaufenden Krankheit ist der Fuchs, auf diese Tierart entfallen etwa 65% aller Tollwutfälle. Die Bundesregierung sieht daher in einer Verdünnung der Fuchspopulation, die durch Begasung der Fuchsbaue und vermehrten Abschuß der Füchse erreicht werden soll, die einzige erfolgversprechende Maßnahme zur Unterbindung der ständigen Infektionsgefahren und damit Bekämpfung der Wildtollwut. Die Bundesregierung stützt sich hierbei auf Empfehlungen des Internationalen Tierseuchenamtes und der Weltgesundheitsorganisation, nach denen diese Maßnahmen auf Grund wissenschaftlicher Untersuchungen die zur Zeit allein geeigneten Methoden zur wirksamen Bekämpfung der Tollwut unter dem Wild sind. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vorn 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage A 43) : Entspricht es den Tatsachen, daß, wie die Zeitschrift „Die Biene" 3/71 berichtet, in einer neuen Verordnung zur Ablösung der bisherigen Verordnung zum Schutze gegen die bösartige Faulbrut und die Milbenseuche der Biene vom 28. Juli 1964 (BGBl. I S. 562) keine Vorschrift zur Bekämpfung der Milben- 6922 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 seuche vorgesehen ist und die Anzeigepflicht für die Milbenseuche aufgehoben wird, und gegebenenfalls welche Gründe sind hierfür ausschlaggebend? Es trifft zu, daß in dem derzeitigen Entwurf einer Verordnung zum Schutz gegen die bösartige Faulbrut und die Milbenseuche der Bienen keine Vorschriften zur Bekämpfung der Milbenseuche mehr vorhanden sind und auch die Anzeigepflicht für die Milbenseuche aufgehoben werden soll. Von der Mehrheit der wissenschaftlichen Sachverständigen wird die Meinung vertreten, daß im Grunde kein öffentliches Interesse an der Bekämpfung der Milbenseuche mehr besteht, da sie eine Faktorenkrankheit ist, die auf Grund der vorhandenen medikamentellen Behandlungsmöglichkeiten in zumutbarer Weise von jedem Bienenhalter eigenverantwortlich bekämpft werden kann. Zur Zeit wird zusammen mit allen einschlägigen Stellen geprüft, ob Vorschriften für das Verbringen von Bienenvölkern von einem Bundesland in das andere aufgenommen werden sollten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage A 44) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Entschädigung der sogenannten „Ostmüller", und sind Maßnahmen auf diesem Gebiet im Rahmen des Mühlensanierungsprogrammes getroffen worden? Dem Bundeskabinett liegt der Entwurf eines Mühlenstrukturgesetzes zur Entscheidung vor. Nach diesem Entwurf sollen auch Abfindungen an Ostmüller gezahlt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für diese Abfindungen wird ein Betrag von insgesamt bis zu 1 Million DM bereitgestellt. Finanziert werden die Abfindungen durch die Mühlenwirtschaft. Die näheren Einzelheiten werden durch Richtlinien geregelt. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bittelmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen A 46 und 47) : Kann die Bundesregierung Auskunft geben, welche Forschungsaufträge im Bereich Kartoffelforschung im Jahre 1971 erteilt werden und an welche Institutionen die Forschungsaufträge vergeben werden sollen? Kann die Bundesregierung mitteilen, ob und wann die Bundesforschungsanstalt in Detmold mit den Arbeiten im Bereich Kartoffelforschung beginnen wird, wie in Beantwortung der Anfrage A 98 (Drucksache VI/525; Stenographischer Bericht über die 41. Sitzung am 20. März 1970, Seite 2082) durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angekündigt wurde? Die Bundesregierung hat im Jahre 1971 8 Forschungsaufträge zum Komplex Kartoffelforschung erteilt. Hierfür sind 327 840 DM bereitgestellt worden. Die Einzelvorhaben und die daran beteiligten Institute sind folgende: Titel: Institut vom BML gefördert 1. Versuche zur Sortendiagnose, insbesondere von Kartoffeln Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Braunschweig 2. Rattle-Virus bei Kartoffeln Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Braunschweig 3. Erarbeitung von Methoden und Untersuchung der Lagerfähigkeit von KartoffelNeuzuchtstämmen in Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. — Versuchsstation Dethlingen, Dethlingen modernen Lagereinrichtungen 4. Untersuchungen über Institut für Pflanzenbau Lagerfäulen der Kartoffel (Auftreten, Biologie, Sanierung und und Saatgutforschung Bekämpfung einschl. der Forschungsanstalt Resistenzzüchtung) für Landwirtschaft, BraunschweigVölkenrode 5. Untersuchungen zur Bayerische Landessaatzuchtanstalt Weihenstephan, genetischen Streubreite des Gehaltes an reduzierenden Zuckern und deren Reaktion auf unterschiedliche Lagerungstemperaturen im Kulturkartoffelsortiment Freising 6. Untersuchungen zum Bayerische Landesanstalt für Bodenkultur, Pflanzenbau und Pflanzenschutz, Komplex der Rhizoctoniakrankheit München 7. Erstellung von Zuchteltern mit umfassender Resistenz gegen die Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung, Köln-Vogelsang Rassen des Kartoffelnematoden vom BMBW gefördert Bundesforschungsanstalt für Lebensmittelfrischhaltung, 8. Strahlenkonservierung Karlsruhe von Kartoffeln (Projekt Strahlentechnik) Einige weitere Vorhaben befinden sich noch in Bearbeitung. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin die Absicht, wie bereits in Beantwortung der Anfrage Nr. 98 vom 20. März 1970 durch das BML angekündigt wurde, in der Bundesforschungsanstalt für Ge- Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 6923 treideverarbeitung in Detmold einen Arbeitsbereich für „Chemisch-technologische Untersuchungen der Kartoffeln für die industrielle Verarbeitung zu Lebensmitteln" zu schaffen. Die Bundesregierung strebt an, die Untersuchungen im Jahre 1972 aufzunehmen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2132 Fragen A 48 und 49) : Wie viele Jugendliche stehen seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes in einem Lehrverhältnis, und wie viele haben eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragt? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Möglichkeiten der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfen ausreichend bekannt sind, und denkt sie daran, die Möglichkeiten der Ausbildungsbeihilfen zur Berufsausbildung in ähnlicher Weise zu publizieren wie die Ausbildungsförderungsmöglichkeiten für Schüler und Studenten? Seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes am 1. Juli 1969 stehen durchschnittlich rd. 1,4 Millionen Jugendliche in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. In der Zeit vom 1. Juli 1969 bis 31. März 1971 haben insgesamt 333 540 Jugendliche, das sind rd. 24 % der Auszubildenden, eine Berufsausbildungsbeihilfe aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit beantragt. Auf die Möglichkeiten, diese Ausbildungsbeihilfen zu erhalten, werden die Berufsanwärter von den Arbeitsämtern bei deren Maßnahmen zur Berufsaufklärung, insbesondere in den Schulen sowie anläßlich der beruflichen Einzelberatung, hingewiesen. Dabei wird u. a. auch ein Faltblatt ausgehändigt, das über die von der Bundesanstalt gewährten Beihilfen Auskunft gibt. Zu einer derartigen individuellen Unterrichtung ist die Bundesanstalt im übrigen gesetzlich verpflichtet (§ 28 AFG). Da es sich allerdings nicht ausschließen läßt, daß die Förderungsmöglichkeiten im Einzelfalle nicht bekanntwerden, wurde bereits im Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" angekündigt, daß die Bundesregierung eine Broschüre zur Berufsausbildung herausgeben wird, in der auch die Formen der Ausbildungsförderung dargestellt werden sollen. Die Broschüre soll im Sommer dieses Jahres fertiggestellt sein. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen A 53 und 54) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach innerhalb der Bundesregierung Überlegungen angestellt werden, die Bundeszuschüsse an die Krankenkassen für Mutterschutzaufwendungen zu verschlechtern? Ist an eine vollständige Streichung oder an eine Kürzung und gegebenenfalls in welchem Umfang gedacht? Sie wissen, daß Vorarbeiten für die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung eingeleitet worden sind. Dabei ist, wie stets in solchen Fällen, eine Reihe von verschiedenen Alternativen ins Gespräch gebracht worden. Aus diesen Vorarbeiten können aber für die Sache selbst noch keine endgültigen Schlüsse abgeleitet werden. Entscheiden wird die Bundesregierung im Rahmen der Anpassung und Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 1972 bis 1975. Das wird nach der Sommerpause des Parlaments der Fall sein.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Lauritz Lauritzen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den einleitenden Ausführungen des Herrn Kollegen Mick hatte ich eigentlich angenommen, Herr Erpenbeck werde sich auf demselben Niveau halten. Ich bin sehr enttäuscht, Herr Erpenbeck, daß Sie hier in einer öffentlichen Sitzung des Bundestages von Gerüchten Gebrauch machen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das finde ich unverantwortlich. Ich weise diese Unterstellungen ganz entschieden zurück. Das ist nicht die Basis, auf der Herr Mick und ich miteinander verhandeln wollen. So geht es nicht, Herr Erpenbeck. Das sind Vergiftungen, die vielleicht in einem Wahlkampf vorkommen können — ich vermeide sie auch dort —; aber ins Parlament gehören sie nicht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Herr Erpenbeck: Wie können Sie sich hier hinstellen und sagen, für 75 % der Bevölkerung würden Erwartungen erweckt, die nicht erfüllt werden könnten? Haben Sie nicht nachgerechnet, daß die Erhöhung der Einkommensgrenze den Bevölkerungskreis nicht größer zieht, als er 1957 unter ganz anderen Einkommensverhältnissen war?

