Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Fragestunde habe ich Ihnen mitzuteilen, daß der Ältestenrat vorschlägt, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 24. April 1967 — Drucksache VI/1879 —, der in der 106. Sitzung des Deutschen Bundestages an den Finanzausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und den Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen wurde, dem Haushaltsausschuß zusätzlich gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, daß das Haus damit einverstanden ist? — Es ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Chef des Bundeskanzleramtes hat am 22. März 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Riedl , Leicht, Dr. Pohle, Höcherl, Dr. Schmidt (Wuppertal), Krammig und der Fraktion der CDU/CSU betr. Steuererhöhungen in dieser Legislaturperiode — Drucksache VI/1930 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1990 verteilt.
Der Staatssekretär des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat am 19. März 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leicht, Dr. Althammer, Frau Tübler, Röhner, Dr. Riedl und der Fraktion der CDU/CSU betr. Veröffentlichung „Bundesrepublik Deutschland", herausgegeben vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Drucksache VI/1940 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/2000 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat am 23. März 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hubrig, Lenzer, Dr. Probst, Spilker und Genossen betr. Beratungsgremien heim Minister für Bildung und Wissenschaft — Drucksache VI/1938 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI 2005 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat am 24. März 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Freiherr von Fircks, Dr. Czaja, Frau Jacobi , Storm, Hein (Salzgitter-Lebenstedt), Rock, Dr. Becher (Pullach), Dr. Gruhl und der Fraktion der CDU/CSU betr. die wirtschaftliche, soziale, berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der Aussiedler — Drucksache VI/1763 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/2013 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
EWG-Vorlagen
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1388/70 über die Grundregeln für die Klassifizierung der Rebsorten
— Drucksache VI/1994 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte uns Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksache VI/1995 —überwiesen an den Wirtschaftsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Ausfuhr von Milcherzeugnissen, die besonderen Ausfuhrbedingungen unterworfen sind
— Drucksache VI/ 1996
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 auf:
Fragestunde
— Drucksache VI/1983 —
Zunächst kommen wir zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts. Ich rufe die Frage 108 des Abgeordneten Engelsberger auf:
Ist die Äußerung des Bundeskanzlers, es sei „nicht mehr sinnvoll, wenn sich Politiker während der gegenwärtigen Berlin-Verhandlungen mit Reisen nach Berlin" überböten, so zu verstehen, daß die Bundesregierung den Abbau der Berlinpräsenz von Bundespolitikern im Zuge der derzeit laufenden Berlin-Verhandlungen wünscht, und ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß durch solche Äußerungen die Behauptung der „DDR", die Anwesenheit von Bundespolitikern in West-Berlin sei widerrechtlich, untermauert und dadurch die Position Berlins geschwächt wird?
Zur Beantwortung dieser Frage steht der Bundesminister Professor Dr. Ehmke zur Verfügung. Bitte, Herr Bundesminister!
Die Antwort auf Ihre Frage, Herr Abgeordneter, lautet in allen Teilen nein. Sie beziehen sich offenbar auf ein Interview, das der Bundeskanzler am 5. März 1971 dein Sender Freies Berlin gegeben hat. Der Text des Interviews wurde im Bulletin der Bundesregierung vom 6. März abgedruckt. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich die betreffende Stelle zitieren. Frage des SFB:Sollten Parteien oder Parteiorgane, wenn sie in Berlin zusammenkommen, sich dort künftig nur noch auf Einladung von Berliner Instanzen treffen? Das klang in einer Rede an, die der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Herbert Wehner, gehalten hat.Antwort des Bundeskanzlers:Nein, das wäre eine mißverständliche Auslegung dessen, was er gesagt hat. Er ist davon
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6486 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971
Bundesminister Dr. Ehmkeausgegangen, daß es allgemein nicht sehr sinnvoll wäre, während der Verhandlungen über Berlin einander mit Reisen dorthin überbieten zu wollen. Dieses Gefühl habe ich auch gehabt, denn ich muß ehrlich sagen, manche Herren haben sich dort jetzt im Laufe weniger Wochen häufiger aufgehalten als früher im Laufe von Jahren.Wehner hat gesagt, er sei bereit, jeden Tag zweimal dorthin zu gehen, wenn es von der Sache her erforderlich sei, aber er halte nichts davon, sich jetzt darin überbieten zu wollen. Aber, so hat Wehner weiter gesagt, wenn unsere Freunde in Berlin uns noch vor den Berliner Wahlen als Bundestagsfraktion dort sehen möchten und uns einladen, dann kämen wir auch jetzt. Das heißt, daß man das nicht als eine generelle Leitlinie für die Zukunft sehen muß, sondern als eine auf die konkrete Situation bezogene Einstellung.Sie haben also, Herr Abgeordneter, nicht nur einen Halbsatz aus dem Zusammenhang gerissen, sondern diesen Halbsatz auch noch unrichtig zitiert. Der Bundeskanzler hat gesagt, es sei „nicht sehr sinnvoll". Daraus wird in Ihrer Frage: Es sei „nicht mehr sinnvoll". Unter diesen Umständen wundert es mich nicht, daß Sie den Sinn der Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers mißverstanden haben.
Eine Zusatzfrage!
Herr Bundesminister, ich nehme an, daß es sich in diesem Fall um einen Druckfehler in der Presseveröffentlichung gehandelt hat. Aber ich habe eine weitere Frage: Ist die Äußerung des Herrn Bundesaußenministers: „Den Hauptstadtcharakter, der zu der starken Präsenz des Bundes in West-Berlin geführt hat, gibt es nicht mehr" schon ein Zugeständnis zu einer verminderten Berlin-Präsenz? Und ist die Bundesregierung der Meinung, daß der einmütige Beschluß des Deutschen Bundestages vom 6. Februar 1957: „Berlin ist die deutsche Hauptstadt" heute keine Gültigkeit mehr hat?
Herr Abgeordneter, da mir der Text der Äußerung des Herrn Außenministers nicht vorliegt, wäre ich dankbar, wenn Sie diese Frage an den Herrn Bundesaußenminister richteten.
Herr Kollege Engelsberger, diese Frage stand nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer schriftlichen Frage. Sicher sind Sie sich dessen bewußt.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Ich rufe die Frage 109 des Abgeordneten Storm auf:
Teilt die Bundesregierung meine Auflassung, daß Veranstaltungen des Bundespresse- und Informationsamtes — wie z. B. Informationstagungen für Journalisten in Bonn — nicht den Eindruck erwecken sollten, als oh diese eine gezielte Wahlkampfwerbung für die eine oder andere Partei seien?
Zur Beantwortung steht Herr Staatssekretär Ahlers zur Verfügung. Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich darf die Frage des Herrn Abgeordneten Storm wie folgt beantworten.
Selbstverständlich teilen wir Ihre Auffassung, Herr Abgeordneter. Das Bundespresseamt hält sich in seiner Praxis auch daran. Ich nehme an, Sie heben auf die Tatsache ab, daß wir Anfang März u. a. auch eine Tagung für Journalisten aus den Bundesländern veranstaltet haben, in denen in diesem Jahr Landtagswahlen stattgefunden haben bzw. stattfinden werden. Dies war nur eine Veranstaltung unter mehreren. Sie rechtfertigt sich auch aus dem gesteigerten Interesse der Presse an der Bundespolitik, wenn Wahlkämpfe stattfinden.
Ich bin sicher, Herr Abgeordneter, daß Sie mit mir darin übereinstimmen, daß durch solche Tagungen unabhängige Journalisten und verantwortliche Redakteure — um die hat es sich gehandelt — nicht im Sinne der Regierungsparteien propagandistisch beeinflußt werden können.
