Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordneter(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 4. 12.
Adams * 4. 12.
Adorno 4. 12.
Dr. Aigner * 4. 12.
Alber 4. 12.
Dr. Arndt (Berlin) 4. 12.
Dr. Arnold 4. 12.
Dr. Artzinger * 4. 12.
Dr. Barzel 4. 12.
Bay 4. 12.
Behrendt * 4. 12.
Frau von Bothmer 4. 12.
Breidbach 4. 12.
Burger 4. 12.
Dr. Burgbacher * 4. 12.
Dasch 18. 12.
Dr. Dittrich * 4. 12.
Draeger 4. 12.
Dröscher * 4. 12.
Eckerland 4. 12.
Dr. Evers 4. 12.
Dr. Eyrich 4. 12.
Faller * 4. 12.
Fellermaier * 4. 12.
Flämig * 4. 12.
Fritsch 4. 12.
Dr. Furler * 4. 12.
Gerlach (Emsland) * 4. 12.
Dr. Gleissner 4. 12.
Dr. Götz 31. 12.
Dr. Haack 4. 12.
Haage (München) * 4. 12.
Haar (Stuttgart) 4. 12.
Dr. Heck 4. 12.
Dr. Hein 31. 12.
Heyen 31. 12.
Dr. Jaeger 31. 12.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 12.
Dr. Jungmann 31. 1. 1971
Dr. Kempfler 4. 12.
Dr. Klepsch 4. 12.
Klinker * 4. 12.
Dr. Koch * 4. 12.
Dr. Kreile 4. 12.
Kriedemann 4. 12.
von Kühlmann-Stumm 4. 12.
Lange * 4. 12.
Lautenschlager * 4. 12.
Lemmrich 4. 12.
Dr. Löhr ' 4. 12.
Lücker (München) * 4. 12.
Dr. Martin 4. 12.
Mattick 4. 12.
Maucher 4. 12.
Meister * 4. 12.
* Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter(r) beurlaubt bis einschließlich
Memmel * 4. 12.
Michels 4. 12.
Dr. Mikat 4. 12.
Müller (Aachen-Land) * 4. 12.
Frau Dr. Orth * 4. 12.
Ott 4. 12.
Pieroth 4. 12.
Pöhler 4. 12.
Dr. Pohle 4. 12.
Rasner 4. 12.
Rasner 4. 12.
Richarts * 4. 12.
Richter 4. 12.
Riedel (Frankfurt) * 4. 12.
Rock 11. 12.
Dr. Rutschke * 4. 12.
Dr. Schachtschabel 4. 12.
Dr. Schellenberg 4. 12.
Dr. Schulz (Berlin) 4. 12.
Schwabe * 4. 12.
Dr. Schwörer * 4. 12.
Seefeld * 4. 12.
Seibert 4. 12.
Springorum * 4. 12.
Dr. Starke (Franken) * 4. 12.
Steiner 18. 12.
Dr. Stoltenberg 4. 12.
Strauß 4. 12.
Frau Dr. Walz 4. 12.
Werner * 4. 12.
Westphal 4. 12.
Wischnewski 4. 12.
Wolfram * 4. 12.
Wohlrabe 4. 12.
Wurbs 4. 12.
Zoglmann 4. 12.
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 3. Dezember 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Gallus (FDP) zu seiner Mündlichen Frage *)
Die Umrüstung der Hubschrauber ist abgeschlossen oder steht vor dem Abschluß. Auf allen Heeresflugplätzen sind bereits solche Hubschrauber stationiert. Die Schafhaltung kann daher auf keinem Heeresflugplatz mehr gestattet werden.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Ihnen auch in der Fragestunde mitgeteilten Gründe für das Verbot den Herren Rolf und Friedrich Hausch, für die Sie mit Schreiben vom 22. Oktober 1970 die Erlaubnis zur weiteren Schafhaltung auf dem Flugplatz Laupheim erbeten hatten, verständlich machen könnten.
*) Siehe 80. Sitzung Seite 4478 C
4668 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen A 9 und 10) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Führung von Starkstromleitungen ein schwerwiegendes Hindernis für die Bebauung und den Zusammenschluß von Gemeinden und Gemeindeteilen darstellt?
Sieht sie Möglichkeiten — oder unterstützt sie eine entsprechende Forderung —, Freileitungen verkabelt und unterirdisch zu führen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Starkstromfreileitungen sich gelegentlich für die bauliche Ausdehnung einer Gemeinde als hinderlich erweisen können. Es sind dies Fälle, in denen bei der Trassierung die zuständigen und regelmäßig zu beteiligenden Planungsbehörden die künftige Entwicklung nicht übersehen konnten. Die Gemeinden haben bekanntlich die Möglichkeiten in den Bauleitplänen durch entsprechende Darstellungen und Festsetzungen (§§ 5 Abs. 2 Nr. 4, 9 Abs. 1 Nr. 6 BBauG) oberirdische Versorgungsleitungen so zu führen, daß die zukünftige bauliche Entwicklung nicht behindert wird.
Bei einer nicht vorhergesehenen baulichen Ausdehnung einer Gemeinde wird auf vorhandene Leitungen entweder Rücksicht genommen oder die Leitung muß — im allgemeinen auf Kosten des Veranlassers — verlegt werden, falls die besonderen Umstände dies erfordern.
Anstelle von Freileitungen Kabelleitungen zu verlegen, verursacht wesentlich höhere Kosten, die je nach der Höhe der Spannung das 3- bis 8fache betragen. Bei einer 110 KV-Doppelleitung z. B., die als Freileitung etwa 150 000 bis 200 000 DM je km kostet, ergeben sich durch die Verkabelung Mehrkosten in Höhe von etwa 800 000 DM.
Die erheblichen Mehrkosten einer Verkabelung würden, wenn sie von den Energieversorgungsunternehmen getragen werden müßten, das Strompreisniveau nachteilig beeinflussen.
Hochspannungskabel haben zudem auch noch betriebliche Nachteile. Zu ihnen gehört, daß bei höheren Spannungen aus technischen Gründen die Betriebssicherheit der Stromversorgung beeinträchtigt wird.
Die Bundesregierung würde sich daher nicht in der Lage sehen, allgemein eine entsprechende Forderung nach der Verkabelung von Hochspannungsfreileitungen zu unterstützen.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom
4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des
Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Fragen A 13 und 14) :
Ist der Bundesregierung die Arbeit der EntwicklungshilfeArbeitsgemeinschaft medico international, Frankfurt, bekannt, und wie beurteilt sie deren Tätigkeit?
Welche öffentlichen Mittel wurden dieser Gesellschaft bisher und für welche Projekte zur Verfügung gestellt?
Medico international nimmt seit etwa einem Jahr regelmäßig an den Sitzungen des Katastrophenstabes beim BMI teil, in dem bei Katastrophen größeren Ausmaßes alle Hilfen der Bundesregierung und der deutschen privaten Hilfsorganisationen koordiniert werden. Aus dieser Zusammenarbeit ist medico international dem BMI als einer von zahlreichen Partnern bei der Durchführung von Katastrophenhilfen im Ausland bekannt. Medico international hat bei diesen Gelegenheiten tatkräftig Hilfsguter und Personal in die koordinierten Hilfsmaßnahmen eingebracht und dabei dieselbe Funktion wahrgenommen, wie diese seitens der übrigen beteiligten Organisationen geschehen ist. Medico international hat sich vornehmlich bei Hilfen für die Türkei, für Peru, Jordanien und Ost-Pakistan beteiligt.
Öffentliche Mittel wurden medico international bisher von der Bundesregierung nicht zur Verfügung gestellt. Medico international hat allerdings beim BMZ eine Zuwendung für den Bau eines Hospitals in Caraz/Peru und bei meinem Hause einen Zuschuß zu den Personalkosten beim Einsatz eines Feldhospitals in Amman/Jordanien erbeten. Über beide Anträge ist noch nicht entschieden. Das BMI hat im Einvernehmen mit dem AA ferner die Kosten des Luft- und Seetransports des in Jordanien eingesetzten Feldhospitals übernommen.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 2. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SDP) (Drucksache VI/ 1480 Frage A 15):
Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um der immer stärker werdenden gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bevölkerung durdi Lärm jeder Art zu begegnen?
Die Bundesregierung ist sich der Gefährdung der Bevölkerung durch Lärm bewußt. Sie hat sich im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen um die Schaffung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Bekämpfung des Lärms bemüht. Aufgrund des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm vom 9. September 1965 hat sie am 19. August 1970 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm — Geräuschimmissionen — erlassen. Voraussichtlich noch vor Jahresende wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm — Emissionsmeßverfahren — ergehen. Weitere Allgemeine Verwaltungsvorschriften, die auf eine Senkung des Lärms an der Baumaschine selbst abzielen, sind in Vorbereitung.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4669
In der Technischen Anleitung zum Schutz gegen
Lärm vorn 16. Juli 1968 wurden für genehmigungsbedürftige gewerbliche Anlagen nach der Schutzbedürftigkeit der betroffenen Gebiete gestaffelte Geräuschimmissionswerte festgesetzt. Die Bundesregierung hat durch ein 1965 in ihrem Auftrag von einer Gruppe von namhaften Wissenschaftlern erstatteten Gutachten „Fluglärm — seine Messung und Bewertung, seine Berücksichtigung bei der Siedlungsplanung, Maßnahmen zu seiner Minderung" die Grundlage für den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, das kurz vor der Verabschiedung steht, geschaffen.
Für die Zulassung von Kraftfahrzeugen wurden Geräuschgrenzwerte festgelegt und diese Werte der Entwicklung des Standes der Technik entsprechend mehrfach herabgesetzt.
In einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen wurden Vorschriften aufgenommen, die der Lärmbekämpfung dienen, so z. B. in das Raumordnungsgesetz, das Bundesbaugesetz, die Baunutzungsverordnung, die Straßenverkehrsordnung, das Gaststättengesetz.
Eine umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz vor Umweltgefahren durch Luftverunreinigungen, Lärm und ähnliche Einwirkungen wird das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthalten, das die Bundesregierung im nächsten Jahr vorlegen wird.
Die Bundesregierung hat in diesem Jahr erneut beantragt, daß dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz u. a. für die Lärmbekämpfung eingeräumt wird, damit ein bundeseinheitliches Recht für alle wichtigeren Bereiche der Lärmbekämpfung geschaffen werden kann.
Die Bundesregierung hat die medizinische und technische Lärmforschung finanziell gefördert. Sie hat insbesondere eine Reihe gezielter Forschungsaufträge zur Untersuchung der Wirkung des Lärms auf den Menschen erteilt.
Die Bundesanstalt für das Straßenwesen führt umfangreiche bau- und verkehrstechnische Untersuchungen zur Bekämpfung des Verkehrslärms durch. In diesem Zusammenhang wird ein besonderer Versuch mit einer Lärmschutzwand an einem Abschnitt der Bundesautobahnen durchgeführt.
Wegen weiterer Maßnahmen der Bundesregierung, die z. Z. verwirklicht werden, wird auf den Teil „Lärmbekämpfung" des Sofortprogramms der Bundesregierung für den Umweltschutz, das jedem Kollegen zugeleitet worden ist, verwiesen.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Frage A 18) :
Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (III ZR 1969/67) zu
ziehen, nach der die öffentliche Hand für einen Unfall, der lediglich auf eine funktionsgestörte Verkehrsampel zurückzuführen ist und hei dem keinerlei Verschulden des Überwachungspflichtigen vorliegt, nicht haftbar gemacht werden kann, oder hält es die Bundesregierung für richtig, daß der Verkehrsteilnehmer, der sich auf das ungestörte Funktionieren der Verkehrsampeln verlassen muß, den Schaden aus dem Versagen der Ampel allein zu tragen hat?
