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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5269 A Fragestunde (Drucksache VI/1781) Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) Kinderfreibeträge und Steuerersparnis — Auswirkung bei Familien mit germ-gem Einkommen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5269 C, D, 5270 A, B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . . . 5269 D, 5270 A, B, D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5270 B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU): Gewährung von Darlehen zur Förderung von Baumaßnahmen in West-Berlin Dr, Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5271 A, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5271 B, C Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD): Berücksichtigung der Spenden an Parteien bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Spender Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5271 D, 5272 A Dr. Schmude (SPD) ..... . . 5272 A Fragen des Abg. Strohmayr (CDU/CSU): Rückgang des Einkommensteueraufkommens im Jahre 1970 - Betrag der durch Steuerflucht entstandenen Steuerausfälle Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5272 B, C, D, 5273 A, C, D Strohmayr (CDU/CSU) . 5272 C, D, 5273 C Ott (CDU/CSU) . . . . 5273 A, D Fragen der Abg. Frau Geisendörfer (CDU/CSU) : Entschädigung für gesundheitliche und finanzielle Einbußen der Opfer von Verbrechen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5274 A, B, C, D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5274 B, C, D Frage des Abg. Seefeld (SPD) : Zusammenhang zwischen der Abschaffung der kurzfristigen Freiheitsstrafen und dem angeblich spürbaren Sinken der Verkehrsmoral Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5274 A, 5275 B, C Seefeld (SPD) . . . ...... 5275 B Varelmann (CDU/CSU) . . . 5275 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD): Änderungsbedürftigkeit des Rechts des Pflegekindes — Erweiterung der Voraussetzungen für das Einschreiten des Vormundschaftsgerichts gemäß § 1666 BGB Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 5275 C, D Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU): Maßnahmen gegen die Verteuerung der Trinkmilch — finanzielle Erleichterungen für junge und kinderreiche Familien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5276 A, B, C, D, 5277 A, B, C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 5276 B, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 5276 C Burger (CDU/CSU) . . . . . . 5277 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5277 B Gallus (FDP) . . 5277 C Ehnes (CDU/CSU) 5277 C Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU): Konsequenzen im Falle der Verweigerung einer ausreichenden Angleichung der Agrarpreise im Rahmen der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5277 D, 5278 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . 5277 D, 5278 A Kiechle (CDU/CSU) . . 5278 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5278 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 5278 C Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU): Senkung der Kosten in der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5278 D, 5279 B, C, D Dr. Ritgen (CDU/CSU) . . . 5279 A, B Kiechle (CDU/CSU) .... . . . . 5279 B Dr. Ritz (CDU/CSU) ..... . . 5279 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 5279 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 5279 D Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU): Staatsbeihilfen für niederländische Landwirte in Flurbereinigungsverfahren als Wettbewerbsverzerrung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5280 A Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) Erhöhung von Agrarerzeugerpreisen und Preisstabilität Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5280 B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . 5280 B, C Gallus (FDP) 5280 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU): Einstellung des Bundeswirtschaftsministers zu einer Erhöhung der Agrarpreise — Maßnahmen zur Erhöhung dieser Preise Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 5280 D, 5281 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 5281 A, B, C, D Fragen des Abg. Löffler (SPD): Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten im Bereich der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . ..... 5282 A, B Löffler (SPD) . . . 5282 B Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache VI/1771) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksache VI/1697) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/1788) — Erste Beratung — . . . . 5282 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache VI/1654); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache W1729) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — ...... . . . 5282 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1655); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 III Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1730) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung - . . . 