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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen des Bundesministers der Finanzen . . . . . . . 4911 A Absetzung des Punktes 2 von der Tagesordnung 4911 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 4911 B Wahl des Abg. Kahn-Ackermann zum stellvertretenden Mitglied des Europarates an Stelle des Abg. Haase (Kellinghusen) . 4911 B Amtliche Mitteilungen 4911 C Fragestunde (Drucksachen VI/ 1703, VI/ 1696) Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Meldungen über ein auf den Bundeskanzler während seiner Reise in Kenia geplantes Attentat Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 4913 D, 4914 A, B Dr. Riedl, München (CDU/CSU) . . 4913 D, 4914 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4914 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU): Gesetzesvorlagen betr. das Bodenrecht Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4914 C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4914 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Äußerung von Professor Leibholz betr. Änderung der bestehenden Eigentumsinhaltsbestimmung Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4914 D, 4915 B, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4915 B, D Fragen des Abg. Würtz (SPD) : Verwendung der als stellvertretende Zugführer eingesetzten Stabsfeldwebel der Feldjägertruppe nach Ernennung zu Offizieren des militärfachlichen Dienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4916 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Verkürzung des Grundwehrdienstes in allen europäischen Staaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4916 B, D, 4917 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4916 D Frage des Abg. Damm (CDU/CSU) : Verhalten der Vorgesetzten bei Rauschmittelmißbrauch durch Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4917 A, B, C Damm (CDU/CSU) 4917 B, C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Frage des Abg. Hansen (SPD) : Vorkehrungen gegen Unfälle von Flugzeugen des Typs Phantom Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4917 D, 4918 B, D Hansen (SPD) 4918 A, B Damm (CDU/CSU) 4918 D Fragen des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Durchsetzung des Reinheitsgebots für Bier in den EWG-Staaten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4919 A, B, C, D Dr. Geßner (SPD) . . . . . 4919 A, B, D Burger (CDU/CSU) 4919 C Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) : Erfahrungen in Dänemark mit der Freigabe der Pornographie Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4919 D, 4920 A, B, C Baier (CDU/CSU) 4920 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 4920 C Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Pflegesätze in Alters- und Pflegeheimen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4920 C, D, 4921 A Härzschel (CDU/CSU) 4920 D Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen betr. Förderung des Verbandes Deutscher Studentenschaften aus Mitteln des Bundesjugendplans Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 4921 A, B, C, 4922 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 4921 B, C Dr. Sperling (SPD) 4922 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 4922 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4922 B Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Fortbildung deutscher Ärzte auf dem Gebiet der Rehabilitation von Hirnschäden Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4922 C, D, 4923 A Walkhoff (SPD) . . . . 4922 D, 4923 A Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Aufhebung der Sperrung von Geldern für den Verband Deutscher Studentenschaf ten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4923 A, C, D, 4924 A, C, D Walkhoff (SPD) . . . . . . . 4923 B Wohlrabe (CDU/CSU) 4923 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4924 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 4924 C Damm (CDU/CSU) . . . . . . 4924 D Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Beteiligung osteuropäischer Staaten an einem Europäischen Jugendwerk Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4925 A, C Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 4925 A, B Frage des Abg. Storm (CDU/CSU): Soziale und berufliche Eingliederung von Aussiedlern aus der Volksrepublik Polen Genscher, Bundesminister . . . . 4925 D Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Zulassung von Absolventen einer Sonderschule in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des einfachen Dienstes Genscher, Bundesminister . . . 4926 A, B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 4926 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Zustand der Stadien in der Bundesrepublik Deutschland Genscher, Bundesminister . . . 4926 C, D Müller (Mülheim) (SPD) 4926 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Ausbau der Stadien zur Fußballweltmeisterschaft 1974 Genscher, Bundesminister . . . . 