Rede:
ID0611011300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6110

  • date_rangeDatum: 25. März 1971

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 110. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 Inhalt: Erweiterung der Überweisung eines Gesetzentwurfs 6485 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6485 B Fragestunde (Drucksache VI/1983) Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU): Äußerung des Bundeskanzlers betr. Reisen von Politikern nach Berlin Dr. Ehmke, Bundesminister 6485 D, 6486 B Engelsberger (CDU/CSU) . . . . . 6486 B Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) : Veranstaltungen des Bundespresse- und Informationsamtes Ahlers, Staatssekretär . . . . . 6486 C Storm (CDU/CSU) . . . . . . . 6486 C Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) : Verwendung von Informationsmaterial der Bundesregierung in Landtagswahlkämpfen Ahlers, Staatssekretär . . . . . 6486 D Fragen der Abg. Rollmann, Dr. Schmid-Burgk und Damm (CDU/CSU) : Berufung des Studenten Mützelburg in die deutsch-schwedische Regierungskommission zur Reform von Bildung und Forschung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 6487 C, D, 6488 A, B, C, D, 6489 A, B, C, D, 6490 A, B, 6491 A Rollmann (CDU/CSU) . 6487 C, D, 6488 C, 6489 A, 6490 A Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . 6488 A Hansen (SPD) 6488 B Walkhoff (SPD) 6488 D Damm (CDU/CSU) . 6489 B, 6490 B, C, D Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 6489 C Wohlrabe (CDU/CSU) 6491 A Frage des Abg. Damm (CDU/CSU) : Kommunisten und Linkssozialisten als Mitglieder der deutsch-schwedischen Regierungskommission Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6491 A, B, C, 6492 A Damm (CDU/CSU) 6491 B, C Horn (SPD) 6491 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 6491 D Rollmann (CDU/CSU) 6491 D II Deutscher Bundestag — G. Wahlperiode -- 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 Frage des Abg. Hansen (SPD) : Verfassungsfeindlicher Inhalt griechischer Schulbücher Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 6492 A, B Hansen (SPD) 6492 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Beschulung der Aussiedler aus dem deutschen Osten und Anerkennung erworbener Bildungsnachweise Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 6492 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 6493 A Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Förderung der Studentischen Zentralstelle für den Bundesjugendplan aus Mitteln des Einzelplans 31 — Direktförderung studentischer Verbände Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 6493 A, B, C Wohlrabe (CDU/CSU) 6493 B Fragen des Abg. Horn (SPD) : Ausdehnung der Fahrpreisermäßigungen für Frührentner auf Frühpensionäre Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6493 D, 6494 A, C, D Horn (SPD) . . . . 6493 D, 6494 A, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 6494 C Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Zulassung von Beamten des mittleren Dienstes zur Laufbahn des gehobenen Dienstes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6494 D, 6495 A Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 6495 A Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU): Leerstehen von 30 000 Waggons der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6495 B, C, 6496 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 6495 B, D Frage des Abg. Konrad (SPD) : Maßnahmen gegen den Betrieb des Senders „Deutsches Reich" Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6496 B, C Konrad (SPD) 6496 B, C Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) : Erhöhung der Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6496 D, 6497 A Meister (CDU/CSU) 6497 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Statistische Daten über das in Bebauungsplänen ausgewiesene Bauland Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 6497 B, C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 6497 C, D Fragen des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Beachtung der Rechte des Personalrats in der Bundesstelle für Entwicklungshilfe - Versuch einer erweiterten Mitbestimmung Dr. Eppler, Bundesminister . . 6498 A, B, C Hussing (CDU/CSU) . . . . . . 