Protokoll:
6083

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 83

  • date_rangeDatum: 4. Dezember 1970

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 11:13 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 83. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 Inhalt: Überweisung von Vorlagen des Bundesministers der Finanzen an den Haushaltsausschuß 4641 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 4641 B Amtliche Mitteilungen 4641 B Fragestunde (Drucksache VI/1480) Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Erklärung des österreichischen Außenministers zur Frage der DDR-Anerkennung Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 4642 B, C Engelsberger (CDU/CSU) . . . 4642 B, C Fragen des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Verweigerung der Entlastung für das Präsidium der Deutschen Afrikagesellschaft Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4642 D, 4643 A, B Dr. Geßner (SPD) 4643 A, B Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Übersiedlung von Deutschen aus Polen in die Bundesrepublik Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 4643 B, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 4643 D Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Staatsangehörigkeit der in den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten lebenden Deutschen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . 4643 D, 4644 A, B, C, D, 4645 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 4644 A, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4644 C Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 4645 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Anwendung von polizeilichen Zwangsmaßnahmen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . 4645 B, 4646 A, B, C, D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4645 D, 4646 A Memmel (CDU/CSU) 4646 B Sieglerschmidt (SPD) . . . . . 4646 C Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . 4646 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4646 D Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Bedrohung des Sports durch DopingMittel Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4647 A, B, C, 4648 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 4647 A, B, D Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 4647 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Änderung der Strafvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes betr. unbefugtes Einleiten von Stoffen in Gewässer Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4648 A, C Dr. de With (SPD) 4648 B Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Erlaß der Rechtsverordnung über die Führung des Nachweisbuches betr. Altölbeseitigung Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4648 C, 4649 A, B Dr. Gruhl (CDU/CSU) 4649 A, B Dichgans (CDU/CSU) 4649 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Zeitliche Häufung und Überschneidung von Wahlterminen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4649 C, 4650 A, B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 4650 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 4650 B Fragen des Abg. Berger (CDU/CSU) : Abgeltung der deutschen Kriegsgefangenen falsch ausgestellten Kreditzertifikate Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 4650 C, D, 4651 A, B, C, D Berger (CDU/CSU) . . 4650 D, 4651 A, B Müller (Mülheim) (SPD) . 4650 D, 4651 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 4651 A, C Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Errichtung eines LKW-Werkes durch Daimler-Benz in der Sowjetunion Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 4651 D, 4652 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . 4652 A von Hassel, Präsident 4652 A Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) : Aussage des letzten OECD-Berichts über den Zusammenhang zwischen Vollbeschäftigung und Inflation Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4652 B, C Werner (CDU/CSU) 4652 B Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) : Erteilung von Bescheinigungen nach § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes durch das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4652 C, D, 4653 A, B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 4652 D von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 4653 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4653 A Dr. Unland (CDU/CSU) 4653 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) (SPD) : Steigerung der Bankgebühren für Effektengeschäfte — Möglichkeiten der Bundesregierung zur Einflußnahme Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4653 C, D, 4654 A Dr. Müller (München) (SPD) . . 4653 C, D Niegel (CDU/CSU) 4654 A von Hassel, Präsident 4654 A Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Ausgaben für Maßnahmen zur Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit nach § 1305 RVO im Jahre 1969 Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 4654 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 4654 C, D Frage des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) : Gestaltung der Arbeitszeitbedingungen im Gaststättengewerbe Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4654 D, 4655 B, C Pohlmann (CDU/CSU) 4655 B Josten (CDU/CSU) 4655 C Entwurf eines Gesetzes über vordringliche Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts (Steueränderungsgesetz 1971) (Drucksachen VI/1313, zu VI/1313); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1504), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/1477) — Zweite und dritte Beratung — 4655 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (Drucksache VI/715) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1509), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/1449) — Zweite und dritte Beratung — 4656 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 III Antrag betr. Berufs-/Laufbahnreform (Abg. Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Pfeifer, Dr. Gölter, Dr. Kotowski und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/1361) Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 4656 C Frau Funcke (FDP) 4658 D Raffert (SPD) 4659 B Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters und zur Herabsetzung des Ehemündigkeitsalters des Mannes (Abg. Rollmann, Wohlrabe, Dr. Riedl [München], Dr. Stark [Nürtingen], Vogel, Erhard [Bad Schwalbach] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1410) — Erste Beratung — Rolimann (CDU/CSU) 4660 D Metzger (SPD) . . . . 4662 B, 4664 A Kleinert (FDP) . . . . . . 4665 A, B, D Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/1432) — Erste Beratung — . . 4666 C Nächste Sitzung 4666 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4667 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Gallus (FDP) zu seiner Mündlichen Frage betr. Schafhaltung auf Flugplätzen 4667 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr Starkstromfreileitungen als Hindernis für die Bebauung und den Zusammenschluß von Gemeinden 4668 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Entwicklungshilfe-Arbeitsgemeinschaft medico international — Zurverfügungstellung öffentlicher Mittel . . . . 4668 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Maßnahmen gegen die gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Lärm . 4668 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Haftung der öffentlichen Hand für einen durch eine funktionsgestörte Verkehrsampel verursachten Unfall 4669 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Seiters (CDU/CSU) betr Schutz der deutschen Textilindustrie vor manipulierten Exportpreisen 4669 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Zuschüsse für die Aufsuchung von Bodenschätzen im Inland 4669 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Auffassung des Bundeswirtschaftsministers bezüglich der Höhe der Nettolohn- und -gehaltserhöhung im Jahre 1970 4670 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. konjunkturelle Beurteilung der Entwicklung der Lebenshaltungskosten im Jahresgutachten 1970 des Sachverständigenrates 4670 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) betr. Übernahme der Kosten der aus dem Genuß von Rauschgift entstehenden gesundheitlichen Schäden durch die Sozialversicherung 4670 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Festsetzung allgemeiner Anforderungen nach § 3 - der Druckgasverordnung 4671 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Altersversorgung der Handwerker und Selbständigen durch die gegenwärtige Sozialversicherung — Maßnahmen zu ihrer Verbesserung 4671 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 betr. Höhe der von der Rentenversicherung der Arbeiter bereitgestellten Mittel für den Wohnungsbau im Jahre 1969 . . 4672 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Werbemethoden einer Verwaltungsstelle der Industriegewerkschaft ChemiePapier-Keramik . . . . . . . . . 4672 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. Änderung der Mehrkampfbestimmungen des Soldatensportwettkampfes bezüglich des 5000-Meterlaufs . . . . 4672 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geldner (FDP) betr. Zurückstellung der Studenten der Ingenieurschulen vom Wehrdienst . . . . 4673 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Kammerbeiträge der Sanitätsoffiziere (Zahnärzte) in Niedersachsen . . . . . . . . . . . . 4673 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Verwendung der am 29. Oktober 1970 beförderten Brigadegenerale außerhalb des Heeres 4674 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Benutzung des Flugplatzes Beja zur Umrüstung eines Lufttransportgeschwaders auf ,das Flugzeugmuster Transall . . . . . . 4674 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Würtz (SPD) betr. Benachteiligung der Bordmechanikermeister auf Propellerflugzeugen . . . . . . 4674 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Erfüllung der Lebensversicherungs- und Bausparverträge von Grundwehrdienstleistenden . . . . . . . . . . 4674 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Förderung von Modellversuchen im Schulwesen durch den Bund 4674 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Flämig (SPD) betr. Entwicklung eines neuen Verfahrens der Isotopentrennung 4675 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Verwirklichung der Grundgesetzvorschrift über den Schutz der Würde des Menschen für Hochschullehrer . . . . . . . . . 4675 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Unland (CDU/CSU) betr. Förderung von Studenten mit niederländischer Staatsangehörigkeit nach dem Honnefer Modell und Harmonisierung der Studentenförderung in der EWG 4675 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Anerkennung von Studienzeiten und Examen an Hochschulen in der DDR 4676 A Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Gewährung zusätzlicher Pluspunkte für aus dem Wehrdienst ausscheidende Abiturienten bei der Zulassung zum Hochschulstudium 4676 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr Unterstützung von Deutschen, die im Ausland in Not geraten 4676 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Entlassung des Fremdenlegionärs Bernd Dielhenn aus französischer Haft . . . . 4677 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Personalverstärkung in den Referaten Öffentlichkeitsarbeit/Presse des Bundesministeriums des Innern 4677 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 V Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bäuerle (SPD) betr. Protest der Offenbacher Vereinigung gegen den Fluglärm 4679 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Erlaß der Rechtsverordnung des Bundesministers des Innern zur Regelung des Verfahrens bei Anträgen auf Anerkennung als Asylberechtigter . 4679 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Vornahme des Vorsteuerabzugs bei Lieferungen und Leistungen, die am Ende eines Jahres getätigt werden, für welche die Rechnungen aber im neuen Jahr übersandt werden 4679 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. Überlegungen zur Reduzierung des Kursrisikos der Pfandbriefsparer . . . 4680 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Einbringung des Gesetzentwurfs zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen — Zuschüsse für Versorgungskassen 4680 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Subventionierung des Exports von Kälbern aus EWG-Ländern nach Deutschland 4681 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Förderung der Errichtung von Werkstätten für Behinderte nach dem Arbeitsförderungsgesetz 4681 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Würtz (SPD) betr. Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses bei der Gewährung von Kapitalabfindungen gemäß §§ 28 bis 35 des Soldatenversorgungsgesetzes 4681 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. klassenloses Krankenhaus und Änderung des Versicherungssystems . . 4682 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) betr Sperrung der Mittel für den Ausbau der Umgehungsstraße zwischen Bornhöved und Wankendorf und der Kreuzung der B 76/207 am Süselerbaum 4682 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Erlaß von Sicherheitsvorschriften für den Automobilbau zum Schutz der Fahrzeuginsassen bei Frontalzusammenstößen . . . 4683 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Peiter (SPD) betr. Zahl und Ursache der tödlichen Unfälle auf der Autobahn im Bereich des Elzer Berges . 4683 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Strecken Heidelberg—Heilbronn und Neckarelz—Osterburken 4684 A Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr Linienführung der Odenwaldautobahn und Ausbau der B 45 (neu) 4684 A Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Bauarbeiten an der B 9 zwischen Jockgrim und Rülzheim 4684 C Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Anbringung von Wildschutzzäunen an der Autobahnstrecke Nürnberg—Neumarkt . 4684 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Wiederaufnahme des Bahnbetriebs zwischen Obernzell und Wegscheid . . 4685 A VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Erfahrungen mit der Aufstellung von Wildschutzzäunen an Autobahnen und Bundesfernstraßen und erweiterte Aufstellung solcher Zäune 4685 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 83. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 4. 12. Adams * 4. 12. Adorno 4. 12. Dr. Aigner * 4. 12. Alber 4. 12. Dr. Arndt (Berlin) 4. 12. Dr. Arnold 4. 12. Dr. Artzinger * 4. 12. Dr. Barzel 4. 12. Bay 4. 12. Behrendt * 4. 12. Frau von Bothmer 4. 12. Breidbach 4. 12. Burger 4. 12. Dr. Burgbacher * 4. 12. Dasch 18. 12. Dr. Dittrich * 4. 12. Draeger 4. 12. Dröscher * 4. 12. Eckerland 4. 12. Dr. Evers 4. 12. Dr. Eyrich 4. 12. Faller * 4. 12. Fellermaier * 4. 12. Flämig * 4. 12. Fritsch 4. 12. Dr. Furler * 4. 12. Gerlach (Emsland) * 4. 12. Dr. Gleissner 4. 12. Dr. Götz 31. 12. Dr. Haack 4. 12. Haage (München) * 4. 12. Haar (Stuttgart) 4. 12. Dr. Heck 4. 12. Dr. Hein 31. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jaeger 31. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Dr. Kempfler 4. 12. Dr. Klepsch 4. 12. Klinker * 4. 12. Dr. Koch * 4. 12. Dr. Kreile 4. 12. Kriedemann 4. 12. von Kühlmann-Stumm 4. 12. Lange * 4. 12. Lautenschlager * 4. 12. Lemmrich 4. 12. Dr. Löhr ' 4. 12. Lücker (München) * 4. 12. Dr. Martin 4. 12. Mattick 4. 12. Maucher 4. 12. Meister * 4. 12. * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter(r) beurlaubt bis einschließlich Memmel * 4. 12. Michels 4. 12. Dr. Mikat 4. 12. Müller (Aachen-Land) * 4. 12. Frau Dr. Orth * 4. 12. Ott 4. 12. Pieroth 4. 12. Pöhler 4. 12. Dr. Pohle 4. 12. Rasner 4. 12. Rasner 4. 12. Richarts * 4. 12. Richter 4. 12. Riedel (Frankfurt) * 4. 12. Rock 11. 12. Dr. Rutschke * 4. 12. Dr. Schachtschabel 4. 12. Dr. Schellenberg 4. 12. Dr. Schulz (Berlin) 4. 12. Schwabe * 4. 12. Dr. Schwörer * 4. 12. Seefeld * 4. 12. Seibert 4. 12. Springorum * 4. 12. Dr. Starke (Franken) * 4. 12. Steiner 18. 12. Dr. Stoltenberg 4. 12. Strauß 4. 12. Frau Dr. Walz 4. 12. Werner * 4. 12. Westphal 4. 12. Wischnewski 4. 12. Wolfram * 4. 12. Wohlrabe 4. 12. Wurbs 4. 12. Zoglmann 4. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 3. Dezember 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Gallus (FDP) zu seiner Mündlichen Frage *) Die Umrüstung der Hubschrauber ist abgeschlossen oder steht vor dem Abschluß. Auf allen Heeresflugplätzen sind bereits solche Hubschrauber stationiert. Die Schafhaltung kann daher auf keinem Heeresflugplatz mehr gestattet werden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Ihnen auch in der Fragestunde mitgeteilten Gründe für das Verbot den Herren Rolf und Friedrich Hausch, für die Sie mit Schreiben vom 22. Oktober 1970 die Erlaubnis zur weiteren Schafhaltung auf dem Flugplatz Laupheim erbeten hatten, verständlich machen könnten. *) Siehe 80. Sitzung Seite 4478 C 4668 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen A 9 und 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Führung von Starkstromleitungen ein schwerwiegendes Hindernis für die Bebauung und den Zusammenschluß von Gemeinden und Gemeindeteilen darstellt? Sieht sie Möglichkeiten — oder unterstützt sie eine entsprechende Forderung —, Freileitungen verkabelt und unterirdisch zu führen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Starkstromfreileitungen sich gelegentlich für die bauliche Ausdehnung einer Gemeinde als hinderlich erweisen können. Es sind dies Fälle, in denen bei der Trassierung die zuständigen und regelmäßig zu beteiligenden Planungsbehörden die künftige Entwicklung nicht übersehen konnten. Die Gemeinden haben bekanntlich die Möglichkeiten in den Bauleitplänen durch entsprechende Darstellungen und Festsetzungen (§§ 5 Abs. 2 Nr. 4, 9 Abs. 1 Nr. 6 BBauG) oberirdische Versorgungsleitungen so zu führen, daß die zukünftige bauliche Entwicklung nicht behindert wird. Bei einer nicht vorhergesehenen baulichen Ausdehnung einer Gemeinde wird auf vorhandene Leitungen entweder Rücksicht genommen oder die Leitung muß — im allgemeinen auf Kosten des Veranlassers — verlegt werden, falls die besonderen Umstände dies erfordern. Anstelle von Freileitungen Kabelleitungen zu verlegen, verursacht wesentlich höhere Kosten, die je nach der Höhe der Spannung das 3- bis 8fache betragen. Bei einer 110 KV-Doppelleitung z. B., die als Freileitung etwa 150 000 bis 200 000 DM je km kostet, ergeben sich durch die Verkabelung Mehrkosten in Höhe von etwa 800 000 DM. Die erheblichen Mehrkosten einer Verkabelung würden, wenn sie von den Energieversorgungsunternehmen getragen werden müßten, das Strompreisniveau nachteilig beeinflussen. Hochspannungskabel haben zudem auch noch betriebliche Nachteile. Zu ihnen gehört, daß bei höheren Spannungen aus technischen Gründen die Betriebssicherheit der Stromversorgung beeinträchtigt wird. Die Bundesregierung würde sich daher nicht in der Lage sehen, allgemein eine entsprechende Forderung nach der Verkabelung von Hochspannungsfreileitungen zu unterstützen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Fragen A 13 und 14) : Ist der Bundesregierung die Arbeit der EntwicklungshilfeArbeitsgemeinschaft medico international, Frankfurt, bekannt, und wie beurteilt sie deren Tätigkeit? Welche öffentlichen Mittel wurden dieser Gesellschaft bisher und für welche Projekte zur Verfügung gestellt? Medico international nimmt seit etwa einem Jahr regelmäßig an den Sitzungen des Katastrophenstabes beim BMI teil, in dem bei Katastrophen größeren Ausmaßes alle Hilfen der Bundesregierung und der deutschen privaten Hilfsorganisationen koordiniert werden. Aus dieser Zusammenarbeit ist medico international dem BMI als einer von zahlreichen Partnern bei der Durchführung von Katastrophenhilfen im Ausland bekannt. Medico international hat bei diesen Gelegenheiten tatkräftig Hilfsguter und Personal in die koordinierten Hilfsmaßnahmen eingebracht und dabei dieselbe Funktion wahrgenommen, wie diese seitens der übrigen beteiligten Organisationen geschehen ist. Medico international hat sich vornehmlich bei Hilfen für die Türkei, für Peru, Jordanien und Ost-Pakistan beteiligt. Öffentliche Mittel wurden medico international bisher von der Bundesregierung nicht zur Verfügung gestellt. Medico international hat allerdings beim BMZ eine Zuwendung für den Bau eines Hospitals in Caraz/Peru und bei meinem Hause einen Zuschuß zu den Personalkosten beim Einsatz eines Feldhospitals in Amman/Jordanien erbeten. Über beide Anträge ist noch nicht entschieden. Das BMI hat im Einvernehmen mit dem AA ferner die Kosten des Luft- und Seetransports des in Jordanien eingesetzten Feldhospitals übernommen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 2. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SDP) (Drucksache VI/ 1480 Frage A 15): Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um der immer stärker werdenden gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bevölkerung durdi Lärm jeder Art zu begegnen? Die Bundesregierung ist sich der Gefährdung der Bevölkerung durch Lärm bewußt. Sie hat sich im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen um die Schaffung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Bekämpfung des Lärms bemüht. Aufgrund des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm vom 9. September 1965 hat sie am 19. August 1970 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm — Geräuschimmissionen — erlassen. Voraussichtlich noch vor Jahresende wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm — Emissionsmeßverfahren — ergehen. Weitere Allgemeine Verwaltungsvorschriften, die auf eine Senkung des Lärms an der Baumaschine selbst abzielen, sind in Vorbereitung. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4669 In der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vorn 16. Juli 1968 wurden für genehmigungsbedürftige gewerbliche Anlagen nach der Schutzbedürftigkeit der betroffenen Gebiete gestaffelte Geräuschimmissionswerte festgesetzt. Die Bundesregierung hat durch ein 1965 in ihrem Auftrag von einer Gruppe von namhaften Wissenschaftlern erstatteten Gutachten „Fluglärm — seine Messung und Bewertung, seine Berücksichtigung bei der Siedlungsplanung, Maßnahmen zu seiner Minderung" die Grundlage für den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, das kurz vor der Verabschiedung steht, geschaffen. Für die Zulassung von Kraftfahrzeugen wurden Geräuschgrenzwerte festgelegt und diese Werte der Entwicklung des Standes der Technik entsprechend mehrfach herabgesetzt. In einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen wurden Vorschriften aufgenommen, die der Lärmbekämpfung dienen, so z. B. in das Raumordnungsgesetz, das Bundesbaugesetz, die Baunutzungsverordnung, die Straßenverkehrsordnung, das Gaststättengesetz. Eine umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz vor Umweltgefahren durch Luftverunreinigungen, Lärm und ähnliche Einwirkungen wird das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthalten, das die Bundesregierung im nächsten Jahr vorlegen wird. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr erneut beantragt, daß dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz u. a. für die Lärmbekämpfung eingeräumt wird, damit ein bundeseinheitliches Recht für alle wichtigeren Bereiche der Lärmbekämpfung geschaffen werden kann. Die Bundesregierung hat die medizinische und technische Lärmforschung finanziell gefördert. Sie hat insbesondere eine Reihe gezielter Forschungsaufträge zur Untersuchung der Wirkung des Lärms auf den Menschen erteilt. Die Bundesanstalt für das Straßenwesen führt umfangreiche bau- und verkehrstechnische Untersuchungen zur Bekämpfung des Verkehrslärms durch. In diesem Zusammenhang wird ein besonderer Versuch mit einer Lärmschutzwand an einem Abschnitt der Bundesautobahnen durchgeführt. Wegen weiterer Maßnahmen der Bundesregierung, die z. Z. verwirklicht werden, wird auf den Teil „Lärmbekämpfung" des Sofortprogramms der Bundesregierung für den Umweltschutz, das jedem Kollegen zugeleitet worden ist, verwiesen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Frage A 18) : Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (III ZR 1969/67) zu ziehen, nach der die öffentliche Hand für einen Unfall, der lediglich auf eine funktionsgestörte Verkehrsampel zurückzuführen ist und hei dem keinerlei Verschulden des Überwachungspflichtigen vorliegt, nicht haftbar gemacht werden kann, oder hält es die Bundesregierung für richtig, daß der Verkehrsteilnehmer, der sich auf das ungestörte Funktionieren der Verkehrsampeln verlassen muß, den Schaden aus dem Versagen der Ampel allein zu tragen hat? Das in Ihrer Frage aufgeworfene Problem ist im geltenden Recht unbefriedigend gelöst. Deshalb habe ich auf Vorschlag des 47. Deutschen Juristentages 1968 im Januar 1970 zusammen mit dem Herrn Bundesminister der Justiz, eine unabhängige Kommission eingesetzt mit dem Auftrag, eine gesetzliche Neuregelung des gesamten Bereichs des Staatshaftungsrechts zu erarbeiten. Der in Ihrer Frage angeschnittene Fall gehört zu den Problemgruppen, die von der Kommission einbezogen werden müssen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Fragen A 40 und 41) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß man die deutsche Textilindustrie auf weite Sicht unbegrenzt staatlich manipulierten Exportpreisen der Ostblockländer aussetzen darf, oder teilt sie meine Ansicht, daß bestimmte textile Warenangebote aus Staatshandelsländern auch außerhalb des neu festgelegten Preisprüfungsverfahrens überprüft werden müssen? Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, daß zum Beispiel der Deutschlandvertreter des tschechoslowakischen Außenhandelsmonopols in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Angebot wirbt, jede gewünschte Ware könne um 2 bis 3 DM unter dem üblichen deutschen Marktpreis geliefert werden? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, irgendeine Industrie staatlich manipulierten Exportpreisen auszusetzen. Die mit osteuropäischen Staatshandelsländern abgeschlossenen bilateralen Warenabkommen enthalten Preisklauseln, in denen sich diese Länder verpflichtet haben, zu marktgerechten Preisen zu liefern. Generell sind diese schon wegen ihrer Devisenlage bestrebt, gute Preise zu erzielen. Einzelfällen anormaler Preisunterbietung wird durch das neu gefaßte Preisprüfungsverfahren vom 23. Oktober 1970 begegnet. Was Ihre zweite Frage betrifft, so habe ich diese Behauptung ebenfalls gehört. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dafür zuverlässiges Beweismaterial beibringen könnten. Ich würde dann veranlassen, daß die Angelegenheit nachgeprüft wird. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des 4670 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Aufsuchung von Bodenschätzen auch im Inland Zuschüsse zu gewähren, nachdem die Findungsarbeiten bei Mangelmineralien (z. B. Flußspat) einen hohen finanziellen Aufwand erfordern? Nachdem von der Bundesregierung am 26. Juni 1970 beschlossenen Programm zur Sicherung der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit mineralischen Rohstoffen, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 117 vom 2. Juli 1970, können Zuschüsse für Prospektions- und Explorationsarbeiten für ausgewählte ausländische Rohstoffprojekte gewährt werden. Unabhängig von diesen, für die Auslandstätigkeit vorgesehenen finanziellen Förderungsmaßnahmen enthält das Programm weitere Vorkehrungen mit dem Ziel, die Versorgung der Bundesrepublik mit mineralischen Rohstoffen zu sichern. Aufgrund dieser Zielsetzung ist von verschiedenen Bundesländern, von Bergbau- und Hüttenunternehmen sowie von der Arbeitnehmerseite des Bergbaus die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht konsequent sei, finanzielle Förderungsmaßnahmen auch auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erstrecken. Zur Begründung dieser Bestrebungen wird insbesondere darauf hingewiesen, daß bei einigen mineralischen Rohstoffen, wie z. B. Flußspat, mittelfristig eine Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage nicht ausgeschlossen werden könne. Das Bundesministerium für Wirtschaft wird im Rahmen der von der Bundesregierung verfolgten rohstoffpolitischen Ziele prüfen, ob und inwieweit eine staatlich geförderte Aufsuchung von inländischen Bodenschätzen die Rohstoffversorgung zusätzlich sichern kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 3. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen A 45 und 46) : Teilt die Bundesregierung die von Bundeswirtschaftsminister Schiller im SPD-Pressedienst vom 23. November 1970 vertretene Auffassung, wonach die Nominallohnsteigerungen im Jahre 1970 bei netto 12 v. H. liegen und nach Abzug der Preissteigerung für die Lebenshaltung noch real etwa 8,2 v. H. verbleiben? Trifft diese Aussage für alle Arbeitnehmer zu, oder räumt die Bundesregierung ein, daß bei verschiedenen Arbeitnehmergruppen, z. B. den Beamten, die nach Abzug der Preissteigerung verbleibende Nettogehaltserhöhung erheblich niedriger liegt? Ihre erste Frage darf ich mit einem eindeutigen Ja beantworten. Der verbleibende Zuwachs am Reallohn ist inzwischen nicht nur vom Statistischen Bundesamt bestätigt worden, sondern auch der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 1970 und ebenfalls der DGB gehen davon aus. Was Ihre zweite Frage betrifft, so ist es natürlich richtig, daß dies ein Durchschnitt ist und einige Gruppen darüber und darunter liegen. Was die Beamten betrifft, so muß man zu der linearen Erhöhung auch die Strukturverbesserungen hinzurechnen. Außerdem ist eine genaue Berechnung der Reallohnsteigerungen aus statistischen Gründen nicht möglich, da die hierfür notwendigen Angaben — wie z. B. die Lohnsteuerzahlungen — in der dafür erforderlichen Abgrenzung nicht verfügbar sind. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 48) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu der in der Presse bereits veröffentlichten Mitteilung aus dem Jahresgutachten 1970 des Sachverständigenrates, wonach zu Unrecht allein die Preisentwicklung der Lebenshaltungskosten für die konjunkturelle Beurteilung herausgestellt wird, obwohl die viel höher liegenden Preise für Investitionsgüter und Großhandelspreise eine entscheidende Aussagekraft haben? Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß der Vorwurf des Sachverständigenrates (Textziffer Nr. 197 seines Jahresgutachtens 1970) hauptsächlich die vorherige Bundesregierung trifft, die in ihrer Mehrheit eine rechtzeitige und prophylaktische Stabilitätspolitik — gerade auch unter dem Hinweis auf den verhältnismäßig ruhigen Preisverlauf — verhindert hat. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang an das Interview des Herrn Kollegen Kiesinger in der Zeitung „Die Welt" vom 23. August 1969 erinnern, der dort wörtlich erklärte, „es wird keine anomalen Preissteigerungen geben. Das Gerede, sie würden bestimmt kommen, ist unverantwortlich." Die Konjunkturpolitik der Bundesregierung beruht auf einer Würdigung aller zur Verfügung stehenden Konjunkturindikatoren, nicht nur der Preise. Denn diese sind, auch auf den in Ihrer Frage angesprochenen Gebieten der Investitionsgüter und des Großhandels, nur „nachhinkende Indikatoren" der konjunkturellen Entwicklung, die für eine prophylaktische Konjunkturpolitik niemals dieselbe Bedeutung besitzen können wie die „vorauseilenden Indikatoren", insbesondere die Daten für die Nachfrageentwicklung (Auftragseingänge und Baugenehmigungen) . Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Varelmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 63) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4671 Kann es der Sozialversicherung zugemutet werden, die Kosten der gesundheitlichen Schäden, die aus dem Genuß von Rauschgift entstehen, zu tragen, zumal die negativen Auswirkungen oftmals der Öffentlichkeit unterbreitet wurden? Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 12. November 1970 ein umfangreiches Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittel-Mißbrauchs beschlossen. Auf der anderen Seite muß aber auch denjenigen geholfen werden, die leichtfertig und unüberlegt zu Drogen und Rauschmitteln greifen und sich nicht aus eigener Kraft davon befreien können. Ihnen soll die Hilfe des Arztes, des Psychologen und des Fürsorgers zur Verfügung stehen. Die durch den Genuß von Drogen und Rauschgift gesundheitlich Geschädigten haben einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Sozialversicherung, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllen. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung kommt es bei der Leistungsgewährung grundsätzlich nur darauf an, ob Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegen. Nach der Ursache wird grundsätzlich nicht gefragt. Im übrigen bietet die Inanspruchnahme von ärztlicher Hilfe im Rahmen der sozialen Krankenversicherung eine zusätzliche Gelegenheit, um durch ärztliche Beratung weiteren gesundheitlichen Schäden infolge von Drogen- und Rauschgiftgenuß vorzubeugen. Die eingangs genannte Absicht, den durch Drogen und Rauschgift gesundheitlich Geschädigten zu helfen, wird dadurch unterstützt. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen A 64 und 65) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß eine große Unsicherheit dadurch besteht, daß die in § 3 der Druckgasverordnung vom 20. Juni 1968 vorgesehenen allgemeinen Anforderungen noch nicht festliegen? Bis wann ist mit entsprechenden Bestimmungen zu rechnen? Die Anforderungen des § 3 der Druckgasverordnung gelten als erfüllt, wenn die Druckgasbehälter und Füllanlagen den vom Deutschen Druckgasausschuß aufgestellten Technischen Regeln Druckgase (TRG) entsprechen. Solange diese Regeln noch nicht verabschiedet sind, gelten übergangsweise die Technischen Grundsätze für ortsbewegliche Druckgasbehälter (TG) weiter. Sie sind vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in einer Neufassung bekanntgegeben worden (Bek. des BMA vom 12. Februar 1970 — Beilage zum Bundesarbeitsblatt — Fachteil Arbeitsschutz, Heft 3/1970). Ich stimme Ihnen zu, daß es im Interesse des technischen Fortschritts erforderlich ist, die neuen TRG möglichst bald zu verabschieden. Es muß jedoch berücksichtigt werden, daß hierbei außerordentlich schwierige chemisch-physikalische Fragen zu entscheiden sind. Im Deutschen Druckgasausschuß sind Sachverständige des Staates, der Technischen Überwachungsorganisationen sowie der beteiligten Kreise einschließlich der Gewerkschaften vertreten. Unser Haus bemüht sich darum, daß die TRG vom Deutschen Druckgasausschuß beschleunigt verabschiedet werden. Die grundlegenden Technischen Regeln (Allgemeine Bestimmungen für Druckgase, Gase, Gasgemische, flüssige tiefkalte Druckgase, wahlweise Verwendung von Druckgasbehältern) werden dem Deutschen Druckgasausschuß auf der nächsten Sitzung Ende Januar/Anfang Februar 1971 zur Verabschiedung vorgelegt. Weitere TRG werden für die darauffolgende Sitzung fertiggestellt. Die Bearbeitung des größten Teiles der TRG soll bis Ende 1971 abgeschlossen sein. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen A 66 und 67) : Gibt die gegenwärtige Sozialversicherung den Handwerkern und Selbständigen die Gewähr für eine ausreichende Altersversorgung? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um Handwerkern und Selbständigen eine bessere soziale Altersversorgung zu sichern? Bei der Antwort auf Ihre erste Frage sind drei verschiedene Personenkreise zu unterscheiden. Handwerker sind in der gesetzlichen Rentenversicherung für 18 Jahre pflichtversichert. Damit hat der Gesetzgeber die Voraussetzung für eine Grundsicherung in der Sozialversicherung geschaffen. Im Anschluß an die Pflichtversicherungszeit haben die Handwerker das Recht, freiwillig weiter in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben. Außerdem unterliegen kleinere Gruppen der Selbständigen (Küstenschiffer, Küstenfischer, Hebammen, selbständige Musiklehrer u. ä.) der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Sicherung in der Sozialversicherung entspricht der der Arbeitnehmer. Für die übrigen Selbständigen gibt es bisher keine allgemeine Regelung für die Altersversorgung in der Sozialversicherung. Gleichwohl hat ein Teil von ihnen für seine Alterssicherung freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Einzelne Gruppen der Selbständigen, die über eigenständige Versorgungseinrichtungen verfügen, z. B. die Ärzte, haben bisher erklärt, daß für sie deshalb 4672 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 kein Bedürfnis nach einer sozialversicherungsrechtlichen Regelung besteht. Der Herr Bundeskanzler hat bereits in der Regierungserklärung ausgeführt, daß die gesetzliche Alterssicherung für weitere Gesellschaftsgruppen geöffnet werden soll. In meinem Hause wird zur Zeit intensiv an einer entsprechenden Gesetzesvorlage gearbeitet. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Frage A 68) : Ist der Bundesregierung inzwischen bekannt, daß die von der Rentenversicherung der Arbeiter ihren Versicherten durch den Kauf von Pfandbriefen bereitgestellten Mittel für den Wohnungsbau lm Jahre 1969 nicht, wie von der Bundesregierung angegeben, 170 Millionen DM betrugen, sondern lediglich 11 Millionen DM, da Papiere für 159 Millionen DM z. T. erheblich früher gekauft wurden und lediglich im Jahre 1969 nach einem Zwischenerwerb von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte rückübertragen wurden? Ihre Frage steht im Zusammenhang mit den Zahlenangaben, die in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Oktober dieses Jahres zur Höhe der gewährten Baudarlehen durch die Rentenversicherung der Arbeiter gemacht wurden. Seinerzeit war der Bundesregierung noch nicht bekannt, daß es sich bei den 1969 in Pfandbriefen angelegten Mitteln zum überwiegenden Teil um Rückübertragungen von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte handelte. Dies war aus den statistischen Unterlagen nicht ohne weiteres zu ersehen, da derartige Übertragungen von den Trägern als Zugang ausgewiesen werden. Wir sind bemüht, die Statistik mit Rücksicht auf das Dritte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz weiter zu verfeinern, um kurzfristig auch solche differenzierten Informationen geben zu können. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 69) : Billigt die Bundesregierung die Werbemethoden der Verwaltungsstelle der Industriegewerkschaft Chemie-Papier-Keramik in Essen, die folgende Mitteilung der Verwaltungsstelle der IG Chemie-Papier-Keramik allen Arbeitern und Angestellten der Presswerk AG bekanntgegeben hat: „Der Betriebsrat und die Vertrauensleute der PAG Presswerk AG haben nun beschlossen, daß alle Unorganisierten dieses Werkes ab 1. November 1970 Mitglied der IG Chemie-Papier-Keramik werden. Wer bis zum 12. November 1970 keinen Einspruch beim Betriebsrat im Betriebsratszimmer eingelegt hat, von dem wird angenommen, daß er mit diesem Beschluß einverstanden ist", und hält sie diese mit unserem Rechtssystem für vereinbar? Das von Ihnen zitierte Rundschreiben der Verwaltungsstelle Essen der IG Chemie-Papier-Keramik war schon vor drei Wochen Gegenstand einer Schriftlichen Frage von Herrn Kollegen Weigl. Wie Sie der damaligen Antwort der Bundesregierung entnehmen können, hat der Hauptvorstand der IG Chemie-Papier-Keramik die unklaren Formulierungen in dem Rundschreiben als mißverständlich bedauert und erklärt, die Gewerkschaft habe in keiner Weise die Absicht verfolgt, einen Zwang auf die unorganisierten Arbeitnehmer der PAG Preßwerk AG, Essen, auszuüben. In der Erklärung des Hauptvorstandes, die an alle Arbeitnehmer der PAG Preßwerk AG, Essen, verteilt worden ist, wird außerdem u. a. betont, daß die Gewerkschaft die maßgebende Bestimmung des Grundgesetzes (Artikel 9) und das freie Entscheidungsrecht jedes einzelnen Arbeitnehmers uneingeschränkt respektiert. Damit ist dieser lokale Einzelfall als erledigt anzusehen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Fragen A 70 und 71): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß mit der Einführung des 5000-Meter-Laufs das Interesse der Mehrkämpfer am Soldatensportwettkampf gesunken ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Sportfachleuten der Bundeswehr, daß die Disziplin 5000-Meter-Lauf des Soldatensportwettkampfes, der ein leichtathletischer Mehrkampf sein sollte, zu lang ist und zugunsten eines 1500-Meter-Laufs die Mehrkampfbestimmungen geändert werden sollten? Der Soldatensportwettkampf wird seit seiner ersten Austragung 1964 im Gesamtbereich der Bundeswehr mit dem 5000-Meterlauf durchgeführt. Ein Vergleich der Teilnehmerzahlen aus den letzten beiden Jahren spricht gegen ein sinkendes Interesse. 1968 261 641 Teilnehmer 1969 270 813 Teilnehmer Die Teilnehmerzahlen von 1970 liegen etwa zum 1. Mai 1971 vor. Mit dem Soldatensportwettkampf, der kein leichtathletischer Mehrkampf im engeren Sinne ist, sollen möglichst viele Soldaten die Voraussetzungen für das Deutsche Sportabzeichen erfüllen. Es wurden deshalb Disziplinen gewählt, die keines besonderen, über die übliche sportliche Ausbildung in der Bundeswehr hinausgehenden Trainings bedürfen. Der 5000-Meterlauf erfordert in erster Linie Ausdauer, die in der Allgemeinen Sportausbildung mit jedem Soldaten trainiert werden kann und die auch vom Soldaten im übrigen militärischen Dienst gefordert wird. Eine Leistung im 1500-Meterlauf, der eine lange Mittelstrecke ist, verlangt eine ganz spezielle Anpassung des Herz- und Kreislaufsystems, die wegen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4673 der erforderlichen sachkundigen und individuellen Kontrolle in der Truppe nicht trainiert werden kann. Darüber hinaus fördert ein derartiges Training nicht die für die militärische Ausbildung notwendigen Kräfte so gut wie der Dauerlauf. Eine Einführung des 1500-Meterlaufs anstelle des 5000-Meterlaufs ist daher nicht zweckmäßig. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/1480 Fragen A 72 und 73): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Einberufung von Studenten der Ingenieurschulen zum Wehrdienst für die Betroffenen infolge der neuen Fachhochschul-Gesetzgebung und die dadurch gestiegenen Anforderungen ein zusätzlicher Verlust von einem Semester entsteht? Ist die Bundesregierung bereit, die betroffenen Ingenieurstudenten vom Wehrdienst bis zur Beendigung des Studiums zurückzustellen, damit ihnen der Verlust von diesem Semester erspart bleibt, wie ähnlich durch die Vorverlegung des Abiturs den Abiturienten geholfen wurde? Das Ingenieurschulwesen in der Bundesrepublik Deutschland ist zur Angleichung an die Regelung in den anderen EWG-Ländern neu geregelt worden. Zum Besuch der Ingenieurschulen, die ab Oktober 1971 in Fachhochschulen umgewandelt werden, ist künftig die Fachhochschulreife notwendig. Sie wird durch den zusätzlichen Besuch einer zweijährigen Fachoberschule erworben. Die in dieser Ausbildung stehenden Wehrpflichtigen werden — entsprechend den Abiturienten — bis zur Erlangung der Fachhochschulreife zurückgestellt. Nach einer von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder auf Anregung meines Hauses beschlossenen Übergangsregelung werden Wehrpflichtige, bei denen im Zeitpunkt ihrer Einberufung die bisherigen Voraussetzungen für die Zulassung zum Ingenieurstudium gegeben waren, auch nach Ableistung des Wehrdienstes ohne Fachhochschulreife zum Studium an den Fachhochschulen zugelassen; ein zusätzlicher, durch die Ableistung des Wehrdienstes bedingter Zeitverlust entsteht für diese Wehrpflichtigen nicht. Eine Zurückstellung vom Wehrdienst ist daher auch bei diesem Personenkreis nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen — weitgehende Förderung des Studiums im Zeitpunkt der Einberufung — vorliegen. Durch die Vorverlegung des Abiturs wird den wehrpflichtigen Abiturienten nicht etwa ein zusätzliches Studiensemester erspart. Hierdurch wird vielmehr nur eine zeitgerechte Einberufung der Abiturienten erreicht mit der Folge, daß sie unmittelbar nach ihrer Entlassung aus dem Wehrdienst das Studium aufnehmen können. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen A 74 und 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Sanitätsoffiziere (Z) in Niedersachsen entgegen der Regelung in allen anderen Bundesländern überhöhte Kammerbeiträge zu entrichten haben? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Gleichheitsgrundsatz für die Sanitätsoffiziere (Z) in Niedersachsen zu gewährleisten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Sanitätsoffiziere (Zahnärzte) in Niedersachsen höhere Kammerbeiträge zahlen sollen, als die Sanitätsoffiziere (Zahnärzte) in den anderen Bundesländern. Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen beschloß am 14./15. November 1969 rückwirkend für die Jahre 1964, 1965 und 1966 den jährlichen Kammerbeitrag für Sanitätsoffiziere (Zahnärzte) von bisher 36 DM auf 84 DM für die Besoldungsgruppe A 13 und auf 120 DM für die Besoldungsgruppe A 14 und höher zu erhöhen. Die Beitragsordnung für 1970 sieht für Sanitätsoffiziere (Zahnärzte) sogar einen Jahresbeitrag von 336 DM vor. Alle Beitragserhöhungen wurden vom Niedersächsischen Sozialminister genehmigt. Der hohe Beitrag ergibt sich daraus, daß alle in Niedersachsen ansässigen Zahnärzte, also auch nur vorübergehend dort tätige Sanitätsoffiziere, an der sog. „alten Last" des Altersversorgungswerkes mittragen sollen. Die Zahnärztekammer Niedersachsen vertritt die Auffassung, daß nach den geltenden Bestimmungen alle Zahnärzte, gleichgültig welche Tätigkeit sie im einzelnen ausüben, der Kammer beitragspflichtig angehören müssen, auch dann, wenn sie bei Nichtausübung ihres Berufes nur ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. In meinem Auftrag ist der ärztlich zuständige Wehrbereichsarzt sowohl bei der Zahnärztekammer Hannover als auch beim Niedersächsischen Sozialminister in dieser Angelegenheit vorstellig geworden, ohne jedoch eine günstigere Regelung für die Sanitätsoffiziere erreichen zu können. Da jedoch rechtliche Zweifel bestehen, ob Sanitätsoffiziere überhaupt zu einer Zwangsmitgliedschaft in den Ärzte/Zahnärztekammern der Länder verpflichtet werden können, unterstützt der BMVg den Musterprozeß eines Sanitätsoffiziers (Zahnarzt) gegen die Zahnärztekammer Niedersachsen. Dieser Prozeß ist zur Zeit in der Revisionsinstanz beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Erst nach Vorliegen des Urteils kann entschieden werden, ob und ggf. welche Maßnahmen im Interesse der Sanitätsoffiziere notwendig sind. Unabhängig vom Ausgang dieses Grundsatzprozesses haben zahlreiche Sanitätsoffiziere (Zahnärzte) in Niedersachsen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. 4674 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 Der Bundeswehrverband führt zwei dieser Fälle als Musterprozesse. Bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem oben genannten Musterprozeß wird von den Bevollmächtigten der Kläger z. Z. angestrebt, die übrigen Verfahren auszusetzen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache VI/1480 Frage A 76): Haben alle acht am 29. Oktober 1970 zu diesem Dienstgrad beförderten Brigadegenerale eine Verwendung außerhalb des Heeres erfolgreich durchlaufen, die gemäß Weißbuch 1970, Seite 129, Voraussetzung zur Beförderung zum General ist? Am 29. Oktober 1970 sind acht Brigadekommandeure des Heeres zu Brigadegeneralen befördert worden. Aus diesem Kreis von bewährten Offizieren haben 6 Offiziere eine Verwendung außerhalb der Teilstreitkraft erfolgreich durchlaufen. Der siebente Offizier ist zwar noch nicht außerhalb des Heeres verwandt worden, hat sich jedoch im BMVg als Referent im Fü H besonders bewährt. Der achte Offizier war noch nicht außerhalb der TSK eingesetzt, kann jedoch auf eine besonders erfolgreiche Laufbahn als Truppenkommandeur (BtlKdr, stvBrigKdr, stvKdr einer Kampftruppenschule und BrigKdr) zurückblicken. Derartige Ausnahmen in besonders gelagerten Einzelfällen können in einer gewissen Übergangszeit nicht ausgeschlossen werden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/1480 Frage A 77): Gedenkt die Bundesregierung, den Flugplatz Beja (Portugal) insoweit zu benutzen, als ein Lufttransportgeschwader, das zur Umrüstung auf Transall vorgesehen ist, nach Beja verlegt wird und die Umschulung auf Transall dort vorgenommen wird? Die Luftwaffe verlegt vorübergehend Teile des Lufttransportgeschwaders 61 ab 1. April 1971 bis vorerst Dezember 1971 nach Beja/Portugal. Das Geschwader wird dort auf das Flugzeugmuster Transall umgerüstet und die Besatzungen umgeschult. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen A 78 und 79): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die BordmechanikerMeister auf Propeller-Flugzeugen (z. B. C-160 Transall) durch Laufbahnbestimmungen wie Nichtanerkennung der Fachlehrgänge als Stabsfeldwebellehrgang Teil II, sowie erschwerten Zugang bzw. Zulassung zur Laufbahn des Fachoffiziers und im Hinblick auf die Zulagenregelung gegenüber den Flugzeugführern und Navigatoren erhebliche Nachteile erleiden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Unruhe der Bordmechaniker-Meister wegen der aufgezeigten Benachteiligungen zu beseitigen? Ich möchte Ihnen kurz die Förderungsmöglichkeiten aufzeigen, die diesen Fachleuten zur Zeit und auch künftig geboten werden. Den Bordmechanikermeistern auf dem Flugzeugtyp C 160 Transall ist zur Zeit ebenfalls der Zugang zur Laufbahn des Offiziers im militärfachlichen Dienst, und zwar im Fachbereich der flugzeugtechnischen Offiziere möglich. Sie müßten jedoch aus dem fliegenden Personal ausscheiden und einen Dienst in der Luftfahrzeuginstandsetzung beim Bodenpersonal übernehmen. Das tun die Bordmechanikermeister jedoch nur ungern, weil dadurch die Fliegerzulage verlorengeht. Als Strukturverbesserung ist jedoch künftig vorgesehen, für jede Staffel 4 Fachoffiziersdienstposten als Bordmechaniker — mit Fliegerzulage — einzurichten. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 3. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 'VI/1480 Frage A 80) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Prozentsatz in § 7 Abs. 2 Ziff. 6 d des Unterhaltssicherungsgesetzes ausreicht, um z. B. abgeschlossene Lebensversicherungs- und Bausparverträge von Grundwehrdienstleistenden abzugelten, und was gedenkt die Bundesregierung im Interesse der Wehrgerechtigkeit zu unternehmen, um sicherzustellen, daß die Grundwehrdienstleistenden ohne materielle Einbuße die in § 7 Abs. 2 Ziff. 6 d des Unterhaltssicherungsgesetzes genannten Verträge weiter erfüllen können? Das Weißbuch 1970 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage der Bundeswehr sieht im Rahmen der Maßnahmen für die Wehrgerechtigkeit auch eine Überprüfung der Sonderleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz vor (Seite 65 des Weißbuchs). Diese ist insbesondere im Zusammenhang mit dem Problem der Vermögensbildung- für Wehrpflichtige erforderlich geworden. Die Überprüfung umfaßt auch die von Ihnen angeschnittene Frage der Begrenzung der Sonderleistungen auf 15 v. H. des Einkommens. Die Erweiterung der bisherigen Möglichkeiten für die Vermögensbildung der Wehrpflichtigen hat weit-tragende finanzielle Konsequenzen. Sie wirft auch schwierige rechtliche Fragen auf. Aus diesen Gründen wird sich eine kurzfristige Entscheidung in dieser Sache nicht herbeiführen lassen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 104) : Treffen Meldungen in den „Schongauer-Nachrichten" vom 7. Oktober 1970 zu, wonach Staatssekretär von Dohnanyi zu verstehen gab, daß für das dort geplante Modell einer kooperativen Gesamtschule grundsätzlich keine Förderung aus Bundesmitteln zu erwarten sei, und wie kann die Bundesregierung, falls diese Meldung zutrifft, eine derartige Entscheidung wissenschaftlich rechtfertigen? Diese Meldungen treffen in dieser Form nicht zu. Die Förderung von Modellversuchen im Schulwesen durch den Bund erfolgt über den Innovationsausschuß der Bund-Länder-Kommission. Eine entsprechende Vereinbarung wird z. Z. vorbereitet. Nach dem derzeitigen Diskussionsstand wird die Förderung von kooperativen Gesamtschulen nicht ausgeschlossen sein. Der BMBW wird jedoch daraufhinwirken, daß integrierte Gesamtschulen mit Vorrang behandelt werden, weil diese wegen des höheren Innovationspotentials gegenüber dem traditionellen Schulsystem eine intensivere und umfassendere wissenschaftliche Begleitung benötigen und weil sie für die Zukunft ein bedeutsameres System zur Verwirklichung der bildungspolitischen Ziele von Chancengleichheit und individueller Förderung sein dürften. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Heppe vom 4. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen 105 und 106) : Trifft es zu, daß Dr. Bonnevier von der Abteilung für Plasmaphysik an der Technischen Hochschule in Stockholm ein neues, sehr wirksames und einfaches Verfahren der Isotopetrennung im Plasmatornado entwickelt hat? Welche Bedeutung hat im bejahenden Fall dieses neuartige System im Vergleich zur Isotopetrennung mittels Gasdiffusion, Gasultrazentrifuge und Trenndüse? Es trifft zu, daß in Stockholm an einer neuen Methode zur Isotopentrennung in rotierenden Plasmen gearbeitet wird. Die Untersuchungen befinden sich noch im ersten Versuchsstadium, so daß über die technische Handhabbarkeit und die Wirtschaftlichkeit dieses Verfahrens noch keine Aussagen möglich sind. Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob das genannte Verfahren auch zur Isotopentrennung schwerer Atome, wie z. B. Uran, eingesetzt werden kann. Hierzu sind noch umfangreiche Versuche mit Schwerionen-Plasmen erforderlich. Über die Bedeutung des Verfahrens zur Urananreicherung läßt sich zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage machen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 107): Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, damit die Vorschrift des Artikels 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, welche Achtung und Schutz der Würde des Menschen zur Verpflichtung aller staatlichen Gewalt erklärt, auch für die Hochschullehrer verwirklicht wird? Die Achtung und der Schutz der Menschenwürde nach Artikel 1 Abs. 1 GG ist durch die Gesamtrechtsordnung der Bundesrepublik für alle Bürger gleichermaßen sichergestellt. Der Erlaß besonderer zusätzlicher Rechtsnormen zum Schutz der Hochschullehrer ist daher nicht erforderlich. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 3. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/ CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen A 108 und 109) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Deutschland lebende Studenten mit niederländischer Staatsangehörigkeit auch dann nicht nach dem Honnefer Modell gefördert werden können, wenn ihre Familien nachweislich seit Generationen in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Deutschen Reich ansässig sind und nur aus zufälligen Gründen die niederländische Staatsangehörigkeit beibehalten haben? Ist die Bundesregierung bereit, sich im Hinblick auf eine künftige Harmonisierung der Studentenförderung in der EWG vorerst bei ihren Partnerländern dafür einzusetzen, daß auch Studenten anderer Nationalität in die jeweilige nationale Studentenförderung einbezogen werden, wenn deren Familien nachweislich seit längerer Zeit in dem betreffenden Land ansässig sind, und sieht nicht die Bundesregierung in einem solchen Übereinkommen einen kurzfristig möglichen Schritt in Richtung Europa? Die Studienförderung nach dem Honnefer Modell wird bisher ausschließlich deutschen und ihnen rechtlich gleichgestellten Studenten gewährt. Gleichgestellt sind heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl I Seite 269). Um ausländischen Studenten, die seit vielen Jahren in Deutschland ansässig sind und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, die Möglichkeit der Studienförderung nach dem Honnefer Modell zu eröffnen, gilt ab 1. Januar 1971 die Regelung, daß Ausländer dann Studienförderung erhalten können, wenn sie seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin haben und die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt wurde. Anderen Ausländern stehen die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst vergebenen Stipendien, — die einerseits finanziell günstiger sind als die Studienförderung nach dem Honnefer Modell, andererseits in der Regel nur für 1 Jahr gewährt werden, — zur Verfügung. Daneben kommt evtl. noch die Förderung durch das jeweilige Heimatland eines Ausländers in Frage. Die Bundesregierung ist bereit sich bei ihren Partnerländern in der EWG dafür einzusetzen, daß die Studenen der EWG-Länder in die jeweiligen nationalen Studentenförderungen miteinbezogen werden. In Richtung auf dieses Ziel sieht der Referentenentwurf für ein Bundesausbildungsförderungsgesetz in § 7 Abs. 2 bereits vor, daß Auslän- 4676 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 dern Ausbildungsförderung gewährt wird, wenn sich zumindest ein Elternteil in den letzten drei Jahren vor Beginn des Bewilligungszeitraums im Geltungsbereich dieses Gesetzes rechtmäßig aufgehalten hat und erwerbstätig war und während der Ausbildung auch weiterhin erwerbstätig bleibt. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/1480 A 110) : In welchem Ausmaß werden Studienzeiten und Examen, die an Hochschulen in der DDR abgeleistet wurden, in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt? Die in der DDR abgeleisteten Studienzeiten und abgelegten Prüfungen werden in der Bundesrepublik in der Regel anerkannt, sofern Ausbildung und Examina gleichwertig sind. Problematisch sind diejenigen Abschlüsse, bei denen die Ausbildungsgänge und Studienziele in der DDR eine völlige Neuorientierung erfahren haben. Die akademischen Grade werden im allgemeinen anerkannt. Ein besonderes Problem bilden die in der DDR neu eingeführten Diplomtitel sowie die „Kollektiv"-Promotionen. Bei den Staatsexamina kann das in der DDR erworbene Juristendiplom nicht berücksichtigt werden. Für das Lehramt an höheren Schulen muß die zweite Staatsprüfung nachgeholt werden. Bei den übrigen allgemeinbildenden Schulen sind differenzierte Regelungen nach einem Beschluß der Kultusministerkonferenz vorgesehen, ähnlich verhält es sich mit den Berufsschulen. In der Medizin, der Zahnmedizin und der Pharmazie gibt es kaum Schwierigkeiten. Hier wird die abgeschlossene Ausbildung als gleichwertig angesehen. In den naturwissenschaftlichen Fächern werden abgelegte Prüfungen ebenfalls anerkannt. Hier gilt der Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 31. Januar 1963. Danach werden die vollständig abgelegten Prüfungen anerkannt, Teilprüfungen angerechnet. Eine Nachholpflicht besteht für Fächer, die im Prüfungsplan der DDR fehlen. Der Bund wird sich im Rahmen der Bund-LänderKommission auch um eine Vereinheitlichung der Regeln in dieser Frage bemühen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 4. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage A 111) : Kann in absehbarer Zeit damit gerechnet werden, daß die Bundesregierung im Einvernehmen mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz durch die Gewähung zusätzlicher Pluspunkte bei der Programmierung der Zulassungsvoraussetzungen an den Hochschulen den aus dem Wehrdienst ausscheidenden Abiturienten einen Teil der Nachteile auszugleichen versucht, die dieser Personenkreis gegenüber vom Wehrdienst nicht betroffenen Abiturienten hinnehmen muß? Nach dem Wunsch der Bundesregierung soll durch das Hochschulrahmengesetz auch ein Beitrag zur Wehrgerechtigkeit geleistet werden. Der am 3. Dezember vom Kabinett verabschiedete Entwurf sieht eine besondere Berücksichtigung von Studienbewerbern, die Wehrdienst oder Wehrersatzdienst abgeleistet haben, in denjenigen Fällen vor, in denen in einem Studiengang an allen Hochschulen in der Bundesrepublik Zulassungsbeschränkungen bestehen (sogenannter totaler Numerus clausus). Nach § 30 des Entwurfs soll die Auswahl der Studienbewerber in diesen Fällen sowohl nach Leistungsgesichtspunkten als auch nach der Dauer der Wartezeit erfolgen, die durch vergebliche Bewerbung oder durch die Erfüllung der Wehr- oder Ersatzdienstpflicht eingetreten ist. Die Absolventen des Wehr- oder Wehrersatzdienstes werden dabei insofern gegenüber anderen männlichen Bewerbern bevorzugt, als sie bei gleicher Wartezeit den Vorrang haben sollen. Außerdem darf nach dem Entwurf Studienbewerbern aus dem Umstand, daß sie für eine bestimmte Zeit durch den Dienst für die Allgemeinheit an der Bewerbung für das Studium gehindert waren, kein Nachteil erwachsen. Diesem Gedanken soll dadurch Rechnung getragen werden, daß dieser Personenkreis hinsichtlich seiner Zulassungschance unbeschadet einer zwischenzeitlich eingetretenen Verschärfung der Zulassungsbedingungen so behandelt werden soll, als ob er sich bei Beginn seines Dienstes um Zulassung zum Studium beworben hätte. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 2. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache V1/1480 Frage A 120) : Hält die Bundesregierung es für möglich, deutsche Reisende, die, wie kürzlich wegen der Choleragefahr in der Türkei, infolge höherer Gewalt in Not geraten und nur unter außerordentlich hohen Kosten in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren können, künftig nicht nur durch Darlehen, sondern auch durch Zuschüsse zu unterstützen, wie es die Länderregierungen bei Katastrophenfällen in ihrem Bereich bereits tun? Nein; das läßt die derzeitige gesetzliche Lage nicht zu. Gesetzliche Grundlage für finanzielle Hilfen an Deutsche, die im Ausland in eine vorübergehende Notlage geraten, ist Kapitel 0502, Titel 686.01 des Bundeshaushaltsplanes, dessen Zweckbestimmung lautet: „Unterstützungen und Beihilfen für Deutsche im Ausland". Die Erläuterungen zu dieser Haushaltsstelle umgrenzen die Art und den Umfang der Hilfe. Nach den Erläuterungen für das Rechnungsjahr 1970 ist — wie auch schon für die vorausgegangenen Jahre — diese Hilfe in der Form von Darlehen sowie in bestimmten, engbegrenzten Sonderfällen in der Form von Unterstützungen vorgesehen. Nach der derzeitigen Fassung der Erläuterungen war es nicht möglich, den in der Türkei durch die zeitweise cholerabedingten Grenzsperrungen zurückgehaltenen Deutschen anders als durch Darlehen zu Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4677 helfen. Bei der in der Frage erwähnten Hilfe der Länder in Katastrophenfällen dürfte es sich um Adhoc-Bewilligungen aus besonderen Verfügungsmitteln handeln, die für im Ausland in Not geratene Deutsche vermutlich nicht zur Verfügung stehen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage B 1) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um den seit Monaten im französischen Gefängnis einsitzenden Fremdenlegionär Bernd Dielhenn aus Windesheim (Bad Kreuznach), der mittels Alkohols und Drohungen von der Legion unter Vertrag genommen worden ist und hei dem auf Grund einer psychischen Fehlentwicklung eine akute Selbstmordgefahr besteht, nach Deutschland zu verbringen? Das Auswärtige Amt ist im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten bemüht, durch Fühlungnahme mit der französischen Regierung auf eine der Sachlage entsprechende Regelung zugunsten des Genannten hinzuwirken. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesminister Genscher vom 4. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 2 und 3) : Ist die Bundesregierung bereit, Angaben über die Personalverstärkung in den Referaten Öffentlichkeitsarbeit/Presse seit Oktober 1969 — gegliedert nach den einzelnen Ressorts und Besoldungsgruppen — zu machen? Welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgebend, die zur Erhöhung der Personalbestände im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit geführt haben? Die Aufgabenbereiche Öffentlichkeitsarbeit und Presse sind in den Ressorts nicht durchweg voneinander getrennt. Vielmehr werden die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit überwiegend von den Pressereferenten mit wahrgenommen. Ich fasse daher beide Bereiche für die Beantwortung Ihrer Fragen zusammen. Nach dem Ergebnis einer von mir durchgeführten Umfrage stehen bei den Ressorts die Stellenverminderungen und -vermehrungen in folgendem Verhältnis zueinander: Ressort Beschäftigte Mehr Weniger (Beamte, Soldaten, Angestellte) am 1. Okto- am 20. No- ber 1969 vember 1970 Chef des Bundeskanzleramtes 7 6 — 1 Auswärtiges Amt 13 13 — — Bundesminister der Justiz 5 6 1 — i Bundesminister der Finanzen 16 15 — 1 Bundesminister für Wirtschaft 22 20 — 2 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 10 10 — — Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 17 18 1 — Bundesminister der Verteidigung *) 56 51 — 5 Bundesminister für Jugend, Familie und Gesund- heit 6 6 — — Bundesminister für Verkehr 9 9 — — Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 26 26 — — Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen 3 3 — — Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen ") 44 40 — 4 Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 11 13 2 — Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit 13 16 3 — Bundesminister des Innern 18 14 — 4 Gesamt 7 17 *) Die vergleichsweise hohe Zahl der Stellen im Bereich Offentlichkeitsarbeit/Presse beim Bundesminister der Verteidigung erklärt sich daraus, daß in diesem Ressort aus Gründen der Haushaltsmittel zwei bisher dem Generalinspekteur unterstellte Referate mit dem bisherigen Pressereferat zu einem Stabsgebiet zusammengefaßt worden sind. Die Aufgaben des Stabes richten sich auf den Gesamtbereich der Bundeswehr einschl. der Zivilbediensteten. **) Im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen befaßt sich eine Unterabteilung mit Fragen der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Deutschlandpolitik. Diese Schwerpunktaufgabe erklärt die vergleichsweise hohe Zahl der Stellen. 4678 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 Wie das Ergebnis der Umfrage zeigt, hat sich der Personalbestand — ohne Berücksichtigung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — insgesamt um zehn Bedienstete vermindert. Bei vier Ressorts hat sich der Personalbestand erhöht. Die Stellenvermehrungen sind wie folgt begründet und verteilen sich auf folgende Besoldungsoder Vergütungsgruppen: Bundesminister der Justiz 1 Stelle Verg.-Gr. IX BAT wegen der Herausgabe eines hausinternen Pressespiegels Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 1 Stelle Verg.-Gr. I b/II a BAT wegen Wiederbesetzung der Stelle eines Hilfsreferenten, die vorübergehend bis zum 1. Oktober aus Personalmangel nicht besetzt werden konnte Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 2 Stellen, eine Bes.-Gr. A 16 und eine Verg.-Gr. X BAT wegen der Erweiterung der Zuständigkeit im Bildungsbereich Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit 3 Stellen, zwei I b BAT und eine V c BAT wegen der Neuordnung der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe; diese wurde infolge einer Aufgabenneuverteilung im Verhältnis zum Presse- und Informationsamt notwendig. Beim Presse- und Informationsamt ist wegen seiner Struktur und Aufgabenstellung eine hinreichend genaue Abgrenzung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von den sonstigen Aufgaben nicht möglich. In die Beantwortung Ihrer Fragen ist daher die gesamte Behörde einbezogen worden. Das Presse- und Informationsamt wurde insgesamt um 59 Beschäftigte verstärkt. Diese Erhöhung des Personalbestandes war zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des Amtes notwendig. 50 dieser Stellen waren vom Bundesminister der Finanzen bereits vor der Regierungsneubildung 1969 anerkannt. Von den 59 insgesamt bewilligten zusätzlichen Stellen entfallen 1. 16 Stellen auf den höheren Dienst; im einzelnen: 4 Redakteurstellen für den Nachrichtenspiegel „Wirtschaft und Finanzen" (2), für den Informationsfunk und das Bulletin, 1 Stelle für einen fremdsprachlichen Rundfunkauswerter, 6 Stellen für die operativen Abteilungen (Referate Innenpolitik; Parlament/Länder/Kirchen; Wirtschafts- und Finanzpolitik; Frauen! Jugend/Sport und Wissenschaft/Bildung/Forschung), 6 Stellen für Datenverarbeitung und allgemeine Verwaltung, 2. 12 Stellen auf den gehobenen Dienst; im einzelnen: 4 Stellen für die operativen Abteilungen (Referate Frauen/Jugend/Sport, UdSSR, Spanien/Portugal und USA/Kanada), 8 Stellen für Datenverarbeitung und Verwaltungssachbearbeiter, 3. 18 Stellen auf den mittleren und einfachen Dienst (für Büro, Schreib- und sonstigen technischen Dienst), 4. 13 Stellen auf Lohnempfänger. Den mit der eigentlichen Öffentlichkeitsarbeit befaßten operativen Abteilungen Inland und Ausland sind somit 6 Stellen des höheren Dienstes und 4 Stellen des gehobenen Dienstes zugeteilt worden. 3 der Stellen des gehobenen Dienstes entfallen auf die Auslandsabteilung. Die Stellen der Inlands- und Auslandsabteilung gliedern sich wie folgt auf: Inlandsabteilung: 2 Stellen A 15 davon 1 für Referatsleiter eines neu eingerichteten Referats Parlament/Länder/Kirchen, 1 für Referatsleiter Frauen/Jugend/Sport. Bis zur Bildung der neuen Bundesregierung waren die Bereiche Wissenschaft/Bildung/Forschung und Frauen/Jugend/Sport in einem Referat zusammengefaßt. Die wachsende Bedeutung dieser Aufgabenbereiche machte eine Trennung in zwei Referate erforderlich. 1 Stelle I b 1 Stelle A 13/A 14 für das bisher erheblich unterbesetzte Referat Wirtschafts- und Finanzpolitik. 1 Stelle A 13/A 14 für das Referat Innenpolitik infolge vermehrter Koordinierungsaufgaben dieses Referats. 1 Stelle II a für das neu eingerichtete Referat Wissenschaft/Bildung/ Forschung. Die Verstärkung war notwendig in Anbetracht der erheblich gestiegenen Bedeutung dieses Aufgabengebiets. 