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    1977. 1972.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Hofmann als Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 5803 A Wahl des Herrn Walter Haack als Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 5803 B Abwicklung der Tagesordnung 5803 B Beratung des Berichts Mitbestimmung im Unternehmen der Sachverständigenkommission zur Auswertung der bisherigen Erfahrungen bei der Mitbestimmung (Drucksache VI /334) in Verbindung mit Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Mitbestimmungskommission (Drucksache VI /1551), mit Entwurf eines Gesetzes über die befristete Fortgeltung der Mitbestimmung in bisher den Mitbestimmungsgesetzen unterliegenden Unternehmen (Drucksachen VI/ 1785, zu W1785) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Betriebsverfassungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1786, zu W1786) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieb und Unternehmen (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1806) — Erste Beratung —Arendt, Bundesminister . 5803 C, 5896 D Ruf (CDU/CSU) . . . . 5810 D, 5894 B Liehr (SPD) 5819 A Schmidt (Kempten) (FDP) 5824 B, 5876 A Ziegler (CDU/CSU) 5832 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 5837 A Dr. Kley (CDU/CSU) . . . . . 5852 D Buschfort (SPD) 5856 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 5860 C Benda (CDU/CSU) 5861 D Dr. Nölling (SPD) 5866 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) 5876 C Böhm (SPD) . . . . . . . . 5878 C Dr. Böhme (CDU/CSU) . . . . 5881 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5883 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . 5885 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 5887 B Dr. Farthmann (SPD) . . . . . 5890 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . 5893 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Fragestunde (Drucksache VI/ 1807) Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Abstimmung unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über bilaterale wissenschaftlich-technische Beziehungen mit der Sowjetunion Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5844 B, C, D Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . 5844 B, C, D Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Bevorzugung von Abiturienten mit Wohnsitz im Nahbereich einer Hochschule bei der Zulassung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5845 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 5845 B Schmidt (München) (SPD) . . . 5845 C Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Unzureichende Ausnutzung des Gebäudes und der Apparaturen des Instituts für Transurane der Euratom in Karlsruhe — Verwendung der Mittel des Investitions- und Forschungshaushalts der Euratom Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5845 D Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Fernstudium im Medienverbund" der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5846 A, C, D, 5847 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 5846 B, C Pfeifer (CDU/CSU) 5846 D Frau Funcke, Vizepräsident . . . 5847 A Raffert (SPD) . . . . . . . . 5847 A Frage des Abg. Raffert (SPD) : Ausbau vorhandener Einrichtungen für das Fernstudium im Medienverbund Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5847 B, C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 5847 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Zahlung des Kindergeldes in den europäischen Ländern aus Beiträgen von der Lohnsumme bzw. aus dem Haushalt Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 5847 D, 5848 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . 5848 A, B, C Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Lehrkrankenhäusern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 5848 D Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) : Entwicklung von orthopädischen und anderen Hilfsmitteln für DysmelieKinder Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 5849 A, B Burger (CDU/CSU) 5849 B Frage des Abg. Bay (SPD) : Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen und schädlichen Auswirkungen beim passiven Mitrauchen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 5849 C, D, 5850 A, B Bay (SPD) . . . . . . 5849 D, 5850 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 5850 B Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Errichtung einer Verbindungsstelle der Verbraucherzentralen der Länder in Bonn Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5850 C, D, 5851 A Vogt (CDU/CSU) . . . 5850 D, 5851 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Preisanstieg für Bauleistungen im Bereich der gemeindlichen Infrastrukturmaßnahmen von 1968 bis 1970 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5851 A, C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 5851 B, C Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Gewährung der Investitionszulage bei Ansiedlung von Betrieben außerhalb von Schwerpunktorten Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5851 D, 5852 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 5852 A Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Maßnahmen nach § 16 des Bundesbankgesetzes zur Entlastung der Kreditinstitute und zur Belebung des sozialen Wohnungsbaues Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5852 B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5852 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 III Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache VI/ 1720) — Erste Beratung — . . Genscher, Bundesminister . . . . 5897 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5897 D Hofmann (SPD) 5898 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1971 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1971) (Drucksache VI/ 1810) — Erste Beratung . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 14. November 1969 des Weltpostvereins (Drucksache VI/ 1789) — Erste Beratung — 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia über die Benutzung liberianischer Gewässer und Häfen durch das N. S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/ 1790) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (Drucksache VI/ 1797) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/ 1798) — Erste Beratung — . . 5899 D Entwurf eines Gesetzes über die Einbeziehung von Teilen des Freihafens Hamburg in das Zollgebiet (Drucksache VI/ 1547); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1799) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5900 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 170 /67/ EWG über die gemeinsame Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin durch die Möglichkeit der Einführung von Vermarktungsnormen Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung Nr. 130 /66/ EWG über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik gesetzten Frist Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 70/66/ EWG hinsichtlich der Durchführung einer Grunderhebung in Italien Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung für das Jahr 1970 der in Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17/64/ EWG über die Bedingungen für die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs-und Garantiefonds für die Landwirtschaft vorgesehenen Frist (Drucksachen VI/ 1445, VI/ 1536, VI/ 1537, VI/ 1539, VI/ 1792) . . 5900 C Nächste Sitzung 5900 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5901 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Entwicklungsauftrag bezüglich der Schnee- und Eisbekämpfung auf den Straßen 5901 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. obligatorische Einführung der Verkehrserziehung und des Fahrunterrichts in den Schulen 5901 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Entfernung des größten Teiles des ostbayerischen Zonenrandgebietes von der Autobahn 5902 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Normung der Stoßstangen von Kraftfahrzeugen 5902 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Empfehlungen des Jahresgutachtens 1970 des Sachverständigenrates bezüglich der Einnahmen- und Ausgabenpolitik der IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Bundesregierung — Unterstützung der Unternehmen eines Wirtschaftszweiges bei nicht kalkulierbaren Absatzrisiken . 5902 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) betr. Verlegung der Produktion langlebiger Konsum- und Investitionsgüter in ostasiatische Länder 5903 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Sicherung des Beschäftigungsstandes in den Strukturgebieten . . . 5904 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. zunehmende Unternehmenskonzentration in Europa und Sicherung der Interessen der Arbeitnehmer in multinationalen Konzernen 5904 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. Milch als Vorbeugungsmittel gegen Bleivergiftungen 5905 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD )betr. Bedenken gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften im Hinblick auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der Blumenzucht 5905 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) betr. Problem der sogenannten passiven Täter im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes . . . 5905 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5803 101. Sitzung Bonn, den 11. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, statt „an der mangelnden Arbeit und der mangelnden Beteiligung der Erwerbstätigen" : „an der mangelnden Arbeitsleistung der Erwerbstätigen" 100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, Zeile 27 und 28, statt „um alle diese Auflagen und Wünsche, insbesondere auch im" : „um auch alle Auflagen und Wünsche, insbesondere aus dem" 100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, Zeile 13 von unten, statt „um" : „nun" 100. Sitzung, Seite 5791, linke Spalte, Zeile 32, statt „einfach": „sonst" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 12. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Bals ** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt. * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Borm * 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Höcherl 12. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Frau Klee 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch 13. 2. Dr. Kreile 11.2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) '* 13. 2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) * 13. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner ** 12. 2. Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. *Für die 2 Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parl amen! ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 13. 2. Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Seefeld * 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 13. 2. Wolfram * 26. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 9) : Kann die Bundesregierung einer wissenschaftlichen Institution oder der einschltägigen Industrie einen Entwicklungsauftrag erteilen mit dem Ziel, daß die Schnee- und Eisbekämpfung auf den Straßen nie weniger aggressiven Mitteln als Kochsalz erfolgt, und ist diese Frage nicht auch unter dem Aspekt einer zusätzlichen Verschmutzung der Gewässer zu sehen? Die Erteilung eines Entwicklungsauftrages an eine wissenschaftliche Institution oder an die einschlägige Industrie mit dem Ziel, einen zur Schnee- und Eisglättebekämpfung geeigneteren und wirtschaftlicheren Streustoff als das allgemein verwendete Natriumchlorid zu finden, wird von der Bundesregierung zur Zeit nicht erwogen, da von einem derartigen Forschungsauftrag keine grundsätzlichen neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Die Auswirkungen und der Einfluß der von den Straßenoberflächen abgeschwemmten Salzlösungen auf Gewässer und Grundwasser werden laufend beobachtet und sollen durch mehrere Forschungsvorhaben untersucht werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 10) : ]st die Bundesregierung bereit, bei den Regierungen der Bundesländer anzuregen, die Verkehrserziehung und den Fahrunterricht obligatorisch in den Schulen unter Beteiligung der privaten Fahrschulen einzuführen, so daß im Abschlußzeugnis bzw. Reifezeugnis die Fahrerlaubnis für die Klasse III einbezogen ist? Die obligatorische Verkehrserziehung ist für alle Schularten durch Erlasse der Kultusminister der Bundesländer angeordnet. Wer Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen 1 bis 3 ausbilden darf, ist im Fahrlehrergesetz von 1969 geregelt. Nach Auffassung der Bundesregie- 5902 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 rung genügen die heutigen Vorschriften über den Fahrunterricht in den Fahrschulen den Forderungen der Verkehrssicherheit. Die Einschaltung der Schulverwaltungen würde wirtschafts-politische, finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten mit sich bringen ohne eine Verbesserung des Fahrunterrichts zu bedeuten. Außerdem liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen die Zuständigkeit für die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfungen bei den amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr, nicht bei den Schulverwaltungen. Deshalb wird die Bundesregierung die Erteilung von Fahrunterricht in den Schulen nicht anregen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 14): Wie läßt sich die Tatsache, daß auch nach 1975 der größte Teil des Zonenrandgebiets in Ostbayern als einziges größeres geschlossenes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland über 30 Minuten Fahrweg von der nächsten Bundesautobahn entfernt ist, mit dem § 4 des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Förderung des Zonenrandgebietes vereinbaren, nach dem „die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung ins Zonenrandgebiet im Rahmen des Ausbauplans der Verkehrswege bevorzugt zu fördern sind"? Die in der Frage getroffene Feststellung, wonach Ost-Bayern auch nach 1975 als einziges größeres Gebiet der Bundesrepublik mehr als 30 Fahrminuten von der nächsten Autobahn entfernt ist, trifft nicht zu. Die Netzdichte des Autobahnnetzes im ostbayerischen Raum ist mit vielen anderen Gebieten der Bundesrepublik auch außerhalb des Zonenrandgebietes vergleichbar. Die Erschließung des ostbayerischen Raumes wird besonders durch den Neubau der Autobahnen Nürnberg—Amberg und Nürnberg—Regensburg sowie einer Reihe weiterer Bundesfernstraßen, wie z. B. Bamberg—Bayreuth, gefördert. Ein Gegensatz zu dem § 4 des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Förderung des Zonenrandgebietes besteht somit nicht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die USA-Sicherheitsbehörde eine Stoßstangennormung für Kraftfahrzeuge vorgeschlagen hat mit dem Ziel, daß Stoßstangen einen Frontalanprall hei einem Tempo bis zu 8 km h abfangen können, ohne daß der Wagen dabei beschädigt wird, und sind zwecks einheitlicher Normen Verhandlungen mit den USA aufgenommen worden? Im Rahmen der Arbeiten an experimentellen Sicherheitsfahrzeugen sind auch die Stoßstangen in die Untersuchungen mit einbezogen worden. In dem mit dem Verkehrsminister der USA vereinbarten Informationsaustausch über solche Fahrzeuge werden unter anderem auch die Erfahrungen über alle mit Stoßstangen zusammenhängenden Probleme ausgetauscht. Ein Vorschlag, der USA, Normen für Stoßstangen auszuarbeiten, liegt bisher nicht vor. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rosenthal vom 9. