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ID0609642700

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    1108. unbefangen: 1
    1109. föderale: 1
    1110. Helvetischen: 1
    1111. Konföderation: 1
    1112. nennen.\n: 1
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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5269 A Fragestunde (Drucksache VI/1781) Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) Kinderfreibeträge und Steuerersparnis — Auswirkung bei Familien mit germ-gem Einkommen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5269 C, D, 5270 A, B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . . . 5269 D, 5270 A, B, D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5270 B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU): Gewährung von Darlehen zur Förderung von Baumaßnahmen in West-Berlin Dr, Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5271 A, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5271 B, C Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD): Berücksichtigung der Spenden an Parteien bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Spender Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5271 D, 5272 A Dr. Schmude (SPD) ..... . . 5272 A Fragen des Abg. Strohmayr (CDU/CSU): Rückgang des Einkommensteueraufkommens im Jahre 1970 - Betrag der durch Steuerflucht entstandenen Steuerausfälle Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5272 B, C, D, 5273 A, C, D Strohmayr (CDU/CSU) . 5272 C, D, 5273 C Ott (CDU/CSU) . . . . 5273 A, D Fragen der Abg. Frau Geisendörfer (CDU/CSU) : Entschädigung für gesundheitliche und finanzielle Einbußen der Opfer von Verbrechen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5274 A, B, C, D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5274 B, C, D Frage des Abg. Seefeld (SPD) : Zusammenhang zwischen der Abschaffung der kurzfristigen Freiheitsstrafen und dem angeblich spürbaren Sinken der Verkehrsmoral Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5274 A, 5275 B, C Seefeld (SPD) . . . ...... 5275 B Varelmann (CDU/CSU) . . . 5275 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD): Änderungsbedürftigkeit des Rechts des Pflegekindes — Erweiterung der Voraussetzungen für das Einschreiten des Vormundschaftsgerichts gemäß § 1666 BGB Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 5275 C, D Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU): Maßnahmen gegen die Verteuerung der Trinkmilch — finanzielle Erleichterungen für junge und kinderreiche Familien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5276 A, B, C, D, 5277 A, B, C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 5276 B, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 5276 C Burger (CDU/CSU) . . . . . . 5277 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5277 B Gallus (FDP) . . 5277 C Ehnes (CDU/CSU) 5277 C Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU): Konsequenzen im Falle der Verweigerung einer ausreichenden Angleichung der Agrarpreise im Rahmen der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5277 D, 5278 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . 5277 D, 5278 A Kiechle (CDU/CSU) . . 5278 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5278 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 5278 C Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU): Senkung der Kosten in der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5278 D, 5279 B, C, D Dr. Ritgen (CDU/CSU) . . . 5279 A, B Kiechle (CDU/CSU) .... . . . . 5279 B Dr. Ritz (CDU/CSU) ..... . . 5279 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 5279 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 5279 D Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU): Staatsbeihilfen für niederländische Landwirte in Flurbereinigungsverfahren als Wettbewerbsverzerrung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5280 A Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) Erhöhung von Agrarerzeugerpreisen und Preisstabilität Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5280 B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . 5280 B, C Gallus (FDP) 5280 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU): Einstellung des Bundeswirtschaftsministers zu einer Erhöhung der Agrarpreise — Maßnahmen zur Erhöhung dieser Preise Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 5280 D, 5281 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 5281 A, B, C, D Fragen des Abg. Löffler (SPD): Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten im Bereich der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . ..... 5282 A, B Löffler (SPD) . . . 5282 B Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache VI/1771) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksache VI/1697) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/1788) — Erste Beratung — . . . . 5282 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache VI/1654); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache W1729) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — ...... . . . 5282 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1655); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 III Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1730) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung - . . . 5283 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1653); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1758) Zweite Beratung und Schlußabstimmung 5283 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. April. 1968 über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (Drucksache VI/1322); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/1721) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5283 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/ 1440) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1776) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . 5283 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Oktober 1970 zur Änderung des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (Drucksachen U/ 1546, zu VT/1546); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft; (Drucksache VI/1762) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5284 A Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/71 — Zollkontingente für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksache VI/1765) . . . . . 5284 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 des Rates Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 in bezug auf bestimmte Erzeugnisse der Tarifstellen 20.06 B II a) und 20.07 A (Drucksachen VI/1535, VI/1437, VI/ 1761) 5284 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Tierarztes Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Empfehlung des Rates betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten tierärztlichen Diploms sind (Drucksachen VI/983, VI/1706) 5284 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Bericht über die Gestaltung des Verhältnisses zwischen den neuen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz und den Aufgaben der Träger der Sozialversicherung und anderer Sozialleistungsträger im Bereich der Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (berufliche Rehabilitation) (Drucksachen 11/ 1127, VI/1727) 5284 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut (Drucksachen VI/ 1007, VI/1722) 5284 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Unregelmäßigkeiten, die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und die Einrichtung eines Informationssystems Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 120/67/EWG und Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide und Reis Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 140/67/EWG und Nr. 365/67/EWG über die Regeln für die vorherige Festsetzung der Abschöpfungen für Getreide, Reis und Bruchreis IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 162/69 betreffend den aktiven Veredelungsverkehr bestimmter Milcherzeugnisse (Drucksachen VI/1348, VI/1353, VI/1370, VI/1723) . 