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    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Hofmann als Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 5803 A Wahl des Herrn Walter Haack als Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 5803 B Abwicklung der Tagesordnung 5803 B Beratung des Berichts Mitbestimmung im Unternehmen der Sachverständigenkommission zur Auswertung der bisherigen Erfahrungen bei der Mitbestimmung (Drucksache VI /334) in Verbindung mit Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Mitbestimmungskommission (Drucksache VI /1551), mit Entwurf eines Gesetzes über die befristete Fortgeltung der Mitbestimmung in bisher den Mitbestimmungsgesetzen unterliegenden Unternehmen (Drucksachen VI/ 1785, zu W1785) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Betriebsverfassungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1786, zu W1786) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieb und Unternehmen (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1806) — Erste Beratung —Arendt, Bundesminister . 5803 C, 5896 D Ruf (CDU/CSU) . . . . 5810 D, 5894 B Liehr (SPD) 5819 A Schmidt (Kempten) (FDP) 5824 B, 5876 A Ziegler (CDU/CSU) 5832 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 5837 A Dr. Kley (CDU/CSU) . . . . . 5852 D Buschfort (SPD) 5856 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 5860 C Benda (CDU/CSU) 5861 D Dr. Nölling (SPD) 5866 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) 5876 C Böhm (SPD) . . . . . . . . 5878 C Dr. Böhme (CDU/CSU) . . . . 5881 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5883 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . 5885 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 5887 B Dr. Farthmann (SPD) . . . . . 5890 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . 5893 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Fragestunde (Drucksache VI/ 1807) Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Abstimmung unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über bilaterale wissenschaftlich-technische Beziehungen mit der Sowjetunion Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5844 B, C, D Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . 5844 B, C, D Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Bevorzugung von Abiturienten mit Wohnsitz im Nahbereich einer Hochschule bei der Zulassung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5845 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 5845 B Schmidt (München) (SPD) . . . 5845 C Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Unzureichende Ausnutzung des Gebäudes und der Apparaturen des Instituts für Transurane der Euratom in Karlsruhe — Verwendung der Mittel des Investitions- und Forschungshaushalts der Euratom Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5845 D Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Fernstudium im Medienverbund" der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5846 A, C, D, 5847 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 5846 B, C Pfeifer (CDU/CSU) 5846 D Frau Funcke, Vizepräsident . . . 5847 A Raffert (SPD) . . . . . . . . 5847 A Frage des Abg. Raffert (SPD) : Ausbau vorhandener Einrichtungen für das Fernstudium im Medienverbund Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5847 B, C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 5847 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Zahlung des Kindergeldes in den europäischen Ländern aus Beiträgen von der Lohnsumme bzw. aus dem Haushalt Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 5847 D, 5848 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . 5848 A, B, C Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Lehrkrankenhäusern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 5848 D Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) : Entwicklung von orthopädischen und anderen Hilfsmitteln für DysmelieKinder Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 5849 A, B Burger (CDU/CSU) 5849 B Frage des Abg. Bay (SPD) : Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen und schädlichen Auswirkungen beim passiven Mitrauchen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 5849 C, D, 5850 A, B Bay (SPD) . . . . . . 5849 D, 5850 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 5850 B Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Errichtung einer Verbindungsstelle der Verbraucherzentralen der Länder in Bonn Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5850 C, D, 5851 A Vogt (CDU/CSU) . . . 5850 D, 5851 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Preisanstieg für Bauleistungen im Bereich der gemeindlichen Infrastrukturmaßnahmen von 1968 bis 1970 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5851 A, C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 5851 B, C Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Gewährung der Investitionszulage bei Ansiedlung von Betrieben außerhalb von Schwerpunktorten Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5851 D, 5852 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 5852 A Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Maßnahmen nach § 16 des Bundesbankgesetzes zur Entlastung der Kreditinstitute und zur Belebung des sozialen Wohnungsbaues Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5852 B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5852 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 III Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache VI/ 1720) — Erste Beratung — . . Genscher, Bundesminister . . . . 5897 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5897 D Hofmann (SPD) 5898 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1971 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1971) (Drucksache VI/ 1810) — Erste Beratung . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 14. November 1969 des Weltpostvereins (Drucksache VI/ 1789) — Erste Beratung — 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia über die Benutzung liberianischer Gewässer und Häfen durch das N. S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/ 1790) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (Drucksache VI/ 1797) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/ 1798) — Erste Beratung — . . 5899 D Entwurf eines Gesetzes über die Einbeziehung von Teilen des Freihafens Hamburg in das Zollgebiet (Drucksache VI/ 1547); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1799) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5900 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 170 /67/ EWG über die gemeinsame Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin durch die Möglichkeit der Einführung von Vermarktungsnormen Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung Nr. 130 /66/ EWG über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik gesetzten Frist Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 70/66/ EWG hinsichtlich der Durchführung einer Grunderhebung in Italien Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung für das Jahr 1970 der in Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17/64/ EWG über die Bedingungen für die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs-und Garantiefonds für die Landwirtschaft vorgesehenen Frist (Drucksachen VI/ 1445, VI/ 1536, VI/ 1537, VI/ 1539, VI/ 1792) . . 5900 C Nächste Sitzung 5900 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5901 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Entwicklungsauftrag bezüglich der Schnee- und Eisbekämpfung auf den Straßen 5901 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. obligatorische Einführung der Verkehrserziehung und des Fahrunterrichts in den Schulen 5901 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Entfernung des größten Teiles des ostbayerischen Zonenrandgebietes von der Autobahn 5902 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Normung der Stoßstangen von Kraftfahrzeugen 5902 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Empfehlungen des Jahresgutachtens 1970 des Sachverständigenrates bezüglich der Einnahmen- und Ausgabenpolitik der IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Bundesregierung — Unterstützung der Unternehmen eines Wirtschaftszweiges bei nicht kalkulierbaren Absatzrisiken . 5902 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) betr. Verlegung der Produktion langlebiger Konsum- und Investitionsgüter in ostasiatische Länder 5903 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Sicherung des Beschäftigungsstandes in den Strukturgebieten . . . 