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    Deutscher Bundestag 114. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. April 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 6675 A Fragestunde (Drucksache VI/2020) Fragen des Abg. Dr. Gleissner (CDU/ CSU) : Einschränkung der Produktion von Kunststoffen (Plastiksubstanzen) im Hinblick auf den Umweltschutz Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . 6675 B, C, 6676 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) 6675 D, 6676 A Dr. Rinderspacher (SPD) 6676 B Fragen des Abg. Dr. Nölling (SPD) : Steuerfreiheit von Arbeitgeberdarlehen zur Studienförderung Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6676 C, D Frage des Abg. Köster (CDU/CSU) : Vorwürfe des Bundes Deutscher Steuerbeamten in bezug auf Mißstände im Steuerwesen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6677 B, D, Köster (CDU/CSU) 6677 C, D Frage des Abg. Köster (CDU/CSU) : Einrichtung von Steuerhochschulen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6678 A Frage des Abg. Krammig (CDU/CSU): Einbringung des Entwurfs des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 6678 A, B Krammig (CDU/CSU) . . . . . 6678 B Fragen des Abg. Hein (Salzgitter-Lebenstedt) (CDU/CSU) : Übernahme von Schulden der Bundesbahn auf den Bund Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . 6678 C, D, 6679 A, B, C Hein (Salzgitter-Lebenstedt) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6678 C Brück (Köln) (CDU/CSU) . 6678 D, 6679 B Rawe (CDU/CSU) . . . 6678 D, 6679 C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 6679 A Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Verhalten deutscher Auslandsvertretungen gegenüber deutschen Seeleuten Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6679 D, 6680 A, B, C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 6680 A, B, C, D, 6681 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 Fragen des Abg. Haase (Kassel) (CDU/CSU) : Achtlose Behandlung deutscher Soldatengräber in Jugoslawien Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6681 A, B, C, D, 6682 A, B, C, D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . 6681 B, C, D, 6682 A Ollesch (FDP) 6682 A Dr. Geßner (SPD) . . . • . 6682 B, C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 6682 C Fragen des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Abberufung des Botschafters der Bundesrepublik beim Vatikan Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6682 D, 6683 A, B, C, 6684 A, B, C, D, 6685 A, B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 6683 A, B Ollesch (FDP) 6683 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 6683 D Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) 6684 B Krammig (CDU/CSU) 6684 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 6684 D Rawe (CDU/CSU) 6685 A Dr. Geßner (SPD) . . . . . . 6685 B Reddemann (CDU/CSU) 6685 B von Hassel, Präsident 6685 C Fragen des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Meldung des Bulletin über die Nichtlegitimierung der Vertreibung bei den Warschauer Verhandlungen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 6685 D, 6686 A, B, C, D, 6687 B, D, 6688 A, B, C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6686 A, B, C, 6687 A, B, C von Hassel, Präsident . . . . 6687 A, D Dr. Geßner (SPD) 6688 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6688 B Sieglerschmidt (SPD) 6688 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 6688 D Fragen des Abg. Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Auftragsvergabe von industriellen Entwicklungsvorhaben an deutsche Firmen durch die griechische Regierung Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 6689 A, B, C, D Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) . . . 6689 B, C Dr. Apel (SPD) 6689 C, D Frage des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) : Schutz der Briefmarken- und Münzsammler gegen Fälschungen sowie irreführende Angebote auf Auktionen und in Inseraten Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 6689 D, 6690 B Dr. Rinderspacher (SPD) . . . 6690 A, B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über die Verschuldung des Ostblocks gegenüber der Bundesrepublik Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . 6690 C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 6690 D Erklärungen nach §§ 35 und 36 GO Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 6691 A Dr. Apel (SPD) 6691 C Nächste Sitzung 6691 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6693 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Entschädigung für die Benutzung anerkannter privateigener Kraftfahrzeuge für Angehörige des öffentlichen Dienstes . . . 6693 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) betr. den jugoslawischen Modellplan für den Soforteinsatz des nationalen Zivilschutzes und des Internationalen Hilfsprogramms für Katastrophenfälle . . . 6694 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Flämig (SPD) betr. Schlechterstellung von Geschiedenen gegenüber dauernd getrennt lebenden Ehegatten in steuerlicher Hinsicht . . . 6694 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Hermes-Bürgschaft für Interessenten am Bau der Pipeline Alexandria—Suez . . 6694 C Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 III Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Anerkennung des Zonenrandgebiets als Förderungsgebiet im Rahmen der EWG-Regional- und Strukturpolitik — Inaussichtnahme von Steuerpräferenzen 6694 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Gewährung der Investitionszulage für Handwerk, Handel und Dienstleistungsgewerbe in den Förderungsgebieten . . 6695 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Devisenzustrom der letzten Monate—Vereinbarkeit der Ausweitung des Geldvolumens mit einer Stabilitätspolitik 6695 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) betr. Liberalisierung der Einfuhr von Kartoffelstärke und Nachteile für Stärkekartoffelerzeuger in der Bundesrepublik 6695 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr Herabsetzung des bayerischen Anteils am Gesamtverkehrshaushalt 6696 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Griesinger (CDU/ CSU) betr. Schutz der Schulanfänger im Verkehr durch gelbe Sicherheitsranzen . 6696 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Ausrüstung der Schiffe auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen mit Funk . . . 6696 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Anteil der nicht ordnungsgemäß versicherten Kraftfahrzeuge am Straßenverkehr — Kennzeichnung der versicherten Kraftfahrzeuge 6696 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) (SPD) betr. Zahl der in der Bundesrepublik zugelassenen zivilen Luftfahrzeuge und der Zivilflughäfen 6697 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) betr. Schutz der Autofahrer vor betrügerischen Abschleppdiensten 6697 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. Elektrifizierung des schleswig-holsteinischen Eisenbahnnetzes . . . . . . . . . 6697 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. Bewährung der neuen StraßenverkehrsOrdnung bei Bauerndemonstrationen in Schleswig-Holstein . . . . . . . . 6698 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Verlängerung des Programms zur Förderung von Investitionsmaßnahmen auf dem Gebiet des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs . . 6698 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Verhinderung schwerer Verkehrsunfälle, die durch Bäume am Straßenrand verursacht werden 6698 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Grobecker (SPD) betr Einhaltung des Kollisionsschutzwegs im Ärmelkanal 6698 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Grobecker (SPD) betr. Verlegung der Lotsenstation von Dungeness 6699 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr. Vorrang der Beseitigung von Gefahrenstellen bei einem Ausbau der Bundesfernstraßen 6699 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Bau der Odenwald-Autobahn 6699 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Neubaumaßnahmen im Raum Stuttgart . 6699 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Verzögerungen im Brief- und Paketverkehr mit der DDR . . . . . . . 6699 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Entziehung von Telefonnummern . 6700 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) betr. Änderung des Wohngeldrechts durch Erhöhung des bei Lastenzuschüssen zu berücksichtigenden Höchstbetrages für Zins- und Tilgungsleistungen . . . . . 6300 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Benachteiligung der Lohnsteuerpflichtigen gegenüber Einkommensteuerpflichtigen bei der Berechnung des Wohngeldes 6700 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) betr. Lösung des sogenannten Fehlbelegungsproblems 6700 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) betr. Kritik des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium am Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs 6701 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Martin (CDU/CSU) betr. Lehrermehrbedarf bei Ausbau der vorschulischen Erziehung und des Kindergartenwesens sowie der beruflichen Bildung 6701 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) betr. Benachteiligung deutscher Staatsbürger beim Studium an einer österreichischen Technischen Hochschule 6701 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) betr Bezeichnung des Herrn Leo Bauer als Kanzlerberater 6702 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Äußerung des Bundesaußenministers über den Hauptstadtcharakter Berlins 6702 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Abberufung des Botschafters der Bundesrepublik beim Vatikan . . . . 6702 C Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) betr. Verletzung der deutsch-tschechoslowakischen Grenze durch tschechoslowakische Soldaten . . 6702 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Solidaritätsaufruf für Angela Davis . . 6703 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Zahl der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Bundesrepublik lebenden Gastarbeiter aus Drittländern der EWG und Maßnahmen zur Unterbindung der illegalen Einwanderung 6703 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 V Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Verkündung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm 6703 C Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Kirst (FDP) betr. Höhe der bei Verzicht auf Antiklopfzusätze auf Bleialkylbasis erforderlichen Investitionen der Mineralölwirtschaft und der Automobilindustrie . . . . . . . . 6703 C Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Gleissner (CDU/ CSU) betr. Zahl der in den letzten Jahren angefallenen Altautos und Vernichtung von Altautos . . . . . . . . 6704 A Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) betr. Recht zur Führung einer auf die bestandene zweite Staatsprüfung hinweisenden Bezeichnung für aus dem Bundesdienst ausscheidende Bankassessoren . . . . 6704 D Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wittmann (SPD) betr. Verschlechterung des Beihilferechts für die Angestellten des öffentlichen Dienstes 6705 A Analge 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Begrenzung der Entschädigung für ehrenamtliche Richter . . . 6705 D Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. staatliche Förderung der Aufsuchung von inländischen Mangelmineralien 6706 A Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. Preisempfehlungen von Innungen und Vorgehen der Kartellbehörden . . . . . 6706 D Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes . . . . . . . 6707 A Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Anerkennung der Stadt Laufen als Schwerpunktort 6707 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. landwirtschaftliche Betriebe, die zur Verringerung ihrer Schuldenlast Land veräußern müssen . . . . . . . . 6707 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Kosten der Reduzierung des Entwässerungsgrabens der Gemeinde Herxheim . 6707 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Aktion „Bauernselbsthilfe/D. Aengenheister & Co " 6708 A Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Spätfolgen von Infektionskrankheiten, die Soldaten der Wehrmacht während des Wehrdienstes erlitten 6708 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Ruwer (SPD) betr. Verbesserung des sozialen Schutzes der Heimarbeiter . . . . . . . . . . 6708 C Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Förderung der Schülerzeitungen durch die Bundesregierung . . . . . . . . . 6708 D VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) betr Bestimmungen über die Reinhaltung des Wassers in Hallenbädern 6709 B Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Ausbau der B 459 zwischen Ober-Roden und Waldacker 6709 D Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Pläne für den Ausbau des Hochrheins als Schiffahrtsstraße . . . . . . . . 6710 A Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. die Dringlichkeitsstufe des Bundesautobahnabschnitts Olpe-Hattenbach und den Ausbau der Bundesstraße 253 zwischen Dillenburg und Biedenkopf 6710 B Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Autobahn Ruhrgebiet—Ostfriesland im Verkehrsbericht 1970 — Gutachten über die Trassierung 6710 D Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. von älteren Kraftfahrern ausgehende Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs 6711 B Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Meldungen über die Verminderung des bayerischen Anteils am Autobahnbau . . 6711 C Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Planung und Fertigstellung der Bundesstraße 9 n zwischen MeerbuschOsterath und Kempen—St. Hubert 6711 D Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) betr. Beseitigung der Ortsdurchfahrt Laudenbach im Zuge der B 469 . . 6712 A Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Kürzung des Straßenbauhaushalts des Regierungsbezirks Südwürttemberg-Hohenzollern 6712 B Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesfernstraßen in Südwürttemberg-Hohenzollern . . . . . 6712 C Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Aufstockung des Straßenbauetats des Regierungsbezirks SüdwürttembergHohenzollern 6712 D Anlage 67 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung des Regierungsbezirks Südwürttemberg-Hohenzollern bei der Freigabe der noch gesperrten Mittel für den Bundesfernstraßenbau 6713 A Anlage 68 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesfernstraßen in Südwürttemberg-Hohenzollern . . . . 6713 B Anlage 69 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Frau Griesinger (CDU/ CSU) betr. mehrsprachige Beschilderung der Schalter in den Postämtern . . . . 6713 C Anlage 70 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Anfahrtkosten und Zuschüsse für den Lebensunterhalt von Postbediensteten in Großstädten 6713 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 VII Anlage 71 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Bredl (CDU/CSU) betr. Einbeziehung von Studenten in das Wohngeldgesetz 6714 A Anlage 72 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. institutionelle Förderung von Maßnahmen der Weiterbildung durch den Bund 6714 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 6675 114. Sitzung Bonn, den 2. April 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 2. 4. Dr. Aigner * 2. 4. von Alten-Nordheim 2. 4. Amrehn ** 2. 