Protokoll:
6092

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 92

  • date_rangeDatum: 22. Januar 1971

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:04 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen . . . . . . 5007 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5007 B Fragestunde (Drucksache VI/1696) Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Beziehungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu den Staaten des Mittelmeerraums Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5008 B, C, D, 5009 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 5008 C, D Fragen der Abg. Biehle (CDU/CSU) und Rollmann (CDU/CSU) : Aussiedlung der Deutschen aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 5009 B, C, D, 5010 A, C, D, 5011 B, C, D, 5012B, C, 5013 A, B, C, D, 5014 A, B, C, D, 5015 A, B, C, D, 5016A, B Biehle (CDU/CSU) . . 5009 C, 5011 A, C 5015 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 5009 D, 5011 C 5014 C, 5016 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 5010 A, 5012 A Walkhoff (SPD) . . . . . . . . 5010 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 5010 C, 5013B, 5014D, 5016B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5012 C, 5015 A Mattick (SPD) . . . . . . . . . 5012 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 5013 B Rollmann (CDU/CSU) . . . . 5014 A, B Dr. Hupka (SPD) 5015 B Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 5015 B Fragen des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Abstellen der Motoren von Dienstkraftfahrzeugen in Wartezeiten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 5016 C, D, 5017 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5016 D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Höhe des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer — Frage der Erhöhung der Mineralölsteuer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5017 B, C Lenzer (CDU/CSU) 5017 B, C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Einkomensteuerrechtliche Behandlung von Einkommen aus Studienförderung Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 5017 D, 5018 B, C, D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . 5018B, C, D 5019 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5018 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Planungen zur Unterbringung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 5019 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 5019 B Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Verbesserung der Rennstrecke des Nürburgringes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5019 D, 5020 A Josten (CDU/CSU) 5020 A Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) : Erfahrungen mit Streusalz Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 5020 B, C, D Picard (CDU/CSU) 5020 D Fragen des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) : Ausbau der Erfttalstraße Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 5021 A, B, C, D, 5022 A Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . 5021 B, C, D Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Grundgebühren und Einrichtungsgebühren für Telefonanschlüsse Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 5022 A, C Dr. Arnold (CDU/CSU) . . . . 5022 C Nächste Sitzung 5022 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5023 A Anlagen 2 und 3 Schriftliche Antworten auf die Zusatzfragen der Abg. Zebisch (SPD) und Schmidt (Braunschweig) (SPD) zu der Mündlichen Frage des Abg. Zebisch betr. Beteiligung mittelständischer und handwerklicher Betriebe an Aufträgen der Bundeswehr 5023 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr Steuerausfall im Haushalt des Landes Berlin 5024 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Entschädigung bei unschuldig erlangtem Besitz von gefälschten Banknoten 5024 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. die Lage der optischen Industrie und betr. die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur 5025 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Heyen (SPD) betr. Büchereien der Bundeswehr 5025 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Errichtung von Wildschutzzäunen an Bundesautobahnen . . . . . . . . 5026 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kleinert (FDP) betr. nebenamtliche Beobachter des Deutschen Wetterdienstes . . . . . . . . . . 5026 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Rückübereignung von der Deutschen Bundesbahn überlassenen Gemeindegrundstücken bei Streckenstillegungen 5026 D Anlage 11 Schriftliche Artwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Sitzplätze in Omnibussen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost . . . . . . . 5027 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 III Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Leitungskapazität für die Überprüfung der Herzschrittmacher . . . 5027 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) betr. Förderungsmaßnahmen für die deutschen Auslandsschulen . . . . . . . . . 5027 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baeuchle (SPD) betr Kleinstsender in Fernsprechgeräten im Bonner Regierungsviertel 5028 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Familienzusammenführung von Bewohnern der DDR und der Bundesrepublik Deutschland 5028 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gnädinger (SPD) betr. Ausstattung des Technischen Hilfswerkes und des Zivilen Bevölkerungsschutzes . . 5029 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Anrechnung einer Rente auf die Versorgungsbezüge aus dem Gesetz nach Art. 131 GG 5030 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. Förderung des Juristenaustausches zwischen Deutschland und Japan 5030 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Strafbestimmungen gegen Subventionsschwindel . . . . . 5031 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Bestimmungen über das Haftrecht . . . 5031 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. die Prosperitätsklausel in dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes 5032 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Fellermaier (SPD) betr. zu Unrecht gezahlte Subventionen und Ausfuhrerstattungen in Sachen süddeutscher Getreideskandal 5032 B Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Lohnsummensteuer . . . . . . . . 5033 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Aufnahmefähigkeit und -willigkeit des deutschen Kapitalmarktes . . . . . 5033 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. die Entwicklung des Steinkohlebergbaus . . 5033 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Apel (SPD) betr. von chemischen Reinigungen verlangte Vorausbezahlung . . . . . . . . . . 5034 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Abschleppdienst bei Verkehrsunfällen 5034 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. hydrogeologische Prospektion . . . . . . . . . . . 5034 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Mittel für die Verbreitung des Tierschutzgedankens 5035 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Cramer (CDU/CSU) betr. die Randdünen im Bereich des Hauptbadestrandes der Nordseeinsel Langeoog . . 5035 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Offiziersheim in Rheine-Bentlage 5036 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Errichtung der Sporthalle für das Leichte Kampfgeschwader 42 in Sobernheim . . 5036 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. gesundheitliche Ernährungsberatung 5036 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wolf (SPD) betr. Hilfsmaßnahmen für Taubstumme . . . . . 5036 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. die Bahnstrecke Oldesloe—Ratzeburg . . 5037 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. den Bau der Umgehungsstraße Raunheim im Zuge der B 43 . . . 5037 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Ersetzung eines Bahnüberganges in Ingelheim durch eine Straßenüberführung . . 5037 C Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. den endgültigen Standort des Luftfahrt-Bundesamtes . . . . 5037 D Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Ausbau der Ortsdurchfahrt Waidhaus/ Opf. im Zuge der B 14 5038 B Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Müller (München) (SPD) betr. Fernstraßenring München . . 5038 C Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. den Bau eines Fernsehturms im Raum Saarbrücken . . . . . . . . . 5038 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Förderungsmittel des Bundes für Verlage der Heimatvertriebenen- und Flüchtlingspresse 5039 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. das Deutsche Rechenzentrum Darmstadt . 5039 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Nutzbarmachung der elektronischen Datenverarbeitung für die Bildungsverwaltung 5040 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. zentrale Entscheidung über die Zulassung zum medizinischen Studium . . 5040 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5007 92. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Adams * 22. 1. Dr. Ahrens ** 29. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Alber ** 29. 1. Dr. Artzinger * 29. 1. Bals** 29. 1. Dr. Barzel 23. 1. Bauer (Würzburg) ** 29. 1. Behrendt * 22. 1. Berkhan 22. 1. Blumenfeld ** 29. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Bühling 28. 2. Dasch 5. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 29. 1. Dr. Dittrich * 22. 1. Draeger ** 29. 1. Dröscher 22. 1. Dr. Evers 22. 1. Faller * 22. 1. Fellermaier * 22. 1. Flämig * 22. 1. Fritsch ** 29. 1. Dr. Furler** 29. 1. Gerlach (Emsland) * 22. 1. Dr. Götz 13. 2. Grüner 22. 1. Dr. Hallstein 22. 1. Frau Herklotz ** 29. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 29. 1. Höcherl 22. 1. Hösl ** 29. 1. Dr. Jaeger 22. 1. Dr. Kempfler 22. 1. Frau Klee ** 29. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Koch 22. 1. Kriedemann * 22. 1. Lange * 22. 1. Lautenschlager * 22. 1. Lemmrich ** 29. 1. Lenze (Attendorn) ** 29. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Maucher 22. 1. Meister ' 22. 1. Memmel * 22. 1. Müller (Aachen-Land) * 22. 1. Dr. Müller (München) ** 29. 1. Dr. Müller-Hermann 22. 1. Frau Dr. Orth * 22. 1. Ott 22. 1. Pöhler ** 29. 1. Rasner 12. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 29. 1. Richter ** 29. 1. Dr. Rinderspacher ** 29. 1. Dr. Rinsche 22. 1. Roser ** 29. 1. Frau Schlei 22. 1. Schmitt (Lockweiler) 22. 1. Schmidt (Würgendorf) ** 29. 1. Schmitz (Berlin) 22. 1. Dr. Schmücker ** 29. 1. Frau Schroeder 22. 1. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 22. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 29. 1. Schwabe * 22. 1. Dr. Schwörer * 22. 1. Seefeld * 22. 1. Sieglerschmidt ** 22. 1. Springorum * 22. 1. Steiner 29. 1. Dr. Stoltenberg 22. 1. Frau Dr. Timm 22. 1. Frau Dr. Walz ** 29. 1. Weber (Heidelberg) 22. 1. Werner * 22. 1. Wiefel 22. 1. Wienand ** 29. 1. Wolfram * 22. 1. von Wrangel 22. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Januar 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Zebisch (SPD) zu seiner Mündlichen Frage *). Die Beschwerden einiger Handwerkskammern, das Handwerk werde bei der Vergabe von Leistungen des Verteidigungsressorts zu wenig berücksichtigt, sind in einem Grundsatzgespräch mit dem Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dr. Kolbenschlag, am 5. Oktober 1970 im Ministerium erörtert und ausgeräumt worden. Der ZDH hat dabei die Regelungen des Bundesministers der Verteidigung zur Beteiligung mittelständischer Unternehmen und des Handwerks als durchaus zufriedenstellend anerkannt. Hierfür sprechen auch folgende, die Darlegungen von Herrn Staatssekretär Birckholtz ergänzende Zahlen: In den Jahren 1966 bis 1969 sind im Rahmen der zentralen und dezentralen Beschaffung des Verteidigungsressorts - ausgenommen Bauleistungen - für mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks 2 301 818 Aufträge im Gesamtwert von 1,686 Mrd. DM, davon 584 295 Aufträge im Gesamtwert von 428 Mio. DM allein im Jahre 1969, vergeben worden. *) Siehe 86. Sitzung Seite 4759 B 5024 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Die bei der Beschaffung von Großgerät sich etwas schwieriger gestaltende Beteiligung ist bereits in der Fragestunde dargestellt worden. Hier kann allenfalls noch auf eine bessere Gruppierung auf der Auftragnehmerseite im Wege sinnvoller fachlicher Zusammenschlüsse zu Kooperativen hingewiesen werden, was auch mit dem ZDH eingehend erörtert worden ist. Ich hoffe, daß auch die Handwerkskammern ebenso wie der ZDH die ständigen Bemühungen des Bundesministers der Verteidigung um eine angemessene Beteiligung des Mittelstandes und des Handwerks anerkennen werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Januar 1971 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (SPD) zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD)`): Wie alle öffentlichen Auftraggeber vergibt der Bundesminister der Verteidigung Leistungen nach Maßgabe der Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen — (VOL). Die Bestimmungen sind übersichtlich und verständlich und haben sich in der Praxis bewährt. Eine Beteiligung an der öffentlichen Auftragsvergabe setzt allerdings bei den Bewerbern die Kenntnis der grundlegenden Bestimmungen der VOL und gewisse kaufmännische Erfahrungen voraus. Leider bedienen sich mittlere und kleinere Unternehmen und das Handwerk noch zu wenig der Beratung durch die Landesauftragsstellen (Auftragsberatungsstellen für das öffentliche Auftragswesen). — Die Anschriften der Landesauftragsstellen sind über die zuständigen Länderwirtschaftsressorts, aber auch über den Bundesminister der Verteidigung (Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, 54 Koblenz, Am Rhein 2-6), zu erfahren. — Diese geben Auskunft über die Bedingungen des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und unterrichten die beschaffenden Stellen des Bundesministeriums der Verteidigung über Leistungsbreite und Kapazität der Bewerber. So ist sichergestellt, daß bei „beschränkten Ausschreibungen" und „freihändigen Vergaben" die Beschaffungsstellen die Interessenten zur Angebotsabgabe auffordern können. Auf diesen Weg der Bewerbung um öffentliche Aufträge hat das Bundesministerium der Verteidigung in Grundsatzgesprächen mit den Spitzenverbänden von Industrie, Handel und Handwerk, zuletzt auch in der Besprechung mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 5. Oktober 1970, und bei der Beantwortung von Einzelfragen von Interessenten immer wieder hingewiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung wird auf der nächsten Tagung des Länderausschusses für Beschaffungswesen die Länderwirtschaftsressorts bitten, die Aufgabe der Landesauftragsstellen im Zu- *) Siehe 86. Sitzung Seite 4759 B sammenhang mit der Bewerbung um öffentliche Aufträge in Zusammenarbeit mit den Industrie-, Handels- und Handwerkskammern in noch breiterer Öffentlichkeitsarbeit darzustellen. Ich hoffe, Ihre Zusatzfrage hinreichend beantwortet zu haben. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 22. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) : (Drucksache VI/1696 Frage A 29) : Auf welche Ursachen führt die Bundesrepublik Deutschland den lt. Pressemeldungen als unerwartet hoch bezeichneten Steuerausfall im Haushalt des Landes Berlin zurück? Nach dem vorläufigen Ergebnis der Steuereinnahmen hat das Land Berlin im Jahr 1970 an Steuern 1 952 Millionen DM vereinnahmt. Das bedeutet gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz von 2 132 Millionen DM Mindereinnahmen in Höhe von 180 Millionen DM = —8,4 v. H. des Solls. Da dieser Haushaltsansatz auf Grund des 3. Nachtragshaushalts zum Haushalt von Berlin im Dezember 1970 auf 2 002 Millionen DM geändert wurde, verringert sich der Steuerausfall auf 50 Millionen DM = —2,5 v. H. des Solls. Der Steuerausfall ist — wie allgemein im Jahr 1970 — auf Mindereinnahmen bei den Gewinnsteuern, d. h. bei der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zurückzuführen. Hinzu kommt ein speziell für Berlin geltender Grund: Die gezahlten Investitionszulagen gemäß § 19 Berlinhilfegesetz, die das Aufkommen aus der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer vermindern, haben sich als Folge der im Jahre 1968 beschlossenen Verbesserung des Berlinhilfegesetzes von 96,8 Millionen DM in 1969 auf 213,3 Millionen DM in 1970 erhöht. Diese Zunahme um 116,5 Millionen DM = 120,5 v. H., die auf eine außerordentliche Erhöhung der Investitionstätigkeit zurückzuführen ist, war bei der Schätzung der Steuereinnahmen für den Haushalt 1970 nicht erwartet worden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 21. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) : (Drucksache VI/ 1696 Frage A 41) : Wäre es nicht im Interesse einer wirksameren Bekämpfung der Fälschung von Banknoten zweckmäßig, wenn der Bund oder die Deutsche Bundesbank solchen Bürgern, die unschuldig in den Besitz von gefälschten Banknoten gelangt sind, eine Entschädigung hüte? Bundesregierung und Bundesbank sind der Auffassung, daß die Falschgeldbekämpfung erschwert und nicht erleichtert würde, wenn für vorgelegtes Falschgeld eine Entschädigung geleistet würde. Die bisher im Zahlungsverkehr geübte Sorgfalt ließe Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5025 nach; es würde weniger auf Falsifikate geachtet, weil ihren Empfängern kein Schaden mehr drohen würde. Hersteller und Verbreiter von Falschgeld könnten von der nachlassenden Aufmerksamkeit profitieren; ihr Risiko würde wesentlich geringer. Der Gesetzgeber hat diesen Überlegungen Rechnung getragen und in § 14 Abs. 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank ausdrücklich bestimmt, daß die Bundesbank nicht verpflichtet ist, für falsche Banknoten Ersatz zu leisten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 22. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Fragen A 43 und 44) : Was will die Bundesregierung tun, um zu verhindern, daß infolge starker Auftragsrückgänge und insbesondere wegen der schwierigen Exportsituation in der optischen Industrie Kurzarbeit und Massenentlassungen eintreten, und wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftigen Exportchancen dieses Industriezweiges? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts einer möglichen konjunkturellen Abschwächung, alles zu unternehmen, um möglichst rasch Kriterien für die Abgrenzung von Fördergebieten auch unterhalb der Landkreisebene zu erhalten, und wann ist mit der Vorlage der entsprechenden Untersuchungsergebnisse und der Einbeziehung auch von Teilkreisen in die regionale Wirtschaftsförderung zu rechnen? Zunächst glaubt die Bundesregierung, daß die Lage der optischen Industrie sich nicht einheitlich beurteilen läßt. Die drei Bereiche Augenoptik, optische Instrumente und Fototechnik sind alle sehr exportintensiv und sind durch die Abschwächung der Konjunktur in den Absatzländern und auch die Aufwertung sicher wettbewerbsmäßig mehr gefordert. Diese Forderung hat übrigens gerade die optische Industrie seit dem Kriege mehrmals durch Anpassung blendend bestanden. Bei dem fototechnischen Bereich dürften zusätzliche strukturelle Veränderungen die Situation verschärfen, weil zum Beispiel bei einfacheren Fotoapparaten die teure Glasoptik durch aus Kunststoff hergestellte optische Elemente ersetzt wird. Der Bundesregierung sind übrigens nur zwei Fälle von Entlassungen bekannt. In einem Fall soll es sich um 120 Arbeitnehmer handeln, in einem zweiten Fall ist den gekündigten Arbeitnehmern angeboten worden, in einem anderen Werk der Firma an einem anderen Ort weiterbeschäftigt zu werden. Die optische Industrie beschäftigt etwa 38 000 Menschen. Ich darf nochmals wiederholen und glaube Sie sicher hier mit mir einer Meinung, daß Normalisierung der Konjunktur und Wachstum in einer Marktwirtschaft bedeuten müssen, daß ständig Arbeit und Kapital aus weniger günstigen Unternehmungen in Unternehmungen und Branchen mit größeren Wachstumschancen wechseln muß. Nur darf dieser Prozeß nicht zu krassen Einbrüchen führen und auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen werden. Generell wird die Entwicklung der optischen Industrie sowohl im Inlands- wie im Exportgeschäft von der Bundesregierung zuversichtlich. beurteilt. Für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist seit Inkrafttreten des entsprechenden Gemeinschaftsaufgabengesetzes am 1. Januar 1970 der Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstrtuktur zuständig. Er hat auf seiner Sitzung am 16. Dezember 1970 beschlossen, daß für die Aufstellung des ersten gemeinsamen Rahmenplans zunächst mit den Gebieten. der bestehenden 20 Regionalen Aktionsprogramme weitergearbeitet werden soll. Daneben sollen im Unterausschuß dieses Planungsausschusses die bereits begonnenen Arbeiten für eine Neuabgrenzung der Fördergebiete mit größter Beschleunigung fortgesetzt werden. Diese Arbeiten sind im Gange. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Heyen (SPD) (Drucksache VI/1696 Fragen A 65 und 66) : Trifft es zu, daß die Truppenbüchereien der Bundeswehr weiterhin eindeutig nazistische, rassistische, antisemitische und kriegsverherrlichende Bücher enthalten? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder gedenkt sie zu ergreifen — insbesondere im Hinblick auf die Buchempfehlungslisten des Bundesministeriums der Verteidigung —, damit Bücher der geschilderten Art aus den Truppenbüchereien entfernt werden? Bücher der von Ihnen geschilderten Tendenz dürfen nach den Richtlinien für Truppenbüchereien und Diskotheken nicht in Truppenbüchereien aufgenommen werden. Diese Bestimmung ist gleichzeitig Grundlage für eine ständige Überprüfung der vorhandenen Bestände und einer evtl. Aussonderung von Büchern. Die Aussonderung obliegt den Truppenteilen. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß der Soldat ein mündiger Staatsbürger ist und sein Recht auf Informationsfreiheit gewahrt bleiben muß. Das schließt ein, Bücher zu tolerieren, die verschiedenen politischen Zielrichtungen dienen. Entsprechend verfahren auch die öffentlichen Büchereien. Die Bundeswehr will hier keine andere Regelung treffen. Im übrigen wurde der BEB (Beauftragter für Erziehung und Bildung beim Generalinspekteur) beauftragt, die Einhaltung der Richtlinien bei seinen Truppenbesuchen zu überprüfen. Der BMVg hat mit der Fachkonferenz der staatlichen Büchereistellen vereinbart, Buchempfehlungslisten für Truppenbüchereien zu erstellen. Die Bibliothekare der staatlichen Büchereistellen, welche die Liste zusammenstellen, sind mit der Richtlinie für Truppenbüchereien vertraut und treffen eine auf Soldaten abgestimmte Auswahl aus dem deutsch-sprachigen Buchangebot. Die erste Empfehlungsliste befindet sich vor Drucklegung. Vorgesehen ist, daß jährlich 2 Listen erscheinen. Es muß abgewartet werden, wie sich dieses Verfahren in der Zukunft bewährt. Zur Frage der Aussonderung verweise ich auf meine Antwort zur ersten Frage. 5026 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Frage A 77) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Planung und beim Bau neuer Bundesautobahnen, die durch wildreiche Gegenden führen, die Errichtung von Wildschutzzäunen vorzusehen, die bis zur Anpassung des Wildes an die neuen Umweltverhältnisse Wildunfälle im Straßenverkehr verhindern sollen, und wer soll — bejahendenfalls — nach der Vorstellung der Bundesregierung die Kosten für die Errichtung der Schutzanlagen einerseits und andererseits für deren Unterhaltung tragen? Die Bundesregierung ist auf Grund des positiven Ergebnisses einiger Versuche bereit, bei einer besonderen Gefährdung des Verkehrs durch Wild die Errichtung von Wildschutzzäunen an Bundesautobahnen vorzusehen. Der Bundesminister der Finanzen hat der Übernahme von Investitionskosten durch den Bund zugestimmt, und zwar unter der Voraussetzung, daß die Unterhaltung und Erneuerung von Wildschutzzäunen vertraglich Dritten übertragen wird. Dafür kommen die Jagdberechtigten in Betracht. Ergänzend weise ich darauf hin, daß die Finanzierung von Wildschutzzäunen eine freiwillige Leistung des Bundes darstellen wird, da das Aufstellen von Wildschutzzäunen nicht zur Straßenbaulast gehört. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache VI/ 1696 Frage A 78) : Hält es die Bundesregierung für notwendig, zur Beseitigung der in zunehmendem Maße auftretenden Schwierigkeiten, für den nebenamtlichen Beobachtungsdienst des Deutschen Wetterdienstes geeignete Mitarbeiter zu finden, die diesen Beobachtern gewährte Aufwandsentschädigung wesentlich zu erhöhen? Die Bundesregierung hält es für notwendig, von Zeit zu Zeit die Aufwandsentschädigung für nebenamtliche Beobachter des Deutschen Wetterdienstes der Preisentwicklung anzupassen. Die letzte Erhöhung der Aufwandsentschädigung fand statt: am 1. Januar 1966 für Klimabeobachter von jährlich 600 DM auf jährlich 840 DM am 1. Januar 1967 für Niederschlagsbeobachter von jährlich 120 DM auf jährlich 144 DM. Die Frage, in welcher Höhe die Aufwandsentschädigungen der Preisentwicklung der letzten Jahre angepaßt werden müssen, wird z. Z. von der Bundesregierung geprüft. Die in zunehmendem Maße auftretenden Schwierigkeiten, nebenamtliche Wetterbeobachter zu gewinnen, sind jedoch nicht nur in der geringen Höhe der Aufwandsentschädigung begründet. Die Aufwandsentschädigung ist niemals als eine Art Lohn für die Wetterbeobachtung angesehen worden. Die Beobachter waren von jeher überwiegend naturverbundene Menschen, denen die Möglichkeit, mit amtlichen Instrumenten an einem für die Allgemeinheit wertvollen Dienst mitzuarbeiten, eine innere Befriedigung war. Bei vielen Beobachtern ist diese Einstellung nach wie vor vorhanden. Die Anzahl der Beobachter dieser Art geht aber z. Z. — aus der allgemeinen Entwicklung heraus verständlich — ohne Zweifel zurück. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die nebenamtliche Tätigkeit der Beobachter im Wetterdienst ganz erhebliche Anforderungen an Pünktlichkeit, Sorgfalt und Beständigkeit stellt, da die Beobachtungen ohne Rücksicht auf Sonn- oder Feiertage täglich termingebunden ausgeführt werden müssen. Eine ununterbrochene Beobachtungsreihe von über 25 Jahren haben 22 Beobachter im Klimadienst vorzuweisen. Einer von ihnen macht alle Beobachtungen täglich seit 45 Jahren. Bei den Niederschlagsbeobachtern sind 362 seit über 25 Jahren ununterbrochen nebenamtlich tätig. Ein Beobachter betreut eine Station seit 60 Jahren, eine Familie eine Station ununterbrochen seit 80 Jahren. Die langjährigen Beobachter werden durch Verleihung der 1955 vom Bundesminister für Verkehr gestifteten Wetterdienstplakette geehrt. Auch bei dieser Gelegenheit möchte ich allen nebenamtlichen Beobachtern des Deutschen Wetterdienstes den Dank des Herrn Bundesministers für Verkehr für ihre wertvollen Dienste aussprechen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage A 79) : In welchem Umfang können Grundstücke, die beim Bau von Bundesbahnstrecken von Städten und Gemeinden zum Teil unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden und nun infolge der Stillegung der Bahnstrecke nicht mehr benötigt werden, den Gemeinden wieder zurückübertragen bzw. Ersatzgrundstücke zur Verfügung gestellt werden? Sofern eine Veräußerung von Grundstücken, die nach Streckenstillegungen nicht mehr für betriebliche oder andere Zwecke der Deutschen Bundesbahn (DB) benötigt werden, in Betracht kommt, wird die DB — wie sie es auch bisher schon getan hat — Kaufwünsche der Gemeinden, die das Gelände beim Bau der Strecke der Reichsbahn oder deren Rechtsvorgängern zur Verfügung gestellt hatten, bevorzugt berücksichtigen. Ansprüche auf kostenlose Rückübereignung von Grundstücken, die die Gemeinden vor vielen Jahrzehnten unentgeltlich überlassen hatten, dürften in aller Regel nicht bestehen. Die DB ist deshalb zu einer unentgeltlichen Rückgabe dieser Grundstücke grundsätzlich nicht bereit. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5027 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 22. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen .A 80 und 81) : Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß die Benutzer der Omnibusse der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost wegen Überfüllung der Busse vor allem in den Zeiten des Berufsverkehrs zu einem sehr beträchtlichen Teil keinen Sitzplatz finden? Welche Möglidikeiten sieht die Bundesregierung, diesen Zustand nach und nach zu verbessern? Die Bundesregierung hält es für einen bedauernswerten Zustand, daß Fahrgäste im Bahn- und Postbusverkehr nicht immer einen Sitzplatz finden. Sie begrüßt daher die nachhaltigen Bemühungen von Bahn und Post, die Attraktivität ihrer Omnibusdienste durch ein stärkeres Platzangebot zu erhöhen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage A 88) : Aus welchen Gründen war es bisher nicht möglich, Leitungskapazität für die Überprüfung der Herzschrittmacher zur Verfügung zu stellen? Mir ist kein Fall bekannt, in dem einem Antragsteller die Überlassung von Leitungen für die Überprüfung von Herzschrittmachern abgeschlagen worden wäre. Ich nehme jedoch an, daß sich Ihre Anfrage auf Veröffentlichungen in der Presse bezieht, wonach ein Chrirug aus Düsseldorf ein Hilfsgerät zur Überwachung der Herztätigkeit und des Kreislaufs einsetzen möchte. Ich beziehe deshalb diesen Fall in meine Stellungnahme mit ein. Das von diesem Chirurgen bevorzugte schwedische Gerät soll zum Anschluß bei Sprechstellen des öffentlichen Fernsprechnetzes als private Zusatzeinrichtung zugelassen werden. Einen entsprechenden Antrag hat der Düsseldorfer Arzt am 25. November 1970 bei dem für die Zulassung zuständigen Fernmeldetechnischen Zentralamt gestellt. Der Eingang des Antrags wurde am 9. Dezember 1970 bestätigt. Seitdem ist das Zulassungsverfahren im Gange. Für die Zulassungsprüfung muß dem Fernmeldetechnischen Zentralamt ein Sende- und ein Empfangsgerät zur Verfügung gestellt werden, um die technische Verträglichkeit mit dem öffentlichen Fernsprechnetz praktisch überprüfen zu können. Diese Einrichtungen sind jedoch noch nicht dort eingegangen. Die bisher eingetretenen Verzögerungen, über die sich ein Teil der Presse kritisch geäußert hat, gehen daher nicht zu Lasten der Deutschen Bundespost. Im Prinzip steht einer Zulassung nichts im Wege, wenn gewisse, technisch unerläßliche Bedingungen eingehalten werden. Solche Geräte sind nicht neu. Die Deutsche Bundespost hat bereits 1957 eine Fernübertragungsanlage eines deutschen Herstellers zugelassen, die es ermöglicht, zwischen zwei Sprechstellen biologische und physiologische Vorgänge (z. B. EKG, EEG), die als elektrische Spannungsschwankungen vom Körper eines Patienten abgeleitet werden, zu übertragen. Außerdem hat vor kurzem eine andere deutsche Firma eine Genehmigung für Versuche mit einem ähnlichen Gerät erhalten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 21. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlee (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Frage A 94) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine intensivere Förderung der deutschen Auslandsschulen mit dem Ziele, eine sozial gerechtere Zusammensetzung der Schülerschaft nach dem Leistungsprinzip zu erreichen und durch den Ausbau von Gesamtschulen — etwa unter Einbezug eines technisch-kaufmännischen Zweiges — differenzierte Schulabschlüsse zu ermöglichen? Die besonders in den letzten beiden Jahren durchgeführte kritische Prüfung einer großen Zahl von Auslandsschulen an Ort und Stelle durch auslandserfahrene pädagogische Fachleute hat ergeben, daß die Förderung dieser Schulen intensiviert werden kann und muß, d. h. die deutschen Förderungsmaßnahmen müssen gezielter und zugleich rationeller eingesetzt werden als bisher. Grundsatzüberlegungen zur Struktur von Auslandsschulen haben ergeben, daß die zweisprachige, integrierte Sekundarschule für fremdsprachige Kinder, die ein sprachliches Vorbereitungsjahr einschließt, als ein kulturpolitisch besonders effektives Modell einer Auslandsschule anzusehen ist. Begabungsgerechte Auslese, intensive sprachliche Vorbereitung, gezielte Stipendienvergabe und bilateral anerkannter Abschluß sind Kennzeichen dieses Schultyps, der bislang nur an wenigen Stellen existiert. Dieser Schultyp kommt dem Wunsch der Bundesregierung und der Gastländer entgegen, die soziologische Repräsentanz zu verbessern, da er ohne Rücksicht auf die Einkommenslage der Eltern eine geeignete Schülerauswahl vornehmen kann. Gesamtschulähnliche Strukturen weisen manche Schulen seit jeher auf. Gesamtschulen im üblichen Sinn des Wortes setzen jedoch bestimmte Systemgrößen voraus, die in der Regel bei Auslandsschulen nicht vorhanden sind und auch nicht angestrebt werden können oder sollten. Es wird jedoch voll anerkannt, daß neben dem zur Hochschule führenden Abschluß der Sekundarschule, der nur von sprachlich besonders begabten Kindern erreicht werden kann, vor allem in Entwicklungsländern die Notwendigkeit eines mittleren, berufsbezogenen Abschlusses besteht. In verschiedenen Schulen, z. B. an den deutschen Schulen in Lima und Guayaquil, wird daher bereits geprüft, ob und unter welchen 5028 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Umständen ein technischer oder ein handelskundlicher Zweig eingerichtet werden kann. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 1) : Welche Meinung hat die Bundesregierung zu einem Bericht in der Illustrierten „stern" Nr. 51/1970 über angeblich zahlreiche – ohne Wissen der Anschlullinhaber — eingebaute Mini-Abhoranlagen („Wanzen") in Fernsprechgeräten im Bonner Regierungsviertel? Die Illustrierte „stern" hat in ihrer Ausgabe vom 13. Dezember 1970 den Inhalt einer Reihe von Ferngesprächen wiedergegeben, die angeblich von ihren Reportern im Raume Bonn abgehört wurden. Sie schließt daraus, die Gespräche seien durch Kleinstsender — sog. Mini-Spione oder Wanzen —, die ohne Wissen der Anschlußinhaber von dritter Seite angebracht worden seien, nach außen übertragen worden. Diese Folgerung ist nach den bisherigen Feststellungen unzutreffend. Soweit die vom „stern" wiedergegebenen Gespräche ermittelt werden konnten, wurden sie über Autotelefon geführt. Derartige Gespräche können bekanntlich mit einem manipulierten Rundfunkempfänger, wie ihn die Reporter des „stern" verwendet haben sollen, abgehört werden. Die Angabe des „stern", die Gespräche seien nicht auf der Frequenz für Autotelefon mitgehört worden, steht dem nicht entgegen. Denn eine Erweiterung des Frequenzbereiches durch die nach Angabe des „stern" vorgenommene nachträgliche Manipulation am Empfangsgerät führt zu Ungenauigkeiten der Ableseskala des Gerätes. In keinem der vom „stern" angegebenen Fälle haben sich Anhaltspunkte für die Verwendung von Kleinstsendern ergeben. Auf die besondere Abhörgefahr bei Benutzung von Autotelefonen sind alle in Frage kommenden Bundesbehörden sowie die Innenminister/Senatoren der Bundesländer hingewiesen worden. Im übrigen ist der Bundesregierung auch die von heimlich eingebauten Kleinstsendern ausgehende Abhörgefahr durchaus bekannt. Laufende Sicherheits- und Uberwachungsmaßnahmen durch geschultes Fachpersonal stellen jedoch sicher, daß diese Gefahr in sicherheitsempfindlichen Bereichen weitgehend ausgeschlossen wird. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 2) : Wieviel Personen (aufgeschlüsselt nach Alter und Geschlecht) haben in den vergangenen Jahren im Wege der Familienzusammenführung ihren Wohnsitz von der DDR in die Bundesrepublik Deutschland verlegen können? Mangels ausreichender statistischer Unterlagen ist es nicht möglich, die genaue Zahl derjenigen Personen festzustellen, die nach dem Kriegsende zum Zwecke der Familienzusammenführung ihren Wohnsitz in dem Gebiet der heutigen DDR aufgegeben haben, um sich in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen. Erst seit dem Jahre 1949 werden die Zuwanderer aus dem Gebiet der heutigen DDR statistisch erfaßt, soweit sie sich im Flüchtlingslager Uelzen oder — nach dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes vom 22. August 1950 — bei den Notaufnahmedienststellen Uelzen, Gießen und Berlin gemeldet haben. In dieser Statistik sind jedoch auch diejenigen Deutschen enthalten, die als Vertriebene zunächst in das Gebiet der heutigen DDR gekommen sind und sich von dort erst später in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begeben haben. Eine statistische Gliederung der im Notaufnahme-verfahren aufgenommenen Zuwanderer nach den Aufnahmegründen (durch die politischen Verhältnisse bedingte besondere Zwangslage, Familienzusammenführung, Ermessensfälle usw.) liegt erst seit dem 1. Juli 1953 vor. Es läßt sich daher nicht feststellen, wie viele von den in der Zeit von 1949 bis zum 1. Juli 1953 im Notaufnahmeverfahren aufgenommenen 472 713 Zuwanderern ihren Wohnsitz aus dem Gebiet der heutigen DDR zum Zwecke einer Familienzusammenführung in das Bundesgebiet verlegt haben. Wie viele Zuwanderer aus der DDR nach dem 1. Juli 1953 im Wege der Familienzusammenführung in das Bundesgebiet gekommen sind, ergibt sich aus der beigefügten Ubersicht. Hierzu muß jedoch bemerkt werden, daß auch sie die Zahl der Familienzusammenführungsfälle nicht vollständg wiedergibt; sie enthält nämlich nur diejenigen Personen, denen im Notaufnahmeverfahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 1 NAG ausdrücklich zum Zwecke der Familienzusammenführung erteilt worden ist, weil andere Aufnahmegründe (politisch bedingte besondere Zwangslage) bei den Antragstellern nicht vorgelegen haben. Zuwanderer, die nach den Feststellungen der Notaufnahmedienststellen aus dem Gebiet der heutigen DDR wegen einer politisch bedingten besonderen Zwangslage im Sinne des § 1 Abs. 2 NAG geflüchtet sind, werden statistisch gesondert erfaßt, obwohl auch bei einem Teil dieser Personen die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung nach § 94 Abs. 2 BVFG gegeben sein können. Die Aufschlüsselung der von den Notaufnahmedienststellen erfaßten Familienzusammenführungsfälle nach Alter und Geschlecht der Antragsteller ist in Ermangelung entsprechender statistischer Unterlagen leider nicht möglich. Deutscher Bundestag -- 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5029 Zusammenfassung der in der Zeit von 1949 bis Ende 1970 von den Notaufnahmedienststellen aufgenommenen Zuwanderer aus dem Gebiet der heutigen DDR und Berlin (Ost) Aufgenommene Zuwanderer darunter davon Familienzusammenführung 1. S. § 94 Abs. 2 BVFG (Rechtsan- Spruch) 1) sonstige Familienzusammenführungsfälle (Ermessen) 1) Zeitraum insgesamt Rahmen der Familienzusammen führung1) 1949 bis 30. Juni 1953 472 713 — — — 1. Juli 1953 bis Ende 1953 102 157 16 578 4 913 11 665 1954 142 855 30 463 6 859 23 604 1955 212 982 37 676 6 804 28 872 1956 245 292 37 950 7 531 30 419 1957 253 290 42 442 7 807 34 635 1958 215 056 43 108 6 885 36 223 1959 137 437 29 117 6 185 22 932 1960 186 640 27 764 4 915 22 849 1961 208 332 26 886 4 809 22 077 1962 21 070 5 849 1 659 4 190 1963 38 877 26 757 5 575 21 182 1964 41 115 28 029 3 818 24 211 1965 28 587 18 938 2 411 16 527 1966 23 887 15 605 1 969 13 636 1967 18 732 12 708 1 712 10 996 1968 15 307 10 806 1 258 9 548 1969 16 081 11 561 1 787 9 774 1970 16 479 12 039 2 143 9 896 1. Juli 1953 bis Ende 19i0 1 924 176 432 276 79 040 353 236 1949 bis Ende 1970 2 396 889 — — — 1) Familienzusammenführungen wurden erst seit 1. Juli 1953 statistisch erfaßt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gnädinger (SPD) (Drucksache VI/1696 Fragen B 3 und 4) : Ist die Bundesregierung bereit, aus Anlaß der Brandkatastrophe in Überlingen am Bodensee die Ausstattung des Technischen Hilfswerkes und des Zivilen Bevölkerungsschutzes mit Gerät zu überprüfen und dabei die größere Leistungsfähigkeit des Technischen Hilfswerkes zu berücksichtigen? Trifft es zu, daß in Eichstätt (Bayern) und an anderen Orten Gerät und Fahrzeuge des Zivilen Bevölkerungsschutzes aus Personalmangel ungenützt lagern? Die Ausstattung des Zivil- und Katastrophenschutzes wird ständig überwacht und auf eine größere Leistungsfähigkeit hin unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts überprüft. Das gilt auch für die Ausstattung des Technischen Hilfswerks (THW), das zusammen mit anderen Hilfsorganisationen (Feuerwehren, DRK, JUH, MHD, ASB usw.) im Katastrophenschutz mitwirkt. Eine gute Ausstattung ist Voraussetzung für einen leistungsfähigen Katastrophenschutz, um den sich die Bundesregierung auf der Grundlage des KatSG bemüht. Dabei ist aber festzustellen, daß die Ausstattung des Katastrophenschutzes im allgemeinen noch nicht ausreicht, um allen Gefahren und Schäden hinreichend und wirksam zu begegnen. Diese Verbesserung ist nicht zuletzt von den Haushaltsmitteln abhängig. Diese Bundesregierung hat sich daher von Anfang an — und dies ist schon in den Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktionen der SPD und FDP betr. Hilfsorganisationen in Katastrophenfällen vom 3. Juni 1970 (Drucksache VI/931) und der Abgeordneten Dr. Riedl, Stücklen, Strauß u. a. betr. Ausstattung des THW mit Fahrzeugen und Gerätschaften vom 21. August 1970 (Drucksache VI/1113) hervorgehoben worden — zu ihrer Verpflichtung bekannt, den Katastrophenschutz zu verstärken und seine Ausstattung mit Fahrzeugen und Gerät zu verbessern. Sie hat daher die Ansätze für Beschaffungsmaßnahmen im Katastrophenschutz für 1971 um rd. 18 Millionen DM erhöht. Auf der Grundlage des KatSG, das die bisherige Trennung von friedensmäßigem Katastrophenschutz und Zivilschutz beseitigt und den einheitlichen Katastrophenschutz zum Ziel hat, strebt die Bundeslegierung darüber hinaus eine optimale Verteilung und Nutzung der vorhandenen Ausstattung an. So ist die zusätzliche Ausstattung für den Verteidigungsfall allgemein auch für den friedensmäßigen Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt worden. Dem THW können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten im Bedarfsfall solche Ausrüstungsgegenstände auf Dauer oder Zeit überlassen werden. Dort wo nicht genügend Helfer zur Verfügung standen, sind Umverteilungsmaßnahmen angeordnet worden. Gelegentlichen Hinweisen, daß an bestimmten Orten Ausstattungsgegenstände für den Zivil- und Katastrophenschutz ungenutzt lagern, geht die Bundesregierung stets nach. Dabei haben sich aber bisher keine tatsächlichen Anhaltspunkte hierfür ergeben. In Eichstätt in Bayern, das Sie — Herr Kollege — erwähnen, befindet sich kein Depot. Dort ist nur ein Zug einer LS-Bergungsbereitschaft stationiert, der personell vollbesetzt ist. Eine Zentralwerkstatt des Katastrophenschutzes befindet sich aber in Eichstetten am Kaiserstuhl in Baden-Württemberg (Reg.-Bez. Südbaden), das Sie gemeint haben könnten. Dort wird aber der Bestimmung gemäß und nach ausdrücklicher Bestätigung des Landes Baden-Württemberg ebenfalls keine Ausstattung ungenutzt gelagert. Fahrzeuge 5030 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 und Fachdienstausrüstung befinden sich dort nur zur Reparatur oder zur Inspektion. Der Bundesregierung sind derzeit auch keine anderen Orte, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg bekannt, in denen Fahrzeuge und Gerät des Zivil- und Katastrophenschutzes ungenutzt lagern. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 19. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage B 5): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß einem versorgungsberechtigten Arbeiter oder Angestellten des öffentlichen Dienstes, der seine Versorgungsbezüge nach § 52 Abs. 2 und 3 G 131 erhält, die für die Zeit vorn 9. Mai 1945 bis zum Tage der Zur-Ruhe-Setzung, also aus eigenem Beitragsaufkommen erarbeitete und gewährte Rente, auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird? Ihre Frage ist zu bejahen, wenn es sich bei dem Beitragsaufkommen um Pflichtbeiträge oder um freiwillige Beiträge handelt, an denen sich der Dienstherr auf Grund einer für das Arbeitsverhältnis maßgebenden Regelung beteiligt hatte. Die frühere Rechtsstellung der unter § 52 Abs. 2 G 131 fallenden Personen wahr sehr verschiedenartig und mangels zuverlässiger Unterlagen kaum noch im Einzelfall voll aufklärbar. Übereinstimmend war diesen in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestandenen Personen eine Versorgung in Aussicht gestellt, die sich im einzelnen nicht nach beamtenrechtlichen Vorschriften richtete und bei deren Höhe der Anspruch auf eine Rente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen in unterschiedlicher Weise berücksichtigt wurde. Das G 131 hat diesen Personen in § 52 Abs. 2 vereinheitlichend einen Anspruch auf Versorgung in entsprechender Anwendung der für sie in der 'Regel günstigeren für Beamte geltenden versorgungsrechtlichen Vorschriften zugesprochen. Durch § 52 Abs. 4 a. a. O. mit der Maßgabe des § 2 der Dritten DVO zum G 131 ist jedoch bestimmt, daß auf diese Versorgung insbesondere Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen — von gewissen Ausnahmen abgesehen — zu dem Teil anzurechnen sind, der den Anteil der für die Bemessung der Versorgungsbezüge berücksichtigten Versicherungsjahre an der Gesamtzahl der für die Renten angerechneten Versicherungsjahre entspricht. Diese Anrechnungsvorschrift bewirkt, daß die angesprochenen Personen für ihre Dienstzeit im öffentlichen Dienst keine höhere Gesamtversorgung erhalten, als wenn sie in der gleichen Zeit in einem versicherungsfreien Dienstverhältnis gestanden hätten. Zu den Zeiten, die bei der Bemessung der Versorgung berücksichtigt werden, gehört u. a. auch die Zeit einer Tätigkeit bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn nach dem 8. Mai 1945 bis zur Zurruhesetzung nach § 52 Abs. 2, 3 i. V. m. § 35 Abs. 1, 3 Satz 1, 4 des Gesetzes. Der Umfang der Rentenanrechnung nach § 52 Abs. 4 G 131 wird von den betroffenen Personen vielfach als Härte angesehen. Es ist deshalb beabsichtigt, diese Frage in dem auf Grund des Beschlusses des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 1969 von der Bundesregierung vorzulegenden Bericht zum G 131 anzusprechen. Den Bericht und das Ergebnis seiner parlamentarischen Beratung bitte ich daher abzuwarten. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen B 6 und 7) : Welche Initiativen hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr zur Förderung des Juristenaustausches zwischen Deutschland und Japan ergriffen? Welche gedenkt sie im kommenden Jahr zu ergreifen? Die Bundesregierung ist an einer Förderung des Juristenaustausches zwischen Deutschland und Japan sehr interessiert. Sie hat sich daher gerade im vergangenen Jahr um eine Verstärkung des deutschjapanischen Gedanken- und Informationsaustausches bemüht. a) Im September 1970 wurde eine Gruppe von vier japanischen Juristen eingeladen, die an den Veranstaltungen des 48. Deutschen Juristentages teilnehmen und anschließend das Bundesministerium der Justiz besuchten, um sich über Fragen der Justizreform in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. b) Im Herbst 1970 kamen außerdem einzelne japanische Juristen in die Bundesrepublik, die verschiedene Gerichte und auch das Bundesministerium der Justiz aufsuchten und mit denen ein Gedankenaustausch über Einzelfragen, insbesondere aus dem Bereich des Gerichtsverfassungsrechts und des Zivilprozeßrechts, geführt wurde. c) Im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesregierung für das Jahr 1971 sind zehn Mitglieder der japanischen Strafrechtskommission eingeladen worden, die in der Zeit vom 18. April bis 14. Mai 1971 die Bundesrepublik besuchen werden und mit denen vor allem ein Informationsaustausch über Fragen der Strafrechtsreform geführt werden soll. d) Auf Bitten der Bundesregierung hat sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft bereit erklärt, dem Referendarinstitut am japanischen Reichsgericht rechtswissenschaftliche Bücher im Werte von 5 000 bis 7 000 DM zu spenden. Damit soll einem Wunsche des Referendarinstituts entsprochen werden, an dem die Unterrichtung im deutschen Recht seit jeher besonders gepflegt wird. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, wie der Austausch zwischen japanischen und deutschen Juristen darüber hinaus intensiviert und wie insbesondere Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5031 auch deutschen Juristen ein Aufenthalt in Japan und damit ein unmittelbarer Einblick in das japanische Rechtswesen ermöglicht werden kann. Die Bundesregierung erhofft außerdem, durch den Besuch von Mitgliedern der japanischen Strafrechtskommission weitere Anregungen für die Förderung der Juristenaustausches zwischen Deutschland und Japan zu erhalten. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Fragen B 8 und 9) : Beabsichtigt die Bundesregierung oder der Bundesminister der Justiz, ein weiteres Strafrechtsänderungsgesetz zu erarbeiten und dem Deutschen Bundestag zuzuleiten, mit dem Verhaltensweisen unter Strafe gestellt werden sollen, die im Zusammenhang mit der Erlangung von Subventionen aus öffentlichen Kassen begangen werden (Subventionsschwindel)? Aus welchen Gründen glaubt — bejahendenfalls — der Bundesminister der Justiz, die Rechtsordnung komme mit den einschlägigen Straftatbestimmungen, insbesondere der des Betrugs, nicht aus? Für die Fälle des Subventionsschwindels kommt als Strafvorschrift in erster Linie § 263 StGB — Betrug — in Betracht. In letzter Zeit ist verschiedentlich gefordert worden, auch fahrlässige, zumindest leichtfertige Vermögensschädigungen im Sinne des Betrugstatbestandes unter Straf- oder Bußgelddrohungen zu stellen, um auch Fälle im Vorfeld des Subventionsschwindels zu erfassen und dadurch allgemein die Wirtschaftskriminalität besser bekämpfen zu können. Ob diese Vorschläge sinnvoll sind oder ob es zweckmäßig ist, Spezialvorschriften für besondere Formen der Wirtschaftskriminalität zu schaffen — ein Vorbild in einem Durchführungsgesetz zu EWG-Verordnungen ist bereits vorhanden — muß der Prüfung im Rahmen der Reform der Vermögensdelikte vorbehalten bleiben. Zur Vorbereitung dieser Reform hat der Bundesminister der Justiz bereits einen Gutachtenauftrag an einen Hochschullehrer erteilt. Zur Zeit läßt sich noch nicht übersehen, bis wann die Arbeiten im Bundesministerium der Justiz abgeschlossen sind. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Fragen B 10 und 11) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in einem Artikel in der Beilage „Zeitung für Frankfurt" der „FAZ" vom 9. Januar 1971 unter der Überschrift „Polizei entdeckt Pläne für Überfall auf Waffenlager der Bundeswehr" geschilderten Haftpraxis der Staatsanwaltschaft im Hinblick darauf, oh durch eine solche Praxis die Aufgabe der Polizei, Verbrechen zu verhüten und aufzuklären, in einem höheren Maße erschwert wird, als es bestimmt ist durch Gesetze, an die die Staatsanwaltschaft gebunden ist? Erwägt die Bundesregierung im Rahmen der von ihr wiederholt angekündigten Bemühungen um verbesserte Verbrechensbekämpfung und verstärkte innere Sicherheit eine Änderung der gegenwärtig geltenden haftrechtlichen Bestimmungen? Der von Ihnen zitierte Artikel aus der „Zeitung für Frankfurt" der FAZ vom 9. Januar 1971 ist mir bekannt. Er berichtet über einen Sachverhalt, der ausschließlich in die Zuständigkeit der Justizverwaltung des Landes Hessen fällt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich mit Rücksicht darauf zu diesem besonderen Einzelfall nicht Stellung nehmen kann. Sie dürfen aber sicher sein, daß die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit alles tun wird, zu der dringend notwendigen Modernisierung und Intensivierung der Verbrechensbekämpfung beizutragen. Der Herr Bundeskanzler hat dies bereits in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 im einzelnen angekündigt. Im Zusammenhang mit dem Problem einer wirksameren Verbrechensbekämpfung wird auch zu prüfen sein, ob es erforderlich ist, die durch das Strafprozef3änderungsgesetz vom 19. Dezember 1964 neu gefaßten Bestimmungen über das Haftrecht abzuändern, sofern damit Wiederholungstätern wirksamer als bisher begegnet werden kann. In seinen Ausführungen vor dem Kongreß der Gewerkschaft der Polizei ist auch der Herr Bundesminister der Justiz am 11. November 1970 auf die Bedenken, die auch von seiten der Polizei gegen das gegenwärtige Haftrecht geltend gemacht wurden, ausführlich eingegangen. Er hat darauf hingewiesen, daß man früher oft den Vorwurf erhoben hat, es werde in der Bundesrepublik zuviel und zu schnell verhaftet. Diese Feststellung sollte man meines Erachtens nunmehr nicht pauschal dahin abändern, daß man sagt, es werde zu wenig und zu langsam verhaftet. Bevor eine solche Behauptung aufgestellt werden kann, müssen die Tatsachen überprüft werden. Ich habe daher bereits Ende vorigen Jahres den Herrn Bundesminister des Innern gebeten, die Innenverwaltungen um Vorlage aller Unterlagen zu bitten, die Aufschluß darüber geben können, ob durch das derzeitige Haftrecht Wiederholungstätern im Einzelfall Vorschub geleistet worden ist. Weitere Erhebungen in Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen werden von mir veranlaßt. Sobald meinem Hause zuverlässiges Tatsachenmaterial vorliegt, wird die Frage der Notwendigkeit einer Abänderung der derzeitigen Haftbestimmungen unverzüglich überprüft werden. Der Vollständigkeit halber darf ich in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, daß der 6. Deutsche Bundestag aufgrund einer großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion die mit dem Problem einer intensiven Verbrechensbekämpfung zusammenhängenden Fragen in seiner 75. Sitzung am 4. November 1970 beraten hat. Der Innenausschuß (federführend) und der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages wurden vom Plenum mit der Prüfung der Frage beauftragt, ob das geltende Haftrecht insbesondere im Hinblick auf Wiederholungstäter einer Abänderung bedarf. Die zur Entscheidung dieser Frage notwendigen Vorarbeiten werden von meinem Hause mit Nachdruck gefördert. 