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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen des Bundesministers der Finanzen . . . . . . . 4911 A Absetzung des Punktes 2 von der Tagesordnung 4911 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 4911 B Wahl des Abg. Kahn-Ackermann zum stellvertretenden Mitglied des Europarates an Stelle des Abg. Haase (Kellinghusen) . 4911 B Amtliche Mitteilungen 4911 C Fragestunde (Drucksachen VI/ 1703, VI/ 1696) Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Meldungen über ein auf den Bundeskanzler während seiner Reise in Kenia geplantes Attentat Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 4913 D, 4914 A, B Dr. Riedl, München (CDU/CSU) . . 4913 D, 4914 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4914 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU): Gesetzesvorlagen betr. das Bodenrecht Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4914 C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4914 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Äußerung von Professor Leibholz betr. Änderung der bestehenden Eigentumsinhaltsbestimmung Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4914 D, 4915 B, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4915 B, D Fragen des Abg. Würtz (SPD) : Verwendung der als stellvertretende Zugführer eingesetzten Stabsfeldwebel der Feldjägertruppe nach Ernennung zu Offizieren des militärfachlichen Dienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4916 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Verkürzung des Grundwehrdienstes in allen europäischen Staaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4916 B, D, 4917 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4916 D Frage des Abg. Damm (CDU/CSU) : Verhalten der Vorgesetzten bei Rauschmittelmißbrauch durch Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4917 A, B, C Damm (CDU/CSU) 4917 B, C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Frage des Abg. Hansen (SPD) : Vorkehrungen gegen Unfälle von Flugzeugen des Typs Phantom Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4917 D, 4918 B, D Hansen (SPD) 4918 A, B Damm (CDU/CSU) 4918 D Fragen des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Durchsetzung des Reinheitsgebots für Bier in den EWG-Staaten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4919 A, B, C, D Dr. Geßner (SPD) . . . . . 4919 A, B, D Burger (CDU/CSU) 4919 C Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) : Erfahrungen in Dänemark mit der Freigabe der Pornographie Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4919 D, 4920 A, B, C Baier (CDU/CSU) 4920 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 4920 C Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Pflegesätze in Alters- und Pflegeheimen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4920 C, D, 4921 A Härzschel (CDU/CSU) 4920 D Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen betr. Förderung des Verbandes Deutscher Studentenschaften aus Mitteln des Bundesjugendplans Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 4921 A, B, C, 4922 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 4921 B, C Dr. Sperling (SPD) 4922 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 4922 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4922 B Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Fortbildung deutscher Ärzte auf dem Gebiet der Rehabilitation von Hirnschäden Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4922 C, D, 4923 A Walkhoff (SPD) . . . . 4922 D, 4923 A Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Aufhebung der Sperrung von Geldern für den Verband Deutscher Studentenschaf ten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4923 A, C, D, 4924 A, C, D Walkhoff (SPD) . . . . . . . 4923 B Wohlrabe (CDU/CSU) 4923 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4924 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 4924 C Damm (CDU/CSU) . . . . . . 4924 D Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Beteiligung osteuropäischer Staaten an einem Europäischen Jugendwerk Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4925 A, C Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 4925 A, B Frage des Abg. Storm (CDU/CSU): Soziale und berufliche Eingliederung von Aussiedlern aus der Volksrepublik Polen Genscher, Bundesminister . . . . 4925 D Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Zulassung von Absolventen einer Sonderschule in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des einfachen Dienstes Genscher, Bundesminister . . . 4926 A, B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 4926 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Zustand der Stadien in der Bundesrepublik Deutschland Genscher, Bundesminister . . . 4926 C, D Müller (Mülheim) (SPD) 4926 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Ausbau der Stadien zur Fußballweltmeisterschaft 1974 Genscher, Bundesminister . . . . 4927 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 4927 A, B Nachrufe für die Abg. Haage, Unertl und Dr. Hein 4927 B Gedenkworte zur 100. Wiederkehr der Gründung des Deutschen Reiches von Hassel, Präsident 4928 B Abg. Dr. Rutschke legt sein Mandat nieder 4929 A Die Abg. Kahn-Ackermann, Schedl und Spitzmüller treten in den Bundestag ein 4929 A Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 4929 B Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 4930 B Kirst (FDP) 4930 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 III Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1639) in Verbindung mit Sammelübersicht 15 des Petitionsauschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1679) von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 4931 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Drittes Besoldungsneuregelungsgesetz) (Abg. Benda, Berger, Wagner [Günzburg], Dr. Stoltenberg, Stücklen und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1573) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (Drucksache VI/ 1684) — Erste Beratung — 4932 C Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs (Drucksachen VI/ 1549, zu VI/1549) Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 4932 D Erpenbeck (CDU/CSU) 4934 B Frau Meermann (SPD) . . 