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    Deutscher Bundestag 87. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Inhalt: Überweisung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes an den Haushaltsausschuß . . 4781 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4781 A Fragestunde (Drucksache VI/1581) Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Ansicht Gunnar Myrdals betr. Zahlung von Bestechungsgeldern durch Firmen der Industrieländer an Beamte und Politiker in Entwicklungsländern Dr. Eppler, Bundesminister . . 4782 B, C, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 4782 C Werner (CDU/CSU) 4782 D Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Anpassung der Pfändungsgrenzen an die wirtschaftliche Entwicklung — Berücksichtigung der Ausbildungskosten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4783 A Fragen des Abg. Fellermaier (SPD) : Erhöhung der Heizölpreise — laufende Anhebung der Preise durch die Mineralölindustrie Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4783 B, C, D, 4784 A Fellermaier (SPD) . . 4783 B, D, 4784 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4784 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Diskussionen der Schüler mit Politikern im Rahmen des Sozialkundeunterrichts Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4784 B, C Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 4784 C Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) : Verlegung des Transurane-Instituts nach Ispra Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4784 C, D, 4785 A Meister (CDU/CSU) . . 4784 D, 4785 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Beschlüsse des vorbereitenden Ausschusses der Kultusministerkonferenz zum Fernstudium im Medienverbund Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 4785 B, C, D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 4785 C, D Frage des Abg. Raffert (SPD) : Vorschläge der Bundesregierung zur Verwirklichung des Fernstudiums im Medienverbund Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 4786 A, B Raffert (SPD) 4786 B Frage des Abg. Zebisch (SPD) : Informationen über das Konzept der Gesamtschule Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 4786 C Zebisch (SPD) 4786 C Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Aufrechterhaltung der Landwirtschaft in den Höhengebieten — Finanzierung eines Bewirtschaftungszuschusses oder Erschwerniszuschlags Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4786 D, 4787 B, C, D Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . 4787 B, C Susset (CDU/CSU) . . . . . . 4787 D Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . . 4787 D Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Erhaltung der Leistungsfähigkeit der deutschen Obst- und Gemüseverwertungsindustrie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4788 A, B, C Dr. Früh (CDU/CSU) 4788 B, C Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU): Wettbewerbssituation der deutschen Obst- und Gemüseverwertungsindustrie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4788 D, 4789 A, B, C, D, 4790 A Susset (CDU/CSU) . . 4788 D, 4789 A, C Rollmann (CDU/CSU) . . 4789 A, 4790 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4789 C Dr. Früh (CDU/CSU) 4789 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 4789 D Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) : Gesetzentwurf zur Behebung der Notstände bei der sozialen Sicherung der Frauen — Gesamtkonzeption betr. eine eigenständige soziale Sicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 4790 B, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 4790 C, D Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Anpassung einer Durchführungsverordnung zum Bundesversorgungsgesetz an die geänderte Besoldungsstruktur im öffentlichen Dienst Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 4791 A, C Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 4791 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Förderung der Ausbildung von Flugzeugführern für die private Luftfahrt durch die Bundesanstalt für Arbeit Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4791 C, D, 4792 A Müller (Mülheim) (SPD) 4792 A Fragen des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Erstattung der Kosten für eine Ersatzkraft nach dem Unterhaltssicherungsgesetz Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4792 B, C, D Horstmeier (CDU/CSU) . . , 4792 C Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Nichteinberufung von Söhnen von Schwerkriegsbeschädigten und Kriegerwitwen zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 4792 D, 4793 A, B, C, D Maucher (CDU/CSU) . . . . 4793 B, C, D von Hassel, Präsident . . . . . . 4793 C Fragen der Abg. Frau Dr. Henze (CDU/ CSU) : Rauschmittelmißbrauch in der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4793 D, 4794 A, B Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . . 4794 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 4794 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 III Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Programm und Ablauf der Europäischen Jugenddelegiertenkonferenz in München Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4794 C, 4395 A, C, D, 4796 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 4795 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4795 C Meister (CDU/CSU) . . . . . 4795 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 4795 D Wehner (SPD) . . . . . . . 4795 D Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Betreuung durch die Krankenversicherung bei langanhaltendem Gebrauch von Rauschgiften und Drogen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4796 B, C, D Varelmann (CDU/CSU) 4796 C Wahl des Abg. Borm als Mitglied des Europäischen Parlaments . . . . . . . . 4796 D Ausübung des Mandats des Abg. Dr. Starke (Franken) im Europäischen Parlament für die Fraktion der CDU/CSU 4797 A Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Umweltschutz) (Drucksache VI/ 1298) — Erste Beratung — in Verbindung mit Große Anfrage betr. Umweltschutz (Abg. Dr. Bardens, Dr. Brandt [Pinneberg], Bay, Schmidt [Kempten], Dr. Rutschke, Kleinert, Krall und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksachen W1275, VI/ 1519), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Umweltfragen, insbesondere Maßnahmen zur Lärmbekämpfung, Reinhaltung der Gewässer und der Luft sowie zur Abfallbeseitigung (Drucksache VI/795), mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (SPD, FDP) (Drucksache VI/4 [neu]); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1489), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1377) — Zweite und dritte Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (CDU/CSU) (Drucksache VI/7) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1377) — Zweite Beratung Genscher, Bundesminister . . . . 4797 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 4801 B Dr. Bardens (SPD) 4806 C Dr. Rutschke (FDP) 4810 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . 4817 B Bay (SPD) 4820 B Frau Strobel, Bundesminister . . 