5904 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. zunehmende Unternehmenskonzentration in Europa und Sicherung der Interessen der Arbeitnehmer in multinationalen Konzernen 5904 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. Milch als Vorbeugungsmittel gegen Bleivergiftungen 5905 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD )betr. Bedenken gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften im Hinblick auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der Blumenzucht 5905 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) betr. Problem der sogenannten passiven Täter im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes . . . 5905 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5803 101. Sitzung Bonn, den 11. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, statt „an der mangelnden Arbeit und der mangelnden Beteiligung der Erwerbstätigen" : „an der mangelnden Arbeitsleistung der Erwerbstätigen" 100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, Zeile 27 und 28, statt „um alle diese Auflagen und Wünsche, insbesondere auch im" : „um auch alle Auflagen und Wünsche, insbesondere aus dem" 100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, Zeile 13 von unten, statt „um" : „nun" 100. Sitzung, Seite 5791, linke Spalte, Zeile 32, statt „einfach": „sonst" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 12. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Bals ** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt. * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Borm * 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Höcherl 12. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Frau Klee 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch 13. 2. Dr. Kreile 11.2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) '* 13. 2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) * 13. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner ** 12. 2. Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. *Für die 2 Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parl amen! ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 13. 2. Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Seefeld * 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 13. 2. Wolfram * 26. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 9) : Kann die Bundesregierung einer wissenschaftlichen Institution oder der einschltägigen Industrie einen Entwicklungsauftrag erteilen mit dem Ziel, daß die Schnee- und Eisbekämpfung auf den Straßen nie weniger aggressiven Mitteln als Kochsalz erfolgt, und ist diese Frage nicht auch unter dem Aspekt einer zusätzlichen Verschmutzung der Gewässer zu sehen? Die Erteilung eines Entwicklungsauftrages an eine wissenschaftliche Institution oder an die einschlägige Industrie mit dem Ziel, einen zur Schnee- und Eisglättebekämpfung geeigneteren und wirtschaftlicheren Streustoff als das allgemein verwendete Natriumchlorid zu finden, wird von der Bundesregierung zur Zeit nicht erwogen, da von einem derartigen Forschungsauftrag keine grundsätzlichen neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Die Auswirkungen und der Einfluß der von den Straßenoberflächen abgeschwemmten Salzlösungen auf Gewässer und Grundwasser werden laufend beobachtet und sollen durch mehrere Forschungsvorhaben untersucht werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 10) : ]st die Bundesregierung bereit, bei den Regierungen der Bundesländer anzuregen, die Verkehrserziehung und den Fahrunterricht obligatorisch in den Schulen unter Beteiligung der privaten Fahrschulen einzuführen, so daß im Abschlußzeugnis bzw. Reifezeugnis die Fahrerlaubnis für die Klasse III einbezogen ist? Die obligatorische Verkehrserziehung ist für alle Schularten durch Erlasse der Kultusminister der Bundesländer angeordnet. Wer Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen 1 bis 3 ausbilden darf, ist im Fahrlehrergesetz von 1969 geregelt. Nach Auffassung der Bundesregie- 5902 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 rung genügen die heutigen Vorschriften über den Fahrunterricht in den Fahrschulen den Forderungen der Verkehrssicherheit. Die Einschaltung der Schulverwaltungen würde wirtschafts-politische, finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten mit sich bringen ohne eine Verbesserung des Fahrunterrichts zu bedeuten. Außerdem liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen die Zuständigkeit für die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfungen bei den amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr, nicht bei den Schulverwaltungen. Deshalb wird die Bundesregierung die Erteilung von Fahrunterricht in den Schulen nicht anregen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 14): Wie läßt sich die Tatsache, daß auch nach 1975 der größte Teil des Zonenrandgebiets in Ostbayern als einziges größeres geschlossenes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland über 30 Minuten Fahrweg von der nächsten Bundesautobahn entfernt ist, mit dem § 4 des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Förderung des Zonenrandgebietes vereinbaren, nach dem „die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung ins Zonenrandgebiet im Rahmen des Ausbauplans der Verkehrswege bevorzugt zu fördern sind"? Die in der Frage getroffene Feststellung, wonach Ost-Bayern auch nach 1975 als einziges größeres Gebiet der Bundesrepublik mehr als 30 Fahrminuten von der nächsten Autobahn entfernt ist, trifft nicht zu. Die Netzdichte des Autobahnnetzes im ostbayerischen Raum ist mit vielen anderen Gebieten der Bundesrepublik auch außerhalb des Zonenrandgebietes vergleichbar. Die Erschließung des ostbayerischen Raumes wird besonders durch den Neubau der Autobahnen Nürnberg—Amberg und Nürnberg—Regensburg sowie einer Reihe weiterer Bundesfernstraßen, wie z. B. Bamberg—Bayreuth, gefördert. Ein Gegensatz zu dem § 4 des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Förderung des Zonenrandgebietes besteht somit nicht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die USA-Sicherheitsbehörde eine Stoßstangennormung für Kraftfahrzeuge vorgeschlagen hat mit dem Ziel, daß Stoßstangen einen Frontalanprall hei einem Tempo bis zu 8 km h abfangen können, ohne daß der Wagen dabei beschädigt wird, und sind zwecks einheitlicher Normen Verhandlungen mit den USA aufgenommen worden? Im Rahmen der Arbeiten an experimentellen Sicherheitsfahrzeugen sind auch die Stoßstangen in die Untersuchungen mit einbezogen worden. In dem mit dem Verkehrsminister der USA vereinbarten Informationsaustausch über solche Fahrzeuge werden unter anderem auch die Erfahrungen über alle mit Stoßstangen zusammenhängenden Probleme ausgetauscht. Ein Vorschlag, der USA, Normen für Stoßstangen auszuarbeiten, liegt bisher nicht vor. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rosenthal vom 9. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Fragen A 48 und 49) : Legen die Empfehlungen des Jahresgutachtens 1970 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/ 1470) der Bundesregierung eine Einnahmen- und Ausgabenpolitik nahe, die eine Steigerung des Anteils der staatlichen Investitionen zu Lasten des Anteils der Privatinvestitionen unmöglich machen würde, falls einmal stetiges Wachstum und konjunkturneutrale Auslastung des Produktionspotentials erreicht sind? Sieht die Bundesregierung dauernd in Bereitschaft, um helfend einzugreifen, falls die Kalkulation der Unternehmen eines Wirtschaftszweiges über seine Absatzchancen sich als falsch erweisen, und würden sich hilfreiche Eingriffe auf Grund von Fehlkalkulationen wesentlich von solchen unterscheiden, die im Fall nicht kalkulierbarer Absatzrisiken vorzunehmen wären? Das Jahresgutachten 1970 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/ 1470) beschäftigt sich in den Ziff. 249 ff. und 322 ff. ausführlich mit den Problemen, die sich aus einem Anstieg der Staatsquote, d. h. dem Anteil, zu dem der Staat mit seinen Ausgaben direkt oder indirekt das Produktionspotential in Anspruch nimmt, und einer potentialorientierten Konjunkturpolitik ergeben. Das Gutachten geht davon aus, daß die öffentlichen Investitionen entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung überdurchschnittlich zunehmen sollen. Den Ausfällen aufgrund der Ausgabenzurückhaltung im Aufschwung sowie länger zurückliegenden Versäumnissen werde damit Rechnung getragen. Außerdem seien öffentliche Investitionen so bedeutsam, weil sie die Produktivität privater Investitionen mitbestimmten und weil der Staat genötigt sei, sich auf die stark gestiegene Nachfrage seiner Bürger nach Leistungen des Staates einzustellen. Der geplante