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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5269 A Fragestunde (Drucksache VI/1781) Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) Kinderfreibeträge und Steuerersparnis — Auswirkung bei Familien mit germ-gem Einkommen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5269 C, D, 5270 A, B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . . . 5269 D, 5270 A, B, D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5270 B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU): Gewährung von Darlehen zur Förderung von Baumaßnahmen in West-Berlin Dr, Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5271 A, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5271 B, C Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD): Berücksichtigung der Spenden an Parteien bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Spender Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5271 D, 5272 A Dr. Schmude (SPD) ..... . . 5272 A Fragen des Abg. Strohmayr (CDU/CSU): Rückgang des Einkommensteueraufkommens im Jahre 1970 - Betrag der durch Steuerflucht entstandenen Steuerausfälle Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5272 B, C, D, 5273 A, C, D Strohmayr (CDU/CSU) . 5272 C, D, 5273 C Ott (CDU/CSU) . . . . 5273 A, D Fragen der Abg. Frau Geisendörfer (CDU/CSU) : Entschädigung für gesundheitliche und finanzielle Einbußen der Opfer von Verbrechen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5274 A, B, C, D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5274 B, C, D Frage des Abg. Seefeld (SPD) : Zusammenhang zwischen der Abschaffung der kurzfristigen Freiheitsstrafen und dem angeblich spürbaren Sinken der Verkehrsmoral Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5274 A, 5275 B, C Seefeld (SPD) . . . ...... 5275 B Varelmann (CDU/CSU) . . . 5275 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD): Änderungsbedürftigkeit des Rechts des Pflegekindes — Erweiterung der Voraussetzungen für das Einschreiten des Vormundschaftsgerichts gemäß § 1666 BGB Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 5275 C, D Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU): Maßnahmen gegen die Verteuerung der Trinkmilch — finanzielle Erleichterungen für junge und kinderreiche Familien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5276 A, B, C, D, 5277 A, B, C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 5276 B, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 5276 C Burger (CDU/CSU) . . . . . . 5277 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5277 B Gallus (FDP) . . 5277 C Ehnes (CDU/CSU) 5277 C Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU): Konsequenzen im Falle der Verweigerung einer ausreichenden Angleichung der Agrarpreise im Rahmen der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5277 D, 5278 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . 5277 D, 5278 A Kiechle (CDU/CSU) . . 5278 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5278 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 5278 C Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU): Senkung der Kosten in der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5278 D, 5279 B, C, D Dr. Ritgen (CDU/CSU) . . . 5279 A, B Kiechle (CDU/CSU) .... . . . . 5279 B Dr. Ritz (CDU/CSU) ..... . . 5279 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 5279 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 5279 D Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU): Staatsbeihilfen für niederländische Landwirte in Flurbereinigungsverfahren als Wettbewerbsverzerrung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5280 A Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) Erhöhung von Agrarerzeugerpreisen und Preisstabilität Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5280 B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . 5280 B, C Gallus (FDP) 5280 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU): Einstellung des Bundeswirtschaftsministers zu einer Erhöhung der Agrarpreise — Maßnahmen zur Erhöhung dieser Preise Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 5280 D, 5281 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 5281 A, B, C, D Fragen des Abg. Löffler (SPD): Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten im Bereich der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . ..... 5282 A, B Löffler (SPD) . . . 5282 B Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache VI/1771) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksache VI/1697) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/1788) — Erste Beratung — . . . . 5282 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache VI/1654); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache W1729) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — ...... . . . 5282 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1655); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 III Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1730) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung - . . . 5283 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1653); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1758) Zweite Beratung und Schlußabstimmung 5283 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. April. 1968 über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (Drucksache VI/1322); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/1721) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5283 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/ 1440) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1776) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . 5283 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Oktober 1970 zur Änderung des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (Drucksachen U/ 1546, zu VT/1546); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft; (Drucksache VI/1762) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5284 A Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/71 — Zollkontingente für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksache VI/1765) . . . . . 5284 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 des Rates Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 in bezug auf bestimmte Erzeugnisse der Tarifstellen 20.06 B II a) und 20.07 A (Drucksachen VI/1535, VI/1437, VI/ 1761) 5284 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Tierarztes Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Empfehlung des Rates betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten tierärztlichen Diploms sind (Drucksachen VI/983, VI/1706) 5284 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Bericht über die Gestaltung des Verhältnisses zwischen den neuen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz und den Aufgaben der Träger der Sozialversicherung und anderer Sozialleistungsträger im Bereich der Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (berufliche Rehabilitation) (Drucksachen 11/ 1127, VI/1727) 5284 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut (Drucksachen VI/ 1007, VI/1722) 5284 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Unregelmäßigkeiten, die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und die Einrichtung eines Informationssystems Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 120/67/EWG und Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide und Reis Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 140/67/EWG und Nr. 365/67/EWG über die Regeln für die vorherige Festsetzung der Abschöpfungen für Getreide, Reis und Bruchreis IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 162/69 betreffend den aktiven Veredelungsverkehr bestimmter Milcherzeugnisse (Drucksachen VI/1348, VI/1353, VI/1370, VI/1723) . 5284 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksache VI/1493); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1774) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 5285 A Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1970 eingegangenen Petitionen (Drucksache M/1770) . . . . . 5285 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Hauhaltsgesetz 1971) (Drucksachen M/ 1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — . . . 5285 C Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache M/1731) . . . 5285 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache M/ 1732) Rawe (CDU/CSU) 5285 D, 5290 B, 5294 D Blumenfeld (CDU/CSU) 5287 D Collet (SPD) 5288 C Spillecke (SPD) 5289 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 5292 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5293 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 5294 B Kirst (FDP) 5295 A Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache M/1733) 5295 D Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts (Drucksache M/1734) Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5296 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5304 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5304 C Kirst (FDP) . . . . . . . . . . 5313 A Brandt, Bundeskanzler . . . . . . 5318 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 5324 A Wehner (SPD) . . . . . . . . . 5326 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 5330 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 5331 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 5335 B Borm (FDP) . . . . . . . . . . 5336 C Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 5337 C Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 5339 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 5341 B Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 5342 C Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5345 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) 5346 B, 5350 D Raffert (SPD) 5348 D Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache VI/1735) Picard (CDU/CSU) 5351 C Kern (SPD) . . . . . . . . . 5353 B Scheel, Bundesminister . 