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    4. Abgeordneten: 1
    5. Frau: 1
    6. Stommel.: 1
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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5269 A Fragestunde (Drucksache VI/1781) Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) Kinderfreibeträge und Steuerersparnis — Auswirkung bei Familien mit germ-gem Einkommen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5269 C, D, 5270 A, B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . . . 5269 D, 5270 A, B, D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5270 B Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU): Gewährung von Darlehen zur Förderung von Baumaßnahmen in West-Berlin Dr, Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5271 A, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5271 B, C Frage des Abg. Dr. Schmude (SPD): Berücksichtigung der Spenden an Parteien bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Spender Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5271 D, 5272 A Dr. Schmude (SPD) ..... . . 5272 A Fragen des Abg. Strohmayr (CDU/CSU): Rückgang des Einkommensteueraufkommens im Jahre 1970 - Betrag der durch Steuerflucht entstandenen Steuerausfälle Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5272 B, C, D, 5273 A, C, D Strohmayr (CDU/CSU) . 5272 C, D, 5273 C Ott (CDU/CSU) . . . . 5273 A, D Fragen der Abg. Frau Geisendörfer (CDU/CSU) : Entschädigung für gesundheitliche und finanzielle Einbußen der Opfer von Verbrechen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5274 A, B, C, D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5274 B, C, D Frage des Abg. Seefeld (SPD) : Zusammenhang zwischen der Abschaffung der kurzfristigen Freiheitsstrafen und dem angeblich spürbaren Sinken der Verkehrsmoral Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5274 A, 5275 B, C Seefeld (SPD) . . . ...... 5275 B Varelmann (CDU/CSU) . . . 5275 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD): Änderungsbedürftigkeit des Rechts des Pflegekindes — Erweiterung der Voraussetzungen für das Einschreiten des Vormundschaftsgerichts gemäß § 1666 BGB Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 5275 C, D Fragen der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU): Maßnahmen gegen die Verteuerung der Trinkmilch — finanzielle Erleichterungen für junge und kinderreiche Familien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5276 A, B, C, D, 5277 A, B, C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 5276 B, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 5276 C Burger (CDU/CSU) . . . . . . 5277 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5277 B Gallus (FDP) . . 5277 C Ehnes (CDU/CSU) 5277 C Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU): Konsequenzen im Falle der Verweigerung einer ausreichenden Angleichung der Agrarpreise im Rahmen der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5277 D, 5278 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . 5277 D, 5278 A Kiechle (CDU/CSU) . . 5278 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5278 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 5278 C Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU): Senkung der Kosten in der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5278 D, 5279 B, C, D Dr. Ritgen (CDU/CSU) . . . 5279 A, B Kiechle (CDU/CSU) .... . . . . 5279 B Dr. Ritz (CDU/CSU) ..... . . 5279 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 5279 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 5279 D Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU): Staatsbeihilfen für niederländische Landwirte in Flurbereinigungsverfahren als Wettbewerbsverzerrung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5280 A Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) Erhöhung von Agrarerzeugerpreisen und Preisstabilität Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 5280 B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . 5280 B, C Gallus (FDP) 5280 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU): Einstellung des Bundeswirtschaftsministers zu einer Erhöhung der Agrarpreise — Maßnahmen zur Erhöhung dieser Preise Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 5280 D, 5281 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 5281 A, B, C, D Fragen des Abg. Löffler (SPD): Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten im Bereich der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . ..... 5282 A, B Löffler (SPD) . . . 5282 B Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache VI/1771) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksache VI/1697) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/1788) — Erste Beratung — . . . . 5282 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache VI/1654); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache W1729) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — ...... . . . 5282 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1655); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 III Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1730) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung - . . . 5283 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1653); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1758) Zweite Beratung und Schlußabstimmung 5283 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. April. 1968 über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (Drucksache VI/1322); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/1721) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5283 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/ 1440) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1776) — Zweite und Dritte Beratung — . . . . 5283 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Oktober 1970 zur Änderung des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (Drucksachen U/ 1546, zu VT/1546); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft; (Drucksache VI/1762) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5284 A Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/71 — Zollkontingente für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksache VI/1765) . . . . . 5284 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 des Rates Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 in bezug auf bestimmte Erzeugnisse der Tarifstellen 20.06 B II a) und 20.07 A (Drucksachen VI/1535, VI/1437, VI/ 1761) 5284 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Tierarztes Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Empfehlung des Rates betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten tierärztlichen Diploms sind (Drucksachen VI/983, VI/1706) 5284 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Bericht über die Gestaltung des Verhältnisses zwischen den neuen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz und den Aufgaben der Träger der Sozialversicherung und anderer Sozialleistungsträger im Bereich der Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (berufliche Rehabilitation) (Drucksachen 11/ 1127, VI/1727) 5284 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut (Drucksachen VI/ 1007, VI/1722) 5284 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Unregelmäßigkeiten, die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und die Einrichtung eines Informationssystems Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 120/67/EWG und Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide und Reis Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 140/67/EWG und Nr. 365/67/EWG über die Regeln für die vorherige Festsetzung der Abschöpfungen für Getreide, Reis und Bruchreis IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 162/69 betreffend den aktiven Veredelungsverkehr bestimmter Milcherzeugnisse (Drucksachen VI/1348, VI/1353, VI/1370, VI/1723) . 5284 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksache VI/1493); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1774) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 5285 A Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1970 eingegangenen Petitionen (Drucksache M/1770) . . . . . 5285 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 (Hauhaltsgesetz 1971) (Drucksachen M/ 1100, zu VI/ 1100, Ergänzung zu VI/1100); Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — . . . 5285 C Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache M/1731) . . . 5285 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache M/ 1732) Rawe (CDU/CSU) 5285 D, 5290 B, 5294 D Blumenfeld (CDU/CSU) 5287 D Collet (SPD) 5288 C Spillecke (SPD) 5289 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 5292 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5293 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 5294 B Kirst (FDP) 5295 A Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache M/1733) 5295 D Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts (Drucksache M/1734) Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5296 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5304 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5304 C Kirst (FDP) . . . . . . . . . . 