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    Deutscher Bundestag 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gleissner und Dr. Starke (Franken) 6003 A Absetzung der Punkte 10 und 11 von der Tagesordnung 6003 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6003 B Fragestunde (Drucksache VI/ 1882) Fragen des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Einwilligung der leiblichen Eltern bei der Adoption Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 6005 A, B, C, D, 6006 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6005 C, D Sieglerschmidt (SPD) 6005 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Interessenten für den Entwicklungsdienst Dr. Eppler, Bundesminister . . . 6006 A, C Josten (CDU/CSU) 6006 C Fragen des Abg. Ehnes (CDU/CSU): Einkommensteuernachzahlungen bei Auflösung landwirtschaftlicher Betriebe Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6006 D, 6007 A, B, C Ehnes (CDU/CSU) 6007 B, C Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU) : Illegaler Waffenhandel und verbotener Waffenbesitz Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6008 A, C, D, 6009 A Frau Stommel (CDU/CSU) 6008 C, 6009 A Frage des Abg. Hansen (SPD) : Illegale Einreise ausländischer Arbeitnehmer Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6009 B, D Hansen (SPD) 6009 D Geiger (SPD) 6009 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Zahl der Toten und Verwundeten an den Demarkationslinien zur DDR Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 6010 A, B, C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6010 B, C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Zahl der an der Flucht über die Demarkationslinien behinderten Personen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6010C, D, 6011 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6010 D, 6011 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6011 A Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) : Mit dem graduierten Ingenieur vergleichbare Beamtengruppen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6011 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . 6011 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Frage des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Einschleusen kommunistischer Propagandaschriften aus Nordvietnam Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6011 C Frage des Abg. Rainer (CDU CSU) : Zusammenarbeit der Delegationen des Vietkong und Nordvietnams zu den Pariser Vietnam-Verhandlungen mit Nachfolgeorganisationen der KPD Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6011 D, 6012 A Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . 6011 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6012 A Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU): Politische Einstellung der Angeklagten im Bergedorfer Brandstifterprozeß Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6012 B, C Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . 6012 C Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Beziehungen zwischen der APO in Hamburg-Bergedorf und der BaaderMahler-Meinhof-Gruppe Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6012 C, D, 6013 A Rollmann (CDU/CSU) 6012 D Hansen (SPD) 6013 A Frage des Abg. Berding (CDU/CSU) : Verwendung von Einwegflaschen durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6013 A, C Berding (CDU/CSU) 6013 B Frage des Abg. Berding (CDU/CSU): Heranziehung der Hersteller von Einwegflaschen zu einer Abgabe zur Beseitigung des Müllanfalls Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6013 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 6013 D Fragen der Abg. Frau Kalinke (CDU/CSU) : Erstattung der Kosten für privatärztliche Behandlung durch Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6014 A, C Frau Kalinke (CDU/CSU) 6014 B Fragen des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Frage der Verkürzung des Zeitraums für die Anpassung der Renten Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 6014 D, 6015 A Wawrzik (CDU CSU) . . . . . . 6014 D Härzschel (CDU CSU) . . . . . . 6015 A Fragen des Abg. Pawelzcyk (SPD) : Zahl der von Bundeswehrangehörigen besetzten bundeseigenen bzw. mit Bundesdarlehen geförderten Wohnungen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6015 B, C, 6016 A Pawelzcyk (SPD) . . . 6015 C, D, 6016 A Frage des Abg. Würtz (SPD) : Finanzielle Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 6016 B, C Josten (CDU/CSU) 6016 B, C Frage des Abg. Krall (FDP) : Frage der Schaffung einer Laufbahn der Unteroffiziere des technischen Dienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6016C, D, 6017 A Krall (FDP) . . . . . . 6016D, 6017 A Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU): Bewirtschaftung der Soldatenheime Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 6017 B, D Storm (CDU/CSU) 6017 C, D Entwurf eines . .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) (Drucksache VI/ l010) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1584) — Zweite und dritte Beratung — von Thadden (CDU/CSU) . . . . 6018 A Rollmann (CDU/CSU) 6018 C Dr. Schmude (SPD) 6018 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 6020 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) 6020 B Abwicklung der Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 6020 D Entwurf eines Gesetzes über Zuwiderhandlungen gegen weinrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften (SPD, FDP) (Drucksachen VI/ 1593, zu VI/ 1593) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1883) — Zweite und dritte Beratung — 6021 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Dr. Henze, Müller (Remscheid), Burger, Winkelheide und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1818) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1819) — Erste Beratung - Köster (CDU/CSU) . . . . . . . 6021 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . . 6023 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 6024 A Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 a GG) (Drucksache VI/ 1009) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1585) — Zweite und dritte Beratung — von Thadden (CDU/CSU) . . . . . 6025 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 6025 C Kleinert (FDP) . . . . . . . . 6026 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6027 A Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (Drucksachen VI/9, VI/332, VI/1573, VI/ 1684) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1893), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen VI/1885, zu VI/ 1885) — Zweite und dritte Beratung —Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 6027 D, 6037 D Liedtke (SPD) . . . . . 6030 A, 6039 B Krall (FDP) 6032 C Vogel (CDU/CSU) 6033 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 6034 D Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 6035 C Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 6036 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 6037 A Pfeifer (CDU/CSU) 6038 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 (Bundesrat) (Drucksache VI/1764) — Erste Beratung — Krause, Minister des Landes Baden-Württemberg . . . . 6039 D, 6053 B Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . . 6041 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6044 C Ollesch (FDP) 6046 B, 6053 A Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 6048 C Haar (Stuttgart) (SPD) 6051 B Entwurf eines Gesetzes über die Kassenzuständigkeit der Knappschaftsrentner (Abg. Müller [Remscheid], Burgbacher und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/1820) – Erste Beratung - Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 6054 B Urbaniak (SPD) . . . . . . . 