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    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6295 A Wahl des Abg. Bals als ordentliches Mitglied und der Abg. Schmidt (Würgendorf) und Dr. Enders als stellvertretende Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarates 6295 B Amtliche Mitteilungen 6295 B Fragestunde (Drucksachen VI/1916, VI/1947) Fragen des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Meldung der französischen Zeitung „Figaro" über Äußerungen von Staatssekretär Bahr betr. die Haltung der Vereinigten Staaten von Amerika in der Berlin-Frage Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 6295 D, 6296 A, B, C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 6296 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6296 C Frage des Abg. Dr. Barzel (CDU/CSU) : Zahl der bis zum Tag der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages im Wege der Familienzusammenführung in das Bundesgebiet gekommenen Personen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6296 D Frage des Abg. Dr. Barzel (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Schikane gegenüber den einen Antrag auf Aussiedlung aus dem polnischen Bereich stellenden Personen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6297 A, B Dr. Barzel (CDU/CSU) 6297 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 6297 B Fragen der Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) und Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU): Begnadigung des in Gaeta/Italien inhaftierten Deutschen Herbert Kappler Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6297 C, D, 6298 A, B, C, D, 6299 A Dr. Häfele (CDU/CSU) . 6297 C, 6298 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . 6298 B, C, D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 6299 A Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Behandlung der illegal in die Bundesrepublik eingereisten türkischen Arbeitnehmer Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 6299 B, C, D, 6300 A, B Walkhoff (SPD) 6299 B, C Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) 6299 D, 6300 A Hussing (CDU/CSU) 6300 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Frage des Abg. Dr. Hupka (SPD) : Aufbringung der Mittel für die Ausreise aus dem polnischen Bereich Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6300 C, D, 6301 A Dr. Hupka (SPD) 6300 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6301 A Frage des Abg. Dr. Hupka (SPD) : Ablehnung von Anträgen auf Aussiedlung aus dem polnischen Bereich Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 6301 B, C, D, 6302 A, B Dr. Hupka (SPD) 6301 B, C Bartsch (SPD) . . . . . . . 6301 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6302 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6302 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Auffassung der Bundesregierung zu der Anwesenheit alliierter Truppen in der Bundesrepublik und zu der sowjetischen Intervention in der CSSR Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 6302 C, D, 6303 A, B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6302 C, D Anbuhl (SPD) 6303 A Dr. Aigner (CDU/CSU) 6303 B Engholm (SPD) . . . . . . . 6303 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 6303 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Politik unter den Bedingungen des Deutschlandvertrages Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 6304 A, B, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6304 B, C Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU): Vorteile einzelner Bankengruppen durch die zur Geldwertstabilisierung notwendigen Restriktionsmaßnahmen der Bundesbank Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 6304 D, 6305 A, B, C, D Dr. Aigner (CDU/CSU) . . 6305 A, B, C Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) : Vorteile der DDR durch die EWG Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6305 D, 6306 A Meister (CDU/CSU) 6306 A Fragen der Abg. Zander (SPD) und Vogt (CDU/CSU): Konsequenzen aus dem sogenannten Teerfarbenurteil des Bundesgerichtshof s Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 6306 B, C, D, 6307 A, B Zander (SPD) 6306 C Vogt (CDU/CSU) . . . 6306 D, 6307 B Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU): Belastung der Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung durch Unfälle im Straßenverkehr Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6307 C, D, 6308 A Varelmann (CDU/CSU) . 6307 D, 6308 A Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) : Einberufung von Studenten der Ingenieurschulen bzw. Fachhochschulen zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 6308 B, C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 6308 C, D Fragen des Abg. Horn (SPD) : Tätigkeit der Bundeswehr für öffentliche Einrichtungen — Einsatz von Hubschraubern der Bundeswehr zum Transport von Verletzten bei Verkehrsunfällen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 6309 A, B, C Horn (SPD) 6309 B Josten (CDU/CSU) 6309 B Frage des Abg. Jung (FDP) Anerkennung von in der Bundesmarine erworbenen Patenten im zivilen Bereich Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6309 C, 6310 A Jung (FDP) .6310 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Abg. Wagner [Günzburg], Dr. Schmitt-Vockenhausen, Mertes und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/1935) — Erste Beratung — 6310 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Einsatz der Abstimmungsanlage (Drucksache VI/1948) 6310 B Beratung des Gesundheitsberichts (Drucksache VI/1667) Frau Strobel, Bundesminister . . . 6310 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 6315 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . . 6319 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 6322 A Spitzmüller (FDP) 6323 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 6326 A Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . 6327 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . 6330 C Glombig (SPD) . . . . . . . 6331 D Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbau und Sicherung eines bedarfsgerecht gegliederten Systems leistungsfähiger Krankenhäuser (Drucksache VI/1594) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Drucksache VI/1874) — Erste Beratung — Katzer (CDU/CSU) 6332 C Frau Strobel, Bundesminister . . 6337 B Dr. Merk, Minister des Landes Bayern 6341 B, 6354 B Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 6343 C Dr. Nölling (SPD) 6345 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6347 D Köster (CDU/CSU) . . . . . 6351 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . 6353 A Gallus (FDP) 6354 A Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rauschgifthandels (Abg. Dr. Althammer u. Gen.) (Drucksache VI/1414) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes (Drucksache VI/1877) — Erste Beratung — Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 6355 C Frau Strobel, Bundesminister . . . 6356 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 6357 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Abg. Dr. Jungmann, Müller [Remscheid], Dr. Hammans, Dr. Böhme, Burger u. Gen.) (Drucksache VI/ 1813) — Erste Beratung — Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 6359 A Entwurf eines Gesetzes über den Einsatz von Wirkstoffen in der tierischen Erzeugung (Abg. Höcherl, Dr. Ritgen, Dr. Ritz, Dr. Reinhard, Struve u. Gen.) (Drucksache VI/1846) — Erste Beratung — Dr. Ritgen (CDU/CSU) 6359 C Bay (SPD) 6360 C Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 (Drucksache VI/ 1567) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1862) — Zweite und Dritte Beratung — 6361 C Nächste Sitzung 6361 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6363 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Würtz (SPD) betr. Anpassung der Höchstgrenze der Entschädigungen von Personenschäden an die wirtschaftliche Entwicklung 6363 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schollmeyer (SPD) betr abgestimmte Verhaltensweisen bei der Preisbildung 6363 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Berberich (CDU/CSU) betr. Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke von aufgabewilligen Landwirten und Landabgaberente 6364 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Geßner (SPD) betr Verteilung der Broschüre „Die große Freizeit" 6364 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kater (SPD) betr. Werksärzte 6364 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Anspruch auf anteiligen Jahresurlaub für nach dem 1. Oktober eines Kalenderjahres in ein Arbeitsverhältnis tretende Jugendliche 6365 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Förderung des Winterbaues durch Aufhebung der im § 83 des Arbeitsförderungsgesetzes festgelegten Mindestgrenze von 800 Stunden 6365 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Überprüfung der Geschichtsbücher durch deutsche und polnische Historiker — Sachverständigenkommission für Schulbücher . . . . . . . 6365 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Herklotz (SPD) betr. Europäisches Abkommen über au-pairBeschäftigte . . . . . . . . . . . 6365 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Geldner (FDP) betr. Verwendung von Bäumen, Sträuchern usw. zur Verminderung der Luft- und Wasserverschmutzung und der Autoabgase . . 6365 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Schwangerschaftsunterbrechung . . . . 6366 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Freigabe des Geländes auf dem Obersalzberg . . . . . . . . . . 6366 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) betr. Förderung von Informationsreisen in die Staaten des Ostblocks 6367 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Förderung des Zonenrandgebietes . . . 6367 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Mehrarbeiten bei den Finanzämtern durch Erhebung und Rückzahlung des Konjunkturzuschlages . . . 6367 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr Anhebung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz 6368 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Förderungsprogramme für Bundesausbaugebiete 6368 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Erdölpreise 6369 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeiffer (CDU/CSU) betr. Investitionen in der Textilindustrie und den Anteil der Bundesrepublik an der Einfuhr der EWG von Textilerzeugnissen aus Entwicklungs- und Staatshandelsländern 6369 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. finanzielle Förderung der Arbeiten des Deutschen Normenausschusses . . . 6369 D Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Mineralölpreise 6370 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Filmförderung 6370 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. van Delden (CDU/CSU) betr. Aufsicht gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau 6371 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 V Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) betr. Finanzierung der landwirtschaftlichen Nebenerwerbssiedlungen in Neuheikendorf Krs. Plön . . . . . . . . 6371 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Grüner (FDP) betr. Anträge auf Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz . . . . . . . . . 6371 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Seilbahn auf den Untersberg bei Berchtesgaden 6372 B - Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. den baulichen Zustand des ehemaligen Heereszeugamts Glinde Krs. Stormarn . 6372 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Wohnungen für Bundeswehrangehörige im Standort Speyer 6373 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. den Beruf des Masseurs und des Krankengymnasten 6373 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. den Ausbau der B 9 im Raum Lingenfeld 6373 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Weiterführung der Schnellstraße Erlangen—Nürnberg 6373 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. finanzielle Unterstützung der Errichtung von Parkhäusern bzw. Tiefgaragen . . 6374 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) betr. Bau einer Umgehungsstraße im Zuge des Ausbaus der B 83 im Bereich Hessisch Oldendorf 6374 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Einrichtung von Liegeplätzen für die Schubschiffahrt im Bereich der Stadt Koblenz 6375 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Werbung von Banken und Sparkassen in Fernsprechbüchern . . 6375 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. Wohngeld . . . . . . . 6375 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Beiträge des Bundes zur Finanzierung des Wohnungsbaus für Aussiedler und Flüchtlinge . . . . . 6376 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6295 108. Sitzung Bonn, den 12. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6363 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arnold 12. 3. Alber ** 12. 3. Bals 12. 3. Benda 12. 3. Berberich 29. 3. Biechele 12. 3. Dr. von Bismarck 12. 3. Blumenfeld 12. 3. Böhm 12. 3. Dr. Böhme 12. 3. Bühling 14. 3. Dr. von Bülow 12. 3. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich 12. 3. Dr. Dollinger 12. 3. Dröscher * 12. 3. Fellermaier * 12. 3. Dr. Franz 12. 3. Frau Geisendörfer 12. 3. Dr. Giulini 12. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 3. Frau Herklotz 12. 3. Horten 12. 3. Frau Jacobi 12. 3. Kaffka 12. 3. Frau Kalinke 12. 3. Krammig 12. 3. Dr. Kreile 12. 3. Dr. Kreutzmann 12. 3. Lücker (München) * 12. 3. Frau Meermann 12. 3. Dr. Mikat 12. 3. Müller (Aachen-Land) * 12. 3. Dr. Müller-Hermann 12. 3. Ott 12. 3. Dr. Pinger 12. 3. Richarts 12. 3. Saxowski 4. 4. Schlee 12. 3. Schmitt (Lockweiler) 12. 3. Schmitz (Berlin) 12. 3. Schneider (Königswinter) 12. 3. Schulhoff 12. 3. Dr. Schwörer * 12. 3. Sieglerschmidt ** 12. 3. Dr. Siemer 12. 3. Simon 12. 3. Steiner 12. 3. Stücklen 12. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Werner * 12. 3. Zebisch 3. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vorn 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache VI/ 1916 Frage A 1) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die im § 7 a des Reichshaftpflichtgesetzes für den Fall der Gefährdungshaftung festgelegten Höchstgrenzen der Entschädigungen von Personenschäden der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen? Nach § 7 a des Reichshaftpflichtgesetzes ist die Gefährdungshaftung der Eisenbahnunternehmer und der Inhaber von Elektrizitäts- und Gasanlagen bei materiellen Personenschäden auf eine Jahresrente von 15 000,- DM, also 1 250,- DM im Monat beschränkt. Diese Höchstgrenze, die im Reichshaftpflichtgesetz seit 1939 gilt, muß überprüft werden. Das wird im Rahmen der Reform des Schadensersatzrechts geschehen. Die Vorlage und Verabschiedung eines Gesetzes zur Reform des Schadensersatzrechts wird allerdings in dieser Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr möglich sein. Wir prüfen deshalb, ob für bestimmte Bereiche des Haftpflichtrechts eine Änderung des bestehenden Rechtszustandes unaufschiebbar ist und ob insoweit eine gesetzliche Regelung vorweg erfolgen muß. In diese Prüfung wird auch die Frage einer Erhöhung des Rentenhöchstbetrages in § 7 a des Reichshaftpflichtgesetzes einbezogen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 12. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schollmeyer (SPD) (Drucksache VI/ 1916 Fragen A 24 und 25) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Marktwirtschaft immer auch Wettbewerbswirtschaft sein muß, und hält sie es mit diesem Grundsatz für vereinbar, wenn in einem Informationsgespräch von vier großen Chemieunternehmen Preiserhöhungen von 8 % für ein bestimmtes Produkt angeregt und innerhalb von einer Woche durchgeführt werden? Wird die Bundesregierung die Konsequenzen aus dem sogenannten Farbenurteil des Bundesgerichtshofs ziehen und dein Deutschen Bundestag vorschlagen, das Kartellrecht auch dahin gehend zu novellieren, daß abgestimmte Verhaltensweisen bei der Preisbildung verboten werden? Die Bundesregierung ist ganz eindeutig der Auffassung, daß Marktwirtschaft immer auch Wettbewerbswirtschaft sein muß. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das diese wirtschaftspolitische Vorstellung konkretisiert, gibt dementsprechende Eingriffsmöglichkeiten gegen Preisabsprachen und gegen den Preismißbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen. Der von Ihnen erwähnte Fall hat in der Tat die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen ausreichen. 6364 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Während der parlamentarischen Behandlung der Kartellgesetznovelle wird sicher auch die Frage einer Erweiterung des Kartellverbots (Par. 1 GWB) im Sinne Ihrer Frage eine Rolle spielen. In jedem Fall wird die Kartellgesetznovelle die Eingriffsbefugnisse der Kartellbehörde gegenüber abgestimmten Verhaltensweisen verbessern. Solche Abstimmungen kommen in erster Linie in engen Oligopolen vor. Das Marktverhalten von Oligopolen unterliegt der Mißbrauchsaufsicht nach § 22 GWB. Gerade diese Vorschrift gehört aber zu den Schwerpunkten der Kartellgesetznovelle. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berberich (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage A 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Söhne von landwirtschaftlichen Unternehmen, die ihren Betrieb kurzfristig übernommen haben, keine landwirtschaftlichen Grundstücke von aufgabewilligen Landwirten pachten können, wenn diese die Landabgaberente beantragen wollen? Zur Beantwortung Ihrer Frage darf ich auf den Zweck der Landabgaberente hinweisen, nämlich die Verbesserung der Agrarstruktur zu fördern. Um zu erreichen, daß abgegebene landwirtschaftliche Flächen zur Aufstockung bestehender Betriebe verwendet werden, hat der Gesetzgeber bestimmt, daß der das Land aufnehmende Betriebsinhaber seit mindestens einem Jahr alterskassenpflichtiger Landwirt gewesen sein muß. Danach können Söhne, die einen Hof übernommen haben, erst nach einem Jahr Land hinzupachten, wenn dieser Vorgang die Gewährung von Landabgaberente auslösen soll. Die Bedingungen für die Gewährung der Landabgaberente sind anläßlich der Beratung des Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes im Ernährungsausschuß eingehend erörtert worden. Wünsche auf eine Anderung der hier behandelten Rechtslage sind dabei nicht vorgetragen worden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache VI/1916 Fragen A 37 und 38) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die im August 1969 vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Broschüre „Die große Freizeit", die gegenwärtig von der CDU im Wahlkampf in Berlin verteilt wird, in jüngster Zeit von einer Regierungsstelle an Gliederungen der CDU geliefert wurden? Wie hoch war die Auflage dieser Broschüre? Die von Ihnen erwähnte Broschüre „Die große Freizeit" ist im August 1969 vorn damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in einer Auflage von rund 103 000 Exemplaren herausgegeben und seinerzeit an verschiedene Personen und Institutionen verteilt worden. Ihre Frage, ob die Broschüre in jüngster Zeit von einer Regierungsstelle an Gliederungen der CDU geliefert wurde, kann ich mit nein beantworten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 9. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache VI/1916 Fragen A 39 und 40) : Wie groß ist die Zahl der haupt- und nebenamtlichen Werksärzte in der Bundesrepublik Deutschland und in vergleichbaren Industriestaaten? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun bzw. zu veranlassen, um die arbeitsmedizinische Betreuung der Arbeitnehmer in den Betrieben und Verwaltungen zu verstärken und zu verbessern? In der Bundesrepublik Deutschland sind in Industriebetrieben, bei der Deutschen Bundesbahn und bei ,der Deutschen Bundespost 626 Werksärzte hauptberuflich und 1190 nebenberuflich tätig. Zusätzlich führen 901 staatlich ermächtigte Überwachungsärzte regelmäßig arbeitsmedizinische Untersuchungen aufgrund von staatlichen Arbeitsschutzvorschriften durch. Nach den uns zur Verfügung stehenden Übersichten der Europäischen Gemeinschaften über die Beschäftigung von Werksärzten aus dem Jahre 1966 — neuere Übersichten aus ,dem Bereich der Europäischen Gemeinschaften liegen bisher nicht vor waren tätig in — hauptberufliche nebenberufliche Werksärzte Werksärzte Belgien 80 300 Frankreich 1 729 2 566 Niederlande 73 137 Luxemburg 4 20. Für Italien ist die Zahl der arbeitsmedizinisch tätigen Ärzte mit 2000 ohne Unterscheidung zwischen hauptberuflicher und nebenberuflicher Tätigkeit angegeben. Wir haben die Kommission der Europäischen Gemeinschaften um Zahlenmaterial nach dem neuesten Stand gebeten. Die Bundesregierung beabsichtigt, die arbeitsmedizinische Betreuung der Arbeitnehmer durch eine gesetzliche Regelung zu verbessern. Ein entsprechendes Gesetz wird zur Zeit in meinem Haus vorbereitet. Ich darf hierzu auf den Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung für die Jahre 1968/69 verweisen, der noch in diesem Monat dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6365 Anlage 7 Schriftliche Anwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 9. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/1916 Frage A 41) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das Bundesurlaubsgesetz dahin zu ändern, daß auch jenen Jugendlichen, die nach dein 1. Oktober eines Kalenderjahres in ein Arbeitsverhältnis treten, ein anteiliger Jahresurlaub gewährt wird? Die Bundesregierung wird eine Änderung des § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes mit dem Ziel vorbereiten, auch den Jugendlichen, die nach dem 1. Oktober eines Kalenderjahres in ein Arbeitsverhältnis eintreten, einen Anspruch auf einen anteiligen Jahresurlaub zu gewähren. Ihre Bereitschaft dazu hat die Bundesregierung bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Liehr, Schmidt (Kempten) und der Fraktionen der SPD, FDP vom 21. Juli 1970 (Bundestagsdrucksache VI/1059) erklärt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/1916 Frage A 42) : Wann wird die Bundesrepublik im Hinblick auf die Förderung des produktiven Winterbaus dem von verschiedenen Seiten gemachten Vorschlag zur Aufhebung der 800-Stunden-Mindestgrenze (§ 83 des Arbeitsförderungsgesetzes) folgen? Die Bundesregierung hat im Herbst 1970 im Rahmen ihrer ergänzenden Initiativen zur Begrenzung des Mietanstiegs und zur Verbesserung des Mietrechts auch eine Reform der Winterbauförderung beschlossen. Der entsprechende Referentenentwurf wird noch in diesem Monat fertiggestellt werden. Er sieht u. a. vor, den § 83 des Arbeitsförderungsgesetzes — und damit die von Ihnen zitierte Mindestgrenze von 800 Stunden — zu streichen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 10. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1916 Fragen A 77 und 78) : ist die Bundesregierung bereit, deutlich zu machen, in welcher Weise sie die Erklärung des Bundeskanzlers bei seinem Besuch in Warschau — die deutschen Schulbücher den Realitäten anzupassen — durchzuführen gedenkt? Kann die Bundesregierung Auskunft über die Zusammensetzung der Sachverständigenkommission geben, die dem Verband der Schulbuch-Verlage Empfehlungen über die Bezeichnungsund Kartenrichtlinien gibt? In seinem Gespräch mit dem polnischen Ministerpräsidenten am 8. Dezember 1970 hat der Herr Bundeskanzler im Rahmen einer Erörterung der kulturellen Zusammenarbeit auch die Frage der Geschichtsbücher angesprochen. Die beiden Regierungschefs waren sich darüber einig, daß eine gemeinsame Überprüfung der beiderseitigen Geschichtsbücher durch deutsche und polnische Historiker dringend notwendig sei. Einzelheiten über die Konkretisierung eines solchen Vorhabens wurden selbstverständlich nicht vereinbart. Eine Sachverständigenkommission besteht nicht. Es ist zur Zeit auch nicht vorgesehen, eine solche zu berufen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 12. März 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Herklotz (SPD) (Drucksache VI/1916 Frage A 94) : Ist der Mustervertrag, der vor der Unterzeichnung des Europäischen Abkommens über au-pair-Beschäftigte ausgearbeitet werden sollte, bereits fertiggestellt worden, und bis wann kann mit der Unterzeichnung des Abkommens gerechnet werden? Auf Grund britischer Anregung soll das Abkommen durch einen Mustervertrag ergänzt werden. Dieser Vorschlag wird von der deutschen Seite begrüßt. Der Regierungssozialausschuß des Europarats hat sich auf seinen Sitzungen im April und Dezember 1970 mit diesem Mustervertrag beschäftigt. Auf seiner nächsten Sitzung Ende April d. Js. soll der Entwurf vom Regierungssozialausschuß angenommen und anschließend dem Ausschuß für Juridische Zusammenarbeit (CCJ) zugeleitet werden. Der Mustervertrag soll die Rechtslage der au-pairBeschäftigten in größerem Maße als das Abkommen selbst verdeutlichen. Die Bundesregierung hat von Beginn den Abschluß des Abkommens begrüßt, auch wenn es nicht in allen Punkten den deutschen Vorstellungen entsprach. Im Interesse des Schutzes der zahlreichen deutschen Mädchen, die vorwiegend in Großbritannien und Frankreich ein solches Beschäftigungsverhältnis eingehen, beabsichtigt die Bundesregierung — nachdem Frankreich unterzeichnet hat — das Abkommen dann zu unterzeichnen, wenn es ebenfalls vom Vereinigten Königreich unterzeichnet worden ist. Ein genauer Termin für die Verabschiedung des Mustervertrages durch die Ministerbeauftragten nach Prüfung durch das CCJ kann zur Zeit noch nicht genannt werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/1916 Fragen B 1 und 2) : 6366 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Stelle, die Forschungen darüber anstellt, welche Bäume und Sträucher etc. der Luft- und Wasserverschmutzung bzw. den Autoabgasen und dem Wassermangel speziell in Großstadtstraßen am besten standhalten, und in welcher Form werden die Städte und Gemeinden darüber informiert, damit sie diese Forschungsergebnisse bei Neuanpflanzungen berücksichtigen können? Ist die Bundesregierung bereit, mir hier einige Beispiele dafür zu nennen, welche Bäume im einzelnen sich als abgasabwehrend und lärmabweisend besonders bewährt haben, und was ist zur Förderung der Anpflanzung dieser Gewächse in verstärktem Maße geplant? In der Bundesrepublik Deutschland werden Forschungen zu diesen Problemkreisen an zahlreichen Hochschul- und anderen Instituten ausgeführt. Die Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege in Bonn-Bad Godesberg hat die diesbezüglichen Publikationen zusammengestellt. Die Information über diese Forschungsergebnisse sowie die Diskussion über ihre Bedeutung für die Praxis wird insbesondere durch das Fachblatt „Das Gartenamt, Fachzeitschrift für öffentliche Grünpflege und Grüngestaltung" an die verantwortlichen Stellen in Städten und Gemeinden herangetragen. Die tatsächliche Wirkung von Grünanlagen zur Lärmminderung wird häufig weit überschätzt. Schutzpflanzungen müssen nämlich bis zu mehreren 100 m tief sein, soll durch sie der Lärmpegel wesentlich gesenkt werden. Ähnliches gilt für die Verwendung von Bäumen zur Luftverbesserung. So assimilieren sie z. B. einen Teil der Verbrennungskohlensäure, durch die Verringerung der Luftbewegung fördern sie die Staub-sedimentation, und Rasenflächen halten den Staub fest. Es ist jedoch schwer, generelle Aussagen dar) über zu machen, welche Bäume im einzelnen besonders zur Luftverbesserung und Lärmbekämpfung geeignet sind, da Klima-, Boden-, Wasserverhältnisse und Anordnung von Pflanzungen von entscheidender Bedeutung sind. Untersuchungen der Landesanstalt für Immissions- und Bodennutzungsschutz in Essen über die Wirkung von Fluorwasserstoff auf Baumarten haben z. B. ergeben, daß unter den Laubgehölzen u. a. Eberesche, Flieder und Weinrebe sehr empfindlich reagierten, während Blutbuche, Pappel, Birke und Roteiche unempfindlicher waren. Als relativ widerstandsfähig erwiesen sich Robinie, Stieleiche und Feldahorn. Bei den Nadelhölzern waren Wevmouthkiefer und Fichte als empfindlich, Wacholder, Eibe und Scheinzypresse als relativ unempfindlich und Schwarzkiefer, Tanne sowie Lärche als mittelempfindlich einzuordnen. Maßnahmen dieser Art können nur Aufgabe der Gemeinden, Gemeindeverbände und Fachverwaltungen, wie z. B. Straßenbaubehörden, sein. Die Bundesregierung ihrerseits versucht durch die Bewertung von zweckgerecht angelegten Schutzpflanzungen im Rahmen der Bundeswettbewerbe „Unser Dorf soll schöner werden", „Industrie in der Landschaft" und „Bürger, es geht um Deine Gemeinde" diesen Belangen zu dienen. Darüber hinaus hat mein Haus einen Forschungsauftrag „Lufthygienische bioklimatische Modelluntersuchung im Raum Untermain" vergeben, durch den u. a. die optimale Gestaltung von Grünzonen für die Luftverbesserung und Lärmbekämpfung in Ballungsgebieten ermittelt werden soll. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 3) : Kann die Bundesregierung Einzelheiten eines im Bundesjustizministerium vorbereiteten Gesetzes mitteilen, wonach die Unterbrechung der Schwangerschaft bis zum dritten Monat erlaubt werden soll (angekündigt in PZ Nr. 1 — herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn)? Im Bundesministerium der Justiz liegt kein Entwurf für ein Gesetz über Schwangerschaftsunterbrechungen vor. Die gegenteilige Meldung in der Zeitschrift „PZ" ist unzutreffend. In der Öffentlichkeit wird zwar über Vorschläge diskutiert., wonach der Schwangerschaftsabbruch bis zum dritten Schwangerschaftsmonat zugelassen werden soll; diese Vorschläge stammen jedoch nicht aus dem Bundesministerium der Justiz. Im Rahmen der umfassenden Reform des Strafrechts wird allerdings im Bundesministerium der Justiz geprüft, ob und in welchem Umfang § 218 des Strafgesetzbuchs reformbedürftig ist. Die Meinungsbildung zu dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Es müssen zunächst die Arbeitsergebnisse mehrer Sachverständigenkommissionen abgewartet werden. Leitlinie für die Gesetzgebung muß auch im Zusammenhang mit den Vorschriften über die Abtreibung der Schutz des menschlichen Lebens sein. Der Staat ist in besonderem Maße verpflichtet, wehrloses Leben zu schützen; dies gilt auch für das werdende Leben. Das Recht muß aber unter Umständen auch der Not der Mutter Rechnung tragen. Es wird zur Zeit sorgfältig erwogen, ob es über die nach geltendem Recht anerkannte medizinische Indikation hinaus dringende Gründe gibt, aus denen der Staat. die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht mit den Mitteln des Strafrechs erzwingen sollte. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 8. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916, Frage B 4) : Sieht die Bundesregierung in absehbarer Zeit eine Möglichkeit, durch die Freigabe des Obersalzbergs bei Berchtesgaden zur Wiederbesiedlung ein zusätzliches Fremdenverkehrsgebiet zu gewinnen und dabei den durch das Naziregime vertriebenen Grundbesitzern ihr Eigentum zurückzugeben? Bei dem von den US-Streitkräften in Anspruch genommenen Gelände auf dem Obersalzberg handelt es sich um Eigentum des Freistaates Bayern. Im Falle einer Freigabe hat somit ausschließlich das Land über die künftige Verwendung des Geländes einschließlich der Aufbauten sowie über die Frage, ob es den früheren Eigentümern zum Wiederkauf Deutscher Bundestag -- 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6367 angeboten werden soll, zu entscheiden. Der Bund hat hierauf keinen Einfluß. Ich darf noch bemerken, daß in nächster Zeit nicht mit, einer Freigabe der Anlage gerechnet werden kann. Alle diesbezüglichen Versuche sind bisher ergebnislos geblieben. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916, Fragen B 5 und 6) : Gibt es irgendwelche finanzielle Unterstützungen für Informationsreisen von Besuchergruppen in die Staaten des Ostblocks? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Mittel im Bundeshaushalt bereitzustellen? Nach meinen Feststellungen werden Informationsreisen von Besuchergruppen in die Staaten des Ostblocks zur Zeit aus dem Kulturfonds des Auswärtigen Amtes (Kap. 05 02 Tit. 686 41) und aus dem Bundesjugendplan (Kap. 15 02 Tit. 684 11) gefördert. Das Auswärtige Amt hat 1970 im Rahmen der Förderung von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern, Studenten- und Jugendgruppen sowie im Rahmen der Erwachsenenbildung etwa 600 000 DM (geschätzt) für Gruppenreisen von Deutschen in osteuropäische Länder aufgewendet. Der Bundesjugendplan sieht im Rahmen der „Internationalen Jugendarbeit" auch Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen in osteuropäischen Staaten sowie den Austausch von Experten und Führungskräften der Jugendarbeit vor. Für die Vergabe der Zuschüsse gelten die Allgemeinen Richtlinien für den Bundesjugendplan. Es handelt sich um eine neue Förderungsmaßnahme. Die Höhe der bisherigen Aufwendungen läßt sich noch nicht schätzen, da die Verwendungsnachweise der Jugendverbände noch nicht vorliegen. In beiden Fällen kann davon ausgegangen werden, daß im Hinblick auf den Schwerpunkt der Ostpolitik im Jahre 1971 noch höhere Beträge als bisher für diesen Zweck in Anspruch genommen werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 10. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Frage B 7) : Wird die Bundesregierung in absehbarer Zeit der Überalterung im Zonenrandgebiet, vor allem in den sogenannten Balkongemeinden, durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Familiengründungsdarlehen noch dem Berliner Modell, entgegenwirken? Alle Förderungsmaßnahmen des Bundes für das Zonenrandgebiet dienen dazu, die Struktur dieses Raumes zu verbessern, den Wohn- und Freizeitwert an das übrige Bundesgebiet anzugleichen und den Lebensstandard der Bevölkerung zu erhöhen. Damit soll dieser Raum attraktiv gemacht und unter anderem auch der Abwanderung besonders von jungen Menschen entgegengewirkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Maßnahmen im Bereich des Wohnungswesens und der sozialen Infrastruktur durchzuführen. Im einzelnen sollen nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (BT-Drucks. VI/ 1548) verstärkt gefördert werden: — der soziale Wohnungsbau, insbesondere auch der Bau von Wohnungen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte der Wirtschaft (§ 5) — die Errichtung von Kindergärten, Stätten der Jugendarbeit, Sportstätten und Familienferienstätten (§ 6) — der Bau allgemeinbildender Schulen (§ 7). Die Bundesregierung hofft, durch diese Maßnahmen besonders für die Angehörigen der jungen Generation einen Anreiz zu schaffen, im Zonenrandgebiet zu verbleiben und damit der jetzt zu beobachtenden Überalterung wirkungsvoll begegnen zu können. Die Bundesregierung wird sich gemeinsam mit den Ländern darum bemühen, im Rahmen der bestehenden und der zusätzlich vorgesehenen Förderungsmaßnahmen, vor allem den Gemeinden zu helfen, die wegen ihrer Lage unmittelbar an der Demarkationslinie besonders benachteiligt sind. Die Gewährung von Familiengründungsdarlehen ist dagegen im Zonenrandgebiet nicht vorgesehen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist dem Zonenrandgebiet durch Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur wirkungsvoller gedient. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 8) : Welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen hat die Bundesregierung durch den Bundesminister der Finanzen getroffen, um die hei den Finanzämtern anfallenden Mehrarbeiten bei der Erhebung und eventuell bei der Rückzahlung des Konjunkturzuschlags zu gewährleisten und die Beamten und Angestellten vor allem der Lohnsteuerstellen nicht zusätzlich zu überfordern? Bereits bei der Schaffung der Gesetzesvorschriften und der anschließenden Verwaltungsanweisungen ist darauf Bedacht genommen worden, die Erhebung des Konjunkturzuschlags möglichst einfach und praktikabel zu gestalten. Dadurch konnte eine übermäßige Verwaltungsmehrarbeit bei den Finanzämtern weitgehend verhindert werden. Hierzu haben insbesondere die folgenden Maßnahmen beigetragen: 6368 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 1. Einführung einer sogenannten Sozialklausel, wonach Konjunkturzuschlag erst bei Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen über 300 DM vierteljährlich bzw. erst bei einer monatlichen Lohnsteuer über 100 DM zu erheben ist. Dadurch hat mehr als die Hälfte aller Steuerpflichtigen keinen Konjunkturzuschlag zu zahlen. 2. Verzicht auf eine grundsätzliche Festsetzung des Konjunkturzuschlags durch förmlichen Bescheid bei den Einkommensteuerpflichtigen und Körperschaftsteuerpflichtigen. Eine allgemeine Zahlungsaufforderung durch öffentliche Bekanntmachung wurde als ausreichend angesehen. 3. Erhebung des Konjunkturzuschlags bei Arbeitnehmern unmittelbar im Lohnabzugsverfahren. Den Lohnsteuerstellen der Finanzämter erwächst somit keine ins Gewicht fallende Mehrarbeit. 4. Nichtberücksichtigung des Konjunkturzuschlags im Veranlagungsverfahren und im LohnsteuerJahresausgleich. Dadurch werden Neuberechnungen des Konjunkturzuschlags, Erstattungen und Nachforderungen vermieden. Soweit durch die Erhebung des Konjunkturzuschlags Mehrbelastungen bei den Lohnsteuerstellen infolge einer Erhöhung der Zahl der Lohnsteuerermäßigungsanträge entstanden sind, haben die Länder im Rahmen des Möglichen durch organisatorische Maßnahmen, z. B. zeitweilige Verstärkung der Lohnsteuerstellen, Abhilfe geschaffen. Für solche Maßnahmen sind nach der Finanzverfassung die Länder zuständig. Die Rückzahlung des Konjunkturzuschlags soll entsprechend der Vorschrift des § 3 Abs. 3 des Gesetzes bei Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber erfolgen, bei dem der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Freigabe beschäftigt ist. Das kann in einfachster Form durch Entnahme der benötigten Mittel aus der einbehaltenen Lohnsteuer geschehen. Daraus ergibt sich, daß die Finanzämter in der weit überwiegenden Zahl der Fälle durch das Rückzahlungsverfahren arbeitsmäßig nicht sonderlich belastet werden. Echt belastet werden die Finanzämter nur in den Fällen, in denen es sich um die Rückzahlung des Konjunkturzuschlags an veranlagte Steuerpflichtige und an nicht mehr berufstätige frühere Arbeitnehmer handelt. Hier werden aber im Benehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu gegebener Zeit entsprechende Anweisungen herausgegeben, um auch diese Fälle möglichst einfach und ohne wesentlichen Verwaltungsaufwand abzuwickeln. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 9) : Ist die Bundesregierung geneigt, die Kriegsschadensrenten, die letztmals 1968 eine Erhöhung erfuhren, in angemessener Weise anzuheben? Die durch das Zwanzigste Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (20. ÄndG LAG) vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) rückwirkend vorn 1. Juni 1967 ab erhöhten allgemeinen Sätze der Unterhaltshilfe sind zuletzt durch das Zweite Gesetz zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz — 2. UAG) vom 15. Juli 1970 (BGBl. I S. 1093) mit Wirkung vom 1. Juni 1970 ab angehoben worden, und zwar für den Berechtigten von monatlich 205 DM auf 235 DM, für den zuschlagsberechtigten Ehegatten von monatlich 135 DM auf 155 DM, für jedes zuschlagsberechtigte Kind von monatlich 70 DM auf 80 DM, für Berechtigte im Sinne des § 274 LAG (Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten) von monatlich 170 DM auf 210 DM, für Vollwaisen von monatlich 110 DM auf 130 DM. Daneben wurde — ebenfalls rückwirkend vom 1. Juni 1970 ab — der als Bestandteil der Unterhaltshilfe geltende Zuschlag für ehemals Selbständige linear in allen Zuschlagsstufen für den Berechtigten um monatlich 15 DM, für den zuschlagsberechtigten Ehegatten um monatlich 10 DM erhöht. Die Anpassung der Unterhaltshilfe an die Entwicklung in den übrigen sozialen Leistungsbereichen, insbesondere an die dynamische Erhöhung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, erfolgt in der Regel im jährlichen Wechsel — entweder durch Anhebung der Unterhaltshilfesätze oder durch Erhöhung der Rentenfreibeträge. Dementsprechend sieht das 3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz mit Wirkung vom 1. Juni 1971 die Erhöhung der Rentenfreibeträge vor. In dem Entwurf eines 4. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetzes wird die Bundesregierung wiederum, und zwar bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1972 ab, eine Anhebung der Sätze der Unterhaltshilfe und des letztmalig durch das 20. ÄndG LAG verbesserten Erhöhungsbetrags zur Pflegezulage vorschlagen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 11) : Hält die Bundesregierung au ihrer Zusage fest, daß Veränderungen der Landkreise in Baden-Württemberg infolge der Gebietsreform keinen Einfluß haben auf die 1969 neu zu Bundes- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6369 ausbaugebieten erklärten Landkreise, z. B. den Kreis Stockach (vgl. Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 26. Februar 1970, enthalten im Protokoll der 35. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 27. Februar 1970, Anlage 38), und hält sie Förderungsprogramme auch nur dann für sinnvoll, wenn sie auf mindestens fünf Jahre laufen? Die Bundesregierung hält selbstverständlich an ihrer Zusage im Sinne der von Ihnen zitierten Antwort des früheren Parlamentarischen Staatssekretärs, Herrn Dr. Arndt, fest. Ihre zweite Teilfrage ist zu bejahen; aus diesem Grunde weisen die Regionalen Aktionsprogramme eine fünfjährige Laufzeit auf. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 12) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Erhöhung der Erdölpreise in allen Sektoren nach den neuesten von den Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas geforderten Preisen für die Erdölausfuhr aus ihren Gebieten? Am 14. Februar 1971 wurde in Teheran zwischen den Golfstaaten Abu Dhabi, Iran, Irak, Katar, Kuwait und Saudi-Arabien sowie den in diesen Ländern tätigen Ölgesellschaften ein Vertrag über die Erhöhung der Steuerbasispreise (posted prices) und des Einkommensteuersatzes von 50 % auf 55% abgeschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarungen erhöhen sich die an die Förderländer des Persischen Golfs zu zahlenden Abgaben um zunächst etwas mehr als 8,— DM je Tonne. Von dieser Preiserhöhung sind 40 Mio. t der deutschen Rohöleinfuhr des Jahres 1971 von insgesamt 105 Mio. t betroffen. Das Teheraner Abkommen gilt, nicht für Rohöl, das in Mittelmeerländern gefördert (Libyen, Algerien) oder in Mittelmeerhäfen verladen wird (Irak, Saudi-Arabien). Das sind 45,1 Mio. t oder 42,8% der deutschen Rohöleinfuhr des Jahres 1971. Das Teheraner Abkommen geht davon aus, daß entsprechende Preis- und Steuererhöhungen auch für die Mittelmeerrohöle vereinbart werden, für die außerdem Zuschläge zum Ausgleich der günstigen Transportlage und der besseren Qualität in Betracht kommen können. Die Verhandlungen mit den Mittelmeerländern laufen zur Zeit noch, so daß über das Ergebnis noch nichts gesagt werden kann. Es ist auch inopportun, in der augenblicklichen Situation Vermutungen über das Ergebnis anzustellen. Auch Nigeria, das bisher nicht Mitglied der OPEC ist und 1971 mit 11,5 Mio. t Rohöl nach Libyen und Saudi-Arabien zum drittwichtigsten Rohöllieferanten der Bundesrepublik aufsteigt, hat die auf seinem Territorium tätigen Ölgesellschaften zu einem Gespräch über die Erhöhung der Ölpreise eingeladen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Fragen B 13 und 14) : Teilt die Bundesregierung die ins Jahresbericht 1970 des Gesamtverbands der Textilindustrie zum Ausdruck kommende Befürchtung, daß es bei den steigenden Material- und Personalaufwendungen für die Unternehmen der Textilindustrie immer schwieriger wird, ihre Rentabilität zu verbessern, und daß dies eine Kürzung der Investitionen in der Textilindustrie zur Folge haben könne? Kann die Bundesregierung die im genannten .Jahresbericht enthaltene Behauptung bestätigen, daß die Lasten der industriellen Importkonkurrenz von Entwicklungs- und Staatshandelsländern innerhalb der EWG z. Z. nicht gleichmäßig verteilt werden und daß dies für die Textilindustrie in der Bundesrepublik Deutschland nachteilige Folgen habe? Die deutsche Textilindustrie hatte in den letzten Jahren ein — auch im internationalen Vergleich respektables Investitionsvolumen aufzuweisen. Nachdem diese Investitionen im vergangenen Jahr die Rekordhöhe von 1,4 Mrd. DM erreicht haben, ist nicht auszuschließen, daß sie dem allgemeinen konjunkturellen Rhythmus folgend in diesem Jahre vorübergehend geringer sein werden. Gegenwärtig dürfte eine gewisse Zurückhaltung in den Investitionsentscheidungen auch daraus resultieren, ,daß im Juni dieses Jahres die Internationale Textilmaschinen-Ausstellung in Paris stattfindet. Was Ihre zweite Frage anbetrifft, so ist es richtig, daß der Anteil der Bundesrepublik an der Einfuhr der EWG von Textilerzeugnissen aus Entwicklungs- und Staatshandelsländern überproportional hoch ist. Dies ist jedoch nicht nur auf Unterschiede in der Einfuhrpoltik der Mitgliedstaaten zurückzuführen, sondern auch auf andere Faktoren, wie z. B. die hohe Kaufkraft der Verbraucher und die Importaktivität des Handels in der Bundesrepublik. Nachteilige Folgen aus diesen überproportional hohen Einfuhren haben sich bisher jedoch in tragbaren Grenzen gehalten. Dies ergibt sich schon daraus, daß die deutsche Textilindustrie mit der Entwicklung ihrer Schwesterindustrien in der Gemeinschaft durchaus Schritt gehalten hat. Die Bundesregierung ist aber in den einschlägigen Verhandlungen in Brüssel nachdrücklich darum bemüht„ auch die übrigen Mitgliedstaaten zu einer stärkeren Öffnung ihrer Textilmärkte zu bewegen. Auf dem Gebiet der Gewährung von Zollpräferenzen an Entwicklungsländer zeichnet sich bereits ein deutlich sichtbarer Erfolg dieser Bemühungen ab. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 15) : 6370 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Ist die Bundesregierung bereit, zur Finanzierung der Arbeiten des Deutschen Normenausschusses die Zuschüsse an ihn, die zur Zeit etwa 2 % seiner Einnahmen ausmachen, auf etwa 15 % seiner Einnahmen zu erhöhen? Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die zunehmenden Aufgaben des Deutschen Normenausschusses insbesondere auf den Gebieten der Sicherheitstechnik, des Verbraucherschutzes, der Rationalisierung und Typisierung sowie seine Tätigkeit im Bereich der internationalen Normung eine finanzielle Förderung notwendig machen. Aus diesem Grund ist erstmalig im Haushaltsjahr 1970 ein besonderer Titel dafür geschaffen worden. Der Titelansatz für das Haushaltsjahr 1971 wurde wegen der Bedeutung dieser Förderungsmaßnahme von ursprünglich 400 00,— DM auf 700 000,— DM erhöht. Die im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung angesetzten Beträge liegen zwar noch unter der von Ihnen genannten Prozentgrenze. Grundsätzlich gehen jedoch meine Bemühungen dahin, in der Folgezeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Bezuschussung bis zur Höhe von 15 % des Etats des Deutschen Normenausschusses aus öffentlichen Mitteln zu erreichen. Dies setzt allerdings voraus, daß die im Deutschen Normenausschuß vertretenen Unternehmen und Wirtschaftszweige auch ihrerseits alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den wachsenden Finanzbedarf zu decken. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/1916 Frage B 16) : Hält die Bundesregierung die Erhöhung der Benzinpreise durch die meisten Mineralölgesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland der Höhe nach in jedem Fall für gerechtfertigt? Die Mineralölpreise in der Bundesrepublik bilden sich auf der Grundlage des Wettbewerbs. Die Bundesregierung übt insoweit keine Preiskontrolle aus; sie entscheidet daher auch nicht über die Angemessenheit bestimmter Preise. Das gilt auch für die Benzinpreise. Das im Verhältnis zu den übrigen europäischen Ländern günstige Preisniveau der letzten Jahre, das sich u. a. auch in den sehr differenzierten regionalen Preisen entsprechend der Intensität des Wettbewerbs widerspiegelt, spricht nicht zuletzt dafür, an dieser grundsätzlichen Einstellung festzuhalten. Herr Minister Schiller hat daher in seiner kürzlichen Presseerklärung die Mineralölwirtschaft noch einmal eindringlich an die marktwirtschaftlichen Gesetze des Wettbewerbs gemahnt, die in Zeiten der Marktanspannung zu einer scharf kalkulierenden Preispolitik verpflichten. Der Bundeswirtschaftsminister wünscht keine Wende in der deutschen Energiepolitik. Er muß aber darauf hinweisen, daß seine liberale Politik ein entsprechendes Verhalten der großen Mineralölgesellschaften voraussetzt. Im übrigen unterliegt das Verhalten der Mineralölgesellschaften bei ihren Preiserhöhungen selbstverständlich den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Bundeskartellamt führt informatorische Gespräche mit den Mineralölgesellschaften, ob durch die kürzlichen Benzinpreiserhöhungen kartellrechtliche Vorschriften berührt sind. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/1916 Frage B 17) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die gegenwärtige Praxis der Filmförderung — hier insbesondere die sogenannte Einspielklausel — geeignet ist, zu einer wirklichen Qualitätssteigerung beizutragen? Mit dem Filmförderungsgesetz (FFG) ist es zwar gelungen, die Produktion deutscher Spielfilme zu steigern und den starken Rückgang der Zahl der Kinobesuche jedenfalls aufzufangen. Die mit dem Gesetz beabsichtigte Qualitätssteigerung ist jedoch bisher nicht erreicht. Ohne hier auf die Diskussion in der deutschen Öffentlichkeit über die Qualität des deutschen Films in seiner Gesamtheit im einzelnen einzugehen, ist festzustellen, daß er den Anschluß an die Leistungen anderer Filmländer noch nicht wieder gefunden hat. Auf der Grundlage einer verhältnismäßig breiten Filmproduktion und ihrer gesicherten Finanzierung ist eine dauerhafte Leistungssteigerung immerhin möglich, die durch die Qualitätsförderung des FFG zusätzliche finanzielle Anreize erhält; die Prämienförderung des Bundesministers des Innern kommt hinzu. Die Bundesregierung ist sich der Problematik, die Filmförderung an Einspielvoraussetzungen zu binden, bewußt. Bei einer kritischen Würdigung dieses Systems sollte nicht übersehen werden, daß schon die Einspielvoraussetzungen für die Grundförderung nach dem geltenden Recht des FFG zugunsten des qualitativ wertvollen Films differenziert sind. Die Bundesregierung gibt den Kritikern solcher Regelungen ferner zu bedenken, daß die Filmförderung nach dem FFG an den Grundsätzen der Selbsthilfe eines Wirtschaftsbereiches orientiert ist. d. h. bei der Bemessung der einzelnen Förderungsbeträge kann nicht außer acht gelassen werden, was der einzelne zum Aufkommen der Ausgleichmittel beigetragen hat. In anderen europäischen Filmländern richtet sich die Höhe der Förderungsbeträge sogar noch stärker nach den Einspielergebnissen als bei uns. Die bisherige Praxis der Qualitätsförderung nach dem FFG leidet deutlich unter dem unzureichenden Aufkommen an Filmabgaben. Bisher war es der Filmförderungsanstalt unmöglich, Mittel für die Zusatzförderung in einem Umfang bereitzustellen, der es ihr ermöglicht, ihrer gesetzlichen Aufgabe nachzukommen, die Qualität des Films auf breiter Grund- Deutscher Bundestag — 6 Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6371 lage zu heben. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß dieser Zustand untragbar ist. Ziel des Regierungsentwurfs einer Novelle des FFG ist es daher, mehr finanzielle Mittel für die Qualitätsförderung der Filmproduktion bereitzustellen. Außerdem hat die Bundesregierung vorgeschlagen, die Förderung qualitativ wertvoller Spielfilme um einige Anwendungsfälle zu erweitern. Dies soll auch jungen Produzenten eine zusätzliche Chance bieten und das wirtschaftliche Risiko ihrer Filmprojekte mindern. Die Bundesregierung wird die Praxis der Grund- und Qualitätsförderung und vor allem auch die Auswirkungen der Einspielvoraussetzungen weiter aufmerksam beobachten. Sie wird die gewonnenen Erfahrungen bei der Erarbeitung eines neuen Konzepts der Filmförderung für die Zeit nach dem Auslaufen der FFG-Förderung berücksichtigen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten van Delden (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Fragen B 18 und 19): Wie stellt sich die Bundesregierung zu den im Spiegel-Magazin Nr. 10 erhobenen direkten und indirekten Vorwürfen der mangelnden Ausübung der Aufsichtspflicht gegenüber der Kreditnnstalt für Wiederaufbau? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um Lu vermeiden, daß ähnliche Vorwürfe in der Öffentlichkeit wieder gemacht werden können? Die in Ihrer Frage anklingenden Vorwürfe sind nicht begründet. Der geschäftspolitische Aktionsradius der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist in dem Organisationsgesetz für diese Anstalt abschließend festgelegt. In dem hiernach gegebenen Rahmen muß der Bank die erforderliche Flexibilität zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben belassen werden. Insbesondere gehört es nicht zu den Befugnissen der Aufsichtsbehörde, auf die geschäftspolitischen Entscheidungen des Instituts im einzelnen Einfluß zu nehmen. In dem Spiegel-Artikel lassen sich keine Anhaltspunkte dafür erkennen, daß die Bundesregierung ihre — so verstandene — Aufsichtspflicht gegenüber der KW nicht in angemessener Weise wahrgenommen hätte. Zur Präzisierung der Aufsichtsbefugnisse wurden auf Anregung der Bundesregierung 1968 die KW-Satzung und 1969 das KW-Gesetz mit dem Ziel geändert, die Mitwirkung der Bundesregierung in den Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie bei der Berufung von Vorstandsmitgliedern zu intensivieren. Damit ist gewährleistet, daß die KW die ihr übertragenen Aufgaben unter der Aufsicht des Bundes optimal erfüllt. Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit, Maßnahmen dieser Zielsetzung zu ergreifen; davon abgesehen, hätte sie auch gar keine Möglichkeit, die freie Berichterstattung der Presse zu beeinflussen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache VI/1916 Fragen B 20 und 21) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Neuheikendorf, Kreis Plön, mit ca. 3 Millionen DM Bundesmitteln landwirtschaftliche Nebenerwerbssiedlungen errichtet wurden, bei denen sich nach Fertigstellung je Siedlung ein Fehlbetrag von ca. 30 000 DM ergab, wie die Finanzierungslücken geschlossen wurden und welche zusätzlichen Belastungen den Heimatvertriebenen dadurch entstanden sind? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit dafür, daß zukünftig die Konkurrenz um die Trägerschaft für Verfahren, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, eingeschränkt wird, um auszuschließen, daß — wie es im Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofs zum Fall Neuheikendorf heißt — die deutsche Bauernsiedlung von vornherein zu niedrige Kosten ansetzt, um die Trägerschaft für das Verfahren zu erlangen? Der Bundesregierung ist die Angelegenheit Neuheikendorf bekannt, wenn auch nicht in den Einzelheiten, da die Durchführung der ländlichen Siedlung, wovon die Eingliederung von Vertriebenen auf Nebenerwerbsstellen ein Teil ist, zur Zuständigkeit der Länder gehört. Die Bundesregierung hat jedoch, um die Beilegung der Differenzen zwischen der Deutschen Bauernsiedlung als Siedlungsträger und den Nebenerwerbssiedlern über den zu zahlenden Stellenverkaufspreis zu erleichtern, dazu beigetragen, daß der Bundesrechnungshof eine vorsorgliche Prüfung durchführte, um so eine objektive Basis für eine Vereinbarung zwischen Deutscher Bauernsiedlung und Stellenübernehmern zu schaffen. Der Bundesrechnungshof hat den Ihnen offensichtlich bekannten Prüfungsbericht vorgelegt und mit einer Empfehlung über einen angemessenen durchschnittlichen Stellenverkaufspreis abgeschlossen. Die deutsche Bauernsiedlung hat, soweit mir bekannt ist, diese Empfehlung akzeptiert. Da die verwaltungsmäßige Durchführung der ländlichen Siedlung Sache der Länder ist, kann die Bundesregierung auch nicht Einfluß darauf nehmen, welchen Siedlungsträgern ein Land die praktische Durchführung eines Verfahrens überträgt. Die Bundesregierung hält Konkurrenz für grundsätzlich gut. Die Konkurrenz der Siedlungsträger zu überwachen und etwaige Auswüchse zu verhindern, ist jedoch ausschließlich Sache des allein zuständigen Landes. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Grüner (FDP) (Drucksache VI/1916 Fragen B 22 und 23) : Wieviel Anträge wurden — getrennt nach Jahren —seit dem Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes eingereicht, und zu welchen Berufen bzw. Berufsgruppen waren in erster Linie Tendenzen erkennbar? In welchem Umfang wurden Mittel nach dem Arbeitsföiderungsgesetz — ebenfalls getrennt nach Jahren — aufgewendet, und welche Schritte wurden unternommen, um aufgetretene Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der einzelnen Fälle zu beseitigen bzw. in Zukunft zu vermeiden? 6372 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Die Zahl der Neuanträge auf individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung, Umschulung oder Einarbeitung nach dem Arbeitsförderungsgesetz ist von 86 748 im Jahre 1969 (1. Juli bis 31. Dezember) auf 263 588 im Jahre 1970 gestiegen. Bei den neu begonnenen Förderungsmaßnahmen standen nach einer Übersicht der Bundesanstalt für Arbeit für die Zeit vom Januar bis September 1970 als Zielberufe bei den Männern die Berufsgruppen „Ingenieure, Techniker und verwandte Berufe" (37,6 % der Fortbildungsmaßnahmen) sowie „Metallerzeuger und -verarbeiter" (19,0 % der Umschulungs- und 26,4 % der Einarbeitungsmaßnahmen) und „Schmiede, Schlosser, Mechaniker und verwandte Berufe" (13,7 % der Fortbildungs-, 17 % der Umschulungs- und 13,8 % der Einarbeitungsmaßnahmen) im Vordergrund. Bei den Frauen standen an erster Stelle die Organisations-, Verwaltungs- und Büroberufe (52,8 % der Fortbildungs- und 69,8 % der Umschulungsmaßnahmen) sowie die Berufsgruppe „Textilhersteller und -verarbeiter, Handschuhmacher" (38,6 % der Einarbeitungsmaßnahmen). Gesundheitsdienstberufe wurden im Wege der Umschulung von den Männern zu 5,0 % und von den Frauen zu 11,0 % angestrebt. Die Zuschüsse und Darlehen der Bundesanstalt für Arbeit zu diesen Maßnahmen sind von insgesamt 188,5 Mio DM (davon 14,9 Mio DM Darlehen) im Jahre 1969 auf insgesamt 572,4 Mio DM (davon 2,5 Mio DM Darlehen) im Jahre 1970 gestiegen. Um die bei der Bearbeitung der Anträge aufgetauchten Schwierigkeiten schneller zu beseitigen und künftig möglichst zu vermeiden, hat die Bundesanstalt eine Reihe von personellen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen (z. B. Schulung des Personals, Personalausgleich zwischen den Ämtern, Neueinstellung; Vereinfachung des Verfahrens, Neuregelung von Zuständigkeiten). Durch Beschluß des Verwaltungsrats der Bundesanstalt wurde die Möglichkeit geschaffen, Fahrkosten durch Gewährung von Pauschbeträgen zu erstatten. Weitere Änderungen der Anordnungen, wie Einführung ausgewogener Pauschalierungssysteme für die Erstattung von Lernmitteln und der Kosten für Arbeitskleidung, werden z. Z. in den Selbstverwaltungsgremien der Bundesanstalt erörtert. Ich hoffe, daß durch das Zusammenwirken dieser Maßnahmen ein zügigerer Abbau des z. Z. noch vorhandenen Bearbeitungsrückstandes erreicht wird. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 9. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Frage B 24) : Ist die Bundesregierung bereit, abweidend von der am 11. Februar 1971 durch den Parlamentarischen Staatssekretär Berkhan auf meine Anfrage hin erteilten Antwort, die Trassenführung der Seilbahn auf den Untersberg bei Berchtesgaden nach den Vorstellungen der Landkreisverwaltung bzw. des bayerischen Naturschutzbundes zu gestalten und im Interesse des Fremdenverkehrs doch noch eine private Mitbenutzung zu erwägen? Wie ich bereits in meiner schriftlichen Antwort auf Ihre Fragen (Drucksache VI/ 1807 Fragen B 20 und 21) mitgeteilt habe, soll die auf der Gartenau nordostwärts Berchtesgaden geplante Truppenunterkunft durch eine Seilbahn mit der Fernmeldestellung auf dem Untersberg verbunden werden. Das ist die für den militärischen Betrieb zweckmäßigste und wirtschaftlichste Lösung. Der Landrat von Berchtesgaden hat mit Schreiben vom 11. Februar 1971 erneut vorgeschlagen, eine die Landschaft weniger beeinträchtigende Trasse über den Rothmannsgraben mit der Talstation der Seilbahn in der Nähe des Passthurmes nördlich von Marktschellenberg an der B 305 zu wählen und eine zivile Mitbenutzung zu gestatten. Dieselben Anliegen vertritt der Bund Naturschutz e. V. in Bayern. Auf Wunsch des Kollegen Bals und des Landrates des Landkreises Berchtesgaden sollen die Vorschläge im Verteidigungsministerium nochmals erörtert werden. Ich begrüße diese Vorschläge und rege in Anbetracht der Vielgestaltigkeit des angesprochenen Fragenkreises und einer Angleichung der Interessen an, daß Sie ebenfalls an dieser Besprechung teilnehmen. Ich habe veranlaßt, daß der Termin mit Ihnen abgestimmt wird. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 9. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1916 Fragen B 25 und 26) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich auf dem ausgedehnten Gelände des Heereszeugamts Glinde Trümmer und Ruinen aus der Nachkriegszeit befinden und daß dieser Zustand von weiten Kreisen der Bevölkerung als eine Verschandelung des Ortes angesehen wird? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung anzuordnen, damit dieser Zustand möglichst schnell behoben wird? Der schlechte bauliche Zustand des ehemaligen Heereszeugamtes Glinde, Krs. Stormarn, ist dem Bundesministerium der Verteidigung bekannt. Er hat im Januar 1971 bereits zu einer Anfrage der SPD-Fraktion der Gemeindevertretung von Glinde geführt. Das ehemalige Heereszeugamt Glinde ist bis 1968 von den britischen Stationierungsstreitkräften genutzt und erst im Jahre 1969 von der Bundeswehr übernommen worden. Auf Grund des schlechten baulichen Zustandes der Liegenschaften wurden umfangreiche Instandsetzungs- und Aufräumungsarbeiten eingeleitet und fortlaufend erhebliche Mittel für die dringendsten Instandsetzungsmaßnahmen aufgewendet. Auch in diesem Jahr werden die entsprechenden Arbeiten fortgeführt. So ist u. a. vorgesehen, den unansehnlichen äußeren Stacheldrahtzaun zu entfernen und den Betonplattenzaun auszubessern. Ferner sollen die beiden zerstörten Hallen möglichst noch in die- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6373 sem .lahr von Pionieren gesprengt und die Trümmer beseitigt werden. Weitere Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen mit über 6,5 Mio DM sind vorgesehen, so daß das ehemalige Heereszeugamt in absehbarer Zeit ein ansehnlicheres Bild bieten wird. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1916 Frage B 27): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Bedarf von derzeit 81 Wohnungen für Bundeswehrangehörige im Standort Speyer/Rhein baldmöglichst zu decken? Wegen des aufgetretenen zusätzlichen Wohnungsbedarfs in Speyer wurde das Wohnungsbeschaffungsprogramm um weitere 93 Wohnungen erhöht. Der für den Bau von Bundesdarlehenswohnungen zuständige Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen ist gebeten worden, die dringend benötigten Wohnungen beschleunigt erstellen zu lassen. Es kann damit gerechnet werden, daß die Bundesdarlehenswohnungen im Jahre 1972 zur Verfügung stehen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 28) : Ist die Bundesregierung davon unterrichtet, daß die EG-Kommission beabsichtigt, den Beruf des Masseurs und medizinischen Bademeisters zugunsten des Krankengymnasten abzuschaffen, und ist die Bundesregierung bereit, sich für eine Erhaltung dieser Berufe einzusetzen? Der Bundesregierung sind die Entwürfe der Kommission der EG für Richtlinienvorschläge für Krankengymnasten in dem Dokument 9983/XIV/A/70 bekannt, die eine Zusammenfassung der Berufe des „Krankengymnasten" und des „Masseurs" zu einem einheitlichen Beruf des „Krankengymnasten" vorsehen. Die Entwürfe enthalten neben dieser Regelung eine Besitzstandsklausel für Masseure sowie Vorschriften für eine Zusatzausbildung für Masseure, die den Beruf des Krankengymnasten ergreifen wollen. Ferner ist eine Beibehaltung des Berufs des „Masseurs und medizinischen Bademeisters" in den Mitgliedstaaten vorgesehen, die einschlägige Regelungen kennen. Der Vorschlag der Kommission ist darauf zurückzuführen, daß es nur in drei Mitgliedstaaten berufsrechtliche Regelungen für „Masseure" gibt, während in allen Mitgliedstaaten der Beruf des „Krankengymnasten" anerkannt ist. Die Kommission hält t offenbar eine Reduzierung der Berufsmöglichkeiten auf diesem Gebiet für notwendig. Die Bundesregierung hat der Kommission der EG in ihrer Stellungnahme vom Januar 1971 ihre Bedenken gegen die vorgeschlagene Vereinheitlichung der Berufe des „Masseurs" und des „Krankengymnasten" mitgeteilt. Zum Verfahren darf ich darauf hinweisen, daß die Kommission der EG dem Rat Richtlinienvorschläge vorlegt, die dieser nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses erläßt. Bei den bisher vorliegenden Ausarbeitungen der Kommission handelt es sich lediglich um Vorentwürfe für solche Richtlinienvorschläge. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Fragen B 29 und 30) : Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Erfüllung der Zusagen zu rechnen, wonach die B 9 im Raum Lingenfeld auf den Abschnitten zwischen Rülzheim und Jockgrim sowie Jockgrim und Wärth weiter ausgebaut wird? Bis wann wird insbesondere mit dem Bau der Ortsumgehungen Lingenfeld, Rülzheim, Rheinzabern und Jockgrim begonnen, nachdem der immer stärker zunehmende Kraftfahrzeugverkehr und die damit verbundenen enormen Belästigungen für die an-wohnenden Bürger der genannten Gemeinden immer unerträglicher werden? Die Verlegung der B 9 zwischen Wörth und Jock-grim ist fertiggestellt. Der anschließende Abschnitt von der Anschlußstelle Jochgrim/Wörth bis zur Anschlußstelle Rheinzabern/Neupotz ist im Bau. Nach dem Programm des 1. Fünfjahresplanes ist vorgesehen, die Strecke Jockgrim-Rülzheim bis 1973 fertigzustellen; dadurch sind die Ortsdurchfahrten Jockgrim, Rheinzabern und Rülzheim vom Durchgangsverkehr ausgeschaltet. Für die Umgehungsstraße Lingenfeld werden z. Z. die Entwürfe bearbeitet. Die Planfeststellung soll 1972 eingeleitet werden. Mit den Bauarbeiten wird begonnen, sobald rechtskräftige Pläne vorliegen. Ich muß allerdings darauf hinweisen, daß die Gemeinde neue Gesamtplanungsvorstellungen vorgetragen hat, deren Auswirkungen auf die Trassenführung zu prüfen sein werden. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/1916 Fragen B 31 und 32) : 6374 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Bis zu welchem Zeitpunkt wird die in Bau befindliche Schnellstraße Erlangen-Nurnberg bis Feucht weitergeführt werden können? Ist sichergestellt, daß bei den Planungen für eine Autobahn von Coburg nach Füssen das Baugebiet westlich und nordwestlich von Erlangen nicht unnötig beeinträchtigt wird? Die Frage geht vermutlich von der Voraussetzung aus, daß es eine Bundesfernstraßenplanung gibt, die eine unmittelbare Weiterführung der im Bau befindlichen sog. Schnellstraße Erlangen — Fürth — Nürnberg bis Feucht vorsieht. Dies trifft nicht zu. Der Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1971 weist im Einzelplan 12 unter Kz. 1263 vielmehr die beiden Bauvorhaben Erlangen — Fürth mit 18,2 km Länge und Nürnberg Feucht mit 12,0 km Länge aus. Diese beiden Autobahnabschnitte befinden sich in der Baulast des Bundes. Für die innerhalb der Stadtgrenzen von Nürnberg liegende Verbindungsstrecke ist die Stadt Nürnberg Baulastträger. Mit den Bauarbeiten im südlichen Teilabschnitt zwischen den Autobahnknotenpunkten Nürnberg/ Süd und Feucht kann bei der derzeitigen Haushaltssituation voraussichtlich erst im Jahre 1973 begonnen werden. Die westliche Umfahrung des Raumes Nürnberg —Fürth — Erlangen im Zuge einer Autobahnverbindung ,aus dem Raum Coburg in Richtung Augsburg — Landsberg befindet sich noch in der Vorplanung. Wie mir die für die Planung zuständige Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern mitteilt, wird die Linie im Westen und Nordwesten von Erlangen durch Waldgebiet außerhalb von Bebauungsgebieten verlaufen. Falls die Stadt Erlangen beabsichtige, in diesen Waldgebieten im Einvernehmen mit den zuständigen Gemeinden neue Baugebiete auszuweisen, könnten diese so geplant werden, daß sie durch den Betrieb einer künftigen Autobahn nicht unnötig beeinträchtigt würden. Es wäre zu empfehlen, daß sich die Stadt Erlangen mit der Obersten Baubehörde in München in Verbindung setzt. Im übrigen ist vor der Festlegung der Linie das in Bayern gesetzlich vorgeschriebene Raumordnungsverfahren durchzuführen, in dem alle von den raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen berührten öffentlichen Planungsträger zu beteiligen sind. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/1916 Frage B 33) : Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, im Rahmen der Richtlinien zur Bezuschussung von Verkehrsanlagen neben Parkstreifen entlang von Verkehrsstraßen sowie bestimmten Parkplätzen in Zukunft auch die Errichtung von Parkhäusern bzw. Tiefgaragen finanziell zu unterstützen? Die Bundesregierung hat sowohl während der Beratungen der Richtlinien für Zuwendungen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, als auch während der Beratungen zu dem ab 1. 1. 1971 geltenden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sehr sorgfältig erwogen, in welchem Umfang Parkanlagen gefördert werden könnten und sollten. Wegen der beschränkten Mittel einerseits und des außerordentlich großen Bedarfs für Anlagen des fließenden Verkehrs in den Gemeinden andererseits hatten Bund und Länder in den Richtlinien überhaupt davon abgesehen, Parkeinrichtungen zu fördern. Nach dem Gesetz ist es nunmehr erstmals möglich, diejenigen Parkanlagen in die Förderung einzubeziehen, die als Auffangparkplätze überwiegend dem Umsteigeverkehr vom privaten Wagen zum öffentlichen Verkehrsmittel dienen sollen (sogenanntes „Park-and-ride-System" ). Die Bundesregierung verspricht sich hiervon eine nicht unerhebliche Beeinflussung des Kraftfahrers dahin, daß im täglichen Berufsverkehr der private Wagen immer weniger auf solchen Strecken eingesetzt wird, auf denen öffentliche Verkehrsmittel in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Es soll nicht verkannt werden, daß es sehr erwünscht wäre, auch andere Parkeinrichtungen zu fördern. Das gilt auch für andere Verkehrsanlagen, die von der Förderung ausgeschlossen werden mußten. Die Knappheit der Mittel zwingt aber dazu, die vorhandenen Mittel nur an den dringendsten Schwerpunkten einzusetzen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Fragen B 34 und 35) : Wird der Bau einer Umgehungsstraße im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße 83 im Bereich Hessisch Oldendorf von der Bundesregierung als vordringlich angesehen, und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Ist die neuere Planung der weiter nördlich verlaufenden Umgehungsstraße als endgültig anzusehen, so daß zur Zeit noch bestehende Beschränkungen für die bauleitplanerischen Vorhaben der Stadt Hessisch Oldendorf im Bereich der alten Trassenführung gegenstandslos werden können? Die Bundesregierung sieht den Bau der Ortsumgehung Hessisch Oldendorf als vordringlich an. Diese ist Teil der von nördlich Hameln bis westlich Welsede vorgesehene B 83 - Verlegung, welche die aneinander anschließenden Ortsumgehungen von Wehrbergen, Fischbeck, Weibeck, Krückeberg, Hessisch Oldendorf und Welsede umfaßt. Im Abschnitt Krückeberg Welsede wurde eine Änderung der bisher nahe am Nordrand von Hessisch Oldendorf geplanten Linie erforderlich, als die Untersuchungen zum „Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985" ergaben, daß die B 83 Hameln—Bückeburg als 4spurige Straße autobahngleich ausgebaut werden müsse. Für die neue, nunmehr weiter nördlich der Bebauung Hessisch Oldendorf verlaufende und auch Welsede im Norden umgehende Linie, die den Wünschen der Stadt Hessisch Oldendorf entspricht, ist das Verfahren zur Linienbestimmung nach § 16 (1) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) auf Landesebene abgeschlossen. Aufgrund der Anfang März 1971 eingegangenen diesbezüglichen Unterlagen wird der Bundesminister für Verkehr nunmehr das Verfahren auf Bundesebene einleiten mit dem Ziel, das Einvernehmen der an der Raumordnung beteiligten Bundesminister zu erwirken. Sobald dies vorliegt, wird er die neue Linie nach § 16 (1) FStrG förmlich bestimmen; damit wird die im Jahre 1965 bestimmte stadtnahe Trasse gegenstandslos. Erst nach Bestimmung der neuen Linie können die baureifen Pläne, die im großen Maßstab alle technischen Einzelheiten zeigen, aufgestellt werden. Diese Pläne kommen nach §§ 17/18 FStrG sodann im Planfeststellungsverfahren zur öffentlichen Auslegung und bilden nach erlangter Rechtskraft die Grundlage für die Baudurchführung. Mit Baubeginn kann günstigstenfalls 1971 gerechnet werden. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Fragen B 36 und 37) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß das Zentrum einer Stadt mit dicht besiedelten Wohnvierteln als Liegeplatz für die immer stärker werdende Schubschiffahrt und die damit verbundenen erheblichen Lärmeinwirkungen für die Anlieger besonders durch erhebliche Ruhestörungen während der Nachtstunden grundsätzlich nicht geeignet ist, und ist sie bereit, auf die Absicht der Einrichtung von Liegeplätzen für Schubleichter im Moseluferbereich der Stadt Koblenz zu verzichten? Ist die Bundesregierung bereit, dem Vorschlag der Stadtverwaltung Koblenz zu folgen, den im Rhein auf der Höhe von Urbar bereits bestehenden Leichterplatz für Schubschiffe dort zu belassen, weil dort weit bessere Voraussetzungen und Möglichkeiten hierfür bestehen als im Bereich der Moselmündung? Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Meinung, daß in dicht besiedelten Wohngebieten jeglicher vermeidbarer ruhestörender Lärm unterbunden werden sollte. Der Liegeplatz für die Schubschiffahrt in der Mitte der Mündungsstrecke der Mosel ist im Zuge des Ausbaus der Mosel als Großschiffahrtsstraße auf Grund eines Planfeststellungsbeschlusses eingerichtet worden. In einem Anhörungsverfahren, das diesem Beschluß vorangegangen ist, wurden u. a. auch die Anwohner gehört. Der Schiffahrtsbetrieb auf dem Liegeplatz ist bereits seit dem Jahre 1965 vorhanden. In den vergangenen fünf Jahren sind keine Beschwerden bekanntgeworden, wonach die Schubschiffahrt im Stadtgebiet von Koblenz die Bewohner in irgendeiner Form belästigt hat. Auf den bestehenden Liegeplatz kann im Hinblick auf den internationalen Charakter der Schiffahrt auf der Mosel nicht verzichtet werden. An die Einrichtung weiterer Liegeplätze im Moseluferbereich der Stadt Koblenz ist nicht gedacht. An eine Aufhebung der Liegeplätze in Höhe von Urbar am Rhein ist nicht gedacht. Sie sind als notwendige Entlastung für den Liegeplatz in der Moselmündung weiterhin erforderlich. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Frage B 38) : Billigt die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft das Verhalten der Postreklame bzw. der Deutschen Bundespost, wonach die Werbung von Banken und Sparkassen in öffentlichen Fernsprech- und Branchentelefonbüchern künftig ausgeschlossen werden soll, und glaubt die Bundesregierung, daß in diesem Verhalten weder ein Verstoß gegen das Kartellgesetz (§§ 22 und 26) noch ein Mißbrauch einer Monopolstellung zu sehen ist? Die Werbung von Banken und Sparkassen bleibt auch künftig in allen Fernsprechbüchern im gleichen Umfang zulässig wie in den vergangenen Jahren. Demnach unterliegt die Werbung in örtlichen Fernsprechbüchern, in Branchen-Fernsprechbüchern sowie sonstigen privaten Fernsprechverzeichnissen (nach amtlichen Unterlagen der Deutschen Bundespost) keinerlei Beschränkungen. Lediglich für die amtlichen Fernsprechbücher besteht die einzige Beschränkung seit jeher darin, daß in diesen Büchern nicht für Dienste geworben werden darf, die auch von der Deutschen Bundespost wahrgenommen werden, also beispielsweise nicht speziell für das „Sparen" bei einem bestimmten Kreditinstitut. Diese auch in Zukunft einzige Beschränkung ist zu keiner Zeit von irgendeinem der Beteiligten in ihrer rechtlichen Zulässigkeit angezweifelt worden. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 11. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/ l916 Fragen B 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß gemäß § 40 Abs. 3 des Wohngeldgesetzes Härtefälle dahin gehend auftreten, daß bei Antragstellern, deren Anträge nach dem 1. Januar 1971 bewilligt worden sind, das Wohngeld nach dem verbesserten Zweiten Wohngeldgesetz ermittelt wird, während bei Antragstellern, deren Anträge vor dem 1. Januar 1971 bewilligt wurden, das Wohngeld nach dem Ersten Wohngeldgesetz ermittelt wird? Ist die Bundesregierung bereit, auch die nach dem Ersten Wohngeldgesetz bereits im vergangenen Jahr bewilligten Wohngelder, deren Gewährung bis ins Jahr 1971 hineinreichen, nach dem verbesserten Zweiten Wohngeldgesetz zu behandeln? Die Vorschriften des Zweiten Wohngeldgesetzes sind nach dessen § 40 Abs. 3 auf den laufenden Bewilligungszeitraum nicht anzuwenden, wenn das Wohngeld bei seinem Inkrafttreten (1. Januar 1971) 6376 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 bereits bewilligt war. Das Zweite Wohngeldgesetz enthält keine generelle Ermächtigung, von dieser Vorschrift abzuweichen. Nach meiner Auffassung steht § 40 Abs. 3 des Gesetzes jedoch einer Erhöhung des nach dem bisherigen Recht bewilligten Wohngeldes im laufenden Bewilligungszeitraum nicht entgegen, wenn die in § 29 Abs. 1 des Gesetzes genannten Voraussetzungen vorliegen, d. h. wenn sich die Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder erhöht, wenn sich die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 v. H. erhöht oder wenn sich das Familieneinkommen um mehr als 15 v. H. verringert hat. Diese Ansicht, die ich mit meinem Rundschreiben vom 27. Januar 1971 den für die Durchführung des Zweiten Wohngeldgesetzes zuständigen obersten Fachaufsichtsbehörden der Länder mitgeteilt habe, ist zwar nicht unbestritten, wird aber von der Mehrzahl der Länder geteilt. Sie führt in einer großen, vielleicht sogar der überwiegenden Zahl der Fälle auf Antrag zu einer Neubewilligung des Wohngeldes nach neuem Recht. Mit § 40 Abs. 3 des Gesetzes wollte der Gesetzgeber eine unzumutbare Belastung der Bewilligungsstellen und als Folge davon eine Verzögerung in der Bearbeitung aller Wohngeldanträge vermeiden, weil dies in keinem angemessenen Verhältnis zum Erfolg gestanden hätte. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 12. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Frage B 41) : Wird die Bundesregierung die Bundesmittel für die Aktion „Aussiedlung" nach den Bundesrichtlinien vom 8. Dezember 1966 rechtzeitig vor Beginn der Bausaison bereitstellen? Die Beiträge des Bundes zur Finanzierung des Wohnungsbaues für Aussiedler und Flüchtlinge werden den Ländern bisher grundsätzlich in dem auf ihre Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland folgende Jahr bereitgestellt, weil sich die Höhe der globalen Beteiligung des Bundes nach der Zahl der zu berücksichtigenden Personen richtet. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Personen steht aber erst nach Ablauf des Ankunftsjahres fest. In dem Bestreben, die Aussiedler möglichst bald mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, haben — zur Änderung dieses Verfahrens — bereits Besprechungen zwischen den beteiligten Bundesressorts und den Ländern stattgefunden. Mit den Ergebnissen wird sich das Bundeskabinett in der nächsten Woche beschäftigen. Da ich der Entscheidung des Kabinetts nicht vorgreifen möchte, bitte ich, Ihre Frage ebenfalls in der nächsten Woche beantworten zu dürfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Jungmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Minister Strobel hat zu Beginn ihrer Ausführungen darauf hingewiesen, daß der Gesundheitsbericht das besondere Interesse der Öffentlichkeit gefunden habe. Auch wir haben ihm die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt und ihn gründlich studiert. Dabei fiel uns eine Geschichte ein, die anläßlich der gesundheitspolitischen Debatte über die Forderung der Bundesregierung nach Ausdehnung ihrer gesundheitlichen Kompetenzen hier in Bonn kursierte. Damals hieß es, wir hätten das Omelett nicht verzehren wollen, das wir bei der Vorgängerin von Frau Minister Strobel bestellt hätten. Tatsächlich haben wir weder das damalige Gericht noch diesen Bericht bestellt.
    Dieser Bericht ist in der Tat mehr für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung als für den Deutschen Bundestag bestimmt. Das ergibt sich auch schon aus der Tatsache, daß die Presse ihn sehr viel früher in Händen gehabt hat als die Mitglieder dieses Hauses.