Das in Ihrer Frage aufgeworfene Problem ist im geltenden Recht unbefriedigend gelöst. Deshalb habe ich auf Vorschlag des 47. Deutschen Juristentages 1968 im Januar 1970 zusammen mit dem Herrn Bundesminister der Justiz, eine unabhängige Kommission eingesetzt mit dem Auftrag, eine gesetzliche Neuregelung des gesamten Bereichs des Staatshaftungsrechts zu erarbeiten.
Der in Ihrer Frage angeschnittene Fall gehört zu den Problemgruppen, die von der Kommission einbezogen werden müssen.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Fragen A 40 und 41) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß man die deutsche Textilindustrie auf weite Sicht unbegrenzt staatlich manipulierten Exportpreisen der Ostblockländer aussetzen darf, oder teilt sie meine Ansicht, daß bestimmte textile Warenangebote aus Staatshandelsländern auch außerhalb des neu festgelegten Preisprüfungsverfahrens überprüft werden müssen?
Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, daß zum Beispiel der Deutschlandvertreter des tschechoslowakischen Außenhandelsmonopols in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Angebot wirbt, jede gewünschte Ware könne um 2 bis 3 DM unter dem üblichen deutschen Marktpreis geliefert werden?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, irgendeine Industrie staatlich manipulierten Exportpreisen auszusetzen. Die mit osteuropäischen Staatshandelsländern abgeschlossenen bilateralen Warenabkommen enthalten Preisklauseln, in denen sich diese Länder verpflichtet haben, zu marktgerechten Preisen zu liefern.
Generell sind diese schon wegen ihrer Devisenlage bestrebt, gute Preise zu erzielen. Einzelfällen anormaler Preisunterbietung wird durch das neu gefaßte Preisprüfungsverfahren vom 23. Oktober 1970 begegnet.
Was Ihre zweite Frage betrifft, so habe ich diese Behauptung ebenfalls gehört. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dafür zuverlässiges Beweismaterial beibringen könnten. Ich würde dann veranlassen, daß die Angelegenheit nachgeprüft wird.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal
vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des
4670 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 44) :
Ist die Bundesregierung bereit, für die Aufsuchung von Bodenschätzen auch im Inland Zuschüsse zu gewähren, nachdem die Findungsarbeiten bei Mangelmineralien (z. B. Flußspat) einen hohen finanziellen Aufwand erfordern?
Nachdem von der Bundesregierung am 26. Juni 1970 beschlossenen Programm zur Sicherung der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit mineralischen Rohstoffen, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 117 vom 2. Juli 1970, können Zuschüsse für Prospektions- und Explorationsarbeiten für ausgewählte ausländische Rohstoffprojekte gewährt werden.
Unabhängig von diesen, für die Auslandstätigkeit vorgesehenen finanziellen Förderungsmaßnahmen enthält das Programm weitere Vorkehrungen mit dem Ziel, die Versorgung der Bundesrepublik mit mineralischen Rohstoffen zu sichern.
Aufgrund dieser Zielsetzung ist von verschiedenen Bundesländern, von Bergbau- und Hüttenunternehmen sowie von der Arbeitnehmerseite des Bergbaus die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht konsequent sei, finanzielle Förderungsmaßnahmen auch auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erstrecken.
Zur Begründung dieser Bestrebungen wird insbesondere darauf hingewiesen, daß bei einigen mineralischen Rohstoffen, wie z. B. Flußspat, mittelfristig eine Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage nicht ausgeschlossen werden könne.
Das Bundesministerium für Wirtschaft wird im Rahmen der von der Bundesregierung verfolgten rohstoffpolitischen Ziele prüfen, ob und inwieweit eine staatlich geförderte Aufsuchung von inländischen Bodenschätzen die Rohstoffversorgung zusätzlich sichern kann.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 3. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen A 45 und 46) :
Teilt die Bundesregierung die von Bundeswirtschaftsminister Schiller im SPD-Pressedienst vom 23. November 1970 vertretene Auffassung, wonach die Nominallohnsteigerungen im Jahre 1970 bei netto 12 v. H. liegen und nach Abzug der Preissteigerung für die Lebenshaltung noch real etwa 8,2 v. H. verbleiben?
Trifft diese Aussage für alle Arbeitnehmer zu, oder räumt die Bundesregierung ein, daß bei verschiedenen Arbeitnehmergruppen, z. B. den Beamten, die nach Abzug der Preissteigerung verbleibende Nettogehaltserhöhung erheblich niedriger liegt?
Ihre erste Frage darf ich mit einem eindeutigen Ja beantworten.
Der verbleibende Zuwachs am Reallohn ist inzwischen nicht nur vom Statistischen Bundesamt bestätigt worden, sondern auch der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 1970 und ebenfalls der DGB gehen davon aus.
Was Ihre zweite Frage betrifft, so ist es natürlich richtig, daß dies ein Durchschnitt ist und einige Gruppen darüber und darunter liegen. Was die Beamten betrifft, so muß man zu der linearen Erhöhung auch die Strukturverbesserungen hinzurechnen. Außerdem ist eine genaue Berechnung der Reallohnsteigerungen aus statistischen Gründen nicht möglich, da die hierfür notwendigen Angaben — wie z. B. die Lohnsteuerzahlungen — in der dafür erforderlichen Abgrenzung nicht verfügbar sind.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 48) :
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der in der Presse bereits veröffentlichten Mitteilung aus dem Jahresgutachten 1970 des Sachverständigenrates, wonach zu Unrecht allein die Preisentwicklung der Lebenshaltungskosten für die konjunkturelle Beurteilung herausgestellt wird, obwohl die viel höher liegenden Preise für Investitionsgüter und Großhandelspreise eine entscheidende Aussagekraft haben?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß der Vorwurf des Sachverständigenrates (Textziffer Nr. 197 seines Jahresgutachtens 1970) hauptsächlich die vorherige Bundesregierung trifft, die in ihrer Mehrheit eine rechtzeitige und prophylaktische Stabilitätspolitik — gerade auch unter dem Hinweis auf den verhältnismäßig ruhigen Preisverlauf — verhindert hat.
Ich darf Sie in diesem Zusammenhang an das Interview des Herrn Kollegen Kiesinger in der Zeitung „Die Welt" vom 23. August 1969 erinnern, der dort wörtlich erklärte, „es wird keine anomalen Preissteigerungen geben. Das Gerede, sie würden bestimmt kommen, ist unverantwortlich."
Die Konjunkturpolitik der Bundesregierung beruht auf einer Würdigung aller zur Verfügung stehenden Konjunkturindikatoren, nicht nur der Preise. Denn diese sind, auch auf den in Ihrer Frage angesprochenen Gebieten der Investitionsgüter und des Großhandels, nur „nachhinkende Indikatoren" der konjunkturellen Entwicklung, die für eine prophylaktische Konjunkturpolitik niemals dieselbe Bedeutung besitzen können wie die „vorauseilenden Indikatoren", insbesondere die Daten für die Nachfrageentwicklung (Auftragseingänge und Baugenehmigungen) .
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Varelmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 63) :
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4671
Kann es der Sozialversicherung zugemutet werden, die Kosten der gesundheitlichen Schäden, die aus dem Genuß von Rauschgift entstehen, zu tragen, zumal die negativen Auswirkungen oftmals der Öffentlichkeit unterbreitet wurden?
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 12. November 1970 ein umfangreiches Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittel-Mißbrauchs beschlossen.
Auf der anderen Seite muß aber auch denjenigen geholfen werden, die leichtfertig und unüberlegt zu Drogen und Rauschmitteln greifen und sich nicht aus eigener Kraft davon befreien können. Ihnen soll die Hilfe des Arztes, des Psychologen und des Fürsorgers zur Verfügung stehen.
Die durch den Genuß von Drogen und Rauschgift gesundheitlich Geschädigten haben einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Sozialversicherung, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllen.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung kommt es bei der Leistungsgewährung grundsätzlich nur darauf an, ob Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegen. Nach der Ursache wird grundsätzlich nicht gefragt.
Im übrigen bietet die Inanspruchnahme von ärztlicher Hilfe im Rahmen der sozialen Krankenversicherung eine zusätzliche Gelegenheit, um durch ärztliche Beratung weiteren gesundheitlichen Schäden infolge von Drogen- und Rauschgiftgenuß vorzubeugen. Die eingangs genannte Absicht, den durch Drogen und Rauschgift gesundheitlich Geschädigten zu helfen, wird dadurch unterstützt.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen A 64 und 65) :
Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß eine große Unsicherheit dadurch besteht, daß die in § 3 der Druckgasverordnung vom 20. Juni 1968 vorgesehenen allgemeinen Anforderungen noch nicht festliegen?
Bis wann ist mit entsprechenden Bestimmungen zu rechnen?
Die Anforderungen des § 3 der Druckgasverordnung gelten als erfüllt, wenn die Druckgasbehälter und Füllanlagen den vom Deutschen Druckgasausschuß aufgestellten Technischen Regeln Druckgase (TRG) entsprechen. Solange diese Regeln noch nicht verabschiedet sind, gelten übergangsweise die Technischen Grundsätze für ortsbewegliche Druckgasbehälter (TG) weiter. Sie sind vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in einer Neufassung bekanntgegeben worden (Bek. des BMA vom 12. Februar 1970 — Beilage zum Bundesarbeitsblatt — Fachteil Arbeitsschutz, Heft 3/1970).
Ich stimme Ihnen zu, daß es im Interesse des technischen Fortschritts erforderlich ist, die neuen TRG möglichst bald zu verabschieden. Es muß jedoch berücksichtigt werden, daß hierbei außerordentlich schwierige chemisch-physikalische Fragen zu entscheiden sind. Im Deutschen Druckgasausschuß sind Sachverständige des Staates, der Technischen Überwachungsorganisationen sowie der beteiligten Kreise einschließlich der Gewerkschaften vertreten.
Unser Haus bemüht sich darum, daß die TRG vom Deutschen Druckgasausschuß beschleunigt verabschiedet werden. Die grundlegenden Technischen Regeln (Allgemeine Bestimmungen für Druckgase, Gase, Gasgemische, flüssige tiefkalte Druckgase, wahlweise Verwendung von Druckgasbehältern) werden dem Deutschen Druckgasausschuß auf der nächsten Sitzung Ende Januar/Anfang Februar 1971 zur Verabschiedung vorgelegt. Weitere TRG werden für die darauffolgende Sitzung fertiggestellt. Die Bearbeitung des größten Teiles der TRG soll bis Ende 1971 abgeschlossen sein.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen A 66 und 67) :
Gibt die gegenwärtige Sozialversicherung den Handwerkern und Selbständigen die Gewähr für eine ausreichende Altersversorgung?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um Handwerkern und Selbständigen eine bessere soziale Altersversorgung zu sichern?
Bei der Antwort auf Ihre erste Frage sind drei verschiedene Personenkreise zu unterscheiden.
Handwerker sind in der gesetzlichen Rentenversicherung für 18 Jahre pflichtversichert. Damit hat der Gesetzgeber die Voraussetzung für eine Grundsicherung in der Sozialversicherung geschaffen. Im Anschluß an die Pflichtversicherungszeit haben die Handwerker das Recht, freiwillig weiter in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben.
Außerdem unterliegen kleinere Gruppen der Selbständigen (Küstenschiffer, Küstenfischer, Hebammen, selbständige Musiklehrer u. ä.) der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Sicherung in der Sozialversicherung entspricht der der Arbeitnehmer.
Für die übrigen Selbständigen gibt es bisher keine allgemeine Regelung für die Altersversorgung in der Sozialversicherung. Gleichwohl hat ein Teil von ihnen für seine Alterssicherung freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Einzelne Gruppen der Selbständigen, die über eigenständige Versorgungseinrichtungen verfügen, z. B. die Ärzte, haben bisher erklärt, daß für sie deshalb
4672 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
kein Bedürfnis nach einer sozialversicherungsrechtlichen Regelung besteht.
