Rede:
ID0611616400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6116

  • date_rangeDatum: 29. April 1971

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 116. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. April 1971 Inhalt: Fragestunde (Drucksache VI/2113) Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) : Förderung der Stadt Augsburg durch den Bund Dr. Ehmke, Bundesminister 6823 B, 6824 B, C, D Ott (CDU/CSU) 6824 A, B, C Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Steuerliche Entlastung des Friseurhandwerks Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6825 A, B, C Schedl (CDU/CSU) 6825 A Ott (CDU/CSU) 6825 B Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Berücksichtigung der Tilgungsraten für Studiendarlehen als Sonderausgaben Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . 6825 C, 6826 A, B, C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . 6826 A, B, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 6826 D Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Steuerliche Belastung der Landwirtschaft in den EWG-Ländern Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6827 A, B Höcherl (CDU/CSU) 6827 B Dr. Sperling (SPD) 6827 C Vizepräsident Dr. Schmitt- Vockenhausen 6827 C Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Steuervorteile für den Erwerb von Zweitwohnungen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6827 D, 6828 A, B Brandt (Grolsheim) (SPD) 6827 D, 6828 A Ott (CDU/CSU) 6828 B Fragen des Abg. Henke (SPD) : Bearbeitung von Anträgen auf Förderung der beruflichen Fortbildung, Umschulung und Einarbeitung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6828 C, D, 6829 A, B Henke (SPD) 6829 A, B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. April 1971 Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU): Witwenrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und Witwenrenten aus der Arbeiterrentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6829 B, C, D, 6830 A Varelmann (CDU/CSU) . 6829 D, 6830 A Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Gewährung vermögenswirksamer Leistungen an Teilnehmer an überbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Umschulung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 6830 B, C, D, 6831 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 6830 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) 6830 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) 6831 A Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Auswahl der Bewerber für die Ausbildung zum Offizier des militärfachlichen Dienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 6831 B, C, D, 6832 A Dr. Jenninger (CDU/CSU) 6831 C, D Dr. Slotta (SPD) 6832 A Frage des Abg. Peiter (SPD) : Heizungskostenzuschüsse für Angehörige der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 6832 B, C, D Peiter (SPD) 6832 C Frage des Abg. Hansen (SPD) : Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 6833 A, C Hansen (SPD) 6833 B Dr. Sperling (SPD) 6833 C Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/CSU) : Heranziehung der Praktikanten in Heilberufen zur Erstattung von Ausbildungskosten Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6833 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Unterlagen über Geschlechtskrankheiten Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6834 B, C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) 6834 B, C Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Broschüre „Die Ernährung des Kleinkindes und des Schulkindes" Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6834 D, 6835 B, C Kiechle (CDU/CSU) 6835 B, C Fragen des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Überprüfung der im Handel frei erhältlichen Appetitzügler auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6835 D, 6836 A, B, C Härzschel (CDU/CSU) 6836 A, B, C Fragen des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Ratifizierung des UNO-Einheitsabkommens über Suchtstoffe von 1961 Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6836 C Sieglerschmidt (SPD) 6837 A Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) : Warenunterschiebung in Gaststättenbetrieben Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6837 A, B, C, D Strohmayr (SPD) 6837 B, C, D Nächste Sitzung 6837 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6839 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Erwerb von Immobilien-Zertifikaten mit Bausparmitteln 6839 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Sondermittel des Bundes für kinderreiche Familien bei Gruppenbauvorhaben im Zonenrandgebiet 6839 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. April 