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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5269 A Fragestunde (Drucksache VI/1781) Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) Kinderfreibeträge und Steuerersparnis — Auswirkung bei Familien mit germ-gem Einkommen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5269 C, D, 5270 A, B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . . . 5269 D, 5270 A, B, D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5270 B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU): Gewährung von Darlehen zur Förderung von Baumaßnahmen in West-Berlin Dr, Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5271 A, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5271 B, C Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD): Berücksichtigung der Spenden an Parteien bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Spender Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5271 D, 5272 A Dr. Schmude (SPD) ..... . . 5272 A Fragen des Abg. Strohmayr (CDU/CSU): Rückgang des Einkommensteueraufkommens im Jahre 1970 - Betrag der durch Steuerflucht entstandenen Steuerausfälle Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5272 B, C, D, 5273 A, C, D Strohmayr (CDU/CSU) . 5272 C, D, 5273 C Ott (CDU/CSU) . . . . 5273 A, D Fragen der Abg. Frau Geisendörfer (CDU/CSU) : Entschädigung für gesundheitliche und finanzielle Einbußen der Opfer von Verbrechen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5274 A, B, C, D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5274 B, C, D Frage des Abg. Seefeld (SPD) : Zusammenhang zwischen der Abschaffung der kurzfristigen Freiheitsstrafen und dem angeblich spürbaren Sinken der Verkehrsmoral Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5274 A, 5275 B, C Seefeld (SPD) . . . ...... 5275 B Varelmann (CDU/CSU) . . . 5275 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD): Änderungsbedürftigkeit des Rechts des Pflegekindes — Erweiterung der Voraussetzungen für das Einschreiten des Vormundschaftsgerichts gemäß § 1666 BGB Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 5275 C, D Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU): Maßnahmen gegen die Verteuerung der Trinkmilch — finanzielle Erleichterungen für junge und kinderreiche Familien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5276 A, B, C, D, 5277 A, B, C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 5276 B, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 5276 C Burger (CDU/CSU) . . . . . . 5277 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5277 B Gallus (FDP) . . 5277 C Ehnes (CDU/CSU) 5277 C Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU): Konsequenzen im Falle der Verweigerung einer ausreichenden Angleichung der Agrarpreise im Rahmen der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5277 D, 5278 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . 5277 D, 5278 A Kiechle (CDU/CSU) . . 5278 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5278 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 5278 C Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU): Senkung der Kosten in der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5278 D, 5279 B, C, D Dr. Ritgen (CDU/CSU) . . . 5279 A, B Kiechle (CDU/CSU) .... . . . . 5279 B Dr. Ritz (CDU/CSU) ..... . . 5279 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 5279 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 5279 D Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU): Staatsbeihilfen für niederländische Landwirte in Flurbereinigungsverfahren als Wettbewerbsverzerrung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5280 A Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) Erhöhung von Agrarerzeugerpreisen und Preisstabilität Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5280 B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . 5280 B, C Gallus (FDP) 5280 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU): Einstellung des Bundeswirtschaftsministers zu einer Erhöhung der Agrarpreise — Maßnahmen zur Erhöhung dieser Preise Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 5280 D, 5281 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 5281 A, B, C, D Fragen des Abg. Löffler (SPD): Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten im Bereich der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . ..... 5282 A, B Löffler (SPD) . . . 5282 B Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache VI/1771) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksache VI/1697) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/1788) — Erste Beratung — . . . . 5282 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache VI/1654); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache W1729) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — ...... . . . 5282 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1655); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 III Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1730) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung - . . . 5283 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1653); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1758) Zweite Beratung und Schlußabstimmung 5283 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. April. 1968 über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (Drucksache VI/1322); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/1721) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5283 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/ 1440) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1776) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . 5283 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Oktober 1970 zur Änderung des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (Drucksachen U/ 1546, zu VT/1546); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft; (Drucksache VI/1762) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5284 A Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/71 — Zollkontingente für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksache VI/1765) . . . . . 