4. Dr. Arndt (Berlin) 2. 4. Baeuchle 2. 4. Dr. Bardens 2. 4. Bay 2. 4. Dr. von Bismarck 2. 4. Blumenfeld ** 2. 4. Dr. Böhme 2. 4. Borm * 2. 4. Breidbach 2. 4. Buschfort 2. 4. Dasch 5. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 2. 4. Dr. Dittrich 2. 4. Ehnes 2. 4. Frau Eilers 2. 4. Fellermaier * 2. 4. Dr. Franz 2. 4. Frau Geisendörfer 2. 4. Dr. Gleissner 2. 4. Glombig 2. 4. Glüsing 2. 4. Graaff 2. 4. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Häfele 2. 4. Hauck 2. 4. Frau Herklotz ** 2. 4. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 2. 4. Heyen 2. 4. Dr. Hupka 2. 4. Dr. Jaeger 2. 4. Jung 2. 4. Dr. Kempfler 2. 4. Kirst 2. 4. Koenig 2. 4. Liehr 2. 4. Lücker (München) * 2. 4. Dr. Martin 2. 4. Maucher 30. 4. Frau Meermann 2. 4. Müller (Remscheid) 17. 4. Dr. Müller-Hermann 2. 4. Niegel 2. 4. Freiherr Ostman von der Leye 2. 4. Ott 2. 4. Pieroth 2. 4. Dr. Pohle 2. 4. Rainer 2. 4. Ravens 2. 4. Rosenthal 2. 4. Ross 2. 4. Russe 3. 4. Sander 2. 4. Saxowski 4. 4. Dr. Schäfer (Tübingen) 2. 4. Frau Schanzenbach 2. 4. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schedl 2. 4. Schlaga 2. 4. Schmidt (Kempten) 2. 4. Dr. Schmidt (Krefeld) 2. 4. Dr. Schmidt (Wuppertal) 2. 4. Schmidt (Würgendorf) 2. 4. Schmitz (Berlin) 2. 4. Schneider (Königswinter) 2. 4. Dr. Schober 3. 4. Schollmeyer 2. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 2. 4. Dr. Schulz (Berlin) ** 2. 4. Dr. Schwörer 2. 4. Seefeld 2. 4. Seiters 2. 4. Frau Seppi 2. 4. Sieglerschmidt ** 2. 4. Simon 14. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 4. Stein (Honrath).. 2. 4. Dr. Stoltenberg 2. 4. Dr. Tamblé 3. 4. Weigl 2. 4. Zebisch 3. 4. Zimmermann 2. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage A 17): Wann wird die Bundesregierung die Entschädigung für die Benutzung anerkannter privateigener Kraftfahrzeuge für Angehörige des öffentlichen Dienstes, die seit 1. Januar 1958 unverändert festgesetzt ist, der inzwischen eingetretenen wirtschaftlichen Entwicklung anpassen? Der Deutsche Bundestag hat am 3. März 1971 die Bundesregierung ersucht, im Zusammenwirken mit den Ländern zum 1. Januar 1972 eine Vereinheitlichung und Anpassung des Reisekosten- und des Umzugskostenrechts herbeizuführen. Ich werde die Angelegenheit sobald wie möglich gemeinsam mit den Ländern erörtern. Dabei wird auch die Frage geprüft werden, ob die Wegstreckenentschädigung für die Benutzung anerkannt privateigener Kraftfahrzeuge in Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung erhöht werden muß. β6694 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage A 18) : Wird die Bundesregierung als Mitglied der Internationalen Organisation für Zivilverteidigung den vom jugoslawischen Bundesamt für Zivilschutz ausgearbeiteten Modellplan für den nationalen Soforteinsatz des Zivilschutzes und des internationalen Hilfsprogramms für Katastrophenfälle unterstützen, oder ist beabsichtigt, alternative Einsatzpläne zu entwickeln? Die Bundesrepublik ist entgegen Ihrer Annahme nicht Mitglied der Internationalen Organisation für Zivilverteidigung (IOZV). Diese ursprünglich als private Vereinigung gegründete Organisation hat bisher keine erhebliche internationale Wirksamkeit gefunden im Vergleich zur UNO und dem Internationalen Roten Kreuz, die in ähnlicher Weise ebenso wie internationale Organisationen, denen die Bundesrepublik angehört — Europarat, EWG und NATO -- um eine Förderung der nationalen Katastrophenschutzvorkehrungen und eine Koordinierung internationaler Hilfsmaßnahmen bemüht sind. Die Bundesregierung hat jedoch die Vorschläge und Anregungen der IOZV stets sorgfältig geprüft. Das gilt insbesondere für die ihr zugegangenen zwei Resolutionen vom November 1970 über — einen nationalen Operationsleitplan des Zivilschutzes im Katastrophenfall, der vom jugoslawischen Bundesdepartement für den zivilen Bevölkerungsschutz vorgeschlagen wurde, und — die Bildung regionaler Hilfszentren für Hilfen zwischen Nachbarländern bei Naturkatastrophen, die in einer Studie der Zivilschutzbehörden Indonesiens und der VAR empfohlen wurde. Ausgehend von einer Resolution der UN-Vollversammlung vom 19. Dezember 1968, die alle Mitgliedstaaten auffordert, nationale Vorkehrungen zur Abwehr von Naturkatastrophen zu treffen, gibt der angeführte Operationsleitplan Hinweise und Anregungen für Schutz-, Rettungs-, Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen. Sie sollen Richtlinien für nationale Katastrophenabwehrpläne sein. Die Bundesreigerung wird - wie bisher schon — auch künftig katastrophenbetroffene Staaten Hilfe leisten. Eine Koordinierung durch die IOZV erscheint der BRD nach alledem nicht zweckmäßig. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage A 23) : Trifft es zu, daß in steuerlicher Hinsicht geschiedene Ehegatten sowohl in bezug auf die Steuerklasse als auch bei der Gewährung von Steuervergünstigungen auf Grund außergewöhnlicher Belastungen durch Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe schlechter gestellt sind als dauernd getrennt lebende Ehegatten, und was gedenkt bejahendenfalls die Regierung zu tun, um diese Benachteiligung der Geschiedenen auch im Hinblick auf die beabsichtigte Neuregelung des Scheidungsrechts zu beseitigen? Hinsichtlich der Einstufung in die Lohnsteuerklasse I oder II werden dauernd getrennt lebende und geschiedene Ehegatten gleich behandelt. Was die steuerrechtliche Behandlung von Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe angeht, werden geschiedene Ehegatten ebenfalls nicht schlechter gestellt als dauernd getrennt lebende Ehegatten. Das ergibt sich aus einer entsprechenden Anordnung in Abschnitt 192 Abs. 3 letzter Satz der Einkommensteuer-Richtlinien und in Abschnitt 39 c Abs. 1 letzter Satz der Lohnsteuer-Richtlinien. Im übrigen wären ohne diese Anordnungen geschiedene Ehegatten gegenüber dauernd getrennt lebenden Ehegatten entgegen Ihrer Annahme gerade bevorzugt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 31): Aus welchen Gründen ist den Interessenten an einer Beteiligung am Bau der Pipeline Alexandria Suez keine Hermes-Bürgschaft gewährt worden? Die Prüfung des vorliegenden Bürgschaftsantrages, insbesondere unter Risikogesichtspunkten, ist noch nicht abgeschlossen. Das gleiche gilt von der notwendigen Abstimmung mit den anderen Ländern, deren Firmen ebenfalls am Bau beteiligt sind. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 32 und 33) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der deutschen Beteiligung an der Planung der EWG-Regional- und Strukturpolitik darauf hinzuwirken, daß der besondere Status des Zonenrandgebietes als Förderungsgebiet voll übernommen wird? Wäre die Bundesregierung bereit, falls die EWG für bestimmte außerdeutsche Regionen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Forschung derselben Steuerpräferenzen vorschlägt, diese auch für das Zonenrandgebiet in Aussicht zu nehmen? Zu Frage 32: Der besondere Status des Zonenrandgebietes ist bereits Bestandteil des EWG-Vertrages, Artikel 92. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich an dieser besonderen Berücksichtigung etwas ändern sollte. Das Zonenrandgebiet wird daher auch bei künftigen regionalpolitischen Planungen seiner besonderen Bedeutung entsprechend berücksichtigt werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 6695 Zu Frage 33: Das Zonenrandgebiet kommt bereits jetzt in den Genuß erheblicher steuerlicher Erleichterungen, wie Sonderabschreibungen und steuerfreie Rücklagen. Falls die EWG-Kommission Überlegungen anstellen sollte, für benachteiligte Regionen der EWG-Länder Steuerpräferenzen vorzuschlagen, wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß der besonderen Situation des Zonenrandgebietes weiter angemessen Rechnung getragen bleibt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 34) : Was sind die Gründe, daß das Handwerk, der Handel und das Dienstleistungsgewerbe in den Förderungsgebieten nach dem Investitionszulagengesetz nur in geringem Maße in den Genuß der Investitionszulage kommen? Unternehmen aus den von Ihnen genannten Wirtschaftszweigen erfüllen vielfach nicht die im Investitionszulagengesetz (Anlage 1) genannten Voraussetzungen. Allerdings darf ich bemerken, daß auch die mittelständische Wirtschaft in erheblichem Umfang in den Genuß der Investitionszulage kommt. So hat das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft bis jetzt bei rund 4000 Investitionsvorhaben mit einem durchschnittlichen Investitionsvolumen von rund 300 000 DM die volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit bescheinigt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 35 und 36) : Wie beurteilt die Bundesregierung den anhaltenden Devisenzustrom der letzten Monate? Hält die Bundesregierung die kräftige Ausweitung des Geldvolumens, insbesondere der Liquidität der Wirtschaft, mit der von der Bundesregierung und der Bundesbank betonten Vordringlichkeit einer Stabilitätspolitik für vereinbar? Zu Frage 35: Die anhaltenden Devisenzuflüsse der letzten Monate als Folge des Zinsgefälles zum Ausland sind in der Tat ein Problem. Sie haben die Geld- und Kreditpolitik erheblich erschwert. Die Bundesbank hat bereits durch mehrere Diskontsenkungen versucht, das Zinsgefälle zum Ausland zu verringern und damit dem Devisenzustrom zu begegnen. Die Abwägung unserer konjunkturellen Situation einerseits und der anhaltenden Zinssenkungstendenzen auf den ausländischen Geld- und Kapitalmärkten andererseits haben sie allerdings zu einem kreditpolitischen Mittelkurs gezwungen. Die liquidisierende Wirkung der Devisenzuflüsse konnte daher nicht unterbunden, sondern nur begrenzt werden. Nach der erneuten Diskontsenkung vom 31. März 1971 von 6 auf 5 % dürfte nunmehr ein deutliches Nachlassen der zinsinduzierten Devisenzuflüsse zu erwarten sein. Zu Frage 36: Die starke monetäre Expansion verzögert zweifellos die angestrebte Normalisierung auf den inländischen Märkten. Bundesregierung und Bundesbank sind sich in dieser Beurteilung einig. Das zeigen auch die neu ergriffenen liquiditätspolitischen Maßnahmen. Durch die Kürzung der Rediskontkontingente um 10 % wird die Bundesbank den Kreditspielraum der Banken einengen; gleichzeitig hat sie beschlossen, ihre Offenmarktgeschäfte mit Nichtbanken zu intensivieren, um Liquidität abzuschöpfen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bittelmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 41 und 42) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung ihre Zustimmung gegeben hat, daß Kartoffelstärke aus den Ostblockländern — vorwiegend aus Polen und der CSSR — volliberalisiert eingeführt werden kann, und daß Bestrebungen im Gange sind, den Warenverkehr mit Kartoffelstärke weltweit zu liberalisieren? Ist die BundesregIerung nicht auch der Meinung, daß für die Stärkekartoffelerzeuger in der Bundesrepublik Deutschland dadurch Nachteile entstehen, daß die Stärkeproduzenten in der Bundesrepublik Deutschland sich nach den Staatshandelspreisen der Ostländer richten müssen und demzufolge die Verarbeitung von deutschen Stärkekartoffeln einschränken müssen, da der Absatz deutscher Kartoffelstärke nicht mehr gewährleistet ist? Kartoffelstärke unterliegt der Gemeinsamen Marktordnung für Getreide (VO Nr. 120/67/EWG). Danach ist im Handel mit Drittländern die Anwendung von mengenmäßigen Beschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung untersagt. Für die Einfuhr ist eine Einfuhrlizenz erforderlich. Die Erteilung der Lizenz ist von der Stellung einer Kaution abhängig. Unter bestimmten Voraussetzungen können den deutschen Stärkekartoffelerzeugern Nachteile entstehen; in der EWG-Regelung für den Gemeinsamen Stärkemarkt ist die Regelung für Kartoffelstärke an diejenige für Stärkemais gekoppelt. Wenn nämlich der Weltmarktpreis für Mais über dem EWG-Preis liegt, entfällt nicht nur bei Maisstärke, sondern auch bei Kartoffelstärke der Teilbetrag der Abschöpfung, der die Rohstoffkosten ausgleicht. Um diesen Teilbetrag verringert sich der Schutz der Stärke gegenüber Drittländern, also auch gegenüber den Staatshandelsländern. Als Folge davon kann der Absatz für heimische Stärken und damit auch für Stärkekartoffeln zurückgehen. Für den Fall, daß der Markt in der Gemeinschaft auf Grund von Einfuhren ernstlichen Störungen ausgesetzt oder von ernstlichen Störungen bedroht wird, sieht die Getreidemarktordnung in einer Schutzklausel ein gemeinschaftliches Verfahren zur Anwendung geeigneter Maßnahmen bis zur Behebung der Störung vor. 6696 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 57 und 58) : Mit welcher Begründung glaubt die Bundesregierung die Herabsetzung des Anteilsatzes am Gesamtverkehrshaushalt für Bayern von 17,4 % auf 1971 14,7 % und 1972 14,3 % unter Berücksichtigung der Tatsache, daß 23,6 % der Bundesautobahnen und 22,4 % aller Bundesstraßen der Bundesrepublik Deutschland sich in Bayern befinden, verantworten zu können? Ist die Bundesregierung auch der Meinung, daß durch diese Kürzung der bayerischen Quote in keinem einzigen Fall neue Maßnahmen begonnen werden können, andere Baumaßnahmen entweder vorerst eingestellt oder nur zögernd und damit unwirtschaftlich weitergeführt werden müssen und teilweise nicht einmal mehr Mittel für den Grundstücksankauf zur Verfügung stehen? Bei der Ermittlung des Anteiles eines Landes am Finanzvolumen für den Bundesfernstraßenbau kann nicht von dem zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag ausgegangen werden. Vor Aufteilung des Volumens sind die zentral bewirtschafteten Mittel — insbesondere für Kreditbedienung, Ersatzwohnraumbeschaffung für Straßenbauverdrängte, Forschung usw. — abzusetzen. Auch lassen sich nur die jeweiligen Sollwerte unmittelbar miteinander vergleichen. Für Bayern betrug dieser Sollanteil im 3. Vierjahresplan (1967 bis 1970) 2 737,3 Millionen DM, das sind rd. 16,7 % des nach Abzug der zentralen Mittel verbleibenden Gesamtvolumens. Der Entwurf zum 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) sieht für die Bundesfernstraßen in Bayern einen Anteil von 4 464 Millionen DM, das sind rd. 16,5 %, vor. Im Jahre 1971 wird der Sollanteil rd. 16,4 % betragen. Der Anteil Bayerns hat sich also nicht wesentlich geändert. Doch konnte bislang das Sollvolumen Bayerns in den eizelnen Haushaltsjahren durch Sonderzuweisungen erheblich aufgestockt werden. Der endgültige Ist-Betrag für das Jahr 1971 läßt sich erst nach Abschluß des Haushaltsjahres übersehen. Aus den Angaben geht hervor, daß eine Minderung des Anteiles Bayerns am Finanzvolumen für die Bundesfernstraßen kaum eintritt. Dennoch können wegen des allgemein begrenzten Finanzvolumens für die Bundesfernstraßen, wegen der Vielzahl begonnener und vordringlicher Straßenbaumaßnahmen sowie infolge der Kostensteigerungen im Straßenbau nicht alle laufenden Projekte angemessen bedient werden. Es trifft auch zu, daß größere neue Projekte in Bayern in diesem Jahre voraussichtlich nicht begonnen werden können. Dies entspricht der Situation in anderen Bundesländern. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Griesinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 59 und 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß vorwiegend in Baden-Württemberg zum Schutz der Schulanfänger im Verkehr gelbe Sicherheitsranzen propagiert werden und auch großen Anklang gefunden haben? Ist die Bundesregierung bereit, dieses vorbildliche Maßnahme zur Sicherheit der Schulkinder im Verkehr aufzugreifen, im gesamten Bundesgebiet anzuregen und mit Nachdruck zu unterstützen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß in einigen Bundesländern Sicherheitsranzen und Sicherheitsschultaschen aus weißem, gelbem oder orangefarbenem Material vom Handel angeboten und von verschiedenen Stellen, die sich mit Fragen der Straßenverkehrssicherheit befassen, auch propagiert werden und großen Anklang gefunden haben. Die Bundesregierung hat keine Bedenken gegen das Tragen von Sicherheitsranzen und Sicherheitsschultaschen. Sie wird daher diesen Schutz in ihre vielfältigen Bemühungen um die Sicherung des Schulweges einbeziehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 61 und 62) : Wie hoch ist der Prozentsatz der Schiffe auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen, welche mit Funk ausgerüstet sind? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß alle Tanker auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen mit gefährlichen Ladungen technisch so ausgerüstet sein müssen, daß sie den Rhein-Funk erreichen können? Von der internationalen Rheinflotte sind z. Z. etwa 3300 Schiffe, das sind rd. 20 v. H. mit Rheinfunk ausgerüstet. Im Zusammenhang mit der Einführung umfassender Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen wird im Rahmen der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt z. Z. geprüft, in welchem Umfange Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern, mit Rheinfunk ausgerüstet werden sollten. Nach dem jetzigen Stand der Beratungen ist vorgesehen, daß alle Tankschiffe, für die ein besonderes Zulassungszeugnis vorgeschrieben sein wird, sowie andere Tankschiffe mit mehr als 25 t gefährlicher Ladung ab 1. April 1972 mit Rheinfunk ausgerüstet sein müssen. Die Bundesregierung wird in der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt für eine Beschlußfassung in diesem Sinne eintreten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI/2020 Fragen A 63 und 64) : Kann die Bundesregierung den Anteil der Kraftfahrzeuge beziffern, die nicht ordnungsgemäß versichert am Straßenverkehr teilnehmen? Hält die Bundesregierung die Kennzeichnung der versicherten Kraftfahrzeuge für eine geeignete Maßnahme, um den Gebrauch nichtversicherter Fahrzeuge zu erschweren? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 6697 Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über den Anteil unversicherter Kraftfahrzeuge vor. Eine besondere Kennzeichnung der versicherten Kraftfahrzeuge wird nicht für erforderlich gehalten. Die geltenden Rechtsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung stellen sicher, daß nur versicherte Kraftfahrzeuge zum Verkehr zugelassen werden; sie gewährleisten auch, daß nicht mehr versicherte Fahrzeuge so rechtzeitig außer Betrieb gesetzt werden, daß für das Verkehrsopfer keine Nachteile eintreten. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (SPD) (Drucksache VI/2020 Fragen A 65 und 66) : Wie groß ist zur Zeit die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen zivilen Luftfahrzeuge? Wieviel Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland stehen neben den internationalen Verkehrsflughäfen der Zivilluftfahrt bzw. dem Bedarfsluftverkehr zur Verfügung? In der Bundesrepublik Deutschland waren am 31. Dezember 1970 insgesamt 7375 Luftfahrzeuge zugelassen, davon 3311 Motorflugzeuge, 126 Hubschrauber, 356 Motorsegler und 3582 Segelflugzeuge sowie ein Luftschiff. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zur Zeit rd. 550 Flugplätze. Außer den 12 großen, an den internationalen Fluglinienverkehr angeschlossenen Flughäfen sind in dieser Zahl rd. 150 Verkehrslandeplätze enthalten; der Rest sind Segelfluggelände und Sonderflugplätze. Einige Flugplätze sind als Verkehrsflughäfen genehmigt, verfügen aber nur über relativ kurze Start- und Landebahnen und sind nicht dem Linienverkehr angeschlossen (z. B. Braunschweig und Siegerland). Start- und Landebahnen sind von sehr unterschiedlicher Länge. Nur sechs der nicht dem Linienverkehr angeschlossenen Flugplätze haben Pisten von 1200 bis 1800 m Länge, davon hat der Flugplatz Lübeck-Blankensee wegen seiner Lage an der Grenze zur DDR nur einen beschränkten Verkehrswert. Daneben gibt es einige militärische Flugplätze, die ziviler Mitbenutzung offenstehen und z. T. Pistenlängen über 1800 m vorweisen. Alle Verkehrslandeplätze und nicht dem Fluglinienverkehr angeschlossenen Verkehrsflughäfen stehen der Allgemeinen Luftfahrt und damit auch dem Bedarfsluftverkehr zur Verfügung. Pistenlänge und Tragfähigkeit setzen der Größe der verwendeten Luftfahrzeuge natürliche Grenzen. Darüber hinaus ist nur ein sehr kleiner Teil dieser Flugplätze mit elektronischen Flugsicherungseinrichtungen ausgestattet; hierbei handelt es sich um mitbenutzte Militärflugplätze. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf (die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (SPD) (Drucksache V1/2020 Frage A 67): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die durch Unfälle in Not geratenen Autofahrer, insbesondere auch die orts- und sprachunkundigen Ausländer, gegen die Ausbeutung durch manche betrügerische Abschleppdienste zu schützen? Verkehrsteilnehmer, die über den Autobahnnotruf Hilfe erbitten, werden von den Autobahnmeistereien Abschleppdienste vermittelt, die zusammen mit den Innungen des Kraftfahrzeughandwerks ausgewählt sind und damit die Gewähr für ein sauberes Geschäftsgebaren bieten. Treten Mißstände auf, werden die betreffenden Unternehmen von den Autobahnmeistereien zur Hilfeleistung nicht mehr herangezogen. Neben diesen Abschleppdiensten sind in den vergangenen Jahren in der Hauptreisezeit sogenannte „wilde Abschlepper" auf den Autobahnen in Erscheinung getreten, die liegengebliebenen Verkehrsteilnehmern ihre Dienste aufgedrängt, und sie auch zum Teil übervorteilt haben. Da niemandem das Befahren der Autobahnen und auch eine Hilfeleistung untersagt werden kann, sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, auf den Autobahnen liegengebliebene Verkehrsteilnehmer vor einer Ausbeutung durch sog. „wilde Abschlepper" zu schützen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage A 68) : Ist der Bundesregierung die Erklärung des Präsidenten der Bundesbahndirektion Hamburg bekannt, daß mit der Elektrifizierung des schleswig-holsteinischen Eisenbahnnetzes vorläufig nicht zu rechnen sei, weil das Land Schleswig-Holstein noch keine Beteiligung an der Finanzierung in Aussicht gestellt habe, und wann würde bei angemessener Mitfinanzierung durch Schleswig-Holstein mit der Elektrifizierung der wichtigsten Durchgangsstrecken begonnen werden können? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn unterzieht sie derzeit verschiedene Strecken SchleswigHolsteins einer eingehenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hinsichtlich ihrer Elektrifizierungswürdigkeit. Bei diesen Überlegungen wird es eine entscheidende Rolle spielen, zu welchen Bedingungen die für die Einführung der elektrischen Zugförderung notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung stehen werden. Falls das Land SchleswigHolstein sich zur Begebung von Zinszuschüssen bzw. zinsgünstigen Krediten bereit erklären würde, würden die betriebswirtschaftlichen Überlegungen für Elektrifizierungsvorhaben hierdurch wesentlich beeinflußt. Die Deutsche Bundesbahn gibt jedoch grundsätzlich zu bedenken, daß ihr Streckennetz im Land Schleswig-Holstein für den Zugförderungsdienst eine in sich geschlossene Fläche darstellt, auf wel- 6698 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 cher sie in den letzten Jahren einen betriebswirtschaftlich optimalen Dieselbetrieb aufgebaut hat. Es gilt zu berücksichtigen, daß beim Herausbrechen einer einzelnen Strecke zur Umstellung auf elektrischen Zugbetrieb aus betriebswirtschaftlichen und zugförderungstechnischen Gründen der gesamte Komplex betrachtet werden muß. Erst bei Vorliegen der genauen Finanzierungsmöglichkeiten können zeitliche Termine angegeben werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache V1/2020 Frage A 69) : Haben sich bei den Bauerndemonstrationen mit Treckern und Zügen auf den Bundesstraßen Schleswig-Holsteins am 22. März § 3 Abs. 2 (Verbot des grundlosen Langsamfahrens), §§ 4 (Abstände), 19 Abs. 3 (Halteregelung vor Bahnübergängen) und § 29 Abs. 2 (Erlaubnis für übermäßige Straßenbenutzung) für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs bewährt, und welche Maßnahmen der Landesregierung und insbesondere der Polizei des Landes Schleswig-Holstein, die der Durchsetzung der genannten Vorschriften dienen sollten, sind der Bundesregierung bekannt? Nach dem Grundgesetz liegt die Zuständigkeit für die Ausführung bundesrechtlicher Normen — und hierzu gehören auch die Vorschriften der neuen Straßenverkehrs-Ordnung — bei den Ländern. Ich habe daher den Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein sofort nach Eingang der Anfrage am 26. März 1971 fernschriftlich um Stellungnahme gebeten. Mit Fernschreiben vom 29. März 1971 hat mir das Land Schleswig-Holstein daraufhin folgendes mitgeteilt: In Übereinstimmung mit dem Innenministerium, Polizeiabteilung des Landes Schleswig-Holstein, teile ich mit, daß die sachgerechte Beantwortung der Fragen in der zur Verfügung stehenden kurzen Frist vom Freitag, dem 26. März 1971, bis Montag, dem 29. März 1971, leider nicht möglich ist. Ich habe Ihr Fernschreiben mit den Fragen dem Innenministerium zugeleitet, da zur Beantwortung Erfahrungsberichte der Polizei ausgewertet werden müssen. Ich werde bemüht sein, sobald als möglich zu antworten. Ich bitte damit einverstanden zu sein, daß ich Ihre Frage schriftlich beantworte, sobald mir die von Schleswig-Holstein in Aussicht gestellten Unterlagen zur Verfügung stehen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 70): Wird die Bundesregierung das Programm zur Förderung von Investitionsmaßnahmen auf dem Gebiete des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs verlängern und weitere Mittel bereitstellen, nachdem die bisher geforderten Maßnahmen zu einer wirkungsvollen Entlastung des Straßenverkehrs geführt haben und eine große Zahl von Förderungsanträgen noch vorliegen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, das Investitionshilfeprogramm zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs zu verlängern und weitere Mittel hierfür bereitzustellen. Angesichts anderer dringender Aufgaben im Verkehrsbereich hält es die Bundesregierung nicht für vertretbar. eine Maßnahme fortzusetzen, die von vornherein nur als Starthilfe konzipiert war und inzwischen ihren verkehrspolitischen Zweck weitgehend erreicht hat. Im übrigen hat die Kommission der EG dem Programm im Jahre 1969 nur unter der Bedingung zugestimmt, daß die bereitgestellten Mittel den Betrag von 1 Milliarde DM nicht überschreiten und die Förderung der vorgesehenen Vorhaben auf die Jahre 1969 bis 1972 beschränkt bleibt. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage A 71): Was wird von Bund, Ländern und Gemeinden unternommen, um schwere Verkehrsunfälle, die durch Bäume am Straßenrand verursacht werden, zu verhindern? Soweit Bäume an Bundesstraßen — nur für diese kann der Bund Weisungen erteilen — für die Verkehrsteilnehmer eine Gefahr bilden, werden sie beseitigt, bzw. werden Gefahrenpunkte im Bereich erhaltungswürdiger Bäume oder Baumgruppen auf andere, geeignete Weise entschärft. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage A 72): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf internationaler Ebene zu erreichen, daß der von der IMCO empfohlene Kollisions-Schutzweg im Ärmelkanal von den seefahrtstreibenden Nationen eingehalten wird? Eine entsprechende Resolution der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrtorganisation (IMCO) ist vom Schiffssicherheitsausschuß dieser Organisation empfohlen worden und wird mit großer Sicherheit auf der 7. Vollversammlung im Oktober 1971 gefaßt werden. Sie wird nicht nur für den Kollisionsschutzweg im Ärmelkanal, sondern für alle von der IMCO empfohlenen Verkehrstrennungsgebiete den Vertragsregierungen nahelegen, daß sie schon vor Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 6699 Inkrafttreten einer entsprechenden Änderung im internationalen Übereinkommen zum Schutze des menschlichen Lebens auf See (Kap. V Regel 8) die Schiffe ihrer Flagge verpflichten, in den Verkehrstrennungsgebieten die empfohlene richtige Fahrtrichtung zu beachten. Es ist beabsichtigt, für die Schiffe, welche die Bundesflagge führen, eine entsprechende Verordnung auf Grund des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiete der Seeschiffahrt vom 24. Mai 1965 (BGBl II Seite 833) zu erlassen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage A 73) : Hat die Bundesregierung die Möglichkeit, auf internationaler Ebene darauf einzuwirken, daß die Lotsenstation von Dungeness an die diesseitige (französische) Küste verlegt wird? Bei Besprechungen der drei Navigationsinstitute des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland ist die Frage deutscherseits mehrfach angeschnitten worden. Inzwischen ist der Schiffssicherheitsausschuß der IMCO mit der Frage befaßt. Sie wird im Juli 1971 im Unterausschuß „Sicherung der Seefahrt" eingehend behandelt werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 74) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einem Ausbau der Bundesfernstraßen zunächst die Beseitigung von Gefahrenstellen durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Interesse der Verkehrssicherheit Vorrang haben sollte? Ja. Der Ausbau der Bundesfernstraßen wird auf der Grundlage des jährlich aufzustellenden Straßenbauplanes vorgenommen. Dieser enthält Globalveranschlagungen und Einzelmaßnahmen für bestimmte Ausgabegruppen. Die Beseitigung von besonderen Gefahrenstellen fällt dabei schwerpunktmäßig unter die Ausgabegruppe „Kleinerer Um-und Ausbau". Der Sollansatz für die unter dieser Bedarfskategorie global vorgesehenen Mittel beträgt für das Jahr 1971 350 Millionen DM (255 Millionen DM für Bundesstraßen und 95 Millionen DM für Bundesautobahnen). Darüber hinaus sind Vorhaben zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Rahmen der Ausgabegruppen „Unterhaltung und Instandsetzung" und „Größerer Ausbau und Neubau" möglich. Der Straßenbauplan ist somit flexibel genug, um die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten durchführen zu können. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 75) : Walche Gründe haben den Bundesminister für Verkehr veranlaßt, seine am 30. August 1969 in Michelstadt gegebene Zusicherung, daß der Bau der Odenwald-Autobahn 1972 im Bereich der Anschlußstelle an die BAB 15 Frankfurt/Würzburg bis zur Anschlußstelle B 26 begonnen wird, nunmehr nicht einzuhalten? Die in den letzten Jahren im Straßen- und Brückenbau eingetretenen erheblichen Kostensteigerungen haben den Bundesminister für Verkehr veranlaßt, Programmumstellungen vorzunehmen. So müssen die zur Verfügung stehenden Mittel schwerpunktartig eingesetzt und auf die wichtigsten Maßnahmen konzentriert werden, um für diese Teilstrecken möglichst bald einen Verkehrswert zu erhalten. Der erwähnte Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz bei Zellhausen an der BAB A 15 Frankfurt/M. —Würzburg bis zur B 26 bei Babenhausen kann daher erst 1975 begonnen werden. Dagegen werden die Bauarbeiten im Bereich zwischen dem Autobahnkreuz Hanau und dem Autobahnkreuz Zellhausen einschl. der neuen Mainbrücke bei Mainflingen bereits 1973 aufgenommen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 76) : Treffen Mitteilungen des „Interessenkreis Odenwald-Autobahn" zu, daß im Bereich des Landes Baden-Württemberg aus finanziellen Gründen bis 1985 nur die Neubaumaßnahmen im Raume Stuttgart (I. Dringlichkeitsstufe) durchgeführt werden, und der Bau der Odenwald-Autobahn im nordbadischen und hessischen Bereich (2. Dringlichkeitsstufe) somit erst nach 1985 begonnen wird? Wegen der Vielzahl von Bauvorhaben der 1. Dringlichkeitsstufe und der Begrenztheit des Finanzvolumens ist aus heutiger Sicht kaum damit zu rechnen, daß Baumaßnahmen der 2. bzw. 3. Dringlichkeit vor 1985 zur Durchführung kommen können. Das trifft leider auch für die Odenwald-Autobahn im nordbadischen Bereich zu. Lediglich der südlichste Teilabschnitt dieser Autobahn — die Nordost-Umfahrung von Stuttgart — soll, da sie in die 1. Dringlichkeit eingesuft worden ist, bis 1985 zur Ausführung kommen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 81 und 82) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Brief- und Paketverkehr mit der DDR in der letzten Zeit ungewöhnliche Verzögerungen eingetreten sind? Welche Schritte hat die Bundesregierung dagegen unternommen? Es bestehen keine brauchbaren Möglichkeiten, die Laufzeiten von Briefen und Paketen im Postverkehr mit der DDR so zu messen, daß sich verläßliche Angaben darüber machen lassen. Die von Ihnen angesprochenen ungewöhnlichen Verzögerungen in letzter Zeit lassen sich aufgrund einzelner Beschwerden lediglich vermuten. Die Deutsche Bundespost hat der DDR-Postverwaltung bei den bisher gefürten Postverhandlungen ausführliche Vorschläge über alle Maßnahmen unterbreitet, die für eine Verbesserung und Normalisierung des innerdeutschen Post- und Fernmeldeverkehrs erforderlich sind. Sie wird auch bei kommenden Verhandlungen bemüht sein, weitere Verkehrsverbesserungen, insbesondere im Brief- und Paketdienst, durchzusetzen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 83) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundespost Unternehmern, die ihre Tätigkeit auch im öffentlichen Interesse ausüben, allgemein eingeführte und leicht merkbare Telefonnummern unter Hinweis auf angebliche technische Schwierigkeiten entzieht, obwohl hierdurch nicht nur den betroffenen Firmen ein nachweisbarer Schaden entsteht, sondern auch Erschwernisse für breitere Bevölkerungsschichten hervorgerufen werden? Rufnummernänderungen sind ein Preis, der für den weiteren Ausbau des Fernsprechnetzes zwangsläufig gezahlt werden muß. Sie bringen für die Betroffenen Unannehmlichkeiten und Nachteile mit sich. Weil das so ist, entschließt sich die deutsche Bundespost nur dann zu einem solchen Schritt, wenn er unausweichlich ist. Dabei kommt sie im Rahmen ihres Kundendienstes den Wünschen ihrer Teilnehmer nach besonderen Rufnummern immer entgegen, wenn das ohne technische Sondermaßnahmen und finanziellen Mehraufwand möglich ist. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 84 und 85) : Ist die Bundesregierung bereit, die Durchführungsverordnungen zum Wohngeldrecht dahin zu ändern, daß der bei Lastenzuschüssen zu berücksichtigende Höchstbetrag für Zins- und Tilgungsleistungen von 8 % auf 12 % erhöht wird? Ist die Bundesregierung auch der Meinung, daß der gegenwärtige Höchstbetrag von 8 % bei der derzeitigen Lage am Kapitalmarkt bei weitem nicht ausreicht, um die Zinsen und Tilgungskosten zu decken und daß hierdurch für den Lastenzuschußberechtigten Wohngeldausfälle bis zu 100 DM monatlich entstehen? In meinem Hause wird zur Zeit im Benehmen mit den für die Durchführung des Zweiten Wohngeldgesetzes zuständigen obersten Landesbehörden geprüft, ob und gegenbenfalls in welcher Weise die derzeitige Regelung, wonach in der WohngeldLastenberechnung die Jahresleistung an Zinsen und Tilgungen für Fremdmittel mit höchstens 8 von Hundert angesetzt werden darf, änderungsbedürftig ist. Die Frage muß im Hinblick auf mögliche kreditpolitische Auswirkungen auch mit den Bundesministern der Finanzen und für Wirtschaft erörtert werden. Sobald eine Entscheidung getroffen ist, werde ich Sie gerne unterrichten. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage A 86) : Werden durch die unterschiedliche Einkommensermittlung bei der Berechnung des Wohngeldes die Lohnsteuerpflichtigen gegenüber den Einkommensteuerpflichtigen benachteiligt? Nach dem Zweiten Wohngeldgesetz gelten hinsichtlich der Ermittlung des Jahreseinkommens für alle Wohngeldempfänger die gleichen Grundsätze. Der Antragsteller hat der Bewilligungsstelle alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert anzugeben ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie als Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind oder nicht, abzüglich bestimmter nicht zu berücksichtigender Beträge. Eine Benachteiligung lohnsteuerpflichtiger Antragsteller gegenüber solchen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, ergibt sich somit aus dem Zweiten Wohngeldgesetz nicht. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Erpenbeck (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 87): Treffen Zeitungsmeldungen zu, daß der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen das Fehlbelegungsproblem bei Sozialwohnungen vorerst nicht behandeln wird? Eine Entscheidung über den Vorschlag der BundLänder-Kommission, den diese zur Lösung des sog. „Fehlbelegungsproblems" gemacht hat, ist noch nicht getroffen. Der Kommissionsvorschlag, der die Einführung von Ausgleichszahlungen vorsieht, ist mit den Länderministern am 8. Februar 1971 erörtert worden. Hierbei überwog die Auffassung, daß vor einer Entscheidung die Frage der Praktikabilität des Vorschlages noch eingehender geklärt werden müsse. Insbesondere sollten noch nähere Feststellungen über den mit der Durchführung verbundenen Verwaltungsaufwand getroffen werden, um beurteilen zu können, ob er in einem vertretbaren Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg stehen wird. Ich Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 6701 habe daher die für das Wohnungswesen zuständigen Länderminister zunächst um entsprechende Angaben gebeten. Erst wenn diese Fragen ausreichend geklärt sind, wird eine Sachentscheidung möglich sein. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr, Lauritzen vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Erpenbeck (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 88) : Warum befaßt sich der Jahreswirtschaftsbericht 1971 nicht mit der scharfen Kritik des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium an dem Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs, obwohl der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen in der Plenarsitzung am 20. Januar d. J. erklärt hat, die Bundesregierung teile nicht die Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats und werde in dem Jahreswirtschaftsbericht klar und deutlich zu diesen Äußerungen Stellung nehmen? Die Bundesreigerung hat ihre von dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats abweichende Auffassung im Jahreswirtschaftsbericht 1971 in den Absätzen 3 und 4 der Textziffer 89 deutlich zum Ausdruck gebracht. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Martin (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 96 und 97): Welchen Lehrermehrbedarf erfordert der Ausbau der vorschulischen Erziehung und des Kindergartenwesens nach den Vorstellungen der Bundesregierung? Welcher Mehrbedarf an Lehrern entsteht durch den Ausbau der beruflichen Bildung nach den Vorstellungen der Bundesregierung? Die Beantwortung dieser Fragen hängt nicht nur von der pädagogisch zweckmäßigen, sondern auch von der finanziell und arbeitsmarktpolitisch möglichen Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit Lehrkräften ab. Hier sind auch unterrichtstechnologische Entwicklungen zu berücksichtigen. Der gesamte Fragenkomplex wird gegenwärtig im Rahmen der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern beraten. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 100 und 101): Trifft es zu, daß österreichische Staatsbürger, die die Abschlußprüfung einer Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchs-Anstalt in Osterreich besitzen, berechtigt sind, ohne Zusatzprüfungen das Studium an einer Technischen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen, während deutsche Staatsbürger, die denselben Schulabschluß besitzen, erst nach Bestehen einer Zusatzprüfung dasselbe Studium beginnen können? Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, auf die Kultusministerkonferenz in dem Sinne einzuwirken, daß diese Benachteiligung deutscher Staatsbürger abgebaut wird? Es trifft zu, daß österreichische Studienbewerber mit dem Abschluß einer österreichischen höheren technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt berechtigt sind, das Studium unter den gleichen Voraussetzungen wie an einer österreichischen Technischen Hochschule auch an einer Technischen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zusatzprüfung aufzunehmen. Diese Regelung beruht auf Artikel 1 Ziff. 1 der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse. Danach erkennt jedes Land, das sich der Konvention anschließt, — ich zitiere wörtlich — „für die Zulassung zu den in seinen Gebieten gelegenen Universitäten ... die Gleichwertigkeit der im Gebiet jedes anderen Vertragschließenden erteilten Zeugnisse an, deren Besitz für ihre Inhaber die Voraussetzung für die Zulassung zu den entsprechenden Anstalten des Landes, in dem diese Zeugnisse erteilt wurden, bildet". Weiter heißt es jedoch — ich zitiere wiederum —: „Jeder Vertragschließende behält sich vor, (diese) Bestimmungen ... auf seine eigenen Staatsangehörigen nicht anzuwenden." Damit soll dem einzelnen Land die Möglichkeit gegeben werden sicherzustellen, daß die Studienbewerber der eigenen Staatsangehörigkeit bei der Aufnahme ihres Studiums hinsichtlich der Fächerkanons und der Intensität ihrer Ausbildung ein etwa gleiches Niveau haben. Von diesem Erfordernis ist für die jeweils ausländischen Studienbewerber aus den der Konvention angeschlossenen Staaten zugunsten einer größeren Mobilität der Studenten in Europa bewußt abgesehen worden. Für deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Reifezeugnis hat die Ständige Konferenz der Kultusminister in einem Beschluß vom 23. Juli 1958 in der Fassung vom 15. August 1965 über die Grundsätze für die Zulassung von Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischem 'Reifezeugnis eine Ergänzungsprüfung vorgesehen. Es ist daher grundsätzlich zutreffend, daß ein deutscher Studienbewerber mit dem Abschluß der österreichischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt eine Ergänzungsprüfung ablegen muß. Jedoch kann aufgrund des Beschlusses der Ständigen Konferenz der Kultusminister das zuständige Kultusministerium auf Antrag des Studienbewerbers von dem Erfordernis der Ablegung einer Ergänzungsprüfung befreien. Die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister beschlossene elastische Regelung ist nach Ansicht der Bundesregierung am ehesten geeignet, im Einzelfall einen Ausgleich herzustellen zwischen den Wünschen des deutschen Studienbewerbers, mit ausländischen Studienbewerbern mit gleichem Abschluß gleichgestellt zu werden, und dem Erfordernis, ihn gegenüber deutschen Studienbewerbern mit deutschem Reifezeugnis weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister auf eine Änderung ihres Beschlusses hinzuwirken. 6702 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 2. April 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen A 105 und 106) : Worauf stützt sich die von Bundesminister Ehmke laut Stenographischer Bericht über die 107. Sitzung, S. 6294, in Sachen Leo Bauer aufgestellte Behauptung, daß der Ausdruck „Kanzlerberater" für Herrn Leo Bauer suggeriert wurde? Wie erklärt die Bundesregierung die entgegengesetzt lautende Erklärung des Bundespresseamtes vom 16. März 1970 (Abt. Nachrichten Ref. II/4 Deutsche Gruppe), wo Herr Leo Bauer ausdrücklich als ..engster Berater von Bundeskanzler Brandt" bezeichnet wurde? Ihre Frage verdreht meine Antwort vom 11. März 1971. Dort habe ich auf Ihre erste Frage nicht erklärt, der Ausdruck „Kanzlerberater" für Herrn Leo Bauer sei suggeriert worden. Ich habe vielmehr darauf hingewiesen, „daß Herr Bauer, nicht, wie der Ausdruck ,Kanzlerberater' suggerieren will, in einem amtlichen Verhältnis zum Herrn Bundeskanzler steht." Es handelt sich bei dem erwähnten Hinweis nicht um eine Erklärung des Bundespresseamtes, sondern um einen redaktionellen Vorspann für ein in der Kommentarübersicht des BPA auszugsweise abgedrucktes Interview, das im Rahmen der DFS-Sendung MONITOR am 16. 3. 1970 gesendet wurde. Der Vorspann, der lediglich der Kenntlichmachung des Inhalts der Sendung dient, stützt sich auf eine einleitende Bemerkung des Interviewers Claus-Hinrich Casdorff. Im übrigen habe ich schon in meiner Antwort vom 11. März 1971 erklärt, daß Herr Leo Bauer als Chefredakteur der sozialdemokratischen Monatszeitschrift „Die Neue Gesellschaft", deren Mitherausgeber der Herr Bundeskanzler ist, ein Mitarbeiter des Herrn Bundeskanzlers als Parteivorsitzender ist. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 111): Ist die Äußerung des Herrn Bundesministers des Auswärtigen „ . . den Hauptstadtcharakter, der zu der starken Präsenz des Bundes in West-Berlin geführt hat, gibt es nicht mehr", nicht bereits ein Zugeständnis zu einer verminderten Berlin-Präsenz, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 6. Februar 1957, „Berlin ist die deutsche Hauptstadt", heute keine Gültigkeit mehr hat? Abgesehen davon, daß in der Frage die Zitierung nicht ganz korrekt ist — es heißt in dem Bundestagsbeschluß „Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands", beantworte ich die Frage wie folgt: Wir alle wissen, daß sowohl die Parteien als auch die deutsche Öffentlichkeit in den fünfziger Jahren andere, optimistischere Vorstellungen in der deutschen Frage hatten als heute in den Siebzigern. Die damalige gemeinsame Hoffnung, daß die Teilung nicht lange dauern und Deutschland bald wieder vereinigt sein würde, so daß Berlin auch in der kurzen Zwischenzeit praktisch als Hauptstadt erhalten bleiben könne, hat sich leider nicht erfüllt. Wir müssen heute mit einer langen Zeit der Spaltung rechnen und uns bemühen, dafür im Interesse der Menschen realistische, praktische Regelungen zu finden. Bundestagsentschließungen aus den fünfziger Jahren, die von ganz anderen Voraussetzungen ausgingen, müssen an den heutigen Gegebenheiten und Möglichkeiten gemessen werden. Um Verbesserungen der Lage in und um Berlin zu erreichen und der Stadt echte Zukunftschancen zu erhalten, bemühen sich gegenwärtig unsere Alliierten, mit der Sowjetunion eine Berlin-Vereinbarung auszuhandeln. Das Ergebnis der Gespräche wird ein Verhandlungsergebnis sein. Keine Seite kann hoffen, dies ohne Zugeständnisse zu erreichen. Die Bundesregierung wird dem Ergebnis jedoch nur zustimmen, wenn es insgesamt befriedigend ist. Die Auffassung, daß mit der zitierten Bemerkung des Bundesaußenministers ein Zugeständnis gemacht worden sei, ist deshalb irrig, da sich sowohl die westliche als auch die östliche Politik an den Realitäten wird ausrichten müssen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 2. April 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage A 112) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, den Botschafter der Bundesrepublik Deutschland beim Vatikan, Dr. Hans Berger, abzuberufen und in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen? Die für den Herbst dieses Jahres vorgesehene Abberufung des Botschafters beim Heiligen Stuhl, Dr. Hans Berger, und seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand hängen mit der Alterspyramide des Auswärtigen Amts zusammen. Die ungünstigen Verhältnisse im Altersaufbau des Auswärtigen Amts haben bereits früher dazu geführt, daß Herren vor Erreichung des 65. Lebensjahres ausscheiden mußten, wenn sich die Frage ihrer Wiederverwendung stellte. Eine solche Notwendigkeit wird sich auch in Zukunft stellen. Nur auf diese Weise kann eine allmähliche Verjüngung des Auswärtigen Dienstes erreicht werden. Der Bericht der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes hat auf diese Problematik hingewiesen und dringend die Schaffung des echten Wartestandes empfohlen. Die Dringlichkeit dieses Reformvorschlages wird durch diesen Fall unterstrichen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 1): Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 6703 Welche Antworten hat die Regierung der CSSR der Bundesregierung auf ihre Proteste im Zusammenhang mit der Verletzung der deutsch-tschechoslowakischen Grenze durch tschecho slowakische Soldaten (siehe Stenographischer Bericht des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1971) erteilt? Die tschechoslowakische Regierung hat der Bundesregierung auf ihren Protest gegen den Grenzzwischenfall mitgeteilt, daß die Regierung der CSSR den Zwischenfall bedauere und daß sie geeignete Maßnahmen getroffen habe, um eine Wiederholung eines solchen Vorfalls in der Zukunft auszuschließen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 30. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 2) : Trifft es zu, daß ein von maßgeblichen Persönlichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. von Karsten D. Voigt, Bundesvorsitzender der Jungsozialisten, Dr. Werner Thönnessen, Frankfurt/Main, Heiner Bremer, Bundesvorsitzender der Jungdemokraten, u. a. unterzeichneter Solidaritätsaufruf für Angela Davis, der u. a. der Finanzierung einer Reise von „Beobachtern" zum Davis-Prozeß dient, von der Regierung der Vereinigten Staaten mit Befremden registriert wurde? Der Bundesregierung ist nichts darüber bekannt, daß ein von dem Bundesvorsitzenden der Jungsozialisten bzw. der Jungdemokraten unterzeichneter Aufruf zur Solidarität für Angela Davis von der Regierung der Vereinigten Staaten mit Befremden registriert worden ist. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 30. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen B 3 und 4) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie groß die Zahl der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Gastarbeiter aus Drittländern der EWG ist? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung mit den in Frage kommenden Regierungen vereinbart, um diese illegale Einwanderung zu unterbinden? Der Bundesregierung ist die genaue Zahl der illegal in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Arbeitnehmer nicht bekannt. Sie ist auch nicht feststellbar, da die illegalen ausländischen Arbeitnehmer von unseren Ausländerbehörden nicht erfaßt werden können. Unsere Auslandsvertretungen in den in Betracht kommenden Ländern haben bereits seit Jahren Weisung, amtliche Stellen und Arbeitsuchende dort darauf hinzuweisen, daß es für eine Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich einer vorherigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bedarf. Darüber hinaus ist mit den Regierungen jener Länder vielfach besonders vereinbart worden, daß der illegalen Einreise und Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland durch verstärkte Aufklärung im Heimatland der Arbeitsuchenden entgegengewirkt wird, z. B. durch Presse, Rundfunk und Fernsehen. Ferner werden die diplomatischen Vertreter dieser Regierungen in Bonn vom Auswärtigen Amt in mündlichen Unterredungen immer wieder auf die einschlägigen deutschen Bestimmungen und die Folge ihrer Außerachtlassung hingewiesen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. April 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage B 5): Aus welchen Gründen ist das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden? Das Verfahren der Verkündung ist unverzüglich nach Verabschiedung des Gesetzes in Gang gesetzt und ohne Verzögerungen durchgeführt worden. Das Gesetz ist am 26. März 1971 dem Bundespräsidialamt zur Ausfertigung zugeleitet worden; es wird voraussichtlich am 2. April 1971 im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. April 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirst (FDP) (Drucksache VI/2020 Frage B 6) : ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Investitionen der Mineralölwirtschaft und der Automobilindustrie sein werden, wenn zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Ottokraftstoffe auf die Antiklopfzusätze auf Bleialkylbasis verzichtet werden muß, und wie hoch die Belastungen für den Kraftfahrer sein werden? Nach dem heutigen Stand der Technik kann auf die Antiklopfzusätze auf Bleialkylbasis noch nicht vollständig verzichtet werden. Die von der Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Ottokraftstoffe für Kraftfahrzeugmotore vorgeschlagenen Begrenzungen des Bleigehalts auf 0,40 g Blei je Liter zum 1. Januar 1972 und auf 0,15 g Blei je Liter vom 1. Januar 1976 ab nutzen die absehbaren technischen Möglichkeiten. Wie in der Begründung zum Gesetzentwurf bereits ausgeführt wurde, ist sich die Bundesregierung durchaus des Umstandes bewußt, daß die Verpflichtungen nach den vorgesehenen Vorschriften, zumindest bei der Herabsetzung des höchstzulässigen Bleigehalts auf 0,15 Gramm je Liter kostenmäßige Auswirkungen haben können, die jedoch nicht zwangsläufig zu Erhöhungen des Preises von Ottokraftstoffen führen dürften, sondern insgesamt durch kostenmindernde technische Maßnahmen der Industrie aufgefangen werden können. Mit der Begrenzung des Bleigehalts im Treibstoff sind keine konstruktiven Änderungen der Ottomotoren verbunden. Die Bundesregierung ist vielmehr überzeugt, daß die Mineralölindustrie auch bei der vorgesehenen Begrenzung des Bleigehalts geeignete Benzine für den Betrieb der zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge liefern kann und auch 6704 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 — nach der in einem Hearing im Bundesministerium des Innern gegebenen Zusage — ausnahmslos liefern wird. Allerdings sind für die 2. Herabsetzungsstufe erhebliche Investitionen für Benzinveredelungsanlagen erforderlich, um auch bei Verminderung der Bleizusätze klopffeste Kraftstoffe zu erhalten. Diese Investitionen würden bei Beibehaltung der heutigen Benzinqualitäten nach Schätzung der Mineralölwirtschaft 1 Milliarde DM übersteigen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. April 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen B 7 und 8) : Wie hoch ist die Zahl der in den letzten fünf Jahren jährlich angefallenen Altautos, und ist beabsichtigt, die Vernichtung von Altautos, die zunehmend die Umgebung der Gemeinden und Städte belasten, planmäßig zu organisieren, z. B. durch einen Verschrottungsschein, der mit dem Kauf eines jeden neuen Wagens erworben werden muß? Welche Pläne für die ordnungsgemäße Vernichtung von Altautos gibt es im Ausland, und welche Erfahrungen wurden dort gemacht? Die Bundesregierung hat im Jahre 1969 eine umfassende Studie über die Beseitigung von Autowracks und die auf diesem Gebiet zu erwartende Entwicklung bis zum Jahr 1980 durch das Battelle-Institut, Frankfurt/Main, ausarbeiten lassen. Die darin enthaltenen Angaben über den Anfall von Altautos, denen Schätzungen und Berechnungen zugrunde liegen, beginnen erst mit dem Jahr 1968. Über den Anfall in früheren Jahren liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die im Bericht des Battelle-Instituts enthaltene Tabelle über die in der Bundesrepublik in den letzten drei Jahren angefallenen Autowracks weist folgende Zahlen aus: 1968 1969 1970 PKW einschließlich Kombiwagen 718 000 850 000 968 000 Nach den Prognosen über die weitere Entwicklung werden in den Jahren 1971 etwa 1 083 000 und 1972 1 131 000 ausgediente Altautos zur Beseitigung anstehen. Der Bericht ist in der Schriftenreihe „Müll und Abfall" des Erich-Schmidt-Verlages, Berlin, in Heft 2 veröffentlicht worden. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig im Rahmen der Arbeiten für das angekündigte Programm zum Schutz und zur Gestaltung der Umwelt alle Möglichkeiten für eine befriedigende Lösung des Problems der unschädlichen Beseitigung von Autowracks. Ohne dem Ergebnis im einzelnen vorzugreifen, kann über die z. Z. vorherrschende Situation folgendes mitgeteilt werden: Für die Beseitigung von Autowracks eignen sich unter den gegenwärtigen Schrottmarktverhältnissen die sogenannten Shredder-Anlagen am besten. Die Hüttenindustrie schlägt bei der Herstellung von Edelstahl sog. Leichtschrott eines bestimmten Reinheitsgrades zu, wie er in Shredder-Anlagen aus Autowracks und anderem eisenhaltigen Sperrmüll erzeugt werden kann. Der in diesen Anlagen aufbereitete Leichtschrott erbringt unter den gegenwärtigen Schrottmarktverhältnissen Erträge, durch die sich der Betrieb von Shredder-Anlagen wirtschaftlich gestalten läßt. In der Bundesrepublik Deutschland sind drei Shredder-Anlagen in Betrieb. Neun Anlagen werden z. Z. gebaut und eine Reihe weiterer befindet sich in der Planung. Die Kapazität dieser Anlagen wird für die laufende Aufarbeitung der ausgedienten Altautos nach Angaben der Deutschen Schrottwirtschaft ausreichen, auch dann, wenn eisenhaltiger Sperrmüll mitverarbeitet wird. Die Bundesregierung begrüßt diese Lösung auf marktwirtschaftlicher Basis als ein gutes Beispiel der Einführung neuer Technologie. In den USA und in England laufen Shredder-Anlagen auf rein privatwirtschaftlicher Basis bereits seit einigen Jahren. Die Anregung der deutschen Schrottwirtschaft zum Bau und Betrieb von Shredder-Anlagen geht auf die in den USA gewonnenen Erfahrungen zurück. Über Planungen im Ausland liegen keine weiteren Unterlagen vor. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. April 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage B 9) : . Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den aus dem Bundesdienst ausscheidenden Bankassessoren das Recht zur Führung einer auf die bestandene zweite Staatsprüfung hinweisenden Bezeichnung zu gewähren, wie sie z. B. juristischen Assessoren oder (u. a. in Nordrhein-Westfalen) Bergassessoren zusteht? Die Bundesregierung hat die von Ihnen angesprochene Frage schon mehrfach geprüft. Sie ist hierbei zu der Auffassung gekommen, daß die Berechtigung zum Führen einer Bezeichnung, die einen Hinweis auf die bestandene Laufbahnprüfung enthält, nur dann verliehen werden sollte, wenn es sich um den Abschluß einer nicht ausschließlich für den öffentlichen Dienst bestimmten Ausbildung handelt und der Beamtenanwärter aufgrund einer Entlassungsklausel in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung nach dem Bestehen der Laufbahnprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ausscheidet. Die Bankreferendare werden zur Verwendung nur bei der Deutschen Bundesbank ausgebildet. Daher enthält die Ausbildungs- und Prüfungsordnung keine Entlassungsklausel, so daß die Beamtenanwärter nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes und Bestehen der Laufbahnprüfung im Beamtenverhältnis verbleiben. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 6705 Hiernach empfiehlt sich eine Regelung im Sinne Ihrer Frage nicht. Im übrigen wird nach dem bevorstehenden Inkrafttreten der neuen Laufbahnvorschriften der Deutschen Bundesbank nach dem Beispiel der Bundeslaufbahnverordnung die Dienstbezeichnung „Bankassessor" durch die Dienstbezeichnung „Bundesbankrat z. A." ersetzt werden. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 1. April 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wittmann (SPD) (Drucksache VI/2020 Fragen B 10 und 11) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für die Angestellten des öffentlichen Dienstes durch die Einführung des Arbeitgeberzuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag der nicht pflichtversicherten Angestellten gemäß § 405 RVO n. F. im Beihilferecht eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist? Kann der Angestellte zur Besitzstandswahrung auf den Beitragszuschuß nach § 405 RVO n. F. verzichten und könnte der Verzicht wieder rückgängig gemacht werden, wenn nach Abschluß eines neuen Tarifvertrags über die Gewährung von Beihilfen an Angestellte eine günstigere Regelung vereinbart würde? Nach dem von den Gewerkschaften gekündigten, aber bis zum Abschluß neuer Vereinbarungen weitergeltenden Beihilfetarifvertrag erhalten Angestellte in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen in sinngemäßer Anwendung der für die Beamten geltenden Beihilfevorschriften. Diese gehen davon aus, daß der Beamte zunächst in angemessenem Umfang Vorsorge aus eigenen Mitteln trifft und diese Vorsorge aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn durch Beihilfen ergänzt wird. Grundlage für die Einbeziehung der in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversicherten Angestellten in die volle Beihilfeberechtigung war somit die Tatsache, daß sich der Arbeitgeber an der Eigenvorsorge, d. h. an den Beiträgen zur Krankenversicherung dieser Angestellten nicht beteiligte. Diese Grundlage für die uneingeschränkte Beihilfegewährung ist am 1. Januar 1971 mit Inkrafttreten des § 405 RVO durch das Zweite Krankenversicherungs-Änderungsgesetz, der nunmehr auch den nicht pflichtversicherten Angestellten einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag einräumt, weggefallen. Einer derart einschneidenden Änderung der Rechtslage muß bei der Weiteranwendung des Beihilfetarifvertrags unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben Rechnung getragen werden. Dabei ist von dem Willen der Tarifvertragsparteien auszugehen, wie er sich aus der Regelung für die pflichtversicherten Angestellten ergibt, die bereits vor dem 1. Januar 1971 Anspruch auf Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung hatten und grundsätzlich auf die Sachleistungen der gesetzlichen Krankenkassen verwiesen werden. Nur in den Fällen, in denen die Krankenversicherungsträger Zuschüsse gewähren, haben die pflichtversicherten Angestellten Anspruch auf Beihilfe nach Abzug der Zuschüsse von den beihilfefähigen Aufwendungen. Die strikte Anwendung dieser Regelung auch auf die nicht pflichtversicherten Angestellten mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag hätte bedeutet, sie insoweit völlig von der Beihilfegewährung auszuschließen, als bei Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Sachleistung bestände. Unter Berücksichtigung der bisherigen beihilferechtlichen Rechtsstellung der nicht pflichtversicherten Angestellten ist dies aber bewußt im Interesse der betroffenen Angestellten unterblieben. Auf den Abzug der tatsächlich gezahlten Kassenleistung von den beihilfefähigen Aufwendungen konnte jedoch wegen des Beitragszuschusses im Hinblick auf die für Pflichtversicherte geltende Regelung nicht verzichtet werden. Die Bundesregierung hat somit im Rahmen des rechtlich Möglichen alles getan, um die bisherige Rechtsstellung der nicht pflichtversicherten Angestellten zu erhalten. Ein rechtsverbindlicher Verzicht auf den Beitragszuschuß nach § 405 RVO n. F. dürfte nach der ausdrücklichen Bestimmung in Absatz 2 dieser Vorschrift nicht zulässig sein. Die nicht pflichtversicherten Angestellten können sich die bis zum 31. Dezember 1970 für sie geltende Beihilferegelung nur dann erhalten, wenn ihnen der Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag gemäß § 405 RVO n. F. nicht gewährt wird. Abgesehen von dem Falle, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung dieses Zuschusses — etwa durch entsprechende Ausgestaltung der privaten Krankenversicherung — nicht vorliegen, könnte dies vorbehaltlich einer anderweitigen Entscheidung im Rechtswege auch dann der Fall sein, wenn der betreffende Angestellte es unterläßt, dem Arbeitgeber die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses darzutun und die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 30. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage B 12) : Hält die Bundesregierung die Begrenzung der Entschädigung für ehrenamtliche Richter auf höchstens zehn Stunden je Tag nach § 3 Abs. 4 des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter noch für gerechtfertigt? Die Bundesregierung hält die Begrenzung auf 10 Stunden in § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter auch gegenwärtig noch für gerechtfertigt. Die Beträge, die an ehrenamtliche Richter gezahlt werden, sind kein Entgelt für die Tätigkeit in der Sitzung, sondern eine Entschädigung für Zeitversäumnis, insbesondere für den Verdienstausfall, der durch die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter eintritt. Zur 6706 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 leichteren Ermittlung der Höhe der Entschädigung und zur Vermeidung von Streitigkeiten empfiehlt sich eine gewisse Pauschalierung durch eine Begrenzung der zu entschädigenden Stunden. Da ein Verdienstausfall für mehr als 10 Stunden nur selten eintreten wird, dürfte die gegenwärtige Grenze insbesondere auch angesichts der Arbeitszeitverkürzung, ausreichen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 14) : Hat die Bundesregierung inzwischen geprüft, inwieweit eine staatliche Förderung der Aufsuchung von inländischen Mangelmineralien, wie z. B. Flußspat, die Rohstoffversorgung zusätzlich sichern kann? Die am 4. Dezember 1970 angekündigte Prüfung, „ob und inwieweit eine staatlich geförderte Aufsuchung von inländischen Bodenschätzen die Rohstoffversorgung zusätzlich sichern kann", ist in eine konkrete Phase gelangt. Auf diese Prüfung ist im Jahreswirtschaftsbericht 1971 in den Textziffern 91 und 130 bereits hingewiesen worden. Die Prüfung selbst erfordert wegen der etwaigen haushaltsmäßigen Auswirkungen eine exakte Analyse unter geologischen und rohstoffwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Als geologischen Beitrag haben die Direktoren der Geologischen Landesämter eine Denkschrift ausgearbeitet, die vom Vorsitzenden des Länderausschusses Bodenforschung dem Bundesministerium für Wirtschaft jetzt übermittelt worden ist. Die geologischen Experten haben u. a. folgende Schwerpunkte vorgeschlagen: — Tiefbohrungen auf Erdgas; — Exploration auf Buntmetalle sowie — bei den nichtmetallischen Rohstoffen Exploration auf Flußspat, Graphit und Kaolin. Ferner ist dem Bundesministerium für Wirtschaft am 18. März 1971 ein Gutachten von Herrn Professor Friedensburg (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) zugeleitet worden, in dem über die Nichteisenmetall-Lagerstätten in der Bundesrepublik Deutschland und die Möglichkeiten ihrer weiteren Nutzung berichtet wird. Das Gutachten kommt nach dreijährigen Untersuchungen zu dem Ergebnis, daß es höffige Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland gebe, für die weitere Untersuchungsarbeiten empfohlen werden können. Von der rohstoffwirtschaftlichen Seite ist hervorzuheben, daß der deutsche Metallerzbergbau schon jetzt angekündigt hat, seine Explorationstätigkeit im Falle einer staatlichen Förderung zu intensivieren. Es ist beabsichtigt, durch Kooperation die Aufsuchung und Förderung von Metallerzen in der Bundesrepublik voranzutreiben. Darüber hinaus haben Verbände der Wirtschaft Stellungnahmen angekündigt, deren Eingang in Kürze erwartet wird. Die jetzt vorliegenden konkreten Beiträge für Förderungsmöglichkeiten von wichtigen mineralischen Rohstoffen in der Bundesrepublik Deutschland erfordern noch eine schwerpunktmäßige Gewichtung unter rohstoffpolitischen Gesichtspunkten. Dabei wird es darauf ankommen, das rohstoffpolitische Ziel des Kabinettsbeschlusses vom 26. Juni 1970 - die Verbesserung der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit mineralischen Rohstoffen — bei den Förderungsmöglichkeiten inländischer Budenschätze zu beachten. Selbst nach Vorliegen eines positiven Ergebnisses der materiellen Prüfung, das nach den vorliegenden Beiträgen erwartet werden kann, muß es als offen bezeichnet werden, ob bereits im Jahre 1972 für die Förderung der Aufsuchung von Bodenschätzen in der Bundesrepublik Deutschland haushaltswirksame Leistungen erbracht werden können. Mittel sind im Finanzplan des Bundes 1970-1974 nicht vorgesehen. Der geltende Finanzplan wird im Herbst 1971 im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die gegebenen Deckungsmöglichkeiten überprüft und fortgeschrieben werden. Dabei soll auch die Finanzierung des neuen Programms zur Sprache kommen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage B 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Innungen, insbesondere durch Mitteilung „genauer Kalkulationen" Preisempfehlungen, die zu Verteuerungen führen, geben, und mit welchem Erfolg sind die zuständigen Kartellbehörden tätig geworden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Innungen und Verbände zum Teil für ihre Mitglieder quantifizierte Kalkulationshilfen herausgeben. Da durch solche Aktionen ein einheitliches Preisverhalten bewirkt werden kann, hat die Bundesregierung das Bundeskartellamt gebeten, im Rahmen seiner Zuständigkeit alle Verstöße gegen das Empfehlungsverbot des § 38 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufzugreifen. Das Bundeskartellamt ist seit Beginn des Jahres 1970 in 27 Fällen eingeschritten. 13 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen und 7 Fälle wurden zuständigkeitshalber an Landeskartellbehörden weitergegeben. In den übrigen Fällen haben die Betroffenen das beanstandete Verhalten aufgegeben. Die Zuständigkeit für die kartellrechtliche Prüfung von Innungsmitteilungen liegt wegen ihrer regionalen Bedeutung in aller Regel bei den Landeskartellbehörden. Auf den Arbeitstagungen der Kartellreferenten des Bundes und der Länder tritt die Bundesregierung stets dafür ein, daß solche Fälle zügig verfolgt werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 6707 Anlage 47 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 16) : Welche Branchen der Wirtschaft erfüllen die Voraussetzungen auf Erteilung der Bescheinigung nach § I Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes nicht? § 1 Abs. 4 Investitionszulagengesetz knüpft die Erteilung der Bescheinigung an mehrere Voraussetzungen, insbesondere an die „volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit" der Investitionsvorhaben. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache V/1120, neu) ausführlich die Maßstäbe dargelegt, nach welchen diese Voraussetzung beurteilt wird. Hiernach kommt es auf die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen der einzelnen Investition an, nicht auf die Zugehörigkeit ides Antragstellers zu einer bestimmten Branche. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 17): Ist die Bundesregierung bereit, die oberbayerische Kreis- und Grenzstadt Laufen als Schwerpunktort anzuerkennen, wie es das bayerische Wirtschaftsministerium im Rahmen der Bund-LänderGemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung" dem Bundeswirtschaftsministerium vorschlagen will? In seiner Sitzung am 16. Dezember 1970 beschloß der Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur, dem Bund und Länder angehören, u. a. einstimmig, ,daß bei den Anmeldungen der Bundesländer zum ersten Rahmenplan nur Gemeinden als Schwerpunktorte ausgewiesen werden sollen, die gegenwärtig in ,den Regionalen Aktionsprogrammen als Schwerpunkte ,anerkannt sind. Da die Stadt Laufen kein Schwerpunktort des Regionalen Aktionsprogramms „Südöstlich - Oberbayerisches Ausbaugebiet" ist, erwartet das Bundesministerium für Wirtschaft auch nicht, daß das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr den in Ihrer Frage angedeuteten Vorschlag unterbreiten wird. Anlage 49 Schriftliche Antwort 'des Bundesministers Ertl vom 1. April 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/2020 Fragen B 18 und 19): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es z. B. im Wahlkreis Stormarn/Lauenburg landwirtschaftliche Betriebe gibt — welche die im MansholtPlan geforderte Größe haben —, die ausgezeichnet geleitet werden und daher hohe Erträge abwerfen, jedoch nicht zuletzt infolge der gestiegenen Betriebskosten kaum noch oder nicht mehr in der Lage sind, die auf ihnen ruhende Zinslast zu tragen, so daß deren Besitzer gezwungen sind, entgegen vernünftigen strukturellen Grundsätzen Land zu veräußern, um ihre Schuldenlast zu verringern? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Auge, um derartige an sich gesunde landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten? Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, daß es im Wahlkreis Stormarn/Lauenburg landwirtschaftliche Betriebe mit den von Ihnen direkt in einen Zusammenhang gestellten Problemfaktoren gibt. Gut strukturierte Betriebe, die ausgezeichnet geleitet werden und daher hohe Erträge abwerfen, haben in der Regel nicht solche Schuldenlasten zu tragen, die zur Veräußerung von Flächen zwingen. Die Betriebskostensteigerung ist nicht in dem Umfang erfolgt, als daß daraus eine konkrete Gefährdung rentabler Betriebe hergeleitet werden könnte. Die Bundesregierung versucht mit dem gesamten agrarpolitischen Instrumentarium, das auch im Agrarbericht eingehend erläutert wurde, die Lage der Landwirtschaft langfristig zu verbessern. Hinsichtlich der Schuldenkonsolidierung sind Verhandlungen mit den dafür in erster Linie zuständigen Ländern geführt worden. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Im übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, daß durch Idas neue Einzelbetriebliche Förderungs- und soziale Ergänzungsprogramm die einzelbetriebliche Investitionsförderung so gestaltet wird, daß möglichst weitgehend Fehlinvestitionen durch exakte Vorauskalkulationen vor Beginn der Investitionen vermieden werden. Dazu sollen die verschiedenen Förderungsvoraussetzungen sowie die Höhe und Art der Förderung mit beitragen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 29. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen B 20 und 21) : Ist die Bundesregierung bereit, die Kosten, die der Gemeinde Herxheim bei Landau durch die Reduzierung des übergroß dimensionierten Vorfluters und Entwässerungsgrabens, der unmittelbar vor Kriegsbeginn als Panzergraben errichtet worden war, entstehen, zu tragen? Wenn nein: ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob nicht der Gemeinde Herxheim durch eine Umwandlung des Entwässerungsgrabens von einem Gewässer III. Ordnung in ein solches II. Ordnung oder auch durch eine Regelung, wie sie bei der Bunkerbeseitigung praktiziert wird, geholfen werden kann? Der Bundesregierung ist es nicht möglich, aus den Haushaltsansätzen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen die Kosten zu tragen, da die Finanzierungszuständigkeit beim Land liegt. Über die eventuelle Gewährung eines Zuschusses kann erst auf Grund der Beurteilung eines entsprechenden Antrages des Landes entschieden werden. Ein solcher Antrag liegt nicht vor. Die Umwandlung ides Entwässerungsgrabens von einem Gewässer III. Ordnung in ein solches II. Ordnung regelt sich nach Landesrecht. Auf die Zuschußfähigkeit ist die Einstufung des Gewässers ohne Einfluß. 6708 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 Ob der Gemeinde durch eine Regelung, wie sie bei der Bunkerbeseitigung praktiziert wird, geholfen werden kann, wird zur Zeit vom Bundesminister der Finanzen geprüft, dem eine ,schriftliche Anfrage der Gemeinde Herxheim vom 15. März 1971 vorliegt. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 29. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 22) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktion „Bauernselbsthilfe / D. Aengenheister & Co.", die im ganzen Bundesgebiet Landwirte als stille Gesellschafter gewinnen will? Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Firmenpläne zu beurteilen, sofern sie nicht gesetzwidrige Absichten erkennen lassen. Im übrigen darf ich Sie auf die bereits am 3. März 1971 auf Fragen des Herrn Bundestagsabgeordneten Bauer erteilte Antwort aufmerksam machen. Im Hinblick auf die Beteiligung von Landwirten als „stille Gesellschafter" wird empfohlen, sich vor dem Eingehen finanzieller Verpflichtungen .ausreichend zu informieren und gegebenenfalls neutralen Rat einzuholen. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 1. April 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen B 25 und 26) : Welche Regelungen gelten — nach Kenntnis der Bundesregierung — für die ehemaligen Soldaten der deutschen Wehrmacht, die im Zusammenhang mit ihrem Wehrdienst eine Infektionskrankheit erlitten — zum Beispiel eine infektiöse Hepatitis —, die damals angeblich ausgeheilt, also nicht als Wehrdienstbeschädigung anerkannt wurde, während nach neueren medizinischen Erkenntnissen häufig Spätfolgen zu beklagen sind? Welche Vorkehrungen empfiehlt die Bundesregierung dem betroffenen Personenkreis, um Beweisnot zu vermeiden, falls sich solche Spätfolgen tatsächlich einstellen? Im Interesse einer gerechten und einheitlichen Versorgung aller ehemaligen Soldaten, die auf Grund von Schädigungen im Wehrdienst unter Gesundheitsstörungen leiden, sind von meinem Hause „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Versorgungswesen" herausgegeben worden. In diesen „Anhaltspunkten" sind auch 'die Infektionskrankheiten behandelt worden, bei denen nach einem erscheinungsfreien Intervall Spätrückfälle oder Spätschäden auftreten. Zu diesen Infektionskrankheiten gehört auch die von Ihnen erwähnte Hepatitis. Zur gutachtlichen Beurteilung der Spätfolgen gerade dieses Leidens hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in Ergänzung der „Anhaltspunkte" im August 1970 nach Anhörung von Sachverständigen noch besondere Richtlinien herausgegeben, die dem jüngsten medizinischen Wissensstand entsprechen. Ein Abdruck dieser Richtlinien wird Ihnen gesondert zugehen. Die Richtlinien sollen die Beurteilung ermöglichen, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer der genannten Infektionskrankheiten und einem später festgestellten Schaden wahrscheinlich ist. Zu Ihrer zweiten Frage darf ich darauf hinweisen, daß nach dem Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung der Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären ist. Das bedeutet, daß von der Versorgungsverwaltung sämtliche Unterlagen aus früheren Zeiten heranzuziehen sind. Wenn solche Unterlagen nicht beschafft werden können, sind die Angaben des Antragstellers über die Infektionskrankheit der Entscheidung zugrunde zu legen, soweit sie nach den Umständen des Falles glaubhaft erscheinen. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 1. April 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage B 27): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den offenbar unzureichenden sozialen Schutz der Heimarbeiter zu verbessern? Die Bundesregierung begrüßt das Interesse, das die Öffentlichkeit gerade in jüngster Zeit dem Problem der Heimarbeit gewidmet hat. Sie ist der Auffassung, daß von der öffentlichen Diskussion wichtige Impulse zur Weiterentwicklung des Rechts der Heimarbeit ausgehen können. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bereitet z. Z. eine Novelle zum Heimarbeitsgesetz vor, durch die sowohl rechtliche Zweifel beseitigt als Auch der soziale Schutz der Heimarbeiter verbessert werden soll. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 31. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/2020 Fragen B 28 und 29) : In welchem Maße betreibt die Bundesregierung nach den geltenden Bestimmungen die Förderung der Schülerzeitungen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Arbeit der Schülerzeitungen materiell durch Zuschüsse im Rahmen des Bundesjugendplans und rechtlich durch Absicherung der Unabhängigkeit im Rahmen des Presserechts zu fördern? Aus dem Bundesjugendplan, in dessen Rahmen die Bundesregierung die außerschulische Jugendbildung unterstützt, werden Schülerzeitungen nicht gefördert. Dies hat seinen Grund darin, daß Schülerzeitungen von Schülern für einen bestimmten Schulbereich herausgegeben werden und nur örtliche, allenfalls regionale Bedeutung haben. Nach Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 6709 dem Grundgesetz in Verbindung mit dem Jugendwohlfahrtsgesetz darf der Bund aber nur solche Bestrebungen der Jugendhilfe unterstützen, die der Aufgabe nach eindeutig überregionalen Charakter haben und nicht von einem Bundesland allein wirksam gefördert werden können. Dieser Grundsatz, vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 1967 bestätigt, ist nach den Allgemeinen Richtlinien für den Bundesjugendplan vom 3. November 1970 eine zwingende Förderungsvoraussetzung. Weil eine Schülerzeitung nur örtliche und allenfalls regionale Bedeutung hat, sieht die Bundesregierung auch künftig keine Möglichkeit, derartige Zeitungen aus dem Bundesjugendplan zu fördern. Zum zweiten Teil der Frage ist zu sagen, daß die Bundesregierung derzeit ein Presserechtsrahmengesetz vorbereitet. Danach ist vorgesehen, wie dies auch bereits in den Pressegesetzen der Länder der Fall ist, die Schülerzeitungen den übrigen Presseerzeugnissen gleichzustellen. Die Unabhängigkeit der Presseerzeugnisse wird dadurch sichergestellt, daß das Grundrecht der Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes in einem einführenden Paragraphen ausdrücklich allen anderen Bestimmungen vorangestellt wird, so wie dies auch in den Pressegesetzen der Länder geschehen ist. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 30) : Nachdem Untersuchungen einer Zeitschrift in 32 deutschen Hallenbädern ergeben haben, daß kein Wasser frei von Urin oder gar Kot oder ohne chemische Verunreinigungen war, frage ich die Bundesregierung, ob die Bestimmungen über die Reinhaltung des Wassers in Hallenbädern sowie deren Kontrolle ausreichend sind? Jeder Benutzer eines Bades kann natürliche Bestandteile der Haut und der Schleimhäute, aber auch Schmutz in das Beckenwasser einbringen. Um diese Verunreinigungen gering zu halten, schreiben die Benutzungsordnungen der Schwimmbäder eine Körperreinigung mit Wasser und Seife vor dem Aufsuchen des Schwimmbeckens vor. Wie sorgfältig diese Anordnungen befolgt werden, ist im einzelnen nur bedingt zu kontrollieren, bestimmt aber wesentlich den Grad der Badewasserverunreinigung. Letztrere wird sich daher niemals ganz ausschließen lassen. Daher sehen die technischen Einrichtungen der Schwimmbäder nicht nur den Zusatz von Frischwasser, sondern auch die Umwälzung des Beckenwassers vor, wobei die eingebrachten Haare, Hautteilchen, Abrieb der Badekleidung und andere Verschmutzungen durch Filter entfernt und die Bakterien durch Chlorzusatz abgetötet werden. Die für die Einzelheiten dieses technischen Vorganges vorliegenden Richtlinien des früheren Bundesministeriums für Gesundheitswesen aus dem Jahre 1964 haben sich bewährt. Krankheitsübertragungen durch Schwimmbäder sind nicht bekanntgeworden. Bei empfindlichen Personen kann der Chlorzusatz allerdings gelegentlich zur Reizung der Augenbindehaut führen. Er ist aber aus den genannten Gründen nicht entbehrlich. Die Beimengung von Urin zum Badewasser ist ein ästhetisches, weniger ein hygienisches Problem. Der Urin kann auch nicht als solcher im Badewasser unmittelbar nachgewiesen werden. Es läßt sich nur aus der Höhe bestimmter chemischer Bestandteile zurückrechnen, daß im Durchschnitt jeder Badegast 50m1 Urin in das Badewasser entleert. Da normaler Urin steril ist, etwaige Keime durch den Chlorgehalt des Wassers sofort abgetötet werden, entstehen gesundheitliche Gefahren aus dieser Beimengung nicht. Die Einhaltung der genannten Richtlinien gewährleistet, daß das Schwimmbeckenwasser praktisch Trinkwasserqualität hat, die nur durch gelegentlichen Stoßbetrieb herabgemindert werden kann, wenn die technischen Anlagen nicht sofort der erhöhten Benutzerzahl angepaßt werden. So hängt auch hier der Erfolg hygienischer Normen letzten Endes an der fachlichen Qualifikation und Sorgfalt des Personals. Die Kontrolle der Hallenbäder obliegt den örtlichen Gesundheitsämtern. Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes beschäftigt sich seit langer Zeit mit der Schwimmbadhygiene. Der Schwerpunkt liegt im Augenblick auf der technischen Verbesserung der Durchströmungsverhältnisse des Schwimmbeckens, um bei Frischwasserzusatz, Umwälzung und Chlorung gleichmäßige Wasseraufbereitung in allen Beckenteilen zu erreichen. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen B 31 und 32) : Welches sind die Gründe, die den Ausbau der B 459 zwischen Ober-Roden und dem Ortsteil Waldacker, die den gesamten Berufs- und Ausflugsverkehr zwischen Frankfurt und dem Odenwald aufnimmt und die seit Jahren geplant ist, bisher verzögert haben? Trifft es zu, daß die relativ geringen Mittel für den genannten Ausbau gegenwärtig nicht zur Verfügung stehen, und wann ist verbindlich mit dem Baubeginn zu rechnen? Der Ausbau der B 459 zwischen Ober-Roden und dem Ortsteil Waldacker ist durch Grunderwerbsschwierigkeiten verzögert worden. Der Planfeststellungsbeschluß für das Bauvorhaben liegt inzwischen vor. Hiernach ist vom Kulturamt für den in Frage stehenden Bereich ein Teilumlegungsverfahren vorzunehmen. Erst nach Abschluß dieses Verfahrens können die Straßenbauarbeiten aufgenommen werden. Voraussichtlich dürfte dies frühestens im Herbst 1971 möglich sein. Die Mittel für den genannten Ausbau stehen zur Verfügung. Ein Ausbau der Ortsdurchfahrt Ober-Roden ist nicht beabsichtigt und auch nicht erforderlich, da 6710 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 durch den Neubau der B 45 zwischen Weiskirchen und Dieburg die Ortsdurchfahrt Ober-Roden ausgeschaltet wird. Die Ortsdurchfahrt Waldacker im Zuge der B 459 ist bereits ausgebaut. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 33) : Wie beurteilt die Bundesregierung Bestrebungen und Pläne, den Hochrhein über die Aare-Mündung hinaus als Schiffahrtsstraße in den Bodensee hinein auszubauen unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben des Umweltschutzes, nachdem der Bodensee, der jetzt schon das grüßte Trinkwasserreservoir Europas ist, immer mehr als Trinkwasserspeicher an Bedeutung gewinnt? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht den Ausbau des Hochrheins, zumal es sich um eine Landeswasserstraße handelt. Trotz der zur Zeit nicht gegebenen Aktualität des Ausbaues des Hochrheins ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die vom Land vorgesehene Prüfung eine ausreichende Beurteilung der Situation ermöglichen wird. Bei einem Ausbau des Hochrheins wird sich die Bundesregierung nachdrücklich für die Belange des Umweltschutzes einsetzen. Mit einer Verschmutzung des Bodensees durch die Schiffahrt, die auf die Trinkwasserversorgung nachteilige Auswirkungen haben könnte, wird nicht zu rechnen sein, sofern besondere Maßnahmen getroffen werden. Diese könnten z. B. darin bestehen, daß der Transport wassergefährdender Stoffe auf dem Bodensee entweder ganz untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen und Auflagen zugelassen wird, die zum Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung notwendig sind. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen B 34 und 35) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, den Bundesautobahnabschnitt Olpe/Hattenbach von der 2. Dringlichkeitsstufe des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen in die 1. Dringlichkeitsstufe vorzuverlegen, da nach Meinung der zuständigen Behörden die Planungsarbeiten sehr weit fortgeschritten sind? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zum Ausbau der Bundesstraße 253 zwischen Dillenburg und Biedenkopf (vierspuriger Ausbau), insbesondere was die Beseitigung der jetzt noch vorhandenen Engpässe (Ortsdurchfahrt Dillenburg mit schienengleicher Bahnüberführung, Ortsdurchfahrt Eibelshausen und Simmersbach) betrifft? Bei der Aufstellung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen wurden die einzelnen Neu- und Ausbauabschnitte nach objektiven Kriterien in Dringlichkeitsstufen eingereiht. Die Einteilung wurde mit den Bundesländern erörtert und im gegenseitigen Einvernehmen abschließend festgelegt. Die Autobahn Olpe—Hattenbach fand auf diese Weise die Einstufung in die 2. Dringlichkeit. Neue Tatbestände, die eine Änderung dieser Festlegung rechtfertigen könnten, sind bislang nicht bekannt geworden. Weit fortgeschrittene Planungsarbeiten allein können kein Anlaß für Umstufungen einzelner Abschnitte in höhere Dringlichkeiten sein. Der durchgehende Ausbau der B 253 zwischen Dillenburg und Biedenkopf ist in Übereinstimmung mit der hessischen Straßenbauverwaltung erst in der III. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen vorgesehen. In der Ortsdurchfahrt Dillenburg ist jedoch die Verlegung der B 253 und der 4-spurige Ausbau mit Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges in der I. Dringlichkeitsstufe geplant. Mit dem Bau soll 1975 im Zusammenhang mit der Verlegung der B 277 begonnen werden. Für die noch nicht ausgebauten Abschnitte bei Frohnhausen und Wissenbach sind von der zuständigen hessischen Straßenbauverwaltung die Entwürfe fertig gestellt und die nach den §§ 17 und 18 des Bundesfernstraßengesetzes erforderlichen Planfeststellungsverfahren im Gange. Über den Baubeginn können noch keine Angaben gemacht werden. Für Eibelshausen und Simmersbach sind Umgehungen vorgesehen. Der Entwurf für die Umgehung Eibelshausen ist in Arbeit; der größte Teil der bestehenden Ortsdurchfahrt ist ausgebaut. Der Entwurf für die Umgehung Simmersbach ist fertig gestellt und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die bestehende Ortsdurchfahrt soll vorerst durch einfache Baumaßnahmen verbessert werden. Der Baubeginn ist noch unbekannt. Für den weiteren Ausbau der Ortsdurchfahrt Breidenbach liegt bei der hessischen Straßenbauverwaltung der Planfeststellungsbeschluß vor. Mit dem Bau kann erst nach Abschluß der Grunderwerbsverhandlungen — voraussichtlich nicht vor 1973 — begonnen werden. Außer den vorgenannten Abschnitten ist die B 253 zwischen Dillenburg und der B 62 bei Wallau gut ausgebaut. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen B 36 und 37) : Warum ist in dem Verkehrsbericht 1970 der Bundesregierung die Autobahn Ruhrgebiet-Ostfriesland weder unter Nummer 167 noch unter Nummer 168 erwähnt, obwohl mir der Bundesminister für Verkehr in der Beantwortung meiner Mündlichen Frage in der 64. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. September 1970 (Stenographischer Bericht Seite 3519) mitteilte, daß diese für die ostfriesische Wirtschaft und den Fremdenverkehr so Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 6711 wichtige Verkehrsverbindung mit gut 50 % der Gesamtlänge in der 1. Dringlichkeitsstufe steht und mit dem Bau dieser Autobahn auf einzelnen Streckenabschnitten gegen Ende des 1. Fünfjahresplanes begonnen werden soll? Wann ist mit der Fertigstellung des vom Land Niedersachsen beim Bund beantragten Gutachtens über die Trassierung dieser Autobahn zu rechnen? Im Verkehrsbericht 1970 der Bundesregierung sind unter der Nummer 167 Schwerpunkte des 1. Fünfjahresplanes und unter Nummer 168 Maßnahmen des BAB-Neubaues im Zonenrand- und in Ausbaugebieten, die im 1. Fünfjahresplan fertig oder im Bau sind, aufgeführt. Die Autobahn Ruhrgebiet—Ostfriesland, die mit gut 50 % in die 1. Dringlichkeit eingestuft ist, und mit deren Bau auf einzelnen Teilstrecken gegen Ende des 1. Fünfjahresplanes begonnen werden soll, ist kein Schwerpunkt des 1. Fünfjahresplanes und auch nicht im 1. Fünfjahresplan auf größere Länge — wie die unter Nummer 168 aufgeführten Maßnahmen —, fertig oder im Bau. Aus diesen Gründen wurde die Autobahn Ruhrgebiet—Ostfriesland im Verkehrsbericht 1970 unter den Nummern 167 und 168 nicht erwähnt. Die künftige Linienführung der Bundesautobahn Ruhrgebiet—Ostfriesland im Raum PapenburgLeer wird zusammen mit der Linienführung der geplanten Küstenautobahn Ostholstein—Niederländische Grenze wegen des im ostfriesischen Raum engen Zusammenhanges der beiden Planungen in einer umfangreichen verkehrswirtschaftlichen Untersuchung ermittelt. Auftraggeber für diese Untersuchung ist der Bund. Die Ergebnisse der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung für die Bundesautobahn Ruhrgebiet—Ostfriesland sollen Ende 1971, d. h. vor Abschluß der Gesamtuntersuchung zur Verfügung stehen, so daß dann mit Einzelplanungen begonnen werden kann. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/2020 Frage B 38) : Wie gedenkt die Bundesregierung wirksamer der Gefahr zu begegnen, die von älteren Kraftfahrern mit nicht erkannten hirnorganischen Störungen für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgehen, und verspricht sie sich einen Erfolg von verstärkter Aufklärung mit dem Ziel selbstkritischer Prüfung des in Frage kommenden Bevölkerungskreises? Die Bundesregierung mißt der Fahrtauglichkeit von Kraftfahrzeugführern eine große Bedeutung bei. Sie hat deshalb ein umfassendes Gutachten über die „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" in Auftrag gegeben, das am 1. Dezember 1971 vorliegen soll. In dem Gutachten, an welchem namhafte medizinische Fachleute aller Sparten mitarbeiten, wird auch die Frage untersucht werden, ob durch ältere Kraftfahrzeugführer wegen u. U. unerkannten hirnorganischen Störungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit im Straßenverkehr erfolgt. Erst nach Vorlage dieses Gutachtens kann entschieden werden, welche Schritte die Bundesregierung unternehmen wird. Sollte die Frage grundsätzlich bejaht werden, kämen sowohl generelle Aufklärungsaktionen als auch ärztliche Wiederholungsuntersuchungen in Frage. Schon nach der jetzigen Rechtslage ist für alle Fahrerlaubnisbewerber über 60 Jahre eine amtsärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Ferner können Wiederholungsuntersuchungen im Einzelfall zur Auflage gemacht werden. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 39) : Treffen Meldungen zu, daß vom bayerischen Anteil für den Autobahnbau im Jahre 1971 36 Millionen DM und im Jahre 1972 44 Millionen DM abgezogen werden, um Verwendung für den Bau der Sauerland-Autobahn zu finden, und trifft es zu, daß diese Mittel dann erst 1974 oder 1975 für den ursprünglichen Zweck eingesetzt werden sollen? Die Meldungen treffen nicht zu. Für den Bau neuer Bundesautobahn-Strecken sind im Bereich des Landes Bayern folgende Investitionen vorgesehen: 1971 = 323,5 Millionen DM 1972 = 298,3 Millionen DM 1973 = 341,5 Millionen DM 1974 = 405,5 Millionen DM 1975 = 451,2 Millionen DM Eine anderslautende Verteilung ist von der Bundesregierung nicht genannt worden. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen ,Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 40) : Wann wird die Planung der Bundesstraße 9 n zwischen Meerbusch—Osterath und Kempen—St. Hubert (Kreuzung mit der B 60/E 3) beendet, das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und die vierspurige Straße fertiggestellt sein? Der Neubau der B 9 ist im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen östlich der B 57 in der I. Dringlichkeitsstufe und westlich der B 57 als Westtangente Krefeld bis in den Raum Kempen/ St. Hubert (B 60/E 3) in der II. Dringlichkeitsstufe vorgesehen. Von dem durchgehenden Straßenzug wird die kurze Teilstrecke zwischen Osterath und KrefeldFischeln bereits im Zusammenhang mit dem im Gang befindlichen Weiterbau der linksrheinischen Autobahn (A 14) erstellt. Für den westlich an Krefeld-Fischeln anschließenden Abschnitt bis zur neuen B 60 nördlich Kempen ist zwar das raumordnerische Verfahren zur Bestimmung der Linie nach § 16 Fernstraßengesetz eingeleitet worden, 6712 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 muß aber wegen örtlicher Schwierigkeiten auf der Grundlage einer überarbeiteten Trasse wiederholt werden. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, soll auf dem in I. Dringlichkeit vorgesehenen Abschnitt östlich der B 57 der Entwurf aufgestellt und anschließend die Planfeststellung durchgeführt werden. Ein genauer Zeitpunkt für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens kann heute noch nicht genannt werden. Ein Baubeginn dieses in der I. Dringlichkeit befindlichen Abschnittes kann frühestens im Laufe des 2. Fünfjahresplanes (1976-1980) erfolgen. Für den in II. Dringlichkeit liegenden Abschnitt westlich Krefeld wird nach heutiger Kenntnis mit dem Bau nicht vor 1985 begonnen werden können. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 41): Ist die Bundesregierung bereit, die enge Ortsdurchfahrt Laudenbach (B 469) durch Vorziehen einer 1. Ausbaustufe der Ortsumgehung (eine Fahrbahnhälfte) entgegen den bisherigen Verlautbarungen, wonach die Ortsumgehung Laudenbach nicht in den 1. Fünfjahresplan aufgenommen werden kann, umgehend zu beseitigen? Die enge Ortsdurchfahrt Laudenbach soll durch den Neubau der 4-spurigen B 469 ausgeschaltet werden. Das Projekt wurde in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen und in die I. Dringlichkeit eingereiht. Eine Einstellung in den 1. Fünfjahresplan konnte jedoch wegen des begrenzten Finanzvolumens nicht erfolgen. In der Absicht, schneller und mit geringerem Aufwand zu einer Entlastung der Ortsdurchfahrt Laudenbach zu kommen, wird zur Zeit untersucht, ob zunächst eine 2-spurige Fahrbahn des künftigen 4-spurigen Querschnittes errichtet werden kann. Die Planungen hierzu wurden eingeleitet. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen B 42 und 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Straßenbauhaushalt des Regierungsbezirks Südwürttemberg-Hohenzollern, der 1969 noch 90 Millionen DM betragen hat, inzwischen trotz steigender Preise im Straßenbau auf 65 Millionen DM zurückgegangen ist? Worauf führt die Bundesregierung diese Entwicklung zurück? Die dem Lande Baden-Württemberg zugewiesenen, gesamten Mittel für den Bundesfernstraßenbau betragen: 1969: 571 Millionen DM 1970: 602 Millionen DM 1971: 606 Millionen DM und weisen damit eine steigende Tendenz auf. Die Verteilung der Investitionsmittel im Bundesfernstraßenbau erfolgt wie schon mehrfach dargelegt auf Maßnahmen bezogen und richtet sich nach dem unter Anlegung objektiver Maßstäbe festgestellten Dringlichkeiten. Die Aufteilung auf die einzelnen Objekte geschieht im Einvernehmen mit der zuständigen Landesstraßenbauverwaltung. Die Mittel für Nichtinvestitionen (u. a. Unterhaltung, kleinerer Um- und Ausbau) werden von den Ländern in eigener Zuständigkeit verplant. Damit werden die von der Landesstraßenbauverwaltung den einzelnen Regierungsbezirken zugewiesenen Mittel vom Bund nur z. T. und im vorgenannten Sinne beeinflußt. Eine rückläufige Entwicklung bei den vom Bund dem Land Baden-Württemberg zugewiesenen Mitteln trifft für SüdwürttembergHohenzollern im übrigen nicht zu. Unterschiede zwischen den einzelnen Regierungsbezirken können allerdings durch die jeweiligen Überhänge aus den Vorjahren bedingt sein. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß dem Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern im Jahre 1971 zum Ausbau der Bundesfernstraßen ein so geringer Betrag zur Verfügung gestellt wurde, daß lediglich 1,5 km Bundesstraßen im ganzen Regierungsbezirk neu gebaut werden können? Dem Lande Baden-Württemberg stehen 1971 für den Bundesfernstraßenbau insgesamt 606 Millionen DM zur Verfügung. Dieser Gesamtbetrag beinhaltet sowohl die Mittel für Investitionen beim Autobahn- und Bundesstraßenbau als auch solche für Nichtinvestitionen (Substanzerhaltung etc.). Von den erwähnten Investitionsmitteln wird im Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern ein Anteil eingesetzt, der die Durchführung zahlreicher Maßnahmen erlaubt. Die jeweilige Fertigstellung von Bauvorhaben in einzelnen Haushaltsjahren ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig und daher im Umfang zwangsläufig sehr unterschiedlich. Sie kann deshalb nicht als Maßstab für die Straßenbauleistung herangezogen werden. Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 45) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Straßenbauetat des Regierungsbezirks Südwürttemberg-Hohenzollern aufzustocken? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 6713 Die Mittel für den Bundesfernstraßenbau sind im Einvernehmen mit. den Ländern für das Jahr 1971 bereits vollständig verplant. Darüber hinaus stehen keine weiteren Mittel mehr zur Verfügung, so daß seitens des Bundes eine Aufstockung des Anteils des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 606 Millionen DM nicht erfolgen kann. Eine Änderung der Mittelverteilung innerhalb des Landes BadenWürttemberg zugunsten des Regierungsbezirkes Südwürttemberg-Hohenzollern und zwar zu Lasten eines anderen Regierungsbezirkes im Wege eines Mittelausgleiches wäre nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, wofür aber derzeit die erforderlichen Vorausetzungen nicht vorliegen, möglich. Anlage 67 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Freigabe der noch gesperrten Mittel für den Bundesfernstraßenbau den Ausbau der Bundesfernstraßen im Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern besonders zu berücksichtigen? Die Bundesregierung hat die im Jahre 1970 gesperrten Straßenbaumittel einschließlich der Überhänge bereits freigegeben und den einzelnen Ländern zugewiesen. In der Zuweisung an das Land Baden-Württemberg sind auch entsprechende Anteile für den Regierungsbezirk SüdwürttembergHohenzollern enthalten. Anlage 68 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) Drucksache VI/2020 Fragen B 47 und 48) : Ist die Bundesregierung bereit, im Falle der von Bundesverkehrsminister Leber ins Auge gefaßten Erhöhung der Mineralölsteuer den Ausbau der Bundesfernstraßen in Südwürttemberg-Hohenzollern besonders zu berücksichtigen? Für welche Bundesstraßen im Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern würde die Bundesregierung in diesem Falle bevorzugte Mittel zur Verfügung stellen? Eine evtl. Ausweitung des Finanzvolumens für den Bundesfernstraßenbau würde sich zweifellos auch auf die Bundesfernstraßenmittel des Landes Baden-Württemberg positiv auswirken. Die Aufteilung innerhalb des Landes wird zu gegebener Zeit im Einvernehmen mit der Landesstraßenbauverwaltung unter Berücksichtigung der dann vorhandenen Verhältnisse und der Ziele des Bedarfsplanes überprüft werden müssen. Welche Auswirkungen sich für den Ausbau der Bundesfernstraßen bzw. für einzelne Maßnahmen an Bundesstraßen im Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern ergeben werden, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen. Anlage 69 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Griesinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Fragen B 49 und 50) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es Gastarbeitern und ausländischen Touristen in der Bundesrepublik Deutschland oft schwerfällt, sich in den Gebäuden der Deutschen Bundespost zurechtzufinden, da dort eine Beschilderung der einzelnen Schalter und sonstigen Einrichtungen nur in deutscher Sprache vorhanden ist? Ist die Bundesregierung bereit zu veranlassen, daß in den Gebäuden der Deutschen Bundespost, ähnlich wie in den Zügen der Deutschen Bundesbahn, eine Hinweisgebung und Beschilderung in mehreren Sprachen vorgenommen wird? Das ist bekannt. Die Deutsche Bundespost hat sich bereits seit längerem auf die Gastarbeiter eingestellt. So werden z. B. im Zahlungsverkehr mit dem Ausland, den die Gastarbeiter vornehmlich in Anspruch nehmen, besondere Schalter eingerichtet und zeitweise auch Personal mit fremdsprachigen Kenntnissen eingesetzt, wenn dies nach dem Verkehrsanfall erforderlich ist. Auch werden an den Schaltern Merkblätter in der jeweiligen Landessprache bereitgehalten, um den griechischen, italienischen, spanischen, türkischen oder jugoslawischen Arbeitern das Ausfüllen von Auslandspostanweisungen zu erleichtern. Besondere Aushänge weisen zweisprachig auf den spanisch-deutschen Postsparverkehr hin. Die Deutsche Bundespost wird im übrigen Ihren Hinweis aufgreifen und bemüht sein, dort, wo das nach dem Verkehrsanfall erforderlich ist, verstärkt fremdsprachliche Hinweise anbringen zu lassen. Anlage 70 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 31. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/2020 Frage B 51) : Überlegt die Bundesregierung, an Postbedienstete, welche außerhalb der Ballungsräume ihren Wohnsitz haben, jedoch in Großstädten, wie z. B. in München bei der Post beschäftigt sind, die Anfahrtskosten und Zuschüsse für den Lebensunterhalt auch dann zu bezahlen, wenn nach einigen Jahren der Bedienstete es ablehnte, eine teure Wohnung im Ballungsraum anzunehmen? Die von Ihnen erwähnten Anfahrtkosten und Zuschüsse zum Lebensunterhalt werden bereits gezahlt; sie sind unabhängig davon, ob der Bedienstete bereit ist umzuziehen. Die Zuschüsse für den Lebensunterhalt in Form des üblichen Ortszuschlages richten sich nicht nach dem Wohnsitz des Bediensteten, sondern nach dem Sitz seiner Behörde. Das bedeutet, daß Bedienstete, die in Großstädten beschäftigt sind und außerhalb wohnen, den gleichen Ortszuschlag erhalten wie solche, die in der Stadt wohnen. Anfahrtkosten können im Wege des Fahrkostenzuschusses erstattet werden, soweit sie über dem Eigenanteil von monatlich 23 DM liegen. Voraussetzung ist, daß das Einkommen im Monat 1 310 DM nicht übersteigt. 6714 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1971 Anlage 71 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 1. April 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache V1/2020 Frage B 52) : Ich frage die Bundesregierung, ob beabsichtigt ist, auch Studenten in das Wohngeldgesetz einzubeziehen. Nach dem Zweiten Wohngeldgesetz können Auszubildende einen Zuschuß zu ihren Wohnkosten dann erhalten, wenn der von ihnen am Ausbildungsort bewohnte Wohnraum der Mittelpunkt ihrer Lebensführung ist, insbesondere wenn sie nicht überwiegend von ihren Eltern unterhalten werden, und wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind; sie sind also nicht generell ausgeschlossen. Darüber hinaus können nach Auffassung der Bundesregierung die Wohnkosten der in Ausbildung befindlichen Personen, insbesondere der Studenten, nur im Rahmen der Ausbildungsförderung, nicht aber im Wohngeldgesetz geregelt werden. Dieser Auffassung haben sich der Deutsche Bundestag und der Bundesrat bei der Beratung des Zweiten Wohngeldgesetzes angeschlossen. Bei der Verabschiedung des Zweiten Wohngeldgesetzes am 4. November 1970 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, in Bälde im Rahmen der Ausbildungsförderung über die auswärtigen Wohnkosten der in Ausbildung befindlichen Personen, namentlich auch der Studenten, eine Regelung vorzulegen. Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung durch Vorlage des Entwurfs eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes nachgekommen. Der Entwurf ist den gesetzgebenden Körperschaften zur Beratung zugeleitet worden. Das Gesetz soll am 1. Oktober 1971 in Kraft treten. In dem Gesetz wird für die auswärtige Unterbringung der Auszubildenden, die nicht bei ihren Eltern wohnen, neben dem allgemeinen Bedarfssatz ein nicht unerheblicher zusätzlicher Geldbetrag vorgesehen. Anlage 72 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 1. April 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache V1/2020 Frage B 53) : Wo konkret ist der Bund für Maßnahmen der Weiterbildung institutionell fördernd tätig? Zunächst muß ich darauf hinweisen, daß unter institutioneller Förderung nach den vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (vom 18. 12. 1970) des Bundesministers der Finanzen folgendes verstanden werden soll: Zuwendungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten 1 eus der Ausgaben. Das bedeutet, daß eine ganze Reihe von Institutionen, die Weiterbildung betreiben und mit Bundesmitteln unterhalten werden nicht hierher gehören; so z. B. die Berufsförderung der Soldaten auf Zeit nach dem Soldatenversorgungsgesetz, die Fachschulen im Bundesgrenzschutz, die Bundeszentrale für politische Bildung, die Schulen und Akademien in den Geschäftsbereichen der Bundesministerien. Dagegen handelt es sich bei der Pädagogischen Arbeitsstelle des Deutschen Volkshochschulverbandes und der Arbeitsstelle für das Büchereiwesen um eindeutig institutionelle Förderungen durch den Bund. Als ebenfalls institutionelle Förderungen, wenn auch nicht in dem strengen Sinn der oben genannten Abgrenzung können die Darlehen und Zuschüsse bezeichnet werden, die nach dem Arbeitsförderungsgesetz dem Aufbau, der Errichtung und Ausstattung von Einrichtungen für Fortbildung und Umschulung dienen. Daneben gewährt der Bund Zuwendungen für den Bau und die Einrichtungen von Zentren der beruflichen Rehabilitation. Im Rahmen des Programms „Leistungssteigerung für kleine und mittlere Unternehmen" werden berufliche Fortbildungsstätten im Handwerk, Handel und Hotel- und Gaststättengewerbe institutionell gefördert. Außerdem fördert der Bund im Rahmen des regionalen Strukturprogramms in Zusammenarbeit mit den Bundesländern berufliche Fortbildungsstätten in anerkannten Förderungsgebieten (Bundesausbau- und Zonenrandgebiete). Das in Vorbereitung befindliche Zonenrandförderungsgesetz sieht u. a. auch eine Förderung beruflicher Bildungsstätten vor. Schließlich fördert der Bund die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich Naumann Stiftung und die Hanns-Seidel-Stiftung mit sogenannten Globalzuschüssen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt.


Rede von Prof. Dr. Claus Arndt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, darf ich zum Verständnis der vorigen Frage noch einmal darauf hinweisen, daß es ein Mitnahmegesetz gibt, das diese Fälle gesetzlich regelt. Es hat sich aber gerade in diesem Fall gezeigt, daß das Mitnahmegesetz nicht ausreicht, weil es deutsche Schiffe nur verpflichtet, die Seeleute mitzunehmen, wenn die Schiffe nach der Schiffsbesetzungsordnung nicht voll besetzt sind. Sind die Schiffe ordnungsgemäß besetzt, brauchen sie also die Seeleute nicht mehr mitzunehmen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, das Gesetz ist bekannt, und natürlich gibt ein solcher Fall, der ja nicht gerade sehr normal ist, auch Anlaß, solche gesetzliche Bestimmungen zu überprüfen. Aber ich hatte Sie vorhin so verstanden, daß Sie einen Transport auf dem Landwege angeregt hatten. Das war wohl ein Irrtum. Ich habe nur darauf hingewiesen, daß die deutsche Eisenbahn eben an der deutschen Grenze endet.