Protokoll:
6089

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 89

  • date_rangeDatum: 18. Dezember 1970

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 09:52 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 89. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4883 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4883 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4883 C Fragestunde (Drucksache VI/1581) Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Konsultation der Verbündeten bezüglich der Mitwirkung westdeutscher Unternehmen bei der Realisierung des Lkw-Projekts der Sowjetunion Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4884 B, C Engelsberger (CDU/CSU) . . . 4884 B, C von Hassel, Präsident . . . . . . 4884 B Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Feststellung des Bundesaußenministers in der Rede am 17. Oktober 1970 betr. Zwischenregelungen für Berlin Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 4884 D, 4885 A, B, C, D Wohlrabe (CDU/CSU) . . 4884 D, 4885 A von Hassel, Präsident 4885 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4885 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 4885 D Frage des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Erklärung des Bundesaußenministers betr. Moskaus Verzicht auf einen einseitigen Interventionsanspruch gegenüber der Bundesrepublik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 4886 A, B, C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 4886 B, C Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Amerikanische Befürchtungen bezüglich des weiteren Anwachsens des sowjetischen Militärpotentials infolge wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Kooperation mit der Bundesrepublik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 4886 C, D, 4887 A, C, D, 4888 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 4886 D, 4887 A, D von Hassel, Präsident . . . . 4887 B, C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4888 A Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Unterstützung der Sowjetunion durch Lieferungen für ein Lkw-Projekt Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4888 B, C, D, 4889 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 4888 C Schulte (Unna) (SPD) . . . . . . 4888 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 4889 A von Hassel, Präsident . . . . . . 4889 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Frage des Abg. Dr. Enders (SPD) : Gewährung von Sonderurlaub für Informationstagungen im Rahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit Genscher, Bundesminister . . . . 4889 B Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Berücksichtigung des freiwilligen Arbeitsdienstes bei der Statusdienstzeit der Berufsoffiziere Genscher, Bundesminister 4889 D, 4890 A Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 4890 A Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Einführung der paritätischen Mitbestimmung in kommunalen Eigengesellschaften Genscher, Bundesminister . . . 4890 A, B Weigl (CDU/CSU) 4890 B Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Vorlesungen über marxistisch-leninistische Industriesoziologie an der Freien Universität Berlin Genscher, Bundesminister . . . . 4890 C Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Anträge an die Heimkehrer-Stiftung auf Gewährung eines Darlehens Genscher, Bundesminister 4890 D, 4891 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 4891 A Josten (CDU/CSU) 4891 A Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Behauptungen betr. Beteiligung der Deutschen Jugend des Ostens an Veranstaltungen der „Aktion Widerstand" Genscher, Bundesminister . . 4891 B, C, D, 4892 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 4891 C Dr. Sperling (SPD) 4891 D Hansen (SPD) . . . . . . . . 4891 D Fragen des Abg. Engholm (SPD) : Einfluß von Großverlegern auf dem schleswig-holsteinischen Zeitungsmarkt — Sicherung der Unabhängigkeit der Redaktionen Genscher, Bundesminister . 4892 A, B, C, D, 4893 A Engholm (SPD) . . . . . . . . 4892; C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4892 D Anbuhl (SPD) . . . . . . . . . 4893 A Fragen der Abg. Zebisch (SPD) und Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Bundesmittel für den Sportstättenbau im Zonenrandgebiet Genscher, Bundesminister . 4893 A, B, C, D, 4894 A, B, C, D, 4895 A Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 4893 B Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 4893 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 4894 A, C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 4894 B, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4894 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 4894 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Anspruch der Beamten auf Bezahlung von Überstunden Genscher, Bundesminister . . 4895 A, B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 4895 B Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . . 4895 B Pensky (SPD) . . . . . . . . . 4895 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen (Drucksache VI/1634) . . 4895 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 4896 A Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4897 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) betr. Aufsatz von Professor Küchenhoff über „Die Verfassungsmäßigkeit des Warschauer Vertrages" 4897 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Neugestaltung der Kraftfahrzeugsteuer 4897 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/ CSU) betr. Nichtbegünstigung der gemeinnützigen Zwecken dienenden Anstalten, deren Rechtsträger Gebietskörperschaften sind, nach § 2 des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft . . 4898 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung, Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 III Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) (FDP) betr. Höhe der Düngemittelpreise in der Bundesrepublik und im Ausland . . . 4898 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Bardens (SPD) betr. gesetzliche Altersversorgung für freischaffende Künstler . . . . . . . . 4898 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) betr. Fertigstellung der EB 1 zwischen Aachen und Düsseldorf . . 4899 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Verbesserung der Güterabfertigung im Gemeinschaftsbahnhof Salzburg . . 4899 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Abschluß von Lehrverträgen für Datenverarbeitungskaufleute 4899 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schirmer (SPD) betr. Verwirklichung des Schulsportprogramms der Bundesregierung . . . . . . . . 4899 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schirmer (SPD) betr. Beratung des Schulsportprogramms mit dem Deutschen Sportbund . . . . . . . 4900 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hansen (SPD) betr. Anerkennung der in der Bundesrepublik erworbenen Zeugnisse griechischer Gastarbeiterkinder in Griechenland und Untersagung des Gebrauchs von Lehrbüchern mit verfassungsfeindlichem Inhalt 4900 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) betr. Veröffentlichung von Beiträgen im „Bulletin" 4900 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Zusicherungen in bezug auf Emigranten während der Verhandlungen in Moskau und Warschau 4901 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Borm (FDP) betr. Instandhaltung der Grabstätte des Friedensnobelpreisträgers Professor Quidde in Genf 4901 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/ CSU) betr. Ausführungen des Bundesaußenministers über die europäische Verantwortung der Bundesrepublik . . . . 4901 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Ausführungen des Bundesaußenministers über die geänderte sowjetische Propaganda 4901 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Erklärung des Bundesaußenministers über die Verantwortung für die Erhaltung und Sicherung des europäischen Friedens 4901 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Wiederherstellung der Rechte der deutschen Eigentümer in Frankreich liegender landwirtschaftlicher Grundstücke 4902 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Vorlage von Erbscheinen aus der DDR bei Anträgen nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz 4903 A Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Angaben über die Berufswahl eines Jahrgangs juristischer Assessoren . . . . 4903 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) betr. Erhebung von Anklagen nach § 184 StGB . . . . . . . . 4903 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Förderung von Infrastrukturmaßnahmen finanzschwacher Gemeinden im Zonenrandgebiet bis zu 100 % der Kosten . . 4903 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Berechtigung zur Unterbrechung der Schwangerschaft auf Kosten der Krankenkassen . . . . . . . . . . . 4904 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Ausdehnung der Schlechtwettergeldregelung auf Betriebe der Hartsteinbranche 4904 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. versorgungsrechtliche Stellung deutscher Angehörigen der ehemaligen internationalen freiwilligen Brigaden in Spanien 4904 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Arbeitslosenquote der Arbeitsamtsbezirke Emden und Leer und Konsequenzen aus der OstfrieslandStudie 4905 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Errichtung eines Neubaus für das Versorgungskommando 860 4905 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Stipendium für Teilnehmer an Vorkursen in Kollegs 4906 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Schadenersatz für Wehrdienstleistende bei Impfschäden 4906 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Ausbau der B 208 zwischen Bad Oldesloe und Ratzeburg sowie Weiterführung der Bauarbeiten an der Umgehungsstraße Mölln . . . . . . . . 4906 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Beginn des Ausbaus der Ortsumgehung Raunheim im Zuge der B 43 4907 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Errichtung eines Bundesbahnhofs im Bereich der Gemeinde Planegg . . . 4907 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Ausbau der Autobahn Stuttgartwestlicher Bodensee . . . . . . . . 4907 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Finanzierungsbeihilfen der Länder für Bundesbahnstrecken —Kosten der Elektrifizierung der Strecke Lehrte—Braunschweig—Helmstedt . . . 4908 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Luftnahverkehrsnetzprogramm — regionale Aktionsprogramme Bayerns 4908 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schiller (Bayreuth) (SPD) betr. Ausbau der B 303 zwischen Marktredwitz, Schirnding und Bayreuth . . . 4909 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Errichtung von Wildschutzzäunen beim Bau neuer Autobahnen . . 4909 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 89. Sitzung Bonn, den 18. Dezember 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 12. von Alten-Nordheim 18. 12. Dr. Arndt (Berlin) 18. 12. Dr. Artzinger ' 18. 12. Barche 15. 1. 1971 Dr. Barzel 18. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 18. 12. Behrendt * 18. 12. Benda 18. 12. Berberich 18. 12. Biehle 18. 12. Blumenfeld 18. 12. Dr. Böhme 18. 12. Frau Brauksiepe 18. 12. Dr. Burgbacher * 18. 12. Dasch 18. 12. Dr. Dittrich 18. 12. Dr. Dollinger 18. 12. Eckerland 18. 12. Ehnes 18. 12. Dr. Evers 18. 12. Fellermaier * 18. 12. Flämig * 18. 12. Dr. Fuchs 18. 12. Dr. Furler 18. 12. Dr. Giulini 18. 12. Glüsing (Dithmarschen) 18. 12. Dr. Götz 31. 12. Graaff 18. 12. Haage (München) 18. 12. Härzschel 18. 12. Dr. Hein 31. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Dr. Kempfler 18. 12. Dr. Kreile 18. 12. Kriedemann * 18. 12. Lange * 18. 12. Lensing 18. 12. Memmel 18. 12. Pöhler ** 18. 12. Dr. Pohle 18. 12. Rasner 18. 12. Dr. Reischl 18. 12. Riedel (Frankfurt) * 18. 12. Russe 18. 12. Dr. Schmitt-Vockenhausen 18. 12. Schmitz (Berlin) 18. 12. Dr. Schröder (Düsseldorf) 18. 12. Schwabe 18. 12. Spilker 18. 12. Springorum * 18. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Steiner 18. 12. Dr. Stoltenberg 18. 12. Struve 18. 12. Dr. Warnke 18. 12. Weber (Heidelberg) 18. 12. Werner 18. 12. Dr. Wörner 18. 12. Frau Dr. Wolf 18. 12. Wolfram 18. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 25) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung Professor Küchenhoffs, es wäre eine undemokratische und unfreiheitliche Usurpation, die Bürger der denials noch nicht als DDR verfaßten Teile Deutschlands außer für das Grundgesetz in seiner Vorläufigkeit und mit seinem an „das ganze deutsche Volk" gerichteten Wiedervereinigungsgebot noch für die ganze Verfassungswirklichkeit oder gar für die jeweilige Regierungsmehrheit und ihre Regierungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen, auf deren Auswahl und Bestimmung sie weder durch Wahlen und Abstimmungen noch durch Petitionen und andere Teilhaberrechte irgendeinen Einfluß nehmen können? Ihre Frage bezieht sich auf einen Aufsatz von Herrn Professor Küchenhoff über „Die Verfassungsmäßigkeit des Warschauer Vertrages", der in der Sonderausgabe des Bulletin vom 8. Dezember 1970 aus Anlaß der Unterzeichnung des Warschauer Vertrages veröffentlicht worden ist. Die Bundesregierung teilt im Ergebnis die in diesem Aufsatz vertretene Auffassung von Herrn Professor Küchenhoff, daß der Warschauer-Vertrag nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die einzelnen Formulierungen dieses Aufsatzes sind dabei natürlich Sache des Autors selbst. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 18. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 26) : Bleibt die Bundesregierung angesichts der weit verbreiteten Kenntnis der Gefährlichkeit des Bleizusatzes im Benzin, der nur für Motoren mit hoher Verdichtung nötig ist, auf ihrem mehrmals erklärten Standpunkt, daß eine Reform der Kraftfahrzeugsteuer mit dem Ziel einer Beseitigung der Hubraumsteuer erst im Zuge einer europäischen Steuerharmonisierung erfolgen soll? Wie ich in meiner Antwort vom 26. November 1970 auf die Kleine Anfrage der Herren Abgeordneten Lemmrich, Dr. Gruhl, Unertl und Genossen (Bundestags-Drucksache VI/1485) bereits mitgeteilt habe, wird die Bundesregierung nicht die Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Personenkraftwagen innerhalb der 4898 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 EWG abwarten. Die Arbeiten zur Neugestaltung der Kraftfahrzeugsteuer sind vielmehr im Rahmen der Steuerreform in Angriff genommen worden. Das habe ich Ihnen gegenüber, Herr Kollege, im übrigen schon in der Fragestunde am 7. Oktober 1970 zum Ausdruck gebracht. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 17. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 27 und 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Wortlaut des § 2 Abs. 1 Nr. 1 c des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft in der Fassung vom 8. September 1969 (BGBl. I S. 1589) die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienenden Anstalten, deren Rechtsträger Gebietskörperschaften sind, ausschließt? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese ungleiche Behandlung gegenüber derartigen Anstalten dem Sinn des Gesetzes und dem Willen des Gesetzgebers entspricht? Der Bundesregierung ist bekannt, daß gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienende Anstalten, deren Rechtsträger Gebietskörperschaften sind, nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) des Gasöl-Verwendungsgesetzes-Landwirtschaft in der Fassung vom 8. September 1969 (BGBl I S. 1589) nicht begünstigt werden. Nach dem Gesetz müssen die Träger selbst gemeinnützig sein. Die Nichtbegünstigung entspricht auch dem Sinn des Gesetzes und dem Willen des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber wollte den Kreis der begünstigten öffentlich-rechtlichen Körperschaften begrenzt halten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache VI/1581 Frage A 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Angaben des Informationsdienstes AGRA EUROPE vom 8. Dezember 1970, wonach die wichtigsten Düngemittel in der Bundesrepublik Deutschland fast doppelt so teuer sind, wie sie im Ausland verkauft werden, und worauf ist dieser eklatante Unterschied zu Lasten unserer Landwirtschaft zurückzuführen? Ich möchte Sie zunächst darauf hinweisen, daß ich zu diesem Thema bereits in der Fragestunde am 11. Dezember auf eine Frage des Kollegen von Alten-Nordheim Stellung genommen habe. Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, daß sich am 11. Dezember ein interministerieller Arbeitskreis aus Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten konstituiert hat und mit der Untersuchung aller preis- und wettbewerbspolitisch relevanten Vorgänge auf dem Düngemittelmarkt begonnen hat. Ohne dem Ergebnis dieser Untersuchung vorgreifen zu wollen, kann jedoch schon jetzt festgestellt werden, daß die Behauptung, die stickstoffhaltigen Düngemittel Ammonsulfat, Kalkammonsalpeter und Ammonsulfatsalpeter seien „in der Bundesrepublik fast doppelt so teuer, wie sie im Ausland verkauft werden," nicht zutreffend ist. Eine solche Schlußfolgerung ergibt sich auch nicht aus den Angaben des von Ihnen zitierten Informationsdienstes AGRA-EUROPE. Dort werden als Inlandspreise die deutschen Listenpreise für eine Waggonladung (mindestens 25 t) frei Empfangsstation des Abnehmers verglichen mit den durchschnittlichen Grenzübergangswerten der Ausfuhren. Vergleichbar sind aber nur die Exportpreise und die Hersteller-Listenpreise abzüglich der Händlerrabatte, wobei die genaue Höhe der Rabatte für den Handel der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt ist. Die Einkaufspreise für den deutschen Handel dürften jedoch infolge der unterschiedlich hohen Rabatte der Hersteller in der Regel nicht unbeträchtlich unter den Listenpreisen liegen. Die deutsche Stickstoffindustrie muß zur rationellen Ausnutzung ihrer Kapazitäten Absatzmöglichkeiten im Export behalten. Dabei muß sie sich an den schwankenden Weltmarktpreisen, die teilweise unter dem deutschen Niveau liegen, orientieren. Im übrigen setzten sich die Ausfuhren von Stickstoffdüngemitteln weitgehend aus Sorten zusammen, die im Inland weniger gefragt sind. Von Ammonsulfat zum Beispiel, das in dem in der Anfrage zitierten Preisvergleich von AGRA-EUROPE an erster Stelle genannt ist, wurden im Düngemitteljahr 1969/70 rund 82 % der Inlandsproduktion exportiert. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 17. Dezemler 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bardens (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 51) : Beabsichtigt die Bundesregierung, freischaffenden Künstlern eine Möglichkeit gesetzlicher Altersversorgung zu schaffen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß gerade bei vielen freischaffenden Künstlern die Altersversorgung nicht ausreichend ist. Der Herr Bundeskanzler hat bereits in der Regierungserklärung ausgeführt, daß die gesetzliche Alterssicherung für weitere Gesellschaftsgruppen geöffnet werden soll. In meinem Hause wird z. Z. intensiv an einer entsprechenden Gesetzesvorlage gearbeitet. Dabei spielen gerade auch die Fragen der Alterssicherung der freischaffenden Künstler eine wichtige Rolle. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß dem Hohen Hause zwei Initiativgesetzentwürfe zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorliegen (Drucksachen VI/911 und VI/1076). Sie verfolgen das Ziel, durch eine Erweiterung der urheberrechtlichen Vergütungsansprüche u. a. die Voraussetzungen für einen Sozialfonds der Schriftsteller zu schaffen. Außerdem wurde in der ersten Lesung der genannten Entwürfe angeregt, zugunsten der bildenden Künstler den § 26 des Urheberrechtsgesetzes (Rege- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4899 lung des Folgerechts) zu verbessern. Diese weitere Änderung des Urheberrechtsgesetzes, die die Bundesregierung begrüßen würde, dürfte zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage insbesondere auch der älteren bildenden Künstler beitragen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 78 und 79) : Ist der Bundesregierung die Drucksache VI/1441 des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt, wonach die Landesregierung die Notwendigkeit einer alsbaldigen Fertigstellung der EB 1 zwischen Aachen und Düsseldorf für die Strukturverbesserung im Aachener Grenzraum anerkannt hat und für die Fertigstellung der einzelnen Abschnitte folgende Termine nannte: Hoengen—Aldenhoven 1972, Aldenhoven—Jackerath 1973, Hemmerden—Neuß 1973? Teilt die Bundesregierung die in der Landtagsdrucksache VII/135 vom Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Oktober 1970 gemachte Aussage, wonach die in Aussicht genommenen Fertigstellungstermine für die einzelnen Streckenabschnitte der EB 1 Aachen—Düsseldorf — trotz der Verzögerung im Baubeginn — nicht beeinträchtigt werden? Die in der Landtagsdrucksache Nordrhein-Westfalen 6/1441 vom 11. August 1969 genannten Termine sind überholt. Die neuen Termine sind in der Landtagsdrucksache Nordrhein-Westfalen 7/135 vom 19. Oktober 1970 aufgeführt. Dort steht (in der Beantwortung zu Frage 4), daß die Teilstrecke Hemmerden—Neuß voraussichtlich 1975 und die Teilstrecke Hoengen—Jackerath etwa 1978 fertiggestellt sein dürften. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, daß diese zuletzt genannten Termine real sind. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 82) : Ist die Bundesregierung bereit, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die für die bayerische Verkehrswirtschaft und das Speditionsgewerbe seit längerem untragbar gewordenen Verhältnisse hinsichtlich der Güterabfertigung im bayerisch-österreichischen Gemeinschaftsbahnhof Salzburg zu verbessern? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich die beteiligten Eisenbahnverwaltungen Deutsche Bundesbahn und Österreichische Bundesbahnen, deren Angelegenheit es auch ist, intensiv um eine Verbesserung der Verhältnisse im Gemeinschaftsbahnhof Salzburg bemühen. Neben betriebsorganisatorischen sind bauliche Maßnahmen beabsichtigt, deren erste Ausbaustufe noch 1971 verwirklicht werden soll. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 6. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 90) : Trifft es zu, daß im gesamten Bundesgebiet bisher nur 44 Lehrverträge für Datenverarbeitungskaufleute abgeschlossen wurden? Der Beruf des DV-Kaufmanns wurde im Juli 1969 durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung anerkannt. Bis zum 31. Dezember 1969, also während der ersten 6 Monate, wurden gemäß der Berufsausbildungsstatistik der Industrie- und Handelskammern, die vom Deutschen Industrie- und Handelstag ausgewertet wird, in der Tat nur 44 Lehrverträge im Rahmen des betrieblichen Ausbildungswesens abgeschlossen. Es gibt Anhaltspunkte, daß die Zahlen für 1970 erheblich höher liegen. Aus vorläufigen Informationen einzelner Handelskammerbezirke haben Fachleute geschlossen, daß 1970 über 1000 Lehrverträge abgeschlossen wurden. Zuverlässige Angaben sind erst Mitte 1971 möglich, wenn die Berufsausbildungsstatistik 1970 vorliegt. Am 1. 1. 1969 wurden - ohne Personal für Datenerfassung — in der Bundesrepublik Deutschland etwa 50 000 DV-Fachkräfte beschäftigt. Den Gesamtbedarf für 1978 hat ein Ad-hoc-Ausschuß des Fachbeirats für Datenverarbeitung unter Verwendung von Unterlagen der Firmen Diebold, IBM, Siemens, Nixdorf und AEG-Telefunken auf 300 000 bis 420 000 Personen geschätzt. Davon werden etwa 50 O/0 auf Tätigkeiten entfallen, die nach den heutigen Berufsbildern von DV-Kaufleuten oder Fachschul-EDV-Betriebswirten wahrzunehmen sind. Beim Vergleich dieser Bedarfszahlen mit den abgeschlossenen Lehrverträgen für DV-Kaufleute ist allerdings zu berücksichtigen, daß derzeit in größerem Umfang von Herstellern von DV-Anlagen und anderen Stellen durch Kurse unterschiedlicher Dauer und Qualifikationsebene Programmierer und andere DV-Fachkräfte herangebildet werden, die keinen staatlich anerkannten Abschluß erhalten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 91) : In welcher Weise will die Bundesregierung ihr Schulsportprogramm, das der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Sonderausschuß für Sport und Olympische Spiele erläuterte, verwirklichen? Im Schul- und Hochschulsport kann die Bundesregierung ihre sportpolitischen Vorstellungen nur 4900 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 mittelbar in Zusammenarbeit mit den Ländern verwirklichen. Die wichtigste Kontakstelle ist jetzt die BundLänder-Kommission und deren Arbeitsgremien. In den Arbeitsgruppen: Elementar-, Primar-, Sekundarbereich, Tertiärer Bereich, Personal im Bildungswesen bzw. Bauten und Sachmittel, werden alle Fragen des Schulsportes, des Hochschulsportes, der Lehrerbildung und Fortbildung, und des Sportstättenbaues erörtert werden können. Im Ausschuß für Innovation im Bildungswesen bietet sich die Möglichkeit, die Förderung von wissenschaftlich begleiteten Modellversuchen zu behandeln. Die Bundesregierung wird sich auch im Bildungsrat, im Wissenschaftsrat und im Planungsausschuß nach dem Hochschulbauförderungsgesetz für die beschleunigte Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung des Sportunterrichts in der Grundschule und im Sekundarbereich sowie des Sports im Hochschulbereich einsetzen. Das von Bund und Ländern gemeinsam geplante zentrale Curriculum-Institut wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaften dabei wichtige Aufgaben erhalten. Eine rechtzeitige Abklärung der Kooperationsmöglichkeiten beider Institute wird von uns zu gegebener Zeit veranlaßt werden. Eine wichtige Stelle, an der der BMBW mit dem freien Sport, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden koordinierend zusammenarbeiten kann, ist schließlich die Deutsche Sportkonferenz. Wir erhoffen uns von dieser Arbeit Impulse, aber auch Möglichkeiten, unsere Vorstellungen zum Schul- und Hochschulsport sowie zur Sportwissenschaft in die laufende Diskussion einbringen und fortentwickeln zu können. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 17. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 92) : Hat oder wird die Bundesregierung das Schulsportprogramm mit dem Deutschen Sportbund beraten? Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat dem Deutschen Sportbund vor 3 Wochen sein Schul- und Hochschulsport-Programm mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Die daraufhin eingegangenen vorwiegend redaktionellen Änderungswünsche konnten wegen des hohen Grades an substantieller Übereinstimmung berücksichtigt werden. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird dem Deutschen Sportbund noch im Januar ein Gespräch vorschlagen, in dem besonders das Verfahren zur Durchsetzung der gemeinsamen Vorstellungen besprochen werden soll. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/1581 Fragen A 99 und 100) : Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Zeugnisse griechischer Gastarbeiterkinder in ihrem Heimatland anerkannt werden, auch wenn sie nicht von juntafreundlichen Lehrern und/oder „Sonderschulen" ausgestellt wurden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Gebrauch von Lehrbüchern für Gastarbeiterkinder, die eindeutig und offenkundig eine Verherrlichung des Faschismus zum Inhalt haben, sofort zu untersagen, ohne die von der Bundesregierung in der Fragestunde vom 16. Oktober 1970 angekündigte zeitraubende Detailüberprüfung auf Verfassungskonformität aller Bücher abzuwarten und damit diese Kinder tagtäglich einer demokratiefeindlichen Erziehung auszusetzen? Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den fremden Entsenderstaaten von Arbeitnehmern gibt es neben ,den bestehenden Regelungen z. B. für die Hochschulreife, für Hochschulabschlüsse und für Berechtigungen im Rahmen der EWG-Freizügigkeitsregelungen keine speziellen Abmachungen über die Anerkennung der hier erworbenen Zeugnisse und Berechtigungen. Die Kultusminister der Länder gehen jedoch davon aus, daß die Anerkennung in der Regel bereits dadurch gewährleistet ist, daß Lehrkräfte des Entsenderstaates nach den ihnen bekannten Richtlinien ihrer Heimatländer teilweise den Unterricht gestalten. Im Zusammenhang mit der Prüfung der griechischen Lehrbücher durch eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz wird gegenwärtig auch durch die Bundesregierung selbst untersucht, ob einzelne Bücher oder Teile daraus verfassungsfeindlichen Inhalt haben. Über das Ergebnis dieser Prüfung und die ggf. ergriffenen Maßnahmen wird berichtet werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 103) : Würde die Bundesregierung auch bereit sein, einen Beitrag im Bulletin zu veröffentlichen, in welchem die Verfassungswidrigkeit des Warschauer Vertrages vertreten wird? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Herrn Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung wie folgt: Das vom BPA herausgegebene Bulletin ist ein amtliches Informationsorgan der Bundesregierung. Das schließt nicht aus, daß im Bulletin Darstellungen veröffentlicht werden, die von Dritten verfaßt sind und grundsätzlich der von der Bundesregierung vertretenen Meinungslinie entsprechen. Hiervon bleibt jedoch der Grundsatz unberührt, daß im Bulletin nur mit der Politik der Bundesregierung übereinstimmende Beiträge veröffentlicht werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4901 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 104) : Sind während der Verhandlungen in Moskau und Warschau, die zu den Verträgen vom 12. August und 18. November dieses Jahres führten, den Verhandlungspartnern mündliche oder schriftliche Zusicherungen gegeben worden, in der Bundesrepublik Deutschland lebende Emigranten und deren Organisationen in der Ausübung ihrer durch Gesetz verbürgten Rechte einzuschränken, insbesondere im Rahmen der freien Meinungsäußerung, im Bereich des Vereinsrechts oder des Versammlungsrechts? Weder in den Verhandlungen in Moskau und Warschau, die zur Unterzeichnung des deutschsowjetischen und des deutsch-polnischen Vertrages führten, noch zu irgendeiner anderen Zeit sind derartige Zusicherungen von der Bundesregierung gegeben worden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Borm (FDP) (Drucksache VI/1581 Fragen A 105 und 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im nächsten Jahr die Schutzfrist für das in Genf befindliche Grab des einzigen Friedensnobelpreisträgers aus der Weimarer Zeit, Professor Dr. Ludwig Quidde, abläuft, der als Emigrant in größter Armut starb, so daß die Internationale Liga für Menschenrechte seinerzeit die Mittel für eine würdige Beisetzung aufbringen mußte? Sieht es die Bundesregierung als ihre Ehrenpflicht an, die Kosten für die weitere Aufrechterhaltung der Grabstelle und ihre würdige Instandhaltung in Zukunft zu übernehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Schutzfrist für das Grab des Friedensnobelpreisträgers Prof. Quidde in Genf abläuft. Sie wird dafür sorgen, daß das Grab erhalten bleibt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 108) : Welchen Anlaß hat der Bundesaußenminister zu seiner Behauptung (Bulletin vom 21. Oktober 1970) : „Mir scheint, daß starke Kräfte in unserer parlamentarischen Opposition vor dieser europäischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland zurückschrecken"? Die vom Bundesaußenminister getroffene Feststellung ergibt sich aus dem gesamten Zusammenhang seiner Rede vom 17. Oktober 1970. Die diesem Zitat vorausgegangenen Sätze lauten: „In Ost und West ist man sich darüber einig, daß die Bundesrepublik im Jahre 1970 endlich erwachsen und politisch mündig geworden ist. Sie beginnt jetzt den Platz im Kreise der europäischen Völker einzunehmen, der ihr von beiden europäischen Lagern wegen ihrer wirtschaftlichen Kraft und ihrer politischen Bedeutung zugebilligt wird. . . . Unsere Verantwortung für die Erhaltung und Sicherung des europäischen Friedens wächst. Sie wird größer für die gesamte Politik auf unserem Kontinent. Nur objektiv gesehen hatten wir natürlich diese Verantwortung schon immer, wir haben sie nur nicht oder doch nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen." Es folgt dann die von Herrn Abg. Dr. Wagner erwähnte Feststellung. Dann geht es in der Rede wie folgt weiter: „Die heftigen Widerstände von Teilen der Opposition gegen die von europäischer Verantwortung getragenen Außenpolitik der Bundesregierung rechtfertigt m. E. vollauf die Annahme, daß diese Opposiitonspolitiker vor der europäischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland zurückschrecken." Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1581 Frage A 109) : Hat der Bundesaußenminister in seiner Behauptung über die geänderte sowjetische Propaganda, „Der Ton ist anders, die Kritik an der Bundesrepublik Deutschland sachlicher geworden, gemeinsame Interessen werden herausgestellt, das Trennende tritt zurück" die schweren Angriffe gegen die CDU/CSU außer acht gelassen (siehe Bulletin vom 12. Oktober 1970)? Unzweifelhaft ist der Ton der Sowjetunion gegenüber der BRD und ihrer Außenpolitik anders und sachlicher geworden. Das jüngste Beispiel dafür ist das Berliner Kommuniqué der Staaten des Warschauer Paktes zur Berlin-, Deutschland- und Europa-Politik. Mit Ihnen, Herr Abgeordneter, bedaure ich allerdings, daß offensichtlich aus einem Mißverstehen der Meinungsfreiheit in unserer Demokratie polemisch gegen einzelne Äußerungen oppositioneller Politiker vorgegangen wird und solche Äußerungen überbewertet werden. Ich wünsche mir, daß das Verständnis für die Vielfalt der Auffassungen und unterschiedlichen Meinungen in unserer Demokratie zunimmt, wobei es im übrigen in der internationalen Politik allgemein üblich ist, daß sich die Regierungen jeweils nur mit den öffentlichen Stellungnahmen anderer Regierungen auseinandersetzen, aber nicht auch mit denen der Oppositionen dieser Länder. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 18. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 111): Welche objektiven politischen Einsichten erlauben es dem Bundesaußenminister, in seiner Rede vom 17. Oktober 1970 zu behaupten: ,.Unsere Verantwortung fair die Erhaltung und 4902 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Sicherung des europäischen Friedens wächst. . . . diese Verantwortung (hatten wir natürlich) schon immer, wir haben sie nur nicht oder doch nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen." ? Für diese neue Auffassung gibt es genügend Beweise. Einige wenige Beispiele seien nachstehend aufgeführt: So lehnte die damals mit absoluter Mehrheit und allein regierende CDU/CSU im Frühjahr 1958 einen gemeinsamen Antrag von SPD und FDP ab, Verhandlungen mit Polen über die Herstellung diplomatischer Beziehungen zwischen Bonn und Warschau aufzunehmen, obwohl solche Verhandlungen zu diesem Zeitpunkt nicht mit der Bedingung der polnischen Regierung verknüpft waren, diesem Schritt einen Grenzvertrag vorzuschalten. So nahm der damalige Bundeskanzler Adenauer zwar im September 1955 diplomatische Beziehungen mit Moskau auf, unternahm jedoch in den folgenden Jahren nichts, um solche Beziehungen politisch für Deutschland und Europa zu nützen, sondern ließ sie sogleich wieder einfrieren. Der deutsche Botschafter in Moskau, Herr Kroll, mußte seinerzeit seinen Hut nehmen, weil er den Versuch gewagt hatte, die eingefrorenen Beziehungen zwischen Bonn und Moskau aufzutauen und nach einem Modus vivendi zwischen der Sowjetunion und der BRD zu suchen. Einige Jahre darauf demonstrierte die damals noch regierende CDU/CSU ihre spezielle Einstellung zu den deutsch-sowjetischen Beziehungen, indem sie eine Note der Bundesregierung in einem Lieferwagen an der Kreml-Mauer abgeben ließ. So entwickelten die damaligen Bundesregierungen keinerlei realistische Vorstellungen, wie man mit politischen Mitteln die deutsch-deutsche und europäische Konfrontation überwinden könnte, sondern konzentrierten sich überwiegend auf die militärische Abwehr, sowie - Ende der fünfziger und Anfang der sechziger .Jahre — auch auf den Gedanken, wie die BRD Teilhaber an der atomaren Rüstung des Westens werden könne. Anfang Oktober 1957 wurde der Plan des damaligen polnischen Außenministers Rapacki über die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa von der damaligen Bundesregierung sofort und ungeprüft abgelehnt. Statt dessen stimmte ein halbes Jahr später die zu diesem Zeitpunkt mit absoluter Mehrheit regierende CDU/CSU am 25. März 1958 einer von ihr selbst eingebrachten Entschließung zu, in der die Ausrüstung der Streitkräfte der Bundesrepublik „mit den modernsten Waffen" (sprich: Atomwaffen) gefordert wurde, die der damalige Bundeskanzler Adenauer in der ihm eigenen Vereinfachung der Dinge als eine „Weiterentwicklung der Artillerie" zu bezeichnen pflegte. Von den Bemühungen früherer Bundesregierungen, Initiativen des Westens zu einer Berlin-Regelung zu verhindern, habe ich bereits gesprochen. Erst 1962 wurden bescheidene Ansätze einer Ostpolitik der BRD sichtbar durch die Initiativen des damaligen Außenministers Schröder gegenüber einzelnen osteuropäischen Staaten. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 158l Frage B 1) : Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, die seit der Nachkriegszeit eingeschränkten Rechte der deutschen Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke auf jenseits der Grenze zu Frankreich im Raum Bergzabern—Weißenburg liegenden Parzellen, die seinerzeit unter Sequester standen, wieder voll herzustellen? Die Beschlagnahme (Sequestrierung) der in Frankreich gelegenen Grundstücke deutscher Eigentümer beruht bekanntlich auf der französischen Feindgesetzgebung des Zweiten Weltkrieges. Die Bundesrepublik mußte diese Beschlagnahme, ebenso wie gleichartige Maßnahmen anderer früherer Feindstaaten, in dem am 5. Mai 1955 in Kraft getretenen Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag) hinnehmen: Art. 3 Abs. 1 des genannten Vertrages bestimmt: „Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden." Der Bundesrepublik blieb damit nur die Möglichkeit, von Frankreich die freiwillige Rückgabe des beschlagnahmten deutschen Eigentums zu erwirken. Hinsichtlich der in Ihrer Frage genannten landwirtschaftlichen Grundstücke ist das durch den deutschfranzösischen Grenzvertrag vom 31. Juli 1962 geschehen, der in seinen Artikeln 1 bis 7 die Rückgabe des sequestrierten, in Frankreich gelegenen, grenznahen deutschen Grundbesitzes vorsieht, soweit er vor Unterzeichnung des Abkommens noch nicht veräußert oder aus Gründen des öffentlichen Interesses enteignet worden war. Dieses Abkommen ist aber bis heute noch nicht ratifiziert worden, weil der Deutsche Bundestag noch nicht zugestimmt hat. Mehrere Ausschußberatungen 1967 und 1968 ließen erkennen, daß eine Mehrheit an der in Artikel 8 enthaltenen völkerrechtlichen Anerkennung der Abtretung des Mundatwaldes Anstoß nimmt. Wie Ihnen bekannt ist, sind seit längerem Bemühungen im Gange, die Abtretung dieses Gebietes durch eine Ausgleichszahlung und andere Konzessionen abzuwenden. Die deutsch-französischen Konsultationen hierüber sind noch nicht abgeschlossen, und über ihren Ausgang läßt sich keine Voraussage machen. Dies hat für die deutschen Eigentümer der grenznahen Sequestergrundstücke leider zur Folge, daß der Rückgabeanspruch nicht verwirklicht werden kann, solange der Vertrag in der Schwebe ist. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, mit der französischen Regierung die Frage der Sequesterländereien gesondert zu verhandeln. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4903 Auf Veranlassung des Auswärtigen Amts hat das Bundesausgleichsamt vor einigen Monaten eine Anweisung an die in Betracht kommenden Ausgleichsbehörden vorbereitet, wonach diejenigen deutschen Staatsangehörigen, deren Anspruch auf Rückgabe von Sequesterland nicht bzw. noch nicht verwirklicht werden kann, in die Entschädigungsregelung nach dem Reparationsschädengesetz vom 12. Februar 1969 einbezogen werden. Entsprechende Anträge können bis zum 31. Dezember 1974 bei dem zuständigen Ausgleichsamt gestellt werden. Falls es zur Ratifikation des Grenzabkommens von 1962 und folglich zur Rückgabe des sequestrierten Grundbesitzes kommt, sind bis dahin vom deutschen Staat gezahlte Entschädigungen zurückzuzahlen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage B 3): Wie sollen sich Antragsteller nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz verhalten, wenn bei Anträgen auf Feststellung und Beweissicherung von den zuständigen Landratsämtern die Vorlage von Erbscheinen verlangt wird, aber es hei dem z. Z. von Amtsstellen der DDR geübten Verhalten unmöglich ist, Erbscheine in die Bundesrepublik Deutschland übersandt zu erhalten? Sofern Erben, die in der Bundesrepublik wohnen, durch das zuständige staatliche Notariat in der DDR die Übersendung eines Erbscheines verweigert wird, kann ein gegenständlich beschränkter Erbschein bei dem zuständigen Amtsgericht (Nachlaßgericht) in der Bundesrepublik beantragt werden. Soweit das örtliche Nachlaßgericht nach Lage des Einzelfalles sich nicht für zuständig hält, kann dieser Erbschein beim Amtsgericht (Nachlaßgericht) Schöneberg, Berlin-Schöneberg beantragt werden. Die Rechtsgrundlage ist bei der Zuständigkeitsregelung die entsprechende Anwendung der Vorschriften des 73 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage B 4) : Wie verteilen sich schätzungsweise die ersten beruflichen Position eines Jahrgangs juristischer Assessoren auf Justiz, Anwaltschaft, öffentliche Verwaltung, Hochschulen und sonstige Arbeitsplätze in Wirtschaft und Gesellschaft? Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Landesjustizverwaltungen bemühen sich auf Grund eines Beschlusses der Justizministerkonferenz seit längerem darum, Angaben über die Berufswahl der Assessoren zu erhalten. Dies stößt allerdings zum Teil auf Schwierigkeiten, da die Entscheidung über die Berufswahl häufig erst eine gewisse Zeit nach dem Assessorexamen fällt. Verhältnismäßig genaue Zahlen liegen aber für das Jahr 1968 aus den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vor. Da damit fast 1/3 derjenigen, die 1968 das Assessorenexamen bestanden haben, erfaßt sind, können die Zahlen als repräsentativ angesehen werden. Es ent- fielen auf: Gerichte/Staatsanwaltschaften etwa 20 % Rechtsanwalt/Notar etwa 35 % Verwaltung etwa 16 % Wirtschaft etwa 14 % sonstige etwa 15 % Aus Baden-Württemberg sind für 1969 folgende Zahlen mitgeteilt worden Justizdienst etwa 16 % Anwaltschaft etwa 36 % Verwaltung etwa 26 % Wirtschaft etwa 16 % Hochschule etwa 5 % Der Deutsche Anwaltverein beziffert die Zahl der Assessoren, die später den Beruf des Anwalts ergreifen, auf 37,7 %. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen B 6 und 7): Sind Informationen zutreffend, wonach Landesjustizministerien oder Generalstaatsanwälte (ein Generalstaatsanwalt) für ihren Zuständigkeitsbereich Empfehlungen oder gar Anweisungen gegeben haben, Anklagen nach § 184 StGB nicht zu erheben? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ein soldfies Verhalten im Rahmen des Legalitätsprinzips des geltenden Strafverfahrensrechtes zulässig ist? Auf Anfrage haben alle Landesjustizverwaltungen mitgeteilt, daß derartige Empfehlungen oder Anweisungen nicht erteilt worden sind. Damit ist Ihre zweite Frage gegenstandslos. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 17. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage B 8) : In welchen Bundesländern wurden Infrastrukturmaßnahmen finanzschwacher Gemeinden im Zonenrandgebiet bis zu 100 % der Kosten aus Bundesmitteln gefördert, wie das nach einer Leserzuschrift des Leiters der Unterabteilung Strukturpolitik im Bundeswirtschaftsministerium in der „Welt" vom 23. Oktober 1970 möglich sein soll? 4904 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Nach den vom Bundesminister für Wirtschaft am 4. September 1969 herausgegebenen „Richtlinien über die Verwendung der Bundeshaushaltsmittel für das Regionale Förderungsprogramm der Bundesregierung, gültig ab 1. August 1969", besteht die Möglichkeit, für Infrastrukturinvestitionen in unmittelbarer Nähe der Demarkationslinie eine über den für das Zonenrandgebiet geltenden Fördersatz von 60 %. hinausgehende Hilfe bis zu 100 % zu gewähren. Von der Möglichkeit einer Förderung über 60 % hinaus ist bisher von den Ländern Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht worden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 17. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage B 9): Wird die Bundesregierung einem Vorschlag der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Frauen in der SPD folgen, wonach auf Kosten der Krankenkassen jede Frau berechtigt sein soll, ihre Schwangerschaft in einer staatlich anerkannten Frauenklinik oder durch einen fachlich vorgebildeten Arzt unterbrechen zu lassen? Die Träger der Krankenversicherung haben Leistungen der Krankenpflege zu erbringen, wenn ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand Heilbehandlung erfordert oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Die Unterbrechung einer Schwangerschaft ist in der Regel keine Behandlungsmaßnahme, für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren sind. Andererseits ist eine aus medizinischer Indikation nicht strafbare Schwangerschaftsunterbrechung als Maßnahme zur Behebung eines Krankheitszustandes oder zur Verhütung seiner Verschlimmerung anzusehen. Die hierdurch anfallenden Kosten sind im Rahmen ihrer Leistungspflicht von den Trägern der Krankenversicherung zu übernehmen. Über die Rechtslage hinausgehende Vorschläge der Bundesregierung liegen nicht vor. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 17. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (DrucksacheVl/ 1581 Frage B 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die witterungsabhängigen Betriebe der Hartsteinbranche und ihre Arbeitnehmer in wirtschaftliche Nachteile geraten, weil die Betriebe bei schlechtem Wetter nicht in der Lage sind, den Arbeitnehmern den Verdienstausfall zu ersetzen, der infolge des Produktionsstillstandes eintritt, und ist die Bundesregierung bereit, deshalb die Schlechtwettergeldregelung des Arbeitsförderungsgesetzes auch auf Betriebe der Hartsteinbranche auszudehnen? Die Bundesregierung hatte sich schon des öfteren mit den Problemen der witterungsbedingten Arbeitsausfälle in witterungsabhängigen Betrieben außerhalb der Bauwirtschaft zu befassen. Sie hat dabei stets die Auffassung vertreten, daß das Schlechtwettergeld, als eine speziell auf die Verhältnisse in der Bauwirtschaft ausgerichtete Leistung, für andere witterungsbedingte Betriebe nicht in Betracht kommen kann. An dieser Auffassung hält die Bundesregierung fest. Das Schlechtwettergeld ist eine Leistung der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Die Leistungen erfolgen an Wintertagen, an denen eine Bauproduktion unter den üblichen Bedingungen nicht möglich ist. Der Zusammenhang mit zumutbaren Schutzvorkehrungen soll demnächst bei einer Novellierung des Gesetzes stärkere Bedeutung erhalten. In anderen witterungsabhängigen Branchen, in denen sich eine Fortsetzung der Produktion an witterungsungünstigen Wintertagen auch mit Hilfe von Schutzvorkehrungen nicht erreichen läßt, würde dagegen die Gewährung von Schlechtwettergeld nicht produktionsfördernd wirken. Die gleiche Auffassung hat den Deutschen Bundestag bewogen, bei der Beratung des Arbeitsförderungsgesetzes in den Regierungsentwurf eine Vorschrift aufzunehmen, nach der die Gewährung von Schlechtwettergeld in Betrieben, die überwiegend Baustoffe für den Markt herstellen oder nicht überwiegend bauliche Leistungen an Baustellen erbringen, ausdrücklich ausgeschlossen ist (§ 74 Abs. 2 Satz 1 AFG). In der Vergangenheit haben übrigens Vertreter der Verbände der Industrie der Steine und Erden bei Besprechungen in meinem Hause wiederholt erklärt, daß ihre Branche an einer Einbeziehung in die Schlechtwettergeldregelung nicht interessiert sei. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 17. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache N/ 1581 Fragen B 11 und 12) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß deutsche Angehörige der ehemaligen internationalen freiwilligen Brigaden in Spanien versorgungsrechtlich schlechter gestellt werden als die Angehörigen der ehemaligen Legion Condor? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, den Dienst in den internationalen Brigaden als Ersatzzeit auf die Rente anzurechnen? Die unterschiedliche Behandlung von Angehörigen der internationalen Brigaden in Spanien und Angehörigen der Legion Condor beruht nach den zur Zeit geltenden Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes auf der unterschiedlichen rechtlichen Wertung ihres Einsatzes während des spanischen Bürgerkrieges. Nach den im Jahre 1954 vom Herrn Bundesminister des Innern getroffenen Feststellungen handelte es sich bei den Angehörigen der Legion Condor um Soldaten der ehemaligen deutschen Wehrmacht, deren Rechtsstatus als Wehrmachtsangehörige durch die Dienstleistung im Zusammenhang mit dem spanischen Bürgerkrieg unverändert geblieben Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4905 ist. Sie hatten also militärischen Dienst nach den §§ 1 und 2 des Bundesversorgungsgesetzes geleistet. Militärischer Dienst im Sinne dieses Gesetzes ist jeder nach Deutschem Wehrrecht geleistete Dienst als Soldat oder Wehrmachtsbeamter. Diese rechtlichen Vorschriften konnten für den Einsatz bei den freiwilligen internationalen Brigaden nicht angewandt werden. Eventuell erlittene Schädigungen können auch nicht als unmittelbare Kriegseinwirkung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes angesehen werden, weil sie nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem der beiden Weltkriege standen. Somit besteht nach geltendem Recht keine Rechtsgrundlage für eine Versorgung dieses Personenkreises. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Versorgung von Personen, die auf republikanischer Seite am spanischen Bürgerkrieg teilgenommen haben, dürfte wegen der äußerst komplizierten Zusammenhänge Schwierigkeiten verursachen. Ob seitens der Bundesregierung eine Änderung des geltenden Rechts vorgeschlagen werden kann, ist vor Abschluß meiner Prüfungen noch nicht abzusehen. Mit Ihrer zweiten Frage haben Sie darauf hingewiesen, daß der Dienst in den internationalen Brigaden z. Z. nicht als Ersatzzeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden kann. Das gilt im übrigen auch für Angehörige der Legion Condor. Soweit es sich bei ihnen um Berufssoldaten der deutschen Wehrmacht handelte, wird die Zeit ihrer Zugehörigkeit zur Legion Condor als Dienstzeit im Sinne beamtenrechtlicher Versorgungsregelungen (G 131) angesehen. Für den Fall, daß keine Pensionsberechtigung besteht, gelten diese Personen in der Rentenversicherung als nachversichert; die Leistungen dafür erstattet der Bund. Zeiten, die bei den internationalen Brigaden verbracht wurden, können jedoch nach geltendem Recht (§ 1251 Abs. I Nr. 4 RVO und den entsprechenden Vorschriften des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes) als Ersatzzeiten berücksichtigt werden, wenn der Betroffene Verfolgter im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes ist und sich aus Verfolgungsgründen im Ausland aufgehalten hat. Sofern die genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, bedürfte es einer Gesetzesänderung, um die genannten Zeiten in der Rentenversicherung anzurechnen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hätte allerdings weitreichende präjudizielle Auswirkungen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Auerbach vom 17. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage B 13 und 14) : Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die Arbeitsamtsbezirke Emden und Leer mit einer Arbeitslosenquote von 2,8 % bzw. 2,7 % erneut an der „Spitze" in der Bundesrepublik Deutschland liegen, und daß diese Quote trotz aller Strukturförderungsmaßnahmen in diesen Bezirken unverändert zu 1969 geblieben ist? Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der inzwischen abgeschlossenen „Ostfriesland-Studie" bezüglich der Arbeitsmarkt- und Berufsanalyse im dortigen Raum gezogen? Die in den Arbeitsamtsbezirken Emden und Leer eingeleiteten Strukturförderungsmaßnahmen im Rahmen des Regionalen Aktionsprogramms Nordwestniedersachsen sind längerfristig angelegt. Aus den noch immer überdurchschnittlichen Arbeitslosenquoten darf daher nicht auf eine Unwirksamkeit der eingeleiteten strukturpolitischen Maßnahmen geschlossen werden. Die Maßnahmen der regionalen Strukturpolitik des Bundes und des Landes Niedersachsen haben bereits zu einer wesentlichen wirtschaftlichen Stärkung des Gebietes beigetragen, die auch in den beiden Arbeitsamtsbezirken seit 1967 zu einem kontinuierlichen Rückgang der Arbeitslosenquoten geführt hat. Obwohl inzwischen eine konjunkturelle Beruhigung eingetreten ist, liegen die Arbeitslosenquoten von Ende November 1970 in beiden Bezirken unter dem Vorjahresstand, während die Quote im Landesarbeitsamtsbezirk Niedersachsen-Bremen wieder Vorjahreshöhe erreicht hat. Die Bundesregierung erwartet von den fortgeführten Maßnahmen des Bundes und des Landes Niedersachsen, an denen sich die Bundesanstalt für Arbeit in beträchtlichem Ausmaß durch zinsgünstige Kredite beteiligt, eine weitere wirtschaftliche Stärkung des Gebietes. Bei der von Ihnen angesprochenen Untersuchung über „Entwicklungsprobleme der Region Ostfriesland und ihres Arbeitsmarktes" handelt es sich um eine wirtschaftliche und demographische Bestandsanalyse dieser Region. Die Drucklegung der Studie ist noch nicht abgeschlossen; sobald sie mir vorliegt, werden Sie ein Exemplar erhalten. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1581 Frage B 15) : Wird die Bundesregierung dem Vorschlag der WB IV, für das Vers.Kdo 860 einen Neubau errichten zu lassen, folgen, und — gegebenenfalls — bis wann wird mit der Fertigstellung gerechnet? Nachdem jetzt feststeht, daß das Versorgungskommando 860 endgültig im Standort Germersheim verbleibt, soll für diese Dienststelle ein Neubau errichtet werden, da nur so eine voll zufriedenstellende Unterbringung gewährleistet ist. Die militärische Infrastrukturforderung wird in Kürze aufgestellt werden. Es läßt sich allerdings noch nicht absehen, wann unter Berücksichtigung anderer wichtiger, insbesondere der im Weißbuch 1970 aufgeführten Infrastrukturmaßnahmen mit dem Baubeginn gerechnet werden kann. 4906 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage B 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Teilnehmer eines Vorkurses in Kollegs in Mainz, Speyer, Koblenz und Kiel nicht d as für Berufsaufbauschulen vorgesehene höhere Stipendium nach dem Ausbildungsförderungsgesetz erhalten können obwohl Ausbildungsgang und Ausbildungsziel dieser Vorkurse denen der Berufsaufbauschulen entspricht? Die Teilnehmer an Vorkursen in Kollegs können nach dem Ersten Ausbildungsförderungsgesetz zur Zeit noch nicht gefördert werden, weil diese Vorkurse nicht Schulen im Sinne des Schulrechts der Länder sind. Es besteht jedoch nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes die Möglichkeit, durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auch andere Ausbildungsstätten in den Förderungsbereich des Gesetzes einzubeziehen, wenn sie den im Ausbildungsförderungsgesetz aufgeführten Schulen gleichwertig sind. Die Bundesregierung beabsichtigt, nach Abschluß der erforderlichen Prüfung der in den einzelnen Ländern unterschiedlichen Sachverhalte demnächst eine Rechtsverordnung zu erlassen, durch die der Besuch solcher Vorkurse zur Aufnahme in Kollegs gefördert wird. In diesem Zusammenhang wird auch entschieden werden, ob die Vorkurse im Hinblick auf den Förderungssatz den Berufsaufbauschulen oder einer anderen Schulgattung zuzuordnen sind. Als Maßstab für diese Zuordnung dient die in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausbildungsförderungsgesetz mit Zustimmung der obersten Landesbehörden aufgestellte Begriffsbestimmung der Schulen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1581 Frage B 17) : 1st die Bundesregierung bereit, solchen Wehrpflichtigen, die während der Ableistung des Wehrdienstes auch dann zur Impfung gezwungen werden, wenn dagegen wegen einer Impfempfindlichkeit erhebliche Bedenken bestehen, für den Fall von auftretenden Impfschädigungen einen entsprechenden Schadenersatz zu leisten und dies auch dann zu tun, wenn gesundheitliche Schäden auftreten, die auf eine allergiebedingte Unterlassung der Impfung zurückzuführen sind? Ersatzleistungen für die von Ihnen angeführten Schäden kann ich insofern bejahen, als den Betroffenen grundsätzlich Ersatz in der Form und in dem Umfang der Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz zu gewähren ist. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1581 Fragen B 18 und 19) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die zwischen Oldesloe und Ratzeburg verlaufende B 208 eine der unfallträchtigsten Straßen in Schleswig-Holstein ist, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bis jetzt unternommen, und welche Maßnahmen wird sie in Zukunft unternehmen, um den Ausbau der B 208 voranzutreiben, der auch deswegen notwendig ist, um im Falle der Öffnung eines Grenzübergangs zur DDR im Raum Ratzeburg eine annehmbare Straßenverbindung in das Landesinnere anbieten zu können? Ist die Bundesregierung bereit, auf den schleswig-holsteinischen Minister für Wirtschaft und Verkehr dahin gehend einzuwirken, daß der Baustopp auf der B 207 — soweit sie die Umgehungsstraße um Mölln erfaßt — baldmöglichst aufgehoben wird, weil der gegenwärtige Baustopp zu einer unerträglichen Verkehrssituation in der Innenstadt Mölln geführt hat, und die Landesregierung den Kneipp- und Kurort Mölln offenbar erst dann als Heilbad anerkennen will, wenn die Umgehungsstraße fertiggestellt worden ist? Die bei den umfangreichen Untersuchungen zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen 1971 bis 1985 vorgenommene verkehrliche Bewertung, bei der auch die Unfälle der betreffenden Straßenabschnitte berücksichtigt wurden, läßt erkennen, daß die B 208 Bad Oldesloe—Ratzeburg nicht zu den unfallträchtigsten Bundesstraßen in Schleswig-Holstein gehört. Die Ergebnisse dieser Bewertung finden ihren Niederschlag in der Kartenanlage „Verkehrliche und bauliche Bewertung der Bundesfernstraßen" der Ihnen am 21. September 1970 mit Schreiben — StB 1 — Isvbl - 1125 Vms — zugesandten Schrift (vgl. darin Kap. „Bestandsaufnahme und Ermittlung des Ausbaubedarfs" Seite 16/17). Danach kann der genannte Straßenabschnitt in verkehrlicher Hinsicht als relativ gut bezeichnet werden. Obwohl der B 208-Abschnitt Harmsdorf (B 207) —Bad Oldesloe erst 1961 zur Bundesstraße aufgestuft worden ist und zu den verkehrsschwächsten Bundesstraßen in Schleswig-Holstein gehört, wurden seitdem Teilstrecken zwischen Harmsdorf und Berkenthin ausgebaut. Zur Zeit wird im Zusammenhang mit der Beseitigung von Frostschäden die B 208 zwischen Altenweide und Kastorf auf 8,7 km Länge mit einem Kostenaufwand von rd. 3 Millionen DM ausgebaut. Die Ortsumgehung Berkenthin mit neuer Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal, der höhenungleiche Ausbau der Kreuzung B 207/B 208 bei Harmsdorf sowie der Ausbau und die Verlegung der B 208 in und bei Ratzeburg sind als wichtige Maßnahme in die 1. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes 1971 bis 1985 aufgenommen worden; die Planbearbeitung hierfür ist im Gange. Allerdings läßt sich z. Z. nicht sagen, wann diese Bauvorhaben baureif sein werden bzw. rechtskräftig nach § 17/18 Bundesfernstraßengesetz festgestellte Pläne vorliegen werden, und wann frühestens Mittel dafür bereitgestellt werden können. Ebenso läßt sich zu den Abschnitten, die in die 2. Dringlichkeit eingestuft wurden, verständlicherweise nichts sagen. Die 1969 an der Umgehungsstraße Mölln begonnenen Bauarbeiten sollten 1970 weitergeführt werden. Die erforderlichen Ausschreibungen waren bereits erfolgt. Der Auftrag konnte indessen nicht erteilt werden, weil die dem Land Schleswig-Holstein im Jahre 1970 zur Verfügung stehenden Mittel für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4907 andere in der Baudurchführung bereits weiter fortgeschrittene Baumaßnahme wegen eingetretener Kostenerhöhungen wesentlich stärker als vorgesehen in Anspruch genommen werden müssen. Hinzu kommt, daß einige dieser Maßnahmen bis zu den im August 1972 in der Kieler Bucht stattfindenden Olympischen Segelwettbewerben beschleunigt vollendet werden sollen und deshalb weitere Beträge benötigen. Der Bundesverkehrsminister hofft, daß es gelingt, im Jahre 1971 die Bauarbeiten an der Ortsumgehung Mölln wiederaufzunehmen. Nach Lage der Dinge sieht der Bundesverkehrsminister z. Z. keine Veranlassung, bezüglich des Weiterbaues auf die Schleswig-Holsteinische Straßenbauverwaltung einzuwirken. Im übrigen wird auf das Antwortschreiben vom 8. Dezember 1970 auf Ihr Schreiben vom 11. November 1970 Bezug genommen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/ 1581 Fragen B 20 und 21) : Wann ist mit dem Beginn des Ausbaus der Ortsumgehung Raunheim im Zuge des Ausbaus der B 43 zu rechnen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine weitere Verzögerung des Ausbaus der Ortsumgehung eine besonders schwere Belastung für die Bevölkerung bedeuten würde? Mit dem Bau der Ortsumgehung Raunheim im Zuge der B 43 ist im zweiten Fünfjahresplan (1976 bis 1980) des Ausbauplanes der Bundesfernstraßen (1971 bis 1985) zu rechnen. Die Verkehrsverhältnisse der Ortsdurchfahrt Raunheim im Zuge der B 43 sind dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Infolge der verschiedenen Forderungen der Gemeinde, die mehrmalige Planungsänderungen erforderlich machten, sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Umgehungsstraße noch nicht gegeben. Im ersten Fünfjahresplan (1971 bis 1975) konnten daher nicht die erforderlichen Mittel eingeplant werden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn im Bereich der Gemeinde Planegg einen Bahnhof errichtet, ohne die kommunalen Behörden vorher zu informieren? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um künftig derartige Vorgänge zu vermeiden? Im Bahnhof Planegg müssen für den S-Bahnbetrieb Bahnanlagen umgebaut werden (Erhöhung der Bahnsteige, Begradigung der Gleistrasse, neuer Treppenaufgang). Die aus dem Jahre 1853 stammende gewölbte Bahnsteigunterführung wird durch eine rechteckige Unterführung ersetzt. Außerdem müssen die alten Bahnhofsgebäude, zwischen den Gleisen gelegen, abgebrochen und durch neue Gebäude ersetzt werden. Die Bundesbahndirektion München hat die Pläne für die Änderung der Bahnanlagen am 25. Mai 1970 der Regierung von Oberbayern zur Begutachtung zugeleitet. Die Pläne für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes und des neuen Empfangsgebäudes hat die Regierung mit Schreiben vom 9. Juli 1970 zur Begutachtung erhalten. Damit waren die Planfeststellungsverfahren von der Bundesbahndirektion München ordnungsgemäß eingeleitet. Darüber hinaus hat jedoch die Bundesbahndirektion München — ohne dazu verpflichtet zu sein — die Pläne gleichzeitig an den Landrat und an die Gemeinde Planegg übersandt, damit diese möglichst rasch (also nicht erst bei der Offenlegung durch die Regierung von Oberbayern) über die Pläne der Deutschen Bundesbahn unterrichtet wurden. Zusammenfassend kann Ihre erste Frage dahin gehend beantwortet werden, daß beteiligte kommunale Behörden frühzeitig über die beabsichtigten Änderungen informiert wurden. Zu Ihrer zweiten Frage darf ich bemerken, daß nach § 36 des Bundesbahngesetzes Bundesbahnanlagen nur dann errichtet oder geändert werden dürfen, wenn der Plan zuvor festgestellt worden ist. Das schließt allerdings nicht aus, daß besondere Umstände — wie im vorliegenden Falle — einen Baubeginn auch schon vor Abschluß des Planfeststellungsverfahrens notwendig machen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen B 24 und 25) : In welchen Abschnitten (räumlich und zeitlich) und mit welchem Finanzaufwand soll die Autobahn Stuttgart—westlicher Bodensee ausgebaut und vollendet werden? Welche Auswirkungen für den Bau der Autobahn Stuttgartwestlicher Bodensee sind damit verbunden, daß nach dem erst kürzlich erstellten Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen (bis 1985) Baden-Württemberg für den 1. Fünfjahresplan (bis 1975) 15,15 % der Straßenbaumittel des Bundes erhalten soll, für den Neubau von Bundesautobahnen aber nur 10,91 % zur Verfügung stehen sollen, ein Prozentsatz, der zudem erst in der zweiten Hälfte des 1. Fünfjahresplans erreicht wird (Prozentsatz für 1971: 8,81 !) und damit befürchtet werden muß, daß sich wegen der zu erwartenden Preissteigerungen, die in den vergangenen zwölf Monaten im Straßenbau durchschnittlich 18 % betrugen, eine geringere Bauleistung ergeben wird [vgl. Antwort des Bundesministers für Verkehr vom 31. Oktober 1970 — Drucksache VI/1364 — auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) u. a. zum Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg]? Im Hinblick auf die Vorrangigkeit verschiedenes für die Verkehrsabwicklung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland unbedingt notwendigen Autobahnneubauten, z. B. der Bau der Sauerland- 4908 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 Linie, der linksrheinischen Autobahn, der Westumfahrung Hamburg und der im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 1972 stehenden Straßenbauvorhaben, mußten verschiedene Länder — darunter auch Baden-Württemberg — eine zeitlich begrenzte Beschränkung der Autobahnneubaumittel in Kauf nehmen. Diese Beschränkung und die Preissteigerungen auf dem Bausektor führten dazu, daß mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Autobahnverbindung Stuttgart—westlicher Bodensee abweichend von den ursprünglichen Vorstellungen nicht 1975, sondern erst im Jahre 1977 gerechnet werden kann. Einzelne verkehrswirksame Teilstrekken werden allerdings schon früher fertiggestellt und unter Verkehr genommen. Es soll bis Ende 1973 der Bau der Teilstrecke Rottweil—Singen abgeschlossen werden. Im Jahre 1974 folgt dann die Fertigstellung der Teilstrecke Böblingen—Empfingen und bis Ende 1977 werden die restlichen Teilabschnitte fertiggestellt sein. Eine Beschleunigung des Bauablaufes könnte lediglich durch die vom Bundesverkehrsminister angestrebte Ausweitung der Finanzierungsgrundlage bereits für den Zeitraum des 1. Fünfjahresplanes erreicht werden. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen B 26 und 27) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob und in welchem prozentualen Umfang die elektrifizierten Strecken der Bundesbahn von den Ländern mitfinanziert wurden? Wie hoch sind die anteiligen Kosten des Landes Niedersachsen bei der Elektrifizierung der Strecke Lehrte—Braunschweig—Helmstedt veranschlagt? Wie mir die 'Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn mitteilt, waren die Finanzierungsbeihilfen der Länder für Bundesbahnstrecken, deren Elektrifizierung von den Ländern jeweils gewünscht wurde, sehr unterschiedlich. Während einige Länder der Deutschen Bundesbahn die hierfür erforderlichen Mittel ganz oder wenigstens teilweise als Darlehen zu Zinssätzen von etwa 5 % zur Verfügung stellten oder ermöglichten, gaben andere Länder nur Zinszuschüsse, wenn die Zinssätze der durch die Deutsche Bundesbahn aufzunehmenden Kredite den vorgenannten Zinssatz überschritten. Diese Zinszuschüsse betrugen überwiegend bis etwa 1 1/2 %, zum Teil lagen sie auch darüber. Das Land Nordrhein-Westfalen z. B. hat — wie der Minister für Wirtschaft und Verkehr, Dr. Riemer, anläßlich der Aufnahme des elektrischen Betriebes auf der Strecke Hamm/Unna—WarburgKassel mitteilte — für die Elektrifizierung insgesamt Darlehen in Höhe von 1,34 Milliarden DM und verlorene Zinszuschüsse in Höhe von 17 Millionen DM gegeben. Eine Zusammenstellung dieser Art für alle Länder der Bundesrepublik ist z. Z. leider nicht verfügbar. Die Kosten der Elektrifizierung der Strecke Lehrte—Braunschweig—Helmstedt werden mit etwa 80 Millionen DM veranschlagt. Die Elektrifizierung dieser Strecke ist wirtschaftlich vertretbar, wenn die hierfür aufzuwendenden Investitionsmittel mit einem Zinssatz von 5 % und einer Laufzeit von 20 Jahren gewährt werden. Wenn das Land Niedersachsen bereit wäre, einen Kredit mit den vorgenannten Konditionen zu gewähren oder zu ermöglichen, könnte voraussichtlich der Elektrifizierung dieser Strecke nähergetreten werden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage B 28) : Kann in Zukunft jeder übergeordnete Schwerpunkt im Rahmen der regionalen Aktionsprogramme damit rechnen, in das Luftnahverkehrsnetzprogramm des Bundesministers für Verkehr einbezogen zu werden, und welche weiteren Schritte sind bei den regionalen Aktionsprogrammen Bayerns geplant? Die im Februar 1970 vom Bundesminister für Verkehr einberufene „Kommission für den binnenländischen Luftverkehr" prüft gegenwärtig den gesamten binnenländischen Luftverkehr daraufhin, wie er langfristig die Verkehrsbedürfnisse am besten befriedigen kann. Dabei spielt die Frage, welche Räume der Bundesrepublik über den Rahmen der gegenwärtig im Linienverkehr angeflogenen zehn Flughäfen hinaus durch planmäßige Flugliniendienste dem binnenländischen und grenzüberschreitenden Luftverkehr zu erschließen sind, eine besondere Rolle. Die Kommission hat im Mai und Juni 1970 in allen zehn Bundesländern Hearings durchgeführt, die wertvolle Hinweise für die Frage der Anbindung, insbesondere fernverkehrsabgelegener Regionen, an dieses Netz erbracht haben. Die Kommission erarbeitet z. Z. Netzmodelle für einen stufenweisen Aufbau ergänzender regionaler Flugverbindungen, die vor allem peripheren Gebieten der Bundesrepublik Deutschland zugute kommen sollen. Als ein Beispiel hierfür kann der Raum Nordbayern genannt werden, der verkehrsstrukturell eine Anbindung an den Luftverkehr verdient. In ähnlicher Weise kann dies auch für andere periphere Räume, wie etwa Flensburg, Emden sowie für Zonenrandgebiete (Kassel) gelten. Sofern die noch laufenden Untersuchungen, zu denen auch die sogenannte „Kosten-Nutzen-Analyse" für binnenländische Eisenbahn- und Flugverbindungen zählt, ein ganzjährig zu erwartendes Bedürfnis nach Flugverbindungen erkennen lassen, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4909 wird die Kommission Verbindungen für übergeordnete Schwerpunkte vorrangig in Betracht ziehen. Die Kommission, die das Ergebnis ihrer Arbeit Ende 1971 vorlegen wird, hat bei ihren Untersuchungen und Vorschlägen in jedem Fall aber zu berücksichtigen, daß beispielsweise allein die Schaffung der flugsicherungsmäßigen Voraussetzungen aus technischen, personellen und finanziellen Gründen nur langfristig geplant und verwirklicht werden kann. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schiller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache V1/ 1581 Fragen B 29 und 30) : Sieht die oberste Baubehörde eine Möglichkeit, auf die oberste Baubehörde in München einzuwirken, daß der Ausbau der Bundesstraße 303 von Marktredwitz nach Schirnding kontinuierlich fortgesetzt werden kann? Welche Pläne hat die Bundesregierung für den Ausbau der Bundesstraße 303 zwischen Bayreuth und Schirnding, die für den Norden und Westen der Bundesrepublik Deutschland die kürzeste Verbindung in das Dreibädereck Karlsbad/Marienbad/ Franzensbad und nach Prag ist? Der Fortgang der Arbeiten zum Neubau der B 303 Marktredwitz-Schirnding ist von den jeweiligen Haushaltsbeträgen abhängig. Die Maßnahme ist im Entwurf zum Straßenbauplan für die Bundesfernstraßen 1971 bei Kennzahl 1021 lfd. Nr. 161 ausgewiesen. Dieser Entwurf des Straßenbauplanes ist im Einvernehmen mit dem Lande Bayern (Oberste Baubehörde München) im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingentes aufgestellt worden. Einer Einwirkung auf die Oberste Baubehörde München zum Ausbau der B 303 bedarf es daher nicht! Die B 303 Schirnding—Marktredwitz—Bad Berneck —Kronach ist bei Bad Berneck an die Autobahnbetriebsstrecke Nürnberg—Hof angeschlossen und führt daher nicht nach Bayreuth. Sie wurde zwischen Bad Berneck und Marktredwitz in den letzten Jahren ausgebaut. Größere Ausbaumaßnahmen sind daher in diesem Abschnitt der B 303 in den nächsten Jahren nicht vorgesehen. Im Abschnitt Marktredwitz—Schirnding erfolgt der Neubau der B 303. Das Projekt ist im Bau und wird in den nächsten Jahren fortgeführt. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten. Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 'VV 1581 Frage B 31 und 32) : Ist die Bundesregierung bereit. entsprechend dem Ergebnis einer Besprechung zwischen einem Vertreter des Bundesverkehrsministeriums und der obersten Baubehörde in München, bei der Planung und beim Bau neuer Bundesautobahnen, die durch waldreiche Gegenden führen, die Errichtung von Wildschutzzäunen mit vorzusehen, die bis zur Anpassung der Umwelt an die neue Straße Wildunfälle im Straßenverkehr verhindern sollen? Haben die diesbezüglichen notwendigen Gespräche betreffend Bereitstellung entsprechender sicher nicht hoher Mittel durch das Bundesfinanzministerium bereits zu einem positiven Ergebns geführt? Die Besprechung zwischen Vertretern des Bundesministers für Verkehr und der Obersten Baubehörde im Bayer. Innenministerium im Herbst 1970 galt der Prüfung der Frage, an bayerischen Autobahnabschnitten Wildschutzzäune zu errichten, um den Wildbestand zu schützen und die Gefährdung des Verkehrs zu mindern. Hierbei wurden auch Modellüberlegungen zu etwaigen generellen Regelungen angestellt. Nach dem bisherigen Stand der Untersuchungen in dem umfassenden Versuchsprogramm kann erwartet werden, daß Wildschutzzäune eine Möglichkeit darstellen, das Wild von der Straße weitgehend fernzuhalten; eine völlige Ausschaltung von Unfällen mit Wild ist jedoch nicht möglich. Auf Grund dieser Ergebnisse hat der Bundesminister für Verkehr dem Bundesminister der Finanzen vorgeschlagen, unter ganz bestimmten Voraussetzungen und bei Vorliegen einer besonders starken Gefährdung des Verkehrs durch Wild in begrenztem Umfang der Errichtung von Wildschutzzäunen an Bundesfernstraßen zuzustimmen. Der Bundesminister der Finanzen hat unter der Voraussetzung, daß die Unterhaltung und Erneuerung von Wildschutzzäunen vertraglich Dritten übertragen wird, seine Zustimmung gegeben. Als vertragliche Träger der Unterhaltungs- und Instandsetzungslast kommen die Jagdberechtigten in Betracht. In diesem Zusammenhang darf ich ergänzend ausführen, daß die Aufstellung eines Wildschutzzaunes eine freiwillige Leistung des Bundes als Straßenbaulastträger darstellt und daß die Aufstellung von Wildschutzzäunen nach wie vor nicht zur Straßenbaulast gehört.
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen.
Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr.: Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 4. Juni 1970
— Drucksache VI 1492 —zuständig: Sonderausschuß für Sport und Olympische Spiele (federführend) Haushaltsausschuß
Vorlage der Deutschen Gruppe der Interparlamentarischen Union
Betr.: Entschließung der IPU auf der Frühjahrstagung in Monaco
— Drucksache VI/1430 —
zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Erhebt sich gegen die beabsichtigten Überweisungen Widerspruch? — Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter Bezugnahme auf § 37 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung .dem Bundestag folgende Vorlagen zugeleitet, die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichnet sind:
Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr.: Einwilligung zu überplanmäßigen Ausgaben Im Halbjahr 1970 bei Kap. 1412 Tit. 82103 — Beschaffung von Liegenschaften für militärische Zwecke -
- Drucksache VI/1559 —
Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr.: Katastrophenhilfe im Ausland;
hier: Überplanmäßige Ausgaben Im Haushaltsjahr 1970 bei Kap. 05 02 Tit. 686 12 aus Anlaß der Flutkatastrophe in Ost-Pakistan
— Drucksache VI/1591 —
Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr.: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 14 18 Tit. 553 01 (Erhaltung der Schiffe, Betriebswasserfahrzeuge, Boote, schwimmenden Geräte und sonstigen Marinegeräte)

