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ID0610115100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Hofmann als Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 5803 A Wahl des Herrn Walter Haack als Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 5803 B Abwicklung der Tagesordnung 5803 B Beratung des Berichts Mitbestimmung im Unternehmen der Sachverständigenkommission zur Auswertung der bisherigen Erfahrungen bei der Mitbestimmung (Drucksache VI /334) in Verbindung mit Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Mitbestimmungskommission (Drucksache VI /1551), mit Entwurf eines Gesetzes über die befristete Fortgeltung der Mitbestimmung in bisher den Mitbestimmungsgesetzen unterliegenden Unternehmen (Drucksachen VI/ 1785, zu W1785) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Betriebsverfassungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1786, zu W1786) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieb und Unternehmen (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1806) — Erste Beratung —Arendt, Bundesminister . 5803 C, 5896 D Ruf (CDU/CSU) . . . . 5810 D, 5894 B Liehr (SPD) 5819 A Schmidt (Kempten) (FDP) 5824 B, 5876 A Ziegler (CDU/CSU) 5832 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 5837 A Dr. Kley (CDU/CSU) . . . . . 5852 D Buschfort (SPD) 5856 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 5860 C Benda (CDU/CSU) 5861 D Dr. Nölling (SPD) 5866 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) 5876 C Böhm (SPD) . . . . . . . . 5878 C Dr. Böhme (CDU/CSU) . . . . 5881 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5883 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . 5885 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 5887 B Dr. Farthmann (SPD) . . . . . 5890 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . 5893 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Fragestunde (Drucksache VI/ 1807) Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Abstimmung unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über bilaterale wissenschaftlich-technische Beziehungen mit der Sowjetunion Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5844 B, C, D Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . 5844 B, C, D Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Bevorzugung von Abiturienten mit Wohnsitz im Nahbereich einer Hochschule bei der Zulassung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5845 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 5845 B Schmidt (München) (SPD) . . . 5845 C Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Unzureichende Ausnutzung des Gebäudes und der Apparaturen des Instituts für Transurane der Euratom in Karlsruhe — Verwendung der Mittel des Investitions- und Forschungshaushalts der Euratom Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5845 D Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Fernstudium im Medienverbund" der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5846 A, C, D, 5847 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 5846 B, C Pfeifer (CDU/CSU) 5846 D Frau Funcke, Vizepräsident . . . 5847 A Raffert (SPD) . . . . . . . . 5847 A Frage des Abg. Raffert (SPD) : Ausbau vorhandener Einrichtungen für das Fernstudium im Medienverbund Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5847 B, C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 5847 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Zahlung des Kindergeldes in den europäischen Ländern aus Beiträgen von der Lohnsumme bzw. aus dem Haushalt Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 5847 D, 5848 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . 5848 A, B, C Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Lehrkrankenhäusern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 5848 D Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) : Entwicklung von orthopädischen und anderen Hilfsmitteln für DysmelieKinder Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 5849 A, B Burger (CDU/CSU) 5849 B Frage des Abg. Bay (SPD) : Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen und schädlichen Auswirkungen beim passiven Mitrauchen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 5849 C, D, 5850 A, B Bay (SPD) . . . . . . 5849 D, 5850 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 5850 B Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Errichtung einer Verbindungsstelle der Verbraucherzentralen der Länder in Bonn Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5850 C, D, 5851 A Vogt (CDU/CSU) . . . 5850 D, 5851 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Preisanstieg für Bauleistungen im Bereich der gemeindlichen Infrastrukturmaßnahmen von 1968 bis 1970 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5851 A, C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 5851 B, C Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Gewährung der Investitionszulage bei Ansiedlung von Betrieben außerhalb von Schwerpunktorten Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5851 D, 5852 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 5852 A Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Maßnahmen nach § 16 des Bundesbankgesetzes zur Entlastung der Kreditinstitute und zur Belebung des sozialen Wohnungsbaues Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5852 B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5852 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 III Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache VI/ 1720) — Erste Beratung — . . Genscher, Bundesminister . . . . 5897 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5897 D Hofmann (SPD) 5898 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1971 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1971) (Drucksache VI/ 1810) — Erste Beratung . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 14. November 1969 des Weltpostvereins (Drucksache VI/ 1789) — Erste Beratung — 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia über die Benutzung liberianischer Gewässer und Häfen durch das N. S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/ 1790) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (Drucksache VI/ 1797) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/ 1798) — Erste Beratung — . . 5899 D Entwurf eines Gesetzes über die Einbeziehung von Teilen des Freihafens Hamburg in das Zollgebiet (Drucksache VI/ 1547); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1799) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5900 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 170 /67/ EWG über die gemeinsame Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin durch die Möglichkeit der Einführung von Vermarktungsnormen Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung Nr. 130 /66/ EWG über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik gesetzten Frist Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 70/66/ EWG hinsichtlich der Durchführung einer Grunderhebung in Italien Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung für das Jahr 1970 der in Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17/64/ EWG über die Bedingungen für die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs-und Garantiefonds für die Landwirtschaft vorgesehenen Frist (Drucksachen VI/ 1445, VI/ 1536, VI/ 1537, VI/ 1539, VI/ 1792) . . 5900 C Nächste Sitzung 5900 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5901 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Entwicklungsauftrag bezüglich der Schnee- und Eisbekämpfung auf den Straßen 5901 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. obligatorische Einführung der Verkehrserziehung und des Fahrunterrichts in den Schulen 5901 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Entfernung des größten Teiles des ostbayerischen Zonenrandgebietes von der Autobahn 5902 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Normung der Stoßstangen von Kraftfahrzeugen 5902 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Empfehlungen des Jahresgutachtens 1970 des Sachverständigenrates bezüglich der Einnahmen- und Ausgabenpolitik der IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Bundesregierung — Unterstützung der Unternehmen eines Wirtschaftszweiges bei nicht kalkulierbaren Absatzrisiken . 5902 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) betr. Verlegung der Produktion langlebiger Konsum- und Investitionsgüter in ostasiatische Länder 5903 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Sicherung des Beschäftigungsstandes in den Strukturgebieten . . . 