Der Herr Bundeskanzler hat bereits in der Regierungserklärung ausgeführt, daß die gesetzliche Alterssicherung für weitere Gesellschaftsgruppen geöffnet werden soll. In meinem Hause wird zur Zeit intensiv an einer entsprechenden Gesetzesvorlage gearbeitet.
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Frage A 68) :
Ist der Bundesregierung inzwischen bekannt, daß die von der Rentenversicherung der Arbeiter ihren Versicherten durch den Kauf von Pfandbriefen bereitgestellten Mittel für den Wohnungsbau lm Jahre 1969 nicht, wie von der Bundesregierung angegeben, 170 Millionen DM betrugen, sondern lediglich 11 Millionen DM, da Papiere für 159 Millionen DM z. T. erheblich früher gekauft wurden und lediglich im Jahre 1969 nach einem Zwischenerwerb von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte rückübertragen wurden?
Ihre Frage steht im Zusammenhang mit den Zahlenangaben, die in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Oktober dieses Jahres zur Höhe der gewährten Baudarlehen durch die Rentenversicherung der Arbeiter gemacht wurden. Seinerzeit war der Bundesregierung noch nicht bekannt, daß es sich bei den 1969 in Pfandbriefen angelegten Mitteln zum überwiegenden Teil um Rückübertragungen von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte handelte. Dies war aus den statistischen Unterlagen nicht ohne weiteres zu ersehen, da derartige Übertragungen von den Trägern als Zugang ausgewiesen werden.
Wir sind bemüht, die Statistik mit Rücksicht auf das Dritte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz weiter zu verfeinern, um kurzfristig auch solche differenzierten Informationen geben zu können.
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 69) :
Billigt die Bundesregierung die Werbemethoden der Verwaltungsstelle der Industriegewerkschaft Chemie-Papier-Keramik in Essen, die folgende Mitteilung der Verwaltungsstelle der IG Chemie-Papier-Keramik allen Arbeitern und Angestellten der Presswerk AG bekanntgegeben hat: „Der Betriebsrat und die Vertrauensleute der PAG Presswerk AG haben nun beschlossen, daß alle Unorganisierten dieses Werkes ab 1. November 1970 Mitglied der IG Chemie-Papier-Keramik werden. Wer bis zum 12. November 1970 keinen Einspruch beim Betriebsrat im Betriebsratszimmer eingelegt hat, von dem wird angenommen, daß er mit diesem Beschluß einverstanden ist", und hält sie diese mit unserem Rechtssystem für vereinbar?
Das von Ihnen zitierte Rundschreiben der Verwaltungsstelle Essen der IG Chemie-Papier-Keramik war schon vor drei Wochen Gegenstand einer Schriftlichen Frage von Herrn Kollegen Weigl. Wie Sie der damaligen Antwort der Bundesregierung entnehmen können, hat der Hauptvorstand der IG Chemie-Papier-Keramik die unklaren Formulierungen in dem Rundschreiben als mißverständlich bedauert und erklärt, die Gewerkschaft habe in keiner Weise die Absicht verfolgt, einen Zwang auf die unorganisierten Arbeitnehmer der PAG Preßwerk AG, Essen, auszuüben. In der Erklärung des Hauptvorstandes, die an alle Arbeitnehmer der PAG Preßwerk AG, Essen, verteilt worden ist, wird außerdem u. a. betont, daß die Gewerkschaft die maßgebende Bestimmung des Grundgesetzes (Artikel 9) und das freie Entscheidungsrecht jedes einzelnen Arbeitnehmers uneingeschränkt respektiert. Damit ist dieser lokale Einzelfall als erledigt anzusehen.
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Fragen A 70 und 71):
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß mit der Einführung des 5000-Meter-Laufs das Interesse der Mehrkämpfer am Soldatensportwettkampf gesunken ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Sportfachleuten der Bundeswehr, daß die Disziplin 5000-Meter-Lauf des Soldatensportwettkampfes, der ein leichtathletischer Mehrkampf sein sollte, zu lang ist und zugunsten eines 1500-Meter-Laufs die Mehrkampfbestimmungen geändert werden sollten?
Der Soldatensportwettkampf wird seit seiner ersten Austragung 1964 im Gesamtbereich der Bundeswehr mit dem 5000-Meterlauf durchgeführt.
Ein Vergleich der Teilnehmerzahlen aus den letzten beiden Jahren spricht gegen ein sinkendes Interesse.
1968 261 641 Teilnehmer
1969 270 813 Teilnehmer
Die Teilnehmerzahlen von 1970 liegen etwa zum 1. Mai 1971 vor.
Mit dem Soldatensportwettkampf, der kein leichtathletischer Mehrkampf im engeren Sinne ist, sollen möglichst viele Soldaten die Voraussetzungen für das Deutsche Sportabzeichen erfüllen. Es wurden deshalb Disziplinen gewählt, die keines besonderen, über die übliche sportliche Ausbildung in der Bundeswehr hinausgehenden Trainings bedürfen.
Der 5000-Meterlauf erfordert in erster Linie Ausdauer, die in der Allgemeinen Sportausbildung mit jedem Soldaten trainiert werden kann und die auch vom Soldaten im übrigen militärischen Dienst gefordert wird.
Eine Leistung im 1500-Meterlauf, der eine lange Mittelstrecke ist, verlangt eine ganz spezielle Anpassung des Herz- und Kreislaufsystems, die wegen
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4673
der erforderlichen sachkundigen und individuellen
Kontrolle in der Truppe nicht trainiert werden kann.
Darüber hinaus fördert ein derartiges Training nicht die für die militärische Ausbildung notwendigen Kräfte so gut wie der Dauerlauf.
Eine Einführung des 1500-Meterlaufs anstelle des 5000-Meterlaufs ist daher nicht zweckmäßig.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/1480 Fragen A 72 und 73):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Einberufung von Studenten der Ingenieurschulen zum Wehrdienst für die Betroffenen infolge der neuen Fachhochschul-Gesetzgebung und die dadurch gestiegenen Anforderungen ein zusätzlicher Verlust von einem Semester entsteht?
Ist die Bundesregierung bereit, die betroffenen Ingenieurstudenten vom Wehrdienst bis zur Beendigung des Studiums zurückzustellen, damit ihnen der Verlust von diesem Semester erspart bleibt, wie ähnlich durch die Vorverlegung des Abiturs den Abiturienten geholfen wurde?
Das Ingenieurschulwesen in der Bundesrepublik Deutschland ist zur Angleichung an die Regelung in den anderen EWG-Ländern neu geregelt worden. Zum Besuch der Ingenieurschulen, die ab Oktober 1971 in Fachhochschulen umgewandelt werden, ist künftig die Fachhochschulreife notwendig. Sie wird durch den zusätzlichen Besuch einer zweijährigen Fachoberschule erworben. Die in dieser Ausbildung stehenden Wehrpflichtigen werden — entsprechend den Abiturienten — bis zur Erlangung der Fachhochschulreife zurückgestellt.
Nach einer von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder auf Anregung meines Hauses beschlossenen Übergangsregelung werden Wehrpflichtige, bei denen im Zeitpunkt ihrer Einberufung die bisherigen Voraussetzungen für die Zulassung zum Ingenieurstudium gegeben waren, auch nach Ableistung des Wehrdienstes ohne Fachhochschulreife zum Studium an den Fachhochschulen zugelassen; ein zusätzlicher, durch die Ableistung des Wehrdienstes bedingter Zeitverlust entsteht für diese Wehrpflichtigen nicht. Eine Zurückstellung vom Wehrdienst ist daher auch bei diesem Personenkreis nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen — weitgehende Förderung des Studiums im Zeitpunkt der Einberufung — vorliegen.
Durch die Vorverlegung des Abiturs wird den wehrpflichtigen Abiturienten nicht etwa ein zusätzliches Studiensemester erspart. Hierdurch wird vielmehr nur eine zeitgerechte Einberufung der Abiturienten erreicht mit der Folge, daß sie unmittelbar nach ihrer Entlassung aus dem Wehrdienst das Studium aufnehmen können.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen A 74 und 75) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Sanitätsoffiziere (Z) in Niedersachsen entgegen der Regelung in allen anderen Bundesländern überhöhte Kammerbeiträge zu entrichten haben?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Gleichheitsgrundsatz für die Sanitätsoffiziere (Z) in Niedersachsen zu gewährleisten?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Sanitätsoffiziere (Zahnärzte) in Niedersachsen höhere Kammerbeiträge zahlen sollen, als die Sanitätsoffiziere (Zahnärzte) in den anderen Bundesländern. Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen beschloß am 14./15. November 1969 rückwirkend für die Jahre 1964, 1965 und 1966 den jährlichen Kammerbeitrag für Sanitätsoffiziere (Zahnärzte) von bisher 36 DM auf 84 DM für die Besoldungsgruppe A 13 und auf 120 DM für die Besoldungsgruppe A 14 und höher zu erhöhen.
Die Beitragsordnung für 1970 sieht für Sanitätsoffiziere (Zahnärzte) sogar einen Jahresbeitrag von 336 DM vor. Alle Beitragserhöhungen wurden vom Niedersächsischen Sozialminister genehmigt.
Der hohe Beitrag ergibt sich daraus, daß alle in Niedersachsen ansässigen Zahnärzte, also auch nur vorübergehend dort tätige Sanitätsoffiziere, an der sog. „alten Last" des Altersversorgungswerkes mittragen sollen.
Die Zahnärztekammer Niedersachsen vertritt die Auffassung, daß nach den geltenden Bestimmungen alle Zahnärzte, gleichgültig welche Tätigkeit sie im einzelnen ausüben, der Kammer beitragspflichtig angehören müssen, auch dann, wenn sie bei Nichtausübung ihres Berufes nur ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.
In meinem Auftrag ist der ärztlich zuständige Wehrbereichsarzt sowohl bei der Zahnärztekammer Hannover als auch beim Niedersächsischen Sozialminister in dieser Angelegenheit vorstellig geworden, ohne jedoch eine günstigere Regelung für die Sanitätsoffiziere erreichen zu können.
Da jedoch rechtliche Zweifel bestehen, ob Sanitätsoffiziere überhaupt zu einer Zwangsmitgliedschaft in den Ärzte/Zahnärztekammern der Länder verpflichtet werden können, unterstützt der BMVg den Musterprozeß eines Sanitätsoffiziers (Zahnarzt) gegen die Zahnärztekammer Niedersachsen. Dieser Prozeß ist zur Zeit in der Revisionsinstanz beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Erst nach Vorliegen des Urteils kann entschieden werden, ob und ggf. welche Maßnahmen im Interesse der Sanitätsoffiziere notwendig sind.
Unabhängig vom Ausgang dieses Grundsatzprozesses haben zahlreiche Sanitätsoffiziere (Zahnärzte) in Niedersachsen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
4674 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Der Bundeswehrverband führt zwei dieser Fälle als Musterprozesse. Bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem oben genannten Musterprozeß wird von den Bevollmächtigten der Kläger z. Z. angestrebt, die übrigen Verfahren auszusetzen.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1480 Frage A 76):
Haben alle acht am 29. Oktober 1970 zu diesem Dienstgrad beförderten Brigadegenerale eine Verwendung außerhalb des Heeres erfolgreich durchlaufen, die gemäß Weißbuch 1970, Seite 129, Voraussetzung zur Beförderung zum General ist?
Am 29. Oktober 1970 sind acht Brigadekommandeure des Heeres zu Brigadegeneralen befördert worden. Aus diesem Kreis von bewährten Offizieren haben 6 Offiziere eine Verwendung außerhalb der Teilstreitkraft erfolgreich durchlaufen.
