Rede:
ID0610100400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 1421
    1. der: 135
    2. die: 133
    3. und: 90
    4. in: 50
    5. das: 44
    6. den: 44
    7. nicht: 42
    8. des: 38
    9. im: 37
    10. Sie: 32
    11. daß: 31
    12. es: 30
    13. zu: 29
    14. Arbeitnehmer: 29
    15. ist: 28
    16. —: 27
    17. für: 26
    18. von: 26
    19. auf: 23
    20. auch: 23
    21. eine: 23
    22. wir: 23
    23. mit: 18
    24. dem: 18
    25. zur: 17
    26. ein: 17
    27. Damen: 17
    28. an: 17
    29. Wir: 16
    30. sich: 14
    31. uns: 14
    32. bei: 14
    33. sie: 13
    34. durch: 13
    35. diese: 13
    36. wie: 13
    37. meine: 13
    38. Das: 12
    39. werden: 12
    40. Mitbestimmung: 12
    41. wird: 12
    42. ich: 11
    43. Die: 11
    44. Ich: 11
    45. als: 11
    46. Entwurf: 11
    47. Betriebsrat: 10
    48. aber: 10
    49. so: 10
    50. dieser: 10
    51. mehr: 10
    52. eines: 9
    53. sollen: 9
    54. einer: 9
    55. Herren,: 9
    56. Aufsichtsrat: 9
    57. sind: 8
    58. wenn: 8
    59. Arbeitnehmern: 8
    60. einzelnen: 8
    61. Ihnen: 8
    62. zum: 8
    63. Beteiligung: 8
    64. Arbeitnehmervertreter: 8
    65. diesen: 7
    66. noch: 7
    67. hat: 7
    68. nach: 7
    69. unter: 7
    70. oder: 7
    71. einem: 7
    72. Er: 6
    73. haben: 6
    74. andere: 6
    75. mich: 6
    76. sagen,: 6
    77. bis: 6
    78. Betrieb: 6
    79. sozialen: 6
    80. was: 6
    81. immer: 5
    82. einen: 5
    83. diesem: 5
    84. soll: 5
    85. werden,: 5
    86. gegenüber: 5
    87. darauf: 5
    88. Betriebsrates: 5
    89. Diese: 5
    90. machen: 5
    91. wäre: 5
    92. man: 5
    93. will: 5
    94. unserer: 5
    95. Möglichkeit: 5
    96. §: 5
    97. am: 5
    98. nur: 5
    99. sondern: 5
    100. doch: 5
    101. Kollege: 5
    102. \n: 5
    103. Zahl: 5
    104. Gewerkschaften: 4
    105. Damit: 4
    106. haben,: 4
    107. er: 4
    108. damit: 4
    109. Arbeitgeber: 4
    110. Regierung: 4
    111. kann: 4
    112. um: 4
    113. hätten: 4
    114. Herren: 4
    115. betrieblichen: 4
    116. Zukunft: 4
    117. Interesse: 4
    118. In: 4
    119. paritätische: 4
    120. Sachverständigenkommission: 4
    121. Sitze: 4
    122. heute: 4
    123. —,: 4
    124. Und: 3
    125. Auf: 3
    126. Es: 3
    127. Recht: 3
    128. können,: 3
    129. wichtige: 3
    130. Regelung: 3
    131. unser: 3
    132. Entwurf,: 3
    133. Der: 3
    134. können: 3
    135. Betriebsrats: 3
    136. solcher: 3
    137. Bei: 3
    138. Lösung: 3
    139. Herr: 3
    140. nicht.: 3
    141. Regierungsentwurf: 3
    142. hat.: 3
    143. Kündigung: 3
    144. Öffentlichkeit: 3
    145. Bundesregierung: 3
    146. ohne: 3
    147. allein: 3
    148. dieses: 3
    149. haben.: 3
    150. können.: 3
    151. Fall: 3
    152. unseren: 3
    153. lassen,: 3
    154. ihrer: 3
    155. Weil: 3
    156. Verantwortung: 3
    157. Dies: 3
    158. wollen: 3
    159. geltenden: 3
    160. alles: 3
    161. unsere: 3
    162. abhängig: 3
    163. werden.: 3
    164. halten: 3
    165. Bundestag: 3
    166. ihren: 3
    167. ihnen: 3
    168. jeden: 3
    169. bin: 3
    170. wirtschaftlichen: 3
    171. Mitbestimmungsrecht: 3
    172. Maßnahmen: 3
    173. jedoch: 3
    174. nichts: 3
    175. müssen,: 3
    176. Sinne: 3
    177. Bildung: 3
    178. letzten: 3
    179. sollte: 3
    180. gewährleistet: 3
    181. Besetzung: 3
    182. kann.\n: 3
    183. solchen: 3
    184. gibt: 3
    185. sagen: 3
    186. Man: 3
    187. Absage: 3
    188. Parität: 3
    189. Erhaltung: 3
    190. muß: 3
    191. Kraft: 3
    192. Vermehrung: 3
    193. kommt: 3
    194. stärkt: 3
    195. Bestellung: 3
    196. Besprechungen: 3
    197. Aufsichtsratspräsidium: 3
    198. Alternativen: 3
    199. Frau: 2
    200. antworten.: 2
    201. hier: 2
    202. Unterstützung: 2
    203. Beratung: 2
    204. andererseits: 2
    205. Frage: 2
    206. Betriebsräten: 2
    207. Hilfs-: 2
    208. Satz: 2
    209. bisherigen: 2
    210. Allerdings: 2
    211. dadurch: 2
    212. kommen: 2
    213. jeder: 2
    214. betriebsverfassungsrechtlichen: 2
    215. d.: 2
    216. h.: 2
    217. Organisation: 2
    218. Bedeutung: 2
    219. Betriebes: 2
    220. Gewicht: 2
    221. vor: 2
    222. Entscheidungen: 2
    223. erhebliche: 2
    224. seiner: 2
    225. Mitbestimmungs-,: 2
    226. neues: 2
    227. Wert: 2
    228. Belegschaft: 2
    229. unternehmerischen: 2
    230. nun: 2
    231. einige: 2
    232. meine,: 2
    233. bessere: 2
    234. schon: 2
    235. gelesen: 2
    236. Im: 2
    237. ordentlichen: 2
    238. solches: 2
    239. liest: 2
    240. dann: 2
    241. erwartet: 2
    242. Widerspruch: 2
    243. rechtliche: 2
    244. Aber: 2
    245. Bestimmungen: 2
    246. getan: 2
    247. sein,: 2
    248. sogar: 2
    249. Ihrem: 2
    250. Parteitag: 2
    251. wollten: 2
    252. persönliche: 2
    253. Menschen: 2
    254. guten: 2
    255. müssen: 2
    256. anderen: 2
    257. selber: 2
    258. Weiterentwicklung: 2
    259. Ihren: 2
    260. Abs.: 2
    261. nehmen: 2
    262. Mehr: 2
    263. Ende: 2
    264. weil: 2
    265. Betriebs: 2
    266. selbst: 2
    267. kann,: 2
    268. ihn: 2
    269. sind,: 2
    270. bestimmten: 2
    271. Voraussetzungen: 2
    272. funktionsgerechte: 2
    273. Rechts: 2
    274. sagen.: 2
    275. Verständnis: 2
    276. Vorgänge: 2
    277. notwendige: 2
    278. marktwirtschaftlichen: 2
    279. Folgewirkungen: 2
    280. Integration: 2
    281. ernst: 2
    282. sowie: 2
    283. neuer: 2
    284. Betriebsänderungen: 2
    285. zwischen: 2
    286. Folgen: 2
    287. klare: 2
    288. Über: 2
    289. soziale: 2
    290. teils: 2
    291. geht: 2
    292. Mit: 2
    293. 2: 2
    294. Lage: 2
    295. Stellung: 2
    296. z.: 2
    297. B.: 2
    298. über: 2
    299. Vertretung: 2
    300. möglichst: 2
    301. Optimum: 2
    302. Mitglieder: 2
    303. Entscheidung: 2
    304. besonderen: 2
    305. Arbeitsgruppen: 2
    306. Betrieben: 2
    307. vor.: 2
    308. Fraktion: 2
    309. Meine: 2
    310. Dieses: 2
    311. Unternehmen: 2
    312. Wirtschaftsausschuß: 2
    313. Unternehmen.: 2
    314. wir,: 2
    315. Gegensatz: 2
    316. davon,: 2
    317. keine: 2
    318. Information,: 2
    319. Herren.: 2
    320. weniger: 2
    321. Forderungen: 2
    322. Drittelbeteiligung: 2
    323. Aufsichtsrates: 2
    324. Übergewicht: 2
    325. Alleinvertretung: 2
    326. selbstverständlich: 2
    327. Marktwirtschaft.\n: 2
    328. müßte: 2
    329. Jugoslawien: 2
    330. Haftung: 2
    331. SPD: 2
    332. vom: 2
    333. gegebenenfalls: 2
    334. sei: 2
    335. solche: 2
    336. Hause: 2
    337. deren: 2
    338. Position: 2
    339. genug,: 2
    340. zwar: 2
    341. Rentabilitätsorientierung: 2
    342. institutionelle: 2
    343. Ausgestaltung: 2
    344. Rechnung: 2
    345. Aktionären: 2
    346. neutrale: 2
    347. Anteilseigner: 2
    348. aus: 2
    349. Arbeitsplätze: 2
    350. Grenzen: 2
    351. Lassen: 2
    352. Vertreter: 2
    353. Aktionäre: 2
    354. relativ: 2
    355. 12er-Aufsichtsrat: 2
    356. 7: 2
    357. 24er-Aufsichtsrat: 2
    358. hart: 2
    359. erhalten: 2
    360. aber,: 2
    361. ebenso: 2
    362. aller: 2
    363. Geschäftsordnung: 2
    364. beteiligt: 2
    365. Sind: 2
    366. begründet: 2
    367. ist.: 2
    368. sogenannte: 2
    369. an.\n: 2
    370. Aktiengesetzes: 2
    371. beim: 2
    372. Verfahren: 2
    373. Bestimmung: 2
    374. gemacht: 2
    375. Vorstandsmitglied: 2
    376. ...: 2
    377. anderes: 2
    378. sein.\n: 2
    379. Aufgabe: 2
    380. laufend: 2
    381. Ausschuß: 2
    382. hat,: 2
    383. Vorschrift: 2
    384. Personal-: 2
    385. Unternehmensmitbestimmung: 2
    386. allen: 2
    387. CDU/CSU-Fraktion: 2
    388. vorhandenen: 2
    389. Minimum: 2
    390. ausgesucht.: 2
    391. CDU/CSU-Fraktion,: 2
    392. Gesetz: 2
    393. bringt: 2
    394. Vertretungen: 2
    395. Opposition: 2
    396. Vorschlägen: 2
    397. Bundesrates: 2
    398. Haus,: 1
    399. Präsidentin!\n: 1
    400. Zwischenrufe,: 1
    401. Präsidentin,: 1
    402. werde: 1
    403. gute: 1
    404. Abgeordneten,: 1
    405. Zwischenruf: 1
    406. lasse: 1
    407. mir: 1
    408. nehmen.\n: 1
    409. --: 1
    410. Demokratie: 1
    411. Hause.\n: 1
    412. Betriebsräte: 1
    413. allerdings,: 1
    414. notwendig: 1
    415. halten,: 1
    416. heranziehen: 1
    417. gestellt: 1
    418. Schutzfunktionen: 1
    419. verzichtet: 1
    420. kann.: 1
    421. empfehle,: 1
    422. einmal: 1
    423. lesen.: 1
    424. Deshalb: 1
    425. Betriebsverfassungsrecht: 1
    426. bestehenden: 1
    427. Rechte: 1
    428. uneingeschränkt: 1
    429. aufrechterhalten.: 1
    430. Betriebe: 1
    431. vergewerkschaftlicht.\n: 1
    432. nachher: 1
    433. Debatte: 1
    434. zurück.Kernstück: 1
    435. Bestimmungen,: 1
    436. Rolle,: 1
    437. Befugnissen: 1
    438. beschäftigen.: 1
    439. Priorität: 1
    440. stellt: 1
    441. Individualrechte: 1
    442. Individuums: 1
    443. hervorkehrt,: 1
    444. Frage.: 1
    445. bleibt: 1
    446. Integrationsfaktor: 1
    447. schlechthin.: 1
    448. Organ,: 1
    449. berechtigten: 1
    450. Anliegen: 1
    451. notwendigen: 1
    452. artikulieren: 1
    453. Ansprüche: 1
    454. durchsetzen: 1
    455. lassen.: 1
    456. Filter,: 1
    457. Querulantentum: 1
    458. bewahrt.: 1
    459. auch\n: 1
    460. Rufdie: 1
    461. Vermittlungsstelle,: 1
    462. unangenehme,: 1
    463. betriebsnotwendige: 1
    464. transparent: 1
    465. verständlich: 1
    466. soll.\n: 1
    467. Auffassung,: 1
    468. Integrationsfunktion: 1
    469. Ausweitung: 1
    470. Mitwirkungs-: 1
    471. Initiativrechte: 1
    472. bekommen: 1
    473. sollte.: 1
    474. allerdings: 1
    475. großen: 1
    476. Verstärkung: 1
    477. gerade: 1
    478. Mitbestimmungsrechte: 1
    479. gelegt,: 1
    480. unmittelbar: 1
    481. berühren.: 1
    482. alledem: 1
    483. Selbstverständlichkeit,: 1
    484. spezifischen: 1
    485. verantwortlichen: 1
    486. Zuständigkeit: 1
    487. Unternehmers: 1
    488. verbleiben.: 1
    489. Alles: 1
    490. funktionsgerecht.Lassen: 1
    491. Punkte: 1
    492. herausgreifen,: 1
    493. denen: 1
    494. erheblich: 1
    495. modernere: 1
    496. gefunden: 1
    497. haben.\n: 1
    498. hoffe,: 1
    499. Professor: 1
    500. Schellenberg.\n: 1
    501. Anscheinend: 1
    502. Bereich: 1
    503. personellen: 1
    504. räumt: 1
    505. Kündigungen: 1
    506. Widerspruchsrecht: 1
    507. ein.: 1
    508. Wenn: 1
    509. unvoreingenommen: 1
    510. hört,: 1
    511. selbstverständlich,: 1
    512. derartiger: 1
    513. Konsequenzen: 1
    514. weit: 1
    515. gefehlt.: 1
    516. vorsichtig: 1
    517. ausdrücken;: 1
    518. Sand: 1
    519. Augen: 1
    520. gestreut.: 1
    521. Nichts: 1
    522. Augenwischerei.: 1
    523. Da,: 1
    524. wo: 1
    525. Schwierigkeiten: 1
    526. anfangen,: 1
    527. gepaßt.: 1
    528. Regierungsvorlage: 1
    529. läßt: 1
    530. jede: 1
    531. Rechtsfolge: 1
    532. Raume: 1
    533. stehen.: 1
    534. So: 1
    535. einfach: 1
    536. Dinge: 1
    537. machen.: 1
    538. Mitbestimmungskommission: 1
    539. monatelang: 1
    540. Problem: 1
    541. äußerster: 1
    542. Zähigkeit: 1
    543. gerungen: 1
    544. Thema,: 1
    545. praktisch: 1
    546. ausklammern: 1
    547. sicher: 1
    548. früher: 1
    549. vorgelegt.: 1
    550. Risiko: 1
    551. Kauf: 1
    552. genommen,: 1
    553. zuvorkamen.\n: 1
    554. Warum: 1
    555. warten: 1
    556. mußten,: 1
    557. Genüge: 1
    558. bekannt.: 1
    559. keinen: 1
    560. einbringen,: 1
    561. wichtigen: 1
    562. Frage,: 1
    563. Schicksal: 1
    564. Vordergrund: 1
    565. steht,: 1
    566. Schritt: 1
    567. voranbringt.Meine: 1
    568. Regierungsfraktionen,: 1
    569. Vorwurf: 1
    570. gefallen: 1
    571. vielen: 1
    572. Tatbestand: 1
    573. gesellschaftspolitischen: 1
    574. Gegenläufigkeit: 1
    575. resigniert: 1
    576. Entscheidungskraft: 1
    577. mangelt,: 1
    578. schieben: 1
    579. kollektiven: 1
    580. Kündigungsschutzes: 1
    581. zu,: 1
    582. indem: 1
    583. eröffnen,: 1
    584. Regelungen: 1
    585. Betriebsvereinbarung: 1
    586. schaffen.: 1
    587. Lesen: 1
    588. 102: 1
    589. 5.: 1
    590. Zumutung: 1
    591. alle: 1
    592. Beteiligten.: 1
    593. setzen: 1
    594. Ihrer: 1
    595. Handlungsunfähigkeit: 1
    596. Krone: 1
    597. Kauf,: 1
    598. möglicherweise: 1
    599. unterschiedliche: 1
    600. Kündigungsbestimmungen: 1
    601. gelten.: 1
    602. noch:: 1
    603. eröffnen: 1
    604. closed: 1
    605. shop: 1
    606. Betriebsvereinbarung.Unsere: 1
    607. sieht: 1
    608. dagegen: 1
    609. vor,: 1
    610. Kündigungsfristen: 1
    611. Kündigungsschutzprozesses: 1
    612. ausgesetzt: 1
    613. widerspricht,: 1
    614. sozial: 1
    615. ungerechtfertigt: 1
    616. hält.: 1
    617. verhindern,: 1
    618. Prozesses: 1
    619. außerhalb: 1
