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    Deutscher Bundestag 111. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Inhalt: Absetzung des Punktes 24 und Erweiterung der Tagesordnung 6505 A Überweisung des Jahresberichts 1970 des Wehrbeauftragten des Bundestages an den Verteidigungsausschuß 6505 B Amtliche Mitteilungen 6505 B Fragestunde (Drucksachen VI/ 1983, VI/2012) Fragen der Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) und Petersen (CDU/CSU) : Sowjetische Erklärungen hinsichtlich der Feindstaatenartikel der UN-Charta Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 6505 C, D, 6506 A, C, D, 6507 A, B, C, D, 6508 A, B, D, 6509 A, B, C, D, 6510 A, B, C, D, 6511 A, B, C, D, 6512 A, B, C, D, 6513 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6505 D, 6506 B, C, 6507 A, C von Hassel, Präsident 6505 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 6506 D, 6510 C Dr. Apel (SPD) . . . . 6507 D, 6512 B Baron von Wrangel (CDU/CSU) 6508 A, B Petersen (CDU/CSU) 6508 B, C, 6509 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6509 B, C Dr. Barzel (CDU/CSU) . 6509 D, 6510 A, 6513 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 6510B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 6510D, 6511 A Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 6511 B Kiep (CDU/CSU) . . . . . . 6511 C, D Sieglerschmidt (SPD) 6512 A Reddemann (CDU/CSU) 6512 C Dr. Miltner (CDU/CSU) 6512 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 6512 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 6513 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) Beteiligung der Bundesrepublik am Internationalen Jahr zum Kampf gegen Rassismus und Rassendiskriminierung Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6513 D, 6514 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) 6514 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6514 C Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Festnahme des deutschen Regierungsangestellten Niepalla in Polen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 6514 D, 6515 A, B, C, D, 6516 A Dr. Evers (CDU/CSU) . 6514D, 6515 A, C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6515 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6516 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Fragen des Abg. Dr.-Ing. Bach (CDU/ CSU) : Ausreise von Deutschen aus Polen, die keine Verwandten in der Bundesrepublik haben Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6516 A, B, C, D Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) . 6516 B, C, D Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU): Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Nahost-Länder, die Palästina-Flüchtlinge aufnehmen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6517 A, B Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 6517 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung kostendeckender Preise für die deutsche Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6517 C, 6518A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6518 A Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Zucker- und Butterlieferungen aus den Commonwealthländern bei Aufnahme Großbritanniens in die EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 6518 B, D, 6519 A, B, C Niegel (CDU/CSU) . . . 6518 D, 6519 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6519 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6519 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 6519 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schmidt, Bundesminister 6519 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 6531 A Jung (FDP) 6539 C Wienand (SPD) . . . . . . . 6546 A Brandt, Bundeskanzler 6550 D Dr. Wörner (CDU/CSU) 6552 A Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6554 C Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 6558 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 6558 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 6558 D Nächste Sitzung 6559 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6561 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr. Rentabilität gut strukturierter Betriebe und Situation in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft 6561 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Verbot von bestimmten Pflanzenschutzmitteln als Wettbewerbsverzerrung . . . 6561 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Anhebung der Preise für Zuckerrüben 6562 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Überprüfung der Unterschiede bei der Grundsteuerbelastung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe 6562 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr. hygienische Anforderungen an den Betrieb von Schlachthöfen in anderen EWG-Staaten und Einfuhr von Milch von tbc-freien Rindviehbeständen . . . . . . 6562 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/ CSU) betr. Einfuhr von cyclamatgesüßter Milch aus den USA . . . . . . . . 6562 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kaffka (SPD) betr. Einfuhr von in den USA aus gesundheitsgefährdenden Gründen nicht absetzbaren Produkten 6563 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/ CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich öffentlicher Einrichtungen zur Kinderbetreuung und bezüglich der Förderung von gemeinnützigen Familienstätten 6563 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 III Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) betr. medizinische Ausbildung bezüglich Ernährungsfragen 6564 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Verteilung der Begegnungsprogramme des Deutsch-Französischen Jugendwerks auf die Bundesländer . . . . . . . 6565 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Einfuhr von im Erzeugerland wegen Gesundheitsgefährdung verbotenen Lebensmitteln und Drogen . . . . . . . . 6565 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Absatz amerikanischer Produkte in der Bundesrepublik, die in den USA wegen Gesundheitsgefährdung nicht mehr vertrieben werden dürfen . . . . . . 6566 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Aufklärungsschrift „Die Ernährung des Kleinkindes und des Schulkindes" . . . 6566 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/ CSU) betr. Behauptungen bezüglich der Einfuhr von Kunstweinen 6567 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Förderung der Absolventen von Abendrealschulen . . . . . . . . . 6567 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Geburtenrückgang in der Bundesrepublik in den Jahren 1964 bis 1970 6567 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Reform des Familienlastenausgleichs und Anhebung des Kindergeldes 6567 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Lieferung von deutschen Tageszeitungen an die deutschen Auslandsvertretungen durch das Auswärtige Amt . . 6568 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Benachteiligung der deutschen gegenüber den schweizerischen Grenzanwohnern bezüglich des kleinen Grenzverkehrs 6568 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. würdige Gestaltung des Empfangs der deutschen Umsiedler aus Polen . . . . 6568 D Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. vertragliche Regelungen über die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen gegenüber Gastarbeitern in deren Heimatstaaten . . . . . . . . 6569 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Roser (CDU/CSU) betr. Verlegung des Schießplatzes Tennenlohe 6569 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Unterbindung der Dreiecksgeschäfte auf dem Agrarsektor . . 6570 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Aufhebung des Zollamts Aurich 6570 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Beihilfen nach dem Gasölverwendungsgesetz . . . . . . . 6570 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Novellierung der Vorschriften über die Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen außerhalb der Bauwirtschaft 6571 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Versicherung eines deutschen Kraftfahrers bei einer ausländischen Versicherungsgesellschaft . . . . . . . . . 6571 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Richarts (CDU/CSU) betr. Anträge auf Gewährung von Mitteln aus dem Europäischen Ausrichtungsfonds für den Weinbau . . . . . . . 6571 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. vorzeitiges Altersgeld für die Witwe eines verstorbenen Landwirts . . . . . . 6572 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Glombig (SPD) betr. Finanzierung der Errichtung einer Kindertagesstätte beim Unfallkrankenhaus in Hamburg 6572 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Peiter (SPD) betr. unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten bezüglich Anrechnung der Schonungszeit nach einer Kur auf den Urlaub 6573 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Annäherung der Rentenentwicklung an die Beamtenversorgung . . . . . . 6573 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten des Montanbereichs, die nicht den Belegschaften angehören 6573 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Förderung wehrpflichtiger Spitzensportler und Sportunterricht während der allgemeinen Grundausbildung sowie Reisen von Sportlern, die Angehörige der Bundeswehr sind, in Länder des kommunistischen Machtbereichs . . 6574 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) betr. Verbot nicht enzymfreier Detergentien . . . . . . . . 6574 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Gewährung der Ausbildungsförderung in Form eines Zuschusses . . . . 6575 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. die vom Kultusminister des Landes Schleswig-Holstein eingeführte Orientierungsstufe 6575 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Ausgaben der Bundesregierung für Erhebungen zum nächsten Familienbericht 6575 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Drogen- und Rauschmittelmißbrauch in den oberen Klassen der Hauptschulen und Maßnahmen zur Aufklärung . . . 6576 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Ausbau der Bundesfernstraßen in den Landkreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn . . . . . . . . . . . . 6576 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Verbesserung der Beförderungsverhältnisse für Schüler in Kraftomnibussen durch Änderung der Berechnung der zulässigen Personenzahl . . . 6577 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr Ermäßigung der Telefongrundgebühren für zivilblinde Bürger 6577 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. Benutzung der 1. Wagenklasse der Bundesbahn mit einer Fahrkarte der 2. Klasse durch zivilblinde Bürger . . . . . . 6577 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 V Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) betr. Verkehrsübergabe der Bonner Südbrücke . . . . . . . . 6578 A Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) betr. Stand der Planung für die Autobahn Gießen—Bremen 6578 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Pläne für den Ausbau der B 299 neu (Landshut—Grabenstätt) 6578 C Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schiller (Bayreuth) betr. Ausbau der Ortsdurchfahrt Donndorf . . 6578 D Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Frau Renger (SPD) betr. Planung für einen kreuzungsfreien Anschluß der K 48 an die B 256 (Miesenheimer Kreuz) 6579 A Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Fertigstellung des Autobahnstücks zwischen Wittlich und Schweich sowie der Autobahnbrücke in Schweich und Weiterführung dieser Autobahn 6579 B Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Urbaniak (SPD) betr. Pressemeldungen über den Bau eines Containerterminals und einer Verladestelle für Autoreisezüge in Holzwickede 6579 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Bau der Ortsumgehung Untertraubenbach 6579 D Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Tönjes (SPD) betr. Rationalisierung der Baumaßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz . . 6579 D Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Befreiung anerkannter geförderter Leistungssportler vom Numerus clausus 6580 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. Maßnahmen gegen die Einfuhr von Tuberkelbakterien enthaltenden Milchprodukten 6581 A Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Zahlen bezüglich der Zulassung deutscher Studienanfänger der Fachrichtung allgemeine Medizin im Jahre 1970 6581 C Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Abweichung der Schulbuchverlage von den Bezeichnungs- und Kartenrichtlinien der Bundesregierung 6583 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6505 111. Sitzung Bonn, den 26. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin) 26. 3. Bartsch 26. 3. Dr. Bach 26. 3. Behrendt * 26. 3. Berberich 29. 3. Blumenfeld 26. 3. Breidbach 2. 4. Bremm 26. 3. Dr. Burgbacher 26. 3. Dasch 5. 4. Dr. Erhard 26. 3. Fellermaier * 26. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Hauff 26. 3. Dr. Heck 26. 3. Frau Herklotz 26. 3. Dr. Jaeger 26. 3. Jenninger 26. 3. Kahn-Ackermann ** 27. 3. Kater 26. 3. Dr. Kempfler 3. 4. Kiechele 26. 3. Kienbaum 29. 3. Frau Klee ** 27. 3. Kriedemann * 26. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 26. 3. Liehr 26. 3. Lücker (München) * 26. 3. Maucher 30. 4. Frau Meermann 26. 3. Memmel * 26. 3. Michels 26. 3. Müller (Aachen-Land) * 26. 3. Dr. Müller (München) ** 27. 3. Müller (Remscheid) 17. 4. Ott 26. 3. Pieroth 26. 3. Dr. Preiß 30. 3. Dr. Rinderspacher ** 26. 3. Rohde 26. 3. Roser 26. 3. Saxowski 4. 4. Scheu 29. 3. Dr. Schmücker ** 26. 3. Dr. Schober 3. 4. Schollmeyer 26. 3. Solke 26. 3. Simon 14. 5. Stein (Honrath) 29. 3. Stoltenberg 26. 3. Strohmayr 26. 3. Stücklen 26. 3. Dr. Tamblé 3. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Varelmann 26. 3. Wagner (Günzburg) 26. 3. Dr. Warnke 26. 3. Weber (Heidelberg) 26. 3. Wolfram 29. 3. Wurbs 26. 3. Zebisch 3. 4. Zoglmann 26. 3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache V1/1983 Frage A 26) : Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Antwort des Bundesernährungsministers, daß die Rentabilität in der Masse gut strukturierler Betriebe nicht gefährdet. sei (Drucksache VI/1861) und der Aussage von Staatssekretär Dr. Friedrichs (VWD vom 2. März 1971), daß die Situation in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft „äußerst kritisch" und in den größeren Betrieben „mehr als kritisch" sei, und wie erklärt sie ihn gegebenenfalls? Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (BT-Drucksache V1/1861) erklärt, daß sich die jetzige Preis-Kostenentwicklung auch in gut strukturierten Betrieben ungünstig auf die Ertragslage auswirkt. Sie bestreitet auch nicht, daß sich auch größere Betriebe, insbesondere in Gebieten mit relativ ungünstigen Produktionsbedingungen wie in Teilen des Landes Rheinland-Pfalz, zur Zeit in einer kritischen Situation befinden können. Durch eine vorübergehende Verschlechterung der Preis-Kostenrelationen, die wir auch in früheren Jahren bereits mehrfach erlebt haben, ist jedoch die längerfristige Rentabilität in der Masse der gut strukturierten Betriebe nicht gefährdet. Ich sehe daher keinen Widerspruch zwischen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage und die Aussage von Herrn Staatssekretär Dr. Friedrichs. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache V1/1983 Frage A 28) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß das in der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigte Verbot von bestimmten Pflanzenschutzmitteln dann eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der deutschen Landwirtschaft darstellt, wenn innerhalb der EWG keine Harmonisierung auf diesem Gebiet stattfindet, und — wenn ja — welche Schritte gedenkt sie zu unternehmen? Der umfangreiche Katalog zugelassener Pflanzenschutzmittel bietet der Landwirtschaft große Auswahlmöglichkeiten, so daß nach Meinung der Bun- 6562 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 desregierung keine Wettbewerbsverzerrungen durch die vorgesehene Verordung entstehen werden. Im übrigen sind für viele der in der Verordnung genannten Stoffe schon seit Jahren keine Rückstände an Lebensmitteln erlaubt, so daß sie nur noch bedingt angewandt werden konnten, während andere, wie z. B. DDT, in der Anwendung stark rückläufig und nur noch von untergeordneter Bedeutung sind. Abgesehen hiervon bleibt die Bundesregierung um eine Harmonisierung in Brüssel bemüht. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 31) : Ist die Bundesregierung bereit, bei den derzeitigen Agrarpreisverhandlungen in Brüssel auch darauf hinzuwirken, daß die Preise für Zuckerrüben angehoben werden? Die Bundesregierung hat mit Nachdruck versucht, bei den Ministerratsverhandlungen eine Erhöhung des Rübenmindestpreises und des Zuckerinterventionspreises zu erreichen. Fast alle anderen Delegationen haben sich energisch der Anhebung des Rübenmindestpreises widersetzt. Lediglich beim Zuckerpreis ist eine Erhöhung um 0,88 RE durch unsere Bemühungen erreicht worden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 33) : Was hat die mir in der 82. Sitzung des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1970 von der Bundesregierung zugesagte Prüfung hinsichtlich der Grundsteuer A und ihrer erheblichen Belastungsunterschiede gerade in den Küstengebieten in der Nähe der holländischen Grenze ergeben, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dieser Untersuchung ziehen? Die von mir zugesagte Überprüfung über die Unterschiede bei der Grundsteuerbelastung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist noch nicht abgeschlossen. Sie ist deshalb so besonders schwierig, weil sich Vergleiche nur unter Zugrundelegung mehrerer Merkmale anstellen lassen. Selbst aber wenn das Ergebnis vorliegt, lassen sich Konsequenzen in Richtung auf eine Angleichung der Grundsteuerbelastung nicht ziehen. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach den gemeindeweise festgesetzten Hebesätzen. Dieses Recht der Kommunen als Ausfluß der grundsätzlich garantierten Selbstverwaltung vermag ich nicht zu beeinflussen. Auch eine volle Erstattung der Grundsteuer kann nicht als Lösung angesehen werden, weil dies zu einer mittelbaren Aufbesserung der Gemeindefinanzen führen kann, solange diese nicht geändert sind, ihre Hebesätze weiter anzuheben. Aus den gleichen Gründen bietet auch eine teilweise Erstattung der Grundsteuer keine Gewähr für eine gleichmäßige Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen A 57 und 58) : Trifft es zu, daß in einigen anderen EWG-Staaten geringere hygienische Anforderungen an den Betrieb von Schlachthöfen gestellt werden als in der Bundesrepublik Deutschland? Treffen Behauptungen zu, nach denen bei der Einfuhr von Milch aus anderen EWG-Staaten nicht sichergestellt ist, daß diese von tbc-freien Rindviehbeständen stammt? Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat am 26. Juni 1964 eine Richtlinie zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch erlassen. In dieser Richtlinie sind die hygienischen Voraussetzungen festgelegt, unter denen Schlachtbetriebe in den Mitgliedstaaten der EWG für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zugelassen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten haben die Vorschriften der Richtlinie in nationales Recht übernommen. Die hygienischen Vorschriften für den Betrieb von Schlachthöfen im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr sind somit gleich. Für Schlachtbetriebe, die nicht für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zugelassen sind, gelten die landesrechtlichen Hygienevorschriften. Die zweite Frage beantwortete ich mit Nein. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 59) : Ist es zutreffend, daß die Firma Libby größere in den USA auf Grund der dortigen Bestimmungen nicht mehr absetzbare Mengen von cyclamatgesüßter Milch auf den deutschen Markt gebracht hat? Die Firma Libby hat, soweit mir bekannt ist, keine cyclamatgesüßte Milch auf den deutschen Markt gebracht. Zu der Einfuhr cyclamathaltiger Lebensmittel und zu der Rechtslage in der Bundesrepublik werde ich in den Antworten auf die Fragen der Kollegen Kaffka und Härzschel eingehen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6563 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kaffka (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen A 60 und 61) : Trifft der Bericht der Frankfurter Rundschau vom 9. März 1971 zu, daß zahlreiche amerikanische Firmen auf dem deutschen Markt Produkte absetzen, die in den USA aus „gesundheitsgefährdenden Gründen" nicht auf den Markt gebracht werden dürfen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, mit in Zukunft die deutschen Verbraucher vor einem solchen amerikanischen Warenangebot und seinen gesundheitsschädigenden Wirkungen zu schützen? Nach eingehender Überprüfung aller bekanntgewordenen Forschungsergebnisse und aufgrund laufender Versuche über die Wirkungen und Eigenschaften von Cyclamat durch namhafte Wissenschaftler — Krebsforscher, Toxikologen, Diabetologen — hat die Bundesregierung bisher noch keine Veranlassung gesehen, ein totales Verbot auszusprechen. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, daß Cyclamat in der Bundesrepublik, anders als in den USA, von Anfang an nur in dem begrenzten Rahmen der Diät-Verordnung unter im einzelnen vorgeschriebener Kennzeichnung zugelassen war. In diesem Umfang ist seine Verwendung auch heute noch zulässig. Allerdings habe ich darüber hinaus die Cyclamat herstellende und verarbeitende Industrie zu einer Vereinbarung veranlaßt, wonach eine weitere Beschränkung der Verwendung dieses Süßstoffes innerhalb des diätetischen Bereiches und die zusätzliche Kennzeichnung „bei Diabetes" und/oder „bei krankhaftem Übergewicht" und „auf ärztliche Empfehlung" vorgesehen ist. In der Bundesrepublik dürfen auf Grund dieser Rechtslage neben anderen in- und ausländischen diätetischen Lebensmitteln, die diesen Süßstoff enthalten, auch importierte cyclamathaltige Obstkonserven in den Handel gebracht werden. Die Pressenotiz vom 9. März 1971 in der Frankfurter Rundschau hat mich veranlaßt, umgehend bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung Erkundigungen einzuziehen. Dabei stellte sich heraus, daß aus den USA durch die Firma Libby cyclamatgesüßte Obstkonserven in die Bundesrepublik eingeführt worden sind. Die Kennzeichnung entspricht im wesentlichen den Vorschriften der Diät-Verordnung. Allerdings ist die nach der vorerwähnten Vereinbarung vorgesehene Kennzeichnung nicht berücksichtigt. Die in dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 9. März 1971 bezeichneten Arzneimittel Indocin (in der Bundesrepublik unter der Bezeichnung „Amuno", Hersteller Sharp & Dohme GmbH, im Verkehr) und Chloromycetin (eine chloramphenicolhaltige Arzneispezialität, Hersteller Parke-Davis) dürfen nur auf ärztliches ,Rezept in Apotheken abgegeben werden. Sie kommen also nur nach Anweisung eines Arztes und unter ärztlicher Überwachung zur Anwendung. Zu der Arzneispezialität „Indocin" (in der Bundesrepublik „Amuno") hat der Hersteller im Juni 1970 den deutschen Ärzten alle Informationen gegeben, die auch die Ärzte in den USA erhalten haben. Es liegt dazu ein Informationsblatt vor, das inhaltlich dem amerikanischen entspricht. Über ,die Anwendung chloramphenicolhaltiger Arzneispezialitäten hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft im Deutschen Ärzteblatt in den Jahren 1969 und 1970 zwei Bekanntmachungen veröffentlicht. Dabei ist besonders auf strenge Indikationsstellung, Beschränkung der Dosierung und der Anwendungsdauer hingewiesen worden. Weitere Maßnahmen werden zur Zeit von mir und dem Bundesgesundheitsamt nicht für erforderlich gehalten. Die Einfuhr gesundheitsschädlicher Lebensmittel ist nach § 3 des Lebensmittelgesetzes in Verbindung mit § 21 verboten. Eingeführte Lebensmittel müssen den deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Was die Einfuhr von in der Bundesrepublik zulässigen cyclamathaltigen Lebensmitteln betrifft, so habe ich die obersten Landesgesundheitsbehörden geheten, die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Stellen auf die Importe cyclamathaltiger Lebensmittel aufmerksam zu machen und auf eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung nach der Verordnung über diätetische Lebensmittel zu achten, Verstöße zu ahnden und die Importeure auf die Einhaltung der freiwilligen Vereinbarung der Cyclamat herstellenden und verarbeitenden Industrie hinzuweisen. Eingeführte Arzneispezialitäten werden nach denselben Vorschriften registriert wie im Inland hergestellte Arzneispezialitäten. Zur Zeit wird eine Novelle zum Arzneimittelgesetz vorbereitet, die eine Vorschrift enthält, nach der der Einführer einer Arzneispezialität den Nachweis zu erbringen hat, daß der Hersteller nach den gesetzlichen Bestimmungen des Herstellungslandes berechtigt ist, die Arzneispezialität herzustellen und dort in den Verkehr zu bringen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Stommel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 62 und 63) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, daß während der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Umschulung der Eltern die öffentlichen Einrichtungen für Kinderbetreuung nicht nur zur Verfügung stehen — wie in der Schrift des Bundesministeriums für Familie, Jugend und Gesundheit „Alleinstehende Elternteile mit abhängigen Kindern" erwähnt —, sondern auch die notwendigen Plätze geschaffen werden? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung noch zu ergreifen zur weiteren Förderung von gemeinnützigen Familienstätten, wenn nach ihrer Ansicht der Familienurlaub in erster Linie auf dein freien Markt befriedigt werden soll? 6564 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Eine spezielle gesetzliche Regelung, für bestimmte Einzelfälle eine ausreichende Zahl von Plätzen in Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen, ist dem Bundesgesetzgeber nicht möglich. Eine solche Regelung kann auch nicht aus der Kompetenz des Bundes zum Erlaß des Arbeitsförderungsgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes hergeleitet werden. Die Befriedigung dieses Bedarfs muß vielmehr nach näherer Maßgabe des § 5 Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) in Verbindung mit § 3 JWG erfolgen. Das Jugendamt trägt die Verantwortung dafür, daß die erforderlichen Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, zu denen unbestritten Kindertagesstätten gehören, ausreichend zur Verfügung stehen. Letzteres ist nicht der Fall, wenn das vorhandene Platzangebot unzureichend ist. Die Bundesregierung bemüht sich jedoch im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung darum, im Einvernehmen mit den Ländern auf einen zügigen Ausbau der Einrichtungen im Elementarbereich hinzuwirken. Die Vorstellungen und Anregungen der Bundesregierung gehen langfristig bekanntlich dahin, das Platzangebot in Kindertagesstätten so zu vermehren, daß für jedes Kind, dessen Eltern es wünschen, ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Zur Ergänzung der Maßnahmen im örtlichen Bereich kann die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg insbesondere in den Bedarfsschwerpunkten Darlehen aus Mitteln ihrer Rücklage zur Förderung des Baues von Kindertagesstätten für solche Kinder gewähren, deren Mütter eine Arbeitnehmertätigkeit ausüben beziehungsweise aufnehmen oder eine berufliche Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, soweit sie nach dem Arbeitsförderungsgesetz dem Grund nach förderungsfähig sind, aufnehmen oder fortsetzen (vgl. Grundsätze für die Gewährung von Darlehen aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung des Baues von Kindertagesstätten vom 15. September 1970, ANBA Nr. 10/70). Bezüglich der mit dieser Förderung errichteten Plätze in Kindertagesstätten haben die Arbeitsämter ein Belegungsrecht. Die Bundesanstalt stellte für diesen Zweck zunächst 10 Millionen DM zur Verfügung. Die Formulierung, daß nach Ansicht der Bundesregierung der Familienurlaub in erster Linie vom freien Markt befriedigt werden soll, ist so nicht richtig. Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten den Bau und die Einrichtung von Familienferienstätten gemeinnütziger Träger. Diese Stätten dienen vornehmlich der Aufnahme kinderreicher und junger Familien, die sonst nicht in der Lage wären, die Ferien gemeinsam in einem Erholungsort zu verbringen. Im laufenden Haushaltsjahr sollen nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes weitere Mittel in Höhe von 3 Mio DM für die Errichtung von Familienferienstätten im Zonenrandgebiet bereitgestellt werden. Die Bundesregierung ist sich allerdings darüber im klaren, daß die gemeinnützigen Einrichtungen der Familienerholung auch künftig allein nicht in der Lage sein werden, den Bedarf an geeigneten Möglichkeiten für alle in Betracht kommenden erholungssuchenden Familien zu decken. Dieser Bedarf muß auch vom gewerblichen Markt befriedigt werden. Die Bundesregierung hält es daher für wesentlich, daß eine familienfreundliche Strukturierung des touristischen Erholungsmarktes sowie eine stärkere, enge Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen und gewerblichen Unternehmen erreicht wird. Wir haben mit den zuständigen Organisationen und Unternehmen Gespräche hierüber aufgenommen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) (Drucksache VI/ 1983 Fragen A 64 und 65) : Hält die Bundesregierung die medizinische Ausbildung über Ernährungsfragen in der z. Z. betriebenen Weise während des Studiums für ausreichend? In welchen Disziplinen sollten dem Studierenden Ernährungsfragen nahegebracht und über welche Teile der Ernährungswissenschaft sollte unterrichtet werden? Ihre erste Frage möchte ich mit einem klaren „Nein" beantworten. Es gibt zwar an einer ganzen Reihe von Hochschulen Lehrveranstaltungen, die sich speziell mit diesem Thema befassen, leider ist das durchaus nicht überall der Fall. Da es auch in der alten Bestallungsordnung für Ärzte kein Fachgebiet gab, in dem etwa bei der Prüfung ein spezielles Eingehen auf Ernährungsfragen zur Vorschrift gemacht worden wäre, blieb es im wesentlichen der Vorlesungsplan zu den einzelnen Fächern, z. B. Innere Medizin, Physiologische Chemie, Pathophysiologie überlassen, ob der Student während seiner ärztlichen Ausbildung hierüber etwas hörte oder nicht. Angesichts der Bedeutung, die der Ernährungswissenschaft zukommt, ist in der neuen Approbationsordnung für Ärzte vom 3. November 1970 die Behandlung von Ernährungsfragen während der ärztlichen Ausbildung künftig ausreichend sichergestellt. So sind in dem Prüfungsstoffkatalog der Ärztlichen Vorprüfung ausdrücklich aufgeführt „Grundkenntnisse der Chemie der Kohlenhydrate, Eiweißstoffe und Fette" sowie „Grundlagen der Ernährungslehre". Im Prüfungsstoffkatalog für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist weiter die „Pathophysiologie des Stoffwechsels und der Ernährung des Kindes" und im Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung die „Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse in der Prophylaxe und Therapie" sowie die „Spezielle Diätetik" aufgeführt. Dagegen ist in der Approbationsordnung für Ärzte ganz bewußt darauf verzichtet worden, den Inhalt der Prüfungskataloge bestimmten Fachgebie- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6565 ten zuzuordnen. Wie in der Amtlichen Begründung des Entwurfs dieser Verordnung dargelegt worden ist, sollen die Unterrichtsveranstaltungen möglichst problemorientiert und nicht vom einzelnen Fachgebiet her gestaltet werden. Die Hochschulen sollen hierdurch die Möglichkeit erhalten, bei der Gestaltung des Unterrichts im einzelnen die örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten zu berücksichtigen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 66) : Wie verteilen sich die im Rahmen des Deutsch-Französischen Jugendwerks erfolgten Begegnungsprogramme auf die einzelnen Bundesländer? Im Jahre 1968 wurden insgesamt 7 547 Programme gefördert, an denen 265 348 Jugendliche teilgenommen haben. Bei der statistischen Umfrage wurden 5 626 Programme mit 203 388 Teilnehmern erfaßt. Von diesen 5 626 Programmen haben 2 281 in Deutschland stattgefunden. Hierbei ist darauf hinzuweisen, daß es sich um Programme aus allen Förderungsbereichen gehandelt hat und nicht nur um Maßnahmen, die über die Länder als Zentralstellen (z. B. Programme öffentlicher Träger, örtlicher Gruppen, die keinen zentralen Verbänden angehören, Schulen) gefördert wurden; in den Zahlen sind also z. B. auch die Begegnungen von Jugendgruppen der Jugendverbände auf Bundesebene enthalten, die ihre Anträge über ihre Bundeszentralen im Deutsch-Französischen Jugendwerk vorgelegt haben. Eine Aufteilung der Begegnungsorte nach Bundesländern ergibt folgendes Bild: Schleswig-Holstein 65 = 2,85 % aller Hamburg 39 = 1,71 % Programme in Niedersachsen 168 = 7,37 % Deutschland Bremen 10 = 0,44 % NordrheinWestfalen 386 = 16,89 % Hessen 188 = 8,25 % Rheinland-Pfalz 181 = 7,94 % Baden-Württemberg 364 = 15,97 % Bayern 520 = 22,77 % Saarland 53 = 2,33 % Berlin-West 169 = 7,42 % Begegnungen an mehreren Orten .. 138 = 6,06% 2 281 = 100 % Die Zahl der Teilnehmer aus den einzelnen Bundesländern im Jahre 1968 ist statistisch nicht ermittelt worden. Hierüber gibt jedoch die Auswertung der Teilstatistik 1967 Auskunft, bei der von insgesamt 271 847 geförderten Jugendlichen 159 657 (davon 85 608 Deutsche) Teilnehmer erfaßt wurden. Eine Aufteilung in Prozentsätzen ergibt folgendes Bild: Schleswig-Holstein 3,2 % Hamburg 2,8 % Niedersachsen 9,3 % Bremen 1,6 % Nordrhein-Westfalen 26,2 % Hessen 10,5 % Rheinland-Pfalz 8,9 % Baden-Württemberg 15,9 % Bayern 12,5 % Saarland 4,2 % Berlin 4,3 % Nicht angegeben 0,6 % 100 % Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/ 1983 Frage A 67) : Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung verhindern, daß ausländische Lebensmittel und Drogen, deren Absatz im Erzeugerland aus Gründen der Gesundheitsgefährdung verboten wurde, in steigendem Maße in der Bundesrepublik Deutschland auf den Markt gelangen, wie das zum Beispiel bei den cyclamatgesüßten Dosenfrüchten der Firma Libby der Fall ist? Die Bundesregierung läßt grundsätzlich aus dem Ausland bekanntwerdende Meldungen über die Gesundheitsgefährdung durch Lebensmittel und Stoffe zu deren Herstellung überprüfen. Falls sich solche Meldungen bestätigen, spricht die Bundesregierung im erforderlichen Umfang Verbote oder Beschränkungen aus, die nach der Systematik des deutschen Lebensmittelgesetzes 'auch für Importe wirksam werden. In dem in Ihrer Frage angesprochenen Fall der Verwendung von Cyclamat hat die Bundesregierung bis jetzt nach eingehender Überprüfung aller bekanntgewordenen Forschungsergebnisse und auf Grund laufender Versuche über die Wirkungen und Eigenschaften von Cyclamat durch namhafte Wissenschaftler — Krebsforscher, Toxikologen, Diabetologen — noch keine Veranlassung gesehen, wie in den USA ein totales Verbot von Cyclamat auszusprechen. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, daß anders als in den USA Cyclamat in der Bundesrepublik von Anfang an nur in dem begrenzten Rahmen der Diät-Verordnung unter im einzelnen vorgeschriebener Kennzeichnung zugelassen war. Darüber hinaus ist die Cyclamat herstellende und verarbeitende Industrie zu einer weiteren Beschränkung der Verwendung dieses Süß- 6566 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 stoffes innerhalb des diätetischen Bereiches veranlaßt worden. Vorausgesetzt, daß der nach der Diät-Verordnung vorgesehene Zulassungsrahmen und die Kennzeichnungsvorschriften beachtet werden, dürfen mit Cyclamat gesüßte Lebensmittel in die Bundesrepublik importiert und in den Verkehr gebracht werden. Nach Bekanntwerden der hier erwähnten Importe habe ich die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden gebeten, für die Beachtung der Vorschriften der DiätVerordnung Sorge zu tragen und auf die Vereinbarung der Cyclamat herstellenden und verarbeitenden Industrie hinzuweisen. Eingeführte Arzneispezialitäten werden nach denselben Vorschriften registriert wie im Inland hergestellte Arzneimittelspezialitäten. Zur Zeit wird eine Novelle zum Arzneimittelgesetz vorbereitet, die eine Vorschrift enthält, nach der der Einführer einer Arzneispezialität den Nachweis zu erbringen hat, daß der Hersteller nach den gesetzlichen Bestimmungen des Herstellungslandes berechtigt ist, die Arzneispezialität herzustellen und dort in den Verkehr zu bringen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 68) : Treffen Meldungen zu, wonach eine Reihe amerikanischer Firmen Produkte in der Bundesrepublik Deutschland absetzen, die in den Vereinigten Staaten aus gesundheitsgefährdenden Gründen nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen, wie z. B. 300 000 Kisten cyclamatgesüßter Dosenfrüchte? Ich bin den in Ihrer Frage angesprochenen Meldungen nachgegangen und habe in Erfahrung gebracht, daß von der Firma Libby aus den USA cyclamatgesüßte Dosenfrüchte in die Bundesrepublik eingeführt worden sind, die hier unter dem Namen verschiedener deutscher Firmen in den Verkehr gebracht werden. Zahlen über den Umfang dieser Importe stehen mir nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hat nach eingehender Überprüfung aller bekanntgewordenen Forschungsergebnisse und auf Grund laufender Versuche über die Wirkungen und Eigenschaften von Cyclamat durch namhafte Wissenschaftler — Krebsforscher, Toxikologen, Diabetologen — bisher keine Veranlassung gesehen, ein totales Verbot für Cyclamat auszusprechen. Die Verwendung von Cyclamat ist in der Bundesrepublik von Anfang an nur in dem begrenzten Rahmen der Diät-Verordnung unter im einzelnen vorgeschriebener Kennzeichnung zugelassen worden. In diesem Umfang ist die Verwendung dieses Stoffes auch heute noch zulässig. Allerdings habe ich darüber hinaus die Cyclamat herstellende und verarbeitende Industrie zu einer Vereinbarung veranlaßt, wonach unter anderem eine weitere Beschränkung der Verwendung dieses Süßstoffes innerhalb des diätetischen Bereiches und die zusätzliche Kennzeichnung „bei Diabetes" und/oder „bei krankhaftem Übergewicht" und „auf ärztliche Empfehlung" vorgesehen ist. In der Bundesrepublik dürfen auf Grund dieser Rechtslage neben anderen in- und ausländischen diätetischen Lebensmitteln, die diesen Süßstoff enthalten, auch importierte cyclamathaltige Obstkonserven in den Handel gebracht werden. Die im speziellen Fall auf mein Ersuchen hin erfolgte Kontrolle durch die zuständigen Lebensmittel-Überwachungsbehörden hat bisher ergeben, daß im Handel angetroffene cyclamatgesüßte Obstkonserven in ihrer Kennzeichnung zwar den Hinweis auf die Verwendung von Cyclamat enthielten, im übrigen aber teilweise nicht völlig der nach der Diät-Verordnung vorgeschriebenen Kennzeichnung entsprachen. Ich habe deshalb die obersten Landesgesundheitsbehörden gebeten, eine den deutschen Vorschriften entsprechende Kennzeichnung zu veranlassen und Verstöße zu ahnden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 69) : Hält die Bundesregierung die in der in ihrem Auftrag herausgegebenen Aufklärungsschrift „Die Ernährung des Kleinkindes und des Schulkindes" gemachte Aussage, Fleisch, Eier, Milch und Butter machten Kinder blaß, aufgeschwemmt, verstopft und appetitlos und gegen Infektionen anfällig, für wissenschaftlich einwandfrei bewiesen, und in welcher Form bzw. durch wen hat die Bundesregierung die Richtigkeit der gemachten Aussage überprüft bzw. überprüfen lassen? Der regelmäßige Verzehr einer genügenden Menge von Fleisch, Milch, Eiern und Butter ist für eine normale geistige und körperliche Entwicklung von Kleinkindern und Schulkindern die beste Voraussetzung. Diese Feststellung ist Leitmotiv der im Auftrage des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit herausgegebenen Broschüre „Die Ernährung des Kleinkindes und des Schulkindes". Der Autor dieser Schrift, Herr Professor Droese, Direktor des Forschungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund, gilt als der führende Fachmann auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik. In dieser Broschüre findet sich an keiner Stelle der Satz „Fleisch, Eier, Milch und Butter machten Kinder blaß, aufgeschwemmt, verstopft, appetitlos und gegen Infektionen anfällig". Im Abschnitt „Falsche Ernährung" heißt es: „Eine sogenannte ,kräftige Kost', die überwiegend aus Fleisch, Eiern, Milch und Butter besteht, ist einseitig und verdirbt auf die Dauer den Appetit. Die Kinder sind bei solcher Ernährung gewöhnlich blaß, aufgeschwemmt und verstopft, haben eine schlecht entwickelte Muskulatur, sind wenig leistungsfähig und für Infektionen besonders anfällig." Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6567 Diese Feststellung beruht auf langjährigen Erfahrungen der Kinderärzte in der ganzen Welt. Deshalb warnt die Schrift vor einer einseitigen Ernährung. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 70) : Treffen Behauptungen zu, daß innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Kunstweine und sonstige, dem deutschen Weingesetz nicht entsprechende Weine, hergestellt und in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden? Die Herstellung von Kunstwein ist weder nach dem deutschen Weingesetz noch nach den Vorschriften der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft noch nach denen eines Mitgliedstaats dieser Gemeinschaft zulässig. Wie die Ermittlungen ergeben haben, sind solche Erzeugnisse aber aus Mitgliedstaaten in die Bundesrepublik geliefert worden. Da die Feststellungen der Zollfahndung und der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen sind, läßt sich z. Z. nichts darüber aussagen, wer für die Herstellung und für ihr Verbringen ins Inland die Verantwortung trägt. Die Kommission in Brüssel hat von diesem Vorfall Kenntnis erhalten. Sie hat bereits eigene Ermittlungen angestellt. Nach Vorlage der abschließenden Ergebnisse wird geprüft werden müssen, wie solche Vorkommnisse unterbunden werden können. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 71): Ist die Bundesregierung bereit, in dem neuen Ausbildungsförderungsgesetz die Absolventen von Abendrealschulen in gleicher Weise zu fördern wie die Absolventen von Abendgymnasien und Kollegs? Die Bundesregierung hält an der Auffassung fest, daß den bereits im Erwerbsleben stehenden jungen Menschen ein besonderer Anreiz geboten werden soll, im Zweiten Bildungsweg die Hochschulreife zu erwerben. Diese Voraussetzung trifft aber nur auf Abendgymnasiasten und Kollegiaten zu. Eine Ausdehnung der elternunabhängigen Förderung auf Abendrealschüler ist aber auch deshalb nicht möglich, weil der Entwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in seiner Gesamtheit den finanziellen Spielraum, der durch die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung gegeben ist, voll ausschöpft. Mehr als die Übernahme der derzeitig im § 9 Abs. 3 Ausbildungsförderungsgesetz bestehenden Regelung, d. h. der elternunabhängigen Förderung für Abendgymnasiasten und Kollegiaten, in den Entwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes war daher nicht möglich. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 72) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden, wonach in den Jahren 1964 bis 1970 in der Bundesrepublik Deutschland ein stetiger Geburtenrückgang zu verzeichnen ist, der im Jahr 1970 das statistische Bevölkerungsminimum von 218 Geburten je 100 Ehen mit 200 Geburten je 100 Ehen unterschritten hat? Ein so schwieriges demographisches Problem kann nicht in einer kurzen Antwort in der Fragestunde befriedigend behandelt werden. Die Beurteilung des seit einiger Zeit erheblichen Geburtenrückgangs setzt Zielvorstellungen über die als erwünscht angesehene Bevölkerungsentwicklung voraus, an denen die tatsächliche Entwicklung gemessen werden kann. Die Erarbeitung solcher Zielvorstellungen ist dringlich geworden aufgrund des akuten Geburtenrückgangs, dessen verschiedene Ursachen im einzelnen und in ihrem Gewicht noch nicht ausreichend geklärt sind. Gegenwärtig ist zwar die Bestandserhaltungsgrenze der Bevölkerung unterschritten; nach vorliegenden demographischen Untersuchungen wäre es jedoch voreilig, schon jetzt von einer Phase zu sprechen, bei der auf Dauer die Geburten hinter den Sterbefällen zurückbleiben. Ebenso wie viele andere Verhaltensweisen des Menschen ist auch das generative Verhalten ZeitStrömungen unterworfen und daher wandelbar. Da mit der Erarbeitung von Zielvorstellungen über die Bevölkerungsentwicklung in unserem Gemeinwesen sehr komplexe Zusammenhänge — auch weit über die Zuständigkeit eines einzelnen Fachressorts hinaus — angesprochen sind, lassen sich derartige Zielsetzungen nur aufgrund gründlicher wissenschaftlicher Vorarbeiten entwickeln, die zwangsläufig längerfristiger Natur sind. Im übrigen hat die Bundesregierung die Absicht, das Thema Geburtenrückgang in ihrem für 1972 vom Deutschen Bundestag erbetenen Familienbericht, der gegenwärtig vorbereitet wird, eingehender zu behandeln. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 73 und 74) : Treffen Pressemitteilungen zu, wonach Frau Bundesminister Strobel den Familienverbänden erklärte, daß die Reform des Familienlastenausgleichs nicht vor dein Jahre 1974 zu erwarten sei? 6568 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Wird die Bundesregierung angesichts dieses Sachverhalts alsbald eine weitere und umfassendere Anhebung des Kindergeldes vornehmen? Da die Reform des Familienlastenausgleichs nur im Zusammenhang mit der Steuerreform erfolgen kann, ist das Inkrafttreten davon abhängig. Das habe ich wiederholt gesagt. Wenn und soweit die entscheidenden Teile der Steuerreform erst ab 1. 1. 1974 in Kraft treten können, gilt dies auch für die Reform des Familienlastenausgleichs. Hierüber wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung beschließen. Ich bin nicht in der Lage, diese Frage jetzt zu beantworten. Die Bundesregierung wird bekanntlich über die Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung im Spätsommer entscheiden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 116) : Welche deutschen Tageszeitungen werden gegenwärtig unseren auswärtigen Missionen durch das Auswärtige Amt zugestellt? „Frankfurter Allgemeine Zeitung", „Handelsblatt", „Süddeutsche Zeitung", „Die Welt"; in wenigen Exemplaren die „Frankfurter Rundschau", der „Bonner Generalanzeiger" und der „Tagesspiegel". Außerdem werden folgende Wochenzeitungen geliefert: „Christ und Welt", „Parlament", „Der Spiegel", „Rheinischer Merkur", „Vorwärts", „Der Volkswirt", „Die Zeit" und in einigen Exemplaren „Publik". Die Missionen haben hinsichtlich der von ihnen gewünschten Zeitungen freie Wahl. Die Anzahl der gelieferten Zeitungen ist nach Größe und Bedeutung der jeweiligen Auslandsvertretung sowie nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gestaffelt. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 24. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen B 1 und 2) : Sind nach Meinung der Bundesregierung Klagen zutreffend, daß die deutschen Grenzanwohner gegenüber den Grenzanwohnern der Schweiz im Hinblick auf die Möglichkeiten des Grenzübertritts nadi dem deutschschweizerischen Abkommen über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr, das am 1. August 1970 in Kraft getreten ist, benachteiligt sind? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die gegebenenfalls bestehende Benachteiligung der deutschen Grenzanwohner zu beseitigen? Bis zu der Veröffentlichung im „Südkurier" vom 4. März 1971 sind der Bundesregierung Klagen von Bewohnern deutscher Grenzgemeinden über eine Benachteiligung gegenüber Bewohnern schweizerischer Grenzgemeinden im Hinblick auf die Möglichkeiten zum Grenzübertritt nach dem deutschschweizerischen Abkommen vom 21. Mai 1970 über den Grenzübertritt von Personen im Kleinen Grenzverkehr (BGBl. II S. 745) nicht bekanntgeworden. Das Abkommen hat für die Bewohner der Grenzzonen Erleichterungen geschaffen, wie sie an keinem anderen Grenzabschnitt der Bundesrepublik bestehen. Seine Vorschriften gelten für die Bewohner der Grenzzonen beider Länder in gleicher Weise. Die Grenzübergangsstellen, an denen Bewohner grenznaher Gemeinden die Grenze jederzeit überschreiten dürfen, wurden im Einvernehmen mit den Bürgermeistern dieser Gemeinden festgelegt. Änderungswünsche sind dem Grenzschutzamt Konstanz bisher nicht vorgetragen worden. Sollten einzelne Gemeinden der Auffassung sein, daß die Möglichkeiten für Erleichterungen, die das Abkommen bietet, nicht genügend genutzt worden seien, bleibt es ihnen unbenommen, sich an das genannte Grenzschutzamt zu wenden. Einige schweizerische Grenzgemeinden — besonders im sog. „Schaffhauser Zipfel" — sind auf mehreren Seiten von deutschem Hoheitsgebiet umgeben. Ihre Bewohner sind ,deshalb bei Grenzübertritten in die Bundesrepublik darauf angewiesen, verschiedene Grenzübergangsstellen zu benutzen. Die Rücksichtnahme darauf stellt keine Bevorzugung der Bewohner dieser Gemeinden dar. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 3) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Empfang der deutschen Umsiedler aus Polen würdiger und menschlicher zu gestalten, damit Vorkommnisse, wie sie sich kürzlich in Hannover (vgl. hierzu Bericht der Mittelbayerischen Zeitung vom 8. Februar 1971) abgespielt haben, verhindert werden? Nach meinen Feststellungen gehen die Meldungen über Unzulänglichkeiten bei der Betreuung von Aussiedlern auf dem Bahnhof Hannover auf einen einzigen Korrespondenten zurück. Mein Ministerium ist den von diesem Korrespondenten erhobenen Anschuldigungen unverzüglich nachgegangen und hat festgestellt, daß sie unzutreffend sind. Es kann möglich sein, daß Anfang Februar 1971 für etwa zwei Tage ein gewisser Engpaß in der Versorgung der Aussiedler auf dem Bahnhof Hannover eingetreten ist, da mit dem plötzlichen An- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6569 steigen der Zahl der Aussiedler von der Bahnhofsmission nicht gerechnet werden konnte. Trotzdem trifft die Behauptung nicht zu, daß den Aussiedlern nur Hagebutten- oder Apfeltee verabreicht worden sei. Auch die nur wenige Stunden dauernde Unterbringung in einem Bahnhofsbunker kann, auch wenn sie nicht ideal ist, nicht als unwürdig bezeichnet werden. Die Befragung von etwa 900 Aussiedlern im Grenzdurchgangslager Friedland über deren Betreuung auf dem Bahnhof Hannover hat nicht eine einzige Klage oder Beanstandung ergeben. Unbeschadet dessen hat die Niedersächsische Landesregierung veranlaßt, daß die Deutsche Bundesbahn einen Anschlußzug an den Moskau-Paris-Expreß (D 106) in Braunschweig einsetzt, der die Aussiedler von hier unmittelbar nach Friedland befördert. Abfahrtszeit ab Braunschweig ist Ankunftszeit des D 106 plus 30 Minuten. Damit wird der Aufenthalt der Aussiedler auf dem Bahnhof Hannover entbehrlich. Soweit Aussiedler den Warschau-ParisExpreß benutzen und zur Zeit noch in Hannover umsteigen müssen, beträgt der Aufenthalt bis zum Anschluß an die D-Züge nach Göttingen (D 672 und D 588) je nach Ankunft des Fernzuges Warschau—Paris 15 bis höchstens 60 Minuten. Beide Anschlußzüge halten in Friedland. Die Aussiedler werden bereits ab Helmstedt in den Zügen betreut. Für den Übergang vom Warschau-Paris-Expreß zum Anschlußzug nach Göttingen—Friedland auf dem Bahnhof Hannover ist ein Trägerdienst eingerichtet. Der Empfang und die Betreuung der Aussiedler im Grenzdurchgangslager Friedland selbst sind allseits als vorbildlich anerkannt. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, in dieser Frage von sich aus tätig zu werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Bayerl vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 4): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zum Abschluß von vertraglichen Regelungen über die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen gegenüber Gastarbeitern in deren Heimatstaaten, soweit entsprechende Vereinbarungen noch fehlen? Mit folgenden Ländern, aus denen Gastarbeiter in größerer Zahl in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind, bestehen noch keine oder noch keine ausreichenden Übereinkünfte, welche die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen gegenüber Gastarbeitern in ihren Heimatländern erleichtern: Jugoslawien, Türkei, Spanien, Portugal und Marokko. Von diesen Staaten gehören allerdings Jugoslawien, Spanien, Portugal und Marokko dem UN-Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland an, welches die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen in den anderen Mitgliedstaaten durch administrative Maßnahmen erleichtert; die Konvention regelt jedoch nicht die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln. Mit der jugoslawischen, spanischen und marokkanischen Regierung besteht Einverständnis darüber, einen Vollstreckungsvertrag abzuschließen; durch diese Verträge soll auch die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung deutscher Unterhaltstitel — soweit dies nach der Rechtsordnung der Partnerstaaten möglich ist — sichergestellt werden. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich noch in diesem Jahr aufgenommen werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März. 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 5) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den inmitten des Ballungsraums Nürnberg-Fürth-Erlangen gelegenen Schießplatz Tennenlohe in absehbarer Zeit zu verlagern, und was gedenkt sie bejahendenfalls zu unternehmen? Der Truppenübungsplatz Tennenlohe wird wegen seiner günstigen Lage von den US-Streitkräften als unentbehrliches Übungsgelände für Truppenteile im Raume Nürnberg—Fürth—Erlangen sowie in der Gegend von Schwabach, Ansbach und Bamberg angesehen. Die US-Streitkräfte führen dort Übungen durch, die zur Erfüllung ihrer militärischen Aufgabe notwendig sind. Eine ersatzlose Freigabe wird daher von US-Seite abgelehnt. Eine Verlegung des gesamten rd. 3200 ha umfassenden Übungsgeländes wird wohl mangels geeigneten Ersatzlandes an anderer Stelle nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden können. Dazu muß noch bedacht werden, daß eine Verlegung des Übungsgeländes zwangsläufig auch eine Verlegung der Garnison Erlangen und vermutlich auch von Teilen anderer Garnisonen zur Folge haben würde. Um jedoch den akuten Interessen und Belangen der angrenzenden Städte, Landkreise und Gemeinden sowie der Universität Erlangen Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium der Finanzen Verhandlungen mit den US-Streitkräften aufgenommen. Dabei ist es das Ziel des Bundesministeriums der Finanzen, die Belange beider Seiten genügend zu berücksichtigen, eine Erweiterung des Platzes nach Süden bzw. Südosten aber zu vermeiden. 6570 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 23. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983) Frage B 6) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die zu Lasten der EWG und der Steuerzahler gehenden Dreiecksgeschäfte auf dem Agrarsektor zu unterbinden? Soweit nach EWG-Recht für die Ausfuhr von Marktordnungswaren in dritte Länder eine Erstattung gezahlt wird, erwirbt der Ausführer mit der Ausfuhr einen Anspruch auf Zahlung der Erstattung. Der Empfänger der Ware kann über diese frei verfügen, er ist auch berechtigt, sie in andere Länder weiter zu liefern. Eine Ausfuhr nach Drittländern liegt nicht vor, wenn von vornherein beabsichtigt war, die Ware in ein Gebiet zu verbringen, für das Ausfuhrerstattungen nicht gewährt werden. Der Nachweis, daß in diesen Fällen die Einschaltung eines Drittlandes nur zum Schein erfolgt, um die Erstattung zu erhalten, ist jedoch im Einzelfall nicht leicht zu führen. Für die Verhinderung und Bekämpfung von Zuwiderhandlungen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: a) Forderung von Nachweisen, daß die Ausfuhrware das Drittland erreicht hat, für das die Erstattung gewährt wird (zu vgl. § 7 der Verordnung Ausfuhrerstattung EWG in Verbindung mit Art. 8 der VO Nr. 1041/67 EWG). b) Überprüfung zweifelhafter Geschäfte durch die Betriebsprüfung Zoll. c) Ahndung von Zuwiderhandlungen. Zu a) : Es ist beabsichtigt, in Zweifelsfällen einwandfreie Nachweise über die Ankunft der Ware im Drittland zu verlangen, z. B. Bescheinigungen deutscher Auslandsvertretungen. Zu b) : Wie schon bisher, wird die Betriebsprüfung Zoll bei der Überwachung von Dreiecksgeschäften im Bereich der EWG-Marktordnung verstärkt eingesetzt. Zu c) : Angemessene Ahndungsmaßnahmen werden möglich sein, wenn in dem in Vorbereitung befindlichen Durchführungsgesetz EWG-Marktordnung Zuwiderhandlungen hiergegen nicht nur mit Geldbußen, sondern auch mit kriminellen Strafen bedroht sein werden. Im übrigen wird von der zwischenstaatlichen Rechtshilfe auf Grund der geltenden Rechtshilfeabkommen bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen soweit wie möglich Gebrauch gemacht werden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 7) : Ist der Bundesminister der Finanzen bereit, den Wünschen der Auricher Wirtschaft Rechnung zu tragen und die für den 31. März 1971 vorgesehene Aufhebung des Zollamts Aurich rückgängig zu machen oder notfalls das Zollamt in eine Nebenstelle des Zollamts Emden umzuwandeln? Das Zollamt Aurich gehört zu den kleinsten Zollämtern des Bundesgebiets. Es ist nur mit zwei Beamten besetzt. Der Arbeitsanfall ist im Jahre 1970 weiter zurückgegangen. Die Oberfinanzdirektion Hannover hat deshalb beantragt, das Zollamt mit Ablauf des 31. März 1971 aufzuheben, um das Personal besser einsetzen zu können und Sachkosten zu sparen. Mein Haus hat noch nicht entschieden, sondern die Oberfinanzdirektion gebeten, zunächst eingehend zu prüfen inwieweit sich bei einer Aufhebung des Zollamts Nachteile für die Wirtschaft im Raum Aurich ergeben könnten und welche Maßnahmen erforderlich wären, um solche Nachteile zu vermeiden. Die Gremien der Industrie und des Handels werden Gelegenheit erhalten, ihre Probleme mit Vertretern der Zollverwaltung in einer gemeinsamen Besprechung zu erörtern. Erst danach wird sich beurteilen lassen, ob die Aufhebung des Zollamts Aurich vertretbar ist. Ihr Vorschlag, das Zollamt Aurich in eine „Nebenstelle" des Hauptzollamts Emden umzuwandeln, würde nur zu einer anderen Bezeichnung führen, hätte aber keinen Rationalisierungseffekt. Auch eine Zollzweigstelle Aurich müßte mit zwei Beamten besetzt werden, die sächlichen Aufwendungen blieben unverändert. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 23. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen B 8 und 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zuständigen Behörden eine Beihilfe nach dem Gasölverwendungsgesetz ablehnen, wenn der Antragsteller den Nachweis für Dieselöl, das fur private Zwecke bezogen worden ist, nicht führt, obwohl von keiner Seite bestritten wird, daß das Gasöl, für das eine Verbilligung beantragt wird, ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet worden ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die hier einschlägigen Bestimmungen des Gasölverwendungsgesetzes nicht um ihrer selbst willen geschaffen worden sind und deshalb in dem genannten Fall ein Antrag nicht abgelehnt werden darf? Der Bundesregierung ist der angesprochene Fall nicht bekannt. Ich bin selbstverständlich bereit, diesem Fall nachzugehen, wenn Sie dem Bundesminister der Finanzen konkrete Einzelheiten dazu mitteilen würden. Sie werden sicherlich Verständnis Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6571 dafür haben, daß ich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage bin, eine Stellungnahme abzugeben. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 10) : Ist beabsichtigt, über die Verordnung über die Preise bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen für Bauleistungen hinaus auch Vorschriften über die Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen außerhalb der Bauwirtschaft, insbesondere die VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953, zu novellieren? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Vorschriften über die Preise bei öffentlichen Aufträgen außerhalb der Bauwirtschaft, namentlich die Verordnung PR Nr. 30/53, grundlegend zu ändern. Vor allem sollen Preise, die im Wettbewerb zustande kommen, auch künftig keiner preisrechtlichen Nachprüfung nach Kostengesichtspunkten unterliegen. Dagegen beabsichtigt die Bundesregierung zu untersuchen, inwieweit Vorschriften der Verordnung PR Nr. 30/53 geänderten Verhältnissen angepaßt oder auf Grund der Erfahrungen der Praxis — im wesentlichen redaktionell überarbeitet werden müssen. Wann diese Überlegungen abgeschlossen sein werden, läßt sich gegenwärtig noch nicht übersehen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Frage B i l) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, einem deutschen Kfz-Versicherungsnehmer die Möglichkeit zu geben, sich bei einer ins EG-Raum ansässigen Versicherung zu versichern? Nach § 5 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) kann die Versicherung nur bei einem im Inland zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen genommen werden. Zu diesen Unternehmen gehören auch ausländische Versicherungsgesellschaften, wenn sie nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erhalten und entsprechend diesem Gesetz eine Zweigniederlassung gegründet haben. Die Bundesregierung hält es im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für vertretbar, diese Vorschriften in dem Sinne abzuändern, daß ein Kraftfahrzeughalter seine Versicherungspflicht auch durch Abschluß eines Versicherungsvertrages mit einem Versicherer erfüllen darf, der nicht im Inland zugelassen ist und demgemäß hier keine Niederlassung besitzt. Die genannte Vorschrift dient nicht nur den Interessen des Versicherungsnehmers (Kraftfahrzeughalters), sondern in erster Linie dem Schutz der geschädigten Dritten. Diesen soll im Inland ein leistungsfähiger Versicherer haften, der hier über die erforderlichen Vermögenswerte verfügt und ,der der inländischen Versicherungsaufsicht unterliegt; die Geschädigten sollen nicht darauf angewiesen sein, im Schadensfalle ihre Ansprüche gegen einen Versicherer im Ausland geltend zu machen und dort notfalls zu klagen und zu vollstrecken. Ferner unterliegen nach § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Genehmigung der Versicherungsaufsichtsbehörde; sie müssen mit den Grundsätzen der Versicherungsaufsicht im Einklang stehen und dem Zweck des Pflichtversicherungsgesetzes gerecht werden. Die entsprechenden ausländischen Grundsätze weichen teilweise stark von den deutschen ab. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Versicherer im Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge mitwirken. Die Einhaltung der ihnen hierbei obliegenden Pflichten ist nur dann gewährleistet, wenn die Versicherer — bei ausländischen Versicherern: die im Inland bestehenden Zweigniederlassungen — voll der inländischen Rechtsordnung unterstehen. Es ist noch nicht abzusehen, ob und inwieweit die geschilderte Rechtslage geändert werden kann, sobald der freie Dienstleistungsverkehr in der EWG auf dem Versicherungsgebiet verwirklicht ist; z. Z. ist die Dienstleistungsfreiheit auf diesem Gebiet noch nicht hergestellt. Wegen der genannten besonderen Zwecke, die mit einer Pflichtversicherung verfolgt werden, wird die Einbeziehung der Pflichtversicherungen in einen freien Dienstleistungsverkehr noch einer genauen Prüfung bedürfen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 17. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Richarts (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Fragen B 13 und 14) : Über wieviel Anträge, die bei der Kommission für die Gewährung von Mitteln aus dem Europäischen Ausrichtungsfonds für den Weinbau in der Gemeinschaft gestellt worden sind, ist bereits entschieden, und wieviel Mittel sind hierfür bewilligt worden? Wieviel Anträge stehen noch zur Entscheidung an, und wie hoch ist der ausstehende Betrag? Aus der Bundesrepublik Deutschland sind der Kommision der EG seit Bestehen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, im Jahre 1964 bis heute in acht Tranchen insgesamt 738 Vorhaben mit einem beantragten Zuschußvolumen von rd. 1,3 Milliarden DM vorgelegt worden. Von diesen Vorhaben entfallen 46 Anträge mit einem bean- 6572 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 tragten Zuschußvolumen von 104 604 407,— DM (=8,0 % von der Gesamtsumme) auf Maßnahmen, die den Weinbau betreffen (Rebenwiederaufbau- und Kellereianträge). Von diesen 46 Anträgen sind bisher 21 Vorhaben mit einem Zuschußbetrag von 34 268 681,— DM von der Kommission der EG bewilligt worden. Gegenüber der Bewilligung aller Vorhaben seit 1964 in Höhe von 377 655 365,— DM sind demnach für Anträge, die den Weinbau betreffen, 9 °/o von der Gesamtsumme bewilligt worden. Es stehen noch 17 Anträge mit einem beantragten Zuschußvolumen von 47 775 392,— DM zur Entscheidung durch die Kommission an, und zwar fünf mit einem Zuschußvolumen von 19 090 740,— DM aus der VII. Tranche (Vorhaben 1970) und 12 Anträge mit einem Zuschußvolumen von 28 684 652,—DM aus der VIII. Tranche (Vorhaben 1971). Über einen ersten Abschnitt der VII. Tranche wird die Kommission noch in diesem Monat endgültig entscheiden. Nach meinen Informationen wird in diesem Abschnitt ein Antrag mit 2 064 649,— DM bewilligt werden. Entsprechendes Zahlenmaterial aus den anderen Mitgliedstaaten steht mir leider nicht zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen, sich in dieser Angelegenheit mit einer Anfrage an die Kommission der EG zu wenden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 15) : Wie kann der Witwe eines verstorbenen Landwirtes geholfen werden, die, obwohl dem Landwirt das vorzeitige Altersgeld wegen Krankheit zugestanden hätte, nun nicht in den Genuß kommt, weil die Voraussetzung der tatsächlichen Verpachtung infolge des allzuschnellen Todes nicht mehr realisiert werden konnte? Vor Vollendung des 65. Lebensjahres kann ein Landwirt Altersgeld nur erhalten, wenn er erwerbsunfähig ist und sein Unternehmen abgegeben hat. Erwerbsunfähigkeit setzt im Gegensatz zu einer akuten, wenn u. U. auch schweren Krankheit voraus, daß die Erwerbsfähigkeit auf Dauer eingeschränkt ist. Ein Anspruch auf vorzeitiges Altersgeld entsteht daher nicht, wenn wegen akuter schwerer Erkrankung der Hof noch nicht abgegeben worden ist. Es fehlt an der Hofabgabe und außerdem ist offen, ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Witwenaltersgeld steht grundsätzlich nur der Witwe zu, die nicht selbst landwirtschaftliche Unternehmerin ist. Vor Erreichung des 60. Lebensjahres kann sie das Altersgeld nur erhalten, wenn ihr Ehemann bereits Anspruch auf Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld hatte oder sie selbst erwerbsunfähig ist. Da in dem Fall, der Ihrer Frage zugrunde liegt, der verstorbene Ehemann noch keinen Anspruch auf vorzeitiges Altersgeld hatte, kann seine Witwe Anspruch auf vorzeitiges Witwenaltersgeld haben, wenn sie erwerbsunfähig ist. Ist sie nicht erwerbsunfähig und sind die beitragsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, so hat sie Anspruch auf Witwenaltersgeld von der Vollendung des 60. Lebensjahres an, wenn sie den Hof abgibt. Führt die Witwe das Unternehmen fort und gibt sie es dann strukturverbessernd im Sinne der Vorschriften über die Landabgaberente ab, so kann sie mit dem 60. Lebensjahr die höhere Landabgaberente erhalten, wenn. die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie kann die Landabgaberente bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bereits ab Vollendung des 55. Lebensjahres erhalten, wenn sie durch eine Bescheinigung der Arbeitsverwaltung den Nachweis führt, daß sie nicht mehr in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden kann. Weitere Möglichkeiten für den Erhalt des Altersgeldes sieht das Gesetz nicht vor. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache VI/ 1983 Fragen B 16 und 17): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesversicherungsamt eine Genehmigung für die von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung vorgesehene weitere Beteiligung an dem berufsgenossenschaftlichen Verein für Heilbehandlung und Berufshilfe e. V., die der Finanzierung der Errichtung einer Kindertagesstätte bei dem berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg dienen soll, vorerst abgelehnt hat, da angeblich die Notwendigkeit dieses Vorhabens für den Betrieb des Krankenhauses und damit die Gemeinnützigkeit im Sinne des § 26 Abs. 2 RVO nicht hinreichend dargetan sei? Was kann die Bundesregierung dagegen unternehmen, daß diese erfreuliche und dringend gebotene Initiative zur Beseitigung des Personalmangels an diesem Krankenhaus praktisch lahmgelegt wurde und daß das Bundesversicherungsamt die Vorschrift des § 26 Abs. 2 RVO künftig nicht derart eng auslegt? Die Beteiligung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen an der Finanzierung einer Kindertagesstätte beim Unfallkrankenhaus in Hamburg ist inzwischen genehmigt. Das Bundesversicherungsamt hatte zunächst über den Antrag der Berufsgenossenschaft nicht entscheiden können, weil dieser Angaben nicht enthielt, die das Bundesversicherungsamt für seine Entscheidung benötigte. Es waren Rückfragen erforderlich. Nach Klärung des Sachverhalts und der damit zusammenhängenden Rechtsfragen, die mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zuletzt am 11. Februar 1971 erörtert wurden, konnte die Genehmigung erteilt werden. Das Bundesversicherungsamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde; es können ihm in Einzelfällen keine Weisungen erteilt werden. Ungeachtet dessen steht mein Haus mit dem Bundesversicherungsamt in ständiger Verbindung; es ist mir bekannt, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6573 daß das Bundesversicherungsamt nicht beabsichtigt, § 26 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung eng auszulegen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 18): Wird die Bundesregierung die Initiative ergreifen, um eine unterschiedliche gesetzliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten zu beseitigen, nachdem durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes Kassel (5 Az 398/70) entschieden wurde, daß nach einer Kur die vom Arzt verordnete Schonungszeit bei Angestellten nicht auf den Urlaub angerechnet werden darf, bei Arbeitern aber angerechnet werden muß? Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 398/70) über die Anrechenbarkeit einer ärztlich verordneten Schonungszeit auf den Erholungsurlaub bei Arbeitern und Angestellten liegt mir schriftlich noch nicht vor. Es ist mir daher gegenwärtig nicht möglich, zu dem Urteil Stellung zu nehmen. Sobald die vollständige schriftliche Urteilsbegründung hier vorliegt — erfahrungsgemäß vergehen bis dahin nach der Urteilsverkündung noch zwei bis drei Monate —, werde ich auf Ihre Frage zurückkommen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 19) : Kann die Bundesregierung unter Bezug auf das Gutachten von Dr. Heubeck, Köln, bestätigen, daß sich die Rentenentwicklung immer mehr der Beamtenversorgung annähert? Nach den Ausführungen von Dr. Heubeck „haben sich die Versorgungsleistungen für Nichtbeamte durch die Reform der Sozialversicherung und durch ergänzende Versorgungsregelungen, die Leistungen zusätzlich zur Sozialversicherung gewähren, dem Schema der Beamtenversorgung seit 1957 stark angenähert". Es besteht keine Veranlassung, diesen Ausführungen zu widersprechen. Allerdings enthält das Gutachten auch Einschränkungen, auf die der Verfasser im selben Zusammenhang ausdrücklich hinweist. Es heißt dort u. a.: „So betrugen z. B. die Neurenten wegen Vollendung des 65. Lebensjahres im Jahre 1967 in der Angestelltenversicherung im Durchschnitt 65 % des letzten BruttoAktiveneinkommens. Diese Fälle lassen sich mit der durchschnittlichen Netto-Beamtenpension von 62 % der Aktiveneinkommen unmittelbar vergleichen, da für Sozialversicherungsrenten praktisch der Nettobetrag mit dem Bruttobetrag zusammenfällt ... Die Feststellungen gelten allerdings nur für Nichtbeamte, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung nicht überschreitet." Ferner heißt es, „die geschilderten Verhältnisse werden sehr stark durch die Möglichkeit hoher Bewertungen vergangener Versicherungszeiten in der Sozialversicherung sowie durch frühere Satzungsbestimmungen der VBL beeinflußt. Diese beiden Faktoren werden künftig in ihrer Wirkung auf die Rentenhöhe nachlassen und schließlich — schätzungsweise nach 1 bis 2 Jahrzehnten — bei neuen Rentenfällen nicht mehr in Erscheinung treten". Die Bundesregierung teilt auch im Hinblick auf diese Ausführungen die Ansicht von Dr. Heubeck. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 20) : Wie viele Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten des Montan-Bereiches gehören nicht den Belegschaften an? § 4 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 21. Mai 1951 (BGBl. I S. 347) sieht vor, daß einem elfköpfigen Aufsichtsrat auf der Arbeitnehmerseite vier Vertreter der Arbeitnehmer und ein weiteres Mitglied angehören müssen. Unter den vier Arbeitnehmervertretern müssen sich nach § 6 ein Arbeiter und ein Angestellter befinden, die in einem Betrieb des Unternehmens beschäftigt sind; die anderen beiden Mitglieder werden von den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften vorgeschlagen. Bei einem größeren Aufsichtsrat gilt nach § 9 des Mitbestimmungsgesetzes für das Zahlenverhältnis Entsprechendes. Nach § 5 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 7. August 1956 (BGBl. I S. 707) gehören einem fünfzehnköpfigen Aufsichtsrat sieben Vertreter der Arbeitnehmer an, von denen gemäß § 6 vier aus den Betrieben der Konzernunternehmen kommen müssen, während nach § 7 die drei übrigen von den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften entsandt werden. Bei einem größeren Aufsichtsrat gilt nach § 12 des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes für das Zahlenverhältnis Entsprechendes. Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Eine solche könnte wegen der ständigen Veränderungen auch keine verbindlichen Angaben enthalten. Die 6574 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 1l1. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Bundesregierung kann lediglich bestätigen, daß in allen ihr bekannten Fällen das Verhältnis der Belegschaftsangehörigen zu den nicht dem Unternehmen angehörigen Arbeitnehmervertretern den obengenannten Vorschriften entspricht. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vorn 25. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen B 21 und 22): Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bei der Anwendung der Richtlinien zur Förderung wehrpflichtiger Spitzensportler vom 20. Februar 1970 und dem Sportunterricht während der allgemeinen Grundausbildung gemacht, der auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse der sportmedizinischen Institute in Köln und Freiburg neu geordnet wurde? Zu welchen Ergebnissen haben die vom Bundesminister der Verteidigung im Juni 1970 in Aussicht gestellten Überprüfungen der Vereinbarung des Bundesministers der Verteidigung und des Deutschen Sporthundes vom 30. Juni 1965 sowie des Erlasses (BMVtdg — VR IV 1 — Az 16-35 VS-NfD vom 21. Mai 1968) über Reisen von Sportlern, die Angehörige der Bundeswehr sind, in „Länder des kommunistischen Machtbereichs" geführt? Am 10. 2. 1971 gehörten 100 Soldaten den Lehrkompanien und 115 Soldaten den Fördergruppen an. Ein Jahr nach der Herausgabe ,des Erlasses waren damit 50 % der zur Verfügung gestellten Plätze besetzt. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird sich, unter Berücksichtigung der Entlassungen nach 18 oder 21 Monaten, diese Zahl um etwa 25 Spitzensportler je Quartal erhöhen; d. ih., am 10. 2. 1973 wird die Gesamtkapazität von 430 Plätzen in Anspruch genommen sein. Zur Zeit prüft der Bundesminister der Verteidigung in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister des Innern und dem Deutschen Sportbund, in welchem Umfang Spezialsportgerät den Lehrkompanien / Fördergruppen zur Verfügung gestellt werden kann. Infrastrukturmaßnahmen an den Standorten der Fördergruppen werden in die Prüfung mit einbezogen. Darüber hinaus erscheint in den nächsten Wochen eine Neufassung der „Richtlinien", in der u. a. Fahrten zum Training und Wettkampf mit Dienst-Kraftfahrzeug und die Befreiung vom Dienst für die Teilnahme am Training und Wettkampf der Sportverbände eingehender als bisher geregelt sind. Die am Anfang eingetretene Schwierigkeit, daß die Sportverbände die Anträge für die Aufnahme wehrpflichtiger Spitzensportler in die Lehrkompanien / Fördergruppen zu kurzfristig vorlegten, wurde mehr und mehr behoben. Ganz speziell hat sich die Zusammenarbeit mit dem Bundesausschuß zur Förderung des Leistungssports im Deutschen Sportbund bewährt. Die Untersuchungen der Institute für Sportmedizin Münster, Köln und Freiburg hatten ergeben, daß in der „Allgemeinen Sportausbildung" Kreislauf-und Muskeltraining in Form des Dauerlauf- und Circuittrainings besonders beachtet werden müssen. Diese modernen Trainingsformen, die bereits in der zentralen Dienstvorschrift ZDv 3/10 „Sport in der Bundeswehr" erläutert sind, werden in den Sportleiter-Lehrgängen bei der Sportschule der Bundeswehr ganz intensiv gelehrt. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, diesen Trainingsformen bei der Sportausbildung in ,der Truppe das notwendige Gewicht zu geben. In der Neufassung der ZDv 3/10, deren Entwurf bereits vorliegt, sind spezielle Trainingsprogramme für das Dauerlauf- und Circuittraining aufgenommen, deren Durchführung in der Allgemeinen Grundausbildung verbindlich sein wird. Entsprechende Truppenversuche wurden bei allen Teilstreitkräften durchgeführt. Die Testergebnisse werden z. Z. maschinell ausgewertet. Zu der Frage „Befugnis von Reisen zur Teilnahme an Sportwettkämpfen in Ländern des kommunistischen Machtbereichs" darf ich folgendes ausführen: Die Bestimmungen zu dem Gesamtkomplex „Reisen von Soldaten in den kommunistischen Machtbereich" sind im Juli 1970 neu gefaßt worden (Erlaß BMVg vom 14. Juli 1970). Hiernach sind Reisen von Soldaten in die Länder Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien und Ungarn normalerweise nur noch meldepflichtig. Für Geheimnisträger der Stufe I ist die Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten mit der Disziplinarbefugnis eines Regimentskommandeurs notwendig. Darüber hinaus wird Soldaten als Mitglieder eines eingetragenen Sportvereins und in einer geschlossenen Personengruppe die Teilnahme an Sportwettkämpfen in alle anderen Länder des kommunistischen Machtbereiches durch das Bundesministerium der Verteidigung regelmäßig genehmigt, sofern keine besonderen Sicherheitsgründe entgegenstehen. Soldaten, die Angehörige der Lehrkompanien / Fördergruppen sind, können die Genehmigung bereits durch ihren nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten erhalten. Der Disziplinarvorgesetzte ist, in Zusammenarbeit mit der zuständigen MAD-Gruppe, für die Belehrung über das Verhalten der Spitzensportler in Ländern des kommunistischen Machtbereichs verantwortlich. Dieses vereinfachte Verfahren wird in die Neufassung der „Richtlinien zur Förderung wehrpflichtiger Spitzensportler" ebenfalls eingearbeitet. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Be- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6575 chert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 23) : Trifft es zu, was in der Zeitschrift „Die Zeit" Nr. 9, S. 56, vom 26. Februar 1971 behauptet wird, daß US-Konzerne sogenannte bioaktive Detergentien künftig enzymfrei feilbieten wollen, weil bedenkliche Neben- und Nachwirkungen bei diesen Waschmitteln nachgewiesen worden sind, daß aber in der Bundesrepublik Deutschland „bioaktive", also nicht-enzymfreie, Detergentien nach wie vor auf dem Markt sind und kein Verbot dieser Waschmittel beabsichtigt ist? Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit liegen keine Unterlagen vor, aus denen geschlossen werden könnte, daß die Behauptungen der Zeitschrift zutreffen. Nach meiner Kenntnis gibt es gegenwärtig sowohl auf dem amerikanischen als auch auf dem deutschen Markt Waschmittel, die Enzyme enthalten, und Waschmittel, die frei von Enzymen sind. Das Verhältnis zwischen enzymfreien und enzymhaltigen Waschmitteln soll sich auf dem US-Markt zugunsten der enzymfreien Produkte verschoben haben. Von einem Unternehmen ist bekannt, daß es im Hinblick auf die Verbrauchereinstellung die Produktion enzymhaltiger Waschmittel aufgegeben hat. Zu dem vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gefürderten Forschungsvorhaben, auf das in den früheren Fragestunden bereits wiederholt hingewiesen wurde, liegt mir jetzt ein Zwischenbericht vor. Die Untersuchungen werden fortgesetzt. Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse rechtfertigen ein Verbot einzelner Waschmittel oder einzelner Stoffe nicht. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesminister Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 24) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Gesetzesinitiative einzuleiten mit dem Ziel, § 19 Abs. 2 Satz 2 des Ausbildungsförderungsgesetzes dahin gehend abzuändern daß die Ausbildungsförunderung ausnahmsweisege auch als Zuschuß und nicht nur alsDarlehen gegeben werden kann, wenn bereits eine erste herufsqualifizierende Ausbildung mit Abschluß, z. B. Bankkaufmann, vorliegt, die nicht als Voraussetzung für das eigentliche Berufsziel, z. B. Fachlehrer für Sport, angesehen werden kann, sondern lediglich dazu gedient hat, die Zeit bis zur Zulassung zur eigentlichen Berufsausbildung sinnvoll zu überbrücken? Die Bundesregierung hat bereits den Entwurf eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes — BAföG — verabschiedet. Im § 7 Abs. 1 des Entwurfs ist bestimmt, daß Ausbildungsförderung für eine erste Ausbildung, die nach dem BAföG gefördert werden kann, bis zu deren berufsqualifizierenden Abschluß geleistet wird. Hierdurch soll die Sperrwirkung von vorausgegangenen abgeschlossenen beruflichen Ausbildungen entfallen, die nach dem BAföG nicht gefördert werden können. Das sind Ausbildungen in betrieblichen oder überbetrieblichen Einrichtungen. Diese Regelung wird sich daher, vorausgesetzt, daß sie in weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Einschränkung erfährt, gegenüber dem geltenden Recht — § 19 Abs. 2 Ziff. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ausbildungsförderungsgesetz — in den von Ihnen angesprochenen Fällen dahin auswirken, daß die Leistungen nach dem BAföG nicht nur als Darlehen, sondern generell als Zuschuß gewährt werden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Dohnanyi vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 25) : Entspricht die vom Kultusminister des Landes Schleswig-Holstein durch Erlaß eingeführte Orientierungsstufe den im Bildungsbericht der Bundesregierung niedergelegten Vorstellungen, oder wird verneinendenfalls dadurch in einer der Vorstellung der Bundesregierung fiber die Einführung der integrierten Gesamtschule zuwiderlaufenden Weise das dreigliedrige Schulsystem verfestigt? Die Bundesregierung hat sich im „Bildungsbericht '70" und in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung für eine vollständige Integration der Bildungsgänge in der gesamten Sekundarstufe I ausgesprochen. Die Entwicklung dazu kann nur schrittweise, zunächst auf den unteren Jahrgangsstufen aufbauend erfolgen. Die Einführung einer Orientierungsstufe nach den Prinzipien, die im Erlaß des Kultusministers von Schleswig-Holstein vom 11. 2. 1970 festgelegt sind, bedeutet nach Auffassung der Bundesregierung gegenüber der bisherigen Regelung einen ersten Schritt in dieser Richtung. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 26) : In welcher Höhe bewegen sich die Ausgaben, die der Bundesregierung dadurch entstehen, daß sie in ihren Erhebungen zum nächsten Familienbericht nicht nur ein außerordentlich umfangreiches, sondern auch ein für Außenstehende höchst kompliziertes Fragematerial erstellte? Im Zuge der Vorbereitung des vom Deutschen Bundestag für Mitte 1972 erbetenen Familienberichts („Zwischenbericht") hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eine für die Bundesrepublik Deutschland repräsentative Erhebung über das tatsächliche Ausmaß der Inanspruchnahme von Angeboten der Familienbildung (Elternbildung) und Familienberatung (einschließlich Eheberatung) vorbereitet, die gegenwärtig mit Hilfe des Deutschen Jugendinstituts, München, durchgeführt wird. Da zur Frage der Wirksamkeit der mit öffentlichen 6576 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Mitteln geförderten Maßnahmen der Familienbildung und -beratung bisher kaum Erkenntnisse vorliegen, jedoch dringend erwünscht sind, war es unumgänglich, bei diesem ersten Versuch einer Quantifizierung mit einem größeren Fragebogen, der eine Halbjahresspanne abdeckt, zu arbeiten, um überhaupt brauchbare Ergebnisse zu erhalten. Die Entwicklung des Fragebogens erfolgte zusammen mit den Trägerorganisationen dieser Bildungs- und Beratungshilfen, deren tatkräftige Unterstützung das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit dankbar begrüßt. Die für die Erhebung anfallenden Kosten können einschließlich der noch ausstehenden Aufbereitungskosten (Maschinenkosten) auf etwa 25 000 DM veranschlagt werden. Zusätzliche Personalkosten fallen nicht an, da die Durchführung und Auswertung der Erhebung von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Deutschen Jugendinstitut geleistet wird, die dort ohnehin Fragen der familialen Sozialisation des Kindes im Zusammenhang mit dem für 1974 vorzulegenden Familienbericht einer Sachverständigenkommission bearbeiten. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen B 27 und 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rauschgiftwelle inzwischen auch die Schüler der oberen Klassen der Hauptschule erreicht hat, und besitzt die Bundesregierung darüber detaillierte Unterlagen? Ist die Bundesregierung bereit, auch die Schüler und Eltern der Hauptschulen verstärkt in ihre Aufklärungsbemühungen über die Schädlichkeit der Rauschgifte einzubeziehen, und welche Maßnahmen erwägt sie dabei im einzelnen? Die Bundesregierung verfolgt die Berichterstattung über den Drogen- und Rauschmittelmillbrauch in der Bundesrepublik Deutschland sehr aufmerksam. Dabei wurden auch Meldungen bekannt, die über den Drogengebrauch in den oberen Klassen der Hauptschulen berichten. Detaillierte Unterlagen, die repräsentativ abgesicherte Aussagen zur Drogensituation in den Hauptschulen erlauben, liegen der Bundesregierung nicht vor. Aus den bisher zugänglichen wissenschaftlichen Untersuchungen ist ein Trend ableitbar, der eine Zunahme des Drogenkonsums im Bereich der berufsbildenden Schulen und den entsprechenden Jahrgängen in den Hauptschulen leider erwarten läßt. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Sofortprogramms für die Aufklärung der Bevölkerung eine Broschüre „Informationen zum Drogen-Problem" in einer Startauflage von 2,5 Millionen Exemplaren herausgebracht. Sie wendet sich damit an Eltern und Erzieher. Eine weitere Informationsschrift für den gleichen Personenkreis liegt druckreif vor. In Kooperation mit dem Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht, einer Rundfunk- und Fernsehanstalt und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird z. Z. ein Film produziert. Er wird den Landesbildstellen und Landesfilmdiensten kostenlos für den Verleih im nichtgewerblichen Bereich zur Verfügung gestellt. Durch Seminare und Modellehrgänge, die aus dem Bundeshaushalt finanziert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der Bundesarbeitsstelle Aktion Jugendschutz durchgeführt werden, werden insbesondere Pädagogen aller Schularten, Sozialarbeiter, Geistliche und andere Schlüsselpersonen im Bildungs- und Erziehungsprozeß mit der Drogenproblematik befaßt. Damit werden Hilfen zur pädagogischen und sozialpädagogischen Bewältigung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauches angeboten. Neben dem Sofortprogramm werden die längerfristigen Bemühungen um die Feststellung der Motivationen für den Drogenkonsum bei Jugendlichen fortgesetzt. Inzwischen liegt der Bericht über eine explorative Studie „Jugendliche und Rauschmittel" im Stadtgebiet Köln als Vorstufe für eine repräsentative Untersuchung vor. Es ist notwendig, daß daraus auch zusätzliche Konsequenzen im Bereich der Ursachen und ihrer Wirkung gezogen werden. Insgesamt gilt aber, daß die Bemühungen im Bereich der Beratung und Hilfe an der Basis verstärkt werden müssen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 29) : Kann die Bundesregierung der Auffassung des Leiters des Straßenbauamts Lübeck — wie sie in den Lübecker Nachrichten (Lauenburgische Nachrichten) vom 28. Januar 1971, Seite 5, veröffentlicht worden ist — widersprechen, daß es aus Mangel an Geldern im Jahre 1971 sowohl im Kreis Herzogtum Lauenburg, wie auch im Kreis Stormarn bei den Bundesfernstraßen keine Fortführung der langfristigen Ausbaumaßnahmen geben wird und daß dazu neben der Umgehung Mölln im Lauenburgischen der Ausbau der B 5 bei Geesthacht, der zweite Bauabschnitt der B 5 in Lauenburg und die Fortsetzung des Ausbaus der B 209 von Wangelau nach Schwarzenbek gehören? Zum weiteren Ausbau der Bundesfernstraßen in den Landkreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn teile ich folgendes mit: Die Weiterführung laufender und der Beginn neuer Maßnahmen wird in dem Sie interessierenden Gebiet wie auch in anderen Teilen der Bundesrepublik dadurch behindert, daß einige in der Baudurchführung schon weit fortgeschrittene große Bauvor- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971. 6577 haben infolge der erheblich gestiegenen Baupreise wesentlich mehr Mittel als vorgesehen beanspruchen. Für Schleswig-Holstein kommt erschwerend hinzu, daß die zum „Olympischen Programm" gehörigen bedeutenden Baumaßnahmen Bundesautobahn von Hamburg nach Kiel und Schleswig, Neubau der Hochbrücke über den Nord-OstseeKanal bei Kiel-Holtenau (B 503) sowie Ortsumgehung Bornhöved — Wankendorf (B 404) bis August 1972 fertiggestellt sein sollen und deshalb schneller als ursprünglich beabsichtigt gebaut werden müssen; dies erfordert eine ungewöhnliche Konzentration der vom Bund für Schleswig-Holstein bereitgestellten Mittel. Der Vorteil des dadurch ermöglichten schwerpunktmässigen Baues der Bundesautobahn liegt darin, daß die besonders verkehrsfernen Gebiete im Norden und Nordwesten des Landes im August 1972 endlich die ersehnte günstige Verbindung nach Hamburg und in das übrige Bundesgebiet erhalten. Nach Vorstehendem können in den Landkreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn wie auch in anderen Landesteilen, die sich gleichfalls vernachlässigt fühlen, Verbesserungen an Bundesstraßen leider nur in relativ bescheidenem Umfang vorgenommen werden. Nach Lage der Dinge wird sich die Fortsetzung der Bauarbeiten weder an der Ortsumgehung Mölln (B 207) noch am B 208-Ausbau zwischen Schwarzenbek-Luisenhof und Wangelau 1971 finanziell ermöglichen lassen. Westlich Geesthacht werden die laufenden Ausbauarbeiten der B 5 bei Escheburg nach nunmehr erreichter Klärung wasserwirtschaftlicher Fragen 1971 fortgesetzt und abgeschlossen werden; indessen kann die Verbesserung östlich Geesthacht am Ziegenkrug, wie Ihnen schon im Schreiben vom 9. 12. 1970 mitgeteilt, nicht begonnen werden. In Lauenburg kann nur der 1. Bauabschnitt einschl. Aufstellung einer Signalanlage zu Ende geführt werden. Mit dem Ausdruck des Bedauerns, Ihnen keinen für Sie günstigeren Bescheid geben zu können, verbinde ich die Bitte um Verständnis, daß die begrenzten Mittel dazu zwingen, Prioritäten zu setzen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischer Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 30) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Beförderungsbestimmungen für Schüler in Bussen dahin gehend zu verbessern, daß bei der Berechnung der zulässigen Personenzahl in Schulbussen ein günstigeres Verhältnis als drei Schüler auf je zwei Sitzplätzen zugrundegelegt wird, um dadurch angemessene Beförderungsverhältnisse für die Schüler zu gewährleisten? Nach der derzeitigen Regelung (§ 34 a Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) dürfen je zwei nebeneinanderliegende Plätze in Kraftomnibussen mit drei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr besetzt werden. Zur Zeit wird in Zusammenarbeit mit den obersten Landesverkehrsbehörden und den betroffenen Verkehrsträgern geprüft, ob die in § 34 a Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erwähnte Altersgrenze auf das vollendete 10. Lebensjahr herabgesetzt werden kann. Ich hoffe, daß das Ergebnis in Kürze vorliegen wird. Zu gegebener Zeit werde ich Sie gerne vom Ergebnis der Prüfung unterrichten. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 31) : Erwägt die Bundesregierung, wie kriegsblinden Bürgern auch zivilblinden Bürgern eine Ermäßigung auf die Telefongrundgebühren zu gewähren? Die für Kriegsblinde geltende Regelung ist ein einmaliger Ausnahmefall. Da die Deutsche Bundespost im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages nicht zur Erfüllung allgemeiner Fürsorgeaufgaben berufen ist, kann eine Ausweitung dieser Sonderregelung leider nicht in Frage kommen. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 32) : Erwägt die Bundesregierung, wie kriegsblinden Bürgern auch zivilblinden Bürgern das Recht zuzugestehen, bei Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn mit einer Fahrkarte der 2. Wagenklasse die 1. Wagenklasse zu benutzen? Die Deutsche Bundesbahn, die ihre Tarife selbst festsetzt, gewährt die Vergünstigung, mit einem Fahrausweis 2. Klasse die 1. Wagenklasse zu benutzen, nur Schwerkriegsbeschädigten, deren Erwerbsfähigkeit durch ihr Leiden mindestens um 70 % gemindert ist und deren körperlicher Zustand bei Reisen ständig die Unterbringung in der 1. Wagenklasse erfordert. Nach Ausstattung der 2. Wagenklasse mit Polstersitzen hat die Vergünstigung 6578 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 ihren eigentlichen Sinn verloren. Die Deutsche Bundesbahn hat sie unter dem Gesichtspunkt beibehalten, daß die Zahl der Schwerkriegsbeschädigten in ständigem Rückgang begriffen ist. Die Bundesbahn, als zu kaufmännischer Geschäftsführung verpflichtetes Unternehmen, sieht sich nicht in der Lage, von sich aus den Kreis der Berechtigten zur Inanspruchnahme dieser Vergünstigung zu erweitern. Eine entsprechende Auflage an die Bundesbahn gemäß § 16 (4) des Bundesbahngesetzes mit den Folgen des § 28 a des gleichen Gesetzes kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Haushaltslage nicht in Erwägung ziehen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 33): Welche Terminvorstellungen hat die Bundesregierung gegenwärtig hinsichtlich der Verkehrsübergabe der Bonner Südbrücke, der EB 42 im Raun Königswinter—Beuel sowie der Anbindung der Südbrücke an die Autobahn Köln—Frankfurt? Die Bundesregierung beabsichtigt, die zur Zeit im Bau befindliche Südbrücke Bonn mit beidseitigen Anschlüssen an den Sträßchensweg linksrheinisch und die Trajektstraße rechtsrheinisch in der 2. Hälfte des Jahres 1972 dem Verkehr zu übergeben. Die Weiterführung der Südspange rechtsrheinisch bis zur B 42 (neu) hängt von dem Baufortschritt der B 42 (neu) ab. Es wird angestrebt, die Südspange bis zur B 42 (neu) zu verlängern und diese zusammen mit der B 42 (neu) nördlich der Südspange bis 1975 fertigzustellen. Für die B 42 (neu) südlich der Südspange in Richtung Königswinter laufen vorbereitende Arbeiten. Hier bleibt zunächst der Ausgang eines Verwaltungsstreitverfahrens in der 2. Instanz abzuwarten. Günstigstenfalls kann hier die B 42 (neu) Mitte des 2. Fünfjahresplanes verfügbar werden. Die östliche Weiterführung der Südspange über die B 42 (neu) hinaus bis zum Anschluß an die BAB Köln Frankfurt wird erst Ende der 70iger Jahre möglich sein. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen B 34 und 35) : Wie ist der Stand der Planung für die neue Autobahn Gießen—Bremen? Bis wann ist mit der Verwirklichung des Baues dieser Autobahn, insbesondere des Teilabschnittes im Raum Minden, zu rechnen? Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Autobahn Bremen—Gießen bis auf einen kurzen Abschnitt im Raum Bremen in der 2. Dringlichkeitsstufe enthalten. Nach dem derzeit überschaubaren Finanzvolumen wird es im Rahmen des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen 1971-1985 nur möglich sein, Maßnahmen der 1. Dringlichkeitsstufe zu realisieren. Zur Zeit beginnen erste Planungsarbeiten zur Erkundung der Linienführung. Mit einer Fertigstellung von Teilabschnitten im Raum Minden ist innerhalb des Ausbauplanes 1971 bis 1985 nicht zu rechnen. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 36) : Wie weit sind die Pläne für den wenigstens einspurigen Ausbau der B 299 neu (Landshut—Grabenstätt) bereits fertiggestellt, liegt insbesondere die genaue Trassenführung bereits fest, und mit welchem Baubeginn kann und mit welcher Bauzeit muß nach Meinung der Bundesregierung gerechnet werden? Die B 299 (neu) Regensburg—Landshut—Traunstein (Grabenstätt) wurde in den Bedarfsplan aufgenommen, der dem Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 beiliegt. Die einbahnigen Teilstrecken dieser B 299 (neu) zwischen Traunstein und Garching a. d. Alz sowie südlich von Vilsbiburg wurden in die 1. Dringlichkeit, alle übrigen Streckenabschnitte in die 3. Dringlichkeit eingereiht. Ein Baubeginn im 1. Fünfjahresplan ist nicht möglich. Es liegen daher zur Zeit weder konkrete Planungen noch Bautermine fest. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 37): Wann ist mit einem Ausbau der äußerst gefährlichen Ortsdurchfahrt Donndorf, der B 22, zu rechnen, für den vom Straßenbauamt Bayreuth alles vorbereitet ist, so daß sofort mit dem Bau begonnen werden könnte? Mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Donndorf kann im Jahre 1971 nicht begonnen werden. Es ist Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6579 zwar vorgesehen, dieses Projekt in den nächsten Jahren im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen, ein verbindlicher Bautermin läßt sich jedoch zur Zeit noch nicht angeben. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen B 38 und 39) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, urn ihrerseits dafür zu sorgen, daß der Gefahrenpunkt am sogenannten Miesenheimer Kreuz, Kreis Mayen, B 256, kreuzungsfrei ausgebaut wird, um die häufigen Unfälle mit Todesfolge auszuschalten? Welche Mittel stehen dem Land Rheinland-Pfalz seitens des Bundes für diese Aufgabe zur Verfügung und welche Schritte werden seitens der Landesregierung unternommen, nachdem angeblich das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist? Zu Frage 38: Die Planung für einen kreuzungsfreien Anschluß der K 48 an die B 256 als Ersatz für den z. Z. bestehenden provisorischen Anschluß ist abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluß wird in Kürze erwartet. Zu Frage 39: Der Bau des neuen Anschlusses ist vorgesehen. Es kann zur Zeit nicht gesagt werden, wann Mittel bereitgestellt werden können. Es wird aber angestrebt, die Maßnahme noch in den 1. Fünfjahresplan aufzunehmen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 40) : Kann die Bundesregierung präzise Angaben darüber machen, his wann mit der Fertigstellung des Autobahnstücks zwischen Wittlich und Schweich, der Autobahnbrücke in Schweich und der Weiterführung dieser Autobahn 711 rechnen ist? Es ist vorgesehen: den Autobahnabschnitt von Wittlich bis zum Dreieck Schweich im Jahre 1974, den Autobahnabschnitt Dreieck Schweich bis Anschlußstelle Longuich einschließlich Moselbrücke im Jahre 1975, den Autobahnabschnitt von der Anschlußstelle Longuich bis zur Anschlußstelle Hermeskeil an der Bundesstraße 407 im Jahre 1979 fertigzustellen. Anlage 51 (C Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache e/1983 Fragen B 41 und 42) : Treffen Pressemeldungen zu, daß im Wirtschaftsraum Dortmund—Unna auf dem bundesbahneigenen Gelände in Holzwickede ein großer Containerterminal gebaut werden soll und darüber hinaus Autoreisezüge von diesem Punkt aus eingesetzt werden sollen? Ist beabsichtigt, den geplanten Containerterminal mit dem Namen Dortmund-Holzwickede zu bezeichnen? Wie die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn bestätigt hat, besteht z. Z. nicht die Absicht, in Holzwickede einen Container-Terminal zu bauen. Es ist aber geplant, dort eine Verladestelle für Autoreisezüge nach den Richtungen Norden und Osten einzurichten. Diese Maßnahme wird notwendig, weil die bisherige Verladestelle in Dortmund wegen des Ausbaues der S-Bahn aufgelassen werden muß. Die neue Verladestelle in Holzwickede wird 1973, vielleicht auch etwas früher, dem Betrieb übergeben werden können. Eine Änderung der Bahnhofsbezeichnung ist nicht beabsichtigt. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 43) : Wird der Bau der Ortsumgehung Unlertraubenbach im Zuge der B 85 in diesem, Jahr durchgeführt? Wegen des begrenzten Finanzvolumens für die Bundesfernstraßen kann mit dem Bau der Ortsumgehung Untertraubenbach im Jahre 1971 nicht begonnen werden. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen B 44 und 45) : Durch welche konkreten Maßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, die Baumaßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz durch Rationalisierung zu beschleunigen? 6580 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Bei welchem Titel, unter welcher Zweckbestimmung und in welcher Höhe sind im Bundeshaushaltsplan für die Finanzierung von Entwicklungs- und Forschungsaufträgen zur Rationalisierung des Hochschulbaus entsprechende Haushaltsmittel eingeplant, und wird auch die Vergabe von Entwicklungsaufträgen an die Bauindustrie in Aussicht genommen, um zu industriellen Fertigungsmethoden zu kommen? Das gemeinsame Schnellbauprogramm der Bundesregierung und der Länder für die Hochschulen hat durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel dazu beigetragen, vorhandene Ansätze zur Rationalisierung der Bauvorhaben zu fördern. Aufbauend auf den aus diesem Programm gewonnenen Erfahrungen prüft die Bundesregierung z. Z. ein mehrstufiges industrielles Entwicklungsprogramm zur Herstellung von Bausystemen für Hochschulgebäude. Das Ziel dieses Projektes ist, zwei Möglichkeiten der Rationalisierung gleichzeitig zu nutzen: die Vorteile, die sich aus der kombinierten Bearbeitung von Entwurfs- und Produktionsplanung ergeben und die Vorteile, in großen Serien bauen zu können, indem die Bauaufträge für die Hochschulen mehrerer Länder gebündelt werden. Solange beim Bauen Planung und Ausführung getrennt sind, fehlt die entscheidende Rückkoppelung mit verbessernder Wirkung auf die Entwicklung des Produktes und die Rationalisierung der Fertigung. Der Vorschlag sieht vor, zunächst Prototypen für Bausysteme zu entwickeln und anschließend Serien von schlüsselfertigen Universitätsgebäuden in einem mehrstufigen, koordinierten Programm des Bundes und der Länder zu errichten. Es kann erwartet werden, daß schon während der Durchführung dieses Programms Fortschritte in der Rationalisierung der Bauausführung erzielt werden. Auf dieses Projekt und auf die Vorschläge der Bundesregierung zur Vereinfachung des Planungs-und Genehmigungsverfahrens und zur intensiveren Nutzung der räumlichen Kapazität von Hochschuleinrichtungen, zu denen der Planungsausschuß nach dem Hochschulbauförderungsgesetz bereits Beschlüsse gefaßt hat, wurde im Bericht der Bundesregierung über Sofortmaßnahmen zum Abbau des Numerus clausus (BT-Drucksache VI/1338) hingewiesen. Grundsätze zur Standardisierung und industriellen Fertigung sollen im Planungsausschuß für die gemeinsame Rahmenplanung von Bund und Ländern erarbeitet werden. Darüber hinaus wird vom Planungsausschuß geprüft, inwieweit ein beim Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen aufgestellter Rationalisierungskatalog für den Hochschulbau Anwendung finden kann. Aus den bei Kap. 31 03 — Titel 685 10 — (Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Hochschulökonomie und Hochschuldidaktik) unter Ziffer 2 (Probleme der Hochschulstruktur) eingesetzten Haushaltsmitteln werden die Forschungs- und Entwicklungsaufträge zur Rationalisierung im Hochschulbau finanziert: Im Rechnungsjahr 1971 stehen für Forschungsaufgaben 1,0 Mio DM zur Verfügung, für das Rechnungsjahr 1972 wurden für diese Zwecke 2,9 Mio DM eingeplant. Die Verwirklichung des Mehrstufenprogramms zur Rationalisierung des Hochschulbaus muß im Rahmen der für den Hochschulbau zur Verfügung stehenden Mittel durch die Vergabe von Aufträgen für speziell auf die Rationalisierung ausgerichtete Vorhaben erfolgen. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Frage B 46) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine Grundsatzentscheidung in der Befreiung anerkannter geförderter Leistungssportler vom Numerus clausus zu erwirken? Wie Ihnen bekannt ist, hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, auf die Vergabe von Studienplätzen Einfluß zu nehmen. Die Zulassung zum Studium ist allein Sache der Fakultäten bzw. Fachbereiche der einzelnen Hochschulen. In Fachrichtungen mit Zulassungsbeschränkungen erfolgt die Zulassung entsprechend der Hochschulgesetzgebung der Länder im allgemeinen nach einem von den zuständigen Gremien der Universität beschlossenen und von der obersten Landesbehörde genehmigten Auswahlverfahren. Die Auswahlmodalitäten sind im einzelnen unterschiedlich. In der Regel sind von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen 5 bis 10 % für Härtefälle vorbehalten. Die verbleibende Anzahl der Studienplätze wird zu 60 % an Bewerber vergeben, die nach Eignung und Leistung, und zu 40 % an Bewerber, die nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulreife ausgewählt werden. Diese Quotierung wird nach der Regelung, die der Entwurf der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz vorsieht, künftig entfallen. Die Auswahl der Studienbewerber soll ausschließlich nach folgenden Maßstäben erfolgen: Besondere Qualifikation für das gewählte Studium, Wartezeit und soziale Härte für den Bewerber. Eine besondere Berücksichtigung anerkannter, geförderter Leistungssportler wäre allenfalls im Rahmen der Härtefälle denkbar. Eine solche Regelung könnte für Leistungssportler, die sich um die Zulassung zum Studium in der Fachrichtung Leibeserziehung bewerben und wegen des Numerus clausus abgewiesen werden müssen, im Einzelfall vertretbar erscheinen. Eine generelle Befreiung für Leistungssportler vom Numerus clausus erscheint mir jedoch bedenklich, da sie sich möglicherweise als Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstellen könnte. Zusammenfassend muß ich feststellen, daß die Bundesregierung keine Möglichkeiten hat, um eine Grundsatzentscheidung in der Befreiung anerkannter, geförderter Leistungssportler vom Numerus clausus zu erwirken. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6581 Anlage 55 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/ 1983 Frage B 47) : Sind der Bundesregierung Fälle bekanntgeworden, in denen bei Untersuchung französischer Milchprodukte in diesen Tuberkelbazillen gefunden wurden, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen die Einfuhr solcher Erzeugnisse zu ergreifen? Milch und Milcherzeugnisse aus den Mitgliedsländern der EWG wie auch aus Drittländern müssen den hier bestehenden hygienischen und sonstigen lebensmittel- und milchrechtlichen Vorschriften entsprechen. In der Nachkriegszeit ist kein Fall bekanntgeworden, daß in importierten Milcherzeugnissen Tuberkelbakterien nachgewiesen worden sind. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat 1968 eine Untersuchung französischer Milcherzeugnisse durch das Institut für Milchhygiene der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel veranlaßt. In den Untersuchungen von über 145 im Einzelhandel aufgekauften französischen Weichkäseproben wurden Tuberkelbakterien nicht festgestellt. Darüber hinaus ist auch nicht bekanntgeworden, daß bei anderen Untersuchungen Tuberkelbakterien nachgewiesen wurden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 23. Dezember 1969 eine Verordnung über hygienische Anforderungen an Milch und Milcherzeugnisse bei der Einfuhr erlassen. Diese Verordnung beinhaltet im wesentlichen, daß an eingeführte Milch und Milcherzeugnisse dieselben gesundheitlichen Anforderungen gestellt werden wie an die im Inland gewonnene Milch und daraus hergestellte Milcherzeugnisse. Es wird gefordert, daß die Einfuhren von Zertifikaten begleitet werden, aus denen zu ersehen ist, daß die Milch aus Kuhbeständen stammt, die u. a. amtlich anerkannt frei von Tuberkulose und Brucellose sind und frei von mit der Milch auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sind. Verstöße dagegen sind in diesem Zusammenhang nicht bekanntgeworden. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 23. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 48) : Wie hoch waren die Zahlen der Zulassung deutscher Studienanfänger der Fachrichtung allgemeine Medizin im Jahre 1970, verglichen mit den Zahlen, die mir der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Wissenschaft am 3. Dezember 1969 zu meiner Zusatzfrage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 5. November 1969 für 18 deutsche Universitäten mitgeteilt hatte? Im Sommersemester 1970 und im Wintersemester 1970/71 wurden nach Mitteilung der Westdeutschen Rektorenkonferenz von der Zentralen Registrierstelle insgesamt 4872 Bewerber der Allgemeinen Medizin zugelassen. Gegenüber den von der Registrierstelle im Jahre 1969 zugelassenen Bewerbern ergibt sich ein Anstieg um 351 Studienanfänger. Die Zahl der zugelassenen Bewerber für die einzelnen Hochschulen im Jahre 1969 und 1970 sowie die Veränderung zwischen beiden Jahren ist der anliegenden Tabelle zu entnehmen. Über die hier angegebene Zahl an Studienanfängern hinaus behalten sich die einzelnen Hochschulen sogenannte Härtequoten vor, die etwa 5 % der Gesamtzahl der Zulassungen ausmachen. Eine Aussage darüber, in welchem Umfang die einzelnen Hochschulen von diesen Härtequoten Gebrauch gemacht haben, ist derzeit nicht möglich. 6582 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 noch Anlage 56 Von der zentralen Registrierstelle Veränderung zugelassene Bewerber 1) SS 70 WS 70/71 SS 69 WS insgesamt SS 70 WS insgesamt gegenüber insgesamt 69/70 70/71 SS 69 WS 69/70 Aachen 30 63 93 — 80 80 —30 + 17 — 13 FU Berlin 190 165 355 144 190 334 —46 + 25 — 21 Bochum 0 45 45 — 120 120 0 + 75 + 75 Bonn 100 100 200 100 113 213 0 + 13 + 13 Düsseldorf 36 40 76 36 60 96 0 + 20 + 20 Erlangen 30 150 180 30 128 158 0 — 22 — 22 Frankfurt 57 106 163 121 124 245 +64 + 18 + 82 Freiburg 130 130 260 130 136 266 0 + 6 + 6 Gießen 3 106 109 — 105 105 — 3 — 1 — 4 Göttingen 80 80 160 80 90 170 0 +10 + 10 Hamburg 189 34 223 240 38 278 +51 + 4 + 55 Hannover 0 137 137 — 137 137 0 0 0 Heidelberg 80 160 240 111 166 277 +31 + 6 + 37 Hohenheim 50 50 100 50 50 100 0 0 0 Kiel 78 78 156 78 108 186 0 + 30 + 30 Köln 235 150 385 150 161 311 —85 + 11 — 74 Mainz 50 160 210 50 189 239 0 + 29 + 29 Marburg 10 60 70 60 60 120 +50 0 + 50 München 183 185 368 210 240 450 +27 + 55 + 82 Münster 94 164 258 120 132 252 +26 — 32 — 6 Saarbrücken 0 157 157 — 157 157 0 0 0 Tübingen 80 148 228 80 148 228 0 0 0 Ulm 0 48 48 — 46 46 0 — 2 — 2 Würzburg 150 150 300 150 154 304 0 + 4 + 4 1 855 2 666 4 521 1 940 2 932 4 872 +85 +266 +351 1) ohne Härtequoten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6583 Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen B 49 und 50) : Wie beurteilt die Bundesregierung die durch Schulbuch-Verlage bereits vorgenommenen Änderungen der Bezeichnungs- und Kartenrichtlinien der Bundesregierung? Ist die Bundesregierung vorher konsultiert worden, und hat sie ihre Zustimmung zu diesen Änderungen gegeben? Der Verband der kartographischen Verlage und Institute und der Verband der Schulbuchverlage e. V. haben vor Jahresfrist sogenannte „Bezeichnungsempfehlungen" erarbeitet und sie ihren Mitgliedsunternehmen mil der Bitte um Beachtung zugeleitet. Die Bundesregierung ist unterrichtet worden. Sie hat keine Einwendungen erhoben, da es nicht ihre Sache sein kann, Initiativen im nicht amtlichen Bereich zu reglementieren. Das Vorgehen der Schulbuchverlage folgt aus der Einsicht, daß die in letzter Fassung aus dem Jahre 1965 stammenden Karten- und Bezeichnungsrichtlinien durch sprachliche und politische Entwicklungen zum Teil überholt sind. Die Frage, wie mit diesen formell zur Zeit noch gültigen Richtlinien in Zukunft zu verfahren ist, wird gegenwärtig von der Bundesregierung geprüft.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kurt Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Zimmermann hat vorhin unter dem Applaus einiger empfindsamer Kollegen von seiner Fraktion den Stil der heutigen Debatte gerügt. Vielleicht sollte die Information innerhalb der Opposition ein wenig verbessert werden; denn der Ablauf der heutigen Plenarsitzung wurde doch, soweit ich informiert bin, in der vorletzten und in der letzten Sitzung des Ältestenrates von Herrn Rasner so vorgeschlagen. Nach diesem Vorschlag haben wir dann eben Ende April die Möglichkeit, in die Detaildiskussion der Großen Anfrage einzusteigen.
    Eine zweite Vorbemerkung. Herr Kollege Zimmermann hat darum gebeten, daß gewisse Institutionen belehrt werden sollten, nicht die Bundeswehr anzugreifen, oder anders ausgedrückt: die Bundeswehr vor Angriffen zu schützen. Ich hoffe, Herr Kollege Zimmermann, Sie haben das nicht in unsere Richtung gesagt; denn eine solche Aufforderung würden wir mit aller Entschiedenheit zurückweisen müssen. Wir stehen zur Bundeswehr!
    Die heutigen sicherheitspolitischen Erklärungen werden zu einem Zeitpunkt abgegeben, zu dem vor allem aktuelle Ereignisse aus dem Bereich der Bundeswehr und der Verteidigung im Vordergrund stehen: das Bildungs- und Ausbildungskonzept, der Bericht der Wehrstrukturkommission zur Wehrgerechtigkeit und der Rahmenerlaß zur Neuordnung des Rüstungswesens im Bundesministerium der Verteidigung. Aber auch die Starfighter-Absturzserie zu Beginn dieses Jahres, die Niederschrift von 30 Hauptleuten der Bundeswehr und vieles andere mehr sind Diskussionsthemen, auf die sich das sicherheitspolitische Interesse gegenwärtig konzentriert. Diese Zusammenballung von sicherheits- und wehrpolitischen Aussagen kann nicht als Zufall angesehen werden; sie ist vielmehr Ausdruck der Tatsache, daß die Tatbestände im Bereich der Sicherheit und der Bundeswehr sich durch die Kumulation ihres Eigengewichtes gegenwärtig selbst die ihnen zukommende Priorität verschaffen.
    Die Bundestagsfraktion der FDP ist der Meinung, daß sich der Bundestag heute und in der geplanten großen Debatte Ende April diesen Problemen unvermittelt und nachdrücklich widmen sollte. Es gilt, politische Entscheidungen zunächst vorzubereiten und später in Kraft zu setzen, die für dieses Jahrzehnt, wahrscheinlich aber noch wesentlich darüber hinaus, politische Bedeutung haben werden.