Bitte, Herr Kollege, zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie zusagen, daß in Zukunft ein Tagungsprogramm etwas vielfältiger gestaltet wird, damit dieser dringende Verdacht nicht aufkommen kann?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, gern. Nur muß man unterscheiden. Bei den Tagungen, die wir in großem Umfang für Kommunalpolitiker und andere Gruppen aus den Wahlkreisen machen, die zu uns kommen, wird selbstverständlich, wie Sie sicher wissen, ein sehr vielgestaltiges Programm abgewickelt. Was Journalisten angeht, Herr Abgeordneter, ist die Sache allerdings insofern etwas anders, als es sich hier in den meisten Fällen darum handelt, sie mit Bundesministern zusammenzubringen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 110 des Herrn Abgeordneten Storm auf:
In welchem Umfang hat das Bundespresse- und Informationsamt in jüngster Zeit Informationsmaterial der Bundesregierung, das aus öffentlichen Haushaltsmitteln bezahlt wurde, Gliederungen der Koalitionsparteien zur Verteilung als Werbematerial in ihren Landtagswahlkämpfen zur Verfügung gestellt?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, das Bundespresseamt benutzt als Multiplikatoren zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Arbeit der Bundesregierung selbstverständlich die Parteien, vor allen Dingen, weil diese die eigentlichen Träger der politischen Arbeit der Bundesrepu-
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 6487
Staatssekretär Ahlersblik sind. Das ist immer so gewesen, und das kann gar nicht anders sein. Es liegt nun in der Natur der Sache, daß die jeweiligen Regierungsparteien von unserem Material mehr Gebrauch machen als die Opposition. Aber da wir uns auch in dieser Hinsicht um möglichst sachliche Information bemühen, kann in diesem Zusammenhang nicht einfach von koalitionspolitischem Werbematerial gesprochen werden. Ich will Ihnen ein Beispiel geben, Herr Abgeordneter. Unsere Wohngeldfibel wurde im Wahlkampf in Rheinland-Pfalz von der CDU mit gleichem Text herausgegeben, versehen mit einem neuen Umschlag und einem Vorwort des Herrn Ministerpräsidenten Kohl.
Dies ist, so scheint mir, eine Bestätigung meiner Feststellung und eine Auszeichnung für unsere Arbeit.Um auf Ihre berechtigte Frage nach dem Umfang zu kommen: Ab 1. Januar 1971 sind Gliederungen der Koalitionsparteien in den Ländern Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein auf Anforderung — das möchte ich betonen — rund 3 Millionen Exemplare von 12 Publikationen des Bundespresseamts zur Verfügung gestellt worden. Es handelte sich um Material, das die Leistungen, Maßnahmen und Vorhaben der Bundesregierung darstellt, sich aber nicht mit speziellen Problemen der dortigen Wahlkämpfe befaßt. Insgesamt sind in dieser Zeit rund 5,3 Millionen Exemplare dieses Materials verteilt worden.Zur Gesamtproblematik, die sich in Ihrer Frage niederschlägt, möchte ich die Rechtsauffassung der Regierung Ludwig Erhard zitieren, in der es heißt:Wenn Regierungspublikationen für die Regiegierung und ihre Politik werben und dies auch den Regierungsparteien zugute kommt, so liegt diese Wirkung in dem verfassungsrechtlich legitimen Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung und kann nicht als unzulässige Unterstützung der Regierungsparteien beanstandet werden.So die Einlassung in dem Verfahren gegen die SPD-Fraktion damals.
Herr Kollege, Sie haben keine weiteren Fragen.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes abgeschlossen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sind Fragen von Herrn Abgeordneten Varelmann — 47 und 48 — und von Herrn Abgeordneten Pieroth — 49 — eingereicht. Beide Herren Fragesteller haben um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Dohnanyi zur Verfügung.
Die erste Frage ist die Frage 94 des Herrn Abgeordneten Rollmann:
ist der Bundesregierung bekannt, daß der von ihr in die deutsch-schwedische Regierungskommission zur Reform von Bildung und Forschung berufene Göttinger Student Dieter Mützelburg 1968 auf der Liste der linksradikalen „Demokratischen Universität", 1970 auf der Liste „Sozialistischer Deutscher Studentenbund und Basisgruppen" und 1971 auf der „Roten Liste —Block Sozialistischer Studenten" für den Studentenrat der Göttinger Universität kandidierte und gewählt wurde?
Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, bei der Berufung von Herrn Mützelburg in die deutsch-schwedische Kommission zur Untersuchung von Fragen der Mitwirkung in Schule, Hochschule und Forschung war der Bundesregierung bekannt, daß Herr Mützelburg für einen Sitz im Studentenrat der Universität Göttingen kandidierte und sich auf den genannten Blocklisten aufstellen ließ. Er war bereits einmal ASTA-Vorsitzender in Göttingen, wie vielleich bekannt ist. Seit der letzten Wahl Anfang dieses Jahres ist er zweiter Sprecher des Studentenparlaments. Im übrigen gehört er dem Fachschaftsrat für Sozialwissenschaften an.
Eine Zusatzfrage.
Ist die Bundesregierung der Meinung, Herr Staatssekretär, daß es sich bei den Listen, auf denen Herr Mützelburg kandidiert hat, um demokratische Listen handelt, um Listen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen?
Herr Kollege Rollmann, Listen können nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Auf dem Boden des Grundgesetzes können nur Personen stehen, die auf diesen Listen kandidieren, und die Bundesregierung ist in der Tat der Auffassung, daß Herr Mützelburg eindeutig auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
Eine weitere Zusatzfrage.
Sind Sie nicht der Meinung, Herr Staatssekretär, daß Listen ähnlich wie Parteien und Vereinigungen anzusehen sind und daß man sehr wohl beurteilen kann, ob auch solche Listen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen oder nicht?
Ich habe wirklich Schwierigkeiten, Herr Kollege Rollmann, festzustellen, wo eine Liste auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Aber ich kann nur wiederholen, daß Herr Mützelburg nach unserer Auffassung auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
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6488 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die nächste Frage, die Frage 95 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmid-Burgk, auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die „Rote Liste —Block Sozialistischer Studenten", auf der der von ihr in die deutschschwedische Regierungskommission zur Reform von Bildung und Forschung berufene Student Mützelburg kandidierte, in ihrem Wahlkampf nach der Wahlsondernummer der „Göttinger Nachrichten" vom 18. Januar 1971 u. a. ausgesagt hat: „ . . daß in der augenblicklichen historischen Phase der Klassenherrschaft der Bourgeoisie, der Phase des Imperialismus, jede Forderung nach umfassenden demokratischen Reformen nur noch gegen die bürgerliche Demokratie und perspektivisch im Kampf der Arbeiterklasse für den Sozialismus verwirklicht werden kann"?
Herr Staatssekretär!
Zum Zeitpunkt der Berufung von Herrn Mützelburg lagen der Bundesregierung nicht alle Äußerungen der Liste in den vom Göttinger ASTA herausgegebenen „Göttinger Nachrichten" vor. Aber, Herr Kollege Schmid-Burgk, Sie werden mir zustimmen, daß Vokabular und Syntax durchaus den Stereotypen entsprechen, die diese Studentengruppierungen heute eben verwenden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kennen Sie die anderen Formulierungen dieser Plattform, in der ein ähnliches Vokabular gebraucht wird, und würden Sie das — ich muß die Frage meines Kollegen Rollmann wiederholen — als eine Aussage auf demokratischer Grundlage ansehen?
Herr Kollege Schmid-Burgk, ich habe soeben klarzumachen versucht, daß diese Studentengruppierungen einen bestimmten Sprachgebrauch haben, den ich als stereotypen Sprachgebrauch bezeichnet habe. In diesem Rahmen bewegt sich auch die Veröffentlichung über diese Liste.
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege? — Nein. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.
Herr Staatssekretär, ist es nach Ihrer Auffassung Aufgabe der Bundesregierung, Sprachregelungen für bestimmte Personen oder Gruppen herauszugeben?
Herr Kollege Hansen, das sicherlich nicht. Aber ich bin wohl der Auffassung, daß die Bundesregierung, wenn sie sich von bestimmten Personen beraten läßt, dafür Sorge tragen sollte, daß diese Personen sich, wie das wohl Herr Kollege Rollmann und Herr Kollege Schmid-Burgk meinten, auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen. Es scheint mir durchaus legitim zu sein, den Versuch zu machen, den Sprachgebrauch in dieser Richtung zu interpretieren. Die Bundesregierung steht aber auf dem Standpunkt, daß hier Stereotypen verwendet werden, die man nicht in dieser Weise mit Akribie einer Einzelinterpretation unterwerfen kann.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rollmann.