4927 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 4927 A, B Nachrufe für die Abg. Haage, Unertl und Dr. Hein 4927 B Gedenkworte zur 100. Wiederkehr der Gründung des Deutschen Reiches von Hassel, Präsident 4928 B Abg. Dr. Rutschke legt sein Mandat nieder 4929 A Die Abg. Kahn-Ackermann, Schedl und Spitzmüller treten in den Bundestag ein 4929 A Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 4929 B Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 4930 B Kirst (FDP) 4930 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 III Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1639) in Verbindung mit Sammelübersicht 15 des Petitionsauschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1679) von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 4931 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Drittes Besoldungsneuregelungsgesetz) (Abg. Benda, Berger, Wagner [Günzburg], Dr. Stoltenberg, Stücklen und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1573) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (Drucksache VI/ 1684) — Erste Beratung — 4932 C Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs (Drucksachen VI/ 1549, zu VI/1549) Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 4932 D Erpenbeck (CDU/CSU) 4934 B Frau Meermann (SPD) . . 4938 C, 4956 A Wurbs (FDP) 4943 B Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4945 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4950 A Gnädinger (SPD) 4952 B Kleinert (FDP) . . . . . . . 4953 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4954 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 4956 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Abg. Geisenhofer, Varelmann, Köster, Dr. Riedl [München], Frau Schroeder [Detmold], Müller [Remscheid], Dr. Böhme, Dr. Fuchs, Ziegler, Müller [Berlin], Weigl, Dr. Jobst, Winkelheide, Härzschel, Dr. Schulze-Vorberg, Ehnes, Burger, Häussler, Krampe und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1625) — Erste Beratung Geisenhofer (CDU/CSU) 4957 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 4959 C Spitzmüller (FDP) 4961 C Varelmann (CDU/CSU) 4963 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost 4963 D Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken (Gesetz gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955) (Wertausgleichsgesetz) (Drucksache VI/ 1615) — Erste Beratung — 4963 D Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/ 1617) — Erste Beratung — 4964 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Lampersbach, Gewandt, Bremm u. Gen.) (Drucksache VI/1635) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4964 A Entwurf eines Gesetzes über die künstliche Besamung von Tieren (Besamungsgesetz) (Drucksache VI/ 1616) —Erste Beratung — 4964 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen (Drucksache VI/ 1641) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4964 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (Drucksache VI/ 1683) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4964 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Art. 29 Abs. 1 GG (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1643) — Erste Beratung — . . . 4964 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1658) — Erste Beratung — . . . 4964 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/ 1653) — Erste Beratung — 4964 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache VI/1654) — Erste Beratung — . . . 4965 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienververkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1655) — Erste Beratung — 4965 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung (Drucksache VI/ 1680) — Erste Beratung — 4965 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache VI/ 1681) — Erste Beratung — 4965 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache VI/1682) — Erste Beratung — 4965 C Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost (Drucksache VI/1385) — Erste Beratung —Leber, Bundesminister . . . . . . 4965 C Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) . . 4967 C, 4970 A Wuttke (SPD) . . . . . 4969 C, 4970 A Kienbaum (FDP) 4971 B Stücklen (CDU/CSU) . 4972 B, C, 4973 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 4973 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/775) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1570) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4974 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr (Drucksache VI/ 1060) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1624) — Zweite und dritte Beratung — Haar (Stuttgart) (SPD) 4974 C Vehar (CDU/CSU) 4975 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . 4975 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Bundesrat) (Drucksache VI/1137); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1645) — Zweite und dritte Beratung — 4976 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes (Drucksache U/1135); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/1637) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4976 C Entwurf eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten (Drucksache VI/1333); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1644) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (CDU/CSU) (Drucksache VI/695) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1644) — Zweite Beratung — Killat-von Coreth (SPD) . . . . . 4977 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4978 A Bredl (SPD) . . . . . . . . 4979 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4980 A Schulhoff (CDU/CSU) 4981 B Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4981 D Antrag der Abg. Roser, Dr. Martin, Lemmrich, Dr. Probst, Röhner u. Gen. betr europäische Hochschulpolitik (Drucksache VI/ 1420) 4982 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Beteiligung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1971 (Drucksachen VI/ 1184, VI/ 1590) . . . . . . . . . 4982 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer Prämienregelung für die Abschaffung von Kühen und die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen (Drucksachen VI/ 1185, VI/1595) 4983 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betr. die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die in Zollagern und Freizonen zulässigen üblichen Behandlungen (Drucksachen VI/1371, VI/1613) 4983 A Nächste Sitzung 4983 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4985 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 100 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten (Drucksachen VI/1333, VI/1644) 4985 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. Mindestversicherungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 4985 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Zahlung des Gehalts an bei kommunalen Krankenanstalten beschäftigte Ärzte während des Grundwehrdienstes 4986 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 4911 90. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 89. Sitzung, Seite 4888 B: Der Text der Frage 114 des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) ist zu streichen und dafür die folgende Frage einzusetzen: Ist es nicht ein Widerspruch, wenn die Bundesrgierung einerseits für die ungeschmälerte europäische Präsenz amerikanischer Streitkräfte plädiert, andererseits aber der Sowjetunion durch Projekte von der Art der mit Mercedes-Hilfe geplanten LKW-Produktion eine Unterstützung gewährt, die sich früher oder später, direkt oder indirekt, militärisch gegen die amerikanischen Streitkräfte und das von ihnen getragene Westbündnis auswirken kann? Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adams * 22. 1. Dr. Ahrens ** 29. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Alber ** 29. 1. Dr. Arndt (Berlin) 1. 2. Dr. Artzinger * 29. 1. Dr. Barzel 23. 1. Bals ** 29. 1. Bauer (Würzburg) ** 29. 1. Behrendt * 22. 1. Blumenfeld ** 29. 1. Borm 20. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Bühling 28. 2. Dasch 30. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 29. 1. Dr. Dittrich* 22. 1. Draeger ** 29. 1. Dröscher * 22. 1. Faller 22. 1. Fellermaier * 22. 1. Flämig * 22. 1. Fritsch ** 29. 1. Dr. Furler ** 29. 1. Gerlach (Emsland) * 22. 1. Dr. Götz 13. 2. Dr. Hallstein 22. 1. Dr. Heck 20. 1. Frau Herklotz ** 29. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 29. 1. Hösl ** 29. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 1. Dr. Kempfler ** 29. 1. Frau Klee ** 29. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Koch * 22. 1. Kriedemann * 22. 1. Lange * 22. 1. Lautenschlager * 22. 1. Lemmrich ** 29. 1. Lenze (Attendorn) ** 29. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Maucher 22. 1. Meister * 22. 1. Memmel * 22. 1. Müller (Aachen-Land) * 22. 1. Dr. Müller (München) ** 29. 1. Frau Dr. Orth * 22. 1. Pöhler ** 29. 1. Rasner 12. 2. Richarts * 29. 1. Richter ** 29. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rinderspacher ** 29. 1. Roser ** 29. 1. Schmidt (Würgendorf) ** 29. 1. Dr. Schmücker ** 29. 1. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 1. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 22. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 29. 1. Schwabe * 22. 1. Dr. Schwörer * 22. 1. Seefeld * 22. 1. Sieglerschmidt ** 22. 1. Springorum* 22. 1. Steiner 29. 1. Frau Dr. Walz ** 29. 1. Werner * 22. 1. Wiefel 23. 1. Wienand ** 29. 1. Wolfram * 22. 1. Anlage 2 Umdruck 100 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten - Drucksachen VI/1333, VI/1644 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird nach Nummer 1 folgende Nummer 1 a eingefügt: 1 a. § 575 erhält folgenden Absatz 3: „ (3) Für Versicherte nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 gilt als Jahresarbeitsverdienst, solange sie das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben, ein Viertel, solange sie das vierzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben, ein Drittel der durchschnittlichen Bruttolohn- und Gehaltssumme, die für das zweite Kalenderjahr vor dem Arbeitsunfall ermittelt worden ist. Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres gilt Absatz 1, wenn es für den Berechtigten günstiger ist." Bonn, den 19. Januar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 20. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) Drucksache VI/1696, Fragen A 1 und 2) : 4986 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Mindestversicherungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für ausreichend, um die Folgen eines Unfalls bezahlen zu können? Hat die Bundesregierung die Absicht, die Mindestdeckungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicheruung heraufzusetzen? Die Bundesregierung hält die gegenwärtig geltenden Mindestversicherungssummen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die 1965 neu festgesetzt und hierbei erheblich erhöht worden sind, in aller Regel für ausreichend, um die anfallenden Unfallschäden zu decken. Es sind ihr bisher nur einige, wenige, menschlich allerdings sehr bedauerliche Fälle bekannt geworden, in denen der Schaden durch die Versicherung mit der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 250 000 DM für Personenschäden nicht gedeckt werden konnte. Bereits im Herbst 1970 ist eine Umfrage bei allen Kraftfahrzeugversicherern eingeleitet worden, um die Zahl und die Größenordnung der Fälle festzustellen, in denen die geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen zur Schadendeckung nicht ausgereicht haben. Sobald ihr ausreichendes Material vorliegt, wird die Bundesregierung prüfen, ob im Interesse der Opfer des Straßenverkehrs eine Anhebung der geltenden Mindestversicherungssummen geboten ist. Ergänzund darf ich auf meine Antwort auf die mündlichen Anfragen des Herrn Abgeordneten Hörmann (Freiburg) in der 42. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. April 1970 (Seite 2120 der Niederschrift) verweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 20. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage A 73): Hält es die Bundesregierung nach wie vor für richtig, daß nach § 1 Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes kommunale Krankenanstalten, auch von kleineren Städten, das Gehalt von dort beschäftigten Ärzten für die volle Dauer des Grundwehrdienstes zahlen müssen, wenn die Einberufenen über 25 Jahre alt sind? Ich habe in meiner schriftlichen Antwort auf die Fragen Nr. 105, 106 und 107 des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé in der Fragestunde am 13. Dezember 1968 erklärt, daß die öffentlichen Träger von Krankenanstalten wie die öffentliche Verwaltung überhaupt an die Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes gebunden sind. Ich habe weiterhin darauf hingewiesen, daß die Ursache der Schwierigkeiten der Krankenhäuser auch auf diesem Gebiet in ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage begründet ist. Diese schlechte wirtschaftliche Lage will die Bundesregierung mit dem am 17. Dezember 1970 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze beseitigen. Falls die parlamentarischen Körperschaften eine gesetzliche Neuregelung auf dieser Grundlage verabschieden, würde damit die finanzielle Lage der Krankenhäuser entscheidend verbessert. Damit dürfte auch das von Ihnen dargestellte Einzelproblem in den Krankenhäusern in gleicher Weise wie in der übrigen öffentlichen Verwaltung ohne größere Schwierigkeiten bewältigt werden können. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Neuregelung der Krankenhausfinanzierung noch in der zweiten Hälfte dieses Jahres in Kraft treten kann. Angesichts dieser Entwicklung scheint es vertretbar, den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten, ehe die Frage nach weiterer finanzieller Entlastung der Krankenhäuser im Zusammenhang mit bestimmten Einzelproblemen erörtert wird.
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    Rede von Hedwig Meermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich kann jetzt darauf wirklich nicht im einzelnen antworten. Dazu müßte man sehr viel sagen. Nur kurz: Wir sind für erhöhte Mobilität, wir sind aber nicht der Auffassung, daß man erhöhte Mobilität der Mieter im wesentlichen mit Zwangsmaßnahmen erreichen kann, sondern man kann sie dann erreichen, wenn man dem Mieter vernünftige Wohnungen anbietet. Das ist doch das Problem. Man kann darüber sprechen, ob es vernünftig ist, daß z. B. eine Witwe noch in einer großen Sozialwohnung übriggeblieben ist. Aber das Problem ist doch nicht, wie ich sie herausbekomme, sondern das Problem ist: Wie schaffe ich eine kleine Wohnung, die für sie bequem ist, die sie bezahlen kann, zu vernünftigen Bedingungen? Das ist die Frage. Von der Angebotsseite müs-



    Frau Meermann
    sen wir herangehen, nicht etwa durch einen Druck auf den Suchenden.
    Aber ich möchte jetzt wirklich hier keine Ausschußberatung machen, sondern meine Gedanken zur Konjunkturpolitik zu Ende führen.
