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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5269 A Fragestunde (Drucksache VI/1781) Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) Kinderfreibeträge und Steuerersparnis — Auswirkung bei Familien mit germ-gem Einkommen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5269 C, D, 5270 A, B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . . . 5269 D, 5270 A, B, D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5270 B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU): Gewährung von Darlehen zur Förderung von Baumaßnahmen in West-Berlin Dr, Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5271 A, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5271 B, C Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD): Berücksichtigung der Spenden an Parteien bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Spender Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5271 D, 5272 A Dr. Schmude (SPD) ..... . . 5272 A Fragen des Abg. Strohmayr (CDU/CSU): Rückgang des Einkommensteueraufkommens im Jahre 1970 - Betrag der durch Steuerflucht entstandenen Steuerausfälle Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5272 B, C, D, 5273 A, C, D Strohmayr (CDU/CSU) . 5272 C, D, 5273 C Ott (CDU/CSU) . . . . 5273 A, D Fragen der Abg. Frau Geisendörfer (CDU/CSU) : Entschädigung für gesundheitliche und finanzielle Einbußen der Opfer von Verbrechen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5274 A, B, C, D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5274 B, C, D Frage des Abg. Seefeld (SPD) : Zusammenhang zwischen der Abschaffung der kurzfristigen Freiheitsstrafen und dem angeblich spürbaren Sinken der Verkehrsmoral Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5274 A, 5275 B, C Seefeld (SPD) . . . ...... 5275 B Varelmann (CDU/CSU) . . . 5275 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD): Änderungsbedürftigkeit des Rechts des Pflegekindes — Erweiterung der Voraussetzungen für das Einschreiten des Vormundschaftsgerichts gemäß § 1666 BGB Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 5275 C, D Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU): Maßnahmen gegen die Verteuerung der Trinkmilch — finanzielle Erleichterungen für junge und kinderreiche Familien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5276 A, B, C, D, 5277 A, B, C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 5276 B, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 5276 C Burger (CDU/CSU) . . . . . . 5277 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5277 B Gallus (FDP) . . 5277 C Ehnes (CDU/CSU) 5277 C Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU): Konsequenzen im Falle der Verweigerung einer ausreichenden Angleichung der Agrarpreise im Rahmen der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5277 D, 5278 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . 5277 D, 5278 A Kiechle (CDU/CSU) . . 5278 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5278 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 5278 C Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU): Senkung der Kosten in der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5278 D, 5279 B, C, D Dr. Ritgen (CDU/CSU) . . . 5279 A, B Kiechle (CDU/CSU) .... . . . . 5279 B Dr. Ritz (CDU/CSU) ..... . . 5279 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 5279 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 5279 D Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU): Staatsbeihilfen für niederländische Landwirte in Flurbereinigungsverfahren als Wettbewerbsverzerrung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5280 A Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) Erhöhung von Agrarerzeugerpreisen und Preisstabilität Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5280 B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . 5280 B, C Gallus (FDP) 5280 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU): Einstellung des Bundeswirtschaftsministers zu einer Erhöhung der Agrarpreise — Maßnahmen zur Erhöhung dieser Preise Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 5280 D, 5281 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 5281 A, B, C, D Fragen des Abg. Löffler (SPD): Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten im Bereich der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . ..... 5282 A, B Löffler (SPD) . . . 5282 B Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache VI/1771) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksache VI/1697) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/1788) — Erste Beratung — . . . . 5282 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache VI/1654); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache W1729) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — ...... . . . 5282 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1655); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 III Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1730) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung - . . . 5283 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1653); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1758) Zweite Beratung und Schlußabstimmung 5283 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. April. 