    Jung
    Die FDP hat aus dieser Erkenntnis und gemeinsam mit dem Koalitionspartner Ende Januar 1971 eine Große Anfrage eingebracht, die Ende April hier zur Detailberechnung anstehen wird.
    Die CDU/CSU-Fraktion hat am 9. März ihrerseits eine Große Anfrage nachgeschoben und damit zu verstehen gegeben, daß auch sie unsere Sicherheitssituation und -politik für diskussionsbedürftig hält.
    Inzwischen liegt die Antwort des Bundesministers der Verteidigung auf diese Großen Anfragen vor. Damit sind Voraussetzungen gegeben, über einen Zeitraum von einigen Wochen hinweg sowohl die aktuellen Vorstellungen der Regierung und der sie tragenden Parteien als auch der Opposition zu diskutieren. Die Gelegenheit zu dieser Diskussion begrüßen wir Freien Demokraten ganz außerordentlich, und wir wollen versuchen, zur Schaffung von Klarheiten über den sicherheitspolitischen Weg der Bundesrepublik beizutragen, und zwar nicht nur für einen durch aktuelle Anlässe gekennzeichneten kurzen Zeitabschnitt, sondern darüber hinaus für die kommende Dekade.
    Wir hielten es für zu kurz geschossen, meine Damen und Herren, sollte sich diese Debatte lediglich auf aktuelles und technisches Hick-Hack beschränken und dadurch auf die Behandlung der Grundfragen unseres Themas verzichten. Politisch wäre es doch wohl unrentabel. Die Bürger, vor allem die Bundeswehr, erwarten von diesem Hause und von der sicherheitspolitischen Aussprache heute und in den kommenden Wochen mehr.
    Lassen Sie mich zunächst auf einige sicherheitspolitische Vorstellungen der Bundesregierung eingehen, wie sie in der ausgedruckten Antwort des Verteidigungsministers auf die Großen Anfragen knapp skizziert sind.
    Der Obmann der Arbeitsgruppe „Verteidigung" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Herr Kollege Klepsch — ich sehe ihn im Augenblick nicht —, qualifiziert diese Antwort pauschal als enttäuschend und als von geringem Informationswert ab. Dieser einseitigen und wohl mehr propagandistisch gemeinten Beurteilung vermag ich nicht zuzustimmen.
    Lassen Sie mich nur eine Stelle aus der Antwort der Regierung zitieren, deren Informationswert, vor allem aber deren politische Bedeutung, einen allerdings hellwach machen kann. Dort heißt es — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten —:
    Hinsichtlich des Kampfpanzers 70 und der Fregatte 70 war entscheidend, daß finanzieller Aufwand und militärische Wirksamkeit nicht mehr in ein vertretbares Verhältnis zueinander gebracht werden konnten. Dieser Sachverhalt hätte ebenso schon einige Jahre früher erkannt werden können wie die Tatsache, daß der vorgefundene Rüstungsplan und die vorgefundene mittelfristige Finanzplanung nicht mehr zur Deckung zu bringen waren.
    Soweit das Zitat.
    Mit dieser diplomatisch-höflichen Umschreibung soll doch offensichtlich die beschämende Tatsache dargestellt werden, daß in den Jahren vor der
    6. Legislaturperiode im Bereich der Rüstung und Beschaffung Unordnung herrschte und folglich Steuergelder verwirtschaftet wurden.

