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    Deutscher Bundestag 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gleissner und Dr. Starke (Franken) 6003 A Absetzung der Punkte 10 und 11 von der Tagesordnung 6003 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6003 B Fragestunde (Drucksache VI/ 1882) Fragen des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Einwilligung der leiblichen Eltern bei der Adoption Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 6005 A, B, C, D, 6006 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6005 C, D Sieglerschmidt (SPD) 6005 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Interessenten für den Entwicklungsdienst Dr. Eppler, Bundesminister . . . 6006 A, C Josten (CDU/CSU) 6006 C Fragen des Abg. Ehnes (CDU/CSU): Einkommensteuernachzahlungen bei Auflösung landwirtschaftlicher Betriebe Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6006 D, 6007 A, B, C Ehnes (CDU/CSU) 6007 B, C Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU) : Illegaler Waffenhandel und verbotener Waffenbesitz Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6008 A, C, D, 6009 A Frau Stommel (CDU/CSU) 6008 C, 6009 A Frage des Abg. Hansen (SPD) : Illegale Einreise ausländischer Arbeitnehmer Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6009 B, D Hansen (SPD) 6009 D Geiger (SPD) 6009 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Zahl der Toten und Verwundeten an den Demarkationslinien zur DDR Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 6010 A, B, C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6010 B, C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Zahl der an der Flucht über die Demarkationslinien behinderten Personen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6010C, D, 6011 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6010 D, 6011 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6011 A Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) : Mit dem graduierten Ingenieur vergleichbare Beamtengruppen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6011 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . 6011 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Frage des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Einschleusen kommunistischer Propagandaschriften aus Nordvietnam Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6011 C Frage des Abg. Rainer (CDU CSU) : Zusammenarbeit der Delegationen des Vietkong und Nordvietnams zu den Pariser Vietnam-Verhandlungen mit Nachfolgeorganisationen der KPD Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6011 D, 6012 A Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . 6011 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6012 A Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU): Politische Einstellung der Angeklagten im Bergedorfer Brandstifterprozeß Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6012 B, C Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . 6012 C Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Beziehungen zwischen der APO in Hamburg-Bergedorf und der BaaderMahler-Meinhof-Gruppe Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6012 C, D, 6013 A Rollmann (CDU/CSU) 6012 D Hansen (SPD) 6013 A Frage des Abg. Berding (CDU/CSU) : Verwendung von Einwegflaschen durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6013 A, C Berding (CDU/CSU) 6013 B Frage des Abg. Berding (CDU/CSU): Heranziehung der Hersteller von Einwegflaschen zu einer Abgabe zur Beseitigung des Müllanfalls Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6013 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 6013 D Fragen der Abg. Frau Kalinke (CDU/CSU) : Erstattung der Kosten für privatärztliche Behandlung durch Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6014 A, C Frau Kalinke (CDU/CSU) 6014 B Fragen des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Frage der Verkürzung des Zeitraums für die Anpassung der Renten Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 6014 D, 6015 A Wawrzik (CDU CSU) . . . . . . 6014 D Härzschel (CDU CSU) . . . . . . 6015 A Fragen des Abg. Pawelzcyk (SPD) : Zahl der von Bundeswehrangehörigen besetzten bundeseigenen bzw. mit Bundesdarlehen geförderten Wohnungen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6015 B, C, 6016 A Pawelzcyk (SPD) . . . 6015 C, D, 6016 A Frage des Abg. Würtz (SPD) : Finanzielle Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 6016 B, C Josten (CDU/CSU) 6016 B, C Frage des Abg. Krall (FDP) : Frage der Schaffung einer Laufbahn der Unteroffiziere des technischen Dienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6016C, D, 6017 A Krall (FDP) . . . . . . 6016D, 6017 A Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU): Bewirtschaftung der Soldatenheime Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 6017 B, D Storm (CDU/CSU) 6017 C, D Entwurf eines . .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) (Drucksache VI/ l010) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1584) — Zweite und dritte Beratung — von Thadden (CDU/CSU) . . . . 6018 A Rollmann (CDU/CSU) 6018 C Dr. Schmude (SPD) 6018 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 6020 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) 6020 B Abwicklung der Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 6020 D Entwurf eines Gesetzes über Zuwiderhandlungen gegen weinrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften (SPD, FDP) (Drucksachen VI/ 1593, zu VI/ 1593) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1883) — Zweite und dritte Beratung — 6021 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Dr. Henze, Müller (Remscheid), Burger, Winkelheide und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1818) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1819) — Erste Beratung - Köster (CDU/CSU) . . . . . . . 6021 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . . 6023 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 6024 A Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 a GG) (Drucksache VI/ 1009) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1585) — Zweite und dritte Beratung — von Thadden (CDU/CSU) . . . . . 6025 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 6025 C Kleinert (FDP) . . . . . . . . 6026 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6027 A Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (Drucksachen VI/9, VI/332, VI/1573, VI/ 1684) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1893), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen VI/1885, zu VI/ 1885) — Zweite und dritte Beratung —Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 6027 D, 6037 D Liedtke (SPD) . . . . . 6030 A, 6039 B Krall (FDP) 6032 C Vogel (CDU/CSU) 6033 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 6034 D Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 6035 C Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 6036 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 6037 A Pfeifer (CDU/CSU) 6038 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 (Bundesrat) (Drucksache VI/1764) — Erste Beratung — Krause, Minister des Landes Baden-Württemberg . . . . 6039 D, 6053 B Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . . 6041 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6044 C Ollesch (FDP) 6046 B, 6053 A Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 6048 C Haar (Stuttgart) (SPD) 6051 B Entwurf eines Gesetzes über die Kassenzuständigkeit der Knappschaftsrentner (Abg. Müller [Remscheid], Burgbacher und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/1820) – Erste Beratung - Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 6054 B Urbaniak (SPD) . . . . . . . 6055 A Schmidt (Kempten) (FDP) 6056 A Maucher (CDU/CSU) 6056 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) —Erste Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 6056 D Hofmann (SPD) 6058 A Schmidt (Kempten) (FDP) 6059 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts (Drucksache VI/1834) Erste Beratung — 6060 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Evers, Dr. Pohle, Dr. Schmidt [Wuppertal], Höcherl, Dr. Schneider [Nürnberg] u. Gen.) (Drucksache VI/1844) — Erste Beratung - 6060 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Änderung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg (Drucksache VI/ 1864) — Erste Beratung — . . . . . 6060 D Entwurf eines Gesetzes betr. die Änderung vom 28. September 1970 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (Drucksache VI/1870) — Erste Beratung — 6061 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Drucksache VI/1871) — Erste Beratung — 6061 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik (Drucksache VI/ 1878) — Erste Beratung — . . . 