1971 III Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Mick (CDU/CSU) betr. Abbau der Entschädigungsbehörden 6840 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Maßnahmen zur angemessenen Unterbringung ausländischer Arbeitnehmer 6840 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. die Praxis der Bundesbahnversicherungsanstalt bei der Anerkennung von Zeiten des freiwilligen Arbeitsdienstes als Ersatzzeiten 6841 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Heranziehung verheirateter Wehrpflichtiger mit Kindern zur Ableistung des Grundwehrdienstes 6841 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. finanziellen Ausgleich für freiwillige Bewerber bei der Bundeswehr für Verdienstausfall aus Anlaß der Vorstellung 6842 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. April 1971 6823 116. Sitzung Bonn, den 29. April 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 30. 4. Dr. Aigner * 30. 4. von Alten-Nordheim 30. 4. Dr. Arndt (Berlin) 30. 4. Dr. Artzinger * 1. 5. Bauer (Würzburg) ** 29. 4. Behrendt * 30. 4. Blumenfeld ** 29. 4. Buschfort 11.5. Dasch 15. 5. Dr. Dittrich * 30. 4. Dröscher * 30. 4. Faller * 30. 4. Fellermaier * 30. 4. Frau Dr. Focke 30. 4. Dr. Franz 4. 5. Dr. Furler * 30. 4. Gerlach (Emsland) * 30. 4. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 5. Dr. Hallstein 30. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 4. Junghans 29. 4. Dr. Kliesing (Honnef) ** 29. 4. Klinker * 30. 4. Dr. Koch * 30. 4. Kriedemann * 29. 4. Lautenschlager * 30. 4. Liehr 30. 4. Dr. Löhr * 30. 4. Lücker (München) * 30. 4. Maucher 30. 4. Meister * 30. 4. Memmel * 30. 4. Müller (Aachen-Land) * 30. 4. Dr. Müller-Emmert 7. 5. Frau Dr. Orth * 30. 4. Richarts * 30. 4. Riedel (Frankfurt) * 30. 4. Rollmann 18. 5. Schirmer 5. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) 30. 4. Schneider (Königswinter) 30. 4. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 4. Dr. Schulz (Berlin) 7. 5. Schwabe * 30. 4. Simon 14. 5. Springorum * 30. 4. Dr. Stark (Nürtingen) 7. 5. Stein (Honrath) 15. 5. Dr. Stoltenberg 30. 4. Strauß 12. 5. Winkelheide 30. 4. Wischnewski 30. 4. Dr. Zimmermann 30. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 29. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2113 Fragen A 11 und 67) : Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß dem Erwerb von Anteilen an deutschen Immobilienfonds Bedeutung für die Vermögensbildung zukommt? Hält es die Bundesregierung für möglich, daß durch eine Änderung der Bestimmung über die Verwendung von Bausparguthaben ein verstärkter Anreiz für den Erwerb von Immobilienzertifikaten geschaffen werden kann? Die Antwort lautet Ja. Der Erwerb von Immobilien-Zertifikaten mit Bausparmitteln wird schon nach geltendem Recht weitgehend als begünstigte wohnwirtschaftliche Maßnahme im Sinne der einkommensteuerlichen und prämienrechtlichen Bestimmungen angesehen. Voraussetzung dafür ist, daß die Inhaber des Zertifikats die Stellung von wirtschaftlichen Bruchteileigentümern des vom Fonds erworbenen bzw. hergestellten Objekts haben. Darüber hinaus wird der Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds, die dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften unterliegen, nach dem Spar-Prämiengesetz begünstigt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Storck vom 29. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2113 Frage A 35): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, wegen der gestiegenen Baukosten die Sondermittel des Bundes für kinderreiche Familien bei Gruppenbauvorhaben im Zonenrandgebiet, z. B. in Weiden/Vohenstraußerstraße und Tirschenreuth, zu erhöhen? Zugunsten kinderreicher Familien hat der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen für Gruppenkleinsiedlungsvorhaben in Tirschenreuth am 13. August 1969, für Gruppenkleinsiedlungsvorhaben in Weiden am 15. Dezember 1970 zusätzliche Bundesmittel aus den Wohnungsbaurückflüssen mit ihren Höchstsätzen 4 000 DM je Siedlerstelle mit 1 Wohnung 6 000 DM je Siedlerstelle mit 2 Wohnungen und für Familien mit 5 und mehr Kindern bereitgestellt. Inzwischen sind den Ländern unter dem 7. April 1971 für das Intensivprogramm im Rahmen des Langfristigen Wohnungsbauprogramms der Bundesregierung zusätzliche Bundesmittel bis 12 500,- DM je Wohnung, u. a. für kinderreiche Familien bereitgestellt worden. Damit stellt der Bund den Ländern für den angesprochenen Personenkreis höhere Bundesmittel bereit. Wie eine Fühlungnahme mit der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern ergab, ist der zuständigen Landeszentral- 6840 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. April 1971 behörde wie auch der Regierung Oberpfalz in Regensburg über Baukostensteigerungen bei den beiden genannten Bauvorhaben und damit einem höheren Bedarf an öffentlichen Mitteln bisher nichts bekannt. Nachbewilligungen öffentlicher Mittel müßte die zuständige Bewilligungsstelle des Landes aussprechen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 27. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mick (CDU/CSU) (Drucksache VI/2113 Fragen A 64 und 65) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß, obwohl die Wiedergutmachungsverbände im Februar 1968 dringend davor gewarnt haben, einen Abbau der Entschädigungsbehörden zu frühzeitig vorzunehmen, die Abwicklung der Wiedergutmachung teilweise noch sehr im Rückstand ist und der Regierungspräsident Köln ein Merkblatt im Februar 1970 Az. 56. I — Allgemein — herausgegeben hat, wonach Anträge nach § 4 BEG zur Zeit nur noch unter sehr einschränkenden Bedingungen bearbeitet werden? Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Antwort des Innenministers NRW vom 12. Februar 1968, daß die Planungen davon ausgegangen sind, daß keine Entschädigungsbehörde aufgelöst wird, solange bei ihr noch unerledigte Anträge in größerer Zahl vorliegen, und was gedenkt die Bundesregierung zur Abhilfe zu tun? Die Durchführung der einzelnen Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) in der Fassung des BEG-Schlußgesetzes vom 14. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1315) obliegt den Entschädigungsbehörden der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Die Entschädigungsbehörden unterliegen als Landesbehörden der Weisungsbefugnis und Dienstaufsicht ihrer jeweils zuständigen obersten Landesbehörden. Unbeschadet dieser Ihnen sicherlich bekannten gesetzlichen Zuständigkeitsregelung und des Umstandes, daß die Einrichtung und Organisation der Entschädigungsbehörden der Disposition der zuständigen obersten Landesbehörden unterliegen, ist die Bundesregierung an einer möglichst zügigen Abwicklung der Entschädigungsverfahren aus wiedergutmachungs- und außenpolitischen Gründen naturgemäß stark interessiert. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen als für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes zuständige oberste Landesbehörde wurde daher von meinem Hause fernschriftlich gebeten, zu Ihrer Anfrage Stellung zu nehmen. Er hat sich fernschriftlich wie folgt geäußert: Zu 1.: Die in Nordrhein-Westfalen angemeldeten Entschädigungsansprüche seien zu etwa 98 v. H. erledigt. Bei den restlichen 2 v. H. handele es sich um rechtlich und tatsächlich unübersichtliche Fälle, deren Bearbeitung langwierige Ermittlungen erfordere und durch vermehrten Personaleinsatz nicht wesentlich gefördert werden könne. Diese Anträge stammten zum weitaus größten Teil von Verfolgten, deren Entschädigungsansprüche in der Hauptsache längst befriedigt worden seien, die aber durch das BEG- Schlußgesetz in einzelnen Punkten verbesserte Entschädigungsansprüche erlangt hätten. Die zeitweilige Überlastung der für Fragen des § 4 BEG zuständigen Dienststelle des Regierungspräsidenten Köln sei im wesentlichen auf nicht vorhersehbare Auswirkungen des Gesetzes über die Wiedergutmachung in der Sozialversicherung in der Fassung vom 22. Dezember 1970 zurückzuführen. Obwohl die Entschädigungsbehörde Köln mit diesem Gesetz nicht unmittelbar befaßt sei, werde sie von den Sozialversicherungsträgern mit Anfragen und Ersuchen um Stellungnahme überhäuft. Außerdem habe die Mitteilung an die Antragsteller, daß der Regierungspräsident Köln nach Auflösung der übrigen Entschädigungsbehörden für die Weiterführung der anhängigen Verfahren zuständig sei, zahlreiche Antragsteller zu meist unergiebigen Anfragen und zur Wiederaufnahme lange nicht mehr betriebener Verfahren veranlaßt. Hierdurch sei ein derart großer Teil des Personals in Anspruch genommen worden, daß vorübergehend eine Bearbeitungsrangfolge nach sozialen Gesichtspunkten habe eingeführt werden müssen. Inzwischen sei diese Maßnahme nicht mehr erforderlich. Zu 2.: Die hier angesprochene Zusicherung des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. Februar 1968, Entschädigungsbehörden erst dann aufzulösen, wenn die Anzahl der noch unerledigten Verfahren dies zulasse, sei, wie sich aus dem oben angeführten Erledigungsstand von 98 v. H. ergebe, eingehalten worden; der vorübergehende Arbeitsstau beruhe auf Umständen, die erst später und außerhalb des Einflußbereichs der Entschädigungsbehörde eingetreten seien. Die erforderlichen personellen Maßnahmen zur Behebung dieses Arbeitsrückstandes seien bereits getroffen worden. Ich bitte dieser Stellungnahme zu entnehmen, daß die für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen zuständige oberste Landesbehörde die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um eine zügige Abwicklung auch der noch unerledigten, zumeist tatsächlich und rechtlich schwierigen Verfahren sicherzustellen. Auch die übrigen für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes zuständigen obersten Landesbehörden sind nach meiner Kenntnis der Dinge besonders darum bemüht, die noch anhängigen Entschädigungsverfahren (im Bundesdurchschnitt waren nach dem Stande vom 1. Januar 1971 noch etwa 3,5 v. H. der angemeldeten Entschädigungsverfahren nach dem BEG unerledigt) sobald wie möglich zum Abschluß zu bringen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 28. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/2113 Frage A 68) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. April 1971 6841 Hält es die Bundesregierung für angebracht, bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen, deren Ziel es sein sollte, die Vermietung von Wohnräumen an ausländische Arbeitnehmer und auch die Belegung von Massenunterkünften mit solchen Arbeitnehmern zu überwachen, um zu verhindern, daß wucherische Mieten verlangt werden und menschenunwürdige Wohnbedingungen entstehen können? Die Frage einer angemessenen Unterbringung ausländischer Arbeitnehmer weist Zusammenhänge mit der Wohnungsversorgung der deutschen Bevölkerung auf. Für die ausländischen Arbeitnehmer sollen sich daher auch die zahlreichen Maßnahmen auswirken, die von der Bundesregierung eingeleitet wurden, um vor allem den Mietwucher zu bekämpfen, den Mieterschutz zu verbessern und menschenunwürdigen Wohnbedingungen entgegenzuwirken. Ich darf dabei auf den Gesetzentwurf über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs (Drucksache VI/1549) verweisen. Ferner ist als Ergänzung des Städtebauförderungsgesetzes eine bundeseinheitliche Regelung über die Erhaltung des Wohnbestandes vorgesehen. Mit diesem Gesetz soll zugleich Wohnungsmißständen begegnet werden, die infolge mangelhafter Instandhaltung oder Überbelegung von Wohnräumen entstehen. In diesem Zusammenhang wird in meinem Hause darüber hinaus geprüft, ob durch eine Änderung der Gewerbeordnung eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Wohnräume und Unterkünfte geschaffen werden kann. Im übrigen sind am 29. März 1971 vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung neue Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer erlassen worden, mit denen für bessere Wohnbedingungen insbesondere in größeren Unterkünften gesorgt werden soll. Soweit es den Wohnungsbau für ausländische Arbeitnehmer angeht, sind Finanzierungsmodelle entwickelt worden, die jetzt erstmals in Nordrhein-Westfalen erprobt werden. Sie sollen dazu beitragen, den Wohnungsbau für ausländische Arbeitnehmer und deren Familien zu verstärken. Ferner darf ich noch anmerken, daß örtliche Koordinierungskreise, die sich mit Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeit künftig in Städten und Gemeinden bilden, zur Lösung örtlicher Probleme, insbesondere auch der Wohnungsfrage, beitragen sollen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 28. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/2113 Frage A 69) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der zur Zeit von der Deutschen Bundesbahn durchgeführten Datenerhebung zur Rentenberechnung die Zeiten des freiwilligen Arbeitsdienstes vor dein 1. Oktober 1935 nicht als Ersatzzeit nach § 1251 Abs. I Nr. 1 RVO angerechnet werden, obwohl seinerzeit einer großen Zahl jüngerer Arbeitsloser nicht nur nahegelegt wurde, diesem Arbeitsdienst beizutreten, sondern auch bei großen Teilen ein echtes Engagement für die Arbeit in der damaligen Situation gegeben war und diese unterschiedliche Stellung gegenüber einer zur gleichen Zeit ertragenen Arbeitslosigkeit, die als Ersatzzeit angerechnet wird, als besondere Benachteiligung empfunden werden muß? Die Praxis der Bundesbahnversicherungsanstalt bei der Anerkennung von Zeiten des Freiwilligen Arbeitsdienstes als Ersatzzeiten ist in unserem Hause zwar im einzelnen nicht bekannt. Wenn dabei aber im Sinne Ihrer Frage verfahren wird, so entspricht dies einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Oktober 1969. In diesem Urteil ist ausgesprochen, daß die Anerkennung eines Freiwilligen Arbeitsdienstes als Ersatzzeit jedenfalls dann ausscheidet, wenn der Betroffene einem Geburtsjahrgang angehört, der zur Ableistung der Dienstpflicht nach dem Reichsarbeitsdienstgesetz nicht herangezogen worden ist. Aus der Begründung des Urteils ergibt sich als Auffassung des Bundessozialgerichts, daß Zeiten des Freiwilligen Arbeitsdienstes grundsätzlich nicht als Ersatzzeiten angerechnet werden können. Die Nichtanrechnung von Zeiten des Freiwilligen Arbeitsdienstes durch die Rentenversicherungsträger kann also aufsichtsbehördlich nicht beanstandet werden. Im übrigen wird diese Frage bei der Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Rentenversicherungsberichts im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung näher erörtert werden können. Der Bericht enthält u. a. einen Hinweis auf das mit Ihrer Frage angeschnittene allgemeine Problem. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 29. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/2113) Frage A 76) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß, auch unter Abwägung der Gesichtspunkte der Wehrgerechtigkeit, bisher von der Ableistung des Grundwehrdienstes zurückgestellte Väter von zwei Kleinkindern jetzt einberufen werden und dadurch für eine vom Standpunkt der Familienförderung unerträgliche Zeit von Frau und Kindern getrennt werden? Die Anzahl der tauglichen und verfügbaren Wehrpflichtigen liegt z. Z. im großen und ganzen nicht über dem Bedarf der Streitkräfte an Rekruten. Deshalb können einzelne bisher begünstigte Gruppen nicht mehr von der Heranziehung ausgenommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich, wie bei den Verheirateten mit Kindern, um eine der zahlenmäßig stärksten Gruppen handelt. Wenn auch eine Nichtheranziehung verheirateter Wehrpflichtiger mit Kindern, allein wegen ihres Familienstandes —, nicht mehr möglich ist, kann doch im Einzelfall durch eine Zurückstellung nach § 12 Abs. 4 Wehrpflichtgesetz geholfen werden, wenn die Einberufung für den Wehrpflichtigen darüber hinaus eine besondere Härte bedeuten würde. 6842 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. April 1971 Im übrigen wird durch eine heimatnahe Einberufung gerade den verheirateten Wehrpflichtigen mit Kindern Gelegenheit gegeben, zumindest nach der dreimonatigen Grundausbildung, ihre Familie regelmäßig zu besuchen. Abschließend darf ich, Herr Kollege Dröscher, darauf hinweisen, daß die Bundesregierung u. a. auch durch eine Einschränkung der administrativen Wehrdienstausnahmen — und um eine solche handelt es sich hier — ein größeres Maß an Wehrgerechtigkeit herstellen will. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 29. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2113 Frage A 79) : Hält die Bundesregierung die Regelung noch weiterhin für gerechtfertigt, wonach freiwillige Bewerber hei der Bundeswehr grundsätzlich keinen finanziellen Ausgleich für Verdienstausfall eus Anlaß der Vorstellung bei der Bundeswehr erhalten? Nach den geltenden Richtlinien erhalten Bewerber, die zur Vorstellung aufgefordert worden sind, Fahrkostenerstattung sowie einen Verpflegungs- und Übernachtungszuschuß. Eine Verdienstausfallentschädigung wird nicht gewährt. Diese Regelung gilt für den gesamten öffentlichen Dienst des Bundes. Eine unterschiedliche Handhabung wäre nicht vertretbar. Die Bundesregierung hält es auch nicht für erforderlich, über die derzeitigen Abfindungsgrundsätze hinaus eine Verdienstausfallentschädigung einzuführen. Das gilt auch für Vorstellungsreisen im Annahmeverfahren für Einstellungen in die Bundeswehr. Gegen die Einführung einer Verdienstausfallentschädigung sprechen vor allem haushaltswirtschaftliche Erwägungen, denen gegenüber der Werbeeffekt einer solchen Maßnahme als äußerst zweifelhaft angesehen werden muß.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kurt Härzschel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Darf ich also Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung dann, wenn solche Beschwerden kämen, bereit wäre, die Konsequenzen zu ziehen?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, das gehört zu den Pflichten der Bundesregierung. Sie ist immer bereit, allen Meldungen über schädliche Nebenwirkungen unverzüglich zusammen mit den erfahrenen Wissenschaftlern und Klinikern nachzugehen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die beiden nächsten Fragen — des Herrn Abgeordneten Sieglerschmidt — auf. Ich nehme an, Herr Staatssekretär, daß die beiden Fragen auch in diesem Fall von Ihnen gemeinsam beantwortet werden. — Der Fragesteller ist jedenfalls einverstanden. Ich rufe also die Fragen 87 und 88 auf:
    Sind neue Tatsachen bekanntgeworden, die die Verwirklichung der Ankündigung der Bundesregierung vom 3. Dezember 1970, das Ratifizierungsverfahren hinsichtlich des UNO-Einheitsabkommens über Suchtstoffe 1961 werde in ein bis zwei Monaten eingeleitet, unmöglich gemacht haben?
    Waren die Schwierigkeiten, die — bis jetzt — zehn Jahre die Ratifizierung des UNO-Einheitsabkommens über Suchtstoffe 1961 verhindert haben, bei der Unterzeichnung des Abkommens voraussehbar?
    Bitte, Herr Staatssekretär!