    620. steht: 1
    621. günstigem: 1
    622. Urteil: 1
    623. zurückkehren: 1
    624. psychische: 1
    625. Belastung: 1
    626. vielfach: 1
    627. groß: 1
    628. wäre.\n: 1
    629. Um: 1
    630. daraus: 1
    631. Einzelfall: 1
    632. Situationen: 1
    633. entstehen: 1
    634. unzumutbar: 1
    635. Willkür: 1
    636. auszuschließen,: 1
    637. eingeräumt,: 1
    638. einstweilige: 1
    639. Verfügung: 1
    640. beantragen.: 1
    641. Meinung,: 1
    642. ist,\n: 1
    643. Schutzbedürfnis: 1
    644. besonderer: 1
    645. Weise: 1
    646. \'Rechnung: 1
    647. trägt.Lassen: 1
    648. einiges: 1
    649. Thema: 1
    650. wirtschaftliche: 1
    651. leider: 1
    652. behandeln.: 1
    653. Kollegen: 1
    654. CDU/CSU: 1
    655. Rednerpult: 1
    656. erscheinen: 1
    657. begründen.: 1
    658. Integrierung: 1
    659. Arbeitnehmers: 1
    660. Wirtschafts-: 1
    661. Sozialordnung: 1
    662. eher: 1
    663. gelingen,: 1
    664. ihm: 1
    665. dafür: 1
    666. rechnen: 1
    667. Rationalisierung,: 1
    668. Automatisierung,: 1
    669. Strukturwandel: 1
    670. etc.: 1
    671. verbundenen: 1
    672. Erscheinungen: 1
    673. Systems: 1
    674. sind.Dieses: 1
    675. weitgehend: 1
    676. davon: 1
    677. besser: 1
    678. Kontrolle: 1
    679. gebracht: 1
    680. Ziel: 1
    681. nehmen,: 1
    682. gerechtfertigt,: 1
    683. Änderungen: 1
    684. Betriebsorganisation,: 1
    685. Betriebszweckes: 1
    686. Betriebsanlagen: 1
    687. Einführung: 1
    688. Arbeitsmethoden: 1
    689. Fertigungsverfahren: 1
    690. anzuerkennen.Unser: 1
    691. zieht: 1
    692. Entscheidung,: 1
    693. ob: 1
    694. welche: 1
    695. Betriebsände-Deutscher: 1
    696. 6.: 1
    697. Wahlperiode: 1
    698. 101.: 1
    699. Sitzung.: 1
    700. Bonn,: 1
    701. Donnerstag,: 1
    702. 11.: 1
    703. Februar: 1
    704. 1971: 1
    705. 5815Rufrungen: 1
    706. durchgeführt: 1
    707. Trennungslinie.: 1
    708. jedem: 1
    709. mitbestimmen: 1
    710. diskriminieren: 1
    711. Betriebsräte,: 1
    712. Fähigkeit,: 1
    713. miteinander: 1
    714. Einklang: 1
    715. bringen,: 1
    716. zuerkennen: 1
    717. absprechen.Der: 1
    718. vermeidet: 1
    719. Fortschritt: 1
    720. Gebiet,: 1
    721. beträchtlich: 1
    722. hinter: 1
    723. geltende: 1
    724. zurück.: 1
    725. DGB-Sachverständigen: 1
    726. erklärt.\n: 1
    727. verwechsle: 1
    728. viel: 1
    729. sehr: 1
    730. Dingen: 1
    731. drin.Es: 1
    732. System: 1
    733. eingeführt,: 1
    734. geplanten: 1
    735. macht,: 1
    736. Massenentlassungen: 1
    737. führen.: 1
    738. scheinbaren: 1
    739. Vereinfachung: 1
    740. erreicht.: 1
    741. Wer: 1
    742. einschränkende: 1
    743. Klausel: 1
    744. 111: 1
    745. Regierungsentwurfs: 1
    746. sorgfältig: 1
    747. analysiert,: 1
    748. fragen: 1
    749. wirtschaftlichem: 1
    750. überhaupt: 1
    751. übrigbleibt.Die: 1
    752. Formulierung: 1
    753. nämlich,: 1
    754. „gilt: 1
    755. nicht,: 1
    756. Absatz: 1
    757. i: 1
    758. geplante: 1
    759. Einschränkungen: 1
    760. Beschäftigungsmöglichkeiten: 1
    761. Betrieb,: 1
    762. insbesondere: 1
    763. Grund: 1
    764. Veränderung: 1
    765. Auftragslage: 1
    766. bedingt: 1
    767. sind": 1
    768. bedeutet: 1
    769. im.: 1
    770. Vergleich: 1
    771. weitgehende: 1
    772. Außerkraftsetzung: 1
    773. Mitbestimmungsrechtes: 1
    774. Betriebsrats.\n: 1
    775. kein: 1
    776. Fortschritt,: 1
    777. Koalitionsfraktionen,: 1
    778. ausgesprochener: 1
    779. Rückschritt.\n: 1
    780. Zu: 1
    781. Fragen: 1
    782. nehmen.: 1
    783. darüber: 1
    784. klaren,: 1
    785. Errichtung: 1
    786. perfekt: 1
    787. sein: 1
    788. betriebsratsfähige: 1
    789. zwangsweise: 1
    790. betriebliche: 1
    791. erhält.\n: 1
    792. Zwangsweise,: 1
    793. unmöglich.: 1
    794. Partnerschaft: 1
    795. Wirkung: 1
    796. wünschen,: 1
    797. verbessern,: 1
    798. Aufgaben: 1
    799. Zielen: 1
    800. Sachkunde,: 1
    801. Einsatz: 1
    802. Gefahren: 1
    803. berufliche: 1
    804. Fortkommen: 1
    805. widmen: 1
    806. können.\n: 1
    807. Vor-: 1
    808. nachwirkender: 1
    809. Kündigungsschutz,: 1
    810. Freistellungs-: 1
    811. Bildungsurlaubsansprüche: 1
    812. beruflichen: 1
    813. Sicherstellung: 1
    814. zugunsten: 1
    815. Betriebsratsmitglieder: 1
    816. geeigneten: 1
    817. Betriebsratstätigkeit: 1
    818. erleichtern.Daß: 1
    819. Jugendvertretungen: 1
    820. legen,: 1
    821. brauche: 1
    822. betonen.: 1
    823. jugendlichen: 1
    824. erhalten,: 1
    825. berührenden: 1
    826. Angelegenheiten: 1
    827. mitzuwirken,: 1
    828. lernen,: 1
    829. frühzeitig: 1
    830. Betriebsverfassungsbereich: 1
    831. übernehmen.Unser: 1
    832. siht: 1
    833. Wahl: 1
    834. Arbeitsgruppensprechern: 1
    835. 2000: 1
    836. Arbeitern: 1
    837. Geschehen: 1
    838. Verbindung: 1
    839. fördern.: 1
    840. Konkurrenz: 1
    841. gedacht.: 1
    842. Gegenteil: 1
    843. zusammenarbeiten: 1
    844. Arbeit: 1
    845. unterstützen.Die: 1
    846. übrigens: 1
    847. Stichwort: 1
    848. „möglichst: 1
    849. viele: 1
    850. Elemente: 1
    851. direkter: 1
    852. Demokratie": 1
    853. Matthöfer: 1
    854. SPD-: 1
    855. angeregt.: 1
    856. damals,: 1
    857. meines: 1
    858. Erachtens: 1
    859. Recht,: 1
    860. gesagt:Was: 1
    861. Gruppe: 1
    862. regeln: 1
    863. übergeordnete: 1
    864. Gesellschaftsverband: 1
    865. beanspruchen.\n: 1
    866. genau: 1
    867. Subsidiaritätsprinzip.: 1
    868. Subsidiaritätsprinzip: 1
    869. durchzieht: 1
    870. ganzen: 1
    871. beginnend: 1
    872. Individualrechten: 1
    873. hinauf: 1
    874. Vertretungsorganen: 1
    875. Unternehmen.Der: 1
    876. dienen.: 1
    877. legen: 1
    878. Wert.: 1
    879. gegenseitige: 1
    880. Information: 1
    881. gemeinsame: 1
    882. Daher: 1
    883. wiederum,: 1
    884. Bundesregierung,: 1
    885. partnerschaftlichen: 1
    886. Organes: 1
    887. fest.: 1
    888. Umständen: 1
    889. 142: 1
    890. ausgedehnt: 1
    891. Mammut-Wirtschaftsausschuß: 1
    892. Da: 1
    893. Information.\n: 1
    894. Nun: 1
    895. komme: 1
    896. Unternehmensebene.\n: 1
    897. RufIn: 1
    898. schriftlichen: 1
    899. Begründung: 1
    900. hingewiesen,: 1
    901. diesbezüglichen: 1
    902. Vorstellungen: 1
    903. Beibehaltung: 1
    904. heutigen: 1
    905. paritätischen: 1
    906. reichen.: 1
    907. eigentlich: 1
    908. gibt,: 1
    909. gar,: 1
    910. Jungsozialisten,: 1
    911. hinauslaufen.\n: 1
    912. Rätesystem.: 1
    913. Ein: 1
    914. theoretisch: 1
    915. denkbar.: 1
    916. vereinbar: 1
    917. Grundprinzipien: 1
    918. Dann: 1
    919. müßten: 1
    920. Tat: 1
    921. jugoslawische: 1
    922. Verhältnisse: 1
    923. übernehmen,\n: 1
    924. einbeziehen,: 1
    925. Farthmann: 1
    926. Saarbrücker: 1
    927. erklärt: 1
    928. hat.\n: 1
    929. Einkommen: 1
    930. Betriebsergebnis: 1
    931. Verlust: 1
    932. beteiligen,: 1
    933. üblich: 1
    934. ist.\n: 1
    935. Gott: 1
    936. Dank,: 1
    937. stehen: 1
    938. Pläne: 1
    939. Diskussion.\n: 1
    940. weiß: 1
    941. nie,: 1
    942. vorgelegte: 1
    943. enthält: 1
    944. Aufsichtsräten: 1
    945. zwei: 1
    946. Entscheidungen,: 1
    947. erstens: 1
    948. Prinzip: 1
    949. zweitens: 1
    950. stärkere: 1
    951. Stützung: 1
    952. verschiedene: 1
    953. Maßnahmen.Die: 1
    954. begründen: 1
    955. sowohl: 1
    956. wirtschaftspolitisch: 1
    957. gesellschaftspolitisch.: 1
    958. Nach: 1
    959. Auffassung: 1
    960. unvereinbar: 1
    961. marktwirtschaftlichen,: 1
    962. Prinzipien: 1
    963. Wettbewerbs: 1
    964. privaten: 1
    965. Eigentums: 1
    966. Produktionsmitteln: 1
    967. gekennzeichneten: 1
    968. Ordnung.\n: 1
    969. spreche: 1
    970. Fraktion,\n: 1
    971. Schellenberg:: 1
    972. Katzer: 1
    973. Manns: 1
    974. antworten.\n: 1
    975. wird.\n: 1
    976. Ja: 1
    977. natürlich,: 1
    978. echte: 1
    979. Demokratie,: 1
    980. praktizieren.\n: 1
    981. sagen:: 1
    982. „Ich: 1
    983. manchen: 1
    984. Punkten: 1
    985. anderer: 1
    986. Meinung: 1
    987. Ruf: 1
    988. hier,: 1
    989. loyal: 1
    990. tragen,: 1
    991. beschlossen: 1
    992. ganz: 1
    993. selbstverständlich."\n: 1
    994. Unverzichtbares: 1
    995. Element: 1
    996. Ordnung: 1
    997. Unternehmen,: 1
    998. wechselnden: 1
    999. Gegebenheiten: 1
    1000. Marktes: 1
    1001. langfristigen: 1
    1002. reagieren.: 1
    1003. Nur: 1
    1004. Grundorientierung: 1
    1005. Einzelunternehmen: 1
    1006. gesamtwirtschaftlich: 1
    1007. größtmögliche: 1
    1008. Effizienz.: 1
    1009. unverzichtbare: 1
    1010. Grundlage: 1
    1011. Ausbau: 1
    1012. Leistungsfähigkeit: 1
    1013. Volkswirtschaft.: 1
    1014. Unternehmensorgane: 1
    1015. Erfordernissen: 1
    1016. tragen.: 1
    1017. Eine: 1
    1018. birgt: 1
    1019. Falle: 1
    1020. Interessenkonflikts: 1
    1021. Gefahr: 1
    1022. entscheidungslähmenden: 1
    1023. Pattstellung.: 1
    1024. Vermeidung: 1
    1025. Pattstellung: 1
    1026. Montan-Mitbestimmungsgesetzen: 1
    1027. eingeführte: 1
    1028. Institution: 1
    1029. neutralen: 1
    1030. Aufsichtsratsmitglieds: 1
    1031. lesen: 1
    1032. Biedenkopf: 1
    1033. bewährt.\n: 1
    1034. Bericht: 1
    1035. ausdrücklich: 1
    1036. bestätigte: 1
    1037. Feststellung: 1
    1038. gilt: 1
    1039. grundsätzlich: 1
    1040. Versuch,: 1
    1041. ausgestaltete: 1
    1042. Entscheidungsfähigkeit: 1
    1043. wiederherzustellen.: 1
    1044. Abgesehen: 1
    1045. Konfliktsfall: 1
    1046. letztlich: 1
    1047. entscheiden: 1
    1048. müßte,: 1
    1049. wohl: 1
    1050. demokratisch: 1
    1051. wäre,: 1
    1052. böte: 1
    1053. Gewähr: 1
    1054. richtige: 1
    1055. Entscheidung.: 1
    1056. Hierfür: 1
    1057. bedarf: 1
    1058. vielmehr: 1
    1059. institutionell: 1
    1060. abgesicherten: 1
    1061. Mehrheit: 1
    1062. Eigentümervertreter: 1
    1063. Aufsichtsrat,: 1
    1064. da: 1
    1065. wegen: 1
    1066. Eigentum: 1
    1067. ergebenden: 1
    1068. nachhaltigsten: 1
    1069. Rentabilitätsinteresse: 1
    1070. Geltung: 1
    1071. bringen.\n: 1
    1072. Feststellung,: 1
    1073. Herren,übersehen: 1
    1074. ebensowenig: 1
    1075. an\n: 1
    1076. Rufder: 1
    1077. Bestand: 1
    1078. Entwicklung: 1
    1079. Unternehmens.Es: 1
    1080. berücksichtigt,: 1
    1081. Konfliktfallzwischen: 1
    1082. langfristigerem: 1
    1083. Rentabilität: 1
    1084. Unternehmens: 1
    1085. kurzfristigeren: 1
    1086. denbetroffenen: 1
    1087. Geltendmachung: 1
    1088. desRentabilitätsinteresses: 1
    1089. äußersten: 1
    1090. innerhalb: 1
    1091. Ordnungssystems: 1
    1092. gezogen.: 1
    1093. schöpft: 1
    1094. funktionsgerecht: 1
    1095. aus.: 1
    1096. entwickeln.Wir: 1
    1097. erweitern,: 1
    1098. so,: 1
    1099. Lasten: 1
    1100. absolut: 1
    1101. steigt.: 1
    1102. 5: 1
    1103. erhalten.: 1
    1104. Aktionärsitze: 1
    1105. 16: 1
    1106. 13: 1
    1107. herabgesetzt: 1
    1108. 8: 1
    1109. Sitzen: 1
    1110. 11: 1
    1111. steigen.\n: 1
    1112. heißt,: 1
    1113. gesehen,: 1
    1114. 33: 1
    1115. 1/3%: 1
    1116. 41,7%: 1
    1117. 45,8: 1
    1118. %: 1
    1119. ansteigen.\n: 1
    1120. Schon: 1
    1121. allein,: 1
    1122. Schellenberg,: 1
    1123. Sitze,: 1
    1124. Grenze: 1
    1125. geht\n: 1
    1126. ja,: 1
    1127. Grenze,: 1
    1128. bleibe: 1
    1129. dabei: 1
    1130. Gewicht,: 1
    1131. schwerer: 1
    1132. wird,: 1
    1133. überstimmen,: 1
    1134. an.Sie: 1
    1135. dürfen: 1
    1136. Aufsichtsratssitze: 1
    1137. sehen.: 1
    1138. Mindestens: 1
    1139. bedeutsam,: 1
    1140. bedeutsamer: 1
    1141. weiteren: 1
    1142. Vorkehrungen,: 1
    1143. unserem: 1
    1144. vorgesehen: 1
    1145. haben.So: 1
    1146. bestimmt: 1
    1147. 139,: 1
    1148. Aufsichtsratspräsidiums: 1
    1149. Ausschüsse—: 1
    1150. betone:: 1
    1151. Ausschüsse: 1
    1152. gebildet: 1
    1153. angemessen: 1
    1154. müssen.\n: 1
    1155. Nicht: 1
    1156. gnädig!: 1
    1157. verlangen: 1
    1158. erwarten: 1
    1159. Praxis.\n: 1
    1160. Anteilseignern: 1
    1161. überstimmt: 1
    1162. worden,: 1
    1163. Mehrheitsentscheidung: 1
    1164. schriftlich: 1
    1165. Also: 1
    1166. Begründungszwang!\n: 1
    1167. ■diesem: 1
    1168. Schweigepflicht: 1
    1169. insoweit: 1
    1170. befreit,: 1
    1171. Vorstand: 1
    1172. Auskunft: 1
    1173. verpflichtet: 1
    1174. Konfliktspublizität: 1
    1175. Arbeitnehmervertretern: 1
    1176. ermöglichen,: 1
    1177. Belegschaftsmitglieder: 1
    1178. vergewissern.: 1
    1179. Anteilseignervertretern: 1
    1180. schwer: 1
    1181. machen,: 1
    1182. Arbeitnehmerseite: 1