Anstieg der Staatsquote muß nach Auffassung des Sachverständigenrates als Aufforderung zu einer wachstumspolitischen Anstrengung der Volkswirtschaft verstanden werden. Dabei bleibe zu fragen, ob die vorgesehenen Einnahmeregelungen derart seien, daß vom Vollzug der Planung keine dauernde Gefährdung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausgehen werde, d. h. ob gesichert erscheine, daß private Ansprüche an das Produktionspotential (Konsum und private Investitionen) in dem Maße zurücktreten werden, wie die öffentlichen Ansprüche vordringen sollen. Die Empfehlungen des Sachverständigenrates sind daher so zu verstehen, daß bei stetigem Wachstum und voller Ausnutzung des Produktionspotentials eine steigende Staatsquote unter Wahrung der Stabilität nur in dem Maße möglich ist, wie den zusätz- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5903 lichen Staatsausgaben entsprechende Entzugseffekte beim privaten Sektor (Ersparnisse und/oder Steuern) gegenüberstehen. Unsere Wirtschaftsordnung überläßt die Koordination auch der Produktions- und Investitionspläne der Unternehmen prinzipiell dem Markt. Mit ihrer Entscheidungsfreiheit tragen die Unternehmer zugleich die volle Chance und das volle Risiko für Gewinn und Verlust. Ich kann den ersten Teil ihrer zweiten Frage daher mit „Nein" beantworten. Nur dort, wo die marktwirtschaftliche Ordnung im sozialen Rechtsstaat zu erheblichen sozialen Härten für Arbeitnehmer und Unternehmer führt und für die Gesamtwirtschaft erheblich störende Fehlentwicklungen einzutreten drohen, ergibt sich für die Bundesregierung aus ihrer Pflicht zur Daseinsvorsorge und zur Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates eine Notwendigkeit einzugreifen. Dies gilt zunächst im Bereich der Konjunktursteuerung durch globale Maßnahmen. Diese globale Steuerung muß sicherstellen, daß sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Nachbarschaft des Gleichgewichts vollzieht; denn nur so funktioniert der Wettbewerbsprozeß auf der Ebene des Marktes und der Unternehmen gut. Staatliche Maßnahmen gibt es sodann auch im Bereich der Strukturpolitik, wo es darum geht, auf den Strukturwandel so einzuwirken, daß er nicht zu gesellschaftspolitisch unerwünschten Wirkungen führt. Diese Zielsetzung schließt eine Politik der 1) Konservierung bestehender Strukturen aus. Die Bundesregierung lehnt es grundsätzlich ab, spezifische branchenpolitische Eingriffe punktuell vorzunehmen. Sie fördert mit erheblichen Mitteln die Mobilität auf den Faktormärkten; so etwa durch die bekannten vielfältigen Maßnahmen des Arbeitsförderungsgesetzes zugunsten der Arbeitnehmer und durch verschiedene Maßnahmen zur Intensivierung des technischen Fortschritts, bei Forschung-und Entwicklungsinvestitionen und bei der Förderung der Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (SPD) (Drucksache Vl 1807 Fragen A 51 und 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung auf den Arbeitsmarkt von aus Gründen der Lohnverbilligung und des verbilligten Einkaufs in ostasiatische Länder verlegten Produktionen langlebiger Konsum- und Investitionsgüter oder Teile von ihnen, insbesondere in der Elektrotechnik? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der entsprechenden Industrien, daß durch die volle Liberalisierung bei Fehlen jeglicher bilateraler Schutzklauseln — im Gegensatz zu den Praktiken anderer EWG-Staaten — die Konkurrenz aus Niedriglohn- und -preis-Ländern des Fernen Ostens, insbesondere von Japan, Formosa usw., die Lebensfähigkeit der betreffenden Industrien trotz hohem Stand in Entwicklung und Produktionsverfahren gefährdet? Die Verlagerung von Produktionen u. a. auch in ostasiatische Länder wird im Grundsatz unter dem Aspekt des Arbeitskräftemangels und der hohen Auslastung der Produktionskapazitäten begrüßt. Dadurch wird es nämlich deutschen Unternehmen möglich, den Engpaß auf dem heimischen Arbeitsmarkt nicht nur durch Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in der Bundesrepublik, sondern auch durch Produktionsverlagerung in deren Heimatländer oder nach Übersee zu überwinden. Diese internationale Arbeitsteilung liegt im Interesse aller Beteiligten. Deutsche Firmen glauben in vielen Fällen, daß sie durch Verlagerung von Teilen ihrer Produktion — das gilt auch für die Elektrotechnik — in Länder mit geringeren Einstandskosten im internationalen Wettbewerb Vorteile erlangen. Der Umfang der deutschen Investitionen in Ostasien darf aber auch nicht überbewertet werden. So waren z. B. von den gesamten Auslandsinvestitionen der deutschen elektrotechnischen Industrie in Höhe von 2,2 Mrd. DM am 30. Juni 1970 nur etwa 2,5 Mio. DM in ostasiatischen Niedriglohnländern und 37 Mio. DM in Japan investiert. Soweit sich die Frage stellt, ob deutsche Großunternehmen bei einem eventuellen Auslandsengagement gegenüber kleineren Unternehmen im Vorteil sind, weil sie kapitalkräftiger sind oder etwa eher Zugang zum internationalen Kapitalmarkt haben, wird man diese nicht unbedingt verneinen können. Um jedoch hierfür einen Ausgleich zu schaffen, werden Klein- und Mittelbetriebe, die aus den verschiedensten Gründen ihre Produktion in Entwicklungsländer verlagern wollen, hierbei von der Bundesregierung durch zinsverbilligte ERP-Kredite oder die Zusammenarbeit mit der Deutschen Entwicklungs-Gesellschaft (DEG) unterstützt. Wenn auch in Malaysia, Südkorea, Thailand und den Philippinen die Investitionen deutscher Großbetriebe und Banken bei weitem überwiegen, so sind doch in Indonesien, in Taiwan und Singapur mittlere und kleine Betriebe an den deutschen Investitionen nicht unbeträchtlich beteiligt. In Singapur und Taiwan beträgt ihr Anteil je etwa 40 v. H. Das Allgemeine Abkommen über Zölle und Handel (GATT) sieht in Artikel XIX Schutzmaßnahmen bei drohenden oder aufgetretenen Marktstörungen vor. Diese Schutzmaßnahmen müssen jedoch gegenüber sämtlichen GATT-Vertragsparteien nicht-diskriminierend angewendet werden. Die besondere Bedeutung einer bilateralen Schutzklausel liegt darin, daß die Schutzmaßnahmen nur gegenüber dem Vertragspartner, mit dem die Schutzklausel vereinbart ist, vorgenommen werden können. Die Vereinbarung einer derartigen Schutzklausel ist jedoch im Hinblick auf das GATT nicht unproblematisch, weil sie den Grundsatz der nichtdiskriminierenden Behandlung aller Vertragsparteien durchbricht. Das Fehlen einer bilateralen Schutzklausel bedeutet also nicht Schutzlosigkeit gegenüber Marktstörungen aufgrund von Einfuhren, da selbst, wenn man — was jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aktuell ist — von einer völligen Liberalisierung ausginge, die oben erwähnten Maßnahmen 5904 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 auf der Grundlage des Artikels XIX des Abkommens im Falle von Marktstörungen ergriffen werden können. Von den EWG-Mitgliedsländern haben nur Frankreich und die Benelux-Länder mit Japan eine bilaterale Schutzklausel vereinbart. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Sonderfall: Frankreich und die Benelux-Länder waren nur bereit, die Verpflichtungen des GATT auch gegenüber Japan anzuwenden, wenn Japan der Vereinbarung einer bilateralen Schutzklausel zustimmt. Bisher haben sich die meisten sog. Niedrigpreisländer mit Erfolg einer derartigen Klausel widersetzt. Auch bei den Verhandlungen der Gemeinschaft mit Japan wirft die Vereinbarung einer Schutzklausel erhebliche Probleme auf, da es hier darum geht, die bisherigen differenzierten Regelungen in einer allen Ländern der Gemeinschaft gegenüber gleichmäßig wirkenden Regelung aufgehen zu lassen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 55) : Beobachtet die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation in den Strukturgebieten, und was wird sie unternehmen, um dort den in der Hochkonjunktur gebesserten Beschäftigungsstand in der Zeit einer sich normalisierenden Konjunktur anhaltend zu sichern? Die Bundesregierung beobachtet selbstverständlich die Arbeitsmarktsituation in den Strukturgebieten anhand der monatlich ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen und -quoten der einzelnen Arbeitsamtsbezirke. Ebenso wird die Bundesregierung über etwaige Einführungen von Kurzarbeit unterrichtet. Die Bundesregierung wird den Weg der Strukturverbesserung, den sie in der Hochkonjunktur mit dem Einsatz der Investitionszulage, den Mitteln des Regionalen Förderungsprogramms und dem Planungsinstrument der Regionalen Aktionsprogramme erfolgreich eingeschlagen hat, auch in der Zeit einer sich normalisierenden Konjunktur fortsetzen und gegebenenfalls Infrastrukturinvestitionen stärker fördern, um die überhängende Nachfrage der Wirtschaft nach diesen Leistungen besser