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    Deutscher Bundestag 87. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Inhalt: Überweisung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes an den Haushaltsausschuß . . 4781 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4781 A Fragestunde (Drucksache VI/1581) Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Ansicht Gunnar Myrdals betr. Zahlung von Bestechungsgeldern durch Firmen der Industrieländer an Beamte und Politiker in Entwicklungsländern Dr. Eppler, Bundesminister . . 4782 B, C, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 4782 C Werner (CDU/CSU) 4782 D Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Anpassung der Pfändungsgrenzen an die wirtschaftliche Entwicklung — Berücksichtigung der Ausbildungskosten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4783 A Fragen des Abg. Fellermaier (SPD) : Erhöhung der Heizölpreise — laufende Anhebung der Preise durch die Mineralölindustrie Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4783 B, C, D, 4784 A Fellermaier (SPD) . . 4783 B, D, 4784 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4784 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Diskussionen der Schüler mit Politikern im Rahmen des Sozialkundeunterrichts Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4784 B, C Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 4784 C Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) : Verlegung des Transurane-Instituts nach Ispra Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4784 C, D, 4785 A Meister (CDU/CSU) . . 4784 D, 4785 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Beschlüsse des vorbereitenden Ausschusses der Kultusministerkonferenz zum Fernstudium im Medienverbund Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 4785 B, C, D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 4785 C, D Frage des Abg. Raffert (SPD) : Vorschläge der Bundesregierung zur Verwirklichung des Fernstudiums im Medienverbund Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 4786 A, B Raffert (SPD) 4786 B Frage des Abg. Zebisch (SPD) : Informationen über das Konzept der Gesamtschule Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 4786 C Zebisch (SPD) 4786 C Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Aufrechterhaltung der Landwirtschaft in den Höhengebieten — Finanzierung eines Bewirtschaftungszuschusses oder Erschwerniszuschlags Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4786 D, 4787 B, C, D Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . 4787 B, C Susset (CDU/CSU) . . . . . . 4787 D Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . . 4787 D Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Erhaltung der Leistungsfähigkeit der deutschen Obst- und Gemüseverwertungsindustrie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4788 A, B, C Dr. Früh (CDU/CSU) 4788 B, C Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU): Wettbewerbssituation der deutschen Obst- und Gemüseverwertungsindustrie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4788 D, 4789 A, B, C, D, 4790 A Susset (CDU/CSU) . . 4788 D, 4789 A, C Rollmann (CDU/CSU) . . 4789 A, 4790 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4789 C Dr. Früh (CDU/CSU) 4789 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 4789 D Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) : Gesetzentwurf zur Behebung der Notstände bei der sozialen Sicherung der Frauen — Gesamtkonzeption betr. eine eigenständige soziale Sicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 4790 B, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 4790 C, D Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Anpassung einer Durchführungsverordnung zum Bundesversorgungsgesetz an die geänderte Besoldungsstruktur im öffentlichen Dienst Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 4791 A, C Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 4791 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Förderung der Ausbildung von Flugzeugführern für die private Luftfahrt durch die Bundesanstalt für Arbeit Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4791 C, D, 4792 A Müller (Mülheim) (SPD) 4792 A Fragen des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Erstattung der Kosten für eine Ersatzkraft nach dem Unterhaltssicherungsgesetz Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4792 B, C, D Horstmeier (CDU/CSU) . . , 4792 C Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Nichteinberufung von Söhnen von Schwerkriegsbeschädigten und Kriegerwitwen zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 4792 D, 4793 A, B, C, D Maucher (CDU/CSU) . . . . 4793 B, C, D von Hassel, Präsident . . . . . . 4793 C Fragen der Abg. Frau Dr. Henze (CDU/ CSU) : Rauschmittelmißbrauch in der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4793 D, 4794 A, B Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . . 4794 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 4794 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 III Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Programm und Ablauf der Europäischen Jugenddelegiertenkonferenz in München Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4794 C, 4395 A, C, D, 4796 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 4795 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4795 C Meister (CDU/CSU) . . . . . 4795 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 4795 D Wehner (SPD) . . . . . . . 4795 D Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Betreuung durch die Krankenversicherung bei langanhaltendem Gebrauch von Rauschgiften und Drogen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4796 B, C, D Varelmann (CDU/CSU) 4796 C Wahl des Abg. Borm als Mitglied des Europäischen Parlaments . . . . . . . . 4796 D Ausübung des Mandats des Abg. Dr. Starke (Franken) im Europäischen Parlament für die Fraktion der CDU/CSU 4797 A Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Umweltschutz) (Drucksache VI/ 1298) — Erste Beratung — in Verbindung mit Große Anfrage betr. Umweltschutz (Abg. Dr. Bardens, Dr. Brandt [Pinneberg], Bay, Schmidt [Kempten], Dr. Rutschke, Kleinert, Krall und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksachen W1275, VI/ 1519), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Umweltfragen, insbesondere Maßnahmen zur Lärmbekämpfung, Reinhaltung der Gewässer und der Luft sowie zur Abfallbeseitigung (Drucksache VI/795), mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (SPD, FDP) (Drucksache VI/4 [neu]); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1489), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1377) — Zweite und dritte Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (CDU/CSU) (Drucksache VI/7) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1377) — Zweite Beratung Genscher, Bundesminister . . . . 4797 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 4801 B Dr. Bardens (SPD) 4806 C Dr. Rutschke (FDP) 4810 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . 4817 B Bay (SPD) 4820 B Frau Strobel, Bundesminister . . 4822 C Jung (FDP) . . . . . . . . 4824 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4827 B Frau Schimschok (SPD) . . . . . 4829 C Krall (FDP) 4830 C Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . 4831 B Konrad (SPD) . . . . . . . . 4832 A Susset (CDU/CSU) 4835 B Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . 4837 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 4839 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 4841 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 4842 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 4843 B Peters (Norden) (SPD) 4844 A Niegel (CDU/CSU) 4845 D Bremer (CDU/CSU) 4846 B Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 a — Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Besoldungsrecht) (Drucksachen VI/ 1009, VI/ 1585) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 4815 A Benda (CDU/CSU) 4816 A Entwurf eines Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz) (Drucksache VI/4777) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1560), Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/ 1550) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Eyrich (CDU/CSU) . . . . . 4847 A Dr. de With (SPD) 4848 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4849 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 4850 A Jahn, Bundesminister . . . . 4850 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Drucksache VI/ 1352) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/ 1583) — Zweite und dritte Beratung . 4852 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Entwurf eines Gesetzes über die Überführung von Anteilsrechten der Bundesrepublik Deutschland an der VIAG und der VEBA AG in die Hand von breiten Bevölkerungsschichten und über die Errichtung einer Aktiengesellschaft für Bundesbeteiligungen (Gesetz zur weiteren sozialen Privatisierung von Bundesunternehmen im Rahmen der Vermögensbildung) (Abg. Dr. Burgbacher, Katzer, Dr. Müller-Hermann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1434) — Erste Beratung . . . 4852 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Abg. Josten, Hirsch, Schmidt (Kempten), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Schmidt (Krefeld), Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/ 1586) — Erste Beratung — Josten (CDU/CSU) 4853 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksache VI/ 1493) Erste Beratung — 4853 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 (Drucksache VI/ 1563) — Erste Beratung — 4853 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache VI/ 1568) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesseuchengesetzes (Abg. Dr. Jungmann, Burger und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1562) — Erste Beratung — 4853 C Entwurf eines Gesetzes über Zuwiderhandlungen gegen weinrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften (SPD, FDP) (Drucksache VI/1593) — Erste Beratung — 4853 C Antrag betr. Vorlage eines Änderungsgesetzes zum Ausbildungsförderungsgesetz (Abg. Rollmann, Burger, Frau Stommel, Josten u. Gen.) (Drucksache VI/ 1532) Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 4853 D Hauck (SPD) 4854 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den 8. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom 1. Juli 1968 bis 31. Dezember 1969 (Drucksachen VI/776, VI/1577) . Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4854 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der Sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/ 1346, VI/ 1531) . . . . . . . 4855 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung betr. NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen; hier: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raum Soltau—Lüneburg (Soltau-Lüneburg-Abkommen) vom 3. August 1959 (Drucksachen VI/ 1033, VI/ 1575) . 4855 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte (Drucksachen VI/ 1395, VI/ 1578) 4855 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Drucksachen VI/ 1360, VI/ 1588) . . . . 4855 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für — eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Reisegewerbes — eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten des Reisegewerbes (Drucksachen VI/ 1026, VI/ 1564) 4855 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für einige selbständige Tätigkeiten (aus Hauptgruppe 01 bis Hauptgruppe 90 CITI) (Drucksachen VI/ 291, VI/ 1565) 4855 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kom- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 V mission für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der wesentlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Deckung von kurzfristigen Risiken (Politischen Risiken) öffentlicher und privater Käufer (Drucksachen VI/789, VI/1569) 4855 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der Kommission für — eine Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung von Artikel 85 Absatz (3) des Vertrages auf Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen — eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 17 (Drucksachen VI/982, VI/1580) . . . . 4855 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/70 — Zollkontingente für Fische) — über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/ 70 — Erhöhung des Zollkontingents für Bananen) (Drucksachen VI/1481, VI/ 1482, VI/ 1579) ........ 4855 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache VI/1140) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1612), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1587) — Zweite und dritte Beratung Dr. Jobst (CDU/CSU) 4856 B Tönjes (SPD) 4857 A Ollesch (FDP) 4857 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Schanzenbach, Krall und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/1501); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1611), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1582) — Zweite und dritte Beratung . . . . . . . . 4858 A Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/1432); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/1596), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 1I/1610) — Zweite und dritte Beratung 4858 B Nächste Sitzung 4858 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 4859 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 96 (neu) zu Tagesordnungspunkt 3 a, b und c (Drucksachen VI/ 1298, VI/ 1275, VI/ 1519, VI/795) 4859 B Anlagen 3 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 97 bis 99 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (Drucksachen VI/4 [neu], VI/1377) 4859 D Anlage 6 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Erhöhung von Einschaltpreisen für Fernsehwerbespots 4861 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. die Frage des rückläufigen Bevölkerungswachstums im Zusammenhang mit einer gesicherten Altersversorgung . . . . 