— Drucksache VI/1592 —
Die Vorlagen sollen dem Haushaltsausschuß überwiesen werden. — Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen
— Drucksache VI/ 1â34 —— Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 1970 das vom Deutschen Bundestag in seiner 78. Sitzung am 11. November 1970 beschlossene Gesetz über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählungsgesetz 1971) bestätigt. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/1636 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25, Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
EWG-Vorlagen
Verordnung des Rates mit den allgemeinen Regeln für die Bestimmung des bei der Berechnung des Rücknahmepreises für bestimmte Fischereierzeugnisse zugrunde zu legenden Hundertsatzes des Orientierungspreises
— Drucksache VI/1599 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts reckzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates
über die teilweise Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Makrelen, frisch, gekühlt oder gefroren, ganz, ohne Kopf oder zerteilt, für die Verarbeitungsindustrie (ex 03.01 B I a) 2 cc))
über die vollständige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Fische
— Drucksache VI/1600 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der Richtlinie des Rates (aus Hauptgruppe 01 bis Hauptgruppe 90 CITI)

— Drucksache VI/1601 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Bildung und Wissenschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die teilweise Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Makrelen, frisch, gekühlt, oder gefroren, ganz, ohne Kopf oder zerteilt, für die Konservenindustrie (Tarifstelle ex 03.01 B I m) 2) )
— Drucksache VI/1602 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Pfeffer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, und für Pyrethrumauszüge
— Drucksache VI/1603 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium der Tarifstelle 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksache VI/1604 —
4884 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970
Präsident von Hassel
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 137/67/EWG über die Grundregeln für das sogenannte „System von Leit- und Folgeerzeugnissen", das die Festsetzung von Zusatzbeträgen auf dem Schweinefleischsektor ermöglicht
— Drucksache VI/1605 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Wir treten in Punkt 1 .der Tagesordnung ein: Fragestunde
— Drucksache W1581 —
Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf, zunächst die Frage 104 des Abgeordneten Riedel (Frankfurt). — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 105 des Abgeordneten Borm auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Dasselbe gilt für die Frage 106 des Abgeordneten Borm. Die Antworten werden als Anlageabgedruckt.
Ich rufe die Frage 107 des Abgeordneten Engelsberger auf:
Ist die Bundesregierung bereit, bei Lieferungen von Gütern von erheblichem strategischen Wert, wie z. B. einem LKW-Werk in den Ostblock, unsere Verbündeten zu konsultieren, um zu einer gemeinsamen Haltung zu kommen?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608900100
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung steht mit ihren Verbündeten in einem ständigen Gedankenaustausch über alle wesentlichen Fragen des Ost-West-Verhältnisses. Da sich die Sowjetunion wegen Lieferungen und Leistungen für ihr Lkw-Projekt nicht nur an deutsche Firmen, sondern an eine Vielzahl von Unternehmen in Westeuropa, den USA und Japan gewandt hat, ist es selbstverständlich, daß sich der Gedankenaustausch auch auf die Mitwirkung westdeutscher Unternehmen bei der Realisierung dieses Projektes erstreckt hat. Im übrigen hat im Rahmen des Gedankenaustausches keiner unserer Verbündeten Bedenken gegen Lieferungen und Leistungen deutscher Firmen für das Projekt erhoben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608900200
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0608900300
Herr Staatssekretär, steht die Lieferung von strategischen Gütern wie von einem Lkw-Werk in die Sowjetunion nicht im Widerspruch zu unseren militärischen Interessen, und ist es nicht falsch, der Sowjetunion ihre technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten überwinden zu helfen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608900400
Verzeihung, diese Zusatzfrage trifft nicht den Kern. Der Kern heißt: Sind unsere Verbündeten konsultiert worden? Diese Frage
ist beantwortet. Die Frage, die Sie stellen, ist eine neue Frage. Sie müssen sie erneut einreichen. Haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage, die sich auf die Grundfrage bezieht? — Bitte schön, Herr Kollege Engelsberger!

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0608900500
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so verstehen, daß Sie im Hinblick auf das Lkw-Werk mit der amerikanischen Regierung Verbindung aufgenommen haben? Herr Staatssekretär Rosenthal hat mir in der letzten Fragestunde geantwortet, daß überhaupt kein Einspruch der amerikanischen Regierung gegen Lieferungen der Ford-Werke erfolgt sei.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608900600
Was Herr Staatssekretär Rosenthal Ihnen geantwortet hat, trifft zu.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608900700
Ich rufe die Frage 108 des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) auf. — Der Abgeordnete ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 109 des Abgeordneten Breidbach auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 110 des Abgeordneten Wohlrabe auf:
Welche geschichtliche Kenntnis hat es dem Bundesaußenminister möglich gemacht, in seiner Rede vor dem Außerordentlichen Parteitag der FDP (siehe Bulletin der Bundesregierung vom 21. Oktober 1970) folgende Feststellung zu treffen: „Das Moskauer Abkommen hat zum erstenmal nach 1949 annehmbare Zwischenregelungen für Berlin bis zur endgültigen Regelung der deutschen Frage zum ernsthaften Gesprächsgegenstand gemacht"?
Zur Beantwortung bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Moersch!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608900800
Herr Abgeordneter, zur Beantwortung Ihrer Frage darf ich folgendes sagen. Zu dem, was Sie gefragt haben, bedarf es lediglich einer normalen politischen Allgemeinbildung, um festzustellen, daß in der Tat in den Jahren 1949 bis 1969 keine Verhandlungen der Vier Mächte über Zwischenregelungen für Berlin stattgefunden haben. Allgemein bekannt ist ferner, daß die am 26. März 1970 begonnenen Viermächtegespräche über Berlin erst nach der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages in ein Verhandlungsstadium eingetreten sind und min zum erstenmal seit 1949 zu der Hoffnung annehmbarer Regelungen zwischen den Vier berechtigen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608900900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Wohlrabe.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0608901000
Herr Staatssekretär, würden Sie meine Meinung teilen, daß annehmbare zwischenmenschliche Regelungen für Berlin mit Unterstützung der vier alliierten Mächte in Berlin, wenn auch nicht durch eine formelle Sitzung dieser,
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4885
Wohlrabe
so doch z. B. durch das Passierscheinübereinkommen von 1963 zustande gekommen sind und daß somit die Erklärung, es handle sich hier um das erste Mal, daß derartige annehmbare Zwischenregelungen überhaupt zu erwarten seien, doch recht hoch gegriffen ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608901100
Herr Abgeordneter, Sie haben zwei Kleinigkeiten von großer Bedeutung übersehen. Einmal ist in der Rede des Bundesaußenministers von Viermächteverhandlungen und -regelungen die Rede gewesen, also nicht auf das Passierscheinabkommen angespielt worden. Zum zweiten haben Sie soeben von zwischenmenschlichen Regelungen gesprochen, und der Bundesaußenminister hat von Zwischenregelungen gesprochen. Es ist ganz deutlich, daß sich die Rede des Außenministers ganz wesentlich auf die Zugangsfragen, also die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Lebensfähigkeit Berlins, bezogen hat. Insofern habe ich der Antwort, die ich gegeben habe, nichts hinzuzufügen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608901200
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Wohlrabe.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0608901300
Annehmbare Zwischenregelungen für Berlin, wie Sie sie darstellen, implizieren aber im Grunde genommen auch all die Fragen der zwischenmenschlichen Regelungen, von denen wir eben gesprochen haben. Insofern würde ich die Differenzierung, die Sie hier treffen, als zu weitgehend ansehen. Ich bitte Sie deshalb, doch die
Frage zu beantworten — und ich glaube, das ist der Kerngedanke dieses Satzes —, ob Sie der Auffassung sind, daß in der Zeit von 1949 bis 1969 oder bis 1970 an keiner einzigen Stelle, sei es nun durch innerdeutsche Verhandlungen oder durch Viermächteverhandlungen, seien sie bilateral oder global geführt worden, Fortschritte für Berlin und für die Menschen dort zustande gekommen sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608901400
Verehrter Herr Kollege, kurz muß die Zusatzfrage sein. Diese war sehr langatmig. Ich darf Sie bitten, das in Zukunft zu berücksichtigen.
Zur Beantwortung, bitte!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608901500
Herr Abgeordneter, es führt kein Weg daran vorbei, daß das, was der Bundesaußenminister gesagt hat, den historischen Tatsachen entspricht, daß es nämlich bis zur Unterzeichnung des Moskauer Vertrages keine ernsthaften Viermächteverhandlungen über eine Zwischenregelung über Berlin gegeben hat. Daß es Versuche innerhalb Berlins gegeben hat, vom Berliner Senat und von der Bundesregierueg gegenüber der DDR, ist uns selbstverständlich allen bekannt. Aber die Sicherung Westberlins, um die es uns geht, hat damit nichts unmittelbar zu tun gehabt.
Außerdem ging es hier um Viermächtegespräche. Wenn die Rede von Viermächtegesprächen ist, können Sie selbstverständlich die Fragen stellen, warum die Rede nicht andere Passagen enthalten hat. Aber Ihre Frage hat sich auf Passagen der Rede bezogen, und ich habe mich in meiner Antwort ebenfalls auf die Passagen in der Rede bezogen. Insofern ist das ein völlig anderer Gegenstand, den Sie behandeln.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608901600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0608901700
Herr Staatssekretär, darf man der Rede des Herrn Außenministers und Ihrer Antwort entnehmen, daß die bisherigen Berlin-Regelungen seit 1948 von der Bundesregierung nicht als annehmbare Zwischenregelungen angesehen werden, und welchen Anschein welcher besseren Regelung haben Sie inzwischen gewonnen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608901800
Das sind zwei Fragen in einer.
Zur ersten: Wenn die Regelung seit 1948 annehmbar gewesen wäre, dann hätte es nicht zu Störungen im Interzonenverkehr kommen können, die Sie selbst erst kürzlich wieder beklagen konnten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Zur zweiten Frage: Was den Anschein betrifft, so muß ich sagen, daß der Anschein so ist, daß sich jetzt noch kein endgültiges Urteil darüber abgeben läßt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608901900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0608902000
Meinen Sie nicht, Herr Staatssekretär, daß die Beendigung der Berliner Blockade ein Ergebnis ebenso ernster wie fester Verhandlungspositionen unserer Verbündeten war?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608902100
Herr Abgeordneter Dr. Czaja, darf ich Ihr Gedächtnis auf die Jahre 1948, 1949, 1951 und 1952 zurücklenken. Der Abschluß der Berliner Blockade war eine amerikanischsowjetrussische Vereinbarung, das sogenannte Jessup-Malik-Abkommen. Es war keine Viermächtevereinbarung, und es war insbesondere keine Vereinbarung, die etwa die Zugangsrechte für deutsche Staatsbürger so geregelt hätte, wie wir es uns wünschen mußten. Es war eine Vereinbarung zwischen Alliierten für Alliierte, die je nach Bedarf für Deutsche weniger gut oder besser funktioniert hat. Sie selbst sind, wenn ich das recht sehe, vor kurzem einmal Gegenstand solcher Erörterungen gewesen, nämlich was die Freiheit des Zugangs nach Berlin betrifft.