1968 über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (Drucksache VI/1322); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/1721) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5283 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/ 1440) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1776) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . 5283 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Oktober 1970 zur Änderung des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (Drucksachen U/ 1546, zu VT/1546); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft; (Drucksache VI/1762) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5284 A Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/71 — Zollkontingente für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksache VI/1765) . . . . . 5284 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 des Rates Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 in bezug auf bestimmte Erzeugnisse der Tarifstellen 20.06 B II a) und 20.07 A (Drucksachen VI/1535, VI/1437, VI/ 1761) 5284 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Tierarztes Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Empfehlung des Rates betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten tierärztlichen Diploms sind (Drucksachen VI/983, VI/1706) 5284 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Bericht über die Gestaltung des Verhältnisses zwischen den neuen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz und den Aufgaben der Träger der Sozialversicherung und anderer Sozialleistungsträger im Bereich der Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (berufliche Rehabilitation) (Drucksachen 11/ 1127, VI/1727) 5284 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut (Drucksachen VI/ 1007, VI/1722) 5284 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Unregelmäßigkeiten, die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und die Einrichtung eines Informationssystems Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 120/67/EWG und Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide und Reis Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 140/67/EWG und Nr. 365/67/EWG über die Regeln für die vorherige Festsetzung der Abschöpfungen für Getreide, Reis und Bruchreis IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 162/69 betreffend den aktiven Veredelungsverkehr bestimmter Milcherzeugnisse (Drucksachen VI/1348, VI/1353, VI/1370, VI/1723) . 5284 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksache VI/1493); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1774) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 5285 A Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1970 eingegangenen Petitionen (Drucksache M/1770) . . . . . 5285 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Hauhaltsgesetz 1971) (Drucksachen M/ 1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — . . . 5285 C Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache M/1731) . . . 5285 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache M/ 1732) Rawe (CDU/CSU) 5285 D, 5290 B, 5294 D Blumenfeld (CDU/CSU) 5287 D Collet (SPD) 5288 C Spillecke (SPD) 5289 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 5292 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5293 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 5294 B Kirst (FDP) 5295 A Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache M/1733) 5295 D Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts (Drucksache M/1734) Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5296 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5304 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5304 C Kirst (FDP) . . . . . . . . . . 5313 A Brandt, Bundeskanzler . . . . . . 5318 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 5324 A Wehner (SPD) . . . . . . . . . 5326 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 5330 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 5331 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 5335 B Borm (FDP) . . . . . . . . . . 5336 C Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 5337 C Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 5339 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 5341 B Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 5342 C Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5345 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) 5346 B, 5350 D Raffert (SPD) 5348 D Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache VI/1735) Picard (CDU/CSU) 5351 C Kern (SPD) . . . . . . . . . 5353 B Scheel, Bundesminister . 5354 B, 5364 A, 5365 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5355 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 5356 A Moersch (FDP) 5358 A Dr. Hallstein (CDU/CSU) 5360 B Behrendt (SPD) 5363 D Blumenfeld (CDU/CSU) 5365 B Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/1746) 5366 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache VI/ 1747) 5366 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache VI/1753) 5366 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache VI/1754) 5366 C Nächste Sitzung 5366 D Anlagen Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5367 A Anlagen 2 bis 9 Änderungsanträge Umdrucke 104, 105, 107 bis 112 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/ 1100 Anlage, M/ 1732, VI/1733, M/ 1734, VI/1735) . . . . . . . . . 