6055 A Schmidt (Kempten) (FDP) 6056 A Maucher (CDU/CSU) 6056 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) —Erste Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 6056 D Hofmann (SPD) 6058 A Schmidt (Kempten) (FDP) 6059 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts (Drucksache VI/1834) Erste Beratung — 6060 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Evers, Dr. Pohle, Dr. Schmidt [Wuppertal], Höcherl, Dr. Schneider [Nürnberg] u. Gen.) (Drucksache VI/1844) — Erste Beratung - 6060 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Änderung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg (Drucksache VI/ 1864) — Erste Beratung — . . . . . 6060 D Entwurf eines Gesetzes betr. die Änderung vom 28. September 1970 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (Drucksache VI/1870) — Erste Beratung — 6061 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Drucksache VI/1871) — Erste Beratung — 6061 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik (Drucksache VI/ 1878) — Erste Beratung — . . . 6061 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1825) — Erste Beratung — 6061 A Antrag des Abg. Freiherr von Fircks und der Fraktion der CDU/CSU betr. verbesserte Familienzusammenführung aus den Ostblockstaaten (Drucksache VI/1619) . . 6061 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1967 (Unfallverhütungsbericht 1967) (Drucksachen VI/ 183, VI/1775) Berding (CDU/CSU) . . . . . . . 6061 D Langebeck (SPD) . . . . . . . . 6062 D Geldner (FDP) . . . . . . . . 6063 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten der Hebamme Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise der Hebamme Richtlinie zur Koordinierung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften für die Aufnahme und Ausübung der selbständigen Tätigkeiten der Hebamme (Drucksachen VI/296, VI/ 1811) 6064 A Nächste Sitzung 6064 C Anlagen: Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6065 A Anlage 2 Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates vom 19. Februar 1971 zu dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) 6065 B Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 GO zu dem Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) 6065 D Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (CDU/CSU) nach § 59 GO zu dem Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) 6066 C Anlage 5 Entschließungsantrag Umdruck 160 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungswesens in Bund und Ländern (Drucksachen VI/9, VI/332, VI/1573, VI/ 1684, VI/ 1885) . . . 6066 C Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Dr. Unland (CDU/CSU) betr. Angestelltenprüfung und Berufsbildungsgesetz . . . . . . . . . . 6066 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. deutsch-niederländische Verhandlungen über die Ableitung von Abwässern in die Emsmündung 6067 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Fluktuation beim Personal des öffentlichen Dienstes 6067 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. die Einleitung ungereinigter Industrieabwässer in die Emsmündung durch die niederländische Erdölgesellschaft NAM . . . . . . . . 6068 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. Freistellung des Abtransports von wertlosen und leicht verweslichen Abfallprodukten von der Straßengüterverkehrsteuer . . . . . . . . . . . . . 6069 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) betr. Einfuhren französischer Schaumweine unter 3 atü ohne Zahlung der Schaumweinsteuer unter der Bezeichnung „Sekt" 6069 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Berufsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Bühnenschaffenden 6069 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Erlaß der Rechtsverordnung nach § 393 a Abs. 1 RVO 6069 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Zusatzversorgung . . . . . . 6070 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6003 103. Sitzung Bonn, den 3. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 102. Sitzung, Seite 5968 B, Zeilen 4 und 5: Die Wörter „— federführend — und dem Haushaltsausschuß — mitberatend sind zu streichen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 4. 3. Bals ** 7. 3. Frau Brauksiepe 3. 3. Bühling 14. 3. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 5. 3. Draeger ** 7. 3. Dröscher * 3. 3. Dr. Erhard 3. 3. Dr. Giulini 5. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 13. 3. von Hassel 5. 3. Klinker * 3. 3. Dr. Koch * 4. 3. Kriedemann * 4. 3. Lautenschlager * 4. 3. Lenze (Attendorn) ** 7. 3. Meister * 4. 3. Memmel * 5. 3. Michels 10. 3. Müller (Aachen-Land) * 5. 3. Frau Dr. Orth * 3. 3. Dr. Pohle 5. 3. Pöhler ** 7. 3. Richarts * 5. 3. Riedel (Frankfurt) * 5. 3. Rosenthal 3. 3. Saxowski 4. 4. Schmidt (Hamburg) 3. 3. Schneider (Königswinter) 4. 3. Simon 5. 3. Spilker 3. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Volmer 3. 3. Baron von Wrangel 5. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 19. Februar 1971 An den Herrn Bundeskanzler Der Bundesrat hat in seiner 362. Sitzung am 19. Februar 1971 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. Februar 1971 verabschiedeten Gesetz über die Feststellung des Bundeshauswaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) Anlagen zum Stenographischen Bericht einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Koschnick Bonn, den 19. Februar 1971 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird auf Ihre Schreiben vom 12. Februar 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Koschnick Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 19. Februar 1971 an den Bundeskanzler Entschließung zum Gesetz über die Festellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) Der Bundesrat geht von der Erwartung aus, daß die Bundesregierung spätestens nach der demnächst zu erwartenden endgültigen Fortschreibung des Gesamtkosten- und Finanzierungsplanes der Olympia-Baugesellschaft m. b. H. ihre bereits im Dezember 1969 gemachte Zusage einlöst und 50 v. H. der gesamten Investitionskosten des Baues von Sportstätten und Einrichtungen für die Spiele der XX. Olympiade 1972 trägt. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 der Geschäftsordnung. Ich vermag der Grundgesetzänderung in Art. 74 (Tierschutz), Drucksache VI/ l010, nicht zuzustimmen. Für jede Änderung des Grundgesetzes ist ein strenger Maßstab bei der Frage anzulegen, ob eine Verfassungsänderung wirklich unumgänglich ist. Die Verfassung ist nicht nur ein Gesetz wie andere, das sich von diesen lediglich dadurch unterscheidet, daß es nur mit qualifizierten Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat abgeändert werden kann. Das Grundgesetz ist vielmehr die positive Normierung für das Zusammenleben der Deutschen, die in seinem Geltungsbereich leben; es ist die Grundordnung des staatlichen Lebens schlechthin. Die Mutterverfassung 6066 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 jenes Verfassungstyps, zu dem auch unser Grundgesetz gehört, die Verfassung der USA, hat in fast 200 Jahren ihrer bisherigen Geltung insgesamt 25 Amendements erfahren (wobei der gesamte Grundrechtsteil erst auf diese Weise — und zwar unmittelbar nach dem Inkrafttreten -- eingefügt wurde). Wir haben bis heute unser Grundgesetz in wenig mehr als 20 Jahren bereits häufiger geändert. Dies scheint mir kaum erträglich, forert aber noch gebieterischer den Maßstab unumgänglicher Notwendigkeit für weitere Verfassungsänderungen, und zwar um so mehr, als bis heute keinerlei einheitliche Gesichtspunkte, kein durchdachtes