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    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Hofmann als Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 5803 A Wahl des Herrn Walter Haack als Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 5803 B Abwicklung der Tagesordnung 5803 B Beratung des Berichts Mitbestimmung im Unternehmen der Sachverständigenkommission zur Auswertung der bisherigen Erfahrungen bei der Mitbestimmung (Drucksache VI /334) in Verbindung mit Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Mitbestimmungskommission (Drucksache VI /1551), mit Entwurf eines Gesetzes über die befristete Fortgeltung der Mitbestimmung in bisher den Mitbestimmungsgesetzen unterliegenden Unternehmen (Drucksachen VI/ 1785, zu W1785) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Betriebsverfassungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1786, zu W1786) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieb und Unternehmen (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1806) — Erste Beratung —Arendt, Bundesminister . 5803 C, 5896 D Ruf (CDU/CSU) . . . . 5810 D, 5894 B Liehr (SPD) 5819 A Schmidt (Kempten) (FDP) 5824 B, 5876 A Ziegler (CDU/CSU) 5832 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 5837 A Dr. Kley (CDU/CSU) . . . . . 5852 D Buschfort (SPD) 5856 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 5860 C Benda (CDU/CSU) 5861 D Dr. Nölling (SPD) 5866 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) 5876 C Böhm (SPD) . . . . . . . . 5878 C Dr. Böhme (CDU/CSU) . . . . 5881 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5883 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . 5885 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 5887 B Dr. Farthmann (SPD) . . . . . 5890 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . 5893 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Fragestunde (Drucksache VI/ 1807) Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Abstimmung unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über bilaterale wissenschaftlich-technische Beziehungen mit der Sowjetunion Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5844 B, C, D Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . 5844 B, C, D Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Bevorzugung von Abiturienten mit Wohnsitz im Nahbereich einer Hochschule bei der Zulassung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5845 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 5845 B Schmidt (München) (SPD) . . . 5845 C Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Unzureichende Ausnutzung des Gebäudes und der Apparaturen des Instituts für Transurane der Euratom in Karlsruhe — Verwendung der Mittel des Investitions- und Forschungshaushalts der Euratom Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5845 D Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Fernstudium im Medienverbund" der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5846 A, C, D, 5847 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 5846 B, C Pfeifer (CDU/CSU) 5846 D Frau Funcke, Vizepräsident . . . 5847 A Raffert (SPD) . . . . . . . . 5847 A Frage des Abg. Raffert (SPD) : Ausbau vorhandener Einrichtungen für das Fernstudium im Medienverbund Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5847 B, C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 5847 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Zahlung des Kindergeldes in den europäischen Ländern aus Beiträgen von der Lohnsumme bzw. aus dem Haushalt Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 5847 D, 5848 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . 5848 A, B, C Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Lehrkrankenhäusern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 5848 D Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) : Entwicklung von orthopädischen und anderen Hilfsmitteln für DysmelieKinder Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 5849 A, B Burger (CDU/CSU) 5849 B Frage des Abg. Bay (SPD) : Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen und schädlichen Auswirkungen beim passiven Mitrauchen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 5849 C, D, 5850 A, B Bay (SPD) . . . . . . 5849 D, 5850 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 5850 B Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Errichtung einer Verbindungsstelle der Verbraucherzentralen der Länder in Bonn Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5850 C, D, 5851 A Vogt (CDU/CSU) . . . 5850 D, 5851 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Preisanstieg für Bauleistungen im Bereich der gemeindlichen Infrastrukturmaßnahmen von 1968 bis 1970 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5851 A, C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 5851 B, C Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Gewährung der Investitionszulage bei Ansiedlung von Betrieben außerhalb von Schwerpunktorten Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5851 D, 5852 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 5852 A Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Maßnahmen nach § 16 des Bundesbankgesetzes zur Entlastung der Kreditinstitute und zur Belebung des sozialen Wohnungsbaues Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5852 B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5852 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 III Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache VI/ 1720) — Erste Beratung — . . Genscher, Bundesminister . . . . 5897 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5897 D Hofmann (SPD) 5898 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1971 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1971) (Drucksache VI/ 1810) — Erste Beratung . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 14. November 1969 des Weltpostvereins (Drucksache VI/ 1789) — Erste Beratung — 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia über die Benutzung liberianischer Gewässer und Häfen durch das N. S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/ 1790) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (Drucksache VI/ 1797) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/ 1798) — Erste Beratung — . . 