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    1. Zusatzfrage.: 1
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    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6295 A Wahl des Abg. Bals als ordentliches Mitglied und der Abg. Schmidt (Würgendorf) und Dr. Enders als stellvertretende Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarates 6295 B Amtliche Mitteilungen 6295 B Fragestunde (Drucksachen VI/1916, VI/1947) Fragen des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Meldung der französischen Zeitung „Figaro" über Äußerungen von Staatssekretär Bahr betr. die Haltung der Vereinigten Staaten von Amerika in der Berlin-Frage Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 6295 D, 6296 A, B, C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 6296 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6296 C Frage des Abg. Dr. Barzel (CDU/CSU) : Zahl der bis zum Tag der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages im Wege der Familienzusammenführung in das Bundesgebiet gekommenen Personen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6296 D Frage des Abg. Dr. Barzel (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Schikane gegenüber den einen Antrag auf Aussiedlung aus dem polnischen Bereich stellenden Personen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6297 A, B Dr. Barzel (CDU/CSU) 6297 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 6297 B Fragen der Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) und Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU): Begnadigung des in Gaeta/Italien inhaftierten Deutschen Herbert Kappler Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6297 C, D, 6298 A, B, C, D, 6299 A Dr. Häfele (CDU/CSU) . 6297 C, 6298 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . 6298 B, C, D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 6299 A Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Behandlung der illegal in die Bundesrepublik eingereisten türkischen Arbeitnehmer Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 6299 B, C, D, 6300 A, B Walkhoff (SPD) 6299 B, C Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) 6299 D, 6300 A Hussing (CDU/CSU) 6300 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Frage des Abg. Dr. Hupka (SPD) : Aufbringung der Mittel für die Ausreise aus dem polnischen Bereich Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6300 C, D, 6301 A Dr. Hupka (SPD) 6300 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6301 A Frage des Abg. Dr. Hupka (SPD) : Ablehnung von Anträgen auf Aussiedlung aus dem polnischen Bereich Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 6301 B, C, D, 6302 A, B Dr. Hupka (SPD) 6301 B, C Bartsch (SPD) . . . . . . . 6301 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6302 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6302 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Auffassung der Bundesregierung zu der Anwesenheit alliierter Truppen in der Bundesrepublik und zu der sowjetischen Intervention in der CSSR Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 6302 C, D, 6303 A, B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6302 C, D Anbuhl (SPD) 6303 A Dr. Aigner (CDU/CSU) 6303 B Engholm (SPD) . . . . . . . 6303 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 6303 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Politik unter den Bedingungen des Deutschlandvertrages Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 6304 A, B, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6304 B, C Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU): Vorteile einzelner Bankengruppen durch die zur Geldwertstabilisierung notwendigen Restriktionsmaßnahmen der Bundesbank Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 6304 D, 6305 A, B, C, D Dr. Aigner (CDU/CSU) . . 6305 A, B, C Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) : Vorteile der DDR durch die EWG Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6305 D, 6306 A Meister (CDU/CSU) 6306 A Fragen der Abg. Zander (SPD) und Vogt (CDU/CSU): Konsequenzen aus dem sogenannten Teerfarbenurteil des Bundesgerichtshof s Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . 6306 B, C, D, 6307 A, B Zander (SPD) 6306 C Vogt (CDU/CSU) . . . 6306 D, 6307 B Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU): Belastung der Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung durch Unfälle im Straßenverkehr Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6307 C, D, 6308 A Varelmann (CDU/CSU) . 6307 D, 6308 A Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) : Einberufung von Studenten der Ingenieurschulen bzw. Fachhochschulen zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 6308 B, C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 6308 C, D Fragen des Abg. Horn (SPD) : Tätigkeit der Bundeswehr für öffentliche Einrichtungen — Einsatz von Hubschraubern der Bundeswehr zum Transport von Verletzten bei Verkehrsunfällen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 6309 A, B, C Horn (SPD) 6309 B Josten (CDU/CSU) 6309 B Frage des Abg. Jung (FDP) Anerkennung von in der Bundesmarine erworbenen Patenten im zivilen Bereich Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6309 C, 6310 A Jung (FDP) .6310 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Abg. Wagner [Günzburg], Dr. Schmitt-Vockenhausen, Mertes und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/1935) — Erste Beratung — 6310 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Einsatz der Abstimmungsanlage (Drucksache VI/1948) 6310 B Beratung des Gesundheitsberichts (Drucksache VI/1667) Frau Strobel, Bundesminister . . . 6310 C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 6315 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . . 6319 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 6322 A Spitzmüller (FDP) 6323 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 6326 A Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . 6327 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . 6330 C Glombig (SPD) . . . . . . . 6331 D Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbau und Sicherung eines bedarfsgerecht gegliederten Systems leistungsfähiger Krankenhäuser (Drucksache VI/1594) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Drucksache VI/1874) — Erste Beratung — Katzer (CDU/CSU) 6332 C Frau Strobel, Bundesminister . . 6337 B Dr. Merk, Minister des Landes Bayern 6341 B, 6354 B Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 6343 C Dr. Nölling (SPD) 6345 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6347 D Köster (CDU/CSU) . . . . . 6351 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . 6353 A Gallus (FDP) 6354 A Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rauschgifthandels (Abg. Dr. Althammer u. Gen.) (Drucksache VI/1414) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes (Drucksache VI/1877) — Erste Beratung — Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 6355 C Frau Strobel, Bundesminister . . . 6356 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 6357 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Abg. Dr. Jungmann, Müller [Remscheid], Dr. Hammans, Dr. Böhme, Burger u. Gen.) (Drucksache VI/ 1813) — Erste Beratung — Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 6359 A Entwurf eines Gesetzes über den Einsatz von Wirkstoffen in der tierischen Erzeugung (Abg. Höcherl, Dr. Ritgen, Dr. Ritz, Dr. Reinhard, Struve u. Gen.) (Drucksache VI/1846) — Erste Beratung — Dr. Ritgen (CDU/CSU) 6359 C Bay (SPD) 6360 C Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 (Drucksache VI/ 1567) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1862) — Zweite und Dritte Beratung — 6361 C Nächste Sitzung 6361 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6363 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Würtz (SPD) betr. Anpassung der Höchstgrenze der Entschädigungen von Personenschäden an die wirtschaftliche Entwicklung 6363 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schollmeyer (SPD) betr abgestimmte Verhaltensweisen bei der Preisbildung 6363 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Berberich (CDU/CSU) betr. Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke von aufgabewilligen Landwirten und Landabgaberente 6364 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Geßner (SPD) betr Verteilung der Broschüre „Die große Freizeit" 6364 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kater (SPD) betr. Werksärzte 6364 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Anspruch auf anteiligen Jahresurlaub für nach dem 1. Oktober eines Kalenderjahres in ein Arbeitsverhältnis tretende Jugendliche 6365 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Förderung des Winterbaues durch Aufhebung der im § 83 des Arbeitsförderungsgesetzes festgelegten Mindestgrenze von 800 Stunden 6365 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Überprüfung der Geschichtsbücher durch deutsche und polnische Historiker — Sachverständigenkommission für Schulbücher . . . . . . . 6365 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Herklotz (SPD) betr. Europäisches Abkommen über au-pairBeschäftigte . . . . . . . . . . . 6365 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Geldner (FDP) betr. Verwendung von Bäumen, Sträuchern usw. zur Verminderung der Luft- und Wasserverschmutzung und der Autoabgase . . 6365 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Schwangerschaftsunterbrechung . . . . 6366 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Freigabe des Geländes auf dem Obersalzberg . . . . . . . . . . 6366 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) betr. Förderung von Informationsreisen in die Staaten des Ostblocks 6367 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Förderung des Zonenrandgebietes . . . 6367 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Mehrarbeiten bei den Finanzämtern durch Erhebung und Rückzahlung des Konjunkturzuschlages . . . 