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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gleissner und Dr. Starke (Franken) 6003 A Absetzung der Punkte 10 und 11 von der Tagesordnung 6003 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6003 B Fragestunde (Drucksache VI/ 1882) Fragen des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Einwilligung der leiblichen Eltern bei der Adoption Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 6005 A, B, C, D, 6006 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6005 C, D Sieglerschmidt (SPD) 6005 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Interessenten für den Entwicklungsdienst Dr. Eppler, Bundesminister . . . 6006 A, C Josten (CDU/CSU) 6006 C Fragen des Abg. Ehnes (CDU/CSU): Einkommensteuernachzahlungen bei Auflösung landwirtschaftlicher Betriebe Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6006 D, 6007 A, B, C Ehnes (CDU/CSU) 6007 B, C Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU) : Illegaler Waffenhandel und verbotener Waffenbesitz Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 6008 A, C, D, 6009 A Frau Stommel (CDU/CSU) 6008 C, 6009 A Frage des Abg. Hansen (SPD) : Illegale Einreise ausländischer Arbeitnehmer Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6009 B, D Hansen (SPD) 6009 D Geiger (SPD) 6009 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Zahl der Toten und Verwundeten an den Demarkationslinien zur DDR Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 6010 A, B, C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6010 B, C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Zahl der an der Flucht über die Demarkationslinien behinderten Personen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6010C, D, 6011 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6010 D, 6011 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 6011 A Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) : Mit dem graduierten Ingenieur vergleichbare Beamtengruppen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6011 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . 6011 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Frage des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Einschleusen kommunistischer Propagandaschriften aus Nordvietnam Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6011 C Frage des Abg. Rainer (CDU CSU) : Zusammenarbeit der Delegationen des Vietkong und Nordvietnams zu den Pariser Vietnam-Verhandlungen mit Nachfolgeorganisationen der KPD Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6011 D, 6012 A Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . 6011 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6012 A Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU): Politische Einstellung der Angeklagten im Bergedorfer Brandstifterprozeß Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6012 B, C Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . 6012 C Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Beziehungen zwischen der APO in Hamburg-Bergedorf und der BaaderMahler-Meinhof-Gruppe Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6012 C, D, 6013 A Rollmann (CDU/CSU) 6012 D Hansen (SPD) 6013 A Frage des Abg. Berding (CDU/CSU) : Verwendung von Einwegflaschen durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 6013 A, C Berding (CDU/CSU) 6013 B Frage des Abg. Berding (CDU/CSU): Heranziehung der Hersteller von Einwegflaschen zu einer Abgabe zur Beseitigung des Müllanfalls Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6013 C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 6013 D Fragen der Abg. Frau Kalinke (CDU/CSU) : Erstattung der Kosten für privatärztliche Behandlung durch Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 6014 A, C Frau Kalinke (CDU/CSU) 6014 B Fragen des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Frage der Verkürzung des Zeitraums für die Anpassung der Renten Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 6014 D, 6015 A Wawrzik (CDU CSU) . . . . . . 6014 D Härzschel (CDU CSU) . . . . . . 6015 A Fragen des Abg. Pawelzcyk (SPD) : Zahl der von Bundeswehrangehörigen besetzten bundeseigenen bzw. mit Bundesdarlehen geförderten Wohnungen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6015 B, C, 6016 A Pawelzcyk (SPD) . . . 6015 C, D, 6016 A Frage des Abg. Würtz (SPD) : Finanzielle Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 6016 B, C Josten (CDU/CSU) 6016 B, C Frage des Abg. Krall (FDP) : Frage der Schaffung einer Laufbahn der Unteroffiziere des technischen Dienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 6016C, D, 6017 A Krall (FDP) . . . . . . 6016D, 6017 A Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU): Bewirtschaftung der Soldatenheime Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 6017 B, D Storm (CDU/CSU) 6017 C, D Entwurf eines . .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) (Drucksache VI/ l010) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1584) — Zweite und dritte Beratung — von Thadden (CDU/CSU) . . . . 6018 A Rollmann (CDU/CSU) 6018 C Dr. Schmude (SPD) 6018 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 6020 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) 6020 B Abwicklung der Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 6020 D Entwurf eines Gesetzes über Zuwiderhandlungen gegen weinrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften (SPD, FDP) (Drucksachen VI/ 1593, zu VI/ 1593) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1883) — Zweite und dritte Beratung — 6021 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Dr. Henze, Müller (Remscheid), Burger, Winkelheide und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1818) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1819) — Erste Beratung - Köster (CDU/CSU) . . . . . . . 6021 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . . 6023 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 6024 A Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 a GG) (Drucksache VI/ 1009) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/1585) — Zweite und dritte Beratung — von Thadden (CDU/CSU) . . . . . 6025 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 6025 C Kleinert (FDP) . . . . . . . . 6026 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6027 A Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (Drucksachen VI/9, VI/332, VI/1573, VI/ 1684) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1893), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen VI/1885, zu VI/ 1885) — Zweite und dritte Beratung —Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 6027 D, 6037 D Liedtke (SPD) . . . . . 6030 A, 6039 B Krall (FDP) 6032 C Vogel (CDU/CSU) 6033 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 6034 D Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 6035 C Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 6036 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 6037 A Pfeifer (CDU/CSU) 6038 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 (Bundesrat) (Drucksache VI/1764) — Erste Beratung — Krause, Minister des Landes Baden-Württemberg . . . . 6039 D, 6053 B Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . . 6041 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6044 C Ollesch (FDP) 6046 B, 6053 A Vehar (CDU/CSU) . . . . . . 6048 C Haar (Stuttgart) (SPD) 6051 B Entwurf eines Gesetzes über die Kassenzuständigkeit der Knappschaftsrentner (Abg. Müller [Remscheid], Burgbacher und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/1820) – Erste Beratung - Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 6054 B Urbaniak (SPD) . . . . . . . 