5899 D Entwurf eines Gesetzes über die Einbeziehung von Teilen des Freihafens Hamburg in das Zollgebiet (Drucksache VI/ 1547); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1799) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5900 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 170 /67/ EWG über die gemeinsame Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin durch die Möglichkeit der Einführung von Vermarktungsnormen Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung Nr. 130 /66/ EWG über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik gesetzten Frist Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 70/66/ EWG hinsichtlich der Durchführung einer Grunderhebung in Italien Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung für das Jahr 1970 der in Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17/64/ EWG über die Bedingungen für die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs-und Garantiefonds für die Landwirtschaft vorgesehenen Frist (Drucksachen VI/ 1445, VI/ 1536, VI/ 1537, VI/ 1539, VI/ 1792) . . 5900 C Nächste Sitzung 5900 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5901 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Entwicklungsauftrag bezüglich der Schnee- und Eisbekämpfung auf den Straßen 5901 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. obligatorische Einführung der Verkehrserziehung und des Fahrunterrichts in den Schulen 5901 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Entfernung des größten Teiles des ostbayerischen Zonenrandgebietes von der Autobahn 5902 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Normung der Stoßstangen von Kraftfahrzeugen 5902 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Empfehlungen des Jahresgutachtens 1970 des Sachverständigenrates bezüglich der Einnahmen- und Ausgabenpolitik der IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Bundesregierung — Unterstützung der Unternehmen eines Wirtschaftszweiges bei nicht kalkulierbaren Absatzrisiken . 5902 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) betr. Verlegung der Produktion langlebiger Konsum- und Investitionsgüter in ostasiatische Länder 5903 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Sicherung des Beschäftigungsstandes in den Strukturgebieten . . . 5904 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. zunehmende Unternehmenskonzentration in Europa und Sicherung der Interessen der Arbeitnehmer in multinationalen Konzernen 5904 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. Milch als Vorbeugungsmittel gegen Bleivergiftungen 5905 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD )betr. Bedenken gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften im Hinblick auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der Blumenzucht 5905 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) betr. Problem der sogenannten passiven Täter im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes . . . 5905 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5803 101. Sitzung Bonn, den 11. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, statt „an der mangelnden Arbeit und der mangelnden Beteiligung der Erwerbstätigen" : „an der mangelnden Arbeitsleistung der Erwerbstätigen" 100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, Zeile 27 und 28, statt „um alle diese Auflagen und Wünsche, insbesondere auch im" : „um auch alle Auflagen und Wünsche, insbesondere aus dem" 100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, Zeile 13 von unten, statt „um" : „nun" 100. Sitzung, Seite 5791, linke Spalte, Zeile 32, statt „einfach": „sonst" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 12. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Bals ** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt. * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Borm * 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Höcherl 12. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Frau Klee 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch 13. 2. Dr. Kreile 11.2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) '* 13. 2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) * 13. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner ** 12. 2. Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. *Für die 2 Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parl amen! ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 13. 2. Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Seefeld * 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 13. 2. Wolfram * 26. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 9) : Kann die Bundesregierung einer wissenschaftlichen Institution oder der einschltägigen Industrie einen Entwicklungsauftrag erteilen mit dem Ziel, daß die Schnee- und Eisbekämpfung auf den Straßen nie weniger aggressiven Mitteln als Kochsalz erfolgt, und ist diese Frage nicht auch unter dem Aspekt einer zusätzlichen Verschmutzung der Gewässer zu sehen? Die Erteilung eines Entwicklungsauftrages an eine wissenschaftliche Institution oder an die einschlägige Industrie mit dem Ziel, einen zur Schnee- und Eisglättebekämpfung geeigneteren und wirtschaftlicheren Streustoff als das allgemein verwendete Natriumchlorid zu finden, wird von der Bundesregierung zur Zeit nicht erwogen, da von einem derartigen Forschungsauftrag keine grundsätzlichen neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Die Auswirkungen und der Einfluß der von den Straßenoberflächen abgeschwemmten Salzlösungen auf Gewässer und Grundwasser werden laufend beobachtet und sollen durch mehrere Forschungsvorhaben untersucht werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 10) : ]st die Bundesregierung bereit, bei den Regierungen der Bundesländer anzuregen, die Verkehrserziehung und den Fahrunterricht obligatorisch in den Schulen unter Beteiligung der privaten Fahrschulen einzuführen, so daß im Abschlußzeugnis bzw. Reifezeugnis die Fahrerlaubnis für die Klasse III einbezogen ist? Die obligatorische Verkehrserziehung ist für alle Schularten durch Erlasse der Kultusminister der Bundesländer angeordnet. Wer Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen 1 bis 3 ausbilden darf, ist im Fahrlehrergesetz von 1969 geregelt. Nach Auffassung der Bundesregie- 5902 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 rung genügen die heutigen Vorschriften über den Fahrunterricht in den Fahrschulen den Forderungen der Verkehrssicherheit. Die Einschaltung der Schulverwaltungen würde wirtschafts-politische, finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten mit sich bringen ohne eine Verbesserung des Fahrunterrichts zu bedeuten. Außerdem liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen die Zuständigkeit für die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfungen bei den amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr, nicht bei den Schulverwaltungen. Deshalb wird die Bundesregierung die Erteilung von Fahrunterricht in den Schulen nicht anregen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 14): Wie läßt sich die Tatsache, daß auch nach 1975 der größte Teil