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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen des Bundesministers der Finanzen . . . . . . . 4911 A Absetzung des Punktes 2 von der Tagesordnung 4911 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 4911 B Wahl des Abg. Kahn-Ackermann zum stellvertretenden Mitglied des Europarates an Stelle des Abg. Haase (Kellinghusen) . 4911 B Amtliche Mitteilungen 4911 C Fragestunde (Drucksachen VI/ 1703, VI/ 1696) Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Meldungen über ein auf den Bundeskanzler während seiner Reise in Kenia geplantes Attentat Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 4913 D, 4914 A, B Dr. Riedl, München (CDU/CSU) . . 4913 D, 4914 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4914 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU): Gesetzesvorlagen betr. das Bodenrecht Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4914 C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4914 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Äußerung von Professor Leibholz betr. Änderung der bestehenden Eigentumsinhaltsbestimmung Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4914 D, 4915 B, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4915 B, D Fragen des Abg. Würtz (SPD) : Verwendung der als stellvertretende Zugführer eingesetzten Stabsfeldwebel der Feldjägertruppe nach Ernennung zu Offizieren des militärfachlichen Dienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4916 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Verkürzung des Grundwehrdienstes in allen europäischen Staaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4916 B, D, 4917 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4916 D Frage des Abg. Damm (CDU/CSU) : Verhalten der Vorgesetzten bei Rauschmittelmißbrauch durch Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4917 A, B, C Damm (CDU/CSU) 4917 B, C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Frage des Abg. Hansen (SPD) : Vorkehrungen gegen Unfälle von Flugzeugen des Typs Phantom Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4917 D, 4918 B, D Hansen (SPD) 4918 A, B Damm (CDU/CSU) 4918 D Fragen des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Durchsetzung des Reinheitsgebots für Bier in den EWG-Staaten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4919 A, B, C, D Dr. Geßner (SPD) . . . . . 4919 A, B, D Burger (CDU/CSU) 4919 C Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) : Erfahrungen in Dänemark mit der Freigabe der Pornographie Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4919 D, 4920 A, B, C Baier (CDU/CSU) 4920 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 4920 C Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Pflegesätze in Alters- und Pflegeheimen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4920 C, D, 4921 A Härzschel (CDU/CSU) 4920 D Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen betr. Förderung des Verbandes Deutscher Studentenschaften aus Mitteln des Bundesjugendplans Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 4921 A, B, C, 4922 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 4921 B, C Dr. Sperling (SPD) 4922 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 4922 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4922 B Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Fortbildung deutscher Ärzte auf dem Gebiet der Rehabilitation von Hirnschäden Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4922 C, D, 4923 A Walkhoff (SPD) . . . . 4922 D, 4923 A Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Aufhebung der Sperrung von Geldern für den Verband Deutscher Studentenschaf ten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4923 A, C, D, 4924 A, C, D Walkhoff (SPD) . . . . . . . 4923 B Wohlrabe (CDU/CSU) 4923 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4924 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 4924 C Damm (CDU/CSU) . . . . . . 4924 D Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Beteiligung osteuropäischer Staaten an einem Europäischen Jugendwerk Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4925 A, C Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 4925 A, B Frage des Abg. Storm (CDU/CSU): Soziale und berufliche Eingliederung von Aussiedlern aus der Volksrepublik Polen Genscher, Bundesminister . . . . 4925 D Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Zulassung von Absolventen einer Sonderschule in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des einfachen Dienstes Genscher, Bundesminister . . . 4926 A, B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 4926 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Zustand der Stadien in der Bundesrepublik Deutschland Genscher, Bundesminister . . . 4926 C, D Müller (Mülheim) (SPD) 4926 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Ausbau der Stadien zur Fußballweltmeisterschaft 1974 Genscher, Bundesminister . . . . 