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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen des Bundesministers der Finanzen . . . . . . . 4911 A Absetzung des Punktes 2 von der Tagesordnung 4911 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 4911 B Wahl des Abg. Kahn-Ackermann zum stellvertretenden Mitglied des Europarates an Stelle des Abg. Haase (Kellinghusen) . 4911 B Amtliche Mitteilungen 4911 C Fragestunde (Drucksachen VI/ 1703, VI/ 1696) Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Meldungen über ein auf den Bundeskanzler während seiner Reise in Kenia geplantes Attentat Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 4913 D, 4914 A, B Dr. Riedl, München (CDU/CSU) . . 4913 D, 4914 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4914 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU): Gesetzesvorlagen betr. das Bodenrecht Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4914 C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4914 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Äußerung von Professor Leibholz betr. Änderung der bestehenden Eigentumsinhaltsbestimmung Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4914 D, 4915 B, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4915 B, D Fragen des Abg. Würtz (SPD) : Verwendung der als stellvertretende Zugführer eingesetzten Stabsfeldwebel der Feldjägertruppe nach Ernennung zu Offizieren des militärfachlichen Dienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4916 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Verkürzung des Grundwehrdienstes in allen europäischen Staaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4916 B, D, 4917 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4916 D Frage des Abg. Damm (CDU/CSU) : Verhalten der Vorgesetzten bei Rauschmittelmißbrauch durch Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4917 A, B, C Damm (CDU/CSU) 4917 B, C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Frage des Abg. Hansen (SPD) : Vorkehrungen gegen Unfälle von Flugzeugen des Typs Phantom Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4917 D, 4918 B, D Hansen (SPD) 4918 A, B Damm (CDU/CSU) 4918 D Fragen des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Durchsetzung des Reinheitsgebots für Bier in den EWG-Staaten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4919 A, B, C, D Dr. Geßner (SPD) . . . . . 4919 A, B, D Burger (CDU/CSU) 4919 C Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) : Erfahrungen in Dänemark mit der Freigabe der Pornographie Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4919 D, 4920 A, B, C Baier (CDU/CSU) 4920 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 4920 C Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Pflegesätze in Alters- und Pflegeheimen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4920 C, D, 4921 A Härzschel (CDU/CSU) 4920 D Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen betr. Förderung des Verbandes Deutscher Studentenschaften aus Mitteln des Bundesjugendplans Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . 4921 A, B, C, 4922 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 4921 B, C Dr. Sperling (SPD) 4922 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 4922 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4922 B Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Fortbildung deutscher Ärzte auf dem Gebiet der Rehabilitation von Hirnschäden Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4922 C, D, 4923 A Walkhoff (SPD) . . . . 4922 D, 4923 A Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Aufhebung der Sperrung von Geldern für den Verband Deutscher Studentenschaf ten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4923 A, C, D, 4924 A, C, D Walkhoff (SPD) . . . . . . . 4923 B Wohlrabe (CDU/CSU) 4923 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 4924 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 4924 C Damm (CDU/CSU) . . . . . . 4924 D Frage des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Beteiligung osteuropäischer Staaten an einem Europäischen Jugendwerk Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4925 A, C Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 4925 A, B Frage des Abg. Storm (CDU/CSU): Soziale und berufliche Eingliederung von Aussiedlern aus der Volksrepublik Polen Genscher, Bundesminister . . . . 4925 D Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Zulassung von Absolventen einer Sonderschule in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des einfachen Dienstes Genscher, Bundesminister . . . 4926 A, B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 4926 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Zustand der Stadien in der Bundesrepublik Deutschland Genscher, Bundesminister . . . 4926 C, D Müller (Mülheim) (SPD) 4926 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Ausbau der Stadien zur Fußballweltmeisterschaft 1974 Genscher, Bundesminister . . . . 