4822 C Jung (FDP) . . . . . . . . 4824 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4827 B Frau Schimschok (SPD) . . . . . 4829 C Krall (FDP) 4830 C Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . 4831 B Konrad (SPD) . . . . . . . . 4832 A Susset (CDU/CSU) 4835 B Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . 4837 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 4839 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 4841 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 4842 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 4843 B Peters (Norden) (SPD) 4844 A Niegel (CDU/CSU) 4845 D Bremer (CDU/CSU) 4846 B Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 a — Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Besoldungsrecht) (Drucksachen VI/ 1009, VI/ 1585) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 4815 A Benda (CDU/CSU) 4816 A Entwurf eines Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz) (Drucksache VI/4777) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1560), Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/ 1550) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Eyrich (CDU/CSU) . . . . . 4847 A Dr. de With (SPD) 4848 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4849 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 4850 A Jahn, Bundesminister . . . . 4850 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Drucksache VI/ 1352) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/ 1583) — Zweite und dritte Beratung . 4852 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Entwurf eines Gesetzes über die Überführung von Anteilsrechten der Bundesrepublik Deutschland an der VIAG und der VEBA AG in die Hand von breiten Bevölkerungsschichten und über die Errichtung einer Aktiengesellschaft für Bundesbeteiligungen (Gesetz zur weiteren sozialen Privatisierung von Bundesunternehmen im Rahmen der Vermögensbildung) (Abg. Dr. Burgbacher, Katzer, Dr. Müller-Hermann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1434) — Erste Beratung . . . 4852 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Abg. Josten, Hirsch, Schmidt (Kempten), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Schmidt (Krefeld), Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/ 1586) — Erste Beratung — Josten (CDU/CSU) 4853 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksache VI/ 1493) Erste Beratung — 4853 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 (Drucksache VI/ 1563) — Erste Beratung — 4853 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache VI/ 1568) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesseuchengesetzes (Abg. Dr. Jungmann, Burger und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1562) — Erste Beratung — 4853 C Entwurf eines Gesetzes über Zuwiderhandlungen gegen weinrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften (SPD, FDP) (Drucksache VI/1593) — Erste Beratung — 4853 C Antrag betr. Vorlage eines Änderungsgesetzes zum Ausbildungsförderungsgesetz (Abg. Rollmann, Burger, Frau Stommel, Josten u. Gen.) (Drucksache VI/ 1532) Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 4853 D Hauck (SPD) 4854 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den 8. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom 1. Juli 1968 bis 31. Dezember 1969 (Drucksachen VI/776, VI/1577) . Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4854 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der Sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/ 1346, VI/ 1531) . . . . . . . 4855 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung betr. NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen; hier: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raum Soltau—Lüneburg (Soltau-Lüneburg-Abkommen) vom 3. August 1959 (Drucksachen VI/ 1033, VI/ 1575) . 4855 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte (Drucksachen VI/ 1395, VI/ 1578) 4855 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Drucksachen VI/ 1360, VI/ 1588) . . . . 4855 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für — eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Reisegewerbes — eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten des Reisegewerbes (Drucksachen VI/ 1026, VI/ 1564) 4855 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für einige selbständige Tätigkeiten (aus Hauptgruppe 01 bis Hauptgruppe 90 CITI) (Drucksachen VI/ 291, VI/ 1565) 4855 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kom- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 V mission für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der wesentlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Deckung von kurzfristigen Risiken (Politischen Risiken) öffentlicher und privater Käufer (Drucksachen VI/789, VI/1569) 4855 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der Kommission für — eine Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung von Artikel 85 Absatz (3) des Vertrages auf Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen — eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 17 (Drucksachen VI/982, VI/1580) . . . . 4855 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/70 — Zollkontingente für Fische) — über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/ 70 — Erhöhung des Zollkontingents für Bananen) (Drucksachen VI/1481, VI/ 1482, VI/ 1579) ........ 4855 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache VI/1140) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1612), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1587) — Zweite und dritte Beratung Dr. Jobst (CDU/CSU) 4856 B Tönjes (SPD) 4857 A Ollesch (FDP) 4857 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Schanzenbach, Krall und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/1501); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1611), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1582) — Zweite und dritte Beratung . . . . . . . . 4858 A Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/1432); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/1596), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 1I/1610) — Zweite und dritte Beratung 4858 B Nächste Sitzung 4858 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 4859 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 96 (neu) zu Tagesordnungspunkt 3 a, b und c (Drucksachen VI/ 1298, VI/ 1275, VI/ 1519, VI/795) 4859 B Anlagen 3 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 97 bis 99 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (Drucksachen VI/4 [neu], VI/1377) 4859 D Anlage 6 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Erhöhung von Einschaltpreisen für Fernsehwerbespots 4861 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. die Frage des rückläufigen Bevölkerungswachstums im Zusammenhang mit einer gesicherten Altersversorgung . . . . 4861 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Lärmdämpfung bei Prüfläufen auf dem Flugplatz Zweibrücken . . . . . . . . 4861 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Erlaß des Verteidigungsministeriums über Haar- und Barttracht der Soldaten . . . 