5367 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwal- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 V bach) (CDU/CSU) betr. Zusammenarbeit mit Jugoslawien auf dem Gebiet der Justiz 5368 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Steuerausfälle auf Grund der Befreiungsvorschriften des Mineralölsteuergesetzes 5369 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) betr. Zahlung von Umsatzsteuer durch Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung für Grunderwerb von Land- und Forstwirten 5369 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. steuerliche Erleichterungen beim Einbau von Elektroheizungen in Neubauten . . . . 5370 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Abwanderung von Finanzbeamten in die freie Wirtschaft . . . . . . . 5370 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Verwendung des Sprühmittels „Tormona 80" zur Vernichtung unerwünschten Unterholzbestandes . . . . . . . . 5371 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Schutz der ostfriesischen Küstenfischerei vor Ausrottung der Fisch- und Krabbenbestände . . . . 5371 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5269 96. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 5. 2. Bühling 28. 2. Becker (Pirmasens) 5. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 3. 2. Dröscher * 3. 2. Dr. Erhard 3. 2. Dr. Götz 28. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kiesinger 5. 2. Klinker * 3. 2. Dr. Koch * 4. 2. Kriedemann * 5. 2. Lücker (München) * 4. 2. Maucher 12. 2. Memmel * 5. 2. Michels 3. 2. Müller (Aachen-Land) * 4. 2. Frau Dr. Orth * 3. 2. Pfeifer 5. 2. Rasner 12. 2. Richarts * 3. 2, Rollmann 3. 2. Schmitz (Berlin) 5. 2. Dr. Schulz (Berlin) 3. 2. Saxowski 8. 2. Dr. Starke (Franken) 3. 2. v. Thadden 6. 2. Wiefel 26. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 104 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 02, Deutscher Bundestag - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1332 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 02 01 In Tit. 422 01 - Bezüge der planmäßigen Beamten - behält der Direktor beim Deutschen Bundestag die Einstufung nach B 10. Bonn, den 2. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 105 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des HausAnlagen zum Stenographischen Bericht haltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 03, Bundesrat - Drucksachen VI/ 100 Anlage, VI/1733 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 03 01 In Tit. 422 01 -- Bezüge der planmäßigen Beamten - behält der Direktor des Bundesrates die Einstufung nach B 10. Bonn, den 2. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 107 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1734 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 1. Der Ansatz bei Tit. 427 11 - Honorare für feste Mitarbeiter und Kosten des wissenschaftlichen Sachverständigengremiums - wird von 600 000 DM um 300 000 DM auf 300 000 DM herabgesetzt. 2. Der Ansatz bei Tit 526 04 - Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung (Systemanalyse) im Bundeskanzleramt zur Verbesserung des Informationsflusses - wird gestrichen. 3. Der Ansatz bei Tit. 526 14 - Kosten für Gutachten und Forschungsaufträge - wird von 1 000 000 DM um 500 000 DM auf 500 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 108 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1734 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 - Bundeskanzler und Bundeskanzleramt - 1. Der Ansatz bei Tit. 529 01 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers für außergewöhnlichen Aufwand 5368 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen — wird von 290 000 DM um 100 000 DM auf 190 000 DM herabgesetzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 529 03 — Zur Verfügung des Bundesministers für besondere Aufgaben für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung — wird von 50 000 DM um 20 000 DM auf 30 000 DM herabgesetzt. 3. Der Ansatz bei Tit. 529 04 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken — wird von 350 000 DM um 100 000 DM auf 250 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 109 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen W1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzleramt — Der Ansatz (Betrag für 1971) bei Tit. 712 01 — Neubau des Bundeskanzleramtes — wird gestrichen und als Leertitel ausgebracht. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 110 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Der Ansatz bei Tit. 526 04 — Erforschung der öffentlichen Meinung durch demoskopische Umfragen — wird von 900 000 DM um 500 000 DM auf 400 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 111 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Der Ansatz bei Tit. 531 03 — Öffentlichkeitsarbeit Inland — wird von 10 600 000 DM um 1 000 000 DM auf 9 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 112 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/ 1735 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 529 02 — Geheime Ausgabe — wird von 8 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 7 000 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayer] vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Erhardt (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen A 19 und 20) : Sind Informationen zutreffend, wonach bei den im Herbst 1970 vom Bundesministerium der Justiz mit der jugoslawischen Regierung geführten Verhandlungen, die u. a. auch ein Auslieferungsabkommen betreffen, wechselseitige Erklärungen über eine weitergehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz abgegeben worden sind? Auf welchen Rechtsgebieten ist an eine engere Zusammenarbeit mit Jugoslawien gedacht? Zwischen dem Bundesministerium der Justiz und der jugoslawischen Regierung sind im Herbst 1970 keine Verhandlungen geführt worden. Dagegen hat eine aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und anderer Bundesministerien Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5369 bestehende Delegation in der Zeit vom 15. bis 27. Oktober 1969 in Bonn mit einer jugoslawischen Regierungsdelegation Verhandlungen über den Abschluß eines Auslieferungsvertrages geführt. Dieser Vertrag ist am 26. November 1970 in Belgrad unterzeichnet worden. Er wird in nächster Zeit den gesetzgebenden Körperschaften zur Ratifizierung vorgelegt werden. Im Verlauf dieser Verhandlungen haben beide Seiten vereinbart, auch die sonstige Rechtshilfe in Strafsachen vertraglich zu regeln. Im übrigen sind keine anderen Erklärungen über eine weitergehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechtswesens abgegeben worden. Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages über die Rechtshilfe in Strafsachen haben zwischen einer aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und des Auswärtigen Amts bestehenden deutschen Delegation und einer jugoslawischen Delegation in der Zeit vom 24. November bis 4. Dezember 1969 in Belgrad stattgefunden. Der bei diesen Verhandlungen erarbeitete Vertragsentwurf ist gegenwärtig noch Gegenstand der Erörterungen mit der jugoslawischen Regierung. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ist in nächster Zeit zu rechnen. Außer der Zusammenarbeit auf strafrechtlichem Gebiet, wie sie sich aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage ergibt, besteht mit der jugoslawischen Regierung Einverständnis darüber, daß für das Gebiet der Zivilsachen ein Vertrag abgeschlossen werden soll, der Erleichterungen für den Rechtshilfeverkehr vorsieht und die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen regelt. Andere Rechtsgebiete sind gegenwärtig nicht berührt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 26 und 27) : Zu welchen Steuerausfällen führen die Befreiungsvorschriften von § 8 des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere unter Berücksichtigung der Luftfahrtbetriebsstoffe? Aus welchen Gründen enthält der Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen (Drucksache VI/391) die in § 8 des Mineralölsteuergesetzes aufgeführten Vergünstigungen nicht? Nach der Konzeption des Mineralölsteuergesetzes soll die Mineralölsteuer grundsätzlich nur die Verwendung von Mineralölen als Treib-, Schmier- und Heizstoff belasten. § 8 des Mineralölsteuergesetzes dient vornehmlich dazu, entsprechend dieser Konzeption Mineralöle, die zu anderen Zwecken verwendet werden, von der Steuer auszuschließen. Dazu zählen die Verwendung von Mineralöl zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verwendung von Treibstoffen für die Luftfahrt. Diese Ausnahme beruht auf internationaler Regelung und ist gerechtfertigt, weil der Luftverkehr überwiegend außerhalb eines Verbrauchsteuergebiets stattfindet. § 8 des Mineralölsteuergesetzes verschafft den dort betroffenen Verbrauchern keinen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber vergleichbaren Wettbewerbern. Im übrigen würde die Belastung dieser Gruppen mit der vollen Steuer für Kraft- und Schmierstoffe rechnerisch ca. 30,2 Milliarden Deutsche Mark ergeben, und zwar aus der gewerblichen Verwendung ca. 5,0 Mrd. DM, aus der Verwendung zum Verheizen ca. 24,4 Mrd. DM und aus der Verwendung als Luftfahrtbetriebsstoff ca. 0,8 Mrd. DM. Es wäre unrealistisch gewesen, diese sich aus der Systematik des Steuerrechts rechnerisch ergebenden Beträge als Steuerausfälle zu behandeln. Sie sind vom Gesetzgeber gewollte Nichtbesteuerungen. Aus diesem Grund waren sie auch schon im 1. Subventionsbericht, der Ende 1967 veröffentlicht worden ist, nicht aufgeführt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung für Grundstückserwerbe von pauschalierenden Land- und Forstwirten in den Jahren 1968 und 1969 nach besonderer Anweisung des Bundesministers der Finanzen keine Umsatzsteuer zahlen, obwohl dies gemäß § 24 UStG i. V. in. Einführungserlaß BdF vom 20. Dezember 1968 — IV a/3 — s 7410 — 41/68 — allgemein vorgeschrieben ist? In der Zeit vom 1. 1. 1968 bis zum 31. 12. 1969 waren in die Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG auch die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze einzubeziehen, die ohne die Anwendung dieser Pauschalmethode umsatzsteuerfrei gewesen wären. Es ist daher zutreffend — wie auch in dem von Ihnen erwähnten Einführungserlaß vom 20. 12. 