des Zonenrandgebiets in Ostbayern als einziges größeres geschlossenes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland über 30 Minuten Fahrweg von der nächsten Bundesautobahn entfernt ist, mit dem § 4 des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Förderung des Zonenrandgebietes vereinbaren, nach dem „die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung ins Zonenrandgebiet im Rahmen des Ausbauplans der Verkehrswege bevorzugt zu fördern sind"? Die in der Frage getroffene Feststellung, wonach Ost-Bayern auch nach 1975 als einziges größeres Gebiet der Bundesrepublik mehr als 30 Fahrminuten von der nächsten Autobahn entfernt ist, trifft nicht zu. Die Netzdichte des Autobahnnetzes im ostbayerischen Raum ist mit vielen anderen Gebieten der Bundesrepublik auch außerhalb des Zonenrandgebietes vergleichbar. Die Erschließung des ostbayerischen Raumes wird besonders durch den Neubau der Autobahnen Nürnberg—Amberg und Nürnberg—Regensburg sowie einer Reihe weiterer Bundesfernstraßen, wie z. B. Bamberg—Bayreuth, gefördert. Ein Gegensatz zu dem § 4 des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Förderung des Zonenrandgebietes besteht somit nicht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die USA-Sicherheitsbehörde eine Stoßstangennormung für Kraftfahrzeuge vorgeschlagen hat mit dem Ziel, daß Stoßstangen einen Frontalanprall hei einem Tempo bis zu 8 km h abfangen können, ohne daß der Wagen dabei beschädigt wird, und sind zwecks einheitlicher Normen Verhandlungen mit den USA aufgenommen worden? Im Rahmen der Arbeiten an experimentellen Sicherheitsfahrzeugen sind auch die Stoßstangen in die Untersuchungen mit einbezogen worden. In dem mit dem Verkehrsminister der USA vereinbarten Informationsaustausch über solche Fahrzeuge werden unter anderem auch die Erfahrungen über alle mit Stoßstangen zusammenhängenden Probleme ausgetauscht. Ein Vorschlag, der USA, Normen für Stoßstangen auszuarbeiten, liegt bisher nicht vor. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rosenthal vom 9. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Fragen A 48 und 49) : Legen die Empfehlungen des Jahresgutachtens 1970 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/ 1470) der Bundesregierung eine Einnahmen- und Ausgabenpolitik nahe, die eine Steigerung des Anteils der staatlichen Investitionen zu Lasten des Anteils der Privatinvestitionen unmöglich machen würde, falls einmal stetiges Wachstum und konjunkturneutrale Auslastung des Produktionspotentials erreicht sind? Sieht die Bundesregierung dauernd in Bereitschaft, um helfend einzugreifen, falls die Kalkulation der Unternehmen eines Wirtschaftszweiges über seine Absatzchancen sich als falsch erweisen, und würden sich hilfreiche Eingriffe auf Grund von Fehlkalkulationen wesentlich von solchen unterscheiden, die im Fall nicht kalkulierbarer Absatzrisiken vorzunehmen wären? Das Jahresgutachten 1970 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/ 1470) beschäftigt sich in den Ziff. 249 ff. und 322 ff. ausführlich mit den Problemen, die sich aus einem Anstieg der Staatsquote, d. h. dem Anteil, zu dem der Staat mit seinen Ausgaben direkt oder indirekt das Produktionspotential in Anspruch nimmt, und einer potentialorientierten Konjunkturpolitik ergeben. Das Gutachten geht davon aus, daß die öffentlichen Investitionen entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung überdurchschnittlich zunehmen sollen. Den Ausfällen aufgrund der Ausgabenzurückhaltung im Aufschwung sowie länger zurückliegenden Versäumnissen werde damit Rechnung getragen. Außerdem seien öffentliche Investitionen so bedeutsam, weil sie die Produktivität privater Investitionen mitbestimmten und weil der Staat genötigt sei, sich auf die stark gestiegene Nachfrage seiner Bürger nach Leistungen des Staates einzustellen. Der geplante Anstieg der Staatsquote muß nach Auffassung des Sachverständigenrates als Aufforderung zu einer wachstumspolitischen Anstrengung der Volkswirtschaft verstanden werden. Dabei bleibe zu fragen, ob die vorgesehenen Einnahmeregelungen derart seien, daß vom Vollzug der Planung keine dauernde Gefährdung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausgehen werde, d. h. ob gesichert erscheine, daß private Ansprüche an das Produktionspotential (Konsum und private Investitionen) in dem Maße zurücktreten werden, wie die öffentlichen Ansprüche vordringen sollen. Die Empfehlungen des Sachverständigenrates sind daher so zu verstehen, daß bei stetigem Wachstum und voller Ausnutzung des Produktionspotentials eine steigende Staatsquote unter Wahrung der Stabilität nur in dem Maße möglich ist, wie den zusätz- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5903 lichen Staatsausgaben entsprechende Entzugseffekte beim privaten Sektor (Ersparnisse und/oder Steuern) gegenüberstehen. Unsere Wirtschaftsordnung überläßt die Koordination auch der Produktions- und Investitionspläne der Unternehmen prinzipiell dem Markt. Mit ihrer Entscheidungsfreiheit tragen die Unternehmer zugleich die volle Chance und das volle Risiko für Gewinn und Verlust. Ich kann den ersten Teil ihrer zweiten Frage daher mit „Nein" beantworten. Nur dort, wo die marktwirtschaftliche Ordnung im sozialen Rechtsstaat zu erheblichen sozialen Härten für Arbeitnehmer und Unternehmer führt und für die Gesamtwirtschaft erheblich störende Fehlentwicklungen einzutreten drohen, ergibt sich für die Bundesregierung aus ihrer Pflicht zur Daseinsvorsorge und zur Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates eine Notwendigkeit einzugreifen. Dies gilt zunächst im Bereich der Konjunktursteuerung durch globale Maßnahmen. Diese globale Steuerung muß sicherstellen, daß sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Nachbarschaft des Gleichgewichts vollzieht; denn nur so funktioniert der Wettbewerbsprozeß auf der Ebene des Marktes und der Unternehmen gut. Staatliche Maßnahmen gibt es sodann auch im Bereich der Strukturpolitik, wo es darum geht, auf den Strukturwandel so einzuwirken, daß er nicht zu gesellschaftspolitisch unerwünschten Wirkungen führt. Diese Zielsetzung schließt eine Politik der 1) Konservierung bestehender Strukturen aus. Die Bundesregierung lehnt es grundsätzlich ab, spezifische branchenpolitische Eingriffe punktuell vorzunehmen. Sie fördert mit erheblichen Mitteln die Mobilität auf den Faktormärkten; so etwa durch die bekannten vielfältigen Maßnahmen des Arbeitsförderungsgesetzes zugunsten der Arbeitnehmer und durch verschiedene Maßnahmen zur Intensivierung des technischen Fortschritts, bei Forschung-und Entwicklungsinvestitionen und bei der Förderung der Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (SPD) (Drucksache Vl 1807 Fragen A 51 und 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung auf den Arbeitsmarkt von aus Gründen der Lohnverbilligung und des verbilligten Einkaufs in ostasiatische Länder verlegten Produktionen langlebiger Konsum- und Investitionsgüter oder Teile von ihnen, insbesondere in der Elektrotechnik? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der entsprechenden Industrien, daß durch die volle Liberalisierung bei Fehlen jeglicher bilateraler Schutzklauseln — im Gegensatz zu den Praktiken anderer EWG-Staaten — die Konkurrenz aus Niedriglohn- und -preis-Ländern des Fernen Ostens, insbesondere von Japan, Formosa usw., die Lebensfähigkeit der betreffenden Industrien trotz hohem Stand in Entwicklung und Produktionsverfahren gefährdet? Die Verlagerung von Produktionen u. a. auch in ostasiatische Länder wird im Grundsatz unter dem Aspekt des Arbeitskräftemangels und der hohen Auslastung der Produktionskapazitäten begrüßt. Dadurch wird es nämlich deutschen Unternehmen möglich, den Engpaß auf dem heimischen Arbeitsmarkt nicht nur durch Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in der Bundesrepublik, sondern auch durch Produktionsverlagerung in deren Heimatländer oder nach Übersee zu überwinden. Diese internationale Arbeitsteilung liegt im Interesse aller Beteiligten. Deutsche Firmen glauben in vielen Fällen, daß sie durch Verlagerung von Teilen ihrer Produktion — das gilt auch für die Elektrotechnik — in Länder mit geringeren Einstandskosten im internationalen Wettbewerb Vorteile erlangen. Der Umfang der deutschen Investitionen in Ostasien darf aber auch nicht überbewertet werden. So waren z. B. von den gesamten Auslandsinvestitionen der deutschen elektrotechnischen Industrie in Höhe von 2,2 Mrd. DM am 30. Juni 1970 nur etwa 2,5 Mio. DM in ostasiatischen Niedriglohnländern und 37 Mio. DM in Japan investiert. Soweit sich die Frage stellt, ob deutsche Großunternehmen bei einem eventuellen Auslandsengagement gegenüber kleineren Unternehmen im Vorteil sind, weil sie kapitalkräftiger sind oder etwa eher Zugang zum internationalen Kapitalmarkt haben, wird man diese nicht unbedingt verneinen können. Um jedoch hierfür einen Ausgleich zu schaffen, werden Klein- und Mittelbetriebe, die aus den verschiedensten Gründen ihre Produktion in Entwicklungsländer verlagern wollen, hierbei von der Bundesregierung durch zinsverbilligte ERP-Kredite oder die Zusammenarbeit mit der Deutschen Entwicklungs-Gesellschaft (DEG) unterstützt. Wenn auch in Malaysia, Südkorea, Thailand und den Philippinen die Investitionen deutscher Großbetriebe und Banken bei weitem überwiegen, so sind doch in Indonesien, in Taiwan und Singapur mittlere und kleine Betriebe an den deutschen Investitionen nicht unbeträchtlich beteiligt. In Singapur und Taiwan beträgt ihr Anteil je etwa 40 v. H. Das Allgemeine Abkommen über Zölle und Handel (GATT) sieht in Artikel XIX Schutzmaßnahmen bei drohenden oder aufgetretenen Marktstörungen vor. Diese Schutzmaßnahmen müssen jedoch gegenüber sämtlichen GATT-Vertragsparteien nicht-diskriminierend angewendet werden. Die besondere Bedeutung einer bilateralen Schutzklausel liegt darin, daß die Schutzmaßnahmen nur gegenüber dem Vertragspartner, mit dem die Schutzklausel vereinbart ist, vorgenommen werden können. Die Vereinbarung einer derartigen Schutzklausel ist jedoch im Hinblick auf das GATT nicht unproblematisch, weil sie den Grundsatz der nichtdiskriminierenden Behandlung aller Vertragsparteien durchbricht. Das Fehlen einer bilateralen Schutzklausel bedeutet also nicht Schutzlosigkeit gegenüber Marktstörungen aufgrund von Einfuhren, da selbst, wenn man — was jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aktuell ist — von einer völligen Liberalisierung ausginge, die oben erwähnten Maßnahmen 5904 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 auf der Grundlage des Artikels XIX des Abkommens im Falle von Marktstörungen ergriffen werden können. Von den EWG-Mitgliedsländern haben nur Frankreich und die Benelux-Länder mit Japan eine bilaterale Schutzklausel vereinbart. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Sonderfall: Frankreich und die Benelux-Länder waren nur bereit, die Verpflichtungen des GATT auch gegenüber Japan anzuwenden, wenn Japan der Vereinbarung einer bilateralen Schutzklausel zustimmt. Bisher haben sich die meisten sog. Niedrigpreisländer mit Erfolg einer derartigen Klausel widersetzt. Auch bei den Verhandlungen der Gemeinschaft mit Japan wirft die Vereinbarung einer Schutzklausel erhebliche Probleme auf, da es hier darum geht, die bisherigen differenzierten Regelungen in einer allen Ländern der Gemeinschaft gegenüber gleichmäßig wirkenden Regelung aufgehen zu lassen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 55) : Beobachtet die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation in den Strukturgebieten, und was wird sie unternehmen, um dort den in der Hochkonjunktur gebesserten Beschäftigungsstand in der Zeit einer sich normalisierenden Konjunktur anhaltend zu sichern? Die Bundesregierung beobachtet selbstverständlich die Arbeitsmarktsituation in den Strukturgebieten anhand der monatlich ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen und -quoten der einzelnen Arbeitsamtsbezirke. Ebenso wird die Bundesregierung über etwaige Einführungen von Kurzarbeit unterrichtet. Die Bundesregierung wird den Weg der Strukturverbesserung, den sie in der Hochkonjunktur mit dem Einsatz der Investitionszulage, den Mitteln des Regionalen Förderungsprogramms und dem Planungsinstrument der Regionalen Aktionsprogramme erfolgreich eingeschlagen hat, auch in der Zeit einer sich normalisierenden Konjunktur fortsetzen und gegebenenfalls Infrastrukturinvestitionen stärker fördern, um die überhängende Nachfrage der Wirtschaft nach diesen Leistungen besser zu befriedigen. Deshalb ist der Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf seiner Sitzung am 16. Dezember 1970 übereingekommen, daß für den Fall einer sich stark abschwächenden Nachfrage die Planung weiterer Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Infrastruktur so vorbereitet werden sollte, daß mit ihrer Ausführung erforderlichenfalls kurzfristig begonnen werden könnte. Auch in der Sitzung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses Bund/Länder am 12. Januar 1971 ist diese Frage besprochen worden. Entsprechend einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums ist vom Konjunkturrat für die öffentliche Hand auf den 11. Februar 1971 eine Arbeitsgruppe einberufen worden, die sich mit den öffentlichen Investitionen im Jahre 1971 konkret beschäftigen wird. Schließlich kann die Bundesanstalt für Arbeit die Schaffung von Arbeitsplätzen aus ihren Mitteln durch die Gewährung von Zuschüssen und Darlehen gemäß §§ 91 ff