(Abg. Dr. Czaja: Also doch unserer Verbündeten!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608902200
Wir kommen zur Frage 111 des Abgeordneten Dr. Klepsch. Der Fragesteller hat schriftliche Beantwortung erbeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
4886 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970
Präsident von Hassel
Ich rufe die Frage 112 des Herrn Abgeordneten von Wrangel auf:
Welche Bestimmungen des deutschsowjetischen Vertrages hatte der Bundesaußenminister im Auge, wenn er in seiner Parteitagsrede vom 17. Oktober 1970 (siehe Bulletin Nr. 142) behauptet: „Moskaus Verzicht auf seinen angeblichen oder tatsächlichen einseitigen Rechtsanspruch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ..."?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608902300
Herr Abgeordneter, Sie haben die Rede des Bundesaußenministers falsch zitiert. Er hat in seiner Rede nicht von einseitigem Rechtsanspruch, sondern von einseitigem Interventionsanspruch gesprochen. Der eindeutige Sinn der Formulierungen der Präambel sowie des Art. 2 des Moskauer Vertrages und die dem Herrn Bundesaußenminister vom sowjetischen Außenminister noch zusätzlich gegebenen mündlichen Interpretationen rechtfertigen diese Feststellung des Bundesaußenministers in seiner Rede in vollem Maße. Im übrigen war der im Memorandum der sowjetischen Regierung vom 22. November 1967 erfolgte Hinweis auf die sogenannten FeindstaatenArtikel 53 und 107 der UNO-Charta mit keiner Formulierung verbunden, die die Interpretation von bestimmten Angehörigen der Opposition, es handele sich hier um einen einseitigen Interventionsanspruch der Sowjetunion, unbezweifelbar rechtfertigen würde.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608902400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten von Wrangel.

Baron Olaf von Wrangel (CDU):
Rede ID: ID0608902500
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Ausführungen so verstehen, daß Ihrer Meinung nach die Feindstaaten-Artikel 53 und 107 der Charta der Vereinten Nationen auf Grund des Moskauer Vertrages nun obsolet geworden sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608902600
Sie sind nicht mehr Gegenstand der unmittelbaren Politik, sondern der entscheidende Artikel ist, wie in Art. 2 des Moskauer Vertrags gesagt wird, der Art. 2 der UNO-Charta. Wir sind hier zweifellos mit anderen Mächten gleichgestellt. Die Feindstaaten-Artikel stehen weiterhin in der UNO-Charta drin, wie Sie wissen. Es gab frühere Versuche, auch von japanischer Seite, sie herauszubringen. Die Vier Mächte, die das in der UNO entscheiden müßten, haben sich darauf nicht verstehen können. Aber sie haben sich darauf verstanden, daß das nicht mehr Gegenstand ihrer Politik sei.
Der entscheidende Punkt in der Frage, die Sie gestellt haben, ist doch ein anderer. Hier war nämlich der Eindruck in der Öffentlichkeit erweckt worden, als ob in der Note vom 22. November 1967 ein einseitiger Interventionsanspruch der Sowjetunion behauptet worden sei. Eine gründliche Lektüre des Textes wird Ihnen zeigen, daß hier auf die allgemeinen Möglichkeiten der Siegermächte des zweiten Weltkriegs hingewiesen worden war.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608902700
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete von Wrangel.

Baron Olaf von Wrangel (CDU):
Rede ID: ID0608902800
Würden Sie, Herr Staatssekretär, so weit gehen zu sagen, daß die Sowjetunion den beiden genannten Artikeln in der Charta der Vereinten Nationen jetzt dieselbe Bedeutung gibt, wie es unsere westlichen Alliierten getan haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608902900
Ich gehe so weit. Die Frage ist nur, wie Sie die Relativität von der anderen Seite aus sehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608903000
Ich rufe die Frage 113 des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung amerikanische Stimmen, die befürchten, sie helfe der Sowjetunion durch bestimmte Zusagen auf dem Gebiet wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Kooperation jene Engpässe zu beseitigen, die einem weiteren Anwachsen des sowjetischen Militär-Potentials und der dadurch gegebenen Bedrohung der USA im Wege stehen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608903100
Herr Abgeordneter, die Antwort auf die Frage 113 lautet wie folgt: Zusagen der Bundesregierung auf dem Gebiet wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Kooperation, die sich dahin auswirken könnten, Engpässe bei einem weiteren Anwachsen des sowjetischen Militärpotentials zu beseitigen, existieren nicht. Unsere Osthandelspolitik ist allgemein auf eine Intensivierung des Handels und der Kooperation mit den osteuropäischen Staaten ausgerichtet. Die Regierung der USA hat hiergegen keine Bedenken erhoben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608903200
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Becher.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0608903300

(CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, sollte uns das Urteil eines so einflußreichen Mannes wie ,des Senators Gordon Allott nicht Anlaß zu besonderer Aufmerksamkeit geben, der schon vor der Reise unseres Wirtschaftsministers Professor Schiller nach Moskau, nämlich am 28. August, im US-Senat erklärt hat, westdeutsche Maschinenausrüstungen und langfristige Kredite würden es der Sowjetunion leichter machen, ihr Rüstungswettrennen mit den Vereinigten Staaten unbehindert von ihren gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten fortzusetzen?


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608903400
Herr Abgeordneter, die Äußerung dieses amerikanischen Senators beruhte, wie sich hinterher herausstellte, auf einer nicht ganz zutreffenden Information über die Sache selbst. Nach der Veröffentlichung dieser Äußerung — die übrigens, wie ich Ihnen einmal sagen darf, in den USA überhaupt keine Rolle gespielt hat, sondern nur hier — hat ein Gespräch unserer diplomatischen Vertretung mit diesem Senator stattgefunden, in dem er über die wirklichen Zusammenhänge unterrichtet worden ist. Der Senator hat,
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4887
Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
soweit mir bekannt ist, diese Unterrichtung als befriedigend angesehen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608903500
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Becher.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0608903600

(CDU/CSU) : Glauben Sie nicht, Herr Staatssekretär, daß der Sachzwang der amerikanischen Interessenlage Männer wie etwa Wolff von Amerongen vor den Unterausschuß für Außenhandelspolitik des US-Senats berufen hat, der dann, zumindest sofern die Wiedergabe dieser Erklärung im „Spiegel" richtig ist, sagte, wenn man dort zuviel von Brandt und seiner Ostpolitik spreche, dächten die, wir redeten von Politik und wollten eigentlich das große Ostgeschäft machen?


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608903700
Ich habe das nicht ganz verstanden. Es war wohl eine Glaubensfrage, wenn ich es recht sehe.

(Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der CDU/CSU.)


Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0608903800
Es war keine Glaubensfrage, sondern eine Frage zu einem Ereignis — —

(Abg. Ott: Das ist eine Unverschämtheit! — Eine sachliche Antwort! — Weitere erregte Zurufe von der CDU/CSU.)

Dr. Hugo Hauser (CDU):
Rede ID: ID0608903900

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608904000
Einen Augenblick, Herr Parlamentarischer Staatssekretär! Ich darf darum bitten, daß wir uns bei der Atmosphäre, die bei diesen Fragen in diesem Hause vorherrscht, bemühen

(Abg. Dr. Apel: Bei diesen Fragen herrscht eine sehr merkwürdige Atmosphäre vor! Diese Fragen sind gar nicht zulässig! — Weitere Zurufe)

— jawohl, besonders bei diesen Fragen —, beiderseits bemühen, seitens der Regierungsvertreter und auch der Abgeordneten,

(Abg. Wehner: Hört! Hört! — weitere Zurufe)

zu einer Fragestellung zurückzufinden, die uns in die Lage versetzt

(Abg. Wehner: Hört! Hört! — Abg. Dr. Apel: Diese Fragen sind überhaupt nicht zulässig!)

— ich nehme das „Hört! Hört!" zur Kenntnis; ich mache Sie darauf aufmerksam, Herr Abgeordneter Wehner, daß ich Sie bei weiteren Zwischenrufen dieser Art zur Ordnung rufen werde —,

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

die uns in die Lage versetzt, eine vernünftige Fragestunde durchzuführen.

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]: Hört! Hört! Weitere Hört-Hört-Rufe bei der SPD. — Abg. Dr. Apel: Hört! Hört! kann man doch wohl sagen!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0608904100
Haben Sie die Frage akustisch verstanden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608904200
Ich habe die Frage akustisch nicht verstanden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608904300
Dann bitte ich, sie zu wiederholen, aber sie kurz zu fassen, Herr Dr. Becher.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608904400
Ich habe nur die Worte „Glauben Sie" verstanden; deswegen meine Replik. Entschuldigen Sie bitte! Es war nicht bös gemeint.

(Hört! Hört! bei der SPD. — Unruhe.)

Herr Präsident, ich habe von der Frage nur verstanden, ob ich glaube. Alles andere habe ich nicht verstanden. Deswegen habe ich diese Replik gegeben. Entschuldigen Sie, das war vielleicht nicht passend.

(Abg. Dr. Apel: Unerhört ist das! — Weitere Zurufe.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608904500
Herr Kollege Dr. Becher, wiederholen Sie die Frage bitte kurz!

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0608904600
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die im „Spiegel" in dieser Woche wiedergegebene Äußerung von Herrn Wolff von Amerongen, der nach einer Aussage vor dem Unterausschuß für Außenhandelspolitik des amerikanischen Senats erklärte, „wenn man dort zu viel von Brandt und seiner Ostpolitik spreche, dächten die, wir redeten von Politik und wollten eigentlich das große Ostgeschäft"?

(Abg. Dr. Apel: Na und? Kann man das nicht sagen? — Unruhe bei der SPD.)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608904700
Herr Abgeordneter, ich kann zu dieser Frage deshalb nicht Stellung nehmen, weil ich die Quelle nicht kenne. Aber es ist doch völlig unbestreitbar, daß es eine Menge Menschen in der Welt gibt — warum soll es sie in den USA nicht geben? —, die bei der Ostpolitik vorwiegend an die Vertiefung wirtschaftlicher Beziehungen denken und die es sicherlich nicht unbedingt freudig zur Kenntntis nehmen, wenn etwa einer amerikanischen Firma ein Geschäftsabschluß nicht gelang, während eine deutsche Firma dabei ist, einen Geschäftsabschluß zu tätigen. Das ist ganz natürlich auf der Welt. Das gibt es auch unter Verbündeten.
4888 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970
Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
Das gibt es sogar innerhalb eines Landes, daß verschiedene Firmen verschiedener Meinung sind.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608904800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0608904900
Herr Staatssekretär, auf welche Tatsachen gründen Sie Ihre Auffassung, daß der Leiter des politischen Komitees der Republikaner im Senat, Gordon Allott seine Meinung, die er in einer Rede im Senat am 28. August dargelegt hat, geändert habe, nachdem er vor einigen Tagen in einer weiteren Rede in noch viel schärferer Form — insbesondere auch zur Berliner Frage — diese These wiederholt hat?

(Zuruf von der SPD: Au! Au!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608905000
Herr Abgeordneter, Sie machen eine Mitteilung, die mir nicht bekannt ist. Ich gründe meine Meinung, daß Herr Allott das, was er damals gesagt hat, nach einer gründlichen Unterrichtung — in der Tendenz jedenfalls — nicht mehr anerkannte, auf einen Bericht unserer Botschaft in Washington, die mit Herrn Allott, soweit mir bekannt ist, darüber nachher ein Gespräch geführt hat und ihm Unterlagen zugänglich gemacht hat, die uns zugänglich sind.

(Zuruf des Abg. Dr. Czaja.)

— Lassen Sie mich noch hinzufügen: daß es — auch in der Interessenlage — verschiedene Beurteilungen gibt, ist in einer Demokratie wie den USA eigentlich ganz selbstverständlich und sollte niemand überraschen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608905100
Ich rufe die Frage 114 des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) auf:
Handelt die Bundesregierung nicht im Zeichen eines bedenklichen Widerspruches, wenn sie einerseits für die ungeschmälerte europäische Präsenz amerikanischer Streitkräfte plädiert, andererseits aber der Sowjetunion durch Projekte von der Art der mit Mercedes-Hilfe geplanten LKW-Produktion eine Unterstützung gewährt, die sich früher oder später, direkt oder indirekt, militärisch gegen die amerikanischen Streitkräfte und das von ihnen getragene Westbündnis auswirken muß?
Bitte zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608905200
Die Sowjetunion steht mit Unternehmen in Westeuropa und Japan in Verhandlungen über Lieferungen und Leistungen für ein Lkw-Projekt, das seine Produktion frühestens 1975/76 aufnehmen wird. Der Regierung der USA sind diese Verhandlungen bekannt. Sie hätte gegen Lieferungen und Leistungen befreundeter Nationen Bedenken erhoben, wenn sie befürchten müßte, daß eine solche Beteiligung an der Verwirklichung des Lkw-Pojekts sich früher oder später militärisch gegen die amerikanischen Streitkräfte und das von ihnen getragene Westbündnis auswirken könnte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608905300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becher.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0608905400
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung nicht gleichwohl darüber im klaren, daß die Beihilfe zur Produktion sowjetischer Lkws für eine Macht von der riesigen Landweite der Sowjetunion ebenso bedeutsam ist wie die Beihilfe zur Produktion etwa sowjetischer Tanks oder Raketen, mit denen man uns oder die USA militärisch bekämpfen könnte?

(Abg. Dr. Apel: Diese Zusatzfragen!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608905500
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung teilt erstens Ihre Vergleiche nicht; sie hält sie in diesem Punkte für unzulässig. Zweitens ist die Bundesregierung nicht der Meinung — die aus Ihrer Frage durchklingt —, daß eine Embargopolitik der Friedenssicherung und den Interessen des deutschen Volkes und des westlichen Bündnisses nützen kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608905600
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becher.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0608905700
Herr Staatssekretär, macht das in der gemeinsamen Erklärung der NATO-Verteidigungsminister festgestellte und allgemein bekannte eminente Anwachsen des strategischen und konventionellen Potentials der Sowjets nicht gleichwohl eine Überprüfung der technischen bzw. wissenschaftlichen Kooperationsvorhaben nötig, die im Moskauer Vertrag festgelegt wurden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608905800
Nein, Herr Abgeordneter. Im Gegenteil, im NATO-Rat ist über alle diese Fragen ausführlich gesprochen worden. Ich verweise auf das Kommuniqué. Sämtliche NATO-Partner sind voll mit dem einverstanden, was wir mit Moskau hier abgeschlossen haben. Es entspricht auch dem Interesse unserer Verbündeten, daß wir durch eine Kooperation zum Abbau der Konfrontation kommen. Selbstverständlich können Sie durch eine Rückkehr zur Politik des Röhrenembargos eine Weltmacht wie die Sowjetunion nicht an ihrer wirtschaftlichen Entwicklung hindern; aber Sie können die Spannungen in der Welt verschärfen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608905900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulte.

Manfred Schulte (SPD):
Rede ID: ID0608906000
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß diese Frage des Abgeordneten Dr. Bechert Wertungen und Unterstellungen enthält?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608906100
Herr Abgeordneter, ich enthalte mich hier einer Antwort auf diese
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4889
parlamentarischer Staatssekretär Moersch
Frage; ich glaube, das ergibt sich aus dem Text der Frage ganz von selbst.

(Beifall bei den Regierungsparteien. Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Die damit nach den Richtlinien nicht zulässig ist!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608906200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Apel.

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0608906300
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Parlamentspräsident zugesagt hatte, diese Frage nicht zuzulassen?

(Abg. Wehner: Hört! Hört! — Weitere Zurufe von der SPD: Au! — Donnerwetter!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608906400
Das ist mir nicht bekannt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608906500
Herr Abgeordneter Dr. Apel, Sie können sich nachher schriftlich an mich wenden. Wenn Sie gegen die Führung des Präsidenten Bedenken haben, dann können Sie das bitte begründen.

(Abg. Dr. Apel: Die Frage ist doch klar oder nicht? — Weitere Zurufe.)

Es ist, glaube ich, für den Präsidenten nicht möglich, aus einer umfangreichen Frage nun die ganzen Zusatzfragen — sosehr wir uns darum bemühen -
herauszuschalten, die nicht dazugehören.

(Abg. Dr. Apel: Diese Frage war nicht zugelassen! Das hatten Sie zugesagt!)

— Ich hatte nichts zugesagt. Ich hatte zugesagt, daß wir die Frage Polens nicht miteinbeziehen. Soweit ich sehe, ist das hier nicht eine Frage Polens.