    (Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Sehr gut!)

    Zahlreiche Zeitungen und Zeitschriften haben dementsprechend zum Teil auch sehr ausführlich darüber berichtet. Ich will hier nur das zitieren, was ich der Lektüre des „Vorwärts" verdanke, nämlich daß Herr Sebastian Haffner im „stern" geschrieben hat, er finde den Gesundheitsbericht der Bundesregierung viel aufregender als alles, was augenblicklich in der Tagespolitik geschehe. Kommentar überflüssig!

    (Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Jedenfalls viel aufregender als seine eigenen Artikel!)

    Bei allem Interesse an dem Gesundheitsbericht, das aus den Berichten in Zeitungen und Zeitschriften hervorgeht, ist doch eine gewisse Enttäuschung nicht zu überhören gewesen. Diese Enttäuschung war auch aus dem „Vorwärts" herauszulesen — in einem Artikel, auf den Frau Minister Strobel inzwischen geantwortet hat.
    Wer von dem Gesundheitsbericht der Bundesregierung etwas Neues, etwas wirklich Bemerkens-



    Dr. Jungmann
    wertes erwartet hatte, der konnte oder mußte in der Tat enttäuscht sein. Die zahlreichen mehr dekorativen als informativen Statistiken verbergen mehr, als sie aufdecken oder klarstellen. Die von der Bundesregierung selbst als Behauptungen und unbewiesene oder unbeweisbare Prognosen bezeichneten futurologischen Ausblicke am Ende des Berichtes, entsprechen — nehmen Sie mir das nicht übel — im Stil eher „Reader's Digest" als einem Bericht der Bundesregierung.

    (Zuruf von der SPD: Was haben Sie gegen „Reader's Digest"?)

    — Ich habe nichts gegen „Reader's Digest", aber ich habe etwas gegen diese Aufzählung. Ich will damit meine Kritik an der Aufzählung zum Ausdruck bringen, wie Sie sie auch aus vielen Zeitungsberichten entnehmen können. Ich will darauf nicht im einzelnen eingehen.
    Wenn die Bundesregierung diese Zukunftsprognose zur Grundlage ihrer Zukunftsplanung machen will — und das hat Frau Minister Strobel eben noch einmal ausdrücklich gesagt —, stehen wir vor der Frage, ob auch das eine der zahlreichen unverbindlichen Bemerkungen ist oder ob diese Berner-kung hintergründig ist und wir uns diese Futurologie doch noch mal etwas genauer ansehen müssen; denn wir müssen ja wissen, wohin die Reise gehen soll.
    Meine Damen und Herren, ich kann allein aus zeitlichen Gründen hier nur zu einigen grundsätzlichen Fragen der Gesundheitspolitik Stellung nehmen. Ich möchte ausdrücklich sagen, daß ich zu dem Gesundheitsbericht sprechen will, nicht zu den zum Teil interpretierenden und im wesentlichen auch unserer Zustimmung gewissen Ausführungen, die Frau Minister Strobel eben an dieser Stelle gemacht hat. Daß diese Stellungnahme kritisch sein wird, versteht sich von selbst — allein schon aus den Aufgaben der Opposition.
    In dem Kapitel „Schwerpunkte moderner Gesundheitspolitik" werden einige zur Zeit aktuelle Probleme behandelt; sie sind vorhin noch einmal genannt worden. Es fehlen dabei jedoch eindeutige und klare Prioritäten, ohne die eine langfristig angelegte Gesundheitspolitik — und es gibt nur eine langfristig angelegte Gesundheitspolitik — nun einmal nicht möglich ist.
    Schon die Definition der Gesundheitspolitik kann uns nicht befriedigen. Was soll es heißen, daß die Gesundheitspolitik „heute nicht mehr allein in der Verantwortung der Medizin" steht. Wir haben auch heute wieder ziemlich viel von Medizin gehört, aber wir sind der Meinung, daß die Gesundheitspolitik weder heute noch allein noch überhaupt in der Verantwortung der Medizin stehen kann und stehen soll — wie umgekehrt auch die Medizin nicht in der Verantwortung der Gesundheitspolitik stehen kann oder mindestens nicht stehen sollte.
    Die Medizin als Wissenschaft und Praxis, als Diagnostik und Therapie kann nicht Gegenstand der Gesundheitspolitik sein. Wir haben darauf schon in der gesundheitspolitischen Debatte vor drei Jahren mit Nachdruck hingewiesen, und wir werden auch in Zukunft darauf achten, daß die Grenzen zwischen Gesundheitspolitik und Medizin nicht verwischt werden.
    Wir teilen die Auffassung der Bundesregierung, daß Gesundheitspolitik etwas grundsätzlich anderes — und zwar mehr — ist als nur ein Teil der Sozialpolitik; wir teilen auch die Ansicht, daß praktische Gesundheitspolitik ohne Koordination mit der Sozialpolitik nicht denkbar ist und daß aktive Gesundheitspolitik ohne eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik nicht realisierbar ist.
    Um so mehr muß betont werden, daß die Gesundheitspolitik auf das Wohl des einzelnen Bürgers und seiner Familie ausgerichtet sein muß. Nicht irgendein abstrakter oder imaginärer Gesundheitszustand ,der Bevölkerung, sondern die Gesundheit jedes einzelnen Staatsbürgers, jedes einzelnen seiner Glieder ist die Voraussetzung für ein gesundes Gemeinwesen. Das ist der Grund dafür, daß wir jede Gesundheitspolitik ablehnen, die sich selbst als eine dirigistische Staatsaufgabe versteht. Ich möchte ausdrücklich sagen, daß in dem Gesundheitsbericht nichts anderes gesagt wird. Es wird aber wohl erlaubt sein, da das dort auch wieder nicht klar genug abgelehnt worden ist, das hier einmal deutlich zu sagen.
    Die Gesundheitspolitik kann nach unserer Meinung nur dann erfolgreich sein, wenn es ihr gelingt, die aktive Mitwirkung aller Beteiligten zu finden — auch das wurde heute morgen schon gesagt —, die Beteiligung der Burger, der dafür bestimmten Berufe, der Gemeinden, der Länder, auch aller Ressorts der Bundesregierung, kurz, der freien Kräfte ebenso wie der Kräfte des Staates. Gerade in der Gesundheitspolitik sollte sich der Staat jedenfalls nicht als gesundheitlicher Vormund seiner Bürger verstehen.
    In der Aufzählung der Schwerpunkte ihrer Gesundheitspolitik hat die Bundesregierung der Gesundheitsvorsorge den ersten Platz eingeräumt, wobei sie unter Vorsorge nicht die Gesamtheit ihrer gesundheitspolitischen Bemühungen, sondern allein die Früherkennung von Krankheiten versteht, die kürzlich Gegenstand einer Novelle zur RVO gewesen ist. Wir halten diesen Gesichtswinkel für eine moderne Gesundheitspolitik für zu eng. Für uns sind Gesundheitsvorsorge und Gesundheitspolitik dasselbe, ganz gleich, ob es sich um das gesundheitsgemäße Verhalten der Burger, um gesunde Arbeitsbedingungen, um die Wiederherstellung einer gesunden Umwelt, um den gesundheitlichen Schutz des Verbrauchers, um die Bekämpfung des Drogen- oder Rauschmittelmißbrauchs, um die Sicherstellung einer guten Ausbildung der Heilberufe oder um ein bedarfsgerecht gegliedertes System von Krankenhäusern — um nur diese Beispiele zu nennen — handelt. All diese und noch andere Bemühungen verstehen wir unter Gesundheitsvorsorge im Sinne der Daseinsvorsorge des modernen Industriestaates.
    Es geht aber hier nicht um Vokabeln. Es geht um das Selbstverständnis der Gesundheitspolitik, deren Sinn und Ziel wir nicht darin sehen, daß sich