Arbeitsförderungsgesetz fördern. Dabei sind bevorzugt u. a. Arbeiten zu fördern, die geeignet sind, strukturverbessernde Maßnahmen vorzubereiten, zu ermöglichen oder zu ergänzen. Zur Verstärkung der Förderung kann der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nach § 96 AFG aus den verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes Beträge für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen bereitstellen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 56) : Verfolgt die Bundesregierung die zunehmende Unternehmenskonzentration auf europäischer Ebene und was unternimmt sie in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den Verbraucherverbänden etc., uns die Interessen der Verbraucher und vor allem der Arbeitnehmer in diesen multinationalen Konzernen zu sichern? Die Bundesregierung verfolgt die zunehmende Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland und Europa mit großer Aufmerksamkeit. Sie ist der Auffassung, daß jede Konzentrationsbewegung dort ihre Grenze finden muß, wo der wirksame Wettbewerb beeinträchtigt wird. In der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hat die Bundesregierung eine entsprechende Novellierung des Kartellgesetzes angekündigt. Kernpunkt der Novelle, die gegenwärtig im Bundesministerium für Wirtschaft ausgearbeitet wird, ist die Einführung einer Fusionskontrolle. Dieses Vorhaben ist mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften abgestimmt und wird auch auf die europäische Entwicklung ausstrahlen. Die Fortentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts ist Aufgabe der Brüsseler Behörden und setzt einen Konsens aller Mitgliedstaaten voraus. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, in Europa zunächst eine Meldepflicht für alle bedeutenden Unternehmenszusammenschlüsse einzuführen. Alle diese Überlegungen hat. das Bundesministerium für Wirtschaft in zahlreichen Besprechungen mit den Sozialpartnern und den Verbraucherverbänden erörtert und ist hierbei auf großes Interesse und volle Zustimmung gestoßen. Daß eine besondere Problematik der Fusionskontrolle darin besteht, insbesondere auch das Interesse der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze zu sichern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft berücksichtigt. Es ist in Aussicht genommen, durch eine entsprechende Formulierung gerade auch diesen Gesichtspunkt zur Geltung zu bringen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5905 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 70) : Ist die Bundesregierung bereit, durch ein Gutachten klaren zu lassen, inwieweit der Konsum von Trinkmilch die schädliche Einwirkung von Bleirückständen in der Luft auf den menschlichen Organismus mindern kann? Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist Milch kein Vorbeugungsmittel gegen Bleivergiftungen. Zu diesem Ergebnis kam eine gutachterliche Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahre 1969. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag zu geben. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 74) : Hält die Bundesregierung Einwendungen gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften und Lebensmittelabteilungen von Kaufhäusern im Hinblick auf die verwendeten Pflanzenschutzmittel in der Blumenzucht für gerechtfertigt? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich schon vor einiger Zeit mit der Frage befaßt, ob gesundheitliche Bedenken gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften bestehen. Die in diesem Zusammenhang mit den Ländern geführte Korrespondenz hat ergeben, daß Mißstände bei dem gleichzeitigen Verkauf von Lebensmittel und Blumen nicht bekanntgeworden sind. Die Länder haben gegen diesen gemeinsamen Verkauf keine Bedenken, sofern bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, wie z. B. eine ausreichende räumliche Trennung und Verpackung, getroffen werden. Spezielle Rechtsvorschriften des Bundes, die den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften zum Gegenstand haben, bestehen nicht. Es gilt jedoch auch für diesen Fall der allgemeine Grundsatz des Lebensmittelgesetzes, daß Lebensmittel keiner für die menschliche Gesundheit nachteiligen oder schädlichen Beeinflussung ausgesetzt werden dürfen. Soweit von den Ländern ergänzende lebensmittelhygienische Normen erlassen worden sind, sind in einigen davon auch Vorschriften enthalten, die der Verhinderung von schädlichen Einflüssen der Insektizide auf Lebensmittel gelten. In der Gesamtreform des Lebensmittelrechts ist eine Ermächtigung für den Erlaß bundeseinheitlicher Hygienevorschriften vorgesehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 79) : An welche speziellen Möglichkeiten (Gesetzesbestimmungen des Jugendwohlfahrts- und Bundessozialhilfegesetzes) hat die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes (Bundesrats-Drucksache 66570) zum Problem der sogenannten „passiven Täter", die Betäubungsmittel lediglich in kleinen Mengen zum Eigenverbrauch erworben haben, gedacht? Mit dem Hinweis auf die Möglichkeiten des Jugendwohlfahrts- und Bundessozialhilfegesetzes auf Seite 14 der Begründung sollte deutlich gemacht werden, daß dem Mißbrauch von Rauschgiften nicht nur mit strafrechtlichen Maßnahmen entgegegenwirkt werden kann und soll. Wie die Bundesregierung bereits in ihrer Erklärung zu ihrem Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs hingewiesen hat, muß denjenigen geholfen werden, die leichtfertig und unüberlegt in den Bannkreis der Drogen und Rauschmittel geraten sind und sich nicht aus eigener Kraft daraus befreien können. Nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz kommen in Betracht generelle und vorbeugende Maßnahmen, wie z. B. Aufklärungsaktionen oder die systematische Aus- und Fortbildung von Fachkräften, dazu individuelle erzieherische Hilfen für besonders gefährdete Jugendliche in verschiedenen Formen und auch Hilfen institutioneller Art wie Planung, Einrichtung und Unterhaltung insbesondere spezieller Beratungs- und Behandlungseinrichtungen. Alle diese Maßnahmen, gehören nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 des Jugendwohlfahrtsgesetzes zu den Pflichtaufgaben des Jugendamtes. Soweit die Betreuung und Behandlung Drogen- und Rauschmittelsüchtiger und Gefährdeter nicht von dritter Seite (z. B. durch die Krankenversicherung) sichergestellt werden kann, gibt das Bundessozialhilfegesetz die Möglichkeit, je nach dem Grad der Gefährdung oder der gesundheitlichen Schädigung Gefährdetenhilfe oder Krankenhilfe zu gewähren.
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    Rede von Harry Liehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Dichgans, hier geht es — ich sage es noch einmal — um die Redlichkeit der Argumentation.

