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    Deutscher Bundestag 98. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5463 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5463 B Fragestunde (Drucksache VI/1781) Frage des Abg. Heyen (SPD) : Nahostpolitik der Bundesregierung und Kontinuität der freundschaftlichen Beziehungen zu Israel Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5463 C Frage des Abg. Heyen (SPD) : Bedeutung einer Entspannung in Mitteleuropa für die Lösung des Nahostkonflikts Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5463 D, 5464 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 5464 A Metzger (SPD) 5464 A, B von Hassel, Präsident 5464 B Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Aufhebung der Einfuhr- und Verkaufsbeschränkungen für westdeutsche Publikationen in Polen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5464 C Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Herausgabe einer Zeitschrift in polnischer Sprache mit Informationen über die Bundesrepublik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5464 C, D, 5465 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5464 D, 5465 A Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) : Finanzielle Situation der UNRWA — Möglichkeiten der humanitären Hilfe für palästinensische Flüchtlinge Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 5465 B, C, D Storm (CDU/CSU) 5465 B, C, D Fragen des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Bekämpfung der Gefahren auf dem Arzneimittelsektor durch das Bundesgesundheitsamt Frau Strobel, Bundesminister . 5466 B, C, D, 5467 A, C Sieglerschmidt (SPD) . 5466 C, 5467 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5466 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) : Einfuhr verfälschter Brennweine und Sektgrundweine Frau Strobel, Bundesminister . . . 5467 D, 5468 B, C, 5469 A, B Burger (CDU/CSU) . 5468 A, B, 5469 A, B Pieroth (CDU/CSU) . . . . . . . 5468 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . . 5468 D Frage des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Berufsanerkennung für Berufskraftfahrer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5469 C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 5469 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 5469 D Frage des Abg. Fiebig (SPD) : Gewährung von Beihilfen zur Errichtung und Erweiterung von Fernheizwerken Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 5470 A, B Fiebig (SPD) 5470 B Fragen des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Aufnahme von Teilen eines Kreises in die regionalen Förderungsprogramme Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5470 C, D, 5471 A Vogt (CDU/CSU) 5470 D Pieroth (CDU/CSU) 5470 D Bremer (CDU/CSU) 5471 A Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Untersuchungen des interministeriellen Arbeitskreises betr. preis- und wettbewerbspolitische Fragen auf dem Düngemittelmarkt Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5471 B Frage des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Gewährung von Beruf sunfähigkeitsrenten für erwerbs- oder berufsunfähig gewordene Berufskraftfahrer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5471 C Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Gewährung bezahlten Bildungsurlaubs für in der Jugend- und Erwachsenenbildung tätige Musiker Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5471 D, 5472 A, B Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 5472 A, B Fragen des Abg. Kohlberger (SPD) : Entwicklung myoelektrisch gesteuerter Armprothesen und Versorgung von Unterarmamputierten mit diesen Prothesen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 5472 C, D Kohlberger (SPD) 5472 D Frage des Abg. Hansen (SPD) : Mißstände bei der Überlassung von deutschen und ausländischen Arbeitnehmern Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 5473 A, B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . 5473 B, C Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Sicherstellung der Gleichbehandlung der Rehabilitanden — Berücksichtigung steigender Einkommen bei der Festlegung der Beihilfen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5473 D, 5474 A, B, C Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 5474 A, B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Erteilung der Rentenbescheide ohne bürokratische Verzögerungen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5474 C, D, 5475 A Müller (Mülheim) (SPD) 5474 D Frage des Abg. Brück (Holz) (SPD) : Ergänzung der Arbeitsschutzverordnung für Winterbaustellen bezüglich der Lehrlinge im Baugewerbe Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5475 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 III Fragen der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Beitritt von aus dem Ausland zurückgekehrten Angestellten zur gesetzlichen Krankenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 5475 C Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Dauer des Erholungsurlaubs eines Oberstleutnants — Abstellung auf das Lebensalter Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 5476 A, B, C Dr. Beermann (SPD) 5476 B, C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Haushaltsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/ 1100) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — . . . . . . . . . . . 5476 D Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache VI/ 1738) Leicht (CDU/CSU) . 5477 A, D, 5479 A, C, 5485 C, 5486 C, 5493 D, 5495 C, 5502 B, 5504 A von Hassel, Präsident . . . . . . 5478 D Kirst (FDP) . 5483 C, 5484 B, C, 5485 A, C, 5486 A, B, C, 5490 A, B Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) 5490 B, 5491 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . 5493 A, D, 5494 A, D, 5495 C, 5496 D Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 5498 D Krammig (CDU/CSU) . . 5500 A, 5502 D, 5503 A Porzner (SPD) 5477 D, 5479 A, 5502 A, B, D, 5503 A, B, 5504 A, B Lampersbach (CDU/CSU) 5504 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundes- ministers der Justiz (Drucksache VI/ 1737) Vogel (CDU/CSU) 5505 A, 5508 C, 5509 B, 5511 C, 5512 B, C, D, 5513 A, B, 5520 B, C, 5522 D, 5523 C, 5524 D, 5529 B, 5530 B, 5534 D, 5542 C Jahn, Bundesminister . . 5513 C, 5514 A, 5517 A, 5543 C, 5544 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5512 C, 5519 A, 5520 B, C, 5521 A Hirsch (SPD) . 5522 B, C, D, 5523 A, C, D, 5524 A, D, 5525 A Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 5526 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 5512 A, 5513 B, 5521 A, 5522 A, 5526 B, 5527 D, 5528 A, B, D, 5529 B, 5535 B, D, 5536 B Dr. de With (SPD) 5509 B, 5529 D, 5530 B, 5538 A von Thadden (CDU/CSU) 5531 C Dr. Müller-Emmert (SPD) 5533 D, 5534 B, C, D, 5535 A, B, C, D, 5536 A, B, C, D, 5537 D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 5537 C, D, 5538 A, 5540 D Kleinert (FDP) . . . . 5541 A, 5542 C Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen VI/ 1739, zu VI/1739) Röhner (CDU/CSU) . . . . . . . 5545 D Dr. Sprung (CDU/CSU) 5548 A Kulawig (SPD) . . . . . . . 5551 A Gallus (FDP) 5553 B Gewandt (CDU/CSU) 5554 B Dr. Schiller, Bundesminister 5555 C, 5558 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 5558 A Fellermaier (SPD) 5559 C Rösing (CDU/CSU) . . . . . . 5559 C Nächste Sitzung 5559 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5561 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 123 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1739) 5561 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Lösung der Kohlekrise durch die Bergbaueinheits-Gesellschaft Ruhrkohle AG —Verantwortung für die Kohlepreise, Lieferfristen und Verluste 5561 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Erhöhung des Betrages, der von Spareinlagen ohne Kündigung abgehoben werden kann . . . . . . . . . . . 5562 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Mittel der Bundesrepublik für den Europäischen Entwicklungsfonds — Beteiligung der deutschen Wirtschaft bei Investitionen in den assoziierten Staaten 5562 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Preisentwicklung für Rohöl und dessen Endprodukte in der Bundesrepublik . . 5563 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) betr. Lebensstandard der Bevölkerung Schleswig-Holsteins — Förderung dieses Landes aus Bundesmitteln . . . 5563 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) betr. Bearbeitung der Anträge auf Gewährung der Investitionszulage durch das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft . 5563 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Verlängerung der Frist zur Anrechnung des Wehrdienstes als Ersatzzeit auf die gesetzliche Altersversicherung . . . 5564 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Pressemeldungen über Neueinstellung von Frauen ab 30 Jahren — Maßnahmen gegen die Diskriminierung der Frauen im Arbeitsleben 5564 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Notwendigkeit der Schaffung eines europäischen Sozialrechts 5565 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Cramer (SPD) betr. unterschiedliche Grundsätze für die Erstattung des Verdienstausfalls bei Teilnahme an Wehrübungen . . . . . . . . . . 5565 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Informationen über die Munitionsniederlage in Teisendorf . . . . . . 5565 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pawelczyk (SPD) betr. Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung bezüglich der Beförderung älterer Fachoffiziere . . . . . . . . . . . 5566 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Maßnahmen gegen die gesellschaftliche Isolierung körperlich und geistig Behinderter 5566 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Mittel des Deutschen Verkehrssicherheitsrates für die verkehrserzieherische Arbeit der Kirchen 5566 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. de With (SPD) betr, Vergünstigungen der Bundesbahn für Reisen von Rentnern . . . . . . . . 5566 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Ablösung der Postomnibus-Jahresfahrkarten für Schüler durch ein Zwölferblocksystem 5567 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gleissner (CDU/CSU) betr. Anträge auf Errichtung von Wildschutzzäunen an den Bundesautobahnen 5567 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Vereinheitlichung der Straßenverkehrsregeln in Europa durch Einführung der neuen Straßenverkehrs-Ordnung in der Bundesrepublik 5567 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) betr. Vereinfachung des Antragsverfahrens für Fahrpreisermäßigungen kinderreicher Familien 5567 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Markierung von Parkplätzen für Schwerbeschädigte vor deren Wohnungen 5567 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 V Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Statistiken über Straßenverkehrsunfälle . . 5567 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lensing (CDU/CSU) betr. Einführung eines fiktiven Standorts durch das Güterkraftverkehrsgesetz —Ungleichheiten im Wettbewerb . . . . 5568 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Erhöhung der Postgebühren . . . 5568 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. flexiblere Formulierung der Fernsprechordnung bezüglich der Zulassung von Ausnahmeverzonungen . . . . . 5568 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Prioritäten für die Reform der Bildungsverwaltung 5568 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Einstellung von Bewerbern ohne Promotion als Hochschullehrer an der Universität Bremen . . . . . . . . . . . 5569 A Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Vereinbarkeit des saarländischen Universitätsgesetzentwurfs mit dem geplanten Rahmengesetz des Bundes — Kapazitätsberechnungen und Zulassungspraxis der Universitäten, die Bundesmittel zum Abbau des Numerus clausus beantragen . . 5569 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Zuschüsse im Haushaltsplan 1971 für die Arbeitsgemeinschaft deutscher Studentenschaften 5570 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Verhandlungen über die deutschen Kriegsgräber in Osteuropa . . 5570 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Schutz des deutschen Eigentums in Chile 5571 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Vereinbarung von Gebühren für deutsche Auswanderer in den deutsch-polnischen Verhandlungen . . . 5571 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Befugnis des Staatspräsidenten von Guinea zum Tragen des Bundesverdienstkreuzes 5571 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Auflösung der China-Abteilung des Auswärtigen Amts 5571 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Möglichkeiten der Bewältigung des Kunststoffmülls 5572 A Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (München) (SPD) betr. Vereinbarkeit der Umgehungsstraße in Eltville mit den Bedürfnissen des Umweltschutzes 5572 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kohlberger (SPD) betr. Dringlichkeitslisten für Bauten des Katatrophenschutzes — Ausbau des THW in Augsburg 5572 D Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Ausstellung von Krankenscheinen für Versicherte mit hohem Einkommen . . . 5573 A Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen 5573 C VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Verschärfung der für erpresserischen Kindesraub vorgesehenen Strafen 5573 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Anerkennung der Aufwendungen für vorschulische Ausbildung als Sonderausgaben 5574 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Prassler (CDU/CSU) betr. Auszahlung der Altsparerentschädigungen 5574 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Prassler (CDU/CSU) betr. Vorschriften über den Grenzübertritt von Fahrern mit firmeneigenen Fahrzeugen 5575 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. stufenweise Abschaffung der Einfuhrerklärungen 5575 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Aufnahme der Stadt Geesthacht als übergeordneter Schwerpunkt in den Strukturplan der Bundesregierung 5575 C Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schirmer (SPD) betr. Erhöhung der Stickstoffpreise 5575 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des .Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Förderprogramme für ländliche Entwicklungsgebiete 5576 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Einführung einer kostenlosen Schulmilchspeisung in der Bundesrepublik . . . . 5576 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Link (CDU/CSU) betr. Freifahrberechtigung im Nahverkehr für alle Schwerkriegsbeschädigten . . . . 5576 C Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Übertragung von Aufgaben der beruflichen Bildung auf die Bundesanstalt für Arbeit 5576 D Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Einsatz von Reservisten der Bundeswehr bei Reserveübungen in ihren Fachrichtungen 5577 A Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr Ausbauplanung der Bundesautobahn Sauerland II und Fertigstellung der Sauerlandlinie 5577 B Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Seibert (SPD) betr. Festlegung der Trasse für die Odenwald-Autobahn und Autobahnzubringer für die Landkreise Alzenau, Aschaffenburg, Obernburg und Miltenberg . . . . . 5577 D Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Krall (FDP) betr. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Bonn 5578 A Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Trassenführung und Beginn des Ausbaus der B 38 zwischen Landau und Neustadt . 5578 C Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig . . . . . . . . . . 5578 D Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. Beteiligung der Bundesbahn an der Errichtung von Wartehallen für den Bahnbusverkehr . . . . . . . . . 5579 B Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schlaga (SPD) betr. Todesopfer beim Betrieb von Lastfahrzeugen und Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Opfer 5579 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 VII Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Abschluß der Beratungen über die Revision der Internationalen Schiffahrts-und Hafenordnung für den Bodensee . . 5580 A Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Verkehrsdichte und Unfälle auf der B 312 im Raum Reutlingen/Metzingen — Mittel für den Neubau der B 27 5580 B Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Ausbau der B 41 5580 D Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Entwicklung des „Cabinen-Taxi (cat)" . . . 5581 A Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Umsatzsteuerpflicht für die der Bundesbahn bei Kreuzungsmaßnahmen zu leistenden Kostenerstattungen . . . . 5581 B Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr Zuschüsse und Kredite zur Erneuerung des Omnibusparks von landkreiseigenen Verkehrsträgern 5581 D Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. hochwasserfreien Ausbau der B 42 zwischen Neuwied und Erpel 5582 A Anlage 67 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Heyen (SPD) betr. Beteiligung des Bundes an dem vom Land Hessen geplanten „Institut Wohnen und Umwelt" 5582 A Anlage 68 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Heyen (SPD) betr. Anzeige der Staatskanzlei des hessischen Ministerpräsidenten in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 31. Dezember 1970 5582 B Anlage 69 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Zuständigkeit für das Berlinfahrtenprogramm und Bekanntmachung der Richtlinien für die Antragstellung . . . 5582 C Anlage 70 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Entwicklung der Zahlen der im europäischen Ausland studierenden Deutschen 5582 D Anlage 71 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Erörterung des Zensurenwesens im Bund-Länder-Ausschuß für die Bildungsplanung 5583 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 5463 98. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 96. Sitzung, Seite 5272 B, Zeile 17, statt „60 Milliarden" : „16 Milliarden" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 5. 2. Dr. Aigner * 5. 2. Dr. Bayerl 12. 2. Becker (Pirmasens) 5. 2. Behrend 5. 2. Dr. Böhme 12. 2. Bühling 28. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dollinger 23. 2. Dröscher * 5. 2. Dr. Evers 5. 2. Dr. Götz 28. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kiesinger 5. 2. Kriedemann * 5. 2. Majonica 5. 2. Maucher 12. 2. Memmel * 5. 2. Pfeifer 5. 2. Rasner 12. 2. Richarts * 5. 2. Schmitz (Berlin) 5. 2. Dr. Schulze-Vorberg 5. 2. Dr. Schwörer * 5. 2. Saxowski 5. 2. Springorum * 5. 2. Strauß 5. 2. v. Thadden 6. 2. Wiefel 26. 2. Zoglmann 5. 2. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 123 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1739 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. Der Ansatz bei Tit. 685 10 - Maßnahmen zur Förderung des Handwerks - wird von 18 900 000 DM um 5 800 000 DM auf 24 700 000 DM erhöht. 2. Die Erläuterungen zu Tit. 685 10 werden wie folgt geändert: zu Ziffer 1: + 800 000 DM zu Ziffer 2: +2 000 000 DM zu Ziffer 7: +3 000 000 DM Deckungsvorschlag Anlagen zum Stenographischen Bericht Zur Deckung der Mehrausgaben wird auf die im Einzelplan 23 Tit. 23 02/836 02 (Umdruck 116) beantragte Kürzung in Höhe von 81 800 000 DM verwiesen. Bonn, den 2. Februar 1971 Gewandt Schulhoff Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 5. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 41 und 42) : Glaubt die Bundesregierung, daß die Errichtung der „Bergbaueinheits-Gescllschaft Ruhrkohle AG" seit ihrem Bestehen die Kohlekrise sowohl sozial als auch betriebs- und volkswirtschaftlich lösen konnte? Wer trägt die Verantwortung für die steigenden Kohlepreise, die längeren Lieferfristen und die hohen Verluste der „Bergbaueinheits-Gesellschaft Ruhrkohle AG" 1970? Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und der Bundesbeauftragte für den Steinkohlebergbau und die Steinkohlebergbaugebiete am 21. Januar in Ihrer Anwesenheit dem Wirtschaftsausschuß ausführlich berichtet haben, darf ich die Antwort (I auf Ihre Fragen kurz noch einmal zusammenfassen: Aus sozialer Sicht hat sich die Gründung der Ruhrkohle AG bestimmt positiv ausgewirkt. Das Vertrauen in die Sicherheit der Arbeitsplätze ist wieder hergestellt worden. Während die Zahl der Beschäftigten im Ruhrrevier 1967 um 43 000 und 1969 um 10 000 Arbeitnehmer zurückgegangen ist, hat sich 1970 die Gesamtzahl der Beschäftigten leicht erhöht. Betriebswirtschaftlich ist der Zusammenschluß von 25 Gesellschaften zur Ruhrkohle AG eine Basis für eine rationelle Produktions-, Investitions- und Absatzpolitik. Produktionsmäßig wurde eine Verlagerung auf ergiebigere Zechen erreicht, beispielsweise der Zeche Graf Moltke auf die ergiebigere Zeche Hugo. Beispiel für eine rationellere Investitionspolitik sind die Bildung von Schwerpunkten beim Ausbau von Kokereien und beim Bau von zentralen Schachtanlagen. Die Zusammenfassung ermöglicht eine gezieltere Absatzpolitik in den Hauptabsatzbereichen. Volkswirtschaftlich können Verluste eliminiert werden, die dadurch entstanden sind, daß sich vor der Zusammenfassung der Ruhrkohle AG die Kohleunternehmen oft antizyklisch in Ihrer Anpassung verhielten. Was die Kohlepreise betrifft, so sind diese weltweit um etwa 30 % gestiegen, mehr als die Ruhrkohle. Diese ist bemüht, marktorientierte und kostendeckende Preise generell zu erreichen. Dies 5562 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 ist aber erst teilweise möglich, da längerfristige Abkommen, insbesondere mit der Stahlindustrie, den Kraftwerken und in einigen Fällen auch durch Exportverträge bestehen. Ich darf darauf hinweisen, daß solche längerfristigen Abkommen bei anderer Marktlage sich auch zugunsten der Ruhrkohle auswirken können. Was die Lieferfristen betrifft, so hängen diese mit der konjunkturell bedingten Nachfrage zusammen, dann mit dem harten Winter 1969/70 und auch der mangelnden Elastizität des Erdölmarktes. Die Verluste von 199 Millionen DM im Jahr 1969 liegen nicht in der Verantwortung der Ruhrkohle AG, da die Altgesellschaften in diesem Jahr die Geschäftsführung noch für Rechnung der Ruhrkohle AG geführt haben. Für 1970 wird bereits eine Verringerung dieses Verlustes erwartet. Wenn ich mir noch eine persönliche Anmerkung aus meiner früheren unternehmerischen Erfahrung erlauben darf, so rechnet man durchschnittlich mit Anlaufsverlusten in den ersten 2 bis 3 Jahren bei neuen Gesellschaften. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung bereit, die Einschränkung des § 22 Abs. 1 zweiter Satz des Gesetzes über das Kreditwesen vorn 18. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 881) den inzwischen geänderten Verhältnissen im Einkommen, im Lebensstandard und in den Lebenshaltungskosten anzupassen und den Betrag, der von Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist ohne Kündigung für jedes Sparkonto innerhalb von dreißig Zinstagen zurückgefordert werden kann, von 1000 DM auf 2000 DM zu erhöhen? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, im Rahmen einer Novellierung des Gesetzes über das Kreditwesen zu prüfen, inwieweit es angemessen ist, den im Kreditwesengesetz vorgesehenen Höchstbetrag für die jederzeitige Abhebung von Spareinlagen zu erhöhen. Ein dringendes Bedürfnis zu einer sofortigen Gesetzesänderung besteht nach Meinung der Bundesregierung jedoch nicht, weil nach § 22 Abs. 3 des Kreditwesengesetzes die Kreditinstitute in Ausnahmefällen Spareinlagen auch ohne Kündigung zurückzahlen können und die Kreditinstitute von dieser Kann-Vorschrift regelmäßig . Gebrauch machen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781, Fragen A 46 und 47) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welcher Betrag seitens der Bundesrepublik Deutschland für den Europäischen Entwicklungsfonds seit 1964 eingebracht und in welchem Maße auf die Verwendung Einfluß genommen wurde? Welche Übersicht besteht über die anteilige Beteiligung der deutschen Wirtschaft bei wirtschaftlichen und sozialen Investitionen in den assoziierten Staaten, dem Programm zur Ausbildung von Führungskräften zur Berufsausbildung, der Erstellung von wirtschaftlichen Studien, der Produktionshilfe, der Diversifizierungshilfe? Der Europäische Entwicklungsfonds wird jeweils für einige Jahre beschlossen. Für den Zeitraum ab 1964, auf den sich Ihre Frage bezieht, wurde der zweite Europäische Entwicklungsfonds zur Unterstützung der assoziierten afrikanischen Staaten und der überseeischen Länder und Gebiete eingerichtet. Er hat eine Höhe von 800 Millionen Rechnungseinheiten (1 Rechnungseinheit = 1 USS), davon sind 70 Millionen RE Darlehen der Europäischen Investitionsbank. Der deutsche Anteil an den Leistungen der Mitgliedstaaten beträgt 246,5 Millionen Rechnungseinheiten bzw. 33,77 %. Für den Zeitraum 1970-1975 ist der dritte Europäische Entwicklungsfonds mit einer Gesamthöhe von 1 Milliarde Rechnungseinheiten eingerichtet worden, davon 100 Millionen Rechnungseinheiten Darlehen der Europäischen Investitionsbank. Der deutsche Anteil an den Leistungen von 900 Mio RE beträgt 298,5 Mio RE bzw. 33,16 %. Auf die Verwendung der Mittel nimmt die Bundesregierung im sog. „Regierungsausschuß" Einfluß, in dem über eine sparsame und entwicklungsökonomisch sinnvolle Mittelverwendung beraten und über die Projekte Beschluß gefaßt wird. Eine Einflußnahme auf die Auftragsvergabe ist nicht möglich, weil diese sich ausschließlich nach dem Ergebnis eines Auschreibungsverfahrens richtet. Ich kann leider Ihre Frage nicht detailliert beantworten, weil die Kommission in ihrer Statistik über die Beteiligung von Firmen an den Aufträgen des Europäischen Entwicklungsfonds nur zwischen Bauleistungen, Lieferungen und technischer Hilfe unterscheidet. Seit Ihrer letzten Anfrage zu diesem Thema hat sich die Beteiligung deutscher Firmen günstig entwickelt. Damals betrug der deutsche Anteil an allen bis dahin vergebenen Aufträgen 9,14 %. Bis Ende 1969 betrug der deutsche Anteil bei allen Vergaben seit 1958 13,43 %. Für die einzelnen Auftragsgruppen ergab sich folgendes Bild: Bei den Bauleistungen, die nach wie vor den wichtigsten Teil der Hilfe darstellen, hatten deutsche Unternehmen einen Anteil von 10,80 %, bei den Lieferungen 18,75 %, bei der technischen Hilfe 23,10 %. Die Entwicklung wird besonders deutlich, wenn der Anteil deutscher Firmen nach dem 1. und 2. Entwicklungsfonds aufgeschlüsselt wird. Während im Rahmen des 1. Fonds (1958-1963) von deutschen Firmen nur ein Anteil von insgesamt 6,43 % erreicht wurde, erhielten deutsche Firmen im Rahmen des 2. Fonds (1964-1969) bisher 23,45 % der Aufträge. Aus dem 3. Fonds, der jetzt anläuft, sind noch keine Aufträge vergeben worden. Aktuellere statistische Angaben, die die Auftragsvergabe im Jahr 1970 mitberücksichtigen, werden in ungefähr drei Wochen verfügbar sein. Ich habe veranlaßt, daß Sie sodann unverzüglich unterrichtet werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 5563 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781, Frage A 48) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Preisentwicklung für Rohöl und deren Endprodukte in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der Öl-Gespräche in der persischen Hauptstadt? Sie werden sicher Verständnis dafür haben, daß die Bundesregierung als Verbraucherland im Augenblick nicht in die Verhandlungen zwischen der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC) und den internationalen Ölgesellschaften eingreifen kann. Richtig ist, daß die Preisentwicklung wesentlich vom Ergebnis dieser und folgender Verhandlungen abhängt, wobei allerdings auch zu berücksichtigen ist, daß bei der Bildung des Endpreises der Preis für Rohöl nur einen Faktor darstellt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 5. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 51 und 52) : Ist der Bundesregierung die Erklärung des Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vorn 29. Dezember 1970 bekannt, nach der es „uns Schleswig-Holsteinern nicht weiterhin schlechter geht als der Mehrheit der Bundesbürger, denn: das Sozialprodukt je Beschäftigten lag in Schleswig-Holstein schon 1966 höher als der Bundesdurchschnitt" und „von einer strukturellen Gefährdung Ende 1970 nicht mehr die Rede sein kann", und stimmen diese Behauptungen mit den Informationen der Bundesregierung über die Situation des Landes Schleswig-Holstein und seiner Bürger überein? Hält es die Bundesregierung angesichts dieser Äußerungen für vertretbar, das Land Schleswig-Holstein weiterhin ins gleichen Ausmaß wie bisher aus Bundesmitteln zu fördern, oder sollten Bundesausgleichsmiltel (Ergänzungszuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder) nur jenen Lindern zukommen, die nicht von sich behaupten, daß der Lebensstandard ihrer Bevölkerung über dem Bundesdurchschnitt liegt? Der Bundesregierung sind die Feststellungen des Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein bekannt. Zu dieser Darstellung ist festzustellen, daß sie auf besonders ausgewählten statistischen Unterlagen beruht. Legt man an das Land Schleswig-Holstein die Maßstäbe an, die der Bund bisher für die Begünstigung eines Landes durch Bundesmittel aus dem Regionalen Förderungsprogramm der Bundesregierung zu Rate zieht, so erweist sich anhand folgender Daten, daß die strukturschwachen Gebiete Schleswig-Holsteins noch teilweise erheblich in ihrer Wirtschaftskraft unter dem Bundesdurchschnitt liegen. So betrug etwa das Bruttoinlandsprodukt je Kopf der Wirtschaftsbevölkerung im Jahre 1966 im Gebiet des Regionalen Aktionsprogramms „SchleswigUnterelbe" 6200 DM, im Gebiet des Regionalen Aktionsprogramms „Holstein" 7270 DM, während sich der vergleichbare Betrag im Bundesgebiet auf 8100 DM belief. Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen über die Förderungswürdigkeit bestimmter Regionen innerhalb der Bundesrepublik nicht anhand ausgewählter statistischer Daten, sondern aufgrund umfassender Beobachtungen der Entwicklung innerhalb der Landkreise der Bundesländer. Deshalb hat die Bundesregierung im Jahre 1970 dem Land Schleswig-Holstein 43 Mio DM aus dem Regionalen Förderungsprogramm zur Verfügung gestellt. Hinzu treten rd. 60 Mio DM Investitionszulage nach § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes, zinsverbilligte Darlehen der Bundesanstalt für Arbeit sowie zinsverbilligte Kredite aus dem ERP-Sondervermögen. Mit diesen Mitteln wurden bereits bis jetzt Investitionen im Infrastrukturbereich und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft mit einem Volumen über 700 Mio DM und die Entstehung von über 8000 neuen Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein gefördert. Die Bundesregierung sieht aufgrund amtlicher statistischer Erhebungen keinen Anlaß, ihre erheblichen Anstrengungen zur Hebung der Wirtschaftskraft des Landes Schleswig-Holstein zu vermindern. Im Gegenteil tritt die Bundesregierung im Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur, der sich im Mai 1970 nach § 6 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" konstitutiert hat, für eine noch effizientere Förderung gewerblicher und damit zusammenhängender Infrastruktur-Investitionen auch im Land Schleswig-Holstein ein. Ebenso hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Förderung des Zonenrandgebietes weiter sicherzustellen und zu intensivieren. Somit erscheint es der Bundesregierung unzweckmäßig, sich von vereinzelten Äußerungen beeinflussen zu lassen. Inwieweit derartige Feststellungen des schleswig-holsteinischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr dazu führen können, daß andere Bundesländer unter Hinweis auf die zitierten Äußerungen an die Bundesregierung mit dem Wunsche herantreten, die bisher Schleswig-Holstein zufließenden Mittel zu kürzen, vermag die Bundesregierung nicht zu übersehen. Sie würde solchen Wünschen jedoch aufgrund der tatsächlichen Situation in den strukturschwachen Gebieten entgegentreten. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung auch keinen Grund, Bundesmittel an das Land zu kürzen; das gilt auch für die Ergänzungszuweisung des Bundes, die nach finanzpolitischen Gesichtspunkten vergeben wird entsprechend dem Steueraufkommen im Land Schleswig-Holstein im Vergleich zum Steueraufkommen der übrigen Bundesländer. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vorn 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 53) : Entspricht es den Tatsachen, daß das Bundesamt für gewerhliche Wirtschaft etwa 2800 Anträge auf Investitionszulage, die allein von Bayern vorgelegt wurden, noch nicht bearbeitet hat? Von den von Bayern insgesamt rund 3800 dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft vorgelegten 5564 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 Anträgen auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes (Stand: 31. Januar 1971) sind rund 1500 beschieden worden. Ein wesentlicher Grund für die hohe Zahl unbearbeiteter Anträge aus Bayern ist die Tatsache, daß die Bearbeitung der aus Bayern stammenden Anträge häufig größere Schwierigkeiten als die Anträge aus anderen Bundesländern bereitet, weil Bayern an- ders als die anderen Bundesländer - keine Stel- lungnahme zu den Anträgen abgibt und deshalb eine überdurchschnittlich große Zahl von zeitraubenden Rückfragen erforderlich ist. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 5. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen A 72 und 73): Wie hoch würden sich die jährlichen Kosten belaufen, wenn die Frist für den ersten Pflichtversicherungsheitrag, der zur Anrechnung des Wehrdienstes als Ersatzzeit auf die gesetzliche Altersversicherung notwendig ist, von drei auf fünf Jahre verlängert würde? Wie hoch würden sich die jährlichen Kosten belaufen, wenn grundsätzlich allen Kriegsteilnehmern, deren Wehrdienstzeit bisher nicht als Ersatzzeit geltend genmacht werden konnte, diese Zeit als Ersatzzeit für ihre Altersversicherung angerechnet bekämen? Die Höhe der jährlichen Kosten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen, wenn im Falle von Wehrdienstzeiten die Frist für den zur Anrechnung von Ersatzzeiten notwendigen Pflichtanschlußbeitrag auf fünf Jahre verlängert oder ganz entfallen würde, lassen sich nicht übersehen. Die für ihre Berechnung notwendigen statistischen Unterlagen stehen dem Bundesarbeitsministerium nicht zur Verfügung. Sie ließen sich nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand durch Stichprobenerhebungen bei den Rentenversicherungsträgern ermitteln. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß die Ihren Fragen zugrunde liegenden Probleme ganz allgemein im Bericht der Bundesregierung zu Fragen der Rentenversicherung vom 31. August 1970 angesprochen worden sind. Dieser Bericht wird im Bundestags-Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung behandelt werden. Dann besteht die Gelegenheit, die hinter Ihren Fragen stehenden Probleme unter verschiedenen Gesichtspunkten zu vertiefen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 4. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1781 Fragen A 77 und 78): Stimmen Pressemeldungen, wonach sich aus einer Untersuchung der Arbeitsmarktsituation für Frauen deutlich abzeichnet, daß die deutschen Unternehmer Frauen ab 30 Jahren nicht mehr gerne neu einstellen, und hält die Bundesregierung diese Praxis für verfassungsgemäß? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Diskriminierung der Frauen im Arbeitsleben zusammen mit den Gewerkschaften abzubauen? Die in Ihren beiden Fragen aufgeworfenen Probleme sind von grundsätzlicher gesellschaftspolitischer Bedeutung. In ihnen wird wiederum deutlich, daß die Berufstätigkeit der Frau noch häufig von überholten Vorstellungen über die Rolle der Frau in unserer Gesellschaft beeinflußt wird. Die von Ihnen zitierten Pressemeldungen gehen auf eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeit von Mai 1970 zurück. In dieser Sondererhebung wurde festgestellt, daß zwar der überwiegende Teil der bei den Arbeitsämtern gemeldeten offenen Stellen auch Frauen über 30 Jahren zugänglich war, daß aber in fast 20 % aller Fälle die von Ihnen zitierte Altersbeschränkung auf höchstens 30 Jahre vorgesehen gewesen ist. Stellenangebote mit solcher Begrenzung bezogen sich vor allem auf Verwaltungs-, Büro- und Handelsberufe sowie ähnlich qualifizierte Tätigkeiten. Unabhängig von Fragen des Verfassungsrechts und juristischer Bewertung sieht die Bundesregierung in den Ergebnissen dieser Untersuchung die Notwendigkeit bestätigt, die Anstrengungen um mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit für die erwerbstätige Frau zu verstärken. Dazu gehören u. a. folgende Aufgaben: Entsprechend dem Bildungsbericht der Bundesregierung sind die Chancen in Bildung und Ausbildung grundlegend zu verbessern. Das beginnt im schulischen Bereich und geht weiter über Berufsbildung und Fortbildung bis hin zur Umschulung. Bei der Verwirklichung ihres Aktionsprogramms Berufliche Bildung wird die Bundesregierung darauf besonderen Wert legen. Wir sind uns mit der Bundesanstalt für Arbeit darin einig, daß die Leistungen des Arbeitsförderungsgesetzes insbesondere auch die beruflichen Bildungs- und Entwicklungschancen der Frau verbessern sollen. In die Arbeiten und Initiativen des von der Sozialpolitischen Gesprächsrunde beim Bundesarbeitsminister eingesetzten Arbeitskreises für Personalplanung, dem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer angehören, wurden auch die Probleme der weiblichen Beschäftigten einbezogen. In diesem Arbeitskreis wurde von unserem Hause deutlich gemacht, daß die von Ihnen kritisierten Altersbegrenzungen rationaler und fortschrittlicher Personalpolitik widersprechen. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit ist damit zu rechnen, daß zunehmende Ausbildungsdauer und sinkendes Heiratsalter zu einem Steigen der Frauenerwerbsquote in den mittleren und älteren Jahrgängen führen werden. Eine wichtige Aufgabe ist weiter darin zu sehen, die soziale Gleichberechtigung auch in der Entlohnung der Frau durchzusetzen. Um das Problem der sog. „Leichtlohngruppen", die von den Frauen vielfach als Diskriminierung empfunden werden, einer Klärung und Lösung näher zu führen, haben wir die Absicht, in Übereinstimmung mit den Tarifvertragsparteien in Kürze einen größeren Forschungsauftrag Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 5565 zu vergeben, dessen Ergebnisse den Tarifvertragsparteien für ihre Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes überprüft die Bundesregierung die Regelungen, die geeignet sein können, ohne zwingenden Grund Berufswahl und Beschäftigung der Frau zu behindern. An dieser Stelle habe ich nur kurz einige Kernpunkte skizzieren können. Ich möchte aber noch darauf hinweisen, daß die Frauenenquête im Hinblick auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen der Berufstätigkeit der Frau gezielt fortgeführt werden soll. Dabei sollen nicht allein frühere Materialsammlungen vervollständigt werden. In der weiteren Arbeit sind vielmehr auch Schwerpunkte zu setzen, um die sozialen und gesellschaftspolitischen Voraussetzungen für die Berufsarbeit der Frau zu verbessern und insbesondere noch bestehende Diskriminierungen abzubauen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 4. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 82) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit der Schaffung eines europäischen Sozialrechts angesichts des Urteils des Bundessozialgerichts in der Sache Nr. IV RJ 435/66, nach welchem einem auf deutschem Gebiet wohnhaften deutschen Staatsbürger, der hei einer luxemburgischen Firma arbeitete, die Rente mach einem Unfall auf dem Weg zum Arbeitsplatz in letzter Instanz nur deshalb abgesprochen wird, weil er bei einer nicht in der Bundesrepublik Deutschland, sondern im EWG-Raum beheimateten Firma im Arbeitsverhältnis stand? Zunächst möchte ich zu dem von Ihnen, Herr Kollege, genannten Urteil des Bundessozialgerichts folgendes anmerken: Nach dem Tatbestand des Urteils war der Kläger z. Z. seines Unfalls bei einer luxemburgischen Firma beschäftigt und in Luxemburg versichert. Er erhält - wie anzunehmen ist, Leistungen der luxemburgischen Versicherung. Ansprüche gegen die deutsche Rentenversicherung, der er vor seiner Tätigkeit in Luxemburg kurz angehört hatte, sind abgelehnt worden, weil die Wartezeit von 60 Monaten auch unter Anrechnung der luxemburgischen Versicherungszeiten nicht erfüllt ist und. die Wartezeit auch nicht wegen des Arbeitsunfalles als erfüllt gilt; denn § 1252 Nr. 1 RVO erfaßt — so das Bundessozialgericht — nur Arbeitsunfälle, die im Zusammenhang mit einer in Deutschland ausgeübten Beschäftigung stehen. Nun zu Ihrer grundsätzlichen Frage nach einem europäischen Sozialrecht: Die Bundesregierung ist der Meinung, daß bisher nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um im Bereich der sozialen Sicherheit zu einer besseren Abstimmung der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zu gelangen. Aus diesem Grunde hat sie gerade im letzten Jahr Initiativen zur Entwicklung von gemeinsamen sozialpolitischen Zielvorstellungen der EWG-Mitgliedstaaten eingeleitet. Der EWG-Ministerrat hat auf Vorschlag der Bundesregierung im vergangenen November beschlossen, zunächst den persönlichen Anwendungsbereich der sozialen Sicherheit und die Möglichkeiten für ein europäisches Sozialbudget zu untersuchen. Wir werden diese Arbeiten nachdrücklich unterstützen, um die Kooperation der Mitgliedstaaten auf sozialpolitischem Gebiet Schritt für Schritt zu vertiefen. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf die z. Z. laufende Revision der Verordnungen über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer hinweisen. Abschließend möchte ich erwähnen, daß Fragen der sozialpolitischen Zusammenarbeit sowie der Auswirkungen und Probleme zwischenstaatlicher Sozialabkommen kürzlich eingehend im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung erörtert und dokumentarische Unterlagen ergänzend zu dem Ausschußprotokoll verteilt worden sind. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Cramer (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage A 88) : Warum wird bei der Erstattung des Verdienstausfalles hei Teilnahme an Wehrübungen nach Grundsätzen verfahren, die unterschiedlich sind? Ich gehe davon aus, daß diese Frage die unterschiedliche Abfindung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und der Arbeitnehmer aus der privaten Wirtschaft zugrunde liegt. Die Unterhaltsleistungen beruhen auf dem Unterhaltssicherungsgesetz aus dem Jahre 1957. Die ursprünglichen Sätze sind im Jahre 1969 verbessert worden. Eine volle Angleichung konnte bisher nicht durchgeführt werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 5. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen A 89 und 90) : Treffen mir zugegangene Informationen zu, daß am 16. Dezember 1970 im neu erbauten Munitionslager Teisendorf, Landkreis Laufen, Angehörige der sowjetischen Militärmission die Möglichkeit erhielten, den sonst streng bewachten Sperrbezirk zu betreten und Aufnahmen zu machen, und sieht die Bundesregierung darin nicht eine Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland? Warum wurde dieses Munitionslager nach den bisherigen Waffendiebstählen in Depots der Bundeswehr nur mit einem einfachen Maschendrahtzaun abgesichert und damit die Aufgabe der Wachmannschaft — insbesondere hei Nebel — sehr erschwert? Ihre Informationen treffen nicht zu. Die Munitionsniederlage Teisendorf wurde nie von Angehörigen der sowjetischen Militärmission betreten und fotografiert. 5566 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 Sie wurde in den Jahren 1968 - 1970 gebaut und mit dem für solche Objekte üblichen Maschendrahtzaun umgeben. Im Frühjahr dieses Jahres werden darüber hinaus folgende ergänzende bauliche Maßnahmen durchgeführt: eine Zaun- und Vorfeldbeleuchtung zwei Wachttürme mit drehbaren Scheinwerfern und eine Gefahrenmeldeeinrichtung mit 6 Meldestellen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache V1/ 1781 Frage A 91): Ist die Bundesregierung bereit, für eine Übergangszeit die Soldatenluufbahnverordnung insoweit zu ändern, daß ältere Fachoffiziere bereits vor Ablaut von sieben Dienstjahren seit der Beförderung zum Stabsfeldwebel zum Hauptmann betördert werden können? Die Soldatenlaufbahnverordnung sieht in § 38 vor, daß Offiziere des Truppendienstes bis zum 31. 12. 