5284 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksache VI/1493); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1774) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 5285 A Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1970 eingegangenen Petitionen (Drucksache M/1770) . . . . . 5285 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Hauhaltsgesetz 1971) (Drucksachen M/ 1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — . . . 5285 C Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache M/1731) . . . 5285 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache M/ 1732) Rawe (CDU/CSU) 5285 D, 5290 B, 5294 D Blumenfeld (CDU/CSU) 5287 D Collet (SPD) 5288 C Spillecke (SPD) 5289 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 5292 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5293 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 5294 B Kirst (FDP) 5295 A Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache M/1733) 5295 D Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts (Drucksache M/1734) Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5296 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5304 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5304 C Kirst (FDP) . . . . . . . . . . 5313 A Brandt, Bundeskanzler . . . . . . 5318 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 5324 A Wehner (SPD) . . . . . . . . . 5326 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 5330 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 5331 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 5335 B Borm (FDP) . . . . . . . . . . 5336 C Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 5337 C Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 5339 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 5341 B Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 5342 C Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5345 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) 5346 B, 5350 D Raffert (SPD) 5348 D Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache VI/1735) Picard (CDU/CSU) 5351 C Kern (SPD) . . . . . . . . . 5353 B Scheel, Bundesminister . 5354 B, 5364 A, 5365 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5355 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 5356 A Moersch (FDP) 5358 A Dr. Hallstein (CDU/CSU) 5360 B Behrendt (SPD) 5363 D Blumenfeld (CDU/CSU) 5365 B Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/1746) 5366 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache VI/ 1747) 5366 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache VI/1753) 5366 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache VI/1754) 5366 C Nächste Sitzung 5366 D Anlagen Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5367 A Anlagen 2 bis 9 Änderungsanträge Umdrucke 104, 105, 107 bis 112 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/ 1100 Anlage, M/ 1732, VI/1733, M/ 1734, VI/1735) . . . . . . . . . 5367 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwal- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 V bach) (CDU/CSU) betr. Zusammenarbeit mit Jugoslawien auf dem Gebiet der Justiz 5368 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Steuerausfälle auf Grund der Befreiungsvorschriften des Mineralölsteuergesetzes 5369 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) betr. Zahlung von Umsatzsteuer durch Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung für Grunderwerb von Land- und Forstwirten 5369 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. steuerliche Erleichterungen beim Einbau von Elektroheizungen in Neubauten . . . . 5370 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Abwanderung von Finanzbeamten in die freie Wirtschaft . . . . . . . 5370 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Verwendung des Sprühmittels „Tormona 80" zur Vernichtung unerwünschten Unterholzbestandes . . . . . . . . 5371 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Schutz der ostfriesischen Küstenfischerei vor Ausrottung der Fisch- und Krabbenbestände . . . . 5371 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5269 96. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 5. 2. Bühling 28. 2. Becker (Pirmasens) 5. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 3. 2. Dröscher * 3. 2. Dr. Erhard 3. 2. Dr. Götz 28. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kiesinger 5. 2. Klinker * 3. 2. Dr. Koch * 4. 2. Kriedemann * 5. 2. Lücker (München) * 4. 2. Maucher 12. 2. Memmel * 5. 2. Michels 3. 2. Müller (Aachen-Land) * 4. 2. Frau Dr. Orth * 3. 2. Pfeifer 5. 2. Rasner 12. 2. Richarts * 3. 2, Rollmann 3. 2. Schmitz (Berlin) 5. 2. Dr. Schulz (Berlin) 3. 2. Saxowski 8. 2. Dr. Starke (Franken) 3. 2. v. Thadden 6. 2. Wiefel 26. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 104 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 02, Deutscher Bundestag - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1332 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 02 01 In Tit. 422 01 - Bezüge der planmäßigen Beamten - behält der Direktor beim Deutschen Bundestag die Einstufung nach B 10. Bonn, den 2. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 105 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des HausAnlagen zum Stenographischen Bericht haltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 03, Bundesrat - Drucksachen VI/ 100 Anlage, VI/1733 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 03 01 In Tit. 422 01 -- Bezüge der planmäßigen Beamten - behält der Direktor des Bundesrates die Einstufung nach B 10. Bonn, den 2. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 107 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1734 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 1. Der Ansatz bei Tit. 427 11 - Honorare für feste Mitarbeiter und Kosten des wissenschaftlichen Sachverständigengremiums - wird von 600 000 DM um 300 000 DM auf 300 000 DM herabgesetzt. 2. Der Ansatz bei Tit 526 04 - Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung (Systemanalyse) im Bundeskanzleramt zur Verbesserung des Informationsflusses - wird gestrichen. 3. Der Ansatz bei Tit. 526 14 - Kosten für Gutachten und Forschungsaufträge - wird von 1 000 000 DM um 500 000 DM auf 500 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 108 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1734 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 - Bundeskanzler und Bundeskanzleramt - 1. Der Ansatz bei Tit. 529 01 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers für außergewöhnlichen Aufwand 5368 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen — wird von 290 000 DM um 100 000 DM auf 190 000 DM herabgesetzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 529 03 — Zur Verfügung des Bundesministers für besondere Aufgaben für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung — wird von 50 000 DM um 20 000 DM auf 30 000 DM herabgesetzt. 3. Der Ansatz bei Tit. 529 04 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken — wird von 350 000 DM um 100 000 DM auf 250 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 109 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen W1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzleramt — Der Ansatz (Betrag für 1971) bei Tit. 712 01 — Neubau des Bundeskanzleramtes — wird gestrichen und als Leertitel ausgebracht. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 110 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Der Ansatz bei Tit. 526 04 — Erforschung der öffentlichen Meinung durch demoskopische Umfragen — wird von 900 000 DM um 500 000 DM auf 400 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 111 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Der Ansatz bei Tit. 531 03 — Öffentlichkeitsarbeit Inland — wird von 10 600 000 DM um 1 000 000 DM auf 9 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 112 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/ 1735 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 529 02 — Geheime Ausgabe — wird von 8 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 7 000 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayer] vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Erhardt (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen A 19 und 20) : Sind Informationen zutreffend, wonach bei den im Herbst 1970 vom Bundesministerium der Justiz mit der jugoslawischen Regierung geführten Verhandlungen, die u. a. auch ein Auslieferungsabkommen betreffen, wechselseitige Erklärungen über eine weitergehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz abgegeben worden sind? Auf welchen Rechtsgebieten ist an eine engere Zusammenarbeit mit Jugoslawien gedacht? Zwischen dem Bundesministerium der Justiz und der jugoslawischen Regierung sind im Herbst 1970 keine Verhandlungen geführt worden. Dagegen hat eine aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und anderer Bundesministerien Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5369 bestehende Delegation in der Zeit vom 15. bis 27. Oktober 1969 in Bonn mit einer jugoslawischen Regierungsdelegation Verhandlungen über den Abschluß eines Auslieferungsvertrages geführt. Dieser Vertrag ist am 26. November 1970 in Belgrad unterzeichnet worden. Er wird in nächster Zeit den gesetzgebenden Körperschaften zur Ratifizierung vorgelegt werden. Im Verlauf dieser Verhandlungen haben beide Seiten vereinbart, auch die sonstige Rechtshilfe in Strafsachen vertraglich zu regeln. Im übrigen sind keine anderen Erklärungen über eine weitergehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechtswesens abgegeben worden. Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages über die Rechtshilfe in Strafsachen haben zwischen einer aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und des Auswärtigen Amts bestehenden deutschen Delegation und einer jugoslawischen Delegation in der Zeit vom 24. November bis 4. Dezember 1969 in Belgrad stattgefunden. Der bei diesen Verhandlungen erarbeitete Vertragsentwurf ist gegenwärtig noch Gegenstand der Erörterungen mit der jugoslawischen Regierung. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ist in nächster Zeit zu rechnen. Außer der Zusammenarbeit auf strafrechtlichem Gebiet, wie sie sich aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage ergibt, besteht mit der jugoslawischen Regierung Einverständnis darüber, daß für das Gebiet der Zivilsachen ein Vertrag abgeschlossen werden soll, der Erleichterungen für den Rechtshilfeverkehr vorsieht und die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen regelt. Andere Rechtsgebiete sind gegenwärtig nicht berührt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 26 und 27) : Zu welchen Steuerausfällen führen die Befreiungsvorschriften von § 8 des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere unter Berücksichtigung der Luftfahrtbetriebsstoffe? Aus welchen Gründen enthält der Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen (Drucksache VI/391) die in § 8 des Mineralölsteuergesetzes aufgeführten Vergünstigungen nicht? Nach der Konzeption des Mineralölsteuergesetzes soll die Mineralölsteuer grundsätzlich nur die Verwendung von Mineralölen als Treib-, Schmier- und Heizstoff belasten. § 8 des Mineralölsteuergesetzes dient vornehmlich dazu, entsprechend dieser Konzeption Mineralöle, die zu anderen Zwecken verwendet werden, von der Steuer auszuschließen. Dazu zählen die Verwendung von Mineralöl zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verwendung von Treibstoffen für die Luftfahrt. Diese Ausnahme beruht auf internationaler Regelung und ist gerechtfertigt, weil der Luftverkehr überwiegend außerhalb eines Verbrauchsteuergebiets stattfindet. § 8 des Mineralölsteuergesetzes verschafft den dort betroffenen Verbrauchern keinen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber vergleichbaren Wettbewerbern. Im übrigen würde die Belastung dieser Gruppen mit der vollen Steuer für Kraft- und Schmierstoffe rechnerisch ca. 30,2 Milliarden Deutsche Mark ergeben, und zwar aus der gewerblichen Verwendung ca. 5,0 Mrd. DM, aus der Verwendung zum Verheizen ca. 24,4 Mrd. DM und aus der Verwendung als Luftfahrtbetriebsstoff ca. 0,8 Mrd. DM. Es wäre unrealistisch gewesen, diese sich aus der Systematik des Steuerrechts rechnerisch ergebenden Beträge als Steuerausfälle zu behandeln. Sie sind vom Gesetzgeber gewollte Nichtbesteuerungen. Aus diesem Grund waren sie auch schon im 1. Subventionsbericht, der Ende 1967 veröffentlicht worden ist, nicht aufgeführt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung für Grundstückserwerbe von pauschalierenden Land- und Forstwirten in den Jahren 1968 und 1969 nach besonderer Anweisung des Bundesministers der Finanzen keine Umsatzsteuer zahlen, obwohl dies gemäß § 24 UStG i. V. in. Einführungserlaß BdF vom 20. Dezember 1968 — IV a/3 — s 7410 — 41/68 — allgemein vorgeschrieben ist? In der Zeit vom 1. 1. 1968 bis zum 31. 12. 1969 waren in die Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG auch die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze einzubeziehen, die ohne die Anwendung dieser Pauschalmethode umsatzsteuerfrei gewesen wären. Es ist daher zutreffend — wie auch in dem von Ihnen erwähnten Einführungserlaß vom 20. 12. 1968 ausgeführt —, daß die Land- und Forstwirte berechtigt waren, für die in dieser Zeit bewirkten Verkäufe land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke Umsatzsteuer in Höhe von 5 % des Entgelts in der Rechnung besonders auszuweisen, d. h. den Gesamtpreis in umsatzsteuerliches Entgelt und Steuer aufzuteilen. Das bedeutet aber nicht, daß dem Verkäufer ein Rechtsanspruch gegen den Käufer auf Zahlung eines um diesen Umsatzsteuerbetrag erhöhten Kaufpreises zugestanden hätte. Das UStG ließ den Vertragspartnern im Rahmen von Angebot und Nachfrage freie Hand, ob sie einen Gesamtpreis vereinbarten, der 5370 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 dem Grundstückspreis entsprach oder der um die Umsatzsteuer erhöht war. Bei der Bemessung des Kaufpreises oder einer Entschädigung beim Grunderwerb für öffentliche Zwecke kommt es aber allein auf den Verkehrswert des zu erwerbenden Grundstücks an, so daß hier für die Zuerkennung eines zusätzlichen der Umsatzsteuer entsprechenden Zuschlags kein Raum sein konnte. Hierdurch entsteht dem Verkäufer keinerlei Nachteil. Das ergibt sich daraus, daß die Vorsteuerbelastung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes in der Regel bereits durch die Steuerbeträge ausgeglichen wird, die für die normalerweise in einem solchen Betrieb anfallenden Umsätze zu erheben sind. Erhält ein Landoder Forstwirt auch für außergewöhnliche Umsätze, wie sie bei der Veräußerung von Grundstücken entstehen, vom Erwerber einen Aufschlag für Umsatzsteuer, so erzielt er im allgemeinen einen zusätzlichen Gewinn. Die Erzielung eines solchen Gewinns ist ihm zwar im Rahmen von Angebot und Nachfrage gestattet. Der Bund aber ist beim Grunderwerb für öffentliche Zwecke lediglich zum Ausgleich der durch den Geländeverlust entstehenden Nachteile verpflichtet, nicht aber dazu, dem Verkäufer einen darüber hinausgehenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Oberfinanzdirektionen mußten daher mit Runderlassen des BMF vom 11. 4. 1969 und 20. 10. 