1968 ausgeführt —, daß die Land- und Forstwirte berechtigt waren, für die in dieser Zeit bewirkten Verkäufe land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke Umsatzsteuer in Höhe von 5 % des Entgelts in der Rechnung besonders auszuweisen, d. h. den Gesamtpreis in umsatzsteuerliches Entgelt und Steuer aufzuteilen. Das bedeutet aber nicht, daß dem Verkäufer ein Rechtsanspruch gegen den Käufer auf Zahlung eines um diesen Umsatzsteuerbetrag erhöhten Kaufpreises zugestanden hätte. Das UStG ließ den Vertragspartnern im Rahmen von Angebot und Nachfrage freie Hand, ob sie einen Gesamtpreis vereinbarten, der 5370 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 dem Grundstückspreis entsprach oder der um die Umsatzsteuer erhöht war. Bei der Bemessung des Kaufpreises oder einer Entschädigung beim Grunderwerb für öffentliche Zwecke kommt es aber allein auf den Verkehrswert des zu erwerbenden Grundstücks an, so daß hier für die Zuerkennung eines zusätzlichen der Umsatzsteuer entsprechenden Zuschlags kein Raum sein konnte. Hierdurch entsteht dem Verkäufer keinerlei Nachteil. Das ergibt sich daraus, daß die Vorsteuerbelastung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes in der Regel bereits durch die Steuerbeträge ausgeglichen wird, die für die normalerweise in einem solchen Betrieb anfallenden Umsätze zu erheben sind. Erhält ein Landoder Forstwirt auch für außergewöhnliche Umsätze, wie sie bei der Veräußerung von Grundstücken entstehen, vom Erwerber einen Aufschlag für Umsatzsteuer, so erzielt er im allgemeinen einen zusätzlichen Gewinn. Die Erzielung eines solchen Gewinns ist ihm zwar im Rahmen von Angebot und Nachfrage gestattet. Der Bund aber ist beim Grunderwerb für öffentliche Zwecke lediglich zum Ausgleich der durch den Geländeverlust entstehenden Nachteile verpflichtet, nicht aber dazu, dem Verkäufer einen darüber hinausgehenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Oberfinanzdirektionen mußten daher mit Runderlassen des BMF vom 11. 4. 1969 und 20. 10. 1970, die im Einvernehmen mit dem Bundesverteidigungsministerium ergangen sind, angewiesen werden, beim Erwerb land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke die Zahlung eines Aufschlags für Umsatzsteuer abzulehnen. Im übrigen ist das Problem seit Inkrafttreten des Aufwertungsausgleichsgesetzes für alle seit dem 1. Januar 1970 getätigten Verkäufe gegenstandslos, da seitdem alle Grundstücksveräußerungen im Rahmen der Durchschnittsbesteuerung umsatzsteuerfrei sind. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/1781 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit, bei Einbauten von Elektroheizungen in Neubauten steuerliche Erleichterungen zu gewähren, uni damit zur Reinhaltung der Luft beizutragen? Elektroheizungen können nach Auffassung der Finanzverwaltungsbehörden als wesentliche Bestandteile eines Gebäudes angesehen werden, wenn sie die einzige Heizungsanlage des Gebäudes bilden. Die Aufwendungen für solche Elektroheizungen rechnen daher zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, nach denen die Absetzungen für Abnutzung nach § 7 bzw. die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG bemessen werden. Elektroheizungen in Neubauten nehmen daher an der Steuervergünstigung des § 7 b, mindestens aber an den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 EStG teil. Zu weitergehenden steuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Einhaus von Elektroheizungen und anderer Heizungen, die keine Verschmutzung der Luft mit sich bringen, kann sich die Bundesregierung zur Zeit nicht abschließend äußern, da diese Frage im Rahmen der Vorarbeiten für die Steuerreform noch näher geprüft wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 39 und 40) : Trifft es zu, daß die Abwanderung von Finanzbeamten in die freie Wirtschaft ständig zunimmt? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung? Für den Bereich der Steuerbeamten der Länder liegen mir keine Unterlagen vor. Im Bereich der Bundesfinanzverwaltung (Bundeszollverwaltung und Bundesvermögens- und Bauverwaltung) ist die Abwanderung der Beamten in den vergangenen Jahren beobachtet worden. Es trifft nicht zu, daß die Abwanderung von Beamten in die freie Wirtschaft ständig zunimmt. Es ist zwar festzustellen, daß die Abwanderung von Bundesfinanzbeamten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Ich darf hierzu folgende Zahlen nennen: 1968 119 Beamte sämtlicher Laufbahnen 1969 120 Beamte sämtlicher Laufbahnen 1970 189 Beamte sämtlicher Laufbahnen Da die Beamten nicht verpflichtet sind, den Grund ihres Entlassungsantrags anzugeben, ist der Grund der Abwanderung nicht in allen Fällen zu erkennen. Es ist aber bekannt, daß die überwiegende Zahl der Beamten entweder zu anderen Verwaltungen übertritt oder aber z. B. ein Studium aufnimmt. Der Übertritt in die freie Wirtschaft dagegen ist nach unserer Kenntnis nicht häufig. Die Gründe für die Abwanderung sind im wesentlichen darin zu suchen, daß die Beamten entweder eine stärkere Seßhaftigkeit erstreben oder sich günstigere Fortkommensmöglichkeiten oder eine bessere Besoldung versprechen. Die Abwanderung von Beamten der Bundesfinanzverwaltung hat bisher keine bedrohlichen Formen angenommen. Gemessen an der Zahl von annähernd 33 000 Beamten der Bundesfinanzverwaltung muß die bisherige Abwanderung als die normale Fluktuation angesehen werden, die in jeder Verwaltung beobachtet werden kann. Maßnahmen gegen den Übertritt von Beamten zu anderen Verwaltungen sind schwierig, da sich die Bundesfinanzverwaltung über das gesamte Bundesgebiet erstreckt und von den Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5371 Beamten als unerwünscht empfundene Versetzungen in entlegene Dienstorte nicht immer vermeidbar sind. Zum Teil erhofft sich die Bundesregierung von einer Vereinheitlichung der Besoldung in Bund, Ländern und Gemeinden ein Nachlassen der Bestrebungen, zu anderen Verwaltungen überzuwechseln, Auch die angestrebten Verbesserungen in der Vereinheitlichung des Stellenkegels bei Bund, Ländern und Gemeinden werden die Abwanderungstendenz einschränken. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A 65) : Ist das von einigen Forstämtern in der Bundesrepublik Deutschland zur Vernichtung unerwünschten Unterholzbestandes verwendete Sprühmittel „Tormona 80" — das in seiner Zusammensetzung in etwa dein in den USA jetzt verbotenen Sprühmittel entspricht, mit dem die Wälder in den Dschungelgebieten Vietnams entlaubt wurden und das dort nachweislich zu Mißbildungen bei Säuglingen geführt hat — von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft geprüft und zur Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland freigegeben worden? Es trifft zu, daß die Anwendung von Herbiziden auf 2,4,5-T-Basis (z. B. „Tormona 80") von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft bis zum 15. Mai 1971 u. a. im Forst vorläufig zugelassen wurde. Diese Präparate sind jedoch nicht mit den von den USA verwendeten Entlaubungsmitteln identisch. Die bei uns vorläufig zugelassenen Präparate zeichnen sich durch einen hohen Reinheitsgrad von Dioxin aus, das nach den bisherigen Kenntnissen Ursache der genannten teratogenen Auswirkungen ist. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 1. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof (CDU/ CSU) (Drucksache /1781, Fragen A 66 und 67): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß die gesamte ostfriesische Küstenfischerei durch ein Ausrotten der Fisch- und Krabbenbestände in ihrer Existenz bedroht wird, nachdem nach Inkrafttreten des Artikels 4 der EWG-Verordnung am 1. Februar 1971 alle Fischer der EWG-Staaten freien Zugang zu den Hoheitsgewässern der dieser Vereinigung angehörenden Staaten haben? Ist die Bundesregierung bereit, eine Verschiebung des oben genannten Termins so lange zu erreichen, bis die Fragen der Kontingentierung von Fängen, der Schutzzonen oder anderer Schutzmaßnahmen geklärt sind? Die VO des Rates der EG vom 20. 10. 1970 über die Einführung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft wird seit dem 1. Februar d. J. angewendet. Die Bundesregierung sah in Übereinstimmung mit dem Rat der EG keine Notwendigkeit, diesen Termin und damit die Eröffnung des freien Zugangs zu den Küstengewässern der Mitgliedstaaten aufzuschieben. Die Bundesregierung betrachtet diese Regelung als vorbildliche Verwirklichung der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Fischerei. Sie sieht darin keine unmittelbaren Gefahren für die Fischbestände vor unserer Küste und die Existenz der deutschen Küstenfischerei. In den Küstengewässern der Bundesrepublik und unserer Nachbarländer gelten in gleicher Weise die internationalen Vorschriften der Nordostatlantischen Fischerei-Konvention (z. B. Mindestmaße der Fische und Mindestmaschengrößen der Netze). Darüber hinaus gelten in den deutschenn Gewässern besondere Fischerei-Bestimmungen der Küstenländer. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Fischer der Gemeinschaft von dem Recht auf freien Zugang zu den Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten Gebrauch machen werden. Küstenländer und Bundesregierung werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen und notfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.
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    Rede von Hugo Collet


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz der Bemerkungen, die Herr Kollege Rawe vorhin zu einer Anzahl von Fortschritten gemacht hat, die wir zu erwarten haben, meine ich, doch sagen zu müssen, daß die Bemühungen um eine Verbesserung der Situation im Parlament nachgelassen haben. Ich will nicht hoffen — ich glaube, wir alle wollen es nicht hoffen —, daß wir, nachdem. das Jahr 1969 als das letzte der 60er Jahre einen guten Abschluß für das Parlament, für sein Wirken nach innen und außen gebracht hat, den nächsten guten Abschluß für das Ende der 70er Jahre, also für 1979, zu verzeichnen haben werden.
    Es wäre nun schwierig, feststellen zu wollen, wo die Ursache dafür liegt, daß dieser Schwung, den wir 1969 alle gespürt haben, alle mit in Gang gebracht haben, nachgelassen hat. Man kann nicht sagen, es liegt daran, daß der Präsident nicht mehr so aktiv ist. Man kann sicher nicht sagen, es liegt an dem einen oder anderen. Es spielt eine Menge Faktoren eine Rolle. Dies eine mag sicherlich mitspielen: daß wir hier im Parlament andere Mehrheitsverhältnisse zu verzeichnen haben und daß dadurch natürlich jeder stärker engagiert ist und daß auf der anderen Seite sowohl Regierung als auch Opposition viel mehr Vorlagen bringen, als das vorher der Fall war, so daß also nicht mehr genug Zeit für diese Aufgabe da ist.
    Wir können uns im Interesse der Demokratie aber wohl nicht wünschen, daß wir wieder in die Zwangslage kommen, wie schon einmal — diesmal nur aus diesen Gründen — eine Große Koalition herbeizuführen. Das sollte eine Notlösung sein, denn damals ist ja trotz der Produktivität in vielen Bereichen auch eine APO entstanden.
    Aber ich meine, daß auch viele Kollegen in dieser Frage nicht mehr in dem Maße engagiert sind wie früher; ich darf den Kollegen Dr. Mommer nennen, der ausgeschieden ist, oder auch die Kollegen Wör-



    Collet
    ner und Dichgans und auf der anderen Seite Apel. Sie alle sind stärker strapaziert im Getriebe des Parlaments, in der Aufgabe der Gesetzgebung.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube nicht, daß wir durch das, was wir im Jahre 1969 entschieden und in Gang gesetzt haben, das Verhältnis Bürger/Parlament, also die Wirkung des Parlaments nach außen, schon irgendwie verbessert hätten oder daß wir die Rationalität des Parlaments im Innern schon so wesentlich gebessert hätten, daß wir uns jetzt bis 1979 Zeit nehmen könnten.