4927 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 4927 A, B Nachrufe für die Abg. Haage, Unertl und Dr. Hein 4927 B Gedenkworte zur 100. Wiederkehr der Gründung des Deutschen Reiches von Hassel, Präsident 4928 B Abg. Dr. Rutschke legt sein Mandat nieder 4929 A Die Abg. Kahn-Ackermann, Schedl und Spitzmüller treten in den Bundestag ein 4929 A Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 4929 B Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 4930 B Kirst (FDP) 4930 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 III Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1639) in Verbindung mit Sammelübersicht 15 des Petitionsauschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/ 1679) von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 4931 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Drittes Besoldungsneuregelungsgesetz) (Abg. Benda, Berger, Wagner [Günzburg], Dr. Stoltenberg, Stücklen und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1573) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (Drucksache VI/ 1684) — Erste Beratung — 4932 C Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs (Drucksachen VI/ 1549, zu VI/1549) Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 4932 D Erpenbeck (CDU/CSU) 4934 B Frau Meermann (SPD) . . 4938 C, 4956 A Wurbs (FDP) 4943 B Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4945 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4950 A Gnädinger (SPD) 4952 B Kleinert (FDP) . . . . . . . 4953 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4954 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 4956 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Abg. Geisenhofer, Varelmann, Köster, Dr. Riedl [München], Frau Schroeder [Detmold], Müller [Remscheid], Dr. Böhme, Dr. Fuchs, Ziegler, Müller [Berlin], Weigl, Dr. Jobst, Winkelheide, Härzschel, Dr. Schulze-Vorberg, Ehnes, Burger, Häussler, Krampe und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1625) — Erste Beratung Geisenhofer (CDU/CSU) 4957 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 4959 C Spitzmüller (FDP) 4961 C Varelmann (CDU/CSU) 4963 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost 4963 D Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken (Gesetz gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955) (Wertausgleichsgesetz) (Drucksache VI/ 1615) — Erste Beratung — 4963 D Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/ 1617) — Erste Beratung — 4964 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Lampersbach, Gewandt, Bremm u. Gen.) (Drucksache VI/1635) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4964 A Entwurf eines Gesetzes über die künstliche Besamung von Tieren (Besamungsgesetz) (Drucksache VI/ 1616) —Erste Beratung — 4964 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen (Drucksache VI/ 1641) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4964 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (Drucksache VI/ 1683) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4964 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Art. 29 Abs. 1 GG (SPD, FDP) (Drucksache VI/ 1643) — Erste Beratung — . . . 4964 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Bundesrat) (Drucksache VI/ 1658) — Erste Beratung — . . . 4964 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über den Luftverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/ 1653) — Erste Beratung — 4964 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache VI/1654) — Erste Beratung — . . . 4965 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über den Fluglinienververkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache VI/1655) — Erste Beratung — 4965 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung (Drucksache VI/ 1680) — Erste Beratung — 4965 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache VI/ 1681) — Erste Beratung — 4965 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache VI/1682) — Erste Beratung — 4965 C Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost (Drucksache VI/1385) — Erste Beratung —Leber, Bundesminister . . . . . . 4965 C Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) . . 4967 C, 4970 A Wuttke (SPD) . . . . . 4969 C, 4970 A Kienbaum (FDP) 4971 B Stücklen (CDU/CSU) . 4972 B, C, 4973 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 4973 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Abg. Hirsch, Dichgans, Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/775) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1570) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4974 A Entwurf eines Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr (Drucksache VI/ 1060) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1624) — Zweite und dritte Beratung — Haar (Stuttgart) (SPD) 4974 C Vehar (CDU/CSU) 4975 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . 4975 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Bundesrat) (Drucksache VI/1137); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/ 1645) — Zweite und dritte Beratung — 4976 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsklassengesetzes (Drucksache U/1135); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/1637) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4976 C Entwurf eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten (Drucksache VI/1333); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1644) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (CDU/CSU) (Drucksache VI/695) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1644) — Zweite Beratung — Killat-von Coreth (SPD) . . . . . 4977 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4978 A Bredl (SPD) . . . . . . . . 