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    Deutscher Bundestag 118. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6885 A Fragestunde (Drucksachen VI/2132, V1/2143) Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Feststellung des Hauptverbandes der deutschen Bauindustrie betr. Massenentlassungen im deutschen Straßenbau Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 6885 B, D, 6886 A, B, C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 6885 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6886 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6886 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 6886 C Frage des Abg. Dr. Enders (SPD) : Termin der mündlichen Reifeprüfung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6886 D, 6887 A Dr. Enders (SPD) . . . . 6886 D, 6887 A Frage des Abg. Flämig (SPD) : Berufung der Mitglieder des Wissenschaftsrates der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Gemeinschaften (Ispra) Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6887 B, C Flämig (SPD) . . . . . . . . 6887 B, C Fragen der Abg. Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) : Ermittlung des Bedarfs an Akademikern nach einzelnen Wissensgebieten und Berufssparten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6887 D, 6888 A, B, C Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 6888 A, B Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 6888 C Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Beseitigung des Lehrermangels Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6888 D, 6889 A, B Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (CDU/CSU) 6889 A Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Erlaß der Durchführungsverordnungen zum Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6889 C, D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 6889 C, D Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Absenken des Wasserspiegels von Stauseen durch Elektrizitätswerke Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6890 A, B, C Dr. Evers (CDU/CSU) 6890 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Frage des Abg. Bay (SPD) : Umweltschäden als Folge unterirdischer Lagerung von Industrieabfällen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6890 D, 6891 A Bay (SPD) . . . . . . . . . . 6891 A Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Erwerb einer doppelten Staatsangehörigkeit durch Gastarbeiter Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6891 B C, 6892 A, B Dr. Slotta (SPD) 6891 C, D Sieglerschmidt (SPD) . . . . . 6891 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6892 A Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 6892 B Fragen des Abg. Wittmann (SPD) : Beschränkung der Verwendung von Einwegflaschen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6892 C, D Wittmann (SPD) . . . . . . . 6892 D Frau von Bothmer (SPD) . . . . 6892 D Frage des Abg. Konrad (SPD) : Einleitung von Quecksilber in die Lippe Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6893 A, C Konrad (SPD) . . . . . . . 6893 B, C Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Vorbereitungen für ein neues Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6893 D, 6894 A Dr. Arnold (CDU/CSU) . . . . . 6894 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) : Simultanzulassung der Rechtsanwälte bei Landgerichten und Oberlandesgerichten in Baden-Württemberg und Bayern Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 6894 A, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 6894 B, C Frage des Abg. Roser (CDU/CSU) : Eingaben zur Sexualstrafrechtsreform Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 6894 D, 6895 A, B, C, D, 6896 A Roser (CDU/CSU) . . . 6894 D, 6895 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6895 B Schlaga (SPD) . . . . . . . . 6895 B Ott (CDU/CSU) 6895 C Dr. de With (SPD) 6895 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6895 D Dr. Sperling (SPD) 6896 A Fragen des Abg. Löffler (SPD) : Vorschläge der „Verbraucherpolitischen Korrespondenz" zur Vermeidung der Auswirkungen des Schweinezyklus Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 6896 A, B, C Löffler (SPD) 6896 B, C Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit in der Landwirtschaft auf dem Gebiet der Produktion Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 6896 D Frage des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Langfristige Planung in der Rentenversicherung im Hinblick auf rückläufige Geburtenziffern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6897 C, D Geisenhofer (CDU/CSU) . . • . 6897 D Frage des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Finanzsituation der knappschaftlichen Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6898 A Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Steigende Kosten in der gesetzlichen Unfallversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6898 A Fragen des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden ohne Genehmigung des Aufsichtsamts — Festsetzung eines Kostenbetrags auf Grund der Reichsversicherungsordnung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6898 C, D, 6899 A Wawrzik (CDU/CSU) . . 6898 D, 6899 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 III Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Bemühungen der Bundesregierung zur Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik und -forschung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6899 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6899 D Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Schlechterstellung der in der Rentenversicherung der Arbeiter Versicherten in bezug auf die Förderung des Wohnungsbaues Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6900 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . 6900 B, C Gedenken an die Unterzeichnung des Statuts für den Europarat am 5. Mai 1949 Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 6900 C Erweiterung der Überweisung eines Gesetzentwurfs 6900 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971) (Drucksache VI/2117) — Erste Beratung —Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 6901 A, 6912 B Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 6904 D Wiefel (SPD) 6905 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 6907 B Wurbs (FDP) . . . . . . . . . 6908 C Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . 6909 D Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (CDU/CSU) (Drucksache VI/1860) — Erste Beratung — . . . . . 6914 C Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Graduiertenförderungsgesetz) (Drucksache VI/2118) — Erste Beratung — . . 6914 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (Drucksache VI/2122) — Erste Beratung — . . 6914 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Abg. Josten, Hirsch, Schmidt [Kempten], Dr. Kliesing [Honnef], Dr. Schmidt [Krefeld], Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/1586); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2138) — Zweite und dritte Beratung — Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6915 A Absetzung des Punktes 7 von der Tagesordnung 6915 C Nächste Sitzung 6915 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6917 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 172 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen VI/1586, VI/2138) . . 6917 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) betr. unterschiedliche Kostensteigerungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der EWG .. . . . . . . . 