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    Deutscher Bundestag 87. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Inhalt: Überweisung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes an den Haushaltsausschuß . . 4781 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4781 A Fragestunde (Drucksache VI/1581) Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Ansicht Gunnar Myrdals betr. Zahlung von Bestechungsgeldern durch Firmen der Industrieländer an Beamte und Politiker in Entwicklungsländern Dr. Eppler, Bundesminister . . 4782 B, C, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 4782 C Werner (CDU/CSU) 4782 D Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Anpassung der Pfändungsgrenzen an die wirtschaftliche Entwicklung — Berücksichtigung der Ausbildungskosten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4783 A Fragen des Abg. Fellermaier (SPD) : Erhöhung der Heizölpreise — laufende Anhebung der Preise durch die Mineralölindustrie Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4783 B, C, D, 4784 A Fellermaier (SPD) . . 4783 B, D, 4784 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4784 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Diskussionen der Schüler mit Politikern im Rahmen des Sozialkundeunterrichts Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4784 B, C Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 4784 C Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) : Verlegung des Transurane-Instituts nach Ispra Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4784 C, D, 4785 A Meister (CDU/CSU) . . 4784 D, 4785 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Beschlüsse des vorbereitenden Ausschusses der Kultusministerkonferenz zum Fernstudium im Medienverbund Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 4785 B, C, D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 4785 C, D Frage des Abg. Raffert (SPD) : Vorschläge der Bundesregierung zur Verwirklichung des Fernstudiums im Medienverbund Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 4786 A, B Raffert (SPD) 4786 B Frage des Abg. Zebisch (SPD) : Informationen über das Konzept der Gesamtschule Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 4786 C Zebisch (SPD) 4786 C Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Aufrechterhaltung der Landwirtschaft in den Höhengebieten — Finanzierung eines Bewirtschaftungszuschusses oder Erschwerniszuschlags Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4786 D, 4787 B, C, D Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . 4787 B, C Susset (CDU/CSU) . . . . . . 4787 D Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . . 4787 D Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Erhaltung der Leistungsfähigkeit der deutschen Obst- und Gemüseverwertungsindustrie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4788 A, B, C Dr. Früh (CDU/CSU) 4788 B, C Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU): Wettbewerbssituation der deutschen Obst- und Gemüseverwertungsindustrie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4788 D, 4789 A, B, C, D, 4790 A Susset (CDU/CSU) . . 4788 D, 4789 A, C Rollmann (CDU/CSU) . . 4789 A, 4790 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4789 C Dr. Früh (CDU/CSU) 4789 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 4789 D Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) : Gesetzentwurf zur Behebung der Notstände bei der sozialen Sicherung der Frauen — Gesamtkonzeption betr. eine eigenständige soziale Sicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 4790 B, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 4790 C, D Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Anpassung einer Durchführungsverordnung zum Bundesversorgungsgesetz an die geänderte Besoldungsstruktur im öffentlichen Dienst Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 4791 A, C Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 4791 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Förderung der Ausbildung von Flugzeugführern für die private Luftfahrt durch die Bundesanstalt für Arbeit Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4791 C, D, 4792 A Müller (Mülheim) (SPD) 4792 A Fragen des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Erstattung der Kosten für eine Ersatzkraft nach dem Unterhaltssicherungsgesetz Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4792 B, C, D Horstmeier (CDU/CSU) . . , 4792 C Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Nichteinberufung von Söhnen von Schwerkriegsbeschädigten und Kriegerwitwen zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 4792 D, 4793 A, B, C, D Maucher (CDU/CSU) . . . . 4793 B, C, D von Hassel, Präsident . . . . . . 4793 C Fragen der Abg. Frau Dr. Henze (CDU/ CSU) : Rauschmittelmißbrauch in der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4793 D, 4794 A, B Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . . 4794 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 4794 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 III Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Programm und Ablauf der Europäischen Jugenddelegiertenkonferenz in München Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4794 C, 4395 A, C, D, 4796 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 4795 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4795 C Meister (CDU/CSU) . . . . . 4795 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 4795 D Wehner (SPD) . . . . . . . 4795 D Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Betreuung durch die Krankenversicherung bei langanhaltendem Gebrauch von Rauschgiften und Drogen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4796 B, C, D Varelmann (CDU/CSU) 4796 C Wahl des Abg. Borm als Mitglied des Europäischen Parlaments . . . . . . . . 4796 D Ausübung des Mandats des Abg. Dr. Starke (Franken) im Europäischen Parlament für die Fraktion der CDU/CSU 4797 A Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Umweltschutz) (Drucksache VI/ 1298) — Erste Beratung — in Verbindung mit Große Anfrage betr. Umweltschutz (Abg. Dr. Bardens, Dr. Brandt [Pinneberg], Bay, Schmidt [Kempten], Dr. Rutschke, Kleinert, Krall und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksachen W1275, VI/ 1519), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Umweltfragen, insbesondere Maßnahmen zur Lärmbekämpfung, Reinhaltung der Gewässer und der Luft sowie zur Abfallbeseitigung (Drucksache VI/795), mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (SPD, FDP) (Drucksache VI/4 [neu]); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1489), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1377) — Zweite und dritte Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (CDU/CSU) (Drucksache VI/7) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1377) — Zweite Beratung Genscher, Bundesminister . . . . 4797 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 4801 B Dr. Bardens (SPD) 4806 C Dr. Rutschke (FDP) 4810 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . 4817 B Bay (SPD) 4820 B Frau Strobel, Bundesminister . . 