1 Stelle IV b für das Referat Frauen/Jugend/Sport wegen der erhöhten Bedeutung der informationspolitischen Tätigkeit in diesem Sachgebiet. Auslandsabteilung: 2 Stellen IV b davon je 1 für die Referate UdSSR und Spanien/ Portugal. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4679 1 Stelle V b für das Referat USA/Kanada. Diese Stellenvermehrungen waren notwendig zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit dieser Referate. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen B 4 und 5) : Trifft es zu, daß sich die Offenbacher Vereinigung gegen den Fluglärm e. V. mit einem Schreiben wegen der unzumutbaren Fluglärmsituation, insbesondere über der Stadt Offenbach, sowohl an den Bundesminister des Innern, an den für Jugend, Familie und Gesundheit und an den für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen gewandt hat? Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen, wie in dem Schreiben der Fluglärmvereinigung vorgeschlagen, zu ergreifen, um die unerträgliche Lärmsituation zu mildern? Es trifft zu, daß sich die Offenbacher Vereinigung gegen den Fluglärm e. V. schriftlich an die in Ihrer Frage genannten Bundesminister gewandt hat. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat das an ihn gerichtete Schreiben zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Der Bundesregierung ist die Belastung der Offenbacher Bevölkerung durch Fluglärm bekannt. Sie hat die im Rahmen der Flugsicherheit gegebenen Möglichkeiten, durch besondere An- und Abflugverfahren die Fluglärmsituation am Boden zu verbessern, gegenwärtig ausgeschöpft. So ist es leider nicht mit dem Gebot der Flugsicherheit vereinbar, die Landeanflüge zum Flughafen Frankfurt nicht über die Stadt Offenbach, sondern über das südliche Waldgebiet zu führen: Die Entfernungen sind hierfür zu gering. Bei allen weiteren Überlegungen wird man von der unabänderlichen Tatsache ausgehen müssen, daß die Anfluggrundlinien der Start- und Landebahnen des Flughafens Frankfurt über Offenbacher Stadtgebiet führen. Eine einschneidende Beschränkung des Flugbetriebs, wie es die vorgeschlagene Verlagerung des Transit- und Frachtflugverkehrs auf einen anderen Flughafen bedeuten würde, hätte schwerwiegende Folgen für die gesamte Wirtschaft des hessischen Raumes und würde auch die Bürger der Stadt Offenbach treffen. Die Problematik der Belästigung durch Fluglärm stellt sich mehr oder weniger hart an nahezu allen großen Flughäfen der Welt. Die beste Lösung dieses Problems ist die Verminderung des Triebwerklärms. Da die Bundesrepublik Deutschland nicht über eine größere eigene Flugzeugindustrie verfügt, kann sie nur die Bestrebungen der Herstellerländer, leisere Triebwerke zu entwickeln, nachdrücklich unterstützen. Dies hat die Bundesregierung bisher getan und wird sie auch weiterhin tun. Die Erfolge bei der Entwicklung neuer Triebwerke — so z. B. bei der Boeing 747 — sind beachtlich. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß auch in die bereits in Betrieb befindlichen Flugzeugmodelle leisere Triebwerke eingebaut werden. Wie Sie wissen, steht der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm kurz vor seiner Verabschiedung. Das Gesetz soll dort, wo der Fluglärm besonders lästig ist, Erleichterung bringen. So ist vorgesehen, in einer durch Rechtsverordnung festzulegenden Zone, in gewissem Umfange Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen zu erstatten. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 3. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/1480 Frage B 6) : Wann ist mit dem Erlaß der in § 29 Abs. 3 des Ausländergesetzes vorgesehenen Rechtsverordnung des Bundesministers des Innern zur Regelung des Verfahrens bei Anträgen auf Anerkennung als Asylberechtigter zu rechnen? Die Rechtsverordnung nach § 29 Abs. 3 des Ausländergesetzes über das Verfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wird z. Z. vorbereitet. Sie soll nach Verabschiedung des dem Deutschen Bundestag vorliegenden Entwurfs eines Verwaltungsverfahrensgesetzes (Drucksache VI/ 1133) erlassen werden. Dadurch wird sichergestellt, daß in die Verfahrensverordnung für das Bundesamt nur noch die erforderlichen ergänzenden Regelungen zum Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen werden. Im übrigen wird auch für das Verfahren vor dem Bundesamt grundsätzlich das künftige Verwaltungsverfahrensgesetz gelten, um das Verwaltungsverfahrensrecht möglichst zu vereinheitlichen. Zur Zeit verfährt das Bundesamt nach den in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz getroffenen Verfahrensregelungen, die — soweit erforderlich — durch Erlasse ergänzt worden sind. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 1. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage B 7) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß für Lieferungen und Leistungen, die am Ende eines Jahres getätigt und fakturiert wurden, für welche die Rechnungen aber im neuen Jahr dem Empfänger zugehen, der Vorsteuerabzug erst im neuen Veranlagungsceitraum vorgenommen werden kann und daß dadurch bei der Umsatzverprobung besonders in Betrieben mit elektronischer Datenverarbeitung Schwierigkeiten und unnötige Doppelbuchungen auftreten? Die Spitzenverbände der Wirtschaft haben bereits die von Ihnen angesprochene Umsatzsteuerfrage dem Bundesfinanzministerium vorgelegt. Zur Zeit wird im Rahmen der Umsatzsteuernovelle zusam- 4680 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 men mit den Finanzministern der Länder geprüft, ob im Verwaltungsweg zugelassen werden kann, daß der Vorsteuerabzug in den von Ihnen vorgetragenen Fällen bereits im vorangegangenen Voranmeldungsoder Veranlagungszeitraum vorgenommen werden kann. Ich habe veranlaßt, daß Ihnen, im Falle einer Regelung im Verwaltungswege, ein Abdruck des Rundschreibens des Bundesfinanzministeriums übersandt wird. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 3. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen B 8 und 9): Treffen Meldungen zu, denen zufolge im Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt sei, das Kurs-Risiko der „kleinen" Pfandbriefsparer, die sich nicht durch Sondervereinbarungen beim Erwerb solcher Papiere abzusichern vermögen, sowohl durch die Einräumung einer Umtauschmöglichkeit von Pfandbriefen mit niedrigen gegen solche mit höheren Zinsen als auch durch die Schaffung einer Handhabe zur Veränderung der Laufzeiten und Rückzahlungsbedingungen tunlichst zu reduzieren? Ist im Zuge dieser Überlegungen auch daran gedacht, die Pfandbriefinstitute dazu anzuhalten, die seitens der Hypothekenkunden im Lauf des Jahres eingehenden Tilgungserlöse statt wie bisher am Ende der Laufzeit einer Serie jedes Jahr mit einem Teil der entliehenen Gelder zurückzuerstatten? Die zuständigen Bundesressorts bereiten im Rahmen der anstehenden Reform des Realkredits u. a. eine Regelung vor, nach der die Emissionsinstitute im Interesse der Sparer erforderlichenfalls durch Rechtsverordnung zur vorzeitigen Tilgung umlaufender, insbesondere niedrigverzinslicher Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen angehalten werden können. Von der erwähnten Rechtsverordnungsermächtigung soll nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Realkreditinstitute entgegen den von ihnen gegebenen Zusicherungen nicht von sich aus in dem möglichen Umfang Rückflüsse aus den gewährten Darlehen zur Tilgung der umlaufenden Schuldverschreibungen einsetzen. Eine generelle Umtauschmöglichkeit von Pfandbriefen mit niedriger gegen solche mit höherer Verzinsung ist dagegen nicht vorgesehen; sie wäre auch von der Sache her nicht vertretbar, solange die ursprünglich gegebenen Darlehen nicht vollständig zurückgezahlt sind. Für neu auszugebende Schuldverschreibungen ist vorgesehen, die bisher überlangen Laufzeiten der Schuldverschreibungen den Laufzeiten der entsprechenden Darlehensgeschäfte anzupassen und in bestimmtem Umfang eine Verpflichtung zur Ausgabe von Tilgungspapieren einzuführen. Diese Regelung soll die Kursschwankungsanfälligkeit der Pfandbriefe in Zukunft mildern, da die derzeitigen Tiefstkurse der Pfandbriefe wesentlich auf den überlangen Laufzeiten und den für den Sparer ungünstigen Tilgungsbedingungen beruhen. Die vorgesehenen strukturellen Verbesserungen werden wesentlicher Bestandteil des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und des Schiffsbankgesetzes (Federführung: BM Justiz) sowie des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen (Federführung: BMWi) sein. Die Bundesregierung wird diese beiden Gesetzentwürfe voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres verabschieden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 3. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 10 und 11) : Warum hat die Bundesregierung den in der 5. Legislaturperiode eingebrachten und nicht mehr verabschiedeten Gesetzentwurf zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen — Drucksache V/4256 — noch nicht wieder eingebracht? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Gesetzentwurf — Drucksache V/4256 — Versorgungskassen im Sinne von § 27 Abs. 1 des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes vom 6. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1071) Zuschüsse aus dem Westvermögen von Mitgliedsunternehmen zur Verfügung zu stellen, um Berechtigten solcher Versorgungskassen in Fällen unbilliger Härten zu helfen? Insbesondere die durch das 21. Änderungsgesetz zum Lastenausgleich vom 18. August 1969 getroffene Entschädigungsregelung für Vermögensverluste in der DDR machte eine eingehende Überprüfung der Regierungsvorlage vom 30. Mai 1969 (BTDrs. V/4256) erforderlich. Der inzwischen überarbeitete Gesetzentwurf wird vom Bundesminister für Wirtschaft in Kürze dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Im Rahmen der geplanten Abwicklungsregelung für die Westvermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen können nur Rechtsansprüche gegen die Schuldnerinstitute bedient werden. Soweit Versorgungskassen nach ihrer Satzung einen Anspruch auf Zuschuß gegen ihre Mitgliedsunternehmen (z. B. Kreditinstitute) haben, falls ihnen eigene Mittel zur Erfüllung ihrer Versorgungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, nehmen sie an dem Abwicklungsverfahren als Gläubiger teil. Da die in Frage kommenden Mitgliedsunternehmen infolge der Kriegs- und Nachkriegsereignisse ihre Vermögen weitgehend verloren haben, stellt sich jedoch die Frage, ob ein Anspruch auf Zuschuß unter dem Gesichtspunkt einer wirtschaftlich wesentlich veränderten Geschäftsgrundlage (Paragraph 242 BGB) nicht nur in begrenzter Höhe geltend gemacht werden kann. Im Streitfalle müßte diese Frage durch die Gerichte geklärt werden. Die Gewährung von Zuschüssen an nicht-anspruchsberechtigte Versorgungskassen aus Härtegründen ist nach Ansicht der Bundesregierung aus Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4681 Rechtsgründen nicht möglich (Artikel 14 Grundgesetz). Denn eine Mitberücksichtigung Nicht-Anspruchsberechtigter würde wirtschaftlich zu einer Minderung der Vermögensmasse führen, welche zur — aller Voraussicht nach nur quotalen — Befriedigung der Gläubigeransprüche zur Verfügung steht. Falls nach Auffassung des Bundesgesetzgebers zur Vermeidung unbilliger Härten Versorgungsberechtigten anstelle ihres Anspruchs gegen eine weitgehend vermögenslose Versorgungskasse ein unmittelbarer „Durchgriffsanspruch" gegen die Mitgliedsunternehmen eingeräumt werden sollte, wäre diese Frage anläßlich der parlamentarischen Beratung des unter Ziffer 1 angesprochenen Gesetzentwurfs zu prüfen und zu entscheiden. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 30. November 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Frage B 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß andere EWG-Länder, z. B. die Niederlande, den Export von Kälbern nach Deutschland subventionieren? Die Bundesregierung ist in jüngster Zeit aus Fachkreisen darauf aufmerksam gemacht worden, daß insbesondere im süddeutschen Raum Kalbfleisch aus den Niederlanden zu ungewöhnlich niedrigen Preisen angeboten wird. Die Wirtschaft vertritt die Auffassung, daß diese Preisgestaltung nur durch Ausfuhrsubventionen möglich ist. Die Bundesregierung prüft zur Zeit das vorgelegte Zahlenmaterial und wird — falls sich der Verdacht bestätigt — geeignete Maßnahmen ergreifen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1480 Frage B 13) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesanstalt für Arbeit, daß nach dem Arbeitsförderungsgesetz die Errichtung von Werkstätten für Behinderte nur für den lohnintensiven Teil und nicht für den beschützenden Teil gefördert werden kann, obwohl bei intensiver Betreuung Behinderte durchaus befähigt werden, aus dem beschützenden in den lohnintensiven Teil der Werkstätten überzuwechseln? Die finanzielle Förderung von Werkstätten für Behinderte durch die Bundesanstalt für Arbeit ist erstmals durch § 61 des Arbeitsförderungsgesetzes ermöglicht worden. Bisher waren für die Förderung der Werkstätten für Behinderte (bisher auch beschützende oder geschützte Werkstätten genannt) ausschließlich die überregionalen Träger der Sozialhilfe zuständig. Nach § 61 AFG kann die Bundesanstalt für Arbeit den Aufbau, die Erweiterung und die Ausstattung solcher Werkstätten fördern, deren Arbeitsplätze den besonderen Verhältnissen der Behinderten Rechnung tragen. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt hat ,die näheren Einzelheiten zur Durchführung dieser Vorschrift in der Anordnung vom 2. Juli 1970 (A Reha) geregelt (§§ 51 ff.). Eine Unterscheidung der Werkstätten in einen lohnintensiven Teil und einen beschützenden Teil ist nicht vorgesehen. Gemäß § 52 Abs. 3 der A Reha sollen die Werkstätten alle Behinderten unabhängig von der Art der Behinderung aufnehmen. Erforderlich ist jedoch, daß die Werkstatt darauf ausgerichtet ist, den Behinderten Arbeitsplätze und nicht nur eine Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten. Durch diese Forderung soll eine möglichst sinnvolle und betriebsnahe Tätigkeit der Behinderten sichergestellt werden. Einer allmählichen Entwicklung der Fähigkeiten der Behinderten steht diese Forderung nicht entgegen; denn gemäß § 51 Abs. 2 der A Reha gelten als Arbeitsplätze auch Plätze zur Anlernung und Ausbildung der Behinderten. Darüber hinaus hat der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit durch Erlaß vom 16. September 1970 gegenüber den Landesarbeitsämtern klargestellt, daß in einem den Charakter der Einrichtung nicht verändernden Umfang auch solche Behinderte in die Werkstätten aufgenommen werden dürfen, die nicht nur vorübergehend keine vollwertige Arbeitsleistung erbringen können. Neben den Werkstätten mit Arbeitsplätzen gibt i es auch Einrichtungen, die allein auf eine Beschäftigung im Sinne einer Therapie ausgerichtet sind. Diese Werkstätten gehören nach wie vor zur Zuständigkeit der Sozialhilfe. Die Diskussionen um die richtige und zweckmäßige Organisation der Werkstätten für Behinderte ist in der Bundesrepublik noch nicht abgeschlossen. Auf Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hat im Sommer dieses Jahres auf Bundesebene ein erstes Koordinierungsgespräch mit allen beteiligten Stellen, Organisationen und Behörden stattgefunden. Hierbei konnte in zahlreichen Fragen Übereinstimmung erzielt werden. Die Gespräche werden im nächsten Jahr fortgesetzt. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 30. November 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache VI/1480 Fragen B 14 und 15) : Trifft es zu, daß bei der Gewährung von Kapitalabfindungen gemäß II 28 bis 35 des Soldatenversorgungsgesetzes das Bundesministerium der Verteidigung vom Antragsteller ein amtsärztliches Zeugnis darüber fordert, daß mit dem Wegfall der Versorgungsbezüge — infolge Ablebens — in den nächsten 10 Jahren nicht zu rechnen sei? Gedenkt das Bundesministerium der Verteidigung diese unzumutbare Bestimmung, die ein Amtsarzt nicht mit ruhigem Gewissen bescheinigen kann, aufzuheben? 4682 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 Es trifft zu, daß für die Entscheidung, ob einem Berufssoldaten im Ruhestand ein Teil seines Ruhegehaltes für einen Zehnjahreszeitraum (§§ 28 bis 35 SVG) kapitalisiert werden kann, u. a. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis gefordert wird. Es soll damit verhindert werden, daß ein ehemaliger Berufssoldat eine Kapitalabfindung erhält, dessen Gesundheitszustand ganz erheblich beeinträchtigt ist. Damit soll das für den Bund mit der Gewährung einer Kapitalabfindung verbundene Risiko letztlich im 'Interesse des Steuerzahlers soweit wie möglich vermindert werden. Das Risiko besteht darin, daß der noch nicht getilgte Kapitalabfindungsbetrag beim Tode des Antragstellers von den Hinterbliebenen des Berechtigten nicht zurückgezahlt zu werden braucht. An das amtsärztliche Zeugnis werden keine überhöhten und unzumutbaren Anforderungen gestellt. Es genügt die Bescheinigung, daß der Antragsteller gesund oder jedenfalls nicht so krank ist, daß seine Lebenserwartung erheblich verringert ist. Die Bundesregierung sieht sich aus den oben dargelegten Gründen nicht in der Lage, auf ein amtsärztliches Zeugnis, dessen Ausstellung im übrigen nicht als unzumutbar anzusehen ist, zu verzichten. In diesem Zusammenhang kann auch nicht unbeachtet bleiben, daß die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses nicht nur für die Gewährung einer Kapitalabfindung nach den §§ 28 bis 35 SVG gefordert wird, sondern auch im übrigen öffentlichen Leistungsrecht, im Bundesversorgungsgesetz und im Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes, die Gewährung von Kapitalabfindungen von entsprechenden Voraussetzungen abhängig gemacht wird. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 1. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 16 und 17): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß ein Krankenhaus dann nicht als klassenloses Krankenhaus bezeichnet werden kann, solange der Privatpatient bei gleicher Behandlung mehr bezahlen muß als ein Kassenpatient? Kann die Bundesregierung eine solche Änderung des Versicherungssystems in Aussicht stellen, daß sie den Vorstellungen des hessischen Sozialministers, Dr. Schmidt, entspricht, der in den konzipierten klassenlosen Krankenhäusern Hanau und Wiesbaden nur unter dieser Voraussetzung eine Möglichkeit sieht, Privatpatienten zu den Sätzen zu behandeln wie Kassenpatienten? Auf eine Frage des Herrn Kollegen Flämig nach dem grundsätzlichen Standpunkt der Bundesregierung zu dem Gedanken eines klassenlosen Krankenhauses hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Westphal am 4. Juni 1970 schriftlich folgendes erklärt: „Nach dem Grundgesetz ist in Krankenhausfragen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung der Bund für die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze" zuständig. Fragen der inneren Struktur der Krankenhäuser können in einem solchen ersten Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes zur Zeit nicht geregelt werden." Aus diesem Grunde sind Fragen des klassenlosen Krankenhauses innerhalb der Bundesregierung und mit den zuständigen Länderressorts bisher nicht erörtert worden. Es ist für die Bundesregierung nicht zu erkennen, welche Änderung des Versicherungssystems gemeint ist. Für die finanzielle Belastung des Privatpatienten durch den Krankenhausauftenthalt sind derzeit sowohl die Höhe der ärztlichen Gebühren als auch der Krankenhauspflegesatz und die NebenLeistungstarife der Krankenhäuser von Bedeutung. Die Vergütung für ärztliche Leistungen bei Sozialversicherten werden, soweit diese Leistungen nicht bereits mit der Pflegesatzpauschale der Krankenhäuser abgegolten sind, ohne Mitwirkung der Bundesregierung zwischen den Sozialleistungsträgern und der Kassenärzteschaft unter Zugrundelegung der Gebührenordnung für Ärzte vom 18. März 1965 (BGBl. I S. 89) vereinbart. Auch für Privatversicherte gilt die Gebührenordnung für Ärzte, falls nicht durch Vereinbarung eine von dieser Verordnung abweichende Regelung getroffen wurde. Fragen der Neuregelung des ärztlichen Gebührenrechts werden seit geraumer Zeit zwischen den betroffenen Bundesressorts und Sachverständigen erörtert. Die Bundesregierung berät außerdem derzeit den Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Bei diesen Beratungen spielt auch die künftige Gestaltung der Krankenhauspflegesätze eine entscheidende Rolle. Die Bundesregierung kann den Ergebnissen dieser Beratungen nicht vorgreifen. Sie ist allerdings auch der Ansicht, daß man das Problem der unterschiedlichen Pflegeklassen in den Krankenhäusern befriedigend einer Lösung zuführen kann, wenn es gelingt, das Krankenhauswesen insgesamt auf eine solide finanzielle Basis zu stellen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 18 und 19) : Welches sind die Gründe für die Sperrung der erforderlichen Mittel für den Ausbau der Umgehungsstraße zwischen Bornhöved und Wankendorf im Zuge der Bundesstraße B 404, und wann ist mit einer Bereitstellung dieser Mittel zu rechnen, so daß der Weiterbau vollendet werden kann? Welches waren die Gründe für die vorübergehende Sperrung der Mittel für den provisorischen Ausbau der Kreuzung B 76 und B 207/E 4 am Süselerbaum bis zum 30. Oktober 1970? Die im Bundeshaushalt 1970 bei Kap. 1210 Tit. 760 50 lfd. Nr. 302 für den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Bornhöved—Wankendorf vorgesehenen Haushaltsmittel von 4 454 000 DM wurden von mir Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4683 weder gesperrt noch gekürzt. Das gleiche gilt für den provisorischen Ausbau der Kreuzung der B 76/207 am Süselerbaum, für den bei Tit. 760 60 lfd. Nr. 91 ein Haushaltsansatz für 1970 von 1 100 000 DM vorgesehen ist. Das Land Schleswig-Holstein war an der Haushaltssperre im Straßenbauhaushalt 1970 von ursprünglich 440 Millionen DM zunächst zwar mit 15 Millionen DM beteiligt. Dieser Sperrbetrag wurde aber im Rahmen der Teilentsperrung von 200 Millionen DM voll aufgehoben. Darüber hinaus wurden dem Land im Hinblick auf die durch die Olympischen Segelwettbewerbe 1972 termingebundenen Maßnahmen weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Bei den Bundesstraßen wurden 42,2 Millionen DM und beim Bundesautobahnneubau 37,0 Millionen DM, zusammen 79,2 Millionen DM nachbewilligt. Insgesamt stehen dem Land Schleswig-Holstein im Haushaltsjahr 1970 nunmehr 292,2 Millionen DM ungekürzt zur Verfügung. Wenn bei der Ortsumgehung Bornhöved — Wankendorf oder auch bei der Maßnahme am Süselerbaum Teilbeträge abgezogen worden sein sollten, so hat das Land in eigener Verantwortung gehandelt. Meine Zustimmung zu einem solchen Mittelausgleich wurde bis jetzt nicht beantragt. Für den 2. und 3. Bauabschnitt im Zuge der Ortsumgehung Bornhöved—Wankendorf haben mir die Vergabeunterlagen vorgelegen. Ich konnte meine Zustimmung zur Auftragserteilung in diesem Jahre jedoch noch nicht erteilen, da das Land über die ihm zugewiesenen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen bereits anderweitig verfügt hatte. Im Rechnungsjahr 1971 bzw. im 1. Fünfjahresplan 1971/1975 sind die erforderlichen Mittel vorgesehen. Ich verweise außerdem auf die in der Fragestunde vom 13. November 1970 der Frau Kollegin Tübler erteilten Antworten zum gleichen Fragenkomplex. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 1480 Frage B 20) : Was hat die Bundesregierung bislang davon abgehalten, im Automobilbau — ähnlich wie in Amerika — Sicherheitsvorschriften zu erlassen, die bei einem Frontalzusammenstoß den Fahrzeuginsassen eine höhere Überlebenschance bieten? Zum Erlaß von hinreichenden Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Fahrzeuginsassen bei Frontalzusammenstößen bedarf es noch weiterer wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse über die möglichen und sinnvollen Anforderungen an die Fahrzeugteile und Fahrzeugeigenschaften bei Frontalzusammenstößen. Um weitere Erkenntnisse auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsicherheit zu gewinnen, habe ich deshalb kürzlich mit dem Verkehrsminister der USA einen Informationsaustausch über experimentelle Sicherheitsfahrzeuge vereinbart. Wie in den Vereinigten Staaten werden auch in der Bundesrepublik Deutschland solche Versuchsfahrzeuge entwickelt und gebaut werden. Unabhängig davon werden die Bemühungen, durch Anforderungen an die einzelnen Bauelemente die Fahrzeugsicherheit zu verbessern, im verstärkten Maße fortgesetzt. Bei der internationalen Verflechtung des Straßenverkehrs lassen sich diese Maßnahmen heute nicht mehr auf den nationalen Bereich beschränken. Soweit wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse vorliegen und der Stand der Technik es zuläßt, erarbeitet mein Haus in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden anderer Staaten international einheitliche Sicherheitsvorschriften für Kraftfahrzeuge. Das geschieht im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa in Genf sowie bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel, wobei in Brüssel auf Genfer Arbeiten aufgebaut wird. Zu den behandelten Themen gehören Vorschriften über: Türschlösser und Türscharniere, Sicherheitslenksäulen, Sicherheitsgurte und deren Verankerungen, Festigkeit der Sitze und deren Verankerungen und Kopfstützen. Außerdem wird das Problem der Deformationszonen behandelt. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, Mindestwerte für den Energieverzehr festzulegen. An dieser Aufgabe wird gearbeitet, doch sind die Erkenntnisse auf diesem Gebiet noch lückenhaft. Möglicherweise vermitteln uns hier die Experimentierfahrzeuge weiteres Wissen. In einer z. Z. vorbereiteten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist vorgesehen, für die Vordersitze von Personenkraftwagen Kopfstützen und für die äußeren Vordersitze von Personenkraftwagen Dreipunktsicherheitsgurte vorzuschreiben. Weitere Vorschriften sollen folgen, sobald die internationalen Vorarbeiten abgeschlossen sind. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/1480 Frage B 21) : Wieviel tödliche Unfälle sind auf der Autobahnstrecke im Bereich des „Elzer Berges" bis heute eingetreten, und auf weldie Ursache ist die Häufung der Unfälle zurückzuführen? Auf der Autobahnstrecke Köln—Frankfurt/M. ereigneten sich im Bereich des „Elzer Berges" bei Limburg laut Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden seit 1964 bis heute insgesamt 52 tödliche Unfälle. Die Unfallursachen waren zu dichtes Auffahren 39 % zu schnelles Fahren 33 % unzulässiges Überholen 20 % wegen Übermüdung 4 % Ladevorschriften nicht beachtet 4 % 100 % 4684 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 Anlage 44 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Frage B 22) : Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Elektrifizierung der Neckartalbahn (Heidelberg—Heilbronn) und die Strecke Neckarelz—Osterburken abgeschlossen sein? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn sind die Bauaufträge für die Elektrifizierung der Strecken Heidelberg—Heilbronn und Neckarelz—Osterburken erteilt worden mit der Maßgabe, die Arbeiten so zu steuern, daß der elektrische Zugbetrieb zwischen Heidelberg und Heilbronn im Herbst 1972 und zwischen Neckarelz und Osterburken im Jahre 1974 aufgenommen werden kann. Letztgenannte Elektrifizierung steht im Zusammenhang mit der Gesamtstrecke Neckarelz/Jagstfeld—OsterburkenWürzburg. Anlage 45 Schriftliche Anwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 23 und 24) : Ist bei der Linienführung der Odenwaldautobahn — deren Trasse noch nicht festliegt und der Streckenabschnitt südlich der B 26 für den 2. und 3. Abschnitt des Bedarfsplanes für den Bundesfernstraßenbau vorgesehen ist — eine optimale Verbindung zur bedeutendsten Stadt der Region, Darmstadt, gewährleistet und sind auch die Belange der Stadt Groß-Umstadt und ihrer Industrie durch eine Auffahrt im Zuge der L 3413 berücksichtigt worden? Wann wird der Ausbau der B 45 neu bis Dieburg erfolgen, da der Verkehr auf den Ortsdurchfahrten der B 45 zwischen Weiskirchen und Dieburg sowohl für die Verkehrsteilnehmer, wie für die Anlieger, inzwischen den Grad einer unerträglichen Belästigung erreicht hat? Eine optimale Verbindung der Stadt Darmstadt mit der geplanten Odenwaldautobahn ist über die B 26, die ebenfalls zweibahnig und autobahnähnlich ausgebaut wird und östlich Babenhausen einen Anschluß an die Autobahn erhält, gewährleistet. Darüber hinaus ist nördlich Höchst i. O. ein weiterer Anschluß vorgesehen, der auch für den Raum Darmstadt von Bedeutung ist. Die B 45 wird deshalb zwischen Dieburg und Höchst i. O. ihrer Verkehrsbedeutung entsprechend ausgebaut werden. Eine besondere Anschlußstelle für Groß-Umstadt an der Landesstraße 3413 wird in verkehrlicher Hinsicht nicht für erforderlich gehalten. Dem Verkehrsbedürfnis von Groß-Umstadt wird durch die erwähnte Anschlußstelle bei Höchst i. O. sowie eine Anschlußstelle bei Schaafheim an der Landesstraße 3116 Rechnung getragen. Inwieweit aus landesplanerischer Sicht Anschlußstellen erforderlich werden sollten, wird in dem z. Z. auf Landesebene laufenden Verfahren zur Be stimmung der Linienführung gem. § 16 Bundesfernstraßengesetz geprüft werden. Der Bau der B 45 (neu) Weiskirchen—Dieburg wird 1973 im Abschnitt Weiskirchen—Ober-Roden begonnen werden. Für den südlich Ober-Roden anschließenden Abschnitt der B 45 (neu) bis Dieburg ist eine Finanzierung im ersten Fünfjahresplan (1971 bis 1975) des Ausbauplanes der Bundesfernstraßen nicht möglich. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 25 und 26) : Warum werden die Bauarbeiten an der B 9 zwischen Jock-grim und Rülzheim trotz der schon im Juli 1968 von Herrn Bundesminister Leber gegebenen Zusage, mit den Bauarbeiten im Jahre 1969 zu beginnen, nicht weiter vorangetrieben? Ist wenigstens sichergestellt, daß dieser Bauabschnitt Jockgrim/Rheinzabern/Rülzheim der B 9 spätestens 1972 beendet ist, nachdem die Zusage von Herrn Bundesminister Leber im Juli 1968, daß der Abschluß der Bauarbeiten auf dieser Strecke voraussichtlich 1970 erfolgen wird, nicht eingehalten werden konnte? Ihre diesbezügliche Frage in der Fragestunde am 18./20. März 1970 war dahin gehend beantwortet worden, daß wegen der derzeitigen Haushaltssituation zur Zeit nicht sichergestellt sei, daß mit dem Bau der Verlegung der B 9 zwischen Jockgrim und Rülzheim in diesem Jahr begonnen wird. Hieran hat sich bis zum Ablauf dieses Jahres leider auch noch nichts geändert. Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten auf dem Abschnitt von der Anschlußstelle Jockgrim-Wörth bis zur Anschlußstelle Rheinzabern—Neupotz 1971 zu beginnen. Ein Teil der Brückenbauwerke ist bereits vergeben. Die Ausschreibung für die Erd- und Deckenbauarbeiten liegt vor. Über den Zeitpunkt der Fertigstellung des Abschnittes Jockgrim—Rülzheim können z. Z. noch keine Angaben gemacht werden. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/1480 Frage B 27): Wird die Bundesregierung veranlassen, daß entlang der am 17. November 1970 eröffneten Autobahnstrecke Nürnberg—Neumarkt Wildschutzzäune angebracht werden, um Verkehrsunfälle durch Wildwechsel zu verhindern? Die Bundesregierung wird prüfen lassen, ob auf dem Autobahnabschnitt Nürnberg—Neumarkt Punkte bestehen, an denen der Verkehr durch überwechselndes Wild in besonders starkem Maße gefährdet wird. Hieraus wird sich ergeben, ob neben Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4685 den Warnzeichen mit der Aufschrift „Wildwechsel" weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen. In diesem Falle muß sichergestellt werden können, daß die Unterhaltung und Erneuerung derartiger Zusatzanlagen von den jagdinteressierten Stellen getragen wird. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 28 und 29) : Bis wann ist mit der Entscheidung des Bundeskabinetts über die Wiederaufnahme des Bahnbetriebs von Obernzell nach Wegscheid zu rechnen? Wird das Bundesministerium der Finanzen den Zuschußbedarf für die Bahnstrecke von Obernzell nach Wegscheid decken, wie dies der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Gerhard Reischl erklärt hat? Die nach dem Verkehrspolitischen Programm der Bundesregierung allein dem Bundeskabinett vorbehaltene Entscheidung über die Weiterführung oder Stillegung des Betriebes verkehrsschwacher Nebenstrecken im Zonenrandgebiet wird für die Teilstrecke von Obernzell nach Wegscheid voraussichtlich im Jahre 1971 herbeigeführt werden können. Entscheidet sich das Bundeskabinett dafür, einer aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Deutschen Bundesbahn zweckmäßig erscheinenden Maßnahme die Genehmigung aus übergeordneten Gründen zu versagen, beinhaltet diese Entscheidung gleichzeitig die Zusage, daß der Deutschen Bundesbahn die daraus erwachsenden Mehraufwendungen, Investitionsausgaben oder Mindererträge vom Bund erstattet werden. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 2. Dezember 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/1480 Fragen B 30 und 31) : Welche Erfahrungen wurden bei der Aufstellung von Wildschutzzäunen an Autobahnen und Bundesfernstraßen gewonnen? Werden Wildschutzzäune künftig in vermehrtem Maße an Autobahnen und Bundesfernstraßen aufgestellt werden? Auf Grund der bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen ist die Bundesregierung zu der Überzeugung gelangt, daß Wildschutzzäune an Bundesfernstraßen ein geeignetes Mittel darstellen, Wild von der Fahrbahn fernzuhalten und somit die Gefahr eines Zusammenstoßes mit Kraftfahrzeugen zu vermindern. Genauere Zahlen können noch nicht angegeben werden, da der Versuch zeitlich nicht begrenzt ist und noch nicht abschließend bewertet werden kann. Ein Rückgang der Verkehrsunfälle mit Wild ist klar zu erkennen; sie können jedoch nicht vollständig vermieden werden. Die Bundesregierung ist bereit, künftig unabhängig von der bestehenden Rechtslage in begrenztem Umfang und im Einvernehmen mit den zuständigen Jagdbehörden außer den Warnzeichen „Wildwechsel" (Bild 2 g der derzeitigen Straßenverkehrsordnung) Wildschutzzäune an den Stellen der Bundesfernstraßen zu errichten, die durch wechselndes Wild besonders stark gefährdet sind. Voraussetzung jedoch ist, daß die Unterhaltung und Erneuerung derartiger Zusatzanlagen vertraglich Dritten übertragen werden kann.
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608300000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, der Bundesminister der Finanzen hat unter Bezugnahme auf § 37 Abs. 4 der Haushaltsordnung dem Bundestag Vorlagen zugeleitet, die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichnet sind und die dem Haushaltsausschuß überwiesen werden sollen:
Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr.: Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 60 05 Tit. 612 11 (Bundeshilfe für Berlin — Allgemeiner Zuschuß zum Berliner Haushaltplan)