1970, die im Einvernehmen mit dem Bundesverteidigungsministerium ergangen sind, angewiesen werden, beim Erwerb land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke die Zahlung eines Aufschlags für Umsatzsteuer abzulehnen. Im übrigen ist das Problem seit Inkrafttreten des Aufwertungsausgleichsgesetzes für alle seit dem 1. Januar 1970 getätigten Verkäufe gegenstandslos, da seitdem alle Grundstücksveräußerungen im Rahmen der Durchschnittsbesteuerung umsatzsteuerfrei sind. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/1781 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit, bei Einbauten von Elektroheizungen in Neubauten steuerliche Erleichterungen zu gewähren, uni damit zur Reinhaltung der Luft beizutragen? Elektroheizungen können nach Auffassung der Finanzverwaltungsbehörden als wesentliche Bestandteile eines Gebäudes angesehen werden, wenn sie die einzige Heizungsanlage des Gebäudes bilden. Die Aufwendungen für solche Elektroheizungen rechnen daher zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, nach denen die Absetzungen für Abnutzung nach § 7 bzw. die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG bemessen werden. Elektroheizungen in Neubauten nehmen daher an der Steuervergünstigung des § 7 b, mindestens aber an den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 EStG teil. Zu weitergehenden steuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Einhaus von Elektroheizungen und anderer Heizungen, die keine Verschmutzung der Luft mit sich bringen, kann sich die Bundesregierung zur Zeit nicht abschließend äußern, da diese Frage im Rahmen der Vorarbeiten für die Steuerreform noch näher geprüft wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 39 und 40) : Trifft es zu, daß die Abwanderung von Finanzbeamten in die freie Wirtschaft ständig zunimmt? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung? Für den Bereich der Steuerbeamten der Länder liegen mir keine Unterlagen vor. Im Bereich der Bundesfinanzverwaltung (Bundeszollverwaltung und Bundesvermögens- und Bauverwaltung) ist die Abwanderung der Beamten in den vergangenen Jahren beobachtet worden. Es trifft nicht zu, daß die Abwanderung von Beamten in die freie Wirtschaft ständig zunimmt. Es ist zwar festzustellen, daß die Abwanderung von Bundesfinanzbeamten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Ich darf hierzu folgende Zahlen nennen: 1968 119 Beamte sämtlicher Laufbahnen 1969 120 Beamte sämtlicher Laufbahnen 1970 189 Beamte sämtlicher Laufbahnen Da die Beamten nicht verpflichtet sind, den Grund ihres Entlassungsantrags anzugeben, ist der Grund der Abwanderung nicht in allen Fällen zu erkennen. Es ist aber bekannt, daß die überwiegende Zahl der Beamten entweder zu anderen Verwaltungen übertritt oder aber z. B. ein Studium aufnimmt. Der Übertritt in die freie Wirtschaft dagegen ist nach unserer Kenntnis nicht häufig. Die Gründe für die Abwanderung sind im wesentlichen darin zu suchen, daß die Beamten entweder eine stärkere Seßhaftigkeit erstreben oder sich günstigere Fortkommensmöglichkeiten oder eine bessere Besoldung versprechen. Die Abwanderung von Beamten der Bundesfinanzverwaltung hat bisher keine bedrohlichen Formen angenommen. Gemessen an der Zahl von annähernd 33 000 Beamten der Bundesfinanzverwaltung muß die bisherige Abwanderung als die normale Fluktuation angesehen werden, die in jeder Verwaltung beobachtet werden kann. Maßnahmen gegen den Übertritt von Beamten zu anderen Verwaltungen sind schwierig, da sich die Bundesfinanzverwaltung über das gesamte Bundesgebiet erstreckt und von den Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5371 Beamten als unerwünscht empfundene Versetzungen in entlegene Dienstorte nicht immer vermeidbar sind. Zum Teil erhofft sich die Bundesregierung von einer Vereinheitlichung der Besoldung in Bund, Ländern und Gemeinden ein Nachlassen der Bestrebungen, zu anderen Verwaltungen überzuwechseln, Auch die angestrebten Verbesserungen in der Vereinheitlichung des Stellenkegels bei Bund, Ländern und Gemeinden werden die Abwanderungstendenz einschränken. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A 65) : Ist das von einigen Forstämtern in der Bundesrepublik Deutschland zur Vernichtung unerwünschten Unterholzbestandes verwendete Sprühmittel „Tormona 80" — das in seiner Zusammensetzung in etwa dein in den USA jetzt verbotenen Sprühmittel entspricht, mit dem die Wälder in den Dschungelgebieten Vietnams entlaubt wurden und das dort nachweislich zu Mißbildungen bei Säuglingen geführt hat — von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft geprüft und zur Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland freigegeben worden? Es trifft zu, daß die Anwendung von Herbiziden auf 2,4,5-T-Basis (z. B. „Tormona 80") von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft bis zum 15. Mai 1971 u. a. im Forst vorläufig zugelassen wurde. Diese Präparate sind jedoch nicht mit den von den USA verwendeten Entlaubungsmitteln identisch. Die bei uns vorläufig zugelassenen Präparate zeichnen sich durch einen hohen Reinheitsgrad von Dioxin aus, das nach den bisherigen Kenntnissen Ursache der genannten teratogenen Auswirkungen ist. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 1. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof (CDU/ CSU) (Drucksache /1781, Fragen A 66 und 67): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß die gesamte ostfriesische Küstenfischerei durch ein Ausrotten der Fisch- und Krabbenbestände in ihrer Existenz bedroht wird, nachdem nach Inkrafttreten des Artikels 4 der EWG-Verordnung am 1. Februar 1971 alle Fischer der EWG-Staaten freien Zugang zu den Hoheitsgewässern der dieser Vereinigung angehörenden Staaten haben? Ist die Bundesregierung bereit, eine Verschiebung des oben genannten Termins so lange zu erreichen, bis die Fragen der Kontingentierung von Fängen, der Schutzzonen oder anderer Schutzmaßnahmen geklärt sind? Die VO des Rates der EG vom 20. 10. 1970 über die Einführung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft wird seit dem 1. Februar d. J. angewendet. Die Bundesregierung sah in Übereinstimmung mit dem Rat der EG keine Notwendigkeit, diesen Termin und damit die Eröffnung des freien Zugangs zu den Küstengewässern der Mitgliedstaaten aufzuschieben. Die Bundesregierung betrachtet diese Regelung als vorbildliche Verwirklichung der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Fischerei. Sie sieht darin keine unmittelbaren Gefahren für die Fischbestände vor unserer Küste und die Existenz der deutschen Küstenfischerei. In den Küstengewässern der Bundesrepublik und unserer Nachbarländer gelten in gleicher Weise die internationalen Vorschriften der Nordostatlantischen Fischerei-Konvention (z. B. Mindestmaße der Fische und Mindestmaschengrößen der Netze). Darüber hinaus gelten in den deutschenn Gewässern besondere Fischerei-Bestimmungen der Küstenländer. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Fischer der Gemeinschaft von dem Recht auf freien Zugang zu den Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten Gebrauch machen werden. Küstenländer und Bundesregierung werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen und notfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, bevor wir fortfahren, eine kurze Bemerkung zur Geschäftslage. Wir haben aus Einzelplan 05 die auswärtige Kulturpolitik behandelt. Dazu ist die letzte Wortmeldung erfüllt worden. Wir kommen jetzt zu dem zweiten Thema: Europa. Dazu liegen zwei Wortmeldungen vor. Ich habe die Hoffnung, daß wir diesen Einzelplan heute abschließen können und außerdem insgesamt fünf weitere Einzelpläne behandeln können, die keiner Debatte bedürfen, mit einer Ausnahme, wo es vielleicht ein paar Minuten dauert. Wir werden sonst mit Sicherheit bis Freitag abend nicht fertig.
    Ich darf noch ein Wort der Anerkennung sagen. Wir haben soeben sechs Redner mit einer Redezeit von nur 50 Minuten gehabt. Sie alle haben die Redezeit unterschritten. Ich hoffe, daß das ein Beispiel für die anderen ist.
    Das Wort hat nunmehr Herr Professor Hallstein. Angemeldet sind 25 Minuten.