6918 Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ollesch (FDP) betr. Qualifikationsanforderungen für Berufskraftfahrer 6919 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Lehrlingsmangel 6919 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Empfehlung der Kultusministerkonferenz bezüglich der Fachhochschulreife für Wehrpflichtige 6919 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich des Fernlehrwesens 6920 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Bundesanteil an den Gesamtausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für das Bildungswesen 6920 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) betr. Angabe der in den Waschmitteln enthaltenen Phosphatmengen 6921 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Eröffnung der Laufbahnen des einfachen Beamtendienstes für qualifizierte Absolventen von Sonderschulen 6921 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr Begasung der Fuchsbaue zur Bekämpfung der Tollwut 6921 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pensky (SPD) betr. Vorschriften zur Bekämpfung der Milbenseuche der Bienen 6921 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Entschädigung der sog. Ostmüller . . . 6922 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) betr. Forschungsaufträge auf dem Gebiet der Kartoffelforschung . . . . . . . 6922 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Zahl der Jugendlichen, die eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragt haben, und Hinweise auf die Möglichkeiten der Gewährung dieser Beihilfen 6923 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Katzer (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über eine Kürzung der Bundeszuschüsse an die Krankenkassen für Mutterschutzaufwendungen . . . . 6923 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 6885 118. Sitzung Bonn, den 5. Mai 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 101. Sitzung, Seite 5874 A, Zeile 19 statt „sozialdemokratischen" : „sozialpolitischen" 115. Sitzung, Seite 6800 D, Zeile 18 statt „Ausschusses": „Außenministers" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adams * 7. 5. Dr. Aigner * 7. 5. Dr. Artzinger * 8. 5. Dr. Bach 7. 5. Bals ** 6. 5. Behrendt * 7. 5. Dr. von Bülow 6. 5. Dr. Burgbacher 5. 5. Buschfort 11. 5. Dasch 15. 5. Dr. Dittrich * 7. 5. Draeger ** 5. 5. Faller * 7. 5. Dr. Früh 6. 5. Gallus 6. 5. von Hassel 7. 5. Frau Herklotz 7. 5. Geldner 31.5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 5. Dr. Kempfler 7. 5. Dr. Klepsch ** 6. 5. Dr. Kreile 5. 5. Kriedemann * 7. 5. Lange * 7. 5. Lautenschlager * 7. 5. Lemmrich ** 6. 5. Lenze (Attendorn) ** 6. 5. Liehr 7. 5. Dr. Löhr * 15. 5. Lücker (München) * 7. 5. Meister * 7. 5. Memmel * 7. 5. Müller (Aachen-Land) * 7. 5. Dr. Müller-Emmert 7. 5. Frau Dr. Orth * 7. 5. Pöhler ** 6.5. Dr. Reinhard 14. 5. Richarts * 7. 5. Richter ** 6. 5. Rinderspacher ** 6. 5. Rollmann 18. 5. Schirmer 6. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 5. Dr. Schulz (Berlin) 7. 5. Seefeld * 7. 5. Simon 14. 5. Springorum * 7. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 7. 5. Stein (Honrath) 15. 5. Dr. Stoltenberg 7. 5. Strauß 12. 5. Werner * 7. 5. Wolfram * 7. 5. b) Urlaubsanträge Maucher 26. 6. Anlage 2 Umdruck 172 Änderungsantrag der Abgeordneten Josten, Hirsch, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Josten, Hirsch, Schmidt (Kempten), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Schmidt (Krefeld), Mertes und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes - Drucksachen VI/1586, VI/2138 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. § 46 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Folgende Nummer 3 wird angefügt: „3. Witwen verstorbener ehemaliger Kriegsgefangener, sofern sie keine neue Ehe eingegangen sind." b) Vor dem letzten Satz wird folgender Satz eingefügt: „Voraussetzung ist, daß der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat." Bonn, den 4. Mai 1971 Josten Dr. Kliesing (Honnef) Freiherr von Fircks Frau Klee Hirsch Schmidt (Kempten) 6918 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 27. April 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Bittelmann (CDU/CSU) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) 1. Es trifft zwar zu, daß die Kostensteigerungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der EWG unterschiedlich verlaufen. Die beigefügte Ubersicht zeigt, daß im letzten Jahr vor allem in Frankreich Maschinen und Futtermittel erheblich teurer geworden sind. Neueste Zahlen liegen mir für die übrigen Mitgliedstaaten bedauerlicherweise nicht vor. Auch verfüge ich nicht über eine auch nur annähernd vollständige Ubersicht über die jüngste Lohnentwicklung in der Gemeinschaft. 2. Leider ist es unmöglich, eine unterschiedliche Kostenentwicklung, wie sie den beigefügten Zahlen zu entnehmen ist, bei den Preisbeschlüssen des Ministerrats in vollem Umfang zu berücksichtigen, es sei denn, man ginge dazu über, die Preise für die einzelnen Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Höhe festzusetzen. 3. Wie Ihnen bekannt ist, hatte ich mich allerdings energisch dafür eingesetzt, eine noch stärkere Preisanhebung durchzusetzen, stieß hierbei jedoch auf den erbitterten Widerstand der übrigen Partner und der Kommission. Die anderen Mitgliedstaaten wollten vor allem eine Anhebung der Getreidepreise verhindern, da sie den Getreidepreis in erster Linie als Kostenfaktor für die Veredelungswirtschaft betrachten und nicht, wie die Bundesregierung, als Eckpreis für das Agrarpreisgefüge. *) Siehe 112. Sitzung Seite 6587 B Bonn, den 27. April 1971 Preisindex ausgewählter Betriebsmittel in der Landwirtschaft Veränderungen 1970 1) gegenüber 1969 in Prozent Bundesrepublik 2) Frankreich Italien Niederlande Belgien Luxemburg Düngemittel 1,6 — 1,1 — 1,0 3) — 0,4 • Pflanzenschutzmittel (chemische Erzeugnisse) E + 2,6 + 0,5 — 0,2 • Brenn- und Treibstoffe — Energie + 0,8 + 3,5 + 3,5 + 3,9 3) • • Maschinen und Geräte + 7,6 + 8,8 • + 5,1 • Futtermittel ± 0 + 8,3 + 5,7 3) + 3,1 • 1) Vorläufiges Ergebnis 2) Ohne Mehrwertsteuer 3) Nur Januar—September Anmerkung: Vergleich zwischen den EWG-Mitgliedstaaten nur bedingt möglich. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 6919 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal 30. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache VI/2113 Fragen A 2 und 3) : Trifft es zu, daß die Qualifikationsanforderungen für Berufskraftfahrer (Taxi, Bus etc.) in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, insbesondere auch im Hinblick auf die turnusmäßigen medizinischen Untersuchungen? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, darauf hinzuwirken, daß fur alle Berufskraftfahrer in der Bundesrepublik Deutschtand gleiche Voraussetzungen zur Berufsausbildung geschaften werden? Die Qualifikationsanforderungen für Berufskraftfahrer sind grundsätzlich bundeseinheitlich durch die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt. Die Einheitlichkeit der Anforderungen wird durch die erforderlichen Prüfungen der Fahrerlaubnisbewerber gewährleistet. Diese Prüfungen werden nach Richtlinien abgenommen, die von den zuständigen Obersten Bundes- und Landesbehörden 1970 gemeinsam erarbeitet worden sind. Die Richtlinien haben gegenüber den Ländern juristisch zwar nur Empfehlungscharakter. Deshalb ist eine unterschiedliche Handhabung möglich, in der Praxis spielen Abweichungen jedoch kaum eine Rolle. Wiederkehrenden ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchungen sind nach den Vorschriften des Straenverkehrsrechts nur die Omnibusfahrer unterworfen. Die Einheitlichkeit der grundsätzlichen Anforderungen ist durch die sog. Eignungsrichtlinien von 1969 sichergestellt. Das Problem der Berufsausbildung der Berufskraftfahrer ist bereits mehrmals zur Sprache gekommen. Meine Kollegen Dr. Arndt und Börner haben hierzu Stellung genommen und ich habe am 5. 2. 1971 eine Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger beantwortet. Die Bundesregierung hat dabei bereits deutlich gemacht, daß sie sich darum bemüht, eine Ausbildungsregelung für Berufskraftfahrer baldmöglichst zu finden, aber dabei auf nicht erwartete Schwierigkeiten gestoßen ist. Die Bundesregierung ist im Interesse einer breiten beruflichen Grundbildung und einer möglichst großen Mobilität der Arbeitskräfte bestrebt, die Ausbildungsgänge für Berufskraftfahrer soweit wie möglich gleich zu gestalten. Eine Spezialisierung wird jedoch nicht ganz vermieden werden können, soweit sie sich aus den spezifischen Anforderungen an die einzelnen Gruppen von Berufskraftfahrern ergibt. Zur Zeit wird die Anerkennung der Ausbildungsberufe „Lastkraftwagenfahrer" und „Personenkraftfahrer" vorbereitet. Nach Erlaß der entsprechenden Rechtsverordnungen besteht grundsätzlich für jeden die Möglichkeit, einen qualifizierten Ausbildungsabschluß als Berufskraftfahrer zu erwerben. