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    Deutscher Bundestag 118. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6885 A Fragestunde (Drucksachen VI/2132, V1/2143) Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Feststellung des Hauptverbandes der deutschen Bauindustrie betr. Massenentlassungen im deutschen Straßenbau Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 6885 B, D, 6886 A, B, C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 6885 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6886 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6886 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 6886 C Frage des Abg. Dr. Enders (SPD) : Termin der mündlichen Reifeprüfung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6886 D, 6887 A Dr. Enders (SPD) . . . . 6886 D, 6887 A Frage des Abg. Flämig (SPD) : Berufung der Mitglieder des Wissenschaftsrates der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Gemeinschaften (Ispra) Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6887 B, C Flämig (SPD) . . . . . . . . 6887 B, C Fragen der Abg. Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) : Ermittlung des Bedarfs an Akademikern nach einzelnen Wissensgebieten und Berufssparten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6887 D, 6888 A, B, C Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 6888 A, B Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 6888 C Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Beseitigung des Lehrermangels Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6888 D, 6889 A, B Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (CDU/CSU) 6889 A Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Erlaß der Durchführungsverordnungen zum Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6889 C, D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 6889 C, D Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Absenken des Wasserspiegels von Stauseen durch Elektrizitätswerke Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6890 A, B, C Dr. Evers (CDU/CSU) 6890 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Frage des Abg. Bay (SPD) : Umweltschäden als Folge unterirdischer Lagerung von Industrieabfällen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6890 D, 6891 A Bay (SPD) . . . . . . . . . . 6891 A Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Erwerb einer doppelten Staatsangehörigkeit durch Gastarbeiter Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6891 B C, 6892 A, B Dr. Slotta (SPD) 6891 C, D Sieglerschmidt (SPD) . . . . . 6891 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6892 A Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 6892 B Fragen des Abg. Wittmann (SPD) : Beschränkung der Verwendung von Einwegflaschen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6892 C, D Wittmann (SPD) . . . . . . . 6892 D Frau von Bothmer (SPD) . . . . 6892 D Frage des Abg. Konrad (SPD) : Einleitung von Quecksilber in die Lippe Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6893 A, C Konrad (SPD) . . . . . . . 6893 B, C Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Vorbereitungen für ein neues Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6893 D, 6894 A Dr. Arnold (CDU/CSU) . . . . . 6894 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) : Simultanzulassung der Rechtsanwälte bei Landgerichten und Oberlandesgerichten in Baden-Württemberg und Bayern Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 6894 A, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 6894 B, C Frage des Abg. Roser (CDU/CSU) : Eingaben zur Sexualstrafrechtsreform Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 6894 D, 6895 A, B, C, D, 6896 A Roser (CDU/CSU) . . . 6894 D, 6895 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6895 B Schlaga (SPD) . . . . . . . . 6895 B Ott (CDU/CSU) 6895 C Dr. de With (SPD) 6895 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6895 D Dr. Sperling (SPD) 6896 A Fragen des Abg. Löffler (SPD) : Vorschläge der „Verbraucherpolitischen Korrespondenz" zur Vermeidung der Auswirkungen des Schweinezyklus Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 6896 A, B, C Löffler (SPD) 6896 B, C Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit in der Landwirtschaft auf dem Gebiet der Produktion Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 6896 D Frage des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Langfristige Planung in der Rentenversicherung im Hinblick auf rückläufige Geburtenziffern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6897 C, D Geisenhofer (CDU/CSU) . . • . 6897 D Frage des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Finanzsituation der knappschaftlichen Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6898 A Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Steigende Kosten in der gesetzlichen Unfallversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6898 A Fragen des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden ohne Genehmigung des Aufsichtsamts — Festsetzung eines Kostenbetrags auf Grund der Reichsversicherungsordnung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6898 C, D, 6899 A Wawrzik (CDU/CSU) . . 6898 D, 6899 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 III Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Bemühungen der Bundesregierung zur Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik und -forschung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6899 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6899 D Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Schlechterstellung der in der Rentenversicherung der Arbeiter Versicherten in bezug auf die Förderung des Wohnungsbaues Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6900 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . 6900 B, C Gedenken an die Unterzeichnung des Statuts für den Europarat am 5. Mai 1949 Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 6900 C Erweiterung der Überweisung eines Gesetzentwurfs 6900 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971) (Drucksache VI/2117) — Erste Beratung —Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 6901 A, 6912 B Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 6904 D Wiefel (SPD) 6905 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 6907 B Wurbs (FDP) . . . . . . . . . 