5284 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 des Rates Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 in bezug auf bestimmte Erzeugnisse der Tarifstellen 20.06 B II a) und 20.07 A (Drucksachen VI/1535, VI/1437, VI/ 1761) 5284 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Tierarztes Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Empfehlung des Rates betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten tierärztlichen Diploms sind (Drucksachen VI/983, VI/1706) 5284 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Bericht über die Gestaltung des Verhältnisses zwischen den neuen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz und den Aufgaben der Träger der Sozialversicherung und anderer Sozialleistungsträger im Bereich der Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (berufliche Rehabilitation) (Drucksachen 11/ 1127, VI/1727) 5284 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut (Drucksachen VI/ 1007, VI/1722) 5284 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Unregelmäßigkeiten, die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und die Einrichtung eines Informationssystems Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 120/67/EWG und Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide und Reis Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 140/67/EWG und Nr. 365/67/EWG über die Regeln für die vorherige Festsetzung der Abschöpfungen für Getreide, Reis und Bruchreis IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 162/69 betreffend den aktiven Veredelungsverkehr bestimmter Milcherzeugnisse (Drucksachen VI/1348, VI/1353, VI/1370, VI/1723) . 5284 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksache VI/1493); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1774) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 5285 A Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1970 eingegangenen Petitionen (Drucksache M/1770) . . . . . 5285 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Hauhaltsgesetz 1971) (Drucksachen M/ 1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — . . . 5285 C Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache M/1731) . . . 5285 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache M/ 1732) Rawe (CDU/CSU) 5285 D, 5290 B, 5294 D Blumenfeld (CDU/CSU) 5287 D Collet (SPD) 5288 C Spillecke (SPD) 5289 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 5292 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5293 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 5294 B Kirst (FDP) 5295 A Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache M/1733) 5295 D Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts (Drucksache M/1734) Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5296 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5304 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5304 C Kirst (FDP) . . . . . . . . . . 5313 A Brandt, Bundeskanzler . . . . . . 5318 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 5324 A Wehner (SPD) . . . . . . . . . 5326 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 5330 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 5331 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 5335 B Borm (FDP) . . . . . . . . . . 5336 C Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 5337 C Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 5339 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 5341 B Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 5342 C Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5345 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) 5346 B, 5350 D Raffert (SPD) 5348 D Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache VI/1735) Picard (CDU/CSU) 5351 C Kern (SPD) . . . . . . . . . 5353 B Scheel, Bundesminister . 5354 B, 5364 A, 5365 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5355 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 5356 A Moersch (FDP) 5358 A Dr. Hallstein (CDU/CSU) 5360 B Behrendt (SPD) 5363 D Blumenfeld (CDU/CSU) 5365 B Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/1746) 5366 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache VI/ 1747) 5366 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache VI/1753) 5366 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache VI/1754) 5366 C Nächste Sitzung 5366 D Anlagen Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5367 A Anlagen 2 bis 9 Änderungsanträge Umdrucke 104, 105, 107 bis 112 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/ 1100 Anlage, M/ 1732, VI/1733, M/ 1734, VI/1735) . . . . . . . . . 5367 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwal- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 V bach) (CDU/CSU) betr. Zusammenarbeit mit Jugoslawien auf dem Gebiet der Justiz 5368 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Steuerausfälle auf Grund der Befreiungsvorschriften des Mineralölsteuergesetzes 5369 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) betr. Zahlung von Umsatzsteuer durch Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung für Grunderwerb von Land- und Forstwirten 5369 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. steuerliche Erleichterungen beim Einbau von Elektroheizungen in Neubauten . . . . 5370 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Abwanderung von Finanzbeamten in die freie Wirtschaft . . . . . . . 5370 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Verwendung des Sprühmittels „Tormona 80" zur Vernichtung unerwünschten Unterholzbestandes . . . . . . . . 5371 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Schutz der ostfriesischen Küstenfischerei vor Ausrottung der Fisch- und Krabbenbestände . . . . 5371 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5269 96. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 5. 2. Bühling 28. 2. Becker (Pirmasens) 5. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 3. 2. Dröscher * 3. 2. Dr. Erhard 3. 2. Dr. Götz 28. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kiesinger 5. 2. Klinker * 3. 2. Dr. Koch * 4. 2. Kriedemann * 5. 2. Lücker (München) * 4. 2. Maucher 12. 2. Memmel * 5. 2. Michels 3. 2. Müller (Aachen-Land) * 4. 2. Frau Dr. Orth * 3. 2. Pfeifer 5. 2. Rasner 12. 2. Richarts * 3. 2, Rollmann 3. 