4979 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4980 A Schulhoff (CDU/CSU) 4981 B Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4981 D Antrag der Abg. Roser, Dr. Martin, Lemmrich, Dr. Probst, Röhner u. Gen. betr europäische Hochschulpolitik (Drucksache VI/ 1420) 4982 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Beteiligung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1971 (Drucksachen VI/ 1184, VI/ 1590) . . . . . . . . . 4982 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer Prämienregelung für die Abschaffung von Kühen und die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen (Drucksachen VI/ 1185, VI/1595) 4983 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betr. die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die in Zollagern und Freizonen zulässigen üblichen Behandlungen (Drucksachen VI/1371, VI/1613) 4983 A Nächste Sitzung 4983 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4985 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 100 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten (Drucksachen VI/1333, VI/1644) 4985 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. Mindestversicherungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 4985 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Zahlung des Gehalts an bei kommunalen Krankenanstalten beschäftigte Ärzte während des Grundwehrdienstes 4986 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 4911 90. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 89. Sitzung, Seite 4888 B: Der Text der Frage 114 des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) ist zu streichen und dafür die folgende Frage einzusetzen: Ist es nicht ein Widerspruch, wenn die Bundesrgierung einerseits für die ungeschmälerte europäische Präsenz amerikanischer Streitkräfte plädiert, andererseits aber der Sowjetunion durch Projekte von der Art der mit Mercedes-Hilfe geplanten LKW-Produktion eine Unterstützung gewährt, die sich früher oder später, direkt oder indirekt, militärisch gegen die amerikanischen Streitkräfte und das von ihnen getragene Westbündnis auswirken kann? Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adams * 22. 1. Dr. Ahrens ** 29. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Alber ** 29. 1. Dr. Arndt (Berlin) 1. 2. Dr. Artzinger * 29. 1. Dr. Barzel 23. 1. Bals ** 29. 1. Bauer (Würzburg) ** 29. 1. Behrendt * 22. 1. Blumenfeld ** 29. 1. Borm 20. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Bühling 28. 2. Dasch 30. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 29. 1. Dr. Dittrich* 22. 1. Draeger ** 29. 1. Dröscher * 22. 1. Faller 22. 1. Fellermaier * 22. 1. Flämig * 22. 1. Fritsch ** 29. 1. Dr. Furler ** 29. 1. Gerlach (Emsland) * 22. 1. Dr. Götz 13. 2. Dr. Hallstein 22. 1. Dr. Heck 20. 1. Frau Herklotz ** 29. 1. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 29. 1. Hösl ** 29. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 1. Dr. Kempfler ** 29. 1. Frau Klee ** 29. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Koch * 22. 1. Kriedemann * 22. 1. Lange * 22. 1. Lautenschlager * 22. 1. Lemmrich ** 29. 1. Lenze (Attendorn) ** 29. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Maucher 22. 1. Meister * 22. 1. Memmel * 22. 1. Müller (Aachen-Land) * 22. 1. Dr. Müller (München) ** 29. 1. Frau Dr. Orth * 22. 1. Pöhler ** 29. 1. Rasner 12. 2. Richarts * 29. 1. Richter ** 29. 1. Riedel (Frankfurt) * 20. 1. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rinderspacher ** 29. 1. Roser ** 29. 1. Schmidt (Würgendorf) ** 29. 1. Dr. Schmücker ** 29. 1. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 1. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 22. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 29. 1. Schwabe * 22. 1. Dr. Schwörer * 22. 1. Seefeld * 22. 1. Sieglerschmidt ** 22. 1. Springorum* 22. 1. Steiner 29. 1. Frau Dr. Walz ** 29. 1. Werner * 22. 1. Wiefel 23. 1. Wienand ** 29. 1. Wolfram * 22. 1. Anlage 2 Umdruck 100 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten - Drucksachen VI/1333, VI/1644 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird nach Nummer 1 folgende Nummer 1 a eingefügt: 1 a. § 575 erhält folgenden Absatz 3: „ (3) Für Versicherte nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 gilt als Jahresarbeitsverdienst, solange sie das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben, ein Viertel, solange sie das vierzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben, ein Drittel der durchschnittlichen Bruttolohn- und Gehaltssumme, die für das zweite Kalenderjahr vor dem Arbeitsunfall ermittelt worden ist. Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres gilt Absatz 1, wenn es für den Berechtigten günstiger ist." Bonn, den 19. Januar 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 20. Januar 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) Drucksache VI/1696, Fragen A 1 und 2) : 4986 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1971 Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Mindestversicherungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für ausreichend, um die Folgen eines Unfalls bezahlen zu können? Hat die Bundesregierung die Absicht, die Mindestdeckungssumme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicheruung heraufzusetzen? Die Bundesregierung hält die gegenwärtig geltenden Mindestversicherungssummen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die 1965 neu festgesetzt und hierbei erheblich erhöht worden