4862 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Landschaftspflege . . . . . . . 4862 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. von Alten-Nordheim VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 (CDU/CSU) betr. Subventionierung der Trinkmilch in Frankreich — Unzulässigkeit nach der EWG-Marktordnung . . . 4862 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Export von Hähnchen in die UdSSR . . 4862 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Entscheidungen der Sozialgerichte zuungunsten des Geschädigten bei Ungewißheit über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Krankheit . . 4863 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter (SPD) betr. Prüfungsverfahren bei Honorarforderungen der Ärzte für Mitglieder von Pflicht- und Ersatzkassen 4863 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Ausdehnung der Witwenversorgung im Rahmen der Kriegsopfergesetzgebung . . . 4863 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Wehrdienst der einzigen Söhne von Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % . . . . . 4864 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. laufbahnrechtliche Benachteiligung von jungen Beamten bei längerem Wehrdienst 4864 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4781 87. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich von Alten-Nordheim 18. 12. Dr. Artzinger * 18. 12. Barche 15. 1. 1971 Dr. Barzel 18. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 18. 12. Dr. Birrenbach 16. 12. Börner 16. 12. Dasch 18. 12. Dröscher * 17. 12. Eckerland 18. 12. Dr. Furler * 16. 12. Dr. Götz 31. 12. Dr. Hein 31. 12. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 17. 12. Frau Herklotz ** 17. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Klinker * 17. 12. Dr. Koch* 16. 12. Kriedemann* 18. 12. Lücker (München) * 16. 12. Müller (Aachen-Land) * 17. 12. Frau Dr. Orth * 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Preiss 16. 12. Rasner 18. 12. Richarts * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 18. 12. Dr. Rinderspacher ** 17. 12. Roser ** 17. 12. Russe 18. 12. Schirmer 16. 12. Dr. Schröder (Düsseldorf) 18. 12. Steiner 18. 12. Dr. Wörner 18. 12. Frau Dr. Wolf 18. 12. Zoglmann 16. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 96 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zu Tagesordnungspunkt 3 a), b) und c) - Drucksachen VI/ 1298, VI/1275, VI/ 1519, VI/795 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Fraktionen des Deutschen Bundestages haben mit großer Besorgnis von dem Beschluß der Niederländischen Regierung und des Parlaments der Provinz Groningen Kenntnis erhalten, das Abwasserproblem im Nordosten der Niederlande durch den Bau einer Druckleitung zu lösen, die ungeklärte InAnlagen zum Stenographischen Bericht dustrieabwässer in großer Menge in die Emsmündung leiten soll. Von einer Verwirklichung dieses Projekts sind mit Sicherheit nachhaltige Schädigungen in den deutschen Wattengebieten und vor allem an den vom Fremdenverkehr genutzten Küsten und Stränden Ostfrieslands zu erwarten. Gleichfalls sind sehr negative Einflüsse auf die wichtigen Bereiche der Küstenfischerei und des Küstenschutzes zu erwarten, die außerordentliche zusätzliche finanzielle Belastungen bedingen. Die Bundesregierung hat deshalb mit den Niederlanden verhandelt. Die Niederlande waren bei diesen Kontakten von ihrem einseitigen und von der Bundesregierung nachdrücklich bestrittenen Standpunkt hinsichtlich der Nutzung der Selbstreinigungskapazität der Emsmündung nicht abzubringen. Die jüngste Debatte zu diesem Gegenstand im niederländischen Parlament am 2. und 3. Dezember 1970 ließ die Entschlossenheit der niederländischen Regierung erkennen, das Projekt so schnell wie möglich zu verwirklichen, ohne dabei die Vorbehalte der Bundesregierung in Rechnung zu stellen und ohne die Ergebnisse laufender wissenschaftlicher Untersuchungen abwarten zu wollen, die allein hinreichend sichere Kriterien zur Beurteilung des Vorhabens zu liefern vermögen. Diese Art der übereilten Behandlung einer derartig bedeutsamen Frage löst Befremden aus. Das gilt um so mehr, wenn man beachtet, daß anstehende Probleme nur unter beiderseitigem Einverständnis der betroffenen Staaten gelöst werden sollten. Um von dem zunächst betroffenen Teil der deutschen Nordseeküste den zu erwartenden Schaden abzuwenden, bittet der Bundestag die Bundesregierung, jede praktische Möglichkeit des rechtlichen und politischen Einspruches gegen das Vorhaben auszuschöpfen. Insbesondere sollte die Bundesregierung bemüht sein, mit diplomatischen Mitteln auf eine Revidierung des niederländischen Standpunktes zu dringen. Gleichzeitig sollte sie umgehend klären lassen, welche Handhaben ihr der Ems-Dollart-Vertrag und andere vertragliche Regelungen zur Verhinderung des niederländischen Vorhabens bieten. Bonn, den 16. Dezember 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 97 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen - Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 -. Der Bundestag wolle beschließen: 4860 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 § 14 Nr. 5 wird wie folgt geändert: 1. In § 32 a Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Dem Ausschuß sollen Vertreter der Wissenschaft, der Technik, der Flugplatzhalter, der Fluggesellschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigungen gegen Lärm, der Kommission nach § 32 b, der Luftfahrtbehörden, der für den Immissionschutz zuständigen obersten Landesbehörden, der obersten Landesplanungsbehörden und der Organisationen der Grundeigentümer angehören." 2. In § 32 b Abs. 4 erhält Satz 1 folgende Fassung: „(4) Der Kommission sollen angehören: Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Luftfahrzeughalter, Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Behörde, Vertreter des Flugzeughalters, Vertreter der für den Immisisonsschutz zuständigen obersten Landesbehörde, Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde, Vertreter der Organisationen der Grundeigentümer." Bonn, den 15 Dezember 1970 Dr. Stoltenberg, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 99 Änderungsantrag der Abgeordneten Bremer, Frau Tübler, von Bockelberg und Genossen zum Entschließungsantrag des Innenausschusses zu dem von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutze gegen Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen — Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 — Der Entschließungsantrag des Innenausschusses — Drucksache VI/1377 — wird wie folgt geändert: Hinter Nummer 3 Buchstabe a wird folgender neuer Buchstabe b eingefügt: „b) zu prüfen, ob und inwieweit der Schutz vor Fluglärm in der Umgebung neu anzulegender Flughäfen durch rechtliche, planerische und finanzielle Maßnahmen verbessert werden kann,". Buchstabe b wird Buchstabe c. Bonn, den 15. Dezember 1970 Bremer Frau Tübler von Bockelberg Adorno Baier Bittelmann Erpenbeck Dr. Evers Dr. Eyrich Dr. Hammans Hein (Salzgitter-Lebenstedt) Frau Dr. Henze Horstmeier Dr. Huys Köster Maucher Dr. Prassler Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schneider (Nürnberg) Schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Siemer Dr. Stark (Nürtingen) Storm Susset Tobaben Dr. Wörner Anlage 5 Umdruck 98 Änderungsantrag des Abgeordneten Matthöfer zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen — Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 14 Nr. 5 wird wie folgt geändert: 1. In § 32 a Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Dem Ausschuß sollen Vertreter der Wissenschaft, der Technik, der Flugplatzhalter, der Fluggesellschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigungen gegen Lärm, der Kommission nach § 32 b, der Luftfahrtbehörden, der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden, der obersten Landesplanungsbehörden und Vertreter organisierter Bevölkerungsgruppen aus der Umgebung der Flugplätze angehören." 