5283 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1653); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1758) Zweite Beratung und Schlußabstimmung 5283 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. April. 1968 über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (Drucksache VI/1322); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/1721) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5283 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/ 1440) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1776) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . 5283 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Oktober 1970 zur Änderung des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (Drucksachen U/ 1546, zu VT/1546); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft; (Drucksache VI/1762) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5284 A Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/71 — Zollkontingente für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksache VI/1765) . . . . . 5284 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 des Rates Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 in bezug auf bestimmte Erzeugnisse der Tarifstellen 20.06 B II a) und 20.07 A (Drucksachen VI/1535, VI/1437, VI/ 1761) 5284 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Tierarztes Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Empfehlung des Rates betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten tierärztlichen Diploms sind (Drucksachen VI/983, VI/1706) 5284 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Bericht über die Gestaltung des Verhältnisses zwischen den neuen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz und den Aufgaben der Träger der Sozialversicherung und anderer Sozialleistungsträger im Bereich der Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (berufliche Rehabilitation) (Drucksachen 11/ 1127, VI/1727) 5284 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut (Drucksachen VI/ 1007, VI/1722) 5284 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Unregelmäßigkeiten, die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und die Einrichtung eines Informationssystems Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 120/67/EWG und Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide und Reis Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 140/67/EWG und Nr. 365/67/EWG über die Regeln für die vorherige Festsetzung der Abschöpfungen für Getreide, Reis und Bruchreis IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 162/69 betreffend den aktiven Veredelungsverkehr bestimmter Milcherzeugnisse (Drucksachen VI/1348, VI/1353, VI/1370, VI/1723) . 5284 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksache VI/1493); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1774) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 5285 A Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1970 eingegangenen Petitionen (Drucksache M/1770) . . . . . 5285 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Hauhaltsgesetz 1971) (Drucksachen M/ 1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — . . . 5285 C Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache M/1731) . . . 5285 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache M/ 1732) Rawe (CDU/CSU) 5285 D, 5290 B, 5294 D Blumenfeld (CDU/CSU) 5287 D Collet (SPD) 5288 C Spillecke (SPD) 5289 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 5292 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5293 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 5294 B Kirst (FDP) 5295 A Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache M/1733) 5295 D Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts (Drucksache M/1734) Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5296 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5304 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5304 C Kirst (FDP) . . . . . . . . . . 5313 A Brandt, Bundeskanzler . . . . . . 5318 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 5324 A Wehner (SPD) . . . . . . . . . 5326 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 5330 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 5331 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 5335 B Borm (FDP) . . . . . . . . . . 5336 C Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 5337 C Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 5339 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 5341 B Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 5342 C Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5345 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) 5346 B, 5350 D Raffert (SPD) 5348 D Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache VI/1735) Picard (CDU/CSU) 5351 C Kern (SPD) . . . . . . . . . 5353 B Scheel, Bundesminister . 