6055 A Schmidt (Kempten) (FDP) 6056 A Maucher (CDU/CSU) 6056 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) —Erste Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 6056 D Hofmann (SPD) 6058 A Schmidt (Kempten) (FDP) 6059 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts (Drucksache VI/1834) Erste Beratung — 6060 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Dr. Evers, Dr. Pohle, Dr. Schmidt [Wuppertal], Höcherl, Dr. Schneider [Nürnberg] u. Gen.) (Drucksache VI/1844) — Erste Beratung - 6060 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Änderung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg (Drucksache VI/ 1864) — Erste Beratung — . . . . . 6060 D Entwurf eines Gesetzes betr. die Änderung vom 28. September 1970 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (Drucksache VI/1870) — Erste Beratung — 6061 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Drucksache VI/1871) — Erste Beratung — 6061 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik (Drucksache VI/ 1878) — Erste Beratung — . . . 6061 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1825) — Erste Beratung — 6061 A Antrag des Abg. Freiherr von Fircks und der Fraktion der CDU/CSU betr. verbesserte Familienzusammenführung aus den Ostblockstaaten (Drucksache VI/1619) . . 6061 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1967 (Unfallverhütungsbericht 1967) (Drucksachen VI/ 183, VI/1775) Berding (CDU/CSU) . . . . . . . 6061 D Langebeck (SPD) . . . . . . . . 6062 D Geldner (FDP) . . . . . . . . 6063 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten der Hebamme Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise der Hebamme Richtlinie zur Koordinierung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften für die Aufnahme und Ausübung der selbständigen Tätigkeiten der Hebamme (Drucksachen VI/296, VI/ 1811) 6064 A Nächste Sitzung 6064 C Anlagen: Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6065 A Anlage 2 Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates vom 19. Februar 1971 zu dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) 6065 B Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 GO zu dem Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) 6065 D Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Jaeger (CDU/CSU) nach § 59 GO zu dem Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) 6066 C Anlage 5 Entschließungsantrag Umdruck 160 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungswesens in Bund und Ländern (Drucksachen VI/9, VI/332, VI/1573, VI/ 1684, VI/ 1885) . . . 6066 C Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Dr. Unland (CDU/CSU) betr. Angestelltenprüfung und Berufsbildungsgesetz . . . . . . . . . . 6066 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. deutsch-niederländische Verhandlungen über die Ableitung von Abwässern in die Emsmündung 6067 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Fluktuation beim Personal des öffentlichen Dienstes 6067 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. die Einleitung ungereinigter Industrieabwässer in die Emsmündung durch die niederländische Erdölgesellschaft NAM . . . . . . . . 6068 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. Freistellung des Abtransports von wertlosen und leicht verweslichen Abfallprodukten von der Straßengüterverkehrsteuer . . . . . . . . . . . . . 6069 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) betr. Einfuhren französischer Schaumweine unter 3 atü ohne Zahlung der Schaumweinsteuer unter der Bezeichnung „Sekt" 6069 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Berufsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Bühnenschaffenden 6069 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Erlaß der Rechtsverordnung nach § 393 a Abs. 1 RVO 6069 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl (SPD) betr. Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Zusatzversorgung . . . . . . 6070 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6003 103. Sitzung Bonn, den 3. März 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 102. Sitzung, Seite 5968 B, Zeilen 4 und 5: Die Wörter „— federführend — und dem Haushaltsausschuß — mitberatend sind zu streichen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 4. 3. Bals ** 7. 3. Frau Brauksiepe 3. 3. Bühling 14. 3. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 5. 3. Draeger ** 7. 3. Dröscher * 3. 3. Dr. Erhard 3. 3. Dr. Giulini 5. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 13. 3. von Hassel 5. 3. Klinker * 3. 3. Dr. Koch * 4. 3. Kriedemann * 4. 3. Lautenschlager * 4. 3. Lenze (Attendorn) ** 7. 3. Meister * 4. 3. Memmel * 5. 3. Michels 10. 3. Müller (Aachen-Land) * 5. 3. Frau Dr. Orth * 3. 3. Dr. Pohle 5. 3. Pöhler ** 7. 3. Richarts * 5. 3. Riedel (Frankfurt) * 5. 3. Rosenthal 3. 3. Saxowski 4. 4. Schmidt (Hamburg) 3. 3. Schneider (Königswinter) 4. 3. Simon 5. 3. Spilker 3. 3. Dr. Tamblé 3. 4. Volmer 3. 3. Baron von Wrangel 5. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, den 19. Februar 1971 An den Herrn Bundeskanzler Der Bundesrat hat in seiner 362. Sitzung am 19. Februar 1971 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. Februar 1971 verabschiedeten Gesetz über die Feststellung des Bundeshauswaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) Anlagen zum Stenographischen Bericht einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Koschnick Bonn, den 19. Februar 1971 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird auf Ihre Schreiben vom 12. Februar 1971 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Koschnick Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 19. Februar 1971 an den Bundeskanzler Entschließung zum Gesetz über die Festellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) Der Bundesrat geht von der Erwartung aus, daß die Bundesregierung spätestens nach der demnächst zu erwartenden endgültigen Fortschreibung des Gesamtkosten- und Finanzierungsplanes der Olympia-Baugesellschaft m. b. H. ihre bereits im Dezember 1969 gemachte Zusage einlöst und 50 v. H. der gesamten Investitionskosten des Baues von Sportstätten und Einrichtungen für die Spiele der XX. Olympiade 1972 trägt. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 der Geschäftsordnung. Ich vermag der Grundgesetzänderung in Art. 74 (Tierschutz), Drucksache VI/ l010, nicht zuzustimmen. Für jede Änderung des Grundgesetzes ist ein strenger Maßstab bei der Frage anzulegen, ob eine Verfassungsänderung wirklich unumgänglich ist. Die Verfassung ist nicht nur ein Gesetz wie andere, das sich von diesen lediglich dadurch unterscheidet, daß es nur mit qualifizierten Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat abgeändert werden kann. Das Grundgesetz ist vielmehr die positive Normierung für das Zusammenleben der Deutschen, die in seinem Geltungsbereich leben; es ist die Grundordnung des staatlichen Lebens schlechthin. Die Mutterverfassung 6066 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 jenes Verfassungstyps, zu dem auch unser Grundgesetz gehört, die Verfassung der USA, hat in fast 200 Jahren ihrer bisherigen Geltung insgesamt 25 Amendements erfahren (wobei der gesamte Grundrechtsteil erst auf diese Weise — und zwar unmittelbar nach dem Inkrafttreten -- eingefügt wurde). Wir haben bis heute unser Grundgesetz in wenig mehr als 20 Jahren bereits häufiger geändert. Dies scheint mir kaum erträglich, forert aber noch gebieterischer den Maßstab unumgänglicher Notwendigkeit für weitere Verfassungsänderungen, und zwar um so mehr, als bis heute keinerlei einheitliche Gesichtspunkte, kein durchdachtes und zielgerichtetes Reformsystem bei den bisherigen Änderungen erkennbar sind. Trotz intensiver Befragung hat die Bundesregierung in den Ausschußberatungen als Grund für die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes nur angeführt, daß das Land