2. Schmitz (Berlin) 5. 2. Dr. Schulz (Berlin) 3. 2. Saxowski 8. 2. Dr. Starke (Franken) 3. 2. v. Thadden 6. 2. Wiefel 26. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 104 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 02, Deutscher Bundestag - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1332 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 02 01 In Tit. 422 01 - Bezüge der planmäßigen Beamten - behält der Direktor beim Deutschen Bundestag die Einstufung nach B 10. Bonn, den 2. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 105 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des HausAnlagen zum Stenographischen Bericht haltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 03, Bundesrat - Drucksachen VI/ 100 Anlage, VI/1733 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 03 01 In Tit. 422 01 -- Bezüge der planmäßigen Beamten - behält der Direktor des Bundesrates die Einstufung nach B 10. Bonn, den 2. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 107 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1734 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 1. Der Ansatz bei Tit. 427 11 - Honorare für feste Mitarbeiter und Kosten des wissenschaftlichen Sachverständigengremiums - wird von 600 000 DM um 300 000 DM auf 300 000 DM herabgesetzt. 2. Der Ansatz bei Tit 526 04 - Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung (Systemanalyse) im Bundeskanzleramt zur Verbesserung des Informationsflusses - wird gestrichen. 3. Der Ansatz bei Tit. 526 14 - Kosten für Gutachten und Forschungsaufträge - wird von 1 000 000 DM um 500 000 DM auf 500 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 108 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1734 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 - Bundeskanzler und Bundeskanzleramt - 1. Der Ansatz bei Tit. 529 01 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers für außergewöhnlichen Aufwand 5368 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen — wird von 290 000 DM um 100 000 DM auf 190 000 DM herabgesetzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 529 03 — Zur Verfügung des Bundesministers für besondere Aufgaben für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung — wird von 50 000 DM um 20 000 DM auf 30 000 DM herabgesetzt. 3. Der Ansatz bei Tit. 529 04 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken — wird von 350 000 DM um 100 000 DM auf 250 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 109 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen W1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzleramt — Der Ansatz (Betrag für 1971) bei Tit. 712 01 — Neubau des Bundeskanzleramtes — wird gestrichen und als Leertitel ausgebracht. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 110 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Der Ansatz bei Tit. 526 04 — Erforschung der öffentlichen Meinung durch demoskopische Umfragen — wird von 900 000 DM um 500 000 DM auf 400 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 111 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Der Ansatz bei Tit. 531 03 — Öffentlichkeitsarbeit Inland — wird von 10 600 000 DM um 1 000 000 DM auf 9 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 112 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/ 1735 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 529 02 — Geheime Ausgabe — wird von 8 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 7 000 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayer] vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Erhardt (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen A 19 und 20) : Sind Informationen zutreffend, wonach bei den im Herbst 1970 vom Bundesministerium der Justiz mit der jugoslawischen Regierung geführten Verhandlungen, die u. a. auch ein Auslieferungsabkommen betreffen, wechselseitige Erklärungen über eine weitergehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz abgegeben worden sind? Auf welchen Rechtsgebieten ist an eine engere Zusammenarbeit mit Jugoslawien gedacht? Zwischen dem Bundesministerium der Justiz und der jugoslawischen Regierung sind im Herbst 1970 keine Verhandlungen geführt worden. Dagegen hat eine aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und anderer Bundesministerien Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5369 bestehende Delegation in der Zeit vom 15. bis 27. Oktober 1969 in Bonn mit einer jugoslawischen Regierungsdelegation Verhandlungen über den Abschluß eines Auslieferungsvertrages geführt. Dieser Vertrag ist am 26. November 1970 in Belgrad unterzeichnet worden. Er wird in nächster Zeit den gesetzgebenden Körperschaften zur Ratifizierung vorgelegt werden. Im Verlauf dieser Verhandlungen haben beide Seiten vereinbart, auch die sonstige Rechtshilfe in Strafsachen vertraglich zu regeln. Im übrigen sind keine anderen Erklärungen über eine weitergehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechtswesens abgegeben worden. Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages über die Rechtshilfe in Strafsachen haben zwischen einer aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und des Auswärtigen Amts bestehenden deutschen Delegation und einer jugoslawischen Delegation in der Zeit vom 24. November bis 4. Dezember 1969 in Belgrad stattgefunden. Der bei diesen Verhandlungen erarbeitete Vertragsentwurf ist gegenwärtig noch Gegenstand der Erörterungen mit der jugoslawischen Regierung. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ist in nächster Zeit zu rechnen. Außer der Zusammenarbeit auf strafrechtlichem Gebiet, wie sie sich aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage ergibt, besteht mit der jugoslawischen Regierung Einverständnis darüber, daß für das Gebiet der Zivilsachen ein Vertrag abgeschlossen werden soll, der Erleichterungen für den Rechtshilfeverkehr vorsieht und die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen regelt. Andere Rechtsgebiete sind gegenwärtig nicht berührt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 26 und 27) : Zu welchen Steuerausfällen führen die Befreiungsvorschriften von § 8 des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere unter Berücksichtigung der Luftfahrtbetriebsstoffe? Aus welchen Gründen enthält der Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen (Drucksache VI/391) die in § 8 des Mineralölsteuergesetzes aufgeführten Vergünstigungen nicht? Nach der Konzeption des Mineralölsteuergesetzes soll die Mineralölsteuer grundsätzlich nur die Verwendung von Mineralölen als Treib-, Schmier- und Heizstoff belasten. § 8 des Mineralölsteuergesetzes dient vornehmlich dazu, entsprechend dieser Konzeption Mineralöle, die zu anderen Zwecken verwendet werden, von der Steuer auszuschließen. Dazu zählen die Verwendung von Mineralöl zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verwendung von Treibstoffen für die Luftfahrt. Diese Ausnahme beruht auf internationaler Regelung und ist gerechtfertigt, weil der Luftverkehr überwiegend außerhalb eines Verbrauchsteuergebiets stattfindet. § 8 des Mineralölsteuergesetzes verschafft den dort betroffenen Verbrauchern keinen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber vergleichbaren Wettbewerbern. Im übrigen würde die Belastung dieser Gruppen mit der vollen Steuer für Kraft- und Schmierstoffe rechnerisch ca. 30,2 Milliarden Deutsche Mark ergeben, und zwar aus der gewerblichen Verwendung ca. 5,0 Mrd. DM, aus der Verwendung zum Verheizen ca. 24,4 Mrd. DM und aus der Verwendung als Luftfahrtbetriebsstoff ca. 0,8 Mrd. DM. Es wäre unrealistisch gewesen, diese sich aus der Systematik des Steuerrechts rechnerisch ergebenden Beträge als Steuerausfälle zu behandeln. Sie sind vom Gesetzgeber gewollte Nichtbesteuerungen. Aus diesem Grund waren sie auch schon im 1. Subventionsbericht, der Ende 1967 veröffentlicht worden ist, nicht aufgeführt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung für Grundstückserwerbe von pauschalierenden Land- und Forstwirten in den Jahren 1968 und 1969 nach besonderer Anweisung des Bundesministers der Finanzen keine Umsatzsteuer zahlen, obwohl dies gemäß § 24 UStG i. V. in. Einführungserlaß BdF vom 20. Dezember 1968 — IV a/3 — s 7410 — 41/68 — allgemein vorgeschrieben ist? In der Zeit vom 1. 1. 1968 bis zum 31. 12. 1969 waren in die Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG auch die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze einzubeziehen, die ohne die Anwendung dieser Pauschalmethode umsatzsteuerfrei gewesen wären. Es ist daher zutreffend — wie auch in dem von Ihnen erwähnten Einführungserlaß vom 20. 12. 1968 ausgeführt —, daß die Land- und Forstwirte berechtigt waren, für die in dieser Zeit bewirkten Verkäufe land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke Umsatzsteuer in Höhe von 5 % des Entgelts in der Rechnung besonders auszuweisen, d. h. den Gesamtpreis in umsatzsteuerliches Entgelt und Steuer aufzuteilen. Das bedeutet aber nicht, daß dem Verkäufer ein Rechtsanspruch gegen den Käufer auf Zahlung eines um diesen Umsatzsteuerbetrag erhöhten Kaufpreises zugestanden hätte. Das UStG ließ den Vertragspartnern im Rahmen von Angebot und Nachfrage freie Hand, ob sie einen Gesamtpreis vereinbarten, der 5370 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 dem Grundstückspreis entsprach oder der um die Umsatzsteuer erhöht war. Bei der Bemessung des Kaufpreises oder einer Entschädigung beim Grunderwerb für öffentliche Zwecke kommt es aber allein auf den Verkehrswert des zu erwerbenden Grundstücks an, so daß hier für die Zuerkennung eines zusätzlichen der Umsatzsteuer entsprechenden Zuschlags kein Raum sein konnte. Hierdurch entsteht dem Verkäufer keinerlei Nachteil. Das ergibt sich daraus, daß die Vorsteuerbelastung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes in der Regel bereits durch die Steuerbeträge ausgeglichen wird, die für die normalerweise in einem solchen Betrieb anfallenden Umsätze zu erheben sind. Erhält ein Landoder Forstwirt auch für außergewöhnliche Umsätze, wie sie bei der Veräußerung von Grundstücken entstehen, vom Erwerber einen Aufschlag für Umsatzsteuer, so erzielt er im allgemeinen einen zusätzlichen Gewinn. Die Erzielung eines solchen Gewinns ist ihm zwar im Rahmen von Angebot und Nachfrage gestattet. Der Bund aber ist beim Grunderwerb für öffentliche Zwecke lediglich zum Ausgleich der durch den Geländeverlust entstehenden Nachteile verpflichtet, nicht aber dazu, dem Verkäufer einen darüber hinausgehenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Oberfinanzdirektionen mußten daher mit Runderlassen des BMF vom 11. 4. 1969 und 20. 10. 1970, die im Einvernehmen mit dem Bundesverteidigungsministerium ergangen sind, angewiesen werden, beim Erwerb land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke die Zahlung eines Aufschlags für Umsatzsteuer abzulehnen. Im übrigen ist das Problem seit Inkrafttreten des Aufwertungsausgleichsgesetzes für alle seit dem 1. Januar 1970 getätigten Verkäufe gegenstandslos, da seitdem alle Grundstücksveräußerungen im Rahmen der Durchschnittsbesteuerung umsatzsteuerfrei sind. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/1781 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit, bei Einbauten von Elektroheizungen in Neubauten steuerliche Erleichterungen zu gewähren, uni damit zur Reinhaltung der Luft beizutragen? Elektroheizungen können nach Auffassung der Finanzverwaltungsbehörden als wesentliche Bestandteile eines Gebäudes angesehen werden, wenn sie die einzige Heizungsanlage des Gebäudes bilden. Die Aufwendungen für solche Elektroheizungen rechnen daher zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, nach denen die Absetzungen für Abnutzung nach § 7 bzw. die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG bemessen werden. Elektroheizungen in Neubauten nehmen daher an der Steuervergünstigung des § 7 b, mindestens aber an den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 EStG teil. Zu weitergehenden steuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Einhaus von Elektroheizungen und anderer Heizungen, die keine Verschmutzung der Luft mit sich bringen, kann sich die Bundesregierung zur Zeit nicht abschließend äußern, da diese Frage im Rahmen der Vorarbeiten für die Steuerreform noch näher geprüft wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 39 und 40) : Trifft es zu, daß die Abwanderung von Finanzbeamten in die freie Wirtschaft ständig zunimmt? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung? Für den Bereich der Steuerbeamten der Länder liegen mir keine Unterlagen vor. Im Bereich der Bundesfinanzverwaltung (Bundeszollverwaltung und Bundesvermögens- und Bauverwaltung) ist die Abwanderung der Beamten in den vergangenen Jahren beobachtet worden. Es trifft nicht zu, daß die Abwanderung von Beamten in die freie Wirtschaft ständig zunimmt. Es ist zwar festzustellen, daß die Abwanderung von Bundesfinanzbeamten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Ich darf hierzu folgende Zahlen nennen: 1968 119 Beamte sämtlicher Laufbahnen 1969 120 Beamte sämtlicher Laufbahnen 1970 189 Beamte sämtlicher Laufbahnen Da die Beamten nicht verpflichtet sind, den Grund ihres Entlassungsantrags anzugeben, ist der Grund der Abwanderung nicht in allen Fällen zu erkennen. Es ist aber bekannt, daß die überwiegende Zahl der Beamten entweder zu anderen Verwaltungen übertritt oder aber z. B. ein Studium aufnimmt. Der Übertritt in die freie Wirtschaft dagegen ist nach unserer Kenntnis nicht häufig. Die Gründe für die Abwanderung sind im wesentlichen darin zu suchen, daß die Beamten entweder eine stärkere Seßhaftigkeit erstreben oder sich günstigere Fortkommensmöglichkeiten oder eine bessere Besoldung versprechen. Die Abwanderung von Beamten der Bundesfinanzverwaltung hat bisher keine bedrohlichen Formen angenommen. Gemessen an der Zahl von annähernd 33 000 Beamten der Bundesfinanzverwaltung muß die bisherige Abwanderung als die normale Fluktuation angesehen werden, die in jeder Verwaltung beobachtet werden kann. Maßnahmen gegen den Übertritt von Beamten zu anderen Verwaltungen sind schwierig, da sich die Bundesfinanzverwaltung über das gesamte Bundesgebiet erstreckt und von den Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5371 Beamten als unerwünscht empfundene Versetzungen in entlegene Dienstorte nicht immer vermeidbar sind. Zum Teil erhofft sich die Bundesregierung von einer Vereinheitlichung der Besoldung in Bund, Ländern und Gemeinden ein Nachlassen der Bestrebungen, zu anderen Verwaltungen überzuwechseln, Auch die angestrebten Verbesserungen in der Vereinheitlichung des Stellenkegels bei Bund, Ländern und Gemeinden werden die Abwanderungstendenz einschränken. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A 65) : Ist das von einigen Forstämtern in der Bundesrepublik Deutschland zur Vernichtung unerwünschten Unterholzbestandes verwendete Sprühmittel „Tormona 80" — das in seiner Zusammensetzung in etwa dein in den USA jetzt verbotenen Sprühmittel entspricht, mit dem die Wälder in den Dschungelgebieten Vietnams entlaubt wurden und das dort nachweislich zu Mißbildungen bei Säuglingen geführt hat — von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft geprüft und zur Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland freigegeben worden? Es trifft zu, daß die Anwendung von Herbiziden auf 2,4,5-T-Basis (z. B. „Tormona 80") von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft bis zum 15. Mai 1971 u. a. im Forst vorläufig zugelassen wurde. Diese Präparate sind jedoch nicht mit den von den USA verwendeten Entlaubungsmitteln identisch. Die bei uns vorläufig zugelassenen Präparate zeichnen sich durch einen hohen Reinheitsgrad von Dioxin aus, das nach den bisherigen Kenntnissen Ursache der genannten teratogenen Auswirkungen ist. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 1. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof (CDU/ CSU) (Drucksache /1781, Fragen A 66 und 67): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß die gesamte ostfriesische Küstenfischerei durch ein Ausrotten der Fisch- und Krabbenbestände in ihrer Existenz bedroht wird, nachdem nach Inkrafttreten des Artikels 4 der EWG-Verordnung am 1. Februar 1971 alle Fischer der EWG-Staaten freien Zugang zu den Hoheitsgewässern der dieser Vereinigung angehörenden Staaten haben? Ist die Bundesregierung bereit, eine Verschiebung des oben genannten Termins so lange zu erreichen, bis die Fragen der Kontingentierung von Fängen, der Schutzzonen oder anderer Schutzmaßnahmen geklärt sind? Die VO des Rates der EG vom 20. 10. 1970 über die Einführung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft wird seit dem 1. Februar d. J. angewendet. Die Bundesregierung sah in Übereinstimmung mit dem Rat der EG keine Notwendigkeit, diesen Termin und damit die Eröffnung des freien Zugangs zu den Küstengewässern der Mitgliedstaaten aufzuschieben. Die Bundesregierung betrachtet diese Regelung als vorbildliche Verwirklichung der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Fischerei. Sie sieht darin keine unmittelbaren Gefahren für die Fischbestände vor unserer Küste und die Existenz der deutschen Küstenfischerei. In den Küstengewässern der Bundesrepublik und unserer Nachbarländer gelten in gleicher Weise die internationalen Vorschriften der Nordostatlantischen Fischerei-Konvention (z. B. Mindestmaße der Fische und Mindestmaschengrößen der Netze). Darüber hinaus gelten in den deutschenn Gewässern besondere Fischerei-Bestimmungen der Küstenländer. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Fischer der Gemeinschaft von dem Recht auf freien Zugang zu den Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten Gebrauch machen werden. Küstenländer und Bundesregierung werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen und notfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Picard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die schwerwiegenden Bedenken und die grundsätzlich unterschiedliche Auffassung meiner Fraktion zur Gesamtaußenpolitik dieser Regierung sind in den jüngsten Tagen so deutlich dargelegt worden, daß es sich erübrigt, als Begründung zur Ablehnung des Einzelplans 05 noch einmal im Detail darauf zurückzukommen.
    Meine Damen und Herren, wenn es schon nicht gelingt, eine vom gesamten Parlament gemeinsam getragene Außenpolitik, die wir für notwendig und förderlich hielten, durchzuführen, so sind wir doch der Auffassung, daß wir wenigstens die auswärtige Kulturpolitik ohne parteipolitische Auseinandersetzungen in diesem Parlament mit einer gemeinsamen Auffassung tragen sollten. Das ist bisher so geschehen. Wir wünschen das auch in Zukunft fortzusetzen.
