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    Deutscher Bundestag 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gleissner und Dr. Starke (Franken) 6003 A Absetzung der Punkte 10 und 11 von der Tagesordnung 6003 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6003 B Fragestunde (Drucksache VI/ 1882) Fragen des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Einwilligung der leiblichen Eltern bei der Adoption Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 6005 A, B, C, D, 6006 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6005 C, D Sieglerschmidt (SPD) 6005 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Interessenten für den Entwicklungsdienst Dr. Eppler, Bundesminister . . . 6006 A, C Josten (CDU/CSU) 6006 C Fragen des Abg. Ehnes (CDU/CSU): Einkommensteuernachzahlungen bei Auflösung landwirtschaftlicher Betriebe Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6006 D, 6007 A, B, C Ehnes (CDU/CSU) 6007 B, C Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU) : Illegaler Waffenhandel und verbotener Waffenbesitz Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6008 A, C, D, 6009 A Frau Stommel (CDU/CSU) 6008 C, 6009 A Frage des Abg. Hansen (SPD) : Illegale Einreise ausländischer Arbeitnehmer Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6009 B, D Hansen (SPD) 6009 D Geiger (SPD) 6009 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Zahl der Toten und Verwundeten an den Demarkationslinien zur DDR Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 6010 A, B, C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6010 B, C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Zahl der an der Flucht über die Demarkationslinien behinderten Personen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6010C, D, 6011 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6010 D, 6011 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6011 A Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) : Mit dem graduierten Ingenieur vergleichbare Beamtengruppen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6011 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . 6011 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Frage des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Einschleusen kommunistischer Propagandaschriften aus Nordvietnam Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6011 C Frage des Abg. Rainer (CDU CSU) : Zusammenarbeit der Delegationen des Vietkong und Nordvietnams zu den Pariser Vietnam-Verhandlungen mit Nachfolgeorganisationen der KPD Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6011 D, 6012 A Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . 6011 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6012 A Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU): Politische Einstellung der Angeklagten im Bergedorfer Brandstifterprozeß Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6012 B, C Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . 6012 C Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Beziehungen zwischen der APO in Hamburg-Bergedorf und der BaaderMahler-Meinhof-Gruppe Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6012 C, D, 6013 A Rollmann (CDU/CSU) 6012 D Hansen (SPD) 6013 A Frage des Abg. Berding (CDU/CSU) : Verwendung von Einwegflaschen durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6013 A, C Berding (CDU/CSU) 6013 B Frage des Abg. Berding (CDU/CSU): Heranziehung der Hersteller von Einwegflaschen zu einer Abgabe zur Beseitigung des Müllanfalls Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6013 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 6013 D Fragen der Abg. Frau Kalinke (CDU/CSU) : Erstattung der Kosten für privatärztliche Behandlung durch Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6014 A, C Frau Kalinke (CDU/CSU) 6014 B Fragen des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Frage der Verkürzung des Zeitraums für die Anpassung der Renten Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 6014 D, 6015 A Wawrzik (CDU CSU) . . . . . . 6014 D Härzschel (CDU CSU) . . . . . . 6015 A Fragen des Abg. Pawelzcyk (SPD) : Zahl der von Bundeswehrangehörigen besetzten bundeseigenen bzw. mit Bundesdarlehen geförderten Wohnungen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6015 B, C, 6016 A Pawelzcyk (SPD) . . . 6015 C, D, 6016 A Frage des Abg. Würtz (SPD) : Finanzielle Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 6016 B, C Josten (CDU/CSU) 6016 B, C Frage des Abg. Krall (FDP) : Frage der Schaffung einer Laufbahn der Unteroffiziere des technischen Dienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6016C, D, 6017 A Krall (FDP) . . . . . . 6016D, 6017 A Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU): Bewirtschaftung der Soldatenheime Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 6017 B, D Storm (CDU/CSU) 6017 C, D Entwurf eines . .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) (Drucksache VI/ l010) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1584) — Zweite und dritte Beratung — von Thadden (CDU/CSU) . . . . 6018 A Rollmann (CDU/CSU) 6018 C Dr. Schmude (SPD) 6018 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 6020 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) 6020 B Abwicklung der Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 6020 D Entwurf eines Gesetzes über Zuwiderhandlungen gegen weinrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften (SPD, FDP) (Drucksachen VI/ 1593, zu VI/ 1593) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1883) — Zweite und dritte Beratung — 6021 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Dr. Henze, Müller (Remscheid), Burger, Winkelheide und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1818) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1819) — Erste Beratung - Köster (CDU/CSU) . . . . . . . 6021 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . . 6023 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 6024 A Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 a GG) (Drucksache VI/ 1009) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1585) — Zweite und dritte Beratung — von Thadden (CDU/CSU) . . . . . 6025 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 6025 C Kleinert (FDP) . . . . . . . . 6026 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6027 A Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (Drucksachen VI/9, VI/332, VI/1573, VI/ 1684) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1893), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen VI/1885, zu VI/ 1885) — Zweite und dritte Beratung —Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 6027 D, 6037 D Liedtke (SPD) . . . . . 