    (Oh-Rufe von der SPD.)



Rede von Dr. Walter Hallstein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Krankheit unserer Welt, ihre Teilung und den Mangel an einem stabilen Gleichgewicht, zu heilen erfordert. eine Bemühung nach allen Seiten. Das heißt für die deutsche Außenpolitik, daß Ost- und Westpolitik voneinander nicht getrennt werden können. Wir sind darin einig, so groß die Differenzen über die konkreten Konsequenzen aus dieser Wahrheit auch sein mögen.
Die Ostpolitik hat in der außenpolitischen Debatte der letzten Woche aus sehr triftigen Gründen ganz im Vordergrund gestanden. Wenn ich zu dieser Haushaltsdebatte einige europapolitische Bemerkungen beisteuere, so sind sie also zugleich als ein Beitrag zur Befriedigung eines Nachholbedarfs gedacht. Sie sind bloß ein Beitrag; natürlich kann ich schon aus Zeitgründen nicht vollständig sein. Ich muß auswählen. Ich greife einige aktuelle Themen heraus, die mir praktisch oder prinzipiell für eine politische Auswertung besonders ergiebig zu sein scheinen.
Meine Damen und Herren, die Wirkungen der Konferenz von Den Haag, die das bestimmende Ereignis für die Europapolitik unserer Tage sind, haben sich bisher als verschiedene, voneinander relativ unabhängige Einzelaktionen dargestellt. Ich nenne die wichtigsten: Finanzautonomie der Gemeinschaft, Haushaltskontrolle des Europäischen Parlaments, Wirtschafts- und Währungsunion und die Versuche, sich der politischen Union zu nähern.
Nach einem Jahr ist, wie ich glaube, das Bild wesentlich verändert. Die wechselseitige Bedingtheit der verschiedenen Entwicklungslinien ist evident geworden, mehr noch, sie scheinen eine Tendenz zu haben, sich zu verbinden. Das ist die grundsätzliche Thematik unserer Europapolitik für die nächsten Jahre. Nämlich: in all den Einzelfragen sind Fristen eingeleitet oder im Begriff, eingeleitet zu werden, die etwa gleichzeitig, nämlich 1973, auslaufen werden. Bei der Verabschiedung der Finanzordnung der Gemeinschaft hat es die Kommission übernommen, spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten neue Vorschläge zum künftigen Status des Europäischen Parlaments vorzulegen. Was die Wirtschafts- und Währungsunion anlangt, so ist zu sagen, daß, wie auch immer die noch international kontroversen Fragen entschieden werden, doch wohl als sicher davon ausgegangen werden kann, daß die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion Ende 1973 auslaufen wird. Die gegenwärtige Konsultationsprozedur schließlich, die von manchen als eine echte Vorstufe der politischen Union empfunden wird, wurde eingeführt, indem zugleich angekündigt wurde, daß die beteiligten Regierungen nach zwei Jahren einen zweiten Gesamtbericht vorlegen würden, um weitere Fortschritte zu sichern.
Das fordert also eine Zusammenfassung der Lagebeurteilung heraus, d. h. eine Betrachtung, die nicht nur die Einzelaktionen und Einzelphänomene addiert, sondern die dem Gemeinsamen in diesen Teilentwicklungen nachgeht. Eine solche Lagebeurteilung muß drei Dimensionen angehen: die materielle, stoffliche, die institutionelle, organisatorische und die zeitliche.
Ehe ich das tue, bitte ich aber eine kleine Vorbemerkung machen zu dürfen, die vielleicht der eine oder andere als die bloße Behandlung einer Stilfrage betrachten wird; ich messe ihr eine größere Bedeutung bei. Denn ich habe die Erfahrung gemacht, daß sie für die Psychologie der internationalen Verhandlungen und auch in der Diskussion dieser Dinge im nationalen Bereich eine große Rolle spielt. Was ich sagen will, ist kurz eine eindringliche Warnung vor Verbalismus in der europäischen Diskussion.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich will versuchen, diese Warnung an einem einzigen, aber eindrücklichen und sehr bekannten Beispiel zu veranschaulichen. Der Präsident der Französischen Republik hat in der Pressekonferenz, in der er sein Konzept der Endgestalt des politisch vereinigten Europa präsentierte, gesagt, es gehe darum, „mit Taten voranzukommen und nicht mit Worten". Wir brauchen nicht lange zu suchen, um zu finden, was hinter dieser so selbstverständlichen