4938 C, 4956 A Wurbs (FDP) 4943 B Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4945 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4950 A Gnädinger (SPD) 4952 B Kleinert (FDP) . . . . . . . 4953 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4954 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 4956 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Abg. Geisenhofer, Varelmann, Köster, Dr. Riedl [München], Frau Schroeder [Detmold], Müller [Remscheid], Dr. Böhme, Dr. Fuchs, Ziegler, Müller [Berlin], Weigl, Dr. Jobst, Winkelheide, Härzschel, Dr. Schulze-Vorberg, Ehnes, Burger, Häussler, Krampe und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1625) — Erste Beratung Geisenhofer (CDU/CSU) 4957 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 4959 C Spitzmüller (FDP) 4961 C Varelmann (CDU/CSU) 4963 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost 4963 D Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken (Gesetz gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955) (Wertausgleichsgesetz) (Drucksache VI/ 1615) — Erste Beratung — 4963 D Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/ 1617) — Erste Beratung — 4964 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Lampersbach, Gewandt, Bremm u. Gen.) (Drucksache VI/1635) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4964 A Entwurf eines Gesetzes über die künstliche Besamung von Tieren (Besamungsgesetz) (Drucksache VI/ 1616) —Erste Beratung — 4964 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen (Drucksache VI/ 1641) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4964 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (Drucksache VI/ 1683) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4964 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Art. 29 Abs. 1 GG (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1643) — Erste Beratung — . . . 4964 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1658) — Erste Beratung — . . . 4964 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/ 1653) — Erste Beratung — 4964 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache VI/1654) — Erste Beratung — . . . 4965 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienververkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1655) — Erste Beratung — 4965 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung (Drucksache VI/ 1680) — Erste Beratung — 4965 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache VI/ 1681) — Erste Beratung — 4965 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache VI/1682) — Erste Beratung — 4965 C Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost (Drucksache VI/1385) — Erste Beratung —Leber, Bundesminister . . . . . . 4965 C Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) . . 4967 C, 4970 A Wuttke (SPD) . . . . . 4969 C, 4970 A Kienbaum (FDP) 4971 B Stücklen (CDU/CSU) . 4972 B, C, 4973 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 4973 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/775) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1570) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4974 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr (Drucksache VI/ 1060) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1624) — Zweite und dritte Beratung — Haar (Stuttgart) (SPD) 4974 C Vehar (CDU/CSU) 4975 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . 4975 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Bundesrat) (Drucksache VI/1137); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1645) — Zweite und dritte Beratung — 4976 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes (Drucksache U/1135); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/1637) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4976 C Entwurf eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten (Drucksache VI/1333); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1644) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (CDU/CSU) (Drucksache VI/695) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1644) — Zweite Beratung — Killat-von Coreth (SPD) . . . . . 4977 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4978 A Bredl (SPD) . . . . . . . . 4979 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4980 A Schulhoff (CDU/CSU) 4981 B Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4981 D Antrag der Abg. Roser, Dr. Martin, Lemmrich, Dr. Probst, Röhner u. Gen. betr europäische Hochschulpolitik (Drucksache VI/ 1420) 4982 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Beteiligung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1971 (Drucksachen VI/ 1184, VI/ 1590) . . . . . . . . . 4982 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer Prämienregelung für die Abschaffung von Kühen und die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen (Drucksachen VI/ 1185, VI/1595) 4983 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betr. die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die in Zollagern und Freizonen zulässigen üblichen Behandlungen (Drucksachen VI/1371, VI/1613) 4983 A Nächste Sitzung 4983 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4985 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 100 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten (Drucksachen VI/1333, VI/1644) 4985 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. Mindestversicherungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 4985 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Zahlung des Gehalts an bei kommunalen Krankenanstalten beschäftigte Ärzte während des Grundwehrdienstes 4986 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 4911 90. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 89. Sitzung, Seite 4888 B: Der Text der Frage 114 des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) ist zu streichen und dafür die folgende Frage einzusetzen: Ist es nicht ein Widerspruch, wenn die Bundesrgierung einerseits für die ungeschmälerte europäische Präsenz amerikanischer Streitkräfte plädiert, andererseits aber der Sowjetunion durch Projekte von der Art der mit Mercedes-Hilfe geplanten LKW-Produktion eine Unterstützung gewährt, die sich früher oder später, direkt oder indirekt, militärisch gegen die amerikanischen Streitkräfte und das von ihnen getragene Westbündnis auswirken kann? Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adams * 22. 1. Dr. Ahrens ** 29. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Alber ** 29. 1. Dr. Arndt (Berlin) 1. 2. Dr. Artzinger * 29. 1. Dr. Barzel 23. 1. Bals ** 29. 1. Bauer (Würzburg) ** 29. 1. Behrendt * 22. 1. Blumenfeld ** 29. 1. Borm 20. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Bühling 28. 2. Dasch 30. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 29. 1. Dr. Dittrich* 22. 1. Draeger ** 29. 1. Dröscher * 22. 1. Faller 22. 1. Fellermaier * 22. 1. Flämig * 22. 1. Fritsch ** 29. 1. Dr. Furler ** 29. 1. Gerlach (Emsland) * 22. 1. Dr. Götz 13. 2. Dr. Hallstein 22. 1. Dr. Heck 20. 1. Frau Herklotz ** 29. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 29. 1. Hösl ** 29. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 1. Dr. Kempfler ** 29. 1. Frau Klee ** 29. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Koch * 22. 1. Kriedemann * 22. 1. Lange * 22. 1. Lautenschlager * 22. 1. Lemmrich ** 29. 1. Lenze (Attendorn) ** 29. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Maucher 22. 1. Meister * 22. 1. Memmel * 22. 1. Müller (Aachen-Land) * 22. 1. Dr. Müller (München) ** 29. 1. Frau Dr. Orth * 22. 1. Pöhler ** 29. 1. Rasner 12. 2. Richarts * 29. 1. Richter ** 29. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rinderspacher ** 29. 1. Roser ** 29. 1. Schmidt (Würgendorf) ** 29. 1. Dr. Schmücker ** 29. 1. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 1. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 22. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 29. 1. Schwabe * 22. 1. Dr. Schwörer * 22. 1. Seefeld * 22. 1. Sieglerschmidt ** 22. 1. Springorum* 22. 1. Steiner 29. 1. Frau Dr. Walz ** 29. 1. Werner * 22. 1. Wiefel 23. 1. Wienand ** 29. 1. Wolfram * 22. 1. Anlage 2 Umdruck 100 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten - Drucksachen VI/1333, VI/1644 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird nach Nummer 1 folgende Nummer 1 a eingefügt: 1 a. § 575 erhält folgenden Absatz 3: „ (3) Für Versicherte nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 gilt als Jahresarbeitsverdienst, solange sie das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben, ein Viertel, solange sie das vierzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben, ein Drittel der durchschnittlichen Bruttolohn- und Gehaltssumme, die für das zweite Kalenderjahr vor dem Arbeitsunfall ermittelt worden ist. Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres gilt Absatz 1, wenn es für den Berechtigten günstiger ist." Bonn, den 19. Januar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 20. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) Drucksache VI/1696, Fragen A 1 und 2) : 4986 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Mindestversicherungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für ausreichend, um die Folgen eines Unfalls bezahlen zu können? Hat die Bundesregierung die Absicht, die Mindestdeckungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicheruung heraufzusetzen? Die Bundesregierung hält die gegenwärtig geltenden Mindestversicherungssummen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die 1965 neu festgesetzt und hierbei erheblich erhöht worden sind, in aller Regel für ausreichend, um die anfallenden Unfallschäden zu decken. Es sind ihr bisher nur einige, wenige, menschlich allerdings sehr bedauerliche Fälle bekannt geworden, in denen der Schaden durch die Versicherung mit der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 250 000 DM für Personenschäden nicht gedeckt werden konnte. Bereits im Herbst 1970 ist eine Umfrage bei allen Kraftfahrzeugversicherern eingeleitet worden, um die Zahl und die Größenordnung der Fälle festzustellen, in denen die geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen zur Schadendeckung nicht ausgereicht haben. Sobald ihr ausreichendes Material vorliegt, wird die Bundesregierung prüfen, ob im Interesse der Opfer des Straßenverkehrs eine Anhebung der geltenden Mindestversicherungssummen geboten ist. Ergänzund darf ich auf meine Antwort auf die mündlichen Anfragen des Herrn Abgeordneten Hörmann (Freiburg) in der 42. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. April 1970 (Seite 2120 der Niederschrift) verweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 20. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage A 73): Hält es die Bundesregierung nach wie vor für richtig, daß nach § 1 Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes kommunale Krankenanstalten, auch von kleineren Städten, das Gehalt von dort beschäftigten Ärzten für die volle Dauer des Grundwehrdienstes zahlen müssen, wenn die Einberufenen über 25 Jahre alt sind? Ich habe in meiner schriftlichen Antwort auf die Fragen Nr. 105, 106 und 107 des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé in der Fragestunde am 13. Dezember 1968 erklärt, daß die öffentlichen Träger von Krankenanstalten wie die öffentliche Verwaltung überhaupt an die Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes gebunden sind. Ich habe weiterhin darauf hingewiesen, daß die Ursache der Schwierigkeiten der Krankenhäuser auch auf diesem Gebiet in ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage begründet ist. Diese schlechte wirtschaftliche Lage will die Bundesregierung mit dem am 17. Dezember 1970 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze beseitigen. Falls die parlamentarischen Körperschaften eine gesetzliche Neuregelung auf dieser Grundlage verabschieden, würde damit die finanzielle Lage der Krankenhäuser entscheidend verbessert. Damit dürfte auch das von Ihnen dargestellte Einzelproblem in den Krankenhäusern in gleicher Weise wie in der übrigen öffentlichen Verwaltung ohne größere Schwierigkeiten bewältigt werden können. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Neuregelung der Krankenhausfinanzierung noch in der zweiten Hälfte dieses Jahres in Kraft treten kann. Angesichts dieser Entwicklung scheint es vertretbar, den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten, ehe die Frage nach weiterer finanzieller Entlastung der Krankenhäuser im Zusammenhang mit bestimmten Einzelproblemen erörtert wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Varelmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Beginn des Jahres 1970 ist von einem Punkt hier im Hause am allermeisten gesprochen worden, und das ist die Hochkonjunktur, in der wir uns zur Zeit befinden. Soziale Fortschritte und Verbesserungen lassen sich nur im Zeitpunkt einer Hochkonjunktur und nicht im Zeitpunkt einer wirtschaftlichen Schwäche durchführen. Dieser Umstand hat auch der CDU/CSU einen gewissen Anlaß gegeben, diese dringliche Vorlage einzubringen.