Nordrhein-Westfalen ein milderes Gesetz gegen die Intensivgeflügelhaltung erlassen wolle als etwa das strukturell insoweit ähnliche Land Niedersachsen, weil die benachbarten Niederlande hier einen entsprechenden ökonomischen Druck ausübten. Dies kann ich hei Anlegung des von mir als erforderlich erkannten und oben dargelegten strengen Maßstabes für Verfassungsänderungen nicht als ausreichenden Grund für die vorgeschlagene Grundgesetzänderung anerkennen. Weitere Gründe konnte ich trotz intensiver Bemühungen nicht erfahren. Vollends unerträglich erscheint mir, diese Grundgesetzänderung jetzt und ohne Einpassung in einem systematischen Reformzusammenhang vorzunehmen, obwohl in der kommenden Woche die 1970 vom Bundestag eingesetzte Enquêtekommission zur Verfassungsreform ihre Arbeit aufnehmen wird, die gerade dazu geschaffen wurde, endlich einmal systematisch zu durchdenken, welche Änderungen des Grundgesetzes möglich, notwendig oder abzulehnen sind, um einerseits das Grundsystem zu erhalten und es zugleich dynamisch für die Zukunft im Sinne einer rationalen Reform weiterzuentwickeln. Soll die Würde unserer Verfassung respektiert werden, dann müssen alle heute nicht schlechthin unabweisbaren Grundgesetzänderungen zurückgestellt werden, bis das Ergebnis der Untersuchungen dieser Enquêtekommission vorliegt. Nach meiner Meinung darf daher die vorgesehene Änderung des Art. 74 gegenwärtig nicht verabschiedet werden. Wie systemgefährdend die Übertragung auch der Gesetzgebungskompetenz zum Tierschutz von den Ländern auf den Bund ist, zeigt die Tatsache, daß bisher alle Grundgesetzänderungen den Ländern Kompetenzen genommen und auf den Bund übertragen haben. Hierdurch werden diese quantitativen Änderungen zu qualitativen Verschiebungen unseres gesamten Verfassungssystems, die zunehmend das in Art. 79 GG als unabänderlich garantierte System des Föderalismus bedrohen. Die Aufteilung des Bundes in Länder ist gegenwärtig die realste Form einer demokratischen Gewaltenteilung in diesem Lande. Auch diese Sicherung der individuellen Freiheiten gefährdet die vorgesehene Grundgesetzänderung. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Jaeger (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung. Bei der Schlußabstimmung in der dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Tierschutz) habe ich mit „nein" gestimmt, da ich die gegenwärtige Praxis häufiger Änderungen des Grundgesetzes prinzipiell für bedenklich halte und die Belange des Tierschutzes durch die Ländergesetzgebung ausreichend gewahrt werden können. Die geforderte Bundeszuständigkeit scheint mir nicht ausreichend begründet. Anlage 5 Umdruck 160 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungswesens in Bund und Ländern (1. BesVNG) — Drucksachen VI /9, VI /332, VI/ 1573, VI /1684, VI /1885 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die Lehrämter an Gymnasien in der Sekundarstufe II und an berufsbildenden Schulen bis spätestens 31. Dezember 1971 Besondern eingestuft (A 14) werden. Begründung: Die im Gesetzentwurf .vorgesehene Besoldungsneuregelung für die Lehrämter an Gymnasien (Sekundarstufe II) und an berufsbildenden Schulen kann nur eine Übergangslösung sein. Wenn diese Lehrämter nach einer Übergangszeit nicht unverzüglich höher eingestuft werden, wird es kaum noch möglich sein, geeignete Lehrkräfte insbesondere für die naturwissenschaftlichen Fachrichtungen zu gewinnen. Bonn, den 2. März 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Februar 1971 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/ CSU) *) Siehe 52. Sitzung Seite 2662 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6067 Meine Erhebungen bei den Ländern haben ergeben, daß Prüfungen nach § 25 BAT und Anlage 3 dazu in den Stadtstaaten und in Hessen nicht stattfinden. In den übrigen Ländern finden Verwaltungs- und Sparkassenlehrgänge von unterschiedlicher Dauer teils dienstlich, teils nebendienstlich statt. Soweit es sich bei den entsprechenden Lehrgängen um berufliche Fortbildung handelt, bin ich der Auffassung, daß durch § 46 BBiG bereits bestehende tarifvertragliche Regelungen nicht hinfällig werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. "März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Fragen A 6 und 7) : wie gedenkt die Bundesregierung auf den Beschluß der niederländischen Regierung vom Dezember 1970, einen ersten Teilabschnitt der tehnkolonialen Schmutzwasserdruckleitunq mit Einmündung in den Dollart sulort zu -verwirklichen, zu reagieren, der den Ergebnissen der deutsch-niederländischen Regierungsverhandlungen über diesen Gegenstand einseitig vorgrerft? Gegenüber welchen Anliegerstaaten und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis kat die Bundesregierung bereits konkrete Schritte in Richtung auf den Abschluß eines regionalen Abkommens über die Reinhaltung von Nord- und Ostsee unternommen, wie von der Bundesregierung im Verkehrsbericht 1970 angekündigt wurde? Bei den bisherigen deutsch-niederländischen Regierungsverhandlungen war die Reinigung der Abwässer das Kernproblem. Auch beim ersten Abschnitt der Rohrleitung ist wegen der dann schon anfallenden großen Schmutzlast eine ausreichende biologische Abwasserreinigung notwendig. Dies ist der niederländischen Regierung durch den deutschen Botschafter in Den Haag am 12. November 1970 förmlich mitgeteilt worden; dabei ist die niederländische Regierung ersucht worden, den Bau des Projektes erst dann zuzulassen, wenn sichergestellt ist, daß nur gereinigte Abwässer in die Emsmündung geleitet werden. Dieser Standpunkt ist der niederländischen Regierung vielfach auch bei anderen Gelegenheiten dargelegt worden. Die Beschlüsse der 2. Kammer des niederländischen Parlaments vom 8. Dezember 1970, die Mittel für den Bau des ersten Abschnittes der Rohrleitung zu bewilligen, müssen nach niederländischer Auffassung nicht als einseitiger Vorgriff angesehen werden, denn die niederländische Regierung hält die Leitung für erforderlich, unabhängig davon, ob die Abwässer später ungereinigt oder gereinigt eingeleitet werden. Die Beschlüsse entsprechen allerdings nicht unseren Erwartungen, weil für den ersten Abschnitt weder Maßnahmen zur Reinigung der Abwässer vorgesehen, noch in Aussicht gestellt worden sind. Auch die Antwort der niederländischen Regierung vom 30. Dezember 1970 auf die Demarche des deutschen Botschafters vorn 12. November 1970 enthält keine zufriedenstellenden Vorschläge zur Oberwindung der Schwierigkeiten und geht auf unser Ersuchen nicht ein. Die Bundesregierung behält sich deshalb gegenüber der niederländischen Regierung weitere diplomatische Schritte vor und wird alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um im Rahmen der europäischen Bemühungen um eine Verringerung der Umweltverschmutzung zu einer zufriedenstellenden Regelung dieses Problems zu gelangen. Dabei wird sie sich auf das unsere Auffassungen bestätigende Gutachten der deutschen Sachverständigen zur Frage der Belastbarkeit der Emsmündung mit Abwässern stützen können. Zu diesem Gutachten steht allerdings eine Äußerung der niederländischen Sachverständigen noch aus. Die Bundesregierung ist Anfang Januar 1971 an Dänemark, Schweden, Norwegen, Großbritannien, Frankreich, Belgien und die Niederlande mit dem Vorschlag herangetreten, eine internationale Vereinbarung über die Verhütung der Verschmutzung der Nordsee durch Industrieabfälle und andere schädliche Stoffe abzuschließen. Sie hat sich bereit erklärt, bei Zustimmung der beteiligten Staaten bereits in der ersten Hälfte 1971 zu einer Vorkonferenz nach Hamburg einzuladen. Einige der angesprochenen Regierungen haben schon erklärt, sie würden eine Einladung annehmen; die anderen haben den Vorschlag mit wohlwollendem Interesse aufgenommen und eine endgültige Stellungnahme nach Prüfung durch die