Der siebente Offizier ist zwar noch nicht außerhalb des Heeres verwandt worden, hat sich jedoch im BMVg als Referent im Fü H besonders bewährt.
Der achte Offizier war noch nicht außerhalb der TSK eingesetzt, kann jedoch auf eine besonders erfolgreiche Laufbahn als Truppenkommandeur (BtlKdr, stvBrigKdr, stvKdr einer Kampftruppenschule und BrigKdr) zurückblicken.
Derartige Ausnahmen in besonders gelagerten Einzelfällen können in einer gewissen Übergangszeit nicht ausgeschlossen werden.
Anlage 20
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1480 Frage A 77):
Gedenkt die Bundesregierung, den Flugplatz Beja (Portugal) insoweit zu benutzen, als ein Lufttransportgeschwader, das zur Umrüstung auf Transall vorgesehen ist, nach Beja verlegt wird und die Umschulung auf Transall dort vorgenommen wird?
Die Luftwaffe verlegt vorübergehend Teile des Lufttransportgeschwaders 61 ab 1. April 1971 bis vorerst Dezember 1971 nach Beja/Portugal. Das Geschwader wird dort auf das Flugzeugmuster Transall umgerüstet und die Besatzungen umgeschult.
Anlage 21
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen A 78 und 79):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die BordmechanikerMeister auf Propeller-Flugzeugen (z. B. C-160 Transall) durch Laufbahnbestimmungen wie Nichtanerkennung der Fachlehrgänge
als Stabsfeldwebellehrgang Teil II, sowie erschwerten Zugang bzw. Zulassung zur Laufbahn des Fachoffiziers und im Hinblick auf die Zulagenregelung gegenüber den Flugzeugführern und Navigatoren erhebliche Nachteile erleiden?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Unruhe der Bordmechaniker-Meister wegen der aufgezeigten Benachteiligungen zu beseitigen?
Ich möchte Ihnen kurz die Förderungsmöglichkeiten aufzeigen, die diesen Fachleuten zur Zeit und auch künftig geboten werden.
Den Bordmechanikermeistern auf dem Flugzeugtyp C 160 Transall ist zur Zeit ebenfalls der Zugang zur Laufbahn des Offiziers im militärfachlichen Dienst, und zwar im Fachbereich der flugzeugtechnischen Offiziere möglich. Sie müßten jedoch aus dem fliegenden Personal ausscheiden und einen Dienst in der Luftfahrzeuginstandsetzung beim Bodenpersonal übernehmen.
Das tun die Bordmechanikermeister jedoch nur ungern, weil dadurch die Fliegerzulage verlorengeht.
Als Strukturverbesserung ist jedoch künftig vorgesehen, für jede Staffel 4 Fachoffiziersdienstposten als Bordmechaniker — mit Fliegerzulage — einzurichten.
Anlage 22
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 3. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 'VI/1480 Frage A 80) :
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Prozentsatz in § 7 Abs. 2 Ziff. 6 d des Unterhaltssicherungsgesetzes ausreicht, um z. B. abgeschlossene Lebensversicherungs- und Bausparverträge von Grundwehrdienstleistenden abzugelten, und was gedenkt die Bundesregierung im Interesse der Wehrgerechtigkeit zu unternehmen, um sicherzustellen, daß die Grundwehrdienstleistenden ohne materielle Einbuße die in § 7 Abs. 2 Ziff. 6 d des Unterhaltssicherungsgesetzes genannten Verträge weiter erfüllen können?
Das Weißbuch 1970 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage der Bundeswehr sieht im Rahmen der Maßnahmen für die Wehrgerechtigkeit auch eine Überprüfung der Sonderleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz vor (Seite 65 des Weißbuchs). Diese ist insbesondere im Zusammenhang mit dem Problem der Vermögensbildung- für Wehrpflichtige erforderlich geworden. Die Überprüfung umfaßt auch die von Ihnen angeschnittene Frage der Begrenzung der Sonderleistungen auf 15 v. H. des Einkommens.
Die Erweiterung der bisherigen Möglichkeiten für die Vermögensbildung der Wehrpflichtigen hat weit-tragende finanzielle Konsequenzen. Sie wirft auch schwierige rechtliche Fragen auf. Aus diesen Gründen wird sich eine kurzfristige Entscheidung in dieser Sache nicht herbeiführen lassen.
Anlage 23
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 104) :
Treffen Meldungen in den „Schongauer-Nachrichten" vom 7. Oktober 1970 zu, wonach Staatssekretär von Dohnanyi zu verstehen gab, daß für das dort geplante Modell einer kooperativen Gesamtschule grundsätzlich keine Förderung aus Bundesmitteln zu erwarten sei, und wie kann die Bundesregierung, falls diese Meldung zutrifft, eine derartige Entscheidung wissenschaftlich rechtfertigen?
Diese Meldungen treffen in dieser Form nicht zu.
Die Förderung von Modellversuchen im Schulwesen durch den Bund erfolgt über den Innovationsausschuß der Bund-Länder-Kommission.
Eine entsprechende Vereinbarung wird z. Z. vorbereitet. Nach dem derzeitigen Diskussionsstand wird die Förderung von kooperativen Gesamtschulen nicht ausgeschlossen sein. Der BMBW wird jedoch daraufhinwirken, daß integrierte Gesamtschulen mit Vorrang behandelt werden, weil diese wegen des höheren Innovationspotentials gegenüber dem traditionellen Schulsystem eine intensivere und umfassendere wissenschaftliche Begleitung benötigen und weil sie für die Zukunft ein bedeutsameres System zur Verwirklichung der bildungspolitischen Ziele von Chancengleichheit und individueller Förderung sein dürften.
Anlage 24
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs von Heppe vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen 105 und 106) :
Trifft es zu, daß Dr. Bonnevier von der Abteilung für Plasmaphysik an der Technischen Hochschule in Stockholm ein neues, sehr wirksames und einfaches Verfahren der Isotopetrennung im Plasmatornado entwickelt hat?
Welche Bedeutung hat im bejahenden Fall dieses neuartige System im Vergleich zur Isotopetrennung mittels Gasdiffusion, Gasultrazentrifuge und Trenndüse?
Es trifft zu, daß in Stockholm an einer neuen Methode zur Isotopentrennung in rotierenden Plasmen gearbeitet wird. Die Untersuchungen befinden sich noch im ersten Versuchsstadium, so daß über die technische Handhabbarkeit und die Wirtschaftlichkeit dieses Verfahrens noch keine Aussagen möglich sind.
Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob das genannte Verfahren auch zur Isotopentrennung schwerer Atome, wie z. B. Uran, eingesetzt werden kann. Hierzu sind noch umfangreiche Versuche mit Schwerionen-Plasmen erforderlich. Über die Bedeutung des Verfahrens zur Urananreicherung läßt sich zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage machen.
Anlage 25
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 107):
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, damit die Vorschrift des Artikels 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, welche Achtung und Schutz der Würde des Menschen zur Verpflichtung aller staatlichen Gewalt erklärt, auch für die Hochschullehrer verwirklicht wird?
Die Achtung und der Schutz der Menschenwürde nach Artikel 1 Abs. 1 GG ist durch die Gesamtrechtsordnung der Bundesrepublik für alle Bürger gleichermaßen sichergestellt. Der Erlaß besonderer zusätzlicher Rechtsnormen zum Schutz der Hochschullehrer ist daher nicht erforderlich.
Anlage 26
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 3. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen A 108 und 109) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Deutschland lebende Studenten mit niederländischer Staatsangehörigkeit auch dann nicht nach dem Honnefer Modell gefördert werden können, wenn ihre Familien nachweislich seit Generationen in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Deutschen Reich ansässig sind und nur aus zufälligen Gründen die niederländische Staatsangehörigkeit beibehalten haben?
Ist die Bundesregierung bereit, sich im Hinblick auf eine künftige Harmonisierung der Studentenförderung in der EWG vorerst bei ihren Partnerländern dafür einzusetzen, daß auch Studenten anderer Nationalität in die jeweilige nationale Studentenförderung einbezogen werden, wenn deren Familien nachweislich seit längerer Zeit in dem betreffenden Land ansässig sind, und sieht nicht die Bundesregierung in einem solchen Übereinkommen einen kurzfristig möglichen Schritt in Richtung Europa?
Die Studienförderung nach dem Honnefer Modell wird bisher ausschließlich deutschen und ihnen rechtlich gleichgestellten Studenten gewährt. Gleichgestellt sind heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl I Seite 269).
Um ausländischen Studenten, die seit vielen Jahren in Deutschland ansässig sind und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, die Möglichkeit der Studienförderung nach dem Honnefer Modell zu eröffnen, gilt ab 1. Januar 1971 die Regelung, daß Ausländer dann Studienförderung erhalten können, wenn sie seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin haben und die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt wurde.
Anderen Ausländern stehen die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst vergebenen Stipendien, — die einerseits finanziell günstiger sind als die Studienförderung nach dem Honnefer Modell, andererseits in der Regel nur für 1 Jahr gewährt werden, — zur Verfügung. Daneben kommt evtl. noch die Förderung durch das jeweilige Heimatland eines Ausländers in Frage.
Die Bundesregierung ist bereit sich bei ihren Partnerländern in der EWG dafür einzusetzen, daß die Studenen der EWG-Länder in die jeweiligen nationalen Studentenförderungen miteinbezogen werden. In Richtung auf dieses Ziel sieht der Referentenentwurf für ein Bundesausbildungsförderungsgesetz in § 7 Abs. 2 bereits vor, daß Auslän-
4676 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
dern Ausbildungsförderung gewährt wird, wenn sich zumindest ein Elternteil in den letzten drei Jahren vor Beginn des Bewilligungszeitraums im Geltungsbereich dieses Gesetzes rechtmäßig aufgehalten hat und erwerbstätig war und während der Ausbildung auch weiterhin erwerbstätig bleibt.
Anlage 27
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/1480 A 110) :
In welchem Ausmaß werden Studienzeiten und Examen, die an Hochschulen in der DDR abgeleistet wurden, in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt?
Die in der DDR abgeleisteten Studienzeiten und abgelegten Prüfungen werden in der Bundesrepublik in der Regel anerkannt, sofern Ausbildung und Examina gleichwertig sind.
Problematisch sind diejenigen Abschlüsse, bei denen die Ausbildungsgänge und Studienziele in der DDR eine völlige Neuorientierung erfahren haben.
Die akademischen Grade werden im allgemeinen anerkannt. Ein besonderes Problem bilden die in der DDR neu eingeführten Diplomtitel sowie die „Kollektiv"-Promotionen. Bei den Staatsexamina kann das in der DDR erworbene Juristendiplom nicht berücksichtigt werden. Für das Lehramt an höheren Schulen muß die zweite Staatsprüfung nachgeholt werden. Bei den übrigen allgemeinbildenden Schulen sind differenzierte Regelungen nach einem Beschluß der Kultusministerkonferenz vorgesehen, ähnlich verhält es sich mit den Berufsschulen.
In der Medizin, der Zahnmedizin und der Pharmazie gibt es kaum Schwierigkeiten. Hier wird die abgeschlossene Ausbildung als gleichwertig angesehen.
In den naturwissenschaftlichen Fächern werden abgelegte Prüfungen ebenfalls anerkannt. Hier gilt der Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 31. Januar 1963. Danach werden die vollständig abgelegten Prüfungen anerkannt, Teilprüfungen angerechnet. Eine Nachholpflicht besteht für Fächer, die im Prüfungsplan der DDR fehlen.
Der Bund wird sich im Rahmen der Bund-LänderKommission auch um eine Vereinheitlichung der Regeln in dieser Frage bemühen.