    Die Bundesregierung kann jetzt auch deshalb stärker in die Wohnungsförderung einsteigen, weil durch die konjunkturpolitischen Maßnahmen die von uns vorausgesagte Bremsung des Baupreisauftriebes eingetreten ist. Während im August 1970 die durchschnittliche Baupreiserhöhung gegenüber August 1969 noch 16,5 % betrug, war sie im November 1970 auf 14,5 % abgesunken. Und das widerspricht allem, was Sie noch im Oktober in der konjunkturpolitischen Debatte gesagt haben. Es ist ein eindeutiger Erfolg der Konjunkturpolitik dieser Bundesregierung.
    Ferner wird die gewerbliche Nachfrage 1971 nicht mehr expandieren. Für den Wohnungsbau entstehen zusätzliche Angebotsreserven. Außerdem deuten viele Anzeichen darauf hin, daß wir in absehbarer Zeit mit einer Senkung der Hypothekenzinsen rechnen können. Die konjunkturellen Preissteigerungen auf dem Baumarkt sind also beseitigt. Was wir jetzt noch beobachten, sind Preissteigerungen, die wir hinnehmen müssen, solange die technischen Fortschritte in der Bauwirtschaft geringer sind als in anderen Wirtschaftszweigen. Wenn wir die beiden Teile der Schere zusammenbringen wollen, dann muß diese Bundesregierung neben der stärkeren Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit Nachdruck das tun, was frühere Bundesregierungen versäumt oder nicht ausreichend gemacht haben, nämlich neben einer vernünftigen Bodenordnung, für die wir jetzt die ersten Schritte im Städtebauförderungsgesetz unternehmen, zur langfristigen Stabilisierung der Preise durch Maßnahmen zur Verstärkung der Produktivität der Bauwirtschaft, zur Verbreiterung des Angebots bis hin zur Koordinierung des Einsatzes der öffentlichen Mittel in Bund, Ländern und Gemeinden und zur Vereinheitlichung der Bauvorschriften beitragen, auch bis hin zu etwas, was unter anderem in diesem Gesetzentwurf steht, nämlich daß Ingenieure und Architekten, die durch Rationalisierungsmaßnahmen Baukosten einsparen, dafür durch ein höheres Honorar belohnt werden können, was bisher nicht möglich war. Im übrigen werden wir bestimmte Vorstellungen der Architekten in den Ausschußverhandlungen noch besprechen müssen.
    Diese längerfristigen Maßnahmen der Bundesregierung brauchen aber Zeit, um ihre stabilisierende Wirkung auf Baupreise und Mieten auszuüben. So lange können die Mieter in Problemgebieten nicht warten. Deshalb müssen wir jetzt und heute die Konsequenz aus unserem System ziehen, das das Etikett „soziale Marktwirtschaft" trägt. Niemand in diesem Hause wird leugnen, daß dort, wo die Konkurrenz um den knappen Wohnraum groß ist, insbesondere die Alten, die Kinderreichen, die jungen Ehepaare, die Gastarbeiterfamilien und auch die Studenten in Not geraten sind oder in Not geraten können, sei es, daß sie bereits überhöhte Mieten zahlen, sei es, daß sie sich vor überhöhten Mieten und willkürlichen Kündigungen fürchten. Jeder von uns weiß, daß ein Umzug, der durch eine Kündigung erzwungen ist, eben nicht nur die Brieftasche belastet, sondern auch die Nervenkraft und die Arbeitskraft der betroffenen Mieter bis über die Grenzen des Erträglichen strapaziert. Die Kündigung darf kein Instrument sein, das nach Lust und Laune eingesetzt werden kann. Ich treffe damit nicht die Mehrheit der Hausbesitzer, die Mehrheit der Vermieter, denn die Mehrheit tut das nicht; wir wissen aber, daß einzelne Fälle von Vermieterwillkür wirklich ganze Mietergruppen in Unruhe versetzt haben.
