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    Deutscher Bundestag 102. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5907 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5907 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache VI/ 1831) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 5907 C Porzner (SPD) . . . . . . . . . 5908 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 5909 A Kirst (FDP) . . . . . . . . . . 5910 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Drucksache V1/1832) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5912 C Konrad (SPD) . . . . . . . . . 5913 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 5914 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5914 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemein- den (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) (Drucksache VI/1833) Russe (CDU/CSU) 5915 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 5915 D Dr. Apel (SPD) 5916 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/ 1100, VI/ 1731 bis VI/ 1757) ; Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache V1/1823) — Dritte Beratung —Strauß (CDU/CSU) 5917 B Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 5929 D, 5951 D, 5970 C, 5971 A Kirst (FDP) . . . . . . . . . 5935 D Brandt, Bundeskanzler 5939 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 5944 D Dr. Heinke, Minister des Landes Niedersachsen 5949 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 5951 B Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 5952 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 5955 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 Dr. Barzel (CDU/CSU) 5961 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 5961 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 5964 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5967 D Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) (zur GO) 5968 C Leicht (CDU/CSU) 5970 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) . . . . 5971 C Dr. Schellenberg (SPD) (Bemerkung nach § 35 GO) . . . 5972 A Schmidt, Bundesminister (Erklärung nach § 36 GO) . . . . 5972 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 5972 B Fragestunde (Drucksache VI/ 1807) Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Förderung von Auslandsgastspielen durch die Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5972 C, D, 5973 A Dr. Evers (CDU/CSU) . . 5972 D, 5973 A Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) : Verstärkung der Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 5973 B, C, D, 5974 A, B Storm ((CDU/CSU) . . 5973 C, D, 5974 B Hansen (SPD) 5974 A Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Äußerungen des Vizepräsidenten Mansholt betr. extremistische Kreise in der Bundesrepublik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5974 C 5975 B, D, 5976 B Niegel (CDU/CSU) 5975 A, C Dr. Sperling (SPD) 5975 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5976 A Hansen (SPD) 5976 B Dr. Jaeger, Vizepräsident 5975 C, 5976 C Fragen des Abg. Dr. Frerichs (CDU/CSU) : Verhandlungen der Regierung der UdSSR mit der Bundesregierung über den Bau einer neuen sowjetrussischen Botschaft in Bad Godesberg Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5976 C, D, 5977 A, B, C, D, 5978 A, B, C Dr. Frerichs (CDU/CSU) 5976 D, 5977 C, D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 5977 A, 5978 B Dr. Hammans (CDU/CSU) 5977 B, 5978 A Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 5978 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Besuch der im sowjetisch verwalteten Teil Ostpreußens gelegenen Gräber von Deutschen durch Angehörige Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5978 D Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Besuch der auf sowjetisch besetzten japanischen Inseln gelegenen Gräber von Japanern durch Angehörige Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5979 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Vereinbarungen über die aus der Einverleibung des nördlichen Ostpreußens in der UdSSR sich ergebenden Probleme Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 5979 A, B, C, D, 5980 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 5979 B Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 5979 C, D Dr. Bach (CDU/CSU) 5980 A Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Ausbau der Deutschen Schule Paris zu einer „Begegnungsschule" Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 5980 B, C, D Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . 5980 C, D Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Bleizusätze der Kraftstoffe — Steigerung der Klopffestigkeit durch ungiftige Zusätze Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 5981 A, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 5981 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 III Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Abladen giftiger Chemikalien auf Müllabladeplätzen Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 5981 C, D, 5982 A, B, C Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 5981 D, 5982 A, B, C Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Aufenthaltserlaubnis zur Facharztausbildung von Ärzten aus Entwicklungsländern Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 5982 D, 5983 B, C Dr. Schmude (SPD) 5983 A, B Brück (Köln) (CDU/CSU) 5983 C Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Verfahren zur Aberkennung von Grundrechten nach Art. 18 GG gegen den Herausgeber der „National- und Soldatenzeitung" Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 5984 A Nächste Sitzung 5984 A Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5985 A Anlagen 2 bis 16 Entschließungsanträge Umdrucke 128 (neu), 140 bis 151, 157, 158 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1731, VI/1736, VI/1738, VI/ 1740, VI/1742, VI/ 1745, VI/1748, VI/1750, VI/1757) 5985 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Ausgleichszulage für auf den Inseln lebende öffentlich Bedienstete und dort stationierte Soldaten 5990 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Verbot der Ausweisung von Ausländern, die mit Deutschen verheiratet sind 5990 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Inanspruchnahme der bei Erhöhung von Kriegsopferrenten geleisteten Nachzahlungen durch die Lastenausgleichsverwaltung 5991 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hupka (SPD) betr. Darstellung der Person und der Leistung Friedrich Eberts in der Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament" 5991 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hupka (SPD) betr. Veröffentlichung einer ausgewogenen Dartellung zur Person und zum Wirken Friedrich Eberts in der Wochenzeitung „Das Parlament" . . . . . . . . . 5991 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) betr. Finanzhilfen für den Bau von Müllverbrennungsanlagen 5991 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) betr. Heranziehung der unmittelbaren Verursacher des Müllanfalls zur Kostendeckung . . . . . . . . . . 5992 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Äußerungen des Staatspräsidenten Kekkonen über das Interesse Moskaus an einer europäischen Sicherheitskonferenz . . . . . . . . . . 5992 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz deutscher Bürger und deutschen Vermögens in Guinea . . . . . . . 5992 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Senkung der Paßgebühren der Umsiedler aus Polen 5992 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Verzögerung der Errichtung eines Mittelwellensenders in Dahomey 5993 A Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr Neuauflage charakteristischer Erzeugnisse der klassischen polnischen Literatur in deutscher Sprache 5993 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Verhandlungen über Großaufträge zwischen EWG-Staaten und der Sowjetunion . . . . . . . . . 5993 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Planungen der Bundesregierung für den weiteren Ausbau der Deutschen Schule in Brüssel . . . . . 5994 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Kraske (CDU/CSU) betr. Pläne der VEBA zur Errichtung umfangreicher Industrieanlagen im Rheinbogen bei Orsoy . . . . . . . . . 5994 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. steuerliche Behandlung von Personalinvestitionen 5994 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Haushaltsmittel für die Wirtschaft des ostbayerischen Zonenrandgebietes im Hinblick auf Tariferhöhungen der Bundesbahn 5995 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Abgrenzung der Zonenrandförderung gegenüber der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsförderung" 5995 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) betr. Einfuhrpolitik gegenüber den osteuropäischen Ländern bei Textilien und Bekleidung — Reduzierung der Importe aus Asien . . . . . 5995 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Rechtsvorschriften zur wirksamen Bekämpfung unerwünschter Einflüsse der Banken auf die Wirtschaft 5996 A Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Gewerbetreibende, die eine Zulage für Investitionen nach § 1 des Investitionszulagengesetzes erhalten 5996 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Katalog der nach § 16 der Gewerbeordnung genehmigungsbedürftigen Anlagen 5996 D Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Vorschläge des Zentralverbandes des Dachdeckerhandwerks für eine Reform der Schlechtwettergeld-Regelung und der Winterbauförderung . . . 5997 A Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Unland (CDU/CSU) betr. Gefahren in Restaurantküchen und Privathaushalten durch Mikrowellenherde 5997 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Entwicklung der Krankenziffern seit Inkrafttreten des Lohnfortzahlungsgesetzes — funktionelle und vegative Störungen bei den Arbeitnehmern . . . . . . . . 5997 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Seilbahn auf den Untersberg bei Berchtesgaden — Führung der Trasse ohne Beeinträchtigung des Landschaftsbildes 5998 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 V Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kienbaum (FDP) betr. Anbindung des innerstädtischen Straßennetzes in Bonn an die B 42 5998 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Zusage der Bundesbahn bezüglich des Baues eines Gleisanschlusses für die in. Ahrensburg angesiedelten Industriebetriebe 5998 D Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr Personalschwierigkeiten der deutschen Seeschiffahrt 5999 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Bau einer Nordland-Autobahn . . . . 5999 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Strecke Lehrte—Braunschweig—Helmstedt 5999 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peiter (SPD) betr. Bau von Rheinbrücken zwischen Neuwied und Mainz, insbesondere bei St. Goar . . . 6000 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Abstellen schrottreifer Kraftfahrzeuge . 6000 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Abschnitt Tübingen—Hechingen der B 27 6000 C Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Strecke Schifferstadt—Speyer—Germersheim—Wörth 6001 A Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Planung für den Bau der Ortsumgehung Raunheim im Zuge der B 43 6001 B Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Bau der Autobahn RegensburgElsendorf 6001 B Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Ausbau eines Regionalflugplatzes im Nordwesten Niedersachsens 6001 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Strecke Kalscheuren—Jünkerath . . . 