1971 bereits nach vier Offiziersdienstjahren zum Hauptmann ernannt werden können. Im Rahmen einer für dieses Jahr vorgesehenen Neufassung dieser Bestimmung wird auch überprüft werden, ob die Offiziere des militärfachlichen Dienstes in diese Regelung unter gleichzeitiger Verlängerung der Geltungsdauer einbezogen werden können. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 101): Ist die Bundesregierung bereit, die Konsequenzen aus der vom Bundesamt für Statistik ermittelten Tatsache zu ziehen, daß Lastkraftwagen mit einem Bruttogewicht von über 9 t häufiger in Unfälle mi tödlichem Ausgang verwickelt sind als solche mit qeringerem Gewicht? Ihre Frage ist mit Ja zu beantworten. Die Bundesregierung hat bereits durch eine Reihe von Maßnahmen, die überwiegend Bestandteil des Verkehrspolitischen Programms der Bundesregierung für die Jahre 1968 bis 1972 sind, darauf hingewirkt, den Anteil des Schwerlastverkehrs zu vermindern. Dies geschah mit marktkonformen Mitteln, um in den Fällen, wo eine andere Transportweise nicht möglich ist, die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft nicht zu gefährden. Zu den Maßnahmen gehören: die Ausgestaltung der Kfz-Steuer, die Straßengüterverkehrsteuer, der neue § 11 a GüKG, die Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs. Auf der anderen Seite wird alles getan, um die mit dem Schwerlastverkehr verbundenen Gefahren für die Verkehrssicherheit zu vermindern. Insbesondere sind hier die Heraufsetzung der Mindestmotorleistung von 6 auf 8 PS/t sowie die Anstrengungen der Bundesregierung zu nennen, durch verstärkte Aufklärung und Verkehrserziehung eine bessere Verkehrsdisziplin — z. B. beim Überholen von Lkws — zu erreichen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 102) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Haushalt für das Jahr 1971 keinerlei finanzielle Mittel für die verkehrserzieherische Arbeit der evangelischen und katholischen Kirche vorgesehen hat, und ist sie bereit, ihren Einfluß geltend zu machen, daß die „Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Verkehr" auch weiterhin finanzielle Mittel in der bisherigen Höhe erhält? Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e. V. faßt seine Beschlüsse selbständig und unabhängig. Beim Haushalt für das Geschäftsjahr 1971 mußten Vorhaben verschiedener Mitgliedsorganisationen zugunsten eines neuen umfangreichen Verkehrssicherheitsprogramms gestrichen oder zurückgestellt werden. Soweit darüber hinaus aus den Mitteln des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. eine Reserve gebildet werden kann, wird der Bundesminister für Verkehr, der im Vorstand vertreten ist, sich um die Durchführung bisher nicht berücksichtigter Vorhaben bemühen. Sie dürfen versichert sein, daß der Bundesminister für Verkehr die verkehrserzieherischen Aufgaben der Kirchen stets dankbar anerkennt und sie im Rahmen seiner Möglichkeiten fördert. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 103 und 104) : Ist es beabsichtigt, neben der von der Deutschen Bundesbahn Frührentnern durch die „Freundschaftsreisen" gewährten Vergünstigungen auch den anderen Rentnern Vergünstigungen einzuräumen, wie es bereits durch die Verginstigungen im Rahmen des „Reisespaßpasses" der Fall war? Falls solche Vergünstigungen eingeräumt werden sollen, ab wann und in welcher Art kommen diese in Betracht? Sie wissen, Herr Kollege, daß der Bundesminister für Verkehr durchaus Verständnis für die Wünsche des betroffenen Personenkreises hat. Aus diesem Grunde führt er gegenwärtig mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn Gespräche über das in Ihrer Frage behandelte Thema. Ich hoffe, daß er schon in Kürze die Öffentlichkeit über das Ergebnis seiner Gespräche unterrichten kann. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 5567 Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A106): Ist es der Bundesregierung möglich zu erwirken, daß die Jahresfahrkarten- die in Nordrhein-Westfalen an Schiller für die Benutzung von Omnibuslinien der Deutschen Bundespost für die Schuler kostenlos abgegeben werden und die aus verständlichen Gründen nach dem Verlust nicht ersetzt werden können, durch ein Zwölferblock-System (je 1 Karte für 1 Monat) abgelöst werden? In Anbetracht der verwaltungsmäßigen Vereinfachung, die die Jahreszeitkarte für die Deutsche Bundespost und für die Schulträger bietet, ist die Post bereit, in Verlust geratene Karten zu ersetzen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gleissner (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A 107) : Wieviel Anträge auf Errichtung und Unterhalt von Wildschutzzäunen hei Bundesautobahnen sind in den Jahren 1969 und 1970 beim Bundesverkehrsministerium gestellt worden, und wieviel dieser Anträge sind zur Ausführung gelangt? Über die von der Bundesregierung im Rahmen des Versuchsprogrammes durchgeführten Maßnahmen hinaus wurden in den Jahren 1969 und 1970 13 Anträge auf Errichtung von Wildschutzzäunen an BAB-Strecken an den Bundesminister für Verkehr gerichtet. Über diese Anträge kann erst jetzt entschieden werden, nachdem der Bundesminister der Finanzen der Finanzierung von Wildschutzanlagen zugestimmt hat, allerdings unter der Voraussetzung, daß die Unterhaltung und Erneuerung der Wildschutzzäune Dritten übertragen wird. Da die Aufstellung von Wildschutzzäunen nicht zur Straßenbaulast gehört, ist die Finanzierung von Wildschutzzäunen als eine freiwillige Leistung des Bundes anzusehen, wie ich dies schon mehrfach erwähnt habe. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage A 108) : Wird mit der Einführung der neuen Straßenverkehrs-Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland das gewollte Ziel, die Vereinheitlichung der Straßenverkehrsregeln in Europa, erreicht, und welche anderen europäischen Länder schließen sich wann den einheitlichen Regeln an? Die neue Straßenverkehrs-Ordnung entspricht sowohl den Wiener Weltabkommen für den Straßenverkehr und über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968 als auch den Europäischen Zusatzabkommen zu diesen Weltabkommen. Alle wichtigen Regeln und Verkehrszeichen aus diesen internationalen Abkommen gelten bereits jetzt auch in den anderen europäischen Ländern. Soweit in einzelnen Ländern noch Abweichungen vom international Vereinbarten gelten, wird eine Angleichung bald erfolgen. Das gilt für alle europäischen Länder, einschließlich der osteuropäischen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Apel (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage A 109) : Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, damit das gegenwärtig sehr komplizierte Antragsverfahren für Fahrpreisermäßigungen kinderreicher Familien stark vereinfacht wird? Die Deutsche Bundesbahn hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß bei Beantragung der Vergünstigung für kinderreiche Familien nur die unbedingt notwendigen Nachweise verlangt würden, und daß sie daher außerstande sei, das gegenwärtige Verfahren abzuändern. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A 110) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das Straßenverkehrsrecht dahin gehend zu ergänzen, daß für Schwerbeschädigte Parkplätze vor deren Wohnung markiert werden? Bereits seit 1959 gibt es Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Parkverbot für Schwerbeschädigte. Nach diesen Richtlinien wird in den Ländern verfahren, so daß dadurch in den meisten Fällen die Möglichkeit besteht, Erleichterungen für die Schwerbeschädigten im Straßenverkehr zu schaffen. Darüber hinaus sind erst vor kurzem nochmals die obersten Landesbehörden und die Kommunalen Spitzenverbände gebeten worden, Schwerbeschädigten bei der Beschaffung eines Parkplatzes vor ihrer Wohnung behilflich zu sein. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage A 111): Werden beim Bundesverkehrsministerium Statistiken über Straßen bzw. Punkte an Straßen geführt, wo Unfälle sich häufen, und werden daraus zentral Schlußfolgerungen für Baumaßnahmen gezogen, die solche Unfälle vermeiden helfen könnten? Unfalluntersuchungen werden nach den im Jahre 1957 an die Länder herausgegebenen „Richtlinien für die örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle" vorgenommen. Diese Richtlinien dienen der systematischen Erfassung der Unfallschwerpunkte. Die obersten Straßenbaubehörden der Länder sind gehalten, die Unfallauswertungen hiernach vorzunehmen und notwendige Maßnahmen zu veranlassen. Für die Bundesautobahnen ist kürzlich ein besonderes Verfahren zur besseren Erkennung von Unfallschwerpunkten und für zentrale und aktuelle Schlußfolgerungen in die Wege geleitet worden. Dem gleichen Zweck dient ein aus dem Material des Statistischen Bundesamtes erarbeitetes Kartogramm der jährlichen Unfallraten. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lensing (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 112 und 113) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die kürzlich in Kraft getretene Erweiterung des § 6 a des Güterkraftverkehrsgesetzes, die die Annahme eines fiktiven Standortes innerhalb einer 30km-Zone für alle deutschen Unternehmer vorsieht, insofern nutzlos geworden ist, als Standorte, die als Ortsmittelpunkte für diese 30 km herangezogen werden konnten und die sich als einzig wirtschaftlich für die Unternehmen herausgestellt hatten, in vielen Fällen durch kommunale Neugliederung aus der 30-km-Zone herausgelagert wurden? Ist die Bundesregierung bereit, die hierdurch entstandenen Ungleichheiten im Wettbewerb, welche vor allein für grenznahe Unternehmer entstanden sind, die sowieso den Radius von 30 km nur sehr begrenzt ausnutzen können, zu beseitigen, indem sie die bisherigen Ortsmittelpunkte, die durch die kommunale Neuordnung nur noch Ortsteilmittelpunkte sind, weiterhin als fiktive Standorte gelten läßt? 1. Nach Auffassung der Bundesregierung verschafft die Erweiterung des § 6 a GüKG den von der kommunalen Neugliederung betroffenen Unternehmern die gleichen Vorteile wie allen übrigen Unternehmern. 2. Schon mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 19. Juni 1969 ist den Ländern die Möglichkeit gegeben worden, für eine Übergangsfrist von 4 Jahren die Ortsmittelpunkte so zu belassen, wie sie vor der kommunalen Neugliederung bestehen. Der Bundesminister für Verkehr prüft zur Zeit mit den obersten Landesverkehrsbehörden, ob mit dem Auslaufen der Übergangsfrist eine neue gesetzliche Regelung erforderlich ist. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 114) : Sind die Überlegungen der Bundesregierung über die Gebührenerhöhuungen bei der Deutschen Bundespost weitergegangen, 5568 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 und können inzwischen Angaben darüber gemacht werden, bei welchen Dienstleistungen der Deutschen Bundespost Gebührenerhöhungen geplant sind und in welcher Größenordnung sich diese bewegen werden? Ich bin zur Zeit leider noch nicht in der Lage, Umfang und Einzelheiten der Gebührenerhöhungen mitzuteilen. Am 8. Januar 1971 wurde dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost eine Vorlage über die Erhöhung von Post- und Fernmeldegebühren zur Beratung und Beschlußfassung zugeleitet. Der Arbeitsausschuß des Verwaltungsrates hat diese Vorlage inzwischen in mehreren Sitzungen beraten und verschiedene Änderungsvorschläge ausgearbeitet. Das Plenum des Verwaltungsrates wird jedoch erst in seiner Sitzung am 26. Februar 1971 über die Erhöhungen beschließen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 115 und 116) : Wie beurteilt die Bundesregierung die starre Formulierung des § 30 Abs. 2 der Fernsprechordnung, wonach im Rahmen der bundesweiten Verwaltungs- und Gebietsreform Ausnahmeverzonungen nur zugelassen werden, wenn die zu verbindenden Ortsnetze nicht mehr als 5 km voneinander entfernt sind? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf eine flexiblere Formulierung der Vorschrift des § 30 Abs. 2 der Fernsprechordnung hinzuwirken, um unter Ausklammerung starrer Entfernungsgrenzen größere Verwaltungsräume zum Ausgangspunkt der Überlegungen zu machen? Die Formulierung des § 30 Abs. 2 der Fernsprechordnung entspricht den begrenzten Möglichkeiten, die in den vorhandenen Netzen und den technischen Einrichtungen vorgegeben sind. Die Deutsche Bundespost hat schon vor längerer Zeit eine Kommission eingesetzt. Sie untersuchte Möglichkeiten für eine neue Tarifstruktur im Nahbereich mit dem Ziel, die Tarifgrenzen von den Ortsnetzgrenzen zu lösen. Die Untersuchungen sind inzwischen abgeschlossen. Sie haben zum Ergebnis, daß durch neue technische Einrichtungen größere Verwaltungsräume als bisher innerhalb der Ortstarifgrenzen zusammengefaßt werden können. Das neue Tarifkonzept liegt dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost zur Beschlußfassung vor. Ich muß jedoch darauf hinweisen, daß seine Verwirklichung umfangreiche technische Maßnahmen und hohe Investitionen erfordern, die mehrere Jahre beanspruchen und die vorher verwirklicht werden müssen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A 117) : Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung für die Reform der Bildungsverwaltung? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 5569 Mit dem gesamten Fragenbereich beschäftigt sich seit Ende 1970 der Ausschuß „Organisation und Verwaltung" der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates, dessen Arbeitsergebnisse im Laufe der zweiten Amtsperiode (1970-1975) vorgelegt werden. Erst dann werden die Prioritäten erarbeitet sein. Schon jetzt hat dieser Ausschuß jedoch zu erkennen gegeben, daß Schwerpunkte seiner Arbeit die Fragen der Rationalisierung, der Partizipation, der Autonomisierung und der öffentlichen Verantwortung im Bildungswesen sein werden. Es sind dies Ansatzpunkte für die Reform der Bildungsverwaltung, die z. T. auch im Bericht der Bundesregierung zur Bildungspolitik (BT-Drs. VI/925), besonders in den Abschnitten „Abschlüsse, Berechtigungen, Laufbahnen" und „Bildungsplanung" hervorgehoben werden. Hinzu kommt die Notwendigkeit, die Schulaufsicht zeitgemäßen Erfordernissen anzupassen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A 119) : Wie beurteilt die Bundesregierung den in Presseberichten mitgeteilten Beschluß des Gründungssenats der Universität Bremen, wonach werten eines Mangels an genügend qualifizierten und zugleich promovierten Nachwuchses künftig auch Bewerber ohne Promotion als Hochschullehrer in Bremen eingestellt werden sollen? Bis zum 2. Februar 1971 haben sich für die 42 ausgeschriebenen Stellen 386 Personen beworben, ca. 800 Anfragen ohne formelle Bewertung sind in Bremen eingegangen. Nach. meiner Information gehen in Ihrer Anfrage erwähnte Presseberichte nicht auf einen Beschluß des Gründungssenats der Universität Bremen zurück, sondern auf einen Beschluß des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 12. 1. 1971. Danach können, falls die Hochschullehrerstellen der Universität nicht mit geeigneten promovierten Bewerbern besetzt werden können, welche die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren oder Assistenzprofessoren erfüllen, in geringem Umfang auch bewerber ohne Promotion, befristet für zwei Jahre (mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um zwei Jahre), für Lehraufgaben eingestellt werden. Voraussetzung für die Einstellung ist in jedem Fall ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule und der Nachweis besonderer Qualifikation. Dabei handelt es sich um eine Übergangsregelung, die am 31. 12. 1976 auslaufen soll und ausdrücklich als „Ausnahmeregelung" bezeichnet ist. Diese Lehrkräfte werden als „hauptberufliche Lehrbeauftragte" beschäftigt. Korporationsrechtlich sollen sie dieselben Rechte wie Assistenzprofessoren haben. Auch die Vergütung soll entsprechend geregelt sein. Rahmenrechtliche Grundsätze für die Einstellung von Lehrkräften an Hochschulen gelten z. Z. noch nicht. Vorschläge dafür sind 'aber in § 42 des Entwurfs der Bundesregierung für ein Hochschulrahmengesetz enthalten, das dem Bundestag nach der inzwischen abgeschlossenen Beratung im Bundesrat in Kürze vorliegen wird. Danach ist die Promotion zwar die Regel. Sie gehört aber nicht zwingend zu den Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Assistenzprofessoren. Die erforderlichen Qualifikation kann vielmehr auch in anderer Weise nachgewiesen werden, wie in der Begründung zum Entwurf des Hochschulrahmengesetzes dargelegt wird. Schon bisher sind ja in manchen Fachrichtungen der wissenschaftlichen Hochschulen auch nichtpromovierte Lehrkräfte als Professoren eingestellt worden. Da die Bremer Übergangsregelung in jedem Falle eine besondere Qualifikation fordert, hält die Bundesregierung sie für vereinbar mit den im Entwurf des Hochschulrahmengesetzes enthaltenen Grundsätzen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 5. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache VI/1781 Fragen A 120 und 121) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarkeit des gegenwärtig im saarländischen Landtag diskutierten Universitätsgesetzentwurfs mit dem geplanten Rahmengesetz des Bundes, insbesondere in Fragen der Personalstruktur, der Selbstverwaltung und der Organisationsstiuktur sowie im Verhältnis zur Einführung der integrierten Gesamthochschule? Hat die Bundesregierung die Kapazitätsberechnungen und Zulassungspraxis derjenigen Universitäten, die besondere Bundesmittel im Rahmen von Sofortprogrammen zum Abbau des Numerus clausus beantragen, z. B. der Universität des Saarlandes, auf ihre sachliche Richtigkeit und ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft? Zu 1. Der Entwurf eines Universitätsgesetzes, den die CDU-Landtagsfraktion in den Landtag des Saarlandes eingebracht hat, steht in wesentlichen Teilen nicht im Einklang mit dem Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes. Dies gilt u. a. für folgende Punkte: 1. Der Entwurf des Hochschulrahmengesetzes umfaßt, ohne nach Hochschularten zu differenzieren, den gesamten Hochschulbereich; der saarländische Entwurf gilt nur für eine Hochschulart, nämlich die Universität, und enthält erhebliche Abweichungen von dem bereits geltenden Gesetz über die Fachhochschule des Saarlandes. 2. Im Entwurf des Hochschulrahmengesetzes wird die Gesamthochschule als Ziel der Neuordnung des Hochschulbereichs verankert. Demgegenüber enthält der saarländische Entwurf keine Aussage über die Gesamthochschule; er spricht in §§ 83, 84, 86 nur von der Zusammenarbeit der Universität mit anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen; über eine Integration des Studiensystems, in dem die Bundesregierung den entscheidenden Aspekt der Gesamthochschule sieht, wird nichts gesagt. 3. Der Entwurf des Hochschulrahmengesetzes beseitigt die bisherige Personalvielfalt mit ihren 5570 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 in der Funktion nicht begründeten Unterscheidungen; der saarländische Entwurf unterscheidet nach wie vor zwischen ordentlichen, außerordentlichen und außerplanmäßigen Professoren (§ 54) ; der beamtete außerplanmäßige Professor soll Widerrufsbeamter sein (§ 60 Abs. 2). Als weitere Kategorien sind Beamte und Angestellte des wissenschaftlichen Dienstes mit Lehraufgaben vorgesehen (§ 66 Abs. 1), ferner „sonstige Lehrkräfte" ohne eindeutig definierten Aufgabenbereich (§ 67). Schließlich soll es auch künftig wissenschaftliche Assistenten geben, denen teils unterstützende Aufgaben in Forschung, Lehre und praktischen Diensten, teils eigene wissenschaftliche Arbeit obliegen sollen, ohne daß beide Bereiche klar getrennt werden. Mit diesen Bestimmungen würde die überkommene Personalstruktur mit ihren überalteten hierarchischen Formen, insbesondere der bisherige Mittelbau aufrechterhalten. 4. In organisatorischer Hinsicht bestimmt der Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes, daß die Hochschule ihre Aufgaben auf zwei Ebenen erfüllt, der zentralen Ebene und der Ebene des Fachbereichs. Demgegenüber gliedert sich die Universität nach dem saarländischen Entwurf in zentrale Organe, in Fachbereiche und Fakultäten mit eigener Beschlußkompetenz (§ 16). Im Gegensatz zum Entwurf des Hochschulrahmengesetzes, der nur die Präsidialverfassung zuläßt, sieht der saarländische Entwurf als Regel die überkommene Rektoratsverfassung vor (§ 27 Abs. 1). Eine erschöpfende Auskunft zur Frage der Vereinbarkeit des saarländischen Entwurfs mit dem Entwurf des Hochschulrahmengesetzes ist, ebenso wie für Entwürfe anderer Länder, nur auf Grund einer eingehenden Analyse möglich, die die derzeitige personelle Kapazität des Ministeriums leider übersteigt. Zu 2. Das Schnellbauprogramm ist auf die Initiative der Bundesregierung hin als Schwerpunktmaßnahme für die Jahre 1970/71 zur räumlichen Erweiterung der Ausbildungskapazität in Engpaßfächern vom Planungsausschuß für den Hochschulbau beschlossen worden (16. 1. 1970). Die vom Planungsausschuß zur beschleunigten Abwicklung des Programms eingesetzte Arbeitsgruppe hat die Anmeldungen der Länder anhand der ebenfalls vom Planungsausschuß beschlossenen Eignungskriterien, d. h. u. a. darauf überprüft, ob jeweils durch die Baumaßnahme ein Engpaß beseitigt werden kann. Unter Engpaß sind danach die vom Wissenschaftsrat ermittelten strukturellen Engpaßfächer und jeweils die Fachgebiete an den einzelnen Hochschulen zu verstehen, in denen ein Numerus clausus besteht oder droht oder ähnliche unhaltbare Zustände herrschen. Soweit diese Voraussetzungen aufgrund der Projektanmeldung eines Landes im Einzelfall - wie etwa bei der Universität Saarbrücken — gegeben waren, ist das Vorhaben in das Bauprogramm einbezogen worden. Für eine weitergehende Prüfung der Zulassungsbeschränkungen und etwa zugrunde gelegten Kapazitätsberechnungen fehlen sowohl die rechtlichen als auch die sachlichen Voraussetzungen: Die Frage nach der „sachliche(n) Richtigkeit" könnte nur auf der Grundlage eines allgemeinverbindlichen und in seinen Annahmen nachvollziehbaren Kapazitätsmodells beantwortet werden. Ein derartiges Modell steht aber noch nicht zur Verfügung, mögen auch einzelne örtliche Untersuchungen — wie auch in Saarbrücken — unternommen worden sein. Die Bundesregierung arbeitet zusammen mit den Ländern in dem Planungsausschuß für den Hochschulbau an der Entwicklung zuverlässiger und praktikabler Methoden zur einheitlichen Bestimmung der Ausbildungskapazität in allen Ländern/Hochschulen als Grundlage einer abgestimmten mittelfristigen Rahmenplanung. Nur auf diese Weise kann der den quantitativen Zielvorstellungen entsprechende Investitionsbedarf für den Hochschulbau realistisch bestimmt werden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 5. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781, Fragen A 122 und 123) : Wieviel Zuschüsse sind in den verschiedenen Einzelplänen des Bundeshaushaltes 1971 für die Arbeitsgemeinschaft deutscher Studentenschaften (ADS) vorgesehen? Ist die Bundesregierung bereit zu bestätigen, daß diese Mittel für den Fall der Auflösung des ADS ersatzlos gestrichen und nicht anderen linksradikalen Studentenverbänden zugeführt werden? Zuwendungen, die speziell für die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Studentenschaften (ADS) bestimmt sind, enthält der Bundeshaushalt 1971 nicht. Die Mittel zur Förderung studentischer Verbände sind in ,den Einzelplänen des Bundeshaushalts als Globalansatz veranschlagt. Über Zuwendungen an einzelne studentische Verbände wird erst im Laufe des Jahres auf Antrag hin entschieden. Die ADS, die sich in ihrer Funktion als studentischer Dachverband am 23. 1. dieses Jahres ,aufgelöst hat, hat für das Jahr 1971 keine Förderungsanträge gestellt. Wie oben aufgeführt, sind Mittel speziell für die ADS im Bundeshaushalt 1971 nicht ausgewiesen. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781, Frage A 136) : Hat die Bundesregierung die Möglichkeit genutzt, im Rahmen ihrer Ostpolitik auch über die bislang unversorgten deutschen Kriegsgräber in Osteuropa zu verhandeln? Ich beantworte die Frage mit ja. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 5571 Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781, Frage A 137): Trifft es zu, daß deutsches Eigentum in Chile enteignet wurde oder enteignet werden soll, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das deutsche Eigentum zu schützen, das oft in der Form „privater Enwicklungshilfe" begründet worden ist? Die neue chilenische Regierung beabsichtigt, die bereits von der christ-demokratischen Vorgängerin initiierte Agrarreform zu intensivieren. Dabei soll nach ihren bisherigen Äußerungen Grundbesitz über ca. 100 ha enteignet werden. Von diesen Sozialisierungsmaßnahmen werden chilenische und ausländische Staatsangehörige unseres Wissens in gleicher Weise betroffen. Das Ausmaß, in dem deutsche Staatsangehörige davon evtl. betroffen werden können, ist bis jetzt nicht genau bekannt. Was das deutsche Eigentum auf dem Gebiet der Industrie und des Handels betrifft, so ist nach dem jetzigen Stand der Dinge damit zu rechnen, daß deutsche Staatsangehörige oder Firmen von den Sozialisierungsmaßnahmen nicht in großem Maße betroffen werden können, da sie der Größenordnung nach nicht zu den in Frage kommenden Objekten gehören. Sollte dies in Einzelfällen dennoch vorkommen, so wird die Bundesregierung prüfen, wie den betroffenen deutschen Staatsangehörigen geholfen werden kann. Allerdings wird gegen eine solche Maßnahme kaum mit Erfolg vorgegangen werden können, wenn sie aufgrund eines Gesetzes erfolgt, das eine angemessene und effektive Entschädigung vorsieht und sich nicht in diskriminierender Weise allein gegen Deutsche richtet. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A 138) : Welche Gebühren und andere Kosten wurden für deutsche Auswanderer in den deutschpolnischen Verhandlungen vereinbart? In Beantwortung Ihrer Frage möchte ich auf die „Information" der Regierung der Volksrepublik Polen verweisen, die gleichzeitig mit dem Text des deutsch-polnischen Vertrages am 20. November 1970 veröffentlicht worden ist. In dieser „Information" hat die polnische Regierung ihre Bereitschaft erklärt, Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit umsiedeln möchten, dies im Rahmen der „in Polen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften" zu ermöglichen. Zu den geltenden polnischen Vorschriften gehört auch das Erfordernis eines polnischen Ausreisevisums für Daueraufenthalt im Ausland. Die Gebühren für ein solches Visum betragen seit Jahren 5000 Zloty pro (erwachsene) Person. Die jetzt aus- reisenden Umsiedler sind in dieser Hinsicht weder besser noch schlechter gestellt als die in früheren Jahren gekommenen Umsiedler. Ergänzend möchte ich auf die Mitteilung des Bundesministers des Innern hinweisen, daß diese Visagebühren in der Bundesrepublik Deutschland den Umsiedlern erstattet werden. Auch dies ist die seit Jahren übliche Praxis. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 5. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A 139) : Ist die Bundesregierung bereit vorzuschlagen, daß dem Staatspräsidenten von Guinea, Sékou Touré, auf Grund der Vorgänge in Conakry die Befugnis zum Tragen des Bundesverdienstkreuzes entzogen wird? Die Bundesregierung glaubt nicht, daß eine Erörterung dieser Frage für die noch in Guinea anwesenden Deutschen dienlich ist. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 3. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage B 1): Was waren die Beweggründe für die laut Pressemeldungen erfolgte Auflösung der China-Abteilung des Auswärtigen Amts? Bis zum Juni 1970 wurden die Fragen der politischen Beziehungen zu den kommunistischen Staaten in Asien (Volksrepublik China, Mongolische Volksrepublik, Nordkorea, Nordvietnam) sowie zu der Republik China (Taiwan) in dem Referat II A 8 des Auswärtigen Amtes bearbeitet, während für die Fragen der politischen Beziehungen zu allen anderen Staaten in Süd- und Ostasien das Referat I B 5 zuständig war. Diese Aufteilung der Zuständigkeit für die asiatischen Staaten auf zwei Referate, die außerdem zwei verschiedenen politischen Abteilungen angehörten, hat in ,der Praxis oft zu Kompetenzproblemen geführt, vor allem im Zusammenhang mit dem Vietnam-Konflikt. Eine Zusammenfassung der beiden Referate war daher geboten. Das ist bei der Neugliederung des Auswärtigen Amts im Juni 1970, durch die u. a. auch die beiden politischen Abteilungen zu einer Abteilung zusammengefaßt worden sind, geschehen. Die Einbeziehung Chinas als asiatische Großmacht in das für unsere politischen Beziehungen zu allen Staaten Süd- und Ostasiens zuständige Referat dient der Arbeitserleichterung und einer besseren Koordinierung aller gesamtasiatischen Fragen. An die Stelle der bisherigen getrennten Zuständigkeit für die kommunistischen und nichtkommunistischen Staaten in Asien ist eine regionale Zuständigkeitsregelung getreten. 5572 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage B 2) : Welche Modelle hat die Bundesregierung über Möglichkeiten der Bewältigung des Kunststoffmülls bereits erarbeitet bzw. erarbeiten lassen? Die Bundesregierung hat im Jahre 1969 eine umfassende Studie über die in der Bundesrepublik vorherrschende Situation und die voraussichtliche Entwicklung auf diesem Gebiet durch das Battelle-Institut, Frankfurt/M., ausarbeiten lassen. Die in der Form eines Gutachtens zusammengefaßten Ergebnisse erlauben eine realistische Beurteilung der bei der Beseitigung von Kunststoffabfällen auftretenden Schwierigkeiten. Das Gutachten ist in der Schriftenreihe „Müll und Abfall" des Erich Schmidt Verlages, Berlin 1970, veröffentlicht worden und kann über den Buchhandel bezogen werden. Als ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von schädigenden Einwirkungen auf die Umwelt, wie sie in Zukunft bei der Beseitigung von Kunststoffabfällen auftreten können, ist die Entwicklung umweltfreundlicher Kunststoffe in das am 17. September 1970 von der Bundesregierung verabschiedete Sofortprogramm für den Umweltschutz aufgenommen worden. Dieser Problemkreis wird auch an hervorragender Stelle in das Gesamtprogramm für den Umweltschutz eingehen. In den z. Z. laufenden Beratungen in einem Arbeitskreis, dem führende Fachleute der Länder, der Industrie, der Fach- und kommunalen Spitzenverbände angehören, werden Lösungsmöglichkeiten ausgearbeitet. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Hansen (SPD) in der Fragestunde am 21. Januar 1971 hinweisen. Über Einzelheiten kann ich Sie noch nicht unterrichten, da abgestimmte Ergebnisse dieses Sachverständigengremiums noch nicht vorliegen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache VI/1781 Fragen B 3 und 4) : Hält es die Bundesregierung mit den Bedürfnissen des Umweltschutzes für vereinbar, in Eltville die geplante Umgehungsstraße am Rhein entlang zu bauen und damit einen nicht unwichtigen Erholungsbereich durch eine mehrspurige Autostraße zu gefährden? Würde die große Nordumgehung dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes nicht erheblich besser Rechnung tragen? Der Standpunkt der Bundesregierung ist, soweit die Belange des Umweltschutzes berührt sind, noch nicht endgültig abgestimmt. Aus der Sicht des Umweltschutzes halte ich die Linienführung am Rhein (A/B-Trasse) für nicht ganz unbedenklich, weil sie eine Beeinträchtigung sowohl der unmittelbar am Rheinufer wohnenden Bevölkerung als auch derjenigen Menschen, die sich von einem Besuch des Eltviller Rheinufers Erholung versprechen, durch Lärm und Abgase zur Folge haben kann. Daneben ist die Gefahr einer ökologischen Beeinträchtigung, sowohl aus der Baumaßnahme selbst als auch mittelbar durch die Gefahr weiterer Verunreinigungen des Rheins (z. B. durch Unfälle von Tanklastzügen, Verölung und Versalzung bei der nicht auszuschließenden Hochwasserüberflutung der Straße) nicht auszuschließen. Schließlich könnten durch den Bau dieser Straße die historisch wertvolle Ufersicht der Stadt Eltville und auch ein potentielles Erholungsgebiet in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch diese Frage ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend geklärt. Schwierigkeiten in der Beurteilung ergeben sich nicht zuletzt daraus, daß eine Stellungnahme der zuständigen Landesplanungsbehörde nicht vorliegt, sondern durch Kabinettsbeschlüsse der hessischen Landesregierung zugunsten der Rheinuferlinie vorweggenommen ist. Aus der Sicht des Umweltschutzes ist immerhin zu berücksichtigen, daß auch durch die Nordumgehung das Landschaftsbild nicht unerheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde, da tiefe und breite Einschnitte in das für Erholungszwecke immer wichtiger werdende rückwärtige Landschaftsgefüge der Stadt Eltville erforderlich wären. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kohlberger (SPD) (Drucksache VI/1781 Fragen B 5 und 6) : Nach welchen Kriterien werden die Dringlichkeitslisten für Bauten des Katastrophenschutzes aufgestellt, und an welcher Stelle rangiert Augsburg auf diesen Listen? Ist es nicht möglich, daß anstatt des für München in Aussicht genommenen und bis zur Olympiade nicht mehr fertigzustellende Projekt der Ausbau des THW in Augsburg forciert wird. zudem das dafür benötigte Gelände vorhanden ist und zur Zeit für einen angemieteten Abstellplatz jährlich 70 000 DM Miete bezahlt werden müssen? Alle Baumaßnahmen zur Unterbringung der Ausstattung des Katastrophenschutzes auf bundeseigenen Grundstücken mit einem Bauvolumen über 150 000,— DM werden in eine Dringlichkeitsliste aufgenommen, um im Rahmen der nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehenden Mittel bei Kap. 36 04 Titel 712 41 eine zweckmäßige Reihenfolge der Bauabwicklung zu erreichen. Die Liste dient zugleich der Überwachung des Mittelabflusses. Für die Aufnahme in diese Liste und die Reihenfolge der Projekte sind taktische Überlegungen (Risikoannahmen, Einsatzerfordernisse), wirtschaftliche Gesichtspunkte und Erfordernisse des Bauverfahrens (Raumprogramm, geeignetes Grundstück, Baupläne, baupolizeiliche Zustimmung, Baukapazitäten) bestimmend. Der Katastrophenschutz der Stadt Augsburg ist, soweit es um den Bundesanteil geht, für die Einsatz- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 5573 erfordernisse ausreichend in Mietobjekten untergebracht. Der beabsichtigten Unterbringung auf dem bundeseigenen Gelände in Göggingen kann im Verhältnis zu anderen dringenden Objekten kein besonderer Vorrang beigemessen werden. Mit einem Baubeginn für dieses Projekt kann voraussichtlich nicht vor 1973 gerechnet werden. Es ist in eine Vormerkung für künftige Maßnahmen ab 1972 aufgenommen. Die Unterlagen für den Bauantrag werden zur Zeit erstellt. Wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 5. Januar 1971 mitgeteilt habe, ist Ihre Annahme unzutreffend, das Projekt in München, Heßstraße (ehem. Infanteriekaserne) könne nicht mehr vor dem Beginn der Olympischen Spiele fertiggestellt werden. Vielmehr ist in einer Planbesprechung mit den Baubehörden am 14. Januar 1971 erneut die Fertigstellung bis zum Juli 1972 für möglich erachtet und festgelegt worden. Sollte dennoch die Durchführung dieser Baumaßnahmen nicht erreichbar sein, können freiwerdende Mittel nicht für das Projekt in Göggingen bereitgestellt werden, weil andere dringende Objekte vorgehen und noch keine ausreichende Bauunterlagen für Göggingen vorliegen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage B 7) : Ist der Bundesregierunq bekannt, daß durch die Tolerierung des Verfahrens der Ersatzkassen, Versicherten mit hohem Einkommen keine Krankenscheine auszustellen, sondern die Aufwendungen teilweise zu erstatten, erhebliche unsoziale Ungleichheiten bei den Beamten entstehen, indem Beamte, die freiwillig einer Ersatzkasse angehören, mit hohem Einkommen Beihilfe in Anspruch nehmen können, mit niedrigem Einkommen hingegen nicht? Für die Gewährung von Beihilfen nach den Beihilfevorschriften ist entscheidend, ob den Beamten Aufwendungen entstanden sind. Alle freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in Ersatzkassen Versicherten werden bei gleichen Leistungen aus diesen Versicherungen beihilferechtlich grundsätzlich gleich behandelt. So erhalten alle Versicherten eine Beihilfe zu den Aufwendungen, bei denen von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung keine Leistung oder nur ein Zuschuß gewährt wird. Dagegen erhalten alle vorgenannten Beihilfeberechtigten keine Beihilfe, wenn die Leistung als Sachleistung zur Verfügung gestellt wird oder nachträglich eine kostendeckende Erstattung (Sachleistungssurrogat) erfolgt. In beiden Fällen besteht seitens des Dienstherrn kein Anlaß, Beihilfen zu gewähren, da den Bediensteten keine oder nur ganz geringfügige Aufwendungen, wie die Rezeptgebühr, entstehen. Soweit die freiwilligen Mitglieder der Ersatzkassen mit einem Einkommen unter 1800,— DM, entsprechend der bis zum 31. Dezember 1967 geltenden Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, im Gegensatz zu den höherverdienenden Versicherten in der Regelgezwungen sind, Sachleistungen in Anspruch zu nehmen, besteht kein Anlaß, Beihilfen zu gewähren. Dieses Ergebnis ist durchaus zu bejahen, da nur dann Beihilfen gewährt werden können, wenn eigene Aufwendungen entstanden sind. Sofern andere freiwillig Versicherte neben ihrem Sachleistungsanspruch die Möglichkeit haben, vom Kostenerstattungsprinzip Gebrauch zu machen, so ist auf Grund der unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Ausgangslage, auf die ich keinen Einfluß habe, der Dienstherr gezwungen, bei Vorliegen eigener Aufwendungen Beihilfen zu gewähren. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage B 8) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die gestiegenen Lebenshaltungskosten zum Anlaß zu nehmen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Pfändungsfreigrenzen erhöht werden und damit der Schutz säumiger Schuldner erweitert wird? Zunächst darf ich mich darauf beziehen, daß ich in der 87. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 1970 auf Fragen des Herrn Kollegen Brandt Auskunft über das in Vorbereitung befindliche Dritte Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen gegeben habe. Der in meinem Haus ausgearbeitete Referentenentwurf ist zwischenzeitlich den beteiligten Bundesressorts, den Landesjustizverwaltungen und interessierten Verbänden zugeleitet worden. Es liegen bereits einige Stellungnahmen zu dem Entwurf vor. Die endgültige Meinungsbildung wird in Kürze abgeschlossen sein, so daß der Gesetzentwurf alsdann den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden kann. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1381 Frage B 9) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Gesetzesinitiative einzuleiten, damit für erpresserischen Kindesraub die strafrechtlichen Bestimmungen verschärft werden und damit ein Überhandnehmen der Kindesentführungen in der Bundesrepublik Deutschland verhindert wird? Die Bayerische Staatsregierung hat dem Bundesrat mit Schreiben vom 18. Januar 1971 den Entwurf eines Dreizehnten Strafrechtsänderungsgesetzes mit dem Antrag zugeleitet, seine Einbringung beim Deutschen Bundestag gemäß Art. 76 Abs. 1 GG zu beschließen. Der Entwurf sieht vor: a) Die Vorschrift des § 239 a StGB (Erpresserischer Kindesraub) um eine Bestimmung zu erweitern, 5574 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 die besonders schwere Fälle mit Freiheitsstrafen nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht; als besonders schwerer Fall soll in der Regel anzusehen sein, wenn der Täter 1. bei der Tat das Kind körperlich schwer mißhandelt oder 2. durch die Tat den Tod des Kindes oder eines Angehörigen des Kindes leichtfertig verursacht, b) auf das Delikt des erpresserischen Kindesraubs unabhängig vom Recht des Tatorts deutsches Strafrecht auch dann Anwendung finden zu lassen, wenn die Tat von einem Ausländer im Ausland begangen wurde (sogenanntes Weltrechtsprinzip), c) für besonders schwere Fälle des erpresserischen Kindesraubs die Zuständigkeit des Schwurgerichts zu begründen. Die Bundesregierung wird zu dem Entwurf eines Dreizehnten Strafrechtsänderungsgesetzes gemäß Artikel 76 Absatz 3 GG Stellung nehmen, falls dieser Entwurf vom Bundesrat beschlossen wird. Vor einem entsprechenden Beschluß des Bundesrates können über Einzelheiten dieser Stellungnahme Erklärungen nicht abgegeben werden. Aus grundsätzlichen Erkenntnissen ist es zweifelhaft, ob die in dem Entwurf eines Dreizehnten Strafrechtsänderungsgesetzes vorgesehene Einführung eines (sehr hohen) Strafrahmens für besonders schwere Fälle der erpresserischen Kindesentführung geeignet ist, die von Ihnen befürchtete Überhandnahme der Kindesentführung in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. In den in den sechs Jahren von 1959 bis 1968 abgeurteilten Fällen von Verbrechen gegen § 239 a StGB haben die Gerichte — soweit das die amtliche Strafverfolgungsstatistik ausweist — nicht auch nur annähernd den derzeit bestehenden Strafrahmen von drei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe ausgeschöpft. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 2. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage B 10) : Ist der Bundesfinanzminister in Hinblick auf den Umstand, daß die vorschulische Ausbildung der Kinder in entsprechenden öffentlichen Einrichtungen in weiten Teilen der Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden soll, bereit, die von den Eltern aufzubringenden Beiträge oder Gebühren als Sonderausgaben anzuerkennen und dies in die Lohnsteuer- und Einkommensteuer-Richtlinien aufzunehmen? Der Bundesminister der Finanzen sieht keine Möglichkeit, Aufwendungen für die vorschulische Ausbildung von Kindern bei der Einkommensteuer (Lohnsteuer) als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Nach geltendem Recht werden, wie der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung bestätigt hat (vgl. Urteile vom 25. 10. 1957 — BStBl. III S. 444, vom 9. Juli 1958 — BStBl. III S. 407 und vom 23. Februar 1968 — BStBl. II S. 374), alle üblichen Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen durch den Unterhalt, die Erziehung und die Ausbildung eines Kindes erwachsen, mit Ausnahme der Kosten für die auswärtige Unterbringung eines in Berufsausbildung befindlichen Kindes pauschal durch den Kinderfreibetrag abgegolten. Bei der Mannigfaltigkeit der Ausbildungsgänge und der Unterschiedlichkeit der Aufwendung war zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und im Interesse der Rechtssicherheit sowie der Verwaltungsvereinfachung eine solche typisierende Regelung unumgänglich. Neben dem Kinderfreibetrag können nur außergewöhnliche Belastungen besonders berücksichtigt werden. Kosten der vorschulischen Ausbildung haben jedoch keinen außergewöhnlichen Charakter. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 2. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Prassler (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage B 11) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine baldige Auszahlung der Altsparerentschädigungen durch Freigabe entsprechender Mittel beim Bundesausgleichsamt insbesondere fur ältere Sparer zu erreichen? Die Mittel für die Freigabe der Altsparerentschädigung werden vom Ausgleichsfonds bereitgestellt. Der Präsident des Bundesausgleichsamtes kann die Freigabe dieser Mittel nur im Rahmen einer Gesamtkonzeption, die alle Ausgaben des Ausgleichsfonds beinhaltet, berücksichtigen. Bei der Altsparerentschädigung ist das Problem der Freigabe der Entschädigungsansprüche aber weitestgehend durch die Vereinbarung einer Vorfinanzierung der entsprechenden Mittel durch die Schuldnerinstitute gelöst. Schwierigkeiten treten sowohl nach meiner Kenntnis als auch nach Mitteilung des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes nur bei den Lebensversicherungsunternehmen auf. Diese sehen sich nicht in der Lage, eine allgemeine Vorfinanzierung der Altsparerentschädigung in die Wege zu leiten. Auf Antrag finanzieren aber auch sie bei den älteren Sparern die für die Freigabe des Entschädigungsanspruchs notwendigen Mittel vor. Darüber hinaus versucht der Präsident des Bundesausgleichsamtes durch eine Ende des Jahres 1969 angelaufene Sonderaktion zu erreichen, daß auch auf dem Lebensversicherungssektor eine Freigabe der Altsparerentschädigung für alle Entschädigungsansprüche ermöglicht wird, deren Grundanspruch aus dem Lebensversicherungsvertrag fällig geworden ist. Da damit gerechnet werden kann, daß dies Ziel etwa im Jahre 1972 erreicht wird, erscheinen mir weitere Vorstellungen beim Präsidenten des Bundesausgleichsamtes wegen der erhöhten Freigabe von Mitteln für Zwecke der Altsparerentschädigung nicht erforderlich. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 5575 Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 2. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Prassler (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage B 12) : Welche öffentlich nicht bekannten Vorschriften für Grenzkontrollbeamte sind erlassen, nach denen private Fahrer firmeneigener Fahrzeuge bei der Grenzüberschreitung nachweisen müssen, ob sie zur Benutzung solcher Fahrzeuge berechtigt sind, und die zur Klärung der Eigentümerfrage sogar zum Festhalten des Fahrers bis zu zwölf Stunden berechtigen? Vorschriften der in Rede stehenden Art sind weder vom Bundesfinanzministerium noch vom Bundesinnenministerium erlassen worden. Für die abgabenrechtliche Abfertigung, für die die Zuständigkeit des Bundesministers der Finanzen gegeben ist, ist die Eigentumsfrage uninteressant. Die grenzpolizeiliche Kontrolle, für die der Bundesminister des Innern zuständig ist, dient jedoch auch der Verhütung und Verfolgung von Straftaten, also auch der Fahndung nach gestohlenen Kraftfahrzeugen. In diesem Zusammenhang ist es denkbar, daß im Einzelfall das Ausräumen eines Verdachtes so schwierig war, daß der betroffene Fahrer seine Fahrt nicht sogleich fortsetzen konnte. Rechtsgrundlagen für derartige Maßnahmen sind das Polizeirecht bzw. die Strafprozeßordnung. Mir ist der Fall, der Sie zu Ihrer Frage veranlaßt, nicht bekannt. Daher kann ich die Frage nur allgemein beantworten. Sofern Sie mir aber ,die Einzelheiten des Falles mitteilen wollen, bin ich gerne bereit, der Sache nachzugehen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage B 13) : Ist die Bundesregierung bereit, die Einfuhrerklärungen stufenweise abzuschaffen, um den Verwaltungsaufwand einzudämmen? Die Einfuhrerklärung, die früher auch der Zahlungsbilanzvorausschau und der Kontrolle der Genehmigungsbedürftigkeit der Einfuhr diente, ist heute vor allem noch für das Preisprüfungsverfahren im Außenwirtschaftsverkehr von Belang. Gegenüber dem sonstigen (statistischen) Material, das zum Zweck der Preisprüfung herangezogen wird, bietet die Einfuhrerklärung den Vorzug, daß sie eine nach Warenpositionen und Warenpreisen spezifizierte Vorausschätzung der Einfuhrentwicklung erlaubt. Mit der fortschreitenden Liberalisierung der deutschen Importe hat die Beobachtung und Prüfung der Einfuhrpreise an Bedeutung gewonnen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf die im laufenden Jahr erfolgte Liberalisierung von rund 4800 Warenpositionen gegenüber den Staatshandelsländern hinweisen. Sobald die Erfahrungen dafür sprechen, daß eine rechtzeitige Preisprüfung auch anhand anderer Unterlagen vorgenommen werden kann, wird die Bundesreigerung darangehen, die Einfuhrerklärung abzuschaffen. Ob dies in einem Zuge oder stufenweise geschehen kann, wird auch vom Fortgang der Harmonisierung der Einfuhrverfahren in den Europäischen Gemeinschaften abhängen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage B 14) : Warum ist die Stadt Geesthacht nicht als übergeordneter Schwerpunkt in den Strukturplan der Bundesregierung aufgenommen worden, und wird die Bundesregierung sich bemühen, bei nächstmöglicher Gelegenheit sich dafür einzusetzen, daß die Stadt Geesthacht als übergeordneter Schwerpunkt anerkannt wird? Die Stadt Geesthacht ist als Schwerpunktort des Regionalen Aktionsprogramms „Holstein" anerkannt. Sie kommt damit in den Genuß sämtlicher Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze. Für die Anerkennung als übergeordneter Schwerpunkt, die erhöhte Zuschüsse für gewerbliche Ansiedlungs- und Erweiterungsinvestitionen im Einzelfall zur Folge hätte, kommt Geesthacht leider nicht in Frage. Nur wenige Kilometer östlich der Stadtgrenze Harburgs gelegen, erfüllt Geesthacht nicht die Bedingungen, Mittelpunkt eines größeren Entwicklungraumes zu sein. Ferner liegt Geesthacht wiederum nur wenige Kilometer westlich der Stadt Lauenburg, die wegen der unmittelbaren Nähe der Zonengrenze eine Sonderpräferenz erhält. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache VI/1781 Fragen B 15 und 16) : Ist der Bundesregierung die Erhöhung der Stickstoffpreise nach Aufhebung der Höchstpreisverordnung für Kalkammonsalpeter bekannt, und welche Gründe sind dafür maßgeblich? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um einer weiteren Preiserhöhung für Stickstoffdünger entgegenzuwirken? Zu den von Ihnen angesprochenen Problemen habe ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. Dezember 1970 auf die Fragen des Kollegen von Alten-Nordheim und am 18. Dezember 1970 in meiner schriftlichen Antwort an den Kollegen Peters Stellung genommen. Zusätzlich ist dazu noch zu bemerken, daß die deutschen Stickstoffhersteller ihre Zusage, nach Aufhebung der Höchstpreisvorschriften die Listenpreise für Kalkammonsalpeter um 3 % zu senken und gleichzeitig die 5576 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 Mehrkosten aus der Erhöhung der Frachttarife der Deutschen Bundesbahn um 6 % selbst zu tragen, erfüllt haben. Der am 11. Dezember 1970 konstituierte interministerielle Arbeitskreis für Preisgestaltung auf dem Düngemittelmarkt untersucht auch die Preisgestaltung bei Stickstoffdüngern. Sobald das Ergebnis dieser Untersuchungen, die so schnell wie möglich abgeschlossen werden sollen, vorliegt, wird geprüft, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Düngemittelmarkt ergriffen werden können. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 1. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen B 17 und 18) : Trifft es zu, daß die EWG-Kommission ein Förderprogramm für ländliche Entwicklungsgebiete vorbereitet und dabei den Schwarzwald, die Baar und die Schwäbische Alb nicht berücksichtigen will? Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß die genannten Gebiete ebenfalls berücksichtigt werden? Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß bei der EWG-Kommission Überlegungen über Förderprogramme für ländliche Entwicklungsgebiete angestellt worden sind. Solche eventuellen Überlegungen sind bislang aber weder in offiziellen Gremien der Kommission noch des Rates behandelt worden. Die Bundesregierung wird sich sofort einschalten, sobald Überlegungen der EWG-Kommission in dieser Richtung ein Stadium erreicht haben, in dem es der Bundesregierung möglich ist, tätig zu werden. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 2. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1781 Frage B 19) : Welche Erfahrungen machte der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten bei der Schulmilchspeisung in Schleißheim, und ist er bereit, bei eventuellen positiven Erfahrungen sich tatkräftig für eine kostenlose Schulmilchspeisung in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen? In Schleißheim wird seit dem 8. Dezember 1970 von einer Verpackungsmittelfirma für zwei Schulen kostenlos Schulmilch zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um 200 g-Packungen mit H-Milch und H-Kakao, von denen täglich 400 Packungen für ein halbes Jahr bereitgestellt werden. Bisher wurden in den beiden Schulen ca. 300 Pakkungen a 0,250 1 Trinkmilch und Kakao verkauft Die durchschnittliche Abgabemenge stieg also von ca. 75 1 auf 80 1 pro Tag. Die kostenlose Abgabe erfolgt nur in den Klassen 1-4; überschüssige Mengen werden in den Klassen 5-6 verteilt. Ein abschließendes Urteil über den Erfolg der Aktion kann zur Zeit noch nicht gegeben werden. Sie kennen meine positive Einstellung zur Einführung des Schulmilchfrühstücks in der Bundesrepublik, die ich in der Vergangenheit mehrfach klar zum Ausdruck gebracht habe. Sie wissen aber auch, daß eine kostenlose Abgabe der Schulmilch in der Bundesrepublik Deutschland ca. 350 Millionen DM im Jahr an Kosten verursachen würde. Abgesehen davon ist eine solche Maßnahme in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsfürsorge zu sehen; daher sind für ihre Durchführung die Länder zuständig. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 4. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage B 20) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Freifahrtberechtigung im Nahverkehr auf alle Schwerkriegsbeschädigten auszudehnen und ggf. warum nicht? Freifahrtberechtigt nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr (vom 27. August 1965) sind, was die Kriegsbeschädigten anlangt, alle Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 70 v. H. sowie die übrigen Schwerkriegsbeschädigten (MdE 50 oder 60 v. H.), soweit sie infolge der Schädigung erheblich gehbehindert sind. Die Prüfung der Frage, ob und in welchem Umfang der begünstigte Personenkreis bei einer Novellierung des Gesetzes erweitert werden kann, ist noch nicht abgeschlossen. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis dafür, daß sie noch nicht abschließend beantwortet werden kann. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 4. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage B 21) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (siehe Erklärung vom 3. November 1970), „Die politische Gesinnung, die aus den Äußerungen der Unternehmerrepräsentanten spricht, bestärkt den DGB-Bundesvorstand in seiner Forderung, den Selbstverwaltungsorganen der Unternehmer die Zuständigkeit für die Berufsausbildung durch eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zu entziehen.", oder gibt es auch sachliche Gründe, die eine Übertragung von Aufgaben der beruflichen Bildung auf die Bundesanstalt für Arbeit notwendig erscheinen lassen? In ihrem Aktionsprogramm Berufliche Bildung hat die Bundesregierung ihre Vorstellungen für die Weiterentwicklung in diesem Bereich niedergelegt. In der letzten „Sozialpolitischen Gesprächsrunde" am 22. Januar 1971 sind die grundsätzlichen Zielsetzungen dieses Programms von den Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen begrüßt worden. Die Bundesregierung arbeitet an Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 5577 der Verwirklichung dieses Programms. Dabei wird sie auch die Erfahrungen prüfen und für die weitere Reform auswerten, die mit dem neuen Berufsbildungsgesetz vom 14. 8. 1969 und den dadurch geschaffenen Institutionen gemacht werden. In diese Prüfung wird die Bundesregierung die Vorstellungen und Vorschläge einbeziehen, die von den Bundesländern, den Arbeitgeberorganisationen und den Gewerkschaften sowie anderen Stellen gemacht werden. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 2. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen B 22 und 23) : Wie viele Reservisten der Bundeswehr wurden zwischen 1965 und 1970 jährlich zu Reservistenübungen eingezogen und nicht in den Fachrichtungen eingesetzt, in denen sie jahrelang als Zeitsoldaten oder Wehrpflichtige ausgebildet wurden und Dienst taten, und sind der Bundesregierung diesbezüglich Klagen von reservedienstableistenden Soldaten bekannt geworden? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß es sowohl aus militärischen als auch aus ökonomischen Gründen unvertretbar ist, Reservisten mit früher erworbener Spezialausbildung nicht entsprechend zu verwenden, und welche Möglichkeiten gibt es zur Vermeidung derartiger Vorkommnisse in der Zukunft? Ein Erlaß des Bundesministeriums der Verteidigung verpflichtet die zuständigen Dienststellen bei der Einplanung von Reservisten, grundsätzlich deren bisherige militärische und zivilberufliche Tätigkeit sowie alle für die Bundeswehr erforderlichen Kenntnisse zu berücksichtigen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind leider manchmal notwendig bedingt durch Krankheits- und Urlaubsvertretung und dergleichen. Auch menschliche Unzulänglichkeit mag die eine oder andere Fehleinplanung zur Folge haben. Statistiken im Sinne Ihrer Frage werden hierüber allerdings nicht geführt. Es ist der Bundesregierung aber bekannt, daß beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages jährlich etwa 400 Beschwerden über Fehleinplanungen eingereicht worden sind. Diese Zahl ist jedoch im Verhältnis zu der großen Zahl der Wehrübenden, die in den letzten Jahren immer um die 100 000 lag, gering. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen B 24 und 25) : Wie ist der Stand der Ausbauplanung der Bundesautobahn Sauerland II (Köln—Olpe—Hattenbach)? Wird die Sauerlandlinie I (Bundesautobahn Lüdenscheid-Ost bis Gambacher Dreieck) termingerecht fertiggestellt werden? Zu Frage 24 Auf der BAB-Neubaustrecke Köln—Hattenbach wurde für den Abschnitt Köln—Olpe—Gerlingen die Linienführung nach § 16 Fernstraßengesetz bereits bestimmt. Für den östlich anschließenden Abschnitt bis Hattenbach ist das Verfahren zur Bestimmung der Linie nach § 16 Fernstraßengesetz angelaufen. Der Abschnitt Köln—Olpe—Gerlingen befindet sich abschnittsweise in der Bauausführung mit dem Ziel einer durchgehenden Fertigstellung im Laufe des 2. Fünfjahresplanes (1975-1980). Eine erste Teilstrecke von rd. 9 km im Raum Bensberg liegt bereits unter Verkehr. Der Abschnitt Gerlingen—Hattenbach ist nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die 2. Dringlichkeitsstufe eingereiht. Zu Frage 25 Die Terminplanung für die Fertigstellung der durchgehenden Sauerlandlinie von Dortmund bis Gießen war darauf abgestellt, diese Autobahn bereits für den Hauptreiseverkehr 1971 zur Verfügung zu stellen. Wie in der Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag am 5. 6. 1970 dargelegt wurde, brachte die außergewöhnlich lange Frostperiode im Winter 1969/1970 eine erhebliche Verzögerung. In der Zwischenzeit hat sich ergeben, daß bei der ohnehin sehr knapp bemessenen Bauzeit der Rückstand nicht mehr aufgeholt werden konnte. Die Verkehrsfreigabe des letzten Teilstückes zwischen den Anschlußstellen Lüdenscheid-Ost und Freudenberg wird daher erst im Herbst dieses Jahres möglich sein. Zum Beginn der 2. Hälfte dieses Jahres wird es jedoch voraussichtlich möglich sein, den noch fehlenden Abschnitt im südlichen Teil der Sauerlandlinie zwischen den Anschlußstellen Ehringhausen und Wetzlar-Ost für den Verkehr freizugeben. Um möglichst schon zur Hauptreisezeit 1971 wenigstens eine gewisse Erleichterung zu schaffen, ist geprüft worden, ob vorab eine halbseitige Verkehrsfreigabe an einzelnen Wochenenden vorgenommen werden kann. Aus Gründen der Verkehrssicherheit mußte jedoch auf ein solches Vorgehen verzichtet werden. Zudem hätten sich bei einer derartigen Regelung Beeinträchtigungen des Baustellenbetriebes ergeben, die die endgültige Fertigstellung noch vor dem Winter 1971/1972 in Frage gestellt hätten. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache VI/1781 Fragen B 26 und 27): Bis wann ist mit der endgültigen Festlegung der Trasse für die sogenannte Odenwaldautobahn zu rechnen? Welche Autobahnzubringer sind bis jetzt im einzelnen für die Landkreise Alzenau, Aschaffenburg, Obernburg und Miltenberg vorgesehen? Über die endgültige Festlegung der Linienführung nach § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für die 5578 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 sogenannte Odenwaldautobahn können noch keine Angaben gemacht werden. Der Abschnitt zwischen der Bundesautobahn Frankfurt/M.—Nürnberg und der B 47 bei Eulbach (östliche Michelstadt) befindet sich noch in der Vorplanung. Das Verfahren nach § 16 FStrG ist hierfür im Herbst vergangenen Jahres auf Landesebene eingeleitet worden. Die Stellungnahme des Regierungspräsidenten — Landesplanung — zur Linienführung steht noch aus. Die Landkreise Alzenau, Aschaffenburg, Obernburg und Miltenberg sollen durch leistungsfähige Bundesautobahn-Zubringer an die geplante „Odenwald-Autobahn" angeschlossen werden. Hierzu bieten sich die Bundesstraßen B 8 Aschaffenburg—Hanau, B 26 Aschaffenburg—Darmstadt, B 426 (ehemalige St 2308) Obernburg—Höchst i. O., B 47 Amorbach-Michelstadt und die Kreisstraße Laudenbach—Bremhof—Vielbrunn an. Die planerischen Einzelheiten der Zubringer können erst nach Festlegung der Linienführung für die BAB festgelegt werden. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache VI/1781 Frage B 28) : Ist die Bundesregierung bereit, die von ihr auf dem Gebiet des Umweltschutzes für notwendig gehaltenen Maßnahmen bei der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Bonn durchführen zu lassen und hierfür die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Vorschläge des Experten-Kolloquiums, das von der Bundesregierung berufen wurde, zur Führung der Nord-Süd-Fahrt und der Bundesbahn in Bonn verwirklicht werden können? Aufgrund der Vorschläge des „Expertenkolloquiums Bundesbauten Bonn" überprüft zur Zeit die Stadt als Baulastträgerin für die Nord-Süd-Fahrt die Planungskonzeption für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Bonn. Gleichzeitig führt sie eine Befragung der Bauindustrie über neue technische Methoden für eine Tieferlegung der Gleisanlagen der Deutschen Bundesbahn durch. Es bleibt zunächst abzuwarten, zu welcher technischen Lösung sich der Rat der Stadt Bonn auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse entschließen wird. Im Vorhinein kann nicht übersehen werden, ob und inwieweit die vom Rat der Stadt Bonn zur Weiterverfolgung beschlossene technische Lösung Fragen des Umweltschutzes berühren wird. Eine Stellungnahme zu etwaigen Maßnahmen zum Umweltschutz kann erst auf der Grundlage einer konkreten Planung abgegeben werden. In diesem Zusammenhang darf auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage betreffend Ergebnisse des Expertenkolloquiums Bundesbauten Bonn vom 24. 11. 1970 (Drucksache VI/1466) verwiesen werden. Dort ist in Ziff. 2 ausgeführt, daß z. B. zu der Frage einer Kostenbeteiligung des Bundes an den Mehrkosten einer Tieferlegung der Bundesbahn erst Stellung genommen werden kann, wenn die Überprüfung der Planungskonzeption für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Bonn abgeschlossen ist und es dann der Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten (Bund, Land, Bundesbahn und Stadt) bedarf. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen B 29 und 30) : Wie soll die Trassenführung der seit langem zur Modernisierung vorgesehenen und wegen der vielen Gefahrenquellen auch unbedingt möglichst umgehend auszubauenden B 38 zwischen Landau und Neustadt nach den Vorstellungen des Bundesverkehrsministers aussehen? Bis wann wird mit dem Beginn des Ausbaues dieser Strecke zu rechnen sein? Das Verkehrsgutachten, das für die „Deutsche Weinstraße" erarbeitet wurde, kommt zu dem Ergebnis, die B 38 zwischen Landau und Neustadt als eine zweibahnige Schnellstraße getrennt von der bestehenden Linie zu bauen. Die Trasse verläuft östlich der Bahnstrecke Landau—Grünstadt. Zunächst wird das Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 Bundesfernstraßengesetz durchgeführt. Da die Finanzierung dieses Projektes noch nicht übersehen werden kann und außerdem die Planungen und die Verhandlungen mit den betroffenen Gemeinden sehr schwierig sind, können über den Zeitpunkt der Bauausführung im Augenblick keine Angaben gemacht werden. Soweit es die Verkehrssicherheit erfordert, wird der bestehende Straßenzug verbessert werden. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 4. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen B 31 und 32) : Ist die Bundesregierung bereit zu bestätigen, daß, nachdem der Senat der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt beschlossen hat, in Braunschweig das Luftfahrtzentrum der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt und die Flugzeugforschung zu konzentrieren, das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig mehr noch als bisher ideale Arbeitsgrundlagen erhält? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Personalversammlung des Luftfahrt-Bundesamtes feststellte, daß für dreiviertel der Belegschaft ein Umzug an einen weit entfernten neuen Dienstort aus den verschiedensten persönlichen Gründen nicht in Frage kommt? Die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DFVLR) wird in Braunschweig kein besonderes ausschließliches Luftfahrtzentrum einrichten und die gesamte Flugzeugforschung nicht in Braunschweig konzentrieren. Sie wird die Flugzeugforschung vielmehr auch weiter- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 5579 hin in Göttingen, Köln-Bonn (Wahn), Oberpfaffenhofen und anderen Orten betreiben. Wie mit allen Einrichtungen der Luftfahrt ist eine gewisse Zusammenarbeit und ein Erfahrungsaustausch zwischen dem Luftfahrt-Bundesamt und der DFVLR selbstverständlich. Ob die bisher nicht idealen Arbeitsgrundlagen des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen der DFVLR in Braunschweig verbessert werden, muß zurückhaltend beurteilt werden, weil das Schwergewicht der Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes nicht auf den Gebieten liegt, mit denen sich die Forschungseinrichtungen der DFVLR in Braunschweig befassen oder befassen werden. Die Personalvertretung des Luftfahrt-Bundesamtes hat bei den Bediensteten des Luftfahrt-Bundesamtes eine Umfrage über ihr Verhalten bei einer evtl. Verlegung des Luftfahrt-Bundesamtes, von der insgesamt rund 80 Bedienstete, davon rund 30 Büro-und Schreibkräfte u. a. betroffen sein würden, durchgeführt. Die Personalverwaltung hat dem Bundesminister für Verkehr mitgeteilt, daß von den Bediensteten, die sich an der Umfrage beteiligt haben, ungefähr die Hälfte einen Umzug nicht mitmachen würden. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen B 33 und 34) : Ist die Bundesregierung bereit, die bis jetzt noch nicht vorhandenen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Deutsche Bundesbahn zu einer kostengerechten Beteiligung hei der Errichtung von Wartestellen für den Bahnbusverkehr zu verpflichten? Ist diese Frage nicht auch unter dem von Bundesminister Leber propagierten Aspekt einer Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs zu sehen? Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die Deutsche Bundesbahn durch Erlaß von Rechtsvorschriften zu einer finanziellen Beteiligung bei der Errichtung von Wartehallen für den Bahnbusverkehr zu verpflichten. Die Deutsche Bundesbahn bedient mehr als 15 000 Omnibushaltestellen. Bei Baukosten von etwa 4000 bis 5000 DM je Wartehalle und bei den später aufkommenden erheblichen Unterhaltungskosten wären die mit einer finanziellen Beteiligung verbundenen wirtschaftlichen Belastungen für die Deutsche Bundesbahn nicht tragbar. Es trifft zu, daß die Frage der Errichtung von Wartehallen auch unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel zu sehen ist. Andererseits handelt es sich jedoch in erster Linie um ein finanzielles Problem, zu dessen Lösung die Deutsche Bundesbahn selbst unter Berücksichtigung des von Ihnen erwähnten Gesichtspunktes im Hinblick auf ihre derzeitige Wirtschaftslage nicht beitragen kann. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 3. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache VI/1781 Fragen B 35 und 36) : Entsprechen die von der Gesellschaft für rationale Verkehrspolitik e. V. Düsseldorf-Reisholz, vorgelegten Zahlen (veröffentlicht in Wirtschaft und Statistik, Heft 4, 1968, S. 194 bis 231) den Tatsachen, wonach der Betrieb von Lastfahrzeugen auf der Straße bei 3 t bis 9 t Bruttogewicht 7 Todesopfer auf 100 Millionen Straßenkilometer, bei 10 t bis 12 t Bruttogewicht 12 Todesopfer auf 100 Millionen Straßenkilometer, bei 12 t bis 16 t Bruttogewicht 20 Todesopfer auf 100 Millionen Straßenkilometer, bei über 17 t Bruttogewicht 29 Todesopfer auf 100 Millionen Straßenkilometer zur Folge hat? Beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr — sofern die Angaben zutreffen —, hieraus Konsequenzen zu ziehen und Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Zahl der Opfer zu verringern? Die von der Gesellschaft für rationale Verkehrspolitik zitierten Zahlen sind zutreffend; wie bereits in der Frage festgestellt wird, sind sie einer Untersuchung des Statistischen Bundesamtes entnommen. Zur Erläuterung dieser Zahlen ist allerdings auf Folgendes hinzuweisen: 1. Die Zahlen beziehen sich auf die Beteiligung an einem Straßenverkehrsunfall, nicht auf das Verschulden. Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes werden als Beteiligte alle diejenigen Verkehrsteilnehmer erfaßt, die selbst — oder deren Fahrzeuge — Schaden erlitten oder hervorgerufen haben. 2. Die Zahl der Todesopfer bei Unfällen, die durch Lkw-Fahrer als Hauptbeschuldigte verursacht wurden, ist erheblich niedriger als die Zahl der Todesopfer bei Unfällen, an denen Lkw beteiligt waren: 3. Daraus ergibt sich die Konsequenz, daß die Verkehrsdisziplin aller Verkehrsteilnehmer verbessert werden muß, wenn die Zahl der Unfälle, an denen Lkw beteiligt sind, sinken soll. Dies gilt in besonderem Maße für die Unfälle beim Überholen von Lkw. Die Bundesregierung hat bereits durch eine Reihe von Maßnahmen, die überwiegend Bestandteil des Verkehrspolitischen Programms der Bundesregierung für die Jahre 1968 bis 1972 sind, darauf hingewirkt, den Anteil des Schwerlastverkehrs zu vermindern. Dies geschah mit marktkonformen Mitteln, um in den Fällen, wo eine andere Transportweise nicht möglich ist, die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft nicht zu gefährden. Zu den Maßnahmen gehören: die Ausgestaltung der Kfz.-Steuer, die Straßengüterverkehrssteuer, der neue § 11 a GüKG, die Förderung des kombinierten Verkehrs und des Gleisanschlußverkehrs. Auf der anderen Seite wird alles getan, um die mit dem Schwerlastverkehr verbundenen Gefahren für die Verkehrssicherheit zu vermindern. Insbesondere sind hier die Heraufsetzung der Mindestmotorleistung von 6 auf 8 PS/t sowie die Anstrengungen der Bundesregierung zu nennen, durch verstärkte Aufklärung und Verkehrserziehung eine bessere Verkehrsdisziplin — z. B. beim Überholen von Lkws — zu erreichen. 5580 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen B 37 und 38) : Ist jetzt abzusehen, bis wann die Beratungen über die Revision der Internationalen Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee abgeschlossen werden können, nachdem Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Osterreichs diese Gespräche am 8. November 1966 in Bonn aufgenommen haben? ist sich die Bundesregierung dessen bewußt, daß die Rechtsunsicherheit über die Gegenstände dieses Vertrags mit den damit verbundenen Gefahren für viele Menschen und für die Sicherung der Erholungslandschaft Bodensee immer größer wird, wie aus dem eben veröffentlichten Jahresbericht 1970 der Wasserschutzpolizei am Bodensee hervorgeht, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Verhandlungen für die Revision zu beschleunigen und zum Abschluß zu bringen? Die im Jahre 1966 begonnenen Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich über die Revision der Internationalen Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee sind im Jahre 1968 zum Stillstand gekommen, weil zwischen Österreich und der Schweiz Verhandlungen über den Umfang der Revision notwendig geworden waren. Nicht zuletzt aufgrund nachdrücklicher Bemühungen der Bundesregierung ist es gelungen, die Wiederaufnahme der Revisionsverhandlungen zu erreichen. In der Zeit vom 10. bis 13. November 1970 haben in Wien Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, Osterreich und der Schweiz über die Revision der Internationalen Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee verhandelt. Bei dieser Tagung konnte über jene grundsätzlichen Fragen Einvernehmen erzielt werden, die bisher eine Weiterführung und einen Abschluß der bereits geleisteten Vorarbeiten behindert hatten. Auf der Grundlage dieses Einvernehmens werden nunmehr die Arbeiten an dem Entwurf einer neuen Schiffahrtsordnung für den Bodensee und an der Revision der Internationalen Schiffahrts- und Hafenordnung fortgeführt werden. Die im Jahre 1966 in Bonn gebildeten zwei Arbeitsgruppen sind beauftragt, ihre Arbeit umgehend wieder aufzunehmen und möglichst innerhalb eines Jahres zum Abschluß zu bringen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch das Fehlen einer modernen Schiffahrtsordnung die Verhältnisse auf dem Bodensee sehr unbefriedigend sind. Sie ist der Auffassung, daß mit der in Wien im November 1970 getroffenen Absprache, die Revisionsarbeiten innerhalb eines Jahres zum Abschluß zu bringen, sehr viel erreicht ist und eine kürzere Frist wegen des Umfangs der Arbeiten nicht einzuhalten wäre. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen B 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verkehrsdichte auf der B 312 zwischen Reutlingen und Stuttgart im Raume Reutlingen/Metzingen z. Z. 18 000 Fahrzeuge in 24 Stunden beträgt, und daß allein auf dem kurzen Streckenabschnitt zwischen Reutlingen und der Grenze des Regierungsbezirks SüdwürttembergHohenzollern im vergangenen Jahr 120 Verkehrsunfälle mit 64 Verletzten und 7 Toten registriert werden? Welche finanziellen Mittel stehen nach den gegenwärtigen Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums his 1975 — jeweils nach Jahren getrennt — für den Neubau der 4bahnigen B 27 von Reutlingen/Tübingen nach Stuttgart mit Zubringer von Reutlingen zur Verfügung? Zu Frage 39 Die vorhandene hohe Verkehrsbelastung und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten für die Verkehrsabwicklung auf der Bundesstraße 312 zwischen Metzingen und Stuttgart sind der Bundesregierung bekannt. Beide Faktoren waren maßgebend für die Einplanung eines 2bahnigen Ausbaus dieses Straßenzuges im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen. Unfallzahlen im einzelnen liegen dem Bundesminister für Verkehr grundsätzlich nicht vor. Diese werden bei Bedarf — wie z. B. bei der Aufstellung des Ausbauplanes — erhoben und bei der Bewertung von Bauvorhaben entsprechend berücksichtigt. Zu Frage 40 Die Verplanung von Maßnahmen, ,die bis 1975 abgewickelt werden sollen, wird im 1. Fünfjahresplan erfolgen. Dieser Plan befindet sich z. B. noch in Bearbeitung, so daß endgültige Daten über diesen Zeitraum noch nicht gemacht werden können. Soweit im Entwurf des 1. Fünfjahresplanes jedoch bereits abzusehen ist, wird die Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart und Tübingen so eingeplant werden können, daß die laufende Maßnahme bei Stuttgart-Degerloch abgewickelt und der 2bahnige Neubau auf dem Abschnitt EchterdingenSchlaitdorf anlaufen kann. Eine weitergehende Einplanung der Bundesstraße 27 im genannten Bereich und eine Berücksichtigung des 2bahnigen Neubaus der Bundesstraße 313 zwischen Reutlingen und Altenburg wird im 1. Fünfjahresplan nicht möglich sein, da die verfügbaren Haushaltsmittel für die Durchführung der Vielzahl von laufenden und vordringlicheren Maßnahmen kaum ausreichen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Einbringung des Verkehrsberichts 1970 am 2. Dezember 1970 durch den Herrn Bundesminister für Verkehr verweisen, wo Herr Minister erklärt hat, daß er sich um eine Ausweitung des Finanzvolumens für den Bundesfernstraßenbau bemüht. Sollten seine Bemühungen Erfolg haben, würde sich dies möglicherweise auch auf die von Ihnen ausgesprochene Baumaßnahme auswirken. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage B 41): Welche Umstände haben die Bundesregierung veranlaßt, die kürzliche Anfrage eines Abgeordneten nach dem vierspurigen Ausbau der B 41 zu verneinen, obwohl die Landesregierung Rheinland-Pfalz, die im Rahmen der Auftragsverwaltung auf die Verteilung der entsprechenden Mittel erheblichen Einfluß hat, schon vor dem Bundestagswahlkampf 1969 wenigstens den teilweisen, vierspurigen Ausbau der B 41 zugesagt hatte? Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 5581 Nach der Verkehrsanalyse und der Prognose = Verkehrsmenge bezogen auf das Jahr 1990 sowie aufgrund des Ergebnisses einer Verkehrsuntersuchung für den Raum Birkenfeld — Bad Kreuznach wird für den Ausbau der B 41 ein zweispuriger Querschnitt als ausreichend angesehen. Lediglich die Überbauung der Nahe in Idar-Oberstein wird vierspurig ausgebaut. Diese Planungskonzeption ist mit dem Land Rheinland-Pfalz abgestimmt. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage B 42) : Halt die Bundesregierung das in der Entwicklung befindliche „Cabinen-Taxi (cat)" für ein Verkehrsmittel, das geeignet ist, die schwierige Verkehrslage, insbesondere in den Ballungsräumen, effektiv zu verbessern? Die Bundesregierung verfolgt die intensiven Bemühungen um die Entwicklung neuer Transportsysteme für den öffentlichen Personennahverkehr mit größtem Interesse. Dabei ist das Kabinensystem „Cat" nur eine Variante unter zahlreichen Konzeptionen unkonventioneller Art. Um Beurteilungsgrundlagen für derartige Systeme zu erarbeiten, hat der Bundesminister für Verkehr u. a. an das Battelle-Institut einen Forschungsauftrag mit dem Thema „Produktivität und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Nahverkehrssysteme in ökonomischer Sicht unter Berücksichtigung des übersehbaren technischen Fortschritts" erteilt. Das Ergebnis wird noch in diesem Jahre erwartet. Die Bundesregierung ist auch weiterhin bereit, die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet neuartiger Transportsysteme des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern. Sie rechnet damit, daß solche Systeme die bestehenden und die im Bau und in der Planung befindlichen U-Bahnen, Stadtbahnen und S-Bahnen in fernerer Zukunft wirkungsvoll ergänzen können. Der heutige Entwicklungsstand erlaubt es jedoch noch nicht, über einzelne Varianten schon fundierte Aussagen zu machen. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Februar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen B 43 und 44) : Wie beurteilt die Bundesregierung die bei Kreuzungsvereinbarungen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) zwischen der Deutschen Bundesbahn und Straßenbauämtern zugrundeliegenden Erlasse des Bundesministers für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen und des Bundesministers der Finanzen, die entgegen § 1 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes eine unterschiedliche und in der Praxis miteinander kollidierende Auffassung zur Frage der Umsatzsteuerpflicht widerspiegeln? Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung bis wann zu ergreifen, um eine endgültige Entscheidung in Fragen der Umsatzsteuerpflicht für die der Deutschen Bundesbahn bei Kreuzungsmaßnahmen zu leistenden Kostenerstattungen herbeizuführen? Zwischen dem Bundesminister der Finanzen einerseits und dem Bundesminister für Verkehr, dem Deutschen Städtetag und der Deutschen Bundesbahn andererseits bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Geldleistungen, die die beteiligten Straßenbaulastträger an die DB oder eine andere beteiligte Eisenbahn zu leisten haben, der Umsatzsteuer unterliegen. Während der Bundesminister für Verkehr der Meinung ist, daß es sich hierbei um steuerfreie Kostenerstattungen handelt, bejaht der Bundesminister der Finanzen die Steuerpflicht. Da seitens des Bundesministers der Finanzen diese Frage nochmals Gegenstand einer Besprechung mit Vertretern der Finanzminister der Länder sein sollte, haben die Hauptverwaltung der DB und der Bundesminister für Verkehr den Dienststellen der DB und der Straßenbauverwaltungen empfohlen, hinsichtlich der Umsatzsteuer in den Kreuzungsvereinbarungen jeweils die Anpassung an eine noch bekanntzugebende Regelung vorzubehalten. In der Praxis haben sich in letzter Zeit in einigen Fällen dadurch Schwierigkeiten ergeben, daß die DB auf einer sofortigen Erstattung der Umsatzsteuerbeträge bestand, während die Straßenverwaltungen davon ausgingen, daß die Erstattung gegebenenfalls erst nach abschließender Klärung der Frage erfolgen sollte. Inzwischen hat am.26. 1. 1971 die genannte Besprechung beim Bundesminister der Finanzen stattgefunden. Die Vertreter der Länderfinanzminister haben sich mit Mehrheit ebenfalls für die Steuerpflicht ausgesprochen. Der Bundesminister für Verkehr wird nunmehr in einem Rundschreiben an die Länder die Auffassung des Bundesminister der Finanzen bekanntgeben und bitten, in allen Kreuzungsfällen bis auf weiteres danach zu verfahren. Es bleibt abzuwarten, ob die DB in einem Einzelfall ihre Heranziehung zur Umsatzsteuer für die Kostenerstattung eines beteiligten Straßenbaulastträgers finanzgerichtlich nachprüfen läßt. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage B 45) : Können landkreiseigene Verkehrsträger, die dünnbesiedelte Räume im Zonenrandgebiet bedienen müssen, also stark defizitär arbeiten, mit Zuschüssen oder Krediten zur Erneuerung ihres Omnibusparks rechnen? Eine bevorzugte Vergabe von Zuschüssen und Krediten an landkreiseigene Verkehrsträger im Zonenrandgebiet ist im Rahmen der regionalen Förderung durch den Bund nicht vorgesehen. 5582 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage B 46) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die B 42 zwischen Neuwied und Erpel in den letzten Jahren mehrmals überschwemmt und dort unbenutzbar war, und welche baulichen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Behebung dieser Mißstände? Die Planungen für den hochwassenfreien Ausbau der B 42 zwischen Neuwied und Erpel können erst dann zum Abschluß gebracht werden, wenn der Nachweis erbracht ist, daß der Hochwasserabflußquerschnitt des Rheins durch den Straßenausbau nicht eingeengt wird. Die Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe ist mit den entsprechenden Untersuchungen auf dem Abschnitt von Bingen bis Erpel beauftragt. Das Ergebnis wird nicht vor 1972 vorliegen. Der Ausbau der B 42 erfolgt dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anlage 67 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 2. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Heyen (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage B 47): In welchem Umfang beteiligt sich der Bund an dem vom Land Hessen geplanten „Institut für Wohnen und Umwelt"? Die Bundesregierung steht dem vom Land Hessen geplanten „Institut Wohnen und Umwelt" aufgeschlossen gegenüber. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, daß ein Angehöriger des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen im Gründungsausschuß dieses Institutes als Sachverständiger mitwirkt. Da im Bundeshaushalt 1971 entsprechende Mittel nicht veranschlagt sind, ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes an dem vom Land Hessen geplanten „Institut Wohnen und Umwelt" zur Zeit nicht möglich. Anlage 68 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 2. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Heyen (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage B 48) : Billigt die Bundesregierung Form und Inhalt der von der Staatskanzlei des hessischen Ministerpräsidenten veröffentlichten Anzeige in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 31. Dezember 1970? Die von der Staatskanzlei des Hessischen Ministerpräsidenten in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 31. 12. 1970 veröffentlichte Anzeige ist mit dem Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen nicht abgestimmt worden, so daß auf Form und Inhalt dieser Anzeige kein Einfluß genommen werden konnte. Anlage 69 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 29. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage B 49) : Welche Überlegungen haben die Bundesregierung bewogen, die Zuständigkeit für das Berlinfahrtenprogramm ab dem Rechnungsjahr 1971 vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit auf das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen zu übertragen, und wann kann mit der Bekanntmachung der Richtlinien für die Antragstellung und Bezuschussung gerechnet werden? Innerhalb des Berlin-Fahrten-Programms bestanden bis zum Haushaltsjahr 1970 unterschiedliche Förderungsverfahren. Jugendliche (bis zu 25 Jahren) wurden aus Mitteln des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, die über den Bundesjugendplan den Ländern zur Verfügung gestellt wurden, im allgemeinen geringer bezuschußt als Erwachsenen-Gruppen (über 25 Jahre), die vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen gefördert wurden. Dieser Unterschied hat in den vergangenen Jahren immer wieder die Jugendverbände veranlaßt, Bedenken und Einwände gegen diese unterschiedliche Förderungsart geltend zu machen. Zwischen dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und meinem Hause ist daher im Frühjahr 1970 eine Übereinkunft dahingehend erzielt worden, daß der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen im Austausch für den Sonderplan Berlin des Bundesjugendplanes die Mittel vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit erhält, die bisher den Bundesländern für Berlin-Fahrten Jugendlicher bereitgestellt wurden. Maßgeblich für diese Änderung war die von meinem Hause vertretene Auffassung, daß die gesamte Förderung der Berlin-Fahrten — nach einheitlichen Förderungssätzen — möglichst von dem Hause vorgenommen werden solle, das für die deutschlandpolitische Bildungsaufgabe innerhalb der Bundesregierung zuständig ist. Ab 1. Januar 1971 gelten vorläufige neue Richtlinien, nach denen die Bundesländer die ihnen nunmehr vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen zur Verfügung gestellten Mittel für Berlin-Fahrten von Haupt-, Real- und höheren Schulen nach den Förderungssätzen des BMB in einer Übergangszeit bewirtschaften. Alle anderen Antragsteller wenden sich unmittelbar an das zuständige Referat in der Berliner Abteilung meines Hauses. Die vorläufigen Richtlinien sind im Auszug den Ländern bereits zugegangen und werden nach Erörterung mit den Ländern den betreffenden Verbänden und Organisationen unverzüglich zur Kenntnis gebracht. Anlage 70 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 28. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971 5583 der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage B 50): Wie haben sich die Zahlen der im europäischen Ausland studierenden deutschen Studenten seit 1964 entwickelt, und welches ist nach Ländern aufgeschlüsselt der neueste Stand? Daten, die Auskunft über im europäischen Ausland studierende deutsche Studenten geben, werden nach Aussage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes regelmäßig nur in der Schweiz und in Osterreich erhoben. Eine gesicherte Angabe der heutigen deutschen Studenten im europäischen Ausland ist deshalb nicht möglich. Anhaltspunkte hierzu vermögen jedoch eine vom Deutschen Akademischen Austauschdienst zum Wintersemester 1963/64 veranstaltete Umfrage zu geben und eine Eilanfrage, .die ,das Generalsekretariat der Westdeutschen Rektorenkonferenz bei Sekretariaten anderer europäischer Rektorenkonferenzen durchgeführt hat. Aus den Befragungen ergibt sich folgendes Bild: Deutsche Studenten im europäischen Ausland 1963/64 1967/68 bzw. 1968/69 Belgien *) 103 Frankreich 2255 1303 Großbritannien 457 270 I Niederlande 130 120 Österreich 3546 2384 Schweiz 2014 1830 Irland 14 *) Italien 74 *) Jugoslawien 11 *) Skandinavien 123 *) Spanien/Portugal 20 *) 8644 6010 *) keine Angaben verfügbar Aus dem Datenmaterial lassen sich keine Schlüsse über eine mögliche Entwicklung bis zum Jahre 1970 ziehen. Nach Meinung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes beeinflussen die jeweilige politische und hochschulpolitische Situation des Aus- und Inlands die Zahl der deutschen Studierenden im Ausland so stark, daß die Möglichkeit einer Fortschreibung in der Regel nicht gegeben ist. Anlage 71 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 4. Februar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1781 Frage B 51): Wird im Bund-Länder-Ausschuß für die Bildungsplanung auch daran gearbeitet oder soll später daran gearbeitet werden, das Zensurenwesen in der Bundesrepublik Deutschland in allen Bereichen der Ausbildung kritisch zu durchleuchten und Mängel abzustellen, wie sie z. B. das X-Magazin 1/71 S. 26 ff. geschildert hat, oder das Zensursystem wie in anderen Ländern ganz abzuschaffen? Die Bundesregierung hat bereits in ihrem Bildungsbericht die Notwendigkeit einer kritischen Überprüfung der bisher angewandten Leistungskriterien für die Auslese im Bildungswesen betont und sich für die Entwicklung neuer, objektivierter Verfahren der Leistungsmessung ausgesprochen. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung hat am 14. 12. 1970 ausdrücklich beschlossen, daß im Rahmen der gemeinsamen Förderung der Bildungsforschung und Curriculum-Entwicklung ein Schwerpunkt die Pädagogische Diagnostik sein soll, die die kritische Überprüfung des Zensurensystems und die Entwicklung neuer Verfahren der Leistungsmessung einschließt. Dabei werden auch die Erfahrungen anderer Länder genutzt werden.
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    Nein, ich habe gesagt, ich möchte meine Gedanken im Zusammenhang darlegen.