6908 C Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . 6909 D Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (CDU/CSU) (Drucksache VI/1860) — Erste Beratung — . . . . . 6914 C Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Graduiertenförderungsgesetz) (Drucksache VI/2118) — Erste Beratung — . . 6914 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (Drucksache VI/2122) — Erste Beratung — . . 6914 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Abg. Josten, Hirsch, Schmidt [Kempten], Dr. Kliesing [Honnef], Dr. Schmidt [Krefeld], Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/1586); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2138) — Zweite und dritte Beratung — Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6915 A Absetzung des Punktes 7 von der Tagesordnung 6915 C Nächste Sitzung 6915 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6917 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 172 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen VI/1586, VI/2138) . . 6917 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) betr. unterschiedliche Kostensteigerungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der EWG .. . . . . . . . 6918 Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ollesch (FDP) betr. Qualifikationsanforderungen für Berufskraftfahrer 6919 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Lehrlingsmangel 6919 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Empfehlung der Kultusministerkonferenz bezüglich der Fachhochschulreife für Wehrpflichtige 6919 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich des Fernlehrwesens 6920 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Bundesanteil an den Gesamtausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für das Bildungswesen 6920 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) betr. Angabe der in den Waschmitteln enthaltenen Phosphatmengen 6921 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Eröffnung der Laufbahnen des einfachen Beamtendienstes für qualifizierte Absolventen von Sonderschulen 6921 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr Begasung der Fuchsbaue zur Bekämpfung der Tollwut 6921 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pensky (SPD) betr. Vorschriften zur Bekämpfung der Milbenseuche der Bienen 6921 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Entschädigung der sog. Ostmüller . . . 6922 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) betr. Forschungsaufträge auf dem Gebiet der Kartoffelforschung . . . . . . . 6922 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Zahl der Jugendlichen, die eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragt haben, und Hinweise auf die Möglichkeiten der Gewährung dieser Beihilfen 6923 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Katzer (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über eine Kürzung der Bundeszuschüsse an die Krankenkassen für Mutterschutzaufwendungen . . . . 6923 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 6885 118. Sitzung Bonn, den 5. Mai 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 101. Sitzung, Seite 5874 A, Zeile 19 statt „sozialdemokratischen" : „sozialpolitischen" 115. Sitzung, Seite 6800 D, Zeile 18 statt „Ausschusses": „Außenministers" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adams * 7. 5. Dr. Aigner * 7. 5. Dr. Artzinger * 8. 5. Dr. Bach 7. 5. Bals ** 6. 5. Behrendt * 7. 5. Dr. von Bülow 6. 5. Dr. Burgbacher 5. 5. Buschfort 11. 5. Dasch 15. 5. Dr. Dittrich * 7. 5. Draeger ** 5. 5. Faller * 7. 5. Dr. Früh 6. 5. Gallus 6. 5. von Hassel 7. 5. Frau Herklotz 7. 5. Geldner 31.5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 5. Dr. Kempfler 7. 5. Dr. Klepsch ** 6. 5. Dr. Kreile 5. 5. Kriedemann * 7. 5. Lange * 7. 5. Lautenschlager * 7. 5. Lemmrich ** 6. 5. Lenze (Attendorn) ** 6. 5. Liehr 7. 5. Dr. Löhr * 15. 5. Lücker (München) * 7. 5. Meister * 7. 5. Memmel * 7. 5. Müller (Aachen-Land) * 7. 5. Dr. Müller-Emmert 7. 5. Frau Dr. Orth * 7. 5. Pöhler ** 6.5. Dr. Reinhard 14. 5. Richarts * 7. 5. Richter ** 6. 5. Rinderspacher ** 6. 5. Rollmann 18. 5. Schirmer 6. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 5. Dr. Schulz (Berlin) 7. 5. Seefeld * 7. 5. Simon 14. 5. Springorum * 7. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 7. 5. Stein (Honrath) 15. 5. Dr. Stoltenberg 7. 5. Strauß 12. 5. Werner * 7. 5. Wolfram * 7. 5. b) Urlaubsanträge Maucher 26. 6. Anlage 2 Umdruck 172 Änderungsantrag der Abgeordneten Josten, Hirsch, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Josten, Hirsch, Schmidt (Kempten), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Schmidt (Krefeld), Mertes und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes - Drucksachen VI/1586, VI/2138 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. § 46 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Folgende Nummer 3 wird angefügt: „3. Witwen verstorbener ehemaliger Kriegsgefangener, sofern sie keine neue Ehe eingegangen sind." b) Vor dem letzten Satz wird folgender Satz eingefügt: „Voraussetzung ist, daß der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat." Bonn, den 4. Mai 1971 Josten Dr. Kliesing (Honnef) Freiherr von Fircks Frau Klee Hirsch Schmidt (Kempten) 6918 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 27. April 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Bittelmann (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) 1. Es trifft zwar zu, daß die Kostensteigerungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der EWG unterschiedlich verlaufen. Die beigefügte Ubersicht zeigt, daß im letzten Jahr vor allem in Frankreich Maschinen und Futtermittel erheblich teurer geworden sind. Neueste Zahlen liegen mir für die übrigen Mitgliedstaaten bedauerlicherweise nicht vor. Auch verfüge ich nicht über eine auch nur annähernd vollständige Ubersicht über die jüngste Lohnentwicklung in der Gemeinschaft. 