5904 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. zunehmende Unternehmenskonzentration in Europa und Sicherung der Interessen der Arbeitnehmer in multinationalen Konzernen 5904 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. Milch als Vorbeugungsmittel gegen Bleivergiftungen 5905 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD )betr. Bedenken gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften im Hinblick auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der Blumenzucht 5905 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) betr. Problem der sogenannten passiven Täter im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes . . . 5905 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5803 101. Sitzung Bonn, den 11. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, statt „an der mangelnden Arbeit und der mangelnden Beteiligung der Erwerbstätigen" : „an der mangelnden Arbeitsleistung der Erwerbstätigen" 100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, Zeile 27 und 28, statt „um alle diese Auflagen und Wünsche, insbesondere auch im" : „um auch alle Auflagen und Wünsche, insbesondere aus dem" 100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, Zeile 13 von unten, statt „um" : „nun" 100. Sitzung, Seite 5791, linke Spalte, Zeile 32, statt „einfach": „sonst" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 12. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Bals ** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt. * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Borm * 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Höcherl 12. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Frau Klee 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch 13. 2. Dr. Kreile 11.2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) '* 13. 2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) * 13. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner ** 12. 2. Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. *Für die 2 Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parl amen! ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 13. 2. Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Seefeld * 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 13. 2. Wolfram * 26. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 9) : Kann die Bundesregierung einer wissenschaftlichen Institution oder der einschltägigen Industrie einen Entwicklungsauftrag erteilen mit dem Ziel, daß die Schnee- und Eisbekämpfung auf den Straßen nie weniger aggressiven Mitteln als Kochsalz erfolgt, und ist diese Frage nicht auch unter dem Aspekt einer zusätzlichen Verschmutzung der Gewässer zu sehen? Die Erteilung eines Entwicklungsauftrages an eine wissenschaftliche Institution oder an die einschlägige Industrie mit dem Ziel, einen zur Schnee- und Eisglättebekämpfung geeigneteren und wirtschaftlicheren Streustoff als das allgemein verwendete Natriumchlorid zu finden, wird von der Bundesregierung zur Zeit nicht erwogen, da von einem derartigen Forschungsauftrag keine grundsätzlichen neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Die Auswirkungen und der Einfluß der von den Straßenoberflächen abgeschwemmten Salzlösungen auf Gewässer und Grundwasser werden laufend beobachtet und sollen durch mehrere Forschungsvorhaben untersucht werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 10) : ]st die Bundesregierung bereit, bei den Regierungen der Bundesländer anzuregen, die Verkehrserziehung und den Fahrunterricht obligatorisch in den Schulen unter Beteiligung der privaten Fahrschulen einzuführen, so daß im Abschlußzeugnis bzw. Reifezeugnis die Fahrerlaubnis für die Klasse III einbezogen ist? Die obligatorische Verkehrserziehung ist für alle Schularten durch Erlasse der Kultusminister der Bundesländer angeordnet. Wer Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen 1 bis 3 ausbilden darf, ist im Fahrlehrergesetz von 1969 geregelt. Nach Auffassung der Bundesregie- 5902 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 rung genügen die heutigen Vorschriften über den Fahrunterricht in den Fahrschulen den Forderungen der Verkehrssicherheit. Die Einschaltung der Schulverwaltungen würde wirtschafts-politische, finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten mit sich bringen ohne eine Verbesserung des Fahrunterrichts zu bedeuten. Außerdem liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen die Zuständigkeit für die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfungen bei den amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr, nicht bei den Schulverwaltungen. Deshalb wird die Bundesregierung die Erteilung von Fahrunterricht in den Schulen nicht anregen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 14): Wie läßt sich die Tatsache, daß auch nach 1975 der größte Teil des Zonenrandgebiets in Ostbayern als einziges größeres geschlossenes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland über 30 Minuten Fahrweg von der nächsten Bundesautobahn entfernt ist, mit dem § 4 des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Förderung des Zonenrandgebietes vereinbaren, nach dem „die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung ins Zonenrandgebiet im Rahmen des Ausbauplans der Verkehrswege bevorzugt zu fördern sind"? Die in der Frage getroffene Feststellung, wonach Ost-Bayern auch nach 1975 als einziges größeres Gebiet der Bundesrepublik mehr als 30 Fahrminuten von der nächsten Autobahn entfernt ist, trifft nicht zu. Die Netzdichte des Autobahnnetzes im ostbayerischen Raum ist mit vielen anderen Gebieten der Bundesrepublik auch außerhalb des Zonenrandgebietes vergleichbar. Die Erschließung des ostbayerischen Raumes wird besonders durch den Neubau der Autobahnen Nürnberg—Amberg und Nürnberg—Regensburg sowie einer Reihe weiterer Bundesfernstraßen, wie z. B. Bamberg—Bayreuth, gefördert. Ein Gegensatz zu dem § 4 des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Förderung des Zonenrandgebietes besteht somit nicht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die USA-Sicherheitsbehörde eine Stoßstangennormung für Kraftfahrzeuge vorgeschlagen hat mit dem Ziel, daß Stoßstangen einen Frontalanprall hei einem Tempo bis zu 8 km h abfangen können, ohne daß der Wagen dabei beschädigt wird, und sind zwecks einheitlicher Normen Verhandlungen mit den USA aufgenommen worden? Im Rahmen der Arbeiten an experimentellen Sicherheitsfahrzeugen sind auch die Stoßstangen in die Untersuchungen mit einbezogen worden. In dem mit dem Verkehrsminister der USA vereinbarten Informationsaustausch über solche Fahrzeuge werden unter anderem auch die Erfahrungen über alle mit Stoßstangen zusammenhängenden Probleme ausgetauscht. Ein Vorschlag, der USA, Normen für Stoßstangen auszuarbeiten, liegt bisher nicht vor. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rosenthal vom 9. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Fragen A 48 und 49) : Legen die Empfehlungen des Jahresgutachtens 1970 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/ 1470) der Bundesregierung eine Einnahmen- und Ausgabenpolitik nahe, die eine Steigerung des Anteils der staatlichen Investitionen zu Lasten des Anteils der Privatinvestitionen unmöglich machen würde, falls einmal stetiges Wachstum und konjunkturneutrale Auslastung des Produktionspotentials erreicht sind? Sieht die Bundesregierung dauernd in Bereitschaft, um helfend einzugreifen, falls die Kalkulation der Unternehmen eines Wirtschaftszweiges über seine Absatzchancen sich als falsch erweisen, und würden sich hilfreiche Eingriffe auf Grund von Fehlkalkulationen wesentlich von solchen unterscheiden, die im Fall nicht kalkulierbarer Absatzrisiken vorzunehmen wären? Das Jahresgutachten 1970 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/ 1470) beschäftigt sich in den Ziff. 249 ff. und 322 ff. ausführlich mit den Problemen, die sich aus einem Anstieg der Staatsquote, d. h. dem Anteil, zu dem der Staat mit seinen Ausgaben direkt oder indirekt das Produktionspotential in Anspruch nimmt, und einer potentialorientierten Konjunkturpolitik ergeben. Das Gutachten geht davon aus, daß die öffentlichen Investitionen entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung überdurchschnittlich zunehmen sollen. Den Ausfällen aufgrund der Ausgabenzurückhaltung im