    Sie fragen nun: Ist der Weg richtig, den wir da einschlagen? Herr Erpenbeck findet ihn nicht richtig. Ich weiß aber aus längerer Erfahrung in diesem Hause, daß aus der Situation ihrer Wahlkreise heraus auch Abgeordnete der Opposition Anträge stellen oder sich an Anträgen beteiligen, die einen stärkeren Mieterschutz fordern, als Sie ihn selbst während der Großen Koalition zu gewähren bereit waren. So fordern z. B. die Münchner Abgeordneten aller Fraktionen einen verstärkten Schutz der Mieter in Sanierungsgebieten.

    (Abg. Dr. Apel: Und der Herr Orgaß in Hamburg! — Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    Es liegen Gesetzesinitiativen zum besseren Schutz der Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen vor. Herr Erpenbeck, wenn Sie nicht wissen, wie der Begriff „marktgerechte Verzinsung des Eigenkapitals" interpretiert werden soll, fragen Sie Ihren Herrn Orgaß. Der hat schon vor längerer Zeit angekündigt, daß er im Bundestag einen Initiativantrag auf Verbindlichmachung der Kostenmiete einbringen will. Wir warten noch darauf, aber ich nehme an, daß er einige Mühe auf der Suche nach Mitunterzeichnern hat.
    Es würde mich reizen, jetzt an dieser Stelle nachzuweisen, wie heute die Folgen früherer, von Ihnen zu verantwortender Entscheidungen deutlich werden und wie sich gerade hier eine Politik der Verunsicherung auswirkt. Ich will das nicht tun, ich meine aber, das ganze Parlament sollte die Chance dieses Gesetzentwurfes ergreifen, um daran mitzuwirken, daß die Beruhigung endlich eintritt, die nötig ist, wenn ein partnerschaftlich gutes Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern geschaffen oder gewahrt werden soll. Dazu zeigt dieser Gesetzentwurf den Weg, der neben einer generellen Verbesserung der Sozialklausel im BGB, neben Gesetzesänderungen zur besseren Erfassung von Mietüberhöhungen und Mietwucher und neben einer generellen neuen Regelung der Wohnungsvermittlung für eine begrenzte Zeit Mieter in Gebieten mit besonderem Wohnungsbedarf vor unangemessenen Mietsteigerungen und unangemessenen Kündigungen schützt und der gleichwohl allem, was ein Vermieter vernünftigerweise fordern kann und was auch derjenige, der sein Geld in den Wohnungsneubau steckt, vernünftigerweise an Ertrag erwarten kann, Rechnung trägt. Eine Behinderung stellt dieser Gesetzentwurf nicht dar.
    Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher voll und ganz das Bestreben der Bundesregierung, dort, wo der Wohnungsmarkt besonders schlecht funktio-



    Frau Meermann
    niert und solange er schlecht funktioniert, dem Mieter ein rechtliches Äquivalent gegenüber der starken Machtposition des Vermieters zu geben, wobei gleichzeitig dem Vermieter die Wirtschaftlichkeit seiner Wohnung gesichert ist. Ich meine, daß sich zu dieser grundsätzlichen Konzeption alle Fraktionen dieses Hauses verstehen müßten. Über Formulierungen kann man mit uns reden.
    Man kann mit uns darüber reden, wie Art. 2 § 1 Abs. 3 konkretisiert werden soll. Wir wissen auch, daß die Bestimmung der marktgerechten Verzinsung des Eigenkapitals eine schwierige Frage ist, über die wir im Ausschuß nachdenken müssen und zu der die Bundesregierung ihre Vorstellungen entwickeln wird. Im übrigen gibt es da immerhin ja auch schon ein ganz interessantes Urteil des Bundesgerichtshofs.