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 30. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache V1/2113 Frage A 4) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um dem besonders im Handwerk immer stärker werdenden Lehrlingsmangel entgegenzutreten? Im Rahmen des angesprochenen Sachkomplexes hat die Bundesregierung bereits am 17. April 1970 eine Frage des Abgeordneten Geldner und am 24. März 1971 eine Frage des Abgeordneten Löffler beantwortet. Für den gegenwärtigen Lehrlingsmangel sind insbesondere die schwachen Geburtsjahrgänge bis Mitte der 50er Jahre ursächlich. Erst ab Mitte der 70er Jahre können wieder höhere Schulentlaßzahlen erwartet werden. Hinzu kommt der allgemein zu beobachtende Trend der steigenden Nachfrage nach weiterführender Bildung im Schul- und Hochschulbereich. So zeigen die Statistiken, daß 1950 71,3 % der 14jährigen die Volksschule besuchen, 1968 dagegen nur noch 45,1 %. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der 14jährigen Realschüler und Gymnasiasten von 13,6 auf 34,5 N. Diese steigende Nachfrage nach weiterführender Bildung trifft das Handwerk ebenso wie die Industrie. Dies ist übrigens nicht nur ein deutsches Problem; im internationalen Vergleich ist der Anteil der Jugendlichen, die eine Berufsausbildung zum Facharbeiter oder Gesellen anstreben, bei uns verhältnismäßig hoch. Die Attraktivität beruflicher Berufsbildungsgänge hängt entscheidend davon ab, ob und inwieweit es auch dem Handwerk gelingt, dem Fachkräftenachwuchs gute Ausbildungsleistungen und günstige berufliche Aufstiegschancen zu bieten. Das geht besonders bei kleinen und mittleren Ausbildungsbetrieben nicht ohne öffentliche Hilfe. Die Bundesregierung wird deshalb auch das Handwerk bei seinen Anstrengungen um eine verbesserte Berufsausbildung weiterhin unterstützen, wie sie schon in ihrem Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" und in den „Grundsätzen einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen" zum Ausdruck gebracht hat. Vorrangig sind dabei — die Entwicklung eines Schwerpunktprogramms für die Errichtung und den Ausbau überbetrieblicher Berufsbildungsstätten; - die Schaffung moderner Ausbildungsordnungen (z. B. durch Einführung der Stufenausbildung); - die Verbesserung der Qualifikation von Ausbildern und Ausbildungsberatern. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2113 Frage A 91) : 6920 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 12. März 1970, wonach für die während einer Übergangszeit dienenden Wehrpflichtigen die erhöhte Voraussetzung zum Besuch von Fachhochschulen entfallen soll, nicht durchführbar ist, weil es erwiesenermaßen für einen Studenten, der nur die Voraussetzungen für die Fachschule erworben hat, trotz Ergänzungslehrgängen nicht möglich ist, dem Unterricht an einer Fachhochschule zu folgen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Studenten zu helfen? Nach den Fachhochschulgesetzen der Länder ist für die Zulassung zum Studium an einer Fachhochschule grundsätzlich die Fachhochschulreife (soweit nicht die allgemeine Hochschulreife und eine praktische Ausbildung nachgewiesen werden) Voraussetzung. Die Fachhochschulreife wird erstmals im Sommer 1971 auch Absolventen von Fachoberschulen zuerkannt werden. Die Fachhochschulen werden deshalb erstmals zum Herbst 1971 ihr Lehrangebot auf Studienanfänger mit Fachhochschulreife erweitern können. Entsprechend wird auch erstmals zum Herbst 1971 Ziffer 1.3 der Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 12. März 1970 Bedeutung bekommen. Danach — und entsprechende Vorschriften bzw. Ermächtigungsnormen sind in die Landesgesetze aufgenommen worden — können in einer Übergangszeit Studienbewerber, die ihren Wehrdienst abgeleistet haben, auch unter den Voraussetzungen, die früher für Ingenieurschulen und vergleichbare Einrichtungen gegolten haben, zum Studium zugelassen werden; ihnen sollen dann im Rahmen des Studiums nach Möglichkeit Ergänzungskurse zum Ausgleich der Vorbildungsunterschiede angeboten werden. Solche Ergänzungskurse sind, weil sie nach dem Vorstehenden bisher noch nicht erforderlich waren, nach Kenntnis der Bundesregierung bisher auch noch nicht angeboten worden. Deshalb ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht erwiesen, daß diese Kurse ihren Zweck nicht erfüllen werden. Die Bundesregierung hält diese Ergänzungskurse für notwendig und begrüßt ihre Einrichtung. Sie wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, daß sie eingerichtet werden und ihren Zweck erfüllen. Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß auch im Rahmen der Vorarbeiten für einen Bildungsgesamtplan Ergänzungsveranstaltungen der Hochschulen zum Ausgleich von Studienvoraussetzungen, die bei Beginn des Studiums noch fehlen, vorgesehen sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/2113 Frage A 94) : Gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen im Bereich des Fernlehrwesens zum Zwecke der Vermeidung privatwirtschaftlichen Mißbrauchs bzw. zur Absicherung der Interessierten zu ergreifen? Die Antwort ist „ja". Die Bundesregierung hat diese Absicht bereits dokumentiert. Der Absicherung von Fernunterrichtsteilnehmern dienen zur Zeit folgende Einrichtungen und Maßnahmen: 1. Die Zentralstelle für Fernunterricht der Länder, die unlängst ihre Arbeit zur Begutachtung von Fernkursen aufgenommen hat; 2. Das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung, das in Kürze mit der Überprüfung von Fernlehrgängen im berufsbildenden Bereich beginnen wird; 3. Die Überprüfung der Ordnungsgemäßheit von Fernlehrgängen in Fällen, in denen eine Befreiung von der Mehrwertsteuer beantragt wird; 4. Die Prüfung der Fernunterrichtsbedingungen durch die Bundesanstalt für Arbeit bei der Gewährung individueller Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz; 5. Bestimmung der Anforderungen, die die Bundeswehr beim Abschluß von Verträgen mit Fernlehrinstituten stellt. Außerdem ist im Entwurf eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes, der dem Deutschen Bundestag vorliegt, vor der Gewährung von Ausbildungsförderung an Fernunterrichtsteilnehmer die Prüfung des betreffenden Fernlehrangebots vorgesehen. Es ist zu hoffen, daß alle diese Einrichtungen und Maßnahmen künftig mißbräuchliche Praktiken privatwirtschaftlicher Fernlehrinstitute unterbinden helfen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 30. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2113 Fragen A 95 und 96) : Von welchem Bundesanteil an den Gesamtausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für das Bildungswesen in den Jahren 1972, 1973, 1974 und 1975 ist die Bundesregierung in der letzten Sitzung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung ausgegangen, wenn man die im Anschluß an diese Sitzung von Herrn Bundesminister Leussink genannten Gesamtbildungsausgaben von 35 Milliarden DM für 1972, 39,7 Milliarden DM für 1973, 45,4 Milliarden DM für 1974 und 51 Milliarden DM für 1975 zugrunde legt? Wie werden sich im Rahmen dieser Vorstellungen die Mittel für die allgemeine Forschungsförderung in den genannten Jahren verglichen mit den Haushaltsansätzen fur 1971 entwickeln? Zu 95) : Diese Frage wird Gegenstand von Verhandlungen sein, wenn Sachpläne und Kostenfolgen vorliegen, so daß die Deckungsfragen im Detail beraten werden können. Zu 96) : Der Finanzbedarf für die allgemeine Forschungsförderung ist in den Gesamtbildungsausgaben mit folgenden Beträgen enthalten: Mrd. DM in jeweiligen Preisen 1972 1,6 1973 1,9 1974 2,2 1975 2,4. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage A 11) : Gibt es eine Möglichkeit, Waschmittelhersteller dazu zu veranlassen, die in ihren Produkten verwandte Menge an Phosphat auf den Paketen anzugeben? Eine solche Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln könnte nötigenfalls durch Einführung einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht erfolgen, möglicherweise aber auch schon durch Absprachen mit der Industrie auf freiwilliger Basis. Eine Kennzeichnungspflicht für diese Produkte erscheint jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie alle Bestandteile eines Wasch- oder Reinigungsmittels und deren Anteilsmengen erfaßt. Die Bundesregierung wird prüfen lassen, ob eine solche Maßnahme im Hinblick auf Forderungen des Umweltschutzes notwendig erscheint und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, die nicht auf den Phosphatgehalt bei Waschmitteln allein beschränkt bleiben. Hinsichtlich Ersatz von Phosphaten in Wasch- und Reinigungsmitteln durch umweltfreundlichere Stoffe darf ich auf die Beantwortung der Frage 2 des Herrn Kollegen Dr. Gruhl in der Fragestunde der 75. Sitzung vom 4. November 1970 hinweisen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage A 21): Hält die Bundesregierung es für richtig, daß qualifizierte Absolventen von Sonderschulen keine den Volksschülern gleichartige Möglichkeit erhalten, die einfache Laufbahn im Bundesdienst anzutreten, und ist die Bundesregierung ggf. bereit, Maßnahmen zu treffen, damit dieser Mißstand beseitigt wird? Die Bundesregierung prüft z. Z., ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Absolventen von Sonderschulen in Laufbahnen des einfachen Beamtendienstes einzustellen. Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Burger in der Sitzung am 20. Januar 1971 ausgeführt habe, kommt es zunächst darauf an, ob Maßstäbe oder typisierende Merkmale ermittelt werden können, nach denen der Leistungsstand und die berufliche Leistungsfähigkeit von Sonderschülern bewertet und zu dem Bildungsstand von Hauptschülern in Beziehung gesetzt werden kann. Die Stellungnahme, die ich hierzu von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland erbeten habe, liegt noch nicht vor. Sie erfordert eingehendere Untersuchungen. Ich bin weiterhin um Förderung der Angelegenheit bemüht. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage A 42) : Hält die Bundesregierung die auf Grund der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut angeordnete Vergasung von Füchsen lür ein geeignetes und angemessenes Mittel zur Bekämpfung dieser Seuche? In dem seit über einem Jahrzehnt in der Bundesrepublik andauernden Tollwutseuchenzug sterben jährlich 3000 bis 4000 Tiere an Tollwut, etwa 20 % von ihnen sind Haustiere und 80 % Wild. Träger und Hauptverbreiter dieser stets tödlich verlaufenden Krankheit ist der Fuchs, auf diese Tierart entfallen etwa 65% aller Tollwutfälle. Die Bundesregierung sieht daher in einer Verdünnung der Fuchspopulation, die durch Begasung der Fuchsbaue und vermehrten Abschuß der Füchse erreicht werden soll, die einzige erfolgversprechende Maßnahme zur Unterbindung der ständigen Infektionsgefahren und damit Bekämpfung der Wildtollwut. Die Bundesregierung stützt sich hierbei auf Empfehlungen des Internationalen Tierseuchenamtes und der Weltgesundheitsorganisation, nach denen diese Maßnahmen auf Grund wissenschaftlicher Untersuchungen die zur Zeit allein geeigneten Methoden zur wirksamen Bekämpfung der Tollwut unter dem Wild sind. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vorn 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache VI/2132 Frage A 43) : Entspricht es den Tatsachen, daß, wie die Zeitschrift „Die Biene" 3/71 berichtet, in einer neuen Verordnung zur Ablösung der bisherigen Verordnung zum Schutze gegen die bösartige Faulbrut und die Milbenseuche der Biene vom 28. Juli 1964 (BGBl. I S. 562) keine Vorschrift zur Bekämpfung der Milben- 6922 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 seuche vorgesehen ist und die Anzeigepflicht für die Milbenseuche aufgehoben wird, und gegebenenfalls welche Gründe sind hierfür ausschlaggebend? Es trifft zu, daß in dem derzeitigen Entwurf einer Verordnung zum Schutz gegen die bösartige Faulbrut und die Milbenseuche der Bienen keine Vorschriften zur Bekämpfung der Milbenseuche mehr vorhanden sind und auch die Anzeigepflicht für die Milbenseuche aufgehoben werden soll. Von der Mehrheit der wissenschaftlichen Sachverständigen wird die Meinung vertreten, daß im Grunde kein öffentliches Interesse an der Bekämpfung der Milbenseuche mehr besteht, da sie eine Faktorenkrankheit ist, die auf Grund der vorhandenen medikamentellen Behandlungsmöglichkeiten in zumutbarer Weise von jedem Bienenhalter eigenverantwortlich bekämpft werden kann. Zur Zeit wird zusammen mit allen einschlägigen Stellen geprüft, ob Vorschriften für das Verbringen von Bienenvölkern von einem Bundesland in das andere aufgenommen werden sollten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Frage A 44) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Entschädigung der sogenannten „Ostmüller", und sind Maßnahmen auf diesem Gebiet im Rahmen des Mühlensanierungsprogrammes getroffen worden? Dem Bundeskabinett liegt der Entwurf eines Mühlenstrukturgesetzes zur Entscheidung vor. Nach diesem Entwurf sollen auch Abfindungen an Ostmüller gezahlt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für diese Abfindungen wird ein Betrag von insgesamt bis zu 1 Million DM bereitgestellt. Finanziert werden die Abfindungen durch die Mühlenwirtschaft. Die näheren Einzelheiten werden durch Richtlinien geregelt. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bittelmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen A 46 und 47) : Kann die Bundesregierung Auskunft geben, welche Forschungsaufträge im Bereich Kartoffelforschung im Jahre 1971 erteilt werden und an welche Institutionen die Forschungsaufträge vergeben werden sollen? Kann die Bundesregierung mitteilen, ob und wann die Bundesforschungsanstalt in Detmold mit den Arbeiten im Bereich Kartoffelforschung beginnen wird, wie in Beantwortung der Anfrage A 98 (Drucksache VI/525; Stenographischer Bericht über die 41. Sitzung am 20. März 1970, Seite 2082) durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angekündigt wurde? Die Bundesregierung hat im Jahre 1971 8 Forschungsaufträge zum Komplex Kartoffelforschung erteilt. Hierfür sind 327 840 DM bereitgestellt worden. Die Einzelvorhaben und die daran beteiligten Institute sind folgende: Titel: Institut vom BML gefördert 1. Versuche zur Sortendiagnose, insbesondere von Kartoffeln Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Braunschweig 2. Rattle-Virus bei Kartoffeln Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Braunschweig 3. Erarbeitung von Methoden und Untersuchung der Lagerfähigkeit von KartoffelNeuzuchtstämmen in Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. — Versuchsstation Dethlingen, Dethlingen modernen Lagereinrichtungen 4. Untersuchungen über Institut für Pflanzenbau Lagerfäulen der Kartoffel (Auftreten, Biologie, Sanierung und und Saatgutforschung Bekämpfung einschl. der Forschungsanstalt Resistenzzüchtung) für Landwirtschaft, BraunschweigVölkenrode 5. Untersuchungen zur Bayerische Landessaatzuchtanstalt Weihenstephan, genetischen Streubreite des Gehaltes an reduzierenden Zuckern und deren Reaktion auf unterschiedliche Lagerungstemperaturen im Kulturkartoffelsortiment Freising 6. Untersuchungen zum Bayerische Landesanstalt für Bodenkultur, Pflanzenbau und Pflanzenschutz, Komplex der Rhizoctoniakrankheit München 7. Erstellung von Zuchteltern mit umfassender Resistenz gegen die Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung, Köln-Vogelsang Rassen des Kartoffelnematoden vom BMBW gefördert Bundesforschungsanstalt für Lebensmittelfrischhaltung, 8. Strahlenkonservierung Karlsruhe von Kartoffeln (Projekt Strahlentechnik) Einige weitere Vorhaben befinden sich noch in Bearbeitung. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin die Absicht, wie bereits in Beantwortung der Anfrage Nr. 98 vom 20. März 1970 durch das BML angekündigt wurde, in der Bundesforschungsanstalt für Ge- Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Mai 1971 6923 treideverarbeitung in Detmold einen Arbeitsbereich für „Chemisch-technologische Untersuchungen der Kartoffeln für die industrielle Verarbeitung zu Lebensmitteln" zu schaffen. Die Bundesregierung strebt an, die Untersuchungen im Jahre 1972 aufzunehmen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2132 Fragen A 48 und 49) : Wie viele Jugendliche stehen seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes in einem Lehrverhältnis, und wie viele haben eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragt? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Möglichkeiten der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfen ausreichend bekannt sind, und denkt sie daran, die Möglichkeiten der Ausbildungsbeihilfen zur Berufsausbildung in ähnlicher Weise zu publizieren wie die Ausbildungsförderungsmöglichkeiten für Schüler und Studenten? Seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes am 1. Juli 1969 stehen durchschnittlich rd. 1,4 Millionen Jugendliche in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. In der Zeit vom 1. Juli 1969 bis 31. März 1971 haben insgesamt 333 540 Jugendliche, das sind rd. 24 % der Auszubildenden, eine Berufsausbildungsbeihilfe aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit beantragt. Auf die Möglichkeiten, diese Ausbildungsbeihilfen zu erhalten, werden die Berufsanwärter von den Arbeitsämtern bei deren Maßnahmen zur Berufsaufklärung, insbesondere in den Schulen sowie anläßlich der beruflichen Einzelberatung, hingewiesen. Dabei wird u. a. auch ein Faltblatt ausgehändigt, das über die von der Bundesanstalt gewährten Beihilfen Auskunft gibt. Zu einer derartigen individuellen Unterrichtung ist die Bundesanstalt im übrigen gesetzlich verpflichtet (§ 28 AFG). Da es sich allerdings nicht ausschließen läßt, daß die Förderungsmöglichkeiten im Einzelfalle nicht bekanntwerden, wurde bereits im Aktionsprogramm „Berufliche Bildung" angekündigt, daß die Bundesregierung eine Broschüre zur Berufsausbildung herausgeben wird, in der auch die Formen der Ausbildungsförderung dargestellt werden sollen. Die Broschüre soll im Sommer dieses Jahres fertiggestellt sein. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2132 Fragen A 53 und 54) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach innerhalb der Bundesregierung Überlegungen angestellt werden, die Bundeszuschüsse an die Krankenkassen für Mutterschutzaufwendungen zu verschlechtern? Ist an eine vollständige Streichung oder an eine Kürzung und gegebenenfalls in welchem Umfang gedacht? Sie wissen, daß Vorarbeiten für die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung eingeleitet worden sind. Dabei ist, wie stets in solchen Fällen, eine Reihe von verschiedenen Alternativen ins Gespräch gebracht worden. Aus diesen Vorarbeiten können aber für die Sache selbst noch keine endgültigen Schlüsse abgeleitet werden. Entscheiden wird die Bundesregierung im Rahmen der Anpassung und Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 1972 bis 1975. Das wird nach der Sommerpause des Parlaments der Fall sein.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Rohde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, ich habe schon darauf hingewiesen, daß sich die günstige wirtschaftliche Entwicklung auch bei den Trägern der Arbeiterrentenversicherung auswirkt. Es ist zu erwarten, daß sich das auch hinsichtlich der Wohnungsbaudarlehen zeigen wird. Im übrigen sind wir darüber mit den Trägern der Rentenversicherung im Gespräch.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit sind wir am Ende der Fragestunde.
Meine Damen und Herren! Der Europatag, den wir heute gemeinsam mit 16 anderen europäischen Staaten begehen, erinnert an die Unterzeichnung des Statuts für den Europarat vor nunmehr 22 Jahren.
Wie schon in den vergangenen Jahren ist auch diesmal der 5. Mai, der die Mottos „Mehr Demokratie für Europa" und „Die Grenzen fallen, wenn Sie wollen" trägt, kein Tag der Feier, sondern ein Tag der Mahnung, der Verpflichtung und der Hoffnung.
Die europäische Haltung dieses Hohen Hauses gehört zu seiner Geschichte. Abgeordnete aller Fraktionen haben gerade auch in den Krisensituationen der Europapolitik in der Vergangenheit und in der Gegenwart immer wieder bedeutsame Initiativen ergriffen und die Ziele europäischer Politik auch in der nüchternen täglichen Parlamentsarbeit lebendig erhalten. Die Gründung der interfraktionellen Gruppe „Initiative Direktwahl" vor einigen Wochen ist hierfür das jüngste Beispiel.
Wir alle, meine Damen und Herren, bleiben dazu aufgerufen, weiterhin mit Zähigkeit und Geduld, die zu den besten Tugenden jeder konstruktiven Politik gehören, für die Verwirklichung einer Politischen Union in Europa zu arbeiten. Hierzu gehören der Abbau der Grenzkontrollen, die Direktwahl des Europäischen Parlaments und die Stärkung seiner Befugnisse, die Erweiterung der EWG, eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion, die Gleichberechtigung aller Bürger — auch der Gastarbeiter — und nicht zuletzt eine gesamteuropäische Verständigung.
Dieser Weg wird lang und beschwerlich sein. Jenen 36 Kolleginnen und Kollegen aus unserer Mitte, die sich dieser Aufgabe mit besonderer Intensität widmen, dankt das Hohe Haus heute herzlich für die bisher geleistete Arbeit und gibt ihnen die Ermutigung, ihr Werk für ein einiges und starkes Europa mit Realismus und Ausdauer fortzusetzen.

(Beifall.)

Ich darf dann folgendes bekanntgeben. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll der Ge-



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Setzentwurf zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen — Drucksache VI/2114 —, der in der 115. Sitzung an den Wirtschaftsausschuß zur Federführung überwiesen wurde, noch zur Mitberatung an den Innenausschuß überwiesen werden. Ist .das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Nunmehr rufe ich Punkt 2 der heutigen Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms (Wohnungsbauänderungsgesetz 1971 — WoBauÄndG 1971)

— Drucksache VI/2117 —
Das Wort hat zur Begründung der Vorlage der Herr Bundeswohnungsbauminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Lauritz Lauritzen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf mit dem Kurztitel „Wohnungsbauänderungsgesetz 1971" hat das Ziel, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms zu schaffen. Es handelt sich dabei um eine gezielte Novellierung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zu dem Zweck, in die gesetzlichen Förderungsvorschriften diejenigen Änderungen und Ergänzungen einzufügen, die zur Realisierung und Abwicklung des langfristigen Wohnungsbauprogramms erforderlich sind. Mit dem Gesetzentwurf soll also keine weitgespannte Umgestaltung oder gar Reformierung der geltenden Gesetzesgrundlagen für die Förderung des Wohnungsbaues vorgenommen werden. Das soll vielmehr einem Dritten Wohnungsbaugesetz überlassen bleiben.
    Hier geht es vielmehr bewußt darum, die aktuellen Fragen zu regeln, die sich aus Anlaß des neuen Förderungsprogramms für den Wohnungsbau ergeben. Diese inhaltliche Beschränkung der Novelle war geboten, damit das von der Bundesregierung beschlossene und mit den Ländern abgestimmte Wohnungsbauprogramm möglichst schnell anlaufen kann. Es ist daher in dieser Novelle auch nur ein Teil der Fragen aufgegriffen worden, die die CDU/ CSU-Fraktion in ihrem Antrag zur Novellierung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes — Drucksache VI/142 — behandelt hat.
    Bevor ich auf die Einzelheiten des Gesetzentwurfs eingehe, möchte ich gern das langfristige Wohnungsbauprogramm etwas näher erläutern dürfen. Denn hier liegt das eigentliche Schwergewicht der Wohnungspolitik der Bundesregierung, und hier findet es seinen Ausdruck. Das Gesetz selbst gibt darüber wenig Auskunft, weil, wie ich meine, zum Glück nicht alles gesetzlich geregelt zu werden braucht. Aber bevor ich nähere Ausführungen über das Gesetz mache, erlauben Sie mir einige grundlegende Bemerkungen zur gegenwärtigen Wohnungsmarktsituation überhaupt.