Aufschwung sowie länger zurückliegenden Versäumnissen werde damit Rechnung getragen. Außerdem seien öffentliche Investitionen so bedeutsam, weil sie die Produktivität privater Investitionen mitbestimmten und weil der Staat genötigt sei, sich auf die stark gestiegene Nachfrage seiner Bürger nach Leistungen des Staates einzustellen. Der geplante Anstieg der Staatsquote muß nach Auffassung des Sachverständigenrates als Aufforderung zu einer wachstumspolitischen Anstrengung der Volkswirtschaft verstanden werden. Dabei bleibe zu fragen, ob die vorgesehenen Einnahmeregelungen derart seien, daß vom Vollzug der Planung keine dauernde Gefährdung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausgehen werde, d. h. ob gesichert erscheine, daß private Ansprüche an das Produktionspotential (Konsum und private Investitionen) in dem Maße zurücktreten werden, wie die öffentlichen Ansprüche vordringen sollen. Die Empfehlungen des Sachverständigenrates sind daher so zu verstehen, daß bei stetigem Wachstum und voller Ausnutzung des Produktionspotentials eine steigende Staatsquote unter Wahrung der Stabilität nur in dem Maße möglich ist, wie den zusätz- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5903 lichen Staatsausgaben entsprechende Entzugseffekte beim privaten Sektor (Ersparnisse und/oder Steuern) gegenüberstehen. Unsere Wirtschaftsordnung überläßt die Koordination auch der Produktions- und Investitionspläne der Unternehmen prinzipiell dem Markt. Mit ihrer Entscheidungsfreiheit tragen die Unternehmer zugleich die volle Chance und das volle Risiko für Gewinn und Verlust. Ich kann den ersten Teil ihrer zweiten Frage daher mit „Nein" beantworten. Nur dort, wo die marktwirtschaftliche Ordnung im sozialen Rechtsstaat zu erheblichen sozialen Härten für Arbeitnehmer und Unternehmer führt und für die Gesamtwirtschaft erheblich störende Fehlentwicklungen einzutreten drohen, ergibt sich für die Bundesregierung aus ihrer Pflicht zur Daseinsvorsorge und zur Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates eine Notwendigkeit einzugreifen. Dies gilt zunächst im Bereich der Konjunktursteuerung durch globale Maßnahmen. Diese globale Steuerung muß sicherstellen, daß sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Nachbarschaft des Gleichgewichts vollzieht; denn nur so funktioniert der Wettbewerbsprozeß auf der Ebene des Marktes und der Unternehmen gut. Staatliche Maßnahmen gibt es sodann auch im Bereich der Strukturpolitik, wo es darum geht, auf den Strukturwandel so einzuwirken, daß er nicht zu gesellschaftspolitisch unerwünschten Wirkungen führt. Diese Zielsetzung schließt eine Politik der 1) Konservierung bestehender Strukturen aus. Die Bundesregierung lehnt es grundsätzlich ab, spezifische branchenpolitische Eingriffe punktuell vorzunehmen. Sie fördert mit erheblichen Mitteln die Mobilität auf den Faktormärkten; so etwa durch die bekannten vielfältigen Maßnahmen des Arbeitsförderungsgesetzes zugunsten der Arbeitnehmer und durch verschiedene Maßnahmen zur Intensivierung des technischen Fortschritts, bei Forschung-und Entwicklungsinvestitionen und bei der Förderung der Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (SPD) (Drucksache Vl 1807 Fragen A 51 und 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung auf den Arbeitsmarkt von aus Gründen der Lohnverbilligung und des verbilligten Einkaufs in ostasiatische Länder verlegten Produktionen langlebiger Konsum- und Investitionsgüter oder Teile von ihnen, insbesondere in der Elektrotechnik? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der entsprechenden Industrien, daß durch die volle Liberalisierung bei Fehlen jeglicher bilateraler Schutzklauseln — im Gegensatz zu den Praktiken anderer EWG-Staaten — die Konkurrenz aus Niedriglohn- und -preis-Ländern des Fernen Ostens, insbesondere von Japan, Formosa usw., die Lebensfähigkeit der betreffenden Industrien trotz hohem Stand in Entwicklung und Produktionsverfahren gefährdet? Die Verlagerung von Produktionen u. a. auch in ostasiatische Länder wird im Grundsatz unter dem Aspekt des Arbeitskräftemangels und der hohen Auslastung der Produktionskapazitäten begrüßt. Dadurch wird es nämlich deutschen Unternehmen möglich, den Engpaß auf dem heimischen Arbeitsmarkt nicht nur durch Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in der Bundesrepublik, sondern auch durch Produktionsverlagerung in deren Heimatländer oder nach Übersee zu überwinden. Diese internationale Arbeitsteilung liegt im Interesse aller Beteiligten. Deutsche Firmen glauben in vielen Fällen, daß sie durch Verlagerung von Teilen ihrer Produktion — das gilt auch für die Elektrotechnik — in Länder mit geringeren Einstandskosten im internationalen Wettbewerb Vorteile erlangen. Der Umfang der deutschen Investitionen in Ostasien darf aber auch nicht überbewertet werden. So waren z. B. von den gesamten Auslandsinvestitionen der deutschen elektrotechnischen Industrie in Höhe von 2,2 Mrd. DM am 30. Juni 1970 nur etwa 2,5 Mio. DM in ostasiatischen Niedriglohnländern und 37 Mio. DM in Japan investiert. Soweit sich die Frage stellt, ob deutsche Großunternehmen bei einem eventuellen Auslandsengagement gegenüber kleineren Unternehmen im Vorteil sind, weil sie kapitalkräftiger sind oder etwa eher Zugang zum internationalen Kapitalmarkt haben, wird man diese nicht unbedingt verneinen können. Um jedoch hierfür einen Ausgleich zu schaffen, werden Klein- und Mittelbetriebe, die aus den verschiedensten Gründen ihre Produktion in Entwicklungsländer verlagern wollen, hierbei von der Bundesregierung durch zinsverbilligte ERP-Kredite oder die Zusammenarbeit mit der Deutschen Entwicklungs-Gesellschaft (DEG) unterstützt. Wenn auch in Malaysia, Südkorea, Thailand und den Philippinen die Investitionen deutscher Großbetriebe und Banken bei weitem überwiegen, so sind doch in Indonesien, in Taiwan und Singapur mittlere und kleine Betriebe an den deutschen Investitionen nicht unbeträchtlich beteiligt. In Singapur und Taiwan beträgt ihr Anteil je etwa 40 v. H. Das Allgemeine Abkommen über Zölle und Handel (GATT) sieht in Artikel XIX Schutzmaßnahmen bei drohenden oder aufgetretenen Marktstörungen vor. Diese Schutzmaßnahmen müssen jedoch gegenüber sämtlichen GATT-Vertragsparteien nicht-diskriminierend angewendet werden. Die besondere Bedeutung einer bilateralen Schutzklausel liegt darin, daß die Schutzmaßnahmen nur gegenüber dem Vertragspartner, mit dem die Schutzklausel vereinbart ist, vorgenommen werden können. Die Vereinbarung einer derartigen Schutzklausel ist jedoch im Hinblick auf das GATT nicht unproblematisch, weil sie den Grundsatz der nichtdiskriminierenden Behandlung aller Vertragsparteien durchbricht. Das Fehlen einer bilateralen Schutzklausel bedeutet also nicht Schutzlosigkeit gegenüber Marktstörungen aufgrund von Einfuhren, da selbst, wenn man — was jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aktuell ist — von einer völligen Liberalisierung ausginge, die oben erwähnten Maßnahmen 5904 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 auf der Grundlage des Artikels XIX des Abkommens im Falle von Marktstörungen ergriffen werden können. Von den EWG-Mitgliedsländern haben nur Frankreich und die Benelux-Länder mit Japan eine bilaterale Schutzklausel vereinbart. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Sonderfall: Frankreich und die Benelux-Länder waren nur bereit, die Verpflichtungen des GATT auch gegenüber Japan anzuwenden, wenn Japan der Vereinbarung einer bilateralen Schutzklausel zustimmt. Bisher haben sich die meisten sog. Niedrigpreisländer mit Erfolg einer derartigen Klausel widersetzt. Auch bei den Verhandlungen der Gemeinschaft mit Japan wirft die Vereinbarung einer Schutzklausel erhebliche Probleme auf, da es hier darum geht, die bisherigen differenzierten Regelungen in einer allen Ländern der Gemeinschaft gegenüber gleichmäßig wirkenden Regelung aufgehen zu lassen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 55) : Beobachtet die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation in den Strukturgebieten, und was wird sie unternehmen, um dort den in der Hochkonjunktur gebesserten Beschäftigungsstand in der Zeit einer sich normalisierenden Konjunktur anhaltend zu sichern? Die Bundesregierung beobachtet selbstverständlich die Arbeitsmarktsituation in den Strukturgebieten anhand der monatlich ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen und -quoten der einzelnen Arbeitsamtsbezirke. Ebenso wird die Bundesregierung über etwaige Einführungen von Kurzarbeit unterrichtet. Die Bundesregierung wird den Weg der Strukturverbesserung, den sie in der Hochkonjunktur mit dem Einsatz der Investitionszulage, den Mitteln des Regionalen Förderungsprogramms und dem Planungsinstrument der Regionalen Aktionsprogramme erfolgreich eingeschlagen hat, auch in der Zeit einer sich normalisierenden Konjunktur fortsetzen und gegebenenfalls Infrastrukturinvestitionen stärker fördern, um die überhängende Nachfrage der Wirtschaft nach diesen Leistungen besser zu befriedigen. Deshalb ist der Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf seiner Sitzung am 16. Dezember 1970 übereingekommen, daß für den Fall einer sich stark abschwächenden Nachfrage die Planung weiterer Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Infrastruktur so vorbereitet werden sollte, daß mit ihrer Ausführung erforderlichenfalls kurzfristig begonnen werden könnte. Auch in der Sitzung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses Bund/Länder am 12. Januar 1971 ist diese Frage besprochen worden. Entsprechend einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums ist vom Konjunkturrat für die öffentliche Hand auf den 11. Februar 1971 eine Arbeitsgruppe einberufen worden, die sich mit den öffentlichen Investitionen im Jahre 1971 konkret beschäftigen wird. Schließlich kann die Bundesanstalt für Arbeit die Schaffung von Arbeitsplätzen aus ihren Mitteln durch die Gewährung von Zuschüssen und Darlehen gemäß §§ 91 ff Arbeitsförderungsgesetz fördern. Dabei sind bevorzugt u. a. Arbeiten zu fördern, die geeignet sind, strukturverbessernde Maßnahmen vorzubereiten, zu ermöglichen oder zu ergänzen. Zur Verstärkung der Förderung kann der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nach § 96 AFG aus den verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes Beträge für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen bereitstellen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 56) : Verfolgt die Bundesregierung die zunehmende Unternehmenskonzentration auf europäischer Ebene und was unternimmt sie in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den Verbraucherverbänden etc., uns die Interessen der Verbraucher und vor allem der Arbeitnehmer in diesen multinationalen Konzernen zu sichern? Die Bundesregierung verfolgt die zunehmende Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland und Europa mit großer Aufmerksamkeit. Sie ist der Auffassung, daß jede Konzentrationsbewegung dort ihre Grenze finden muß, wo der wirksame Wettbewerb beeinträchtigt wird. In der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hat die Bundesregierung eine entsprechende Novellierung des Kartellgesetzes angekündigt. Kernpunkt der Novelle, die gegenwärtig im Bundesministerium für Wirtschaft ausgearbeitet wird, ist die Einführung einer Fusionskontrolle. Dieses Vorhaben ist mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften abgestimmt und wird auch auf die europäische Entwicklung ausstrahlen. Die Fortentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts ist Aufgabe der Brüsseler Behörden und setzt einen Konsens aller Mitgliedstaaten voraus. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, in Europa zunächst eine Meldepflicht für alle bedeutenden Unternehmenszusammenschlüsse einzuführen. Alle diese Überlegungen hat. das Bundesministerium für Wirtschaft in zahlreichen Besprechungen mit den Sozialpartnern und den Verbraucherverbänden erörtert und ist hierbei auf großes Interesse und volle Zustimmung gestoßen. Daß eine besondere Problematik der Fusionskontrolle darin besteht, insbesondere auch das Interesse der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze zu sichern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft berücksichtigt. Es ist in Aussicht genommen, durch eine entsprechende Formulierung gerade auch diesen Gesichtspunkt zur Geltung zu bringen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5905 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 70) : Ist die Bundesregierung bereit, durch ein Gutachten klaren zu lassen, inwieweit der Konsum von Trinkmilch die schädliche Einwirkung von Bleirückständen in der Luft auf den menschlichen Organismus mindern kann? Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist Milch kein Vorbeugungsmittel gegen Bleivergiftungen. Zu diesem Ergebnis kam eine gutachterliche Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahre 1969. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag zu geben. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 74) : Hält die Bundesregierung Einwendungen gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften und Lebensmittelabteilungen von Kaufhäusern im Hinblick auf die verwendeten Pflanzenschutzmittel in der Blumenzucht für gerechtfertigt? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich schon vor einiger Zeit mit der Frage befaßt, ob gesundheitliche Bedenken gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften bestehen. Die in diesem Zusammenhang mit den Ländern geführte Korrespondenz hat ergeben, daß Mißstände bei dem gleichzeitigen Verkauf von Lebensmittel und Blumen nicht bekanntgeworden sind. Die Länder haben gegen diesen gemeinsamen Verkauf keine Bedenken, sofern bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, wie z. B. eine ausreichende räumliche Trennung und Verpackung, getroffen werden. Spezielle Rechtsvorschriften des Bundes, die den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften zum Gegenstand haben, bestehen nicht. Es gilt jedoch auch für diesen Fall der allgemeine Grundsatz des Lebensmittelgesetzes, daß Lebensmittel keiner für die menschliche Gesundheit nachteiligen oder schädlichen Beeinflussung ausgesetzt werden dürfen. Soweit von den Ländern ergänzende lebensmittelhygienische Normen erlassen worden sind, sind in einigen davon auch Vorschriften enthalten, die der Verhinderung von schädlichen Einflüssen der Insektizide auf Lebensmittel gelten. In der Gesamtreform des Lebensmittelrechts ist eine Ermächtigung für den Erlaß bundeseinheitlicher Hygienevorschriften vorgesehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 79) : An welche speziellen Möglichkeiten (Gesetzesbestimmungen des Jugendwohlfahrts- und Bundessozialhilfegesetzes) hat die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes (Bundesrats-Drucksache 66570) zum Problem der sogenannten „passiven Täter", die Betäubungsmittel lediglich in kleinen Mengen zum Eigenverbrauch erworben haben, gedacht? Mit dem Hinweis auf die Möglichkeiten des Jugendwohlfahrts- und Bundessozialhilfegesetzes auf Seite 14 der Begründung sollte deutlich gemacht werden, daß dem Mißbrauch von Rauschgiften nicht nur mit strafrechtlichen Maßnahmen entgegegenwirkt werden kann und soll. Wie die Bundesregierung bereits in ihrer Erklärung zu ihrem Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs hingewiesen hat, muß denjenigen geholfen werden, die leichtfertig und unüberlegt in den Bannkreis der Drogen und Rauschmittel geraten sind und sich nicht aus eigener Kraft daraus befreien können. Nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz kommen in Betracht generelle und vorbeugende Maßnahmen, wie z. B. Aufklärungsaktionen oder die systematische Aus- und Fortbildung von Fachkräften, dazu individuelle erzieherische Hilfen für besonders gefährdete Jugendliche in verschiedenen Formen und auch Hilfen institutioneller Art wie Planung, Einrichtung und Unterhaltung insbesondere spezieller Beratungs- und Behandlungseinrichtungen. Alle diese Maßnahmen, gehören nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 des Jugendwohlfahrtsgesetzes zu den Pflichtaufgaben des Jugendamtes. Soweit die Betreuung und Behandlung Drogen- und Rauschmittelsüchtiger und Gefährdeter nicht von dritter Seite (z. B. durch die Krankenversicherung) sichergestellt werden kann, gibt das Bundessozialhilfegesetz die Möglichkeit, je nach dem Grad der Gefährdung oder der gesundheitlichen Schädigung Gefährdetenhilfe oder Krankenhilfe zu gewähren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Keine weitere Zusatzfrage.
    Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. Ich danke dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Rosenthal.
    Wir sind zugleich am Ende unserer heutigen Fragestunde.
    Wie vorhin schon angekündigt, werden wir, obwohl es noch nicht 15 Uhr ist, die Aussprache zu Punkt XI der Tagesordnung — Mitbestimmung — fortsetzen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kley.