4861 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Lärmdämpfung bei Prüfläufen auf dem Flugplatz Zweibrücken . . . . . . . . 4861 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Erlaß des Verteidigungsministeriums über Haar- und Barttracht der Soldaten . . . 4862 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Landschaftspflege . . . . . . . 4862 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. von Alten-Nordheim VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 (CDU/CSU) betr. Subventionierung der Trinkmilch in Frankreich — Unzulässigkeit nach der EWG-Marktordnung . . . 4862 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Export von Hähnchen in die UdSSR . . 4862 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Entscheidungen der Sozialgerichte zuungunsten des Geschädigten bei Ungewißheit über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Krankheit . . 4863 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter (SPD) betr. Prüfungsverfahren bei Honorarforderungen der Ärzte für Mitglieder von Pflicht- und Ersatzkassen 4863 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Ausdehnung der Witwenversorgung im Rahmen der Kriegsopfergesetzgebung . . . 4863 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Wehrdienst der einzigen Söhne von Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % . . . . . 4864 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. laufbahnrechtliche Benachteiligung von jungen Beamten bei längerem Wehrdienst 4864 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4781 87. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich von Alten-Nordheim 18. 12. Dr. Artzinger * 18. 12. Barche 15. 1. 1971 Dr. Barzel 18. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 18. 12. Dr. Birrenbach 16. 12. Börner 16. 12. Dasch 18. 12. Dröscher * 17. 12. Eckerland 18. 12. Dr. Furler * 16. 12. Dr. Götz 31. 12. Dr. Hein 31. 12. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 17. 12. Frau Herklotz ** 17. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Klinker * 17. 12. Dr. Koch* 16. 12. Kriedemann* 18. 12. Lücker (München) * 16. 12. Müller (Aachen-Land) * 17. 12. Frau Dr. Orth * 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Preiss 16. 12. Rasner 18. 12. Richarts * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 18. 12. Dr. Rinderspacher ** 17. 12. Roser ** 17. 12. Russe 18. 12. Schirmer 16. 12. Dr. Schröder (Düsseldorf) 18. 12. Steiner 18. 12. Dr. Wörner 18. 12. Frau Dr. Wolf 18. 12. Zoglmann 16. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 96 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zu Tagesordnungspunkt 3 a), b) und c) - Drucksachen VI/ 1298, VI/1275, VI/ 1519, VI/795 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Fraktionen des Deutschen Bundestages haben mit großer Besorgnis von dem Beschluß der Niederländischen Regierung und des Parlaments der Provinz Groningen Kenntnis erhalten, das Abwasserproblem im Nordosten der Niederlande durch den Bau einer Druckleitung zu lösen, die ungeklärte InAnlagen zum Stenographischen Bericht dustrieabwässer in großer Menge in die Emsmündung leiten soll. Von einer Verwirklichung dieses Projekts sind mit Sicherheit nachhaltige Schädigungen in den deutschen Wattengebieten und vor allem an den vom Fremdenverkehr genutzten Küsten und Stränden Ostfrieslands zu erwarten. Gleichfalls sind sehr negative Einflüsse auf die wichtigen Bereiche der Küstenfischerei und des Küstenschutzes zu erwarten, die außerordentliche zusätzliche finanzielle Belastungen bedingen. Die Bundesregierung hat deshalb mit den Niederlanden verhandelt. Die Niederlande waren bei diesen Kontakten von ihrem einseitigen und von der Bundesregierung nachdrücklich bestrittenen Standpunkt hinsichtlich der Nutzung der Selbstreinigungskapazität der Emsmündung nicht abzubringen. Die jüngste Debatte zu diesem Gegenstand im niederländischen Parlament am 2. und 3. Dezember 1970 ließ die Entschlossenheit der niederländischen Regierung erkennen, das Projekt so schnell wie möglich zu verwirklichen, ohne dabei die Vorbehalte der Bundesregierung in Rechnung zu stellen und ohne die Ergebnisse laufender wissenschaftlicher Untersuchungen abwarten zu wollen, die allein hinreichend sichere Kriterien zur Beurteilung des Vorhabens zu liefern vermögen. Diese Art der übereilten Behandlung einer derartig bedeutsamen Frage löst Befremden aus. Das gilt um so mehr, wenn man beachtet, daß anstehende Probleme nur unter beiderseitigem Einverständnis der betroffenen Staaten gelöst werden sollten. Um von dem zunächst betroffenen Teil der deutschen Nordseeküste den zu erwartenden Schaden abzuwenden, bittet der Bundestag die Bundesregierung, jede praktische Möglichkeit des rechtlichen und politischen Einspruches gegen das Vorhaben auszuschöpfen. Insbesondere sollte die Bundesregierung bemüht sein, mit diplomatischen Mitteln auf eine Revidierung des niederländischen Standpunktes zu dringen. Gleichzeitig sollte sie umgehend klären lassen, welche Handhaben ihr der Ems-Dollart-Vertrag und andere vertragliche Regelungen zur Verhinderung des niederländischen Vorhabens bieten. Bonn, den 16. Dezember 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 97 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen - Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 -. Der Bundestag wolle beschließen: 4860 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 § 14 Nr. 5 wird wie folgt geändert: 1. In § 32 a Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Dem Ausschuß sollen Vertreter der Wissenschaft, der Technik, der Flugplatzhalter, der Fluggesellschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigungen gegen Lärm, der Kommission nach § 32 b, der Luftfahrtbehörden, der für den Immissionschutz zuständigen obersten Landesbehörden, der obersten Landesplanungsbehörden und der Organisationen der Grundeigentümer angehören." 2. In § 32 b Abs. 4 erhält Satz 1 folgende Fassung: „(4) Der Kommission sollen angehören: Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Luftfahrzeughalter, Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Behörde, Vertreter des Flugzeughalters, Vertreter der für den Immisisonsschutz zuständigen obersten Landesbehörde, Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde, Vertreter der Organisationen der Grundeigentümer." Bonn, den 15 Dezember 1970 Dr. Stoltenberg, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 99 Änderungsantrag der Abgeordneten Bremer, Frau Tübler, von Bockelberg und Genossen zum Entschließungsantrag des Innenausschusses zu dem von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutze gegen Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen — Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 — Der Entschließungsantrag des Innenausschusses — Drucksache VI/1377 — wird wie folgt geändert: Hinter Nummer 3 Buchstabe a wird folgender neuer Buchstabe b eingefügt: „b) zu prüfen, ob und inwieweit der Schutz vor Fluglärm in der Umgebung neu anzulegender Flughäfen durch rechtliche, planerische und finanzielle Maßnahmen verbessert werden kann,". Buchstabe b wird Buchstabe c. Bonn, den 15. Dezember 1970 Bremer Frau Tübler von Bockelberg Adorno Baier Bittelmann Erpenbeck Dr. Evers Dr. Eyrich Dr. Hammans Hein (Salzgitter-Lebenstedt) Frau Dr. Henze Horstmeier Dr. Huys Köster Maucher Dr. Prassler Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schneider (Nürnberg) Schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Siemer Dr. Stark (Nürtingen) Storm Susset Tobaben Dr. Wörner Anlage 5 Umdruck 98 Änderungsantrag des Abgeordneten Matthöfer zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen — Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 14 Nr. 5 wird wie folgt geändert: 1. In § 32 a Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Dem Ausschuß sollen Vertreter der Wissenschaft, der Technik, der Flugplatzhalter, der Fluggesellschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigungen gegen Lärm, der Kommission nach § 32 b, der Luftfahrtbehörden, der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden, der obersten Landesplanungsbehörden und Vertreter organisierter Bevölkerungsgruppen aus der Umgebung der Flugplätze angehören." 2. In § 32 b Abs. 4 erhält Satz 1 folgende Fassung: „ (4) Der Kommission sollen angehören: Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Luftfahrzeughalter, Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Behörde, Vertreter des Flugzeughalters, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4861 Vertreter der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörde, Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde, Vertreter organisierter Bevölkerungsgruppen aus der Umgebung Ides Flugplatzes." Bonn, den 16. Dezember 1970 Matthöfer Anlage 6 Zusätzliche Schriftliche Antwort ,des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Dezember 1970 auf die Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) *) Mit den Schreiben vom 15. Oktober und 6. November hatte ich Ihnen in Beantwortung Ihrer Fragen das Ergebnis meiner Feststellungen zu der Erhöhung von Einschaltpreisen für Fernsehwerbespots einschließlich der hierfür gegebenen Begründungen mitgeteilt und darauf hingewiesen, daß das Bundeskartellamt in die Prüfung eingeschaltet war. Die Frage eventueller Auswirkungen dieser Erhöhungen auf die Verbraucher war von Ihnen bislang in dieser Form nicht gestellt worden. Hierauf möchte ich Ihnen folgendes antworten: Fernsehspots gehören wegen ihrer Reichweite zu den — absolut betrachtet — aufwendigsten Werbemitteln. Im Fernsehen wird deshalb hauptsächlich für Markenartikel geworben. Die Preise für Markenartikel hängen jedoch von einer Vielzahl anderer Faktoren, nicht zuletzt von der allgemeinen Marktsituation, ab. Im übrigen setzen die Unternehmen, die sich dieser Werbung bedienen, ihre Werbeetats in der Regel nicht unmittelbar, sondern über Werbeagenturen ein, wobei die Aufteilung der Etats auf die einzelnen Werbeträger von Jahr zu Jahr erheblichen Schwankungen unterliegt. Erfahrungsgemäß richtet sich die Höhe der Werbeetats nach verschiedenen Bestimmungsgrößen, wie Vorjahresumsatz und Marketing-Konzept. Es ist somit nicht ohne weiteres zu unterstellen, daß die Unternehmen ihre Werbeetats auf Grund der angekündigten Preiserhöhungen für Fernsehspots vergrößern und etwaige Mehraufwendungen auf die Letztverbraucher abwälzen werden. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Mehreinnahmen aus den Preiserhöhungen zur Dekkung ,des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten beitragen und Idamit allen Rundfunkteilnehmern, die insoweit ebenfalls Verbraucher sind, zugute kommen. *) Siehe 78. Sitzung Seite 4453 D Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 9. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 33) : Hält es die Bundesregierung nicht auch lur geboten, die Frage des rückläufigen Bevölkerungswachstums einmal im Zusammenhang einer gesicherten Altersversorgung durch die Versicherungsanstalten zu sehen und frühzeitig Folgerungen zu ziehen? Die Bundesregierung beobachtet im Zusammenhang mit der finanziellen Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung sehr sorgfältig die Entwicklung der Bevölkerungszahl. Sie ist hierzu insofern schon nach dem Gesetz verpflichtet, als sie jährlich den gesetzgebenden Körperschaften Vorausberechnungen über die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen der gesetzlichen Rentenversicherung für die künftigen 15 Kalenderjahre vorzulegen hat. Bei diesen Vorausberechnungen findet die Entwicklung der Bevölkerungszahl nach dem jeweils neuesten Stand ihren Niederschlag in den Annahmen, die der Ermittlung der Anzahl der künftigen Beitragszahler und Rentner zugrunde zu legen sind. Wegen der besonderen Bedeutung der Entwicklung der Bevölkerungszahl für die gesetzliche Rentenversicherung werden im übrigen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung schon seit einiger Zeit die Auswirkungen des erstmals 1969 zu beobachtenden Geburtenrückgangs auf die gesetzliche Rentenversicherung noch über den Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorausberechnungen hinaus untersucht. Nach Abschluß dieser Untersuchungen wird die Bundesregierung sorgfältig prüfen, ob sich der Trend fortsetzt und welche Folgerungen daraus für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls zu ziehen sein werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Birckholtz vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für den Flugplatz Zweibrücken-Rimschweiler vorgesehenen stationären Lärmschutzmaßnahmen früher als in dem vom Bundesminister der Verteidigung ursprünglich vorgesehenen Zeitraum durchzuführen? Auf eine ähnliche Anfrage, die Sie im September dieses Jahres stellten, konnte ich eine erste Maßnahme zur Lärmdämpfung bei Prüfläufen auf dem Flugplatz Zweibrücken für Ende 1972 und eine zweite Maßnahme für Ende 1973 bzw. Anfang 1974 in Aussicht stellen. Das Hauptquartier der amerikanischen Luftstreitkräfte in Europa (HQ USAFE), das im. wesentlichen die notwendigen Baumaßnahmen durchzuführen hat, teilte aber inzwischen mit, daß die erste Maßnahme bereits Anfang 1972 und die zweite Anfang 1973 abgeschlossen werden kann. Im einzelnen handelt es sich um eine Lärmschutzkabine für Prüfläufe ausgebauter Triebwerke und um stationäre Lärmdämpfer für Düsenflugzeuge. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Zeitplanung der Amerikaner nunmehr so knapp bemes- 4862 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 sen, daß eine weitere Beschleunigung nicht mehr möglich ist. Wir hoffen, daß die US-Streitkräfte in der Lage sein werden, die Termine zu halten. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Birckholtz vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 35) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den „Haar- und Barterlaß" für den Bereich der Bundeswehr in Form einer für Soldaten und Vorgesetzte in gleicher Weise allgemein verständlichen, klaren Richtlinie — ähnlich wie im Bereich des Bundesministers des Innern — zu konkretisieren? Der maßgebende Erlaß des Verteidigungsministeriums über Haar- und Barttracht der Soldaten vom 18. April 1967 wird z. Z. mit dem Ziel überprüft, eine für Soldaten und Vorgesetzte gleichermaßen befriedigende Lösung zu erreichen. Ein Ergebnis ist in Kürze zu erwarten. Vom BMI sind bisher nur Einzelentscheidungen zu Eingaben von Polizeivollzugsbeamten im BGS hinsichtlich der Haar- und Barttracht getroffen worden. Die Grenzschutzkommandos wurden über die Auffassung des Ministeriums unterrichtet. Der aufgrund verschiedener Zeitungsmeldungen aufgekommene Eindruck, es handele sich hierbei um einen generellen „Haar- und Barterlaß" des BMI, ist nicht richtig. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 41 und 42) : Führt die als Folge des neuen Agrarförderungsprogramms der Bundesregierung zu erwartende Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe zu einer ernsthaften Gefährdung der Landschaftspflege? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Aufrechterhaltung der Landschaftspflege zu ergreifen? Das einzelbetriebliche Förderungs- und soziale Ergänzungsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft hat nicht eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe zur Folge. Die Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe ist vielmehr eine Folge des Strukturwandels. Die Anpassung an diesen Strukturwandel soll durch die Maßnahmen des Förderungsprogramms leichter gemacht werden und seiner sozialen Härten entkleidet werden. Die Inanspruchnahme der Sozialmaßnahmen setzt den Verkauf, die Verpachtung die absolut Vorrang haben soll — oder die Aufforstung voraus, so daß freiwerdendes Land in jedem Fall verwendet werden muß. Die Bundesregierung ist sich darüber klar, daß die Landwirtschaft in bestimmten Regionen auf Grund ihrer spezifischen strukturellen Zusammensetzung nicht ohne weiteres in der Lage ist und sein wird, die zur Landschaftspflege notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Im Rahmen des zu erstellenden Umweltschutzprogramms wird z. Z. geprüft, welche Maßnahmen für die Landschaftspflege notwendig sind. Bund und Länder werden Maßnahmen ergreifen müssen, damit es nicht zu einer Gefährdung der Landschaftspflege kommt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 43 und 44) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Subventionierung der Trinkmilch in Frankreich — besonders die jetzt gerade erfolgte weitere Erhöhung des Subventionssatzes — mit Artikel 24 der EWG-Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse — VO 804/68 — in Einklang steht? Ist die Bundesregierung bereit, dieses nicht EWG-konforme Verhalten zu tolerieren? Die französische Regierung gewährt sei dem 12. Oktober 1970, wie in den Monaten April bis Juni d. J., eine Beihilfe von 2 Franken je 100 Liter Konsummilch. Die Beihilfe wurde Anfang Dezember auf 2,8 Franken erhöht. Die französische Regierung begründet diese Maßnahmen mit preis- und lohnpolitischen Gesichtspunkten angesichts der nach der Franken-Abwertung notwendigen schrittweisen Anhebung des Interventionspreisniveaus in Frankreich an das der Gemeinschaft. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Maßnahmen gegen die Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse verstoßen. Der gleichen Ansicht ist die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die gegen Frankreich wegen Verstoßes gegen Artikel 24 der VO EWG Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 des EWG-Vertrages eingeleitet hat. Die Bundesregierung hat bereits am 26. Mai 1970 im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vorgehen der französischen Regierung protestiert. Gegen die jüngsten Maßnahmen hat sie in den zuständigen Gremien in Brüssel ebenfalls Einwände erhoben. Sie wird das von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren aufmerksam verfolgen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 48) : Trifft es zu, daß die UdSSR kein Interesse an deutschen Hähnchen zeigte, sondern 35 000 t Hähnchen in den Niederlanden aufgekauft hat? Zwischen den zuständigen Stellen der UdSSR und Geflügelschlachtereien in der Gemeinschaft wird Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4863 schon seit längerem über Hähnchenlieferungen verhandelt. Inzwischen konnten niederländische Schlachtereien einen Abschluß über 17 000 t zustande bringen. Dem Verfahren nach sollen auch französische Schlachtereien einen Kontrakt abgeschlossen haben. Soweit bekannt, sind noch Verhandlungen bezüglich weiterer Lieferungen im Gange. Unabhängig davon, aus welchen Ländern der Gemeinschaft letztlich das Geflügel geliefert werden wird, dürften diese Exporte zu einer Entlastung des Schlachtgeflügelmarktes in der Gemeinschaft beitragen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele Klagen von den Sozialgerichten nur deshalb als unbegründet abgewiesen werden müssen, weil die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Arbeitsunfall und Krankheit nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft nicht klär beantwortet oder verneint werden kann, aber der Zweifel zuungunsten des Geschädigten verwertet wird, und ist die Bundesregierung bereit, im Sozialrecht eine Bestimmung aufzunehmen, nach der bei Bestehen von medizinischer Ungewißheit über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Krankheit zugunsten des Geschädigten nach dem Grundsatz „in dubio pro aegroto" entschieden werden muß? In Einzelfällen kann es vorkommen, daß sich die Frage, ob eine bei einem Verletzten festgestellte Krankheit Folge seines Arbeitsunfalls ist, eindeutig weder mit Ja noch mit Nein beantworten läßt. In solchen Fällen genügt es nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, daß der ursächliche Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall wahrscheinlich ist oder — bei mehreren wahrscheinlichen Ursachen — daß der Arbeitsunfall eine wesentliche Teilursache der Krankheit ist. Wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Krankheit auch in diesem abgemilderten Sinn nicht festzustellen ist, können nach geltendem Recht Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wieviel Klagen von den Sozialgerichten aus diesem Grunde abgewiesen werden. Es gibt darüber keine Statistiken, aber zweifelsohne kennt die Praxis solche Fälle. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer beabsichtigten Novellierung des Unfallversicherungsrechts prüfen, ob eine Bestimmung im Sinne Ihres Vorschlags notwendig ist und wie sie gefaßt werden müßte. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 57): Welcher Auffassung ist die Bundesregierung hinsichtlich der Prüfungsverfahren bei Honorarforderungen der Ärzte für Mitglieder von Pflicht- und Ersatzkassen und der sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen für die Ärzte? Grundlegender Maßstab für das von Ihnen, Herr Kollege, angesprochene Prüfungsverfahren ist der in der Reichsversicherungsordnung verankerte Grundsatz, daß im Rahmen der ärztlichen Versorgung alles getan werden soll, was zur Heilung oder Linderung nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist, das Maß des zur Erzielung des Heilerfolgs Notwendigen aber nicht überschritten werden darf. Dieser Grundsatz, der in Richlinien der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen näher beschrieben ist, prägt das Leistungsverhältnis zwischen Krankenhasse und Versicherten und gilt für die Behandlungs- und Verordnungsweise der Kassenärzte. Die Prüfung obliegt den bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Prüfungsausschüssen. Ihr Verfahren wird durch bestimmte, von der Rechtsprechung entwickelte Prüfungsgrundsätze geleitet, die sowohl Praktikabilität wie auch eine ausreichende Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles gewährleisten sollen. Finanzielle Auswirkungen für den Arzt können sich ergeben, wenn bei Verstößen Honorarkürzungen oder Regresse festgesetzt werden. Gegen solche Entscheidungen kann der Arzt einen Beschwerdeausschuß anrufen, dessen Entscheidungen wiederum vor den Sozialgerichten anfechtbar sind. Das geltende Recht dient einem sachgerechten Interessenausgleich zwischen der Versichertengemeinschaft insgesamt, dem einzelnen Versicherten und dem Arzt. Die Erfahrungen, die damit in der Praxis gemacht worden sind, werden sicherlich auch von der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung bei ihren Beratungen über die kassenärztliche Versorgung berücksichtigt werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 58) : Welche Gründe bewegen die Bundesregierung, die Kriegsopfergesetzgebung im Fall der Witwenversorgung nicht auch auf den Personenkreis auszudehnen, der allein durch die Tatsache, daß die Kriegsopfer nicht als gefallen, sondern als vermißt gemeldet worden waren, von der ansonsten möglichen Stahlhelmtrauung und der damit verbundenen Witwenversorgung nach den jetzigen Richtlinien und überwiegend auch nach den jetzigen höchstrichterlichen Urteilen ausgeschlossen sind? Das Kriegsopferrecht kennt ebenso wie das gesamte übrige soziale Leistungsrecht und das Beamtenrecht keine Leistungen an hinterbliebene Verlobte. Eine Leistungspflicht der öffentlichen Hand besteht allgemein nur gegenüber der hinterbliebenen Ehefrau. Unter diesen Voraussetzungen wäre es rechtspolitisch schwerlich vertretbar, eine Ausnahmeregelung nur für das Kriegsopferrecht einzuführen, zumal die Rechtsordnung dem Verlöbnis allgemein 4864 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 nur eine sehr begrenzte, den Rechtsfolgen der Ehe nicht vergleichbare Rechtswirkung beimißt. Es trifft zu, daß im letzten Krieg die sog. nachträgliche Eheschließung nur mit einem Gefallenen, nicht aber mit einem Kriegsvermißten möglich war. Mit Bundesgesetz vom 29. März 1951 wurde diesen — seinerzeit allein durch Erlaß geregelten — Eheschließungen Rechtswirksamkeit hinsichtlich des Witwenrentenanspruchs nach dem Bundesversorgungsgesetz verliehen. Im Ergebnis sind damit heute die Verlobten von Gefallenen — soweit sie von der Möglichkeit nachträglicher Eheschließung Gebrauch gemacht haben —, nicht aber die Verlobten von Kriegsvermißten den Kriegerwitwen versorgungsrechtlich gleichgestellt. Soweit diese Rechtslage bei Verlobten von Kriegsvermißten im Einzelfall zu besonderen Härten führt, wird hier wie allgemein im Rahmen der sog. Brautversorgung die Witwenversorgung als Härteausgleich gewährt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1581 Fragen A 59 und 60) : Hält die Bundesregierung eine Gleichbehandlung wehrpflichtiger einziger Söhne gefallener Väter mit wehrpflichtigen einzigen Söhnen von 100%ig kriegsbeschädigten Vätern bei der Befreiung vom Wehrdienst für gerechtfertigt? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Befreiungsmöglichkeit des § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes entsprechend zu erweitern? Eine Gleichbehandlung wehrpflichtiger einziger Söhne von Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % mit den wehrpflichtigen einzigen Söhnen gefallener Väter bei der Befreiung vom Wehrdienst ist nach ,der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Die entsprechende gesetzliche Regelung — § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes — setzt voraus, daß mindestens ein Elternteil des Wehrpflichtigen an Kriegsfolgen oder infolge nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen verstorben ist. Die Bundesregierung hält eine Gleichbehandlung dieser beiden Gruppen von Wehrpflichtigen auch nicht für gerechtfertigt. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob der Familienvater gefallen ist oder ob er, wenn auch schwerkriegsbeschädigt, noch lebt und das Familienleben mitgestalten und bei der Erziehung der Kinder mitwirken kann. Im übrigen ist die Befreiung der einzigen Söhne vom Wehrdienst zur Wahrung der Interessen der Schwerkriegsbeschädigten auch nicht erforderlich. In den Fällen, in denen der Vater hilfsbedürftig und auf die Unterstützung durch seinen Sohn angewiesen ist, kann durch eine Zurückstellung vom Wehrdienst geholfen werden. Dabei wird die persönliche Hilfsbedürftigkeit eines Schwerkriegsbeschädigten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mehr als 80 % von den Wehrersatzbehörden ohne Prüfung unterstellt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, dem Deutschen Bundestag eine Erweiterung des gesetzlichen Befreiungstatbestandes des § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes vorzuschlagen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 1581 Frage A 67) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß junge Beamte die ihre Wehrdienstpflicht als Z-2-Soldaten freiwillig und länger als notwendig erfüllen, durch die laufbahnrechtlichen Bestimmungen benachteiligt werden, weil der § 9 Abs. 7 Satz 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Arbeitsplatzschutzgesetzes in der Fassung vom 21. Mai 1968 die Anstellung zum Beamten auch schon vor Beendigung der Probezeit zu dem Zeitpunkt zuläßt, der durch die Wehrdienstverzögerung gegeben ist, aber laut Runderlaß der Innenminister vom 22. März 1968/1.33 diese Bestimmung des Arbeitsplatzschutzgesetzes auf solche jungen Beamten keine Anwendung findet, die als Z-2-Soldaten ihren Wehrdienst abgeleistet haben? Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, daß das Anliegen Ihrer Frage durch eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung, und zwar durch das 5. Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes bereits geregelt worden ist. Das Plenum des Bundestages hat diesen Gesetzentwurf am 11. November 1970 in 2. und 3. Lesung verabschiedet; der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 4. Dezember 1970 im 2. Durchgang zugestimmt. Das Gesetz wird in nächster Zeit im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Egon Susset