    Dr. Jungmann
    der Staat für alles und jedes verantwortlich fühlt, aber auch nicht darin, daß er für alles und jedes verantwortlich gemacht wird, was ohne sein Zutun ebensogut und vielleicht sogar noch besser getan werden kann. Aufgabe und Ziel der Gesundheitspolitik sind nach unserer Auffassung Schutz und Förderung der Gesundheit der Staatsbürger. Wir messen die Gesundheitspolitik nicht an der Menge von Einzelmaßnahmen, die außer der Gefahr der Verzettelung auch die Gefahr der Einmischung des Staates in den persönlich-menschlichen Bereich mit sich bringen, in dem der Staat nun einmal nichts zu suchen hat.
    Wenn wir von Schutz und Förderung der Gesundheit sprechen, dann denken wir besonders an den Schutz vor Umweltgefahren und an die Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit der Jugend, der arbeitenden und der alten Menschen, um nur diese Beispiele zu nennen. Wir denken dabei auch nicht nur an die eigenen Staatsbürger. Wir denken auch an die mehr als zwei Millionen Gastarbeiter und ihre Familien. Wir haben in dem Gesundheitsbericht vergeblich nach einem Hinweis auf die speziellen gesundheitlichen Probleme dieser zwei Millionen Menschen gesucht. Wir alle kennen die vielfältigen Probleme ihrer Unterkünfte — von Wohnungen kann oft nicht die Rede sein — mit ihren jeder Hygiene spottenden Verhältnissen. Wir kennen auch die Schwierigkeiten der ärztlichen Versorgung, die sich allein schon aus den Sprachschwierigkeiten ergeben. Es hätte der Bundesregierung wohl angestanden, in ihrem Gesundheitsbericht auch auf diese Fragen einzugehen und zu sagen, wie es ) da weitergehen soll und was sie zu tun gedenkt.
    Mit großem Interesse haben wir die Versicherung der Bundesregierung — man kann auch sagen: die erneute Versicherung — zur Kenntnis genommen, daß die freie Berufsausübung der Ärzte und ein — ich zitiere — von äußeren Einflüssen ungestörtes und unabhängiges Vertrauensverhältnis zwischen dem kranken Bürger und seinem frei gewählten Arzt nach ihrer Ansicht die unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie und moderne Prävention ist.
    Vom „Vorwärts" ist die Bundesregierung allerdings getadelt worden und eine schnelle und gründliche Reform des Gesundheitswesens gefordert worden Dem mündigen Bürger von heute und morgen werde niemand einreden können, so meint der „Vorwärts", daß unser heutiges System des Gesundheitswesens das beste aller möglichen Systeme sei. In ihrem Gesundheitsbericht bekenne sich die Bundesregierung zwar im Prinzip zu den im „Vorwärts" vertretenen -Perspektiven, ohne daraus jedoch die notwendigen Konsequenzen für die gesundheitliche Praxis von heute und morgen zu ziehen. Meine Damen und Herren, wir sprechen hier nicht über die gesundheitspolitische Auffassung des „Vorwärts". Aber der „Vorwärts" ist doch wohl mehr als eine x-beliebige Zeitung.
    Bei den vielen Unklarheiten des Berichtes müssen wir uns immer wieder fragen, von welchen gesundheitspolitischen Vorstellungen und Zielen sich die Bundesregierung nun tatsächlich leiten läßt. Ich
    sagte schon, daß die vielen gesundheitspolitischen Daten eher zu einer verwirrenden Unklarheit als zu der notwendigen Klarheit der Aussage führen.
    So wird z. B. die starke Abnahme der Geburtenzahl zwar nicht verschwiegen, doch fehlen präzise Angaben über ihre Entwicklung und ihre Gründe. Wir halten es für äußerst beunruhigend, daß diese Zahl in den letzten Jahren von mehr als einer Million im Jahre 1964 um fast ein Viertel auf zirka 800 000 zurückgegangen ist, von denen noch rund 50 000 auf das Konto der Gastarbeiter gehen.
    Wir halten es auch für beunruhigend, daß der Anteil der unter 15jährigen in der Bundesrepublik auf 23 % gesunken ist. In den USA sind es noch mehr als 30 %. Wir haben gerade heute Zeitungsmeldungen entnehmen können, daß die Zahl der unter 15jährigen in absehbarer Zeit unter 20 % der Gesamtbevölkerung liegen wird.
    Es beunruhigt uns auch, daß der ohnehin schon relativ niedrige Anteil der im erwerbsfähigen Alter Stehenden ständig kleiner wird, während die Zahl der über 65jährigen ständig gestiegen ist und noch weiter steigen wird.
    Es ist ein schlechter Trost, daß wir in bezug auf Geburtenzahl und Überalterung der Bevölkerung noch nicht ganz an der Spitze der negativen Weltrangliste angekommen sind. Es sieht allerdings so aus, als wenn wir hier bald den negativen Rekord erreichen würden.

    (Abg. Dr. Meinecke: Aber das kann doch nicht die Schuld der Bundesregierung sein!)

    — Sicherlich nicht. Aber diese Tatsache als solche ist beunruhigend. Von Schuld ist hier gar keine Rede. Man darf diese Tatsachen aber auch nicht unterdrükken, weil sie von großer Bedeutung sind.
    Ich wiederhole die schon oft erhobene Forderung nach einer Aufklärung der mütterlichen und kindlichen Todesfälle. Auch bei der verhältnismäßig geringen Zahl dieser Todesfälle können wir uns nicht länger damit abfinden, daß mehr als ein Drittel der Mütter- und Säuglingssterblichkeit unter die Rubrik „nicht näher bekannte Todesursachen" fällt. Das ist nicht nur für die Statistik unerträglich, es ist auch von grundsätzlicher gesundheitspolitischer Bedeutung.
    Daß der Gesundheitsbericht die nötige Klarheit vermissen läßt, liegt wohl nicht zuletzt an der Vielzahl der Zuständigkeiten von Bund — auch innerhalb des Bundes —, Ländern, Gemeinden, privater Initiative und — nicht zu vergessen — auch an der Eigenständigkeit der verschiedenen Sozialversicherungsträger. In dem Gesundheitsbericht wird das natürlich nicht verschwiegen. Diese prinzipielle, wesentliche Frage der Gesundheitspolitik wird aber eher wie eine peinliche Unzulänglichkeit verdrängt, als daß sie kritisch und, wie wir es für richtig halten würden, positiv interpretiert worden wäre.
    Es gibt nicht wenige Leute, die es überhaupt für falsch halten, daß es in unserem Land kein einheitliches, sondern ein vielgestaltiges Gesundheitswesen gibt, und die nach wie vor ein einheitliches, möglichst staatliches Gesundheitswesen fordern. Wir



    Dr. Jungmann
    sind der Meinung, daß eine zentralistische Form des Gesundheitswesens sehr viel mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringen würde. Die in anderen Ländern gemachten Erfahrungen zeigen jedenfalls, daß die Effizienz zentralistischer Gesundheitsdienste nicht besser, sondern geringer ist und daß ihre Kosten eindeutig höher sind, als es in unserem System der Fall ist. Die Vorteile unseres Systems sehen wir nicht zuletzt in der aktiven Mitwirkung der Bürger, aber auch in der natürlichen Konkurrenz von Interessen und Initiativen.
    Der Bund wolle, so heißt es in dem Gesundheitsbericht, im Sinne des kooperativen Föderalismus möglichst einheitliche Regelungen in den Ländern erreichen. In dem Bericht selbst finden wir allerdings keinen Hinweis dafür, daß die Zusammenarbeit mit den Ländern gesucht würde, daß sie bereits zustande gekommen wäre oder daß sie sogar schon Früchte getragen hätte.
    Warum erfährt der Bundesgesundheitsrat in dem Bericht eine nur so geringe Beachtung? Außer über drei seiner zahlreichen Voten wird über seine sonstige Tätigkeit nichts berichtet. Vielleicht ist es auch bezeichnend, daß der Bundesgesundheitsrat in dem Abschnitt „Verwaltung" behandelt wird, was der Bedeutung des Bundesgesundheitsrates als eines Beratungsorgans der Bundesregierung zweifellos nicht entspricht. Der Bundesgesundheitsrat ist auch nicht als Organ des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit und schon gar nicht als Hilfsorgan der Verwaltung dieses Hauses, sondern, wie gesagt, als Beratungsorgan der Bundesregierung schon im Jahre 1950, glaube ich, konzipiert und ins Leben gerufen worden.
    Über die Krankenhausprobleme brauche ich hier nicht zu sprechen. Dazu wird heute sicherlich noch viel Gelegenheit sein.
    Dasselbe gilt für die Probleme des Arzneimittelwesens. Nur zwei Fragen des Arzneimittelkomplexes möchte ich hier wenigstens ansprechen: Warum wird die so oft kritisierte Registrierung von Arzneimitteln durch das Bundesgesundheitsamt in dem Bericht so heruntergespielt, daß von dieser Problematik fast nichts mehr zu erkennen ist? Warum wird in diesem Bericht auch nicht zu dem geringen Erfolg, wenn nicht sogar Mißerfolg des Arzneimittelwerbegesetzes etwas gesagt? Wenn ein solch geringer Erfolg oder gar Nichterfolg vorliegt, so ist das zweifellos nicht dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und sicherlich auch nicht der Bundesregierung anzulasten, weil ja der Bundestag dieses Gesetz gemacht hat. Wir und die Öffentlichkeit sollten aber nicht im unklaren gelassen werden, ob dieses Gesetz die mit ihm verbundenen Erwartungen erfüllt hat. Wie gesagt, es besteht weithin die Auffassung, daß das nicht der Fall ist.
    Auch über Lebensmittelfragen brauchen wir hier nicht zu sprechen, weil das Lebensmittelgesetz kurz vor der Überweisung an den Bundestag steht. Es wäre nur die Frage aufzuwerfen, warum das Lebensmittelgesetz, an dem schon vor sieben Jahren sehr intensiv gearbeitet wurde, so lange hat auf sich warten lassen. Das ist auch durch die berechtigten
    Bemerkungen von Frau Minister Strobel, die sie vorhin hier zu der Dauer der Erarbeitung solcher Gesetz gemacht hat, nicht gedeckt. Es drängt sich dabei auch die Frage auf, wann mit dem Erlaß von Vorschriften über die Nahrungsmittel tierischer Herkunft zu rechnen ist. Auch sie sind seit langem überfällig.
    In dem Abschnitt „Spezialfragen des Gesundheitswesens" wird schließlich über die Kosten des Gesundheitswesens berichtet. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf eine Quelle aus Baden-Württemberg, weil eigene Untersuchungen über die Kosten der Gesundheit, wie es mit entwaffnender und schlichter Offenheit in dem Bericht heißt, „nicht vorliegen". Wir wissen, wie schwierig eine präzise Aussage zu den Kosten der Gesundheitspolitik ist, wir sind aber der Meinung, daß eine klare Vorstellung über die Kosten zu den wichtigsten Voraussetzungen für einen so anspruchsvollen Bericht über das Gesundheitswesen in unserem Lande gehört.
    Das gilt insbesondere für den Blick auf die gesundheitspolitische Zukunft. Nicht nur der Deutsche Bundestag, sondern auch der von der Bundesregierung so gern zitierte mündige Staatsbürger hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Kosten mit der vom Staat und auch von ihm erwarteten aktiven Gesundheitspolitik verbunden sind. In dieser Kostenrechnung werden die Kosten des Umweltschutzes wahrscheinlich an erster Stelle stehen. Ihre außerordentliche Höhe darf selbstverständlich kein Grund dafür sein, daß wir auf diese lebensnotwendige Aufgabe verzichten.
    Aus der nüchternen Frage nach den Kosten ergibt sich die für die praktische Gesundheitspolitik notwendige Rangordnung der gesundheitspolitischen Maßnahmen. Es wird sich dann zeigen, daß Gesundheitspolitik teuer, sogar sehr teuer ist. Es wird sich aber auch deutlich zeigen, welche finanziellen Aufwendungen nötig sind, wenn das eine oder das andere erstrebte Ziel erreicht werden soll.

    (Vorsitz : Vizepräsident Frau Funcke.)

    Zum Schluß möchte ich feststellen, daß sich unsere Kritik an dem Gesundheitsbericht selbstverständlich nicht gegen seine zahlreichen Verfasser richtet. Bei ihrer schon reichlich ausgelasteten Arbeitskraft haben sie dringende Arbeiten liegen lassen müssen,

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    um diesen Bericht rechtzeitig fertigzustellen. Die Gesetzgebungsarbeit, die im Bereiche der Gesundheitspolitik ohnehin schon lange hinter ihrem Soll zurückgeblieben ist, ist dadurch weiter verzögert worden. Unsere Kritik richtet sich also gegen die Konzeption und gegen die Redaktion des Gesundheitsberichts.
    Wir sind im übrigen gespannt, wann und in welcher Form er demnächst vom Bundespresseamt aus für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung Verwendung finden wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Dann haben Sie wenigstens etwas Spannendes! Ihre Rede war es nicht!)






Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Krefeld).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ferdinand Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 17. Februar 1971 übergab die Bundesregierung dem Bundestag den Gesundheitsbericht. Es ist der erste Bericht dieser Art, den eine Bundesregierung diesem Hohen Hause überhaupt vorgelegt hat, und ich möchte schon an dieser Stelle der Frau Bundesminister, ihrem Hause und der Bundesregierung hierfür recht herzlich danken.
    Wir sehen in diesem Bericht — da spreche ich für
    die ganze Fraktion der Sozialdemokratischen Partei
    eine sehr gute Grundlage der Diskussion und für Initiativen zum Aufbau neuer Gesetzgebungen, und wir haben mit ihm vor allen Dingen ein Arbeitspapier in den Händen, aus dem wir vieles entnehmen können. Das zeigt nicht zuletzt auch die Resonanz in der Öffentlichkeit, die zweifellos positiv zu beurteilen ist.
    Bevor ich auf einige Ihrer Bemerkungen, Herr Kollege Jungmann, eingehe, gestatten Sie mir, erst einmal einen Gesamtüberblick zu geben. Dieser Bericht gliedert sich in acht Abschnitte; ich will hier nicht jeden mit besonderen Anmerkungen und Ausweitungen diskutieren, denn das würde den Bericht eher zerpflücken und in seiner Bedeutung herabsetzen.
    Aber ich habe mich, Herr Kollege Jungmann, über eines gewundert: daß Sie nicht wenigstens ein paar anerkennende Worte gefunden haben, daß Sie lediglich den „Vorwärts" hier als erstes kritikführendes Organ genannt haben.

    (Abg. Dr. Jungmann: Ich hätte viele nennen können!)

    — Es ist möglich, es ist möglich. — Denn wissen
    Sie, auch die Opposition erfreut sich ja einer nicht nur positiven Resonanz in der journalistischen Darstellung ihrer eigenen Presse. Wir sind, in einer Demokratie lebend, gottlob in der Lage, auch eine harte Kritik sogar aus den eigenen Reihen ertragen zu können, und das ist wahre Demokratie.
    Aber nun zur Sache: Ist es denn Pflicht der Opposition, weil sie Opposition ist, aus dieser Opposition heraus alles nur zu negieren?

    (Abg. Burger: Das haben wir auch nicht gemacht!)

    Bietet dieser Bericht nicht doch Ansätze auch für Sie? — Ich glaube schon. Das wird man feststellen, wenn man sich der Mühe unterzieht, ihn zwei-, drei- oder viermal zu lesen; und das habe ich getan.
    Sie haben — und jetzt nehme ich an sich, in dem
    ich das Pferd vom Schwanze aufzäume, etwas vorweg, was ich später ausführen wollte — die futurologische Betrachtung als Zukunftsmusik bezeichnet. Dieser Bereich ist absolut nicht neu und wird von mir und von uns außerordentlich begrüßt. Es gibt wohl kaum ein Industrieland in der Welt, das nicht seit langen Jahren über futurologische Studien verfügt. Vor allen Dingen die großen Industrienationen wie England und die USA — das lesen
    Sie in diesem Bericht — und darüber hinaus auch
    die Staaten des Ostblocks beziehen sich auf derartige Berichte. Aber ist es denn wirklich nur so, daß hier nur Hypothesen und Hirngespinste aufgezeichnet werden? Hat sich nicht vielmehr in Wirklichkeit diese Entwicklung schon längst angebahnt? Ist nicht die Ernährungsumstellung, die hier erwähnt worden ist, bereits im Gange, nämlich die Umstellung von der reinen Kohlehydratnahrung zur Eiweißernährung? Und wenn hier die Fischteiche und die Algenzüchtungen im Meer erwähnt worden sind, dann sehe ich darin etwas, was in der Realität auf uns zukommt, denn es gibt Länder in Asien, die das im kleinen Maßstab schon längst praktizieren.
    Wenn man etwas tiefer in die Materie einsteigt, muß man doch zugeben, daß die Transplantationen zweifellos auf alle Organe und Organsysteme ausgeweitet werden. Das ist absolut nichts Neues, denn Organverpflanzungen von Tieren auf den Menschen werden bereits durchgeführt. Immunbiologische Faktoren machen diese Implantation zwar noch unmöglich. In dem Bericht wird gesagt, es würde eines Tages auch diese immunbiologische Reaktion beherrscht werden. Wir sind davon fest überzeugt, denn auch hier bahnen sich die Wege schon an.
    Sicherlich könnte man manches kritisieren. Aber Kritik allein bedeutet nichts. Die Bundesregierung war sehr zart in der Formulierung, wenn sie gesagt hat: das bezieht sich auf die nächsten 30 Jahre und nicht etwa auf die 50 Jahre; denn neue sprunghafte Entwicklungen in der Medizin können von heute auf morgen passieren, können ein ganzes Weltbild ändern und Vorsätze plötzlich zunichte machen.
    Aber jetzt zu dem zurück, was ich eigentlich sagen wollte. Auf manche Gebiete werde ich später noch zu sprechen kommen. Gesundheitspolitik ist ein Teil der Gesellschaftspolitik mit eigenständiger politischer Funktion, bleibt aber mit einer progressiven Sozialpolitik eng verbunden. So steht es im Bericht. Jetzt hören Sie bitte genau zu.

