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    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Hofmann als Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 5803 A Wahl des Herrn Walter Haack als Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 5803 B Abwicklung der Tagesordnung 5803 B Beratung des Berichts Mitbestimmung im Unternehmen der Sachverständigenkommission zur Auswertung der bisherigen Erfahrungen bei der Mitbestimmung (Drucksache VI /334) in Verbindung mit Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Mitbestimmungskommission (Drucksache VI /1551), mit Entwurf eines Gesetzes über die befristete Fortgeltung der Mitbestimmung in bisher den Mitbestimmungsgesetzen unterliegenden Unternehmen (Drucksachen VI/ 1785, zu W1785) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Betriebsverfassungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1786, zu W1786) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieb und Unternehmen (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1806) — Erste Beratung —Arendt, Bundesminister . 5803 C, 5896 D Ruf (CDU/CSU) . . . . 5810 D, 5894 B Liehr (SPD) 5819 A Schmidt (Kempten) (FDP) 5824 B, 5876 A Ziegler (CDU/CSU) 5832 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 5837 A Dr. Kley (CDU/CSU) . . . . . 5852 D Buschfort (SPD) 5856 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 5860 C Benda (CDU/CSU) 5861 D Dr. Nölling (SPD) 5866 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) 5876 C Böhm (SPD) . . . . . . . . 5878 C Dr. Böhme (CDU/CSU) . . . . 5881 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5883 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . 5885 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 5887 B Dr. Farthmann (SPD) . . . . . 5890 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . 5893 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Fragestunde (Drucksache VI/ 1807) Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Abstimmung unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über bilaterale wissenschaftlich-technische Beziehungen mit der Sowjetunion Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5844 B, C, D Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . 5844 B, C, D Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Bevorzugung von Abiturienten mit Wohnsitz im Nahbereich einer Hochschule bei der Zulassung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5845 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 5845 B Schmidt (München) (SPD) . . . 5845 C Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Unzureichende Ausnutzung des Gebäudes und der Apparaturen des Instituts für Transurane der Euratom in Karlsruhe — Verwendung der Mittel des Investitions- und Forschungshaushalts der Euratom Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5845 D Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Fernstudium im Medienverbund" der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5846 A, C, D, 5847 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 5846 B, C Pfeifer (CDU/CSU) 5846 D Frau Funcke, Vizepräsident . . . 5847 A Raffert (SPD) . . . . . . . . 5847 A Frage des Abg. Raffert (SPD) : Ausbau vorhandener Einrichtungen für das Fernstudium im Medienverbund Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5847 B, C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 5847 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Zahlung des Kindergeldes in den europäischen Ländern aus Beiträgen von der Lohnsumme bzw. aus dem Haushalt Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 5847 D, 5848 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . 5848 A, B, C Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Lehrkrankenhäusern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 5848 D Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) : Entwicklung von orthopädischen und anderen Hilfsmitteln für DysmelieKinder Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 5849 A, B Burger (CDU/CSU) 5849 B Frage des Abg. Bay (SPD) : Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen und schädlichen Auswirkungen beim passiven Mitrauchen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 5849 C, D, 5850 A, B Bay (SPD) . . . . . . 5849 D, 5850 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 5850 B Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Errichtung einer Verbindungsstelle der Verbraucherzentralen der Länder in Bonn Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5850 C, D, 5851 A Vogt (CDU/CSU) . . . 5850 D, 5851 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Preisanstieg für Bauleistungen im Bereich der gemeindlichen Infrastrukturmaßnahmen von 1968 bis 1970 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5851 A, C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 5851 B, C Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Gewährung der Investitionszulage bei Ansiedlung von Betrieben außerhalb von Schwerpunktorten Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5851 D, 5852 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 5852 A Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Maßnahmen nach § 16 des Bundesbankgesetzes zur Entlastung der Kreditinstitute und zur Belebung des sozialen Wohnungsbaues Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5852 B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5852 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 III Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache VI/ 1720) — Erste Beratung — . . Genscher, Bundesminister . . . . 5897 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5897 D Hofmann (SPD) 5898 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1971 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1971) (Drucksache VI/ 1810) — Erste Beratung . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 14. November 1969 des Weltpostvereins (Drucksache VI/ 1789) — Erste Beratung — 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia über die Benutzung liberianischer Gewässer und Häfen durch das N. S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/ 1790) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (Drucksache VI/ 1797) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/ 1798) — Erste Beratung — . . 5899 D Entwurf eines Gesetzes über die Einbeziehung von Teilen des Freihafens Hamburg in das Zollgebiet (Drucksache VI/ 1547); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1799) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5900 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 170 /67/ EWG über die gemeinsame Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin durch die Möglichkeit der Einführung von Vermarktungsnormen Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung Nr. 130 /66/ EWG über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik gesetzten Frist Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 70/66/ EWG hinsichtlich der Durchführung einer Grunderhebung in Italien Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung für das Jahr 1970 der in Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17/64/ EWG über die Bedingungen für die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs-und Garantiefonds für die Landwirtschaft vorgesehenen Frist (Drucksachen VI/ 1445, VI/ 1536, VI/ 1537, VI/ 1539, VI/ 1792) . . 5900 C Nächste Sitzung 5900 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5901 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Entwicklungsauftrag bezüglich der Schnee- und Eisbekämpfung auf den Straßen 5901 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. obligatorische Einführung der Verkehrserziehung und des Fahrunterrichts in den Schulen 5901 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Entfernung des größten Teiles des ostbayerischen Zonenrandgebietes von der Autobahn 5902 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Normung der Stoßstangen von Kraftfahrzeugen 5902 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Empfehlungen des Jahresgutachtens 1970 des Sachverständigenrates bezüglich der Einnahmen- und Ausgabenpolitik der IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Bundesregierung — Unterstützung der Unternehmen eines Wirtschaftszweiges bei nicht kalkulierbaren Absatzrisiken . 5902 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) betr. Verlegung der Produktion langlebiger Konsum- und Investitionsgüter in ostasiatische Länder 5903 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Sicherung des Beschäftigungsstandes in den Strukturgebieten . . . 