und zielgerichtetes Reformsystem bei den bisherigen Änderungen erkennbar sind. Trotz intensiver Befragung hat die Bundesregierung in den Ausschußberatungen als Grund für die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes nur angeführt, daß das Land Nordrhein-Westfalen ein milderes Gesetz gegen die Intensivgeflügelhaltung erlassen wolle als etwa das strukturell insoweit ähnliche Land Niedersachsen, weil die benachbarten Niederlande hier einen entsprechenden ökonomischen Druck ausübten. Dies kann ich hei Anlegung des von mir als erforderlich erkannten und oben dargelegten strengen Maßstabes für Verfassungsänderungen nicht als ausreichenden Grund für die vorgeschlagene Grundgesetzänderung anerkennen. Weitere Gründe konnte ich trotz intensiver Bemühungen nicht erfahren. Vollends unerträglich erscheint mir, diese Grundgesetzänderung jetzt und ohne Einpassung in einem systematischen Reformzusammenhang vorzunehmen, obwohl in der kommenden Woche die 1970 vom Bundestag eingesetzte Enquêtekommission zur Verfassungsreform ihre Arbeit aufnehmen wird, die gerade dazu geschaffen wurde, endlich einmal systematisch zu durchdenken, welche Änderungen des Grundgesetzes möglich, notwendig oder abzulehnen sind, um einerseits das Grundsystem zu erhalten und es zugleich dynamisch für die Zukunft im Sinne einer rationalen Reform weiterzuentwickeln. Soll die Würde unserer Verfassung respektiert werden, dann müssen alle heute nicht schlechthin unabweisbaren Grundgesetzänderungen zurückgestellt werden, bis das Ergebnis der Untersuchungen dieser Enquêtekommission vorliegt. Nach meiner Meinung darf daher die vorgesehene Änderung des Art. 74 gegenwärtig nicht verabschiedet werden. Wie systemgefährdend die Übertragung auch der Gesetzgebungskompetenz zum Tierschutz von den Ländern auf den Bund ist, zeigt die Tatsache, daß bisher alle Grundgesetzänderungen den Ländern Kompetenzen genommen und auf den Bund übertragen haben. Hierdurch werden diese quantitativen Änderungen zu qualitativen Verschiebungen unseres gesamten Verfassungssystems, die zunehmend das in Art. 79 GG als unabänderlich garantierte System des Föderalismus bedrohen. Die Aufteilung des Bundes in Länder ist gegenwärtig die realste Form einer demokratischen Gewaltenteilung in diesem Lande. Auch diese Sicherung der individuellen Freiheiten gefährdet die vorgesehene Grundgesetzänderung. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung. Bei der Schlußabstimmung in der dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) habe ich mit „nein" gestimmt, da ich die gegenwärtige Praxis häufiger Änderungen des Grundgesetzes prinzipiell für bedenklich halte und die Belange des Tierschutzes durch die Ländergesetzgebung ausreichend gewahrt werden können. Die geforderte Bundeszuständigkeit scheint mir nicht ausreichend begründet. Anlage 5 Umdruck 160 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungswesens in Bund und Ländern (1. BesVNG) — Drucksachen VI /9, VI /332, VI/ 1573, VI /1684, VI /1885 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die Lehrämter an Gymnasien in der Sekundarstufe II und an berufsbildenden Schulen bis spätestens 31. Dezember 1971 Besondern eingestuft (A 14) werden. Begründung: Die im Gesetzentwurf .vorgesehene Besoldungsneuregelung für die Lehrämter an Gymnasien (Sekundarstufe II) und an berufsbildenden Schulen kann nur eine Übergangslösung sein. Wenn diese Lehrämter nach einer Übergangszeit nicht unverzüglich höher eingestuft werden, wird es kaum noch möglich sein, geeignete Lehrkräfte insbesondere für die naturwissenschaftlichen Fachrichtungen zu gewinnen. Bonn, den 2. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Februar 1971 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/ CSU) *) Siehe 52. Sitzung Seite 2662 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6067 Meine Erhebungen bei den Ländern haben ergeben, daß Prüfungen nach § 25 BAT und Anlage 3 dazu in den Stadtstaaten und in Hessen nicht stattfinden. In den übrigen Ländern finden Verwaltungs- und Sparkassenlehrgänge von unterschiedlicher Dauer teils dienstlich, teils nebendienstlich statt. Soweit es sich bei den entsprechenden Lehrgängen um berufliche Fortbildung handelt, bin ich der Auffassung, daß durch § 46 BBiG bereits bestehende tarifvertragliche Regelungen nicht hinfällig werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. "März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Fragen A 6 und 7) : wie gedenkt die Bundesregierung auf den Beschluß der niederländischen Regierung vom Dezember 1970, einen ersten Teilabschnitt der tehnkolonialen Schmutzwasserdruckleitunq mit Einmündung in den Dollart sulort zu -verwirklichen, zu reagieren, der den Ergebnissen der deutsch-niederländischen Regierungsverhandlungen über diesen Gegenstand einseitig vorgrerft? Gegenüber welchen Anliegerstaaten und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis kat die Bundesregierung bereits konkrete Schritte in Richtung auf den Abschluß eines regionalen Abkommens über die Reinhaltung von Nord- und Ostsee unternommen, wie von der Bundesregierung im Verkehrsbericht 1970 angekündigt wurde? Bei den bisherigen deutsch-niederländischen Regierungsverhandlungen war die Reinigung der Abwässer das Kernproblem. Auch beim ersten Abschnitt der Rohrleitung ist wegen der dann schon anfallenden großen Schmutzlast eine ausreichende biologische Abwasserreinigung notwendig. Dies ist der niederländischen Regierung durch den deutschen Botschafter in Den Haag am 12. November 1970 förmlich mitgeteilt worden; dabei ist die niederländische Regierung ersucht worden, den Bau des Projektes erst dann zuzulassen, wenn sichergestellt ist, daß nur gereinigte Abwässer in die Emsmündung geleitet werden. Dieser Standpunkt ist der niederländischen Regierung vielfach auch bei anderen Gelegenheiten dargelegt worden. Die Beschlüsse der 2. Kammer des niederländischen Parlaments vom 8. Dezember 1970, die Mittel für den Bau des ersten Abschnittes der Rohrleitung zu bewilligen, müssen nach niederländischer Auffassung nicht als einseitiger Vorgriff angesehen werden, denn die niederländische Regierung hält die Leitung für erforderlich, unabhängig davon, ob die Abwässer später ungereinigt oder gereinigt eingeleitet werden. Die Beschlüsse entsprechen allerdings nicht unseren Erwartungen, weil für den ersten Abschnitt weder Maßnahmen zur Reinigung der Abwässer vorgesehen, noch in Aussicht gestellt worden sind. Auch die Antwort der niederländischen Regierung vom 30. Dezember 1970 auf die Demarche des deutschen Botschafters vorn 12. November 1970 enthält keine zufriedenstellenden Vorschläge zur Oberwindung der Schwierigkeiten und geht auf unser Ersuchen nicht ein. Die Bundesregierung behält sich deshalb gegenüber der niederländischen Regierung weitere diplomatische Schritte vor und wird alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um im Rahmen der europäischen Bemühungen um eine Verringerung der Umweltverschmutzung zu einer zufriedenstellenden Regelung dieses Problems zu gelangen. Dabei wird sie sich auf das unsere Auffassungen bestätigende Gutachten der deutschen Sachverständigen zur Frage der Belastbarkeit der Emsmündung mit Abwässern stützen können. Zu diesem Gutachten steht allerdings eine Äußerung der niederländischen Sachverständigen noch aus. Die Bundesregierung ist Anfang Januar 1971 an Dänemark, Schweden, Norwegen, Großbritannien, Frankreich, Belgien und die Niederlande mit dem Vorschlag herangetreten, eine internationale Vereinbarung über die Verhütung der Verschmutzung der Nordsee durch Industrieabfälle und andere schädliche Stoffe abzuschließen. Sie hat sich bereit erklärt, bei Zustimmung der beteiligten