Rede:
ID0609017300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 4
    1. Gestatten: 1
    2. Sie: 1
    3. eine: 1
    4. Zwischenfrage?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen des Bundesministers der Finanzen . . . . . . . 4911 A Absetzung des Punktes 2 von der Tagesordnung 4911 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 4911 B Wahl des Abg. Kahn-Ackermann zum stellvertretenden Mitglied des Europarates an Stelle des Abg. Haase (Kellinghusen) . 4911 B Amtliche Mitteilungen 4911 C Fragestunde (Drucksachen VI/ 1703, VI/ 1696) Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Meldungen über ein auf den Bundeskanzler während seiner Reise in Kenia geplantes Attentat Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 4913 D, 4914 A, B Dr. Riedl, München (CDU/CSU) . . 4913 D, 4914 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4914 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU): Gesetzesvorlagen betr. das Bodenrecht Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4914 C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4914 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Äußerung von Professor Leibholz betr. Änderung der bestehenden Eigentumsinhaltsbestimmung Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4914 D, 4915 B, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4915 B, D Fragen des Abg. Würtz (SPD) : Verwendung der als stellvertretende Zugführer eingesetzten Stabsfeldwebel der Feldjägertruppe nach Ernennung zu Offizieren des militärfachlichen Dienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4916 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Verkürzung des Grundwehrdienstes in allen europäischen Staaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4916 B, D, 4917 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4916 D Frage des Abg. Damm (CDU/CSU) : Verhalten der Vorgesetzten bei Rauschmittelmißbrauch durch Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4917 A, B, C Damm (CDU/CSU) 4917 B, C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Frage des Abg. Hansen (SPD) : Vorkehrungen gegen Unfälle von Flugzeugen des Typs Phantom Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4917 D, 4918 B, D Hansen (SPD) 4918 A, B Damm (CDU/CSU) 4918 D Fragen des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Durchsetzung des Reinheitsgebots für Bier in den EWG-Staaten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4919 A, B, C, D Dr. Geßner (SPD) . . . . . 4919 A, B, D Burger (CDU/CSU) 4919 C Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) : Erfahrungen in Dänemark mit der Freigabe der Pornographie Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4919 D, 4920 A, B, C Baier (CDU/CSU) 4920 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 4920 C Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Pflegesätze in Alters- und Pflegeheimen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4920 C, D, 4921 A Härzschel (CDU/CSU) 4920 D Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen betr. Förderung des Verbandes Deutscher Studentenschaften aus Mitteln des Bundesjugendplans Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 4921 A, B, C, 4922 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 4921 B, C Dr. Sperling (SPD) 4922 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 4922 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4922 B Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Fortbildung deutscher Ärzte auf dem Gebiet der Rehabilitation von Hirnschäden Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4922 C, D, 4923 A Walkhoff (SPD) . . . . 4922 D, 4923 A Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Aufhebung der Sperrung von Geldern für den Verband Deutscher Studentenschaf ten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4923 A, C, D, 4924 A, C, D Walkhoff (SPD) . . . . . . . 4923 B Wohlrabe (CDU/CSU) 4923 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4924 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 4924 C Damm (CDU/CSU) . . . . . . 4924 D Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Beteiligung osteuropäischer Staaten an einem Europäischen Jugendwerk Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4925 A, C Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 4925 A, B Frage des Abg. Storm (CDU/CSU): Soziale und berufliche Eingliederung von Aussiedlern aus der Volksrepublik Polen Genscher, Bundesminister . . . . 4925 D Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Zulassung von Absolventen einer Sonderschule in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des einfachen Dienstes Genscher, Bundesminister . . . 4926 A, B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 4926 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Zustand der Stadien in der Bundesrepublik Deutschland Genscher, Bundesminister . . . 4926 C, D Müller (Mülheim) (SPD) 4926 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Ausbau der Stadien zur Fußballweltmeisterschaft 1974 Genscher, Bundesminister . . . . 