2. In § 32 b Abs. 4 erhält Satz 1 folgende Fassung: „ (4) Der Kommission sollen angehören: Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Luftfahrzeughalter, Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Behörde, Vertreter des Flugzeughalters, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4861 Vertreter der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörde, Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde, Vertreter organisierter Bevölkerungsgruppen aus der Umgebung Ides Flugplatzes." Bonn, den 16. Dezember 1970 Matthöfer Anlage 6 Zusätzliche Schriftliche Antwort ,des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Dezember 1970 auf die Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) *) Mit den Schreiben vom 15. Oktober und 6. November hatte ich Ihnen in Beantwortung Ihrer Fragen das Ergebnis meiner Feststellungen zu der Erhöhung von Einschaltpreisen für Fernsehwerbespots einschließlich der hierfür gegebenen Begründungen mitgeteilt und darauf hingewiesen, daß das Bundeskartellamt in die Prüfung eingeschaltet war. Die Frage eventueller Auswirkungen dieser Erhöhungen auf die Verbraucher war von Ihnen bislang in dieser Form nicht gestellt worden. Hierauf möchte ich Ihnen folgendes antworten: Fernsehspots gehören wegen ihrer Reichweite zu den — absolut betrachtet — aufwendigsten Werbemitteln. Im Fernsehen wird deshalb hauptsächlich für Markenartikel geworben. Die Preise für Markenartikel hängen jedoch von einer Vielzahl anderer Faktoren, nicht zuletzt von der allgemeinen Marktsituation, ab. Im übrigen setzen die Unternehmen, die sich dieser Werbung bedienen, ihre Werbeetats in der Regel nicht unmittelbar, sondern über Werbeagenturen ein, wobei die Aufteilung der Etats auf die einzelnen Werbeträger von Jahr zu Jahr erheblichen Schwankungen unterliegt. Erfahrungsgemäß richtet sich die Höhe der Werbeetats nach verschiedenen Bestimmungsgrößen, wie Vorjahresumsatz und Marketing-Konzept. Es ist somit nicht ohne weiteres zu unterstellen, daß die Unternehmen ihre Werbeetats auf Grund der angekündigten Preiserhöhungen für Fernsehspots vergrößern und etwaige Mehraufwendungen auf die Letztverbraucher abwälzen werden. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Mehreinnahmen aus den Preiserhöhungen zur Dekkung ,des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten beitragen und Idamit allen Rundfunkteilnehmern, die insoweit ebenfalls Verbraucher sind, zugute kommen. *) Siehe 78. Sitzung Seite 4453 D Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 9. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 33) : Hält es die Bundesregierung nicht auch lur geboten, die Frage des rückläufigen Bevölkerungswachstums einmal im Zusammenhang einer gesicherten Altersversorgung durch die Versicherungsanstalten zu sehen und frühzeitig Folgerungen zu ziehen? Die Bundesregierung beobachtet im Zusammenhang mit der finanziellen Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung sehr sorgfältig die Entwicklung der Bevölkerungszahl. Sie ist hierzu insofern schon nach dem Gesetz verpflichtet, als sie jährlich den gesetzgebenden Körperschaften Vorausberechnungen über die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen der gesetzlichen Rentenversicherung für die künftigen 15 Kalenderjahre vorzulegen hat. Bei diesen Vorausberechnungen findet die Entwicklung der Bevölkerungszahl nach dem jeweils neuesten Stand ihren Niederschlag in den Annahmen, die der Ermittlung der Anzahl der künftigen Beitragszahler und Rentner zugrunde zu legen sind. Wegen der besonderen Bedeutung der Entwicklung der Bevölkerungszahl für die gesetzliche Rentenversicherung werden im übrigen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung schon seit einiger Zeit die Auswirkungen des erstmals 1969 zu beobachtenden Geburtenrückgangs auf die gesetzliche Rentenversicherung noch über den Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorausberechnungen hinaus untersucht. Nach Abschluß dieser Untersuchungen wird die Bundesregierung sorgfältig prüfen, ob sich der Trend fortsetzt und welche Folgerungen daraus für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls zu ziehen sein werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Birckholtz vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für den Flugplatz Zweibrücken-Rimschweiler vorgesehenen stationären Lärmschutzmaßnahmen früher als in dem vom Bundesminister der Verteidigung ursprünglich vorgesehenen Zeitraum durchzuführen? Auf eine ähnliche Anfrage, die Sie im September dieses Jahres stellten, konnte ich eine erste Maßnahme zur Lärmdämpfung bei Prüfläufen auf dem Flugplatz Zweibrücken für Ende 1972 und eine zweite Maßnahme für Ende 1973 bzw. Anfang 1974 in Aussicht stellen. Das Hauptquartier der amerikanischen Luftstreitkräfte in Europa (HQ USAFE), das im. wesentlichen die notwendigen Baumaßnahmen durchzuführen hat, teilte aber inzwischen mit, daß die erste Maßnahme bereits Anfang 1972 und die zweite Anfang 1973 abgeschlossen werden kann. Im einzelnen handelt es sich um eine Lärmschutzkabine für Prüfläufe ausgebauter Triebwerke und um stationäre Lärmdämpfer für Düsenflugzeuge. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Zeitplanung der Amerikaner nunmehr so knapp bemes- 4862 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 sen, daß eine weitere Beschleunigung nicht mehr möglich ist. Wir hoffen, daß die US-Streitkräfte in der Lage sein werden, die Termine zu halten. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Birckholtz vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 35) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den „Haar- und Barterlaß" für den Bereich der Bundeswehr in Form einer für Soldaten und Vorgesetzte in gleicher Weise allgemein verständlichen, klaren Richtlinie — ähnlich wie im Bereich des Bundesministers des Innern — zu konkretisieren? Der maßgebende Erlaß des Verteidigungsministeriums über Haar- und Barttracht der Soldaten vom 18. April 1967 wird z. Z. mit dem Ziel überprüft, eine für Soldaten und Vorgesetzte gleichermaßen befriedigende Lösung zu erreichen. Ein Ergebnis ist in Kürze zu erwarten. Vom BMI sind bisher nur Einzelentscheidungen zu Eingaben von Polizeivollzugsbeamten im BGS hinsichtlich der Haar- und Barttracht getroffen worden. Die Grenzschutzkommandos wurden über die Auffassung des Ministeriums unterrichtet. Der aufgrund verschiedener Zeitungsmeldungen aufgekommene Eindruck, es handele sich hierbei um einen generellen „Haar- und Barterlaß" des BMI, ist nicht richtig. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 41 und 42) : Führt die als Folge des neuen Agrarförderungsprogramms der Bundesregierung zu erwartende Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe zu einer ernsthaften Gefährdung der Landschaftspflege? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Aufrechterhaltung der Landschaftspflege zu ergreifen? Das einzelbetriebliche Förderungs- und soziale Ergänzungsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft hat nicht eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe zur Folge. Die Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe ist vielmehr eine Folge des Strukturwandels. Die Anpassung an diesen Strukturwandel soll durch die Maßnahmen des Förderungsprogramms leichter gemacht werden und seiner sozialen Härten entkleidet werden. Die Inanspruchnahme der Sozialmaßnahmen setzt den Verkauf, die Verpachtung die absolut Vorrang haben soll — oder die Aufforstung voraus, so daß freiwerdendes Land in jedem Fall verwendet werden muß. Die Bundesregierung ist sich darüber klar, daß die Landwirtschaft in bestimmten Regionen auf Grund ihrer spezifischen strukturellen Zusammensetzung nicht ohne weiteres in der Lage ist und sein wird, die zur Landschaftspflege notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Im Rahmen des zu erstellenden Umweltschutzprogramms wird z. Z. geprüft, welche Maßnahmen für die Landschaftspflege notwendig sind. Bund und Länder werden Maßnahmen ergreifen müssen, damit es nicht zu einer Gefährdung der Landschaftspflege kommt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 43 und 44) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Subventionierung der Trinkmilch in Frankreich — besonders die jetzt gerade erfolgte weitere Erhöhung des Subventionssatzes — mit Artikel 24 der EWG-Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse — VO 804/68 — in Einklang steht? Ist die Bundesregierung bereit, dieses nicht EWG-konforme Verhalten zu tolerieren? Die französische Regierung gewährt sei dem 12. Oktober 1970, wie in den Monaten April bis Juni d. J., eine Beihilfe von 2 Franken je 100 Liter Konsummilch. Die Beihilfe wurde Anfang Dezember auf 2,8 Franken erhöht. Die französische Regierung begründet diese Maßnahmen mit preis- und lohnpolitischen Gesichtspunkten angesichts der nach der Franken-Abwertung notwendigen schrittweisen Anhebung des Interventionspreisniveaus in Frankreich an das der Gemeinschaft. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Maßnahmen gegen die Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse verstoßen. Der gleichen Ansicht ist die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die gegen Frankreich wegen Verstoßes gegen Artikel 24 der VO EWG Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 des EWG-Vertrages eingeleitet hat. Die Bundesregierung hat bereits am 26. Mai 1970 im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vorgehen der französischen Regierung protestiert. Gegen die jüngsten Maßnahmen hat sie in den zuständigen Gremien in Brüssel ebenfalls Einwände erhoben. Sie wird das von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren aufmerksam verfolgen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 48) : Trifft es zu, daß die UdSSR kein Interesse an deutschen Hähnchen zeigte, sondern 35 000 t Hähnchen in den Niederlanden aufgekauft hat? Zwischen den zuständigen Stellen der UdSSR und Geflügelschlachtereien in der Gemeinschaft wird Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4863 schon seit längerem über Hähnchenlieferungen verhandelt. Inzwischen konnten niederländische Schlachtereien einen Abschluß über 17 000 t zustande bringen. Dem Verfahren nach sollen auch französische Schlachtereien einen Kontrakt abgeschlossen haben. Soweit bekannt, sind noch Verhandlungen bezüglich weiterer Lieferungen im Gange. Unabhängig davon, aus welchen Ländern der Gemeinschaft letztlich das Geflügel geliefert werden wird, dürften diese Exporte zu einer Entlastung des Schlachtgeflügelmarktes in der Gemeinschaft beitragen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele Klagen von den Sozialgerichten nur deshalb als unbegründet abgewiesen werden müssen, weil die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Arbeitsunfall und Krankheit nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft nicht klär beantwortet oder verneint werden kann, aber der Zweifel zuungunsten des Geschädigten verwertet wird, und ist die Bundesregierung bereit, im Sozialrecht eine Bestimmung aufzunehmen, nach der bei Bestehen von medizinischer Ungewißheit über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Krankheit zugunsten des Geschädigten nach dem Grundsatz „in dubio pro aegroto" entschieden werden muß? In Einzelfällen kann es vorkommen, daß sich die Frage, ob eine bei einem Verletzten festgestellte Krankheit Folge seines Arbeitsunfalls ist, eindeutig weder mit Ja noch mit Nein beantworten läßt. In solchen Fällen genügt es nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, daß der ursächliche Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall wahrscheinlich ist oder — bei mehreren wahrscheinlichen Ursachen — daß der Arbeitsunfall eine wesentliche Teilursache der Krankheit ist. Wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Krankheit auch in diesem abgemilderten Sinn nicht festzustellen ist, können nach geltendem Recht Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wieviel Klagen von den Sozialgerichten aus diesem Grunde abgewiesen werden. Es gibt darüber keine Statistiken, aber zweifelsohne kennt die Praxis solche Fälle. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer beabsichtigten Novellierung des Unfallversicherungsrechts prüfen, ob eine Bestimmung im Sinne Ihres Vorschlags notwendig ist und wie sie gefaßt werden müßte. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 57): Welcher Auffassung ist die Bundesregierung hinsichtlich der Prüfungsverfahren bei Honorarforderungen der Ärzte für Mitglieder von Pflicht- und Ersatzkassen und der sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen für die Ärzte? Grundlegender Maßstab für das von Ihnen, Herr Kollege, angesprochene Prüfungsverfahren ist der in der Reichsversicherungsordnung verankerte Grundsatz, daß im Rahmen der ärztlichen Versorgung alles getan werden soll, was zur Heilung oder Linderung nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist, das Maß des zur Erzielung des Heilerfolgs Notwendigen aber nicht überschritten werden darf. Dieser Grundsatz, der in Richlinien der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen näher beschrieben ist, prägt das Leistungsverhältnis zwischen Krankenhasse und Versicherten und gilt für die Behandlungs- und Verordnungsweise der Kassenärzte. Die Prüfung obliegt den bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Prüfungsausschüssen. Ihr Verfahren wird durch bestimmte, von der Rechtsprechung entwickelte Prüfungsgrundsätze