— Drucksache VI/1458 —
Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr.: Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben bei Kap. 14 23 Tit. 423 03 — Nachversicherungsbeiträge für ausscheidende Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit — und Kap. 14 23 Tit. 423 16 — Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
— Drucksache VI/1487 — Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr.: Einwilligung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben bei Kap. 14 15 Tit. 553 04/Hj. 1970 — Erhaltung des Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterials der Streitkräfte -
- Drucksache VI/1488 —
Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr.: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 686 01 (Förderung von Entwicklungsländern durch bilaterale Technische Hilfe)

— Drucksache VI/1491 —
Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung um die Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/ 1432) ergänzt werden. Das Haus ist damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist es so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 1. Dezember 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard, Dr. Ritz, Bewerunge, Niegel, Dr. Ritgen und Genossen betr. Eternormenverordnung — Drucksache VI/1417 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache VI/1510 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
EWG-Vorlagen
Verordnung des Rates zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 865/68 in bezug auf bestimmte Erzeugnisse der Tarifstellen 20.06 II a) und 20.07 A
— Drucksache VI/1437 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben der Tarifstelle 08.04 B des Gemeinsamen Zolltarifs, in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger
— Drucksache VI/1438 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung des Artikels der Verordnung Nr. 136/66/EWG betreffend Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Fette
— Drucksache VI/1444 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 170/67/EWG über die gemeinsame Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin durch die Möglichkeit der Einführung von Vermarktungsnormen
— Drucksache VI/1445 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte, aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren
— Drucksache VI/1446 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Bestimmung der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütung, die Beamten zum Ausgleich für bestimmte Dienstleistungen besonderer Art gewährt werden kann
— Drucksache VI/1460 —
überwiesen an den Innenausschuß (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 414/70 über die Grundregeln für die Maßnahmen zur Steigerung des Butterverbrauchs bei bestimmten Verbrauchergruppen
— Drucksache VI/1467 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für Wein für die Zeit vom 16. Dezember 1970 bis 15. Dezember 1971
— Drucksache VI/1468 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
4642 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Präsident von Hassel
Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Mandarinen
Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Süßorangen
— Drucksache VI/1469 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung; Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Überweisung von Zollvorlagen
Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/70 — Zollkontingente für Fische)

— Drucksache VI/1481 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 3. Februar 1971
Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/70 — Erhöhung des Zollkontingents für Bananen)

— Drucksache VI/1482 —
überwiesen en den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 16. Dezember 1970
Wir kommen dann zu Punkt 1 der Tagesordnung: Fragestunde
— Drucksache VI/1480 —
Ich rufe zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts auf, und zwar als erste die Frage 115 des Abgeordneten Engelsberger:
Ist die Erklärung des österreichischen Außenministers Rudolf Kirchschläger am 2. November 1970 vor dem Verein der Auslandspresse in Wien zur Frage der DDR-Anerkennung: „Es wäre nicht sehr schön, wenn Österreich die DDR eine Woche nach Bonn anerkennen würde, aber Österreich wolle auch nicht als erster und einziger westlicher Staat diesen Schritt tun" ein Hinweis dafür, daß die von der Bundesregierung immer wieder verneinte Anerkennung der DDR auch von Staaten unter einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung erwartet wird?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Moersch, bitte!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608300100
Herr Abgeordneter, die von Ihnen zitierte Äußerung des österreichischen Außenministers Dr. Kirchschläger ist nach den mir vorliegenden Unterlagen kein Originalzitat, sondern eine Bestätigung der Fragestellung des Chefredakteurs einer Wiener Zeitung. Abgesehen davon fehlt in Ihrer Frage ein wesentlicher Teil des Zitats. Dr. Kirchschläger hat nämlich ergänzend von sich aus hinzugefügt — ich zitiere —:
Was die DDR betrifft, besteht für Österreich als einem mit dem Westen verbundenen Staat keine besondere Interessenlage für eine Anerkennung.
Die in Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, enthaltene Folgerung ist somit nicht zutreffend.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608300200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0608300300
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß auf Grund der Anerkennung der DDR, die in der Regierungserklärung ausgesprochen worden ist, gerade neutrale Staaten einen gewissen Trend aufweisen, die DDR anzuerkennen? Ähnliche Meldungen, wie ich sie vorhin in der Anfrage bezüglich Österreich zitiert habe, sind ja auch aus Südafrika bekanntgeworden.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608300400
Herr Abgeordneter, ich habe hier eine auf ein Zitat des österreichischen Außenministers, nicht aber auf Südafrika bezogene Frage zu beantworten gehabt. Es ist gar keine Frage, daß in der Regierungserklärung eine Feststellung getroffen worden ist, die den Tatsachen entspricht und die den anderen Ländern, von denen Sie sprechen, bekannt ist, daß nämlich auf deutschem Boden zwei Staaten existieren.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608300500
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0608300600
Herr Staatssekretär, sind Ihnen Meldungen aus Polen bekannt, wonach dort führende Politiker erklärt haben, der Warschauer Vertrag würde erst sinnvoll, wenn die DDR völkerrechtlich anerkannt werde?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608300700
Herr Abgeordneter, ich glaube nicht, daß diese Frage in irgendeinem Zusammenhang mit der gestellten Frage steht. Solche Meldungen sind mir nicht bekannt; sie würden mich aber keineswegs überraschen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608300800
Ich rufe die Frage 116 des Abgeordneten Dr. Geßner auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß dem Präsidium der Deutschen Afrikagesellschaft, deren Etat zum größten Teil aus Mitteln des Auswärtigen Amtes gespeist wird, auf der diesjährigen Generalversammlung deshalb keine Entlastung erteilt wurde, weil keine ausreichende Auskunft über Verbleib und zweckmäßige Verwendung der Etatmittel gegeben werden konnte?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär, bitte!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608300900
Herr Abgeordneter, dem Präsidium der Deutschen Afrika-Gesellschaft e. V. — abgekürzt DAG; diese Abkürzung wird oft verwechselt — wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung 1970 am 23./24. Oktober 1970 die Entlastung mit der Begründung verweigert — ich zitiere—, „daß erhobene Vorwürfe zum Arbeitsbericht des Generalsekretärs und zum Finanzbericht nicht entkräftet worden seien". Das ist eine Protokollnotiz über die Sitzung, die auf Seite 2 zu finden ist.
Hinsichtlich des Finanzberichts stellte der neugewählte Generalsekretär der Deutschen Afrika-Gesellschaft in einem das Protokoll ergänzenden Rundschreiben an die Mitglieder der Gesellschaft allerdings fest, dem Bericht habe — ich zitiere wiederum — „eine sehr exakte, auf bester kameralistischer Buchführung basierende schriftliche Aufgliederung" zugrunde gelegen, die in der Sitzung allerdings nicht vorgetragen oder der Versammlung in anderer Form vorgelegt worden sei.
Die Frage des Verbleibs und der zweckmäßigen Verwendung der Etatmittel der Deutschen AfrikaGesellschaft ist auf der Sitzung im einzelnen nicht weiter untersucht worden. Das Auswärtige Amt hat
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4643
Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
das neugewählte Präsidium der Gesellschaft gebeten, seine hierzu bestehenden Beanstandungen zu substantiieren.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608301000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Geßner.

Dr. Manfred Achim Geßner (SPD):
Rede ID: ID0608301100
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Mitteilung, um die Sie gebeten hatten, bisher noch nicht eingetroffen. Ist das so?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608301200
Mir ist bisher nichts von dem Eintreffen dieser Mitteilung bekannt. Das wird sicher eine Weile dauern.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608301300
Ich rufe die Frage 117 des Abgeordneten Dr. Geßner auf:
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung zu ziehen für den Fall, daß die Verwendung öffentlicher Zuschüsse an die Deutsche Afrikagesellschaft nicht ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608301400
Die Frage 117 darf ich wie folgt beantworten. Sollte sich eine nicht ordnungsgemäße Verwendung von Zuwendungsmitteln ergeben, so würde das Auswärtige Amt, wie das auch die haushaltsrechtlichen Bestimmungen für einen derartigen Fall vorschreiben, die hierfür verantwortlichen Stellen oder Personen ermitteln und die nicht ordnungsgemäß verwendeten Mittel von diesen zurückfordern.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608301500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Geßner.

Dr. Manfred Achim Geßner (SPD):
Rede ID: ID0608301600
Herr Staatssekretär, verstehe ich Sie richtig, daß Sie möglicherweise auch an eine persönliche Haftbarmachung denken?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608301700
Das hängt vom Vereinsrecht ab, Herr Dr. Geßner. Ich gehe davon aus, daß ein Vorstand, der nicht entlastet ist, soweit das Vereinsrecht es vorschreibt, die Haftung übernimmt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608301800
Keine Zusatzfrage? — Dann rufe ich die Frage 118 des Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Teilt die Bundesregierung die Meinung des Warschauer ARD-Korrespondenten Ludwig Zimmerer, daß die Bundesrepublik Deutschland „nach deutscher wie erklärter polnischer Auffassung" nur „im Rahmen der Normalisierung" — und nicht, weil es sich um ehemalige deutsche Staatsangehörige handelt — „das Recht hat", darauf zu pochen, daß die lokalen polnischen Behörden die Auswanderungsanträge jener polnischen Staatsbürger sehr viel zügiger behandeln, die unter die Bestimmungen der Rotkreuzvereinbarungen fallen (vgl. Kommentarübersicht/ Rundfunk und Fernsehen/Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 27. September 1970) ?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608301900
Herr Präsident, die Antwort lautet wie folgt.
Es kann nicht die Aufgabe der Bundesregierung sein, Äußerungen einzelner Korrespondenten zu kommentieren oder zu interpretieren. Mir scheint aber, daß Herr Zimmerer hier hat sagen wollen — und hierin pflichtet die Bundesregierung ihm auch bei —, daß die Normalisierung der Beziehungen zu Polen der Bundesregierung bessere Möglichkeiten als bisher gibt, sich für die Übersiedlung von Deutschen aus Polen in die Bundesrepublik einzusetzen, und daß die Normalisierung überhaupt günstigere Möglichkeiten für eine positive Erledigung der Aussiedlungswünsche dieser Deutschen schafft. Dies war in der Tat ein wesentliches Anliegen der Bundesregierung bei den deutsch-polnischen Verhandlungen; es war einer der Gründe für diese Verhandlungen und hat unter anderem in der polnischen Information oder Erklärung zu diesem Komplex, die wir mit polnischen Einverständnis hier veröffentlicht haben, seinen Niederschlag gefunden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608302000
Eine Zusatzfrage? Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Zu 118, nein.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608302100
Dann rufe ich die Frage 119 des Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des in der Frage 118 genannten Herrn Zimmerer, daß die in den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten seit 1945 und vorher lebenden Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und als „ehemalige deutsche Staatsangehörige" jetzt nur noch „polnische Staatsbürger" sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608302200
Die Antwort auf die Frage 119 lautet: Nein, die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608302300
Darf ich eben fragen, Herr Kollege Dr. Czaja — ich hatte Sie übersehen —: zur Frage 118? — Wir wollen noch einmal zurück zur Frage 118. Bitte, zu Frage 118!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608302400
Ich hatte bereits die Frage 119 beantwortet.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608302500
Verzeihung, ich habe es leider übersehen. Er hatte sich gemeldet, und ich möchte dieses Versehen wiedergutmachen.
Bitte schön!

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0608302600
Herr Staatssekretär, bedeutet die soeben gegebene Antwort, daß die Bundesregierung nicht auf dem Standpunkt des Bundesinnenministers steht, wonach es sich um deutsche Staatsangehörige handelt, nachdem Sie nur von Deutschen sprachen, und geht die Bundesregierung bei der Formulierung „Deutsche aus Polen" von dem bisherigen gesetzlich verankerten Begriff „fremdverwaltete deutsche Ostgebiete" ab?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608302700
Herr Abgeordneter, ich habe die Frage, die hier schriftlich gestellt
4644 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
war, beantwortet. Sie können daraus überhaupt nicht entnehmen, daß zwischen der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister in dieser Frage ein Dissens besteht. Der Bundesinnenminister ist für Staatsangehörigkeitsfragen der zuständige Ressortminister, und selbstverständlich sind die Antworten hier abgestimmt. Jedes Hineinlesen, jedes Zwischenden-Zeilen-Lesen, wie es aus Ihrer Frage hervorgeht, ist in diesem Fall völlig unberechtigt. Im Bundesgebiet gelten die bei uns bestehenden Gesetze und werden auf die Bürger angewendet, die wir als deutsche Staatsangehörige ansehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608302800
Eine Zusatzfrage zur Frage 119, Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0608302900
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen auch bereit ist, sich dafür einzusetzen, daß die Deutschen, die nach unserer Auffassung deutsche Staatsangehörige sind, wie Sie selber soeben sagten, nicht zum Wehrdienst in der polnischen Armee herangezogen werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608303000
Ich habe die Frage, offen gestanden, akustisch nicht verstanden.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0608303100
Ob sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über die Normalisierung auch dafür einsetzt, daß diese, die nach unserer Gesetzeslage deutsche Staatsangehörige sind, nicht zum polnischen Wehrdienst herangezogen werden. Eine solche Petition ist schon an den Bundestag herangetragen worden.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608303200
Herr Abgeordneter, es ist mir, offen gestanden, unmöglich, den Gedankensprung nachzuvollziehen, den Sie soeben gemacht haben. Sie wissen genau, daß die polnische Regierung die Bürger, die in Polen leben, die dort seit vielen Jahren leben und nie in der Bundesrepublik gelebt haben, als polnische Staatsbürger betrachtet.
Umgekehrt ist die Bundesregierung auf Grund der gegebenen Rechts- und Gesetzeslage der Auffassung, daß Bürger, die im Jahre 1937 deutsche Staatsbürger nach unserem Recht gewesen sind, ein Recht darauf haben, im Bundesgebiet als deutsche Staatsbürger behandelt zu werden. Ich weiß aber nicht, wie Sie auf den Gedanken kommen, daß die deutsche Bundesregierung über die Einziehung oder Nichteinziehung zur polnischen Wehrmacht entscheiden könne. Ich darf Sie daran erinnern, daß mit einem Land, mit dem wir seit langem sehr freundschaftliche Beziehungen haben, nämlich mit Frankreich, außerordentlich komplizierte Verhandlungen etwa über die Staatsangehörigkeit durch Geburt im Elsaß im Zusammenhang mit der Frage einer Einziehung zur französischen Wehrmacht bzw. zur Bundeswehr geführt worden sind.

