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    Vokabeln: 6
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage: 1
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    4. Abgeordneten: 1
    5. Dr.: 1
    6. Bach.: 1
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    Deutscher Bundestag 111. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Inhalt: Absetzung des Punktes 24 und Erweiterung der Tagesordnung 6505 A Überweisung des Jahresberichts 1970 des Wehrbeauftragten des Bundestages an den Verteidigungsausschuß 6505 B Amtliche Mitteilungen 6505 B Fragestunde (Drucksachen VI/ 1983, VI/2012) Fragen der Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) und Petersen (CDU/CSU) : Sowjetische Erklärungen hinsichtlich der Feindstaatenartikel der UN-Charta Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 6505 C, D, 6506 A, C, D, 6507 A, B, C, D, 6508 A, B, D, 6509 A, B, C, D, 6510 A, B, C, D, 6511 A, B, C, D, 6512 A, B, C, D, 6513 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6505 D, 6506 B, C, 6507 A, C von Hassel, Präsident 6505 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 6506 D, 6510 C Dr. Apel (SPD) . . . . 6507 D, 6512 B Baron von Wrangel (CDU/CSU) 6508 A, B Petersen (CDU/CSU) 6508 B, C, 6509 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6509 B, C Dr. Barzel (CDU/CSU) . 6509 D, 6510 A, 6513 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 6510B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 6510D, 6511 A Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 6511 B Kiep (CDU/CSU) . . . . . . 6511 C, D Sieglerschmidt (SPD) 6512 A Reddemann (CDU/CSU) 6512 C Dr. Miltner (CDU/CSU) 6512 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 6512 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 6513 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) Beteiligung der Bundesrepublik am Internationalen Jahr zum Kampf gegen Rassismus und Rassendiskriminierung Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6513 D, 6514 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) 6514 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6514 C Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Festnahme des deutschen Regierungsangestellten Niepalla in Polen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 6514 D, 6515 A, B, C, D, 6516 A Dr. Evers (CDU/CSU) . 6514D, 6515 A, C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6515 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6516 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Fragen des Abg. Dr.-Ing. Bach (CDU/ CSU) : Ausreise von Deutschen aus Polen, die keine Verwandten in der Bundesrepublik haben Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6516 A, B, C, D Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) . 6516 B, C, D Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU): Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Nahost-Länder, die Palästina-Flüchtlinge aufnehmen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6517 A, B Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 6517 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung kostendeckender Preise für die deutsche Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6517 C, 6518A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6518 A Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Zucker- und Butterlieferungen aus den Commonwealthländern bei Aufnahme Großbritanniens in die EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 6518 B, D, 6519 A, B, C Niegel (CDU/CSU) . . . 6518 D, 6519 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6519 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6519 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 6519 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schmidt, Bundesminister 6519 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 6531 A Jung (FDP) 6539 C Wienand (SPD) . . . . . . . 6546 A Brandt, Bundeskanzler 6550 D Dr. Wörner (CDU/CSU) 6552 A Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6554 C Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 6558 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 6558 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 6558 D Nächste Sitzung 6559 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6561 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) betr. Rentabilität gut strukturierter Betriebe und Situation in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft 6561 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Verbot von bestimmten Pflanzenschutzmitteln als Wettbewerbsverzerrung . . . 6561 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Anhebung der Preise für Zuckerrüben 6562 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Überprüfung der Unterschiede bei der Grundsteuerbelastung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe 6562 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr. hygienische Anforderungen an den Betrieb von Schlachthöfen in anderen EWG-Staaten und Einfuhr von Milch von tbc-freien Rindviehbeständen . . . . . . 6562 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/ CSU) betr. Einfuhr von cyclamatgesüßter Milch aus den USA . . . . . . . . 6562 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kaffka (SPD) betr. Einfuhr von in den USA aus gesundheitsgefährdenden Gründen nicht absetzbaren Produkten 6563 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/ CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich öffentlicher Einrichtungen zur Kinderbetreuung und bezüglich der Förderung von gemeinnützigen Familienstätten 6563 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 III Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) betr. medizinische Ausbildung bezüglich Ernährungsfragen 6564 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Verteilung der Begegnungsprogramme des Deutsch-Französischen Jugendwerks auf die Bundesländer . . . . . . . 6565 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Einfuhr von im Erzeugerland wegen Gesundheitsgefährdung verbotenen Lebensmitteln und Drogen . . . . . . . . 6565 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Absatz amerikanischer Produkte in der Bundesrepublik, die in den USA wegen Gesundheitsgefährdung nicht mehr vertrieben werden dürfen . . . . . . 6566 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Aufklärungsschrift „Die Ernährung des Kleinkindes und des Schulkindes" . . . 6566 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/ CSU) betr. Behauptungen bezüglich der Einfuhr von Kunstweinen 6567 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Förderung der Absolventen von Abendrealschulen . . . . . . . . . 6567 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Geburtenrückgang in der Bundesrepublik in den Jahren 1964 bis 1970 6567 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Reform des Familienlastenausgleichs und Anhebung des Kindergeldes 6567 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Lieferung von deutschen Tageszeitungen an die deutschen Auslandsvertretungen durch das Auswärtige Amt . . 6568 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Benachteiligung der deutschen gegenüber den schweizerischen Grenzanwohnern bezüglich des kleinen Grenzverkehrs 6568 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. würdige Gestaltung des Empfangs der deutschen Umsiedler aus Polen . . . . 6568 D Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. vertragliche Regelungen über die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen gegenüber Gastarbeitern in deren Heimatstaaten . . . . . . . . 6569 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Roser (CDU/CSU) betr. Verlegung des Schießplatzes Tennenlohe 6569 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Unterbindung der Dreiecksgeschäfte auf dem Agrarsektor . . 6570 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Aufhebung des Zollamts Aurich 6570 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Beihilfen nach dem Gasölverwendungsgesetz . . . . . . . 6570 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Novellierung der Vorschriften über die Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen außerhalb der Bauwirtschaft 6571 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Versicherung eines deutschen Kraftfahrers bei einer ausländischen Versicherungsgesellschaft . . . . . . . . . 6571 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Richarts (CDU/CSU) betr. Anträge auf Gewährung von Mitteln aus dem Europäischen Ausrichtungsfonds für den Weinbau . . . . . . . 6571 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. vorzeitiges Altersgeld für die Witwe eines verstorbenen Landwirts . . . . . . 6572 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Glombig (SPD) betr. Finanzierung der Errichtung einer Kindertagesstätte beim Unfallkrankenhaus in Hamburg 6572 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Peiter (SPD) betr. unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten bezüglich Anrechnung der Schonungszeit nach einer Kur auf den Urlaub 6573 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Annäherung der Rentenentwicklung an die Beamtenversorgung . . . . . . 6573 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten des Montanbereichs, die nicht den Belegschaften angehören 6573 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Förderung wehrpflichtiger Spitzensportler und Sportunterricht während der allgemeinen Grundausbildung sowie Reisen von Sportlern, die Angehörige der Bundeswehr sind, in Länder des kommunistischen Machtbereichs . . 6574 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) betr. Verbot nicht enzymfreier Detergentien . . . . . . . . 6574 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Gewährung der Ausbildungsförderung in Form eines Zuschusses . . . . 6575 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. die vom Kultusminister des Landes Schleswig-Holstein eingeführte Orientierungsstufe 6575 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Ausgaben der Bundesregierung für Erhebungen zum nächsten Familienbericht 6575 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Drogen- und Rauschmittelmißbrauch in den oberen Klassen der Hauptschulen und Maßnahmen zur Aufklärung . . . 6576 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Ausbau der Bundesfernstraßen in den Landkreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn . . . . . . . . . . . . 6576 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Verbesserung der Beförderungsverhältnisse für Schüler in Kraftomnibussen durch Änderung der Berechnung der zulässigen Personenzahl . . . 6577 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr Ermäßigung der Telefongrundgebühren für zivilblinde Bürger 6577 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. Benutzung der 1. Wagenklasse der Bundesbahn mit einer Fahrkarte der 2. Klasse durch zivilblinde Bürger . . . . . . 6577 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 V Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) betr. Verkehrsübergabe der Bonner Südbrücke . . . . . . . . 6578 A Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) betr. Stand der Planung für die Autobahn Gießen—Bremen 6578 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Pläne für den Ausbau der B 299 neu (Landshut—Grabenstätt) 6578 C Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schiller (Bayreuth) betr. Ausbau der Ortsdurchfahrt Donndorf . . 6578 D Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Frau Renger (SPD) betr. Planung für einen kreuzungsfreien Anschluß der K 48 an die B 256 (Miesenheimer Kreuz) 6579 A Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Fertigstellung des Autobahnstücks zwischen Wittlich und Schweich sowie der Autobahnbrücke in Schweich und Weiterführung dieser Autobahn 6579 B Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Urbaniak (SPD) betr. Pressemeldungen über den Bau eines Containerterminals und einer Verladestelle für Autoreisezüge in Holzwickede 6579 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Bau der Ortsumgehung Untertraubenbach 6579 D Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Tönjes (SPD) betr. Rationalisierung der Baumaßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz . . 6579 D Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Befreiung anerkannter geförderter Leistungssportler vom Numerus clausus 6580 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. Maßnahmen gegen die Einfuhr von Tuberkelbakterien enthaltenden Milchprodukten 6581 A Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Zahlen bezüglich der Zulassung deutscher Studienanfänger der Fachrichtung allgemeine Medizin im Jahre 1970 6581 C Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Abweichung der Schulbuchverlage von den Bezeichnungs- und Kartenrichtlinien der Bundesregierung 6583 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6505 111. Sitzung Bonn, den 26. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin) 26. 3. Bartsch 26. 3. Dr. Bach 26. 3. Behrendt * 26. 3. Berberich 29. 3. Blumenfeld 26. 3. Breidbach 2. 4. Bremm 26. 3. Dr. Burgbacher 26. 3. Dasch 5. 4. Dr. Erhard 26. 3. Fellermaier * 26. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Hauff 26. 3. Dr. Heck 26. 3. Frau Herklotz 26. 3. Dr. Jaeger 26. 3. Jenninger 26. 3. Kahn-Ackermann ** 27. 3. Kater 26. 3. Dr. Kempfler 3. 4. Kiechele 26. 3. Kienbaum 29. 3. Frau Klee ** 27. 3. Kriedemann * 26. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 26. 3. Liehr 26. 3. Lücker (München) * 26. 3. Maucher 30. 4. Frau Meermann 26. 3. Memmel * 26. 3. Michels 26. 3. Müller (Aachen-Land) * 26. 3. Dr. Müller (München) ** 27. 3. Müller (Remscheid) 17. 4. Ott 26. 3. Pieroth 26. 3. Dr. Preiß 30. 3. Dr. Rinderspacher ** 26. 3. Rohde 26. 3. Roser 26. 3. Saxowski 4. 4. Scheu 29. 3. Dr. Schmücker ** 26. 3. Dr. Schober 3. 4. Schollmeyer 26. 3. Solke 26. 3. Simon 14. 5. Stein (Honrath) 29. 3. Stoltenberg 26. 3. Strohmayr 26. 3. Stücklen 26. 3. Dr. Tamblé 3. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Varelmann 26. 3. Wagner (Günzburg) 26. 3. Dr. Warnke 26. 3. Weber (Heidelberg) 26. 3. Wolfram 29. 3. Wurbs 26. 3. Zebisch 3. 4. Zoglmann 26. 