    (Beifall bei der SPD. — Lebhafte Zurufe von der CDU/CSU.)

    Und wer den Arbeitnehmern ihr Recht verschaffen will, kann sich nicht darum herummogeln und etwa so tun, als komme es für die Arbeitnehmer darauf an, ein oder zwei Aufsichtsratsmandate mehr zu bekommen. Wenn man den Arbeitnehmern zu ihrem Recht verhelfen will, geht es einzig und allein um die paritätische Mitbestimmung.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD. — Abg. Härzschel: Wo haben Sie denn die?)

    Ich mache keinen Hehl daraus, daß dies nach wie vor die Position der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion bleibt. Alles andere, Regelungen, wie Sie sie jetzt ein wenig unkeuscherweise vorschlagen, sollen nur dazu beitragen, das Feld zu vernebeln.

    (Abg. Dr. Riedl [München] : Das ist der Gipfel der Scheinheiligkeit!)

    Im Grunde verbauen Sie damit die paritätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Liehr, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Franke?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harry Liehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Franke, ich bin hier erst im Anlaufen. Geben Sie mir Gelegenheit, noch ein bißchen wärmer zu werden. Sie werden Ihre Freude daran haben.
    Ich möchte fortfahren und der CDU/CSU gleich noch etwas in ihren Stammbaum ritzen. Ich will keinen Zweifel daran lassen, daß es bei den Beratungen des Betriebsverfassungsgesetzes in diesem Hause keine wechselnden Mehrheiten geben wird. Ich sage das nur für den Fall, daß jemand darauf spekulieren sollte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der vorliegende Regierungsentwurf wird von SPD und FDP gemeinsam getragen und auch gemeinsam verantwortet.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Härzschel: Ohne 'Rücksicht auf die Arbeitnehmer! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Bitte schonen Sie doch Ihre Stimme. Sie werden im Laufe dieses Tages auch noch Gelegenheit haben, hier etwas zur Unterhaltung beizutragen. Bei den Abstimmungen über den Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes werden wir jedenfalls nicht das Spielchen Verwechselt das Bäumelein spielen. Keiner aus Ihren Reihen sollte meinen, er könnte dann im Trüben mitfischen.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Die Koalition ist wichtiger als die Mitbestimmung!)