    (Sehr richtig! und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Den Informationswert dieser Mitteilung halten wir Freien Demokraten für so erheblich, daß wir den Minister in diesem Zusammenhang direkt fragen möchten, ob er in der Lage ist, die politisch Verantwortlichen zu nennen,

    (Abg. Dr. Klepsch: Der Minister hört nicht zu!)

    ob er ferner in der Lage ist, die genannten Planungsfehler geldwertmäßig darzustellen. Vielleicht wird der Herr Minister auch in der Lage sein, Herrn Klepsch demnächst durch einige zusätzliche Hintergrundinformationen zu dem sehr sachlichen und nüchternen Text der Antwort der Bundesregierung doch etwas den Informationswert zu verdeutlichen. Es ist ja nicht ausgeschlossen, daß einige Oppositionspolitikern das Verständnis für die politische Bedeutung mancher Aussage dieser Antwort bei etwas gründlicherem Lesen nachträglich noch kommt. Vielleicht können wir darüber im April noch einmal etwas Selbstkritisches oder Durchdachtes von den Kollegen der Opposition hören.
    Ich möchte nicht polemisch werden, kann aber nicht umhin, mich mit Blickwendung zu Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, einer recht eigenartigen Erscheinung zuzuwenden. Folgt man nämlich den sicherheitspolitischen Auslassungen der einschlägig befaßten Oppositionspolitiker — Herr Kollege Klepsch, Sie sind inzwischen anwesend