    Was nun die Abgrenzung des Gebietes anbelangt, so meine ich, daß wir zu einer praktikablen Regelung kommen müssen, wobei wir durchaus auch die Vorschläge des Bundesrates in unsere Überlegungen einbeziehen müssen. Herr Erpenbeck schlug vor, daß auch andere, außerhalb der Statistik liegende Umstände berücksichtigt werden sollten. Das müssen wir uns einmal durch den Kopf gehen lassen. Nur müssen wir uns über eine Konsequenz, Herr Erpenbeck, klar sein: Das abzugrenzende Gebiet wird dann mit Sicherheit nicht kleiner, sondern größer. Ich erinnere mich an die Zeit, als die sogenannten Lücke-Gesetze in Kraft traten. Damals war es z. B. so, daß alle CDU-Abgeordneten hier in Bonn diese Gesetze richtig fanden, daß aber die Gemeinderäte in den Städten, die vor der Liberalisierung standen, einschließlich der von der CDU geführten, nachwiesen, daß das für ihre Stadt doch wohl nicht ganz das Richtige sei, und zwar wegen der besonderen Umstände, die bei ihnen vorlägen.

    (Abg. Vogel: Die wollten alle Geld haben!)

    Lassen Sie mich zum Schluß namens der SPD-Bundestagsfraktion der Bundesregierung dafür danken, daß sie so bald nach der Vorlage des Zweiten Wohngeldgesetzes, das die Wohnung für alle Bürger, gleichgültig, ob sie zur Miete, im eigenen Haus oder in einer Eigentumswohnung leben, wirtschaftlich sicherer macht, nun auch für einen besseren rechtlichen Schutz der Mieter sorgt. Das ist keine leichte Aufgabe, aber ich meine, es ist eine schöne Aufgabe, die das Parlament an diesem seinem ersten Sitzungstag im neuen Jahr in seine Hände nimmt.

    (Beifall bei den Regierungspartein.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Wurbs. Seine Fraktion hat um eine Redezeit von 20 Minuten gebeten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Meine Frau Kollegin ist schon auf die Eingangsworte des Kollegen Erpenbeck hinsichtlich der Formulierung „Offenbarungseid" eingegangen. Ich tue dies auch — nicht, weil ich schockiert bin, denn von dieser Seite bin ich ja allerlei gewöhnt. Ich halte es für vermessen, wenn
    der Bundesregierung die derzeitig bestehende Wohnungs- und Mietsituation angelastet wird.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Herr Erpenbeck, Sie sind genauso Wohnungspolitiker wie ich und wissen, daß Wohnungsbaupolitik nicht eine Angelegenheit von heute auf morgen, sondern ein langwieriger Prozeß ist. Man darf nicht außer acht lassen, daß zu dieser Maßnahme weitere, flankierende Maßnahmen hinzutreten müssen. Ich denke nur an das langfristige Wohnungsbauprogramm der Bundesregierung, an das sich in der Bearbeitung befindliche Städtebauförderungsgesetz und das Wohngeldgesetz. All diese Komponenten muß man zusammen sehen, man darf die Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht isoliert betrachten.
    Darüber hinaus bin ich der Auffassung, daß die Polemik der Sache nicht dient; denn im Wohnungsausschuß haben wir die Dinge bisher immer sachlich betrachtet und haben, soweit es möglich war, auch entsprechende Lösungen gefunden.
    Mit ein Anliegen dieses Gesetzes ist es, das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu verbessern und dabei das Recht der einzelnen Gruppen zu sichern. Meine Damen und Herren, es ist nicht zu bestreiten, daß in den letzten Wochen und Monaten die Mietpreissituation in breiten Kreisen unserer Bevölkerung Besorgnis erregt hat. Es ist aber auch nicht zu bestreiten — das möchte ich hier in aller Deutlichkeit feststellen —, daß man die Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht verallgemeinern darf, sondern fairerweise zugeben sollte, daß sich die Auswüchse auf einige Gebiete mit besonderem Wohnbedarf beschränken. Es dient nicht der Behebung der Not und der Verbesserung der Lage, schon gar nicht der Versachlichung der Diskussion, wenn man die Vermieter insgesamt — seien es Wohnungsbaugesellschaften, seien es private Vermieter — für die Entwicklung verantwortlich macht. Es wird nicht verkannt, daß es in den Ballungsräumen zu Auswüchsen in der Mietpreissituation gekommen ist. Man sollte aber zugleich mit den berechtigten Vorwürfen auch die Masse der Vermieter nennen, die die Mangellage nicht ausnutzen, sondern sich durchaus korrekt verhalten. Ich meine, es ist unser aller Anliegen und Aufgabe, die bestehenden Mißstände so schnell wie möglich zu beseitigen und dabei nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, die den Interessen sowohl der Mieter wie der Vermieter gerecht werden.