5354 B, 5364 A, 5365 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5355 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 5356 A Moersch (FDP) 5358 A Dr. Hallstein (CDU/CSU) 5360 B Behrendt (SPD) 5363 D Blumenfeld (CDU/CSU) 5365 B Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/1746) 5366 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache VI/ 1747) 5366 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache VI/1753) 5366 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache VI/1754) 5366 C Nächste Sitzung 5366 D Anlagen Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5367 A Anlagen 2 bis 9 Änderungsanträge Umdrucke 104, 105, 107 bis 112 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/ 1100 Anlage, M/ 1732, VI/1733, M/ 1734, VI/1735) . . . . . . . . . 5367 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwal- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 V bach) (CDU/CSU) betr. Zusammenarbeit mit Jugoslawien auf dem Gebiet der Justiz 5368 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Steuerausfälle auf Grund der Befreiungsvorschriften des Mineralölsteuergesetzes 5369 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) betr. Zahlung von Umsatzsteuer durch Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung für Grunderwerb von Land- und Forstwirten 5369 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. steuerliche Erleichterungen beim Einbau von Elektroheizungen in Neubauten . . . . 5370 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Abwanderung von Finanzbeamten in die freie Wirtschaft . . . . . . . 5370 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Verwendung des Sprühmittels „Tormona 80" zur Vernichtung unerwünschten Unterholzbestandes . . . . . . . . 5371 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Schutz der ostfriesischen Küstenfischerei vor Ausrottung der Fisch- und Krabbenbestände . . . . 5371 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5269 96. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 5. 2. Bühling 28. 2. Becker (Pirmasens) 5. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 3. 2. Dröscher * 3. 2. Dr. Erhard 3. 2. Dr. Götz 28. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kiesinger 5. 2. Klinker * 3. 2. Dr. Koch * 4. 2. Kriedemann * 5. 2. Lücker (München) * 4. 2. Maucher 12. 2. Memmel * 5. 2. Michels 3. 2. Müller (Aachen-Land) * 4. 2. Frau Dr. Orth * 3. 2. Pfeifer 5. 2. Rasner 12. 2. Richarts * 3. 2, Rollmann 3. 2. Schmitz (Berlin) 5. 2. Dr. Schulz (Berlin) 3. 2. Saxowski 8. 2. Dr. Starke (Franken) 3. 2. v. Thadden 6. 2. Wiefel 26. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 104 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 02, Deutscher Bundestag - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1332 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 02 01 In Tit. 422 01 - Bezüge der planmäßigen Beamten - behält der Direktor beim Deutschen Bundestag die Einstufung nach B 10. Bonn, den 2. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 105 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des HausAnlagen zum Stenographischen Bericht haltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 03, Bundesrat - Drucksachen VI/ 100 Anlage, VI/1733 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 03 01 In Tit. 422 01 -- Bezüge der planmäßigen Beamten - behält der Direktor des Bundesrates die Einstufung nach B 10. Bonn, den 2. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 107 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1734 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 1. Der Ansatz bei Tit. 427 11 - Honorare für feste Mitarbeiter und Kosten des wissenschaftlichen Sachverständigengremiums - wird von 600 000 DM um 300 000 DM auf 300 000 DM herabgesetzt. 2. Der Ansatz bei Tit 526 04 - Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung (Systemanalyse) im Bundeskanzleramt zur Verbesserung des Informationsflusses - wird gestrichen. 3. Der Ansatz bei Tit. 526 14 - Kosten für Gutachten und Forschungsaufträge - wird von 1 000 000 DM um 500 000 DM auf 500 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 108 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1734 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 - Bundeskanzler und Bundeskanzleramt - 1. Der Ansatz bei Tit. 529 01 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers für außergewöhnlichen Aufwand 5368 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen — wird von 290 000 DM um 100 000 DM auf 190 000 DM herabgesetzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 529 03 — Zur Verfügung des Bundesministers für besondere Aufgaben für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung — wird von 50 000 DM um 20 000 DM auf 30 000 DM herabgesetzt. 3. Der Ansatz bei Tit. 529 04 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken — wird von 350 000 DM um 100 000 DM auf 250 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 109 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen W1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzleramt — Der Ansatz (Betrag für 1971) bei Tit. 712 01 — Neubau des Bundeskanzleramtes — wird gestrichen und als Leertitel ausgebracht. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 110 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Der Ansatz bei Tit. 526 04 — Erforschung der öffentlichen Meinung durch demoskopische Umfragen — wird von 900 000 DM um 500 000 DM auf 400 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 111 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Der Ansatz bei Tit. 531 03 — Öffentlichkeitsarbeit Inland — wird von 10 600 000 DM um 1 000 000 DM auf 9 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 112 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/ 1735 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 529 02 — Geheime Ausgabe — wird von 8 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 7 000 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayer] vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Erhardt (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen A 19 und 20) : Sind Informationen zutreffend, wonach bei den im Herbst 1970 vom Bundesministerium der Justiz mit der jugoslawischen Regierung geführten Verhandlungen, die u. a. auch ein Auslieferungsabkommen betreffen, wechselseitige Erklärungen über eine weitergehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz abgegeben worden sind? Auf welchen Rechtsgebieten ist an eine engere Zusammenarbeit mit Jugoslawien gedacht? Zwischen dem Bundesministerium der Justiz und der jugoslawischen Regierung sind im Herbst 1970 keine Verhandlungen geführt worden. Dagegen hat eine aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und anderer Bundesministerien Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5369 bestehende Delegation in der Zeit vom 15. bis 27. Oktober 1969 in Bonn mit einer jugoslawischen Regierungsdelegation Verhandlungen über den Abschluß eines Auslieferungsvertrages geführt. Dieser Vertrag ist am 26. November 1970 in Belgrad unterzeichnet worden. Er wird in nächster Zeit den gesetzgebenden Körperschaften zur Ratifizierung vorgelegt werden. Im Verlauf dieser Verhandlungen haben beide Seiten vereinbart, auch die sonstige Rechtshilfe in Strafsachen vertraglich zu regeln. Im übrigen sind keine anderen Erklärungen über eine weitergehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechtswesens abgegeben worden. Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages über die Rechtshilfe in Strafsachen haben zwischen einer aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und des Auswärtigen Amts bestehenden deutschen Delegation und einer jugoslawischen Delegation in der Zeit vom 24. November bis 4. Dezember 1969 in Belgrad stattgefunden. Der bei diesen Verhandlungen erarbeitete Vertragsentwurf ist gegenwärtig noch Gegenstand der Erörterungen mit der jugoslawischen Regierung. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ist in nächster Zeit zu rechnen. Außer der Zusammenarbeit auf strafrechtlichem Gebiet, wie sie sich aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage ergibt, besteht mit der jugoslawischen Regierung Einverständnis darüber, daß für das Gebiet der Zivilsachen ein Vertrag abgeschlossen werden soll, der Erleichterungen für den Rechtshilfeverkehr vorsieht und die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen regelt. Andere Rechtsgebiete sind gegenwärtig nicht berührt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 26 und 27) : Zu welchen Steuerausfällen führen die Befreiungsvorschriften von § 8 des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere unter Berücksichtigung der Luftfahrtbetriebsstoffe? Aus welchen Gründen enthält der Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen (Drucksache VI/391) die in § 8 des Mineralölsteuergesetzes aufgeführten Vergünstigungen nicht? Nach der Konzeption des Mineralölsteuergesetzes soll die Mineralölsteuer grundsätzlich nur die Verwendung von Mineralölen als Treib-, Schmier- und Heizstoff belasten. § 8 des Mineralölsteuergesetzes dient vornehmlich dazu, entsprechend dieser Konzeption Mineralöle, die zu anderen Zwecken verwendet werden, von der Steuer auszuschließen. Dazu zählen die Verwendung von Mineralöl zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verwendung von Treibstoffen für die Luftfahrt. Diese Ausnahme beruht auf internationaler Regelung und ist gerechtfertigt, weil der Luftverkehr überwiegend außerhalb eines Verbrauchsteuergebiets stattfindet. § 8 des Mineralölsteuergesetzes verschafft den dort betroffenen Verbrauchern keinen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber vergleichbaren Wettbewerbern. Im übrigen würde die Belastung dieser Gruppen mit der vollen Steuer für Kraft- und Schmierstoffe rechnerisch ca. 30,2 Milliarden Deutsche Mark ergeben, und zwar aus der gewerblichen Verwendung ca. 5,0 Mrd. DM, aus der Verwendung zum Verheizen ca. 24,4 Mrd. DM und aus der Verwendung als Luftfahrtbetriebsstoff ca. 0,8 Mrd. DM. Es wäre unrealistisch gewesen, diese sich aus der Systematik des Steuerrechts rechnerisch ergebenden Beträge als Steuerausfälle zu behandeln. Sie sind vom Gesetzgeber gewollte Nichtbesteuerungen. Aus diesem Grund waren sie auch schon im 1. Subventionsbericht, der Ende 1967 veröffentlicht worden ist, nicht aufgeführt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung für Grundstückserwerbe von pauschalierenden Land- und Forstwirten in den Jahren 1968 und 1969 nach besonderer Anweisung des Bundesministers der Finanzen keine Umsatzsteuer zahlen, obwohl dies gemäß § 24 UStG i. V. in. Einführungserlaß BdF vom 20. Dezember 1968 — IV a/3 — s 7410 — 41/68 — allgemein vorgeschrieben ist? In der Zeit vom 1. 