Rede von Dr. Gisbert Kley
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Bemerkungen zum Gutachten der Biedenkopf-Kommission und zu der schriftlichen Stellungnahme machen, die die Bundesregierung uns zu diesem Thema zugeleitet hat.
Die Kommission hat schon vor Jahresfrist der Bundesregierung auftragsgemäß ihren Bericht zugeleitet; er trägt die Überschrift „Mitbestimmung im Unternehmen". Wie man ihn auch im einzelnen beurteilen mag, den neun Professoren gebührt sicherlich Dank für die umfassende und wichtige Untersuchung. Wie wohl kein Beitrag zuvor hat sie seitdem die Mitbestimmungsdiskussion beeinflußt.
Meine Damen und Herren, Sie kennen den Bericht. Der zeitliche Rahmen, der dieser Debatte gesetzt ist, erlaubt es nicht, umfassend zu den Feststellungen, Überlegungen und Empfehlungen der Kommission Stellung zu nehmen. Eine Vielzahl von Kommentaren, Analysen, Stellungnahmen aus allen



Dr. Kley
Bereichen beweist, daß die inzwischen vergangene Zeit genutzt wurde, zumindest genutzt werden konnte. Heute muß deshalb die Summe gezogen werden, und zwar — entsprechend der Aufgabe dieses Hauses — die politische Summe. Hierbei ist sicherlich unsere gemeinsame Auffassung in allen Parteien, daß der Bericht -der Biedenkopf-Kommission eine sehr wichtige Entscheidungshilfe für das Parlament darstellt, daß er uns aber die politische Entscheidung nicht abnehmen und daß unsere Aufgabe nicht darin bestehen kann, die Empfehlungen der Kommission in allen Punkten abzuschreiben.
Zwei politische Stellungnahmen zum Gutachten liegen Ihnen als Drucksache vor: der Gesetzentwurf der CDU/CSU und die schriftliche Stellungnahme der Bundesregierung zum Biedenkopf-Gutachten. Die CDU/CSU hat den Bericht der Sachverständigenkommission nicht nur geprüft, sondern auch ihre Stellungnahme zu diesem Gutachten als Gesetz vorgelegt. Sie hat geprüft, sie hat sich entschieden, und sie hat gehandelt. Die in unserem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zur Mitbestimmung im Unternehmen ist das Ergebnis.
Dagegen läßt die Stellungnahme der Bundesregierung die Fragen, die wir gelöst haben, ungelöst, und dort, wo wir uns mühsam genug, wie wir zugeben — entschieden haben, hat sich die Bundesregierung entschieden, nicht zu entscheiden. In diesem Licht muß die Stellungnahme der Bundesregierung betrachtet werden.
Zentrales Ergebnis des Sachverständigenberichts — mag man das nun schön finden oder nicht — ist die Ablehnung der paritätischen Mitbestimmung. Zwar enthält die Stellungnahme der Bundesregierung sehr viele Zitate aus dem Gutachten, doch dieses zentrale Ergebnis wird nur beiläufig, fast verschämt, erwähnt. Statt sich hierzu klar und eindeutig zu äußern, ist die Bundesregierung einer solchen Stellungnahme ausgewichen. Das war zweifellos nicht leicht, und man wird Verständnis dafür haben, daß es hierfür fast ein Jahr offensichtlich intensiven Nachdenkens bedurfte. Verlegenheit führte die Feder, und dort, wo man erwarten durfte, das Ergebnis sorgfältiger Prüfung zu erfahren, wurde sorgfältige Prüfung lediglich angekündigt.
Es ist in diesem Zusammenhang interessant, daß der am Schluß der vorigen Legislaturperiode, kurz vor den Wahlen, eingebrachte Gesetzentwurf der SPD, zu dem sich Herr Liehr heute noch mit einer gewissen Emphase bekannt hat, in der Stellungnahme der Bundesregierung mit keinem Wort erwähnt wird. Das ist eigentlich nicht nett gegenüber einer so großen Koalitionspartei!