2. Leider ist es unmöglich, eine unterschiedliche Kostenentwicklung, wie sie den beigefügten Zahlen zu entnehmen ist, bei den Preisbeschlüssen des Ministerrats in vollem Umfang zu berücksichtigen, es sei denn, man ginge dazu über, die Preise für die einzelnen Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Höhe festzusetzen. 3. Wie Ihnen bekannt ist, hatte ich mich allerdings energisch dafür eingesetzt, eine noch stärkere Preisanhebung durchzusetzen, stieß hierbei jedoch auf den erbitterten Widerstand der übrigen Partner und der Kommission. Die anderen Mitgliedstaaten wollten vor allem eine Anhebung der Getreidepreise verhindern, da sie den Getreidepreis in erster Linie als Kostenfaktor für die Veredelungswirtschaft betrachten und nicht, wie die Bundesregierung, als Eckpreis für das Agrarpreisgefüge. *) Siehe 112. Sitzung Seite 6587 B Bonn, den 27. April 1971 Preisindex ausgewählter Betriebsmittel in der Landwirtschaft Veränderungen 1970 1) gegenüber 1969 in Prozent Bundesrepublik 2) Frankreich Italien Niederlande Belgien Luxemburg Düngemittel 1,6 — 1,1 — 1,0 3) — 0,4 • Pflanzenschutzmittel (chemische Erzeugnisse) E + 2,6 + 0,5 — 0,2 • Brenn- und Treibstoffe — Energie + 0,8 + 3,5 + 3,5 + 3,9 3) • • Maschinen und Geräte + 7,6 + 8,8 • + 5,1 • Futtermittel ± 0 + 8,3 + 5,7 3) + 3,1 • 1) Vorläufiges Ergebnis 2) Ohne Mehrwertsteuer 3) Nur Januar—September Anmerkung: Vergleich zwischen den EWG-Mitgliedstaaten nur bedingt möglich. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 6919 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal 30. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache VI/2113 Fragen A 2 und 3) : Trifft es zu, daß die Qualifikationsanforderungen für Berufskraftfahrer (Taxi, Bus etc.) in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, insbesondere auch im Hinblick auf die turnusmäßigen medizinischen Untersuchungen? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, darauf hinzuwirken, daß fur alle Berufskraftfahrer in der Bundesrepublik Deutschtand gleiche Voraussetzungen zur Berufsausbildung geschaften werden? Die Qualifikationsanforderungen für Berufskraftfahrer sind grundsätzlich bundeseinheitlich durch die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt. Die Einheitlichkeit der Anforderungen wird durch die erforderlichen Prüfungen der Fahrerlaubnisbewerber gewährleistet. Diese Prüfungen werden nach Richtlinien abgenommen, die von den zuständigen Obersten Bundes- und Landesbehörden 1970 gemeinsam erarbeitet worden sind. Die Richtlinien haben gegenüber den Ländern juristisch zwar nur Empfehlungscharakter. Deshalb ist eine unterschiedliche Handhabung möglich, in der Praxis spielen Abweichungen jedoch kaum eine Rolle. Wiederkehrenden ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchungen sind nach den Vorschriften des Straenverkehrsrechts nur die Omnibusfahrer unterworfen. Die Einheitlichkeit der grundsätzlichen Anforderungen ist durch die sog. Eignungsrichtlinien von 1969 sichergestellt. Das Problem der Berufsausbildung der Berufskraftfahrer ist bereits mehrmals zur Sprache gekommen. Meine Kollegen Dr. Arndt und Börner haben hierzu Stellung genommen und ich habe am 5. 2. 1971 eine Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger beantwortet. Die Bundesregierung hat dabei bereits deutlich gemacht, daß sie sich darum bemüht, eine Ausbildungsregelung für Berufskraftfahrer baldmöglichst zu finden, aber dabei auf nicht erwartete Schwierigkeiten gestoßen ist. Die Bundesregierung ist im Interesse einer breiten beruflichen Grundbildung und einer möglichst großen Mobilität der Arbeitskräfte bestrebt, die Ausbildungsgänge für Berufskraftfahrer soweit wie möglich gleich zu gestalten. Eine Spezialisierung wird jedoch nicht ganz vermieden werden können, soweit sie sich aus den spezifischen Anforderungen an die einzelnen Gruppen von Berufskraftfahrern ergibt. Zur Zeit wird die Anerkennung der Ausbildungsberufe „Lastkraftwagenfahrer" und „Personenkraftfahrer" vorbereitet. Nach Erlaß der entsprechenden Rechtsverordnungen besteht grundsätzlich für jeden die Möglichkeit, einen qualifizierten Ausbildungsabschluß als Berufskraftfahrer zu erwerben. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 30. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache V1/2113 Frage A 4) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um dem besonders im Handwerk immer stärker werdenden Lehrlingsmangel entgegenzutreten? Im Rahmen des angesprochenen Sachkomplexes hat die Bundesregierung bereits am 17. April 1970 eine Frage des Abgeordneten Geldner und am 24. März 1971 eine Frage des Abgeordneten Löffler beantwortet. Für den gegenwärtigen Lehrlingsmangel sind insbesondere die schwachen Geburtsjahrgänge bis Mitte der 50er Jahre ursächlich. Erst ab Mitte der 70er Jahre können wieder höhere Schulentlaßzahlen erwartet werden. Hinzu kommt der allgemein zu beobachtende Trend der steigenden Nachfrage nach weiterführender Bildung im Schul- und Hochschulbereich. So zeigen die Statistiken, daß 1950 71,3 % der 14jährigen die Volksschule besuchen, 1968 dagegen nur noch 45,1 %. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der 14jährigen Realschüler und Gymnasiasten von 13,6 auf 34,5 N. Diese steigende Nachfrage nach weiterführender Bildung trifft das Handwerk ebenso wie die Industrie. Dies ist übrigens nicht nur ein deutsches Problem; im internationalen Vergleich ist der Anteil der Jugendlichen, die eine Berufsausbildung zum Facharbeiter oder Gesellen anstreben, bei uns verhältnismäßig hoch. Die Attraktivität beruflicher Berufsbildungsgänge hängt entscheidend davon ab, ob und inwieweit es auch dem Handwerk gelingt, dem Fachkräftenachwuchs gute Ausbildungsleistungen und günstige berufliche Aufstiegschancen zu bieten. Das geht besonders bei kleinen und mittleren Ausbildungsbetrieben nicht ohne öffentliche Hilfe. Die Bundesregierung wird deshalb auch das Handwerk bei seinen Anstrengungen um eine verbesserte Berufsausbildung weiterhin unterstützen, wie sie schon in ihrem Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" und in den „Grundsätzen einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen" zum Ausdruck gebracht hat. Vorrangig sind dabei — die Entwicklung eines Schwerpunktprogramms für die Errichtung und den Ausbau überbetrieblicher Berufsbildungsstätten; - die Schaffung moderner Ausbildungsordnungen (z. B. durch Einführung der Stufenausbildung); - die Verbesserung der Qualifikation von Ausbildern und Ausbildungsberatern. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2113 Frage A 91) : 6920 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 12. März 1970, wonach für die während einer Übergangszeit dienenden Wehrpflichtigen die erhöhte Voraussetzung zum Besuch von Fachhochschulen entfallen soll, nicht durchführbar ist, weil es erwiesenermaßen für einen Studenten, der nur die Voraussetzungen für die Fachschule erworben hat, trotz Ergänzungslehrgängen nicht möglich ist, dem Unterricht an einer Fachhochschule zu folgen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Studenten zu helfen? Nach den Fachhochschulgesetzen der Länder ist für die Zulassung zum Studium an einer Fachhochschule grundsätzlich die Fachhochschulreife (soweit nicht die allgemeine Hochschulreife und eine praktische Ausbildung nachgewiesen werden) Voraussetzung. Die Fachhochschulreife wird erstmals im Sommer 1971 auch Absolventen von Fachoberschulen zuerkannt werden. Die Fachhochschulen werden deshalb erstmals zum Herbst 1971 ihr Lehrangebot auf Studienanfänger mit Fachhochschulreife erweitern können. Entsprechend wird auch erstmals zum Herbst 1971 Ziffer 1.3 der Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 12. März 1970 Bedeutung bekommen. Danach — und entsprechende Vorschriften bzw. Ermächtigungsnormen sind in die Landesgesetze aufgenommen worden — können in einer Übergangszeit Studienbewerber, die ihren Wehrdienst abgeleistet haben, auch unter den Voraussetzungen, die früher für Ingenieurschulen und vergleichbare Einrichtungen gegolten haben, zum Studium zugelassen werden; ihnen sollen dann im Rahmen des Studiums nach Möglichkeit Ergänzungskurse zum Ausgleich der Vorbildungsunterschiede angeboten werden. Solche Ergänzungskurse sind, weil sie nach dem Vorstehenden bisher noch nicht erforderlich waren, nach Kenntnis der Bundesregierung bisher auch noch nicht angeboten worden. Deshalb ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht erwiesen, daß diese Kurse ihren Zweck nicht erfüllen werden. Die Bundesregierung hält diese Ergänzungskurse für notwendig und begrüßt ihre Einrichtung. Sie wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, daß sie eingerichtet werden und ihren Zweck erfüllen. Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß auch im Rahmen der Vorarbeiten für einen Bildungsgesamtplan Ergänzungsveranstaltungen der Hochschulen zum Ausgleich von Studienvoraussetzungen, die bei Beginn des Studiums noch fehlen, vorgesehen sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2113 Frage A 94) : Gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen im Bereich des Fernlehrwesens zum Zwecke der Vermeidung privatwirtschaftlichen Mißbrauchs bzw. zur Absicherung der Interessierten zu ergreifen? Die Antwort ist „ja". Die Bundesregierung hat diese Absicht bereits dokumentiert. Der Absicherung von Fernunterrichtsteilnehmern dienen zur Zeit folgende Einrichtungen und Maßnahmen: 1. Die Zentralstelle für Fernunterricht der Länder, die unlängst ihre Arbeit zur Begutachtung von Fernkursen aufgenommen hat; 2. Das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung, das in Kürze mit der Überprüfung von Fernlehrgängen im berufsbildenden Bereich beginnen wird; 3. Die Überprüfung der Ordnungsgemäßheit von Fernlehrgängen in Fällen, in denen eine Befreiung von der Mehrwertsteuer beantragt wird; 4. Die Prüfung der Fernunterrichtsbedingungen durch die Bundesanstalt für Arbeit bei der Gewährung individueller Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz; 5. Bestimmung der Anforderungen, die die Bundeswehr beim Abschluß von Verträgen mit Fernlehrinstituten stellt. Außerdem ist im Entwurf eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes, der dem Deutschen Bundestag vorliegt, vor der Gewährung von Ausbildungsförderung an Fernunterrichtsteilnehmer die Prüfung des betreffenden Fernlehrangebots vorgesehen. Es ist zu hoffen, daß alle diese Einrichtungen und Maßnahmen künftig mißbräuchliche Praktiken privatwirtschaftlicher Fernlehrinstitute unterbinden helfen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2113 Fragen A 95 und 96) : Von welchem Bundesanteil an den Gesamtausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für das Bildungswesen in den Jahren 1972, 1973, 1974 und 1975 ist die Bundesregierung in der letzten Sitzung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung ausgegangen, wenn man die im Anschluß an diese Sitzung von Herrn Bundesminister Leussink genannten Gesamtbildungsausgaben von 35 Milliarden DM für 1972, 39,7 Milliarden DM für 1973, 45,4 Milliarden DM für 1974 und 51 Milliarden DM für 1975 zugrunde legt? Wie werden sich im Rahmen dieser Vorstellungen die Mittel für die allgemeine Forschungsförderung in den genannten Jahren verglichen mit den Haushaltsansätzen fur 1971 entwickeln? Zu 95) : Diese Frage wird Gegenstand von Verhandlungen sein, wenn Sachpläne und Kostenfolgen vorliegen, so daß die Deckungsfragen im Detail beraten werden können. Zu 96) : Der Finanzbedarf für die allgemeine Forschungsförderung ist in den Gesamtbildungsausgaben mit folgenden Beträgen enthalten: Mrd. DM in jeweiligen Preisen 1972 1,6 1973 1,9 1974 2,2 1975 2,4. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage A 11) : Gibt es eine Möglichkeit, Waschmittelhersteller dazu zu veranlassen, die in ihren Produkten verwandte Menge an Phosphat auf den Paketen anzugeben? Eine solche Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln könnte nötigenfalls durch Einführung einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht erfolgen, möglicherweise aber auch schon durch Absprachen mit der Industrie auf freiwilliger Basis. Eine Kennzeichnungspflicht für diese Produkte erscheint jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie alle Bestandteile eines Wasch- oder Reinigungsmittels und deren Anteilsmengen erfaßt. Die Bundesregierung wird prüfen lassen, ob eine solche Maßnahme im Hinblick auf Forderungen des Umweltschutzes notwendig erscheint und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, die nicht auf den Phosphatgehalt bei Waschmitteln allein beschränkt bleiben. Hinsichtlich Ersatz von Phosphaten in Wasch- und Reinigungsmitteln durch umweltfreundlichere Stoffe darf ich auf die Beantwortung der Frage 2 des Herrn Kollegen Dr. Gruhl in der Fragestunde der 75. Sitzung vom 4. November 1970 hinweisen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage A 21): Hält die Bundesregierung es für richtig, daß qualifizierte Absolventen von Sonderschulen keine den Volksschülern gleichartige Möglichkeit erhalten, die einfache Laufbahn im Bundesdienst anzutreten, und ist die Bundesregierung ggf. bereit, Maßnahmen zu treffen, damit dieser Mißstand beseitigt wird? Die Bundesregierung prüft z. Z., ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Absolventen von Sonderschulen in Laufbahnen des einfachen Beamtendienstes einzustellen. Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Burger in der Sitzung am 20. Januar 1971 ausgeführt habe, kommt es zunächst darauf an, ob Maßstäbe oder typisierende Merkmale ermittelt werden können, nach denen der Leistungsstand und die berufliche Leistungsfähigkeit von Sonderschülern bewertet und zu dem Bildungsstand von Hauptschülern in Beziehung gesetzt werden kann. Die Stellungnahme, die ich hierzu von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland erbeten habe, liegt noch nicht vor. Sie erfordert eingehendere Untersuchungen. Ich bin weiterhin um Förderung der Angelegenheit bemüht. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage A 42) : Hält die Bundesregierung die auf Grund der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut angeordnete Vergasung von Füchsen lür ein geeignetes und angemessenes Mittel zur Bekämpfung dieser Seuche? In dem seit über einem Jahrzehnt in der Bundesrepublik andauernden Tollwutseuchenzug sterben jährlich 3000 bis 4000 Tiere an Tollwut, etwa 20 % von ihnen sind Haustiere und 80 % Wild. Träger und Hauptverbreiter dieser stets tödlich verlaufenden Krankheit ist der Fuchs, auf diese Tierart entfallen etwa 65% aller Tollwutfälle. Die Bundesregierung sieht daher in einer Verdünnung der Fuchspopulation, die durch Begasung der Fuchsbaue und vermehrten Abschuß der Füchse erreicht werden soll, die einzige erfolgversprechende Maßnahme zur Unterbindung der ständigen Infektionsgefahren und damit Bekämpfung der Wildtollwut. Die Bundesregierung stützt sich hierbei auf Empfehlungen des Internationalen Tierseuchenamtes und der Weltgesundheitsorganisation, nach denen diese Maßnahmen auf Grund wissenschaftlicher Untersuchungen die zur Zeit allein geeigneten Methoden zur wirksamen Bekämpfung der Tollwut unter dem Wild sind. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vorn 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage A 43) : Entspricht es den Tatsachen, daß, wie die Zeitschrift „Die Biene" 3/71 berichtet, in einer neuen Verordnung zur Ablösung der bisherigen Verordnung zum Schutze gegen die bösartige Faulbrut und die Milbenseuche der Biene vom 28. Juli 1964 (BGBl. I S. 562) keine Vorschrift zur Bekämpfung der Milben- 6922 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 seuche vorgesehen ist und die Anzeigepflicht für die Milbenseuche aufgehoben wird, und gegebenenfalls welche Gründe sind hierfür ausschlaggebend? Es trifft zu, daß in dem derzeitigen Entwurf einer Verordnung zum Schutz gegen die bösartige Faulbrut und die Milbenseuche der Bienen keine Vorschriften zur Bekämpfung der Milbenseuche mehr vorhanden sind und auch die Anzeigepflicht für die Milbenseuche aufgehoben werden soll. Von der Mehrheit der wissenschaftlichen Sachverständigen wird die Meinung vertreten, daß im Grunde kein öffentliches Interesse an der Bekämpfung der Milbenseuche mehr besteht, da sie eine Faktorenkrankheit ist, die auf Grund der vorhandenen medikamentellen Behandlungsmöglichkeiten in zumutbarer Weise von jedem Bienenhalter eigenverantwortlich bekämpft werden kann. Zur Zeit wird zusammen mit allen einschlägigen Stellen geprüft, ob Vorschriften für das Verbringen von Bienenvölkern von einem Bundesland in das andere aufgenommen werden sollten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage A 44) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Entschädigung der sogenannten „Ostmüller", und sind Maßnahmen auf diesem Gebiet im Rahmen des Mühlensanierungsprogrammes getroffen worden? Dem Bundeskabinett liegt der Entwurf eines Mühlenstrukturgesetzes zur Entscheidung vor. Nach diesem Entwurf sollen auch Abfindungen an Ostmüller gezahlt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für diese Abfindungen wird ein Betrag von insgesamt bis zu 1 Million DM bereitgestellt. Finanziert werden die Abfindungen durch die Mühlenwirtschaft. Die näheren Einzelheiten werden durch Richtlinien geregelt. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bittelmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen A 46 und 47) : Kann die Bundesregierung Auskunft geben, welche Forschungsaufträge im Bereich Kartoffelforschung im Jahre 1971 erteilt werden und an welche Institutionen die Forschungsaufträge vergeben werden sollen? Kann die Bundesregierung mitteilen, ob und wann die Bundesforschungsanstalt in Detmold mit den Arbeiten im Bereich Kartoffelforschung beginnen wird, wie in Beantwortung der Anfrage A 98 (Drucksache VI/525; Stenographischer Bericht über die 41. Sitzung am 20. März 1970, Seite 2082) durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angekündigt wurde? Die Bundesregierung hat im Jahre 1971 8 Forschungsaufträge zum Komplex Kartoffelforschung erteilt. Hierfür sind 327 840 DM bereitgestellt worden. Die Einzelvorhaben und die daran beteiligten Institute sind folgende: Titel: Institut vom BML gefördert 1. Versuche zur Sortendiagnose, insbesondere von Kartoffeln Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Braunschweig 2. Rattle-Virus bei Kartoffeln Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Braunschweig 3. Erarbeitung von Methoden und Untersuchung