geleitet, die sowohl Praktikabilität wie auch eine ausreichende Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles gewährleisten sollen. Finanzielle Auswirkungen für den Arzt können sich ergeben, wenn bei Verstößen Honorarkürzungen oder Regresse festgesetzt werden. Gegen solche Entscheidungen kann der Arzt einen Beschwerdeausschuß anrufen, dessen Entscheidungen wiederum vor den Sozialgerichten anfechtbar sind. Das geltende Recht dient einem sachgerechten Interessenausgleich zwischen der Versichertengemeinschaft insgesamt, dem einzelnen Versicherten und dem Arzt. Die Erfahrungen, die damit in der Praxis gemacht worden sind, werden sicherlich auch von der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung bei ihren Beratungen über die kassenärztliche Versorgung berücksichtigt werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 58) : Welche Gründe bewegen die Bundesregierung, die Kriegsopfergesetzgebung im Fall der Witwenversorgung nicht auch auf den Personenkreis auszudehnen, der allein durch die Tatsache, daß die Kriegsopfer nicht als gefallen, sondern als vermißt gemeldet worden waren, von der ansonsten möglichen Stahlhelmtrauung und der damit verbundenen Witwenversorgung nach den jetzigen Richtlinien und überwiegend auch nach den jetzigen höchstrichterlichen Urteilen ausgeschlossen sind? Das Kriegsopferrecht kennt ebenso wie das gesamte übrige soziale Leistungsrecht und das Beamtenrecht keine Leistungen an hinterbliebene Verlobte. Eine Leistungspflicht der öffentlichen Hand besteht allgemein nur gegenüber der hinterbliebenen Ehefrau. Unter diesen Voraussetzungen wäre es rechtspolitisch schwerlich vertretbar, eine Ausnahmeregelung nur für das Kriegsopferrecht einzuführen, zumal die Rechtsordnung dem Verlöbnis allgemein 4864 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 nur eine sehr begrenzte, den Rechtsfolgen der Ehe nicht vergleichbare Rechtswirkung beimißt. Es trifft zu, daß im letzten Krieg die sog. nachträgliche Eheschließung nur mit einem Gefallenen, nicht aber mit einem Kriegsvermißten möglich war. Mit Bundesgesetz vom 29. März 1951 wurde diesen — seinerzeit allein durch Erlaß geregelten — Eheschließungen Rechtswirksamkeit hinsichtlich des Witwenrentenanspruchs nach dem Bundesversorgungsgesetz verliehen. Im Ergebnis sind damit heute die Verlobten von Gefallenen — soweit sie von der Möglichkeit nachträglicher Eheschließung Gebrauch gemacht haben —, nicht aber die Verlobten von Kriegsvermißten den Kriegerwitwen versorgungsrechtlich gleichgestellt. Soweit diese Rechtslage bei Verlobten von Kriegsvermißten im Einzelfall zu besonderen Härten führt, wird hier wie allgemein im Rahmen der sog. Brautversorgung die Witwenversorgung als Härteausgleich gewährt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1581 Fragen A 59 und 60) : Hält die Bundesregierung eine Gleichbehandlung wehrpflichtiger einziger Söhne gefallener Väter mit wehrpflichtigen einzigen Söhnen von 100%ig kriegsbeschädigten Vätern bei der Befreiung vom Wehrdienst für gerechtfertigt? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Befreiungsmöglichkeit des § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes entsprechend zu erweitern? Eine Gleichbehandlung wehrpflichtiger einziger Söhne von Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % mit den wehrpflichtigen einzigen Söhnen gefallener Väter bei der Befreiung vom Wehrdienst ist nach ,der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Die entsprechende gesetzliche Regelung — § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes — setzt voraus, daß mindestens ein Elternteil des Wehrpflichtigen an Kriegsfolgen oder infolge nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen verstorben ist. Die Bundesregierung hält eine Gleichbehandlung dieser beiden Gruppen von Wehrpflichtigen auch nicht für gerechtfertigt. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob der Familienvater gefallen ist oder ob er, wenn auch schwerkriegsbeschädigt, noch lebt und das Familienleben mitgestalten und bei der Erziehung der Kinder mitwirken kann. Im übrigen ist die Befreiung der einzigen Söhne vom Wehrdienst zur Wahrung der Interessen der Schwerkriegsbeschädigten auch nicht erforderlich. In den Fällen, in denen der Vater hilfsbedürftig und auf die Unterstützung durch seinen Sohn angewiesen ist, kann durch eine Zurückstellung vom Wehrdienst geholfen werden. Dabei wird die persönliche Hilfsbedürftigkeit eines Schwerkriegsbeschädigten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mehr als 80 % von den Wehrersatzbehörden ohne Prüfung unterstellt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, dem Deutschen Bundestag eine Erweiterung des gesetzlichen Befreiungstatbestandes des § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes vorzuschlagen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 1581 Frage A 67) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß junge Beamte die ihre Wehrdienstpflicht als Z-2-Soldaten freiwillig und länger als notwendig erfüllen, durch die laufbahnrechtlichen Bestimmungen benachteiligt werden, weil der § 9 Abs. 7 Satz 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Arbeitsplatzschutzgesetzes in der Fassung vom 21. Mai 1968 die Anstellung zum Beamten auch schon vor Beendigung der Probezeit zu dem Zeitpunkt zuläßt, der durch die Wehrdienstverzögerung gegeben ist, aber laut Runderlaß der Innenminister vom 22. März 1968/1.33 diese Bestimmung des Arbeitsplatzschutzgesetzes auf solche jungen Beamten keine Anwendung findet, die als Z-2-Soldaten ihren Wehrdienst abgeleistet haben? Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, daß das Anliegen Ihrer Frage durch eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung, und zwar durch das 5. Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes bereits geregelt worden ist. Das Plenum des Bundestages hat diesen Gesetzentwurf am 11. November 1970 in 2. und 3. Lesung verabschiedet; der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 4. Dezember 1970 im 2. Durchgang zugestimmt. Das Gesetz wird in nächster Zeit im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Schneider.


Rede von Dr. Oscar Schneider
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst hervorheben, daß bei der derzeitigen Verfassungslage in der Tat ein Immissionsschutzgesetz, das auch die Privaten und den öffentlichen Bereich eingeschlossen hätte, nicht verabschiedet werden konnte, daß wir aber unserer Hoffnung und unserer Erwartung Ausdruck geben, daß dieses Gesetz im Zeitpunkt der Verabschiedung des Verfassungsgesetzes auch tatsächlich vorliegt, daß als Verfassungs- und Folgegesetz gleichzeitig verabschiedet werden können.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    „Der Lachende hat die Schreckensnachricht nur noch nicht empfangen." Denn schreckliche Dinge kommen auf uns zu.
    Das Umweltbewußtsein wurde mehrfach beschworen. Ich will es nicht tun. Würde ich es tun, hätte ich die Frage zu stellen, ob die derzeitige Präsenz des Deutschen Bundestages bei dieser Debatte direkt oder indirekt proportional zum jeweils vorhandenen Umweltbewußtsein des einzelnen Abgeordneten ist.