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Fragen A 48 und 49) : Legen die Empfehlungen des Jahresgutachtens 1970 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/ 1470) der Bundesregierung eine Einnahmen- und Ausgabenpolitik nahe, die eine Steigerung des Anteils der staatlichen Investitionen zu Lasten des Anteils der Privatinvestitionen unmöglich machen würde, falls einmal stetiges Wachstum und konjunkturneutrale Auslastung des Produktionspotentials erreicht sind? Sieht die Bundesregierung dauernd in Bereitschaft, um helfend einzugreifen, falls die Kalkulation der Unternehmen eines Wirtschaftszweiges über seine Absatzchancen sich als falsch erweisen, und würden sich hilfreiche Eingriffe auf Grund von Fehlkalkulationen wesentlich von solchen unterscheiden, die im Fall nicht kalkulierbarer Absatzrisiken vorzunehmen wären? Das Jahresgutachten 1970 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/ 1470) beschäftigt sich in den Ziff. 249 ff. und 322 ff. ausführlich mit den Problemen, die sich aus einem Anstieg der Staatsquote, d. h. dem Anteil, zu dem der Staat mit seinen Ausgaben direkt oder indirekt das Produktionspotential in Anspruch nimmt, und einer potentialorientierten Konjunkturpolitik ergeben. Das Gutachten geht davon aus, daß die öffentlichen Investitionen entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung überdurchschnittlich zunehmen sollen. Den Ausfällen aufgrund der Ausgabenzurückhaltung im Aufschwung sowie länger zurückliegenden Versäumnissen werde damit Rechnung getragen. Außerdem seien öffentliche Investitionen so bedeutsam, weil sie die Produktivität privater Investitionen mitbestimmten und weil der Staat genötigt sei, sich auf die stark gestiegene Nachfrage seiner Bürger nach Leistungen des Staates einzustellen. Der geplante Anstieg der Staatsquote muß nach Auffassung des Sachverständigenrates als Aufforderung zu einer wachstumspolitischen Anstrengung der Volkswirtschaft verstanden werden. Dabei bleibe zu fragen, ob die vorgesehenen Einnahmeregelungen derart seien, daß vom Vollzug der Planung keine dauernde Gefährdung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausgehen werde, d. h. ob gesichert erscheine, daß private Ansprüche an das Produktionspotential (Konsum und private Investitionen) in dem Maße zurücktreten werden, wie die öffentlichen Ansprüche vordringen sollen. Die Empfehlungen des Sachverständigenrates sind daher so zu verstehen, daß bei stetigem Wachstum und voller Ausnutzung des Produktionspotentials eine steigende Staatsquote unter Wahrung der Stabilität nur in dem Maße möglich ist, wie den zusätz- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5903 lichen Staatsausgaben entsprechende Entzugseffekte beim privaten Sektor (Ersparnisse und/oder Steuern) gegenüberstehen. Unsere Wirtschaftsordnung überläßt die Koordination auch der Produktions- und Investitionspläne der Unternehmen prinzipiell dem Markt. Mit ihrer Entscheidungsfreiheit tragen die Unternehmer zugleich die volle Chance und das volle Risiko für Gewinn und Verlust. Ich kann den ersten Teil ihrer zweiten Frage daher mit „Nein" beantworten. Nur dort, wo die marktwirtschaftliche Ordnung im sozialen Rechtsstaat zu erheblichen sozialen Härten für Arbeitnehmer und Unternehmer führt und für die Gesamtwirtschaft erheblich störende Fehlentwicklungen einzutreten drohen, ergibt sich für die Bundesregierung aus ihrer Pflicht zur Daseinsvorsorge und zur Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates eine Notwendigkeit einzugreifen. Dies gilt zunächst im Bereich der Konjunktursteuerung durch globale Maßnahmen. Diese globale Steuerung muß sicherstellen, daß sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Nachbarschaft des Gleichgewichts vollzieht; denn nur so funktioniert der Wettbewerbsprozeß auf der Ebene des Marktes und der Unternehmen gut. Staatliche Maßnahmen gibt es sodann auch im Bereich der Strukturpolitik, wo es darum geht, auf den Strukturwandel so einzuwirken, daß er nicht zu gesellschaftspolitisch unerwünschten Wirkungen führt. Diese Zielsetzung schließt eine Politik der 1) Konservierung bestehender Strukturen aus. Die Bundesregierung lehnt es grundsätzlich ab, spezifische branchenpolitische Eingriffe punktuell vorzunehmen. Sie fördert mit erheblichen Mitteln die Mobilität auf den Faktormärkten; so etwa durch die bekannten vielfältigen Maßnahmen des Arbeitsförderungsgesetzes zugunsten der Arbeitnehmer und durch verschiedene Maßnahmen zur Intensivierung des technischen Fortschritts, bei Forschung-und Entwicklungsinvestitionen und bei der Förderung der Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (SPD) (Drucksache Vl 1807 Fragen A 51 und 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung auf den Arbeitsmarkt von aus Gründen der Lohnverbilligung und des verbilligten Einkaufs in ostasiatische Länder verlegten Produktionen langlebiger Konsum- und Investitionsgüter oder Teile von ihnen, insbesondere in der Elektrotechnik? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der entsprechenden Industrien, daß durch die volle Liberalisierung bei Fehlen jeglicher bilateraler Schutzklauseln — im Gegensatz zu den Praktiken anderer EWG-Staaten — die Konkurrenz aus Niedriglohn- und -preis-Ländern des Fernen Ostens, insbesondere von Japan, Formosa usw., die Lebensfähigkeit der betreffenden Industrien trotz hohem Stand in Entwicklung und Produktionsverfahren gefährdet? Die Verlagerung von Produktionen u. a. auch in ostasiatische Länder wird im Grundsatz unter dem Aspekt des Arbeitskräftemangels und der hohen Auslastung der Produktionskapazitäten begrüßt. Dadurch wird es nämlich deutschen Unternehmen möglich, den Engpaß auf dem heimischen Arbeitsmarkt nicht nur durch Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in der Bundesrepublik, sondern auch durch Produktionsverlagerung in deren Heimatländer oder nach Übersee zu überwinden. Diese internationale Arbeitsteilung liegt im Interesse aller Beteiligten. Deutsche Firmen glauben in vielen Fällen, daß sie durch Verlagerung von Teilen ihrer Produktion — das gilt auch für die Elektrotechnik — in Länder mit geringeren Einstandskosten im internationalen Wettbewerb Vorteile erlangen. Der Umfang der deutschen Investitionen in Ostasien darf aber auch nicht überbewertet werden. So waren z. B. von den gesamten Auslandsinvestitionen der deutschen elektrotechnischen Industrie in Höhe von 2,2 Mrd. DM am 30. Juni 1970 nur etwa 2,5 Mio. DM in ostasiatischen Niedriglohnländern und 37 Mio. DM in Japan investiert. Soweit sich die Frage stellt, ob deutsche Großunternehmen bei einem eventuellen Auslandsengagement gegenüber kleineren Unternehmen im Vorteil sind, weil sie kapitalkräftiger sind oder etwa eher Zugang zum internationalen Kapitalmarkt haben, wird man diese nicht unbedingt verneinen können. Um jedoch hierfür einen Ausgleich zu schaffen, werden Klein- und Mittelbetriebe, die aus den verschiedensten Gründen ihre Produktion in Entwicklungsländer verlagern wollen, hierbei von der Bundesregierung durch zinsverbilligte ERP-Kredite oder die Zusammenarbeit mit der Deutschen Entwicklungs-Gesellschaft (DEG) unterstützt. Wenn auch in Malaysia, Südkorea, Thailand und den Philippinen die Investitionen deutscher Großbetriebe und Banken bei weitem überwiegen, so sind doch in Indonesien, in Taiwan und Singapur mittlere und kleine Betriebe an den deutschen Investitionen nicht unbeträchtlich beteiligt. In Singapur und Taiwan beträgt ihr Anteil je etwa 40 v. H. Das Allgemeine Abkommen über Zölle und Handel (GATT) sieht in Artikel XIX Schutzmaßnahmen bei drohenden oder aufgetretenen Marktstörungen vor. Diese Schutzmaßnahmen müssen jedoch gegenüber sämtlichen GATT-Vertragsparteien nicht-diskriminierend angewendet werden. Die besondere Bedeutung einer bilateralen Schutzklausel liegt darin, daß die Schutzmaßnahmen nur gegenüber dem Vertragspartner, mit dem die Schutzklausel vereinbart ist, vorgenommen werden können. Die Vereinbarung einer derartigen Schutzklausel ist jedoch im Hinblick auf das GATT nicht unproblematisch, weil sie den Grundsatz der nichtdiskriminierenden Behandlung aller Vertragsparteien durchbricht. Das Fehlen einer bilateralen Schutzklausel bedeutet also nicht Schutzlosigkeit gegenüber Marktstörungen aufgrund von Einfuhren, da selbst, wenn man — was jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aktuell ist — von einer völligen Liberalisierung ausginge, die oben erwähnten Maßnahmen 5904 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 auf der Grundlage des Artikels XIX des Abkommens im Falle von Marktstörungen ergriffen werden können. Von den EWG-Mitgliedsländern haben nur Frankreich und die Benelux-Länder mit Japan eine bilaterale Schutzklausel vereinbart. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Sonderfall: Frankreich und die Benelux-Länder waren nur bereit, die Verpflichtungen des GATT auch gegenüber Japan anzuwenden, wenn Japan der Vereinbarung einer bilateralen Schutzklausel zustimmt. Bisher haben sich die meisten sog. Niedrigpreisländer mit Erfolg einer derartigen Klausel widersetzt. Auch bei den Verhandlungen der Gemeinschaft mit Japan wirft die Vereinbarung einer Schutzklausel erhebliche Probleme auf, da es hier darum geht, die bisherigen differenzierten Regelungen in einer allen Ländern der Gemeinschaft gegenüber gleichmäßig wirkenden Regelung aufgehen zu lassen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 55) : Beobachtet die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation in den Strukturgebieten, und was wird sie unternehmen, um dort den in der Hochkonjunktur gebesserten Beschäftigungsstand in der Zeit einer sich normalisierenden Konjunktur anhaltend zu sichern? Die Bundesregierung beobachtet selbstverständlich die Arbeitsmarktsituation in den Strukturgebieten anhand der monatlich ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen und -quoten der einzelnen Arbeitsamtsbezirke. Ebenso wird die Bundesregierung über etwaige Einführungen von Kurzarbeit unterrichtet. Die Bundesregierung wird den Weg der Strukturverbesserung, den sie in der Hochkonjunktur mit dem Einsatz der Investitionszulage, den Mitteln des Regionalen Förderungsprogramms und dem Planungsinstrument der Regionalen Aktionsprogramme erfolgreich eingeschlagen hat, auch in der Zeit einer sich normalisierenden Konjunktur fortsetzen und gegebenenfalls Infrastrukturinvestitionen stärker fördern, um die überhängende Nachfrage der Wirtschaft nach diesen Leistungen besser zu befriedigen. Deshalb ist der Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf seiner Sitzung am 16. Dezember 1970 übereingekommen, daß für den Fall einer sich stark abschwächenden Nachfrage die Planung weiterer Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Infrastruktur so vorbereitet werden sollte, daß mit ihrer Ausführung erforderlichenfalls kurzfristig begonnen werden könnte. Auch in der Sitzung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses Bund/Länder am 12. Januar 1971 ist diese Frage besprochen worden. Entsprechend einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums ist vom Konjunkturrat für die öffentliche Hand auf den 11. Februar 1971 eine Arbeitsgruppe einberufen worden, die sich mit den öffentlichen Investitionen im Jahre 1971 konkret beschäftigen wird. Schließlich kann die Bundesanstalt für Arbeit die Schaffung von Arbeitsplätzen aus ihren Mitteln durch die Gewährung von Zuschüssen und Darlehen gemäß §§ 91 ff Arbeitsförderungsgesetz fördern. Dabei sind bevorzugt u. a. Arbeiten zu fördern, die geeignet sind, strukturverbessernde Maßnahmen vorzubereiten, zu ermöglichen oder zu ergänzen. Zur Verstärkung der Förderung kann der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nach § 96 AFG aus den verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes Beträge für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen bereitstellen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 56) : Verfolgt die Bundesregierung die zunehmende Unternehmenskonzentration auf europäischer Ebene und was unternimmt sie in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den Verbraucherverbänden etc., uns die Interessen der Verbraucher und vor allem der Arbeitnehmer in diesen multinationalen Konzernen zu sichern? Die Bundesregierung verfolgt die zunehmende Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland und Europa mit großer Aufmerksamkeit. Sie ist der Auffassung, daß jede Konzentrationsbewegung dort ihre Grenze finden muß, wo der wirksame Wettbewerb beeinträchtigt wird. In der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hat die Bundesregierung eine entsprechende Novellierung des Kartellgesetzes angekündigt. Kernpunkt der Novelle, die gegenwärtig im Bundesministerium für Wirtschaft ausgearbeitet wird, ist die Einführung einer Fusionskontrolle. Dieses Vorhaben ist mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften abgestimmt und wird auch auf die europäische Entwicklung ausstrahlen. Die Fortentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts ist Aufgabe der Brüsseler Behörden und setzt einen Konsens aller Mitgliedstaaten voraus. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, in Europa zunächst eine Meldepflicht für alle bedeutenden Unternehmenszusammenschlüsse einzuführen. Alle diese Überlegungen hat. das Bundesministerium für Wirtschaft in zahlreichen Besprechungen mit den Sozialpartnern und den Verbraucherverbänden erörtert und ist hierbei auf großes Interesse und volle Zustimmung gestoßen. Daß eine besondere Problematik der Fusionskontrolle darin besteht, insbesondere auch das Interesse der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze zu sichern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft berücksichtigt. Es ist in Aussicht genommen, durch eine entsprechende Formulierung gerade auch diesen Gesichtspunkt zur Geltung zu bringen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5905 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 70) : Ist die Bundesregierung bereit, durch ein Gutachten klaren zu lassen, inwieweit der Konsum von Trinkmilch die schädliche Einwirkung von Bleirückständen in der Luft auf den menschlichen Organismus mindern kann? Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist Milch kein Vorbeugungsmittel gegen Bleivergiftungen. Zu diesem Ergebnis kam eine gutachterliche Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahre 1969. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag zu geben. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 74) : Hält die Bundesregierung Einwendungen gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften und Lebensmittelabteilungen von Kaufhäusern im Hinblick auf die verwendeten Pflanzenschutzmittel in der Blumenzucht für gerechtfertigt? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich schon vor einiger Zeit mit der Frage befaßt, ob gesundheitliche Bedenken gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften bestehen. Die in diesem Zusammenhang mit den Ländern geführte Korrespondenz hat ergeben, daß Mißstände bei dem gleichzeitigen Verkauf von Lebensmittel und Blumen nicht bekanntgeworden sind. Die Länder haben gegen diesen gemeinsamen Verkauf keine Bedenken, sofern bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, wie z. B. eine ausreichende räumliche Trennung und Verpackung, getroffen werden. Spezielle Rechtsvorschriften des Bundes, die den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften zum Gegenstand haben, bestehen nicht. Es gilt jedoch auch für diesen Fall der allgemeine Grundsatz des Lebensmittelgesetzes, daß Lebensmittel keiner für die menschliche Gesundheit nachteiligen oder schädlichen Beeinflussung ausgesetzt werden dürfen. Soweit von den Ländern ergänzende lebensmittelhygienische Normen erlassen worden sind, sind in einigen davon auch Vorschriften enthalten, die der Verhinderung von schädlichen Einflüssen der Insektizide auf Lebensmittel gelten. In der Gesamtreform des Lebensmittelrechts ist eine Ermächtigung für den Erlaß bundeseinheitlicher Hygienevorschriften vorgesehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 79) : An welche speziellen Möglichkeiten (Gesetzesbestimmungen des Jugendwohlfahrts- und Bundessozialhilfegesetzes) hat die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes (Bundesrats-Drucksache 66570) zum Problem der sogenannten „passiven Täter", die Betäubungsmittel lediglich in kleinen Mengen zum Eigenverbrauch erworben haben, gedacht? Mit dem Hinweis auf die Möglichkeiten des Jugendwohlfahrts- und Bundessozialhilfegesetzes auf Seite 14 der Begründung sollte deutlich gemacht werden, daß dem Mißbrauch von Rauschgiften nicht nur mit strafrechtlichen Maßnahmen entgegegenwirkt werden kann und soll. Wie die Bundesregierung bereits in ihrer Erklärung zu ihrem Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs hingewiesen hat, muß denjenigen geholfen werden, die leichtfertig und unüberlegt in den Bannkreis der Drogen und Rauschmittel geraten sind und sich nicht aus eigener Kraft daraus befreien können. Nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz kommen in Betracht generelle und vorbeugende Maßnahmen, wie z. B. Aufklärungsaktionen oder die systematische Aus- und Fortbildung von Fachkräften, dazu individuelle erzieherische Hilfen für besonders gefährdete Jugendliche in verschiedenen Formen und auch Hilfen institutioneller Art wie Planung, Einrichtung und Unterhaltung insbesondere spezieller Beratungs- und Behandlungseinrichtungen. Alle diese Maßnahmen, gehören nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 des Jugendwohlfahrtsgesetzes zu den Pflichtaufgaben des Jugendamtes. Soweit die Betreuung und Behandlung Drogen- und Rauschmittelsüchtiger und Gefährdeter nicht von dritter Seite (z. B. durch die Krankenversicherung) sichergestellt werden kann, gibt das Bundessozialhilfegesetz die Möglichkeit, je nach dem Grad der Gefährdung oder der gesundheitlichen Schädigung Gefährdetenhilfe oder Krankenhilfe zu gewähren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten). Für ihn sind seitens seiner Fraktion 60 Minuten Redezeit beantragt worden.