5354 B, 5364 A, 5365 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5355 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 5356 A Moersch (FDP) 5358 A Dr. Hallstein (CDU/CSU) 5360 B Behrendt (SPD) 5363 D Blumenfeld (CDU/CSU) 5365 B Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/1746) 5366 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache VI/ 1747) 5366 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache VI/1753) 5366 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache VI/1754) 5366 C Nächste Sitzung 5366 D Anlagen Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5367 A Anlagen 2 bis 9 Änderungsanträge Umdrucke 104, 105, 107 bis 112 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/ 1100 Anlage, M/ 1732, VI/1733, M/ 1734, VI/1735) . . . . . . . . . 5367 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwal- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 V bach) (CDU/CSU) betr. Zusammenarbeit mit Jugoslawien auf dem Gebiet der Justiz 5368 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Steuerausfälle auf Grund der Befreiungsvorschriften des Mineralölsteuergesetzes 5369 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) betr. Zahlung von Umsatzsteuer durch Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung für Grunderwerb von Land- und Forstwirten 5369 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. steuerliche Erleichterungen beim Einbau von Elektroheizungen in Neubauten . . . . 5370 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Abwanderung von Finanzbeamten in die freie Wirtschaft . . . . . . . 5370 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Verwendung des Sprühmittels „Tormona 80" zur Vernichtung unerwünschten Unterholzbestandes . . . . . . . . 5371 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Schutz der ostfriesischen Küstenfischerei vor Ausrottung der Fisch- und Krabbenbestände . . . . 5371 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5269 96. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 5. 2. Bühling 28. 2. Becker (Pirmasens) 5. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 3. 2. Dröscher * 3. 2. Dr. Erhard 3. 2. Dr. Götz 28. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kiesinger 5. 2. Klinker * 3. 2. Dr. Koch * 4. 2. Kriedemann * 5. 2. Lücker (München) * 4. 2. Maucher 12. 2. Memmel * 5. 2. Michels 3. 2. Müller (Aachen-Land) * 4. 2. Frau Dr. Orth * 3. 2. Pfeifer 5. 2. Rasner 12. 2. Richarts * 3. 2, Rollmann 3. 2. Schmitz (Berlin) 5. 2. Dr. Schulz (Berlin) 3. 2. Saxowski 8. 2. Dr. Starke (Franken) 3. 2. v. Thadden 6. 2. Wiefel 26. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 104 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 02, Deutscher Bundestag - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1332 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 02 01 In Tit. 422 01 - Bezüge der planmäßigen Beamten - behält der Direktor beim Deutschen Bundestag die Einstufung nach B 10. Bonn, den 2. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 105 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des HausAnlagen zum Stenographischen Bericht haltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 03, Bundesrat - Drucksachen VI/ 100 Anlage, VI/1733 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 03 01 In Tit. 422 01 -- Bezüge der planmäßigen Beamten - behält der Direktor des Bundesrates die Einstufung nach B 10. Bonn, den 2. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 107 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1734 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 1. Der Ansatz bei Tit. 427 11 - Honorare für feste Mitarbeiter und Kosten des wissenschaftlichen Sachverständigengremiums - wird von 600 000 DM um 300 000 DM auf 300 000 DM herabgesetzt. 2. Der Ansatz bei Tit 526 04 - Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung (Systemanalyse) im Bundeskanzleramt zur Verbesserung des Informationsflusses - wird gestrichen. 3. Der Ansatz bei Tit. 526 14 - Kosten für Gutachten und Forschungsaufträge - wird von 1 000 000 DM um 500 000 DM auf 500 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 108 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1734 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 - Bundeskanzler und Bundeskanzleramt - 1. Der Ansatz bei Tit. 529 01 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers für außergewöhnlichen Aufwand 5368 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen — wird von 290 000 DM um 100 000 DM auf 190 000 DM herabgesetzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 529 03 — Zur Verfügung des Bundesministers für besondere Aufgaben für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung — wird von 50 000 DM um 20 000 DM auf 30 000 DM herabgesetzt. 3. Der Ansatz bei Tit. 529 04 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken — wird von 350 000 DM um 100 000 DM auf 250 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 109 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen W1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzleramt — Der Ansatz (Betrag für 1971) bei Tit. 712 01 — Neubau des Bundeskanzleramtes — wird gestrichen und als Leertitel ausgebracht. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 110 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Der Ansatz bei Tit. 526 04 — Erforschung der öffentlichen Meinung durch demoskopische Umfragen — wird von 900 000 DM um 500 000 DM auf 400 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 111 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Der Ansatz bei Tit. 531 03 — Öffentlichkeitsarbeit Inland — wird von 10 600 000 DM um 1 000 000 DM auf 9 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 112 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/ 1735 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 529 02 — Geheime Ausgabe — wird von 8 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 7 000 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayer] vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Erhardt (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen A 19 und 20) : Sind Informationen zutreffend, wonach bei den im Herbst 1970 vom Bundesministerium der Justiz mit der jugoslawischen Regierung geführten Verhandlungen, die u. a. auch ein Auslieferungsabkommen betreffen, wechselseitige Erklärungen über eine weitergehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz abgegeben worden sind? Auf welchen Rechtsgebieten ist an eine engere Zusammenarbeit mit Jugoslawien gedacht? Zwischen dem Bundesministerium der Justiz und der jugoslawischen Regierung sind im Herbst 1970 keine Verhandlungen geführt worden. Dagegen hat eine aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und anderer Bundesministerien Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5369 bestehende Delegation in der Zeit vom 15. bis 27. Oktober 1969 in Bonn mit einer jugoslawischen Regierungsdelegation Verhandlungen über den Abschluß eines Auslieferungsvertrages geführt. Dieser Vertrag ist am 26. November 1970 in Belgrad unterzeichnet worden. Er wird in nächster Zeit den gesetzgebenden Körperschaften zur Ratifizierung vorgelegt werden. Im Verlauf dieser Verhandlungen haben beide Seiten vereinbart, auch die sonstige Rechtshilfe in Strafsachen vertraglich zu regeln. Im übrigen sind keine anderen Erklärungen über eine weitergehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechtswesens abgegeben worden. Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages über die Rechtshilfe in Strafsachen haben zwischen einer aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und des Auswärtigen Amts bestehenden deutschen Delegation und einer jugoslawischen Delegation in der Zeit vom 24. November bis 4. Dezember 1969 in Belgrad stattgefunden. Der bei diesen Verhandlungen erarbeitete Vertragsentwurf ist gegenwärtig noch Gegenstand der Erörterungen mit der jugoslawischen Regierung. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ist in nächster Zeit zu rechnen. Außer der Zusammenarbeit auf strafrechtlichem Gebiet, wie sie sich aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage ergibt, besteht mit der jugoslawischen Regierung Einverständnis darüber, daß für das Gebiet der Zivilsachen ein Vertrag abgeschlossen werden soll, der Erleichterungen für den Rechtshilfeverkehr vorsieht und die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen regelt. Andere Rechtsgebiete sind gegenwärtig nicht berührt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 26 und 27) : Zu welchen Steuerausfällen führen die Befreiungsvorschriften von § 8 des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere unter Berücksichtigung der Luftfahrtbetriebsstoffe? Aus welchen Gründen enthält der Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen (Drucksache VI/391) die in § 8 des Mineralölsteuergesetzes aufgeführten Vergünstigungen nicht? Nach der Konzeption des Mineralölsteuergesetzes soll die Mineralölsteuer grundsätzlich nur die Verwendung von Mineralölen als Treib-, Schmier- und Heizstoff belasten. § 8 des Mineralölsteuergesetzes dient vornehmlich dazu, entsprechend dieser Konzeption Mineralöle, die zu anderen Zwecken verwendet werden, von der Steuer auszuschließen. Dazu zählen die Verwendung von Mineralöl zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verwendung von Treibstoffen für die Luftfahrt. Diese Ausnahme beruht auf internationaler Regelung und ist gerechtfertigt, weil der Luftverkehr überwiegend außerhalb eines Verbrauchsteuergebiets stattfindet. § 8 des Mineralölsteuergesetzes verschafft den dort betroffenen Verbrauchern keinen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber vergleichbaren Wettbewerbern. Im übrigen würde die Belastung dieser Gruppen mit der vollen Steuer für Kraft- und Schmierstoffe rechnerisch ca. 30,2 Milliarden Deutsche Mark ergeben, und zwar aus der gewerblichen Verwendung ca. 5,0 Mrd. DM, aus der Verwendung zum Verheizen ca. 24,4 Mrd. DM und aus der Verwendung als Luftfahrtbetriebsstoff ca. 0,8 Mrd. DM. Es wäre unrealistisch gewesen, diese sich aus der Systematik des Steuerrechts rechnerisch ergebenden Beträge als Steuerausfälle zu behandeln. Sie sind vom Gesetzgeber gewollte Nichtbesteuerungen. Aus diesem Grund waren sie auch schon im 1. Subventionsbericht, der Ende 1967 veröffentlicht worden ist, nicht aufgeführt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung für Grundstückserwerbe von pauschalierenden Land- und Forstwirten in den Jahren 1968 und 1969 nach besonderer Anweisung des Bundesministers der Finanzen keine Umsatzsteuer zahlen, obwohl dies gemäß § 24 UStG i. V. in. Einführungserlaß BdF vom 20. Dezember 1968 — IV a/3 — s 7410 — 41/68 — allgemein vorgeschrieben ist? In der Zeit vom 1. 