(Zuruf des Abg. Memmel.)

Ich weiß also nicht, was Sie sich, wenn Sie diese Frage stellen, hinsichtlich dessen, wie wir das tun sollten, vorstellen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608303300
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0608303400
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Bundesregierung alles unterlassen muß, unterlassen hat und unterlassen wird, was völkerrechtlich als ein Handeln gegen den Rechtsstandpunkt, den der Bundesinnenminister verfassungsrechtlich bezüglich der Wahrung der Rechte deutscher Staatsangehöriger vertritt, angesehen werden könnte, und daß sie alles unterlassen muß, was deren Rechte in irgendeiner Weise gefährden oder mindern könnte, wie es in ähnlicher Weise auch gegenüber Frankreich der Fall gewesen ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608303500
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung und die Mitglieder der Bundesregierung handeln entsprechend der Verpflichtung des Grundgesetzes und ihres Amtseides. Es ist völlig ungerechtfertigt, und zwar auch in Form einer Frage, hier irgendwelche Unterstellungen zu machen.

(Beifall bei der SPD.)

Ich darf darauf hinweisen, daß sich die Bundesregierung in Gesprächen bemüht hat, gerade für diejenigen Bürger in Polen, die deutsche Volkszugehörige sind, ein Höchstmaß an Freizügigkeit zu erreichen. Ich darf Sie ferner darauf hinweisen, daß, wenn der Standpunkt, den Sie in Ihrer Frage wiederum anklingen lassen, ständig plakativ vertreten worden wäre, in den Gesprächen für diese Bürger überhaupt nichts erreicht worden wäre.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608303600
Eine Zusatzfrage, der Herr Abgeordnete von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0608303700
Herr Staatssekretär, ich möchte in bezug auf meine zweite Frage ein Mißverständnis ausräumen. Ich hatte auch in meiner ersten Frage nicht gefragt, was die Bundesregierung tun könne, sondern ob sie bereit sei, sich im Rahmen der Verhandlungen darum zu bemühen. Dem gilt auch die weitere Frage, nämlich ob die Bundesregierung bereit ist, sich darum zu bemühen, daß auch noch andere vermögensrechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, damit die Deutschen bei der Aussiedlung ihr Vermögen mitnehmen können, was ihnen bisher bei der Aussiedlung nicht möglich war.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608303800
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat sich selbstverständlich bemüht, und zwar, wie ich meine, mit einigem Erfolg, ein hohes Maß an persönlicher Entscheidungsfreiheit für diese Bürger zu gewinnen. Sie können davon ausgehen, daß jeder weitere Schritt zur Normalisierung der Beziehungen, der z. B. mit einer entsprechenden Behandlung dieses Vertrags
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4645
Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
durch den Bundestag zusammenhängt, diesen Bürgern nützen wird. Die Bundesregierung wird, auch wenn sie das nicht in jeder Phase öffentlich zum Ausdruck bringt, bemüht sein, die Interessen derjenigen Bürger zu wahren und zu schützen, die als deutsche Volkszugehörige ausreisen möchten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608303900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Memmel.

(Abg. Freiherr von Fircks meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage.)

— Ich kann keine Zusatzfrage von Ihnen mehr zulassen. Sie haben nur eine Zusatzfrage je Frage.
Bitte schön, Herr Abgeordneter Memmel!

Linus Memmel (CSU):
Rede ID: ID0608304000
Herr Kollege Moersch, glauben Sie nicht, daß das von Ihnen zitierte Beispiel Frankreich ein bißchen weit hergeholt war, da es sich doch hier um das Jus sanguinis bzw. das Jus soli handelt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0608304100
Herr Abgeordneter Memmel, ich glaube, daß in der Tat auch die Fragen sehr weit hergeholt waren. Die Antworten mußten deshalb die Absurdität der Fragen klarmachen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608304200
Die Fragen sind beantwortet. Die Frage 120 des Herrn Abgeordneten Dröscher wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0608304300

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Oberbürgermeisters der Stadt Würzburg, wonach die Anwendung von polizeilichen Zwangsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht zu rechtfertigen sei, nachdem das neue Demonstrationsrecht die einstigen Vergehen und Verbrechen zu bloßen Ordnungswidrigkeiten degradiert habe?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dorn.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608304400
Herr Kollege Dr. Schneider, die in der Fragestellung wiedergegebene Äußerung des Herrn Oberbürgermeisters der Stadt Würzburg ist mir neu. In einem an den Herrn Bundeskanzler, den Herrn Ministerpräsidenten Goppel, den Herrn Innenminister Dr. Merk und mich gerichteten Fernschreiben hat er nach den Vorfällen in Würzburg anläßlich der Gründungskundgebung der „Aktion Widerstand" am 31. Oktober 1970 erklärt — ich zitiere wörtlich —:
Die Aktion hat im übrigen gezeigt, daß die gesetzlichen Möglichkeiten unseres Versammlungs- und Polizeirechts gegen antidemokratische Gruppen ungenügend sind.
Wenn in dieser Erklärung oder in der mir nicht bekannten Äußerung eine Kritik an dem neuen
Demonstrationsstrafrecht enthalten sein sollte, ist dazu festzustellen, daß die Vorfälle in Würzburg keine Bewährungsprobe für das neue Demonstrationsstrafrecht sein konnten, weil es in erster Linie um Fragen des Vollzugs polizeilicher Bestimmungen und nicht um Strafverfolgungsmaßnahmen ging. Tatbestände wie Körperverletzung, Beleidigung, Aufforderung zur Begehung strafbarer Handlungen und dergleichen, von denen nach den Ereignissen die Rede war, sind durch das Dritte Strafrechtsreformgesetz nicht geändert worden. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Vorgehen wegen des Tatbestand des Auflaufs im früheren § 116 StGB, der unter Beibehaltung des Tatbestands in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt worden ist, lag nicht vor, da die nach altem wie nach neuem Recht erforderliche Aufforderung der Polizei, auseinanderzugehen, nicht ausgesprochen wurde. Die Polizei hat sich den Demonstranten gegenüber offenbar vom Opportunitätsprinzip leiten lassen.
Die Befugnisse der Polizeibehörden zur Anordnung und Durchführung von Zwangsmaßnahmen sind durch die Reform des Demonstrationsstrafrechts und durch den Wegfall des Straftatbestands des Auflaufs nicht geschmälert worden. Die Befugnisse zur Auflösung einer verbotenen oder nicht genehmigten Versammlung ergeben sich aus dem Versammlungsgesetz, das insoweit durch das Dritte Gesetz zur Reform des Strafrechts auch nicht geändert worden ist. Nach der Auflösung einer Versammlung sind die Beteiligten verpflichtet, sich zu entfernen. Kommen sie dieser Verpflichtung trotz dreimaliger Aufforderung nicht nach, so handeln sie nach Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach den Polizeigesetzen der Länder mit Zwangsmitteln unterbunden werden. Nach bayerischem Polizeirecht kommen die Zwangsmittel des Platzverweises, der Festnahme zur Personenfeststellung und des Sicherungsgewahrsams in Frage. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat dabei für den Einsatz von Zwangsmitteln keine andere Bedeutung als nach dem früher geltenden Recht, da in dem genannten Fall der maßgebliche Zweck des Polizeieinsatzes unverändert darin liegt, die Auflösung der Versammlung durchzusetzen. Solche Entscheidungen erfordern die Bereitschaft des örtlichen Polizeileiters zu politischer Verantwortung. In besonders schwierigen Fällen muß er durch die vorgesetzten Stellen unterstützt werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608304500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0608304600
Herr Staatssekretär, ich beziehe mich in meiner ersten Zusatzfrage wie in meiner Hauptfrage wiederum auf Veröffentlichungen in der „Würzburger Mainpost" vom 3. November 1970 und frage Sie: welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Erklärung Dr. Zeidlers zu ziehen, der in gleichem Zusammenhang an Bundestag und Bundesregierung die Aufforderung gerichtet hat — ich darf wörtlich zitieren —: „Die Politiker, die an der
4646 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Dr. Schneider (Nürnberg)

Spitze stehen, müssen jetzt die Konsequenzen ihrer Maßnahmen kapieren."?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608304700
Herr Kollege Dr. Schneider, ich kann nur sagen, diese Aufforderung wäre wohl in erster Linie an die örtlich zuständigen Behörden und an den Innenminister des Freistaates Bayern zu richten gewesen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608304800
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0608304900
Herr Staatssekretär, nachdem offensichtlich ist, daß der Herr Oberbürgermeister von Würzburg auf die Rechtsetzung, auf den Gesetzgeber abgestellt hat, darf ich Sie fragen: ist die Bundesregierung durch die Würzburger Vorfälle, die sich in gleicher Weise ja jeden Tag an einem anderen Ort in unserem. Lande ereignen können, nicht zur Auffassung gelangt, daß Bundestag und Bundesregierung alles in ihrer Macht Stehende tun müßten, um Rechtsunsicherheiten oder juristische Überforderungen im täglichen Polizeidienst durch eindeutige und praxisbezogene Rechtsbestimmungen so weit wie möglich zu verhindern?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608305000
Ich kann zu der Unterstellung, die dieser Frage zugrunde liegt, nur sagen: es ist eindeutig festgestellt, daß die Rechtsgrundlagen für das Eingreifen in vollem Umfang vorhanden gewesen sind. Wenn man nicht entsprechend gehandelt hat, liegt das wohl an den dafür verantwortlichen Stellen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608305100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Memmel.

Linus Memmel (CSU):
Rede ID: ID0608305200
Herr Kollege Dorn, darf ich mit einem Satz feststellen, daß Sie und Ihr Haus — —

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608305300
Sie- müssen eine Frage stellen!

(Abg. Memmel: Ich habe gefragt, ja!)

— Nein, Sie haben gesagt: „Darf ich mit einem Satz feststellen, ...". Ist das eine Frage?

(Abg. Dr. Klepsch: Er meinte: darf ich fragend feststellen?)


Linus Memmel (CSU):
Rede ID: ID0608305400
Herr Präsident, ich möchte keine sprachliche Auseinandersetzung haben. Aber ich frage den Herrn Staatssekretär, ob ich mit einem Satz feststellen darf, daß Sie und Ihr Haus nicht bereit sind, das neugeschaffene Demonstrationsstrafrecht auf Grund der Würzburger Vorfälle zu überprüfen.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608305500
Herr Kollege Memmel,
die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, alle Maßnahmen zu ergreifen und alles zu überprüfen, was in diesem Zusammenhang überprüfenswert ist. Nur habe ich durch meine Ausführungen eindeutig dargelegt, daß die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Würzburger Vorfällen überhaupt nicht auf überprüfbare Gesetzesnovellen angesprochen ist, sondern daß die Tatbestände so eindeutig sind, daß man sie mit den bestehenden Gesetzen genauso in den Griff bekommen hätte, wie das notwendig wäre.

(Zustimmung bei der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608305600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Sieglerschmidt.

Hellmut Sieglerschmidt (SPD):
Rede ID: ID0608305700
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß die ständige. Wiederholung von Behauptungen, wie sie hier ausgesprochen worden sind, die auf einer völlig unzulässigen Vermengung von zwei Rechtsgebieten, nämlich des Polizeirechts und des Strafrechts, beruhen, nicht dadurch richtiger werden, daß man sie ständig wieder vorbringt?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608305800
Ich stimme mit Ihnen darin überein.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608305900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Probst.

Dr. Albert Probst (CSU):
Rede ID: ID0608306000
Herr Staatssekretär, darf ich fragen, ob Ihre Feststellung, daß die örtlich zuständigen Instanzen dafür verantwortlich sind, bedeutet, daß Sie hier dem Oberbürgermeister von Würzburg öffentlich eine Rüge erteilt haben?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608306100
Nein, das bedeutet das überhaupt nicht. Ich stelle lediglich auf Grund der mir gestellten Frage fest, nach welchen Kriterien und nach welcher Rechtslage man in Würzburg hätte eingreifen sollen nach dem, was sich abgespielt hat.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608306200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0608306300
Herr Staatssekretär, da Sie soeben mitteilen, daß sich der Herr Oberbürgermeister von Würzburg an Ihr Haus gewandt hat, halten Sie diesen Hilferuf eines Oberbürgermeisters einer deutschen Großstadt nach diesen Vorfällen für berechtigt oder für sinnlos, oder wie würden Sie ihn qualifizieren?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608306400
Herr Kollege Schulze-Vorberg, der Oberbürgermeister hat sich an unser Haus gewandt, er hat sich an die bayerische Staatsregierung gewandt und hat auf Anforderung die
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4647
Parlamentarischer Staatssekretär Dorn
Tatbestände so geschildert, wie ich sie vorhin er- läutert habe, und diese Tatbestände sind in dieser Frage nicht so enthalten, wie sie Ihrer Fragestellung zugrunde liegen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608306500
Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf:
Ist der Sport in der Bundesrepublik Deutschland durch Doping-Mittel bedroht, und welche konkreten Angaben über die Verwendung soldier Mittel kann die Bundesregierung machen?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608306600
Herr Kollege Dr. Riedl, die Sportorganisationen in der Bundesrepublik haben bisher nur in sehr geringem Umfang Doping-Kontrollen durchgeführt. Konkrete Angaben über die Verwendung von Doping-Mitteln sind daher nicht möglich. Anhaltspunkte dafür, daß der Sport in der Bundesrepublik Deutschland durch Doping-Mittel bedroht ist, sind der Bundesregierung nicht bekannt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608306700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0608306800
Herr Staatssekretär, darf ich Sie auf Grund der Äußerung beispielsweise des Wiener Professors Prokop, der die Zahl der Doping-Toten auf über 100 schätzt, fragen, ob es nicht doch zweckmäßiger wäre, in der Bundesrepublik ein zentrales Doping-Institut einzurichten mit dem Ziel, eine einheitliche Überwachung und Auswertung von Doping-Vorfällen aller Art sicherzustellen.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608306900
Ich könnte mir vorstellen, Herr Kollege Dr. Riedl, daß die Möglichkeit besteht, diese Frage im Rahmen der Deutschen Sportkonferenz auch mit den zuständigen Vertretern des deutschen Sports zu erörtern.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608307000
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0608307100
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht angesichts der Tatsache, daß es in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt nur vier Fachverbände gibt, die in ihren Satzungen ein ausdrückliches Doping-Verbot vorsehen, für notwendig, die übrigen dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Fachverbände nachhaltig zu ersuchen, in ihre Satzungen ebenfalls ein solches Doping-Verbot aufzunehmen, zumal da es sich bei diesen Fachverbänden fast ausschließlich um Verbände handelt, die eine öffentliche Unterstützung erhalten?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608307200
Diese Frage müßte mit den Fachverbänden besprochen werden. Nur bin ich der Meinung, da die Doping-Vorschriften Bestandteil der internationalen Wettkampfvereinbarungen sind, ist erst einmal zu prüfen, ob es notwendig ist, daß sie
Gegenstand einer Satzungsvorschrift der einzelnen Sportfachverbände sind. Ich meine, nach den internationalen Wettkampfbestimmungen wird das wahrscheinlich ausreichend sein, und die anderen Sportverbände werden sich mit Sicherheit auch an diese Vorschriften halten, obwohl sie nicht in ihrer Satzung stehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608307300
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0608307400
Herr Staatssekretär, würden Sie meiner Auffassung beipflichten, daß es in erster Linie eine Aufgabe der sportlichen Selbstverwaltung wäre, diese Fragen zu klären und sie einer Lösung zuzuführen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608307500
Ich bin Ihrer Meinung. Deswegen vorhin auch meine Anmerkung, man sollte das in der Deutschen Sportkonferenz besprechen, wo die Vertreter des Deutschen Sportbundes und seiner Fachverbände Mitglieder sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608307600
Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß auf Grund der bestehenden Vorschriften die Sportler in der Bundesrepublik Deutschland ausreichend vor Doping-Mitteln geschützt sind, und hält die Bundesregierung insbesondere den Erlaß eines AntiDoping-Gesetzes für erforderlich?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608307700
Herr Kollege Dr. Riedl, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen über die fahrlässige und die vorsätzliche Körperverletzung und Tötung einen weitgehenden Schutz gegen das Doping bieten, und weitere Maßnahmen von den Sportfachverbänden in deren Statuten geregelt werden könnten. Diese Auffassung entspricht der Haltung des Ministerkomitees des Europarats, das in der Entschließung vom 29. Juni 1967 zunächst Schutzmaßnahmen der Sportorganisationen empfohlen hat.
Der Deutsche Sportbund hat am 26. September 1970 Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Doping beschlossen. Diese Richtlinien, an deren Vorbereitung die Bundesregierung beteiligt war, bieten eine geeignete Grundlage für ein Vorgehen gegen das Doping nach einheitlichen Grundsätzen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608307800
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0608307900
Herr Staatssekretär, obwohl ich Ihre verhältnismäßig optimistische Auskunft nicht ganz teilen kann — Sie wissen so gut wie ich, daß insbesondere bei der Veranstaltung von Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften die Frage des Doping immer wieder hochkommt —, darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung bereit ist, in den dem Deutschen Bundestag regelmäßig zu erstattenden Berichten über die Situation des Sports künftig auch über das Doping im allgemeinen und im besonderen zu berichten.
4648 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608308000
Die Frage will ich gern prüfen, Herr Kollege Dr. Riedl. Nur, wenn schon, wie Sie bemerkten, die Satzungen und die Wettkampfbestimmungen das nicht ausschließen, wird sich durch einen Bericht an den Bundestag in der Sache mit Sicherheit keine Veränderung ergeben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608308100
Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Dr. de With auf:
Erwägt die Bundesregierung eine Änderung der Strafvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes dergestalt, daß die Strafvorschriften, nach denen das unbefugte Einleiten von Stoffen in Gewässer mit Strafe bedroht wird, über den Sonderfall des § 39 hinaus — differenzierender als bisher — um besonders schwere Fälle mit einem Mindeststrafrahmen ergänzt werden, damit insbesondere kommerziell betriebener Eigennutz auf Kosten der Reinhaltung der Gewässer und Handlungen mit besonders schweren Folgen besser erfaßt werden können?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608308200
Herr Kollege Dr. de With, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz beantworte ich die Frage wie folgt.
Wie im Sofortprogramm der Bundesregierung über den Umweltschutz angekündigt, wird mein Haus im Sommer 1971 eine Vierte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz vorlegen. Ein Schwerpunkt dieser Novelle ist die Reform der Straf- und Bußgeldbestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes. § 39 soll dahingehend ergänzt werden, daß Handlungen mit besonders schweren Folgen in weiterem Umfang als bisher erfaßt werden können. Zu den bisherigen Qualifizierungstatbeständen der Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit anderer sollen u. a. die Tatbestände der Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung und einer staatlich anerkannten Heilquelle treten.
Der Strafrahmen in § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes — bei vorsätzlicher Tat bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und Geldstrafe oder eine dieser Strafen, bei fahrlässiger Tat Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe — erscheint ausreichend. Die bisherigen Erfahrungen geben keinen Anlaß, hier einen Mindeststrafrahmen einzuführen.
Es erscheint nicht zweckmäßig, den Eigennutz oder auch die Gewinnsucht des Täters als straferschwerendes Merkmal in die Strafvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes einzufügen. Es handelt sich dabei um schwer nachweisbare Tatumstände. Deshalb wurden auch mit den Straftatbeständen des Wirtschaftsstrafgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die solche subjektiven Voraussetzungen enthalten, keine guten Erfahrungen gemacht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608308300
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. de With.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0608308400
Glauben Sie also nicht, daß besonders durch einen jüngsten Fall eine ausreichende Grundlage dafür gegeben wäre, Gewerbsmäßigkeit nachweisen zu können, was dazu führen könnte, den Begriff der Gewerbsmäßigkeit, die sehr häufig als besonders schwerer Fall angesehen wird, auch hier einzuführen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608308500
Ich glaube nicht, Herr Kollege, daß das ausreichend sein könnte, zumal da wir es hier mit einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren zu tun haben und wir das, was sich hier abgespielt hat, noch nicht endgültig werten können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608308600
Die Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Sperling werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 11 des Abgeordneten Dr. Gruhl auf:
Wann wird die Bundesregierung die in § 6 des Gesetzes über die Altölbeseitigung von 1966 angekündigte Rechtsverordnung über die Einziehung und Führung des Nachweisbuches erlassen, um eine vollständige, für die Umwelt schadlose Beseitigung der Altöle zu erzwingen?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatssekretär!

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608308700
Herr Kollege Dr. Gruhl, die Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft wie folgt. Zur Überwachung des Verbleibs von Altöl, vornehmlich aus Gründen des Gewässerschutzes, sieht § 6 des Altöl-gesetzes vom 23. Dezember 1968 vor, daß wirtschaftliche Unternehmen, bei denen Altöle in einer Menge von jährlich mindestens 500 kg anfallen oder die Altöle in jährlich mindestens dieser Menge übernehmen, ein Nachweisbuch zu führen haben. Diese Nachweispflicht wird jedoch erst zu Beginn des Kalenderjahres wirksam, das der Verkündung der dazu erforderlichen Rechtsverordnung folgt.
Diese Rechtsverordnung ist in Vorbereitung. Sie läßt sich erst auf Grund von Erfahrungen, die die zu- ständigen Landesbehörden und das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft bei der Durchführung der neuen Vorschriften des Altölgesetzes gesammelt haben, adäquat und praxisgerecht ausarbeiten. Nach der noch erforderlichen Abstimmung mit den Beteiligten ist beabsichtigt, die Verordnung im kommenden Jahr zu erlassen, so daß die Nachweispflicht am 1. Januar 1972 in Kraft treten kann.
Voraussetzung für die ordnungsgemäße Überwachung des Verbleibs von Altöl ist allerdings, daß alle Landesregierungen die Überwachungsbehörden bestimmen. Ohne behördliche Kontrolle ist die Beachtung der Nachweispflicht nicht gesichert. In sechs Ländern steht die Bestimmung der Überwachungsbehörden auch jetzt noch aus. Die Rechtsverordnung wird aus diesen Gründen nicht mehr in diesem Jahr erlassen werden können.
Dafür spricht ferner, zunächst noch das vom Bundesminister für Wirtschaft beim Battelle-Institut in Auftrag gegebene Gutachten über die Auswirkungen des Altölgesetzes auf die Altölbeseitigung abzuwarten. Im Rahmen dieses Gutachtens soll u. a. ermittelt werden, in welcher Menge Altöle nicht zu den Altölbeseitigungsunternehmen gelangen. Die Dunkelziffer über Altölmengen, die unkontrolliert verschwinden, wurde in früheren Untersuchungen mit rund 50 000 t pro Jahr angegeben. Demgegenüber ist es erfreulich zu sehen, daß in diesem Jahr dank der
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4649
Parlamentarischer Staatssekretär Dorn
Hilfen auf Grund des Altölgesetzes rund 35 000 t Altöl schadlos verbrannt werden. In früheren Jahren wäre der Verbleib dieser Mengen nicht kontrollierbar gewesen. Das Gutachten wird noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Im übrigen wird es auch nicht tunlich sein, wenn zwischen der Verkündung und dem Inkrafttreten der Nachweispflicht nur eine kurze Zeitspanne liegt. Zwischen diesen Daten sollte im Interesse der Wirksamkeit der Vorschriften über das Nachweisbuch ein angemessener Anpassungszeitraum für Kontrollierende und für die zu Kontrollierenden bleiben. Hier spielt nicht zuletzt auch die Überlegung mit, daß die Einführung des Nachweisbuches zum Anlaß genommen werden soll, in einer Werbeaktion alle Ölverbraucher über das Verhältnis Umweltschutz — Mineralöl aufzuklären.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608308800
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Gruhl.

Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0608308900
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung keine Möglichkeiten, die Länder zu einem schnelleren Vorgehen in dieser Angelegenheit zu veranlassen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608309000
Wir haben das in den Verhandlungen bisher immer wieder versucht. Ich hoffe, daß es nunmehr Anfang des Jahres gelingen wird, auch die restlichen sechs Länder zu einer Übereinstimmung zu bringen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608309100
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Gruhl.

Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0608309200
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in zahlreichen Fällen Altöl einfach in der Landschaft abgelassen wurde, zum Teil sogar unter mißbräuchlichem Bezug der vorgesehenen Zuschüsse?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608309300
Es ist wahrscheinlich so, Herr Kollege; denn sonst würde die Dunkelziffer nicht so groß sein, wie ich es vorhin vorgetragen habe.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608309400
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Dichgans.

Dr. Hans Dichgans (CDU):
Rede ID: ID0608309500
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung daran gedacht, das im ganzen offenbar erfolgreiche Denkschema der Altölbeseitigung — Belastung der Neuproduktion, um später die Reste zu beseitigen — auch auf anderen Gebieten, etwa bei Autowracks, anzuwenden?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608309600
Herr Kollege Dr. Dichgans, die Bundesregierung wird das bei den Beratungen mit den Ländern mit in die Überlegungen einbeziehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608309700
Der Sprung vom Altöl zum Autowrack ist in der Tat ein bißchen weit.
Ich rufe die Frage 12 des Abgeordneten Müller (Mülheim) auf:
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der öffentlichen Diskussion um die zeitliche Häufung und Überschneidung von Wahlterminen der verschiedenen Parlamente bei?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608309800
Herr Kollege Müller, es ist verständlich, wenn in einem Jahr, in dem sechs Landtagswahlen stattfanden, die zeitliche Häufung und Überschneidung von Wahlterminen in der Öffentlichkeit erörtert wird. Die Erwägung, die Wahlen zu den Landtagen und kommunalen Vertretungen an einem einzigen Tage zusammen mit den Bundestagswahlen durchzuführen, erscheint aus staatspolitischen Gründen nicht wünschenswert. Eine derartige Synchronisierung könnte zu einer Verkürzung des Einflusses des Staatsbürgers auf die Staatswillensbildung führen, der diesen Einfluß nach dem Grundgesetz und den Landesverfassungen entsprechend dem Prinzip der repräsentativen Demokratie im wesentlich durch seine Stimmabgabe ausübt.
Näher läge der Gedanke, die Landtagswahlen aller Länder auf einen Tag, etwa in der Mitte der Wahlperiode des Bundestages, zusammenzulegen. Doch würden dann die Landtagswahlen zwangsläufig den Charakter einer zweiten Bundestagswahl annehmen, was weder aus der Sicht des Bundes noch aus der der Länder zu begrüßen wäre.
Es erscheinen aber vor allem die Vorschläge einer Prüfung wert, nach denen entweder die Landtagswahlen in zwei oder drei Gruppen mit je einem einheitlichen Wahltermin zusammengefaßt oder aber die Termine der Landtagswahlen eines jeden Jahres auf einen einzigen Tag zusammengelegt werden sollen. Die Reduzierung auf höchstens einen Landtagswahltermin pro Jahr hätte positive Auswirkungen: Der Charakter der Landtagswahlen als solcher wäre nicht gefährdet. Die Wahlkämpfe würden jeweils nur einige wenige Wochen dauern. Von einem permanenten Wahlkampfklima könnte nicht mehr gesprochen werden. Auch würde die außerordentliche Inanspruchnahme der Bundespolitiker gemindert. Schließlich könnten Wahlkampfkosten der Parteien gesenkt werden.
Dem Bund ist es jedoch nach dem Grundgesetz verwehrt, eine zeitliche Koordinierung der Landtagswahltermine vorzunehmen. Die Koordinierung der Landtagswahltermine könnte nur durch übereinstimmende, zum Teil auch verfassungsändernde Gesetze der Länder erfolgen; zum Teil wären sogar Volksabstimmungen erforderlich. Auch dann könnte das System nur funktionieren, wenn — wie bisher — keine vorzeitigen Landtagsauflösungen stattfinden.
Im übrigen bleibt zu hoffen, daß die Probleme einer zeitlichen Häufung und Überschneidung von Wahlterminen bei einer Neugliederung des Bundesgebietes durch eine Verminderung der Zahl der Länder wenigstens teilweise entfallen können.
4650 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608309900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0608310000
Herr Staatssekretär, Sie haben sicherlich zu Recht diese Möglichkeiten aufgezeigt, aber ich möchte Sie fragen, wie Sie, ausgehend von der Tatsache, daß es auch Länderparlamente gibt, die ihre Wahlperiode inzwischen auf fünf Jahre verlängert haben, dies in den Zusammenhang mit der Möglichkeit rücken wollen, das auch für den Deutschen Bundestag ins Auge zu fassen.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608310100
Diese Frage geht in erster Linie das Parlament selbst an, würde ich sagen, Herr Kollege Müller.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608310200
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0608310300
Aber man kann doch sicher davon ausgehen, Herr Staatssekretär, daß Sie Überlegungen in dieser Richtung und auch in anderen Richtungen anstellen, weil Sie das nicht nur für wünschenswert, sondern möglicherweise auch für notwendig halten?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608310400
In dieser Frage stimme ich mit Ihnen überein. Trotzdem ist das eine Frage, die das Parlament ganz allein von sich aus aufgreifen sollte, wenn sie diskutiert werden müßte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608310500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0608310600
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung eventuell erwägt, die nächste Bundestagswahl nicht 1973, sondern erst 1974 durchzuführen?