6061 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1825) — Erste Beratung — 6061 A Antrag des Abg. Freiherr von Fircks und der Fraktion der CDU/CSU betr. verbesserte Familienzusammenführung aus den Ostblockstaaten (Drucksache VI/1619) . . 6061 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1967 (Unfallverhütungsbericht 1967) (Drucksachen VI/ 183, VI/1775) Berding (CDU/CSU) . . . . . . . 6061 D Langebeck (SPD) . . . . . . . . 6062 D Geldner (FDP) . . . . . . . . 6063 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten der Hebamme Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise der Hebamme Richtlinie zur Koordinierung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften für die Aufnahme und Ausübung der selbständigen Tätigkeiten der Hebamme (Drucksachen VI/296, VI/ 1811) 6064 A Nächste Sitzung 6064 C Anlagen: Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6065 A Anlage 2 Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates vom 19. Februar 1971 zu dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) 6065 B Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 GO zu dem Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) 6065 D Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (CDU/CSU) nach § 59 GO zu dem Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) 6066 C Anlage 5 Entschließungsantrag Umdruck 160 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungswesens in Bund und Ländern (Drucksachen VI/9, VI/332, VI/1573, VI/ 1684, VI/ 1885) . . . 6066 C Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Dr. Unland (CDU/CSU) betr. Angestelltenprüfung und Berufsbildungsgesetz . . . . . . . . . . 6066 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. deutsch-niederländische Verhandlungen über die Ableitung von Abwässern in die Emsmündung 6067 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Fluktuation beim Personal des öffentlichen Dienstes 6067 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. die Einleitung ungereinigter Industrieabwässer in die Emsmündung durch die niederländische Erdölgesellschaft NAM . . . . . . . . 6068 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. Freistellung des Abtransports von wertlosen und leicht verweslichen Abfallprodukten von der Straßengüterverkehrsteuer . . . . . . . . . . . . . 6069 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) betr. Einfuhren französischer Schaumweine unter 3 atü ohne Zahlung der Schaumweinsteuer unter der Bezeichnung „Sekt" 6069 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Berufsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Bühnenschaffenden 6069 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Erlaß der Rechtsverordnung nach § 393 a Abs. 1 RVO 6069 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Zusatzversorgung . . . . . . 6070 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6003 103. Sitzung Bonn, den 3. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 102. Sitzung, Seite 5968 B, Zeilen 4 und 5: Die Wörter „— federführend — und dem Haushaltsausschuß — mitberatend sind zu streichen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 4. 3. Bals ** 7. 3. Frau Brauksiepe 3. 3. Bühling 14. 3. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 5. 3. Draeger ** 7. 3. Dröscher * 3. 3. Dr. Erhard 3. 3. Dr. Giulini 5. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 13. 3. von Hassel 5. 3. Klinker * 3. 3. Dr. Koch * 4. 3. Kriedemann * 4. 3. Lautenschlager * 4. 3. Lenze (Attendorn) ** 7. 3. Meister * 4. 3. Memmel * 5. 3. Michels 10. 3. Müller (Aachen-Land) * 5. 3. Frau Dr. Orth * 3. 3. Dr. Pohle 5. 3. Pöhler ** 7. 3. Richarts * 5. 3. Riedel (Frankfurt) * 5. 3. Rosenthal 3. 3. Saxowski 4. 4. Schmidt (Hamburg) 3. 3. Schneider (Königswinter) 4. 3. Simon 5. 3. Spilker 3. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Volmer 3. 3. Baron von Wrangel 5. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 19. Februar 1971 An den Herrn Bundeskanzler Der Bundesrat hat in seiner 362. Sitzung am 19. Februar 1971 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. Februar 1971 verabschiedeten Gesetz über die Feststellung des Bundeshauswaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) Anlagen zum Stenographischen Bericht einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Koschnick Bonn, den 19. Februar 1971 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird auf Ihre Schreiben vom 12. Februar 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Koschnick Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 19. Februar 1971 an den Bundeskanzler Entschließung zum Gesetz über die Festellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) Der Bundesrat geht von der Erwartung aus, daß die Bundesregierung spätestens nach der demnächst zu erwartenden endgültigen Fortschreibung des Gesamtkosten- und Finanzierungsplanes der Olympia-Baugesellschaft m. b. H. ihre bereits im Dezember 1969 gemachte Zusage einlöst und 50 v. H. der gesamten Investitionskosten des Baues von Sportstätten und Einrichtungen für die Spiele der XX. Olympiade 1972 trägt. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 der Geschäftsordnung. Ich vermag der Grundgesetzänderung in Art. 74 (Tierschutz), Drucksache VI/ l010, nicht zuzustimmen. Für jede Änderung des Grundgesetzes ist ein strenger Maßstab bei der Frage anzulegen, ob eine Verfassungsänderung wirklich unumgänglich ist. Die Verfassung ist nicht nur ein Gesetz wie andere, das sich von diesen lediglich dadurch unterscheidet, daß es nur mit qualifizierten Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat abgeändert werden kann. Das Grundgesetz ist vielmehr die positive Normierung für das Zusammenleben der Deutschen, die in seinem Geltungsbereich leben; es ist die Grundordnung des staatlichen Lebens schlechthin. Die Mutterverfassung 6066 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 jenes Verfassungstyps, zu dem auch unser Grundgesetz gehört, die Verfassung der USA, hat in fast 200 Jahren ihrer bisherigen Geltung insgesamt 25 Amendements erfahren (wobei der gesamte Grundrechtsteil erst auf diese Weise — und zwar unmittelbar nach dem Inkrafttreten -- eingefügt wurde). Wir haben bis heute unser Grundgesetz in wenig mehr als 20 Jahren bereits häufiger geändert. Dies scheint mir kaum erträglich, forert aber noch gebieterischer den Maßstab unumgänglicher Notwendigkeit für weitere Verfassungsänderungen, und zwar um so mehr, als bis heute keinerlei einheitliche Gesichtspunkte, kein durchdachtes und zielgerichtetes Reformsystem bei den bisherigen Änderungen erkennbar sind. Trotz intensiver Befragung hat die Bundesregierung in den Ausschußberatungen als Grund für die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes nur angeführt, daß das Land Nordrhein-Westfalen ein milderes Gesetz gegen die Intensivgeflügelhaltung erlassen wolle als etwa das strukturell insoweit ähnliche Land Niedersachsen, weil die benachbarten Niederlande hier einen entsprechenden ökonomischen Druck ausübten. Dies kann ich hei Anlegung des von mir als erforderlich erkannten und oben dargelegten strengen Maßstabes für Verfassungsänderungen nicht als ausreichenden Grund für die vorgeschlagene Grundgesetzänderung anerkennen. Weitere Gründe konnte ich trotz intensiver Bemühungen nicht erfahren. Vollends unerträglich erscheint mir, diese Grundgesetzänderung jetzt und ohne Einpassung in einem systematischen Reformzusammenhang vorzunehmen, obwohl in der kommenden Woche die 1970 vom Bundestag eingesetzte Enquêtekommission zur Verfassungsreform ihre Arbeit aufnehmen wird, die gerade dazu geschaffen wurde, endlich einmal systematisch zu durchdenken, welche Änderungen des Grundgesetzes möglich, notwendig oder abzulehnen sind, um einerseits das Grundsystem zu erhalten und es zugleich dynamisch für die Zukunft im Sinne einer rationalen Reform weiterzuentwickeln. Soll die Würde unserer Verfassung respektiert werden, dann müssen alle heute nicht schlechthin unabweisbaren Grundgesetzänderungen zurückgestellt werden, bis das Ergebnis der Untersuchungen dieser Enquêtekommission vorliegt. Nach meiner Meinung darf daher die vorgesehene Änderung des Art. 74 gegenwärtig nicht verabschiedet werden. Wie systemgefährdend die Übertragung auch der Gesetzgebungskompetenz zum Tierschutz von den Ländern auf den Bund ist, zeigt die Tatsache, daß bisher alle Grundgesetzänderungen den Ländern Kompetenzen genommen und auf den Bund übertragen haben. Hierdurch werden diese quantitativen Änderungen zu qualitativen Verschiebungen unseres gesamten Verfassungssystems, die zunehmend das in Art. 79 GG als unabänderlich garantierte System des Föderalismus bedrohen. Die Aufteilung des Bundes in Länder ist gegenwärtig die realste Form einer demokratischen Gewaltenteilung in diesem Lande. Auch diese Sicherung der individuellen Freiheiten gefährdet die vorgesehene Grundgesetzänderung. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung. Bei der Schlußabstimmung in der dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) habe ich mit „nein" gestimmt, da ich die gegenwärtige Praxis häufiger Änderungen des Grundgesetzes prinzipiell für bedenklich halte und die Belange des Tierschutzes durch die Ländergesetzgebung ausreichend gewahrt werden können. Die geforderte Bundeszuständigkeit scheint mir nicht ausreichend begründet. Anlage 5 Umdruck 160 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungswesens in Bund und Ländern (1. BesVNG) — Drucksachen VI /9, VI /332, VI/ 1573, VI /1684, VI /1885 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die Lehrämter an Gymnasien in der Sekundarstufe II und an berufsbildenden Schulen bis spätestens 31. Dezember 1971 Besondern eingestuft (A 14) werden. Begründung: Die im Gesetzentwurf .vorgesehene Besoldungsneuregelung für die Lehrämter an Gymnasien (Sekundarstufe II) und an berufsbildenden Schulen kann nur eine Übergangslösung sein. Wenn diese Lehrämter nach einer Übergangszeit nicht unverzüglich höher eingestuft werden, wird es kaum noch möglich sein, geeignete Lehrkräfte insbesondere für die naturwissenschaftlichen Fachrichtungen zu gewinnen. Bonn, den 2. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Februar 1971 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/ CSU) *) Siehe 52. Sitzung Seite 2662 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6067 Meine Erhebungen bei den Ländern haben ergeben, daß Prüfungen nach § 25 BAT und Anlage 3 dazu in den Stadtstaaten und in Hessen nicht stattfinden. In den übrigen Ländern finden Verwaltungs- und Sparkassenlehrgänge von unterschiedlicher Dauer teils dienstlich, teils nebendienstlich statt. Soweit es sich bei den entsprechenden Lehrgängen um berufliche Fortbildung handelt, bin ich der Auffassung, daß durch § 46 BBiG bereits bestehende tarifvertragliche Regelungen nicht hinfällig werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. "März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Fragen A 6 und 7) : wie gedenkt die Bundesregierung auf den Beschluß der niederländischen Regierung vom Dezember 1970, einen ersten Teilabschnitt der tehnkolonialen Schmutzwasserdruckleitunq mit Einmündung in den Dollart sulort zu -verwirklichen, zu reagieren, der den Ergebnissen der deutsch-niederländischen Regierungsverhandlungen über diesen Gegenstand einseitig vorgrerft? Gegenüber welchen Anliegerstaaten und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis kat die Bundesregierung bereits konkrete Schritte in Richtung auf den Abschluß eines regionalen Abkommens über die Reinhaltung von Nord- und Ostsee unternommen, wie von der Bundesregierung im Verkehrsbericht 1970 angekündigt wurde? Bei den bisherigen deutsch-niederländischen Regierungsverhandlungen war die Reinigung der Abwässer das Kernproblem. Auch beim ersten Abschnitt der Rohrleitung ist wegen der dann schon anfallenden großen Schmutzlast eine ausreichende biologische Abwasserreinigung notwendig. Dies ist der niederländischen Regierung durch den deutschen Botschafter in Den Haag am 12. November 1970 förmlich mitgeteilt worden; dabei ist die niederländische Regierung ersucht worden, den Bau des Projektes erst dann zuzulassen, wenn sichergestellt ist, daß nur gereinigte Abwässer in die Emsmündung geleitet werden. Dieser Standpunkt ist der niederländischen Regierung vielfach auch bei anderen Gelegenheiten dargelegt worden. Die Beschlüsse der 2. Kammer des niederländischen Parlaments vom 8. Dezember 1970, die Mittel für den Bau des ersten Abschnittes der Rohrleitung zu bewilligen, müssen nach niederländischer Auffassung nicht als einseitiger Vorgriff angesehen werden, denn die niederländische Regierung hält die Leitung für erforderlich, unabhängig davon, ob die Abwässer später ungereinigt oder gereinigt eingeleitet werden. Die Beschlüsse entsprechen allerdings nicht unseren Erwartungen, weil für den ersten Abschnitt weder Maßnahmen zur Reinigung der Abwässer vorgesehen, noch in Aussicht gestellt worden sind. Auch die Antwort der niederländischen Regierung vom 30. Dezember 1970 auf die Demarche des deutschen Botschafters vorn 12. November 1970 enthält keine zufriedenstellenden Vorschläge zur Oberwindung der Schwierigkeiten und geht auf unser Ersuchen nicht ein. Die Bundesregierung behält sich deshalb gegenüber der niederländischen Regierung weitere diplomatische Schritte vor und wird alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um im Rahmen der europäischen Bemühungen um eine Verringerung der Umweltverschmutzung zu einer zufriedenstellenden Regelung dieses Problems zu gelangen. Dabei wird sie sich auf das unsere Auffassungen bestätigende Gutachten der deutschen Sachverständigen zur Frage der Belastbarkeit der Emsmündung mit Abwässern stützen können. Zu diesem Gutachten steht allerdings eine Äußerung der niederländischen Sachverständigen noch aus. Die Bundesregierung ist Anfang Januar 1971 an Dänemark, Schweden, Norwegen, Großbritannien, Frankreich, Belgien und die Niederlande mit dem Vorschlag herangetreten, eine internationale Vereinbarung über die Verhütung der Verschmutzung der Nordsee durch Industrieabfälle und andere schädliche Stoffe abzuschließen. Sie hat sich bereit erklärt, bei Zustimmung der beteiligten Staaten bereits in der ersten Hälfte 1971 zu einer Vorkonferenz nach Hamburg einzuladen. Einige der angesprochenen Regierungen haben schon erklärt, sie würden eine Einladung annehmen; die anderen haben den Vorschlag mit wohlwollendem Interesse aufgenommen und eine endgültige Stellungnahme nach Prüfung durch die Fachbehörden zugesagt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI /1882 Fragen A 10 und 11) : Hat die Bundesregierung Unterlagen darüber, aus welchen Gründen der Fluktuation beim Personal des öffentlichen Dienstes in der Zeit vorn 1. Oktober 1968 bis zum 30. September 1969 eine Quote von rund 30 Prozent erreichte? Gibt es Anzeichen dafür, daß die Fluktuation im öffentlichen Dienst sich seither verändert haben könnte? Einen Gesamtüberblick über die Fluktuation des Personals im öffentlichen Dienst hat erstmals die Personalstrukturerhebung aufgrund des Gesetzes über die Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst vom 15. Mai 1968 (BGBl. I S. 385) erbracht. Das Ergebnis ist vom Statistischen Bundesamt in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik" — Heft 1/1971 — veröffentlicht. Ich darf zunächst darauf hinweisen, daß sich für den Erhebungszeitraum (1. Oktober 1968 bis 30. September 1969) — gemessen an der Zahl der Vollbeschäftigten — folgende Fluktuationsquoten ergeben haben: 6068 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Abgänge Zugänge im unmittelbaren öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Gemeinden) 12,5% 13,8 % im mittelbaren öffentlichen Dienst (Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Arbeit, Sozialversicherungsträger, Bundes- und Länderaufsicht) .... 13,3 % 12,9 % Der Personalwechsel beruht, wie sich deutlich herausgestellt hat, auf einer Vielzahl von Faktoren. Folgende Auswertungen sind besonders aufschlußreich: — Gegenüber einem relativ geringen Personalwechsel bei der Bundesverwaltung und bei der Bundesbahn (7,5 %; 7,6 %) war die Fluktuation vor allem bei den Gemeinden überdurchschnittlich stark (30,3 %). Dies beruht offenbar darauf, daß hier erheblich weniger Lebenszeitheamte tätig sind. — Die Fluktuation bei den weiblichen Dienstkräften im unmittelbaren öffentlichen Dienst war mehr als doppelt so stark wie beim männlichen Personal (43,1% : 20,4%). Dieses Ergebnis dürfte sich vor allem daraus erklären, daß neben dem Ausscheiden von Frauen durch Heirat der Arbeitsplatzwechsel bei weiblichen Schreib- und Pflegekräften besonders stark ist. — Bei der Gliederung der Statistik nach Dienstverhältnissen entfällt auf die Angestellten im unmittelbaren öffentlichen Dienst weitaus die höchste Fluktuationsquote, an zweiter Stelle folgen die Lohnempfänger. Dies scheint vor allem in statusrechtlichen Unterschieden begründet zu sein. Hinzu kommt, daß Frauen relativ stärker in der Gruppe der Arbeitnehmer vertreten sind. Nach dem — allerdings weitgehend auf Schätzungen beruhenden — Ergebnis sind rund 82 % der auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen Dienstkräfte in die gewerbliche Wirtschaft übergewechselt. Als Grund hierfür ist vielfach die dort erwartete höhere Bezahlung angegeben worden. Die verhältnismäßig hohe Abgangsquote beim höheren und einfachen Dienst und vergleichbaren Angestelltengruppen