sind, in aller Regel für ausreichend, um die anfallenden Unfallschäden zu decken. Es sind ihr bisher nur einige, wenige, menschlich allerdings sehr bedauerliche Fälle bekannt geworden, in denen der Schaden durch die Versicherung mit der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 250 000 DM für Personenschäden nicht gedeckt werden konnte. Bereits im Herbst 1970 ist eine Umfrage bei allen Kraftfahrzeugversicherern eingeleitet worden, um die Zahl und die Größenordnung der Fälle festzustellen, in denen die geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen zur Schadendeckung nicht ausgereicht haben. Sobald ihr ausreichendes Material vorliegt, wird die Bundesregierung prüfen, ob im Interesse der Opfer des Straßenverkehrs eine Anhebung der geltenden Mindestversicherungssummen geboten ist. Ergänzund darf ich auf meine Antwort auf die mündlichen Anfragen des Herrn Abgeordneten Hörmann (Freiburg) in der 42. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. April 1970 (Seite 2120 der Niederschrift) verweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 20. Januar 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1696 Frage A 73): Hält es die Bundesregierung nach wie vor für richtig, daß nach § 1 Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes kommunale Krankenanstalten, auch von kleineren Städten, das Gehalt von dort beschäftigten Ärzten für die volle Dauer des Grundwehrdienstes zahlen müssen, wenn die Einberufenen über 25 Jahre alt sind? Ich habe in meiner schriftlichen Antwort auf die Fragen Nr. 105, 106 und 107 des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé in der Fragestunde am 13. Dezember 1968 erklärt, daß die öffentlichen Träger von Krankenanstalten wie die öffentliche Verwaltung überhaupt an die Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes gebunden sind. Ich habe weiterhin darauf hingewiesen, daß die Ursache der Schwierigkeiten der Krankenhäuser auch auf diesem Gebiet in ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage begründet ist. Diese schlechte wirtschaftliche Lage will die Bundesregierung mit dem am 17. Dezember 1970 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze beseitigen. Falls die parlamentarischen Körperschaften eine gesetzliche Neuregelung auf dieser Grundlage verabschieden, würde damit die finanzielle Lage der Krankenhäuser entscheidend verbessert. Damit dürfte auch das von Ihnen dargestellte Einzelproblem in den Krankenhäusern in gleicher Weise wie in der übrigen öffentlichen Verwaltung ohne größere Schwierigkeiten bewältigt werden können. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Neuregelung der Krankenhausfinanzierung noch in der zweiten Hälfte dieses Jahres in Kraft treten kann. Angesichts dieser Entwicklung scheint es vertretbar, den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten, ehe die Frage nach weiterer finanzieller Entlastung der Krankenhäuser im Zusammenhang mit bestimmten Einzelproblemen erörtert wird.
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    Rede von Helmut von Bockelberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hohen Hause liegen Anträge des Petitionsausschusses vor, der in den Sammelübersichten 14 mit 181 Fällen und 15 mit 79 Fällen — das sind zusammen 260 — vorgeschlagenen Erledigung von Petitionen zuzustimmen. Von diesen Petitionen sollen der Bundesregierung 34 als Material und 3 zur Kenntnisnahme zugewiesen werden. Das Hohe Haus wird gebeten, 2 Petitionen als erwägenswerte Anregungen zur Kenntnis zu nehmen. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sind 207 Petitionen erledigt, zur Tagesordnung übergegangen wurde bei 2 Petitionen, und 12 Petitionen wurden als erledigt angesehen, weil dem Anliegen des Einsenders entsprochen worden war.
    Meine Damen und Herren, hinter jeder Petition steht ein Mensch, ein Mensch mit seinen Sorgen, mit seinen Anliegen, mit seinen Klagen, aber auch mit seinen Anregungen. Wir konnten wenig Unsachlichkeit und wenig Querulantentum feststellen, was aus der geringen Zahl von 2 Petitionen, über die zur Tagesordnung übergegangen wurde, zu erkennen ist.
    Ich darf mir gestatten, wie in den vorigen Sitzungen von anderer Seite geschehen, wiederum auf eine Petition einzugehen, die typisch für eine größere Zahl von Fällen zu sein scheint. Ich möchte in Kürze, aber auch mit der notwendigen Klarheit auf die Petition eingehen, die in Ziffer 19 der Sammelübersicht 15 aufgeführt ist, weil sie für eine Reihe von Fällen aller Dienstgrade typisch ist.
    Bei dem Petenten handelt es sich um einen 76 Jahre alten Mann, der bis zum Ende des zweiten Weltkrieges Offizier gewesen ist. Er wurde am 1. Mai 1941 zum Oberst befördert, und mit den Personalveränderungen des Heerespersonalamts vom 15. März 1945 wurde seine Beförderung zum Generalmajor mit Wirkung vom 1. April 1945 ausgesprochen. Die Beförderungsurkunde für den Beförderten wurde vom Heerespersonalamt richtig auf den Weg gebracht. Die Bekanntgabe durch den zuständigen Vorgesetzten unterblieb, da die Beförderungsurkunde auf Grund der Turbulenz dieser letzten Kriegswochen nicht die vorgesetzte Dienststelle erreichte. Eine inoffizielle Bekanntgabe an den Betroffenen ist nach den bestehenden Bestimmungen wirkungslos. Die behaupteten Aussagen des Petenten sind durch Beurkundungen des Heeresarchivs Kornelimünster und durch eidesstattliche Erklärungen der Dienstvorgesetzten belegt. — Soweit ,zur Person.