Anlage 28
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 4. Dezember
1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 111) :
Kann in absehbarer Zeit damit gerechnet werden, daß die Bundesregierung im Einvernehmen mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz durch die Gewähung zusätzlicher Pluspunkte bei der Programmierung der Zulassungsvoraussetzungen an den Hochschulen den aus dem Wehrdienst ausscheidenden Abiturienten einen Teil der Nachteile auszugleichen versucht, die dieser Personenkreis gegenüber vom Wehrdienst nicht betroffenen Abiturienten hinnehmen muß?
Nach dem Wunsch der Bundesregierung soll durch das Hochschulrahmengesetz auch ein Beitrag zur Wehrgerechtigkeit geleistet werden. Der am 3. Dezember vom Kabinett verabschiedete Entwurf sieht eine besondere Berücksichtigung von Studienbewerbern, die Wehrdienst oder Wehrersatzdienst abgeleistet haben, in denjenigen Fällen vor, in denen in einem Studiengang an allen Hochschulen in der Bundesrepublik Zulassungsbeschränkungen bestehen (sogenannter totaler Numerus clausus).
Nach § 30 des Entwurfs soll die Auswahl der Studienbewerber in diesen Fällen sowohl nach Leistungsgesichtspunkten als auch nach der Dauer der Wartezeit erfolgen, die durch vergebliche Bewerbung oder durch die Erfüllung der Wehr- oder Ersatzdienstpflicht eingetreten ist. Die Absolventen des Wehr- oder Wehrersatzdienstes werden dabei insofern gegenüber anderen männlichen Bewerbern bevorzugt, als sie bei gleicher Wartezeit den Vorrang haben sollen. Außerdem darf nach dem Entwurf Studienbewerbern aus dem Umstand, daß sie für eine bestimmte Zeit durch den Dienst für die Allgemeinheit an der Bewerbung für das Studium gehindert waren, kein Nachteil erwachsen. Diesem Gedanken soll dadurch Rechnung getragen werden, daß dieser Personenkreis hinsichtlich seiner Zulassungschance unbeschadet einer zwischenzeitlich eingetretenen Verschärfung der Zulassungsbedingungen so behandelt werden soll, als ob er sich bei Beginn seines Dienstes um Zulassung zum Studium beworben hätte.
Anlage 29
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 2. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache V1/1480 Frage A 120) :
Hält die Bundesregierung es für möglich, deutsche Reisende, die, wie kürzlich wegen der Choleragefahr in der Türkei, infolge höherer Gewalt in Not geraten und nur unter außerordentlich hohen Kosten in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren können, künftig nicht nur durch Darlehen, sondern auch durch Zuschüsse zu unterstützen, wie es die Länderregierungen bei Katastrophenfällen in ihrem Bereich bereits tun?
Nein; das läßt die derzeitige gesetzliche Lage nicht zu.
Gesetzliche Grundlage für finanzielle Hilfen an Deutsche, die im Ausland in eine vorübergehende Notlage geraten, ist Kapitel 0502, Titel 686.01 des Bundeshaushaltsplanes, dessen Zweckbestimmung lautet: „Unterstützungen und Beihilfen für Deutsche im Ausland".
Die Erläuterungen zu dieser Haushaltsstelle umgrenzen die Art und den Umfang der Hilfe.
Nach den Erläuterungen für das Rechnungsjahr 1970 ist — wie auch schon für die vorausgegangenen Jahre — diese Hilfe in der Form von Darlehen sowie in bestimmten, engbegrenzten Sonderfällen in der Form von Unterstützungen vorgesehen.
Nach der derzeitigen Fassung der Erläuterungen war es nicht möglich, den in der Türkei durch die zeitweise cholerabedingten Grenzsperrungen zurückgehaltenen Deutschen anders als durch Darlehen zu
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4677
helfen. Bei der in der Frage erwähnten Hilfe der Länder in Katastrophenfällen dürfte es sich um Adhoc-Bewilligungen aus besonderen Verfügungsmitteln handeln, die für im Ausland in Not geratene Deutsche vermutlich nicht zur Verfügung stehen.
Anlage 30
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage B 1) :
Was hat die Bundesregierung unternommen, um den seit Monaten im französischen Gefängnis einsitzenden Fremdenlegionär Bernd Dielhenn aus Windesheim (Bad Kreuznach), der mittels Alkohols und Drohungen von der Legion unter Vertrag genommen worden ist und hei dem auf Grund einer psychischen Fehlentwicklung eine akute Selbstmordgefahr besteht, nach Deutschland zu verbringen?
Das Auswärtige Amt ist im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten bemüht, durch Fühlungnahme mit der französischen Regierung auf eine der Sachlage entsprechende Regelung zugunsten des Genannten hinzuwirken.
Anlage 31
Schriftliche Antwort
des Bundesminister Genscher vom 4. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 2 und 3) :
Ist die Bundesregierung bereit, Angaben über die Personalverstärkung in den Referaten Öffentlichkeitsarbeit/Presse seit Oktober 1969 — gegliedert nach den einzelnen Ressorts und Besoldungsgruppen — zu machen?
Welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgebend, die zur Erhöhung der Personalbestände im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit geführt haben?
Die Aufgabenbereiche Öffentlichkeitsarbeit und Presse sind in den Ressorts nicht durchweg voneinander getrennt. Vielmehr werden die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit überwiegend von den Pressereferenten mit wahrgenommen. Ich fasse daher beide Bereiche für die Beantwortung Ihrer Fragen zusammen.
Nach dem Ergebnis einer von mir durchgeführten Umfrage stehen bei den Ressorts die Stellenverminderungen und -vermehrungen in folgendem Verhältnis zueinander:
Ressort Beschäftigte Mehr Weniger
(Beamte, Soldaten,
Angestellte)
am 1. Okto- am 20. No-
ber 1969 vember 1970
Chef des Bundeskanzleramtes 7 6 — 1
Auswärtiges Amt 13 13 — —
Bundesminister der Justiz 5 6 1 —
i
Bundesminister der Finanzen 16 15 — 1
Bundesminister für Wirtschaft 22 20 — 2
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten 10 10 — —
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 17 18 1 —
Bundesminister der Verteidigung *) 56 51 — 5
Bundesminister für Jugend, Familie und Gesund-
heit 6 6 — —
Bundesminister für Verkehr 9 9 — —
Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 26 26 — —
Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen 3 3 — —
Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen ") 44 40 — 4
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 11 13 2 —
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit 13 16 3 —
Bundesminister des Innern 18 14 — 4
Gesamt 7 17
*) Die vergleichsweise hohe Zahl der Stellen im Bereich Offentlichkeitsarbeit/Presse beim Bundesminister der Verteidigung erklärt sich daraus, daß in diesem Ressort aus Gründen der Haushaltsmittel zwei bisher dem Generalinspekteur unterstellte Referate mit dem bisherigen Pressereferat zu einem Stabsgebiet zusammengefaßt worden sind. Die Aufgaben des Stabes richten sich auf den Gesamtbereich der Bundeswehr einschl. der Zivilbediensteten.
**) Im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen befaßt sich eine Unterabteilung mit Fragen der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Deutschlandpolitik. Diese Schwerpunktaufgabe erklärt die vergleichsweise hohe Zahl der Stellen.
4678 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Wie das Ergebnis der Umfrage zeigt, hat sich der Personalbestand — ohne Berücksichtigung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — insgesamt um zehn Bedienstete vermindert.
Bei vier Ressorts hat sich der Personalbestand erhöht. Die Stellenvermehrungen sind wie folgt begründet und verteilen sich auf folgende Besoldungsoder Vergütungsgruppen:
Bundesminister der Justiz
1 Stelle Verg.-Gr. IX BAT
wegen der Herausgabe eines hausinternen Pressespiegels
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
1 Stelle Verg.-Gr. I b/II a BAT
wegen Wiederbesetzung der Stelle eines Hilfsreferenten, die vorübergehend bis zum 1. Oktober aus Personalmangel nicht besetzt werden konnte
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft
2 Stellen, eine Bes.-Gr. A 16 und eine Verg.-Gr.
X BAT
wegen der Erweiterung der Zuständigkeit im Bildungsbereich
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
3 Stellen, zwei I b BAT und eine V c BAT
wegen der Neuordnung der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe; diese wurde infolge einer Aufgabenneuverteilung im Verhältnis zum Presse- und Informationsamt notwendig.
Beim Presse- und Informationsamt ist wegen seiner Struktur und Aufgabenstellung eine hinreichend genaue Abgrenzung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von den sonstigen Aufgaben nicht möglich. In die Beantwortung Ihrer Fragen ist daher die gesamte Behörde einbezogen worden.
Das Presse- und Informationsamt wurde insgesamt um 59 Beschäftigte verstärkt. Diese Erhöhung des Personalbestandes war zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des Amtes notwendig. 50 dieser Stellen waren vom Bundesminister der Finanzen bereits vor der Regierungsneubildung 1969 anerkannt.
Von den 59 insgesamt bewilligten zusätzlichen Stellen entfallen
1. 16 Stellen auf den höheren Dienst; im einzelnen:
4 Redakteurstellen für den Nachrichtenspiegel „Wirtschaft und Finanzen" (2),
für den Informationsfunk und das Bulletin,
1 Stelle für einen fremdsprachlichen Rundfunkauswerter,
6 Stellen für die operativen Abteilungen
(Referate Innenpolitik; Parlament/Länder/Kirchen; Wirtschafts- und Finanzpolitik; Frauen!
Jugend/Sport und Wissenschaft/Bildung/Forschung),
6 Stellen für Datenverarbeitung und allgemeine Verwaltung,
2. 12 Stellen auf den gehobenen Dienst; im einzelnen:
4 Stellen für die operativen Abteilungen
(Referate Frauen/Jugend/Sport, UdSSR, Spanien/Portugal und USA/Kanada),
8 Stellen für Datenverarbeitung und Verwaltungssachbearbeiter,
3. 18 Stellen auf den mittleren und einfachen Dienst (für Büro, Schreib- und sonstigen technischen Dienst),
4. 13 Stellen auf Lohnempfänger.
Den mit der eigentlichen Öffentlichkeitsarbeit befaßten operativen Abteilungen Inland und Ausland sind somit 6 Stellen des höheren Dienstes und 4 Stellen des gehobenen Dienstes zugeteilt worden.
3 der Stellen des gehobenen Dienstes entfallen auf die Auslandsabteilung.
Die Stellen der Inlands- und Auslandsabteilung gliedern sich wie folgt auf:
Inlandsabteilung: 2 Stellen A 15
davon 1 für Referatsleiter eines neu eingerichteten
Referats Parlament/Länder/Kirchen,
1 für Referatsleiter Frauen/Jugend/Sport.
Bis zur Bildung der neuen Bundesregierung waren die Bereiche Wissenschaft/Bildung/Forschung und Frauen/Jugend/Sport in einem Referat zusammengefaßt. Die wachsende Bedeutung dieser Aufgabenbereiche machte eine Trennung in zwei Referate erforderlich.
1 Stelle I b
1 Stelle A 13/A 14
für das bisher erheblich unterbesetzte Referat Wirtschafts- und Finanzpolitik.
1 Stelle A 13/A 14
für das Referat Innenpolitik infolge vermehrter Koordinierungsaufgaben dieses Referats.
1 Stelle II a
für das neu eingerichtete Referat Wissenschaft/Bildung/ Forschung. Die Verstärkung war notwendig in Anbetracht der erheblich gestiegenen Bedeutung dieses Aufgabengebiets.
1 Stelle IV b
für das Referat Frauen/Jugend/Sport wegen der erhöhten Bedeutung der informationspolitischen Tätigkeit in diesem Sachgebiet.
Auslandsabteilung:
2 Stellen IV b
davon je 1 für die Referate UdSSR und Spanien/ Portugal.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4679
1 Stelle V b
für das Referat USA/Kanada.
Diese Stellenvermehrungen waren notwendig zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit dieser Referate.
