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    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen . . . . . . 5007 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5007 B Fragestunde (Drucksache VI/1696) Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Beziehungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu den Staaten des Mittelmeerraums Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5008 B, C, D, 5009 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 5008 C, D Fragen der Abg. Biehle (CDU/CSU) und Rollmann (CDU/CSU) : Aussiedlung der Deutschen aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 5009 B, C, D, 5010 A, C, D, 5011 B, C, D, 5012B, C, 5013 A, B, C, D, 5014 A, B, C, D, 5015 A, B, C, D, 5016A, B Biehle (CDU/CSU) . . 5009 C, 5011 A, C 5015 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 5009 D, 5011 C 5014 C, 5016 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 5010 A, 5012 A Walkhoff (SPD) . . . . . . . . 5010 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 5010 C, 5013B, 5014D, 5016B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5012 C, 5015 A Mattick (SPD) . . . . . . . . . 5012 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 5013 B Rollmann (CDU/CSU) . . . . 5014 A, B Dr. Hupka (SPD) 5015 B Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 5015 B Fragen des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Abstellen der Motoren von Dienstkraftfahrzeugen in Wartezeiten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5016 C, D, 5017 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5016 D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Höhe des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer — Frage der Erhöhung der Mineralölsteuer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5017 B, C Lenzer (CDU/CSU) 5017 B, C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Einkomensteuerrechtliche Behandlung von Einkommen aus Studienförderung Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5017 D, 5018 B, C, D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . 5018B, C, D 5019 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5018 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Planungen zur Unterbringung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5019 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 5019 B Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Verbesserung der Rennstrecke des Nürburgringes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5019 D, 5020 A Josten (CDU/CSU) 5020 A Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) : Erfahrungen mit Streusalz Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 5020 B, C, D Picard (CDU/CSU) 5020 D Fragen des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Ausbau der Erfttalstraße Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 5021 A, B, C, D, 5022 A Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . 5021 B, C, D Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Grundgebühren und Einrichtungsgebühren für Telefonanschlüsse Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 5022 A, C Dr. Arnold (CDU/CSU) . . . . 5022 C Nächste Sitzung 5022 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5023 A Anlagen 2 und 3 Schriftliche Antworten auf die Zusatzfragen der Abg. Zebisch (SPD) und Schmidt (Braunschweig) (SPD) zu der Mündlichen Frage des Abg. Zebisch betr. Beteiligung mittelständischer und handwerklicher Betriebe an Aufträgen der Bundeswehr 5023 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr Steuerausfall im Haushalt des Landes Berlin 5024 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Entschädigung bei unschuldig erlangtem Besitz von gefälschten Banknoten 5024 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. die Lage der optischen Industrie und betr. die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur 5025 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Heyen (SPD) betr. Büchereien der Bundeswehr 5025 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Errichtung von Wildschutzzäunen an Bundesautobahnen . . . . . . . . 5026 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kleinert (FDP) betr. nebenamtliche Beobachter des Deutschen Wetterdienstes . . . . . . . . . . 5026 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Rückübereignung von der Deutschen Bundesbahn überlassenen Gemeindegrundstücken bei Streckenstillegungen 5026 D Anlage 11 Schriftliche Artwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Sitzplätze in Omnibussen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost . . . . . . . 5027 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 III Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Leitungskapazität für die Überprüfung der Herzschrittmacher . . . 5027 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Förderungsmaßnahmen für die deutschen Auslandsschulen . . . . . . . . . 5027 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baeuchle (SPD) betr Kleinstsender in Fernsprechgeräten im Bonner Regierungsviertel 5028 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Familienzusammenführung von Bewohnern der DDR und der Bundesrepublik Deutschland 5028 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gnädinger (SPD) betr. Ausstattung des Technischen Hilfswerkes und des Zivilen Bevölkerungsschutzes . . 5029 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Anrechnung einer Rente auf die Versorgungsbezüge aus dem Gesetz nach Art. 131 GG 5030 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. Förderung des Juristenaustausches zwischen Deutschland und Japan 5030 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Strafbestimmungen gegen Subventionsschwindel . . . . . 5031 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Bestimmungen über das Haftrecht . . . 5031 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. die Prosperitätsklausel in dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes 5032 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Fellermaier (SPD) betr. zu Unrecht gezahlte Subventionen und Ausfuhrerstattungen in Sachen süddeutscher Getreideskandal 5032 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Lohnsummensteuer . . . . . . . . 5033 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Aufnahmefähigkeit und -willigkeit des deutschen Kapitalmarktes . . . . . 5033 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. die Entwicklung des Steinkohlebergbaus . . 5033 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Apel (SPD) betr. von chemischen Reinigungen verlangte Vorausbezahlung . . . . . . . . . . 5034 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Abschleppdienst bei Verkehrsunfällen 5034 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. hydrogeologische Prospektion . . . . . . . . . . . 5034 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Mittel für die Verbreitung des Tierschutzgedankens 5035 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Cramer (CDU/CSU) betr. die Randdünen im Bereich des Hauptbadestrandes der Nordseeinsel Langeoog . . 5035 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Offiziersheim in Rheine-Bentlage 5036 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Errichtung der Sporthalle für das Leichte Kampfgeschwader 42 in Sobernheim . . 5036 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. gesundheitliche Ernährungsberatung 5036 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wolf (SPD) betr. Hilfsmaßnahmen für Taubstumme . . . . . 5036 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. die Bahnstrecke Oldesloe—Ratzeburg . . 5037 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. den Bau der Umgehungsstraße Raunheim im Zuge der B 43 . . . 5037 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Ersetzung eines Bahnüberganges in Ingelheim durch eine Straßenüberführung . . 5037 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. den endgültigen Standort des Luftfahrt-Bundesamtes . . . . 5037 D Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Ausbau der Ortsdurchfahrt Waidhaus/ Opf. im Zuge der B 14 5038 B Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Müller (München) (SPD) betr. Fernstraßenring München . . 5038 C Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. den Bau eines Fernsehturms im Raum Saarbrücken . . . . . . . . . 5038 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Förderungsmittel des Bundes für Verlage der Heimatvertriebenen- und Flüchtlingspresse 5039 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. das Deutsche Rechenzentrum Darmstadt . 5039 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Nutzbarmachung der elektronischen Datenverarbeitung für die Bildungsverwaltung 5040 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. zentrale Entscheidung über die Zulassung zum medizinischen Studium . . 5040 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5007 92. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Adams * 22. 1. Dr. Ahrens ** 29. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Alber ** 29. 1. Dr. Artzinger * 29. 1. Bals** 29. 1. Dr. Barzel 23. 1. Bauer (Würzburg) ** 29. 1. Behrendt * 22. 1. Berkhan 22. 1. Blumenfeld ** 29. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Bühling 28. 2. Dasch 5. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 29. 1. Dr. Dittrich * 22. 1. Draeger ** 29. 1. Dröscher 22. 1. Dr. Evers 22. 1. Faller * 22. 1. Fellermaier * 22. 1. Flämig * 22. 1. Fritsch ** 29. 1. Dr. Furler** 29. 1. Gerlach (Emsland) * 22. 1. Dr. Götz 13. 2. Grüner 22. 1. Dr. Hallstein 22. 1. Frau Herklotz ** 29. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 29. 1. Höcherl 22. 1. Hösl ** 29. 1. Dr. Jaeger 22. 1. Dr. Kempfler 22. 1. Frau Klee ** 29. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Koch 22. 1. Kriedemann * 22. 1. Lange * 22. 1. Lautenschlager * 22. 1. Lemmrich ** 29. 1. Lenze (Attendorn) ** 29. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Maucher 22. 1. Meister ' 22. 1. Memmel * 22. 1. Müller (Aachen-Land) * 22. 1. Dr. Müller (München) ** 29. 1. Dr. Müller-Hermann 22. 1. Frau Dr. Orth * 22. 1. Ott 22. 1. Pöhler ** 29. 1. Rasner 12. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 29. 1. Richter ** 29. 1. Dr. Rinderspacher ** 29. 1. Dr. Rinsche 22. 1. Roser ** 29. 1. Frau Schlei 22. 1. Schmitt (Lockweiler) 22. 1. Schmidt (Würgendorf) ** 29. 1. Schmitz (Berlin) 22. 1. Dr. Schmücker ** 29. 1. Frau Schroeder 22. 1. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 22. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 29. 1. Schwabe * 22. 1. Dr. Schwörer * 22. 1. Seefeld * 22. 1. Sieglerschmidt ** 22. 1. Springorum * 22. 1. Steiner 29. 1. Dr. Stoltenberg 22. 1. Frau Dr. Timm 22. 1. Frau Dr. Walz ** 29. 1. Weber (Heidelberg) 22. 1. Werner * 22. 1. Wiefel 22. 1. Wienand ** 29. 1. Wolfram * 22. 1. von Wrangel 22. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Januar 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Zebisch (SPD) zu seiner Mündlichen Frage *). Die Beschwerden einiger Handwerkskammern, das Handwerk werde bei der Vergabe von Leistungen des Verteidigungsressorts zu wenig berücksichtigt, sind in einem Grundsatzgespräch mit dem Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dr. Kolbenschlag, am 5. Oktober 1970 im Ministerium erörtert und ausgeräumt worden. Der ZDH hat dabei die Regelungen des Bundesministers der Verteidigung zur Beteiligung mittelständischer Unternehmen und des Handwerks als durchaus zufriedenstellend anerkannt. Hierfür sprechen auch folgende, die Darlegungen von Herrn Staatssekretär Birckholtz ergänzende Zahlen: In den Jahren 1966 bis 1969 sind im Rahmen der zentralen und dezentralen Beschaffung des Verteidigungsressorts - ausgenommen Bauleistungen - für mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks 2 301 818 Aufträge im Gesamtwert von 1,686 Mrd. DM, davon 584 295 Aufträge im Gesamtwert von 428 Mio. DM allein im Jahre 1969, vergeben worden. *) Siehe 86. Sitzung Seite 4759 B 5024 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Die bei der Beschaffung von Großgerät sich etwas schwieriger gestaltende Beteiligung ist bereits in der Fragestunde dargestellt worden. Hier kann allenfalls noch auf eine bessere Gruppierung auf der Auftragnehmerseite im Wege sinnvoller fachlicher Zusammenschlüsse zu Kooperativen hingewiesen werden, was auch mit dem ZDH eingehend erörtert worden ist. Ich hoffe, daß auch die Handwerkskammern ebenso wie der ZDH die ständigen Bemühungen des Bundesministers der Verteidigung um eine angemessene Beteiligung des Mittelstandes und des Handwerks anerkennen werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Januar 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (SPD) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD)`): Wie alle öffentlichen Auftraggeber vergibt der Bundesminister der Verteidigung Leistungen nach Maßgabe der Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen — (VOL). Die Bestimmungen sind übersichtlich und verständlich und haben sich in der Praxis bewährt. Eine Beteiligung an der öffentlichen Auftragsvergabe setzt allerdings bei den Bewerbern die Kenntnis der grundlegenden Bestimmungen der VOL und gewisse kaufmännische Erfahrungen voraus. Leider bedienen sich mittlere und kleinere Unternehmen und das Handwerk noch zu wenig der Beratung durch die Landesauftragsstellen (Auftragsberatungsstellen für das öffentliche Auftragswesen). — Die Anschriften der Landesauftragsstellen sind über die zuständigen Länderwirtschaftsressorts, aber auch über den Bundesminister der Verteidigung (Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, 54 Koblenz, Am Rhein 2-6), zu erfahren. — Diese geben Auskunft über die Bedingungen des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und unterrichten die beschaffenden Stellen des Bundesministeriums der Verteidigung über Leistungsbreite und Kapazität der Bewerber. So ist sichergestellt, daß bei „beschränkten Ausschreibungen" und „freihändigen Vergaben" die Beschaffungsstellen die Interessenten zur Angebotsabgabe auffordern können. Auf diesen Weg der Bewerbung um öffentliche Aufträge hat das Bundesministerium der Verteidigung in Grundsatzgesprächen mit den Spitzenverbänden von Industrie, Handel und Handwerk, zuletzt auch in der Besprechung mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 5. Oktober 1970, und bei der Beantwortung von Einzelfragen von Interessenten immer wieder hingewiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung wird auf der nächsten Tagung des Länderausschusses für Beschaffungswesen die Länderwirtschaftsressorts bitten, die Aufgabe der Landesauftragsstellen im Zu- *) Siehe 86. Sitzung Seite 4759 B sammenhang mit der Bewerbung um öffentliche Aufträge in Zusammenarbeit mit den Industrie-, Handels- und Handwerkskammern in noch breiterer Öffentlichkeitsarbeit darzustellen. Ich hoffe, Ihre Zusatzfrage hinreichend beantwortet zu haben. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 22. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) : (Drucksache VI/1696 Frage A 29) : Auf welche Ursachen führt die Bundesrepublik Deutschland den lt. Pressemeldungen als unerwartet hoch bezeichneten Steuerausfall im Haushalt des Landes Berlin zurück? Nach dem vorläufigen Ergebnis der Steuereinnahmen hat das Land Berlin im Jahr 1970 an Steuern 1 952 Millionen DM vereinnahmt. Das bedeutet gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz von 2 132 Millionen DM Mindereinnahmen in Höhe von 180 Millionen DM = —8,4 v. H. des Solls. Da dieser Haushaltsansatz auf Grund des 3. Nachtragshaushalts zum Haushalt von Berlin im Dezember 1970 auf 2 002 Millionen DM geändert wurde, verringert sich der Steuerausfall auf 50 Millionen DM = —2,5 v. H. des Solls. Der Steuerausfall ist — wie allgemein im Jahr 1970 — auf Mindereinnahmen bei den Gewinnsteuern, d. h. bei der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zurückzuführen. Hinzu kommt ein speziell für Berlin geltender Grund: Die gezahlten Investitionszulagen gemäß § 19 Berlinhilfegesetz, die das Aufkommen aus der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer vermindern, haben sich als Folge der im Jahre 1968 beschlossenen Verbesserung des Berlinhilfegesetzes von 96,8 Millionen DM in 1969 auf 213,3 Millionen DM in 1970 erhöht. Diese Zunahme um 116,5 Millionen DM = 120,5 v. H., die auf eine außerordentliche Erhöhung der Investitionstätigkeit zurückzuführen ist, war bei der Schätzung der Steuereinnahmen für den Haushalt 1970 nicht erwartet worden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 21. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) : (Drucksache VI/ 1696 Frage A 41) : Wäre es nicht im Interesse einer wirksameren Bekämpfung der Fälschung von Banknoten zweckmäßig, wenn der Bund oder die Deutsche Bundesbank solchen Bürgern, die unschuldig in den Besitz von gefälschten Banknoten gelangt sind, eine Entschädigung hüte? Bundesregierung und Bundesbank sind der Auffassung, daß die Falschgeldbekämpfung erschwert und nicht erleichtert würde, wenn für vorgelegtes Falschgeld eine Entschädigung geleistet würde. Die bisher im Zahlungsverkehr geübte Sorgfalt ließe Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5025 nach; es würde weniger auf Falsifikate geachtet, weil ihren Empfängern kein Schaden mehr drohen würde. Hersteller und Verbreiter von Falschgeld könnten von der nachlassenden Aufmerksamkeit profitieren; ihr Risiko würde wesentlich geringer. Der Gesetzgeber hat diesen Überlegungen Rechnung getragen und in § 14 Abs. 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank ausdrücklich bestimmt, daß die Bundesbank nicht verpflichtet ist, für falsche Banknoten Ersatz zu leisten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 22. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Fragen A 43 und 44) : Was will die Bundesregierung tun, um zu verhindern, daß infolge starker Auftragsrückgänge und insbesondere wegen der schwierigen Exportsituation in der optischen Industrie Kurzarbeit und Massenentlassungen eintreten, und wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftigen Exportchancen dieses Industriezweiges? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts einer möglichen konjunkturellen Abschwächung, alles zu unternehmen, um möglichst rasch Kriterien für die Abgrenzung von Fördergebieten auch unterhalb der Landkreisebene zu erhalten, und wann ist mit der Vorlage der entsprechenden Untersuchungsergebnisse und der Einbeziehung auch von Teilkreisen in die regionale Wirtschaftsförderung zu rechnen? Zunächst glaubt die Bundesregierung, daß die Lage der optischen Industrie sich nicht einheitlich beurteilen läßt. Die drei Bereiche Augenoptik, optische Instrumente und Fototechnik sind alle sehr exportintensiv und sind durch die Abschwächung der Konjunktur in den Absatzländern und auch die Aufwertung sicher wettbewerbsmäßig mehr gefordert. Diese Forderung hat übrigens gerade die optische Industrie seit dem Kriege mehrmals durch Anpassung blendend bestanden. Bei dem fototechnischen Bereich dürften zusätzliche strukturelle Veränderungen die Situation verschärfen, weil zum Beispiel bei einfacheren Fotoapparaten die teure Glasoptik durch aus Kunststoff hergestellte optische Elemente ersetzt wird. Der Bundesregierung sind übrigens nur zwei Fälle von Entlassungen bekannt. In einem Fall soll es sich um 120 Arbeitnehmer handeln, in einem zweiten Fall ist den gekündigten Arbeitnehmern angeboten worden, in einem anderen Werk der Firma an einem anderen Ort weiterbeschäftigt zu werden. Die optische Industrie beschäftigt etwa 38 000 Menschen. Ich darf nochmals wiederholen und glaube Sie sicher hier mit mir einer Meinung, daß Normalisierung der Konjunktur und Wachstum in einer Marktwirtschaft bedeuten müssen, daß ständig Arbeit und Kapital aus weniger günstigen Unternehmungen in Unternehmungen und Branchen mit größeren Wachstumschancen wechseln muß. Nur darf dieser Prozeß nicht zu krassen Einbrüchen führen und auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen werden. Generell wird die Entwicklung der optischen Industrie sowohl im Inlands- wie im Exportgeschäft von der Bundesregierung zuversichtlich. beurteilt. Für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist seit Inkrafttreten des entsprechenden Gemeinschaftsaufgabengesetzes am 1. Januar 1970 der Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstrtuktur zuständig. Er hat auf seiner Sitzung am 16. Dezember 1970 beschlossen, daß für die Aufstellung des ersten gemeinsamen Rahmenplans zunächst mit den Gebieten. der bestehenden 20 Regionalen Aktionsprogramme weitergearbeitet werden soll. Daneben sollen im Unterausschuß dieses Planungsausschusses die bereits begonnenen Arbeiten für eine Neuabgrenzung der Fördergebiete mit größter Beschleunigung fortgesetzt werden. Diese Arbeiten sind im Gange. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Heyen (SPD) (Drucksache VI/1696 Fragen A 65 und 66) : Trifft es zu, daß die Truppenbüchereien der Bundeswehr weiterhin eindeutig nazistische, rassistische, antisemitische und kriegsverherrlichende Bücher enthalten? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder gedenkt sie zu ergreifen — insbesondere im Hinblick auf die Buchempfehlungslisten des Bundesministeriums der Verteidigung —, damit Bücher der geschilderten Art aus den Truppenbüchereien entfernt werden? Bücher der von Ihnen geschilderten Tendenz dürfen nach den Richtlinien für Truppenbüchereien und Diskotheken nicht in Truppenbüchereien aufgenommen werden. Diese Bestimmung ist gleichzeitig Grundlage für eine ständige Überprüfung der vorhandenen Bestände und einer evtl. Aussonderung von Büchern. Die Aussonderung obliegt den Truppenteilen. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß der Soldat ein mündiger Staatsbürger ist und sein Recht auf Informationsfreiheit gewahrt bleiben muß. Das schließt ein, Bücher zu tolerieren, die verschiedenen politischen Zielrichtungen dienen. Entsprechend verfahren auch die öffentlichen Büchereien. Die Bundeswehr will hier keine andere Regelung treffen. Im übrigen wurde der BEB (Beauftragter für Erziehung und Bildung beim Generalinspekteur) beauftragt, die Einhaltung der Richtlinien bei seinen Truppenbesuchen zu überprüfen. Der BMVg hat mit der Fachkonferenz der staatlichen Büchereistellen vereinbart, Buchempfehlungslisten für Truppenbüchereien zu erstellen. Die Bibliothekare der staatlichen Büchereistellen, welche die Liste zusammenstellen, sind mit der Richtlinie für Truppenbüchereien vertraut und treffen eine auf Soldaten abgestimmte Auswahl aus dem deutsch-sprachigen Buchangebot. Die erste Empfehlungsliste befindet sich vor Drucklegung. Vorgesehen ist, daß jährlich 2 Listen erscheinen. Es muß abgewartet werden, wie sich dieses Verfahren in der Zukunft bewährt. Zur Frage der Aussonderung verweise ich auf meine Antwort zur ersten Frage. 5026 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Frage A 77) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Planung und beim Bau neuer Bundesautobahnen, die durch wildreiche Gegenden führen, die Errichtung von Wildschutzzäunen vorzusehen, die bis zur Anpassung des Wildes an die neuen Umweltverhältnisse Wildunfälle im Straßenverkehr verhindern sollen, und wer soll — bejahendenfalls — nach der Vorstellung der Bundesregierung die Kosten für die Errichtung der Schutzanlagen einerseits und andererseits für deren Unterhaltung tragen? Die Bundesregierung ist auf Grund des positiven Ergebnisses einiger Versuche bereit, bei einer besonderen Gefährdung des Verkehrs durch Wild die Errichtung von Wildschutzzäunen an Bundesautobahnen vorzusehen. Der Bundesminister der Finanzen hat der Übernahme von Investitionskosten durch den Bund zugestimmt, und zwar unter der Voraussetzung, daß die Unterhaltung und Erneuerung von Wildschutzzäunen vertraglich Dritten übertragen wird. Dafür kommen die Jagdberechtigten in Betracht. Ergänzend weise ich darauf hin, daß die Finanzierung von Wildschutzzäunen eine freiwillige Leistung des Bundes darstellen wird, da das Aufstellen von Wildschutzzäunen nicht zur Straßenbaulast gehört. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache VI/ 1696 Frage A 78) : Hält es die Bundesregierung für notwendig, zur Beseitigung der in zunehmendem Maße auftretenden Schwierigkeiten, für den nebenamtlichen Beobachtungsdienst des Deutschen Wetterdienstes geeignete Mitarbeiter zu finden, die diesen Beobachtern gewährte Aufwandsentschädigung wesentlich zu erhöhen? Die Bundesregierung hält es für notwendig, von Zeit zu Zeit die Aufwandsentschädigung für nebenamtliche Beobachter des Deutschen Wetterdienstes der Preisentwicklung anzupassen. Die letzte Erhöhung der Aufwandsentschädigung fand statt: am 1. Januar 1966 für Klimabeobachter von jährlich 600 DM auf jährlich 840 DM am 1. Januar 1967 für Niederschlagsbeobachter von jährlich 120 DM auf jährlich 144 DM. Die Frage, in welcher Höhe die Aufwandsentschädigungen der Preisentwicklung der letzten Jahre angepaßt werden müssen, wird z. Z. von der Bundesregierung geprüft. Die in zunehmendem Maße auftretenden Schwierigkeiten, nebenamtliche Wetterbeobachter zu gewinnen, sind jedoch nicht nur in der geringen Höhe der Aufwandsentschädigung begründet. Die Aufwandsentschädigung ist niemals als eine Art Lohn für die Wetterbeobachtung angesehen worden. Die Beobachter waren von jeher überwiegend naturverbundene Menschen, denen die Möglichkeit, mit amtlichen Instrumenten an einem für die Allgemeinheit wertvollen Dienst mitzuarbeiten, eine innere Befriedigung war. Bei vielen Beobachtern ist diese Einstellung nach wie vor vorhanden. Die Anzahl der Beobachter dieser Art geht aber z. Z. — aus der allgemeinen Entwicklung heraus verständlich — ohne Zweifel zurück. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die nebenamtliche Tätigkeit der Beobachter im Wetterdienst ganz erhebliche Anforderungen an Pünktlichkeit, Sorgfalt und Beständigkeit stellt, da die Beobachtungen ohne Rücksicht auf Sonn- oder Feiertage täglich termingebunden ausgeführt werden müssen. Eine ununterbrochene Beobachtungsreihe von über 25 Jahren haben 22 Beobachter im Klimadienst vorzuweisen. Einer von ihnen macht alle Beobachtungen täglich seit 45 Jahren. Bei den Niederschlagsbeobachtern sind 362 seit über 25 Jahren ununterbrochen nebenamtlich tätig. Ein Beobachter betreut eine Station seit 60 Jahren, eine Familie eine Station ununterbrochen seit 80 Jahren. Die langjährigen Beobachter werden durch Verleihung der 1955 vom Bundesminister für Verkehr gestifteten Wetterdienstplakette geehrt. Auch bei dieser Gelegenheit möchte ich allen nebenamtlichen Beobachtern des Deutschen Wetterdienstes den Dank des Herrn Bundesministers für Verkehr für ihre wertvollen Dienste aussprechen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage A 79) : In welchem Umfang können Grundstücke, die beim Bau von Bundesbahnstrecken von Städten und Gemeinden zum Teil unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden und nun infolge der Stillegung der Bahnstrecke nicht mehr benötigt werden, den Gemeinden wieder zurückübertragen bzw. Ersatzgrundstücke zur Verfügung gestellt werden? Sofern eine Veräußerung von Grundstücken, die nach Streckenstillegungen nicht mehr für betriebliche oder andere Zwecke der Deutschen Bundesbahn (DB) benötigt werden, in Betracht kommt, wird die DB — wie sie es auch bisher schon getan hat — Kaufwünsche der Gemeinden, die das Gelände beim Bau der Strecke der Reichsbahn oder deren Rechtsvorgängern zur Verfügung gestellt hatten, bevorzugt berücksichtigen. Ansprüche auf kostenlose Rückübereignung von Grundstücken, die die Gemeinden vor vielen Jahrzehnten unentgeltlich überlassen hatten, dürften in aller Regel nicht bestehen. Die DB ist deshalb zu einer unentgeltlichen Rückgabe dieser Grundstücke grundsätzlich nicht bereit. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5027 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen .A 80 und 81) : Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß die Benutzer der Omnibusse der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost wegen Überfüllung der Busse vor allem in den Zeiten des Berufsverkehrs zu einem sehr beträchtlichen Teil keinen Sitzplatz finden? Welche Möglidikeiten sieht die Bundesregierung, diesen Zustand nach und nach zu verbessern? Die Bundesregierung hält es für einen bedauernswerten Zustand, daß Fahrgäste im Bahn- und Postbusverkehr nicht immer einen Sitzplatz finden. Sie begrüßt daher die nachhaltigen Bemühungen von Bahn und Post, die Attraktivität ihrer Omnibusdienste durch ein stärkeres Platzangebot zu erhöhen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage A 88) : Aus welchen Gründen war es bisher nicht möglich, Leitungskapazität für die Überprüfung der Herzschrittmacher zur Verfügung zu stellen? Mir ist kein Fall bekannt, in dem einem Antragsteller die Überlassung von Leitungen für die Überprüfung von Herzschrittmachern abgeschlagen worden wäre. Ich nehme jedoch an, daß sich Ihre Anfrage auf Veröffentlichungen in der Presse bezieht, wonach ein Chrirug aus Düsseldorf ein Hilfsgerät zur Überwachung der Herztätigkeit und des Kreislaufs einsetzen möchte. Ich beziehe deshalb diesen Fall in meine Stellungnahme mit ein. Das von diesem Chirurgen bevorzugte schwedische Gerät soll zum Anschluß bei Sprechstellen des öffentlichen Fernsprechnetzes als private Zusatzeinrichtung zugelassen werden. Einen entsprechenden Antrag hat der Düsseldorfer Arzt am 25. November 1970 bei dem für die Zulassung zuständigen Fernmeldetechnischen Zentralamt gestellt. Der Eingang des Antrags wurde am 9. Dezember 1970 bestätigt. Seitdem ist das Zulassungsverfahren im Gange. Für die Zulassungsprüfung muß dem Fernmeldetechnischen Zentralamt ein Sende- und ein Empfangsgerät zur Verfügung gestellt werden, um die technische Verträglichkeit mit dem öffentlichen Fernsprechnetz praktisch überprüfen zu können. Diese Einrichtungen sind jedoch noch nicht dort eingegangen. Die bisher eingetretenen Verzögerungen, über die sich ein Teil der Presse kritisch geäußert hat, gehen daher nicht zu Lasten der Deutschen Bundespost. Im Prinzip steht einer Zulassung nichts im Wege, wenn gewisse, technisch unerläßliche Bedingungen eingehalten werden. Solche Geräte sind nicht neu. Die Deutsche Bundespost hat bereits 1957 eine Fernübertragungsanlage eines deutschen Herstellers zugelassen, die es ermöglicht, zwischen zwei Sprechstellen biologische und physiologische Vorgänge (z. B. EKG, EEG), die als elektrische Spannungsschwankungen vom Körper eines Patienten abgeleitet werden, zu übertragen. Außerdem hat vor kurzem eine andere deutsche Firma eine Genehmigung für Versuche mit einem ähnlichen Gerät erhalten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 21. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Frage A 94) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine intensivere Förderung der deutschen Auslandsschulen mit dem Ziele, eine sozial gerechtere Zusammensetzung der Schülerschaft nach dem Leistungsprinzip zu erreichen und durch den Ausbau von Gesamtschulen — etwa unter Einbezug eines technisch-kaufmännischen Zweiges — differenzierte Schulabschlüsse zu ermöglichen? Die besonders in den letzten beiden Jahren durchgeführte kritische Prüfung einer großen Zahl von Auslandsschulen an Ort und Stelle durch auslandserfahrene pädagogische Fachleute hat ergeben, daß die Förderung dieser Schulen intensiviert werden kann und muß, d. h. die deutschen Förderungsmaßnahmen müssen gezielter und zugleich rationeller eingesetzt werden als bisher. Grundsatzüberlegungen zur Struktur von Auslandsschulen haben ergeben, daß die zweisprachige, integrierte Sekundarschule für fremdsprachige Kinder, die ein sprachliches Vorbereitungsjahr einschließt, als ein kulturpolitisch besonders effektives Modell einer Auslandsschule anzusehen ist. Begabungsgerechte Auslese, intensive sprachliche Vorbereitung, gezielte Stipendienvergabe und bilateral anerkannter Abschluß sind Kennzeichen dieses Schultyps, der bislang nur an wenigen Stellen existiert. Dieser Schultyp kommt dem Wunsch der Bundesregierung und der Gastländer entgegen, die soziologische Repräsentanz zu verbessern, da er ohne Rücksicht auf die Einkommenslage der Eltern eine geeignete Schülerauswahl vornehmen kann. Gesamtschulähnliche Strukturen weisen manche Schulen seit jeher auf. Gesamtschulen im üblichen Sinn des Wortes setzen jedoch bestimmte Systemgrößen voraus, die in der Regel bei Auslandsschulen nicht vorhanden sind und auch nicht angestrebt werden können oder sollten. Es wird jedoch voll anerkannt, daß neben dem zur Hochschule führenden Abschluß der Sekundarschule, der nur von sprachlich besonders begabten Kindern erreicht werden kann, vor allem in Entwicklungsländern die Notwendigkeit eines mittleren, berufsbezogenen Abschlusses besteht. In verschiedenen Schulen, z. B. an den deutschen Schulen in Lima und Guayaquil, wird daher bereits geprüft, ob und unter welchen 5028 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Umständen ein technischer oder ein handelskundlicher Zweig eingerichtet werden kann. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 1) : Welche Meinung hat die Bundesregierung zu einem Bericht in der Illustrierten „stern" Nr. 51/1970 über angeblich zahlreiche – ohne Wissen der Anschlullinhaber — eingebaute Mini-Abhoranlagen („Wanzen") in Fernsprechgeräten im Bonner Regierungsviertel? Die Illustrierte „stern" hat in ihrer Ausgabe vom 13. Dezember 1970 den Inhalt einer Reihe von Ferngesprächen wiedergegeben, die angeblich von ihren Reportern im Raume Bonn abgehört wurden. Sie schließt daraus, die Gespräche seien durch Kleinstsender — sog. Mini-Spione oder Wanzen —, die ohne Wissen der Anschlußinhaber von dritter Seite angebracht worden seien, nach außen übertragen worden. Diese Folgerung ist nach den bisherigen Feststellungen unzutreffend. Soweit die vom „stern" wiedergegebenen Gespräche ermittelt werden konnten, wurden sie über Autotelefon geführt. Derartige Gespräche können bekanntlich mit einem manipulierten Rundfunkempfänger, wie ihn die Reporter des „stern" verwendet haben sollen, abgehört werden. Die Angabe des „stern", die Gespräche seien nicht auf der Frequenz für Autotelefon mitgehört worden, steht dem nicht entgegen. Denn eine Erweiterung des Frequenzbereiches durch die nach Angabe des „stern" vorgenommene nachträgliche Manipulation am Empfangsgerät führt zu Ungenauigkeiten der Ableseskala des Gerätes. In keinem der vom „stern" angegebenen Fälle haben sich Anhaltspunkte für die Verwendung von Kleinstsendern ergeben. Auf die besondere Abhörgefahr bei Benutzung von Autotelefonen sind alle in Frage kommenden Bundesbehörden sowie die Innenminister/Senatoren der Bundesländer hingewiesen worden. Im übrigen ist der Bundesregierung auch die von heimlich eingebauten Kleinstsendern ausgehende Abhörgefahr durchaus bekannt. Laufende Sicherheits- und Uberwachungsmaßnahmen durch geschultes Fachpersonal stellen jedoch sicher, daß diese Gefahr in sicherheitsempfindlichen Bereichen weitgehend ausgeschlossen wird. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 2) : Wieviel Personen (aufgeschlüsselt nach Alter und Geschlecht) haben in den vergangenen Jahren im Wege der Familienzusammenführung ihren Wohnsitz von der DDR in die Bundesrepublik Deutschland verlegen können? Mangels ausreichender statistischer Unterlagen ist es nicht möglich, die genaue Zahl derjenigen Personen festzustellen, die nach dem Kriegsende zum Zwecke der Familienzusammenführung ihren Wohnsitz in dem Gebiet der heutigen DDR aufgegeben haben, um sich in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen. Erst seit dem Jahre 1949 werden die Zuwanderer aus dem Gebiet der heutigen DDR statistisch erfaßt, soweit sie sich im Flüchtlingslager Uelzen oder — nach dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes vom 22. August 1950 — bei den Notaufnahmedienststellen Uelzen, Gießen und Berlin gemeldet haben. In dieser Statistik sind jedoch auch diejenigen Deutschen enthalten, die als Vertriebene zunächst in das Gebiet der heutigen DDR gekommen sind und sich von dort erst später in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begeben haben. Eine statistische Gliederung der im Notaufnahme-verfahren aufgenommenen Zuwanderer nach den Aufnahmegründen (durch die politischen Verhältnisse bedingte besondere Zwangslage, Familienzusammenführung, Ermessensfälle usw.) liegt erst seit dem 1. Juli 1953 vor. Es läßt sich daher nicht feststellen, wie viele von den in der Zeit von 1949 bis zum 1. Juli 1953 im Notaufnahmeverfahren aufgenommenen 472 713 Zuwanderern ihren Wohnsitz aus dem Gebiet der heutigen DDR zum Zwecke einer Familienzusammenführung in das Bundesgebiet verlegt haben. Wie viele Zuwanderer aus der DDR nach dem 1. Juli 1953 im Wege der Familienzusammenführung in das Bundesgebiet gekommen sind, ergibt sich aus der beigefügten Ubersicht. Hierzu muß jedoch bemerkt werden, daß auch sie die Zahl der Familienzusammenführungsfälle nicht vollständg wiedergibt; sie enthält nämlich nur diejenigen Personen, denen im Notaufnahmeverfahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 1 NAG ausdrücklich zum Zwecke der Familienzusammenführung erteilt worden ist, weil andere Aufnahmegründe (politisch bedingte besondere Zwangslage) bei den Antragstellern nicht vorgelegen haben. Zuwanderer, die nach den Feststellungen der Notaufnahmedienststellen aus dem Gebiet der heutigen DDR wegen einer politisch bedingten besonderen Zwangslage im Sinne des § 1 Abs. 2 NAG geflüchtet sind, werden statistisch gesondert erfaßt, obwohl auch bei einem Teil dieser Personen die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung nach § 94 Abs. 2 BVFG gegeben sein können. Die Aufschlüsselung der von den Notaufnahmedienststellen erfaßten Familienzusammenführungsfälle nach Alter und Geschlecht der Antragsteller ist in Ermangelung entsprechender statistischer Unterlagen leider nicht möglich. Deutscher Bundestag -- 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5029 