    (Abg. Dr. Barzel: Er liberalisiert das Demonstrationsstrafrecht und entliberalisiert die Debatte in diesem Haus!)

    Sie haben in der Frage der Rechtspolitik Ihren Standpunkt dahin umrissen, daß Sie erklärt haben, Sie seien bereit, auch Ihren Beitrag dazu zu leisten, die Rechtsordnung an die gesellschaftliche Entwicklung anzugleichen. Ich antworte Ihnen darauf, Herr Kollege Vogel, wenn das alles ist, dann ist das zu wenig. Das reicht nicht.

    (Abg. Vogel: Sie wissen doch genau, daß das nicht alles ist!)

    Sie brauchen gar nicht den Anspruch zu erheben, mit den Mitteln der Rechtspolitik selbst die Gesellschaft verändern zu wollen,

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen]: Das wollen Sie!)

    aber Sie müssen über Ihren Standpunkt hinaus durch die Rechtspolitik gewährleisten, daß gesellschaftliche Entwicklungen auch nicht verhindert und verbaut werden.

    (Abg. Vogel: Damit sind wir völlig einverstanden!)

    Insofern muß ich Ihrer These in aller Deutlichkeit widersprechen. Unsere Rechtspolitik — und das ist ihr Ziel, ich komme darauf noch im einzelnen — hat an vielen Stellen diese Freiheit der Entwicklung der Bürger in unserem Lande erst herzustellen, die Sie bis heute in weiten Bereichen noch verhindern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie haben sich darüber mokiert, daß die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Strafrechtsreform bezüglich des Sexualstrafrekts gesagt hat, und zwar bei Verabschiedung des Entwurfes nach der Stellungnahme zu den Äußerungen des Bundesrates, sie betrachte diese Vorlage als eine geeignete Diskussionsgrundlage für das Problem. Sie geraten in Widerspruch zu sich selber, wenn Sie auf der einen Seite mehr Bereitschaft zur Diskussion um eine breite Basis fordern und auf der anderen Seite, wenn Diskussionsbereitschaft ausdrücklich erklärt wird, dies wiederum als ein Zeichen der Schwäche deklarieren. So einfach können Sie sich das hier nicht machen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich antworte Ihnen — vielleicht überlegen Sie es sich noch einmal —: Diese Erklärung, daß der Entwurf eine geeignete Diskussionsgrundlage sei, war ausdrücklich mit der Feststellung verbunden, daß die Bundesregierung damit ihren Respekt vor der Tatsache bekunde, daß hier Reformen in einem Bereich zur Erörterung gestellt werden, in dem mehr als in anderen die persönliche und Gewissensentscheidung des einzelnen gefordert sei und patente Antworten auch im Rahmen politischer Gruppierungen und Fraktionen nicht so einfach gegeben werden könnten. Das war der Grund dafür.
    Ich halte es nach wie vor, auch im Hinblick auf die Debatten, die wir miteinander darüber noch zu bestehen haben, für richtig, eine Frage von diesem Gewicht, dieser Bedeutung und dieser Schwierigkeit — darüber sind wir uns hoffentlich einig — nicht in der Form anzugehen, daß man von vornherein für sich in Anspruch nimmt, in so schwierigen Bereichen Patentantworten parat zu haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nur frage ich mich: Was ist nun eigentlich in Ihren Augen die Grundlage für die Strafrechtsreform? Da mache ich aus meiner Enttäuschung kein Hehl, deswegen nicht, weil ich wirklich der Auffassung war: Sosehr wir über die Realisierung der Entscheidungen in einzelnen Bereichen verschiedener Meinung sein könnten, so gibt es doch wenigstens über die Grundsätze und Grundlagen der Ziele der Strafrechtsreform keinen Streit, keine Meinungsverschiedenheiten. Ich muß Sie, Herr Kollege Vogel, und Ihre Fraktion fragen, ob denn noch der Grundsatz gilt, über den wir uns bisher hatten verständigen können, daß Gegenstand der Strafrechtsreform die ausschließliche Bezugnahme auf die Frage sein kann und muß, was denn geeignet ist, dem einzelnen oder der Gemeinschaft Schaden zuzufügen, d. h. die Frage der Sozialschädlichkeit.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Der Grundsatz gilt noch!)

    Es ist vielleicht notwendig, Ihnen an dieser Stelle durch ein Zitat eine kleine Denkhilfe zu geben — ich werde Ihnen gleich sagen, woher das Zitat stammt —:
    Es ist zu fragen, ob der Rechtsgüterschutz die alleinige rechtliche und kulturelle Funktion der Strafrechtsordnung sei oder ob das Strafrecht auch eine in der Sozialethik verankerte sittenbildende Aufgabe habe.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Das ist die Frage!)

    Es ist davon auszugehen, daß das Strafgesetz zahlreiche Gebote der in der Gemeinschaft lebendigen Sittenordnung bestätigt, indem es grundlegende sittliche Normen, wie sie schon im Dekalog ausgesprochen sind, in der Sprache des Gesetzes wiederholt und den Rechtsgenossen erneut vergegenwärtigt.

    (Abg. Vogel: Halten Sie die Sexualordnung für eine Sittenordnung?)

    Somit kann dem Strafrecht ein gewisser sozialpädagogischer Charakter nicht abgesprochen werden.



    Bundesminister Jahn
    Es geht jedoch zu weit, dem Strafrecht eine eigene sittenbildende Kraft zuerkennen und ihm selbständige Richtpunkte für das sittliche Wollen und Handeln des Menschen entnehmen zu wollen. Ferner wird das Wesen des Strafrechts verkannt, wenn als eines seiner Hauptziele die Beeinflussung der menschlichen Gesinnung, vor allem in moralischer Hinsicht, gefordert wird. Trotz der engen Verbundenheit zwischen Sittlichkeit und Recht ist das Strafrecht wie auch das Recht als Ganzes nicht in erster Linie der Moralität zugeordnet, sondern es ist gemäß seiner eigenständigen Aufgabe vornehmlich am Gedanken des Schutzes menschlicher Lebensgüter orientiert.

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Einverstanden!)

    Dies ist zitiert aus dem von der Görresgesellschaft herausgegebenen, bei Herder erschienenen Staatslexikon.
    Ich möchte jetzt von Ihnen, Herr Kollege Vogel, gerne wissen, ob dies nach wie vor die gemeinsame Basis für die Verwirklichung der Strafrechtsreform ist oder ob Sie diese bisher gemeinsame Basis verlassen wollen.

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Sie wollen sie verlassen!)

    Ich habe aus dem, was Sie hier vorgetragen haben, den Eindruck, daß Sie nicht mehr sicher auf dieser Basis stehen. Wenn dieser Eindruck richtig ist, dann wird es allerdings schwierig, zu der von Ihnen hier geforderten Gemeinsamkeit zu kommen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Vogel: Darüber sprechen wir demnächst! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Sie haben hier die Frage nach dem § 218 aufgeworfen. Ich stelle dazu folgendes fest.
    Erstens. Es gibt bisher, auch wenn das gelegentlich nicht nur gegenüber Leuten, die da polemisieren wollen, dementiert werden muß, keine Vorlage und keine formulierten Vorstellungen des Bundesministeriums der Justiz.

    (Abg. Vogel: Das hat auch keiner behauptet!)

    — Sie müssen mir schon überlassen, hier festzustellen, was ich festzustellen für notwendig halte.

    (Abg. Franke [Osnabrück] : Jawohl, Herr Hauptmann!)

    — Na, wenn, dann legen Sie schon ein bißchen dazu!

    (Abg. Franke [Osnabrück] : Oder Herr Stabsfeldwebel! Höchstens!)

    Zweitens. Wir arbeiten an der Vorbereitung des 5. Strafrechtsreformgesetzes, bei dem auch in dieser Frage eine Klärung erfolgen muß. Sie wissen — ich habe das in wiederholten Erklärungen sehr deutlich gesagt und wiederhole es hier —: ich bin der Überzeugung, daß auch das werdende Leben dem besonderen Schutz, wie ihn das Grundgesetz ausdrücklich formuliert, untersteht. An diesem Grundsatz und an dieser meiner persönlichen Überzeugung — eine Meinung der Bundesregierung habe ich hier nicht zu
    formulieren — gibt es keine Fragezeichen anzumerken.
    Allerdings: damit, daß Sie solche allgemeinen Feststellungen treffen, können Sie sich der Notwendigkeit, in der Reformdiskussion noch etwas genauer Stellung zu beziehen, nicht entziehen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Vogel: Das werden wir auch nicht tun!)

    Sie wissen ganz genau, daß mindestens eine Frage wie die der ethischen Indikation diskutiert werden muß, ohne daß man sich einfach auf den allgemeinen Grundsatz zurückzieht.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wenn Sie hier von Gemeinsamkeit reden, so erwarte ich eigentlich, daß Sie dazu auch dadurch einen Beitrag leisten, daß Sie in der Diskussion nicht einfach vor der Tatsache ausweichen, die Ihnen genauso gut wie mir bekannt sein sollte, nämlich der Tatsache, daß es in diesem Lande unbestrittenermaßen jährlich Hunderttausende von Fällen illegaler Abtreibung gibt, die unendliches Leid über die betroffenen Menschen bringt. Daran kann der Strafgesetzgeber in einer solchen Diskussion nicht einfach vorbeigehen, auch wenn es noch so schwierig ist, darauf eine befriedigende Antwort zu finden. Wir werden uns jedenfalls dieser Diskussion stellen, und wir werden versuchen, aus unserer Sicht eine richtige, vertretbare und angemessene Lösung vorzuschlagen.

    (Abg. Vogel: Da bin ich sehr gespannt!)

    Der Versuch, zur Frage der Justizreform bei einigen Autoren des „Rheinischen Merkurs" abzuschreiben, war ja nun wirklich nicht überzeugend.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Vogel: Ich habe das, was ich gesagt habe, nicht adressiert! Damit das klar ist!)

    Allerdings frage ich mich, woran es wohl liegen mag, daß eine so erfreulich klare Aussage der CDU zur Frage der Justizreform und zum Gerichtsaufbau wie die im Berliner Programm in dem Düsseldorfer Programm unter den Tisch gefallen ist.

    (Abg. Vogel: Sie kennen doch die Zusammenhänge genau!)