    (Abg. Dr. Klepsch: Herr Jung, ich war immer da!)

    — entschuldigen Sie bitte, ich habe Sie vorhin nicht gesehen —;

    (Abg. Dr. Klepsch: Aber der Minister, von dem Sie reden, war nicht da und ist auch jetzt nicht da! Den interessiert das nicht, was Sie reden!)

    in diesem Zusammenhang darf ich Sie auf die „Informationen zur Verteidigungspolitik", die unter Ihrem Namen herausgegeben werden, hinweisen —, so müßte es in diesem Hause und im politischen Leben dieses Landes Politiker geben, die auch in diesem, im militärischen Bereich alles richtig gemacht haben, alles richtig machen und alles richtig machen werden, die von Natur aus gleichsam fehlerfrei geschaffen sind. Diese Politiker verbindet ein Kennzeichen: der Sitzplatz auf den Oppositionsbänken. Ein ganz kleiner Rest irgendwelcher anderer Politiker, die durch eine irrige Laune des Schicksals zufällig in die Regierung gelangt sind, macht demgegenüber alles falsch und ist seiner ganzen Natur nach dazu bestimmt, Bankrott zu machen. Das sind dann die Abgeordneten und Politiker hauptsächlich der Regierungsparteien.
    Man braucht dieser Auffassung nur zuzustimmen, man braucht nur zu bestätigen, daß früher alles besser war und man am besten alles beim alten lassen soll, dann liegt man angeblich politisch rich-



    Jung
    tig. Nachdem diese Alleskönner, Alleswisser und politischen Tausendsassas sich nun aber dennoch in der Opposition wiederfinden, hat ihr Selbstverständnis den reziproken Wert angenommen, so etwa, wenn Kollege Rommerskirchen die Koalitionsfraktionen FDP und SPD treuherzig ermahnt, die Kontrollfunktion des Parlaments nicht nur zur Sache der Opposition werden zu lassen. So ist das also: Die in die Opposition gekantete Staatspartei CDU/ CSU, die natürlich entsprechend ihrer höchsten Berufung die Last der Verantwortung für Land und Volk nun erst recht mutig und unerschütterlich trägt, bittet die Koalitionsfraktion, sich doch wenigstens nicht nur auf bestellten Applaus für die Regierung zu beschränken und der Opposition doch wenigstens ein ganz klein bißchen von der unerhörten Bürde der parlamentarischen Kontrolle abzunehmen.

    (Abg. Schmidt [Würgendorf] : Herr Jung, uns sind die Tränen gekommen!)

    — Das wollte ich an sich erreichen.

    (Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

    Es fällt einem wirklich schwer, sehr verehrte Kollegen von der Opposition, hier nicht allzu polemisch zu werden und Worte wie Hoffart, Gigantomanie oder ähnliches zu verwenden.
    Aber ich möchte mich mit wichtigeren Dingen befassen als mit der Selbsteinschätzung, dem Selbstverständnis und der primadonnenhaften Empfindlichkeit der Opposition, wie sie vorhin wieder bei dem Auftritt von Herrn Kollegen Zimmermann deutlich wurde. Herr Kollege Zimmermann, auch wir haben diese Erklärung nicht vorliegen gehabt. Ich habe eingangs darauf hingewiesen, wie das Prozedere dieser Plenarsitzung des heutigen Vormittags zustande kam, nämlich im wesentlichen auf die Intervention des parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Fraktion.
    Die Thesen der 30 Kompaniechefs spielten eine Rolle sowohl bei den Ausführungen des Ministers als auch bei denen des Herrn Kollegen Zimmermann. Vieles davon kann man in offiziellen Veröffentlichungen der Bundesregierung wiederfinden, sei es im Weißbuch, sei es im Kommissionsbericht der Wehrstrukturkommission. Ich will nur auf einen Punkt eingehen. Die 30 Kompaniechefs haben sich auch zur Frage des Kräfteverhältnisses geäußert. Ich meine aber, sie sind dabei auch — ich will härtere Wertungen vermeiden — einigen Fehlinformationen aufgesessen, die — auch das ist nicht zu leugnen — unter dem Namen einiger Herren Kollegen von der Opposition in die Bundeswehr gepumpt wurden. Dort werden Behauptungen über das Ost-West-Kräfteverhältnis verbreitet, die sich jetzt in der Niederschrift der Hauptleute wiederfinden, die aber von der Einschätzung abweichen, wie sie in den amtlichen Unterlagen der NATO, der NATO-Parlamentarierkonferenz und dem Weißbuch der Bundesregierung für jeden nachlesbar ist.

    (Zuruf von der SPD: Und der „Welt" vor allen Dingen! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Durch solche Kaffeesatzdeuterei, meine Damen und
    Herren von der Opposition, wird Unruhe und eine
    unangebrachte politische Polarisierung in die Bundeswehr getragen. Und diese Scheinheiligen vergießen dann Krokodilstränen über die angebliche Politisierung der Bundeswehr.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der SPD: Das wollen die ja!)

    Was mir an diesem Vorgang zu denken gibt, ist folgendes: Eine ganz bestimmte Presse einer wohlbekannten Hamburger Provenienz, ein Ruhestandsgeneral der nämlichen Provenienz und deren parteipolitische Hintermänner wollen in unserem Staate im Trüben fischen.

    (Sehr gut! bei den Regierungsparteien. — Oh-Rufe hei der CDU/CSU.)

    Sie mißbrauchen dazu Offiziere mit ehrlichen, vielleicht teilweise über das Ziel hinausschießenden Anliegen. Die Hauptleute wollten helfen, die Manipulatoren dagegen wollten Wunden schlagen, vielleicht um selbst dann aus dem Hinterhalt als die großen Retter in Erscheinung treten zu können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Diese Methode der politischen Auseinandersetzung lehnen wir ab. Sie schadet der Bundeswehr, unserer Demokratie, uns allen.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, damit sind wir beim Thema Bundeswehr und Gesellschaft. Manche behaupten, bestimmte reformbereite politische Parteien oder Kräfte dieses Landes seien daran, die Bundeswehr zu politisieren und umzufunktionieren, sie zu einem Debattierclub zu reformieren und sie damit letztlich ihres Kampf- und Abschreckungswertes zu entkleiden. Das ist natürlich unrichtig. Richtig ist vielmehr, daß wir noch nicht in allen Fragen die richtigen Verhaltensweisen und Spielregeln in der Armee unserer jungen deutschen Demokratie gefunden haben, daß wir aber in den Güterabwägungen jeweils zwischen etwas mehr individueller Selbstgestaltung oder etwas mehr straffer Zucht und hierarchischer Ordnung in der Bundeswehr, in der Güterabwägung zwischen etwas mehr Diskussion und mehr Mitdenken oder etwas weniger Diskussion und weniger Mitdenken in der Regel lieber den Weg weisen, der den gesamtgesellschaftlichen und Verfassungsprinzipien näher ist, auch wenn dieser Weg nicht den „wohlbewährten" Methoden früherer deutscher Armeen entspricht.
    Der Wehrbeauftragte hat in seinem Bericht jedoch absolut zutreffend hervorgehoben, daß es nicht genüge, hier nur Tendenzen festzulegen, sondern daß für einen Organismus wie die Bundeswehr auch klare und für den letzten Soldaten verständliche und überschaubare Einzelregelungen gegeben und — das ist wichtig — begründet werden müßten. Wir stimmen mit dem Wehrbeauftragten ebenfalls vollständig darin überein, daß die Skizzierung moderner militärischer Verhaltensweisen in allererster Linie eine Aufgabe der politischen Führung ist. Diese Aufgabe hat nach unserer Meinung eine außerordentlich hohe Priorität im Aufgabenkatalog des Ministeriums.



    Jung
    Man komme uns nun nicht mit dem Einwand: Aha, jetzt meckert die FDP am SPD-Minister Schmidt herum. Wir haben großes Verständnis für bestimmte Nachwirkungen nach der Übernahme der politischen Verantwortung in einem Ministerium, das seit Anfang seines Bestehens von CDU-Politikern geführt wurde, von Politikern, die zeitweise mehr auf die Zahl 508 000 bzw. 460 000 oder 12 Divisionen starrten als auf die politischen, psychologischen und menschlichen Probleme, die der Aufbau eines derartigen Riesenapparates notwendigerweise mit sich bringen mußte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Einem Minister zuzumuten, mit einem derartigen Apparat einen schroffen Kurswechsel zu vollziehen, hieße in jedem Falle, ein Zerstörungswerk zu beginnen. Die FDP hat folglich Verständnis für die Sorgfalt, die die Bundesregierung auf die Prüfung derjenigen Pläne und Maßnahmen verwendet, die sich auf die Zukunftsentwicklung der Bundeswehr und die künftige Sicherheitspolitik der Bundesregierung auswirken werden.
    Hier nun den Vorwurf zu erheben, die Bundesregierung habe kein Konzept für die Zukunft der Bundeswehr, ist natürlich billige, um nicht zu sagen: schlitzohrige Agitation. Ich könnte leicht den Spieß umdrehen und sagen: die Opposition hat keine sicherheitspolitische Konzeption. Aber mir wäre diese Retourkutsche, selbst wenn sie einen vordergründigen Propagandaeffekt erzielen sollte, zu billig. Ich behaupte vielmehr: die Opposition hat ein Konzept, allerdings ein falsches. Das Gerippe dieses dünnblütigen Konzepts besteht darin, das einfach fortzusetzen, was bei der jetzigen Opposition 18 oder 20 Jahre lang als Sicherheitspolitik ausgegeben wurde.

    (Abg. Dr. Wulff: Sind Sie denn überhaupt nicht dabei gewesen?)

    Das Konzept besteht ferner darin, im wesentlichen nach mehr Soldaten, Einheiten, Waffen und Geld für diese Verbände zu rufen und undifferenziert, ja, manchmal blind, auf jeden einzudreschen,

    (Abg. Dr. Wulff: Sie sind auf beiden Augen blind!)

    der zu bedenken gibt, daß Sicherheit auf dieser Grundlage in gesellschaftspolitische Unsicherheit umschlagen kann, wenn man die allgemeine Entwicklung derart vernachlässigt. — Ich glaube, damit habe ich auch die richtige Antwort auf Ihren Zwischenruf gegeben.
    Dem Verteidigungsminister sind durch die Auswirkungen dieser Politik die Hände in manchen Bereichen derart gebunden, daß wir ihn um seine Zuständigkeit nicht beneiden. Wir möchten andererseit den Verteidigungsminister bestärken und ermutigen: lassen Sie sich nicht durch die normative Kraft des Faktischen oder die stummen Zwänge des Überkommenen daran hindern, Alternativen für die Weiterentwicklung unserer Bundeswehr und die Zukunftsoption für die nächsten 10, 15 und 20 Jahre auszuarbeiten!
    Auch das Gerede von einer Krise in der Bundeswehr ist natürlich Unsinn. Man braucht hier gar nicht sachlich zu untersuchen, wie weit daran etwas Wahres sein könnte. Es gibt genügend Aussagen und Stellungnahmen — nicht nur aus dem Bereich der Bundesluftwaffe oder Marine, sondern auch aus dem Bereich des Heeres und der Kampftruppen —, die eine einigermaßen kontinuierliche, befriedigende Entwicklung erkennen lassen. Es gibt Beispiele dafür, leider anscheinend erst punktuell — immerhin habe ich vor wenigen Tagen ein solches erlebt —, daß Meldungen als Zeitsoldaten in letzter Zeit stark zugenommen haben, und zwar nicht nur als Zeitsoldaten Z 2, sondern insbesondere als Z-4-Zeitsoldaten. Hier kann ich auf das Beispiel des Luftwaffenausbildungsregiments in Germersheim verweisen, wo mir der Kommandeur, Herr Oberst Weiß, am vergangenen Freitag eine derartige Auskunft gegeben hat. Wegen der Überzahl der Meldungen werden diese Bewerbungen dort sogar sehr kritisch geprüft und müssen Bewerber möglicherweise auch abgewiesen werden. Hier entsteht die Frage, inwieweit die Bundeswehr in sich selbst solche Meldungen rasch, unbürokratisch und damit für den einzelnen ansprechend auch in andere Teilstreitkräfte vermitteln kann. Dazu — das als Beispiel genommen würde die sogenannte Bundeswehrlösung sehr viel beitragen.
    Wir wissen alle, daß es in der Bundeswehr Wachstumsschwierigkeiten gibt, für die die Soldaten selbst ebensowenig verantwortlich gemacht werden können wie ein heranwachsendes Kind oder ein heranwachsender Jugendlicher für die Entwicklungsschwierigkeiten, die nun einmal in dem Lebensprozeß eines Organismus liegen und die in der ganz großen Mehrheit aller denkbaren Fälle ganz und gar nichts mit Krisen oder Katastrophen zu tun haben. Wenn wir hier, und zwar kritisch, über Schwächen, Fehler und Mängel reden, sprechen wir also über einen Wachstumsprozeß. Wir müßten eigentlich in einigen Fällen auch über das Versagen der Erzieher sprechen, — und das, meine Damen und Herren, sind wir alle hier, und das ist in unserem Falle insbesondere eine Regierung mit jahrzehntelanger CDU-Dominanz.
    Weil mir aber die Zeit für das ewige gegenseitige Aufrechnen zu schade ist, verzichte ich auf diese frustrierende Vergangenheitsbewältigung. Tatsache ist, daß die Bundeswehr zu rasch in einen zu großen Anzug hineinwachsen mußte. Nicht alle Gliedmaßen wuchsen in gleichem Tempo mit, so daß bei den länger dienenden Soldaten eine außerordentlich angespannte Personallage besteht, der mit punktuellen materiellen Anreizen und sonstigen Einzelmaßnahmen nicht wirklich nachhaltig begegnet werden konnte.
    Herr Barzel, wie richtig war es doch, zu sagen, daß die Einführung von Baretten, die Übernahme von Saunabetriebskosten in Kasernen durch den Bund und ähnliche Maßnahmen als ein Kurieren am Symptom zu bezeichnen ist! Das ist sehr richtig. Nur habe ich bei Ihnen nicht nachlesen können, wie Sie an die Ursachen herankommen wollen; denn da liegen natürlich die Probleme und wahrscheinlich die wesentlichen Meinungsverschiedenheiten.



    Jung
    Es ist Tatsache, daß das Problem der Wehrgerechtigkeit und der Kriegsdienstverweigerung noch nicht wirklich gelöst wurde und dadurch ein erhebliches Maß an innerer Unsicherheit in der Bundeswehr fortbesteht. Herr Kollege Zimmermann hat vorhin auf die wachsende Anzahl der Kriegsdienstverweigerer hingewiesen. Wir haben vor zwei oder drei Jahren den damaligen Minister für Arbeit und Sozialordnung aufgefordert, nun endlich die entsprechenden Ersatzdienstplätze zu schaffen. Was ist geschehen? Außer einer Zusage nichts!

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Es ist Tatsache, daß sachliche Veränderungen und finanzielle Umschichtungen im Rüstungsplan bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung erforderlich wurden, die selbst heute noch Sicherheitseinbußen bedeuten. Die FDP ist mehr denn je überzeugt, daß die seinerzeitige Ausstattung der Bundeswehr mit nuklearen Trägerwaffen ebenso ein militärischstrategischer wie ein sicherheitspolitischer Fehler war. Dieser Fehler wirkt, wenngleich etwas reduziert, heute noch fort.
    Es ist auch Tatsache, daß bei einer sehr einseitigen Betonung des Wertes präsenter Kampftruppen ein unerhörtes Sicherheitspotential von bald anderthalb Millionen Wehrpflichtigen praktisch brachliegt und die hier getätigten Investitionen für unsere Sicherheit keinen wesentlichen Nutzeffekt mehr bringen, die Grundsätze der Inneren Führung zwar im Prinzip bejaht werden, Berufsziele, Berufsinhalte, Bildungswege und modellhafte Verhaltensweisen jedoch ungenügend definiert sind.
    Ich habe diese Tatsachen, meine Damen und Herren, nicht aufgezählt, um hintenherum auf irgend etwas Krisenhaftes herauszukommen. Ich möchte vielmehr zeigen, daß die Bundeswehr in eine Wachstumsphase, in ein Entwicklungsstadium einzutreten im Begriffe ist oder bereits eingetreten ist, in dem für einen etwas längeren Zeitabschnitt notwendigerweise eine Weichenstellung erfolgen muß. In der Tat ist es in der jetzigen Situation nicht mit dieser oder jener kosmetischen Operation getan. Obgleich sicherlich bei einem so riesenhaften Organismus wie der Bundeswehr ständig irgendwelche Neuregelungen erforderlich sind, geht es heute um eine prinzipielle Weichenstellung für einen längeren Zeitabschnitt. Bildhaft gesprochen, es geht nicht darum, ob Heranwachsende von der einen Klasse in die nächste versetzt wird, sondern darum, welchen Beruf er ergreifen will, ob er studieren will und, wenn ja, was. Herr Barzel, es geht um eine bedeutende Reform im vollen Sinne des Wortes.
    Lassen Sie mich deshalb versuchen, eine knappe Skizze dessen zu entwerfen, was der Freien Demokratischen Partei auf diesem Felde als Option für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre als richtig erscheint und was wir im Rahmen der wenigen theoretisch möglichen wehrpolitischen Alternativen für das eine Eckmodell halten.
    Eine Bundeswehr, die den zukünftigen Erfordernissen unserer Sicherheit, vor allem aber auch den allgemeinen Entwicklungsbedingungen einer demokratischen Gesellschaft in einem hochentwickelten
    Industriestaat unmittelbar an der Scheidegrenze der großen politischen Weltsysteme entsprechen soll, müßte etwa nach folgenden Prinzipien gestaltet werden.
    Erstens. Die Spitzengliederung in der politischen Führung der Landesverteidigung müßte weiterhin gestrafft und den unmittelbaren Einsatzerfordernissen angepaßt werden. Unterhalb des Ministers und des Parlamentarischen Staatssekretärs als seines politischen Stellvertreters stehen an der Spitze die zwei Staatssekretäre und der ihnen gleichgestellte Generalinspekteur. Der Generalinspekteur ist in den Befehls- und Kommandostrang voll einbezogen. Ihm unterstehen auf der Ebene der Hauptabteilungsleiter Rüstung, Verwaltung und Recht die Inspekteure der Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, womit das Ministerium faktisch zwei zivil- und drei militärisch geführte Hauptabteilungen besitzt. Mit dieser Spitzengliederung, die sachentsprechend, funktionsgerecht und in Über- und Unterordnung auch logisch und schlüssig ist, wird die sogenannte Bundeswehrlösung als Fernziel angesteuert. Dies ist aus vielerlei Gründen die zukunftweisende Lösung. — Meine Damen und Herren, ich sage hier nichts Neues, sondern das, was ich vor über drei Jahren hier in diesem Hause in der Frage des Organisationsgesetzes Ihnen vorzutragen die Ehre hatte.
    Zweitens. Die Bundeswehr gliedert sich weiterhin in drei Teilstreitkräfte, Heer, Luftwaffe und Marine, deren Verbund jedoch nach Bedarf verstärkt werden kann. Die Spitzengliederung enthält diese Option. Die Teilstreitkräfte Luftwaffe und Marine möchte ich in ihren bisherigen Strukturen erhalten wissen. Ihre Umfangszahlen bleiben deshalb im wesentlichen auf dem bisherigen Niveau. Die Masse der Angehörigen dieser beiden Teilstreitkräfte besteht aber nach unseren Vorstellungen aus länger-dienenden Soldaten, weil man in diesen hochtechnisierten Teilstreitkräften ganz einfach auf solchen Spezialisten aufbauen muß. Nach Abschluß der Heeresreform wird geprüft, inwieweit sich Konsequenzen für Luftwaffe und Marine ergeben, die dort zu Anpassungen führen.
    Drittens — dies ist der wichtigste Punkt, weil auch in den Thesen der 30 Hauptleute insbesondere die Situation der Kampfgruppen angesprochen wurde —: Die Teilstreitkraft Heer wird reorganisiert. Sie gliedert sich künftig in zwei Elemente, nämlich in aktive Einsatzverbände und in ein milizartiges Wehrpflichtsystem, das ich der Einfachheit halber als Milizverbände bezeichnen möchte.
    Viertens. Die aktiven Einsatzverbände haben einen Umfang von 240 000 Mann, die sich gliedern in Heerestruppen (15 000) in sechs Korps (mit 81 000), in 36 mechanisierte Brigaden (mit 144 000). Wie Sie sehen, entfällt die Divisionsebene.
    Fünftens. Die aktiven Einsatzverbände bestehen zu maximal 25 % aus Wehrpflichtigen. Das heißt, der Wehrpflichtigen-Anteil von zirka 60 000 Mann maximal gewährleistet ein Verhältnis von 75 % Längerdienenden zu 25 % Wehrpflichtigen. Die Wehrpflichtdauer wird generell auf zwölf Monate