1. 1968 bis zum 31. 12. 1969 waren in die Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG auch die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze einzubeziehen, die ohne die Anwendung dieser Pauschalmethode umsatzsteuerfrei gewesen wären. Es ist daher zutreffend — wie auch in dem von Ihnen erwähnten Einführungserlaß vom 20. 12. 1968 ausgeführt —, daß die Land- und Forstwirte berechtigt waren, für die in dieser Zeit bewirkten Verkäufe land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke Umsatzsteuer in Höhe von 5 % des Entgelts in der Rechnung besonders auszuweisen, d. h. den Gesamtpreis in umsatzsteuerliches Entgelt und Steuer aufzuteilen. Das bedeutet aber nicht, daß dem Verkäufer ein Rechtsanspruch gegen den Käufer auf Zahlung eines um diesen Umsatzsteuerbetrag erhöhten Kaufpreises zugestanden hätte. Das UStG ließ den Vertragspartnern im Rahmen von Angebot und Nachfrage freie Hand, ob sie einen Gesamtpreis vereinbarten, der 5370 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 dem Grundstückspreis entsprach oder der um die Umsatzsteuer erhöht war. Bei der Bemessung des Kaufpreises oder einer Entschädigung beim Grunderwerb für öffentliche Zwecke kommt es aber allein auf den Verkehrswert des zu erwerbenden Grundstücks an, so daß hier für die Zuerkennung eines zusätzlichen der Umsatzsteuer entsprechenden Zuschlags kein Raum sein konnte. Hierdurch entsteht dem Verkäufer keinerlei Nachteil. Das ergibt sich daraus, daß die Vorsteuerbelastung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes in der Regel bereits durch die Steuerbeträge ausgeglichen wird, die für die normalerweise in einem solchen Betrieb anfallenden Umsätze zu erheben sind. Erhält ein Landoder Forstwirt auch für außergewöhnliche Umsätze, wie sie bei der Veräußerung von Grundstücken entstehen, vom Erwerber einen Aufschlag für Umsatzsteuer, so erzielt er im allgemeinen einen zusätzlichen Gewinn. Die Erzielung eines solchen Gewinns ist ihm zwar im Rahmen von Angebot und Nachfrage gestattet. Der Bund aber ist beim Grunderwerb für öffentliche Zwecke lediglich zum Ausgleich der durch den Geländeverlust entstehenden Nachteile verpflichtet, nicht aber dazu, dem Verkäufer einen darüber hinausgehenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Oberfinanzdirektionen mußten daher mit Runderlassen des BMF vom 11. 4. 1969 und 20. 10. 1970, die im Einvernehmen mit dem Bundesverteidigungsministerium ergangen sind, angewiesen werden, beim Erwerb land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke die Zahlung eines Aufschlags für Umsatzsteuer abzulehnen. Im übrigen ist das Problem seit Inkrafttreten des Aufwertungsausgleichsgesetzes für alle seit dem 1. Januar 1970 getätigten Verkäufe gegenstandslos, da seitdem alle Grundstücksveräußerungen im Rahmen der Durchschnittsbesteuerung umsatzsteuerfrei sind. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/1781 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit, bei Einbauten von Elektroheizungen in Neubauten steuerliche Erleichterungen zu gewähren, uni damit zur Reinhaltung der Luft beizutragen? Elektroheizungen können nach Auffassung der Finanzverwaltungsbehörden als wesentliche Bestandteile eines Gebäudes angesehen werden, wenn sie die einzige Heizungsanlage des Gebäudes bilden. Die Aufwendungen für solche Elektroheizungen rechnen daher zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, nach denen die Absetzungen für Abnutzung nach § 7 bzw. die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG bemessen werden. Elektroheizungen in Neubauten nehmen daher an der Steuervergünstigung des § 7 b, mindestens aber an den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 EStG teil. Zu weitergehenden steuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Einhaus von Elektroheizungen und anderer Heizungen, die keine Verschmutzung der Luft mit sich bringen, kann sich die Bundesregierung zur Zeit nicht abschließend äußern, da diese Frage im Rahmen der Vorarbeiten für die Steuerreform noch näher geprüft wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 39 und 40) : Trifft es zu, daß die Abwanderung von Finanzbeamten in die freie Wirtschaft ständig zunimmt? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung? Für den Bereich der Steuerbeamten der Länder liegen mir keine Unterlagen vor. Im Bereich der Bundesfinanzverwaltung (Bundeszollverwaltung und Bundesvermögens- und Bauverwaltung) ist die Abwanderung der Beamten in den vergangenen Jahren beobachtet worden. Es trifft nicht zu, daß die Abwanderung von Beamten in die freie Wirtschaft ständig zunimmt. Es ist zwar festzustellen, daß die Abwanderung von Bundesfinanzbeamten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Ich darf hierzu folgende Zahlen nennen: 1968 119 Beamte sämtlicher Laufbahnen 1969 120 Beamte sämtlicher Laufbahnen 1970 189 Beamte sämtlicher Laufbahnen Da die Beamten nicht verpflichtet sind, den Grund ihres Entlassungsantrags anzugeben, ist der Grund der Abwanderung nicht in allen Fällen zu erkennen. Es ist aber bekannt, daß die überwiegende Zahl der Beamten entweder zu anderen Verwaltungen übertritt oder aber z. B. ein Studium aufnimmt. Der Übertritt in die freie Wirtschaft dagegen ist nach unserer Kenntnis nicht häufig. Die Gründe für die Abwanderung sind im wesentlichen darin zu suchen, daß die Beamten entweder eine stärkere Seßhaftigkeit erstreben oder sich günstigere Fortkommensmöglichkeiten oder eine bessere Besoldung versprechen. Die Abwanderung von Beamten der Bundesfinanzverwaltung hat bisher keine bedrohlichen Formen angenommen. Gemessen an der Zahl von annähernd 33 000 Beamten der Bundesfinanzverwaltung muß die bisherige Abwanderung als die normale Fluktuation angesehen werden, die in jeder Verwaltung beobachtet werden kann. Maßnahmen gegen den Übertritt von Beamten zu anderen Verwaltungen sind schwierig, da sich die Bundesfinanzverwaltung über das gesamte Bundesgebiet erstreckt und von den Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5371 Beamten als unerwünscht empfundene Versetzungen in entlegene Dienstorte nicht immer vermeidbar sind. Zum Teil erhofft sich die Bundesregierung von einer Vereinheitlichung der Besoldung in Bund, Ländern und Gemeinden ein Nachlassen der Bestrebungen, zu anderen Verwaltungen überzuwechseln, Auch die angestrebten Verbesserungen in der Vereinheitlichung des Stellenkegels bei Bund, Ländern und Gemeinden werden die Abwanderungstendenz einschränken. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A 65) : Ist das von einigen Forstämtern in der Bundesrepublik Deutschland zur Vernichtung unerwünschten Unterholzbestandes verwendete Sprühmittel „Tormona 80" — das in seiner Zusammensetzung in etwa dein in den USA jetzt verbotenen Sprühmittel entspricht, mit dem die Wälder in den Dschungelgebieten Vietnams entlaubt wurden und das dort nachweislich zu Mißbildungen bei Säuglingen geführt hat — von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft geprüft und zur Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland freigegeben worden? Es trifft zu, daß die Anwendung von Herbiziden auf 2,4,5-T-Basis (z. B. „Tormona 80") von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft bis zum 15. Mai 1971 u. a. im Forst vorläufig zugelassen wurde. Diese Präparate sind jedoch nicht mit den von den USA verwendeten Entlaubungsmitteln identisch. Die bei uns vorläufig zugelassenen Präparate zeichnen sich durch einen hohen Reinheitsgrad von Dioxin aus, das nach den bisherigen Kenntnissen Ursache der genannten teratogenen Auswirkungen ist. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 1. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof (CDU/ CSU) (Drucksache /1781, Fragen A 66 und 67): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß die gesamte ostfriesische Küstenfischerei durch ein Ausrotten der Fisch- und Krabbenbestände in ihrer Existenz bedroht wird, nachdem nach Inkrafttreten des Artikels 4 der EWG-Verordnung am 1. Februar 1971 alle Fischer der EWG-Staaten freien Zugang zu den Hoheitsgewässern der dieser Vereinigung angehörenden Staaten haben? Ist die Bundesregierung bereit, eine Verschiebung des oben genannten Termins so lange zu erreichen, bis die Fragen der Kontingentierung von Fängen, der Schutzzonen oder anderer Schutzmaßnahmen geklärt sind? Die VO des Rates der EG vom 20. 10. 1970 über die Einführung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft wird seit dem 1. Februar d. J. angewendet. Die Bundesregierung sah in Übereinstimmung mit dem Rat der EG keine Notwendigkeit, diesen Termin und damit die Eröffnung des freien Zugangs zu den Küstengewässern der Mitgliedstaaten aufzuschieben. Die Bundesregierung betrachtet diese Regelung als vorbildliche Verwirklichung der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Fischerei. Sie sieht darin keine unmittelbaren Gefahren für die Fischbestände vor unserer Küste und die Existenz der deutschen Küstenfischerei. In den Küstengewässern der Bundesrepublik und unserer Nachbarländer gelten in gleicher Weise die internationalen Vorschriften der Nordostatlantischen Fischerei-Konvention (z. B. Mindestmaße der Fische und Mindestmaschengrößen der Netze). Darüber hinaus gelten in den deutschenn Gewässern besondere Fischerei-Bestimmungen der Küstenländer. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Fischer der Gemeinschaft von dem Recht auf freien Zugang zu den Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten Gebrauch machen werden. Küstenländer und Bundesregierung werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen und notfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Martin hat in einigen Punkten Dinge gesagt, die es offensichtlich gar nicht gegeben hat. Sie wissen also mehr als das, was vorgefallen war — das ist eine erstaunliche Meditationsgabe, die Sie hier entwickeln —, z. B. über die mangelnde Abstimmung von Auslandsreisen und Ähnlichem.