    Lassen Sie mich nun einige wenige Bemerkungen zu Fragen der auswärtigen Kulturpolitik machen. Der Herr Bundesaußenminister hat sich im Bulletin vom 27. Januar zu Fragen der auswärtigen Kulturpolitik geäußert und dabei festgestellt, daß das, was inzwischen in Grundzügen als Leitsätze für die auswärtige Kulturpolitik vorliege, nur durchgeführt werden könne, wenn zusätzliche Mittel für Stellen und Institutionen genehmigt würden. Auch wir sind der Auffassung, daß zusätzliche Mittel notwendig seien. Wenn der Bundesaußenminister im Bulletin dieses Jahres zum Ausdruck bringt, daß die Bundesregierung der auswärtigen Kulturpolitik eine besondere Aufmerksamkeit widme, dann muß man sich fragen, warum es diese Bundesregierung nicht vermocht hat, die Etatansätze für auswärtige Kulturpolitik in einem solchen Maße vorzulegen, daß man nicht einen Rückschritt, sondern einen Fortschritt in der auswärtigen Kulturpolitik hätte verzeichnen können. Es blieb dem Haushaltsausschuß



    Picard
    überlassen, die Ansätze für die auswärtige Kulturpolitik etwas — ich möchte meinen: spürbar — zu erhöhen, und so scheint es mir, daß das Parlament der auswärtigen Kulturpolitik mehr Bedeutung beimißt als das verantwortliche Ministerium, wobei wir aber Verständnis dafür haben, Herr Außenminister, daß Sie an Kabinettsbeschlüsse gebunden waren und einen strengen Zuchtmeister in der Person des Herrn Finanzministers neben oder vor sich sitzen hatten.
    Lassen Sie mich dennoch hierzu eine Bemerkung machen. Diese Regierung hat eine mittelfristige Finanzplanung vorgelegt, in der Steigerungssätze für die auswärtige Kulturpolitik zwischen 5 und 6 % für die nächsten Jahre vorgesehen sind. Diese Steigerungssätze erlauben uns nicht, das, was gegenwärtig getan wird, beizubehalten. Sie bedeuten nicht nur eine Stagnation; sie bedeuten in concreto einen Rückschritt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir meinen, daß dieses Parlament insgesamt gut beraten wäre, wenn es die Regierung beauftragte, die Ansätze in der mittelfristigen Finanzplanung zu erhöhen.
    Eine zweite Bemerkung. Als diese Bundesregierung mit ihrer Arbeit begann, war es der Parlamentarische Staatssekretär Da h r e n d o r f, der sich besonders um die auswärtige Kulturpolitik kümmerte. Er hat ein Konzept entworfen und mit diesem Konzept sehr viel Neues an Ideen gebracht. Ich will es verkürzt darstellen: auswärtige Kulturpolitik gleich Gesellschaftspolitik. So sah das jedenfalls in der deutschen Öffentlichkeit aus. Dann verließ er Bonn und ging nach Brüssel. Die Kulturabteilung des Auswärtigen Amts blieb sich selbst überlassen. Erst jetzt ist mit den vorgelegten Leitsätzen diese Unsicherheit und Unruhe in der Abteilung des Hauses etwas im Abklingen.
    Ich meine, daß es zwingend notwendig ist, beschleunigt zu einer umfassenden Darstellung der Ziele der auswärtigen Kulturpolitik zu kommen, zu einer Darstellung, die von allen in diesem Hause gemeinsam getragen werden sollte.
    Lassen Sie mich einige wohlwollend kritische Bemerkungen hinzufügen.
    Wir sehen ein Problem in der mangelnden Koordinierung und Abgrenzung zwischen den verschiedenen Ressorts. Auswärtige Kulturpolitik kann nur 'dann effektiv, erfolgreich, gut und richtig sein, wenn die Führung in einem, nämlich im verantwortlichen Hause liegt. Die Führung der auswärtigen Kulturpolitik muß im Auswärtigen Amt liegen. Auch die Haushaltsberatungen haben ganz deutlich ergeben, daß es unterschiedliche Auffassungen, unterschiedliche Aktivitäten und unterschiedliche Zielrichtungen zwischen Auswärtigem Amt, Wissenschaftsministerium, Entwicklungshilfeministerium und dem Bundespresseamt gibt. Auswärtige Kulturpolitik hat sicher auch etwas mit Information zu tun. Was aber das Bundespresseamt entweder unterstützend oder begleitend oder auch konterkarierend im Bereich der auswärtigen Kulturpolitik tut, entspricht nicht immer dem — so scheint es uns —, was im Hause selbst als auswärtige Kulturpolitik gewünscht wird.
    Ein weiteres Problem sehen wir in der nicht hinreichend gesicherten Abgrenzung und Koordinierung zwischen den Mittlerorganisationen. Das ist zwar ein altes Thema, aber deshalb, weil man eigentlich .Jahr für Jahr dasselbe sagen müßte, ist eine solche Bemerkung nicht unbedingt falsch. Wir meinen, daß es allerhöchste Zeit sei, mit den Mittlerorganisationen zu einem rascheren Fortschritt bei dem Bemühen um hinreichende Abgrenzung und Koordinierung zu kommen.
    Lassen Sie mich eine weitere Bemerkung zur Einstellung der deutschen Öffentlichkeit zur auswärtigen Kulturpolitik machen. Ich komme auf die Bemerkung des Herrn Ministers zurück, der meinte, daß die Bundesregierung diesem Bereich eine besondere Aufmerksamkeit widmet. Ich habe vielmehr den Eindruck, daß die Bundesregierung etwas verspätet darauf gekommen ist, daß die deutsche Öffentlichkeit der auswärtigen Kulturpolitik im vergangenen Jahr eine viel höhere Aufmerksamkeit gewidmet hat, als Regierung und Parlament es getan haben. Es würde vielleicht auch diesem Hause guttun, wenn wir in nicht allzu ferner Zukunft einmal eine Debatte über auswärtige Kulturpolitik insgesamt führen könnten.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Ich erinnere hier an Artikel in der „Zeit" : „Das Bonner Aschenputtel" — gemeint: die auswärtige Kulturpolitik — vom 9. Oktober 1970; „Kultur als Getümmel", Beilage in der „FAZ" vom 31. Oktober 1970; „Auswärtige Kulturpolitik auf Sparflamme" im „Rheinischen Merkur" vom 27. Februar 1970. Wenn man sich etwas Mühe macht, findet man eine Vielzahl solcher Veröffentlichungen, die sehr deutlich die Notwendigkeit einer besseren, effektiveren auswärtigen Kulturpolitik herausstellen.