6367 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr Anhebung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz 6368 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Förderungsprogramme für Bundesausbaugebiete 6368 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Erdölpreise 6369 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeiffer (CDU/CSU) betr. Investitionen in der Textilindustrie und den Anteil der Bundesrepublik an der Einfuhr der EWG von Textilerzeugnissen aus Entwicklungs- und Staatshandelsländern 6369 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. finanzielle Förderung der Arbeiten des Deutschen Normenausschusses . . . 6369 D Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Mineralölpreise 6370 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Filmförderung 6370 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. van Delden (CDU/CSU) betr. Aufsicht gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau 6371 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 V Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) betr. Finanzierung der landwirtschaftlichen Nebenerwerbssiedlungen in Neuheikendorf Krs. Plön . . . . . . . . 6371 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Grüner (FDP) betr. Anträge auf Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz . . . . . . . . . 6371 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Seilbahn auf den Untersberg bei Berchtesgaden 6372 B - Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. den baulichen Zustand des ehemaligen Heereszeugamts Glinde Krs. Stormarn . 6372 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Wohnungen für Bundeswehrangehörige im Standort Speyer 6373 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. den Beruf des Masseurs und des Krankengymnasten 6373 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. den Ausbau der B 9 im Raum Lingenfeld 6373 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Weiterführung der Schnellstraße Erlangen—Nürnberg 6373 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. finanzielle Unterstützung der Errichtung von Parkhäusern bzw. Tiefgaragen . . 6374 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) betr. Bau einer Umgehungsstraße im Zuge des Ausbaus der B 83 im Bereich Hessisch Oldendorf 6374 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Einrichtung von Liegeplätzen für die Schubschiffahrt im Bereich der Stadt Koblenz 6375 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Werbung von Banken und Sparkassen in Fernsprechbüchern . . 6375 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. Wohngeld . . . . . . . 6375 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Beiträge des Bundes zur Finanzierung des Wohnungsbaus für Aussiedler und Flüchtlinge . . . . . 6376 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6295 108. Sitzung Bonn, den 12. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6363 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arnold 12. 3. Alber ** 12. 3. Bals 12. 3. Benda 12. 3. Berberich 29. 3. Biechele 12. 3. Dr. von Bismarck 12. 3. Blumenfeld 12. 3. Böhm 12. 3. Dr. Böhme 12. 3. Bühling 14. 3. Dr. von Bülow 12. 3. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich 12. 3. Dr. Dollinger 12. 3. Dröscher * 12. 3. Fellermaier * 12. 3. Dr. Franz 12. 3. Frau Geisendörfer 12. 3. Dr. Giulini 12. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 3. Frau Herklotz 12. 3. Horten 12. 3. Frau Jacobi 12. 3. Kaffka 12. 3. Frau Kalinke 12. 3. Krammig 12. 3. Dr. Kreile 12. 3. Dr. Kreutzmann 12. 3. Lücker (München) * 12. 3. Frau Meermann 12. 3. Dr. Mikat 12. 3. Müller (Aachen-Land) * 12. 3. Dr. Müller-Hermann 12. 3. Ott 12. 3. Dr. Pinger 12. 3. Richarts 12. 3. Saxowski 4. 4. Schlee 12. 3. Schmitt (Lockweiler) 12. 3. Schmitz (Berlin) 12. 3. Schneider (Königswinter) 12. 3. Schulhoff 12. 3. Dr. Schwörer * 12. 3. Sieglerschmidt ** 12. 3. Dr. Siemer 12. 3. Simon 12. 3. Steiner 12. 3. Stücklen 12. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Werner * 12. 3. Zebisch 3. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vorn 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache VI/ 1916 Frage A 1) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die im § 7 a des Reichshaftpflichtgesetzes für den Fall der Gefährdungshaftung festgelegten Höchstgrenzen der Entschädigungen von Personenschäden der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen? Nach § 7 a des Reichshaftpflichtgesetzes ist die Gefährdungshaftung der Eisenbahnunternehmer und der Inhaber von Elektrizitäts- und Gasanlagen bei materiellen Personenschäden auf eine Jahresrente von 15 000,- DM, also 1 250,- DM im Monat beschränkt. Diese Höchstgrenze, die im Reichshaftpflichtgesetz seit 1939 gilt, muß überprüft werden. Das wird im Rahmen der Reform des Schadensersatzrechts geschehen. Die Vorlage und Verabschiedung eines Gesetzes zur Reform des Schadensersatzrechts wird allerdings in dieser Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr möglich sein. Wir prüfen deshalb, ob für bestimmte Bereiche des Haftpflichtrechts eine Änderung des bestehenden Rechtszustandes unaufschiebbar ist und ob insoweit eine gesetzliche Regelung vorweg erfolgen muß. In diese Prüfung wird auch die Frage einer Erhöhung des Rentenhöchstbetrages in § 7 a des Reichshaftpflichtgesetzes einbezogen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 12. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schollmeyer (SPD) (Drucksache VI/ 1916 Fragen A 24 und 25) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Marktwirtschaft immer auch Wettbewerbswirtschaft sein muß, und hält sie es mit diesem Grundsatz für vereinbar, wenn in einem Informationsgespräch von vier großen Chemieunternehmen Preiserhöhungen von 8 % für ein bestimmtes Produkt angeregt und innerhalb von einer Woche durchgeführt werden? Wird die Bundesregierung die Konsequenzen aus dem sogenannten Farbenurteil des Bundesgerichtshofs ziehen und dein Deutschen Bundestag vorschlagen, das Kartellrecht auch dahin gehend zu novellieren, daß abgestimmte Verhaltensweisen bei der Preisbildung verboten werden? Die Bundesregierung ist ganz eindeutig der Auffassung, daß Marktwirtschaft immer auch Wettbewerbswirtschaft sein muß. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das diese wirtschaftspolitische Vorstellung konkretisiert, gibt dementsprechende Eingriffsmöglichkeiten gegen Preisabsprachen und gegen den Preismißbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen. Der von Ihnen erwähnte Fall hat in der Tat die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen ausreichen. 6364 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Während der parlamentarischen Behandlung der Kartellgesetznovelle wird sicher auch die Frage einer Erweiterung des Kartellverbots (Par. 1 GWB) im Sinne Ihrer Frage eine Rolle spielen. In jedem Fall wird die Kartellgesetznovelle die Eingriffsbefugnisse der Kartellbehörde gegenüber abgestimmten Verhaltensweisen verbessern. Solche Abstimmungen kommen in erster Linie in engen Oligopolen vor. Das Marktverhalten von Oligopolen unterliegt der Mißbrauchsaufsicht nach § 22 GWB. Gerade diese Vorschrift gehört aber zu den Schwerpunkten der Kartellgesetznovelle. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berberich (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage A 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Söhne von landwirtschaftlichen Unternehmen, die ihren Betrieb kurzfristig übernommen haben, keine landwirtschaftlichen Grundstücke von aufgabewilligen Landwirten pachten können, wenn diese die Landabgaberente beantragen wollen? Zur Beantwortung Ihrer Frage darf ich auf den Zweck der Landabgaberente hinweisen, nämlich die Verbesserung der Agrarstruktur zu fördern. Um zu erreichen, daß abgegebene landwirtschaftliche Flächen zur Aufstockung bestehender Betriebe verwendet werden, hat der Gesetzgeber bestimmt, daß der das Land aufnehmende Betriebsinhaber seit mindestens einem Jahr alterskassenpflichtiger Landwirt gewesen sein muß. Danach können Söhne, die einen Hof übernommen haben, erst nach einem Jahr Land hinzupachten, wenn dieser Vorgang die Gewährung von Landabgaberente auslösen soll. Die Bedingungen für die Gewährung der Landabgaberente sind anläßlich der Beratung des Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes im Ernährungsausschuß eingehend erörtert worden. Wünsche auf eine Anderung der hier behandelten Rechtslage sind dabei nicht vorgetragen worden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache VI/1916 Fragen A 37 und 38) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die im August 1969 vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Broschüre „Die große Freizeit", die gegenwärtig von der CDU im Wahlkampf in Berlin verteilt wird, in jüngster Zeit von einer Regierungsstelle an Gliederungen der CDU geliefert wurden? Wie hoch war die Auflage dieser Broschüre? Die von Ihnen erwähnte Broschüre „Die große Freizeit" ist im August 1969 vorn damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in einer Auflage von rund 103 000 Exemplaren herausgegeben und seinerzeit an verschiedene Personen und Institutionen verteilt worden. Ihre Frage, ob die Broschüre in jüngster Zeit von einer Regierungsstelle an Gliederungen der CDU geliefert wurde, kann ich mit nein beantworten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 9. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache VI/1916 Fragen A 39 und 40) : Wie groß ist die Zahl der haupt- und nebenamtlichen Werksärzte in der Bundesrepublik Deutschland und in vergleichbaren Industriestaaten? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun bzw. zu veranlassen, um die arbeitsmedizinische Betreuung der Arbeitnehmer in den Betrieben und Verwaltungen zu verstärken und zu verbessern? In der Bundesrepublik Deutschland sind in Industriebetrieben, bei der Deutschen Bundesbahn und bei ,der Deutschen Bundespost 626 Werksärzte hauptberuflich und 1190 nebenberuflich tätig. Zusätzlich führen 901 staatlich ermächtigte Überwachungsärzte regelmäßig arbeitsmedizinische Untersuchungen aufgrund von staatlichen Arbeitsschutzvorschriften durch. Nach den uns zur Verfügung stehenden Übersichten der Europäischen Gemeinschaften über die Beschäftigung von Werksärzten aus dem Jahre 1966 — neuere Übersichten aus ,dem Bereich der Europäischen Gemeinschaften liegen bisher nicht vor waren tätig in — hauptberufliche nebenberufliche Werksärzte Werksärzte Belgien 80 300 Frankreich 1 729 2 566 Niederlande 73 137 Luxemburg 4 20. Für Italien ist die Zahl der arbeitsmedizinisch tätigen Ärzte mit 2000 ohne Unterscheidung zwischen hauptberuflicher und nebenberuflicher Tätigkeit angegeben. Wir haben die Kommission der Europäischen Gemeinschaften um Zahlenmaterial nach dem neuesten Stand gebeten. Die Bundesregierung beabsichtigt, die arbeitsmedizinische Betreuung der Arbeitnehmer durch eine gesetzliche Regelung zu verbessern. Ein entsprechendes Gesetz wird zur Zeit in meinem Haus vorbereitet. Ich darf hierzu auf den Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung für die Jahre 1968/69 verweisen, der noch in diesem Monat dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6365 Anlage 7 Schriftliche Anwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 9. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/1916 Frage A 41) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das Bundesurlaubsgesetz dahin zu ändern, daß auch jenen Jugendlichen, die nach dein 1. Oktober eines Kalenderjahres in ein Arbeitsverhältnis treten, ein anteiliger Jahresurlaub gewährt wird? Die Bundesregierung wird eine Änderung des § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes mit dem Ziel vorbereiten, auch den Jugendlichen, die nach dem 1. Oktober eines Kalenderjahres in ein Arbeitsverhältnis eintreten, einen Anspruch auf einen anteiligen Jahresurlaub zu gewähren. Ihre Bereitschaft dazu hat die Bundesregierung bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Liehr, Schmidt (Kempten) und der Fraktionen der SPD, FDP vom 21. Juli 1970 (Bundestagsdrucksache VI/1059) erklärt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/1916 Frage A 42) : Wann wird die Bundesrepublik im Hinblick auf die Förderung des produktiven Winterbaus dem von verschiedenen Seiten gemachten Vorschlag zur Aufhebung der 800-Stunden-Mindestgrenze (§ 83 des Arbeitsförderungsgesetzes) folgen? Die Bundesregierung hat im Herbst 1970 im Rahmen ihrer ergänzenden Initiativen zur Begrenzung des Mietanstiegs und zur Verbesserung des Mietrechts auch eine Reform der Winterbauförderung beschlossen. Der entsprechende Referentenentwurf wird noch in diesem Monat fertiggestellt werden. Er sieht u. a. vor, den § 83 des Arbeitsförderungsgesetzes — und damit die von Ihnen zitierte Mindestgrenze von 800 Stunden — zu streichen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 10. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1916 Fragen A 77 und 78) : ist die Bundesregierung bereit, deutlich zu machen, in welcher Weise sie die Erklärung des Bundeskanzlers bei seinem Besuch in Warschau — die deutschen Schulbücher den Realitäten anzupassen — durchzuführen gedenkt? Kann die Bundesregierung Auskunft über die Zusammensetzung der Sachverständigenkommission geben, die dem Verband der Schulbuch-Verlage Empfehlungen über die Bezeichnungsund Kartenrichtlinien gibt? In seinem Gespräch mit dem polnischen Ministerpräsidenten am 8. Dezember 1970 hat der Herr Bundeskanzler im Rahmen einer Erörterung der kulturellen Zusammenarbeit auch die Frage der Geschichtsbücher angesprochen. Die beiden Regierungschefs waren sich darüber einig, daß eine gemeinsame Überprüfung der beiderseitigen Geschichtsbücher durch deutsche und polnische Historiker dringend notwendig sei. Einzelheiten über die Konkretisierung eines solchen Vorhabens wurden selbstverständlich nicht vereinbart. Eine Sachverständigenkommission besteht nicht. Es ist zur Zeit auch nicht vorgesehen, eine solche zu berufen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 12. März 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Herklotz (SPD) (Drucksache VI/1916 Frage A 94) : Ist der Mustervertrag, der vor der Unterzeichnung des Europäischen Abkommens über au-pair-Beschäftigte ausgearbeitet werden sollte, bereits fertiggestellt worden, und bis wann kann mit der Unterzeichnung des Abkommens gerechnet werden? Auf Grund britischer Anregung soll das Abkommen durch einen Mustervertrag ergänzt werden. Dieser Vorschlag wird von der deutschen Seite begrüßt. Der Regierungssozialausschuß des Europarats hat sich auf seinen Sitzungen im April und Dezember 1970 mit diesem Mustervertrag beschäftigt. Auf seiner nächsten Sitzung Ende April d. Js. soll der Entwurf vom Regierungssozialausschuß angenommen und anschließend dem Ausschuß für Juridische Zusammenarbeit (CCJ) zugeleitet werden. Der Mustervertrag soll die Rechtslage der au-pairBeschäftigten in größerem Maße als das Abkommen selbst verdeutlichen. Die Bundesregierung hat von Beginn den Abschluß des Abkommens begrüßt, auch wenn es nicht in allen Punkten den deutschen Vorstellungen entsprach. Im Interesse des Schutzes der zahlreichen deutschen Mädchen, die vorwiegend in Großbritannien und Frankreich ein solches Beschäftigungsverhältnis eingehen, beabsichtigt die Bundesregierung — nachdem Frankreich unterzeichnet hat — das Abkommen dann zu unterzeichnen, wenn es ebenfalls vom Vereinigten Königreich unterzeichnet worden ist. Ein genauer Termin für die Verabschiedung des Mustervertrages durch die Ministerbeauftragten nach Prüfung durch das CCJ kann zur Zeit noch nicht genannt werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/1916 Fragen B 1 und 2) : 6366 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Stelle, die Forschungen darüber anstellt, welche Bäume und Sträucher etc. der Luft- und Wasserverschmutzung bzw. den Autoabgasen und dem Wassermangel speziell in Großstadtstraßen am besten standhalten, und in welcher Form werden die Städte und Gemeinden darüber informiert, damit sie diese Forschungsergebnisse bei Neuanpflanzungen berücksichtigen können? Ist die Bundesregierung bereit, mir hier einige Beispiele dafür zu nennen, welche Bäume im einzelnen sich als abgasabwehrend und lärmabweisend besonders bewährt haben, und was ist zur Förderung der Anpflanzung dieser Gewächse in verstärktem Maße geplant? In der Bundesrepublik Deutschland werden Forschungen zu diesen Problemkreisen an zahlreichen Hochschul- und anderen Instituten ausgeführt. Die Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege in Bonn-Bad Godesberg hat die diesbezüglichen Publikationen zusammengestellt. Die Information über diese Forschungsergebnisse sowie die Diskussion über ihre Bedeutung für die Praxis wird insbesondere durch das Fachblatt „Das Gartenamt, Fachzeitschrift für öffentliche Grünpflege und Grüngestaltung" an die verantwortlichen Stellen in Städten und Gemeinden herangetragen. Die tatsächliche Wirkung von Grünanlagen zur Lärmminderung wird häufig weit überschätzt. Schutzpflanzungen müssen nämlich bis zu mehreren 100 m tief sein, soll durch sie der Lärmpegel wesentlich gesenkt werden. Ähnliches gilt für die Verwendung von Bäumen zur Luftverbesserung. So assimilieren sie z. B. einen Teil der Verbrennungskohlensäure, durch die Verringerung der Luftbewegung fördern sie die Staub-sedimentation, und Rasenflächen halten den Staub fest. Es ist jedoch schwer, generelle Aussagen dar) über zu machen, welche Bäume im einzelnen besonders zur Luftverbesserung und Lärmbekämpfung geeignet sind, da Klima-, Boden-, Wasserverhältnisse und Anordnung von Pflanzungen von entscheidender Bedeutung sind. Untersuchungen der Landesanstalt für Immissions- und Bodennutzungsschutz in Essen über die Wirkung von Fluorwasserstoff auf Baumarten haben z. B. ergeben, daß unter den Laubgehölzen u. a. Eberesche, Flieder und Weinrebe sehr empfindlich reagierten, während Blutbuche, Pappel, Birke und Roteiche unempfindlicher waren. Als relativ widerstandsfähig erwiesen sich Robinie, Stieleiche und Feldahorn. Bei den Nadelhölzern waren Wevmouthkiefer und Fichte als empfindlich, Wacholder, Eibe und Scheinzypresse als relativ unempfindlich und Schwarzkiefer, Tanne sowie Lärche als mittelempfindlich einzuordnen. Maßnahmen dieser Art können nur Aufgabe der Gemeinden, Gemeindeverbände und Fachverwaltungen, wie z. B. Straßenbaubehörden, sein. Die Bundesregierung ihrerseits versucht durch die Bewertung von zweckgerecht angelegten Schutzpflanzungen im Rahmen der Bundeswettbewerbe „Unser Dorf soll schöner werden", „Industrie in der Landschaft" und „Bürger, es geht um Deine Gemeinde" diesen Belangen zu dienen. Darüber hinaus hat mein Haus einen Forschungsauftrag „Lufthygienische bioklimatische Modelluntersuchung im Raum Untermain" vergeben, durch den u. a. die optimale Gestaltung von Grünzonen für die Luftverbesserung und Lärmbekämpfung in Ballungsgebieten ermittelt werden soll. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 3) : Kann die Bundesregierung Einzelheiten eines im Bundesjustizministerium vorbereiteten Gesetzes mitteilen, wonach die Unterbrechung der Schwangerschaft bis zum dritten Monat erlaubt werden soll (angekündigt in PZ Nr. 1 — herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn)? Im Bundesministerium der Justiz liegt kein Entwurf für ein Gesetz über Schwangerschaftsunterbrechungen vor. Die gegenteilige Meldung in der Zeitschrift „PZ" ist unzutreffend. In der Öffentlichkeit wird zwar über Vorschläge diskutiert., wonach der Schwangerschaftsabbruch bis zum dritten Schwangerschaftsmonat zugelassen werden soll; diese Vorschläge stammen jedoch nicht aus dem Bundesministerium der Justiz. Im Rahmen der umfassenden Reform des Strafrechts wird allerdings im Bundesministerium der Justiz geprüft, ob und in welchem Umfang § 218 des Strafgesetzbuchs reformbedürftig ist. Die Meinungsbildung zu dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Es müssen zunächst die Arbeitsergebnisse mehrer Sachverständigenkommissionen abgewartet werden. Leitlinie für die Gesetzgebung muß auch im Zusammenhang mit den Vorschriften über die Abtreibung der Schutz des menschlichen Lebens sein. Der Staat ist in besonderem Maße verpflichtet, wehrloses Leben zu schützen; dies gilt auch für das werdende Leben. Das Recht muß aber unter Umständen auch der Not der Mutter Rechnung tragen. Es wird zur Zeit sorgfältig erwogen, ob es über die nach geltendem Recht anerkannte medizinische Indikation hinaus dringende Gründe gibt, aus denen der Staat. die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht mit den Mitteln des Strafrechs erzwingen sollte. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 8. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916, Frage B 4) : Sieht die Bundesregierung in absehbarer Zeit eine Möglichkeit, durch die Freigabe des Obersalzbergs bei Berchtesgaden zur Wiederbesiedlung ein zusätzliches Fremdenverkehrsgebiet zu gewinnen und dabei den durch das Naziregime vertriebenen Grundbesitzern ihr Eigentum zurückzugeben? Bei dem von den US-Streitkräften in Anspruch genommenen Gelände auf dem Obersalzberg handelt es sich um Eigentum des Freistaates Bayern. Im Falle einer Freigabe hat somit ausschließlich das Land über die künftige Verwendung des Geländes einschließlich der Aufbauten sowie über die Frage, ob es den früheren Eigentümern zum Wiederkauf Deutscher Bundestag -- 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6367 angeboten werden soll, zu entscheiden. Der Bund hat hierauf keinen Einfluß. Ich darf noch bemerken, daß in nächster Zeit nicht mit, einer Freigabe der Anlage gerechnet werden kann. Alle diesbezüglichen Versuche sind bisher ergebnislos geblieben. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916, Fragen B 5 und 6) : Gibt es irgendwelche finanzielle Unterstützungen für Informationsreisen von Besuchergruppen in die Staaten des Ostblocks? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Mittel im Bundeshaushalt bereitzustellen? Nach meinen Feststellungen werden Informationsreisen von Besuchergruppen in die Staaten des Ostblocks zur Zeit aus dem Kulturfonds des Auswärtigen Amtes (Kap. 05 02 Tit. 686 41) und aus dem Bundesjugendplan (Kap. 15 02 Tit. 684 11) gefördert. Das Auswärtige Amt hat 1970 im Rahmen der Förderung von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern, Studenten- und Jugendgruppen sowie im Rahmen der Erwachsenenbildung etwa 600 000 DM (geschätzt) für Gruppenreisen von Deutschen in osteuropäische Länder aufgewendet. Der Bundesjugendplan sieht im Rahmen der „Internationalen Jugendarbeit" auch Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen in osteuropäischen Staaten sowie den Austausch von Experten und Führungskräften der Jugendarbeit vor. Für die Vergabe der Zuschüsse gelten die Allgemeinen Richtlinien für den Bundesjugendplan. Es handelt sich um eine neue Förderungsmaßnahme. Die Höhe der bisherigen Aufwendungen läßt sich noch nicht schätzen, da die Verwendungsnachweise der Jugendverbände noch nicht vorliegen. In beiden Fällen kann davon ausgegangen werden, daß im Hinblick auf den Schwerpunkt der Ostpolitik im Jahre 1971 noch höhere Beträge als bisher für diesen Zweck in Anspruch genommen werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 10. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Frage B 7) : Wird die Bundesregierung in absehbarer Zeit der Überalterung im Zonenrandgebiet, vor allem in den sogenannten Balkongemeinden, durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Familiengründungsdarlehen noch dem Berliner Modell, entgegenwirken? Alle Förderungsmaßnahmen des Bundes für das Zonenrandgebiet dienen dazu, die Struktur dieses Raumes zu verbessern, den Wohn- und Freizeitwert an das übrige Bundesgebiet anzugleichen und den Lebensstandard der Bevölkerung zu erhöhen. Damit soll dieser Raum attraktiv gemacht und unter anderem auch der Abwanderung besonders von jungen Menschen entgegengewirkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Maßnahmen im Bereich des Wohnungswesens und der sozialen Infrastruktur durchzuführen. Im einzelnen sollen nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (BT-Drucks. VI/ 1548) verstärkt gefördert werden: — der soziale Wohnungsbau, insbesondere auch der Bau von Wohnungen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte der Wirtschaft (§ 5) — die Errichtung von Kindergärten, Stätten der Jugendarbeit, Sportstätten und Familienferienstätten (§ 6) — der Bau allgemeinbildender Schulen (§ 7). Die Bundesregierung hofft, durch diese Maßnahmen besonders für die Angehörigen der jungen Generation einen Anreiz zu schaffen, im Zonenrandgebiet zu verbleiben und damit der jetzt zu beobachtenden Überalterung wirkungsvoll begegnen zu können. Die Bundesregierung wird sich gemeinsam mit den Ländern darum bemühen, im Rahmen der bestehenden und der zusätzlich vorgesehenen Förderungsmaßnahmen, vor allem den Gemeinden zu helfen, die wegen ihrer Lage unmittelbar an der Demarkationslinie besonders benachteiligt sind. Die Gewährung von Familiengründungsdarlehen ist dagegen im Zonenrandgebiet nicht vorgesehen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist dem Zonenrandgebiet durch Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur wirkungsvoller gedient. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 8) : Welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen hat die Bundesregierung durch den Bundesminister der Finanzen getroffen, um die hei den Finanzämtern anfallenden Mehrarbeiten bei der Erhebung und eventuell bei der Rückzahlung des Konjunkturzuschlags zu gewährleisten und die Beamten und Angestellten vor allem der Lohnsteuerstellen nicht zusätzlich zu überfordern? Bereits bei der Schaffung der Gesetzesvorschriften und der anschließenden Verwaltungsanweisungen ist darauf Bedacht genommen worden, die Erhebung des Konjunkturzuschlags möglichst einfach und praktikabel zu gestalten. Dadurch konnte eine übermäßige Verwaltungsmehrarbeit bei den Finanzämtern weitgehend verhindert werden. Hierzu haben insbesondere die folgenden Maßnahmen beigetragen: 6368 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 1. Einführung einer sogenannten Sozialklausel, wonach Konjunkturzuschlag erst bei Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen über 300 DM vierteljährlich bzw. erst bei einer monatlichen Lohnsteuer über 100 DM zu erheben ist. Dadurch hat mehr als die Hälfte aller Steuerpflichtigen keinen Konjunkturzuschlag zu zahlen. 2. Verzicht auf eine grundsätzliche Festsetzung des Konjunkturzuschlags durch förmlichen Bescheid bei den Einkommensteuerpflichtigen und Körperschaftsteuerpflichtigen. Eine allgemeine Zahlungsaufforderung durch öffentliche Bekanntmachung wurde als ausreichend angesehen. 3. Erhebung des Konjunkturzuschlags bei Arbeitnehmern unmittelbar im Lohnabzugsverfahren. Den Lohnsteuerstellen der Finanzämter erwächst somit keine ins Gewicht fallende Mehrarbeit. 4. Nichtberücksichtigung des Konjunkturzuschlags im Veranlagungsverfahren und im LohnsteuerJahresausgleich. Dadurch werden Neuberechnungen des Konjunkturzuschlags, Erstattungen und Nachforderungen vermieden. Soweit durch die Erhebung des Konjunkturzuschlags Mehrbelastungen bei den Lohnsteuerstellen infolge einer Erhöhung der Zahl der Lohnsteuerermäßigungsanträge entstanden sind, haben die Länder im Rahmen des Möglichen durch organisatorische Maßnahmen, z. B. zeitweilige Verstärkung der Lohnsteuerstellen, Abhilfe geschaffen. Für solche Maßnahmen sind nach der Finanzverfassung die Länder zuständig. Die Rückzahlung des Konjunkturzuschlags soll entsprechend der Vorschrift des § 3 Abs. 3 des Gesetzes bei Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber erfolgen, bei dem der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Freigabe beschäftigt ist. Das kann in einfachster Form durch Entnahme der benötigten Mittel aus der einbehaltenen Lohnsteuer geschehen. Daraus ergibt sich, daß die Finanzämter in der weit überwiegenden Zahl der Fälle durch das Rückzahlungsverfahren arbeitsmäßig nicht sonderlich belastet werden. Echt belastet werden die Finanzämter nur in den Fällen, in denen es sich um die Rückzahlung des Konjunkturzuschlags an veranlagte Steuerpflichtige und an nicht mehr berufstätige frühere Arbeitnehmer handelt. Hier werden aber im Benehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu gegebener Zeit entsprechende Anweisungen herausgegeben, um auch diese Fälle möglichst einfach und ohne wesentlichen Verwaltungsaufwand abzuwickeln. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 9) : Ist die Bundesregierung geneigt, die Kriegsschadensrenten, die letztmals 1968 eine Erhöhung erfuhren, in angemessener Weise anzuheben? Die durch das Zwanzigste Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (20. ÄndG LAG) vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) rückwirkend vorn 1. Juni 1967 ab erhöhten allgemeinen Sätze der Unterhaltshilfe sind zuletzt durch das Zweite Gesetz zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz — 2. UAG) vom 15. Juli 1970 (BGBl. I S. 1093) mit Wirkung vom 1. Juni 1970 ab angehoben worden, und zwar für den Berechtigten von monatlich 205 DM auf 235 DM, für den zuschlagsberechtigten Ehegatten von monatlich 135 DM auf 155 DM, für jedes zuschlagsberechtigte Kind von monatlich 70 DM auf 80 DM, für Berechtigte im Sinne des § 274 LAG (Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten) von monatlich 170 DM auf 210 DM, für Vollwaisen von monatlich 110 DM auf 130 DM. Daneben wurde — ebenfalls rückwirkend vom 1. Juni 1970 ab — der als Bestandteil der Unterhaltshilfe geltende Zuschlag für ehemals Selbständige linear in allen Zuschlagsstufen für den Berechtigten um monatlich 15 DM, für den zuschlagsberechtigten Ehegatten um monatlich 10 DM erhöht. Die Anpassung der Unterhaltshilfe an die Entwicklung in den übrigen sozialen Leistungsbereichen, insbesondere an die dynamische Erhöhung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, erfolgt in der Regel im jährlichen Wechsel — entweder durch Anhebung der Unterhaltshilfesätze oder durch Erhöhung der Rentenfreibeträge. Dementsprechend sieht das 3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz mit Wirkung vom 1. Juni 1971 die Erhöhung der Rentenfreibeträge vor. In dem Entwurf eines 4. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetzes wird die Bundesregierung wiederum, und zwar bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1972 ab, eine Anhebung der Sätze der Unterhaltshilfe und des letztmalig durch das 20. ÄndG LAG verbesserten Erhöhungsbetrags zur Pflegezulage vorschlagen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 11) : Hält die Bundesregierung au ihrer Zusage fest, daß Veränderungen der Landkreise in Baden-Württemberg infolge der Gebietsreform keinen Einfluß haben auf die 1969 neu zu Bundes- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6369 ausbaugebieten erklärten Landkreise, z. B. den Kreis Stockach (vgl. Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 26. Februar 1970, enthalten im Protokoll der 35. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 27. Februar 1970, Anlage 38), und hält sie Förderungsprogramme auch nur dann für sinnvoll, wenn sie auf mindestens fünf Jahre laufen? Die Bundesregierung hält selbstverständlich an ihrer Zusage im Sinne der von Ihnen zitierten Antwort des früheren Parlamentarischen Staatssekretärs, Herrn Dr. Arndt, fest. Ihre zweite Teilfrage ist zu bejahen; aus diesem Grunde weisen die Regionalen Aktionsprogramme eine fünfjährige Laufzeit auf. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 12) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Erhöhung der Erdölpreise in allen Sektoren nach den neuesten von den Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas geforderten Preisen für die Erdölausfuhr aus ihren Gebieten? Am 14. Februar 1971 wurde in Teheran zwischen den Golfstaaten Abu Dhabi, Iran, Irak, Katar, Kuwait und Saudi-Arabien sowie den in diesen Ländern tätigen Ölgesellschaften ein Vertrag über die Erhöhung der Steuerbasispreise (posted prices) und des Einkommensteuersatzes von 50 % auf 55% abgeschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarungen erhöhen sich die an die Förderländer des Persischen Golfs zu zahlenden Abgaben um zunächst etwas mehr als 8,— DM je Tonne. Von dieser Preiserhöhung sind 40 Mio. t der deutschen Rohöleinfuhr des Jahres 1971 von insgesamt 105 Mio. t betroffen. Das Teheraner Abkommen gilt, nicht für Rohöl, das in Mittelmeerländern gefördert (Libyen, Algerien) oder in Mittelmeerhäfen verladen wird (Irak, Saudi-Arabien). Das sind 45,1 Mio. t oder 42,8% der deutschen Rohöleinfuhr des Jahres 1971. Das Teheraner Abkommen geht davon aus, daß entsprechende Preis- und Steuererhöhungen auch für die Mittelmeerrohöle vereinbart werden, für die außerdem Zuschläge zum Ausgleich der günstigen Transportlage und der besseren Qualität in Betracht kommen können. Die Verhandlungen mit den Mittelmeerländern laufen zur Zeit noch, so daß über das Ergebnis noch nichts gesagt werden kann. Es ist auch inopportun, in der augenblicklichen Situation Vermutungen über das Ergebnis anzustellen. Auch Nigeria, das bisher nicht Mitglied der OPEC ist und 1971 mit 11,5 Mio. t Rohöl nach Libyen und Saudi-Arabien zum drittwichtigsten Rohöllieferanten der Bundesrepublik aufsteigt, hat die auf seinem Territorium tätigen Ölgesellschaften zu einem Gespräch über die Erhöhung der Ölpreise eingeladen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Fragen B 13 und 14) : Teilt die Bundesregierung die ins Jahresbericht 1970 des Gesamtverbands der Textilindustrie zum Ausdruck kommende Befürchtung, daß es bei den steigenden Material- und Personalaufwendungen für die Unternehmen der Textilindustrie immer schwieriger wird, ihre Rentabilität zu verbessern, und daß dies eine Kürzung der Investitionen in der Textilindustrie zur Folge haben könne? Kann die Bundesregierung die im genannten .Jahresbericht enthaltene Behauptung bestätigen, daß die Lasten der industriellen Importkonkurrenz von Entwicklungs- und Staatshandelsländern innerhalb der EWG z. Z. nicht gleichmäßig verteilt werden und daß dies für die Textilindustrie in der Bundesrepublik Deutschland nachteilige Folgen habe? Die deutsche Textilindustrie hatte in den letzten Jahren ein — auch im internationalen Vergleich respektables Investitionsvolumen aufzuweisen. Nachdem diese Investitionen im vergangenen Jahr die Rekordhöhe von 1,4 Mrd. DM erreicht haben, ist nicht auszuschließen, daß sie dem allgemeinen konjunkturellen Rhythmus folgend in diesem Jahre vorübergehend geringer sein werden. Gegenwärtig dürfte eine gewisse Zurückhaltung in den Investitionsentscheidungen auch daraus resultieren, ,daß im Juni dieses Jahres die Internationale Textilmaschinen-Ausstellung in Paris stattfindet. Was Ihre zweite Frage anbetrifft, so ist es richtig, daß der Anteil der Bundesrepublik an der Einfuhr der EWG von Textilerzeugnissen aus Entwicklungs- und Staatshandelsländern überproportional hoch ist. Dies ist jedoch nicht nur auf Unterschiede in der Einfuhrpoltik der Mitgliedstaaten zurückzuführen, sondern auch auf andere Faktoren, wie z. B. die hohe Kaufkraft der Verbraucher und die Importaktivität des Handels in der Bundesrepublik. Nachteilige Folgen aus diesen überproportional hohen Einfuhren haben sich bisher jedoch in tragbaren Grenzen gehalten. Dies ergibt sich schon daraus, daß die deutsche Textilindustrie mit der Entwicklung ihrer Schwesterindustrien in der Gemeinschaft durchaus Schritt gehalten hat. Die Bundesregierung ist aber in den einschlägigen Verhandlungen in Brüssel nachdrücklich darum bemüht„ auch die übrigen Mitgliedstaaten zu einer stärkeren Öffnung ihrer Textilmärkte zu bewegen. Auf dem Gebiet der Gewährung von Zollpräferenzen an Entwicklungsländer zeichnet sich bereits ein deutlich sichtbarer Erfolg dieser Bemühungen ab. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 15) : 6370 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Ist die Bundesregierung bereit, zur Finanzierung der Arbeiten des Deutschen Normenausschusses die Zuschüsse an ihn, die zur Zeit etwa 2 % seiner Einnahmen ausmachen, auf etwa 15 % seiner Einnahmen zu erhöhen? Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die zunehmenden Aufgaben des Deutschen Normenausschusses insbesondere auf den Gebieten der Sicherheitstechnik, des Verbraucherschutzes, der Rationalisierung und Typisierung sowie seine Tätigkeit im Bereich der internationalen Normung eine finanzielle Förderung notwendig machen. Aus diesem Grund ist erstmalig im Haushaltsjahr 1970 ein besonderer Titel dafür geschaffen worden. Der Titelansatz für das Haushaltsjahr 1971 wurde wegen der Bedeutung dieser Förderungsmaßnahme von ursprünglich 400 00,— DM auf 700 000,— DM erhöht. Die im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung angesetzten Beträge liegen zwar noch unter der von Ihnen genannten Prozentgrenze. Grundsätzlich gehen jedoch meine Bemühungen dahin, in der Folgezeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Bezuschussung bis zur Höhe von 15 % des Etats des Deutschen Normenausschusses aus öffentlichen Mitteln zu erreichen. Dies setzt allerdings voraus, daß die im Deutschen Normenausschuß vertretenen Unternehmen und Wirtschaftszweige auch ihrerseits alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den wachsenden Finanzbedarf zu decken. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/1916 Frage B 16) : Hält die Bundesregierung die Erhöhung der Benzinpreise durch die meisten Mineralölgesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland der Höhe nach in jedem Fall für gerechtfertigt? Die Mineralölpreise in der Bundesrepublik bilden sich auf der Grundlage des Wettbewerbs. Die Bundesregierung übt insoweit keine Preiskontrolle aus; sie entscheidet daher auch nicht über die Angemessenheit bestimmter Preise. Das gilt auch für die Benzinpreise. Das im Verhältnis zu den übrigen europäischen Ländern günstige Preisniveau der letzten Jahre, das sich u. a. auch in den sehr differenzierten regionalen Preisen entsprechend der Intensität des Wettbewerbs widerspiegelt, spricht nicht zuletzt dafür, an dieser grundsätzlichen Einstellung festzuhalten. Herr Minister Schiller hat daher in seiner kürzlichen Presseerklärung die Mineralölwirtschaft noch einmal eindringlich an die marktwirtschaftlichen Gesetze des Wettbewerbs gemahnt, die in Zeiten der Marktanspannung zu einer scharf kalkulierenden Preispolitik verpflichten. Der Bundeswirtschaftsminister wünscht keine Wende in der deutschen Energiepolitik. Er muß aber darauf hinweisen, daß seine liberale Politik ein entsprechendes Verhalten der großen Mineralölgesellschaften voraussetzt. Im übrigen unterliegt das Verhalten der Mineralölgesellschaften bei ihren Preiserhöhungen selbstverständlich den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Bundeskartellamt führt informatorische Gespräche mit den Mineralölgesellschaften, ob durch die kürzlichen Benzinpreiserhöhungen kartellrechtliche Vorschriften berührt sind. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/1916 Frage B 17) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die gegenwärtige Praxis der Filmförderung — hier insbesondere die sogenannte Einspielklausel — geeignet ist, zu einer wirklichen Qualitätssteigerung beizutragen? Mit dem Filmförderungsgesetz (FFG) ist es zwar gelungen, die Produktion deutscher Spielfilme zu steigern und den starken Rückgang der Zahl der Kinobesuche jedenfalls aufzufangen. Die mit dem Gesetz beabsichtigte Qualitätssteigerung ist jedoch bisher nicht erreicht. Ohne hier auf die Diskussion in der deutschen Öffentlichkeit über die Qualität des deutschen Films in seiner Gesamtheit im einzelnen einzugehen, ist festzustellen, daß er den Anschluß an die Leistungen anderer Filmländer noch nicht wieder gefunden hat. Auf der Grundlage einer verhältnismäßig breiten Filmproduktion und ihrer gesicherten Finanzierung ist eine dauerhafte Leistungssteigerung immerhin möglich, die durch die Qualitätsförderung des FFG zusätzliche finanzielle Anreize erhält; die Prämienförderung des Bundesministers des Innern kommt hinzu. Die Bundesregierung ist sich der Problematik, die Filmförderung an Einspielvoraussetzungen zu binden, bewußt. Bei einer kritischen Würdigung dieses Systems sollte nicht übersehen werden, daß schon die Einspielvoraussetzungen für die Grundförderung nach dem geltenden Recht des FFG zugunsten des qualitativ wertvollen Films differenziert sind. Die Bundesregierung gibt den Kritikern solcher Regelungen ferner zu bedenken, daß die Filmförderung nach dem FFG an den Grundsätzen der Selbsthilfe eines Wirtschaftsbereiches orientiert ist. d. h. bei der Bemessung der einzelnen Förderungsbeträge kann nicht außer acht gelassen werden, was der einzelne zum Aufkommen der Ausgleichmittel beigetragen hat. In anderen europäischen Filmländern richtet sich die Höhe der Förderungsbeträge sogar noch stärker nach den Einspielergebnissen als bei uns. Die bisherige Praxis der Qualitätsförderung nach dem FFG leidet deutlich unter dem unzureichenden Aufkommen an Filmabgaben. Bisher war es der Filmförderungsanstalt unmöglich, Mittel für die Zusatzförderung in einem Umfang bereitzustellen, der es ihr ermöglicht, ihrer gesetzlichen Aufgabe nachzukommen, die Qualität des Films auf breiter Grund- Deutscher Bundestag — 6 Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6371 lage zu heben. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß dieser Zustand untragbar ist. Ziel des Regierungsentwurfs einer Novelle des FFG ist es daher, mehr finanzielle Mittel für die Qualitätsförderung der Filmproduktion bereitzustellen. Außerdem hat die Bundesregierung vorgeschlagen, die Förderung qualitativ wertvoller Spielfilme um einige Anwendungsfälle zu erweitern. Dies soll auch jungen Produzenten eine zusätzliche Chance bieten und das wirtschaftliche Risiko ihrer Filmprojekte mindern. Die Bundesregierung wird die Praxis der Grund- und Qualitätsförderung und vor allem auch die Auswirkungen der Einspielvoraussetzungen weiter aufmerksam beobachten. Sie wird die gewonnenen Erfahrungen bei der Erarbeitung eines neuen Konzepts der Filmförderung für die Zeit nach dem Auslaufen der FFG-Förderung berücksichtigen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten van Delden (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Fragen B 18 und 19): Wie stellt sich die Bundesregierung zu den im Spiegel-Magazin Nr. 10 erhobenen direkten und indirekten Vorwürfen der mangelnden Ausübung der Aufsichtspflicht gegenüber der Kreditnnstalt für Wiederaufbau? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um Lu vermeiden, daß ähnliche Vorwürfe in der Öffentlichkeit wieder gemacht werden können? Die in Ihrer Frage anklingenden Vorwürfe sind nicht begründet. Der geschäftspolitische Aktionsradius der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist in dem Organisationsgesetz für diese Anstalt abschließend festgelegt. In dem hiernach gegebenen Rahmen muß der Bank die erforderliche Flexibilität zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben belassen werden. Insbesondere gehört es nicht zu den Befugnissen der Aufsichtsbehörde, auf die geschäftspolitischen Entscheidungen des Instituts im einzelnen Einfluß zu nehmen. In dem Spiegel-Artikel lassen sich keine Anhaltspunkte dafür erkennen, daß die Bundesregierung ihre — so verstandene — Aufsichtspflicht gegenüber der KW nicht in angemessener Weise wahrgenommen hätte. Zur Präzisierung der Aufsichtsbefugnisse wurden auf Anregung der Bundesregierung 1968 die KW-Satzung und 1969 das KW-Gesetz mit dem Ziel geändert, die Mitwirkung der Bundesregierung in den Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie bei der Berufung von Vorstandsmitgliedern zu intensivieren. Damit ist gewährleistet, daß die KW die ihr übertragenen Aufgaben unter der Aufsicht des Bundes optimal erfüllt. Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit, Maßnahmen dieser Zielsetzung zu ergreifen; davon abgesehen, hätte sie auch gar keine Möglichkeit, die freie Berichterstattung der Presse zu beeinflussen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache VI/1916 Fragen B 20 und 21) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Neuheikendorf, Kreis Plön, mit ca. 3 Millionen DM Bundesmitteln landwirtschaftliche Nebenerwerbssiedlungen errichtet wurden, bei denen sich nach Fertigstellung je Siedlung ein Fehlbetrag von ca. 30 000 DM ergab, wie die Finanzierungslücken geschlossen wurden und welche zusätzlichen Belastungen den Heimatvertriebenen dadurch entstanden sind? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit dafür, daß zukünftig die Konkurrenz um die Trägerschaft für Verfahren, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, eingeschränkt wird, um auszuschließen, daß — wie es im Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofs zum Fall Neuheikendorf heißt — die deutsche Bauernsiedlung von vornherein zu niedrige Kosten ansetzt, um die Trägerschaft für das Verfahren zu erlangen? Der Bundesregierung ist die Angelegenheit Neuheikendorf bekannt, wenn auch nicht in den Einzelheiten, da die Durchführung der ländlichen Siedlung, wovon die Eingliederung von Vertriebenen auf Nebenerwerbsstellen ein Teil ist, zur Zuständigkeit der Länder gehört. Die Bundesregierung hat jedoch, um die Beilegung der Differenzen zwischen der Deutschen Bauernsiedlung als Siedlungsträger und den Nebenerwerbssiedlern über den zu zahlenden Stellenverkaufspreis zu erleichtern, dazu beigetragen, daß der Bundesrechnungshof eine vorsorgliche Prüfung durchführte, um so eine objektive Basis für eine Vereinbarung zwischen Deutscher Bauernsiedlung und Stellenübernehmern zu schaffen. Der Bundesrechnungshof hat den Ihnen offensichtlich bekannten Prüfungsbericht vorgelegt und mit einer Empfehlung über einen angemessenen durchschnittlichen Stellenverkaufspreis abgeschlossen. Die deutsche Bauernsiedlung hat, soweit mir bekannt ist, diese Empfehlung akzeptiert. Da die verwaltungsmäßige Durchführung der ländlichen Siedlung Sache der Länder ist, kann die Bundesregierung auch nicht Einfluß darauf nehmen, welchen Siedlungsträgern ein Land die praktische Durchführung eines Verfahrens überträgt. Die Bundesregierung hält Konkurrenz für grundsätzlich gut. Die Konkurrenz der Siedlungsträger zu überwachen und etwaige Auswüchse zu verhindern, ist jedoch ausschließlich Sache des allein zuständigen Landes. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Grüner (FDP) (Drucksache VI/1916 Fragen B 22 und 23) : Wieviel Anträge wurden — getrennt nach Jahren —seit dem Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes eingereicht, und zu welchen Berufen bzw. Berufsgruppen waren in erster Linie Tendenzen erkennbar? In welchem Umfang wurden Mittel nach dem Arbeitsföiderungsgesetz — ebenfalls getrennt nach Jahren — aufgewendet, und welche Schritte wurden unternommen, um aufgetretene Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der einzelnen Fälle zu beseitigen bzw. in Zukunft zu vermeiden? 6372 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Die Zahl der Neuanträge auf individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung, Umschulung oder Einarbeitung nach dem Arbeitsförderungsgesetz ist von 86 748 im Jahre 1969 (1. Juli bis 31. Dezember) auf 263 588 im Jahre 1970 gestiegen. Bei den neu begonnenen Förderungsmaßnahmen standen nach einer Übersicht der Bundesanstalt für Arbeit für die Zeit vom Januar bis September 1970 als Zielberufe bei den Männern die Berufsgruppen „Ingenieure, Techniker und verwandte Berufe" (37,6 % der Fortbildungsmaßnahmen) sowie „Metallerzeuger und -verarbeiter" (19,0 % der Umschulungs- und 26,4 % der Einarbeitungsmaßnahmen) und „Schmiede, Schlosser, Mechaniker und verwandte Berufe" (13,7 % der Fortbildungs-, 17 % der Umschulungs- und 13,8 % der Einarbeitungsmaßnahmen) im Vordergrund. Bei den Frauen standen an erster Stelle die Organisations-, Verwaltungs- und Büroberufe (52,8 % der Fortbildungs- und 69,8 % der Umschulungsmaßnahmen) sowie die Berufsgruppe „Textilhersteller und -verarbeiter, Handschuhmacher" (38,6 % der Einarbeitungsmaßnahmen). Gesundheitsdienstberufe wurden im Wege der Umschulung von den Männern zu 5,0 % und von den Frauen zu 11,0 % angestrebt. Die Zuschüsse und Darlehen der Bundesanstalt für Arbeit zu diesen Maßnahmen sind von insgesamt 188,5 Mio DM (davon 14,9 Mio DM Darlehen) im Jahre 1969 auf insgesamt 572,4 Mio DM (davon 2,5 Mio DM Darlehen) im Jahre 1970 gestiegen. Um die bei der Bearbeitung der Anträge aufgetauchten Schwierigkeiten schneller zu beseitigen und künftig möglichst zu vermeiden, hat die Bundesanstalt eine Reihe von personellen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen (z. B. Schulung des Personals, Personalausgleich zwischen den Ämtern, Neueinstellung; Vereinfachung des Verfahrens, Neuregelung von Zuständigkeiten). Durch Beschluß des Verwaltungsrats der Bundesanstalt wurde die Möglichkeit geschaffen, Fahrkosten durch Gewährung von Pauschbeträgen zu erstatten. Weitere Änderungen der Anordnungen, wie Einführung ausgewogener Pauschalierungssysteme für die Erstattung von Lernmitteln und der Kosten für Arbeitskleidung, werden z. Z. in den Selbstverwaltungsgremien der Bundesanstalt erörtert. Ich hoffe, daß durch das Zusammenwirken dieser Maßnahmen ein zügigerer Abbau des z. Z. noch vorhandenen Bearbeitungsrückstandes erreicht wird. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 9. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Frage B 24) : Ist die Bundesregierung bereit, abweidend von der am 11. Februar 1971 durch den Parlamentarischen Staatssekretär Berkhan auf meine Anfrage hin erteilten Antwort, die Trassenführung der Seilbahn auf den Untersberg bei Berchtesgaden nach den Vorstellungen der Landkreisverwaltung bzw. des bayerischen Naturschutzbundes zu gestalten und im Interesse des Fremdenverkehrs doch noch eine private Mitbenutzung zu erwägen? Wie ich bereits in meiner schriftlichen Antwort auf Ihre Fragen (Drucksache VI/ 1807 Fragen B 20 und 21) mitgeteilt habe, soll die auf der Gartenau nordostwärts Berchtesgaden geplante Truppenunterkunft durch eine Seilbahn mit der Fernmeldestellung auf dem Untersberg verbunden werden. Das ist die für den militärischen Betrieb zweckmäßigste und wirtschaftlichste Lösung. Der Landrat von Berchtesgaden hat mit Schreiben vom 11. Februar 1971 erneut vorgeschlagen, eine die Landschaft weniger beeinträchtigende Trasse über den Rothmannsgraben mit der Talstation der Seilbahn in der Nähe des Passthurmes nördlich von Marktschellenberg an der B 305 zu wählen und eine zivile Mitbenutzung zu gestatten. Dieselben Anliegen vertritt der Bund Naturschutz e. V. in Bayern. Auf Wunsch des Kollegen Bals und des Landrates des Landkreises Berchtesgaden sollen die Vorschläge im Verteidigungsministerium nochmals erörtert werden. Ich begrüße diese Vorschläge und rege in Anbetracht der Vielgestaltigkeit des angesprochenen Fragenkreises und einer Angleichung der Interessen an, daß Sie ebenfalls an dieser Besprechung teilnehmen. Ich habe veranlaßt, daß der Termin mit Ihnen abgestimmt wird. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 9. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1916 Fragen B 25 und 26) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich auf dem ausgedehnten Gelände des Heereszeugamts Glinde Trümmer und Ruinen aus der Nachkriegszeit befinden und daß dieser Zustand von weiten Kreisen der Bevölkerung als eine Verschandelung des Ortes angesehen wird? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung anzuordnen, damit dieser Zustand möglichst schnell behoben wird? Der schlechte bauliche Zustand des ehemaligen Heereszeugamtes Glinde, Krs. Stormarn, ist dem Bundesministerium der Verteidigung bekannt. Er hat im Januar 1971 bereits zu einer Anfrage der SPD-Fraktion der Gemeindevertretung von Glinde geführt. Das ehemalige Heereszeugamt Glinde ist bis 1968 von den britischen Stationierungsstreitkräften genutzt und erst im Jahre 1969 von der Bundeswehr übernommen worden. Auf Grund des schlechten baulichen Zustandes der Liegenschaften wurden umfangreiche Instandsetzungs- und Aufräumungsarbeiten eingeleitet und fortlaufend erhebliche Mittel für die dringendsten Instandsetzungsmaßnahmen aufgewendet. Auch in diesem Jahr werden die entsprechenden Arbeiten fortgeführt. So ist u. a. vorgesehen, den unansehnlichen äußeren Stacheldrahtzaun zu entfernen und den Betonplattenzaun auszubessern. Ferner sollen die beiden zerstörten Hallen möglichst noch in die- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 6373 sem .lahr von Pionieren gesprengt und die Trümmer beseitigt werden. Weitere Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen mit über 6,5 Mio DM sind vorgesehen, so daß das ehemalige Heereszeugamt in absehbarer Zeit ein ansehnlicheres Bild bieten wird. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 11. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1916 Frage B 27): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Bedarf von derzeit 81 Wohnungen für Bundeswehrangehörige im Standort Speyer/Rhein baldmöglichst zu decken? Wegen des aufgetretenen zusätzlichen Wohnungsbedarfs in Speyer wurde das Wohnungsbeschaffungsprogramm um weitere 93 Wohnungen erhöht. Der für den Bau von Bundesdarlehenswohnungen zuständige Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen ist gebeten worden, die dringend benötigten Wohnungen beschleunigt erstellen zu lassen. Es kann damit gerechnet werden, daß die Bundesdarlehenswohnungen im Jahre 1972 zur Verfügung stehen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 10. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Frage B 28) : Ist die Bundesregierung davon unterrichtet, daß die EG-Kommission beabsichtigt, den Beruf des Masseurs und medizinischen Bademeisters zugunsten des Krankengymnasten abzuschaffen, und ist die Bundesregierung bereit, sich für eine Erhaltung dieser Berufe einzusetzen? Der Bundesregierung sind die Entwürfe der Kommission der EG für Richtlinienvorschläge für Krankengymnasten in dem Dokument 9983/XIV/A/70 bekannt, die eine Zusammenfassung der Berufe des „Krankengymnasten" und des „Masseurs" zu einem einheitlichen Beruf des „Krankengymnasten" vorsehen. Die Entwürfe enthalten neben dieser Regelung eine Besitzstandsklausel für Masseure sowie Vorschriften für eine Zusatzausbildung für Masseure, die den Beruf des Krankengymnasten ergreifen wollen. Ferner ist eine Beibehaltung des Berufs des „Masseurs und medizinischen Bademeisters" in den Mitgliedstaaten vorgesehen, die einschlägige Regelungen kennen. Der Vorschlag der Kommission ist darauf zurückzuführen, daß es nur in drei Mitgliedstaaten berufsrechtliche Regelungen für „Masseure" gibt, während in allen Mitgliedstaaten der Beruf des „Krankengymnasten" anerkannt ist. Die Kommission hält t offenbar eine Reduzierung der Berufsmöglichkeiten auf diesem Gebiet für notwendig. Die Bundesregierung hat der Kommission der EG in ihrer Stellungnahme vom Januar 1971 ihre Bedenken gegen die vorgeschlagene Vereinheitlichung der Berufe des „Masseurs" und des „Krankengymnasten" mitgeteilt. Zum Verfahren darf ich darauf hinweisen, daß die Kommission der EG dem Rat Richtlinienvorschläge vorlegt, die dieser nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses erläßt. Bei den bisher vorliegenden Ausarbeitungen der Kommission handelt es sich lediglich um Vorentwürfe für solche Richtlinienvorschläge. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Fragen B 29 und 30) : Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Erfüllung der Zusagen zu rechnen, wonach die B 9 im Raum Lingenfeld auf den Abschnitten zwischen Rülzheim und Jockgrim sowie Jockgrim und Wärth weiter ausgebaut wird? Bis wann wird insbesondere mit dem Bau der Ortsumgehungen Lingenfeld, Rülzheim, Rheinzabern und Jockgrim begonnen, nachdem der immer stärker zunehmende Kraftfahrzeugverkehr und die damit verbundenen enormen Belästigungen für die an-wohnenden Bürger der genannten Gemeinden immer unerträglicher werden? Die Verlegung der B 9 zwischen Wörth und Jock-grim ist fertiggestellt. Der anschließende Abschnitt von der Anschlußstelle Jochgrim/Wörth bis zur Anschlußstelle Rheinzabern/Neupotz ist im Bau. Nach dem Programm des 1. Fünfjahresplanes ist vorgesehen, die Strecke Jockgrim-Rülzheim bis 1973 fertigzustellen; dadurch sind die Ortsdurchfahrten Jockgrim, Rheinzabern und Rülzheim vom Durchgangsverkehr ausgeschaltet. Für die Umgehungsstraße Lingenfeld werden z. Z. die Entwürfe bearbeitet. Die Planfeststellung soll 1972 eingeleitet werden. Mit den Bauarbeiten wird begonnen, sobald rechtskräftige Pläne vorliegen. Ich muß allerdings darauf hinweisen, daß die Gemeinde neue Gesamtplanungsvorstellungen vorgetragen hat, deren Auswirkungen auf die Trassenführung zu prüfen sein werden. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/1916 Fragen B 31 und 32) : 6374 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 Bis zu welchem Zeitpunkt wird die in Bau befindliche Schnellstraße Erlangen-Nurnberg bis Feucht weitergeführt werden können? Ist sichergestellt, daß bei den Planungen für eine Autobahn von Coburg nach Füssen das Baugebiet westlich und nordwestlich von Erlangen nicht unnötig beeinträchtigt wird? Die Frage geht vermutlich von der Voraussetzung aus, daß es eine Bundesfernstraßenplanung gibt, die eine unmittelbare Weiterführung der im Bau befindlichen sog. Schnellstraße Erlangen — Fürth — Nürnberg bis Feucht vorsieht. Dies trifft nicht zu. Der Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1971 weist im Einzelplan 12 unter Kz. 1263 vielmehr die beiden Bauvorhaben Erlangen — Fürth mit 18,2 km Länge und Nürnberg Feucht mit 12,0 km Länge aus. Diese beiden Autobahnabschnitte befinden sich in der Baulast des Bundes. Für die innerhalb der Stadtgrenzen von Nürnberg liegende Verbindungsstrecke ist die Stadt Nürnberg Baulastträger. Mit den Bauarbeiten im südlichen Teilabschnitt zwischen den Autobahnknotenpunkten Nürnberg/ Süd und Feucht kann bei der derzeitigen Haushaltssituation voraussichtlich erst im Jahre 1973 begonnen werden. Die westliche Umfahrung des Raumes Nürnberg —Fürth — Erlangen im Zuge einer Autobahnverbindung ,aus dem Raum Coburg in Richtung Augsburg — Landsberg befindet sich noch in der Vorplanung. Wie mir die für die Planung zuständige Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern mitteilt, wird die Linie im Westen und Nordwesten von Erlangen durch Waldgebiet außerhalb von Bebauungsgebieten verlaufen. Falls die Stadt Erlangen beabsichtige, in diesen Waldgebieten im Einvernehmen mit den zuständigen Gemeinden neue Baugebiete auszuweisen, könnten diese so geplant werden, daß sie durch den Betrieb einer künftigen Autobahn nicht unnötig beeinträchtigt würden. Es wäre zu empfehlen, daß sich die Stadt Erlangen mit der Obersten Baubehörde in München in Verbindung setzt. Im übrigen ist vor der Festlegung der Linie das in Bayern gesetzlich vorgeschriebene Raumordnungsverfahren durchzuführen, in dem alle von den raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen berührten öffentlichen Planungsträger zu beteiligen sind. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/1916 Frage B 33) : Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, im Rahmen der Richtlinien zur Bezuschussung von Verkehrsanlagen neben Parkstreifen entlang von Verkehrsstraßen sowie bestimmten Parkplätzen in Zukunft auch die Errichtung von Parkhäusern bzw. Tiefgaragen finanziell zu unterstützen? Die Bundesregierung hat sowohl während der Beratungen der Richtlinien für Zuwendungen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, als auch während der Beratungen zu dem ab 1. 1. 