    Wir sagen hier ganz deutlich, daß wir zusammen mit der FDP, daß diese Koalition diesen Regierungsentwurf gemeinsam tragen werden.
    Das bedeutet nicht, daß wir uns, die FDP- und die SPD-Fraktion dieses Hauses, nicht zusammen um weitere Verbesserungen der Vorlage bemühen werden. Es gibt in der Tat manches zu verbessern. Ich mache keinen Hehl daraus. Wir werden — das werden Sie bei den bevorstehenden Beratungen hier im Hause sehr schnell spüren — darauf zurückkommen. Wir werden in die kritische Überprüfung des Entwurfs auch das einbeziehen, was in der Sachverständigenanhörung,

    (Vorsitz: Präsident von Hassel)

    die in der sitzungsfreien Woche in wenigen Tagen hier stattfinden wird, an Anregungen und Stellungnahmen vorgetragen wird.
    Meine Damen und Herren, wenn dieser Entwurf auch nicht alle Erwartungen erfüllt und wohl auch nicht erfüllen kann, so ist die Regierungsvorlage in ihrer gegenwärtigen Form doch schon ein großer, weitreichender Schritt hin zu einer weiteren Qualifizierung der Mitbestimmung, die modernen gesellschaftspolitischen Ansprüchen gerecht wird. Im übrigen werden auch noch weitere Sprecher meiner Fraktion auf diesen Tatbestand näher eingehen.
    Ich beschränke mich in diesem Zusammenhang darauf, elf herausragende Vorzüge des Regierungsentwurfs, die in ihrer Schwergewichtigkeit für sich



    Liehr
    selbst sprechen, hervorzuheben. Folgende elf Punkte des Entwurfs sind besonders hervorzuheben.

    (Abg. Dr. Barzel: Die Parität!)

    Erstens: die beträchtliche Ausweitung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten.
    Zweitens: die erstmaligen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Arbeitsplatzgestaltung und dem Arbeitsablauf zur Sicherung einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
    Drittens: erstmalige Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung und in sonstigen Fragen der Personalwirtschaft.
    Viertens: der Ausbau der Rechte des Betriebsrats in allen Fragen der beruflichen Bildung.
    Fünftens: die wesentliche Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten, insbesondere bei Kündigungen, durch die für die Arbeitnehmer ein besserer Kündigungsschutz erreicht wird.
    Sechstens: die Verpflichtung zur Aufstellung von Sozialplänen, d. h. Ausbau des Rationalisierungsschutzes.
    Siebentens: die Verstärkung der Initiativrechte der Gewerkschaften bei der Bildung von Betriebsräten und der Berechtigung zur Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen.
    Achtens: die Schaffung eigener Anhörungs-, Unterrichtungs- und Erörterungsrechte des einzelnen Arbeitnehmers in den seinen Arbeitsplatz, seine Stellung im Betrieb und die berufliche Entwicklung betreffenden Fragen.
    Neuntens: die Regelung des Beschwerderechts unter Einschaltung des Betriebsrats in das Verfahren.
    Zehntens: die Neugestaltung der Jugendvertretung und die Stärkung ihrer Rechte.
    Elftens: die erhebliche Verbesserung des Kündigungsschutzes für Betriebsratsmitglieder, Jugendvertreter, Wahlvorstandsmitglieder und Wahlkandidaten.
    Meine Damen und Herren, neben der Erweiterung der Betriebsratsrechte und der Schaffung neuer sozialer Normen liegt uns ganz besonders daran, die Position der Gewerkschaften im Betrieb zu fördern. Heute wird generell die Ordnungsfunktion der Gewerkschaften in unserem demokratischen Gemeinwesen anerkannt. Man kann sich aber nicht nur, und dann meist noch zu feierlichen Anlässen, zu diesen gewerkschaftlichen Ordnungsfunktionen in Staat und Gesellschaft bekennen, aber dann, wenn es wie hier zum Schwur kommt, wenn es um die alltägliche Verankerung der Gewerkschaften im Betrieb geht, den Gewerkschaften dieses ihnen in der Öffentlichkeit zugestandene Recht verwehren.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. van Delden: Wer tut das denn?)

    Herr Kollege Ruf, uns fehlt das Verständnis dafür, wenn Sie in diesem Zusammenhang von einer Vergewerkschaftung sprechen.