    Nun kann man sich streiten, was darunter zu verstehen sei. Eine Frage ist die folgende. Inwieweit ist die deutsche Sprache Ziel oder tragendes Fundament des Bemühens in der auswärtigen Kulturpolitik? Wir sind der Auffassung, daß deutsche Sprache nicht um ihrer selbst willen überall in der Welt verbreitet werden sollte, meinen aber, es sei ein aussichtsloses Unterfangen, ohne die Vermittlung der deutschen Sprache hinreichend deutsche Kultur, gegenwärtige deutsche gesellschaftliche Verhältnisse und deutsche Wirtschaft in der Welt verbreiten zu wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein sehr ernstes Problem scheint mir bei den Auslandsschulen vorzuliegen. Es liegt wohl darin, daß wir eine Vielzahl von deutschen Auslandsschulen übernommen haben, die eine lange Tradition haben, aber in der heutigen Zeit daraufhin überprüft werden müssen, ob sie im Dienste und im Interesse der auswärtigen Kulturpolitik das leisten, was man von ihnen erwarten muß, nämlich eine sehr enge Kommunikation zwischen uns und dem jeweiligen Gastland sowie umgekehrt. Es gibt hier vom Präsidenten des Amtes in Köln stammende Vorstellungen, die,



    Picard
    so scheint es mir, hier eigentlich eine Entscheidung ermöglichen. Diese Entscheidung wird hart sein, aber sie muß getroffen werden. Sie muß deshalb getroffen werden, weil es eine Utopie wäre, zu meinen, wir könnten all das, was wir bisher im Bereich der auswärtigen Kulturpolitik an Institutionen und Aktivitäten haben, beibehalten und in den nächsten Jahren eine hinreichende Aufstockung vornehmen. Wir sind wohl vielmehr gezwungen, nach einer gewissen Überprüfung eine Umschichtung vorzunehmen.
    Lassen Sie mich eine weitere Bemerkung zum Thema „Erfolgskontrolle" machen. Meines Wissens gibt es bis jetzt eine einzige umfassende Erfolgskontrolle, nämlich eine über die Bemühungen der auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik im Iran durchgeführte, die zu eigentlich nicht nur interessanten, sondern ernüchternden Ergebnissen geführt hat, in diesem speziellen Fall zu dem, daß wir in einem Land, mit dem wir traditionell gute Beziehungen hatten und vielleicht immer noch haben, an Ansehen, an Wertschätzung in einem erstaunlich hohen Maße verloren haben, daß dort die erste Position, die ursprünglich die Bundesrepublik innehatte, längst eingenommen worden ist von Frankreich, England, Amerika oder fallweise anderen Ländern. Damit geht — und das muß man ganz deutlich sehen - einiges verloren, denn wir sind ja ein Land, das zwar — so möchte ich einmal sagen — wertfrei, ohne direkte Zweckbestimmung und Zielrichtung auswärtige Kulturpolitik betreibt, das aber doch darauf angewiesen ist — auch um seiner Wirtschaftsbeziehungen willen —, überall in der Welt ein möglichst hohes Maß an Sympathie entweder aufrechtzuerhalten oder zu gewinnen.
    Wenn wir, meine Damen und Herren, auswärtige Kulturpolitik — und ich glaube, hier sind wir uns alle einig — als eine hervorragende Möglichkeit, die deutsche Außenpolitik als Friedenspolitik darzustellen, betrachten, dann, meine ich, sollten wir heute, nachdem wir im vergangenen Jahr bei den Haushaltsberatungen zu diesem Thema überhaupt nicht gesprochen und auch das ganze Jahr über auswärtige Kulturpolitik nicht berührt haben, darin übereinstimmen, daß wir in Zukunft endlich das erreichen, was mein Kollege Dr. Martin vor zwei oder drei Jahren einmal als noch nicht erreicht bezeichnet hat: den Durchbruch in diesem Parlament und in dieser Regierung für die auswärtige Kulturpolitik. Wir müssen finanziell so viel tun, daß wir mit gutem Gewissen sagen können: Die Möglichkeiten, die uns die Einrichtungen draußen bieten, haben wir genutzt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl-Hans Kern


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stimme mit Ihnen, Herr Kollege Picard, überein, daß das Feld der kulturellen Außenpolitik ein Feld ist, auf dem wir im wesentlichen übereinstimmen sollten und auf dem wir in früheren Debatten auch Übereinstimmung erzielt haben.
    Sie haben hier angesprochen, daß der Haushaltsausschuß über die im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel hinausgegangen ist. Ich begrüße das ebenfalls und finde darin ein Zeichen, daß die auswärtige Kulturpolitik hier im Parlament tatsächlich höher bewertet wird.