    Bei dieser Gelegenheit darf ich auch darauf hinweisen, daß es interessant wäre, einmal darüber nachzudenken, wie es kommt, daß immer wieder so viele Kollegen plötzlich mit bestimmten Krankheitserscheinungen von uns scheiden. Sicherlich ist das u. a. auch daruf zurückzuführen, daß sie in ständiger Hast leben. Das wird man nur bis zu einem gewissen Grade ändern können. Aber wir sollten uns fragen, ob wir nicht wenigstens dazu beitragen können, daß nicht jeder von uns auch in Zukunft mit einem schlechten Gewissen leben muß. Mir scheint doch, daß jeder ständig die Entscheidung zu treffen hat, welche Arbeit er nicht erledigt, da er immer nur etwas aus der Arbeit herauspicken kann und eigentlich viel mehr erledigen müßte. Darüber hinaus haben wir meines Erachtens immer noch zuwenig nachgedacht.
    Ich meine darüber hinaus, daß wir uns — seien wir ehrlich — bei der Verabschiedung von Gesetzen nicht nur auf die Experten der Fraktion, sondern bei einem Teil der Gesetze sogar ausschließlich auf die Bürokratie verlassen, daß es bei manchen Gesetzen — besonders, wenn sie umfangreich sind — noch nicht einmal möglich ist, jeden einzelnen Teil im Kabinett zu beraten, so daß auch hier der Bürokratie ein großer Spielraum verbleibt. Ich darf deshalb dringend an uns alle appellieren, daß wir uns dieser Frage in Zukunft — aber nicht erst wieder nach einigen Jahren — stärker annehmen.
    Ich weiß nicht, ob die sogenannte Hassel-Kommission nicht u. a. auch darunter leidet, daß diejenigen, die in ihr tätig sind, zusätzlich in ihrer Fraktion so viel Verantwortung haben und in solcher Pflicht stehen, daß sie sich der Dinge nicht mehr so annehmen können, wie es vorher geschah, als jede Fraktion - wie in der letzten Legislaturperiode — ein eigenes Reformgremium, eine Kommission, gebildet hatte und diese miteinander in Konkurrenz standen. Es wäre sicherlich zu prüfen, ob das nicht hilfreicher war.
    Von meinem Vorredner wurde die Frage der Präsenz im Plenum angesprochen. Ich darf doch erwähnen, daß in vielen Fällen, wenn keine Abstimmung ansteht, für die Mehrzahl der Abgeordneten die Alternative lautet: Geh' ich ins Plenum, oder arbeite ich? Mit anderen Worten: Wenn man im Plenum ist, arbeitet man nicht. So ist doch die Alternative, die sich uns hier stellt. Gerade diese Alternative müssen wir jedem Bürger deutlich machen. Ich glaube, hier fehlt noch einiges.
    Ich darf auch zu kleinen Detailfragen noch etwas bemerken. Ich meine, es ist einfach nicht sinnvoll,
    daß jeder Abgeordnete fast an jedem Wochenende in seinem Büro in etwa die gleiche Sucharbeit hat, wenn er das greifbar haben will, was er in der bevorstehenden Woche braucht. Es ist auch einfach nicht sinnvoll, daß jeder Abgeordnete prüfen muß: 1st jetzt die Gesetzesvorlage X im Kabinett verabschiedet, befindet sie sich in erster Lesung, ist sie erst in der Fraktion beschlossen worden, oder wie war das? Er kennt den Sachvorgang, aber er weiß nicht genau, wie der Stand der Dinge eigentlich ist. Könnte uns die Verwaltung nicht an jedem Freitag in Form einer Lose-Blatt-Sammlung — jeweils mit vier, fünf Zeilen — über den Stand der Gesetzgebung, nach Ministerien gegliedert, unterrichten, damit man sofort weiß: Das Gesetz X, ein sozialpolitisches Gesetz, ist jetzt in der Ausschußberatung oder ist jetzt in zweiter Lesung beraten worden? Die Sucharbeit, die man braucht, um festzustellen, wo ein Gesetzentwurf gerade beraten wird, muß doch nicht sein. Seien wir doch ehrlich: Manchmal wird man in einer Versammlung gefragt, ob ein Gesetz verabschiedet ist. Dann wird behauptet, es habe in der Zeitung gestanden: das Gesetz ist gestern verabschiedet worden. Dann überlegt man. Der Abgeordnete hat Erfahrung, wie er in einer solchen Versammlung zu reagieren hat. Man liest dann später in der Zeitung nach, und dort steht dann: im Ausschuß oder: im Kabinett. Warum kann uns das nicht in kurzer Form zur Verfügung gestellt werden, so daß wir uns diese Sucharbeit ersparen? Das können wir dann während der Heimfahrt im Zug überprüfen; wir wissen dann, woran wir sind.