Dr. Hallstein
Aufforderung steht. Es ist die alte Kontroverse um die „Supranationalität" der europäischen Integration. Diese Kontroverse, meine Damen und Herren, hat uns in der europäischen Arbeit mehr geschadet, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Tatsächlich ist dieses Wort ein schlechter Ausdruck für eine richtige Sache; aber es ist unmöglich, vor allem in Frankreich
der Terminus ist eine französische Erfindung das Wort aus der Debatte wieder zum Verschwinden zu bringen. Das Wort ist schlecht, weil es negativ ist. Supranational sagt: „anders als national", und nahe dabei liegt: „antinational". Was kann man Falscheres sagen über die Gestaltungsprinzipien der europäischen Integration, die doch nichts anderes wollen, als die Staaten zusammenführen, nicht etwa ihre staatliche Existenz gefährden? Es ist sehr schwer, das französischen Hörern deutlich zu machen, weil sie einfach keine bündische oder bundesstaatliche Erfahrung haben. Für sie gilt immer noch die alte Vorstellung der französischen Revolution: es gibt nur das Indnviduum und d e n Staat, einen Staat darüber. Eine Abstufung mehrerer Staatsgewalten ist offensichtlich gegen die cartesianische Logik.
Nun, ist das so gefährlich? Natürlich hat das Wort „supranational" seinen Nutzen, indem es darauf hinweist, daß die Zeit gekommen ist, in der die Staaten mit ihren eigenen Mitteln, auf sich allein gestellt, nicht mehr auskommen und in der man sich also zusammenfinden muß auf einer höheren, auf einer gemeinsamen Ebene. Das Unglück ist nur, daß solche Worte - denn das Gesagte gilt nicht nur für
11 das Wort „supranational" — eine geradezu magische Tendenz haben, sich mit Emotionen aufzuladen. Dadurch werden dann rein emotionale, irrationale Wertungen mit einem rational scheinenden Begriffsmantel umgeben. Das Wort „supranational" ist aber kein Wertbegriff, und es ist kein Argument. Es sagt nichts Absolutes aus. Supranationalität ist keine Religion. Eine Lösung ist noch nicht deshalb gut, weil sie supranational ist.
Die Folgerung aus dieser Einsicht ist einfach, obwohl es schwer fällt, sie durchzusetzen: man sollte vermeiden, solche Begriffe so zu verwenden, als ob sie Argumente wären, und man sollte es auch unterlassen, dem Gesprächspartner zu unterstellen, daß er von solchen Dogmatismen geleitet wird.
Meine Damen und Herren, ich würde diese Vorbemerkung nicht gemacht haben, wenn sie nicht bei der Erörterung einer der anstehenden materiellen Fragen, und zwar einer bedeutenden, wieder eine Rolle spielte. Ich meine die Entscheidung über die als Werner-Plan bekannten Vorschläge einer von den Regierungen eingesetzten Kommission zur Herbeiführung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Damit trete ich in die materielle Problematik ein.
Die Kontroverse, die um die volle Anwendung des Werner-Plans, die volle Akzeptation des Wernerschen Programms geführt wird, wird oft als Streit um Supranationalität dargestellt. Worum es in Wahrheit geht, ist aber nicht dieses Dogma. Es ist die französische Presse, die sich mit einer großen Klarheit - es ist erfreulich, das festzustellen — gegen diese Dogmatisierung der Diskussion gewandt hat, und zwar bei der Kommentierung des letzten deutsch-französischen Konsultationsgesprächs. Am konkretesten ist der „Figaro", wenn er sagt, worum es gehe, sei dies: Die Franzosen, die seit 1945 zehn Abwertungen erlebt haben, während die Deutschen in dieser Zeit zwei Aufwertungen hatten, wollen in der ersten Phase des Werner-Plans als Hauptinstitution einen Ausgleichsfonds, um anfällige Währungen durch die starken Währungen unterstützen lassen zu können, und sie erscheinen daher als einer der Hauptnutznießer. Die Deutschen sind zu diesem „Opfer" bereit, aber unter Bedingungen, und ihre Hauptbedingung ist, daß man ohne großen Verzug in die zweite Phase übergeht, die nach dem Werner-Plan die volle Koordination der Wirtschaftspolitik der Sechs vorsieht und auch eine Mitsprache der Organe der Gemeinschaft. Denn die Deutschen wollen unter keinen Umständen eine Inflationsgemeinschaft. Hierauf replizieren die Franzosen, daß sie eine gemeinschaftliche Kontrolle befürchten, die bis zu einer Haushaltskontrolle geht. Soweit die Darstellung des „Figaro".
Das entscheidende Problem ist nach dieser, wie ich glaube zutreffenden Darstellung der unauflösliche Zusammenhang zwischen wirtschaftspolitischer und währungspolitischer Integration. Das ist mehr als Parallelität, das ist eine wechselseitige Bedingtheit. Und deshalb — deshalb, nicht aus einer Vorliebe für supranationale Institutionen — sieht der Werner-Plan vor, daß der Gleichschritt in beiden Materien, der Wirtschafts- und der Währungspolitik, von Anfang an festgelegt wird. Er fixiert die einzelnen Stufen nach Inhalt und nach Terminen; er ist also ein Stufenplan,