    (Sehr richtig! und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das ist doch das Entscheidende. Das haben Sie völlig übersehen oder nicht sagen wollen. So können wir nicht miteinander diskutieren.

    (Abg. Erpenbeck: Damals waren ganz andere Voraussetzungen!)

    — Nein, das stimmt eben nicht. Die Einkommensentwicklungen sind über die Einkommensgrenze von 1957 hinweggegangen. Wir passen die Grenze jetzt wieder an und kommen auf keinen höheren Prozentsatz als 1957. Wollen Sie das bitte einmal nachrechnen.
    Ich möchte noch einmal den Versuch unternehmen, die Entwicklung der Bewilligungen und der Fertigstellungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau darzulegen und auf die Gründe dafür hinzuweisen. Ich weiß, daß es dabei wieder große Unruhe im Hause geben wird, und werde mich deshalb bemühen, in gedämpfter Tonart anzufangen.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Der Lücke-Plan sah im Haushalt 1957 700 Millionen DM für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vor.

    (Abg. Müller [Berlin] : Mit den Mitteln allein ist es doch nicht getan!Abg. Baier: Die alte Tour! Hier interessieren die Wohnungen! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU.)

    — Jetzt geht es ja schon wieder los. Das, was Ihnen nicht paßt, wollen Sie nicht hören, um dann verkaufen Sie Geschichten, die einfach nicht richtig sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU. — Abg. Müller [Berlin] : Das ist doch keine Logik! Wenn ich höhere Preise zahlen muß, muß ich auch mehr Mittel einsetzen!)

    — Ihr Einwand geht völlig an der Sache vorbei; aber das wollen Sie ja, weil Sie vermeiden wollen, daß ich etwas sage, was Ihnen nicht gefällt.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Müller [Berlin].)

    — Sie werden mich nicht daran hindern, das zu sagen, was ich sagen will.

    (Abg. Vogel: Es will Sie ja keiner hindern! — Abg. Baier: Jeder blamiert sich so gut er kann!)

    Die 700 Millionen DM sind Jahr für Jahr um 70 Millionen DM verringert worden, und man wäre 1967 bei Null angekommen, wenn wir uns nicht entschieden dagegen zur Wehr gesetzt hätten. Wir sind bei 150 Millionen DM gelandet. Das war der LückePlan.

    (Abg. Müller [Berlin] : Das ist doch nicht zu glauben!)