Fachbehörden zugesagt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI /1882 Fragen A 10 und 11) : Hat die Bundesregierung Unterlagen darüber, aus welchen Gründen der Fluktuation beim Personal des öffentlichen Dienstes in der Zeit vorn 1. Oktober 1968 bis zum 30. September 1969 eine Quote von rund 30 Prozent erreichte? Gibt es Anzeichen dafür, daß die Fluktuation im öffentlichen Dienst sich seither verändert haben könnte? Einen Gesamtüberblick über die Fluktuation des Personals im öffentlichen Dienst hat erstmals die Personalstrukturerhebung aufgrund des Gesetzes über die Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst vom 15. Mai 1968 (BGBl. I S. 385) erbracht. Das Ergebnis ist vom Statistischen Bundesamt in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik" — Heft 1/1971 — veröffentlicht. Ich darf zunächst darauf hinweisen, daß sich für den Erhebungszeitraum (1. Oktober 1968 bis 30. September 1969) — gemessen an der Zahl der Vollbeschäftigten — folgende Fluktuationsquoten ergeben haben: 6068 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Abgänge Zugänge im unmittelbaren öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Gemeinden) 12,5% 13,8 % im mittelbaren öffentlichen Dienst (Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Arbeit, Sozialversicherungsträger, Bundes- und Länderaufsicht) .... 13,3 % 12,9 % Der Personalwechsel beruht, wie sich deutlich herausgestellt hat, auf einer Vielzahl von Faktoren. Folgende Auswertungen sind besonders aufschlußreich: — Gegenüber einem relativ geringen Personalwechsel bei der Bundesverwaltung und bei der Bundesbahn (7,5 %; 7,6 %) war die Fluktuation vor allem bei den Gemeinden überdurchschnittlich stark (30,3 %). Dies beruht offenbar darauf, daß hier erheblich weniger Lebenszeitheamte tätig sind. — Die Fluktuation bei den weiblichen Dienstkräften im unmittelbaren öffentlichen Dienst war mehr als doppelt so stark wie beim männlichen Personal (43,1% : 20,4%). Dieses Ergebnis dürfte sich vor allem daraus erklären, daß neben dem Ausscheiden von Frauen durch Heirat der Arbeitsplatzwechsel bei weiblichen Schreib- und Pflegekräften besonders stark ist. — Bei der Gliederung der Statistik nach Dienstverhältnissen entfällt auf die Angestellten im unmittelbaren öffentlichen Dienst weitaus die höchste Fluktuationsquote, an zweiter Stelle folgen die Lohnempfänger. Dies scheint vor allem in statusrechtlichen Unterschieden begründet zu sein. Hinzu kommt, daß Frauen relativ stärker in der Gruppe der Arbeitnehmer vertreten sind. Nach dem — allerdings weitgehend auf Schätzungen beruhenden — Ergebnis sind rund 82 % der auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen Dienstkräfte in die gewerbliche Wirtschaft übergewechselt. Als Grund hierfür ist vielfach die dort erwartete höhere Bezahlung angegeben worden. Die verhältnismäßig hohe Abgangsquote beim höheren und einfachen Dienst und vergleichbaren Angestelltengruppen scheint auf im einzelnen unterschiedliche Gründe, darunter wiederum die Bezahlung, zurückzugehen. Beim höheren Dienst fallen zum Teil auch formale Gründe ins Gewicht wie etwa das normale Ausscheiden von Referendaren nach der Zweiten Staatsprüfung. Konkrete Anhaltspunkte konnten bisher noch nicht gewonnen werden. Es fehlt zur Zeit noch an einer gesetzlichen Grundlage für weitere Erhebungen zur Personalfluktuation im öffentlichen Dienst. Der Bundesregierung ist aber sehr daran gelegen, fortlaufend ein möglichst umfassendes Bild von den personalwirtschaftlichen Entwicklungen zu erhalten. Hierzu gehören vor allem auch Daten über die Personalzu- und -abgänge. So sehr die Bundesregierung die Durchlässigkeit und Flexibilität im öffentlichen Dienst zu fördern sucht — dazu dient auch das neue Laufbahnrecht —, muß andererseits doch vermieden werden, daß durch einen zu starken Personalwechsel die Stetigkeit der Aufgabenerfüllung und damit die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigt wird. Die Bundesregierung wird darum die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Die kontinuierliche Erfassung der Personalfluktuation soll durch die in Vorbereitung befindliche Novelle zum Gesetz über die Finanzstatistik erreicht werden, indem die jährliche Personalstandsstatistik entsprechend erweitert wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. März 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Fragen A 15 und 16) : Sind der Bundesregierung die Feststellungen der Wasserschutzpolizei Emden bekannt, wonach die holländischen Charterschiffe der NAM (niederlandische Erdölgesellschaft) Adara und „Aludra" seit einiger Zeit fast täglich stark belastete Industrieabwässer in die Emsmündung pumpen, deren biochemischer Sauerstoffbedarf etwa 20mal so hoch ist wie durchschnittlich verschmutztes Stadtabwasser, und was gedenkt sie, dagegen zu tun? Wie weit ist die Bundesregierung mit der Prüfung über die Möglichkeiten von rechtlichen Schritten gegenüber der niederländischen Regierung in der Frage der Einleitung ungereinigter Industrieabwässer in das Emsästuar, wie sie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern in der Beantwortung meiner Mündlichen Frage am 21. Januar zugesagt hat? Die Feststellungen der Wasserschutzpolizei in Emden, denen zufolge von zwei, rund 400 Ladetonnen fassenden niederländischen Tankschiffen, mehrmals täglich Industrieabwässer in das Mündungsgebiet der Ems abgelassen werden, sind bereits am 14. Dezember 1970 bei den Beratungen der deutschen und niederländischen Sachverständigen kritisch zur Sprache gekommen, die sich mit der Größe des Selbstreinigungsvermögens des EmsÄstuars auseinandersetzen. Diese Einleitungen finden mit Wissen und Billigung der zuständigen niederländischen Dienststellen in der Nähe des niederländischen Ufers bereits seit geraumer Zeit statt. Nach Prüfung der näheren Umstände wird die Angelegenheit gegebenenfalls im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen mit der niederländischen Regierung über die geplante Abwassereinleitung aus der Provinz Groningen in die Emsmündung erörtert werden. Die Prüfung rechtlicher Möglichkeiten gegenüber der niederländischen Regierung ist weitgehend abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis, daß die Bundesregierung es nicht für tunlich hält, sich über das Ergebnis jetzt schon zu verbreiten. Ich bin aber selbstverständlich zu einem Gespräch darüber mit Ihnen bereit. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6069 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. März 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 171/1882 Frage A 27) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Abtransport von wertlosen und leicht verweslichen Abfallprodukten, insbesondere von Knochen und ungegerbten Hautabfällen, im Interesse einer aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen schnellen Beseitigung oder Verarbeitung von der Straßengüterverkehrsteuer freizustellen? Von der Straßengüterverkehrssteuer sind u. a. solche Güterbeförderungen befreit, die von den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes nach § 4 dieses Gesetzes ausgenommen sind. Dies gilt ebenso für weitere, im Rahmen des Gesamtverkehrs nicht ins Gewicht fallende Beförderungsfälle, die der Bundesminister für Verkehr auf Grund einer Ermächtigung im § 4 des Güterkraftverkehrsgesetzes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates allgemein von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen hat. Im Bundesverkehrsministerium wird zur Zeit die am 29.7. 1969 erlassene Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes durch eine Kommission der Güterkraftverkehrsreferenten des Bundes und der Länder überarbeitet. Der Bundesminister für Verkehr wird sich dafür einsetzen, daß im Rahmen der Änderungsverordnung auch die Abbeförderung von Knochen und ungegerbten Hautabfällen von den Bestimmungen des GüKG ausgenommen wird. Dies hätte, wie erwähnt, automatisch eine Befreiung von der Straßengüterverkehrssteuer zur Folge. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. März 1971. auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache VI /1882 Fragen A 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß erneut Einfuhren französischer Schaumweine unter 3 atü erfolgen, die ohne Zahlung der Schaumweinsteuer in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung „Sekt" vertrieben werden? Wie beurteilt die Bundesregierung derartige Einfuhren unter steuer- und wettbewerbspolitischen Aspekten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den letzten Wochen über Zollstellen in den Bezirken der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Saarbrücken erneut Erzeugnisse französischer Herkunft unter der Bezeichnung „Sekt" eingeführt worden sind, deren Kohlensäuredruck unter der in den geltenden schaumweinrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung vorgesehenen Grenze von mindestens 3 atü liegt. Schaumweinsteuer konnte aus diesem Grunde nicht erhoben werden. In der Vergangenheit ausgesprochene Beschlagnahmen solcher Erzeugnisse wegen Verstoßes gegen die EWG-Weinmarktordnung, die Vorschriften des Lebensmittelrechts und des Gesetzes über den Beitritt des Reichs zu dem Madrider Abkommen betreffend die Unterdrückung falscher Herkunftsangaben auf Waren vom 21. März 1925 sind zum Teil durch die Gerichte wieder aufgehoben worden. Die Einfuhr von Erzeugnissen, die Bezeichnungen wie „Französischer Sekt", „vin mousseux" oder ähnliche Angaben tragen, aber einen Kohlensäuredruck von weniger als 3 atü aufweisen, zielen darauf ab, die Schaumweinsteuer zu umgehen und dadurch ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber den inländischen Herstellern von Schaumwein zu erlangen. Um dies zu unterbinden, hat die Bundesregierung am 2 Dezember 1970 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes beschlossen, der am 29. Januar 1971 vom Bundesrat behandelt wurde und dem Hohen Hause am 24. Februar 1971 zugeleitet worden ist. Die Bundesregierung hofft, daß das Gesetzgebungsverfahren möglichst bald abgeschlossen wird, damit das Schaumweinsteueraufkommen nicht weiterhin geschmälert wird und die ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile für solche Erzeugnisse beseitigt werden. Das gleiche Ziel wie der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt der von Ihnen, Herr Kollege, unterstützte Initiativantrag der Herren Kollegen Dr. Hauser (Sasbach) u. a. (BT-Drucksache VI /1635). Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 3. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI /1882) Frage A 38) : Hat die Bundesregierung daran gedacht, die bisher mittels Tarifordnung durchgeführte Berufsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Bühnenschaffenden durch die Versorgungsanst. alt der deutschen Bühnen und der Orchestermusiker durch die Versorgungsanstalt für Kulturorchester nach der am 1. Januar 1971 erfolgten Außerkraftsetzung aller anderen Tarifordnungen durch Gesetzsverordnung zu bestätigen, um diese Künstler bzw. ihre Hinterbliebenen im Versorgungsfall sicherzustellen? Bei der Aufhebung aller noch bestehenden Tarifordnungen zum 1. 1. 1971 hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung drei Tarifordnungen ausdrücklich von der Aufhebung ausgenommen. Diese weitergeltenden Tarifordnungen bilden eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Versorgungseinrichtungen der Bühnenschaffenden und Kulturorchestermusiker. Zu weiteren Maßnahmen des Gesetzgebers besteht daher zur Zeit kein Anlaß. Allerdings handelt es sich hier um die drei letzten Tarifordnungen aus der Zeit der Lohndiktate. Ich hoffe, von den Tarifvertragsparteien bald zu hören, daß ein Tarifvertrag auch diese Überbleibsel ersetzen kann. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 3. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI /1882 Frage A 41) : Wann ist mit dem Erlaß der Rechtsverordnung nach § 393 a Abs. 1 RVO zu rechnen, nach welcher den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 1969 noch eine Nachzahlung an Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner in Höhe von etwa 450 Millionen DM zusteht? 6070 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 Die nach § 393 a Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung zu erlassende Verordnung über die Bemessung der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner für 1969, mit der die Nachzahlung der von den Trägern der Rentenversicherung an die Träger der Krankenversicherung zu zahlenden Beiträge für das Jahr 1969 geregelt wird, ist bereits vorbereitet. Der Erlaß der Verordnung hängt jedoch von den amtlichen Rechnungsergebnissen sowohl der Träger der Rentenversicherung als auch der Träger der Krankenversicherung ab. Diese liegen noch nicht vollständig vor. Sobald die amtlichen Ergebnisse festgestellt sind, wird die Rechtsverordnung dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Ich gehe davon aus, daß dies noch im Frühjahr dieses Jahres möglich sein wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vorn 3. März 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/ 1882 Frage A 42) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Regelung der Rechtsmaterie über die betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Zusatzversorgung vorzulegen, um zu gewährleisten, daß eine Sicherung der erworbenen Ansprüche die Mobilität der Arbeitnehmer nicht behindert? Die sozialpolitischen Funktionen der betrieblichen' Alterssicherung werden anerkannt. Andererseits verkennt die Bundesregierung aber nicht, daß in der gegenwärtigen Praxis betrieblicher Altersversorgung Mängel bestehen. Zu diesen Mängeln gehört der mit Ihrer Frage angesprochene Verfall einer Versorgungszusage beim Wechsel des Arbeitsplatzes. Gerade dieses Problem wird zur Zeit in einer Arbeitsgruppe besprochen, die von der Sozialpolitischen Gesprächsrunde gebildet wurde und an der — neben Regierungsvertretern -- Vertreter interessierter Gewerkschaften und Unternehmerverbände beteiligt sind. Im Sozialbericht 1970 wurde diese Beteiligung der Organisation der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer angekündigt. Bei den Überlegungen geht es zur Zeit in erster Linie darum, wie die Bedingungen aussehen müssen, unter denen eine betriebliche Versorgungszusage unverfallbar werden soll. Angesichts der Vielfalt der Versorgungsformen müssen verschiedene Wege beschritten werden, die Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaften zu erreichen. Bei allen Lösungen, die zur Zeit geprüft werden, sind Fragen der betrieblichen Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Konsequenzen zu beachten. Hierzu sind auch von der Steuerreformkommission Vorschläge zu erwarten, die ihren Bericht Ende März vorlegen will. Die Bundesregierung kann daher Entscheidungen erst in Zusammenhang mit ihren Gesetzentwürfen zur bevorstehenden Steuerreform treffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Liedtke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn der Satz stimmt, daß große Dinge zuweilen schwer das Licht der Welt erblicken, dann hätte dieser Entwurf eigentlich in den frühen Morgenstunden schon einen ersten Qualifikationsnachweis erbracht; so schwer haben wir uns noch in der letzten Runde gemeinsam getan. Das ist ganz friedlich gemeint.
    Mit der Verkündung dieses Gesetzes werden drei Besoldungsentwürfe aus dem Verkehr gezogen, und damit wird die Landschaft ein wenig übersichtlicher gestaltet. Als Schwergewichtler, so möchte ich einmal sagen, verabschiedet sich der Regierungsentwurf, also der Entwurf eines Ersten Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes. Ehre, wem Ehre gebührt!