scheint auf im einzelnen unterschiedliche Gründe, darunter wiederum die Bezahlung, zurückzugehen. Beim höheren Dienst fallen zum Teil auch formale Gründe ins Gewicht wie etwa das normale Ausscheiden von Referendaren nach der Zweiten Staatsprüfung. Konkrete Anhaltspunkte konnten bisher noch nicht gewonnen werden. Es fehlt zur Zeit noch an einer gesetzlichen Grundlage für weitere Erhebungen zur Personalfluktuation im öffentlichen Dienst. Der Bundesregierung ist aber sehr daran gelegen, fortlaufend ein möglichst umfassendes Bild von den personalwirtschaftlichen Entwicklungen zu erhalten. Hierzu gehören vor allem auch Daten über die Personalzu- und -abgänge. So sehr die Bundesregierung die Durchlässigkeit und Flexibilität im öffentlichen Dienst zu fördern sucht — dazu dient auch das neue Laufbahnrecht —, muß andererseits doch vermieden werden, daß durch einen zu starken Personalwechsel die Stetigkeit der Aufgabenerfüllung und damit die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigt wird. Die Bundesregierung wird darum die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Die kontinuierliche Erfassung der Personalfluktuation soll durch die in Vorbereitung befindliche Novelle zum Gesetz über die Finanzstatistik erreicht werden, indem die jährliche Personalstandsstatistik entsprechend erweitert wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Fragen A 15 und 16) : Sind der Bundesregierung die Feststellungen der Wasserschutzpolizei Emden bekannt, wonach die holländischen Charterschiffe der NAM (niederlandische Erdölgesellschaft) Adara und „Aludra" seit einiger Zeit fast täglich stark belastete Industrieabwässer in die Emsmündung pumpen, deren biochemischer Sauerstoffbedarf etwa 20mal so hoch ist wie durchschnittlich verschmutztes Stadtabwasser, und was gedenkt sie, dagegen zu tun? Wie weit ist die Bundesregierung mit der Prüfung über die Möglichkeiten von rechtlichen Schritten gegenüber der niederländischen Regierung in der Frage der Einleitung ungereinigter Industrieabwässer in das Emsästuar, wie sie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern in der Beantwortung meiner Mündlichen Frage am 21. Januar zugesagt hat? Die Feststellungen der Wasserschutzpolizei in Emden, denen zufolge von zwei, rund 400 Ladetonnen fassenden niederländischen Tankschiffen, mehrmals täglich Industrieabwässer in das Mündungsgebiet der Ems abgelassen werden, sind bereits am 14. Dezember 1970 bei den Beratungen der deutschen und niederländischen Sachverständigen kritisch zur Sprache gekommen, die sich mit der Größe des Selbstreinigungsvermögens des EmsÄstuars auseinandersetzen. Diese Einleitungen finden mit Wissen und Billigung der zuständigen niederländischen Dienststellen in der Nähe des niederländischen Ufers bereits seit geraumer Zeit statt. Nach Prüfung der näheren Umstände wird die Angelegenheit gegebenenfalls im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen mit der niederländischen Regierung über die geplante Abwassereinleitung aus der Provinz Groningen in die Emsmündung erörtert werden. Die Prüfung rechtlicher Möglichkeiten gegenüber der niederländischen Regierung ist weitgehend abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis, daß die Bundesregierung es nicht für tunlich hält, sich über das Ergebnis jetzt schon zu verbreiten. Ich bin aber selbstverständlich zu einem Gespräch darüber mit Ihnen bereit. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6069 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. März 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 171/1882 Frage A 27) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Abtransport von wertlosen und leicht verweslichen Abfallprodukten, insbesondere von Knochen und ungegerbten Hautabfällen, im Interesse einer aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen schnellen Beseitigung oder Verarbeitung von der Straßengüterverkehrsteuer freizustellen? Von der Straßengüterverkehrssteuer sind u. a. solche Güterbeförderungen befreit, die von den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes nach § 4 dieses Gesetzes ausgenommen sind. Dies gilt ebenso für weitere, im Rahmen des Gesamtverkehrs nicht ins Gewicht fallende Beförderungsfälle, die der Bundesminister für Verkehr auf Grund einer Ermächtigung im § 4 des Güterkraftverkehrsgesetzes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates allgemein von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen hat. Im Bundesverkehrsministerium wird zur Zeit die am 29.7. 1969 erlassene Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes durch eine Kommission der Güterkraftverkehrsreferenten des Bundes und der Länder überarbeitet. Der Bundesminister für Verkehr wird sich dafür einsetzen, daß im Rahmen der Änderungsverordnung auch die Abbeförderung von Knochen und ungegerbten Hautabfällen von den Bestimmungen des GüKG ausgenommen wird. Dies hätte, wie erwähnt, automatisch eine Befreiung von der Straßengüterverkehrssteuer zur Folge. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. März 1971. auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Fragen A 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß erneut Einfuhren französischer Schaumweine unter 3 atü erfolgen, die ohne Zahlung der Schaumweinsteuer in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung „Sekt" vertrieben werden? Wie beurteilt die Bundesregierung derartige Einfuhren unter steuer- und wettbewerbspolitischen Aspekten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den letzten Wochen über Zollstellen in den Bezirken der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Saarbrücken erneut Erzeugnisse französischer Herkunft unter der Bezeichnung „Sekt" eingeführt worden sind, deren Kohlensäuredruck unter der in den geltenden schaumweinrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung vorgesehenen Grenze von mindestens 3 atü liegt. Schaumweinsteuer konnte aus diesem Grunde nicht erhoben werden. In der Vergangenheit ausgesprochene Beschlagnahmen solcher Erzeugnisse wegen Verstoßes gegen die EWG-Weinmarktordnung, die Vorschriften des Lebensmittelrechts und des Gesetzes über den Beitritt des Reichs zu dem Madrider Abkommen betreffend die Unterdrückung falscher Herkunftsangaben auf Waren vom 21. März 1925 sind zum Teil durch die Gerichte wieder aufgehoben worden. Die Einfuhr von Erzeugnissen, die Bezeichnungen wie „Französischer Sekt", „vin mousseux" oder ähnliche Angaben tragen, aber einen Kohlensäuredruck von weniger als 3 atü aufweisen, zielen darauf ab, die Schaumweinsteuer zu umgehen und dadurch ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber den inländischen Herstellern von Schaumwein zu erlangen. Um dies zu unterbinden, hat die Bundesregierung am 2 Dezember 1970 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes beschlossen, der am 29. Januar 1971 vom Bundesrat behandelt wurde und dem Hohen Hause am 24. Februar 1971 zugeleitet worden ist. Die Bundesregierung hofft, daß das Gesetzgebungsverfahren möglichst bald abgeschlossen wird, damit das Schaumweinsteueraufkommen nicht weiterhin geschmälert wird und die ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile für solche Erzeugnisse beseitigt werden. Das gleiche Ziel wie der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt der von Ihnen, Herr Kollege, unterstützte Initiativantrag der Herren Kollegen Dr. Hauser (Sasbach) u. a. (BT-Drucksache VI /1635). Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 3. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI /1882) Frage A 38) : Hat die Bundesregierung daran gedacht, die bisher mittels Tarifordnung durchgeführte Berufsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Bühnenschaffenden durch die Versorgungsanst. alt der deutschen Bühnen und der Orchestermusiker durch die Versorgungsanstalt für Kulturorchester nach der am 1. Januar 1971 erfolgten Außerkraftsetzung aller anderen Tarifordnungen durch Gesetzsverordnung zu bestätigen, um diese Künstler bzw. ihre Hinterbliebenen im Versorgungsfall sicherzustellen? Bei der Aufhebung aller noch bestehenden Tarifordnungen zum 1. 1. 1971 hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung drei Tarifordnungen ausdrücklich von der Aufhebung ausgenommen. Diese weitergeltenden Tarifordnungen bilden eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Versorgungseinrichtungen der Bühnenschaffenden und Kulturorchestermusiker. Zu weiteren Maßnahmen des Gesetzgebers besteht daher zur Zeit kein Anlaß. Allerdings handelt es sich hier um die drei letzten Tarifordnungen aus der Zeit der Lohndiktate. Ich hoffe, von den Tarifvertragsparteien bald zu hören, daß ein Tarifvertrag auch diese Überbleibsel ersetzen kann. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 3. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI /1882 Frage A 41) : Wann ist mit dem Erlaß der Rechtsverordnung nach § 393 a Abs. 1 RVO zu rechnen, nach welcher den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 1969 noch eine Nachzahlung an Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner in Höhe von etwa 450 Millionen DM zusteht? 6070 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Die nach § 393 a Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung zu erlassende Verordnung über die Bemessung der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner für 1969, mit der die Nachzahlung der von den Trägern der Rentenversicherung an die Träger der Krankenversicherung zu zahlenden Beiträge für das Jahr 1969 geregelt wird, ist bereits vorbereitet. Der Erlaß der Verordnung hängt jedoch von den amtlichen Rechnungsergebnissen sowohl der Träger der Rentenversicherung als auch der Träger der Krankenversicherung ab. Diese liegen noch nicht vollständig vor. Sobald die amtlichen Ergebnisse festgestellt sind, wird die Rechtsverordnung dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Ich gehe davon aus, daß dies noch im Frühjahr dieses Jahres möglich sein wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vorn 3. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Frage A 42) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Regelung der Rechtsmaterie über die betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Zusatzversorgung vorzulegen, um zu gewährleisten, daß eine Sicherung der erworbenen Ansprüche die Mobilität der Arbeitnehmer nicht behindert? Die sozialpolitischen Funktionen der betrieblichen' Alterssicherung werden anerkannt. Andererseits verkennt die Bundesregierung aber nicht, daß in der gegenwärtigen Praxis betrieblicher Altersversorgung Mängel bestehen. Zu diesen Mängeln gehört der mit Ihrer Frage angesprochene Verfall einer Versorgungszusage beim Wechsel des Arbeitsplatzes. Gerade dieses Problem wird zur Zeit in einer Arbeitsgruppe besprochen, die von der Sozialpolitischen Gesprächsrunde gebildet wurde und an der — neben Regierungsvertretern -- Vertreter interessierter Gewerkschaften und Unternehmerverbände beteiligt sind. Im Sozialbericht 1970 wurde diese Beteiligung der Organisation der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer angekündigt. Bei den Überlegungen geht es zur Zeit in erster Linie darum, wie die Bedingungen aussehen müssen, unter denen eine betriebliche Versorgungszusage unverfallbar werden soll. Angesichts der Vielfalt der Versorgungsformen müssen verschiedene Wege beschritten werden, die Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaften zu erreichen. Bei allen Lösungen, die zur Zeit geprüft werden, sind Fragen der betrieblichen Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Konsequenzen zu beachten. Hierzu sind auch von der Steuerreformkommission Vorschläge zu erwarten, die ihren Bericht Ende März vorlegen will. Die Bundesregierung kann daher Entscheidungen erst in Zusammenhang mit ihren Gesetzentwürfen zur bevorstehenden Steuerreform treffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Entschließungsantrag Umdruck 160 *) wird entsprechend den Vorschlägen dem Innenausschuß — federführend — und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 GO überwiesen. Ich stelle allgemeine Zustimmung fest.
    Ich rufe nun Punkt 6 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsfinanzgesetzes 1955
    — Drucksache VI/1764 —Es ist ein Vorschlag des Bundesrates. Das Wort zur Begründung hat der Innenminister des Landes Baden-Württemberg, Herr Staatsminister Krause.
    Krause, Minister des Landes Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich benutze gern die Gelegenheit, im Rahmen der allgemeinen Aussprache zu dem Initiativgesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 hier ein Wort der Begründung zu sagen. Dabei gehe ich davon aus, daß es in diesem Hohen Hause nicht notwendig ist, die finanzielle Situation des öffentlichen Personennahverkehrs in Einzelheiten darzulegen. Ich möchte aber eindringlich darauf hinweisen, daß die Kostenentwicklung der Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs im Verhältnis zu ihrer Ertragslage auf einen kritischen Punkt hintreibt.
    Das Thema ist nicht neu. Die starke Kostenentwicklung einerseits und die stagnierenden oder nur in geringem Umfang steigenden Erträge haben schon seit Jahren dazu geführt, daß die Fehlbeträge der Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs von Jahr zu Jahr steigen. Sie betrugen im Jahre 1970 allein bei den kommunalen und gemischtwirtschaft*) Siehe Anlage 5



    Krause, Minister des Landes Baden-Württemberg
    lichen Verkehrsbetrieben über 600 Millionen DM. In diesem Jahr müssen wir mit einem starken Ansteigen dieser Defizite rechnen, wenn es nicht gelingt, durch Maßnahmen der Tarifanpassung oder durch Entlastung auf der Kostenseite den Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs zu Hilfe zu kommen.
    Hierbei ist zu bedenken, daß es nicht nur darum geht, die Unternehmen existenzfähig zu erhalten, sondern es gilt, eine hohes verkehrspolitisches Ziel zu erreichen, nämlich das Ziel, Verkehr vom Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr zurückzuholen. Es ist das Ziel, Pkw-Fahrer, insbesondere die Berufspendler, wieder in höherem Maße auf Verkehrseinrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs zurückzuholen. Alle Kenner der Verkehrspolitik wissen, daß das überhaupt nur erreichbar ist, wenn es uns gelingt, die Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs attraktiv zu machen. Das ist sicherlich auch, aber nicht in erster Linie eine Frage der Tarifgestaltung; es ist in erster Linie eine Frage der Attraktivität der Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs.
    Ich möchte zunächst ein positives Wort sagen. Ich habe gesehen, daß die Bundesregierung in ihrer Äußerung zum Gesetzentwurf des Bundesrates auf die Zuwendungen hingewiesen hat, die der Bund seit 1967 den Ländern und Gemeinden zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, insbesondere auch zum Bau und Ausbau von Verkehrswegen des öffentlichen Personennahverkehrs, zur Verfügung stellt. Diese Leistung des Bundes verdient unbestritten allen Respekt. Hier ist Vorzügliches geschehen. Wenn das nicht so wäre, wäre auf der Investitionsseite der Zustand heute noch sehr viel schwieriger. Ich möchte aber an dieser Stelle darauf hinweisen, daß auch bedeutende Leistungen der Länder vorliegen. Beispielsweise gibt das Land Baden-Württemberg für jedes Vorhaben, das mit einem Betrag von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer gefördert wird, einen weiteren Zuschuß in Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Kosten. Dabei wollen Sie bitte bedenken, daß die Länder im Gegensatz zum Bund keine zusätzliche Steuermasse zur Verfügung haben, sondern dies aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestreiten müssen. Es gibt also auf dem Gebiet der Investitionen auch große Leistungen der Länder.
    Der kritische Punkt, um nicht zu sagen: der wunde Punkt, jedenfalls der Ausgangspunkt für den Initiativgesetzentwurf des Bundesrats, liegt derzeit in den Betriebskosten, genauer gesagt: in dem Mißverhältnis der steigenden Betriebskosten zu den stagnierenden oder nur weniger steigenden Erträgen. Dieses Problem ist seit längerer Zeit bekannt. Die Bundesregierung hat schon damals, als der Bericht der Sachverständigenkommission über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vorgelegt wurde, zu diesem Problem Stellung genommen. Schon in diesem Bericht wurde empfohlen, die Höhe der Kraftverkehrsabgaben zu überprüfen,
    und es wurde schon seit jener Zeit neben der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer auch die Erstattung eines Teils der Mineralölsteuer in Form einer Betriebsbeihilfe erwogen.
    Bei der Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Bericht der Sachverständigenkommission sind die Möglichkeiten einer teilweisen Entlastung der Nahverkehrsbetriebe von der Mineralölsteuer erwogen worden, und auch die Mitverantwortung des Bundes für die Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse ist ausdrücklich anerkannt worden. Grundlage der heutigen Beurteilung sind immer noch die Empfehlungen des gemeinsamen Ausschusses des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, die am 12. November 1968 an Bund, Länder und Gemeinden gerichtet wurden.
    Diese Empfehlungen enthalten drei Punkte. Der erste betraf die Befreiung des Omnibuslinienverkehrs von der Kraftfahrzeugsteuer; der zweite war der Verzicht auf die Erhebung von Wegenutzungsentgelt, der dritte die Erstattung der Mineralölsteuer an die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehr.