    (Bundesinnenminister Genscher: Die sind in der Umwelt!)

    — Was die Umwelt angeht, Herr Minister, muß ich sagen: Der Umweltschutz ist hier weitestgehend hergestellt, weil wir mindestens über Sauerstoffmangel nicht zu klagen haben, da für jeden das Zehnfache dessen an Sauerstoff zur Verfügung steht, was er bei normaler Besetzung des Hauses zur Verfügung hätte.

    (Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Hier liegt aber Papier! — Heiterkeit.)

    Ich muß Sie also freundlich daran erinnern, daß wir heute von Umweltbewußtsein sprechen und nicht mehr vom Verkehrsbewußtsein oder vom totalen Verkehrsbewußtsein.
    Was mir besonders am Herzen liegt, ist die Aufgabe, die die Gemeinden im Zusammenhang mit dem Umweltschutz zu bewältigen haben. Wir haben heute lange von der Aufgabe des Bundes gesprochen, was auch verständlich ist — denn wir sind der Bundesgesetzgeber —, und von den Aufgaben der Länder. Wenn ich recht zugehört habe, hat als einziger der Kollege Prinz zu Sayn-Wittgenstein einmal das Wort „Gemeinde" ausgesprochen.

    (Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Ich war ja auch mal Bürgermeister!)

    Umweltschutz ist Schutz für den Menschen. Und wo wohnt dieser Mensch? Er wohnt nicht in Amerika, nicht in Deutschland, sondern er wohnt entweder in Washington oder in Bonn oder in Köln oder in München. Hier gilt heute mehr denn je das Wort, das der berühmte Steuer- und Finanzrechtler und Finanzpolitiker Popitz Anfang der zwanziger Jahre gesagt hat: „Der kanalisierte Bürger lebt teurer." Wenn dies schon beim „kanalisierten Bürger" der Fall war, als man mit der kommunalen Hygiene eben begonnen hatte, um wieviel mehr stimmt dies für den Bürger, der — und das mit Recht — einen möglichst umfassenden, vollständigen, zeitgerechten, entwicklungsfähigen Umweltschutz für sich in Anspruch nehmen will? Ich denke nur an die Abfallbeseitigung, an die Abfallverwertung, an die Müllverbrennung, die in manchen Gemeinden Kosten in Höhe von über 50 Millionen DM erfordert, an die Abwasserbeseitigung, an den Bau von Kläranlagen usw.
    Ich möchte in den Umweltschutz allerdings auch etwas anderes einbeziehen, nicht nur ein Handeln zur Beseitigung der Umweltschäden, sondern auch die Erhaltung einer gesunden Umweltatmosphäre, nämlich die Erhaltung unserer Bäume, unserer Wasserflächen, unserer Parks in den Gemeinden, vor allen Dingen in den Großstädten, und nicht zuletzt eine Flächennutzungsplanung, die die bebaute Siedlung in die freie Natur anbindet; denn Städtebau — und dies sagt auch unser Gesetzentwurf zur Sanierung und Entwicklung unserer Gemeinden — muß die Bemühungen um Verbesserung unserer Umwelt ergänzen, und zwar entscheidend ergänzen.
    4828 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970
    Dr. Schneider (Nürnberg)

    Wer in manchen deutschen Großstädten bei Inversionslagen durch die Straßen geht, gewinnt den Eindruck, hier handelt es sich nicht mehr um eine Atmosphäre, sondern bestenfalls noch um eine Immissphäre, also um ein Gebräu von Immissionen mit schrecklichen Zusätzen. Wir aber kämpfen beim Umweltschutz um die Atmosphäre.
    Es hat mich gefreut, Herr Minister, von Ihnen zu hören, daß die Länder bisher Vorbildliches geleistet haben. Ich unterstelle dabei — ich möchte es ausdrücklich tun, und ich darf Ihr Nicken als ein konkludentes Handeln des Zustimmens auslegen —, daß wir in dieses Lob auch unsere Gemeinden einschließen, die hier Außerordentliches geleistet haben.
    Wenn Sie den Umweltschutz mit dem unternehmerischen Handeln in Verbindung bringen, dann sprechen Sie natürlich direkt das Problem der Bauleitplanung in unseren Gemeinden an. Es ist ja nicht so, als habe man für den Umweltschutz von seiten des Bundesgesetzgebers bisher nichts oder nichts Wesentliches getan. Im Bundesbaugesetz wird darauf hingewiesen, daß die Bauleitpläne sich nach der Sicherheit und der Gesundheit der Bevölkerung zu richten hätten. Es heißt an anderer Stelle, daß die Bauleitpläne die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen haben. Bei den Bebauungsplänen wird ausdrücklich auf die Lösung des Problems der Abwasserbeseitigung, auf die Versorgungsanlagen und auf die Beseitigung von festen Abfallstoffen Bezug genommen.
    Des weiteren ist zu sagen, daß wir auch im Städtebauförderungsgesetz von der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen sprechen; allerdings — und in dieser Beziehung wäre der Entwurf bei den weiteren Beratungen noch zu ergänzen — wird in diesem neuen Entwurf nicht ausreichend auf den Bereich der Entsorgung Bezug genommen.
    Beim Bundesraumordnungsgesetz vom 8. April 1965 werden die Belange der Reinhaltung des Wassers, die Sicherung der Wasserversorgung und die Reinhaltung der Luft sowie der Schutz der Allgemeinheit vor Lärmbelästigung ausdrücklich erwähnt, und der Bundesgesetzgeber wird beauftragt, ausreichend für diese Belange Sorge zu tragen. Ich darf also betonen, daß der Bundesgesetzgeber bisher nicht untätig gewesen ist.
    Freilich darf hinzugefügt werden, daß der Mensch von heute, der Mensch im Zeitalter der industriellen Technik ein Umweltschädling geworden ist. Er macht mehr Lärm, als seinen Mitmenschen gut tut. Dies freilich, möchte ich sagen, ist keine Erscheinung, die es erst heute gibt. Vorhin hat der Kollege Jung Schopenhauer zitiert. Es gäbe in vielen Dramen großartige Szenen und Stellen, in denen sich die Leute über den Lärm, über den Krach beschweren und auch über die nicht vorhandene Sonne. Ich darf vielleicht, weil es mir gerade einfällt, eine Stelle aus dem „Faust" zitieren. Als dieser Osterspaziergänger die Menschen aus dem hohlen dunklen Tor hervortreten sah, sagte er begeistert:
    Denn sie sind selber auferstanden: — wovon denn? —
    Aus niedriger Häuser dumpfen Gemächern, Aus Handwerks- und Gewerbesbanden,
    Aus dem Druck von Giebeln und Dächern, Aus der Straßen quetschender Enge,
    Aus der Kirchen ehrwürdiger Nacht Sind sie alle ans Licht gebracht.