Sind Sie nicht der Meinung, Herr Staatssekretär, daß das, was in der Wahlsondernummer der „Göttinger Nachrichten" vom 18. Januar 1971 ausgeführt ist, die Sprache des Marxismus-Leninismus ist?
Herr Kollege Rollmann, ich möchte nicht und ich kann auch nicht mit Ihnen in eine Debatte darüber eintreten, ob die Sprache des Marxismus notwendigerweise immer eine Sprache ist, die als solche nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
— Für die Feststellung, Herr Kollege Rollmann, ob die Sprache des Marxismus-Leninismus an bestimmten Punkten verwendet wird, müßte man jetzt in eine Textexegese eintreten. Ich wäre gern bereit, das zu tun, kann es aber nicht im Rahmen dieser Fragestunde tun.
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abogeordneter Walkhoff.
Herr Staatssekretär, haben auch Sie den Eindruck, daß die Spannweite der schon vom Kollegen Erhard so hochgepriesenen pluralistischen Gesellschaft nach der Auffassung des Kollegen Schmid-Burgk nur vom rechten Flügel der CDU/CSU bis zum linken Flügel der CDU/CSU reicht?
Herr Abgeordneter Walkhoff, diese Zusatzfrage steht nicht in dem erforderlichen Zusammenhang mit der Frage, die der Herr Kollege Schmid-Burgk eingereicht hat.Ich rufe die Frage 96 des Herrn Abgeordneten Rollmann auf:Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Liste „Sozialistischer Deutscher Studentenbund und Basisgruppen", auf der der von ihr in die deutsch-schwedische Regierungskommission zur Reform von Bildung und Forschung berufene Student Mützelburg kandidierte, in ihrem Wahlkampf nach der Wahlsondernummer der „Göttinger Nachrichten" vom 16. Januar 1971 u. a. folgendes ausgesagt hat: „AStA und Studentenrat müssen in den Dienst einer Politik gestellt werden, mit der die Studentenbewegung ihren engen Interessenrahmen aufbricht und als organisierte Intelligenz Bündnispartner in einer umfassenden antikapitalistischen Bewegung werden kann"?Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wis-
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Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Dohnanyisenschaft: Diese Äußerungen liegen der Bundesregierung ebenfalls vor, Herr Kollege Rollmann. Auch diese Äußerungen — ich kann das nur wiederholen — entsprechen den bekannten Stereotypen.
Mehr wollen Sie darauf nicht sagen, Herr Staatssekretär?
Würden Sie mich Weiteres dazu fragen, Herr Kollege Rollmann, dann will ich Weiteres dazu sagen.
Herr Kollege Rollmann, der Herr Staatssekretär weist Sie noch einmal auf das geschäftsordnungsmäßig verbriefte Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen, hin.
Sehr liebenswürdig, Herr Präsident. Aber es ist wirklich überflüssig, die Bundesregierung und diesen Staatssekretär nach diesen Dingen noch zu fragen.
Auch diese Bemerkung überschreitet den geschäftsordnungsmäßigen Rahmen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Damm.
Herr Staatssekretär, glaubt die Bundesregierung wirklich, daß jemand, der in einer Wahlsondernummer sich zu Sätzen bekennt wie dein, daß in der augenblicklichen historischen Phase des Klassenkampfes gegen die Bourgeosie, der Phase des Imperialismus, jede Forderung nach umfassenden demokratischen Reformen nur noch gegen die bürgerliche Demokratie und perspektivisch im Kampf der Arbeiterklasse für den Sozialismus verwirklicht werden kann, daß jemand, der sich zu solchen programmatischen Äußerungen bekennt, diese Regierung, die sich eine Regierung der sozial-liberalen Koalition nennt, in einer deutsch-schwedischen Kommission zur Demokratisierung des Bildungswesens wirklich richtig und im Sinne des Grundgesetzes vertritt?
Herr Kollege, wir alle haben sicherlich Schwierigkeiten
mit diesen extremen verbalen Äußerungen der Studenten, aber Sie müssen auf der anderen Seite sehen, daß sich ein großer Teil der Studenten heute leider unter Zuhilfenahme dieses Sprachgebrauchs mit politischen Fragen auseinandersetzt. Wenn Sie diesen — ich nenne es bewußt noch einmal so — stereotypen Sprachgebrauch zum Maßstab dessen machen könnten oder machen wollten, was ein Student heute z. B. in der Frage der Mitwirkung an den
Hochschulen auf der Grundlage des Grundgesetzes sagen kann oder nicht sagen kann, würden Sie, das ist gar kein Zweifel, einen sehr großen Teil der Studentenschaft von den Mitwirkungsmöglichkeiten ausschließen. Das ist doch die Problematik. Es geht mit anderen Worten darum, zwischen dem Verhalten der Studenten und ihrem weitgehend stereotypen Sprachgebrauch zu unterscheiden. Ich glaube, Herr Kollege, wir kommen weiter, wenn wir uns von diesen sprachlichen Äußerlichkeiten — so möchte ich in diesem Falle einmal sagen — wirklich loslösen.
Eine Zusatzfrage, Frau Jacobi.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß Äußerungen, auch wenn sie in dem Sprachgebrauch der Studenten abgegeben werden, doch ein Bekenntnis für oder gegen unser Grundgesetz sein können?
— Ich habe Sie nicht gefragt, Herr Apel.
Das ist richtig, Frau Jacobi, ich würde Ihnen da zustimmen. Aber ich meine, daß es z. B. bei dem hier zitierten Text notwendig ist, ihn im Sinne des Sprachgebrauchs der Studenten zu interpretieren. Da ist dann durchaus Raum für eine Bewegung innerhalb des Grundgesetzes, so wie dieser Sprachgebrauch heute — ich will das ruhig einmal so nennen — von einem gewissen Verbalradikalismus verwendet wird. Das muß man erkennen. Wenn man das nicht will, Frau Kollegin, kann man heute z. B. zwischen der Bundesregierung und einem großen Teil der Studenten faktisch kein produktives Gespräch mehr führen. Das ist eines der Probleme. Ich würde mich an Ihrer Stelle also damit beruhigen, daß an den Taten gemessen werden muß und nicht allein an dem, was gesagt wird.
Ich rufe die Frage 97 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmid-Burgk auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Herr Mützelburg ein geeignetes Mitglied für die deutsch-schwedische Regierungskommission für die Demokratisierung von Bildung und Forschung ist?
Herr Kollege Schmid-Burgk, die Beratungen der Kommission beginnen erst. Es ist deshalb schwierig, heute schon zu sagen, inwieweit Herr Mützelburg ein geeignetes Mitglied der deutsch-schwedischen Kommission sein wird. Aber nach allem, was wir heute wissen, möchte ich sagen: ja. Herr Mützelburg ist bereits seit einigen Jahren
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6490 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Dohnanyiin Mitbestimmungsgremien der Studentenschaft tätig und war 1966/67 Erster AStA-Vorsitzender in Göttingen. Seit kurzem ist er Geschäftsführer der Planungskommission für Fragen der Lehrerbildung des Gründungssenats der Universität Bremen. Beruflich hat er im soziologischen Seminar von Professor Barth über Probleme der Bildungsmobilität gearbeitet.
Er beabsichtigt, über diese Fragen eine Magisterarbeit anzufertigen. Durch mehrere Aufenthalte in Schweden ist er mit den Fragen der Bildungs- und Forschungseinrichtungen in diesem Lande vertraut. Er versteht Schwedisch. Alle diese Gründe waren unter anderem auch ein Gesichtspunkt bei der Berufung.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rollmann.
Sind Sie nicht der Meinung, Herr Staatssekretär, daß der bereits mehrfach apostrophierte Sprachgebrauch von Herrn Mützelburg Ausdruck seiner Gesinnung ist?
— Herr Kollege Wohlrabe, die Geschäftsordnung gibt mir nicht die Möglichkeit zu antworten. Aber eine Zusatzfrage könnte das tun.
Herr Kollege Rollmann, diese Diskrepanz zwischen Verhalten und dem Verbalismus müssen wir erkennen und zu überbrücken versuchen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Damm.
Herr Staatssekretär, könnte sich die Bundesregierung nicht vorstellen, daß sich hinter diesem, wie Sie sagen, Verbalismus, diesen Stereotypen, in der Tat kommunistische Zielsetzungen verbergen, um so mehr, als in diesen „Göttinger Nachrichten" sehr deutlich die Rede davon ist, daß zu den Kandidaten, die mit diesen Zitaten angepriesen werden, Mitglieder des kommunistischen Studentenbundes gehören?