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Herr Barzel, ich bringe Ihnen den Beweis. — Welchen Anteil dieses Gesetz auch hier findet, sehen wir daran, daß es über 90 % der Kosten für sich beansprucht.
    Zweitens verabschiedet sich der Entwurf eines Dritten Besoldungsneuregelungsgesetzes. Dies war ein Referentenentwurf aus dem Innenministerium.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ein Denkmodell!)

    — Ein Denkmodell, das nie die lichte Höhe des Kabinetts erreichte, sich aber durch die Hintertür des Ministeriums stahl, prompt an den Angelhaken der Opposition geriet, die die Patenschaft für diesen Referentenknaben übernahm und ihm damit zu unverhofften Ehren verhalf.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist sehr verdienstvoll!)

    - Es ist schön, zu wissen, wie ein Referent eine ganze Opposition beglücken kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. -Abg. Rösing: Das war früher ähnlich!)

    -„ Das war früher ähnlich", das paßt immer.
    Als Drittes verschwindet der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes. Hier geht es um die Richterbesoldung. Hier übernahm der Bundesrat, der von Anbeginn mit an dieser Arbeit beteiligt war, die Vaterschaft. In dieses Gesetz wurden weiter die Maßnahmen aus dem Weißbuch für den Bereich der Bundeswehr mit 450 Millionen DM und die Maßnahmen aus dem Sofortprogramm zur inneren Sicherheit eingebaut.
    Meine Damen und Herren, das ist prompte Arbeit; vor Weihnachten verkündet, nach den Weihnachtsfeiertagen gleich realisiert. Ich meine, wer heute noch die Kommödie liebt, am hellichten Tage mit einer Lampe durch die Lande zu gehen und verzweifelt zu fragen, wo es innere Reformen dieser Regierung gebe, dem sei einmal angeraten, in dieses Gesetz hineinzuleuchten; hier ist eine ganze Menge drin.

    (Abg. Reddemann: Muß man das ernst nehmen? —Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    - Ich sehe Sie viel lieber fröhlicher.
    Bei allen Unzulänglichkeiten, die ein erstes derartiges Gesetz enthält — das sei zugegeben —, ist es wohl ein gelungener Ansatz und ein Beitrag zur inneren Reform. Jetzt erst ist es möglich, die Beamtenbesoldung einheitlich in Bund und Ländern und damit, so glaube ich, auch gerechter zu gestalten. Wenn wir den Entschließungsantrag hinnehmen, so haben wir ein nachlesbares Strukturprogramm entwickelt, mittelfristig bis zum Jahre 1973, also für eine ganze Legislaturperiode.
    Noch etwas Bemerkenswertes sollte man dabei sagen; Herr Wagner hat es schon formuliert. In nicht mehr Zeit als einem Monat haben alle drei Fraktionen des Hauses in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat — das will ich ganz bescheiden sagen — ein sehr brauchbares Konzept entwickelt. Das reizt doch förmlich dazu, zu sagen: diese Art Parlamentsreform kann für die Zukunft nur bestens empfohlen werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    Sie nehmen es mir sicherlich nicht übel, wenn ich Ihnen gerne konzediere, daß hier ausnahmslos eine konstruktive Opposition mitgearbeitet hat.

    (Abg. Rösing: Wem sagen Sie das? Das sind wir immer! Wir haben unsere Bereitschaft zur Gemeinsamkeit schon öfter hier betont; aber Sie haben sie abgelehnt!)

    — Tut es Ihnen weh, wenn ich es Ihnen bestätige? Ich habe es in diesem Falle als gegeben unterstrichen.
    Dieses Gesetz enthält Maßnahmen zur Anpassung an die allgemeine Entwicklung — das ist der lineare Teil —, zur Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern - das ist der Harmonisierungsteil; die Einzelheiten sind aus dem Vorwort zu ersehen — und Strukturverbesserungen unter Einbeziehung des Entschließungsantrags bis 1973. Ich darf für die SPD-Fraktion das gleiche betonen, was Herr Wagner vorhin richtig zum Ausdruck brachte. Auch wir sind der Meinung, daß die Formel für die Zukunft heißen muß: Verbesserungen in der Beam-



    Liedtke
    tenbesoldung setzen sich aus linearen und strukturellen Maßnahmen zusammen. Das haben die Spitzenverbände im Hearing auch anerkannt.
    Dieses Gesetz enthält auch eine soziale Komponente. Wenn man die typische Handschrift der SPD in diesem Gesetzentwurf sucht, findet man sie nicht zuletzt hier. Das ist die Anhebung der Bemessungsgrundlagen für die Mindestversorgungsbezüge. Das bedeutet für ein Ehepaar ohne Kinder rund 100 DM im Monat mehr, ohne linearen Zuschlag, ohne Ortszuschlag und all die anderen Dinge. Der einheitliche Ortszuschlag von 27 DM für alle Besoldungsgruppen bringt beispielsweise für ein Einkommen von 1000 DM eine Erhöhung von 2,7 %, bei einem Einkommen von 3000 DM wären es nur noch 0,9 %. Hier ist also der gewollte Effekt deutlich ablesbar.
    Letztlich haben wir eine dringend notwendige Maßnahme in dieses Gesetz eingebaut: bei Dienstunfall und Diensttod fallen die Dienstzeitvoraussetzungen in Zukunft fort.
    In großer Einmütigkeit haben wir auch die Versorgungsempfänger unmittelbar mit in dieses Gesetz hereingenommen.
    Nun komme ich zu dem eigentlichen Kobold dieses Gesetzes, der immer wieder in neuem Gewand auftauchte: das ist der § 60. Ein erster Vorschlag — wohlgemerkt: kein Antrag —, der eingereicht wurde, war der Vorschlag des Deutschen Beamtenbundes, der einen jährlichen Bericht, eine jährliche Außerung der Regierung, eine jährliche Anpassung und eine vorherige Einbeziehung der beiden Spitzenverbände und die Mitanreichung ihrer Stellungnahmen an das Parlament beinhaltete. Das war nach Meinung meiner Fraktion eine nackte Dynamisierungsklausel. Bei allem Respekt vor dem Deutschen Beamtenbund muß ich sagen: Das war schon ein recht verwegener Vorschlag! Er verschwand auch sehr schnell im Papierkorb. Wir haben uns jetzt, nachdem Denkmißverständnisse zwischen den Fraktionen beseitigt wurden, auf diese im Gesetz verankerte Fassung geeinigt.
    Die sozialdemokratische Fraktion hält es für selbstverständlich, daß die Beamtenbezüge an die allgemeine Entwicklung angepaßt werden. Sie hält es ebenfalls für selbstverständlich, daß die Beamten nicht über eine Sonderwurst eine Dynamisierungsklausel in ihren Bereich hineinbekommen können.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Nachdem der Vorläuferversuch des Deutschen Beamtenbundes als Versuchsballon anvisiert war, wurden wir die Befürchtung, daß in irgendeiner Formulierung doch versteckt noch die Dynamisierung enthalten sein könne, nur sehr schwer los. Das ist heute morgen mit dem Zusatzantrag, den wir gemeinsam formuliert haben, wie ich glaube, aus der Welt geschafft worden.