4927 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 4927 A, B Nachrufe für die Abg. Haage, Unertl und Dr. Hein 4927 B Gedenkworte zur 100. Wiederkehr der Gründung des Deutschen Reiches von Hassel, Präsident 4928 B Abg. Dr. Rutschke legt sein Mandat nieder 4929 A Die Abg. Kahn-Ackermann, Schedl und Spitzmüller treten in den Bundestag ein 4929 A Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 4929 B Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 4930 B Kirst (FDP) 4930 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 III Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1639) in Verbindung mit Sammelübersicht 15 des Petitionsauschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1679) von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 4931 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Drittes Besoldungsneuregelungsgesetz) (Abg. Benda, Berger, Wagner [Günzburg], Dr. Stoltenberg, Stücklen und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1573) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (Drucksache VI/ 1684) — Erste Beratung — 4932 C Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs (Drucksachen VI/ 1549, zu VI/1549) Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 4932 D Erpenbeck (CDU/CSU) 4934 B Frau Meermann (SPD) . . 4938 C, 4956 A Wurbs (FDP) 4943 B Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4945 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4950 A Gnädinger (SPD) 4952 B Kleinert (FDP) . . . . . . . 4953 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4954 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 4956 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Abg. Geisenhofer, Varelmann, Köster, Dr. Riedl [München], Frau Schroeder [Detmold], Müller [Remscheid], Dr. Böhme, Dr. Fuchs, Ziegler, Müller [Berlin], Weigl, Dr. Jobst, Winkelheide, Härzschel, Dr. Schulze-Vorberg, Ehnes, Burger, Häussler, Krampe und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1625) — Erste Beratung Geisenhofer (CDU/CSU) 4957 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 4959 C Spitzmüller (FDP) 4961 C Varelmann (CDU/CSU) 4963 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost 4963 D Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken (Gesetz gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955) (Wertausgleichsgesetz) (Drucksache VI/ 1615) — Erste Beratung — 4963 D Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/ 1617) — Erste Beratung — 4964 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Lampersbach, Gewandt, Bremm u. Gen.) (Drucksache VI/1635) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4964 A Entwurf eines Gesetzes über die künstliche Besamung von Tieren (Besamungsgesetz) (Drucksache VI/ 1616) —Erste Beratung — 4964 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen (Drucksache VI/ 1641) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4964 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (Drucksache VI/ 1683) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4964 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Art. 29 Abs. 1 GG (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1643) — Erste Beratung — . . . 4964 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1658) — Erste Beratung — . . . 4964 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/ 1653) — Erste Beratung — 4964 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache VI/1654) — Erste Beratung — . . . 4965 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienververkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1655) — Erste Beratung — 4965 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung (Drucksache VI/ 1680) — Erste Beratung — 4965 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache VI/ 1681) — Erste Beratung — 4965 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache VI/1682) — Erste Beratung — 4965 C Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost (Drucksache VI/1385) — Erste Beratung —Leber, Bundesminister . . . . . . 4965 C Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) . . 4967 C, 4970 A Wuttke (SPD) . . . . . 4969 C, 4970 A Kienbaum (FDP) 4971 B Stücklen (CDU/CSU) . 4972 B, C, 4973 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 4973 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/775) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1570) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4974 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr (Drucksache VI/ 1060) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1624) — Zweite und dritte Beratung — Haar (Stuttgart) (SPD) 4974 C Vehar (CDU/CSU) 4975 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . 4975 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Bundesrat) (Drucksache VI/1137); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1645) — Zweite und dritte Beratung — 4976 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes (Drucksache U/1135); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/1637) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4976 C Entwurf eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten (Drucksache VI/1333); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1644) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (CDU/CSU) (Drucksache VI/695) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1644) — Zweite Beratung — Killat-von Coreth (SPD) . . . . . 