    Die Rechtslage ist so, daß Berufsbeamte und Berufsoffiziere erst dann rechtswirksam — ich wiederhole das Wort „rechtswirksam", weil es wichtig ist — befördert sind, wenn die Bekanntgabe durch den zuständigen Vorgesetzten erfolgt ist und die Beförderungsurkunde übergeben worden ist.
    Diese Handhabung wurde für die Wehrmacht des letzten Krieges ausdrücklich noch zweimal bestätigt, und zwar einmal durch eine Verfügung des Oberkommandos des Heeres — Heerespersonalamt — vom 26. November 1940. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren:
    Beförderungen werden erst mit der dienstlichen
    Bekanntgabe durch den zuständigen Vorgesetz-
    ten rechtsgültig, rechnen jedoch von dem Tage ab, der in der Beförderungsverfügung festgelegt worden ist.
    Die zweite Bestätigung ist in einer Verfügung des Heerespersonalamts vom 1. Juli 1944 enthalten:
    Die Beförderungen sind von den Truppenteilen und Dienststellen auf Grund der Beförderungsverfügung des OKH/HPA — durch den für die Bekanntgabe zuständigen Vorgesetzten (mindestens mit den Befugnissen eines selbständigen Bataillonskommandeurs) dem Beförderten bekanntzugeben. Jede Beförderung wird erst durch die dienstliche Bekanntgabe von berufener Stelle rechtswirksam.
    Welchen Sinn haben diese beiden Verfügungen, die noch während des Krieges erlassen worden sind, für den Offizier gehabt? Der Sinn lag darin, daß der unmittelbare Vorgesetzte noch bis zur Übergabe der Beförderungsurkunde die Möglichkeit haben sollte, für den Fall, daß dieser Offizier versagt, die Beförderung anzuhalten. Er hätte dann die Streichung der Beförderung beim Heerespersonalamt beantragen müssen, und dann hätte das Heerespersonalamt die Streichung genehmigt und durchgeführt. — Dies ist in dem vorliegenden Fall nicht geschehen.
    Anders ist die Behandlung bei den Beamten. Dort ist der Grundsatz der Bekanntgabe durch die „Verordnung über die Ernennung und Beförderung der Beamten während des Krieges" vom 23. September 1942 aufgehoben worden. Ich darf auch hier mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren:
    Die Berufung in das Beamtenverhältnis, die Einstellung in das außerplanmäßige Beamtenverhältnis, die Anstellung auf Widerruf, auf Lebenszeit oder auf Zeit (§§ 27 bis 30 DBG) und eine Beförderung werden während des Krieges schon mit dem Tage der Vollziehung der Ernennungsurkunde bewirkt. Einer Zustellung der Urkunde und der Einweisungsverfügung bedarf es zur Rechtswirkung nicht.
    Meine Damen und Herren, wir sehen also, daß hier zwischen dem einen Teil der Staatsdiener, den Offizieren, und einem anderen Teil der Staatsdiener, den Beamten, für die Dauer des Krieges ein Unterschied gemacht worden ist. Die Begründung, die der auf Beschluß des Petitionsausschusses zur Auskunftserteilung anwesende Vertreter des Innenministeriums gegeben hat, gibt eine gewisse Erklärung, aber nicht eine Erklärung für die unterschiedliche Behandlung. Die Begründung lautet nämlich: Diese aufhebende Verordnung ist erfolgt, weil während des Krieges nicht in jedem Fall feststellbar war, wo sich der Beamte aufhielt.
    Wenn wir uns — jedenfalls wir Älteren hier — einmal durch den Kopf gehen lassen, was sich seit etwa Januar/Februar 1945 bis Kriegsende abgespielt hat, so können wir doch sehen, daß zwischen der einen Gruppe von Staatsdienern, den Offizieren, und der anderen Gruppe von Staatsdienern, den Beamten, hinsichtlich der Erreichbarkeit zur Übergabe einer Ernennungs- und Beförderungsurkunde kein Unterschied mehr festzustellen ist. Die Ernennungsurkunde hat unseren Petenten nicht erreicht. Die



    von Bockelberg
    Streichung beim Heerespersonalamt ist nicht erfolgt, also ist diese Beförderung nicht nichtig, sondern höchstens schwebend unwirksam.
    Der Berichterstatter — der vor Ihnen steht — und der Mitberichterstatter, Herr Abgeordneter Scheu, haben den Antrag gestellt, einen Vertreter des Innenministeriums zur Auskunftserteilung vor den Petitionsausschuß zu laden. Es hat mit diesem Herrn im Petitionsausschuß eine etwa einstündige, sehr lebhafte Unterredung stattgefunden. Ich darf dem Hohen Hause die hauptsächlichen Gegenargumente gegen eine Gleichbehandlung der ehemaligen Offiziere mit den ehemaligen Beamten bekanntgeben und Ihnen meine Stellungnahme dazu mitteilen.