    Die Wohnungsversorgung in der Bundesrepublik und die Lage am Wohnungsmarkt werden, so scheint mir, vielfach noch nicht richtig beurteilt. Trotz der hohen Wohnungsbauleistungen in den beiden vergangenen Jahrzehnten ist die Wohnungsversorgung in der Bundesrepublik noch keineswegs ausgeglichen. Natürlich ist die Lage in den einzelnen örtlichen Wohnungsmärkten unterschiedlich. Sicher gibt es überwiegend ländliche und auch dünner besiedelte Gebiete, in denen kein Wohnungsmangel besteht. Aber in den Städten und in den industriellen Ballungs- und Entwicklungsgebieten sieht das Bild ganz anders aus. Hier entsteht neben dem vorhandenen Fehlbedarf durch die Wanderungsbewegungen der einheimischen Bevölkerung und durch die Zuwanderung der ausländischen Arbeitskräfte ständig neuer Wohnungsbedarf, der zusätzlich gedeckt werden muß. Neueste Untersuchungen, die in meinem Hause durchgeführt werden, über die Entwicklung in den Stadtregionen haben ergeben, daß die Bevölkerung in den 68 Stadtregionen der Bundesrepublik von Mitte 1961 bis Anfang 1970 — also innerhalb von 81/2 Jahren — überwiegend durch Zuwanderung um nahezu drei Millionen, das sind rund 10 0/o, gewachsen ist. Dieser Nachfrageüberhang, der damit entsteht, drückt natürlich die Mieten nach oben, so daß die auf Starthilfe oder auf ständige Hilfe der Gesellschaft angewiesenen Gruppen unserer Bevölkerung — und ich denke dabei vor allem an die jungen Ehepaare, an die kinderreichen Familien sowie die alten, kranken und alleinstehenden Menschen — selten oder nie zu einer Wohnung kommen, die ihren Bedürfnissen angepaßt ist und die auch ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht.
    Wir alle kennen doch den Zustand, daß junge Ehepaare nach der Eheschließung getrennt wohnen müssen und nicht zu einer eigenen Wohnung kommen. Wir alle wissen auch von alten Menschen, die manchmal ihre Wohnung aufgeben müssen, weil sie die Mieten nicht mehr aufbringen können und kaum Aussicht auf eine angemessene Altenwohnung haben. Niemand wird doch leugnen wollen, daß trotz aller Bemühungen von Bund, Ländern und Gemeinden immer noch zahlreiche Plätze in Altenheimen und Altenpflegeheimen fehlen. Dabei nimmt die Zahl der im Rentenalter befindlichen Bundesbürger auf Grund des Altersaufbaues unserer Bevölkerung noch ständig zu. Wir alle wissen auch, daß es viele kinderreiche Familien gibt, die immer noch in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben.
    Meine Damen und Herren, die amtliche Gebäude-und Wohnungszählung von Oktober 1968 hat ergeben, daß es in der Bundesrepublik noch rund 800 000 — 800 000! — Familien und Haushalte ohne eigene Wohnung gibt, also Haushalte, die noch in Barakken, in Nissenhütten, Wohnlauben und ähnlichem leben müssen oder in einzelnen Räumen von Gebäuden ohne Küche und Bad und — überwiegend Familien — auch noch in Untermiete. Bei diesen 800 000 sind natürlich die Bewohner von Appartements nicht berücksichtigt worden, wie gelegentlich fälschlicherweise oft behauptet wird.
    Aber neben dieser quantitativen Unterversorgung, vor allem in den Verdichtungsräumen, gibt es auch noch eine beträchtliche qualitative Unterversorgung



    Bundesminister Dr. Lauritzen
    unserer Bevölkerung im Wohnungswesen. Denn in der Bundesrepublik leben trotz des gehobenen Lebensstandards noch Millionen von Familien in „Wohnungen", die diese Bezeichnung meines Erachtens nicht verdienen. Wenn es nach den Ergebnissen der eben zitierten Wohnungszählung in der Bundesrepublik mehr als vier Millionen Wohnungen gibt, die nicht einmal eine Toilette, geschweige denn ein eigenes Bad, innerhalb der Wohnung haben, und wenn die gleiche Zahl von Wohnungen aus der Zeit vor 1900 stammt, dann ergibt sich, daß jede fünfte Wohnung in der Bundesrepublik keine Innentoilette hat oder bereits 70 Jahre alt ist. Wohnung s-mangel und qualitative Mängel in der Wohnungsversorgung müssen die Betroffenen um so härter empfinden, je mehr sich die allgemeinen Wohnverhältnisse gebessert haben oder weiter verbessern.
    Um hier Schritt für Schritt Wandel zu schaffen, hat die Bundesregierung ihr langfristiges Wohnungsbauprogramm entwickelt, das wohlabgewogen die Problemgebiete der Bundesrepublik und darin vorrangig gerade diejenigen Menschen entlasten soll, die auf unsere Hilfe angewiesen sind.
    Ziel dieses Programms der Bundesregierung ist es, dem angesichts der gerade dargelegten Tatbestände, wie ich meine, nicht zu verantwortenden Rückgang der Wohnungsbauförderung des Bundes seit dem Jahre 1956 entgegenzuwirken und die Wohnungsbauleistungen in den kommenden Jahren wieder auf einen solchen Stand zu bringen, daß jährlich 200 000 bis 250 000 Wohnungen mit Mitteln für den sozialen Wohnungsbau gefördert werden.
    Ein derartiges Programm setzt naturgemäß eine erhebliche gemeinschaftliche Anstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden voraus. Dies entspricht aber auch dem in § 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes verankerten Grundsatz, daß die Wohnungsbauförderung eine öffentliche Aufgabe ist, die in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden erbracht wird.
    Der finanzielle Anteil, mit dem sich der Bund an dieser Aufgabe beteiligt, wird — das ergibt sich bereits aus dem Haushaltsplan 1971 — erheblich aufgestockt. In den vergangenen Jahren hatten bekanntlich auf Grund der ursprünglich gesetzlich festgesetzten Degression der Bundesmittel die Länder immer stärker die Hauptlast der Finanzierung zu tragen. Wenn der Bund aber seiner Mitverantwortung für die Wohnungsversorgung unserer Bürger gerecht werden will — und das will diese Bundesregierung —, dann muß auch er sich mit einem angemessenen finanziellen Beitrag beteiligen.
    Dies soll durch das langfristige Wohnungsbauprogramm geschehen, das damit aber zugleich auch die Förderungsarten modifiziert und stärker als je zuvor auf die sich aus den vorhandenen Sachzwängen ergebenden Prioritäten abhebt.
    Meine Damen und Herren, dieses Gesamtprogramm sieht im einzelnen folgende Schwerpunkte vor: erstens ein Sozialprogramm, das aus einer Grundförderung und einer Intensivförderung besteht, zweitens ein Regionalprogramm, das sich auf bestimmte Gebiete der Bundesrepublik bezieht und drittens ein Programm zur Modernisierung des Althausbestandes.