4977 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4978 A Bredl (SPD) . . . . . . . . 4979 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4980 A Schulhoff (CDU/CSU) 4981 B Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4981 D Antrag der Abg. Roser, Dr. Martin, Lemmrich, Dr. Probst, Röhner u. Gen. betr europäische Hochschulpolitik (Drucksache VI/ 1420) 4982 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Beteiligung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1971 (Drucksachen VI/ 1184, VI/ 1590) . . . . . . . . . 4982 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer Prämienregelung für die Abschaffung von Kühen und die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen (Drucksachen VI/ 1185, VI/1595) 4983 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betr. die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die in Zollagern und Freizonen zulässigen üblichen Behandlungen (Drucksachen VI/1371, VI/1613) 4983 A Nächste Sitzung 4983 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4985 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 100 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten (Drucksachen VI/1333, VI/1644) 4985 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. Mindestversicherungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 4985 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Zahlung des Gehalts an bei kommunalen Krankenanstalten beschäftigte Ärzte während des Grundwehrdienstes 4986 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 4911 90. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 89. Sitzung, Seite 4888 B: Der Text der Frage 114 des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) ist zu streichen und dafür die folgende Frage einzusetzen: Ist es nicht ein Widerspruch, wenn die Bundesrgierung einerseits für die ungeschmälerte europäische Präsenz amerikanischer Streitkräfte plädiert, andererseits aber der Sowjetunion durch Projekte von der Art der mit Mercedes-Hilfe geplanten LKW-Produktion eine Unterstützung gewährt, die sich früher oder später, direkt oder indirekt, militärisch gegen die amerikanischen Streitkräfte und das von ihnen getragene Westbündnis auswirken kann? Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adams * 22. 1. Dr. Ahrens ** 29. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Alber ** 29. 1. Dr. Arndt (Berlin) 1. 2. Dr. Artzinger * 29. 1. Dr. Barzel 23. 1. Bals ** 29. 1. Bauer (Würzburg) ** 29. 1. Behrendt * 22. 1. Blumenfeld ** 29. 1. Borm 20. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Bühling 28. 2. Dasch 30. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 29. 1. Dr. Dittrich* 22. 1. Draeger ** 29. 1. Dröscher * 22. 1. Faller 22. 1. Fellermaier * 22. 1. Flämig * 22. 1. Fritsch ** 29. 1. Dr. Furler ** 29. 1. Gerlach (Emsland) * 22. 1. Dr. Götz 13. 2. Dr. Hallstein 22. 1. Dr. Heck 20. 1. Frau Herklotz ** 29. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 29. 1. Hösl ** 29. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 1. Dr. Kempfler ** 29. 1. Frau Klee ** 29. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Koch * 22. 1. Kriedemann * 22. 1. Lange * 22. 1. Lautenschlager * 22. 1. Lemmrich ** 29. 1. Lenze (Attendorn) ** 29. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Maucher 22. 1. Meister * 22. 1. Memmel * 22. 1. Müller (Aachen-Land) * 22. 1. Dr. Müller (München) ** 29. 1. Frau Dr. Orth * 22. 1. Pöhler ** 29. 1. Rasner 12. 2. Richarts * 29. 1. Richter ** 29. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rinderspacher ** 29. 1. Roser ** 29. 1. Schmidt (Würgendorf) ** 29. 1. Dr. Schmücker ** 29. 1. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 1. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 22. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 29. 1. Schwabe * 22. 1. Dr. Schwörer * 22. 1. Seefeld * 22. 1. Sieglerschmidt ** 22. 1. Springorum* 22. 1. Steiner 29. 1. Frau Dr. Walz ** 29. 1. Werner * 22. 1. Wiefel 23. 1. Wienand ** 29. 1. Wolfram * 22. 1. Anlage 2 Umdruck 100 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten - Drucksachen VI/1333, VI/1644 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird nach Nummer 1 folgende Nummer 1 a eingefügt: 1 a. § 575 erhält folgenden Absatz 3: „ (3) Für Versicherte nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 gilt als Jahresarbeitsverdienst, solange sie das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben, ein Viertel, solange sie das vierzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben, ein Drittel der durchschnittlichen Bruttolohn- und Gehaltssumme, die für das zweite Kalenderjahr vor dem Arbeitsunfall ermittelt worden ist. Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres gilt Absatz 1, wenn es für den Berechtigten günstiger ist." Bonn, den 19. Januar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 20. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) Drucksache VI/1696, Fragen A 1 und 2) : 4986 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Mindestversicherungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für ausreichend, um die Folgen eines Unfalls bezahlen zu können? Hat die Bundesregierung die Absicht, die Mindestdeckungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicheruung heraufzusetzen? Die Bundesregierung hält die gegenwärtig geltenden Mindestversicherungssummen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die 1965 neu festgesetzt und hierbei erheblich erhöht worden sind, in aller Regel für ausreichend, um die anfallenden Unfallschäden zu decken. Es sind ihr bisher nur einige, wenige, menschlich allerdings sehr bedauerliche Fälle bekannt geworden, in denen der Schaden durch die Versicherung mit der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 250 000 DM für Personenschäden nicht gedeckt werden konnte. Bereits im Herbst 1970 ist eine Umfrage bei allen Kraftfahrzeugversicherern eingeleitet worden, um die Zahl und die Größenordnung der Fälle festzustellen, in denen die geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen zur Schadendeckung nicht ausgereicht haben. Sobald ihr ausreichendes Material vorliegt, wird die Bundesregierung prüfen, ob im Interesse der Opfer des Straßenverkehrs eine Anhebung der geltenden Mindestversicherungssummen geboten ist. Ergänzund darf ich auf meine Antwort auf die mündlichen Anfragen des Herrn Abgeordneten Hörmann (Freiburg) in der 42. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. April 1970 (Seite 2120 der Niederschrift) verweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 20. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage A 73): Hält es die Bundesregierung nach wie vor für richtig, daß nach § 1 Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes kommunale Krankenanstalten, auch von kleineren Städten, das Gehalt von dort beschäftigten Ärzten für die volle Dauer des Grundwehrdienstes zahlen müssen, wenn die Einberufenen über 25 Jahre alt sind? Ich habe in meiner schriftlichen Antwort auf die Fragen Nr. 105, 106 und 107 des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé in der Fragestunde am 13. Dezember 1968 erklärt, daß die öffentlichen Träger von Krankenanstalten wie die öffentliche Verwaltung überhaupt an die Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes gebunden sind. Ich habe weiterhin darauf hingewiesen, daß die Ursache der Schwierigkeiten der Krankenhäuser auch auf diesem Gebiet in ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage begründet ist. Diese schlechte wirtschaftliche Lage will die Bundesregierung mit dem am 17. Dezember 1970 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze beseitigen. Falls die parlamentarischen Körperschaften eine gesetzliche Neuregelung auf dieser Grundlage verabschieden, würde damit die finanzielle Lage der Krankenhäuser entscheidend verbessert. Damit dürfte auch das von Ihnen dargestellte Einzelproblem in den Krankenhäusern in gleicher Weise wie in der übrigen öffentlichen Verwaltung ohne größere Schwierigkeiten bewältigt werden können. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Neuregelung der Krankenhausfinanzierung noch in der zweiten Hälfte dieses Jahres in Kraft treten kann. Angesichts dieser Entwicklung scheint es vertretbar, den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten, ehe die Frage nach weiterer finanzieller Entlastung der Krankenhäuser im Zusammenhang mit bestimmten Einzelproblemen erörtert wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ferdinand Erpenbeck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs ist der Offenbarungseid dieser Regierung in der Wohnungsbaupolitik. Bevor ich das heute als Sprecher der Opposition dem Hohen Hause deutlich machen kann, hat bereits der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesminister für Wirtschaft in nicht zu überbietender Härte Kritik an der Konzeption der Regierung geübt. Dieser Wissenschaftliche Beirat, der in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung nicht von einem Minister der CDU/CSU, sondern von keinem geringeren als dem Herrn Bundeswirtschaftsminister Prof. Dr. Schiller berufen ist, hat eindringlich auf die Gefahren für die Wohnungswirtschaft und den Wohnungsmarkt hingewiesen, die durch das mit diesem Gesetz angestrebte Abweichen von der marktwirtschaftlichen Grundordnung hervorgerufen werden. Niemand in diesem Hohen Hause sollte darüber hinweggehen, daß der Beirat geradezu beschwörend vor ,einem offenen oder verdeckten Mietenstopp warnt. Wie der Beirat überzeugend darlegt, würde dies — ich zitiere —: nur zu einem weiteren schwerwiegenden Rückgang des privaten Wohnungsbaus führen, den Nachfrageüberhang nicht beseitigen, sondern steigern und sich letzten Endes damit absolut unsozial auswirken.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Dieses Gesetz ist in der vorliegenden Form geeignet, das in der Gesellschaft weitgehend überwundene Klassendenken und -verhalten im Bereich der Wohnungswirtschaft nunmehr verschärft einzuführen.