    Es ist nicht zu bestreiten, daß das Tief der Förderung des Wohnungsbaus durch Bundesmittel im Jahre 1966 lag. Damals betrug der Bundesanteil 8 %. Wissen Sie, was das bedeutet, meine Damen und Herren von der Opposition? — Von 12 Wohnungen, die im Jahre 1966 mit öffentlichen Mitteln des Bundes und der Länder gefördert worden sind, haben die Länder elf Wohnungen und hat der Bund



    Bundesminister Dr. Lauritzen
    eine Wohnung gefördert! So weit waren wir 1966 abgesunken.
    Nun ist es doch ein Gedankenfehler, anzunehmen, daß sich das Tief in der Förderung im selben Jahr in einem Tief in der Fertigstellung auswirkt. Das Tief in der Fertigstellung tritt ein oder zwei oder drei Jahre später ein. Das weiß jeder, der mit Wohnungsbau zu tun hat. Wenn ich heute Gelder zur Verfügung stelle, werden die Wohnungen im nächsten oder übernächsten Jahr fertig. Das heißt also, dieses Tief in der Wohnungsbauförderung des Bundes hätte 1967 oder 1968 auftreten müssen.

    (Abg. Baier meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    - Herr Baier, lassen Sie mich das einmal im Zusammenhang vortragen. Nachher können Sie meinetwegen eine Frage von zehn Minuten stellen. Jetzt möchte ich die Zwischenfrage nicht zulassen. Sie müssen das, was ich zu sagen habe, endlich einmal hören. Glauben wollen Sie es ja sowieso nicht, und wissen wollen Sie es auch nicht.

    (Abg. Baier: Das haben wir schon so oft gehört!)

    - Nun seien Sie einmal friedlich, Herr Baier!
    Dieses Tief des Jahres 1966 in der Finanzierung des Bundes hat sich deswegen 1967 und 1968 in den Fertigstellungen nicht niedergeschlagen, weil wir mit den Konjunkturprogrammen der Bundesregierung erhebliche Mittel in den Wohnungsbau gepumpt und weil die Länder zunächst das Fehlen der Bundesmittel ausgeglichen haben. Das hat sich dann in die Jahre 1969 und 1970 verlagert. Deswegen — das ist nicht zu bestreiten ist im Jahre 1970 ein Tief entstanden.

    (Abg. Baier: Also!)

    Es resultierte aus dem Rückgang der Bundesmittel
    und aus der Tatsache, daß die Länder diesen Rückgang über die Jahre nicht haben auffangen können.
    Daraus ziehe ich die Konsequenz: Wir können die Lage nur verbessern, wenn wir mehr Bundesmittel in den Wohnungsbau hineinstecken. Deswegen auch das langfristige Wohnungsbauprogramm. Daß dieses Mehr an Mitteln im Jahre 1970 nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, ist von diesem Platz auch im Jahre 1970 von mir ausdrücklich gesagt worden. Wir konnten doch angesichts der gegebenen Konjunktursituation im Jahre 1970 nicht mit einem so großen Volumen des Wohnungsbaus in den Markt gehen. Das kann doch niemand bestreiten.

    (Abg. Vogel: Wann wird es denn besser?)

    — In diesem Jahr stehen doch erheblich mehr Mittel für den Wohnungsbau zur Verfügung. Die Steigerung der Mittel von nahezu 40 % im Haushalt bedeutet, daß der Bundesanteil an der Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus von 8% im Jahre 1966 auf 40 % im Jahre 1971 ansteigt. Ich meine, das ist eine gute Leistung, die gar nicht einfach zu erbringen war. Es erfordert schon einige Überzeugungskraft und einige Anstrengungen, dieses Mehr an
    Mitteln dem Bundesfinanzminister abzuringen. Ich bin froh, daß das erreicht worden ist.

    (Abg. Ott: Bei höheren Baukosten!)

    — Zu den höheren Baukosten will ich Ihnen einmal etwas sagen, meine Damen und Herren.

    (Abg. Baier: Lieber nicht! — Abg. Ott: Höhere Zinsen!)