4822 C Jung (FDP) . . . . . . . . 4824 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4827 B Frau Schimschok (SPD) . . . . . 4829 C Krall (FDP) 4830 C Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . 4831 B Konrad (SPD) . . . . . . . . 4832 A Susset (CDU/CSU) 4835 B Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . 4837 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 4839 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 4841 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 4842 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 4843 B Peters (Norden) (SPD) 4844 A Niegel (CDU/CSU) 4845 D Bremer (CDU/CSU) 4846 B Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 a — Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Besoldungsrecht) (Drucksachen VI/ 1009, VI/ 1585) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 4815 A Benda (CDU/CSU) 4816 A Entwurf eines Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz) (Drucksache VI/4777) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1560), Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/ 1550) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Eyrich (CDU/CSU) . . . . . 4847 A Dr. de With (SPD) 4848 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4849 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 4850 A Jahn, Bundesminister . . . . 4850 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Drucksache VI/ 1352) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/ 1583) — Zweite und dritte Beratung . 4852 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Entwurf eines Gesetzes über die Überführung von Anteilsrechten der Bundesrepublik Deutschland an der VIAG und der VEBA AG in die Hand von breiten Bevölkerungsschichten und über die Errichtung einer Aktiengesellschaft für Bundesbeteiligungen (Gesetz zur weiteren sozialen Privatisierung von Bundesunternehmen im Rahmen der Vermögensbildung) (Abg. Dr. Burgbacher, Katzer, Dr. Müller-Hermann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1434) — Erste Beratung . . . 4852 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Abg. Josten, Hirsch, Schmidt (Kempten), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Schmidt (Krefeld), Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/ 1586) — Erste Beratung — Josten (CDU/CSU) 4853 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksache VI/ 1493) Erste Beratung — 4853 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 (Drucksache VI/ 1563) — Erste Beratung — 4853 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache VI/ 1568) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesseuchengesetzes (Abg. Dr. Jungmann, Burger und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1562) — Erste Beratung — 4853 C Entwurf eines Gesetzes über Zuwiderhandlungen gegen weinrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften (SPD, FDP) (Drucksache VI/1593) — Erste Beratung — 4853 C Antrag betr. Vorlage eines Änderungsgesetzes zum Ausbildungsförderungsgesetz (Abg. Rollmann, Burger, Frau Stommel, Josten u. Gen.) (Drucksache VI/ 1532) Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 4853 D Hauck (SPD) 4854 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den 8. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom 1. Juli 1968 bis 31. Dezember 1969 (Drucksachen VI/776, VI/1577) . Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4854 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der Sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/ 1346, VI/ 1531) . . . . . . . 4855 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung betr. NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen; hier: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raum Soltau—Lüneburg (Soltau-Lüneburg-Abkommen) vom 3. August 1959 (Drucksachen VI/ 1033, VI/ 1575) . 4855 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte (Drucksachen VI/ 1395, VI/ 1578) 4855 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Drucksachen VI/ 1360, VI/ 1588) . . . . 4855 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für — eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Reisegewerbes — eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten des Reisegewerbes (Drucksachen VI/ 1026, VI/ 1564) 4855 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für einige selbständige Tätigkeiten (aus Hauptgruppe 01 bis Hauptgruppe 90 CITI) (Drucksachen VI/ 291, VI/ 1565) 4855 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kom- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 V mission für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der wesentlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Deckung von kurzfristigen Risiken (Politischen Risiken) öffentlicher und privater Käufer (Drucksachen VI/789, VI/1569) 4855 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der Kommission für — eine Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung von Artikel 85 Absatz (3) des Vertrages auf Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen — eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 17 (Drucksachen VI/982, VI/1580) . . . . 4855 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/70 — Zollkontingente für Fische) — über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/ 70 — Erhöhung des Zollkontingents für Bananen) (Drucksachen VI/1481, VI/ 1482, VI/ 1579) ........ 4855 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache VI/1140) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1612), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1587) — Zweite und dritte Beratung Dr. Jobst (CDU/CSU) 4856 B Tönjes (SPD) 4857 A Ollesch (FDP) 4857 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Schanzenbach, Krall und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/1501); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1611), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1582) — Zweite und dritte Beratung . . . . . . . . 4858 A Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/1432); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/1596), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 1I/1610) — Zweite und dritte Beratung 4858 B Nächste Sitzung 4858 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 4859 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 96 (neu) zu Tagesordnungspunkt 3 a, b und c (Drucksachen VI/ 1298, VI/ 1275, VI/ 1519, VI/795) 4859 B Anlagen 3 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 97 bis 99 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (Drucksachen VI/4 [neu], VI/1377) 4859 D Anlage 6 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Erhöhung von Einschaltpreisen für Fernsehwerbespots 4861 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. die Frage des rückläufigen Bevölkerungswachstums im Zusammenhang mit einer gesicherten Altersversorgung . . . . 4861 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Lärmdämpfung bei Prüfläufen auf dem Flugplatz Zweibrücken . . . . . . . . 4861 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Erlaß des Verteidigungsministeriums über Haar- und Barttracht der Soldaten . . . 