6030 A, 6039 B Krall (FDP) 6032 C Vogel (CDU/CSU) 6033 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 6034 D Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 6035 C Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 6036 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 6037 A Pfeifer (CDU/CSU) 6038 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 (Bundesrat) (Drucksache VI/1764) — Erste Beratung — Krause, Minister des Landes Baden-Württemberg . . . . 6039 D, 6053 B Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . . 6041 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6044 C Ollesch (FDP) 6046 B, 6053 A Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 6048 C Haar (Stuttgart) (SPD) 6051 B Entwurf eines Gesetzes über die Kassenzuständigkeit der Knappschaftsrentner (Abg. Müller [Remscheid], Burgbacher und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/1820) – Erste Beratung - Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 6054 B Urbaniak (SPD) . . . . . . . 6055 A Schmidt (Kempten) (FDP) 6056 A Maucher (CDU/CSU) 6056 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) —Erste Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 6056 D Hofmann (SPD) 6058 A Schmidt (Kempten) (FDP) 6059 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts (Drucksache VI/1834) Erste Beratung — 6060 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Evers, Dr. Pohle, Dr. Schmidt [Wuppertal], Höcherl, Dr. Schneider [Nürnberg] u. Gen.) (Drucksache VI/1844) — Erste Beratung - 6060 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Änderung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg (Drucksache VI/ 1864) — Erste Beratung — . . . . . 6060 D Entwurf eines Gesetzes betr. die Änderung vom 28. September 1970 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (Drucksache VI/1870) — Erste Beratung — 6061 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Drucksache VI/1871) — Erste Beratung — 6061 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik (Drucksache VI/ 1878) — Erste Beratung — . . . 6061 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1825) — Erste Beratung — 6061 A Antrag des Abg. Freiherr von Fircks und der Fraktion der CDU/CSU betr. verbesserte Familienzusammenführung aus den Ostblockstaaten (Drucksache VI/1619) . . 6061 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1967 (Unfallverhütungsbericht 1967) (Drucksachen VI/ 183, VI/1775) Berding (CDU/CSU) . . . . . . . 6061 D Langebeck (SPD) . . . . . . . . 6062 D Geldner (FDP) . . . . . . . . 6063 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten der Hebamme Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise der Hebamme Richtlinie zur Koordinierung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften für die Aufnahme und Ausübung der selbständigen Tätigkeiten der Hebamme (Drucksachen VI/296, VI/ 1811) 6064 A Nächste Sitzung 6064 C Anlagen: Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6065 A Anlage 2 Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates vom 19. Februar 1971 zu dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) 6065 B Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 GO zu dem Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) 6065 D Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (CDU/CSU) nach § 59 GO zu dem Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) 6066 C Anlage 5 Entschließungsantrag Umdruck 160 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungswesens in Bund und Ländern (Drucksachen VI/9, VI/332, VI/1573, VI/ 1684, VI/ 1885) . . . 6066 C Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Dr. Unland (CDU/CSU) betr. Angestelltenprüfung und Berufsbildungsgesetz . . . . . . . . . . 6066 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. deutsch-niederländische Verhandlungen über die Ableitung von Abwässern in die Emsmündung 6067 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Fluktuation beim Personal des öffentlichen Dienstes 6067 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. die Einleitung ungereinigter Industrieabwässer in die Emsmündung durch die niederländische Erdölgesellschaft NAM . . . . . . . . 6068 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. Freistellung des Abtransports von wertlosen und leicht verweslichen Abfallprodukten von der Straßengüterverkehrsteuer . . . . . . . . . . . . . 6069 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) betr. Einfuhren französischer Schaumweine unter 3 atü ohne Zahlung der Schaumweinsteuer unter der Bezeichnung „Sekt" 6069 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Berufsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Bühnenschaffenden 6069 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Erlaß der Rechtsverordnung nach § 393 a Abs. 1 RVO 6069 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Zusatzversorgung . . . . . . 6070 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6003 103. Sitzung Bonn, den 3. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 102. Sitzung, Seite 5968 B, Zeilen 4 und 5: Die Wörter „— federführend — und dem Haushaltsausschuß — mitberatend sind zu streichen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 4. 3. Bals ** 7. 3. Frau Brauksiepe 3. 3. Bühling 14. 3. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 5. 3. Draeger ** 7. 3. Dröscher * 3. 3. Dr. Erhard 3. 3. Dr. Giulini 5. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 13. 3. von Hassel 5. 3. Klinker * 3. 3. Dr. Koch * 4. 3. Kriedemann * 4. 3. Lautenschlager * 4. 3. Lenze (Attendorn) ** 7. 3. Meister * 4. 3. Memmel * 5. 3. Michels 10. 3. Müller (Aachen-Land) * 5. 3. Frau Dr. Orth * 3. 3. Dr. Pohle 5. 3. Pöhler ** 7. 3. Richarts * 5. 3. Riedel (Frankfurt) * 5. 3. Rosenthal 3. 3. Saxowski 4. 4. Schmidt (Hamburg) 3. 3. Schneider (Königswinter) 4. 3. Simon 5. 3. Spilker 3. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Volmer 3. 3. Baron von Wrangel 5. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 19. Februar 1971 An den Herrn Bundeskanzler Der Bundesrat hat in seiner 362. Sitzung am 19. Februar 1971 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. Februar 1971 verabschiedeten Gesetz über die Feststellung des Bundeshauswaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) Anlagen zum Stenographischen Bericht einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Koschnick Bonn, den 19. Februar 1971 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird auf Ihre Schreiben vom 12. Februar 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Koschnick Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 19. Februar 1971 an den Bundeskanzler Entschließung zum Gesetz über die Festellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) Der Bundesrat geht von der Erwartung aus, daß die Bundesregierung spätestens nach der demnächst zu erwartenden endgültigen Fortschreibung des Gesamtkosten- und Finanzierungsplanes der Olympia-Baugesellschaft m. b. H. ihre bereits im Dezember 1969 gemachte Zusage einlöst und 50 v. H. der gesamten Investitionskosten des Baues von Sportstätten und Einrichtungen für die Spiele der XX. Olympiade 1972 trägt. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 der Geschäftsordnung. Ich vermag der Grundgesetzänderung in Art. 74 (Tierschutz), Drucksache VI/ l010, nicht zuzustimmen. Für jede Änderung des Grundgesetzes ist ein strenger Maßstab bei der Frage anzulegen, ob eine Verfassungsänderung wirklich unumgänglich ist. Die Verfassung ist nicht nur ein Gesetz wie andere, das sich von diesen lediglich dadurch unterscheidet, daß es nur mit qualifizierten Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat abgeändert werden kann. Das Grundgesetz ist vielmehr die positive Normierung für das Zusammenleben der Deutschen, die in seinem Geltungsbereich leben; es ist die Grundordnung des staatlichen Lebens schlechthin. Die Mutterverfassung 6066 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 jenes Verfassungstyps, zu dem auch unser Grundgesetz gehört, die Verfassung der USA, hat in fast 200 Jahren ihrer bisherigen Geltung insgesamt 25 Amendements erfahren (wobei der gesamte Grundrechtsteil erst auf diese Weise — und zwar unmittelbar nach dem Inkrafttreten -- eingefügt wurde). Wir haben bis heute unser Grundgesetz in wenig mehr als 20 Jahren bereits häufiger geändert. Dies scheint mir kaum erträglich, forert aber noch gebieterischer den Maßstab unumgänglicher Notwendigkeit für weitere Verfassungsänderungen, und zwar um so mehr, als bis heute keinerlei einheitliche Gesichtspunkte, kein durchdachtes und zielgerichtetes Reformsystem bei den bisherigen Änderungen erkennbar sind. Trotz intensiver Befragung hat die Bundesregierung in den Ausschußberatungen als Grund für die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes nur angeführt, daß das Land Nordrhein-Westfalen ein milderes Gesetz gegen die Intensivgeflügelhaltung erlassen wolle als etwa das strukturell insoweit ähnliche Land Niedersachsen, weil die benachbarten Niederlande hier einen entsprechenden ökonomischen Druck ausübten. Dies kann ich hei Anlegung des von mir als erforderlich erkannten und oben dargelegten strengen Maßstabes für Verfassungsänderungen nicht als ausreichenden Grund für die vorgeschlagene Grundgesetzänderung anerkennen. Weitere Gründe konnte ich trotz intensiver Bemühungen nicht erfahren. Vollends unerträglich erscheint mir, diese Grundgesetzänderung jetzt und ohne Einpassung in einem systematischen Reformzusammenhang vorzunehmen, obwohl in der kommenden Woche die 1970 vom Bundestag eingesetzte Enquêtekommission zur Verfassungsreform ihre Arbeit aufnehmen wird, die gerade dazu geschaffen wurde, endlich einmal systematisch zu durchdenken, welche Änderungen des Grundgesetzes möglich, notwendig oder abzulehnen sind, um einerseits das Grundsystem zu erhalten und es zugleich dynamisch für die Zukunft im Sinne einer rationalen Reform weiterzuentwickeln. Soll die Würde unserer Verfassung respektiert werden, dann müssen alle heute nicht schlechthin unabweisbaren Grundgesetzänderungen zurückgestellt werden, bis das Ergebnis der Untersuchungen dieser Enquêtekommission vorliegt. Nach meiner Meinung darf daher die vorgesehene Änderung des Art. 74 gegenwärtig nicht verabschiedet werden. Wie systemgefährdend die Übertragung auch der Gesetzgebungskompetenz zum Tierschutz von den Ländern auf den Bund ist, zeigt die Tatsache, daß bisher alle Grundgesetzänderungen den Ländern Kompetenzen genommen und auf den Bund übertragen haben. Hierdurch werden diese quantitativen Änderungen zu qualitativen Verschiebungen unseres gesamten Verfassungssystems, die zunehmend das in Art. 79 GG als unabänderlich garantierte System des Föderalismus bedrohen. Die Aufteilung des Bundes in Länder ist gegenwärtig die realste Form einer demokratischen Gewaltenteilung in diesem Lande. Auch diese Sicherung der individuellen Freiheiten gefährdet die vorgesehene Grundgesetzänderung. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung. Bei der Schlußabstimmung in der dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) habe ich mit „nein" gestimmt, da ich die gegenwärtige Praxis häufiger Änderungen des Grundgesetzes prinzipiell für bedenklich halte und die Belange des Tierschutzes durch die Ländergesetzgebung ausreichend gewahrt werden können. Die geforderte Bundeszuständigkeit scheint mir nicht ausreichend begründet. Anlage 5 Umdruck 160 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungswesens in Bund und Ländern (1. BesVNG) — Drucksachen VI /9, VI /332, VI/ 1573, VI /1684, VI /1885 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die Lehrämter an Gymnasien in der Sekundarstufe II und an berufsbildenden Schulen bis spätestens 31. Dezember 1971 Besondern eingestuft (A 14) werden. Begründung: Die im Gesetzentwurf .vorgesehene Besoldungsneuregelung für die Lehrämter an Gymnasien (Sekundarstufe II) und an berufsbildenden Schulen kann nur eine Übergangslösung sein. Wenn diese Lehrämter nach einer Übergangszeit nicht unverzüglich höher eingestuft werden, wird es kaum noch möglich sein, geeignete Lehrkräfte insbesondere für die naturwissenschaftlichen Fachrichtungen zu gewinnen. Bonn, den 2. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Februar 1971 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/ CSU) *) Siehe 52. Sitzung Seite 2662 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6067 Meine Erhebungen bei den Ländern haben ergeben, daß Prüfungen nach § 25 BAT und Anlage 3 dazu in den Stadtstaaten und in Hessen nicht stattfinden. In den übrigen Ländern finden Verwaltungs- und Sparkassenlehrgänge von unterschiedlicher Dauer teils dienstlich, teils nebendienstlich statt. Soweit es sich bei den entsprechenden Lehrgängen um berufliche Fortbildung handelt, bin ich der Auffassung, daß durch § 46 BBiG bereits bestehende tarifvertragliche Regelungen nicht hinfällig werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. "März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Fragen A 6 und 7) : wie gedenkt die Bundesregierung auf den Beschluß der niederländischen Regierung vom Dezember 1970, einen ersten Teilabschnitt der tehnkolonialen Schmutzwasserdruckleitunq mit Einmündung in den Dollart sulort zu -verwirklichen, zu reagieren, der