Anlage 32
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen B 4 und 5) :
Trifft es zu, daß sich die Offenbacher Vereinigung gegen den Fluglärm e. V. mit einem Schreiben wegen der unzumutbaren Fluglärmsituation, insbesondere über der Stadt Offenbach, sowohl an den Bundesminister des Innern, an den für Jugend, Familie und Gesundheit und an den für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen gewandt hat?
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen, wie in dem Schreiben der Fluglärmvereinigung vorgeschlagen, zu ergreifen, um die unerträgliche Lärmsituation zu mildern?
Es trifft zu, daß sich die Offenbacher Vereinigung gegen den Fluglärm e. V. schriftlich an die in Ihrer Frage genannten Bundesminister gewandt hat. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat das an ihn gerichtete Schreiben zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.
Der Bundesregierung ist die Belastung der Offenbacher Bevölkerung durch Fluglärm bekannt. Sie hat die im Rahmen der Flugsicherheit gegebenen Möglichkeiten, durch besondere An- und Abflugverfahren die Fluglärmsituation am Boden zu verbessern, gegenwärtig ausgeschöpft. So ist es leider nicht mit dem Gebot der Flugsicherheit vereinbar, die Landeanflüge zum Flughafen Frankfurt nicht über die Stadt Offenbach, sondern über das südliche Waldgebiet zu führen: Die Entfernungen sind hierfür zu gering. Bei allen weiteren Überlegungen wird man von der unabänderlichen Tatsache ausgehen müssen, daß die Anfluggrundlinien der Start- und Landebahnen des Flughafens Frankfurt über Offenbacher Stadtgebiet führen.
Eine einschneidende Beschränkung des Flugbetriebs, wie es die vorgeschlagene Verlagerung des Transit- und Frachtflugverkehrs auf einen anderen Flughafen bedeuten würde, hätte schwerwiegende Folgen für die gesamte Wirtschaft des hessischen Raumes und würde auch die Bürger der Stadt Offenbach treffen.
Die Problematik der Belästigung durch Fluglärm stellt sich mehr oder weniger hart an nahezu allen großen Flughäfen der Welt. Die beste Lösung dieses Problems ist die Verminderung des Triebwerklärms. Da die Bundesrepublik Deutschland nicht über eine größere eigene Flugzeugindustrie verfügt, kann sie nur die Bestrebungen der Herstellerländer, leisere Triebwerke zu entwickeln, nachdrücklich unterstützen. Dies hat die Bundesregierung bisher getan und wird sie auch weiterhin tun. Die Erfolge bei der Entwicklung neuer Triebwerke — so z. B. bei der Boeing 747 — sind beachtlich. Die Bundesregierung
wird sich dafür einsetzen, daß auch in die bereits in Betrieb befindlichen Flugzeugmodelle leisere Triebwerke eingebaut werden.
Wie Sie wissen, steht der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm kurz vor seiner Verabschiedung. Das Gesetz soll dort, wo der Fluglärm besonders lästig ist, Erleichterung bringen. So ist vorgesehen, in einer durch Rechtsverordnung festzulegenden Zone, in gewissem Umfange Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen zu erstatten.
Anlage 33
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1480 Frage B 6) :
Wann ist mit dem Erlaß der in § 29 Abs. 3 des Ausländergesetzes vorgesehenen Rechtsverordnung des Bundesministers des Innern zur Regelung des Verfahrens bei Anträgen auf Anerkennung als Asylberechtigter zu rechnen?
Die Rechtsverordnung nach § 29 Abs. 3 des Ausländergesetzes über das Verfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wird z. Z. vorbereitet. Sie soll nach Verabschiedung des dem Deutschen Bundestag vorliegenden Entwurfs eines Verwaltungsverfahrensgesetzes (Drucksache VI/ 1133) erlassen werden. Dadurch wird sichergestellt, daß in die Verfahrensverordnung für das Bundesamt nur noch die erforderlichen ergänzenden Regelungen zum Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen werden. Im übrigen wird auch für das Verfahren vor dem Bundesamt grundsätzlich das künftige Verwaltungsverfahrensgesetz gelten, um das Verwaltungsverfahrensrecht möglichst zu vereinheitlichen. Zur Zeit verfährt das Bundesamt nach den in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz getroffenen Verfahrensregelungen, die — soweit erforderlich — durch Erlasse ergänzt worden sind.
Anlage 34
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 1. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage B 7) :
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß für Lieferungen und Leistungen, die am Ende eines Jahres getätigt und fakturiert wurden, für welche die Rechnungen aber im neuen Jahr dem Empfänger zugehen, der Vorsteuerabzug erst im neuen Veranlagungsceitraum vorgenommen werden kann und daß dadurch bei der Umsatzverprobung besonders in Betrieben mit elektronischer Datenverarbeitung Schwierigkeiten und unnötige Doppelbuchungen auftreten?
Die Spitzenverbände der Wirtschaft haben bereits die von Ihnen angesprochene Umsatzsteuerfrage dem Bundesfinanzministerium vorgelegt. Zur Zeit wird im Rahmen der Umsatzsteuernovelle zusam-
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men mit den Finanzministern der Länder geprüft, ob im Verwaltungsweg zugelassen werden kann, daß der Vorsteuerabzug in den von Ihnen vorgetragenen Fällen bereits im vorangegangenen Voranmeldungsoder Veranlagungszeitraum vorgenommen werden kann.
Ich habe veranlaßt, daß Ihnen, im Falle einer Regelung im Verwaltungswege, ein Abdruck des Rundschreibens des Bundesfinanzministeriums übersandt wird.
Anlage 35
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 3. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen B 8 und 9):
Treffen Meldungen zu, denen zufolge im Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt sei, das Kurs-Risiko der „kleinen" Pfandbriefsparer, die sich nicht durch Sondervereinbarungen beim Erwerb solcher Papiere abzusichern vermögen, sowohl durch die Einräumung einer Umtauschmöglichkeit von Pfandbriefen mit niedrigen gegen solche mit höheren Zinsen als auch durch die Schaffung einer Handhabe zur Veränderung der Laufzeiten und Rückzahlungsbedingungen tunlichst zu reduzieren?
Ist im Zuge dieser Überlegungen auch daran gedacht, die Pfandbriefinstitute dazu anzuhalten, die seitens der Hypothekenkunden im Lauf des Jahres eingehenden Tilgungserlöse statt wie bisher am Ende der Laufzeit einer Serie jedes Jahr mit einem Teil der entliehenen Gelder zurückzuerstatten?
Die zuständigen Bundesressorts bereiten im Rahmen der anstehenden Reform des Realkredits u. a. eine Regelung vor, nach der die Emissionsinstitute im Interesse der Sparer erforderlichenfalls durch Rechtsverordnung zur vorzeitigen Tilgung umlaufender, insbesondere niedrigverzinslicher Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen angehalten werden können. Von der erwähnten Rechtsverordnungsermächtigung soll nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Realkreditinstitute entgegen den von ihnen gegebenen Zusicherungen nicht von sich aus in dem möglichen Umfang Rückflüsse aus den gewährten Darlehen zur Tilgung der umlaufenden Schuldverschreibungen einsetzen. Eine generelle Umtauschmöglichkeit von Pfandbriefen mit niedriger gegen solche mit höherer Verzinsung ist dagegen nicht vorgesehen; sie wäre auch von der Sache her nicht vertretbar, solange die ursprünglich gegebenen Darlehen nicht vollständig zurückgezahlt sind.
Für neu auszugebende Schuldverschreibungen ist vorgesehen, die bisher überlangen Laufzeiten der Schuldverschreibungen den Laufzeiten der entsprechenden Darlehensgeschäfte anzupassen und in bestimmtem Umfang eine Verpflichtung zur Ausgabe von Tilgungspapieren einzuführen. Diese Regelung soll die Kursschwankungsanfälligkeit der Pfandbriefe in Zukunft mildern, da die derzeitigen Tiefstkurse der Pfandbriefe wesentlich auf den überlangen Laufzeiten und den für den Sparer ungünstigen Tilgungsbedingungen beruhen.
Die vorgesehenen strukturellen Verbesserungen werden wesentlicher Bestandteil des Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und des Schiffsbankgesetzes (Federführung: BM Justiz) sowie des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen (Federführung: BMWi) sein. Die Bundesregierung wird diese beiden Gesetzentwürfe voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres verabschieden.
Anlage 36
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 3. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 10 und 11) :
Warum hat die Bundesregierung den in der 5. Legislaturperiode eingebrachten und nicht mehr verabschiedeten Gesetzentwurf zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen — Drucksache V/4256 — noch nicht wieder eingebracht?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Gesetzentwurf — Drucksache V/4256 — Versorgungskassen im Sinne von § 27 Abs. 1 des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes vom 6. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1071) Zuschüsse aus dem Westvermögen von Mitgliedsunternehmen zur Verfügung zu stellen, um Berechtigten solcher Versorgungskassen in Fällen unbilliger Härten zu helfen?
Insbesondere die durch das 21. Änderungsgesetz zum Lastenausgleich vom 18. August 1969 getroffene Entschädigungsregelung für Vermögensverluste in der DDR machte eine eingehende Überprüfung der Regierungsvorlage vom 30. Mai 1969 (BTDrs. V/4256) erforderlich. Der inzwischen überarbeitete Gesetzentwurf wird vom Bundesminister für Wirtschaft in Kürze dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden.
Im Rahmen der geplanten Abwicklungsregelung für die Westvermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen können nur Rechtsansprüche gegen die Schuldnerinstitute bedient werden.
Soweit Versorgungskassen nach ihrer Satzung einen Anspruch auf Zuschuß gegen ihre Mitgliedsunternehmen (z. B. Kreditinstitute) haben, falls ihnen eigene Mittel zur Erfüllung ihrer Versorgungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, nehmen sie an dem Abwicklungsverfahren als Gläubiger teil. Da die in Frage kommenden Mitgliedsunternehmen infolge der Kriegs- und Nachkriegsereignisse ihre Vermögen weitgehend verloren haben, stellt sich jedoch die Frage, ob ein Anspruch auf Zuschuß unter dem Gesichtspunkt einer wirtschaftlich wesentlich veränderten Geschäftsgrundlage (Paragraph 242 BGB) nicht nur in begrenzter Höhe geltend gemacht werden kann. Im Streitfalle müßte diese Frage durch die Gerichte geklärt werden.
Die Gewährung von Zuschüssen an nicht-anspruchsberechtigte Versorgungskassen aus Härtegründen ist nach Ansicht der Bundesregierung aus
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Rechtsgründen nicht möglich (Artikel 14 Grundgesetz). Denn eine Mitberücksichtigung Nicht-Anspruchsberechtigter würde wirtschaftlich zu einer Minderung der Vermögensmasse führen, welche zur — aller Voraussicht nach nur quotalen — Befriedigung der Gläubigeransprüche zur Verfügung steht.
Falls nach Auffassung des Bundesgesetzgebers zur Vermeidung unbilliger Härten Versorgungsberechtigten anstelle ihres Anspruchs gegen eine weitgehend vermögenslose Versorgungskasse ein unmittelbarer „Durchgriffsanspruch" gegen die Mitgliedsunternehmen eingeräumt werden sollte, wäre diese Frage anläßlich der parlamentarischen Beratung des unter Ziffer 1 angesprochenen Gesetzentwurfs zu prüfen und zu entscheiden.
Anlage 37
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 30. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Frage B 12) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß andere EWG-Länder, z. B. die Niederlande, den Export von Kälbern nach Deutschland subventionieren?
Die Bundesregierung ist in jüngster Zeit aus Fachkreisen darauf aufmerksam gemacht worden, daß insbesondere im süddeutschen Raum Kalbfleisch aus den Niederlanden zu ungewöhnlich niedrigen Preisen angeboten wird. Die Wirtschaft vertritt die Auffassung, daß diese Preisgestaltung nur durch Ausfuhrsubventionen möglich ist. Die Bundesregierung prüft zur Zeit das vorgelegte Zahlenmaterial und wird — falls sich der Verdacht bestätigt — geeignete Maßnahmen ergreifen.