(Abg. Raffert: Schlaumeier!)


Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608310700
Herr Kollege Dr. Klepsch, ich glaube, das ist eine rein rhetorisch gemeinte Frage, die keinen sachlichen Hintergrund hat.

(Zustimmung bei der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608310800
Ich rufe die Fragen des Abgeordneten Dr. Aigner auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen 13 und 14 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Frage 15 des Abgeordneten Wuwer wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Berger auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die durch die Zuschriften auf einen kürzlich in der „Westdeutschen Allgemeinen", Herne, erschienenen Aufruf erneut bestätigte Tatsache, daß die an ehemalige deutsche Soldaten in westlicher Kriegsgefangenschaft für unentgeltliche Arbeitsleistungen ausgehändigten Kreditzertifikate in der Masse aller Fälle nicht zu einer Entschädigung aus den hierfür verfügbaren Kriegsgefangenenzertifikatsmitteln berechtigen, weil die ausgestellten Bescheinigungen bestimmten Formerfordernissen nicht entsprechen?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608310900
Herr Kollege Berger, die westlichen Gewahrsamsmächte, USA, Großbritannien und Frankreich haben, allerdings auch nur zum Teil, den ehemaligen deutschen Kriegsgefangenen für Arbeitsleistungen und für die ihnen bei der Gefangennahme abgenommenen Wertgegenstände Guthabenbescheinigungen, sogenannte Kreditzertifikate, ausgehändigt. Diese wurden von den Westalliierten über die Landeszentralbanken und im Bereich der ehemaligen britischen Besatzungszone über das Finanzamt Hamburg — Abrechnungsstelle für Kriegsgefangenengelder — eingelöst.
Durch die Währungsreform wurde dieses Verfahren geändert. Die Westalliierten beauftragten damals die Länder des Währungsgebiets mit der Einlösung der Zertifikate und überwiesen ihnen hierfür einen Betrag von rund 76 Millionen DM. Zugleich legten sie die Voraussetzungen für die Einlösung und auch für den Umrechnungsschlüssel fest.
Die Bundesregierung hatte und hat auf die Art und Höhe dieser Entschädigung keinen Einfluß.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608311000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Berger.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0608311100
Herr Staatssekretär, bedauern Sie nicht auch, daß — insbesondere auf Grund unzutreffender Pressemitteilungen — immer wieder in dem Kreis der Betroffenen Hoffnungen geweckt werden, die dann nachher nicht erfüllt werden können?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608311200
Ich bedauere das mit Ihnen; nur hat die Bundesregierung keinerlei Einfluß auf Pressemitteilungen, Herr Kollege Berger.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608311300
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0608311400
Herr Staatssekretär, sind die Rückstellungen, die damals bei den Landesregierungen erfolgt sind, inzwischen der Heimkehrerstiftung überwiesen oder in diese eingefügt worden?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608311500
Das glaube ich nicht, Herr Kollege Müller (Mülheim). Die Frage ist nur, ob es Rückstellungen bei den Landesregierungen in diesem Umfang gegeben hat. Nach dem, was mir hier vorliegt, sieht es so aus, daß die Gelder damals überwiegend über den Bereich der beiden Ablösungs- und Einlösungsstellen abgefertigt worden sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608311600
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Berger.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4651

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0608311700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß noch 22 Millionen DM zur Verfügung stehen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608311800
Die Frage kann ich im Augenblick nicht konkret beantworten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608311900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0608312000
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß die hier zur Diskussion stehenden Mittel dem vorgesehenen Stock der Heimkehrerstiftung bald überwiesen werden?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608312100
Herr Präsident, das ist ein Teil der Frage, die der Kollege Berger als Frage Nr. 17 gestellt hat.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608312200
Ich würde auch sagen, daß die Frage zu Frage Nr. 17 gehört. Wollen Sie sie so lange zurückstellen? —
Darf ich fragen, ob noch Zusatzfragen zu Frage 16 gestellt werden? - Erledigt.
Dann darf ich die Frage 17 des Abgeordneten Berger aufrufen:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, unter Inanspruchnahme der noch zur Verfügung stehenden Zertifikatsmittel in Höhe von rund 22 Millionen DM die bisher nicht abwicklungsfähigen Ansprüche deutscher Kriegsgefangener durch Einlösung falsch ausgestellter Zertifikate abzugelten?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608312300
Der Bundesregierung, Herr Kollege Berger, steht kein Verfügungsrecht über diese Beträge zu. Wenn die Bundesländer bereit sind, diesen Betrag der Heimkehrerstiftung zu überweisen, die ihn im Rahmen ihres Aufgabenbereichs zur wirtschaftlichen und sozialen Förderung ehemaliger Kriegsgefangener mit der Maßgabe verwenden kann, daß sie aus diesem Betrag auch noch die Mittel für die Einlösung künftig präsentierter Kreditzertifikate der westlichen Gewahrsamsmächte bereitstellen muß, hat die Bundesregierung mit Sicherheit dagegen keine Einwendungen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608312400
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Berger.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0608312500
Sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, das zumindest anzuregen oder diese Bestrebungen zu unterstützen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608312600
Ich nehme an, daß diese Frage im Rahmen der Heimkehrerstiftung behandelt wird. Gerade heute morgen findet eine Sitzung für diesen Bereich statt. Deswegen kann mein Minister heute morgen auch leider nicht selber in der Fragestunde da sein; er ist Präsident der Heimkehrerstiftung. Infolgedessen kann ich von mir aus im Moment noch nichts über das heutige konkrete Verhandlungsergebnis sagen. Es ist durchaus möglich, daß diese Frage bereits heute entschieden wird.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608312700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0608312800
Herr Staatssekretär, nachdem Sie meine erste Frage beantwortet haben, darf ich jetzt fragen, ob Sie meine Meinung teilen, daß der Bundestag durch Einrichtung der Heimkehrerstiftung gerade die Möglichkeit geschaffen hat, in besonderen Härtefällen den Heimkehrern zu helfen, und daß daher eine baldige Regelung sehr wünschenswert wäre.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608312900
Darüber gibt es keinen Zweifel. Ich nehme an, daß die Bundesregierung und alle Fraktionen dieses Hauses darin übereinstimmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608313000
Eine Zusatzfrage, derAbeordnete Müller (Mülheim).

Willi Müller (SPD):
Rede ID: ID0608313100
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen bereits vor längerer Zeit seine Bereitschaft bekundet haben soll, die dort noch vorhandenen Mittel in die Heimkehrerstiftung einzufügen?

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0608313200
Ja, das hat er von sich aus erklärt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608313300
Ich rufe die Frage Nr. 18 auf. Sie wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit sind wir am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Die Fragen 40 und 41 des Herrn Abgeordneten Seiters werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Engelsberger auf:
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, daß sie die Lieferung eines LKW-Werkes durch Daimler-Benz in die Sowjetunion fördert, während die Regierung der Vereinigten Staaten es den amerikanischen Ford-Werken aus strategischen Gründen untersagt hat, ein LKW-Werk in der UdSSR zu errichten?
Der Herr Abgeordnete ist im Saal. Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rosenthal.

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608313400
Herr Kollege Engelsberger, der Bundesminister für Wirtschaft: Herr Kollege Engelsberger, der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Regierung der USA den Ford-
4652 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Parlamentarischer Staatssekretär Rosenthal
Werken die Errichtung eines Lkw-Werkes in der Sowjetunion untersagt hat. Das stammt aus Pressemeldungen, und diese sind widersprüchlich.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608313500
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0608313600
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, bei Lieferungen von Gütern von hohem strategischem Wert in den Ostblock unsere Verbündeten zu konsultieren, um eine gemeinsame, unsere militärischen Interessen berücksichtigende Haltung zu erreichen?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608313700
Herr Präsident, diese Frage weicht nach meiner Meinung von der ursprünglichen Frage ab.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608313800
Sie haben recht. Die Frage hat mit der Ursprungsfrage nichts zu tun; ich kann sie nicht zulassen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 43 des Abgeordneten Werner auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des letzten OECD-Berichts über den Zusammenhang zwischen Vollbeschäftigung und Inflation?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608313900
Herr Kollege Werner, die ursprüngliche Formulierung des Sekretariats der OECD, auf die Sie hinweisen, ist allerdings etwas mißverständlich, aber das Sekretariat hat sie selbst korrigiert. Wenn ich in englisch zitieren darf, Herr Präsident: in dem ursprünglichen Text heißt es „unused resources" — das könnte zu der Überlegung, die Sie angestellt haben, führen —, in der korrigierten Version heißt es jedoch „temporary reduction in the rate of activity".

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608314000
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Werner.

Rudolf Werner (CDU):
Rede ID: ID0608314100
Im Sinne der zurückgezogenen Formulierung würden Sie keinen Zusammenhang zwischen Inflation und Vollbeschäftigung sehen?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608314200
Ich habe gesagt, die erste Formulierung ist zumindest unklar, und deshalb wurde sie auch zurückgezogen. Ich darf aber darauf hinweisen, daß das gesamte Papier der Konjunkturpolitik der Bundesregierung eher ein Lob gespendet hat.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608314300
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Werner.

Rudolf Werner (CDU):
Rede ID: ID0608314400
Es ging mir nicht um die Bundesregierung und deren Politik, sondern nur darum, meine Frage beantwortet zu bekommen, ob die Bundesregierung zwischen Vollbeschäftigung und Inflation einen Zusammenhang sieht.

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608314500
Da muß ich wiederholen, was wir schon x-mal gesagt haben: Die Bundesregierung hält den Kampf um die Stabilität und um die Vollbeschäftigung für gleich wichtig.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608314600
Die Frage 44 des Abgeordneten Dr. Jobst und die Fragen 45 und 46 des Abgeordneten Wagner (Günzburg) werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen zum Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage 47 des Abgeordneten Weigl auf:
Auf welche Ursachen ist es zurückzuführen, daß von den rund 3000 über das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr dem Bundesminister für Wirtschaft bzw. dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft zugeleiteten Anträgen auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes bisher nur rund 500 Anträge erledigt wurden?
Der Abgeordnete ist im Saal. Bitte schön, zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär.

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608314700
Herr Kollege Weigl, von 3000 bayerischen Anträgen sind bereits 900 abgewickelt. Da das Investitionszulagengesetz vom 18. August 1969 rückwirkend zum 1. Januar 1969 in Kraft getreten ist, stauen sich nicht nur bei uns rund 2100, sondern auch bei der bayerischen Regierung rund 2500 Anträge. Sowohl das bayerische Staatsministerium als auch das Bundeswirtschaftsministerium bemühen sich, wie die Zahl der bearbeiteten Anträge zeigt, diesen Stau abzubauen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608314800
Eine Zusatzfrage, der Herr Abgeordnete Weigl.

Franz Weigl (CSU):
Rede ID: ID0608314900
Herr Staatssekretär, warum werden die Hinweise zum Bescheinigungsverfahren nach § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes nicht veröffentlicht, um die Unruhe in der Wirtschaft zu beseitigen?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608315000
Diese Frage kann ich hier nicht beantworten. Darf ich sie Ihnen schriftlich beantworten?
Präsident von Hassel:
Zweite Zusatzfrage, der
Abgeordnete Weigl.

Franz Weigl (CSU):
Rede ID: ID0608315100
Herr Staatssekretär, darf ich fragen, ob der Begriff „volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" in dem genannten Gesetz dazu geführt hat, daß Auslegungsschwierigkeiten bestehen und deshalb eine große Zahl der Anträge bisher nicht beschieden werden konnte?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608315200
Herr Kollege, das
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4653
Parlamentarischer Staatssekretär Rosenthal
dürfte zutreffen. Jede Prüfung, ob etwas volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig ist oder nicht, ist schwierig. Das gilt aber genauso far die bayerische Staatsregierung, vielleicht sogar noch mehr als für die Anträge beim Bundeswirtschaftsministerium, denn wir verlassen uns zum großen Teil auf die Empfehlungen der Länder.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608315300
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete von Bockelberg.

Helmut von Bockelberg (CDU):
Rede ID: ID0608315400
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch in anderen Ländern Anträge in großem Maße mit einem hektographierten Bescheid der Bundesanstalt abgelehnt werden?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608315500
Das ist mir im Moment nicht bekannt, aber eine gewisse Rationalisierung ist bei diesen Beantwortungen natürlich unvermeidbar.

(Lachen bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608315600
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0608315700
Herr Staatssekretär, könnten Sie uns mitteilen, ob es branchenbedingte Schwierigkeiten gibt, so daß z. B. bei diesen Förderungsmaßnahmen ganze Branchen ausfallen?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608315800
Dies kann ich Ihnen eindeutig mit Nein beantworten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608315900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Unland.

Dr. Hermann Josef Unland (CDU):
Rede ID: ID0608316000
Herr Staatssekretär, finden Sie es angesichts des hohen Staus an unerledigten Anträgen nicht etwas paradox, daß im Haushalt 1971 für das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft nur eine einzige zusätzliche Stelle für die Bearbeitung dieser Fragen beantragt worden ist?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608316100
Herr Kollege, wir wären in unserem Hause sicherlich dankbar, wenn wir hier die Möglichkeit zur Besetzung einiger weiterer Stellen bekämen.

(Abg. Dr. Klepsch: Sie haben doch gar keine beantragt! Das ist doch unglaublich!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608316200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 48 des Abgeordneten Höcherl auf. — Der Fragesteller ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 49 und 50 des Abgeordneten Dr. Müller (München) auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die zum Teil mehr als 100%ige Steigerung der Bankgebühren für Effektengeschäfte die Vermögensbildung für den „kleinen Mann" erheblich erschwert wird?
Hat die Bundesregierung eine Möglichkeit, über die Bankenaufsicht Einfluß zu nehmen?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär.

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608316300
Zunächst, Herr Kollege Müller, darf ich sagen, daß die Bundesregierung keine Einwirkungsmöglichkeit auf die Gebühren für Effektengeschäfte hat. Weiterhin muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß auch im Bankgewerbe, das sehr lohnintensiv ist, die Kosten gestiegen sind. Ich bin bereit, wenn Sie das wünschen, Ihnen eine Aufstellung über die Entwicklung der Lohn- und Gehaltskosten in den letzten Jahren zu geben. Besonders wichtig ist aber die Feststellung, daß die Mindestgebühren — um diese handelt es sich bei Ihrer Frage — in der Hauptsache nicht die Kleinsparer betreffen, denn die Kleinsparer kaufen in der großen Masse heute noch neue festverzinsliche Papiere, und da entfallen diese Gebühren.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608316400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München).

Dr. Günther Müller (CSU):
Rede ID: ID0608316500
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für sinnvoll, wenn im Rahmen eines Sparvertrages nach dem 624-DMGesetz für den Kauf von sechs Pfandbriefen, also festverzinslichen Papieren, genau wie Sie sie anführten, im Werte von 600 DM insgesamt 60 DM Provision gezahlt werden muß?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608316600
Herr Kollege Müller (München), das hält die Bundesregierung sicher nicht für sinnvoll, sondern das ist ein unmöglicher Zustand, dürfte aber ein Ausnahmefall sein. Es ist aber sicher gut, wenn durch eine solche Frage wie die Ihre solche Ausnahmefälle publiziert werden. Insgesamt sind wir der Ansicht — denn die Gebühren sind ja nicht bei allen Banken und Sparkasseninstituten erhöht worden —, daß hier die Publizität und der Wettbewerb einen sehr positiven Einfluß auf eine möglichst geringe Gebühr, insbesondere für die Kleinsparer, haben können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608316700
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Müller.

Dr. Günther Müller (CSU):
Rede ID: ID0608316800
Herr Staatssekretär, sollte der Trend zu diesen steigenden Gebühren anhalten, wäre dann die Bundesregierung bereit, eventuell die Frage der Erhöhung der Sonderausgaben für Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Einkommensteuer zu überprüfen?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608316900
Herr Kollege Müller,
4654 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Parlamentarischer Staatssekretär Rosenthal
das geht jetzt von der ursprünglichen Frage aber sehr weit ab. Wir werden jedoch die von Ihnen geschilderten Ausnahmefälle einmal gründlich überprüfen und sehen, ob es sich hier um mehr als einen Ausnahmefall handelt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608317000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0608317100
Herr Staatssekretär, Sie sprachen vorhin sowohl bei der Frage von Dr. Müller als auch bei der Frage des Herrn Abgeordneten Weigl davon, daß Sie den beiden Abgeordneten Unterlagen zur Verfügung stellen wollten; Sie könnten das heute nicht beantworten. Da wir an diesen Fragen auch Interesse haben, möchte ich fragen: Wäre es möglich, daß Sie die Unterlagen dem Herrn Bundestagspräsidenten geben, damit sie im Protokoll mit abgedruckt werden?

Prof. Philip Rosenthal (SPD):
Rede ID: ID0608317200
Aber gern.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608317300
Es ist die Frage, ob das überhaupt zulässig ist. Im übrigen, Herr Kollege Niegel, verfahren wir immer so, daß eine Frage die im Augenblick nicht ausreichend beantwortet werden kann, weil die gegenwärtig vorhandene Kenntnis nicht ausreicht, dem betreffenden Fragesteller schriftlich beantwortet wird. Sie müßten sich also bei dem betreffenden Abgeordneten melden und ihn fragen: Können Sie mir das nachher zur Einsicht überlassen? Oder Sie müssen dem Minister sagen: Bitte, schicken Sie es auch mir. Wir können aber nicht sämtliche gewünschten Zusatzantworten hier im Protokoll abdrucken; dann würde das ein ganzes Buch.
Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich darf Ihnen für die Beantwortung danken.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ich rufe die Frage 61 des Abgeordneten Härzschel auf:
Wie hoch waren 1969 die Ausgaben für Maßnahmen zur Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit nach § 1305 RVO in der Arbeiterrentenversicherung, in der Angestelltenversicherung und je Versicherten in beiden Zweigen?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär Rohde.

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0608317400
Herr Kollege Härzschel, nach den vorläufigen Ergebnissen für das Jahr 1969 betrugen die Ausgaben nach § 1305 RVO bzw. § 84 AVG — das sind die von Ihnen erfragten gesundheitlichen Maßnahmen — in der Rentenversicherung der Arbeiter 188,2 Millionen DM und in der Rentenversicherung der Angestellten 88 Millionen DM. Daraus ergibt sich durchschnittlich je pflichtversicherten Arbeiter ein Betrag von 15,40 DM und je pflichtversicherten Angestellten ein Betrag von 12,23 DM. Der Berechnung des ProKopf-Betrages liegen die Ergebnisse des Mikrozensus 1969 zugrunde, da von den Versicherungsträgern selbst die Zahl der Versicherten nicht ermittelt werden kann. Zur Berechnung des Pro-KopfBetrages ist nur — darauf darf ich noch hinweisen — die Zahl der Pflichtversicherten zugrunde gelegt worden, da die im Mikrozensus erfaßte Zahl der freiwillig Versicherten unvollständig und nicht verwendbar ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608317500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0608317600
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß mit den Beträgen, die hier ausgewiesen worden sind, alle Wünsche befriedigt worden sind, oder ist Ihnen bekannt, daß z. B. im Bereich der Arbeiterrentenversicherung infolge des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes in dieser Hinsicht Sparmaßnahmen eingeleitet werden mußten?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0608317700
Herr Kollege, mir ist bekannt, daß das Dritte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz auch Auswirkungen auf den Bereich der Ermessensleistungen und der gesundheitlichen Maßnahmen gehabt hat. Aber Sie wissen auch, daß in diesem Jahr die finanzielle Entwicklung bei den Trägern der Rentenversicherung günstiger verlaufen ist, als ursprünglich angenommen worden ist. Es kann damit die Erwartung verbunden werden, daß sich das auch positiv auf den Bereich auswirken wird, auf den sich Ihre Frage bezog.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608317800
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0608317900
Herr Staatssekretär, halten Sie Sparmaßnahmen gerade auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge für sinnvoll?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0608318000
Nein, Herr Kollege. Im übrigen bin ich der Meinung, daß wir im Zusammenhang mit dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung auch die von Ihnen hier angesprochenen gesundheitlichen Leistungen im weitesten Sinne erörtern werden. Dabei darf ich darauf hinweisen, Herr Kollege, daß es sich hier vielfach um Leistungen handelt, die in das Ermessen der Träger gestellt sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608318100
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 62 des Abgeordneten Pohlmann auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den auf Grund seiner ungünstigen Arbeitszeitbedingungen (Samstags- und Sonntagsarbeit) in den letzten Jahren mehr und mehr an Angestellten Mangel leidenden Kellner- und Servierberuf attraktiver zu machen, damit dem Gaststättengewerbe in Deutschland wieder zu seinem früheren guten Ruf verholfen wird?
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0608318200
Herr
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4655
Parlamentarischer Staatssekretär Rohde
Kollege Pohlmann, die Frage der Gestaltung der Arbeitszeitbedingungen im Gaststättengewerbe betrifft Aufgaben des Gesetzgebers und der Tarifvertragsparteien.
Soweit es die höchstzulässigen Arbeitszeiten und die Mindestruhezeiten angeht, sind sie auch für die Arbeitnehmer des Gaststättengewerbes in der Arbeitszeitordnung aus dem Jahre 1938 geregelt. Die Verbesserung dieser Regelungen kann nicht isoliert für einen Gewerbezweig gesehen werden, weil auch andere Bereiche — vor allem im Dienstleistungssektor — vor ähnlichen Problemen stehen wie das Gaststättengewerbe.
Beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist deshalb ein Arbeitskreis zur Novellierung der Arbeitszeitordnung gebildet worden. Er hat die Aufgabe, alle Arbeitszeitvorschriften zu überprüfen und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, und zwar auch für das Gaststättengewerbe. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich dem Ergebnis der Arbeiten dieses Arbeitskreises nicht vorgreifen möchte.
Auch die Tarifvertragsparteien bemühen sich um eine Verbesserung der Löhne, Arbeitszeiten und sonstigen Arbeitsbedingungen im Gaststättengewerbe. In diesem Zusammenhang erscheint ein in jüngster Zeit zu beobachtender Trend erwähnens wert, von dem als nicht mehr zeitgemäß empfundenen Bedienungsgeld zu einem Festlohnsystem zu kommen.
Schließlich darf ich, Herr Kollege, noch darauf hinweisen, daß im Bereich der Berufsbildungsforschung Vorarbeiten aufgenommen worden sind mit dem Ziel, die gastgewerbliche Berufsausbildung neu zu ordnen. Angestrebt wird eine gemeinsame Grundbildungsstufe für alle gastgewerblichen Ausbildungsberufe mit darauf aufbauenden Fach- und Spezialisierungsstufen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608318300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pohlmann.

Eberhard Pohlmann (CDU):
Rede ID: ID0608318400
Herr Staatssekretär, können Sie eine Aussage darüber machen, bis wann dieser Arbeitskreis seine Überlegungen abgeschlossen haben wird?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0608318500
Ich will offen sagen, Herr Kollege, daß im Hinblick auf die Vielschichtigkeit und die Schwierigkeit des Problems der Arbeits- und Ruhezeiten zur Zeit von unserem Haus noch nicht übersehen werden kann, wann der Arbeitskreis seine Arbeiten beenden wird.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608318600
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Pohlmann.

Eberhard Pohlmann (CDU):
Rede ID: ID0608318700
Herr Staatssekretär, würden Sie eventuell steuerliche Erleichterungen insbesondere für die Samstags- und Sonntagsarbeit für sinnvoll halten?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0608318800
Herr Kollege, diese Frage hatten Sie mit der mir gestellten Frage verbunden. Es ist ausdrücklich so geregelt worden, daß das Finanzministerium zu der steuerlichen Seite dieser Angelegenheit Stellung nehmen sollte, und von dort ist — wenn ich richtig unterrichtet bin — bereits eine Antwort gegeben worden. Dabei möchte ich es belassen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608318900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0608319000
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, das Gaststättengewerbe in der Bundesrepublik, welches nach meiner Meinung in der Welt auch heute noch einen guten Ruf hat, dadurch zu unterstützen, daß Sie gemeinsam mit dem Finanzministerium die Überlegungen, die gerade der Kollege Pohlmann angeschnitten hat, bezüglich steuerlicher Vergünstigungen für den Personenkreis, der Samstags- und Sonntagsarbeit leistet, in Erwägung ziehen?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0608319100
Herr Kollege, im Hinblick auf alle Fragen, bei denen ein Zusammenhang von Arbeits- und Steuerrecht gelteben ist, befinden wir uns, wenn diese Fragen zur Regelung oder Prüfung anstehen, in einem Gespräch und Meinungsaustausch mit dem Finanzministerium.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608319200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 63 bis 67 werden auf Wunsch der Abgeordneten schriftlich beantwortet.
Meine Damen und Herren, wir sind damit für heute am Ende der Fragestunde angelangt. Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet, soweit sie nicht zurückgezogen sind.
Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über vordringliche Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts (Steueränderungsgesetz 1971)

— Drucksachen VI/1313, zu VI/1313 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI/1504 —
Berichterstatter: Abgeordneter Hermsdorf
b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache VI/1477 —Berichterstatterin: Abgeordnete Frau
Huber

(Erste Beratung 78. Sitzung)

4656 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Präsident von Hassel
Ich danke zunächst einmal den Berichterstattern für ihre Berichte und frage, ob die Berichte mündlich ergänzt werden sollen. — Das ist nicht der Fall.
Wir treten dann in die zweite Beratung ein. Ich eröffne die Aussprache in zweiter Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die zweite Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie die Drucksache VI/1477 zur Hand. Ich rufe die Art. 1, 1 a, 1 b, 2, 3, 4, 5, 6, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einer Gegenstimme ist es so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
— Das Wort wird nicht begehrt. Wir kommen zur Abstimmung in dritter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf in seinen Art. 1 bis 6 sowie Einleitung und Überschrift in dritter Beratung zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung ist es einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung
Drucksache VI/715 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß)

— Drucksache VI/1449 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Franz (Erste Beratung 50. Sitzung)

Weiterhin liegt Ihnen hierzu der Bericht des Haushaltsausschusses auf Drucksache VI/1509 vor.
Ich eröffne die Aussprache in der zweiten Lesung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte Sie, die Drucksache VI/1449 zur Hand zu nehmen. Wer dem Gesetz in zweiter Lesung in. den Art. 1, 2, 3, 4, der Einleitung und der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in den Art. 1 bis 4, der Einleitung und der Überschrift zustimmt, den bitte ich, sich vom Sitz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir haben alsdann noch über die Ausschußempfehlung auf Seite 4 der genannten Drucksache abzustimmen. Wer dem Antrag unter Ziffer 2, mit dem Gesetzentwurf die dazu eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Pfeifer, Dr. Gölter, Dr. Kotowski und der Fraktion der CDU/CSU
betr. Berufs-/Laufbahnreform
— Drucksache VI/1361 —
Im Ältestenrat wurde vereinbart, daß es dazu eine Begründung und eine Erklärung gibt. — Zur Begründung hat Frau Abgeordnete Dr. Walz das Wort.