Rede von Hansheinrich Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Bundesarbeitsminister hat vorhin in der Begründung des Regierungsentwurfs von einer entscheidenden Stunde gesprochen und von einer entscheidenden Aufgabe, die vor uns liegt. Wir Freien Demokraten teilen diese Darstellung voll. Wir teilen voll die Auffassung, daß mit dieser heutigen Diskussion die Frage der Mitbestimmung als eine zentrale Frage der Zukunft hier im Deutschen Bundestag angepackt wird. Sie wird sicher viele Jahre weiter diskutiert werden. Dabei wird man auch zu Zwischenergebnissen kommen.
Wir sind der Auffassung, daß der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf einer Novelle zum Betriebsverfassungsgesetz genau dem entspricht, was in der Regierungserklärung der Regierung Brandt/ Scheel zu dieser Frage gesagt worden ist. Wir danken der Bundesregierung, wir danken dem Bundesminister für Arbeit für diese zeitgerechte, den Vorstellungen auch der FDP voll entsprechende Vorlage, die zusammen mit der Diskussion um den Biedenkopf-Bericht und zusammen mit dem Mitbestimmungssicherungsgesetz heute hier zur Debatte steht. Diesen Dank an den Bundesarbeitsminister möchte ich eingangs gleich auf die Mitarbeiter seines Hauses ausweiten.