Staaten bereits in der ersten Hälfte 1971 zu einer Vorkonferenz nach Hamburg einzuladen. Einige der angesprochenen Regierungen haben schon erklärt, sie würden eine Einladung annehmen; die anderen haben den Vorschlag mit wohlwollendem Interesse aufgenommen und eine endgültige Stellungnahme nach Prüfung durch die Fachbehörden zugesagt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI /1882 Fragen A 10 und 11) : Hat die Bundesregierung Unterlagen darüber, aus welchen Gründen der Fluktuation beim Personal des öffentlichen Dienstes in der Zeit vorn 1. Oktober 1968 bis zum 30. September 1969 eine Quote von rund 30 Prozent erreichte? Gibt es Anzeichen dafür, daß die Fluktuation im öffentlichen Dienst sich seither verändert haben könnte? Einen Gesamtüberblick über die Fluktuation des Personals im öffentlichen Dienst hat erstmals die Personalstrukturerhebung aufgrund des Gesetzes über die Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst vom 15. Mai 1968 (BGBl. I S. 385) erbracht. Das Ergebnis ist vom Statistischen Bundesamt in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik" — Heft 1/1971 — veröffentlicht. Ich darf zunächst darauf hinweisen, daß sich für den Erhebungszeitraum (1. Oktober 1968 bis 30. September 1969) — gemessen an der Zahl der Vollbeschäftigten — folgende Fluktuationsquoten ergeben haben: 6068 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Abgänge Zugänge im unmittelbaren öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Gemeinden) 12,5% 13,8 % im mittelbaren öffentlichen Dienst (Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Arbeit, Sozialversicherungsträger, Bundes- und Länderaufsicht) .... 13,3 % 12,9 % Der Personalwechsel beruht, wie sich deutlich herausgestellt hat, auf einer Vielzahl von Faktoren. Folgende Auswertungen sind besonders aufschlußreich: — Gegenüber einem relativ geringen Personalwechsel bei der Bundesverwaltung und bei der Bundesbahn (7,5 %; 7,6 %) war die Fluktuation vor allem bei den Gemeinden überdurchschnittlich stark (30,3 %). Dies beruht offenbar darauf, daß hier erheblich weniger Lebenszeitheamte tätig sind. — Die Fluktuation bei den weiblichen Dienstkräften im unmittelbaren öffentlichen Dienst war mehr als doppelt so stark wie beim männlichen Personal (43,1% : 20,4%). Dieses Ergebnis dürfte sich vor allem daraus erklären, daß neben dem Ausscheiden von Frauen durch Heirat der Arbeitsplatzwechsel bei weiblichen Schreib- und Pflegekräften besonders stark ist. — Bei der Gliederung der Statistik nach Dienstverhältnissen entfällt auf die Angestellten im unmittelbaren öffentlichen Dienst weitaus die höchste Fluktuationsquote, an zweiter Stelle folgen die Lohnempfänger. Dies scheint vor allem in statusrechtlichen Unterschieden begründet zu sein. Hinzu kommt, daß Frauen relativ stärker in der Gruppe der Arbeitnehmer vertreten sind. Nach dem — allerdings weitgehend auf Schätzungen beruhenden — Ergebnis sind rund 82 % der auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen Dienstkräfte in die gewerbliche Wirtschaft übergewechselt. Als Grund hierfür ist vielfach die dort erwartete höhere Bezahlung angegeben worden. Die verhältnismäßig hohe Abgangsquote beim höheren und einfachen Dienst und vergleichbaren Angestelltengruppen scheint auf im einzelnen unterschiedliche Gründe, darunter wiederum die Bezahlung, zurückzugehen. Beim höheren Dienst fallen zum Teil auch formale Gründe ins Gewicht wie etwa das normale Ausscheiden von Referendaren nach der Zweiten Staatsprüfung. Konkrete Anhaltspunkte konnten bisher noch nicht gewonnen werden. Es fehlt zur Zeit noch an einer gesetzlichen Grundlage für weitere Erhebungen zur Personalfluktuation im öffentlichen Dienst. Der Bundesregierung ist aber sehr daran gelegen, fortlaufend ein möglichst umfassendes Bild von den personalwirtschaftlichen Entwicklungen zu erhalten. Hierzu gehören vor allem auch Daten über die Personalzu- und -abgänge. So sehr die Bundesregierung die Durchlässigkeit und Flexibilität im öffentlichen Dienst zu fördern sucht — dazu dient auch das neue Laufbahnrecht —, muß andererseits doch vermieden werden, daß durch einen zu starken Personalwechsel die Stetigkeit der Aufgabenerfüllung und damit die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigt wird. Die Bundesregierung wird darum die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Die kontinuierliche Erfassung der Personalfluktuation soll durch die in Vorbereitung befindliche Novelle zum Gesetz über die Finanzstatistik erreicht werden, indem die jährliche Personalstandsstatistik entsprechend erweitert wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Fragen A 15 und 16) : Sind der Bundesregierung die Feststellungen der Wasserschutzpolizei Emden bekannt, wonach die holländischen Charterschiffe der NAM (niederlandische Erdölgesellschaft) Adara und „Aludra" seit einiger Zeit fast täglich stark belastete Industrieabwässer in die Emsmündung pumpen, deren biochemischer Sauerstoffbedarf etwa 20mal so hoch ist wie durchschnittlich verschmutztes Stadtabwasser, und was gedenkt sie, dagegen zu tun? Wie weit ist die Bundesregierung mit der Prüfung über die Möglichkeiten von rechtlichen Schritten gegenüber der niederländischen Regierung in der Frage der Einleitung ungereinigter Industrieabwässer in das Emsästuar, wie sie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern in der Beantwortung meiner Mündlichen Frage am 21. Januar zugesagt hat? Die Feststellungen der Wasserschutzpolizei in Emden, denen zufolge von zwei, rund 400 Ladetonnen fassenden niederländischen Tankschiffen, mehrmals täglich Industrieabwässer in das Mündungsgebiet der Ems abgelassen werden, sind bereits am 14. Dezember 1970 bei den Beratungen der deutschen und niederländischen Sachverständigen kritisch zur Sprache gekommen, die sich mit der Größe des Selbstreinigungsvermögens des EmsÄstuars auseinandersetzen. Diese Einleitungen finden mit Wissen und Billigung der zuständigen niederländischen Dienststellen in der Nähe des niederländischen Ufers bereits seit geraumer Zeit statt. Nach Prüfung der näheren Umstände wird die Angelegenheit gegebenenfalls im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen mit der niederländischen Regierung über die geplante Abwassereinleitung aus der Provinz Groningen in die Emsmündung erörtert werden. Die Prüfung rechtlicher Möglichkeiten gegenüber der niederländischen Regierung ist weitgehend abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis, daß die Bundesregierung es nicht für tunlich hält, sich über das Ergebnis jetzt schon zu verbreiten. Ich bin aber selbstverständlich zu einem Gespräch darüber mit Ihnen bereit. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6069 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. März 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 171/1882 Frage A 27) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Abtransport von wertlosen und leicht verweslichen Abfallprodukten, insbesondere von Knochen und ungegerbten Hautabfällen, im Interesse einer aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen schnellen Beseitigung oder Verarbeitung von der Straßengüterverkehrsteuer freizustellen? Von der Straßengüterverkehrssteuer sind u. a. solche Güterbeförderungen befreit, die von den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes nach § 4 dieses Gesetzes ausgenommen sind. Dies gilt ebenso für weitere, im Rahmen des Gesamtverkehrs nicht ins Gewicht fallende Beförderungsfälle, die der Bundesminister für Verkehr auf Grund einer Ermächtigung im § 4 des Güterkraftverkehrsgesetzes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates allgemein von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen hat. Im Bundesverkehrsministerium wird zur Zeit die am 29.7. 