    Die Reform der Rentenversicherung im Jahre 1957 war ein großer Schritt nach vorn. Unbefriedigend ist dieses Rentensystem für den Personenkreis, der von einem kleinen Einkommen leben muß. Feststellungen im norddeutschen Bereich haben ergeben, daß bei fünfundzwanzigjähriger Dauer der Pflichtversicherung 24 % der Frauen und 8 % der Männer mit dem Ergebnis ihrer Beiträge die Ansätze der Sozialhilfe nicht erreichen. Rund 35 % der Empfänger von Sozialhilfe sind Rentner. Bei diesem Personenkreis deckt die Rente 60 % des laufenden Aufwandes; unter Einbeziehung der ärztlichen Leistungen sind es mehr als 70 %. Diese erhebliche Eigenvorsorge, die wir in sonstigen Fällen nirgends kennen, rechtfertigt es, dem Rentner in der Sozialhilfe eine Sonderstellung zu geben. Eigenvorsorge ist zu pflegen und zu belohnen. Auf dieses Ziel ist unser Antrag abgestellt. Wir kennen heute bereits verschiedene Freibeträge, z. B. bei der Kriegsschadenrente, für die Spargeschädigten oder bei der Unterhaltshilfe aus dem Lastenausgleich. Warum sollten wir nicht auch in der Sozialhilfe für Rentner einen gewissen Freibetrag einführen?
    Vor einigen Tagen hatte ich ein Gespräch mit einem Einzelhändler. Er sagte: Ich habe fünf bis sechs Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet und bin jetzt 40 Jahre alt; welche Beiträge muß ich entrichten, wenn ich mit meiner Frau mit 65 Jahren in der Rentenversicherung mindestens die Sätze der Sozialhilfe erreichen will? Ich mußte ihm darauf antworten: einen Mindestbeitrag von 150 DM. Leisten Sie diesen Beitrag nicht, dann haben Sie später aus der Sozialhilfe genau soviel! Darin steckt nach meiner Meinung etwas Unvernünftiges.
    In dieser Gesetzesvorlage sieht die CDU/CSU-Fraktion in bezug auf die Kleinstrentner nur einen gewissen Schritt nach vorn. Meine Freunde und ich wissen, daß in der Rentenversicherung noch verschiedene andere strittige Punkte vorhanden sind, die zu bereinigen wir uns bemühen müssen. Es kann nicht meine Aufgabe sein, sie im einzelnen aufzuzählen.
    Nach meiner Meinung rechtfertigt das Prinzip sozialer Gerechtigkeit, insbesondere wenn wir Vergleiche zu anderen sozialen Leistungen ziehen, den Antrag der CDU/CSU, dem Rentner in der Sozialhilfe einen gewissen Freibetrag zu geben. Alle Abgeordneten dieses Hauses huldigen dem Grundsatz, Eigenvorsorge zu pflegen und zu belohnen. Weichen wir von diesem Schritt ab, sind wir z. Z. nicht auf falschem Wege. Wir brauchen nicht die Befürchtung zu haben, daß durch unsere Bestrebungen der Aufwand immer größer wird. Ich möchte sogar annehmen, daß er im Laufe der Jahre kleiner wird.
    Ich hoffe, daß wir in den zuständigen Ausschüssen ein ausreichendes Verständnis für diese Vorlage finden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Vielen Dank, Herr Kollege Varelmann. Damit stehen wir am Ende der ersten Beratung des eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung als mitberatenden Ausschuß zu überweisen. — Weitere Anträge werden nicht gestellt. — Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Heute morgen haben wir die Tagesordnung ergänzt um die
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des
Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost
Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 19. Januar 1971 für den verstorbenen Abgeordneten Unertl den Abgeordneten Dr. Riedl (München) als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost benannt. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; damit ist der Abgeordnete Dr. Riedl (München) als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost gewählt.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken (Gesetz gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955, Bundesgesetzbl. I S. 734) —Wertausgleichsgesetz
— Drucksache VI/1615 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf dem Finanzausschuß als federführendem Ausschuß sowie dem Innenausschuß und dem Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschüssen zu überweisen. — Ich sehe keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten von Bockelberg, Ott und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater
— Drucksache VI/1617 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Überweisungsvorschlag des Ältestenrates lautet, den Gesetzentwurf dem Finanzausschuß als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Wirtschaft zur Mitberatung zu überweisen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll der Entwurf auch dem Rechtsausschuß als mitberatendem Ausschuß überwiesen werden. Wegen des Sachzusammenhangs müßte dann allerdings auch der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Drucksache VI/1424, den wir bereits am 19. Dezember 1970 dem Finanzausschuß als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Wirtschaft als mitberatendem Ausschuß überwiesen haben, noch dem Rechtsausschuß zur Mitberatung überwiesen werden. Ist das Haus mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach), Lampersbach, Gewandt, Bremm und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes
— Drucksache VI/ 1635 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Finanzausschuß als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit als mitberatenden Ausschuß. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die künstliche Besamung von Tieren (Besamungsgesetz)