    Erstens wird ein rechtliches Gegenargument gebracht, indem man sagt, das Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes habe an die Rechtsstellung, wie sie am 8. Mai 1945 bestanden habe, anzuknüpfen, und am 8. Mai 1945 sei die Ernennungsurkunde ja nicht in der Hand des Petenten gewesen. Hierzu ist zu sagen, daß Art. 131 des Grundgesetzes keine Einzelheiten über die Ausfüllung dieses Artikels enthält. Das Parlament, der Gesetzgeber, ist also vom Verfassungsgeber nicht eingeengt worden; es hat freie Hand bei der Regelung gemäß Art. 131 des Grundgesetzes. Ich darf daran erinnern, daß schon einmal in einem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes eine Abweichung von der damaligen Rechtsstellung der Betroffenen statuiert worden ist, indem man die Betroffenen nicht nach ihrem Dienstgrad, sondern nach einem sogenannten Beförderungsstopp behandelte, nach dem für alle sechs Jahre nur eine Beförderung
    3) anerkannt wurde. Hier hat das Hohe Haus also selbst von der freien Hand Gebrauch gemacht und hat sich nicht an den Rechtszustand vom 8. Mai 1945 gehalten. Ich glaube, damit dürfte erwiesen sein, daß dieser rechtliche Grund in sich zusammenfällt.
    Zum zweiten wird angeführt, daß die Zahl der Betroffenen zu hoch sei. Zunächst einmal eine grundsätzliche Feststellung: Wenn es um Recht und Gerechtigkeit geht, dann darf das Argument der großen Zahl keine Rolle spielen. Außerdem glaube ich kaum, daß heute genaue Feststellungen über die Zahl der Betroffenen vorliegen; denn bei weitem nicht alle, die ihre Ernennungsurkunde nicht zugestellt erhielten, leben heute noch. Oder sie stehen nicht mehr zu Debatte, da sie irgendwie anders untergebracht worden sind. Diese Auslassung ist also zunächst einmal als Hypothese zu behandeln, die in keiner Weise bewiesen ist.
    Der dritte Gegengrund lautet, daß eine korrekte Überprüfung heute nicht mehr möglich sei. Der hier vorliegende Fall mit seinen Unterlagen zeigt aber, daß ein korrekter Nachweis durchaus möglich ist und in diesem Falle auch geführt worden ist. Es ist zuzugeben, daß an den Nachweis erhebliche Anforderungen gestellt werden müssen. Ich glaube aber, daß es besser ist, wenn einmal ein Nichtberechtigter etwas erhält, als wenn man Hunderte oder gar Tausende ungerecht behandelt.
    Der Vorschlag des Berichterstatters und des Mitberichterstatters, dem der Ausschuß einstimmig zugestimmt hat, geht dahin, das Hohe Haus möge
    diesen Fall als erwägenswerte Anregung zur Kenntnis nehmen.

    (Beifall.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Der Petitionsausschuß empfiehlt, beide Vorlagen anzunehmen. — Dem wird nicht widersprochen; es ist so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 4 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Benda, Berger, Wagner (Günzburg), Dr. Stoltenberg, Stücklen und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Drittes Besoldungsneuregelungsgesetz — 3. BesNG)
— Drucksache VI/1573 —
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVG)

— Drucksache VI/1684 — Das Wort wird nicht begehrt.
Gemäß der Ihnen vorliegenden Tagesordnung wird vorgeschlagen, die beiden Entwürfe an den Innenausschuß — federführend — sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Keine Bedenken; es ist so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs
— Drucksachen VI/1549, zu VI/ 1549 —
Zur Einbringung hat das Wort Herr Bundesjustizminister Jahn.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Notlage auf großen Teilen des Wohnungsmarktes ist derzeit eines der brennenden innenpolitischen Probleme. Der sich insbesondere in Ballungsgebieten verstärkende Nachfrageüberhang, dem ein für den Wohnungsneubau, aber auch für das allgemeine Preisgefüge auf dem Mietsektor besorgniserweckender Anstieg der Bau-und Bodenkosten gegenübersteht, haben das — jedenfalls für Teilbereiche — nach wie vor ungelöste Wohnungsproblem wieder verschärft in das allgemeine Bewußtsein gerückt.