    Lassen Sie mich an dieser Stelle ein wenig erläutern, wie wir den § 60 sehen. Neben der selbstverständlichen Anpassung, wenn die Entwicklung es verlangt, geht es uns um folgendes. Zur Modernisierung des Besoldungsrechts konzipiert ist bereits der Fortfall der Regelbeförderung — sie ist nicht leistungsgerecht —, ebenso die Umwandlung der Unterhaltszuschüsse in Beamtenanwärterbezüge —das ist würdevoller und für die heutige Zeit angemessener -. Die Neuordnung der Besoldungsordnung B ist unvermeidlich geworden. Die Vereinheitlichung des Ortszuschlages steht bereits im Gesetz.
    Ich bin sicher, daß es spätestens nach der Bildungsreform unvermeidlich sein wird, flexiblere Einstiege in den einzelnen Besoldungsgruppen zu finden. Ich glaube, das starre viergeteilte Laufbahnsystem wird der Zukunft kaum noch gerecht werden können. Das Lebensalter wird an die Stelle des Besoldungsdienstalters treten.
    Ein sehr wichtiger Punkt scheint mir zu sein, daß die berufliche Weiterbildungsmöglichkeit für den Beamten auszubauen ist. Sie muß es ihm ermöglichen, sich selbst durch Qualifikationsnachweise zu einer höherwertigen Tätigkeit zu empfehlen. Das gilt„ glaube ich, besonders für junge Beamte, wenn wir sie in den öffentlichen Dienst hineinziehen wollen. Ich meine, das zielt in der Endentwicklung auf eine Einheitslaufbahn hin.
    Es ist absurd und nicht mehr auch nur annähernd modern, wenn heute in einer Großstadt ein Fünfundzwanzigjähriger zwar Oberstadtdirektor nach B 9 werden kann,

    (Abg. Vogel: Das ist dann ein SPD-Mann!) aber noch kein Amtmann nach A 11.

    Viel Arbeit haben uns die Richter gemacht. Das R der Richterbesoldung — das sage ich ganz offen — rollte eine ganze Weile im Munde der Besoldungskommission. Wir haben uns dazu entschlossen, zu diesem Zeitpunkt die Vereinheitlichung nicht zu durchbrechen; die Richter werden durchgestuft. Eine Richterbesoldung gibt es damit zur Zeit nicht. Das ist kein Präjudiz für die Zukunft. Die Ergebnisse der Justizreform — so meine ich — bleiben davon unberührt.
    Die Lehrer, vielgeliebt und viel gelästert — das gilt natürlich nicht für Rektoren! —(Heiterkeit — Abg. Dr. Apel: Paß auf!)

    waren noch nicht modellierfähig. Da die Bildungsreform noch nicht abgeschlossen ist und ihr Ergebnis erst die endgültige Einstufung der Lehrer erlaubt, mußten wir sie vorläufig „einordnen" — so steht es auch im Gesetz; wer es etwas härter ausdrücken will, kann auch sagen: „vorläufig festschreiben". Um den Übergangscharakter dieser Maßnahme zu betonen, haben wir bewußt noch die alten Berufsbezeichnungen gewählt. Das also ist die Deutung. Wir gehen davon aus, daß bis Ende dieses Jahres die Bildungsreform so weit vonstatten gegangen ist, daß die Besoldungspolitiker Konsequenzen ziehen können. Bis dahin müssen die Lehrer halt warten. Ich meine: gar zu hart ist der Besoldungs-Stuhl, auf dem sie sitzen, auch nicht!
    In einigen Bereichen erschien uns die besoldungsmäßige Behandlung noch völlig ungenügend durchdacht. So haben wir den Bundesrat gebeten, uns bis zum 1. Mai dieses Jahres für den Bereich der Polizei, der Ingenieure, der Rechtspfleger, der Programmierer und der Steuerbeamten detaillierte Vorschläge zu



    Liedtke
    unterbreiten. Vom Bundesrat wissen wir bereits, daß er diesen Termin einhält; sein Vertreter, Herr Minister Wertz, hat es zugesagt.
    Das bedeutet, daß wir auf dem Wege der Rechtsermächtigung bis zur Sommerpause in diesen Bereichen durchaus weitere Regelungen treffen können. Sollte es sich als notwendig erweisen — ich denke hier besonders an die Polizei -, so wird zumindest auch der Innenausschuß - das hat er erklärt — zu einer Novellierung dieses Gesetzes bereit sein.
    Erstmals haben wir den Paragraphen über die Mehrarbeitsvergütung in das Gesetz eingebaut. Die richtige Interpretation dieser Vorschrift ist, daß sie im wesentlichen auf die Betriebsverwaltungen anzuwenden ist. Wir legen keinen Wert darauf, hier eine Tür zu öffnen, daß Beamte, die regelmäßig 40 Überstunden im Monat ableisten, dann naturgemäß ständig übermüdet sind.
    Lassen Sie mich noch ein kleines Guckloch nach vorn öffnen. Auf der Basis dieses Gesetzes wird es möglich sein, bis zum Herbst 1972 eine exakte Ämterbewertung durchzuführen. Auf dieser Grundlage ist eine Dienstpostenbewertung möglich, und diese erlaubt wiederum eine Differenzierung nach Funktionsgruppen. Ich persönlich glaube beispielsweise nicht, daß Steuerprüfer gleich Steuerprüfer ist. Die Prüfung eines großen Konzerns ist sicher schwieriger als die eines Kleinbetriebs. An diesem Beispiel ist leicht zu erkennen, wie kompliziert es ist, im öffentlichen Dienst nach Leistung gerecht zu bezahlen.
    Zum Schluß möchte ich noch ein kritisches Wort sagen. In den letzten vier Wochen habe ich mindestens so viel Post erhalten wie in der gesamten letzten Legislaturperiode. Vielfach forderten die Einsender nicht einmal eine eigene Verbesserung; vielmehr warnten sie davor, anderen Gruppen im öffentlichen Dienst diese zukommen zu lassen.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Sehr richtig!)

    Man erlebt es aber auch, daß die Gerechtigkeit der eigenen Bezahlung von dem abgeleitet wird, was andere Gruppen neben der eigenen verdienen. Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen: Dieses Abstandsdenken ist leider weit verbreitet in der Beamtenschaft und blockiert jeden Reformansatz; es stellt kein Hilfsmittel für unsere Bemühungen dar.
    Meine Damen und Herren, dieses erste bundeseinheitliche Gesetz mit den im Entschließungsantrag festgelegten Strukturmaßnahmen ist ein Reformgesetz oder — so könnten wir bescheidener sagen — der Beginn einer Reform im öffentlichen Dienst. Daß in diesem ersten Anlauf naturgemäß nicht allen alles Erwünschte gegeben werden konnte, ist klar; dazu bedarf es, glaube ich, mehr als eines Weihnachtsfestes.