Herr Mützelburg ist dort ganz sicherlich nicht Mitglied, wie Ihnen bekannt ist. Es handelt sich um eine Wahllistenverbindung, wie wir wissen. Im übrigen muß man auch sehen, daß der Sprachgebrauch den Block umschließt und daß nicht alle dort benutzten Worte jedem einzelnen zuzuordnen sind.
Ich rufe die Frage 98 des Herrn Abgeordneten Damm auf:
Wird die Bundesregierung die Berufung von Herrn Mützelburg in die deutschschwedische Regierungskommission aufrechterhalten?
Herr Kollege, die Antwort lautet: Ja.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Damm.
Herr Staatssekretär, Sie wollen also Herrn Mützelburg in dieser Kommission lassen, obwohl er sich nicht nur dem Verdacht ausgesetzt hat, „stereotypen" Redewendungen nachzugehen, sondern mit Kommunisten eine Aktionsgemeinschaft hat, wie sich aus den jüngsten Wahlanzeigen eindeutig ergibt, die hier zum Teil eben zitiert worden sind.
Herr Kollege Damm, dies ist keine Aktionsgemeinschaft. Sie sprechen davon, daß Herr Mützelburg Wortstereotypen verwendet; es ist sicherlich so, daß viele im politischen Raum Wortstereotypen verwenden, die uns an bestimmten Punkten nicht gefallen. Das gilt übrigens für Rechts und Links. Insofern können wir nicht davon ausgehen, daß Herr Mützelburg nicht geeignet wäre, diese Funktion auf Grund seiner Qualifikation auszuüben.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie von „Stereotypen" gesprochen haben — ich habe das lediglich Ihnen zuliebe übernommen und identifiziere mich nicht damit, wie Sie vielleicht gemerkt haben —, lassen Sie mich fragen, ob es Ihnen bei der Benennung des Herrn Mützelburg nicht zu denken gegeben hat, daß er zusammen mit kommunistischen und anderen sozialistischen Vereinigungen — in dem Block eben, wie Sie sagen — unter anderem zum „demokratischen Massenkampf" gegen die, wie es dort heißt, „bürgerliche Demokratie" aufruft, unter der sie zweifellos diese hier repräsentierte Demokratie verstehen.
Herr Kollege, das kann man nicht ohne weiteres so interpretieren, wie ich vorhin darzustellen versucht habe. „Demokratischer Massenkampf" als solcher ist kein verwerflicher Ausdruck. Die anderen Begriffe werden im Sinne dieser Stereotypen verwendet. Ich vertrete noch einmal die Auffassung, daß man ein Mitglied dieser Kommission an
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 6491
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Dohnanyiden Taten und am Verhalten und nicht am Gebrauch einer bestimmten Liste von Worten messen kann.
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wohlrabe.
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, bekanntzugeben, ob die Bundesregierung die Möglichkeit hat, Personen in derartige Kommissionen zu berufen, die wirklich zweifelsfrei auf dem Boden des Grundgesetzes stehen?
Herr Wohlrabe, wenn wir hieran Zweifel gehabt hätten, hätten wir Herrn Mützelburg nicht berufen. Denn die Kandidaten — das habe ich ja unterstrichen — waren uns, im Gegensatz zu dem anderen bekannten Fall, vorher bekannt. Wir wußten also, daß Herr Mützelburg auf der Liste kandidiert und wir haben das überprüft.
Ich rufe die Frage 99 des Abgeordneten Damm auf:
Ist die Bundesregierung bereit, nach den Fällen Dreckmann und Mützelburg zu überprüfen, wie viele Kommunisten und Linkssozialisten sich sonst noch in der deutschschwedischen Regierungskommission befinden?
Herr Kollege Damm, an sich würde ich Sie gerne bitten — aber das kann ich hier nicht tun —, zu definieren, was Sie unter Linkssozialisten verstehen. Die Mitgliederliste liegt im übrigen vor. Bis auf die Fehlentscheidung Dreckmann, die die Bundesregierung nicht bestreitet, wie Sie wissen, besteht kein Anlaß zur Besorgnis.
Der Klarheit wegen möchte ich auch hinzufügen, daß die wichtigen Möglichkeiten des Bundesverfassungsschutzes, wie ich auch beim letztenmal betont habe, wohl nicht eingesetzt werden müssen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Damm.
Um Ihnen trotzdem Genüge zu tun, Herr Staatssekretär, lassen Sie mich so fragen: Könnten Sie sich vorstellen, daß Linkssozialisten solche Leute sind, wie sie jüngst in den Beschlüssen des Bundesvorstands der Sozialdemokratischen Partei als solche Mitglieder bezeichnet worden sind, die darauf aus seien, aus der SPD eine Kaderpartei zu machen und innerhalb der SPD eine eigene Partei zu bilden, und die sich deswegen damit selbst ausschlössen?
Herr Kollege Damm, es ist kaum Sache der Bundesregierung, auf diese Frage an dieser Stelle eine Antwort zu geben. Aber Sie haben jetzt den Begriff Linkssozialist definiert. Ich bin dankbar dafür, daß ich wenigstens weiß, was Sie gemeint haben.
Eine weitere Zusatzfrage.
Darf ich Sie folgendes fragen: Wollen Sie solche Leute nicht aus der deutschschwedischen Regierungskommission nehmen, wenn Sie feststellen müssen, daß sie solche Linkssozialisten sind? Genügt es Ihnen, die Qualifikation lediglich daran zu messen — wie Sie in Ihren amtlichen Mitteilungen gesagt haben —, daß „fachliches Können, Vertrautheit mit Fragen der Mitwirkung und zeitliche Verfügbarkeit", nicht aber die demokratische Legitimation ausschlaggebend sein sollen?
Herr Kollege Damm, die demokratische Grundgesinnung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Deswegen haben wir den Fall Dreckmann als einen Fehler anerkannt und korrigiert. Aber wir können nicht dazu übergehen, den politischen Auffassungen eines bestimmten Mitgliedes dieser Kommission im einzelnen nachzuschnüffeln. Ich glaube, Sie werden mir zugeben, daß das nicht geschehen kann.
Wenn Sie die Liste der übrigen Mitglieder ansehen, würden Sie mir zugeben, daß es wohl wenig Sinn hat, darin herumzustöbern.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Horn.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Auffassung, daß es ausgerechnet jenen Leuten nicht gut ansteht, eine Art Gesinnungsüberprüfung vornehmen zu lassen, die einmal mit den Stimmen der NPD einen Bundespräsidenten wählen wollten?
Herr Kollege Horn, ich lasse die Zusatzfrage nicht zu. Sie steht nicht im Zusammenhang mit der gestellten Frage.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rollmann.
Herr Staatssekretär, um Ihnen bei der Erkenntnis behilflich zu sein, was ein Linkssozialist ist ,darf ich Sie Fragen: — —
Herr Kollege Rollmann, habe ich Sie richtig verstanden? Wiederholen Sie bitte Ihre Frage; denn ich muß genau prüfen, ob Ihre Zusatzfrage noch im Zusammenhang mit der gestellten Frage steht.
Dann frage ich ganz einfach: Ist Ihnen nicht klar, daß sich der Linkssozia-
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6492 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971
Rollmannlismus von Herrn Mützelburg u. a. darin ausdrückt, daß er seiner Tätigkeit in den studentischen Selbstverwaltungsorganen der Universität Göttingen in einer Aktionseinheit mit den Spartakisten nachgeht?
Herr Kollege Rollmann, an den Universitäten bilden sich Gruppierungen. Die Gruppierungen, die sich dort bilden, finden gelegentlich auch in solchen Wahllisten ihren Ausdruck. Das als solches, Herr Kollege Rollmann, bedeutet nicht einen Vorgang, wie Sie ihn soeben beschrieben haben.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.
Ich rufe die Frage 100 des Abgeordneten Hansen auf:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund der anläßlich meiner mündlichen Frage vom 11. Dezember 1970 eingeleiteten Prüfung des verfassungsfeindlichen Inhalts griechischer Schulbücher, die in der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden, ergriffen?