1. 1968 bis zum 31. 12. 1969 waren in die Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG auch die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze einzubeziehen, die ohne die Anwendung dieser Pauschalmethode umsatzsteuerfrei gewesen wären. Es ist daher zutreffend — wie auch in dem von Ihnen erwähnten Einführungserlaß vom 20. 12. 1968 ausgeführt —, daß die Land- und Forstwirte berechtigt waren, für die in dieser Zeit bewirkten Verkäufe land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke Umsatzsteuer in Höhe von 5 % des Entgelts in der Rechnung besonders auszuweisen, d. h. den Gesamtpreis in umsatzsteuerliches Entgelt und Steuer aufzuteilen. Das bedeutet aber nicht, daß dem Verkäufer ein Rechtsanspruch gegen den Käufer auf Zahlung eines um diesen Umsatzsteuerbetrag erhöhten Kaufpreises zugestanden hätte. Das UStG ließ den Vertragspartnern im Rahmen von Angebot und Nachfrage freie Hand, ob sie einen Gesamtpreis vereinbarten, der 5370 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 dem Grundstückspreis entsprach oder der um die Umsatzsteuer erhöht war. Bei der Bemessung des Kaufpreises oder einer Entschädigung beim Grunderwerb für öffentliche Zwecke kommt es aber allein auf den Verkehrswert des zu erwerbenden Grundstücks an, so daß hier für die Zuerkennung eines zusätzlichen der Umsatzsteuer entsprechenden Zuschlags kein Raum sein konnte. Hierdurch entsteht dem Verkäufer keinerlei Nachteil. Das ergibt sich daraus, daß die Vorsteuerbelastung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes in der Regel bereits durch die Steuerbeträge ausgeglichen wird, die für die normalerweise in einem solchen Betrieb anfallenden Umsätze zu erheben sind. Erhält ein Landoder Forstwirt auch für außergewöhnliche Umsätze, wie sie bei der Veräußerung von Grundstücken entstehen, vom Erwerber einen Aufschlag für Umsatzsteuer, so erzielt er im allgemeinen einen zusätzlichen Gewinn. Die Erzielung eines solchen Gewinns ist ihm zwar im Rahmen von Angebot und Nachfrage gestattet. Der Bund aber ist beim Grunderwerb für öffentliche Zwecke lediglich zum Ausgleich der durch den Geländeverlust entstehenden Nachteile verpflichtet, nicht aber dazu, dem Verkäufer einen darüber hinausgehenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Oberfinanzdirektionen mußten daher mit Runderlassen des BMF vom 11. 4. 1969 und 20. 10. 1970, die im Einvernehmen mit dem Bundesverteidigungsministerium ergangen sind, angewiesen werden, beim Erwerb land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke die Zahlung eines Aufschlags für Umsatzsteuer abzulehnen. Im übrigen ist das Problem seit Inkrafttreten des Aufwertungsausgleichsgesetzes für alle seit dem 1. Januar 1970 getätigten Verkäufe gegenstandslos, da seitdem alle Grundstücksveräußerungen im Rahmen der Durchschnittsbesteuerung umsatzsteuerfrei sind. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/1781 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit, bei Einbauten von Elektroheizungen in Neubauten steuerliche Erleichterungen zu gewähren, uni damit zur Reinhaltung der Luft beizutragen? Elektroheizungen können nach Auffassung der Finanzverwaltungsbehörden als wesentliche Bestandteile eines Gebäudes angesehen werden, wenn sie die einzige Heizungsanlage des Gebäudes bilden. Die Aufwendungen für solche Elektroheizungen rechnen daher zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, nach denen die Absetzungen für Abnutzung nach § 7 bzw. die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG bemessen werden. Elektroheizungen in Neubauten nehmen daher an der Steuervergünstigung des § 7 b, mindestens aber an den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 EStG teil. Zu weitergehenden steuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Einhaus von Elektroheizungen und anderer Heizungen, die keine Verschmutzung der Luft mit sich bringen, kann sich die Bundesregierung zur Zeit nicht abschließend äußern, da diese Frage im Rahmen der Vorarbeiten für die Steuerreform noch näher geprüft wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 39 und 40) : Trifft es zu, daß die Abwanderung von Finanzbeamten in die freie Wirtschaft ständig zunimmt? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung? Für den Bereich der Steuerbeamten der Länder liegen mir keine Unterlagen vor. Im Bereich der Bundesfinanzverwaltung (Bundeszollverwaltung und Bundesvermögens- und Bauverwaltung) ist die Abwanderung der Beamten in den vergangenen Jahren beobachtet worden. Es trifft nicht zu, daß die Abwanderung von Beamten in die freie Wirtschaft ständig zunimmt. Es ist zwar festzustellen, daß die Abwanderung von Bundesfinanzbeamten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Ich darf hierzu folgende Zahlen nennen: 1968 119 Beamte sämtlicher Laufbahnen 1969 120 Beamte sämtlicher Laufbahnen 1970 189 Beamte sämtlicher Laufbahnen Da die Beamten nicht verpflichtet sind, den Grund ihres Entlassungsantrags anzugeben, ist der Grund der Abwanderung nicht in allen Fällen zu erkennen. Es ist aber bekannt, daß die überwiegende Zahl der Beamten entweder zu anderen Verwaltungen übertritt oder aber z. B. ein Studium aufnimmt. Der Übertritt in die freie Wirtschaft dagegen ist nach unserer Kenntnis nicht häufig. Die Gründe für die Abwanderung sind im wesentlichen darin zu suchen, daß die Beamten entweder eine stärkere Seßhaftigkeit erstreben oder sich günstigere Fortkommensmöglichkeiten oder eine bessere Besoldung versprechen. Die Abwanderung von Beamten der Bundesfinanzverwaltung hat bisher keine bedrohlichen Formen angenommen. Gemessen an der Zahl von annähernd 33 000 Beamten der Bundesfinanzverwaltung muß die bisherige Abwanderung als die normale Fluktuation angesehen werden, die in jeder Verwaltung beobachtet werden kann. Maßnahmen gegen den Übertritt von Beamten zu anderen Verwaltungen sind schwierig, da sich die Bundesfinanzverwaltung über das gesamte Bundesgebiet erstreckt und von den Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5371 Beamten als unerwünscht empfundene Versetzungen in entlegene Dienstorte nicht immer vermeidbar sind. Zum Teil erhofft sich die Bundesregierung von einer Vereinheitlichung der Besoldung in Bund, Ländern und Gemeinden ein Nachlassen der Bestrebungen, zu anderen Verwaltungen überzuwechseln, Auch die angestrebten Verbesserungen in der Vereinheitlichung des Stellenkegels bei Bund, Ländern und Gemeinden werden die Abwanderungstendenz einschränken. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A 65) : Ist das von einigen Forstämtern in der Bundesrepublik Deutschland zur Vernichtung unerwünschten Unterholzbestandes verwendete Sprühmittel „Tormona 80" — das in seiner Zusammensetzung in etwa dein in den USA jetzt verbotenen Sprühmittel entspricht, mit dem die Wälder in den Dschungelgebieten Vietnams entlaubt wurden und das dort nachweislich zu Mißbildungen bei Säuglingen geführt hat — von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft geprüft und zur Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland freigegeben worden? Es trifft zu, daß die Anwendung von Herbiziden auf 2,4,5-T-Basis (z. B. „Tormona 80") von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft bis zum 15. Mai 1971 u. a. im Forst vorläufig zugelassen wurde. Diese Präparate sind jedoch nicht mit den von den USA verwendeten Entlaubungsmitteln identisch. Die bei uns vorläufig zugelassenen Präparate zeichnen sich durch einen hohen Reinheitsgrad von Dioxin aus, das nach den bisherigen Kenntnissen Ursache der genannten teratogenen Auswirkungen ist. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 1. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof (CDU/ CSU) (Drucksache /1781, Fragen A 66 und 67): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß die gesamte ostfriesische Küstenfischerei durch ein Ausrotten der Fisch- und Krabbenbestände in ihrer Existenz bedroht wird, nachdem nach Inkrafttreten des Artikels 4 der EWG-Verordnung am 1. Februar 1971 alle Fischer der EWG-Staaten freien Zugang zu den Hoheitsgewässern der dieser Vereinigung angehörenden Staaten haben? Ist die Bundesregierung bereit, eine Verschiebung des oben genannten Termins so lange zu erreichen, bis die Fragen der Kontingentierung von Fängen, der Schutzzonen oder anderer Schutzmaßnahmen geklärt sind? Die VO des Rates der EG vom 20. 10. 1970 über die Einführung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft wird seit dem 1. Februar d. J. angewendet. Die Bundesregierung sah in Übereinstimmung mit dem Rat der EG keine Notwendigkeit, diesen Termin und damit die Eröffnung des freien Zugangs zu den Küstengewässern der Mitgliedstaaten aufzuschieben. Die Bundesregierung betrachtet diese Regelung als vorbildliche Verwirklichung der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Fischerei. Sie sieht darin keine unmittelbaren Gefahren für die Fischbestände vor unserer Küste und die Existenz der deutschen Küstenfischerei. In den Küstengewässern der Bundesrepublik und unserer Nachbarländer gelten in gleicher Weise die internationalen Vorschriften der Nordostatlantischen Fischerei-Konvention (z. B. Mindestmaße der Fische und Mindestmaschengrößen der Netze). Darüber hinaus gelten in den deutschenn Gewässern besondere Fischerei-Bestimmungen der Küstenländer. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Fischer der Gemeinschaft von dem Recht auf freien Zugang zu den Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten Gebrauch machen werden. Küstenländer und Bundesregierung werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen und notfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.
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    Herrn von Guttenberg gestatte ich die Zwischenfrage gerne; ansonsten möchte ich im Zusammenhang sprechen.