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den meisten Diskussionsbeiträgen heute wurde auf die Rede des Herrn Bundeskanzlers vor dem Deutschen Naturschutzring hingewiesen. Auch mein Vorredner brachte zum Ausdruck, was hier u. a. ausgeführt wurde: Wir müssen künftig auf manches verzichten, was zwar ökonomisch rentabel, aber gesellschaftlich bedenklich ist. Gerade dazu möchte ich,
    **) Siehe Anlage 4
    nachdem zum Lärm schon sehr viele Ausführungen gemacht wurden, etwas sagen, und zwar zum Landschaftsschutz und zur Landschaftspflege.
    Heute kam in den meisten Beiträgen zum Ausdruck, daß wir hier in Zukunft umdenken müssen. Herr Minister Genscher brachte heute früh in seiner Erklärung zum Ausdruck, daß es zum menschlichen Recht gehört, eine gesunde Landschaft zu haben. Ich glaube, wir müssen uns die Frage stellen: Wie können wir dazu beitragen, daß weiterhin auch unsere Landschaft gesund bleibt? Und wer ist wohl am ehesten in der Lage, diese Aufgabe zu erfüllen?
    Unser Kollege Gruhl hat heute früh darauf hingewiesen, in welch bedenklichem Maße in den letzten Jahren die Zahl der Brachflächen zugenommen hat. Das hat auch der Herr Bundeskanzler anläßlich der Veranstaltung des Naturschutzringes getan. Es ist erfreulich, hier diese Feststellungen zu hören. Aber wenn man sich Gedanken darüber macht, was nun effektiv geschieht, um diese Entwicklung aufzuhalten, so muß man tatsächlich sagen: es ist nicht mehr ganz so erfreulich.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Die Zunahme der Brachflächen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist doch sicherlich eine Folge der immer prekärer werdenden Lage der Landwirtschaft besonders in jenen Gebieten, die von der Natur benachteiligt sind. Gerade in diesen landschaftlich reizvollen Gebieten wird die landwirtschaftliche Nutzung immer problematischer. Wir sind uns aber alle darüber einig, daß es nicht zu einer I Verödung der Flächen kommen darf.
    Was müssen wir dann tun? Ich glaube, wir dürfen dann nicht nur von Umweltschutz reden, sondern wir müssen untersuchen, wie wir unter Umständen eine Verbesserung erreichen können. Die Situation ist dort deshalb so schwer, weil in diesen Problemgebieten die Grönlandnutzung in den meisten Fällen die einzige Produktionsmöglichkeit ist. Wenn wir nun die Grünen Berichte der Vergangenheit sehen, so können wir feststellen, daß hier von Jahr zu Jahr eine Verschlechterung der Lage eingetreten ist.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Deshalb müssen wir, wenn wir Wert darauf legen, daß die Bewirtschaftung dieser Flächen auch in Zukunft gesichert ist, für die dort lebende landwirtschaftliche Bevölkerung auch die Voraussetzungen schaffen, daß sie bereit ist, diesen Auftrag für die Allgemeinheit zu übernehmen. Wenn wir nicht bereit sind, diese Gebiete auf Dauer unter Bewirtschaftung zu halten, dann wird es auch nicht möglich sein, dem Wunsch der Bevölkerung, eine gepflegte Erholungslandschaft zu haben, nachzukommen. Wenn wir unsere Mittelgebirgslandschaften betrachten, so können wir feststellen, daß gerade dort freiwerdende Flächen überhaupt nicht mehr in Bewirtschaftung genommen werden. Wenn wir hier von Auffangbetrieben reden, dann müssen wir zunächst einmal jemand haben, der bereit ist, unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen diesen Auf-
    4836 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970
    Susset
    fangbetrieb zu eröffnen, oder der bereit ist, diese Fläche unter Kultur zu nehmen.