    — Die Zinsentwicklung ist ja rückläufig, wie Sie sehen.
    Ich bin etwas überrascht über Äußerungen aus der Bauwirtschaft in der letzten Zeit. Der genannte Satz von 15 °/o stimmt nicht mit den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes überein. Ich empfinde es als eine schlechte Praxis, daß Vertreter der Verbände die zu erwartenden Preiserhöhungen schon vorher in der Öffentlichkeit ankündigen, um damit anscheinend so etwas wie eine Quasi-Legitimation für solche Preiserhöhungen zu schaffen. Das ist nach meiner Meinung eine ganz bedenkliche Politik.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]: Da ist System dahinter!)

    Nun zu dem Programm selber. Herr Erpenbeck, Sie sind mit den Zahlen sehr großspurig umgegangen. Ich habe festgestellt, daß im Jahre 1970 etwa 150 000 bis 160 000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau fertiggestellt wurden. Die endgültigen Zahlen liegen uns noch nicht vor. Ich habe Ihnen gesagt, daß das Regionalprogramm 50 000 Wohnungen und das Intensivprogramm 25 000 Wohnungen umfaßt. Wenn ich diese Wohnungen zu den 150 000 Wohnungen hinzuzähle, komme ich auf 225 000 Wohnungen. Damit liege ich genau in der Mitte dessen, was ich als Zielprojektion angegeben habe: 200 000 bis 250 000 Wohnungen. Daß die Länder das Intensivprogramm nicht bis zu einer Größenordnung von 50 000 Wohnungen mitgemacht haben, ist einfach darin begründet, daß sie sich nicht in der Lage sahen, den auf sie dann entfallenden Länderanteil aufzubringen. Dies hat sich in der Auseinandersetzung mit den Ländern herausgestellt.

    (Abg. Erpenbeck: In dieser Hinsicht gibt es keine Meinungsverschiedenheit zwischen uns!)

    — Die Zahl der Wohnungen liegt doch aber genau in der Mitte dessen, was ich als Rahmen in der Zielprojektion langfristig ansteuere. Es scheint mir ein ganz gutes Ergebnis zu sein, wenn ich es im ersten Jahr, im Jahre 1971, erreiche, auf 225 000 Wohnungen — die Zielprojektion war, wie gesagt, 200 000 bis 250 000 Wohnungen — zu kommen.

    (Abg. Erpenbeck: Dann gratulieren wir Ihnen!)

    — Das klang bei Ihnen eben anders, als Sie hier gesprochen haben.

    (Abg. Baier: Wir sind skeptisch, Herr Minister! Das ist doch kein Wunder!)

    — Das ist Ihr gutes Recht.
    Herr Erpenbeck, was das Regionalprogramm angeht, so beurteile ich die Dinge aus zwei Gründen ganz anders. Wir fördern mit dem Regionalpro-