5904 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. zunehmende Unternehmenskonzentration in Europa und Sicherung der Interessen der Arbeitnehmer in multinationalen Konzernen 5904 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. Milch als Vorbeugungsmittel gegen Bleivergiftungen 5905 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD )betr. Bedenken gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften im Hinblick auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der Blumenzucht 5905 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) betr. Problem der sogenannten passiven Täter im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes . . . 5905 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5803 101. Sitzung Bonn, den 11. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, statt „an der mangelnden Arbeit und der mangelnden Beteiligung der Erwerbstätigen" : „an der mangelnden Arbeitsleistung der Erwerbstätigen" 100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, Zeile 27 und 28, statt „um alle diese Auflagen und Wünsche, insbesondere auch im" : „um auch alle Auflagen und Wünsche, insbesondere aus dem" 100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, Zeile 13 von unten, statt „um" : „nun" 100. Sitzung, Seite 5791, linke Spalte, Zeile 32, statt „einfach": „sonst" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 12. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Bals ** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt. * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Borm * 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Höcherl 12. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Frau Klee 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch 13. 2. Dr. Kreile 11.2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) '* 13. 2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) * 13. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner ** 12. 2. Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. *Für die 2 Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parl amen! ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 13. 2. Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Seefeld * 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 13. 2. Wolfram * 26. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 9) : Kann die Bundesregierung einer wissenschaftlichen Institution oder der einschltägigen Industrie einen Entwicklungsauftrag erteilen mit dem Ziel, daß die Schnee- und Eisbekämpfung auf den Straßen nie weniger aggressiven Mitteln als Kochsalz erfolgt, und ist diese Frage nicht auch unter dem Aspekt einer zusätzlichen Verschmutzung der Gewässer zu sehen? Die Erteilung eines Entwicklungsauftrages an eine wissenschaftliche Institution oder an die einschlägige Industrie mit dem Ziel, einen zur Schnee- und Eisglättebekämpfung geeigneteren und wirtschaftlicheren Streustoff als das allgemein verwendete Natriumchlorid zu finden, wird von der Bundesregierung zur Zeit nicht erwogen, da von einem derartigen Forschungsauftrag keine grundsätzlichen neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Die Auswirkungen und der Einfluß der von den Straßenoberflächen abgeschwemmten Salzlösungen auf Gewässer und Grundwasser werden laufend beobachtet und sollen durch mehrere Forschungsvorhaben untersucht werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 10) : ]st die Bundesregierung bereit, bei den Regierungen der Bundesländer anzuregen, die Verkehrserziehung und den Fahrunterricht obligatorisch in den Schulen unter Beteiligung der privaten Fahrschulen einzuführen, so daß im Abschlußzeugnis bzw. Reifezeugnis die Fahrerlaubnis für die Klasse III einbezogen ist? Die obligatorische Verkehrserziehung ist für alle Schularten durch Erlasse der Kultusminister der Bundesländer angeordnet. Wer Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen 1 bis 3 ausbilden darf, ist im Fahrlehrergesetz von 1969 geregelt. Nach Auffassung der Bundesregie- 5902 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 rung genügen die heutigen Vorschriften über den Fahrunterricht in den Fahrschulen den Forderungen der Verkehrssicherheit. Die Einschaltung der Schulverwaltungen würde wirtschafts-politische, finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten mit sich bringen ohne eine Verbesserung des Fahrunterrichts zu bedeuten. Außerdem liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen die Zuständigkeit für die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfungen bei den amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr, nicht bei den Schulverwaltungen. Deshalb wird die Bundesregierung die Erteilung von Fahrunterricht in den Schulen nicht anregen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 14): Wie läßt sich die Tatsache, daß auch nach 1975 der größte Teil des Zonenrandgebiets in Ostbayern als einziges größeres geschlossenes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland über 30 Minuten Fahrweg von der nächsten Bundesautobahn entfernt ist, mit dem § 4 des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Förderung des Zonenrandgebietes vereinbaren, nach dem „die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung ins Zonenrandgebiet im Rahmen des Ausbauplans der Verkehrswege bevorzugt zu fördern sind"? Die in der Frage getroffene Feststellung, wonach Ost-Bayern auch nach 1975 als einziges größeres Gebiet der Bundesrepublik mehr als 30 Fahrminuten von der nächsten Autobahn entfernt ist, trifft nicht zu. Die Netzdichte des Autobahnnetzes im ostbayerischen Raum ist mit vielen anderen Gebieten der Bundesrepublik auch außerhalb des Zonenrandgebietes vergleichbar. Die Erschließung des ostbayerischen Raumes wird besonders durch den Neubau der Autobahnen Nürnberg—Amberg und Nürnberg—Regensburg sowie einer Reihe weiterer Bundesfernstraßen, wie z. B. Bamberg—Bayreuth, gefördert. Ein Gegensatz zu dem § 4 des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Förderung des Zonenrandgebietes besteht somit nicht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die USA-Sicherheitsbehörde eine Stoßstangennormung für Kraftfahrzeuge vorgeschlagen hat mit dem Ziel, daß Stoßstangen einen Frontalanprall hei einem Tempo bis zu 8 km h abfangen können, ohne daß der Wagen dabei beschädigt wird, und sind zwecks einheitlicher Normen Verhandlungen mit den USA aufgenommen worden? Im Rahmen der Arbeiten an experimentellen Sicherheitsfahrzeugen sind auch die Stoßstangen in die Untersuchungen mit einbezogen worden. In dem mit dem Verkehrsminister der USA vereinbarten Informationsaustausch über solche Fahrzeuge werden unter anderem auch die Erfahrungen über alle mit Stoßstangen zusammenhängenden Probleme ausgetauscht. Ein Vorschlag, der USA, Normen für Stoßstangen auszuarbeiten, liegt bisher nicht vor. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rosenthal vom 9. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Fragen A 48 und 49) : Legen die Empfehlungen des Jahresgutachtens 1970 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/ 1470) der Bundesregierung eine Einnahmen- und Ausgabenpolitik nahe, die eine Steigerung des Anteils der staatlichen Investitionen zu Lasten des Anteils der Privatinvestitionen unmöglich machen würde, falls einmal stetiges Wachstum und konjunkturneutrale Auslastung des Produktionspotentials erreicht sind? Sieht die Bundesregierung dauernd in Bereitschaft, um helfend einzugreifen, falls die Kalkulation der Unternehmen eines Wirtschaftszweiges über seine Absatzchancen sich als falsch erweisen, und würden sich hilfreiche Eingriffe auf Grund von Fehlkalkulationen wesentlich von solchen unterscheiden, die im Fall nicht kalkulierbarer Absatzrisiken vorzunehmen wären? Das Jahresgutachten 1970 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/ 1470) beschäftigt sich in den Ziff. 249 ff. und 322 ff. ausführlich mit den Problemen, die sich aus einem Anstieg der Staatsquote, d. h. dem Anteil, zu dem der Staat mit seinen Ausgaben direkt oder indirekt das Produktionspotential in Anspruch nimmt, und einer potentialorientierten Konjunkturpolitik ergeben. Das Gutachten geht davon aus, daß die öffentlichen Investitionen entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung überdurchschnittlich zunehmen sollen. Den Ausfällen aufgrund der Ausgabenzurückhaltung im Aufschwung