(Abg. Dr. Haase [Kassel] : Das kann man wohl sagen!)

Zwar betont die Bundesregierung bei ihrer einleitenden Würdigung des Berichts ausdrücklich ihre Erwartung, daß die Arbeiten der Biedenkopf-Kommission — so sagt sie; ich darf es zitieren — es erleichtern würden, „zu dem Problem der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen eine fundierte Meinung zu entwickeln". Von dieser Erleichterung hat die Bundesregierung selbst offensichtlich keinen Gebrauch gemacht. Statt zum Kern der Problematik vorzustoßen, folgt eine umfangreiche Wiederholung des Kommissionsberichts zur Rechtfertigung der Mitbestimmung an sich. Sicherlich kann man gerade bei diesem Teil des Berichts sehr lange verweilen; denn die Begründung der Kommission ist im einzelnen recht problematisch. Außer Streit ist jedoch das Ergebnis, nämlich das Votum für das Prinzip der Mitbestimmung.
Die Kommission ist bei ihrer Rechtfertigung dieses Prinzips durchaus zutreffend davon ausgegangen -ich darf zitieren , daß Mitbestimmung jede Form einer institutionellen Teilnahme der Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter an der Gestaltung und inhaltlichen Festlegung des Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses im Unternehmen bedeutet, und zwar ohne Rücksicht auf Art und Umfang einer Teilnahme von Arbeitnehmervertretern in den Unternehmensorganen. Da dieses Prinzip Mitbestimmung seit langem im geltenden Betriebsverfassungsgesetz verwirklicht und anerkannt ist, trägt die Bundesregierung Eulen nach Athen, wenn sie sich in ihrer Stellungnahme für ein Ergebnis engagiert, dessen Gültigkeit ohnehin von keiner der an der Diskussion beteiligten Parteien und Gruppen bestritten wird.
Klar zu trennen vom Prinzip der Mitbestimmung ist aber nun die Frage nach der konkreten Ausgestaltung des Prinzips. Mir scheint, die Bundesregierung wirft beides durcheinander, wenn sie feststellt — ich darf wieder zitieren —:
Die Ansicht, daß es sich bei der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen um nicht mehr als eine willkürliche politische Forderung interessierter Kreise handle, wird nun kaum noch vertreten werden.
Ja, meine Damen und Herren, wer hat denn das behauptet? Der Streit geht nicht um die Mitbestimmung, sondern um Art und Maß der Ausgestaltung eines von allen anerkannten Prinzips.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Mag das nun eine logische Fehlleistung oder eine bewußte Tendenz sein, fehlende Differenzierungen zwischen dem unbestrittenen Grundsatz der Mitbestimmung und der durchaus umstrittenen Frage nach ihrer konkreten Ausgestaltung finden sich auch anderenorts in der Stellungnahme der Bundesregierung.
Die Eindeutigkeit und Ausführlichkeit, mit der sich die Bundesregierung zum ohnehin unstreitigen Grundsatz der Mitbestimmung äußert, steht in auffälligem Widerspruch zu der Zurückhaltung, mit der sie zur Frage nach der konkreten Verwirklichung dieses Grundsatzes im Unternehmen Stellung nimmt. Die Sachverständigenkommission hat auf diese Frage eine sehr konkrete Antwort gegeben. Doch dort, wo der Bericht der Kommission konkret wird, wird die Stellungnahme der Bundesregierung allgemein.