— Drucksache VI/ 1616 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Nach dem Vorschlag des Ältestenrates soll der Gesetzentwurf dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen werden. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
— Drucksache VI/1641 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft vor. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes
— Drucksache VI/1683 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Nach dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates soll der Gesetzentwurf dem Ausschuß für Wirtschaft überwiesen werden. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 1 des Grundgesetzes
— Drucksache VI/1643 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf dem Innenausschuß als federführendem Ausschuß und dem Rechtsausschuß als mitberatendem Ausschuß zu überweisen. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
— Drucksache VI/ 1658 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Vorschlag des Ältestenrates lautet, den Gesetzentwurf dem Innenausschuß als federführendem Ausschuß sowie dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft, dem Auswärtigen Ausschuß und dem Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschüssen zu überweisen. - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus
— Drucksache VI/ 1653 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr
— Drucksache VI/1654 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu überweisen. - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus
— Drucksache VI/ 1655 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen vor. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung
— Drucksache VI/1680 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Überweisungsvorschlag des Ältestenrates geht dahin, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen als federführenden Ausschuß sowie an den Innenausschuß, den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und den Haushaltsausschuß als mitberatende Ausschüsse zu überweisen. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
— Drucksache VI/1681 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Verteidigungsausschuß als federführenden Ausschuß, an den Innenausschuß und den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung als mitberatende Ausschüsse sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung vor. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes
— Drucksache VI/1682 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Nach dem Vorschlag des Ältestenrates soll der Gesetzentwurf dem Verteidigungsausschuß als federführendem Ausschuß sowie dem Innenausschuß und dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung als mitberatenden Ausschüssen überwiesen werden. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr den Punkt 15 der heutigen Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost (PostVerfG)