Anlage 38
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Frage B 13) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesanstalt für Arbeit, daß nach dem Arbeitsförderungsgesetz die Errichtung von Werkstätten für Behinderte nur für den lohnintensiven Teil und nicht für den beschützenden Teil gefördert werden kann, obwohl bei intensiver Betreuung Behinderte durchaus befähigt werden, aus dem beschützenden in den lohnintensiven Teil der Werkstätten überzuwechseln?
Die finanzielle Förderung von Werkstätten für Behinderte durch die Bundesanstalt für Arbeit ist erstmals durch § 61 des Arbeitsförderungsgesetzes ermöglicht worden. Bisher waren für die Förderung der Werkstätten für Behinderte (bisher auch beschützende oder geschützte Werkstätten genannt) ausschließlich die überregionalen Träger der Sozialhilfe zuständig.
Nach § 61 AFG kann die Bundesanstalt für Arbeit den Aufbau, die Erweiterung und die Ausstattung solcher Werkstätten fördern, deren Arbeitsplätze den besonderen Verhältnissen der Behinderten Rechnung tragen. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt hat ,die näheren Einzelheiten zur Durchführung dieser Vorschrift in der Anordnung vom 2. Juli 1970 (A Reha) geregelt (§§ 51 ff.).
Eine Unterscheidung der Werkstätten in einen lohnintensiven Teil und einen beschützenden Teil ist nicht vorgesehen. Gemäß § 52 Abs. 3 der A Reha sollen die Werkstätten alle Behinderten unabhängig von der Art der Behinderung aufnehmen. Erforderlich ist jedoch, daß die Werkstatt darauf ausgerichtet ist, den Behinderten Arbeitsplätze und nicht nur eine Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten. Durch diese Forderung soll eine möglichst sinnvolle und betriebsnahe Tätigkeit der Behinderten sichergestellt werden. Einer allmählichen Entwicklung der Fähigkeiten der Behinderten steht diese Forderung nicht entgegen; denn gemäß § 51 Abs. 2 der A Reha gelten als Arbeitsplätze auch Plätze zur Anlernung und Ausbildung der Behinderten. Darüber hinaus hat der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit durch Erlaß vom 16. September 1970 gegenüber den Landesarbeitsämtern klargestellt, daß in einem den Charakter der Einrichtung nicht verändernden Umfang auch solche Behinderte in die Werkstätten aufgenommen werden dürfen, die nicht nur vorübergehend keine vollwertige Arbeitsleistung erbringen können.
Neben den Werkstätten mit Arbeitsplätzen gibt i es auch Einrichtungen, die allein auf eine Beschäftigung im Sinne einer Therapie ausgerichtet sind. Diese Werkstätten gehören nach wie vor zur Zuständigkeit der Sozialhilfe.
Die Diskussionen um die richtige und zweckmäßige Organisation der Werkstätten für Behinderte ist in der Bundesrepublik noch nicht abgeschlossen. Auf Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hat im Sommer dieses Jahres auf Bundesebene ein erstes Koordinierungsgespräch mit allen beteiligten Stellen, Organisationen und Behörden stattgefunden. Hierbei konnte in zahlreichen Fragen Übereinstimmung erzielt werden. Die Gespräche werden im nächsten Jahr fortgesetzt.
Anlage 39
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen B 14 und 15) :
Trifft es zu, daß bei der Gewährung von Kapitalabfindungen gemäß II 28 bis 35 des Soldatenversorgungsgesetzes das Bundesministerium der Verteidigung vom Antragsteller ein amtsärztliches Zeugnis darüber fordert, daß mit dem Wegfall der Versorgungsbezüge — infolge Ablebens — in den nächsten 10 Jahren nicht zu rechnen sei?
Gedenkt das Bundesministerium der Verteidigung diese unzumutbare Bestimmung, die ein Amtsarzt nicht mit ruhigem Gewissen bescheinigen kann, aufzuheben?
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Es trifft zu, daß für die Entscheidung, ob einem Berufssoldaten im Ruhestand ein Teil seines Ruhegehaltes für einen Zehnjahreszeitraum (§§ 28 bis 35 SVG) kapitalisiert werden kann, u. a. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis gefordert wird. Es soll damit verhindert werden, daß ein ehemaliger Berufssoldat eine Kapitalabfindung erhält, dessen Gesundheitszustand ganz erheblich beeinträchtigt ist. Damit soll das für den Bund mit der Gewährung einer Kapitalabfindung verbundene Risiko letztlich im 'Interesse des Steuerzahlers soweit wie möglich vermindert werden. Das Risiko besteht darin, daß der noch nicht getilgte Kapitalabfindungsbetrag beim Tode des Antragstellers von den Hinterbliebenen des Berechtigten nicht zurückgezahlt zu werden braucht.
An das amtsärztliche Zeugnis werden keine überhöhten und unzumutbaren Anforderungen gestellt. Es genügt die Bescheinigung, daß der Antragsteller gesund oder jedenfalls nicht so krank ist, daß seine Lebenserwartung erheblich verringert ist.
Die Bundesregierung sieht sich aus den oben dargelegten Gründen nicht in der Lage, auf ein amtsärztliches Zeugnis, dessen Ausstellung im übrigen nicht als unzumutbar anzusehen ist, zu verzichten. In diesem Zusammenhang kann auch nicht unbeachtet bleiben, daß die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses nicht nur für die Gewährung einer Kapitalabfindung nach den §§ 28 bis 35 SVG gefordert wird, sondern auch im übrigen öffentlichen Leistungsrecht, im Bundesversorgungsgesetz und im Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes, die Gewährung von Kapitalabfindungen von entsprechenden Voraussetzungen abhängig gemacht wird.
Anlage 40
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 1. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 16 und 17):
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß ein Krankenhaus dann nicht als klassenloses Krankenhaus bezeichnet werden kann, solange der Privatpatient bei gleicher Behandlung mehr bezahlen muß als ein Kassenpatient?
Kann die Bundesregierung eine solche Änderung des Versicherungssystems in Aussicht stellen, daß sie den Vorstellungen des hessischen Sozialministers, Dr. Schmidt, entspricht, der in den konzipierten klassenlosen Krankenhäusern Hanau und Wiesbaden nur unter dieser Voraussetzung eine Möglichkeit sieht, Privatpatienten zu den Sätzen zu behandeln wie Kassenpatienten?
Auf eine Frage des Herrn Kollegen Flämig nach dem grundsätzlichen Standpunkt der Bundesregierung zu dem Gedanken eines klassenlosen Krankenhauses hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Westphal am 4. Juni 1970 schriftlich folgendes erklärt:
„Nach dem Grundgesetz ist in Krankenhausfragen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung der Bund für die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der
Krankenhauspflegesätze" zuständig. Fragen der inneren Struktur der Krankenhäuser können in einem solchen ersten Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes zur Zeit nicht geregelt werden."
Aus diesem Grunde sind Fragen des klassenlosen Krankenhauses innerhalb der Bundesregierung und mit den zuständigen Länderressorts bisher nicht erörtert worden.
Es ist für die Bundesregierung nicht zu erkennen, welche Änderung des Versicherungssystems gemeint ist. Für die finanzielle Belastung des Privatpatienten durch den Krankenhausauftenthalt sind derzeit sowohl die Höhe der ärztlichen Gebühren als auch der Krankenhauspflegesatz und die NebenLeistungstarife der Krankenhäuser von Bedeutung. Die Vergütung für ärztliche Leistungen bei Sozialversicherten werden, soweit diese Leistungen nicht bereits mit der Pflegesatzpauschale der Krankenhäuser abgegolten sind, ohne Mitwirkung der Bundesregierung zwischen den Sozialleistungsträgern und der Kassenärzteschaft unter Zugrundelegung der Gebührenordnung für Ärzte vom 18. März 1965 (BGBl. I S. 89) vereinbart. Auch für Privatversicherte gilt die Gebührenordnung für Ärzte, falls nicht durch Vereinbarung eine von dieser Verordnung abweichende Regelung getroffen wurde.
Fragen der Neuregelung des ärztlichen Gebührenrechts werden seit geraumer Zeit zwischen den betroffenen Bundesressorts und Sachverständigen erörtert. Die Bundesregierung berät außerdem derzeit den Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Bei diesen Beratungen spielt auch die künftige Gestaltung der Krankenhauspflegesätze eine entscheidende Rolle. Die Bundesregierung kann den Ergebnissen dieser Beratungen nicht vorgreifen. Sie ist allerdings auch der Ansicht, daß man das Problem der unterschiedlichen Pflegeklassen in den Krankenhäusern befriedigend einer Lösung zuführen kann, wenn es gelingt, das Krankenhauswesen insgesamt auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Anlage 41
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 18 und 19) :
Welches sind die Gründe für die Sperrung der erforderlichen Mittel für den Ausbau der Umgehungsstraße zwischen Bornhöved und Wankendorf im Zuge der Bundesstraße B 404, und wann ist mit einer Bereitstellung dieser Mittel zu rechnen, so daß der Weiterbau vollendet werden kann?
Welches waren die Gründe für die vorübergehende Sperrung der Mittel für den provisorischen Ausbau der Kreuzung B 76 und B 207/E 4 am Süselerbaum bis zum 30. Oktober 1970?
Die im Bundeshaushalt 1970 bei Kap. 1210 Tit. 760 50 lfd. Nr. 302 für den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Bornhöved—Wankendorf vorgesehenen Haushaltsmittel von 4 454 000 DM wurden von mir
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weder gesperrt noch gekürzt. Das gleiche gilt für den provisorischen Ausbau der Kreuzung der B 76/207 am Süselerbaum, für den bei Tit. 760 60 lfd. Nr. 91 ein Haushaltsansatz für 1970 von 1 100 000 DM vorgesehen ist.
Das Land Schleswig-Holstein war an der Haushaltssperre im Straßenbauhaushalt 1970 von ursprünglich 440 Millionen DM zunächst zwar mit 15 Millionen DM beteiligt. Dieser Sperrbetrag wurde aber im Rahmen der Teilentsperrung von 200 Millionen DM voll aufgehoben. Darüber hinaus wurden dem Land im Hinblick auf die durch die Olympischen Segelwettbewerbe 1972 termingebundenen Maßnahmen weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Bei den Bundesstraßen wurden 42,2 Millionen DM und beim Bundesautobahnneubau 37,0 Millionen DM, zusammen 79,2 Millionen DM nachbewilligt. Insgesamt stehen dem Land Schleswig-Holstein im Haushaltsjahr 1970 nunmehr 292,2 Millionen DM ungekürzt zur Verfügung.
Wenn bei der Ortsumgehung Bornhöved — Wankendorf oder auch bei der Maßnahme am Süselerbaum Teilbeträge abgezogen worden sein sollten, so hat das Land in eigener Verantwortung gehandelt. Meine Zustimmung zu einem solchen Mittelausgleich wurde bis jetzt nicht beantragt.
Für den 2. und 3. Bauabschnitt im Zuge der Ortsumgehung Bornhöved—Wankendorf haben mir die Vergabeunterlagen vorgelegen. Ich konnte meine Zustimmung zur Auftragserteilung in diesem Jahre jedoch noch nicht erteilen, da das Land über die ihm zugewiesenen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen bereits anderweitig verfügt hatte. Im Rechnungsjahr 1971 bzw. im 1. Fünfjahresplan 1971/1975 sind die erforderlichen Mittel vorgesehen. Ich verweise außerdem auf die in der Fragestunde vom 13. November 1970 der Frau Kollegin Tübler erteilten Antworten zum gleichen Fragenkomplex.
