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    Deutscher Bundestag 89. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4883 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4883 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4883 C Fragestunde (Drucksache VI/1581) Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Konsultation der Verbündeten bezüglich der Mitwirkung westdeutscher Unternehmen bei der Realisierung des Lkw-Projekts der Sowjetunion Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4884 B, C Engelsberger (CDU/CSU) . . . 4884 B, C von Hassel, Präsident . . . . . . 4884 B Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Feststellung des Bundesaußenministers in der Rede am 17. Oktober 1970 betr. Zwischenregelungen für Berlin Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 4884 D, 4885 A, B, C, D Wohlrabe (CDU/CSU) . . 4884 D, 4885 A von Hassel, Präsident 4885 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4885 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 4885 D Frage des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Erklärung des Bundesaußenministers betr. Moskaus Verzicht auf einen einseitigen Interventionsanspruch gegenüber der Bundesrepublik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 4886 A, B, C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 4886 B, C Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Amerikanische Befürchtungen bezüglich des weiteren Anwachsens des sowjetischen Militärpotentials infolge wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Kooperation mit der Bundesrepublik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 4886 C, D, 4887 A, C, D, 4888 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 4886 D, 4887 A, D von Hassel, Präsident . . . . 4887 B, C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4888 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Unterstützung der Sowjetunion durch Lieferungen für ein Lkw-Projekt Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4888 B, C, D, 4889 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 4888 C Schulte (Unna) (SPD) . . . . . . 4888 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 4889 A von Hassel, Präsident . . . . . . 4889 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Frage des Abg. Dr. Enders (SPD) : Gewährung von Sonderurlaub für Informationstagungen im Rahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit Genscher, Bundesminister . . . . 4889 B Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Berücksichtigung des freiwilligen Arbeitsdienstes bei der Statusdienstzeit der Berufsoffiziere Genscher, Bundesminister 4889 D, 4890 A Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 4890 A Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Einführung der paritätischen Mitbestimmung in kommunalen Eigengesellschaften Genscher, Bundesminister . . . 4890 A, B Weigl (CDU/CSU) 4890 B Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Vorlesungen über marxistisch-leninistische Industriesoziologie an der Freien Universität Berlin Genscher, Bundesminister . . . . 4890 C Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Anträge an die Heimkehrer-Stiftung auf Gewährung eines Darlehens Genscher, Bundesminister 4890 D, 4891 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 4891 A Josten (CDU/CSU) 4891 A Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Behauptungen betr. Beteiligung der Deutschen Jugend des Ostens an Veranstaltungen der „Aktion Widerstand" Genscher, Bundesminister . . 4891 B, C, D, 4892 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 4891 C Dr. Sperling (SPD) 4891 D Hansen (SPD) . . . . . . . . 4891 D Fragen des Abg. Engholm (SPD) : Einfluß von Großverlegern auf dem schleswig-holsteinischen Zeitungsmarkt — Sicherung der Unabhängigkeit der Redaktionen Genscher, Bundesminister . 4892 A, B, C, D, 4893 A Engholm (SPD) . . . . . . . . 4892; C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4892 D Anbuhl (SPD) . . . . . . . . . 4893 A Fragen der Abg. Zebisch (SPD) und Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Bundesmittel für den Sportstättenbau im Zonenrandgebiet Genscher, Bundesminister . 4893 A, B, C, D, 4894 A, B, C, D, 4895 A Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 4893 B Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 4893 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 4894 A, C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 4894 B, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4894 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 4894 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Anspruch der Beamten auf Bezahlung von Überstunden Genscher, Bundesminister . . 4895 A, B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 4895 B Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . . 4895 B Pensky (SPD) . . . . . . . . . 4895 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen (Drucksache VI/1634) . . 4895 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 4896 A Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4897 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) betr. Aufsatz von Professor Küchenhoff über „Die Verfassungsmäßigkeit des Warschauer Vertrages" 4897 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Neugestaltung der Kraftfahrzeugsteuer 4897 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/ CSU) betr. Nichtbegünstigung der gemeinnützigen Zwecken dienenden Anstalten, deren Rechtsträger Gebietskörperschaften sind, nach § 2 des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft . . 4898 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung, Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 III Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) (FDP) betr. Höhe der Düngemittelpreise in der Bundesrepublik und im Ausland . . . 4898 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Bardens (SPD) betr. gesetzliche Altersversorgung für freischaffende Künstler . . . . . . . . 4898 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) betr. Fertigstellung der EB 1 zwischen Aachen und Düsseldorf . . 4899 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Verbesserung der Güterabfertigung im Gemeinschaftsbahnhof Salzburg . . 4899 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Abschluß von Lehrverträgen für Datenverarbeitungskaufleute 4899 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schirmer (SPD) betr. Verwirklichung des Schulsportprogramms der Bundesregierung . . . . . . . . 4899 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schirmer (SPD) betr. Beratung des Schulsportprogramms mit dem Deutschen Sportbund . . . . . . . 4900 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hansen (SPD) betr. Anerkennung der in der Bundesrepublik erworbenen Zeugnisse griechischer Gastarbeiterkinder in Griechenland und Untersagung des Gebrauchs von Lehrbüchern mit verfassungsfeindlichem Inhalt 4900 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) betr. Veröffentlichung von Beiträgen im „Bulletin" 4900 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Zusicherungen in bezug auf Emigranten während der Verhandlungen in Moskau und Warschau 4901 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Borm (FDP) betr. Instandhaltung der Grabstätte des Friedensnobelpreisträgers Professor Quidde in Genf 4901 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/ CSU) betr. Ausführungen des Bundesaußenministers über die europäische Verantwortung der Bundesrepublik . . . . 4901 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Ausführungen des Bundesaußenministers über die geänderte sowjetische Propaganda 4901 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Erklärung des Bundesaußenministers über die Verantwortung für die Erhaltung und Sicherung des europäischen Friedens 4901 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Wiederherstellung der Rechte der deutschen Eigentümer in Frankreich liegender landwirtschaftlicher Grundstücke 4902 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Vorlage von Erbscheinen aus der DDR bei Anträgen nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz 4903 A Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Angaben über die Berufswahl eines Jahrgangs juristischer Assessoren . . . . 4903 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Erhebung von Anklagen nach § 184 StGB . . . . . . . . 4903 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Förderung von Infrastrukturmaßnahmen finanzschwacher Gemeinden im Zonenrandgebiet bis zu 100 % der Kosten . . 4903 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Berechtigung zur Unterbrechung der Schwangerschaft auf Kosten der Krankenkassen . . . . . . . . . . . 4904 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Ausdehnung der Schlechtwettergeldregelung auf Betriebe der Hartsteinbranche 4904 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. versorgungsrechtliche Stellung deutscher Angehörigen der ehemaligen internationalen freiwilligen Brigaden in Spanien 4904 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Arbeitslosenquote der Arbeitsamtsbezirke Emden und Leer und Konsequenzen aus der OstfrieslandStudie 4905 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Errichtung eines Neubaus für das Versorgungskommando 860 4905 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Stipendium für Teilnehmer an Vorkursen in Kollegs 4906 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Schadenersatz für Wehrdienstleistende bei Impfschäden 4906 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Ausbau der B 208 zwischen Bad Oldesloe und Ratzeburg sowie Weiterführung der Bauarbeiten an der Umgehungsstraße Mölln . . . . . . . . 