den Ergebnissen der deutsch-niederländischen Regierungsverhandlungen über diesen Gegenstand einseitig vorgrerft? Gegenüber welchen Anliegerstaaten und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis kat die Bundesregierung bereits konkrete Schritte in Richtung auf den Abschluß eines regionalen Abkommens über die Reinhaltung von Nord- und Ostsee unternommen, wie von der Bundesregierung im Verkehrsbericht 1970 angekündigt wurde? Bei den bisherigen deutsch-niederländischen Regierungsverhandlungen war die Reinigung der Abwässer das Kernproblem. Auch beim ersten Abschnitt der Rohrleitung ist wegen der dann schon anfallenden großen Schmutzlast eine ausreichende biologische Abwasserreinigung notwendig. Dies ist der niederländischen Regierung durch den deutschen Botschafter in Den Haag am 12. November 1970 förmlich mitgeteilt worden; dabei ist die niederländische Regierung ersucht worden, den Bau des Projektes erst dann zuzulassen, wenn sichergestellt ist, daß nur gereinigte Abwässer in die Emsmündung geleitet werden. Dieser Standpunkt ist der niederländischen Regierung vielfach auch bei anderen Gelegenheiten dargelegt worden. Die Beschlüsse der 2. Kammer des niederländischen Parlaments vom 8. Dezember 1970, die Mittel für den Bau des ersten Abschnittes der Rohrleitung zu bewilligen, müssen nach niederländischer Auffassung nicht als einseitiger Vorgriff angesehen werden, denn die niederländische Regierung hält die Leitung für erforderlich, unabhängig davon, ob die Abwässer später ungereinigt oder gereinigt eingeleitet werden. Die Beschlüsse entsprechen allerdings nicht unseren Erwartungen, weil für den ersten Abschnitt weder Maßnahmen zur Reinigung der Abwässer vorgesehen, noch in Aussicht gestellt worden sind. Auch die Antwort der niederländischen Regierung vom 30. Dezember 1970 auf die Demarche des deutschen Botschafters vorn 12. November 1970 enthält keine zufriedenstellenden Vorschläge zur Oberwindung der Schwierigkeiten und geht auf unser Ersuchen nicht ein. Die Bundesregierung behält sich deshalb gegenüber der niederländischen Regierung weitere diplomatische Schritte vor und wird alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um im Rahmen der europäischen Bemühungen um eine Verringerung der Umweltverschmutzung zu einer zufriedenstellenden Regelung dieses Problems zu gelangen. Dabei wird sie sich auf das unsere Auffassungen bestätigende Gutachten der deutschen Sachverständigen zur Frage der Belastbarkeit der Emsmündung mit Abwässern stützen können. Zu diesem Gutachten steht allerdings eine Äußerung der niederländischen Sachverständigen noch aus. Die Bundesregierung ist Anfang Januar 1971 an Dänemark, Schweden, Norwegen, Großbritannien, Frankreich, Belgien und die Niederlande mit dem Vorschlag herangetreten, eine internationale Vereinbarung über die Verhütung der Verschmutzung der Nordsee durch Industrieabfälle und andere schädliche Stoffe abzuschließen. Sie hat sich bereit erklärt, bei Zustimmung der beteiligten Staaten bereits in der ersten Hälfte 1971 zu einer Vorkonferenz nach Hamburg einzuladen. Einige der angesprochenen Regierungen haben schon erklärt, sie würden eine Einladung annehmen; die anderen haben den Vorschlag mit wohlwollendem Interesse aufgenommen und eine endgültige Stellungnahme nach Prüfung durch die Fachbehörden zugesagt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI /1882 Fragen A 10 und 11) : Hat die Bundesregierung Unterlagen darüber, aus welchen Gründen der Fluktuation beim Personal des öffentlichen Dienstes in der Zeit vorn 1. Oktober 1968 bis zum 30. September 1969 eine Quote von rund 30 Prozent erreichte? Gibt es Anzeichen dafür, daß die Fluktuation im öffentlichen Dienst sich seither verändert haben könnte? Einen Gesamtüberblick über die Fluktuation des Personals im öffentlichen Dienst hat erstmals die Personalstrukturerhebung aufgrund des Gesetzes über die Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst vom 15. Mai 1968 (BGBl. I S. 385) erbracht. Das Ergebnis ist vom Statistischen Bundesamt in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik" — Heft 1/1971 — veröffentlicht. Ich darf zunächst darauf hinweisen, daß sich für den Erhebungszeitraum (1. Oktober 1968 bis 30. September 1969) — gemessen an der Zahl der Vollbeschäftigten — folgende Fluktuationsquoten ergeben haben: 6068 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Abgänge Zugänge im unmittelbaren öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Gemeinden) 12,5% 13,8 % im mittelbaren öffentlichen Dienst (Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Arbeit, Sozialversicherungsträger, Bundes- und Länderaufsicht) .... 13,3 % 12,9 % Der Personalwechsel beruht, wie sich deutlich herausgestellt hat, auf einer Vielzahl von Faktoren. Folgende Auswertungen sind besonders aufschlußreich: — Gegenüber einem relativ geringen Personalwechsel bei der Bundesverwaltung und bei der Bundesbahn (7,5 %; 7,6 %) war die Fluktuation vor allem bei den Gemeinden überdurchschnittlich stark (30,3 %). Dies beruht offenbar darauf, daß hier erheblich weniger Lebenszeitheamte tätig sind. — Die Fluktuation bei den weiblichen Dienstkräften im unmittelbaren öffentlichen Dienst war mehr als doppelt so stark wie beim männlichen Personal (43,1% : 20,4%). Dieses Ergebnis dürfte sich vor allem daraus erklären, daß neben dem Ausscheiden von Frauen durch Heirat der Arbeitsplatzwechsel bei weiblichen Schreib- und Pflegekräften besonders stark ist. — Bei der Gliederung der Statistik nach Dienstverhältnissen entfällt auf die Angestellten im unmittelbaren öffentlichen Dienst weitaus die höchste Fluktuationsquote, an zweiter Stelle folgen die Lohnempfänger. Dies scheint vor allem in statusrechtlichen Unterschieden begründet zu sein. Hinzu kommt, daß Frauen relativ stärker in der Gruppe der Arbeitnehmer vertreten sind. Nach dem — allerdings weitgehend auf Schätzungen beruhenden — Ergebnis sind rund 82 % der auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen Dienstkräfte in die gewerbliche Wirtschaft übergewechselt. Als Grund hierfür ist vielfach die dort erwartete höhere Bezahlung angegeben worden. Die verhältnismäßig hohe Abgangsquote beim höheren und einfachen Dienst und vergleichbaren Angestelltengruppen scheint auf im einzelnen unterschiedliche Gründe, darunter wiederum die Bezahlung, zurückzugehen. Beim höheren Dienst fallen zum Teil auch formale Gründe ins Gewicht wie etwa das normale Ausscheiden von Referendaren nach der Zweiten Staatsprüfung. Konkrete Anhaltspunkte konnten bisher noch nicht gewonnen werden. Es fehlt zur Zeit noch an einer gesetzlichen Grundlage für weitere Erhebungen zur Personalfluktuation im öffentlichen Dienst. Der