5313 A Brandt, Bundeskanzler . . . . . . 5318 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 5324 A Wehner (SPD) . . . . . . . . . 5326 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 5330 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 5331 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 5335 B Borm (FDP) . . . . . . . . . . 5336 C Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 5337 C Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 5339 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 5341 B Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 5342 C Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5345 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) 5346 B, 5350 D Raffert (SPD) 5348 D Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache VI/1735) Picard (CDU/CSU) 5351 C Kern (SPD) . . . . . . . . . 5353 B Scheel, Bundesminister . 5354 B, 5364 A, 5365 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 5355 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 5356 A Moersch (FDP) 5358 A Dr. Hallstein (CDU/CSU) 5360 B Behrendt (SPD) 5363 D Blumenfeld (CDU/CSU) 5365 B Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/1746) 5366 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache VI/ 1747) 5366 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache VI/1753) 5366 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache VI/1754) 5366 C Nächste Sitzung 5366 D Anlagen Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5367 A Anlagen 2 bis 9 Änderungsanträge Umdrucke 104, 105, 107 bis 112 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971 (Drucksachen VI/ 1100 Anlage, M/ 1732, VI/1733, M/ 1734, VI/1735) . . . . . . . . . 5367 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwal- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 V bach) (CDU/CSU) betr. Zusammenarbeit mit Jugoslawien auf dem Gebiet der Justiz 5368 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle (CDU/CSU) betr. Steuerausfälle auf Grund der Befreiungsvorschriften des Mineralölsteuergesetzes 5369 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) betr. Zahlung von Umsatzsteuer durch Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung für Grunderwerb von Land- und Forstwirten 5369 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gallus (FDP) betr. steuerliche Erleichterungen beim Einbau von Elektroheizungen in Neubauten . . . . 5370 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Abwanderung von Finanzbeamten in die freie Wirtschaft . . . . . . . 5370 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Verwendung des Sprühmittels „Tormona 80" zur Vernichtung unerwünschten Unterholzbestandes . . . . . . . . 5371 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Schutz der ostfriesischen Küstenfischerei vor Ausrottung der Fisch- und Krabbenbestände . . . . 5371 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5269 96. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 5. 2. Bühling 28. 2. Becker (Pirmasens) 5. 2. Dasch 5. 4. Dr. Dittrich * 3. 2. Dröscher * 3. 2. Dr. Erhard 3. 2. Dr. Götz 28. 2. Dr. Jungmann 15. 2. Dr. Kiesinger 5. 2. Klinker * 3. 2. Dr. Koch * 4. 2. Kriedemann * 5. 2. Lücker (München) * 4. 2. Maucher 12. 2. Memmel * 5. 2. Michels 3. 2. Müller (Aachen-Land) * 4. 2. Frau Dr. Orth * 3. 2. Pfeifer 5. 2. Rasner 12. 2. Richarts * 3. 2, Rollmann 3. 2. Schmitz (Berlin) 5. 2. Dr. Schulz (Berlin) 3. 2. Saxowski 8. 2. Dr. Starke (Franken) 3. 2. v. Thadden 6. 2. Wiefel 26. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 104 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 02, Deutscher Bundestag - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1332 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 02 01 In Tit. 422 01 - Bezüge der planmäßigen Beamten - behält der Direktor beim Deutschen Bundestag die Einstufung nach B 10. Bonn, den 2. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 105 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des HausAnlagen zum Stenographischen Bericht haltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 03, Bundesrat - Drucksachen VI/ 100 Anlage, VI/1733 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 03 01 In Tit. 422 01 -- Bezüge der planmäßigen Beamten - behält der Direktor des Bundesrates die Einstufung nach B 10. Bonn, den 2. Februar 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 107 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1734 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 1. Der Ansatz bei Tit. 427 11 - Honorare für feste Mitarbeiter und Kosten des wissenschaftlichen Sachverständigengremiums - wird von 600 000 DM um 300 000 DM auf 300 000 DM herabgesetzt. 2. Der Ansatz bei Tit 526 04 - Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung (Systemanalyse) im Bundeskanzleramt zur Verbesserung des Informationsflusses - wird gestrichen. 3. Der Ansatz bei Tit. 526 14 - Kosten für Gutachten und Forschungsaufträge - wird von 1 000 000 DM um 500 000 DM auf 500 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 108 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/ 1734 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 - Bundeskanzler und Bundeskanzleramt - 1. Der Ansatz bei Tit. 529 01 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers für außergewöhnlichen Aufwand 5368 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen — wird von 290 000 DM um 100 000 DM auf 190 000 DM herabgesetzt. 2. Der Ansatz bei Tit. 529 03 — Zur Verfügung des Bundesministers für besondere Aufgaben für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung — wird von 50 000 DM um 20 000 DM auf 30 000 DM herabgesetzt. 3. Der Ansatz bei Tit. 529 04 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken — wird von 350 000 DM um 100 000 DM auf 250 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 109 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen W1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzleramt — Der Ansatz (Betrag für 1971) bei Tit. 712 01 — Neubau des Bundeskanzleramtes — wird gestrichen und als Leertitel ausgebracht. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 110 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/ 1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Der Ansatz bei Tit. 526 04 — Erforschung der öffentlichen Meinung durch demoskopische Umfragen — wird von 900 000 DM um 500 000 DM auf 400 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 111 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/1734 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Der Ansatz bei Tit. 531 03 — Öffentlichkeitsarbeit Inland — wird von 10 600 000 DM um 1 000 000 DM auf 9 600 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 112 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1971; hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes — Drucksachen VI/1100 Anlage, VI/ 1735 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Ansatz bei Tit. 529 02 — Geheime Ausgabe — wird von 8 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 7 000 000 DM herabgesetzt. Bonn, den 2. Februar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayer] vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Erhardt (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Fragen A 19 und 20) : Sind Informationen zutreffend, wonach bei den im Herbst 1970 vom Bundesministerium der Justiz mit der jugoslawischen Regierung geführten Verhandlungen, die u. a. auch ein Auslieferungsabkommen betreffen, wechselseitige Erklärungen über eine weitergehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz abgegeben worden sind? Auf welchen Rechtsgebieten ist an eine engere Zusammenarbeit mit Jugoslawien gedacht? Zwischen dem Bundesministerium der Justiz und der jugoslawischen Regierung sind im Herbst 1970 keine Verhandlungen geführt worden. Dagegen hat eine aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und anderer Bundesministerien Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5369 bestehende Delegation in der Zeit vom 15. bis 27. Oktober 1969 in Bonn mit einer jugoslawischen Regierungsdelegation Verhandlungen über den Abschluß eines Auslieferungsvertrages geführt. Dieser Vertrag ist am 26. November 1970 in Belgrad unterzeichnet worden. Er wird in nächster Zeit den gesetzgebenden Körperschaften zur Ratifizierung vorgelegt werden. Im Verlauf dieser Verhandlungen haben beide Seiten vereinbart, auch die sonstige Rechtshilfe in Strafsachen vertraglich zu regeln. Im übrigen sind keine anderen Erklärungen über eine weitergehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechtswesens abgegeben worden. Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages über die Rechtshilfe in Strafsachen haben zwischen einer aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und des Auswärtigen Amts bestehenden deutschen Delegation und einer jugoslawischen Delegation in der Zeit vom 24. November bis 4. Dezember 1969 in Belgrad stattgefunden. Der bei diesen Verhandlungen erarbeitete Vertragsentwurf ist gegenwärtig noch Gegenstand der Erörterungen mit der jugoslawischen Regierung. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ist in nächster Zeit zu rechnen. Außer der Zusammenarbeit auf strafrechtlichem Gebiet, wie sie sich aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage ergibt, besteht mit der jugoslawischen Regierung Einverständnis darüber, daß für das Gebiet der Zivilsachen ein Vertrag abgeschlossen werden soll, der Erleichterungen für den Rechtshilfeverkehr vorsieht und die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen regelt. Andere Rechtsgebiete sind gegenwärtig nicht berührt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 26 und 27) : Zu welchen Steuerausfällen führen die Befreiungsvorschriften von § 8 des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere unter Berücksichtigung der Luftfahrtbetriebsstoffe? Aus welchen Gründen enthält der Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen (Drucksache VI/391) die in § 8 des Mineralölsteuergesetzes aufgeführten Vergünstigungen nicht? Nach der Konzeption des Mineralölsteuergesetzes soll die Mineralölsteuer grundsätzlich nur die Verwendung von Mineralölen als Treib-, Schmier- und Heizstoff belasten. § 8 des Mineralölsteuergesetzes dient vornehmlich dazu, entsprechend dieser Konzeption Mineralöle, die zu anderen Zwecken verwendet werden, von der Steuer auszuschließen. Dazu zählen die Verwendung von Mineralöl zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verwendung von Treibstoffen für die Luftfahrt. Diese Ausnahme beruht auf internationaler Regelung und ist gerechtfertigt, weil der Luftverkehr überwiegend außerhalb eines Verbrauchsteuergebiets stattfindet. § 8 des Mineralölsteuergesetzes verschafft den dort betroffenen Verbrauchern keinen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber vergleichbaren Wettbewerbern. Im übrigen würde die Belastung dieser Gruppen mit der vollen Steuer für Kraft- und Schmierstoffe rechnerisch ca. 30,2 Milliarden Deutsche Mark ergeben, und zwar aus der gewerblichen Verwendung ca. 5,0 Mrd. DM, aus der Verwendung zum Verheizen ca. 24,4 Mrd. DM und aus der Verwendung als Luftfahrtbetriebsstoff ca. 0,8 Mrd. DM. Es wäre unrealistisch gewesen, diese sich aus der Systematik des Steuerrechts rechnerisch ergebenden Beträge als Steuerausfälle zu behandeln. Sie sind vom Gesetzgeber gewollte Nichtbesteuerungen. Aus diesem Grund waren sie auch schon im 1. Subventionsbericht, der Ende 1967 veröffentlicht worden ist, nicht aufgeführt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Frage A 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung für Grundstückserwerbe von pauschalierenden Land- und Forstwirten in den Jahren 1968 und 1969 nach besonderer Anweisung des Bundesministers der Finanzen keine Umsatzsteuer zahlen, obwohl dies gemäß § 24 UStG i. V. in. Einführungserlaß BdF vom 20. Dezember 1968 — IV a/3 — s 7410 — 41/68 — allgemein vorgeschrieben ist? In der Zeit vom 1. 1. 1968 bis zum 31. 12. 1969 waren in die Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG auch die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze einzubeziehen, die ohne die Anwendung dieser Pauschalmethode umsatzsteuerfrei gewesen wären. Es ist daher zutreffend — wie auch in dem von Ihnen erwähnten Einführungserlaß vom 20. 12. 1968 ausgeführt —, daß die Land- und Forstwirte berechtigt waren, für die in dieser Zeit bewirkten Verkäufe land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke Umsatzsteuer in Höhe von 5 % des Entgelts in der Rechnung besonders auszuweisen, d. h. den Gesamtpreis in umsatzsteuerliches Entgelt und Steuer aufzuteilen. Das bedeutet aber nicht, daß dem Verkäufer ein Rechtsanspruch gegen den Käufer auf Zahlung eines um diesen Umsatzsteuerbetrag erhöhten Kaufpreises zugestanden hätte. Das UStG ließ den Vertragspartnern im Rahmen von Angebot und Nachfrage freie Hand, ob sie einen Gesamtpreis vereinbarten, der 5370 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 dem Grundstückspreis entsprach oder der um die Umsatzsteuer erhöht war. Bei der Bemessung des Kaufpreises oder einer Entschädigung beim Grunderwerb für öffentliche Zwecke kommt es aber allein auf den Verkehrswert des zu erwerbenden Grundstücks an, so daß hier für die Zuerkennung eines zusätzlichen der Umsatzsteuer entsprechenden Zuschlags kein Raum sein konnte. Hierdurch entsteht dem Verkäufer keinerlei Nachteil. Das ergibt sich daraus, daß die Vorsteuerbelastung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes in der Regel bereits durch die Steuerbeträge ausgeglichen wird, die für die normalerweise in einem solchen Betrieb anfallenden Umsätze zu erheben sind. Erhält ein Landoder Forstwirt auch für außergewöhnliche Umsätze, wie sie bei der Veräußerung von Grundstücken entstehen, vom Erwerber einen Aufschlag für Umsatzsteuer, so erzielt er im allgemeinen einen zusätzlichen Gewinn. Die Erzielung eines solchen Gewinns ist ihm zwar im Rahmen von Angebot und Nachfrage gestattet. Der Bund aber ist beim Grunderwerb für öffentliche Zwecke lediglich zum Ausgleich der durch den Geländeverlust entstehenden Nachteile verpflichtet, nicht aber dazu, dem Verkäufer einen darüber hinausgehenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Oberfinanzdirektionen mußten daher mit Runderlassen des BMF vom 11. 4. 1969 und 20. 10. 1970, die im Einvernehmen mit dem Bundesverteidigungsministerium ergangen sind, angewiesen werden, beim Erwerb land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke die Zahlung eines Aufschlags für Umsatzsteuer abzulehnen. Im übrigen ist das Problem seit Inkrafttreten des Aufwertungsausgleichsgesetzes für alle seit dem 1. Januar 1970 getätigten Verkäufe gegenstandslos, da seitdem alle Grundstücksveräußerungen im Rahmen der Durchschnittsbesteuerung umsatzsteuerfrei sind. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/1781 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit, bei Einbauten von Elektroheizungen in Neubauten steuerliche Erleichterungen zu gewähren, uni damit zur Reinhaltung der Luft beizutragen? Elektroheizungen können nach Auffassung der Finanzverwaltungsbehörden als wesentliche Bestandteile eines Gebäudes angesehen werden, wenn sie die einzige Heizungsanlage des Gebäudes bilden. Die Aufwendungen für solche Elektroheizungen rechnen daher zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, nach denen die Absetzungen für Abnutzung nach § 7 bzw. die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG bemessen werden. Elektroheizungen in Neubauten nehmen daher an der Steuervergünstigung des § 7 b, mindestens aber an den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 EStG teil. Zu weitergehenden steuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Einhaus von Elektroheizungen und anderer Heizungen, die keine Verschmutzung der Luft mit sich bringen, kann sich die Bundesregierung zur Zeit nicht abschließend äußern, da diese Frage im Rahmen der Vorarbeiten für die Steuerreform noch näher geprüft wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1781 Fragen A 39 und 40) : Trifft es zu, daß die Abwanderung von Finanzbeamten in die freie Wirtschaft ständig zunimmt? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung? Für den Bereich der Steuerbeamten der Länder liegen mir keine Unterlagen vor. Im Bereich der Bundesfinanzverwaltung (Bundeszollverwaltung und Bundesvermögens- und Bauverwaltung) ist die Abwanderung der Beamten in den vergangenen Jahren beobachtet worden. Es trifft nicht zu, daß die Abwanderung von Beamten in die freie Wirtschaft ständig zunimmt. Es ist zwar festzustellen, daß die Abwanderung von Bundesfinanzbeamten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Ich darf hierzu folgende Zahlen nennen: 1968 119 Beamte sämtlicher Laufbahnen 1969 120 Beamte sämtlicher Laufbahnen 1970 189 Beamte sämtlicher Laufbahnen Da die Beamten nicht verpflichtet sind, den Grund ihres Entlassungsantrags anzugeben, ist der Grund der Abwanderung nicht in allen Fällen zu erkennen. Es ist aber bekannt, daß die überwiegende Zahl der Beamten entweder zu anderen Verwaltungen übertritt oder aber z. B. ein Studium aufnimmt. Der Übertritt in die freie Wirtschaft dagegen ist nach unserer Kenntnis nicht häufig. Die Gründe für die Abwanderung sind im wesentlichen darin zu suchen, daß die Beamten entweder eine stärkere Seßhaftigkeit erstreben oder sich günstigere Fortkommensmöglichkeiten oder eine bessere Besoldung versprechen. Die Abwanderung von Beamten der Bundesfinanzverwaltung hat bisher keine bedrohlichen Formen angenommen. Gemessen an der Zahl von annähernd 33 000 Beamten der Bundesfinanzverwaltung muß die bisherige Abwanderung als die normale Fluktuation angesehen werden, die in jeder Verwaltung beobachtet werden kann. Maßnahmen gegen den Übertritt von Beamten zu anderen Verwaltungen sind schwierig, da sich die Bundesfinanzverwaltung über das gesamte Bundesgebiet erstreckt und von den Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 5371 Beamten als unerwünscht empfundene Versetzungen in entlegene Dienstorte nicht immer vermeidbar sind. Zum Teil erhofft sich die Bundesregierung von einer Vereinheitlichung der Besoldung in Bund, Ländern und Gemeinden ein Nachlassen der Bestrebungen, zu anderen Verwaltungen überzuwechseln, Auch die angestrebten Verbesserungen in der Vereinheitlichung des Stellenkegels bei Bund, Ländern und Gemeinden werden die Abwanderungstendenz einschränken. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 3. Februar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1781 Frage A 65) : Ist das von einigen Forstämtern in der Bundesrepublik Deutschland zur Vernichtung unerwünschten Unterholzbestandes verwendete Sprühmittel „Tormona 80" — das in seiner Zusammensetzung in etwa dein in den USA jetzt verbotenen Sprühmittel entspricht, mit dem die Wälder in den Dschungelgebieten Vietnams entlaubt wurden und das dort nachweislich zu Mißbildungen bei Säuglingen geführt hat — von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft geprüft und zur Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland freigegeben worden? Es trifft zu, daß die Anwendung von Herbiziden auf 2,4,5-T-Basis (z. B. „Tormona 80") von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft bis zum 15. Mai 1971 u. a. im Forst vorläufig zugelassen wurde. Diese Präparate sind jedoch nicht mit den von den USA verwendeten Entlaubungsmitteln identisch. Die bei uns vorläufig zugelassenen Präparate zeichnen sich durch einen hohen Reinheitsgrad von Dioxin aus, das nach den bisherigen Kenntnissen Ursache der genannten teratogenen Auswirkungen ist. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 1. Februar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof (CDU/ CSU) (Drucksache /1781, Fragen A 66 und 67): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß die gesamte ostfriesische Küstenfischerei durch ein Ausrotten der Fisch- und Krabbenbestände in ihrer Existenz bedroht wird, nachdem nach Inkrafttreten des Artikels 4 der EWG-Verordnung am 1. Februar 1971 alle Fischer der EWG-Staaten freien Zugang zu den Hoheitsgewässern der dieser Vereinigung angehörenden Staaten haben? Ist die Bundesregierung bereit, eine Verschiebung des oben genannten Termins so lange zu erreichen, bis die Fragen der Kontingentierung von Fängen, der Schutzzonen oder anderer Schutzmaßnahmen geklärt sind? Die VO des Rates der EG vom 20. 10. 1970 über die Einführung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft wird seit dem 1. Februar d. J. angewendet. Die Bundesregierung sah in Übereinstimmung mit dem Rat der EG keine Notwendigkeit, diesen Termin und damit die Eröffnung des freien Zugangs zu den Küstengewässern der Mitgliedstaaten aufzuschieben. Die Bundesregierung betrachtet diese Regelung als vorbildliche Verwirklichung der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Fischerei. Sie sieht darin keine unmittelbaren Gefahren für die Fischbestände vor unserer Küste und die Existenz der deutschen Küstenfischerei. In den Küstengewässern der Bundesrepublik und unserer Nachbarländer gelten in gleicher Weise die internationalen Vorschriften der Nordostatlantischen Fischerei-Konvention (z. B. Mindestmaße der Fische und Mindestmaschengrößen der Netze). Darüber hinaus gelten in den deutschenn Gewässern besondere Fischerei-Bestimmungen der Küstenländer. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Fischer der Gemeinschaft von dem Recht auf freien Zugang zu den Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten Gebrauch machen werden. Küstenländer und Bundesregierung werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen und notfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Logemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bisher wendet der repräsentative VierPersonen-Arbeitnehmer-Haushalt mit mittlerem Einkommen bei Gesamtausgaben für den privaten Verbrauch in Höhe von 1010 DM für Trinkmilch monatlich 15,24 DM auf. Die durch die neue Preisregelung veranlaßte Erhöhung der Mindestabgabepreise in Molkereien gegenüber den bisherigen Festpreisen um 5 bis 8% würde für diesen Haushalt zu Mehrausgaben in Höhe von rund 1 DM im Monat führen. Inwieweit zusätzliche Kostensteigerungen von Molkereien und Handel, die durch die neue Mindestpreisregelung nicht berücksichtigt worden sind, auf die Verbraucherpreise durchschlagen, läßt sich heute noch nicht abschätzen. Die Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, ,daß sich die Mehrbelastung der Verbraucher in tragbaren Grenzen hält.
    Im übrigen teile ich die von verschiedenen Seiten, u. a. auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund, vertretenen Auffassung, daß man auch bei Nahrungsmitteln davon ausgehen muß, daß jede Leistung ihren Preis fordert.


Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Stommel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Maria Stommel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (Herr Staatssekretär, halten Sie eine derart fatale Auswirkung der Preispolitik der Bundesregierung unter volksgesundheit Frau Stommel lichen und volkswirtschaftlichen Aspekten für vertretbar? Wir lesen ja in der Presse von gestern, daß hier trotz dem, was Herr 'Ritz eben sagte, Preiserhöhungen bis zu mehr als 10 0/o eingetreten sind. Ich weise noch einmal darauf hin, daß sich -so stand es auch in den Pressemeldungen — sehr unterschiedliche Preiserhöhungen ergeben und daß man sogar Preissenkungen feststellen kann. Im übrigen meine ich, daß diese Festsetzung der Mindestpreise und die Erhöhung des Preises, die sie mit sich bringt, vertretbar sein werden. Wir sollten, so meine ich, die Marktentwicklung abwarten. Wir würden es nicht für vertretbar halten — das möchte ich Ihnen ganz ehrlich sagen —, wenn sich bei kinderreichen Familien besondere Härten ergäben. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Burger. Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, daß erstens einmal die Kindergelder deutlicher erhöht werden, als es in diesem oder in letzten Jahren geschehen ist, und daß zweitens in diesem Zusammenhang auch der Trinkmilchpreis gerechterweise angepaßt wird? Denn auf diese Weise könnten zum einen die Kinderreichen besser-gestellt werden, und zum anderen könnte die Landwirtschaft einen angemessenen Trinkmilchpreis erhalten. Ich kann dazu keine konkrete Aussage machen. Ich möchte nur auf folgendes hinweisen. Wir sollten hier zwischen Trinkmilchpreisentwicklung und sozialen Maßnahmen unterscheiden. Ich glaube, man kann nicht eines gegen das andere aufrechnen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Gleissner. Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß der Lebensstandard von Familien mit Kindern und vor allem von kinderreichen Familien nicht entscheidend vom Milchpreis und einer eventuellen Erhöhung dieses Preises um ein paar Pfennige beeinflußt wird? Ich bin doch der Meinung, daß in kinderreichen und jungen Familien — in dieser Hinsicht möchte ich der Frau Kollegin recht geben -eine gewisse Belastung eintreten kann, die von diesen vielleicht nicht so leicht verkraftet werden kann wie von anderen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Gallus. Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß die Milch im Vergleich zu anderen Nahrungsmitteln trotz dieser Preiserhöhung — das billigste Nahrungsmittel darstellt? Ich bin der gleichen Auffassung. Allerdings müßten wir uns darüber unterhalten, mit welchen Nahrungsmitteln wir die Milch vergleichen wollen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ehnes. Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, das Bundeswirtschaftsministerium aufzufordern, diese Kostensteigerung öffentlich bekanntzugeben, anstatt sie im Plenum zu verniedlichen? Herr Kollege Ehnes, diese Kostensteigerung ist verschiedentlich bekanntgegeben worden. Sie erinnern sich vielleicht noch daran, daß wir mit der Anhebung der Mindestpreise lange gezögert haben, weil wir nicht die genauen Kostenunterlagen hatten. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Dr. Gleissner auf: Ist die Bundesregierung im Falle einer Verweigerung einer ausreichenden Angleichung der Agrarpreise durch die EWG-Kommission bereit, daraus Konsequenzen zu ziehen und z. B. die Aussetzung der Rechnungseinheit zu beantragen? Herr Kollege Gleissner, ich weise darauf hin, daß die Agrarpreise nicht von der Kommission, sondern vom Rat der Europäischen Gemeinschaften festgesetzt werden. Der Kommission steht lediglich ein Vorschlagsrecht zu. Mit den Verhandlungen über die Festsetzung der Agrarpreise für das Wirtschaftsjahr 197l/72 konnte der Ministerrat noch nicht beginnen, da die Vorschläge der Kommission noch ausstehen und zunächst abzuwarten bleiben. Sie werden daher Verständnis dafür haben, daß es der Bundesregierung verfrüht erscheint, auf die Frage zu antworten, welche Konsequenzen sie ziehen würde, wenn die Verhandlungen zu einem für die Bundesregierung nicht befriedigenden Ergebnis führen sollten. Die Folgen des Aussetzens der Rechnungseinheit sollten sich, wie ich meine, alle Befürworter sehr gründlich überlegen. Eine Zusatzfrage, bitte schön! Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung Maßnahmen vorbereitet, nachdem schon jetzt feststeht, daß die Preisvor5278 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Februar 1971 Dr. Gleissner schläge der Kommission nicht ausreichen, und nachdem durch die Aufwertung der D-Mark ohne Koordinierung mit den Partnern und ohne Aussicht auf eine Währungsunion wiederum allein die deutsche Landwirtschaft belastet ist? Herr Kollege Dr. Gleissner, ich habe eben schon darauf hingewiesen, daß die Vorschläge der Kommission noch nicht auf dem Tisch liegen. Wir können erst dann Überlegungen anstellen, wenn wir genau wissen, wohin die Preisvorschläge der Kommission zielen. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, entspräche es nicht früheren Auffassungen und Forderungen des Bundesernährungsministers, angesichts der Belastung der deutschen Landwirtschaft die Aussetzung der Rechnungseinheit dennoch zu erwägen, um auf diese Weise zu versuchen, die ungerechte und unsoziale Behandlung der deutschen Landwirte zu mildern? Herr Kollege Dr. Gleissner, ich glaube, gerade auf diesen Punkt der Aussetzung der Rechnungseinheit ist in Beantwortung Ihrer Großen Anfrage ausführlich eingegangen worden. Ich darf doch bitten, das einmal nachzulesen; dann haben Sie gleichzeitig die Auffassung des Herrn Ministers zu diesen Problemen. War das eine Frage oder eine Feststellung? Das war eine Feststellung. Eine Frage des Herrn Abgeordneten Kiechle. Herr Staatssekretär, könnten Sie mir mitteilen, was die Bundesregierung als „befriedigendes Ergebnis" dieser Verhandlungen bezeichnet? Das kann ich erst dann mitteilen, wenn ich die Vorstellungen der Kommission kenne. Eine Frage des Herrn Abgeordneten Peters. Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, Herrn Kollegen Gleissner darzulegen, daß die Aufhebung des Grünen Dollars bzw. der Rechnungseinheit nicht von vornherein eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise bedeuten würde, sondern daß diese dann auch von der EWG-Kommission festgesetzt werden müßten? Schönen Dank für den Hinweis. Ich habe bereits auf die Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/CSU hingewiesen. In dieser Beantwortung ist, wenn ich mich recht erinnere, auch dieser Punkt dargestellt worden. Sie haben völlig recht: das führt nicht ohne weiteres zu einer Anhebung der nationalen Preise. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fuchs. Herr Staatssekretär, darf ich aus der Antwort, die Sie auf die Frage des Kollegen Kiechle gegeben haben, schließen, daß Sie das als befriedigend bezeichnen, was die Kommission vorschlagen wird? Diese Feststellung dürfen Sie nicht treffen. Wir haben Preisvorstellungen anderer Art. Wir sind schon durch den Ernährungsausschuß aufgefordert worden, merkliche Preisanhebungen in Brüssel durchzusetzen. Ich weiß nicht, ob die Kommission solche Preise vorschlagen wird. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Dr. Ritgen auf: Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, angesichts der wachsenden Preiskostenschere in der deutschen Landwirtschaft die Kosten in der Landwirtschaft zu senken? Herr Kollege Dr. Ritgen, es ist richtig, daß sich die Preis-Kosten-Schere in den letzten Monaten zuungunsten der Landwirtschaft im Gegensatz zum Wirtschaftsjahr 1969/70 wieder geöffnet hat. Bei einem Vergleich der Indizes auf Monatsbasis wird jedoch übersehen, daß Monatsindizes nicht geeignet sind, ein objektives Bild über die Preis-Kosten-Entwicklung für einen längeren Zeitraum zu geben. Bei einer vorläufigen Berechnung der PreisKosten-Entwicklung im Jahre 1970 gegenüber 1969 ergibt sich, daß der Erzeugerpreisindex einschließlich erhöhter Mehrwertsteuer um etwa 1,5 % gesunken ist. Der Index der Betriebsmittelpreise stieg demgegenüber um etwa 4,5 %. Wenn man außerdem den direkten Aufwertungsausgleich berücksichtigt, zeigt sich deutlich, daß die Öffnung der PreisKosten-Schere bei einem Jahresvergleich zuungunsten der Landwirtschaft überschätzt wird. Aussagen zur Kostenentwicklung auf Grund des allgemeinen Betriebsmittelindex lassen außer acht, daß die unterschiedliche Kostenentwicklung bei Parlamentarischer Staatssekretär Logemann den landwirtschaftlichen Betriebsmitteln die Betriebe nicht gleichmäßig belastet. Besonders stark betroffen werden zur Zeit — darüber gibt es keinen Zweifel — solche Betriebe, die im baulichen Bereich Ersatzund Neuinvestitionen vornehmen müssen. Diesen Mehrbelastungen trägt das neue Einzelbetriebliche Investitionsprogramm durch besonders günstige Konditionen für größere Bauten Rechnung. Ferner ist auf Grund der konjunkturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung mit einer weiteren Entlastung des Kapitalmarktes zu rechnen. Auch die von der Bundesregierung angestrebte Verbesserung des Agrarpreisniveaus ist in diesem Zusammenhang mit zu berücksichtigen, da sie zu einer günstigeren Gestaltung des Preis-KostenVerhältnisses beitragen wird. Grundsätzlich sollte man jedoch nicht aus der Entwicklung von Indizes ohne weiteres auf die Ertragslage der landwirtschaftlichen Betriebe schließen, da die Indizes nichts über die Mengenund Produktivitätssteigerungen aussagen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ritgen. Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß trotz dieser längeren Ausführungen die Bundesregierung im Augenblick noch nicht in der Lage ist, konkrete Vorstellungen über kostensenkende Maßnahmen in der Landwirtschaft zu entwickeln? Wir stellen hier durchaus Überlegungen an. Ich darf Ihnen offen zugestehen das ist ja bekannt -, daß uns gerade das Auseinanderklaffen im Monat Dezember, wie überhaupt in den letzten Monaten, mit Sorge erfüllt. Aus diesem Grunde haben wir zu überlegen, wie man diese Entwicklung auffangen kann. Zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, meine Frage, die konkret auf Maßnahmen der Kostensenkung zielte, zu einem etwas späteren Zeitpunkt noch einmal und dann etwas ausführlicher zu behandeln? Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forster': Das will ich gern tun. Ich habe eben schon ausführlich geantwortet. Ich darf aber darauf verweisen, daß in den nächsten Tagen gerade Agrarprobleme zur Debatte stehen und daß auch die Grüne Debatte in den nächsten Wochen kommen wird. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kiechle. Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß die geplante Aufhebung von bestimmten Sondertarifen für die Landwirtschaft nicht zur Kostensenkung beitragen kann? Ja, ich teile Ihre Auffassung. Hier ergeben sich Kostensteigerungen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Ritz. Herr Staatssekretär, Sie sagten, einzelne Monatsindizes seien nicht geeignet, eine Aussage zur Rentabilitätslage zu machen. Glauben Sie nicht, daß die Tendenz der Monatsindizes von September bis in den Januar hinein doch sichtbar macht, daß hier eine zuungunsten der Landwirtschaft völlig veränderte Situation vorliegt? Herr Kollege Dr. Ritz, darauf bin ich ja eben schon eingegangen. Ich habe auf die letzten Monate hingewiesen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Peters. Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, Herrn Dr. Ritz darzulegen, daß das Sinken der landwirtschaftlichen Indizes durch den Schweinezyklus hervorgerufen ist, der die Schweinepreise und damit auch die Fleischpreise bei Rindern heruntergezogen hat? Ich weiß nicht, ob ich das noch nachholen soll. Ich meine, es müßte bekannt sein. Herr Dr. Ritz kennt ja diese Entwicklung. Es wird immer wieder übersehen, daß wir nur für einzelne landWirtschaftliche Erzeugnisse administrative Preise haben und daß sich bei 60 % der landwirtschaftlichen Erzeugnisse die Preise auf dem Markt bilden. Hier liegt die Preisentwicklung, die gerade durch die negative Tendenz in den letzten Monaten sehr stark zur Vergrößerung der Preis-Kostenschere beigetragen hat. Eine Zusatzfrage bitte. Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß weniger die Erhöhung der Erzeugerpreise als die sehr häufig überzogenen Handelsspannen die Preise höhertreiben? Auch dieses Thema muß man in dem Zusammenhang sehen. Aber es ist sehr differenziert, und es würde im Augenblick zu weit führen, dazu nähere Ausführungen zu machen. Ich rufe die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Dr. Ritgen auf: Treffen Informationen zu. wonach in den Niederlanden die Landwirte bei Flurbereinigungsverfahren nur anteilmäßig mit einem Sechstel der entstehenden Kosten belastet werden, und sieht die Bundesregierung hierin auch eine zusätzliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Landwirtschaft? Bitte schön, Herr Staatssekretär! Nach mir vorliegenden Informationen aus dem Jahre 1970 wird die Flurbereinigung in den Niederlanden bis zu 70% der Kosten durch Staatsbeihilfen gefördert. Der Restbetrag ist von den Beteiligten selbst aufzubringen. Eine Änderung der Finanzierungsbedingungen in neuester Zeit ist mir nicht bekanntgeworden. Ich besitze auch keine Informationen darüber, daß die Landwirte bei Flurbereinigungsverfahren anteilig nur mit etwa 16 % der entstehenden Kosten belastet werden. In der Bundesrepublik wird in Flurbereinigungsverfahren eine Eigenleistung der Beteiligten von 25 % verlangt. Die Restfinanzierung erfolgt durch Beihilfen des Bundes und der Länder. In Einzelfällen, z. B. in von der Natur benachteiligten Gebieten, können Flurbereinigungsverfahren auch mit erheblich niedrigeren Eigenleistungen finanziert werden. Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Dr. Ritz auf: Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Forderung nach Erhöhung von Agrarerzeugerpreisen die Preisstabilität gefährdet und das politische Klima in der Bundesrepublik vergiftet? Herr Kollege Dr. Ritz, die stabilitätspolitischen Bemühungen der Bundesregierung sind auf das Gesamtniveau aller Preise ausgerichtet. Schon aus diesem Grunde können Einzelpreisanhebungen durchaus im Einklang mit der Stabilitätspolitik der Bundesregierung stehen. Die von der Bundesregierung als berechtigt angesehene Verbesserung des Agrarpreisniveaus durch gezielte Preisanhebungen steht nach ihrer Auffassung nicht im Widerspruch zu ihren stabilitätspolitischen Bemühungen und der Notwendigkeit, Angebot und Nachfrage auf den Agrarmärkten auszugleichen. Forderungen, die sich im Rahmen dieser Notwendigkeit bewegen, verstoßen weder gegen die Stabilität noch vergiften sie das politische Klima. Eine Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, darf ich nach Ihrer Antwort davon ausgehen, daß Regierung und Koalition in dieser Frage der gleichen Auffassung sind, die Sie hier zum Ausdruck gebracht haben, und daß damit eine Meldung, die genau den Inhalt meiner Frage ausmacht, als für Koalition und Regierung nicht verbindlich zu interpretieren ist? Ja, das würde ich sagen. Es gibt hier durchaus eine Abstimmung. Ich habe hier die Auffassung der Bundesregierung zu vertreten und habe das mit aller Deutlichkeit gesagt. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, sehen Sie nicht — auch nach Ihrer Antwort — einen Widerspruch zwischen dieser Ihrer Antwort und den Ausführungen von Herrn Minister Schiller, der gestern sagte, die Frage der Preiserhöhung sei „überlegenswert". Haben wir das Stadium des Überlegenswerten im Grunde nicht schon weit hinter uns, und sind wir nicht dabei, sehr konkrete Aussagen dazu zu machen? Ich glaube, Herr Kollege Dr. Ritz, man muß immer überlegen, was man tut. Hier steht ja noch einiges an; wir werden dann besonders gründlich überlegen müssen. Eine Frage des Herrn Abgeordneten Gallus. Herr Staatssekretär, würden Sie mir in der Feststellung zustimmen, daß in der von Herrn Dr. Ritz aufgeworfenen Frage der Einheitlichkeit innerhalb der Koalition in bezug auf die Preiserhöhung in der Landwirtschaft die Einheitlichkeit innerhalb der Koalition viel größer ist als bei der Opposition, was aus den verschiedenen gestellten Fragen hervorgeht, der Frage 55 von Frau Stommel und der Frage 60 von Herrn Dr. Ritz? Die Frage kann ich nur mit Ja beantworten. Keine weiteren Zusatzfragen. — Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Dr. Früh auf: Auf Grund welcher veränderten wirtschaftlichen Daten hat Bundeswirtschaftsminister Schiller Herr Kollege Dr. Früh, Herr Minister Schiller hat auf eine gezielte Frage eines Journalisten in der Bundespressekonferenz am 21. Januar 1971, auf die sich auch der Nachrichtenspiegel Wirtschaft und Finanzen bezieht, gesagt, daß die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise im DezemParlamentarischer Staatssekretär Logemann ber 1970 gegenüber Dezember 1960 stärker zurückgegangen seien, als bei der Berechnung des Aufwertungsausgleichs für einen Jahresdurchschnitt angenommen worden war. Die Ursache hierfür ist jedoch nicht eine Folge der Aufwertung, sondern das Ergebnis starker produktionszyklischer und saisonaler Preisrückgänge auf einzelnen Märkten, wie z. B. auf den Schweine-, Eier-, Geflügelund Kartoffelmärkten. In der Bundestagsdebatte am 11. November 1970 hat Herr Minister Schiller ausgeführt, daß er sich nicht gegen einzelne Preiskorrekturen in der Landwirtschaft wende. Einen Widerspruch zwischen seinen damaligen Äußerungen und denen in der Bundespressekonferenz sehe ich also nicht. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Früh. Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß die starke Erhöhung der Erzeugung, insbesondere von belgischen Schweinen, die Situation in der Bundesrepublik verändert hat? Da bin ich Ihrer Meinung. Es ist noch nicht genügend bekannt oder wird nicht genügend zur Kenntnis genommen, daß wir in der EWG von Sizilien bis zur Nordsee einen gemeinsamen Schweinemarkt haben mit der Auswirkung, daß Schweine frei in die Bundesrepublik geliefert werden können. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wenn sich auch Bundeswirtschaftsminister Schiller bemüht, die Situation bezüglich der Preise nach Möglichkeit zu verbessern, ist dann die Bundesregierung gleichzeitig bereit, durch eine verstärkte objektive Verbraucheraufklärung die geringfügige Auswirkung einer Erhöhung der Erzeugerpreise auf die Nahrungsmittelendpreise darzulegen? Sie sprechen hier ein sehr wichtiges Anliegen an. Wir werden uns künftig verstärkt bemühen, auf die Entwicklung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise und Verbraucherpreise hinzuweisen, weil wir meinen, daß mehr Aufklärung als bisher erfolgen muß. Keine weitere Zusatzfrage. — Ich rufe die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Dr. Früh auf: Welche Schritte und Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, das auch nach ihrer Meinung zu stark abgesunkene Niveau der Agrarpreise wieder auf den Stand nach der Aufwertung zu bringen? Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der anstehenden Preisverhandlungen in Brüssel für eine Verbesserung des Agrarpreisniveaus durch gezielte Preisanhebungen einsetzen. Die Grenzen für administrative Preisanhebungen sollten aber nicht übersehen werden. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß gerade auf den Märkten, auf denen infolge produktionszyklischer Bewegungen gegenwärtig besonders starke Preisrückgänge zu verzeichnen sind, die Möglichkeiten der Bundesregierung zu einer Marktstabilisierung gering sind. Hier wird es entscheidend auf eine bessere Anpassung des Angebots an die Nachfrage seitens der landwirtschaftlichen Erzeuger ankommen. Die Bundesregierung ist bemüht, der Landwirtschaft hierbei durch marktentlastende Maßnahmen und durch Ausschöpfung von Exportmöglichkeiten zu helfen. Außerdem wird es auf eine Verbesserung der Markttransparenz und Verstärkung der Werbung ankommen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Früh. Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der Preisstand nach der Aufwertung genügt, nachdem inzwischen der Kostendruck weiter gestiegen ist und der Aufwertungsausgleich, dessen Fortsetzung nach 1973 nicht gewährleistet ist, degressiv gestaltet wird? Ich darf dazu folgendes sagen. Ich habe dazu schon eine Anmerkung gemacht und darauf hingewiesen, daß Herr Minister Schiller auf der Pressekonferenz, die hier erwähnt wurde, erklärt hat, daß die Senkung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise in den letzten Monaten über den Rahmen hinausgegangen ist, den man beim Aufwertungsausgleich an und für sich als Preisrückgang unterstellt hatte. Wie es nach 1973 werden wird, vermag ich Ihnen heute nicht zu sagen. Jedenfalls ist es, wenn man hier Nachteile verhindern will, wichtig, ja, entscheidend, daß es gelingt, schnellstens zu einer Wirtschaftsund Währungsunion zu kommen. Eine weitere Zusatzfrage, bitte! Herr Staatssekretär, erwägt die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen, falls über die Preisgestaltung in der Landwirtschaft, die gewisse Grenzen hat, eine Teilnahme an der allgemeinen Einkommensentwicklung, die zugesagt worden ist, nicht möglich ist? Die Bundesregierung ist hier, wenn Sie so wollen, durch konkrete Aussagen in der Regierungserklärung festgelegt. Sie kennen diese Aussagen. Wir werden Überlegungen darüber anzustellen haben, wie wir das agrarpolitische Ziel, das wir uns gestellt haben, in Zukunft erreichen können. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Löffler auf: Gibt es im Bereich der Landwirtschaft genügend überbetriebliche Ausbildungsstätten, die unter Berücksichtigung der zunehmenden Spezialisierung landwirtschaftlicher Betriebe dein Auszubildenden eine umfassende Berufsausbildung auf breiter Basis gewährleisten? Herr Kollege Löffler, Ihre Frage möchte ich zur Zeit mit Ja beantworten, da es im Agrarbereich zahlreiche Fachschulen und auch Ausbildungsstätten spezieller Art, wie Landmaschinen-und Buchführungsschulen, gibt. Das Berufsbildungsgesetz und das Aktionsprogramm der Bundesregierung „Berufliche Bildung" setzen aber neue Akzente, die Anlaß geben, das berufliche Bildungswesen in der Landwirtschaft zu überdenken. Dabei ist nicht auszuschließen, daß ein Ausbau von überbetrieblichen Ausbildungsstätten erforderlich sein könnte. Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Löffler auf: Falls die Frage 63 verneint wird, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, solche Ausbildungsstätten zu fördern, ähnlich wie es beim Gewerbe geschieht? Die in der zweiten Frage angesprochene Förderung von Ausbildungsstätten halte ich für sehr wesentlich, zumal ich die berufliche Bildung als eine bedeutende Aufgabe des landwirtschaftlichen Förderungsdienstes ansehe. Ich werde mich daher insbesondere für die Förderung von landwirtschaftlichen Modellvorhaben einsetzen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Löffler. Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, mit den interessierten Verbänden und Stellen darüber zu sprechen, wie künftige Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung in der Landwirtschaft organisiert und unterstützt werden können? Das würden wir sicherlich gern tun. Wir müßten aber eine entsprechende Anregung bekommen. Wir sind gern bereit, über solche Entwicklungen zu diskutieren. Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 65 des Herrn Abgeordneten Dr. Gruhl auf. — Ist Herr Dr. Gruhl im Saal? Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Die Fragen 66 und 67 des Herrn Abgeordneten Schröder Damit sind wir am Ende der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich danke dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Logemann. Zugleich sind wir am Ende der heutigen Fragestunde. Wir kommen nun zunächst zur Abstimmung über eine Reihe von Vorlagen, die vermutlich keiner Aussprache bedürfen. Ich rufe die Punkte II, III und IV der Tagesordnung auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung — Drucksache VI/1771 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz — Drucksache 11/1697 — Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache VI/1788 Es handelt sich um von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwürfe. Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Sie ersehen aus der Tagesordnung die Überweisungsvorschläge des Ältestenrates. Ist das Haus mit der Überweisung an die genannten Ausschüsse einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Damit sind der Entwurf eines Finanzanpassungsgesetzes an den Finanzausschuß — federführend — und an den Haushaltsausschuß, der Entwurf eines 3. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetzes an den Innenausschuß und der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Art. 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes an den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen überwiesen. Ich rufe Punkt V der Tagesordnung auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr — Drucksache VI/ 1654 — Vizepräsident Frau Funcke Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen — Drucksache VI/1729 — Berichterstatter: Abgeordneter Mursch Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer Art. 1 und 2 sowie Einleitung und Überschrift in der zweiten Lesung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. —Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Ich rufe Punkt VI der Tagesordnung auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus — Drucksache VI/1655 —Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen — Drucksache VI/ 1330 —Berichterstatter: Abgeordneter Mursch Das Wort wird nicht gewünscht. Wer in der zweiten Lesung Art. 1, Art. 2, Einleitung und Überschrift die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Punkt VII der Tagesordnung: Zweite Beratung und Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus — Drucksache VI/1653 — Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen — Drucksache VI/ 1358 — Berichterstatter: Abgeordneter Mursch Das Wort wird nicht gewünscht. Wer in der zweiten Lesung den Art. 1, Art. 2, Einleitung und Überschrift die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen. Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt VIII der Tagesordnung: Zweite Beratung und Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. April 1968 über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen — Drucksache VI/1322 — Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache VI/1721 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hubrig Abgeordneter Dr. Sperling Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer in der zweiten Lesung seine Zustimmung geben will — Art. 1, Art. 2, Art. 3, Einleitung und Überschrift —, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. -Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Ich rufe Punkt IX der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache VI/1440 — Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses — Drucksache VI/1776 —Berichterstatter: Abgeordneter Krammig Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir stimmen ab über die Art. 1, Art. 2, Art. 3, Einleitung und Überschrift. Wer diesen Bestimmungen in der zweiten Lesung die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wir kommen zur dritten Beratung. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer in dritter Beratung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen. Vizepräsident Frau Funcke 1 Ich rufe Punkt X der Tagesordnung auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Oktober 1970 zur Änderung des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank — Drucksachen VI/1546, zu VI/ 1546 —Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache VI/ 1762 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Sprung Wer dem Gesetzentwurf mit den Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift in der zweiten Lesung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Ich rufe Punkt XI der Tagesordnung auf: Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs — Drucksache VI/1765 —Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Vorschlag des Ältestenrates auf Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft die Zustimmung geben will, den bitte ich um ,das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist sò beschlossen. Ich rufe die Punkte XII bis XVI der Tagesordnung auf: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft Verordnung der Verordnung Verordnung — Drucksachen VI/ 1535, VI/1437, VI/1761 — Berichterstatter: Abgeordneter Kater Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Tierarztes Richtlinie zur Koordinierung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Tierarztes Empfehlung des Rates betreffend die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten tierärztlichen Diploms sind — Drucksachen VI/983, VI/1706 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hammans Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen VI/ 1127, VI/1727 — Berichterstatter: Abgeordneter Glombig Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen VI/1007, VI/1722 — Berichterstatter: Abgeordneter Helms Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung der Verordnung Vizepräsident Frau Funcke den aktiven Veredelungsverkehr bestimmter Milcherzeugnisse — Drucksachen VI/1348, VI/1353, VI/ 1330, VI/ 1323 — Berichterstatter: Abgeordneter Bremm Es handelt sich um Berichte des Ausschusses für Wirtschaft, des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit und des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sowie um einen Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Bericht der Bundesregierung betreffend berufliche Rehabilitation. Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht ,der Fall. Wird das Wort zur Aussprache verlangt? — Auch das ist nicht der Fall. Sind Sie damit einverstanden, daß ich der Einfachheit halber zusammen abstimmen lasse? — Ich höre keinen Widerspruch. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußanträge auf den Drucksachen VI/ 1361, VI/1706, VI/ 1323, VI/ 1722 und VI/1723. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wir kommen jetzt noch zu den Zusatzpunkten, die heute morgen auf die Tagesordnung gesetzt worden sind, zunächst zu dem Zusatzpunkt 1: Zweite und ,dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes — Drucksache VI/1493 — Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache VI/1774 — Berichterstatter: Abgeordneter Berding Wird das Wort zur Berichterstattung oder zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Lesung über Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift. Wer die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wir kommen zur dritten Beratung. Wünscht jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wer in der dritten Beratung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen. Wir müssen nun noch über die Ziffern 2.1 und 2.2 des Ausschußantrages in Drucksache VI/1774 abstimmen. Wer die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über Ziffer 2.3 des Ausschußantrages, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ich bitte um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen. Wir kommen zum Zusatzpunkt 2 der Tagesordnung: Beratung der Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses — Drucksache VI/ 1730 — Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache VI/ 1770 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen. Meine Damen und Herren, damit ist die Behandlung dieser Punkte der Tagesordnung abgeschlossen. Wir kommen nunmehr zu Punkt XVII der Tagesordnung: Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 — Drucksachen VI/1100, zu VI/1100, Ergänzung zu VI/1100 — Berichte des Haushaltsausschusses Ich rufe als erstes auf: Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache W1731 — Berichterstatter: Abgeordneter Müller Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wünscht jemand das Wort zur Aussprache? — Das ist auch nicht der Fall. Wir stimmen über Einzelplan 01 ab. Wer die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen. Ich rufe auf: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache VI/ 1332 —Berichterstatter: Abgeordneter Rawe Der Berichterstatter, Abgeordneter Rawe, hat das Wort. Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Ich bitte um die Erlaubnis, zum Einzelplan 02 hier einige ergänzende Erläuterungen machen zu dürfen. Ich glaube, es ist nicht gut, wenn wir den Einzeletat des Deutschen Bundestages in diesem Hohen Hause passieren lassen, Rawe ohne daß wir selbst dazu in der Öffentlichkeit Stellung nehmen. Dieser Haushalt enthält nämlich in vielen Punkten erhebliche Ausweitungen der Ansätze; einige Ansätze sind auch neu hinzugekommen. Deswegen hatten wir uns zu prüfen, ob diese Ansätze gerechtfertigt waren. Wir haben das im Haushaltsausschuß mit der notwendigen Sorgfalt getan. Ich werde das im einzelnen gleich nachweisen. Ich darf mir aber erlauben, eine Bemerkung vorauszuschicken. Erinnern Sie sich bitte an die Lesung des Haushalts 1969. Wir haben damals, am 27. März 1969, hier sehr eingehend die Fragen der Parlamentsreform diskutiert. Das Hohe Haus war sich darin einig, daß es entscheidend darauf ankommen muß, dieses Haus und seine Verwaltung funktionsfähig zu machen und unsere Arbeit nach draußen deutlicher zu machen. Dazu sind in der Aussprache am 27. März 1969 sehr viele Einzelvorschläge gemacht worden. Wir haben eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingesetzt, wir haben dem Präsidium einen Mitarbeiterstab an die Hand gegeben, damit eine entsprechende Umgestaltung der Organisation möglich wurde, und wir haben ein Presseund Informationszentrum eingerichtet und waren uns darüber einig, daß auch die Arbeitsbedingungen der Damen und Herren Kollegen dieses Hauses und der Fraktionen erheblich verbessert werden müßten. Ich will die Einzelentscheidungen dazu nicht in Ihre Erinnerung rufen, darf aber darauf hinweisen, daß wir uns auch darüber klar sein müssen, daß solche Maßnahmen Geld kosten. Ich meine, daß es sehr gut ist, wenn wir uns gelegentlich vor Augen führen, wieviel Geld diese Maßnahmen kosten. Das bedeutet nicht, daß ich hier die Absicht habe, auch nur eine der getroffenen Maßnahmen zu kritisieren, aber ich meine, gerade wenn es sich um den Haushalt des Deutschen Bundestages handelt, sind wir verpflichtet, besonders kritisch zu sein und die Notwendigkeit dieser Ausgaben besonders sorgfältig zu überprüfen. Ich darf das Haus um Aufmerksamkeit für den Herrn Berichterstatter bitten; es ist unser eigener Haushalt. Meine Damen und Herren, unter diesem Gesichtspunkt darf ich einige Erläuterungen zu diesem Haushalt geben. Ihnen allen ist nicht unbekannt geblieben, daß wir die Verwaltung des Deutschen Bundestages neu gegliedert haben. Auf Grund sorgfältiger Überlegungen im Präsidium und mit Zustimmung aller Fraktionen haben wir den wissenschaftlichen Hilfsdienst neu geordnet. Wir haben aus den sogenannten Ausschußdiensten der früheren Abteilung II und aus der Wissenschaftlichen Abteilung, der Abteilung III, die neue Hauptabteilung Wissenschaftliche Dienste gebildet. Der Kern dieser neuen Abteilung ist die Zusammenfassung der Ausschüsse und der wissenschaftlichen Gutachter zu den Fachbereichen. Diese Zusammenfassung hat den Vorteil gebracht, daß die Ausschußarbeit enger an die wissenschaftliche Arbeit herangebracht wurde und die wissenschaftlichen Gutachter näher mit der politischen Tagesarbeit verbunden sind. Sicherlich ist Ihnen aus Berichten in der Öffentlichkeit auch bekannt geworden, daß sich diese Lösung bewährt hat. Das wird schon daran deutlich, daß die wissenschaftlichen Hilfsdienste wesentlich mehr in Anspruch genommen werden als zu früheren Zeiten. Man braucht nur festzustellen, daß im Vergleich zu den Jahren 1965/66 in den Jahren 1969/70 ein Vielfaches an Inanspruchnahmen vorgekommen ist. Dies, meine Damen und Herren, hat selbstverständlich dazu geführt, daß wir hier eine ganz erhebliche personelle Verstärkung durchführen mußten und diese Dienste auch attraktiv ausgestalteten. Deswegen haben wir die Wissenschaftler entsprechend ihrer Qualifikation einstufen müssen. Hand in Hand mit dieser Neugliederung des wissenschaftlichen Dienstes haben wir auch die übrige Verwaltung neu gegliedert. Sie werden die Ausführungen dazu in diesem Haushalt finden. Ich möchte nur noch die Neueinrichtung eines Referats „Organisation" hervorheben, von dem wir hoffen und von dem der Haushaltsausschuß erwartet, daß es in enger Zusammenarbeit mit Idem Bundesrechnungshof ständig die Dienstposten dieser Verwaltung auf Funktionsgerechtigkeit und sachgerechte Bewertung überprüft. Ich darf weiter darauf hinweisen, daß die Umstellung der Gesetzesmaterialien auf die elektronische Datenverarbeitung erhebliche Mehrkosten verursacht hat. Aber ich bin sicher, daß sie noch in dieser Legislaturperiode ihre Früchte tragen wird. Wir werden darüber alle recht zufrieden sein. Unter Tit. 526 03 finden Sie, meine Damen und Herren, erstmals in diesem Jahr einen Ansatz für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen. Zur Erläuterung sei dazu gesagt, daß es sich hier um die beiden Enquete-Kommissionen handelt, die wir auf Grund der Beschlüsse vom 8. März und vom 8. Oktober 1970 eingerichtet haben. Es wäre sicherlich außerordentlich interessant, nun auch auf ,die Personalmarktlage für die Verwaltung dieses Hohen Hauses einzugehen. Ich will ,das nicht tun, sondern nur darauf hinweisen, daß unsere Verwaltung einen neuen Weg gegangen ist, indem sie die Möglichkeit geschaffen hat, auch eigene Fortbildungskurse durchzuführen, damit es möglich wird, daß Mitarbeiter dieses Hauses auch aus den unteren und mittleren Diensten aufsteigen. So werden wir in die Lage versetzt, auch Mitarbeiter zu gewinnen, die mit der besonderen Problematik dieses Hauses vertraut sind. Noch ein anderer Hinweis. Sie wissen, daß wir eine Kindertagesstätte eingerichtet haben. Wir haben es mit großem Erfolg getan. Vorher bestand Rawe keine Chance, weitere Schreibkräfte für die Verwaltung dieses Hauses zu bekommen. Das hat sich seit der Einrichtung der Kindertagesstätte erheblich verbessert. Ich bin sicher, daß wir die Kindertagesstätte, Herr Präsident, noch im Herbst dieses Jahres erheblich erweitern müssen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, auch noch die Tit. 531 01 und 531 02 aufgreifen. Sie werden feststellen, daß wir hier die Mittelansätze für die Öffentlichkeitsarbeit und für die Informationsveranstaltungen des Deutschen Bundestages erheblich aufgestockt haben. Die ersten Ergebnisse der Arbeit des Presseund Informationszentrums sind den Abgeordneten im Laufe ler letzten Monate bekanntgeworden. Die Mitteilungen „heute im bundestag" erfreuen sich allgemeiner Zustimmung. Das Presseund Informationszentrum ist vom Präsidium dieses Hohen Hauses angewiesen worden, hierzu noch eine Wochenendausgabe herauszugeben, in der alle wesentlichen Ergebnisse unserer Arbeit zusammengefaßt werden. Ich bin ganz sicher, daß auch diese Wochenendausgabe nicht nur den Damen und Herren dieses Hohen Hauses, sondern auch der deutschen Öffentlichkeit die Möglichkeit gibt, die Arbeit dieses Parlamentes besser kennenzulernen. (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Das ist auch nötig!)