— Drucksache VI/1385 —
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der Gesetzentwurf über eine neue Unternehmensverfassung für die Deutsche Bundespost, der in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 angekündigt worden ist. Er folgt in seinem Inhalt dem Auftrag der Regierungserklärung, in der es heißt:
    Das Post- und Fernmeldewesen kann seine Aufgaben für unsere Gesellschaft besser erfüllen, wenn die ministerielle Aufsicht sich auf das politisch Notwendige beschränkt. Dadurch wird die Eigenständigkeit der Bundespost gestärkt und eine wirtschaftliche Unternehmensführung erleichtert.
    Mit diesen beiden Sätzen ist das Ziel der Postreform klar genug umrissen: weniger staatlicher Einfluß, weniger Amtscharakter, mehr Kundennähe und Kundendienst, mehr wirtschaftliche Methoden in der Leitung und Führung des Unternehmens.

    (Abg. Ott: Mehr Geld! Mehr Porto!)

    Die Deutsche Bundespost ist ein wesentlicher Bestandteil unserer sich wandelnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen. Sie ist hineingestellt in eine Umwelt, die sich in noch nie dagewesener Weise verändert, in der die Zugluft des Wettbewerbs, wie sie draußen in der Wirtschaft weht, immer mehr wirkt.
    Wie sehr sich diese Bundespost wandelt und wie sie sich verändert hat, erlaube ich mir, Ihnen an ein paar Daten darzustellen. Der Wert des gesamten Unternehmens mit all seinen Anlagen, Grundstücken, technischen Einrichtungen, mit allem, was es darstellte, betrug im Jahre 1950 2,3 Milliarden DM. Der Eigenkapitalanteil betrug damals 73 % dieses Wertes. Dieser Eigenkapitalanteil sank und erreichte im Jahre 1964, als er nur noch 12,1 % betrug, seinen