(Abg. Stücklen: Und auf die Stenotypistinnen!)

— Ich könnte sagen, Herr Kollege Stücklen, auch auf die Mitarbeiter Ihrer Fraktion, die sich bemüht haben, noch rechtzeitig etwas vorzulegen, zu dem ich nachher etwas sagen werde.

(Zuruf des Abg. Stücklen.)

Den Mitarbeitern Ihres Hauses, Herr Bundesarbeitsminister, möchte ich für die viele Arbeit, die in diesem Entwurf steckt, und für die abgewogene Lösung danken, die Sie hier namens der Bundesregierung und damit auch namens der Koalitionsfraktionen vorgelegt haben.
Der Herr Bundesarbeitsminister hat schon auf die Gründe hingewiesen, die diese Vorlage so notwendig machten, die dieser Vorlage ,die Priorität in der Diskussion um die Lösung der Mitbestimmungsfragen einräumen, die wir voll bejahen. Lassen Sie mich einen Grund hinzufügen — ich möchte nichts wiederholen, die achtzehn Jahre und all das —, der vielleicht auch mitberücksichtigt werden sollte.
Es war bedauerlich — wir Freien Demokraten haben das besonders bedauert und in der Vergangenheit auch oftmals deutlich gemacht —, daß das 1952 in diesem Hohen Hause verabschiedete Gesetz leider nur sehr wenig zum Tragen kam. Ich möchte das ganz deutlich sagen: Leider deshalb, weil beide Partner — wenn ich einmal so sagen darf , sowohl die Arbeitgeber- und Unternehmerverbände als auch die Gewerkschaften das Gesetz damals nicht so angenommen und sich so darum bemüht haben, wie das sicherlich im Interesse der Sache und der Arbeitnehmer gewesen wäre. Manche Diskussionen in den letzten Jahren wäre versachlicht worden, wenn eben nicht nur praktisch 6 % der Betriebe in den Genuß dieses Gesetzes gekommen wären.
Wir Freien Demokraten sehen seit langem in einer gründlichen Novellierung des 18 Jahre alten Betriebsverfassungsgesetzes die vordringlichste Aufgabe im Bereich des Komplexes Mitbestimmung am Arbeitsplatz und im Betrieb bzw. Unternehmen. Wir halten die Novellierung, ja die Neuordnung der Betriebsverfassung für wesentlich wichtiger, weil sie alle Arbeitnehmer betrifft, weil sie keine Zweiklassensituation im Arbeitnehmerbereich ermöglicht und weil sie wirklich allen das bringt, was das bisherige Betriebsverfassungsgesetz an Rechten leider nicht gebracht hat.



Schmidt (Kempten)

Lassen Sie mich aber auch einige Worte der Anerkennung und auch des Dankes dem Kollegen Ruf sagen. Ich habe ihn wirklich bewundert in seinem redlichen Bemühen, von der Rednertribüne des Deutschen Bundestages aus vor der Öffentlichkeit und vor allem vor diesem Hohen Hause das nun schon reichlich vorhandene Durcheinander über die Vorstellungen der CDU/CSU zu diesen Fragen noch zu vergrößern und dabei doch so sachlich und bemüht zu sein, aus seinen langjährigen Erfahrungen, die er in diesen Dingen hat, beizutragen. Denn der Verlegenheitseintopf, Herr Kollege Ruf, dessen Koch Sie nicht sind, aber den Sie ja hier sozusagen servieren sollten,

(Abg. Dr. Nölling: Den hat er auch mit angerührt!)

— an dem Sie zweifellos beteiligt waren; aber ich möchte sagen, Sie sind nicht sein Koch, und Sie haben auch nicht die scharfen Gewürze hineingetan, die ihn so ungenießbar machen — ist doch zusammengestückelt worden — das bezieht sich nicht auf Sie, Herr Kollege Stücklen —,

(Abg. Stücklen: Aus Ihrer Landsmannschaft können Sie einige Sprachfehler mitgebracht haben! Aber den doch nicht!)

aus ein bißchen Berlin — seinerzeit „Berliner Programm" —, ein bißchen Düsseldorf, ein bißchen Kohl, ein bißchen Dregger,

(Zuruf von der SPD: Viel Dregger!)

ein bißchen Katzer, ein bißchen Kloy oder Dr. Pohle, zwei Maschen Sozialausschüsse, zwei Maschen Wirtschaftsrat. Das wurde dann zum Schluß noch einmal ein bißchen von Herrn Barzel und Herrn Stücklen umgerührt, wobei Herr Strauß mit dem drohenden Finger im Hintergrund stand.

(Abg. Ruf: Das ist doch billig!)

Und schließlich ist das Eintopfgericht doch nur, wie sich herausgestellt hat, unter Zähneknirschen sowohl der Vertreter der Sozialausschüsse als auch der CSU mit Mühe und Not in der Fraktion über die Bühne gegangen.

(Abg. Härzschel: Bei uns sind in der Suppe aber noch ein paar Brocken drin!)

So sieht dieser Verlegenheitseintopf aus. Herr Kollege Ruf, noch einmal meine Anerkennung, daß Sie sich doch bemüht haben, ihn so anzubieten.

(Zuruf von der SPD: Den will aber keiner essen!)

Aber wie gesagt, er ist für meine Begriffe ungenießbar.

(Abg. Ruf: Lesen Sie einmal die Reaktion in der Presse! Die ist anders als Ihre!)

— Sicherlich. — Auf einiges werde ich noch zurückkommen. Sie wissen, Ich äußere mich auch zu den Details.

(Abg. Stücklen meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

— Herr Kollege Stücklen, ich darf Ihnen gleich dazu etwas sagen.

(Abg. Stücklen: Wissen Sie denn, was ich fragen will?)

— Ich weiß, was Sie wollen. Sie kennen mich als einen sehr diskussionsfreudigen Redner. Ich habe das gestern auch wieder unter Beweis gestellt. Ich stehe Rede und Antwort. Ich möchte aber heute einmal, zumal sich noch 17 Damen und Herren Ihrer Fraktion zu Wort melden werden, in dieser ersten Rede meine Gedanken in aller Ruhe zu Ende führen. Wir werden im Laufe des Tages sicherlich noch Gelegenheit zu Frage- und Antwort-Duellen haben.

(Abg. Franke [Osnabrück] : Da müssen Sie aber anfangen, eigene Gedanken zu produzieren!)

Meine verehrten Damen und Herren, noch einmal kurz — ich wurde ja gerade unterbrochen — zum Verlegenheitseintopf. Zwischen dem, was Sie, Herr Kollege Katzer, in einer Presseerklärung am 3. Dezember zur Vorlage des Regierungsentwurfs so alles gesagt haben — ich will mir das Zitieren ersparen; Sie kennen es —, und dem, was der Herr Kollege Ruf sich hier zu verkaufen bemüht hat, ist doch ein erheblicher Unterschied.
Es hat mich auch etwas humorvoll berührt, Herr Kollege Ruf, daß Sie am Anfang gleich gesagt haben: Wir legen einen einheitlichen Gesetzentwurf über Betriebsverfassungs-, Unternehmungsverfassungsfragen vor,

(Abg. Ruf: Das haben wir doch getan!)

über den wir reden wollen. Sie haben den Ausdruck „reden wollen" gebraucht.

(Widerspruch des Abg. Ruf.)

Sie sind sich also darüber klar, und ich glaube, viele in Ihrer Fraktion waren sich von Anfang an, als sie dem zustimmten, darüber klar, daß man hierüber vielleicht einmal reden kann, daß aber diese Sache sowieso keine Chance hat.

(Beifall des Abg. Dr. Nölling. — Abg. Ruf meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

— Herr Kollege Ruf, Sie können das gern von hier tun. Ich habe heute einmal die Absicht, in Ruhe zu sprechen, zumal ich etwas länger rede. Aber wir können uns ja über das gern auseinandersetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich auf den Regierungsentwurf und auf den Entwurf der Opposition eingehe, scheint es mir notwendig, einige grundsätzliche Bemerkungen zum Komplex Mitbestimmung zu machen, weil hier ja eine erste Stufe, ein erstes erreichtes Ziel, nämlich mehr Mitbestimmung in der Betriebsverfassung, zur Diskussion steht. Zweifellos hat der Bundesarbeitsminister recht, wenn er in seiner Begründung davon spricht, daß es sich hier um ein Thema von außerordentlicher gesellschaftspolitischer Tragweite handelt. Das ist gar keine Frage, das wissen wir alle, das ist in jeder Fraktion deutlich.
Aber wenn man an die Lösung dieser Probleme herangehen will, ist es notwendig, daß man einmal etwas definiert, daß man sich etwas über das klar

Schmidt (Kempten)

wird, was an Schlagworten im Raum ist, und daß man sich auch einmal darüber klar wird, daß das Wort „Mitbestimmung", wenn man es einfach in den Raum stellt, sehr verführerisch klingt und jeder von uns dazu eigentlich sagen müßte: Ja, wunderbar! Aber wenn dann die Frage des Wie kommt, muß man sehr konkret werden und ins Detail gehen. Dann genügen die Schlagworte, die Ideologien nicht mehr.
Wir wissen auch, daß es ein sehr schillerndes Wort ist, weil es eben sehr unterschiedlich ausgelegt worden ist. Wir wissen aber auch, daß es ein notwendiges Wort ist, weil es sich beim Suchen nach einer wirklich vernünftigen, ja, der besten Lösung dieser Frage ohne Zweifel um einen Auftrag handelt, der an uns alle, der an unsere Gesellschaft, der an die Demokratie gestellt ist und der zweifellos des Schweißes der Edlen wert ist.
Wenn wir darangehen wollen — das werden wir in den nächsten Jahren ja weiter tun, allerdings nicht im Zusammenhang mit Ihrer Unternehmensverfassung, denn die ist da untauglich, worauf ich noch komme —, dann heißt es: Heraus aus der babylonischen Sprachverwirrung über den Begriff „Mitbestimmung"! Dann heißt es aber auch: Weg von den Schlagworten „Parität", „Machtmißbrauch", „Demokratisierung der Wirtschaft", Fremdbestimmung" und von all diesen Schlagworten, die ohne Hintergrund, ohne Detaillierung oftmals in den Raum gestellt werden! Es heißt allerdings auch: Weg von Augenwischerei, wie sie ein bißchen doch wohl durch den Entwurf der CDU/CSU, mit diesem Rattenschwanz Unternehmensverfassung, den Sie in Ihrem Entwurf haben, versucht wird!
Notwendigerweise bedeutet das auch, einmal zu fragen — der Kollege Liehr hat vorhin für die SPD- Fraktion dazu schon etwas gesagt, und dafür haben wir volles Verständnis; denn hier bestehen ja unterschiedliche Auffassungen, über die wir uns hinsichtlich der Bewertung geeinigt haben —: Ist die paritätische Mitbestimmung so, wie sie bisher im Montanmodell praktiziert worden ist, wirklich die beste? Gibt es nicht bessere Lösungen? Ich habe vorhin schon gesagt: Darüber nachzudenken ist des Schweißes der Edlen wert. Wir müssen die bestmögliche Lösung suchen im Sinne einer klaren, weitgehenden Vertretung der Arbeitnehmerinteressen auf allen Ebenen, und wir müssen die Leitungsfunktion als eine notwendige Funktion überdenken. Als Bindeglied zwischen Arbeit und Kapital soll sie unabhängig von irgendwelchen Einflüssen sein, die mit der Leitungsfunktion nichts zu tun haben.
Deshalb lassen Sie mich hier noch einmal einige Bedenken der Freien Demokraten sagen, weshalb wir das jetzige Modell der paritätischen Mitbestimmung, weshalb wir eine Parität in dem Sinne, wie sie schlagwortartig in der Diskussion ist, nicht für im Interesse der Arbeitnehmer, der Wirtschaft und unserer sozialen Marktwirtschaft liegend halten.
Einmal sind wir der Auffassung, daß sich durch Aufsichtsratsveränderungen — gleich, ob nach Ihrer oder anderer Art — die Situation des einzelnen Arbeitnehmers, seine Sorgen und Probleme kaum oder gar nicht ändern.
Zum zweiten wird eine reine Parität im Endeffekt jede Entscheidung verhindern, weil sie nämlich immer zu irgendeinem Patt führt, das durch irgendeine Art und Weise — jedenfalls meist nicht durch eine sachliche — überwunden werden muß.
Zum dritten liegt die Parität eigentlich nicht im wohlverstandenen berechtigten Interesse der durch die Gewerkschaften zu vertretenden Arbeitnehmer. Denn damit werden die Gewerkschaften in eine gewisse Interessenkollision, in eine gewisse Problematik hinsichtlich der Tarifautonomie, gebracht.