    Die beiden erstgenannten Punkte der Empfehlung des gemeinsamen Ausschusses sind erfüllt worden: Seit dem 1. Januar 1969 ist im Rahmen dieser Empfehlung die Kraftfahrzeugsteuer, die ja eine Landessteuer ist, durch Bundesgesetz, das im Spätjahr 1968 verabschiedet wurde,. mit Wirkung vom 1. Januar 1969 erlassen worden. Auf die Erhebung von Wegenutzungsentgelten ist inzwischen weitgehend verzichtet worden.
    Der dritte Punkt der Empfehlungen ist bis heute nicht erfüllt; dies war die Empfehlung, die Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs von der Mineralölsteuer zu entlasten; es geht dabei um einen Betrag von rund 175 Millionen DM. Es hat in den vergangenen Jahren viele Bemühungen gegeben, die Realisierung dieser Empfehlung zu erreichen. Ich erinnere hier an mehrfache Appelle der Verkehrs-und der Finanzminister der Länder, an die Empfehlung des Deutschen Städtetages, an die wiederholten Forderungen des Verbandes öffentlicher Verkehrsbetriebe. Da alle diese Empfehlungen ohne Erfolg waren und in der Konferenz der Verkehrsminister der Länder sowie innerhalb des Bundesrates die Brisanz der Entwicklung besonders deutlich geworden ist, haben wir uns entschlossen, über den Bundesrat diese Gesetzesinitiative zu ergreifen; sie ist einstimmig beschlossen. Ich möchte Sie dringend darum bitten, sich mit dieser Frage so auseinanderzusetzen, daß es zu einer positiven Lösung kommen kann. Die Stellungnahme der Bundesregierung läßt ja — wenn ich sie richtig verstehe — im vorletzten Satz des letzten Absatzes ein Türchen offen; denn dort heißt es:
    „Die Bundesregierung spricht sich darum unter den zur Zeit gegebenen Umständen gegen die Annahme des vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurfes aus."



    Krause, Minister des Landes Baden-Württemberg
    Ich lese aus dem Satz heraus, daß dies kein endgültiges Nein ist, sondern eine sicherlich auch aus der finanziellen Situation des Bundes geborene Stellungnahme. Die Bedeutung des Problems erfordert jedoch auch die Mitverantwortung des Bundes bei seiner Lösung.
    Lassen Sie mich ein Letztes dazu sagen! Ich bin mir darüber im klaren, daß mit dieser vom Bundesrat vorgeschlagenen Maßnahme allein das Problem noch nicht endgültig zu lösen ist. Es ist gewiß richtig, daß es darüber hinaus zu einer einheitlichen Regelung im ganzen Bundesgebiet für eine Abgeltung gemeinschaftlicher Leistungen kommen muß, die auf dem Weg über die Tarife nicht abgedeckt werden können; das betrifft insbesondere die Situation im Schüler- und Berufsverkehr. Hier muß man daran denken, den Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs einen Ausgleichsanspruch zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen einzuräumen, deren Kosten nicht gedeckt werden können, damit ein Zustand entsteht, der etwa der Regelung entspricht, die durch § 28 a des Bundesbahngesetzes oder durch die EWG-Verordnung Nr. 1191 für die Staatseisenbahnen — bei uns also für die Deutsche Bundesbahn — gegeben ist.
    Nun ist aber zweierlei in dieser Beziehung im Gange. Einerseits entnehme ich der Äußerung der Bundesregierung, daß sie beabsichtigt, ein Gesamtkonzept für den öffentlichen Personennahverkehr vorzubereiten, von dem sie eine wirksame Lösung der Probleme erwartet. Andererseits haben auch die Länder zur Lösung dieser Frage einen Arbeitskreis der Verkehrsministerkonferenz eingesetzt, der sich gegenwärtig mit diesem Komplex der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Schienen-und Straßenverkehr befaßt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit einem Land oder einer kommunalen Körperschaft eine Ausgleichspflicht auferlegt werden kann.
    Ich bitte Sie jedoch einzusehen, daß die Lösung der aktuellen Probleme nicht anstehen kann, bis diese schwierige Frage gesetzlich bewältigt ist; denn sicherlich wird auf der Länderseite bis zur Erarbeitung gesetzesreifer Vorlagen noch geraume Zeit ins Land gehen. Zwar soll die Kommission bis zum 1. Juli 1971 einen Bericht vorlegen; bis aber dann eine gesetzesreife Vorlage erstellt werden kann, wird weitere Zeit verstreichen. Andererseits ist auch noch nicht offenbar, bis zu welchem Zeitpunkt die Bundesregierung ihr Gesamtkonzept für den öffentlichen Personennahverkehr vorzulegen vermag und inwieweit dann eine befriedigende und dauerhafte Regelung der Probleme ermöglicht ist.
    Ich bitte Sie auch zu verstehen, daß auf der Länderseite schon gegenwärtig in Vorwegnahme dieser zu erstrebenden Lösung vieles geschieht. So möchte ich darauf aufmerksam machen, daß beispielsweise im Haushaltsplan 1971 des Landes Baden-Württemberg ein Betrag von 57 Millionen DM zur Erstattung von Fahrkosten für Schüler veranschlagt ist. Das ist ein anderer Weg, der auch auf andere Weise geboren wurde, der eine bildungspolitische Motivation hat, der aber ein Beitrag dazu ist, das Problem
    wenigstens nicht mit voller Schärfe entbrennen zu lassen, allerdings kein Weg, der in vollem Umfange eine Lösung des Problems herbeiführt.
    Dies ist die Lage, und ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn der Bund aus seiner Verantwortung den ihm möglichen Beitrag leisten würde. Ich möchte Sie dringend darum bitten, die Hilfe des Bundes bei der Lösung dieser sehr prekär gewordenen Probleme nicht zu verweigern, und insbesondere auch darum bitten, daß nun nicht, wie das schon angedeutet worden ist, ein neues Junktim gesetzt wird, nämlich das Junktim, eine positive Entscheidung des Bundes könne nur dann getroffen werden, wenn es zu einer endgültigen gesetzgeberischen Lösung für die Abdeckung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen überhaupt kommen würde. Einerseits stellt sich dann die Frage, bis wann die Länder das schaffen, andererseits erhebt sich die Frage, bis wann der Bund seine Verantwortung in der Gesetzgebung wahrnehmen kann, die ihm ja auch obliegt, denn eine solche gesetzliche Regelung müßte doch in einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes bestehen, das ein Bundesgesetz ist.
    Eine rasche Entlastung der Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs ist, meine Damen und Herren, angesichts der sich zuspitzenden Situation ein dringendes Gebot. Ich darf Sie deshalb bitten, den noch nicht verwirklichten Teil der Empfehlungen des gemeinsamen Ausschusses, die an den Bund, die Länder und die Gemeinden gerichtet waren, zu erfüllen und die Befreiung des Omnibuslinienverkehrs von der Mineralölsteuer zu einem möglichst naheliegenden Zeitpunkt zu ermöglichen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Evers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Evers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe namens der Fraktion der CDU/CSU die Stellungnahme unserer Fraktion zu der Initiative des Bundesrates abzugeben und möchte sagen, daß diese Initiative von uns begrüßt und unterstützt wird und daß wir der Hoffnung Ausdruck geben, daß es gelingen wird, für diese Iinitiative des Bundesrates eine Mehrheit in diesem Hause herbeizuführen.
    Wir unterstützen das Bestreben, den Linienverkehr mit Kraftomnibussen von der Mineralölsteuer zu entlasten, und wir glauben, daß es möglich sein wird, für den dadurch entstehenden Aufwand von 175 Millionen DM in gemeinsamer Anstrengung eine Deckungsmöglichkeit zu finden.