    — Ich kenne nur den Zusammenhang, Herr Vogel, daß bei Ihnen offenbar nicht mehr die Bereitschaft besteht, in dieser Frage, über die lange genug diskutiert wird, eine klare Position zu beziehen.
    Meine Position in dieser Frage ist klar. Ich will sie Ihnen hier in wenigen Sätzen noch einmal aufzeigen, ohne damit den im Rechtsausschuß des Bundestages bereits angekündigten und demnächst abzugebenden Bericht über die Reformvorstellungen im einzelnen vorgreifen zu wollen.
    Niemand kann bestreiten, daß die gegenwärtige Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf den Vorstellungen des Jahres 1877 gegründet ist. Die gerechtfertigte Frage, wie diese Organisation in unserer Zeit aussehen könnte, ist noch nicht beantwortet. Wir müssen — das ist in der Regierungserklärung ausdrücklich gesagt — zu einem drei-



    Bundesminister Jahn
    gliedrigen Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit übergehen, weil wir ausreichend große, ausreichend organisierte und in ihrer Zusammensetzung und technischen Ausstattung leistungsfähige Gerichte brauchen. Überall in der Verwaltung wird heute in zunehmendem Maße mit modernen Mitteln der Arbeitstechnik — auch der bürokratischen Arbeitstechnik — gearbeitet. Sie können nicht im Ernst wollen, daß die Justiz davon ausgenommen ist. Wenn die Justiz leistungsfähig sein soll, müssen Sie sie ebenso dazu in den Stand versetzen, sich dieser Mittel zu bedienen, wie das im öffentlichen Leben unseres Landes der Fall ist. Dazu gehören elektronische Datenverarbeitungsanlagen ebenso wie eine moderne Einrichtung und Ausstattung der Gerichte. Solche Pläne können Sie im Bereich kleiner, mit einem Richter besetzter Amtsgerichte nicht realisieren. Wir müssen deshalb zu einer Neuorganisation der Gerichtsbarkeit kommen. Wenn Sie aber eine solche Neuorganisation anstreben, stellt sich eine Fülle von Fragen, die nicht kurzfristig beantwortet werden können. Die Neugliederung der Gerichte erfordert in den Ländern erhebliche Vorbereitungen zeitlicher und auch materieller Art. Deswegen ist es notwendig, im gegenwärtigen Zeitpunkt Antworten auf die Fragen sowohl nach der Mindestgröße der Gerichte als auch nach der zukünftigen Aufgabenverteilung der Gerichte zu finden. Die Länder müßten in den Stand versetzt werden, in einem Zeitraum von acht bis zehn Jahren das vorzubereiten, was zur Verwirklichung einer modernen Gerichtsorganisation erforderlich ist. Diese Themen werden Gegenstand unserer Vorschläge sein. Darüber wird im einzelnen zu berichten sein.
    Zweitens ist in diesem Zusammenhang die Frage der Vereinfachung und Vereinheitlichung unseres Verfahrensrechts zu nennen. Am Dienstag dieser Woche hat sich eine Kommission aus angesehenen Männern der Praxis und der Wissenschaft einschließlich Vertretern der beteiligten Ressorts der Bundesregierung konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen, eine Kommission, die die Aufgabe übernommen hat, die Vereinheitlichung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Sozialgerichtsgesetzes vorzubereiten. Wir werden in diese Überlegungen auch die Zivilprozeßordnung und das Arbeitsgerichtsgesetz einzubeziehen haben, damit, wo immer das möglich ist, so viel wie möglich an einheitlichen Regeln entstehen kann.
    Es ist nicht zu verstehen, es ist nicht gerechtfertigt, daß wir z. B. für die Frage der Einlegung einer Beschwerde oder einer Berufung in den verschiedenen Gesetzen völlig unterschiedliche Fristen haben: einmal vierzehn Tage, einmal vier Wochen, einmal einen Monat, dann wieder noch längere oder noch kürzere Fristen. Eine solche unübersichtliche Situation ist auf die Dauer weder dem Bürger noch den sonst am Rechtsleben Beteiligten zuzumuten, ganz abgesehen davon, daß bei dieser Gelegenheit — wie schon bei der Zivilprozeßordnung im Gange — immer wieder überprüft werden muß, was wir denn eigentlich tun können, um die Verfahren vor den Gerichten spürbar zu beschleunigen.

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Und die Wahrheitsfindung zu verbessern!)

    Ich wiederhole etwas, was ich in früheren Zusammenhängen schon einmal gesagt habe: Ein Urteil, das den Bürger zu spät erreicht, nach einem zu langen Zeitablauf, kommt eher einer Rechtsverweigerung denn der Erfüllung der Rechtsprechung gleich.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Die Arbeiten, die wir jetzt aufgenommen haben, dienen dem Ziel, dem Bürger schnell zu einem überzeugenden Urteil zu verhelfen.
    Das dritte, was wir in der Justizreform für notwendig halten, ist eine Ausweitung der Zahl derjenigen, die als Richter in die Justiz kommen, nachdem sie sich in anderen Berufen bewährt haben, eine Modernisierung der Ausbildung der Juristen und eine Verbesserung der richterlichen Weiter-und Fortbildung.
    Diese drei Themen — Neugliederung der Gerichtsbarkeit, Verbesserung und Vereinheitlichung des Verfahrens, Verbesserung der Juristenausbildung und -fortbildung — sind die drei Füße, auf denen die Justizreform steht. Und jetzt frage ich Sie, Herr Kollege Vogel: Was hat alles dieses an nüchternen und sachlichen Notwendigkeiten eigentlich mit Ihrem Gerede von Ideologien in diesem Zusammenhang zu tun?

    (Beifall bei der SPD. Abg. Vogel: Lesen Sie ,die Rede nach!)

    Meine Antwort darauf: überhaupt nichts. Legen Sie hier in eine sachlich notwendige Arbeit nicht einen Ton, der Sie eines Tages außerstande setzt, an einer vernünftigen Regelung dieser umfassenden Aufgaben in Ihrer Verantwortung, von der Sie so gerne gesprochen haben, mitzuwirken!

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Sie denken wohl, Angriff ist die beste Verteidigung! — Abg. Vogel: Entziehen Sie dem doch den Boden! Die Möglichkeit haben Sie doch!)

    Das letzte: Sie haben hier versucht, eine sehr prinzipielle Kritik an den von mir vorgelegten
    Entwürfen zum - ja, schon da muß ich überlegen,
    wie ich sagen soll - Eherecht zu üben. Sie haben
    vom Scheidungsrecht gesprochen; ich rede vom Eherecht. Das ist nicht nur ein anderes Wort,

    (Abg. Vogel: Einverstanden!)

    sondern dies ist auch eine Aussage darüber, was denn Gegenstand, Inhalt und Ziel dieser notwendigen Reform ist.
    Um ein Wort, auf dem Sie hier mit besonderem Genuß herumgehackt haben, einmal aus der Welt zu räumen: Ich habe niemals gesagt — wie Sie es hier zitiert haben —, die Ehe sei kein Versorgungsinstitut. Ich habe mich vielmehr in einem ganz bestimmten Zusammenhang gegen die Forderung gewehrt, daß man eine Ehe selbst dann, wenn sie gescheitert ist, aufrechterhalten soll, obwohl sie außer ungelösten Unterhaltsproblemen keinerlei sonstigen Inhalt mehr hat. Ich sage Ihnen hier noch einmal: Eine solche, jeden Inhalts entkleidete Ehe ist nicht die Ehe, die Art. 6 des Grundgesetzes schützt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




    Bundesminister Jahn
    Ich hoffe, daß dieses klare Wort im Hinblick auf jenes Wort, das Sie hervorgeholt haben, um offenbar damit die Diskussion hier aus Ihrer Sicht zu vergiften, genügt, diesen Punkt ein für allemal auszuräumen.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach)?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Nein, ich habe gesagt, ich möchte meine Überlegungen hier im Zusammenhang darlegen.

    (Abg. Franke [Osnabrück]:: Ihr seid mir scheene Demokraten! — Abg. Dr. Stark [Nürtigen] : Er ist so schwach, er kann keine Zwischenfrage erlauben!)

    — Machen Sie es sich doch nicht so billig. Wenn Sie wollen, können wir hier noch ein paar Stunden über Einzelheiten diskutieren.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Sie sprechen von Eherechtsreform, und hier [zeigt eine Broschüre] geben Sie einen Diskussionsentwurf über Reform des Ehescheidungsrechts und der Scheidungsfolgen heraus; da muß man Sie doch fragen, warum Sie solche Dinge sagen und vorher einen solchen Entwurf herausbringen!)

    — Ich weiß nicht, welche Schlußfolgerungen Sie daraus ziehen wollen.

    (Zuruf des Abg. Vogel.)

    ich habe lediglich meine Absicht darzulegen und damit auf die Fragen zu antworten, die hier von Herrn Kollegen Vogel aufgeworfen worden sind.
    Ich möchte zwei Feststellungen an den Anfang meiner Stellungnahme zum Eherecht stellen.
    Erstens. Es ist nicht zu bestreiten, daß das Eherecht, so wie es heute ist, nicht zuletzt geprägt durch Vorstellungen aus einer Zeit, in der Sie das ziemlich allein hier im Hause machen konnten, in seinen Grundlagen reformbedürftig ist, von der Ausgestaltung des Rechts der Eheführung über das Recht der Eheschließung bis hin zur Regelung der Scheidungsfolgen. Das heutige Eherecht ist ungerecht, es benachteiligt die Frauen, und es führt zu unerträglichen Zuständen bei der Durchführung von Scheidungsprozessen. Wir wünschen, daß diese unerträglichen Zustände durch eine Reform des Eherechts überwunden werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Frage an Sie ist: Herr Kollege Vogel, sind Sie bereit, an einer Reform des Ehescheidungsrechts, die von diesen Feststellungen her begründet werden muß, mitzuwirken, oder sind Sie es nicht?

    (Abg. Vogel: Es gibt von uns konstruktive Beiträge dazu!)

    — Reden Sie doch nicht so, als hätten Sie hier nur einen bestimmten Entwurf zu verurteilen und könnten sich auf diese Weise um eine Antwort auf die
    Frage herumdrücken, ob diese Reform notwendig ist oder nicht, Dazu schweigen Sie sich aus.

    (Abg. Vogel: Die Antwort wissen Sie doch!)

    — Meine Antwort ist: Diese Reform ist notwendig.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Aber so nicht! Abg. Vogel: Bauen Sie doch keine Pappkameraden auf!)

    Sie haben die Chance — wir werden darüber noch zu reden haben , Ihre Vorstellungen in diese Reformdiskussion einzubringen.
    Zu der Frage, ob die Ehe auf Lebenszeit angelegt ist, wiederhole ich meine mehrfachen Feststellungen: Dies ist nicht eine Frage, die ich als disponibel für den einfachen Gesetzgeber ansehe. Ich bin der Überzeugung, daß die Ehe nach der eindeutigen Aussage des Art. 6 des Grundgesetzes auf Lebenszeit angelegt ist, als solche geschützt ist und daß dies Grundlage jeder eherechtlichen Gesetzgebung zu sein hat.

    (Abg. Vogel: Dann müssen Sie es so machen!)

    Die zweite Feststellung. Es ist eine Unterstellung
    — die ich nicht akzeptiere und die durch ständige Wiederholungen nicht wahrer wird , daß ich versuchte, ein bestimmtes einseitiges Leitbild der Ehe zu propagieren oder zu verwirklichen. Ich habe nicht ohne Grund deshalb meine Frage nach Ihren Vorstellungen erhoben. Ich sage Ihnen: heute haben wir es in unserer Gesetzgebung mit der Festschreibung eines einseitigen und deswegen falschen Leitbildes der Ehe zu tun. Das heute geltende Recht geht davon aus, daß die Ehefrau nur Hausfrau sein könne und daß alles andere nur die außergewöhnliche Ausnahme sei.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Eine vereinbarte Ausnahme!)

    Und das in einem Zeitpunkt, da in diesem Lande 10 Millionen verheiratete Frauen neben der Ehe einem Beruf nachgehen und durch diese so ausgestaltete Gesetzgebung benachteiligt werden. Der Gesetzgeber hat weder ein solch einseitig festgelegtes Leitbild aufrechtzuerhalten, noch hat er es durch ein neues, einseitiges Leitbild mit einer anderen Alternative festzulegen.
    Ich stelle fest: unsere Aufgabe kann nur sein, den Beteiligten die Freiheit der Entscheidung zu sichern, die sie heute nicht haben, also die Freiheit der Entscheidung für die Ehefrau gleichermaßen wie für den Ehemann, für ihre Ehe im Einzelfall jenes Leitbild festzulegen, das sie in gegenseitigem Einvernehmen für richtig halten

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße]: Das können sie doch nach dem geltenden Recht auch!)

    und nicht eine Regelung aufrechtzuerhalten, die, wie das geltende Recht, den Versuch macht, sie zu gängeln.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße]: Das geltende Recht läßt dies völlig frei! Herr .Jahn, das wissen Sie doch ganz genau!)

    5518 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1971
    Bundesminister Jahn
    Dies ist meine Grundlage für die Ausgestaltung des neuen Eherechts.

    (Abg. Dr. Hauser. [Sasbach] : Nicht auszudenken, was uns hier geboten wird!)

    Sie erscheint mir als einzige möglich. Der Versuch einer Festlegung weder in der bisherigen Form noch in einer neuen Form auf ein einseitiges Leitbild wird weder von mir betrieben, noch halte ich ihn für zulässig.

    (Beifall bei der SPD.)

    Damit ist zugleich das erste Prinzip deutlich gemacht worden, von dem unsere Reformvorstellungen ausgehen. Das gleiche Recht für beide Ehegatten innerhalb der Ehe muß gewährleistet sein. Das wird durch die inzwischen auch von Herrn Vogel akzeptierte vorgesehene Änderung der ehelichen Lebensführungsvorschriften beispielsweise in § 1356 ausdrücklich erreicht.
    Es gibt eine grundsätzliche Übereinstimmung darüber, daß das bisher für das Scheidungsrecht geltende Verschuldensprinzip durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst werden soll. Hier wissen wir uns nicht nur grundsätzlich mit dem weitaus überwiegenden Teil derjenigen einig, die sich wissenschaftlich mit dieser Frage auseinandergesetzt haben, sondern insbesondere auch mit der erklärten Auffassung der beiden großen Kirchen in unserem Lande. Diese Entscheidung wird eine sehr weitreichende Veränderung der bisherigen Grundlagen des Scheidungsrechts ermöglichen.
    Die Frage ist, wie das Scheidungsrecht im Hinblick auf das Zerrüttungsprinzip im einzelnen ausgestaltet werden soll. Das ist in der Tat ein Punkt der Diskussion. Hier haben wir keine vorgefaßte, endgültige Meinung in der Richtung, daß wir meinten, daß es um rechtsdogmatisch reine, saubere Lösungen gehe, sondern wir haben die Vorstellung, daß wir eine Lösung finden müssen, die den berechtigten Interessen beider Ehegatten in einer so schwierigen Situation gleichermaßen gerecht werden kann.
    Zum Unterhaltsrecht habe ich wiederholt erklärt und erkläre hier noch einmal: dafür gibt es eine einfache Leitlinie. Das Unterhaltsrecht muß sich nach dem Grundsatz ordnen, daß derjenige, der in und nach einer Ehe der wirtschaftlich und sozial Stärkere ist, dem anderen, dem wirtschaftlich und sozial Schwächeren, die notwendige Hilfe zu geben hat. Dies ist bereits die Leitlinie des Diskussionsentwurfs gewesen. Dies ist die weiterhin beibehaltene Leitlinie des Referentenentwurfs. An dieser Leitlinie werden wir festhalten und sie, wenn es möglich ist, in den Einzelausgestaltungen noch verbessern.
    Schließlich haben Sie, Herr Kollege Vogel, das vierte grundsätzliche Thema in diesem Zusammenhang angeschnitten, die Alterssicherung der Frau. Hier muß ich in aller Offenheit etwas sagen, was Sie meinen, mit einer Handbewegung vom Tisch wischen zu können. Sie versteigen sich heute hier zu einer Forderung, die ich nur mit Zustimmung, aber dennoch nicht ohne Verwunderung zur Kenntnis nehmen kann: daß zunächst einmal die Frage der sozialen Sicherung der Frau insgesamt gelöst
    werden müsse, bevor man an die Lösung dieser Probleme der Eherechtsreform gehe.
    Ich sage Ihnen dazu: woher nehmen Sie eigentlich den Mut, eine solche Forderung in diesem Zeitpunkt und bei der Diskussion dieser Frage aufzustellen, nachdem 20 Jahre lang von Ihrer Seite die Möglichkeit dazu bestand und nicht ergriffen worden ist, in der Frage der sozialen Sicherung der Frauen in unserem Land wenigstens einen bescheidenen Fortschritt zu erreichen? Sie haben das bis zum heutigen Tage nicht getan.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Wo liegen denn Ihre Anträge?)

    Wenn Sie jetzt bei dieser Gelegenheit mit dieser Forderung aufkommen, dann können Sie nicht den Anspruch erheben, daß Sie besonders glaubwürdig seien.
    Wir haben mit dem Vorschlag, in der Alterssicherung einen ersten Schritt zu tun, einen Beitrag dazu geleistet, daß die Diskussion um die soziale Stellung der Frau in unserer Gesellschaft in einem Maße in Gang gekommen ist, wie ich das nur dankbar verzeichnen und begrüßen kann. Diese Diskussion — das wissen Sie so gut wie wir — wird nicht mit einem Schlage zu einer Lösung geführt werden können. Aber ,darüber bin ich mit meinem Kollegen
    Arendt im Prinzip einig wir werden in Richtung auf eine selbständige Alterssicherung der Frauen erste Schritte über die Lösungsvorschläge im Rahmen der Reform des Unterhaltsrechtes hinaus vorschlagen und damit auch deutlich machen, in welcher Form, in welchen Regelungen im einzelnen diese schwierige, diese umfassende und diese erst in längeren Abschnitten zu verwirklichende Frage einer Lösung zugeführt werden kann.

    (Abg. Franke [Osnabrück]: Das dauert zehn Jahre und kostet pro Jahr 15 Milliarden DM!)

    Meine Damen und Herren, damit habe ich auf die Punkte, die Sie hier im Prinzip angeschnitten haben, meine Antwort gegeben.
    Ich komme auf das zurück, was Herr Kollege Vogel am Anfang gesagt hat: daß man Rechtspolitik möglichst gemeinsam führen sollte und die Entscheidungen, die dazu notwendig sind, möglichst gemeinsam treffen sollte. Ich wiederhole hier: ich bin mit Ihnen der Meinung, die Gestaltung der Rechtsordnung, die für alle Bürger dieses Landes verbindliche Maßstäbe setzt, ist eine so schwierige und weitreichende Entscheidung, daß ich es begrüßen würde, wenn möglichst viele Entscheidungen in diesem Bereich auf einer breiten Basis zustande kommen könnten. Aber haben Sie bitte keinen Zweifel daran: die Vorschläge, die hier gemacht werden, werden von einem sozialdemokratischen Bundesminister der Justiz gemacht.

    (Abg. Vogel: Das haben wir festgestellt!)

    Diese Vorschläge werden von einer Koalition aus Sozialdemokraten und Freien Demokraten getragen. Diese Koalition und ich selber werden es an der Bereitschaft, mit Ihnen um sachgerechte und faire Lösungen zu ringen und uns auseinanderzuset-



    Bundesminister Jahn
    zen, nicht fehlen lassen. Aber wenn Sie versuchen, diese Diskussion durch Ideologisierungstendenzen und ähnliche Unterstellungen zu polarisieren,

    (Abg. Dr. Starke [Nürtingen] : Sie, Herr Jahn, treiben doch die Ideologisierung!)

    wie Sie es in Ihrer Rede getan haben, dann, fürchte ich, wird an Ihnen die Möglichkeit zu einer gemeinsamen Rechtspolitik scheitern. Ich würde das bedauern. Aber seien sie sicher, wir werden uns deswegen nicht davon abbringen lassen, unsere rechtspolitischen Vorschläge diesem Hause zu unterbreiten, und wir werden sie auch durchzusetzen wissen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)