    Ich war sehr dankbar, daß der Herr Präsident einen von mir vor drei Jahren in der Diskussion gemachten Vorschlag hinsichtlich des Vorblatts aufgegriffen und verwirklicht hat. Ich meine aber, es wäre manchmal gut, Herr Präsident, wenn ein nicht dem zuständigen Ausschuß zugeordneter Sachbearbeiter oder Beamter, sondern ein anderer das Vorblatt noch einmal läse, weil der zuständige Sachbearbeiter mitunter betriebsblind ist und dort Formulierungen hineinbringt, die einem nicht dem Ausschuß Angehörenden keine ausreichende Auskunft geben.
    Ich wollte mit meinem Diskussionsbeitrag heute keine große Debatte entfachen, ich wollte aber dazu beitragen, daß wir das, was wir alle miteinander im Jahre 1969 guten Mutes begonnen haben, in der Zukunft fortsetzen.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort zur allgemeinen Aussprache wird nicht mehr gewünscht.
Dann gebe ich dem Herrn Abgeordneten Spillecke zur Begründung des Änderungsantrages Umdruck 104 *) das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Spillecke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Hohen Hause liegt der Änderungsantrag Umdruck 104 vor, der sich auf Kap. 02 01 Tit. 422 01 bezieht. Der Antrag geht dahin, die Stelle des Direktors beim Deutschen Bundestag in der Besoldungsgruppe B 10, zu belassen.
    *) Siehe Anlage 2



    Spillecke
    Sie wissen, daß der Haushaltsausschuß mit Mehrheit beschlossen hat — das ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Drucksache zum Einzelplan 02 —, die Stelle des Direktors beim Deutschen Bundestag von B 10 nach B 11 anzuheben. Meine Damen und Herren, ich möchte mit allem Nachdruck darauf verweisen, daß sich meine Begründung, die ich für die Fraktionen der FDP und der SPD gebe, in keiner Weise gegen die Person des Direktors richtet.

    (Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Das wäre ja noch schöner, wenn wir hier eine Personaldebatte anfingen!)

    — Natürlich!
    Wir haben diese Stelle im Rahmen des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes 1969 von B 9 nach B 10 angehoben. Damals waren sich sowohl der zuständige Fachausschuß, der Innenausschuß, als auch das ganze Hohe Haus darin einig, daß die so erfolgte Zuweisung nach B 10 richtig, vertretbar und auch in Zukunft beibehalten werden sollte. Ich bin der Auffassung, daß eine Änderung der jetzigen Gegebenheiten, die Höherstufung dieser Stelle nach B 11, nicht ohne Folgen bleiben wird. Es erhebt sich doch intuitiv die Frage, ob man die Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in den größten und wichtigsten Ländern der Erde dann weiter so einstufen kann, wie es jetzt der Fall ist. Wenn man weiter in die Dinge hineingeht, wird man sich ferner fragen müssen, ob der Generalinspekteur und die Inspekteure der Bundeswehr in ihrer B-Gruppe nicht auch angehoben werden müssen.

    (Abg. Rawe: Wenn Sie bei einem etwas versäumen, müssen Sie es nicht bei allen tun!)

    Wir meinen — das sage ich mit allem Nachdruck —, daß Veränderungen in den B-Gruppen, insbesondere aber in den Spitzenpositionen, einer eingehenden Prüfung und Beratung im Innenausschuß des Deutschen Bundestages bedürfen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsausschusses herzlich darum bitten, sich doch immer dann, wenn solche wichtigen Entscheidungen anstehen, mit den Kollegen des Innenausschusses ins Benehmen zu setzen, damit wir in einer gemeinsamen Diskussion und Beurteilung aufzeigen können, wo sich unter Umständen eine Problematik auftut, der wir nicht ausweichen können.
    Meine Damen und Herren, ich meine, wir sollten es wegen der aus einer Anhebung resultierenden Folgen in der Tat bei der Zuweisung der Stelle des Direktors beim Deutschen Bundestag in B 10 belassen. Ich bitte Sie, dem Änderungsantrag Umdruck 104 zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. Abg. Haase [Kassel] : Seit zehn Jahren!)