6498 B Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Ersatz der Vermögensverluste deutscher Entwicklungshelfer bei Evakuierungen Dr. Eppler, Bundesminister 6498 C, 6499 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 6498 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6499 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6501 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) betr. Verhältnis der Renten der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung und der Beamtenpensionen . . . . . 6501 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Aktualisierung des Übergangsgeldes in der Sozialversicherung . . . . . . . 6502 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Tarifanträge des Güterkraftverkehrs und der Binnenschiffahrt 6502 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 III Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ollesch (FDP) betr. Tarifbildungsverfahren des Güterkraftverkehrs und der Binnenschiffahrt und Auswirkungen der Tariferhöhungen auf das allgemeine Preisniveau . . . . . . . 6502 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Berberich (CDU/CSU) betr. Fahrpreisermäßigungen für alte Landwirte . . . . . . . . . . . . 6502 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Vereinheitlichung und Vereinfachung der Vorschriften für den Fertigteilbau 6503 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Wohnreport 71 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 6503 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 6485 110. Sitzung Bonn, den 25. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bartsch 26. 3. Berberich 29. 3. Blumenfeld 26. 3. Breidbach 2. 4. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 25. 3. Dröscher * 25. 3. Dr. Erhard 25.3. Geisenhofer 25. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 2. 4. Dr. Jenninger 26. 3. Kahn-Ackermann ** 27. 3. Kater 26. 3. Dr. Kempfler 3. 4. Kienbaum 29. 3. Frau Klee ** 27. 3. Dr. Kley 25. 3. Kotowski 25. 3. Kriedemann * 26. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 3. Lemmrich ** 25. 3. Liehr 26. 3. Maucher 30. 4. Frau Meermann 26. 3. Memmel * 26. 3. Müller (Aachen-Land) * 26. 3. Dr. Müller (München) ** 27. 3. Müller (Remscheid) 17. 4. Dr. Preiß 30. 3. Richter ** 25. 3. Dr. Rinderspacher ** 26. 3. Rohde 26. 3. Saxowski 4. 4. Scheu 29. 3. Dr. Schmücker ** 26. 3. Dr. Schober 3. 4. Schollmeyer 26. 3. Solke 26. 3. Simon 14. 5. Stein (Honrath) 29. 3. Dr. Stoltenberg 26. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Varelmann 26. 3. Frau Dr. Walz ** 25. 3. Wolfram 29. 3. Zebisch 3. 4. Zoglmann 26. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Varelmann (CDU/CSU) (Drucksache V1/1983 Fragen A 47 und 48) In welchem Verhältnis stehen Rentenbezüge und Pensionen in der Arbeiterrentenversicherung und in der Angestelltenversicherung und bei den Pensionen der Beamten untereinander? Wie lautet das Verhältnis, wenn man von 40 Versicherungsjahren bzw. Dienstjahren ausgeht? In den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten wird die Rentenhöhe bestimmt von der Zahl anrechnungsfähiger Versicherungsjahre, dem Vomhundertsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage, dem Jahr des Versicherungsfalles - das für die Höhe der allgemeinen Bemessungsgrundlage maßgebend ist - sowie von der Zahl der Kinder, für die ein Zuschuß gewährt wird. In der Beamtenversorgung bestimmt sich die Höhe der Versorgungsbezüge nach der Zahl ruhegehaltfähiger Dienstjahre, der Besoldungsstufe, dem Familienstand und der Ortsklasse sowie der Zahl der Kinder, für die ein Zuschlag gezahlt wird. Innerhalb der genannten Rentenversicherungen als auch innerhalb der Beamtenversorgung sind die individuellen Versicherungs- und Versorgungsansprüche außerordentlich verschieden. Deshalb kann ein allgemeingültiges Verhältnis im Sinne Ihrer Fragestellung nicht angegeben werden. Bekanntlich erhält ein Versicherter mit 20 Versicherungsjahren eine niedrigere Rente als ein Versicherter mit 50 Versicherungsjahren, und ein gut verdienender Angestellter eine höhere Rente als eine aushilfsweise beschäftigte Hilfsarbeiterin. Ebenso ist die Pension eines Beamten der unteren Besoldungsstufen auch dann meist niedriger als die eines Angehörigen des höheren Dienstes, wenn dieser eine kürzere ruhegehaltfähige Dienstzeit hat als die Vergleichsperson. Eine Antwort auf Ihre