    Im Sozialprogramm stellt der Bund nach diesem Gesetz für die Grundförderung allgemein im Bundesgebiet künftig jährlich 150 Millionen DM langfristig zur Verfügung. Ich darf darauf hinweisen, daß dieser Betrag im Haushaltsplan 1971 auf 180 Millionen DM aufgestockt worden ist. Diese Mittel werden voll als Darlehen gegeben und auf die einzelnen Länder nach der Einwohnerzahl verteilt. Aus diesen Mitteln wird aber zur Förderung des Wohnungsbaues für Facharbeiter und Schlüsselkräfte in den Zonenrandgebieten vorab ein Sonderkontingent von 17 Millionen DM bereitgestellt. Dieser Betrag ist, wie Sie wissen, durch Beschluß des Hohen Hauses vom 10. Februar 1971 um weitere 10 Millionen DM aufgestockt worden.
    Darüber hinaus soll durch die Intensivförderung im zweiten Teil dieses Programms die Wohnungsversorgung für diejenigen Personengruppen, die bisher noch immer nicht ausreichend versorgt werden konnten, durch eine gezielte Förderungsaktion verbessert werden. Hierbei geht es vor allem um die wohnungsmäßige Versorgung der kinderreichen Familien, der alten Menschen, der jungen Familien, der Alleinstehenden und der Schwerbehinderten. Für diese Zwecke stellt der Bund den Ländern zusätzlich den Betrag von 250 Millionen DM zur Verfügung. Die Mittel werden mit der Auflage gegeben, daß die Länder einen angemessenen Anteil der Bundesförderung als langfristige Baudarlehen weitergeben, um damit auch eine Miete zu sichern, die der mehr statistischen Entwicklung der Einkommensverhältnisse gerade dieser Personengruppen angepaßt ist.
    Ich darf mit Befriedigung feststellen, meine Damen und Herren, daß es nach langen und auch etwas mühevollen Verhandlungen mit den Ländern nunmehr gelungen ist, sicherzustellen, daß im Rahmen dieses von mir dargestellten Intensivprogramms im Jahre 1971 von den Ländern mindestens 25 000 Wohnungen zusätzlich gefördert werden.
    Im Regionalprogramm, dem zweiten Teil unseres langfristigen Wohnungsbauprogramms, sollen in diesem Jahr ferner 50 000 Wohnungen zusätzlich, und zwar allein vorn Bund, gefördert werden. Hierbei geht es um eine Wohnungsbauförderung in besonderen regionalen Schwerpunkten. Solche regionalen Schwerpunkte sind vor allem Entwicklungsschwerpunkte in wirtschaftlich schwachen Gebieten oder in Gebieten mit einseitiger Wirtschaftsstruktur, wie z. B. das Zonenrandgebiet, Bundesausbaugebiete und Bundesausbauorte. Hier werden die Strukturverbesserungsmaßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der „Regionalen Aktionsprogramme", also im Bereich der Wirtschaftspolitik, durch flankierende Maßnahmen im Bereich des Wohnungsbaues unterstützt.

    (Abg. Balkenhol: Passive Sanierungen!)

    — Eben nicht, sondern aktive. Das würde ich allerdings eine aktive Sanierung nennen. Wenn wir im Rahmen der „Regionalen Aktionsprogramme" zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und flankierende

    Bundesminister Dr. Lauritzen Maßnahmen für cien Wohnungsbau treffen, würde ich das eine ausgesprochen aktive und nicht eine passive Sanierung nennen. Liegt hier ein Mißverständnis vor?

    (Abg. Balkenhol: Nein! Wir sollten die Zahl der Aktionsprogramme vergrößern und die Zahl der Schwerpunkte verringern, damit die Finanzdecke ausreicht!)

    — Gut! Darüber müssen wir uns einmal im Rahmen einer Debatte über die Wirtschaftspolitik im einzelnen unterhalten.
    Schwerpunkte sind weiterhin Orte mit besonders hohem Wohnungsbedarf infolge starker Unterversorgung oder hoher Zuwanderungsraten und Orte in städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten.
    Auf die besonderen Ziele dieses Regionalprogramms ist auch die Methode der Förderung zugeschnitten, denn hier sind neuartige „Aufwendungsdarlehen" gewissermaßen als Starthilfe vorgesehen. Diese Aufwendungsdarlehen werden zur Mietverbilligung auf zwölf Jahre gewährt, und zwar degressiv gestaffelt, also auf Null auslaufend. Vom fünfzehnten Jahr an sind sie wieder mittelfristig zurückzuzahlen, so daß damit später wieder Rückflüsse zur Verfügung stehen, die dann erneut für den Wohnungsbau eingesetzt werden können.
    Die auf diese Weise geförderten Wohnungen sind für solche Personen bestimmt, die öffentlich geförderte Wohnungen frei machen oder — das ist eine wesentliche Neuerung in diesem Gesetzentwurf deren Jahreseinkommen die jeweilige Einkommensgrenze des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, hier also die des § 25 des Gesetzes, bis zu 40 % übersteigt. Damit, meine Damen und Herren, werden bei diesen Wohnungen im Rahmen dieses Regionalprogramms gerade solche Wohnungssuchende besonders berücksichtigt, die zwar nicht die hohen Mieten oder Lasten des freifinanzierten Wohnungsbaus tragen können, die aber wohl bereit sind und, da bei ihnen mit einer mehr dynamischen Entwicklung des Einkommens gerechnet werden kann, auch im Laufe der Jahre in der Lage sein werden, eine nach Kostenmietgrundsätzen ermittelte begrenzte Miete aufzubringen. Durch die zeitliche Befristung der Förderungsdauer, also hier auf zwölf Jahre, und durch die Degression der Förderungsmittel wird damit zugleich erreicht, daß hier künftig eine Fehlsubventionierung nicht mehr eintreten kann.
    Parallel zu den genannten Wohnungsbauprogrammen dem Sozialprogramm und dem Regionalprogramm - soll durch ein weiteres zweiteiliges Modernisierungsprogramm die Modernisierung und Instandsetzung von jährlich 50 000 Altbauwohnungen gefördert werden. Hierfür stellt der Bund 20 Millionen DM als Bundesdarlehen zur Verfügung, die wie bisher schon nach den bestehenden Richtlinien eingesetzt werden sollen, aber darüber hinaus — und das ist das Neue in diesem Programm — werden auf die Dauer von fünf Jahren jährlich 9 Millionen DM Zinsverbilligungszuschüsse bereitgestellt, um damit Kapitalmarktmittel für Modernisierungsmaßnahmen zu verbilligen.
    Durch dieses Modernisierungsprogramm wird gleichzeitig dafür gesorgt, daß auch der Wohnungsbestand, also die vorhandenen Wohnungen, an die heutigen Wohnungsbedürfnisse angepaßt werden und daß sie wieder für längere Zeit zur angemessenen Wohnungsversorgung beitragen können.
    Meine Damen und Herren, dieses hier skizzierte Wohnungsbauprogramm mit den verschiedenen Teilprogrammen spiegelt sich allerdings in dem hier vorgelegten Gesetzentwurf nicht wider, denn dieser Gesetzentwurf enthält lediglich Änderungen rechtstechnischer Art, die ich nun im einzelnen hier nicht vortragen möchte, weil sie Ihnen in der gedruckten Vorlage vorliegen. Aber lassen Sie mich auf das zentrale Problem eingehen, um das es sich bei diesem Gesetzentwurf handelt, nämlich die Neuabgrenzung des Personenkreises, der künftig im sozialen Wohnungsbau begünstigt sein soll: ich meine damit die Erhöhung der Einkommensgrenzen.
    Die Einkommensgrenze ist, was den Grundbetrag angeht, zuletzt im Jahre 1957 festgesetzt worden, und die Familienzuschläge sind zuletzt im Jahre 1965 geändert worden; sie entsprechen daher bei weitem nicht mehr den inzwischen eingetretenen Änderungen unserer Einkommensverhältnisse in weiten Schichten der Bevölkerung. Deswegen ist eine Anpassung dieser Grenzen an die heutige Einkommensstruktur dringend notwendig. Ich glaube, wir können auch in diesem Hause eine weitgehende Übereinstimmung aller Fraktionen in dieser Hinsicht feststellen, denn auch die CDU/CSU-Fraktion hat in ihrem eigenen Gesetzentwurf eine Erhöhung der Einkommensgrenzen vorgesehen.