    Sieh nur, sieh! wie bebend sich die Menge Durch die Gärten und Felder zerschlägt,
    Und dann beginnt die herrliche Ausflugsszene. Also: Umweltschutz schon in dieser Zeit,

    (Heiterkeit)

    dichterisch verbräumt, faustisch überhöht, nicht ohne mephistophelischen Aspekt. Der Mephisto hat sich daran auch gefreut.
    Ich darf nun einen Zeitgenossen — um auf der Höhe des Faust zu bleiben — zitieren, nämlich Herrn Professor Alexander Mitscherlich, der im Jahre 1965

    (Zurufe.)

    — Natürlich lese ich auch Mitscherlich, und zwar nicht erst seit er sein Buch geschrieben hat „Die Unwirtlichkeit unserer Städte" mit dem Untertitel „Anstiftung zum Unfrieden". Er selber hat im Vorwort dieses Werk ein „Pamphlet" genannt. Offensichtlich liest er nicht allzuviel politische Literatur, sonst hätte er den Satz nicht sagen können, das sei eine literarische Gattung, die heute in Vergessenheit geraten sei. Vielleicht mag es auf diesem Gebiet wenig Pamphlete geben; Pamphlete anderer Art, die im politischen Raum angesiedelt sind, kennen wir alle miteinander genügend.
    Ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten ein Wort zitieren, das von einer Quasi-Natur spricht, in der der Mensch heute lebt, und diese Quasi-Natur ist eine städtische Natur. Dort stellt er richtig fest, daß mit dem Einbruch der industriellen Technik eine antistädtische Tendenz sich breitmacht und daß unsere Welt und Umwelt antistädtisch, damit antiurban ist. Damit wird also ein Problembereich angerührt, der heute hier nicht diskutiert werden kann, der aber im Zusammenhang mit einer etwas gehobenen Umweltschutzdebatte durchaus angesprochen werden muß. Mitscherlich sagt:
    Auch im Binnenraum der technischen Zivilisation, der ihn mehr und mehr als sekundäre, für ihn allein relevante Quasi-Natur umgibt, bleibt der Mensch der primären Natur verhaftet.
    Hier kann natürlich im Raum der Stadt, wo der Mensch lebt, viel mehr getan werden. Es wird schon Erhebliches unternommen. Wir wissen auch, was noch zu tun wäre.
    Aber wir stehen vor folgender grotesker Situation. Wir haben mit bester Absicht und zum Teil mit gutem Erfolg einmal zur Behebung der Verkehrsmängel in den Gemeinden einen Gemeindepfennig für das Auto geschaffen. Ich begrüße diese Maß-
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4829
    Dr. Schneider (Nürnberg)

    nahme. Aber wir haben es bisher unterlassen, einen Umweltpfennig für den Menschen zu schaffen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Was diesen Umweltpfennig angeht, meine ich natürlich keine besondere Abgabe.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]: Der Pfennig war schon immer für den Menschen, nicht für das Auto!)

    Dies mögen Sie so deuten. Aber, Herr Professor Schäfer, wenn ich an die Diskussion denke über die autogerechte Stadt, an die gelehrten Reden feierlicher und weniger feierlicher Natur, wenn ich mir die Expertisen anschaue, mit denen sich die kommunalen Spitzenverbände, nicht zuletzt der Deutsche Städtetag, jahrelang herumschlagen mußten, finde ich, daß zunächst an das Auto gedacht worden ist. Da hat es Fachleute gegeben, wäre man deren Vorschlägen gefolgt, hätten wir unsere Städte samt und sonders niedergelegt, insbesondere dort, wo es Gott sei Dank auch noch enge Straßen gibt, von denen der „Faust" gesprochen hat, die wir inzwischen, was die Kanalisation anlangt, umweltgerecht entsorgt haben. Damals hätte man für das Auto alles und für den Fußgänger wenig getan. Die Literatur weist das aus. Gott sei Dank ist es nicht soweit gekommen.
    Was meine ich mit dem Umweltpfennig? Mit dem Umweltpfennig meine ich — und das haben die Herren Vorredner heute morgen auch schon gesagt —, daß wir vom Verursachungsprinzip auszugehen haben und daß der Umweltschutz ein Kostenfaktor ist,
    der ein Preisfaktor wird und den der Bürger mitbezahlen muß, wenn er die Erfolge und die günstigen Auswirkungen eines Umweltschutzes für sich in Anspruch nehmen will. Freilich weiß ich auch, daß dies bedeutet, daß ein Teil unseres Sozialprodukts für den Umweltschutz verwendet werden muß. Wer es ernst meint, wer das ernstlich haben will, der wird sich für eine solche Lösung entscheiden.
    Aus der Sicht der Gemeinden bedeutet dies, daß wir die Gemeinden finanziell in die Lage versetzen müssen, ihren Part zum Umweltschutz zu leisten. Wie Sie wissen, hat die große Finanzverfassungsreform für die Gemeinden allerlei Vorteile gebracht. Diese Vorteile sind aber längst durch Preissteigerungen im letzten Jahr aufgewogen. Sie wissen, daß die Gemeinden variable Hebelsätze anstreben. Sie wissen, daß die Gemeinden einen höheren Anteil an der Einkommensteuer verlangen, daß sie noch einmal 3 Pfennig aus dem Mineralölsteueraufkommen haben wollen und daß sie die Berechnungsgrundlage 80/160 000 in Anspruch nehmen wollen. Dies alles soll sie in die Lage versetzen, mit Hilfe höherer gemeindlicher Einnahmen einen besseren Beitrag zum kommunalen Umweltschutz zu leisten. Wer also hier den Gemeinden mehr gibt, tut mehr für die Menschen, die in diesen Gemeinden wohnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)