    Jung
    festgesetzt. Die maximal 60 000 Wehrpflichtigen der aktiven Einsatzverbände schöpfen damit rund ein Viertel bis ein Fünftel der nach den vorliegenden Unterlagen auf absehbare Zeit, bis etwa 1980, gegebenen Jahrgangsstärken von 200 000 bis 300 000 tauglichen oder eingeschränkt tauglichen Wehrpflichtigen aus.
    Sechstens. Der Auftrag der aktiven Einsatzverbände lautet in Übereinstimmung mit dem Auftrag der gesamten Bundeswehr: volle Präsenz zur Abwehr von Überraschungsangriffen, Zeitgewinn für Krisenmanagement, politische und Mobilisierungsmaßnahmen. Die aktiven Einsatzverbände sind der NATO voll assigniert und entsprechen den Anforderungen der NATO in wesentlich höherem Maße als die jetzigen Kampftruppenverbände. Sie hätten auch einen wesentlich höheren Abschreckungswert. Wir sind uns darüber im klaren, daß diese Punkte natürlich besonders mit unseren Partnern in der NATO verhandelt werden müssen. Deshalb auch unsere Aufforderung, darüber zu sprechen.
    Siebtens. Die Milizverbände haben einen Umfang von bis zu 80 000 Mann, die sich in Kaderpersonal von 15 000, Längerdienende und 65 000 Wehrpflichtige gliedern. Zu diesen 80 000 Mann kommen dann noch Plätze für bis zu maximal 20 000 Wehrübende.
    Achtens. Für die Wehrpflichtigen in den Milizverbänden würde hei einer gleichfalls generellen, auf zwölf Monate befristeten Wehrpflichtdauer eine gleitende Dienstzeit eingeführt werden können. Diese kann auch je nach Truppen- oder Waffengattung bzw. Verwendung — denken Sie z. B. an die berühmte Zweitfunktion —auf eine variable Zahl von weniger als zwölf Monaten festgelegt werden. Der Rest bis zu zwölf Monaten wird in späteren Wehrübungen auf den dafür vorgesehenen Wehrübungsplätzen abgeleistet.
    Durch das Zahlenverhältnis in den Milizverbänten und die Einführung einer gleitenden Dienstzeit werden die restlichen vier Fünftel bis drei Viertel, d. h. die restlichen 140 000 bis 240 000 Tauglichen oder eingeschränkt Tauglichen eines Geburtsjahrgangs, faktisch komplett zum Wehrdient erfaßt. Es wird ein hohes Maß von Wehrgerechtigkeit erreicht, und das gesamte Milizheer hat eine Struktur, die genügend Flexibilität aufweist, um bestimmte zahlenmäßige Schwankungen in den Jahrgangsstärken und Musterungsergebnissen mühelos abzufangen.
    Meine Damen und Herren, wenn ich Ihnen das etwas detailliert vortrage, dann deshalb, weil ja immer wieder der Vorwurf kommt, wir berechneten die Folgen nicht. Hier trete ich den Beweis an, daß diese unsere Überlegungen, die wir gemeinsam auf unseren wehrpolitischen Kongressen erarbeiten, eine gesunde Basis haben und daß man auf dieser Basis diskutieren kann, zumindest für das nächste und übernächste Jahrzehnt.
    Neuntens. Der Auftrag der Milizverbände entspricht in Abwandlung des Gesamtauftrages der Bundeswehr ihrem Charakter: gesamte Rekrutenausbildung, darunter auch für die aktiven Einsatzverbände, Unterstützung der Einsatzverbände unter Erhaltung der Operationsfreiheit der gesamten Bundeswehr — das betrifft die Logistik, das Transportwesen, Verkehr, das Ordnungswesen, Gesundheitswesen, Heimatschutz, Objektschutz — und Integration von militärischer und ziviler Verteidigung.
    Die Milizverbände sind der NATO nicht assigniert, bilden aber durch die veränderte Spitzengliederung der Landesverteidigung und ihren eigenen Auftrag ein wesentliches Element der direkten Unterstützung der westlichen Verteidigungsallianz.
    Zehntens. Durch die Gewinnung einer in sich völlig defensiven, politisch jedoch wirkungsvoll einsetzbaren Mobiliserungskapazität erlangen Bundeswehr und NATO einen bedeutenden Abschreckungs-
    und damit Sicherheitszuwachs. Der Gesamtumfang der Bundeswehr bleibt bei dieser Konzeption mit etwa 320 000 Mann der Teilstreitkraft Heer — aktive Einsatzverbände plus Milizverbände — und mit zirka 95 000 Mann Luftwaffe und zirka 35 000 Marinesoldaten ungefähr auf dem jetzigen Stand von 450 000, wobei das natürlich variabel ist. Hinzu kämen bis zu 20 000 Wehrübende. Politische Erfordernisse können durch flexible Handhabung der Einsatzzahl im Bereich der Milizverbände und Wehrübenden aufgefangen werden, indem hier zeitweilig zahlenmäßige Veränderungen eintreten. Die aktiven Einsatzverbände werden hierdurch jedoch nicht mehr in Mitleidenschaft gezogen. Die NATO-Anforderungen können unbeeinträchtigt erfüllt werden.
    Elftens. Bei konsequenter Realisierung des Konzeptes können die Kasten der Bundeswehr im Rahmen der Ansätze der mittelfristigen Finanzplanung abgedeckt werden. Umschichtungen im Verteidigungshaushalt sind allerdings unvermeidlich, wie wir sie ja seit 1968 in der Haushaltsdebatte angekündigt und exakt mit Zahlen belegt haben.
    Mit der hier in elf thesenartigen Forderungen wiedergegebenen Konzeption würden verläßlichere Grundlagen für unsere Sicherheit und Landesverteidigung geschaffen, ohne daß die alten Fundamente etwa weggerissen würden. Ein allmählicher und schrittweiser Übergang in flexiblen Phasen und Maßnahmen wäre möglich und auch notwendig. Ursachen heutiger Friktionen und Schwierigkeiten würden von der Wurzel her beseitigt.
    Lassen Sie mich selbst fragen, welche die verschiedenen Konsequenzen einer solchen Bundeswehr-und insbesondere Heeresreform wären. Zunächst und zuerst: Was werden die Soldaten der Bundeswehr zu diesem FDP-Rahmenkonzept sagen? — Ich kann eigentlich nur erkennen, daß ihnen hier eine Menge Sorgen abgenommen und auf viele ungelöste Fragen hilfreiche Antworten gegeben werden. Wir sind, glaube ich, mit den Soldaten in voller Übereinstimmung.
    Wie werden die Bürger der Bundesrepublik unser Rahmenkonzept beurteilen? — Wir glauben, daß mit diesem Konzept der erste ernsthafte Versuch in unserer Geschichte unternommen wird, eine Landesverteidigung aufzubauen, die die Vorteile der Berufsarmee mit denen der Wehrpflichtarmee verbindet, die in ihrer Tendenz militärische und zivile Landesverteidigung zu einem großen Instrument
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — I11. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6545
    Jung
    unserer Sicherheit zusammenfügt, das von jedem Bürger einen ebenso großen eigenen Einsatz verlangt, wie es ihm Schutz und Frieden gewährleistet, die diesen Frieden zu rentablen Preisen, d. h. Steuerlasten, sichert, die unserer geographischen Lage an der Grenze des Westens zum Osten und unserer politisch-historischen Situation als geteilte Nation im Zentrum des geteilten Europas entspricht, die fester als bisher jede deutsche Armee — mit Ausnahme vielleicht der Zeit der Freiheitskriege -im Volk verwurzelt, mit den Bürgern verbunden ist, die dem Frieden verschworen ist und ihrem ganzen Wesen nach der Aggression abgeschworen hat und die die Demokratie in unserem Lande wie einen Augapfel hütet und schützt, weil sie weiß, daß die Auseinandersetzungen unserer Zeit und unserer Nation nicht mit militärischen Mitteln zu bereinigen sind. — Ich glaube also, wir befinden uns auch in Übereinstimmung mit den Bürgern.
    Drittens. Wie werden sich unsere Alliierten zu diesem Rahmenkonzept stellen? - Es gibt, soweit ich sehen kann, in unserem Konzept nichts, was den Interessen eines einzelnen Verbündeten zuwiderliefe; ebensowenig werden Interessen des Bündnisses als eines ganzen verletzt. Im Gegenteil, eine Bundeswehr, wie wir sie vorschlagen, wäre ein wertvoller Bundesgenosse aller Partnerstaaten. Unser Beitrag zur Sicherheit der gesamten Allianz im Sinne der Strategie der flexiblen Reaktion wäre höher zu veranschlagen als zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Diese Bundeswehr böte schon durch ihre Struktur Handhaben für ein politisches Krisenmanagement an. Unser Rahmenkonzept enthält Vorstellungen, die möglicherweise in den Partnerstaaten Anregungen für eigene Strukturüberlegungen sein können. Die gegenwärtigen Reorganisationspläne unseres amerikanischen Verbündeten — nicht zuletzt die Konzeption der realistischen Abschreckung, die Minister Laird kürzlich verkündete — antworten letztlich auf ähnliche Fragen wie unser Konzept. Man sollte dabei nicht erwarten, daß sich alle Lösungsvorstellungen schematisch gleichen; dazu sind die geographischen, die innen- und außenpolitischen, aber auch die Größenverhältnisse zu verschieden. Im Prinzip befinden wir uns jedoch, so glaube ich, nicht im Widerspruch zu unseren Alliierten, sondern in Übereinstimmung mit. ihnen.
    Und wie werden unsere östlichen Nachbarn, wie wird die DDR dieses FDP-Rahmenkonzept einschätzen? — Nehmen wir einmal an, sie könnten auf Propaganda verzichten: dann müßten sie das Argument vom aggressiven Charakter der Bundeswehr, von der ungeheuren Bedrohung durch die Bundeswehr und die Bundesrepublik im allgemeinen fallenlassen. Wir schaffen uns nämlich eine Landesverteidigung, die so im Volke verankert ist, daß auf der anderen Seite begriffen werden muß: politische Meinungsverschiedenheiten und Systemunterschiede können auch von dort aus nur noch mit politischen, und zwar friedlichen Mitteln, ausgetragen werden. Sie wollen friedliche Koexistenz — nun gut, das können sie haben. Wir werden mit dieser Bundeswehr im friedlichen Wettbewerb der Gesellschaftssysteme nicht schlecht dastehen. Mit anderen Worten, wenn
    sie dort drüben wirklich Frieden wollen, stehen wir ihnen dabei nicht im Wege, mit dieser Bundeswehr nicht.
    Nebenbei, wenn es zu einer Konferenz über die Sicherheit Europas kommt: dieses Rahmenkonzept gestattet es, über MBFR, über multilateral balanced force reduction, zu diskutieren, ohne das eigene Sicherheitspotential permanent zu verunsichern. Das Modell ist in sich schlüssig. Es ist funktionsfähig und politisch begründet und abgestützt. Eine Reihe wehrpolitischer Probleme der Gegenwart wird von den Ursachen her gelöst. Andere Probleme — z. B. Probleme der Kriegsdienstverweigerung, des Ersatzdienstes und der Inneren Führung — stellen sich anders, so daß ihre Lösung wesentlich erleichtert wird. Auch die Diskussion über die sogenannte Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft — ich meine, daß dieser Begriff ohnehin falsch ist, weil die Bundeswehr durch diese Demokratie geschaffen wurde und demzufolge von vornherein in diese Gesellschaft integriert sein muß — bekäme einen neuen Inhalt. Die Übergänge vom zivilen in den militärischen Bereich der Gesellschaft und umgekehrt wären nicht derart schicksalhafte, häufig existenzbedrohende Einschnitte im Leben des einzelnen. Die Grenzen würden durchlässiger und überschaubarer. Das ist eine ganz grundlegende liberale Forderung in allen Sektoren der Gesellschaft. Fragen der Bildung und Ausbildung würden leichter realisierbar, für dien einzelnen besser planbar und für die Bundeswehr und die Gesellschaft rentabler.

    (Vorsitz: Vizepräsident Frau Funcke.)

    Meine Damen und Herren von der Opposition, ich weise Sie hier auf das Interview hin, das Generalleutnant Rall „Wehr und Wirtschaft" gegeben hat, und bitte Sie, den letzten Satz besonders zu beachten.
    Die Freien Demokraten bieten diesem Haus und der Öffentlichkeit dieses Rahmenkonzept an. Es ist zweifellos in jeder Hinsicht das eine Eckmodell von zwei möglichen. Es formt die eine von zwei möglichen Hauptalternativen aus. Ich meine nun nicht,
    daß unser Konzept unveränderbar, daß es ein Dogma sei. Viele Details, auch Zahlen, können variiert und optimiert werden; sie können auch in manchen Abstufungen einander zugeordnet werden. lin Kern entspricht dieses Modell aber der liberalen politischen Grundauffassung und einer politischen Lagebeurteilung. Weil das so ist, läßt sich voraussagen, daß es notwendigerweise ein Für und Wider geben wird. Ich ahne auch, aus welcher politischen Himmelsrichtung. Wir werden alle Probleme geduldig ausdiskutieren. Allerdings werden wir nicht auf den letzten Zauderer warten können. Es wird etwas schneller gehen müssen, weil sonst Züge abfahren,
    die nicht mehr einzuholen sind.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte den Anlaß und die Möglichkeit, Ihnen das Rahmenkonzept der FDP für die zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik darzulegen. Ich hotte, wir werden gemeinsam darüber nachdenken und in den nächsten Wochen auch gemeinsam darüber diskutieren. Ich hoffe, wir werden dar-

    Jung
    über hinaus gemeinsam etwas zum Nutzen unseres Landes, zum Nutzen unserer Bundeswehr und zum Nutzen unserer Allianz tun.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Wienand.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wienand


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis, wenn ich nicht in der Ausführlichkeit auf die Ausführungen des Kollegen Zimmermann eingehe, wie es der Fall wäre, wenn mehr Zeit zur Verfügung stände. Ich glaube jedoch, man könnte sich hier einmal mit folgendem Vorschlag befassen. Herr Kollege Zimmermann, wenn man Ihre Rede ausgedruckt der Truppe zur Verfügung stellte, würde in der Truppe genau das Maß an Frustration zu verzeichnen sein, das Sie nach 16monatiger Verantwortung des jetzigen Verteidigungsministers in der Truppe schlagartig feststellen zu können glauben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Blödsinn!)

    Ich will das nur an Hand von zwei oder drei Beispielen belegen. Sie haben davon gesprochen — in diesem Zusammenhang haben Sie die Studie der 30 Hauptleute zitiert —, daß die Disziplin unter dem fortschreitenden Abbau der Erziehungsmittel leide. Sie haben dann unter anderem, um dies zu beweisen, darauf hingewiesen, daß das unerlaubte Entfernen von der Truppe überhandnehme. Das bestreitet keiner. Sie haben weiter gesagt, jetzt würde man sogar diejenigen, nach denen gefahndet wird und die gefunden werden, nicht mehr in Regreß nehmen, wie das früher der Fall gewesen sei. Das ist nie der Fall gewesen, weil das aus Rechtsgründen immer unmöglich war. Sie sollten hier nicht unterschwellig etwas einführen, nicht so tun, als würde gerade durch diese Regierung oder durch diesen Verteidigungsminister etwas Neues eingeführt, was überhaupt nicht mit unserem Rechtsverständnis und mit den bisherigen rechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen ist.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Sie haben das nicht nur an einer Stelle getan, sondern Sie haben es sich an mehreren Stellen so leicht gemacht. Ich kann als Entschuldigung hier nur mit anführen, daß Ihnen die Ausführungen des Ministers vorher nicht schriftlich vorgelegen haben; das haben sie uns auch nicht.
    Aber die Studie der Hauptleute hat Ihnen vorher vorgelegen, und man sollte sie nicht kritiklos übernehmen. Sie hat gewiß verdient, daß wir sie sehr kritisch prüfen und daß wir den Hauptleuten dort recht geben, wo sie recht haben, daß wir ihnen aber auch dort helfen, wo ihnen geholfen werden muß. Nach Ihren Ausführungen mußte der Eindruck entstehen, als wäre Ihnen diese Studie gerade recht gekommen, um der Öffentlichkeit klarzumachen, was alles in 16 Monaten verwirtschaftet worden sei. Die Truppe ist nicht vor 16 Monaten aufgelöst und neu aufgebaut worden, und es liegt auch nicht alles in der Verantwortung dieser Regierung, was
    sich heute als Bild der Truppe darstellt. Man muß doch die Truppe in der Kontinuität ihres Wachsens, ihres Entwickelns sehen. Sie haben selber auf Reden des jetzigen Verteidigungsministers, die er aus der Rolle der Opposition gehalten hat, hingewiesen. Sie haben gesagt, daß er damals in viel schärferem Ton, als Sie es heute zu tun beabsichtigten, Anklagereden gehalten habe. Vieles, was Sie heute gesagt haben, hat in der retrospektiven Betrachtung dem damaligen Oppositionssprecher Schmidt recht gegeben, und er hat sich bemüht, gerade dem seit seinem Amtsantritt Rechnung zu tragen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Sie haben in diesem Zusammenhang die Heeresstudie angesprochen. Man muß doch zur Kenntnis nehmen, daß die betreffenden Dinge zur Zeit des Vorgängers des Herrn Schmidt, nämlich des Herrn Schröder, geschehen sind. Vieles ist damals ausgewertet und schon auf den Weg gebracht worden. Herr Schmidt hat nicht die Bundeswehr über Nacht geändert, sondern von sich aus eine Bestandsaufnahme eingeleitet, die im Weißbuch ihren Niederschlag gefunden hat. Erst jetzt wird das, was in diesem Weißbuch zusammengefaßt zur Diskussion gestellt wurde, in die Tat umgesetzt. Deshalb wird erst in absehbarer Zeit auch für Sie mit etwas Zeitverzögerung sichtbar, was in Wirklichkeit besser geworden ist. Das wird auch in der Truppe so gesehen, und das werden auch die kritischen Hauptleute nicht in Frage stellen, die Sie hier so in etwa als Kronzeugen angeführt haben.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch ein weiteres Beispiel nennen. Sie haben auf die Wehrdienstverweigerer hingewiesen. Wir haben das Problem auch sehr früh erkannt. Wir sind bemüht — die Vorlage wird in der nächsten Woche zur ersten Lesung kommen , zumindest bezüglich der gleichen Behandlung die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Aber das Thema ist doch nicht erst seit einigen Monaten ein Problem, ist doch nicht erst ein Problem, seit diese Regierung im Amt ist. Das Problem liegt über 10 Jahre zurück und hat sich auf Grund der Versäumnisse der Vergangenheit zu dieser Größe entwickelt, wie wir es heute vor uns stehen haben. Ich glaube, Sie tun Hans Iven einen Gefallen — und das meine ich jetzt ironisch —, wenn Sie in den Chor derjenigen einstimmen, die von ganz links in unserem Staatswesen teilweise sich schon selbst daneben stellend — den Minister bekämpfen, weil er eine gleiche Behandlung aller zustande zu bringen versucht.

    (Beifall bei der SPD.)