Herr Kollege Hansen, wie in der schriftlichen Antwort vom 16. Dezember 1970 auf Ihre mündliche Frage vom 11. Dezember 1970 mitgeteilt, beschäftigte sich seinerzeit bereits eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz mit der Frage der Lehrbücher für Ausländerkinder.
Der Bundesminister des Innern, der auf meine Bitte die von Ihnen vorgelegten Auszüge aus griechischen Schulbüchern, die in der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden, verfassungsrechtlich geprüft hat, teilte mir mit Schreiben vom 26. Februar 1971 mit, daß sich auf der Grundlage dieses Materials ein eventuelles staatliches Vorgehen nicht rechtfertigen ließe.
Die Prüfung durch die Kultusministerkonferenz ist aber noch nicht abgeschlossen. Nach Eingang ihres Ergebnisses werde ich Sie unterrichten.
Eine Zusatzfrage des Fragestellers.
Herr Staatssekretär, abgesehen von dem laufenden Prüfungsverfahren möchte ich Sie fragen: Ist die Bundesregierung bereit, auf die Länder dahin einzuwirken, daß auch ausländische Schulbücher dem gleichen Genehmigungsverfahren durch die Länder unterworfen werden, wie es bei deutschen Schulbüchern angewandt wird?
Herr Kollege Hansen, ich will versuchen, im Kontakt mit der Kultusministerkonferenz festzustellen, welche Möglichkeiten hier gegeben sind. Ob das Verfahren in vollem Umfang gleichgesetzt werden kann, vermag ich im Augenblick nicht zu sagen. Ich werde die Frage prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 101 des Abgeordneten Dr. Jahn auf:
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob und in welchem Umfang die Beschulung der Aussiedler aus den deutschen Ostprovinzen in allen Schulzweigen einschließlich der Erwachsenenausbildung gesichert ist?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Ich möchte gern die beiden Fragen zusammen beantworten.
Ich kann davon ausgehen, daß der Fragesteller einverstanden ist, und rufe ferner die Frage 102 des Abgeordneten Dr. Jahn auf:
Ist gesichert, daß die Aussiedler in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland bei vorhandenen sprachlichen Schwierigkeiten den Volksschulabschluß nachholen bzw. erreichen, ein Ergänzungsstudium zur Vollendung ihres polytechnischen Studienganges zur Erreichung weiterer Ausbildungsstufen aufnehmen können oder den erreichten Bildungsstand anerkannt bekommen?
Nach Auskunft des Sekretariats der Kultusministerkonferenz haben die Kultusminister der Länder auf ihrer 140. Plenarsitzung am 11. und 12. Dezember 1970 beschlossen, eine Ad-hoc-
Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit den Fragen der Eingliederung der Aussiedler beschäftigen soll. Nach Abschluß der Vorarbeiten wird diese Arbeitsgruppe am 13. April 1971 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten. Sie hat den Auftrag, eine in der Tendenz großzügige Regelung zu erarbeiten, nach der möglichst alle von den Aussiedlern bis zum Zeitpunkt ihrer Eingliederung erworbenen Bildungs-, Laufbahn- und Berufstätigkeitsnachweise anerkannt werden können. Die Aufnahme schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher in den öffentlichen Schulen ist sichergestellt. Die Zahl der den Aussiedlern zur Verfügung stehenden Einrichtungen der Erwachsenenbildung kann im ganzen als ausreichend angesehen werden.
Weiterbildungsorganisationen bieten Veranstaltungen zur beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung der Aussiedler an. Lehrgänge in Heimvolkshochschulen und Volkshochschulkurse dienen der Vermittlung von Kenntnissen über die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik und der Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse. Die Bundesregierung wird die Entwicklung sehr sorgfältig beobachten und sich an die Weiterbildungsorganisationen wenden, soweit dies erforderlich erscheint. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache VI/1763 und auf die Äußerungen im Bulletin vom 20. März 1971.
Eine Zusatzfrage.
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 6493
Herr Staatssekretär, werden Möglichkeiten geschaffen, auch die älteren Jahrgänge der jungen Generation, also die dem Schulalter Entwachsenen, durch Sonderlehrgänge schnell in die deutsche Sprache einzuführen?
Herr Kollege Jahn, ich hatte darauf hingewiesen, daß Lehrgänge von Weiterbildungsorganisationen zur Verfügung stehen und daß die Bundesregierung die Entwicklung in den Weiterbildungsbereichen sorgfältig verfolgen wird.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 103 des Herrn Abgeordneten Wohlrabe auf:
Treffen Meldungen zu, nach denen die Studentische Zentralstelle für den Bundesjugendplan e. V. beim Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft Bemühungen um eine Förderung aus Mitteln des Einzelplanes 31 geltend gemacht hat?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Die Studentische Zentralstelle für den Bundesjugendplan e. V. hat sich nicht um Förderung aus Mitteln des Einzelplans 31 bemüht. Es ist lediglich von verschiedenen studentischen Verbänden beabsichtigt, auf freiwilliger Basis mit Hilfe der Zentralstelle Maßnahmen und Projekte sowie Anträge auf deren Förderung an den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft zu koordinieren.
Eine Zusatzfrage.
Ich wüßte gern, ob in dem von Ihnen geschilderten Verfahren, das ja, wenn ich recht unterrichtet worden bin, in Form eines Briefes an das Ministerium herangetragen worden ist, auch ein Antrag für den Verband Deutscher Studentenschaften gestellt worden ist und, wenn ja, in welcher Höhe.
Sie wissen, Herr Kollege Wohlrabe, daß der Verband Deutscher Studentenschaften verschiedentlich versucht hat, seine Finanzierung wiederaufzunehmen. Es liegt ein - Kabinettsbeschluß aus dem Jahre 1969 vor. Dieser Kabinettsbeschluß ist nicht revidiert.
Haben Sie eine Zusatzfrage?
Meine Frage ist nicht beantwortet worden. Ich habe gefragt, ob der VDS einen Antrag gestellt hat. Sie haben gesagt, daß Sie nicht bereit sind, die Mittel zu bewilligen, und auf den derzeit gültigen Beschluß vom 26. März 1969 verwiesen. Meine Frage ging nur dahin, ob in dem Begehren, von dem wir hier sprechen, der Verband Deutscher Studentenschaften als Mitunterzeichner einen Antrag gestellt hat und ob er in der Liste enthalten ist und, wenn ja, in welcher Höhe.
Ich kann die Frage im Augenblick nicht beantworten, Herr Kollege Wohlrabe. Mir ist das nicht bekannt; aber ich will es gern prüfen.
Ich rufe die Frage 104 des Herrn Abgeordneten Wohlrabe auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung von dem bisherigen Verfahren der Direktförderung studentischer Verbände bei der Vergabe von Mitteln aus dem Einzelplan 31 abzuweichen?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, vom bisherigen Verfahren der Direktförderung von Maßnahmen studentischer Verbände aus den Mitteln des Einzelplans 31 abzuweichen. Auch nach der freiwilligen Koordinierung von Förderungsanträgen mit Hilfe der Studentischen Zentralstelle, zu der kein studentischer Verband gezwungen ist, richten sich Antragstellung und Bewilligungsverfahren nach der bisherigen Praxis.
Keine Zusatzfragen. Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet. Ich danke Ihnen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Börner zur Verfügung. Die ersten beiden Fragen sind von dem Abgeordneten Schmidt eingereicht. — Der Fragesteller ist nicht anwesend; die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zu den beiden Fragen des Abgeordneten Ollesch. — Auch er ist nicht anwesend, so daß die beiden Fragen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 79 des Abgeordneten Horn auf:
Trifft es zu, daß die ab 15. Januar 1971 eingetretenen Fahrpreisermäßigungen für Frührentner, aber nicht für Frühpensionäre gelten?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Die Antwort lautet: Ja, das trifft zu.
Eine Zusatzfrage?
Nein, aber die nächste Frage fordert zur entsprechenden Antwort genau auf.
Ich rufe die Frage 80 des Abgeordneten Horn auf:Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Zustand zu beseitigen?Bitte, Herr Staatssekretär!