sowie länger zurückliegenden Versäumnissen werde damit Rechnung getragen. Außerdem seien öffentliche Investitionen so bedeutsam, weil sie die Produktivität privater Investitionen mitbestimmten und weil der Staat genötigt sei, sich auf die stark gestiegene Nachfrage seiner Bürger nach Leistungen des Staates einzustellen. Der geplante Anstieg der Staatsquote muß nach Auffassung des Sachverständigenrates als Aufforderung zu einer wachstumspolitischen Anstrengung der Volkswirtschaft verstanden werden. Dabei bleibe zu fragen, ob die vorgesehenen Einnahmeregelungen derart seien, daß vom Vollzug der Planung keine dauernde Gefährdung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausgehen werde, d. h. ob gesichert erscheine, daß private Ansprüche an das Produktionspotential (Konsum und private Investitionen) in dem Maße zurücktreten werden, wie die öffentlichen Ansprüche vordringen sollen. Die Empfehlungen des Sachverständigenrates sind daher so zu verstehen, daß bei stetigem Wachstum und voller Ausnutzung des Produktionspotentials eine steigende Staatsquote unter Wahrung der Stabilität nur in dem Maße möglich ist, wie den zusätz- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5903 lichen Staatsausgaben entsprechende Entzugseffekte beim privaten Sektor (Ersparnisse und/oder Steuern) gegenüberstehen. Unsere Wirtschaftsordnung überläßt die Koordination auch der Produktions- und Investitionspläne der Unternehmen prinzipiell dem Markt. Mit ihrer Entscheidungsfreiheit tragen die Unternehmer zugleich die volle Chance und das volle Risiko für Gewinn und Verlust. Ich kann den ersten Teil ihrer zweiten Frage daher mit „Nein" beantworten. Nur dort, wo die marktwirtschaftliche Ordnung im sozialen Rechtsstaat zu erheblichen sozialen Härten für Arbeitnehmer und Unternehmer führt und für die Gesamtwirtschaft erheblich störende Fehlentwicklungen einzutreten drohen, ergibt sich für die Bundesregierung aus ihrer Pflicht zur Daseinsvorsorge und zur Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates eine Notwendigkeit einzugreifen. Dies gilt zunächst im Bereich der Konjunktursteuerung durch globale Maßnahmen. Diese globale Steuerung muß sicherstellen, daß sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Nachbarschaft des Gleichgewichts vollzieht; denn nur so funktioniert der Wettbewerbsprozeß auf der Ebene des Marktes und der Unternehmen gut. Staatliche Maßnahmen gibt es sodann auch im Bereich der Strukturpolitik, wo es darum geht, auf den Strukturwandel so einzuwirken, daß er nicht zu gesellschaftspolitisch unerwünschten Wirkungen führt. Diese Zielsetzung schließt eine Politik der 1) Konservierung bestehender Strukturen aus. Die Bundesregierung lehnt es grundsätzlich ab, spezifische branchenpolitische Eingriffe punktuell vorzunehmen. Sie fördert mit erheblichen Mitteln die Mobilität auf den Faktormärkten; so etwa durch die bekannten vielfältigen Maßnahmen des Arbeitsförderungsgesetzes zugunsten der Arbeitnehmer und durch verschiedene Maßnahmen zur Intensivierung des technischen Fortschritts, bei Forschung-und Entwicklungsinvestitionen und bei der Förderung der Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (SPD) (Drucksache Vl 1807 Fragen A 51 und 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung auf den Arbeitsmarkt von aus Gründen der Lohnverbilligung und des verbilligten Einkaufs in ostasiatische Länder verlegten Produktionen langlebiger Konsum- und Investitionsgüter oder Teile von ihnen, insbesondere in der Elektrotechnik? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der entsprechenden Industrien, daß durch die volle Liberalisierung bei Fehlen jeglicher bilateraler Schutzklauseln — im Gegensatz zu den Praktiken anderer EWG-Staaten — die Konkurrenz aus Niedriglohn- und -preis-Ländern des Fernen Ostens, insbesondere von Japan, Formosa usw., die Lebensfähigkeit der betreffenden Industrien trotz hohem Stand in Entwicklung und Produktionsverfahren gefährdet? Die Verlagerung von Produktionen u. a. auch in ostasiatische Länder wird im Grundsatz unter dem Aspekt des Arbeitskräftemangels und der hohen Auslastung der Produktionskapazitäten begrüßt. Dadurch wird es nämlich deutschen Unternehmen möglich, den Engpaß auf dem heimischen Arbeitsmarkt nicht nur durch Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in der Bundesrepublik, sondern auch durch Produktionsverlagerung in deren Heimatländer oder nach Übersee zu überwinden. Diese internationale Arbeitsteilung liegt im Interesse aller Beteiligten. Deutsche Firmen glauben in vielen Fällen, daß sie durch Verlagerung von Teilen ihrer Produktion — das gilt auch für die Elektrotechnik — in Länder mit geringeren Einstandskosten im internationalen Wettbewerb Vorteile erlangen. Der Umfang der deutschen Investitionen in Ostasien darf aber auch nicht überbewertet werden. So waren z. B. von den gesamten Auslandsinvestitionen der deutschen elektrotechnischen Industrie in Höhe von 2,2 Mrd. DM am 30. Juni 1970 nur etwa 2,5 Mio. DM in ostasiatischen Niedriglohnländern und 37 Mio. DM in Japan investiert. Soweit sich die Frage stellt, ob deutsche Großunternehmen bei einem eventuellen Auslandsengagement gegenüber kleineren Unternehmen im Vorteil sind, weil sie kapitalkräftiger sind oder etwa eher Zugang zum internationalen Kapitalmarkt haben, wird man diese nicht unbedingt verneinen können. Um jedoch hierfür einen Ausgleich zu schaffen, werden Klein- und Mittelbetriebe, die aus den verschiedensten Gründen ihre Produktion in Entwicklungsländer verlagern wollen, hierbei von der Bundesregierung durch zinsverbilligte ERP-Kredite oder die Zusammenarbeit mit der Deutschen Entwicklungs-Gesellschaft (DEG) unterstützt. Wenn auch in Malaysia, Südkorea, Thailand und den Philippinen die Investitionen deutscher Großbetriebe und Banken bei weitem überwiegen, so sind doch in Indonesien, in Taiwan und Singapur mittlere und kleine Betriebe an den deutschen Investitionen nicht unbeträchtlich beteiligt. In Singapur und Taiwan beträgt ihr Anteil je etwa 40 v. H. Das Allgemeine Abkommen über Zölle und Handel (GATT) sieht in Artikel XIX Schutzmaßnahmen bei drohenden oder aufgetretenen Marktstörungen vor. Diese Schutzmaßnahmen müssen jedoch gegenüber sämtlichen GATT-Vertragsparteien nicht-diskriminierend angewendet werden. Die besondere Bedeutung einer bilateralen Schutzklausel liegt darin, daß die Schutzmaßnahmen nur gegenüber dem Vertragspartner, mit dem die Schutzklausel vereinbart ist, vorgenommen werden können. Die Vereinbarung einer derartigen Schutzklausel ist jedoch im Hinblick auf das GATT nicht unproblematisch, weil sie den Grundsatz der nichtdiskriminierenden Behandlung aller Vertragsparteien durchbricht. Das Fehlen einer bilateralen Schutzklausel bedeutet also nicht Schutzlosigkeit gegenüber Marktstörungen aufgrund von Einfuhren, da selbst, wenn man — was jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aktuell ist — von einer völligen Liberalisierung ausginge, die oben erwähnten Maßnahmen 5904 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 auf der Grundlage des Artikels XIX des Abkommens im Falle von Marktstörungen ergriffen werden können. Von den EWG-Mitgliedsländern haben nur Frankreich und die Benelux-Länder mit Japan eine bilaterale Schutzklausel vereinbart. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Sonderfall: Frankreich und die Benelux-Länder waren nur bereit, die Verpflichtungen des GATT auch gegenüber Japan anzuwenden, wenn Japan der Vereinbarung einer bilateralen Schutzklausel zustimmt. Bisher haben sich die meisten sog. Niedrigpreisländer mit Erfolg einer derartigen Klausel widersetzt. Auch bei den Verhandlungen der Gemeinschaft mit Japan wirft die Vereinbarung einer Schutzklausel erhebliche Probleme auf, da es hier darum geht, die bisherigen differenzierten Regelungen in einer allen Ländern der Gemeinschaft gegenüber gleichmäßig wirkenden Regelung aufgehen zu lassen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 55) : Beobachtet die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation in den Strukturgebieten, und was wird sie unternehmen, um dort den in der Hochkonjunktur gebesserten Beschäftigungsstand in der Zeit einer sich normalisierenden Konjunktur anhaltend zu sichern? Die Bundesregierung beobachtet selbstverständlich die Arbeitsmarktsituation in den Strukturgebieten anhand der monatlich ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen und -quoten der einzelnen Arbeitsamtsbezirke. Ebenso wird die Bundesregierung über etwaige Einführungen von Kurzarbeit unterrichtet. Die Bundesregierung wird den Weg der Strukturverbesserung, den sie in der Hochkonjunktur mit dem Einsatz der Investitionszulage, den Mitteln des Regionalen Förderungsprogramms und dem Planungsinstrument der Regionalen Aktionsprogramme erfolgreich eingeschlagen hat, auch in der Zeit einer sich normalisierenden Konjunktur fortsetzen und gegebenenfalls Infrastrukturinvestitionen stärker fördern, um die überhängende Nachfrage der Wirtschaft nach diesen Leistungen besser zu befriedigen. Deshalb ist der Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf seiner Sitzung am 16. Dezember 1970 übereingekommen, daß für den Fall einer sich stark abschwächenden Nachfrage die Planung weiterer Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Infrastruktur so vorbereitet werden sollte, daß mit ihrer Ausführung erforderlichenfalls kurzfristig begonnen werden könnte. Auch in der Sitzung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses Bund/Länder am 12. Januar 1971 ist diese Frage besprochen worden. Entsprechend einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums ist vom Konjunkturrat für die öffentliche Hand auf den 11. Februar 1971 eine Arbeitsgruppe einberufen worden, die sich mit den öffentlichen Investitionen im Jahre 1971 konkret beschäftigen wird. Schließlich kann die Bundesanstalt für Arbeit die Schaffung von Arbeitsplätzen aus ihren Mitteln durch die Gewährung von Zuschüssen und Darlehen gemäß §§ 91 ff Arbeitsförderungsgesetz fördern. Dabei sind bevorzugt u. a. Arbeiten zu fördern, die geeignet sind, strukturverbessernde Maßnahmen vorzubereiten, zu ermöglichen oder zu ergänzen. Zur Verstärkung der Förderung kann der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nach § 96 AFG aus den verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes Beträge für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen bereitstellen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 56) : Verfolgt die Bundesregierung die zunehmende Unternehmenskonzentration auf europäischer Ebene und was unternimmt sie in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den Verbraucherverbänden etc., uns die Interessen der Verbraucher und vor allem der Arbeitnehmer in diesen multinationalen Konzernen zu sichern? Die Bundesregierung verfolgt die zunehmende Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland und Europa mit großer Aufmerksamkeit. Sie ist der Auffassung, daß jede Konzentrationsbewegung dort ihre Grenze finden muß, wo der wirksame Wettbewerb beeinträchtigt wird. In der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hat die Bundesregierung eine entsprechende Novellierung des Kartellgesetzes angekündigt. Kernpunkt der Novelle, die gegenwärtig im Bundesministerium für Wirtschaft ausgearbeitet wird, ist die Einführung einer Fusionskontrolle. Dieses Vorhaben ist mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften abgestimmt und wird auch auf die europäische Entwicklung ausstrahlen. Die Fortentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts ist Aufgabe der Brüsseler Behörden und setzt einen Konsens aller Mitgliedstaaten voraus. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, in Europa zunächst eine Meldepflicht für alle bedeutenden Unternehmenszusammenschlüsse einzuführen. Alle diese Überlegungen hat. das Bundesministerium für Wirtschaft in zahlreichen Besprechungen mit den Sozialpartnern und den Verbraucherverbänden erörtert und ist hierbei auf großes Interesse und volle Zustimmung gestoßen. Daß eine besondere Problematik der Fusionskontrolle darin besteht, insbesondere auch das Interesse der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze zu sichern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft berücksichtigt. Es ist in Aussicht genommen, durch eine entsprechende Formulierung gerade auch diesen Gesichtspunkt zur Geltung zu bringen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5905 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 70) : Ist die Bundesregierung bereit, durch ein Gutachten klaren zu lassen, inwieweit der Konsum von Trinkmilch die schädliche Einwirkung von Bleirückständen in der Luft auf den menschlichen Organismus mindern kann? Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist Milch kein Vorbeugungsmittel gegen Bleivergiftungen. Zu diesem Ergebnis kam eine gutachterliche Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahre 1969. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag zu geben. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 74) : Hält die Bundesregierung Einwendungen gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften und Lebensmittelabteilungen von Kaufhäusern im Hinblick auf die verwendeten Pflanzenschutzmittel in der Blumenzucht für gerechtfertigt? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich schon vor einiger Zeit mit der Frage befaßt, ob gesundheitliche Bedenken gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften bestehen. Die in diesem Zusammenhang mit den Ländern geführte Korrespondenz hat ergeben, daß Mißstände bei dem gleichzeitigen Verkauf von Lebensmittel und Blumen nicht bekanntgeworden sind. Die Länder haben gegen diesen gemeinsamen Verkauf keine Bedenken, sofern bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, wie z. B. eine ausreichende räumliche Trennung und Verpackung, getroffen werden. Spezielle Rechtsvorschriften des Bundes, die den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften zum Gegenstand haben, bestehen nicht. Es gilt jedoch auch für diesen Fall der allgemeine Grundsatz des Lebensmittelgesetzes, daß Lebensmittel keiner für die menschliche Gesundheit nachteiligen oder schädlichen Beeinflussung ausgesetzt werden dürfen. Soweit von den Ländern ergänzende lebensmittelhygienische Normen erlassen worden sind, sind in einigen davon auch Vorschriften enthalten, die der Verhinderung von schädlichen Einflüssen der Insektizide auf Lebensmittel gelten. In der Gesamtreform des Lebensmittelrechts ist eine Ermächtigung für den Erlaß bundeseinheitlicher Hygienevorschriften vorgesehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 79) : An welche speziellen Möglichkeiten (Gesetzesbestimmungen des Jugendwohlfahrts- und Bundessozialhilfegesetzes) hat die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes (Bundesrats-Drucksache 66570) zum Problem der sogenannten „passiven Täter", die Betäubungsmittel lediglich in kleinen Mengen zum Eigenverbrauch erworben haben, gedacht? Mit dem Hinweis auf die Möglichkeiten des Jugendwohlfahrts- und Bundessozialhilfegesetzes auf Seite 14 der Begründung sollte deutlich gemacht werden, daß dem Mißbrauch von Rauschgiften nicht nur mit strafrechtlichen Maßnahmen entgegegenwirkt werden kann und soll. Wie die Bundesregierung bereits in ihrer Erklärung zu ihrem Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs hingewiesen hat, muß denjenigen geholfen werden, die leichtfertig und unüberlegt in den Bannkreis der Drogen und Rauschmittel geraten sind und sich nicht aus eigener Kraft daraus befreien können. Nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz kommen in Betracht generelle und vorbeugende Maßnahmen, wie z. B. Aufklärungsaktionen oder die systematische Aus- und Fortbildung von Fachkräften, dazu individuelle erzieherische Hilfen für besonders gefährdete Jugendliche in verschiedenen Formen und auch Hilfen institutioneller Art wie Planung, Einrichtung und Unterhaltung insbesondere spezieller Beratungs- und Behandlungseinrichtungen. Alle diese Maßnahmen, gehören nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 des Jugendwohlfahrtsgesetzes zu den Pflichtaufgaben des Jugendamtes. Soweit die Betreuung und Behandlung Drogen- und Rauschmittelsüchtiger und Gefährdeter nicht von dritter Seite (z. B. durch die Krankenversicherung) sichergestellt werden kann, gibt das Bundessozialhilfegesetz die Möglichkeit, je nach dem Grad der Gefährdung oder der gesundheitlichen Schädigung Gefährdetenhilfe oder Krankenhilfe zu gewähren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günter Böhme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Nachdem zum Regierungsentwurf bisher, mit Ausnahme der offiziellen Begründung aus dem Lager der Koalition, eigentlich nur sehr wenig Begrüßenswertes gesagt werden konnte, lassen Sie mich in meinen Ausführungen doch einiges zu seiner Ehre sagen. Sicherlich enthält auch er einige Punkte und Ansätze, die nachher zu einer weiteren Diskussion in den Ausschüssen beitragen können.