zu befriedigen. Deshalb ist der Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf seiner Sitzung am 16. Dezember 1970 übereingekommen, daß für den Fall einer sich stark abschwächenden Nachfrage die Planung weiterer Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Infrastruktur so vorbereitet werden sollte, daß mit ihrer Ausführung erforderlichenfalls kurzfristig begonnen werden könnte. Auch in der Sitzung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses Bund/Länder am 12. Januar 1971 ist diese Frage besprochen worden. Entsprechend einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums ist vom Konjunkturrat für die öffentliche Hand auf den 11. Februar 1971 eine Arbeitsgruppe einberufen worden, die sich mit den öffentlichen Investitionen im Jahre 1971 konkret beschäftigen wird. Schließlich kann die Bundesanstalt für Arbeit die Schaffung von Arbeitsplätzen aus ihren Mitteln durch die Gewährung von Zuschüssen und Darlehen gemäß §§ 91 ff Arbeitsförderungsgesetz fördern. Dabei sind bevorzugt u. a. Arbeiten zu fördern, die geeignet sind, strukturverbessernde Maßnahmen vorzubereiten, zu ermöglichen oder zu ergänzen. Zur Verstärkung der Förderung kann der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nach § 96 AFG aus den verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes Beträge für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen bereitstellen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 56) : Verfolgt die Bundesregierung die zunehmende Unternehmenskonzentration auf europäischer Ebene und was unternimmt sie in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den Verbraucherverbänden etc., uns die Interessen der Verbraucher und vor allem der Arbeitnehmer in diesen multinationalen Konzernen zu sichern? Die Bundesregierung verfolgt die zunehmende Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland und Europa mit großer Aufmerksamkeit. Sie ist der Auffassung, daß jede Konzentrationsbewegung dort ihre Grenze finden muß, wo der wirksame Wettbewerb beeinträchtigt wird. In der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hat die Bundesregierung eine entsprechende Novellierung des Kartellgesetzes angekündigt. Kernpunkt der Novelle, die gegenwärtig im Bundesministerium für Wirtschaft ausgearbeitet wird, ist die Einführung einer Fusionskontrolle. Dieses Vorhaben ist mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften abgestimmt und wird auch auf die europäische Entwicklung ausstrahlen. Die Fortentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts ist Aufgabe der Brüsseler Behörden und setzt einen Konsens aller Mitgliedstaaten voraus. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, in Europa zunächst eine Meldepflicht für alle bedeutenden Unternehmenszusammenschlüsse einzuführen. Alle diese Überlegungen hat. das Bundesministerium für Wirtschaft in zahlreichen Besprechungen mit den Sozialpartnern und den Verbraucherverbänden erörtert und ist hierbei auf großes Interesse und volle Zustimmung gestoßen. Daß eine besondere Problematik der Fusionskontrolle darin besteht, insbesondere auch das Interesse der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze zu sichern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft berücksichtigt. Es ist in Aussicht genommen, durch eine entsprechende Formulierung gerade auch diesen Gesichtspunkt zur Geltung zu bringen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5905 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 70) : Ist die Bundesregierung bereit, durch ein Gutachten klaren zu lassen, inwieweit der Konsum von Trinkmilch die schädliche Einwirkung von Bleirückständen in der Luft auf den menschlichen Organismus mindern kann? Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist Milch kein Vorbeugungsmittel gegen Bleivergiftungen. Zu diesem Ergebnis kam eine gutachterliche Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahre 1969. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag zu geben. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 74) : Hält die Bundesregierung Einwendungen gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften und Lebensmittelabteilungen von Kaufhäusern im Hinblick auf die verwendeten Pflanzenschutzmittel in der Blumenzucht für gerechtfertigt? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich schon vor einiger Zeit mit der Frage befaßt, ob gesundheitliche Bedenken gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften bestehen. Die in diesem Zusammenhang mit den Ländern geführte Korrespondenz hat ergeben, daß Mißstände bei dem gleichzeitigen Verkauf von Lebensmittel und Blumen nicht bekanntgeworden sind. Die Länder haben gegen diesen gemeinsamen Verkauf keine Bedenken, sofern bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, wie z. B. eine ausreichende räumliche Trennung und Verpackung, getroffen werden. Spezielle Rechtsvorschriften des Bundes, die den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften zum Gegenstand haben, bestehen nicht. Es gilt jedoch auch für diesen Fall der allgemeine Grundsatz des Lebensmittelgesetzes, daß Lebensmittel keiner für die menschliche Gesundheit nachteiligen oder schädlichen Beeinflussung ausgesetzt werden dürfen. Soweit von den Ländern ergänzende lebensmittelhygienische Normen erlassen worden sind, sind in einigen davon auch Vorschriften enthalten, die der Verhinderung von schädlichen Einflüssen der Insektizide auf Lebensmittel gelten. In der Gesamtreform des Lebensmittelrechts ist eine Ermächtigung für den Erlaß bundeseinheitlicher Hygienevorschriften vorgesehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 79) : An welche speziellen Möglichkeiten (Gesetzesbestimmungen des Jugendwohlfahrts- und Bundessozialhilfegesetzes) hat die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes (Bundesrats-Drucksache 66570) zum Problem der sogenannten „passiven Täter", die Betäubungsmittel lediglich in kleinen Mengen zum Eigenverbrauch erworben haben, gedacht? Mit dem Hinweis auf die Möglichkeiten des Jugendwohlfahrts- und Bundessozialhilfegesetzes auf Seite 14 der Begründung sollte deutlich gemacht werden, daß dem Mißbrauch von Rauschgiften nicht nur mit strafrechtlichen Maßnahmen entgegegenwirkt werden kann und soll. Wie die Bundesregierung bereits in ihrer Erklärung zu ihrem Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs hingewiesen hat, muß denjenigen geholfen werden, die leichtfertig und unüberlegt in den Bannkreis der Drogen und Rauschmittel geraten sind und sich nicht aus eigener Kraft daraus befreien können. Nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz kommen in Betracht generelle und vorbeugende Maßnahmen, wie z. B. Aufklärungsaktionen oder die systematische Aus- und Fortbildung von Fachkräften, dazu individuelle erzieherische Hilfen für besonders gefährdete Jugendliche in verschiedenen Formen und auch Hilfen institutioneller Art wie Planung, Einrichtung und Unterhaltung insbesondere spezieller Beratungs- und Behandlungseinrichtungen. Alle diese Maßnahmen, gehören nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 des Jugendwohlfahrtsgesetzes zu den Pflichtaufgaben des Jugendamtes. Soweit die Betreuung und Behandlung Drogen- und Rauschmittelsüchtiger und Gefährdeter nicht von dritter Seite (z. B. durch die Krankenversicherung) sichergestellt werden kann, gibt das Bundessozialhilfegesetz die Möglichkeit, je nach dem Grad der Gefährdung oder der gesundheitlichen Schädigung Gefährdetenhilfe oder Krankenhilfe zu gewähren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erich Ziegler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich möchte es genauso halten — ich bin an sich für das Interesse sehr dankbar —, wie es die Kollegen Liehr und Schmidt (Kempten) vorher geübt haben, und als erster Sprecher meiner Fraktion nicht auf Zwischenfragen eingehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie haben dann noch auf unseren Entwurf, den wir 1967 eingebracht haben, hingewiesen. Auch hier war Ihnen klar, daß das mit dem, was hier heute vorliegt, gar nichts zu tun hat. Wir haben uns damals in klarer Weise auf ein Detailproblem beschränkt, nämlich auf eine Verbesserung, auf eine Verstärkung, auf einen Ausbau der Minderheitenrechte sowohl der soziologischen Minderheiten als auch der demokratischen Meinungsgruppen. Wir haben alles, was weiterging, auf Grund der damals bestehenden Absprache in der Großen Koalition zurückgestellt. Was wir damals mit unserem Entwurf wollten und was dann nicht mehr beraten wurde, ist jetzt in unserem umfassenden Entwurf, der eine ganz andere, sehr viel größere und weiter angelegte Konzeption hat, aufgenommen und enthalten.