    1183. ständig: 1
    1184. überstimmen.: 1
    1185. Konflikte: 1
    1186. verheimlicht: 1
    1187. vertuscht: 1
    1188. werden;: 1
    1189. gelangen.: 1
    1190. zwingt: 1
    1191. Einigung,: 1
    1192. dies: 1
    1193. erweitert: 1
    1194. Freiheitsraum,: 1
    1195. Durch: 1
    1196. Ergänzung: 1
    1197. 84: 1
    1198. bewirkt,: 1
    1199. Abberufung: 1
    1200. Vorstandes: 1
    1201. gab: 1
    1202. Woche: 1
    1203. Diskussionen;: 1
    1204. leugnen.: 1
    1205. Diskussionen: 1
    1206. beweisen: 1
    1207. leicht: 1
    1208. sachgerechte: 1
    1209. finden.Ich: 1
    1210. darf: 1
    1211. ausnahmsweise: 1
    1212. Einfachheit: 1
    1213. halber: 1
    1214. vollen: 1
    1215. Wortlaut: 1
    1216. vorlesen.: 1
    1217. lautet:Die: 1
    1218. Widerruf: 1
    1219. vorausgehenden: 1
    1220. führt: 1
    1221. Aufsichtsratsvorsitzende: 1
    1222. beauftragtes: 1
    1223. Aufsichtsratsmitglied.—: 1
    1224. Selbstverständlich!Über: 1
    1225. beraten: 1
    1226. beauftragter: 1
    1227. Ausschuß.: 1
    1228. Beratungsgremium: 1
    1229. unterrichten....: 1
    1230. gebildet,: 1
    1231. berät: 1
    1232. Aufsichtsrat.Meine: 1
    1233. Vergangenheit: 1
    1234. selten,: 1
    1235. berichtet: 1
    1236. Mitwirkung: 1
    1237. Ratifikation: 1
    1238. Vorstandsbestellung: 1
    1239. beschränkt.: 1
    1240. Voraus-\n: 1
    1241. Rufwahl: 1
    1242. waren: 1
    1243. oft: 1
    1244. beteiligt,: 1
    1245. Befragungen: 1
    1246. ergeben: 1
    1247. Jetzt: 1
    1248. Vorklärung: 1
    1249. Vorauswahl: 1
    1250. frühzeitige: 1
    1251. rechtzeitige: 1
    1252. sichergestellt: 1
    1253. werden.Außerdem: 1
    1254. wachsenden: 1
    1255. Sozialwesens: 1
    1256. getragen,: 1
    1257. 77: 1
    1258. einfügen,: 1
    1259. wonach: 1
    1260. Sozialwesen: 1
    1261. übertragen: 1
    1262. muß.Wenn: 1
    1263. Sie,: 1
    1264. all: 1
    1265. Vorschriften: 1
    1266. zusammennehmen,: 1
    1267. also: 1
    1268. Aufsichtsratsitze: 1
    1269. Verhältnis: 1
    1270. :: 1
    1271. 5,: 1
    1272. Begründungszwang,: 1
    1273. Konfliktspublizität,: 1
    1274. Vorstandsbestellung,: 1
    1275. Ausschüssen,: 1
    1276. zugeben: 1
    1277. treffen,: 1
    1278. eigentliche: 1
    1279. Vertretern: 1
    1280. beläßt,: 1
    1281. schwermacht,: 1
    1282. majorisieren.: 1
    1283. Sachen: 1
    1284. wahrhaftig: 1
    1285. Minimum,: 1
    1286. Meiste,: 1
    1287. Maximale,: 1
    1288. bekanntlich: 1
    1289. Beste.\n: 1
    1290. habe: 1
    1291. Zeitung: 1
    1292. alten: 1
    1293. Aufsichtsrat.: 1
    1294. tut: 1
    1295. Regierung,: 1
    1296. Herren.\n: 1
    1297. Minimum.: 1
    1298. Maximum: 1
    1299. fordern: 1
    1300. Jungsozialisten: 1
    1301. jugoslawischem: 1
    1302. Muster.\n: 1
    1303. geheißen:: 1
    1304. Sozialdemokratische: 1
    1305. Partei: 1
    1306. einzige: 1
    1307. Hause,: 1
    1308. geschlossen: 1
    1309. gemeint: 1
    1310. war: 1
    1311. damals: 1
    1312. qualifizierte: 1
    1313. eintritt.\n: 1
    1314. glauben: 1
    1315. Heute: 1
    1316. Ebenen: 1
    1317. pocht,\n: 1
    1318. gar: 1
    1319. bestreiten: 1
    1320. ist,: 1
    1321. geschlossenes: 1
    1322. Konzept: 1
    1323. Arbeitnehmermitbestimmung: 1
    1324. vorzulegen.\n: 1
    1325. kardinalen: 1
    1326. Unterschied.: 1
    1327. Mitbestimmung.Lassen: 1
    1328. zusammenfassen,: 1
    1329. legt: 1
    1330. Hohen: 1
    1331. einheitliches: 1
    1332. Arbeitnehmermitbestimmungsgesetz: 1
    1333. gewählten: 1
    1334. Mitwirkungs-,: 1
    1335. Informations-: 1
    1336. Initiativrechte,: 1
    1337. sichert: 1
    1338. Institutionen: 1
    1339. Unabhängigkeit,: 1
    1340. sorgt: 1
    1341. dafür,: 1
    1342. Schutzfunktion: 1
    1343. vollem: 1
    1344. Umfang: 1
    1345. bleibt.: 1
    1346. Unternehmensebene: 1
    1347. Mitbestimmung,: 1
    1348. Arbeitnehmer.: 1
    1349. Einfluß-: 1
    1350. Einwirkungsmöglichkeiten: 1
    1351. bisher: 1
    1352. gekannten: 1
    1353. Umfang.: 1
    1354. Aber,: 1
    1355. wichtig: 1
    1356. Form: 1
    1357. angesichts: 1
    1358. dessen: 1
    1359. wagt: 1
    1360. DGB: 1
    1361. CDU/CSU-Entwurf,: 1
    1362. reaktionärer: 1
    1363. Entwurf!\n: 1
    1364. endlich: 1
    1365. ihre: 1
    1366. Pflicht: 1
    1367. parteipolistischen: 1
    1368. Neutralität: 1
    1369. erinnern.: 1
    1370. sollten: 1
    1371. uns,: 1
    1372. wenden;: 1
    1373. denn: 1
    1374. wir.\n: 1
    1375. es,: 1
    1376. entwickeln.: 1
    1377. Hier: 1
    1378. bedeutsames: 1
    1379. Feld: 1
    1380. Gesellschaftspolitik: 1
    1381. Alternative: 1
    1382. CDU/CSU.: 1
    1383. Alternative.: 1
    1384. Koalitionsfraktionen: 1
    1385. müssen.: 1
    1386. daran: 1
    1387. vorbeigehen: 1
    1388. hoffen,: 1
    1389. Tagen: 1
    1390. Stellungnahme: 1
    1391. Affront: 1
    1392. Bundesrat.\n: 1
    1393. lehnt: 1
    1394. ziffernweise: 1
    1395. Vorschläge,: 1
    1396. Bundesrat: 1
    1397. ab,: 1
    1398. Ablehnung: 1
    1399. Silbe: 1
    1400. begründen.\n: 1
    1401. RufDabei: 1
    1402. immer,: 1
    1403. Herren,Sie: 1
    1404. Demokratie.: 1
    1405. Demokratieheißt: 1
    1406. eingehen,: 1
    1407. sagen.\n: 1
    1408. Schluß: 1
    1409. folgendes: 1
    1410. Niemandem: 1
    1411. Ihnen,: 1
    1412. FDP,: 1
    1413. fällt: 1
    1414. Perle: 1
    1415. Krone,: 1
    1416. Ideen: 1
    1417. anschließt.: 1
    1418. Schließlich: 1
    1419. Ihr: 1
    1420. Wohl: 1
    1421. entscheidend: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Inhalt: Wahl des Abg. Hofmann als Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 5803 A Wahl des Herrn Walter Haack als Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 5803 B Abwicklung der Tagesordnung 5803 B Beratung des Berichts Mitbestimmung im Unternehmen der Sachverständigenkommission zur Auswertung der bisherigen Erfahrungen bei der Mitbestimmung (Drucksache VI /334) in Verbindung mit Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Mitbestimmungskommission (Drucksache VI /1551), mit Entwurf eines Gesetzes über die befristete Fortgeltung der Mitbestimmung in bisher den Mitbestimmungsgesetzen unterliegenden Unternehmen (Drucksachen VI/ 1785, zu W1785) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Betriebsverfassungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1786, zu W1786) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieb und Unternehmen (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1806) — Erste Beratung —Arendt, Bundesminister . 5803 C, 5896 D Ruf (CDU/CSU) . . . . 5810 D, 5894 B Liehr (SPD) 5819 A Schmidt (Kempten) (FDP) 5824 B, 5876 A Ziegler (CDU/CSU) 5832 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 5837 A Dr. Kley (CDU/CSU) . . . . . 5852 D Buschfort (SPD) 5856 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 5860 C Benda (CDU/CSU) 5861 D Dr. Nölling (SPD) 5866 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) 5876 C Böhm (SPD) . . . . . . . . 5878 C Dr. Böhme (CDU/CSU) . . . . 5881 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5883 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . 5885 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 5887 B Dr. Farthmann (SPD) . . . . . 5890 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . 5893 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Fragestunde (Drucksache VI/ 1807) Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Abstimmung unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über bilaterale wissenschaftlich-technische Beziehungen mit der Sowjetunion Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5844 B, C, D Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . 5844 B, C, D Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Bevorzugung von Abiturienten mit Wohnsitz im Nahbereich einer Hochschule bei der Zulassung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5845 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 5845 B Schmidt (München) (SPD) . . . 5845 C Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Unzureichende Ausnutzung des Gebäudes und der Apparaturen des Instituts für Transurane der Euratom in Karlsruhe — Verwendung der Mittel des Investitions- und Forschungshaushalts der Euratom Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5845 D Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Fernstudium im Medienverbund" der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . 5846 A, C, D, 5847 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 5846 B, C Pfeifer (CDU/CSU) 5846 D Frau Funcke, Vizepräsident . . . 5847 A Raffert (SPD) . . . . . . . . 5847 A Frage des Abg. Raffert (SPD) : Ausbau vorhandener Einrichtungen für das Fernstudium im Medienverbund Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 5847 B, C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 5847 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Zahlung des Kindergeldes in den europäischen Ländern aus Beiträgen von der Lohnsumme bzw. aus dem Haushalt Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 5847 D, 5848 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . 5848 A, B, C Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Lehrkrankenhäusern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 5848 D Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) : Entwicklung von orthopädischen und anderen Hilfsmitteln für DysmelieKinder Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 5849 A, B Burger (CDU/CSU) 5849 B Frage des Abg. Bay (SPD) : Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen und schädlichen Auswirkungen beim passiven Mitrauchen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . 5849 C, D, 5850 A, B Bay (SPD) . . . . . . 5849 D, 5850 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 5850 B Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Errichtung einer Verbindungsstelle der Verbraucherzentralen der Länder in Bonn Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5850 C, D, 5851 A Vogt (CDU/CSU) . . . 5850 D, 5851 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Preisanstieg für Bauleistungen im Bereich der gemeindlichen Infrastrukturmaßnahmen von 1968 bis 1970 Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5851 A, C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 5851 B, C Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Gewährung der Investitionszulage bei Ansiedlung von Betrieben außerhalb von Schwerpunktorten Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5851 D, 5852 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 5852 A Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Maßnahmen nach § 16 des Bundesbankgesetzes zur Entlastung der Kreditinstitute und zur Belebung des sozialen Wohnungsbaues Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5852 B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5852 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 III Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache VI/ 1720) — Erste Beratung — . . Genscher, Bundesminister . . . . 5897 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5897 D Hofmann (SPD) 5898 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1971 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1971) (Drucksache VI/ 1810) — Erste Beratung . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 14. November 1969 des Weltpostvereins (Drucksache VI/ 1789) — Erste Beratung — 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia über die Benutzung liberianischer Gewässer und Häfen durch das N. S. „Otto Hahn" (Drucksache VI/ 1790) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (Drucksache VI/ 1797) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5899 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/ 1798) — Erste Beratung — . . 5899 D Entwurf eines Gesetzes über die Einbeziehung von Teilen des Freihafens Hamburg in das Zollgebiet (Drucksache VI/ 1547); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/ 1799) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5900 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 170 /67/ EWG über die gemeinsame Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin durch die Möglichkeit der Einführung von Vermarktungsnormen Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung Nr. 130 /66/ EWG über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik gesetzten Frist Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 70/66/ EWG hinsichtlich der Durchführung einer Grunderhebung in Italien Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung für das Jahr 1970 der in Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17/64/ EWG über die Bedingungen für die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs-und Garantiefonds für die Landwirtschaft vorgesehenen Frist (Drucksachen VI/ 1445, VI/ 1536, VI/ 1537, VI/ 1539, VI/ 1792) . . 