der Lagerfähigkeit von KartoffelNeuzuchtstämmen in Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. — Versuchsstation Dethlingen, Dethlingen modernen Lagereinrichtungen 4. Untersuchungen über Institut für Pflanzenbau Lagerfäulen der Kartoffel (Auftreten, Biologie, Sanierung und und Saatgutforschung Bekämpfung einschl. der Forschungsanstalt Resistenzzüchtung) für Landwirtschaft, BraunschweigVölkenrode 5. Untersuchungen zur Bayerische Landessaatzuchtanstalt Weihenstephan, genetischen Streubreite des Gehaltes an reduzierenden Zuckern und deren Reaktion auf unterschiedliche Lagerungstemperaturen im Kulturkartoffelsortiment Freising 6. Untersuchungen zum Bayerische Landesanstalt für Bodenkultur, Pflanzenbau und Pflanzenschutz, Komplex der Rhizoctoniakrankheit München 7. Erstellung von Zuchteltern mit umfassender Resistenz gegen die Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung, Köln-Vogelsang Rassen des Kartoffelnematoden vom BMBW gefördert Bundesforschungsanstalt für Lebensmittelfrischhaltung, 8. Strahlenkonservierung Karlsruhe von Kartoffeln (Projekt Strahlentechnik) Einige weitere Vorhaben befinden sich noch in Bearbeitung. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin die Absicht, wie bereits in Beantwortung der Anfrage Nr. 98 vom 20. März 1970 durch das BML angekündigt wurde, in der Bundesforschungsanstalt für Ge- Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 6923 treideverarbeitung in Detmold einen Arbeitsbereich für „Chemisch-technologische Untersuchungen der Kartoffeln für die industrielle Verarbeitung zu Lebensmitteln" zu schaffen. Die Bundesregierung strebt an, die Untersuchungen im Jahre 1972 aufzunehmen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2132 Fragen A 48 und 49) : Wie viele Jugendliche stehen seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes in einem Lehrverhältnis, und wie viele haben eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragt? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Möglichkeiten der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfen ausreichend bekannt sind, und denkt sie daran, die Möglichkeiten der Ausbildungsbeihilfen zur Berufsausbildung in ähnlicher Weise zu publizieren wie die Ausbildungsförderungsmöglichkeiten für Schüler und Studenten? Seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes am 1. Juli 1969 stehen durchschnittlich rd. 1,4 Millionen Jugendliche in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. In der Zeit vom 1. Juli 1969 bis 31. März 1971 haben insgesamt 333 540 Jugendliche, das sind rd. 24 % der Auszubildenden, eine Berufsausbildungsbeihilfe aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit beantragt. Auf die Möglichkeiten, diese Ausbildungsbeihilfen zu erhalten, werden die Berufsanwärter von den Arbeitsämtern bei deren Maßnahmen zur Berufsaufklärung, insbesondere in den Schulen sowie anläßlich der beruflichen Einzelberatung, hingewiesen. Dabei wird u. a. auch ein Faltblatt ausgehändigt, das über die von der Bundesanstalt gewährten Beihilfen Auskunft gibt. Zu einer derartigen individuellen Unterrichtung ist die Bundesanstalt im übrigen gesetzlich verpflichtet (§ 28 AFG). Da es sich allerdings nicht ausschließen läßt, daß die Förderungsmöglichkeiten im Einzelfalle nicht bekanntwerden, wurde bereits im Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" angekündigt, daß die Bundesregierung eine Broschüre zur Berufsausbildung herausgeben wird, in der auch die Formen der Ausbildungsförderung dargestellt werden sollen. Die Broschüre soll im Sommer dieses Jahres fertiggestellt sein. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen A 53 und 54) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach innerhalb der Bundesregierung Überlegungen angestellt werden, die Bundeszuschüsse an die Krankenkassen für Mutterschutzaufwendungen zu verschlechtern? Ist an eine vollständige Streichung oder an eine Kürzung und gegebenenfalls in welchem Umfang gedacht? Sie wissen, daß Vorarbeiten für die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung eingeleitet worden sind. Dabei ist, wie stets in solchen Fällen, eine Reihe von verschiedenen Alternativen ins Gespräch gebracht worden. Aus diesen Vorarbeiten können aber für die Sache selbst noch keine endgültigen Schlüsse abgeleitet werden. Entscheiden wird die Bundesregierung im Rahmen der Anpassung und Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 1972 bis 1975. Das wird nach der Sommerpause des Parlaments der Fall sein.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Bruno Wiefel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, vielleicht können wir uns doch auf der von Herrn Mick eingeschlagenen Ebene, die ich an sich einzuhalten gedachte, bewegen. Aber mit Zwischenrufen ist es ja immer so eine Sache; da wird man je nach Temperament schon einmal ein bißchen in Rage gebracht.
    Meine Damen und Herren, jedenfalls sind diese in Höhe von 150 Millionen DM für den sozialen Wohnungsbau eingestellten Mittel eine solide gesetzliche Grundlage. Darüber hinaus hat dieses Hohe Haus auch sehr hohe Beträge für die Durchführung eines langfristigen Wohnungsbauprogramms verankert. Wir als Sozialdemokraten — Sie dürfen sich darauf verlassen, und schließlich werden wir es mit Ihnen gemeinsam tun werden mit Sicherheit dafür sorgen, daß diese Beträge in den jährlichen Etatisierungen verbleiben.
    Wir haben soeben über Wohnungsbau und Konjunkturpolitik gesprochen. Da sind in den letzten Tagen recht interessante Dinge zutage getreten.

    (Zuruf des Abg. Baier.)

    Gewisse Leute, die als Präsidenten von Verbandsvertretungen tätig sind, tun so, als wären Preissteigerungen von etwa 15 % etwas völlig Normales und als wäre dabei nur 1 % Unternehmergewinn zu erwarten.
    Dazu muß ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, das muß in der Öffentlichkeit zwangsläufig eine anheizende Wirkung und wiederum Unsicherheit produzieren. Aber auch in diesem Hause gibt es ja Leute, die das hier und da mit Fleiß betreiben. Ich bin jedenfalls der Meinung, daß solche Äußerungen in der Lage, in der wir uns gegenwärtig befinden, als unverantwortlich zurückzuweisen sind.