    (Abg. Liehr: Das ist aber Geschichtsklitterung!)

    -- Herr Kollege Liehr, Sie haben wieder einmal den in den letzten Tagen und Wochen in diesem Haus sooft gemachten Versuch wiederholt, uns in die Rechtsaußenecke abzudrängen.

    (Abg. Liehr: Das haben Sie doch selber gemacht!)

    Sie sollten das endlich einmal lassen. Damit erweisen Sie den demokratischen Parteien keinen Dienst.

    (Abg. Stücklen: Sehr gut!)

    Vor kurzem wurde von einem Kollegen aus Ihren Reihen gesagt, daß der Stil immer bedenklichere Formen annehme. Wenn Sie diese Dinge immer wieder herausstellen, brauchen Sie sich nicht zu wundern, daß wir uns dagegen verwahren und daß von uns aus eine Gegenreaktion erfolgt. Sie können nun einmal eine Partei wie die CDU/CSU, die die größte und erste Volkspartei in diesem Lande ist,



    Ziegler
    nicht nach rechtsaußen abdrängen; Sie werden das nicht schaffen. Wir sind die große Partei der Mitte, und wir werden es auch bleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Liehr: Wir drängen nicht ab, sondern Sie selbst! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Nun haben Sie, Herr Kollege Liehr, uns unterstellt, wird verträten mit unserem Entwurf antigewerkschaftliche Tendenzen.

    (Abg. Liehr: Fragen Sie einmal Herrn Ruf!)

    Ich glaube, auch diese Dinge sollte man nicht so betreiben. Sie wissen sehr gut — wir machen gar keinen Hehl daraus; das entspricht durchaus unserer Auffassung —, daß wir mit dem Entwurf nicht die Forderungen des DGB erfüllt haben. Sie werden das sicherlich auch nicht erwartet haben. Unsere Auffassung von einer pluralistischen Gesellschaft ist eben mehr als nur das, was dem DGB gefällt. Deshalb kann man uns keine antigewerkschaftliche Einstellung unterstellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Stücklen: Die sollen mal bei der Post fragen, wie man da zurechtkommt! — Abg. Liehr: Fragen Sie einmal Herrn Tacke. — Abg. Böhm: Sie wissen doch, was Herr Dregger gesagt hat!)