5900 C Nächste Sitzung 5900 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5901 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Entwicklungsauftrag bezüglich der Schnee- und Eisbekämpfung auf den Straßen 5901 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. obligatorische Einführung der Verkehrserziehung und des Fahrunterrichts in den Schulen 5901 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Entfernung des größten Teiles des ostbayerischen Zonenrandgebietes von der Autobahn 5902 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Normung der Stoßstangen von Kraftfahrzeugen 5902 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Empfehlungen des Jahresgutachtens 1970 des Sachverständigenrates bezüglich der Einnahmen- und Ausgabenpolitik der IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 Bundesregierung — Unterstützung der Unternehmen eines Wirtschaftszweiges bei nicht kalkulierbaren Absatzrisiken . 5902 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) betr. Verlegung der Produktion langlebiger Konsum- und Investitionsgüter in ostasiatische Länder 5903 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Sicherung des Beschäftigungsstandes in den Strukturgebieten . . . 5904 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. zunehmende Unternehmenskonzentration in Europa und Sicherung der Interessen der Arbeitnehmer in multinationalen Konzernen 5904 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. Milch als Vorbeugungsmittel gegen Bleivergiftungen 5905 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD )betr. Bedenken gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften im Hinblick auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der Blumenzucht 5905 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) betr. Problem der sogenannten passiven Täter im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes . . . 5905 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5803 101. Sitzung Bonn, den 11. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, statt „an der mangelnden Arbeit und der mangelnden Beteiligung der Erwerbstätigen" : „an der mangelnden Arbeitsleistung der Erwerbstätigen" 100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, Zeile 27 und 28, statt „um alle diese Auflagen und Wünsche, insbesondere auch im" : „um auch alle Auflagen und Wünsche, insbesondere aus dem" 100. Sitzung, Seite 5787, rechte Spalte, Zeile 13 von unten, statt „um" : „nun" 100. Sitzung, Seite 5791, linke Spalte, Zeile 32, statt „einfach": „sonst" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 12. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Bals ** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt. * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Borm * 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Höcherl 12. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Frau Klee 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch 13. 2. Dr. Kreile 11.2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) '* 13. 2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) * 13. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner ** 12. 2. Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. *Für die 2 Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parl amen! ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 13. 2. Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Seefeld * 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 13. 2. Wolfram * 26. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 9) : Kann die Bundesregierung einer wissenschaftlichen Institution oder der einschltägigen Industrie einen Entwicklungsauftrag erteilen mit dem Ziel, daß die Schnee- und Eisbekämpfung auf den Straßen nie weniger aggressiven Mitteln als Kochsalz erfolgt, und ist diese Frage nicht auch unter dem Aspekt einer zusätzlichen Verschmutzung der Gewässer zu sehen? Die Erteilung eines Entwicklungsauftrages an eine wissenschaftliche Institution oder an die einschlägige Industrie mit dem Ziel, einen zur Schnee- und Eisglättebekämpfung geeigneteren und wirtschaftlicheren Streustoff als das allgemein verwendete Natriumchlorid zu finden, wird von der Bundesregierung zur Zeit nicht erwogen, da von einem derartigen Forschungsauftrag keine grundsätzlichen neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Die Auswirkungen und der Einfluß der von den Straßenoberflächen abgeschwemmten Salzlösungen auf Gewässer und Grundwasser werden laufend beobachtet und sollen durch mehrere Forschungsvorhaben untersucht werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 10) : ]st die Bundesregierung bereit, bei den Regierungen der Bundesländer anzuregen, die Verkehrserziehung und den Fahrunterricht obligatorisch in den Schulen unter Beteiligung der privaten Fahrschulen einzuführen, so daß im Abschlußzeugnis bzw. Reifezeugnis die Fahrerlaubnis für die Klasse III einbezogen ist? Die obligatorische Verkehrserziehung ist für alle Schularten durch Erlasse der Kultusminister der Bundesländer angeordnet. Wer Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen 1 bis 3 ausbilden darf, ist im Fahrlehrergesetz von 1969 geregelt. Nach Auffassung der Bundesregie- 5902 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 rung genügen die heutigen Vorschriften über den Fahrunterricht in den Fahrschulen den Forderungen der Verkehrssicherheit. Die Einschaltung der Schulverwaltungen würde wirtschafts-politische, finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten mit sich bringen ohne eine Verbesserung des Fahrunterrichts zu bedeuten. Außerdem liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen die Zuständigkeit für die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfungen bei den amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr, nicht bei den Schulverwaltungen. Deshalb wird die Bundesregierung die Erteilung von Fahrunterricht in den Schulen nicht anregen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 14): Wie läßt sich die Tatsache, daß auch nach 1975 der größte Teil des Zonenrandgebiets in Ostbayern als einziges größeres geschlossenes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland über 30 Minuten Fahrweg von der nächsten Bundesautobahn entfernt ist, mit dem § 4 des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Förderung des Zonenrandgebietes vereinbaren, nach dem „die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung ins Zonenrandgebiet im Rahmen des Ausbauplans der Verkehrswege bevorzugt zu fördern sind"? Die in der Frage getroffene Feststellung, wonach Ost-Bayern auch nach 1975 als einziges größeres Gebiet der Bundesrepublik mehr als 30 Fahrminuten von der nächsten Autobahn entfernt ist, trifft nicht zu. Die Netzdichte des Autobahnnetzes im ostbayerischen Raum ist mit vielen anderen Gebieten der Bundesrepublik auch außerhalb des Zonenrandgebietes vergleichbar. Die Erschließung des ostbayerischen Raumes wird besonders durch den Neubau der Autobahnen Nürnberg—Amberg und Nürnberg—Regensburg sowie einer Reihe weiterer Bundesfernstraßen, wie z. B. Bamberg—Bayreuth, gefördert. Ein Gegensatz zu dem § 4 des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Förderung des Zonenrandgebietes besteht somit nicht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die USA-Sicherheitsbehörde eine Stoßstangennormung für Kraftfahrzeuge vorgeschlagen hat mit dem Ziel, daß Stoßstangen einen Frontalanprall hei einem Tempo bis zu 8 km h abfangen können, ohne daß der Wagen dabei beschädigt wird, und sind zwecks einheitlicher Normen Verhandlungen mit den USA aufgenommen worden? Im Rahmen der Arbeiten an experimentellen Sicherheitsfahrzeugen sind auch die Stoßstangen in die Untersuchungen mit einbezogen worden. In dem mit dem Verkehrsminister der USA vereinbarten Informationsaustausch über solche Fahrzeuge werden unter anderem auch die Erfahrungen über alle mit Stoßstangen zusammenhängenden Probleme ausgetauscht. Ein Vorschlag, der USA, Normen für Stoßstangen auszuarbeiten, liegt bisher nicht vor. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rosenthal vom 9. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Fragen A 48 und 49) : Legen die Empfehlungen des Jahresgutachtens 1970 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/ 1470) der Bundesregierung eine Einnahmen- und Ausgabenpolitik nahe, die eine Steigerung des Anteils der staatlichen Investitionen zu Lasten des Anteils der Privatinvestitionen unmöglich machen würde, falls einmal stetiges Wachstum und konjunkturneutrale Auslastung des Produktionspotentials erreicht sind? Sieht die Bundesregierung dauernd in Bereitschaft, um helfend einzugreifen, falls die Kalkulation der Unternehmen eines Wirtschaftszweiges über seine Absatzchancen sich als falsch erweisen, und würden sich hilfreiche Eingriffe auf Grund von Fehlkalkulationen wesentlich von solchen unterscheiden, die im Fall nicht kalkulierbarer Absatzrisiken vorzunehmen wären? Das Jahresgutachten 1970 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/ 1470) beschäftigt sich in den Ziff. 249 ff. und 322 ff. ausführlich mit den Problemen, die sich aus einem Anstieg der Staatsquote, d. h. dem Anteil, zu dem der Staat mit seinen Ausgaben direkt oder indirekt das Produktionspotential in Anspruch nimmt, und einer potentialorientierten Konjunkturpolitik ergeben. Das Gutachten geht davon aus, daß die öffentlichen Investitionen entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung überdurchschnittlich zunehmen sollen. Den Ausfällen aufgrund der Ausgabenzurückhaltung im Aufschwung sowie länger zurückliegenden Versäumnissen werde damit Rechnung getragen. Außerdem seien öffentliche Investitionen so bedeutsam, weil sie die Produktivität privater Investitionen mitbestimmten und weil der Staat genötigt sei, sich auf die stark gestiegene Nachfrage seiner Bürger nach Leistungen des Staates einzustellen. Der geplante Anstieg der Staatsquote muß nach Auffassung des Sachverständigenrates als Aufforderung zu einer wachstumspolitischen Anstrengung der Volkswirtschaft verstanden werden. Dabei bleibe zu fragen, ob die vorgesehenen Einnahmeregelungen derart seien, daß vom Vollzug der Planung keine dauernde Gefährdung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausgehen werde, d. h. ob gesichert erscheine, daß private Ansprüche an das Produktionspotential (Konsum und private Investitionen) in dem Maße zurücktreten werden, wie die öffentlichen Ansprüche vordringen sollen. Die Empfehlungen des Sachverständigenrates sind daher so zu verstehen, daß bei stetigem Wachstum und voller Ausnutzung des Produktionspotentials eine steigende Staatsquote unter Wahrung der Stabilität nur in dem Maße möglich ist, wie den zusätz- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5903 lichen Staatsausgaben entsprechende Entzugseffekte beim privaten Sektor (Ersparnisse und/oder Steuern) gegenüberstehen. Unsere Wirtschaftsordnung überläßt die Koordination auch der Produktions- und Investitionspläne der Unternehmen prinzipiell dem Markt. Mit ihrer Entscheidungsfreiheit tragen die Unternehmer zugleich die volle Chance und das volle Risiko für Gewinn und Verlust. Ich kann den ersten Teil ihrer zweiten Frage daher mit „Nein" beantworten. Nur dort, wo die marktwirtschaftliche Ordnung im sozialen Rechtsstaat zu erheblichen sozialen Härten für Arbeitnehmer und Unternehmer führt und für die Gesamtwirtschaft erheblich störende Fehlentwicklungen einzutreten drohen, ergibt sich für die Bundesregierung aus ihrer Pflicht zur Daseinsvorsorge und zur Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates eine Notwendigkeit einzugreifen. Dies gilt zunächst im Bereich der Konjunktursteuerung durch globale Maßnahmen. Diese globale Steuerung muß sicherstellen, daß sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Nachbarschaft des Gleichgewichts vollzieht; denn nur so funktioniert der Wettbewerbsprozeß auf der Ebene des Marktes und der Unternehmen gut. Staatliche Maßnahmen gibt es sodann auch im Bereich der Strukturpolitik, wo es darum geht, auf den Strukturwandel so einzuwirken, daß er nicht zu gesellschaftspolitisch unerwünschten Wirkungen führt. Diese Zielsetzung schließt eine Politik der 1) Konservierung bestehender Strukturen aus. Die Bundesregierung lehnt es grundsätzlich ab, spezifische branchenpolitische Eingriffe punktuell vorzunehmen. Sie fördert mit erheblichen Mitteln die Mobilität auf den Faktormärkten; so etwa durch die bekannten vielfältigen Maßnahmen des Arbeitsförderungsgesetzes zugunsten der Arbeitnehmer und durch verschiedene Maßnahmen zur Intensivierung des technischen Fortschritts, bei Forschung-und Entwicklungsinvestitionen und bei der Förderung der Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (SPD) (Drucksache Vl 1807 Fragen A 51 und 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung auf den Arbeitsmarkt von aus Gründen der Lohnverbilligung und des verbilligten Einkaufs in ostasiatische Länder verlegten Produktionen langlebiger Konsum- und Investitionsgüter oder Teile von ihnen, insbesondere in der Elektrotechnik? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der entsprechenden Industrien, daß durch die volle Liberalisierung bei Fehlen jeglicher bilateraler Schutzklauseln — im Gegensatz zu den Praktiken anderer EWG-Staaten — die Konkurrenz aus Niedriglohn- und -preis-Ländern des Fernen Ostens, insbesondere von Japan, Formosa usw., die Lebensfähigkeit der betreffenden Industrien trotz hohem Stand in Entwicklung und Produktionsverfahren gefährdet? Die Verlagerung von Produktionen u. a. auch in ostasiatische Länder wird im Grundsatz unter dem Aspekt des Arbeitskräftemangels und der hohen Auslastung der Produktionskapazitäten begrüßt. Dadurch wird es nämlich deutschen Unternehmen möglich, den Engpaß auf dem heimischen Arbeitsmarkt nicht nur durch Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in der Bundesrepublik, sondern auch durch Produktionsverlagerung in deren Heimatländer oder nach Übersee zu überwinden. Diese internationale Arbeitsteilung liegt im Interesse aller Beteiligten. Deutsche Firmen glauben in vielen Fällen, daß sie durch Verlagerung von Teilen ihrer Produktion — das gilt auch für die Elektrotechnik — in Länder mit geringeren Einstandskosten im internationalen Wettbewerb Vorteile erlangen. Der Umfang der deutschen Investitionen in Ostasien darf aber auch nicht überbewertet werden. So waren z. B. von den gesamten Auslandsinvestitionen der deutschen elektrotechnischen Industrie in Höhe von 2,2 Mrd. DM am 30. Juni 1970 nur etwa 2,5 Mio. DM in ostasiatischen Niedriglohnländern und 37 Mio. DM in Japan investiert. Soweit sich die Frage stellt, ob deutsche Großunternehmen bei einem eventuellen Auslandsengagement gegenüber kleineren Unternehmen im Vorteil sind, weil sie kapitalkräftiger sind oder etwa eher Zugang zum internationalen Kapitalmarkt haben, wird man diese nicht unbedingt verneinen können. Um jedoch hierfür einen Ausgleich zu schaffen, werden Klein- und Mittelbetriebe, die aus den verschiedensten Gründen ihre Produktion in Entwicklungsländer verlagern wollen, hierbei von der Bundesregierung durch zinsverbilligte ERP-Kredite oder die Zusammenarbeit mit der Deutschen Entwicklungs-Gesellschaft (DEG) unterstützt. Wenn auch in Malaysia, Südkorea, Thailand und den Philippinen die Investitionen deutscher Großbetriebe und Banken bei weitem überwiegen, so sind doch in Indonesien, in Taiwan und Singapur mittlere und kleine Betriebe an den deutschen Investitionen nicht unbeträchtlich beteiligt. In Singapur und Taiwan beträgt ihr Anteil je etwa 40 v. H. Das Allgemeine Abkommen über Zölle und Handel (GATT) sieht in Artikel XIX Schutzmaßnahmen bei drohenden oder aufgetretenen Marktstörungen vor. Diese Schutzmaßnahmen müssen jedoch gegenüber sämtlichen GATT-Vertragsparteien nicht-diskriminierend angewendet werden. Die besondere Bedeutung einer bilateralen Schutzklausel liegt darin, daß die Schutzmaßnahmen nur gegenüber dem Vertragspartner, mit dem die Schutzklausel vereinbart ist, vorgenommen werden können. Die Vereinbarung einer derartigen Schutzklausel ist jedoch im Hinblick auf das GATT nicht unproblematisch, weil sie den Grundsatz der nichtdiskriminierenden Behandlung aller Vertragsparteien durchbricht. Das Fehlen einer bilateralen Schutzklausel bedeutet also nicht Schutzlosigkeit gegenüber Marktstörungen aufgrund von Einfuhren, da selbst, wenn man — was jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aktuell ist — von einer völligen Liberalisierung ausginge, die oben erwähnten Maßnahmen 5904 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 auf der Grundlage des Artikels XIX des Abkommens im Falle von Marktstörungen ergriffen werden können. Von den EWG-Mitgliedsländern haben nur Frankreich und die Benelux-Länder mit Japan eine bilaterale Schutzklausel vereinbart. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Sonderfall: Frankreich und die Benelux-Länder waren nur bereit, die Verpflichtungen des GATT auch gegenüber Japan anzuwenden, wenn Japan der Vereinbarung einer bilateralen Schutzklausel zustimmt. Bisher haben sich die meisten sog. Niedrigpreisländer mit Erfolg einer derartigen Klausel widersetzt. Auch bei den Verhandlungen der Gemeinschaft mit Japan wirft die Vereinbarung einer Schutzklausel erhebliche Probleme auf, da es hier darum geht, die bisherigen differenzierten Regelungen in einer allen Ländern der Gemeinschaft gegenüber gleichmäßig wirkenden Regelung aufgehen zu lassen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 55) : Beobachtet die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation in den Strukturgebieten, und was wird sie unternehmen, um dort den in der Hochkonjunktur gebesserten Beschäftigungsstand in der Zeit einer sich normalisierenden Konjunktur anhaltend zu sichern? Die Bundesregierung beobachtet selbstverständlich die Arbeitsmarktsituation in den Strukturgebieten anhand der monatlich ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen und -quoten der einzelnen Arbeitsamtsbezirke. Ebenso wird die Bundesregierung über etwaige Einführungen von Kurzarbeit unterrichtet. Die Bundesregierung wird den Weg der Strukturverbesserung, den sie in der Hochkonjunktur mit dem Einsatz der Investitionszulage, den Mitteln des Regionalen Förderungsprogramms und dem Planungsinstrument der Regionalen Aktionsprogramme erfolgreich eingeschlagen hat, auch in der Zeit einer sich normalisierenden Konjunktur fortsetzen und gegebenenfalls Infrastrukturinvestitionen stärker fördern, um die überhängende Nachfrage der Wirtschaft nach diesen Leistungen besser zu befriedigen. Deshalb ist der Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf seiner Sitzung am 16. Dezember 1970 übereingekommen, daß für den Fall einer sich stark abschwächenden Nachfrage die Planung weiterer Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Infrastruktur so vorbereitet werden sollte, daß mit ihrer Ausführung erforderlichenfalls kurzfristig begonnen werden könnte. Auch in der Sitzung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses Bund/Länder am 12. Januar 1971 ist diese Frage besprochen worden. Entsprechend einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums ist vom Konjunkturrat für die öffentliche Hand auf den 11. Februar 1971 eine Arbeitsgruppe einberufen worden, die sich mit den öffentlichen Investitionen im Jahre 1971 konkret beschäftigen wird. Schließlich kann die Bundesanstalt für Arbeit die Schaffung von Arbeitsplätzen aus ihren Mitteln durch die Gewährung von Zuschüssen und Darlehen gemäß §§ 91 ff Arbeitsförderungsgesetz fördern. Dabei sind bevorzugt u. a. Arbeiten zu fördern, die geeignet sind, strukturverbessernde Maßnahmen vorzubereiten, zu ermöglichen oder zu ergänzen. Zur Verstärkung der Förderung kann der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nach § 96 AFG aus den verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes Beträge für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen bereitstellen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 56) : Verfolgt die Bundesregierung die zunehmende Unternehmenskonzentration auf europäischer Ebene und was unternimmt sie in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den Verbraucherverbänden etc., uns die Interessen der Verbraucher und vor allem der Arbeitnehmer in diesen multinationalen Konzernen zu sichern? Die Bundesregierung verfolgt die zunehmende Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland und Europa mit großer Aufmerksamkeit. Sie ist der Auffassung, daß jede Konzentrationsbewegung dort ihre Grenze finden muß, wo der wirksame Wettbewerb beeinträchtigt wird. In der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hat die Bundesregierung eine entsprechende Novellierung des Kartellgesetzes angekündigt. Kernpunkt der Novelle, die gegenwärtig im Bundesministerium für Wirtschaft ausgearbeitet wird, ist die Einführung einer Fusionskontrolle. Dieses Vorhaben ist mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften abgestimmt und wird auch auf die europäische Entwicklung ausstrahlen. Die Fortentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts ist Aufgabe der Brüsseler Behörden und setzt einen Konsens aller Mitgliedstaaten voraus. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, in Europa zunächst eine Meldepflicht für alle bedeutenden Unternehmenszusammenschlüsse einzuführen. Alle diese Überlegungen hat. das Bundesministerium für Wirtschaft in zahlreichen Besprechungen mit den Sozialpartnern und den Verbraucherverbänden erörtert und ist hierbei auf großes Interesse und volle Zustimmung gestoßen. Daß eine besondere Problematik der Fusionskontrolle darin besteht, insbesondere auch das Interesse der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze zu sichern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft berücksichtigt. Es ist in Aussicht genommen, durch eine entsprechende Formulierung gerade auch diesen Gesichtspunkt zur Geltung zu bringen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5905 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 70) : Ist die Bundesregierung bereit, durch ein Gutachten klaren zu lassen, inwieweit der Konsum von Trinkmilch die schädliche Einwirkung von Bleirückständen in der Luft auf den menschlichen Organismus mindern kann? Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist Milch kein Vorbeugungsmittel gegen Bleivergiftungen. Zu diesem Ergebnis kam eine gutachterliche Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahre 1969. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag zu geben. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 74) : Hält die Bundesregierung Einwendungen gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften und Lebensmittelabteilungen von Kaufhäusern im Hinblick auf die verwendeten Pflanzenschutzmittel in der Blumenzucht für gerechtfertigt? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich schon vor einiger Zeit mit der Frage befaßt, ob gesundheitliche Bedenken gegen den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften bestehen. Die in diesem Zusammenhang mit den Ländern geführte Korrespondenz hat ergeben, daß Mißstände bei dem gleichzeitigen Verkauf von Lebensmittel und Blumen nicht bekanntgeworden sind. Die Länder haben gegen diesen gemeinsamen Verkauf keine Bedenken, sofern bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, wie z. B. eine ausreichende räumliche Trennung und Verpackung, getroffen werden. Spezielle Rechtsvorschriften des Bundes, die den Verkauf von Blumen in Lebensmittelgeschäften zum Gegenstand haben, bestehen nicht. Es gilt jedoch auch für diesen Fall der allgemeine Grundsatz des Lebensmittelgesetzes, daß Lebensmittel keiner für die menschliche Gesundheit nachteiligen oder schädlichen Beeinflussung ausgesetzt werden dürfen. Soweit von den Ländern ergänzende lebensmittelhygienische Normen erlassen worden sind, sind in einigen davon auch Vorschriften enthalten, die der Verhinderung von schädlichen Einflüssen der Insektizide auf Lebensmittel gelten. In der Gesamtreform des Lebensmittelrechts ist eine Ermächtigung für den Erlaß bundeseinheitlicher Hygienevorschriften vorgesehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) (Drucksache VI/ 1807 Frage A 79) : An welche speziellen Möglichkeiten (Gesetzesbestimmungen des Jugendwohlfahrts- und Bundessozialhilfegesetzes) hat die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes (Bundesrats-Drucksache 66570) zum Problem der sogenannten „passiven Täter", die Betäubungsmittel lediglich in kleinen Mengen zum Eigenverbrauch erworben haben, gedacht? Mit dem Hinweis auf die Möglichkeiten des Jugendwohlfahrts- und Bundessozialhilfegesetzes auf Seite 14 der Begründung sollte deutlich gemacht werden, daß dem Mißbrauch von Rauschgiften nicht nur mit strafrechtlichen Maßnahmen entgegegenwirkt werden kann und soll. Wie die Bundesregierung bereits in ihrer Erklärung zu ihrem Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs hingewiesen hat, muß denjenigen geholfen werden, die leichtfertig und unüberlegt in den Bannkreis der Drogen und Rauschmittel geraten sind und sich nicht aus eigener Kraft daraus befreien können. Nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz kommen in Betracht generelle und vorbeugende Maßnahmen, wie z. B. Aufklärungsaktionen oder die systematische Aus- und Fortbildung von Fachkräften, dazu individuelle erzieherische Hilfen für besonders gefährdete Jugendliche in verschiedenen Formen und auch Hilfen institutioneller Art wie Planung, Einrichtung und Unterhaltung insbesondere spezieller Beratungs- und Behandlungseinrichtungen. Alle diese Maßnahmen, gehören nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 des Jugendwohlfahrtsgesetzes zu den Pflichtaufgaben des Jugendamtes. Soweit die Betreuung und Behandlung Drogen- und Rauschmittelsüchtiger und Gefährdeter nicht von dritter Seite (z. B. durch die Krankenversicherung) sichergestellt werden kann, gibt das Bundessozialhilfegesetz die Möglichkeit, je nach dem Grad der Gefährdung oder der gesundheitlichen Schädigung Gefährdetenhilfe oder Krankenhilfe zu gewähren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Ruf, wir sind in der Begründung und noch nicht in der Debatte. Ich wäre dankbar, wenn Sie und das Haus sich danach richteten.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Was soll denn das? — Unerhört! — So etwas an Parteiischkeit!)