    Aber ich möchte doch ein paar Dinge, die Sie hier vorgetragen haben, ein bißchen korrigieren. Sie haben den Eindruck erweckt, als ob wir sozusagen auf einem Begriff herumritten, den Sie für gefährlich halten, internationale oder zwischenstaatliche Gesellschaftspolitik. Herr Dr. Martin, in den Leitsätzen, die hier vorgelegt worden sind, ist ganz deutlich zum Ausdruck gekommen, was hier gemeint ist. Ich wundere mich darüber, daß Sie das jetzt aufgreifen, nachdem sich Herr Picard offensichtlich mit diesen Leitsätzen einverstanden erklärt hat. Ich bin also nicht ganz sicher, was nun eigentlich die Meinung der Opposition zu diesem Punkte ist. Ich fürchte fast, Herr Dr. Martin, Sie sind ein bißchen vorgeprägt durch eine Debatte, die vor einem Jahr hier in diesem Hause stattgefunden hat, die Sie mit Professor Dahrendorf geführt haben.

    (Abg. Dr. Martin: Das ist dasselbe!)

    — Nein, dasselbe ist es eben nicht, sondern das war der Anfang einer Überlegung, und Sie haben damals in vager Form Ihre Begriffsdefinition gegeben. Sie haben mit Herrn Dahrendorf darüber dann auch diskutiert, wie ich weiß. Ich meine, wenn Sie schon das Urheberrecht in Anspruch nehmen, was in der Politik ohnedies eine fragwürdige Angelegenheit ist, wie Sie wissen werden, dann müssen Sie uns freundlicherweise einmal erklären, wie Sie eigentlich zu der Idee der Enquete-Kommission gekommen sind. Ich hatte den Eindruck, daß Sie darauf nach einem Gespräch mit Herrn Professor Dahrendorf im Auswärtigen Amt gekommen sind, der Ihnen etwa erklärt hat, was man alles untersuchen müßte.

    (Abg. Dr. Martin: Nein, das ist falsch!)

    — Das ist falsch? Na gut; ich hatte den Eindruck. Dann ist das ein zufälliges Zusammentreffen gewesen.

    (Abg. Dr. Heck: Ihre Meditation!)

    — Nein, Herr Heck, auf diese Weise klärt man Mißverständnisse auf. Ich wußte gar nicht, daß Sie für auswärtige Kulturpolitik zuständig sind. Ich dachte immer, Sie seien vor allen Dingen für inländische Kulturpolitik da. — Da muß sozusagen der Geistesblitz gleichzeitig eingeschlagen haben, weil es um ein und dieselbe Sache ging.
    Aber es ist eben nicht richtig, wenn Sie sagen, daß das gar nicht empirisch untersucht worden sei, was hier niedergeschrieben worden ist. Ich weiß nicht, was dann in der ganzen Zeit anderes gemacht worden sein soll als eine empirische Erhebung darüber. Ich glaube, alles, was in den Leitsätzen steht, ist auf Grund praktischer Erfahrungen entwickelt worden. Sie mögen anderer Meinung sein. Ich hätte dann nur gern Ihre Vorstellungen dazu gehört. Die habe ich nicht vernommen. Ich habe nur vernommen, daß Sie der Meinung waren, das sei ein Ritt in ideologisches Gelände. Das haben Sie vorhin gesagt. Da hätte ich nun gern mal gehört, was hier ideologisches Gelände sein soll, wenn von unserer Seite aus nichts anderes als die Festellung getroffen wird, daß man künftig nicht nur ein Deutschlandbild vermitteln sollte, sondern daß man in Form des Gebens und Nehmens, in Form des Austauschs stärker zueinanderkommen sollte.

    (Abg. Dr. Martin: Das war doch schon so!)

    - Herr Dr. Martin, es war eben nicht in allen Köpfen so. Es gab ganz andere Formen der Darstellung. Es gab eine andere Art von kulturpolitischer Praxis, die man allmählich verändert hat. Sie wissen, daß der Schwerpunkt in den 50er Jahren anders lag. Darüber haben wir in diesem Hause schon gründlich debattiert, daß man eine klare Weisung für diejenigen geben mußte, die draußen tätig sind. Es kann nicht so sein, daß man umstürzend Neues bringen mußte. Es war zunächst einmal zu definieren, wo die Interessen dieses Landes auf diesem Gebiet im Jahre 1970 oder 1971 im Gegensatz zu den Interessen des Jahres 1949 oder 1950 oder 1951 liegen. Da waren die Interessen völlig anders, da galt es, ein verzerrtes Deutschland-Bild zu entzerren. Jetzt geht es doch darum, dieses Land zu öffnen, den Dialog mit vielen anderen möglich zu machen.