1971 geltenden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sehr sorgfältig erwogen, in welchem Umfang Parkanlagen gefördert werden könnten und sollten. Wegen der beschränkten Mittel einerseits und des außerordentlich großen Bedarfs für Anlagen des fließenden Verkehrs in den Gemeinden andererseits hatten Bund und Länder in den Richtlinien überhaupt davon abgesehen, Parkeinrichtungen zu fördern. Nach dem Gesetz ist es nunmehr erstmals möglich, diejenigen Parkanlagen in die Förderung einzubeziehen, die als Auffangparkplätze überwiegend dem Umsteigeverkehr vom privaten Wagen zum öffentlichen Verkehrsmittel dienen sollen (sogenanntes „Park-and-ride-System" ). Die Bundesregierung verspricht sich hiervon eine nicht unerhebliche Beeinflussung des Kraftfahrers dahin, daß im täglichen Berufsverkehr der private Wagen immer weniger auf solchen Strecken eingesetzt wird, auf denen öffentliche Verkehrsmittel in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Es soll nicht verkannt werden, daß es sehr erwünscht wäre, auch andere Parkeinrichtungen zu fördern. Das gilt auch für andere Verkehrsanlagen, die von der Förderung ausgeschlossen werden mußten. Die Knappheit der Mittel zwingt aber dazu, die vorhandenen Mittel nur an den dringendsten Schwerpunkten einzusetzen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/1916 Fragen B 34 und 35) : Wird der Bau einer Umgehungsstraße im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße 83 im Bereich Hessisch Oldendorf von der Bundesregierung als vordringlich angesehen, und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Ist die neuere Planung der weiter nördlich verlaufenden Umgehungsstraße als endgültig anzusehen, so daß zur Zeit noch bestehende Beschränkungen für die bauleitplanerischen Vorhaben der Stadt Hessisch Oldendorf im Bereich der alten Trassenführung gegenstandslos werden können? Die Bundesregierung sieht den Bau der Ortsumgehung Hessisch Oldendorf als vordringlich an. Diese ist Teil der von nördlich Hameln bis westlich Welsede vorgesehene B 83 - Verlegung, welche die aneinander anschließenden Ortsumgehungen von Wehrbergen, Fischbeck, Weibeck, Krückeberg, Hessisch Oldendorf und Welsede umfaßt. Im Abschnitt Krückeberg Welsede wurde eine Änderung der bisher nahe am Nordrand von Hessisch Oldendorf geplanten Linie erforderlich, als die Untersuchungen zum „Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985" ergaben, daß die B 83 Hameln—Bückeburg als 4spurige Straße autobahngleich ausgebaut werden müsse. Für die neue, nunmehr weiter nördlich der Bebauung Hessisch Oldendorf verlaufende und auch Welsede im Norden umgehende Linie, die den Wünschen der Stadt Hessisch Oldendorf entspricht, ist das Verfahren zur Linienbestimmung nach § 16 (1) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) auf Landesebene abgeschlossen. Aufgrund der Anfang März 1971 eingegangenen diesbezüglichen Unterlagen wird der Bundesminister für Verkehr nunmehr das Verfahren auf Bundesebene einleiten mit dem Ziel, das Einvernehmen der an der Raumordnung beteiligten Bundesminister zu erwirken. Sobald dies vorliegt, wird er die neue Linie nach § 16 (1) FStrG förmlich bestimmen; damit wird die im Jahre 1965 bestimmte stadtnahe Trasse gegenstandslos. Erst nach Bestimmung der neuen Linie können die baureifen Pläne, die im großen Maßstab alle technischen Einzelheiten zeigen, aufgestellt werden. Diese Pläne kommen nach §§ 17/18 FStrG sodann im Planfeststellungsverfahren zur öffentlichen Auslegung und bilden nach erlangter Rechtskraft die Grundlage für die Baudurchführung. Mit Baubeginn kann günstigstenfalls 1971 gerechnet werden. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Fragen B 36 und 37) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß das Zentrum einer Stadt mit dicht besiedelten Wohnvierteln als Liegeplatz für die immer stärker werdende Schubschiffahrt und die damit verbundenen erheblichen Lärmeinwirkungen für die Anlieger besonders durch erhebliche Ruhestörungen während der Nachtstunden grundsätzlich nicht geeignet ist, und ist sie bereit, auf die Absicht der Einrichtung von Liegeplätzen für Schubleichter im Moseluferbereich der Stadt Koblenz zu verzichten? Ist die Bundesregierung bereit, dem Vorschlag der Stadtverwaltung Koblenz zu folgen, den im Rhein auf der Höhe von Urbar bereits bestehenden Leichterplatz für Schubschiffe dort zu belassen, weil dort weit bessere Voraussetzungen und Möglichkeiten hierfür bestehen als im Bereich der Moselmündung? Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Meinung, daß in dicht besiedelten Wohngebieten jeglicher vermeidbarer ruhestörender Lärm unterbunden werden sollte. Der Liegeplatz für die Schubschiffahrt in der Mitte der Mündungsstrecke der Mosel ist im Zuge des Ausbaus der Mosel als Großschiffahrtsstraße auf Grund eines Planfeststellungsbeschlusses eingerichtet worden. In einem Anhörungsverfahren, das diesem Beschluß vorangegangen ist, wurden u. a. auch die Anwohner gehört. Der Schiffahrtsbetrieb auf dem Liegeplatz ist bereits seit dem Jahre 1965 vorhanden. In den vergangenen fünf Jahren sind keine Beschwerden bekanntgeworden, wonach die Schubschiffahrt im Stadtgebiet von Koblenz die Bewohner in irgendeiner Form belästigt hat. Auf den bestehenden Liegeplatz kann im Hinblick auf den internationalen Charakter der Schiffahrt auf der Mosel nicht verzichtet werden. An die Einrichtung weiterer Liegeplätze im Moseluferbereich der Stadt Koblenz ist nicht gedacht. An eine Aufhebung der Liegeplätze in Höhe von Urbar am Rhein ist nicht gedacht. Sie sind als notwendige Entlastung für den Liegeplatz in der Moselmündung weiterhin erforderlich. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 9. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Frage B 38) : Billigt die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft das Verhalten der Postreklame bzw. der Deutschen Bundespost, wonach die Werbung von Banken und Sparkassen in öffentlichen Fernsprech- und Branchentelefonbüchern künftig ausgeschlossen werden soll, und glaubt die Bundesregierung, daß in diesem Verhalten weder ein Verstoß gegen das Kartellgesetz (§§ 22 und 26) noch ein Mißbrauch einer Monopolstellung zu sehen ist? Die Werbung von Banken und Sparkassen bleibt auch künftig in allen Fernsprechbüchern im gleichen Umfang zulässig wie in den vergangenen Jahren. Demnach unterliegt die Werbung in örtlichen Fernsprechbüchern, in Branchen-Fernsprechbüchern sowie sonstigen privaten Fernsprechverzeichnissen (nach amtlichen Unterlagen der Deutschen Bundespost) keinerlei Beschränkungen. Lediglich für die amtlichen Fernsprechbücher besteht die einzige Beschränkung seit jeher darin, daß in diesen Büchern nicht für Dienste geworben werden darf, die auch von der Deutschen Bundespost wahrgenommen werden, also beispielsweise nicht speziell für das „Sparen" bei einem bestimmten Kreditinstitut. Diese auch in Zukunft einzige Beschränkung ist zu keiner Zeit von irgendeinem der Beteiligten in ihrer rechtlichen Zulässigkeit angezweifelt worden. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 11. März 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/ l916 Fragen B 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß gemäß § 40 Abs. 3 des Wohngeldgesetzes Härtefälle dahin gehend auftreten, daß bei Antragstellern, deren Anträge nach dem 1. Januar 1971 bewilligt worden sind, das Wohngeld nach dem verbesserten Zweiten Wohngeldgesetz ermittelt wird, während bei Antragstellern, deren Anträge vor dem 1. Januar 1971 bewilligt wurden, das Wohngeld nach dem Ersten Wohngeldgesetz ermittelt wird? Ist die Bundesregierung bereit, auch die nach dem Ersten Wohngeldgesetz bereits im vergangenen Jahr bewilligten Wohngelder, deren Gewährung bis ins Jahr 1971 hineinreichen, nach dem verbesserten Zweiten Wohngeldgesetz zu behandeln? Die Vorschriften des Zweiten Wohngeldgesetzes sind nach dessen § 40 Abs. 3 auf den laufenden Bewilligungszeitraum nicht anzuwenden, wenn das Wohngeld bei seinem Inkrafttreten (1. Januar 1971) 6376 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1971 bereits bewilligt war. Das Zweite Wohngeldgesetz enthält keine generelle Ermächtigung, von dieser Vorschrift abzuweichen. Nach meiner Auffassung steht § 40 Abs. 3 des Gesetzes jedoch einer Erhöhung des nach dem bisherigen Recht bewilligten Wohngeldes im laufenden Bewilligungszeitraum nicht entgegen, wenn die in § 29 Abs. 1 des Gesetzes genannten Voraussetzungen vorliegen, d. h. wenn sich die Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder erhöht, wenn sich die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 v. H. erhöht oder wenn sich das Familieneinkommen um mehr als 15 v. H. verringert hat. Diese Ansicht, die ich mit meinem Rundschreiben vom 27. Januar 1971 den für die Durchführung des Zweiten Wohngeldgesetzes zuständigen obersten Fachaufsichtsbehörden der Länder mitgeteilt habe, ist zwar nicht unbestritten, wird aber von der Mehrzahl der Länder geteilt. Sie führt in einer großen, vielleicht sogar der überwiegenden Zahl der Fälle auf Antrag zu einer Neubewilligung des Wohngeldes nach neuem Recht. Mit § 40 Abs. 3 des Gesetzes wollte der Gesetzgeber eine unzumutbare Belastung der Bewilligungsstellen und als Folge davon eine Verzögerung in der Bearbeitung aller Wohngeldanträge vermeiden, weil dies in keinem angemessenen Verhältnis zum Erfolg gestanden hätte. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 12. März 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1916 Frage B 41) : Wird die Bundesregierung die Bundesmittel für die Aktion „Aussiedlung" nach den Bundesrichtlinien vom 8. Dezember 1966 rechtzeitig vor Beginn der Bausaison bereitstellen? Die Beiträge des Bundes zur Finanzierung des Wohnungsbaues für Aussiedler und Flüchtlinge werden den Ländern bisher grundsätzlich in dem auf ihre Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland folgende Jahr bereitgestellt, weil sich die Höhe der globalen Beteiligung des Bundes nach der Zahl der zu berücksichtigenden Personen richtet. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Personen steht aber erst nach Ablauf des Ankunftsjahres fest. In dem Bestreben, die Aussiedler möglichst bald mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, haben — zur Änderung dieses Verfahrens — bereits Besprechungen zwischen den beteiligten Bundesressorts und den Ländern stattgefunden. Mit den Ergebnissen wird sich das Bundeskabinett in der nächsten Woche beschäftigen. Da ich der Entscheidung des Kabinetts nicht vorgreifen möchte, bitte ich, Ihre Frage ebenfalls in der nächsten Woche beantworten zu dürfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wenn es sich um Arbeitsplatzverluste bei früheren Antragstellern handelt, handelt es sich um die Zeit vor der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrags. Fälle dieser Art sind mir aus diesem Jahr jetzt im einzelnen nicht gegenwärtig.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zusatzfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Bartsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß viele Deutsche aus Angst vor möglichen Arbeitsplatzverlusten den Antrag auf Aussiedlung auch in letzter Zeit gar nicht erst gestellt haben?