    Zurück zum Gesetz! Wenn ich den Kern der Sache sehe, glaube ich, daß wir im Ausschuß, was die Zahlungs- und Finanzierungsvorschläge angeht, gar nicht so weit auseinander sein werden. Hier klaffen die Vorstellungen keineswegs erheblich auseinander. Vor allem dürfen wir, glaube ich, darüber froh



    Wiefel
    sein, daß nach § 6 Abs. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs kinderreiche Familien erstmalig Darlehen auch für Altbauwohnungen erhalten sollen, damit ihnen die Eigenversorgung mit Wohnraum erleichtert wird. Das Gesetz enthält, wie durch den Minister bereits dargelegt, eine Vielzahl von Verbesserungen. Der Unterschied zwischen dem Regierungsentwurf und dein Entwurf der Opposition besteht im wesentlichen darin, daß in dem einen Fall das Familieneinkommen, in dem anderen das Einkommen des Haushaltungsvorstandes zugrunde gelegt werden soll. Wir haben uns schon in der Vergangenheit in unserer Arbeitsgruppe und im Ausschuß sehr viele Gedanken darüber gemacht. Auch im Protokoll ist nachzulesen, daß meine Kollegin Frau Meermann sich einmal in dieser Richtung geäußert hat. Dennoch haben wir noch nach besseren Lösungen gesucht, über die wir uns hier im Plenum in der ersten Lesung nicht zu streiten brauchen. Darüber können wir im Ausschuß sicher mit der nötigen Sorgfalt sprechen.
    Wir sind der Meinung, daß das Familieneinkommen durch Mitbeschäftigung der Ehefrau, der Kinder, durch Studium, durch Ausscheiden von Angehörigen aus dem Familienverband einem ständigen Wechsel unterworfen sein kann, so daß unnötige Komplikationen heraufbeschworen werden können. Das ist etwas anderes als beim Wohngeld, das langfristig für einen Zeitraum von einem Jahr festgelegt wird. Vielleicht sollten Sie sich diese Aspekte bei Ihrer künftigen Beratung und Entscheidung doch noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
    Nun etwas zu dem Problem der Fehlsubvention. Dieser Begriff sollte das Wort „Fehlbelegung" ersetzen. Ich habe da von Herrn Orgaß, der zuweilen recht interessante Dinge von sich gibt, im „Hamburger Abendblatt" etwas gelesen. Herr Orgaß, Sie haben früher schon Initiativen angemeldet. Ich wäre froh darüber, wenn es dann nicht nur beim Mundspitzen bliebe,

    (Abg. Orgaß: Dann helfen Sie mal mit!)

    sondern wenn Sie bei Ihren Freunden vielleicht ein paar Anhänger mehr hätten, die dann auch mit Ihnen gemeinsam pfiffen.
    Wir kennen das Problem der Fehlsubventionierung. Daß es schwierig ist, dieses Problem in gerechter Weise zu lösen, das wissen auch Sie in der Opposition. Schon Herr Lücke hat sich die Zähne daran ausgebissen; der Begriff des „Rausschmeißergesetzes" ist ja bekannt.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

    Aber die Vorschläge der Bund-Länder-Kommission können doch nicht deswegen nicht weiterverfolgt werden, weil etwa die Bundesregierung das nicht wollte, sondern weil die Länder, vor allem die CDU-regierten Länder, gesagt haben: Wir machen das nicht mit. Schleswig-Holstein hat z. B. bereits eine Verfassungsklage angedroht. Bayern hat zuerst gedrängt: Wenn der Bund nichts gegen die Fehlbelegung tut, dann tun wir etwas. Jetzt sagt Herr Merkt plötzlich: Das kommt nicht in Frage.- Wir müssen hier also zusammen zu einer völlig neuen Diskussionsgrundlage kommen.
    Die Regierung hat allerdings erkennen lassen, daß sie, auch wenn sie diesem Problem ein großes Maß an Wichtigkeit beimißt, nicht bereit ist wie das
    auch der Herr Minister geäußert hat -, auf diesem Gebiet sozial nicht vertretbare Zustände zu dulden, z. B. den, daß jemand, der als Referendar noch in eine Sozialwohnung hineinkonnte, heute in einer B-Besoldungsgruppe noch Sozialwohnungsbesitzer sein kann. Herr Minister, ich würde Sie bitten, sich zu dieser Sache etwas Passendes einfallen zu lassen.
    Alles in allem, meine Damen und Herren, halten meine Freunde und ich diesen Wohnungsbauänderungsgesetzentwurf der Bundesregierung für eine sehr gute Vorlage zur Ergänzung bisheriger wohnungsrechtlicher Bestimmungen. Wir dürfen Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, und Ihrem Hause für die Vorlage danken, die ganz sicher unsere Zustimmung erhalten wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Wurbs.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung legt heute dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Durchführung eines langfristigen Wohnungsbauprogramms vor. Ich möchte in der ersten Lesung — um die handelt es sich heute — nur ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen.
    Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, den sozialen Wohnungsbau stärker zu fördern, um dem vorhandenen Wohnungsfehlbestand entgegenzuwirken. Unser aller Aufgabe, so glaube ich, muß es sein, dieses Ziel zu erreichen. Es ist müßig, jetzt noch einmal nachzukarten und in der Vergangenheit herumzuwühlen, welche Regierung nun mehr und welche weniger Wohnungen gebaut hat. Ich glaube, wir sollten den Blick mehr auf die Zukunft richten.

    (Abg. Balkenhol: Das war „echte sozialdemokratische Wohnungsbaupolitik" !)

    — Das haben Sie gesagt, Herr Kollege, das habe ich nicht gesagt. — Der Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen sowie der Haushaltsausschuß haben dem Einzelplan 25 zugestimmt, und auch das Parlament hat die stärkeren Ansätze gebilligt.
    Das Sofortprogramm hat das Ziel, jährlich wieder mindestens 200 000 bis 250 000 Wohnungen zu finanzieren.
    Das langfristige Wohnungsbauprogramm setzt folgende Schwerpunkte: erstens das Sozialprogramm, zweitens das Regionalprogramm und drittens das Modernisierungsprogramm. Der Bund stellt zur Grundförderung 150 Millionen DM für die Länder zur Verfügung. Darüber hinaus werden 250 Millionen DM für besondere Personengruppen, wie junge Familien, kinderreiche Familien, alte Menschen, alleinstehende Schwerbeschädigte, als Intensivförderung bereitgestellt.