Bundesregierung ist aber sehr daran gelegen, fortlaufend ein möglichst umfassendes Bild von den personalwirtschaftlichen Entwicklungen zu erhalten. Hierzu gehören vor allem auch Daten über die Personalzu- und -abgänge. So sehr die Bundesregierung die Durchlässigkeit und Flexibilität im öffentlichen Dienst zu fördern sucht — dazu dient auch das neue Laufbahnrecht —, muß andererseits doch vermieden werden, daß durch einen zu starken Personalwechsel die Stetigkeit der Aufgabenerfüllung und damit die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigt wird. Die Bundesregierung wird darum die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Die kontinuierliche Erfassung der Personalfluktuation soll durch die in Vorbereitung befindliche Novelle zum Gesetz über die Finanzstatistik erreicht werden, indem die jährliche Personalstandsstatistik entsprechend erweitert wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Fragen A 15 und 16) : Sind der Bundesregierung die Feststellungen der Wasserschutzpolizei Emden bekannt, wonach die holländischen Charterschiffe der NAM (niederlandische Erdölgesellschaft) Adara und „Aludra" seit einiger Zeit fast täglich stark belastete Industrieabwässer in die Emsmündung pumpen, deren biochemischer Sauerstoffbedarf etwa 20mal so hoch ist wie durchschnittlich verschmutztes Stadtabwasser, und was gedenkt sie, dagegen zu tun? Wie weit ist die Bundesregierung mit der Prüfung über die Möglichkeiten von rechtlichen Schritten gegenüber der niederländischen Regierung in der Frage der Einleitung ungereinigter Industrieabwässer in das Emsästuar, wie sie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern in der Beantwortung meiner Mündlichen Frage am 21. Januar zugesagt hat? Die Feststellungen der Wasserschutzpolizei in Emden, denen zufolge von zwei, rund 400 Ladetonnen fassenden niederländischen Tankschiffen, mehrmals täglich Industrieabwässer in das Mündungsgebiet der Ems abgelassen werden, sind bereits am 14. Dezember 1970 bei den Beratungen der deutschen und niederländischen Sachverständigen kritisch zur Sprache gekommen, die sich mit der Größe des Selbstreinigungsvermögens des EmsÄstuars auseinandersetzen. Diese Einleitungen finden mit Wissen und Billigung der zuständigen niederländischen Dienststellen in der Nähe des niederländischen Ufers bereits seit geraumer Zeit statt. Nach Prüfung der näheren Umstände wird die Angelegenheit gegebenenfalls im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen mit der niederländischen Regierung über die geplante Abwassereinleitung aus der Provinz Groningen in die Emsmündung erörtert werden. Die Prüfung rechtlicher Möglichkeiten gegenüber der niederländischen Regierung ist weitgehend abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis, daß die Bundesregierung es nicht für tunlich hält, sich über das Ergebnis jetzt schon zu verbreiten. Ich bin aber selbstverständlich zu einem Gespräch darüber mit Ihnen bereit. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6069 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. März 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 171/1882 Frage A 27) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Abtransport von wertlosen und leicht verweslichen Abfallprodukten, insbesondere von Knochen und ungegerbten Hautabfällen, im Interesse einer aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen schnellen Beseitigung oder Verarbeitung von der Straßengüterverkehrsteuer freizustellen? Von der Straßengüterverkehrssteuer sind u. a. solche Güterbeförderungen befreit, die von den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes nach § 4 dieses Gesetzes ausgenommen sind. Dies gilt ebenso für weitere, im Rahmen des Gesamtverkehrs nicht ins Gewicht fallende Beförderungsfälle, die der Bundesminister für Verkehr auf Grund einer Ermächtigung im § 4 des Güterkraftverkehrsgesetzes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates allgemein von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen hat. Im Bundesverkehrsministerium wird zur Zeit die am 29.7. 1969 erlassene Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes durch eine Kommission der Güterkraftverkehrsreferenten des Bundes und der Länder überarbeitet. Der Bundesminister für Verkehr wird sich dafür einsetzen, daß im Rahmen der Änderungsverordnung auch die Abbeförderung von Knochen und ungegerbten Hautabfällen von den Bestimmungen des GüKG ausgenommen wird. Dies hätte, wie erwähnt, automatisch eine Befreiung von der Straßengüterverkehrssteuer zur Folge. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. März 1971. auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Fragen A 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß erneut Einfuhren französischer Schaumweine unter 3 atü erfolgen, die ohne Zahlung der Schaumweinsteuer in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung „Sekt" vertrieben werden? Wie beurteilt die Bundesregierung derartige Einfuhren unter steuer- und wettbewerbspolitischen Aspekten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den letzten Wochen über Zollstellen in den Bezirken der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Saarbrücken erneut Erzeugnisse französischer Herkunft unter der Bezeichnung „Sekt" eingeführt worden sind, deren Kohlensäuredruck unter der in den geltenden schaumweinrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung vorgesehenen Grenze von mindestens 3 atü liegt. Schaumweinsteuer konnte aus diesem Grunde nicht erhoben werden. In der Vergangenheit ausgesprochene Beschlagnahmen solcher Erzeugnisse wegen Verstoßes gegen die EWG-Weinmarktordnung, die Vorschriften des Lebensmittelrechts und des Gesetzes über den Beitritt des Reichs zu dem Madrider Abkommen betreffend die Unterdrückung falscher Herkunftsangaben auf Waren vom 21. März 1925 sind zum Teil durch die Gerichte wieder aufgehoben worden. Die Einfuhr von Erzeugnissen, die Bezeichnungen wie „Französischer Sekt", „vin mousseux" oder ähnliche Angaben tragen, aber einen Kohlensäuredruck von weniger als 3 atü aufweisen, zielen darauf ab, die Schaumweinsteuer zu umgehen und dadurch ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber den inländischen Herstellern von Schaumwein zu erlangen. Um dies zu unterbinden, hat die Bundesregierung am 2 Dezember 1970 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes beschlossen, der am 29. Januar 1971 vom Bundesrat behandelt wurde und dem Hohen Hause am 24. Februar 1971 zugeleitet worden ist. Die Bundesregierung hofft, daß das Gesetzgebungsverfahren möglichst bald abgeschlossen wird, damit das Schaumweinsteueraufkommen nicht weiterhin geschmälert wird und die ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile für solche Erzeugnisse beseitigt werden. Das gleiche Ziel wie der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt der von Ihnen, Herr Kollege, unterstützte Initiativantrag der Herren Kollegen Dr. Hauser (Sasbach) u. a. (BT-Drucksache VI /1635). Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 3. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI /1882) Frage A 38) : Hat die Bundesregierung daran gedacht, die bisher mittels Tarifordnung durchgeführte Berufsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Bühnenschaffenden durch die Versorgungsanst. alt der deutschen Bühnen und der Orchestermusiker durch die Versorgungsanstalt für Kulturorchester nach der am 1. Januar 1971 erfolgten Außerkraftsetzung aller anderen Tarifordnungen durch Gesetzsverordnung zu bestätigen, um diese Künstler bzw. ihre Hinterbliebenen im Versorgungsfall sicherzustellen? Bei der Aufhebung aller noch bestehenden Tarifordnungen zum 1. 1. 1971 hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung drei Tarifordnungen ausdrücklich von der Aufhebung ausgenommen. Diese weitergeltenden Tarifordnungen bilden eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Versorgungseinrichtungen der Bühnenschaffenden und Kulturorchestermusiker. Zu weiteren Maßnahmen des Gesetzgebers besteht daher zur Zeit kein Anlaß. Allerdings handelt es sich hier um die drei letzten Tarifordnungen aus der Zeit der Lohndiktate. Ich hoffe, von den Tarifvertragsparteien bald zu hören, daß ein Tarifvertrag auch diese Überbleibsel ersetzen kann. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 3. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI /1882 Frage A 41) : Wann ist mit dem Erlaß der Rechtsverordnung nach § 393 a Abs. 1 RVO zu rechnen, nach welcher den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 1969 noch eine Nachzahlung an Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner in Höhe von etwa 450 Millionen DM zusteht? 6070 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Die nach § 393 a Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung zu erlassende Verordnung über die Bemessung der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner für 1969, mit der die Nachzahlung der von den Trägern der Rentenversicherung an die Träger der Krankenversicherung zu zahlenden Beiträge für das Jahr 1969 geregelt wird, ist bereits vorbereitet. Der Erlaß der Verordnung hängt jedoch von den amtlichen Rechnungsergebnissen sowohl der Träger der Rentenversicherung als auch der Träger der Krankenversicherung ab. Diese liegen noch nicht vollständig vor. Sobald die amtlichen Ergebnisse festgestellt sind, wird die Rechtsverordnung dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Ich gehe davon aus, daß dies noch im Frühjahr dieses Jahres möglich sein wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vorn 3. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Frage A 42) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Regelung der Rechtsmaterie über die betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Zusatzversorgung vorzulegen, um zu gewährleisten, daß eine Sicherung der erworbenen Ansprüche die Mobilität der Arbeitnehmer nicht behindert? Die sozialpolitischen Funktionen der betrieblichen' Alterssicherung werden anerkannt. Andererseits verkennt die Bundesregierung aber nicht, daß in der gegenwärtigen Praxis betrieblicher Altersversorgung Mängel bestehen. Zu diesen Mängeln gehört der mit Ihrer Frage angesprochene Verfall einer Versorgungszusage beim Wechsel des Arbeitsplatzes. Gerade dieses Problem wird zur Zeit in einer Arbeitsgruppe besprochen, die von der Sozialpolitischen Gesprächsrunde gebildet wurde und an der — neben Regierungsvertretern -- Vertreter interessierter Gewerkschaften und Unternehmerverbände beteiligt sind. Im Sozialbericht 1970 wurde diese Beteiligung der Organisation der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer angekündigt. Bei den Überlegungen geht es zur Zeit in erster Linie darum, wie die Bedingungen aussehen müssen, unter denen eine betriebliche Versorgungszusage unverfallbar werden soll. Angesichts der Vielfalt der Versorgungsformen müssen verschiedene Wege beschritten werden, die Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaften zu erreichen. Bei allen Lösungen, die zur Zeit geprüft werden, sind Fragen der betrieblichen Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Konsequenzen zu beachten. Hierzu sind auch von der Steuerreformkommission Vorschläge zu erwarten, die ihren Bericht Ende März vorlegen will. Die Bundesregierung kann daher Entscheidungen erst in Zusammenhang mit ihren Gesetzentwürfen zur bevorstehenden Steuerreform treffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Vehar, gestatten Sie eine erneute Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Apel?


Rede von Dr. Hans Apel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Vehar, übersehen Sie dabei nicht, daß dieses Defizit der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen in diesem Jahr auf den Betrag von i Milliarde DM zusteuert so die Zahlen des Verbandes — und daß die Zahlung dann in der Tat nur noch runde 10 % ausmachte und bei Zunahme des Defizits laufend abnähme, wenn nichts geschähe?
Sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß es dann doch ein Tropfen auf den heißen Stein wäre, wenn von 10 DM Defizit gerade eine DM von uns abgegolten würde, 9 DM aber übrigblieben?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Max Vehar


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich kann dieser Beweisführung nicht folgen, Herr Dr. Apel. Ich bin überhaupt der Meinung, daß die Hilfen von uns sukzessive gewährt werden können. Wenn Sie sagen, daß das Defizit in diesem Jahr 1 Milliarde DM betragen wird, frage ich Sie: Darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß Sie an einer Lösung arbeiten, die diesen Betrieben das gesamte Defizit abnimmt? Ich meine, es wäre doch schon ein guter Schritt auf dem Wege der Hilfeleistung für die öffentlichen Verkehrsbetriebe, wenn man mit dem antinge, was die öffentlichen Verkehrsbetriebe selbst als eine wirkliche Hilfe bezeichnen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates verweisen. Dort wird nicht mehr auf die Steuersystematik hingewiesen, die einer solchen Regelung entgegenstünde, sondern es heißt schlicht. und einfach:
    In der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes sind indessen keine Mittel für die geforderten Betriebsbeihilfen vorgesehen. Sie könnten nur eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen zurückgestellt würden. Die Bundesregierung sieht hierzu jedoch keine Möglichkeit.