(Zurufe von der SPD: Ja! — Genau! — Er bleibt es auch, Herr Professor Hallstein! Ein Stufenplan!)

und zwar im richtigen, im einzigen Sinn des Wortes.
Gibt es einen Kompromiß in der so gestellten Frage? Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat hier in der vorigen Woche einen solchen skizziert, wenn auch mit einem nicht übersehbaren Widerstreben, für das wir großes Verständnis haben. Er erwägt einen kombinierten Mechanismus, die Verbindung einer Vorsichts- und einer Verfallsklausel. Ein Land, das aus einem Tatbestand nicht die notwendigen wirtschaftspolitischen Folgerungen zieht, soll demnach von der gemeinschaftlichen Währungshilfe ausgeschlossen werden. Außerdem sollen sämtliche währungspolitischen Maßnahmen von Anfang an befristet werden, und zwar auf denselben Endtermin. Wenn man sich bis zu diesem Endtermin nicht über gemeinsame Wirtschaftpolitik verständigt hat, sollen die währungspolitischen Maßnahmen und Einrichtungen automatisch außer Kraft treten.
Der Unterschied dieses Kompromisses zum originalen Werner-Plan besteht also darin, daß das, was bei Werner präventiv — durch die vorherige Fixierung der Mechanismen und der Verfahren — gesichert wird, hier repressiv in Ordnung gebracht werden soll. Ich möchte dazu sagen, daß das sicher das strikte Minimum des zu Fordernden ist, aber es ist doch keine gute Lösung. Es kann uns auch nicht gleichgültig sein, daß sich ein Mann von der



Dr. Hallstein
ungewöhnlichen — auch europäischen — Autorität des italienischen Ministerpräsidenten Colombo nicht bereit gefunden hat, dem zu folgen.
Der Nachteil des Kompromisses ist offenkundig. Der Ausschluß eines Landes aus einer schon in Kraft befindlichen gemeinschaftlichen Lösung ist immer heikel, weil er nach Strafe schmeckt. Er ist doppelt heikel, wenn der Grund dafür nicht in mangelndem gutem Willen, sondern in Unvermögen liegt, was der Fall sein kann. Und er ist dreifach heikel, weil wir die allgemeinen politischen Bedingungen — nicht nur die europapolitischen, auch die weltpolitischen — nicht überschauen können, die im Augenblick der Entscheidung vorliegen und die die Entscheidungsmarge praktisch ganz außerordentlich beschränken können.
So viel zum Wirtschaftlichen. Seit Den Haag ist aber nun als Gegenstand unserer praktischen europäischen Tagesarbeit die Bemühung um die sogenannte politische Union hinzugetreten, d. h. materiell um die Einbeziehung der Außen- und Verteidigungspolitik und institutionell um den Ausbau der unterenwickelten Organisationen der Gemeinschaftsinstanzen, vor allem natürlich des Europäischen Parlaments.
Wir sind damit schon bei der institutionellen Problematik. Dazu möchte ich drei Bemerkungen machen: eine, die sich auf die Konsultationsprozedur bezieht, mit der die im Haag beschlossenen Fortschritte zur politischen Union eingeleitet werden sollen, eine zweite, die die Organisation der europapolitischen Arbeit im Auswärtigen Amt betrifft, und eine dritte zu den bedeutsamen Ausführungen, die der Präsident der Französischen Republik in seiner Pressekonferenz vor dem letzten deutsch-französischen Konsultationsgespräch über die endgültige Verfassung gemacht hat, die nach seiner Auffassung der politischen Einheit Europas ihre Gestalt geben soll.
Erstens zur Konsultationsprozedur. Ich bedauere, hier sagen zu müssen, Herr Bundesminister, daß die Aussagen, die die Bundesregierung dazu in der außenpolitischen Debatte der vorigen Woche gemacht hat, mich in keinem Punkte veranlassen können, von dem abzuweichen, was ich hierzu im Sommer vorigen Jahres von dieser Stelle aus ausgeführt habe. Noch einmal muß ich sagen, daß unser Urteil nicht durch noch so wortreiche methodologische Plädoyers bestimmt werden kann, sondern ausschließlich durch das, was bei dem gewählten Verfahren herauskommt

(Beifall bei der CDU/CSU)

an Einheit politischen Handelns in den materiellen außenpolitischen Fragen, die sich für Europa stellen. Aber eben darüber hören wir nichts.

(Abg. Fellermaier: Sie haben es nicht gehört! Wir haben es gehört!)

— Ich habe gelesen, was hier gesagt worden ist. — Die Antworten sind zum großen Teil Gemeinplätze, vage oder ganz inhaltslos.

(Abg. Haehser: Na, na!)

