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    Deutscher Bundestag 91. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1971 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Seidel 4987 A Amtliche Mitteilung 4987 A Fragestunde (Drucksachen V1/1709, VI/ 1696) Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Tod des deutschen Entwicklungshelfers Seibold in Guinea Scheel, Bundesminister 4987 B, C, D, 4988 A, B, C, 4989 A, B Niegel (CDU/CSU) 4987 C, D, 4988 D, 4989 A Brück (Holz) (SPD) 4988 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) 4988 B Josten (CDU/CSU) 4988 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 4989 B Werner (CDU/CSU) 4989 B Fragen des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) : Anzeige der Bundesregierung vom 2./3. Januar 1971 unter der Überschrift „Jetzt stehen Sie sich besser" Ahlers, Staatssekretär 4989 C, D, 4990 A Lampersbach (CDU/CSU) 4989 D, 4990 A Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Vereinbarkeit von § 4 Abs. 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes mit Art. 3 GG Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4990 B, C, D, 4991 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 4990 D, 4991 A, B Dr. Sperling (SPD) 4991 B Frage des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Vorlage des sogenannten Härteberichts zu Art. 131 GG Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4991 C, D Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 4991 C, D Frage des Abg. Hansen (SPD) : Produktion von Einwegflaschen usw. aus Kunststoff Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4992 A, B, C Hansen (SPD) 4992 A, B Dr. Sperling (SPD) 4992 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1971 Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Sicherheitsvorkehrungen an der Grenze zur CSSR Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4992 C, D, 4993 A, B, C Dr. Jobst (CDU/CSU) 4992 D, 4993 B, C Hansen (SPD) 4993 A Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Einleitung ungereinigter Abwässer aus der Provinz Groningen in das EmsÄstuar Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4993 D, 4994 A Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) 4994 A Frage des Abg. Bäuerle (SPD) : Sicherstellung der Krankenversorgung für sich vorübergehend im Ausland aufhaltende Empfänger von Unterhaltshilfe Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4994 B Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Abschaffung der Couponsteuer Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 4994 C, D Höcherl (CDU/CSU) 4994 D, 4995 A Fragen des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) : Frage des Vertriebsverbots für vor Inkrafttreten des Auslandsinvestmentgesetzes in der Bundesrepublik bereits tätig gewesene Auslandsinvestmentgesellschaften Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 4995 A, B Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Rücktritt von Vorstandsmitgliedern der Stiftung Warentest Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär 4995 B, C, D, 4996 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 4995 C, D Vogt (CDU/CSU) 4996 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 4996 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 4996 B Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Prämienregelung für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 4996 C, D, 4997 A, B Kiechle (CDU/CSU) 4996 D, 4997 A, B Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Landabgaberente Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 4997 C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 4997 C Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Frage der Umwandlung der Altershilfe für Landwirte in die Landabgaberente Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 4997 D, 4998 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 4998 A Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) : Ermittlung des anrechenbaren Einkommens auf die Ausgleichsrente von Land- und Forstwirten Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 4998 A, B, C, D Dr. Enders (SPD) 4998 C Frage des Abg. Storm (CDU/CSU): Verbesserung der Lage der Gastarbeiter Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 4999 A, B, C, D Storm (CDU/CSU) 4999 B Josten (CDU/CSU) 4999 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) 4999 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . 4999 D, 5000 B, C Varelmann (CDU/CSU) 5000 A, B, C Nächste Sitzung 5000 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 5001 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1971 III Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Ermittlungsverfahren gegen höhere Beamte der Gemeinde- bzw. Provinzialverwaltung in Italien wegen Verletzung der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit Wasserverunreinigungen 5001 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Koenig (SPD) betr. Angleichung der Nettobezüge von Beamten und Angestellten 5002 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bühling (SPD) betr. Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte 5002 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bühling (SPD) betr. Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte nach strafgerichtlicher Verurteilung 5003 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Ausstellung von Familienbüchern für Heimatvertriebene durch die Standesämter . 5003 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Pensky (SPD) betr. Verbesserung des völkerrechtlichen Schutzes für die Polizeibeamten 5003 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Förderung von Höhenleistungszentren des Sports 5004 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Vorlegung des sogenannten Härteberichts zur Gesetzgebung nach Art. 131 GG 5004 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Timm (SPD) betr. soziale Sicherung der Frau 5004 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ruf (CDU/CSU) betr. gesetzgeberische Maßnahmen zur Beseitigung der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten teilweisen Verfassungswidrigkeit der sogenannten Dreiviertelbelegung für freiwillig Weiterversicherte in der Rentenversicherung 5004 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. die flexible Altersgrenze in der Rentenversicherung 5005 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1971 4987 91. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adams * 22. 1. Adorno 21. 1. Dr. Ahrens ** 29. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Alber ** 29. 1. Dr. Artzinger * 29. 1. Dr. Barzel 23. 1. Bals ** 29. 1. Bauer (Warburg) ** 29. 1. Behrendt * 22. 1 Blumenfeld** 29. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Bühling 28. 2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 29. 1. Dr. Dittrich * 22. 1. Draeger ** 29. 1. Dröscher 22. 1. Faller * 22. 1. Fellermaier * 22. 1. Flämig* 22. 1. Fritsch ** 29. 1. Dr. Furler ** 29. 1. Gerlach (Emsland) * 22. 1. Dr. Götz 13. 2. Grüner 22. 1. Dr. Hallstein 22. 1. Dr. Heck 21. 1. Frau Herklotz ** 29. 1. Dr. Hermesdorf (Schieiden) ** 29. 1. Hösl ** 29. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 1. Dr. Kempfler ** 29. 1. Frau Klee ** 29. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Koch * 22. 1. Kriedemann* 22. 1. Lange * 22. 1. Lautenschlager * 22. 1. Lemmrich ** 29. 1. Lenze (Attendorn) ** 29. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Maucher 22. 1. Meister * 22. 1. Memmel * 22. 1. Michels 21. 1. Müller (Aachen-Land) * 22. 1. Dr. Müller (München) ** 29. 1. Frau Dr. Orth * 22. 1. Pöhler ** 29. 1. Rasner 12. 2. Richarts * 29. 1. Richter ** 29. 1. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rinderspacher *'* 29. 1. Dr. Rinsche 22. 1. Roser ** 29. 1. Schmidt (Würgendorf) ** 29. 1. Schmitz (Berlin) 21. 1. Dr. Schmücker ** 29. 1. Schneider (Königswinter) 21. 1. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 22. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 29. 1. Schwabe * 22. 1. Dr. Schwörer * 22. 1. Seefeld * 22. 1. Sieglerschmidt ** 22. 1. Springorum * 22. 1. Steiner 29. 1. Frau Dr. Walz ** 29. 1. Werner * 22. 1. Wiefel 22. 1. Wienand ** 29. 1. Wolfram* 22. 1. Urlaubsanträge Dasch 5. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen A 6 und 7): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in letzter Zeit amerikanische und italienische Gerichte gegen Gemeinden bzw. hohe Verwaltungsbeamte Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung eingeleitet haben? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in der Bundesrepublik Deutschland ähnlich vorzugehen, bzw. welche gesetzlichen Grundlagen müßten noch geschaffen werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Italien in jüngster Zeit Ermittlungsverfahren gegen höhere Beamte der Gemeinde- bzw. Provinzialverwaltung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit Wasserverunreinigungen eingeleitet worden sind. Aus Presseberichten ist ferner bekannt, daß einige Staaten in den USA zur Abwehr von Umweltverschmutzungen besondere Verfahrensvorschriften geschaffen haben. Danach soll jeder Staatsbürger das Recht haben, gerichtliche Verfahren gegen Unternehmen oder gegen Behörden, die ihrer Aufsichtspflicht nicht genügt haben, einzuleiten. Über konkrete Fälle, in denen solche Verfahren eingeleitet worden sind, liegen keine Informationen vor. In der Bundesrepublik ist es möglich, auch gegen Beamte Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verletzung von Vorschriften, die den Umweltschutz betreffen, einzuleiten. So gelten z. B. die §§ 38, 39 und 5002 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1971 41 des Wasserhaushaltsgesetzes, insbesondere also die Straf- und Bußgeldbestimmungen über unbefugtes Einleiten schädlicher Stoffe in ein Gewässer, auch für öffentliche Unternehmen. Wegen Verletzung der Aufsichtspflicht kann ferner gegen verantwortliche Amtsträger unter den Voraussetzungen des § 33 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße verhängt werden, wenn eine Umweltverschmutzung auf ein öffentliches Unternehmen zurückgeht. Verletzungen der Dienstpflicht können im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde gerügt werden. Wer durch eine Amtspflichtverletzung eines Beamten Schaden erleidet, kann nach § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG grundsätzlich von dem Staat oder der Körperschaft, in deren Dienst der Beamte steht, Schadensersatz verlangen. Die Bundesregierung wird demnächst Vorschläge zur Verbesserung der Bestimmungen über Strafen und Ordnungswidrigkeiten im Wasserhaushaltsgesetz vorlegen. Andere dem Umweltschutz dienende Gesetze, die — wie das Abfallbeseitigungsgesetz — dem Bundesrat vorliegen oder — wie das Bundesimmissionsschutzgesetz — demnächst vorgelegt werden, enthalten solche Bestimmungen, die nach Auffassung der Bundesregierung den Erfordernissen genügen. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß es im Interesse des Umweltschutzes zwar auch auf die Ergänzung und die Verbesserung der angeführten Vorschriften ankommt, jedoch in erster Linie auf den Erlaß von Vorschriften, die das Entstehen von Umweltbelastungen verhüten oder die Umweltgefahren so einschränken, daß Schäden oder Nachteile nicht zu besorgen sind. Im Sinne eines solchen aktiven Umweltschutzes ist die Bundesregierung bemüht, neue oder bessere gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Koenig (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage A 8): Gedenkt die Bundesregierung, im Rahmen der Besoldungsneuregelung eine Angleichung der Nettobezüge von Beamten und Angestellten, die gleichwertige Tätigkeiten ausführen, anzustreben? Wie Sie wissen, erarbeitet auf Grund der von den Fraktionen am 16. Dezember 1970 hier abgegebenen Erklärungen eine interfraktionelle Arbeitsgruppe im Augenblick ein längerfristiges Besoldungskonzept. Den Beratungen der Arbeitsgruppe sollte derzeit in einem Einzelpunkt nicht vorgegriffen werden, zumal davon ausgegangen werden kann, daß die Gruppe das Ergebnis ihrer Arbeit schon im Februar dem Innenausschuß und damit dem Hohen Haus vorlegen wird. Darüber hinaus spricht Ihre Frage auch Probleme der Fortentwicklung des öffentlichen Dienstes überhaupt an. Mit diesem Problemkreis beschäftigt sich die Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstrechts, deren Einsetzung u. a. auf den Beschluß des Hohen Hauses vom 27. Februar 1970 zurückgeht. Nach diesem Beschluß hat die Kommission den Auftrag, möglichst bis zum 31. Dezember 1971 Vorschläge für eine zeitgemäße Weiterentwicklung eines modernen Dienstrechts zu unterbreiten. Die Kommission wird sich daher auch mit dem Verhältnis der Beamten zu den Angestellten allgemein, und einem Tätigkeits- und Einkommensvergleich im besonderen zu befassen haben. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bühling (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage A 11): Was hält die Bundesregirung von der Forderung, Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte vollständig entfallen zu lassen, welchen gesetzlichen Zustand es früher schon einmal gegeben hat? Mit dem Eintritt in den Ruhestand werden die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Beamten und dem Staat als seinem Dienstherrn nicht völlig aufgehoben. Dem Ruhestandsbeamten obliegen weiterhin gewisse Pflichten. Die Beachtung dieser Pflichten, die dem Ruhestandsbeamten im Interesse des Gemeinwohls auferlegt sind, könnte ohne disziplinarrechtliche Sanktion nicht durchgesetzt werden. Nach dem Bundesbeamtengesetz gilt es bei einem Ruhestandsbeamten als Dienstvergehen, wenn er 1. sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt oder 2. an Bestrebungen teilnimmt, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen oder 3. die Amtsverschwiegenheit verletzt oder gegen das Verbot der Annahme von Belohungen oder Geschenken verstößt oder 4. einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis schuldhaft nicht nachkommt. Es würde auch in der Öffentlichkeit sicher nicht verstanden werden, wenn ein Ruhestandsbeamter, der sich etwa gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigt, weiterhin ungeschmälert Versorgungsbezüge aus Steuermitteln des Gemeinwesens bezöge, gegen das sich seine verfassungsfeindlichen Bestrebungen richten. Die noch aus den preußischen Disziplinargesetzen von 1851/52 stammende Regelung des Reichs- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1971 5003 Beamtengesetzes, wonach die Disziplinarbefugnis gegenüber dem Beamten mit dessen Eintritt in den Ruhestand grundsätzlich endete, hat sich nicht bewährt. Deshalb sahen schon vor 1933 mehrere Länder Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte wegen bestimmter sogenannter Ruhestandsdelikte vor. Diese Regelung ging in die Reichsdienststrafordnung von 1937 ein. Die Frage, ob eine Änderung des derzeitigen Rechts etwa im Zusammenhang mit der Reform des öffentlichen Dienstrechts geboten sein könnte, wird von der von der Bundesregierung berufenen Studienkommission zu untersuchen sein. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bühling (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage A 12) : Wird die Bundesregierung in ernstliche Erwägung ziehen, ob die sogenannte Doppelbestrafung der Beamten nach dem Anfang, der mit dem Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967 gemacht worden ist, weiter eingeschränkt werden soll? Die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme wegen eines Verhaltens, das Gegenstand strafgerichtlicher Verurteilung war, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine „Doppelbestrafung" und daher zulässig. Weil es jedoch nach einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen einer Tat, die zugleich ein Dienstvergehen darstellt, häufig an der Notwendigkeit einer zusätzlichen disziplinaren Ahndung fehlt, hat der Gesetzgeber bei der Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts im Jahre 1967 die Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach strafgerichtlicher Verurteilung erheblich eingeschränkt. Die Frage, ob weitere Einschränkungen angebracht sind, kann erst beantwortet werden, wenn ausreichende Erfahrungen mit der erst 1967 eingeführten Neuregelung und der auf ihr beruhenden Rechtsprechung gesammelt worden sind. Auch diese Frage wird von der Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstrechts geprüft werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen A 13 und 14) : Ich frage die Bundesregierung, ob ihr bekannt ist, daß die Standesämter den Heimatvertriebenen bei der Ausstellung von Familienbüchern nicht unerhebliche Schwierigkeiten machen und trotz ausdrücklicher Betonung, daß Urkunden nicht mehr vorliegen, auf die Vorlage solcher Urkunden drängen, ohne von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Familienbuch auf Grund eidesstattlicher Versicherungen anzulegen. Ist die Bundesregierung bereit, auf einem ihr geeignet erscheinenden Wege die Standesbeamten der Bundesrepublik Deutschland hier nochmals nachdrücklichst auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen? Schwierigkeiten der von Ihnen geschilderten Art sind mir bisher nicht bekanntgeworden. Wenn Sie mir hierzu Einzelfälle nennen würden, könnte ich diese den zuständigen Länderinnenministerien mit der Bitte um Abhilfe zuleiten; denn das Personenstandsgesetz — und die dazu ergangenen Durchführungsvorschriften — werden nach Artikel 83 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Wenn die Prüfung der Einzelfälle dies geraten erscheinen läßt, bin ich bereit, die Länder zu bitten, die Standesbeamten auf die maßgeblichen Bestimmungen hinzuweisen. In diesem Zusammenhang bemerke ich, daß in der neuen Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden — DA — vom 16. April 1968 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 85 vom 7. Mai 1968) die von den Standesbeamten bei der Anlegung eines Familienbuches zu beachtenden Vorschriften gegenüber der früheren Fassung übersichtlicher gestaltet worden sind. Bei richtiger Anwendung — insbesondere von § 225 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 DA — dürften daher die von Ihnen beschriebenen Schwierigkeiten nicht auftreten. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache VI/1696 Fragen A 17 und 18) : Ist die Bundesregierung bereit, sich für eine Realisierung der Empfehlung 601 (1970) der Beratenden Versammlung des Europarates hinsichtlich der Anwendung der IV. Genfer Konvention vom 12. August 1949 auf die Polizeibeamten einzusetzen? Wird sich die Bundesregierung bei ihren Bemühungen um den Abschluß einer Internationalen Polizeikonvention von den von Professor Scheuner in seinem für die Bundesregierung erstellten Gutachten gemachten Vorschlägen leiten lassen? Die Bundesregierung hat stets ihre Bereitschaft bekundet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Initiativen zu unterstützen, die eine Verbesserung des völkerrechtlichen Schutzes der Polizeibeamten zum Ziele haben. Sie ist deshalb auch bereit, sich für eine Realisierung der Empfehlung 601 (1970) der Beratenden Versammlung des Europarates hinsichtlich der Anwendung der IV. Genfer Konvention vom 12. August 1949 auf die Polizeibeamten einzusetzen. 5004 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1971 Bei der Erörterung der Empfehlung durch die Ministerbeauftragten, die eine entsprechende Beschlußfassung des Ministerkomitees vorbereiten, wird der deutsche Vertreter sich positiv äußern. Das von Professor Dr. Scheuner erstattete Gutachten wird sicherlich für die weiteren Überlegungen zur Klarstellung des völkerrechtlichen Status der Polizeibeamten eine wertvolle Hilfe sein. Nicht zuletzt unter diesem Gesichtspunkt hat die Bundesregierung es übersetzen lassen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und auch den Ministerbeauftragten in Straßburg zugänglich gemacht. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Frage A 21) : Hält die Bundesregierung an ihrer bisherigen Absicht fest, auch Höhenleistungszentren des Sports, wie z. B. auf dem Nebelhorn bei Oberstdorf als Bundesleistungszentrum des Deutschen Schwimmverbandes geplant, mit Bundesmitteln zu fördern, und welche langfristige Konzeption zur Förderung solcher Leistungszentren hat die Bundesregierung? In Übereinstimmung mit dem Bundessausschuß zur Förderung des Leistungssports des Deutschen Sportbundes wurde die Entscheidung, ob und ggf. an welchem Standort ein Höhenleistungszentrum errichtet werden soll, zurückgestellt, weil es noch der Klärung einiger wissenschaftlicher Vorfragen bedarf. Bisher liegen ausreichend gesicherte Erkenntnisse über den Leistungszuwachs durch Höhentraining bei den einzelnen Sportarten, die geeignete Höhenlage, die erforderlichen klimatischen Voraussetzungen, die im einzelnen notwendigen Anlagen, Einrichtungen und Geräte sowie über die optimale Gestaltung des Höhentrainings nicht vor. Eine internationale Expertengruppe, der auch Wissenschaftler aus der Bundesrepublik angehören, sowie der Bundesausschuß zur Förderung des Leistungssports des Deutschen Sportbundes sind mit der Lösung der anstehenden Probleme befaßt. Erst anhand der Untersuchungsergebnisse und einer auf dieser Grundlage zu entwickelnden Gesamtkonzeption wird mein Haus über die Errichtung von Höhenleistungszentren entscheiden. Eine zeitliche Voraussage läßt sich im gegenwärtigen Stand des Verfahrens nicht machen. In der Zwischenzeit werden die Höhentrainingslehrgänge der deutschen Fachverbände in geeigneten Sportanlagen des benachbarten Auslands durchgeführt. Auch dies trägt dazu bei, weitere Erfahrungen über die Auswirkungen des Höhentrainings zu sammeln. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 21. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 1696 Frage A 22) : Wann wird die Bundesregierung den ..Härtebericht" zur Gesetzgebung nach Artikel 131 GG vorlegen, nachdem der Termin 31. Dezember 1970, bis zu welchem der Bericht ursprünglich vorliegen sollte, verstrichen ist? Den Bericht zum Gesetz zu Art. 131 GG habe ich unter dem 18. Januar 1971 dem Herrn Chef des Bundeskanzleramtes mit der Bitte zugeleitet, die Beschlußfassung durch das Kabinett herbeizuführen. Sobald die Zustimmung des Kabinetts vorliegt, wird der Bericht unverzüglich dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegt. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 21. Januar 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Timm (SPD) (Drucksache VJ/ 1696 Frage A 52) : Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, entsprechend dem Beschluß der weiblichen Mitglieder der SPD-Fraktion vom 11. November 1970 bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Ehescheidungsrechts folgende sozialpolitische Maßnahmen zu beschließen: — Offnung der Rentenversicherung für Frauen und Selbständige — Wegfall der Vorversicherungszeiten für Frauen — Möglichkeit der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für die nichterwerbstätige Ehefrau? Die Bundesregierung stimmt mit Ihnen darin überein, daß das bisherige System der sozialen Sicherung im Hinblick auf die gewandelte Stellung der Frau in der Gesellschaft überdacht werden muß. In meinem Hause sind entsprechende Vorarbeiten bereits vor einiger Zeit eingeleitet worden. Nach einer sorgfältigen Prüfung der sozialpolitischen und finanziellen Auswirkungen verschiedener Lösungsmöglichkeiten wollen wir zunächst eine Regelung vorschlagen, die den in Ihrer Frage genannten Punkten Rechnung trägt. Gerade auch die nichterwerbstätigen Hausfrauen sollen im Rahmen einer Öffnung der Rentenversicherung für weitere Gesellschaftsgruppen die Möglichkeit erhalten, sich eine soziale Sicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schaffen und dabei in bestimmten Umfang auch Beiträge für die Vergangenheit nachzuentrichten. Nach dem bisherigen Stand der Überlegungen ist zu erwarten, daß die Bundesregierung ihre Vorstellungen im Laufe dieses Jahres in einem Gesetzentwurf konkretisieren wird. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 21. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Januar 1971 5005 geordneten Ruf (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Fragen A 55 und 56) : Welche konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die kürzlich vom Bundesverfassungsgericht festgestellte teilweise Verfassungswidrigkeit der sogenannten Dreiviertelbelegung für freiwillig Weiterversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu beseitigen? Bis wann gedenkt die Bundesregierung eine klare für den freiwillig versicherten Angestellten überschaubare Rechtslage auf diesem Gebiet hergestellt zu haben? Die Bundesregierung beabsichtigt, in dem angekündigten Gesetzentwurf über eine Öffnung der Rentenversicherung für weitere Gesellschaftsgruppen, der zur Zeit vorbereitet wird, eine allgemeine Regelung vorzuschlagen, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird und unter Umständen eine Sonderregelung für die von der Versicherungspflicht befreiten Angestellten entbehrlich macht. Nach dem gegenwärtigen Stand der Vorarbeiten wird die Bundesregierung den Entwurf noch in diesem Jahr vorlegen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 21. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1696 Frage A 57) : Treffen Meldungen zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf einzubringen mit dem Ziel, die flexible Altersgrenze in der Rentenversicherung einzuführen? Die Vorarbeiten sind darauf abgestellt, den Gesetzentwurf für eine flexible Altersgrenze noch in diesem Jahr einzubringen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wohlrabe.


Rede von Jürgen Wohlrabe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die hier strittige Frage kann, wie Sie selbst sagten, nicht weiter erörtert werden. Ich möchte Sie deshalb bitten, mitzuteilen, welche Vorstellungen Ihr Haus jetzt hat, um die Frage der Vorstandsbesetzung zu regeln.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Philip Rosenthal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meinen Sie personell?