1969 erlassene Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes durch eine Kommission der Güterkraftverkehrsreferenten des Bundes und der Länder überarbeitet. Der Bundesminister für Verkehr wird sich dafür einsetzen, daß im Rahmen der Änderungsverordnung auch die Abbeförderung von Knochen und ungegerbten Hautabfällen von den Bestimmungen des GüKG ausgenommen wird. Dies hätte, wie erwähnt, automatisch eine Befreiung von der Straßengüterverkehrssteuer zur Folge. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. März 1971. auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Fragen A 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß erneut Einfuhren französischer Schaumweine unter 3 atü erfolgen, die ohne Zahlung der Schaumweinsteuer in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung „Sekt" vertrieben werden? Wie beurteilt die Bundesregierung derartige Einfuhren unter steuer- und wettbewerbspolitischen Aspekten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den letzten Wochen über Zollstellen in den Bezirken der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Saarbrücken erneut Erzeugnisse französischer Herkunft unter der Bezeichnung „Sekt" eingeführt worden sind, deren Kohlensäuredruck unter der in den geltenden schaumweinrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung vorgesehenen Grenze von mindestens 3 atü liegt. Schaumweinsteuer konnte aus diesem Grunde nicht erhoben werden. In der Vergangenheit ausgesprochene Beschlagnahmen solcher Erzeugnisse wegen Verstoßes gegen die EWG-Weinmarktordnung, die Vorschriften des Lebensmittelrechts und des Gesetzes über den Beitritt des Reichs zu dem Madrider Abkommen betreffend die Unterdrückung falscher Herkunftsangaben auf Waren vom 21. März 1925 sind zum Teil durch die Gerichte wieder aufgehoben worden. Die Einfuhr von Erzeugnissen, die Bezeichnungen wie „Französischer Sekt", „vin mousseux" oder ähnliche Angaben tragen, aber einen Kohlensäuredruck von weniger als 3 atü aufweisen, zielen darauf ab, die Schaumweinsteuer zu umgehen und dadurch ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber den inländischen Herstellern von Schaumwein zu erlangen. Um dies zu unterbinden, hat die Bundesregierung am 2 Dezember 1970 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes beschlossen, der am 29. Januar 1971 vom Bundesrat behandelt wurde und dem Hohen Hause am 24. Februar 1971 zugeleitet worden ist. Die Bundesregierung hofft, daß das Gesetzgebungsverfahren möglichst bald abgeschlossen wird, damit das Schaumweinsteueraufkommen nicht weiterhin geschmälert wird und die ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile für solche Erzeugnisse beseitigt werden. Das gleiche Ziel wie der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt der von Ihnen, Herr Kollege, unterstützte Initiativantrag der Herren Kollegen Dr. Hauser (Sasbach) u. a. (BT-Drucksache VI /1635). Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 3. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI /1882) Frage A 38) : Hat die Bundesregierung daran gedacht, die bisher mittels Tarifordnung durchgeführte Berufsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Bühnenschaffenden durch die Versorgungsanst. alt der deutschen Bühnen und der Orchestermusiker durch die Versorgungsanstalt für Kulturorchester nach der am 1. Januar 1971 erfolgten Außerkraftsetzung aller anderen Tarifordnungen durch Gesetzsverordnung zu bestätigen, um diese Künstler bzw. ihre Hinterbliebenen im Versorgungsfall sicherzustellen? Bei der Aufhebung aller noch bestehenden Tarifordnungen zum 1. 1. 1971 hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung drei Tarifordnungen ausdrücklich von der Aufhebung ausgenommen. Diese weitergeltenden Tarifordnungen bilden eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Versorgungseinrichtungen der Bühnenschaffenden und Kulturorchestermusiker. Zu weiteren Maßnahmen des Gesetzgebers besteht daher zur Zeit kein Anlaß. Allerdings handelt es sich hier um die drei letzten Tarifordnungen aus der Zeit der Lohndiktate. Ich hoffe, von den Tarifvertragsparteien bald zu hören, daß ein Tarifvertrag auch diese Überbleibsel ersetzen kann. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 3. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI /1882 Frage A 41) : Wann ist mit dem Erlaß der Rechtsverordnung nach § 393 a Abs. 1 RVO zu rechnen, nach welcher den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 1969 noch eine Nachzahlung an Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner in Höhe von etwa 450 Millionen DM zusteht? 6070 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Die nach § 393 a Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung zu erlassende Verordnung über die Bemessung der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner für 1969, mit der die Nachzahlung der von den Trägern der Rentenversicherung an die Träger der Krankenversicherung zu zahlenden Beiträge für das Jahr 1969 geregelt wird, ist bereits vorbereitet. Der Erlaß der Verordnung hängt jedoch von den amtlichen Rechnungsergebnissen sowohl der Träger der Rentenversicherung als auch der Träger der Krankenversicherung ab. Diese liegen noch nicht vollständig vor. Sobald die amtlichen Ergebnisse festgestellt sind, wird die Rechtsverordnung dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Ich gehe davon aus, daß dies noch im Frühjahr dieses Jahres möglich sein wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vorn 3. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Frage A 42) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Regelung der Rechtsmaterie über die betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Zusatzversorgung vorzulegen, um zu gewährleisten, daß eine Sicherung der erworbenen Ansprüche die Mobilität der Arbeitnehmer nicht behindert? Die sozialpolitischen Funktionen der betrieblichen' Alterssicherung werden anerkannt. Andererseits verkennt die Bundesregierung aber nicht, daß in der gegenwärtigen Praxis betrieblicher Altersversorgung Mängel bestehen. Zu diesen Mängeln gehört der mit Ihrer Frage angesprochene Verfall einer Versorgungszusage beim Wechsel des Arbeitsplatzes. Gerade dieses Problem wird zur Zeit in einer Arbeitsgruppe besprochen, die von der Sozialpolitischen Gesprächsrunde gebildet wurde und an der — neben Regierungsvertretern -- Vertreter interessierter Gewerkschaften und Unternehmerverbände beteiligt sind. Im Sozialbericht 1970 wurde diese Beteiligung der Organisation der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer angekündigt. Bei den Überlegungen geht es zur Zeit in erster Linie darum, wie die Bedingungen aussehen müssen, unter denen eine betriebliche Versorgungszusage unverfallbar werden soll. Angesichts der Vielfalt der Versorgungsformen müssen verschiedene Wege beschritten werden, die Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaften zu erreichen. Bei allen Lösungen, die zur Zeit geprüft werden, sind Fragen der betrieblichen Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Konsequenzen zu beachten. Hierzu sind auch von der Steuerreformkommission Vorschläge zu erwarten, die ihren Bericht Ende März vorlegen will. Die Bundesregierung kann daher Entscheidungen erst in Zusammenhang mit ihren Gesetzentwürfen zur bevorstehenden Steuerreform treffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach meiner Kenntnis waren nach der Vereinbarung im Ältestenrat zu diesem Tagesordnungspunkt an sich Erklärungen vorgesehen. Ich hatte an sich auch vor, für die FDP-Fraktion hier nur eine Erklärung abzugeben.