(Abg. Wohlrabe [zur SPD] : Sie hatten doch mehr Demokratie wagen wollen! — Weitere Rufe und Gegenrufe von Abgeordneten der SPD, der FDP und der CDU/CSU.)

Herr Staatssekretär, ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Enders auf:
Sind die Informationstagungen, die im Rahmen der politischen Öffentlidikeitsarbeit vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung finanziert werden, staatspolitische Bildungsveranstaltungen, für die den teilnehmenden Beamten Sonderurlaub gewährt wird?
Zur Beantwortung, Herr Bundesminister Genscher.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608906600
Nach der Sonderurlaubsverordnung, Herr Kollege, kann Bundesbeamten für die Teilnahme an förderungswürdigen staatspolitischen Bildungsveranstaltungen bezahlter Sonderurlaub bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Diese Regelung gilt für die Arbeitnehmer im öffenlichen Dienst des Bundes entsprechend. Wenn die Veranstaltung nicht von einer staatlichen Stelle durchgeführt wird, entscheidet die Bundeszentrale für politische Bildung auf Antrag des Trägers der Veranstaltung nach Prüfung der Veranstaltungsprogramme über die Förderungswürdigkeit. Für die Entscheidung ist maßgebend, ob eine Veranstaltung ihrem Inhalt nach der staatspolitischen Bildung der Teilnehmer dient. Soweit mir bekannt ist, hat die Bundeszentrale für politische Bildung bisher Informationstagungen, die im Rahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung finanziert werden, stets als förderungswürdige staatspolitische Bildungsveranstaltung anerkannt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608906700
Keine Zusatzfragen.
Die Frage 5 des Abgeordneten Picard ist nach Ziffer I 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig.
Die Fragen 6 und 7 des Abgeordneten Peters (Norden) sind vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Dr. Haack auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1970 die Zeit des freiwilligen Arbeitsdienstes bei der Statusdienstzeit nach § 53 des G 131 nicht mehr zu berücksichtigen ist und die zuständigen Verwaltungsbehörden deshalb Versorgungsbezüge an Personen, die nur unter Anrechnung des freiwilligen Arbeitsdienstes die Statusdienstzeit von 10 Jahren erreichen, nicht mehr zahlen, und glaubt die Bundesregierung, daß die Einstellung der Zahlung der Versorgungsbezüge mit dem Vertrauensschutz des Bürgers in behördliche Bescheide vereinbar ist?
Der Fragesteller ist anwesend. Bitte, Herr Bundesminister, zur Beantwortung.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608906800
Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1970 verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1960. Dieses Urteil stellt klar, daß die Durchführungsbestimmung Nr. 2 zu § 54 des Wehrmachtfürsorge- und -versorgungsgesetzes, die den freiwilligen nationalsozialistischen Arbeitsdienst dem Dienst im Reichsarbeitsdienst gleichstellt, als spezifisch nationalsozialistische Vorzugsregelung im Rahmen des Art. 131 des Grundgesetzes nicht anwendbar ist. Die Verwaltungsvorschriften zu § 53 sehen eine Anrechnung des freiwilligen Arbeitsdienstes auf die zehnjährige Dienstzeit für die Versorgungsberechtigung, nämlich Statuszeit der Berufsoffiziere, nicht vor. Der Bundesminister des Innern hat sich jedoch durch ein Rundschreiben vom 15. Juli 1966 mit der Anrechnung des berufsmäßigen freiwilligen Arbeitsdienstes auf die Statusdienstzeit insoweit einverstanden erklärt, als dieser nach § 29 in Verbindung mit § 181 des Bundesbeamtengesetzes ruhegehaltsfähig ist. Zu dieser gegenüber der Regelung nach dem Wehrmachtfürsorge- und versorgungsgesetz eingeschränkten Anrechnung des freiwilligen Arbeitsdienstes nimmt der Beschluß vom 23. Januar 1970 nicht abschließend Stellung, weil der von dem Kläger abgeleistete freiwillige Arbeitsdienst die Voraussetzung des § 181 des Bundesbeamtengesetzes nicht erfüllt. Das genannte Rundschreiben gilt auch heute noch. Bis jetzt sind mir keine Fälle bekanntgeworden, in denen nicht mehr danach verfahren wird. Sollten solche Fälle tatsächlich vorliegen, ist das Bundesministerium des Innern bereit,
4890 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970
Bundesminister Genscher
sich bei dem zuständigen Bundesland für die Aufrechterhaltung der bisherigen Praxis einzusetzen. Bei dieser Sachlage erübrigt sich für das Haus eine Stellungnahme zur Frage des Vertrauensschutzes des Bürgers in behördliche Bescheide, weil gegebenenfalls für die Beantwortung dieser Frage zunächst die oberste Landesbehörde nach § 60 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zu Art. 131 GG zuständig wäre.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608906900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Haack.

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0608907000
Herr Minister, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß ich Ihnen einen speziellen Fall, den ich im Auge habe und der Grund für diese Frage war, zuleiten darf?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608907100
Ich bitte darum, Herr Kollege.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608907200
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Weigl auf:
Welche Folgerungen haben die Innenminister und Innensenatoren der Länder aus der Feststellung der Bundesregierung in der Fragestunde vom 23. September 1970 gezogen, wonach einer Einführung der paritätischen Mitbestimmung in kommunalen Eigengesellschaften rechtliche Hindernisse entgegenstehen?
Der Fragesteller ist anwesend. Bitte, Herr Bundesminister zur Beantwortung.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608907300
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Folgerungen die Innenminister und Innensenatoren der Länder aus der Feststellung gezogen haben, daß einer Einführung der paritätischen Mitbestimmung in kommunalen Eigengesellschaften gesetzliche Hindernisse entgegenstehen. Praktische Konsequenzen auf Grund dieser rechtlichen Beurteilung gehören in den Bereich des kommunalen Verfassungsrechts und damit in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608907400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Weigl.

Franz Weigl (CSU):
Rede ID: ID0608907500
Herr Bundesminister, gibt es zwischen Ihnen und den Innenministern der Länder, z. B. zwischen Ihnen und dem Innenminister des Landes Hessen, unterschiedliche Auffassungen über die Rechtslage, nachdem die paritätische Mitbestimmung in kommunalen Eigenbetrieben der Städte Wiesbaden und Frankfurt trotz der hier im Parlament gegebenen Auskunft noch nicht aufgehoben wurde?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608907600
Herr Kollege, der Innenminister des Landes Hessen ist erst so kurze Zeit im Amt, daß ich mir im Augenblick kein Urteil über seine Auffassung als Mitglied der hessischen Landesregierung bilden kann. Ich möchte aus persönlicher Kenntnis vermuten, daß er meine Meinung teilt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608907700
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 10 des Abgeordneten Weigl auf:
Trifft es zu, daß die im Namens- und Vorlesungsverzeichnis der Freien Universität Berlin für das Wintersemester 1970/71 angekündigten Vorlesungen über „marxistisch-leninistische Industriesoziologie" gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes gerichtet sind?
Bitte, Herr Bundesminister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608907800
Aus der Themenstellung der Vorlesung als solcher, Herr Kollege, läßt sich der in Ihrer Frage angedeutete Schluß nicht ziehen.
Die in Art. 5 Abs. 3 GG garantierte Freiheit von Forschung und Lehre besteht gerade darin, daß wissenschaftliche Gegenstände von ganz verschiedenen geistigen, philosophischen oder auch ideologischen Ausgangspunkten her untersucht und dargestellt werden können. Die Verpflichtung zur Verfassungstreue, an die auch Forschung und Lehre gebunden sind, würde allerdings dann verletzt werden, wenn ein als akademische Vorlesung angekündigtes Unternehmen sich nicht der wissenschaftlichen Durchleuchtung und Untersuchung ihres Gegenstandes, sondern der Propaganda zur Durchsetzung einer bestimmten Ideologie mit gewaltsamen Mitteln widmen würde. Einem solchen Mißbrauch der akademischen Lehrfreiheit entgegenzutreten, wäre Sache der mit der Rechtsaufsicht über die Universität betrauten Landesbehörde. Aus dem Vorlesungsthema ist, wie ich bereits gesagt habe, eine solche verfassungswidrige Absicht und Planung indessen nicht abzuleiten.

(Beifall bei der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608907900
Keine Zusatzfrage. Ich rufe Frage 11 des Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Ist der Bundesregierung die hohe Zahl der Anträge bekannt, die in diesem Jahr an die „Heimkehrer-Stiftung" auf Gewährung eines Darlehens gestellt worden sind?
Der Abgeordnete ist anwesend. Zur Beantwortung der Herr Minister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608908000
Der Bundesregierung ist die hohe Zahl der Anträge bekannt. Bis Freitag, den 11. Dezember 1970, lagen der Heimkehrer-Stiftung 1557 Darlehensanträge vor, die auf vorschriftsmäßigem Vordruck gestellt wurden. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind noch schätzungsweise 3500 formlos gestellte Anträge eingegangen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608908100
Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 12 des Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß nicht ungebührlich viele Darlehensgesuche abgelehnt werden müssen?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608908200
Mir sind keine Umstände bekannt, die den Schluß zulassen würden, daß die Stiftung ungebührlich viele Darlehensgesuche ablehnt. Der Bundesminister des Innern wird aber im Rahmen seines Aufsichtsrechts dahin gehend wirken, daß nach Maßgabe der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel und im Rahmen der vom Stiftungsrat aufgestellten Richtlinien möglichst viele berechtigte Darlehensgesuche positiv entschieden werden können.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4891

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608908300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Jobst.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0608908400
Herr Bundesminister, halten Sie es nicht für angebracht, daß die Bundesregierung darauf hinwirkt, daß der Stiftungsfonds entsprechend erhöht wird?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608908500
Ichglaube, daß wir zunächst einmal den zur Verfügung stehenden Stiftungsfonds ausschöpfen und prüfen sollten, welche Fälle dann noch unerledigt bleiben und nicht befriedigt werden können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608908600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0608908700
Herr Minister, nachdem Sie vorhin erwähnten, daß schon 1557 Anträge förmlich gestellt sind und zusätzlich zirka 3500 formlose Anträge vorliegen, darf ich Sie in Ergänzung der Frage des Abgeordneten Dr. Jobst fragen: Wären Sie denn bereit, zu prüfen, ob auf Grund dieser wachsenden Zahl von Anträgen an die Heimkehrer-Stiftung weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um wenigstens alle Anträge, denen Härtefälle zugrunde liegen, positiv bescheiden zu können?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608908800
Herr Kollege, die Zahl der Anträge gibt noch keine Auskunft darüber, wie viele dieser Anträge berechtigt sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608908900
Keine weiteren Zusatzfragen. Die Fragen 13 und 14 des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) werden vom Fragesteller zurückgezogen.
- Frage 15 des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) ist vom Bundesminister der Finanzen beantwortet.
Ich rufe Frage 16 des Abgeordneten von Fircks auf:
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß entgegen bekanntgewordenen Behauptungen die Deutsche Jugend des Ostens (DJO) weder an Aktionen der „Aktion Widerstand" noch an vorbereitenden Maßnahmen oder Veranstaltungen dieser Gruppe beteiligt gewesen ist?
Zur Beantwortung Herr Bundesminister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608909000
Herr Kollege, die Bundesregierung hat nach nochmaliger Uberprüfung keine Anhaltspunkte dafür, daß die Deutsche Jugend des Ostens an der Vorbereitung der Maßnahmen und Veranstaltungen der „Aktion Widerstand" beteiligt ist. Die Bundesregierung hat allerdings mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, daß sich die Deutsche Jugend des Ostens von sich aus von der jüngst im Raum Bonn abgehaltenen Veranstaltung der „Aktion Widerstand" vorher ausdrücklich distanziert hat.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608909100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0608909200
Herr Bundesminister, würden Sie mir bestätigen, daß die Deutsche Jugend des Ostens Ihrem Hause bereits im Sommer dieses Jahres mitgeteilt hat, daß sie mit der „Aktion Widerstand" und ähnlichen extremen Gruppen keine Verbindung hat und keine Verbindung haben wird?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608909300
Herr Kollege, ich kann das im Augenblick nicht bestätigen. Ich will es aber gern nachprüfen und will diese Bestätigung nachholen, wenn sich diese Ihre Vermutung als richtig erweist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608909400
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0608909500
Herr Bundesminister, wären Sie bereit, die Jugendorganisationen, die Mitglied des Bundesjugendringes sind, über das Ergebnis ihrer Ermittlungen zu unterrichten, da die falschen Informationen, die in die Öffentlichkeit gedrungen sind, beim Ausschlußantrag gegen die DJO eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608909600
Ich glaube, daß die Beantwortung Ihrer Frage, Herr Kollege, eine besonders sichtbare Form einer solchen Unterrichtung ist. Aber wenn es gewünscht wird, will ich das zusätzlich gerne tun.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608909700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0608909800
Herr Minister, könnten Sie die Deutsche Jugend des Ostens unter Umständen auch von dem Verdacht befreien, daß es von ihr aus Verbindungen zu einer „Gesamtdeutschen Aktion" gegeben hat, die wiederum Vorläufer der „Aktion Widerstand" gewesen ist?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608909900
Herr Kollege, ich muß Ihnen offen sagen, daß ich bei der Vorbereitung auf diese Fragestunde noch einmal auf eine solche Fülle von Organisationen dieser Art gestoßen bin, daß ich jetzt nicht in der Lage bin, das Verhältnis der Deutschen Jugend des Ostens zu jeder einzelnen dieser Organisationen, die zum Teil weniger als zehn Mitglieder haben, zu beurteilen. Ich will das gern schriftlich nachreichen, möchte mich aber hier nicht dem Verdacht leichtfertiger Auskunftserteilung aussetzen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608910000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0608910100
Herr Minister, würden Sie meine Auffassung teilen, daß jemand, der aktiv bei „Umsiedlungen" im Warthegau dabei war und der dafür von Himmler zum Ehrenobersturmführer der SS ernannt worden sein soll, wohl kaum der rechte Anwalt für die Deutsche Jugend des Ostens ist und daß
4892 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970
Hansen
man im Gegenteil die Deutsche Jugend des Ostens vor ihm in Schutz nehmen müßte?

(Zuruf von der CDU/CSU: Unterstellungen! — Weitere Zurufe.)


Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608910200
Herr Kollege, ich kann im Moment nicht beurteilen, wen Sie mit Ihrer abstrakten Frage im Auge hatten.

(Zurufe von der SPD: Den Fragesteller! — Weitere Zurufe.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608910300
Ich rufe Frage 17 des Abgeordneten Engholm auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den wachsenden Einfluß von Großverlegern auf dem schleswig-holsteinischen Zeitungsmarkt, nachdem der Bauer-Verlag die Itzehoer „Rundschau GmbH + Co. KG." übernommen, der Springer-Verlag die „Ahrensburger Zeitung" gekauft, eine 20%ige Beteiligung an der „Bergedorfer Zeitung" und nun auch eine 20%ige Beteiligung an den „Lübecker Nachrichten" erworben hat?
Ist der Fragesteller im Saal? — Er ist anwesend. Zur Beantwortung der Herr Bundesminister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608910400
Herr Kollege, die Bundesregierung hat bereits am 5. November 1970 auf eine diesbezügliche Frage des Kollegen Dr. Beermann durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium schriftlich geantwortet, daß sie die Konzentrationsvorgänge in Schleswig-Holstein bedauert. Sie hat zugleich darauf hingewiesen, daß diese Vorgänge teilweise Ausfluß des wirtschaftlichen und technischen Strukturwandels im Pressewesen sind und sich wahrscheinlich auch in Zukunft nicht völlig vermeiden lassen werden. Die Bundesregierung würde es, wie Kollege Rosenthal in seiner Antwort vom 5. November 1970 dargetan hat, begrüßen, wenn die beteiligten Kreise noch stärker als bisher sich bietende Formen der Selbsthilfe nutzten. Ich habe gerade diese Überlegung im Juni dieses Jahres persönlich mit den Repräsentanten kleinerer und mittlerer Tageszeitungen und Presseverlage besprochen und weitgehende Zustimmung dafür gefunden. Der Bundesregierung stehen zur Zeit keine direkten Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wenn ich darf, würde ich gerne Ihre nächste Frage in diesem Zusammenhang mit beantworten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608910500
Dann rufe ich auch noch die Frage 18 des Abgeordneten Engholm auf:
Wird die Bundesregierung die gegen den, Willen der überwiegenden Mehrheit der Leser, Redakteure und nahezu aller schleswig-holsteinischen Zeitungsverleger erfolgende Konzentration zum Anlaß nehmen, in verstärktem Maß Überlegungen zur Sicherung der Unabhängigkeit der Redaktionen, aber auch vorbeugender Fusionskontrollen anzustellen?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608910600
Zu Ihrer zweiten Frage darf ich auf die mehrfach erklärte Absicht der Bundesregierung verweisen, zum erstenmal in der Entwicklung des Presserechts im Entwurf für ein Presserechtsrahmengesetz auch das Verhältnis Verleger/Redakteur gesetzlich zu regeln. Die Bundesregierung betrachtet eine derartige Regelung als einen Beitrag zur Festigung der inneren Pressefreiheit und gegen die Folgen der Pressekonzentration. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und
Möglichkeiten einer gseetzlichen Regelung für die Fusionskontrolle werden zur Zeit im Bundeswirtschaftsministerium und in meinem Hause geprüft.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608910700
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Engholm.