Rede von Thomas Ruf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Und das Haus, Frau Präsidentin!

(Weitere lebhafte Zurufe von der CDU/CSU.)

Auf Zwischenrufe, Frau Präsidentin, werde ich immer antworten. Es ist das gute Recht eines Abgeordneten, auf einen Zwischenruf zu antworten. Das lasse ich mir nicht nehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Trösten Sie sich, der Zwischenruf ist ja auch verboten! Es soll ja Frieden herrschen!)

-- Wir sind für Demokratie hier in diesem Hause.

(Anhaltende Zurufe.)

Die Betriebsräte sollen allerdings, wenn sie es für notwendig halten, die Gewerkschaften zur Unterstützung und Beratung heranziehen können, Damit soll andererseits nicht in Frage gestellt werden, daß die Gewerkschaften gegenüber den Arbeitnehmern und den Betriebsräten wichtige Hilfs- und Schutzfunktionen haben, auf die nicht verzichtet werden kann. Ich empfehle, auch einmal diesen Satz zu lesen. Deshalb werden die im bisherigen Betriebsverfassungsrecht bestehenden Rechte der Gewerkschaften uneingeschränkt aufrechterhalten. Allerdings werden dadurch nicht die Betriebe vergewerkschaftlicht.

(Lachen bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Das ist doch Unsinn!)

— Wir kommen nachher in der Debatte darauf zurück.
Kernstück jeder betriebsverfassungsrechtlichen Regelung sind die Bestimmungen, die sich mit der Rolle, d. h. mit den Befugnissen und der Organisation des Betriebsrates beschäftigen. Diese Priorität stellt unser Entwurf, auch wenn er die Individualrechte und damit die Bedeutung des Individuums hervorkehrt, nicht in Frage. Der Betriebsrat ist und bleibt der Integrationsfaktor des Betriebes schlechthin. Er ist das Organ, durch das sich die berechtigten Anliegen der Arbeitnehmer eines Betriebes mit dem notwendigen Gewicht gegenüber dem Arbeitgeber artikulieren können und Ansprüche durchsetzen lassen. Er ist auch der Filter, der den Arbeitgeber vor Querulantentum bewahrt. Er ist aber auch



Ruf
die Vermittlungsstelle, die den Arbeitnehmern unangenehme, aber betriebsnotwendige Entscheidungen transparent und verständlich machen soll.

(Zustimmung bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Geiger.)

Wir sind der Auffassung, daß diese Integrationsfunktion des Betriebsrats durch eine erhebliche Ausweitung seiner Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Initiativrechte ein neues Gewicht bekommen sollte. Wir haben allerdings großen Wert auf die Verstärkung gerade solcher Mitbestimmungsrechte gelegt, die den einzelnen Arbeitnehmer und die Belegschaft unmittelbar berühren. Bei alledem ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, daß die spezifischen unternehmerischen Entscheidungen in der verantwortlichen Zuständigkeit des Unternehmers verbleiben. Alles andere wäre nicht funktionsgerecht.
Lassen Sie mich nun einige Punkte herausgreifen, von denen ich meine, daß wir die erheblich bessere und modernere Lösung als die Regierung gefunden haben.

(Abg. Dr. Schellenberg: Da sind wir ja sehr gespannt, das einmal zu lernen! — Weitere Zurufe von der SPD.)

— Ich hoffe, daß Sie den Entwurf schon gelesen haben, Herr Professor Schellenberg.

(Zurufe von der SPD.)

Anscheinend noch nicht. — Im Bereich der personellen Mitbestimmung räumt der Regierungsentwurf dem Betriebsrat bei ordentlichen Kündigungen ein Widerspruchsrecht ein. Wenn man solches unvoreingenommen liest und hört, dann erwartet man selbstverständlich, daß ein derartiger Widerspruch auch rechtliche Konsequenzen hat. Aber weit gefehlt. Ich will mich vorsichtig ausdrücken; mit diesen Bestimmungen zur Kündigung wird der Öffentlichkeit von der Regierung Sand in die Augen gestreut. Nichts als Augenwischerei. Da, wo die Schwierigkeiten anfangen, hat die Bundesregierung gepaßt. Die Regierungsvorlage läßt den Widerspruch ohne jede Rechtsfolge im Raume stehen. So einfach kann man sich die Dinge nicht machen. Ich will Ihnen sagen, daß wir in unserer Mitbestimmungskommission monatelang allein um dieses Problem der Kündigung mit äußerster Zähigkeit gerungen haben. Wir hätten das Thema, so wie Sie es praktisch getan haben, ausklammern können. Sie können sicher sein, wir hätten in diesem Fall unseren Entwurf früher vorgelegt. Wir hätten sogar das Risiko in Kauf genommen, daß Sie uns mit Ihrem Entwurf zuvorkamen.

(Abg. Dr. Nölling: Noch vor dem Parteitag, Herr Ruf! — Weitere Zurufe von der SPD.)