    Sie haben etwas kritisch gesagt, daß sich die Regierung und alle Fraktionen zu Beginn dieser Legislaturperiode darin einig gewesen seien, daß die auswärtige Kulturpolitik neu konzipiert werden müsse. Dann habe aber Herr Dahrendorf das Feld verlassen, sei nach Brüssel gegangen, und die Kulturabteilung sei sich selbst überlassen geblieben. Ich glaube, das kann man so nicht sagen; denn bereits im Dezember 1970 hat ja die Kulturabteilung die von Ihnen zitierten Leitsätze für die auswärtige Kulturpolitik vorgelegt und damit bewiesen, daß das, was mit den Dahrendorf-Thesen angestoßen worden ist, weiter verarbeitet worden ist und hier zu einem Ergebnis I geführt hat - sicher nicht zu einem endgültigen Ergebnis, sondern zu einem vorläufigen Ergebnis, das allerdings die kritischen Fragen, die Sie gestellt haben, auch berücksichtigt.
    So ist sehr kritisch in diesen Leitsätzen vermerkt, daß die Frage der Zusammenarbeit besser gelöst werden muß, als das bisher der Fall gewesen ist, die Frage der Zusammenarbeit der beteiligten Bundesministerien und der elf Länder, aber auch die Frage der Zusammenarbeit zwischen den Mittlerorganisationen und der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts. Sie stimmen also auch hier, wenn ich Sie richtig verstanden habe, überein mit dem, was — durchaus selbstkritisch — in diesen Leitsätzen gesagt worden ist.
    Doch nun zurück zu dem gemeinsamen Ausgangspunkt aller Fraktionen! Er war ja initiiert von Ihrer Fraktion. Sie haben eine Enquete-Kommission für auswärtige Kulturpolitik beantragt. Ich muß jetzt an die Adresse Ihrer Fraktion die Frage richten: Wo ist denn eigentlich Ihre Initiative geblieben? Wir von den Koalitionsfraktionen haben diese Initiative Ihrer Fraktion unterstützt. Wir haben in den Beratungen der beiden Ausschüsse dafür gesorgt, daß die Abstimmung über die Einsetzung der Enquete-Kommission für auswärtige Kulturpolitik bereits am 18. März 1970 hier im Plenum erfolgen konnte. Bis zum heutigen Tag aber ist diese Enquete-Kommission für auswärtige Kulturpolitik nicht konstituiert worden, und zwar, wie ich mir habe sagen lassen, deswegen nicht, weil gerade Ihre Fraktion die bereits benannten Mitglieder für diese Enquete-Kommission wieder zurückgezogen hat. Hier stimmt doch etwas nicht überein, wenn Sie einerseits auf unsere gemeinsamen Bemühungen am Anfang hinweisen und andererseits in der Praxis eben nicht dafür sorgen, daß es zu dieser Enquete-Kommission kommt. Denn es war doch gerade die Aufgabenstellung für diese Enquete-Kommission, daß hier die Neukonzeption der auswärtigen Kulturpolitik von uns gemeinsam und mit Sachverständigen, die angehört werden sollten und die auch selbst Mitglieder dieser Enquete-Kommission sein sollten, erarbeitet werden sollte. Was das Auswärtige Amt getan hat, ist aus den vorläufigen Leitsätzen ersichtlich. Der Beitrag des Parlaments kann sichtbar werden, wenn Sie,



    Kern
    meine Damen und Herren von der Opposition, sich dazu entschließen, endlich Ihre Mitglieder für die Enquete-Kommission „Auswärtige Kulturpolitik" zu benennen, so daß die Kommission tatsächlich konstituiert werden kann. Ich möchte Sie sehr darum bitten, dies bald zu tun.
    Was Sie hier über ein Land — der Name des Landes wurde nicht genannt — gesagt haben, aus dem wir allmählich zurückgedrängt werden, veranlaßt mich, noch auf den einzigen Beitrag einzugehen, den die Opposition in den letzten Monaten zur auswärtigen Kulturpolitik geleistet hat. Ich meine die Anfrage, ob in diesem Lande 30 deutsche Auslandsschulen geschlossen würden, weil die Bundesregierung kein Geld mehr gebe. Diese Anfrage war insofern ein Musterbeispiel für schlechte Politik, als sie von völlig falschen Voraussetzungen ausgegangen ist. In diesem Lande gibt es nicht 30, sondern nur zehn deutsche Auslandsschulen. Darüber hinaus hat der Aufhänger, den Sie benutzt haben, auch nicht funktioniert. Sie haben in dieser Anfrage unterstellt, die Bundesregierung habe die Mittel für diese Schule gestrichen. Ihnen war nicht bekannt, daß die Schule nicht geschlossen worden ist, sondern lediglich ihren Unterricht eingestellt hat, weil die Kosten für einen neu zu beschaffenden Schülerbus zu hoch gewesen sind.
    Das Entscheidende aber ist — und das mache ich Ihnen zum Vorwurf , daß durch Ihre Anfrage erreicht worden ist, daß in diesem Land in den Schulen eine große Unruhe entstanden ist. Viele Eltern überlegten sich, ob sie ihre Kinder bei den deutschen Auslandsschulen abmelden. Einige haben das sogar getan; sie haben sich gesagt: Es kommt ja offensichtlich doch kein Geld mehr aus der Bundesrepublik, also schicken wir unsere Kinder gleich auf eine Regierungsschule. Dann können sie dort ihren Schulabschluß machen.
    Das ist ein schlechtes Beispiel. Sie haben damit erreicht, daß die auswärtige Kulturpolitik gemindert wird. Zum Schluß möchte ich die Opposition noch einmal darum bitten, endlich dafür zu sorgen, daß die Enquete-Kommission für auswärtige Kulturpolitik konstituiert werden kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)