    Ich weise darauf hin, daß von diesen 175 Millionen DM etwa die Hälfte den öffentlichen Nahverkehrunternehmen, die im Verband der öffentlichen Verkehrsunternehmen zusammengeschlossen sind, zugute kommen wird, daß etwa ein Drittel dieses Betrages den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen von Bahn und Post zugute kommen wird, für die der Bund ohnehin eine Defizitübernahmeverpflichtung hat, und daß ein Betrag von rund 35 Millionen DM privaten Unternehmen zugute



    Dr. Evers
    kommen wird, die sich ebenfalls im öffentlichen Liniennahverkehr betätigen und für die es keinen Subventionsträger gibt.
    Die Geschichte dieses Antrages beginnt im Jahre 1961 mit der Einsetzung der Sachverständigenkommission, von der hier bereits gesprochen worden ist. Diese Kommission hat 1964 ihren Bericht vorgelegt und darin vorgeschlagen, daß der öffentliche Nahverkehr wegen seiner weit über die kaufmännischen Interessen hinausgehenden Tätigkeit Steuererleichterungen erhalten sollte. Hierbei war an Steuererleichterungen in Form von Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und durch Befreiung von der Mineralölsteuer gedacht worden.
    Die damalige Bundesregierung hat dieser Empfehlung des Sachverständigenausschusses zugestimmt. Es hat sich im Jahre 1966 die Konferenz der Länderfinanzminister mit diesem Thema befaßt und entsprechende Maßnahmen befürwortet. Die Konferenz der Länderverkehrsminister hat im Oktober 1969 die gleiche Frage behandelt und damals an die Bundesregierung das dringende Ersuchen gerichtet, die Befreiung von der Mineralölsteuer vorzunehmen. Schließlich hat sich der von der Bundesregierung bereits 1966 auf Grund des Sachverständigenberichts eingesetzte gemeinsame Ausschuß des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände für diese Maßnahmen eingesetzt. Der Ausschuß umfaßte auch Vertreter der beteiligten Bundesressorts. Er hat 1968 die drei Maßnahmen empfohlen, die bestehen in der Befreiung des Linienverkehrs von der Kraftfahrzeugsteuer, in der Befreiung des Linienverkehrs von der Konzessionsabgabe und in der Befreiung des Linienverkehrs von der Mineralölsteuer. Die Bundesländer haben Sorge dafür getragen, daß der ihnen obliegende Teil dieses Dreiervorschlages realisiert werden konnte. Die Gemeinden haben den auf sie entfallenden Teil der Verpflichtungen übernommen, indem von den Omnibusunternehmen keine Konzessionsabgaben mehr erhoben werden. Der Bund ist jetzt an der Reihe, seinen auf ihn entfallenden Teil zu übernehmen, so wie das dieser Vorschlag vorgesehen hat.
    Die wirtschaftliche Lage der Unternehmen des Personennahverkehrs hat sich in den letzten Jahren zunehmend und beschleunigend verschlechtert. Das resultiert in erster Linie aus dem hohen Anteil der Personalkosten und der Lohnnebenkosten in diesen Betrieben. Zwei Drittel ihres Aufwandes entfallen auf Personal- und Personalnebenkosten. Es ist nicht möglich gewesen, eine Steigerung der Einnahmen dieser Betriebe im gleichen Umfang zu erzielen, wie die Kosten gestiegen sind.
    Die Verluste nur der im Eigentum der Gemeinden stehenden öffentlichen Nahverkehrsunternehmen haben sich im vergangenen Jahr auf 600 bis 650 Millionen DM belaufen. Sie werden im Jahre 1971 weiter, und zwar wesentlich steigen, wahrscheinlich auf einen Wert von 900 Millionen DM.
    Nur ein sehr kleiner Teil dieser Betriebe ist überhaupt noch in der Lage, das in den Betrieben liegende Eigenkapital zu verzinsen.. 10 % vermögen das in den Betrieben arbeitende Eigenkapital zu
    verzinsen, 20 % sind in der Lage, die Zinsen für das in den Betrieben arbeitende Fremdkapital aufzubringen, und 70 %, d. h. die große Masse der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen, sind gerade noch in der Lage, die Abschreibungen zu erwirtschaften. Wenn es dennoch in diesem wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge noch nicht zu ernsthafteren Schwierigkeiten gekommen ist, liegt das daran, daß die kommunalen Nahverkehrsunternehmen durch den Verbund der Verkehrsunternehmen mit den Versorgungsbetrieben in gewissem Umfang in der Lage gewesen sind, einen Verlustausgleich herbeizuführen.
    Das, was den kommunalen Versorgungsunternehmen zugunsten ihrer Nahverkehrsunternehmen möglich gewesen ist, ist in privaten Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs sicherlich nicht möglich, für die es keinen öffentlichen Träger gibt, der ihnen in ihrer Situation behilflich ist. Ich glaube, daß wir mit Leichtigkeit Einverständnis darüber erzielen können, daß auf die privaten Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs, die Linienverkehr betreiben, nicht verzichtet werden kann, weil bei Betriebseinstellungen privater Unternehmen zusätzliche Investitionen auf die öffentliche Ebene zukämen, die in der gegenwärtigen Situation nicht verkraftet werden könnten.
    Wir müssen damit rechnen, daß sich die defizitäre Lage weiter verschlechtert, weil der Personalkostenanteil weiter steigen wird und es nicht möglich ist, durch weitgehende Rationalisierungsmaßnahmen noch wesentliche Einsparungen zu erzielen. Aus diesen Gründen ist es unabdingbar, daß die Wirtschaftskraft der Nahverkehrsunternehmen verbessert wird. Ich möchte sagen, daß die Maßnahmen, die hier zur Diskussion stehen und von diesem Hause beschlossen werden sollen, allen Nahverkehrsunternehmen zugute kommen sollen, den öffentlichen ebenso wie den privaten Verkehrsunternehmen, die in diesem Bereich tätig sind.
    Wir alle wissen, daß der naheliegendste und marktwirtschaftlich richtigste Weg eigentlich darin besteht, den Nahverkehrsunternehmern die Auflage zu machen, kostendeckende Tarife zu verlangen. Wir alle wissen aber auch, daß es effektiv unmöglich ist, die volkswirtschaftlichen Aufgaben des Nahverkehrs in diesem Bereich durch Tarifanhebungen zu erreichen und die Einnahmen zu steigern. Das Monopol der Nahverkehrsunternehmen ist sehr viel schwächer als das anderer öffentlicher Dienstleistungsbetriebe. Die Nahverkehrsunternehmen befinden sich in einer Konkurrenzsituation zu dem individuellen Verkehr, der in den Städten erhebliche Aufwendungen der öffentlichen Hand erfordert. Wir wissen auch, daß es nicht möglich sein wird, unsere Städte so auszubauen, daß sie in der Lage sind, den individuellen Kraftfahrzeugverkehr überhaupt zu verkraften. Das bedeutet, daß es im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen muß, den öffentlichen Nahverkehr zu unterstützen. Nur so kann er einen Beitrag zur freiwilligen Reduzierung des individuellen Verkehrs in unseren Städten auf ein vernünftiges Maß leisten. Diese Unterstützung kann aber nicht über Preiserhöhungen er-



    Dr. Evers
    folgen. Die öffentliche Hand muß sich der Aufgabe bewußt sein, die sie hier gegenüber der Allgemeinheit hat. Es ist auch nicht möglich, die in kommunalem Eigentum stehenden Verkehrsunternehmen auf eine finanzielle Unterstützung der Gemeinden zu verweisen. Dieser Weg wird aber in der Stellungnahme der Bundesregierung angedeutet.
    Im Jahre 1969 hat der Bundestag eine Finanzreform zugunsten der Gemeinden beschlossen. Diese Reform hat auch eine effektive Verbesserung der kommunalen Finanzmasse um 2,7 Milliarden DM zur Folge gehabt. Wenn diese Finanzreform heute noch so beurteilt werden könnte, wie es bei ihrer Verabschiedung möglich gewesen ist, wäre zweifellos auch die Situation der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen weniger schwierig.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Wir alle wissen aber, daß die wirtschaftliche Entwicklung, die seit dem Beginn des Jahres 1970 zu verzeichnen gewesen ist, diese Mehreinnahmen für die Gemeinden weitgehend illusorisch gemacht hat.

    (Abg. Frau Griesinger: Sehr richtig!)