5032 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 21. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 12) : Sieht die Bundesregierung in der Prosperitätsklausel des Entwurfes eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes, Drucksache VI/1548, nicht eine Gefahr, daß die betroffenen Betriebe die Bilanz dergestalt vorlegen, daß sie etwa Geld ins Ausland geben, dadurch der Bilanz nach unterkapitalisiert sind und deshalb von der Möglichkeit der Sonderabschreibung Gebrauch machen können? Die in § 3 Abs. 4 des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebiets enthaltene Prosperitätsklausel lehnt sich an die Prosperitätsklausel in § 1 Abs. 3 Satz 4 und 5 des Investitionszulagengesetzes an. Nach ihrem Wortlaut und ihrem Sinn und Zweck ist die Prosperitätsklausel nur auf Unternehmen anzuwenden, deren Ertrags- und Vermögenslage nachhaltig so günstig ist, daß die Gewährung steuerlicher Vergünstigungen auch unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Zonenrandgebietes nicht vertretbar erscheint. Die Anwendung der Prosperitätsklausel wird hiernach — ebenso wie das bei der Prosperitätsklausel im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 4 und 5 des Investitionszulagengesetzes der Fall ist — nur in verhältnismäßig wenigen Ausnahmefällen in Betracht kommen, in denen nachhaltig ungewöhnlich günstige Ertrags- und Vermögensverhältnisse vorliegen. Es ist vorgesehen, dies in den zu § 3 des Gesetzentwurfs zu erlassenden Richtlinien ausdrücklich klarzustellen. Die Prosperitätsklausel wird hiernach zweifelsfrei nicht dazu führen, daß die steuerlichen Vergünstigungen nur unter kapitalisierten Unternehmen gewährt werden. Die Bundesregierung glaubt daher nicht, daß die Klausel Unternehmen veranlassen wird, Geld ins Ausland zu geben, um in der Bilanz eine Unterkapitalisierung ausweisen zu können. Im übrigen würde eine solche Manipulation, falls sie erkennbar allein zu dem Zweck erfolgt, die Vermögenslage eines Unternehmens ungünstiger erscheinen lassen als sie tatsächlich ist, die Anwendung der Prosperitätsklausel nicht ausschließen, wenn die sonstigen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 18. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 13) : Kann die Bundesregierung unabhängig vom Stand des Verfahrens beim Landgericht Augsburg in Sachen söddeutscher Getreideskandal aus dem Jahre 1966'67 mitteilen, ob durch finanzrechtliche Maßnahmen inzwischen der Schaden von nahezu 15 Millionen DM durch die Beteiligten teilweise oder ganz wiedergutgemacht ist? In dem Antwortschreiben vom 17. 9. 1969 — V A/6 — D 2004 — 31/69 — (Drucksache V/4641) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fellermaier, Hirsch, Marx (München), Seidel und Genossen (Drucksache V/4625) wurde bereits ausführlich über die Höhe des eingetretenen Schadens und über die durchgeführten finanzrechtlichen Maßnahmen zur Einbringung und Absicherung der zu Unrecht gezahlten Subventionen und Ausfuhrerstattungen im „Süddeutschen Getreideskandal" berichtet. Danach beträgt der Gesamtschaden, den die Bundesrepublik Deutschland durch zu Unrecht in Anspruch genommene Subventionen und Ausfuhrerstattungen erlitten hat, insgesamt 14 642 202,03 DM. Davon entfallen a) an Subventionen in der Zeit der nationalen Getreidemarktordnung 5 096 682,47 DM b) an von der Einfuhr- und Vorratsstelle gezahlten zusätzlichen Barerstattungen 24 865,00 DM c) an hinterzogenen Abgaben (Abschöpfungen) in der Zeit der EWG-Marktordnung 9 520 654,56 DM Insgesamt 14 642 202,03 DM Zum Stand der Wiedergutmachung des Schadens, der im Zeitraum der Geltung der nationalen Marktordnung verursacht wurde und dessen Wiedergutmachung nicht durch finanzrechtliche Maßnahmen erreichbar ist [vgl. a) und b)], nehme ich wie folgt Stellung: Die Einfuhr- und Vorratsstelle Getreide (EVSt) hat die seiner Zeit nach § 8 des Getreidegesetzes erteilten Übernahmeverträge, in denen zwecks Ausfuhrförderung keine Unterschiedsbeträge für die Einfuhren festgesetzt worden waren, widerrufen, die Unterschiedsbeträge festgesetzt und von den Einführern angefordert. Die Einführer, bei denen es sich fast ausnahmslos um andere Firmen handelt als diejenigen, die an den Ausfuhren beteiligt waren, haben gegen die Widerrufbescheide der EVSt Rechtsmittel eingelegt. Die vor den Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Verwaltungsrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen sind erst nach Rechtskraft der Urteile möglich. Bisher sind auch noch keine Zahlungen an die EVSt geleistet worden. Gerichtliche Entscheidungen über Schadensersatzansprüche gegenüber Ausländern liegen ebenfalls noch nicht vor. Wegen der hinterzogenen Abgaben [vgl. unter c)] sind von der Bundeszollverwaltung gegen 4 Firmen und 11 Personen Haftungsbescheide erlassen worden, und zwar gesamtschuldnerisch in voller Höhe von 9,5 Millionen DM gegen die Hauptbeschuldigten, gegen die übrigen im Rahmen ihrer Mitwirkung. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5033 Die Bescheide gegen den inländischen Hauptbeschuldigten sind rechtskräftig; gegen alle übrigen Bescheide laufen Rechtsbehelfsverfahren. Die gegen 2 Personen und 1 Firma erlassenen Haftungsbescheide mußten zurückgenommen werden, da die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Von den Schuldnern sind bis zum 31. Dezember 1970 insgesamt 522 300,00 DM entrichtet worden. Mehrere Schuldner leisten Ratenzahlungen in unterschiedlicher Höhe. Weiterhin sind im Zuge der Zwangsvollstreckung Grundstücke mit Sicherungshypotheken belastet worden, und zwar a) 1 Grundstück mit einer Sicherungshypothek in Höhe von 500 000,00 DM b) 5 Grundstücke mit Sicherungshypotheken in Höhe von insgesamt 4 783 413,40 DM cl 5 Grundstücke mit Sicherungshypotheken in Höhe von insgesamt 6 329 016,13 DM Die Verkehrswerte sämtlicher Grundstücke liegen jeweils weit unter den Werten der eingetragenen Sicherungshypotheken; darüber hinaus sind die Grundstücke über den jeweiligen Verkehrswert hinaus vorbelastet. Über das Vermögen des inländischen Hauptbeschuldigten ist der Nachlaßkonkurs eröffnet. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 18. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Fragen B 14 und 15) : Wie hoch ist in den Kommunen, die eine Lohnsummensteuer erheben, der Anteil dieser Steuer an den Gesamtsteuereinnahmen? Trifft es zu, daß die Bundesregierung den Kommunen zur Behebung der Finanzmisere die Einführung der Lohnsummensteuer empfiehlt? Im Jahre 1969 betrugen in den Gemeinden, die Lohnsummensteuer erheben, die Einnahmen aus der Gewerbeertrag- und Gewerbekapitalsteuer 4719 Millionen DM, die Einnahmen aus der Lohnsummensteuer 1169 Millionen DM und die Einnahmen aus den Grundsteuern A und B schätzungsweise 943 Millionen DM. Der Anteil der Lohnsummensteuer an den gesamten Realsteuereinnahmen dieser Gemeinden hat danach 17,1 v. H. betragen. Über die Einnahmen dieser Gemeinden aus den kleinen sonstigen Gemeindesteuern liegen keine Angaben vor. Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit eine Empfehlung an die Gemeinden gegeben, zur Behebung ihrer finanziellen Schwierigkeiten die Lohnsummensteuer einzuführen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 19. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Frage B 16) : Wie lauten die Untersuchungsergebnisse der an der Einmission der Bildungsanleihe beteiligten Ressorts über die Aufnahmefähigkeit und -willigkeit des deutschen Kapitalmarktes? Aus der gesamtwirtschaftlichen Projektion, die die Bundesregierung mit dem Jahreswirtschaftsbericht 1971 vorlegen wird, kann abgeleitet werden, daß die längerfristige Geldkapitalbildung in der Bundesrepublik auch 1971 weiter ansteigen wird. Dabei wird davon ausgegangen, daß das Mittelaufkommen auf dem Rentenmarkt vor allem infolge der wachsenden Bereitschaft der privaten Haushalte zur längerfristigen Kapitalbindung weiter zunehmen wird. Die Ergebnisse der Jahre 1969 und 1970 belegen diese Tendenz. Der notwendige Spielraum für die im Jahreswirtschaftsbericht vorgesehene Beanspruchung der Finanzierungsmärkte durch die öffentliche Hand ist gegeben. Die kapitalmarktgerechte Einordnung der verschiedenen Anleihevorhaben wird im Konjunkturrat für die öffentliche Hand (Kreditfragen) abgestimmt. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 17) : Teilt die Bundesregierung die optimistische Ansicht der Ruhrkohle AG. hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Steinkohlebergbaus? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die mengenmäßigen Absatzmöglichkeiten des Steinkohlenbergbaus in den nächsten Jahren infolge der rasch wachsenden Energienachfrage recht zufriedenstellend sein werden. An dieser Entwicklung wird auch der deutsche Bergbau partizipieren. Dies verdeutlicht die Ende vergangenen Jahres vorgelegte Vorausschätzung des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete. Für den deutschen Steinkohlenbergbau ist darüber hinaus die Entwicklung der Ertragslage von erheblichem Gewicht. Sie wird insbesondere davon abhängen — welche Preise erzielbar sind. Hierbei dürfte die allgemeine Preisentwicklung auf dem weltweiten Energiemarkt eine entscheidende Rolle spielen; — wie die Produktivitäts- und Kostenentwicklung verlaufen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die bei der Neuordnung des Bergbaus an der Ruhr aufgetretenen Anlaufschwierigkeiten, die bei einer Umorga- 5034 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 nisation dieses Ausmaßes nicht zu vermeiden sind, in absehbarer Zeit überwunden werden können. In dieser Meinung wird sie durch gerade in jüngster Zeit bekannt gewordene Äußerungen aus dem Bergbau — sowohl von Unternehmer- als auch von Gewerkschaftsseite — bestärkt. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Apel (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Fragen B 18 und 19) : Hält es die Bundesregierung mit den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vereinbar, daß die großen chemischen Reinigungsanstalten Hamburgs einheitlich ab 1. Januar 1971 von ihren Kunden die Vorausbezahlung der zur Reinigung angelieferten Textilien fordern wollen? Sieht die Bundesregierung in dieser Verbesserung der Erträge dieses Dienstleistungsbereiches nicht auch die Gefahr, daß andere Bereiche des Dienstleistungsgewerbes, die im Dienste der Hausfrau stehen, diesem Beispiel folgen könnten und damit ebenfalls den Konsumenten erheblich benachteiligen? Nach meinen Feststellungen hat die Firmengruppe Dependorf in Hamburg zum 1. Januar 1971 die Vorauskasse für chemische Reinigungen eingeführt. Sie begründet diesen Schritt mit innerbetrieblichen Vorteilen. Zur Dependorf-Gruppe gehören die Firmen J. H. Dependorf, „einfach — die gute billige Reinigung" sowie J. B. Busch mit zusammen 100 Filialen. Insgesamt gibt es in Hamburg etwa 400 chemische Reinigungsbetriebe. 40 dieser Betriebe verlangen schon seit längerer Zeit die Vorausbezahlung. Die übrigen Betriebe lehnen dieses Zahlungssystem überwiegend ab, so daß der Verbraucher Ausweichmöglichkeiten hat. Für die kartellrechtliche Prüfung dieses Sachverhalts ist die Hamburger Behörde für Wirtschaft und Verkehr zuständig (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) . Ihre Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Gegenwärtig bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß das Verhalten der Hamburger Firmengruppe Schule macht. Sofern wirksamer Wettbewerb herrscht und Ausweichmöglichkeiten für den Verbraucher bestehen, sieht die Bundesregierung keine Gefahr. In anderen Fällen würde von den kartellrechtlichen Möglichkeiten (Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, Geldbuße wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot) Gebrauch gemacht werden. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen B 20 und 21) : Welche Verhältnisse bestehen in der Bundesrepublik Deutschland für die Aufgaben des Abschleppdienstes bei Verkehrsunfällen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Verhältnisse übersichtlicher und seriöser zu gestalten, etwa durch die Festlegung eines Berufsbildes für diesen Aufgabenbereich mit den damit verbundenen Regelungen und Sicherungen zugunsten der Betroffenen? Verkehrsrechtlich können die Straßen, unter Beachtung der im Einzelfall, z. B. für Autobahnen, geltenden besonderen Bestimmungen mit zugelassenen Fahrzeugen befahren werden. Das gilt auch für Abschleppfahrzeuge. Derartige Fahrzeuge dürfen sich aber nicht dauernd auf den Straßen aufhalten, um dort ihre Abschleppdienste anzubieten. Gegen Mißbräuche einzuschreiten, ist Aufgabe der Polizei. Die Autobahnmeistereien sind angewiesen, falls sie um ein Abschleppfahrzeug ersucht werden, dieses Ersuchen nur an seriöse Abschleppunternehmer weiterzuleiten. Ähnliche Weisungen bestehen, soweit mir bekannt ist, für die Polizeibehörden der Länder. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache V1/1696 Fragen A 22 und 23) : Inwieweit stimmt der Bundesminister für Wirtschaft der Forderung der Bundesanstalt für Bodenforschung zu, daß als Basis für alle infrastrukturellen Entscheidungen die hydrogeologische Prospektion mit absolutem Vorrang betrieben werden muß? Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß es über das Grundwasservorkommen im niedersächsischen Küstengebiet zwischen Elbe und Ems noch immer keine Klarheit gibt, bereit, die Untersuchungen der Bundesanstalt für Bodenforschung in diesem Raum und die Erforschung von Meerwasser-Entsalzungsanlagen in beschleunigtem und verstärktem Maße zu unterstützen? Eine Forderung der Bundesanstalt für Bodenforschung, daß „als Basis für alle infrastrukturellen Entscheidungen die hydrogeologische Prospektion mit absolutem Vorrang betrieben werden muß" existiert nicht. Die insoweit zugrunde gelegte Annahme einer in diese Richtung gehenden Forderung beruht offenbar auf einer von der Presse mißverständlich wiedergegebenen Äußerung von Professor Dr. Lüttig in seiner damaligen Eigenschaft als Hauptabteilungsleiter beim Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung vom 13. November 1970. An diesem Tage hat Professor Dr. Lüttig als Mitglied der Akademie für Raumforschung und Landesplanung in Oldenburg dafür plädiert, daß „die hydrogeologische Prospektion als Basis für die wasserwirtschaftliche Planung mit Nachdruck betrieben werden muß". Abgesehen von dieser Klarstellung konnte der Bundesminister für Wirtschaft die Äußerungen des damaligen Vertreters des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung weder beeinflussen noch kann er sie gegenwärtig interpretieren. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5035 Hinsichtlich der Prioritäten für infrastrukturelle Entscheidungen, bei denen die hydrogeologische Prospektion eine bedeutsame Rolle spielen kann, läßt sich der Bundesminister für Wirtschaft, insbesondere bei der Verwendung von Haushaltsmitteln, von den im Bundesanzeiger Nr. 174 vom 19. September 1969 veröffentlichten Richtlinien für das regionale Förderungsprogramm der Bundesregierung leiten. Aufgrund der Nr. 4 dieser Richtlinien können für Anlagen der Wasserversorgung — und damit zumindest mittelbar auch für die hydrogeologische Prospektion — öffentliche Zuschüsse gewährt werden. Zur Vorbereitung ihres Umweltschutzprogramms hat die Bundesregierung unter anderem eine besondere Arbeitsgruppe mit der Prüfung der Frage beauftragt, ob die vorhandenen Daten über das Grundwasser insgesamt ausreichen, um eine zuverlässige Beurteilung der Möglichkeiten der langfristigen Wasserversorgung im Bundesgebiet zu gewährleisten. Von dem Ergebnis dieser Prüfung wird es abhängen, ob und in welchen Bereichen zusätzliche Forschungen zweckmäßig sein können. Für das Grundwasservorkommen im niedersächsischen Küstengebiet zwischen Elbe und Ems liegt noch keine vollkommen gebietsdeckende hydrogeologische Prospektion vor. Die Federführung für entsprechende Untersuchung liegt bei der Niedersächsischen Wasserwirtschaftsverwaltung, die sich der Mitarbeit des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung bedient. Die Bundesanstalt für Bodenforschung hat schon bisher, insbesondere auf hydrochemischem Gebiet, die Arbeiten des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung im Küstengebiet unterstützt. Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Landes Niedersachsen die Bundesanstalt für Bodenforschung anzuhalten, ihre Mitarbeit zu verstärken. Hinsichtlich der in der Anfrage erwähnten Meerwasserentsalzungsanlagen darf ich auf folgendes hinweisen: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bereitet die Einrichtung einer Versuchsstation zur Erprobung von Meerwasserentsalzungsanlagen und dazugehörigen Konstruktionselementen vor. Die Errichtung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf 1 Millionen DM. Insgesamt sind für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf diesem Gebiet bis 1975 Haushaltsmittel in Höhe von ca. 70 Millionen DM vorgesehen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 18. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Fragen B 24 und 25) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Mittel für die Verbreitung des Tierschutzgedankens gegenüber dem Deutschen Tierschutzbund e. V. 1971 einschränken will, um die Mittel nur noch an eine sogenannte Dachorganisation aller Tierschutzverbände umleiten zu können? Welche Begründung hat die Bundesregierung für diese einschränkenden Maßnahmen? Es trifft zu, daß der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages bei den Beratungen des Bundeshaushaltsplanes 1971 beschlossen hat, den für die Verbreitung des Tierschutzgedankens bisher ausschließlich dem „Deutschen Tierschutzbund e. V., Mainz", zur Verfügung gestellten Bundeszuschuß in Höhe von 25 000 DM in Zukunft einer — noch zu bildenden — Dachorganisation aller Tierschutzverbände anzuweisen. Dieser Beschluß resultiert aus der Tatsache, daß der Deutsche Tierschutzbund bereits seit längerem nicht mehr die einzige Spitzenorganisation des Tierschutzes im Bundesgebiet, sondern eine von mehreren ist und daß die Arbeit aller überörtlichen Tierschutzorganisationen im Hinblick auf die Verbreitung des Tierschutzgedankens als gleichwertig anzusehen ist. Es erscheint daher nicht länger vertretbar, ein und derselben Organisation den Zuschuß des Bundes weiterhin allein zukommen zu lassen; wie aus zahlreichen Anfragen und Beschwerden in dieser Sache erkennbar ist, würden insbesondere die seit Jahren zwischen den Tierschutzorganisationen bestehenden erheblichen Rivalitäten durch Beibehaltung des bisherigen Zuschußverfahrens noch verschärft. Eine Aufteilung des recht begrenzten Bundeszuschusses auf die einzelnen Organisationen erscheint jedoch aus fiskalischen Gründen nicht sinnvoll, da damit zweifellos eine beträchtliche Minderung der Effektivität dieser Mittel im Hinblick auf den haushaltsrechtlich festgelegten Verwendungszweck verbunden wäre. Bei dieser Sachlage hält die Bundesregierung die vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages beschlossene Neuregelung, in Zukunft den Zuschuß einer noch zu bildenden Dachorganisation aller Tierschutzverbände als Zuwendungsempfänger zu gewähren, für optimal sachbezogen, fiskalisch gerecht und auch politisch akzeptabel. Auf die Antwort vom 7. Dezember 1969 zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/3793, Frage 91) in gleicher Angelegenheit darf ich in diesem Zusammenhang hinweisen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 14. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Cramer (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage B 26) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die für die Existenzgrundlage der Bevölkerung und die Kureinrichtungen immer bedrohlicher werdende Abnahme der Randdünen im Bereich des Hauptbadestrandes der Nordseeinsel Langeoog zu verhindern? Die Situation auf der Nordseeinsel Langeoog ist der Bundesregierung im Dezember v. J. bei der Besprechung des Niedersächsischen Küstenschutz- 5036 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 programms für 1971 bekannt geworden. Nach den Untersuchungsergebnissen des Wasser- und Schifffahrtsamtes Norden über Strand- und Dünenabbrüche auf Langeoog hat am Weststrand Dünenneubildung, im Bereich des Hauptbadestrandes und des sogenannten Pirola-Tales dagegen ein Abbruch der Randdünen eingesetzt, der bei weiterem Fortschreiten zu einer Gefährdung der Insel führen kann. Das zuständige Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat vorgesehen, dieser Entwicklung durch geeignete Küstenschutzmaßnahmen entgegenzutreten und aus den Globalzuweisungen des Bundes für den Küstenschutz zu finanzieren. Die Bundesregierung hat die Absicht, dem zuzustimmen. Die Bundesmittel für 1971 werden so bald wie möglich zur Verfügung gestellt. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1696 Frage B 27) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die vorgesehene Umstellung des Heeresfliegerbataillons 100 in Rheine-Bentlage auf Regimentsstärke die Anzahl der Offiziere sich versechsfachen wird, bislang jedoch noch ein Offiziersheim überhaupt fehlt, und wie gedenkt die Bundesregierung, diesen Mangel schnellstens zu beheben? Die bisherige Belegung des Standortes RheineBentlage sah 58 Offiziere vor. In der im Dezember 1970 herausgegebenen „Fernstationierungsplanung der Truppen des Heeres" ist für diesen Standort durch Aufstockung des Heeresfliegerbataillons auf Regimentsstärke eine Endbelegung mit 173 Offizieren (nach STAN) vorgesehen. Für den Standort Rheine-Bentlage war im Rahmen der mittelfristigen Planung ein Offiziersheim Typ B (85 Mitglieder) vorgesehen. Baubeginn voraussichtlich 1973. Entsprechend der geänderten Fernstationierung wird für diesen Standort nunmehr ein Offiziersheim Typ C (145 Mitglieder) gebaut. Voraussichtlicher Baubeginn 1973. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1696 Frage B 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für das Leichte Kampfgeschwader 42 in Sobernheim dringend eine Turnhalle benötigt wird, deren Rohbau bereits seit über einem Jahr steht, und his zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregierung, diese Turnhalle fertigzustellen und für das Leichte Kampfgeschwader 42 nutzbar zu machen? Der zeitliche Arbeitsablauf zur Errichtung der Sporthalle für das Leichte Kampfgeschwader 42 in Sobernheim entspricht nicht den Erwartungen. Die aufgetretenen Verzögerungen sind einmal auf Erschwernisse bei den Erdarbeiten zurückzuführen. Aus geologischen Gründen mußte das Erdreich tiefer ausgehoben werden. Diese Gelegenheit wurde wahrgenommen, gleich einen Keller einzubauen. Der Keller war jedoch nicht in dem ursprünglich genehmigten Kostenvoranschlag enthalten, so daß sich eine Umplanung ergab. Eine weiterer Verzögerungsgrund liegt darin, daß aus Gründen der Kostenersparnis die Vergabe der Bauarbeiten in einzelnen Gewerken an die ortsansässigen Firmen und nicht an einen Generalunternehmer erfolgte. Die zuständige Finanzbauverwaltung rechnet mit einem Fertigstellungstermin Sommer 1971. In einer Ortsbesprechung am 14. Januar 1971 wurden die zur Einhaltung dieses Termins notwendigen Maßnahmen festgelegt. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 12. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen B 29 und 30) : Besteht nach Ansicht der Bundesregierung nicht ein Widerspruch zwischen ihrer schriftlichen Antwort vom 4. November 1970 auf meine Fragen, das Verbot gesundheitsbezogener Werbung betreffend, in der sie versichert, daß durch die neue Regelung eine sachgerechte Unterrichtung des Verbrauchers über den Zusammenhang zwischen richtiger Ernährung und Gesundheit nicht behindert, sondern im Gegenteil gefördert würde, und dein § 18 des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Erzeugnissen und Bedarfsgegenständen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom Juni 1970, der ein generelles Verbot gesundheitsbezogener Werbung darstellt, auch wenn sie wahrheitsgemäß ist? Ist die Bundesregierung bereit, den § 18 des Referentenentwurfs so zu modifizieren, daß die gesundheitliche Ernährungsberatung in vollem Umfange gewährleistet bleibt? Der Bundesregierung ist es nicht möglich, Ihre Frage nach einer Änderung des angesprochenen Gesetzentwurfs zu beantworten, weil sie den Referentenentwurf bisher weder beraten noch beschlossen hat. Aus der Sicht des federführenden Ressorts kann ich Ihnen jedoch mitteilen, daß kein Widerspruch zwischen § 18 des Referentenentwurfs und meiner schriftlichen Antwort vom 4. November 1970 auf Ihre damals gestellte Frage besteht. Das in § 18 des Gesetzentwurfs vorgesehene Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung erstreckt sich — ebenso wie die bereits heute auch für Lebensmittel geltenden Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes allein auf die reine Wirtschaftswerbung. Nicht wirtschaftlich orientierte Aktionen zur gesundheitlichen Aufklärung oder ähnliche Maßnahmen werden demzufolge durch § 18 des 'Referentenentwurfs nicht berührt. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 12. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abge- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5037 ordneten Wolf (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage B 31): Ist die Bundesregierung bereit, die Hilfsmaßnahmen für Taubstumme im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes entsprechend den besonderen Bestimmungen für Blinde zu regeln, oder kann sie Gründe nennen, die die bisherige unterschiedliche Behandlung dieser beiden Gruppen von Behinderten rechtfertigen? Die Bundesregierung ist bemüht, die Unterschiedlichkeit der Leistungen für Blinde gegenüber denen für andere Behinderte, insbesondere für Gehörlose, zu beseitigen. Sie prüft dazu gegenwärtig die Möglichkeiten, im Rahmen einer allgemeinen Verbesserung der Hilfen für Behinderte nach dem BSHG auch die Leistungen für Gehörlose denen für Blinde entsprechend dem Schweregrad der Behinderung anzugleichen. Ein erster Schritt in dieser Richtung ist die beabsichtigte Änderung der Eingliederungshilfe-Verordnung. Bei dieser Änderung ist die Aufnahme einer Bestimmung vorgesehen, nach der Gehörlosen oder anderen Personen mit besonders starker Beeinträchtigung der Hör- und Sprachfähigkeit, die aus besonderem Anlaß zur Verständigung mit der Umwelt der Hilfe anderer bedürfen, die angemessenen Aufwendungen hierfür zu erstatten sind. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage B 32) : Ist es richtig, daß die Bahnstrecke Oldesloe—Ratzeburg endgültig stillgelegt werden soll, und, falls dies geplant sein sollte, ist dabei berücksichtigt, daß im Zuge der in Aussicht genommenen Verhandlungen mit der DDR ein Grenzübergang bei Ratzeburg geöffnet werden könnte, so daß im Falle einer Schließung dieser Eisenbahnstrecke keine direkte Eisenbahnverbindung in das Landesinnere mehr angeboten werden kann? Es trifft zu, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn beantragt hat, den nur noch schwachen Güterverkehr auf der Strecke Bad Oldesloe—Ratzeburg einzustellen. Der Reiseverkehr wird bereits seit 30. September 1962 auf der Straße bedient. Das Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bei der geringen regionalen Bedeutung dieser Strecke kommt sie auch im Falle einer Öffnung eines Übergangs bei Ratzeburg als Verbindung in das Landesinnere nicht in Betracht. Hierfür stehen leistungsfähigere Bundesbahnstrecken zur Verfügung. Nach hier vorliegenden Fahrplanunterlagen diente diese Strecke auch vor dem 2. Weltkrieg nicht dem Durchgangsverkehr. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1696 Fragen B 33 und 34) : Welches sind die noch fehlenden rechtlichen Voraussetzungen für cien Bau der Umgehungsstraße Raunheim im Zuge der B 43? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, schnellstens diese Voraussetzungen zu schaffen? Das Planfeststellungsverfahren nach §§ 17, 18 Bundesfernstraßengesetz für den östlichen Teilabschnitt der Umgehung Raunheim, das z. Z. im Gange ist, ist zum Abschluß zu bringen. Verzögerungen sind durch ständig neue Forderungen der Stadt Raunheim bezüglich der Gestaltung des Knotenpunktes Raunheim-Ost und die dazu erforderlichen wiederholten Planänderungen eingetreten. Die vom zuständigen Hessischen Landesamt für Straßenbau im Dezember 1970 dem Bundesminister für Verkehr vorgelegten geänderten Pläne werden bevorzugt geprüft und sobald wie möglich dem Hessischen Landesamt zurückgegeben. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage B 35) : Wann können die Bürger der Stadt Ingelheim/Rheinhessen, die wie kaum eine andere Stadt durch den beschrankten Bahnübergang einer Bundesbahnhauptstrecke in zwei Teile getrennt ist, damit rechnen, daß dieser Zustand durch eine Überführung beseitigt wird? Die Bauarbeiten zur Beseitigung des Bahnübergangs (der L 419 in km 12,066 der zweigleisigen Hauptbahn Mainz—Bingen im Westkopf des Bahnhofs Ingelheim) durch eine Straßenüberführung sind 1970 eingeleitet worden. Die Straßenrampen sind z. T. bereits geschüttet. Das Kreuzungsbauwerk ist begonnen. Mit der Fertigstellung ist voraussichtlich im Frühjahr 1972 zu rechnen. Auf der Ostseite des Bahnhofs Ingelheim sind weitere 4 Bahnübergänge (1 Ortsstraße und 3 Feldwege) vorhanden; sie haben geringe Verkehrsbedeutung und können nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn durch ein gemeinsames Überführungsbauwerk in Verbindung mit Seitenwegen ersetzt werden. Konkrete Planungen dafür liegen jedoch nicht vor. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen B 36 und 37) : 5038 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Ist die Bundesregierung bereit, die wiederholt gegebene Zusage, daß das seit 1955 errichtete Luftfahrt-Bundesamt, sowohl aus technischen als auch aus politischen Gründen (Zonenrandgebiet) nicht in den Westen verlegt wird, aufrechtzuerhalten? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Sitz des Luftfahrt-Bundesamtes am Flughafen in Braunschweig insofern allen Erfordernissen entspricht, als alle technischen Einrichtungen vorhanden sind für fliegerische Inübunghaltung der im Amt tätigen Inhaber von Luftfahrtscheinen (wenig frequentierter Flugplatz), das Training von Flugbetriebsprüfern in Zusammenarbeit mit dem Flugplatz Hannover durchgeführt werden kann, die Unfalluntersuchung unter Umgehung der Ballungszentren in Ost-West- und Nord-Süd-Richtung Autobahnen benutzen kann? Das Luftfahrt-Bundesamt ist z. Z. teils in angemieteten Büroräumen am Flugplatz Braunschweig, teils 15 km davon entfernt in einem angemieteten Bürogebäude in der Stadt Braunschweig untergebracht. Es ist zweckmäßig, das Luftfahrt-Bundesamt wieder zusammenzuführen und möglicherweise ein bundeseigenes festes Dienstgebäude zu errichten. Da die Errichtung eines solchen Gebäudes auf dem Flugplatz Braunschweig nur bei einem dauernden Verbleib des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig gerechtfertigt wäre, stellt sich die grundsätzliche Frage nach dem endgültigen Standort des LuftfahrtBundesamtes. Die Frage wird von mir unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des LuftfahrtBundesamtes für den Raum Braunschweig und das Zonenrandgebiet, der sozialen Belange der Bediensteten des Luftfahrt-Bundesamtes und der fachlichen Notwendigkeiten sehr sorgfältig geprüft. Das Luftfahrt-Bundesamt muß seinen Aufgaben als Bundesoberbehörde auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt voll gerecht werden können. Angesichts der zu erwartenden weiteren stürmischen Entwicklung der Zivilluftfahrt ist ein Ausbau des Luftfahrt-Bundesamtes vor allem auf den Gebieten der Flugbetriebsüberwachung, der Prüfung von Luftfahrern, der Unfalluntersuchung und Unfallverhütung beabsichtigt. Außerdem ist mit der Übertragung neuer Aufgaben auf das Luftfahrt-Bundesamt zu rechnen. Ob bei diesem Ausbau der Sitz des Luftfahrt-Bundesamtes am Flugplatz Braunschweig noch allen Erfordernissen entspricht, ob alle notwendigen technischen Einrichtungen vorhanden sind, und ob die Anbindung an den Luft- und Straßenverkehr für die besonderen Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes dann noch ausreicht, wird bei der Entscheidung über den endgültigen Sitz des Luftfahrt-Bundesamtes mitgeprüft. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 38) : Wann gedenkt die Bundesregierung, die Ortsdurchfahrt im Zuge der B 14 in Waidhaus/Opf. auszubauen? Mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Waidhaus im Zuge der B 14 kann frühestens 1972 begonnen werden. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage B 39) : Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlag des Bundes Naturschutz in Bayern aufzunehmen, zum Schutze von 400 ha Wald um München nur einen östlichen Fernstraßenring zwischen Stuttgarter, Berliner und Salzburger Autobahn zu bauen, diesen aber achtspurig anzulegen? Nach den bisher vorliegenden Verkehrsuntersuchungen und Planungskonzepten ist ein geschlossener Fernstraßenring München vorgesehen. Besonders vordringlich sind die östlichen und nördlichen Teilabschnitte zur Verbindung der Autobahnen nach Stuttgart, Berlin und Salzburg. Für den östlichen Abschnitt ist schon jetzt ein 6spuriger und im Endausbau ein 8spuriger Querschnitt notwendig. Der westliche Teil des Fernstraßenringes soll nicht nur die Autobahnen nach Stuttgart und Salzburg sondern auch die Autobahnen MünchenLandsberg—Memmingen und München—Starnberg —Garmisch Partenkirchen/Lindau sowie eine Reihe weiterer wichtiger Radialen im Süden und Westen Münchens verbinden. Voraussichtlich kann daher auf Dauer nicht auf diesen Teil des Fernstraßenringes verzichtet werden. Endgültig wird diese Frage jedoch erst im Rahmen der zur Zeit laufenden Verkehrsuntersuchung im Großraum München geklärt. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. .Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI / 1696 Fragen B 40 und 41) : Stimmt es, daß die Deutsche Bundespost seit längerem im Raum Saarbrücken zur Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten im Saarland den Bau eines Fernsehturms plant und daß das Grundstück der Deutschen Bundespost seit längerer Zeit von der Stadt Saarbrücken übergeben worden ist und lediglich der Abriß des noch stehenden Schwarzenbergturmes der Verwaltung der Deutschen Bundespost Schwierigkeiten bereitet und den Beginn der Bauarbeiten verzögert? Wie weit sind die Planungen der Deutschen Bundespost gediehen, und wann ist mit dem Baubeginn des Turmes zu rechnen? Es trifft zu, daß die Deutsche Bundespost seit dem Jahre 1966 den Neubau einer Fernsehsendeanlage im Raum Saarbrücken plant, die das gesamte Saarland mit dem 1., 2. und 3. Fernsehprogramm und den Ton-Rundfunkprogrammen des Saarländischen Rundfunks versorgen soll. Der hierfür benötigte Fernmeldeturm soll auf einem der Stadt Saarbrücken gehörenden Grundstück auf dem Schwarzenberg in Saarbrücken errichtet werden. Das Grundstück ist noch nicht im Eigentum oder Besitz der Deutschen Bundespost, weil die Stadt Saarbrücken den Verkauf an Bedingungen knüpft, die erhebliche Auswirkun- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5039 gen auf die Gestaltung des Fernmeldeturmes und damit auch auf dessen Baukosten haben. Die Schwierigkeiten sind entstanden, weil die Stadt den Abbruch des vorhandenen Schwarzenbergturmes fordert, obwohl dies für das von der Deutschen Bundespost geplante Bauwerk nicht notwendig wäre. Das Angebot der Deutschen Bundespost, auf ihre Kosten den alten Turm abzubrechen und als Ersatz dafür eine Aussichtsplattform in gleicher Höhe an dem neuen Fernmeldeturm anzubringen, hat die Stadt Saarbrücken abgelehnt. Die Stadt fordert eine Aussichtsplattform in mindestens 150 m höhe. Erst nach langwierigen Verhandlungen hat sich die Stadt schließlich grundsätzlich bereit erklärt, die durch ihre Forderungen gegenüber dem Angebot der Deutschen Bundespost entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Diese Mehrkosten sind ermittelt und in diesen Tagen der Stadt Saarbrücken mitgeteilt worden. Der Saarbrücker Stadtrat kann jetzt einen entsprechenden Beschluß fassen. Die Pläne für den Fernmeldeturm sind im wesentlichen erarbeitet; sie können kurzfristig fertiggestellt werden, sobald mit der Stadt Saarbrücken eine endgültige Vereinbarung wegen Übernahme der durch ihre Forderungen bedingten Mehrkosten und wegen der Grundstücksüberlassung getroffen ist. Wenn diese Vereinbarung bald zustande kommt, wird das Bauvorhaben voraussichtlich Ende 1971 baureif sein. Mit den Bauarbeiten soll dann unter der Voraussetzung, daß die Mittel bereitgestellt werden können, möglichst bald begonnen werden. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Frage B 42) : Handelt es sich bet der vom Bund an die rund 300 Zeitschriften der Heimatvertriebenen und der Ostdeutschen Landsmannschaften gezahlten Zuschüsse um namhafte Beträge, und hat diese Presse beim Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und der Eingliederung von Millionen Heimatvertriebenen einen staatsbürgerlich wertvollen Dienst geleistet? Die Förderungsmittel des Bundes, die den Verlagen der Heimatvertriebenen- und Flüchtlingspresse zur Verfügung gestellt werden, dienten und dienen in erster Linie dem Ziel, durch Strukturmaßnahmen den dafür in Frage kommenden Blättern eine stabile wirtschaftliche Basis zu geben, die sie von laufenden Zuschüssen unabhängig macht. Die Förderungsmaßnahmen meines Hauses für die betreffenden Publikationen, deren erfolgreichen Beitrag zur Eingliederung der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge ich anerkennen möchte, werden nach einer Vereinbarung der Fraktionen des Deutschen Bundestages ausschließlich in einem Sonderausschuß besprochen und geprüft. Ich sehe mich daher außerstande, hier eine Auskunft über die Höhe der Förderungsmittel zu geben, und. möchte Sie bitten, sich an einen Ihrer Fraktionskollegen zu wenden, der in diesem Ausschuß vertreten ist. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 11. Januar 1971 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen B 43 und 44) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Förderungsabsichten der elektronischen Datenverarbeitung die Tätigkeit des Deutschen Rechenzentrums (DRZ) Darmstadt? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls ihren Einfluß geltend machen, eine Auflösung des DRZ aus Sparsamkeitserwägungen des Landes Hessen zu verhindern? Das Deutsche Rechenzentrum Darmstadt (DRZ) stand seit seiner Gründung am 3. Oktober 1971 den Hochschulen und hochschulfreien Forschungsinstituten für die Bearbeitung wissenschaftlicher Probleme auf einer großen Rechenanlage zur Verfügung. Die Tätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter des DRZ war zu einem erheblichen Teil darauf gerichtet, die Benutzer der Rechenanlagen bei der Lösung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Daneben wurde auch Forschung über Anwendungen der DV für Zwecke der Wissenschaft getrieben; diesbezüglich konnte besonders die Abteilung Nichtnumerik unter Leitung von Dr. Schulte-Tigges ein gutes Ansehen gewinnen. Weiterhin hat das DRZ in größerem Umfang eine Ausbildungstätigkeit entfaltet. Neben Kursen von kürzerer Dauer wurden Mathematisch-Technische Assistenten ausgebildet. Die Bereitstellung von Rechenkapazität durch das DRZ und die damit zusammenhängende Beratung der Benutzer hat seit einiger Zeit relativ an Bedeutung verloren. Der stark gestiegene Rechenbedarf der Wissenschaft wird immer häufiger durch leistungsfähige DV-Anlagen der Hochschulen befriedigt, und die Informatik-Fachbereiche der Hochschulen können die Beratung der Benutzer der örtlichen Rechenzentren weitgehend selbständig übernehmen. Andererseits ist bei den Planungen über die künftige Tätigkeit des DRZ zu berücksichtigen, daß im 2. DV-Programm die Ausbildung von DV-Fachkräften besonderes Gewicht erhalten soll. In diesen Zusammenhängen ist auch die Entwicklung des DRZ zu sehen. Beim Deutschen 'Rechenzentrum Darmstadt (DRZ) sind im Jahre 1970 Finanzierungsschwierigkeiten aufgetreten, weil die Einnahmen aus der Vermietung von Rechenzeit hinter den Ansätzen zurückgeblieben sind. Grund hierfür war besonders der Ausbau von Hochschulrechenzentren in Mainz und Frankfurt, wodurch die Benutzer aus diesen Regionen, die zuvor einen erheblichen Anteil der Rechenzeit in Anspruch nahmen, abgewandert sind. 5040 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 Es mußten daher Überlegungen angestellt werden, die brachliegende Rechenkapazität zu nutzen. Da die Kapazität des Rechenzentrums der Technischen Hochschule Darmstadt nicht ausreicht, ist es naheliegend, die Anlagen des DRZ für den Rechenbedarf der Technischen Hochschule Darmstadt und anderer in der Nähe liegender Forschungseinrichtungen nutzbar zu machen. Der Bundesregierung ist daran gelegen, daß in diesem Sinne — unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten — eine optimale Ausnutzung der Rechenkapazität und eine zukunftsträchtige Entwicklung des DRZ erreicht wird. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 18. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1696 Frage B 45) : wo bzw. in welchem Umfang werden die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung für die Bildungsverwaltung nutzbar gemacht? Für verschiedene Aufgaben der Schul- und Hochschulverwaltung ist mit der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung begonnen worden, um die Verwaltung zu rationalisieren und ein besseres Informationssystem in diesem Bereich aufzubauen. Nach einer Erhebung des Deutschen Städtetages bei 140 Städten haben am 1. Oktober 1969 insgesamt 17,1 % der befragten Städte Datenverarbeitungsanlagen in der Schulverwaltung eingesetzt; weitere 18,6 % wollen die Datenverarbeitung bis zum 1. Oktober 1971 einsetzen. Die Anwendung der Datenverarbeitung erstreckt sich hierbei auf die Bereiche Schüler-, Lehrer- und Sachdatei, in denen zunächst nur Teilaufgaben gelöst werden, sowie die Erstellung von Stundenplänen. Über die Anwendung der Datenverarbeitung in der Hochschulverwaltung führt die Universität des Saarlandes eine Umfrage durch. Die z. Z. vorliegenden Ergebnisse lassen erkennen, daß gegenwärtig Datenverarbeitungsanlagen vornehmlich für Studentenstatistiken, für Einschreibung und Rückmeldung von Studierenden sowie für Gehalts- und Gebührenabrechnung verwendet werden. Die Auswertung der Umfrage wird etwa Ende dieses Monats abgeschlossen sein und soll dann im Heft 11 der Saarbrücker Studien zur Hochschulentwicklung veröffentlicht werden. Das Ziel der weiteren Planungen der Kommunen und Länder in diesem Bereich ist auf eine integrierte Datenverarbeitung gerichtet, wie es z. B. in den Veröffentlichungen „EDV in der Schulverwaltung" (Schriftenreihe des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen) und „Großer Hessenplan — Entwicklungsprogramm für den Ausbau der Datenverarbeitung in Hessen" (Herausgeber Hessische Zentrale für Datenverarbeitung) aufgezeigt ist. Die Einführung der Datenverarbeitung im Bereich der Schul- und Hochschulverwaltung ist u. a. mit organisatorischen und programmtechnischen Problemen verbunden. Zur Lösung dieser Probleme fördert das Ministerium für Bildung und Wissenschaft im Rahmen des Datenverarbeitungs-Förderungsprogramms entsprechende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Die gegenwärtigen Arbeiten im Schulbereich befassen sich u. a. mit der Erstellung eines Konzepts für Aufbau, Wartung und Auswertung einer Schüler- und Sachdatei sowie hierzu notwendiger Programme. Diese Arbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit den künftigen Anwendern, insbesondere mit den im Ausschuß für EDV im Schulwesen zusammengeschlossenen Mitgliedern des Deutschen Städtetages, durchgeführt. Im Bereich der Hochschulverwaltung wird ein Vorhaben bei der Hochschul-Informations-System-GmbH gefördert wobei schwerpunktmäßig die Bereiche Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Bibliothekswesen untersucht werden. Im Rahmen dieser Arbeiten soll bei der Universität Köln ein Modellsystem entwickelt werden; hierbei wird darauf geachtet, daß das zu entwickelnde Modell sich möglichst nahtlos in künftige Informationssysteme der Länder einfügen läßt. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 20. Januar 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Frage B 46) : Welche Sachgründe sprechen dagegen, das englische System der Zulassung zum medizinischen Studium, welches über alle Bewerber zentral entscheidet, durch eine vom Bund angeregte und geförderte Vereinbarung der Länder auch in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen? Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß die Entscheidung über die Zulassung zum Studium auch in England bei den einzelnen Hochschulen liegt und daß nur die Bewerbung über den „Universities Central Council an Admissions" erfolgt, der eine ähnliche Funktion wie bei uns die Zentrale Registrierstelle für Studienbewerber (ZRS) hat. Eine zentrale Entscheidung über alle Bewerbungen gibt es also auch in England nicht; mir ist jedenfalls nichts bekannt, was auf eine andere Regelung für das medizinische Studium schließen ließe. Ein solches zentrales Zulassungsverfahren bei uns einzuführen, hätte eine Reihe von Vorteilen für sich, von denen ich hier lediglich die erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung des Zulassungsverfahrens, die größere Transparenz des Auswahlvorgangs und die bessere Einschätzung der Zulassungschancen für den einzelnen Studienbewerber hervorheben möchte. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5041 Mit der Einführung eines solchen Zentralverfahrens wären aber gleichzeitig auch andere Konsequenzen verbunden: Die Autonomie der Hochschulen würde durch die Verlagerung des Immatrikulationsrechts auf den Staat eine Beschränkung erfahren. Bei dem Verfahren der Zentralen Registrierstelle bleibt dieses Recht der Hochschulen unberührt. Einer von den Ländern zu schaffenden Stelle müßte die letzte Entscheidung über die Festlegung der Kapazität in den einzelnen Fachrichtungen der Hochschule eingeräumt werden, weil nur auf diese Weise eine lückenlose Verteilung der Studienbewerber auf die an allen Hochschulen vorhandenen Studienplätze sichergestellt werden könnte. Ob die Länder bereit wären. einer solchen Verlagerung von Kompetenzen im Hochschulbereich auf eine zentrale Stelle zuzustimmen, halte ich für nicht sehr wahrscheinlich. Die Bundesregierung hofft, daß sich eine ähnliche Wirkung auch durch den Ausbau der Zentralen Registrierstelle erzielen läßt. Sie hat wiederholt vorgeschlagen, die Zentrale Registrierstelle durch die Einbeziehung weiterer Fächer auszubauen und bei der Aufgabenerweiterung zu einer zentralen Nachweis- und Vermittlungsstelle für Studienplätze mitzuwirken. Sie hat ferner ihre Bereitschaft bekundet, sich an den Kosten dieser Stelle zu beteiligen. Leider sind entsprechende Angebote bis heute ohne Echo von seiten der Länder geblieben.
Gesamtes Protokol
Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609200000
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnunggebe ich folgendes bekannt. Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Vorlage des Leiters der Deutschen Delegation der Nordatlantischen Versammlung
Betr.: Erklärung, Entschließungen und Empfehlungen der 16. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung in Den Haag
— Drucksache VI/1558 —
zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Verteidigungsausschuß, Innenausschuß, Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit; außerdem mitberatend: Nr. III Ausschuß für Wirtschaft, Nrn. IV und V Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Vorlage des Leiters der Deutschen Delegation bei der Versammlung der Westeuropäischen Union
Betr.: Bericht über den zweiten Teil der 16. Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 16. bis 19. November 1970
— Drucksache VI/1618 —zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Verteidigungsausschuß
Vorlage des Bundeskanzlers
Betr.: Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen
Bezug: Jahreswirtschaftsbericht 1970 der Bundesregierung — Drucksache VI/1666 —
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Finanzausschuß, Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Vorlage des Bundeskanzlers
Betr.: Übereinkommen und Empfehlungen der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihrer 53. Tagung im Juni 1969
— Drucksache VI/1652 —
zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Vorlage des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts
Betr.: Kommuniqué der Ministertagung des Nordatlantikrates am 3. und 4. Dezember 1970
— Drucksache VI/1686 —
zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Verteidigungsausschuß, Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen
Erhebt sich gegen die beabsichtigten Überweisungen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Damit ist die vorgeschlagene Überweisung beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundeskanzler hat gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vorn 7. August 1953 den Geschäftsbericht 1969 der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte übersandt. Der Bericht wird als Drucksache VI/1713 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen hat am 14. Januar 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg), Raffert, Jung, Grüner und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Wissenschaftsreferenten an deutschen Vertretungen im Ausland — Drucksache VI/1563 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/1719 verteilt.
Der Bundeskanzler hat gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes vom 6. März 1969, den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1970 übersandt, der im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat gegen die nachfolgenden, vom Rat der EG inzwischen verkündeten Verordnungen keine Bedenken erhoben:
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2517/69 zur Festlegung einiger Maßnahmen zur Sanierung der Obsterzeugung in der Gemeinschaft
— Drucksache VI/1343 —
Verordnung des Rates über eine ergänzende Abschlagszahlung auf die für den EAGFL, Abteilung Garantie, für den Verbuchungszeitraum „zweites Halbjahr 1969" in Betracht kommenden Ausgaben
— Drucksache VI/1373 —
Verordnung des Rates zur Änderung des Artikels der Verordnung Nr. 136/66/EWG betreffend Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Fette
— Drucksache VI/1444 —
Verordnung des Rates zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 414/70 über die Grundregeln für die Maßnahmen zur Steigerung des Butterverbrauchs bei bestimmten Verbrauchergruppen
— Drucksache VI/1467 —
Verordnung des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für Wein für die Zeit vom 16. Dezember 1970 bis 15. Dezember 1971
— Drucksache VI/1468 —
Richtlinie des Rates zur Aufhebung der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1969 über den aktiven Veredelungsverkehr einiger Erzeugnisse der Nummern 18.06 und 21.07 des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksache VI/1538 —
Verordnung des Rates zur Anderung des von der belgischen und der luxemburgischen Interventionsstelle angewandten Ankaufspreises für Butter und Magermilchpulver
— Drucksache VI/1540 —
Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung Nr.
168/67/EWG des Rates und zur Änderung der Verordnungen