4862 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Landschaftspflege . . . . . . . 4862 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. von Alten-Nordheim VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 (CDU/CSU) betr. Subventionierung der Trinkmilch in Frankreich — Unzulässigkeit nach der EWG-Marktordnung . . . 4862 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Export von Hähnchen in die UdSSR . . 4862 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Entscheidungen der Sozialgerichte zuungunsten des Geschädigten bei Ungewißheit über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Krankheit . . 4863 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter (SPD) betr. Prüfungsverfahren bei Honorarforderungen der Ärzte für Mitglieder von Pflicht- und Ersatzkassen 4863 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Ausdehnung der Witwenversorgung im Rahmen der Kriegsopfergesetzgebung . . . 4863 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Wehrdienst der einzigen Söhne von Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % . . . . . 4864 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. laufbahnrechtliche Benachteiligung von jungen Beamten bei längerem Wehrdienst 4864 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4781 87. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich von Alten-Nordheim 18. 12. Dr. Artzinger * 18. 12. Barche 15. 1. 1971 Dr. Barzel 18. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 18. 12. Dr. Birrenbach 16. 12. Börner 16. 12. Dasch 18. 12. Dröscher * 17. 12. Eckerland 18. 12. Dr. Furler * 16. 12. Dr. Götz 31. 12. Dr. Hein 31. 12. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 17. 12. Frau Herklotz ** 17. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Klinker * 17. 12. Dr. Koch* 16. 12. Kriedemann* 18. 12. Lücker (München) * 16. 12. Müller (Aachen-Land) * 17. 12. Frau Dr. Orth * 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Preiss 16. 12. Rasner 18. 12. Richarts * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 18. 12. Dr. Rinderspacher ** 17. 12. Roser ** 17. 12. Russe 18. 12. Schirmer 16. 12. Dr. Schröder (Düsseldorf) 18. 12. Steiner 18. 12. Dr. Wörner 18. 12. Frau Dr. Wolf 18. 12. Zoglmann 16. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 96 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zu Tagesordnungspunkt 3 a), b) und c) - Drucksachen VI/ 1298, VI/1275, VI/ 1519, VI/795 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Fraktionen des Deutschen Bundestages haben mit großer Besorgnis von dem Beschluß der Niederländischen Regierung und des Parlaments der Provinz Groningen Kenntnis erhalten, das Abwasserproblem im Nordosten der Niederlande durch den Bau einer Druckleitung zu lösen, die ungeklärte InAnlagen zum Stenographischen Bericht dustrieabwässer in großer Menge in die Emsmündung leiten soll. Von einer Verwirklichung dieses Projekts sind mit Sicherheit nachhaltige Schädigungen in den deutschen Wattengebieten und vor allem an den vom Fremdenverkehr genutzten Küsten und Stränden Ostfrieslands zu erwarten. Gleichfalls sind sehr negative Einflüsse auf die wichtigen Bereiche der Küstenfischerei und des Küstenschutzes zu erwarten, die außerordentliche zusätzliche finanzielle Belastungen bedingen. Die Bundesregierung hat deshalb mit den Niederlanden verhandelt. Die Niederlande waren bei diesen Kontakten von ihrem einseitigen und von der Bundesregierung nachdrücklich bestrittenen Standpunkt hinsichtlich der Nutzung der Selbstreinigungskapazität der Emsmündung nicht abzubringen. Die jüngste Debatte zu diesem Gegenstand im niederländischen Parlament am 2. und 3. Dezember 1970 ließ die Entschlossenheit der niederländischen Regierung erkennen, das Projekt so schnell wie möglich zu verwirklichen, ohne dabei die Vorbehalte der Bundesregierung in Rechnung zu stellen und ohne die Ergebnisse laufender wissenschaftlicher Untersuchungen abwarten zu wollen, die allein hinreichend sichere Kriterien zur Beurteilung des Vorhabens zu liefern vermögen. Diese Art der übereilten Behandlung einer derartig bedeutsamen Frage löst Befremden aus. Das gilt um so mehr, wenn man beachtet, daß anstehende Probleme nur unter beiderseitigem Einverständnis der betroffenen Staaten gelöst werden sollten. Um von dem zunächst betroffenen Teil der deutschen Nordseeküste den zu erwartenden Schaden abzuwenden, bittet der Bundestag die Bundesregierung, jede praktische Möglichkeit des rechtlichen und politischen Einspruches gegen das Vorhaben auszuschöpfen. Insbesondere sollte die Bundesregierung bemüht sein, mit diplomatischen Mitteln auf eine Revidierung des niederländischen Standpunktes zu dringen. Gleichzeitig sollte sie umgehend klären lassen, welche Handhaben ihr der Ems-Dollart-Vertrag und andere vertragliche Regelungen zur Verhinderung des niederländischen Vorhabens bieten. Bonn, den 16. Dezember 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 97 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen - Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 -. Der Bundestag wolle beschließen: 4860 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 § 14 Nr. 5 wird wie folgt geändert: 1. In § 32 a Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Dem Ausschuß sollen Vertreter der Wissenschaft, der Technik, der Flugplatzhalter, der Fluggesellschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigungen gegen Lärm, der Kommission nach § 32 b, der Luftfahrtbehörden, der für den Immissionschutz zuständigen obersten Landesbehörden, der obersten Landesplanungsbehörden und der Organisationen der Grundeigentümer angehören." 2. In § 32 b Abs. 4 erhält Satz 1 folgende Fassung: „(4) Der Kommission sollen angehören: Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Luftfahrzeughalter, Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Behörde, Vertreter des Flugzeughalters, Vertreter der für den Immisisonsschutz zuständigen obersten Landesbehörde, Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde, Vertreter der Organisationen der Grundeigentümer." Bonn, den 15 Dezember 1970 Dr. Stoltenberg, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 99 Änderungsantrag der Abgeordneten Bremer, Frau Tübler, von Bockelberg und Genossen zum Entschließungsantrag des Innenausschusses zu dem von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutze gegen Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen — Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 — Der Entschließungsantrag des Innenausschusses — Drucksache VI/1377 — wird wie folgt geändert: Hinter Nummer 3 Buchstabe a wird folgender neuer Buchstabe b eingefügt: „b) zu prüfen, ob und inwieweit der Schutz vor Fluglärm in der Umgebung neu anzulegender Flughäfen durch rechtliche, planerische und finanzielle Maßnahmen verbessert werden kann,". Buchstabe b wird Buchstabe c. Bonn, den 15. Dezember 1970 Bremer Frau Tübler von Bockelberg Adorno Baier Bittelmann Erpenbeck Dr. Evers Dr. Eyrich Dr. Hammans Hein (Salzgitter-Lebenstedt) Frau Dr. Henze Horstmeier Dr. Huys Köster Maucher Dr. Prassler Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schneider (Nürnberg) Schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Siemer Dr. Stark (Nürtingen) Storm Susset Tobaben Dr. Wörner Anlage 5 Umdruck 98 Änderungsantrag des Abgeordneten Matthöfer zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen — Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 14 Nr. 5 wird wie folgt geändert: 1. In § 32 a Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Dem Ausschuß sollen Vertreter der Wissenschaft, der Technik, der Flugplatzhalter, der Fluggesellschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigungen gegen Lärm, der Kommission nach § 32 b, der Luftfahrtbehörden, der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden, der obersten Landesplanungsbehörden und Vertreter organisierter Bevölkerungsgruppen aus der Umgebung der Flugplätze angehören." 