Zusammenfassung der in der Zeit von 1949 bis Ende 1970 von den Notaufnahmedienststellen aufgenommenen Zuwanderer aus dem Gebiet der heutigen DDR und Berlin (Ost) Aufgenommene Zuwanderer darunter davon Familienzusammenführung 1. S. § 94 Abs. 2 BVFG (Rechtsan- Spruch) 1) sonstige Familienzusammenführungsfälle (Ermessen) 1) Zeitraum insgesamt Rahmen der Familienzusammen führung1) 1949 bis 30. Juni 1953 472 713 — — — 1. Juli 1953 bis Ende 1953 102 157 16 578 4 913 11 665 1954 142 855 30 463 6 859 23 604 1955 212 982 37 676 6 804 28 872 1956 245 292 37 950 7 531 30 419 1957 253 290 42 442 7 807 34 635 1958 215 056 43 108 6 885 36 223 1959 137 437 29 117 6 185 22 932 1960 186 640 27 764 4 915 22 849 1961 208 332 26 886 4 809 22 077 1962 21 070 5 849 1 659 4 190 1963 38 877 26 757 5 575 21 182 1964 41 115 28 029 3 818 24 211 1965 28 587 18 938 2 411 16 527 1966 23 887 15 605 1 969 13 636 1967 18 732 12 708 1 712 10 996 1968 15 307 10 806 1 258 9 548 1969 16 081 11 561 1 787 9 774 1970 16 479 12 039 2 143 9 896 1. Juli 1953 bis Ende 19i0 1 924 176 432 276 79 040 353 236 1949 bis Ende 1970 2 396 889 — — — 1) Familienzusammenführungen wurden erst seit 1. Juli 1953 statistisch erfaßt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gnädinger (SPD) (Drucksache VI/1696 Fragen B 3 und 4) : Ist die Bundesregierung bereit, aus Anlaß der Brandkatastrophe in Überlingen am Bodensee die Ausstattung des Technischen Hilfswerkes und des Zivilen Bevölkerungsschutzes mit Gerät zu überprüfen und dabei die größere Leistungsfähigkeit des Technischen Hilfswerkes zu berücksichtigen? Trifft es zu, daß in Eichstätt (Bayern) und an anderen Orten Gerät und Fahrzeuge des Zivilen Bevölkerungsschutzes aus Personalmangel ungenützt lagern? Die Ausstattung des Zivil- und Katastrophenschutzes wird ständig überwacht und auf eine größere Leistungsfähigkeit hin unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts überprüft. Das gilt auch für die Ausstattung des Technischen Hilfswerks (THW), das zusammen mit anderen Hilfsorganisationen (Feuerwehren, DRK, JUH, MHD, ASB usw.) im Katastrophenschutz mitwirkt. Eine gute Ausstattung ist Voraussetzung für einen leistungsfähigen Katastrophenschutz, um den sich die Bundesregierung auf der Grundlage des KatSG bemüht. Dabei ist aber festzustellen, daß die Ausstattung des Katastrophenschutzes im allgemeinen noch nicht ausreicht, um allen Gefahren und Schäden hinreichend und wirksam zu begegnen. Diese Verbesserung ist nicht zuletzt von den Haushaltsmitteln abhängig. Diese Bundesregierung hat sich daher von Anfang an — und dies ist schon in den Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktionen der SPD und FDP betr. Hilfsorganisationen in Katastrophenfällen vom 3. Juni 1970 (Drucksache VI/931) und der Abgeordneten Dr. Riedl, Stücklen, Strauß u. a. betr. Ausstattung des THW mit Fahrzeugen und Gerätschaften vom 21. August 1970 (Drucksache VI/1113) hervorgehoben worden — zu ihrer Verpflichtung bekannt, den Katastrophenschutz zu verstärken und seine Ausstattung mit Fahrzeugen und Gerät zu verbessern. Sie hat daher die Ansätze für Beschaffungsmaßnahmen im Katastrophenschutz für 1971 um rd. 18 Millionen DM erhöht. Auf der Grundlage des KatSG, das die bisherige Trennung von friedensmäßigem Katastrophenschutz und Zivilschutz beseitigt und den einheitlichen Katastrophenschutz zum Ziel hat, strebt die Bundeslegierung darüber hinaus eine optimale Verteilung und Nutzung der vorhandenen Ausstattung an. So ist die zusätzliche Ausstattung für den Verteidigungsfall allgemein auch für den friedensmäßigen Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt worden. Dem THW können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten im Bedarfsfall solche Ausrüstungsgegenstände auf Dauer oder Zeit überlassen werden. Dort wo nicht genügend Helfer zur Verfügung standen, sind Umverteilungsmaßnahmen angeordnet worden. Gelegentlichen Hinweisen, daß an bestimmten Orten Ausstattungsgegenstände für den Zivil- und Katastrophenschutz ungenutzt lagern, geht die Bundesregierung stets nach. Dabei haben sich aber bisher keine tatsächlichen Anhaltspunkte hierfür ergeben. In Eichstätt in Bayern, das Sie — Herr Kollege — erwähnen, befindet sich kein Depot. Dort ist nur ein Zug einer LS-Bergungsbereitschaft stationiert, der personell vollbesetzt ist. Eine Zentralwerkstatt des Katastrophenschutzes befindet sich aber in Eichstetten am Kaiserstuhl in Baden-Württemberg (Reg.-Bez. Südbaden), das Sie gemeint haben könnten. Dort wird aber der Bestimmung gemäß und nach ausdrücklicher Bestätigung des Landes Baden-Württemberg ebenfalls keine Ausstattung ungenutzt gelagert. Fahrzeuge 5030 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 und Fachdienstausrüstung befinden sich dort nur zur Reparatur oder zur Inspektion. Der Bundesregierung sind derzeit auch keine anderen Orte, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg bekannt, in denen Fahrzeuge und Gerät des Zivil- und Katastrophenschutzes ungenutzt lagern. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 19. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage B 5): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß einem versorgungsberechtigten Arbeiter oder Angestellten des öffentlichen Dienstes, der seine Versorgungsbezüge nach § 52 Abs. 2 und 3 G 131 erhält, die für die Zeit vorn 9. Mai 1945 bis zum Tage der Zur-Ruhe-Setzung, also aus eigenem Beitragsaufkommen erarbeitete und gewährte Rente, auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird? Ihre Frage ist zu bejahen, wenn es sich bei dem Beitragsaufkommen um Pflichtbeiträge oder um freiwillige Beiträge handelt, an denen sich der Dienstherr auf Grund einer für das Arbeitsverhältnis maßgebenden Regelung beteiligt hatte. Die frühere Rechtsstellung der unter § 52 Abs. 2 G 131 fallenden Personen wahr sehr verschiedenartig und mangels zuverlässiger Unterlagen kaum noch im Einzelfall voll aufklärbar. Übereinstimmend war diesen in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestandenen Personen eine Versorgung in Aussicht gestellt, die sich im einzelnen nicht nach beamtenrechtlichen Vorschriften richtete und bei deren Höhe der Anspruch auf eine Rente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen in unterschiedlicher Weise berücksichtigt wurde. Das G 131 hat diesen Personen in § 52 Abs. 2 vereinheitlichend einen Anspruch auf Versorgung in entsprechender Anwendung der für sie in der 'Regel günstigeren für Beamte geltenden versorgungsrechtlichen Vorschriften zugesprochen. Durch § 52 Abs. 4 a. a. O. mit der Maßgabe des § 2 der Dritten DVO zum G 131 ist jedoch bestimmt, daß auf diese Versorgung insbesondere Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen — von gewissen Ausnahmen abgesehen — zu dem Teil anzurechnen sind, der den Anteil der für die Bemessung der Versorgungsbezüge berücksichtigten Versicherungsjahre an der Gesamtzahl der für die Renten angerechneten Versicherungsjahre entspricht. Diese Anrechnungsvorschrift bewirkt, daß die angesprochenen Personen für ihre Dienstzeit im öffentlichen Dienst keine höhere Gesamtversorgung erhalten, als wenn sie in der gleichen Zeit in einem versicherungsfreien Dienstverhältnis gestanden hätten. Zu den Zeiten, die bei der Bemessung der Versorgung berücksichtigt werden, gehört u. a. auch die Zeit einer Tätigkeit bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn nach dem 8. Mai 1945 bis zur Zurruhesetzung nach § 52 Abs. 2, 3 i. V. m. § 35 Abs. 1, 3 Satz 1, 4 des Gesetzes. Der Umfang der Rentenanrechnung nach § 52 Abs. 4 G 131 wird von den betroffenen Personen vielfach als Härte angesehen. Es ist deshalb beabsichtigt, diese Frage in dem auf Grund des Beschlusses des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 1969 von der Bundesregierung vorzulegenden Bericht zum G 131 anzusprechen. Den Bericht und das Ergebnis seiner parlamentarischen Beratung bitte ich daher abzuwarten. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen B 6 und 7) : Welche Initiativen hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr zur Förderung des Juristenaustausches zwischen Deutschland und Japan ergriffen? Welche gedenkt sie im kommenden Jahr zu ergreifen? Die Bundesregierung ist an einer Förderung des Juristenaustausches zwischen Deutschland und Japan sehr interessiert. Sie hat sich daher gerade im vergangenen Jahr um eine Verstärkung des deutschjapanischen Gedanken- und Informationsaustausches bemüht. a) Im September 1970 wurde eine Gruppe von vier japanischen Juristen eingeladen, die an den Veranstaltungen des 48. Deutschen Juristentages teilnehmen und anschließend das Bundesministerium der Justiz besuchten, um sich über Fragen der Justizreform in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. b) Im Herbst 1970 kamen außerdem einzelne japanische Juristen in die Bundesrepublik, die verschiedene Gerichte und auch das Bundesministerium der Justiz aufsuchten und mit denen ein Gedankenaustausch über Einzelfragen, insbesondere aus dem Bereich des Gerichtsverfassungsrechts und des Zivilprozeßrechts, geführt wurde. c) Im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesregierung für das Jahr 1971 sind zehn Mitglieder der japanischen Strafrechtskommission eingeladen worden, die in der Zeit vom 18. April bis 14. Mai 1971 die Bundesrepublik besuchen werden und mit denen vor allem ein Informationsaustausch über Fragen der Strafrechtsreform geführt werden soll. d) Auf Bitten der Bundesregierung hat sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft bereit erklärt, dem Referendarinstitut am japanischen Reichsgericht rechtswissenschaftliche Bücher im Werte von 5 000 bis 7 000 DM zu spenden. Damit soll einem Wunsche des Referendarinstituts entsprochen werden, an dem die Unterrichtung im deutschen Recht seit jeher besonders gepflegt wird. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, wie der Austausch zwischen japanischen und deutschen Juristen darüber hinaus intensiviert und wie insbesondere Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5031 auch deutschen Juristen ein Aufenthalt in Japan und damit ein unmittelbarer Einblick in das japanische Rechtswesen ermöglicht werden kann. Die Bundesregierung erhofft außerdem, durch den Besuch von Mitgliedern der japanischen Strafrechtskommission weitere Anregungen für die Förderung der Juristenaustausches zwischen Deutschland und Japan zu erhalten. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Fragen B 8 und 9) : Beabsichtigt die Bundesregierung oder der Bundesminister der Justiz, ein weiteres Strafrechtsänderungsgesetz zu erarbeiten und dem Deutschen Bundestag zuzuleiten, mit dem Verhaltensweisen unter Strafe gestellt werden sollen, die im Zusammenhang mit der Erlangung von Subventionen aus öffentlichen Kassen begangen werden (Subventionsschwindel)? Aus welchen Gründen glaubt — bejahendenfalls — der Bundesminister der Justiz, die Rechtsordnung komme mit den einschlägigen Straftatbestimmungen, insbesondere der des Betrugs, nicht aus? Für die Fälle des Subventionsschwindels kommt als Strafvorschrift in erster Linie § 263 StGB — Betrug — in Betracht. In letzter Zeit ist verschiedentlich gefordert worden, auch fahrlässige, zumindest leichtfertige Vermögensschädigungen im Sinne des Betrugstatbestandes unter Straf- oder Bußgelddrohungen zu stellen, um auch Fälle im Vorfeld des Subventionsschwindels zu erfassen und dadurch allgemein die Wirtschaftskriminalität besser bekämpfen zu können. Ob diese Vorschläge sinnvoll sind oder ob es zweckmäßig ist, Spezialvorschriften für besondere Formen der Wirtschaftskriminalität zu schaffen — ein Vorbild in einem Durchführungsgesetz zu EWG-Verordnungen ist bereits vorhanden — muß der Prüfung im Rahmen der Reform der Vermögensdelikte vorbehalten bleiben. Zur Vorbereitung dieser Reform hat der Bundesminister der Justiz bereits einen Gutachtenauftrag an einen Hochschullehrer erteilt. Zur Zeit läßt sich noch nicht übersehen, bis wann die Arbeiten im Bundesministerium der Justiz abgeschlossen sind. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Fragen B 10 und 11) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in einem Artikel in der Beilage „Zeitung für Frankfurt" der „FAZ" vom 9. Januar 1971 unter der Überschrift „Polizei entdeckt Pläne für Überfall auf Waffenlager der Bundeswehr" geschilderten Haftpraxis der Staatsanwaltschaft im Hinblick darauf, oh durch eine solche Praxis die Aufgabe der Polizei, Verbrechen zu verhüten und aufzuklären, in einem höheren Maße erschwert wird, als es bestimmt ist durch Gesetze, an die die Staatsanwaltschaft gebunden ist? Erwägt die Bundesregierung im Rahmen der von ihr wiederholt angekündigten Bemühungen um verbesserte Verbrechensbekämpfung und verstärkte innere Sicherheit eine Änderung der gegenwärtig geltenden haftrechtlichen Bestimmungen? Der von Ihnen zitierte Artikel aus der „Zeitung für Frankfurt" der FAZ vom 9. Januar 1971 ist mir bekannt. Er berichtet über einen Sachverhalt, der ausschließlich in die Zuständigkeit der Justizverwaltung des Landes Hessen fällt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich mit Rücksicht darauf zu diesem besonderen Einzelfall nicht Stellung nehmen kann. Sie dürfen aber sicher sein, daß die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit alles tun wird, zu der dringend notwendigen Modernisierung und Intensivierung der Verbrechensbekämpfung beizutragen. Der Herr Bundeskanzler hat dies bereits in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 im einzelnen angekündigt. Im Zusammenhang mit dem Problem einer wirksameren Verbrechensbekämpfung wird auch zu prüfen sein, ob es erforderlich ist, die durch das Strafprozef3änderungsgesetz vom 19. Dezember 1964 neu gefaßten Bestimmungen über das Haftrecht abzuändern, sofern damit Wiederholungstätern wirksamer als bisher begegnet werden kann. In seinen Ausführungen vor dem Kongreß der Gewerkschaft der Polizei ist auch der Herr Bundesminister der Justiz am 11. November 1970 auf die Bedenken, die auch von seiten der Polizei gegen das gegenwärtige Haftrecht geltend gemacht wurden, ausführlich eingegangen. Er hat darauf hingewiesen, daß man früher oft den Vorwurf erhoben hat, es werde in der Bundesrepublik zuviel und zu schnell verhaftet. Diese Feststellung sollte man meines Erachtens nunmehr nicht pauschal dahin abändern, daß man sagt, es werde zu wenig und zu langsam verhaftet. Bevor eine solche Behauptung aufgestellt werden kann, müssen die Tatsachen überprüft werden. Ich habe daher bereits Ende vorigen Jahres den Herrn Bundesminister des Innern gebeten, die Innenverwaltungen um Vorlage aller Unterlagen zu bitten, die Aufschluß darüber geben können, ob durch das derzeitige Haftrecht Wiederholungstätern im Einzelfall Vorschub geleistet worden ist. Weitere Erhebungen in Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen werden von mir veranlaßt. Sobald meinem Hause zuverlässiges Tatsachenmaterial vorliegt, wird die Frage der Notwendigkeit einer Abänderung der derzeitigen Haftbestimmungen unverzüglich überprüft werden. Der Vollständigkeit halber darf ich in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, daß der 6. Deutsche Bundestag aufgrund einer großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion die mit dem Problem einer intensiven Verbrechensbekämpfung zusammenhängenden Fragen in seiner 75. Sitzung am 4. November 1970 beraten hat. Der Innenausschuß (federführend) und der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages wurden vom Plenum mit der Prüfung der Frage beauftragt, ob das geltende Haftrecht insbesondere im Hinblick auf Wiederholungstäter einer Abänderung bedarf. Die zur Entscheidung dieser Frage notwendigen Vorarbeiten werden von meinem Hause mit Nachdruck gefördert. 5032 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 21. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 12) : Sieht die Bundesregierung in der Prosperitätsklausel des Entwurfes eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes, Drucksache VI/1548, nicht eine Gefahr, daß die betroffenen Betriebe die Bilanz dergestalt vorlegen, daß sie etwa Geld ins Ausland geben, dadurch der Bilanz nach unterkapitalisiert sind und deshalb von der Möglichkeit der Sonderabschreibung Gebrauch machen können? Die in § 3 Abs. 4 des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebiets enthaltene Prosperitätsklausel lehnt sich an die Prosperitätsklausel in § 1 Abs. 3 Satz 4 und 5 des Investitionszulagengesetzes an. Nach ihrem Wortlaut und ihrem Sinn und Zweck ist die Prosperitätsklausel nur auf Unternehmen anzuwenden, deren Ertrags- und Vermögenslage nachhaltig so günstig ist, daß die Gewährung steuerlicher Vergünstigungen auch unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Zonenrandgebietes nicht vertretbar erscheint. Die Anwendung der Prosperitätsklausel wird hiernach — ebenso wie das bei der Prosperitätsklausel im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 4 und 5 des Investitionszulagengesetzes der Fall ist — nur in verhältnismäßig wenigen Ausnahmefällen in Betracht kommen, in denen nachhaltig ungewöhnlich günstige Ertrags- und Vermögensverhältnisse vorliegen. Es ist vorgesehen, dies in den zu § 3 des Gesetzentwurfs zu erlassenden Richtlinien ausdrücklich klarzustellen. Die Prosperitätsklausel wird hiernach zweifelsfrei nicht dazu führen, daß die steuerlichen Vergünstigungen nur unter kapitalisierten Unternehmen gewährt werden. Die Bundesregierung glaubt daher nicht, daß die Klausel Unternehmen veranlassen wird, Geld ins Ausland zu geben, um in der Bilanz eine Unterkapitalisierung ausweisen zu können. Im übrigen würde eine solche Manipulation, falls sie erkennbar allein zu dem Zweck erfolgt, die Vermögenslage eines Unternehmens ungünstiger erscheinen lassen als sie tatsächlich ist, die Anwendung der Prosperitätsklausel nicht ausschließen, wenn die sonstigen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 18. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 13) : Kann die Bundesregierung unabhängig vom Stand des Verfahrens beim Landgericht Augsburg in Sachen söddeutscher Getreideskandal aus dem Jahre 1966'67 mitteilen, ob durch finanzrechtliche Maßnahmen inzwischen der Schaden von nahezu 15 Millionen DM durch die Beteiligten teilweise oder ganz wiedergutgemacht ist? In dem Antwortschreiben vom 17. 9. 1969 — V A/6 — D 2004 — 31/69 — (Drucksache V/4641) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fellermaier, Hirsch, Marx (München), Seidel und Genossen (Drucksache V/4625) wurde bereits ausführlich über die Höhe des eingetretenen Schadens und über die durchgeführten finanzrechtlichen Maßnahmen zur Einbringung und Absicherung der zu Unrecht gezahlten Subventionen und Ausfuhrerstattungen im „Süddeutschen Getreideskandal" berichtet. Danach beträgt der Gesamtschaden, den die Bundesrepublik Deutschland durch zu Unrecht in Anspruch genommene Subventionen und Ausfuhrerstattungen erlitten hat, insgesamt 14 642 202,03 DM. Davon entfallen a) an Subventionen in der Zeit der nationalen Getreidemarktordnung 5 096 682,47 DM b) an von der Einfuhr- und Vorratsstelle gezahlten zusätzlichen Barerstattungen 24 865,00 DM c) an hinterzogenen Abgaben (Abschöpfungen) in der Zeit der EWG-Marktordnung 9 520 654,56 DM Insgesamt 14 642 202,03 DM Zum Stand der Wiedergutmachung des Schadens, der im Zeitraum der Geltung der nationalen Marktordnung verursacht wurde und dessen Wiedergutmachung nicht durch finanzrechtliche Maßnahmen erreichbar ist [vgl. a) und b)], nehme ich wie folgt Stellung: Die Einfuhr- und Vorratsstelle Getreide (EVSt) hat die seiner Zeit nach § 8 des Getreidegesetzes erteilten Übernahmeverträge, in denen zwecks Ausfuhrförderung keine Unterschiedsbeträge für die Einfuhren festgesetzt worden waren, widerrufen, die Unterschiedsbeträge festgesetzt und von den Einführern angefordert. Die Einführer, bei denen es sich fast ausnahmslos um andere Firmen handelt als diejenigen, die an den Ausfuhren beteiligt waren, haben gegen die Widerrufbescheide der EVSt Rechtsmittel eingelegt. Die vor den Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Verwaltungsrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen sind erst nach Rechtskraft der Urteile möglich. Bisher sind auch noch keine Zahlungen an die EVSt geleistet worden. Gerichtliche Entscheidungen über Schadensersatzansprüche gegenüber Ausländern liegen ebenfalls noch nicht vor. Wegen der hinterzogenen Abgaben [vgl. unter c)] sind von der Bundeszollverwaltung gegen 4 Firmen und 11 Personen Haftungsbescheide erlassen worden, und zwar gesamtschuldnerisch in voller Höhe von 9,5 Millionen DM gegen die Hauptbeschuldigten, gegen die übrigen im Rahmen ihrer Mitwirkung. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5033 Die Bescheide gegen den inländischen Hauptbeschuldigten sind rechtskräftig; gegen alle übrigen Bescheide laufen Rechtsbehelfsverfahren. Die gegen 2 Personen und 1 Firma erlassenen Haftungsbescheide mußten zurückgenommen werden, da die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Von den Schuldnern sind bis zum 31. Dezember 1970 insgesamt 522 300,00 DM entrichtet worden. Mehrere Schuldner leisten Ratenzahlungen in unterschiedlicher Höhe. Weiterhin sind im Zuge der Zwangsvollstreckung Grundstücke mit Sicherungshypotheken belastet worden, und zwar a) 1 Grundstück mit einer Sicherungshypothek in Höhe von 500 000,00 DM b) 5 Grundstücke mit Sicherungshypotheken in Höhe von insgesamt 4 783 413,40 DM cl 5 Grundstücke mit Sicherungshypotheken in Höhe von insgesamt 6 329 016,13 DM Die Verkehrswerte sämtlicher Grundstücke liegen jeweils weit unter den Werten der eingetragenen Sicherungshypotheken; darüber hinaus sind die Grundstücke über den jeweiligen Verkehrswert hinaus vorbelastet. Über das Vermögen des inländischen Hauptbeschuldigten ist der Nachlaßkonkurs eröffnet. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 18. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Fragen B 14 und 15) : Wie hoch ist in den Kommunen, die eine Lohnsummensteuer erheben, der Anteil dieser Steuer an den Gesamtsteuereinnahmen? Trifft es zu, daß die Bundesregierung den Kommunen zur Behebung der Finanzmisere die Einführung der Lohnsummensteuer empfiehlt? Im Jahre 1969 betrugen in den Gemeinden, die Lohnsummensteuer erheben, die Einnahmen aus der Gewerbeertrag- und Gewerbekapitalsteuer 4719 Millionen DM, die Einnahmen aus der Lohnsummensteuer 1169 Millionen DM und die Einnahmen aus den Grundsteuern A und B schätzungsweise 943 Millionen DM. Der Anteil der Lohnsummensteuer an den gesamten Realsteuereinnahmen dieser Gemeinden hat danach 17,1 v. H. betragen. Über die Einnahmen dieser Gemeinden aus den kleinen sonstigen Gemeindesteuern liegen keine Angaben vor. Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit eine Empfehlung an die Gemeinden gegeben, zur Behebung ihrer finanziellen Schwierigkeiten die Lohnsummensteuer einzuführen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 19. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Frage B 16) : Wie lauten die Untersuchungsergebnisse der an der Einmission der Bildungsanleihe beteiligten Ressorts über die Aufnahmefähigkeit und -willigkeit des deutschen Kapitalmarktes? Aus der gesamtwirtschaftlichen Projektion, die die Bundesregierung mit dem Jahreswirtschaftsbericht 1971 vorlegen wird, kann abgeleitet werden, daß die längerfristige Geldkapitalbildung in der Bundesrepublik auch 1971 weiter ansteigen wird. Dabei wird davon ausgegangen, daß das Mittelaufkommen auf dem Rentenmarkt vor allem infolge der wachsenden Bereitschaft der privaten Haushalte zur längerfristigen Kapitalbindung weiter zunehmen wird. Die Ergebnisse der Jahre 1969 und 1970 belegen diese Tendenz. Der notwendige Spielraum für die im Jahreswirtschaftsbericht vorgesehene Beanspruchung der Finanzierungsmärkte durch die öffentliche Hand ist gegeben. Die kapitalmarktgerechte Einordnung der verschiedenen Anleihevorhaben wird im Konjunkturrat für die öffentliche Hand (Kreditfragen) abgestimmt. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 17) : Teilt die Bundesregierung die optimistische Ansicht der Ruhrkohle AG. hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Steinkohlebergbaus? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die mengenmäßigen Absatzmöglichkeiten des Steinkohlenbergbaus in den nächsten Jahren infolge der rasch wachsenden Energienachfrage recht zufriedenstellend sein werden. An dieser Entwicklung wird auch der deutsche Bergbau partizipieren. Dies verdeutlicht die Ende vergangenen Jahres vorgelegte Vorausschätzung des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete. Für den deutschen Steinkohlenbergbau ist darüber hinaus die Entwicklung der Ertragslage von erheblichem Gewicht. Sie wird insbesondere davon abhängen — welche Preise erzielbar sind. Hierbei dürfte die allgemeine Preisentwicklung auf dem weltweiten Energiemarkt eine entscheidende Rolle spielen; — wie die Produktivitäts- und Kostenentwicklung verlaufen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die bei der Neuordnung des Bergbaus an der Ruhr aufgetretenen Anlaufschwierigkeiten, die bei einer Umorga- 5034 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 nisation dieses Ausmaßes nicht zu vermeiden sind, in absehbarer Zeit überwunden werden können. In dieser Meinung wird sie durch gerade in jüngster Zeit bekannt gewordene Äußerungen aus dem Bergbau — sowohl von Unternehmer- als auch von Gewerkschaftsseite — bestärkt. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Apel (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Fragen B 18 und 19) : Hält es die Bundesregierung mit den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vereinbar, daß die großen chemischen Reinigungsanstalten Hamburgs einheitlich ab 1. Januar 1971 von ihren Kunden die Vorausbezahlung der zur Reinigung angelieferten Textilien fordern wollen? Sieht die Bundesregierung in dieser Verbesserung der Erträge dieses Dienstleistungsbereiches nicht auch die Gefahr, daß andere Bereiche des Dienstleistungsgewerbes, die im Dienste der Hausfrau stehen, diesem Beispiel folgen könnten und damit ebenfalls den Konsumenten erheblich benachteiligen? Nach meinen Feststellungen hat die Firmengruppe Dependorf in Hamburg zum 1. Januar 1971 die Vorauskasse für chemische Reinigungen eingeführt. Sie begründet diesen Schritt mit innerbetrieblichen Vorteilen. Zur Dependorf-Gruppe gehören die Firmen J. H. Dependorf, „einfach — die gute billige Reinigung" sowie J. B. Busch mit zusammen 100 Filialen. Insgesamt gibt es in Hamburg etwa 400 chemische Reinigungsbetriebe. 40 dieser Betriebe verlangen schon seit längerer Zeit die Vorausbezahlung. Die übrigen Betriebe lehnen dieses Zahlungssystem überwiegend ab, so daß der Verbraucher Ausweichmöglichkeiten hat. Für die kartellrechtliche Prüfung dieses Sachverhalts ist die Hamburger Behörde für Wirtschaft und Verkehr zuständig (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) . Ihre Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Gegenwärtig bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß das Verhalten der Hamburger Firmengruppe Schule macht. Sofern wirksamer Wettbewerb herrscht und Ausweichmöglichkeiten für den Verbraucher bestehen, sieht die Bundesregierung keine Gefahr. In anderen Fällen würde von den kartellrechtlichen Möglichkeiten (Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, Geldbuße wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot) Gebrauch gemacht werden. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen B 20 und 21) : Welche Verhältnisse bestehen in der Bundesrepublik Deutschland für die Aufgaben des Abschleppdienstes bei Verkehrsunfällen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Verhältnisse übersichtlicher und seriöser zu gestalten, etwa durch die Festlegung eines Berufsbildes für diesen Aufgabenbereich mit den damit verbundenen Regelungen und Sicherungen zugunsten der Betroffenen? Verkehrsrechtlich können die Straßen, unter Beachtung der im Einzelfall, z. B. für Autobahnen, geltenden besonderen Bestimmungen mit zugelassenen Fahrzeugen befahren werden. Das gilt auch für Abschleppfahrzeuge. Derartige Fahrzeuge dürfen sich aber nicht dauernd auf den Straßen aufhalten, um dort ihre Abschleppdienste anzubieten. Gegen Mißbräuche einzuschreiten, ist Aufgabe der Polizei. Die Autobahnmeistereien sind angewiesen, falls sie um ein Abschleppfahrzeug ersucht werden, dieses Ersuchen nur an seriöse Abschleppunternehmer weiterzuleiten. Ähnliche Weisungen bestehen, soweit mir bekannt ist, für die Polizeibehörden der Länder. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache V1/1696 Fragen A 22 und 23) : Inwieweit stimmt der Bundesminister für Wirtschaft der Forderung der Bundesanstalt für Bodenforschung zu, daß als Basis für alle infrastrukturellen Entscheidungen die hydrogeologische Prospektion mit absolutem Vorrang betrieben werden muß? Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß es über das Grundwasservorkommen im niedersächsischen Küstengebiet zwischen Elbe und Ems noch immer keine Klarheit gibt, bereit, die Untersuchungen der Bundesanstalt für Bodenforschung in diesem Raum und die Erforschung von Meerwasser-Entsalzungsanlagen in beschleunigtem und verstärktem Maße zu unterstützen? Eine Forderung der Bundesanstalt für Bodenforschung, daß „als Basis für alle infrastrukturellen Entscheidungen die hydrogeologische Prospektion mit absolutem Vorrang betrieben werden muß" existiert nicht. Die insoweit zugrunde gelegte Annahme einer in diese Richtung gehenden Forderung beruht offenbar auf einer von der Presse mißverständlich wiedergegebenen Äußerung von Professor Dr. Lüttig in seiner damaligen Eigenschaft als Hauptabteilungsleiter beim Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung vom 13. November 1970. An diesem Tage hat Professor Dr. Lüttig als Mitglied der Akademie für Raumforschung und Landesplanung in Oldenburg dafür plädiert, daß „die hydrogeologische Prospektion als Basis für die wasserwirtschaftliche Planung mit Nachdruck betrieben werden muß". Abgesehen von dieser Klarstellung konnte der Bundesminister für Wirtschaft die Äußerungen des damaligen Vertreters des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung weder beeinflussen noch kann er sie gegenwärtig interpretieren. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5035 Hinsichtlich der Prioritäten für infrastrukturelle Entscheidungen, bei denen die hydrogeologische Prospektion eine bedeutsame Rolle spielen kann, läßt sich der Bundesminister für Wirtschaft, insbesondere bei der Verwendung von Haushaltsmitteln, von den im Bundesanzeiger Nr. 174 vom 19. September 1969 veröffentlichten Richtlinien für das regionale Förderungsprogramm der Bundesregierung leiten. Aufgrund der Nr. 4 dieser Richtlinien können für Anlagen der Wasserversorgung — und damit zumindest mittelbar auch für die hydrogeologische Prospektion — öffentliche Zuschüsse gewährt werden. Zur Vorbereitung ihres Umweltschutzprogramms hat die Bundesregierung unter anderem eine besondere Arbeitsgruppe mit der Prüfung der Frage beauftragt, ob die vorhandenen Daten über das Grundwasser insgesamt ausreichen, um eine zuverlässige Beurteilung der Möglichkeiten der langfristigen Wasserversorgung im Bundesgebiet zu gewährleisten. Von dem Ergebnis dieser Prüfung wird es abhängen, ob und in welchen Bereichen zusätzliche Forschungen zweckmäßig sein können. Für das Grundwasservorkommen im niedersächsischen Küstengebiet zwischen Elbe und Ems liegt noch keine vollkommen gebietsdeckende hydrogeologische Prospektion vor. Die Federführung für entsprechende Untersuchung liegt bei der Niedersächsischen Wasserwirtschaftsverwaltung, die sich der Mitarbeit des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung bedient. Die Bundesanstalt für Bodenforschung hat schon bisher, insbesondere auf hydrochemischem Gebiet, die Arbeiten des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung im Küstengebiet unterstützt. Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Landes Niedersachsen die Bundesanstalt für Bodenforschung anzuhalten, ihre Mitarbeit zu verstärken. Hinsichtlich der in der Anfrage erwähnten Meerwasserentsalzungsanlagen darf ich auf folgendes hinweisen: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bereitet die Einrichtung einer Versuchsstation zur Erprobung von Meerwasserentsalzungsanlagen und dazugehörigen Konstruktionselementen vor. Die Errichtung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf 1 Millionen DM. Insgesamt sind für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf diesem Gebiet bis 1975 Haushaltsmittel in Höhe von ca. 70 Millionen DM vorgesehen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 18. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Fragen B 24 und 25) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Mittel für die Verbreitung des Tierschutzgedankens gegenüber dem Deutschen Tierschutzbund e. V. 1971 einschränken will, um die Mittel nur noch an eine sogenannte Dachorganisation aller Tierschutzverbände umleiten zu können? Welche Begründung hat die Bundesregierung für diese einschränkenden Maßnahmen? Es trifft zu, daß der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages bei den Beratungen des Bundeshaushaltsplanes 1971 beschlossen hat, den für die Verbreitung des Tierschutzgedankens bisher ausschließlich dem „Deutschen Tierschutzbund e. V., Mainz", zur Verfügung gestellten Bundeszuschuß in Höhe von 25 000 DM in Zukunft einer — noch zu bildenden — Dachorganisation aller Tierschutzverbände anzuweisen. Dieser Beschluß resultiert aus der Tatsache, daß der Deutsche Tierschutzbund bereits seit längerem nicht mehr die einzige Spitzenorganisation des Tierschutzes im Bundesgebiet, sondern eine von mehreren ist und daß die Arbeit aller überörtlichen Tierschutzorganisationen im Hinblick auf die Verbreitung des Tierschutzgedankens als gleichwertig anzusehen ist. Es erscheint daher nicht länger vertretbar, ein und derselben Organisation den Zuschuß des Bundes weiterhin allein zukommen zu lassen; wie aus zahlreichen Anfragen und Beschwerden in dieser Sache erkennbar ist, würden insbesondere die seit Jahren zwischen den Tierschutzorganisationen bestehenden erheblichen Rivalitäten durch Beibehaltung des bisherigen Zuschußverfahrens noch verschärft. Eine Aufteilung des recht begrenzten Bundeszuschusses auf die einzelnen Organisationen erscheint jedoch aus fiskalischen Gründen nicht sinnvoll, da damit zweifellos eine beträchtliche Minderung der Effektivität dieser Mittel im Hinblick auf den haushaltsrechtlich festgelegten Verwendungszweck verbunden wäre. Bei dieser Sachlage hält die Bundesregierung die vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages beschlossene Neuregelung, in Zukunft den Zuschuß einer noch zu bildenden Dachorganisation aller Tierschutzverbände als Zuwendungsempfänger zu gewähren, für optimal sachbezogen, fiskalisch gerecht und auch politisch akzeptabel. Auf die Antwort vom 7. Dezember 1969 zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/3793, Frage 91) in gleicher Angelegenheit darf ich in diesem Zusammenhang hinweisen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 14. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Cramer (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage B 26) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die für die Existenzgrundlage der Bevölkerung und die Kureinrichtungen immer bedrohlicher werdende Abnahme der Randdünen im Bereich des Hauptbadestrandes der Nordseeinsel Langeoog zu verhindern? Die Situation auf der Nordseeinsel Langeoog ist der Bundesregierung im Dezember v. J. bei der Besprechung des Niedersächsischen Küstenschutz- 5036 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 programms für 1971 bekannt geworden. Nach den Untersuchungsergebnissen des Wasser- und Schifffahrtsamtes Norden über Strand- und Dünenabbrüche auf Langeoog hat am Weststrand Dünenneubildung, im Bereich des Hauptbadestrandes und des sogenannten Pirola-Tales dagegen ein Abbruch der Randdünen eingesetzt, der bei weiterem Fortschreiten zu einer Gefährdung der Insel führen kann. Das zuständige Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat vorgesehen, dieser Entwicklung durch geeignete Küstenschutzmaßnahmen entgegenzutreten und aus den Globalzuweisungen des Bundes für den Küstenschutz zu finanzieren. Die Bundesregierung hat die Absicht, dem zuzustimmen. Die Bundesmittel für 1971 werden so bald wie möglich zur Verfügung gestellt. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1696 Frage B 27) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die vorgesehene Umstellung des Heeresfliegerbataillons 100 in Rheine-Bentlage auf Regimentsstärke die Anzahl der Offiziere sich versechsfachen wird, bislang jedoch noch ein Offiziersheim überhaupt fehlt, und wie gedenkt die Bundesregierung, diesen Mangel schnellstens zu beheben? Die bisherige Belegung des Standortes RheineBentlage sah 58 Offiziere vor. In der im Dezember 1970 herausgegebenen „Fernstationierungsplanung der Truppen des Heeres" ist für diesen Standort durch Aufstockung des Heeresfliegerbataillons auf Regimentsstärke eine Endbelegung mit 173 Offizieren (nach STAN) vorgesehen. Für den Standort Rheine-Bentlage war im Rahmen der mittelfristigen Planung ein Offiziersheim Typ B (85 Mitglieder) vorgesehen. Baubeginn voraussichtlich 1973. Entsprechend der geänderten Fernstationierung wird für diesen Standort nunmehr ein Offiziersheim Typ C (145 Mitglieder) gebaut. Voraussichtlicher Baubeginn 1973. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1696 Frage B 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für das Leichte Kampfgeschwader 42 in Sobernheim dringend eine Turnhalle benötigt wird, deren Rohbau bereits seit über einem Jahr steht, und his zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregierung, diese Turnhalle fertigzustellen und für das Leichte Kampfgeschwader 42 nutzbar zu machen? Der zeitliche Arbeitsablauf zur Errichtung der Sporthalle für das Leichte Kampfgeschwader 42 in Sobernheim entspricht nicht den Erwartungen. Die aufgetretenen Verzögerungen sind einmal auf Erschwernisse bei den Erdarbeiten zurückzuführen. Aus geologischen Gründen mußte das Erdreich tiefer ausgehoben werden. Diese Gelegenheit wurde wahrgenommen, gleich einen Keller einzubauen. Der Keller war jedoch nicht in dem ursprünglich genehmigten Kostenvoranschlag enthalten, so daß sich eine Umplanung ergab. Eine weiterer Verzögerungsgrund liegt darin, daß aus Gründen der Kostenersparnis die Vergabe der Bauarbeiten in einzelnen Gewerken an die ortsansässigen Firmen und nicht an einen Generalunternehmer erfolgte. Die zuständige Finanzbauverwaltung rechnet mit einem Fertigstellungstermin Sommer 1971. In einer Ortsbesprechung am 14. Januar 1971 wurden die zur Einhaltung dieses Termins notwendigen Maßnahmen festgelegt. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 12. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen B 29 und 30) : Besteht nach Ansicht der Bundesregierung nicht ein Widerspruch zwischen ihrer schriftlichen Antwort vom 4. November 1970 auf meine Fragen, das Verbot gesundheitsbezogener Werbung betreffend, in der sie versichert, daß durch die neue Regelung eine sachgerechte Unterrichtung des Verbrauchers über den Zusammenhang zwischen richtiger Ernährung und Gesundheit nicht behindert, sondern im Gegenteil gefördert würde, und dein § 18 des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Erzeugnissen und Bedarfsgegenständen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom Juni 1970, der ein generelles Verbot gesundheitsbezogener Werbung darstellt, auch wenn sie wahrheitsgemäß ist? Ist die Bundesregierung bereit, den § 18 des Referentenentwurfs so zu modifizieren, daß die gesundheitliche Ernährungsberatung in vollem Umfange gewährleistet bleibt? Der Bundesregierung ist es nicht möglich, Ihre Frage nach einer Änderung des angesprochenen Gesetzentwurfs zu beantworten, weil sie den Referentenentwurf bisher weder beraten noch beschlossen hat. Aus der Sicht des federführenden Ressorts kann ich Ihnen jedoch mitteilen, daß kein Widerspruch zwischen § 18 des Referentenentwurfs und meiner schriftlichen Antwort vom 4. November 1970 auf Ihre damals gestellte Frage besteht. Das in § 18 des Gesetzentwurfs vorgesehene Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung erstreckt sich — ebenso wie die bereits heute auch für Lebensmittel geltenden Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes allein auf die reine Wirtschaftswerbung. Nicht wirtschaftlich orientierte Aktionen zur gesundheitlichen Aufklärung oder ähnliche Maßnahmen werden demzufolge durch § 18 des 'Referentenentwurfs nicht berührt. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 12. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abge- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5037 ordneten Wolf (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage B 31): Ist die Bundesregierung bereit, die Hilfsmaßnahmen für Taubstumme im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes entsprechend den besonderen Bestimmungen für Blinde zu regeln, oder kann sie Gründe nennen, die die bisherige unterschiedliche Behandlung dieser beiden Gruppen von Behinderten rechtfertigen? Die Bundesregierung ist bemüht, die Unterschiedlichkeit der Leistungen für Blinde gegenüber denen für andere Behinderte, insbesondere für Gehörlose, zu beseitigen. Sie prüft dazu gegenwärtig die Möglichkeiten, im Rahmen einer allgemeinen Verbesserung der Hilfen für Behinderte nach dem BSHG auch die Leistungen für Gehörlose denen für Blinde entsprechend dem Schweregrad der Behinderung anzugleichen. Ein erster Schritt in dieser Richtung ist die beabsichtigte Änderung der Eingliederungshilfe-Verordnung. Bei dieser Änderung ist die Aufnahme einer Bestimmung vorgesehen, nach der Gehörlosen oder anderen Personen mit besonders starker Beeinträchtigung der Hör- und Sprachfähigkeit, die aus besonderem Anlaß zur Verständigung mit der Umwelt der Hilfe anderer bedürfen, die angemessenen Aufwendungen hierfür zu erstatten sind. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage B 32) : Ist es richtig, daß die Bahnstrecke Oldesloe—Ratzeburg endgültig stillgelegt werden soll, und, falls dies geplant sein sollte, ist dabei berücksichtigt, daß im Zuge der in Aussicht genommenen Verhandlungen mit der DDR ein Grenzübergang bei Ratzeburg geöffnet werden könnte, so daß im Falle einer Schließung dieser Eisenbahnstrecke keine direkte Eisenbahnverbindung in das Landesinnere mehr angeboten werden kann? Es trifft zu, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn beantragt hat, den nur noch schwachen Güterverkehr auf der Strecke Bad Oldesloe—Ratzeburg einzustellen. Der Reiseverkehr wird bereits seit 30. September 1962 auf der Straße bedient. Das Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bei der geringen regionalen Bedeutung dieser Strecke kommt sie auch im Falle einer Öffnung eines Übergangs bei Ratzeburg als Verbindung in das Landesinnere nicht in Betracht. Hierfür stehen leistungsfähigere Bundesbahnstrecken zur Verfügung. Nach hier vorliegenden Fahrplanunterlagen diente diese Strecke auch vor dem 2. Weltkrieg nicht dem Durchgangsverkehr. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1696 Fragen B 33 und 34) : Welches sind die noch fehlenden rechtlichen Voraussetzungen für cien Bau der Umgehungsstraße Raunheim im Zuge der B 43? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, schnellstens diese Voraussetzungen zu schaffen? Das Planfeststellungsverfahren nach §§ 17, 18 Bundesfernstraßengesetz für den östlichen Teilabschnitt der Umgehung Raunheim, das z. Z. im Gange ist, ist zum Abschluß zu bringen. Verzögerungen sind durch ständig neue Forderungen der Stadt Raunheim bezüglich der Gestaltung des Knotenpunktes Raunheim-Ost und die dazu erforderlichen wiederholten Planänderungen eingetreten. Die vom zuständigen Hessischen Landesamt für Straßenbau im Dezember 1970 dem Bundesminister für Verkehr vorgelegten geänderten Pläne werden bevorzugt geprüft und sobald wie möglich dem Hessischen Landesamt zurückgegeben. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage B 35) : Wann können die Bürger der Stadt Ingelheim/Rheinhessen, die wie kaum eine andere Stadt durch den beschrankten Bahnübergang einer Bundesbahnhauptstrecke in zwei Teile getrennt ist, damit rechnen, daß dieser Zustand durch eine Überführung beseitigt wird? Die Bauarbeiten zur Beseitigung des Bahnübergangs (der L 419 in km 12,066 der zweigleisigen Hauptbahn Mainz—Bingen im Westkopf des Bahnhofs Ingelheim) durch eine Straßenüberführung sind 1970 eingeleitet worden. Die Straßenrampen sind z. T. bereits geschüttet. Das Kreuzungsbauwerk ist begonnen. Mit der Fertigstellung ist voraussichtlich im Frühjahr 1972 zu rechnen. Auf der Ostseite des Bahnhofs Ingelheim sind weitere 4 Bahnübergänge (1 Ortsstraße und 3 Feldwege) vorhanden; sie haben geringe Verkehrsbedeutung und können nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn durch ein gemeinsames Überführungsbauwerk in Verbindung mit Seitenwegen ersetzt werden. Konkrete Planungen dafür liegen jedoch nicht vor. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen B 36 und 37) : 5038 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Ist die Bundesregierung bereit, die wiederholt gegebene Zusage, daß das seit 1955 errichtete Luftfahrt-Bundesamt, sowohl aus technischen als auch aus politischen Gründen (Zonenrandgebiet) nicht in den Westen verlegt wird, aufrechtzuerhalten? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Sitz des Luftfahrt-Bundesamtes am Flughafen in Braunschweig insofern allen Erfordernissen entspricht, als alle technischen Einrichtungen vorhanden sind für fliegerische Inübunghaltung der im Amt tätigen Inhaber von Luftfahrtscheinen (wenig frequentierter Flugplatz), das Training von Flugbetriebsprüfern in Zusammenarbeit mit dem Flugplatz Hannover durchgeführt werden kann, die Unfalluntersuchung unter Umgehung der Ballungszentren in Ost-West- und Nord-Süd-Richtung Autobahnen benutzen kann? Das Luftfahrt-Bundesamt ist z. Z. teils in angemieteten Büroräumen am Flugplatz Braunschweig, teils 15 km davon entfernt in einem angemieteten Bürogebäude in der Stadt Braunschweig untergebracht. Es ist zweckmäßig, das Luftfahrt-Bundesamt wieder zusammenzuführen und möglicherweise ein bundeseigenes festes Dienstgebäude zu errichten. Da die Errichtung eines solchen Gebäudes auf dem Flugplatz Braunschweig nur bei einem dauernden Verbleib des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig gerechtfertigt wäre, stellt sich die grundsätzliche Frage nach dem endgültigen Standort des LuftfahrtBundesamtes. Die Frage wird von mir unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des LuftfahrtBundesamtes für den Raum Braunschweig und das Zonenrandgebiet, der sozialen Belange der Bediensteten des Luftfahrt-Bundesamtes und der fachlichen Notwendigkeiten sehr sorgfältig geprüft. Das Luftfahrt-Bundesamt muß seinen Aufgaben als Bundesoberbehörde auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt voll gerecht werden können. Angesichts der zu erwartenden weiteren stürmischen Entwicklung der Zivilluftfahrt ist ein Ausbau des Luftfahrt-Bundesamtes vor allem auf den Gebieten der Flugbetriebsüberwachung, der Prüfung von Luftfahrern, der Unfalluntersuchung und Unfallverhütung beabsichtigt. Außerdem ist mit der Übertragung neuer Aufgaben auf das Luftfahrt-Bundesamt zu rechnen. Ob bei diesem Ausbau der Sitz des Luftfahrt-Bundesamtes am Flugplatz Braunschweig noch allen Erfordernissen entspricht, ob alle notwendigen technischen Einrichtungen vorhanden sind, und ob die Anbindung an den Luft- und Straßenverkehr für die besonderen Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes dann noch ausreicht, wird bei der Entscheidung über den endgültigen Sitz des Luftfahrt-Bundesamtes mitgeprüft. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 38) : Wann gedenkt die Bundesregierung, die Ortsdurchfahrt im Zuge der B 14 in Waidhaus/Opf. auszubauen? Mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Waidhaus im Zuge der B 14 kann frühestens 1972 begonnen werden. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage B 39) : Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlag des Bundes Naturschutz in Bayern aufzunehmen, zum Schutze von 400 ha Wald um München nur einen östlichen Fernstraßenring zwischen Stuttgarter, Berliner und Salzburger Autobahn zu bauen, diesen aber achtspurig anzulegen? Nach den bisher vorliegenden Verkehrsuntersuchungen und Planungskonzepten ist ein geschlossener Fernstraßenring München vorgesehen. Besonders vordringlich sind die östlichen und nördlichen Teilabschnitte zur Verbindung der Autobahnen nach Stuttgart, Berlin und Salzburg. Für den östlichen Abschnitt ist schon jetzt ein 6spuriger und im Endausbau ein 8spuriger Querschnitt notwendig. Der westliche Teil des Fernstraßenringes soll nicht nur die Autobahnen nach Stuttgart und Salzburg sondern auch die Autobahnen MünchenLandsberg—Memmingen und München—Starnberg —Garmisch Partenkirchen/Lindau sowie eine Reihe weiterer wichtiger Radialen im Süden und Westen Münchens verbinden. Voraussichtlich kann daher auf Dauer nicht auf diesen Teil des Fernstraßenringes verzichtet werden. Endgültig wird diese Frage jedoch erst im Rahmen der zur Zeit laufenden Verkehrsuntersuchung im Großraum München geklärt. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. .Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI / 1696 Fragen B 40 und 41) : Stimmt es, daß die Deutsche Bundespost seit längerem im Raum Saarbrücken zur Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten im Saarland den Bau eines Fernsehturms plant und daß das Grundstück der Deutschen Bundespost seit längerer Zeit von der Stadt Saarbrücken übergeben worden ist und lediglich der Abriß des noch stehenden Schwarzenbergturmes der Verwaltung der Deutschen Bundespost Schwierigkeiten bereitet und den Beginn der Bauarbeiten verzögert? Wie weit sind die Planungen der Deutschen Bundespost gediehen, und wann ist mit dem Baubeginn des Turmes zu rechnen? Es trifft zu, daß die Deutsche Bundespost seit dem Jahre 1966 den Neubau einer Fernsehsendeanlage im Raum Saarbrücken plant, die das gesamte Saarland mit dem 1., 2. und 3. Fernsehprogramm und den Ton-Rundfunkprogrammen des Saarländischen Rundfunks versorgen soll. Der hierfür benötigte Fernmeldeturm soll auf einem der Stadt Saarbrücken gehörenden Grundstück auf dem Schwarzenberg in Saarbrücken errichtet werden. Das Grundstück ist noch nicht im Eigentum oder Besitz der Deutschen Bundespost, weil die Stadt Saarbrücken den Verkauf an Bedingungen knüpft, die erhebliche Auswirkun- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5039 gen auf die Gestaltung des Fernmeldeturmes und damit auch auf dessen Baukosten haben. Die Schwierigkeiten sind entstanden, weil die Stadt den Abbruch des vorhandenen Schwarzenbergturmes fordert, obwohl dies für das von der Deutschen Bundespost geplante Bauwerk nicht notwendig wäre. Das Angebot der Deutschen Bundespost, auf ihre Kosten den alten Turm abzubrechen und als Ersatz dafür eine Aussichtsplattform in gleicher Höhe an dem neuen Fernmeldeturm anzubringen, hat die Stadt Saarbrücken abgelehnt. Die Stadt fordert eine Aussichtsplattform in mindestens 150 m höhe. Erst nach langwierigen Verhandlungen hat sich die Stadt schließlich grundsätzlich bereit erklärt, die durch ihre Forderungen gegenüber dem Angebot der Deutschen Bundespost entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Diese Mehrkosten sind ermittelt und in diesen Tagen der Stadt Saarbrücken mitgeteilt worden. Der Saarbrücker Stadtrat kann jetzt einen entsprechenden Beschluß fassen. Die Pläne für den Fernmeldeturm sind im wesentlichen erarbeitet; sie können kurzfristig fertiggestellt werden, sobald mit der Stadt Saarbrücken eine endgültige Vereinbarung wegen Übernahme der durch ihre Forderungen bedingten Mehrkosten und wegen der Grundstücksüberlassung getroffen ist. Wenn diese Vereinbarung bald zustande kommt, wird das Bauvorhaben voraussichtlich Ende 1971 baureif sein. Mit den Bauarbeiten soll dann unter der Voraussetzung, daß die Mittel bereitgestellt werden können, möglichst bald begonnen werden. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Frage B 42) : Handelt es sich bet der vom Bund an die rund 300 Zeitschriften der Heimatvertriebenen und der Ostdeutschen Landsmannschaften gezahlten Zuschüsse um namhafte Beträge, und hat diese Presse beim Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und der Eingliederung von Millionen Heimatvertriebenen einen staatsbürgerlich wertvollen Dienst geleistet? Die Förderungsmittel des Bundes, die den Verlagen der Heimatvertriebenen- und Flüchtlingspresse zur Verfügung gestellt werden, dienten und dienen in erster Linie dem Ziel, durch Strukturmaßnahmen den dafür in Frage kommenden Blättern eine stabile wirtschaftliche Basis zu geben, die sie von laufenden Zuschüssen unabhängig macht. Die Förderungsmaßnahmen meines Hauses für die betreffenden Publikationen, deren erfolgreichen Beitrag zur Eingliederung der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge ich anerkennen möchte, werden nach einer Vereinbarung der Fraktionen des Deutschen Bundestages ausschließlich in einem Sonderausschuß besprochen und geprüft. Ich sehe mich daher außerstande, hier eine Auskunft über die Höhe der Förderungsmittel zu geben, und. möchte Sie bitten, sich an einen Ihrer Fraktionskollegen zu wenden, der in diesem Ausschuß vertreten ist. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 11. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen B 43 und 44) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Förderungsabsichten der elektronischen Datenverarbeitung die Tätigkeit des Deutschen Rechenzentrums (DRZ) Darmstadt? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls ihren Einfluß geltend machen, eine Auflösung des DRZ aus Sparsamkeitserwägungen des Landes Hessen zu verhindern? Das Deutsche Rechenzentrum Darmstadt (DRZ) stand seit seiner Gründung am 3. Oktober 1971 den Hochschulen und hochschulfreien Forschungsinstituten für die Bearbeitung wissenschaftlicher Probleme auf einer großen Rechenanlage zur Verfügung. Die Tätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter des DRZ war zu einem erheblichen Teil darauf gerichtet, die Benutzer der Rechenanlagen bei der Lösung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Daneben wurde auch Forschung über Anwendungen der DV für Zwecke der Wissenschaft getrieben; diesbezüglich konnte besonders die Abteilung Nichtnumerik unter Leitung von Dr. Schulte-Tigges ein gutes Ansehen gewinnen. Weiterhin hat das DRZ in größerem Umfang eine Ausbildungstätigkeit entfaltet. Neben Kursen von kürzerer Dauer wurden Mathematisch-Technische Assistenten ausgebildet. Die Bereitstellung von Rechenkapazität durch das DRZ und die damit zusammenhängende Beratung der Benutzer hat seit einiger Zeit relativ an Bedeutung verloren. Der stark gestiegene Rechenbedarf der Wissenschaft wird immer häufiger durch leistungsfähige DV-Anlagen der Hochschulen befriedigt, und die Informatik-Fachbereiche der Hochschulen können die Beratung der Benutzer der örtlichen Rechenzentren weitgehend selbständig übernehmen. Andererseits ist bei den Planungen über die künftige Tätigkeit des DRZ zu berücksichtigen, daß im 2. DV-Programm die Ausbildung von DV-Fachkräften besonderes Gewicht erhalten soll. In diesen Zusammenhängen ist auch die Entwicklung des DRZ zu sehen. Beim Deutschen 'Rechenzentrum Darmstadt (DRZ) sind im Jahre 1970 Finanzierungsschwierigkeiten aufgetreten, weil die Einnahmen aus der Vermietung von Rechenzeit hinter den Ansätzen zurückgeblieben sind. Grund hierfür war besonders der Ausbau von Hochschulrechenzentren in Mainz und Frankfurt, wodurch die Benutzer aus diesen Regionen, die zuvor einen erheblichen Anteil der Rechenzeit in Anspruch nahmen, abgewandert sind. 5040 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Es mußten daher Überlegungen angestellt werden, die brachliegende Rechenkapazität zu nutzen. Da die Kapazität des Rechenzentrums der Technischen Hochschule Darmstadt nicht ausreicht, ist es naheliegend, die Anlagen des DRZ für den Rechenbedarf der Technischen Hochschule Darmstadt und anderer in der Nähe liegender Forschungseinrichtungen nutzbar zu machen. Der Bundesregierung ist daran gelegen, daß in diesem Sinne — unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten — eine optimale Ausnutzung der Rechenkapazität und eine zukunftsträchtige Entwicklung des DRZ erreicht wird. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 18. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 45) : wo bzw. in welchem Umfang werden die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung für die Bildungsverwaltung nutzbar gemacht? Für verschiedene Aufgaben der Schul- und Hochschulverwaltung ist mit der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung begonnen worden, um die Verwaltung zu rationalisieren und ein besseres Informationssystem in diesem Bereich aufzubauen. Nach einer Erhebung des Deutschen Städtetages bei 140 Städten haben am 1. Oktober 1969 insgesamt 17,1 % der befragten Städte Datenverarbeitungsanlagen in der Schulverwaltung eingesetzt; weitere 18,6 % wollen die Datenverarbeitung bis zum 1. Oktober 1971 einsetzen. Die Anwendung der Datenverarbeitung erstreckt sich hierbei auf die Bereiche Schüler-, Lehrer- und Sachdatei, in denen zunächst nur Teilaufgaben gelöst werden, sowie die Erstellung von Stundenplänen. Über die Anwendung der Datenverarbeitung in der Hochschulverwaltung führt die Universität des Saarlandes eine Umfrage durch. Die z. Z. vorliegenden Ergebnisse lassen erkennen, daß gegenwärtig Datenverarbeitungsanlagen vornehmlich für Studentenstatistiken, für Einschreibung und Rückmeldung von Studierenden sowie für Gehalts- und Gebührenabrechnung verwendet werden. Die Auswertung der Umfrage wird etwa Ende dieses Monats abgeschlossen sein und soll dann im Heft 11 der Saarbrücker Studien zur Hochschulentwicklung veröffentlicht werden. Das Ziel der weiteren Planungen der Kommunen und Länder in diesem Bereich ist auf eine integrierte Datenverarbeitung gerichtet, wie es z. B. in den Veröffentlichungen „EDV in der Schulverwaltung" (Schriftenreihe des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen) und „Großer Hessenplan — Entwicklungsprogramm für den Ausbau der Datenverarbeitung in Hessen" (Herausgeber Hessische Zentrale für Datenverarbeitung) aufgezeigt ist. Die Einführung der Datenverarbeitung im Bereich der Schul- und Hochschulverwaltung ist u. a. mit organisatorischen und programmtechnischen Problemen verbunden. Zur Lösung dieser Probleme fördert das Ministerium für Bildung und Wissenschaft im Rahmen des Datenverarbeitungs-Förderungsprogramms entsprechende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Die gegenwärtigen Arbeiten im Schulbereich befassen sich u. a. mit der Erstellung eines Konzepts für Aufbau, Wartung und Auswertung einer Schüler- und Sachdatei sowie hierzu notwendiger Programme. Diese Arbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit den künftigen Anwendern, insbesondere mit den im Ausschuß für EDV im Schulwesen zusammengeschlossenen Mitgliedern des Deutschen Städtetages, durchgeführt. Im Bereich der Hochschulverwaltung wird ein Vorhaben bei der Hochschul-Informations-System-GmbH gefördert wobei schwerpunktmäßig die Bereiche Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Bibliothekswesen untersucht werden. Im Rahmen dieser Arbeiten soll bei der Universität Köln ein Modellsystem entwickelt werden; hierbei wird darauf geachtet, daß das zu entwickelnde Modell sich möglichst nahtlos in künftige Informationssysteme der Länder einfügen läßt. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Frage B 46) : Welche Sachgründe sprechen dagegen, das englische System der Zulassung zum medizinischen Studium, welches über alle Bewerber zentral entscheidet, durch eine vom Bund angeregte und geförderte Vereinbarung der Länder auch in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen? Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß die Entscheidung über die Zulassung zum Studium auch in England bei den einzelnen Hochschulen liegt und daß nur die Bewerbung über den „Universities Central Council an Admissions" erfolgt, der eine ähnliche Funktion wie bei uns die Zentrale Registrierstelle für Studienbewerber (ZRS) hat. Eine zentrale Entscheidung über alle Bewerbungen gibt es also auch in England nicht; mir ist jedenfalls nichts bekannt, was auf eine andere Regelung für das medizinische Studium schließen ließe. Ein solches zentrales Zulassungsverfahren bei uns einzuführen, hätte eine Reihe von Vorteilen für sich, von denen ich hier lediglich die erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung des Zulassungsverfahrens, die größere Transparenz des Auswahlvorgangs und die bessere Einschätzung der Zulassungschancen für den einzelnen Studienbewerber hervorheben möchte. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5041 Mit der Einführung eines solchen Zentralverfahrens wären aber gleichzeitig auch andere Konsequenzen verbunden: Die Autonomie der Hochschulen würde durch die Verlagerung des Immatrikulationsrechts auf den Staat eine Beschränkung erfahren. Bei dem Verfahren der Zentralen Registrierstelle bleibt dieses Recht der Hochschulen unberührt. Einer von den Ländern zu schaffenden Stelle müßte die letzte Entscheidung über die Festlegung der Kapazität in den einzelnen Fachrichtungen der Hochschule eingeräumt werden, weil nur auf diese Weise eine lückenlose Verteilung der Studienbewerber auf die an allen Hochschulen vorhandenen Studienplätze sichergestellt werden könnte. Ob die Länder bereit wären. einer solchen Verlagerung von Kompetenzen im Hochschulbereich auf eine zentrale Stelle zuzustimmen, halte ich für nicht sehr wahrscheinlich. Die Bundesregierung hofft, daß sich eine ähnliche Wirkung auch durch den Ausbau der Zentralen Registrierstelle erzielen läßt. Sie hat wiederholt vorgeschlagen, die Zentrale Registrierstelle durch die Einbeziehung weiterer Fächer auszubauen und bei der Aufgabenerweiterung zu einer zentralen Nachweis- und Vermittlungsstelle für Studienplätze mitzuwirken. Sie hat ferner ihre Bereitschaft bekundet, sich an den Kosten dieser Stelle zu beteiligen. Leider sind entsprechende Angebote bis heute ohne Echo von seiten der Länder geblieben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks!


Rede von Freiherr Otto von Fircks
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, ob das Deutsche Rote Kreuz, nachdem Sie es als eine der wesentlichen Möglichkeiten für die Unterrichtung angaben, ohne Schaden für seine Tätigkeit drüben und ohne Schaden für die betroffenen Menschen drüben alle diejenigen anschreiben kann, deren Anschriften -- ich glaube, es sind weit über 300 000 — sich in den Jahren bei ihm angesammelt haben, ob es die durch eigene Schreiben informieren kann?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneten Fircks, bei dem guten Kontakt, den nicht nur die Bundesregierung, sondern auch Vertreter dieses Hauses zum Deutschen Roten Kreuz haben — wenn ich richtig unterrichtet bin, ist z. B. der erste Fragesteller stellvertretender Kreisvorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes —, zweifle ich überhaupt nicht daran, daß wir bereits Nachricht hätten, wenn das Deutsche Rote Kreuz Schwierigkeiten auf diesem Gebiet hätte.