(EWG) Nr. 19/69 und Nr. 171/67

Verordnung des Rates zur Anderung der Verordnung Nr. 142/67/EWG betreffend die Vorausfestsetzung der Erstattung für Ölsaaten
— Drucksache VI/1545 —
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Zoll-Vorlagen
Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/71 — Angleichungszoll für Trinkweine)

— Drucksache VI/1712 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um
Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 12. Mai 1971



Vizepräsident Dr. Schmid
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dein Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
EWG-Vorlagen
Verordnung des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Fischereierzeugnissen und über die Kriterien für die Festsetzung der Erstattungsbeträge
— Drucksache VI/1691 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 802/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung
— Drucksache VI/1699 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die Angleichung der spezifischen Steuern auf zur Verwendung als Brennstoffe bestimmte flüssige Kohlenwasserstoffe
— Drucksache VI/1704 —
überwiesen an den Finanzausschuß (federführend), Ausschuß für
Wirtschaft, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Wir treten in die Tagesordnung ein. Die heutige Sitzung beschränkt sich auf Punkt 1 der Tagesordnung:
Fragestunde
— Drucksache VI/ 1696 —
Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Ich rufe Frage 92 des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen der EWG, durch Koordination und Kooperation die Handelspolitik im Mittelmeerraum zwischen der EWG und der nationalen Außenhandelspolitik der Mitgliedstaaten zu harmonisieren?
Herr Staatssekretär, bitte!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609200100
Herr Präsident, die Frage beantworte ich wie folgt. Die Bundesregierung tritt dafür ein, Herr Abgeordneter, daß die traditionellen, historisch gewachsenen Bindungen des Mittelmeerraums an den Gemeinsamen Markt durch eine Politik ausgewogener und harmonischer gemeinschaftlicher Beziehungen mit den Ländern dieses Raumes gefestigt werden. In diesem Sinne hat sie auch im vergangenen Jahr am Ausbau der bestehenden Assoziierungen und am Abschluß neuer Handelsabkommen der Gemeinschaft mit einzelnen Mittelmeerländern aktiv mitgewirkt.
Die Bundesregierung wird auch in Zukunft alle Bemühungen unterstützen, die auf eine Herstellung möglichst gleichgewichtiger und aufeinander abgestimmter Wirtschaftsbeziehungen zu den Mittelmeeranrainern abzielen. Sie ist der Auffassung, daß die Europäische Gemeinschaft damit einen wichtigen Beitrag zur friedlichen Entwicklung, zur Stabilität und zur Prosperität des Mittelmeerraumes leisten kann.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609200200
Eine Zusatzfrage.

Dr. Hans Edgar Jahn (CDU):
Rede ID: ID0609200300
Herr Staatssekretär, wie wird die Bundesregierung die Sorge unserer Partner im Mittelmeerraum beheben, daß sich durch den Beitritt Großbritanniens, Dänemarks, Norwegens und Irlands die nördlichen Bündnispartner — man nennt die Bundesrepublik, die Niederlande und Belgien — im Laufe der Zeit, wie man sagt, hanseatisch, d. h. auf den atlantischen, den Nordsee- und den Ostseeraum orientieren könnten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609200400
Herr Abgeordneter, wenn ich es recht sehe, gehört diese Zusatzfrage eigentlich zu Ihrer zweiten Frage, weil sie die politischen Aspekte betrifft. Die erste Frage befaßt sich mit den wirtschaftlichen Problemen. Die wirtschaftlichen Fragen sind auf Grund der bestehenden Rechtslage zu klären, wobei ich nicht verhehlen will, daß es innerhalb des GATT ja gewisse Widerstände gegen die Fortsetzung des Assoziierungsverfahrens in dieser Form gibt. Aber ich habe hier betont, daß die Mittelmeerpolitik insgesamt von der Gemeinschaft als höchst bedeutsam angesehen wird. Da z. B. Großbritannien im Mittelmeerraum sehr starke Interessen hat und auch mit den Anrainerstaaten zum Teil traditionell enge Beziehungen pflegt, besteht nach dem jetzigen Verlauf der Gespräche nicht der geringste Zweifel, daß keinerlei Vernachlässigung dieses — wenn ich z. B. an die Erdölfragen denke — auch für unsere Versorgung so außerordentlich wichtigen Gebietes eintreten wird.
Die Bundesregierung hat sich bisher bemüht, diese Probleme in diesem Sinne in enger Kooperation vor allem auch mit den beiden Mittelmeerländern Italien und Frankreich zu sehen und zu lösen. Wir sind dabei durch die verbesserte vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr auch einen Schritt weitergekommen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609200500
Noch eine letzte Zusatzfrage? — Bitte!

Dr. Hans Edgar Jahn (CDU):
Rede ID: ID0609200600
Gedenkt die Bundesregierung, im arabischen Raum ihre Handels- und Entwicklungspolitik — gleichlaufend mit den zur Verhandlung stehenden Präferenzabkommen der EWG, über die Sie, Herr Staatssekretär, soeben gesprochen haben — gegenüber den dortigen Staaten zu überprüfen? Ich denke an die Verhandlungen, die zur Zeit mit Ägypten geführt werden.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609200700
Sie wissen, daß diese Dinge im Gange sind. Sie sind einer der Gegenstände, über die wir uns mit den Verbündeten konsultieren. Wir haben großen Wert darauf gelegt, daß dort eine ausgewogene Politik Platz greift, eine Politik, die die klare politische Position der Bundesrepublik Deutschland, in diesem Konfliktraum nicht Partei zu nehmen, auch unterstreicht.




Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609200800
Ich rufe Frage 93 des Abgeordneten Dr. Jahn auf:
Wird die Bundesregierung in der EWG eine Politik unterstützen, die darauf gerichtet ist, daß die EWG und ihre Mitgliedstaaten in der Mittelmeerpolitik mit einer Stimme sprechen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609200900
Diese Frage beantworte ich wie folgt, Herr Abgeordneter. Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Monaten in verstärktem Maße mit den Regierungen der übrigen europäischen Länder über die Entwicklung der Lage im Mittelmeerraum konsultiert. Sie teilt die Besorgnisse ihrer Partner und ist entschlossen, nach Kräften dazu beizutragen, die Lage im Mittelmeerraum zu konsolidieren und die Südflanke Europas zu sichern. Die Bundesregierung hofft, daß sich aus den verstärkten Konsultationen mit den europäischen Partnern allmählich auch eine gemeinsame Mittelmeerpolitik entwickeln läßt.
In diesem Sinne ist die Bundesregierung im Rahmen der EWG ebenso wie in dem der politischen Zusammenarbeit gemäß dem Luxemburger Bericht der sechs Außenminister und in der WEU auch bemüht, in der Mittelmeerpolitik zu einer gemeinsamen Linie mit ihren Partnern zu gelangen. Ich habe vorhin schon gesagt, daß wir mit der Neubildung der Bundesregierung im Jahre 1969 und mit der Haager Konferenz auf diesem Gebiet einen beträchtlichen Schritt vorangekommen sind.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609201000
Wir kommen zu Frage 94. Der Fragesteller hat gebeten, daß seine Frage schriftlich beantwortet wird. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 95 des Abgeordneten Biehle auf:
Trifft es zu, daß man bereits einen Tag nach Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages u. a. in Oppeln Demonstrationen gegen Deutsche mit den Parolen „Heraus mit den Oberschlesiern — wir fordern ein reines Polen" veranstaltete und damit eine Entwicklung einleitete, die in immer stärker werdende Schikanen und Drohungen auch an den Arbeitsplätzen vor allem gegen solche Deutsche ausarten soll, die in die Bundesrepublik Deutschland umsiedeln wollen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Deutschen über Aussiedlungsmöglichkeiten durch die polnischen Behörden informieren zu lassen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609201100
Herr Präsident, diese Frage beantworte ich wie folgt. Der Bundesregierung liegen Berichte von Umsiedlern und Reisenden vor, daß nach Unterzeichnung des deutschpolnischen Vertrages in Oppeln und an anderen Orten Parolen ,der in der Frage genannten Art laut geworden sind. Wieweit man dabei von Demonstrationen sprechen kann, ist aus den Unterlagen nicht klar ersichtlich, weil das Wort „Demonstration" in unserem Rechtsbegriff eine ganz besondere Bedeutung hat. Die Bundesregierung verfügt über keine Anhaltspunkte dafür, daß in Polen eine allgemeine Entwicklung begonnen hat, die durch zunehmende Schikanen und Drohungen vor allem gegen die ausreisewilligen Deutschen gekennzeichnet sei. Zur Unterrichtung der Deutschen in Polen über die Ausreisemöglichkeit hat sich die polnische Seite bei den deutsch-polnischen Gesprächen und Verhandlungen aus innenpolitischen Gründen nicht bereit erklärt. Im einzelnen werde ich zur Frage der Unterrichtung der Deutschen östlich von Oder und Neiße über die Aussiedlungsmöglichkeiten in meiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Rollmann Stellung zu nehmen haben.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609201200
Eine Zusatzfrage.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0609201300
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß durch Meldungen der halbamtlichen polnischen Presseagentur „Interpress" vom 12. Januar 1971 an die Würzburger „Main-Post", wonach die polnischen Behörden niemanden überreden, aber auch nicht zwingen werden, Polen zu verlassen, erneut dokumentiert wurde, daß entsprechend der bisherigen Handhabung auch künftig durch die polnischen Behörden jegliche Information und Aufklärung über die Aussiedlungsmöglichkeiten für Deutsche in Polen unterbunden wird?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609201400
Herr Abgeordneter, ich kann diese Auffassung nicht teilen. Die Frage ist doch, ob die Betroffenen diese Information bekommen. Wenn Sie im ersten Teil Ihrer Frage mit-. teilen, daß von polnischer Seite Gegenaktionen spontaner Art gegen ausreisewillige Deutsche eingeleitet worden seien oder gar „Polendeutsche" — wie Sie in Ihrer Frage sagen — aufgefordert wurden auszureisen, dann setzt das ja voraus, daß dieser Tatbestand dort bekannt ist, daß also an Information kein Mangel herrschen kann.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609201500
Herr Abgeordneter Czaja!