    Die CDU/CSU war sich von Anfang an dessen bewußt, daß die Marktwirtschaft in der heutigen Zeit nur funktionieren kann, wenn sie ihre soziale Komponente hat. Gerade das haben wir im Wohnungswesen in beispielhafter Form — so glaube ich sagen zu dürfen — praktiziert.

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : So ist es!)

    Schließlich war es eine CDU/CSU-Regierung, die das
    Wohngeld und das soziale Mietrecht eingeführt hat.

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Was einige gern vergessen machen würden!)

    Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, bewegen sich dabei nur auf eingefahrenen Spuren, wenn Sie sich etwa mit dem Zweiten Wohngeldgesetz die inzwischen gewonnenen Erfahrungen nutzbar machten, wobei wesentliche Verbesserungen erst auf unsere konstruktive Mitarbeit in den Ausschußberatungen zurückzuführen sind. Ich darf nur an die von uns geforderten Verbesserungen der Tabellensätze und den besonderen Schutz der Kriegsopfer, Flüchtlinge und Heimatvertriebenen erinnern. Auch die von Ihnen beabsichtigten Korrekturen der Sozialklausel, wie sie in diesem Gesetzentwurf angekündigt sind, ,die Sie in Art. 1 des neuen Gesetzentwurfs vornehmen wollen, knüpfen nur an das an, was wir geschaffen haben, und sind keine weltumstürzend neuen Ideen. Hier von „inneren Reformen" zu sprechen, wäre, meine Damen und Herren, wohl etwas zu anspruchsvoll.

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Das ist wahr!)

    Ob diese Korrekturen allerdings überhaupt nötig
    und zweckmäßig sind, darüber werden wir während
    der Ausschußberatungen eingehend sprechen müssen.
    Wir haben nichts etwa gegen die Verschärfung der Mietwuchervorschriften einzuwenden. Ich habe für meine Parteifreunde in diesem Hause mehrfach



    Erpenbeck
    erklärt, daß wir jede Form des Mietwuchers auf das schärfste verurteilen und daß die Opposition immer zur Mitwirkung bereit sein wird, wenn praktikablere Formen zur Bekämpfung gefunden werden sollen. Nur haben wir gleichzeitig stets auf die Grenzen der Wuchervorschriften hingewiesen. Einer Mietpreisentwicklung, die ihre tieferen Ursachen in der allgemeinen Verteuerung hat, kann man nicht durch den Staatsanwalt oder durch die Preisbehörde begegnen. Das sollte sich jeder einmal ernstlich vor Augen führen.
    Meine Damen und Herren! Wir wollen ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Selbstverständlich weiß der Mieter, daß das Gut Wohnung seinen Preis hat. Und der Vermieter muß wissen, daß es auch gegen ihn selbst ausschlägt, wenn er mit der Vermietung ungerechtfertigte Gewinnabsichten verbindet. Durch eine Verallgemeinerung aber der auch von uns verurteilten Einzelerscheinungen in der Entwicklung der Wohnungsmieten ist in der Bevölkerung weitgehend Beunruhigung entstanden.
    Ich werfe der Bundesregierung vor, daß sie durch spektakuläre Ankündigungen den Eindruck verstärkte, als ob wirklich partielle Ausnahmetatbestände die Regel wären. Allerdings wird das nunmehr von ihr selbst widerrufen durch die Mitteilungen des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen vom 15. Januar 1971, wonach die Mietpreissteigerung im Jahre 1970 der Steigerungsrate des Preisindexes der Lebenshaltung mit 4,3 % entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, daß ein Großteil dieser Mietpreissteigerungen auf die Erhöhung der öffentlichen Steuern, Abgaben und Gebühren und auf die extrem hohen Kapitalzinsen und Baupreissteigerungen zurückzuführen ist.