4927 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 4927 A, B Nachrufe für die Abg. Haage, Unertl und Dr. Hein 4927 B Gedenkworte zur 100. Wiederkehr der Gründung des Deutschen Reiches von Hassel, Präsident 4928 B Abg. Dr. Rutschke legt sein Mandat nieder 4929 A Die Abg. Kahn-Ackermann, Schedl und Spitzmüller treten in den Bundestag ein 4929 A Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 4929 B Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 4930 B Kirst (FDP) 4930 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 III Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1639) in Verbindung mit Sammelübersicht 15 des Petitionsauschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1679) von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 4931 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Drittes Besoldungsneuregelungsgesetz) (Abg. Benda, Berger, Wagner [Günzburg], Dr. Stoltenberg, Stücklen und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1573) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (Drucksache VI/ 1684) — Erste Beratung — 4932 C Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs (Drucksachen VI/ 1549, zu VI/1549) Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 4932 D Erpenbeck (CDU/CSU) 4934 B Frau Meermann (SPD) . . 4938 C, 4956 A Wurbs (FDP) 4943 B Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4945 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4950 A Gnädinger (SPD) 4952 B Kleinert (FDP) . . . . . . . 4953 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4954 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 4956 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Abg. Geisenhofer, Varelmann, Köster, Dr. Riedl [München], Frau Schroeder [Detmold], Müller [Remscheid], Dr. Böhme, Dr. Fuchs, Ziegler, Müller [Berlin], Weigl, Dr. Jobst, Winkelheide, Härzschel, Dr. Schulze-Vorberg, Ehnes, Burger, Häussler, Krampe und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1625) — Erste Beratung Geisenhofer (CDU/CSU) 4957 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 4959 C Spitzmüller (FDP) 4961 C Varelmann (CDU/CSU) 4963 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost 4963 D Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken (Gesetz gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955) (Wertausgleichsgesetz) (Drucksache VI/ 1615) — Erste Beratung — 4963 D Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/ 1617) — Erste Beratung — 4964 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Lampersbach, Gewandt, Bremm u. Gen.) (Drucksache VI/1635) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4964 A Entwurf eines Gesetzes über die künstliche Besamung von Tieren (Besamungsgesetz) (Drucksache VI/ 1616) —Erste Beratung — 4964 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen (Drucksache VI/ 1641) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4964 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (Drucksache VI/ 1683) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4964 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Art. 29 Abs. 1 GG (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1643) — Erste Beratung — . . . 4964 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1658) — Erste Beratung — . . . 4964 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/ 1653) — Erste Beratung — 4964 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache VI/1654) — Erste Beratung — . . . 4965 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienververkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1655) — Erste Beratung — 4965 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung (Drucksache VI/ 1680) — Erste Beratung — 4965 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache VI/ 1681) — Erste Beratung — 4965 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache VI/1682) — Erste Beratung — 4965 C Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost (Drucksache VI/1385) — Erste Beratung —Leber, Bundesminister . . . . . . 4965 C Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) . . 4967 C, 4970 A Wuttke (SPD) . . . . . 4969 C, 4970 A Kienbaum (FDP) 4971 B Stücklen (CDU/CSU) . 4972 B, C, 4973 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 4973 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/775) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1570) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4974 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr (Drucksache VI/ 1060) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1624) — Zweite und dritte Beratung — Haar (Stuttgart) (SPD) 4974 C Vehar (CDU/CSU) 4975 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . 4975 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Bundesrat) (Drucksache VI/1137); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1645) — Zweite und dritte Beratung — 4976 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes (Drucksache U/1135); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/1637) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4976 C Entwurf eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten (Drucksache VI/1333); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1644) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (CDU/CSU) (Drucksache VI/695) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1644) — Zweite Beratung — Killat-von Coreth (SPD) . . . . . 4977 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4978 A Bredl (SPD) . . . . . . . . 4979 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4980 A Schulhoff (CDU/CSU) 4981 B Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4981 D Antrag der Abg. Roser, Dr. Martin, Lemmrich, Dr. Probst, Röhner u. Gen. betr europäische Hochschulpolitik (Drucksache VI/ 1420) 4982 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Beteiligung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1971 (Drucksachen VI/ 1184, VI/ 1590) . . . . . . . . . 