Rede von Freiherr Karl Theodor von und zu Guttenberg
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Herr Bundeskanzler, würden Sie bitte auch ein Wort darüber sagen, daß der Redner Ihrer Partei heute früh mit seinem Vorwurf der Rechtsradikalität der Partei, der ich angehöre, der Würde der Menschen in diesem Hause, die sich zu dieser Partei zählen, und der Würde von 56% der Bewohner eines großen Bundeslandes, die diese Partei gewählt haben, nahegetreten ist?

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    Verehrter Herr von Guttenberg, ich bin ganz sicher, daß sich Ihre Äuße-



    Bundeskanzler Brandt
    rung bzw. Ihre Frage nicht auf das stützt, was das Protokoll ausweist.

    (Abg. Dr. Apel: Sehr richtig! Abg. Dr. Stoltenberg: Sie haben Herrn Wörner auch nicht richtig zitiert!)

    Herr Kollege Schäfer hat nicht eine Partei in ihrer Gesamtheit qualifiziert,

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    sondern hat von Erscheinungen gesprochen, die an den Rand des Rechtsradikalismus führen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Widerspruch bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte noch eine Bemerkung hinzufügen; damit knüpfe ich an heute früh an. Ich bin auch für den Mut zu unpopulären Entscheidungen. Aber damit muß man auch im Kleinen anfangen. Beim Konjunkturzuschlag im letzten Sommer

    (Zurufe von der CDU/CSU: Nach den Wahlen!)

    haben Sie diesen Mut nicht aufgebracht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir haben dafür den Buckel hingehalten — auch in den Betrieben —, und das werden wir wieder und weiter tun, wenn es von der Sache her erforderlich ist.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien. — Widerspruch und Zurufe von der CDU/CSU: Nach den Wahlen!)

    „Unpopuläre Entscheidungen" — ich sage das im Anschluß an die gestrige Debatte —, wenn man das ernst nimmt, dann darf man auch den Bauern draußen nichts anderes und mehr versprechen, als wofür man hier im Bundestag einzutreten bereit ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Im übrigen geht es heute nicht um unsere Diskussion mit jungen Sozialdemokraten oder um die Diskussion unserer Koalitionspartner mit Jungdemokraten, auch nicht um Ihre mit Teilen der Jungen Union oder des RCDS.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Herr Schäfer hat das getan!)

    Es geht auch nicht um Nachhilfeunterricht in Fragen des Godesberger Programms. Darüber könnte ich mich ohnehin nicht als Bundeskanzler äußern; denn da könnte ich für meine Kollegen aus der FDP nicht mitsprechen.
    Aber daß meine Partei andere Ziele verfolgt -
    ausgehend von dem, wie ich weiterhin überzeugt bin, gemeinsamen Boden unseres Grundgesetzes -
    als die konservative Mehrheit der Union, das ist doch wohl kein Geheimnis. Das weiß doch jeder im Lande.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP. — Abg. Dr. Heck: Was verstehen Sie denn unter „konservativ"?)