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0609201600
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß die Vorfälle, die Sie bezüglich des Gebietes Oppeln hier selbst angeführt haben, kein erhebendes Beispiel einer beginnenden Entspannung sind, und würden Sie dies auf geeigneten Kanälen auch dem Verhandlungspartner zur Kenntnis bringen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609201700
Herr Abgeordneter, Sie können davon ausgehen, daß die Bundesregierung, weil sie an der Entspannung interessiert ist — und ich gehe davon aus, daß alle Mitglieder dieses Hauses den gleichen Wunsch haben —, alles tun wird, was zur Entspannung beiträgt, auch im Gespräch mit polnischen Partnern. Ich bin sicher, daß der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion bei seinem Polenbesuch auch auf diese Frage zu sprechen kommen könnte. Ich glaube aber, daß es gerade der Entspannung dient, wenn wir Einzelmeldungen, die zum Teil unbestätigt sind, nicht überbewerten, sondern zunächst einmal eingehend prüfen. Da wir keine amtlichen Unterlagen über solche Vorgänge haben, muß ich mich auf Meldungen aus zweiter und dritter Hand beschränken. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß ich in diesem Augenblick eine sehr vorsichtige Wertung vornehme.




Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609201800
Herr Abgeordneter Schulze-Vorberg!

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0609201900
Herr Staatssekretär, da das Auswärtige Amt mir in einem Brief vom 18. dieses Monats mitgeteilt hat, daß die Umsiedler aus Polen entstehende Vermögensverluste zumindest teilweise im Rahmen des Lastenausgleichs ersetzt bekommen, da die Mitnahme von persönlicher Habe ebenso wie die Transferierung von Verkaufserlösen nur in dem Umfang möglich ist, der den polnischen Gesetzen entspricht, darf ich fragen: Wie sind diese gesetzlichen Bestimmungen in Polen? Was darf also ein Umsiedler mitnehmen? Entspricht das etwa dem, was damals die Vertriebenen mitbekommen haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609202000
Herr Abgeordneter, da diese Frage in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der gestellten Frage steht, kann ich Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen, die in Polen gelten, jetzt nicht vorlesen. Ich will nur eines sagen. Diese Bestimmungen sind nicht verändert worden. Sie gelten unverändert seit langer Zeit, wie sie in allen Ländern gelten, die Staatshandelsländer sind, und wie sie etwa auch in einem Land wie dem Deutschen Reich gegolten haben, das damals eine Devisenbewirtschaftung eingeführt hatte. Entsprechende Bestimmungen gelten dort, und es ist keinerlei Sonderbestimmung für die jetzt ausreisewilligen Deutschen eingeführt worden. Wie umfassend diese Bestimmungen gehandhabt werden, wie großzügig sie gehandhabt werden, kann ich Ihnen deswegen noch nicht sagen, weil die Ausreisen auf Grund dieser Information noch nicht begonnen haben, wenn auch einige Tausende bereits zur Ausreise vorbereitet sind. Das muß sich dann an Hand der Tatbestände herausstellen. Aber wir haben keine Nachricht darüber, daß in irgendeiner Form eine speziell restriktive Handhabung gegenüber früher vorgenommen werden soll.
Ich bin gern bereit, Herr Abgeordneter, wenn mehr Nachrichten vorliegen — Sie stehen offensichtlich mit den zuständigen Referaten in Schriftwechsel —, die Dinge an Hand von Einzelbeispielen zu erläutern. Dabei muß ich Ihnen sagen, daß etwa die Schätzung eines gewissen Vermögenswertes an Schmuckstücken oder ähnlichem natürlich von amtlichen Stellen immer anders vorgenommen wird als vom privaten Inhaber, weil der Inhaber z. B. einen Wert, der in der Tradition eines solchen Schmuckstücks liegt, möglicherweise höher einschätzt als der Juwelier, der es ihm abkaufen würde.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609202100
Herr Abgeordneter Walkhoff!

Karl-Heinz Walkhoff (SPD):
Rede ID: ID0609202200
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für möglich, daß die Situation der aussiedlungswilligen Deutschen in Polen dadurch erschwert, wird, daß, wie man in der „Frankfurter Rundschau" nachlesen konnte, einige radikale Vertriebenenfunktionäre in der Öffentlichkeit gegen eine groß angelegte Familienzusammenführung agitieren, weil der völlige Abbau der Präsenz der deutschen Minderheit jenseits der Oder-NeißeGrenze zur Aufgabe deutscher Interessen in diesen Gebieten führe?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609202300
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung kann wohl mit gutem Grund davon ausgehen, daß extreme Einzelstimmen in unserem Land auch von polnischer Seite als extreme Einzelstimmen gewertet werden und nicht dem deutschen Volk als Ganzem zur Last gelegt werden und hoffentlich nicht zu Nachteilen für die Betroffenen führen werden.

(Zuruf von der Mitte: Umgekehrt auch!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609202400
Herr Abgeordneter Marx!

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0609202500
Herr Staatssekretär, ich möchte auf die ursprüngliche Frage zurückkommen und im Hinblick auf unsere Erfahrungen, daß sehr viele Umreisewillige, die sich in den letzten Jahren gemeldet hatten, dadurch offenbar bedeutende Nachteile hatten, die Frage stellen, ob die Bundesregierung etwas darüber sagen kann, daß sich diese Situation nach der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages bessern wird oder daß von der polnischen Seite versprochen worden ist, die Situation zu bessern.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609202600
Herr Abgeordneter, Ihr Kollege Rollmann hat speziell zu dieser Frage eine Antwort erbeten. Vielleicht darf ich auf ihre Zusatzfrage in diesem Zusammenhang schon einiges vorwegnehmen. Oder wollen Sie vielleicht die Frage so lange zurückstellen?

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0609202700
Ich will dann meine Zusatzfrage zurückstellen, bis die Frage des Kollegen Rollmann beantwortet wird.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609202800
Ich rufe die Frage 96 des Abgeordneten Biehle auf:
Ist die Bundesregierung bereit, sofort alle erdenklichen Schritte zu unternehmen, damit auch der Minderheitenschutz der Deutschen in Polen durch die polnische Regierung garantiert wird und auch deutschen Aussiedlern keine vermögensrechtlichen Nachteile entstehen, wie dies nach Meldungen der Würzburger Main-Post und des Schweinfurter Tagblattes vom 19. Dezember 1970 zur Zeit durch entschädigungslose Aufgabe u. a. von Haus- und Grundbesitz der Fall ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609202900
In den deutschpolnischen Gesprächen und Verhandlungen hat keine Einigung über den deutschen Wunsch erzielt werden können, daß Personen deutscher Abstammung in Polen gleiche Rechte eingeräumt werden, wie sie Personen polnischer Abstammung in der Bundesrepublik genießen. Die polnische Haltung hängt damit zusammen, daß von polnischer Seite die Existenz einer deutschen Minderheit in Abrede gestellt wird. Die Bundesregierung hofft jedoch, daß im Laufe der mit der Unterzeichnung des



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch deutsch-polnischen Vertrages angestrebten allmählichen Normalisierung des deutsch-polnischen Verhältnisses für die in Polen verbleibenden Deutschen Verbesserungen in den Bereichen erzielt werden können, in denen diese heute noch benachteiligt werden.
Für das Verfahren bei der Umsiedlung besteht die polnische Regierung — wie sich auch aus der „Information" ergibt — auf der Beachtung der polnischen Gesetze und Rechtsvorschriften. Die Mitnahme der persönlichen Habe sowie der Transfer von Verkaufserlösen sind nur in dem Umfang möglich, den die polnischen Bestimmungen zulassen.
In der Bundesrepublik werden den Übersiedlern die ihnen im Zusammenhang mit der Umsiedlung entstehenden Verluste zumindest teilweise im Rahmen der Lastenausgleichsgesetzgebung ausgeglichen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609203000
Eine Zusatzfrage.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0609203100
Herr Staatssekretär, ich frage Sie, was hat die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen mit der polnischen Regierung dafür getan, endlich den Standpunkt auszuräumen, daß es keine deutsche Minderheit mehr in Polen gebe, und glauben Sie, daß es ein Ersatz für die Ausgesiedelten ist, wenn sie in der Bundesrepublik nach unseren Gesetzen für das entschädigt werden, was sie an vermögensrechtlichen Nachteilen in Polen erlitten haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609203200
Herr Abgeordneter, die beiden Fragen beantworte ich wie folgt. Die Bundesregierung hat — ich habe das soeben schon dargestellt — in den Gesprächen versucht, diese Frage in unserem Sinne zu klären. Die polnische Regierung hat einen anderen Standpunkt vertreten und vertritt ihn nach wie vor. Das ist auch, glaube ich, der Offentlichkeit mitgeteilt worden. Aber vor die Frage gestellt, entweder etwas nicht Erreichbares durchzusetzen zu versuchen oder wenigstens etwas zu erreichen, hat sich die Bundesregierung für den pragmatischen Weg entschieden, den wir jetzt gehen. Wir glauben, daß die polnische „Information" ein Entgegenkommen auf diesem von uns gewünschten Wege darstellt und daß damit allgemein eine Verbesserung der Lage der deutschen Volkszugehörigen eintreten kann. Die Frage hängt natürlich entscheidend mit von der weiteren Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen ab. Das habe ich hier in einer anderen Fragestunde schon einmal dargelegt.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Das Zweite ist die Frage der Vermögenswerte. Hier hat die polnische Seite auf der Beachtung der von mir zitierten Rechtsvorschriften bestanden. Sie hat die Gleichbehandlung mit früheren Aussiedlern angekündigt und vorgenommen, und wir standen vor der Frage, ob wir wegen der polnischen Mitteilung, daß eine gleiche Behandlung wie früher, also keine besondere oder bessere Behandlung erfolgen könne, auf die Aktion selbst verzichten oder auf der Grundlage dessen, was auch früher vermögensrechtlich getan worden ist, dem Wunsch der betroffenen Bürger entsprechen wollten. Wir haben uns für das letztere entschieden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609203300
Eine Zusatzfrage.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0609203400
Dokumentiert dies nicht die Tatsache, daß die Bundesregierung nicht in der Lage war, in den deutsch-polnischen Verhandlungen ihren Standpunkt durchzusetzen, trotzdem aber bereit war, dieses Vertragswerk zu unterzeichnen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609203500
Mir ist keine internationale Verhandlung bekannt, in der ein Partner seinen Standpunkt vollständig durchsetzen konnte, während der andere überhaupt nichts durchsetzen konnte.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

In solchen Verhandlungen pflegt man am Ende einen Kompromiß zu schließen. Die Frage ist, ob Sie, wenn Sie einen Teil Ihrer Forderungen und Wünsche erreicht haben — und das ist hier geschehen —, das ganze Abkommen scheitern lassen wollen oder dies eben als einen ausreichenden Kompromiß ansehen. Bei Abwägung des Für und Wider, vor allem bei Abwägung der Wünsche der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hat sich die Bundesregierung, wie gesagt, für die Wünsche der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und nicht für die Durchsetzung eines maximalen Standpunktes entschieden, der von unserer Seite aus eben nicht durchzusetzen war.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609203600
Zusatzfrage des Abgeordneten Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0609203700
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung, unabhängig von Ratifikation oder Nichtratifikation der Verträge, bei den zukünftigen Verhandlungen und Gesprächen die Regierung der Volksrepublik Polen in verstärktem Maße auch auf die Notwendigkeit des soeben angesprochenen Schutzes der nationalen Eigenart, wie sie in dem Entwurf der UN-Konvention zum Schutze der Menschen- und staatsbürgerlichen Rechte enthalten ist, und auf die Verpflichtung der Bundesregierung hinweisen, gegenüber deutschen Staatsangehörigen die Prinzipien und die einzelnen Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten, die für die Bundesrepublik Deutschland bereits verbindlich ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609203800
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat niemals gezögert, auf die für sie verbindliche Menschenrechtskonvention in allen Bereichen hinzuweisen und immer, auch in diesen Gesprächen, dieses Argument ins Feld zu führen. Ich möchte Sie aber herzlich bitten, mitzuhelfen, daß wir so schnell wie möglich zu normalen



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
1 Beziehungen zur Volksrepublik Polen kommen können, daß also dieses Vertragswerk in Kraft gesetzt werden kann, weil wir dann sicher sind, daß wir gerade die Interessen der Betroffenen, die auch Sie im Auge haben, sehr viel besser vertreten können als bisher, da keine derartigen Beziehungen normaler Art bestehen. Wenn es darüber hinaus gelingt, durch eine sehr realistische und vernünftige Handhabung auch der Sprache in diesen Fragen nicht nur zu normalen, sondern am Ende auch zu freundschaftlichen Beziehungen mit dem polnischen Volk und mit der Volksrepublik Polen zu kommen, dann, glaube ich, ist denen am meisten gedient, die diese Menschenrechte bitter nötig haben.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Czaja: Auf der Grundlage der verwirklichten Menschenrechte ganz bestimmt, Herr Staatssekretär!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609203900
Herr Schulze-Vorberg!

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0609204000
Herr Staatssekretär, wenn man Ihrer Antwort folgt, nach der die deutsche Minderheit drüben keinen Minderheitenstatus besitzt, weil es sie angeblich nicht gibt, und die Bundesregierung in den Verhandlungen immer wieder auf die Menschenrechtskonvention hingewiesen hat, ergibt sich doch daraus, daß die Menschenrechtskonvention für die deutsche Minderheit in Polen auch nach diesem unterschriebenen
3) Vertrag nicht gelten soll?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609204100
Herr Abgeordneter, ich glaube, die Frage erweckt den Eindruck, als ob der Tatbestand viel einfacher wäre als er ist.

(Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Das war auch bei Ihrer Antwort der Fall, als Sie von unseren maximalen Forderungen sprachen! Das ist unglaublich!)

— Ich glaube, Herr Abgeordneter, daß ich zunächst die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg beantworten sollte. Sie sind sicher in der Lage, nachher noch eine Zusatzfrage in dieser Richtung zu stellen.
Herr Abgeordneter Schulze-Vorberg, die Frage des Minderheitenstatus in Polen leitet sich — ich nenne jetzt den polnischen Standpunkt — aus zwei Komponenten her, einmal aus der Tatsache, daß 1945, wie auch immer, eine Option erfolgt ist. Daß diese Option jetzt von den Betroffenen zum Teil korrigiert werden kann, ist sicherlich ein Fortschritt gegenüber dem Zustand, der damals bestand. Das Zweite möchte ich doch bitten nicht ganz zu vergessen: daß es einmal eine Reichsregierung gegeben hat, die mit völkischen Minderheiten in anderen Staaten expansive Politik betrieben hat auf Kosten dieser betroffenen Staaten. Daß diese so historisch gewordenen Erfahrungen in diesen Völkern und Staaten auch nach 25 oder 30 Jahren noch nicht ausgelöscht und getilgt sind, muß man einfach als Tatsache registrieren, ohne sie im einzelnen werten zu wollen.
Wenn man von diesen historischen Gegebenheiten subjektiver und objektiver Art ausgeht, glauben wir, daß das, was wir jetzt erreicht haben, nämlich ein neues Verfahren der Option für diejenigen in Polen lebenden Bürger, die in die Bundesrepublik Deutschland oder in die DDR ausreisen wollen -beides ist ja in dieser Information enthalten —, ein Fortschritt gegenüber dem früheren Zustand ist. Daß wir nicht die ideale Welt in diesem Gebiet erreichen konnten, ist uns klar. Aber das ist ja auch bei früheren Versuchen nicht gelungen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609204200
Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks!

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0609204300
Herr Staatssekretär, muß ich Ihren Antworten entnehmen, daß die unter Zwang erfolgte und auch nur teilweise Option nach Auffassung der Bundesregierung eine solche Ausgangslage geschaffen hat, daß es nicht durchzusetzen oder in Verhandlungen zu erreichen ist, daß die polnische Regierung den Status der Deutschen als Ausländer in Polen — denn sie sind ja deutsche Staatsangehörige — anerkennt, womit es nach dem Völkerrecht überhaupt nicht möglich wäre, eine Enteignung vorzunehmen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609204400
Herr Abgeordneter, es ist in diesem Hause wohl nicht bekannt, daß der polnische Standpunkt, was die Rechtslage der dort Wohnenden betrifft, ein ganz anderer ist, als er in Ihrer Frage zum Ausdruck kam, und daß da verschiedene Meinungen herrschen. Aber Sie können davon ausgehen, daß die Bundesregierung diese Frage in einer zähen Verhandlung aufgeworfen hat; nur auf diese Weise sind wir überhaupt zu irgendwelchen Erfolgen gekommen. Ich möchte hier ganz offen sagen, daß es möglicherweise am Ende nicht unbedingt im Sinne der dort Betroffenen sein würde, wenn wir nun beim Beginn dieser Aktion, da ja jetzt die ersten Registrierungen vorgenommen worden sind und da wir die Ausreisen in einigen Wochen erwarten, auf Grund von Vorstellungen, die von der anderen Seite als theoretisch angesehen werden, in einer sehr extensiven Weise über diese Fragen diskutierten. Ich glaube, es wird nützlich sein, vielleicht in einigen Monaten oder nach Ablauf eines Jahres allgemein zu prüfen — vielleicht auch in den zuständigen Ausschüssen —, in welcher Form die Information, die uns die polnische Regierung gegeben hat, dann verwirklicht worden ist. Dann können wir vielleicht zu einem besseren Bild der Meinungen auch hier im Hause kommen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609204500
Herr Abgeordneter Mattick!

Kurt Mattick (SPD):
Rede ID: ID0609204600
Herr Staatssekretär, könnten Sie mir zustimmen, wenn ich feststelle, daß die polnische Regierung, obwohl der Vertrag noch nicht ratifiziert ist, bereits die Maßnahmen eingeleitet



Mattick
hat, die zu treffen sie sich ohne vertragliche Verpflichtung der Bundesrepublik gegenüber festgelegt hat?

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Würden Sie mir darin zustimmen, Herr Staatssekretär, daß es im Rahmen der so kurzen Verbindungen, die jetzt nach der Unterschrift unter dem Vertrag bestehen, immerhin auch eine Leistung der polnischen Regierung ist, daß sie diese Maßnahmen eingeleitet hat und wir in der nächsten Zeit mit einer Rückführung vieler tausend Menschen rechnen können?

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Das gab es doch schon längst ohne Vertrag, Herr Mattick! Über hunderttausend Menschen sind ohne Vertrag zurückgekommen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Ich habe dem Herrn Staatssekretär eine Frage gestellt und kann mich mit Ihnen hier nicht auseinandersetzen.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609204700
Herr Abgeordneter, ich darf Ihnen bestätigen, daß die polnische Regierung so gehandelt hat, wie Sie es in Ihrer Frage zum Ausdruck gebracht haben. Ich möchte hinzufügen, daß nicht von allen Kritikern des polnischen Vertrages erwartet worden ist, daß schon vor der Ratifizierung des Vertrages diese Maßnahmen eingeleitet werden,

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Das gibt es doch nicht! — Weitere erregte Zurufe von der CDU/CSU)

ob es nun im Vertrag steht oder nicht.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609204800
Herr Abgeordneter Marx!

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0609204900
Herr Staatssekretär, damit wir uns über die historischen Tatbestände richtig verständigen können: Sind Sie bereit, zuzugeben, daß Ihre vorhergehende Darlegung der Zusammenarbeit von Minderheiten mit expansiven Kräften in Mitteleuropa — jeder weiß, was Sie meinen — nicht der einzige Grund ist, sondern daß die Tatsache, daß unter der Überschrift „Selbstbestimmungsrecht" solche Minderheiten in anderen Staaten geschaffen wurden, eine Quelle der schlimmen Auseinandersetzungen in den 20er und 30er Jahren war?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609205000
Herr Abgeordneter, ich zweifle nicht — —

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609205100
Herr Abgeordneter Marx, ich muß feststellen, daß Sie dem Herrn Staatssekretär ein rein abstraktes, theoretisches historisches Urteil abverlangen. Es ist aber nicht der Sinn einer Fragestunde, der Bundesregierung Gelegenheit zu geben, ihr historisches Wissen vor uns auszubreiten.

(Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wenn jedoch der Herr Staatssekretär wünschen sollte, auf Ihre Frage einzugehen, so steht dem nichts im Wege.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609205200
Herr Präsident, ich zögere nicht einen Moment, die Frage des Herrn Dr. Marx so zu beantworten, daß ich sage: den profunden historischen Kenntnissen, Herr Dr. Marx, die Sie hier ausbreiten, kann ich nur zustimmen und die muß ich mit einigem Neid betrachten. Vielleicht darf ich dann aber auch bitten, etwas weiter rückwärts zu gehen und die Frage der Erfindung des Nationalstaates mit der entsprechenden Überheblichkeit gegen Minderheiten doch einmal allgemeineuropäisch zu betrachten. Ich lehne es jedenfalls ab, irgendeine Art von historischem Datum als Ausgangspunkt einer gewissen Schuld zu nehmen. Die Frage, wie weit man dann in der Geschichte zurückgeht, ist eine Frage, die wir sicherlich heute morgen noch nicht endgültig entscheiden können und sicherlich auch nicht entscheiden wollen.