    Meine Damen und Herren, die CDU/CSU-Fraktion ist bereit, anzuerkennen, daß Ausnahmesituationen auch auf die Ausnahmen abgestimmte Regelungen erfordern. Jede Verallgemeinerung wäre jedoch von der Sache her verfehlt und verschlimmerte nur das Übel. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, müßte diesem Haus eine sorgfältig vorbereitete Gesetzesvorlage zugeleitet werden. Ein Ausnahmerecht aber, das sich auf fast den gesamten Bereich der Bundesrepublik erstreckt, lehnen wir ab.
    Aus Äußerungen des Herrn Bundesjustizministers vor der Bundespressekonferenz, die nach der Verabschiedung des Entwurfs durch das Bundeskabinett stattfand, sollen von Art. 2 dieses Gesetzentwurfs etwa 75 bis 80 % der Bevölkerung betroffen werden.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Nach anderen Äußerungen, die aus dem Hause des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen kamen und bisher unwidersprochen geblieben sind, sollen von den 544 Stadt- und Landkreisen der Bundesrepublik 509 von dieser gesetzlichen Regelung erfaßt werden.
    Schon der Bundesrat hat mit Recht darauf hingewiesen, daß eine solche unbestimmte Gesetzesermächtigung, die alles und nichts zuläßt, mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren ist. Wir stimmen dem Bundesrat auch darin zu, daß bei diesen Ausnahmeregelungen nicht auf einen einzelnen Kreis mit einer statistisch errechneten Durchschnittszahl abgestellt werden darf, sondern unbedingt auf die einzelne Gemeinde abzustellen ist. Die Beantwortung der Frage, ob die Einführung der Maßnahme nach Art. 2 notwendig ist oder nicht, meine Damen und Herren, darf nicht allein von statistischen Berechnungen abhängen, sondern muß eine Fülle anderer Umstände berücksichtigen, die mit der Statistik allein überhaupt nicht zu erfassen sind. Darüber allerdings kann allein die Gemeinde entscheiden.
    Außerdem müßte die Einführung des Ausnahmerechts vom Gesetzgeber zeitlich befristet werden, wobei eine Verlängerung nur dann zulässig sein darf, wenn nach Ablauf der Frist die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Ausnahmerechts noch weiter gegeben sind.
    Mit allem Nachdruck aber, meine Damen und Herren, wehren wir uns dagegen, daß die Bundesregierung sich mit Artikel 2 dieses Entwurfes die Rechtsgrundlage dafür schafft, um für einen großen Teil der Bundesrepublik durch Rechtsverordnung die Spielregeln der sozialen Marktwirtschaft außer Kraft zu setzen. Damit würde eine verhängnisvolle Entwicklung eingeleitet werden, zu der wir niemals unsere Hand reichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich stimme hier uneingeschränkt der scharfen Kritik des Wissenschaftlichen Beirates . beim Bundeswirtschaftsministerium am Konzept der Bundesregierung zu. Mit Recht weist er darauf hin, daß die Spannungen auf dem Wohnungsmarkt, vor allem in Ballungsgebieten, auch durch Fehlverhalten in der Stadtplanung, Regionalpolitik und öffentlichen Subventionspolitik hervorgerufen bzw. verschärft worden sind und die Knappheitssituation darauf zum großen Teil zurückzuführen ist. Kurzsichtige Bodenvorratspolitik und zu geringe Bodenerschließung haben die Baulandknappheit erhöht. Regionalpolitische Maßnahmen haben die Attraktivität von Standorten in Ballungsgebieten gefördert, die durch Wohnungsbausubventionen manipulierten Mietpreise für Sozialwohnungen haben den in Ballungsgebieten bestehenden Nachfragesog verstärkt.