Zweitens die Organisation der europäischen Arbeit im Auswärtigen Amt. Wenn es richtig ist, daß sich die zerstreuten Einzelaktionen immer stärker zu dichten Strängen der Entwicklungslinien verbinden, muß doch ihre Entsprechung auch, meine ich, im Organisatorischen der inneren Arbeit des Amtes zu finden sein. Das Gegenteil ist der Fall. Im Auswärtigen Amt sind, vom Legationsrat bis hinauf zum Staatssekretär — einschließlich der Staatssekretäre —, die beiden Bereiche völlig getrennt: hier wirtschaftliche Integration, durch die Verträge gesichert, dort politische Zusammenarbeit, wie der verschämte Ausdruck lautet für das, was uns dann doch wieder als Einleitung einer politischen Union angepriesen wird. Das heißt doch, in einer Sache die Unterschiede organisieren, in der die Gemeinsamkeit organisiert werden müßte.
Ich will nicht sagen, daß damit gleich Brandmauern innerhalb des Ministeriums zwischen diesen Bereichen aufgerichtet werden, aber ohnedies ist doch die Entstehung von zwei Typen von Diplomatie, von zwei Typen von Diplomaten durch das Aufkommen der multilateralen Organisationsdiplomatie neben dem klassischen, bilateralen Typus ein Problem, das nicht nur unsere auswärtige Verwaltung stark belastet. Man potenziert, glaube ich, dieses Problem, wenn man jene Unterscheidung noch einmal gewaltsam dort einführt, wo es sich der Sache nach doch auch um multinationale Organisationsdiplomatie desselben Stiles handelt wie bei der Integration. Statt dafür zu sorgen, daß an allen Stellen, wo Europa-Politik konzipiert wird, die Gesamtproblematik mit einem Blick umfaßt wird, hat man sich mit einer auffälligen Sorgfalt darum bemüht, die Wirtschaftspolitik auf der einen Seite und das sogenannte rein Politische auf der anderen Seite auseinanderzuhalten. Ich glaube, es wäre eine gute Regel gewesen, die organisatorische Verteilung zwischen diesen beiden Bereichen frühestens unterhalb des Ministerialdirigenten beginnen zu lassen
noch besser: sie erst unter dem Referatsleiter zuzulassen.
Drittes Problem: die Vorstellungen des französischen Staatspräsidenten von der endgültigen europäischen Verfassung. Ihre Elemente sind bekannt. Es ist erstens eine Regierung - bei Pompidou -ich zitiere — eine Regierung, „deren Entscheidungen für sämtliche Mitgliedstaaten bindend sind". Für die Bildung dieser Regierung schlägt er vor — ausgehend von dem Gedanken, daß die Regierung das eigentliche konstitutive Element der internationalen Politik bleiben müsse —, daß man zunächst in den Mitgliedstaaten Europaminister einsetzt. Diese Europaminister sollen aber dann mit der Zeit aus ihren Regierungen ausscheiden und sich als europäische Regierung etablieren.
Zweitens ist auch nach dem Pompidou-Plan ein Parlament erforderlich, und zwar ein „wirkliches europäisches Parlament", wie er sagt. Präzise Vorstellungen hält er freilich noch für verfrüht, ja, er tut sie als nutzlose Spekulationen ab.
Der dritte Bereich ist die administrative Seite, die Verwaltung, deren Aufgabe die Vorbereitung und Durchführung der Entscheidungen der Regierungen



Dr. Hallstein
ist. Hierzu wird gesagt, es sei „sicher" — ich zitiere —, daß diese administrative Seite nicht nur durch die nationalen Regierungen betreut werden dürfe, sondern daß dazu spezielle Organe notwendig seien, die dem Ministerrat verantwortlich seien, und zwar nur ihm. Es ist also an eine europäische Verwaltung gedacht.
Das Ganze — das ist das vierte Element seiner Darstellung —

(Zuruf von der SPD: Wie viele gibt es denn?)

wird „confédération" genannt. Man muß sich aber hüten, das Wort mit unserem Terminus „Konföderation" gleichzusetzen. Dieser deutsche Terminus hat sich bekanntlich in der völkerrechtlichen und staatsrechtlichen deutschen Entwicklung des 19. Jahrhunderts aus der theoretischen Behandlung des Übergangs vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich entwickelt. In der deutschen Doktrin hat diese Unterscheidung eine sehr präzise Bedeutung gewonnen, nämlich als Element des Begriffspaares „Staatenbund/Konföderation" auf der einen Seite und „Bundesstaat/Föderation" auf der anderen.

(Abg. Moersch: Was ist denn dann die Schweiz?)

Auch die französische Terminologie kennt die beiden Begriffe, aber sie unterscheidet sie nicht entfernt mit derselben Schärfe, ja, zum Teil werden die beiden Termini geradezu synonym verwendet, allenfalls mit einem unbestimmten Unterton, daß „Konföderation" einen lockereren Zusammenschluß bezeichnet. Es ist z. B. symptomatisch, daß in dem europapolitischen Denken des Generals de Gaulle in den vierziger Jahren — etwa von 1942 bis 1948 -
die „fédération" eine durchaus positive Rolle gespielt hat. Es ist auch nicht uninteressant, daß die schweizerischen Eidgenossen ihre Verfassung ganz unbefangen die föderale Verfassung der Helvetischen Konföderation nennen.

(Zuruf von der SPD: Neues Kapitel der Vorlesung folgt!)

Es lohnt sich also nicht, die Begriffe „Föderation" oder „Konföderation" zum Gegenstand einer Kontroverse zu machen.

(Abg. Haehser: Herr Barzel, Sie müssen Redezeit nachmelden!)

Meine Damen und Herren, es ist nicht meine Absicht, zu diesem Konzept des Präsidenten Pompidou im Detail Stellung zu nehmen. Jetzt ist auch nicht die passende Gelegenheit dazu. Aber zum Ganzen möchte ich abschließend doch noch folgendes anmerken.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Verzeihung, ich habe zwar dezent, aber unüberhörbar zweimal geklingelt. Seit einer halben Minute ist Ihre Redezeit abgelaufen. Ich bitte Sie, zum Schluß zu kommen.

    (Abg. Wehner: Bitte, verlängern! — Weiterer Zuruf von der SPD: Herr Präsident, geben Sie noch Zeit zu!)