    Und — ohne das zu vertiefen — wir wollen auch
    nicht nur, daß diese Ordnung stabiler wird, wie es
    hier gesagt wurde, wir wollen, daß sie gerechter wird,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    daß Freiheit, soziale Sicherheit und die Möglichkeit der vollen menschlichen Entfaltung mehr Menschen zugute kommen können, als es heute der Fall ist.

    (Abg. Dr. Heck: In diesen allgemeinen Zielsetzungen unterscheiden Sie sich doch nicht von uns!)

    Ich meine übrigens, das deutsche Volk hat weithin genug von rein verbalen Kraftakten

    (lebhafter Beifall bei der CDU/CSU Beifall bei der SPD — Abg. Dr. Althammer: Und Propagandaberieselung!)

    — hören Sie bitte mal genau zu! —, die häufig für nichts anderes dienen oder dienen sollen, als die hohe moralische Gesinnung derjenigen zu dokumentieren, die sie vollführen. Das deutsche Volk, jedenfalls weithin, will eine Politik, die dazu führt, daß mehr Menschlichkeit, mehr Gerechtigkeit und mehr Demokratie in Europa, in der Welt und dort, wo es noch nötig ist, auch in Deutschland verwirklicht wird.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien und bei der CDU/CSU.)

    Da streiten wir nun miteinander. Wir bemühen uns — das können Sie uns nicht abstreiten — gemeinsam mit unseren Kollegen von der FDP, eine solche Politik realistisch, d. h. ausgehend von den Verhältnissen, wie sie sind, zu führen, und können uns eben nicht damit begnügen, von Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Demokratie nur zu reden.

    (Abg. van Delden: In der Personalpolitik vor allem!)

    Meine Damen und Herren, wer ist denn für mehr Demokratie in diesem Lande eingetreten, Sie oder wir?

    (Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Rösing: Wir doch gemeinsam!)

    Das gilt auch für die Einstellung zur Wirtschafts-und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Frerichs: Wer hat denn die Marktwirtschaft eingeführt? — Weitere Zurufe.)

    Nur fügen wir hinzu: Wer diese Ordnung lebendig und leistungsfähig und fortschrittlich erhalten will, der muß sich an das Werk der Reformen machen, der darf das Ziel der sozialen Demokratie nicht aus dem Auge verlieren. Das ist in der Terminologie vieler meiner Parteifreunde — das ist wieder der Unterschied zu der im übrigen gut zusammenarbeitenden Partnerschaft —, das ist in der Vorstellung geschichtlich, geistesgeschichtlich, aber auch aktuell politisch das, was die einen soziale Demokratie und die anderen den demokratischen, freiheitlichen Sozialismus nennen. Wir Sozialdemokraten — wenn ich das in dieser Eigenschaft sagen darf — werden doch diesem Ziel nicht abschwören, nur weil konservative Hitzköpfe darauf bauen, daß es Menschen in



    Bundeskanzler Brandt
    unserem Lande gibt, die Sozialismus und Kommunismus in einen Topf werfen

    (lebhafter Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

    und denen außerdem noch von manchen eingeredet wird, unsere Außenpolitik habe gesellschaftspolitische Zusammenhänge oder Konsequenzen. Dieser Unsinn wird keinen Bestand haben.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Das ist nur von Herrn Wehner gesagt worden!)

    Auf eine Zwischenfrage von vorhin an Herrn Kirst darf ich eingehen. Herr von Thadden, wenn Sie etwas zu einem Herrn zu sagen hatten, der einer Kommission angehört hat, die die Materialien zum Bericht über die Lage im geteilten Deutschland unterbreitete, dann hätten Sie das erstens machen sollen, als dieser Bericht hier in der letzten Woche zur Debatte stand. Zweitens. Das, was Sie hier unterstellen, sind zwar viele Menschen durch „Schlamm am Sonntag" gewöhnt. Aber ich muß Ihnen jetzt einmal folgendes sagen. Sie meinen Herrn Leo Bauer. Dieser Mann hat in den ersten Jahren nach dem Krieg als Mitglied der Kommunistischen Partei dem Hessischen Landtag angehört. Unterhalten Sie sich übrigens einmal mit den wenigen noch überlebenden CDU-Kollegen aus dem Hessischen Landtag über die Art des Kontakts, die es damals sogar in dieser Richtung gegeben hat. — Dieser Mann hat unter Hitler gesessen, dieser Mann ist unter Stalin zum Tode verurteilt worden und hat fünf Jahre abgesessen, davon drei Jahre in Einzelhaft in Sibirien. Deshalb sage ich zu dieser Zwischenfrage: Niedriger hängen!

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Im übrigen geht es hier um etwas anderes. Es geht um diese Regierung, ihr Programm, diesen Haushalt und seine Beratung in diesem Bundestag, in diesem Bundestag mit allen seinen Spannungen und doch auch mit seinen unbestreitbar gemeinsamen Pflichten. Gestern hat es zu meiner großen Befriedigung allgemeine Zustimmung in diesem Hohen Hause gegeben, als gesagt wurde, die große Mehrheit der Bevölkerung wisse, daß wir durch eine Politik, die soziale Sicherheit mehrt, die Modernisierung fördert und dadurch die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft steigert, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und zugleich ihre innere Stabilität gewährleisten können. Es hat auch kaum Widerspruch dagegen gegeben, daß das Jahr 1971 die Grundlagen für die Verwirklichung des wirtschaftlichen Gleichgewichts schaffen soll.
    Auf diesem Hintergrund ist auch der Haushalt 1971 zu sehen. Eine ökonomische Beurteilung des Haushalts kann nicht nur aus einer Addition der einzelnen Posten und ihrer Deckung bestehen. Vielmehr entscheidet die Haushaltsstruktur darüber, ob ein Haushalt langfristig stabilitätsgerecht ist oder nicht, d. h. ob er genügend öffentliche Investitionen zuläßt, um auf die Dauer Wachstum und Vollbeschäftigung sicherzustellen. Der Hundert-MilliardenHaushalt 1971 gewährleistet im Rahmen der Maglichkeiten die Erfüllung der Doppelfunktion des Haushalts, einerseits dem Stabilisierungsauftrag gerecht zu werden und andererseits für einen angemessenen Ausbau der Infrastruktur zu sorgen, um die Finanzierung der inneren Reformen zu ermöglichen. Dieser doppelte Auftrag zwingt dazu, von der ausschließlich an fiskalischen Bedürfnissen orientierten Finanzpolitik zu einer aufgabenorientierten Finanzpolitik überzugehen,

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Wirklich nichts Neues!)