2. In § 32 b Abs. 4 erhält Satz 1 folgende Fassung: „ (4) Der Kommission sollen angehören: Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Luftfahrzeughalter, Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Behörde, Vertreter des Flugzeughalters, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4861 Vertreter der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörde, Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde, Vertreter organisierter Bevölkerungsgruppen aus der Umgebung Ides Flugplatzes." Bonn, den 16. Dezember 1970 Matthöfer Anlage 6 Zusätzliche Schriftliche Antwort ,des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Dezember 1970 auf die Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) *) Mit den Schreiben vom 15. Oktober und 6. November hatte ich Ihnen in Beantwortung Ihrer Fragen das Ergebnis meiner Feststellungen zu der Erhöhung von Einschaltpreisen für Fernsehwerbespots einschließlich der hierfür gegebenen Begründungen mitgeteilt und darauf hingewiesen, daß das Bundeskartellamt in die Prüfung eingeschaltet war. Die Frage eventueller Auswirkungen dieser Erhöhungen auf die Verbraucher war von Ihnen bislang in dieser Form nicht gestellt worden. Hierauf möchte ich Ihnen folgendes antworten: Fernsehspots gehören wegen ihrer Reichweite zu den — absolut betrachtet — aufwendigsten Werbemitteln. Im Fernsehen wird deshalb hauptsächlich für Markenartikel geworben. Die Preise für Markenartikel hängen jedoch von einer Vielzahl anderer Faktoren, nicht zuletzt von der allgemeinen Marktsituation, ab. Im übrigen setzen die Unternehmen, die sich dieser Werbung bedienen, ihre Werbeetats in der Regel nicht unmittelbar, sondern über Werbeagenturen ein, wobei die Aufteilung der Etats auf die einzelnen Werbeträger von Jahr zu Jahr erheblichen Schwankungen unterliegt. Erfahrungsgemäß richtet sich die Höhe der Werbeetats nach verschiedenen Bestimmungsgrößen, wie Vorjahresumsatz und Marketing-Konzept. Es ist somit nicht ohne weiteres zu unterstellen, daß die Unternehmen ihre Werbeetats auf Grund der angekündigten Preiserhöhungen für Fernsehspots vergrößern und etwaige Mehraufwendungen auf die Letztverbraucher abwälzen werden. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Mehreinnahmen aus den Preiserhöhungen zur Dekkung ,des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten beitragen und Idamit allen Rundfunkteilnehmern, die insoweit ebenfalls Verbraucher sind, zugute kommen. *) Siehe 78. Sitzung Seite 4453 D Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 9. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 33) : Hält es die Bundesregierung nicht auch lur geboten, die Frage des rückläufigen Bevölkerungswachstums einmal im Zusammenhang einer gesicherten Altersversorgung durch die Versicherungsanstalten zu sehen und frühzeitig Folgerungen zu ziehen? Die Bundesregierung beobachtet im Zusammenhang mit der finanziellen Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung sehr sorgfältig die Entwicklung der Bevölkerungszahl. Sie ist hierzu insofern schon nach dem Gesetz verpflichtet, als sie jährlich den gesetzgebenden Körperschaften Vorausberechnungen über die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen der gesetzlichen Rentenversicherung für die künftigen 15 Kalenderjahre vorzulegen hat. Bei diesen Vorausberechnungen findet die Entwicklung der Bevölkerungszahl nach dem jeweils neuesten Stand ihren Niederschlag in den Annahmen, die der Ermittlung der Anzahl der künftigen Beitragszahler und Rentner zugrunde zu legen sind. Wegen der besonderen Bedeutung der Entwicklung der Bevölkerungszahl für die gesetzliche Rentenversicherung werden im übrigen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung schon seit einiger Zeit die Auswirkungen des erstmals 1969 zu beobachtenden Geburtenrückgangs auf die gesetzliche Rentenversicherung noch über den Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorausberechnungen hinaus untersucht. Nach Abschluß dieser Untersuchungen wird die Bundesregierung sorgfältig prüfen, ob sich der Trend fortsetzt und welche Folgerungen daraus für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls zu ziehen sein werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Birckholtz vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für den Flugplatz Zweibrücken-Rimschweiler vorgesehenen stationären Lärmschutzmaßnahmen früher als in dem vom Bundesminister der Verteidigung ursprünglich vorgesehenen Zeitraum durchzuführen? Auf eine ähnliche Anfrage, die Sie im September dieses Jahres stellten, konnte ich eine erste Maßnahme zur Lärmdämpfung bei Prüfläufen auf dem Flugplatz Zweibrücken für Ende 1972 und eine zweite Maßnahme für Ende 1973 bzw. Anfang 1974 in Aussicht stellen. Das Hauptquartier der amerikanischen Luftstreitkräfte in Europa (HQ USAFE), das im. wesentlichen die notwendigen Baumaßnahmen durchzuführen hat, teilte aber inzwischen mit, daß die erste Maßnahme bereits Anfang 1972 und die zweite Anfang 1973 abgeschlossen werden kann. Im einzelnen handelt es sich um eine Lärmschutzkabine für Prüfläufe ausgebauter Triebwerke und um stationäre Lärmdämpfer für Düsenflugzeuge. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Zeitplanung der Amerikaner nunmehr so knapp bemes- 4862 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 sen, daß eine weitere Beschleunigung nicht mehr möglich ist. Wir hoffen, daß die US-Streitkräfte in der Lage sein werden, die Termine zu halten. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Birckholtz vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 35) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den „Haar- und Barterlaß" für den Bereich der Bundeswehr in Form einer für Soldaten und Vorgesetzte in gleicher Weise allgemein verständlichen, klaren Richtlinie — ähnlich wie im Bereich des Bundesministers des Innern — zu konkretisieren? Der maßgebende Erlaß des Verteidigungsministeriums über Haar- und Barttracht der Soldaten vom 18. April 1967 wird z. Z. mit dem Ziel überprüft, eine für Soldaten und Vorgesetzte gleichermaßen befriedigende Lösung zu erreichen. Ein Ergebnis ist in Kürze zu erwarten. Vom BMI sind bisher nur Einzelentscheidungen zu Eingaben von Polizeivollzugsbeamten im BGS hinsichtlich der Haar- und Barttracht getroffen worden. Die Grenzschutzkommandos wurden über die Auffassung des Ministeriums unterrichtet. Der aufgrund verschiedener Zeitungsmeldungen aufgekommene Eindruck, es handele sich hierbei um einen generellen „Haar- und Barterlaß" des BMI, ist nicht richtig. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 41 und 42) : Führt die als Folge des neuen Agrarförderungsprogramms der Bundesregierung zu erwartende Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe zu einer ernsthaften Gefährdung der Landschaftspflege? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Aufrechterhaltung der Landschaftspflege zu ergreifen? Das einzelbetriebliche Förderungs- und soziale Ergänzungsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft hat nicht eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe zur Folge. Die Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe ist vielmehr eine Folge des Strukturwandels. Die Anpassung an diesen Strukturwandel soll durch die Maßnahmen des Förderungsprogramms leichter gemacht werden und seiner sozialen Härten entkleidet werden. Die Inanspruchnahme der Sozialmaßnahmen setzt den Verkauf, die Verpachtung die absolut Vorrang haben soll — oder die Aufforstung voraus, so daß freiwerdendes Land in jedem Fall verwendet werden muß. Die Bundesregierung ist sich darüber klar, daß die Landwirtschaft in bestimmten Regionen auf Grund ihrer spezifischen strukturellen Zusammensetzung nicht ohne weiteres in der Lage ist und sein wird, die zur Landschaftspflege notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Im Rahmen des zu erstellenden Umweltschutzprogramms wird z. Z. geprüft, welche Maßnahmen für die Landschaftspflege notwendig sind. Bund und Länder werden Maßnahmen ergreifen müssen, damit es nicht zu einer Gefährdung der Landschaftspflege kommt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 43 und 44) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Subventionierung der Trinkmilch in Frankreich — besonders die jetzt gerade erfolgte weitere Erhöhung des Subventionssatzes — mit Artikel 24 der EWG-Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse — VO 804/68 — in Einklang steht? Ist die Bundesregierung bereit, dieses nicht EWG-konforme Verhalten zu tolerieren? Die französische Regierung gewährt sei dem 12. Oktober 1970, wie in den Monaten April bis Juni d. J., eine Beihilfe von 2 Franken je 100 Liter Konsummilch. Die Beihilfe wurde Anfang Dezember auf 2,8 Franken erhöht. Die französische Regierung begründet diese Maßnahmen mit preis- und lohnpolitischen Gesichtspunkten angesichts der nach der Franken-Abwertung notwendigen schrittweisen Anhebung des Interventionspreisniveaus in Frankreich an das der Gemeinschaft. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Maßnahmen gegen die Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse verstoßen. Der gleichen Ansicht ist die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die gegen Frankreich wegen Verstoßes gegen Artikel 24 der VO EWG Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 des EWG-Vertrages eingeleitet hat. Die Bundesregierung hat bereits am 26. Mai 1970 im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vorgehen der französischen Regierung protestiert. Gegen die jüngsten Maßnahmen hat sie in den zuständigen Gremien in Brüssel ebenfalls Einwände erhoben. Sie wird das von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren aufmerksam verfolgen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 48) : Trifft es zu, daß die UdSSR kein Interesse an deutschen Hähnchen zeigte, sondern 35 000 t Hähnchen in den Niederlanden aufgekauft hat? Zwischen den zuständigen Stellen der UdSSR und Geflügelschlachtereien in der Gemeinschaft wird Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4863 schon seit längerem über Hähnchenlieferungen verhandelt. Inzwischen konnten niederländische Schlachtereien einen Abschluß über 17 000 t zustande bringen. Dem Verfahren nach sollen auch französische Schlachtereien einen Kontrakt abgeschlossen haben. Soweit bekannt, sind noch Verhandlungen bezüglich weiterer Lieferungen im Gange. Unabhängig davon, aus welchen Ländern der Gemeinschaft letztlich das Geflügel geliefert werden wird, dürften diese Exporte zu einer Entlastung des Schlachtgeflügelmarktes in der Gemeinschaft beitragen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele Klagen von den Sozialgerichten nur deshalb als unbegründet abgewiesen werden müssen, weil die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Arbeitsunfall und Krankheit nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft nicht klär beantwortet oder verneint werden kann, aber der Zweifel zuungunsten des Geschädigten verwertet wird, und ist die Bundesregierung bereit, im Sozialrecht eine Bestimmung aufzunehmen, nach der bei Bestehen von medizinischer Ungewißheit über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Krankheit zugunsten des Geschädigten nach dem Grundsatz „in dubio pro aegroto" entschieden werden muß? In Einzelfällen kann es vorkommen, daß sich die Frage, ob eine bei einem Verletzten festgestellte Krankheit Folge seines Arbeitsunfalls ist, eindeutig weder mit Ja noch mit Nein beantworten läßt. In solchen Fällen genügt es nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, daß der ursächliche Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall wahrscheinlich ist oder — bei mehreren wahrscheinlichen Ursachen — daß der Arbeitsunfall eine wesentliche Teilursache der Krankheit ist. Wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Krankheit auch in diesem abgemilderten Sinn nicht festzustellen ist, können nach geltendem Recht Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wieviel Klagen von den Sozialgerichten aus diesem Grunde abgewiesen werden. Es gibt darüber keine Statistiken, aber zweifelsohne kennt die Praxis solche Fälle. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer beabsichtigten Novellierung des Unfallversicherungsrechts prüfen, ob eine Bestimmung im Sinne Ihres Vorschlags notwendig ist und wie sie gefaßt werden müßte. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 57): Welcher Auffassung ist die Bundesregierung hinsichtlich der Prüfungsverfahren bei Honorarforderungen der Ärzte für Mitglieder von Pflicht- und Ersatzkassen und der sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen für die Ärzte? Grundlegender Maßstab für das von Ihnen, Herr Kollege, angesprochene Prüfungsverfahren ist der in der Reichsversicherungsordnung verankerte Grundsatz, daß im Rahmen der ärztlichen Versorgung alles getan werden soll, was zur Heilung oder Linderung nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist, das Maß des zur Erzielung des Heilerfolgs Notwendigen aber nicht überschritten werden darf. Dieser Grundsatz, der in Richlinien der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen näher beschrieben ist, prägt das Leistungsverhältnis zwischen Krankenhasse und Versicherten und gilt für die Behandlungs- und Verordnungsweise der Kassenärzte. Die Prüfung obliegt den bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Prüfungsausschüssen. Ihr Verfahren wird durch bestimmte, von der Rechtsprechung entwickelte Prüfungsgrundsätze