    Um den damit verbundenen sozialen Gefahren zu begegnen, hat die Bundesregierung bereits im August 1970 ein Gesamtprogramm beschlossen, dessen Ziel langfristig die Beseitigung der Wohnungsnot und kurzfristig der Schutz des Mieters vor den durch die heutige Marktsituation ermöglichten Mißständen und Auswüchsen ist. Wesentliches Teilstück dieses Programms ist der Ihnen vorliegende Entwurf



    Bundesminister Jahn
    eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung
    des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs.
    Übersteigt die Wohnungsnachfrage erheblich das Angebot, kann der Marktmechanismus nicht wirksam werden. Bei einem solchen Nachfrageüberhang geht der Vermieter mit einer Kündigung oder der Abweisung eines Mietinteressenten kein Risiko ein, weil er mit einer alsbaldigen anderweitigen Vermietung rechnen darf. Der Mieter dagegen wird in der Wahrnehmung seiner Mietrechte und in der Abwehr ungerechtfertigter, insbesondere überhöhter finanzieller Forderungen dadurch gehindert, daß er befürchten muß, seinen Wohnbedarf anderweitig nicht befriedigen zu können.
    Die Marktlage führt also zu einer völligen Ungleichheit der Marktstellungen von Mieter und Vermieter, die im Interesse der sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Friedens in einem Bereich des notwendigen Lebensbedarfes nicht hingenommen werden kann. Die Bundesregierung hält es daher für erforderlich, bis zur Herstellung ausgeglichener Marktverhältnisse die Stellung des Mieters durch besondere Schutzmaßnahmen so weit zu verstärken, daß die sich aus der mangelnden Angebotskonkurrenz ergebenden Nachteile ausgeglichen werden.
    Zur Erreichung dieses Ziels sieht der Entwurf für das materielle Mietrecht einen verstärkten Bestandsschutz vor. Art. 1 enthält eine Ergänzung der Sozialklausel des § 556 a BGB. Fehlt es dem Mieter an der Möglichkeit, sich anderweitig eine angemessene Wohnung zu beschaffen, so liegt auf der Hand, daß die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn eine einschneidende Verschlechterung seiner sozialen Lage wäre; für diese Feststellung bedarf es keiner Entscheidung im Einzelfall. Durch die vorgeschlagene Ergänzung des § 556 a des Bürgerlichen Gesetzbuches wird klargestellt, daß ein Fehlen von Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen immer eine Härte für den Mieter bedeutet, also in jedem Fall zu einer Abwägung gegen die Belange des Vermieters zwingt.
    Art. 2 des Entwurfs sieht in Gebieten mit erheblichem Wohnungsfehlbestand einen besonderen Kündigungsschutz für Mieter vor. Ich muß an dieser Stelle im Hinblick auf Mißdeutungen, die dieser Vorschlag in der Öffentlichkeit teilweise gefunden hat, ein klärendes Wort zur Zielsetzung gerade dieser Regelung sagen. Auch insoweit ist nicht an eine Besserstellung der Mieter zu Lasten berechtigter Belange des Vermieters gedacht. Die Regelung dient vielmehr allein einem gerechten Interessenausgleich zwischen den Vertragspartnern. Der Mieter muß erwarten können, daß er sich seiner Wohnung als Grundlage seiner Existenz in gebotenem Umfang sicher fühlen darf. Er muß also vor willkürlichen und unmotivierten Kündigungen, die bei ausgeglichenen Marktverhältnissen schon auf Grund der Interessenlage des Vermieters ausgeschlossen wären, gesichert sein; das gilt um so mehr, als ein notwendiger Umzug neben allen anderen Unzuträglichkeiten eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich bringen würde. Desgleichen darf der Mieter ungerechtfertigten Forderungen des Vermieters — so etwa nicht zu rechtfertigenden Mieterhöhungsforderungen — nicht schutzlos ausgesetzt sein. Erscheint demnach ein freies Kündigungsrecht des Vermieters nach den besonderen Umständen nicht sachgerecht, so muß sich andererseits der Vermieter bei Vorliegen triftiger Gründe aus dem Mietverhältnis lösen können. Art. 2 sieht daher vor, daß in Gebieten mit einem erheblichen Wohnungsfehlbestand die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses nur noch möglich sein soll, wenn der Vermieter ein berechtiges Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Gründe, die zu einer Kündigung berechtigen sollen, sind im Gesetz beispielhaft aufgezählt. Kündigungsgrund kann auch das gerechtfertigte Streben nach einer Mieterhöhung sein. Dabei stellt der Entwurf entgegen einer zum Teil erhobenen Forderung nicht auf eine Kostenmiete als Obergrenze ab. Grundlage der Kostenmiete, deren Begriff durch die Zweite Berechnungsverordnung eine besondere Ausprägung erfahren hat, stellen die ursprünglichen Herstellungskosten dar. Diese geben aber nach Auffassung der Bundesregierung bei einer Vielzahl der betroffenen Wohnungsverhältnisse — nämlich bei Altbauwohnungen — keinen ausreichenden Anknüpfungspunkt für die heute gerechtfertigte Miethöhe ab. Nach dem Entwurf soll der Vermieter zur Kündigung mit dem Ziel der Mieterhöhung unter anderem dann berechtigt sein, wenn die Kapital- und Bewirtschaftungskosten steigen oder das Eigenkapital bei einer Beibehaltung der bisherigen Miethöhe keinen angemessenen Ertrag mehr erbringen würde. Damit wird für den Vermieter in jedem Fall ein angemessenes wirtschaftliches Ergebnis der Vermietung sichergestellt.