4982 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer Prämienregelung für die Abschaffung von Kühen und die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen (Drucksachen VI/ 1185, VI/1595) 4983 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betr. die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die in Zollagern und Freizonen zulässigen üblichen Behandlungen (Drucksachen VI/1371, VI/1613) 4983 A Nächste Sitzung 4983 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4985 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 100 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten (Drucksachen VI/1333, VI/1644) 4985 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. Mindestversicherungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 4985 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Zahlung des Gehalts an bei kommunalen Krankenanstalten beschäftigte Ärzte während des Grundwehrdienstes 4986 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 4911 90. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 89. Sitzung, Seite 4888 B: Der Text der Frage 114 des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) ist zu streichen und dafür die folgende Frage einzusetzen: Ist es nicht ein Widerspruch, wenn die Bundesrgierung einerseits für die ungeschmälerte europäische Präsenz amerikanischer Streitkräfte plädiert, andererseits aber der Sowjetunion durch Projekte von der Art der mit Mercedes-Hilfe geplanten LKW-Produktion eine Unterstützung gewährt, die sich früher oder später, direkt oder indirekt, militärisch gegen die amerikanischen Streitkräfte und das von ihnen getragene Westbündnis auswirken kann? Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adams * 22. 1. Dr. Ahrens ** 29. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Alber ** 29. 1. Dr. Arndt (Berlin) 1. 2. Dr. Artzinger * 29. 1. Dr. Barzel 23. 1. Bals ** 29. 1. Bauer (Würzburg) ** 29. 1. Behrendt * 22. 1. Blumenfeld ** 29. 1. Borm 20. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Bühling 28. 2. Dasch 30. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 29. 1. Dr. Dittrich* 22. 1. Draeger ** 29. 1. Dröscher * 22. 1. Faller 22. 1. Fellermaier * 22. 1. Flämig * 22. 1. Fritsch ** 29. 1. Dr. Furler ** 29. 1. Gerlach (Emsland) * 22. 1. Dr. Götz 13. 2. Dr. Hallstein 22. 1. Dr. Heck 20. 1. Frau Herklotz ** 29. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 29. 1. Hösl ** 29. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 1. Dr. Kempfler ** 29. 1. Frau Klee ** 29. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Koch * 22. 1. Kriedemann * 22. 1. Lange * 22. 1. Lautenschlager * 22. 1. Lemmrich ** 29. 1. Lenze (Attendorn) ** 29. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Maucher 22. 1. Meister * 22. 1. Memmel * 22. 1. Müller (Aachen-Land) * 22. 1. Dr. Müller (München) ** 29. 1. Frau Dr. Orth * 22. 1. Pöhler ** 29. 1. Rasner 12. 2. Richarts * 29. 1. Richter ** 29. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rinderspacher ** 29. 1. Roser ** 29. 1. Schmidt (Würgendorf) ** 29. 1. Dr. Schmücker ** 29. 1. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 1. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 22. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 29. 1. Schwabe * 22. 1. Dr. Schwörer * 22. 1. Seefeld * 22. 1. Sieglerschmidt ** 22. 1. Springorum* 22. 1. Steiner 29. 1. Frau Dr. Walz ** 29. 1. Werner * 22. 1. Wiefel 23. 1. Wienand ** 29. 1. Wolfram * 22. 1. Anlage 2 Umdruck 100 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten - Drucksachen VI/1333, VI/1644 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird nach Nummer 1 folgende Nummer 1 a eingefügt: 1 a. § 575 erhält folgenden Absatz 3: „ (3) Für Versicherte nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 gilt als Jahresarbeitsverdienst, solange sie das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben, ein Viertel, solange sie das vierzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben, ein Drittel der durchschnittlichen Bruttolohn- und Gehaltssumme, die für das zweite Kalenderjahr vor dem Arbeitsunfall ermittelt worden ist. Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres gilt Absatz 1, wenn es für den Berechtigten günstiger ist." Bonn, den 19. Januar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 20. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) Drucksache VI/1696, Fragen A 1 und 2) : 4986 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Mindestversicherungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für ausreichend, um die Folgen eines Unfalls bezahlen zu können? Hat die Bundesregierung die Absicht, die Mindestdeckungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicheruung heraufzusetzen? Die Bundesregierung hält die gegenwärtig geltenden Mindestversicherungssummen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die 1965 neu festgesetzt und hierbei erheblich erhöht worden sind, in aller Regel für ausreichend, um die anfallenden Unfallschäden zu decken. Es sind ihr bisher nur einige, wenige, menschlich allerdings sehr bedauerliche Fälle bekannt geworden, in denen der Schaden durch die Versicherung mit der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 250 000 DM für Personenschäden nicht gedeckt werden konnte. Bereits im Herbst 1970 ist eine Umfrage bei allen Kraftfahrzeugversicherern eingeleitet worden, um die Zahl und die Größenordnung der Fälle festzustellen, in denen die geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen zur Schadendeckung nicht ausgereicht haben. Sobald ihr ausreichendes Material vorliegt, wird die Bundesregierung prüfen, ob im Interesse der Opfer des Straßenverkehrs eine Anhebung der geltenden Mindestversicherungssummen geboten ist. Ergänzund darf ich auf meine Antwort auf die mündlichen Anfragen des Herrn Abgeordneten Hörmann (Freiburg) in der 42. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. April 1970 (Seite 2120 der Niederschrift) verweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 20. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage A 73): Hält es die Bundesregierung nach wie vor für richtig, daß nach § 1 Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes kommunale Krankenanstalten, auch von kleineren Städten, das Gehalt von dort beschäftigten Ärzten für die volle Dauer des Grundwehrdienstes zahlen müssen, wenn die Einberufenen über 25 Jahre alt sind? Ich habe in meiner schriftlichen Antwort auf die Fragen Nr. 105, 106 und 107 des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé in der Fragestunde am 13. Dezember 1968 erklärt, daß die öffentlichen Träger von Krankenanstalten wie die öffentliche Verwaltung überhaupt an die Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes gebunden sind. Ich habe weiterhin darauf hingewiesen, daß die Ursache der Schwierigkeiten der Krankenhäuser auch auf diesem Gebiet in ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage begründet ist. Diese schlechte wirtschaftliche Lage will die Bundesregierung mit dem am 17. Dezember 1970 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze beseitigen. Falls die parlamentarischen Körperschaften eine gesetzliche Neuregelung auf dieser Grundlage verabschieden, würde damit die finanzielle Lage der Krankenhäuser entscheidend verbessert. Damit dürfte auch das von Ihnen dargestellte Einzelproblem in den Krankenhäusern in gleicher Weise wie in der übrigen öffentlichen Verwaltung ohne größere Schwierigkeiten bewältigt werden können. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Neuregelung der Krankenhausfinanzierung noch in der zweiten Hälfte dieses Jahres in Kraft treten kann. Angesichts dieser Entwicklung scheint es vertretbar, den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten, ehe die Frage nach weiterer finanzieller Entlastung der Krankenhäuser im Zusammenhang mit bestimmten Einzelproblemen erörtert wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Hauser (Sasbach).


Rede von Dr. Hugo Hauser
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Den Mieter vor unerträglichen Folgen in der derzeitigen Marktsituation und den durch sie ermöglichten Auswüchsen zu sichern" — so hat der Herr Bundesjustizminister in der schriftlichen Begründung zu der Vorlage ausgeführt —, soll das nun vorliegende Mietrechtspaket erreichen. Sicher und das darf ich auch für alle meine Fraktionskollegen sagen — gilt es, immer wieder nach Wegen zu suchen, auch den Mieter vor Auswüchsen, vor Willkür und Wucher zu schützen, da es leider im Leben immer Unzuträglichkeiten gibt, die es auszugleichen gilt, und zwar auf beiden Seiten eines Mietvertrages. Hierbei denke ich nicht zuletzt an die erhöhten Mieten, wie sie leider von den Arbeitnehmern aus den anderen Ländern für ihre oft mehr als primitive Unterkunft kassiert werden. Bestehende Mißstände in dieser Richtung müssen in Ordnung gebracht werden, selbst wenn hier strafrechtliche Maßnahmen gegen Mietwucher erforderlich sein sollten. Es ist zwar — auch das darf man heute einmal anführen — dankenswerterweise auf diesem Gebiet schon sehr viel geschehen, nicht zuletzt dank der Initiative der Bundesanstalt für Arbeit, durch die auch ein guter Teil der Gastarbeiter zu normalen Preisen in angemessenen Wohnungen untergebracht werden konnte. Aber wie gesagt, noch nicht alle Schwierigkeiten in dieser Richtung sind behoben.
Ist aber, Herr Minister, — so müssen wir fragen — dieser beklagenswerte Zustand auch darüber hinaus in unserer Bundesrepublik festzustellen, und haben wir viele derartige Fälle, die nach einem Eingreifen des Gesetzgebers rufen? Es war niemand weniger als der Präsident des Mieterbundes, der erst vor kurzem feststellte, daß es nur ein kleiner Teil der Mieter sei, der von einem kleinen Teil der Vermieter terrorisiert werde. Wenn aber selbst Herr Nevermann einräumt, daß es praktisch nur Ausnahmefälle sind, in denen — um das Wort aus der Begründung der Vorlage zu wiederholen — „unerträgliche Folgen" zu verzeichnen sind; rechtfertigt sich dann ein derartig nachhaltiger Eingriff in das soziale Mietrecht, wie er mit dieser Vorlage beabsichtigt ist? Sind solche Auswüchse, von denen auch Herr Minister Lauritzen soeben sprach, die es zu beseitigen gelte, nicht mit einer griffigeren Fassung der Straftatbestände gegen Wucher und der Bestimmung des Wirtschaftsstrafrechts zu beseitigen, sofern die bisher einschlägigen Vorschriften nicht hinreichen, statt nun in die Bestimmungen des Mietrechts erneut einzugreifen, das wir ja erst vor drei Jahren novelliert haben?