(Zuruf von der SPD: Andere Aufgaben!)

Sie beschränkt sich darauf, die Ansicht von etwas einseitig ausgesuchten Kritikern des Berichts zu referieren, die zwischen den Feststellungen der Kom-



Dr. Kley
mission und ihren Empfehlungen eine Diskrepanz behaupten. Nach Ansicht dieser Kritiker, die von der Bundesregierung zitiert werden, sind die von der Kommission festgestellten Erfahrungen mit der paritätischen Mitbestimmung sehr positiv zu beurteilen. Wenn sich die Kommission dennoch gegen eine paritätische Zusammensetzung des Aufsichtsrats und für eine Mehrheit der Eigentümervertreter ausgesprochen habe, so müsse dies als logischer Bruch empfunden werden. So sagen die Kritiker des Berichts.
Die Bundesregierung hängt sich mit der ihre gesamte Stellungnahme kennzeichnenden Doppeldeutigkeit an diese Kritik an, indem sie feststellt, daß die Empfehlung zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats — ich zitiere —, „in der Tat diese Überlegung nahelege." Es wäre nun zu erwarten gewesen, daß die Bundesregierung zumindest versucht hätte, dieser von ihr zitierten fremden Kritik durch eine eigene Begründung Schlüssigkeit zu verleihen. Doch das tut sie nicht! Sie deutet nur an, und mit Andeutungen läßt sich sehr schlecht argumentieren. Wir sollten offen sagen — das gilt auch für die Bundesregierung —, was im Sachverständigengutachten unsere Zustimmung findet und was von uns kritisiert wird.
Deshalb möchte ich ganz kurz auf den vorgenannten empirischen Teil des Berichts, auf seinen ordnungspolitischen Teil und auf die Empfehlungen eingehen. Die Stellungnahme der Bundesregierung verweilt sehr eingehend bei den empirischen Feststellungen des Berichts, denen die Bundesregierung — wenn ich es recht verstehe — offensichtlich einen höheren Stellenwert im Rahmen des Gesamtberichts zuerkennen will, als ihnen nach der Berichtskonzeption zukommt. Sie zitiert — ziemlich unsystematisch und aus dem Zusammenhang gerissen — eine Reihe von Feststellungen, die teils den Bereich der Montan-Mitbestimmung und teils den des Betriebsverfassungsgesetzes betreffen. Ich will die Zitatensammlung aus der Stellungnahme nicht weiter ergänzen, obwohl die Versuchung groß ist. Ich nenne nur Stichworte: Festgestellte Versuche der Fernsteuerung, Verzögerungen und Vertagungen von Beschlußfassungen in der Montan-Industrie, Nichtbewährung des „neutralen" Aufsichtsratsmitglieds. Ich will nur festhalten, daß das positive Resümee, das die Bundesregierung aus den Feststellungen der Kommission zieht, sich generell auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer erstreckt, also gleichermaßen auf beide Mitbestimmungsbereiche. Das scheint wichtig.
Im übrigen konnte die Basis für neue Entscheidungen durch die Anhörungen und schriftlichen Befragungen der Kommission nicht annähernd geschaffen werden. Insgesamt 55 Anhörungen, davon nur 21 aus dem ja weit größeren Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes, alle zudem in den Schleier einer absoluten Vertraulichkeit gehüllt, reichen einfach nicht aus, um einen wirklich zuverlässigen Einblick in die Praxis zu erhalten, um so mehr als wir über die Anhörungen nur aus zweiter, wenn auch hoher Hand, nämlich durch die Kommission, unterrichtet worden sind.
Hinzu kommt, daß das verfahrensrechtliche Instrumentarium, das der Kommission zur Verfügung stand, für eine umfassende empirische Untersuchung nicht ausreichend war. Darüber hinaus hat die Kommission selbst davor gewarnt, ihre empirischen Feststellungen, soweit sie den Montan-Bereich betreffen, zur Entscheidungsgrundlage für eine allgemeine Mitbestimmungsregelung zu machen. Sie hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die paritätische Mitbestimmung — der sie übrigens an keiner Stelle ihres Berichts eine besondere Bewährung attestiert hat — auf zwei Industriezweige begrenzt ist

(Zuruf von der SPD: Haben Sie den Bericht gelesen?)

— ja, ich habe ihn gelesen —, die durch exzeptionelle Umstände gekennzeichnet sind. Im übrigen hat die Kommission beklagt, daß es ihr nicht möglich war, Zeugen zu vernehmen. Sie hat die paritätische Mitbestimmung jedenfalls als unvereinbar mit wesentlichen Elementen einer marktwirtschaftlichen Ordnung abgelehnt. Ich halte diese Entscheidung für richtig und wohl begründet. Unser Gesetzentwurf trägt dem Rechnung.
Noch ein Wort zu den Empfehlungen der Kommission. Sie sehen eine weitreichende Verstärkung der Arbeitnehmerposition im Aufsichtsrat vor, nicht nur durch zahlenmäßig andere Zusammensetzung, sondern auch der Sache nach. Diese Empfehlung haben wir für richtig gehalten und in unserem Gesetzentwurf verwirklicht. Wir hatten dabei gleichzeitig zu bedenken, daß die von uns vorgesehene weitreichende Verstärkung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte auf betrieblicher Ebene in ihren Auswirkungen auf das Gesamtgefüge der Mitbestimmung im Betrieb und Unternehmen berücksichtigt werden muß. Auch darin sind wir der Kommission gefolgt.
Wir sind ihr auch darin gefolgt, daß eine rechtzeitige Beteiligung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bei der Berufung von Vorstandsmitgliedern und beim Widerruf von Bestellungen gesichert werden soll.
Nicht gefolgt sind wir Erwägungen der Kommission für ein paritätisches Aufsichtsratspräsidium oder ähnliche Gremien

(Zuruf von der SPD: Das ist aber das Wichtigste!)

— jawohl - , weil uns hier eine Diskrepanz zu
allem, was die Kommission sonst gesagt hat, vorzuliegen schien.

(Zuruf von der SPD: Das nennen Sie Mitbestimmung!?)

Auch zeigen sowohl der Bericht als auch spätere Äußerungen des Herrn Biedenkopf, daß nicht an Patentlösungen gedacht war, sondern daß es der Kommission — das bitte ich nachzulesen — mit besonderem Vorrang darauf ankam, die Beteiligung der Arbeitnehmer zu sichern und ferner zu sichern, daß sie rechtzeitig stattfindet.