    (Abg. van Delden: Tu's doch!)

    Aber nachdem der Herr Kollege von Fircks, anstatt hier eine sicher berechtigte Erklärung zu einer sicher berechtigten Frage und deren Lösung abzugeben, versucht hat, seine Ausführungen gleich zu einer Art ostpolitischer Debatte umzufunktionieren, ist es, wie ich glaube, notwendig, einige Vorbemerkungen zu machen.
    Eines hat Herr Kollege Hofmann schon einmal deutlich gemacht. Es ist wirklich etwas merkwürdig, wenn man am gleichen Tage bei gleicher Tagesordnung auf der einen Seite die Bundesregierung bittet, doch alles zu tun, um die Umsiedlungsmöglichkeiten im Rahmen des Vertrages, soweit das durchführbar ist, zu fördern und auf der anderen Seite in die Begründung eines Gesetzentwurfs hineinschreibt, es wollten sicher sehr viele drüben bleiben; das sollten sie auch tun, und man schicke ihnen das Geld über den Gesetzentwurf!

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.) Das ist doch wohl etwas merkwürdig.


    (Zuruf von der SPD: Schizophrenie!)

    Dann kommt man auch in irgendeiner Form zu der .Vermutung, daß es sich hier mehr um Optik als um die Sorge um eine materielle Lösung für diese Gruppen in Polen handelt.

    (Zurufe von der SPD: Wo ist die überhaupt? — Das ist doch das größte Problem! Abg. Freiherr von Fircks: Eine ganz unzutreffende Behauptung!)

    Die Behauptung ist keineswegs unzutreffend; denn das steht in Ihrer Begründung; ich könnte Ihnen das vorlesen, Herr Kollege Fircks, aber ich will mir die Zeit sparen.
    Ein Zweites, und das möchte ich in meinen Vorbemerkungen begrüßen. Denn so, wie Sie diesen Antrag hier begründet haben und wie es in Ihren Texten steht, setzen Sie ja voraus, daß es notwendig ist, die vertraglichen Verhandlungen mit Polen noch weiterzuführen

    (Abg. Killat-von Coreth: Zum Abschluß zu bringen!)

    und daß es praktisch auch erforderlich ist, den Warschauer Vertrag in diesem Hause zu ratifizieren. Oder glauben Sie, daß Sie vorher vertragliche Möglichkeiten mit Polen bekommen, Renten nach deutschem Lastenausgleichsrecht oder anderen Rechtsbereichen in Polen auszuzahlen? Glauben Sie das vielleicht?

    (Abg. Freiherr von Fircks: Nein! Richtig!)

    — Bitte, wenn das so ist, dann freuen wir uns als Freie Demokraten darüber; dann wäre auch bei Ihnen persönlich ein Gesinnungswandel eingetreten, den wir sehr begrüßen.

    (Abg. Schulte [Unna]: Nein, nein!)

    Das muß dazu wohl gesagt werden. Denn wenn wir Ihrem Antrag in irgendeiner Form nähertreten und so eine Lösung dieser Frage erreichen wollen, setzt das einfach voraus, daß wir zu normalen völkerrechtlichen Beziehungen gelangen. Sie wissen sehr genau, Herr Kollege Fircks, daß es bei allen Bemühungen und Versuchen, im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes Kriegsopferrenten auch in Polen zu zahlen, bis heute noch nicht gelungen ist, daß der Bezieher in Polen die volle Rente in Höhe des Umrechnungskurses erhält, wie es normal wäre. Also müssen wir doch erst einmal zu ganz klaren vertraglichen Abmachungen kommen, um dieses Problem, das Sie heute auf den Tisch gelegt haben, zu lösen.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)




    Schmidt (Kempten)