(Abg. Michels: Das stimmt doch gar nicht!)

-- Herr Kollege, wir werden uns darüber unterhalten. Ich habe vorhin gesagt: Wir werden uns bemühen, den bestmöglichen Weg zu suchen. Aber Sie wissen auch — das wußte ebenfalls der Kollege Liehr, als er vorhin für Ihre Fraktion von der Parität sprach — , daß wir da etwas andere Auffassungen haben. Sie werden erlauben, daß ich das sage.

(Abg. Stücklen: Vorsicht! Die Koalition ist in Gefahr!)

-- Ach, Herr Kollege Stücklen! Herr Kollege Liehr hat deutlich gesagt, was wir heute hier tun. Aber es ist doch notwendig, daß wir, wenn Sie Fragen der Unternehmensverfassung hineinzumogeln versuchen, dazu etwas auch aus unserer Sicht sagen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Stücklen: Aber nicht im Gegensatz zur SPD! Das würde ich an Ihrer Stelle nicht tun!)

— Herr Kollege Stücklen! Aber ich will jetzt nichts zu Zwischenfragen sagen, obwohl man immer wieder versucht ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe eingangs bereits betont, daß uns die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes als vordringliche, alle Priorität genießende Maßnahme im Rahmen des Mitbestimmungskomplexes erscheint. Wir sehen nun einmal den Arbeitnehmer im Mittelpunkt des Betriebsgeschehens — nicht der Organisation — und auch in seinem nicht zu vermeidenden Abhängigkeitsverhältnis. Seine individuellen Rechte, seine Rechtsstellung wesentlich zu verstärken und auszubauen und den von ihm mit der Vertretung seiner Rechte und der Rechte der Betriebsangehörigen insgesamt Beauftragten in Betriebsrat und Wirtschaftsausschuß erheblich mehr Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben ist die erste Antwort für uns auf die Frage nach mehr Mitbestimmung und eine alte Forderung der FDP. Dieser alten Forderung entspricht die Regierungsvorlage.
Wir hätten es begrüßt, wenn bereits manche der Dinge, die wir jetzt im Rahmen der Betriebsverfassung mit regeln müssen, im letzten Deutschen Bundestag entschieden worden wären. Alle Kolleginnen und Kollegen, die dem 5. Deutschen Bundestag angehört haben, insbesondere die Mitglieder des zuständigen Ausschusses, wissen sehr genau, daß wir Vorlagen aller drei Fraktionen zu einer Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes hatten. Ich will

Schmidt (Kempten)

jetzt nicht auf die Details eingehen, weshalb es — weder so noch so — nicht zu einer Verabschiedung kam. Aber eine frühere Regelung wäre zweifellos besser gewesen. Anregungen haben wir mehrmals gegeben, sowohl im Ausschuß als auch an anderer Stelle.
Mit dieser Regierungsvorlage wird also die Reihenfolge, wie wir in moderner, fortschrittlicher, an die Zeit angepaßter Weise die Verwirklichung der Mitbestimmung sehen, nicht nur eingehalten, sondern von der Bundesregierung in ihrer Vorlage auch bestätigt. Wir Freien Demokraten haben beim Durchlesen der Regierungsvorlage mit Befriedigung festgestellt, daß eine ganze Reihe von Gedanken, die wir in der Vergangenheit bereits für eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes zur Diskussion gestellt hatten, hier ihre Verwirklichung gefunden haben.
Ich denke da einmal an die wesentliche Verstärkung der Individualrechte des Arbeitnehmers, auf die im Detail ja auch der Herr Bundesarbeitsminister schon hingewiesen hat, eine Verstärkung, die in den wenigen Paragraphen von 81 bis 86 konkret angesprochen worden ist. Herr Kollege Ruf — damit komme ich, wie immer, wenn es um die Parallelen geht, zu den Vorstellungen, die die CDU/CSU in ihrem Entwurf entwickelt hat —, Sie haben einen wunderbaren Katalog vorgelegt, einen Katalog, der eine Menge von, ich möchte beinahe sagen, Grundrechten beinhaltet. Aber wenn Sie diesem Katalog konkret nachgehen und einmal vergleichen — ich will Ihnen gern eine Gegenüberstellung zur Verfügung stellen —, wo eigentlich diese individuellen Rechte besser und klarer angesprochen worden sind, in Ihrem Katalog von § 1 bis § 16 oder in den entsprechenden Paragraphen des Regierungsentwurfs, dann werden zum mindesten die Experten bei Ihnen sehr schnell darauf kommen, daß die Individualrechte in dem Sinne, wie wir sie gesichert sehen wollen, von der Anhörung über die Information bis zur Beschwerde und zur Einsicht in die Personalakte im Regierungsentwurf wesentlich besser verankert sind, als das mit der deklamatorischen Aussage bei Ihnen geschieht.

(Abg. Dr. von Bismarck: Weil Sie nichts davon verstehen! Sonst könnten Sie nicht so reden!)

— Herr Kollege, darüber können wir uns ja gelegentlich einmal unterhalten. Im übrigen könnte ich einen unverdächtigen Zeugen dafür bringen. Als der Kollege Ruf nämlich noch nicht wußte, daß er heute hier einen, sagen wir, Eintopfentwurf begründen mußte, und als er die Vorstellungen der Regierung gelesen hatte, schrieb er unter dem 1. Dezember 1970 — erlauben Sie, bitte, Herr Präsident, daß ich zitiere —:
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zum Betriebsverfassungsgesetz entwickelt das Recht der Betriebsverfassung nicht nur fort, er beschreitet auch neue Wege, so daß mit Recht von einer Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes
gesprochen werden kann. Die Erweiterungen und Neuerungen im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich halten am bisher geltenden Prinzip der Abstufung der Mitbestimmung und Mitwirkung der Arbeitnehmer fest und scheinen insofern funktionsgerecht gestaltet zu sein, als in den wichtigsten Fragen die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers erhalten bleibt und sich die Mitbestimmung und Mitwirkung der Arbeitnehmer im Rahmen der Betriebsverfassung in der Hauptsache auf die Fragen bezieht, die den einzelnen oder die Belegschaft betreffen. Zahlreiche Einzelheiten sind meines Erachtens sinnvoll und angemessen geregelt. Sie bedeuten für die einzelnen Arbeitnehmer einen Fortschritt und sind für die Arbeitgeber durchaus als akzeptabel zu bezeichnen.
Das war das erste Urteil des Kollegen Ruf. Heute klang es etwas anders. Nun gut, es sind drei Monate vergangen, es gab eine Diskussion Ihrer Partei, und ich habe dem Kollegen Ruf dafür ja auch schon die Anerkennung ausgesprochen.
Ein Weiteres, was wir in dem Gesetzentwurf sehr begrüßen, ist die Verankerung der erheblich stärkeren Informationspflichten für den Arbeitgeber gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer und gegenüber allen Betriebsangehörigen. Das ist auch etwas, was zweifellos im bisherigen Recht in keiner Weise geregelt war.
Auch die Stärkung der Rechte des Betriebsrates in allen personellen und sozialen Bereichen ist weitgehend. Der Herr Bundesarbeitsminister und der Kollege Liehr sind schon darauf eingegangen. Ich will daher nur drei Dinge herausgreifen, weil Herr Kollege Ruf hier Kritik angemeldet hat.
Herr Kollege Ruf, Sie haben erklärt, in Ihrem Entwurf sei mehr wirtschaftliche Mitbestimmung.

(Abg. Ruf: Das stimmt!)

Da müssen Sie mir erst einmal nachweisen,

(Abg. Ruf: Das habe ich getan!)

wo mehr wirtschaftliche Mitbestimmung unter Wahrung der Unternehmerentscheidungsfreiheit ist als im Regierungsentwurf. Denn dort werden alle wirtschaftlichen Entscheidungen, Betriebsveränderungen, alles, was in dem Betrieb geschieht, überall dort der Mitbestimmung unterstellt, wo es den Arbeitnehmer, wo es die Arbeitsbedingungen, wo es soziale Fragen, wo es sogenannte soziale Rückstoßfragen betrifft. Der Arbeitgeber wäre schlecht beraten, der nach Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs nicht vor jeder seiner Entscheidungen alle die Kosten, die mit Umsetzung, Umschulung und der Lösung anderer Fragen verbunden sind, die aus seiner wirtschaftlichen Entscheidung heraus entstehen, von vornherein mit einplante, weil er sonst das Veto des Betriebsrats bekäme. Hier ist auf der einen Seite eine klarere Abgrenzung in Richtung Entscheidungsfreiheit, auf der anderen Seite aber wesentlich mehr wirtschaftliche Mitbestimmung in allen die Arbeitnehmer im einzelnen und in der Gesamtbelegschaft interessierenden und angehenden



Schmidt (Kempten)

Fragen als in Ihrer Lösung, wo sich die Dinge wieder einmal hin- und herschieben.