    (Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Sehr wahr!)

    Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir, wenn wir nicht wollen, daß die Landschaft dieser Räume zerstört wird, Wert darauf legen, daß dort eine möglichst große Zahl von Voll-, Neben- und Zuerwerbsbetrieben erhalten bleibt, weil gerade in jenen Räumen die Zu- und Nebenerwerbsbetriebe in vielen Fällen noch die einzige Möglichkeit der Landbewirtschaftung auf Dauer sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ihre Zustimmung, Herr Minister Genscher, freut mich. Aber jetzt muß ich doch fragen, ob bei der Verabschiedung des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms diesen Dingen Rechnung getragen wurde. Die Regierung hat bei Verabschiedung dieses Förderungsprogramms eindeutig auf den Vollerwerbsbetrieb und auf das Reineinkommen abgestellt. Wenn Sie einmal fragen, was für ein Einkommen pro Arbeitskraft etwa in Baden-Württemberg erwirtschaftet wird, so wird Ihnen gesagt: zwischen 5000 und 7000 DM in diesem Bergbauerngebiet. Das heißt, daß sie da nicht mehr die Förderungsvoraussetzung haben und aus diesem Grunde diese Fläche aus der Bewirtschaftung ausscheidet.
    Es gibt sehr viele wissenschaftliche Abhandlungen darüber, von Professor Weinschenk, von Professor Reisch und jetzt neuerdings von Herrn Professor Priebe in seinem Buch: „Die Landwirtschaft in der Welt von morgen". Ich möchte aus Zeitmangel nicht näher darauf eingehen, ob man die Förderschwelle vielleicht noch einmal durch einen Abzug von 10 oder 15 % verbessern könnte oder ob man zusätzlich 2000 DM an außerlandwirtschaftlichem Einkommen zuschlagen kann, sondern ich möchte hier ganz klar sagen, daß es eine positive Maßnahme für den Umweltschutz und für die Landschaftspflege in der Zukunft wäre, wenn wir bereit wären, in jenen Gebieten überhaupt von der Förderschwelle abzusehen, d. h. sie hier gar nicht als Förderungskriterium zu benutzen.
    Wir haben auch im Ausschuß diese Dinge sehr oft angesprochen. Da hinten sitzt unser Ausschuß-vorsitzender, Herr Dr. Schmidt (Gellersen). Er weiß, daß wir bei der Frage des sozialen Ergänzungsprogramms immer darauf hingewiesen haben, daß es notwendig ist, die Nebenerwerbsbetriebe gerade in jenen Gebieten in das Programm genauso einzubeziehen wie die Vollerwerbsbetriebe.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich bin aber nicht der Meinung, daß es allein mit agrarpolitischen Mitteln möglich wäre, die Landbewirtschaftung in diesen Gebieten auf die Dauer aufrechtzuerhalten. Vielmehr ist es notwendig, durch eine geordnete regionale Struktur- und Wirtschaftspolitik die Einkommen in diesen Problemgebieten den Einkommen in der übrigen Wirtschaft anzupassen. Denn mit den Ferien auf dem Bauernhof allein ist es nicht getan. Das scheint mir im Moment das Hauptschlagwort in den verschiedensten Gebieten
    zu sein, sowohl vom Bund, als auch von den Ländern aus. Nicht nur die Bundesregierung sagt das, unsere Landesregierung auch. Mit diesem Schlagwort allein ist es nicht getan.
    Ich begrüße es, daß die Kompetenzen für den Bereich Naturschutz und Landschaftspflege seit dem 1. Oktober im Referat „Landschaftskultur" des Bundesernährungsministeriums untergebracht sind und daß Herr Minister Ehmke nicht Recht behalten hat, der einmal hier in der Fragestunde, als ich ihn darauf hin ansprach, gesagt hat, es sei im Kabinetts-ausschuß entschieden worden, daß dieses Gebiet dem Innenministerium zugeschlagen werde. Es freut uns, daß die beiden Parteifreunde Genscher und Ertl nun also den Ausgleich so vorgenommen haben, wie er von der Sachbezogenheit her notwendig ist.
    Heute früh wurde von der Kooperation auf diesem Gebiet gesprochen. Seitens der Bundesregierung sollte dafür gesorgt werden — und auch wir, die Abgeordneten aller Parteien, sollten dafür sorgen, daß es ebenfalls in den Bundesländern so wird —, daß die Fragen des Landschaftsschutzes und der Landschaftspflege nur in einem Ministerium behandelt werden, nicht wie bei uns in Baden-Württemberg im Kultusministerium, in einem anderen Bundesland im Innenministerium. Dieses Gebiet sollte analog wie im Bund auch in den Ländern jeweils in dem vom Sachverstand her zuständigen Ministerium untergebracht werden. Denn dieses Ressort ist schließlich verantwortlich für Wald, Feld und Flur, also für die gesamte nicht überbaute Landschaft.
    Noch ein paar Worte zum Wald. Auch mit ihm müssen wir uns befassen, wenn wir über Umweltschutz reden. Wir wissen, daß die Waldwirtschaft in der Gegenwart und in 'der Zukunft bei weiter wachsender Verdichtung neben den produktiven Aufgaben besonders auch Schutzaufgaben für unsere Umwelt zu erfüllen hat. Denn die Waldwirtschaft trägt wesentlich zur Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen bei. Sie dient dadurch in besonderer Weise dem Umweltschutz. Wir müssen deshalb den Wald als wesentliches Element in die Betrachtung der Umwelt in den Umweltschutzdebatten einbeziehen.
    Nun stellt sich die Frage, ob wir die Waldwirtschaft nur noch unter ökonomischen Zielsetzungen oder unter Zurückstellung von Rentabilitätsüberlegungen im Sinne landespflegerischer Gesichtspunkte sehen. Ich bin der Meinung, daß die waldbesitzenden Gemeinden bei der ständig wachsenden Bedeutung des Waldes für die Allgemeinheit durchaus auch einen Anspruch auf Übernahme von Gegenleistungen haben, die für die Allgemeinheit erbracht werden.