Diese Frage, Herr Minister Jahn, stellt sich um so mehr, als beide Herren Minister, Schiller und Lauritzen, — ich darf das Argument wiederholen — erst kürzlich mit einiger Genugtuung sogar feststellten, daß die Mietanhebungen im letzten Jahr nur 4,2 % betrugen und sich damit nicht über die sonst ermittelte Erhöhung der Lebenshaltungskosten hinaus bewegten, ja daß dieser Mietanstieg sogar unter den Zahlen der vorausliegenden acht Jahre liege. Dabei kann darüber hinaus nicht außer acht bleiben, daß nach dem letzten Wohngeldbericht, den der Herr Wohnungsbauminister im Februar des vergangenen Jahres vorlegte, nach seinen Ausführungen viele Mietanpassungen lediglich durch gesetzliche Maßnahmen, so durch auslaufende Grundsteuervergünstigungen, so durch die Anhebung der Mieten an die Kostenmiete bei den bis 1956 geförderten Wohnungen, bedingt waren oder durch Gebührenerhöhungen der Gemeinden bis hin zu den Kanal- und Schornsteinfegergebühren verursacht wurden, also nicht so sehr durch Preiserhöhungen von seiten des Vermieters eingetreten sein müssen, wenn diese Darstellung des Herrn Bundeswohnungsbauministers richtig ist.
Es stellt sich also wirklich die Frage, ob diese Gesetzesvorlage mit ihren zweifellos tiefen Eingriffen in die mietrechtlichen Bestimmungen des BGB, mit denen sich der Gesetzgeber in Widerspruch zu seinem früheren eigenen Verhalten setzen würde, jetzt notwendig ist. Ich darf darauf aufmerksam machen und dankend erwähnen, daß doch der Wohnungsmarkt in unserem Lande nach seiner recht schwierigen Überführung in die freie Marktwirtschaft einen beispielhaften Aufschwung erlebt hat, was dank der weitschauenden und behutsamen Führung des Herrn Ministers Lücke unter Beachtung aller notwendigen sozialen Belange möglich war. Sind die Befürchtungen der Regierung in bezug auf große Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt ohne ein solches Gesetz wirklich so drängend oder aber will man die Wohnungswirtschaft in die ausgefahrenen Gleise eines Mietnotrechts, wie es einst einmal erforderlich war, zurückführen? Man muß dies schon fragen, nachdem Herr Minister Lauritzen laut Spiegel-Zitat in diesem Gesetz ja „nur einen Anfang" sieht — das Zitat ist nie dementiert worden — und gar vor dem Kongreß der Bundesarbeitsgemeinschaft für Städtebau und Wohnungspolitik der SPD von einem Dauerrecht als Ziel gesprochen hat. Ich möchte den Herrn Minister bitten, diesen Begriff tatsächlich zu umkreisen, ihn deutlich zu machen und nicht nur mit Schlagworten zu operieren. Zur Frage nach der Notwendigkeit des Gesetzes im jetzigen Zeitpunkt hat sich



Dr. Hauser (Sasbach)

ja auch der wissenschaftliche Beirat — der heute schon mehrfach angesprochen wurde — geäußert. Ich will das gar nicht mehr im einzelnen darlegen.
Aber in der Tat war auch die Bundesregierung, mindestens in vorausgehenden Zeiten, keineswegs einer Meinung gewesen. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hätte sonst nicht sagen können, der Entwurf sei „ordnungspolitisch bedenklich", und er bediente sich mit diesem seinem Vorbehalt einer gehobenen wissenschaftlichen Sprache, anders als etwa der Sprecher seines Ministeriums, der allzu drastisch diesen Entwurf abgelehnt hat. Bitte lesen Sie dessen Äußerung etwa im „Stern" nach. Ich zitiere Nr. 47 aus 1970, Seite 34.