    Bundesminister Leber
    tiefsten Stand. Der Wert dieser Deutschen Bundespost mit allem, was sie darstellt, lag Ende 1970 bei rund 27 Milliarden DM, und er wird sich im Zuge der Entwicklung, vor der wir stehen, in den kommenden drei bis vier Jahren auf schätzungsweise 47 Milliarden DM erhöhen.
    Durch diese Zahlen und die Explosion, die sich in ihnen abzeichnet, wird sichtbar, welche Veränderungen sich in diesem Unternehmen vollziehen. Wir werden den genannten Wert der Bundespost mit Sicherheit erreichen, wenn wir das vollbringen, was aus dem Lande verlangt wird. Vieles deutet darauf hin, daß wir 1974 mit rund 15 Millionen eingerichteten Fernsprechanschlüssen in unserem Lande zu rechnen haben. Wir hätten dann einen Zustand erreicht, der die Bundesrepublik mit einer fernmeldetechnischen Einrichtung für unsere Bevölkerung so ausstattet, wie es heute in manchen Industrieländern schon erreicht ist. Das wär also gar nichts Besonderes.
    Aber hier liegt die große Aufgabe. Hier drückt sich auch aus, was mit diesem Unternehmen zu verbinden ist. Dies ist eine große Herausforderung, der sich die Deutsche Bundespost stellt. Sie weiß, daß sie nur durch einen ständigen Erneuerungsprozeß ihren Leistungsstandard halten und das hohe Ansehen bewahren kann, das sie nicht nur im Lande, sondern auch weltweit besitzt. Sie wird nicht versuchen, im Zeitalter der Satelliten Vorstellungen und Bedingungen des Postkutschenzeitalters zu konservieren. Die Post aus Großvaters Zeiten ist tot, und sie kann auch von niemandem zu neuem Leben erweckt werden oder in ihrer alten Form erhalten bleiben.
    In dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf ist die Marschrichtung für den künftigen Weg der Deutschen Bundespost vorgezeichnet. Diese Richtung ist im wesentlichen durch zwei Prinzipien bestimmt, erstens durch die Trennung von Unternehmensleitung und politischer Aufsicht, zweitens durch die Stärkung der selbstverantwortlichen und unternehmerischen Initiative.
    Erlauben Sie mir, dazu ein paar kurze Bemerkungen zu machen. Der Leiter des Wirtschaftsunternehmens Bundespost ist seit Jahrzehnten ein Kabinettsmitglied, also der Inhaber eines politischen Mandats. Das hat, ob wir es zugeben oder nicht, zwangsläufig zur Folge, daß in die Bundespostpolitik auch beachtliche äußere politische Einflüsse mit hineinwirken. Solche Einflüsse machen das Unternehmen schwerfällig, sie stören seine wirtschaftliche Entfaltung und Entwicklung, weil mit ihnen auch Abhängigkeiten von politischen Überlegungen im Vordergrund stehen.
    Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß in einem Unternehmen, das allen Bürgern des Landes zu dienen hat, die Politik draußen vor der Tür zu bleiben hat. Mit der Trennung von Unternehmensleitung und politischer Aufsicht wird ein Weg beschritten, der vom politischen Mandat des Postministers wegführt und der hinführt zum künftigen Vorstand und Aufsichtsrat, die das Unternehmen zu leiten haben. In diesem Punkt sehe ich auch eine der wesentlichen Aufgaben, die zu leisten ist, und eine unerläßliche Voraussetzung dafür, daß die unternehmerischen Kräfte der Bundespost mit dem Ziel gestärkt werden, unserer Gesellschaft ein Optimum an Dienstleistungen mit einem Minimum an Aufwand zur Verfügung zu stellen.
    Es kommt noch ein weiteres hinzu. Ich traue mir persönlich-, wie wir alle, eine ganze Menge zu. Ich halte es aber persönlich nicht für tragbar, daß ein derart großes Unternehmen mit einer so vielseitigen Aufgabenstellung von einer einzigen Person verantwortlich geleitet wird. Ich bin auch nicht der Überzeugung, daß irgend jemand das als Person kann; das überschreitet und übersteigt ganz einfach die Kräfte eines einzelnen. Wenn ein Unternehmen in der Wirtschaft mit 30 000 Beschäftigten in der Regel einen Vorstand hat, der sich aus sechs, neun oder wieviel auch immer Personen zusammensetzt, dann kann ein Unternehmen mit rund einer halben Million Beschäftigten nicht leichterdings von einer Person geleitet werden, ein Unternehmen, wie es die Deutsche Bundespost heute darstellt, das mehr Beschäftigte hat als der gesamte deutsche Kohlenbergbau, nämlich doppelt so viel.
    Dazu kommt noch ein weiterer Mangel; ich nenne es jedenfalls so. Das ist ein Mangel in der Kontinuität der Unternehmensleitung. Es ist nicht gut, daß die Leitung dieses Unternehmens, daß dieser eine Mann je nach den Wechselfällen der politischen Entwicklung unserer Demokratie dann auch noch alle paar Jahre ausgetauscht wird. Es ist zwangsläufig, daß das geschieht, aber das ist nicht gut für das Unternehmen. Ein einzelner Mann kann ein solches Unternehmen schon nicht gut leiten, erst recht nicht dann, wenn dieser eine Mann noch, wie es in den letzten 20 Jahren geschehen ist, mindestens sechsmal ausgetauscht wird.
    Die Bundespost braucht eine Leitung, die der eines Großunternehmens in der Wirtschaft vergleichbar ist. Sie braucht einen Vorstand, der aus guten Sachkennern der Unternehmensleitung besteht, und sie braucht außerdem einen Aufsichtsrat, dessen Befugnisse wesentlich weiter gehen als die des bisherigen Verwaltungsrats. Beides ist in dem vorliegenden Gesetzesentwurf vorgesehen.
    Sie wissen, daß der Bundesrat eine stärkere Vertretung im Aufsichtsrat wünscht. Hinzu kommt der Wunsch des Personals der Deutschen Bundespost auf ebenfalls stärkere Beteiligung im Aufsichtsrat. Ich gehe davon aus, daß beide Fragen bei den Beratungen der Gesetzesvorlage in den Ausschüssen des Bundestages eine Rolle spielen werden und dort noch einmal betrachtet werden.
    Die Trennung von Unternehmensleitung und politischer Aufsicht und die geänderte Struktur der Unternehmensleitung allein reichen aber noch nicht aus, die Bundespost für die großen Aufgaben bereitzumachen, vor denen sie in der Zukunft steht. Es müssen noch einige Maßnahmen hinzukommen. Dazu gehört im besonderen die Finanzverfassung des Unternehmens, die das Eigenkapital der Bundespost auf einen Stand bringt, der dem großen Wirtschaftsunternehmen vergleichbar ist. Solange das Eigenkapital nicht eine Größe erreicht hat, wie sie in vergleichbaren Unternehmen der Wirtschaft vor-