    Dr. Böhme
    Ich möchte, w ie schon Herr Franke, einiges zum Aufgabenkreis und zur Frage der leitenden Angestellten ausführen. Beide heute eingebrachten Entwürfe enthalten eine Neuabgrenzung des Personenkreises der leitenden Angestellten, indem sie, im Gegensatz zum geltenden Recht, von einem Arbeitnehmerbegriff ausgehen, der grundsätzlich auch die leitenden Angestellten mit einbezieht. Durch diese generelle Einstufung trägt man der sozialen Wirklichkeit Rechnung und klärt den rechtlichen Status der leitenden Angestellten, der bisher unklar und unvollständig geregelt war und der heutigen Bedeutung dieser nach Tätigkeitsmerkmalen und soziologischen Faktoren umschriebenen Betriebsgruppe nicht mehr gerecht werden konnte.
    Dieser Konsens im Ausgangspunkt, den beide Entwürfe aufweisen, ist zu begrüßen. Ebenso ist die Tatsache zu begrüßen, daß sich die Abgrenzung der leitenden Angestellten von Arbeitern und Angestellten nach objektiveren Kriterien richtet, da sich das im geltenden Recht fixierte subjektive Abgrenzungsmerkmal des besonderen persönlichen Vertrauens des Arbeitgebers im Interesse einer eindeutigen Begriffsbildung als zu unbestimmt erwiesen hat.
    Wenn auch jetzt, unbeschadet der terminologischen Verschiedenheit in beiden Entwürfen, im wesentlichen der gleiche Personenkreis erfaßt ist wie bisher, so kann doch an einer Realität nicht vorbeigegangen werden. Das ist die durch die fortschreitende Modernisierung und Spezialisierung einer seit
    20 Jahren stark expandierenden Wirtschaft erfolgte Positionsverbreiterung der leitenden Angestellten innerhalb der betrieblichen Organisation. Diese Entwicklung wird von niemandem bestritten, auch nicht im Regierungsentwurf, wo es in der Begründung zur Vorlage heißt, in den letzten 18 Jahren seit Inkrafttreten des geltenden Betriebsverfassungsgesetzes hätten sich umwälzende technische und gesellschaftliche Veränderungen auf das betriebliche Geschehen erstreckt, und dieser Umstand, dem das geltende Recht nicht mehr Rechnung trage, erfordere nun dringend eine grundlegende Neugestaltung mit dem Ziel, das Betriebsverfassungsgesetz mit der betrieblichen Wirklichkeit wieder in Einklang zu bringen.
    Um so unverständlicher erscheint es dann aber, wenn die Folgerung aus dieser Veränderung im Hinblick auf die leitenden Angestellten seltsamerweise im Regierungsentwurf nicht gezogen wird, die Konsequenz nämlich, angesichts der stetig angestiegenen Bedeutung der leitenden Angestellten eine eigenständige, selbstgewählte Vertretung innerhalb des Betriebs zu schaffen. Warum sind Sie nicht bereit, die Chance zu nutzen, um zu beweisen, daß Sie Spannkraft genug haben, die Realitäten, die Minister Arendt soeben selbst zutreffend zitiert hat, und den allseitigen Wunsch der leitenden Angestellten nach einer eigenen Repräsentation im Betrieb zu respektieren?
    An der Sachgerechtigkeit dieser Forderung kann kein Zweifel bestehen, wenn man sich vor Augen hält, daß sich der Ausstoß der Industrieproduktion nach 20 Jahren nahezu verzehnfacht hat — wohlgemerkt: bei einer lediglich auf das Anderthalbfache angestiegenen Anzahl der Arbeitnehmer. Darum muß sich folgerichtig die Gewichtigkeit der Inhaber von Leistungs- und Stabsfunktionen, also der leitenden Angestellten, angesichts des sich immer höher entwickelnden Niveaus und der immer komplizierter werdenden Sachzusammenhänge auch gehoben haben.
    Es sind immer mehr Betriebe mit immer verzweigteren Aufgabengebieten geschaffen worden, so daß sich durch die quantitative Zunahme der leitenden Angestellten auch ihr prozentualer Anteil im Verhältnis zu den anderen Arbeitnehmern nicht unwesentlich gesteigert hat und weiter steigern wird. Daraus mögen Sie die Bedeutung dieser Gruppe erkennen, die in der betrieblichen Organisation zwischen dem Unternehmer, in dessen Wirkungskreis sie schon durch die notwendige Einheit der Unternehmensführung eingeschlossen ist, und den Arbeitnehmern, deren Betriebsvorgesetzte sie sind, angesiedelt ist.
    Darüber hinaus ist nicht zu übersehen, daß die leitenden Angestellten eine Ordnungsfunktion innehaben. Ihre Entscheidungen müssen den im wirtschaftlichen Interesse des Betriebes und angesichts seiner sozialen Verantwortung nötigen Ausgleich mit den Interessen des Arbeitnehmers suchen und betriebliche Konflikte vermeiden.
    Daß der Regierungsentwurf solche Tatsachen und Entwicklungen nicht zur Kenntnis nehmen will, sich statt dessen einfach mit der Erklärung der Nichtanwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf die leitenden Angestellten begnügt, kann gewiß nicht dem großangelegten Ziel dienen, die betriebliche Wirklichkeit sich im Gesetz widerspiegeln zu lassen.
    Möglicherweise sind — wie aus den zu begrüßenden Worten des Herrn Abgeordneten Schmidt zu ersehen ist — in der Regierungskoalition Strömungen vorhanden, die in dieser Frage ein ähnliches Denken zeigen wie der CDU/CSU-Entwurf, sich jedoch angesichts des imposanten Trommelfeuers, das der DGB in letzter Zeit zum Thema leitende Angestellte entfacht hat, zurückhalten. Dabei sind die Argumente des DGB eigentlich altes klassenkämpferisches Vokabular.
    Wie durchsichtig und interessenegoistisch eine solche Argumentation ist, zeigt sich daran, daß jeder begründete Anhaltspunkt, der auf eine soziologische Homogenität einer solchen Berufsschicht hinweisen könnte, einfach nicht vorhanden ist, wenn man nicht schon das bloße Streben nach Eigenbestimmung als verwerflich und im Sinne einer sicherlich zu verhindernden Klassenbildung qualifizieren oder disqualifizieren will. Wenn sich hier etwas Neues herausbildet, so ist es eine neue Bewußtseinsschicht, zu der jeder Zugang hat, jeder Arbeitnehmer, der z. B. mit Hilfe des Arbeitsförderungsgesetzes auf der Basis der bewußten Kenntnis- und Erfahrungsanreicherung die verschiedenen Stationen durchläuft. Diese Bewußtseinsschicht ist nicht bloß von Akademikern besetzt; sie ist in ihrer Zusammensetzung durchaus heterogen. Sie arbeitet auf der Grundlage der individuellen Persönlichkeit und wird gestaltend tätig, um eine nicht vorgebene Unternehmensent-