4906 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Beginn des Ausbaus der Ortsumgehung Raunheim im Zuge der B 43 4907 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Errichtung eines Bundesbahnhofs im Bereich der Gemeinde Planegg . . . 4907 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Ausbau der Autobahn Stuttgartwestlicher Bodensee . . . . . . . . 4907 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Finanzierungsbeihilfen der Länder für Bundesbahnstrecken —Kosten der Elektrifizierung der Strecke Lehrte—Braunschweig—Helmstedt . . . 4908 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Luftnahverkehrsnetzprogramm — regionale Aktionsprogramme Bayerns 4908 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. Ausbau der B 303 zwischen Marktredwitz, Schirnding und Bayreuth . . . 4909 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Errichtung von Wildschutzzäunen beim Bau neuer Autobahnen . . 4909 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 89. Sitzung Bonn, den 18. Dezember 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 12. von Alten-Nordheim 18. 12. Dr. Arndt (Berlin) 18. 12. Dr. Artzinger ' 18. 12. Barche 15. 1. 1971 Dr. Barzel 18. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 18. 12. Behrendt * 18. 12. Benda 18. 12. Berberich 18. 12. Biehle 18. 12. Blumenfeld 18. 12. Dr. Böhme 18. 12. Frau Brauksiepe 18. 12. Dr. Burgbacher * 18. 12. Dasch 18. 12. Dr. Dittrich 18. 12. Dr. Dollinger 18. 12. Eckerland 18. 12. Ehnes 18. 12. Dr. Evers 18. 12. Fellermaier * 18. 12. Flämig * 18. 12. Dr. Fuchs 18. 12. Dr. Furler 18. 12. Dr. Giulini 18. 12. Glüsing (Dithmarschen) 18. 12. Dr. Götz 31. 12. Graaff 18. 12. Haage (München) 18. 12. Härzschel 18. 12. Dr. Hein 31. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Dr. Kempfler 18. 12. Dr. Kreile 18. 12. Kriedemann * 18. 12. Lange * 18. 12. Lensing 18. 12. Memmel 18. 12. Pöhler ** 18. 12. Dr. Pohle 18. 12. Rasner 18. 12. Dr. Reischl 18. 12. Riedel (Frankfurt) * 18. 12. Russe 18. 12. Dr. Schmitt-Vockenhausen 18. 12. Schmitz (Berlin) 18. 12. Dr. Schröder (Düsseldorf) 18. 12. Schwabe 18. 12. Spilker 18. 12. Springorum * 18. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Steiner 18. 12. Dr. Stoltenberg 18. 12. Struve 18. 12. Dr. Warnke 18. 12. Weber (Heidelberg) 18. 12. Werner 18. 12. Dr. Wörner 18. 12. Frau Dr. Wolf 18. 12. Wolfram 18. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 25) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung Professor Küchenhoffs, es wäre eine undemokratische und unfreiheitliche Usurpation, die Bürger der denials noch nicht als DDR verfaßten Teile Deutschlands außer für das Grundgesetz in seiner Vorläufigkeit und mit seinem an „das ganze deutsche Volk" gerichteten Wiedervereinigungsgebot noch für die ganze Verfassungswirklichkeit oder gar für die jeweilige Regierungsmehrheit und ihre Regierungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen, auf deren Auswahl und Bestimmung sie weder durch Wahlen und Abstimmungen noch durch Petitionen und andere Teilhaberrechte irgendeinen Einfluß nehmen können? Ihre Frage bezieht sich auf einen Aufsatz von Herrn Professor Küchenhoff über „Die Verfassungsmäßigkeit des Warschauer Vertrages", der in der Sonderausgabe des Bulletin vom 8. Dezember 1970 aus Anlaß der Unterzeichnung des Warschauer Vertrages veröffentlicht worden ist. Die Bundesregierung teilt im Ergebnis die in diesem Aufsatz vertretene Auffassung von Herrn Professor Küchenhoff, daß der Warschauer-Vertrag nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die einzelnen Formulierungen dieses Aufsatzes sind dabei natürlich Sache des Autors selbst. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 18. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 26) : Bleibt die Bundesregierung angesichts der weit verbreiteten Kenntnis der Gefährlichkeit des Bleizusatzes im Benzin, der nur für Motoren mit hoher Verdichtung nötig ist, auf ihrem mehrmals erklärten Standpunkt, daß eine Reform der Kraftfahrzeugsteuer mit dem Ziel einer Beseitigung der Hubraumsteuer erst im Zuge einer europäischen Steuerharmonisierung erfolgen soll? Wie ich in meiner Antwort vom 26. November 1970 auf die Kleine Anfrage der Herren Abgeordneten Lemmrich, Dr. Gruhl, Unertl und Genossen (Bundestags-Drucksache VI/1485) bereits mitgeteilt habe, wird die Bundesregierung nicht die Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Personenkraftwagen innerhalb der 4898 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 EWG abwarten. Die Arbeiten zur Neugestaltung der Kraftfahrzeugsteuer sind vielmehr im Rahmen der Steuerreform in Angriff genommen worden. Das habe ich Ihnen gegenüber, Herr Kollege, im übrigen schon in der Fragestunde am 7. Oktober 1970 zum Ausdruck gebracht. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 17. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 27 und 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Wortlaut des § 2 Abs. 1 Nr. 1 c des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft in der Fassung vom 8. September 1969 (BGBl. I S. 1589) die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienenden Anstalten, deren Rechtsträger Gebietskörperschaften sind, ausschließt? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese ungleiche Behandlung gegenüber derartigen Anstalten dem Sinn des Gesetzes und dem Willen des Gesetzgebers entspricht? Der Bundesregierung ist bekannt, daß gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienende Anstalten, deren Rechtsträger Gebietskörperschaften sind, nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) des Gasöl-Verwendungsgesetzes-Landwirtschaft in der Fassung vom 8. September 1969 (BGBl I S. 1589) nicht begünstigt werden. Nach dem Gesetz müssen die Träger selbst gemeinnützig sein. Die Nichtbegünstigung entspricht auch dem Sinn des Gesetzes und dem Willen des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber wollte den Kreis der begünstigten öffentlich-rechtlichen Körperschaften begrenzt halten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache VI/1581 Frage A 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Angaben des Informationsdienstes AGRA EUROPE vom 8. Dezember 1970, wonach die wichtigsten Düngemittel in der Bundesrepublik Deutschland fast doppelt so teuer sind, wie sie im Ausland verkauft werden, und worauf ist dieser eklatante Unterschied zu Lasten unserer Landwirtschaft zurückzuführen? Ich möchte Sie zunächst darauf hinweisen, daß ich zu diesem Thema bereits in der Fragestunde am 11. Dezember auf eine Frage des Kollegen von Alten-Nordheim Stellung genommen habe. Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, daß sich am 11. Dezember ein interministerieller Arbeitskreis aus Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten konstituiert hat und mit der Untersuchung aller preis- und wettbewerbspolitisch relevanten Vorgänge auf dem Düngemittelmarkt begonnen hat. Ohne dem Ergebnis dieser Untersuchung vorgreifen zu wollen, kann jedoch schon jetzt festgestellt werden, daß die Behauptung, die stickstoffhaltigen Düngemittel Ammonsulfat, Kalkammonsalpeter und Ammonsulfatsalpeter seien „in der Bundesrepublik fast doppelt so teuer, wie sie im Ausland verkauft werden," nicht zutreffend ist. Eine solche Schlußfolgerung ergibt sich auch nicht aus den Angaben des von Ihnen zitierten Informationsdienstes AGRA-EUROPE. Dort werden als Inlandspreise die deutschen Listenpreise für eine Waggonladung (mindestens 25 t) frei Empfangsstation des Abnehmers verglichen mit den durchschnittlichen Grenzübergangswerten der Ausfuhren. Vergleichbar sind aber nur die Exportpreise und die Hersteller-Listenpreise abzüglich der Händlerrabatte, wobei die genaue Höhe der Rabatte für den Handel der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt ist. Die Einkaufspreise für den deutschen Handel dürften jedoch infolge der unterschiedlich hohen Rabatte der Hersteller in der Regel nicht unbeträchtlich unter den Listenpreisen liegen. Die deutsche Stickstoffindustrie muß zur rationellen Ausnutzung ihrer Kapazitäten Absatzmöglichkeiten im Export behalten. Dabei muß sie sich an den schwankenden Weltmarktpreisen, die teilweise unter dem deutschen Niveau liegen, orientieren. Im übrigen setzten sich die Ausfuhren von Stickstoffdüngemitteln weitgehend aus Sorten zusammen, die im Inland weniger gefragt sind. Von Ammonsulfat zum Beispiel, das in dem in der Anfrage zitierten Preisvergleich von AGRA-EUROPE an erster Stelle genannt ist, wurden im Düngemitteljahr 1969/70 rund 82 % der Inlandsproduktion exportiert. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 17. Dezemler 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bardens (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 51) : Beabsichtigt die Bundesregierung, freischaffenden Künstlern eine Möglichkeit gesetzlicher Altersversorgung zu schaffen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß gerade bei vielen freischaffenden Künstlern die Altersversorgung nicht ausreichend ist. Der Herr Bundeskanzler hat bereits in der Regierungserklärung ausgeführt, daß die gesetzliche Alterssicherung für weitere Gesellschaftsgruppen geöffnet werden soll. In meinem Hause wird z. Z. intensiv an einer entsprechenden Gesetzesvorlage gearbeitet. Dabei spielen gerade auch die Fragen der Alterssicherung der freischaffenden Künstler eine wichtige Rolle. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß dem Hohen Hause zwei Initiativgesetzentwürfe zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorliegen (Drucksachen VI/911 und VI/1076). Sie verfolgen das Ziel, durch eine Erweiterung der urheberrechtlichen Vergütungsansprüche u. a. die Voraussetzungen für einen Sozialfonds der Schriftsteller zu schaffen. Außerdem wurde in der ersten Lesung der genannten Entwürfe angeregt, zugunsten der bildenden Künstler den § 26 des Urheberrechtsgesetzes (Rege- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4899 lung des Folgerechts) zu verbessern. Diese weitere Änderung des Urheberrechtsgesetzes, die die Bundesregierung begrüßen würde, dürfte zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage insbesondere auch der älteren bildenden Künstler beitragen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 78 und 79) : Ist der Bundesregierung die Drucksache VI/1441 des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt, wonach die Landesregierung die Notwendigkeit einer alsbaldigen Fertigstellung der EB 1 zwischen Aachen und Düsseldorf für die Strukturverbesserung im Aachener Grenzraum anerkannt hat und für die Fertigstellung der einzelnen Abschnitte folgende Termine nannte: Hoengen—Aldenhoven 1972, Aldenhoven—Jackerath 1973, Hemmerden—Neuß 1973? Teilt die Bundesregierung die in der Landtagsdrucksache VII/135 vom Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Oktober 1970 gemachte Aussage, wonach die in Aussicht genommenen Fertigstellungstermine für die einzelnen Streckenabschnitte der EB 1 Aachen—Düsseldorf — trotz der Verzögerung im Baubeginn — nicht beeinträchtigt werden? Die in der Landtagsdrucksache Nordrhein-Westfalen 6/1441 vom 11. August 1969 genannten Termine sind überholt. Die neuen Termine sind in der Landtagsdrucksache Nordrhein-Westfalen 7/135 vom 19. Oktober 1970 aufgeführt. Dort steht (in der Beantwortung zu Frage 4), daß die Teilstrecke Hemmerden—Neuß voraussichtlich 1975 und die Teilstrecke Hoengen—Jackerath etwa 1978 fertiggestellt sein dürften. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, daß diese zuletzt genannten Termine real sind. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 82) : Ist die Bundesregierung bereit, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die für die bayerische Verkehrswirtschaft und das Speditionsgewerbe seit längerem untragbar gewordenen Verhältnisse hinsichtlich der Güterabfertigung im bayerisch-österreichischen Gemeinschaftsbahnhof Salzburg zu verbessern? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich die beteiligten Eisenbahnverwaltungen Deutsche Bundesbahn und Österreichische Bundesbahnen, deren Angelegenheit es auch ist, intensiv um eine Verbesserung der Verhältnisse im Gemeinschaftsbahnhof Salzburg bemühen. Neben betriebsorganisatorischen sind bauliche Maßnahmen beabsichtigt, deren erste Ausbaustufe noch 1971 verwirklicht werden soll. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 6. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 90) : Trifft es zu, daß im gesamten Bundesgebiet bisher nur 44 Lehrverträge für Datenverarbeitungskaufleute abgeschlossen wurden? Der Beruf des DV-Kaufmanns wurde im Juli 1969 durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung anerkannt. Bis zum 31. Dezember 1969, also während der ersten 6 Monate, wurden gemäß der Berufsausbildungsstatistik der Industrie- und Handelskammern, die vom Deutschen Industrie- und Handelstag ausgewertet wird, in der Tat nur 44 Lehrverträge im Rahmen des betrieblichen Ausbildungswesens abgeschlossen. Es gibt Anhaltspunkte, daß die Zahlen für 1970 erheblich höher liegen. Aus vorläufigen Informationen einzelner Handelskammerbezirke haben Fachleute geschlossen, daß 1970 über 1000 Lehrverträge abgeschlossen wurden. Zuverlässige Angaben sind erst Mitte 1971 möglich, wenn die Berufsausbildungsstatistik 1970 vorliegt. Am 1. 1. 1969 wurden - ohne Personal für Datenerfassung — in der Bundesrepublik Deutschland etwa 50 000 DV-Fachkräfte beschäftigt. Den Gesamtbedarf für 1978 hat ein Ad-hoc-Ausschuß des Fachbeirats für Datenverarbeitung unter Verwendung von Unterlagen der Firmen Diebold, IBM, Siemens, Nixdorf und AEG-Telefunken auf 300 000 bis 420 000 Personen geschätzt. Davon werden etwa 50 O/0 auf Tätigkeiten entfallen, die nach den heutigen Berufsbildern von DV-Kaufleuten oder Fachschul-EDV-Betriebswirten wahrzunehmen sind. Beim Vergleich dieser Bedarfszahlen mit den abgeschlossenen Lehrverträgen für DV-Kaufleute ist allerdings zu berücksichtigen, daß derzeit in größerem Umfang von Herstellern von DV-Anlagen und anderen Stellen durch Kurse unterschiedlicher Dauer und Qualifikationsebene Programmierer und andere DV-Fachkräfte herangebildet werden, die keinen staatlich anerkannten Abschluß erhalten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 91) : In welcher Weise will die Bundesregierung ihr Schulsportprogramm, das der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Sonderausschuß für Sport und Olympische Spiele erläuterte, verwirklichen? Im Schul- und Hochschulsport kann die Bundesregierung ihre sportpolitischen Vorstellungen nur 4900 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 mittelbar in Zusammenarbeit mit den Ländern verwirklichen. Die wichtigste Kontakstelle ist jetzt die BundLänder-Kommission und deren Arbeitsgremien. In den Arbeitsgruppen: Elementar-, Primar-, Sekundarbereich, Tertiärer Bereich, Personal im Bildungswesen bzw. Bauten und Sachmittel, werden alle Fragen des Schulsportes, des Hochschulsportes, der Lehrerbildung und Fortbildung, und des Sportstättenbaues erörtert werden können. Im Ausschuß für Innovation im Bildungswesen bietet sich die Möglichkeit, die Förderung von wissenschaftlich begleiteten Modellversuchen zu behandeln. Die Bundesregierung wird sich auch im Bildungsrat, im Wissenschaftsrat und im Planungsausschuß nach dem Hochschulbauförderungsgesetz für die beschleunigte Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung des Sportunterrichts in der Grundschule und im Sekundarbereich sowie des Sports im Hochschulbereich einsetzen. Das von Bund und Ländern gemeinsam geplante zentrale Curriculum-Institut wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaften dabei wichtige Aufgaben erhalten. Eine rechtzeitige Abklärung der Kooperationsmöglichkeiten beider Institute wird von uns zu gegebener Zeit veranlaßt werden. Eine wichtige Stelle, an der der BMBW mit dem freien Sport, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden koordinierend zusammenarbeiten kann, ist schließlich die Deutsche Sportkonferenz. Wir erhoffen uns von dieser Arbeit Impulse, aber auch Möglichkeiten, unsere Vorstellungen zum Schul- und Hochschulsport sowie zur Sportwissenschaft in die laufende Diskussion einbringen und fortentwickeln zu können. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 17. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 92) : Hat oder wird die Bundesregierung das Schulsportprogramm mit dem Deutschen Sportbund beraten? Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat dem Deutschen Sportbund vor 3 Wochen sein Schul- und Hochschulsport-Programm mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Die daraufhin eingegangenen vorwiegend redaktionellen Änderungswünsche konnten wegen des hohen Grades an substantieller Übereinstimmung berücksichtigt werden. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird dem Deutschen Sportbund noch im Januar ein Gespräch vorschlagen, in dem besonders das Verfahren zur Durchsetzung der gemeinsamen Vorstellungen besprochen werden soll. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/1581 Fragen A 99 und 100) : Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Zeugnisse griechischer Gastarbeiterkinder in ihrem Heimatland anerkannt werden, auch wenn sie nicht von juntafreundlichen Lehrern und/oder „Sonderschulen" ausgestellt wurden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Gebrauch von Lehrbüchern für Gastarbeiterkinder, die eindeutig und offenkundig eine Verherrlichung des Faschismus zum Inhalt haben, sofort zu untersagen, ohne die von der Bundesregierung in der Fragestunde vom 16. Oktober 1970 angekündigte zeitraubende Detailüberprüfung auf Verfassungskonformität aller Bücher abzuwarten und damit diese Kinder tagtäglich einer demokratiefeindlichen Erziehung auszusetzen? Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den fremden Entsenderstaaten von Arbeitnehmern gibt es neben ,den bestehenden Regelungen z. B. für die Hochschulreife, für Hochschulabschlüsse und für Berechtigungen im Rahmen der EWG-Freizügigkeitsregelungen keine speziellen Abmachungen über die Anerkennung der hier erworbenen Zeugnisse und Berechtigungen. Die Kultusminister der Länder gehen jedoch davon aus, daß die Anerkennung in der Regel bereits dadurch gewährleistet ist, daß Lehrkräfte des Entsenderstaates nach den ihnen bekannten Richtlinien ihrer Heimatländer teilweise den Unterricht gestalten. Im Zusammenhang mit der Prüfung der griechischen Lehrbücher durch eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz wird gegenwärtig auch durch die Bundesregierung selbst untersucht, ob einzelne Bücher oder Teile daraus verfassungsfeindlichen Inhalt haben. Über das Ergebnis dieser Prüfung und die ggf. ergriffenen Maßnahmen wird berichtet werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 103) : Würde die Bundesregierung auch bereit sein, einen Beitrag im Bulletin zu veröffentlichen, in welchem die Verfassungswidrigkeit des Warschauer Vertrages vertreten wird? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Herrn Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung wie folgt: Das vom BPA herausgegebene Bulletin ist ein amtliches Informationsorgan der Bundesregierung. Das schließt nicht aus, daß im Bulletin Darstellungen veröffentlicht werden, die von Dritten verfaßt sind und grundsätzlich der von der Bundesregierung vertretenen Meinungslinie entsprechen. Hiervon bleibt jedoch der Grundsatz unberührt, daß im Bulletin nur mit der Politik der Bundesregierung übereinstimmende Beiträge veröffentlicht werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4901 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 104) : Sind während der Verhandlungen in Moskau und Warschau, die zu den Verträgen vom 12. August und 18. November dieses Jahres führten, den Verhandlungspartnern mündliche oder schriftliche Zusicherungen gegeben worden, in der Bundesrepublik Deutschland lebende Emigranten und deren Organisationen in der Ausübung ihrer durch Gesetz verbürgten Rechte einzuschränken, insbesondere im Rahmen der freien Meinungsäußerung, im Bereich des Vereinsrechts oder des Versammlungsrechts? Weder in den Verhandlungen in Moskau und Warschau, die zur Unterzeichnung des deutschsowjetischen und des deutsch-polnischen Vertrages führten, noch zu irgendeiner anderen Zeit sind derartige Zusicherungen von der Bundesregierung gegeben worden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Borm (FDP) (Drucksache VI/1581 Fragen A 105 und 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im nächsten Jahr die Schutzfrist für das in Genf befindliche Grab des einzigen Friedensnobelpreisträgers aus der Weimarer Zeit, Professor Dr. Ludwig Quidde, abläuft, der als Emigrant in größter Armut starb, so daß die Internationale Liga für Menschenrechte seinerzeit die Mittel für eine würdige Beisetzung aufbringen mußte? Sieht es die Bundesregierung als ihre Ehrenpflicht an, die Kosten für die weitere Aufrechterhaltung der Grabstelle und ihre würdige Instandhaltung in Zukunft zu übernehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Schutzfrist für das Grab des Friedensnobelpreisträgers Prof. Quidde in Genf abläuft. Sie wird dafür sorgen, daß das Grab erhalten bleibt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 108) : Welchen Anlaß hat der Bundesaußenminister zu seiner Behauptung (Bulletin vom 21. Oktober 1970) : „Mir scheint, daß starke Kräfte in unserer parlamentarischen Opposition vor dieser europäischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland zurückschrecken"? Die vom Bundesaußenminister getroffene Feststellung ergibt sich aus dem gesamten Zusammenhang seiner Rede vom 17. Oktober 1970. Die diesem Zitat vorausgegangenen Sätze lauten: „In Ost und West ist man sich darüber einig, daß die Bundesrepublik im Jahre 1970 endlich erwachsen und politisch mündig geworden ist. Sie beginnt jetzt den Platz im Kreise der europäischen Völker einzunehmen, der ihr von beiden europäischen Lagern wegen ihrer wirtschaftlichen Kraft und ihrer politischen Bedeutung zugebilligt wird. . . . Unsere Verantwortung für die Erhaltung und Sicherung des europäischen Friedens wächst. Sie wird größer für die gesamte Politik auf unserem Kontinent. Nur objektiv gesehen hatten wir natürlich diese Verantwortung schon immer, wir haben sie nur nicht oder doch nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen." Es folgt dann die von Herrn Abg. Dr. Wagner erwähnte Feststellung. Dann geht es in der Rede wie folgt weiter: „Die heftigen Widerstände von Teilen der Opposition gegen die von europäischer Verantwortung getragenen Außenpolitik der Bundesregierung rechtfertigt m. E. vollauf die Annahme, daß diese Opposiitonspolitiker vor der europäischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland zurückschrecken." Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1581 Frage A 109) : Hat der Bundesaußenminister in seiner Behauptung über die geänderte sowjetische Propaganda, „Der Ton ist anders, die Kritik an der Bundesrepublik Deutschland sachlicher geworden, gemeinsame Interessen werden herausgestellt, das Trennende tritt zurück" die schweren Angriffe gegen die CDU/CSU außer acht gelassen (siehe Bulletin vom 12. Oktober 1970)? Unzweifelhaft ist der Ton der Sowjetunion gegenüber der BRD und ihrer Außenpolitik anders und sachlicher geworden. Das jüngste Beispiel dafür ist das Berliner Kommuniqué der Staaten des Warschauer Paktes zur Berlin-, Deutschland- und Europa-Politik. Mit Ihnen, Herr Abgeordneter, bedaure ich allerdings, daß offensichtlich aus einem Mißverstehen der Meinungsfreiheit in unserer Demokratie polemisch gegen einzelne Äußerungen oppositioneller Politiker vorgegangen wird und solche Äußerungen überbewertet werden. Ich wünsche mir, daß das Verständnis für die Vielfalt der Auffassungen und unterschiedlichen Meinungen in unserer Demokratie zunimmt, wobei es im übrigen in der internationalen Politik allgemein üblich ist, daß sich die Regierungen jeweils nur mit den öffentlichen Stellungnahmen anderer Regierungen auseinandersetzen, aber nicht auch mit denen der Oppositionen dieser Länder. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 111): Welche objektiven politischen Einsichten erlauben es dem Bundesaußenminister, in seiner Rede vom 17. Oktober 1970 zu behaupten: ,.Unsere Verantwortung fair die Erhaltung und 4902 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Sicherung des europäischen Friedens wächst. . . . diese Verantwortung (hatten wir natürlich) schon immer, wir haben sie nur nicht oder doch nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen." ? Für diese neue Auffassung gibt es genügend Beweise. Einige wenige Beispiele seien nachstehend aufgeführt: So lehnte die damals mit absoluter Mehrheit und allein regierende CDU/CSU im Frühjahr 1958 einen gemeinsamen Antrag von SPD und FDP ab, Verhandlungen mit Polen über die Herstellung diplomatischer Beziehungen zwischen Bonn und Warschau aufzunehmen, obwohl solche Verhandlungen zu diesem Zeitpunkt nicht mit der Bedingung der polnischen Regierung verknüpft waren, diesem Schritt einen Grenzvertrag vorzuschalten. So nahm der damalige Bundeskanzler Adenauer zwar im September 1955 diplomatische Beziehungen mit Moskau auf, unternahm jedoch in den folgenden Jahren nichts, um solche Beziehungen politisch für Deutschland und Europa zu nützen, sondern ließ sie sogleich wieder einfrieren. Der deutsche Botschafter in Moskau, Herr Kroll, mußte seinerzeit seinen Hut nehmen, weil er den Versuch gewagt hatte, die eingefrorenen Beziehungen zwischen Bonn und Moskau aufzutauen und nach einem Modus vivendi zwischen der Sowjetunion und der BRD zu suchen. Einige Jahre darauf demonstrierte die damals noch regierende CDU/CSU ihre spezielle Einstellung zu den deutsch-sowjetischen Beziehungen, indem sie eine Note der Bundesregierung in einem Lieferwagen an der Kreml-Mauer abgeben ließ. So entwickelten die damaligen Bundesregierungen keinerlei realistische Vorstellungen, wie man mit politischen Mitteln die deutsch-deutsche und europäische Konfrontation überwinden könnte, sondern konzentrierten sich überwiegend auf die militärische Abwehr, sowie - Ende der fünfziger und Anfang der sechziger .Jahre — auch auf den Gedanken, wie die BRD Teilhaber an der atomaren Rüstung des Westens werden könne. Anfang Oktober 1957 wurde der Plan des damaligen polnischen Außenministers Rapacki über die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa von der damaligen Bundesregierung sofort und ungeprüft abgelehnt. Statt dessen stimmte ein halbes Jahr später die zu diesem Zeitpunkt mit absoluter Mehrheit regierende CDU/CSU am 25. März 1958 einer von ihr selbst eingebrachten Entschließung zu, in der die Ausrüstung der Streitkräfte der Bundesrepublik „mit den modernsten Waffen" (sprich: Atomwaffen) gefordert wurde, die der damalige Bundeskanzler Adenauer in der ihm eigenen Vereinfachung der Dinge als eine „Weiterentwicklung der Artillerie" zu bezeichnen pflegte. Von den Bemühungen früherer Bundesregierungen, Initiativen des Westens zu einer Berlin-Regelung zu verhindern, habe ich bereits gesprochen. Erst 1962 wurden bescheidene Ansätze einer Ostpolitik der BRD sichtbar durch die Initiativen des damaligen Außenministers Schröder gegenüber einzelnen osteuropäischen Staaten. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 158l Frage B 1) : Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, die seit der Nachkriegszeit eingeschränkten Rechte der deutschen Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke auf jenseits der Grenze zu Frankreich im Raum Bergzabern—Weißenburg liegenden Parzellen, die seinerzeit unter Sequester standen, wieder voll herzustellen? Die Beschlagnahme (Sequestrierung) der in Frankreich gelegenen Grundstücke deutscher Eigentümer beruht bekanntlich auf der französischen Feindgesetzgebung des Zweiten Weltkrieges. Die Bundesrepublik mußte diese Beschlagnahme, ebenso wie gleichartige Maßnahmen anderer früherer Feindstaaten, in dem am 5. Mai 1955 in Kraft getretenen Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag) hinnehmen: Art. 3 Abs. 1 des genannten Vertrages bestimmt: „Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden." Der Bundesrepublik blieb damit nur die Möglichkeit, von Frankreich die freiwillige Rückgabe des beschlagnahmten deutschen Eigentums zu erwirken. Hinsichtlich der in Ihrer Frage genannten landwirtschaftlichen Grundstücke ist das durch den deutschfranzösischen Grenzvertrag vom 31. Juli 1962 geschehen, der in seinen Artikeln 1 bis 7 die Rückgabe des sequestrierten, in Frankreich gelegenen, grenznahen deutschen Grundbesitzes vorsieht, soweit er vor Unterzeichnung des Abkommens noch nicht veräußert oder aus Gründen des öffentlichen Interesses enteignet worden war. Dieses Abkommen ist aber bis heute noch nicht ratifiziert worden, weil der Deutsche Bundestag noch nicht zugestimmt hat. Mehrere Ausschußberatungen 1967 und 1968 ließen erkennen, daß eine Mehrheit an der in Artikel 8 enthaltenen völkerrechtlichen Anerkennung der Abtretung des Mundatwaldes Anstoß nimmt. Wie Ihnen bekannt ist, sind seit längerem Bemühungen im Gange, die Abtretung dieses Gebietes durch eine Ausgleichszahlung und andere Konzessionen abzuwenden. Die deutsch-französischen Konsultationen hierüber sind noch nicht abgeschlossen, und über ihren Ausgang läßt sich keine Voraussage machen. Dies hat für die deutschen Eigentümer der grenznahen Sequestergrundstücke leider zur Folge, daß der Rückgabeanspruch nicht verwirklicht werden kann, solange der Vertrag in der Schwebe ist. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, mit der französischen Regierung die Frage der Sequesterländereien gesondert zu verhandeln. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4903 Auf Veranlassung des Auswärtigen Amts hat das Bundesausgleichsamt vor einigen Monaten eine Anweisung an die in Betracht kommenden Ausgleichsbehörden vorbereitet, wonach diejenigen deutschen Staatsangehörigen, deren Anspruch auf Rückgabe von Sequesterland nicht bzw. noch nicht verwirklicht werden kann, in die Entschädigungsregelung nach dem Reparationsschädengesetz vom 12. Februar 1969 einbezogen werden. Entsprechende Anträge können bis zum 31. Dezember 1974 bei dem zuständigen Ausgleichsamt gestellt werden. Falls es zur Ratifikation des Grenzabkommens von 1962 und folglich zur Rückgabe des sequestrierten Grundbesitzes kommt, sind bis dahin vom deutschen Staat gezahlte Entschädigungen zurückzuzahlen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage B 3): Wie sollen sich Antragsteller nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz verhalten, wenn bei Anträgen auf Feststellung und Beweissicherung von den zuständigen Landratsämtern die Vorlage von Erbscheinen verlangt wird, aber es hei dem z. Z. von Amtsstellen der DDR geübten Verhalten unmöglich ist, Erbscheine in die Bundesrepublik Deutschland übersandt zu erhalten? Sofern Erben, die in der Bundesrepublik wohnen, durch das zuständige staatliche Notariat in der DDR die Übersendung eines Erbscheines verweigert wird, kann ein gegenständlich beschränkter Erbschein bei dem zuständigen Amtsgericht (Nachlaßgericht) in der Bundesrepublik beantragt werden. Soweit das örtliche Nachlaßgericht nach Lage des Einzelfalles sich nicht für zuständig hält, kann dieser Erbschein beim Amtsgericht (Nachlaßgericht) Schöneberg, Berlin-Schöneberg beantragt werden. Die Rechtsgrundlage ist bei der Zuständigkeitsregelung die entsprechende Anwendung der Vorschriften des 73 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage B 4) : Wie verteilen sich schätzungsweise die ersten beruflichen Position eines Jahrgangs juristischer Assessoren auf Justiz, Anwaltschaft, öffentliche Verwaltung, Hochschulen und sonstige Arbeitsplätze in Wirtschaft und Gesellschaft? Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Landesjustizverwaltungen bemühen sich auf Grund eines Beschlusses der Justizministerkonferenz seit längerem darum, Angaben über die Berufswahl der Assessoren zu erhalten. Dies stößt allerdings zum Teil auf Schwierigkeiten, da die Entscheidung über die Berufswahl häufig erst eine gewisse Zeit nach dem Assessorexamen fällt. Verhältnismäßig genaue Zahlen liegen aber für das Jahr 1968 aus den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vor. Da damit fast 1/3 derjenigen, die 1968 das Assessorenexamen bestanden haben, erfaßt sind, können die Zahlen als repräsentativ angesehen werden. Es ent- fielen auf: Gerichte/Staatsanwaltschaften etwa 20 % Rechtsanwalt/Notar etwa 35 % Verwaltung etwa 16 % Wirtschaft etwa 14 % sonstige etwa 15 % Aus Baden-Württemberg sind für 1969 folgende Zahlen mitgeteilt worden Justizdienst etwa 16 % Anwaltschaft etwa 36 % Verwaltung etwa 26 % Wirtschaft etwa 16 % Hochschule etwa 5 % Der Deutsche Anwaltverein beziffert die Zahl der Assessoren, die später den Beruf des Anwalts ergreifen, auf 37,7 %. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen B 6 und 7): Sind Informationen zutreffend, wonach Landesjustizministerien oder Generalstaatsanwälte (ein Generalstaatsanwalt) für ihren Zuständigkeitsbereich Empfehlungen oder gar Anweisungen gegeben haben, Anklagen nach § 184 StGB nicht zu erheben? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ein soldfies Verhalten im Rahmen des Legalitätsprinzips des geltenden Strafverfahrensrechtes zulässig ist? Auf Anfrage haben alle Landesjustizverwaltungen mitgeteilt, daß derartige Empfehlungen oder Anweisungen nicht erteilt worden sind. Damit ist Ihre zweite Frage gegenstandslos. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 17. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage B 8) : In welchen Bundesländern wurden Infrastrukturmaßnahmen finanzschwacher Gemeinden im Zonenrandgebiet bis zu 100 % der Kosten aus Bundesmitteln gefördert, wie das nach einer Leserzuschrift des Leiters der Unterabteilung Strukturpolitik im Bundeswirtschaftsministerium in der „Welt" vom 23. Oktober 1970 möglich sein soll? 4904 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Nach den vom Bundesminister für Wirtschaft am 4. September 1969 herausgegebenen „Richtlinien über die Verwendung der Bundeshaushaltsmittel für das Regionale Förderungsprogramm der Bundesregierung, gültig ab 1. August 1969", besteht die Möglichkeit, für Infrastrukturinvestitionen in unmittelbarer Nähe der Demarkationslinie eine über den für das Zonenrandgebiet geltenden Fördersatz von 60 %. hinausgehende Hilfe bis zu 100 % zu gewähren. Von der Möglichkeit einer Förderung über 60 % hinaus ist bisher von den Ländern Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht worden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 17. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage B 9): Wird die Bundesregierung einem Vorschlag der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Frauen in der SPD folgen, wonach auf Kosten der Krankenkassen jede Frau berechtigt sein soll, ihre Schwangerschaft in einer staatlich anerkannten Frauenklinik oder durch einen fachlich vorgebildeten Arzt unterbrechen zu lassen? Die Träger der Krankenversicherung haben Leistungen der Krankenpflege zu erbringen, wenn ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand Heilbehandlung erfordert oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Die Unterbrechung einer Schwangerschaft ist in der Regel keine Behandlungsmaßnahme, für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren sind. Andererseits ist eine aus medizinischer Indikation nicht strafbare Schwangerschaftsunterbrechung als Maßnahme zur Behebung eines Krankheitszustandes oder zur Verhütung seiner Verschlimmerung anzusehen. Die hierdurch anfallenden Kosten sind im Rahmen ihrer Leistungspflicht von den Trägern der Krankenversicherung zu übernehmen. Über die Rechtslage hinausgehende Vorschläge der Bundesregierung liegen nicht vor. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 17. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (DrucksacheVl/ 1581 Frage B 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die witterungsabhängigen Betriebe der Hartsteinbranche und ihre Arbeitnehmer in wirtschaftliche Nachteile geraten, weil die Betriebe bei schlechtem Wetter nicht in der Lage sind, den Arbeitnehmern den Verdienstausfall zu ersetzen, der infolge des Produktionsstillstandes eintritt, und ist die Bundesregierung bereit, deshalb die Schlechtwettergeldregelung des Arbeitsförderungsgesetzes auch auf Betriebe der Hartsteinbranche auszudehnen? Die Bundesregierung hatte sich schon des öfteren mit den Problemen der witterungsbedingten Arbeitsausfälle in witterungsabhängigen Betrieben außerhalb der Bauwirtschaft zu befassen. Sie hat dabei stets die Auffassung vertreten, daß das Schlechtwettergeld, als eine speziell auf die Verhältnisse in der Bauwirtschaft ausgerichtete Leistung, für andere witterungsbedingte Betriebe nicht in Betracht kommen kann. An dieser Auffassung hält die Bundesregierung fest. Das Schlechtwettergeld ist eine Leistung der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Die Leistungen erfolgen an Wintertagen, an denen eine Bauproduktion unter den üblichen Bedingungen nicht möglich ist. Der Zusammenhang mit zumutbaren Schutzvorkehrungen soll demnächst bei einer Novellierung des Gesetzes stärkere Bedeutung erhalten. In anderen witterungsabhängigen Branchen, in denen sich eine Fortsetzung der Produktion an witterungsungünstigen Wintertagen auch mit Hilfe von Schutzvorkehrungen nicht erreichen läßt, würde dagegen die Gewährung von Schlechtwettergeld nicht produktionsfördernd wirken. Die gleiche Auffassung hat den Deutschen Bundestag bewogen, bei der Beratung des Arbeitsförderungsgesetzes in den Regierungsentwurf eine Vorschrift aufzunehmen, nach der die Gewährung von Schlechtwettergeld in Betrieben, die überwiegend Baustoffe für den Markt herstellen oder nicht überwiegend bauliche Leistungen an Baustellen erbringen, ausdrücklich ausgeschlossen ist (§ 74 Abs. 2 Satz 1 AFG). In der Vergangenheit haben übrigens Vertreter der Verbände der Industrie der Steine und Erden bei Besprechungen in meinem Hause wiederholt erklärt, daß ihre Branche an einer Einbeziehung in die Schlechtwettergeldregelung nicht interessiert sei. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 17. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache N/ 1581 Fragen B 11 und 12) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß deutsche Angehörige der ehemaligen internationalen freiwilligen Brigaden in Spanien versorgungsrechtlich schlechter gestellt werden als die Angehörigen der ehemaligen Legion Condor? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, den Dienst in den internationalen Brigaden als Ersatzzeit auf die Rente anzurechnen? Die unterschiedliche Behandlung von Angehörigen der internationalen Brigaden in Spanien und Angehörigen der Legion Condor beruht nach den zur Zeit geltenden Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes auf der unterschiedlichen rechtlichen Wertung ihres Einsatzes während des spanischen Bürgerkrieges. Nach den im Jahre 1954 vom Herrn Bundesminister des Innern getroffenen Feststellungen handelte es sich bei den Angehörigen der Legion Condor um Soldaten der ehemaligen deutschen Wehrmacht, deren Rechtsstatus als Wehrmachtsangehörige durch die Dienstleistung im Zusammenhang mit dem spanischen Bürgerkrieg unverändert geblieben Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4905 ist. Sie hatten also militärischen Dienst nach den §§ 1 und 2 des Bundesversorgungsgesetzes geleistet. Militärischer Dienst im Sinne dieses Gesetzes ist jeder nach Deutschem Wehrrecht geleistete Dienst als Soldat oder Wehrmachtsbeamter. Diese rechtlichen Vorschriften konnten für den Einsatz bei den freiwilligen internationalen Brigaden nicht angewandt werden. Eventuell erlittene Schädigungen können auch nicht als unmittelbare Kriegseinwirkung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes angesehen werden, weil sie nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem der beiden Weltkriege standen. Somit besteht nach geltendem Recht keine Rechtsgrundlage für eine Versorgung dieses Personenkreises. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Versorgung von Personen, die auf republikanischer Seite am spanischen Bürgerkrieg teilgenommen haben, dürfte wegen der äußerst komplizierten Zusammenhänge Schwierigkeiten verursachen. Ob seitens der Bundesregierung eine Änderung des geltenden Rechts vorgeschlagen werden kann, ist vor Abschluß meiner Prüfungen noch nicht abzusehen. Mit Ihrer zweiten Frage haben Sie darauf hingewiesen, daß der Dienst in den internationalen Brigaden z. Z. nicht als Ersatzzeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden kann. Das gilt im übrigen auch für Angehörige der Legion Condor. Soweit es sich bei ihnen um Berufssoldaten der deutschen Wehrmacht handelte, wird die Zeit ihrer Zugehörigkeit zur Legion Condor als Dienstzeit im Sinne beamtenrechtlicher Versorgungsregelungen (G 131) angesehen. Für den Fall, daß keine Pensionsberechtigung besteht, gelten diese Personen in der Rentenversicherung als nachversichert; die Leistungen dafür erstattet der Bund. Zeiten, die bei den internationalen Brigaden verbracht wurden, können jedoch nach geltendem Recht (§ 1251 Abs. I Nr. 4 RVO und den entsprechenden Vorschriften des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes) als Ersatzzeiten berücksichtigt werden, wenn der Betroffene Verfolgter im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes ist und sich aus Verfolgungsgründen im Ausland aufgehalten hat. Sofern die genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, bedürfte es einer Gesetzesänderung, um die genannten Zeiten in der Rentenversicherung anzurechnen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hätte allerdings weitreichende präjudizielle Auswirkungen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 17. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage B 13 und 14) : Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die Arbeitsamtsbezirke Emden und Leer mit einer Arbeitslosenquote von 2,8 % bzw. 2,7 % erneut an der „Spitze" in der Bundesrepublik Deutschland liegen, und daß diese Quote trotz aller Strukturförderungsmaßnahmen in diesen Bezirken unverändert zu 1969 geblieben ist? Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der inzwischen abgeschlossenen „Ostfriesland-Studie" bezüglich der Arbeitsmarkt- und Berufsanalyse im dortigen Raum gezogen? Die in den Arbeitsamtsbezirken Emden und Leer eingeleiteten Strukturförderungsmaßnahmen im Rahmen des Regionalen Aktionsprogramms Nordwestniedersachsen sind längerfristig angelegt. Aus den noch immer überdurchschnittlichen Arbeitslosenquoten darf daher nicht auf eine Unwirksamkeit der eingeleiteten strukturpolitischen Maßnahmen geschlossen werden. Die Maßnahmen der regionalen Strukturpolitik des Bundes und des Landes Niedersachsen haben bereits zu einer wesentlichen wirtschaftlichen Stärkung des Gebietes beigetragen, die auch in den beiden Arbeitsamtsbezirken seit 1967 zu einem kontinuierlichen Rückgang der Arbeitslosenquoten geführt hat. Obwohl inzwischen eine konjunkturelle Beruhigung eingetreten ist, liegen die Arbeitslosenquoten von Ende November 1970 in beiden Bezirken unter dem Vorjahresstand, während die Quote im Landesarbeitsamtsbezirk Niedersachsen-Bremen wieder Vorjahreshöhe erreicht hat. Die Bundesregierung erwartet von den fortgeführten Maßnahmen des Bundes und des Landes Niedersachsen, an denen sich die Bundesanstalt für Arbeit in beträchtlichem Ausmaß durch zinsgünstige Kredite beteiligt, eine weitere wirtschaftliche Stärkung des Gebietes. Bei der von Ihnen angesprochenen Untersuchung über „Entwicklungsprobleme der Region Ostfriesland und ihres Arbeitsmarktes" handelt es sich um eine wirtschaftliche und demographische Bestandsanalyse dieser Region. Die Drucklegung der Studie ist noch nicht abgeschlossen; sobald sie mir vorliegt, werden Sie ein Exemplar erhalten. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1581 Frage B 15) : Wird die Bundesregierung dem Vorschlag der WB IV, für das Vers.Kdo 860 einen Neubau errichten zu lassen, folgen, und — gegebenenfalls — bis wann wird mit der Fertigstellung gerechnet? Nachdem jetzt feststeht, daß das Versorgungskommando 860 endgültig im Standort Germersheim verbleibt, soll für diese Dienststelle ein Neubau errichtet werden, da nur so eine voll zufriedenstellende Unterbringung gewährleistet ist. Die militärische Infrastrukturforderung wird in Kürze aufgestellt werden. Es läßt sich allerdings noch nicht absehen, wann unter Berücksichtigung anderer wichtiger, insbesondere der im Weißbuch 1970 aufgeführten Infrastrukturmaßnahmen mit dem Baubeginn gerechnet werden kann. 4906 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage B 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Teilnehmer eines Vorkurses in Kollegs in Mainz, Speyer, Koblenz und Kiel nicht d as für Berufsaufbauschulen vorgesehene höhere Stipendium nach dem Ausbildungsförderungsgesetz erhalten können obwohl Ausbildungsgang und Ausbildungsziel dieser Vorkurse denen der Berufsaufbauschulen entspricht? Die Teilnehmer an Vorkursen in Kollegs können nach dem Ersten Ausbildungsförderungsgesetz zur Zeit noch nicht gefördert werden, weil diese Vorkurse nicht Schulen im Sinne des Schulrechts der Länder sind. Es besteht jedoch nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes die Möglichkeit, durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auch andere Ausbildungsstätten in den Förderungsbereich des Gesetzes einzubeziehen, wenn sie den im Ausbildungsförderungsgesetz aufgeführten Schulen gleichwertig sind. Die Bundesregierung beabsichtigt, nach Abschluß der erforderlichen Prüfung der in den einzelnen Ländern unterschiedlichen Sachverhalte demnächst eine Rechtsverordnung zu erlassen, durch die der Besuch solcher Vorkurse zur Aufnahme in Kollegs gefördert wird. In diesem Zusammenhang wird auch entschieden werden, ob die Vorkurse im Hinblick auf den Förderungssatz den Berufsaufbauschulen oder einer anderen Schulgattung zuzuordnen sind. Als Maßstab für diese Zuordnung dient die in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausbildungsförderungsgesetz mit Zustimmung der obersten Landesbehörden aufgestellte Begriffsbestimmung der Schulen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1581 Frage B 17) : 1st die Bundesregierung bereit, solchen Wehrpflichtigen, die während der Ableistung des Wehrdienstes auch dann zur Impfung gezwungen werden, wenn dagegen wegen einer Impfempfindlichkeit erhebliche Bedenken bestehen, für den Fall von auftretenden Impfschädigungen einen entsprechenden Schadenersatz zu leisten und dies auch dann zu tun, wenn gesundheitliche Schäden auftreten, die auf eine allergiebedingte Unterlassung der Impfung zurückzuführen sind? Ersatzleistungen für die von Ihnen angeführten Schäden kann ich insofern bejahen, als den Betroffenen grundsätzlich Ersatz in der Form und in dem Umfang der Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz zu gewähren ist. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1581 Fragen B 18 und 19) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die zwischen Oldesloe und Ratzeburg verlaufende B 208 eine der unfallträchtigsten Straßen in Schleswig-Holstein ist, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bis jetzt unternommen, und welche Maßnahmen wird sie in Zukunft unternehmen, um den Ausbau der B 208 voranzutreiben, der auch deswegen notwendig ist, um im Falle der Öffnung eines Grenzübergangs zur DDR im Raum Ratzeburg eine annehmbare Straßenverbindung in das Landesinnere anbieten zu können? Ist die Bundesregierung bereit, auf den schleswig-holsteinischen Minister für Wirtschaft und Verkehr dahin gehend einzuwirken, daß der Baustopp auf der B 207 — soweit sie die Umgehungsstraße um Mölln erfaßt — baldmöglichst aufgehoben wird, weil der gegenwärtige Baustopp zu einer unerträglichen Verkehrssituation in der Innenstadt Mölln geführt hat, und die Landesregierung den Kneipp- und Kurort Mölln offenbar erst dann als Heilbad anerkennen will, wenn die Umgehungsstraße fertiggestellt worden ist? Die bei den umfangreichen Untersuchungen zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen 1971 bis 1985 vorgenommene verkehrliche Bewertung, bei der auch die Unfälle der betreffenden Straßenabschnitte berücksichtigt wurden, läßt erkennen, daß die B 208 Bad Oldesloe—Ratzeburg nicht zu den unfallträchtigsten Bundesstraßen in Schleswig-Holstein gehört. Die Ergebnisse dieser Bewertung finden ihren Niederschlag in der Kartenanlage „Verkehrliche und bauliche Bewertung der Bundesfernstraßen" der Ihnen am 21. September 1970 mit Schreiben — StB 1 — Isvbl - 1125 Vms — zugesandten Schrift (vgl. darin Kap. „Bestandsaufnahme und Ermittlung des Ausbaubedarfs" Seite 16/17). Danach kann der genannte Straßenabschnitt in verkehrlicher Hinsicht als relativ gut bezeichnet werden. Obwohl der B 208-Abschnitt Harmsdorf (B 207) —Bad Oldesloe erst 1961 zur Bundesstraße aufgestuft worden ist und zu den verkehrsschwächsten Bundesstraßen in Schleswig-Holstein gehört, wurden seitdem Teilstrecken zwischen Harmsdorf und Berkenthin ausgebaut. Zur Zeit wird im Zusammenhang mit der Beseitigung von Frostschäden die B 208 zwischen Altenweide und Kastorf auf 8,7 km Länge mit einem Kostenaufwand von rd. 3 Millionen DM ausgebaut. Die Ortsumgehung Berkenthin mit neuer Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal, der höhenungleiche Ausbau der Kreuzung B 207/B 208 bei Harmsdorf sowie der Ausbau und die Verlegung der B 208 in und bei Ratzeburg sind als wichtige Maßnahme in die 1. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes 1971 bis 1985 aufgenommen worden; die Planbearbeitung hierfür ist im Gange. Allerdings läßt sich z. Z. nicht sagen, wann diese Bauvorhaben baureif sein werden bzw. rechtskräftig nach § 17/18 Bundesfernstraßengesetz festgestellte Pläne vorliegen werden, und wann frühestens Mittel dafür bereitgestellt werden können. Ebenso läßt sich zu den Abschnitten, die in die 2. Dringlichkeit eingestuft wurden, verständlicherweise nichts sagen. Die 1969 an der Umgehungsstraße Mölln begonnenen Bauarbeiten sollten 1970 weitergeführt werden. Die erforderlichen Ausschreibungen waren bereits erfolgt. Der Auftrag konnte indessen nicht erteilt werden, weil die dem Land Schleswig-Holstein im Jahre 1970 zur Verfügung stehenden Mittel für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4907 andere in der Baudurchführung bereits weiter fortgeschrittene Baumaßnahme wegen eingetretener Kostenerhöhungen wesentlich stärker als vorgesehen in Anspruch genommen werden müssen. Hinzu kommt, daß einige dieser Maßnahmen bis zu den im August 1972 in der Kieler Bucht stattfindenden Olympischen Segelwettbewerben beschleunigt vollendet werden sollen und deshalb weitere Beträge benötigen. Der Bundesverkehrsminister hofft, daß es gelingt, im Jahre 1971 die Bauarbeiten an der Ortsumgehung Mölln wiederaufzunehmen. Nach Lage der Dinge sieht der Bundesverkehrsminister z. Z. keine Veranlassung, bezüglich des Weiterbaues auf die Schleswig-Holsteinische Straßenbauverwaltung einzuwirken. Im übrigen wird auf das Antwortschreiben vom 8. Dezember 1970 auf Ihr Schreiben vom 11. November 1970 Bezug genommen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1581 Fragen B 20 und 21) : Wann ist mit dem Beginn des Ausbaus der Ortsumgehung Raunheim im Zuge des Ausbaus der B 43 zu rechnen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine weitere Verzögerung des Ausbaus der Ortsumgehung eine besonders schwere Belastung für die Bevölkerung bedeuten würde? Mit dem Bau der Ortsumgehung Raunheim im Zuge der B 43 ist im zweiten Fünfjahresplan (1976 bis 1980) des Ausbauplanes der Bundesfernstraßen (1971 bis 1985) zu rechnen. Die Verkehrsverhältnisse der Ortsdurchfahrt Raunheim im Zuge der B 43 sind dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Infolge der verschiedenen Forderungen der Gemeinde, die mehrmalige Planungsänderungen erforderlich machten, sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Umgehungsstraße noch nicht gegeben. Im ersten Fünfjahresplan (1971 bis 1975) konnten daher nicht die erforderlichen Mittel eingeplant werden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn im Bereich der Gemeinde Planegg einen Bahnhof errichtet, ohne die kommunalen Behörden vorher zu informieren? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um künftig derartige Vorgänge zu vermeiden? Im Bahnhof Planegg müssen für den S-Bahnbetrieb Bahnanlagen umgebaut werden (Erhöhung der Bahnsteige, Begradigung der Gleistrasse, neuer Treppenaufgang). Die aus dem Jahre 1853 stammende gewölbte Bahnsteigunterführung wird durch eine rechteckige Unterführung ersetzt. Außerdem müssen die alten Bahnhofsgebäude, zwischen den Gleisen gelegen, abgebrochen und durch neue Gebäude ersetzt werden. Die Bundesbahndirektion München hat die Pläne für die Änderung der Bahnanlagen am 25. Mai 1970 der Regierung von Oberbayern zur Begutachtung zugeleitet. Die Pläne für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes und des neuen Empfangsgebäudes hat die Regierung mit Schreiben vom 9. Juli 1970 zur Begutachtung erhalten. Damit waren die Planfeststellungsverfahren von der Bundesbahndirektion München ordnungsgemäß eingeleitet. Darüber hinaus hat jedoch die Bundesbahndirektion München — ohne dazu verpflichtet zu sein — die Pläne gleichzeitig an den Landrat und an die Gemeinde Planegg übersandt, damit diese möglichst rasch (also nicht erst bei der Offenlegung durch die Regierung von Oberbayern) über die Pläne der Deutschen Bundesbahn unterrichtet wurden. Zusammenfassend kann Ihre erste Frage dahin gehend beantwortet werden, daß beteiligte kommunale Behörden frühzeitig über die beabsichtigten Änderungen informiert wurden. Zu Ihrer zweiten Frage darf ich bemerken, daß nach § 36 des Bundesbahngesetzes Bundesbahnanlagen nur dann errichtet oder geändert werden dürfen, wenn der Plan zuvor festgestellt worden ist. Das schließt allerdings nicht aus, daß besondere Umstände — wie im vorliegenden Falle — einen Baubeginn auch schon vor Abschluß des Planfeststellungsverfahrens notwendig machen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen B 24 und 25) : In welchen Abschnitten (räumlich und zeitlich) und mit welchem Finanzaufwand soll die Autobahn Stuttgart—westlicher Bodensee ausgebaut und vollendet werden? Welche Auswirkungen für den Bau der Autobahn Stuttgartwestlicher Bodensee sind damit verbunden, daß nach dem erst kürzlich erstellten Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen (bis 1985) Baden-Württemberg für den 1. Fünfjahresplan (bis 1975) 15,15 % der Straßenbaumittel des Bundes erhalten soll, für den Neubau von Bundesautobahnen aber nur 10,91 % zur Verfügung stehen sollen, ein Prozentsatz, der zudem erst in der zweiten Hälfte des 1. Fünfjahresplans erreicht wird (Prozentsatz für 1971: 8,81 !) und damit befürchtet werden muß, daß sich wegen der zu erwartenden Preissteigerungen, die in den vergangenen zwölf Monaten im Straßenbau durchschnittlich 18 % betrugen, eine geringere Bauleistung ergeben wird [vgl. Antwort des Bundesministers für Verkehr vom 31. Oktober 1970 — Drucksache VI/1364 — auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) u. a. zum Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg]? Im Hinblick auf die Vorrangigkeit verschiedenes für die Verkehrsabwicklung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland unbedingt notwendigen Autobahnneubauten, z. B. der Bau der Sauerland- 4908 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Linie, der linksrheinischen Autobahn, der Westumfahrung Hamburg und der im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 1972 stehenden Straßenbauvorhaben, mußten verschiedene Länder — darunter auch Baden-Württemberg — eine zeitlich begrenzte Beschränkung der Autobahnneubaumittel in Kauf nehmen. Diese Beschränkung und die Preissteigerungen auf dem Bausektor führten dazu, daß mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Autobahnverbindung Stuttgart—westlicher Bodensee abweichend von den ursprünglichen Vorstellungen nicht 1975, sondern erst im Jahre 1977 gerechnet werden kann. Einzelne verkehrswirksame Teilstrekken werden allerdings schon früher fertiggestellt und unter Verkehr genommen. Es soll bis Ende 1973 der Bau der Teilstrecke Rottweil—Singen abgeschlossen werden. Im Jahre 1974 folgt dann die Fertigstellung der Teilstrecke Böblingen—Empfingen und bis Ende 1977 werden die restlichen Teilabschnitte fertiggestellt sein. Eine Beschleunigung des Bauablaufes könnte lediglich durch die vom Bundesverkehrsminister angestrebte Ausweitung der Finanzierungsgrundlage bereits für den Zeitraum des 1. Fünfjahresplanes erreicht werden. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen B 26 und 27) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob und in welchem prozentualen Umfang die elektrifizierten Strecken der Bundesbahn von den Ländern mitfinanziert wurden? Wie hoch sind die anteiligen Kosten des Landes Niedersachsen bei der Elektrifizierung der Strecke Lehrte—Braunschweig—Helmstedt veranschlagt? Wie mir die 'Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn mitteilt, waren die Finanzierungsbeihilfen der Länder für Bundesbahnstrecken, deren Elektrifizierung von den Ländern jeweils gewünscht wurde, sehr unterschiedlich. Während einige Länder der Deutschen Bundesbahn die hierfür erforderlichen Mittel ganz oder wenigstens teilweise als Darlehen zu Zinssätzen von etwa 5 % zur Verfügung stellten oder ermöglichten, gaben andere Länder nur Zinszuschüsse, wenn die Zinssätze der durch die Deutsche Bundesbahn aufzunehmenden Kredite den vorgenannten Zinssatz überschritten. Diese Zinszuschüsse betrugen überwiegend bis etwa 1 1/2 %, zum Teil lagen sie auch darüber. Das Land Nordrhein-Westfalen z. B. hat — wie der Minister für Wirtschaft und Verkehr, Dr. Riemer, anläßlich der Aufnahme des elektrischen Betriebes auf der Strecke Hamm/Unna—WarburgKassel mitteilte — für die Elektrifizierung insgesamt Darlehen in Höhe von 1,34 Milliarden DM und verlorene Zinszuschüsse in Höhe von 17 Millionen DM gegeben. Eine Zusammenstellung dieser Art für alle Länder der Bundesrepublik ist z. Z. leider nicht verfügbar. Die Kosten der Elektrifizierung der Strecke Lehrte—Braunschweig—Helmstedt werden mit etwa 80 Millionen DM veranschlagt. Die Elektrifizierung dieser Strecke ist wirtschaftlich vertretbar, wenn die hierfür aufzuwendenden Investitionsmittel mit einem Zinssatz von 5 % und einer Laufzeit von 20 Jahren gewährt werden. Wenn das Land Niedersachsen bereit wäre, einen Kredit mit den vorgenannten Konditionen zu gewähren oder zu ermöglichen, könnte voraussichtlich der Elektrifizierung dieser Strecke nähergetreten werden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage B 28) : Kann in Zukunft jeder übergeordnete Schwerpunkt im Rahmen der regionalen Aktionsprogramme damit rechnen, in das Luftnahverkehrsnetzprogramm des Bundesministers für Verkehr einbezogen zu werden, und welche weiteren Schritte sind bei den regionalen Aktionsprogrammen Bayerns geplant? Die im Februar 1970 vom Bundesminister für Verkehr einberufene „Kommission für den binnenländischen Luftverkehr" prüft gegenwärtig den gesamten binnenländischen Luftverkehr daraufhin, wie er langfristig die Verkehrsbedürfnisse am besten befriedigen kann. Dabei spielt die Frage, welche Räume der Bundesrepublik über den Rahmen der gegenwärtig im Linienverkehr angeflogenen zehn Flughäfen hinaus durch planmäßige Flugliniendienste dem binnenländischen und grenzüberschreitenden Luftverkehr zu erschließen sind, eine besondere Rolle. Die Kommission hat im Mai und Juni 1970 in allen zehn Bundesländern Hearings durchgeführt, die wertvolle Hinweise für die Frage der Anbindung, insbesondere fernverkehrsabgelegener Regionen, an dieses Netz erbracht haben. Die Kommission erarbeitet z. Z. Netzmodelle für einen stufenweisen Aufbau ergänzender regionaler Flugverbindungen, die vor allem peripheren Gebieten der Bundesrepublik Deutschland zugute kommen sollen. Als ein Beispiel hierfür kann der Raum Nordbayern genannt werden, der verkehrsstrukturell eine Anbindung an den Luftverkehr verdient. In ähnlicher Weise kann dies auch für andere periphere Räume, wie etwa Flensburg, Emden sowie für Zonenrandgebiete (Kassel) gelten. Sofern die noch laufenden Untersuchungen, zu denen auch die sogenannte „Kosten-Nutzen-Analyse" für binnenländische Eisenbahn- und Flugverbindungen zählt, ein ganzjährig zu erwartendes Bedürfnis nach Flugverbindungen erkennen lassen, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4909 wird die Kommission Verbindungen für übergeordnete Schwerpunkte vorrangig in Betracht ziehen. Die Kommission, die das Ergebnis ihrer Arbeit Ende 1971 vorlegen wird, hat bei ihren Untersuchungen und Vorschlägen in jedem Fall aber zu berücksichtigen, daß beispielsweise allein die Schaffung der flugsicherungsmäßigen Voraussetzungen aus technischen, personellen und finanziellen Gründen nur langfristig geplant und verwirklicht werden kann. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache V1/ 1581 Fragen B 29 und 30) : Sieht die oberste Baubehörde eine Möglichkeit, auf die oberste Baubehörde in München einzuwirken, daß der Ausbau der Bundesstraße 303 von Marktredwitz nach Schirnding kontinuierlich fortgesetzt werden kann? Welche Pläne hat die Bundesregierung für den Ausbau der Bundesstraße 303 zwischen Bayreuth und Schirnding, die für den Norden und Westen der Bundesrepublik Deutschland die kürzeste Verbindung in das Dreibädereck Karlsbad/Marienbad/ Franzensbad und nach Prag ist? Der Fortgang der Arbeiten zum Neubau der B 303 Marktredwitz-Schirnding ist von den jeweiligen Haushaltsbeträgen abhängig. Die Maßnahme ist im Entwurf zum Straßenbauplan für die Bundesfernstraßen 1971 bei Kennzahl 1021 lfd. Nr. 161 ausgewiesen. Dieser Entwurf des Straßenbauplanes ist im Einvernehmen mit dem Lande Bayern (Oberste Baubehörde München) im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingentes aufgestellt worden. Einer Einwirkung auf die Oberste Baubehörde München zum Ausbau der B 303 bedarf es daher nicht! Die B 303 Schirnding—Marktredwitz—Bad Berneck —Kronach ist bei Bad Berneck an die Autobahnbetriebsstrecke Nürnberg—Hof angeschlossen und führt daher nicht nach Bayreuth. Sie wurde zwischen Bad Berneck und Marktredwitz in den letzten Jahren ausgebaut. Größere Ausbaumaßnahmen sind daher in diesem Abschnitt der B 303 in den nächsten Jahren nicht vorgesehen. Im Abschnitt Marktredwitz—Schirnding erfolgt der Neubau der B 303. Das Projekt ist im Bau und wird in den nächsten Jahren fortgeführt. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten. Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 'VV 1581 Frage B 31 und 32) : Ist die Bundesregierung bereit. entsprechend dem Ergebnis einer Besprechung zwischen einem Vertreter des Bundesverkehrsministeriums und der obersten Baubehörde in München, bei der Planung und beim Bau neuer Bundesautobahnen, die durch waldreiche Gegenden führen, die Errichtung von Wildschutzzäunen mit vorzusehen, die bis zur Anpassung der Umwelt an die neue Straße Wildunfälle im Straßenverkehr verhindern sollen? Haben die diesbezüglichen notwendigen Gespräche betreffend Bereitstellung entsprechender sicher nicht hoher Mittel durch das Bundesfinanzministerium bereits zu einem positiven Ergebns geführt? Die Besprechung zwischen Vertretern des Bundesministers für Verkehr und der Obersten Baubehörde im Bayer. Innenministerium im Herbst 1970 galt der Prüfung der Frage, an bayerischen Autobahnabschnitten Wildschutzzäune zu errichten, um den Wildbestand zu schützen und die Gefährdung des Verkehrs zu mindern. Hierbei wurden auch Modellüberlegungen zu etwaigen generellen Regelungen angestellt. Nach dem bisherigen Stand der Untersuchungen in dem umfassenden Versuchsprogramm kann erwartet werden, daß Wildschutzzäune eine Möglichkeit darstellen, das Wild von der Straße weitgehend fernzuhalten; eine völlige Ausschaltung von Unfällen mit Wild ist jedoch nicht möglich. Auf Grund dieser Ergebnisse hat der Bundesminister für Verkehr dem Bundesminister der Finanzen vorgeschlagen, unter ganz bestimmten Voraussetzungen und bei Vorliegen einer besonders starken Gefährdung des Verkehrs durch Wild in begrenztem Umfang der Errichtung von Wildschutzzäunen an Bundesfernstraßen zuzustimmen. Der Bundesminister der Finanzen hat unter der Voraussetzung, daß die Unterhaltung und Erneuerung von Wildschutzzäunen vertraglich Dritten übertragen wird, seine Zustimmung gegeben. Als vertragliche Träger der Unterhaltungs- und Instandsetzungslast kommen die Jagdberechtigten in Betracht. In diesem Zusammenhang darf ich ergänzend ausführen, daß die Aufstellung eines Wildschutzzaunes eine freiwillige Leistung des Bundes als Straßenbaulastträger darstellt und daß die Aufstellung von Wildschutzzäunen nach wie vor nicht zur Straßenbaulast gehört.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, die Bundesregierung sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in ihrer seit längerem vertretenen Auffassung bestätigt, daß in verfassungskonformer Weiterentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG unter bestimmten Voraussetzungen auch Beamte eine finanzielle Entschädigung für eine durch Dienstbefreiung nicht auszugleichende Mehrarbeit erhalten können. Sie hat die hierzu erforderliche Änderung der beamtenrechtlichen Vorschriften vorbereitet und wird, sobald die noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt sind, eine entsprechende Gesetzesvorlage einbringen.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Wagner (Günzburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Leo Wagner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Bundesminister, können Sie schon darüber etwas aussagen, bis zu welchem Zeitpunkt das Haus mit der Vorlage dieser Änderung rechnen kann?