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6494 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971
Herr Kollege, die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, auf die Bundesbahn einzuwirken. Im Rahmen der kaufmännischen Überlegung, die Sonderangebote zu variieren, wird die Bundesbahn in der Zeit vom 8. Juni bis 16. September 1971 ein neues Sonderangebot durchführen, das auch den Frühpensionären zur Verfügung steht.
Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß man mit solchen Entscheidungen nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem Ansehen des Staates einen gewissen Schaden zufügen könnte, da der Bürger die unsoziale Ausschließung einzelner Personenkreise als ungerecht empfindet?
Herr Kollege, nach Ihrer Zusatzfrage muß es mir gestattet sein, einmal den Hintergrund dieser Aktionen zu erläutern. Es geht hier darum, daß die Bundesbahn aus wirtschaftlichen Überlegungen in Zeiten, in denen die Züge normalerweise schwach besetzt sind, durch gezielte Werbeaktionen für bestimmte Personenkreise die Situation ihrer Einnahmen verbessern will. Zweifellos ergeben sich dabei soziale Nebenwirkungen, die wir begrüßen. Aber der Ausgangspunkt ist immer die wirtschaftliche Überlegung der Kapazitätsausnutzung dieses Unternehmens, das, wie Sie wissen, normalerweise viele Millionen D-Mark aus dem Bundeshaushalt für die Aufrechterhaltung seines Betriebes benötigt. Wir begrüßen, wie gesagt, solche sozialen Nebenwirkungen. Es liegt aber in der Natur einer derartigen Aktion, daß sie überraschend kommen muß und daß nicht immer alle sozial schwachen Gruppen gleichmäßig berücksichtigt werden können, weil sonst das Gegenteil dessen, was wir anstreben, eintreten würde, nämlich eine erhebliche zusätzliche Inanspruchnahme der Bundesbahn, die eventuell wiederum hohe Kosten zur Folge hätte.
Auf Grund der Erfahrungen mit diesen Sonderangeboten in den letzten Jahren ist aber sichergestellt, daß von Jahr zu Jahr mehr besondere Personenkreise von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können. Ich bin davon überzeugt, daß auch die Diskussion in diesem Hohen Hause dazu geführt hat, daß die Bundesbahn im Rahmen ihrer kaufmännischen Überlegungen immer gezielte Sonderangebote für solche Personenkreise macht. Ich darf aber nochmals darauf hinweisen, daß jede Einflußnahme der Bundesregierung auf den Vorstand der Bundesbahn die auch im Bundesbahngesetz festgelegten Kostenfolgen für den Bund hätte.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege?
— Bitte!
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, im Rahmen der von Ihnen soeben skizzierten Ausgangsposition zu überprüfen, ob man nicht wenigstens einer gewissen Gruppe sozial stark behinderter Bürger analog zu den Frührentnern dieselben Möglichkeiten eröffnen könnte?
Ich darf Ihnen darauf antworten, daß die Bundesbahn beabsichtigt, in diesem Sommer, und zwar in der Zeit vom 8. Juni bis 16. September, jedermann eine Ermäßigung von 30 % des Fahrpreises zu gewähren, wenn er dienstags, mittwochs und donnerstags, also an den verkehrsschwachen Tagen der Woche, fährt, und daß darüber hinaus auch wieder eine Aktion für Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre mit einem Ermäßigungssatz von 50 % in der Zeit vom 27. April bis 3. Juni und vom 21. September bis 28. Oktober geplant ist. Sie sehen also, daß hier die soziale Komponente durchaus nicht zu kurz kommt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schneider.
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung präzise sagen, um wie viele Frühpensionäre es sich hierbei handelt?
Nein, das kann ich aus dem Handgelenk nicht sagen, weil der Begriff des Frühpensionärs natürlich nicht nur Bundesbedienstete erfaßt. Es geht aber hier gar nicht um die lückenlose Erfassung eines bestimmten Personenkreises, Herr Kollege, sondern es geht um die Eröffnung eines Angebots für Menschen, die sozial minderbemittelt sind und die zu bestimmten Zeiten verbilligte Bahnreisen unternehmen können. Dabei ist es immer der Entscheidung des einzelnen überlassen, ob er das Angebot der Bahn annehmen will oder nicht.
Ich rufe die Frage 81 des Herrn Abgeordneten Bekker auf:
Ist die Bundesregierung bereit, nach den Entscheidungen zur Besoldungsneuregelung und -vereinheitlichung die Verfügung des Bundesministeriums für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen vom 25. September 1970 betr. Zulassung von Beamten des mittleren zur Laufbahn des gehobenen Dienstes: hier „Einmalige Bereinigung des gehobenen Dienstes" im Interesse der Beamten, die viele Jahre im gehobenen Dienst tätig waren, noch einmal und auch in ihrer Auswirkung auf andere Verwaltungen zu überprüfen?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, die vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen mit Verfügung vom 25. September 1970 getroffene Maßnahme wurde unter voller Beachtung der laufbahnrechtlichen Vorschriften angeordnet. Es ist aber
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 6495
Parlamentarischer Staatssekretär Börnerdurchaus möglich, daß damit bei den Betriebsverwaltungen noch nicht alle Ungerechtigkeiten beseitigt werden können, die dadurch entstehen, daß Beamte des mittleren Dienstes auf Dienstposten des gehobenen Dienstes beschäftigt werden. Insoweit wird man also diese Frage noch offenhalten müssen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, daß diese Überprüfung bis zum Herbst dieses Jahres abgeschlossen werden kann, weil dann im Bereich der Besoldung wieder strukturelle Maßnahmen zur Überlegung anstehen?
Herr Kollege, ich möchte Ihre Zusatzfrage bejahen. Wir bemühen uns jedenfalls um die Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts.
Keine weiteren Zusatzfragen. Vielen Dank!
Die Fragen 82 und 83 hat der Herr Abgeordnete Berberich eingereicht. Ich sehe den Herrn Fragesteller nicht. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Kollege Josten, der die Fragen 84 und 85 gestellt hat, und die Frau Kollegin Griesinger, die die Fragen 86 und 87 eingereicht hat, haben mitgeteilt, daß sie um schriftliche Beantwortung der Fragen bitten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 88 des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Welche Ursachen haben dazu geführt, daß derzeit etwa 30 000 Waggons der Deutschen Bundesbahn arbeitslos auf den Bahnhöfen leer abgestellt sind?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, bei der Deutschen Bundesbahn sind zur Zeit etwa 30 000 Güterwagen, insbesondere Wagen der offenen Bauart, nicht in ständigem Einsatz. Dies hängt damit zusammen, daß sich die Nachfrage zunehmend von den einfacheren auf die Spezialwaggons verlagert. Zum großen Teil handelt es sich auch um Wagen, die den Güterabfertigungen in der Regel für einen späteren Bedarf auf Vorrat belassen werden. Die restlichen Waggons werden nicht genutzt, weil die Kohleverladungen derzeit schwächer sind als in den vergangenen Jahren und auch die Produktion bei Eisen und Stahl zur Zeit niedriger ist als im Vorjahr.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß es sich bei den leerstehenden Wagen nicht um eine vorübergehende Erscheinung bei der Bundesbahn handelt, sondern daß dieser Zustand schon eine geraume Zeit vorhanden ist, und darf ich Sie weiter fragen, wie das mit der Aussage des Verkehrsministers bei der Debatte über den Verkehrshaushalt und bei der Beratung des Verkehrsberichtes zu vereinbaren ist, daß früher auch 30 000 Waggons leer auf den Bahnhöfen gestanden hätten und daß es durch seine Politik möglich geworden sei, diese nicht benutzten Waggons einer Verwendung zuzuführen?
Herr Kollege, die von Ihnen zitierte Entwicklung ist erst neueren Datums. Sie hängt mit jahreszeitlichen Schwankungen in der Beladung der Güterwagen zusammen, deren Ursache wiederum in bestimmten Rhythmen der Produktion liegt, wie ich das in meiner Antwort ausgeführt habe. Außerdem war bei den Ausführungen, die Sie zitieren, nicht von 30 000, sondern von 50 000 Waggons die Rede. Das ist nämlich etwa der Wagenbestand gewesen, der 1967 in der Rezession täglich unbeschäftigt zur Verfügung stand.