    Dr. Böhme
    scheidung vorzubereiten, zu treffen oder durchzuführen.
    Für den DGB liegt das Problem darin, daß er dieser Bewußtseinsschicht weder intellektuell noch materiell das zu bieten hat, was sie fordert, es sei denn in einer Begrenzung der steuerlichen Begünstigung der Vermögensbildung. In bewußter Negierung des Prinzips der Leistungsgesellschaft versucht der DGB, die Ausprägung von Leistungskapazitäten zu verhindern, weil dies nicht in sein Machtkonzept paßt, wie der Kollege Vathmann es auf dem Verbandstag des VdF offen ausgesprochen hat.

    (Zuruf von der SPD: Was ist das, VdF?) — Der Verband der Führungskräfte.


    (Abg. Glombig: Oh, wie schön! — Abg. Dr. Nölling: Sehr bekannt!)

    Warum respektiert man nicht das Selbstverständnis einer Gruppe, die ihren Standort zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer sieht, die gerade eine Kollision zwischen ihren Interessen als Arbeitnehmer und der ihnen zu treuen Händen delegierten Unternehmerfunktion durch die institutionelle Ausprägung ihrer Eigenbestimmung vermeiden will und deren Anliegen schon von vielen Unternehmen auf freiwilliger Basis Rechnung getragen wird? Warum diskriminiert man diese Personengruppe, die statusrechtlich zwar zu den Arbeitnehmern gehört, doch infolge der Nichtanwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf sie im Regierungsentwurf kein aktives und passives Wahlrecht für den Aufsichtsrat eingeräumt bekommen hat?
    Hier geht der CDU/CSU-Entwurf andere Wege, die — ich glaube, das können Sie nicht bestreiten -moderner und gerechter sind.

    (Abg. Frau Kalinke: Sehr wahr!)

    Ich war erfreut zu hören, daß zumindest in der FDP Überlegungen im Gange sind, neben Kapital und Arbeit auch das Merkmal der Disposition zu berücksichtigen.
    Abschließend noch eine Anmerkung zu den inhaltlichen Merkmalen, die die Begriffsbestimmung der leitenden Angestellten zum Gegenstand hat. Im Unterschied zum CDU/CSU-Entwurf enthält der Regierungsentwurf eine sehr enggehaltene Terminologie. Die Funktionsbeschreibung der leitenden Angestellten stützt sich im wesentlichen auf formale Kriterien, einmal auf die Möglichkeit der selbständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern und zum anderen auf die Wahrnehmung übertragener Arbeitgeberbefugnisse.
    Der CDU/CSU-Entwurf, auch hier sachgerechter in der Einschätzung der wirtschaftlichen und betrieblichen Realitäten, sieht dagegen die Übertragung der unternehmerischen Funktionen als wesentlichstes Merkmal an. Dieser Begriff beinhaltet einen umfassenderen Wirkungskreis, welcher der persönlichen Dispositionsbefugnis des leitenden Angestellten und seiner Freiheit im Hinblick auf Einzelweisungen entspricht.
    Es ist meines Erachtens wirklichkeitsfremd, lediglich das engere arbeitsrechtliche Vorgesetztenverhältnis als Abgrenzungsmerkmal zu nehmen. Vielmehr müssen die Teilhabe an dem unternehmerischen Entscheidungsprozeß und auch die Tatsache, daß der leitende Angestellte programmierend tätig wird, zum Ausdruck kommen. Ich war daher erfreut zu hören, daß die Regierung die Definition im Ausschuß noch vervollständigen lassen will.
    Die hier aufgezeigten unterschiedlichen Tendenzen in beiden Entwürfen lassen sich leicht an Hand des jeweils verschieden strukturierten Wirtschaftsausschusses verdeutlichen. Nach dem Regierungsentwurf soll der Wirtschaftsausschuß nur aus Arbeitnehmern zusammengesetzt sein. Es ist lediglich die Möglichkeit der Hinzuziehung der leitenden Angestellten als sachkundige Arbeitnehmer vorgesehen. Hier dokumentiert sich eine gewisse Nivellierungsabsicht.
    Der CDU/CSU-Entwurf hält dagegen an der paritätischen Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses fest. Die leitenden Angestellten repräsentieren sachlogisch die ihnen übertragenen unternehmerischen Funktionen; sie sind also sozusagen Unternehmervertreter im Wirtschaftsausschuß.
    Meine Damen und Herren, ich habe versucht, die Verschiedenheiten und die gleichen Ausgangspunkte beider Entwürfe aufzuzeigen. Ich hoffe sehr, daß die im CDU/CSU-Entwurf enthaltenen Formulierungen, die einer Entwicklung offen sind, zu überzeugen vermögen und auch in den Ausschüssen Ihre Billigung finden werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Spitzmüller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Im Verlauf der Debatte hatte man manchmal den Eindruck, also ob es hier um Probleme ginge, bei denen sich die Weltanschauungen konträr gegenüberstehen. In Wirklichkeit geht es doch darum, daß alle drei Fraktionen dieses Hauses sich entschlossen haben, das seit 18 Jahren bestehende Betriebsverfassungsgesetz zu ändern. Es geht darum, daß alle drei Fraktionen bereit sind, die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers im Betrieb zu stärken.
    Der Unterschied ergibt sich in der Frage, auf welchem Weg und bis wohin das zu geschehen hat. Die besondere Pointe ist dadurch entstanden, daß die Christlich-Demokratische Union auf ihrem Parteitag in Düsseldorf beschlossen hat, nicht nur das Betriebsverfassungsgesetz zu ändern, sondern auch die Unternehmensverfassung noch mit hineinzunehmen.

