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ID0609914700

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    Deutscher Bundestag 99. Sitzung Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 Inhalt: Amtliche Mitteilung 5585 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1100, zu VI/1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — 5585 B Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/1740, zu VI/1740) Dr. von Bülow (SPD) . . 5585 B, 5591 C, 5628 D Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 5586 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 5589 A Röhner (CDU/CSU) . . 5596 D, 5629 C, D, 5627 B Gallus (FDP) 5599 D, 5622 D Löffler (SPD) 5602 C Ertl, Bundesminister . . 5606 B, 5618 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 5612 D Höcherl (CDU/CSU) 5615 B Niegel (CDU/CSU) 5621 B Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 5622 B Dr. Fischer (SPD) 5623 A Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 5624 B Rösing (CDU/CSU) 5624 B Wolf (SPD) 5626 A Seiters (CDU/CSU) 5626 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5631 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5633 A Anlagen 2 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 106 (neu), 113, 125 (neu), 127 und 134 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1740) .. . . . . . . . . 5633 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 5585 99. Sitzung Bonn, den 9. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 96. Sitzung, Seite 5350 C, Zeile 8 statt „Öffentlichkeit"; „Öffentlichkeitsarbeit" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 9. 2. Alber ** 13. 2. Amrehn ** 13. 2. Dr. Artzinger ' 13. 2. Bals** 13. 2. Bauer (Würzburg) ** 13. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Behrendt * 13. 2. Blumenfeld ** 13. 2. Dr. Böhme 12. 2. Borm* 13. 2. Bühling 28. 2. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 13. 2. Dr. Dollinger 23. 2. Draeger ** 13. 2. Dröscher * 13. 2. Dr. Erhard 10. 2. Dr. Eyrich 12. 2. Faller * 13. 2. Fellermaier * 12. 2. Flämig * 13. 2. Fritsch ** 13. 2. Dr. Furler * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Dr. Götz 28. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kempfler ** 13. 2. Dr. Kiesinger 12. 2. Dr. Klepsch ** 13. 2. Klinker * 13. 2. Dr. Koch * 13. 2. Kriedemann * 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Lenze (Attendorn) ** 13.2. Dr. Löhr * 13. 2. Lücker (München) ** 13. 2. Maucher 12. 2. Meister * 13. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Aachen-Land) * 13. 2. Dr. Müller (München) ** 13. 2. Frau Dr. Orth * 13. 2. Pöhler ** 13. 2. Rasner 12. 2. Richarts * 13. 2. Richter ** 13. 2. Riedel (Frankfurt) * 13. 2. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rinderspacher ** 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) ** 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Saxowski 10. 2. Seefeld * 13. 2. Spitzmüller 9. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Stein (Honrath) 9. 2. Dr. Stoltenberg 9. 2. Frau Stommel 9. 2. Werner * 13. 2. Wiefel 26. 2. Wolfram * 13. 2. Dr. Zimmermann 9. 2. Anlage 2 Umdruck 134 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. von Nordenskjöld, Windelen, Leicht, Dr. Althammer, Dr. Jenninger, Röhner, Dr. Ritz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1740 - Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 zu A. 1 - Ländliche Siedlung - Tit. 863 11 und 893 11 werden die Erläuterungen in Absatz 5 durch folgenden Wortlaut ersetzt: Es ist vorgesehen, zu Lasten der Einnahmen des Zweckvermögens im Haushaltsjahr 1971 bis zu 250 000 000 DM Kapitalmarktmittel zentral zu beschaffen und gemäß den Richtlinien des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. Oktober 1969 (MinBl. BML 1969 S. 183) für das Siedlungsprogramm 1971 vorrangig für die Eingliederung der vertriebenen und geflüchteten Landwirte zu verwenden mit der Maßgabe, daß der gegenüber dem Vorjahr zusätzlich bereitgestellte Betrag in Höhe von 50 Mio DM ausschließlich dem Siedlungsprogramm 1971 zugeführt wird und innerhalb des Siedlungsprogramms in erster Linie zur Eingliederung der geflüchteten und vertriebenen Landwirte zweckgebunden ist. Bonn, den 5. Februar 1971 Dr. von Nordenskjöld Windelen Leicht Dr. Althammer Dr. Jenninger Dr. Ritz Bewerunge Bittelmann Bremer Röhner 5634 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 Anlage 3 Umdruck 125 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1740 — Der Bundestag wolle beschließen: I. Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. Der Ansatz bei Tit. 656 51 — Zuschüsse zur Förderung der Altershilfe für Landwirte — wird um 120 000 000 DM auf 795 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt geändert: a) Satz 1 erhält folgende Fassung: „Das landwirtschaftliche Altersgeld beträgt bis 30. Juni 1971 monatlich 175 DM für Verheiratete und 115 DM für alleinstehende Berechtigte; ab 1. Juli 1971 soll das landwirtschaftliche Altersgeld durch eine weitere Novellierung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte auf monatlich 240 DM bzw. 160 DM erhöht werden." b) In Satz 3 wird das Wort „Fünften" gestrichen und der Betrag von 660 000 000 DM in 795 000 000 DM geändert. c) In Absatz 2 wird hinter das Wort „Mehr" folgender Halbsatz eingeschoben: „ , weil die Leistungen des Altershilfegesetzes nicht mehr dem berechtigten Bedürfnis der älteren Menschen in der Landwirtschaft auf Teilnahme an der allgemeinen Entwicklung der Einkünfte und des Lebensstandards der nicht landwirtschaftlichen Bevölkerung entsprechen und 2. Der Ansatz bei Tit. 882 12 — Zuweisung zur Förderung der Flurbereinigung — wird um 20 000 000 DM auf 264 830 000 DM erhöht. 3. Der Ansatz bei Tit. 882 14 — Zuweisungen zur Förderung des Wirtschaftswegebaus — wird um 5 000 000 DM auf 35 000 000 DM erhöht. 4. Bei Tit. 893 11 — Zuschüsse zur Förderung der ländlichen Siedlung — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. 5. Der Ansatz bei Tit. 882 15 — Zuweisungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen — wird um 10 000 000 DM auf 115 700 000 DM erhöht. 6. Der Ansatz bei Tit. 882 22 — Zuweisungen zur Förderung besonderer Vorhaben auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft und der Landeskultur im Küstengebiet — wird um 10 000 000 DM auf 130 000 000 DM erhöht. 7. Der Ansatz bei Tit. 682 01 — Zuschüsse an den zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft wird um 10 000 000 DM auf 40 000 000 DM erhöht. 8. Der Ansatz bei Tit. 882 20 — Zuweisungen für zusätzliche Förderungsmaßnahmen in Gebieten, die von Natur benachteiligt sind — wird um 10 000 000 DM auf 110 000 000 DM erhöht. 9. Der Ansatz bei Tit. 882 32 — Zuweisungen für Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Wirtschaftseinheiten — wird um 10 000 000 DM auf 74 920 000 DM erhöht. 10. Die Erläuterungen zu D 4 — Vertikale Verbundwirtschaft — Tit. 652 44 und 882 44 werden wie folgt geändert: In Nummer 2 wird hinter das Wort „Startbeihilfen" eingefügt: „und Darlehn". 11. Hinter Tit. 893 02 wird ein neuer Abschnitt mit der Überschrift „G 13 Verstärkungsmittel" und folgender neuer Tit. 971 01 — Zur Verstärkung der Mittel zur Förderung der deutschen Landwirtschaft — mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 143 400 000 DM eingefügt. Es wird bei diesem Titel folgender Vermerk aufgenommen: „Die Mittel dürfen nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden." II. Zu Kap. 10 03 — Marktordnung — Zur Deckung der Mehrausgaben in Ziffer I wird hinter Tit. 980 86 folgender neuer Abschnitt M 2 mit der Überschrift „Globale Minderausgabe" und folgender neuer Tit. 972 01 — Globale Minderausgaben bei Ausfuhrerstattungen und bei Ausgaben für Interventionen nach den Agrarmarktordnungen der EG — mit einem Ansatz (Betrag für 1971) von 343 400 000 DM eingestellt. Begründung: Aufgrund Neuberechnung des Bedarfs sind die im Einzelplan 60 bei Tit. 60 06/686 11 veranschlagten Mittelzuweisungen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Garantie, auf Vorschlag der Bundesregierung im Haushaltsausschuß von 2 443 400 000 DM um 343 400 000 DM auf 2 100 000 000 DM herabgesetzt worden. Dementsprechend vermin- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Februar 1971 5635 dert sich auch der Bedarf für die gemeinschaftlich zu finanzierenden Ausfuhrerstattungen und Interventionen in Kap. 10 03 in gleicher Höhe, so daß nach dem Grundsatz der Haushaltswahrheit eine Minderausgabe zu veranschlagen ist. Diese Minderausgabe ergibt die Möglichkeit, die in Kap. 10 02 veranschlagten Maßnahmen zur Förderung der deutschen Landwirtschaft um den gleichen Betrag anzuheben. Sonn, den 9. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 127 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 10 02 wird unter D. 4 Vertikale Verbundwirtschaft nach dem Tit. 652 44 folgender Titel als Leertitel eingefügt: „Tit. 852 44 Darlehen zur Gründung von Interventionsfonds nach der VO 159/66/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Oktober 1966 kw." Der Deckungsvermerk unter D. Rationalisierung der Vermarktung wird um den Tit. 852 44 erweitert. Die Erläuterungen zu D. 4 sind wie folgt zu ergänzen: In der Überschrift ist neben den Tit. 652 44 und 882 44 der Tit. 852 44 aufzunehmen. Unter Nummer 2 sind nach den Worten „Startbeihilfen für Erzeugerorganisationen" die Worte „und Darlehen für Interventionsfonds" einzufügen. Bonn, den 3. Februar 1971 Dr. Schmidt (Gellersen) Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 106 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Wolf, Gerlach (Emsland), Dr. Tamblé, Peters (Norden) und der Fraktionen der SPD. FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 In Tit. 671 17, 652 17 und 882 17 (Emslandprogramm) ist in den Erläuterungen nach Absatz 1 und in den Tit. 625 18 und 882 18 (Nordprogramm) nach Absatz 2 folgender neuer Absatz einzufügen: „Die Mittel können auch für Infrastrukturmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen des Regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden." Bonn, den 3. Februar 1971 Wolf Gerlach (Emsland) Dr. Tamblé Peters (Norden) Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 113 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1740 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — A. 6 Emslandprogramm Die Erläuterungen werden in Absatz 1 Satz 3 nach dem Wort „Abwasserbeseitigung" wie folgt ergänzt: „sowie die Schaffung von Voraussetzungen zur Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft." Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion
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    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Reinhard, ich bin gern bereit, Ihnen durch mein Haus einmal die verschiedenen Unterlagen über die tatsächlichen Verluste zuzuleiten. Dann werden Sie sehen, daß Ihre Frage sachlich nicht berechtigt war.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Aber das nur nebenbei. Man soll also auch bei diesen Dingen wiederum nach dem alten Motto verfahren und die Kirche im Dorfe lassen.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Zu den Richtlinien und auch zu dem Wunsch nach mehr Vertraulichkeit, Herr Kollege Ritz, muß ich auch etwas sagen. Ich bin zu mehr Vertraulichkeit bereit. Aber ich muß Ihnen auch einiges sagen: dann erwarte ich, daß es wirklich vertraulich zugeht. Es muß hier einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden, was ich in diesem Jahr — ich habe das in einem anderen Zusammenhang schon einmal gesagt — gelernt habe: daß man mit intellektueller Redlichkeit nicht rechnen kann. Mir ist folgendes widerfahren. Ich habe den ersten Referentenentwurf dieses Programms das ja, wenn es gut ist, natürlich von der CDU, und wenn es schlecht ist, von mir stammt; das ist ja ganz klar, aber ich werde mich damit abfinden, denn das macht mir nichts aus — hinausgegeben, und ich wollte eine breite Diskussion. Ich mußte feststellen, daß dieser Referentenentwurf dann sehr schnell über eine Fraktionsstelle, wie ich erfahren konnte - ich konnte allerdings keine Namen erfahren und kann deshalb keine Beweise liefern, aber ich weiß, daß es über eine Fraktionsstelle lief —, an die Öffentlichkeit gegeben wurde, und dann wurde natürlich in breitem Umfang eine Polemik veranstaltet. Sie können sich alle daran erinnern, was während des bayerischen Wahlkampfs hier alles gesagt, was an Verdächtigungen alles ausgestreut worden ist. Da muß ich Ihnen sagen: wenn dem so ist,