    (Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Sehr gut!)

    Aus diesem Grunde drängen besonders die kommunalen Waldbesitzer auf einen Ausgleich. Das sind meist schwach strukturierte Gemeinden. Ich könnte Ihnen aus meiner eigenen Gemeinde Berechnungen darüber vortragen, was es in den vergangenen Jahren an wirtschaftlichen Möglichkeiten überhaupt gegeben hat. Deshalb sollte eine Abgeltung der Ko-
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4837
    Susset
    sten vorgesehen werden, so wie heute nachmittag mein Kollege Schneider auch wollte, daß wir die Gemeinden finanziell in die Lage versetzen, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben für den Umweltschutz erfüllen können. Von der Allgemeinheit darf erwartet werden, daß die Bemühungen der Forstwirtschaft gebührend anerkannt, unterstützt und finanziell abgegolten werden.
    Heute haben die meisten Redner immer wieder gesagt: Das wird uns sehr viel Geld kosten. Demgegenüber wünsche ich, daß das, was Herr Kollege Rutschke sagte — wir müssen den Fragen des Landschaftsschutzes und des Umweltschutzes größere finanzielle Priorität einräumen —, vor allem bei der Aufstellung des Haushalts, besonders was den Bereich des Ernährungs- und Landwirtschaftsministeriums anbelangt, in Zukunft berücksichtigt wird. Denn es ist wohl nicht damit getan, wenn, wie ich kürzlich in der Zeitung las, Jungsozialisten irgendwo ein Stück Wald provokatorisch in Beschlag nehmen und damit zum Ausdruck bringen wollen, daß dieser Wald nun im Eigentum aller sei.

    (Abg. Dr. Hammans: Die bösen Jusos! Zurufe von der CDU/CSU: Volkseigentum!)

    Damit läßt sich dieses Problem nicht lösen, (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    wir müssen vielmehr einsehen, daß hier mehr und mehr Leistungen für die Allgemeinheit übernommen werden von Menschen, die dazu finanziell eigentlich nicht in der Lage sind.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Da sind wohl bei Ihnen Kartoffeln und Äpfel durcheinander!)