geleitet, die sowohl Praktikabilität wie auch eine ausreichende Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles gewährleisten sollen. Finanzielle Auswirkungen für den Arzt können sich ergeben, wenn bei Verstößen Honorarkürzungen oder Regresse festgesetzt werden. Gegen solche Entscheidungen kann der Arzt einen Beschwerdeausschuß anrufen, dessen Entscheidungen wiederum vor den Sozialgerichten anfechtbar sind. Das geltende Recht dient einem sachgerechten Interessenausgleich zwischen der Versichertengemeinschaft insgesamt, dem einzelnen Versicherten und dem Arzt. Die Erfahrungen, die damit in der Praxis gemacht worden sind, werden sicherlich auch von der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung bei ihren Beratungen über die kassenärztliche Versorgung berücksichtigt werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 58) : Welche Gründe bewegen die Bundesregierung, die Kriegsopfergesetzgebung im Fall der Witwenversorgung nicht auch auf den Personenkreis auszudehnen, der allein durch die Tatsache, daß die Kriegsopfer nicht als gefallen, sondern als vermißt gemeldet worden waren, von der ansonsten möglichen Stahlhelmtrauung und der damit verbundenen Witwenversorgung nach den jetzigen Richtlinien und überwiegend auch nach den jetzigen höchstrichterlichen Urteilen ausgeschlossen sind? Das Kriegsopferrecht kennt ebenso wie das gesamte übrige soziale Leistungsrecht und das Beamtenrecht keine Leistungen an hinterbliebene Verlobte. Eine Leistungspflicht der öffentlichen Hand besteht allgemein nur gegenüber der hinterbliebenen Ehefrau. Unter diesen Voraussetzungen wäre es rechtspolitisch schwerlich vertretbar, eine Ausnahmeregelung nur für das Kriegsopferrecht einzuführen, zumal die Rechtsordnung dem Verlöbnis allgemein 4864 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 nur eine sehr begrenzte, den Rechtsfolgen der Ehe nicht vergleichbare Rechtswirkung beimißt. Es trifft zu, daß im letzten Krieg die sog. nachträgliche Eheschließung nur mit einem Gefallenen, nicht aber mit einem Kriegsvermißten möglich war. Mit Bundesgesetz vom 29. März 1951 wurde diesen — seinerzeit allein durch Erlaß geregelten — Eheschließungen Rechtswirksamkeit hinsichtlich des Witwenrentenanspruchs nach dem Bundesversorgungsgesetz verliehen. Im Ergebnis sind damit heute die Verlobten von Gefallenen — soweit sie von der Möglichkeit nachträglicher Eheschließung Gebrauch gemacht haben —, nicht aber die Verlobten von Kriegsvermißten den Kriegerwitwen versorgungsrechtlich gleichgestellt. Soweit diese Rechtslage bei Verlobten von Kriegsvermißten im Einzelfall zu besonderen Härten führt, wird hier wie allgemein im Rahmen der sog. Brautversorgung die Witwenversorgung als Härteausgleich gewährt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1581 Fragen A 59 und 60) : Hält die Bundesregierung eine Gleichbehandlung wehrpflichtiger einziger Söhne gefallener Väter mit wehrpflichtigen einzigen Söhnen von 100%ig kriegsbeschädigten Vätern bei der Befreiung vom Wehrdienst für gerechtfertigt? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Befreiungsmöglichkeit des § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes entsprechend zu erweitern? Eine Gleichbehandlung wehrpflichtiger einziger Söhne von Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % mit den wehrpflichtigen einzigen Söhnen gefallener Väter bei der Befreiung vom Wehrdienst ist nach ,der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Die entsprechende gesetzliche Regelung — § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes — setzt voraus, daß mindestens ein Elternteil des Wehrpflichtigen an Kriegsfolgen oder infolge nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen verstorben ist. Die Bundesregierung hält eine Gleichbehandlung dieser beiden Gruppen von Wehrpflichtigen auch nicht für gerechtfertigt. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob der Familienvater gefallen ist oder ob er, wenn auch schwerkriegsbeschädigt, noch lebt und das Familienleben mitgestalten und bei der Erziehung der Kinder mitwirken kann. Im übrigen ist die Befreiung der einzigen Söhne vom Wehrdienst zur Wahrung der Interessen der Schwerkriegsbeschädigten auch nicht erforderlich. In den Fällen, in denen der Vater hilfsbedürftig und auf die Unterstützung durch seinen Sohn angewiesen ist, kann durch eine Zurückstellung vom Wehrdienst geholfen werden. Dabei wird die persönliche Hilfsbedürftigkeit eines Schwerkriegsbeschädigten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mehr als 80 % von den Wehrersatzbehörden ohne Prüfung unterstellt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, dem Deutschen Bundestag eine Erweiterung des gesetzlichen Befreiungstatbestandes des § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes vorzuschlagen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 1581 Frage A 67) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß junge Beamte die ihre Wehrdienstpflicht als Z-2-Soldaten freiwillig und länger als notwendig erfüllen, durch die laufbahnrechtlichen Bestimmungen benachteiligt werden, weil der § 9 Abs. 7 Satz 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Arbeitsplatzschutzgesetzes in der Fassung vom 21. Mai 1968 die Anstellung zum Beamten auch schon vor Beendigung der Probezeit zu dem Zeitpunkt zuläßt, der durch die Wehrdienstverzögerung gegeben ist, aber laut Runderlaß der Innenminister vom 22. März 1968/1.33 diese Bestimmung des Arbeitsplatzschutzgesetzes auf solche jungen Beamten keine Anwendung findet, die als Z-2-Soldaten ihren Wehrdienst abgeleistet haben? Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, daß das Anliegen Ihrer Frage durch eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung, und zwar durch das 5. Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes bereits geregelt worden ist. Das Plenum des Bundestages hat diesen Gesetzentwurf am 11. November 1970 in 2. und 3. Lesung verabschiedet; der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 4. Dezember 1970 im 2. Durchgang zugestimmt. Das Gesetz wird in nächster Zeit im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf für die Fraktion der SPD und für die Fraktion der FDP folgende Erklärung abgeben:
    Die Bundesregierung hat am 4. Juli 1970 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, Art. 74 a, eingebracht: Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Besoldungsrecht. Der Gesetzentwurf hat im ersten Durchgang im Bundesrat die Billigung des Bundesrates erhalten. Die Ausschüsse des Bundestages, der Innenausschuß
    mitberatend — und der Rechtsausschuß — federführend —, haben die Behandlung dieses Gesetzentwurfes abgeschlossen. Die beiden Fraktionen, für die zu sprechen ich die Ehre habe, waren deshalb der Auffassung, daß es richtig und sachlich geboten ist, diesen Gesetzentwurf in dieser Woche zu verabschieden. Zur Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes bedarf es, da es eine Änderung des Grundgesetzes ist, der Zweidrittelmehrheit. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen, weshalb der Gesetzentwurf nicht so verabschiedet werden kann, .wie wir es für richtig halten.