    Es nützt den Betroffenen nicht viel — man macht dabei eigentlich nur etwas in Optik —, wenn wir hier ein Gesetz beschließen, dies alles zu tun und soundsoviel Mittel dafür aus dem Fonds zu nehmen, im Endeffekt aber nicht in der Lage sind, den Betroffenen, für die wir das Gesetz machen wollen, das Geld überhaupt zukommen zu lassen, weil entweder der Umrechnungskurs willkürlich festgesetzt wird oder Anrechnungen auf sonstige Leistungen in Polen erfolgen und dergleichen mehr. Da entsteht also ein riesiges Fragezeichen: Wie soll das, selbst wenn der gute Wille des Hauses vorhanden wäre, ohne Verträge und ohne entsprechende Abmachungen durchgesetzt werden?
    Wir haben beim Versorgungsgesetz des Bundes Erfahrungen gemacht und machen sie noch. Eine gewisse Lösung haben wir zwar erreicht, zweifellos aber noch nicht den Endstatus. Vergessen Sie auch nicht den Unterschied, der bei denen besteht, die schon Renten aus dem Bundesversorgungsgesetz bekommen, und zwar in einem schlechteren Modus! Zum Teil handelt es sich um solche Anspruchsberechtigte, die als deutsche Soldaten gegen Polen gekämpft haben; man kann nicht erwarten, daß der polnische Staat ihnen Renten zahlt.
    Ein Weiteres zur inhaltlichen Problematik. Auch das muß, glaube ich, gesehen werden, gerade von all denen, die im Lastenausgleichsrecht etwas Bescheid wissen. Bisher ist es nun einmal so, daß Entschädigungen, Leistungen, Unterhaltshilfen nur gezahlt werden können, wenn eine Schadensfeststellung vorhanden ist, auf Grund deren die entsprechenden Leistungen erst berechnet werden. Das ist, wenn wir diesem Antrag folgen wollen, natürlich nicht möglich, weil der Schaden — wie es in Ihrem Antrag begründet wird — zum Teil noch nicht eingetreten ist, sondern eines Tages erst eintreten könnte. Es ist also sehr schwierig, nach dem jetzigen Lastenausgleichsrecht den Weg zu gehen, den Sie vorschlagen.
    Zudem geht es um die Frage der Fondsmittel. Sie waren doch selbst, Herr Kollege Fircks, bei der Sitzung des Kontrollausschusses zugegen, in der uns immerhin der Präsident zum jetzigen Zeitpunkt sagte, daß unter dem Strich 51 Millionen DM übrigblieben. Sie aber setzen hier 100 Millionen DM aus dem Fonds — vorläufig mit großem Fragezeichen — ein. Ich weiß zwar, daß mehr übrigbleiben wird, und ich teile Ihre Auffassung, daß die Schätzung nicht stimmt; aber die jetzige Zahl, von der wir ausgehen müssen, ist eine Restsumme von 51 Millionen DM, die sich aus den gegenwärtigen Vorausschätzungen ergibt. Und selbst wenn es 151 oder wenn es 300 Millionen sind, haben wir auf der anderen Seite — das wissen Sie auch, Herr Kollege Fircks — noch eine ganze Reihe von Heimatvertriebenen selbst in der Bundesrepublik, die aus Stichtagsgründen usw. noch nicht in den Genuß des Lastenausgleichs gekommen sind und die wir ja auch noch in diesen Genuß bringen müssen. Wie also diese Probleme so, wie Sie es vorgeschlagen haben, gelöst werden sollen, scheint mir eine große Frage zu sein.
    Es erscheint mir auch problematisch, den § 10 Abs. 4 dahin gehend zu ändern, daß die Mittel, die bisher ja aus Steuermitteln genommen werden, dem Fonds entnommen werden. Ihr Vorschlag ist zwar sehr begrüßenswert, weil damit der Haushalt nicht belastet wird; aber das ist dann auch eine Systemveränderung. Ich weiß nicht, ob alle, die in diesen Fragen bewandert sind, da ganz Ihrer Auffassung folgen werden; denn früher, als beispielsweise für die Sowjetzonenflüchtlinge eine Milliarde aus dem Fonds genommen werden sollte, hat man sich immer sehr dagegen gewehrt, daß so etwas geschieht. Heute geht man den umgekehrten Weg, weil man hier einen Antrag auf den Tisch legen möchte, der, von außen betrachtet, vielleicht sehr schön aussieht, der aber sehr viele Probleme in sich birgt, Probleme, Herr Kollege Fircks, die ja auch in der Begründung deutlich geworden sind.
    Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß es notwendig sein wird, im zuständigen Ausschuß die Fragen, die hier schon kurz angesprochen worden sind, sehr eingehend zu diskutieren, weil es nur sinnvoll ist — sicher würde jeder sehr gerne all denen, die davon betroffen sind, helfen --, diesen Weg bis zum Ende, bis zu einer Hilfe zu beschreiten, wenn wir einmal die Möglichkeit haben, diese Hilfe jenen Personen auch zu geben und sie nicht bloß hier zu beschließen, und wenn wir zum zweiten die systematischen und sich daraus ergebenden anderen Rechtsfolgen im Bereich des Lastenausgleichs wirklich lösen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Abweichend von den Vorschlägen des Ältestenrates wird interfraktionell vorgeschlagen, die Überweisung wie folgt vorzunehmen: federführend an den Innenausschuß, mitberatend an den Auswärtigen Ausschuß sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Wer mit dieser Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen.
— Es ist so beschlossen.
Die Punkte 10 und 11 sind von der Tagesordnung abgesetzt.
Wir kommen zu den Punkten 12 bis 18 der Tagesordnung.
12. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
— Drucksache VI/ 1834 —
13. Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Pohle, Dr. Schmidt (Wuppertal), Höcherl, Dr. Schneider (Nürnberg) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes
— Drucksache VI /1844 —
14. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik



Vizepräsident Frau Funcke
Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Änderung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau—Lüneburg
— Drucksache VI /1864
15. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Änderung vom 28. September 1970 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation
-- Drucksache VI /1870 16. Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Schaumweinsteuergesetzes
— Drucksache VI /1871 —Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik
— Drucksache VI /1878 —Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes
— Drucksache VI /1825 —
Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Sie ersehen aus der Tagesordnung die Vorschläge des Ältestenrates zur Überweisung. Ist das Haus mit diesen Überweisungen einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Damit sind überwiesen:
der Gesetzentwurf Drucksache VI /1834 an den Verteidigungsausschuß - federführend - und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß, den Innenausschuß und den Haushaltsausschuß;
der Gesetzentwurf Drucksache VI/ 1844 an den Finanzausschuß - federführend und zur Mitberatung an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft;
der Gesetzentwurf Drucksache VI/ 1864 an den Auswärtigen Ausschuß - federführend - sowie zur Mitberatung an den Innenausschuß und den Verteidigungsausschuß;
der Gesetzentwurf Drucksache VI /1870 an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft — federführend — und den Auswärtigen Ausschuß — mitberatend —;
der Gesetzentwurf Drucksache VI/ 1871 an den Finanzausschuß - - federführend — und den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zur Mitberatung;
der Gesetzentwurf Drucksache VI /1878 an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend -- sowie zur Mitberatung an den innenausschuß und den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten;
der Gesetzentwurf Drucksache VI /1825 an den Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen — federführend — und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Abgeordneten Freiherr von Fircks und der Fraktion der CDU/CSU
betr. verbesserte Familienzusammenführung aus den Ostblockstaaten
-- Drucksache VI /1619 —
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß — federführend — und an den Innenausschuß zur Mitberatung. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß) über den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1967 (Unfallverhütungsbericht 1967)
Drucksachen VI /183, VI /1775 — Berichterstatter: Abgeordneter Langebeck
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Abgeordnete Berding.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Berding