    Herr Kollege Schmidt, einige Bemerkungen zu Ihnen. Sie haben gesagt, daß die CDU/CSU in diesem Entwurf — und auch auf anderen Gebieten; an Hand des Programms der CDU haben Sie das herausgestellt — für jeden und von jedem etwas bringt: Ein Stück Sozialausschüsse, ein Stück Wirtschaftsrat und was Sie noch alles aufzuführen für richtig gehalten haben. Ich frage mich, was Sie denn eigentlich von uns erwarten. Wir sind eine Volkspartei, in der alle Gruppen und Schichten der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Gesellschaft vertreten sind,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und alle tragen ihr Teil zu dem bei, was von der Gesamtpartei vertreten wird.

    (Abg. Böhm: Wunschvorstellung! — Abg. Stücklen: Wir bringen wenigstens ein Gericht zustande! Sie können das ja gar nicht! — Abg. Liehr: Sie sollten sich hier nicht berauschen, sondern sich auf Parteitagen durchsetzen!)

    Herr Kollege Schmidt, Sie haben dann davon gesprochen, wir hätten einiges abgeschrieben und in unseren Entwurf eingefügt. Ich frage mich, wer tatsächlich von wem abgeschrieben hat.

    (Zuruf von der SPD: Preisfrage! Unser Entwurf war eher als Ihrer da!)

    Ich spreche zwar als Vertreter der Gesamtfraktion der CDU/CSU, aber bei dieser Gelegenheit möchte ich doch als CSU-Mitglied einmal herausstellen, daß die CSU-Landesgruppe im Mai 1970 in Deidesheim als erste ein umfassendes, richtungweisendes Konzept der Betriebsverfassung entwickelt und vorgelegt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: So sehen Sie aus! — Abg. Wehner: Nach allen Richtungen! — Abg. Stücklen: Das überrascht Sie?!)

    Wenn ich den Regierungsentwurf in einigen Teilen so betrachte, weiß ich nicht, Herr Bundesminister — oder soll ich vielleicht besser Herrn Ministerialdirektor Fitting als einen der geistigen Väter dieses Gesetzentwurfs ansprechen? , wer wo was abgeschrieben hat.

    (Abg. Stücklen: Sehr gut! — Abg. Ruf: Das ist doch keine Frage! — Abg. Schmidt [Kempten] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Herr Kollege Schmidt, 'wir bleiben bei Ihrer Übung.
    Nun zu den eigentlichen Entwürfen. Bei der Debatte um die Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte am 13. November des vergangenen Jahres hat der Kollege Müller (Remscheid) im Namen unserer Fraktion die Ablehnung Ihrer Vorlage damit begründet, daß für die Beratung eines neuen Betriebsverfassungsgesetzes die zur Verfügung stehende Zeit angesichts der schwierigen Materie zu kurz sei. Das galt schon für die damals noch zu erwartende Regierungsvorlage, die sich wegen unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten in der Koalition auf eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes beschränkte und hinsichtlich der Mitbestimmung keine Regelung vorsah. Die Befürchtung wurde aber noch deutlicher untermauert durch die Ankündigung, die Fraktion der CDU/CSU werde einen eigenen Entwurf zur Gesamtproblematik der Betriebsverfassung und der Mitbestimmung vorlegen.
    Herr Kollege Müller warnte damals davor, das Beratungsrecht und die Beratungspflicht des Parlaments zu beschränken. Wie ernst und richtig diese Warnung war, glaube ich, geht aus der Begründung der beiden heute eingebrachten Gesetzentwürfe hervor. Ich fürchte sehr, Herr Kollege Schellenberg, die uns zur Verfügung stehende Zeit wird angesichts der umfassenden komplexen Materie, die nun zur Beratung steht, nicht ausreichen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Wir haben viele freie Wochen!)

    Wir haben uns allerdings zur Verfügung gestellt und haben bereits für 'die übernächste freie Woche Ihrem Wunsch entsprechend unsere Bereitschaft erklärt, hier einzusteigen. Wir hoffen, daß Sie bei der Beratung unseres Entwurfs in derselben Weise verfahren werden.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Schellenberg. — Abg. Ruf: Aber wir haben auch einen Wahlkreis daheim!)

    Wir haben unsere damalige Ankündigung mit der Einbringung unseres umfassenden Gesetzes zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieb und Unternehmen wahr gemacht. Sie wissen, daß das für uns nicht leicht war. Herr Kollege Ruf ist darauf eingegangen, und keiner von uns wird es leugnen. Aber wir haben uns nicht, wie man von Ihnen sagen könnte, um diese schwierige Mitbestimmungsfrage herumgedrückt, wir haben sie nicht ausgeklammert. Wir meinen, die Zeit ist reif, daß dieses Problem einer Lösung zugeführt wird. Wir haben uns für eine Lösung, wie sie uns richtig erschien, entschie-



    Ziegler
    den. Es scheint uns dabei höchste Zeit zu sein, daß die in der Wirtschaft herrschende Unsicherheit beendet wird -- das gilt für alle Teile der Wirtschaft, sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite und daß für absehbare Zeit klare Verhältnisse geschaffen werden.
    Unser Entwurf bringt eine ausgewogene Gesamtkonzeption, die die Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Initiativrechte der Arbeitnehmer und ihrer institutionellen Einrichtungen dem geltenden Recht gegenüber wesentlich verstärkt, auch bei den unternehmerischen Entscheidungen. Der Entwurf trägt dem gestiegenen Selbstbewußtsein der Arbeitnehmer Rechnung und schafft damit die Voraussetzung für eine immer stärkere Integration des einzelnen Arbeitnehmers im Betrieb. Wir wissen aber auch um die bestehenden Abhängigkeiten und ziehen daraus die Konsequenzen durch Ausbau der Rechte des Betriebsrates.
    Es liegt jetzt an Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Koalitionsparteien, zu zeigen, wie weit es Ihnen ernst ist mit dem, was der Herr Bundeskanzler vor einigen Monaten in diesem Hohen Hause aus einem anderen Anlaß gesagt hat:

    (Abg. Liehr: Das müssen Sie uns sagen!)

    daß wir in ein Ringen um die bessere Lösung eintreten sollen. Hier liegen nun zwei voneinander abweichende Konzeptionen vor, und hier sollten Sie zeigen, wie ernst es Ihnen damit ist, in ein Ringen um die bessere Lösung einzutreten.
    ) Trotz des Zeitdrucks, den Sie gegen unsere Warnung damals herbeigeführt haben, erwarten wir, daß Sie den Beratungen in den Ausschüssen den erforderlichen Raum geben, wie es der Bedeutung dieses zentralen Problems gemäß ist, das für den Bestand unserer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung von entscheidender Bedeutung ist.
    Der Herr Kollege Schmidt hat allerdings die Bemerkung gemacht — er sprach den Kollegen Ruf an —: Sie glauben doch nicht im Ernst, daß Ihr Entwurf, wie Sie ihn heute eingebracht haben, eine Chance hat. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann muß ich mich allerdings fragen, ob es wirklich im Ausschuß zu einer so breiten Beratung, wie es der Materie gemäß wäre, kommen kann.