Anlage 42
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 1480 Frage B 20) :
Was hat die Bundesregierung bislang davon abgehalten, im Automobilbau — ähnlich wie in Amerika — Sicherheitsvorschriften zu erlassen, die bei einem Frontalzusammenstoß den Fahrzeuginsassen eine höhere Überlebenschance bieten?
Zum Erlaß von hinreichenden Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Fahrzeuginsassen bei Frontalzusammenstößen bedarf es noch weiterer wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse über die möglichen und sinnvollen Anforderungen an die Fahrzeugteile und Fahrzeugeigenschaften bei Frontalzusammenstößen. Um weitere Erkenntnisse auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsicherheit zu gewinnen, habe ich deshalb kürzlich mit dem Verkehrsminister der USA einen Informationsaustausch über experimentelle Sicherheitsfahrzeuge vereinbart. Wie in
den Vereinigten Staaten werden auch in der Bundesrepublik Deutschland solche Versuchsfahrzeuge entwickelt und gebaut werden.
Unabhängig davon werden die Bemühungen, durch Anforderungen an die einzelnen Bauelemente die Fahrzeugsicherheit zu verbessern, im verstärkten Maße fortgesetzt. Bei der internationalen Verflechtung des Straßenverkehrs lassen sich diese Maßnahmen heute nicht mehr auf den nationalen Bereich beschränken. Soweit wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse vorliegen und der Stand der Technik es zuläßt, erarbeitet mein Haus in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden anderer Staaten international einheitliche Sicherheitsvorschriften für Kraftfahrzeuge. Das geschieht im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa in Genf sowie bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel, wobei in Brüssel auf Genfer Arbeiten aufgebaut wird. Zu den behandelten Themen gehören Vorschriften über: Türschlösser und Türscharniere, Sicherheitslenksäulen, Sicherheitsgurte und deren Verankerungen, Festigkeit der Sitze und deren Verankerungen und Kopfstützen. Außerdem wird das Problem der Deformationszonen behandelt. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, Mindestwerte für den Energieverzehr festzulegen. An dieser Aufgabe wird gearbeitet, doch sind die Erkenntnisse auf diesem Gebiet noch lückenhaft. Möglicherweise vermitteln uns hier die Experimentierfahrzeuge weiteres Wissen.
In einer z. Z. vorbereiteten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist vorgesehen, für die Vordersitze von Personenkraftwagen Kopfstützen und für die äußeren Vordersitze von Personenkraftwagen Dreipunktsicherheitsgurte vorzuschreiben. Weitere Vorschriften sollen folgen, sobald die internationalen Vorarbeiten abgeschlossen sind.
Anlage 43
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/1480 Frage B 21) :
Wieviel tödliche Unfälle sind auf der Autobahnstrecke im Bereich des „Elzer Berges" bis heute eingetreten, und auf weldie Ursache ist die Häufung der Unfälle zurückzuführen?
Auf der Autobahnstrecke Köln—Frankfurt/M. ereigneten sich im Bereich des „Elzer Berges" bei Limburg laut Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden seit 1964 bis heute insgesamt 52 tödliche Unfälle.
Die Unfallursachen waren
zu dichtes Auffahren 39 %
zu schnelles Fahren 33 %
unzulässiges Überholen 20 %
wegen Übermüdung 4 %
Ladevorschriften nicht beachtet 4 %
100 %
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Anlage 44
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage B 22) :
Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Elektrifizierung der Neckartalbahn (Heidelberg—Heilbronn) und die Strecke Neckarelz—Osterburken abgeschlossen sein?
Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn sind die Bauaufträge für die Elektrifizierung der Strecken Heidelberg—Heilbronn und Neckarelz—Osterburken erteilt worden mit der Maßgabe, die Arbeiten so zu steuern, daß der elektrische Zugbetrieb zwischen Heidelberg und Heilbronn im Herbst 1972 und zwischen Neckarelz und Osterburken im Jahre 1974 aufgenommen werden kann. Letztgenannte Elektrifizierung steht im Zusammenhang mit der Gesamtstrecke Neckarelz/Jagstfeld—OsterburkenWürzburg.
Anlage 45
Schriftliche Anwort
des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 23 und 24) :
Ist bei der Linienführung der Odenwaldautobahn — deren Trasse noch nicht festliegt und der Streckenabschnitt südlich der B 26 für den 2. und 3. Abschnitt des Bedarfsplanes für den Bundesfernstraßenbau vorgesehen ist — eine optimale Verbindung zur bedeutendsten Stadt der Region, Darmstadt, gewährleistet und sind auch die Belange der Stadt Groß-Umstadt und ihrer Industrie durch eine Auffahrt im Zuge der L 3413 berücksichtigt worden?
Wann wird der Ausbau der B 45 neu bis Dieburg erfolgen, da der Verkehr auf den Ortsdurchfahrten der B 45 zwischen Weiskirchen und Dieburg sowohl für die Verkehrsteilnehmer, wie für die Anlieger, inzwischen den Grad einer unerträglichen Belästigung erreicht hat?
Eine optimale Verbindung der Stadt Darmstadt mit der geplanten Odenwaldautobahn ist über die B 26, die ebenfalls zweibahnig und autobahnähnlich ausgebaut wird und östlich Babenhausen einen Anschluß an die Autobahn erhält, gewährleistet. Darüber hinaus ist nördlich Höchst i. O. ein weiterer Anschluß vorgesehen, der auch für den Raum Darmstadt von Bedeutung ist. Die B 45 wird deshalb zwischen Dieburg und Höchst i. O. ihrer Verkehrsbedeutung entsprechend ausgebaut werden.
Eine besondere Anschlußstelle für Groß-Umstadt an der Landesstraße 3413 wird in verkehrlicher Hinsicht nicht für erforderlich gehalten. Dem Verkehrsbedürfnis von Groß-Umstadt wird durch die erwähnte Anschlußstelle bei Höchst i. O. sowie eine Anschlußstelle bei Schaafheim an der Landesstraße 3116 Rechnung getragen.
Inwieweit aus landesplanerischer Sicht Anschlußstellen erforderlich werden sollten, wird in dem z. Z. auf Landesebene laufenden Verfahren zur Be stimmung der Linienführung gem. § 16 Bundesfernstraßengesetz geprüft werden.
Der Bau der B 45 (neu) Weiskirchen—Dieburg wird 1973 im Abschnitt Weiskirchen—Ober-Roden begonnen werden. Für den südlich Ober-Roden anschließenden Abschnitt der B 45 (neu) bis Dieburg ist eine Finanzierung im ersten Fünfjahresplan (1971 bis 1975) des Ausbauplanes der Bundesfernstraßen nicht möglich.
Anlage 46
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970
auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht
(CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 25 und 26) :
Warum werden die Bauarbeiten an der B 9 zwischen Jock-grim und Rülzheim trotz der schon im Juli 1968 von Herrn Bundesminister Leber gegebenen Zusage, mit den Bauarbeiten im Jahre 1969 zu beginnen, nicht weiter vorangetrieben?
Ist wenigstens sichergestellt, daß dieser Bauabschnitt Jockgrim/Rheinzabern/Rülzheim der B 9 spätestens 1972 beendet ist, nachdem die Zusage von Herrn Bundesminister Leber im Juli 1968, daß der Abschluß der Bauarbeiten auf dieser Strecke voraussichtlich 1970 erfolgen wird, nicht eingehalten werden konnte?
Ihre diesbezügliche Frage in der Fragestunde am 18./20. März 1970 war dahin gehend beantwortet worden, daß wegen der derzeitigen Haushaltssituation zur Zeit nicht sichergestellt sei, daß mit dem Bau der Verlegung der B 9 zwischen Jockgrim und Rülzheim in diesem Jahr begonnen wird. Hieran hat sich bis zum Ablauf dieses Jahres leider auch noch nichts geändert.
Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten auf dem Abschnitt von der Anschlußstelle Jockgrim-Wörth bis zur Anschlußstelle Rheinzabern—Neupotz 1971 zu beginnen. Ein Teil der Brückenbauwerke ist bereits vergeben. Die Ausschreibung für die Erd- und Deckenbauarbeiten liegt vor. Über den Zeitpunkt der Fertigstellung des Abschnittes Jockgrim—Rülzheim können z. Z. noch keine Angaben gemacht werden.
Anlage 47
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/1480 Frage B 27):
Wird die Bundesregierung veranlassen, daß entlang der am 17. November 1970 eröffneten Autobahnstrecke Nürnberg—Neumarkt Wildschutzzäune angebracht werden, um Verkehrsunfälle durch Wildwechsel zu verhindern?
Die Bundesregierung wird prüfen lassen, ob auf dem Autobahnabschnitt Nürnberg—Neumarkt Punkte bestehen, an denen der Verkehr durch überwechselndes Wild in besonders starkem Maße gefährdet wird. Hieraus wird sich ergeben, ob neben
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den Warnzeichen mit der Aufschrift „Wildwechsel" weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen. In diesem Falle muß sichergestellt werden können, daß die Unterhaltung und Erneuerung derartiger Zusatzanlagen von den jagdinteressierten Stellen getragen wird.
Anlage 48
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 28 und 29) :
Bis wann ist mit der Entscheidung des Bundeskabinetts über die Wiederaufnahme des Bahnbetriebs von Obernzell nach Wegscheid zu rechnen?
Wird das Bundesministerium der Finanzen den Zuschußbedarf für die Bahnstrecke von Obernzell nach Wegscheid decken, wie dies der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Gerhard Reischl erklärt hat?
Die nach dem Verkehrspolitischen Programm der Bundesregierung allein dem Bundeskabinett vorbehaltene Entscheidung über die Weiterführung oder Stillegung des Betriebes verkehrsschwacher Nebenstrecken im Zonenrandgebiet wird für die Teilstrecke von Obernzell nach Wegscheid voraussichtlich im Jahre 1971 herbeigeführt werden können.
Entscheidet sich das Bundeskabinett dafür, einer aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Deutschen Bundesbahn zweckmäßig erscheinenden Maßnahme die Genehmigung aus übergeordneten Gründen zu versagen, beinhaltet diese Entscheidung gleichzeitig die Zusage, daß der Deutschen Bundesbahn die daraus erwachsenden Mehraufwendungen, Investitionsausgaben oder Mindererträge vom Bund erstattet werden.
Anlage 49
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 30 und 31) :
Welche Erfahrungen wurden bei der Aufstellung von Wildschutzzäunen an Autobahnen und Bundesfernstraßen gewonnen?
Werden Wildschutzzäune künftig in vermehrtem Maße an Autobahnen und Bundesfernstraßen aufgestellt werden?
Auf Grund der bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen ist die Bundesregierung zu der Überzeugung gelangt, daß Wildschutzzäune an Bundesfernstraßen ein geeignetes Mittel darstellen, Wild von der Fahrbahn fernzuhalten und somit die Gefahr eines Zusammenstoßes mit Kraftfahrzeugen zu vermindern. Genauere Zahlen können noch nicht angegeben werden, da der Versuch zeitlich nicht begrenzt ist und noch nicht abschließend bewertet werden kann. Ein Rückgang der Verkehrsunfälle mit Wild ist klar zu erkennen; sie können jedoch nicht vollständig vermieden werden.
Die Bundesregierung ist bereit, künftig unabhängig von der bestehenden Rechtslage in begrenztem Umfang und im Einvernehmen mit den zuständigen Jagdbehörden außer den Warnzeichen „Wildwechsel" (Bild 2 g der derzeitigen Straßenverkehrsordnung) Wildschutzzäune an den Stellen der Bundesfernstraßen zu errichten, die durch wechselndes Wild besonders stark gefährdet sind. Voraussetzung jedoch ist, daß die Unterhaltung und Erneuerung derartiger Zusatzanlagen vertraglich Dritten übertragen werden kann.