Dr. Hanna Walz (CDU):
Rede ID: ID0608319300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe den Auftrag, im Namen der CDU/CSU-Fraktion eine Erklärung abzugeben und Ihnen dabei den Antrag Drucksache VI/1361 betreffend Berufs-/Laufbahnreform vorzutragen.
Der Bildungsbericht der Bundesregierung geht von der Zielvorstellung aus, daß bis 1980 alle Jugendlichen zum Abitur I und 50 % eines jeden Geburtsjahrgangs zum Abitur II zu führen seien, wobei diese Abschlüsse auf integrierten Gesamtschulen erreicht und die Ausbildung auf integrierten Gesamthochschulen fortgesetzt werden sollen.
Allerdings, meine Damen und Herren, hat sich die Bundesregierung hierbei mündlich und schriftlich in erhebliche Widersprüche verwickelt. Der Herr Bundeskanzler sah sich schon, nachdem das Utopische dieser Planung immer sichtbarer wird,

(Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

veranlaßt, auf die Langfristigkeit der Reform in seiner Rede hier im Bundestag sehr eindringlich hinzuweisen und der Herr Wissenschaftsminister sprach im Gegensatz zu seinem eigenen Bildungsbericht davon, daß die Erreichung dieses Ziels erst in den achtziger Jahren möglich sein werde. Das beides dürfte nun auch wesentlich realistischer sein als der Bildungsbericht der Bundesregierung, sind doch nicht einmal die Zielvorstellungen der Bundesregierung im Bildungsbericht auch nur abgeklärt. Während sie auf Seite 75 davon spricht, möglichst viele Schüler zum Abitur I zu führen — was die CDU/CSU unterstützt —, heißt es auf Seite 72: „alle Schüler", was wir ohne eine entscheidende Niveausenkung nicht für möglich halten.
Was will die Bundesregierung nun aber wirklich: „möglichst viele" oder „alle"? Je nachdem müssen völlig verschiedene Curricula, Leistungs- und Eignungskurse, angeboten werden. Auch müßte die Bundesregierung klarer sagen, wie sie es mit der Gleichwertigkeit der Abschlüsse von berufsbezogenen und allgemeinbildenden Bildungsgängen hält. Während sie einerseits auf Seite 56 ihres Berichts lapidar diese Gleichwertigkeit fordert, sagt sie andererseits, nämlich auf Seite 75, ganz deutlich:
„Beide Sekundarabschlüsse sind inhaltlich nach dem individuellen Bildungsgang und Leistungs-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4657
Frau Dr. Walz
niveau differenziert." Ich betone das Wort „Niveau". Das heißt ja wohl, sie sind eben nicht gleichartig und dann vermutlich auch nicht gleichwertig. Auch diesen Widerspruch müßte die Bundesregierung vorweg klären, ehe sie in die von uns geforderte Prüfung der Berufs- und Laufbahnstrukturen eintritt. Abgesehen davon bestehen z. B. in der Frage des Berufsgrundschuljahres—nachzulesen Seite 72/73 -
offensichtlich auch noch völlig unausgereifte Vorstellungen; sonst ließe sich das, was hier steht, gar nicht erklären. Auch hier müßte die Bundesregierung noch eine klare Entscheidung treffen.
Wir bejahen mit der Bundesregierung die Aufeinanderbezogenheit von berufsbildendem und all-gemeinbildendem Schulwesen, möchten dazu aber noch eine weitere Kritik gerade auf Grund des Bildungsberichts der Bundesregierung anmelden. Die Bundesregierung hält diese Integration, diese Aufeinanderzuordnung, nur auf integrierten Gesamtschulen und Gesamthochschulen für möglich, da sie nach ihrer Meinung allein die Chancengleichheit gewährleisten. Aber dieselbe Bundesregierung führt in ihrem Bildungsbericht — Seite 141/142 — aus:
Aber noch fehlen für eine umfassende Reform des Bildungswesens hinreichende Planungsinstrumente und eine wirksame Planungsorganisation.
Und weiter heißt es noch pointierter:
Eine auf die Reform des Bildungswesens bezogene Planung setzt voraus, daß neue Modelle für das Bildungswesen durch Versuchsschulen und andere Modelleinrichtungen unter wissenschaftlicher Kontrolle erprobt werden. Die zahlreichen, erst in den vergangenen Jahren begonnenen Schulversuche lassen allerdings bisher nur beschränkte Rückschlüsse auf die allgemeine Durchführbarkeit der dort erprobten Strukturen und Inhalte zu.
Bei solchen Einsichten fragt man sich wirklich, woher die Bundesregierung den Mut nimmt, uns im Schul- und Hochschulwesen nur ein einziges Modell anzubieten, was sie übrigens verfassungsrechtlich vermutlich überhaupt nicht kann. Hier müßte vieles wohl doch noch gründlicher durchdacht werden, ehe man eine solide Ausgangsbasis für neue Berufsfelder und Berufsstrukturen hat und ehe man den jungen Staatsbürgern und deren Eltern Hoffnungen auf Abschlüsse und damit verbundene Berechtigungen macht, Hoffnungen, die man überhaupt nicht oder erst im Laufe von zwei Jahrzehnten erfüllen kann.
Wir sind uns alle in diesem Hause darüber einig, daß unsere jungen Menschen eine modernere, gründlichere und wissenschaftlich fundiertere Ausbildung auf allen Schulstufen bekommen müssen, um sich überhaupt in einer wissenschaftlich-technischen sich immer rascher verändernden Welt behaupten zu können, wobei die neu zu entwickelnden Curricula von den grundsätzlichen Bildungszielen ausgehen sollten, wie sie Herr Kollege Martin in der Bildungsdebatte dargestellt hat.
Daß die Reform des berufsbildenden Schulwesens noch sehr viel dringlicher ist als die des allgemeinbildenden, geht aus dem Bildungsbericht der Bundesregierung hervor, und zwar auch gerade aus seiner Widersprüchlichkeit. Es ist im Interesse der Berufsausbildung insbesondere auch der jungen Menschen dringend erforderlich, hier einen Weg zu finden, die Kompetenzen des Bundes und die der Länder besser zu koordinieren, als das heute der Fall ist. Denn wenn selbst die überarbeiteten Ausbildungsordnungen, die schnellstens auf viel weniger Berufsfelder reduziert werden müßten, in der Mehrzahl nicht auf Grund wissenschaftlicher Untersuchungen aufgestellt wurden und deshalb auch den Veränderungen der Berufswelt, den individuellen Bedürfnissen und den berufspädagogischen Erkenntnissen noch nicht genügend entsprechen, wie soll es dann möglich sein, das Ziel zu erreichen, das ja darin besteht, nicht mehr so sehr bestimmte berufliche Tätigkeiten einzuüben, sondern die systematische Vermittlung theoretischer Grundlagen und ein breites Verständnis für ein Berufsfeld zu schaffen? Hier muß die Berufs- und Berufsbildungsforschung entscheidend ausgebaut, aber auch entsprechend koordiniert werden, damit sie möglichst zügig und ohne Doppelarbeit Ergebnisse erbringen kann. Dazu sollte der Ausschuß der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung im November 1970 eine Vereinbarung ausarbeiten, von der aber noch nichts weiter gehört wurde; ich weiß nicht, ob sie inzwischen vorliegt. Es müssen aber auch Staat, Verwaltung und Wirtschaft bei der Aufstellung neuer Berufsfelder eng zusammenarbeiten, die dann den Abgängern mit Abitur I angeboten werden können.
Wenn wir ein ganzes Volk mit mittlerer Reife werden sollen — das ja offensichtlich das Ziel der Bundesregierung —, muß die Regierung auch rechtzeitig für Berufe und Laufbahnen sorgen, in denen die dann erworbenen Kenntnisse auch wirklich sinnvoll angewandt werden können. Dabei stellt sich allerdings die Frage, ob es dann noch jemanden geben wird, der die einfacheren Tätigkeiten ausüben will. Denn insbesondere auf dem Dienstleistungssektor kann bekanntlich durchaus nicht alles automatisiert werden, sondern es müssen einige Dinge schon noch von Menschen erledigt werden.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Das Abitur II in seiner berufsbezogenen oder hochschulbezogenen Form sollen bis 1980 50 % eines jeden Geburtsjahrganges ablegen, wovon aber die Hälfte — also 25 % der Gesamtzahl — nach dem Bildungsbericht der Bundesregierung auf Berufswege ohne Studium gehen soll. Aber gibt es überhaupt attraktive Berufswege für Abiturienten ohne Studium? Kann man diese Wege überhaupt Abiturienten schmackhaft machen,

(Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

die nach der ersten von Bund und Ländern gemeinsam durchgeführten umfassenden Befragung zu 90,5 % gesagt haben, daß sie studieren wollen und jeden anderen Weg nach ihrer langen Ausbildung für vollkommen sinnlos halten?
Jürgen Eick und die Bildungsmannschaft der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" haben in diesem Jahr in fünf großen Aufsätzen die Chancen der Abiturienten ohne Studium verfolgt. Die Ergebnisse
4658 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Frau Dr. Walz
waren trotz allen ausgestrahlten Optimismus überaus mager. Wenn es dort hieß: Nürnberg — ablehnend, Ettlinger Kreis — zögernd, wenn weiter zu erkennen war, daß von den 3 000 Abiturienten, die direkt in den kaufmännischen Bereich, in dem es für sie die besten Chancen gibt, und zu den Banken gehen, hinterher dann doch noch 70 bis 80 % studieren, so kann daraus geschlossen werden, daß dieser Weg in ganz anderer Weise attraktiv gemacht werden müßte, um von mehr Abiturienten gewählt zu werden, wozu dann Herr Eick, das Industrieinstitut und der Ettlinger Kreis die Wirtschaft auch dringend auffordern, weil sie dadurch ja die nötigen Nachwuchskräfte bekommen könnte. Vorausgehen müßte hier jedoch der öffentliche Dienst. Wenn aber Alexander Schnorbus in der FAZ vom 10. Oktober feststellt, daß die Bundespost jährlich 400 Abiturienten einstelle, von denen überhaupt nur 5 % Chancen hätten, in den höheren Dienst zu kommen, wenn die Bundesbahn jährlich nur 120 Abiturienten braucht, die allerdings bessere Aufstiegschancen haben, und bisher nur die Bundeswehr echte Chancen bietet, obwohl auch dort mehr und mehr ausgebildete Akademiker gebraucht werden, dann sehen die Zukunftsaussichten für die 25%, die nicht studieren sollen, tatsächlich sehr trübe aus, wenn nicht sofort an die Erschließung neuer Laufbahnen und an die Erschließung von Aufstiegschancen gegangen wird, von denen allerdings im neuesten Entwurf einer Laufbahnverordnung des Bundesinnenministers überhaupt noch keine Rede ist. Hier müssen insbesondere die Eingangsvoraussetzungen für die Laufbahnen geändert oder eine Auflösung der Laufbahngrenzen nach individueller Qualifikation erstrebt werden.
Wieweit das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt in Erlangen hier Hilfe leisten will, neue mögliche Berufsfelder für Abiturienten zu entwickeln, erscheint dagegen recht zweifelhaft. Der Leiter erklärte auf Befragen sinngemäß, solche Forschungen seien dort noch nicht in Angriff genommen worden, weil man befürchte, der progressiven Bildungspolitik der Bundesregierung in den Rücken zu fallen. Der Leiter hatte offensichtlich den Bildungsbericht eben dieser Bundesregierung nicht gelesen. In einem Funk- und Fernsehinterview im Südwestfunk hatte er schon vorher ausgeführt, daß das von dieser Regierung angestrebte ständige Wirtschaftswachstum sich eine eigene Nachfrage schaffen werde, und er erwarte durch den Druck von unten einen starken Ausbau der Hochschulkapazitäten, dem man auf keinen Fall Ventile an der falschen Stelle, also durch Sonderlaufbahnen für Abiturienten, schaffen solle. Eine ziemlich merkwürdige Rechnung mit dem Druck von unten, der uns eigentlich heute schon bei dem Numerus clausus genügt.
Was die 25 % Abgänger angeht, die auf die integrierte Gesamthochschule gehen sollen, die es ja in absehbarer Zeit auch nicht gibt, so steht auch ihnen ein ungewisses Schicksal bevor, zumal Bedarfsforschung und Bedarfsprognosen bei uns noch in den Kinderschuhen stecken und immer wieder überholt werden müssen. Mit einer Million Studenten rechnet die Bundesregierung für 1980, von denen
ungefähr 60 % ein Kurzstudium von zwei bis drei Jahren und 40 % ein Langstudium von vier bis sechs Jahren absolvieren sollen, wobei nach der Rechnung des Wissenschaftsrats auch bei zügigstem Ausbau für diese eine Million Studenten ein Viertel an Plätzen fehlen würde.
Aber wer kann uns eigentlich garantieren, daß die Studienzeiten von zwei bis drei Jahren eingehalten werden und daß sich überhaupt 60 % auf ein Kurzstudium einlassen werden? Mit der Lehrerbildung fängt der Kampf um die höheren Semesterzahlen doch nur an. Die Schätzung von 1 1/4 Millionen Studenten für 1980 dürfte deshalb zutreffend sein und damit ein geradezu gigantischer Numerus clausus, der alle bisher erhobenen Proteste weit in den Schatten stellen müßte, insbesondere, wenn Sie bedenken, daß heute 470 000 Studenten studieren, man 1975 mit 210 000 Studenten mehr rechnet, aber bis heute nur 100 000 neue Plätze überhaupt in der Planung sind.

(Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

Unser Antrag soll deshalb dazu beitragen, die Lage zu klären, insbesondere aber auch rechtzeitig Arbeitsplätze und Laufbahnen bereitzustellen und zu entwickeln — das müssen wir ja erst hier tun —, die diesem — —

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608319400
Ich darf Sie nur daran erinnern, Frau Kollegin, daß Ihre Redezeit abgelaufen ist.

Dr. Hanna Walz (CDU):
Rede ID: ID0608319500
— — die diesem auf allen Sparten dann hoffentlich besser ausgebildeten Nachwuchs zur Verfügung stehen und ihm die vermehrte Bildungsanstrengung als sinnvoll erscheinen lassen.
Deshalb ersuchen wir die Bundesregierung, so rasch, so gründlich und so aufstiegsorientiert wie nur irgend möglich unseren Antrag zu prüfen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608319600
Das Wort hat Frau Abgeordnete Funcke.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0608319700
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Das Thema ist für unseren heutigen Freitag etwas zu breit. Es wäre sehr reizvoll, jetzt eine Bildungsdebatte zu führen. Sie müßte allerdings dann etwas fundamentaler sein, als sie im Augenblick sein kann.
Frau Kollegin Walz, ich habe ein bißchen den Eindruck: Thema verfehlt. Wir gehen an die Frage der Bildungsreform — d. h. auch in den allgemeinbildenden Schulen — nicht von der Feststellung aus, welche Leute wir in fünf Jahren im Beruf brauchen, sondern davon, welche grundsätzlichen Bildungsanforderungen an einen Mensch gestellt werden, der über das Jahr 2000 hinweg lebt. Nur davon können wir ausgehen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Eine Vorausschau auf die Berufsstruktur können wir, wenn es gut geht, mit einiger Sicherheit für
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4659
Frau Funcke
fünf Jahre geben. Aber selbst die mutigsten Futurologen werden uns nicht sagen können, welche Berufsstruktur im Jahr 2000 besteht.
Deswegen können wir bei all unseren Bildungsbemühungen in der Schulreform doch nur das tun, daß wir eine breit gefächerte, möglichst vertiefte Bildung anbieten, aus der heraus viele Berufsmöglichkeiten zu entwickeln sind. Wir dürfen nicht einfach sagen: Wir brauchen im Jahre 1980 oder 1990 30 oder 35% Abiturienten I und soundso viel Abiturienten II.

(Abg. Frau Dr. Walz: Das hat keiner gesagt!)

— Doch, Sie haben bei Ihrer Argumentation immer zurückgeschlossen. Sie gingen davon aus, was berufsmäßig erforderlich ist, um von daher kritisch die Bildungsreformvorschläge der Bundesregierung zu beleuchten. Ich meine, das geht nicht. Wir müssen vielmehr feststellen, daß wir eine breit aufgefächerte Vorbildung in den Schulen brauchen, ohne uns auf feste Zahlen für bestimmte Abschlüsse festzulegen. Sie können allenfalls eine vorsichtige Arbeitshypothese und nichts mehr sein. Schon deshalb wird man sich auch über die Vorschläge von Abitur I und II unterhalten müssen. Vielleicht werden wir überhaupt zu einer Form der Schulabschlüsse kommen, die gar nicht fixiert ist, sondern die jeweils von dem einzelnen im Hinblick auf eine spätere berufliche Ausbildung unter Beachtung bestimmter Mindestanforderungen zusammengestellt werden kann und gar nicht einen festen Katalog umfaßt.
Dies alles werden wir überlegen müssen. Aber dem würde doch nur, wie jetzt von der Bundesregierung angedeutet wurde, eine Gesamtschule mit differenzierten Möglichkeiten entsprechen, die eine solche Variationsbreite bietet, und nicht eine Schule, die auf einem festabgegrenzten Schulsystem und den damit gegebenen fixierten Niveau-Abschlüssen beruht.
Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen für die berufliche Struktur ist Ihr Antrag sicherlich nicht falsch. Aber diese Überlegungen dürfen nicht vorrangig Ausgangspunkt und Beratungsmaßstab für die Schulreform sein. Meines Erachtens ist es gerade umgekehrt. Wir müssen eine breit gefächerte Schule anbieten, um von daher alle denkbaren, noch nicht erkennbaren Berufsstrukturen nachher ohne Mühe aufbauen zu können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608319800
Das Wort hat der Abgeordnete Raffert.

Joachim Raffert (SPD):
Rede ID: ID0608319900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem, was Frau Funcke im Grundsätzlichen gesagt hat, kann ich mich vollinhaltlich anschließen. Ich werde mich also auf einige ergänzende Bemerkungen im Namen der SPD-Fraktion beschränken.
Frau Dr. Walz, auch Ihre mit großem Ernst vorgetragene und sicher gut vorbereitete Begründung
des Antrags hat mich nicht davon abbringen können, daß mein erster Eindruck, den ich hatte, als ich den Antrag las, richtig war. Mein erster Eindruck läßt sich in dem Satz zusammenfassen: Blinder Eifer schadet nur.
Hier haben wir einen der typischen Anträge, die Sie in letzter Zeit zur Bildungspolitik so gern stellen, die von mangelnder bildungspolitischer Phantasie und Unklarheit über das, was kommen wird, zeugen — das können Sie sich gar nicht richtig vorstellen — und die außerdem wenig durchdacht sind. Sie kommen mit Dingen, die längst laufen, und wollen sich auf fahrende Züge setzen. Dies ist ein Beispiel dafür. Nun, gut!
Der Antrag geht im übrigen — das hat auch Ihre Begründung klargemacht — von einer falschen Interpretation des Bildungsberichts aus. Dieser Bildungsbericht ist ja noch kein abgeschlossener Bildungsplan. Er enthält ein Gesprächsangebot mit einem Programm an die Länder und für die Länder. Wir werden den Gesamtbildungsplan im nächsten Jahr haben. Dann können wir über diese Dinge ganz konkret sprechen. Im Augenblick sind solche Aktivitäten, wie Sie sie jetzt verlangen, verfrüht. Die Bund-Länder-Kommission arbeitet ja schon.
Sie haben eine ganze Reihe von Seitenzahlen aus dem Bildungsbericht zitiert. Sie haben eine Seite vergessen, die hier wichtig ist, die Seite 68. Dort wird auf die gesonderte Empfehlung des Bildungsrates zur Neugestaltung der Abschlüsse im Sekundarbereich hingewiesen, der sich der Wissenschaftsrat angeschlossen hat, und dort wird gesagt, daß alsbald ausbildungs- und laufbahnrechtliche Konsequenzen zu ziehen seien. Das macht die Bundesregierung. Ihr Antrag ist schon aus diesem Grunde schlicht überflüssig.
Ich werde übrigens den Verdacht nicht los, Frau Dr. Walz, daß diesem Antrag eine, wie ich finde, ganz gefährliche, weil antiquierte, Auffassung von Bildung zugrunde liegt. Wenn Sie zu diesen Dingen Anträge stellen und sprechen, habe ich immer das Gefühl, daß Sie im Grunde Unruhe schüren wollen.

(Widerspruch bei der CDU/CSU.)

Aber ja! Hier wird Angst gemacht vor akademischem Proletariat, hier wird Angst gemacht vor einer Gymnasiasten-Schwemme, hier wird Angst gemacht davor, daß vielleicht zu viele zu hoch qualifiziert ausgebildet würden.

(Abg. Dr. Klepsch: Bisher haben Sie noch nichts Sachliches gesagt! Sie haben die Kollegin Walz ununterbrochen beschimpft!)

Diese Angst machen Sie doch ständig, Herr Klepsch.

(Abg. Dr. Klepsch: Ihr bisheriger Beitrag ist eine ununterbrochene Beschimpfung der Kollegin Walz!)

— Ich denke gar nicht daran, die Kollegin Walz zu beschimpfen, die ich in vieler Weise schätze. Aber im Zusammenhang mit diesem Antrag muß einmal klargemacht werden, wo die Möbel stehen, Herr Klepsch.
4660 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Raffert
Es haben sich schon einmal Leute geirrt, die gemeint haben, der Bauer oder der Knecht, der den Pflug führt, dürfe nicht klüger sein als der Ochse, der ihn zieht.

(Abg. Dr. Klepsch: Das sind Plattitüden!)

Sie haben sich sehr geirrt. Inzwischen wissen wir doch, daß nur diejenigen Landwirte, die gut ausgebildet sind, mit den Problemen fertig werden, die ihnen heute der Markt stellt. In ähnlicher Weise werden sich die irren, die solche Anträge stellen wie diesen. Hier liegt tatsächlich eine antiquierte Auffassung von Bildung vor.

(Abg. Dr. Klepsch: Bisher haben Sie noch nichts Sachliches gesagt!)

Die Vorstellung von Berufsbildern, die sich aus diesem Antrag ablesen läßt, ist ausgesprochen ständisch, ich möchte fast sagen: zünftlerisch bestimmt.

(Abg. Dr. Klepsch: Sie reden wie in Wahlversammlungen!)

So enge und spezielle Ausbildungen werden wir künftig gar nicht mehr nötig haben. Wir zielen nicht mehr auf Berufsbilder, sondern auf breite Berufsfelder. Wir wollen weniger spezielle Berufsbilder haben als breit angelegte Möglichkeiten.
Sie haben auf das Erlanger Institut hingewiesen. Sie müssen die Aktivitäten dieses Instituts natürlich im Zusammenhang mit dem Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung sehen, das in Berlin existiert. Gerade das, worauf Sie zielten, wird dort mit erledigt werden. Sie müssen auch daran denken, daß die Bundesanstalt die Berufsberatung in breiter Weise ausbaut und insbesondere auf die Gruppe richtet, von der Sie gesprochen haben.
Es ist übrigens typisch für den Antrag, daß der Ältestenrat wie übrigens auch die Regierung der Auffassung war, daß er im Wirtschaftsausschuß, nicht im Wissenschaftsausschuß, federführend behandelt werden müsse. Die Kollegen, die darüber entschieden haben, haben erkannt, daß Sie die Dinge von der Abnehmerseite und nicht von der Seite der Auszubildenden her sehen, und sie haben den Antrag deswegen in diese Richtung gesandt. Wir wissen im übrigen, daß alle Nachfragemodelle unzuverlässig gewesen sind. Das wissen wir ganz genau, darin sind wir einig. Wir wissen auch, daß wir den Umfang der Anforderungen, die aus der Wirtschaft kommen, nicht zuverlässig feststellen können. Die dazu bisher vorliegenden Studien widersprechen sich. Riese spricht von der Möglichkeit, zu viele qualifizierte Menschen zu bekommen, Widmaier spricht davon, daß ein Fehlbedarf entstehen kann. Das läßt sich also nicht übersehen.
Im übrigen möchte ich hier nur noch auf zwei Punkte hinweisen. Ich könnte viele nennen. Es bleiben eine ganze Reihe von offenen Fragen. Wollen Sie z. B. mit Ihrem Punkt c in dem Antrag auf ein neues Berufsbildungsgesetz hinaus? Das müßte es doch wohl sein, wenn Sie solche Konsequenzen ziehen wollen. Oder ist Ihnen nicht klar, daß der Inhalt des Abiturs II anders aussehen wird und muß als der Inhalt des jetzigen Abiturs? Das ist doch selbstverständlich. Dann werden viele Sorgen, die man sich hier macht, gewiß erledigt sein.
Wir werden diesen Antrag auf seinem langen Marsch durch die Ausschüsse mit der gebotenen Skepsis behandeln.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0608320000
Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor.
Meine Damen und Herren, es ist beantragt worden, diesen Antrag an einige Ausschüsse zu überweisen. Ich mache darauf aufmerksam, daß der Überweisungsvorschlag des Ältestenrates durch ein Druckversehen in der Ihnen vorliegenden Tagesordnung nicht richtig wiedergegeben worden ist. Der Vorschlag des Ältestenrates lautet richtig: Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft — federführend — sowie zur Mitberatung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, den Innenausschuß und den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Rollmann, Wohlrabe, Dr. Riedl (München), Dr. Stark (Nürtingen), Vogel, Erhard (Bad Schwalbach) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters und zur Herabsetzung des Ehemündigkeitsalters des Mannes
— Drucksache VI/1410
Zur Begründung der Abgeordnete Rollmann. Haben Sie eine Redezeit angemeldet? Bisher liegt sie mir nicht vor.

(Abg. Rollmann: Maximal eine Viertelstunde!)

Maximal eine Viertelstunde; das hören wir gern.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0608320100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Ausführung des Berliner Programms der CDU legt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion heute ihren Gesetzentwurf zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters von Mann und Frau und zur Herabsetzung des Ehemündigkeitsalters des Mannes vom 21. auf das 18. Lebensjahr vor.
Dieser Gesetzentwurf ist die logische Folge unseres Initiativantrages zur Herabsetzung des Wahlalters, den wir vor einem Jahr gestellt haben und der inzwischen Gesetz geworden ist. Ich habe damals bei der Begründung unseres Antrages gesagt, daß die Neufestsetzung des Wahlalters für dieses Hohe Haus Veranlassung sein sollte, andere Altersgrenzen, z. B. im Zivilrecht, im Familienrecht, im Strafrecht und im Prozeßrecht, zu überprüfen. Diese Überprüfung hat bei den Beratungen über die Herabsetzung des Wahlalters nicht stattgefunden. So haben wir uns denn nun entschlossen, diesen sehr
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4661
Rollmann
konkreten Antrag auf Herabsetzung des Volljährig-
keitsalters und des Ehemündigkeitsalters zu stellen.

(Abg. Dr. Klepsch: Sehr gut!)

So wichtig unsere Initiative zur Herabsetzung des Wahlalters für die Stellung der jungen Generation in unserem demokratischen Staate auch war — inzwischen haben ja nicht nur der Bund, sondern auch alle Länder das Wahlalter herabgesetzt —, dieser Gesetzentwurf zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters, der für fast 2 1/2 Millionen junger Menschen in unserem Lande von Bedeutung ist, ist von ungleich größerer Tragweite für unser ganzes Rechtssystem.
Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, endet für unsere jungen Mitbürger die elterliche Gewalt und beginnt die volle Geschäftsfähigkeit nicht mehr mit dem 21., sondern bereits mit dem 18. Lebensjahr. Der junge Mann wird nicht erst mit 21 Jahren, sondern bereits mit 18 Jahren voll ehemündig sein. Unsere 18- bis 21jährigen Mitbürger würden mit der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auch die volle Testierfähigkeit und die zivilrechtliche Prozeßfähigkeit erlangen. Mit anderen Worten: bei einer Verwirklichung unseres Entwurfs werden in Zukunft bereits unsere 18- bis 21jährigen Mitbürger ohne die Vormundschaft ihrer Eltern voll in eigener Verantwortung ihr Leben gestalten, Verträge schließen und die Ehe eingehen können. So bringt also dieser Gesetzentwurf der jungen Generation in unserem Lande ein Mehr an Freiheit, ein Mehr an Verantwortung. Und so ist dieser Gesetzentwurf — um ein in diesem Jahr vielfach strapaziertes und mißbrauchtes Wort zu benutzen — ein Stück wirklicher Reform, ein Stück Reform unseres Rechtes.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat es sich in ihren Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen mit diesem Entwurf nicht leichtgemacht. Mir persönlich schwebte eine weitergehende Herabsetzung von Altersgrenzen auf das 18. Lebensjahr vor, als es in diesem Entwurf zum Ausdruck kommt. Unsere Fraktion wollte ihre Initiative erst einmal auf jene Altersgrenze beschränken, die dieser Entwurf zum Inhalt hat. Das schließt im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eine Überprüfung und Neuf estsetzung anderer Altersgrenzen nicht aus, sondern fordert sie geradezu heraus.

(Vorsitz : Vizepräsident Frau Funcke.)