Ich darf aber gerade Ihnen als einem Sachkenner des Eisenbahnwesens hier in Erinnerung rufen, daß die Tendenz der verladenen Wirtschaft immer mehr zum Spezialwaggon geht. Der Vorstand der Bundesbahn bemüht sich, wenn dem Waggonbereich Neuzugänge zugeführt werden, der Wirtschaft Spezialwagen anzubieten. Bei den Wagen, die hier herumstehen, handelt es sich um sogenannte O-Wagen, also Wagen, wie sie früher für Massengüter gebraucht worden sind; diese Wagen werden naturgemäß heute nicht mehr in gleichem Maße von der Wirtschaft benötigt.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie weiter darauf hinweisen, daß — —
Herr Kollege, Sie müssen fragen.
Das ist auch eine Frage: „Darf ich Sie darauf hinweisen, ...".
Entschuldigen Sie, vielleicht können Sie es doch so formulieren, daß es zu einer Sachfrage kommt.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie sagten, der Verkehrsminister sei nicht schuld daran, daß Waggons unbenutzt auf den Bahnhöfen herumstünden, und kann man daraus schließen, daß die Bereinigung der früheren Situation auch nicht das Verdienst des Verkehrsministers war, sondern daß dazu andere Umstände — insbesondere die konjunkturelle Entwicklung — beigetragen haben?
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6496 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971
Herr Kollege, Sie wissen, daß sich die Bundesbahn 1967 nicht nur einer durch die abflachende Konjunktur verursachten Lage gegenübersah, sondern daß in weiten Bereichen auch Strukturkrisen vorhanden waren, die sich auf das in Rede stehende Gebiet ausgewirkt haben. Insofern ist die Situation von heute nicht mit der von damals zu vergleichen. Für jedes Dienstleistungsunternehmen, das Kapazitäten anbietet, ergibt sich das Problem, diese Kapazität auch in saisonal schwachen Monaten vorhalten zu müssen. Das trifft besonders auf die Bundesbahn zu.
Das ist aber etwas ganz anderes als der Zustand, der sich darauf ergeben hat, daß man vor 1967 durch verkehrspolitische Fehler bestimmte Bereiche der Bundesbahn praktisch in die Krise hineingebracht hat. Ich darf nur daran erinnern, daß die Auslastung der Bundesbahn auch davon abhängt, wie bestimmte verkehrspolitische Fragen gelöst werden. Ich denke hier z. B. an die Frage des Verhältnisses dieses Unternehmens zur Gesamtwirtschaft, die von dieser Bundesregierung positiv beantwortet ist. Das heißt, wenn man eine konkrete positive Bundesbahnpolitik macht, wird die Bundesbahn auf die Dauer auch etwas zu fahren haben. Wenn man dieses Problem aber etwas leichter nimmt, dann ist damit zu rechnen, daß Waggonüberhänge über den Umfang hinaus vorhanden sind, der durch konjunkturelle Schwankungen gegeben ist.
Ich rufe die Frage 89 des Abgeordneten Konrad auf:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen den Betrieb des Senders „Deutsches Reich" zu ergreifen, und in welchem Umfang kann sie bei der Feststellung und Bekämpfung des Senders auf die Unterstützung der schleswig-holsteinischen Landesregierung rechnen?
Herr Kollege, der Sender „Deutsches Reich" ist Anfang März für wenige Tage vermutlich von einem Fahrzeug aus im Raum Schleswig-Holstein betrieben worden. Die Bemühungen des Funkmeßdienstes der Deutschen Bundespost, den Sender aufzuspüren, hatten bisher keinen Erfolg, weil der Sender ständig seinen Standort wechselte. Außerdem wurde wegen unerlaubten Betreibens einer Sendeanlage Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Der Sender hat inzwischen nach eigenen Angaben für 14 Tage seinen Betrieb eingestellt. Sollte er wieder senden, so wird die Deutsche Bundespost mit Unterstützung der Polizei erneut tätig werden und versuchen, den Sender aufzuspüren. Sie kann dabei mit jeder benötigten Unterstützung durch die schleswig-holsteinische Landesregierung rechnen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Konrad.
In welchem Umfang haben Organe des Landes Schleswig-Holstein bisher die Post bei der Suche nach diesem Sender unterstützt?
Herr Kollege, das kann ich jetzt nicht in allen Einzelheiten beantworten. Ich muß aber nach den mir vorliegenden Mitteilungen der zuständigen Oberpostdirektion davon ausgehen, daß die Funkmeßtrupps der Deutschen Bundespost in entsprechender Weise durch die Landespolizei unterstützt worden sind.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Konrad.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Sorge, daß durch das bisherige erfolglose Vorgehen gegen diesen Sender und durch die Pressekonferenz, zu der sogar Vertreter der Reichspost der DDR hinzugezogen waren, ein betrüblicher Eindruck der Untätigkeit der Bundes- und Landesbehörden entstanden ist?
Herr Kollege, ich habe Ihnen ja angedeutet, daß die Deutsche Bundespost keinesfalls untätig gewesen ist und daß wir damit rechnen, daß wir — wenn sich das Problem technisch wieder ergibt — den Sender in kurzer Zeit stellen können und die Herren, die ihn betreiben, mit Hilfe der schleswig-Holsteinischen Landesregierung einer gerechten Bestrafung zuführen können.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Meister auf:
Sieht die Bundesregierung keinen Widerspruch darin, daß auf der einen Seite die Erhöhung der Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mit der Maßgabe der Abschreckung begründet wurde, auf der anderen Seite im Strafrecht die Abschreckung durch Erhöhung des Strafmaßes von der Mehrheit der Rechtswissenschaftler verneint wird?
Diese Frage ist an den Bundesminister der Justiz gerichtet worden. Sie gehört aber in Ihren Zuständigkeitsbereich, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege, ein solcher Widerspruch besteht nicht. Kriminalstrafrecht und das Recht der Ordnungswidrigkeiten sind nämlich nicht vergleichbar. Die Bundesländer haben sich bei einigen unfallträchtigen Verstößen auf eine Erhöhung der Geldbußen im Bußgeldkatalog für Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeiten geeinigt. Hierbei stand allerdings nicht der Gedanke der Abschreckung im Vordergrund, sondern die Notwendigkeit, innerhalb der Struktur des Bußgeldkataloges eine sachgerechtere Differenzierung vorzunehmen und deshalb diese Verstöße wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit auch hinsichtlich der Bußgeldhöhe von den übrigen Verstößen zu unterscheiden. Im übrigen können natürlich sowohl Strafen als auch Geldbußen, soweit sie angemessen sind, auch eine abschreckende Wirkung haben.
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 6497
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, daß es sich hier doch nicht um eine verkehrsrechtliche, sondern offenbar um eine strafrechtliche Angelegenheit handelt?
Herr Kollege, ich kann Ihnen nicht voll zustimmen, denn das Ordnungswidrigkeitenrecht ist ja gerade geschaffen worden, um gewisse Folgen, die eine Kriminalstrafe für den Betreffenden mit sich brächte, nicht eintreten zu lassen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie in diesem Bußgeldkatalog die Verhältnismäßigkeit von Strafe und Vergehen für gewahrt?
Nach der jetzt vorgenommenen Korrektur, die von den Ländern einmütig beschlossen worden ist, muß ich davon ausgehen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär!
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Ravens zur Verfügung.
Die Fragesteller haben um schriftliche Beantwortung der Fragen 90, 91 und 92 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 93 des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider auf:
Wieviel ha Bauland sind im Bundesgebiet in gemeindlichen Bebauungsplänen im Sinne des § 1 Abs. 2 BBauG ausgewiesen, nach welchen Kategorien der Baunutzungsverordnung sind diese baulich zu nutzen, und welcher Kostenaufwand wäre schätzungsweise erforderlich, um diese Bauvorhaben auszuführen?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, statistische Daten über die Gesamtfläche von Bauland, das in Bebauungsplänen ausgewiesen ist, sowie über die jeweils darauf zulässige Nutzung liegen in meinem Hause nicht vor.
Im Hinblick auf die sich rasch ändernden städtebaulichen Verhältnisse, die regelmäßig planerische Maßnahmen erforderlich machen, bestünden meines Erachtens auch erhebliche verwaltungstechnische Schwierigkeiten, solche Daten dem jeweiligen Stand der Entwicklung entsprechend festzuhalten.