(Zurufe von der CDU/CSU. — Gegenrufe von der SPD.)

Aber es geht doch um die Frage, ob wir heute bereit und in der Lage sind, aus diesen von allen europäischen Völkern gemachten Erfahrungen entsprechende Lehren zu ziehen und diese unglückselige Diskussion über Eroberung und Rückeroberung aufzugeben, ob wir bereit sind, dafür einzutreten, daß Menschenrechte nicht bevorzugt ausgeübt werden in den Gebieten, in denen eine bestimmte Mehrheit herrscht, und ob wir Minderheiten in jedem Falle tolerieren.

(Sehr gut! und Beifall bei der CDU/CSU.)

— Ich freue mich über den Beifall; ich hoffe, Sie haben nicht zu früh geklatscht.
Aber diesen Weg zu einer Respektierung jeder Minderheit, zu einer Respektierung eines jeden im Gebrauch seiner Muttersprache zu öffnen, das hat sich diese Bundesregierung vorgenommen. Sie stand vor der Frage, ob sie warten will, bis die bessere Einsicht auf der anderen Seite beginnt, oder ob sie vorangehen soll, die bessere Einsicht selbst zu demonstrieren.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609205300
Sie haben keine Zusatzfrage mehr, Herr Dr. Marx.
Ich rufe die Frage 97 des Herrn Abgeordneten Rollmann auf:
In welchen Presse-, Rundfunk- und Fernsehorganen oder in welcher sonstigen Weise hat die polnische Regierung die Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten über ihre „Information über Maßnahmen zur Lösung humanitärer Probleme" vom November 1970 und über die Ausreisemöglichkeiten für diesen Personenkreis in die Bundesrepublik Deutschland oder in die DDR unterrichtet?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609205400
Herr Abgeordneter, die polnische Regierung hat die Information nicht veröffentlicht. Sie hat, soweit es der Bundes-



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch regierung bekannt ist, die Deutschen in den OderNeiße-Gebieten auch nicht auf anderem Wege über die in der Information angekündigten Maßnahmen, darunter die Ausreisemöglichkeiten, unterrichtet. Die Betroffenen können daher zunächst nur durch die Veröffentlichung in der Bundesrepublik Deutschland oder durch ihre hier lebenden Angehörigen oder Bekannten sowie durch das Deutsche Rote Kreuz unterrichtet werden.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0609205500
Sind Sie nicht der Meinung, Herr Staatssekretär, daß das ohnehin schon magere Ergebnis der Warschauer Verhandlungen dadurch noch weiter entwertet wird, daß die einseitige, nicht rechtsverbindliche Erklärung der polnischen Regierung zur Lösung humanitärer Probleme, also über die Ausreisemöglichkeiten, dem Personenkreis, den es angeht, nicht einmal bekanntgegeben worden ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609205600
Herr Abgeordneter, ich teile Ihre Meinung nicht, denn es hat sich herausgestellt, daß der betroffene Personenkreis diese Information offensichtlich kennt. Das ist ja aus der Beantwortung der Frage Ihres Kollegen Biehle nach den entsprechenden Reaktionen der polnischen Bevölkerung hervorgegangen. Wir haben Nachrichten darüber, daß diese Information inzwischen unter den Betroffenen weit verbreitet ist. Es gibt in dieser Information keine Antragsfrist. Bei dem regen Briefverkehr mit Verwandten und bei der Möglichkeit, durch entsprechende Nachrichtenmittel des Rundfunks und des Fernsehens solche Informationen weiterzutragen, können Sie davon ausgehen, daß die Betroffenen von dieser Information Kenntnis erhalten, falls jetzt noch nicht jeder Kenntnis erhalten hat.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609205700
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rollmann.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0609205800
Darf ich fragen, Herr Staatssekretär, welche deutschen Rundfunk- und Fernsehsendungen in den Oder-Neiße-Gebieten, insbesondere in Oberschlesien, zu empfangen sind.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609205900
Herr Abgeordneter, ich glaube, ich kann es mir ersparen, sie im einzelnen aufzuzählen. Jedenfalls ist in diesem Bundesetat eine Menge Geld z. B. für die Deutsche Welle enthalten, und die ARD gibt eine Menge Geld für den Deutschlandfunk aus. Ich gehe davon aus, daß die Sendungen, die von diesen Anstalten ausgestrahlt werden, in jenen Gebieten auch empfangen werden können. Eine Reihe deutscher Sender ist dort sowieso über Kurzwelle zu empfangen. Mir ist auch bekannt, daß in bestimmten Fällen Fernsehsendungen dort zu empfangen sind, wenn auch sicherlich in relativ schwacher Form. Vielleicht ist Fernsehen hier eine unzulässige Hinzufügung gewesen, aber die Rundfunknachrichtensendungen werden zweifellos empfangen. Das wird Ihnen jemand, der sich mit diesem Problem beschäftigt hat, sicherlich bestätigen können. Ich bin sicher, daß die ersten Aussiedler, die kommen, Ihnen das genauso sagen werden, wie ich Ihnen das gesagt habe, daß sie diese Rundfunksendungen selbstverständlich hören konnten. Sonst würden ja die Rundfunkräte — einige sitzen hier im Saal — ihre Pflicht versäumt haben, wenn sie nicht dafür sorgten, daß die technischen Bedingungen hergestellt sind, um diese Rundfunksendungen empfangen zu können.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609206000
Herr Abgeordneter Czaja!

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0609206100
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt — diese Frage stelle ich angesichts der absolut zu bejahenden Forderung, Fortschritte im Menschenrechtlichen zu erzielen —, daß nach den Ereignissen des ersten Weltkrieges alle diese Fragen in vertraglichen, unter internationaler Kontrolle stehenden Regelungen vereinbart worden sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609206200
Herr Abgeordneter, das ist mir durchaus bekannt, aber mir ist auch bekannt, daß das Deutsche Reich nach dem ersten Weltkrieg, wenn auch geschmälert, erhalten geblieben ist und nach dem zweiten Weltkrieg eine totale Besetzung des ehemaligen Deutschen Reiches erfolgt ist.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609206300
Herr Abgeordneter Marx!

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0609206400
Herr Staatssekretär, da wir uns alle darüber klar sind, daß diese „Informationen" offenbar nicht von der polnischen Regierung an den betroffenen Bevölkerungsteil gegangen sind, frage ich: Was bedeutet, wenn Worte einen Sinn haben, der Begriff „Information", wenn die polnische Regierung dies den Betroffenen, wie Sie selbst gesagt haben, nicht mitteilt und sie also darauf angewiesen sind, Rundfunksendungen zu hören, von denen man vor kurzem noch gesagt hat, daß sie feindliche Propaganda enthielten?

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Warum denn so bösartige Fragen? — Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Das ist doch nicht bösartig!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609206500
Herr Abgeordneter, das Wort „Information" ist eindeutig festgelegt als Information an die Bundesregierung. Es ist vereinbart worden, daß das Deutsche Rote Kreuz, das in der Vergangenheit schon sehr enge Kontakte hatte, Gelegenheit hat, diese Dinge weiterzutragen.

(Zuruf des Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern].)

— Herr Abgeordneter, die Bundesregierung ging bei der gegebenen Lage — von der mußten wir in diesem Falle ausgehen — davon aus, daß sich die Frage am Ende allein darin entscheidet, ob das, was



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
wir beabsichtigt haben, erreicht wird, daß nämlich die Betroffenen das erfahren. Die Zahl der Anträge, die bisher eingegangen sind, die Informationen, die das Deutsche Rote Kreuz besitzt, weisen darauf hin, daß sich unsere Erwartungen als richtig erwiesen haben. Das ist meiner Ansicht nach für die Betroffenen entscheidend. Alles andere ist meines Erachtens Rankenwerk.

(Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Auch der Begriff der Information?)

— Information an die Bundesregierung!

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609206600
Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks!

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0609206700
Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, ob das Deutsche Rote Kreuz, nachdem Sie es als eine der wesentlichen Möglichkeiten für die Unterrichtung angaben, ohne Schaden für seine Tätigkeit drüben und ohne Schaden für die betroffenen Menschen drüben alle diejenigen anschreiben kann, deren Anschriften -- ich glaube, es sind weit über 300 000 — sich in den Jahren bei ihm angesammelt haben, ob es die durch eigene Schreiben informieren kann?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609206800
Herr Abgeordneten Fircks, bei dem guten Kontakt, den nicht nur die Bundesregierung, sondern auch Vertreter dieses Hauses zum Deutschen Roten Kreuz haben — wenn ich richtig unterrichtet bin, ist z. B. der erste Fragesteller stellvertretender Kreisvorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes —, zweifle ich überhaupt nicht daran, daß wir bereits Nachricht hätten, wenn das Deutsche Rote Kreuz Schwierigkeiten auf diesem Gebiet hätte.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609206900
Herr Abgeordneter Hupka!

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0609207000
Herr Staatssekertär, wird erwogen, ob es nicht möglich ist, daß die deutsche Handelsmission in Warschau die Informationen in einem Faltblatt zusammenstellt, so daß jeder, der sich an die Handelsmission wendet — etwa aus Oberschlesien —, nachher eine Information erhalten könnte.
Moersch, Parlamentarischer 'Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Abgeordneter Dr. Hupka, ich kann Ihnen im Augenblick auf diese Frage keine Antwort geben, ich bin aber gerne bereit, Sie zu informieren, ob das im Gange ist und welche Möglichkeiten es hier gibt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609207100
Herr Dr. Schäfer!

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0609207200
Herr Staatssekretär, haben Sie nicht auch, so wie ich den Eindruck,
daß einige der Fragesteller der Opposition mit ihren Fragen nicht helfen, sondern stören wollen?

(Beifall bei Abgeordneten der Regierungsparteien. — Widerspruch und Zurufe von der CDU/CSU: Unerhört! — Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Aber Herr Schäfer, das ist doch unter Ihrer Würde!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609207300
Herr Abgeordneter, mir liegt es fern, eine Wertung der Fragen vorzunehmen, die aus diesem Hause an die Bundesregierung gerichtet werden. Das ist wohl Gegenstand einer parlamentarischen Debatte.

(Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Das ist unter Ihrem Stil, Herr Schäfer!)

Ich bin sicher, daß alle, die hier gefragt haben, das sicherlich im besten Willen tun. Zwischen dem Erfolg und dem Willen gibt es natürlich manchmal eine gewisse Spannung.

(Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Wie man bei der Leistung der Regierung sieht! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609207400
Herr Abgeordneter Dr. Schäfer, wir sollten uns gegenseitig zutrauen, daß, was in diesem Hause gesprochen wird, geschieht, um der Sache zu dienen, für die wir hier sind.

(Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : So ist es! — Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Nur geschieht es nicht! — Zurufe von der CDU/ CSU.)

Ich glaube, das muß man in petto halten. Herr Abgeordneter Biehle!

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0609207500
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß seit geraumer Zeit im polnischen Bereich versucht wird, durch eine gewisse Dislozierung der Bevölkerung die Deutschen dort möglichst weit in die Lande zu verstreuen und damit Kontakte und Information zu erschweren, und ist damit nicht der Beweis erbracht, daß von polnischer Seite genau das Gegenteil von dem getan wird, was Sie hier bei der Beantwortung der Fragen immer wieder angesprochen haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609207600
Derartige Informationen liegen der Bundesregierung mit keinem Wort vor.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609207700
Frage 98 des Abgeordneten Rollmann:
Was hat die Bundesregierung getan, um die Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten über die „Information" der polnischen Regierung „über Maßnahmen zur Lösung humanitärer Probleme" und über ihre Ausreisemöglichkeiten zu unterrichten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609207800
Die Bundesregierung hat die polnische „Information" am 20. Novem-



Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
ber veröffentlicht. Anschließend ist der vollständige Text von verschiedenen deutschen Zeitungen abgedruckt und von deutschen Rundfunk- und Fernsehanstalten verlesen worden. Die Deutsche Welle hat die Information außer in ihrem deutschen auch mehrfach in ihrem polnischen Programm im Wortlaut ausgestrahlt. Durch diese Veröffentlichungen dürfte der Inhalt der Information bei den Interessierten allgemein bekanntgeworden sein. Er kann ihnen auf Wunsch außerdem vom Deutschen Roten Kreuz übersandt werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609207900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0609208000
Herr Staatssekretär, sehen Sie Möglichkeiten, daß Fälle, in denen von den Behörden die Volkszugehörigkeit bestritten wird, in gemischten Sachverständigenkomitees humanitärer Art erörtert werden, damit nicht eine einseitige Beurteilung der freien Willensentscheidung über die Volkszugehörigkeit erfolgt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609208100
Herr Abgeordneter, ich habe vorhin gesagt, daß wir, dachdem eine Zwischenbilanz der Ergebnisse des Verfahrens gezogen sein wird, sicherlich Gelegenheit haben, falls sich irgendeine Notwendigkeit ergeben sollte, mit der polnischen Regierung über bestimmte Fälle zu sprechen. Wie das Verfahren dann gewählt wird, mag sich auf Grund des gegebenen Tatbestandes herausstellen und von der Regierung entschieden werden. Ich glaube, daß es der Sache nicht dienlich wäre, wenn ich jetzt hypothetische Fragen beantworten müßte.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609208200
Herr Abgeordneter Marx!

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0609208300
Herr Staatssekretär, ich möchte mit meiner Frage auf die vorhergehende Zusatzfrage zurückkommen. Wir wissen, daß in den letzten Jahren vielen der Antragsteller dadurch wahrscheinlich — sage ich einmal sehr vorsichtig — Nachteile, z. B. beruflicher Art, entstanden sind. Kann die Bundesregierung etwas darüber aussagen, ob sich diese Situation positiv verändert hat?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0609208400
Wir haben Grund zu der Annahme, daß das jetzt schon so ist, wie Sie in Ihrer Frage sagen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609208500
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts erledigt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe die Frage 29 des Abgeordneten Höcherl auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 30 des Abgeordneten Dr. Hammans:
Ist es der Bundesregierung möglich, darum zu bitten, daß die Dienstfahrzeuge der Bundesregierung und der nachgeordneten Bundesbehörden von ihren Fahrern nicht mit laufenden Motoren für kürzere oder längere Zeit angehalten oder geparkt werden, um damit einen eigenen Beitrag zum Kampf gegen die Verschmutzung der Umwelt zu leisten, indem die so schädlichen Auspuffgase auf das Betriebsminimum reduziert werden?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609208600
Die Bundesregierung wird gern Ihrer Anregung nachkommen und die Fahrer der Dienstkraftfahrzeuge des Bundes anweisen, bei Wartezeiten den Motor ihres Fahrzeugs abzustellen; denn außer zur Luftverschmutzung führt der Lauf im Stand auch zu erhöhtem Motorverschleiß.
Es wird jedoch für Einzelfälle im Winter eine Ausnahme zu machen sein. So lassen sich — z. B. bei unvorhersehbaren Zugverspätungen — manchmal längere Wartezeiten der Abholfahrzeuge auch durch vorsorgliche Planung nicht vermeiden. Falls der Kraftfahrer im Fahrzeug bleiben muß, wird man ihm aus Fürsorgegründen nicht verbieten können, den Motor im Stand laufen zu lassen. Denn die Wagenheizung gibt nur dann Wärme in den Fahrzeuginnenraum ab, wenn der Mortor warm ist; seine Temperatur sinkt nach dem Abstellen rasch ab und steigt auch bei zwischenzeitlich kurzfristigem Anlassen nicht sofort in dem erforderlichen Maße wieder an. Durch den Einbau von sogenannten Standheizungen wäre der Sache nicht gedient, da auch bei ihnen eine Luftverschmutzung eintritt.

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]: Wirklich eine hochpolitische Frage!)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609208700
Eine Zusatzfrage.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0609208800
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß es auch bei Ihrem Beispiel, beim Warten an einem Bahnhof möglich ist, bei gutem Willen einen anderen warmen Platz zu finden, an dem man sich aufhalten kann?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609208900
Wenn ich mir den Bonner Bahnhof betrachte, sehe ich nicht sehr viele Möglichkeiten; denn der Wagen darf an dem vorhandenen kleinen Parkplatz in der Regel überhaupt nur stehen, wenn der Fahrer dabei bleibt.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609209000
Sie haben noch eine Zusatzfrage.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0609209100
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir zuzugeben, daß es in unserer Situation der Umweltverschmutzung durch Abgase eigentlich so sein müßte, daß jeder, der ein Kraftfahrzeug für längere Zeit mit laufendem Motor anhält, dabei ein schlechtes Gewissen haben müßte?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609209200
Ich kann natürlich in die Gewissen der einzelnen nicht hineinsehen. Ich jedenfalls habe ein solches schlechtes Gewissen
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 92, Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1971 5017
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reischl
und stelle deswegen, wenn ich selber fahre, den Motor immer ab.

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Ist das vielleicht eine politische Frage?)


Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609209300
Frage 31 des Abgeordneten Hammans:
Kann eine entsprechende Empfehlung an die Landesregierungen weitergeleitet werden?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609209400
Die Bundesregierung wird entsprechende Empfehlungen auch an die Landesregierungen geben.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609209500
Keine Zusatzfragen.
Herr Abgeordneter Dr. Pohle hat die Frage 32 zurückgezogen.
Frage 33 des Abgeordneten Lenzer:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Beschluß des Finanzausschusses des Hessischen Städteverbandes in seiner Sitzung am 10. Dezember 1970, der Bund möge zur Besserung der Haushaltslage der Städte den im Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen festgesetzten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 14 °/o auf 18 °/o erhöhen?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609209600
Ich bitte, die beiden Fragen gemeinsam beantworten zu dürfen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609209700
Frage 34 des Abgeordneten Lenzer:
Hält die Bundesregierung eine Erhöhung der Mineralölsteuer urn weitere 3 Dpf. pro Liter für eine Möglichkeit, mit dem daraus erzielten Mehraufkommen an Mineralölsteuer eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zu erreichen?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609209800
Die Bundesregierung hat zu diesen Fragen bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg), Dr. Jobst, Biehle und Genossen Stellung genommen; ich darf auf die Bundestagsdrucksache VI/1668 verweisen. Ich könnte dieser eingehenden Antwort nichts hinzufügen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609209900
Eine Zusatzfrage.

Christian Lenzer (CDU):
Rede ID: ID0609210000
Herr Staatssekretär, darf ich trotz des Hinweises auf die Drucksache noch einmal fragen, ob die Bundesregierung den Anteil von 14 % für angemessen und ausreichend hält angesichts der Zielsetzung der Gemeindefinanzreform von 1969, wonach die Wachstumsrate des Steueraufkommens der Gesamtheit der Gemeinden nicht unter der Wachstumsrate des nominellen Sozialproduktes pro Kopf liegen sollte, da die Gemeindeleistungen, insbesondere die Gemeindeinvestitionen, mit dem Wirtschaftswachstum zumindest Schritt halten müßten.

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609210100
Die Bundesregierung sieht, wie schon damals in der schriftlichen Beantwortung gesagt, für eine Erhöhung des Beteiligungssatzes der Gemeinden an der Einkommensteuer keine Möglichkeit. Sie wird prüfen müssen, ob den Gemeinden auf andere Weise Hilfe geschaffen werden kann.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609210200
Zusatzfrage.