    Gegen den in der Vorlage in diesem Zusammenhang verwandten Begriff der ,,marktgerechten Verzinsung des Eigenpakitals” sind in der bisherigen Diskussion des Entwurfs Einwände erhoben worden. Die Bundesregierung wird im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens um eine Verdeutlichung der vorgeschlagenen Regelung insoweit bemüht sein.
    Durch den besonderen Bestandsschutz des Artikels 2 bleibt der Schutz des Mieters nach der Sozialklausel des § 556 a des Bürgerlichen Gesetzbuches unberührt. Liegen für den Vermieter Gründe für die Kündigung vor, so kann sich also der Mieter gegebenenfalls noch darauf berufen, daß die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte darstellen würde, die auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters nicht gerechtfertigt ist.
    Die Gebiete besonderen Wohnungsbedarfs, in denen Art. 2 Geltung haben soll, sollen durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates im Wege einer Rechtsverordnung bestimmt werden. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, daß nach Möglichkeit bereits im Gesetzgebungsverfahren Klarheit darüber besteht, welche Gebiete nach den in der Ermächtigungsnorm angeführten Kriterien unter die Regelung fallen.
    Die Art. 3 und 4 des Entwurfs sehen eine Änderung der strafrechtlichen Wuchertatbestände sowie eine Neufassung der Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes über Preiserhöhungen vor. Hierdurch soll ein wirksameres Einschreiten gegen mißbräuch-



    Bundesminister Jahn
    lich hohe Mietforderungen sichergestellt werden. Die gegenüber dem geltenden Recht weitere Fassung der strafrechtlichen Vorschrift über den Mietwucher wird es insbesondere auch ermöglichen, Fällen einer Ausbeutung der besonderen Lage bestimmter Bevölkerungsgruppen, wie sie bedauerlicherweise etwa bei Gastarbeitern nicht selten festzustellen sind, besser zu begegnen.
    Bedingt durch die Wohnungsknappheit kommt der Wohnungsvermittlung eine besondere Bedeutung zu. Dabei wird die sich aus den Marktverhältnissen ergebende Situation von einzelnen Vermittlern — sei es durch mißbräuchliche Vertragsgestaltung oder durch unlautere Geschäftsmethoden — zum Nachteil der Wohnungsuchenden ausgenutzt. Diese Mißstände sollen durch das in Art. 5 enthaltene Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung ausgeschlossen werden.
    Das in Art. 6 vorgeschlagene Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen schafft die Voraussetzungen für den Erlaß eines neuen Honorarrechts für diese Berufsstände. Anlaß für eine solche Neuregelung sind — was ich hier ausausdrücklich betonen möchte — nicht Mißbrauchsfälle bei Honorarforderungen durch Architekten oder Ingenieure. Durch den Entwurf soll vielmehr unter anderem die im geltenden Recht für Architekten bestehende Unbilligkeit beseitigt werden, daß rationalisierungswirksame besondere Leistungen dann, wenn sie zur Senkung der Bau- und Nutzungskosten führen, möglicherweise eine Schmälerung des Honorars bewirken. Der Entwurf sieht daher vor, daß bei der Neuordnung des Honorarrechts für solche Leistungen besondere Honorare festgesetzt werden können. Damit soll zugleich für Architekten und Ingenieure ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, künftig in vermehrtem Umfang derartige rationalisierungswirksame Leistungen zu erbringen und so zu einer allgemeinen Kostensenkung auf dem Bausektor beizutragen.
    Die vorgeschlagenen gesetzgeberischen Maßnahmen stellen nach Auffassung der Bundesregierung einen notwendigen Beitrag zur Erhaltung des sozialen Friedens und zur Sicherung stabiler wirtschaftlicher Verhältnisse dar. Ich bitte Sie daher namens der Bundesregierung um Unterstützung des Entwurfs.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)