    Aber auch das Mietniveau der jetzt und künftig gebauten Sozialwohnungen erfordert eine angemessene Korrektur der Einkommensgrenzen. Die Länder haben sich bisher, meine Damen und Herren, in der Praxis weitgehend damit geholfen, daß sie zu einer allgemeinen „Regelgrenze", die das Gesetz vorsieht, großzügige Toleranzen zugelassen haben, oft bis zu 20 % und darüber hinaus. Dieser Zustand soll jetzt durch eine neue gesetzliche Regelung beendet werden.
    Nach den Vorstellungen der Bundesregierung, wie sie ihren Niederschlag in dem Gesetzentwurf gefunden haben, ist vorgesehen, den bisherigen Grundbetrag von 9000 DM jährlich auf 12 000 DM zu erhöhen also 1000 DM im Monat — und die Zuschlagsbeträge für die Familienangehörigen von je 2400 DM jährlich auf je 3000 DM aufzustocken.
    Meine Damen und Herren, das ist aber dann noch nicht das Bruttoeinkommen, sondern zu diesen Beträgen können noch das Kindergeld, die allgemeine Werbungskostenpauschale nach dem Steuergesetz und der Arbeitnehmerfreibetrag hinzugerechnet werden. Das würde bedeuten, daß zukünftig die Einkommensgrenze für einen Vierpersonenhaushalt - Ehepaar und zwei Kinder — bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1850 DM im Monat liegen wurde, während sie heute bei 1450 DM liegt. Im übrigen soll es dabei bleiben — eine sehr wichtige Entscheidung- , daß für die Wohnungsberechtigung im sozialen Wohnungsbau das Einkommen des Haushaltsvorstandes maßgebend ist.



    Bundesminister Dr. Lauritzen
    Ich meine, daß die gelegentlich erhobene Forderung, das gesamte Familieneinkommen zugrunde zu legen, nicht akzeptabel und auch nicht praktikabel ist; denn damit würde man von einer Einkommensbasis ausgehen, die doch sehr starken Schwankungen unterliegt, Denken Sie nur einmal an den Fall, daß eine Ehefrau eine Zeitlang mitarbeitet, dann aus familiären Gründen, weil die Kinderzahl es nicht zuläßt, die Arbeit aufgeben muß, nach einiger Zeit aber wieder in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Die Berechtigung, eine Sozialwohnung zu beziehen, soll deshalb im Grundsatz nur von dem auf die Dauer erzielbaren Einkommen, d. h. den Einkünften des Hauptverdieners, abhängig sein. Die Einkünfte mitverdienender Angehöriger werden wie bisher innerhalb bestimmter Freibeträge bei der Berechnung der Einkommensgrenzen nicht miteinbezogen.
    Bei Förderungsmaßnahmen im Rahmen des sogenannten zweiten Förderungsweges — ich denke dabei insbesondere an das von mir erwähnte Regionalprogramm — sollen künftig auch noch höhere Einkommensgruppen von Wohnungsuchenden begünstigt werden. Hier ist eine Überschreitung der soeben genannten neuen Einkommensgrenze um bis zu 40% vorgesehen, andererseits sind jedoch die Förderungshöhe und die Förderungsdauer begrenzt.
    In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage nach der sogenannten „Fehlbelegung" oder besser nach der „Fehlsubventionierung" gestellt Dazu möchte ich folgendes sagen: Es ist keineswegs beabsichtigt, dieses Problem nun mit der Erhöhung der Einkommensgrenze als gelöst anzusehen. Niemand wird jedoch bestreiten können, daß die Größenordnung dieses Problems durch eine erhebliche Erhöhung der Einkommensgrenzen sehr stark relativiert werden wird. Weiter wird niemand bestreiten können, daß sich auch die Gewichtung dieses Problems in der Zukunft ständig dadurch verringern wird, daß das Regionalprogramm eine ganz neue Förderungsart einführt, bei der eine Fehlbelegung nicht vorstellbar ist. Außerdem haben die Länder ihre Wohnungsbauförderung schon sehr weitgehend von der Darlehensförderung auf die zeitlich begrenzte Zinssubventionierung umgestellt, bei der ja auch eine Fehlbelegung nicht entstehen kann.
    Ich muß allerdings darauf hinweisen, daß die Konferenz der für das Wohnungswesen zuständigen Länderminister und Senatoren die Vorschläge, die eine von mir berufene Bund-Länder-Kommission erarbeitet hat, als zu wenig differenziert und in ihrer Durchführung zu wenig praktikabel abgelehnt hat. Dabei ist insbesondere auf den hohen Verwaltungsaufwand und die Beunruhigung von Millionen Bundesbürgern durch eine solche Maßnahme hingewiesen worden. Ein Land hat für den Fall, daß der Bund eine solche Regelung gesetzlich durchführen würde, sogar Verfassungsklage angedroht.

    (Abg. Ott: Welches Land?) Schleswig-Holstein.

    Andere Länder haben zu erkennen gegeben, daß sie sich möglicherweise einem solchen Verfahren anschließen würden, insbesondere wenn man die Einfamilienhausbesitzer einbeziehen würde. Einige sagen: Wir müssen sie einbeziehen, andere meinen: Wir müssen sie auslassen. Hier taucht die Frage der Gleichheit vor dem Gesetz wieder auf. Ich wollte nur auf dieses Problem aufmerksam machen.
    Auf Grund der Stellungnahme der Länder sind wir jetzt dabei, den von der Bund-Länder-Kommission erarbeiteten Vorschlag weiter zu prüfen und im einzelnen auszuarbeiten. Noch ist völlig offen
    daraus mache ich kein Hehl , wieweit die Gedanken, die wir entwickeln, von Bund und Ländern als praktikabel akzeptiert werden; denn Bund und Länder sind ja schließlich diejenigen, die diese Regelung dann durchführen müssen. Ich habe die Absicht, eine Punktation aufzustellen, in der bis ins Detail alle Vor- und Nachteile einer denkbaren Lösung gegeneinander abgewogen werden. Die Bundesregierung muß bei der Abwägung des Für und Wider eine Entscheidung treffen, und ich möchte versuchen, eine solche Entscheidung noch in diesem Jahr herbeizuführen.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung sieht die Ihnen vorliegende Gesetzesvorlage als besonders eilbedürftig an. Wir möchten erreichen, daß das Wohnungsbauprogramm möglichst schnell anläuft. Deshalb hat die Bundesregierung dem Hohen Hause den Gesetzentwurf bereits zugeleitet, ohne daß uns die Stellungnahme des Bundesrates vorliegt. Nach den Beratungen mit den Ländern und den ersten Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates ist jedoch damit zu rechnen, daß die Konzeption des Gesetzentwurfs insgesamt vom Bundesrat akzeptiert wird. Die Bundesregierung würde es daher sehr begrüßen, wenn die Beratung dieses Entwurfes so zügig voranginge, daß wir mit einer baldigen Verabschiedung des Gesetzes rechnen können. Wir möchten mit diesem Entwurf, der doch ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung der Lebensverhältnisse vieler Bürger ist, das erreichen und dem wäre eine schnelle Verabschiedung des Gesetzentwurfes dienlich , was schon seit langer Zeit von uns erwartet wird, nämlich eine entscheidende Hilfe in der weiteren Förderung des Wohnungsbaus.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)