    (Zuruf des Abg. Dr. von Bismarck.)

    Herr Kollege Benda hat dazu einige beachtens- und nachdenkenswerte Ausführungen im Zusammenhang mit der Sozialstaatlichkeitsklausel gemacht. Mein Kollege Schmidt hat zu drei wichtigen Punkten dazu bereits eine Feststellung getroffen, die ich nicht zu wiederholen brauche.
    Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, Sie sollten nicht so tun, als ob mit der Annahme Ihres



    Spitzmüller
    Antrages zur Unternehmensverfassung dieses Thema vom Tisch ist; denn das Gegenteil hat nicht hier, aber auf Ihrem Parteitag Herr Kollege Katzer angekündigt. Auch wir Freien Demokraten sind der Meinung, daß selbst dann, wenn Sie — mit wessen Hilfe auch immer — eine Mehrheit für die 7 : 5-Lösung finden, das Thema nicht vom Tisch ist;

    (Abg. Härzschel: Sie wollen auf Ihrem Parteitag doch auch diskutieren!)

    denn das Entscheidende im Betrieb ist doch das Verhalten von Mensch zu Mensch. Alle Versuche können doch nur dem Ziel dienen, dieses Verhalten in einer für alle Beteiligten sinnvollen Weise zu fördern. Wir Freien Demokraten sind der Meinung, daß die institutionelle Regelung in Form und Inhalt nicht Selbstzweck, sondern nur Mittel zu diesem Ziel sein kann.
    Ich habe bei allen Paritätsdiskussionen, ob es nun um das Verhältnis 7 : 5, 6 : 2 : 4, 6 : 6 oder um welche Zahlenspielereien auch immer ging, stets den Eindruck gehabt — das erfüllt mich mit großem Bedenken —, daß bei der Diskussion in dieser Weise der Zahlenspielereien Prestigegesichtspunkte in den Mittelpunkt gerückt werden, die sich dann hochschaukeln können.
    Wir sollten uns bei der Frage der Unternehmensverfassung einmal vor Augen halten, daß es auch eine europäische Entwicklung gibt. Das, was Sie hier vorschlagen, ist sicherlich keine praktikable und sinnvolle Lösung für ein Jahrzehnt oder mehrere .Jahrzehnte.

    (Zuruf des Abg. Pohlmann.)

    Diese Regierung hat in der Regierungserklärung angekündigt, daß sie zum Betriebsverfassungsgesetz eine große Novelle vorlegen werde. Diesen Auftrag und diese Ankündigung hat sie erfüllt. Die Novelle liegt auf dem Tisch, und um diese Novelle geht es in erster Linie.

    (Abg. Pohlmann: Wieso?)

    Wir wollen nicht verkennen, daß die Gedanken, welche die Opposition zu diesen Fragen in den Raum gestellt hat, diskutiert und beachtet werden müssen. Es muß aber auch beachtet werden, was die Sachverständigenanhörung am Aschermittwoch und am folgenden Tag erbringen wird. Wir sollten versuchen, heute, da wir die Sachverständigen noch nicht gehört haben, die Ausschußberatung nicht schon hier in aller Breite vorzunehmen.

    (Abg. Pohlmann: Sagen Sie das mal Herrn Liehr!)