    Auf einer Pressekonferenz bin ich gefragt worden, ob ich glaubte, daß die Beamten nun ruhig seien. Meine Antwort lautete: Ich hoffe, nein! Dieses Land braucht unruhige Beamte. Zu diesen unruhigen Beamten, die den Leistungsstand der Verwaltung nach vorn tragen, bekennt sich die SPD-Fraktion. Wir stimmen diesem Gesetz zu.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Lothar Krall
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Nachdem in diesem Hohen Hause allgemein eitel Freude darüber zu herrschen scheint, daß wir zu einer gemeinsamen Verabschiedung eines bedeutenden Gesetzes kommen, darf ich für die Fraktion der Freien Demokraten erklären, daß wir in den Vorschlägen zur Beamtenbesoldung, die die interfraktionelle Arbeitsgruppe ausgearbeitet und der Innenausschuß bestätigt hat, ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept sehen. Wir werden es als solches auch uneingeschränkt unterstützen.
Wir möchten dabei aber zugleich in den Vordergrund stellen, daß der Gesetzentwurf nicht für sich allein gesehen werden darf. Er stellt, wie es auch die Überschrift ausweist, den ersten Schritt zur Vereinheitlichung ,und Neuregelung des Besoldungsrechts im Bund und in den Ländern dar.
Der Gesetzentwurf sieht bedeutende Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes vor. Hervorheben möchte ich nur die Neuregelung des Verhältnisses der Beförderungsämter in den Besoldungsgruppen unterhalb der obersten Bundesbehörden, der Amts-
und Stellenzulagen, der Mehrarbeitsentschädigung für Beamte und die Anpassung landesrechtlicher Bestimmungen. Die Vereinheitlichung dieses Rechtsgebietes ist ein Gebot der Gerechtigkeit und der Vernunft. Darüber hinaus enthalten die Bestimmungen fühlbare Verbesserungen der Beamtenbezüge unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Belange unterer und mittlerer Einkommensgruppen.
Bedeutende Neuerungen bringen auch die Übergangsregelungen zur Vereinheitlichung der Besoldungsstruktur bei Bund und Ländern. Dies gilt insbesondere bezüglich der Zulageregelungen für einige Beamtengruppen im Bereich des Bundes und der Länder wie für die technischen Dienste und die Polizeivollzugsbeamten. Die Länder sind verpflichtet, ihr Besoldungsrecht innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Gesetzes anzupassen.
Durch die Änderung des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für die Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit vom 17. Juli 1970 werden die gemeinsamen Bemühungen aller für den öffentlichen Dienst Verantwortlichen, die zum erstenmal ihren Niederschlag im Ergebnis der Tarif- und Besoldungsbewegungen der Jahreswende 1969/70 fanden und diesen seinerzeit besondere Bedeutung verliehen, zielstrebig fortgeführt.
Was die jetzt zu verabschiedende besoldungsgesetzliche Regelung anbetrifft, wollen wir sie so verstanden sehen, daß dieses Gesetz zunächst einmal die notwendige Grundlage dafür schafft, das Besoldungsrecht für Bund und Länder konstruktiv und fortschrittlich weiterzuentwickeln. Schon in diesem Stadium ist herauszustellen, daß für uns die nun in großen Zügen verwirklichte Neuregelung alles andere bedeutet als Schablonisierung oder sture Gleichmacherei. Wir meinen vielmehr, daß konstruktive Weiterentwicklung der Besoldung nicht möglich ist im Wettlauf der verschiedenen
Deutscher Bundestag — G. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1971 6033
Krall
Dienstherren untereinander. Der erstrebten Besoldungsgerechtigkeit kommen wir auch nicht im geringsten näher, wenn wir heute dieser, morgen jener Gruppe Präferenzen unter Druck oder aus einseitigem Entgegenkommen verschaffen.
Aus diesem Grunde ist für die FDP-Fraktion das erste Vereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetz zur Besoldung Ausgangspunkt und Basis für eine Gesamtregelung, die die berufstypischen Anforderungen in den verschiedenen Zweigen des öffentlichen Dienstes angemessen berücksichtigt und die, worauf es besonders ankommt, auch nach einem einheitlichen Konzept für Bund und Länder und nicht unter Druck und Zwang einzelner Gruppen zustande kommt. In diesem Zusammenhang messen wir den Entschließungsanträgen, die mit diesem Gesetz verabschiedet werden sollen, eine ebenso große Bedeutung bei. Sie weisen bereits jetzt die Richtung für einen weiteren sachgerechten Ausbau unter Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher Anforderung sowie der gesellschaftlichen Entwicklung.
Urn zu einer so anspruchsvollen Lösung zu gelangen, bedrufte es intensiver Vorbereitung. In diesem Zusammenhang möchte ich den Mitgliedern der interfraktionellen Arbeitsgruppe und ihren beamteten Beratern Dank sagen — ich hoffe, das einmal ganz unbeschadet der Fraktionszugehörigkeit hervorheben zu können — für die Dynamik, mit der sie .den Weg in die Zukunft gewiesen haben, und für die zahlreichen Impulse, die von ihr in Richtung auf konstruktive und fortschrittliche Weiterentwicklungen ausgegangen sind.
Freilich muß das zugleich im Zusammenhang mit der nachhaltigen Unterstützung gesehen werden, die uns die Länder bei der Vorbereitung des Konzepts gewährt haben. Ohne die Unterstützung der politisch verantwortlichen Instanzen in den Ländern, ohne den umfassend zur Verfügung gestellten Sachverstand der Experten würden wir das heutige Ergebnis nicht vorweisen können.
Sicherlich sind nicht alle Wünsche der Beamten erfüllt worden. Da der Schwerpunkt der Arbeit zunächst in der Harmonisierung des Gehaltsniveaus in der Bundesrepublik lag, kann zur Zeit nicht ohne die viel kritisierten Zulagen ausgekommen werden. Auch die Stellung der Ingenieure und z. B. die der Lehrer ist noch nicht abschließend geregelt. Hier müssen zunächst Übergangsbestimmungen in Kauf genommen werden. Doch ist eine Besoldungsvereinheitlichung ohne eine zeitweise Fixierung der Gehälter mancher Beamtengruppen überhaupt nicht zu erreichen. Insoweit stellt der gegenwärtige Gesetzentwurf nur einen ersten, allerdings bedeutsamen Schritt dar.
Der nächste Schritt, der Teil des jetzt festzulegenden Gesamtkonzepts sein soll, weist die Initiative dem Bundesrat zu. Wir begrüßen daher besonders seine Bereitschaft, zum 1. Mai dieses Jahres Vorschläge zu einer näheren Ausgestaltung der Besoldungsverhältnisse in einzelnen bestimmten Gruppen und Tätigkeiten zu unterbreiten; die einzelnen Gruppen sind von meinem Herrn Vorredner bereits angesprochen worden.
Lassen Sie mich noch eine kurze Schlußbemerkung machen. Meine Fraktion begrüßt es besonders, daß die im Weißbuch des Bundesverteidigungsministeriums aufgezeigten besoldungspolitischen Maßnahmen für unsere Soldaten so schnell und einmütig in dieses Gesetz eingeflossen sind. Meinem Kollegen Kurt Jung und mir ist es eine ganz besondere Genugtuung, daß nunmehr auch die Flugzeugführer der Streitkräfte, die zur Führung sonstiger Flugzeuge berechtigt sind, endlich eine angemessene Stellenzulage erhalten. Damit ist eine seit Jahren bestehende soziale Ungerechtigkeit endlich ausgeräumt worden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Vogel.