    (Zuruf des Abg. Ruf.)

    Was soll eigentlich der Ansatz dieser Diffamierung der Gewerkschaften in unserem Staat, die weiß Gott nie einen Zweifel daran gelassen haben, auf welcher Seite sie in der Stunde der Not für das demokratische Gemeinwesen stehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich denke, daß wir es unterlassen sollten, sich in dieser sehr herabsetzenden Weise mit dem Bemühen der Gewerkschaften auseinanderzusetzen.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Franke [Osnabrück] : Pappkameraden!)

    Ganz im Gegenteil: wer die Arbeit eines gut funktionierenden Betriebsrats kennt, weiß, daß die enge Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat

    (Abg. van Delden: Die wollen wir gar nicht verhindern!)

    noch immer zum Nutzen der Arbeitnehmer gewesen ist und zugleich auch einem vernünftigen Arbeitsklima und der Produktivität des Betriebes zugute kam. Ich denke, das sollten wir hier einmal in aller Form positiv feststellen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Härzschel: Wer will denn das abschneiden?)

    Zur Mündigkeit der Arbeitnehmer gehört aber auch das politische Engagement, gehört die politische Diskussion im Betrieb. Das heißt eben nicht, Herr Kollege Ruf, daß wir mit dazu beitragen wollen, daß etwa der Betrieb zum Tummelplatz parteipolitischer Auseinandersetzungen wird. Nein, hier geht es dem Grunde nach um etwas ganz anderes. Hier geht es darum, daß, wie es in den letzten Jahren zunehmend der Fall ist, Links- und Rechtsradikale in den Betrieben Fuß zu fassen versuchen, die sich einen Dreck um eine wie auch immer geartete Betriebsverfassung kümmern, während sich auf der anderen Seite das strikte Verbot der parteipolitischen Tätigkeit im Betrieb vor allem auf die demokratischen Parteien und ihre Wirkungsmöglichkeiten im Betrieb nachteilig ausgewirkt hat.
    Hier geht es nicht zuletzt auch darum, daß die CDU/CSU noch im Jahre 1967 durch einen Entwurf, auf den ich schon vorhin zu sprechen kam, einen extremen Minderheitenschutz gesetzlich verankern und damit einer solchen negativen Entwicklung zusätzlich Tür und Tor öffnen wollte. Dieser verhängnisvollen Fehleinschätzung der CDU/CSU muß endlich wirksam begegnet werden.
    Es kommt in der Tat darauf an, daß den Arbeitnehmern — unter dem vollen Schutz für den Produktionsablauf und für das, was man die Wahrung des Betriebsfriedens nennt — endlich die gesetzliche Legitimation vermittelt wird, im Betrieb auch politisch und engagiert tätig zu werden. Anders gesagt: Es kommt eben auch darauf an, die persönliche Entfaltungsfreiheit der Arbeitnehmer im Betrieb zu



    Liehr
    erweitern und damit die Rechte, die der Arbeitnehmer im Betrieb hat, denen anzugleichen, die nach dem Grundgesetz gewährt werden. Kurzum: zur Demokratisierung unserer Gesellschaft gehört auch der Betrieb, gehört auch eine zeitgemäße Betriebsvertassung.
    Der Herr Bundesarbeitsminister hat schon darauf hingewiesen, daß der Entwurf für ein Betriebsverfassungsgesetz so, wie er vorgelegt worden ist, kein Ersatz für die Neugestaltung der Unternehmensverfassung ist. Wir unterstützen auf die Auffassung des Bundesarbeitsministers und befinden uns mit ihm in Übereinstimmung in bezug auf seine Schlußfolgerungen, die er am Ende seiner Darstellung dem Hohen Hause gegenüber gegeben hat. Auch dazu werden sich noch Kollegen meiner Fraktion äußern.
    Ich will hier abschließend sagen: Wir als Sozialdemokraten halten, auch in Übereinstimmung mit dem Koalitionspartner, nach wie vor sehr viel davon, daß wir eine gediegene, eine seriöse Gesetzgebung machen, für die das ganze Haus letzthin verantwortlich zeichnet. Wir halten nichts davon, daß Gesetzentwürfe sozusagen mit hängender Zunge und im allerletzten Augenblick eingebracht werden, wie dies beim Entwurf der CDU/CSU der Fall ist. Es bedurfte nicht der Erfahrung des letzten CDU-Parteitags, um zu wissen, daß, wo immer sich hier gesellschaftlicher Fortschritt zeigt, die Repräsentanten der alten, verfestigten Strukturen sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren werden.
    Wir würdigen die sehr kritische Distanz, die der Herr Arbeitsminister dem Gesamtproblem zugewandt hat. Wir unterstreichen noch einmal, daß dieser Regierungsentwurf auch internationalen Vergleichen standhält. Auch bei Annahme eines solchen und weiterhin verbesserten Entwurfs können wir zwar nicht davon ausgehen, daß sich nun etwa die Probleme und Konflikte künftighin nicht mehr stellen. Aber indem wir hier menschlich orientierte Normen setzen, schaffen wir die Möglichkeit, die Konflikte, die anfallen, humaner als bisher zu lösen.

    (Beifall bei der SPD.)