An den Herrn Kollegen Kleinert darf ich die Frage richten: Steht denn die FDP voll und ganz hinter dieser Vorlage? Entsinne ich mich doch noch recht gut jener Ausführungen, die der stets geschätzte, leider verstorbene Kollege Busse vor drei Jahren für seine Fraktionsgemeinschaft hier von dieser Stelle aus machte, als wir um eine Neufassung der Sozialklausel rangen. Mit der dringenden Warnung, am BGB nicht zu viel zu ändern, begründete Herr Busse damals seine Ablehnung jener Novelle mit den Worten: „Sie greifen wieder in Millionen bestehender Mietverträge ein, ohne daß dafür eine zwingende Notwendigkeit vorliegt." Damals allerdings, Herr Kollege Kleinert, war viel eher eine Neufassung der Sozialklausel notwendig geworden, weil die Rechtsprechung den Intentionen des Gesetzgebers nicht in vollem Umfang gefolgt war und so recht bedauernswerte Härtefälle auftraten, die nur durch eine Novellierung bereinigt werden konnten. Heute aber ist dies nicht zu verzeichnen. Ist also die FDP so weit von ihrem früheren Standpunkt abgerückt, und übernimmt sie dieses ganze Bündel von Gesetzesbestimmungen ohne Abstriche? Es gilt wirklich, die Warnung zu beherzigen, die der Herr Kollege Busse vor drei Jahren mit dem ganzen Nachdruck seiner Persönlichkeit zu Recht ausgesprochen hat, daß nämlich das BGB, das in den mehr als 70 Jahren seines Bestehens seine volle Gültigkeit erwiesen hat, nur dann geändert werden soll, wenn hierzu eine ernste Notwendigkeit besteht.
Hier ist der erste Vorbehalt gegen diese Vorlage bei der Erweiterung der Sozialklausel. Soll doch nun in das BGB besonders aufgenommen werden, daß ein Mieter seinen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses erheben kann, wenn ihm eine Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen nicht zur Verfügung steht. In der schriftlichen Begründung der Vorlage räumen Sie aber, Herr Minister Jahn, ein, daß die Schwierigkeit einer Ersatzraumbeschaffung auch jetzt schon von der herrschenden Rechtsprechung als Härtefall respektiert wird. Wenn aber die Gerichte diesen Spezialtatbestand bereits in die Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter übernommen und nicht außer acht gelassen haben, erscheint es dann erforderlich, erneut am BGB herumzubasteln und diesen Sachverhalt expressis verbis in § 556 a zu verankern?
Nicht anders ist auch die zweite Änderung zu beurteilen, die bei §§ 556 a und 564 a des Bürgerlichen Gesetzbuches in Aussicht genommen wird. Der Vermieter soll danach nicht erst auf Verlangen des Mieters die Kündigungsgründe bekanntgeben, wie dies jetzt im Gesetz steht, sondern diese Kündigungsgründe bereits im Kündigungsschreiben selbst mitteilen. Nachgeschobene Gründe dürfen auch vom Gericht nicht mehr berücksichtigt werden, selbst dann nicht, wenn diese Gründe offenkundig sind. Lehnt dieser Ihr Gesetzesvorschlag sich nicht an die zu Recht heftig kritisierte Präklusionsklausel an, die Sie in der Zivilprozeßnovelle so gerne eingeführt wissen wollen?
Erst recht bestehen rechtliche Bedenken gegen die Bestimmungen des Art. 2, nach denen in Gebieten besonderen Wohnungsbedarfs nur noch gekündigt werden darf, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Lösung des Mietverhältnisses nachweisen kann. Diesen Nachweis eines berechtigten Interesses hat der Vermieter selbst dann zu erbringen, wenn der Mieter keine persönlichen Härtegründe vortragen kann. Selbst dem Millionär z. B., der über eigene Miethäuser verfügt, soll praktisch absoluter Kündigungsschutz zugute kommen, wenn er in einem Gebiet mit besonderem Wohnungsbedarf eine Mietwohnung besitzt, obwohl er auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ein ausreichendes Angebot an Eigenheimen oder Eigentumswohnungen vorfindet und sich damit ohne Schwierigkeit versorgen könnte. Ein derartiger Bestandsschutz im Mietrecht muß unweigerlich auf den privaten Mietwohnungsbau zurückwirken; denn sieht ein Bauinteressent, welche Beschränkungen er als Hausbesitzer in Kauf zu nehmen hat, wird er es sich in der Tat zweimal überlegen, ob er sein Geld noch im Miethausbau anlegen soll. Die private Initiative ist aber unerläßlich. Dies bewiesen schon die rückliegenden 20 Jahre in unserer Bundesrepublik, da der Staat den Bedarf nicht allein decken kann, es sei denn, er stellte andere dringende Reformen zurück.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zwischenfrage, Frau Meermann.