    Die zunächst vorgesehene Konzeption, weitere 50 000 Wohnungen zu fördern, läßt sich leider für 1971 nicht ganz realisieren, weil sich die Länder auf



    Wurbs
    Grund ihrer Finanzsituation nicht in der Lage sahen, entsprechende Mittel in dieser Höhe zur Verfügung zu stellen. Die Länder gehen auch in verstärktem Maße zur Annuitätsförderung über, um den gewünschten Effekt zu erreichen.
    Die letzte Bemerkung, meine Damen und Herren, zeigt Ihnen sehr deutlich, wie schwer es ist, heute schon eine präzise Zahl der zu fördernden Wohnungen festzulegen, weil wir nicht wissen, wie sich die Preissituation weiter gestaltet.

    (Abg. Lücke [Bensberg] : Sehr richtig!)

    Im Regionalprogramm sollen jährlich etwa 50 000 Wohnungen aus nichtöffentlichen Mitteln vom Bund allein finanziert werden. Die Mittel sollen für Entwicklungsschwerpunkte in wirtschaftlich schwachen Gebieten bzw. für Gebiete mit einseitiger Wirtschaftsstruktur — z. B. für das Zonenrandgebiet, für die Bundesausbaugebiete und für die Bundesausbauorte verwendet werden. Das Programm soll im Wege von Aufwendungsdarlehen finanziert werden. Im Rahmen dieses Programms sind für fünf Jahre Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 1,7 Milliarden DM jährlich vorgesehen.
    Bei dieser Finanzierungsmöglichkeit ergibt sich jedoch die Frage, ob man nicht den Aufwendungszuschüssen Vorrang vor den Aufwendungsdarlehen einräumen sollte.

    (Abg. Baier: Genau! Das hat Minister Lücke immer gemacht, und das ist gut gewesen!)

    Hierzu zwei Bemerkungen: Die Konsequenz des Aufwendungsdarlehens besteht für den Mieter einmal darin, daß er nach Ablauf von zehn Jahren infolge des Wegfalls der Grundsteuervergünstigung eine Mieterhöhung hinzunehmen hat, daß des weiteren nach dieser Konzeption die Miete nach 12 Jahren erneut um etwa 60 Pfennig erhöht wird, weil die letzte Zuschußrate entfällt, und daß dann noch einmal nach 15 Jahren dadurch eine Erhöhung eintritt, daß der Vermieter den Restbetrag des Darlehens zu verzinsen und zu amortisieren hat. — Es wird also in diesen 15 Jahren für den Mieter eine erhebliche Belastung eintreten; die Möglichkeit einer Zinssenkung für das Darlehen ist bei Abstimmung mit dem Wohnungsbauminister selbstverständlich gegeben.
    Die Grundsätze der Förderung mit Darlehen führen darüber hinaus aber auch für den Vermieter dazu, daß er nach 15 Jahren höher verschuldet ist, als dies zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens der Fall war. Das heißt, daß der Bauherr nach 15 Jahren erheblich höhere Tilgungen zu leisten hat, als ihm Abschreibungen zur Verfügung stehen. Dabei ergibt sich dann noch die Frage, ob der Vermieter nach 15 Jahren die dann zu kalkulierende Miete noch erzielen kann, weil die Wohnungen nach 15 Jahren gegebenenfalls nicht mehr den Erfordernissen eines modernen Wohnungsbaus entsprechen. — Diese Fragen sollten meines Erachtens im Ausschuß eingehend diskutiert werden.
    Für Maßnahmen der Modernisierung und Instandhaltung von etwa 50 000 Wohnungen werden jährlich vom Bund 20 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Weitere 9 Millionen DM jährlich stehen für die Dauer von fünf Jahren für Zinsverbilligungszuschüsse bereit. Diese Mittel sind weder einem bestimmten Personenkreis vorbehalten noch an eine Einkommensgrenze gebunden. Und ich darf mir hier, Herr Bundesminister, die Frage erlauben, ob wir nicht künftighin versuchen sollten, diese Mittel im Rahmen des Möglichen aufzustocken, um die Erhaltung der Substanz bestehender Altbauten in jedem Falle zu gewährleisten.
    Des weiteren wird mit dieser Gesetzesvorlage eine Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes angestrebt. Von Bedeutung ist besonders die Änderung des § 25, also die Änderung der Einkommensgrenzen. Die geplante Erhöhung der Einkommensgrenzen trägt den veränderten Verhältnissen Rechnung. So ist z. B. vorgesehen, die Grenze beim monatlichen Einkommen von bisher 750 DM auf 1000 DM zu erhöhen. Das entspricht einer Erhöhung der Jahreseinkommensgrenze von bisher 9000 DM auf 12 000 DM. Die Zuschläge für Familienangehörige sollen von bisher 200 DM monatlich auf 250 DM, d. h. von bisher 2400 DM jährlich auf 3000 DM jährlich angehoben werden. Die Vorschläge der Länder bezüglich der Änderung der Jahreseinkommensgrenzen gingen zum Teil wesentlich über die Vorstellungen der Bundesregierung hinaus. Die Bundesregierung hat sich allerdings den Ländervorschlägen nicht anzuschließen vermocht.
    Noch eine letzte Bemerkung. Dieses Gesetz soll durch weitere Maßnahmen, vor allem durch das sogenannte „Artikelgesetz" mit Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs, ergänzt werden. In diesem „Artikelgesetz" ist auch ausdrücklich auf die Lösung des sogenannten Fehlbelegungsproblems hingewirkt worden. Hierzu wurden schon Ausführungen von meinen beiden Herren Vorrednern gemacht, so daß ich mich bei diesen Fragen verhältnismäßig kurzfassen kann. Ich möchte bitten, daß wir uns dieses Problems annehmen. Es trifft nicht zu, daß sich die Koalitionsfraktionen bisher nicht mit dem Problem befaßt hätten. Wenn wir das große Werk des Städtebauförderungsgesetzes endgültig verabschiedet haben, werden wir Gelegenheit haben, uns diesem Problemkreis zuzuwenden. Ich hoffe, daß wir zu einer Lösung kommen werden.
    Im übrigen stimmt die FDP-Fraktion dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates zu.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)