    Die Steigerungen der Löhne und Gehälter und die Steigerungen der Investitionen, die im wesentlichen von den Gemeinden getragen werden, haben die beabsichtigte Verbesserung der kommunalen Finanzmasse weitgehend neutralisiert.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Eine Reform nach rückwärts!)

    Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang auch gesagt werden, daß diese Reform im Jahre 1969 durchgeführt worden ist, als Kurt Georg Kiesinger Bundeskanzler und Franz Josef Strauß Finanzminister gewesen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Damals wurden Reformen durchgeführt, ohne daß man das Wort „Reform" in der Weise strapaziert hat, wie es heute der Fall ist. Wir müssen aber feststellen, daß die damaligen Reformen den beabsichtigten Zweck auf Grund einer unerfreulichen Wirtschaftsentwicklung nicht zu erfüllen vermochten.
    Ich erwähne nur kurz die Bedeutung - sie muß in diesem Zusammenhang erwähnt werden —, die die Konkurrenzsituation zwischen öffentlichem Nahverkehr und individuellem Kraftfahrzeugverkehr im Hinblick auf den Umweltschutz und auf die Regionalerschließung unserer ländlichen Gebiete hat. Die Umweltverschmutzung in den Großstädten resultiert zu rund einem Drittel aus den Abgasen von Kraftfahrzeugen. Es besteht also ein gesamtwirtschaftliches Interesse daran, einen Teil des Verkehrs in unseren Städten vom individuellen Kraftfahrzeug auf das Massenverkehrsmittel zu verlagern. Die öffentliche Hand und insbesondere der Bund müssen an dieser Verlagerung ein Interesse haben.
    Das gleiche gilt für die Ausdehnung des Verkehrsnetzes der Nahverkehrsunternehmen über die städtischen Gemarkungen hinaus. Es kann in Zukunft nicht mehr so sein, daß das Liniennetz der
    kommunalen Verkehrsunternehmen im wesentlichen an der Gemarkungsgrenze endet. Die Liniennetze müssen über die Gemarkungsgrenzen hinausgeführt werden. Das scheitert im allgemeinen aber daran, daß keine Möglichkeit gefunden werden kann zu erreichen, daß die Einwohner der Randgebiete unserer Städte die Defizite der Nahverkehrsunternehmen mit decken helfen. Auch deswegen ist diese finanzielle Unterstützungsmaßnahme zugunsten unserer Nahverkehrsunternehmen eine Maßnahme, für die die Zuständigkeit des Bundes gegeben ist.
    An sich sollte es uns nicht schwerfallen, eine Mehrheit in diesem Hause für die nunmehr beantragte Maßnahme zu finden. Es gibt schließlich eine Reihe von zustimmenden Äußerungen auch aus dem Kreise derer, die glauben, heute eine kritische Haltung zu diesem Antrag einnehmen zu sollen. Der gegenwärtige Bundesfinanzminister hat sich als Abgeordneter vor seiner Ministerzeit sehr deutlich dafür ausgesprochen, daß die Aufhebung zwar nicht der Mineralölsteuer, aber, wie er damals sagte, der Mehrwertsteuer eine der ersten Aufgaben des neuen Bundestages sein werde. Dieser Steuernachlaß sei eine der Möglichkeiten, die Nahverkehrsbetriebe aus ihrer finanziell ungünstigen Situation zu befreien. Das war im Juni 1969, und es sollte für die heutige Einstellung des Bundesfinanzministers zu dieser Frage eigentlich keine Rolle spielen, daß damals Wahlkampf gewesen ist und daß er diese Äußerung in einer Diskussion mit Jungsozialisten gemacht hat.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Auch Bundesverkehrsminister Leber hat sich sowohl im Verkehrsausschuß des Bundestages wie an anderer Stelle für eine Entlastung des Linienverkehrs von der Mineralölsteuer ausgesprochen. In der Debatte dieses Hauses im September des vergangenen Jahres äußerte der Bundesverkehrsminister:
    Wir haben zuwenig Mittel für die Gemeinden
    zur Verfügung und müssen ihnen mehr helfen.
    Er sprach damals im Zusammenhang mit dem Gemeindeverkehrsfinanzgesetz. Weiter sagte er:
    Wir sind im Gespräch darüber, wie den Gemeinden mehr geholfen werden kann, wie wir den Finanzrahmen . . . in absehbarer Zeit erhöhen und vermehren können.
    Er äußerte weiter:
    Nach Klärung der jetzt noch nicht ganz abgerundeten Fragen wird der Bundesverkehrsminister in Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzminister dem Kabinett seine Vorschläge unterbreiten. Ich hoffe,
    — das sagte Verkehrsminister Leber vor einem halben Jahr —daß dann auch ein geneigtes Parlament in der Lage sein wird, dem zuzustimmen.
    Ich darf heute für die Fraktion der CDU/CSU sagen: Wir sind geneigt, den jetzt vorliegenden Vorschlägen zuzustimmen, haben aber den Eindruck, daß die Regierung nicht mehr die gleiche Geneigtheit hat,



    Dr. Evers
    diese Vorschläge zu akzeptieren, die vom Bundesrat jetzt eingebracht worden sind.
    Der Sprecher der SPD hat im Dezember 1970 geäußert, daß die Fraktion der SPD derartigen Überlegungen -- Befreiung von der Mineralölsteuer —mit großer Aufgeschlossenheit gegenüberstehe. Ich würde mich freuen, wenn diese Aufgeschlossenheit nach wie vor in der gleichen Weise gegeben wäre.

    (Abg. Dr. Apel: Das ist nur halb zitiert! Aber es macht nichts!)

    Ich darf schließlich an den Beschluß des SPD-Parteitags in Saarbrücken erinnern:
    Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich die gesetzgeberischen Schritte einzuleiten, um .. die Befreiung des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen von der Mineralölsteuer zu ... erreichen.
    Das ist vollständig zitiert. Ich kann aber gern auch noch die anderen Anträge zitieren.
    Vielleicht erleichtert es Ihnen, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, Ihre Zustimmung zu dieser Initiative, wenn ich Ihnen sage, daß wir bewußt darauf verzichtet haben, einen Initiativentwurf unserer Fraktion einzubringen; wir wollten Ihnen die Zustimmung nicht unnötig schwer machen und Sie da nicht in gewisse Konflikte bringen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen. Wir glauben erstens, daß die Zielsetzung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs gerechtfertigt ist, und zwar sowohl aus betriebswirtschaftlichen wie aus volkswirtschaftlichen und aus gesellschaftspolitischen Gründen. Zweitens glauben wir, daß die tatsächliche Zuständigkeit des Bundes für die aus dem Antrag folgenden finanziellen Belastungen aus Gründen des übergeordneten öffentlichen Interesses gegeben ist. Drittens bieten wir an, zusammen mit Regierung und Koalitionsfraktionen nach Möglichkeiten zu suchen, wie der finanzielle Aufwand von 175 Millionen DM verkraftet werden kann.
    Ich darf darauf hinweisen, daß wir Ihnen bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschüssen einen Deckungsvorschlag machen werden. Ich erinnere Sie daran, daß in der dritten Lesung des Etats für dieses Jahr von uns der Vorschlag gemacht worden ist, der von Ihnen nicht akzeptiert wurde, 200 Millionen DM zur Unterstützung der finanzschwachen Länder vorzusehen. Diese Mittel stehen gegebenenfalls zur Deckung zur Verfügung. Ich erwähne dies nur als ein Beispiel dafür, daß es uns gelingen kann — so wie es vorhin der Kollege Schäfer als ein vorbildliches Verfahren bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Beamtenbesoldung hingestellt hat
    in dieser Frage, die von gemeinsamem Interesse ist, mit Ihnen nach einer Lösung zu suchen. Wir sind zu dieser Zusammenarbeit bereit. Wir sind auch bereit, mit Ihnen für die jetzt beantragte Regelung einen Zeitpunkt des Inkrafttretens festzulegen, der sowohl unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten wie im Hinblick auf den Haushalt 1971 Ihre Zustimmung finden kann.

    (Beifall bei der CDU/ CSU.)