    Bundesminister Leber
    handen ist, nämlich ein Drittel des Gesamtkapitals
    dies ist vorgesehen , soll der Bund auf die ihm geschuldete Ablieferung verzichten. Ich bin mit meinem Kollegen, dem Herrn Bundesminister der Finanzen, darüber einig, und ich bin ihm dafür dankbar, daß er diesen schwierigen und dornigen Weg der Entwicklung der Vorlage mitgegangen ist.

    (Abg. Stücklen: Ja, aber erst ab 1. Januar 1975!)

    — Wir kommen wenigstens, Herr Kollege Stücklen; bis jetzt war das ja überhaupt schwierig. Aber Sie werden das alles noch verbessern können. Ich hoffe sehr auf Sie.

    (Abg. Ott: Als die Post durch Stücklen regiert worden ist, war sie gut regiert!)

    — Das habe ich bis jetzt mit keinem Wort bestritten, oder wollen Sie etwas provozieren?

    (Abg. Lemmrich: Sie lassen sich doch nie provozieren!)

    Schließlich wird die Bundespost eine größere Bewegungsfreiheit im Personalbereich benötigen. Es ist nicht richtig, wenn behauptet wird, die Bestimmungen der Regierungsvorlage ständen der Absicht entgegen, die Beamtenbesoldung zu vereinheitlichen. Die Bundesregierung und mit ihr der derzeitige Postminister denken nicht daran, für die Bundespost ein eigenes, autonomes, von den allgemeinen Regeln abweichendes Dienstrecht zu schaffen. Aber wenn von der Bundespost Leistungen verlangt werden, die in einer herkömmlichen Verwaltung, in einem Landratsamt, in einem Amtsgericht, in einer Bezirksregierung oder auch in einer Bundesverwaltung nicht üblich sind, dann muß die Post auch in die Lage versetzt werden, sich der jeweiligen Leistung entsprechend, also leistungsgerecht, verhalten zu können.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Die Post von heute ist keine öffentliche Verwaltung mehr, auch nicht mehr so etwas Ähnliches wie eine öffentliche Verwaltung. Man darf sie auch nicht weiter allein in dieses Schema pressen und ihre spezifischen Probleme, die von denen der öffentlichen Verwaltung abweichen, zusammendrängen und zurechtpressen wollen in der Waffeltorte, in der üblicherweise die Bedingungen, die im allgemeinen in Verwaltungen üblich sind, gepreßt werden. Durch das, was hier vorgesehen ist, wird die himmlisch hohe Philosophie von der Einheit des Beamten- und Besoldungsrechts nicht in Frage gestellt. Es wird aber versucht, die irdischen und die sehr erdnahen täglichen postalischen Probleme einer großen Leistungsgemeinschaft auf eine bessere Basis zu stellen.
    Das, was wir hier mit dem größten deutschen Unternehmen beginnen, liegt seit Jahren gewissermaßen in der Luft. Auf Wunsch des 4. Deutschen Bundestages wurde vor mehr als 5 Jahren von einer Sachverständigenkommission ein Gutachten ausgearbeitet. Daraus sind damals keine Konsequenzen gezogen worden,

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Aber ganz erhebliche Konsequenzen!)

    obwohl das Gutachten gut war.
    Ich habe gemäß dem Antrag der Regierungserklärung Ende 1969 eine Kommission berufen, die einen neuen Anlauf genommen hat. Dieser Kommission haben auch Damen und Herren aller Fraktionen dieses Hauses angehört und in sachverständiger und guter Weise mit den übrigen berufenen Mitgliedern dieser Kommission eine meiner Auffassung nach brauchbare und gute Vorlage entwickelt. Darauf basiert der dem Hohen Hause heute vorgelegte Gesetzentwurf. Die Bundesregierung verbindet große Hoffnungen damit, daß der Entwurf des Gesetzes heute in die Hände des Deutschen Bundestages gelegt wird.

    (Beifall.)