    Dazu kommt, daß die schleichende Inflation die Erwartungen mehr und mehr prägt und auch auf dem Wohnungsmarkt ein inflationsbewußtes Verhalten erzeugt. Aber — so sagt der Wissenschaftliche Beirat — mit der Mietpreisbindung ist es schon in der Vergangenheit und auch in anderen Ländern nicht gelungen, die gesteckten Ziele zu erreichen. Eine administritative Begrenzung der Preisentwicklung beseitigt nicht den Nachfrageüberhang und wirkt — wenn auch in anderer Hinsicht — ebenfalls unsozial. Die knappen Güter müssen mehr und mehr bürokratisch zugewiesen werden, wobei der Verdacht der Willkür an der Tagesordnung sein wird und Fehlentscheidungen nicht ausgeschlossen werden können. Gleichzeitig erhöht sich der Nachfragedruck auf den freien Märkten, so daß hier die Tendenzen zur Preissteigerung verstärkt werden. Der Inflationsprozeß läßt sich durch Maßnahmen partieller Preisbindung nicht aufheben.



    Erpenbeck
    Zwar sieht der Gesetzentwurf formell keinen absoluten Mietstopp vor, in Wirklichkeit laufen die Bestimmungen jedoch weitgehend auf einen Mietstopp bei bestehenden Mietverhältnissen hinaus.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Meine Herren, das ist keine Unterstellung meinerseits, sondern in der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates expressis verbis zu lesen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Die vorgeschlagenen Regelungen beseitigen die freie Preisbildung und unterwerfen nunmehr die bestehenden Mietverhältnisse zur Gänze einer Reglementierung mit Kostenpreisen, die sich weder im Bereich der Wohnungswirtschaft noch anderwärts bewährt hat.
    Es ist hier auch — und das möchte ich mit aller Eindringlichkeit tun — auf die Gefahr für die soziale Gerechtigkeit hinzuweisen. Die verbreitete Vorstellung, durch eine Bindung der Mietpreise an historische Kosten und an durch Rechtsverordnung pauschalierte oder durch die Rechtsprechung in unterschiedlicher Weise berücksichtigte Kostensteigerung die soziale Gerechtigkeit fördern zu können, ist irrig. Dieses Vorgehen vergrößert vielmehr bestehende und schafft neue soziale Ungerechtigkeiten. Auch das ist keine böse Oppositionsbehauptung, sondern steht in der von mir schon mehrfach zitierten Stellungnahme.
    Meine Damen und Herren, der Beirat stellt übrigens schlicht fest, daß die vorgesehenen Maßnahmen zunächst geeignet seien, die behauptete Angebotslücke bzw. den Mietwohnungsfehlbestand beträchtlich zu erhöhen, falls der Staat nicht bereit ist, die dem Wohnungsbau gewidmeten öffentlichen Finanzierungsmittel erheblich zu steigern.
    Wenn heute Mißstände auf dem Gebiet des Wohnungswesens in Erscheinung treten, so können sie nur dadurch beseitigt werden, daß das Wohnungsangebot vergrößert wird.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Der Artikel 2 in der jetzigen Fassung würde aber das Gegenteil erreichen. Er würde weitgehend den Bauwillen und die private Initiative lähmen und damit im Ergebnis nicht zu einer Vermehrung des Wohnungsangebots, sondern zu einer geradezu katastrophalen Verringerung des Wohnungsangebots führen. Sie werden sich im klaren darüber sein, daß Sie hierfür unsere Unterstützung nicht erfahren werden.
    Wir haben, meine Damen und Herren, als wir noch nicht in der Opposition waren, den Wohnungsbau nach dem Kriege dadurch zur größten Blüte gebracht, daß wir den Gesetzen der sozialen Marktwirtschaft auch in diesem Bereich zum Durchbruch verholfen haben. Unter der CDU/CSU-Regierung hat der Wohnungsbau im vergangenen Jahrzehnt einen noch nicht dagewesenen Stand bis zu 625 000 Wohnungen Jahresleistung erreicht, davon zwischen 200 000 bis 300 000 Sozialwohnungen in einem Jahr. Die einzelnen Zahlen sind so oft in diesem Hause genannt worden, daß ich sie nicht noch einmal zu wiederholen brauche. Diese Bauleistung — und das
    sollte man wohl merken — ist in den sechziger Jahren trotz der so oft von den heutigen Regierungsparteien kritisierten Degression der Bundesmittel erzielt worden, weil die damalige Wohnungs- und Wirtschaftspolitik alle Finanzierungsquellen auch außerhalb der öffentlichen Haushalte für den Wohnungsbau mobilisierte und weil sie die private Initiative im Bereich des Wohnungswesens auf breitester Front geweckt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir empfinden Genugtuung darüber, daß diese Glanzzeit, so darf man ruhig sagen, des Wohnungsbaus in die Amtsperiode des CDU-Wohnungsbauministers Paul Lücke fiel.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Seine erfolgreichen Leistungen können gar nicht genug hervorgehoben werden. Sie werden aber hervorgehoben, jeden Tag und auch noch für die Zukunft — eben in dieser Wohnungsbauleistung der sechziger Jahre.