    Ich darf im einzelnen dazu folgendes sagen. Um welche Problematik geht es? Nach geltendem Verfassungsrecht hat der Bund auf dem Gebiet des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Beamten die ausschließliche Kompetenz für die Besoldung im Bundesbereich und die Rahmenkompetenz für die Besoldung im Länderbereich. Das Besoldungsgefüge im Bund und in den Ländern hat sich in wachsendem Maße uneinheitlich entwickelt. Die bestehende Rahmenkompetenz des Bundes für die Länderbesoldung reicht für eine einheitliche Regelung des gesamten Besoldungsrechts nicht aus.
    Wir teilen die Auffassung der Regierung, daß die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen auf allen drei Ebenen, Bund, Länder und Gemeinden gleichrangig ist, und sind deshalb mit der Bundesregierung der Auffassung, daß die Besoldungsverhältnisse auf allen drei Ebenen gleich sein sollen. Es ist erfreulich, daß bei einem solchen Gesetzentwurf, der die Zuständigkeit der Länder für die Zukunft sehr wesentlich berührt, die Länder dem Gesetzentwurf mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zustimmen wollen. Der Finanzausschuß des Bundesrates hat sich gestern an mich in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Innenausschusses gewandt und dringend darauf hingewiesen, daß es nach seiner Auffassung notwendig sei, diesen Gesetzentwurf noch in dieser Woche zu verabschieden. Dieser Beschluß des Finanzausschusses ist mit zehn Stimmen gegen eine Stimme gefaßt worden. Ich sehe gerade in diesem Beschluß des Finanzausschusses des Bundesrates einen dringenden Hinweis auf das Erfordernis der schnellen Verabschiedung des Gesetzentwurfes. Denn wir wollen doch wohl alle verhindern, daß sich die Auseinanderentwicklung im öffentlichen Dienst
    in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin verstärkt. Der 1. Januar 1971 bietet sich dafür an, auch und gerade wenn wir zu diesem 1. Januar 1971 lineare Erhöhungen durchführen wollen.
    Die CDU/CSU-Fraktion macht dagegen geltend, daß sie einer Grundgesetzänderung erst zustimmen könne, wenn ein nach ihrer Auffassung überzeugendes Besoldungskonzept erarbeitet worden sei. Die CDU CSU beruft sich dabei darauf, daß es in diesem Flohen Hause wiederholt so gehandhabt worden sei, daß Grundgesetzänderungen nur dann verabschiedet wurden, wenn zur gleichen Zeit die Ausführungsgesetze fertig vorlagen. Das ist richtig, bedarf aber einiger Bemerkungen.
    Wenn wir z. B. bei der Finanzverfassungsreform einen ganz neuen Begriff eingeführt haben, nämlich den der Gemeinschaftsaufgabe, dann ist es sachlich notwendig, richtig und geboten, daß die Konkretisierung dieser neuen Institution erst deutlich wird, erst ganz bis zu Ende durchdacht wird und sofort in dem ausführenden Gesetz umrissen wird, um dann praktikabel zu sein. Bei der Änderung des Art. 74 a GG aber geht es nicht um institutionelle oder endgültig ausführende Gesetze, sondern hier — das ist ein wesentlicher Unterschied — geht es um die Art und Weise, wie in Zukunft von dieser Kompetenz des Bundes Gebrauch gemacht werden soll. Es ist deshalb auch nur folgerichtig, wenn die Bundesregierung am 10. Dezember, die Verabschiedung dieser Grundgesetzänderung voraussetzend, ein Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vorgelegt und damit schon deutlich gemacht hat, daß weitere Gesetze folgen werden und folgen müssen, um im Laufe der nächsten Jahre zu einer einheitlichen Konzeption für Bund und Länder zu kommen.
    Wenn man sich das vergegenwärtigt, dann muß man, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion, zu der Auffassung kommen, daß man jetzt nicht und in zwei Monaten nicht eine abschließende Konzeption für die Besoldungsstruktur erarbeitet haben kann, sondern nur eine erste Stufe einer möglichen Besoldungsstruktur, daß man also auch nicht in zwei Monaten eine für alle Zukunft oder für eine weite Zukunft gültige Konstruktion haben kann, um dann erst der Verfassungsänderung zuzustimmen.
    Wir sind also der Meinung, daß die Verabschiedung heute sachlich geboten wäre. Sie kann nicht erfolgen, da sich die CDU/CSU leider dieser Erkenntnis nicht angeschlossen hat und wir damit in diesem Hohen Hause eine Grundgesetzänderung nicht beschließen können.
    Die CDU/CSU schlägt vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die in den nächsten Monaten ein Konzept erarbeiten soll. Sie schlägt vor, vier Mitglieder von jeder Fraktion dafür zu benennen. Wir nehmen diesen Vorschlag an und werden die entsprechenden Kollegen unverzüglich benennen. Wir gehen dabei davon aus, daß die Arbeit zügig unmittelbar nach den Feiertagen aufgenommen wird und daß wir uns gemeinsam bemühen, wie es in Ihrem Vorschlag heißt, bis Ende Februar zu einer Konzeption zu kommen.