Björn Engholm (SPD):
Rede ID: ID0608910800
Ist Ihnen bekannt, Herr Bundesminister, daß nach hartnäckigen Gerüchten aus sehr wohl informierten Pressekreisen Schleswig-Holsteins weitere Aufkäufe und Beteiligungen in einem erheblichen Ausmaß bevorstehen sollen, so etwa bei den „Kieler Nachrichten", dem „Flensburger Tageblatt", dem „Kurier" in Neumünster, der „Burger Zeitung" und der „Marner Zeitung"?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608910900
Herr Kollege, ich kann die Existenz derartiger Gerüchte, nicht aber die Richtigkeit der diesen Gerüchten zugrunde liegenden Vermutungen bestätigen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608911000
Eine zweite Zusatzfrage der Abgeordnete Engholm.

Björn Engholm (SPD):
Rede ID: ID0608911100
Darf ich mir dennoch erlauben, Ihr Augenmerk darauf zu richten, Herr Bundesminister, daß von einer Vielfalt der Presse in Schleswig-Holstein, wenn diese Gerüchte Wahrheit werden sollten, keine Rede sein kann?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608911200
Ich hatte schon vorher auf diese Frage mein Augenmerk gerichtet; aber Ihre Frage hat meinen Blick dafür geschärft.

(Heiterkeit.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608911300
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0608911400
Herr Bundesminister, im Anschluß an die Frage des Kollegen Engholm mit der befürchteten weiteren Konzentration darf ich fragen, ob die Bundesregierung von sich aus alle Maßnahmen unterlassen wird, die einen weiteren Konzentrationsprozeß fördern müßten. Ich denke z. B. an die drastische Verteuerung des Postzeitungsdienstes, die kürzlich angekündigt wurde.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608911500
Herr Kollege, ich vermute, daß Sie, falls Sie die Sorge haben, daß diese Planungen der Post zu einer Verstärkung des Konzentrationsprozesses führen könnten, für diesen Fall anderweitige Deckungsvorschläge im Haushalt machen werden, wodurch es sich für die Post erübrigt, derartige Gebührenerhöhungen vorzunehmen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. -Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Das war eine Frage an die Bundesregierung!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608911600
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Anbuhl.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4893

Jürgen Anbuhl (SPD):
Rede ID: ID0608911700
Herr Bundesminister, wie beurteilen Sie die in einem Schreiben an die Bundesregierung vertretene Meinung der Herausgeber und Verleger der „Lübecker Nachrichten", daß die Forderung nach Mitbestimmung die Pressefreiheit bedrohe?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608911800
Herr Kollege, ich müßte dieses Schreiben inhaltlich genau prüfen, denn Sie wissen, daß sich unter dem Begriff „Mitbestimmung" so vielfältige Formen und Forderungen der Mitwirkung verbergen, daß ein differenziertes Urteil angebracht ist, wenn nicht verallgemeinernde Antworten gegeben werden sollen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608911900
Ich rufe die Frage 19 des Abgeordneten Zebisch auf:
Wieviel Bundesmittel stellt die Bundesregierung nach dem Haushaltsplan 1971 wie nach der mittelfristigen Finanzplanung bis 1974 für die Spitzenfinanzierung im Sportstättenbau den Zonenrandgebieten zur Verfügung, und welcher Anteil fällt dabei auf das bayerische Zonenrand- und Grenzgebiet?
Der Abgeordnete ist im Saal. Zur Beantwortung der Herr Bundesminister.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608912000
Im Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1971 sind im Kapitel 06 02 für die Spitzenfinanzierung des Baus von Sportstätten in Zonenrandgebieten einschließlich West-Berlins 9 Millionen DM vorgesehen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung bis 1974 soll ein gleichbleibender Betrag von jährlich 9 Millionen DM bereitgestellt werden.
Auf den Freistaat Bayern entfallen 1971 voraussichtlich zirka 2,4 Millionen DM.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608912100
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Zebisch.

Franz Josef Zebisch (SPD):
Rede ID: ID0608912200
Herr Minister, teilen Sie die Meinung bayerischer Zeitungen, daß angeblich bei der Spitzenfinanzierung dieser Sportstätten das Land Bayern gegenüber den anderen Ländern benachteiligt wird?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608912300
Herr Kollege, ich teile diese Meinung ausdrücklich nicht, denn die Bundesregierung wird es gar nicht wagen, Bayern zu benachteiligen.

(Heiterkeit.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608912400
Eine zweite Zusatzfrage der Abgeordnete Zebisch.

Franz Josef Zebisch (SPD):
Rede ID: ID0608912500
Herr Minister, darf ich Sie bitten, daß ich, wenn möglich, aus Ihrem Haus eine Zusammenstellung bekomme, zunächst einmal für das Jahr 1971 und dann auch später für die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahre 1974?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608912600
Ich werde dieser Ihrer Anregung schon deshalb sehr gern nachkommen, Herr Kollege, weil das möglicherweise auch denjenigen, die derartige, wie ich meine,
falsche Behauptungen aufgestellt haben, Gelegenheit geben wird, ihr Urteil zu korrigieren und zu objektivieren.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608912700
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Aigner.

Dr. Heinrich Aigner (CSU):
Rede ID: ID0608912800
Herr Bundesminister, sind Sie dann auch bereit, die Prozentzahlen im Rahmen des Gesamthaushalts für die verschiedenen Jahre und die Quoten der einzelnen Länder anzugeben?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608912900
Herr Kollege, ich bin zu jeder Differenzierung, die die Urteilsbildung erleichtert, bereit.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608913000
Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf:
Trifft es zu, daß der Bund im Zonenrandgebiet nur solche Sportanlagen fördert, bei denen eine Mindestgrenze des Bundeszuschusses von 50 000 DM in der Regel nicht unterschritten wird?
Bitte, Herr Bundesminister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608913100
Mein Haus hat die zuständigen Ressorts der Bundesländer gebeten, zur Bezuschussung nach dem Goldenen Plan einschließlich der zusätzlich für die Zonenrandgebiete und West-Berlin bereitgestellten Mittel möglichst größere Projekte anzumelden. Maßgebend hierfür war die Überlegung, daß eine weitgehende Konzentration und größtmögliche Effektivität des Mitteleinsatzes erreicht werden sollte. In zweiter Linie spielen noch Gründe der Verwaltungsvereinfachung eine Rolle. Die genannte Mindesthöhe des Zuschußbetrages von 50 000 DM stellt keine absolute Begrenzung dar. Die Bundesländer wurden vielmehr darauf hingewiesen, daß gegebenenfalls auch unterhalb dieses Betrages liegende Zuschußobjekte vorgeschlagen werden können.
Darf ich die zweite Frage gleich mit beantworten?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608913200
Bitte sehr. Dann rufe ich auch Frage 21 auf:
Reichen die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel aus, um alle Zuschußanträge für den Sportstättenbau im Zonenrandgebiet zu bedienen, oder besteht ein Abstand zwischen den Antragssummen und der Mittelzuweisung?
Bitte, Herr Minister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608913300
Den einzelnen Bundesländern wird zu Beginn eines jeden Jahres die auf sie jeweils entfallende Zuschußsumme des Goldenen Planes und der zusätzlichen Zonenrandförderungsmittel mitgeteilt. Nur in diesem abgesteckten Rahmen schlagen die Länder die zu fördernden Maßnahmen vor. Dadurch tritt eine Differenz zwischen den gestellten Zuschußanträgen und den zur Förderung zur Verfügung stehenden Bundesmitteln in meinem Hause weitgehend nicht ein.
Mir ist allerdings bekannt, daß bei den Bundesländern in erheblich größerem Umfang Anträge auf Förderung von Sportstättenbauvorhaben im Zonen-
4894 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970
Bundesminister Genscher
randgebiet vorliegen, als Mittel zur Verfügung stehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608913400
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Riedl (München).

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0608913500
Herr Bundesminister, nachdem Sie vorhin eine für Bayern so erfreuliche Mitteilung gemacht haben, darf ich Sie fragen — und jetzt möchte ich mal ausnahmsweise als bayerischer Abgeordneter meinen Blick über die bayerischen Staatsgrenzen hinaus richten —,

(Heiterkeit)

ob Sie mir die Zahlen nennen können, die für das ganze Bundesgebiet zutreffen und repräsentativ sind, auf gut Deutsch gesagt: wie hoch ist die Gesamtsumme der Differenz zwischen Antragssumme und zur Verfügung stehendem Betrag?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608913600
Herr Kollege, würden Sie mir im Interesse einer weiteren Aussöhnung des Freistaates Bayern mit dem Bund erlauben, daß ich auch diese Frage in der angekündigten schriftlichen Darstellung mit beantworte; ich kann das im Augenblick nicht.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0608913700
Ich bin gerne einverstanden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608913800
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Jobst.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0608913900
Herr Bundesminister, würden Sie mir nicht zustimmen, daß gerade im Zonenrandgebiet auf Grund seiner besonderen Strukturierung und der dünneren Besiedlung kleinere Sportanlagen notwendig sind und deshalb gefördert werden sollten?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608914000
Herr Kollege, darüber kann überhaupt kein Zweifel bestehen. Daß die Bundesregierung dieser Meinung ist, ergibt sich schon daraus, daß nicht eine starre Grenze festgelegt worden ist. Ich bitte auf der anderen Seite zu berücksichtigen, daß sich die Bundesregierung bei ihrer Förderung auf gewisse Schwerpunkte beschränken muß. Den Förderungsmöglichkeiten auf Landesebene sind natürlich keine Grenzen gesetzt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608914100
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. SchuLze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0608914200
Herr Bundesminister, hätten Sie Verständnis für kleinere Sportvereine, die durch große Eigenleistungen bei ihren Neuanlagen den Förderungsbetrag möglichst gering halten wollen, und stimmen Sie mir darin zu, daß die Bestimmung mit den 50 000 DM, die doch eine Art Richtzahl darstellt, psychologisch verhängnisvoll ist, weil sie die Vereine geradezu zwingt, möglichst hohe Angebotssummen hereinzugeben?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608914300
Herr Kollege, es geht nicht um die Frage, ob gefördert wird, sondern darum, wer in diesen konkreten Fällen fördert. Es geht auch darum, eine Zersplitterung der Förderungsmaßnahmen zu vermeiden. Ich bin aber gern bereit, diesen von Ihnen eben erwähnten Gesichtspunkt noch einmal in die Prüfungen der Bundesregierung einzubeziehen. Da ich meinen Weihnachtsurlaub im Zonenrandgebiet verbringen werde, kann ich dort eine unmittelbare Untersuchung einleiten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608914400
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0608914500
Herr Bundesminister, halten Sie es angesichts der Vielfalt der hier vorgetragenen Fragen nicht doch für zweckmäßig, wenn in den Berichten der Bundesregierung zur Sportförderung die entsprechenden Angaben über die Förderung des Sports im Zonenrandgebiet, die bislang — ich darf mir diese leise Kritik erlauben — verhältnismäßig kurz ausgefallen sind, ausführlicher gemacht werden, damit wir unter Umständen solche Anfragen hier im Plenum vermeiden können?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608914600
Herr Kollege, ich bin bereit, die entsprechende Berichterstattung der Bundesregierung in der von Ihnen gewünschten Weise zu ergänzen. Sie sehen daraus, daß die Bundesregierung auf die Vorschläge der Opposition auch dann eingeht, wenn sie zu einem bestimmten Vorhaben die Zweidrittelmehrheit nicht braucht.

(Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608914700
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Mischnick.

Wolfgang Mischnick (FDP):
Rede ID: ID0608914800
Trifft es nicht zu. daß die Bundesregierung überhaupt erstmalig einen umfassenden Sportbericht vorgelegt hat und es deshalb notwendig ist, Erfahrungen damit zu sammeln, in welcher Form die Berichte in Zukunft gegeben werden sollen?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608914900
Herr Kollege, Sie haben in einer begrüßenswerten Weise auch in dieser Beziehung einen Vorzug der Bundesregierung dargestellt.

(Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608915000
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Jobst.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0608915100
Herr Bundesminister, darf ich Sie bitten, bei Ihrer Aufstellung auch die Zahl der Anträge mit aufzuführen, die nicht berücksichtigt werden konnten?
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970 4895

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608915200
Auch das werde ich tun, Herr Kollege.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608915300
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 22 und 23 sind nicht zugelassen.
Ich rufe die Frage 24 des Abgeordneten Wagner (Günzburg) auf:
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1970 ziehen, wonach Beamte einen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden haben, wenn der ihnen nach dem Bundesbeamtengesetz dafür zustehende Ausgleich durch Dienstbefreiung aus übergeordneten öffentlichen Interessen nicht in angemessener Frist gewährt werden kann?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608915400
Herr Kollege, die Bundesregierung sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in ihrer seit längerem vertretenen Auffassung bestätigt, daß in verfassungskonformer Weiterentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG unter bestimmten Voraussetzungen auch Beamte eine finanzielle Entschädigung für eine durch Dienstbefreiung nicht auszugleichende Mehrarbeit erhalten können. Sie hat die hierzu erforderliche Änderung der beamtenrechtlichen Vorschriften vorbereitet und wird, sobald die noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt sind, eine entsprechende Gesetzesvorlage einbringen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608915500
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Wagner (Günzburg).

Dr. Leo Wagner (CSU):
Rede ID: ID0608915600
Herr Bundesminister, können Sie schon darüber etwas aussagen, bis zu welchem Zeitpunkt das Haus mit der Vorlage dieser Änderung rechnen kann?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608915700
Das wird in den ersten Monaten des kommenden Jahres sein.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608915800
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Brück (Köln).

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0608915900
Herr Minister, darf ich da Sie die Gesetzesvorlage angekündigt haben, die Frage an Sie richten, ob Sie bereit sind, diese Regelung möglichst konform mit den Ländern abzustimmen, damit, wenn eine Über-Zeit-Bezahlung erfolgt, sie gleichmäßig in Bund, Ländern und Kommunen erfolgt?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608916000
Herr Kollege, wir sprechen über diese Frage auf der Innenministerkonferenz.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608916100
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Pensky.

Heinz Pensky (SPD):
Rede ID: ID0608916200
Herr Bundesminister, würden Sie mir bestätigen, daß die Bundesregierung hierzu
schon konkrete Aussagen gemacht hat, die dem Hause durch Drucksache VI/1334 bekannt sind? Darin hat nämlich die Bundesregierung schon vor Erlaß dieses Urteils eine solche Initiative angekündigt und auch die Notwendigkeit unterstrichen, daß eine möglichst einheitliche Regelung mit den Ländern getroffen wird, und daß solche Verhandlungen bereits eingeleitet sind.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0608916300
Herr Kollege, die Bundesregierung hat in bezug auf das besonders drängende Problem der Überstundenregelung der Polizei — aber das gilt nicht nur dort — frühzeitig, nämlich in ihrem Sofortprogramm, zu dieser Frage Stellung genommen. Sie hatte Prüfungen schon früher eingeleitet. Sie ist seit Monaten in Gesprächen mit den Ländern über diese Frage. Deshalb war ich auch in der Lage, Herrn Kollegen Wagner auf seine Frage zu erwidern, daß wir uns in einer schon vorhandenen Auffassung durch das Urteil bestätigt sehen und daß wir in den ersten Monaten des Jahres 1971 die entsprechende Vorlage den gesetzgebenden Körperschaften zuleiten können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608916400
Die Fragen 25 und 103 des Abgeordneten Dr. Miltner werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt.
Wir haben heute zu Beginn beschlossen, einen Zusatzpunkt auf die Tagesordnung zu setzen. Ich schlage vor, daß wir ihn jetzt abhandeln, zumal die Sitzung wegen der Fragestunde an sich bis 10 Uhr dauern kann. — Keine Bedenken. Damit rufe ich den Zusatzpunkt auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen — Drucksache VI/ 1634 —.
Der Antrag der drei Fraktionen lautet: Der Bundestag wolle beschließen:
1. Es wird ein Beirat für handelspolitische Vereinbarungen eingesetzt.
2. Der Beirat besteht aus elf Mitgliedern, die der Ausschuß für Wirtschaft aus seiner Mitte bestimmt.
3. Arbeitsgrundlage des Beirats ist die Absprache des Ausschusses für Außenhandelsfragen mit der Bundesregierung, die in Drucksache Nr. 1207 der 1. Wahlperiode enthalten ist und vom Bundestag in der 81. Sitzung vom 28. Juli 1950 gebilligt wurde.
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag der drei Fraktionen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
4896 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Dezember 1970
Präsident von Hassel
Wir sind damit am Ende unserer Tagesordnung angelangt.
Ich darf, bevor ich schließe, allen Kolleginnen und Kollegen und ihren Angehörigen eine gesegnete Weihnacht und ein gutes neues Jahr wünschen.
Die nächste Sitzung berufe ich auf Mittwoch, den 20. Januar 1971, 10 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.