(Abg. Ruf: Das stimmt ja gar nicht!)

Ein Zweites. Wir begrüßen auch sehr, daß im Regierungsentwurf der Bereich der Personalplanung zum erstenmal in dieser Form in das Gesetz eingeführt wird und somit der Betriebsrat von vornherein über die personellen Entwicklungen und Notwendigkeiten auf dem laufenden gehalten wird.
Wenn diese beiden Dinge, Personalplanung und diese, ich möchte es einmal nennen: indirekte wirtschaftliche Mitbestimmung, die bis zu den Sozialplänen geht, schon vor Jahren im Gesetz gestanden hätten, hätten wir manche Probleme, beispielsweise im Bergbau, nicht gehabt.

(Abg. Ruf: Gerade im Bergbau hat es doch Sozialpläne gegeben!)

-- Wir hätten sie aber von vornherein durchgeführt. Wir mußten sie erst schaffen, durch Tarifverträge und alles mögliche. Wir hätten die Dinge weitgehend in einem Gesetz geregelt gehabt, auch in allen anderen Bereichen, wo es in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten kam und die sich daraus für die Arbeitnehmer ergebenden Regelungen erst ausgehandelt werden mußten.

(Abg. Ruf: Den Bergbau können Sie doch gar nicht zum Vergleich nehmen!)

Nun ein Drittes. Herr Kollege Ruf, Sie haben die bessere Regelung des Kündigungsschutzes in Ihrem Entwurf angesprochen.

(Abg. Ruf: Jawohl!)

Ich habe eine Gegenüberstellung vorliegen. Die Anhörung ist gleich: bei der Bundesregierung § 102, bei Ihrem Entwurf § 39. Die Widerspruchsmöglichkeit ist gleich, allerdings bei Ihnen nur im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes, während sie nach dem Regierungsentwurf nach einem erheblich erweiterten Katalog gegeben ist, z. B. bei Verstoß gegen eine personelle Richtlinie, Weiterbeschäftigung nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung, Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen mit Einverständnis des Arbeitnehmers und dergleichen mehr. Bei Ihnen ist es nur der Fall des Kündigungsschutzgesetzes. Der Regierungsentwurf hat einen Katalog weiterer Einspruchsmöglichkeiten. Also geht er schon im Einspruch weiter.
Nach beiden Entwürfen kann der Arbeitgeber kündigen. Nach dem Regierungsentwurf muß der Arbeitgeber aber dem Gekündigten die Bedenken des Betriebsrats mitteilen, wenn Widerspruch eingelegt worden ist. Bei Ihnen ist nichts dergleichen vorgesehen. Der Arbeitnehmer erfährt also nicht, warum ihm gekündigt worden ist. Die Kündigungsschutzklage ist nach beiden Entwürfen gegeben, wobei im Regierungsentwurf wieder der zusätzliche Katalog wirkt, während bei Ihnen nur das Kündigungsschutzgesetz in Frage kommt.
Nun haben Sie in Ihrem Entwurf festgelegt, daß der Arbeitnehmer im Betrieb bleibt, was im Regierungsentwurf anders ist. Das mag zunächst einmal optisch sehr schön aussehen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Es ist sehr schön!)

Aber durch die Hintertür der einstweiligen Verfügung, wenn die Dinge finanziell zur Belastung werden, heben Sie das wieder auf, was Sie oben sagen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Oder glauben Sie, daß ein Betrieb es sich leisten kann, 60 000 bis 75 000 DM in Kauf zu nehmen — wenn wir nur von einem Jahreslohn einschließlich aller Kosten von 20 000 bis 25 000 DM ausgehen; denn ein solches Verfahren kann bis zu drei Jahre dauern —, weil er nicht weiß, wie die Klage ausgeht? Er wird die einstweilige Verfügung beantragen, muß es tun, und damit ist das, was Sie oben hineingeschrieben haben, bereits wieder vom Tisch. Wo ist nun also Ihr besserer Kündigungsschutz in Ihrem Gesetzentwurf?

(Zuruf von der CDU/CSU: Das hängt vom Richter ab!)

Ein Weiteres. Ich bin mit meiner Zeit schon etwas fortgeschritten und will deshalb auf die nächsten Punkte etwas kürzer eingehen. Ich muß etwas zur Frage des Minderheitenschutzes sagen, weil wir Freien Demokraten hier eine Auffassung von uns verankert sehen, die wir bereits in unserer im 5. Deutschen Bundestag vorgelegten Novelle zum Ausdruck gebracht haben, nämlich daß die soziologischen Gruppen in den Betrieben entsprechend einer stärkeren Demokratisierung der Betriebe auch ihre Minderheitenrechte bei der Abgrenzung nach unten -- nicht bis in das Minimum der Zersplitterung — und dergleichen mehr haben sollen. Wir halten diese Lösung für sehr gut. Wir haben sie immer gewünscht, leider früher nicht durchgesetzt. Sie ist jetzt in einer abgewandelten Form vorhanden. Wir danken dem Bundesarbeitsminister, daß er das in den Entwurf hineingenommen hat, ebenso wie wir ihm dafür danken, daß er unsere Anregungen zur Stärkung der Jugendvertretung weitgehend in den Entwurf aufgenommen hat.
Ganz besonders begrüßen wir allerdings, daß der von uns zuerst bereits vor vielen Jahren als notwendig angesehene Bildungs- oder Schulungsurlaub — wie Sie es nennen wollen für Arbeitnehmervertreter im Betriebsrat, Wirtschaftsausschuß und Aufsichtsrat Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat. Wir wissen sehr genau und können uns sehr genau erinnern, welche Bedenken und auch Widerstände in vielen Jahren uns in dieser Frage immer entgegengehalten wurden. Wir freuen uns, daß nunmehr ein Gedanke Berücksichtigung in dem Entwurf gefunden hat, der zweifellos zur besseren Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch die von Ihnen Gewählten beitragen wird. Wir können nur hoffen, daß nach Inkrafttreten des Gesetzes sobald wie möglich Schritte zur Verwirklichung unternommen werden. In diesem Falle, wie auch in vielen anderen , haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU/CSU, ohne Zweifel direkt von uns abgeschrieben. Damit es nicht so aussieht, haben Sie in bestimmten Fällen eine zusätzliche Woche angehängt. Daß diese Idee vieler Kollegen von mir schon vor vielen Jahren in diesem Hause vertreten wurde, wissen Sie.
Der Regierungsentwurf zeigt also in vielen Fällen Gedanken der Freien Demokraten in Zusammen-



Schmidt (Kempten)

arbeit mit den Sozialdemokraten, Gedanken, die wieder einmal die sozial-liberale Handschrift dieser Regierung zum Ausdruck bringen.

(Lachen bei der CDU/CSU.)

Ich möchte diese Stunde auch dazu benutzen, etwas zu den Punkten zu sagen, die in den letzen Wochen und Monaten zu erheblichen Diskussionen in der Öffentlichkeit beigetragen haben. Die Diskussion entzündete sich insbesondere an vier Punkten: dem Zutrittsrecht der Gewerkschaften, den tarifvertraglichen Änderungen, der politischen Betätigung und den leitenden Angestellten.
Es ist etwas merkwürdig und eigentlich nicht ganz zu verstehen, daß sich die gesamte öffentliche Diskussion überhaupt nur an drei Punkten entzündet hat, die eigentlich in die allgemeinen Vorschriften hineingehören, und daß die gesamte öffentliche Diskussion überhaupt zur Kenntnis genommen hat, welches moderne, fortschrittliche Gesetz für den Arbeitnehmer, für den Betriebsrat hier vorgelegt wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es ging doch in den ganzen letzten Monaten — ich habe Zeitungsberge davon — bloß noch darum, ob diese drei Fragen so oder so gelöst werden. Was in Wirklichkeit Betriebsverfassungsrecht werden soll, was in Wirklichkeit Schutz, Sicherung, Mitwirkung, Mitbestimmung ergeben soll, blieb von der Diskussion ausgeschlossen oder wurde als nicht wichtig angesehen.
Insbesondere uns Freien Demokraten ist dabei
der Vorwurf gemacht worden insbesondere ist das von seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes geschehen —, wir hätten, weil wir in diesen Fragen anderer Auffassung waren, dafür gesorgt, daß dieser Gesetzentwurf, wie es neulich einmal hieß, ein Rückschritt hinter das Jahr 1952 sei. Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bundesarbeitsminister hat bereits in seiner Begründung gesagt: In keinem Fall geht dieser Gesetzentwurf hinter geltendes Recht zurück. Das werden inzwischen wohl auch diese Kritiker, die zum Teil aus den Reihen des DGB, aber auch aus der Presse kamen, gemerkt haben. Es ist aber notwendig, einige Klarstellungen zu bringen, damit diese Diskussion etwas versachlicht wird.
Zum ersten dieser Diskussionspunkte, zur Frage der Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften. Es ist notwendig und richtig — wir Freien Demokraten haben das in der Vergangenheit auch immer als selbstverständlich angesehen —, daß die Rechtsstellung und Sicherung der Präsenz der Gewerkschaften im Gesetz verankert ist. Sie ist wesentlich stärker verankert, als das im geltenden Recht der Fall war. Darauf hat der Herr Bundesarbeitsminister schon hingewiesen.

(Beifall bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)

Es ist notwendig und richtig, daß den Vertretern der Gewerkschaften der Zugang zu den Betrieben ermöglicht wird. Genauso notwendig und richtig ist es aber nach unserem Dafürhalten, daß dies im Benehmen mit Unternehmensleitung oder Arbeitgeber und Betriebsrat geschieht. Auch wir legen diesen Begriff, dieses Wort „Benehmen", so aus, wie es die Bundesregierung, wie es der Herr Bundesarbeitsminister hier vorgetragen hat. „Benehmen" hat nichts mit Zustimmung oder dergleichen zu tun, sondern mit Unterrichtung, und wir halten es für selbstverständlich, daß diese Unterrichtung, daß diese Wahrung des Hausrechtes so kann man es auch nennen — im Gesetz verankert ist und auch weiterhin so gesehen wird.

(Abg. Dr. Schellenberg: Höflichkeit!)

Ich glaube, daß wir die Diskussion um diesen Begriff gar nicht mehr brauchen.

(Abg. Ruf: Darüber reden wir noch!)

— Herr Kollege Ruf, lesen Sie sich für diese Diskussion vorher einmal durch, was Herr Kollege Katzer am 3. Dezember für die CDU/CSU-Fraktion gesagt hat und was Sie heute dazu gesagt haben!