    Eine abschließende Bemerkung zu Ihren Ausführungen! Mir wäre es lieber gewesen, wenn Sie eine substantiierte Anklagerede gehalten hätten, denn dann könnte man sich mit den Fakten, die in einer Anklagerede enthalten sein müssen, auseinandersetzen. Dies, verehrter Herr Kollege Zimmermann, haben Sie nicht getan. Sie haben von Parteipolitisierung gesprochen, ohne Beweise anzutreten. Sie haben von politischer Inquisation gesprochen — das Wort muß man auf der Zunge zergehen lassen, wenn es von Herrn Zimmermann kommt —, ohne dafür Beweise anzutreten. Sie haben davon gesprochen,



    Wienand
    daß sich die Offiziere in den Kasinos umsehen, wenn sie über Politik sprechen — als stände immer einer hinter ihnen, der sie dann aufs Haupt hauen würde oder der dann ihre Laufbahn beenden würde —, ohne dafür konkrete Beweise anzutreten.
    Wenn man solche Verallgemeinerungen bringt und dann selbst von der schleichenden Unaufrichtigkeit spricht, kann man dem, glaube ich, nur begegnen, wenn man von dem überzeugt ist, was man sagt, indem man selbst aufrichtig argumentiert und Roß und Reiter nennt und sich nicht auf Allgemeinplätzen bewegt, von denen vielleicht etwas beweisbar ist, das meiste aber im Unbeweisbaren verbleiben muß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir werden nach Ostern gewiß Gelegenheit haben, uns im Rahmen der sicherheitspolitischen Debatte zusammen mit dem Bericht des Wehrbeauftragten konkreter mit all diesen Fragen zu befassen. Sie haben hier, von der Studie der 30 Hauptleute ausgehend, nach der Aufgabe der Soldaten gefragt, und Sie haben so getan, als sei die von dieser Regierung in Frage gestellt. Ich darf daran erinnern, daß der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung im Oktober 1969 betonte — ich zitiere wörtlich —:
    Wir werden ... in und gegenüber dem Bündnis die bisherige Politik fortsetzen und erwarten dies auch von unseren Bündnispartnern und von ihren Beiträgen zur gemeinsamen Sicherheitspolitik und zu den vereinbarten gemeinsamen Sicherheitsanstrengungen.
    Wir haben bis zur Stunde insgesamt keine Ersatzlösung, keinen billigeren und besseren Vorschlag zur Gewährleistung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, als er seit Jahren praktiziert und angestrebt worden ist, nämlich Sicherheit vor fremdem Zugriff zu gewährleisten, indem wir die Abschreckungsanstrengungen gemeinsam mit dem Bündnis erhöhen und durch Entspannungsbemühungen und durch beiderseitige 'Rüstungsverminderungen zur wirklichen Sicherheit beitragen.
    Ich habe gelegentlich der Debatte zum Bericht zur Lage der Nation ausgeführt, daß die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung Sicherheit durch Entspannung zum Grundsatz hat, und ich habe gesagt: Wir nehmen nicht in Anspruch, das allein erfunden zu haben, sondern dieses neue Teilkonzept endlich mit- und nachvollzogen zu haben. Wir haben weiter darauf hingewiesen, daß die Entspannungsbemühungen der Bundesregierung inhaltlich in Einklang stehen mit der Entspannungspolitik unserer Verbündeten. Drittens ist darauf hingewiesen worden, daß die Entspannungspolitik dieser Bundesregierung im Effekt nicht weniger Sicherheit schafft, sondern mehr Sicherheit, wenn sie zum Ziel geführt werden kann, und in diese Situation findet sich die Bundeswehr gestellt.
    Es geht nicht um eine neue sicherheitspolitische Konzeption. Es geht nicht darum, die bestehenden Streitkräfte in Frage zu stellen. Es geht darum, daß die Strategie der Abschreckung nur für den, der
    noch den sicherheitspolitischen Vorstellungen der voratomaren Zeit verhaftet ist, einiges in Frage stellt, aber nicht für diejenigen, die in der Öffentlichkeit und in der Bundeswehr über diesen Verteidigungsauftrag nachdenken.
    Neu ist — das gebe ich allerdings zu — die Tatsache der wechselseitigen Abhängigkeit nur für den, der die sicherheitspolitischen Auswirkungen der waffentechnologischen Entwicklungen der letzten 20 Jahre nicht zur Kenntnis nimmt. Für uns, die Abgeordneten dieses Bundestages, die sich seit anderthalb Jahrzehnten oder länger mit diesen Fragen befassen, müßte es doch allmählich so weit sein, daß wir frei von Emotionen das Für und Wider erörtern können, wie wir der Bundeswehr helfen, wie wir uns insgesamt befähigen, zu den einleitend genannten Zielen zu kommen.
    Wie schon die ersten Tätigkeitsberichte des Amtes Blank, so hat auch Herr Strauß als zweiter Verteidigungsminister der Bundesrepublik den Sinn der NATO doch darin gesehen, den dritten Weltkrieg zu verhindern. In der Atomdebatte des Bundestages im März 1958 bezeichnete er unter Zustimmung des ganzen Hauses — ich habe es nachgelesen — als Aufgabe deutscher Sicherheitspolitik, die kriegsverhindernde Barriere, die kriegsabschreckende Wirkung der Gesamtbündnisstaaten um unseren Anteil zu erhöhen und um dieses Maß auch die Aussicht zu erhöhen, den dritten Weltkrieg nicht erleben zu müssen. In diesem Ziel waren und sind sich die Parteien dieses Hauses einig. Darin liegt die Aufgabe der Bundeswehr. Das hat meines Wissens noch keiner in Frage gestellt.
    Was uns trennte und was uns auch heute zu trennen scheint, sind die Mittel und Wege zu diesem Ziel. Auch hier sei den besorgten Kollegen des Herrn Strauß in Erinnerung gerufen, was er bereits vor 13 Jahren deutlich gemacht hat, als er sagte:
    Die Strategie der indirekten Verteidigung beruht darauf, daß man das, was man früher aufgeboten hat, um einen Krieg zu gewinnen, heute aufbieten muß, um ihn zu verhindern.
    Das muß man auch diesen Hauptleuten sagen, wenn man mit ihnen diskutiert,

    (Zuruf des Abg. Biehle)

    und das muß man in die Gesamtdiskussion einbringen. Ich habe den Eindruck, daß von Ihnen über die Folgen dieser richtigen Erkenntnis, zumindest wenn Sie solche Zwischenrufe machen, zuwenig nachgedacht worden ist oder daß Sie einiges verdrängt haben.
    Wie wäre es denn sonst zu erklären, daß den Entspannungsbemühungen der Bundesregierung mit so viel Skepsis und Ablehnung begegnet wird, und wie wäre es sonst möglich, daß das dann auch, teils offen, teils unterschwellig, in die Truppe hineingetragen wird? Gibt es denn jemanden in diesem Hause, der tatsächlich annimmt, Kriege zwischen den Staaten der NATO und des Warschauer Paktes könnten allein durch die Bereitstellung stets weiterentwickelter, insgesamt ausgeglichener Militärpotentiale verhindert oder gar dauerhaft vermieden werden, wenn man nicht auch versuchte, die anderen



    Wienand
    Elemente der Sicherheitspolitik, die mittlerweile zum Allgemeingut der NATO und unserer Bündnispartner geworden sind, mit in diese Politik einzubeziehen?

    (Abg. Damm: Seit 1957!)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich, nachdem ich noch einmal umrissen habe, worauf es auch sicherheitspolitisch ankommt, die Gelegenheit benutzen, einige Bemerkungen über den Dienst in der Bundeswehr zu machen. Unsere Wehrverfassung hat bewirkt — ich halte das für gut —, daß die Mitglieder dieses Bundestages mit den Schwierigkeiten der Streitkräfte, mit den Problemen der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, wesentlich besser vertraut sind, als es Parlamentarier je zuvor waren. Mißstände in der Bundeswehr werden heute ebenso schnell bekannt wie Unzulänglichkeiten in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, und das finde ich gut. Aber weil wir sie schneller erkennen können und weil wir sie auch tatsächlich erkennen, muß besonders schnell reagiert werden, damit sie beseitigt werden können. Ich betrachte jeden kritischen Beitrag, gleichviel, von wem er kommt, unter diesem Gesichtspunkt. Wir alle, Regierung und Parlament, sollten dann bemüht sein, Abhilfe zu schaffen, sofern Abhilfe geschaffen werden kann.

    (Abg. Damm: Wie z. B. gestern im Verteidigungsausschuß!)

    Regierung und Parlament haben Fehlentwicklungen in den Streitkräften mit Vorrang zu korrigieren, nicht nur, weil in der Bundeswehr in ständigem Wechsel eine Viertelmillion Wehrpflichtiger einem besonderen Gewaltverhältnis unterworfen sind, das weder frei gewählt wurde noch von ihnen gekündigt werden kann, nicht nur, weil die Bundeswehr auf
    Beschluß des Gesetzgebers mit ihrem Anteil — über
    20 % — am Bundeshaushalt eines der kostspieligsten oder, ich möchte sagen, kostbarsten Instrumente unseres Staates darstellt oder darstellen sollte, sondern weil anders als je zuvor diese Streitkräfte mit wesentlichen Teilen ständig in Bereitschaft sind. Die Aufrechterhaltung des Friedens, das Fernhalten jeglicher Gewaltanwendung von außen, das ist der tägliche Ernstfall, in dem sich unsere Soldaten im Verein mit den NATO-Partnern seit nunmehr rund 15 Jahren erfolgreich behaupten und bewähren.
    Als Abgeordneter, der die Entstehung und Entwicklung der Bundeswehr von ihrer Konzipierung an verfolgt hat, muß ich mich immer wieder über eines wundern, nämlich über das mangelnde Selbstbewußtsein unserer Soldaten, über den unterentwickelten Stolz auf diese ihre eigentliche Leistung, die unterstrichen und sichtbar gemacht werden muß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf des Abg. Rommerskirchen.)

    Der neue Auftrag, für den wir zunächst mit den Soldaten der alten Wehrmacht die Streitkräfte der Bundesrepublik von Grund auf neu aufgebaut haben, ist unseren Soldaten so scheint mir — auch durch Verschulden der Diskussion in der Öffentlichkeit zu wenig deutlich geworden. Den Werbespruch „Wir produzieren Sicherheit" halten viele für einen bloßen Reklametrick, weil ihnen die Funktion der
    Bundeswehr im täglichen Dienst nie genügend deutlich gemacht wurde. Zu wenige erkennen, daß und wie die Bundeswehr einen wesentlichen Beitrag zum Abschreckungspotential der NATO liefert und daß so — nur so! — eine Voraussetzung zur Aufrechterhaltung des Friedens geschaffen wird.
    Zum sogenannten gesunden Selbstbewußtsein des Bundeswehrsoldaten könnten u. a. die folgenden Überlegungen gehören: Der Soldat leistet einen sinnvollen Dienst, den Schutz der Bundesrepublik, eines freien Gemeinwesens, vor fremdem Zugriff; seine Mitarbeit in den Abschreckungsverbänden der NATO macht die von außen ungestörte Entwicklung unserer Gesellschaft und damit ihres Staates möglich. Dies ist eine lohnende Aufgabe nicht zuletzt auch für den Soldaten selbst; denn er besitzt im wesentlichen die gleichen staatsbürgerlichen Entfaltungsrechte wie jeder andere Bürger auch. Das war ein Wagnis und — wie ich finde — ein lohnendes; denn die Erfolge zeigen sich.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Dieser Soldat nimmt, wie jeder sonstige Angehörige des öffentlichen Dienstes, im vollen Umfang an der wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung teil.
    Der Soldat leistet einen verantwortungsvollen Dienst. Seine militärische Dienstleistung wirkt sich unmittelbar politisch aus. Glaubhafte oder realistische Abschreckung — wie die Amerikaner nunmehr sagen -- ist eine Dienstleistung zur Erzeugung eines bestimmten Verhaltens auf der Gegenseite, zur Erzeugung einer Verzichthaltung gegenüber kriegerischem Waffengebrauch, zur Erzeugung der Erkenntnis, daß der kriegerische Einsatz militärischer Mittel keinerlei politische Erfolge verspricht.
    Für diesen Zweck ist tägliche, ja stündliche Arbeit in allen drei Teilstreitkräften der Bundeswehr erforderlich; denn Abschreckung ist ein dynamischer, sich ständig erneuernder Prozeß und nicht lediglich die Anhäufung von Personal und Material. In diesem Prozeß darf es leider für kein wichtiges Waffensystem, aber auch für kein Kontrollsystem eine Pause geben. Deswegen können wir es uns auch nicht leisten, daß Waffensysteme stillgelegt werden, bevor nicht Alternativen, die den gleichen Zweck erfüllen, da sind.
    Daraus folgert nach meiner Meinung: Der Soldat leistet heute einen unmittelbar gegenwartsbezogenen Dienst, einen täglich zu erneuernden Dienst zur Versorgung dieser Gesellschaft, zur Sicherheit von außen her gesehen, damit nicht andere hier hineinwirken können.
    Die sogenannte Friedensphase der Streitkräfte ist nicht mehr wie bei früheren Soldatengenerationen lediglich eine Vorbereitungszeit für einen vielleicht imaginären Sieg nach dem Tage X des Kriegsausbruches; nein, die Friedensphase, jener Zeitraum, in dem es gelingt, durch täglich erneuerte Abschreckungsleistungen den Kriegsausbruch zu verhindern, ist die eigentliche Bewährungsphase der Bundeswehr und damit jedes einzelnen Soldaten.



    Wienand
    Das ist der vielzitierte, vielleicht nicht immer verstandene Primärzweck der Bundeswehr, für den wir Wehrpflichtige einberufen und für den wir ein Fünftel unseres Bundeshaushaltes bereitstellen.
    Soldat sein heute heißt aber deshalb auch einen meßbaren, nachprüfbaren Dienst leisten. Voller Selbstbewußtsein kann eine wachsende Zahl von Soldaten darauf hinweisen, daß die militärische Leistungsfähigkeit ihrer Einheiten und Verbände exakt nachgemessen und verglichen werden kann.
    Es ist wichtig für die Mentalität einer Leistungsgesellschaft, wie wir sie haben, daß auch ihre Soldaten ständig die Erfahrung machen, daß ihre Leistungen — nach nationalem und internationalem Standard verglichen und gewertet — von allen Seiten voll anerkannt werden. Die Ergebnisse verschiedener NATO-Vergleichswettkämpfe berechtigen die Soldaten der Bundeswehr, mit ihren Leistungen zufrieden zu sein. Um ein besseres Leistungsbewußtsein zu erzeugen, ließen sich gewiß noch andere Praktiken entwickeln. Wir sollten gemeinsam darüber nachdenken. Denn nur so setzt sich bei allen Soldaten das Bewußtsein durch, daß zu einem echten Dienstlastungsberuf auch gehört, daß er in täglicher Bewährung sich diesem Beruf und diesen Forderungen zu stellen hat.
    Mit Beruhigung können wir feststellen, daß eine zunehmende Zahl funktional denkender Soldaten für die Wehklagen Älterer oder auch Jüngerer, die im Denken älter sind, kein Verständnis mehr aufbringt. Hier unterscheide ich mich ausdrücklich von den Denkkategorien, die Herr Zimmermann vorhin in seinem Vortrag bei diesen Kriterien angeführt hat. Ich erkenne die angebliche Paradoxie des Soldatenberufes in dem Zusammenhang, wie ich den Soldatenberuf sehe, nicht, aber es ist unsere Aufgabe, denen, die ihn noch so empfinden, behilflich zu sein, daß sie auch zu dieser Schau des Leistungsprinzips in dieser Gesellschaft kommen. Ich halte es für sehr bedenklich und in bezug auf das erforderliche Selbstwertgefühl für gefährlich, diesem Denken weiter Raum zu geben, verehrter Herr Kollege Zimmermann. Denn nichts widerspricht so sehr der Behauptung, der Soldat ergreife einen Beruf, den er nicht ausübe, wie der tägliche Dienst in den Einheiten und Verbänden der Bundeswehr.

    (Abg. Damm: Das wurde doch gar nicht behauptet!)

    Was hier täglich geleistet wird, ist vollständige soldatische Berufsausübung zum Zwecke der Friedenssicherung. Soldaten aller Dienstgrade können in ihrem Tagesdienst zum Zweck der Kriegsvermeidung ihre eigentliche Phase beruflicher Bestätigung sehen. Wir sollten sie in der Auffassung unseres Bundespräsidenten bestätigen, daß für uns alle der Frieden der Ernstfall ist, in dem wir uns alle, auch die Soldaten, zu bewähren haben.

    (Abg. Dr. Wörner: Das brauchen Sie den Soldaten nicht erst zu sagen!)

    — Leider muß man es hier sagen nach solchen unterschwelligen Reden, wie sie der Kollege Zimmermann
    gehalten hat. Das ist doch die Krux dieses Hauses, daß man immer wieder darauf zurückkommen muß, verehrter Herr Kollege Wörner.

    (Beifall bei der SPD.)

    Da nützt auch die zurückhaltende Vornehmheit nichts; sagen Sie das dem Kollegen Zimmermann und denen, die bei den Soldaten so argumentieren, daß sie verunsichert werden. Dann brauchen wir in der Tat diese Reden nicht zu halten.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Zimmermann: Das ist wohl die Umkehrung der Verhältnisse!)

    — Hier werden keine Verhältnisse umgekehrt, verehrter Herr Kollege Zimmermann. Ich bin im Rahmen des bayerischen Landtagswahlkampfes leider drei- bis viermal auf Ihren Spuren in Garnisonen gekommen und habe erlebt, in welchem Maße Sie mit Reden, die Sie hier nicht halten, Offiziere und Unteroffiziere verunsichert haben.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Rösing: Erbringen Sie doch den Nachweis! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Die Geschichte der Bundesrepublik berechtigt die Soldaten, mit ihren Leistungen als Soldat für den Frieden zufrieden zu sein. Bis heute haben sich unsere Streitkräfte — so sehen wir dies — in ihrer Funktion bewährt.
    Nun kann niemand bestreiten, daß der Bundeswehr Nachwuchs fehlt.

    (Zuruf des Abg. Biehle und weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Je älter sie wird, desto schwieriger findet sie geeignete Bewerber und Bleiber in der nötigen Anzahl. Das allein ist Grund genug, das bestehende System der Heranbildung und Förderung qualifizierter Zeit- und Berufssoldaten zu reorganisieren. Denn nur eine Bundeswehr, welche die jeweils benötigte Zahl von Fach- und Führungskräften an sich zieht und genügend lange bei sich behält, kann die ihr gestellte Aufgabe wirklich erfüllen. Hier hat diese Regierung Versäumnisse früherer Regierungen

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wieder einmal! — Abg. Biehle: Alte Platte!)

    — an denen ich mich zum Teil als mitschuldig bekenne, weil es uns aus der Opposition nicht gelungen ist, Ihnen mehr Druck zu machen, damit diese Versäumnisse nicht diese Auswirkungen hatten — aufzuholen,

    (Zustimmung bei der SPD. — Lachen bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben sogar noch in die entgegengesetzte Richtung gedrückt!)

    nämlich den deutschen Beitrag zum militärischen Potential der NATO durch ein neues Bildungskonzept zu stärken. Ich finde, dies ist die eigentliche Aufgabe der Kommission zur Neuordnung der Ausbildung und Bildung in der Bundeswehr. Unsere Streitkräfte sind nicht, verehrter Herr Kollege Dr. Barzel, zur Berufsförderung da, vielmehr müssen



    Wienand
    sie Fach- und Führungskräfte heranbilden und fördern, weil unsere Gesellschaft die Bundeswehr braucht, solange unsere äußere Sicherheit anders als durch die Präsenz von Streitkräften nicht aufrechtzuerhalten ist. Der Fehlbestand an Personal gefährdet unsere Sicherheit und erfordert zusätzliche Bildungsinvestitionen innerhalb der Bundeswehr. Diese dienen primär — ich gebrauche den Ausdruck noch einmal — der Produktion von Sicherheit, sekundär dem Nutzen des einzelnen Soldaten und tertiär der Entlastung anderer Bildungseinrichtungen unserer Gesellschaft, wenn auch nur im kleinen Maßstab. Aus dieser Perspektive gewinnen die Vorschläge der Kommission ihre Bedeutung, und aus dieser Perspektive sollte sachlich über die Vorschläge diskutiert werden.
    Folgt man den Vorschlägen, dann stellt die Bundeswehr erstens dem Bündnis künftig Fach- und Führungsoffiziere zur Verfügung, die sich durch besondere Qualifikation ausweisen. Offiziere werden als Organisations- und Betriebswirte, als Techniker für Maschinenbau oder Luft- und Raumfahrt, als Elektrotechniker oder Bauingenieure, als Pädagogen oder Biologen ein ordentliches Studium abgeschlossen haben, bevor man sie mit militärischen Aufgaben betraut. Durch wissenschaftliches Training der Köpfe statt durch Erhöhung der Kopfzahl kann und soll die Effizienz des deutschen NATO-Beitrages wesentlich gesteigert werden. Die in der Bundeswehr heute schon vorhandene Technik verlangt qualifizierte Ausbildung auf allen Ebenen; denn von den differenzierten Fähigkeiten und Kenntnissen ihres Personals sind moderne Streitkräfte mit ihren aufwendigen Waffen-, Nachrichten- und Versorgungssystemen ebenso abhängig wie industrielle Großunternehmen. Hier wie dort legt man aus Gründen der Effizienzmaximierung größten Wert auf wissenschaftliche Ausbildung und regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter.
    Zugleich bietet das neue Konzept dem einzelnen Soldaten erhebliche Anreize. Die Kommission bricht mit der Vorstellung, es gäbe den Soldatenberuf oder das Berufsbild des Soldaten schlechthin. Wir müssen auch damit rechnen, weil wir überwiegend Zeitsoldaten haben wollen, die später wieder in dieser Leistungsgesellschaft, ohne daß sie schlechter anfangen müssen, den Platz finden, zu dem wir ihnen verhelfen. Sie bietet unter der Sammelbezeichnung „Soldat" eine Palette verschiedenster Berufe an, deren Träger nur noch durch den gemeinsamen Auftrag miteinander verbunden sind, im übrigen jedoch durch Ausbildungsgang und Tätigkeit ihren zivilen Kollegen näherstehen als ihren uniformierten Kameraden in anderen Verwendungsreihen. Auch der Offizier hat künftig einen Beruf, zumindest eine Ausbildung mit ziviler Vergleichbarkeit und Entsprechung. Seine Berufswahl liefert ihn nicht mehr lebenslänglich einem Monopolarbeitgeber aus.

    (Oh-Rufe von der CDU, CSU.)

    — Ja, jetzt will ich einmal in den Kategorien diskutieren, in denen draußen diskutiert wird, und
    dann sagen Sie „furchtbar", weil Sie hier etwas
    Esoterisches in den Raum zu stellen versuchen, was in Wirklichkeit überhaupt nicht gegeben ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Auch der Offizier hat künftig einen Beruf — ich
    wiederhole es —, zumindest eine Ausbildung mit ziviler Vergleichbarkeit und Entsprechung. Die vorgeschlagenen Studiengänge an staatlich anerkannten Bundeswehrhochschulen mit Diplomabschlußprüfungen, die denen herkömmlicher Hochschulen in jeder Beziehung entsprechen und wie diese zum Aufbaustudium berechtigen, sind ein attraktives Angebot für die zur Bundeswehr einrückenden Abiturientenjahrgänge. Die Chance, eine vielseitig nutzbare Hochschulausbildung zu absolvieren, eine militärische Ausbildung zu erhalten und anschließend fünf Jahre als Einheitsführer erste Berufserfahrungen zu sammeln, macht nach unserer Meinung die Bundeswehr auch für jene interessanter, denen die bisherige Offiziersausbildung zu schmalspurig erschien.
    Drittens. Die Entlastung bestehender Bildungseinrichtungen unserer Gesellschaft kann dabei eine erwünschte Nebenwirkung sein. Die sicherheits- und personalpolitisch erforderliche Neuordnung des bundeswehreigenen Ausbildungs- und Bildungswesens reduziert, wenn auch in bescheidenem Maße, den wachsenden Zustrom zu den Universitäten. An einigen Orten wird eine weitere Entlastung durch den Einbau der Bundeswehrhochschulen in die zu schaffenden Gesamthochschulen erfolgen. Bundeswehreigenes Forschungs- und Lehrpersonal mit seinen zum Teil hochmodernen Einrichtungen wird die Kapazität mancher integrierter Gesamthochschulen beträchtlich erweitern. Die erforderliche Vergrößerung des Zeitoffizieranteils schließlich wird in fernerer Zukunft regelmäßig 32jährige Hochschulabsolventen für Zivilberufe zur Verfügung stellen, die von und in der Bundeswehr ausgebildet wurden und dort qualifizierte Berufserfahrungen gesammelt haben und damit werbender in der Gesellschaft tätig sind, als alle Reden von Abgeordneten hier es sein können.
    Insgesamt, so meine ich, weist das zur Diskussion stehende Rahmenkonzept zur Neuordnung der Ausbildung und Bildung in der Bundeswehr den richtigen Weg. Mir erscheint es als eine gangbare Alternative, über die diskutiert und um die gerungen werden sollte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)