    Bundesminister Ertl
    soll ich dann vertrauen und vertrauliche Gespräche führen?

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Dann müßte ich wirklich erwarten, daß Dinge, die vertraulich behandelt werden sollen, auch vertraulich bleiben, meine sehr verehrten Damen und Herren!

    (Zustimmung des Abg. Wehner.)

    Aber ich habe allen Grund, eben daran zu zweifeln, Herr Kollege Ritz. Wenn Sie mir das garantieren, werden Sie von mir aus jede vertrauliche Basis haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Aber diese Garantie will ich haben! Denn hier bin ich bitter enttäuscht worden, und das war für mich der Anlaß, zu fragen, warum ich den Weg der mühsamen öffentlichen Diskussion gehen soll.
    Herr Kollege Höcherl, ich betrachte das als einen Vorteil. Man kann über die Agrarpolitik dieses Jahres denken, was man will. Sie wird sicherlich nicht nur Gutes haben. Es gibt keine nur gute Politik. Ich bin auch nicht so vermessen, das von mir zu behaupten; noch nicht einmal draußen behaupte ich das. Aber eines, glaube ich, haben mir die Bauern hoch angerechnet: daß ich das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm in aller Öffentlichkeit habe diskutieren lassen, weil ich die Meinung der Betroffenen hören wollte. Das halte ich für richtig. Wenn dann die Richtlinien ein Jahr dauern, ist das nicht so schlimm. Im übrigen sind die Richtlinien im Januar in Kraft getreten, so wie vorgesehen. Ich wünsche mir nur, daß die Länder einschließlich des Landes Bayern genauso mitmachen, auch bei der Gemeinschaftsaufgabe. Aber die wollen ja schon wieder bremsen. Nicht die Bayern in toto, damit hier keine Mißverständnisse entstehen!
    Ich habe auch immer erklärt: wir werden sehen, was positiv und was negativ ist. Ich bin bereit, die positiven Dinge fortzusetzen und negative Dinge zu korrigieren. Auf jeden Fall glaube ich sagen zu können, daß das Konzept auf dem Förderungssektor steht. Auf dem EWG-Sektor ist es unserem ständigen Drängen und Verlangen gelungen, im letzten Jahr Preissenkungen, die von allen Vier für notwendig und sogar für sicher gehalten wurden, zu verhindern. Das ist sicher. Außerdem ist es nicht zuletzt auf unsere Initiative zurückzuführen, daß die Kommission zum erstenmal von sich aus Preisvorschläge macht. Das ist immerhin ein Schritt nach vorne. Er mag nicht genügend sein, aber er ist ein Schritt nach vorne. Das darf ich mir erlauben in aller Deutlichkeit hier festzustellen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Niegel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lorenz Niegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister, ganz kurz ein Wort zu Ihnen. Sie sprechen ständig von Wahrheit, Wahrheit und Wahrheit. Wer ständig das Wort „Wahrheit" in den Mund nimmt, muß, der Meinung bin ich, irgendwie mit der Wahrheit nicht zurechtkommen.

    (Pfui-Rufe von den Regierungsparteien. — Abg. Wehner: Sie müssen ja Erfahrung haben!)

    Bezüglich des Förderungsprogramms sprechen Sie von Vertraulichkeit. Dieses Förderungsprogramm wurde offiziell von Ihnen herausgegeben, und Sie haben dazu Darlegungen gemacht. Erst als ich die Anfrage im Bundestag stellte, wurden von uns Kommentare dazu gegeben, nicht eher. Da können Sie doch nicht vom Bruch der Vertraulichkeit sprechen.
    Meine Damen und Herren, ich habe mich zu Wort gemeldet wegen der Ausführungen des Herrn Gallus. Auch Herr Gallus spricht von Wahrheit und von Sachlichkeit.

    (Fortgesetzte Zurufe von den Regierungsparteien.)

    Wollte er etwa sachlich sein, als er uns vorwarf, wir hätten den § 48 Abs. 5 des Städtebauförderungsgesetzes, der angeblich zugunsten der Landwirtschaft ist, in Frage gestellt? Dieser Vorwurf stimmt wiederum nicht. Herr Gallus hätte sich selber richtig informieren müssen. Dann hätte er auch sagen müssen, wie der § 48 Abs. 5 heißt. Es heißt darin, daß der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen ermächtigt wird, mit Zustimmung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vorschriften über die Mindesthöhe des Verkehrswertes landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke im städtebaulichen Entwicklungsbereich zu erlassen, allerdings nur auf der Basis des § 20 des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes. Jeder, der mit der Verwaltung zu tun hat, weiß, daß man in einer Verordnung oder in Ausführungsvorschriften nicht über den Inhalt eines Gesetzes hinausgehen kann. Im Gesetz aber ist festgelegt, daß die Preisentwicklung nach oben beschnitten wird. Darüber kann man in der Verordnung, wie sie festgelegt werden soll, nicht hinausgehen.
    Wenn Sie, Herr Gallus, bei der Wahrheit bleiben wollen, müssen Sie das draußen, wo Sie wie alle FDP-Redner durchs Land ziehen, auch den Bauern richtig sagen. Und wenn Sie es den Bauern sagen, werden Sie wahrscheinlich etwas anderes hören. Sie ziehen mit Märchen durch das Land, und zwar nur um Ihr schlechtes Gewissen zu beruhigen, das Sie auf dem Gebiet der Eigentumspolitik haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Widerspruch bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, ich habe im Ausschuß für Städtebau die Vertreter des Bundesstädtebauministeriums einschließlich des Herrn Ministers und des Herrn Staatssekretärs wiederholt gefragt, wie der § 48 Abs. 5 nach ihrer Vorstellung ausgefüllt werden soll.