    mit deren Hilfe die Ziele der Regierungspolitik in die praktische Arbeit umgesetzt werden können. Ein rein fiskalisch gesehenes, gewissermaßen ideales Haushaltsvolumen nützt uns wenig, wenn damit die Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens nicht gefördert und die Mangelerscheinungen mit dem Blick auf das Jahr 1980 bereits vorprogrammiert werden.
    Prioritäten, meine Herren! Auch ich weiß, wie schwierig es ist, solche zu setzen. Natürlich hören Sie, wenn ich das, ohne meinen Kabinettskollegen zu nahe zu treten, sagen darf, am Kabinettstisch immer nur von Prioritäten, denn jeder bemüht sich, die besondere Bedeutung seines Aufgabengebiets herauszustellen. Das ist ganz natürlich; sonst käme der einzelne unter den Schlitten. Aber Sie müssen doch zugeben, daß wir im Rahmen der Möglichkeiten die Ausgaben für Bildung und Wissenschaft um über 40 % gesteigert haben, und zwar in dem, wie ich zugebe, bescheidenen Rahmen, in dem der Bund daran mitwirkt. Wir haben zweitens die Ausgaben für den Wohnungsbau stark und für das Verkehrswesen überdurchschnittlich gesteigert.
    Inhalt und Ausmaß der Politik sind in unserer Regierungserklärung und in den seitdem unterbreiteten Berichten und Plänen der Bundesregierung dargelegt, in jenen Berichten und Plänen, die im Laufe des Jahres 1970 dem Parlament und der Öffentlichkeit vorgelegt worden sind. Der Gesundheitsbericht kommt jetzt noch dazu. Wir hatten zwar gesagt, er solle auch noch 1970 kommen; aber das Parlament war so eingedeckt, daß es der Regierung vermutlich nicht böse war, diesen Bericht etwas später zu bekommen. Der Vermögenspolitische Bericht kommt wegen der zugegebenermaßen schwierigen Materie in Laufe des ersten Halbjahres 1971.
    Nun würde ich nicht, wie das gelegentlich geschieht und wie es anscheinend auch hier geschehen ist, diese Berichte der Bundesregierung abqualifizieren oder gar diskreditieren wollen. Meine Damen und Herren, das, was wir im Jahre 1970 und, wie gesagt, zum Teil hineinwirkend in das Jahr 1971 unternommen haben, bedeutet doch nicht nur, daß man dadurch die eigene Arbeit einer gewissen zusätzlichen Disziplin unterwirft, es bedeutet nicht nur eine zusätzliche Orientierung dieses Hohen Hauses, sondern es bedeutet auch, daß man die jeweils interessierte Öffentlichkeit in die Überlegungen einbezieht, in Überlegungen, die jeweils über ein paar Jahre hinausreichen.
    Eines allerdings darf uns auch die Opposition nicht unterstellen: daß wir uns vorgenommen oder irgendwo und irgendwann angekündigt hätten, ge-



    Bundeskanzler Brandt
    wissermaßen eine Totalplanung auf lange Sicht betreiben zu wollen. Wir dürfen doch nicht von einem Extrem ins andere fallen, von der früheren grundsätzlichen Ablehnung jeder Planung zu der Absicht, jetzt, möglichst noch bis hinter das Komma berechnet, von 1970 bis 1980 vorzuplanen. Auf Grund der nach der Regierungsbildung eingeleiteten Maßnahmen war es schon im Finanzplan des Bundes für den Zeitraum von 1970 bis 1974 möglich, Reformprogramm und Finanzplanung eng aufeinander abzustimmen. Wenn die Finanzplanung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Laufe dieses Sommers fortgeschrieben wird, wird sie wiederum die gleiche Verzahnung mit dem Reformprogramm aufweisen.
    Ich will hier keine Bilanz ziehen. Das würde aus der Sicht der Regierung eine positive Bilanz werden. Wir werden Gelegenheit haben — ich habe es gestern gesagt, und ich darf es heute unterstreichen —, das bei der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Arbeitsprogramm der Bundesregierung und den innenpolitischen Vorhaben bis 1973 in wenigen Wochen zu tun. Auch die Opposition, meine Damen und Herren, wird sich früher oder später dazu bequemen müssen, zuzugeben, daß getreu der Ankündigung der Regierungserklärung der Inhalt und die Finanzierung der bis zum Ende der 6. Legislaturperiode ins Auge gefaßten inneren Reformen offen dargelegt worden sind.
    Man hat nun versucht, gestern noch, das zu mißdeuten — um nicht in der modernen Sprache der Politologen „umfunktionieren" zu sagen —, das umzudeuten, was ich rückschauend zur Regierungserklärung vom Oktober 1969 gesagt habe. Ich habe nichts anderes gesagt — und ich wiederhole es —, als daß ich heute manches präziser, konkreter fassen würde. Das heißt, ich möchte und wir werden wegkommen von den vagen allgemeinen Formulierungen, die nicht wir erfunden haben — wir waren gegenüber manchem aus früheren Jahren schon sehr viel konkreter —, wegkommen von jenen allgemeinen Formulierungen, an denen es in Regierungserklärungen früherer Jahre ganz gewiß nicht gefehlt hat,

    (Abg. Rösing: Aber präziser waren sie!)

    hin zu möglichst straffen Formulierungen und quantifizierten Feststellungen dort, wo die Dinge quantifizierbar sind. Denn dann wird es — —

    (Abg. Reddemann: Warum haben Sie das nicht getan?)

    — „Warum haben Sie das nicht getan?" Weil es z. B. überhaupt keinen Apparat dafür gab, verehrter Herr Zwischenrufer. Die Voraussetzungen dafür müssen doch erst geschaffen werden. Die Große Koalition hatte erste schwache Schritte in dieser Richtung getan. Dann wird der Streit natürlich noch interessanter. Dann kommt er noch mehr weg vom Iedologischen dort, wo die Ideologie keinen Nutzen hat, und hin zum harten Ringen um quantifizierbare Programme für einen jeweils vorausschaubaren Zeitraum.
    Aber niemand kann doch bestreiten, daß bereits eine große Zahl von Reformvorhaben auf den Weg gebracht worden ist. Herr Kollege Schäfer, den ich insoweit nicht wiederholen will, hat das heute früh in bezug auf den Sozialbereich, den Bereich der sozialen Sicherheit, doch exemplifiziert. Millionen Menschen draußen im Land wissen, was das bedeutet, was in einem Jahr zu ihren Gunsten in Kraft gesetzt werden konnte.
    Und natürlich bin ich nicht überheblich genug, um nicht einzugestehen, daß wir hier in vierlei Hinsicht haben anknüpfen müssen und können an das, was vorher war.

    (Abg. Rösing: Das war ein gutes Erbe, Herr Bundeskanzler!)

    Vieles auf diesem Gebiet - geben Sie es mal offen
    zu — ist teils mit ganz großen Mehrheiten und teils auch durch Initiativen der damaligen Opposition mit auf den Weg gekommen.

    (Abg. Baier: Aber das gibt es auch heute!)