    (Abg. Dr. Hammans: Das tun wir immer!)

    — Schönen Dank, ich habe nie daran gezweifelt;
    das beruht auf Gegenseitigkeit. Dort heißt es weiter:
    Die Bundesregierung begrüßt und fordert die freie Initiative und das Engagegement vieler Träger, Einrichtungen, Berufe und Personen im großen Aufgabengebiet des Gesundheitswesens. Sie hält die gegenwärtige Form des Wirkens und Zusammenwirkens von freien Kräften und Staat für die unserer Gesellschaft gemäße Praxis des Gesundheitswesens. Sie will auf dieser Basis für die Menschen die Sicherung der Gesundheit und die Hilfe und Heilung bei Krankheit weiter ausbauen.
    Mit diesen Erklärungen unterstreicht die Bundesregierung noch einmal ganz deutlich ihre Leitsätze aus der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 über die freie Arztwahl und die freie Berufsausübung in den Heilberufen. Es kann also von einer Verstaatlichung des Gesundheitswesens wirklich keine Rede sein. So hoffen wir, daß damit endgültig jene Stimmen zum Schweigen gebracht werden, die in den vergangenen Monaten oft wider besseres



    Dr. Schmidt (Krefeld)

    Wissen in der Öffentlichkeit die Meinung vertreten haben, als wolle die sozialliberale Koalition auf kaltem Wege das Gesundheitswesen sozialisieren oder verstaatlichen.

    (Abg. Dr. Hammans: Ist zu teuer!) — Na, darüber könnte man diskutieren.

    Eine moderne Gesundheitspolitik hat die veränderten Lebensverhältnisse, die Strukturveränderungen der Gesellschaft und die fortschreitende medizinische Entwicklung jederzeit zu berücksichtigen. Die Bevölkerung hat sich schnell auf die veränderten Begriffe „Gesundheit" und „Krankheit" eingestellt. Der Begriff „Gesundheit" bezieht sich nicht mehr nur auf die Minderung von Krankheitsfolgen, sondern auch auf die Abwehr und stärker als bisher auf die Vorsorge, Erhaltung, Pflege, Förderung, Besserung und Hebung der Gesundheit. Das Recht auf Erhaltung der Gesundheit ist zwar nicht im Grundgesetz und auch nicht — wie beispielsweise der Krankheitsbegriff — in der Reichsversicherungsordnung verankert, aber wir bekennen uns nachdrücklich zur Definition der Weltgesundheitsorganisation, die darin ein Höchstmaß seelischen, körperlichen und sozialen Wohlbefindens sieht. Damit ist selbstverständlich nach dem Grundgesetz auch das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet. „Gesundheit dient nicht als letzter Selbstzweck" sagt Siebeck, und wir schließen uns der Meinung an. Wir brauchen unsere Gesundheit, um leben und arbeiten zu können. Daß deshalb auch die Verantwortung des einzelnen für seine Gesundheit und die seiner Familie gegeben sein muß, ist I nur eine logische Schlußfolgerung.
    Zweifellos, Herr Kollege Jungmann, hat die Präventivmedizin, haben Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten an Bedeutung gewonnen. Wurden bislang vom Säuglingsalter bis zum Beruf Schuluntersuchungen, Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und Mütterberatung durchgeführt, so kommen jetzt — Sie wissen es — ab 1. Juli 1971 Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder bis zum vierten Lebensjahr und Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Frauen und Männern vom 30. bzw. 45. Lebensjahr an zum Tragen.
    Diese Untersuchungen auf Krebs und auf andere Erkrankungen sind deshalb von so hervorragender Bedeutung, weil wir in der Bundesrepublik rund 500 000 schulpflichtige Kinder haben, die in irgendeiner Form besonderer Unterstützung bedürfen. Jährlich kommen 60 000 Kinder neu hinzu, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Schäden einer besonderen Betreuung bedürfen. Als wir die psychiatrischen Einrichtungen am 17. April vorigen Jahres hier im Plenum diskutierten, haben wir diese Zahlen ganz klar herausgestellt.
    Ich möchte Ihnen aber noch eine erschreckende Ziffer nennen. Sie ist es wert, daß man darüber diskutiert. Immerhin wurden bei Untersuchungen im Jahre 1966 — die neueren Repräsentativergebnisse liegen leider noch nicht vor; ich konnte sie wenigstens bis gestern nicht bekommen — bei 7 % der Schulanfänger Haltungsfehler und bei 11,4 % Haltungsschäden festgestellt. Das ist sehr viel.
    Es stimmt auch nachdenklich, daß die Übergewichtigkeit bei Kleinstkindern durch eine falsche und schlecht zusammengestellte Ernährung überhandgenommen hat. Man weiß, daß in der Bundesrepublik etwa ein Viertel der Bevölkerung auf eine Diät angewiesen ist und daß beispielsweise jede zehnte Frau bei einer Geburt Komplikationen auf Grund falscher Ernährung hat. Man sollte dem kindlichen Organismus doch durch eine kalorienmäßig tragbare und zweckentsprechende Ernährung ein vernünftiges Körpergewicht geben.
    Nun einige Worte über die Mütter- und Säuglingssterblichkeit. Herr Kollege Jungmann, Sie haben dieses Thema ebenfalls angeschnitten. Die letzten Ergebnisse des Jahres 1970 lagen gestern auch noch nicht vor. Sie wären für einen allgemeinen oder internationalen Vergleich auch nicht heranzuziehen, und zwar deshalb nicht, weil die Zahlen für nur ein Jahr keine ausreichende Vergleichsbasis sind. Um einen aussagekräftigen Vergleich anzustellen, wären die Zahlen von vier oder fünf Jahren notwendig.
    1968 betrug die Zahl der im ersten Lebensjahr Gestorbenen auf 1000 Lebendgeborene 22,6. Diese Zahl hat in den letzten zehn Jahren zweifellos rapide abgenommen. Das entspricht dem Trend in allen Industriestaaten und größeren Staaten der Welt. Über dem Bundesdurchschnitt liegen aber einige Länder, beispielsweise Bayern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Berlin und nicht zu vergessen — Nordrhein-Westfalen. Man kann nun bei der wirtschaftlich differenten Struktur und der verschiedenen geographischen Lage dieser Länder gespannt sein, was die Gesamtanalyse dieser Fehlentwicklungen ergeben wird. Leider liegen hierüber noch keine Berichte vor. Die häufigsten Todesursachen waren die frühkindliche Sterblichkeit in den ersten Lebenswochen, die Asphyxie, Geburtsverletzungen und angeborene Mißbildungen.
    Was die Müttersterblichkeit anbelangt, so kamen vor dem zweiten Weltkrieg auf 100 000 Lebendgeborene 420 Todesfälle. 1968 waren es demgegenüber 52 Todesfälle. 1969 stieg diese Zahl leider wieder auf 53,1 an. Auch die Säuglingssterblichkeit stieg. Die Zahlen für das Jahr 1970 konnten auch hier zum Vergleich noch nicht herangezogen werden. Die häufigsten Todesursachen waren Blutungen, Vergiftungen, Infektionen, Komplikationen in der Schwangerschaft und Fehlgeburten. Es ist an und für sich fast als Hohn zu bezeichnen, daß in einer Zeit der Antibiotika und Chemotherapie häufige Todesursachen 29,4 % Intoxikationen und Infektionen waren.
    Ich will nicht alles aus diesem Bericht ansprechen oder kommentieren. Aber eines, was von wesentlicher Bedeutung ist, lassen Sie mich bitte vortragen. Der Wandel in unserer Gesellschaft stellt erhöhte Ansprüche an die Gesundheit jedes einzelnen, das wissen wir alle. Die Verschiebung der Krankheiten — im Agrarstaat vorwiegend Infektionserkrankungen, heute in den Industriestaaten Verschleiß- und Zivilisationserkrankungen — hat das medizinische Aufgabengebiet stark erweitert. Gesunderhaltung und Krankheitsvorbeugung werden



    Dr. Schmidt (Krefeld)

    immer mehr verlangt; denn niemand wird daran zweifeln wollen, daß Vorbeugen besser und vor allen Dingen kostensparender ist als Heilen.
    Ich betone nochmals, daß die Gesundheitsvorsorge die Gesundheit und Leistungsfähigkeit jedes einzelnen pflegen und erhalten muß, während die vorbeugende bzw. präventive Medizin sich gegen die Gefahren von Krankheiten und deren Verschlimmerung zu wenden hat. Hier sind selbstverständlich Schutzimpfungen zu erwähnen, die Vitamin-D-Prophylaxe bei Säuglingen und Kleinstkindern, die Fluoranreicherung des Trinkwassers.
    Die Fluoranreicherung des Tinkwassers mag problematisch sein, jedoch kann man sie verifizieren, wo zentrale Trinkwasseranlagen vorherrschend sind; wo es sehr viele Privat- und Eigenbrunnen gibt, ist das Problem schon schwieriger. Außerdem möchte ich hier am Rande erwähnen, daß die Kompetenz auf dem Gesetzeswege zu verändern wäre. Auch die Hauptversammlung des Bundes deutscher Zahnärzte hat vor kurzer Zeit in einer Entschließung betont, daß sie in Übereinstimmung mit der Weltgesundheitsorganisation die Trinkwasserfluoridierung befürwortet.
    Die gesundheitliche Aufklärung hat bei allen diesen medizinischen Fragen ein besonderes Gewicht. Der täglich einer strapaziösen Arbeit unterworfene Organismus braucht Ruhe, Erholung, zweckmäßig eingesetzte Ruhestunden und eine entsprechende Ernährung; sie muß ausreichen, darf aber nicht mit Kalorien übermäßig angereichert sein. Vor allen Dingen muß sie Rücksichten auf die Art der Arbeit und der Arbeitsstätte nehmen. Der schwerstarbeitende Mensch, der dauernd hoher Hitze ausgesetzt ist, hat eine andere Nahrung zu sich zu nehmen als der im Büro arbeitende; das ist eine Selbstverständlichkeit. Ausgleichende sportliche Betätigung muß natürlich auf breiter Basis angestrebt werden, um auch hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen.
    Nun einige Worte zu einem Problem, das mir brennend am Herzen liegt. Selbstverständlich waren 1927 die Tuberkulose und die Lungenentzündung sehr verbreitet, weniger die Herz- und Kreislauferkrankungen. Jetzt hat sich dieses Bild verschoben, wie ich vorhin schon andeutete. Die Neigung zum Herzinfarkt hat sich in der Bundesrepublik natürlich sehr intensiviert. Wir wissen, daß der Diabetes in diesem Jahr Hauptthema des Weltgesundheitsjahrs der Weltgesundheitsorganisation ist, das Anfang April mit dem Motto „Mit Diabetes leben" beginnt. Die Diabetiker sind natürlich gefährdeter als andere, was den Herzinfarkt anbelangt. Wir rechnen mit rund 1,2 Millionen Diabetikern in der Bundesrepublik, wobei zu jedem bekannten Diabetiker ein unbekannter Diabetiker hinzuzurechnen ist. Warum sage ich das? Weil genauso wie Herzerkrankungen auch andere Erkrankungen den Diabetes begleiten können, beispielsweise die Tuberkulose. Dann ist der Ausgang einer derartigen Krankheit äußerst problematisch.
    Lassen Sie mich zwei Erkrankungen erwähnen, die nicht beseitigt sind, sondern im Gegenteil manchmal sogar ansteigende Tendenzen aufweisen können. Von der Tuberkulose sagte ich, daß sie in der
    Größenordnung abgenommen hat. Doch gibt es trotz — oder vielleicht gerade deshalb — modernster Therapie Resistenzengegen die Medikamente und eine Herabminderung der gesamten Heilungstendenz. Das muß man wissen und hören. Die Tuberkulose ist noch nicht ausgestorben — ich wiederhole es — und auch nicht besiegt.
    Leider nehmen ,die Hepatitisfälle, die Leberentzündungen, in der letzten Zeit immens zu. Sie werden im Frühstadium sehr oft deshalb übersehen, weil sie nicht mit Gelbsucht einherzugehen brauchen. Es gibt aber kein spezifisches Medikament der Therapie. Hier hat die Medizin viel nachzuholen und zu forschen. Wie wir wissen, ist es auch sehr schwer; denn der Erregernachweis ist oft gar nicht möglich. Ab und zu finden sich in der Gallenblase Erreger, aber das ist nicht bei allen diesen Erkrankungen so.
    Ich will mich jetzt kurzfassen und nur noch etwas aufgreifen, was vorhin schon Beachtung gefunden hat. Ich möchte den Altersaufbau kurz erwähnen. Die Alterspyramide hat seit 1950 eine Basisverbreiterung erfahren. Woran liegt das? Die Pyramide veränderte sich in der Vergangenheit durch Abnahme der Kinderzahl, während der Anteil der älteren Leute stark zunahm. Man soll die entsprechenden Zahlen ruhig einmal gehört haben. Von den 3 Millionen Männern und 4,8 Millionen Frauen, die 1968 das 65. Lebensjahr überschritten hatten, waren fast 1 % 90 Jahre und älter; 656 Einwohner hatten sogar das 100. Lebensjahr überschritten.
    Warum sage ich das? Die Überalterung hat gewisse Konsequenzen in der Planung, auch was das Krankenhauswesen und die Therapie betrifft. Für den alten Menschen müssen zusätzliche Betten zur Verfügung stehen. Für den alten Menschen müssen geriatrische Möglichkeiten der Behandlung gegeben sein. Dies ist auch in einer künftigen Gesetzgebung einzuplanen.
    Nun einige Worte zum Umweltschutz; denn er spielt eine sehr wesentliche Rolle.