— Warum wir bis zum Parteitag warten mußten, ist Ihnen zur Genüge bekannt. Wir wollten aber keinen Entwurf einbringen, der uns in dieser wichtigen Frage, bei der das persönliche Schicksal eines Menschen so im Vordergrund steht, nicht einen guten Schritt voranbringt.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, daß Sie auch in dieser Frage wie in vielen anderen vor dem Tatbestand ihrer gesellschaftspolitischen Gegenläufigkeit resigniert haben. Weil es Ihnen selber an Entscheidungskraft mangelt, schieben Sie die Verantwortung für die Weiterentwicklung des kollektiven betriebsverfassungsrechtlichen Kündigungsschutzes dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zu, indem Sie diesen die Möglichkeit eröffnen, andere Regelungen durch Betriebsvereinbarung zu schaffen. Lesen Sie Ihren § 102 Abs. 5. Dies ist eine Zumutung für alle Beteiligten. Damit setzen Sie Ihrer Handlungsunfähigkeit die Krone auf und nehmen es in Kauf, daß möglicherweise von Betrieb zu Betrieb unterschiedliche Kündigungsbestimmungen gelten. Mehr noch: Sie eröffnen die Möglichkeit eines closed shop durch diese Regelung mit der Betriebsvereinbarung.
Unsere Lösung sieht dagegen vor, daß die Kündigungsfristen bis zum Ende eines Kündigungsschutzprozesses ausgesetzt werden, wenn der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung widerspricht, weil er sie für sozial ungerechtfertigt hält. Damit wollen wir verhindern, daß der Arbeitnehmer bis zum Ende des Prozesses außerhalb des Betriebs steht und selbst nach günstigem Urteil nicht zurückkehren kann, weil die psychische Belastung für ihn vielfach zu groß wäre.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Um daraus nun im Einzelfall nicht Situationen entstehen zu lassen, die für den Betrieb unzumutbar sind, und um Willkür auszuschließen, haben wir dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt, unter bestimmten Voraussetzungen eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Wir sind der Meinung, daß das eine funktionsgerechte Weiterentwicklung des geltenden Rechts ist,

(Beifall bei der CDU/CSU)

die dem sozialen Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer in besonderer Weise 'Rechnung trägt.
Lassen Sie mich auch einiges zum Thema wirtschaftliche Mitbestimmung des Betriebsrates sagen. Ich kann leider nicht alles behandeln. Es werden noch mehr Kollegen der CDU/CSU am Rednerpult erscheinen und unseren Entwurf begründen. Die Integrierung des Arbeitnehmers in unsere Wirtschafts- und Sozialordnung wird uns um so eher gelingen, als wir bei ihm auf Verständnis dafür rechnen können, daß Rationalisierung, Automatisierung, Strukturwandel etc. und die damit verbundenen betrieblichen Vorgänge notwendige Erscheinungen eines marktwirtschaftlichen Systems sind.
Dieses Verständnis wird aber weitgehend davon abhängig sein, daß die sozialen Folgewirkungen solcher Vorgänge immer besser unter Kontrolle gebracht werden. Weil wir dieses Ziel der Integration der Arbeitnehmer ernst nehmen, halten wir es nicht mehr für gerechtfertigt, Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszweckes oder der Betriebsanlagen sowie die Einführung neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsänderungen anzuerkennen.
Unser Entwurf zieht zwischen der unternehmerischen Entscheidung, ob und welche Betriebsände-
Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1971 5815
Ruf
rungen durchgeführt werden, und ihren sozialen Folgen eine klare Trennungslinie. Über die sozialen Folgen soll der Betriebsrat in jedem Fall mitbestimmen können. Wir diskriminieren die Betriebsräte, wenn wir ihnen die Fähigkeit, Betriebsänderungen und soziale Folgewirkungen miteinander in Einklang zu bringen, teils zuerkennen und teils absprechen.
Der Regierungsentwurf vermeidet nicht nur jeden Fortschritt auf diesem Gebiet, sondern geht noch beträchtlich hinter das geltende Recht zurück. Das haben sogar die DGB-Sachverständigen erklärt.

(Abg. Liehr: Verwechseln Sie das nicht mit Ihrem eigenen Entwurf?)

— Ich verwechsle das nicht. Ich bin doch viel zu sehr in diesen Dingen drin.
Es wird ein neues System der wirtschaftlichen Mitbestimmung eingeführt, das das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates von geplanten Maßnahmen abhängig macht, die zu Massenentlassungen führen. Mit dieser scheinbaren Vereinfachung des geltenden Rechts durch den Regierungsentwurf wird jedoch nichts erreicht. Wer die einschränkende Klausel des § 111 Abs. 2 Satz 2 des Regierungsentwurfs sorgfältig liest und analysiert, wird sich fragen müssen, was an wirtschaftlichem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats überhaupt noch übrigbleibt.
Die Formulierung nämlich, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats „gilt nicht, wenn Maßnahmen nach Absatz i durch nicht geplante Einschränkungen der Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb, insbesondere auf Grund einer Veränderung der Auftragslage oder der wirtschaftlichen Lage des Betriebs bedingt sind" bedeutet im. Vergleich zum geltenden Recht eine weitgehende Außerkraftsetzung des wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrats.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

Das ist kein Fortschritt, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, sondern ein ausgesprochener Rückschritt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Zu den Fragen der Organisation des Betriebsrates will ich im einzelnen nicht Stellung nehmen. Wir sind uns aber darüber im klaren, daß z. B. die Bestimmungen über die Errichtung von Betriebsräten nicht so perfekt sein können, daß in Zukunft jeder betriebsratsfähige Betrieb zwangsweise eine betriebliche Vertretung erhält.

(Abg. Wehner: Zwangsweise!)

— Zwangsweise, das ist unmöglich. — Weil wir im Sinne der Partnerschaft für möglichst jeden Betrieb einen Betriebsrat mit einem Optimum an Wirkung wünschen, wollen wir die rechtliche Stellung der Mitglieder des Betriebsrates so verbessern, daß sie sich ihren Aufgaben gegenüber der Belegschaft und den betrieblichen Zielen mit Sachkunde, Einsatz und ohne Gefahren für das persönliche berufliche Fortkommen widmen können.

(Abg. Liehr: Da kommen einem ja die Tränen!)

Vor- und nachwirkender Kündigungsschutz, Freistellungs- und Bildungsurlaubsansprüche und andere Maßnahmen zur beruflichen Sicherstellung zugunsten der Betriebsratsmitglieder sollen in Zukunft geeigneten Arbeitnehmern die Entscheidung für eine Betriebsratstätigkeit erleichtern.
Daß wir auf die Bildung von Jugendvertretungen besonderen Wert legen, brauche ich nicht zu betonen. Die jugendlichen Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, in den sie berührenden Angelegenheiten mitzuwirken, und sie sollen lernen, möglichst frühzeitig auch im Betriebsverfassungsbereich für andere Verantwortung zu übernehmen.
Unser Entwurf siht auch die Bildung von Arbeitsgruppen und die Wahl von Arbeitsgruppensprechern in Betrieben mit mehr als 2000 Arbeitern vor. Diese sollen das Interesse der einzelnen Arbeitnehmer am betrieblichen Geschehen und die Verbindung zu den einzelnen Arbeitnehmern fördern. Sie sind nicht als Konkurrenz zum Betriebsrat gedacht. Sie sollen im Gegenteil mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten und den Betriebsrat in seiner Arbeit unterstützen.
Die Bildung von Arbeitsgruppen hat übrigens unter dem Stichwort „möglichst viele Elemente direkter Demokratie" Kollege Matthöfer von der SPD- Fraktion im letzten Bundestag angeregt. Er hat damals, meines Erachtens mit Recht, gesagt:
Was eine Gruppe selbst regeln kann, das sollte nicht der übergeordnete Gesellschaftsverband für sich beanspruchen.

(Abg. Stücklen: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, das ist genau das Subsidiaritätsprinzip. Dieses Subsidiaritätsprinzip durchzieht unseren ganzen Entwurf, beginnend bei den Individualrechten der Arbeitnehmer bis hinauf zu den einzelnen Vertretungsorganen in Betrieb und Unternehmen.
Der Integration der Arbeitnehmer im Unternehmen soll auch der Wirtschaftsausschuß dienen. Wir legen auf ihn einen besonderen Wert. Er gewährleistet die gegenseitige Information und die gemeinsame Beratung im Unternehmen. Daher halten wir, wiederum, meine Damen und Herren, im Gegensatz zur Bundesregierung, an der partnerschaftlichen Besetzung dieses Organes fest. Wir halten nichts davon, daß nach Ihrem Entwurf dieser Wirtschaftsausschuß unter Umständen bis auf 142 Mitglieder ausgedehnt werden kann.

(Abg. Stücklen: Das ist ja eine Katastrophe!)

In einem solchen Mammut-Wirtschaftsausschuß gibt es doch keine Information, meine Damen und Herren. Da gibt es nicht mehr Information, sondern weniger Information.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Nun komme ich zur Mitbestimmung auf Unternehmensebene.

(Zuruf von der SPD: Wir hören! — Gegenruf des Abg. Stücklen: Jetzt stehen Sie nackt und bloß da!)




Ruf
In unserer schriftlichen Begründung haben wir darauf hingewiesen, daß die diesbezüglichen Vorstellungen und Forderungen von der Beibehaltung der heutigen Drittelbeteiligung bis zur paritätischen Besetzung des Aufsichtsrates reichen. Wir hätten eigentlich noch sagen müssen, daß es auch Forderungen gibt, die auf ein Übergewicht der Arbeitnehmer oder gar, wie bei Ihren Jungsozialisten, auf die Alleinvertretung durch die Arbeitnehmer hinauslaufen.

(Abg. Stücklen: Rätesystem!)

— Auf das Rätesystem. Ein solches Übergewicht der Arbeitnehmer wäre theoretisch selbstverständlich denkbar. Aber es wäre nicht mehr vereinbar mit den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft.

(Abg. Dr. Nölling: Was hat denn Herr Katzer auf Ihrem Parteitag gesagt?)

Dann müßten wir in der Tat jugoslawische Verhältnisse übernehmen,

(Zurufe von der SPD)

d. h. man müßte dann auch die Arbeitnehmer wie in Jugoslawien in die Haftung einbeziehen, so wie es unser neuer Kollege Farthmann auf dem Saarbrücker Parteitag der SPD erklärt hat.

(Abg. Stücklen: Hört! Hört!)

Man müßte die Einkommen der Arbeitnehmer vom Betriebsergebnis abhängig machen und sie gegebenenfalls auch am Verlust beteiligen, so wie es in Jugoslawien üblich ist.

(Abg. Stücklen: Darum kommen die auch zu uns, Herr Ruf!)

Gott sei Dank, meine Damen und Herren, stehen solche Pläne bei uns in diesem Hause nicht zur Diskussion.

(Zurufe von der SPD.)

— Man weiß aber nie, was kommen kann.

(Lachen und erneute Zurufe von der SPD.) — Ja natürlich, denken Sie doch an Ihre Jusos!

Der von uns vorgelegte Entwurf enthält zur Beteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten zwei wichtige Entscheidungen, erstens eine klare Absage an das Prinzip der Parität im Aufsichtsrat und zweitens die stärkere Beteiligung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sowie eine erhebliche Stützung deren Position durch verschiedene Maßnahmen.
Die Absage an eine paritätische Mitbestimmung begründen wir sowohl wirtschaftspolitisch wie auch gesellschaftspolitisch. Nach unserer Auffassung ist paritätische Mitbestimmung unvereinbar mit einem marktwirtschaftlichen, durch die Prinzipien des Wettbewerbs und des privaten Eigentums auch an den Produktionsmitteln gekennzeichneten Ordnung.

(Abg. Dr. Schellenberg: Was sagt denn Herr Katzer? Für wen sprechen Sie?)

— Ich spreche für die Fraktion,

(Abg. Stücklen: Jawohl! — Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD.)

Ich will Ihnen sagen, Herr Kollege Schellenberg: Herr Kollege Katzer ist Manns genug, Ihnen selber zu antworten.

(Abg. Dr. Schellenberg: Darauf freue ich mich schon!)

Ich kann Ihnen auch schon sagen, was er sagen wird.

(Lachen bei der SPD. — Abg. Liehr: Das ist echte Demokratie!)

— Ja natürlich, das ist echte Demokratie, so wie wir sie bei uns praktizieren.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen und Zurufe von der SPD.)

Er wird Ihnen sagen: „Ich bin zwar in manchen Punkten anderer Meinung als dieser Ruf hier, aber ich bin loyal genug, das zu tragen, was die Fraktion beschlossen hat. Das ist für uns ganz selbstverständlich."

(Lachen und Zurufe von der SPD.)

Unverzichtbares Element dieser unserer Ordnung ist die Möglichkeit der Unternehmen, auf die wechselnden Gegebenheiten des Marktes im Sinne einer langfristigen Rentabilitätsorientierung zu reagieren. Nur eine solche Grundorientierung der Einzelunternehmen gewährleistet gesamtwirtschaftlich die größtmögliche Effizienz. Sie ist damit auch die unverzichtbare Grundlage für die Erhaltung und den Ausbau der sozialen Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft. Die institutionelle Ausgestaltung der Unternehmensorgane muß diesen Erfordernissen Rechnung tragen. Eine paritätische Vertretung von Aktionären und Arbeitnehmern im Aufsichtsrat birgt im Falle eines Interessenkonflikts die Gefahr einer entscheidungslähmenden Pattstellung. Die zur Vermeidung einer solchen Pattstellung in den Montan-Mitbestimmungsgesetzen eingeführte Institution eines solchen neutralen Aufsichtsratsmitglieds hat sich — lesen Sie bei Biedenkopf nach — nicht bewährt.

(Zuruf von der SPD: Aber qualifizierte Mitbestimmung!)