Auch der Kostenaufwand, der erforderlich ist, um die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung zu realisieren, läßt sich meines Erachtens auch nicht annäherungsweise schätzen; denn die Gemeinden haben nach der Baunutzungsverordnung regelmäßig nur die Möglichkeit, in den Bauleitplänen Baugebiete festzusetzen. Im Rahmen dieser Gebietsfestsetzung ist den Bauherren die Freiheit eingeräumt, die verschiedensten — in der Baunutzungsverordnung näher bezeichneten — Bauvorhaben zu verwirklichen. So sind, um eine Beispiel zu nennen, in einem Dorfgebiet 10 verschiedene Nutzungsarten zulässig. Naturgemäß ist aber auch der Kostenaufwand für jede dieser Nutzungsarten unterschiedlich.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schneider.
Herr Staatssekretär, halten Sie es mit den städtebaupolitischen Maßnahmen der Bundesregierung und mit der Verantwortung, die sie damit übernommen hat, für vereinbar, wenn von der Bundesregierung in der Öffentlichkeit Erklärungen abgegeben und Entscheidungen gefordert werden, ohne daß sie die Basiszahlen der Neubereitstellung von Grundstücken kennt?
Herr Kollege Schneider, die Bundesregierung stellt im Rahmen ihrer Maßnahmen — und darauf bezogen sich auch die Erklärungen — Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Sie hat die gesetzlichen Grundlagen für das Bundesbaugesetz zu schaffen. Die Planungshoheit liegt nach wie vor bei den Gemeinden. Bebauungspläne unterliegen der Aufsichtspflicht der Länderbehörden. Sie sind in der Regel von ländermittelbaren Behörden zu prüfen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie haben vorige Woche — so war es jedenfalls der Presse zu entnehmen — den Vorschlag gemacht, Grundstückseigentümer, die nicht bereit sind, ihr baureifes Land zu bebauen, mittels einer Bodenertragsteuer zu zwingen oder zu veranlassen, von der Baumöglichkeit Gebrauch zu machen. Wenn dieser Vorschlag einen Sinn haben soll — es wären ja alle Grundstücke betroffen —, muß man doch wissen, um wie viele baureife Grundstücke es sich in unserem Lande handelt. Ohne diese Basiszahl kann ich diesen Gedanken überhaupt nicht weiter verfolgen.
Herr Kollege Schneider, bei den von Ihnen zitierten Pressemitteilungen handelt es sich um Ausschnitte aus einem breit angelegten Pressegespräch, in dem
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6498 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971
Parlamentarischer Staatssekretär RavensFragen der zukünftigen Bodenordnung und der Verhinderung von Spekulationen in der Bundesrepublik debattiert worden sind. Der von Ihnen angesprochene Punkt spielt eine Rolle in den Überlegungen, die, wie Sie wissen, im Sachverständigenrat in meinem Hause, der sich mit Fragen des Bundesbaugesetzes und der zukünftigen Bodenordnung beschäftigt, angestellt werden. Er ist dabei unabhängig von der jeweilig ausgewiesenen Baufläche zu sehen.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Bundesminister Dr. Eppler zur Verfügung.
Ich rufe zunächst Frage 105 des Herrn Abgeordneten Hussing auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, daß in der erst 1969 gegründeten Bundesstelle für Entwicklungshilfe in Frankfurt/Main die sich aus dem geltenden Personalvertretungsgesetz des Bundes ergebenden Rechte des Personalrats beachtet werden?
Herr Bundesminister!
Herr Kollege Hussing, die Rechte des Personalrats, die sich aus dem Personalvertretungsgesetz des Bundes ergeben, werden bei der Bundesstelle für Entwicklungshilfe beachtet. Es ist richtig, daß es zwischen dem Präsidenten der Bundesstelle und dem Personalrat unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung des Personalvertretungsgesetzes gab. Diese Meinungsverschiedenheiten sind für Gegenwart und Zukunft ausgeräumt. Hierzu dienten vor allem Gespräche zwischen dem Personalrat der BfE und mir unter Beteiligung des Vorsitzenden des Hauptpersonalrates und der Leitung der Bundesstelle.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hussing.
Herr Minister, ist Berichten in der „FAZ" vom 8. Februar und vom 27. Februar 1971, in denen das Gegenteil von dem ausgeführt wird, was Sie hier dem Hause mitteilen, von Ihrem Hause widersprochen worden?
Herr Kollege, es ist nicht Sache eines Ministeriums, sich zu jedem Pressebricht in jedem Falle zu äußern. Aber ich bitte Sie, wenn Sie schon die „FAZ" zitieren, sich an das zu halten, was Sie heute in der „FAZ" lesen konnten.
Keine weiteren Zusatzfragen zu dieser Frage.
Dann rufe ich Frage 106 des Herrn Abgeordneten Hussing auf:
Kann in der Frankfurter Bundesstelle für Entwicklungshilfe der Versuch einer erweiterten Mitbestimmung im Sinne der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom Oktober 1969 als gescheitert angesehen werden?
Ihre Frage, Herr Kollege, möchte ich mit Nein beantworten. Im Gegenteil, es gibt eine Reihe von Ansatzpunkten für eine Beteiligung des Personalrates an den Entscheidungen der Dienststelle über die Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes hinaus. Ich werde darauf hinwirken, daß auch bei der Bundesstelle für Entwicklungshilfe der Personalrat in der Weise mitwirkt, wie dies in meinem Ministerium bereits üblich ist.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe nunmehr die letzte Frage aus Ihrem Geschäftsbereich, Herr Minister, Frage 107 des Herrn Abgeordneten Dr. Hammans, auf:
Ist es der Bundesregierung möglich, dafür zu sorgen, daß im Falle der plötzlichen Evakuierung deutscher Entwicklungshelfer — wie im Falle Ostpakistan — deren Vermögensverluste ersetzt werden oder zumindest in Zukunft versichert werden?
Bitte!
Herr Kollege Hammans, bei Evakuierung von Fachkräften der Technischen Hilfe der Bundesregierung werden Vermögensverluste ersetzt. Grundlage sind die „Richtlinien für die Gewährung von Ersatzleistungen an Mitarbeiter der Deutschen Förderungsgesellschaft für Entwicklungsländer GmbH für Schäden, die infolge kriegerischer oder politischer Unruhen im Einsatzland entstanden sind". Diese Richtlinien finden auch bei den von anderen Organisationen entsandten Fachkräften sinngemäß Anwendung. Es besteht die Möglichkeit, Schäden in vollem Umfange zu ersetzen.
Im übrigen erhalten die Fachkräfte im Falle einer Evakuierung für eine Übergangszeit, deren Dauer nach den Umständen des Einzelfalles festgesetzt wird, ihre vollen Auslandsbezüge weiter.
Bei den in Ostpakistan evakuierten Fachkräften sind bisher keine Schäden gemeldet worden. Es ist zu hoffen, daß die Fachkräfte demnächst in die Projekte zurückkehren können.
Bei den vom Deutschen Entwicklungsdienst entsandten Entwicklungshelfern, die nur Anspruch auf Unterhaltsgeld haben, ist die bewegliche Habe gegen Schäden durch Kriegsereignisse, Kriegswerkzeuge, Streik, Aufruhr, Plünderung und bürgerliche Unruhen versichert. Ausgeschlossen ist ein Schadenersatz dann, wenn der Versicherte durch aktive Teilnahme die Entstehung des Schadens ermöglicht oder begünstigt hat.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hammans.Dr. Hammans : Herr Bundesminister, genügt es wirklich in vollem Umfange, daß die Schäden, die möglicherweise auftreten können, da-
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1971 6499
Dr. Hammansdurch abgesichert sind, oder wird es einer Gesetzesvorlage für dieses Hohe Haus bedürfen?
Ich glaube, das wird nicht erforderlich sein. Ich glaube, daß die bisherige Regelung ausreicht.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Damit stehen wir am Ende der heutigen Fragestunde. Ich berufe die nächste Plenarsitzung des Deutschen Bundestages für Freitag, den 26. März 1971, 9.00 Uhr, ein. Wir beginnen mit der Fragestunde.
Die Sitzung ist geschlossen.