(Zuruf von der SPD: Das ist aber nicht viel!)




Dr. Kley
Begrüßt hätten wir es, wenn die Kommission manchen Problemen noch intensiver nachgegangen wäre. Sie hat leider davon Abstand genommen, die Gruppe der leitenden Angestellten angemessen in ihre Untersuchung einzubeziehen, obwohl es aus der Montan-Industrie — nicht nur, aber gerade auch von dort — viele Stimmen gibt, die hier sehr spezifische Probleme sehen. Mit der Ruhrkohle AG hat sich die Kommission nicht befaßt, obwohl gerade hier sehr interessante Antworten auf manche Fragen zu finden gewesen wären, insbesondere nach der Praxis der Montan-Mitbestimmung.
Den so wichtigen europäischen Aspekt hat die Kommission so gut wie ganz ausgeklammert, obwohl wir alle wissen, welche Schwierigkeiten für die Harmonisierung hier schon auf Grund des geltenden Rechts bestehen.
Eine Frage hätte auch behandelt werden sollen, obwohl das Eisen so heiß ist, daß niemand es anfassen will, weder die Unternehmer noch die Gewerkschaften. Aber ich will es doch gesagt haben. In der Mitbestimmungsdiskussion taucht immer wieder das Argument auf ich wiederhole: das Argument —, eine sich übe die ganze Wirtschaft erstreckende Mitbestimmung müsse am Ende zu einem Bündnis von Managern und Gewerkschaftsvertretern führen, das sich dann auf dem Rücken der Verbraucher und der Allgemeinheit verwirklichen würde. Dazu hätte die Kommission sich äußern und Stellung nehmen sollen. An einer Stelle des Berichts klingt dieses Motiv ganz leise an, im Bereich der Streichinstrumente. Da hört man dieses Motiv, aber gleichsam erschrokken verstummt es wieder.
Noch einmal zur Stellungnahme der Bundesregierung. Wie sie zur Parität steht, bleibt offen. Letztlich zieht sie sich darauf zurück, daß — ich zitiere — die „Auswirkungen einer institutionellen Mitbestimmung auf die marktwirtschaftliche Ordnung, das Eigentum, die Tarifautonomie und die Auswahl des Führungspersonals einer sorgfältigen Prüfung bedürfen". So ist es in der Tat. Seit Jahren ist bekannt, daß hier die entscheidenden Probleme, die Grenzen für die Ausgestaltung jeder institutionellen Mitbestimmung in den Unternehmen liegen, und seit über einem Jahr ist der Bericht der BiedenkopfKommission bekannt. Indem die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu erkennen gibt, daß sie diese Fragen immer noch nicht sorgfältig geprüft hat — sonst hätte sie ja eine Entscheidung vorgelegt —, erklärt sie sich letztlich ,außerstande, sich hier und heute an der Debatte zur Mitbestimmung im Unternehmen zu beteiligen.

(Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Sehr richtig!)

Aber in drei Punkten, die mir wichtig erscheinen, ist der Bundesregierung trotz aller Vorsicht in ihrer Stellungnahme eine klare Antwort, ich möchte sagen: unterlaufen, und zwar durchaus im Sinne des von meiner Fraktion eingebrachten Gesetzentwurfs.
Erstens. Die Bundesregierung erkennt mit der Kommission an, daß jede institutionelle Mitbestimmung in ihren Wirkungen arbeitnehmerbezogen gesehen werden muß. Das muß ja wohl heißen, daß die Beschäftigtenzahl als das Kriterium anzusehen ist.
Zweitens. Durch die kommentarlose Wiedergabe einer Feststellung Professor Biedenkopfs anerkennt sie offenbar auch — ich zitiere —, daß „durch Auswertung der bisherigen Erfahrungen, vor allem mit der Montan-Mitbestimmung, keine ausreichende Grundlage für eine allgemeine Entscheidung über die Ausweitung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen gewonnen werden konnte" und daß „die Mitbestimmungsfrage nicht allein auf Grund partieller empirischer Erfahrungen, sondern nur nach der Durchdringung des Gesamtkomplexes und nach einer Analyse aller möglichen externen Auswirkungen" beantwortet werden kann.
Drittens erkennt die Bundesregierung den „untrennbaren Zusammenhang zwischen Mitbestimmungsregelungen auf Unternehmens- und auf Betriebsebene" an. Sie erkennt an, daß deshalb bei der Mitbestimmung auf Unternehmensebene die Konsequenzen einer ausgeweiteten Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene zu berücksichtigen sind, wenn die Unternehmensverfassung ausgewogen sein soll.
Schließlich geht die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme auf einige Empfehlungen der Kommission im einzelnen ein. Was wir zu diesen Empfehlungen zu sagen haben, kommt in unserem Gesetzentwurf zum Ausdruck. In der Stellungnahme der Bundesregierung jedoch beginnt oder endet fast jeder Absatz mit der Erkenntnis: „Es ist zu prüfen". Man kann nur sagen: Es hätte schon längst geprüft werden können und müssen; dafür war ausreichende Zeit vorhanden.

(Abg. Liehr: Ist das Selbstkritik?)

Die Stellungnahme der Bundesregierung enttäuscht, vor allem wenn man sie mit der Elle der großen Worte von den „inneren Reformen" mißt, die wir so oft gehört haben. Davon ist hier gar nichts zu spüren.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

— Sie wollten nicht. Gut, dann sagen Sie es auch nicht!
Ich würde meine Kritik an der Stellungnahme der Bundesregierung gern zusammenfassen. Aber das fällt schwer, weil in Wahrheit eine Stellungnahme der Bundesregierung gar nicht vorliegt und nur eine Fülle weiterer Prüfungen zugesagt worden ist. Die Bundesregierung ist einer Stellungnahme ausgewichen. Doch gerade dieses Ausweichen, dieser Verzicht auf klare Fronten und der allzu deutliche taktische Kompromiß ist im Grunde doch sehr aufschlußreich.
Wir unsererseits haben uns der Entscheidung gestellt und eine, wie ich meine, gute Lösung gefunden, die den wahren Interessen der Arbeitnehmer sehr viel gerechter wird als der auf die Betriebsverfassung beschränkte und im übrigen sehr anfechtbare Entwurf der Regierung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Buschfort für 20 Minuten.