Diese im Bericht der Sachverständigenkommission ausdrücklich bestätigte Feststellung gilt grundsätzlich für jeden Versuch, durch eine wie auch immer im einzelnen ausgestaltete neutrale Kraft die Entscheidungsfähigkeit des Aufsichtsrates wiederherzustellen. Abgesehen davon, daß diese neutrale Kraft im Konfliktsfall letztlich allein entscheiden müßte, was wohl alles andere als demokratisch wäre, böte sie auch keine institutionelle Gewähr für eine im Sinne der Rentabilitätsorientierung richtige Entscheidung. Hierfür bedarf es vielmehr einer institutionell abgesicherten Mehrheit der Eigentümervertreter im Aufsichtsrat, da die Anteilseigner wegen der aus dem Eigentum sich ergebenden Haftung am nachhaltigsten das Rentabilitätsinteresse zur Geltung bringen.

(Zuruf des Abg. Michels.)

Bei dieser Feststellung, meine Damen und Herren,
übersehen wir ebensowenig wie die Sachverständigenkommission das Interesse der Arbeitnehmer an



Ruf
der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze und damit am Bestand und an der Entwicklung des Unternehmens.
Es wird jedoch berücksichtigt, daß im Konfliktfall
zwischen langfristigerem Interesse an der Rentabilität des Unternehmens und dem kurzfristigeren Interesse an der Erhaltung der Arbeitsplätze von den
betroffenen Arbeitnehmern die Geltendmachung des
Rentabilitätsinteresses nicht erwartet werden kann.

(Abg. Michels: Das ist reine BDI-Stellungnahme!)

Mit dieser Absage an die Parität sind die äußersten Grenzen für die Ausgestaltung einer Mitbestimmung in Unternehmen innerhalb eines marktwirtschaftlichen Ordnungssystems gezogen. Der Entwurf schöpft diese Grenzen funktionsgerecht aus. Lassen Sie mich das im einzelnen entwickeln.
Wir erweitern, meine Damen und Herren, die Zahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat so, daß die Zahl der Sitze der Arbeitnehmervertreter zu Lasten der Zahl der Sitze der Vertreter der Aktionäre absolut und relativ steigt. In einem 12er-Aufsichtsrat sollen die Vertreter der Aktionäre 7 und die der Arbeitnehmer 5 Sitze erhalten. In einem 24er-Aufsichtsrat soll die Zahl der Aktionärsitze von 16 auf 13 herabgesetzt werden, die der Arbeitnehmer jedoch von heute 8 Sitzen auf 11 Sitze steigen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Stücklen: Ist das gar nichts?)

Das heißt, relativ gesehen, wird die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von heute 33 1/3% auf 41,7% im 12er-Aufsichtsrat und auf 45,8 % im 24er-Aufsichtsrat ansteigen.

(Abg. Dr. Schellenberg: Gut gerechnet! Haben Sie noch weitere Stellen hinter dem Komma? — Weiterer Zuruf von der SPD.)


(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Schon allein, Kollege Schellenberg, durch die Vermehrung der Sitze, die hart an die Grenze der Parität geht

(Lachen und Zurufe bei der SPD)

— ja, hart an die Grenze, ich bleibe dabei —, erhalten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ein Gewicht, das es in Zukunft schwerer machen wird, sie zu überstimmen, und darauf kommt es doch an.
Sie dürfen aber, meine Damen und Herren, nicht nur auf diese Vermehrung der Zahl der Aufsichtsratssitze der Arbeitnehmer sehen. Mindestens ebenso bedeutsam, wenn nicht bedeutsamer sind die weiteren Vorkehrungen, die wir in unserem Entwurf vorgesehen haben.
So bestimmt z. B. der § 139, daß bei der Besetzung des Aufsichtsratspräsidiums und aller Ausschüsse
— ich betone: aller Ausschüsse —, wenn diese nach der Geschäftsordnung gebildet sind, die Arbeitnehmer angemessen beteiligt werden müssen.

(Zuruf von der SPD: Wie gnädig!)

— Nicht gnädig! — Sie müssen beteiligt werden. Das verlangen und erwarten wir, im Gegensatz zur bisherigen Praxis.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Dadurch wird verhindert, daß wichtige Fragen in Ausschüsse verlagert werden, in denen die Arbeitnehmer nicht vertreten sind. Das führt zu mehr Mitbestimmung, zu mehr Beteiligung und zu mehr Information der Arbeitnehmer.


(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

Sind die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von den Anteilseignern überstimmt worden, so muß die Mehrheitsentscheidung schriftlich begründet werden. Also der Begründungszwang!

(Abg. Liehr: Eine Menge Schreiberei!)

In ■diesem Fall werden sie von ihrer Schweigepflicht insoweit befreit, als der Vorstand den Aktionären gegenüber zur Auskunft verpflichtet ist. Diese sogenannte Konfliktspublizität wird es den Arbeitnehmervertretern ermöglichen, sich der Unterstützung der Belegschaftsmitglieder zu vergewissern. Sie wird es den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat in Zukunft schwer machen, die Arbeitnehmerseite ständig zu überstimmen. Konflikte sollen nicht verheimlicht und nicht vertuscht werden; sie sollen gegebenenfalls auch an die Öffentlichkeit gelangen. Dies zwingt zur Einigung, dies stärkt die Position der Arbeitnehmer und erweitert ihren Freiheitsraum, und darauf kommt es an.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Durch eine Ergänzung des § 84 des Aktiengesetzes wird bewirkt, daß beim Verfahren für die Bestellung und Abberufung des Vorstandes eine Beteiligung der Arbeitnehmervertreter gewährleistet ist. Über diese wichtige Bestimmung gab es in der letzten Woche unter uns einige Diskussionen; das will ich nicht leugnen. Diese Diskussionen beweisen aber, daß wir es uns nicht leicht gemacht haben, eine sachgerechte Lösung zu finden.
Ich darf Ihnen ausnahmsweise der Einfachheit halber den vollen Wortlaut dieser Bestimmung vorlesen. Sie lautet:
Die der Bestellung zum Vorstandsmitglied ... oder dem Widerruf der Bestellung ... vorausgehenden Besprechungen führt der Aufsichtsratsvorsitzende oder ein anderes vom Aufsichtsrat beauftragtes Aufsichtsratsmitglied.
— Das kann selbstverständlich auch ein Arbeitnehmervertreter sein.

(Lachen und Zurufe bei der SPD.)

— Selbstverständlich!
Über diese Besprechungen beraten das Aufsichtsratspräsidium oder ein mit dieser Aufgabe beauftragter Ausschuß. Das Beratungsgremium ist über die Besprechungen laufend zu unterrichten.... Sind nach der Geschäftsordnung ein Aufsichtsratspräsidium oder ein solcher Ausschuß nicht gebildet, berät der Aufsichtsrat.
Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit hat sich die Beteiligung der Arbeitnehmer nicht selten, wie die Sachverständigenkommission berichtet hat, auf die Mitwirkung bei der Ratifikation der Vorstandsbestellung beschränkt. Bei der Voraus-



Ruf
wahl waren die Arbeitnehmer oft nicht beteiligt, wie die Befragungen durch die Sachverständigenkommission ergeben haben. Jetzt soll durch unsere Vorschrift auch bei der Vorklärung und Vorauswahl eine frühzeitige und rechtzeitige Beteiligung der Arbeitnehmervertreter sichergestellt werden.
Außerdem haben wir der wachsenden Bedeutung des Personal- und Sozialwesens dadurch Rechnung getragen, daß wir in § 77 des Aktiengesetzes eine Vorschrift einfügen, wonach die Verantwortung für das Personal- und Sozialwesen einem Vorstandsmitglied übertragen werden muß.
Wenn Sie, meine Damen und Herren, all diese Vorschriften zur Unternehmensmitbestimmung zusammennehmen, also die Vermehrung der Aufsichtsratsitze mit dem Verhältnis 7 : 5, den Begründungszwang, die Konfliktspublizität, das Verfahren bei der Vorstandsbestellung, die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsratspräsidium und in allen Ausschüssen, werden Sie zugeben müssen, daß wir hier eine Regelung treffen, die zwar die eigentliche Entscheidung bei den Vertretern der Anteilseigner beläßt, die es diesen aber schwermacht, die Arbeitnehmervertreter laufend zu majorisieren. Und nur darauf kommt es doch an.

(Zuruf von der SPD: Aber nicht unmöglich! — Abg. Liehr: Wieso „laufend"?)

Damit hat sich die CDU/CSU-Fraktion in Sachen Mitbestimmung von den vorhandenen Alternativen wahrhaftig nicht das Minimum ausgesucht. Wir haben uns unter den vorhandenen Alternativen nicht das Minimum, sondern das Optimum ausgesucht. Das Meiste, das Maximale, ist bekanntlich nicht immer das Beste.

(Abg. Stücklen: Sehr richtig!)

Das Minimum in der Unternehmensmitbestimmung wäre — das habe ich heute in einer Zeitung gelesen —, alles beim alten zu lassen, bei der Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Dies tut diese Regierung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Stücklen: Und die Fraktion der SPD!)

Das ist das Minimum. Das Maximum wäre — das fordern die Jungsozialisten — die Alleinvertretung der Arbeitnehmer nach jugoslawischem Muster.

(Abg. Stücklen: Das Rätesystem!)

Im letzten Bundestag hat es geheißen: Die Sozialdemokratische Partei ist die einzige Kraft in diesem Hause, die geschlossen für die Mitbestimmung — gemeint war damals die sogenannte qualifizierte Mitbestimmung — eintritt.

(Beifall bei der SPD.) Wie sich doch die Zeiten ändern!


(Abg. Stücklen: Herr Ruf, die glauben es immer noch!)

— Die glauben es immer noch nicht. Heute ist es die CDU/CSU-Fraktion, die für mehr Mitbestimmung auf allen Ebenen pocht,

(Beifall bei der CDU/CSU)

und heute — das können Sie doch gar nicht bestreiten — ist es die CDU/CSU-Fraktion, die allein in der Lage ist, ein geschlossenes Konzept der Arbeitnehmermitbestimmung vorzulegen.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

Allerdings gibt es zwischen uns einen kardinalen Unterschied. Wir wollen funktionsgerechte und nicht die paritätische Mitbestimmung.
Lassen Sie mich zusammenfassen, meine Damen und Herren. Die CDU/CSU-Fraktion legt dem Hohen Hause und der Öffentlichkeit ein einheitliches Arbeitnehmermitbestimmungsgesetz vor. Dieses Gesetz bringt den einzelnen Arbeitnehmern und den von ihnen gewählten Vertretungen mehr Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und Initiativrechte, sichert dem Betriebsrat und den anderen betrieblichen Institutionen die notwendige Unabhängigkeit, sorgt aber andererseits dafür, daß die Hilfs- und Schutzfunktion der Gewerkschaften den Arbeitnehmern und deren Vertretungen in vollem Umfang erhalten bleibt. Auf Unternehmensebene bringt das Gesetz mehr Mitbestimmung, mehr Beteiligung der Arbeitnehmer. Es stärkt die Einfluß- und Einwirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer in einem bisher nicht gekannten Umfang. Aber, meine Damen und Herren — und das ist ebenso wichtig —, diese Form der Mitbestimmung stärkt unsere soziale Marktwirtschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Und angesichts dessen wagt der DGB zu sagen, unser Entwurf, der CDU/CSU-Entwurf, sei ein reaktionärer Entwurf!

(Pfui-Rufe von der CDU/CSU. — Beifall bei der SPD.)

Ich meine, diese Herren, die das sagen, sollte man endlich an ihre Pflicht zur parteipolistischen Neutralität erinnern. Man sollte ihnen sagen, sie sollten sich nicht an uns, sondern an Sie wenden; denn Sie machen weniger als wir.

(Abg. Dr. Barzel: Erzreaktionäre! — Abg. Stücklen: Der Mitbestimmungsblindgänger!)

Meine Damen und Herren, Aufgabe der Opposition ist es, Alternativen zur Regierung zu entwickeln. Hier ist für ein bedeutsames Feld der Gesellschaftspolitik die Alternative der CDU/CSU. Sie ist die bessere Alternative. Sie von den Koalitionsfraktionen werden sie ernst nehmen müssen. Sie werden nicht daran vorbeigehen können. Wir hoffen, daß Sie es im Ausschuß nicht so machen werden, wie die Regierung es mit den Vorschlägen des Bundesrates in diesen Tagen getan hat. Die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates ist nichts anderes als ein Affront gegenüber dem Bundesrat.

(Abg. Stücklen: Sehr richtig! — Zurufe von der SPD.)

Die Bundesregierung lehnt ziffernweise die Vorschläge, die der Bundesrat gemacht und begründet hat, ab, ohne diese Ablehnung auch nur mit einer Silbe zu begründen.

(Abg. Stücklen: Unerhört!)




Ruf
Dabei sagen Sie immer, meine Damen und Herren,
Sie wollten mehr Demokratie. Mehr Demokratie
heißt aber auch auf das eingehen, was andere sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Lassen Sie mich zum Schluß noch folgendes sagen. Niemandem von Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD und FDP, fällt eine Perle aus der Krone, wenn er sich guten Ideen der Opposition anschließt. Schließlich geht es um die Menschen in den Betrieben und in den Unternehmen. Ihr Wohl muß für uns entscheidend sein.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Liehr. Für ihn sind 30 Minuten Redezeit beantragt worden.

    (Abg. Stücklen: Politischer Striptease der SPD!)