    Aber streiten wir doch jetzt nicht! Ich sage doch, nicht nur mit dem Blick auf den Kollegen Katzer, den ich im Augenblick nicht sehe: Natürlich haben wir anknüpfen können an vieles, was vorher geleistet worden war.
    Aber es ist doch auch nicht so, daß wir im Jahre 1970 einfach nur planlos hier Kriegsopferversorgung, dort ein Zweites, dort ein Drittes gemacht hätten, sondern wer sich das anschaut, auch auf Grund des Sozialberichts, der weiß, daß es sich jeweils um ein Stückchen eines Mosaiks handelt und daß wir miteinander daran arbeiten müssen, daß daraus das Gesamtmosaik wird, das von verstärkter sozialer Sicherheit in dieser Bundesrepublik Deutschland handelt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Im vorigen Jahr hat die Opposition bei gleicher Gelegenheit — es war der 20. Februar 1970 — vorgebracht: Reformen, die diesen Namen verdienten, setzten zweierlei voraus, nämlich erstens Konzeptionen und zweitens den Mut, Prioritäten zu setzen. Die Opposition hat sich damals vor einem Jahr noch stärker als heute in der Aussprache zu meinem Haushalt insbesondere auf die Bildungspolitik berufen. Sie können doch nicht bestreiten, daß wir die erbetenen Konzeptionen unterbreitet haben, und auch nicht, daß wir im Rahmen des uns jetzt Möglichen begonnen haben, Prioritäten zu setzen. Lassen Sie mich, ohne daß das zu breit wird, fünf Beispiele nennen.
    Sie können doch nicht den Bericht zur Bildungspolitik bagatellisieren, der erstmals eine bis in die achtziger Jahre reichende abgestimmte gesamtstaatliche Zielvorstellung für die Entwicklung des Bildungswesens und der Bildungspolitik auf den Tisch gebracht hat. Das kann doch keiner bestreiten.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Und die Finanzen?)

    Zweitens können Sie doch auch nicht bestreiten, daß die Bundesregierung in Übereinstimmung mit



    Bundeskanzler Brandt
    den Ländern im Juni 1970 ein Instrument geschaffen hat, das eine langfristige Bildungsplanung im Bundesstaat überhaupt erst möglich macht. Die BundLänder-Kommission für Bildungsplanung wird entsprechend den Vereinbarungen, die ich mit den Länderchefs getroffen habe, noch in diesem Sommer einen langfristigen Bildungsgesamtplan und ein Bildungsbudget, das darauf aufbaut, vorlegen, und ich hoffe, daß hieraus ein Musterbeispiel für einen modern verstandenen Föderalismus wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich sage das auch im Hinblick auf meiner Meinung nach abwegige Befürchtungen oder Äußerungen des Herrn Bayerischen Ministerpräsidenten dieser Tage. Ich bejahe die bundesstaatliche Ordnung aus Überzeugung, weil ich eine moderne föderative Ordnung auch für ein Mittel der Stärkung der Demokratie halte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das ist kein Opportunismus, das ist Sache freiheitlich-demokratischer Überzeugung. Das Problem ist doch aber, diese föderative Ordnung funktionsfähiger zu machen — und damit wir uns richtig verstehen, gerade auch die Kollegen aus Bayern —, auch dadurch funktionsfähiger zu machen, daß die Kompetenzverteilungen in beiden Richtungen neu überprüft werden, nicht nur in der Richtung von den Ländern zum Bund, sondern auch in der anderen Richtung.

    (Abg. Stücklen: Ich sehe es nur in einer Richtung, zu Lasten der Länder! — Abg. Dr. Althammer: Leider keine Ergebnisse!)

    Drittens. Ungeachtet ihrer begrenzten Kompetenz hat die Bundesregierung mit dem Haushalt 1971 und erst recht mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 1974 den Rang unterstrichen, den sie Bildung und Wissenschaft beimißt. Die Bundesregierung setzt diese bis 1974 auf 10 Milliarden DM steigenden Mittel mit besonderem Nachdruck im Hochschulbau ein, um gemeinsam mit den Ländern möglichst bald den Numerus clausus abzubauen.
    Verehrte Kollegen, nun sagt mancher, der den Bildungsbericht oder andere Ausarbeitungen aus dem Wissenschaftsrat oder von anderer kompetenter Seite nimmt, da stünden für 1980 und 1985 phantastische Bedarfsziffern drin. Übersehen Sie doch bitte zweierlei nicht: Erstens ist es nun einmal notwendig, unser Volk heute nach und nach gedanklich auf das einzustellen, was, wie es so schön heißt, auf uns zukommt. Zweitens dürfen wir die sachliche Debatte, die sich dann daraus ergibt, nicht unnötig dadurch belasten, daß wir unsere Mitbürger erschrecken, indem wir ihnen nicht jenen Optimismus einflößen, zu dem wir doch berechtigt sind, wenn wir an die vor uns liegende Entfaltung unserer volkswirtschaftlichen Möglichkeiten denken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Man darf nicht so tun, als ob der heutige Kuchen einfach neu aufzuteilen wäre. Das ist schwierig. Zwar muß auch da ein bißchen geschehen, aber das meiste wird sich aus einer gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umorientierung ergeben müssen.
    Viertens. Einen besonderen Akzent in der mittelfristigen Finanzplanung hat die Ausbildungsförderung erfahren. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Ausbildungsförderungsgesetzes verabschiedet. Der Bundestag wird sich damit befassen. Außerdem soll durch ein Graduierten-Förderungsgesetz, dessen Entwurf demnächst ebenfalls den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt werden wird, der wissenschaftliche Nachwuchs eine gezielte Förderung erhalten. Auch hierfür stehen Mittel bereit.
    Fünftens. Für den Hochschulbereich - daß das
    Schwierigkeiten bereiten würde, wußte jeder, Herr Leussink so gut wie ich — hat die Bundesregierung ihren Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes eingebracht. Das war kein Tag zu früh. Wenn man sich früher auf den Weg begeben hätte, hätten wir manche der Schwierigkeiten, um die wir heute noch ringen müssen — ich sage dazu gleich noch ein Wort —, früher ausgetragen. Das Gesetz will Demokratisierung und Leistungsfähigkeit miteinander verbinden. Es will die Studienreform fördern und eine Lehrkörperstruktur schaffen, die in Forschung und Lehre den Aufgaben einer Gesamthochschule als der uns sinnvoll erscheinenden Alternative zum heutigen System angemessen ist.
    Meine Damen und Herren, natürlich wissen wir, da gibt es Schwierigkeiten. Die Stellungnahmen des Bundesrats liegen vor. Sicher werden sie auch in der parlamentarischen Beratung dieses Hohen Hauses zu erneuter intensiver Diskussion führen. Dabei müssen Mißverständnisse ausgeräumt werden. Zweifellos sind auch Ergänzungen und Klärungen angebracht. Aber die Verantwortung, die sich aus der dem Bund 1969 erwachsenen Kompetenz zum Erlaß eines Hochschulrahmengesetzes ergibt, nimmt uns niemand ab, weder dem Hohen Hause noch uns als Bundesregierung.
    Meine Damen und Herren, ich habe diese Punkte genannt, um zu zeigen, daß diejenigen unrecht haben, die sagen, die Konzeptionen würden nicht entwickelt. Die Beispiele mögen zeigen — ich nenne dieses Gebiet für andere mit, beispielhaft; ich sage es noch einmal, nachdem von der sozialen Sicherheit schon die Rede war —, wie die Bundesregierung ihre Politik anlegt. Aber ich füge hinzu, dieser Staat bedarf für alle lebenswichtigen Bereiche — so auch für das Bildungswesen — einer langfristigen Perspektive. Und die Menschen erwarten von uns, daß wir innerhalb dieser Perspektive gezielte Maßnahmen treffen, um die Strukturen nachhaltig zu erneuern, Inhalte mit neuem Leben zu erfüllen und fortlaufend an der Erhöhung der Chancengleichheit und der sozialen Gerechtigkeit zu arbeiten. Das, wovon ich spreche, sind Teilstücke einer großen Reform. Sie zu verwirklichen bedarf es der Unterstützung dieses Hauses und der Menschen im Lande — der Lehrer, der Schüler, der Lehrlinge, der Studenten und der Professoren.
    Es ist übrigens nicht ganz richtig, nein, es ist überhaupt nicht richtig, in diesem Zusammenhang davon zu sprechen, daß unsere junge Generation generell staatsverdrossen sei. Das ist meinen Beobachtungen nach nicht so.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