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die CDU/ CSU-Fraktion habe ich diese Erklärung abzugeben.
    Der Unfallverhütungsbericht 1967 beschränkt sich weitgehend auf die Wiedergabe von Ergebnissen, welche Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzbehörden aus dem Jahre 1967 mitgeteilt haben, und verzichtet auf eine eingehende eigene Berichterstattung.
    Die im Unfallverhütungsbericht 1967 dargestellten Ergebnisse sind insoweit auch überholt, als ja bereits die Zahlen für die Jahre 1968 und 1969 sowie für das erste Halbjahr 1970 von den Versicherungsträgern veröffentlicht worden sind. Insoweit hat der Bericht nur historischen Wert.
    Natürlich hat der Ausschuß in seinen Beratungen aus der Berichterstattung Konsequenzen gezogen.
    In dem schriftlichen Ausschußbericht ist als Ergebnis der Ausschußberatungen insbesondere die Forderung nach ausgebildeten Sicherheitsingenieuren erhoben worden. Wir begrüßen die Einrichtung des Sicherheitsingenieurs in den Betrieben. Wir sind jedoch der Meinung, daß Unfallverhütung nicht schon durch gesetzliche Reglementierung bewirkt werden kann. Die Verhütung von möglichst vielen Unfällen am Arbeitsplatz wird nur dann möglich sein, wenn alle Beteiligten von der Notwendigkeit



    Berding
    intensiver Unfallverhütungsarbeit überzeugt werden.
    Die dazu notwendigen Maßnahmen müssen jedoch auf die jeweiligen Verhältnisse des einzelnen Betriebes zugeschnitten sein. Nachhaltige Erfolge auf dem Gebiet der Sicherheit am Arbeitsplatz setzen voraus, daß alle Unfallverhütungsmaßnahmen in den allgemeinen Betriebsablauf systematisch eingeordnet und sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Gründliche Planung, zielstrebige Durchführung und gewissenhafte Überwachung sind erforderlich.
    Sicherlich kann der Unternehmer diese Obliegenheiten im einzelnen vielfach nicht selbst wahrnehmen, sondern er muß je nach Größe des Betriebes geeignete Mitarbeiter damit beauftragen. Die Tätigkeit von hauptberuflichen Sicherheitsorganen kann nur dann zu einem erfolgreichen Wirken im Betrieb führen, wenn die zu Berufenden von ihrer Notwendigkeit und vom Wert ihrer Aufgabe auch innerlich überzeugt sind.
    Sicherlich muß auch festgestellt werden, daß es schwer sein dürfte, für alle Branchen und Gefährdungsgrade gültige Merkmale in einem Gesetz festzulegen. Das kann nur von Betrieb zu Betrieb, von Unternehmen zu Unternehmen im Einzelfall unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und der Gefahrensituation entschieden werden.
    Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einstellung von Sicherheitsingenieuren wird im gegenwärtigen Zeitpunkt sicherlich auch dadurch fragwürdig werden, daß ausgebildete und qualifizierte Kräfte in ausreichender Zahl heute noch fehlen. Das gilt insbesondere für Betriebsärzte. Einer gesetzlichen Regelung für Betriebsärzte sollte deshalb nach unserer Meinung zur Zeit nicht nähergetreten werden, da der bisher im Gespräch befindliche Schlüssel bei weitem überzogen ist und wegen des eben bereits angedeuteten Mangels an Ärzten auch nicht erfüllt werden kann. Da außerdem eine Haftung des Betriebsarztes wie beim Sicherheitsingenieur nicht begründet werden soll, ist die schnelle Verabschiedung des Gesetzes insoweit auch nicht erforderlich.
    Ich möchte jedoch noch einmal betonen, daß wir uns nicht gegen die Bestellung von Sicherheitsingenieuren wenden. Die Übertragung bestimmter Funktionen des Arbeitsschutzes auf hauptberufliche Fachkräfte kann unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen zweckmäßig und notwendig sein. Eine wirkungsvolle Arbeit eines Sicherheitsbeauftragten ist aber erst dann möglich, wenn solche Beauftragte sorgfältig ausgesucht und mit allen Erfordernissen des Arbeitsschutzes ausreichend vertraut gemacht worden sind. Nur aus der Tatsache des Vorhandenseins eines Sicherheitsbeauftragten ist die Sicherheit im Betrieb keineswegs garantiert.
    Wie die für die Jahre 1968 und 1969 sowie für das erste Halbjahr 1970 vorliegenden Zahlen über Arbeitsunfälle zeigen, ist trotz der Einrichtung des Sicherheitsbeauftragten — im Jahre 1967 sollen es bereits 200 000 gewesen sein — nicht eine Senkung, sondern bedauerlicherweise wiederum eine Steigerung der Unfallzahlen seit 1967 zu verzeichnen. Die bloße Institutionalisierung genügt also nicht.
    Nur durch intensive Sicherheitsbemühungen der Beriebe selbst, die die Unfallgefahren im Betrieb ja auch am besten kennen, sowie durch intensives Mittun der Beschäftigten wird es gelingen, die Zahl der Unfälle wieder rückläufig zu gestalten. Dabei muß sich die Stellung des Sicherheitsbeauftragten nach den jeweiligen Gegebenheiten der Betriebe richten. Insbesondere aber wird es erforderlich sein, die freiwilligen Maßnahmen der Betriebe zu unterstützen und auszubauen.
    Ausdrücklich unterstützen wir die im Entschließungsantrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung geforderten Maßnahmen für die Unfallverhütung im häuslichen Bereich einschließlich der besseren Erfassung der häuslichen Unfälle und ihrer Ursachen.
    Meine Damen und Herren, wir würden uns freuen, wenn unsere hier in aller Kürze vorgetragenen Erwägungen und in den Ausschußberatungen gegebenen Anregungen bei den zukünftigen Bemühungen um die Verbesserung des Unfallschutzes in allen Bereichen Berücksichtigung fänden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)