    Zwei Abschnitte weiter heißt es aber:
    Die Bundesregierung spricht sich darum unter den zur Zeit gegebenen Umständen gegen die Annahme des vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurfs aus. Sie weist im übrigen darauf hin, daß sie Gegenwärtig
    „gegenwärtig" ist groß geschrieben! —ein Gesamtkonzept für den öffentlichen Personennahverkehr vorbereitet, von dem sie eine wirksame Lösung der Probleme erwartet.
    Das ist doch ein Widerspruch in sich! Wenn dieser letzte Satz etwas anderes bedeuten soll, als daß diese Lösung, die man vorbereitet, aus Phrasen und aus sehr netten Empfehlungen an die Betriebe selbst, an die Länder und Gemeinden bestehen soll, muß doch hinter dieser Lösung, die man verspricht, auch eine finanzielle Leistung stehen. Wenn das aber der Fall ist, dann fangen Sie bitte mit dieser finanziellen Leistung, die hier zur Debatte steht, schon einmal an!
    Wenn Sie mir eine kleine ironische Bemerkung nicht übelnehmen: Ist es ein Zufall, daß das Wort gegenwärtig" in diesem Satz groß geschrieben worden ist, wo es sich um Planung und Vorhaben handelt? Schreiben Sie „gegenwärtig" in Zukunft groß, ganz groß, wenn es sich um konkrete Maßnahmen handelt, die Sie uns vorschlagen wollen!

    (Abg. Dr. Apel: Kennen Sie das Wort Junktim?)

    — Ich weiß nicht, was Sie damit sagen wollen, Herr Dr. Apel.

    (Abg. Dr. Apel: Können Sie sich vorstellen, daß wir die Länder und Gemeinden zwingen wollen, auch ihren Teil dazu beizutragen, damit wir das nicht allein tragen müssen?)

    Natürlich, aber ich bin der Meinung, daß die analog der Mineralölsteuerbefreiung zu zahlende Betriebsbeihilfe eine Angelegenheit des Bundes ist. Das ist auch in den Ausführungen des Bundesrates sehr klar dargestellt und von der Bundesregierung in keiner Weise irgendwie angezweifelt worden.
    Gestatten Sie mir, daß ich nun etwas zum Problem der privaten Unternehmungen sage. Ich tue dies zum einen deshalb, weil in der Stellungnahme der Bundesregierung zu den privaten Unternehmungen kein Wort gesagt ist. Erwähnt werden wohl die am öffentlichen Personennahverkehr beteiligten



    Vehar
    Verkehrsträger Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bundespost und die VÖV-Betriebe, nicht aber die privaten Unternehmungen. Meine Damen und Herren, das ist gar kein so kleiner Bereich; denn die privaten Unternehmungen bewältigen immerhin 20 % des gesamten Personennahverkehrs mit Omnibussen im Bundesgebiet.
    Dazu muß ich noch ein Zweites sagen, weil die Stellungnahme der Bundesregierung sowie auch jetzt die der Koalitionsfraktionen — im übrigen, das sagte ich eben schon, ganz im Gegensatz zu der Meinungsäußerung noch vor zwei Monaten — befürchten lassen, daß der Gesetzentwurf von Ihnen, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, unter 'Umständen abgelehnt wird. Aus diesem Grunde muß ich hier vor Eintritt in die Beratungen der Ausschüsse auf die gravierend unterschiedliche Lage der am öffentlichen Nahverkehr beteiligten Verkehrsträger hinweisen: einerseits auf die Situation der staatlichen und städtischen und auf der anderen Seite der privaten Unternehmen.
    Die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost werden, soweit sie die zur Deckung der Kosten erforderlichen Betriebsergebnisse trotz aller Anstrengungen, die ich selbstverständlich unterstelle, nicht erzielen, vom Bund aus allgemeinen Haushaltsmitteln gestützt. Die öffentlichen Verkehrsbetriebe — ob es sich nun um kommunale oder um gemischte Betriebe in der Form der AG oder der GmbH, meist aber mit Mehrheitsbeteiligung der Städte handelt — werden, rein rechtlich gesehen,
    von den Gebietskörperschaften gestützt. Das gleiche Recht gilt für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen, die mit einem geringen Anteil am öffentlichen Personennahverkehr beteiligt sind, für die die Länder im Ernstfall geradestehen.
    Ich möchte, sowohl was die VÖV-Betriebe als auch die nichtbundeseigenen Eisenbahnen angeht, in diesem Zusammenhang gern hinzufügen, daß sie nicht Subventionsempfänger sein möchten, sondern sich anstrengen, wirtschaftlich so zu arbeiten, daß zumindest das Ergebnis plus-minus Null herauskommt. Es ist jedoch eine selbstverständliche Forderung dieser Betriebe, auf eine Ausgangsposition gestellt zu werden, die ihnen das ermöglicht.
    Eine ganz andere Situation aber, meine Damen und Herren, haben wir bei den Privatunternehmen. Ich denke dabei nicht an die Unternehmer, die im Auftrage der Deutschen Bundesbahn oder der Bundespost oder auch der VÖV-Betriebe fahren, dabei jedoch ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit erhalten können. — Übrigens sollten die großen staatlichen und städtischen Unternehmungen diese Kooperation meines Erachtens noch viel stärker ,ausbauen; dies läge im beiderseitigen Interesse nicht nur der Verkehrsträger, sondern auch der Verkehrsnutzer. Das wäre ebenfalls ein Beitrag zur Lösung der Personennahverkehrsprobleme. — Vielmehr denke ich in diesem Zusammenhang an denjenigen Teil der privaten Unternehmen, die selbst Konzessionsinhaber und damit denselben Verpflichtungen unterworfen sind wie die staatlichen und städtischen Unternehmungen: nämlich der Beförderungspflicht, der Tarifpflicht und der Verpflichtung, jede Tariferhöhung genehmigen zu lassen.