(Beifall bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)

Da hat er nämlich gesagt, im Regierungsentwurf sei viel zu wenig; jetzt haben Sie darin zu viel gesehen. Schauen Sie sich das also sehr genau an, Herr Kollege Ruf! Es ist immer gut, sich vorher zu informieren. Ich kann es Ihnen auch geben; ich habe es da.

(Abg. Ruf: Ich habe es! — Abg. Dr. Schellenberg: Er hat eine gute Kartei!)

Es erhebt sich aber die Frage — und hieran hat sich die Diskussion entzündet —, ob der DGB wirklich gut beraten war, als er über diese Regelung hinaus, wie wir sie im Gesetz verankert haben, größere Möglichkeiten wollte. Er will sie noch, wie wir in einem Rundschreiben gesehen haben. Wir sind der Auffassung, daß diese Präsenz, diese Rechtsstellung gesichert sein soll, daß aber der ganz klare Mittelpunkt des Gesetzes, nämlich der Betriebsrat, noch den Vorrang hat. Diese Zusammenarbeit, diese Rechtsstellung sichert das Gesetz. Der Betriebsrat ist aber nach diesem Gesetz das oberste Organ und nicht umgekehrt, wie es sich vielleicht manche vorgestellt haben.

(Abg. Ruf: Genau wie wir! — Abg. Dr. Schellenberg: Na!)

Zu dem zweiten Vorwurf, daß es doch möglich sein sollte, wie es vielleicht ursprünglich einmal gedacht war, den Tarifpartnern in Tarifverträgen Möglichkeiten einzuräumen, erhebliche Teile des Gesetzes zu ändern. Hier möchte ich nur sagen, wir sind uns schon darüber einig, und wir können uns wohl auch mit den Gewerkschaften sehr schnell darüber einigen, daß die jetzige Lösung die richtige ist. Ich glaube nicht, daß es sich ein Gesetzgeber in Wahrung seiner Aufgabe gestatten kann, wesentliche Regelungen, die er in dem Gesetz verankert, durch Beratungen und Verhandlungen außerhalb des Parlaments aussetzen oder verändern zu lassen. Wenn Änderungen erfolgen sollen --- der Herr Bundesarbeitsminister hat gesagt, das sei kein Gesetz für die nächsten 18 .Jahre —, muß der Gesetzgeber sie vornehmen. Es ist nicht vertretbar, daß wesentliche Passagen irgendeines Ge-
5830 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971
Schmidt (Kempten)

setzes außerhalb des Parlaments durch andere Möglichkeiten einfach außer Kraft gesetzt werden. Das wäre allenfalls bei kleinen Teilen, aber nicht bei wesentlichen Passagen denkbar. Deshalb ist, glaube ich, die jetzige Regelung jedenfalls aus der Sicht der Freien Demokraten — wesentlich besser, und zwar auch für die Klarstellung der von uns hundertprozentig anerkannten und im Grundgesetz verankerten Tarifautonomie auf der einen sowie für den Gesetzgeber auf der anderen Seite.

(Zuruf von der SPD: Das sind doch zwei Paar Schuhe! — Abg. Stücklen: Bewahren Sie den Koalitionsfrieden!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenige Worte zu der in der Diskussion befindlichen politischen Betätigung und der hier vorgesehenen Änderung. Das, was die Opposition an Gründen dafür anführt, daß die politische Betätigung wieder ganz verboten werden müßte, kann man genausogut — so sehen wir es jedenfalls — zur Begründung der Notwendigkeit einer beschränkten politischen Betätigung im Interesse des Betriebsfriedens und der Sicherheit des Arbeitsablaufs anführen.

(Abg. Ruf: Sie werden Ihr blaues Wunder erleben!)

Denn bisher besteht die Praxis, daß sich kleine und kleinste Gruppen, die wir alle in diesem Hause nicht gern sehen, politisch sehr aktiv betätigen. Das haben wir auch durch das Parteienverbot nicht verhindern können.

(Beifall bei der SPD.)

Wir sind der Überzeugung, daß die demokratischen Parteien mit den Möglichkeiten, die ihnen das Gesetz einräumt, durchaus in der Lage sind, diesen Gruppen, die in den Betrieben arbeiten, im Interesse des Betriebsfriedens und der Sicherheit des Arbeitsplatzes entgegenzutreten und mit demokratischen Mitteln das zu verhindern, was diese Gruppen anzustellen beabsichtigen. Wir glauben, daß die demokratischen Parteien besser dagegen ankommen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. - Zuruf des Abg. Ruf.)

— Herr Kollege Ruf, ich gebe zu, daß es eine Frage der Einstellung sein kann, wie man die Aufgabe der demokratischen Parteien sieht. Die Frage ist auch, wieweit sich die demokratischen Parteien dieses Hauses — aus unserer Sicht ist das ein Auftrag, den ich ihnen stellen möchte — im Rahmen des vorliegenden Gesetzes engagieren, um links- und rechtsradikalistische Grüppchenbildungen zu verhindern bzw. ihnen entgegenzuwirken. Wir bieten mit dem, was im Regierungsentwurf steht, dafür eine legale Basis.

(Abg. Ruf: Sie politisieren die Betriebe!)

Wir werden die Betriebe nicht politisieren. Lesen Sie die Begründung nach und das, was der Herr Bundesarbeitsminister gesagt hat, und denken Sie einmal darüber nach, auch Sie von der CDU/CSU, ob es nicht besser wäre, wenn wir in der Lage wären, dem, was wir überall, insbesondere in den
Großindustrien der Ballungsräume, beklagen, durch unsere auch in den Betrieben tätigen Mitglieder und Parteifreunde legal entgegenzutreten, was wir jetzt nach dem Gesetz nicht dürfen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Ruf: SPD und CDU in den Betrieben! Abg. Stücklen: Wer hat Ihnen denn das eingeredet! — Abg. Ruf: Ausgerechnet! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

-- Herr Kollege Stücklen, ich habe vorhin schon gesagt, daß ich heute einmal ohne Unterbrechung reden möchte, obwohl es mich reizen würde, etwas dazu zu sagen. Aber ich möchte in den mir zur Verfügung stehenden 60 Minuten noch einige meiner Vorstellungen vortragen. Deshalb muß ich mir eine Antwort auf Ihren Zwischenruf versagen.

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU. — Abg. Katzer: Laßt ihn doch laufen!)

Lassen Sie mich noch etwas zur Lösung des Problems der leitenden Angestellten sagen. Wir sind uns alle in diesem Hause bewußt, daß es hier fließende Entwicklungen gibt, daß die Gruppe der leitenden Angestellten in unserer Wirtschaft eine immer größere Bedeutung bekommt und die Lösung dieses Problems zu diesem Zeitpunkt sehr, sehr schwierig war. Wir Freien Demokraten sind uns jedenfalls bewußt — ich glaube, es geht aus dem Regierungsentwurf hervor, daß sich auch die Koalitionsfraktionen dessen bewußt sind —, daß die leitenden Angestellten legitime Interessen haben.
Wir haben nun eine Lösung gefunden, die zweifellos im wesentlichen dem entspricht, was wir Freien Demokraten bereits dem 5. Deutschen Bundestag mit unserem Gesetzentwurf vorgelegt haben. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben ebenfalls eine Lösung gefunden. Sie schlagen zwar in Ihrem Entwurf auch eine Abgrenzung vor, wünschen aber eine gesetzliche Verankerung von Sprecherausschüssen.
Es erhebt sich die Frage: was ist besser, was ist richtig? Ist eine gesetzliche Verankerung, die Sie vorschlagen, besser? Hier gäbe es immerhin eine Konkurrenz unterhalb des Betriebsrates. Ich will auf die Details nicht eingehen. Es bleiben noch eine Reihe von Fragen übrig. Dazu gehört z. B. die Frage: Wer bestimmt überhaupt, wer leitender Angestellter ist? Im Endeffekt bestimmt das auf Grund des Katalogs der Betriebsrat. Oder wer soll das bestimmen? Eindeutige Bestimmungen darüber sind nicht da, wer festlegt: wer gehört noch dazu und wer nicht. Es gibt die Arbeitsgerichtsurteile; das weiß ich auch.

(Abg. Ruf: Sie haben das wieder einmal nicht gelesen!)

— Doch! Es gibt keinen konkreten Hinweis, wie die Dinge bei Ihnen weiter gestaltet werden.

(Abg. Ruf: Selbstverständlich!) -- Zeigen Sie mir den Paragraphen!


(Abg. Ruf: Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat!)




Schmidt (Kempten)

Es erhebt sich, Herr Kollege Ruf, insbesondere -davon ging ich aus — die grundsätzliche Frage: soll man das im Gesetz verankern oder nicht? Wir sind der Auffassung, die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf deutlich gemacht, daß es richtiger ist, der Gruppe der leitenden Angestellten, die klar abgegrenzt ist, ihren eigenen freien Raum zu geben, den sie dann selbst mit ihren Möglichkeiten, mit ihren Sprecherausschüssen, mit ihren verbandsmäßigen, zum Teil auch tarifvertragsmäßigen Möglichkeiten ausfüllen können und sollen.
Daß das nicht nur Illusion ist, dazu drei Beispiele. Das eine kennen Sie. Sie wissen, daß so etwas bei IG-Farben Hoechst seit langem praktiziert wird. Ich habe gerade eine Pressemeldung vom 2. Februar 1971 vorliegen, daß bei den Chemischen Werken Hüls für 900 leitende Angestellte in diesen Tagen eine solche freiwillige Organisierung geschehen ist. Ich habe die Nachricht von der Wacker-Chemie in München, daß dort in diesen Tagen ebenfalls so etwas geschieht. Wir schaffen mit dem Gesetz für die leitenden Angestellten den freien Raum, in welchem sie die Vertretung ihrer Interessen durch Bildung von Sprecherausschüssen — die aber nicht vom Gesetz vorgeschrieben ist — ohne weiteres wahrnehmen können und wahrnehmen werden, wie wir aus vielen Resonanzen zu diesem Regierungsentwurf bereits wissen. Wir erwarten allerdings auch, daß die ihrem freien Raum gegenüberstehenden leitenden Angestellten und ihre Organisationen sich nunmehr bemühen, diesen freien Raum aktiv und initiativ auszufüllen. Wir erwarten allerdings auch, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich aufgeschlossen für solche Lösungen zeigen, wie sie jetzt im freien Raum möglich sind.
Lassen Sie mich die letzten fünfzehn Minuten, die mir nach der Uhr noch verbleiben, zu wenigen zusätzlichen Bemerkungen nutzen! Einige weitere Sprecher meiner Fraktion werden ja zu den Fragen im Detail noch Stellung nehmen. Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen machen, speziell zu Ihrem Entwurf, Herr Kollege Ruf!
Zunächst noch etwas zum Betriebsverfassungsteil. Sie schreiben in Ihrer Pressemitteilung: Mehr für den Arbeitnehmer, mehr für den Betriebsrat, einheitliches Gesetz zur Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen, und Sie haben vorhin gesagt — insoweit stimme ich Ihnen zu —: Weiterentwicklung des geltenden Rechts. Natürlich! Daß Sie nicht nur das alte Gesetz abgeschrieben, sondern es auch etwas weiterentwickelt haben, das haben wir von der Opposition angenommen. Das ist doch nicht etwa ein großes Plus oder etwas, was nun schon viel Lob verdient, wenn Sie ein Gesetz aus dem Jahre 1952 nicht nur abgeschrieben, sondern weiterentwickelt haben.