    Meine Damen und Herren, man könnte hier noch einiges anführen, aber hier werden ja noch einige Redner sprechen. Ich möchte zum Schluß sagen, daß es an der Zeit ist, daß wir merken, daß Rücksichtslosigkeiten unsere Umwelt gefährden. Wir können unseren Beitrag leisten, und zwar einen Beitrag, der sicherlich nicht so teuer ist,

    (Abg. Dr. Ritz: Sehr wahr!)

    als wenn wir diese Arbeiten einmal durch Landschaftspflegetrupps in kommunale, Landes- und Bundeshände übergeben müssen. Die Landwirtschaft ist bereit, diesen Auftrag billiger auszuführen. Wenn heute in dieser Debatte die Bereitschaft wachsen würde, gerade für die in jenen Räumen Wirtschaftenden etwas mehr übrig zu haben, so hätte diese Umweltschutzdebatte, was den Bereich Landschaftsschutz und Naturschutz anbelangt, ihre Bedeutung erlangt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Auch dies war eine Jungfernrede. Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege!

(Beifall.)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmidt (Krefeld).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ferdinand Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Ausführungen zu der Großen Anfrage Drucksache VI/ 1519 machen, soweit sie sich auf das Trink- bzw. Brauchwasser und die Abfallbeseitigung in diesem Zusammenhang bezieht. Ich fasse dabei das Sofortprogramm — das möchte ich eingangs feststellen — als Bestandsaufnahme mit gezielten Direktiven auf, vor allem in Richtung einer kommenden Gesetzgebung. Daß dieses Programm von einer Bundesregierung überhaupt vorgelegt wurde, ist doch wohl nur zu begrüßen.
    Ich will nun auf die anzusprechenden Probleme sehr konkret eingehen. Meine Herren Vorredner erleichtern mir diese Aufgabe insofern, als sie vieles schon vorweggenommen haben. Ich will mich auf das Wesentlichste beschränken.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU!)

    Der Wasserbedarf in der Bundesrepublik belief sich 1963 auf 13,3 Milliarden Kubikmeter und wird sich voraussichtlich bis zum Jahre 2000 noch verdoppeln. 1963 war es noch möglich, 44 % des Wasserbedarfs durch Quell- und Grundwasser zu sichern. Man muß jedoch damit rechnen, daß sich der 1963 errechnete Anteil an Oberflächenwasser — das waren 56 % weiter steigern wird. Dagegen kann das stark verschmutzte Oberflächenwasser nur nach erheblichen technischen Aufwendungen und mit hohen Kosten weiter benutzt werden.
    Nun zum Wasserkreislauf selbst. Als Regenwasser erfährt es die erste Belastung mit Staub, Abgasen und Radioaktivität. Das muß hier in dieser Deutlichkeit einmal angesprochen werden! Denn in der Bundesrepublik gelangen im Jahr 20 Millionen t Ruß, Staub, Kohlenmonoxyd, Schwefeldioxyd und Stickstoffoxyde in die Luft. Regen bringt schließlich einen Teil wieder auf die Erde zurück, einschließlich der radioaktiven Substanzen. So nimmt es wenig wunder, daß sich das Strontium 90 der Kuhmilch beispielsweise als Indikator für die Umweltradioaktivität förmlich anbietet.
    Selbstverständlich gelangen Düngemittel, Pestizide und Herbizide — dem Sog folgend — in die Flußläufe und Binnenseen und verschmutzen zusätzlich das Wasser und somit auch das Grundwasser.
    Leider fehlt — das wurde in der Drucksache bereits herausgestellt — eine sorgfältige Klärung des verbrauchten Wassers. Dazu eine Zahl: 1969 gab es in der Bundesrepublik für 25% der Einwohner noch nicht einmal eine Sammelkanalisation, die die Abwässer aufnehmen konnte, und im selben Jahr waren für 16 % keinerlei Kläranlagen vorhanden. Für 25 % standen nur mechanische Kläranlagen und für 38 % mechanisch-biologische Kläranlagen zur Verfügung. Man kann sich jetzt ausmalen, was unseren Flüssen, Bächen und Binnenseen alles zugemutet wird. Das zeigt — um es kurz zu machen — die von Kilometer zu Kilometer steigende Keimzahl unseres Rheinstroms, der schlechthin oftmals — und zwar berechtigt! — als Kloake bezeichnet wird. Denn die Anrainergemeinden, viele Großstädte und industrielle Betriebe lassen ihre Abwässer unge-
    4838 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970
    Dr. Schmidt (Krefeld)

    klärt in den Strom hineinfließen. Zechen und Hütten lassen Kalkseifen und Gichtschlamm ab. Die Kokereien sorgen für die Phenole und die Kaliwerke für das Einleiten von Kochsalz. Die chemische Industrie entleert Ammoniak-Schwefel-Verbindungen und Säuren, Laugen und Salze sowie Schwermetalle in den Flußlauf. Die Papier-, Pappe- und Zellstoffabriken leiten Abwässer ein, die Pilze gedeihen und Schwefelwasserstoff sich bilden lassen.
    Aus der Landwirtschaft und dem Weinbau stammen Kunstdünger und Jauche, Biozide, Quecksilber und Arsen. Außerdem lassen die Rheinschiffe 01 ab, das als glänzende Schicht auf dem Rheinstrom schwimmt.
    Bleiben wir weiter beim Rheinstrom; dazu noch einige Worte! Während er am Hochrhein — kurz nach seinem Ursprung — keine oder nur eine geringe Zahl von Keimen aufweist, nimmt diese Zahl in Richtung zum Bodensee laufend zu; kurz vor Einleitung in die Nordsee sind es bereits etliche Millionen Keime, die im Rheinwasser nachweisbar sind.
    Wo bleibt da noch die Möglichkeit einer Selbstreinigung dieses Flusses? Der Rhein selbst bietet — das muß hervorgehoben werden — Brauch- und Trinkwasser für rund 19 Millionen Menschen. Es gibt Städte und Gemeinden, die uferfiltriertes Wasser aus dem Rhein entnehmen, und es gibt wiederum andere Städte, die darauf angewiesen sind, ein Drittel bis ein Fünftel — je nach Bedarf — uferfiltriertes Rheinwasser zu benutzen, indem sie es als sogenanntes verschöntes Wasser dem Grundwasserspiegel zuführen.
    Daß auch das Beseitigen der Phenole aus diesem uferfiltrierten Wasser durchgeführt werden muß, ist eine Selbstverständlichkeit. Doch leider das muß man sagen — schmeckt an manchen Tagen im Trinkwasser einer Großstadt dieser Stoff trotz Kohlenfilterung und Überchlorung durch; denn derartige Stoffe sind wie Öle, Benzine und andere Treibstoffe noch in der Konzentration von 1 : 1 000 000 geschmacklich nachweisbar.
    Eine weitere Sorge bedeutet die sogenannte Versalzung des Rheinstroms; unter „Versalzung" bitte ich hierbei alle Alkalisalze zu verstehen. Hinter Emmerich beim Übergang des Rheines über die deutsch-holländische Grenze wurden im Strom täglich in 200 Millionen cbm Wasser 40 000 t Kochsalz, 16 150 t Sulfate, 2260 t Nitrate, 103 t Phosphate, 554 t Ammoniak und 295 t Eisen gemessen. Dazu ein Vergleich: Wenn man diese Stoffe per Schiene abtransportieren müßte, dann würde man Tag für Tag dazu 3000 Waggons benötigen; anders ausgedrückt: ein Güterzug aus diesen Waggons hätte eine Länge von 30 Kilometern.
    Zwei Gefahrenmomente sollen nicht unerwähnt bleiben, die für unsere Flüsse und Seen insgesamt Bedeutung haben. Es ist immer ein großes Risiko, wenn Öl- und andere Treibstoff-Pipelines in ihrem Bereich angelegt werden, denn trotz mehrfacher Sicherung durch Anlegen von Schutz- und Sicherheitsgürteln sowie von Schichten um die eigentliche Pipeline herum kam es in der Vergangenheit immer wieder zum Auslaufen von Öl in den Untergrund
    und zur Verschmutzung des Grundwassers, und dazu wird es auch in der Zukunft immer wieder kommen. Es gibt Orte in der Bundesrepublik, die nach dem ersten Weltkrieg neue Wassereinzugsgebiete schaffen mußten, weil während der Besatzungszeit in Treibstoffdepots der Besatzungsmächte die Tanks ausliefen und der Treibstoff in das Grundwasser sickern konnte. Wir wissen alle, daß dieses so verschmutzte Wasser ungenießbar ist, und auch heute sind, wie gesagt, die eben geschilderten Vorkommnisse keine Seltenheit. Die Industrialisierung und der Verkehr mit ölangetriebenen Schiffen auf den Flußläufen verstärken diese Ölverschmutzung weiter.
    Bei den Kernkraftwerken wird zur Kühlung der Kondensatoren gleichfalls Flußwasser entnommen. Die Maximaltemperatur des eingeleiteten Kühlwassers sollte bei 33 Grad Celsius liegen, während die maximale Mischtemperatur im Fluß bei 28 Grad Celsius liegen sollte. Hier muß aber erwähnt werden, daß auch die durchschnittliche Mischtemperatur von 28 Grad Celsius bereits den Bereich der Letaltemperatur vieler Fischarten erreicht oder wenigstens nur knapp darunter liegt. Damit ist das Problem überhaupt erst angeschnitten, denn es würde bei Bildung zu hoher Mischwassertemperaturen eine Abwanderung der Fische, soweit überhaupt noch welche vorhanden sind, erfolgen bzw. die biologische Verarmung des Flusses eintreten. Damit wäre auch die biologische Selbstreinigungskraft des Flusses in Frage gestellt.
    Es wäre deshalb zu überlegen, meine Damen und Herren, ob man nicht geschlossene Kühlwassersysteme in den Kernkraftwerken benutzen oder aber diese in der Nähe von Meeren einrichten sollte, wo der Temperaturausgleich des Mischwassers schneller erfolgen würde.
    Sollte ein Flußlauf auch noch die anfallenden radioaktiven Abwässer in geringer Konzentration zugeleitet bekommen, so ist selbstverständlich mit einer Anreicherung radioaktiver Stoffe in Fischen, Wasserpflanzen und anderen Organismen zu rechnen. Diese Radionukleide erreichen den Menschen einmal durch den Genuß der Fische selbst oder aber durch die Nahrungskette Gräser, Kräuter und Weidevieh.
    Nun einige Worte über die Abfallbeseitigung, soweit sie Einfluß auf die Trinkwasservorkommen nimmt. Auf Seite 5 der Drucksache VI/ 1519 wurde auf das Nichtvorhandensein von genügend modernsten Abfallbeseitigungsstätten hingewiesen. Hier soll auf die Gefahren und Schäden durch eine nicht ordnungsgemäße Abfallbeseitigung eingegangen werden. Die ungeordnete und unkontrollierte Ablagerung bzw. Deponie der Abfallstoffe macht die meisten Schwierigkeiten. Kommt es zur wilden Verkippung von Abfällen, die Giftstoffe, Krankheitserreger usw. enthalten, so kann das Oberflächenwasser, aber auch das Grundwasser verunreinigt werden. Infektionen, durch gewisse Stoffe, direkt oder indirekt durch Tiere auf den Menschen übertragen, können alle möglichen Krankheiten auslösen. Hinzu kommt, daß die chemische Qualität des Wassers verändert werden kann, nämlich durch eine
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4839
    Dr. Schmidt (Krefeld)