    Dieser Kreis der selbständigen Omnibusunternehmer betreibt etwa 20 % des gesamten öffentlichen Linienverkehrs mit Bussen in der Bundesrepublik. — Meine Damen und Herren, es liegt in der Natur der Sache, daß diese privaten Unternehmer — von Ausnahmen abgesehen, meist mittelständische Betriebe — auf dem sogenannten flachen Land eingesetzt sind, wenn ich das, als Gegensatz zu den großen Städten und Ballungsgebieten vereinfachend so sagen darf.
    Wie ich bereits ausführte, wird dieser Teil der Verkehrsträger in der Stellungnahme der Bundesregierung überhaupt nicht erwähnt, geschweige ,denn, daß etwas darüber gesagt würde, welche Stelle in unserer bundesstaatlichen Ordnung hier zur Hilfe verpflichtet ist oder ob überhaupt irgendeiner Stelle eine solche Verpflichtung obliegt. Denn darüber kann es wohl keinen Zweifel geben: Die privaten Unternehmungen im öffentlichen Nahverkehr haben die gleichen Schwierigkeiten wie die anderen Betriebe.
    Ich darf an dieser Stelle meine Überzeugung wiederholen, die von den anderen Fraktionen geteilt wird, daß nämlich der öffentliche Personennahverkehr nicht nur als ein wirtschaftliches Unternehmen zu sehen ist, sondern auch eine ganz wesentliche gesellschaftspolitische Funktion erfüllt. Meine Damen und Herren, die Bewohner unserer ländlichen Gebiete haben dieselben Rechte auf die Inanspruchnahme von Bildungs-, Kultur- und Sportstätten usw. sowie auf Mobilität in der Ausübung ihres Berufs. Ein gesunder und in seiner Attraktivität verbesserter öffentlicher Nahverkehr ist darum in den ländlichen Bereichen genauso dringend notwendig wie in den großen Städten, wo die Wege zu Schulen, zu Kultur-, Bildungs- und Sportstätten dazu meist noch viel kürzer sind.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wie aber sieht es bei diesen Trägern des öffentlichen Personennahverkehrs, den privaten Unternehmen, aus? Man spricht schon im allgemeinen von einer gerade in den letzten Jahren steigenden und besorgniserregenden Verdrossenheit im gewerblichen Mittelstand. Im Bereich der von mir genannten Busunternehmungen im Linienverkehr ist in vielen Fällen nicht nur diese Verdrossenheit vorhanden, sondern die Unternehmer sind geradezu der Verzweiflung nahe. Kostenerhöhungen auf allen Gebieten, die diese Unternehmer ja nicht zu vertreten haben, enorme Schwierigkeiten, Fahrer zu behalten oder gar neue zu gewinnen, stehen der Schwierigkeit gegenüber, a) kostendeckende Tarife genehmigt zu bekommen — und wenn man sie ihnen genehmigt, kann man unter Umständen damit rechnen, daß sie Fahrgäste verlieren, so daß als Effekt dasselbe herauskommt — und b) für die zwangsläufigen Defizite im Gegensatz zu allen Konkurrenten keinen Dritten in Anspruch nehmen zu können.
    So stehen heute, meine Damen und Herren, hunderte früher gesunder, ohne staatliche und ohne



    Vehar
    städtische Finanzhilfen arbeitende Betriebe vor der schweren Entscheidung, entweder ihre Substanz weiter zu verzehren oder aber die Konsequenz zu ziehen — die viele übrigens schon gezogen haben —, ein oft seit Generationen betriebenes Unternehmen aufzugeben.
    Ich warne vor voreiligen Schlüssen, wie man sie dann, wenn man so etwas ausspricht, oft leider zu hören bekommt: laßt sie doch, wir werden schon datür sorgen, daß diese Betriebe von anderen übernommen werden, die es besser können. — Das wäre nicht nur leichtfertig, sondern verantwortungslos. .Jede Linie, die ein privater Unternehmer heute aufgeben müßte, müßte von einem der anderen Verkehrsträger — in jedem Falle also von einem staatlichen oder städtischen Unternehmen -- übernommen und weitergeführt werden. Daß uns eine solche Entwicklung ein Vielfaches dessen kosten würde, was die privaten Unternehmen auf Bundesebene jetzt insgesamt von uns erwarten, nämlich eine Betriebsbeihilfe von insgesamt 35 Millionen DM, dürfte jedem Kenner dieses Spezialgebietes unserer Verkehrspolitik klar sein. Damit übe ich keine Kritik an den anderen Verkehrsträgern.
    Ich komme zum Schluß, meine Damen und Herren, und appelliere heute an Sie, appelliere an die Bundesregierung und an die Koalitionsfraktionen, für den Fall, daß dieses Gesetz in den Beratungen des Verkehrsausschusses und des Finanzausschusses keine Mehrheit finden und damit nicht zum Tragen kommen sollte, dem Bundestag schnellstens die vorgesehene andere Lösung vorzulegen. Diese Lösung aber müßte sicherstellen — und ich hoffe, daß Sie dazu auch noch spätestens in den Ausschußberatungen eine Erklärung abgeben werden —, daß die privaten Unternehmen von ihr nicht ausgeschlossen sind.

    (Abg. Dr. Apel: Das ist völlig klar!)

    Dies hier in der erforderlichen Kürze — ich habe wahrscheinlich meine Zeit etwas überzogen, Herr Präsident, weil ich noch einige Ausführungen zu den Bemerkungen von Herrn Kollegen Dr. Apel gemacht habe —, aber auch in der notwendigen Deutlichkeit und Klarheit auszusprechen, hielt ich nicht nur für mein gutes Recht, sondern auch für meine Pflicht. Ich hoffe, daß auch die anderen Fraktionen des Bundestages dieser Auffassung im Prinzip werden zustimmen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)