    Es ist dem sozialdemokratischen Städte- und Wohnungsbauminister Dr. Lauritzen vorbehalten geblieben, daß in seiner Amtszeit sowohl der gesamte Wohnungsbau wie auch der soziale Wohnungsbau in erschreckendem Maße abgesunken ist.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wir haben es Ihnen oft genug vorgehalten, daß im Jahre 1969 nur noch 500 000 Wohnungen gebaut wurden und nur etwas über 130 000 Sozialwohnungen gefördert werden konnten. Vom Jahre 1970 kennen wir die endgültigen Zahlen noch nicht, haben aber keinen Zweifel daran, daß auf Grund der verfehlten Wirtschafts- und Konjunkturpolitik dieser Bundesregierung die mageren Zahlen des Jahres 1969 noch erheblich unterschritten werden.
    Nun kann man nur sagen: Der Karren ist festgefahren. Da kommt als der Weisheit letzter Schluß der Ruf nach Einführung eines Mietenstopps und einer neuen Mietgesetzgebung. Dieser Mietenstopp ist schon einmal, meine Damen und Herren, im Jahre 1937 eingeführt worden. Seine verheerenden Auswirkungen zusammen mit einem starren Mieterschutzgesetz sind noch in allzu frischer Erinnerung. Ich kann es mir ersparen, darauf näher einzugehen.
    Die Forderung nach einem allgemeinen Mietstopp wurde selbst dem sozialdemokratischen Bundeswirtschaftsminister zu bunt. In einer Erklärung im Bulletin sah er sich veranlaßt, dem mit Nachdruck zu widersprechen. Aber offenbar ist sein politischer Einfluß im Bundeskabinett nicht stark genug, um Art. 2 des Entwurfs zu verhindern oder ihn zumindest in dem gebotenen Maße zu beschränken. Wir als Opposition werden uns nicht mitschuldig daran machen, daß durch diesen Art. 2 des neuen Gesetzentwurfs die rückläufige Entwicklung des Wohnungsbaues in einem nicht abzusehenden Ausmaß verstärkt wird und damit die Mißstände vergrößert werden. Wir lassen uns auch durch die vagen Versprechungen eines langfristigen Wohnungsbauprogrammes, für das die reale finanzielle Grundlage fehlt, keinen Sand in die Augen streuen. Wenn durch diesen Gesetzentwurf die private Initiative des



    Erpenbeck
    Wohnungsbaus abgewürgt wird, werden wir nie dem Wahn verfallen, zu glauben, daß die öffentliche Hand dann die entstehenden riesigen Finanzierungslücken ausfüllen könnte.
    Selbstverständilch waren wir uns bei Inkraftsetzung des Lücke-Plans im klaren, daß es auch nach der Überprüfung des Wohnungswesens in die soziale Marktwirtschaft keinen einheitlichen Wohnungsmarkt, sondern immer mir Teilmärkte geben werde und daß auf Teilmärkte auch häufiger ein Wohnungsmangel entstehen könne. Wenn Großstädte wie z. B. München

    (Abg. Dr. Gleissner: Sehr richtig!)

    immer wieder neue Industrien in größerem Ausmaß und damit auch Legionen von Arbeitskräften, insbesondere von Gastarbeitern, an sich ziehen, dann hört die angespannte Lage im Wohnungsmarkt selbstverständlich nicht auf.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ferdinand Erpenbeck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte schön!