3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache V1/1983 Frage A 26) : Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Antwort des Bundesernährungsministers, daß die Rentabilität in der Masse gut strukturierler Betriebe nicht gefährdet. sei (Drucksache VI/1861) und der Aussage von Staatssekretär Dr. Friedrichs (VWD vom 2. März 1971), daß die Situation in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft „äußerst kritisch" und in den größeren Betrieben „mehr als kritisch" sei, und wie erklärt sie ihn gegebenenfalls? Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (BT-Drucksache V1/1861) erklärt, daß sich die jetzige Preis-Kostenentwicklung auch in gut strukturierten Betrieben ungünstig auf die Ertragslage auswirkt. Sie bestreitet auch nicht, daß sich auch größere Betriebe, insbesondere in Gebieten mit relativ ungünstigen Produktionsbedingungen wie in Teilen des Landes Rheinland-Pfalz, zur Zeit in einer kritischen Situation befinden können. Durch eine vorübergehende Verschlechterung der Preis-Kostenrelationen, die wir auch in früheren Jahren bereits mehrfach erlebt haben, ist jedoch die längerfristige Rentabilität in der Masse der gut strukturierten Betriebe nicht gefährdet. Ich sehe daher keinen Widerspruch zwischen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage und die Aussage von Herrn Staatssekretär Dr. Friedrichs. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache V1/1983 Frage A 28) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß das in der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigte Verbot von bestimmten Pflanzenschutzmitteln dann eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der deutschen Landwirtschaft darstellt, wenn innerhalb der EWG keine Harmonisierung auf diesem Gebiet stattfindet, und — wenn ja — welche Schritte gedenkt sie zu unternehmen? Der umfangreiche Katalog zugelassener Pflanzenschutzmittel bietet der Landwirtschaft große Auswahlmöglichkeiten, so daß nach Meinung der Bun- 6562 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 desregierung keine Wettbewerbsverzerrungen durch die vorgesehene Verordung entstehen werden. Im übrigen sind für viele der in der Verordnung genannten Stoffe schon seit Jahren keine Rückstände an Lebensmitteln erlaubt, so daß sie nur noch bedingt angewandt werden konnten, während andere, wie z. B. DDT, in der Anwendung stark rückläufig und nur noch von untergeordneter Bedeutung sind. Abgesehen hiervon bleibt die Bundesregierung um eine Harmonisierung in Brüssel bemüht. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 31) : Ist die Bundesregierung bereit, bei den derzeitigen Agrarpreisverhandlungen in Brüssel auch darauf hinzuwirken, daß die Preise für Zuckerrüben angehoben werden? Die Bundesregierung hat mit Nachdruck versucht, bei den Ministerratsverhandlungen eine Erhöhung des Rübenmindestpreises und des Zuckerinterventionspreises zu erreichen. Fast alle anderen Delegationen haben sich energisch der Anhebung des Rübenmindestpreises widersetzt. Lediglich beim Zuckerpreis ist eine Erhöhung um 0,88 RE durch unsere Bemühungen erreicht worden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 33) : Was hat die mir in der 82. Sitzung des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1970 von der Bundesregierung zugesagte Prüfung hinsichtlich der Grundsteuer A und ihrer erheblichen Belastungsunterschiede gerade in den Küstengebieten in der Nähe der holländischen Grenze ergeben, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dieser Untersuchung ziehen? Die von mir zugesagte Überprüfung über die Unterschiede bei der Grundsteuerbelastung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist noch nicht abgeschlossen. Sie ist deshalb so besonders schwierig, weil sich Vergleiche nur unter Zugrundelegung mehrerer Merkmale anstellen lassen. Selbst aber wenn das Ergebnis vorliegt, lassen sich Konsequenzen in Richtung auf eine Angleichung der Grundsteuerbelastung nicht ziehen. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach den gemeindeweise festgesetzten Hebesätzen. Dieses Recht der Kommunen als Ausfluß der grundsätzlich garantierten Selbstverwaltung vermag ich nicht zu beeinflussen. Auch eine volle Erstattung der Grundsteuer kann nicht als Lösung angesehen werden, weil dies zu einer mittelbaren Aufbesserung der Gemeindefinanzen führen kann, solange diese nicht geändert sind, ihre Hebesätze weiter anzuheben. Aus den gleichen Gründen bietet auch eine teilweise Erstattung der Grundsteuer keine Gewähr für eine gleichmäßige Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen A 57 und 58) : Trifft es zu, daß in einigen anderen EWG-Staaten geringere hygienische Anforderungen an den Betrieb von Schlachthöfen gestellt werden als in der Bundesrepublik Deutschland? Treffen Behauptungen zu, nach denen bei der Einfuhr von Milch aus anderen EWG-Staaten nicht sichergestellt ist, daß diese von tbc-freien Rindviehbeständen stammt? Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat am 26. Juni 1964 eine Richtlinie zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch erlassen. In dieser Richtlinie sind die hygienischen Voraussetzungen festgelegt, unter denen Schlachtbetriebe in den Mitgliedstaaten der EWG für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zugelassen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten haben die Vorschriften der Richtlinie in nationales Recht übernommen. Die hygienischen Vorschriften für den Betrieb von Schlachthöfen im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr sind somit gleich. Für Schlachtbetriebe, die nicht für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zugelassen sind, gelten die landesrechtlichen Hygienevorschriften. Die zweite Frage beantwortete ich mit Nein. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 59) : Ist es zutreffend, daß die Firma Libby größere in den USA auf Grund der dortigen Bestimmungen nicht mehr absetzbare Mengen von cyclamatgesüßter Milch auf den deutschen Markt gebracht hat? Die Firma Libby hat, soweit mir bekannt ist, keine cyclamatgesüßte Milch auf den deutschen Markt gebracht. Zu der Einfuhr cyclamathaltiger Lebensmittel und zu der Rechtslage in der Bundesrepublik werde ich in den Antworten auf die Fragen der Kollegen Kaffka und Härzschel eingehen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6563 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kaffka (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen A 60 und 61) : Trifft der Bericht der Frankfurter Rundschau vom 9. März 1971 zu, daß zahlreiche amerikanische Firmen auf dem deutschen Markt Produkte absetzen, die in den USA aus „gesundheitsgefährdenden Gründen" nicht auf den Markt gebracht werden dürfen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, mit in Zukunft die deutschen Verbraucher vor einem solchen amerikanischen Warenangebot und seinen gesundheitsschädigenden Wirkungen zu schützen? Nach eingehender Überprüfung aller bekanntgewordenen Forschungsergebnisse und aufgrund laufender Versuche über die Wirkungen und Eigenschaften von Cyclamat durch namhafte Wissenschaftler — Krebsforscher, Toxikologen, Diabetologen — hat die Bundesregierung bisher noch keine Veranlassung gesehen, ein totales Verbot auszusprechen. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, daß Cyclamat in der Bundesrepublik, anders als in den USA, von Anfang an nur in dem begrenzten Rahmen der Diät-Verordnung unter im einzelnen vorgeschriebener Kennzeichnung zugelassen war. In diesem Umfang ist seine Verwendung auch heute noch zulässig. Allerdings habe ich darüber hinaus die Cyclamat herstellende und verarbeitende Industrie zu einer Vereinbarung veranlaßt, wonach eine weitere Beschränkung der Verwendung dieses Süßstoffes innerhalb des diätetischen Bereiches und die zusätzliche Kennzeichnung „bei Diabetes" und/oder „bei krankhaftem Übergewicht" und „auf ärztliche Empfehlung" vorgesehen ist. In der Bundesrepublik dürfen auf Grund dieser Rechtslage neben anderen in- und ausländischen diätetischen Lebensmitteln, die diesen Süßstoff enthalten, auch importierte cyclamathaltige Obstkonserven in den Handel gebracht werden. Die Pressenotiz vom 9. März 1971 in der Frankfurter Rundschau hat mich veranlaßt, umgehend bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung Erkundigungen einzuziehen. Dabei stellte sich heraus, daß aus den USA durch die Firma Libby cyclamatgesüßte Obstkonserven in die Bundesrepublik eingeführt worden sind. Die Kennzeichnung entspricht im wesentlichen den Vorschriften der Diät-Verordnung. Allerdings ist die nach der vorerwähnten Vereinbarung vorgesehene Kennzeichnung nicht berücksichtigt. Die in dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 9. März 1971 bezeichneten Arzneimittel Indocin (in der Bundesrepublik unter der Bezeichnung „Amuno", Hersteller Sharp & Dohme GmbH, im Verkehr) und Chloromycetin (eine chloramphenicolhaltige Arzneispezialität, Hersteller Parke-Davis) dürfen nur auf ärztliches ,Rezept in Apotheken abgegeben werden. Sie kommen also nur nach Anweisung eines Arztes und unter ärztlicher Überwachung zur Anwendung. Zu der Arzneispezialität „Indocin" (in der Bundesrepublik „Amuno") hat der Hersteller im Juni 1970 den deutschen Ärzten alle Informationen gegeben, die auch die Ärzte in den USA erhalten haben. Es liegt dazu ein Informationsblatt vor, das inhaltlich dem amerikanischen entspricht. Über ,die Anwendung chloramphenicolhaltiger Arzneispezialitäten hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft im Deutschen Ärzteblatt in den Jahren 1969 und 1970 zwei Bekanntmachungen veröffentlicht. Dabei ist besonders auf strenge Indikationsstellung, Beschränkung der Dosierung und der Anwendungsdauer hingewiesen worden. Weitere Maßnahmen werden zur Zeit von mir und dem Bundesgesundheitsamt nicht für erforderlich gehalten. Die Einfuhr gesundheitsschädlicher Lebensmittel ist nach § 3 des Lebensmittelgesetzes in Verbindung mit § 21 verboten. Eingeführte Lebensmittel müssen den deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Was die Einfuhr von in der Bundesrepublik zulässigen cyclamathaltigen Lebensmitteln betrifft, so habe ich die obersten Landesgesundheitsbehörden geheten, die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Stellen auf die Importe cyclamathaltiger Lebensmittel aufmerksam zu machen und auf eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung nach der Verordnung über diätetische Lebensmittel zu achten, Verstöße zu ahnden und die Importeure auf die Einhaltung der freiwilligen Vereinbarung der Cyclamat herstellenden und verarbeitenden Industrie hinzuweisen. Eingeführte Arzneispezialitäten werden nach denselben Vorschriften registriert wie im Inland hergestellte Arzneispezialitäten. Zur Zeit wird eine Novelle zum Arzneimittelgesetz vorbereitet, die eine Vorschrift enthält, nach der der Einführer einer Arzneispezialität den Nachweis zu erbringen hat, daß der Hersteller nach den gesetzlichen Bestimmungen des Herstellungslandes berechtigt ist, die Arzneispezialität herzustellen und dort in den Verkehr zu bringen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Stommel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 62 und 63) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, daß während der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Umschulung der Eltern die öffentlichen Einrichtungen für Kinderbetreuung nicht nur zur Verfügung stehen — wie in der Schrift des Bundesministeriums für Familie, Jugend und Gesundheit „Alleinstehende Elternteile mit abhängigen Kindern" erwähnt —, sondern auch die notwendigen Plätze geschaffen werden? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung noch zu ergreifen zur weiteren Förderung von gemeinnützigen Familienstätten, wenn nach ihrer Ansicht der Familienurlaub in erster Linie auf dein freien Markt befriedigt werden soll? 6564 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Eine spezielle gesetzliche Regelung, für bestimmte Einzelfälle eine ausreichende Zahl von Plätzen in Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen, ist dem Bundesgesetzgeber nicht möglich. Eine solche Regelung kann auch nicht aus der Kompetenz des Bundes zum Erlaß des Arbeitsförderungsgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes hergeleitet werden. Die Befriedigung dieses Bedarfs muß vielmehr nach näherer Maßgabe des § 5 Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) in Verbindung mit § 3 JWG erfolgen. Das Jugendamt trägt die Verantwortung dafür, daß die erforderlichen Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, zu denen unbestritten Kindertagesstätten gehören, ausreichend zur Verfügung stehen. Letzteres ist nicht der Fall, wenn das vorhandene Platzangebot unzureichend ist. Die Bundesregierung bemüht sich jedoch im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung darum, im Einvernehmen mit den Ländern auf einen zügigen Ausbau der Einrichtungen im Elementarbereich hinzuwirken. Die Vorstellungen und Anregungen der Bundesregierung gehen langfristig bekanntlich dahin, das Platzangebot in Kindertagesstätten so zu vermehren, daß für jedes Kind, dessen Eltern es wünschen, ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Zur Ergänzung der Maßnahmen im örtlichen Bereich kann die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg insbesondere in den Bedarfsschwerpunkten Darlehen aus Mitteln ihrer Rücklage zur Förderung des Baues von Kindertagesstätten für solche Kinder gewähren, deren Mütter eine Arbeitnehmertätigkeit ausüben beziehungsweise aufnehmen oder eine berufliche Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, soweit sie nach dem Arbeitsförderungsgesetz dem Grund nach förderungsfähig sind, aufnehmen oder fortsetzen (vgl. Grundsätze für die Gewährung von Darlehen aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung des Baues von Kindertagesstätten vom 15. September 1970, ANBA Nr. 10/70). Bezüglich der mit dieser Förderung errichteten Plätze in Kindertagesstätten haben die Arbeitsämter ein Belegungsrecht. Die Bundesanstalt stellte für diesen Zweck zunächst 10 Millionen DM zur Verfügung. Die Formulierung, daß nach Ansicht der Bundesregierung der Familienurlaub in erster Linie vom freien Markt befriedigt werden soll, ist so nicht richtig. Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten den Bau und die Einrichtung von Familienferienstätten gemeinnütziger Träger. Diese Stätten dienen vornehmlich der Aufnahme kinderreicher und junger Familien, die sonst nicht in der Lage wären, die Ferien gemeinsam in einem Erholungsort zu verbringen. Im laufenden Haushaltsjahr sollen nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes weitere Mittel in Höhe von 3 Mio DM für die Errichtung von Familienferienstätten im Zonenrandgebiet bereitgestellt werden. Die Bundesregierung ist sich allerdings darüber im klaren, daß die gemeinnützigen Einrichtungen der Familienerholung auch künftig allein nicht in der Lage sein werden, den Bedarf an geeigneten Möglichkeiten für alle in Betracht kommenden erholungssuchenden Familien zu decken. Dieser Bedarf muß auch vom gewerblichen Markt befriedigt werden. Die Bundesregierung hält es daher für wesentlich, daß eine familienfreundliche Strukturierung des touristischen Erholungsmarktes sowie eine stärkere, enge Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen und gewerblichen Unternehmen erreicht wird. Wir haben mit den zuständigen Organisationen und Unternehmen Gespräche hierüber aufgenommen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) (Drucksache VI/ 1983 Fragen A 64 und 65) : Hält die Bundesregierung die medizinische Ausbildung über Ernährungsfragen in der z. Z. betriebenen Weise während des Studiums für ausreichend? In welchen Disziplinen sollten dem Studierenden Ernährungsfragen nahegebracht und über welche Teile der Ernährungswissenschaft sollte unterrichtet werden? Ihre erste Frage möchte ich mit einem klaren „Nein" beantworten. Es gibt zwar an einer ganzen Reihe von Hochschulen Lehrveranstaltungen, die sich speziell mit diesem Thema befassen, leider ist das durchaus nicht überall der Fall. Da es auch in der alten Bestallungsordnung für Ärzte kein Fachgebiet gab, in dem etwa bei der Prüfung ein spezielles Eingehen auf Ernährungsfragen zur Vorschrift gemacht worden wäre, blieb es im wesentlichen der Vorlesungsplan zu den einzelnen Fächern, z. B. Innere Medizin, Physiologische Chemie, Pathophysiologie überlassen, ob der Student während seiner ärztlichen Ausbildung hierüber etwas hörte oder nicht. Angesichts der Bedeutung, die der Ernährungswissenschaft zukommt, ist in der neuen Approbationsordnung für Ärzte vom 3. November 1970 die Behandlung von Ernährungsfragen während der ärztlichen Ausbildung künftig ausreichend sichergestellt. So sind in dem Prüfungsstoffkatalog der Ärztlichen Vorprüfung ausdrücklich aufgeführt „Grundkenntnisse der Chemie der Kohlenhydrate, Eiweißstoffe und Fette" sowie „Grundlagen der Ernährungslehre". Im Prüfungsstoffkatalog für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist weiter die „Pathophysiologie des Stoffwechsels und der Ernährung des Kindes" und im Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung die „Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse in der Prophylaxe und Therapie" sowie die „Spezielle Diätetik" aufgeführt. Dagegen ist in der Approbationsordnung für Ärzte ganz bewußt darauf verzichtet worden, den Inhalt der Prüfungskataloge bestimmten Fachgebie- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6565 ten zuzuordnen. Wie in der Amtlichen Begründung des Entwurfs dieser Verordnung dargelegt worden ist, sollen die Unterrichtsveranstaltungen möglichst problemorientiert und nicht vom einzelnen Fachgebiet her gestaltet werden. Die Hochschulen sollen hierdurch die Möglichkeit erhalten, bei der Gestaltung des Unterrichts im einzelnen die örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten zu berücksichtigen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 66) : Wie verteilen sich die im Rahmen des Deutsch-Französischen Jugendwerks erfolgten Begegnungsprogramme auf die einzelnen Bundesländer? Im Jahre 1968 wurden insgesamt 7 547 Programme gefördert, an denen 265 348 Jugendliche teilgenommen haben. Bei der statistischen Umfrage wurden 5 626 Programme mit 203 388 Teilnehmern erfaßt. Von diesen 5 626 Programmen haben 2 281 in Deutschland stattgefunden. Hierbei ist darauf hinzuweisen, daß es sich um Programme aus allen Förderungsbereichen gehandelt hat und nicht nur um Maßnahmen, die über die Länder als Zentralstellen (z. B. Programme öffentlicher Träger, örtlicher Gruppen, die keinen zentralen Verbänden angehören, Schulen) gefördert wurden; in den Zahlen sind also z. B. auch die Begegnungen von Jugendgruppen der Jugendverbände auf Bundesebene enthalten, die ihre Anträge über ihre Bundeszentralen im Deutsch-Französischen Jugendwerk vorgelegt haben. Eine Aufteilung der Begegnungsorte nach Bundesländern ergibt folgendes Bild: Schleswig-Holstein 65 = 2,85 % aller Hamburg 39 = 1,71 % Programme in Niedersachsen 168 = 7,37 % Deutschland Bremen 10 = 0,44 % NordrheinWestfalen 386 = 16,89 % Hessen 188 = 8,25 % Rheinland-Pfalz 181 = 7,94 % Baden-Württemberg 364 = 15,97 % Bayern 520 = 22,77 % Saarland 53 = 2,33 % Berlin-West 169 = 7,42 % Begegnungen an mehreren Orten .. 138 = 6,06% 2 281 = 100 % Die Zahl der Teilnehmer aus den einzelnen Bundesländern im Jahre 1968 ist statistisch nicht ermittelt worden. Hierüber gibt jedoch die Auswertung der Teilstatistik 1967 Auskunft, bei der von insgesamt 271 847 geförderten Jugendlichen 159 657 (davon 85 608 Deutsche) Teilnehmer erfaßt wurden. Eine Aufteilung in Prozentsätzen ergibt folgendes Bild: Schleswig-Holstein 3,2 % Hamburg 2,8 % Niedersachsen 9,3 % Bremen 1,6 % Nordrhein-Westfalen 26,2 % Hessen 10,5 % Rheinland-Pfalz 8,9 % Baden-Württemberg 15,9 % Bayern 12,5 % Saarland 4,2 % Berlin 4,3 % Nicht angegeben 0,6 % 100 % Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/ 1983 Frage A 67) : Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung verhindern, daß ausländische Lebensmittel und Drogen, deren Absatz im Erzeugerland aus Gründen der Gesundheitsgefährdung verboten wurde, in steigendem Maße in der Bundesrepublik Deutschland auf den Markt gelangen, wie das zum Beispiel bei den cyclamatgesüßten Dosenfrüchten der Firma Libby der Fall ist? Die Bundesregierung läßt grundsätzlich aus dem Ausland bekanntwerdende Meldungen über die Gesundheitsgefährdung durch Lebensmittel und Stoffe zu deren Herstellung überprüfen. Falls sich solche Meldungen bestätigen, spricht die Bundesregierung im erforderlichen Umfang Verbote oder Beschränkungen aus, die nach der Systematik des deutschen Lebensmittelgesetzes 'auch für Importe wirksam werden. In dem in Ihrer Frage angesprochenen Fall der Verwendung von Cyclamat hat die Bundesregierung bis jetzt nach eingehender Überprüfung aller bekanntgewordenen Forschungsergebnisse und auf Grund laufender Versuche über die Wirkungen und Eigenschaften von Cyclamat durch namhafte Wissenschaftler — Krebsforscher, Toxikologen, Diabetologen — noch keine Veranlassung gesehen, wie in den USA ein totales Verbot von Cyclamat auszusprechen. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, daß anders als in den USA Cyclamat in der Bundesrepublik von Anfang an nur in dem begrenzten Rahmen der Diät-Verordnung unter im einzelnen vorgeschriebener Kennzeichnung zugelassen war. Darüber hinaus ist die Cyclamat herstellende und verarbeitende Industrie zu einer weiteren Beschränkung der Verwendung dieses Süß- 6566 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 stoffes innerhalb des diätetischen Bereiches veranlaßt worden. Vorausgesetzt, daß der nach der Diät-Verordnung vorgesehene Zulassungsrahmen und die Kennzeichnungsvorschriften beachtet werden, dürfen mit Cyclamat gesüßte Lebensmittel in die Bundesrepublik importiert und in den Verkehr gebracht werden. Nach Bekanntwerden der hier erwähnten Importe habe ich die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden gebeten, für die Beachtung der Vorschriften der DiätVerordnung Sorge zu tragen und auf die Vereinbarung der Cyclamat herstellenden und verarbeitenden Industrie hinzuweisen. Eingeführte Arzneispezialitäten werden nach denselben Vorschriften registriert wie im Inland hergestellte Arzneimittelspezialitäten. Zur Zeit wird eine Novelle zum Arzneimittelgesetz vorbereitet, die eine Vorschrift enthält, nach der der Einführer einer Arzneispezialität den Nachweis zu erbringen hat, daß der Hersteller nach den gesetzlichen Bestimmungen des Herstellungslandes berechtigt ist, die Arzneispezialität herzustellen und dort in den Verkehr zu bringen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 68) : Treffen Meldungen zu, wonach eine Reihe amerikanischer Firmen Produkte in der Bundesrepublik Deutschland absetzen, die in den Vereinigten Staaten aus gesundheitsgefährdenden Gründen nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen, wie z. B. 300 000 Kisten cyclamatgesüßter Dosenfrüchte? Ich bin den in Ihrer Frage angesprochenen Meldungen nachgegangen und habe in Erfahrung gebracht, daß von der Firma Libby aus den USA cyclamatgesüßte Dosenfrüchte in die Bundesrepublik eingeführt worden sind, die hier unter dem Namen verschiedener deutscher Firmen in den Verkehr gebracht werden. Zahlen über den Umfang dieser Importe stehen mir nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hat nach eingehender Überprüfung aller bekanntgewordenen Forschungsergebnisse und auf Grund laufender Versuche über die Wirkungen und Eigenschaften von Cyclamat durch namhafte Wissenschaftler — Krebsforscher, Toxikologen, Diabetologen — bisher keine Veranlassung gesehen, ein totales Verbot für Cyclamat auszusprechen. Die Verwendung von Cyclamat ist in der Bundesrepublik von Anfang an nur in dem begrenzten Rahmen der Diät-Verordnung unter im einzelnen vorgeschriebener Kennzeichnung zugelassen worden. In diesem Umfang ist die Verwendung dieses Stoffes auch heute noch zulässig. Allerdings habe ich darüber hinaus die Cyclamat herstellende und verarbeitende Industrie zu einer Vereinbarung veranlaßt, wonach unter anderem eine weitere Beschränkung der Verwendung dieses Süßstoffes innerhalb des diätetischen Bereiches und die zusätzliche Kennzeichnung „bei Diabetes" und/oder „bei krankhaftem Übergewicht" und „auf ärztliche Empfehlung" vorgesehen ist. In der Bundesrepublik dürfen auf Grund dieser Rechtslage neben anderen in- und ausländischen diätetischen Lebensmitteln, die diesen Süßstoff enthalten, auch importierte cyclamathaltige Obstkonserven in den Handel gebracht werden. Die im speziellen Fall auf mein Ersuchen hin erfolgte Kontrolle durch die zuständigen Lebensmittel-Überwachungsbehörden hat bisher ergeben, daß im Handel angetroffene cyclamatgesüßte Obstkonserven in ihrer Kennzeichnung zwar den Hinweis auf die Verwendung von Cyclamat enthielten, im übrigen aber teilweise nicht völlig der nach der Diät-Verordnung vorgeschriebenen Kennzeichnung entsprachen. Ich habe deshalb die obersten Landesgesundheitsbehörden gebeten, eine den deutschen Vorschriften entsprechende Kennzeichnung zu veranlassen und Verstöße zu ahnden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 69) : Hält die Bundesregierung die in der in ihrem Auftrag herausgegebenen Aufklärungsschrift „Die Ernährung des Kleinkindes und des Schulkindes" gemachte Aussage, Fleisch, Eier, Milch und Butter machten Kinder blaß, aufgeschwemmt, verstopft und appetitlos und gegen Infektionen anfällig, für wissenschaftlich einwandfrei bewiesen, und in welcher Form bzw. durch wen hat die Bundesregierung die Richtigkeit der gemachten Aussage überprüft bzw. überprüfen lassen? Der regelmäßige Verzehr einer genügenden Menge von Fleisch, Milch, Eiern und Butter ist für eine normale geistige und körperliche Entwicklung von Kleinkindern und Schulkindern die beste Voraussetzung. Diese Feststellung ist Leitmotiv der im Auftrage des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit herausgegebenen Broschüre „Die Ernährung des Kleinkindes und des Schulkindes". Der Autor dieser Schrift, Herr Professor Droese, Direktor des Forschungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund, gilt als der führende Fachmann auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik. In dieser Broschüre findet sich an keiner Stelle der Satz „Fleisch, Eier, Milch und Butter machten Kinder blaß, aufgeschwemmt, verstopft, appetitlos und gegen Infektionen anfällig". Im Abschnitt „Falsche Ernährung" heißt es: „Eine sogenannte ,kräftige Kost', die überwiegend aus Fleisch, Eiern, Milch und Butter besteht, ist einseitig und verdirbt auf die Dauer den Appetit. Die Kinder sind bei solcher Ernährung gewöhnlich blaß, aufgeschwemmt und verstopft, haben eine schlecht entwickelte Muskulatur, sind wenig leistungsfähig und für Infektionen besonders anfällig." Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6567 Diese Feststellung beruht auf langjährigen Erfahrungen der Kinderärzte in der ganzen Welt. Deshalb warnt die Schrift vor einer einseitigen Ernährung. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 70) : Treffen Behauptungen zu, daß innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Kunstweine und sonstige, dem deutschen Weingesetz nicht entsprechende Weine, hergestellt und in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden? Die Herstellung von Kunstwein ist weder nach dem deutschen Weingesetz noch nach den Vorschriften der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft noch nach denen eines Mitgliedstaats dieser Gemeinschaft zulässig. Wie die Ermittlungen ergeben haben, sind solche Erzeugnisse aber aus Mitgliedstaaten in die Bundesrepublik geliefert worden. Da die Feststellungen der Zollfahndung und der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen sind, läßt sich z. Z. nichts darüber aussagen, wer für die Herstellung und für ihr Verbringen ins Inland die Verantwortung trägt. Die Kommission in Brüssel hat von diesem Vorfall Kenntnis erhalten. Sie hat bereits eigene Ermittlungen angestellt. Nach Vorlage der abschließenden Ergebnisse wird geprüft werden müssen, wie solche Vorkommnisse unterbunden werden können. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 71): Ist die Bundesregierung bereit, in dem neuen Ausbildungsförderungsgesetz die Absolventen von Abendrealschulen in gleicher Weise zu fördern wie die Absolventen von Abendgymnasien und Kollegs? Die Bundesregierung hält an der Auffassung fest, daß den bereits im Erwerbsleben stehenden jungen Menschen ein besonderer Anreiz geboten werden soll, im Zweiten Bildungsweg die Hochschulreife zu erwerben. Diese Voraussetzung trifft aber nur auf Abendgymnasiasten und Kollegiaten zu. Eine Ausdehnung der elternunabhängigen Förderung auf Abendrealschüler ist aber auch deshalb nicht möglich, weil der Entwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in seiner Gesamtheit den finanziellen Spielraum, der durch die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung gegeben ist, voll ausschöpft. Mehr als die Übernahme der derzeitig im § 9 Abs. 3 Ausbildungsförderungsgesetz bestehenden Regelung, d. h. der elternunabhängigen Förderung für Abendgymnasiasten und Kollegiaten, in den Entwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes war daher nicht möglich. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 72) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden, wonach in den Jahren 1964 bis 1970 in der Bundesrepublik Deutschland ein stetiger Geburtenrückgang zu verzeichnen ist, der im Jahr 1970 das statistische Bevölkerungsminimum von 218 Geburten je 100 Ehen mit 200 Geburten je 100 Ehen unterschritten hat? Ein so schwieriges demographisches Problem kann nicht in einer kurzen Antwort in der Fragestunde befriedigend behandelt werden. Die Beurteilung des seit einiger Zeit erheblichen Geburtenrückgangs setzt Zielvorstellungen über die als erwünscht angesehene Bevölkerungsentwicklung voraus, an denen die tatsächliche Entwicklung gemessen werden kann. Die Erarbeitung solcher Zielvorstellungen ist dringlich geworden aufgrund des akuten Geburtenrückgangs, dessen verschiedene Ursachen im einzelnen und in ihrem Gewicht noch nicht ausreichend geklärt sind. Gegenwärtig ist zwar die Bestandserhaltungsgrenze der Bevölkerung unterschritten; nach vorliegenden demographischen Untersuchungen wäre es jedoch voreilig, schon jetzt von einer Phase zu sprechen, bei der auf Dauer die Geburten hinter den Sterbefällen zurückbleiben. Ebenso wie viele andere Verhaltensweisen des Menschen ist auch das generative Verhalten ZeitStrömungen unterworfen und daher wandelbar. Da mit der Erarbeitung von Zielvorstellungen über die Bevölkerungsentwicklung in unserem Gemeinwesen sehr komplexe Zusammenhänge — auch weit über die Zuständigkeit eines einzelnen Fachressorts hinaus — angesprochen sind, lassen sich derartige Zielsetzungen nur aufgrund gründlicher wissenschaftlicher Vorarbeiten entwickeln, die zwangsläufig längerfristiger Natur sind. Im übrigen hat die Bundesregierung die Absicht, das Thema Geburtenrückgang in ihrem für 1972 vom Deutschen Bundestag erbetenen Familienbericht, der gegenwärtig vorbereitet wird, eingehender zu behandeln. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 73 und 74) : Treffen Pressemitteilungen zu, wonach Frau Bundesminister Strobel den Familienverbänden erklärte, daß die Reform des Familienlastenausgleichs nicht vor dein Jahre 1974 zu erwarten sei? 6568 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Wird die Bundesregierung angesichts dieses Sachverhalts alsbald eine weitere und umfassendere Anhebung des Kindergeldes vornehmen? Da die Reform des Familienlastenausgleichs nur im Zusammenhang mit der Steuerreform erfolgen kann, ist das Inkrafttreten davon abhängig. Das habe ich wiederholt gesagt. Wenn und soweit die entscheidenden Teile der Steuerreform erst ab 1. 1. 1974 in Kraft treten können, gilt dies auch für die Reform des Familienlastenausgleichs. Hierüber wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung beschließen. Ich bin nicht in der Lage, diese Frage jetzt zu beantworten. Die Bundesregierung wird bekanntlich über die Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung im Spätsommer entscheiden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 26. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage A 116) : Welche deutschen Tageszeitungen werden gegenwärtig unseren auswärtigen Missionen durch das Auswärtige Amt zugestellt? „Frankfurter Allgemeine Zeitung", „Handelsblatt", „Süddeutsche Zeitung", „Die Welt"; in wenigen Exemplaren die „Frankfurter Rundschau", der „Bonner Generalanzeiger" und der „Tagesspiegel". Außerdem werden folgende Wochenzeitungen geliefert: „Christ und Welt", „Parlament", „Der Spiegel", „Rheinischer Merkur", „Vorwärts", „Der Volkswirt", „Die Zeit" und in einigen Exemplaren „Publik". Die Missionen haben hinsichtlich der von ihnen gewünschten Zeitungen freie Wahl. Die Anzahl der gelieferten Zeitungen ist nach Größe und Bedeutung der jeweiligen Auslandsvertretung sowie nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gestaffelt. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 24. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen B 1 und 2) : Sind nach Meinung der Bundesregierung Klagen zutreffend, daß die deutschen Grenzanwohner gegenüber den Grenzanwohnern der Schweiz im Hinblick auf die Möglichkeiten des Grenzübertritts nadi dem deutschschweizerischen Abkommen über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr, das am 1. August 1970 in Kraft getreten ist, benachteiligt sind? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die gegebenenfalls bestehende Benachteiligung der deutschen Grenzanwohner zu beseitigen? Bis zu der Veröffentlichung im „Südkurier" vom 4. März 1971 sind der Bundesregierung Klagen von Bewohnern deutscher Grenzgemeinden über eine Benachteiligung gegenüber Bewohnern schweizerischer Grenzgemeinden im Hinblick auf die Möglichkeiten zum Grenzübertritt nach dem deutschschweizerischen Abkommen vom 21. Mai 1970 über den Grenzübertritt von Personen im Kleinen Grenzverkehr (BGBl. II S. 745) nicht bekanntgeworden. Das Abkommen hat für die Bewohner der Grenzzonen Erleichterungen geschaffen, wie sie an keinem anderen Grenzabschnitt der Bundesrepublik bestehen. Seine Vorschriften gelten für die Bewohner der Grenzzonen beider Länder in gleicher Weise. Die Grenzübergangsstellen, an denen Bewohner grenznaher Gemeinden die Grenze jederzeit überschreiten dürfen, wurden im Einvernehmen mit den Bürgermeistern dieser Gemeinden festgelegt. Änderungswünsche sind dem Grenzschutzamt Konstanz bisher nicht vorgetragen worden. Sollten einzelne Gemeinden der Auffassung sein, daß die Möglichkeiten für Erleichterungen, die das Abkommen bietet, nicht genügend genutzt worden seien, bleibt es ihnen unbenommen, sich an das genannte Grenzschutzamt zu wenden. Einige schweizerische Grenzgemeinden — besonders im sog. „Schaffhauser Zipfel" — sind auf mehreren Seiten von deutschem Hoheitsgebiet umgeben. Ihre Bewohner sind ,deshalb bei Grenzübertritten in die Bundesrepublik darauf angewiesen, verschiedene Grenzübergangsstellen zu benutzen. Die Rücksichtnahme darauf stellt keine Bevorzugung der Bewohner dieser Gemeinden dar. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 3) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Empfang der deutschen Umsiedler aus Polen würdiger und menschlicher zu gestalten, damit Vorkommnisse, wie sie sich kürzlich in Hannover (vgl. hierzu Bericht der Mittelbayerischen Zeitung vom 8. Februar 1971) abgespielt haben, verhindert werden? Nach meinen Feststellungen gehen die Meldungen über Unzulänglichkeiten bei der Betreuung von Aussiedlern auf dem Bahnhof Hannover auf einen einzigen Korrespondenten zurück. Mein Ministerium ist den von diesem Korrespondenten erhobenen Anschuldigungen unverzüglich nachgegangen und hat festgestellt, daß sie unzutreffend sind. Es kann möglich sein, daß Anfang Februar 1971 für etwa zwei Tage ein gewisser Engpaß in der Versorgung der Aussiedler auf dem Bahnhof Hannover eingetreten ist, da mit dem plötzlichen An- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6569 steigen der Zahl der Aussiedler von der Bahnhofsmission nicht gerechnet werden konnte. Trotzdem trifft die Behauptung nicht zu, daß den Aussiedlern nur Hagebutten- oder Apfeltee verabreicht worden sei. Auch die nur wenige Stunden dauernde Unterbringung in einem Bahnhofsbunker kann, auch wenn sie nicht ideal ist, nicht als unwürdig bezeichnet werden. Die Befragung von etwa 900 Aussiedlern im Grenzdurchgangslager Friedland über deren Betreuung auf dem Bahnhof Hannover hat nicht eine einzige Klage oder Beanstandung ergeben. Unbeschadet dessen hat die Niedersächsische Landesregierung veranlaßt, daß die Deutsche Bundesbahn einen Anschlußzug an den Moskau-Paris-Expreß (D 106) in Braunschweig einsetzt, der die Aussiedler von hier unmittelbar nach Friedland befördert. Abfahrtszeit ab Braunschweig ist Ankunftszeit des D 106 plus 30 Minuten. Damit wird der Aufenthalt der Aussiedler auf dem Bahnhof Hannover entbehrlich. Soweit Aussiedler den Warschau-ParisExpreß benutzen und zur Zeit noch in Hannover umsteigen müssen, beträgt der Aufenthalt bis zum Anschluß an die D-Züge nach Göttingen (D 672 und D 588) je nach Ankunft des Fernzuges Warschau—Paris 15 bis höchstens 60 Minuten. Beide Anschlußzüge halten in Friedland. Die Aussiedler werden bereits ab Helmstedt in den Zügen betreut. Für den Übergang vom Warschau-Paris-Expreß zum Anschlußzug nach Göttingen—Friedland auf dem Bahnhof Hannover ist ein Trägerdienst eingerichtet. Der Empfang und die Betreuung der Aussiedler im Grenzdurchgangslager Friedland selbst sind allseits als vorbildlich anerkannt. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, in dieser Frage von sich aus tätig zu werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Bayerl vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 4): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zum Abschluß von vertraglichen Regelungen über die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen gegenüber Gastarbeitern in deren Heimatstaaten, soweit entsprechende Vereinbarungen noch fehlen? Mit folgenden Ländern, aus denen Gastarbeiter in größerer Zahl in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind, bestehen noch keine oder noch keine ausreichenden Übereinkünfte, welche die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen gegenüber Gastarbeitern in ihren Heimatländern erleichtern: Jugoslawien, Türkei, Spanien, Portugal und Marokko. Von diesen Staaten gehören allerdings Jugoslawien, Spanien, Portugal und Marokko dem UN-Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland an, welches die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen in den anderen Mitgliedstaaten durch administrative Maßnahmen erleichtert; die Konvention regelt jedoch nicht die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln. Mit der jugoslawischen, spanischen und marokkanischen Regierung besteht Einverständnis darüber, einen Vollstreckungsvertrag abzuschließen; durch diese Verträge soll auch die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung deutscher Unterhaltstitel — soweit dies nach der Rechtsordnung der Partnerstaaten möglich ist — sichergestellt werden. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich noch in diesem Jahr aufgenommen werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März. 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 5) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den inmitten des Ballungsraums Nürnberg-Fürth-Erlangen gelegenen Schießplatz Tennenlohe in absehbarer Zeit zu verlagern, und was gedenkt sie bejahendenfalls zu unternehmen? Der Truppenübungsplatz Tennenlohe wird wegen seiner günstigen Lage von den US-Streitkräften als unentbehrliches Übungsgelände für Truppenteile im Raume Nürnberg—Fürth—Erlangen sowie in der Gegend von Schwabach, Ansbach und Bamberg angesehen. Die US-Streitkräfte führen dort Übungen durch, die zur Erfüllung ihrer militärischen Aufgabe notwendig sind. Eine ersatzlose Freigabe wird daher von US-Seite abgelehnt. Eine Verlegung des gesamten rd. 3200 ha umfassenden Übungsgeländes wird wohl mangels geeigneten Ersatzlandes an anderer Stelle nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden können. Dazu muß noch bedacht werden, daß eine Verlegung des Übungsgeländes zwangsläufig auch eine Verlegung der Garnison Erlangen und vermutlich auch von Teilen anderer Garnisonen zur Folge haben würde. Um jedoch den akuten Interessen und Belangen der angrenzenden Städte, Landkreise und Gemeinden sowie der Universität Erlangen Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium der Finanzen Verhandlungen mit den US-Streitkräften aufgenommen. Dabei ist es das Ziel des Bundesministeriums der Finanzen, die Belange beider Seiten genügend zu berücksichtigen, eine Erweiterung des Platzes nach Süden bzw. Südosten aber zu vermeiden. 6570 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 23. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983) Frage B 6) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die zu Lasten der EWG und der Steuerzahler gehenden Dreiecksgeschäfte auf dem Agrarsektor zu unterbinden? Soweit nach EWG-Recht für die Ausfuhr von Marktordnungswaren in dritte Länder eine Erstattung gezahlt wird, erwirbt der Ausführer mit der Ausfuhr einen Anspruch auf Zahlung der Erstattung. Der Empfänger der Ware kann über diese frei verfügen, er ist auch berechtigt, sie in andere Länder weiter zu liefern. Eine Ausfuhr nach Drittländern liegt nicht vor, wenn von vornherein beabsichtigt war, die Ware in ein Gebiet zu verbringen, für das Ausfuhrerstattungen nicht gewährt werden. Der Nachweis, daß in diesen Fällen die Einschaltung eines Drittlandes nur zum Schein erfolgt, um die Erstattung zu erhalten, ist jedoch im Einzelfall nicht leicht zu führen. Für die Verhinderung und Bekämpfung von Zuwiderhandlungen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: a) Forderung von Nachweisen, daß die Ausfuhrware das Drittland erreicht hat, für das die Erstattung gewährt wird (zu vgl. § 7 der Verordnung Ausfuhrerstattung EWG in Verbindung mit Art. 8 der VO Nr. 1041/67 EWG). b) Überprüfung zweifelhafter Geschäfte durch die Betriebsprüfung Zoll. c) Ahndung von Zuwiderhandlungen. Zu a) : Es ist beabsichtigt, in Zweifelsfällen einwandfreie Nachweise über die Ankunft der Ware im Drittland zu verlangen, z. B. Bescheinigungen deutscher Auslandsvertretungen. Zu b) : Wie schon bisher, wird die Betriebsprüfung Zoll bei der Überwachung von Dreiecksgeschäften im Bereich der EWG-Marktordnung verstärkt eingesetzt. Zu c) : Angemessene Ahndungsmaßnahmen werden möglich sein, wenn in dem in Vorbereitung befindlichen Durchführungsgesetz EWG-Marktordnung Zuwiderhandlungen hiergegen nicht nur mit Geldbußen, sondern auch mit kriminellen Strafen bedroht sein werden. Im übrigen wird von der zwischenstaatlichen Rechtshilfe auf Grund der geltenden Rechtshilfeabkommen bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen soweit wie möglich Gebrauch gemacht werden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 7) : Ist der Bundesminister der Finanzen bereit, den Wünschen der Auricher Wirtschaft Rechnung zu tragen und die für den 31. März 1971 vorgesehene Aufhebung des Zollamts Aurich rückgängig zu machen oder notfalls das Zollamt in eine Nebenstelle des Zollamts Emden umzuwandeln? Das Zollamt Aurich gehört zu den kleinsten Zollämtern des Bundesgebiets. Es ist nur mit zwei Beamten besetzt. Der Arbeitsanfall ist im Jahre 1970 weiter zurückgegangen. Die Oberfinanzdirektion Hannover hat deshalb beantragt, das Zollamt mit Ablauf des 31. März 1971 aufzuheben, um das Personal besser einsetzen zu können und Sachkosten zu sparen. Mein Haus hat noch nicht entschieden, sondern die Oberfinanzdirektion gebeten, zunächst eingehend zu prüfen inwieweit sich bei einer Aufhebung des Zollamts Nachteile für die Wirtschaft im Raum Aurich ergeben könnten und welche Maßnahmen erforderlich wären, um solche Nachteile zu vermeiden. Die Gremien der Industrie und des Handels werden Gelegenheit erhalten, ihre Probleme mit Vertretern der Zollverwaltung in einer gemeinsamen Besprechung zu erörtern. Erst danach wird sich beurteilen lassen, ob die Aufhebung des Zollamts Aurich vertretbar ist. Ihr Vorschlag, das Zollamt Aurich in eine „Nebenstelle" des Hauptzollamts Emden umzuwandeln, würde nur zu einer anderen Bezeichnung führen, hätte aber keinen Rationalisierungseffekt. Auch eine Zollzweigstelle Aurich müßte mit zwei Beamten besetzt werden, die sächlichen Aufwendungen blieben unverändert. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 23. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen B 8 und 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zuständigen Behörden eine Beihilfe nach dem Gasölverwendungsgesetz ablehnen, wenn der Antragsteller den Nachweis für Dieselöl, das fur private Zwecke bezogen worden ist, nicht führt, obwohl von keiner Seite bestritten wird, daß das Gasöl, für das eine Verbilligung beantragt wird, ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet worden ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die hier einschlägigen Bestimmungen des Gasölverwendungsgesetzes nicht um ihrer selbst willen geschaffen worden sind und deshalb in dem genannten Fall ein Antrag nicht abgelehnt werden darf? Der Bundesregierung ist der angesprochene Fall nicht bekannt. Ich bin selbstverständlich bereit, diesem Fall nachzugehen, wenn Sie dem Bundesminister der Finanzen konkrete Einzelheiten dazu mitteilen würden. Sie werden sicherlich Verständnis Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6571 dafür haben, daß ich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage bin, eine Stellungnahme abzugeben. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 10) : Ist beabsichtigt, über die Verordnung über die Preise bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen für Bauleistungen hinaus auch Vorschriften über die Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen außerhalb der Bauwirtschaft, insbesondere die VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953, zu novellieren? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Vorschriften über die Preise bei öffentlichen Aufträgen außerhalb der Bauwirtschaft, namentlich die Verordnung PR Nr. 30/53, grundlegend zu ändern. Vor allem sollen Preise, die im Wettbewerb zustande kommen, auch künftig keiner preisrechtlichen Nachprüfung nach Kostengesichtspunkten unterliegen. Dagegen beabsichtigt die Bundesregierung zu untersuchen, inwieweit Vorschriften der Verordnung PR Nr. 30/53 geänderten Verhältnissen angepaßt oder auf Grund der Erfahrungen der Praxis — im wesentlichen redaktionell überarbeitet werden müssen. Wann diese Überlegungen abgeschlossen sein werden, läßt sich gegenwärtig noch nicht übersehen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Frage B i l) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, einem deutschen Kfz-Versicherungsnehmer die Möglichkeit zu geben, sich bei einer ins EG-Raum ansässigen Versicherung zu versichern? Nach § 5 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) kann die Versicherung nur bei einem im Inland zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen genommen werden. Zu diesen Unternehmen gehören auch ausländische Versicherungsgesellschaften, wenn sie nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erhalten und entsprechend diesem Gesetz eine Zweigniederlassung gegründet haben. Die Bundesregierung hält es im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für vertretbar, diese Vorschriften in dem Sinne abzuändern, daß ein Kraftfahrzeughalter seine Versicherungspflicht auch durch Abschluß eines Versicherungsvertrages mit einem Versicherer erfüllen darf, der nicht im Inland zugelassen ist und demgemäß hier keine Niederlassung besitzt. Die genannte Vorschrift dient nicht nur den Interessen des Versicherungsnehmers (Kraftfahrzeughalters), sondern in erster Linie dem Schutz der geschädigten Dritten. Diesen soll im Inland ein leistungsfähiger Versicherer haften, der hier über die erforderlichen Vermögenswerte verfügt und ,der der inländischen Versicherungsaufsicht unterliegt; die Geschädigten sollen nicht darauf angewiesen sein, im Schadensfalle ihre Ansprüche gegen einen Versicherer im Ausland geltend zu machen und dort notfalls zu klagen und zu vollstrecken. Ferner unterliegen nach § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Genehmigung der Versicherungsaufsichtsbehörde; sie müssen mit den Grundsätzen der Versicherungsaufsicht im Einklang stehen und dem Zweck des Pflichtversicherungsgesetzes gerecht werden. Die entsprechenden ausländischen Grundsätze weichen teilweise stark von den deutschen ab. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Versicherer im Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge mitwirken. Die Einhaltung der ihnen hierbei obliegenden Pflichten ist nur dann gewährleistet, wenn die Versicherer — bei ausländischen Versicherern: die im Inland bestehenden Zweigniederlassungen — voll der inländischen Rechtsordnung unterstehen. Es ist noch nicht abzusehen, ob und inwieweit die geschilderte Rechtslage geändert werden kann, sobald der freie Dienstleistungsverkehr in der EWG auf dem Versicherungsgebiet verwirklicht ist; z. Z. ist die Dienstleistungsfreiheit auf diesem Gebiet noch nicht hergestellt. Wegen der genannten besonderen Zwecke, die mit einer Pflichtversicherung verfolgt werden, wird die Einbeziehung der Pflichtversicherungen in einen freien Dienstleistungsverkehr noch einer genauen Prüfung bedürfen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 17. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Richarts (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Fragen B 13 und 14) : Über wieviel Anträge, die bei der Kommission für die Gewährung von Mitteln aus dem Europäischen Ausrichtungsfonds für den Weinbau in der Gemeinschaft gestellt worden sind, ist bereits entschieden, und wieviel Mittel sind hierfür bewilligt worden? Wieviel Anträge stehen noch zur Entscheidung an, und wie hoch ist der ausstehende Betrag? Aus der Bundesrepublik Deutschland sind der Kommision der EG seit Bestehen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, im Jahre 1964 bis heute in acht Tranchen insgesamt 738 Vorhaben mit einem beantragten Zuschußvolumen von rd. 1,3 Milliarden DM vorgelegt worden. Von diesen Vorhaben entfallen 46 Anträge mit einem bean- 6572 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 tragten Zuschußvolumen von 104 604 407,— DM (=8,0 % von der Gesamtsumme) auf Maßnahmen, die den Weinbau betreffen (Rebenwiederaufbau- und Kellereianträge). Von diesen 46 Anträgen sind bisher 21 Vorhaben mit einem Zuschußbetrag von 34 268 681,— DM von der Kommission der EG bewilligt worden. Gegenüber der Bewilligung aller Vorhaben seit 1964 in Höhe von 377 655 365,— DM sind demnach für Anträge, die den Weinbau betreffen, 9 °/o von der Gesamtsumme bewilligt worden. Es stehen noch 17 Anträge mit einem beantragten Zuschußvolumen von 47 775 392,— DM zur Entscheidung durch die Kommission an, und zwar fünf mit einem Zuschußvolumen von 19 090 740,— DM aus der VII. Tranche (Vorhaben 1970) und 12 Anträge mit einem Zuschußvolumen von 28 684 652,—DM aus der VIII. Tranche (Vorhaben 1971). Über einen ersten Abschnitt der VII. Tranche wird die Kommission noch in diesem Monat endgültig entscheiden. Nach meinen Informationen wird in diesem Abschnitt ein Antrag mit 2 064 649,— DM bewilligt werden. Entsprechendes Zahlenmaterial aus den anderen Mitgliedstaaten steht mir leider nicht zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen, sich in dieser Angelegenheit mit einer Anfrage an die Kommission der EG zu wenden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 15) : Wie kann der Witwe eines verstorbenen Landwirtes geholfen werden, die, obwohl dem Landwirt das vorzeitige Altersgeld wegen Krankheit zugestanden hätte, nun nicht in den Genuß kommt, weil die Voraussetzung der tatsächlichen Verpachtung infolge des allzuschnellen Todes nicht mehr realisiert werden konnte? Vor Vollendung des 65. Lebensjahres kann ein Landwirt Altersgeld nur erhalten, wenn er erwerbsunfähig ist und sein Unternehmen abgegeben hat. Erwerbsunfähigkeit setzt im Gegensatz zu einer akuten, wenn u. U. auch schweren Krankheit voraus, daß die Erwerbsfähigkeit auf Dauer eingeschränkt ist. Ein Anspruch auf vorzeitiges Altersgeld entsteht daher nicht, wenn wegen akuter schwerer Erkrankung der Hof noch nicht abgegeben worden ist. Es fehlt an der Hofabgabe und außerdem ist offen, ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Witwenaltersgeld steht grundsätzlich nur der Witwe zu, die nicht selbst landwirtschaftliche Unternehmerin ist. Vor Erreichung des 60. Lebensjahres kann sie das Altersgeld nur erhalten, wenn ihr Ehemann bereits Anspruch auf Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld hatte oder sie selbst erwerbsunfähig ist. Da in dem Fall, der Ihrer Frage zugrunde liegt, der verstorbene Ehemann noch keinen Anspruch auf vorzeitiges Altersgeld hatte, kann seine Witwe Anspruch auf vorzeitiges Witwenaltersgeld haben, wenn sie erwerbsunfähig ist. Ist sie nicht erwerbsunfähig und sind die beitragsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, so hat sie Anspruch auf Witwenaltersgeld von der Vollendung des 60. Lebensjahres an, wenn sie den Hof abgibt. Führt die Witwe das Unternehmen fort und gibt sie es dann strukturverbessernd im Sinne der Vorschriften über die Landabgaberente ab, so kann sie mit dem 60. Lebensjahr die höhere Landabgaberente erhalten, wenn. die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie kann die Landabgaberente bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bereits ab Vollendung des 55. Lebensjahres erhalten, wenn sie durch eine Bescheinigung der Arbeitsverwaltung den Nachweis führt, daß sie nicht mehr in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden kann. Weitere Möglichkeiten für den Erhalt des Altersgeldes sieht das Gesetz nicht vor. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache VI/ 1983 Fragen B 16 und 17): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesversicherungsamt eine Genehmigung für die von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung vorgesehene weitere Beteiligung an dem berufsgenossenschaftlichen Verein für Heilbehandlung und Berufshilfe e. V., die der Finanzierung der Errichtung einer Kindertagesstätte bei dem berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg dienen soll, vorerst abgelehnt hat, da angeblich die Notwendigkeit dieses Vorhabens für den Betrieb des Krankenhauses und damit die Gemeinnützigkeit im Sinne des § 26 Abs. 2 RVO nicht hinreichend dargetan sei? Was kann die Bundesregierung dagegen unternehmen, daß diese erfreuliche und dringend gebotene Initiative zur Beseitigung des Personalmangels an diesem Krankenhaus praktisch lahmgelegt wurde und daß das Bundesversicherungsamt die Vorschrift des § 26 Abs. 2 RVO künftig nicht derart eng auslegt? Die Beteiligung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen an der Finanzierung einer Kindertagesstätte beim Unfallkrankenhaus in Hamburg ist inzwischen genehmigt. Das Bundesversicherungsamt hatte zunächst über den Antrag der Berufsgenossenschaft nicht entscheiden können, weil dieser Angaben nicht enthielt, die das Bundesversicherungsamt für seine Entscheidung benötigte. Es waren Rückfragen erforderlich. Nach Klärung des Sachverhalts und der damit zusammenhängenden Rechtsfragen, die mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zuletzt am 11. Februar 1971 erörtert wurden, konnte die Genehmigung erteilt werden. Das Bundesversicherungsamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde; es können ihm in Einzelfällen keine Weisungen erteilt werden. Ungeachtet dessen steht mein Haus mit dem Bundesversicherungsamt in ständiger Verbindung; es ist mir bekannt, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6573 daß das Bundesversicherungsamt nicht beabsichtigt, § 26 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung eng auszulegen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 18): Wird die Bundesregierung die Initiative ergreifen, um eine unterschiedliche gesetzliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten zu beseitigen, nachdem durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes Kassel (5 Az 398/70) entschieden wurde, daß nach einer Kur die vom Arzt verordnete Schonungszeit bei Angestellten nicht auf den Urlaub angerechnet werden darf, bei Arbeitern aber angerechnet werden muß? Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 398/70) über die Anrechenbarkeit einer ärztlich verordneten Schonungszeit auf den Erholungsurlaub bei Arbeitern und Angestellten liegt mir schriftlich noch nicht vor. Es ist mir daher gegenwärtig nicht möglich, zu dem Urteil Stellung zu nehmen. Sobald die vollständige schriftliche Urteilsbegründung hier vorliegt — erfahrungsgemäß vergehen bis dahin nach der Urteilsverkündung noch zwei bis drei Monate —, werde ich auf Ihre Frage zurückkommen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 19) : Kann die Bundesregierung unter Bezug auf das Gutachten von Dr. Heubeck, Köln, bestätigen, daß sich die Rentenentwicklung immer mehr der Beamtenversorgung annähert? Nach den Ausführungen von Dr. Heubeck „haben sich die Versorgungsleistungen für Nichtbeamte durch die Reform der Sozialversicherung und durch ergänzende Versorgungsregelungen, die Leistungen zusätzlich zur Sozialversicherung gewähren, dem Schema der Beamtenversorgung seit 1957 stark angenähert". Es besteht keine Veranlassung, diesen Ausführungen zu widersprechen. Allerdings enthält das Gutachten auch Einschränkungen, auf die der Verfasser im selben Zusammenhang ausdrücklich hinweist. Es heißt dort u. a.: „So betrugen z. B. die Neurenten wegen Vollendung des 65. Lebensjahres im Jahre 1967 in der Angestelltenversicherung im Durchschnitt 65 % des letzten BruttoAktiveneinkommens. Diese Fälle lassen sich mit der durchschnittlichen Netto-Beamtenpension von 62 % der Aktiveneinkommen unmittelbar vergleichen, da für Sozialversicherungsrenten praktisch der Nettobetrag mit dem Bruttobetrag zusammenfällt ... Die Feststellungen gelten allerdings nur für Nichtbeamte, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung nicht überschreitet." Ferner heißt es, „die geschilderten Verhältnisse werden sehr stark durch die Möglichkeit hoher Bewertungen vergangener Versicherungszeiten in der Sozialversicherung sowie durch frühere Satzungsbestimmungen der VBL beeinflußt. Diese beiden Faktoren werden künftig in ihrer Wirkung auf die Rentenhöhe nachlassen und schließlich — schätzungsweise nach 1 bis 2 Jahrzehnten — bei neuen Rentenfällen nicht mehr in Erscheinung treten". Die Bundesregierung teilt auch im Hinblick auf diese Ausführungen die Ansicht von Dr. Heubeck. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 20) : Wie viele Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten des Montan-Bereiches gehören nicht den Belegschaften an? § 4 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 21. Mai 1951 (BGBl. I S. 347) sieht vor, daß einem elfköpfigen Aufsichtsrat auf der Arbeitnehmerseite vier Vertreter der Arbeitnehmer und ein weiteres Mitglied angehören müssen. Unter den vier Arbeitnehmervertretern müssen sich nach § 6 ein Arbeiter und ein Angestellter befinden, die in einem Betrieb des Unternehmens beschäftigt sind; die anderen beiden Mitglieder werden von den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften vorgeschlagen. Bei einem größeren Aufsichtsrat gilt nach § 9 des Mitbestimmungsgesetzes für das Zahlenverhältnis Entsprechendes. Nach § 5 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 7. August 1956 (BGBl. I S. 707) gehören einem fünfzehnköpfigen Aufsichtsrat sieben Vertreter der Arbeitnehmer an, von denen gemäß § 6 vier aus den Betrieben der Konzernunternehmen kommen müssen, während nach § 7 die drei übrigen von den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften entsandt werden. Bei einem größeren Aufsichtsrat gilt nach § 12 des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes für das Zahlenverhältnis Entsprechendes. Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Eine solche könnte wegen der ständigen Veränderungen auch keine verbindlichen Angaben enthalten. Die 6574 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 1l1. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Bundesregierung kann lediglich bestätigen, daß in allen ihr bekannten Fällen das Verhältnis der Belegschaftsangehörigen zu den nicht dem Unternehmen angehörigen Arbeitnehmervertretern den obengenannten Vorschriften entspricht. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vorn 25. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen B 21 und 22): Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bei der Anwendung der Richtlinien zur Förderung wehrpflichtiger Spitzensportler vom 20. Februar 1970 und dem Sportunterricht während der allgemeinen Grundausbildung gemacht, der auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse der sportmedizinischen Institute in Köln und Freiburg neu geordnet wurde? Zu welchen Ergebnissen haben die vom Bundesminister der Verteidigung im Juni 1970 in Aussicht gestellten Überprüfungen der Vereinbarung des Bundesministers der Verteidigung und des Deutschen Sporthundes vom 30. Juni 1965 sowie des Erlasses (BMVtdg — VR IV 1 — Az 16-35 VS-NfD vom 21. Mai 1968) über Reisen von Sportlern, die Angehörige der Bundeswehr sind, in „Länder des kommunistischen Machtbereichs" geführt? Am 10. 2. 1971 gehörten 100 Soldaten den Lehrkompanien und 115 Soldaten den Fördergruppen an. Ein Jahr nach der Herausgabe ,des Erlasses waren damit 50 % der zur Verfügung gestellten Plätze besetzt. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird sich, unter Berücksichtigung der Entlassungen nach 18 oder 21 Monaten, diese Zahl um etwa 25 Spitzensportler je Quartal erhöhen; d. ih., am 10. 2. 1973 wird die Gesamtkapazität von 430 Plätzen in Anspruch genommen sein. Zur Zeit prüft der Bundesminister der Verteidigung in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister des Innern und dem Deutschen Sportbund, in welchem Umfang Spezialsportgerät den Lehrkompanien / Fördergruppen zur Verfügung gestellt werden kann. Infrastrukturmaßnahmen an den Standorten der Fördergruppen werden in die Prüfung mit einbezogen. Darüber hinaus erscheint in den nächsten Wochen eine Neufassung der „Richtlinien", in der u. a. Fahrten zum Training und Wettkampf mit Dienst-Kraftfahrzeug und die Befreiung vom Dienst für die Teilnahme am Training und Wettkampf der Sportverbände eingehender als bisher geregelt sind. Die am Anfang eingetretene Schwierigkeit, daß die Sportverbände die Anträge für die Aufnahme wehrpflichtiger Spitzensportler in die Lehrkompanien / Fördergruppen zu kurzfristig vorlegten, wurde mehr und mehr behoben. Ganz speziell hat sich die Zusammenarbeit mit dem Bundesausschuß zur Förderung des Leistungssports im Deutschen Sportbund bewährt. Die Untersuchungen der Institute für Sportmedizin Münster, Köln und Freiburg hatten ergeben, daß in der „Allgemeinen Sportausbildung" Kreislauf-und Muskeltraining in Form des Dauerlauf- und Circuittrainings besonders beachtet werden müssen. Diese modernen Trainingsformen, die bereits in der zentralen Dienstvorschrift ZDv 3/10 „Sport in der Bundeswehr" erläutert sind, werden in den Sportleiter-Lehrgängen bei der Sportschule der Bundeswehr ganz intensiv gelehrt. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, diesen Trainingsformen bei der Sportausbildung in ,der Truppe das notwendige Gewicht zu geben. In der Neufassung der ZDv 3/10, deren Entwurf bereits vorliegt, sind spezielle Trainingsprogramme für das Dauerlauf- und Circuittraining aufgenommen, deren Durchführung in der Allgemeinen Grundausbildung verbindlich sein wird. Entsprechende Truppenversuche wurden bei allen Teilstreitkräften durchgeführt. Die Testergebnisse werden z. Z. maschinell ausgewertet. Zu der Frage „Befugnis von Reisen zur Teilnahme an Sportwettkämpfen in Ländern des kommunistischen Machtbereichs" darf ich folgendes ausführen: Die Bestimmungen zu dem Gesamtkomplex „Reisen von Soldaten in den kommunistischen Machtbereich" sind im Juli 1970 neu gefaßt worden (Erlaß BMVg vom 14. Juli 1970). Hiernach sind Reisen von Soldaten in die Länder Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien und Ungarn normalerweise nur noch meldepflichtig. Für Geheimnisträger der Stufe I ist die Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten mit der Disziplinarbefugnis eines Regimentskommandeurs notwendig. Darüber hinaus wird Soldaten als Mitglieder eines eingetragenen Sportvereins und in einer geschlossenen Personengruppe die Teilnahme an Sportwettkämpfen in alle anderen Länder des kommunistischen Machtbereiches durch das Bundesministerium der Verteidigung regelmäßig genehmigt, sofern keine besonderen Sicherheitsgründe entgegenstehen. Soldaten, die Angehörige der Lehrkompanien / Fördergruppen sind, können die Genehmigung bereits durch ihren nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten erhalten. Der Disziplinarvorgesetzte ist, in Zusammenarbeit mit der zuständigen MAD-Gruppe, für die Belehrung über das Verhalten der Spitzensportler in Ländern des kommunistischen Machtbereichs verantwortlich. Dieses vereinfachte Verfahren wird in die Neufassung der „Richtlinien zur Förderung wehrpflichtiger Spitzensportler" ebenfalls eingearbeitet. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Be- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6575 chert (Gau-Algesheim) (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 23) : Trifft es zu, was in der Zeitschrift „Die Zeit" Nr. 9, S. 56, vom 26. Februar 1971 behauptet wird, daß US-Konzerne sogenannte bioaktive Detergentien künftig enzymfrei feilbieten wollen, weil bedenkliche Neben- und Nachwirkungen bei diesen Waschmitteln nachgewiesen worden sind, daß aber in der Bundesrepublik Deutschland „bioaktive", also nicht-enzymfreie, Detergentien nach wie vor auf dem Markt sind und kein Verbot dieser Waschmittel beabsichtigt ist? Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit liegen keine Unterlagen vor, aus denen geschlossen werden könnte, daß die Behauptungen der Zeitschrift zutreffen. Nach meiner Kenntnis gibt es gegenwärtig sowohl auf dem amerikanischen als auch auf dem deutschen Markt Waschmittel, die Enzyme enthalten, und Waschmittel, die frei von Enzymen sind. Das Verhältnis zwischen enzymfreien und enzymhaltigen Waschmitteln soll sich auf dem US-Markt zugunsten der enzymfreien Produkte verschoben haben. Von einem Unternehmen ist bekannt, daß es im Hinblick auf die Verbrauchereinstellung die Produktion enzymhaltiger Waschmittel aufgegeben hat. Zu dem vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gefürderten Forschungsvorhaben, auf das in den früheren Fragestunden bereits wiederholt hingewiesen wurde, liegt mir jetzt ein Zwischenbericht vor. Die Untersuchungen werden fortgesetzt. Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse rechtfertigen ein Verbot einzelner Waschmittel oder einzelner Stoffe nicht. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesminister Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 24) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Gesetzesinitiative einzuleiten mit dem Ziel, § 19 Abs. 2 Satz 2 des Ausbildungsförderungsgesetzes dahin gehend abzuändern daß die Ausbildungsförunderung ausnahmsweisege auch als Zuschuß und nicht nur alsDarlehen gegeben werden kann, wenn bereits eine erste herufsqualifizierende Ausbildung mit Abschluß, z. B. Bankkaufmann, vorliegt, die nicht als Voraussetzung für das eigentliche Berufsziel, z. B. Fachlehrer für Sport, angesehen werden kann, sondern lediglich dazu gedient hat, die Zeit bis zur Zulassung zur eigentlichen Berufsausbildung sinnvoll zu überbrücken? Die Bundesregierung hat bereits den Entwurf eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes — BAföG — verabschiedet. Im § 7 Abs. 1 des Entwurfs ist bestimmt, daß Ausbildungsförderung für eine erste Ausbildung, die nach dem BAföG gefördert werden kann, bis zu deren berufsqualifizierenden Abschluß geleistet wird. Hierdurch soll die Sperrwirkung von vorausgegangenen abgeschlossenen beruflichen Ausbildungen entfallen, die nach dem BAföG nicht gefördert werden können. Das sind Ausbildungen in betrieblichen oder überbetrieblichen Einrichtungen. Diese Regelung wird sich daher, vorausgesetzt, daß sie in weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Einschränkung erfährt, gegenüber dem geltenden Recht — § 19 Abs. 2 Ziff. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ausbildungsförderungsgesetz — in den von Ihnen angesprochenen Fällen dahin auswirken, daß die Leistungen nach dem BAföG nicht nur als Darlehen, sondern generell als Zuschuß gewährt werden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Dohnanyi vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 25) : Entspricht die vom Kultusminister des Landes Schleswig-Holstein durch Erlaß eingeführte Orientierungsstufe den im Bildungsbericht der Bundesregierung niedergelegten Vorstellungen, oder wird verneinendenfalls dadurch in einer der Vorstellung der Bundesregierung fiber die Einführung der integrierten Gesamtschule zuwiderlaufenden Weise das dreigliedrige Schulsystem verfestigt? Die Bundesregierung hat sich im „Bildungsbericht '70" und in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung für eine vollständige Integration der Bildungsgänge in der gesamten Sekundarstufe I ausgesprochen. Die Entwicklung dazu kann nur schrittweise, zunächst auf den unteren Jahrgangsstufen aufbauend erfolgen. Die Einführung einer Orientierungsstufe nach den Prinzipien, die im Erlaß des Kultusministers von Schleswig-Holstein vom 11. 2. 1970 festgelegt sind, bedeutet nach Auffassung der Bundesregierung gegenüber der bisherigen Regelung einen ersten Schritt in dieser Richtung. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 26) : In welcher Höhe bewegen sich die Ausgaben, die der Bundesregierung dadurch entstehen, daß sie in ihren Erhebungen zum nächsten Familienbericht nicht nur ein außerordentlich umfangreiches, sondern auch ein für Außenstehende höchst kompliziertes Fragematerial erstellte? Im Zuge der Vorbereitung des vom Deutschen Bundestag für Mitte 1972 erbetenen Familienberichts („Zwischenbericht") hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eine für die Bundesrepublik Deutschland repräsentative Erhebung über das tatsächliche Ausmaß der Inanspruchnahme von Angeboten der Familienbildung (Elternbildung) und Familienberatung (einschließlich Eheberatung) vorbereitet, die gegenwärtig mit Hilfe des Deutschen Jugendinstituts, München, durchgeführt wird. Da zur Frage der Wirksamkeit der mit öffentlichen 6576 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Mitteln geförderten Maßnahmen der Familienbildung und -beratung bisher kaum Erkenntnisse vorliegen, jedoch dringend erwünscht sind, war es unumgänglich, bei diesem ersten Versuch einer Quantifizierung mit einem größeren Fragebogen, der eine Halbjahresspanne abdeckt, zu arbeiten, um überhaupt brauchbare Ergebnisse zu erhalten. Die Entwicklung des Fragebogens erfolgte zusammen mit den Trägerorganisationen dieser Bildungs- und Beratungshilfen, deren tatkräftige Unterstützung das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit dankbar begrüßt. Die für die Erhebung anfallenden Kosten können einschließlich der noch ausstehenden Aufbereitungskosten (Maschinenkosten) auf etwa 25 000 DM veranschlagt werden. Zusätzliche Personalkosten fallen nicht an, da die Durchführung und Auswertung der Erhebung von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Deutschen Jugendinstitut geleistet wird, die dort ohnehin Fragen der familialen Sozialisation des Kindes im Zusammenhang mit dem für 1974 vorzulegenden Familienbericht einer Sachverständigenkommission bearbeiten. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen B 27 und 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rauschgiftwelle inzwischen auch die Schüler der oberen Klassen der Hauptschule erreicht hat, und besitzt die Bundesregierung darüber detaillierte Unterlagen? Ist die Bundesregierung bereit, auch die Schüler und Eltern der Hauptschulen verstärkt in ihre Aufklärungsbemühungen über die Schädlichkeit der Rauschgifte einzubeziehen, und welche Maßnahmen erwägt sie dabei im einzelnen? Die Bundesregierung verfolgt die Berichterstattung über den Drogen- und Rauschmittelmillbrauch in der Bundesrepublik Deutschland sehr aufmerksam. Dabei wurden auch Meldungen bekannt, die über den Drogengebrauch in den oberen Klassen der Hauptschulen berichten. Detaillierte Unterlagen, die repräsentativ abgesicherte Aussagen zur Drogensituation in den Hauptschulen erlauben, liegen der Bundesregierung nicht vor. Aus den bisher zugänglichen wissenschaftlichen Untersuchungen ist ein Trend ableitbar, der eine Zunahme des Drogenkonsums im Bereich der berufsbildenden Schulen und den entsprechenden Jahrgängen in den Hauptschulen leider erwarten läßt. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Sofortprogramms für die Aufklärung der Bevölkerung eine Broschüre „Informationen zum Drogen-Problem" in einer Startauflage von 2,5 Millionen Exemplaren herausgebracht. Sie wendet sich damit an Eltern und Erzieher. Eine weitere Informationsschrift für den gleichen Personenkreis liegt druckreif vor. In Kooperation mit dem Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht, einer Rundfunk- und Fernsehanstalt und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird z. Z. ein Film produziert. Er wird den Landesbildstellen und Landesfilmdiensten kostenlos für den Verleih im nichtgewerblichen Bereich zur Verfügung gestellt. Durch Seminare und Modellehrgänge, die aus dem Bundeshaushalt finanziert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der Bundesarbeitsstelle Aktion Jugendschutz durchgeführt werden, werden insbesondere Pädagogen aller Schularten, Sozialarbeiter, Geistliche und andere Schlüsselpersonen im Bildungs- und Erziehungsprozeß mit der Drogenproblematik befaßt. Damit werden Hilfen zur pädagogischen und sozialpädagogischen Bewältigung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauches angeboten. Neben dem Sofortprogramm werden die längerfristigen Bemühungen um die Feststellung der Motivationen für den Drogenkonsum bei Jugendlichen fortgesetzt. Inzwischen liegt der Bericht über eine explorative Studie „Jugendliche und Rauschmittel" im Stadtgebiet Köln als Vorstufe für eine repräsentative Untersuchung vor. Es ist notwendig, daß daraus auch zusätzliche Konsequenzen im Bereich der Ursachen und ihrer Wirkung gezogen werden. Insgesamt gilt aber, daß die Bemühungen im Bereich der Beratung und Hilfe an der Basis verstärkt werden müssen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 29) : Kann die Bundesregierung der Auffassung des Leiters des Straßenbauamts Lübeck — wie sie in den Lübecker Nachrichten (Lauenburgische Nachrichten) vom 28. Januar 1971, Seite 5, veröffentlicht worden ist — widersprechen, daß es aus Mangel an Geldern im Jahre 1971 sowohl im Kreis Herzogtum Lauenburg, wie auch im Kreis Stormarn bei den Bundesfernstraßen keine Fortführung der langfristigen Ausbaumaßnahmen geben wird und daß dazu neben der Umgehung Mölln im Lauenburgischen der Ausbau der B 5 bei Geesthacht, der zweite Bauabschnitt der B 5 in Lauenburg und die Fortsetzung des Ausbaus der B 209 von Wangelau nach Schwarzenbek gehören? Zum weiteren Ausbau der Bundesfernstraßen in den Landkreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn teile ich folgendes mit: Die Weiterführung laufender und der Beginn neuer Maßnahmen wird in dem Sie interessierenden Gebiet wie auch in anderen Teilen der Bundesrepublik dadurch behindert, daß einige in der Baudurchführung schon weit fortgeschrittene große Bauvor- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971. 6577 haben infolge der erheblich gestiegenen Baupreise wesentlich mehr Mittel als vorgesehen beanspruchen. Für Schleswig-Holstein kommt erschwerend hinzu, daß die zum „Olympischen Programm" gehörigen bedeutenden Baumaßnahmen Bundesautobahn von Hamburg nach Kiel und Schleswig, Neubau der Hochbrücke über den Nord-OstseeKanal bei Kiel-Holtenau (B 503) sowie Ortsumgehung Bornhöved — Wankendorf (B 404) bis August 1972 fertiggestellt sein sollen und deshalb schneller als ursprünglich beabsichtigt gebaut werden müssen; dies erfordert eine ungewöhnliche Konzentration der vom Bund für Schleswig-Holstein bereitgestellten Mittel. Der Vorteil des dadurch ermöglichten schwerpunktmässigen Baues der Bundesautobahn liegt darin, daß die besonders verkehrsfernen Gebiete im Norden und Nordwesten des Landes im August 1972 endlich die ersehnte günstige Verbindung nach Hamburg und in das übrige Bundesgebiet erhalten. Nach Vorstehendem können in den Landkreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn wie auch in anderen Landesteilen, die sich gleichfalls vernachlässigt fühlen, Verbesserungen an Bundesstraßen leider nur in relativ bescheidenem Umfang vorgenommen werden. Nach Lage der Dinge wird sich die Fortsetzung der Bauarbeiten weder an der Ortsumgehung Mölln (B 207) noch am B 208-Ausbau zwischen Schwarzenbek-Luisenhof und Wangelau 1971 finanziell ermöglichen lassen. Westlich Geesthacht werden die laufenden Ausbauarbeiten der B 5 bei Escheburg nach nunmehr erreichter Klärung wasserwirtschaftlicher Fragen 1971 fortgesetzt und abgeschlossen werden; indessen kann die Verbesserung östlich Geesthacht am Ziegenkrug, wie Ihnen schon im Schreiben vom 9. 12. 1970 mitgeteilt, nicht begonnen werden. In Lauenburg kann nur der 1. Bauabschnitt einschl. Aufstellung einer Signalanlage zu Ende geführt werden. Mit dem Ausdruck des Bedauerns, Ihnen keinen für Sie günstigeren Bescheid geben zu können, verbinde ich die Bitte um Verständnis, daß die begrenzten Mittel dazu zwingen, Prioritäten zu setzen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischer Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 30) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Beförderungsbestimmungen für Schüler in Bussen dahin gehend zu verbessern, daß bei der Berechnung der zulässigen Personenzahl in Schulbussen ein günstigeres Verhältnis als drei Schüler auf je zwei Sitzplätzen zugrundegelegt wird, um dadurch angemessene Beförderungsverhältnisse für die Schüler zu gewährleisten? Nach der derzeitigen Regelung (§ 34 a Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) dürfen je zwei nebeneinanderliegende Plätze in Kraftomnibussen mit drei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr besetzt werden. Zur Zeit wird in Zusammenarbeit mit den obersten Landesverkehrsbehörden und den betroffenen Verkehrsträgern geprüft, ob die in § 34 a Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erwähnte Altersgrenze auf das vollendete 10. Lebensjahr herabgesetzt werden kann. Ich hoffe, daß das Ergebnis in Kürze vorliegen wird. Zu gegebener Zeit werde ich Sie gerne vom Ergebnis der Prüfung unterrichten. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 23. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 31) : Erwägt die Bundesregierung, wie kriegsblinden Bürgern auch zivilblinden Bürgern eine Ermäßigung auf die Telefongrundgebühren zu gewähren? Die für Kriegsblinde geltende Regelung ist ein einmaliger Ausnahmefall. Da die Deutsche Bundespost im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages nicht zur Erfüllung allgemeiner Fürsorgeaufgaben berufen ist, kann eine Ausweitung dieser Sonderregelung leider nicht in Frage kommen. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 32) : Erwägt die Bundesregierung, wie kriegsblinden Bürgern auch zivilblinden Bürgern das Recht zuzugestehen, bei Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn mit einer Fahrkarte der 2. Wagenklasse die 1. Wagenklasse zu benutzen? Die Deutsche Bundesbahn, die ihre Tarife selbst festsetzt, gewährt die Vergünstigung, mit einem Fahrausweis 2. Klasse die 1. Wagenklasse zu benutzen, nur Schwerkriegsbeschädigten, deren Erwerbsfähigkeit durch ihr Leiden mindestens um 70 % gemindert ist und deren körperlicher Zustand bei Reisen ständig die Unterbringung in der 1. Wagenklasse erfordert. Nach Ausstattung der 2. Wagenklasse mit Polstersitzen hat die Vergünstigung 6578 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 ihren eigentlichen Sinn verloren. Die Deutsche Bundesbahn hat sie unter dem Gesichtspunkt beibehalten, daß die Zahl der Schwerkriegsbeschädigten in ständigem Rückgang begriffen ist. Die Bundesbahn, als zu kaufmännischer Geschäftsführung verpflichtetes Unternehmen, sieht sich nicht in der Lage, von sich aus den Kreis der Berechtigten zur Inanspruchnahme dieser Vergünstigung zu erweitern. Eine entsprechende Auflage an die Bundesbahn gemäß § 16 (4) des Bundesbahngesetzes mit den Folgen des § 28 a des gleichen Gesetzes kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Haushaltslage nicht in Erwägung ziehen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 33): Welche Terminvorstellungen hat die Bundesregierung gegenwärtig hinsichtlich der Verkehrsübergabe der Bonner Südbrücke, der EB 42 im Raun Königswinter—Beuel sowie der Anbindung der Südbrücke an die Autobahn Köln—Frankfurt? Die Bundesregierung beabsichtigt, die zur Zeit im Bau befindliche Südbrücke Bonn mit beidseitigen Anschlüssen an den Sträßchensweg linksrheinisch und die Trajektstraße rechtsrheinisch in der 2. Hälfte des Jahres 1972 dem Verkehr zu übergeben. Die Weiterführung der Südspange rechtsrheinisch bis zur B 42 (neu) hängt von dem Baufortschritt der B 42 (neu) ab. Es wird angestrebt, die Südspange bis zur B 42 (neu) zu verlängern und diese zusammen mit der B 42 (neu) nördlich der Südspange bis 1975 fertigzustellen. Für die B 42 (neu) südlich der Südspange in Richtung Königswinter laufen vorbereitende Arbeiten. Hier bleibt zunächst der Ausgang eines Verwaltungsstreitverfahrens in der 2. Instanz abzuwarten. Günstigstenfalls kann hier die B 42 (neu) Mitte des 2. Fünfjahresplanes verfügbar werden. Die östliche Weiterführung der Südspange über die B 42 (neu) hinaus bis zum Anschluß an die BAB Köln Frankfurt wird erst Ende der 70iger Jahre möglich sein. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen B 34 und 35) : Wie ist der Stand der Planung für die neue Autobahn Gießen—Bremen? Bis wann ist mit der Verwirklichung des Baues dieser Autobahn, insbesondere des Teilabschnittes im Raum Minden, zu rechnen? Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Autobahn Bremen—Gießen bis auf einen kurzen Abschnitt im Raum Bremen in der 2. Dringlichkeitsstufe enthalten. Nach dem derzeit überschaubaren Finanzvolumen wird es im Rahmen des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen 1971-1985 nur möglich sein, Maßnahmen der 1. Dringlichkeitsstufe zu realisieren. Zur Zeit beginnen erste Planungsarbeiten zur Erkundung der Linienführung. Mit einer Fertigstellung von Teilabschnitten im Raum Minden ist innerhalb des Ausbauplanes 1971 bis 1985 nicht zu rechnen. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 36) : Wie weit sind die Pläne für den wenigstens einspurigen Ausbau der B 299 neu (Landshut—Grabenstätt) bereits fertiggestellt, liegt insbesondere die genaue Trassenführung bereits fest, und mit welchem Baubeginn kann und mit welcher Bauzeit muß nach Meinung der Bundesregierung gerechnet werden? Die B 299 (neu) Regensburg—Landshut—Traunstein (Grabenstätt) wurde in den Bedarfsplan aufgenommen, der dem Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 beiliegt. Die einbahnigen Teilstrecken dieser B 299 (neu) zwischen Traunstein und Garching a. d. Alz sowie südlich von Vilsbiburg wurden in die 1. Dringlichkeit, alle übrigen Streckenabschnitte in die 3. Dringlichkeit eingereiht. Ein Baubeginn im 1. Fünfjahresplan ist nicht möglich. Es liegen daher zur Zeit weder konkrete Planungen noch Bautermine fest. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache VI/1983 Frage B 37): Wann ist mit einem Ausbau der äußerst gefährlichen Ortsdurchfahrt Donndorf, der B 22, zu rechnen, für den vom Straßenbauamt Bayreuth alles vorbereitet ist, so daß sofort mit dem Bau begonnen werden könnte? Mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Donndorf kann im Jahre 1971 nicht begonnen werden. Es ist Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6579 zwar vorgesehen, dieses Projekt in den nächsten Jahren im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen, ein verbindlicher Bautermin läßt sich jedoch zur Zeit noch nicht angeben. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen B 38 und 39) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, urn ihrerseits dafür zu sorgen, daß der Gefahrenpunkt am sogenannten Miesenheimer Kreuz, Kreis Mayen, B 256, kreuzungsfrei ausgebaut wird, um die häufigen Unfälle mit Todesfolge auszuschalten? Welche Mittel stehen dem Land Rheinland-Pfalz seitens des Bundes für diese Aufgabe zur Verfügung und welche Schritte werden seitens der Landesregierung unternommen, nachdem angeblich das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist? Zu Frage 38: Die Planung für einen kreuzungsfreien Anschluß der K 48 an die B 256 als Ersatz für den z. Z. bestehenden provisorischen Anschluß ist abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluß wird in Kürze erwartet. Zu Frage 39: Der Bau des neuen Anschlusses ist vorgesehen. Es kann zur Zeit nicht gesagt werden, wann Mittel bereitgestellt werden können. Es wird aber angestrebt, die Maßnahme noch in den 1. Fünfjahresplan aufzunehmen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 40) : Kann die Bundesregierung präzise Angaben darüber machen, his wann mit der Fertigstellung des Autobahnstücks zwischen Wittlich und Schweich, der Autobahnbrücke in Schweich und der Weiterführung dieser Autobahn 711 rechnen ist? Es ist vorgesehen: den Autobahnabschnitt von Wittlich bis zum Dreieck Schweich im Jahre 1974, den Autobahnabschnitt Dreieck Schweich bis Anschlußstelle Longuich einschließlich Moselbrücke im Jahre 1975, den Autobahnabschnitt von der Anschlußstelle Longuich bis zur Anschlußstelle Hermeskeil an der Bundesstraße 407 im Jahre 1979 fertigzustellen. Anlage 51 (C Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache e/1983 Fragen B 41 und 42) : Treffen Pressemeldungen zu, daß im Wirtschaftsraum Dortmund—Unna auf dem bundesbahneigenen Gelände in Holzwickede ein großer Containerterminal gebaut werden soll und darüber hinaus Autoreisezüge von diesem Punkt aus eingesetzt werden sollen? Ist beabsichtigt, den geplanten Containerterminal mit dem Namen Dortmund-Holzwickede zu bezeichnen? Wie die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn bestätigt hat, besteht z. Z. nicht die Absicht, in Holzwickede einen Container-Terminal zu bauen. Es ist aber geplant, dort eine Verladestelle für Autoreisezüge nach den Richtungen Norden und Osten einzurichten. Diese Maßnahme wird notwendig, weil die bisherige Verladestelle in Dortmund wegen des Ausbaues der S-Bahn aufgelassen werden muß. Die neue Verladestelle in Holzwickede wird 1973, vielleicht auch etwas früher, dem Betrieb übergeben werden können. Eine Änderung der Bahnhofsbezeichnung ist nicht beabsichtigt. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 43) : Wird der Bau der Ortsumgehung Unlertraubenbach im Zuge der B 85 in diesem, Jahr durchgeführt? Wegen des begrenzten Finanzvolumens für die Bundesfernstraßen kann mit dem Bau der Ortsumgehung Untertraubenbach im Jahre 1971 nicht begonnen werden. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen B 44 und 45) : Durch welche konkreten Maßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, die Baumaßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz durch Rationalisierung zu beschleunigen? 6580 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 Bei welchem Titel, unter welcher Zweckbestimmung und in welcher Höhe sind im Bundeshaushaltsplan für die Finanzierung von Entwicklungs- und Forschungsaufträgen zur Rationalisierung des Hochschulbaus entsprechende Haushaltsmittel eingeplant, und wird auch die Vergabe von Entwicklungsaufträgen an die Bauindustrie in Aussicht genommen, um zu industriellen Fertigungsmethoden zu kommen? Das gemeinsame Schnellbauprogramm der Bundesregierung und der Länder für die Hochschulen hat durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel dazu beigetragen, vorhandene Ansätze zur Rationalisierung der Bauvorhaben zu fördern. Aufbauend auf den aus diesem Programm gewonnenen Erfahrungen prüft die Bundesregierung z. Z. ein mehrstufiges industrielles Entwicklungsprogramm zur Herstellung von Bausystemen für Hochschulgebäude. Das Ziel dieses Projektes ist, zwei Möglichkeiten der Rationalisierung gleichzeitig zu nutzen: die Vorteile, die sich aus der kombinierten Bearbeitung von Entwurfs- und Produktionsplanung ergeben und die Vorteile, in großen Serien bauen zu können, indem die Bauaufträge für die Hochschulen mehrerer Länder gebündelt werden. Solange beim Bauen Planung und Ausführung getrennt sind, fehlt die entscheidende Rückkoppelung mit verbessernder Wirkung auf die Entwicklung des Produktes und die Rationalisierung der Fertigung. Der Vorschlag sieht vor, zunächst Prototypen für Bausysteme zu entwickeln und anschließend Serien von schlüsselfertigen Universitätsgebäuden in einem mehrstufigen, koordinierten Programm des Bundes und der Länder zu errichten. Es kann erwartet werden, daß schon während der Durchführung dieses Programms Fortschritte in der Rationalisierung der Bauausführung erzielt werden. Auf dieses Projekt und auf die Vorschläge der Bundesregierung zur Vereinfachung des Planungs-und Genehmigungsverfahrens und zur intensiveren Nutzung der räumlichen Kapazität von Hochschuleinrichtungen, zu denen der Planungsausschuß nach dem Hochschulbauförderungsgesetz bereits Beschlüsse gefaßt hat, wurde im Bericht der Bundesregierung über Sofortmaßnahmen zum Abbau des Numerus clausus (BT-Drucksache VI/1338) hingewiesen. Grundsätze zur Standardisierung und industriellen Fertigung sollen im Planungsausschuß für die gemeinsame Rahmenplanung von Bund und Ländern erarbeitet werden. Darüber hinaus wird vom Planungsausschuß geprüft, inwieweit ein beim Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen aufgestellter Rationalisierungskatalog für den Hochschulbau Anwendung finden kann. Aus den bei Kap. 31 03 — Titel 685 10 — (Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Hochschulökonomie und Hochschuldidaktik) unter Ziffer 2 (Probleme der Hochschulstruktur) eingesetzten Haushaltsmitteln werden die Forschungs- und Entwicklungsaufträge zur Rationalisierung im Hochschulbau finanziert: Im Rechnungsjahr 1971 stehen für Forschungsaufgaben 1,0 Mio DM zur Verfügung, für das Rechnungsjahr 1972 wurden für diese Zwecke 2,9 Mio DM eingeplant. Die Verwirklichung des Mehrstufenprogramms zur Rationalisierung des Hochschulbaus muß im Rahmen der für den Hochschulbau zur Verfügung stehenden Mittel durch die Vergabe von Aufträgen für speziell auf die Rationalisierung ausgerichtete Vorhaben erfolgen. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 24. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Frage B 46) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine Grundsatzentscheidung in der Befreiung anerkannter geförderter Leistungssportler vom Numerus clausus zu erwirken? Wie Ihnen bekannt ist, hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, auf die Vergabe von Studienplätzen Einfluß zu nehmen. Die Zulassung zum Studium ist allein Sache der Fakultäten bzw. Fachbereiche der einzelnen Hochschulen. In Fachrichtungen mit Zulassungsbeschränkungen erfolgt die Zulassung entsprechend der Hochschulgesetzgebung der Länder im allgemeinen nach einem von den zuständigen Gremien der Universität beschlossenen und von der obersten Landesbehörde genehmigten Auswahlverfahren. Die Auswahlmodalitäten sind im einzelnen unterschiedlich. In der Regel sind von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen 5 bis 10 % für Härtefälle vorbehalten. Die verbleibende Anzahl der Studienplätze wird zu 60 % an Bewerber vergeben, die nach Eignung und Leistung, und zu 40 % an Bewerber, die nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulreife ausgewählt werden. Diese Quotierung wird nach der Regelung, die der Entwurf der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz vorsieht, künftig entfallen. Die Auswahl der Studienbewerber soll ausschließlich nach folgenden Maßstäben erfolgen: Besondere Qualifikation für das gewählte Studium, Wartezeit und soziale Härte für den Bewerber. Eine besondere Berücksichtigung anerkannter, geförderter Leistungssportler wäre allenfalls im Rahmen der Härtefälle denkbar. Eine solche Regelung könnte für Leistungssportler, die sich um die Zulassung zum Studium in der Fachrichtung Leibeserziehung bewerben und wegen des Numerus clausus abgewiesen werden müssen, im Einzelfall vertretbar erscheinen. Eine generelle Befreiung für Leistungssportler vom Numerus clausus erscheint mir jedoch bedenklich, da sie sich möglicherweise als Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstellen könnte. Zusammenfassend muß ich feststellen, daß die Bundesregierung keine Möglichkeiten hat, um eine Grundsatzentscheidung in der Befreiung anerkannter, geförderter Leistungssportler vom Numerus clausus zu erwirken. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6581 Anlage 55 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/ 1983 Frage B 47) : Sind der Bundesregierung Fälle bekanntgeworden, in denen bei Untersuchung französischer Milchprodukte in diesen Tuberkelbazillen gefunden wurden, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen die Einfuhr solcher Erzeugnisse zu ergreifen? Milch und Milcherzeugnisse aus den Mitgliedsländern der EWG wie auch aus Drittländern müssen den hier bestehenden hygienischen und sonstigen lebensmittel- und milchrechtlichen Vorschriften entsprechen. In der Nachkriegszeit ist kein Fall bekanntgeworden, daß in importierten Milcherzeugnissen Tuberkelbakterien nachgewiesen worden sind. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat 1968 eine Untersuchung französischer Milcherzeugnisse durch das Institut für Milchhygiene der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel veranlaßt. In den Untersuchungen von über 145 im Einzelhandel aufgekauften französischen Weichkäseproben wurden Tuberkelbakterien nicht festgestellt. Darüber hinaus ist auch nicht bekanntgeworden, daß bei anderen Untersuchungen Tuberkelbakterien nachgewiesen wurden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 23. Dezember 1969 eine Verordnung über hygienische Anforderungen an Milch und Milcherzeugnisse bei der Einfuhr erlassen. Diese Verordnung beinhaltet im wesentlichen, daß an eingeführte Milch und Milcherzeugnisse dieselben gesundheitlichen Anforderungen gestellt werden wie an die im Inland gewonnene Milch und daraus hergestellte Milcherzeugnisse. Es wird gefordert, daß die Einfuhren von Zertifikaten begleitet werden, aus denen zu ersehen ist, daß die Milch aus Kuhbeständen stammt, die u. a. amtlich anerkannt frei von Tuberkulose und Brucellose sind und frei von mit der Milch auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sind. Verstöße dagegen sind in diesem Zusammenhang nicht bekanntgeworden. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 23. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage B 48) : Wie hoch waren die Zahlen der Zulassung deutscher Studienanfänger der Fachrichtung allgemeine Medizin im Jahre 1970, verglichen mit den Zahlen, die mir der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Wissenschaft am 3. Dezember 1969 zu meiner Zusatzfrage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 5. November 1969 für 18 deutsche Universitäten mitgeteilt hatte? Im Sommersemester 1970 und im Wintersemester 1970/71 wurden nach Mitteilung der Westdeutschen Rektorenkonferenz von der Zentralen Registrierstelle insgesamt 4872 Bewerber der Allgemeinen Medizin zugelassen. Gegenüber den von der Registrierstelle im Jahre 1969 zugelassenen Bewerbern ergibt sich ein Anstieg um 351 Studienanfänger. Die Zahl der zugelassenen Bewerber für die einzelnen Hochschulen im Jahre 1969 und 1970 sowie die Veränderung zwischen beiden Jahren ist der anliegenden Tabelle zu entnehmen. Über die hier angegebene Zahl an Studienanfängern hinaus behalten sich die einzelnen Hochschulen sogenannte Härtequoten vor, die etwa 5 % der Gesamtzahl der Zulassungen ausmachen. Eine Aussage darüber, in welchem Umfang die einzelnen Hochschulen von diesen Härtequoten Gebrauch gemacht haben, ist derzeit nicht möglich. 6582 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 noch Anlage 56 Von der zentralen Registrierstelle Veränderung zugelassene Bewerber 1) SS 70 WS 70/71 SS 69 WS insgesamt SS 70 WS insgesamt gegenüber insgesamt 69/70 70/71 SS 69 WS 69/70 Aachen 30 63 93 — 80 80 —30 + 17 — 13 FU Berlin 190 165 355 144 190 334 —46 + 25 — 21 Bochum 0 45 45 — 120 120 0 + 75 + 75 Bonn 100 100 200 100 113 213 0 + 13 + 13 Düsseldorf 36 40 76 36 60 96 0 + 20 + 20 Erlangen 30 150 180 30 128 158 0 — 22 — 22 Frankfurt 57 106 163 121 124 245 +64 + 18 + 82 Freiburg 130 130 260 130 136 266 0 + 6 + 6 Gießen 3 106 109 — 105 105 — 3 — 1 — 4 Göttingen 80 80 160 80 90 170 0 +10 + 10 Hamburg 189 34 223 240 38 278 +51 + 4 + 55 Hannover 0 137 137 — 137 137 0 0 0 Heidelberg 80 160 240 111 166 277 +31 + 6 + 37 Hohenheim 50 50 100 50 50 100 0 0 0 Kiel 78 78 156 78 108 186 0 + 30 + 30 Köln 235 150 385 150 161 311 —85 + 11 — 74 Mainz 50 160 210 50 189 239 0 + 29 + 29 Marburg 10 60 70 60 60 120 +50 0 + 50 München 183 185 368 210 240 450 +27 + 55 + 82 Münster 94 164 258 120 132 252 +26 — 32 — 6 Saarbrücken 0 157 157 — 157 157 0 0 0 Tübingen 80 148 228 80 148 228 0 0 0 Ulm 0 48 48 — 46 46 0 — 2 — 2 Würzburg 150 150 300 150 154 304 0 + 4 + 4 1 855 2 666 4 521 1 940 2 932 4 872 +85 +266 +351 1) ohne Härtequoten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1971 6583 Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen B 49 und 50) : Wie beurteilt die Bundesregierung die durch Schulbuch-Verlage bereits vorgenommenen Änderungen der Bezeichnungs- und Kartenrichtlinien der Bundesregierung? Ist die Bundesregierung vorher konsultiert worden, und hat sie ihre Zustimmung zu diesen Änderungen gegeben? Der Verband der kartographischen Verlage und Institute und der Verband der Schulbuchverlage e. V. haben vor Jahresfrist sogenannte „Bezeichnungsempfehlungen" erarbeitet und sie ihren Mitgliedsunternehmen mil der Bitte um Beachtung zugeleitet. Die Bundesregierung ist unterrichtet worden. Sie hat keine Einwendungen erhoben, da es nicht ihre Sache sein kann, Initiativen im nicht amtlichen Bereich zu reglementieren. Das Vorgehen der Schulbuchverlage folgt aus der Einsicht, daß die in letzter Fassung aus dem Jahre 1965 stammenden Karten- und Bezeichnungsrichtlinien durch sprachliche und politische Entwicklungen zum Teil überholt sind. Die Frage, wie mit diesen formell zur Zeit noch gültigen Richtlinien in Zukunft zu verfahren ist, wird gegenwärtig von der Bundesregierung geprüft.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, ich beantworte die Frage wie folgt. Nach den polnischen paßrechtlichen Bestimmungen müssen Antragsteller grundsätzlich im Besitz einer Einladung einer natürlichen Person im Ausland sein. Ausnahmen sind vorgesehen. In den Verhandlungen des .Deutschen Roten Kreuzes mit dem Polnischen Roten Kreuz wird deshalb angestrebt, an die Stelle des Erfordernisses der Einladung durch eine natürliche Person die Möglichkeit einer Einladung durch eine juristische Person Deutsches Rotes Kreuz oder Bundesverwaltungsamt — treten zu lassen.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Bach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wie ist die polnische Haltung in dieser Frage? Stimmt es, daß im Augenblick kein Deutscher aus Polen ausreisen kann, der nicht einen Verwandten außerhalb Polens hat und von diesem Verwandten eine Einladung erhalten hat?