    (Abg. Stücklen: Leider nicht, Kollege Ziegler! Die Meinungen sind festgefahren, und es wird einfach abgestimmt!Abg. Dr. Schellenberg: Aber nicht bei uns im Ausschuß! — Abg. Stücklen: Aber sicher! Diese Zeiten sind vorbei! Die waren mal wunderbar!)

    Herr Kollege Schellenberg, wir werden uns durch
    Ihre weitherzige Verbandlungsführung überraschen lassen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Wir sind für alle gut en Anregungen dankbar, aber natürlich nicht für Antiquiertes, was Sie übernehmen und abschreiben! — Abg. Stücklen [zu Abg. Dr. Schellenberg] : Ihr Wort höre ich! — Abg. Michels: Letzte Ladenhüter!)

    Mit dem unternehmensrechtlichen Teil unseres Entwurfs und den Unterschieden der von uns getroffenen Regelung zu den Empfehlungen der Biedenkopf-Kommission wird sich mein Kollege Dr. Kley noch befassen. Ich möchte mich jetzt darauf beschränken, festzustellen, daß unsere Vorschläge eine erhebliche Verstärkung der Arbeitnehmervertretung in Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten mit sich bringen werden. Dabei gehen wir davon aus, daß derjenige, der Arbeitnehmerinteressen in Betrieb oder Unternehmen vertritt, von der Belegschaft gewählt werden muß. Dies gilt auch für die ein bis zwei Arbeitnehmervertreter, die von den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften vorgeschlagen werden können und die nicht in Betrieb oder Unternehmen beschäftigt sein müssen, also auch von außerhalb kommen können. Aber gerade die uneingeschränkte Wahlentscheidung durch die Belegschaft war uns so wichtig, daß wir schon deshalb der Empfehlung der Biedenkopf-Kommission zur Kooptierung von Aufsichtsratsmitgliedern nicht folgen konnten.
    Die Entscheidung für feste Zahlen, wie sie in unserer Regelung vorgesehen sind, fiel im übrigen aber auch wegen des Interesses an klaren Verhältnissen und an der Vermeidung von Konflikten, die am Ende in aller Regel wahrscheinlich doch im Wege des Kompromisses zum gleichen Ergebnis führen werden, wie wir es mit unseren festen Zahlen konzipiert haben.
    Ich möchte dabei auf eine Bemerkung von Ihnen, Herrn Kollege Liehr, eingehen. Sie meinten, alles was unterhalb der Parität liege, sei kein Maßstab für eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Genau das ist es, worin wir uns unterscheiden. Wir glauben nicht, daß ausschließlich die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats der Maßstab für die gleichberechtigte und gleichwertige Mitbestimmung und Mitwirkung der Arbeitnehmer in Betrieb und Unternehmen ist; dazu gehört sehr, sehr viel mehr.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Liehr: Herr Blüm von den Sozialausschüssen hat gesagt: Unterhalb dieser Schwelle sind alle Katzen grau! Gehört der auch zu Ihrer Partei oder was? — Abg. Stücklen meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Herr Kollege Stücklen, ich möchte bei der allgemeinen Übung bleiben. Ich darf jetzt nicht aus der Reihe tanzen.

    (Abg. Liehr: Bleiben Sie standfest!) Die Zeit drängt.


    (Zurufe von der SPD und Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    Auf das Verfahren, das wir für die Abberufung und die Bestellung von Vorstandsmitgliedern gefunden haben, wird Herr Kollege Dr. Kley ebenfalls noch eingehen. Wir glauben, daß mit der gefundenen Regelung eine rechtzeitige und frühzeitige Beteiligung der Arbeitnehmer an diesen sehr, sehr schwierigen und diffiziellen Besprechungen bei der Vorauswahl gewährleistet ist.



    Ziegler
    Im betriebsverfassungsrechtlichen Teil haben wir im Gegensatz zur Bundesregierung an der strengen Friedenspflicht im Betrieb festgehalten. Wir wollen nicht — und das ist bereits ausgesprochen worden — die Betriebe der Gefahr aussetzen, daß sie zum Tummelplatz parteipolitischer Agitation werden. Die Stellungnahme des Bundesrats, daß jede parteipolitische Betätigung die Gefahr in sich birgt, den Betriebsfrieden zu stören, wird von uns voll geteilt. Die Bundesregierung hätte nach unserer Auffassung gut daran getan, der Stellungnahme zu entsprechen und auch in ihrem Entwurf einer eindeutigen Regelung den Vorzug zu geben. Wie und wer soll in der Praxis feststellen, ob und wann im Einzelfall Anhaltspunkte für die Befürchtung bestehen, eine politische Betätigung beeinträchtige den Arbeitsablauf und den Frieden des Betriebs? Was ist, wenn z. B. nach Schichtwechsel die Mitglieder einer dann möglichen parteipolitischen Gruppe, sei es eine CDU-, eine CSU-, eine SPD-Gruppe oder auch eine extreme NPD- oder KPD-Gruppe oder was sonst immer, sich sammelt und mit Sprechchören und Transparenten durch den Betrieb zieht? Die Produktion wird nicht gestört, weil die Kollegen der ablösenden Schicht an den Maschinen stehen. Wird der Betriebsfrieden gestört, wenn jemand solchen Demonstrationen entgegentritt? Wer will das entscheiden, wer will eingreifen? Das sind ja Dinge, wie sie aus einer plötzlichen Situation heraus entstehen. Sie öffnen damit allen Möglichkeiten Tür und Tor. Ich glaube, damit haben Sie sich selbst einen schlechten Dienst erwiesen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Mit unserem Entwurf werden die bewährten Formen der Partnerschaft im Betrieb weiterentwickelt. Auch wenn Sie, meine Herren von der SPD, es nicht wahr haben wollen, das Betriebsverfassungsgesetz war eines der großen Reformgesetze der Nachkriegszeit und hat mit dazu beigetragen, daß die schweren Jahre des Aufbaus so gut überstanden werden konnten. Wir haben uns nicht darauf beschränkt, die in achtzehnjähriger Anwendung gemachten Erfahrungen, die aufgetretenen Wünsche und die inzwischen von der Rechtsprechung ergangenen Anregungen bei der gesetzlichen Neuregelung zu berücksichtigen. Wir haben auch neue Regelungen gefunden, die sich aus dem Wandel der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse ergeben.
    Hierher gehört unsere Einordnung der leitenden Angestellten, über die Kollege Dr. Böhme noch sprechen wird. Die leitenden Angestellten sind eine der großen Entdeckungen des 20. Jahrhunderts