    Ich meine, Sie haben sich bei Ihrem Beitrag in einem Punkte nun Ihrerseits auf ein ziemlich schlüpfriges Gelände begeben, und das ist der Hinweis auf Guinea gewesen. Wenn etwas nicht in diesen Zusammenhang gehört, dann ist es genau das Beispiel Guinea.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Da gehört es ganz bestimmt nicht hin. Ich weiß nicht, was Sie eigentlich am Ende noch alles mit Guinea beweisen wollen. Ich sage Ihnen jedenfalls, hätten wir nicht in unseren auswärtigen Beziehungen jahre-



    Moersch
    lang unter einer selbst auferlegten Verkrampfung
    gelitten, wäre möglicherweise eine solche Sache nicht
    in der Weise entstanden, wie sie nun entstanden ist.

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Wieso das denn? Das hätten Sie aber besser weggelassen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Daß man Bildungshilfe hier einfach mit auswärtiger Kulturpolitik und auswärtigen Kulturbeziehungen in einen Topf wirft, ist meiner Ansicht nach nicht korrekt. Ich weiß auch nicht, wo Sie den Widerspruch abgelesen haben, den Sie hier dargestellt haben. Es ist klargeworden — und das ist gerade das, was wir tun —, daß wir uns für einen Wettbewerb in der ganzen Welt rüsten müssen, daß wir das, was wir von uns aus beizutragen haben, im Wettbewerb mit anderen gesellschaftspolitischen Vorstellungen tun werden und auch tun wollen, daß wir es aber eben nicht dazu kommen lassen wollen, das in einer sehr einseitigen Konfrontation zu tun.
    Ich will es an einem praktischen Beispiel erläutern, an einer Konfrontation, wie wir sie früher gehabt haben. Da gab es in einem gar nicht so weit entfernten Lande die Frage, vor die sich der Leiter des Goethe-Instituts gestellt sah, ob er gleichzeitig mit einer Veranstaltung, die von der kommunistischen Partei dort für einen Professor aus der DDR inszeniert war, eine Veranstaltung bei sich ansetzen solle, um gewissermaßen dem anderen, der deutsch spricht, das Publikum wegzunehmen. Das war die Art, wie man es früher gemacht hat. Das war die Art, die ich nicht für sinnvoll halte.
    Ich glaube, es wäre sehr viel besser und ist auch besser, wenn es jetzt anders gemacht wird, daß man nämlich den dortigen Zuhörern den Vergleich ermöglicht, daß der eine aus der DDR seine Vorstellungen vortragen kann und das gleiche Publikum am anderen Abend die Gelegenheit hat, einmal zu hören, wie ein Ordinarius aus der Bundesrepublik Deutschland dieselben Fragen sieht. Ich glaube, daß man dann zu einer korrekten Information und Meinungsbildung über unser Land kommt und daß sich dieses Land nicht vor einem solchen Wettbewerb, nicht vor einer solchen vergleichenden Information zu scheuen hat. Ich glaube, das ist die neue Praxis, die wir — hoffentlich gemeinsam — anstreben. Wenn Sie anderer Meinung sein sollten, wäre dieser Punkt interessant, dann müßte er aufgeklärt werden; denn möglicherweise liegen hier Differenzen. Man sollte Gemeinsamkeiten nicht um jeden Preis beschwören, wenn sie im Kern der Sache nicht vorhanden sind. Jedenfalls hat sich in unserer Auffassung etwas geändert. Wir sind im Grunde genommen selbstbewußter geworden. Ich meine, es kann nicht schlecht sein, wenn wir selbstbewußter werden,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    wenn wir uns in diesen Fragen nicht nur nicht vor dem Wettbewerb scheuen, sondern auch nicht vor der offenen Darlegung unserer Überlegungen, unserer Überzeugungen, unserer Argumente.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das soll der Sinn dieser Leitsätze für die auswärtige
    Kulturpolitik sein, die wir nun einmal zum Gebrauch derjenigen, die draußen im Ausland diese
    Politik zu vertreten haben, herausgegeben haben.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Martin?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Berthold Martin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, würden Sie die Freundlichkeit haben, auf meine eigentliche Frage einzugehen, die dahin ging, daß der Versuch des Wettbewerbs mit dem Osten in jedem konkreten Fall in eine negative Konfrontation umgeschlagen ist, und zwar negativer, als wir sie je zuvor gehabt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)