    4816 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970
    Dr. Schäfer (Tübingen)

    Wir meinen aber, daß wir dem Bundesrat und den Ländern heute von diesem Platz aus unmißverständlich sagen sollen, daß wir willens sind, diese Grundgesetzänderung zu verabschieden und die damit zusammenhängenden Fragen auf den 1. Januar 1971 zu regeln. Wir müssen diese Erklärung heute hier abgeben, damit die Landesregierungen und die Länderparlamente nicht in ihrer seitherigen Situation belassen werden und damit sie nicht ins Gedränge kommen, die lineare Erhöhung durch Ländergesetze zum 1. Januar beschließen zu müssen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Für die Fraktion der CDU/CSU hat der Herr Abgeordnete Benda das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für die CDU/CSU-Fraktion folgende Erklärung abgeben.
    Erstens. Die Fraktion der CDU/CSU des Deutschen Bundestages hat in mehreren Beschlüssen ihre Haltung zur Frage der Grundgesetzänderungen dahin gehend präzisiert, daß sie von der Bundesregierung oder der Regierungskoalition gewünschten Änderungen des Grundgesetzes nur zustimmen wird, wenn über die davon betroffenen Sachfragen eine Verständigung herbeigeführt wird. Das gilt auch für die jetzt anstehende Grundgesetzänderung im Hinblick auf das Besoldungsrecht.
    In dieser Frage ist von den Vertretern meiner Fraktion im Innenausschuß des Deutschen Bundestages bereits seit längerer Zeit erklärt worden, daß die Zustimmung unserer Fraktion zu der beabsichtigten Änderung des Art. 74 a GG davon abhängig gemacht wird, daß die Bundesregierung darlegt, in welcher Weise sie von einer solchen erweiterten Zuständigkeit Gebrauch machen will, und daß eine Verständigung mit der Opposition über die Neuordnung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern herbeigeführt wird. Diese Problematik ist dem Hohen Hause bereits aus den in diesem Hause geführten Diskussionen über die Einräumung der Rahmenkompetenz nach Art. 75 GG in der heute geltenden Fassung bekannt. Auch hierüber hat es zwischen den Fraktionen des Deutschen Bundestages, auch zwischen der damaligen Regierung und der damaligen Opposition, lebhafte Auseinandersetzungen gegeben.
    Noch am Tage der Verabschiedung des Art. 75 in dem hier interessierenden Teil im Deutschen Bundestag am 11. Dezember 1968 hat der damalige Sprecher der Fraktion der SPD, der gegenwärtig amtierende Herr Präsident, Herr Kollege SchmittVockenhausen, erklärt — ich zitiere aus dem Protokoll —:
    Wir
    — nämlich die SPD-Fraktion —
    haben in der Vergangenheit immer wieder mit Erfolg eine Zurückstellung der Verhandlungen um die Grundgesetzänderungen erreicht.
    Der Sprecher der damaligen Opposition, der damalige Kollege Dr. Miessner von der Fraktion der FPD, hat gegen die Ergänzung des Art. 75 GG mit dem Argument votiert, daß hierin eine Zumutung für die Länder liege. Er erklärte — ich zitiere ihn —:
    Sie
    — die Länder —
    sollen nämlich zu diesem Zeitpunkt, in dem sie noch gar nicht wissen, was von dem Regierungsentwurf des zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes eines Tages tatsächlich Gesetz wird, gewissermaßen die Katze im Sack kaufen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.) Er schloß diese Passage mit der Bemerkung: Das ist gewiß eine starke Zumutung . . .


    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Katzer: In der Tat!)

    Zweitens. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in der Frage des Besoldungsrechts engen Kontakt mit den Landtagsfraktionen der CDU und CSU gehalten. Die Konferenz der Vorsitzenden und Geschäftsführer der Landtags- und Bürgerschaftsfraktionen der CDU und CSU hat am 14. Dezember 1970 einen Beschluß gefaßt, in dem es heißt — ich zitiere diesen Beschluß in dem hier interessierenden Teil —:
    Die Konferenz unterstützte den von der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion eingenommenen Standpunkt, daß vor einer Grundgesetzänderung eine umfassende besoldungspolitische Konzeption vorliegen muß. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Die Fraktionsvorsitzenden begrüßen das Angebot der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gemeinsam mit der Koalition eine befriedigende Lösung kurzfristig zu erarbeiten. Sie werden sich dafür einsetzen, daß innerhalb dieser Frist in den Ländern keine weitergehenden Regelungen getroffen werden. Die Fraktionsvorsitzenden waren sich darüber einig, daß eine Abschlagszahlung hinsichtlich der linearen Besoldungserhöhungen bei den Grundgehältern und Ortszuschlägen sowie der zusätzlichen Anhebung der Ortszuschläge mit Wirkung vom 1. Januar 1971 erfolgen sollte.
    Von dieser Seite her ist also Vorsorge dafür getroffen, daß in der nahen Zukunft jedenfalls in den von der CDU und CSU regierten Ländern Besoldungsregelungen, die eine weitere Auseinanderentwicklung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern zur Folge hätten, nicht getroffen werden.
    Drittens. Meine Fraktion begrüßt die eben von Herrn Kollegen Schäfer mitgeteilte Entscheidung der Koalitionsfraktionen, auf den bereits am 11. Dezember 1970 von der CDU/CSU gemachten Vorschlag einzugehen, eine Arbeitsgruppe der Besoldungs- und Haushaltsexperten der Fraktionen und der Bundesregierung zu bilden, die alsbald Vorschläge für eine Gesamtkonzeption zur Neuordnung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern auf der Grundlage der von der Bundesregierung und der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwürfe erarbeiten soll.
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4817
    Benda
    Hierbei wird auch die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen — 7. Besoldungsänderungsgesetz — selbstverständlich alsbald zu prüfen und zu bearbeiten sein.
    Die CDU/CSU-Fraktion gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese Arbeitsgruppe, zu der wir heute morgen unsere Vertreter benannt haben, unverzüglich ihre Arbeit aufnimmt, mit dem Ziel, eine einverständliche Regelung der Besoldungsneuordnung zu erreichen, die dann auf eine breite Zustimmung im Deutschen Bundestag rechnen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)