    (Zustimmung bei der SPD)

    und typisch für die moderne Industriegesellschaft. Sie kristallisieren sich in allen Betrieben immer mehr als eine besondere gestaltende Kraft, und niemand, der an eine Neuordnung des Rechts der Betriebsverfassung und des Unternehmensrechts denkt, kann in dieser Tatsache vorübergehen.
    Ein besonders wesentliches Anliegen war uns die Schaffung gesicherter Mitbestimmungsrechte für den einzelnen Arbeitnehmer. Wir haben sie — Kollege Schmidt hat schon darauf hingewiesen — gleichsam als Grundrechte dem Teil, der die kollektive Vertretung der Arbeitnehmerinteressen regelt, vorgeschaltet. Diese gesetzliche Fixierung der Einzelrechte, zu deren Sicherung Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichtet sind, erscheint uns für den Abbau der Objektstellung des Arbeitnehmers mindestens ebenso wichtig wie die Mitwirkung der Arbeitnehmerschaft an der unternehmerischen Entscheidung durch Entsendung von Vertretern in den Aufsichtsrat. Sie ist Voraussetzung dafür, daß Unterordnungsverhältnisse so weit wie möglich durch Zusammenarbeit ersetzt werden können. — Auf den umfassenden Katalog ist Kollege Ruf schon eingegangen; ich möchte es mir, auch in Anbetracht der knapp werdenden Zeit ersparen, darauf noch einmal einzugehen.
    Für Betriebe mit mehr als 2000 Beschäftigten sieht unser Entwurf die Einrichtung von Arbeitsgruppensprechern vor.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Allerdings ist das ein Fortschritt. In der betrieblichen Praxis gibt es fast immer Arbeitsgruppen, für die auch Sprecher auftreten. Wir haben es für sinnvoll gehalten, sie in das Gesetz einzubauen und institutionell abzusichern. Der Sprecherbereich umfaßt eine in sich geschlossene betriebliche Einheit, deren Interessen durch den Arbeitsgruppensprecher artikuliert werden sollen. Die Institution der Arbeitsgruppensprecher soll ferner dem besseren Informationsfluß dienen. Vor allen Dingen in größeren Unternehmen und Betrieben ist der Betriebsrat nicht immer in der Lage, dem Informationsbedürfnis bis herunter zum letzten Mann gerecht zu werden. Der Arbeitsgruppensprecher soll — und das wird sich bei der Beratung zeigen, wenn wir uns mit diesem Komplex eingehend befassen — auch keine Konkurrenz zum Betriebsrat sein. Er soll und wird vielmehr dessen Arbeit unterstützen.
    Für die Betriebsräte und die Jugendvertreter, aber auch für die Arbeitsgruppensprecher haben wir in unserem Entwurf einen Anspruch auf Freistellung für drei Wochen innerhalb einer Amtszeit zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen vorgesehen. Wir gehen damit weit über den Regierungsentwurf hinaus: Arbeitsgruppensprecher, Jugendvertreter, nicht nur Betriebsräte. Wir gehen auch insofern darüber hinaus, als wir für solche, die erstmals das Amt eines Arbeitsgruppensprechers, eines Jugendvertreters oder eines Betriebsrats wahrnehmen, zusätzlich eine weitere Woche vorsehen, also insgesamt einen Anspruch von vier Wochen in einer Amtszeit.

    (Abg. Ruf: Sehr richtig! — Abg. Dr. Nölling: Überall ein paar Gramm mehr! Das ist das quantitative Denken!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Wir haben uns mit unserem Entwurf auf vielen Gebieten auf Neuland begeben. Dabei nehmen wir nicht für uns in Anspruch, auf Anhieb optimale, letzte Lösungen gefunden zu haben. Wir haben uns aber darum bemüht und glauben, den Weg gezeigt zu haben, wie die Verfassung der Betriebe und der Unternehmen in der modernen
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den il. Februar 1971 5837
    Ziegler
    Industrie- und Leistungsgesellschaft gestaltet sein muß. Diese stellt an alle in der Wirtschaft Tätigen immer höhere Anforderungen und verlangt höheres Engagement. Wir haben mit unserem Entwurf dieser Tatsache Rechnung getragen. Nur wenn es uns gelingt, die Arbeitnehmer immer stärker am betrieblichen Geschehen zu interessieren und zu beteiligen, kann die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gesichert und damit die Vollbeschäftigung garantiert werden. Unser Entwurf dient diesem Ziel.

    (Beifall bei der CDU/CSU.Abg. Wehner: Mit mehr Informationsfluß!)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Schellenberg. Für ihn hat die SPD-Fraktion eine Redezeit von 45 Minuten beantragt. Wir werden damit etwas später in die Mittagspause eintreten. Aber ich glaube, Sie sind wie ich der Auffassung, daß wir die Zeit nutzen müssen. Sonst kommen wir heute abend nicht zu einem zeitgerechten Abschluß.
Bitte schön, Herr Dr. Schellenberg!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein wenig erstaunlich, daß Herr Kollege Katzer, der in der Öffentlichkeit jahrelang die großartigsten Versprechungen hinsichtlich Mitbestimmungsinitiativen gemacht hat, bis jetzt schweigt. Vielleicht ist das eine Folge der schweren Niederlage, die er persönlich und die Sozialausschüsse in Düsseldorf erlitten haben. Vielleicht wollte Herr Katzer auch nicht in der Nähe von Herrn Ruf sprechen. Denn Herr Ruf hat bekanntlich erklärt: Die Sozialausschüsse sind eine nicht so gewichtige Gruppe in der Partei. Das hat Herr Kollege Katzer sicher als eine schwere Kränkung empfunden.

    (Abg. Ruf: Das ist doch keine Kränkung!)

    Aber Herr Ruf das zeigte Düsseldorf — hat mit
    seiner Bemerkung, „eine nicht so wichtige Gruppe", recht behalten.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Ruf: Glauben Sie doch nicht alles, was in der Zeitung steht!)

    - Das haben Sie selbst schriftlich von sich gegeben.

    (Abg. Ruf: Herr Kollege Schellenberg, glauben Sie alles, was in der Zeitung steht?)

    — Nein, es ist ein Interview, das Herr Ruf dem „Volkswirt" abgegeben hat. Ich kann es Ihnen vorlesen, Herr Kollege Ruf.

    (Abg. Ruf: Ja, natürlich! Bitte, lesen Sie vor, Herr Kollege Schellenberg!)