6001 D Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. uneingeschränkte Flugfähigkeit der Boeing 747 der Deutschen Lufthansa 6002 A Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. Fortschritte des Fernstudiensystems im Medienverbund . . . . . 6002 B . Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Aufnahme von Sozial- und Wirtschaftskunde in den Lehrplan der allgemeinbildenden Schulen 6002 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 5907 102. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung 98. Sitzung, Seite VI, rechte Spalte: Die Zeilen 8 bis 11 sind zu streichen. Dafür ist einzusetzen: Schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. „Maßnahmen der Bundesregierung zur Verminderung der mit dem Schwerlastverkehr verbundenen Gefahren für die Verkehrssicherheit". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 12. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Bals ** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt * 13. 2. Biehle 12. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Borm * 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Buschfort 12. 2. Dasch 5. 4. van Delden 12. 2. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Erhard 12. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller* 13.2. Fellermaier * 12. 2. Flämig 13. 2. Frau Dr. Focke 12. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Höcherl 12. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Frau Klee ** 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch * 13. 2. Dr. Kreile 12. 2. Kriedemann * 13. 2. Frhr. von Kühlmann-Stumm 12. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) ** 13. 2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) * 13. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments st Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pieroth 12. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner ** 12. 2. Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. Riedel (Frankfurt) * 13. 2. Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schneider (Königswinter) 12. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) '* 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Seefeld * 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Struve 12. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 26. 2. Wolfram * 13. 2. Anlage 2 Umdruck i 49 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Riedl (München), Dr. Althammer, Frau Tübler, Geisenhofer und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern - Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/ 1736 - Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Zuschußgewährung des Bundes zum Bau von Sportanlagen und Einrichtungen für die Spiele der XX. Olympiade 1972 in München und Kiel vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung über die Folgekosten entsprechend der Vereinbarung in dem Spitzengespräch der Konsortialpartner vom 17. Dezember 1969 zu verfahren und demnach künftig von einer Kostenverteilung in Höhe von 50 v. H. für den Bund und von je 25 v. H. für den Freistaat Bayern bzw. das Land Schleswig-Holstein und die Landeshauptstadt München bzw. die Stadt Kiel auszugehen. Begründung Da die bisher geleisteten Abschlagszahlungen lediglich den ursprünglichen Anteil von 331/3 v. H. der Kosten für jeden der Konsortialpartner decken, sind der Freistaat Bayern, das Land Schleswig-Holstein, die Landeshauptstadt München und die Stadt Kiel zu ständiger Vorfinanzierung gezwungen. Bei der angespannten Haushaltslage der Länder und Gemeinden ist eine solche Vorfinanzierung weder länger zumutbar noch möglich. Der Ansatz bei Tit. 06 02/893 15 in Höhe von 85 000 000 DM reicht zur 5986 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 Finanzierung der beantragten Änderung der Zuschußgewährung aus. Bonn, den 10. Februar 1971 Dr. Riedl (München) Dr. Althammer Frau Tübler Geisenhofer Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 140 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1731 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister der Finanzen wird aufgefordert, die seit Mai 1970 eingestellte monatliche Berichterstattung über die Entwicklung der Bundesfinanzen im Interesse einer umfassenden Unterrichtung der Öffentlichkeit unverzüglich wiederaufzunehmen. Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 157 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Pohle, Leicht, Frau Schanzenbach, Porzner, Spitzmüller, Bremm, Röhner und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1738 —Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht sicherzustellen, daß bei der Harmonisierung der Verbrauchsteuern den Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten bleibt, von den Richtlinien abweichende nationale Regelungen zu treffen, soweit diese Regelungen nur regionale Bedeutung haben, eine Besteuerung bei der Einfuhr oder eine Steuerentlastung bei der Ausfuhr nicht erfordern und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Solche Regelungen kommen in Betracht für kleinbäuerliche Betriebe in Süd- und Südwestdeutschland zur Verwertung von Obstüberschüssen über den Brennkessel und für Hausbrauer im süddeuschen Raum. Ferner wird die Bundesregierung ersucht, bei der Regelung des Agraralkoholmarktes darauf hinzuwirken, daß das von den kleinbäuerlichen Brennern gewonnene Erzeugnis wie bisher einer Marktordnungsstelle überlassen werden kann. Der Bundestag bittet die Bundesregierung mit Nachdruck, Gemeinschaftsregelungen, die diese Möglichkeiten ausschließen, nicht zuzustimmen. Bonn, den 11. Februar 1971 Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Pohle Leicht Bremm Röhner Adorno Alber Dr. Artzinger Baier Becker (Pirmasens) Berberich Biechele Burger Draeger Ehnes Dr. Evers Dr. Eyrich Dr. Früh Dr. Furler Dr. Giulini Dr. Gölter Gottesleben Frau Griesinger Dr. Häfele Härzschel Häussler Hanz Dr. Heck Dr. Jenninger Frau Klee Krammig Frau Dr. Kuchtner Dr. Marx (Kaiserslautern) Meister Dr. Miltner Niegel Ott Petersen Pfeifer Rainer Schmitt (Lockweiler) Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Stark (Nürtingen) Steiner Susset von Thadden Dr. Wagner (Trier) Weber (Heidelberg) Dr. Wörner Frau Schanzenbach Porzner Brück (Holz) Dr. von Bülow Dröscher Faller Gnädinger Frau Herklotz Hörmann (Freiburg) Kaffka Kern Frau Lauterbach Offergeld Peiter Dr. Rinderspacher Dr. Schachtschabel Scheu Dr. Schmidt (Gellersen) Seefeld Frau Seppi Spitzmüller Dr. Achenbach Borm Gallus Geldner Grüner Helms Freiherr von Kühlmann- Stumm Peters (Poppenbüll) Schmidt (Kempten) Anlage 5 Umdruck 141 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/110 Anlage, VI/1740 — Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 5987 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bei den Agrarpreisverhandlungen im EWG-Ministerrat für das Wirtschaftsjahr 1971/72 energisch darauf hinzuwirken, die Vorschläge der EG-Kommission für die Agrarpreisgestaltung erheblich zu verbessern; 2. bei den EWG-Verhandlungen darauf hinzuwirken, daß, solange die europäische Wirtschafts-und Währungsunion noch nicht geschaffen ist, die starre Bindung der Agrarpreise an die EWG-Rechnungseinheit aufgehoben oder gelockert wird; 3. dafür zu sorgen, daß die landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik wieder in die Lage versetzt werden, ausreichende Gewinne zu erzielen, um notwendige Investitionen vornehmen zu können; 4. unverzüglich alle Möglichkeiten im Rahmen der Haushaltsdurchführung für das Rechnungsjahr 1971 auszuschöpfen, um die deutsche Landwirtschaft auf der Kostenseite zu entlasten; 5. bei der Auflösung der Konjunkturausgleichsrücklage die Landwirtschaft gebührend zu berücksichtigen und die 15%ige Investitionsbeihilfe wieder einzuführen; 6. die sozialen Leistungen für die in der Landwirtschaft weiterhin Verbleibenden zu verbessern, wie z. B. durch die unverzügliche Anhebung der landwirtschaftlichen Altershilfe und durch Übernahme der Kosten für die Krankenversicherung der Altersgeldberechtigten schon im Jahre 1971. Bonn, den 9. Februar 1971 Bewerunge Bittelmann Dr. Ritgen Dr. Ritz Dr. Siemer Solke Struve Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 142 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem „Deutschen Naturschutzring e. V." zur Förderung seiner Aufklärungsmaßnahmen 100 000 DM aus verfügbaren Mitteln zur Verfügung zu stellen. Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 143 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird ersucht, — die Entwicklung des Absatzes der ungewöhnlich großen Weinernte 1970 und die Weinmosternteerwartungen für 1971 genau zu beobachten, — rechtzeitig festzustellen, ob und in welchem Umfang die vorhandene Lagerkapazität im Herbst 1971 der Erweiterung bedarf, um die Notwendigkeit von Zwangsverkäufen, die einen Preisverfall nach sich ziehen würden, auszuschließen, — die Schaffung zusätzlichen Lagerraumes im Erzeugerbereich, soweit sie nach diesen Feststellungen erforderlich wird, durch Hilfen aus den Mitteln des Einzelplanes 10 zu fördern. Bonn, den 9. Februar 1971 Leicht Dr. Wagner (Trier) Bremm Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 144 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/ 1742 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, spätestens zusammen mit der Vorlage des Finanzplanes für die Jahre 1971 bis 1975 dem Bundestag umfassend über die Ertragslage der Bundesbahn zu berichten. Aus dem Bericht sollen die Vorstellungen der Bundesregierung hervorgehen — über die künftige finanzielle Entwicklung der Bundesbahn zumindest bis 1975, — über die zur Sanierung im einzelnen in diesem Zeitraum vorgesehenen Maßnahmen, - über die im Finanzplan vorgesehenen Bundesmittel, — über den Zeitplan für die in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 zugesagte Übernahme der bei der Bundesbahn entstandenen Schuldenlast auf den Bund und — über die sich daraus für den Bundeshaushalt ergebenden finanziellen Auswirkungen. 5988 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 Begründung Die Ertragslage der Bundesbahn hat sich trotz voller Auslastung der Kapazitäten alarmierend verschlechtert. Im Jahre 1970 ist ein Verlust von etwa 1,2 Milliarden DM entstanden. Für 1971 wird sogar mit einem Verlust von 2,8 Milliarden DM gerechnet, der sich selbst nach Durchführung der von der Bundesregierung vorgesehenen massiven Tariferhöhungen (insgesamt 800 Millionen DM) noch immer auf 2 Milliarden DM belaufen dürfte. Ausreichende Mittel zur Deckung dieses Verlustes konnte die Bundesregierung im Bundeshaushalt nicht bereitstellen. Für 1970 bleibt nach Abzug der Bundesanweisungen eine Finanzierungslücke von 800 Millionen DM, für 1971 von 1 Milliarde DM. Eine Abdeckung der Verluste durch zusätzliche Verschuldung ist auf die Dauer nicht tragbar, da sich durch den Schuldendienst die Kostenlage der Bundesbahn weiter verschlechtert. Der Verkehrsminister hat im Verkehrspolitischen Programm für die Jahre 1968 bis 1972 am 8. November 1967 ausgeführt: „Wenn angesichts der besorgniserregenden Entwicklung bei der Deutschen Bundesbahn nicht weitreichende Entscheidungen getroffen werden, ist damit zu rechnen, daß die im Jahre 1967 veranschlagten Leistungen des Bundes in Höhe von rund 2,5 Milliarden DM bis 1972 auf rund 5 Milliarden DM ansteigen." (Drucksache V/2494 S. IX). Trotz der damals beschlossenen Maßnahme, „um diese für das Unternehmen und den Bundeshaushalt nicht tragbare Entwicklung zu ändern" (Drucksache V/2494 S. IX), sind im Haushaltsplan 1971 bereits Leistungen des Bundes für die Bundesbahn — einschließlich Schuldendiensthilfen — von insgesamt 4,25 Milliarden DM veranschlagt. Wäre der zu erwartende Verlust in 1971 entsprechend der früheren Handhabung voll durch erhöhte Liquiditätszuweisungen gedeckt, würde die Belastung des Bundes 5,25 Milliarden betragen und im laufenden Jahr bereits die Höchstbelastung von 5 Milliarden DM übersteigen. Der Bundesminister für Verkehr hatte diese Entwicklung erst für 1972 und nur für den Fall, daß die damals beschlossenen Maßnahmen nicht durchgeführt worden wären, befürchtet. Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 158 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, W1745 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, noch im Jahre 1971 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des BKG vorzulegen, der die gesunkene Kaufkraft des Kindergeldes und insbesondere die damit verbundene stärkere Belastung der Familien mit mehreren Kindern berücksichtigt. Bonn, den 11. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 150 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1748 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, beim Generalsekretär der UN, U Thant, und bei den Regierungen der Mitgliedstaaten vorstellig zu werden, um die UN zu veranlassen, eine Konvention zum Schutze der im Bereich der Entwicklungshilfe eingesetzten ausländischen Fachkräfte zu verabschieden. Nur solche Länder sollen zukünftig Entwicklungshilfe erhalten, die bereit sind, diese Konvention zu unterzeichnen. Bonn, den 10. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 151 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1750 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag geht bei der Bewilligung der zusätzlichen 80 Millionen DM zur Förderung verschiedener Maßnahmen im Zonenrandgebiet nach dem Zonenrandförderungsgesetz davon aus, daß die bei den Einzelplänen 06 Bundesminister des Innern, 11 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, 15 Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, 25 Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 5989 veranschlagten Mittel im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen bewirtschaftet werden. Bonn, den 10. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 128 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier Haushaltsgesetz — Drucksachen VI/1100, VI/1757 — Der Bundestag wolle beschließen: Im gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen noch immer starke Gefahren für das Ziel der Preisstabilität. Im Hinblick auf die Kostenlage der Wirtschaft ist auch in 1971 mit weiteren erheblichen Preissteigerungen zu rechnen. Der Bundeshaushaltsplan 1971 ist nach seiner ganzen Anlage (direkte und indirekte Nettokreditaufnahmen des Bundes etwa 6,5 Mrd. DM, voraussichtliche Ausgabensteigerung über 15 v. H., zusätzliche Risiken in Milliardenhöhe) ein außergewöhnlich starker Konjunkturanreiz. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen sicherzustellen, daß von den Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsplanes 1971 zunächst nur zurückhaltend Gebrauch gemacht wird. Die volle Freigabe darf erst dann erfolgen, wenn das nach den jeweiligen neuesten konjunkturellen Daten unter Beachtung der vier gleichrangigen Ziele des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum) erforderlich und vertretbar ist. Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 13 Umdruck 145 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 — Drucksachen VI/1100; VI/ 1353 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag künftig zusammen mit dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplanes — die Nachweisungen über die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Sondervermögen des Bundes — namentlich Bundesbahn und Bundespost — gemäß § 26 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung, — zumindest aber — falls der Wirtschaftsplan oder Voranschlag noch nicht verabschiedet ist — die Schätzungen, die den im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans veranschlagten Zuführungen oder Ablieferungen zugrunde gelegt sind, vorzulegen. Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 14 Umdruck 146 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 — Drucksachen VI/1100, VI/ 1353 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Mittel zur Durchführung von Bundesaufgaben sind mit den vollen Beträgen im Bundeshaushalt desjenigen Jahres zu veranschlagen, in dem sie geleistet werden müssen. Die Forderung nach lückenloser Beachtung dieses Grundsatzes ergibt sich aus den Vorschriften des Grundgesetzes und des Bundeshaushaltrechts über die Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit und sichert allein eine zutreffende Beurteilung des Haushaltsgebarens des Bundes unter konjunktur- und wachstumspolitischen wie auch unter haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, vom Rechnungsjahr 1972 an die Finanzierung von Bundesausgaben durch Stellen außerhalb der Bundesverwaltung nicht mehr vorzusehen und die Kreditbeträge, die diese Stellen für Rechnung des Bundes bei Übernahme des vollen Schuldendienstes (Zinsen und Tilgungen) durch den Bund aufnehmen sollen, in voller Höhe auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Bundeshaushalts und des Finanzplanes auszuweisen. Bonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 15 Umdruck 147 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 -Drucksachen VI/1100, VI/1757 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag möglichst bald, spätestens bis 31. März 1971 5990 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 1. Alternativrechnungen zur Planung für das Rechnungsjahr 1971 für die verschiedenen, von ihr in Betracht zu ziehenden möglichen Konjunkturlagen, 2. Alternativrechnungen für die Jahre 1972 bis 1974, aus denen sich ergibt, wie der Ausgleich für die sich auch für diese Jahre zu erwartenden Steuermindereinnahmen gegenüber den bisherigen Schätzungen und den absehbaren Mehrbelastungen des Bundeshaushaltes Rechnung getragen werden kann, vorzulegen. Bonn, den 9., Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 16 Umdruck 148 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Haushaltsgesetz 1971 — Drucksachen VI/ 1100, VI/1757 — Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag unterstützt die wirtschaftspolitischen Ziele, die für 1971 im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung aufgezeigt sind. Er erwartet, daß die Unternehmungen in ihren preispolitischen Dispositionen und die Tarifvertragsparteien in ihren lohnpolitischen Entscheidungen sich den Orientierungsdaten des Jahreswirtschaftsberichts deutlich annähern. Im Interesse der erforderlichen Fortschritte in der Preisstabilisierung und zur Sicherung der Arbeitsplätze hält der Deutsche Bundestag es für geboten, daß Staat, Unternehmer und Gewerkschaften sich konjunkturgerecht verhalten. Gerade in einer Übergangsphase zu einer normalen Wirtschaftsentwicklung ist es notwendig, daß alle am Wirtschaftsprozeß Beteiligten sich nicht von kurzfristigen oder einseitigen Aspekten leiten lassen, sondern sich an den mittelfristigen Notwendigkeiten orientieren. Die Investitionstätigkeit der Unternehmungen sollte, vor allem auch im Interesse der Kostensenkung, stetig fortgesetzt werden. Die verstärkte internationale Konkurrenz verlangt, daß die deutsche Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt. Für den Bundeshaushalt stellt der Deutsche Bundestag fest, daß sowohl die wirtschaftswissenschaftlichen Institute als auch Finanzplanungs- und Konjunkturrat das Ausgabevolumen als konjunkturgerecht für das Jahr 1971 beurteilen. Unabhängig davon erwartet der Deutsche Bundestag von der Bundesregierung auch einen im zeitlichen Ablauf des Jahres konjunkturgerechten Vollzug des Bundeshaushalts 1971. Bonn, den 9. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 12. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 30) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den auf den Inseln lebenden öffentlichen Bediensteten, insbesondere den dort stationierten Soldaten, eine Ausgleichszulage auf Grund der erheblich höheren finanziellen Mehrbelastungen gegenüber dem Festland zu gewähren? Diese Frage kann nur im Besoldungsrecht, also durch den Gesetzgeber beantwortet werden. Sie läßt sich nicht isoliert für sich beurteilen. Es handelt sich um das allgemeine Problem, ob heute noch eine sachgerechte Lösung gefunden werden kann, bei der die Gehälter nach örtlichen Unterschieden der finanziellen Belastung gestaffelt sind. Auf Grund einer interfraktionellen Absprache dieses Hohen Hauses hat bekanntlich eine Arbeitsgruppe, die sich aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammensetzt, ein Besoldungskonzept ausgearbeitet. Dieses knüpft in der von Ihnen, Herr Kollege, angeschnittenen Frage an die allgemeine Erkenntnis an, daß Unterscheidungen des Gehaltsniveaus nach Ortsklassen und damit nach örtlichen Besonderheiten überlebt sind. Danach ist die Gewährung von Inselzulagen nicht vorgesehen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 12. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 31): Trifft es zu, daß eine Verwaltungsvorschrift vorbereitet wird, die besagt, daß Ausländer, die mit Deutschen verheiratet sind, unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen werden dürfen, und wann ist gegebenenfalls mit dieser Verwaltungsvorschrift zu rechnen? Der Schutz von Ehe und Familie, wie er in Art. 6 unseres Grundgesetzes verankert ist, ist auch bei ausländerrechtlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher, die Berücksichtigung dieses Grundsatzes in der Verwaltungspraxis durch nähere, verdeutlichende Regelungen sicherzustellen. Die Bestimmungen über die aufenthaltsrechtliche Stellung der Ausländer, die mit Deutschen verheiratet sind, müssen noch im einzelnen mit den Bundesressorts und den Ländern erörtert werden. Dabei wird auch die bisher noch offene Frage zu klären sein, ob die angestrebte Regelung in der Form einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift mit Zustimmung des Bundesrats oder in der Form übereinstimmender Erlasse der Innenminister der Länder getroffen werden soll. Die Bundesregierung ist bemüht, diese Arbeiten so bald wie möglich zum Abschluß zu bringen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 5991 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 12. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 32) : Ist die Bundesregierung bereit, für den Bereich der Lastenausgleichsgesetzgebung eine dem Artikel 3 § 1 Abs. 4 des Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes entsprechende Regelung zu treffen, damit bei der Erhöhung von Kriegsopferrenten die Nachzahlung nicht von der Lastenausgleichsverwaltung in Anspruch genommen, sondern an die Kriegsopfer ausgezahlt wird? Artikel 3 § i Abs. 4 des Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Anpassungsgesetz-KOV) vom 10. Juli 1970 bestimmt, daß Erhöhungsbeträge, die für die Monate Januar bis einschließlich Mai 1971 zu leisten sind, für den genannten Zeitraum bei der Bemessung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge unberücksichtigt bleiben. Nach § 267 LAG werden die Grundrenten und die Schwerstbeschädigtenzulagen in voller Höhe und Pflegezulagen bis zu 75 DM auf Einkommen bei der Kriegsschadenrente nicht angerechnet. Eine Freistellung der Erhöhungsbeträge dieser Kriegsopferleistungen für einen Übergangszeitraum von 5 Monaten erübrigt sich daher. Die Ausgleichsrenten werden wegen der Subsidiarität der Kriegsschadenrente nach dem LAG voll angerechnet. Eine Freistellung der Erhöhungsbeträge dieser Kriegsopferleistungen für den genannten Zeitraum wäre nur durch Änderung des KOVRentenanpassungsgesetzes möglich. Sie ist aber nicht erforderlich, da vom 4. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz ab die Sätze der Unterhaltshilfe nicht erst ab 1. 6. 1972, sondern bereits ab 1. 1. 1972 angehoben werden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 12. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 34) : Hält es die Bundesregierung für eine der Person und der Leistung Friedrich Eberts angemessene, historisch fundierte Darstellung, wie sie Helga Grebing in der „Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament" vom 30. Januar 1971 gegeben hat? Die Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte" zur Wochenzeitung „Das Parlament" wird von der Bundeszentrale für politische Bildung in eigener fachlicher Verantwortung herausgegeben. Mit der Beilage will die Bundeszentrale aus pluralistischer Grundeinstellung ein wissenschaftliches Diskussionsforum anbieten, in dem qualifizierte Beiträge unterschiedlichster Richtung zu Wort kommen. Auch bei pointierten und engagierten Arbeiten betrachtet es die Bundeszentrale nicht als ihre Aufgabe, diese auf den letzten wissenschaftlichen Wahrheitsgehalt und auf den geistigen-politischen Standort des Autors zu überprüfen, sondern lediglich auf die Fruchtbarkeit für kritisch-rationale Auseinandersetzung. Aus diesem Grunde wird in jeder Beilage ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Veröffentlichungen keine Meinungsäußerung des Herausgebers darstellen, sondern lediglich der Unterrichtung und Urteilsbildung dienen sollen. Im vorliegenden Falle ist die Bundeszentrale im Rahmen der ihr übertragenen Verantwortung zu der Überzeugung gelangt, daß die Verfasserin des Beitrags über Friedrich Ebert in der Beilage vom 30. Januar 1971 den von der Bundeszentrale gestellten Qualifikationsanforderungen entspricht. Ihre einschlägigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen durften nach Auffassung der Bundeszentrale annehmen lassen, daß die Autorin in der zur Frage stehenden Epoche als Historikerin bewandert und zur Behandlung des Themas in der Lage sei. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 12. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 35) : Ist die Bundesregierung bereit, über die Bundeszentrale für politische Bildung eine ausgewogene Darstellung des ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert durch einen Historiker gerade für den Leserkreis des „Parlaments" in Auftrag zu geben und in einer späteren Beilage zu veröffentlichen? Die Bundeszentrale für politische Bildung hat wie bei allen kontroversen Themen auch hier von vornherein vorgesehen, eine ausgewogene Darstellung zur Person und zum Wirken von Friedrich Ebert zu gewährleisten. Zu diesem Zweck beabsichtigt sie, weitere einschlägige Arbeiten in der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte" zu veröffentlichen, insbesondere im Hinblick auf die noch ungenügende wissenschaftliche Erschließung des Themas. Hierbei sind ihr auch weitere Beiträge willkommen, die sich wissenschaftlich-kritisch mit dem in der Beilage erschienenen Aufsatz über Friedrich-Ebert auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang hat die Bundeszentrale außerdem vorgesehen, die Rede des Herrn Bundespräsidenten vom 4. Februar 1971 zum 100. Geburtstag Friedrich Eberts im Hauptteil der Wochenzeitung „Das Parlament" zu veröffentlichen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 12. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 36) : 5992 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Gemeinden und kommunalen Zweckverbänden Finanzhilfen für die Müllbeseitigung und -vernichtung, insbesondere für die Erstellung größerer Verbrennungsanlagen zu gewähren? Im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung eines langfristigen Umweltschutzprogramms der Bundesregierung, das Anfang April d. J. vorgelegt werden soll, werden auch die Möglichkeiten von Finanzhilfen für Bau von Anlagen und Einrichtungen zur Abfallbeseitigung geprüft. Die Bundesregierung kann jedoch erst nach Abschluß dieser Arbeiten hierzu näher Stellung nehmen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 12. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage A 37) : Ist die Bundesregierung bereit, Überlegungen dahin gehend anzustellen, daß zukünftig neben den Privathaushalten auch die unmittelbaren Verursacher des Müllanfalls, z. B. die Hersteller sogenannter Einwegverpackungen, zur Kostendeckung durch die Erhebung einer Abgabe herangezogen werden? Die Bundesregierung ist bereit, Überlegungen in diesem Sinne anzustellen. In das vorgenannte Umweltschutzprogramm ist auch die Prüfung dieser Frage miteinbezogen worden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 12. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Fragen A 89 und 90) : Treffen Meldungen zu, wonach der finnische Staatspräsident Kekkonen in Rom geäußert hat, daß das Interesse Moskaus an einer Europäischen Sicherheitskonferenz merklich geringer geworden sei, weil die Sowjetunion durch die Ostpolitik Bonns bereits bekommen hat, was sie in erster Linie auf dieser Konferenz erreichen wollte: die Festschreibung ihrer Gebietsgewinne und die „Lösung der deutschen Frage" durch Absicherung der Teilung Deutschlands? Falls ja, teilt die Bundesregierung die Meinung des finnischen Staatspräsidenten? Der finnische Staatspräsident Kekkonen hat die von Ihnen erwähnte Erklärung nicht abgegeben, und zwar weder während seines Aufenthaltes in Rom noch in einem Interview, das er Vertretern der italienischen Presse vor seiner Abreise aus Helsinki gewährt hatte. Das wurde vom finnischen Außenministerium in einer Presseerklärung festgestellt. In der gleichen Pressemitteilung wird außerdem erklärt, daß finnischerseits eine solche Erklärung auch in keinem anderen Zusammenhang abgegeben worden ist. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 12. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage A 93) : Welche diplomatischen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um nach dem Abbruch der Beziehungen zwischen Conakry und Bonn deutsche Bürger und deutsches Vermögen in Guinea zu schützen? Seit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland durch Guinea werden die deutschen Interessen und damit auch der Schutz der in Guinea verbliebenen Deutschen und des dortigen deutschen Eigentums durch die italienische Botschaft in Conakry als Schutzmachtvertretung wahrgenommen. Auf Bitte der Bundesregierung hatte sich die italienische Regierung bereits vor dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen dazu bereiterklärt. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 12. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage A 94) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Warschau ergriffen, um die Paßgebühren von ca. 835 DM pro Umsiedler zu senken? Bei den deutsch-polnischen Verhandlungen des vergangenen Jahres hat sich die Bundesregierung von den Erfahrungen der bisherigen Umsiedlungspraxis leiten lassen. Sie hat sich in den Verhandlungen auf diejenigen Schwierigkeiten konzentriert, die bisher die Verwirklichung zahlreicher Umsiedlungswünsche verhindert haben. Diese Schwierigkeiten waren a) die Begrenzung der Umsiedlungsmöglichkeit auf einen eng gezogenen Personenkreis (Familienzusammenführung) ; b) die Langwierigkeit des Verfahrens und die oftmals über Jahre wiederholten Ablehnungen von einzelnen Umsiedlungsanträgen; c) die fehlende Möglichkeit der gemeinsamen Besprechung von Ablehnungen zwischen den Rotkreuzgesellschaften beider Länder. Zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten hat die polnische Regierung zugesichert, daß der Kreis der Umsiedler nicht mehr auf die Familienzusammenführung beschränkt wird, daß die Anträge rasch bearbeitet werden sollen und daß Ablehnungen zwischen den Rotkreuzgesellschaften erörtert werden sollen. Fälle, in denen die Umsiedlung an der Frage der Paßgebühren (5000 Zloty) gescheitert wäre, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 5993 Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 10. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Fragen A 96 und 97) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welches die Gründe für die Verzögerung der zu Beginn 1969 dem Staate Dahome gegebenen Zusage der Errichtung eines 50 KW-Mittelwellensenders für das Jahr 1970 (Unabhängigkeitstag) sind? Ist es möglich, daß die Verzögerung durch technische und organisatorische Fehlplanungen verursacht worden ist, und besteht nicht die Gefahr, daß bei dieser Sachlage der dahomeyische Partner enttäuscht und unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihm Schaden erleiden kann? Der Antrag der dahomeyischen Regierung auf Ausbau des Rundfunks Dahomey ging Anfang Februar 1969 beim Auswärtigen Amt ein. Nach Prüfung des Antrags beschloß der Interministerielle Referentenausschuß TH am 11. 9. 1969, für das Projekt einen Betrag von 2 015 Mio DM zur Verfügung zu stellen. Infolge von Schwierigkeiten bei der Festlegung der dahomeyischen Partnerschaftsleistungen kam es erst am 30. 6. 1970 zur Unterzeichnung des für die Errichtung des Senders erforderlichen Abkommens. Erst von diesem Datum ab datiert die verbindliche Zusage der Bundesregierung und nicht — wie der Herr Abgeordnete vermutet — von Anfang 1969. Wegen der langen deutschen Lieferfristen hatte das BMZ jedoch bereits vor Abschluß des Abkommens der GAWI den erforderlichen Durchführungsauftrag erteilt. Schon kurz nach der Abkommensunterzeichnung meldete unsere Botschaft Zweifel an der Durchführbarkeit der von dahomeyischer Seite zugesagten Partnerschaftsleistungen an und wies hierbei auf die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen der Bundesregierung hin. Aufgrund des Berichts einer Gutachterkommission, die im August 1970 in Dahomey weilte, wurden zusätzliche 754 000,— DM bereitgestellt. Der Antrag der dahomeyischen Regierung lautete auf Errichtung eines 50 KW-Mittelwellensenders, worauf die Bearbeitung des Antrags auch abgestellt war. Erst am 28. 9. 1970 erhielt die GAWI inoffiziell die Mitteilung, daß gemäß den Regeln der Union International des Telecommunications (UIT) in Genf für die vorgesehene Sendefrequenz von 1 475 KHz eine Maximalleistung nicht von 50 Kw, sondern nur von 10 Kw zulässig ist. Nachdem die Nachprüfung die Richtigkeit dieser Mitteilung ergab und damit feststand, daß die von Dahomey gewünschte Sendeleistung von 50 Kw Schwierigkeiten rechtlicher und politischer Art auftreten lassen könnte, wurden unsererseits die technischen Fragen für Dahomey bei der UIT in Genf geklärt und die damomeyische Regierung im Januar d. J. gebeten, den notwendigen Antrag auf Leistungserhöhung bei der UIT einzureichen. Unabhängig von diesem Sachverhalt sind die Vorbereitungen für die Durchführung des Projekts weitergelaufen. Technische oder organisatorische Fehlplanungen, die die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Dahomey beeinträchtigen könnten, sind auf deutscher Seite somit nicht unterlaufen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 1) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, einige charakteristische Erzeugnisse der großen polnischen Literatur, etwa Adam Mickiewicz „Pan Thaddäus", Bücher, die vor 100 Jahren allenthalben in deutscher Sprache erhältlich waren, heute jedoch nur für einen Kenner der polnischen Sprache erreichbar sind, auch dem deutschen Leser wieder zugänglich zu machen? Nach Auffassung der Bundesregierung kommt dem literarischen Sektor bei der Intensivierung der bilateralen Kulturbeziehungen eine maßgebliche Rolle zu. Die Zugänglichkeit nicht nur der zeitgenössischen sondern auch der klassischen Literatur des Ursprungslandes im jeweiligen Partnerland kann als Gradmesser für die geistigen Austauschbeziehungen gelten. Deshalb fördert die Bundesrepublik Deutschland, wie die anderen Staaten, die auswärtige Kulturpflege betreiben, die Übersetzung literarischer Erzeugnisse, wenn ein besonderes kulturpolitisches Interesse vorliegt. Das Werk „Pan Thaddäus" von Adam Mickiewicz ist zuletzt 1963 in einer deutschen Nachdichtung beim Eidos Verlag, jetzt Wilhelm Fink-Verlag, München, herausgekommen. Diese Ausgabe ist durch Ankauf eines Teils der Auflage zur Verwendung in der auswärtigen Kulturarbeit amtlich unterstützt worden und im Handel erhältlich. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 2) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Großaufträge zur Zeit zwischen EWG-Staaten und der Sowjetunion auf bilateraler Ebene verhandelt werden bzw. zum Abschluß gekommen sind, und ob die Sowjetunion versucht, durch Ausnützung des Konkurrenzkampfes in den westlichen Industrienationen die wirtschaftlichen und politischen Integrationsbeziehungen im westlichen Bündnissystem zu stören? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Unternehmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft in Verhandlungen mit sowjetischen Stellen über umfangreiche Aufträge insbesondere im Bereich der Automobilindustrie und des Chemie-Anlagebaus stehen. Schon aus dem großen Volumen der Lieferungen der Maschinenindustrie der Europäischen Gemeinschaft in die Sowjetunion ergibt sich, daß die Bundesregierung nicht in der Lage ist. detailliert und vollständig anzugeben, welche Großprojekte zur Zeit verhandelt werden oder welche Großaufträge in letzter Zeit abgeschlossen wurden. Die Sowjetunion verhandelt mit jedem einzelnen in Betracht kommenden europäischen Lieferanten grundsätzlich unmittelbar, In dieser Ausnützung der Konkurrenzverhältnisse auf dem Markt der Europäischen Ge- 5994 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 meinschaft liegt keine Gefahr für die wirtschaftlichen und politischen Integrationsbemühungen im westlichen Bündnis. Eine Konkurrenz unter Unternehmen im nationalen und multinationalen Bereich ist eine wesentliche Voraussetzung für die Steigerung der Produktivität. Lediglich künstliche Verzerrungen der Konkurrenzverhältnisse sollen ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung begrüßt es daher, daß die Gemeinschaft Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Subventionen oder Manipulationen bei den Kreditbedingungen zu erfassen und zu eliminieren sucht. Im übrigen erwartet die Bundesregierung, daß sich bei der Verhandlung und Durchführung geeigneter Großprojekte in Osteuropa eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit unter den westeuropäischen Lieferfirmen entwickeln werden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage B 3) : Sind die Planungen der Bundesregierung für den weiteren Ausbau der deutschen Schule in Brüssel so vorangeschritten, daß der Erweiterungsbau spätestens 1973 zur Verfügung steht, um eine Wiederholung der erfreulicherweise mit der neuen Schule beseitigten katastrophalen Unterbringungsverhältnisse zu vermeiden? Über das zum Erwerb vorgesehene Erweiterungsgrundstück für die Deutsche Schule in Brüssel sind die Verkaufs- und Kaufversprechen durch Austausch entsprechender Urkunden zwischen der Grundstücksverkäuferin und der Deutschen Botschaft in Brüssel am 21. 12. 1970 abgegeben worden. Gleichzeitig wurde seitens der Bundesrepublik eine vereinbarte Anzahlung auf den Kaufpreis geleistet. Der Planungsauftrag an die Bundesbaudirektion kann erteilt werden, sobald der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen und das Grundstück in das Eigentum des Bundes übergegangen ist. Mit dem Abschluß des förmlichen Kaufvertrages ist in naher Zukunft zu rechnen. Erfahrungsgemäß würde die Bundesbaudirektion die Planung so fertigstellen können, daß der Erweiterungsbau im Haushaltsjahr 1972 begonnen und 1973 abgeschlossen werden könnte. Der vom Finanzkabinett für 1972 in Aussicht gestellte Finanzrahmen wird es aber nicht zulassen, diese Maßnahme bereits im nächsten Haushaltsjahr in Angriff zu nehmen, da eine Reihe anderer dringender Bauvorhaben ansteht, deren Durchführung nicht hinausgeschoben werden kann. Die Bundesregierung wird sich daher genötigt sehen, den Beginn des Erweiterungsbaus der Deutschen Schule in Brüssel in das Haushaltsjahr 1973 zu verschieben. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraska (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Fragen B 4 und 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die Erfordernisse eines erhöhten Umweltschutzes die Pläne der VEBA, umfangreiche Industrieanlagen im Rheinbogen bei Orsoy zu errichten? Ist die Bundesregierung bereit, die von allen Gemeinden des Kreises Dinslaken vorgebrachten Bedenken zu prüfen und gegebenenfalls auf die Planungen der VEBA entsprechend einzuwirken? Für die Genehmigung des Standorts von Industrieanlagen im Rheinbogen bei Orsoy ist nicht die Bundesregierung, sondern die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen als oberste Landesplanungsbehörde hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß die Landesplanungsgemeinschaft Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk als zuständiger Träger der Regionalplanung das nach der Zweiten Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 1963 (GV NW S. 265, SGV NW S. 230) vorgeschriebene Verfahren zur Änderung des Gebietsentwicklungsplans im Raum Orsoy eingeleitet hat. In diesem Verfahren, in dem auch die Vereinbarkeit des vorgesehenen Standorts mit den Erfordernissen des Umweltschutzes zu prüfen ist, können die Beteiligten, zu denen auch die Gemeinden des Kreises Dinslaken gehören, bis zum 28. Februar 1971 ihre Bedenken und Anregungen vorbringen. Die Bundesregierung kann in die Entscheidungen der VEBA über dieses Investitionsvorhaben, die die Organe der Gesellschaft in eigener Verantwortung zu treffen haben, nicht durch Weisungen eingreifen, zumal der Bund an der VEBA nur mit einer Minderheit beteiligt ist. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 9. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage B 6 und 7) : Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, Personalinvestitionen steuerlich gleich oder ähnlich zu behandeln wie materielle Investitionen? Verdient diese Frage nicht besondere Beachtung in Hinsicht auf den geplanten Bildungsurlaub? Ich gehe davon aus, daß Sie unter „Personalinvestitionen" Aufwendungen eines Betriebes verstehen, die der Unternehmer macht, um seine Arbeitnehmer für ihre Tätigkeit im Betrieb besser auszubilden, (z. B. Beschäftigung zusätzlicher Arbeitnehmer, weil Arbeitnehmer einen Bildungsurlaub erhalten). Solche Aufwendungen sind, soweit es sich dabei nicht um Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagegütern handelt, grundsätzlich sofort ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 5995 zugsfähige Betriebsausgaben. Sie mindern also in der Regel den Gewinn des Jahres, in dem die Aufwendungen angefallen sind. Demgegenüber sind Aufwendungen für „materielle Investitionen" grundsätzlich zu aktivieren und können im allgemeinen jährlich nur in Höhe der AfA nach § 7 des Einkommensteuergesetzes gewinnmindernd abgesetzt werden. Das bedeutet, daß in den einzelnen Wirtschaftsjahren, in denen das Wirtschaftsgut im Betrieb genutzt wird, jeweils nur der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts gewinnmindernd abgezogen werden darf, der entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts auf ein Jahr entfällt. Höhere Absetzungen kommen nur in Betracht, soweit für das Wirtschaftsgut Bewertungsfreiheit oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können. Aufwendungen eines Betriebes für die oben bezeichneten „Personalinvestitionen" werden daher steuerlich günstiger behandelt als Aufwendungen für materielle Investitionen. Für „Personalinvestitionen" erscheinen deshalb besondere steuerliche Vergünstigungen nicht erforderlich, aber auch nicht möglich. Das gilt auch für Aufwendungen, die vom Betrieb im Zusammenhang mit einem Bildungsurlaub gemacht werden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 9. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage B 8) : Hat die Bundesregierung auf Grund der zu erwartenden größeren Tariferhöhungen der Deutschen Bundesbahn erhöhte Haushaltsmittel für die Wirtschaft im ostbayerischen Zonenrandgebiet im Sinne einer Äußerung von Staatssekretär Herold „ . . Erhöhen sich die Frachtkosten, erhöht sich grundsätzlich auch der absolute Betrag der Frachtkostenzuschüsse . . ." (siehe Frankenpost, Hof, vom 29. Januar 1971) eingeplant? Die Bundesregierung stellt auch in diesem Jahr 25 Mio DM aus den Mitteln des Regionalen Förderungsprogramms für die Frachthilfe im Zonenrandgebiet zur Verfügung. Soweit die tatsächlichen Anforderungen diesen Betrag übersteigen, wird der Mehrbedarf den Landesquoten am Regionalen Förderungsprogramm entnommen. Dieses Verfahren wird seit Jahren praktiziert. Im übrigen stellt die Bundesregierung seit 1968 aus den Mitteln des Regionalen Förderungsprogramms jährlich rd. 10 Mio DM zusätzlich für die Kapitalisierung der Frachthilfe zur Verfügung. Durch diese Hilfe wird die Zahl der Frachthilfefälle verringert. Die damit freiwerdenden Beträge können ebenfalls zur Begleichung der durch Tariferhöhungen ansteigenden Frachthilfeforderungen herangezogen werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 9) : In welcher Form wird die Bundesregierung dem Wunsch des Landkreistages auf klare Abgrenzung der Zonenrandförderung gegenüber der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsförderung" entsprechen? Wie eine Rückfrage ergeben hat, hat der Deutsche Landkreistag nicht den Wunsch auf klare Abgrenzung der Zonenrandförderung gegenüber der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" geäußert. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Meinung, daß die wirtschaftlichen Interessen des Zonenrandgebietes am besten gewahrt werden, wenn die Wirtschaftsförderung des Zonenrandgebietes weitgehend in die Gemeinschaftsaufgabe integriert wird und die Priorität dieses Gebietes vor anderen strukturschwachen Räumen durch das Zonenrandförderungsgesetz sowie durch besondere Regelungen im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe sichergestellt wird. Ferner ist daran gedacht, die bevorzugte Berücksichtigung des Zonenrandgebietes auch im Bundeshaushalt zum Ausdruck zu bringen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 10 und 11) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf dem Sektor Textil und Bekleidung durch die derzeitige Lockerung der Einfuhrpolitik gegenüber den Ostblockstaaten und Jugoslawien sich eine unkontrollierte Marktzerrüttung anbahnt? Beabsichtigt die Bundesregierung, wegen der Importsteigerungen auf dem Gebiet Textil und Bekleidung aus den Ostblockstaaten und Jugoslawien die Kontingente der Importe aus den asiatischen Handelsländern, insbesondere aus Japan, Südkorea und Taiwan, zu kürzen? Die Bundesregierung sieht zur Zeit keine Anzeichen für eine unkontrollierte Marktzerrüttung auf dem Sektor Textilien und Bekleidung durch Einfuhren aus osteuropäischen Ländern einschließlich Jugoslawien. Die Einfuhren aus diesen Ländern haben 1970 insgesamt etwa 535 Mio DM betragen, das sind 6 % der gesamten Einfuhr von Textilerzeugnissen (8,7 Mrd DM) und 1,4 % des Umsatzes der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie (ca. 39 Mrd DM). Soweit in Einzelfällen marktstörende Preisunterbietungen auftreten, werden diese verfolgt. Im übrigen erfolgt die Lockerung der Einfuhrpolitik gegenüber den Ostländern gerade auf dem Textil- und Bekleidungssektor mit besonderer Vorsicht. Dies geht schon daraus hervor, daß auf dem Textil- und Bekleidungssektor noch 62 % der Warenpositionen der Außenhandelsstatistik einer stren- 5996 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 gen Kontingentierung unterliegen, während sich dieser Anteil für die gesamte gewerbliche Wirtschaft nur noch auf 19% beläuft. Im Falle Jugoslawien ist der Textilsektor der einzige gewerbliche Bereich, auf dem mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen noch angewandt werden. Was Ihre zweite Frage betrifft, so ist eine Kürzung der Einfuhrkontingente gegenüber den ostasiatischen Lieferländern wegen der Importsteigerungen aus den Ostländern und Jugoslawien nicht beabsichtigt. Dies würde auch unseren handelspolitischen und außenwirtschaftsrechtlichen Bindungen zuwiderlaufen und mit den Verpflichtungen im Rahmen des GATT kollidieren. Gleichwohl werden wir uns bemühen, diesen Ländern gegenüber eine maßvolle Einfuhrpolitik zu betreiben. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage B 12) : Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Rechtsvorschriften für ausreichend, tim einem möglicherweise nachteiligen Einfluß der Banken für die Wirtschaft und Gesellschaft wirksam begegnen zu können? 1 Wie jede andere wirtschaftliche Macht bedarf auch der Einfluß der Banken der ständigen Kontrolle durch den Wettbewerb. Die Bundesregierung hat stets ihr Augenmerk darauf gerichtet, den Wettbewerb in der Kreditwirtschaft zu aktivieren. Sie hat zu diesem Zweck die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der Wettbewerbsenquete untersucht und ein Programm zu deren Beseitigung entwickelt. Ein erster wirksamer Schritt zur Intensivierung des Wettbewerbs war die Aufhebung der behördlichen Zinsbindung im April 1967. Gerade der danach aufgeflammte Zinswettbewerb bildet ein äußerst wirksames Gegengewicht gegen marktbeherrschende Positionen in der Kreditwirtschaft. Eine zusehends wichtigere Funktion üben in derselben Richtung die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute aus, die heute mehr und mehr im Wettbewerb um denselben Kundenkreis wie die Banken tätig sind. Weiter sind die Bemühungen um eine Reform der Börsen zu erwähnen, durch die dem Geschehen an den Börsen größere Transparenz gegeben und unerwünschten Einflüssen der Banken entgegengewirkt wird. Zur Zeit ist die Bundesregierung im Rahmen der Kartellnovelle bemüht, die Kontrolle der Kartellbehörden über die Kreditinstitute weiter auszubauen. Ich meine, daß der durch diese Schritte der Bundesregierung ausgelöste starke Wettbewerb wirksamer als gezielte Eingriffe dazu beiträgt, gerade die Chancen der Sparer und der kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber den Banken zu verbessern. Die Methode, die bestehenden Systeme und Strukturen unserer Kreditwirtschaft, die sich in Jahrzehnten gebildet haben, nicht abrupt, sondern durch organische Anpassungen und Korrekturen auf Teilgebieten vom Markt her aufzulockern, scheint mir nicht nur die unserer Wirtschaftsordnung konformste, sondern auch die längerfristig wirksamste zu sein. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 9. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 13) : Welche Gewerbetreibenden erhalten eine auszahlbare Zulage für Investitionen nach §1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes? Eine Investitionszulage nach § 1 des Investitionszulagengesetzes erhalten Gewerbetreibende, die steuerpflichtig im Sinne des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes sind, den Gewinn aus Gewerbebetrieb auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln und in dem im Gesetz bezeichneten förderungsbedürftigen Gebiet nach dem 31. Dezember 1968 eine Betriebsstätte errichten oder erweitern. Die Investitionszulage wird im Zonenrandgebiet auch bei der Umstellung oder grundlegenden Rationalisierung einer Betriebsstätte gewährt. Voraussetzung für die Gewährung der Zulage ist, daß der Bundesminister für Wirtschaft im Benehmen mit dem zuständigen Landeswirtschaftsminister bescheinigt hat, daß die Investition volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig und geeignet ist, die Wirtschaftsstruktur der förderungsbedürftigen Gebiete zu verbessern, den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung entspricht, zusätzliche Arbeitsplätze in angemessenem Umfange geschaffen werden (bei einer Erweiterung oder einer im Zusammenhang mit einer Betriebsverlagerung innerhalb der förderungsbedürftigen Gebiete stehenden Errichtung), die Errichtung und Erweiterung nicht im Zusammenhang mit einer Betriebsverlagerung aus Berlin (West) steht, die Investition für den Fortbestand der Betriebsstätte und zur Sicherung der dort bestehenden Dauerarbeitsplätze erforderlich ist (bei Umstellungs- und Rationalisierungsinvestitionen). Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 14): Ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen, das nach Angaben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung in der Antwort auf meine Frage — Drucksache VI/869, B 15 — im Juli 1970 stattfinden sollte, und wann kann mit der in Aussicht gestellten Verkündung der Änderungsverordnung gerechnet werden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 5997 Der Beratende Ausschuß nach § 16 der Gewerbeordnung hat inzwischen der Aufnahme der Anlagen zur Herstellung von Formstücken unter Verwendung von Zement durch Stampfen, Schocken, Rütteln oder Vibrieren auf Maschinen in den Katalog der nach § 16 der Gewerbeordnung genehmigungsbedürftigen Anlagen zugestimmt. Der Entwurf der entsprechenden Änderungsverordnung wurde vom Kabinett am 2. Februar 1971 im Umlaufwege beschlossen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 15) : Wie beurteilt die Bundesregierung in bezug auf den Winterbau die Besonderheiten einzelner, der Winterwitterung besonders ausgesetzter Zweige der Bauwirtschaft und insbesondere die vorliegenden Vorschläge des Zentralverbandes des Dachdeckerhandwerks über eine Reform der SchlechtwettergeldRegelung und der produktiven Winterbauförderung? Die Bundesregierung ist mit den Beteiligten im Gespräch, um den Erfahrungen über den Winterbau Rechnung zu tragen, die in den letzten Jahren gewonnen wurden. Diese Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. In die vorbereitenden Gespräche ist auch der Zentralverband des Dachdeckerhandwerks e. V. einbezogen, um die von ihm geltend gemachten Gesichtspunkte zu erörtern. Dabei spielen auch die positiven Auswirkungen der Winterbauförderung für die jährliche Arbeitsplanung dieses Gewerbezweiges eine Rolle. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Fragen B 16 und 17) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahren auf Menschen in Restaurantküchen und Privathaushalten, die sich aus der zunehmenden Verwendung sogenannter Mikrowellenherde mit Abgabeleistungen zwischen 600 und 2000 Watt ergeben (vergleiche hierzu auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3. Februar 1971)? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. beabsichtigt sic zu ergreifen, um Schädigungen zu verhindern? Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung beobachtet das Bundesinstitut für Arbeitsschutz seit einiger Zeit die Marktentwicklung bei Mikrowellengeräten. Uns wurde mitgeteilt, daß die Zahl der in den Verkehr gebrachten Geräte nicht in dem ursprünglich erwarteten Ausmaß gestiegen ist. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, das sich diese Tendenz ändert. Mikrowellengeräte sind als verwendungsfertige technische Arbeitsmittel im Sinne des Gesetzes über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 anzusehen. Der Hersteller oder Importeur dieser Geräte darf sie nur in den Verkehr bringen oder ausstellen, wenn sie sicherheitstechnisch einwandfrei gebaut sind. Unser Haus hat mit Schreiben vom 10. Dezember 1970 die Kommission Sicherheitstechnik im Deutschen Normenausschuß gebeten, durch die Deutsche Elektrotechnische Kommission — Fachnormenausschuß Elektrotechnik im DNA gemeinsam mit dem Vorschriftenausschuß des VDE — spezielle sicherheitstechnische Regeln für Mikrowellengeräte aufstellen zu lassen. Ferner befaßt sich die International Electrotechnical Commission (IEC), in der der Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) Mitglied ist, mit der Festlegung von Sicherheitsanforderungen für Geräte, die Mikrowellen erzeugen. Schließlich möchte ich noch auf eine Schriftliche Antwort hinweisen, die der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Herrn Kollegen Dr. Prasser auf zwei ähnliche Fragen am 15. April 1970 gegeben hat (Stenographischer Bericht über die 44. Sitzung am 17. April 1970, Anlage 43). Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 10. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1807 Fragen B 18 und 19) : Wie haben sich die Krankenziffern seit Inkrafttreten des Lohnfortzahlungsgesetzes entwickelt, und welche Krankheiten sind an erster Stelle genannt worden? Stimmt es, daß bei den Arbeitnehmern infolge eines zunehmenden Leistungsdruckes die funktionellen und vegetativen Störungen, also vor allem nervöse Herz- und Magenbeschwerden, zunehmen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um diesen Komplex näher zu erforschen, der von mancher Seite unberechtigt als Mißbrauch des Lohnfortzahlungsgesetzes dargestellt wird? Die Krankenziffer bei den Pflichtmitgliedern (Arbeiter und Angestellte) der gesetzlichen Krankenkassen hat sich von 5,0 % im Durchschnitt des Jahres 1969 auf durchschnittlich 5,6 % im Jahre 1970 erhöht. Bei diesem Vergleich mit 1969 sind in erster Linie die zahlreich aufgetretenen Grippeerkrankungen um die Jahreswende 1969/70 zu berücksichtigen. Im übrigen darf ich auf meine Schriftliche Antwort vom 5. November 1970 auf eine Frage von Herrn Kollegen Dr. Haack hinweisen (Stenographischer Bericht über die 76. Sitzung, S. 4264, Anlage 5). Da die Krankenkassen bei der Ermittlung des monatlichen Krankenstandes die Art der Krankheiten statistisch nicht festhalten, kann im einzelnen keine Auskunft darüber gegeben werden, welche Krankheiten an erster Stelle auftreten. Es ist daher auch schwierig, einen konkreten Überblick über das tatsächliche Ausmaß der funktionellvegetativen Störungen zu gewinnen. Aus vielen medizinischen Veröffentlichungen kann jedoch der 5998 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 der Eindruck gewonnen werden, daß allgemein in der Bevölkerung die sog. funktionell-vegetativen Störungen weit verbreitet sind. Neuere sozialmedizinische Erkenntnisse machen deutlich, daß diese Krankheiten in den sozialen Lebensbedingungen des einzelnen, insbesondere auch den psychischen und physischen Belastungen am Arbeitsplatz, begründet sein können. Das Zweite Krankenversicherungsänderungsgesetz hat mit der Einführung von Maßnahmen der Früherkennung von Krankheiten als Pflichtleistung einen ersten Schritt zum Ausbau der Gesundheitssicherung in der sozialen Krankenversicherung getan. Bei den Beratungen der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung spielt die Frage, wie die Leistungen und die Organisation der sozialen Krankenversicherung dem geänderten Krankheitsbild besser gerecht werden können, eine wichtige Rolle. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 11. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Fragen B 20 und 21) : Treffen Meldungen zu, daß die seit Jahren geplante Seilbahn auf den Untersberg bei Berchtesgaden in diesen Jahre gebaut und ausschließlich der Beförderung von Militärpersonen dienen soll? Ist bei diesem Bau ausreichend garantiert, daß die Trasse so angelegt wird, daß das Landschaftsbild keine Beeinträchtigung erfährt? Mit dem Bau der Seilbahn von der Gartenau auf den Berchtesgadener Hochthron des Unterbergmassivs wird im Jahre 1971 begonnen. Die Seilbahn ist die Voraussetzung für die Erschließung und den Betrieb einer militärischen Stellung, die als südlicher Eckpfeiler eine empfindliche Lücke eines fernmeldetechnischen Systems schließt. Im Zuge einer Erkundung des Raumes Berchtesgaden-Bad Reichenhall wurde im Sommer 1957 der Berchtesgadener Hochthron als der fernmeldetechnisch allein geignete Ort für eine militärische Stellung ermittelt. Dieser Wahl hat die Bayerische Staatskanzlei mit Note vom 24. März 1959 zugestimmt. Seitdem ist die Frage einer ausschließlich der militärischen Nutzung dienenden Anlage und die Alternative einer zivilen Mitbenutzung unter technischen, betriebs- und wirtschaftlichen Gesichtspunkten eingehend geprüft worden. In diesem Zusammenhang sind fast zwei Jahre dauernde Verhandlungen mit der Berchtesgadener Bergbahn AG geführt worden, die als Träger einer gemeinsam zu nutzenden Seilbahn allein in Betracht käme Dabei hat sich eindeutig ergeben, daß es für den Bund sehr viel wirtschaftlicher ist, die Seilbahn selbst zu bauen und für die ausschließliche militärische Nutzung zu betreiben. Aufgrund dieser durch vergleichende Untersuchungen erhärteten Feststellung hat der Bundesminister der Finanzen am 13. Februar 1970 dem Bauvorhaben zugestimmt. Die vorgesehene Trasse wurde als günstigste aus zwölf Vorschlägen ausgewählt. Die Bayerische Staatskanzlei hat mit Note vom 21. August 1962 u. a. unter Beteiligung der Bayerischen Staatsforstverwaltung und der Höheren Naturschutzbehörde dieser Seilbahntrasse zugestimmt. Ihr wurde am 10. November 1970 bestätigt, daß die Bauwerke für Stellung und Seilbahn dem Profil des Bergmassivs angepaßt werden. Damit wird den Belangen und Auflagen der Höheren Naturschutzbehörde Rechnung getragen. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kienbaum (FDP) (Drucksache VI/1807 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß im rechtsrheinischen Teil der Stadt Bonn die Anbindung des innerstädtischen Straßennetzes an die neue vierspurige B 42 allein über die schon heute völlig verstopfte B 56 führen, und die provisorische Abfahrt an der jetzigen Endstelle der Ausbaustrecke in Beuel-Pützchen ersatzlos aufgehoben werden soll? Wenn ja, ist dem Herrn Bundesminister für Verkehr bewußt, daß eine derartige Planung zu allabendlichen Stauungen auf der B 42 im Bereich der Kreuzung mit der B 56 führen wird, weil der Verkehr über die B 56 nicht abfließen kann? Der rechtsrheinische Teil der Stadt Bonn wird im Endzustand an die neue B 42 unmittelbar über die Anschlußstellen an der B 56 und dem Grünen Weg bei Römlinghofen und mittelbar über die Anschlußstelle Trajektstraße im Zuge der Südspange und die Anschlußstelle Geislar im Zuge der Nordspange angeschlossen. Es trifft daher nicht zu, daß die Anbindung des rechtsrheinischen Teil Bonns allein über die B 56 erfolgt. Es ist aber richtig, daß die am vorläufigen Ende der Neubaustrecke in Beuel-Pützchen zur Zeit bestehende Abfahrtsmöglichkeit beim Weiterbau der Strecke zwangsläufig wieder entfällt. Die Planung der neuen B 42 kann nur im Zusammenhang mit dem vorgesehenen und teilweise schon fertigen oder im Bau befindlichen Netz der Bundesfernstraßen im Bonner Raum beurteilt werden. Die zur Zeit stark belastete B 56 wird nach Fertigstellung der neuen B 8/B 42 zwischen der Nordspange Bonn und Siegburg/Niederpleis (etwa 1975) vom überörtlichen und einem Teil des regionalen Verkehrs entlastet werden, so daß mit Stauungen im Bereich der Anschlußstelle B 42 (neu) / B 56 dann nicht mehr zu rechnen ist. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Febreuar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1807 Fragen B 24 und 25) : Ist bekannt, daß die Stadt Ahrensburg Industriebetrieben — die im Gewerbegebiet Ost ansiedelten — in Aussicht gestellt Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 5999 hat, daß dorthin alsbald ein Gleisanschluß gelegt wird, wie es der Stadt von der Deutschen Bundesbahn zugesagt worden ist? Ist im Hinblick darauf, daß die im Zonenrandgebiet liegende Stadt Ahrensburg bei diesen Industriebetrieben hinsichtlich des Gleisanschlusses im Wort steht, das Bundesverkehrsministerium bereit, nunmehr dafür zu sorgen, daß dieser Gleisanschluß alsbald gebaut wird? Wie den Anträgen der Stadt Ahrensburg auf Gewährung einer Bundeszuwendung im Rahmen des von 1969 bis 1972 laufenden Förderungsprogramms der Bundesregierung zu entnehmen ist, beabsichtigt die Stadt den Bau eines Industriestammgleises. Hiermit soll nach Angaben der Deutschen Bundesbahn (DB) eine größere, als Industriegebiet ausgewiesene Geländefläche teilweise an das Schienennetz der DB angeschlossen werden. Über die Anträge wird allein nach den Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs abschließend entschieden, wobei evtl. Zusagen der Stadt an Industriebetriebe, die sich im fraglichen Gebiet ansiedeln, hier nicht bekannt und auch ohne Einfluß sind. Das gilt auch hinsichtlich etwaiger Zusagen der DB. Über den Antrag der Stadt Ahrensburg auf Bundeszuwendungen kann mit Rücksicht auf die Gleichbehandlung aller Antragsteller nur in der Reihenfolge des Antragseingangs — im vorliegenden Falle in etwa 4-6 Wochen — entschieden werden. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 26) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Großteil der deutschen Handelsschiffe nicht gemäß den geltenden Bestimmungen der Schiffsbesatzungsordnung mit Offizieren und Mannschaften besetzt ist, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Beseitigung dieses Zustandes, um das durch das augenblicklich durchgeführte Verfahren zusätzlich hohe Unfallrisiko bei der Schiffahrt zu verhindern? Die Personalschwierigkeiten der deutschen Seeschiffahrt sind der Bundesregierung bekannt. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Orgaß und Genossen (Bundestagsdrucksache VI/586) weise ich hin. Die Bundesregierung hofft, daß die von den Reedern getroffenen Maßnahmen zur verstärkten Personalpflege und -werbung sowie die gemeinsam von den Sozialpartnern im Tarifvertrag vorgesehenen sozialen Verbesserungen dazu beitragen werden, die Personalschwierigkeiten zu mindern. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 27): Welche Planungen bereitet die Bundesregierung vor hinsieht- lich des Baues einer „Nordland-Autobahn", die parallel zur bestehenden Autobahn Hamburg—Frankfurt den Bereich vom Raum Lübeck und dem Harzgebiet erschließen, und somit eine wirtschaftliche Stärkung des Zonenrandgebietes bewirken soll, von dem in jüngster Zeit Presseäußerungen vor allein in Norddeutschland sprachen? Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen; der zu dem gegenwärtig dem Deutschen Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 als Anlage gehört, enthält bereits eine östlich der bestehenden Bundesautobahn Hamburg — Hannover — Frankfurt durch das Zonenrandgebiet zwischen Ostholstein und dem Harz verlaufende Autobahnverbindung. Im Abschnitt zwischen Lübeck und Lüneburg ist die Linienführung dieser Autobahn noch ungeklärt. Der hier bestehende Bedarf an einer Strecke mit 4spurigem Querschnitt ist hilfsweise im Zuge der Bundesstraßen 404, 207 und 404 a zwischen Bad Oldesloe und Lüneburg vorgemerkt worden. Gegenwärtig ist eine umfassende verkehrswirtschaftliche Untersuchung für eine Ergänzung des Fernstraßennetzes in Norddeutschland (Küstenautobahn) in Arbeit; diese soll auch über die günstigste Linie einer Autobahnverbindung Lübeck — Lüneburg Aufschluß geben. Im mittleren Abschnitt zwischen Lüneburg und Braunschweig verläuft die geplante Autobahn auf neuer Trasse relativ nahe der bestehenden Bundesstraße 4, um zugleich auch deren überregionale Verkehrsaufgabe übernehmen zu können. Außer der westlichen Umgehung erhält Braunschweig eine großräumige östliche und südliche Umgehung als Teil einer Autobahn, die einerseits Wolfsburg anschließt und andererseits über Salzgitter — Lebenstedt eine kurze Verbindung zur Autobahn Hannover — Frankfurt herstellt. Außerdem wird die B 4 als Autobahn südwärts bis zum Harz geführt. Von dort kann die Autobahn Hannover — Frankfurt später über die Nordharzautobahn (A 106 im Bedarfsplan) erreicht werden. Der Nordland-Autobahn-Verein e. V. hat dem Bundesminister für Verkehr vor einigen Tagen seine Denkschrift übersandt. Es wird gegenwärtig geprüft, ob die im Bedarfsplan niedergelegte Konzeption unter Verwendung der Planungsgedanken der Nordlandautobahn noch verbessert werden kann. Die §§ 4 und 6 des eingangs erwähnten Gesetzentwurfs geben die Möglichkeit, den Bedarfsplan dem Ergebnis dieser Prüfung anzupassen. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 28): Ist die Bundesregierung bereit, die Bundesbahnstrecke LehrteBraunschweig—Helmstedt zu elektrifizieren, wenn das Land Niedersachsen gemäß Antwort des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — E 5 Eb 213/614 Ve 70 — auf Drucksache VI/1581, Teil B Nr. 26 und 27, 11/s Prozent Zinszuschüsse für durch die Deutsche Bundesbahn aufzunehmende Kredite bereitstellen würde? 6000 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn wäre sie bereit, bei 1,5 % Zinszuschüssen durch das Land Niedersachsen einer Elektrifizierung der Strecke Lehrte — Braunschweig — Helmstedt näherzutreten, wenn dadurch die gleichen Finanzierungsbedingunge wie in meiner Antwort zur Frage 27 aus Bundestagsdrucksache VI/1581, Teil B vom 18. 12. 1970 — erreicht würden; das heißt, daß das Land bereit sein müßte, zusätzlich zu den Zinszuschüssen einen Kredit zu gewähren oder zu ermöglichen. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/1807 Fragen B 29 und 30) : Welche Absichten hat die Bundesregierung hinsichtlich des Baus neuer Rheinbrücken zwischen Neuwied und Mainz? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung insbesondere wegen der Errichtung einer neuen Rheinbrücke bei St. Goarshausen-St. Goar? Zwischen Neuwied und Mainz ist der Bau folgender Rheinbrücken geplant: 1. Neubau der Rheinbrücke Neuwied mit 6 Fahrspuren 2. Neubau einer Rheinbrücke südlich Neuwied, wenn es der Verkehrszuwachs erfordert 3. Erweiterung der bestehenden Rheinbrücke Koblenz-Pfaffendorf von 4 auf 6 Fahrspuren 4. Im Bau ist die Südbrücke Koblenz 5. Neubau einer Rheinbrücke bei St. Goar 6. Neubau einer Rheinbrücke bei Geisenheim Die Rheinbrücke bei St. Goar/St. Goarshausen ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der 3. Dringlichkeit eingeplant. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Gesamtkonzeption zur Förderung des Taunus-Hochlandes wird die Priorität der Rheinbrücke überprüft werden. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Fragen B 31 und 32): Ist der Bundesregierung bekannt, daß abgemeldete, parkende Personenkraftwagen, für die keine Steuer entrichtet wird und kein Versicherungsschutz besteht, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen von der Polizei nur nach langen Ermittlungen und Ablaufen einer mehrmonatigen Frist erst beseitigt werden können? Ist die Bundesregierung bereit, hieraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen und rechtliche Bestimmungen anzustreben, die öffentliche Straßen, Wege und Parkplätze von abgemeldeten, nichtversteuerten und nichtversicherten Autos und Wracks freihalten bzw. der Polizei das Recht geben, kurzfristig auf Kosten der Eigentümer eine Beseitigung vorzunehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß manche Fahrzeughalter versuchen, sich ihrer schrottreifen Kraftfahrzeuge durch Abstellen am Fahrbahnrand zu entledigen. Hiergegen vorzugehen ist eine Angelegenheit der Länder. Die gegenwärtigen Rechtsvorschriften reichen für die nötigen Maßnahmen aus, zumal mit Hilfe der Fahrgestell-Nummer der Halter des Fahrzeugs meist ermittelt werden kann. Da durch das Abstellen solcher stillgelegten Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen der Gemeingebrauch (vgl. § 7 des Bundesfernstraßengesetzes) überschritten wird, ist der Betroffene zur Beseitigung dieses Fahrzeugs verpflichtet. Im übrigen kann nach dem Polizeirecht der Länder die Polizei solche Fahrzeuge auf Kosten der Pflichtigen beseitigen lassen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staassekretärs Börner vom 10. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 'V-1/1807 Fragen B 33 und 34) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Verkehrsaufkommen auf der nur 7,5 m breiten und zwei Ortschaften durchschneidenden B 27 zwischen Tübingen und Hechingen zur Zeit über 15 000 Kraftfahrzeuge pro Tag beträgt, und daß auf diesem Straßenstück allein im Kreis Tübingen seit 1968 23 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen sind? Bis wann kann nach den gegenwärtigen Plänen der Bundesregierung — abgesehen von der Umgehung Hechingen — mit dem Beginn des Neubaus der B 27 zwischen Tübingen und Hechingen gerechnet werden, und in welchem Haushaltsjahr stehen hierfür frühestens Bundesmittel zur Verfügung? Im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen ist der Abschnitt Tübingen-Hechingen der Bundesstraße 27 mit einem 2-bahnigen Neubau in 1. Dringlichkeit enthalten. Bei der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Bewertung der anstehenden Maßnahmen wurde sowohl der vorhandene Straßenzustand und die Verkehrsbelastung als auch die für diesen Zweck erhobenen Unfallschwerpunkte berücksichtigt. Allerdings liegen dem Bundesminister für Verkehr Unfallzahlen im einzelnen nicht vor. Die Einplanung der benötigten Mittel für den Zeitraum bis 1975 wird im 1. Fünfjahresplan erfolgen, der zur Zeit aufgestellt wird. Die Vielzahl der im Bau befindlichen und vordringlichen Maßnahmen macht es nicht möglich, alle Maßnahmen der 1. Dringlichkeit bereits zu Beginn des von 1971 bis 1985 laufenden Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen in Angriff zu nehmen. Hierunter fällt nach eingehender Abwägung aller verkehrlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten leider auch der Neubau der Bundesstraße 27 auf dem angesprochenen Abschnitt. Mit der Möglichkeit der Einplanung von Mitteln im 1. Fünfjahresplan kann daher — abgesehen von der Ortsumgehung Hechingen — nicht gerechnet werden. Für den Zeitraum danach können noch keinerlei Angaben gemacht werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 6001 Eine Änderung dieser Sachlage kann nur eintreten, wenn möglichst bald eine wesentliche Ausweitung der Bundesfernstraßenmittel wirksam wird, um die sich der Bundesminister für Verkehr bei der Einbringung des Verkehrsberichtes 1970 im Deutschen Bundestag am 2. Dezember 1970 bemüht hat. Auch ich darf Sie hierzu um Ihre Unterstützung bitten. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807Frage B 35) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn die Elektrifizierung der Strecke Schifferstadt—SpeyerGermersheim—Wörth als dringlich vorschlagen wolle? Die Beantwortung Ihrer Frage ist bereits mit Schreiben von Herrn Minister Leber an Sie vom 31. Januar 1971 — E 5 Eb 216/5006 BT 71 — erfolgt. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1807Frage B 36) : Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluß der Prüfung der Pläne für den Bau der Ortsumgehung Raunheim im Zuge der B 43? Die Prüfung der Planung für den Bau der Ortsumgehung Raunheim im Zuge der B 43 wird in Kürze abgeschlossen werden. Hierzu ist jedoch noch eine Besprechung mit der hessischen Straßenbauverwaltung notwendig. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarische Staatsekretärs Börner vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 37): Wann wird mit dem Bau der Autobahn Regensburg—Elsendorf, die für den ostbayerischen Raum als Verbindungsstraße nach dem Süden von erheblicher Bedeutung ist, begonnen werden? Die BAB-Neubaustrecke Regensburg — Elsendorf kann frühestens im 2. Fünfjahresplan (1976-1980) begonnen werden. Ein endgültiger Bautermin liegt zur Zeit noch nicht fest. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage B 38) : Treffen Meldungen zu, wonach die Bundesregierung zusammen mit der niedersächsischen Landesregierung im Nordwesten Niedersachsens den Ausbau eines Regionalflugplatzes plant, und kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt schon sagen, welchen Flugplatz sie für diesen Ausbau in Erwägung zieht? Auf Veranlassung des Bundesministers für Verkehr untersucht gegenwärtig die „Kommission für den Binnenländischen Luftverkehr" Möglichkeiten zur Ergänzung des innerdeutschen Flugnetzes. Die Länder sind in dieser Kommission vertreten. Die Untersuchungen erfassen Wirtschaftsregionen, die bisher nicht in den Linienluftverkehr einbezogen sind. Hierzu zählt vorrangig auch die niedersächsische Region Wilhelmshaven—Emden. Ein Ergebnis wird von der Kommission bis Ende 1971 erwartet. Im Rahmen der Kommissionsarbeit überprüfen die Länder gegenwärtig, über welche Anlagen und Einrichtungen die möglicherweise für die Einbeziehung in den Linienluftverkehr infragekommenden Flugplätze verfügen und in welchem Umfang und nach welchem Zeitplan sie gegebenenfalls ausgebaut werden können. Angaben hierüber werden voraussichtlich bis April 1971 vorliegen. Auf Grund des Standes der Diskussion um den Ergänzungsluftverkehr ist eine endgültige Aussage über die Standorte der Flugplätze im einzelnen noch nicht möglich. Eine gemeinsame Planung dieser Plätze seitens Bund und Länder wäre daher verfrüht; infolgedessen haben Kontakte in dieser Frage zwischen dem Bund und den Ländern, auch mit Niedersachsen, noch nicht stattgefunden. Eine finanzielle Beteiligung an den künftigen Flugplätzen des Binnenländischen Luftverkehrs über die Einrichtung von Flugsicherungs- und Flugwetterdiensten nach Maßgabe des Ergebnisses der gegenwärtigen Untersuchungen hinaus ist nicht beabsichtigt. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1803 Frage B 39) : Kann die Bundesregierung angeben, wann die Deutsche Bundesbahn die Eisenbahnstrecke Kalscheuren/Jünkerath elektrifizieren wird, um über diese Verbesserung des Schienenverkehrs die Standortbedingungen der in diesem Gebiet ansässigen Industrie und gewerblichen Wirtschaft günstiger zu gestalten und den Fremdenverkehr zu fördern? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist die Einbeziehung der Strecke Kalscheuren — Jünkerath in das elektrifizierte Streckennetz zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Der auf dieser Strecke 6002 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1971 eingerichtete leistungsfähige Dieselbetrieb läßt noch eine wesentliche Steigerung des Verkehrsaufkommens sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr zu. Die bei einer Elektrifizierung möglichen Ausgabenersparnisse der Betriebsführung würden so erhebliche Investitionen nicht rechtfertigen. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 40) : Ist der von der Deutschen Lufthansa seit kurzem im Liniendienst eingesetzte „Jumbo-Jet" (Boeing Jet 747) uneingeschränkt flugfähig, oder muß auf Grund der immer wieder auftretenden Verspätungen bzw. Flugausfälle angenommen werden, daß noch erhebliche technische Mängel an diesem Flugzeug bestehen, die einen reibungslosen und pünktlichen Verkehr noch nicht gewährleisten? Die technische Sicherheit eines neuen Flugzeugmusters wird vor Indienststellung in gründlichen Versuchen und einem umfangreichen Erprobungsprogramm festgestellt. Eine Freigabe erfolgt erst, wenn ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet ist. Die Boeing 747 der Deutschen Lufthansa ist in diesem Sinne von den zuständigen amerikanischen und deutschen Flugsicherheitsbehörden FAA (Federal Aviation Administration) und LBA (Luftfahrt-Bundesamt) geprüft worden. Die Sicherheit ist voll gewährleistet: Wichtige Aggregate sind mehrfach vorhanden, und das Wartungsverfahren stellt die rechtzeitige Entdeckung von Fehlerquellen sicher. Wenn trotzdem gewisse Anlaufschwierigkeiten aufgetreten sind, so beeinträchtigen diese keinesfalls die Flugsicherheit, sondern lediglich die Regelmäßigkeit des Verkehrs. Solche Schwierigkeiten sind bei Einführung eines völlig neuen Modells als normal anzusehen. Die Deutsche Lufthansa ist bemüht, Flugausfälle oder Verspätungen so gering wie möglich zu halten. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 11. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/1807 Frage B 41): Welche Fortschritte hat das von Bund, Ländern, Hochschulen und Rundfunkanstalten gemeinsam zu tragende Fernstudiensystem im Medienverbund seit den Empfehlungen des Vorbereitungsausschusses vom 30. Juni 1970 in der Planung gemacht? Die von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung eingesetzte ad hoc-Arbeitsgruppe „Fernstudium im Medienverbund" konnte ihre Arbeit mit Rücksicht auf die Koordinierung der Kultusminister untereinander erst im Oktober 1970 aufnehmen. Die Beratungen über das Fernstudium im Medienverbund wurden Anfang November 1970 auf Bitten der Ministerpräsidenten wieder unterbrochen, weil sie der Auffassung waren, das zunächst eine Meinungsbildung in den Länderregierungen und dann auf der Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz erforderlich sei. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Beteiligung des Bundes an der Errichtung eines Verbundsystems für das Fernstudium verfassungsrechtlich auf Art. 91 b GG gestützt werden kann; sie erwartet demgemäß, daß der Bund am Verbundsystem in geeigneter Weise beteiligt wird. Auf ihrer Besprechung am 17. Dezember 1970 haben die Ministerpräsidenten von einem Bericht ihrer Rundfunkkommission, in dem verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bundesbeteiligung in Form der Mitträgerschaft am Verbundsystem geltend gemacht worden sind, zustimmend Kenntnis genommen. Die Ministerpräsidenten haben eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingesetzt, bis Ende März Vorschläge für ein Finanzierungsabkommen zwischen Bund und Ländern und für einen Staatsvertrag der Länder über die Errichtung eines Verbundsystems für das Fernstudium zu erarbeiten. Bei dem am 18. Dezember 1970 stattgefundenen Gespräch der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler wurde vereinbart, daß zu der von den Ministerpräsidenten eingesetzten Arbeitsgruppe auch der Bund Vertreter entsendet, um die Grundsatzfragen über das Fernstudium im Medienverbund gemeinsam erörtern zu können. Diese Erörterung wird voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte stattfinden. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 10. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/1807 Frage B 42) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufnahme von Sozial-und Wirtschaftskunde in den Lehrplan der allgemeinbildenden Schulen? Im Rahmen des Faches Sozialkunde bzw. Gemeinschaftskunde gehört Sozial- und Wirtschaftskunde zu den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen. Im Rahmen der Curriculumentwicklung für eine wissenschaftsorientierte Grundbildung in der Sekundarstufe I wird es darauf ankommen, vermehrt sozialökonomisches Grundwissen zu vermitteln. Dazu gehört auch die Aufnahme wirtschaftskundlicher Lernziele. Mit der weiteren Entwicklung der gymnasialen Oberstufen durch die Umgliederung in ein System von Grund- und Leistungskursen werden Einsichten in soziale und wirtschaftliche Sachverhalte und gesellschaftlicher Wandel vermittelt werden können. Wirtschaftslehre und Soziologie bieten sich für die Zuordnung als Grund- und Leistungsfach an.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Ehmke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Wrangel, es ist Ihnen sicher bekannt, daß ich nicht der Chef des Presseamtes bin.
    Aber ich hatte Sie doch richtig verstanden, daß Sie gesagt haben, ich hätte gesagt: „Wer diese Verträge ablehnt, usw."? Das ist falsch, das ist einfach nicht wahr. Sie können es nicht so billig machen, daß Sie nach Ihrem Belieben den Vorsatz auswechseln und dann den zweiten Satz anhängen. So geht es nun wirklich nicht, und ich bin der Meinung,

    (Zurufe von der CDU/CSU: Fragen!)

    wir sollten nach beiden Seiten mit dem Unsinn aufhören.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)



Rede von Baron Olaf von Wrangel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Ehmke, den Nachsatz „spielt mit dem Krieg" haben Sie nun einmal gesagt.

(Zuruf des Abg. Freiherr Ostman von der Leye.)

Das ist eine an die Adresse der Opposition gerichtete sehr häßliche Feststellung. Ich glaube, ich brauche von dem, was ich hier gesagt habe, nichts zurückzunehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneten von Guttenberg?