Dieses Parlament kommt nicht mehr umhin, unter den Gesichtspunkten der Gegenwart und der Zukunft alle Altersgrenzen im deutschen Recht auf ihre fortdauernde Berechtigung zu wägen. Es wäre wünschenswert, wenn die Altersgrenzen in ganz Europa neu gestaltet werden könnten, aber wie anderswo, so läßt Europa auch hier allzulange auf sich warten. So können wir nur hier in unserem Lande vorangehen und damit vielleicht auch dem übrigen Europa einen Anstoß zu einer Reform der rechtlichen Altersgrenzen geben. An unserem Willen zur Gemeinsamkeit wird es dann nicht fehlen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in ihren Gremien die Argumente sorgfältig erwogen, die für oder gegen dieses oder jenes Volljährigkeitsalter sprechen. Wir haben viele Meinungsäußerungen aus der Bevölkerung, aus der Wissenschaft und aus der jungen Generation selbst bekommen oder herangezogen und bei unseren Beratungen berücksichtigt. Wenn wir uns einstimmig für die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 21. auf das 18. Lebensjahr ausgesprochen haben, dann vornehmlich aus diesen Gründen:
1. Seit 1875 gilt im Deutschen Reich das Volljährigkeitsalter von 21 Jahren. Seitdem haben sich Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Familie in unserem Lande entscheidend gewandelt. Die junge Generation emanzipiert sich zunehmend. Das Volljährigkeitsalter von 21 Jahren wird dieser Emanzipation immer weniger gerecht.
2. Unsere 18- bis 21jährigen Mitbürger bestreiten zu mehr als 70 bis 80 Prozent ihren Lebnsunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit überwiegend selbst und verfügen praktisch frei über ihr Arbeitseinkommen. Sie werden im Berufs- und im Wirtschaftsleben als voll geschäftsfähig angesehen, ohne es rechtlich zu sein.
3. In unserer Lebens- und Rechtsordnung nehmen unsere 18- bis 21jährigen Mitbürger bereits umfangreiche Pflichten wahr, z. B. im Beruf, in der Bundeswehr, bei Wahlen. Sie können zivil- und strafrechtlich voll zur Verantwortung gezogen werden. Es ist nicht mehr einzusehen, warum ihnen nur noch die Volljährigkeit vorenthalten wird und sie nur eine genauso beschränkte Geschäftsfähigkeit haben wie die 7- bis 17jährigen Kinder und Jugendlichen.
4. Wir wissen aus dem Hearing des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zur Herabsetzung des Wahlalters, daß der Grad der politischen Reife der 18- bis 21jährigen sich nicht meßbar von dem der 21- bis 23jährigen unterscheidet. Das gleiche dürfen wir auch für ihre Fähigkeit annehmen, als Volljährige ihr Leben in eigener Verantwortung zu gestalten.
5. Bei der Herabsetzung des Wahlalters vom 21. auf das 18. Lebensjahr war doch sicherlich dieses nicht gewollt: der unmündige, der noch nicht volljährige Wähler. Die unausbleibliche Konsequenz der Herabsetzung des Wahlalters ist die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters.
Das sind einige der Gründe, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranlaßt haben, diesen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag einzubringen. Wenn wir auch die Ehemündigkeit des Mannes auf das 18. Lebensjahr herabsetzen wollen, dann vornehmlich aus dem Grunde, daß unserer Auffassung nach Volljährigkeit und Ehemündigkeit zusammengehören und zusammenbleiben müssen. Es ist das Ziel unseres Gesetzentwurfes, zur weiteren Vereinheitlichung der Altersgrenzen beim 18. Lebensjahr beizutragen. Das vollendete 18. Lebensjahr soll nach unserer Auffassung die entscheidende Altersgrenze in unserem Rechtssystem werden.
Die kürzlich erst in unser Grundgesetz eingefügte Bindung des passiven Wahlalters an das Volljährigkeitsalter des BGB sehe ich schon systematisch als einen Fehler an, der schnell wieder korrigiert werden muß. Auf jeden Fall ist es nicht unsere
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Rollmann
Meinung, daß bei einer Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf das 18. Lebensjahr auch das passive Wahlalter bereits mit dem 18. Lebensjahr beginnen soll.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, daß sich die heute noch so umstrittene Herabsetzung des Volljährigkeitsalters genauso bewähren wird wie die einstmals so umstrittene Herabsetzung des aktiven Wahlalters. Die Herabsetzung des Wahlalters hat sich bei den letzten Landtagswahlen in der Absage gerade unserer 18- bis 21jährigen Mitbürger an die radikalen Parteien der Rechten und der Linken und in ihrer Stimmabgabe für die demokratischen Parteien der Mitte ausgedrückt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Unsere Initiative zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters findet die Zustimmung der jungen Generation in unserem Lande. Der Deutsche Bundesjugendring hat sich auf eine Rundfrage des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit gerade erst kürzlich für eine Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf das 18. Lebensjahr ausgesprochen. Unser Gesetzentwurf ist somit ein Stück Rechts- und Jugendpolitik zugleich. Die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters wird nach unserer Überzeugung die Verantwortung unserer jungen Mitbürger für ihr eigenes Leben und für unsere Gesellschaft stärken.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0608320200
Das Wort hat der Abgeordnete Metzger.

Günther Metzger (SPD):
Rede ID: ID0608320300
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rollmann hat bereits darauf hingewiesen, daß wir uns bei der Beratung und bei der Beschlußfassung über die Herabsetzung des Wahlalters darüber im klaren waren, daß wir uns in absehbarer Zeit auch mit dem Problem der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters zu befassen haben. Das wurde besonders deutlich bei dem Hearing, das der Rechtsausschuß und der Innenausschuß Anfang dieses Jahres durchgeführt haben. Das war auch der Grund, Herr Kollege Rollmann, daß wir das passive Wahlalter nicht an eine bestimmte Altersgrenze gekoppelt haben, sondern daß wir es an das Volljährigkeitsalter gebunden haben.

(Abg. Rollmann: Das habe ich gerade gesagt!)

Ich frage mich, warum Ihre Mitglieder im Rechtsausschuß und auch die Vertreter der CDU/CSU-Fraktion im Plenum einer solchen Regelung zugestimmt haben, wenn Sie heute hier erklären, daß diese Regelung überprüft werden müsse.
Wir waren uns aber auch darüber im klaren, daß die unterschiedliche Bedeutung des Problems der Herabsetzung des Wahlalters und der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters hier einer eingehenderen Prüfung bedarf. Das war auch der Grund, aus dem wir die beiden Probleme nicht gemeinsam angesprochen, nicht gemeinsam beraten haben, aus dem wir
dieses zweite Problem für eine umfassendere, eingehendere Beratung zurückgestellt haben.
Wir sind uns auch darüber im klaren, daß die Rechtsfolgen einer Herabsetzung des Volljährigkeitsalters sehr eingehend geprüft werden müssen, daß unter Umständen auch hierzu ein Hearing durchgeführt werden muß.
Bei der Überlegung, ob und in welchem Umfang ein Minderjähriger die volle Geschäftsfähigkeit, die Volljährigkeit erhalten soll, gibt es nach meiner Auffassung zwei mögliche Ausgangspunkte. Nach § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erhält der Mensch mit der Vollendung der Geburt die volle Rechtsfähigkeit. Nach der einen Auffassung in unserer Rechtslehre stehen ihm damit gleichzeitig auch alle Rechte zu, die es ihm ermöglichen, frei zu handeln, sich frei zu entscheiden, und in Anlehnung an Art. 2 Abs. 1 GG hat er damit auch die Möglichkeit und das Recht, sich völlig frei zu entfalten. Die Einschränkung dieser umfassenden Rechtsposition erfolgt durch die Rechtsordnung selbst. Diese Rechtsordnung muß dann in den einzelnen Fällen prüfen, ob und warum diese Einschränkung erfolgt. Es geht also, wenn wir uns dieser Auffassung anschließen sollten, um die Frage, ob es stichhaltige Gründe gibt, die Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit bis zum 21. Lebensjahr bestehen zu lassen, oder ob es nicht Gründe gibt, die Dauer dieser Einschränkung zurückzuverlegen auf das 18. Lebensjahr.
Es gibt eine zweite Auffassung, und dieser Auffassung entspricht auch unsere gesetzliche Regelung. Nach dieser Auffassung erwirbt der Mensch zwar mit der Vollendung der Geburt die volle Geschäftsfähigkeit, ihm werden aber die einzelnen konkreten Rechte erst mit der fortschreitenden Handlungsfähigkeit, mit der fortschreitenden Einsichtsfähigkeit und auch mit der fortschreitenden Erfahrung zugebilligt. Er wird im Laufe seiner Entwicklung mit diesen Rechten ausgestattet. Hier erhebt sich die Frage: Gibt es stichhaltige Gründe, die Zubilligung der vollen Geschäftsfähigkeit erst mit dem 21. Lebensjahr oder bereits mit der Vollendung des 18. Lebensjahres vorzunehmen?
Ich sagte bereits, daß unser Gesetz die zweite Auffassung stützt und daß nach unserer Rechtsordnung, vor allen Dingen auch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Minderjährige mit der Zunahme der Handlungsfähigkeit und auch mit der fortschreitenden Einsichtsfähigkeit in zunehmendem Maße Rechtspositionen verliehen bekommt.
Dafür gibt es eine Reihe Beispiele. Mit dem siebenten Lebensjahr erhält der Minderjährige bereits die beschränkte Geschäftsfähigkeit und auch die beschränkte Deliktsfähigkeit. Mit dem 14. Lebensjahr kann er sich frei entscheiden, welches religiöse Bekenntnis er wählen will. Mit dem 14. Lebensjahr beginnt auch die Straffähigkeit des Menschen, zunächst noch unter dem Jugendrecht. Mit dem 16. Lebensjahr beginnt die Ehemündigkeit der Frau. Auch die beschränkte Testierfähigkeit ist mit dem 16. Lebensjahr gegeben und andere Rechte mehr. Mit dem 18. Lebensjahr hat der Minderjährige bereits die unbeschränkte Deliktsfähigkeit; mit dem 18. Lebens-
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Metzger
jahr kann er bereits voll in Anspruch genommen werden. Mit dem 18. Lebensjahr beginnt auch die volle Strafmündigkeit. Er hat zwar noch die Möglichkeit, als Heranwachsender bestraft zu werden, aber immerhin ist auch die Möglichkeit gegeben, ihn bereits als Erwachsenen zu behandeln, ihn voll zu bestrafen. Weiterhin haben wir, wie auch hier schon erwähnt worden ist, jetzt festgelegt, daß dem Minderjährigen mit dem 18. Lebensjahr das volle aktive Wahlrecht zusteht.
Hieraus wird ersichtlich, daß das 18. Lebensjahr auch nach unserer bisherigen Rechtsordnung schon eine entscheidende Rolle spielt, also nicht erst nach der Herabsetzung des aktiven Wahlalters. Wir sollten uns überlegen, ob nicht auch bei anderen Sachverhalten eine andere rechtliche Bewertung im Hinblick auf die Minderjährigen möglich ist.
Wir begrüßen es deshalb, daß diese Diskussion jetzt geführt wird. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt auch im Grundsatz der Regelung zu, die jetzt durch den Antrag der CDU/CSU-Fraktion angestrebt wird.
Gleichwohl, meine .sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich auf drei mir sehr wichtig erscheinende Probleme hinweisen, die wir im Zusammenhang mit der Beratung dieses Antrags wohl überlegen sollten.
Das erste Problem ist das des Schutzes der Betroffenen, der Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, denen nun die Volljährigkeit zuwachsen soll. Wir wissen alle, daß dieser Schutz im Hinblick auf die besondere Bedeutung und auch das besondere Risiko unseres Rechtslebens sehr wohl überlegt werden sollte.
In unserer Rechtsordnung gibt es bereits heute Bestimmungen, die nicht nur den Minderjährigen, sondern auch den Erwachsenen — gerade auch bei Rechtsgeschäften schützen. Ich erinnere an Grundstücksverkehrsgeschäfte, an das Schenkungsversprechen, an das Schuldanerkenntnis, an das Schuldversprechen, an den Ehevertrag oder an das Anerkenntnis der Vaterschaft; das sind alles Rechtsgeschäfte, die unter einen besonderen Schutz dadurch gestellt worden sind, daß an sie besonders strenge Formvorschriften geknüpft worden sind. Hier geht es um den Schutz des Volljährigen. Man will den Volljährigen vor übereilten Rechtshandlungen schützen.
Die Frage ist, ob wir bei denjenigen, die die Volljährigkeit erhalten sollen, bei den 18- bis 21jährigen, über den bereits bestehenden Schutz hinaus unter Umständen noch weitergehende Schutzvorschriften einbauen sollen.
Ich erinnere auch an die Diskussion über das Abzahlungsgesetz, das wir demnächst hier im Bundestag behandeln werden. Auch hier überlegen wir uns, ob wir nicht einen zusätzlichen Schutz einbauen sollen. Hier soll sogar die Möglichkeit gegeben werden, einen bereits abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist wieder aufzulösen, nämlich dann, wenn dieser Vertrag an der Haustür abgeschlossen worden ist. Auch hier wird die Unerfahrenheit berücksichtigt. Auf Grund dieser Unerfahrenheit wird ein differenzierter Rechtsschutz gewährt.
Bei Rechtshandlungen, die Erwachsene in Vertretung von Minderjährigen vornehmen, sind auch bestimmte Kautelen eingebaut, um den Schutz des Jugendlichen in besonderer Weise zu gewährleisten. Ich erinnere an den § 1643 und an die Bestimmungen der §§ 1821 und 1822 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Auch hier müssen die Inhaber der elterlichen Gewalt — die Eltern selbst oder auch der Vormund — bei bestimmten Rechtsgeschäften die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einholen; dadurch soll der Schutz des Minderjährigen in besonderer Weise gewährleistet werden.
Wir sollten uns deshalb sehr wohl überlegen, ob wir nicht bei der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters eine gewisse Differenzierung des Schutzes für die betroffene Gruppe selbst vornehmen.
Es gibt noch ein zweites Problem; auch hierauf hat Herr Kollege Rollmann bereits hingewiesen. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Gewalt, endet auch das Gewaltverhältnis eines Vormundes. Wir sollten deshalb ruhig die Frage diskutieren, ob die zweifellos vorhandenen Spannungen zwischen der älteren und der jüngeren Generation und gerade auch die Spannungen zwischen den Jugendlichen und den Eltern durch eine solche Maßnahme nicht erhöht werden. Ich will nicht sagen, daß es unbedingt zwingend ist, hier zu einer anderen Lösung zu kommen. Aber zumindest sollten wir im Rahmen der Beratungen auch dieses Problem beachten.
Ein drittes Problem, das nach meiner Auffassung im Zusammenhang mit der Diskussion über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters bedacht werden muß, ist die Frage des Zusammenhangs der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters und der Bewertung strafbarer Handlungen bei den 18- bis 21jährigen. Ich bin mir darüber im klaren, daß es sich um unterschiedliche Rechtskreise, um unterschiedliche Rechtsprobleme handelt, die nicht notwendigerweise in einem Zusammenhang stehen müssen; aber es bestehen doch Berührungspunkte, deren Wechselwirkungen wir eingehend erörtern sollten.
Wenn wir uns mit der Frage der Herabsetzung des Alters der Ehemündigkeit des Mannes beschäftigen — diese Ehemündigkeit würde dann mit dem Eintritt der Volljährigkeit zusammenfallen; das wurde auch von dem Kollegen Rollmann gefordert —, sollten wir ruhig auch die Frage prüfen, ob es nicht angebracht wäre, die Ehemündigkeit der Frau auf das gleiche Alter festzusetzen, sie eben auch mit der Volljährigkeit zusammenfallen zu lassen. Das würde eine Anhebung des Alters für den Eintritt der Ehemündigkeit bei der Frau bedeuten.
Noch einige Bemerkungen zu dem Verfahren selbst. Herr Kollege Rollmann, Sie haben diese Initiative der CDU/CSU-Fraktion herausgestellt. Diese Initiative ist zweifellos anzuerkennen. Aber immerhin, meine Damen und Herren, hat Ihre Fraktion, die fünf Legislaturperioden lang die Politik in diesem Hause bestimmt und auch die Regierung
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Metzger
gestellt hat, fünf Legislaturperioden oder 20 Jahre benötigt, um diesen Antrag hier vorzulegen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0608320400
Herr Kollege Metzger, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rollmann?

Günther Metzger (SPD):
Rede ID: ID0608320500
Bitte!

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0608320600
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, daß die Sozialdemokratische Partei auch bereits seit 21 Jahren im Bundestag vertreten ist und hier Anträge stellen konnte?

(Zuruf von der CDU/CSU: Als Opposition!)


Günther Metzger (SPD):
Rede ID: ID0608320700
Natürlich konnte sie Anträge stellen. Wir sollten doch aber nicht übersehen, daß Sie als die Partei, die die Regierung stellte, die Möglichkeit gehabt hätten, einen solchen Gesetzentwurf einzubringen und auch zu verabschieden.

(Zurufe von der CDU/CSU: Die Opposition doch auch! — Wir tun es ja auch als Opposition!)

Herr Kollege Rollmann, wir sollten doch auch sehen, daß diese begrüßenswerte Initiative, gesellschaftspolitische Reformen durchzuführen, leider nur auf ganz kleine Bereiche beschränkt ist. Solche Initiativen werden immer nur innerhalb ganz enger Grenzen entwickelt.

(Abg. Rollmann: Warten Sie mal ab!)

Meine Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion, es entbehrt auch nicht einer gewissen Pikanterie, daß bei der Diskussion über die Herabsetzung des Wahlalters und auch bei der Diskussion über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters — das spielte ja auch bei der ersten Frage eine 'Rolle — eine ganze Reihe Ihrer Fraktionskollegen erhebliche Bedenken geltend machten und sich auch im Ausschuß selbst gegen eine solche Regelung aussprachen.

(Abg. Dr. Klepsch meldet sich zu einer Zwischenfrage.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0608320800
Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Günther Metzger (SPD):
Rede ID: ID0608320900
Nein, ich möchte jetzt zu Ende kommen.

(Abg. Dr. Klepsch: Sie haben wohl Ihre eigenen Kollegen vergessen?)

Ich möchte noch auf zwei Tatsachen hinweisen. Diese Bundesregierung hat schon im Herbst des vergangenen Jahres, kurz nach der Bildung der sozial-liberalen Koalition, die Initiative auch in dieser Frage ergriffen. Bundesjustizminister Jahn hat auf einer Sitzung der Beratenden Versammlung des Europarates in Straßburg am 23. Januar 1970 bereits sehr eingehend zu dieser Frage Stellung genommen. Er hat dort ausgeführt,

(Abg. Dr. Klepsch: Hier hat er jedenfalls nichts gesagt!)

daß die Bundesregierung beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 18 Jahre auch die Frage des Volljährigkeitsalters zur Diskussion zu stellen. Er hat dort vor der Beratenden Versammlung allerdings auch ausgeführt, daß die Bundesregierung bisher noch keine Schritte in die Wege geleitet habe, die zu einer Änderung dieser Altersgrenze im nationalen Bereich führen könnten. Minister Jahn sagte dazu:
Sie ist der Auffassung, daß bei der zunehmenden Verflechtung der europäischen Staaten auf allen Gebieten eine möglichst einheitliche Regelung dieser Altersgrenze, wie sie ja auch bisher weitgehend bestand, für das Rechts- und Wirtschaftsleben in Europa von erheblicher praktischer Bedeutung wäre. Die Bundesregierung begrüßt es daher lebhaft, daß auf Grund der von der Beratenden Versammlung ausgesprochenen Empfehlung das Ministerkomitee beschlossen hat, dieses Thema in das Arbeitsgrogramm aufzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU/CSU, wir bedauern es etwas, daß Sie mit diesem Gesetzentwurf hier vorgeprellt sind.

(Abg. Dr. Klepsch: Sie hatten doch ein Jahr Zeit!)

und daß es auf diese Weise nicht möglich ist, zu einer einheitlichen Regelung im westeuropäischen Raum zu kommen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Eben haben Sie uns vorgeworfen, daß wir zwanzig Jahre lang nichts getan hätten!)

Wir wollen nicht so weit gehen, anzunehmen, daß Sie hier unseren östlichen Nachbarn, die ja auf diesem Gebiet schon wesentlich weiter fortgeschritten sind, eine Vorleistung erbringen wollen.

(Abg. Rollmann: Wir waren doch immer für die Verständigung mit dem Osten!)

Ich möchte hier noch auf eine zweite Tatsache hinweisen. Herr Kollege Rollmann, Sie haben bereits erwähnt, daß das Bundesfamilienministerium schon Anfang dieses Jahres eine Befragungsaktion bei den mit Jugendfragen befaßten Behörden und Verbänden durchgeführt hat. Wir werden im Verlauf der Beratungen in den beiden Ausschüssen das Ergebnis dieser Befragungsaktion kennenlernen und uns mit ihm auseinandersetzen.
Abschließend möchte ich noch einmal betonen, daß wir den Gesetzentwurf dem Grundsatz nach befürworten und daß wir der Überweisung des Entwurfs an die zuständigen Ausschüsse, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zustimmen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0608321000
Herr Kollege Metzger, das Haus gratuliert Ihnen zu Ihrer Jungfernrede.

(Beifall.)

Man muß das, glaube ich, extra erwähnen, denn
Sie haben das Rednerpult sehr souverän beherrscht.
Das Wort hat der Abgeordnete Kleinert.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970 4665

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0608321100
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese ruhigen Freitagvormittage zeichnen sich — so auch wieder — dadurch aus, daß man nicht so recht sieht, wie die Grenzen im Hause verlaufen. Mittwochs morgens ist das meist ganz anders.
So hat Herr Rollmann soeben für die Fraktion, die, wie eben Herr Metzger schon richtig gesagt hat, bei der kürzlichen Herabsetzung des aktiven Wahlalters doch recht zahlreiche retardierende Kräfte freigesetzt hat, hier etwas besonders Progressives vortragen dürfen. Nämlich den Antrag, nachdem man A gesagt hat, nun auch B zu sagen und — was allerdings weitgehend als sachlogisch anzusehen ist — dem ersten Schritt den zweiten folgen zu lassen und zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre zu kommen.
Daß Sie bei dieser Gelegenheit, Herr Kollege Rollmann, gleich auch noch das Verdienst mit nachziehen wollten, Sie seien in der Frage der Herabsetzung des Wahlalters, von allem anderen abgesehen, die ersten gewesen, muß ich — wen würde das bei der Praktik in diesem Hause verwundern? — doch unter Hinweis auf Debatten in der 5. Legislaturperiode des Bundestages zurückweisen, in denen wir gegen Ihren Widerstand mit diesem Vorschlag nicht durchdringen konnten.

(Abg. Rollmann: In der 6. waren wir die ersten! Das können Sie nicht bestreiten!)

— In der 6. waren Sie die ersten; ja, wenn wir so kompliziert zu zählen anfangen, müssen wir das nach Jahren und Monaten untergliedern. Das würde schrecklich, selbst für die Archivkünstler, die hier gar nicht so selten sind. Ich bin überzeugt, daß diese Unterscheidung doch zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0608321200
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Klepsch?

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0608321300
Bitte sehr, Herr Klepsch!

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0608321400
Da es in Ihrem Beitrag nur noch um das Erstgeburtsrecht geht, darf ich Sie fragen, ob Ihnen vielleicht bekannt ist, daß der Deutschlandtag der Jungen Union bereits im Jahre 1962 diesen Vorschlag nach einer eingehenden Diskussion gemacht hat

(Lachen bei den Regierungsparteien)

und daß die CDU nach einer eingehenden internen Debatte im Jahre 1968 auf dem Berliner Parteitag den entsprechenden Beschluß gefaßt hat?

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0608321500
Herr Klepsch, ich weiß es jetzt nicht ganz genau; aber wenn der Deutschlandtag der Jungen Union das 1962 vorgeschlagen hat, dann hat die Delegiertenversammlung des Liberalen Studentenbundes das bestimmt schon 1952 getan.

(Heiterkeit.)

Mit den Jugendorganisationen ist das immer so eine Sache; das wissen Sie doch auch. Bis man sich von da erst einmal hierher durchgearbeitet hat!
Bleiben wir also bei dem, was hier im Hause gewesen ist. Das Wichtige scheint mir zu sein — es ist hier schon angeklungen —: Wir tun einen Schritt, der sich auf viel mehr einzelne Lebensverhältnisse auswirkt, die wir zum Teil jetzt nicht voll übersehen, als das bei der punktuellen, gezielten Maßnahme der Herabsetzung des Wahlalters der Fall war. Herr Kollege Metzger hat auf einige Bedenken in diesem Zusammenhang aufmerksam gemacht. Auch ich glaube, daß den 18- bis 21jährigen hier ganz anders als bei dem vorangegangenen Schritt nicht nur Rechte übertragen werden, sondern in teilweise besorgniserregendem Maße auch Pflichten zuwachsen müssen.
Wenn ich an einige typische Delikte von Heranwachsenden denke, dann fällt mir z. B. der Gebrauchsdiebstahl von Kraftfahrzeugen ein. Ohne weiteren Untersuchungen vorzugreifen, glaube ich sagen zu können, daß eine besondere typische Unbesonnenheit von 18- bis 21jährigen sein dürfte, sich in Abzahlungsverträge gerade über Kraftfahrzeuge zu verstricken, die diese in erheblichem Maß belasten. Mit dieser Frage hat man sich schon in der Vergangenheit, wenn auch mit unbefriedigenden Ergebnissen, befaßt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0608321600
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0608321700
Bitte!

Dr. Göke D. Frerichs (CDU):
Rede ID: ID0608321800
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, daß das Abzahlungsgesetz durch eine Novelle gerade im Hinblick auf das Rücktrittsrecht des Käufers — also auch des 18- bis 21jährigen — geändert werden soll und daß sowohl der Rechtsausschuß als auch der Wirtschaftsausschuß noch in diesem Jahr darüber beraten?

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0608321900
Ich glaube, dieser Einwand trifft nicht zu. Herr Kollege, mir ist das voll und ganz bekannt, was Sie anschneiden. Ich weiß aber nicht, ob Ihnen bekannt ist, daß sich das Rücktrittsrecht, das vorgesehen ist und über dessen klare Ausformung noch nichts Endgültiges bekannt ist, keineswegs auf Verträge erstrecken wird, die in den Räumen des Verkäufers abgeschlossen werden. Ich habe eben auf einen Fall angespielt, in dem alterstypisch die Versuchung besteht, sehr schwerwiegende Verträge abzuschließen, ohne dabei die Folgen zu bedenken. Der Kraftfahrzeugkauf auf Raten würde nach den jetzt vorliegenden Novellierungsvorschlägen nicht widerrufbar sein, sofern der Jugendliche nur das Geschäft des Verkäufers zu diesem Zweck aufsucht. Trotzdem habe ich Bedenken, daß solche Verträge leichtfertig abgeschlossen werden könnten. Ihre Frage geht insofern etwas an der Sache vorbei.
Ich wollte nur ein Beispiel für eine Vielzahl von Fällen geben, in denen im Hinblick auf alterstypische Situationen vielleicht doch Schutzvorschriften angebracht wären. Ich meine, gleichgültig, wie wir uns dazu im einzelnen stellen werden, das Entscheidende ist, daß damit, wenn es zu dieser Regelung kommen sollte, genauso wie mit der Herab-
4666 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1970
Kleinert
Setzung des Wahlalters, ein Angebot an den betroffenen Personenkreis gemacht wird und es dann Sache dieses Personenkreises sein wird, was er aus diesem Angebot macht. Die Erfahrungen mit der Herabsetzung des Wahlalters sind vom Ergebnis her, soweit es diejenigen betrifft, die tatsächlich gewählt haben, ermutigend. Sie sind nicht so sehr ermutigend, wenn man, was vielleicht nach dem ersten Versuch noch nicht so recht stichhaltig sein mag, betrachtet, in welchem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist; denn das haben bedauerlicherweise nur wenige getan.
In diesem Fall besteht für die Betroffenen eine Wahlmöglichkeit nicht mehr, sondern jeder hat sich den Verpflichtungen, die wir ihm mit der Novellierung unter Umständen auferlegen, zu stellen. Wir müssen uns darüber klar sein, daß sich nicht nur der einzelne, dem wir jetzt ungleich viel mehr Zutrauen als vorher entgegenbringen, der Verantwortung zu stellen hat, sondern daß auch wir uns der Verantwortung stellen müssen.
Wir wollen versuchen, das bei unseren Beratungen gebührend zu berücksichtigen.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0608322000
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht mehr vor.
Nach dem Vorschlag des Ältestenrates soll der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — mitberatend — überwiesen werden. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe jetzt noch den Zusatzpunkt auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
— Drucksache VI/1432 —
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt.
Nach dem Vorschlag des Ältestenrates soll der Entwurf an den Verteidigungsausschuß — federführend —, den Innenausschuß — mitberatend —und den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. Meine Damen und Herren, damit weicht der Ältestenrat ausnahmsweise, aber einstimmig von der Regel ab, daß derjenige Ausschuß federführend sein soll, der zu dem Ressort korrespondiert. Das wäre in diesem Fall der Innenausschuß. Wir sind uns aber einig darüber, daß hier ausnahmsweise anders verfahren werden soll.
Wer diesem Vorschlag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit beschlossen.
Damit, meine Herren und Damen, sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe das Haus ein auf Mittwoch, den 9. Dezember, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.