    Bundeskanzler Brandt
    Dies trifft — und das gilt nicht nur für uns, sondern für fast alle Staaten auf dieser Welt — immer nur für einen kleinen Teil der jungen Menschen zu. Die meisten, zumal die Besseren von diesen, die verdrossen sind, sind es ja außerdem noch deshalb, weil sie sich, wenn auch häufig auf eine Art, die zu verstehen uns Alteren schwer fällt, eine bessere, eine gerechtere Welt wünschen

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    mit mehr Frieden, mit mehr Gerechtigkeit, mit mehr Fortschritt. Wer dies nicht versteht, wer dem nicht nachgeht, wer sich dabei nicht auch sehr unbequemen Diskussionen stellt, der wird der Aufgabe eines Politikers in dieser Zeit nicht gerecht.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Außerdem habe ich den Eindruck, daß die Unruhe der jungen Generation, von der Sie sprechen, schon einmal stärker war. Dieser Regierung ist es gelungen, was auch immer Sie sonst an ihr auszusetzen haben mögen, manchen, nicht nur Jüngeren, sondern auch manchen sonst aus den geistigen Schichten unseres Volkes stärker an den demokratischen Staat heranzuführen und in seine Arbeit einzubeziehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich habe von der Bildung gesprochen. Nehmen Sie die Reformen im Bereich der Bundeswehr. Heute mittag hätte ich, wenn mich nicht diese Debatte davon abgehalten hätte, den Bericht der Wehrstrukturkommission entgegennehmen sollen; Herr Kollege Scheel hat es in meiner Vertretung getan. Nehmen Sie das Städtebauförderungsgesetz, nehmen Sie das Betriebsverfassungsgesetz, über das wir demnächst miteinander zu reden haben werden, nehmen Sie unser Sofortprogramm und die noch in den nächsten Monaten zu unterbreitenden langfristigen Planungen zum besseren Umweltschutz sowie eine Anzahl weiterer Maßnahmen zur gesundheitlichen Sicherung. Es ist in Wirklichkeit viel mehr sowohl geleistet als auch auf den Weg gebracht worden, als es viele unserer eigenen Freunde für möglich gehalten haben. So sieht es aus.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dabei erstaunt mich — ich sage es noch einmal — immer wieder, daß die Kollegen der Opposition neuerdings nach mehr Planung rufen. Planung war für viele von Ihnen jahrelang ein Schreckgespenst. Es ist gut, daß wir uns insoweit näherkommen.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Aber wer viele Jahre hindurch notwendige Vorhaben versäumt hat, wer im Grunde seines Herzens gar nicht planen wollte, sondern auch jetzt noch am liebsten alles mehr oder weniger dem freien Spiel der Kräfte überlassen möchte, der kann jetzt nicht dem gegenüber, wovon ich spreche, als Ankläger und Richter zu gleicher Zeit auftreten wollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Zunächst gilt es, erst einmal zu begreifen, daß es in der Reformpolitik doch überhaupt nicht um irgendein allumfassendes Patentrezept geht. Das
    ist doch Quatsch. Es geht um viele kleine, mittlere oder große gesellschaftliche Regelungen, die über die Lebenschancen, den Freiheitsspielraum und die Entfaltungsmöglichkeiten des einzelnen, über Einkommen und Einkommensverteilung entscheiden.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Das haben wir 20 Jahre lang gemacht! — Das war schon immer so! — Das ist nicht neu!)

    Was in unserem Lande produziert und was verbraucht wird, wieviel Mitspracherecht und wieviel Freiheit der einzelne hat, ob er in Sicherheit oder in Angst vor der Zukunft lebt, das wird nicht von einem Patentrezept, sondern von einer Fülle von Maßnahmen beeinflußt. Die Gesellschaft verändern heißt also in sachlicher und zeitlicher Abstimmung bestehende Einzelregelungen ändern; denn nur dadurch kann die Lage der Menschen verbessert werden. Arbeit an den inneren Reformen ist in hohem Maße Arbeit am Detail.
    Aber nun sage ich auch noch einmal — weil es hier eine notwendige Verklammerung zwischen der gestrigen Debatte und der heutigen gibt —; in der Industriegesellschaft ist Stabilität nur im Wandel und ist Sicherheit nur in der Dynamik zu gewinnen und zu erhalten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Deshalb gibt es gesellschaftliche Stabilität nur durch Reform. Wer nicht positiv verändert, verschlechtert objektiv die Lage der Menschen. Das ist der Punkt, an dem sich die Geister weithin scheiden; das ist der Unterschied zwischen dem, worum wir uns bemühen, und jenen in Ihren Reihen, die in überwiegend konservativem Denken beharren.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Aha! — Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : „Konservativ" ist wohl ein Schimpfwort?)

    — Das ist kein Schimpfwort, sondern eine ehrenwerte politische Richtung

    (Abg. Kiep: So wie Sie es verwenden, war es als Schimpfwort gemeint!)

    und ein notwendiges Gegengewicht in manchen historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen.
    Die von mir geführte Bundesregierung hat ihre Arbeit unter die Leitlinie des Reformierens in dem soeben beschriebenen Sinne gestellt. Wir wissen heute noch besser als im Oktober 1969, wie notwendig und wie richtig das ist. Wir nehmen, uns nicht mehr vor, als wir bei solider Finanzierung leisten können.

    (Abg. Baier: Na, na!)

    Daß die Verwirklichung dieser Reformen im Einklang mit unseren volkswirtschaftlichen und finanzpolitischen Möglichkeiten stehen muß, das ist nun wirklich eine Selbstverständlichkeit, und daraus folgt, daß es innerhalb eines Reformprogramms auch immer wieder Veränderungen, gegebenenfalls auch immer wieder einmal Abstriche

    (Zurufe von der CDU/CSU: Aha!)

    geben kann oder sogar geben muß. Schwerpunktbildung kann doch nicht heißen — auch nicht für



    Bundeskanzler Brandt
    diejenigen, die so sehr nach Prioritäten rufen —, daß nun auf einmal auf allen anderen Gebieten nichts mehr geschehen darf. Reformpolitik hat, richtig verstanden, nur dann ihren Sinn, wenn man sozusagen auf breiter Front vorrückt, wobei das Tempo in dem einen oder anderen Bereich verschieden sein kann, aber kein Bereich völlig ausgespart bleiben darf. Das ist der Kurs, dem wir folgen. Was dazu hier vor einem Jahr — jedenfalls rhetorisch durchaus eindrucksvoll — dargelegt wurde, ist weithin durch die Tatsachen widerlegt. Was heute — alles andere als eindrucksvoll — gegen uns ins Feld geführt wurde, kann uns nur dazu veranlassen, unsere Politik mit Energie fortzuführen.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)