Frage ist deshalb schwer. Ein Durchschnittsversicherter der Arbeiterrentenversicherung erhält nach 40 Versicherungsjahren im Jahre 1971 als Neurentner ein Altersruhegeld von (1,01 X 10 967 DM X 40 X 0,015/12 =) 553,90 DM zuzüglich kostenloser Krankenversicherung der Rentner im Wert von gegenwärtig 49 DM/Monat, ohne Kinderzuschüsse also 602,90 DM/Monat. Der entsprechende Durchschnittsverdienst des Aktiven beträgt 1225 DM im Monat. Das entsprechende Altersruhegeld eines Durchschnittsversicherten der Angestelltenversicherung mit 40 Versicherungsjahren beläuft sich 1971 auf (1,48 X 10 967 DM X 40 X 0,015/12 =) 811,60 DM zuzüglich der schon genannten 49 DM/Monat für die Krankenversicherung der Rentner, ohne Kinderzuschüsse also auf 860,60 DM/Monat. Der entspre- 6502 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 chende Durchschnittsverdienst eines berufstätigen Angestellten beträgt 1796 DM im Monat. Wäre das Grundgehalt eines Beamten mit 40 Dienstjahren jeweils so hoch wie die persönliche Bemessungsgrundlage des genannten Durchschnittsarbeiters bzw. -angestellten, so beliefe sich seine Pension auf 692,30 DM/Monat bzw. 1014,50 DM/ Monat. Diese Pensionen wären einkommensteuerpflichtig. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 24. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1983 Frage A 49) : Welchen Inhalt hat der von der Bundesregierung in Beantwortung einer Mündlichen Frage (Drucksache VI/381, Frage A 124) angekündigte Vorschlag zur Aktualisierung des Übergangsgeldes in der Sozialversicherung, und teilt die Regierung nicht die Auffassung, daß bei Ringer währenden Heil- oder Umschulungsmaßnahmen, z. B. bei Tbc-Kranken, eine jährliche Erhöhung um 4 0/o, insbesondere unter Berücksichtigung der ständig steigenden Lebenshaltungskosten, angebracht ist? Die Bundesregierung ist aufgrund der inzwischen vorliegenden Prüfungergebnisse der Auffassung, daß das von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung an medizinische und berufliche Rehabilitanden gezahlte Übergangsgeld nach Ablauf bestimmter Zeiträume seit Beginn der Rehabilitation angepaßt werden muß. Es ist daher beabsichtigt, diese Leistungen jeweils nach Ablauf eines Jahres seit Beginn der Rehabilitation entsprechend der Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung anzugleichen. Hierdurch soll auch der Rehabilitand, dessen Heilbehandlung oder Umschulung längere Zeit andauert, an der fortlaufenden Entwicklung der Löhne und Gehälter teilnehmen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/ 1983 Fragen A 75 und 76) : Hält die Bundesregierung die Tarifanträge des Güterkraftverkehrs und der Binnenschiffahrt trotz Zustimmung der Verlader nicht für markt- und kostengerecht, da sie diesen Anträgen nur mit der Auflage zustimmen will, die vorgesehenen Erhöhungen von 9 °/o zu begrenzen? Ist das von der Bundesregierung vorgeschlagene Ausmaß der Tarifanhebungen auf konjunkturelle Überlegungen zurückzuführen; wenn ja, wird sich die Bundesregierung bei Bundesbahn und Bundespost und bei allen anderen Gelegenheiten in gleicher Weise konjunkturgerecht verhalten? Es trifft zu, daß das von der Bundesregierung vorgeschlagene Ausmaß der Tariferhöhungen auch von konjunkturellen Überlegungen beeinflußt ist. Selbstverständlich wird sich die Bundesregierung in gleicher Weise bei Bundesbahn und Bundespost und bei allen anderen Gelegenheiten verhalten. Dies ist ihr durch das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz auferlegt worden. Bei dieser Sachlage war die Frage, ob die Tarifanträge des Güterkraftverkehrs und der Binnenschiffahrt markt- und kostengerecht waren, für die Entscheidung der Bundesregierung nur unter Berücksichtigung der konjunkturellen Gesichtspunkte maßgebend. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache VI/ 1983 Fragen A 77 und 78) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das Tarifbildungsverfahren des Güterkraftverkehrs und der Binnenschiffahrt, welches sich nach Auffassung der beteiligten Wirtschaftskreise bewährt hat, geändert werden soll? Wie groß sind die Auswirkungen der Tariferhöhungen auf das allgemeine Preisniveau insgesamt sowie insbesondere auf die Tarife des Güterkraftverkehrs, der Binnenschiffahrt und der Deutschen Bundesbahn? Die Annahme, daß das Tarifbildungsverfahren des Güterkraftverkehrs und der Binnenschiffahrt sich nach Auffassung der beteiligten Wirtschaftskreise bewährt hat, trifft nicht uneingeschränkt zu. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Meinungsäußerung des Deutschen Industrie- und Handelstages vom 9. März 1971 verweisen, die in diesen Tagen in der Fachpresse wiedergegeben worden ist. Im übrigen ist dem Hohen Hause bekannt, daß der Verkehrsausschuß noch in dieser Woche ein Hearing durchführen wird, das auch Fragen der Tarifpolitik zum Gegenstand haben wird. Ich bitte um Verständnis, daß sich die Bundesregierung unter diesen Umständen heute noch nicht festlegen möchte. Nach den Verkehrsmengen ides Jahres 1970 würden sich die Mehreinnahmen der einzelnen Verkehrsträger auf Grund der Tariferhöhungen ab 1. Februar 1971 rechnerisch belaufen auf 800 Millionen DM bei der Bundesbahn 25 Millionen DM bei der Binnenschiffahrt 150 Millionen DM beim Straßengüternahverkehr 230 Millionen DM beim Straßengüterfernverkehr 60 Millionen DM beim Sammelgutverkehr, insgesamt also auf 1265 Millionen DM. Unter dieser Prämisse ergäbe sich durch die Tariferhöhungen bei einem geschätzten Bruttosozialprodukt von 735 Milliarden DM eine Erhöhung des allgemeinen Preisniveaus von 0,17 %. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 6503 geordneten Berberich (CDU CSU) (Drucksache VI/1983 Fragen A 82 und 83) : Sind Nachrichten richtig, daß die verbilligten Reisen der Deutschen Bundesbahn für Rentner den Altersgeldbeziehern der Landwirtschaft abgelehnt werden? Wenn diese Frage bejaht wird, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Benachteiligung der alten Landwirte auszuschließen? Die zur Zeit laufende und bis zum 25. April 1971 befristete Sonderaktion der Deutschen Bundesbahn im Reiseverkehr kann nur von den erwerbsunfähigen Frührentnern aus der Arbeiter-, Angestelltenoder Knappschaftsrentenversicherung in Anspruch genommen werden. Eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten innerhalb der restlichen Laufzeit ist nicht beabsichtigt, wäre auch nicht mehr durchführbar. Die Bundesbahn, die bei der Ausgestaltung der Sonderangebote selbständig handelt, hat jedoch bereits zwei weitere Sonderaktionen angekündigt, eine für die älteren Mitbürger in der Vor- und Nachsaison, die andere für jedermann während der Sommersaison. Die älteren Landwirte werden also mindestens eines dieser beiden neuen Sonderangebote in Anspruch nehmen können. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 25. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1983 Fragen A 90 und 91) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen (Bonn), wonach insbesondere auch die bestehenden sehr unterschiedlichen Bauvorschriften für die Fertigbauindustrie ein sehr wesentliches Hindernis fur eine Kostensenkung beim Fertigbau seien? Welche gesetzgeberischen Maßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich? Sicherlich ist es notwendig, den Fertigteilbau in seinem Streben nach möglichst optimaler Entfaltung zu unterstützen. Hierzu gehören auch Bemühungen um eine weitere Kostensenkung. Die Bauwirtschaft und hier insbesondere die Fertigbau-Industrie erhebt seit längerem Forderungen nach einer Vereinheitlichung und Vereinfachung der Bauvorschriften. Auch der von meinem Hause im Mai 1968 berufene Arbeitskreis „Bauforschung, Rationalisierung, Industriealisierung" hat sich in seinem Bericht in diesem Sinne geäußert. Die Bundesregierung hat zu der bestehenden Situation in ihrem „Städtebaubericht 1970", der dem Deutschen Bundestag unter der Drucksache VI/ 1497 vorliegt, eingehend Stellung genommen (S. 72 f.). Um die Entwicklung auf diesem Gebiet voranzutreiben, hat ein bei dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft gebildeter Arbeitskreis damit begonnen, im Rahmen einer groß angelegten Fragebogenaktion Grundlagenmaterial zu sammeln. Mein Haus hat seinerseits für bestimmte Teilbereiche Untersuchungsaufträge erteilt. Die Bundesregierung hat in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 1971 (Drucksache VI/ 1760) festgestellt, sie werde den Vorschlag des Sachverständigenrates aufgreifen, im Rahmen einer Enquete über die Bauwirtschaft alle Fragen im Zusammenhang mit den Strukturproblemen des Baumarktes untersuchen und darstellen zu lassen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, daß bereits eingeleitete Maßnahmen verzögert oder zurückgestellt werden. Da die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften jedoch zu einem großen Teil dem Landesrecht angehören, hat sich mein Haus vor allem mit den zuständigen Fachministern der Länder in Verbindung gesetzt, um gemeinsam nach Wegen zu weiterer Vereinheitlichung und Vereinfachung zu suchen. Wann und mit welchem Ergebnis die Untersuchungen und Gespräche abgeschlossen sein werden, läßt sich z. Z. noch nicht übersehen. Erst danach kann beurteilt werden, welche Maßnahmen notwendig und rechtlich möglich sind. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 25. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/1983 Frage A 92) : Trifft es zu, daß der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angeblich in einer Auflage von 800 000 Exemplaren herausgegebene „Wohnreport 71" tatsächlich so viele Fehler enthält, wie in der Presse, so in der Bonner Rundschau vom 8. März d. J., berichtet wird? Die Bonner Rundschau hat am 8. März 1971 unter der Überschrift „Wohnreport '71 ist schief gebaut" von falchen Zahlen und ungereimten Beispielen gesprochen. Seitens des Ministeriums ist daraufhin mit Schreiben vom 10. März 1971 Stellung genommen worden, wobei auf fünf beanstandete Punkte eingegangen wurde. Im einzelnen heißt es in dem Antwortschreiben: 1. Fehlbelegung. Als Richteinkommen ist etwa das Bruttoeinkommen gewählt worden, um den Interessierten eine Orientierung zu geben. Die 1750,— DM entsprechen der künftigen Einkommensgrenze einer vierköpfigen Familie. Sie sind aber lediglich ein fiktives Einkommen, das für die Berechnung zum Bezug einer Sozialwohnung ausschlaggebend ist und durch Abzüge vom Bruttoeinkommen ermittelt wird. 2. Drei-Zimmer-Wohnungen sind Dreiraumwohnungen. Hier wollte der Autor lediglich aus stilistischen Gründen einmal ein anderes Wort benutzen. 3. Zu den Mieten geben Sie zumindest zu, daß sie für die Vergangenheit zutreffend berechnet worden sind. Allerdings vermissen Sie Aussagen über die Entwicklung der Mieten im sozialen Wohnungsbau. Sie sind für 1970 nicht so nieder- 6504 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 schmetternd, wie Sie es sehen möchten, denn sie schwanken von 2,30 DM bis 2,90 DM in Baden- Württemberg und 3,50 bis 3,75 DM in Hamburg. 4. Bei der Bensberger Familie Mende haben Sie uns geholfen, einen Setzfehler zu ermitteln, der allerdings aus dem Text — Heiratstermin 1964 - ohnehin ersichtlich war. Die Schlußfolgerung auf Bensberger Musterwohnungen aus dem Jahre 1960 war daher nicht gerechtfertigt, sondern es ist, wenn Sie den Weg gehen wollen, eine „Lauritzen-Wohnung". 5. Sieben Punkte der Makler. Hier handelt es sich um eine Selbstbindung der beiden Maklerverbände (VDM und RDM), mit denen diese Punkte abgestimmt sind. Sollte daher der Kölner Makler den beiden Verbänden angehören, so wäre eine Meldung oder Anfrage bei diesen Verbänden zu empfehlen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Oscar Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung präzise sagen, um wie viele Frühpensionäre es sich hierbei handelt?


Rede von Holger Börner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nein, das kann ich aus dem Handgelenk nicht sagen, weil der Begriff des Frühpensionärs natürlich nicht nur Bundesbedienstete erfaßt. Es geht aber hier gar nicht um die lückenlose Erfassung eines bestimmten Personenkreises, Herr Kollege, sondern es geht um die Eröffnung eines Angebots für Menschen, die sozial minderbemittelt sind und die zu bestimmten Zeiten verbilligte Bahnreisen unternehmen können. Dabei ist es immer der Entscheidung des einzelnen überlassen, ob er das Angebot der Bahn annehmen will oder nicht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Frage 81 des Herrn Abgeordneten Bekker (Nienberge) auf:
    Ist die Bundesregierung bereit, nach den Entscheidungen zur Besoldungsneuregelung und -vereinheitlichung die Verfügung des Bundesministeriums für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen vom 25. September 1970 betr. Zulassung von Beamten des mittleren zur Laufbahn des gehobenen Dienstes: hier „Einmalige Bereinigung des gehobenen Dienstes" im Interesse der Beamten, die viele Jahre im gehobenen Dienst tätig waren, noch einmal und auch in ihrer Auswirkung auf andere Verwaltungen zu überprüfen?
    Herr Staatssekretär!