    Trotzdem möchte ich zu einem Punkt Stellung nehmen, den Herr Kollege Ruf heute morgen sehr stark in den Mittelpunkt seiner Erörterungen gestellt hat. Er hat dabei gesagt, daß in dieser Hinsicht Gefahren auftauchen könnten. Es handelt sich um das bisher bestehende politische Betätigungsverbot einerseits und die bedingt zulässige politische Betätigung andererseits, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht.
    Das geltende Recht kennt ein striktes politisches Betätigungsverbot für Arbeitgeber und Betriebsrat im Betrieb. Aber es ist doch kein Geheimnis, daß dieses Verbot in vielen Fällen nicht beachtet wurde, und zwar auf Arbeitnehmerseite ebenso wie auf Arbeitgeberseite. Die Problematik ergibt sich daher wie folgt. Entweder lassen wir es bei dem bisherigen Zustand — wie es die CDU will in Kenntnis des Mißbrauchs, oder wir versuchen einen anderen Weg, der den betrieblichen Interessen und denen des einzelnen nicht widerspricht. Das ist ein Wagnis, das bekennen wir ganz offen und ehrlich. Aber die Koalitionsfraktionen und die Regierung haben hierfür einen neuen Weg gewiesen, sich in der Form entschieden und das im Entwurf niedergelegt.
    Die Einwendungen, die dagegen immer wieder vorgetragen werden und auch heute vorgetragen wurden, beziehen sich nicht auf die demokratischen Parteien, sondern auf radikale Kräfte, deren bisher illegales Verhalten nunmehr angeblich legalisiert werden würde. Meine Damen und Herren, dieser Einwand ist formaler Natur. Er geht nach unserer Meinung am Kernproblem völlig vorbei. Die Frage ist, ob und warum radikale Kräfte Ansätze für ihr Tun im Betrieb finden und warum entsprechende Gegenreaktionen im Betrieb nicht erfolgen. Sie erfolgen heute mit Sicherheit eben zum Teil deshalb nicht, weil viele im Betrieb diesem gesetzwidrigen Verhalten radikaler Kräfte nicht durch ein gesetzwidriges Verhalten demokratischer Kräfte begegnen wollen.
    Die Regelung, die wir nunmehr anstreben, stellt hohe Anforderungen an Mitglieder und Anhänger demokratischer Parteien und an demokratische Kräfte im Volk und im Betrieb. Die neue Regelung ermöglicht sogar, ja, sie fordert geradezu Aktivitäten der demokratischen Kräfte gegen undemokratische links- und rechtsradikale Kräfte heraus.
    Niemand wird uns Freien Demokraten unterstellen wollen, daß wir den Betrieb zum Tummelplatz parteipolitischer Auseinandersetzungen machen wollen. Aber wir wollen ihn — vor dem Hintergrund eines einseitigen Verbots, wie es jetzt besteht —auch nicht zum Tummelplatz verfassungswidriger oder zumindest undemokratischer Kräfte werden lassen. Wenn wir alle, wie ich annehme, von den Möglichkeiten und der Überlegenheit unseres freiheitlichen demokratischen Systems überzeugt sind, dürfen wir uns einer geistigen Auseinandersetzung mit anderen Kräften nicht aus dem Wege stehlen, sondern wir müssen uns stellen. Wir wissen ganz genau, daß bei denen, die heute radikalen Thesen anhängen, nicht ausschließlich solche Kräfte engagiert sind, die radikal sind, sondern manchmal auch solche, die sich politisch verführen lassen. Da ist es notwendig, daß diesen politisch Verführten mit legalen Mitteln auch engagierte demokratische Mitglieder des Betriebes entgegentreten können und sich nicht in die Gefahr des illegalen Verhaltens begeben müssen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Diese neue Regelung ist ein Versuch, aber ein Versuch, der der Mühe wert ist. Wir Freien Demokraten nehmen Hinweise aus der Praxis wie auch gewisse Warnungen nicht leichtfertig hin. Aber wir sind nicht bereit, uns zu denen zu zählen, die sich schon dadurch ein geistiges Armutszeugnis ausstel-



    Spitzmüller
    len lassen, daß sie behaupten, die demokratischen Kräfte seien prinzipiell nicht in der Lage, sich gegen radikale Elemente durchzusetzen, es sei denn mit Verboten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir halten es deshalb für ein notwendiges politisches Zeichen, das wir setzen müssen, das wir politische Verantwortung auch hier verankert wissen wollen und legalisiert wissen wollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Niemandem in unserem Volk ist dadurch oder durch ähnliche Versuche gedient, wenn demokratische Kräfte anfangen würden, sich gegenseitig zu verteufeln. Das ist Gott sei Dank nicht geschehen. Aber ich möchte auch deutlich in den Raum stellen: Nachdem es bis jetzt nicht geschehen ist, sollten wir damit auch nicht in Zukunft beginnen.
    Ich wollte Ihnen mit diesen Ausführungen deutlich machen, auf welchem Hintergrund wir diese Dinge sehen. Wenn wir die Dinge so sehen, dann gehen wir davon aus, daß wir aus dem Wirtschaftsuntertanen des vergangenen und des Beginns des jetzigen Jahrhunderts den Wirtschaftsbürger heranziehen wollen. Wir reden immer vom mündigen Staatsbürger. Das ist das Ziel unserer bildungspolitischen Bemühungen. Zu dem Ziel der bildungspolitischen Bemühungen gehört auch, daß wir die legalen Möglichkeiten schaffen, damit sich demokratische Kräfte im Betrieb auf legale Weise mit undemokratischen Kräften auseinandersetzen können.
    Ein Letztes zu vielen Ausführungen, die hier gemacht worden sind. Die CDU/CSU macht nicht ganz ungeschickt den Versuch, die Koalition auseinanderzudividieren,

    (Abg. Schellenberg: Höchst ungeschickt!)

    indem sie da und dort darauf hinweist, daß selbstverständlich - und ich möchte sagen: Gott sei Dank
    in bestimmten Punkten zwischen der FDP und der SPD unterschiedliche und in manchen Punkten sogar grundsätzlich unterschiedliche Vorstellungen herrschen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Damit nicht!)

    Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, bei diesen Bemühungen, uns auseinanderzudividieren, wird Ihnen der Erfolg versagt bleiben, weil wir uns eben auf all den Gebieten geeinigt haben, auf denen wir uns einigen konnten. In dieser Legislaturperiode wird das Betriebsverfassungsgesetz novelliert, werden die Rechte des einzelnen im Betrieb wesentlich gestärkt und erweitert. Es wird Aufgabe des nächsten Deutschen Bundestages sein, sich mit der Änderung der Unternehmensverfassung zu befassen,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Daran werden wir Sie erinnern!)

    wenn nämlich auch Ergebnisse aus dem EWG-Raum vorliegen.
    Noch ein Wort zu meinem letzten Vorredner, der meinen Parteifreund — er ist Wirtschaftsminister in Nordrhein-Westfalen — angesprochen hat. Gerade die Ausführungen, die Sie gemacht haben, machen deutlich, daß auch in unserer Partei diese Fragen nicht am Anfang, aber auch schon gar nicht am Ende der Diskussion stehen. Wir Freien Demokraten sind der Meinung, daß die Diskussion über die Frage einer besseren, vernünftigeren, gerechteren und dem einzelnen Arbeiter und Angestellten mehr Möglichkeiten und Rechte einräumenden Anderung der Unternehmensverfassung noch nicht ausgereift ist. Viele klammern sich immer noch zu sehr an irgendwelche Zahlen und verlieren dabei die Modelle ein bißchen aus dem Auge, die nicht vom Zahlenspiel, sondern von praktischen Mitwirkungsmöglichkeiten der Betriebsangehörigen ausgehen, die auch davon ausgehen, daß sich durch einen neuen Ansatz in der Vermögensumverteilung des Vermögenszuwachses neue Möglichkeiten ergeben, bei denen das Zahlenspiel über die Besetzung von Aufsichtsräten, das in den letzten Jahren eine so große Rolle gespielt hat, mindestens in eine zweit- oder drittklassige Rangstufe absacken könnte.
    Unter diesem Gesichtspunkt sind wir der Auffassung: Betriebsverfassungsgesetz jetzt und in dieser Legislaturperiode, das andere jedoch noch wohl überdenken, weil auch hier ein Wort Konrad Adenauers gilt jenes Politikers, den manche bekämpft haben, dem manche zugejubelt haben, aber dem niemand absprechen kann, daß er ein großer Politiker gewesen ist , das er hier einmal ausgesprochen hat: „Kein Mensch kann mich hindern, täglich klüger zu werden". Ich glaube, niemand kann uns in allen drei Fraktionen hindern, auch in der Frage, wie die Unternehmensverfassung neu gestaltet werden kann und soll, täglich klüger zu werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)