(Abg. Stücklen: Reform!)

Von „mehr für die Arbeitnehmer" — ich habe vorhin schon darauf hingewiesen — kann nicht die Rede sein. Konkret ist das nicht der Fall. Wir können es gern im Detail in einer späteren Runde noch einmal gegenüberstellen. Auch von „mehr für den Betriebsrat" kann, wenn Sie es genau nehmen, nicht die
Rede sein. Das ähnelt hier dem Regierungsentwurf. Von den wirtschaftlichen Dingen habe ich im Detail gesprochen. Und kann man wegen des Anhängsels Unternehmensverfassung wirklich von einem einheitlichen Gesetz sprechen? Als mehr kann man das doch nicht bezeichnen.

(Abg. Ruf: Kein Anhängsel, sondern ein notwendiger Bestandteil!)

— Herr Kollege Ruf, auf diesem Bein hat die CDU/ CSU im letzten Jahr sechsmal „Hosianna" geschrien, von dem Beschluß vor etwa einem Jahr, daß man so etwas tun werde, bis zu den großen Tönen vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, bis zu den Tönen bei der Bildung der Kommission — wir können das auch an Hand von Zeitungsbelegen usw. darstellen —,

(Abg. Ruf: Wir auch! Wir kommen noch!)

bis zu den Tönen, die Herr Katzer noch am 3. Dezember bei der Vorlage des Regierungsentwurfs für richtig hielt, bis zu dem, was sich noch vor Düsseldorf zeigte, und dem, was heute davon noch übriggeblieben ist.

(Abg. Ruf: Das ist eine gerade Linie!)

Herr Kollege Ruf, von Herrn Biedenkopf sind Sie sehr weit entfernt.

(Abg. Nölling: So ist es!)

Ich kann Ihnen gern vorlesen, was Herr Biedenkopf zu dem Ergebnis des Düsseldorfer Parteitages Besag t hat. Sagen Sie mir doch einmal, was sich in der Vorlage gegenüber dem Düsseldorfer Ergebnis geändert hat. Oder beziehen Sie sich vielleicht darauf, daß Sie hinten im Teil „Aktienrecht" ein bißchen gemauschelt haben?

(Abg. Ruf: Das ist doch keine sachliche Diskussion!)

— Darüber werden wir im einzelnen diskutieren. Lesen Sie einmal nach, was Herr Biedenkopf über die Besetzung des Vorstandes usw. sagt, und vergleichen Sie es mit dem, was Sie im Teil „Aktienrecht" verankert haben. Ich will jetzt nicht in die Details gehen. Das würde zu weit führen. Lesen Sie es selbst einmal nach. Stellen Sie die Dinge einmal gegenüber.

(Abg. Ruf: Kommt alles!)

Von Herrn Biedenkopf sind Sie also sehr weit entfernt.

(Abg. Stücklen: Das ist doch unser Vorschlag, nicht der Biedenkopf-Vorschlag! Wir mauscheln nicht, sondern bemühen uns um eine eigene Lösung!)

— Herr Kollege Stücklen, wir wollen jetzt die Diskussion von Düsseldorf nicht fortsetzen. Ich weiß, daß Sie anderer Meinung als Herr Biedenkopf und auch Herr Kohl waren.

(Abg. van Delden: Wenn Sie dummes Zeug erzählen, müssen wir etwas dagegen sagen! — Abg. Stücklen: Fragen darf man nicht stellen, und schlafen darf man hier auch nicht! Was soll man bei Ihnen dann machen? — Abg. Dr. Nölling: Stücklen, dableiben! Er verliert schon die Nerven! — Schmidt Abg. Ruf: Herr Schmidt, wenn Sie als Redner der kleinsten Partei hier eine Stunde Redezeit in Anspruch nehmen, müssen Sie auch Zwischenfragen erlauben und beantworten! So ist das keine Demokratie!)




— Herr Kollege Ruf, Sie werden mir nicht vorwerfen können, daß ich hier im Hause Zwischenfragen abgelehnt hätte. Heute tue ich das bei der Debatte über einen so wichtigen Komplex, zu dem ich zu Beginn der Aussprache einige grundsätzliche Dinge sagen möchte. Das werden Sie mir doch sicher genauso zubilligen, wie es Ihnen bei der Begründung zugebilligt worden ist, wo man ja auch Zwischenfragen hätte stellen können.

(Abg. Ruf: Ich habe begründet, Sie debattieren!)

— Sicher, ich spreche als erster Sprecher meiner Fraktion und werde die Dinge doch wohl einmal in Ruhe darlegen können. Wir werden uns heute noch auseinandersetzen, auch wir zwei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Anhängsel „Unternehmensverfassung" sehe ich so ein bißchen unter der Überschrift: Wasch mir den Pelz, und mach mich nicht naß. Mehr ist, glaube ich, in dieser Hinsicht aus Ihrer Vorlage nicht herauszulesen. Ich hoffe, Sie glauben nicht, damit eine Sprengbombe oder gar eine Zeitbombe gelegt zu haben.

(Zuruf von der SPD: Blindgänger!)

— Man kann noch nicht einmal von einem Blindgänger reden, denn ihn müßte man noch entschärfen. Diesen Blindgänger braucht man nicht zu entschärfen; man kann ihn sogar ungestört liegenlassen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Ruf: Wir haben keine Bombe gelegt, sondern einen Entwurf vorgelegt!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Diskussion über die Mitbestimmung und über die beste Form der Unternehmensverfassung wird in diesem Hause weitergehen. Sie wird aber nicht im Zusammenhang mit der Vorlage der Bundesregierung zum Betriebsverfassungsgesetz weitergehen, weil wir entsprechend der Auffassung, die der Herr Kollege Liehr vorhin schon vorgetragen hat, diese Fragen jetzt gemeinsam im Sinne dieser Regierungsvorlage regeln werden und über die Frage der besten Möglichkeiten der Unternehmensverfassung im Sinne der Regierungserklärung und unter Anlehnung an Gedanken von Herrn Biedenkopf und alle möglichen anderen, die dazu schon etwas gesagt haben, weiter diskutieren und beraten werden. Dabei gibt es für uns Freie Demokraten einige Gedanken, die in dieser weiteren Diskussion über Unternehmensverfassungsfragen nicht aus den Augen verloren werden sollten.
Mitbestimung kann man nie ganz ohne Mitverantwortung sehen. Leitungsfunktionen sind in unserer Wirtschaft unter den Aspekten unserer Gesellschaftsordnung und des Weiterentwickelns und Weiterlebens dieser Wirtschaft ein vordringlicher Komplex, den man nicht durch — manchmal vielleicht zu viel -- Ideologie überspielen kann. Das Dreieck der
Kräfte „Arbeit, Kapital und Disposition" muß immer entsprechend berücksichtigt werden.
Wenn man sich über die Frage einer besseren Vertretung der Arbeitnehmerseite — auch wir sind der Meinung, daß in dieser Hinsicht einiges anzusprechen ist— unterhalten wird, darf auch die Frage des Depotstimmrechts auf der Kapitalseite nicht tabu sein. Wir werden ebenfalls aufmerksam betrachten müssen, was auf diesem Gebiet um uns herum in den EWG-Ländern geschieht, weil auch das bei unseren Überlegungen über zukünftige Lösungen der Unternehmensverfassung eine Rolle spielen muß. Wir Freien Demokraten suchen noch — ich glaube, wir alle sollten es tun — die bestmögliche Vertretung der Interessen aller Arbeitnehmer im Betrieb, auch der leitenden Angestellten, in einem zukünftigen Unternehmensaufsichtsrat unter eindeutiger Wahrung der wirtschaftlichen Leitungs-
und Entscheidungsfunktion.
Bemerkungen zum Biedenkopf-Gutachten und zum Mitbestimmungssicherungsrecht möchte ich mir jetzt, auch der Zeit wegen, ersparen; meine Kollegen werden Gelegenheit haben, dazu etwas zu sagen.
Für die Freien Demokraten darf ich abschließend folgendes erklären. Die Bundesregieung hat im Gegensatz zur Opposition einen klaren, ausgewogenen Gesetzentwurf zur Verbesserung und Sicherstellung der Rechte der Arbeitnehmer und der Betriebsverfassungsorgane vorgelegt, der in seinen einzelnen Zielsetzungen voll von der FDP mitgetragen wird. Dieser Entwurf eines neuen Betriebsverfassungsgesetzes stellt einen Markstein in der Erfüllung der Regierungserklärung der Bundesregierung Brandt/ Scheel dar. Der Entwurf bestätigt eindeutig die Priorität der Neuregelungsnotwendigkeit der Betriebsverfassung im Rahmen der Mitbestimmungsdiskussion. Diese Diskussion wird in diesem Hause und in der Öffentlichkeit weitergehen; wir halten dies für nötig und gut.
Hier und heute geht es um jeden einzelnen Arbeitnehmer und seine Rechte, um jede Arbeitnehmervertretung und ihre Rechte sowie um deren Verbesserung, nicht um Aufsichtsratsmanipulation, wie dies die Opposition will. Wir hoffen und wünschen, ja, wir sind der Überzeugung, daß der ausgewogene Regierungsentwurf nach guten und eingehenden Beratungen im Ausschuß und nach Anhörung aller Betroffenen eine fristgerechte Verabschiedung im Herbst dieses Jahres findet, zum Wohle der Arbeitnehmer und der Betriebsverfassungen ab 1972.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Ziegler. Für ihn sind von der Fraktion der CDU/CSU 30 Minuten Redezeit angemeldet worden.