    Die Bundesregierung hat sich eingehend mit den anstehenden Problemen befaßt und dem Hohen Hause einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs vorgelegt. Der Bundesrat hat zu dem Regierungsentwurf eine Reihe von Gegenäußerungen gemacht und Änderungsvorschläge vorgetragen. Es würde zu weit führen, in der heutigen, ersten Lesung auf jede geplante Einzelmaßnahme einzugehen. Der Entwurf wird eingehender Beratungen in den zuständigen Ausschüssen bedürfen.
    Obwohl der Rechtsausschuß als federführender Ausschuß mit der Beratung betraut wurde, erscheint es mir zweckmäßig und logisch, daß bereits heute



    Wurbs
    auch die Wohnungspolitiker zu einigen Punkten Stellung nehmen. Ich darf mir hier die Anregung erlauben — eben wegen des wohnungspolitischen Aspekts dieser Vorlage - ,zu überlegen, ob nicht künftig der Wohnungsausschuß federführend sein sollte.

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Es handelt sich um BGB-Bestimmungen, Herr Wurbs!)

    — Das ist keine Streitfrage, Herr Dr. Hauser. Es ist nur die Frage, ob nicht hier der Wohnungsbauausschuß doch — —

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Ich will nur meine Bedenken anmelden!)

    — Gut, gut, aber deswegen wollen wir uns hier nicht streiten.
    Meine Damen und Herren, mein Kollege Kleinert wird nachher noch zu den Bestimmungen des BGB, insbesondere zu dem geplanten Kündigungsschutz, die Stellungnahme der Fraktion vorlegen, so daß ich mich hier auf ein paar wenige Punkte beschränken kann.
    Zunächst zum Kündigungsschutz, Art. 2. Der Entwurf sieht vor, daß der Vermieter unter folgenden Voraussetzungen kündigen kann, nämlich dann,
    wenn ein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegt. Als berechtigtes Interesse ist insbesondere auch anzusehen, wenn bei einer Kündigung zum Zwecke der Erhöhung des Mietzinses ein Mietzins angestrebt wird, der eine marktgerechte Verzinsung des Eigenkapitals sicherstellen, eine Steigerung von Kapital- und Bewirtschaftungskosten, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ausgleichen oder die durch Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der vermieteten Räume oder Gebäude entstandenen Kosten decken soll.
    Zu diesem Punkt noch eine kurze Bemerkung. Der Regierungsentwurf sieht vor — wie ich soeben schon andeutete —, daß eine Kündigung zum Zwecke der Erhöhung des Mietzinses erfolgen kann, um eine marktgerechte Verzinsung sicherzustellen. Der Bundesrat hat in seiner Gegenäußerung die Kostenmiete gefordert. Diesem Anliegen hat die Bundesregierung widersprochen. Eine Kostenmiete generell einzuführen, scheint sich auf den ersten Blick als eine Lösung anzubieten, wenn alle Kosten — sowohl die Kapital- als auch die Bewirtschaftungskosten — nach der Zweiten Berechnungsverordnung berücksichtigt werden, dies auch unter der Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals, z. B. nach den jeweiligen marktüblichen Konditionen des Hypothekenzinses bzw. — darüber läßt sich sprechen — des Habenzinses. Es ist aber nicht einzusehen, warum ein Hauseigentümer unter gewissen Voraussetzungen — nämlich auf Grund einer Mangellage — eine höhere Verzinsung seines Eigenkapitals erhalten soll, sofern alle übrigen Kosten in der Miete enthalten sind, als beispielsweise ein Sparer, der sein Geld bei einer Bank angelegt hat.
    Bei Neubauten eine Kostenmiete festzulegen, stellt kein Problem dar. Zum Beispiel ist im sozialen
    Wohnungsbau bei einer angenommenen Eigenkapitalbeteiligung von etwa 15 °/o eine angemessene Verzinsung jederzeit zu erzielen.