    Bundesminister Dr. Lauritzen
    gramm die Wohnungsversorgung von Bevölkerungsgruppen, die bisher nicht zum Zuge gekommen sind, weil sie genau zwischen dem Förderungsrahmen des sozialen Wohnungsbaus und den Bedingungen des freifinanzierten Wohnungsbaus lagen. Auf diese große Breite der Einkommensgruppen wird jetzt das Regionalprogramm abgestellt. Die Einkommensgrenze ist um 40% erhöht worden, um auch für diese Bevölkerungsgruppen ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wobei sich ja insbesondere bei dieser Förderungsform und dieser Förderungsmethode, die wir vorgesehen haben, Eigentumsmaßnahmen anbieten.
    Ich glaube, es wird über das, was sonst noch hier gesprochen worden ist, im Ausschuß noch manches zu sagen sein. Wenn Sie in diesem Gesetzentwurf Zahlen vermissen, so möchte ich Ihnen dazu sagen, ich halte es bei der mittelfristigen Finanzplanung, wie diese Bundesregierung sie handhabt, nicht für richtig, feste Zahlen in die Gesetze zu übernehmen, sondern den Förderungsrahmen im jährlichen Haushaltshaltsplan festzulegen und in der mittelfristigen Finanzplanung so flexibel zu bleiben, daß wir auch einmal über anfänglich festgelegte Zahlen hinausgehen können. Ich warne unter Hinweis auf das Zweite Wohnungsbaugesetz mit 700 Millionen DM Anfangsbetrag und degressiver Gestaltung, eine solche Regelung noch einmal wiederholen zu wollen. Einen Finanzminister dafür zu gewinnen, daß er auf Jahre hinaus in einem Gesetz einen festen Rahmen akzeptiert, wird sehr schwierig sein. Wir müssen also in der mittelfristigen Finanzplanung elastisch bleiben, um auch die Möglichkeit zu haben, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, mit höheren Mitteln in den Wohnungsbau hineinzugehen.
    Lassen Sie mich noch etwas zu einem Hinweis sagen, der nach meiner Meinung etwas mißverstanden worden ist. Es ist sehr viel über die Eilbedürftigkeit dieses Gesetzentwurfes gesprochen worden. Ich war der Meinung, solange wir nicht mit den Ländern die Details des langfristigen Wohnungsbauprogramms im einzelnen festgelegt haben, sollte ich nicht vor den Bundestag treten und ihm sagen, wie die gesetzliche Regelung aussehen muß. Davon hing es ab. Das andere ist: Es ist ja nichts Ungewöhnliches, wenn ein Gesetz einmal eilbedürftig ist; nur war meine Bitte, diese Eilbedürftigkeit zu akzeptieren, weder als Pression noch als ein Appell gedacht. Es ist mir nur aufgefallen, daß Sie so lange darüber gesprochen haben. Welchen Grund das haben mag, kann ich allerdings nicht feststellen. Ich wäre Ihnen trotzdem dankbar, wenn wir dieses Gesetz bald hätten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen als federführenden Ausschuß und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr die Punkte 3 bis 5 der Tagesordnung auf:
3. Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen
— Drucksache VI/ 1860 —4. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Graduiertenförderungsgesetz)

— Drucksache VI/2118 —5. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem spanischen Staat
— Drucksache VI/2122 —
Es handelt sich um von Mitgliedern des Hauses und von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwürfe. Wird das Wort zu diesen Punkten gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Die Überweisungsvorschläge des Ältestenrates ersehen Sie aus der Tagesordnung. Ist das Haus mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Das ist der Fall, dann ist so beschlossen.
Damit ist überwiesen
der Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft — federführend —, den Innenausschuß — mitberatend — sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung;
der Entwurf eines Graduiertenförderungsgesetzes an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft — federführend —, den Innenausschuß — mitberatend — sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung;
der Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschalnd und dem Spanischen Staat an den Ausschuß für Wirtschaft.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Josten, Hirsch, Schmidt (Kempten), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Schmidt (Krefeld), Mertes und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur .nderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes
— Drucksache VI/ 1586 -
Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache VI/2138 —
Berichterstatter: Abgeordneter Freiherr von Fircks

(Erste Beratung 87. Sitzung)

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? Das ist nicht der Fall. Wortmeldungen aus dem Hause liegen nicht vor.



Vizepräsident Dr. Schmid
Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe Artikel I auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 172 *) vor. Wird er begründet? — Herr Kollege Josten, bitte, walten Sie Ihres Amtes als Begründer dieses Antrags.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johann Peter Josten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beratungen im Innenausschuß haben beim Entwurf einer Fünften Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz zu einem einstimmigen Beschluß geführt.
    Es war sicher nicht ,die Schuld des Vorsitzenden, unseres Kollegen Schäfer, sondern in diesem Falle, Herr Kollege Schäfer, war uns ein Fehler unterlaufen, so daß jetzt ein Passus mit diesem Änderungsantrag geändert werden soll. Heute morgen wurde schon richtig darauf hingewiesen, daß die Nr. 3, in der es heißt:
    Witwen verstorbener ehemaliger Kriegsgefangener, sofern sie keine neue Ehe eingegangen sind.
    praktisch doppelt gedruckt ist. Entscheidend aber geht es um den Antrag unter b des Umdrucks 172:
    Vor dem letzten Satz wird folgender Satz eingefügt:
    „Voraussetzung ist, daß der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
    Ich bitte Sie, diesem interfraktionellen Ändeungsantrag einer Gruppe von Abgeordneten zuzustimmen. Er will lediglich eine Ausweitung vermeiden. Auf Einzelheiten brauche ich hier nicht näher einzugehen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.