Christian Lenzer (CDU):
Rede ID: ID0609210300
Herr Staatssekretär, kann ich — da Sie angedeutet haben, daß nach Hilfe zu suchen sei — davon ausgehen, daß auch die Bundesregierung das Bestehen der Problematik, wie sie von den Gemeinden und beispielsweise auch dem Hessischen Städteverband zum Ausdruck gebracht worden ist, bejaht und der Auffassung zustimmt, daß, soweit sich der Bedarf im Jahre 1971 und auch die vorliegende Jahresrechnung 1970 überschauen lassen, die laufenden Ausgaben wahrscheinlich nicht allein aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren sind?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609210400
Die Bundesregierung sieht diese Problematik und sucht nach einer Abhilfe.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609210500
Frage 35 des Abgeordneten Dr. Fuchs:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Erhöhung der Studienförderung von 330 DM auf 400 DM monatlich, wovon 40 °/o als Darlehen gewährt werden, in zahlreichen Fällen durch den Wegfall des Kinderfreibetrages und der Berücksichtigung der Mehrkosten aus auswärtiger Unterbringung und die dadurch bedingte erhöhte Lohnsteuer, Kirchensteuer und die dadurch möglicherweise einsetzende Erhebung des Konjunkturzuschlages lediglich eine effektive Besserstellung von ca. 4 DM erreicht wird?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609210600
Ich wäre dankbar, wenn ich auch diese beiden Fragen im Zusammenhang beantworten dürfte.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609210700
Sind Sie einverstanden? — Gut. Ich rufe dann noch die Frage 36 des Abgeordneten Dr. Fuchs auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Lohnsteuer- und Einkommensteuer-Durchführungsverordnungen so zu ändern, daß die offensichtlich notwendige Erhöhung der Studienförderung auf maximal 400 DM auch tatsächlich den Berechtigten zugute kommt?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609210800
Das in den Fragen aufgezeigte Problem ist der Bundesregierung bekannt.
Nach dem geltenden Einkommensteuerrecht kann ein Kinderfreibetrag für über 18 Jahre, aber noch nicht 27 Jahre alte, in Berufsausbildung befindliche Kinder gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige die Kosten des Unterhalts und der Ausbildung mindestens vier Monate im Kalenderjahr überwiegend getragen hat. Nach einer Anordnung in den Einkommensteuerrichtlinien ist von der Prüfung, ob die Eltern mehr als die Hälfte des Gesamtbetrags der Kosten bestritten haben, abzusehen, wenn die eigenen Einnahmen des Kindes in den maßgeblichen vier Monaten 330 DM monatlich nicht überstiegen haben. Zu den eigenen Einnahmen des Kindes rechnen auch Stipendien, nicht aber Förderungsbeträge,



Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reischl
die darlehnsweise gewährt werden. Die Erhöhung des Förderungshilfsbetrages auf 400 DM ist somit steuerlich nur insoweit von Bedeutung, als die als Stipendien vergebenen Förderungsbeträge 330 DM monatlich übersteigen.
Die Frage, ob für diese Fälle die Einnahmegrenze von 330 DM ebenfalls heraufgesetzt werden kann, steht — unabhängig von Ihrer Anfrage — in der nächsten Sitzung mit den Einkommensteuerreferenten der obersten Finanzbehörde der Länder im kommenden Monat zur Erörterung an. Sie werden verstehen, daß ich über das Ergebnis dieser Erörterung jetzt noch keine konkreten Angaben machen kann.
Ich bemerke dazu jedoch, daß schon die bisherige Regelung nicht unbedenklich ist. In den Fällen, in denen bisher der Förderungshöchstbetrag von 330 DM als Stipendium gewährt worden ist, dürften die Eltern kaum noch überwiegend die Kosten des Unterhalts und der Berufsausbildung getragen haben. Die bisher in den Einkommensteuerrichtlinien enthaltene Vereinfachungsregelung, daß bei eigenen Einnahmen des Kindes von 330 DM monatlich noch ohne nähere Prüfung von einer überwiegenden Kostentragung der Eltern ausgegangen werden kann, entspricht nämlich einem Gesamtaufwand für Unterhalt und Berufsausbildung von mehr als 600 DM monatlich. Einer Erhöhung der Einnahmegrenze auf 400 DM würde ein Gesamtaufwand für Unterhalt und Ausbildung von mehr als 800 DM entsprechen. Deshalb ist auch bereits an der bestehenden Regelung in einer Reihe von Eingaben Kritik geübt worden. Gleichwohl wird die Frage einer Heraufsetzung der bezeichneten Einnahmegrenze geprüft werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609210900
Zusatzfrage.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0609211000
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ist es nicht so, daß Eltern, die ihren Kindern z. B. 401 DM geben können und das nachweisen, dann auch den Kinderfreibetrag erhalten und auch die auswärtige Unterbringung anrechnungsfähig ist, so daß eine eindeutige Benachteiligung der weniger verdienenden Eltern vorliegt?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609211100
Der Nachweis, daß die Eltern diese Kosten überwiegend tragen, kann meines Erachtens immer geführt werden. Hier geht es nur um die Anwendung der pauschalen Regelung, daß einfach unterstellt wird, daß die Eltern schon dann mehr als die Hälfte tragen, wenn die Kinder nicht mehr als 400 DM bekommen. Dafür spricht aber — das werden Sie mir zugeben müssen — die allgemeine Lebenserfahrung zunächst jedenfalls nicht.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609211200
Noch eine Zusatzfrage.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0609211300
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, können Sie mir darin zustimmen, daß Eltern mit geringerem Einkommen auf keinen Fall die Möglichkeit haben, nachzuweisen, daß sie überwiegend für den Unterhalt der Kinder aufkommen, und damit benachteiligt sind?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609211400
Das ist genau der Grund, weswegen die Pauschalregelung getroffen worden ist, und deswegen prüfen wir ja trotz der Kritik, die schon an der bisherigen Regelung geübt wird, auch, ob wir den Betrag nicht erhöhen können, weil es klar ist, daß das natürlich zu Lasten der Eltern mit geringerem Einkommen geht.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609211500
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0609211600
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, werden Sie sich bei den Verhandlungen, die geführt werden, mit Nachdruck dafür einsetzen, daß der Freibetrag auf 400 DM erhöht wird?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609211700
Eine solche Aussage kann ich jetzt noch nicht machen. Wir hören zunächst einmal die Länder an. Der Hauptträger sind ja die Länder; sie verwalten die Steuer. Wir hören jetzt einmal, was die Experten der Länder dazu sagen. Daß bei uns die Tendenz zu einer solchen Regelung besteht, sehen Sie allein schon daran, daß wir das auf die Tagesordnung dieser Sitzung gesetzt haben.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609211800
Noch eine Zusatzfrage.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0609211900
Herr Staatssekretär, halten Sie die Erhöhung der Studienförderung auf 400 DM, die von der Kultusministerkonferenz beschlossen worden ist, für sachlich notwendig und gerechtfertigt?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609212000
Ich glaube, daß ich dazu an dieser Stelle im Zusammenhang mit dieser Frage nicht Stellung nehmen kann.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609212100
Herr Abgeordneter Schäfer.

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0609212200
Herr Staatssekretär, ich muß die ersten beiden Fragen des Herrn Kollegen Dr. Fuchs noch einmal aufnehmen und Sie fragen: Sind Sie nicht auch der Auffassung, daß man eine Änderung suchen muß, nachdem nach Ihren eigenen Ausführungen die derzeitige Rechtslage so ist, daß ein Vater, der in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebt und seinem Sohn mühsam 100 oder 150 DM zusätzlich zum Stipendium gibt, keinerlei steuerliche Begünstigung hat, während derjenige, der vermögend ist und seinem Sohn 500 DM mit der linken Hand geben kann, das von der Steuer absetzen kann? Wäre es nicht richtig, wenn Sie eine bestimmte Relation des Einkommens des Vaters oder der Eltern zu der finanziellen Unter-



Dr. Schäfer (Tübingen)

stützung anstrebten, um dadurch den kleinen Leuten eine finanzielle Entlastung zu geben?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609212300
Das schiene mir ein geeigneter Weg zu sein. Ich habe auch Herrn Kollegen Dr. Fuchs bereits gesagt, daß ich im Grunde gerade dieses Problem sehe und deswegen eine Lösung befürworte.

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Ich habe keine Zusatzfrage mehr. Aber dann müssen Sie das System umdrehen!)

— Ich habe es verstanden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609212400
Frage 37 des Abgeordneten Josten:
Ist in der Planung der Bundesregierung über das neue Regierungsviertel das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einem seiner politischen Aufgabe entsprechenden Neubau berücksichtigt?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609212500
Die Planungen der Bundesregierung für die Unterbringung der Bundesministerien sehen für das BMZ ein Bürogebäude vor, das dessen politische Aufgaben in vollem Umfang berücksichtigt. Ob dafür ein Neubau im neuen Regierungsviertel oder ein bestehendes Dienstgebäude in Betracht kommt, kann erst entschieden werden, wenn die von der Stadt Bonn und dem Bund gemeinsam angestellten städtebaulichen Überlegungen über die Unterbringung der obersten Bundesbehörden abgeschlossen sind. Unabhängig davon ist jedoch vorgesehen, das BMZ im nächsten Jahr zunächst einmal im Allianz-Hochhaus unterzubringen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609212600
Haben Sie eine Zusatzfrage?

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0609212700
Herr Staatssekretär, Ihre letzte Bemerkung gibt große Hoffnung, daß dann vielleicht auch der Zustand beseitigt wird — und auf den will ich Sie jetzt hinweisen bzw. Sie fragen, ob er Ihnen bekannt ist —, daß viele ausländische Repräsentanten, die das Hauptgebäude in der Kaiserstraße aufsuchen, dabei immer annehmen, daß der Fahrer sich im Haus geirrt hat.

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609212800
Ja, ich bin selber auch schon öfters hingefahren. Es ist eine sehr schlechte Zufahrt zu diesem Haus. Deswegen streben wir auch eine Veränderung an.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609212900
Sie wollen noch eine Zusatzfrage stellen?

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0609213000
Ja, Herr Präsident, noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatsssekretär, um zu der Planung, die Sie angesprochen haben, noch einen Hinweis zu geben: Glauben Sie nicht, daß Regierung und Parlament gerade für dieses Ministerium einen zweckmäßigen
Neubau wünschen müßten, da die Aufgaben der Entwicklungshilfe ständig wachsen und ihre Bedeutung für unsere Zukunft unbestreitbar ist?

Dr. Gerhard Reischl (SPD):
Rede ID: ID0609213100
Herr Kollege, ich bitte um Verständnis dafür, daß ich den Beschlüssen der Planungskommission nicht vorgreifen kann. Die Frage, ob ein neues Gebäude errichtet werden soll, wird mit Sicherheit in dieser gemeinsamen Planungsgruppe der Stadt Bonn und der Bundesregierung geprüft werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609213200
Damit ist der Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen in der Fragestunde erledigt.
Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen.
Zu Frage 77 bittet der Fragesteller um schriftliche Beantwortung. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zu Frage 78 des Abgeordneten Kleinert. — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 79 wird ebenfalls schriftlich beantwortet.
Frage 80 des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier). — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Das gleiche gilt für Frage 81.
Frage 82 des Abgeordneten Josten:
In welcher Weise wird die Bundesregierung 1971 die Bemühungen um die Verbesserung der Rennstrecke des Nürburgringes unterstützen?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609213300
Herr Kollege, von der Bundesregierung werden der Nürburgring GmbH zum Ausbau und zur Verbesserung der Sicherheitsvorrichtungen des Nürburgrings im Rechnungsjahr 1971 wie alljährlich 100 000 DM bereitgestellt, die als verlorener Zuschuß oder als Darlehen gegeben werden. Ein gleich hoher Beitrag wird von der Landesregierung Rheinland-Pfalz gewährt.
Durch Forderungen der internationalen und nationalen Organisationen des Motorsports sind zusätzliche Baumaßnahmen zum Schutze von Zuschauern und Sportfahrern notwendig geworden. Die Geschäftsführung der Nürburgring GmbH ist von ihrem Aufsichtsrat unverzüglich beauftragt worden, die entsprechenden Unterlagen für die erforderlichen Baumaßnahmen zu erstellen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 8. Dezember 1970 beschlossen, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Das Land Rheinland-Pfalz hat zu diesem Zweck vorsorglich 1,5 Millionen DM für das Rechnungsjahr 1971 bereitgestellt.
Die Bundesregierung wird, nachdem sie die erforderlichen Unterlagen von der Geschäftsführung der Nürburgring GmbH über das Land Rheinland-Pfalz erhalten hat, prüfen, in welcher Weise auch vom Bund zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können.




Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609213400
Zusatzfrage.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0609213500
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß die Bundesregierung eine große Verantwortung für die Modernisierung dieser internationalen Rennstrecke hat, zumal an der Nürburgring GmbH der Bund mit 50 %, das Land Rheinland-Pfalz mit 49,9 % und der Kreis Ahrweiler mit 0,1 % beteiligt sind, und daher der Bund jetzt einen größeren Betrag zur Verfügung stellen müßte?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609213600
Herr Kollege, ich habe Ihnen ja schon angedeutet, daß wir bemüht sind, den Forderungen nachzukommen. Nur müssen wir voraussetzen, daß die Größe der Investitionen erst durch die zuständigen Gremien geprüft wird.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609213700
Zusatzfrage.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0609213800
Herr Staatssekretär, nachdem Sie vorhin den Betrag von 1,5 Millionen DM nannten, darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß das Land Rheinland-Pfalz diesen Betrag unter der Voraussetzung zur Verfügung stellen will, daß sich auch der Bund daran beteiligt.

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609213900
Es ist klar, daß bei der von Ihnen dargestellten Aufteilung der Gesellschaftsverhältnisse eine solche Maßnahme der Landesregierung von Rheinland-Pfalz zu erwarten war. Nur darf ich noch einmal darauf hinweisen, daß wir, ehe wir vom Bund uns abschließend äußern, die Größe der Investitionen im ganzen und die erforderlichen Planungsunterlagen kennen müssen. Ich stelle hier in Aussicht, daß die Prüfungen bald abgeschlossen werden und wir dem, was Sie wollen, nachkommen können.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609214000
Die Frage 83 des Abgeordneten Dr. Riedl (München) ist zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 84 des Abgeordneten Picard auf:
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu den in jüngster Zeit mehrfach in der Offentlichkeit erhobenen starken Bedenken wegen der negativen Folgen des zur Beseitigung von Eis und Schnee auf den Straßen verwandten Streusalzes auf Grundwasser, Pflanzenwuchs, Haltbarkeit der Straßendecke und Lebensdauer der Fahrzeuge?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609214100
Herr Kollege, eine hohe Verkehrssicherheit kann im Winter auf den Straßen nur durch eine völlige Beseitigung der Schnee- und Eisglätte mit Hilfe auftauender Stoffe erreicht werden. Die Bundesregierung hat seit Beginn der Verwendung dieser auftauenden Stoffe — es handelt sich dabei um normales Stein- oder Siedesalz —etwaige Auswirkungen auf Fahrbahnen, Kraftfahrzeuge, Pflanzen und Gewässer sorgfältig beobachtet. Durch mehrere Forschungsvorhaben wurde der Einfluß der Salzlösungen auf Fahrbahndecken, Kraftfahrzeuge und Pflanzen untersucht. Weitere Forschungen zur Untersuchung eines etwaigen Einflusses auf das Grundwasser sind vorgesehen. Auf Grund der bisher vorliegenden Versuchsergebnisse teilt die Bundesregierung nicht die Bedenken, die von verschiedenen Seiten gegen die Verwendung des für die Verkehrssicherheit unentbehrlichen Auftausalzes erhoben werden.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609214200
Ich rufe die Frage 85 des Abgeordneten Picard auf:
Ist aus Erfahrungen in Ländern, z. B. Österreich, die im Winter statt Streusalz nicht aggressive Streumittel, z. B. groben Kies, verwenden, zu entnehmen, daß auch auf diese Weise eine hinreichende Sicherheit im Verkehr gewährleistet ist?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609214300
Herr Kollege, mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt und Sand kann die Griffigkeit winterglatter Straßen nur sehr geringfügig erhöht werden. Diese geringe Wirkung ist auch nur von kurzer Dauer, weil die Splittkörner durch die Fahrzeuge an die Straßenränder geschleudert werden, wo sie nutzlos sind. In allen europäischen Ländern, auch in Osterreich, werden daher heute auf stark befahrenen Straßen Auftausalze zur Glättebekämpfung benutzt. Erfahrungen, die in Österreich mit abstumpfenden Stoffen auf Straßen im Gebirge mit geringem Verkehr, auf fester Schneedecke und bei länger anhaltenden tiefen Temperaturen gemacht werden, lassen sich nicht generell auf die Straßen der Bundesrepublik mit sehr schnellem und sehr starkem Verkehr und bei häufigem Wechsel der Temperatur um den Gefrierpunkt übertragen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609214400
Zusatzfrage.

Walter Picard (CDU):
Rede ID: ID0609214500
Herr Staatssekretär, können Sie in dem Zusammenhang etwas über die Versuche sagen, die verschiedentlich mit anderen auftauenden Stoffen gemacht worden sind? Besteht die Möglichkeit, daß in einigen Jahren das herkömmlicherweise verwandte Salz vielleicht durch andere Stoffe ersetzt wird?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609214600
Herr Kollege, ich habe angedeutet, daß unsere Forschungen weiterlaufen; denn wir wissen, welches Problem z. B. die Korrosion an den Fahrzeugen durch das Salz bedeutet, und auch Sie selbst werden gesehen haben, daß ein Teil des Pflanzenwuchses an den Bundesautobahnen durch den Salznebel bei bestimmten Wetterlagen beeinträchtigt bzw. vernichtet wird. Das alles sind unerfreuliche Erscheinungen, die, wenn die Forschung weiterläuft und andere geeignete Stoffe ermittelt werden, sicher vermieden werden könnten. Zur Zeit ist uns aber kein Mittel bekannt, das die gleiche Sicherheitswirkung hätte wie das Streuen von Salz.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609214700
Ich rufe die Frage 86 des Abgeordneten Dr. Gatzen auf:



Vizepräsident Dr. Schmid
Hat das Bundesverkehrsministerium die ehemalige L 162 (Erfttalstraße) zur BAB A 203 aufgestuft, ohne zu berücksichtigen, daß der Ausbau dieser Straße von der EB 264 südlich Kerpen bis nach Bedburg vom Land Nordrhein-Westfalen voll finanziert war und vor der unmittelbaren Bauausführung stand?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609214800
Herr Präsident, ich bitte, die beiden Fragen des Abgeordneten Dr. Gatzen wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten zu dürfen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609214900
Einverstanden. Ich rufe auch die Frage 87 des Abgeordneten Dr. Gatzen auf:
Falls Informationen zutreffen, wonach das Land Nordrhein-Westfalen die hierfür bereitgestellten Mittel inzwischen anderweitig verplant haben soll: was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die drohende Verzögerung beim Ausbau dieser Straße zu vermeiden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609215000
Herr Kollege, bei der Aufnahme der Erfttalstraße in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen — es handelt sich insoweit nicht um eine Aufstufung — war nur bekannt, daß die Erfttalstraße im Schwerpunktprogramm des Landes NordrheinWestfalen enthalten war. Über konkrete landesseitige Finanzierungs- und Bauplanungen für den Bereich Kerpen—Bedburg hatte mich das Land bisher nicht unterrichtet.
Eine nunmehrige Rückfrage beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes
) Nordrhein-Westfalen hat ergeben, daß die Planungen für den Abschnitt Kerpen—Sindorf noch nicht abgeschlossen sind. Für die Schließung der Lücke zwischen neuer und alter B 264 liegen aber die planerischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen vor. Zur Zeit werden zusammen mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeiten zur Finanzierung dieses Abschnitts geprüft.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609215100
Zusatzfrage.

Dr. Karl Gatzen (CDU):
Rede ID: ID0609215200
Herr Staatssekretär, da meine Informationen eindeutig besagen, daß auch der Ausbau der Teilstrecke von Kerpen in nördlicher Richtung bis nach Bedburg für das Jahr 1971 vorgesehen war, möchte ich Sie fragen, ob Sie sich durch ein mögliches Versehen in Ihrem Hause nicht inspiriert fühlen könnten, die Folgen, die für das betroffene Gebiet durch den Nichtausbau der Straße eintreten, dadurch unbürokratisch zu verhindern, daß nach dem Plan des Landes Nordrhein-Westfalen ausgebaut würde?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609215300
Herr Kollege, ich habe Ihnen ja angedeutet, daß ich hier keinerlei Versehen auf unserer Seite feststellen 'kann. Ich wäre dankbar, wenn Sie mir Ihre eben angedeutete Information noch schriftlich gäben. Wir bemühen uns, wie Sie wissen, den Fernstraßenbau im Großraum Köln sehr zügig zu betreiben. Aber all das kann — in Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen — nicht dazu führen, die Dinge so „unbürokratisch" abzuwickeln, wie Sie es eben gewünscht haben, sondern wir müssen uns hier nach dem Planungsstand, dem Grunderwerb und der Baureife der betreffenden Strecke richten. Ich sehe also in dieser Sache kein Versehen des Bundes.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609215400
Die zweite Zusatzfrage.

Dr. Karl Gatzen (CDU):
Rede ID: ID0609215500
Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß für das ganze Teilstück bis nach Bedburg bereits das Planfeststellungsverfahren nach dem Landesstraßenbaugesetz abgeschlossen ist?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609215600
Herr Kollege, ich habe ja angedeutet, daß sich die Frage nur aufklären lassen wird, wenn Sie mir Ihre Informationen schriftlich zur Verfügung stellen, damit ich sie mit der Aktenlage unseres Hauses vergleichen kann. Ich muß davon ausgehen, daß das, was ich hier eben gesagt habe und was auch in Übereinstimmung mit den Informationen steht, die uns vom Lande Nordrhein-Westfalen gegeben worden sind, in keiner Form irgendein Verschulden des Bundes begründen kann.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609215700
Die dritte Zusatzfrage.

Dr. Karl Gatzen (CDU):
Rede ID: ID0609215800
Ich will das gerne tun, Herr Staatssekretär, und möchte Sie nun fragen: Sehen Sie eine Möglichkeit, die noch bestehende Lücke zwischen der EB 264 und der alten Bundesstraße 264 zumindest in diesem Jahr zu schließen, so daß die anbaufreie und fast kreuzungsfreie Verbindung zwischen der Autobahn „Rheinlinie" und der Autobahn Köln—Aachen geschaffen wird?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609215900
Herr Kollege, das will ich gern prüfen. Ich möchte Ihnen hier keine Zusagen geben, weil ich mir über das finanzielle Risiko erst genaue Informationen verschaffen muß. Sie können aber davon ausgehen, daß der Bund alles tun wird, um gerade hier die im Fernverkehrsnetz bestehenden Lücken zu schließen, weil wir ein Interesse daran haben, daß der Verkehr in diesem Gebiet zügig läuft. Ich möchte nur praktisch am Vorabend der endgültigen Beratung des Haushaltsplans 1971 keine Zusagen machen, die einen noch nicht beschlossenen Haushalt betreffen.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609216000
Noch eine Zusatzfrage.

Dr. Karl Gatzen (CDU):
Rede ID: ID0609216100
Herr Staatssekretär, der Ausbau des Stückes von Zieverich nach Bedburg ist, wenn ich Sie richtig verstehe, für die Jahre nach 1972 vorgesehen. Sehen Sie auf der Grundlage des sogenannten Wertz-Planes des Landes Nordrhein-Westfalen eine Möglichkeit, bereits in diesem Jahr mit dem Ausbau dieses Stückes zu beginnen?




Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609216200
Herr Kollege, neben Plänen brauchen wir zum Fernstraßenbau auch Geld. Sie wissen aus der Debatte, die neulich bei der Vorlage entsprechender Gesetze und des Verkehrsberichts hier im Plenum stattfand, daß es im Fernstraßenbau noch erhebliche Finanzierungslücken gibt. Ich möchte annehmen, daß auch hier, wenn sich die Lage im Laufe der nächsten Jahre verbessert, die Probleme zügig gelöst werden können.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609216300
Frage 88 wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Als letzte rufe ich Frage 89 des Abgeordneten Dr. Arnold auf:
Hält die Bundesregierung jetzt oder in absehbarer Zeit eine Anhebung der Grundgebühren für Telefonanschlüsse und eine Erhöhung der Einrichtungsgebühren für erforderlich?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609216400
Herr Kollege, dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost wurde am 8. Januar 1971 eine Gebührenvorlage zur Beratung und Beschlußfassung zugeleitet. Eine Anhebung der Telefon-Grundgebühren ist darin nicht vorgesehen. Es ist jedoch vorgesehen, die Errichtungsgebühr, die seit 1963 unverändert geblieben ist, von 90 auf 120 DM anzuheben. Selbst dann ist diese Gebühr bei weitem noch nicht kostendeckend.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609216500
Eine Zusatzfrage.

Dr. Gottfried Arnold (CDU):
Rede ID: ID0609216600
Herr Staatssekretär, ab wann soll diese Regelung gelten?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0609216700
Herr Kollege, das muß dem weiteren Verfahren vorbehalten bleiben. Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost, der dafür zuständig ist, wird sich in einiger Zeit damit beschäftigen. Ich kann hier keine engültige Aussage machen, weil es nicht in die Kompetenz des Bundestages, sondern in die des Verwaltungsrates gehört, das endgültige Datum festzusetzen. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß diese Gebührenanhebung auf Grund der finanziellen Lage der Deutschen Bundespost im Laufe der nächsten Monate eintreten wird.

Dr. Carlo Schmid (SPD):
Rede ID: ID0609216800
Damit sind alle Fragen beantwortet.
Ich berufe die nächste Plenarsitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 28. Januar 1971, 10 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.