    zusätzliche Verhärtung oder aber durch andere chemische Substanzen organischer oder anorganischer Art. Die Gesamtmenge fester Abfallstoffe beträgt derzeit mehr als 200 Millionen Kubikmeter pro Jahr. Dazu kommen etwa 25 Millionen Kubikmeter Klärschlamm. So wurde es im Jahre 1967 errechnet.
    Die Altölabfälle werden auf ca. 370 000 t beziffert. Der Raumordnungsbericht des Jahres 1968 gibt an, daß mehr als 90 % aller abzulagernden Abfallstoffe ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen in der Landschaft deponiert werden, und zwar auf etwa 50 000 Ablagerungsplätzen.
    Den denkbar schlechteste Weg ist allerdings das Einleiten von Abfallstoffen in die Meere, wovon weder die Nord- und Ostsee noch die Adria verschont blieben. Es kann uns auch nicht gleichgültig sein, hören zu müssen, daß Munition und radioaktive Stoffe in Zementbehältern dem Meere übergeben werden, denn wir wollen ja die Meere nicht vernichten, sondern haben sie u. a. als Wasser- und Nährstofflieferanten bitter nötig.
    Alarmierend ist der Bericht von Kommandant Cousteau; er wurde bereits erwähnt. Ich darf hier nur noch einmal herausstellen, was Cousteau über die Wirkung des DDT sagte. Er stellt fest, daß in der Leber von Pinguinen in der Antarktis sowie im Tran der Thunfische im Pazifik DDT in tödlichen Konzentrationen gefunden wurde. Im Kalifornischen Golf seien aus dem gleichen Grunde die Pelikane nicht mehr in der Lage, feste Schalen für ihre Eier zu bilden, so daß die Jungtiere im Ei sterben. Ähnliche Erscheinungen seien auch beim Seeadler aufgedeckt worden.
    Sie wissen, daß diese Stoffe praktisch trotz aller Vorreinigung ohne weiteres in den Untergrund abfließen können. Aus diesem Grunde erwähne ich diese Tatsache.
    Wir brauchen zum Leben Trinkwasser. Das ist uns allen klar. Es ist nach dem deutschen Lebensmittelgesetz ein Lebensmittel, und zwar nach den §§ 1 und 3 dieser Gesetzgebung. Wir wissen aber auch, daß die Wassermenge unseres Planeten nur knapp 1 % Süßwasser aufweist. Vielleicht sind wir auch eines Tages gezwungen, unterirdische Wasserleitungen vom Ausland über Hunderte von Kilometern in die Bundesrepublik zu führen, wie es beispielsweise Nordamerika macht, indem es eine Leitung von 500 km Länge von Kanada in die Nordstaaten leitet. Wir können auch nicht wie etwa die Russen Eisberge zum Schmelzen bringen, wir können keinen künstlichen Regen über der Sahara oder anderen Steppengebieten erzeugen; richtiger gesagt: wir könnten es dort wohl, aber bei uns wäre es nicht möglich. Weiterhin hat es auch keinen Sinn, darüber zu diskutieren — wenigstens im Augenblick nicht —, ob man größere Mengen Meerwasser entsalzen sollte, um sie dann als Süßwasser zu verbrauchen. Ich möchte aber daran erinnern, daß wir vielleicht eines Tages auch darauf angewiesen sein könnten, in der Nord- und Ostsee nach Süßwasserquellen zu bohren, wie es Dr. Ständer mit Erfolg vor der griechischen Küste getan hat.
    Im Absatz XII der Europäischen Wassercharta — ich möchte hier nur ein wenig die Gesetzgebung ansprechen, denn den größten Teil meiner geplanten Ausführungen zu den bundesdeutschen Gesetzen, etwa dem Wasserhaushaltsgesetz, und den Gesetzen der elf Bundesländer habe ich streichen können, weil viele meiner Vorredner sie bereits angesprochen hatten — heißt es:
    Das Wasser kennt keine Staatsgrenzen; es verlangt eine internationale Zusammenarbeit.
    Die internationalen Probleme, die sich aus der Nutzung der Gewässer ergeben, sollten im Interesse der Erhaltung von Menge und Güte des Wassers von Anliegerstaaten gemeinsam gelöst werden. Gewiß, es besteht die internationale Kommission zur Reinhaltung des Rheins, der Mosel, der Saar und des Bodensees. Es gibt auch die ständige deutschniederländische Kontrollkommission, die sich beim letzten Fischsterben sehr massiv eingesetzt hat; es hat aber keinen Sinn, nur von der Notwendigkeit sauberer Gewässer zu sprechen, an eine saubere Umwelt zu denken, wenn man sich sonntags oder in den Ferien aus den Großstädten, den industriellen und gewerblichen Betrieben aufs Land und in die Natur zurückzieht, sondern man muß auch in seinem Innern überzeugt sein, daß eine saubere Umwelt zum Weiterbestand bzw. zur Weiterentwicklung des menschlichen, tierischen und auch pflanzlichen Lebens auf diesem Planeten notwendig ist. Dazu gehört noch viel Aufklärungs- und Erziehungsarbeit. Es ist nicht zuletzt Aufgabe dieses Hohen Hauses, daran wirkungsvoll mitzuarbeiten.

    (Beifall bei der ,SPD.)